HaushaltssperreBeta

← Haushalt 2015: 12 Abschnitte

Haushaltsplan 2015 – 11_Mittelfristiger_Ergebnis_und_Finanzplan

Haushalt · 01.01.2015 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Plärrer Bau- und Vergabeausschuss Südstadt Gostenhof Langwasser Hauptmarkt Kornburg Hauptbahnhof Gibitzenhof Altstadt Stadtplanungsausschuss Fürther Straße Verkehrsausschuss Schweinau Großreuth bei Schweinau Gebersdorf Fischbach Energie & Versorgung Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Sündersbühl Muggenhof Steinbühl Maxfeld Thon Kraftshof St. Leonhard Wöhrder See Weststadt Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit Schniegling Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Rad- und Fußverkehr Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltsplan Inhalt

der Stadt Nürnberg

2015 Mittelfristiger Ergebnis-

J.

und Finanzplan

Band 1 Gesamthaushalt

Planungsgrundlagen

J.1 210

Mittelfristiger Ergebnisplan

J.2 214

Mittelfristiger Finanzplan

J.3 215

Investitionsprogramm

J.3.1 216

Gesamtübersichten 218 Liste der Einzelmaßnahmen 221 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der Pauschalen 326 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der zum MIP angemeldeten, 382 aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben - Gelbe Liste -

Beschluss des Stadtrates

J.4 383

Ansprechpartner:

Stadtkämmerei

Tel.: +49 (0) 911 / 2 31-25 48

Ausgangslage

Planungsgrundlagen

J.1 Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2015 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die

Gesetzliche Grundlagen Jahre 2015 - 2018 entwickelt und grundsätzlich anhand

der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschät- Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri- zung vom November 2014 fortgeführt. schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs- Im Haushaltsplan für 2015 wurden alle Möglichkeiten der jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.

Finanzplanung

Grundlagen der Annahmen und Orientie-

Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im

rungsdaten

Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem Auszahlungen der Jahre 2016 und Folgende wurden auf und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren der Basis des Haushaltsplans 2015 und des Mittelfristizu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegen Investitionsplans 2015 - 2018 fortgeschrieben und gensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit auszulösen. einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,5 % Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 gesteigert. und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit

Mittelfristige Ergebnisplanung

Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum

Steuern

vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Die Steuererträge wurden – mit Ausnahme der Grund- Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des steuer B - anhand der Orientierungsdaten des Arbeits- Stadtrates. kreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeschrieben. Die Grundsteuer B wurde für die Jahre 2016 Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushalts-

politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus.

2016 2017 2018
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Gewerbesteuer 3,3 % 3,2 % 3,2 %
Gemeindeanteil an der 5,4 % 5,4 % 5,2 %
Einkommensteuer
Gemeindeanteil am 3,2 % 3,1 % 3,1 %
Aufkommen der
Umsatzsteuer

Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.

Wegen der voraussichtlichen Entlastungswirkung durch Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfidas Bundesteilhabegesetz ab 2018 wurde der Gemein- nanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzudeanteil an der Umsatzsteuer zusätzlich um weitere 20 schüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trä- Mio. € in 2018 angehoben. gern enthalten.

Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Diese wurden - analog zur Planung der Betriebskostenzuschüsse - aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gesteigert. im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: Bei den Erstattungen ist im gesamten Finanzplanungszeitraum die Übernahme der Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsgeminderten durch den Bund in voller Höhe eingeplant.

- in Mio. € - 2016 2017 2018
Schlüsselzuweisungen 186,7 193,9 201,7
Zuweisungen zum 17,1 17,5 17,9
Verwaltungsaufwand
Zuweisung Land/Grund- 23,3 23,9 24,4
erwerbsteuer insgesamt
Familienleistungs- 20,5 21,1 21,8
ausgleich
Erträge aus Zuweisungen 420,4 435,5 449,9
und Zuschüssen insge-
samt

Durch die voraussichtliche Erhöhung der Erstattungsquoten durch den Bund für die Kosten der Unterkunft (SGB II) ist ab 2018 mit zusätzlichen 20 Mio. € zu rechnen.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für

Investitionen

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben. Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2016 bis 2018 wurde jeweils der Gesamtsteigerungs-

Personalaufwendungen

satz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steu- Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die erschätzung vom November 2014 zugrunde gelegt. Die- aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate se Annahme ist dadurch begründet, dass davon ausge- von 3,5 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich gangen wird, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme aus folgenden Faktoren zusammen: der Schlüsselzuweisungen proportional zu den Steuereinnahmen des Freistaates wachsen wird. Die Zuwei-  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogesungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen haltssumme je Beschäftigten um 3,0 % p.a. vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grund- gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuererwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der schätzung vom November 2014 für die Jahre angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der 2016 bis 2018. Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus- Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu- einem weiteren Anstieg der Personalaufwenerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der dungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen. Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerin- Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Umsatzsteuer zusteht. Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben.

Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp- Haushaltskonsolidierung fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiternicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Verhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs sorgungszahlungen). der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu Auch die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die erreichen. Insgesamt sind derzeit noch Konsolidierungs- Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) maßnahmen aus früheren Jahren im Umfang von ca. 6,6 wurden mit 3,5 % für die aktiven Beschäftigten und mit Mio. € in der verwaltungsmäßigen Umsetzung. 3,0 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen Es wird davon ausgegangen, dass von der Gesamtsumund Versorgungsempfänger in den Planjahren 2016 bis me im Jahr 2016 5 Mio. € kassenwirksam umgesetzt 2018 festgesetzt. wurden. Ab dem Jahr 2017 wird unterstellt, dass der

Abschreibungen komplette Gesamtbetrag kassenwirksam eingespart

wurde. Diese Einsparvorgaben wurden im Zahlenwerk Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Verjeweils bei den Positionen „Personalaufwendungen“ bzw. mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs- „Personalauszahlungen“ aufwandsmindernd in Abzug zeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2015 – 2018 gebracht. geplanten Investitionen.

Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2016 Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein bis 2018 wurden für die in der Vergangenheit abge- Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2016 bis schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbe- 2018 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der rechnung bis Ende 2018 geplant. Die voraussichtlichen durchschnittlichen Steigerung der letzten 5 Jahre. Auch Darlehensaufnahmen in den Jahren 2015 bis 2018 wurfür die Bezirksumlage wurde daher mit diesem Faktor den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis hochgerechnet. berücksichtigt. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen

Mittelfristige Finanzplanung

abweichende Steigerungssätze verwendet:

Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro-

Die Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtun-

gramm

gen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vordes Mittelfristigen Investitionsplans 2015 - 2018. Dieser handene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden. basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2016 - 2018 eine Preissteigerungsre- Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Geserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten- 2016 bis 2018 veranschlagten Gewerbesteuererträge steigerungen (orientiert an der angenommenen Teueberechnet. rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN im Zahlenwerk bei der Position „21 – Auszahlungen für und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti- Baumaßnahmen“ eingefügt und in folgender Höhe angeschen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den setzt: Jahren 2016 bis 2018 wurden in Abstimmung mit dem Finanzreferat geschätzt.

- in Mio. € - 2016 2017 2018
Preissteigerungsreserve 5,6 10,3 12,2

Der MIP sieht (ohne die Preissteigerungsreserve) folgen- Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzplades Investitionsvolumen vor: nungszeitraum ist in den Jahren bis 2017 wieder mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. Erst ab 2018 kann voraussichtlich mit einem Überschuss in der laufenden Verwaltungstätigkeit gerechnet werden, der ausreicht, neben den benötigten Eigenmitteln für die Investitionen auch die Altschulden in geringem Umfang abzubauen.

- in Mio. € - 2016 2017 2018
Auszahlungen 230,0 215,0 174,0
(inkl. Kostendecker)
./. Einzahlungen 101,6 112,4 96,9
= Städtische Mittel 128,4 102,6 77,1
(Ø 102,7Mio € p.a.)

Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjahren der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orien- 619,0 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr tierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. (593,6 Mio. €) sind dies 25,4 Mio. € mehr. Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung

Verschuldung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe-

triebe, mit PPP-Verträgen) wie folgt entwickeln: Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2013 auf 1.207,2 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP-Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1.256,2 Mio. €.

Abbildung 1

Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute

Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres)

J.2 Mittelfristiger Ergebnisplan

Ertrags- und Aufwandsarten Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -833.001.500 -837.244.774 -866.367.547 -896.256.955 -945.673.484 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -379.965.249 -406.752.328 -420.400.470 -435.466.212 -449.875.469 3 + Sonstige Transfererträge -5.473.480 -4.462.600 -4.618.792 -4.780.450 -4.942.109 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -58.607.914 -57.659.427 -59.100.916 -60.578.441 -62.055.965 5 + Auflösung von Sonderposten -44.840.795 -44.834.453 -46.501.210 -48.113.903 -49.551.919 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -38.940.824 -38.473.891 -39.435.743 -40.421.645 -41.407.540 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -167.523.239 -195.762.057 -202.179.517 -208.810.734 -235.441.948 8 + Sonstige ordentliche Erträge -47.298.558 -47.221.502 -48.372.039 -49.551.340 -50.730.641 9 + Aktivierte Eigenleistungen -7.167.773 -3.712.452 -3.805.263 -3.900.394 -3.995.526 10 +/- Bestandsveränderungen -580.200 0 0 0 0 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -1.583.399.532 -1.636.123.483 -1.690.781.497 -1.747.880.076 -1.843.674.601 11 - Personalaufwendungen 446.213.768 465.867.144 477.137.103 492.375.635 509.214.082 12 - Versorgungsaufwendungen 63.178.345 75.672.970 77.943.160 80.281.456 82.619.751 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 209.286.907 217.906.951 219.395.059 229.090.188 230.809.292 14 - Planmäßige Abschreibungen 97.887.381 98.602.468 101.988.461 105.264.627 108.185.943 15 - Transferaufwendungen 659.527.248 698.497.147 725.496.476 755.157.128 785.474.123 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 69.351.365 67.826.137 68.875.924 73.280.262 74.948.729 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.545.445.014 1.624.372.818 1.670.836.183 1.735.449.296 1.791.251.919 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo -37.954.518 -11.750.664 -19.945.314 -12.430.780 -52.422.682 S1,S2) 17 + Finanzerträge -28.556.357 -30.820.419 -30.563.913 -31.077.279 -31.628.072 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 45.753.996 40.274.196 39.598.235 40.056.045 41.275.206 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 17.197.638 9.453.777 9.034.322 8.978.766 9.647.134 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -20.756.880 -2.296.888 -10.910.993 -3.452.013 -42.775.549 19 + Außerordentliche Erträge -2.450.975 -236.406 -243.342 -250.485 -257.629 20 - Außerordentliche Aufwendungen 19.306 26.306 21.967 22.649 23.331 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 -2.431.669 -210.100 -221.374 -227.836 -234.298 und 20) S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -23.188.549 -2.506.988 -11.132.367 -3.679.849 -43.009.846

J.3 Mittelfristiger Finanzplan

Ein- und Auszahlungsarten Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -833.001.500 -837.244.774 -866.367.547 -896.256.955 -945.673.484 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -379.854.764 -406.640.744 -420.286.096 -435.348.979 -449.755.376 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -5.473.480 -4.462.600 -4.618.792 -4.780.450 -4.942.109 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -58.587.914 -57.639.427 -59.080.416 -60.557.428 -62.034.440 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -38.553.643 -38.087.310 -39.039.413 -40.015.406 -40.991.482 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -167.609.349 -195.849.127 -202.268.764 -208.902.212 -235.441.948 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -68.391.524 -74.000.655 -75.648.414 -77.337.403 -79.026.391 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -3.045.864 -2.387.326 -1.593.275 -1.555.657 -1.555.468 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 -1.554.518.039 -1.616.311.963 -1.668.902.717 -1.724.754.491 -1.819.420.698

9 - Personalauszahlungen 418.476.657 437.969.619 448.176.016 462.311.582 474.776.660 10 - Versorgungsauszahlungen 97.109.900 100.415.500 103.427.965 106.530.805 109.633.645 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 214.851.963 224.464.247 225.517.583 238.095.451 239.961.382 12 - Transferauszahlungen 663.877.248 703.101.110 724.196.476 745.357.128 776.074.123 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 57.448.085 56.172.836 57.524.193 58.914.448 60.304.837 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 45.753.996 40.274.196 39.598.235 40.056.045 41.275.206 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1.497.517.849 1.562.397.507 1.598.440.467 1.651.265.459 1.702.025.853 9-14) S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, -57.000.190 -53.914.455 -70.462.250 -73.489.032 -117.394.845 S2) 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -59.580.000 -67.920.000 -89.373.000 -98.623.000 -84.830.000 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -3.623.470 -4.451.545 -4.450.605 -4.449.660 -4.448.700 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -7.000.000 -7.000.000 -5.000.000 -6.577.000 -5.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.428.200 -857.000 0 0 0 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.973.800 -2.750.655 -2.718.950 -2.664.855 -2.614.930 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen -74.605.470 -82.979.200 -101.542.555 -112.314.515 -96.893.630 15-19) 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 7.491.000 6.747.000 6.501.000 6.501.000 6.501.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 99.797.724 128.526.000 185.122.400 186.000.850 151.032.050 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 12.413.000 10.043.000 12.074.000 7.482.000 8.062.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 4.647.500 4.566.200 0 0 0 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 21.865.000 36.921.000 24.156.000 15.326.000 9.860.000 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 800.000 800.000 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 147.014.224 187.603.200 228.653.400 216.109.850 176.255.050 20-25) S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 72.408.754 104.624.000 127.110.845 103.795.335 79.361.420 S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. (=Saldo 15.408.564 50.709.545 56.648.595 30.306.303 -38.033.425 S3, S6) 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -59.250.000 -75.000.000 -115.800.000 -104.900.000 -57.000.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0 0 0 0 0 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, -59.250.000 -75.000.000 -115.800.000 -104.900.000 -57.000.000 26b) 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 61.401.200 60.050.000 62.788.225 65.825.900 68.579.889 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 4.566.000 5.014.000 3.031.000 5.223.000 9.186.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 65.967.200 65.064.000 65.819.225 71.048.900 77.765.889 27b) S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 6.717.200 -9.936.000 -49.980.775 -33.851.100 20.765.889 S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo 22.125.764 40.773.545 6.667.820 -3.544.797 -17.267.536 S7, S10) 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -40.000.000 -45.000.000 -4.226.455 2.441.365 -1.103.432 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11 -17.874.236 -4.226.455 2.441.365 -1.103.432 -18.370.968 und Z. 28) 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. 0 0 0 0 0 S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 -17.874.236 -4.226.455 2.441.365 -1.103.432 -18.370.968 und Z.29)

Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah- Investitionsprogramm lungen und Finanzierung ausgewiesen. J.3.2 Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln

Vorbemerkungen

zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions- sowie Kreditaufnahmen. programm zugrunde. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla- Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In- nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzivestitionsplan (MIP) bezeichnet enthält dabei die ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah- (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende men, die zu einer Veränderung des Anlage- Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio- Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maßnen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon- nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Interimsanmietungen und Personalaufwen- Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtdungen) werden im Ergebnisplan veranschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben schlagt. aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zueiner Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem weisungen und Darlehen für Investitionen Drit- Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, ter und für Investitionen der Sondervermögen Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtmit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen vestitionen. (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pach- Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für ten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Proden Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten jekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewie- Möglichkeiten abgestimmt. sen.

Der Mittelfristige Investitionsplan 2015 -2018 wurde auf Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsder Grundlage des geltenden MIP und unter Berück- maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in abgefragt: Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe- 1. Beschreibung und Begründung der reichen erstellt. Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti- 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Mengengerüstes, Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau- 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € 5. voraussichtliches Aktivierungsdatum Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und Maßnahmen, die von den Bedarfsträgern zum BICeiner Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli- Verfahren angemeldet werden, kommen zunächst in chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabdie „Gelbe Liste“. Liegt nach Durchlaufen der BICsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Phasen die Zustimmung des Ältestenrates vor, wird die Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Maßnahme in die „gelb-grüne“ Liste aufgenommen. Ergebnishaushalt ausgewiesen.

Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen und Pauschalen Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
€ € € € € € € € € € € €
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.835.000 1.707.000 -1.835.000 -1.707.000 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 63.856.000 78.553.000 90.870.000 84.824.000 - 26.221.000 - 35.667.000 - 55.193.000 - 50.253.000 -37.635.000 -42.886.000 -35.677.000 -34.571.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 29.785.000 31.809.000 37.238.000 35.974.000 - 5.338.000 - 5.646.000 - 5.915.000 - 8.551.000 -24.447.000 -26.163.000 -31.323.000 -27.423.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 1.837.000 2.866.000 850.000 750.000 -1.837.000 -2.866.000 -850.000 -750.000
Finanzreferat 160.500 -160.500 0 0 0
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 -340.000 -340.000 -340.000 -340.000
Kulturreferat 17.486.000 13.501.000 7.765.000 552.000 - 2.043.000 - 1.419.000 - 1.760.000 -15.443.000 -12.082.000 -6.005.000 -552.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 37.621.000 25.380.000 15.362.000 9.583.000 - 21.727.000 - 10.666.000 - 4.667.000 - 4.226.000 -15.894.000 -14.714.000 -10.695.000 -5.357.000
Baureferat 26.886.000 59.717.000 58.426.000 39.496.000 - 10.907.000 - 34.323.000 - 31.772.000 - 20.272.000 -15.979.000 -25.394.000 -26.654.000 -19.224.000
Wirtschaftsreferat 8.775.000 8.695.000 7.345.000 7.345.000 - 7.301.000 - 5.241.000 - 5.001.000 - 5.001.000 -1.474.000 -3.454.000 -2.344.000 -2.344.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 24.629.900 22.289.668 18.722.534 13.530.000 - 9.701.270 - 8.813.802 - 8.760.993 - 8.618.630 -14.928.630 -13.475.866 -9.961.541 -4.911.370
insgesamt 213.211.400 244.857.668 236.918.534 192.394.000 -83.238.270 -101.775.802 -113.068.993 -96.921.630 -129.973.130 -143.081.866 -123.849.541 -95.472.370
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.800.000 1.707.000 -1.800.000 -1.707.000 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 63.446.000 77.643.000 90.260.000 83.214.000 - 26.221.000 - 35.667.000 - 55.193.000 - 50.253.000 -37.225.000 -41.976.000 -35.067.000 -32.961.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 21.646.000 24.392.000 22.726.000 24.820.000 - 5.338.000 - 5.646.000 - 5.915.000 - 8.551.000 -16.308.000 -18.746.000 -16.811.000 -16.269.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 930.000 2.666.000 850.000 750.000 -930.000 -2.666.000 -850.000 -750.000
Finanzreferat 160.500 -160.500 0 0 0
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 -340.000 -340.000 -340.000 -340.000
Kulturreferat 17.383.000 13.501.000 7.765.000 552.000 - 2.043.000 - 1.419.000 - 1.760.000 -15.340.000 -12.082.000 -6.005.000 -552.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 36.772.000 24.921.000 14.903.000 9.583.000 - 21.727.000 - 10.666.000 - 4.667.000 - 4.226.000 -15.045.000 -14.255.000 -10.236.000 -5.357.000
Baureferat 26.586.000 59.467.000 57.741.000 39.446.000 - 10.735.000 - 34.179.000 - 31.109.000 - 20.244.000 -15.851.000 -25.288.000 -26.632.000 -19.202.000
Wirtschaftsreferat 8.525.000 8.445.000 7.095.000 7.095.000 - 7.301.000 - 5.241.000 - 5.001.000 - 5.001.000 -1.224.000 -3.204.000 -2.094.000 -2.094.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 18.832.900 16.924.668 13.357.534 8.165.000 - 9.701.270 - 8.813.802 - 8.760.993 - 8.618.630 -9.131.630 -8.110.866 -4.596.541 453.630
insgesamt 196.421.400 230.006.668 215.037.534 173.965.000 -83.066.270 -101.631.802 -112.405.993 -96.893.630 -113.355.130 -128.374.866 -102.631.541 -77.071.370
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 35.000 -35.000 0 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 410.000 910.000 610.000 1.610.000 -410.000 -910.000 -610.000 -1.610.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 8.139.000 7.417.000 14.512.000 11.154.000 -8.139.000 -7.417.000 -14.512.000 -11.154.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 907.000 200.000 -907.000 -200.000 0 0
Finanzreferat 0 0 0 0
Umweltreferat 0 0 0 0
Kulturreferat 103.000 -103.000 0 0 0
Referat für Jugend, Familie und Soziales 849.000 459.000 459.000 -849.000 -459.000 -459.000 0
Baureferat 300.000 250.000 685.000 50.000 - 172.000 - 144.000 - 663.000 - 28.000 -128.000 -106.000 -22.000 -22.000
Wirtschaftsreferat 250.000 250.000 250.000 250.000 -250.000 -250.000 -250.000 -250.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 5.797.000 5.365.000 5.365.000 5.365.000 -5.797.000 -5.365.000 -5.365.000 -5.365.000
insgesamt 16.790.000 14.851.000 21.881.000 18.429.000 -172.000 -144.000 -663.000 -28.000 -16.618.000 -14.707.000 -21.218.000 -18.401.000

Ge

sa

mt

üb

er

sic

ht

en

E

inz

el

m

aß

na

hm

e

n u

nd

P

au

sc

ha

le

n z

us

a

mm

e

n

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
€ € € € € € € € € € € €
Einzelmaßnahmen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.835.000 1.707.000 0 0 0 0 0 0 -1.835.000 -1.707.000 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 47.143.000 61.615.000 74.112.000 67.386.000 -21.401.000 -30.627.000 -50.181.000 -44.920.000 -25.742.000 -30.988.000 -23.931.000 -22.466.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 25.540.000 17.814.000 22.643.000 23.629.000 -5.338.000 -4.346.000 -4.415.000 -7.251.000 -20.202.000 -13.468.000 -18.228.000 -16.378.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 1.637.000 2.666.000 650.000 550.000 0 0 0 0 -1.637.000 -2.666.000 -650.000 -550.000
Finanzreferat 500 0 0 0 0 0 0 0 -500 0 0 0
Umweltreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kulturreferat 17.434.000 13.449.000 7.713.000 500.000 -2.043.000 -1.419.000 -1.760.000 0 -15.391.000 -12.030.000 -5.953.000 -500.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 13.228.000 13.554.000 7.562.000 3.283.000 -280.000 -2.354.000 -948.000 -1.562.000 -12.948.000 -11.200.000 -6.614.000 -1.721.000
Baureferat 17.816.000 50.447.000 49.156.000 30.226.000 -10.907.000 -34.323.000 -31.772.000 -20.272.000 -6.909.000 -16.124.000 -17.384.000 -9.954.000
Wirtschaftsreferat 1.150.000 1.350.000 0 0 -7.300.000 -5.240.000 -5.000.000 -5.000.000 6.150.000 3.890.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 7.604.900 3.114.668 3.192.534 0 -9.701.270 -8.813.802 -8.760.993 -8.618.630 2.096.370 5.699.134 5.568.459 8.618.630
insgesamt 133.388.400 165.716.668 165.028.534 125.574.000 -56.970.270 -87.122.802 -102.836.993 -87.623.630 -76.418.130 -78.593.866 -62.191.541 -37.950.370
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.800.000 1.707.000 0 0 0 0 0 0 -1.800.000 -1.707.000 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 46.843.000 60.815.000 73.612.000 65.886.000 -21.401.000 -30.627.000 -50.181.000 -44.920.000 -25.442.000 -30.188.000 -23.431.000 -20.966.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 19.601.000 13.347.000 11.381.000 15.175.000 -5.338.000 -4.346.000 -4.415.000 -7.251.000 -14.263.000 -9.001.000 -6.966.000 -7.924.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 730.000 2.466.000 650.000 550.000 0 0 0 0 -730.000 -2.466.000 -650.000 -550.000
Finanzreferat 500 0 0 0 0 0 0 0 -500 0 0 0
Umweltreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kulturreferat 17.331.000 13.449.000 7.713.000 500.000 -2.043.000 -1.419.000 -1.760.000 0 -15.288.000 -12.030.000 -5.953.000 -500.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 12.574.000 13.095.000 7.103.000 3.283.000 -280.000 -2.354.000 -948.000 -1.562.000 -12.294.000 -10.741.000 -6.155.000 -1.721.000
Baureferat 17.516.000 50.197.000 48.471.000 30.176.000 -10.735.000 -34.179.000 -31.109.000 -20.244.000 -6.781.000 -16.018.000 -17.362.000 -9.932.000
Wirtschaftsreferat 1.150.000 1.350.000 0 0 -7.300.000 -5.240.000 -5.000.000 -5.000.000 6.150.000 3.890.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 7.604.900 3.114.668 3.192.534 0 -9.701.270 -8.813.802 -8.760.993 -8.618.630 2.096.370 5.699.134 5.568.459 8.618.630
insgesamt 125.150.400 159.540.668 152.122.534 115.570.000 -56.798.270 -86.978.802 -102.173.993 -87.595.630 -68.352.130 -72.561.866 -49.948.541 -27.974.370
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 35.000 0 0 0 0 0 0 0 -35.000 0 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 300.000 800.000 500.000 1.500.000 0 0 0 0 -300.000 -800.000 -500.000 -1.500.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 5.939.000 4.467.000 11.262.000 8.454.000 0 0 0 0 -5.939.000 -4.467.000 -11.262.000 -8.454.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 907.000 200.000 0 0 0 0 0 0 -907.000 -200.000 0 0
Finanzreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Umweltreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kulturreferat 103.000 0 0 0 0 0 0 0 -103.000 0 0 0
Referat für Jugend, Familie und Soziales 654.000 459.000 459.000 0 0 0 0 0 -654.000 -459.000 -459.000 0
Baureferat 300.000 250.000 685.000 50.000 -172.000 -144.000 -663.000 -28.000 -128.000 -106.000 -22.000 -22.000
Wirtschaftsreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
insgesamt 8.238.000 6.176.000 12.906.000 10.004.000 -172.000 -144.000 -663.000 -28.000 -8.066.000 -6.032.000 -12.243.000 -9.976.000

Ge

sa

m

tüb

er

sic

ht

en

E

inz

el

m

aß

na

hm

e

n

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Pauschalen Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
€ € € € € € € € € € € €
Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 16.713.000 16.938.000 16.758.000 17.438.000 -4.820.000 -5.040.000 -5.012.000 -5.333.000 -11.893.000 -11.898.000 -11.746.000 -12.105.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 4.245.000 13.995.000 14.595.000 12.345.000 0 -1.300.000 -1.500.000 -1.300.000 -4.245.000 -12.695.000 -13.095.000 -11.045.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 0 0 0 0 -200.000 -200.000 -200.000 -200.000
Finanzreferat 160.000 0 0 0 0 0 0 0 -160.000 0 0 0
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 0 0 0 0 -340.000 -340.000 -340.000 -340.000
Kulturreferat 52.000 52.000 52.000 52.000 0 0 0 0 -52.000 -52.000 -52.000 -52.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 24.393.000 11.826.000 7.800.000 6.300.000 -21.447.000 -8.312.000 -3.719.000 -2.664.000 -2.946.000 -3.514.000 -4.081.000 -3.636.000
Baureferat 9.070.000 9.270.000 9.270.000 9.270.000 0 0 0 0 -9.070.000 -9.270.000 -9.270.000 -9.270.000
Wirtschaftsreferat 7.625.000 7.345.000 7.345.000 7.345.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -7.624.000 -7.344.000 -7.344.000 -7.344.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 17.025.000 19.175.000 15.530.000 13.530.000 0 0 0 0 -17.025.000 -19.175.000 -15.530.000 -13.530.000
insgesamt 79.823.000 79.141.000 71.890.000 66.820.000 -26.268.000 -14.653.000 -10.232.000 -9.298.000 -53.555.000 -64.488.000 -61.658.000 -57.522.000
Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 16.603.000 16.828.000 16.648.000 17.328.000 -4.820.000 -5.040.000 -5.012.000 -5.333.000 -11.783.000 -11.788.000 -11.636.000 -11.995.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 2.045.000 11.045.000 11.345.000 9.645.000 0 -1.300.000 -1.500.000 -1.300.000 -2.045.000 -9.745.000 -9.845.000 -8.345.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 0 0 0 0 -200.000 -200.000 -200.000 -200.000
Finanzreferat 160.000 0 0 0 0 0 0 0 -160.000 0 0 0
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 0 0 0 0 -340.000 -340.000 -340.000 -340.000
Kulturreferat 52.000 52.000 52.000 52.000 0 0 0 0 -52.000 -52.000 -52.000 -52.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 24.198.000 11.826.000 7.800.000 6.300.000 -21.447.000 -8.312.000 -3.719.000 -2.664.000 -2.751.000 -3.514.000 -4.081.000 -3.636.000
Baureferat 9.070.000 9.270.000 9.270.000 9.270.000 0 0 0 0 -9.070.000 -9.270.000 -9.270.000 -9.270.000
Wirtschaftsreferat 11.228.000 13.810.000 10.165.000 8.165.000 0 0 0 0 -11.228.000 -13.810.000 -10.165.000 -8.165.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
insgesamt 63.896.000 63.371.000 55.820.000 51.300.000 -26.267.000 -14.652.000 -10.231.000 -9.297.000 -37.629.000 -48.719.000 -45.589.000 -42.003.000
Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 110.000 110.000 110.000 110.000 0 0 0 0 -110.000 -110.000 -110.000 -110.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 2.200.000 2.950.000 3.250.000 2.700.000 0 0 0 0 -2.200.000 -2.950.000 -3.250.000 -2.700.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Finanzreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Umweltreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kulturreferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Referat für Jugend, Familie und Soziales 195.000 0 0 0 0 0 0 0 -195.000 0 0 0
Baureferat 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Wirtschaftsreferat 250.000 250.000 250.000 250.000 0 0 0 0 -250.000 -250.000 -250.000 -250.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 5.797.000 5.365.000 5.365.000 5.365.000 0 0 0 0 -5.797.000 -5.365.000 -5.365.000 -5.365.000
insgesamt 8.552.000 8.675.000 8.975.000 8.425.000 0 0 0 0 -8.552.000 -8.675.000 -8.975.000 -8.425.000

G

es

am

tü

be

rs

ich

te

n

Pa

us

ch

al

en

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
24 Unschlittplatz: Teilsanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.338 4.302 36 -4.338 178 177 1 -178 1.238 1.238 -1.238 1.335 1.300 35 -1.335 1.587 1.587 -1.587
B.3 Städtische Mittel -4.338 -178 -1.238 -1.335 -1.587
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.302 -177 -1.238 -1.300 -1.587
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -36 -1 -35
1.587 1.587
592 Lüftungsanlage Einwohneramt
620 620 -620 500 500 -500 120 120 -120
B.3 Städtische Mittel -620 -500 -120
B.3.1 Städtische Mittel investiv -620 -500 -120
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
120 120
25 FW: Umstellung Analog- auf Digitalfunk (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.830 6.830 -6.830 -3.400 157 157 -157 -2.488 3.737 3.737 -3.737 1.436 1.436 -1.436 1.500 1.500 -1.500 -1.012
B.3 Städtische Mittel -3.430 2.331 -3.737 -1.436 -1.500 1.012 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.430 2.331 -3.737 -1.436 -1.500 1.012 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.500 1.500

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
26 Neubau Feuerwache 1 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
48.705 48.705 -48.705 -5.800 798 798 -798 5.152 5.152 -5.152 8.500 8.500 -8.500 16.200 16.200 -16.200 -3.500 12.300 12.300 -12.300 -2.300
B.3 Städtische Mittel -42.905 -798 -5.152 -8.500 -12.700 -10.000 -5.755
B.3.1 Städtische Mittel investiv -42.905 -798 -5.152 -8.500 -12.700 -10.000 -5.755
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
8.500 8.500
40 Hauptmarkt: Umgestaltung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.850 3.850 -3.850 -2.173 238 238 -238 1.200 1.200 -1.200 -800 2.412 2.412 -2.412 -1.373
B.3 Städtische Mittel -1.677 -238 -400 -1.039
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.677 -238 -400 -1.039
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
41 Aus-und Umbaumaßnahmen Bamberger Straße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.600 3.600 -3.600 -40 100 100 -100 -40
B.3 Städtische Mittel -3.560 -60 -3.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.560 -60 -3.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
43 Erschließung und San. des Hafengebietes
37.077 37.077 -37.077 34.323 34.323 -34.323 2.594 2.594 -2.594 160 160 -160
B.3 Städtische Mittel -37.077 -34.323 -2.594 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.077 -34.323 -2.594 -160
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
44 Höfener Spange zw. SW-tangente/Leyher
9.061 9.061 -9.061 -5.205 2.784 2.784 -2.784 -2.235 530 530 -530 5.077 5.077 -5.077 -2.500 670 670 -670 -470
B.3 Städtische Mittel -3.856 -549 -530 -2.577 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.856 -549 -530 -2.577 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
670 670
45 Höfener Spange SW-tangente/Leyher (GE)
1.718 1.718 -1.718 1.538 1.538 -1.538 180 180 -180
B.3 Städtische Mittel -1.718 -1.538 -180
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.718 -1.538 -180
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
46 Höfener Spange SW-tangente/Leyher (Z)
459 459 -459 -200 459 459 -459 -200
B.3 Städtische Mittel -259 -259
B.3.1 Städtische Mittel investiv -259 -259
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
47 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.680 1.680 -1.680 -348 285 285 -285 12 12 -12 -73 200 200 -200 500 500 -500 -275 683 683 -683
B.3 Städtische Mittel -1.332 -285 61 -200 -225 -683
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.332 -285 61 -200 -225 -683
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
48 Beschaffung eines Verkehrsrechners
2.150 2.150 -2.150 864 864 -864 1.086 1.086 -1.086 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -2.150 -864 -1.086 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.150 -864 -1.086 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
50 Umgestaltung des südl. Richard-Wagner-Pl (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.700 3.700 -3.700 -712 241 241 -241 109 109 -109 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -2.988 -241 -109 -1.000 -1.638
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.988 -241 -109 -1.000 -1.638
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
51 Straßenbahn bis Wegfeld: Grunderwerb
762 762 -762 -1.577 31 31 -31 731 731 -731 -1.577
B.3 Städtische Mittel 815 -31 -731 1.577
B.3.1 Städtische Mittel investiv 815 -31 -731 1.577
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
52 Straßenbahn bis Wegfeld: Bau
9.452 9.452 -9.452 -2.724 570 570 -570 5.580 5.580 -5.580 -750 2.990 2.990 -2.990 -1.724 312 312 -312 -250
B.3 Städtische Mittel -6.728 -570 -4.830 -1.266 -62
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.728 -570 -4.830 -1.266 -62
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.302 2.990 312

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
53 Einleitung v. Straßenabwässern (BayWG)
2.260 2.260 -2.260 875 875 -875 500 500 -500 300 300 -300 225 225 -225 360 360 -360
B.3 Städtische Mittel -2.260 -875 -500 -300 -225 -360
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.260 -875 -500 -300 -225 -360
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
54 Osttunneldurchstich Grunderwerb
300 300 -300 202 202 -202 98 98 -98
B.3 Städtische Mittel -300 -202 -98
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -202 -98
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
55 Osttunneldurchstich einschl. Platzgestal (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
875 875 -875 -525 400 400 -400 475 475 -475 -525
B.3 Städtische Mittel -350 -400 50
B.3.1 Städtische Mittel investiv -350 -400 50
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 475 475

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
57 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
449.000 444.995 4.005 -449.000 -359.200 11.058 10.553 505 -11.058 24.218 23.218 1.000 -24.218 -14.690 18.000 18.000 -18.000 -15.120 25.500 25.000 500 -25.500 -22.000 45.500 45.000 500 -45.500 -39.600 46.500 45.000 1.500 -46.500 -40.600
B.3 Städtische Mittel -89.800 -11.058 -9.528 -2.880 -3.500 -5.900 -5.900 -51.034
B.3.1 Städtische Mittel investiv -85.795 -10.553 -8.528 -2.880 -3.000 -5.400 -4.400 -51.034
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.005 -505 -1.000 -500 -500 -1.500
70.000 25.000 45.000
58 Knoten Wiener / Vorjurastraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.063 4.063 -4.063 -1.628 126 126 -126 2.602 2.602 -2.602 -900 1.335 1.335 -1.335 -728
B.3 Städtische Mittel -2.435 -126 -1.702 -607
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.435 -126 -1.702 -607
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
59 Bayernstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.903 3.903 -3.903 -1.560 1.000 1.000 -1.000 -300 2.000 2.000 -2.000 -760 903 903 -903 -500
B.3 Städtische Mittel -2.343 -700 -1.240 -403
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.343 -700 -1.240 -403
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.903 1.000 2.000 903

