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Haushaltsplan 2016 – J_Mittelfristiger_Ergebnis_u_Finanzplan

Haushalt · 01.01.2016 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltsplan Inhalt

der Stadt Nürnberg

2016 Mittelfristiger Ergebnis-

J.

und Finanzplan

Band 1 Gesamthaushalt

Planungsgrundlagen

J.1 242

Mittelfristiger Ergebnisplan

J.2 247

Mittelfristiger Finanzplan

J.3 248

Investitionsprogramm

J.3.1 249

Gesamtübersichten 251 Liste der Einzelmaßnahmen 254 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der Pauschalen 358 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der zum MIP ange- 417 meldeten, aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben

Beschluss des Stadtrates

J.4 418

Ansprechpartner:

Stadtkämmerei

Tel.: +49 (0) 911 / 2 31-25 48

Ausgangslage

Planungsgrundlagen

J.1 Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2016 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre

Gesetzliche Grundlagen 2016 - 2019 entwickelt und grundsätzlich anhand der

Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri- vom November 2015 fortgeführt. schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs- Im Haushaltsplan für 2016 wurden alle Möglichkeiten der jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.

Finanzplanung

Grundlagen der Annahmen und Orientie-

Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im

rungsdaten

Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem Auszahlungen der Jahre 2016 und Folgende wurden auf und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren der Basis des Haushaltsplanes 2016 und des Mittelfristizu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegen Investitionsprogrammes 2016 – 2019 fortgeschriegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung ben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewieauszulösen. sen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen von 1,5 % für das Jahr 2017, 2,0 % für 2018 und 2,5 % und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit für 2019 gesteigert. Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

Mittelfristige Ergebnisplanung

vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die

Steuern

mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund- Stadtrates. steuer B und der Gewerbesteuer im Jahr 2017- anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschät- Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltszung vom November 2015 fortgeschrieben. politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Die Grundsteuer B wurde für die Jahre 2017 – 2019 auf Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert dem Niveau von 2016 belassen. Bei der Gewerbesteuer und die Bedeutung des Finanzplans aus. wurden die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Auswirkungen der BFH-Urteile zum § 40a KAGG i.d.F. vom Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der 01.01.2001 gesondert betrachtet und dementsprechend Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der wurde für 2017 eine geringere Steigerung angenommen Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen als vom Arbeitskreis Steuerschätzung, der von einem längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer Anstieg in Höhe von 10,1 % ausgegangen ist. und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla- Für die Jahre 2018 und 2019 wurden hingegen wieder nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entdie Steigerungssätze der Steuerschätzer (2,4 % und 2,7 wicklung angepasst. %) in der Mittelfristplanung verwendet.

2017 2018 2019
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Gewerbesteuer 5,3 % 2,4 % 2,7 %
Gemeindeanteil an der 5,5 % 4,8 % 4,9 %
Einkommensteuer
Gemeindeanteil am 24,1 % -22,4 % 3,2 %
Aufkommen der
Umsatzsteuer

Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2017 bis 2019 wurde jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2015 zugrunde gelegt. Diese Annahme ist dadurch begründet, dass davon ausgegangen wird, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen proportional zu den Steuereinnahmen des Freistaates wachsen wird.

Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Der hohe Steigerungssatz beim Gemeindeanteil an der Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils Umsatzsteuer in 2017 hängt mit der einmaligen Aufstoan der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hinckung dieses Anteiles um 1,5 Mrd. € durch das Gesetz gegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kom- „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) munen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen fortgeschrieben. bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zusammen. Ab 2018 fällt diese einmalige Aufstockung Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsauswieder weg, so dass ein deutlicher Rückgang (-22,4 %) gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steudurch den Arbeitskreis Steuerschätzung prognostiziert erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der wurde. Allerdings wird durch das Bundesteilhabegesetz, Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als dessen Verabschiedung in 2016 geplant ist, ab 2018 Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des eine weitere dauerhafte Entlastungswirkung in Höhe von Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der 14,5 Mio. € erwartet. Daher wird per Saldo (trotz des Umsatzsteuer zusteht. Analog zur Erläuterung des Genegativen Trendwertes der Steuerschätzung) in 2018 ein meindeanteils an der Umsatzsteuer wird auch beim Fain Vergleich zu 2017 etwa gleichbleibender Umsatzsteumilienleistungsausgleich durch das Gesetz zur Förderung eranteil erwartet. Für das Jahr 2019 wurde wieder der von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Steigerungssatz der Steuerschätzer (3,2 %) verwendet. Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern eine einmalige

Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen

Aufstockung in 2017 (+24,1%) erwartet. Auch bei dieser Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird Position wird durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: eine Entlastungswirkung (i.H.v. 5,5 Mio. €) erwartet.

- in Mio. € - 2017 2018 2019
Schlüsselzuweisungen 181,5 188,7 194,6
Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 16,9 17,2 17,6
Zuweisung Land/Grund- erwerbsteuer insgesamt 23,0 23,5 24,1
Familienleistungs- ausgleich 25,4 25,2 26,0
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge- samt 440,8 455,7 469,3

Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfinanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzuschüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trägern enthalten.

Diese wurden aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gesteigert.

Im Rahmen der zugesagten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € ab 2018 erhält die Stadt zusätzlich 20 Mio. € verrechnet mit den Kosten der Unterkunft aus dem SGB II (Annahme).

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Transferaufwendungen

Investitionen

Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2017 bis analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie- 2019 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der ben. durchschnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die Bezirksumlage wurde daher mit diesem Faktor hochge-

Personalaufwendungen

rechnet. Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate abweichende Steigerungssätze verwendet: von 3,6 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Wegen des derzeitigen Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland wurden in den Jahren 2017 und 2018 über-  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogedurchschnittliche Steigerungen der Ansätze für Leistunhaltssumme je Beschäftigten um 3,1 % p.a. gen nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft und Heigemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerzung) eingeplant (für dann anerkannte Asylbewerber, die schätzung für die Jahre 2017 bis 2019. Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, jeweils +5 Mio. € in 2017 und 2018).  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit Die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtuneinem weiteren Anstieg der Personalaufwen- gen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden dungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen. zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vor- Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinhandene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden. nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge- Steigerungsrate von 3,1 % fortgeschrieben. werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp- 2017 bis 2019 veranschlagten Gewerbesteuererträge fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich berechnet. nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti- Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in schen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Jahren 2017 bis 2019 wurden in Abstimmung mit dem Auflösungen) wurden mit 3,6 % für die aktiven Beschäf- Finanzreferat geschätzt. tigten und mit 3,1 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjah- Haushaltskonsolidierung ren 2017 bis 2019 festgesetzt. Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiter-

Abschreibungen hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs

der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vererreichen. mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2016 – 2019 Als Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Hausgeplanten Investitionen. haltsgenehmigung 2015 müssen im Haushalt 2016 5 Mio. € und im Haushalt 2017 zusätzlich 1,6 Mio. € ergebnisund finanzwirksam eingespart werden.

Die Einsparvorgabe für 2016 wurde bereits in die Zahlen Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei des Haushaltsplanes 2016 eingearbeitet. Die zusätzlich der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ ab 2017 einzusparenden 1,6 Mio. € wurden im Zahlen- eingefügt und in folgender Höhe angesetzt: werk ab 2017 aufwandsmindernd in Abzug gebracht.

