Vorbemerkungen
A.
Entsprechend § 1 Abs. 3 Nr. 7 KommHV-Doppik werden im Band 3 die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die letzten Jahresabschlüsse
der Eigenbetriebe und des sonstigen Sondervermögens, der Unternehmen, an denen die Stadt mit über 50 % beteiligt ist, und der rechtsfähigen Stiftungen
abgedruckt.
Mit dieser Darstellung wird der Zweck verfolgt, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Nürnberg zu geben.
1