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
61 Eibacher Hauptstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.100 3.100 -3.100 -1.085 200 200 -200 700 700 -700 1.800 1.800 -1.800 -1.085 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -2.015 -200 -700 -715 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.015 -200 -700 -715 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
63 St 2241; Ostendstr.: Aus-/Umbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
13.870 13.870 -13.870 -5.634 8.569 8.569 -8.569 -5.379 2.371 2.371 -2.371 250 250 -250 850 850 -850 -255
B.3 Städtische Mittel -8.236 -3.190 -2.371 -250 -595 -1.830
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.236 -3.190 -2.371 -250 -595 -1.830
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.100 250 850
71 Projekt Dt. Einheit: Brücke Höfener Str. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.210 6.210 -6.210 5 5 -5 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
72 Projekt Dt. Einheit: S-Bahn Rothenb. Str (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.662 7.662 -7.662 -2.547 1.043 1.043 -1.043 939 939 -939 -275 100 100 -100 5.012 5.012 -5.012 -2.045 568 568 -568 -227
B.3 Städtische Mittel -5.115 -1.043 -664 -100 -2.967 -341
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.115 -1.043 -664 -100 -2.967 -341
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5.580 5.012 568
73 Wöhrder See
5.245 5.245 -5.245 350 350 -350 1.438 1.438 -1.438 375 375 -375 332 332 -332 1.700 1.700 -1.700 1.050 1.050 -1.050
B.3 Städtische Mittel -5.245 -350 -1.438 -375 -332 -1.700 -1.050
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.245 -350 -1.438 -375 -332 -1.700 -1.050
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
332 332
74 Theaterparkhaus: Generalsanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.930 8.930 -8.930 366 366 -366 2.539 2.539 -2.539 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -8.930 -366 -2.539 -1.000 -5.025
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.930 -366 -2.539 -1.000 -5.025
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
152 Beschleunigung Straßenbahnlinie 4 Nord (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.190 2.190 -2.190 655 655 -655 995 995 -995 540 540 -540
B.3 Städtische Mittel -2.190 -655 -995 -540
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.190 -655 -995 -540
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
540 540
155 Hochwasserschutz Gründlachtal (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
450 450 -450 120 120 -120 330 330 -330
B.3 Städtische Mittel -450 -120 -330
B.3.1 Städtische Mittel investiv -450 -120 -330
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
160 Sanierung Brücke Hallertor (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.500 8.500 -8.500 -550 2.000 2.000 -2.000 2.100 2.100 -2.100 3.800 3.800 -3.800 -450 600 600 -600 -100
B.3 Städtische Mittel -7.950 -2.000 -2.100 -3.350 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.950 -2.000 -2.100 -3.350 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 4.400 3.800 600

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
577 Feuerwache 1: Neubau - Grunderwerb (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.750 2.750 -2.750 2.750 2.750 -2.750
B.3 Städtische Mittel -2.750 -2.750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.750 -2.750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
579 Str.bahn bis Wegfeld: Infra.zuschuss (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -800
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
800 400 400
614 Uhlandstr.im Ber.d.Uhlandschule/Grolands
1.405 1.405 -1.405 1.405 1.405 -1.405
B.3 Städtische Mittel -1.405 -1.405
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.405 -1.405
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
615 Äußere Sulzbacher/Bismarckstr/am Ostbhf
1.385 1.385 -1.385 -40 1.385 1.385 -1.385 -40
B.3 Städtische Mittel -1.345 -1.345
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.345 -1.345
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
616 Äußere Sulzbacher/Haltestelle Tafelhalle
745 745 -745 745 745 -745
B.3 Städtische Mittel -745 -745
B.3.1 Städtische Mittel investiv -745 -745
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
617 Umzug des Verkehrsrechners
3.000 2.400 600 -3.000 1.000 700 300 -1.000 2.000 1.700 300 -2.000
B.3 Städtische Mittel -3.000 -1.000 -2.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.400 -700 -1.700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -600 -300 -300

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.700 1.700

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
618 Ersatzbeschaffung Hardware/integr.Leitst (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.121 2.121 -2.121 -1.443 1.065 1.065 -1.065 1.056 1.056 -1.056 -1.443
B.3 Städtische Mittel -678 -1.065 387
B.3.1 Städtische Mittel investiv -678 -1.065 387
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.056 1.056
628 Stadtumlandbahn: Planung
4.557 4.557 -4.557 1.000 1.000 -1.000 2.500 2.500 -2.500 1.057 1.057 -1.057
B.3 Städtische Mittel -4.557 -1.000 -2.500 -1.057
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.557 -1.000 -2.500 -1.057
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.557 2.500 1.057
629 Ringbuslinien
9.550 9.550 -9.550 1.890 1.890 -1.890
B.3 Städtische Mittel -9.550 -1.890 -7.660
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.550 -1.890 -7.660
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.890 1.890

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
633 Kreuz. A6 AS Langwasser/Gleiwitzer Str.
2.124 2.124 -2.124 -1.000 2.124 2.124 -2.124 -1.000
B.3 Städtische Mittel -1.124 -1.124
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.124 -1.124
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
651 Wüstenhaus
1.800 1.800 -1.800 900 900 -900 -900 900 900 -900 -900
B.3 Städtische Mittel -1.800 -1.800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.800 -1.800
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
900 900
654 Obstmarkt: Umgestaltung
2.150 2.150 -2.150 -1.290 272 272 -272 -163 700 700 -700 -420 1.000 1.000 -1.000 -600 178 178 -178 -107
B.3 Städtische Mittel -860 -109 -280 -400 -71
B.3.1 Städtische Mittel investiv -860 -109 -280 -400 -71
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.878 700 1.000 178

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
655 Ansbacher Str.: Radwegeausbau
1.400 1.400 -1.400 -490 400 400 -400 800 800 -800 -350 200 200 -200 -140
B.3 Städtische Mittel -910 -400 -450 -60
B.3.1 Städtische Mittel investiv -910 -400 -450 -60
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 800 200
27 Deutschherrnwiese: Generalsan. Sportanl. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.639 1.639 -1.639 -449 34 34 -34 -185 1.605 1.605 -1.605 -264
B.3 Städtische Mittel -1.190 151 -1.605 264
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.190 151 -1.605 264
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
28 Neubau e. Schulhauses Parkpl. d. BBZ (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
21.805 20.907 898 -21.805 -6.569 19.708 18.908 800 -19.708 -6.454 1.852 1.754 98 -1.852 245 245 -245 -115
B.3 Städtische Mittel -15.236 -13.254 -1.852 -130
B.3.1 Städtische Mittel investiv -14.338 -12.454 -1.754 -130
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -898 -800 -98

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
29 DG: Dreifachsporthalle mit Unterrichtsr. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.994 10.871 123 -10.994 -2.952 9.608 9.485 123 -9.608 -2.952 862 862 -862 524 524 -524
B.3 Städtische Mittel -8.042 -6.656 -862 -524
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.919 -6.533 -862 -524
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -123 -123
30 Johann-Pachelbel-Realsch. u. staatl. FOS (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
39.379 26.670 12.709 -39.379 -18.000 24 1 23 -24 1.561 500 1.061 -1.561 2.800 800 2.000 -2.800 1.867 700 1.167 -1.867 6.808 1.232 5.576 -6.808 7.447 4.900 2.547 -7.447 -3.600
B.3 Städtische Mittel -21.379 -24 -1.561 -2.800 -1.867 -6.808 -3.847 -4.472
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.670 -1 -500 -800 -700 -1.232 -1.300 -4.137
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -12.709 -23 -1.061 -2.000 -1.167 -5.576 -2.547 -335
6.832 700 1.232 4.900
31 Viatisstraße: Neubau VS und Hort, Bolzpl (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
11.224 11.078 146 -11.224 -2.311 1.682 1.681 1 -1.682 -860 4.502 4.502 -4.502 1.699 1.699 -1.699 2.504 2.359 145 -2.504 -1.037 837 837 -837 -414
B.3 Städtische Mittel -8.913 -822 -4.502 -1.699 -1.467 -423
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.767 -821 -4.502 -1.699 -1.322 -423
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -146 -1 -145

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.196 2.359 837

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
33 St. Leonhard: Neubau Schule und Hort (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
37.800 27.800 10.000 -37.800 -8.000 321 47 274 -321 2.631 2.173 458 -2.631 700 500 200 -700 1.760 900 860 -1.760 3.850 2.200 1.650 -3.850 -1.600 3.750 2.200 1.550 -3.750 -1.600
B.3 Städtische Mittel -29.800 -321 -2.631 -700 -1.760 -2.250 -2.150 -19.988
B.3.1 Städtische Mittel investiv -19.800 -47 -2.173 -500 -900 -600 -600 -14.980
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -274 -458 -200 -860 -1.650 -1.550 -5.008
5.300 900 2.200 2.200
34 FÖZ Paul-Moor-Schule.: Neubau mit SVE (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
47.300 27.000 20.300 -47.300 -6.400 1.937 1.936 1 -1.937 3.526 512 3.014 -3.526 2.809 2.408 401 -2.809 -1.280 2.063 1.677 386 -2.063 -1.280 2.074 1.699 375 -2.074 -1.280 2.085 1.709 376 -2.085 -1.280
B.3 Städtische Mittel -40.900 -1.937 -3.526 -1.529 -783 -794 -805 -31.526
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.600 -1.936 -512 -1.128 -397 -419 -429 -15.779
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -20.300 -1 -3.014 -401 -386 -375 -376 -15.747
5.085 1.677 1.699 1.709
39 Schule für Kranke
1.857 1.838 19 -1.857 -414 310 310 -310 618 599 19 -618 619 619 -619 -150 310 310 -310 -64
B.3 Städtische Mittel -1.443 -310 -618 -469 -246 200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.424 -310 -599 -469 -246 200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -19 -19

C. Verpflichtungsermächtigungen 310 310

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
112 Staatl. Fachoberschule: Sanierung Aula
660 660 -660 380 380 -380
B.3 Städtische Mittel -660 -380 -280
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -660 -380 -280
153 BBS: Neubau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
90.000 80.000 10.000 -90.000 1.000 1.000 -1.000 350 250 100 -350 1.600 1.500 100 -1.600 2.600 2.500 100 -2.600 2.600 2.500 100 -2.600
B.3 Städtische Mittel -90.000 -1.000 -350 -1.600 -2.600 -2.600 -81.850
B.3.1 Städtische Mittel investiv -80.000 -1.000 -250 -1.500 -2.500 -2.500 -72.250
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -100 -100 -100 -100 -9.600
6.500 1.500 2.500 2.500
154 Karl-Schönl.-Str.: Grundschule und Hort (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
37.500 27.500 10.000 -37.500 1.300 1.300 -1.300 600 500 100 -600 2.200 2.100 100 -2.200 3.010 1.300 1.710 -3.010 4.200 2.200 2.000 -4.200
B.3 Städtische Mittel -37.500 -1.300 -600 -2.200 -3.010 -4.200 -26.190
B.3.1 Städtische Mittel investiv -27.500 -1.300 -500 -2.100 -1.300 -2.200 -20.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -100 -100 -1.710 -2.000 -6.090

C. Verpflichtungsermächtigungen 5.600 2.100 1.300 2.200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
164 Johannes-Scharrer-Gymnasium Brandschutz (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.017 5.017 -5.017 1.620 1.620 -1.620 2.830 2.830 -2.830 567 567 -567
B.3 Städtische Mittel -5.017 -1.620 -2.830 -567
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.017 -1.620 -2.830 -567
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
179 Sigena-Gymnasium ÖPP (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
35.582 16.275 19.307 -35.582 6.591 2.837 3.754 -6.591 -4.000 2.646 1.337 1.309 -2.646 -771 1.660 1.164 496 -1.660 -771 1.672 1.177 495 -1.672 -771 1.068 421 647 -1.068 -771 1.117 437 680 -1.117 -771
B.3 Städtische Mittel -35.582 -2.591 -1.875 -889 -901 -297 -346 -28.683
B.3.1 Städtische Mittel investiv -16.275 1.163 -566 -393 -406 350 334 -16.757
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -19.307 -3.754 -1.309 -496 -495 -647 -680 -11.926
300 100 100 100
181 TH Hans-Sachs-Gymnasium ÖPP (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.138 5.734 4.404 -10.138 2.310 1.478 832 -2.310 -1.815 1.032 640 392 -1.032 668 453 215 -668 293 135 158 -293 298 140 158 -298 303 145 158 -303
B.3 Städtische Mittel -10.138 -495 -1.032 -668 -293 -298 -303 -7.049
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.734 337 -640 -453 -135 -140 -145 -4.558
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.404 -832 -392 -215 -158 -158 -158 -2.491

C. Verpflichtungsermächtigungen 300 100 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
182 Kopernikusschule ÖPP (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
34.518 18.977 15.541 -34.518 12.750 5.465 7.285 -12.750 -3.042 2.885 1.732 1.153 -2.885 -1.114 2.144 1.564 580 -2.144 -1.114 908 454 454 -908 -300 913 469 444 -913 923 483 440 -923
B.3 Städtische Mittel -34.518 -9.708 -1.771 -1.030 -608 -913 -923 -19.565
B.3.1 Städtische Mittel investiv -18.977 -2.423 -618 -450 -154 -469 -483 -14.380
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.541 -7.285 -1.153 -580 -454 -444 -440 -5.185
297 99 99 99
183 Adalbert-Stifter-Schule ÖPP (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
40.921 22.254 18.667 -40.921 -5.572 7.821 4.521 3.300 -7.821 -3.772 2.751 1.518 1.233 -2.751 -900 1.980 1.443 537 -1.980 -900 1.167 565 602 -1.167 1.185 583 602 -1.185 1.204 601 603 -1.204
B.3 Städtische Mittel -35.349 -4.049 -1.851 -1.080 -1.167 -1.185 -1.204 -24.813
B.3.1 Städtische Mittel investiv -16.682 -749 -618 -543 -565 -583 -601 -13.023
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -18.667 -3.300 -1.233 -537 -602 -602 -603 -11.790
273 91 91 91
216 B 7, Pilotystr. 4 Küchenern. C 219 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.850 1.850 -1.850 -350 85 85 -85 995 995 -995 770 770 -770 -350
B.3 Städtische Mittel -1.500 -85 -995 -770 350
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.500 -85 -995 -770 350
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 770 770

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
262 Herschelplatz 1: Container (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.100 1.100 -1.100 1.100 1.100 -1.100
B.3 Städtische Mittel -1.100 -1.100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.100 -1.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
403 AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.095 5.095 -5.095 -728 256 256 -256 2.939 2.939 -2.939 1.200 1.200 -1.200 700 700 -700 -728
B.3 Städtische Mittel -4.367 -256 -2.939 -1.200 28
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.367 -256 -2.939 -1.200 28
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
558 Thoner Espan 10: Erweiterung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.267 2.267 -2.267 2.142 2.142 -2.142 125 125 -125
B.3 Städtische Mittel -2.267 -2.142 -125
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.267 -2.142 -125
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
605 Sielstr. 15: Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
850 850 -850 -245 15 15 -15 835 835 -835 -204 -41
B.3 Städtische Mittel -605 -15 -631 41
B.3.1 Städtische Mittel investiv -605 -15 -631 41
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
606 Paniersplatz 37: Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
850 850 -850 -245 15 15 -15 835 835 -835 -204 -41
B.3 Städtische Mittel -605 -15 -631 41
B.3.1 Städtische Mittel investiv -605 -15 -631 41
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
607 Bismarckstr. 18 - 20:Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.400 1.400 -1.400 -420 15 15 -15 1.385 1.385 -1.385 -336 -84
B.3 Städtische Mittel -980 -15 -1.049 84
B.3.1 Städtische Mittel investiv -980 -15 -1.049 84
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
650 Sanierung Gebäude Maiacher Str. 6
1.700 390 1.310 -1.700 1.700 390 1.310 -1.700
B.3 Städtische Mittel -1.700 -1.700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -390 -390
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.310 -1.310
1 Rathausbereich: Erneuerung Heizungsnetz
1.900 1.900 -1.900 549 549 -549 1.121 1.121 -1.121 230 230 -230
B.3 Städtische Mittel -1.900 -549 -1.121 -230
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.900 -549 -1.121 -230
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2 Dokumentenmanagementsystem (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.908 3.565 4.343 -7.908 4.025 832 3.193 -4.025 1.278 803 475 -1.278 475 475 -475 803 603 200 -803 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -7.908 -4.025 -1.278 -475 -803 -300 -300 -727
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.565 -832 -803 -603 -300 -300 -727
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.343 -3.193 -475 -475 -200

C. Verpflichtungsermächtigungen 603 603

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
4 Erneuerung städt. Telek.infrastruktur
5.012 3.883 1.129 -5.012 243 157 86 -243 3.389 2.706 683 -3.389 360 360 -360 1.020 1.020 -1.020
B.3 Städtische Mittel -5.012 -243 -3.389 -360 -1.020
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.883 -157 -2.706 -1.020
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.129 -86 -683 -360
1.020 1.020
6 Weiterentwicklung Finanzwesensoftware
2.250 2.250 -2.250 20 20 -20 530 530 -530 400 400 -400 450 450 -450 350 350 -350 250 250 -250
B.3 Städtische Mittel -2.250 -20 -530 -400 -450 -350 -250 -250
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.250 -20 -530 -400 -450 -350 -250 -250
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
450 450
621 Elektr.Arbeitszeiterf., Pers.serviceport (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
565 493 72 -565 172 100 72 -172 393 393 -393
B.3 Städtische Mittel -565 -172 -393
B.3.1 Städtische Mittel investiv -493 -100 -393
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -72 -72

C. Verpflichtungsermächtigungen 393 393

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
118 Bauzeitzinsen Friedhofsverwaltung
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
8 Dokuzentrum: Abschließender Ausbau
4.300 4.300 -4.300 -2.800 500 500 -500 -40 100 100 -100 1.600 1.600 -1.600 -1.000 2.100 2.100 -2.100 -1.760
B.3 Städtische Mittel -1.500 -460 -100 -600 -340
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.500 -460 -100 -600 -340
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.700 1.600 2.100
9 Z-Bau: Mängelbeseitigung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.960 7.764 196 -7.960 -3.010 1.738 1.542 196 -1.738 -270 4.742 4.742 -4.742 -2.260 1.480 1.480 -1.480 -480
B.3 Städtische Mittel -4.950 -1.468 -2.482 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.754 -1.272 -2.482 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -196 -196