- in Mio. € - 2017 2018 2019
Preissteigerungsreserve 3,0 6,7 9,2

Zusätzlich werden im Rahmen eines neuen Sparpaketes Einsparungen in 2017 von weiteren 10 Mio. € und ab 2018 von insg. 20 Mio. € (kumuliert mit den 10 Mio. € aus 2017) erwartet. Auch diese Positionen wurden auf- Im Einzelnen sieht der Entwurf des MIP (ohne die Preiswandsmindernd eingeplant. steigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:

Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- in Mio. € - 2017 2018 2019
Auszahlungen 218,0 205,2 169,2
(inkl. Kostendecker)
./. Einzahlungen 74,7 85,1 70,3
= Städtische Mittel 143,3 120,1 98,9
(Ø 120,8 Mio € p.a.)

Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2017 bis 2019 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2019 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2016 bis 2019 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjah- Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanz- ren 592,4 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum plan) wurde zudem erstmals berücksichtigt, dass auf- Vorjahr (619,0 Mio. €) sind dies 26,6 Mio. € weniger. grund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den

Verschuldung

investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverdarauffolgenden Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per werden (z.B. Kreditermächtigung 2017 wird erst im 31.12.2014 auf 1.236,1 Mio. € (inklusive Anleihe). Haushaltsjahr 2018 vollständig in Anspruch genommen). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP- Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 Stichtag 1.300,3 Mio. €. KommHV-Doppik i.V.m. Art 71 Abs. 3 GO). Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt,

Mittelfristige Finanzplanung

wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2019 mit dem zeitlichen Versatz bei

Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro-

der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen

gramm

gerechnet. Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzplades Mittelfristigen Investitionsplanes 2016 - 2019. Dieser nungszeitraum ist bis zum Jahr 2019 wieder mit einem basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. die Finanzplanung 2017 - 2019 eine Preissteigerungsre- Das die geplante Nettoneuverschuldung in 2018 und serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren 2019 auf jeweils etwa 20 Mio. € sinkt, ist insbesondere Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen dem normalen Rückgang der MIP-Ansätze in den hinte- Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostenren Jahren der MIP-Planung geschuldet. Tatsächlich ist steigerungen (orientiert an der angenommenen Teueauch in diesen Jahren mit höheren Neuverschuldungen rungsrate) bemisst. zu rechnen (siehe Szenario 2026).

Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten auch tatsächlich so eintreten.

Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbetriebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt entwickeln:

Abbildung 1

Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €)

(Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres)

J.2 Mittelfristiger Ergebnisplan

Ertrags- und Aufwandsarten Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -838.060.336 -856.230.300 -904.195.300 -926.390.200 -955.104.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -406.820.752 -422.795.344 -440.806.192 -455.720.250 -469.341.112 3 + Sonstige Transfererträge -4.462.600 -5.565.482 -5.760.275 -5.961.886 -6.163.496 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -57.939.515 -67.419.134 -68.430.421 -69.799.034 -71.509.796 5 + Auflösung von Sonderposten -44.834.453 -45.772.348 -47.237.072 -48.465.245 -49.693.407 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -38.487.853 -40.904.089 -41.517.663 -42.348.025 -43.385.963 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -195.799.936 -308.427.425 -318.385.643 -348.897.907 -358.427.788 8 + Sonstige ordentliche Erträge -47.221.502 -48.223.467 -48.920.836 -49.875.253 -51.068.274 9 + Aktivierte Eigenleistungen -3.712.452 -2.136.589 -2.168.638 -2.212.011 -2.266.227 10 +/- Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -1.637.339.398 -1.797.474.178 -1.877.422.041 -1.949.669.810 -2.006.960.062 11 - Personalaufwendungen 467.549.634 467.300.806 484.045.390 501.410.527 518.794.516 12 - Versorgungsaufwendungen 75.672.970 84.117.000 86.724.628 89.413.092 92.101.556 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 217.906.951 219.935.840 215.712.306 209.635.150 215.178.724 14 - Planmäßige Abschreibungen 98.602.468 103.082.959 106.104.627 108.627.998 111.200.003 15 - Transferaufwendungen 698.497.147 836.766.111 895.834.611 932.155.804 944.652.026 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 67.687.624 85.329.260 88.818.456 89.504.637 90.635.035 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.625.916.794 1.796.531.976 1.877.240.018 1.930.747.209 1.972.561.860 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -11.422.603 -942.202 -182.023 -18.922.602 -34.398.203 17 + Finanzerträge -31.148.480 -28.909.170 -28.920.915 -29.313.431 -29.816.267 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 40.274.196 36.631.830 36.669.680 36.664.433 39.437.787 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 9.125.715 7.722.659 7.748.765 7.351.002 9.621.520 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -2.296.888 6.780.458 7.566.742 -11.571.600 -24.776.683 19 + Außerordentliche Erträge -236.406 -212.822 -216.014 -220.335 -225.736 20 - Außerordentliche Aufwendungen 26.306 29.500 30.212 31.028 31.930 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) -210.100 -183.322 -185.803 -189.307 -193.806 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -2.506.988 6.597.136 7.380.939 -11.760.907 -24.970.489

J.3 Mittelfristiger Finanzplan

Ein- und Auszahlungsarten Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -838.060.336 -856.230.300 -904.195.300 -926.390.200 -955.104.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -406.709.168 -422.741.344 -440.751.382 -455.664.344 -469.283.836 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -4.462.600 -5.565.482 -5.760.275 -5.961.886 -6.163.496 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -57.919.515 -67.399.134 -68.410.121 -69.778.328 -71.488.582 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -38.101.272 -40.554.918 -41.163.255 -41.986.528 -43.015.606 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -195.887.006 -308.518.425 -318.478.643 -348.897.907 -358.427.788 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -74.328.716 -72.798.293 -73.785.341 -75.121.144 -76.790.898 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -2.387.326 -1.910.456 -1.604.148 -1.566.233 -1.531.029 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.617.855.939 -1.775.718.352 -1.854.148.465 -1.925.366.570 -1.981.805.235 9 - Personalauszahlungen 439.652.108 446.607.184 462.453.400 475.675.786 492.104.961 10 - Versorgungsauszahlungen 100.415.500 103.278.500 106.480.135 109.781.019 113.081.903 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 224.464.247 226.873.536 224.987.822 218.042.145 222.774.666 12 - Transferauszahlungen 703.101.110 839.246.111 863.434.611 927.155.804 953.252.026 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 56.034.323 73.064.713 74.135.104 75.580.800 77.386.485 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 40.274.196 36.538.330 36.576.180 36.570.933 39.344.287 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.563.941.484 1.725.608.374 1.768.067.251 1.842.806.487 1.897.944.328 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -53.914.455 -50.109.978 -86.081.214 -82.560.083 -83.860.907 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -67.920.000 -47.001.400 -60.263.000 -72.772.000 -58.132.000 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -4.451.545 -4.566.605 -5.165.655 -4.744.700 -4.563.730 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -7.000.000 -5.000.000 -6.577.000 -5.000.000 -5.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -857.000 -2.436.556 0 0 0 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.750.655 -2.722.070 -2.668.666 -2.618.845 -2.605.230 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -82.979.200 -61.726.631 -74.674.321 -85.135.545 -70.300.960 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 6.747.000 6.441.000 6.441.000 6.441.000 6.441.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 129.626.000 132.188.559 169.404.800 170.602.750 129.677.500 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 10.043.000 13.790.000 11.252.000 7.612.000 7.562.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 4.566.200 2.629.356 0 0 0 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 35.821.000 38.013.000 19.096.000 12.505.000 18.921.000 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 800.000 800.000 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 20-25) 187.603.200 193.861.915 206.993.800 197.960.750 163.401.500 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 104.624.000 132.135.284 132.319.479 112.825.205 93.100.540 S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. (=Saldo S3, S6) 50.709.545 82.025.306 46.238.265 30.265.122 9.239.633 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -75.000.000 -115.000.000 -114.500.000 -98.500.000 -102.500.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0 0 0 0 0 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -75.000.000 -115.000.000 -114.500.000 -98.500.000 -102.500.000 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 60.050.000 58.190.000 60.640.000 65.002.000 68.235.000 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 5.014.000 4.395.000 7.973.000 12.225.000 14.387.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 65.064.000 62.585.000 68.613.000 77.227.000 82.622.000 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -9.936.000 -52.415.000 -45.887.000 -21.273.000 -19.878.000 S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 40.773.545 29.610.306 351.265 8.992.122 -10.638.367 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -45.000.000 -50.000.000 -20.389.694 -20.038.429 -11.046.307 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11 und Z. 28) -4.226.455 -20.389.694 -20.038.429 -11.046.307 -21.684.674 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. 0 0 0 0 0 S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 und Z.29) -4.226.455 -20.389.694 -20.038.429 -11.046.307 -21.684.674

Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah- Investitionsprogramm lungen und Finanzierung ausgewiesen. J.3.2 Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln

Vorbemerkungen

zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions- sowie Kreditaufnahmen. programm zugrunde. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla- Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In- nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzivestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah- (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende men, die zu einer Veränderung des Anlage- Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio- Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maßnen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon- nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Interimsanmietungen und Personalaufwen- Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtdungen) werden im Ergebnisplan veranschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben schlagt. aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zueiner Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem weisungen und Darlehen für Investitionen Drit- Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, ter und für Investitionen der Sondervermögen Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtmit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen vestitionen. (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pach- Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für ten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Proden Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten jekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewie- Möglichkeiten abgestimmt. sen.

Der Mittelfristige Investitionsplan 2016 - 2019 wurde auf Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsder Grundlage des geltenden MIP und unter Berück- maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in abgefragt: Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe- 1. Beschreibung und Begründung der reichen erstellt. Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti- 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Mengengerüstes, Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau- 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € 5. voraussichtliches Aktivierungsdatum Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und Maßnahmen, die von den Bedarfsträgern zum BICeiner Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli- Verfahren angemeldet werden, kommen zunächst in chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabdie „Gelbe Liste“. Liegt nach Durchlaufen der BICsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Phasen die Zustimmung des Ältestenrates vor, wird die Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Maßnahme in die „gelb-grüne“ Liste aufgenommen. Ergebnishaushalt ausgewiesen.

Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen und Pauschalen Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019
€ € € € € € € € € € € €
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.965.879 290.000 - 1.965.879 - 290.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 55.694.020 63.264.100 78.133.100 56.955.100 - 12.984.000 - 19.847.000 - 27.630.000 - 18.352.000 - 42.710.020 - 43.417.100 - 50.503.100 - 38.603.100
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 31.558.400 38.963.600 36.440.000 39.614.600 - 4.711.000 - 8.427.000 - 13.371.000 - 12.543.000 - 26.847.400 - 30.536.600 - 23.069.000 - 27.071.600
Referat für Allgemeine Verwaltung 4.210.000 2.130.000 500.000 500.000 - 4.210.000 - 2.130.000 - 500.000 - 500.000
Finanzreferat 250.000 - 250.000
Umweltreferat 1.090.000 2.190.000 840.000 440.000 - 100.000 - 1.650.000 - 150.000 - 50.000 - 990.000 - 540.000 - 690.000 - 390.000
Kulturreferat 10.609.000 11.276.000 6.615.000 7.218.000 - 599.000 - 10.010.000 - 11.276.000 - 6.615.000 - 7.218.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 43.441.487 27.271.720 13.531.000 8.720.000 - 11.683.000 - 7.208.000 - 5.076.000 - 4.050.000 - 31.758.487 - 20.063.720 - 8.455.000 - 4.670.000
Baureferat 31.836.000 48.861.000 49.978.000 42.885.000 - 13.695.400 - 21.200.000 - 24.714.000 - 21.397.000 - 18.140.600 - 27.661.000 - 25.264.000 - 21.488.000
Wirtschaftsreferat 7.518.000 8.240.000 7.135.000 7.135.000 - 5.201.000 - 5.091.000 - 5.001.000 - 5.001.000 - 2.317.000 - 3.149.000 - 2.134.000 - 2.134.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 31.834.958 31.904.000 27.046.000 19.871.000 - 12.955.231 - 11.399.321 - 9.855.545 - 8.907.960 - 18.879.727 - 20.504.679 - 17.190.455 - 10.963.040
insgesamt 220.007.745 234.390.420 220.218.100 183.338.700 - 61.928.631 - 74.822.321 - 85.797.545 - 70.300.960 - 158.079.113 - 159.568.099 - 134.420.555 - 113.037.740
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.965.879 290.000 - 1.965.879 - 290.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 55.414.020 62.714.100 77.083.100 56.705.100 - 12.984.000 - 19.847.000 - 27.630.000 - 18.352.000 - 42.430.020 - 42.867.100 - 49.453.100 - 38.353.100
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 23.958.000 29.339.000 28.877.000 31.291.000 - 4.711.000 - 8.427.000 - 13.371.000 - 12.543.000 - 19.247.000 - 20.912.000 - 15.506.000 - 18.748.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 4.003.000 2.130.000 500.000 500.000 - 4.003.000 - 2.130.000 - 500.000 - 500.000
Finanzreferat 250.000 - 250.000
Umweltreferat 1.090.000 2.190.000 840.000 440.000 - 100.000 - 1.650.000 - 150.000 - 50.000 - 990.000 - 540.000 - 690.000 - 390.000
Kulturreferat 10.609.000 11.168.000 6.507.000 7.218.000 - 599.000 - 10.010.000 - 11.168.000 - 6.507.000 - 7.218.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 42.969.487 26.812.720 13.531.000 8.720.000 - 11.683.000 - 7.208.000 - 5.076.000 - 4.050.000 - 31.286.487 - 19.604.720 - 8.455.000 - 4.670.000
Baureferat 31.636.000 48.761.000 49.293.000 42.885.000 - 13.584.400 - 21.145.000 - 24.052.000 - 21.397.000 - 18.051.600 - 27.616.000 - 25.241.000 - 21.488.000
Wirtschaftsreferat 7.418.000 8.140.000 7.035.000 7.035.000 - 5.201.000 - 5.091.000 - 5.001.000 - 5.001.000 - 2.217.000 - 3.049.000 - 2.034.000 - 2.034.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 25.390.586 26.439.000 21.581.000 14.406.000 - 12.955.231 - 11.399.321 - 9.855.545 - 8.907.960 - 12.435.355 - 15.039.679 - 11.725.455 - 5.498.040
insgesamt 204.703.973 217.983.820 205.247.100 169.200.100 - 61.817.631 - 74.767.321 - 85.135.545 - 70.300.960 - 142.886.341 - 143.216.499 - 120.111.555 - 98.899.140
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 280.000 550.000 1.050.000 250.000 - 280.000 - 550.000 - 1.050.000 - 250.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 7.600.400 9.624.600 7.563.000 8.323.600 - 7.600.400 - 9.624.600 - 7.563.000 - 8.323.600
Referat für Allgemeine Verwaltung 207.000 - 207.000
Finanzreferat
Umweltreferat
Kulturreferat 108.000 108.000 - 108.000 - 108.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 472.000 459.000 - 472.000 - 459.000
Baureferat 200.000 100.000 685.000 - 111.000 - 55.000 - 662.000 - 89.000 - 45.000 - 23.000
Wirtschaftsreferat 100.000 100.000 100.000 100.000 - 100.000 - 100.000 - 100.000 - 100.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 6.444.372 5.465.000 5.465.000 5.465.000 - 6.444.372 - 5.465.000 - 5.465.000 - 5.465.000
insgesamt 15.303.772 16.406.600 14.971.000 14.138.600 - 111.000 - 55.000 - 662.000 - 15.192.772 - 16.351.600 - 14.309.000 - 14.138.600

