Haushaltssatzung
C.
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2014
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
-
im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.614.406.864 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.591.218.315 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 23.188.549 €
-
im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.554.518.039 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.497.517.849 € und einem Saldo von 57.000.190 €
b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 74.605.470 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 147.014.224 € und einem Saldo von -72.408.754 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 59.250.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.967.200 € und einem Saldo von -6.717.200 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -22.125.764 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 102.339.000 € und in den Aufwendungen mit 98.766.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.443.000 €
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 28.831.472 € und in den Aufwendungen mit 29.763.351 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.252.890 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 80.082.000 € und in den Aufwendungen mit 78.040.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.573.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 1.995.780 € und in den Aufwendungen mit 4.097.220 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.850.000 €
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 4.735.000 € und in den Aufwendungen mit 10.709.841 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.486.915 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 39.986.001 € und in den Aufwendungen mit 102.908.279 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.103.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 59.250.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 31.000.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind nicht vorgesehen.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 8.259.374 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 886.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 334.296.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 51.172.000 € festgesetzt.
(3) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 1.390.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 8.450.847 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.820.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.100.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.300.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen betriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 13.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 21. November 2012 für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H.
- Gewerbesteuer 447 v.H.