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
10 Kulturwerkstatt AEG-Gelände (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
16.537 16.537 -16.537 -9.206 1.133 1.133 -1.133 9.764 9.764 -9.764 -8.857 5.291 5.291 -5.291 349 349 -349 -349
B.3 Städtische Mittel -7.331 -1.133 -907 -5.291
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.331 -1.133 -907 -5.291
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
349 349
11 Kulturwerkstatt AEG-Gel.: Grunderwerb
1.415 1.415 -1.415 -812 1.375 1.375 -1.375 -774 40 40 -40 -38
B.3 Städtische Mittel -603 -601 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -603 -601 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
12 Gemeinsch. Langwasser: Generalsan. 2.BA (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.847 4.847 -4.847 -70 100 100 -100 500 500 -500 2.500 2.500 -2.500 -70 1.747 1.747 -1.747
B.3 Städtische Mittel -4.777 -100 -500 -2.430 -1.747
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.777 -100 -500 -2.430 -1.747
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 4.247 2.500 1.747

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
14 Umbau Hochschule für Musik (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
43.316 43.115 201 -43.316 -4.497 5.811 5.743 68 -5.811 9.405 9.375 30 -9.405 -2.934 8.103 8.000 103 -8.103 -1.563 9.000 9.000 -9.000 3.866 3.866 -3.866 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -38.819 -5.811 -6.471 -6.540 -9.000 -3.866 -500 -6.631
B.3.1 Städtische Mittel investiv -38.618 -5.743 -6.441 -6.437 -9.000 -3.866 -500 -6.631
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -201 -68 -30 -103
9.000 9.000
148 Zeppelinfeld/Tribüne: Vorber. Generalsan
3.000 3.000 -3.000 87 87 -87 953 953 -953 1.960 1.960 -1.960
B.3 Städtische Mittel -3.000 -87 -953 -1.960
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -87 -953 -1.960
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
80 Bertha v. Suttner Str.: Neubau KiJu-Haus
1.907 1.907 -1.907 -900 87 87 -87 -35 1.743 1.743 -1.743 -865 77 77 -77
B.3 Städtische Mittel -1.007 -52 -878 -77
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.007 -52 -878 -77
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
84 Hopfengartenweg 25: GS/Erw. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.846 4.366 480 -4.846 -600 74 74 -74 1.916 1.436 480 -1.916 -200 2.856 2.856 -2.856 -400
B.3 Städtische Mittel -4.246 -74 -1.716 -2.456
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.766 -74 -1.236 -2.456
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -480 -480
2.856 2.856
99 Ki-Jugendhilfezentrum:Brandschutzsan.
1.296 1.246 50 -1.296 0 0 0 1.185 1.135 50 -1.185 36 36 -36 75 75 -75
B.3 Städtische Mittel -1.296 0 -1.185 -36 -75 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.246 0 -1.135 -36 -75 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -50 -50
75 75
100 Generalsanierung der Jugendherberge
5.000 5.000 -5.000 -400 5.000 5.000 -5.000 -100 -100 -100 -100
B.3 Städtische Mittel -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
102 FZ Rothenburger Str. 45: KiGa, Ho, Kr
12.325 10.882 1.443 -12.325 -1.128 295 295 -295 4.775 4.775 -4.775 -1.128 525 525 -525 2.459 2.000 459 -2.459 3.189 2.730 459 -3.189 1.082 1.082 -1.082
B.3 Städtische Mittel -11.197 -295 -3.647 -525 -2.459 -3.189 -1.082
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.754 -295 -3.647 -2.000 -2.730 -1.082
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.443 -525 -459 -459
5.812 2.000 2.730 1.082
156 Nachbarschaftshaus Gostenhof-Brandschutz (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
484 11 473 -484 400 11 389 -400 84 84 -84
B.3 Städtische Mittel -484 -400 -84
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11 -11
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -473 -389 -84
180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1.000 1.000 -1.000 400 400 -400 600 600 -600
B.3 Städtische Mittel -1.000 -400 -600
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.000 -400 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 400 400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
280 Kiho Johannes-Brahms-Straße (Container)
1.508 1.508 -1.508 30 30 -30 1.478 1.478 -1.478
B.3 Städtische Mittel -1.508 -30 -1.478
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.508 -30 -1.478
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
282 Kiho Zugspitzstraße-ZentalH Langwasser
2.095 2.095 -2.095 -327 35 35 -35 2.060 2.060 -2.060 -327
B.3 Städtische Mittel -1.768 -35 -2.060 327
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.768 -35 -2.060 327
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
546 KJH Pastoriussiedlung: Neubau
1.374 927 447 -1.374 447 40 407 -447 40 40 -40 465 465 -465 260 260 -260 162 162 -162
B.3 Städtische Mittel -1.374 -447 -40 -465 -260 -162
B.3.1 Städtische Mittel investiv -927 -40 -465 -260 -162
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -447 -407 -40

C. Verpflichtungsermächtigungen 887 465 260 162

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
554 Neue Hegelstraße: Abriss u. Neub. KiHo
3.762 3.762 -3.762 -733 2 2 -2 228 228 -228 1.599 1.599 -1.599 1.200 1.200 -1.200 733 733 -733 -733
B.3 Städtische Mittel -3.029 -2 -228 -1.599 -1.200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.029 -2 -228 -1.599 -1.200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.532 1.599 1.200 733
559 KiHo Thoner Espan 10: Neubau
2.743 2.698 45 -2.743 -417 106 106 -106 2.637 2.592 45 -2.637 -417
B.3 Städtische Mittel -2.326 -106 -2.637 417
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.281 -106 -2.592 417
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -45 -45
566 Forsthofstr.41:Abbr. u.NB KiGa(1)KiHo(3)
3.306 3.306 -3.306 -629 150 150 -150 350 350 -350 1.500 1.500 -1.500 -300 1.306 1.306 -1.306 -329
B.3 Städtische Mittel -2.677 -150 -350 -1.200 -977
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.677 -150 -350 -1.200 -977
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.156 350 1.500 1.306

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
586 Van-Gogh-Str.: Neubau
6.000 6.000 -6.000 -944 55 55 -55 395 395 -395 300 300 -300 4.850 4.850 -4.850 -144 400 400 -400 -400 -400
B.3 Städtische Mittel -5.056 -55 -395 -300 -4.706 400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.056 -55 -395 -300 -4.706 400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5.250 4.850 400
631 Generalsanierung von Außenanlagen KITAS
1.413 1.413 -1.413 -508 500 500 -500 -180 500 500 -500 -180 413 413 -413 -148
B.3 Städtische Mittel -905 -320 -320 -265
B.3.1 Städtische Mittel investiv -905 -320 -320 -265
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
500 500
638 Welserstraße: 4-gruppiger Hort
2.783 2.783 -2.783 -393 35 35 -35 2.748 2.748 -2.748 -393
B.3 Städtische Mittel -2.390 -35 -2.748 393
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.390 -35 -2.748 393
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
641 Erricht.4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg
2.783 2.783 -2.783 -393 2.783 2.783 -2.783 -393
B.3 Städtische Mittel -2.390 -2.783 393
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.390 -2.783 393
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
17 Soziale Stadt: St. Leonhard/Schweinau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.050 2.157 1.893 -4.050 -1.453 -775 1.329 259 1.070 -1.329 -227 -533 2.171 1.548 623 -2.171 -1.030 -130 300 200 100 -300 -112 -56 250 150 100 -250 -84 -56
B.3 Städtische Mittel -1.823 -568 -1.012 -132 -110
B.3.1 Städtische Mittel investiv -704 -32 -518 -88 -66
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.118 -536 -494 -44 -44
150 150
18 Nördliche Altstadt (Prog.Akt.St.zentren) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.734 1.492 1.242 -2.734 -1.142 -434 753 183 570 -753 -247 -224 1.331 859 472 -1.331 -625 -90 200 100 100 -200 -60 -60 200 100 100 -200 -60 -60 125 125 -125 -75 125 125 -125 -75
B.3 Städtische Mittel -1.158 -282 -616 -80 -80 -50 -50
B.3.1 Städtische Mittel investiv -350 64 -234 -40 -40 -50 -50
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -808 -346 -382 -40 -40

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
19 Stadtumbau West: Strukturprogramm (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.750 3.212 538 -3.750 -2.630 541 3 538 -541 2.924 2.924 -2.924 -2.508 285 285 -285 -122
B.3 Städtische Mittel -1.120 -541 -416 -163
B.3.1 Städtische Mittel investiv -582 -3 -416 -163
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -538 -538
20 Stadtumbau West (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.317 3.911 406 -4.317 -2.260 -196 98 1 97 -98 2.169 2.060 109 -2.169 -1.242 -84 1.050 1.000 50 -1.050 -560 -28 500 450 50 -500 -252 -28 200 150 50 -200 -84 -28 200 150 50 -200 -84 -28
B.3 Städtische Mittel -1.861 -98 -843 -462 -220 -88 -88 -62
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.651 -1 -818 -440 -198 -66 -66 -62
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -210 -97 -25 -22 -22 -22 -22
450 450
21 Stadterneuerungsgebiet Kraftshof
2.000 1.912 88 -2.000 -1.109 -31 33 33 -33 467 462 5 -467 -297 -3 300 250 50 -300 -140 -28 303 303 -303 -168 300 300 -300 -168 300 300 -300 -168
B.3 Städtische Mittel -860 -33 -167 -132 -135 -132 -132 -129
B.3.1 Städtische Mittel investiv -803 -165 -110 -135 -132 -132 -129
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -57 -33 -2 -22

C. Verpflichtungsermächtigungen 303 303

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
105 Brandschutztechn. Nachrüstung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
13.548 12.651 897 -13.548 -9.514 -91 10.594 9.697 897 -10.594 -6.607 -91 2.351 2.351 -2.351 -2.562 500 500 -500 -285 103 103 -103 -59
B.3 Städtische Mittel -3.944 -3.896 211 -215 -44
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.137 -3.090 211 -215 -44
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -806 -806
103 103
106 Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.295 4.660 635 -5.295 -635 240 240 -240 960 960 -960 1.700 1.700 -1.700 2.395 1.760 635 -2.395 -635
B.3 Städtische Mittel -4.660 -240 -960 -1.700 -1.760
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.660 -240 -960 -1.700 -1.760
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.700 1.700
107 U-Bahn 3 Südwest (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
198.790 198.772 18 -198.790 -141.111 62.731 62.713 18 -62.731 -36.459 27.660 27.660 -27.660 -30.537 14 14 -14 34.940 34.926 14 -34.940 -25.796 42.120 42.106 14 -42.120 -29.311 26.414 26.400 14 -26.414 -19.008
B.3 Städtische Mittel -57.679 -26.272 2.877 -14 -9.144 -12.809 -7.406 -4.911
B.3.1 Städtische Mittel investiv -57.661 -26.254 2.877 -14 -9.144 -12.809 -7.406 -4.911
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -18 -18

C. Verpflichtungsermächtigungen 103.432 34.926 42.106 26.400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
108 U-Bahn 3 Südwest - Grunderwerb
3.682 3.674 8 -3.682 -2.379 428 420 8 -428 -1.482 3.008 3.008 -3.008 -720 246 246 -246 -177
B.3 Städtische Mittel -1.303 1.054 -2.288 -69
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.295 1.062 -2.288 -69
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -8 -8
109 U-Bahn 3 Nordwest (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
186.600 183.755 2.100 745 -186.600 -157.305 133.397 132.652 745 -133.397 -117.031 27.228 27.228 -27.228 -23.163 13.025 12.500 525 -13.025 -9.000 10.525 10.000 525 -10.525 -7.200 1.790 1.265 525 -1.790 -911 525 525 -525
B.3 Städtische Mittel -29.295 -16.366 -4.065 -4.025 -3.325 -879 -525 -110
B.3.1 Städtische Mittel investiv -28.550 -15.621 -4.065 -4.025 -3.325 -879 -525 -110
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -745 -745
11.265 10.000 1.265
110 U-Bahn 3 Nordwest-Grunderwerb (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.500 2.500 -2.500 -1.596 853 853 -853 1.647 1.647 -1.647 -1.596
B.3 Städtische Mittel -904 -853 -51
B.3.1 Städtische Mittel investiv -904 -853 -51
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
111 Automatisches Betriebssystem Linien 2/3 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
109.503 109.239 264 -109.503 -83.628 90.788 90.788 -90.788 -65.159 13.362 13.362 -13.362 -18.119 66 66 -66 66 66 -66 66 66 -66 502 436 66 -502 -349
B.3 Städtische Mittel -25.875 -25.629 4.757 -66 -66 -66 -153 -4.653
B.3.1 Städtische Mittel investiv -25.875 -25.629 4.757 -66 -66 -66 -153 -4.653
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
151 Folgeproj. Nahverkehrsentwicklungsplan
727 727 -727 -334 417 417 -417 -167 310 310 -310 -167
B.3 Städtische Mittel -393 -250 -143
B.3.1 Städtische Mittel investiv -393 -250 -143
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
613 Bauzeitzinsen: U-Bahn Erneuerungen
640 640 -640 160 160 -160 160 160 -160 160 160 -160 160 160 -160
B.3 Städtische Mittel -640 -160 -160 -160 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -640 -160 -160 -160 -160
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
620 U-1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung
5.000 5.000 -5.000 200 200 -200 700 700 -700 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -5.000 -200 -700 -1.000 -1.000 -2.100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.000 -200 -700 -1.000 -1.000 -2.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
630 Gibitzenhof/Steinbühl-West, Sanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.000 10.000 -10.000 -5.600 200 200 -200 -112 1.000 1.000 -1.000 -560 1.000 1.000 -1.000 -560 1.000 1.000 -1.000 -560
B.3 Städtische Mittel -4.400 -88 -440 -440 -440 -2.992
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.400 -88 -440 -440 -440 -2.992
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 1.000
16 Kongresshalle: Optimierung f. Lagern.
2.053 2.053 -2.053 93 93 -93 1.210 1.210 -1.210 750 750 -750
B.3 Städtische Mittel -2.053 -93 -1.210 -750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.053 -93 -1.210 -750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 750 750

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
161 Veräußerung von Grundvermögen
-22.000 -7.000 -5.000 -5.000 -5.000
B.3 Städtische Mittel 22.000 7.000 5.000 5.000 5.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv 22.000 7.000 5.000 5.000 5.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
624 Breitbandversorgung
933 933 -933 -560 500 500 -500 -300 400 400 -400 -240
B.3 Städtische Mittel -373 -200 -160 -13
B.3.1 Städtische Mittel investiv -373 -200 -160 -13
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 400
625 Neubau ML Verwaltungsgebäude (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.000 1.000 -1.000 150 150 -150 650 650 -650 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -1.000 -150 -650 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.000 -150 -650 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 200 200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
7 Kapitalerhöhung NürnbergMesse (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
21.500 21.500 -21.500 15.000 15.000 -15.000 3.000 3.000 -3.000 3.500 3.500 -3.500
B.3 Städtische Mittel -21.500 -15.000 -3.000 -3.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -21.500 -15.000 -3.000 -3.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
116 Tilgung ausgereichte Darlehen
-9.970 -2.557 -2.525 -2.470 -2.419
B.3 Städtische Mittel 9.970 2.557 2.525 2.470 2.419
B.3.1 Städtische Mittel investiv 9.970 2.557 2.525 2.470 2.419
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
119 Versorgungsrücklage
9.346 9.346 -9.346 -268 3.039 3.039 -3.039 -87 3.115 3.115 -3.115 -89 3.193 3.193 -3.193 -91
B.3 Städtische Mittel -9.078 -2.952 -3.025 -3.101
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.078 -2.952 -3.025 -3.101
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
123 Lang-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
7 7 -7 7 7 -7
B.3 Städtische Mittel -7 -7
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7 -7
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
124 Ermann´sche Stift.: Abwickl. Wertpapiere
3 3 -3 3 3 -3
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
125 Lauterbach-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
113 113 -113 -96 113 113 -113 -96
B.3 Städtische Mittel -17 -17
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17 -17
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
126 Hack-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
328 328 -328 -250 328 328 -328 -250
B.3 Städtische Mittel -78 -78
B.3.1 Städtische Mittel investiv -78 -78
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
127 Übelhör-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
128 Winterbauer-Stif.: Abwickl. Wertpapiere
2 2 -2 2 2 -2
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
129 Kunst/Kultur-Stift:Abwickl. Wertpapiere
122 122 -122 -110 122 122 -122 -110
B.3 Städtische Mittel -12 -12
B.3.1 Städtische Mittel investiv -12 -12
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
130 Staudt-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
3 3 -3 3 3 -3
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
131 Dr. Kurz-Stift.:Abwickl. Wertpapiere
2 2 -2 2 2 -2
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
132 Lehner-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
107 107 -107 -95 107 107 -107 -95
B.3 Städtische Mittel -12 -12
B.3.1 Städtische Mittel investiv -12 -12
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
133 Kudrnac-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
3 3 -3 3 3 -3
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
134 Späth-Falk-Hammerb.-Stift.:Abw. Wertpap
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
135 Schröder/Schmidt: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
136 Auxiliar-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
3 3 -3 3 3 -3
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
137 Riedner-Weißmann Stift: Abw. Wertpapiere
6 6 -6 6 6 -6
B.3 Städtische Mittel -6 -6
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6 -6
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
138 Doni-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
139 Altstadtfr. Nbg. St.: Abw. Wertpapiere
20 20 -20 -18 20 20 -20 -18
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
140 Weigel-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
76 76 -76 -65 76 76 -76 -65
B.3 Städtische Mittel -11 -11
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11 -11
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
141 Wagner-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
50 50 -50 -48 50 50 -50 -48
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
142 Lemnitzer-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
143 Wurzer-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
181 181 -181 -164 181 181 -181 -164
B.3 Städtische Mittel -17 -17
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17 -17
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
144 Krauß-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
145 Müller-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
5 5 -5 5 5 -5
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
146 Menschenrechtsstift:Abwickl. Wertpapiere
17 17 -17 17 17 -17
B.3 Städtische Mittel -17 -17
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17 -17
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
147 Zuweisungen für Investitionen
-24.800 -6.200 -6.200 -6.200 -6.200
B.3 Städtische Mittel 24.800 6.200 6.200 6.200 6.200
B.3.1 Städtische Mittel investiv 24.800 6.200 6.200 6.200 6.200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
149 Telle-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
13 13 -13 -11 13 13 -13 -11
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

E1210002400U

Unschlittplatz: Teilsanierung

  1. Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Sanierung des Dachtragwerkes, Einbau einer Brandmeldeanlage, Verstärkung des Elektroleitungsnetzes

  2. Mehrkosten aufgrund der neuen HOAI. - zusätzlich 10% Sicherheitszuschlag.

  3. Detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

E1110059200U

Lüftungsanlage Einwohneramt

  1. Die Lüftungsanlage im Einwohneramt ist nach 30 Jahren abgewirtschaftet und entspricht nicht den heutigen hygienischen Standards (VDI 6022). Das Kältemittel R22, mit dem die Kälteanlage betrieben wird, ist nur noch bis 31.12.2014 in Bestandsanlagen zugelassen. Die Lüftungsanlage muss erneuert werden.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

E1260002500U

Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr

  1. Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen: Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Beschaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen.