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Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019
€ € € € € € € € € € € €
Einzelmaßnahmen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.965.879 290.000 - 1.965.879 - 290.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 39.570.000 45.235.000 60.474.000 39.484.000 - 7.884.000 - 14.574.000 - 22.388.000 - 13.236.000 - 31.686.000 - 30.661.000 - 38.086.000 - 26.248.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 21.045.400 28.984.600 25.271.000 24.954.600 - 4.411.000 - 7.227.000 - 9.911.000 - 9.200.000 - 16.634.400 - 21.757.600 - 15.360.000 - 15.754.600
Referat für Allgemeine Verwaltung 4.010.000 1.930.000 300.000 300.000 - 4.010.000 - 1.930.000 - 300.000 - 300.000
Finanzreferat
Umweltreferat 750.000 1.850.000 500.000 100.000 - 100.000 - 1.650.000 - 150.000 - 50.000 - 650.000 - 200.000 - 350.000 - 50.000
Kulturreferat 10.557.000 11.224.000 6.563.000 7.166.000 - 599.000 - 9.958.000 - 11.224.000 - 6.563.000 - 7.166.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 17.269.487 17.917.720 6.731.000 2.620.000 - 2.505.000 - 3.071.000 - 2.701.000 - 1.915.000 - 14.764.487 - 14.846.720 - 4.030.000 - 705.000
Baureferat 22.566.000 39.291.000 39.908.000 32.815.000 - 13.695.400 - 21.200.000 - 24.714.000 - 21.397.000 - 8.870.600 - 18.091.000 - 15.194.000 - 11.418.000
Wirtschaftsreferat 383.000 1.105.000 - 5.200.000 - 5.090.000 - 5.000.000 - 5.000.000 4.817.000 3.985.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 5.710.956 3.159.000 - 11.555.231 - 9.066.321 - 8.922.545 - 8.907.960 5.844.275 5.907.321 8.922.545 8.907.960
insgesamt 123.827.723 150.986.320 139.747.000 107.439.600 - 45.949.631 - 61.878.321 - 73.786.545 - 59.705.960 - 77.878.091 - 89.107.999 - 65.960.455 - 47.733.640
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 1.965.879 290.000 - 1.965.879 - 290.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 39.290.000 44.685.000 59.424.000 39.234.000 - 7.884.000 - 14.574.000 - 22.388.000 - 13.236.000 - 31.406.000 - 30.111.000 - 37.036.000 - 25.998.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 16.565.000 22.480.000 20.278.000 19.201.000 - 4.411.000 - 7.227.000 - 9.911.000 - 9.200.000 - 12.154.000 - 15.253.000 - 10.367.000 - 10.001.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 3.803.000 1.930.000 300.000 300.000 - 3.803.000 - 1.930.000 - 300.000 - 300.000
Finanzreferat
Umweltreferat 750.000 1.850.000 500.000 100.000 - 100.000 - 1.650.000 - 150.000 - 50.000 - 650.000 - 200.000 - 350.000 - 50.000
Kulturreferat 10.557.000 11.116.000 6.455.000 7.166.000 - 599.000 - 9.958.000 - 11.116.000 - 6.455.000 - 7.166.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 16.797.487 17.458.720 6.731.000 2.620.000 - 2.505.000 - 3.071.000 - 2.701.000 - 1.915.000 - 14.292.487 - 14.387.720 - 4.030.000 - 705.000
Baureferat 22.366.000 39.191.000 39.223.000 32.815.000 - 13.584.400 - 21.145.000 - 24.052.000 - 21.397.000 - 8.781.600 - 18.046.000 - 15.171.000 - 11.418.000
Wirtschaftsreferat 383.000 1.105.000 - 5.200.000 - 5.090.000 - 5.000.000 - 5.000.000 4.817.000 3.985.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 5.710.956 3.159.000 - 11.555.231 - 9.066.321 - 8.922.545 - 8.907.960 5.844.275 5.907.321 8.922.545 8.907.960
insgesamt 118.188.323 143.264.720 132.911.000 101.436.000 - 45.838.631 - 61.823.321 - 73.124.545 - 59.705.960 - 72.349.691 - 81.441.399 - 59.786.455 - 41.730.040
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 280.000 550.000 1.050.000 250.000 - 280.000 - 550.000 - 1.050.000 - 250.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 4.480.400 6.504.600 4.993.000 5.753.600 - 4.480.400 - 6.504.600 - 4.993.000 - 5.753.600
Referat für Allgemeine Verwaltung 207.000 - 207.000
Finanzreferat
Umweltreferat
Kulturreferat 108.000 108.000 - 108.000 - 108.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 472.000 459.000 - 472.000 - 459.000
Baureferat 200.000 100.000 685.000 - 111.000 - 55.000 - 662.000 - 89.000 - 45.000 - 23.000
Wirtschaftsreferat
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend
insgesamt 5.639.400 7.721.600 6.836.000 6.003.600 - 111.000 - 55.000 - 662.000 - 5.528.400 - 7.666.600 - 6.174.000 - 6.003.600

