B. Ermächtigung der Vertreter der
NÜRNBERG
Stadt Nürnberg
TOP: 6.5.9
Stadtrat Sitzungsdatum 19.11.2015 öffentlich
Betreff: Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist
Abstimmungsergebnis: &X] einstimmig
[J angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [[] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH und im selbständigen Kommunalunternehmen Klinikum zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2016 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
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Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
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Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 üblichen Erklärungen einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr - sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2016 abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgeseilschaft mbH (NOA), der noris inklusion gemeinnützige GmbH und 3 1 der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten .
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NÜRNBERG
Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
Il. Ref.
Ill. Abdruck an: [1 Ref. YOrgA X Apr
Ü Ref. Il/Stk. DO
KaSt m
Vorsitzender): Schriftführer(in):
CHE
Dr. Maly Elflein
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