  2. Anpassung an das Ausschreibungsergebnis und die aktuelle Einzahlungserwartung.

  3. Kostenanschlag

  4. Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm).

E1260002601U, E1260002603U

Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb

  1. Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E1260002601U, E1260002603U

FW: IUK-Austausch bei der ILS

  1. Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstechnik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte Informations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen. Entsprechen dieser Vorgaben ist der Austausch der IUK-Technik (ohne den Anteil Kommunikationstechnik) der ILS Nürnberg für das Jahr 2015 geplant.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).

E2530065100U

Wüstenhaus

  1. Das Flusspferdhaus soll in ein Wüstenhaus umgestaltet werden.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen von der EU, den tiergartenfreunden und einer Firma werden erwartet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410004000U

Umgestaltung Hauptmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.

  2. Teilung des Ansatzes für Maßnahmenziffer 40, Obstmarkt siehe unter Nr. 654.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

E5410004100U

Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)

  1. Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.

  2. Verschiebung des Maßnahmenbeginns.

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410004300U

Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund des Hafenvertrages vom 11.11.66

  1. Die Maßnahme umfasste gemäß Hafenvertrag vom 11.11.1966 einschließlich Zusatzvereinbarungen in der Vergangenheit den Neubau der verkehrlichen Infrastruktur des Hafengebietes (Straßen, Gehwege, Beleuchtung, Ver- und Entsorgungsleistungen). Nachdem das Hafengebiet inzwischen weitgehend erschlossen ist, liegt der Schwerpunkt nun auf der Generalsanierung der Verkehrswege.

  2. Anpassung des Jahresansatzes unter Berücksichtigung der bisher bereitgestellten Mittel.

  3. Kostenschätzung/Kostenanschlag.

  4. Keine; Auszahlungen werden soweit möglich aus Darlehensrückflüssen (Zins- und Tilgungsleistungen) gedeckt.

00044, 00045, 00046

E5410004400U, E5410004500U, E5410004600Z

Höfener Spange mit Leyher Str., inkl. Grunderwerb und Investitionszuschuss

  1. Die Maßnahme umfasst den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Südwesttangente und Leyher Straße entlang der Stadtgrenze. Im MIP-Zeitraum Beginn des Abschnitts Virnsberger bis Leyher Straße.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.

E5410004700U

Gestaltung Nelson-Mandela-Platz

der Kostenprüfung, zu rechnen -

  1. Gestaltung des Nelson-Mandela-Platzes. Der Nelson-Mandela-Platz soll als „Tor“ zur Südstadt aufgewertet werden. Das Projekt wird im BIC behandelt.

  2. Baumittel für den Nelson-Mandela-Platz ab 2017.

  3. Kostenannahme

  4. Programm soziale Stadt, Städtebauförderung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410004800U

Beschaffung eines Verkehrsrechners

  1. Ersatzbeschaffung für den Anfang der 1990er Jahre beschafften Rechner, an dem z. Zt. ca. 420 Lichtsignalanlagen (LSA) angeschlossen sind. Die Fertigstellung des neuen Verkehrsrechners für insgesamt 600 anschließbare LSA (s. a. Bau- und Vergabeausschuss vom 23.01.2007) wird voraussichtlich bis zum Jahr 2015 dauern. Dafür werden im Jahr 2014 100.000 € und im Jahr 2015 200.000 € im Haushalt eingestellt.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

E5410005000U

Umgestaltung des südlichen Richard-Wagner-Platzes

gesichert. -

parkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -

  1. Der südliche Richard-Wagner-Platz soll nach der Generalinstandsetzung des Schauspielhauses und der Kammerspiele neu gestaltet werden. Es wurde ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt.

  2. Voraussichtliche Verschiebung des Maßnahmenbeginns.

  3. Kostenschätzung

  4. Es wird mit Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln gerechnet (60 %).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00051, 00052, 00579

E5410005100U, E5410005200U, E5410057900Z

Straßenbahn bis Wegfeld: Bau / Grunderwerb/Infrastrukturzuschuss

  1. Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.

Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger Straße/Kilianstraße/ Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße/Bamberger Straße/Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.

Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil, der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg/VAG ermittelt wird. In den Jahren 2016-2017 sind jeweils 915 T€ pro Jahr Infrastrukturzuschüsse zu zahlen.

  1. Anpassung von Kostenanteil und Infrastrukturzuschuss an vorliegende Kostenschätzungen.

  2. Kostenschätzung.

  3. Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen aktiviert wird.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410005300U

Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)

  1. Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw. das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht (WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.

In 2014 und 2015 werden aus diesem Ansatz voraussichtlich folgende Einleitstellen finanziert:

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

00054, 00055

E5410005500Z, E5410005400U

Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich

  1. Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den Nelson- Mandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Alllersberger Str.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410005700U

Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs

  1. Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.

Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.

  1. Anpassung der konsumtiven Ansätze aufgrund verzögerter Ablöseabrechnung mit der DB AG.

  2. Kostenannahme

  3. Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 80 % der förderfähigen Kosten.

E5410005800U

Knoten Wiener/Vorjurastraße

  1. An der Wiener /Vorjurastraße soll der Kreuzungsbereich modifiziert werden.

  2. Anpassung an die Kosten gemäß Objektplan.

  3. Kostenanschlag

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410005900U

Bayernstraße

  1. Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.

E5410006100U

Eibacher Hauptstraße

  1. Die Generalsanierung der Eibacher Hauptstraße erfolgt vorbehaltlich. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.

  2. Anpassung an den erwarteten Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410006300U

St 2241, Ostendstraße zwischen Teutonen- und Lindnerstraße

  1. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße. (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Teutonenstr. und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird.

Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA).

E5410007100U

Projekt Deutsche Einheit, Anpassung: Brücke Höfener Brücke (1 BW)

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.

  2. Verschiebung der Baumaßnahme durch die DB, dadurch Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410007200U

Projekt Deutsche Einheit, Anpassung - S-Bahn: Rothenburger Straße

  1. Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).

Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung/Kostenanschlag

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410007300U

Wöhrder See

  1. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Wöhrder See durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg Maßnahmen vereinbart, wodurch sich das Naherholungsgebiet attraktiver für Erholungssuchende gestaltet und den geänderten Nutzungsansprüchen angepasst werden kann. Im Wesentlichen beinhaltet das Konzept folgende Ziele:

chende

möglichkeiten für alle Generationen (Bewegungspark, Wasserspielplatz, Sandstrand, Aufenthalt am und im Wasser)

Die in den MIP-Entwurf 2015-18 neu aufgenommen Ansätze ab 2017 umfassen folgende Einzelprojekte:

  1. Kostenerhöhung: Entsprechend den Planungsvorgaben der 10-Punkte-Agenda des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit und der Stadt Nürnberg wurde in enger Zusammenarbeit von WWA-N und SÖR die Rahmenplanung des Gesamtprojekts fortgeschrieben und in Einzelprojekten konkretisiert (s. unter 1)

  2. Kostenschätzung

  3. keine

E5410007400U

Theaterparkhaus: Generalsanierung

terparkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -

  1. Das Theaterparkhaus ist dringend sanierungsbedürftig, Teilbereiche der Parkflächen mussten bereits gesperrt werden.

  2. Mittelverschiebung, da Gesamtkosten und Maßnahmenumfang noch unklar.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410015200U

Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4-Nord – 1. und 2. BA

voraussichtlich ab 2018). -

  1. Die Beschleunigung der Linie 4 soll durch intelligente Steuerungen an allen auf dem Linienweg vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) herbeigeführt werden. Dazu sind teilweise umfangreiche Maßnahmen an den 12 LSA erforderlich. Das Konzept zur Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahme sieht vor, eine Unterteilung in drei Bauabschnitte vorzunehmen, die nacheinander abgewickelt werden sollen. Kurzfristig zu erreichendes Ziel ist es, die Betriebsabwicklung auf der Linie 4 (Fahrplantreue, Pünktlichkeit) zu stabilisieren und damit die Erwartungen der Fahrgäste zu bedienen. Eine durchgehende LSA Beeinflussung bewirkt zudem, dass ein Straßenbahnzug für den Betrieb der Straßenbahnlinie 4 eingespart werden kann. Das bringt der VAG Kostenersparnisse von ca. 100.000 Euro pro Jahr und ist zwingend erforderlich, um nach Inbetriebnahme der Streckenverlängerung bis ‚Am Wegfeld‘ mit den vorhandenen Straßenbahnen das derzeitige Angebot aufrechterhalten zu können. Die größten Beschleunigungseffekte lassen sich mit den Bauabschnitten BA I und BA II realisieren, so dass diese vor Inbetriebnahme der Streckenverlängerung Thon – Am Wegfeld bis voraussichtlich Ende 2015 umgesetzt sein müssen. Die Bauabschnitte setzen sich wie folgt zusammen: Bauabschnitt I mit den 5 LSA

Bauabschnitt II mit den 3 LSA

Bauabschnitt III mit den 4 LSA

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410015500U

Hochwasserschutz Gründlachtal

Nürnberg beteiligen. -

  1. Die Hochwasserschutzmaßnahme wird durch das Wasserwirtschaftsamt ausgeführt.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

E5410016004U

Sanierung Brücke Hallertor

  1. Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von 1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt.

  2. Mehrkosten wg. Bedarf Planungskosten/Abstimmung mit VAG, außerdem Mehrbedarf für Straße und Treppenanlage; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410057900Z

Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss

Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld.

E5410061400U

Uhlandstraße im Bereich der Uhlandschule und Kreuzungsbereich Grolandstraße

  1. Die Freiflächengestaltung für die neue Dreifachturnhalle der Uhlandschule soll 2015 baulich umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der zugehörige Straßenplan für den Anschluss der Gestaltungsfläche an die Grolandstraße umgesetzt werden. Durch die Realisierung der beiden Planungen kann ein gestalterisch ansprechender und den Belangen der Verkehrssicherheit bestens genügender Umbau durchgeführt werden. Die vorhandene LSA am Knoten Uhlandstraße/Grolandstraße wird rückgebaut.

  2. Neuaufnahme

  3. Projektfreeze: 25.06.2014

  4. keine

E5410061500U

Äußere Sulzbacher/Bismarckstraße/Am Ostbahnhof

  1. Der Knotenpunkt Äußere Sulzbacher Straße / Bismarckstraße wird umgestaltet, um den Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit zu verbessern. Die stadtauswärtige Haltestelle wird behindertengerecht umgebaut. Um Kosten beim Schienenersatzverkehr zu minimieren soll der Umbau zusammen mit der Haltestelle Tafelhalle 2015 erfolgen.

  2. Neuaufnahme

  3. Projektfreeze: 25.06.2014

  4. Kostenbeteiligung eines Investors an der LSA.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410061600U

Äußere Sulzbacher/Haltestelle Tafelhalle

  1. Die dynamische Haltestelle Tafelhalle soll beseitigt werden. Es werden 2 behindertengerecht ausgebaute Inselbahnsteige errichtet, um die Besucherströme schnell, sicher und komfortabel abwickeln zu können. Die vorhandene LSA ist dringend sanierungsbedürftig und soll im Rahmen dieser Baumaßnahme erneuert werden. Durch die Umsetzung der Planung können LSA-Sanierungskosten eingespart werden. Um die Kosten für den Schienenersatzverkehr zu minimieren soll die Maßnahme zusammen mit der Maßnahme Äußere Sulzbacher Straße, Bereich Bismarckstraße / Am Ostbahnhof 2015 umgesetzt werden.

  2. Neuaufnahme

  3. Projektfreeze: 25.06.2014

  4. keine

E5410061700U

"Umzug" des Verkehrsrechners

  1. Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.

Aufgrund einer statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, bis voraussichtlich Juli 2014 räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden, dies wird derzeit geprüft. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue, zum Stand Juni 2014 noch nicht festgelegte Räumlichkeiten verbracht werden.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410062800U

Stadtumlandbahn - Planung

  1. Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.

Die Gremienbeschlüsse der beteiligten Kommunen sind erfolgt. Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. Euro geschätzt. Auf der Grundlage des dem Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. keine

E5410062900U

Ringbuslinien

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.

Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität 1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu können. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Beschleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNV- Beschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410063300U

Kreuzung A6 AS Langwasser/Gleiwitzer Str.

  1. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der BAB A 6 soll die Kreuzung der BAB A 6 mit der Gleiwitzer Straße (Anschlussstelle Nürnberg-Langwasser) umgebaut werden.

  2. Neuaufnahme

  3. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 7 Mio. Euro. Davon entfallen rund 2 Mio. Euro auf die Stadt Nürnberg.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. Die Beteiligung von GNF, Messe und Markt Feucht am städtischen Anteil wird durch Vpl geprüft.

E5410065400U

Umgestaltung Obstmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).

  2. Teilung des früheren Ansatzes der Maßnahmenziffer 00040.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410065500U

Ansbacher Str.: Radwegeausbau

  1. In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Land: Zuschüsse nach dem BayGVFG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

E4240002700U

Deutschherrnwiese: Generalsanierung der Sportanlagen

  1. Die Sportanlagen an der Deutschherrnwiese müssen generalsaniert werden; hierbei ist auf dem Grundstück eine Altlastensanierung durchzuführen. anschließend wird die Laufbahn mit Kunststoff versiegelt.

  2. keine

  3. Projektfreeze

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

E2310002800U

Neubau eines Schulhauses auf dem Parkplatz des Berufsbildungszentrums

  1. Für die Nutzung durch die Berufsschule 14 wurde ein Neubau errichtet.

  2. Anpassung der Gesamtkosten

  3. Detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

E217002900U

Dürer-Gymnasium: Abriss der bestehenden Turnhalle und Errichtung einer Dreifachturnhalle mit inte-

grierten Unterrichtsräumen

  1. Abriss der bestehenden Turnhalle, Neubau einer Dreifachturnhalle mit Schulerweiterung um 8 Unterrichtsräumen, 1 Pausenhalle 1 Mehrzweckraum.

  2. Anpassung der Gesamtkosten. In den Gesamtkosten sind 120 T€ für die Sanierung des Torbogens enthalten.

  3. Detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2150003000U

Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule (PPP)

  1. Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Schule sowie eine weitere staatliche Fachoberschule soll im Rahmen eines PPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet werden.

  2. keine

  3. Detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

E2110003100U

Viatisstraße: Neubau von Volksschule und Hort (2), einschließlich Bolzplatz

  1. Der bestehende Bau wird abgerissen und ein Neubau für die Schule sowie für einen zweigruppigen Hort erstellt; außerdem entsteht ein Bolzplatz.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2130003300U

VS Schweinauer Str. 20; Neubau Grundschule und Hort

  1. Der Neubau der Grundschule und des Hortes soll als ÖÖP-Maßnahme durchgeführt werden.

  2. Anpassung der Gesamtkosten, Mittelabflusskorrektur.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

E2210003400U

Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen

  1. Wegen Belastung mit verschiedenen Schadstoffen wäre eine Sanierung der Förderschule erforderlich, Inzwischen hat sich jedoch der Abbruch und ein Neubau als die wirtschaftlichere Alternative herausgestellt. Die Schule wird im Zuge eines PPP-Verfahrens errichtet.

  2. Anpassung der Gesamtkosten, Mittelabflusskorrektur.

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

E4110003900Z

Schule für Kranke

  1. Im Rahmen der Erweiterung des Südklinikums soll eine Schule für Kranke errichtet werden. Die Maßnahme wird von Kh durchgeführt, die Stadt Nürnberg finanziert die Schulräume durch einen Investitionskostenzuschuss.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

K2310011200B

Staatliche Fachoberschule: Sanierung Aula, 1. BA

Die Maßnahme ist im Ergebnishaushalt veranschlagt.

E1110015300U

BBS: Neubau

  1. Da die derzeitige BBS abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich.

  2. Anpassung der Gesamtkosten.

  3. Projektfreeze

  4. Vom Land: Zuweisungen

E1110015300U

Karl-Schönleben-Str. Grundschule und Hort

  1. Die Maßnahme wird noch in den Teil Hort und Schule aufgeteilt, sobald eine Aussage über die anteiligen Kosten möglich ist.

  2. Anpassung der Gesamtkosten.

  3. Projektfreeze

  4. Vom Land: Zuweisungen

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P2103500000U

Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von

BA/NOS

  1. An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug beseitigt werden müssen.

  2. Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.

  3. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).

Aus der Pauschale abgezweigte Einzelmaßnahmen 00164 – 00173, 00218 und 00605 - 00607

E2173016400U

E2173016500U

E2133016700U

E2113016800U

E2113016900U

E2123017000U

E2133017100U

E2123017200U

E2133017300U

E2173017400U

E2113017500U

E2113017600U

E2133017700U

E2133017800U

E2313021800U

E2313060500U

E2313060600U

E2313060700U

Johannes-Scharrer-Gymn.: Brandschutzmaßn. Martin-Behaim-Gymn.: Brandschutzmaßn. Insel Schütt: Brandschutzmaßnahme Wiesenstr.: Brandschutzmaßnahme Wahlerschule: Brandschutzmaßnahme Hummelsteiner Weg: Brandschutzmaßnahme Konrad-Groß-Schule: Brandschutzmaßnahme Preißlerstraße: Brandschutzmaßnahme Schweinauer Straße: Brandschutzmaßnahme Neues Gymnasium: Brandschutzmaßnahme Kettelerschule: Brandschutzmaßnahme Buchenbühler Schule: Brandschutzmaßnahme Birkenwaldschule: Brandschutzmaßnahme Ludwig-Uhland-Schule: Brandschutzmaßnahm Lothar v. Faber-Schule:; Brandschutzmaßn Sielstr. 1: Brandschutzmaßn Paniersplatz 37: Brandschutzmaßn Bismarckstr. 18 – 20: Brandschutzmaßn

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00179, 00181 - 00183

E2170017999E

E2170018101U

E2110018200U

E2130018300U

Generalsanierung Schulen (ÖPP)

  1. Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt: Sigena-Gymnasium Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle Kopernikusschule Adalbert-Stifter-Schule

  2. Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten. Bei den Gesamtkosten wurden auch die Zinsen mit einbezogen. Rein rechnerisch ist in diesen Fällen somit die Spalte „Plan spätere Jahre“ zu hoch, da die Zinsen nicht bei den Einzelmaßnahmen, sondern zentral veranschlagt werden.