Ge

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Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Pauschalen Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019
€ € € € € € € € € € € €
Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 16.124.020 18.029.100 17.659.100 17.471.100 - 5.100.000 - 5.273.000 - 5.242.000 - 5.116.000 - 11.024.020 - 12.756.100 - 12.417.100 - 12.355.100
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 10.513.000 9.979.000 11.169.000 14.660.000 - 300.000 - 1.200.000 - 3.460.000 - 3.343.000 - 10.213.000 - 8.779.000 - 7.709.000 - 11.317.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Finanzreferat 250.000 - 250.000
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 - 340.000 - 340.000 - 340.000 - 340.000
Kulturreferat 52.000 52.000 52.000 52.000 - 52.000 - 52.000 - 52.000 - 52.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 26.172.000 9.354.000 6.800.000 6.100.000 - 9.178.000 - 4.137.000 - 2.375.000 - 2.135.000 - 16.994.000 - 5.217.000 - 4.425.000 - 3.965.000
Baureferat 9.270.000 9.570.000 10.070.000 10.070.000 - 9.270.000 - 9.570.000 - 10.070.000 - 10.070.000
Wirtschaftsreferat 7.135.000 7.135.000 7.135.000 7.135.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 7.134.000 - 7.134.000 - 7.134.000 - 7.134.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 26.124.002 28.745.000 27.046.000 19.871.000 - 1.400.000 - 2.333.000 - 933.000 - 24.724.002 - 26.412.000 - 26.113.000 - 19.871.000
insgesamt 96.180.022 83.404.100 80.471.100 75.899.100 - 15.979.000 - 12.944.000 - 12.011.000 - 10.595.000 - 80.201.022 - 70.460.100 - 68.460.100 - 65.304.100
Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 16.124.020 18.029.100 17.659.100 17.471.100 - 5.100.000 - 5.273.000 - 5.242.000 - 5.116.000 - 11.024.020 - 12.756.100 - 12.417.100 - 12.355.100
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 7.393.000 6.859.000 8.599.000 12.090.000 - 300.000 - 1.200.000 - 3.460.000 - 3.343.000 - 7.093.000 - 5.659.000 - 5.139.000 - 8.747.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Finanzreferat 250.000 - 250.000
Umweltreferat 340.000 340.000 340.000 340.000 - 340.000 - 340.000 - 340.000 - 340.000
Kulturreferat 52.000 52.000 52.000 52.000 - 52.000 - 52.000 - 52.000 - 52.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 26.172.000 9.354.000 6.800.000 6.100.000 - 9.178.000 - 4.137.000 - 2.375.000 - 2.135.000 - 16.994.000 - 5.217.000 - 4.425.000 - 3.965.000
Baureferat 9.270.000 9.570.000 10.070.000 10.070.000 - 9.270.000 - 9.570.000 - 10.070.000 - 10.070.000
Wirtschaftsreferat 7.035.000 7.035.000 7.035.000 7.035.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 7.034.000 - 7.034.000 - 7.034.000 - 7.034.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 19.679.630 23.280.000 21.581.000 14.406.000 - 1.400.000 - 2.333.000 - 933.000 - 18.279.630 - 20.947.000 - 20.648.000 - 14.406.000
insgesamt 86.515.650 74.719.100 72.336.100 67.764.100 - 15.979.000 - 12.944.000 - 12.011.000 - 10.595.000 - 70.536.650 - 61.775.100 - 60.325.100 - 57.169.100
Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 3.120.000 3.120.000 2.570.000 2.570.000 - 3.120.000 - 3.120.000 - 2.570.000 - 2.570.000
Referat für Allgemeine Verwaltung
Finanzreferat
Umweltreferat
Kulturreferat
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Baureferat
Wirtschaftsreferat 100.000 100.000 100.000 100.000 - 100.000 - 100.000 - 100.000 - 100.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 6.444.372 5.465.000 5.465.000 5.465.000 - 6.444.372 - 5.465.000 - 5.465.000 - 5.465.000
insgesamt 9.664.372 8.685.000 8.135.000 8.135.000 - 9.664.372 - 8.685.000 - 8.135.000 - 8.135.000

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Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
24 Unschlittplatz: Teilsanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.394 4.246 112 36 -4.394 331 330 1 -331 2.436 2.401 35 -2.436 1.627 1.515 112 -1.627
B.3 Städtische Mittel -4.394 -331 -2.436 -1.627
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.358 -330 -2.401 -1.627
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -36 -1 -35
592 Lüftungsanlage Einwohneramt
622 614 8 -622 38 38 -38 535 535 -535 49 41 8 -49
B.3 Städtische Mittel -622 -38 -535 -49
B.3.1 Städtische Mittel investiv -622 -38 -535 -49
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
707 Rauhäckerstr.Dependance Kfz-Zulassungsst
580 540 40 -580 290 270 20 -290 290 270 20 -290
B.3 Städtische Mittel -580 -290 -290
B.3.1 Städtische Mittel investiv -580 -290 -290
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 270 270

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
25 FW: Umstellung Analog- auf Digitalfunk
6.830 6.784 46 -6.830 -3.322 -5 386 343 43 -386 -2.488 -5 4.954 4.951 3 -4.954 1.490 1.490 -1.490 -834
B.3 Städtische Mittel -3.502 2.107 -4.954 -1.490 834
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.462 2.145 -4.951 -1.490 834
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -41 -37 -3
26 Neubau Feuerwache 1 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
50.167 49.071 1.096 -50.167 -7.340 1.902 1.902 -1.902 4.048 4.048 -4.048 8.712 8.414 298 -8.712 16.679 16.300 379 -16.679 -3.500 12.625 12.330 295 -12.625 -2.340 5.873 5.749 124 -5.873 -1.500
B.3 Städtische Mittel -42.827 -1.902 -4.048 -8.712 -13.179 -10.285 -4.373 -328
B.3.1 Städtische Mittel investiv -42.827 -1.902 -4.048 -8.712 -13.179 -10.285 -4.373 -328
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
34.379 16.300 12.330 5.749
40 Hauptmarkt: Umgestaltung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.592 2.592 -2.592 -1.318 238 238 -238 100 100 -100 -56
B.3 Städtische Mittel -1.274 -238 -44 -992
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.274 -238 -44 -992
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
41 Aus-und Umbaumaßnahmen Bamberger Straße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.600 3.600 -3.600 -1.440 100 100 -100 -40
B.3 Städtische Mittel -2.160 -60 -2.100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.160 -60 -2.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
44 Höfener Spange zw. SW-Tangente/Leyher
9.062 9.062 -9.062 -5.205 3.257 3.257 -3.257 -2.235 5.134 5.134 -5.134 -2.500 670 670 -670 -470
B.3 Städtische Mittel -3.857 -1.022 -2.634 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.857 -1.022 -2.634 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
45 Höfener Spange SW-Tangente/Leyher (GE)
1.757 1.757 -1.757 -232 1.549 1.549 -1.549 209 209 -209 -232
B.3 Städtische Mittel -1.525 -1.549 23
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.525 -1.549 23
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
46 Höfener Spange SW-Tangente/Leyher (Z)
459 459 -459 -200 459 459 -459 -200
B.3 Städtische Mittel -259 -259
B.3.1 Städtische Mittel investiv -259 -259
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
47 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.700 8.700 -8.700 -4.134 336 336 -336 -73 19 19 -19 1.337 1.337 -1.337 5.256 5.256 -5.256 -2.707 1.752 1.752 -1.752 -1.354
B.3 Städtische Mittel -4.566 -263 -19 -1.337 -2.549 -398
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.566 -263 -19 -1.337 -2.549 -398
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
7.008 5.256 1.752
50 Umgestaltung des südl. Richard-Wagner-Pl (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.700 3.700 -3.700 -1.100 241 241 -241 109 109 -109 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -2.600 -241 -109 -100 -2.150
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.600 -241 -109 -100 -2.150
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
51 Straßenbahn bis Wegfeld: Grunderwerb
762 762 -762 -2.034 41 41 -41 721 721 -721 -457 -1.577
B.3 Städtische Mittel 1.272 -41 -264 1.577
B.3.1 Städtische Mittel investiv 1.272 -41 -264 1.577
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
52 Straßenbahn bis Wegfeld: Bau
9.452 9.452 -9.452 -2.724 6.150 6.150 -6.150 -750 2.990 2.990 -2.990 -1.724 312 312 -312 -250
B.3 Städtische Mittel -6.728 -5.400 -1.266 -62
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.728 -5.400 -1.266 -62
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
312 312
53 Einleitung v. Straßenabwässern (BayWG)
2.260 2.260 -2.260 1.375 1.375 -1.375 300 300 -300 225 225 -225 360 360 -360
B.3 Städtische Mittel -2.260 -1.375 -300 -225 -360
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.260 -1.375 -300 -225 -360
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 585 225 360

