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Haushaltsplan 2015 – 04_Haushaltssatzung

Haushalt · 01.01.2015 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltssatzung

der Stadt Nürnberg

für das Haushaltsjahr 2015

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.667.180.308 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.664.673.320 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 2.506.988 €

  2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.616.311.962 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.562.397.507 € und einem Saldo von 53.914.455 €

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 82.979.200 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 187.603.200 € und einem Saldo von -104.624.000 €

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 75.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.064.000 € und einem Saldo von 9.936.000 €

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -40.773.545 €

ab.

(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 103.336 € und in den Aufwendungen mit 99.636 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 149.175.000 €

ab.

(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 30.350.513 € und in den Aufwendungen mit 31.690.466 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.815.041 €

ab.

(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 80.777.000 € und in den Aufwendungen mit 79.239.000 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.096.000 €

ab.

(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 1.490.676 € und in den Aufwendungen mit 3.986.000 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.393.884 €

ab.

(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 6.750.000 € und in den Aufwendungen mit 12.792.905 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.953.861 €

ab.

(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2015 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 35.303.513 € und in den Aufwendungen mit 97.127.261 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.820.000 €

ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 75.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 34.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 7.267.556 € festgesetzt.

(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 2.118.000 € festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 323.517.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 38.006.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 36.573.168 € festgesetzt.

(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 1.677.000 € festgesetzt.

(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 500.000 € festgesetzt.

(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.272.000 € festgesetzt.

§ 4

entfällt *)

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.200.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.400.000 € festgesetzt.

(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 13.560.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

*) Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 21. November 2012 für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H.

  1. Gewerbesteuer 447 v.H.

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