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen

E2310021610U

Großküche B7

  1. In der Berufsschule 7 muss die Großküche generalsaniert werden.

  2. Neuaufnahme

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

E2130026200U

Herschelschule: Container

  1. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs muss ein Container zur Verfügung gestellt werden.

  2. Neuaufnahme

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2150040300U

AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau, Umbau Altbau

  1. Aufstockung des Neubaus, Erweiterung Speisesaal im Erdgeschoss, Umbau von Räumen im Altbau sowie energetische Sanierung der Turnhalle.

  2. Anpassung der Gesamtkosten.

  3. Projektfreeze

  4. Vom Land: Zuweisungen (FAG plus15)

E2110055810U

Thoner Espan 10: Container

  1. Bis zur Fertigstellung der Neubauten muss ein Container zur Verfügung gestellt werden. Mittel für den Hortcontainer sind bei E3650055910U veranschlagt.

  2. Neuaufnahme

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

E4240065000U

Generalsanierung Gebäudekomplex Maiacher Straße

  1. Der Gebäudekomplex muss generalsaniert werden.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat I:

E1110000100U

Rathausbereich: Erneuerung Heizungsnetz

  1. Da das für die Fernwärmeversorgung der Rathäuser bestehende Hochdruckdampfnetz inklusive Umformer über 60 Jahre alt ist und somit entsprechend unterhaltsintensiv ist, soll durch den Ausbau des Heizwassernetzes und der Umstellung der Versorgung von Dampf auf Heizwasser das Störungsrisiko und die Bereitstellungsverluste minimiert werden. Durch die Erneuerung wird zukünftig der Verbrauch direkt im Gebäude gemessen, so dass die Stadt die Netzverluste zwischen den Unterstationen nicht mehr tragen muss.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. keine

E1110000200U

Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

  1. Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise in drei Phasen bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden. Zunächst beschränkt sich die Phase I auf Umsetzung der bisherigen Erfahrungen, um Prozesse und Arbeitsbereiche mit erkennbar hohem Nutzenpotenzial mit der elektronischen Dokumentenverwaltung und Aktenführung auszustatten. In den Phasen II und III werden die Arbeitsplätze großflächig mit dem System ausgestattet und bisherige Prozesse optimiert und verfeinert.

  2. Reduzierung der Gesamtkosten, da Mittel zu EP ausgegliedert wurden; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E1110000400U

Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur

  1. Die zentrale städtische Telekommunikationsanlage ist bereits seit 1993 im Betrieb. Aufgrund des hohen technischen Alters und der Zunahme von Störungen bzw. Ausfällen muss die Telekommunikationsinfrastruktur erneuert werden.

Es ist ein weitgehend flächendeckender Einsatz von VoIP-Technologien vorgesehen. Dadurch ist es erforderlich, die Netzwerkverteilerräume in verschiedenen Gebäuden baulich zu ertüchtigen und die vorhandenen TK-Anlagen durch VoIP-basierende Anlagen auszutauschen und stufenweise zu ersetzen. Außerdem wurde in den Gesamtkosten die hard- und softwaretechnische Ausstattung für ein einzurichtendes Call-Center, das im Zusammenhang mit der bundesweit einheitlichen Behördenrufnummer D115 steht, berücksichtigt.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten wegen Einführung einer Software, die die Telefonie mit dem PC verbindet und damit Synergien erzeugt sowie durch die Zunahme der auszutauschenden Telefonapparate; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E1110000600U

Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung

  1. Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteigenen IT und zur Prozessoptimierung zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an. Bis 2016 sind dies:

 Archivierung: Auslagerung der Daten früherer Geschäftsjahre Nutzen: Bessere Performance des Systems, weniger hochverfügbarer Speicher im Online-Zugriff notwendig (Kostenersparnis), besserer Durchsatz bei der Datensicherung (Zeit- und Kostenersparnis)  BIC Stufe 2 für H und BIC für UB: Das Baukostencontrolling ist in der Stufe 1 erfolgreich bei H für fremdvergebene Investitionsbaumaßnahmen in Pilotbereichen angelaufen. Es muss flächendeckend eingesetzt werden. Die Funktionalität muss auf Baumaßnahmen in Eigenregie und Pauschalmaßnahmen erweitert werden. Nutzen: Verbesserte Baukostenkontrolle (Kostenersparnis)  Gebäudemanagement: Das SAP System muss an das von der Stadt einzuführende Gebäudemanagement angepasst werden. Ein Facility-Management ist aufzubauen. Nutzen: integrierte IT- Unterstützung für das Gebäudemanagement  Anbindung Dokumentenmanagement: Das DMS, das derzeit stadtweit eingeführt ist, wird mit den Fachfunktionen von SAP integriert. Bestimmte Prozesse z. B. der Rechnungseingang werden zentralisiert und verbessert. Nutzen: Verbesserte Prozesse, bessere Performance, Speicherplatzersparnis (Kostenersparnis)  Konzernbilanz: Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine Konzernbilanz zu erstellen, ist das SAP System entsprechend zu erweitern.  Ausbau des Berichtswesens (BI) Mit dem Produkthaushalt wurde das bisherige Standard- Berichtswesen in SAP-BW überführt. Das so entstandene Controlling- Informationssystem wird weiter ausgebaut und um weitere Informationsbereiche (z.B. Liegenschaftswesen, Gebäudemanagement, Baucontrolling) ergänzt. Es wird mit Hilfe von zeitgemäßen Instrumenten zum Management- Informationssystem ausgebaut. Nutzen: Verbessertes Controlling (Kostenersparnis), transparentere Informationen  Anbindung der Einkaufslösung: Das Einkaufsportal wird an das SAP System medienbruchfrei angebunden. Nutzen: Einkaufsprozess optimiert (Kostenersparnis), Obligo transparent sichtbar (verbessertes Controlling)

  1. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer Teilprojekte; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E1110062100U

Personal-Service-Portal, elektronische Arbeitszeiterfassung

Pilotprojekt; Über die Fortführung des Projekts ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.

  1. Die Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg erfolgt derzeit in Form von Selbstaufschreibungen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfiehlt in seinem Gutachten aus dem Jahr 2010 unter TZ 58 in einer Prüfungsbemerkung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung in zwei Teilprojekten „Elektronische Arbeitszeiterfassung“ und „Personal-Service-Portal“ dieser Thematik angenommen. Beide verfolgen das Ziel, moderne und zeitgerechte Instrumente für das Personalmanagement bei der Stadt Nürnberg zu etablieren. Im Endausbau sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg die Möglichkeit haben, sich in einem Personal-Service-Portal individuell zu informieren, persönliche Daten zu ändern und personalwirtschaftliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können. Außerdem sollen die Beschäftigten künftig ihre Arbeitszeiten schnell und einfach mittels elektronischer Arbeitszeiterfassung dokumentieren und damit verbundene Funktionalitäten ebenfalls über das Personal- Service-Portal aufrufen können. Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise werden zunächst ein Pilotbetrieb (im Rathausbereich) und anschließend die schrittweise Erweiterung vorgeschlagen. Grundsätzlich soll die elektronische Zeiterfassung bei der Stadt Nürnberg zukünftig mittels Erfassungsterminals in den Eingangsbereichen vorgenommen werden.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat II:

Keine MIP-Einzelmaßnahmen.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat III:

Keine MIP-Einzelmaßnahmen.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat IV:

E2520000800U

Dokumentationszentrum: Abschließender Ausbau

  1. Die 480 qm große Säulenhalle soll in eine Veranstaltungs- und Ausstellungshalle für 350 – 400 Besucher umgestaltet werden. Hierzu sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: Einbau der notwendigen technischen Infrastruktur, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, einer Heizungsanlage sowie einer Alarmanlage. Die Mittel dienen aber auch für den Ausbau von Büro- und Lagerräumen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenannahme

  4. Zuweisungen von Bund und Land werden angestrebt

E2730000900U

Sanierung Kulturzentrum Z-Bau: Frankenstr. 200, 1. BA

Die Gesamtkosten beider Bauabschnitte betragen 11,95 Mio. € (inkl. Ausstattung); 10 % Sicherheitszuschlag sind in den Gesamtkosten enthalten.

  1. Der derzeitige bautechnische Zustand des Z-Baus entspricht nicht den Auflagen der 2001 erteilten Baugenehmigung. Als Voraussetzung für eine weitere Nutzung als Veranstaltungsstätte ist zumindest die Beseitigung der sicherheitsgefährdenden Zustände notwendig. Außerdem sind in den Gesamtkosten Mittel für die Ausstattung sowie ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % enthalten.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. EU-Strukturfördermittel

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2730001000U

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße

In den Gesamtkosten sind 52 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Im Nürnberger Westen wird auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AEG eine Kulturwerkstatt unter Einbeziehung mehrerer Nutzer errichtet. Neben der Nutzung als Kulturladen wird das Gebäude nach Fertigstellung der Baumaßnahme als Zentrale der Musikschule Nürnberg genutzt. Außerdem soll der KinderKunstRaum, die Akademie für Schultheater und Theaterpädagogik sowie das Centro Espanol in den Räumen untergebracht werden.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund 3 % Baupreisindexsteigerung; Reduzierung der Zuwendungen wegen geringerer förderfähiger Kosten auf die zu erwartenden Einzahlungen.

  3. Kostenberechnung

  4. Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“

E2730001100U

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße: Grunderwerb

  1. Erwerb eines Teils des ehemaligen Grundstücks der Fa. AEG zur Errichtung einer Kulturwerkstatt.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2730001200U

Gemeinschaftshaus Langwasser: Generalsanierung, 2. BA

53 T€ wurden in den 1. BA verschoben.

  1. Der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Gebäudeinneren, darunter die Erneuerung der technischen Anlagen, der Einbau eines Aufzugs für die behindertengerechte Erschließung der Bibliothek, die Instandsetzung der Toilettenräume, die brandschutztechnische Ertüchtigung und eine teilweise Erneuerung des Mobiliars bei unveränderter Nutzung des Gebäudes.

  2. keine

  3. Detaillierte Kostenberechnung

  4. Spenden

E2510001400U

Sebastianspital: Umbau-, Interims- und Abbrucharbeiten an verschiedenen Häusern für die HfM

In den Gesamtkosten sind 5.960 T€ für HfM-spezifische Umbaumaßnahmen enthalten; 103 T€ 2015 für Interimsmaßnahmen

  1. Nach gründlichen Untersuchungen des Hochbauamtes hat die Stadt Nürnberg den endgültigen Standort der Hochschule für Musik auf das Areal Veilhofstr. 34, Haus 1, festgelegt. Im Hinblick auf die Verstaatlichung der Hochschule ist die Stadt Nürnberg ver-pflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den Hochschulbetrieb zu schaffen. Seitens des Hochbauamts wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis ist die Grundlage für die Veranschlagung der Kosten im MIP.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen und zusätzlicher Maßnahmen; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Höhere Einzahlungen wegen einer Spende der Zukunftsstiftung der Sparkasse.

  3. Kostenschätzung

  4. Zuweisungen vom Land und Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E2520014800U

Zeppelinfeld/-tribüne, Vorbereitung der Generalinstandsetzung (Musterflächen)

  1. Zur Vorbereitung der Generalinstandsetzung ist die Ausführung von Musterflächen an der Tribüne (geplant ist das östliche Ende) und an einem der Türme des Zeppelinfeldes notwendig. Hierbei können notwendige Erkenntnisse zu Untersuchungsmethoden, aber auch zur praktischen Umsetzung gewonnen werden. Dadurch können die Kosten der Gesamtmaßnahme in größerer Tiefe geschätzt bzw. berechnet werden. Außerdem stehen durch diese vorbereitenden Maßnahmen instandgesetzte Musterflächen zur Diskussion mit den Denkmalschutzbehörden und potentiellen Zuschussgebern zur Verfügung.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat V:

E3660008000U

Bertha-von-Suttner-Straße: Neubau Kinder- und Jugendhaus (KJH)

  1. Abschlussfinanzierung.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. Förderung nach dem Soziale-Stadt-Programm Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau.

E3650008400U

Kindertageseinrichtung Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung um KiHo (1)

und Ausstattung. -

  1. Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2 Gruppen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der Terrasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte Einrichtung bedarf dringend der Sanierung.

  2. Mehrbedarf für Trafo-Verlegung und Erneuerung Außenanlagen. Zudem Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3670009900U

Kinder- und Jugendhilfezentrum Reutersbrunnenstr. 34: Brandschutzsanierung

  1. Aufgrund einer Begehung wurden Brandschutzmängel festgestellt, die dringend zu beheben sind. Siehe ÄR vom 23.10.2012.

  2. Gestiegene Gesamtkosten, wegen Anpassung der Honorarkosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

E3630010200U

Familienzentrum Rothenburger Straße: Umbau Kindergarten (1 Gruppe), Kinderhort (3 Gruppen) und

Kinderkrippe (2 Gruppen)

  1. Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom 27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rothenburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar. Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort

- Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule

entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Maßnahmenverzögerung wegen Schwierigkeiten bei der Interimsunterbringung.

  2. detaillierte Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG, wurden bereits in Vorjahren veranschlagt.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3150015600U

Nachbarschaftshaus Gostenhof-Brandschutz

befindet sich noch im BIC-Verfahren. -

  1. Kanalsanierung und Einbau eines Fettabscheiders. Vorgezogene Notmaßnahme. Die Hauptmaßnahme befindet sich noch im BIC-Verfahren.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss und der Gesamtkosten

  3. Kostenberechnung

  4. keine

E3150018000Z

Zuschuss Bau Zentralküche NüSt

  1. Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U).

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenschätzung

  4. keine

E3650028000U

Johannes-Brahms-Straße 1

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Umsetzung Container „Am Thoner Espan“

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3650028200U

Zentralhort Langwasser

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Zentralhort Langwasser an der Zugspitzstraße

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

E3660054600U

Kinder- und Jugendhaus Pastoriussiedlung: Neubau

  1. Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses.

Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg.

Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinderund Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll.

Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3650055400U

Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau eines 6-gruppigen Kinderhortes

  1. Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird derzeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzgelände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt.

Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken soll.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuweisungen nach FAG

E3650055910U

Thoner Espan 10, Container Hort

  1. Bis zur Fertigstellung der Neubauten muss ein Container zur Verfügung gestellt werden. Mittel für den Schulcontainer sind bei E2110055810U veranschlagt.

  2. Neuaufnahme

  3. detaillierte Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3650056610U

Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kindergarten (1 Gruppe) und Kinderhort (3 Gruppen)

  1. Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1). Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca. 500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raumprogrammes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf zwei Ebenen zu begrenzen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

E3650058620U

Kita van-Gogh-Straße

  1. Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort. Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Option einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3650063100U

Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen

  1. Die Maßnahme wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:
  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

E3650063800U

Welserstraße - Container

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Zentralhort – Container an der Welserstraße

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3650064100U

Zentralhort Süd - Container

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Zentralhort Süd – Container am Fürreuthweg

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VI:

E5110001700U

Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau

Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen.

Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzeptes.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5110001800U

Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“,

Altstadt ans Wasser

Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt/Obstmarkt (Maßnahmennummer 00040) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.

  1. Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm der Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

§ 128 BauGB

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5110001900U

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – Strukturprogramm

Ausgliederung der Kulturwerkstatt Auf AEG (Bau und Grunderwerb).

  1. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Der Freistaat Bayern unterstützt die Städteachse Nürnberg-Fürth mit einem Strukturprogramm. Im Rahmen der Städtebauförderung können besonders strukturwirksame Maßnahmen mit erhöhten Fördersätzen von 80% statt 60% gefördert werden. Hierzu stehen für den Zeitraum von 5 Jahren 5 Mio. Euro zur Verfügung. Aus dem Nürnberger Anteil dieser Summe von ca. 3,6 Mio. EUR lassen sich Projekte mit einem Volumen von ca. 18. Mio. Euro generieren. Um die Mittel des Strukturpaketes ausschöpfen zu können, muss die Stadt Nürnberg Kofinanzierungsmittel von 20% bereitstellen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ und aus dem Strukturprogramm „Nürnberg/Fürth“.

E5110002000U

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungs-

maßnahmen

Aus Mitteln "Stadtumbau West" soll u. a. das Kinder- und Jugendhaus sowie der Aktivspielplatz Muggenhofer Str. 106 finanziert werden; hier nur noch Restansatz.

  1. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Zusätzlich zu den Mitteln für strukturwirksame Maßnahmen müssen zur Programmerfüllung „Stadtumbau- West“ für weitere Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorbereitenden Untersuchungen Kofinanzierungsmittel von 40% zur Verfügung gestellt werden.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5110002100U

Stadterneuerungsgebiet Kraftshof

  1. Das schlechte Erscheinungsbild und der desolate Zustand des Platzes vor der Wehrkirche in Kraftshof werden schon seit Langem bemängelt. Aufgrund der Bedeutung der Wehrkirche als Wahrzeichen des Knoblauchlandes und als beliebtes Ausflugsziel wird der Vorplatz der Kirche unter Beibehaltung der bisherigen Parkplätze umgestaltet und aufgewertet. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen im Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“

E5470010500U

Brandschutztechnische Nachrüstung von U-Bahn-Betriebsanlagen

  1. Die von der Technischen Aufsichtsbehörde erlassenen Auflagen aus brandschutztechnischer Sicht hinsichtlich des U-Bahnnetzes in Nürnberg müssen weiter abgearbeitet werden.