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
54 Osttunneldurchstich Grunderwerb
300 300 -300 216 216 -216 84 84 -84
B.3 Städtische Mittel -300 -216 -84
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -216 -84
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
55 Osttunneldurchstich einschl. Platzgestal (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
875 875 -875 -525 400 400 -400 475 475 -475 -525
B.3 Städtische Mittel -350 -400 50
B.3.1 Städtische Mittel investiv -350 -400 50
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
475 475
57 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
449.000 444.495 4.505 -449.000 -377.821 14.294 13.789 505 -14.294 38.987 37.987 1.000 -38.987 -29.810 3.850 3.600 250 -3.850 -3.060 2.950 2.700 250 -2.950 -2.295 18.750 18.000 750 -18.750 -15.300 12.250 12.000 250 -12.250 -10.200
B.3 Städtische Mittel -71.179 -14.294 -9.177 -790 -655 -3.450 -2.050 -40.763
B.3.1 Städtische Mittel investiv -66.674 -13.789 -8.177 -540 -405 -2.700 -1.800 -39.263
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.505 -505 -1.000 -250 -250 -750 -250 -1.500

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.700 2.700

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
59 Bayernstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.208 8.208 -8.208 -2.282 200 200 -200 2.300 2.300 -2.300 -300 5.400 5.400 -5.400 -1.656 308 308 -308 -326
B.3 Städtische Mittel -5.926 -200 -2.000 -3.744 18
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.926 -200 -2.000 -3.744 18
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
8.008 2.300 5.400 308
61 Eibacher Hauptstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.100 3.100 -3.100 -1.085 200 200 -200 700 700 -700 1.800 1.800 -1.800 -1.085 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -2.015 -200 -700 -715 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.015 -200 -700 -715 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.200 1.800 400
71 Projekt Dt. Einheit: Brücke Höfener Str. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.210 6.210 -6.210 5 5 -5 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
72 Projekt Dt. Einheit: S-Bahn Rothenb. Str (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.662 7.662 -7.662 -2.272 1.042 1.042 -1.042 1.040 1.040 -1.040 150 150 -150 100 100 -100 3.000 3.000 -3.000 -1.290 2.330 2.330 -2.330 -982
B.3 Städtische Mittel -5.390 -1.042 -1.040 -150 -100 -1.710 -1.348
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.390 -1.042 -1.040 -150 -100 -1.710 -1.348
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5.430 100 3.000 2.330
73 Wöhrder See
5.283 5.283 -5.283 439 439 -439 1.725 1.725 -1.725 332 332 -332 1.700 1.700 -1.700 1.087 1.087 -1.087
B.3 Städtische Mittel -5.283 -439 -1.725 -332 -1.700 -1.087
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.283 -439 -1.725 -332 -1.700 -1.087
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.787 1.700 1.087
74 Theaterparkhaus: Generalsanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.030 7.030 -7.030 470 470 -470 492 492 -492 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -7.030 -470 -492 -100 -5.968
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.030 -470 -492 -100 -5.968
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
152 Beschleunigung Straßenbahnlinie 4 Nord (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.235 2.235 -2.235 159 159 -159 1.491 1.491 -1.491 585 585 -585
B.3 Städtische Mittel -2.235 -159 -1.491 -585
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.235 -159 -1.491 -585
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
160 Sanierung Brücke Hallertor (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
9.300 9.300 -9.300 -910 347 347 -347 3.753 3.753 -3.753 4.500 4.500 -4.500 -810 700 700 -700 -100
B.3 Städtische Mittel -8.390 -347 -3.753 -3.690 -600
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.390 -347 -3.753 -3.690 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
577 Feuerwache 1: Neubau - Grunderwerb
2.750 2.750 -2.750 2.750 2.750 -2.750
B.3 Städtische Mittel -2.750 -2.750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.750 -2.750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
579 Str.bahn bis Wegfeld: Infra.zuschuss
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 800 800 -800
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -800
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.600 400 400 800
617 Umzug des Verkehrsrechners
3.300 2.400 900 -3.300 1.000 700 300 -1.000 1.300 1.000 300 -1.300 1.000 700 300 -1.000
B.3 Städtische Mittel -3.300 -1.000 -1.300 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.400 -700 -1.000 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -900 -300 -300 -300
1.700 1.000 700
618 Ersatzbeschaffung Hardware/integr.Leitst
2.121 2.121 -2.121 -1.443 9 9 -9 1.056 1.056 -1.056 1.056 1.056 -1.056 -1.443
B.3 Städtische Mittel -678 -9 -1.056 387
B.3.1 Städtische Mittel investiv -678 -9 -1.056 387
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
628 Stadtumlandbahn: Planung
4.557 4.557 -4.557 1.000 1.000 -1.000 500 500 -500 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.057 1.057 -1.057
B.3 Städtische Mittel -4.557 -1.000 -500 -1.000 -1.000 -1.057
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.557 -1.000 -500 -1.000 -1.000 -1.057
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.057 1.000 1.000 1.057
629 Ringbuslinien
9.550 9.550 -9.550 1.890 1.890 -1.890
B.3 Städtische Mittel -9.550 -1.890 -7.660
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.550 -1.890 -7.660
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
651 Wüstenhaus (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.008 1.000 8 -1.008 -1.008 900 900 -900 -900 108 100 8 -108 -108
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 33

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten 33

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
654 Obstmarkt: Umgestaltung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.408 3.408 -3.408 -1.908 272 272 -272 -163 500 500 -500 -269 1.600 1.600 -1.600 -896 800 800 -800 -448 236 236 -236 -132
B.3 Städtische Mittel -1.500 -109 -231 -704 -352 -104
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.500 -109 -231 -704 -352 -104
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.636 1.600 800 236
655 Ansbacher Str.: Radwegeausbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.838 1.838 -1.838 -250 400 400 -400 1.438 1.438 -1.438 -250
B.3 Städtische Mittel -1.588 -400 -1.188
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.588 -400 -1.188
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.438 1.438
701 St 2241, Ostendstr., 2. BA b. Lindnerstr (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.930 2.930 -2.930 -255 250 250 -250 -255 850 850 -850 1.830 1.830 -1.830
B.3 Städtische Mittel -2.675 5 -850 -1.830
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.675 5 -850 -1.830
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.930 250 850 1.830

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
709 Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich
137.000 137.000 -137.000 8.700 8.700 -8.700 5.500 5.500 -5.500 11.300 11.300 -11.300 12.800 12.800 -12.800
B.3 Städtische Mittel -137.000 -8.700 -5.500 -11.300 -12.800 -98.700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -137.000 -8.700 -5.500 -11.300 -12.800 -98.700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
17.550 5.500 5.650 6.400
714 Masterplan Freiraum
25.000 24.970 30 -25.000 1.000 970 30 -1.000 1.250 1.250 -1.250 1.750 1.750 -1.750 1.500 1.500 -1.500
B.3 Städtische Mittel -25.000 -1.000 -1.250 -1.750 -1.500 -19.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -24.970 -970 -1.250 -1.750 -1.500 -19.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -30 -30
1.250 1.250
30 Johann-Pachelbel-RS. u. staatl. FOS(ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
89.650 53.376 274 36.000 -89.650 -18.000 212 103 110 -212 4.173 1.199 2.974 -4.173 2.214 750 164 1.300 -2.214 4.784 2.046 110 2.628 -4.784 5.606 4.500 1.106 -5.606 -3.600 5.716 4.600 1.116 -5.716 -3.600
B.3 Städtische Mittel -71.650 -212 -4.173 -2.214 -4.784 -2.006 -2.116 -56.145
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.650 -103 -1.199 -914 -2.156 -900 -1.000 -29.379
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -36.000 -110 -2.974 -1.300 -2.628 -1.106 -1.116 -26.766

C. Verpflichtungsermächtigungen 11.146 2.046 4.500 4.600

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
31 Viatisstraße: Neubau VS, Hort, Bolzplatz
11.352 11.109 196 47 -11.352 -2.311 3.469 3.468 1 -3.469 4.418 4.418 -4.418 -1.230 2.548 2.359 143 46 -2.548 -1.037 917 864 53 -917 -44
B.3 Städtische Mittel -9.041 -3.469 -3.188 -1.511 -873
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.994 -3.468 -3.188 -1.465 -873
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -47 -1 -46
864 864
33 St. Leonhard: NB Schule und Hort (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
37.800 27.800 10.000 -37.800 -8.000 1.100 744 355 -1.100 2.559 1.984 575 -2.559 2.045 1.225 820 -2.045 3.245 2.500 745 -3.245 -1.600 3.255 2.500 755 -3.255 -1.600 3.265 2.500 765 -3.265 -1.600
B.3 Städtische Mittel -29.800 -1.100 -2.559 -2.045 -1.645 -1.655 -1.665 -19.131
B.3.1 Städtische Mittel investiv -19.800 -744 -1.984 -1.225 -900 -900 -900 -13.147
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -355 -575 -820 -745 -755 -765 -5.985
7.500 2.500 2.500 2.500
34 FÖZ Paul-Moor-Schule.: NB mit SVE (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
47.300 27.000 20.300 -47.300 -6.400 2.561 2.383 178 -2.561 5.835 2.612 3.224 -5.835 -1.280 2.443 1.940 503 -2.443 -1.280 2.273 1.750 523 -2.273 -1.280 2.303 1.755 548 -2.303 -1.280 2.388 1.765 623 -2.388 -1.280
B.3 Städtische Mittel -40.900 -2.561 -4.555 -1.163 -993 -1.023 -1.108 -29.497
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.600 -2.383 -1.332 -660 -470 -475 -485 -14.795
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -20.300 -178 -3.224 -503 -523 -548 -623 -14.702

C. Verpflichtungsermächtigungen 5.270 1.750 1.755 1.765

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
39 Schule für Kranke (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.858 1.858 -1.858 -414 929 929 -929 619 619 -619 -350 310 310 -310 -64
B.3 Städtische Mittel -1.444 -929 -269 -246
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.444 -929 -269 -246
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
153 BBS: Neubau (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
115.000 105.000 10.000 -115.000 -40.000 1.350 1.250 100 -1.350 1.695 1.670 25 -1.695 3.265 3.240 25 -3.265 3.050 3.040 10 -3.050 4.655 4.055 600 -4.655
B.3 Städtische Mittel -75.000 -1.350 -1.695 -3.265 -3.050 -4.655 -60.985
B.3.1 Städtische Mittel investiv -65.000 -1.250 -1.670 -3.240 -3.040 -4.055 -51.745
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -100 -25 -25 -10 -600 -9.240
10.335 3.240 3.040 4.055
154 K.-Schönl./D. Zugspitzstr: GS/Hort (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
40.945 25.945 15.000 -40.945 -5.600 1.900 1.800 100 -1.900 1.040 1.040 -1.040 3.380 2.640 740 -3.380 -1.400 2.465 1.800 665 -2.465 -1.400 2.475 1.800 675 -2.475 -1.400
B.3 Städtische Mittel -35.345 -1.900 -1.040 -1.980 -1.065 -1.075 -28.285
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.345 -1.800 -1.040 -1.240 -400 -400 -15.465
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.000 -100 -740 -665 -675 -12.820

C. Verpflichtungsermächtigungen 6.240 2.640 1.800 1.800

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
179 Sigena-Gymnasium (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
35.582 16.275 19.307 -35.582 -4.683 6.431 3.987 2.444 -6.431 -3.000 2.082 1.264 818 -2.082 -771 1.830 1.250 580 -1.830 -771 1.026 430 596 -1.026 -141 1.052 440 612 -1.052 1.085 452 633 -1.085
B.3 Städtische Mittel -30.899 -3.431 -1.311 -1.059 -885 -1.052 -1.085 -22.076
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.592 -987 -493 -479 -289 -440 -452 -8.452
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -19.307 -2.444 -818 -580 -596 -612 -633 -13.624
1.322 430 440 452
181 TH Hans-Sachs-Gymnasium (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.138 5.734 4.404 -10.138 -1.598 2.278 1.927 350 -2.278 -1.598 923 553 370 -923 322 185 137 -322 282 140 142 -282 301 145 156 -301 310 150 160 -310
B.3 Städtische Mittel -8.540 -680 -923 -322 -282 -301 -310 -5.724
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.136 -329 -553 -185 -140 -145 -150 -2.634
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.404 -350 -370 -137 -142 -156 -160 -3.090
435 140 145 150
182 Kopernikusschule (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
34.518 18.977 15.541 -34.518 -4.978 13.048 7.005 6.042 -13.048 -4.978 2.568 1.663 905 -2.568 1.020 505 515 -1.020 1.001 470 531 -1.001 1.030 484 546 -1.030 1.067 500 567 -1.067
B.3 Städtische Mittel -29.540 -8.070 -2.568 -1.020 -1.001 -1.030 -1.067 -14.784
B.3.1 Städtische Mittel investiv -13.999 -2.027 -1.663 -505 -470 -484 -500 -8.350
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.541 -6.042 -905 -515 -531 -546 -567 -6.434