  2. Fortschreibung vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch den Bau- und Vergabeausschuss.

  3. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  4. Zuweisungen von Bund und Land. Ein neuer Zuschussantrag wird gestellt, es kann nur noch mit nominell 35% Zuwendungen gerechnet werden, zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5470010600U

Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk

  1. Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS – Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Bereinigung des Mittelfristigen Investitionsplans um die noch nicht zugesagten Drittmittel.

  3. Kostenschätzung

  4. Über Förderung durch den Freistaat Bayern ist noch nicht endgültig entschieden. Die für 2017 eingeplanten Einzahlungen sind Kostenerstattungen der infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmenteile.

00107, 00108

E5470010700U/E5470010800U

U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf

  1. Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und in Betrieb genommen. Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth und Gebersdorf verlängert werden. Für den Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) liegt ein Planfestellungsbeschluss vor. Der Systemplan für diesen Bauabschnitt wurde im BVA am 28.04.2008 beschlossen, der Objektplan am 22.09.2009. 2009 wurde ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt, eine Genehmigung zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für die Spartenverlegemaßnahmen seitens des Zuschussgebers liegt vor. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 65009920000U.

  2. Seit 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Zuwendungen von Bund und Land

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00109, 00110

E5470010900U/E5470011000U

U-Bahn 3 Nordwest, Rathenauplatz - Nordwestring

  1. Im Bauabschnitt der U3 Nordwest wurden die Bahnhöfe Maxfeld, Kaulbachplatz und Friedrich-Ebert-Platz in Betrieb genommen.

Für den Bauabschnitt 3 der U3 NW (Klinikum Nord – Nordwestring) liegt ein Planfestel-lungsbeschluss vor. Der Systemplan für diesen Bauabschnitt wurde im BVA am 28.04.2008 beschlossen, der Objektplan am 22.09.2009. Ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken wurde gestellt, eine Genehmigung zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für die Spartenverlegemaßnahmen seitens des Zuschussgebers liegt vor.

Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 65009920000U.

  1. Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Voraussichtlich niedrigere Drittmittel – deshalb mehr städtische Mittel erforderlich.

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen von Bund und Land

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5470011100U

U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem

  1. In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U- Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.

Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U- Bahnbetriebssystem realisiert.

  1. keine

  2. detaillierte Kostenberechnung

  3. Zuweisungen des Bundes und des Landes

E5470062000U

U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung

  1. Der U-Bahnhof Muggenhof ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.

Die Generalsanierung umfasst die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5110015100U

Folgeprojekte NVEP

  1. Beschluss des Verkehrsausschusses vom 14.03.2013. Fortführung der vom Gutachter des Nahverkehrsentwicklungsplans Nürnberg 2025 empfohlenen Maßnahmen. Die Kosten 2014 und 2015 beziehen sich auf die Untersuchungen im Rahmen der Tram nach Kornburg (Baustufe S1) und Tram nach S-Bhf. Fischbach (Baustufe S2).

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. Investitionszuschuss der VAG

K1110015700U

Parkdecksanierung Bauhof 5, Johannesgasse

Die Maßnahme ist ausfinanziert.

E5110063000U

Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme

  1. In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanierung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr, Bildung, Chancengleichheit und Integration.

Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VII:

E1110001600U

Kongresshalle: Optimierung der Lagernutzung

  1. Die Lagernutzung der Kongresshalle soll umfassend optimiert und verbessert werden. Durch den Rückzug des Staatstheaters als potentieller Mieter ist der Einbau eines Hydraulikaufzugs nicht mehr erforderlich. Die restlichen veranschlagten und im MIP eingestellten Mittel sind dadurch jedoch nicht entbehrlich. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung, auch im Hinblick auf den Brandschutz, werden derzeit geprüft.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenannahme

  4. keine

E5710062400Z

Flächendeckende Breitbandversorgung

  1. Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. Die Laufzeit des Förderprogramms wird voraussichtlich auf Ende 2018 befristet. In diesem Zeitfenster sind die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu realisieren.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5730062500U

Neubau ML Verwaltungsgebäude

Vorbehaltlich Kostenprüfung!

  1. Der Zustand des 1959 errichteten ML-Verwaltungsgebäudes ist als marode zu bezeichnen. Die erheblichen Mängel wirken sich auf Gesundheit, Wohlbefinden und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret aus. Für die weitere Nutzung als Büro ist das Verwaltungsgebäude nicht mehr geeignet, eine Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Zudem wäre die Auslagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Bauphase nicht praktikabel. Eine Sanierung zum Zweck einer weiteren Büronutzung wäre darüber hinaus teurer als eine Neuerrichtung. Es ist deshalb der Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Großmarktes erforderlich.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:

E5730000700U

NürnbergMesse: Kapitalerhöhung

Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund vertraglicher Bindung.

  1. Eigenkapitalerhöhung in Form von Bareinlagen in den Jahren 2010 bis 2015.

  2. keine

  3. Kostenanschlag

  4. keine

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
22 Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.390 5.390 -5.390 -819 1.130 1.130 -1.130 -145 1.340 1.340 -1.340 -159 1.120 1.120 -1.120 -97
B.3 Städtische Mittel -4.571 -985 -1.181 -1.023 -1.382
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.571 -985 -1.181 -1.023 -1.382
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.340 1.340
23 Ausbau städt. Netz-Fernsprechanl. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
540 540 -540 135 135 -135 135 135 -135 135 135 -135
B.3 Städtische Mittel -540 -135 -135 -135 -135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -540 -135 -135 -135 -135
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
135 135
24 Ausbau LWL-Netz für Dritte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.744 2.744 -2.744 686 686 -686 686 686 -686 686 686 -686
B.3 Städtische Mittel -2.744 -686 -686 -686 -686
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.744 -686 -686 -686 -686
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 686 686

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.165 3.165 -3.165 -200 750 750 -750 -50 805 805 -805 -50 805 805 -805 -50
B.3 Städtische Mittel -2.965 -700 -755 -755 -755
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.965 -700 -755 -755 -755
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
805 805
26 Tiergarten: Um- und Ausbaupauschale (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
36 Erschließungsstraßen allgemein (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.800 6.800 -6.800 -5.780 1.700 1.700 -1.700 -1.445 1.700 1.700 -1.700 -1.445 1.700 1.700 -1.700 -1.445
B.3 Städtische Mittel -1.020 -255 -255 -255 -255
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.020 -255 -255 -255 -255
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.700 1.700

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P)
3.600 3.600 -3.600 -3.240 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810
B.3 Städtische Mittel -360 -90 -90 -90 -90
B.3.1 Städtische Mittel investiv -360 -90 -90 -90 -90
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
900 900
39 Straßenherstellung/-ausbau (KAG-Maßn.) P
5.600 5.600 -5.600 -3.360 1.400 1.400 -1.400 -840 1.400 1.400 -1.400 -840 1.400 1.400 -1.400 -840
B.3 Städtische Mittel -2.240 -560 -560 -560 -560
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.240 -560 -560 -560 -560
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.400 1.400
40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 250 250

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen
128 128 -128 32 32 -32 32 32 -32 32 32 -32
B.3 Städtische Mittel -128 -32 -32 -32 -32
B.3.1 Städtische Mittel investiv -128 -32 -32 -32 -32
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
32 32
42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 4.000 -4.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 1.000
43 Bau von öffentlichen Radwegen (GE) (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
128 128 -128 32 32 -32 32 32 -32 32 32 -32
B.3 Städtische Mittel -128 -32 -32 -32 -32
B.3.1 Städtische Mittel investiv -128 -32 -32 -32 -32
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 32 32

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
44 Radwege aus 1 mach 3: Bau/Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
180 180 -180 -60 45 45 -45 -15 45 45 -45 -15 45 45 -45 -15
B.3 Städtische Mittel -120 -30 -30 -30 -30
B.3.1 Städtische Mittel investiv -120 -30 -30 -30 -30
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
45 45
45 Straßenum- und -ausbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.100 1.100 -1.100 500 500 -500 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -1.100 -500 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.100 -500 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
46 Straßenum- und -ausbau (GE) (P)
256 256 -256 64 64 -64 64 64 -64 64 64 -64
B.3 Städtische Mittel -256 -64 -64 -64 -64
B.3.1 Städtische Mittel investiv -256 -64 -64 -64 -64
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 64 64

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
47 Lichtsignalanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.300 5.300 -5.300 1.100 1.100 -1.100 1.400 1.400 -1.400 1.400 1.400 -1.400
B.3 Städtische Mittel -5.300 -1.100 -1.400 -1.400 -1.400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.300 -1.100 -1.400 -1.400 -1.400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.400 1.400
48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
608 608 -608 152 152 -152 152 152 -152 152 152 -152
B.3 Städtische Mittel -608 -152 -152 -152 -152
B.3.1 Städtische Mittel investiv -608 -152 -152 -152 -152
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
152 152
49 Erschließungsausgleichsmaß. -Vorfinanz.P
860 860 -860 -686 260 260 -260 -206 300 300 -300 -240
B.3 Städtische Mittel -174 -54 -60 -60
B.3.1 Städtische Mittel investiv -174 -54 -60 -60
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 260 260

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
50 Generalinstands. v. Brücken, Stegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
11.600 11.600 -11.600 2.900 2.900 -2.900 2.900 2.900 -2.900 2.900 2.900 -2.900
B.3 Städtische Mittel -11.600 -2.900 -2.900 -2.900 -2.900
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.600 -2.900 -2.900 -2.900 -2.900
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.900 2.900
51 Straßenbeleuchtung (KAG-Maßnahmen) (P)
1.800 1.800 -1.800 -1.080 450 450 -450 -270 450 450 -450 -270 450 450 -450 -270
B.3 Städtische Mittel -720 -180 -180 -180 -180
B.3.1 Städtische Mittel investiv -720 -180 -180 -180 -180
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
450 450
52 Straßenbeleuchtung
320 320 -320 80 80 -80 80 80 -80 80 80 -80
B.3 Städtische Mittel -320 -80 -80 -80 -80
B.3.1 Städtische Mittel investiv -320 -80 -80 -80 -80
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 80 80

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
53 Schaffung von Stellplätzen
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
250 250
54 Spielplätze aus 1 mach 3:Bau/Sanierung P
780 780 -780 -260 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65
B.3 Städtische Mittel -520 -130 -130 -130 -130
B.3.1 Städtische Mittel investiv -520 -130 -130 -130 -130
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
195 195
56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P)
2.000 2.000 -2.000 500 500 -500 500 500 -500 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 500 500

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
57 Grünanlagen: Grunderwerb (P)
320 320 -320 80 80 -80 80 80 -80 80 80 -80
B.3 Städtische Mittel -320 -80 -80 -80 -80
B.3.1 Städtische Mittel investiv -320 -80 -80 -80 -80
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
80 80
58 Spielhöfe: Bau u. Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.128 1.128 -1.128 282 282 -282 282 282 -282 282 282 -282
B.3 Städtische Mittel -1.128 -282 -282 -282 -282
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.128 -282 -282 -282 -282
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
282 282
59 Spielplätze: Bau u. Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.000 1.560 440 -2.000 500 390 110 -500 500 390 110 -500 500 390 110 -500
B.3 Städtische Mittel -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.560 -390 -390 -390 -390
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -440 -110 -110 -110 -110

C. Verpflichtungsermächtigungen 390 390

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
60 Kleingartenanlagen
400 400 -400 100 100 -100 100 100 -100 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -400 -100 -100 -100 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -400 -100 -100 -100 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
100 100
74 Erschließungsstraßen - Vorausleistungen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.200 3.200 -3.200 -2.720 800 800 -800 -680 800 800 -800 -680 800 800 -800 -680
B.3 Städtische Mittel -480 -120 -120 -120 -120
B.3.1 Städtische Mittel investiv -480 -120 -120 -120 -120
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
800 800
76 Sanierung Freisportanlagen/SchulenPausch
1.100 1.100 -1.100 500 500 -500 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -1.100 -500 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.100 -500 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 200 200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
27 Zuschüsse vereinseigene Sportanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
600 600 -600 150 150 -150 150 150 -150 150 150 -150
B.3 Städtische Mittel -600 -150 -150 -150 -150
B.3.1 Städtische Mittel investiv -600 -150 -150 -150 -150
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
150 150
29 EDV-Pauschale für die Nürnberger Schulen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.400 2.400 4.000 -6.400 1.300 600 700 -1.300 1.500 600 900 -1.500 1.800 600 1.200 -1.800
B.3 Städtische Mittel -6.400 -1.300 -1.500 -1.800 -1.800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.400 -600 -600 -600 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.000 -700 -900 -1.200 -1.200
600 600
31 Pauschale FAG plus 15 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
11.900 11.900 -11.900 -4.100 500 500 -500 3.800 3.800 -3.800 -1.300 3.800 3.800 -3.800 -1.500
B.3 Städtische Mittel -7.800 -500 -2.500 -2.300 -2.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.800 -500 -2.500 -2.300 -2.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 7.600 3.800 3.800

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
17.400 11.500 5.900 -17.400 1.200 1.200 -1.200 5.950 4.200 1.750 -5.950 6.250 4.500 1.750 -6.250
B.3 Städtische Mittel -17.400 -1.200 -5.950 -6.250 -4.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.500 -4.200 -4.500 -2.800
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.900 -1.200 -1.750 -1.750 -1.200
4.200 4.200
70 Schulbaumaßnahmen (Pauschale) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.500 4.500 -4.500 1.500 1.500 -1.500 1.500 1.500 -1.500
B.3 Städtische Mittel -4.500 -1.500 -1.500 -1.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.500 -1.500 -1.500 -1.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.500 1.500
75 Pauschale Modernis./Anp. FUR, HVE Schule (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 2.800 1.200 -4.000 1.000 700 300 -1.000 1.000 700 300 -1.000 1.000 700 300 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.200 -300 -300 -300 -300

C. Verpflichtungsermächtigungen 700 700

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
78 Weißgeräte Schulen
380 380 -380 95 95 -95 95 95 -95 95 95 -95
B.3 Städtische Mittel -380 -95 -95 -95 -95
B.3.1 Städtische Mittel investiv -380 -95 -95 -95 -95
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1 Einführung neuer DV-Verfahren
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
21 Friedhofsverwaltung: Sanierungsm. (P)
160 160 -160 160 160 -160
B.3 Städtische Mittel -160 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -160
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
8 Landschaftsschutzm. m. Biotopverbund (G)
160 160 -160 40 40 -40 40 40 -40 40 40 -40
B.3 Städtische Mittel -160 -40 -40 -40 -40
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -40 -40 -40 -40
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
40 40
73 Ertüchtigung/Herstellung Ökokontofl. (P)
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
9 Ankauf von Sammlungsgegenständen Museen
208 208 -208 52 52 -52 52 52 -52 52 52 -52
B.3 Städtische Mittel -208 -52 -52 -52 -52
B.3.1 Städtische Mittel investiv -208 -52 -52 -52 -52
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 52 52

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
62 Zuschüsse f. Bau Kitas freigem.Tr. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
48.756 48.756 -48.756 -36.142 24.198 24.198 -24.198 -21.447 10.458 10.458 -10.458 -8.312 7.800 7.800 -7.800 -3.719
B.3 Städtische Mittel -12.614 -2.751 -2.146 -4.081 -3.636
B.3.1 Städtische Mittel investiv -12.614 -2.751 -2.146 -4.081 -3.636
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
10.458 10.458
79 Hortnotprogramm (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.563 1.368 195 -1.563 195 195 -195 1.368 1.368 -1.368
B.3 Städtische Mittel -1.563 -195 -1.368
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.368 -1.368
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -195 -195
1.368 1.368
64 Kunst in der Stadt; Gedenksteine etc.
280 280 -280 70 70 -70 70 70 -70 70 70 -70
B.3 Städtische Mittel -280 -70 -70 -70 -70
B.3.1 Städtische Mittel investiv -280 -70 -70 -70 -70
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 70 70

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
65 U-Bahn: Erneuerungsm. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
36.600 36.600 -36.600 9.000 9.000 -9.000 9.200 9.200 -9.200 9.200 9.200 -9.200
B.3 Städtische Mittel -36.600 -9.000 -9.200 -9.200 -9.200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -36.600 -9.000 -9.200 -9.200 -9.200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
9.200 9.200
2 Leibrrenten Grunderwerb (P)
1.340 340 1.000 -1.340 335 85 250 -335 335 85 250 -335 335 85 250 -335
B.3 Städtische Mittel -1.340 -335 -335 -335 -335
B.3.1 Städtische Mittel investiv -340 -85 -85 -85 -85
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.000 -250 -250 -250 -250
255 85 85
10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe
8.000 8.000 -8.000 2.000 2.000 -2.000 2.000 2.000 -2.000 2.000 2.000 -2.000
B.3 Städtische Mittel -8.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.000 2.000

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
11 Erwerb von Grundstücken: Bodenordnung
2.800 2.800 -2.800 700 700 -700 700 700 -700 700 700 -700
B.3 Städtische Mittel -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen BauGB
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
13 Beiträge für städtische Grundstücke
800 800 -800 -4 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1
B.3 Städtische Mittel -796 -199 -199 -199 -199
B.3.1 Städtische Mittel investiv -796 -199 -199 -199 -199
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 200 200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.000 2.000 -2.000 500 500 -500 500 500 -500 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
500 500
15 Realisierung wohnungspolit. Schwerpunkte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
640 640 -640 160 160 -160 160 160 -160 160 160 -160
B.3 Städtische Mittel -640 -160 -160 -160 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -640 -160 -160 -160 -160
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
160 160
16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 300 300

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.000 3.000 -3.000 750 750 -750 750 750 -750 750 750 -750
B.3 Städtische Mittel -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.500 750 750
18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke
4.000 4.000 -4.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 1.000
19 Gewerbliche Sanierungs-/Modern.-maßnahme
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 400 400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
20 Märkte: Sanierungsmaßnahmen (P)
280 280 -280 280 280 -280
B.3 Städtische Mittel -280 -280
B.3.1 Städtische Mittel investiv -280 -280
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
66 Erwerb v. Ersatz- und Ausgleichsflächen
2.800 2.800 -2.800 700 700 -700 700 700 -700 700 700 -700
B.3 Städtische Mittel -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
3 Baupauschale (allg. Hochbau) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
26.074 4.393 21.681 -26.074 6.979 1.393 5.586 -6.979 6.365 1.000 5.365 -6.365 6.365 1.000 5.365 -6.365
B.3 Städtische Mittel -26.074 -6.979 -6.365 -6.365 -6.365
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.393 -1.393 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -21.681 -5.586 -5.365 -5.365 -5.365

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
4 Pauschale für bewegl./immat.Vermögen/GWG (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
17.500 17.500 -17.500 4.375 4.375 -4.375 4.375 4.375 -4.375 4.375 4.375 -4.375
B.3 Städtische Mittel -17.500 -4.375 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17.500 -4.375 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5 Pauschale für bewegl. Vermögen (KD)
1.140 1.140 -1.140 285 285 -285 285 285 -285 285 285 -285
B.3 Städtische Mittel -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
6 Pauschale für Investitionszuschüsse
600 600 -600 150 150 -150 150 150 -150 150 150 -150
B.3 Städtische Mittel -600 -150 -150 -150 -150
B.3.1 Städtische Mittel investiv -600 -150 -150 -150 -150
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
7 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
19.526 19.315 211 -19.526 5.131 4.920 211 -5.131 7.895 7.895 -7.895 4.250 4.250 -4.250
B.3 Städtische Mittel -19.526 -5.131 -7.895 -4.250 -2.250
B.3.1 Städtische Mittel investiv -19.315 -4.920 -7.895 -4.250 -2.250
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -211 -211
7.895 7.895
71 Zentral beschafftes bewegl. Vermögen (P)
420 420 -420 105 105 -105 105 105 -105 105 105 -105
B.3 Städtische Mittel -420 -105 -105 -105 -105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -420 -105 -105 -105 -105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

Keine Pauschalen

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

P1262200000U

FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)

  1. U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen.

  2. Die Fortschreibung basiert auf dem „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.

P1262300001U

Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)

  1. Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen.

Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.

Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P1262400001U

Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)

  1. Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres- Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.

Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert.

P1262500002U

Erweiterung der Brandmeldeanlagen

  1. Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik.

  2. Anpassung der Jahresraten an den Bedarf.

  3. Kostenschätzung

  4. Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert.

P2532600000U

Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)

  1. Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 Euro Gesamtkosten..

  2. Die Ansätze werden in der früheren Höhe dotiert.

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

36, 37, 74

P5413600000U, P5413700000U, P5417400000U

Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -

  1. Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Erschließungsbeiträge

P5413900000U

Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)

  1. Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5414000000U

Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)

  1. Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).

  2. Durch die die Novellierung der BayBO mit dem Wegfall der Beschränkungszonenregelung zum 01,01.2008 haben sich die Einnahmen aus der Stellplatzablöse deutlich reduziert. Es stehen daher zwangsläufig weniger Mittel für Beschleunigungsmaßnahmen zur Verfügung.

  3. Kostenannahme

  4. Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze.

P5414100000U

Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)

  1. Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

42, 43

P5414200000U, P5414300000U

Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

seitig deckungsfähig. -

AfV vorgenommen. -

  1. Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5414400000U

Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)

zum Bau von Radwegen eingesetzt werden -

  1. Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

45, 46

P5414500000U, P5414600000U

Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

  1. Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.

  2. Anpassung aufgrund höherer Bedarfe; In 2015 zusätzlich 300.000 € für die Zufahrt zum Reichelsdorfer Friedhof.

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5414700000U

Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)

-Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -

durch den AfV vorgenommen. -

  1. Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.

  2. Ansatzreduzierung 2015 zur Teilfinanzierung der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4.

  3. Kostenschätzung

  4. Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5414800000U

Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)

  1. Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5414900000U

Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)

  1. Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.

  2. Keine

  3. Kostenannahme

  4. Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5415000000U

Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)

rates im Zuge des BIC-Verfahrens. -

  1. Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen:

Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppenanlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.

Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind für 2015 geplant:

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

Bei der Maßnahme P5415000000U Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) sind die folgenden Einzelmaßnahmen nicht enthalten:

E5410006774U Heistersteg BW 1.053, Neubau einer Wege und Spartenbrücke

E5410006654U Ludwig-Erhard-Brücke Die Maßnahme wurde teilweise aus der Pauschale für Generalinstandsetzung finanziert.

E5410007004U Fußgängerbrücke nördlich der Friedrich-Löffler-Straße über den NW-Ring, BW 1.215: Sanierung

E5410006844U Brücke Götzenweg über die Erlanger Straße, BW 1.081, Sanierung

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5410006994U Maxbrücke BW 1.016, Sanierung

P5415100000U

Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale)

  1. Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind.

  2. keine

  3. Kostenannahme/-schätzung

  4. Beiträge nach Art. 5 KAG

P5415200000U

Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5415300000U

Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Stellplatzgelder

P5515400000U

Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)

  1. Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

56, 57

P5515600000U, P5515700000U

Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb

  1. Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.

  2. keine

  3. Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5515800000U

Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale)

  1. Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5515900000U

Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung

boten. –

für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -

  1. Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. Aufstockung der Mittel seit 2014 um 110.000 € auf 500.000 €, um Maßnahmen des Partizipationsprojektes "laut!" für Jugendliche umsetzen zu können.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5516000000U

Kleingartenanlagen (Pauschale)

  1. Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5417400000U

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.

P5517600000U

Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)

  1. Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

P4212700000Z

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)

  1. Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turnund Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.

  2. keine

  3. Kostenannahme/Kostenschätzung

  4. keine

P2432900000U

EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen

  1. Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.

  2. Höhere Ansätze ab 2015 in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf; 2016 sind 250 T€ für die Vernetzung zweckgebunden. Exaktere Aufteilung in konsumtive und investive Bestandteile.

  3. Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt.

P1113100000U

Pauschale FAG 15 plus

Aus dem Sonderförderprogramm „Pauschale FAG15“ plus werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P2103500000U

Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von

BA/NOS)

  1. An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164 – 00173, 00218 und 00605 – 00607.

  2. Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.

  3. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).

P2107000000U

Schulbaumaßnahmen (Pauschale)

Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.

P2317500000U

Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen

Die Mittel sind ab 2015 wieder als MIP-Pauschale eingeplant.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat I:

P1110100000U

Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren

  1. Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken erforderlich.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat II:

P5532100000U

Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.

  2. Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat III:

P5540800000U

Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)

  1. Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.

  2. keine

  3. Kostenannahme bzw. Kostenanschlag

  4. keine

P5547300000U

Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)

  1. Im Ökokonto der Stadt Nürnberg waren mit Stand 31.12.2012 ca. 34 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen enthalten. Für den Aufbau wurden Mittel im MIP in Höhe von 3 * 300 T€ zwischen 2006 und 2008 bereit gestellt. Die mit diesen Mitteln hergestellten Flächen wurden zwischenzeitlich zu 83% für Bauleitplan- und andere städtische Verfahren (z.B. Frankenschnellweg, U3 nach Gebersdorf) zur Verfügung gestellt. Rund 600 T€ mussten bislang aus dem sog. Ökokonto vorfinanziert werden, da die fraglichen Verfahren noch keine Rechtskraft erlangt haben.

Damit stehen nicht mehr ausreichend Mittel zu Verfügung, um neue Ökokontoflächen für den rechtlich erforderlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleich und Ersatz zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich die Finanzierung in Höhe von jährlich 300 T€ wieder aufzunehmen um auch künftig „Ökopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfange und hinsichtlich der beschlossenen (AfS 12/2011, 11/2012) Entwicklungsziele für Wohnen und Gewerbe bereitstellen zu können.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat IV:

P2520900000U

Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen

  1. Für Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg; Pauschale für den Ankauf erhaltungswürdiger Gegenstände.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat V:

P3656200000Z

Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger

(Pauschale)

  1. Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten (Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem Kriterienkatalog übernommen.

Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E3657900000U

Hortnotprogramm

men finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. -

  1. Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber. Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt derzeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen.

Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen; die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR

E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“ E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort) E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container

Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR

E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71 E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container) E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort) E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung

Weitere Maßnahmen wie z. B. Kalchreuther Str. 130 (Umbau Hausmeisterwohnung), Reutleser Str. 6 (Umbau von Räumen) würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VI:

P1116400000U

Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen

(Pauschale)

  1. Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.

Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5476500000U

U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungmaßnahmen (Pauschale)

erhöhen die Auszahlungsansätze. -

  1. Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist

Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. Ab 2014 Erhöhung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.

  1. keine

  2. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  3. Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VII:

P1110200000U

Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale

  1. Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

P1111000000U

Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)

  1. Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Geschäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P1111100000U

Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale

  1. LA erhält bei Baulandumlegungen durch Geo in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P1111200000U

Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)

  1. Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P1111300000U

Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)

  1. Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5221400000U

Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz"

  1. Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen können. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der bestehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und alte Menschen betroffen – wächst.

Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.

  1. keine

  2. nicht relevant

  3. keine

P5221500001Z

Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“

  1. Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbindungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungserlöse fließen in den Fonds zurück.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5221600000U

Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -

Pauschalansatz

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) - Pauschalansatz“

  1. In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5221700001Z

Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“

  1. Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen nach Einkommensgrenzen abgestuften Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Ökozulage“. Die Abstufung des Zuschusses nach Einkommensgruppen ist in Angleichung der städtischen Förderrichtlinien an die staatliche Förderung zum 01.05.2008 entfallen (Stadtplanungsausschuss vom 03.04.2008) und wurde durch einen einheitlichen Betrag von 7 T€ ersetzt. Es können jährlich rund 60 Eigenheime gefördert werden.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P5711800000U

Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)

  1. Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5711900000U

Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

P5732000000U

Märkte: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Märkte“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.

  2. Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P1116600000U

Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen

  1. Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:

P6120300000B

Baupauschale (allgemeiner Hochbau)

Ab 2015 ist die Pauschale zur Modernisierung von Fachunterrichtsräumen an Schulen (aufgeteilt in konsumtive und investive Bestandteile) wieder im MIP gesondert veranschlagt. Reduzierung der konsumtiven Mittel ab 2015 um jeweils 135 T€ wegen Haushaltskonsolidierung; jedoch Erhöhung ab 2015 um 500 T€ jährlich für Schultoilettensanierung.

Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.

P6120400000P

Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter

Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.

Aufteilung entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.

Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.

Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt.

P6120500000P

Pauschale bewegliches Vermögen (externe Kostendecker)

  1. Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung und Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

P6120600000Z

Pauschale für Investitionszuschüsse

  1. Für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.

  2. Erhöhung der Pauschale aufgrund höheren Bedarfs.

  3. nicht relevant

  4. keine

P1110700000U

Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen

Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR.

Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt.

P4116300000Z

Klinikum:

a) Anteilsbetrag gem. Art. 10 b FAG (Pauschale)

b) Nicht förderfähige Kosten (Pauschale)

Die örtliche Beteiligung entfällt künftig.

119.99 . . ____lfd. Nr. . . ______Jahr Im BVA vom 03.06.2014 . ________Geschäftsbereich beschlossen Änderungsantrag: (Entwurfsstand):

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
2. BM
015.1 2. BM BA/N Neunhofer Hptstr. 73 113/890 Turnhalle Sanierung der Duschen K 402S - GR/FO 173.000 163.000 14.181 177.181 Vergabe Extern
015.2 2. BM Sps Adolf-Braun-Str. 60 556/18 Sportanlage Muggenhof: Sanierung der Waschanlagen und Heizngsanlage K 5602- 4M/70 192.000 167.000 14.529 181.529 Vergabe Extern
015.3 2. BM FW Veilhofstr. 30 317/1296 FW 2, Fassadensanierung K 0000 90.000 78.872 17.904 96.776 Eigenregie H

Summe Bereich 2. BM 455.000 455.486

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
3. BM
015.4 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale für Toilettensanierungen K 0000 500.000 423.729 96.186 519.915 Eigenregie H
015.5 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/77 Anlage 6, Kfz Halle, Erneuerung des Lüftungszentralgerätes K 0000 232.000 222.900 19.392 242.292 Vergabe Extern
015.6 3.BM SchA Saarbrückener Str. 26 128/1092 HS, Sanierung Blechdach K 5202 - 00 105.000 94.080 21.356 115.436 Eigenregie H
015.7 3.BM SchA Innerer Laufer Platz 94/722 Willstätter Gymnasium: Fenstererneuerung Ostfassade K 0000 475.000 475.000 41.325 516.325 Vergabe Extern
015.8 3.BM SchA Thusneldastraße 5 061/923 Dachsanierung Bieberschwanzdeckung K 0000 475.000 475.000 107.825 582.825 Eigenregie H
015.9 3.BM SchA Leerstetterstr.3 102/2087 Turnhalle, Sanierung Flachdach K 402S - GR/FO 155.000 138.593 31.461 170.054 Eigenregie H
015.10 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/78 BBZ Erneuerung Turnhallenboden K 402S - GR/FO 392.000 355.946 80.800 436.746 Eigenregie H
015.11 3.BM SchA Hummelsteiner Weg 25 92/555 Flachdachsanierung Verwaltungsbereich, Musiksaal K 0000 300.000 267.633 60.753 328.386 Eigenregie H
015.12 3. BM SchA Tetzelgasse 20 140/1232 JSG Altbau, Südostflügel, Erneuerng Dacheindeckung K 0000 480.000 461.383 40.140 501.523 Vergabe Extern
015.13 3.BM SchA Ambergerstr.25 32/7 Erneuerung Fenster, Nordfassade, Süd- und Westfassade K 0000 490.000 435.449 98.847 534.296 Eigenregie H
015.14 3.BM SchB Pilotystraße 4 117/862 Sanierung der Duschen und Umkleiden Turnhalle K 402S – GR/FO 160.000 134.695 30.576 165.271 Eigenregie H
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
Ref. I
115.1 Ref.I OrgA verschiedene Gebäude Rathauspauschale, Baumaßnahmen im Rathausbereich K 0000 100.000 86.207 19.569 105.776 Eigenregie H
115.2 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K 0000 200.000 166.667 37.833 204.500 Eigenregie H
115.3 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Fenstersanierung Innenhof K 0000 323.000 304.000 26.448 330.448 Vergabe Extern
115.4 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 310.000 241.000 20.967 261.967 Vergabe extern
115.5 Ref I OrgA Theresienstr. 1 253/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 309.000 240.000 20.880 260.880 Vergabe extern
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
Ref. IV
415.1 Ref IV KuF Michael-Ende-Str. 17 185 /1764 KinderKulturzentrum, Austausch der Fenster und Fassadenanstrich, Südost- und Südwestfassade K 0000 100.000 87.664 19.900 107.564 Eigenregie H
415.2 Ref. IV KuKuQ Königstr. 93 163/2275 Künstlerhaus: Einbau Kinosaal 2, Filmhauskino I 4183 – 4M/70 472.000 425.259 36.998 462.257 Vergabe Extern
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
Ref. V
515.1 Ref. V SHA Großweidenmühlstr. 33/43 500/412 Männerwohnheim, Dachsanierung mit Einbau von Dachflächenfenstern K 0000 310.000 294.000 25.578 319.578 Vergabe Extern
515.2 Ref. V J Saarbrückener Str. 26 528/1094 Kindergarten, Erneuerung der Fenster und Türen K 0000 120.000 107.410 24.382 131.792 Eigenregie H

Summe Referat V 430.000 451.370

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
Ref. VI
615.1 Ref. VI verschiedene Gebäude Pauschale zur Behebung sicherheitsgefährdender Zustände K 0000 190.000 163.793 37.181 200.974 Eigenregie H
615.2 Ref. VI SÖR Lorenzer Str. 30 238/759 Einbau von Brandschutztüren in Treppenräumen I 0000 237.000 223.000 19.401 242.401 Vergabe Extern
615.3 Ref. VI SÖR Bauhof 9 172/68 Einbau eines Plattformliftes, WC-Sanierung und Einbau einer behindertengerechte WC-Anlage im EG I 0000 150.000 134.780 30.595 165.375 Eigenregie H
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen
Ref. VII
715.1 Ref. VII ML Bayernstr. 98 709/1787 Volksfestplatz, Austausch von 20 Niederspannungsverteilern K 7201 - 4M/70 160.000 133.500 30.305 163.805 Eigenregie H
715.2 Ref. VII LA Bayernstr. 110 511/73 Kongresshalle Bereich Dokuzentrum: Instandsetzung der Natursteinfassade K 4102 - 00 400.000 349.012 79.226 428.238 Eigenregie H

Summe Referat VII 560.000 592.042

Im BVA vom 03.06.2014 Änderungsantrag Änderungsantrag beschlossen2015 2015 (Entwurfsstand):nur konsumtiv nur investiv nachrichtlich:

Bedarfs- tragend. Ref. Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen ohne BVK in EUR: nur konsumtiv Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR: nur investiv Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR: alle Maßnahmen 28 Maßnahmen
2. BM 455.000 408.872 0 455.486 11 Vergabe
3.BM 3.764.000 3.484.408 0 4.113.069 61% Eigenanteil
Ref. I 1.242.000 556.874 522.847 1.163.571 39% Vergabel
Ref. IV 572.000 87.664 462.257 569.820
Ref. V 430.000 401.410 0 451.370
Ref. VI 577.000 163.793 407.776 608.750
Ref. VII 560.000 482.512 0 592.042

7.600.000

Gesamtsumme im MIP neu laut Änderungsantrag (gerundet) 5.586.000 1.393.000 6.979.000

Liste der zum MIP 2015 - 2018 angemeldeten,

aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben

- Gelbe Liste -

Priorität M a ß n a h m e nicht BIC-relevant Kosten und Finanzierung (in 1.000 €) Anmerkungen
Kostenannahme Beiträge/(cid:10)Zuweisungen städt.(cid:10)Mittel
1 2 3
Stand: 20.11.2014 Bedarfsträger SÖR: 1 Vorbeugender Hochwasserschutz (Pauschale) 2 Generalsanierung und ökologischer Ausbau der Fließgewässer (Pauschale) 5.000 3.250 0 0 5.000 3.250 pro Jahr 1.000 T€ pro Jahr: 500 T€ (Gesamtbedarf 3.250 T€)

zu Punkt 5.3

Beschluss des Stadtrats

Mittelfristiger Investitionsplan 2015 - 2018

I. 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2015 - 2018 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2015 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.

  1. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächti gungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungs ermächtigungen) und im Haushaltsplan 2015 erforderlich sind.

  2. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2015- 2018 enthaltenen Vorhaben sind plane risch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.

  3. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.

II. Ref. II

Nürnberg, 20. November 2014

Der Vorsitzende: Der Referent: Der Schriftführer:

~

~~

~

(Dr. Maly) ). (Kres) Oberbürgermeister Stadtkammerer

Abdruck an:

Ref. VI z. w. V. wegen Nummer 3 SÖR z. w. V. wegen Nummer 3

Download ↓