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.454 470 484 500

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
183 Adalbert-Stifter-Schule (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
40.921 22.254 18.667 -40.921 -6.181 7.905 5.948 1.957 -7.905 -5.054 2.250 1.534 716 -2.250 -900 1.170 615 555 -1.170 -227 1.158 583 575 -1.158 1.196 601 595 -1.196 1.235 620 615 -1.235
B.3 Städtische Mittel -34.740 -2.851 -1.350 -943 -1.158 -1.196 -1.235 -26.007
B.3.1 Städtische Mittel investiv -16.073 -894 -634 -388 -583 -601 -620 -12.353
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -18.667 -1.957 -716 -555 -575 -595 -615 -13.654
1.804 583 601 620
216 B 7, Pilotystr. 4:Küchenerneuerung C 219
1.870 1.784 54 32 -1.870 -512 32 32 -32 1.018 1.018 -1.018 360 336 25 -360 460 431 30 -460 -512
B.3 Städtische Mittel -1.358 -32 -1.018 -360 52
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.326 -1.018 -360 52
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -32 -32
431 431
252 PVS: Aufstockung, Brandsch. (FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.997 6.997 -6.997 -2.930 37 37 -37 128 128 -128 1.500 1.500 -1.500 -200 3.500 3.500 -3.500 -1.200 1.832 1.832 -1.832 -1.200 -330
B.3 Städtische Mittel -4.067 -37 -128 -1.300 -2.300 -632 330
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.067 -37 -128 -1.300 -2.300 -632 330
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 5.332 3.500 1.832

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
403 AKR: Aufstockung/Erweit. NB (FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.602 5.547 55 -5.602 -746 862 862 -862 3.798 3.798 -3.798 -130 744 700 44 -744 -616 198 187 11 -198
B.3 Städtische Mittel -4.856 -862 -3.668 -128 -198
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.856 -862 -3.668 -128 -198
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
187 187
555 Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.900 5.900 -5.900 -1.475 55 55 -55 375 375 -375 480 480 -480 -50 836 836 -836 -250 1.395 1.395 -1.395 -350 2.759 2.759 -2.759 -690
B.3 Städtische Mittel -4.425 -55 -375 -430 -586 -1.045 -2.069 135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.425 -55 -375 -430 -586 -1.045 -2.069 135
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
4.990 836 1.395 2.759
560 B12, Nunnenb. 40: Umbau, Erw.(FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.050 1.050 -1.050 -473 51 51 -51 160 160 -160 725 725 -725 114 114 -114 -200 -200 -73
B.3 Städtische Mittel -577 -51 -160 -725 86 200 73
B.3.1 Städtische Mittel investiv -577 -51 -160 -725 86 200 73
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 114 114

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
605 Sielstr. 15: Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
871 871 -871 -245 11 11 -11 860 860 -860 -204 -41
B.3 Städtische Mittel -626 -11 -656 41
B.3.1 Städtische Mittel investiv -626 -11 -656 41
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
606 Paniersplatz 37: Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
639 639 -639 -245 1 1 -1 638 638 -638 -204 -41
B.3 Städtische Mittel -394 -1 -434 41
B.3.1 Städtische Mittel investiv -394 -1 -434 41
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
607 Bismarckstr. 18 - 20:Brandschutzmaßnahme (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.326 1.326 -1.326 -420 2 2 -2 1.324 1.324 -1.324 -336 -84
B.3 Städtische Mittel -906 -2 -988 84
B.3.1 Städtische Mittel investiv -906 -2 -988 84
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
648 Ringtausch Bayreuther Str. - Bäcker
3.525 3.182 343 -3.525 -881 66 66 -66 29 29 -29 600 540 60 -600 1.800 1.620 180 -1.800 -600 1.030 927 103 -1.030 -281
B.3 Städtische Mittel -2.644 -66 -29 -600 -1.200 -749
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.644 -66 -29 -600 -1.200 -749
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.547 1.620 927
668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutzmaßnahme
640 550 90 -640 -192 5 5 -5 402 345 57 -402 233 200 33 -233 -122
B.3 Städtische Mittel -448 -5 -402 -233 122 70
B.3.1 Städtische Mittel investiv -448 -5 -402 -233 122 70
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
545 345 200
669 Herschelplatz 1: Brandschutzmaßnahme
872 750 122 -872 -262 5 5 -5 344 295 49 -344 523 450 73 -523 -105
B.3 Städtische Mittel -610 -5 -344 -523 105 157
B.3.1 Städtische Mittel investiv -610 -5 -344 -523 105 157
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 745 295 450

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
2 Dokumentenmanagementsystem (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.910 3.539 4.371 -7.910 4.633 937 3.696 -4.633 1.147 672 475 -1.147 625 425 200 -625 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -7.910 -4.633 -1.147 -625 -300 -300 -300 -605
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.539 -937 -672 -425 -300 -300 -300 -605
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.371 -3.696 -475 -200
300 300
4 Erneuerung städt. Telek.infrastruktur
5.246 4.426 820 -5.246 1.283 1.146 137 -1.283 2.708 2.025 683 -2.708 1.255 1.255 -1.255
B.3 Städtische Mittel -5.246 -1.283 -2.708 -1.255
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.426 -1.146 -2.025 -1.255
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -820 -137 -683
6 Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.750 1.750 -1.750 239 239 -239 711 711 -711 450 450 -450 350 350 -350
B.3 Städtische Mittel -1.750 -239 -711 -450 -350
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.750 -239 -711 -450 -350
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 350 350

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
621 Elektr.Arbeitszeiterf., Pers.serviceport (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
572 493 79 -572 172 100 72 -172 400 393 7 -400
B.3 Städtische Mittel -572 -172 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -493 -100 -393
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -79 -72 -7
127 57 70
704 Migration MS-Office 2007 auf Office 2013
2.560 2.560 -2.560 1.280 1.280 -1.280 1.280 1.280 -1.280
B.3 Städtische Mittel -2.560 -1.280 -1.280
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.560 -1.280 -1.280
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.280 1.280
717 Umweltstation Wöhrder See (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.250 3.250 -3.250 -1.950 50 50 -50 750 750 -750 -100 1.850 1.850 -1.850 -1.650 500 500 -500 -150 100 100 -100 -50
B.3 Städtische Mittel -1.300 -50 -650 -200 -350 -50
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.300 -50 -650 -200 -350 -50
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.450 1.850 500 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
8 Dokuzentrum: Abschließender Ausbau
4.612 4.300 312 -4.612 -40 600 600 -600 -40 78 78 -78 1.278 1.200 78 -1.278 2.078 2.000 78 -2.078 578 500 78 -578
B.3 Städtische Mittel -4.572 -560 -78 -1.278 -2.078 -578
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.572 -560 -78 -1.278 -2.078 -578
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.700 1.200 2.000 500
10 Kulturwerkstatt AEG-Gelände (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
16.923 16.881 42 0 -16.923 -9.206 2.760 2.760 0 -2.760 -500 13.428 13.428 -13.428 -8.357 -349 735 693 42 -735
B.3 Städtische Mittel -7.717 -2.260 -5.071 349 -735
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.717 -2.260 -5.071 349 -735
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0
693 346 198 148 693
11 Kulturwerkstatt AEG-Gel.: Grunderwerb
1.375 1.375 -1.375 -949 1.375 1.375 -1.375 -949
B.3 Städtische Mittel -426 -426
B.3.1 Städtische Mittel investiv -426 -426
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
12 Gemeinsch. Langwasser: Generalsan. 2.BA (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.777 5.172 389 216 -5.777 -97 -97 600 600 -600 583 500 83 -583 2.796 2.500 188 108 -2.796 1.798 1.572 118 108 -1.798
B.3 Städtische Mittel -5.680 97 -600 -583 -2.796 -1.798
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.464 97 -600 -583 -2.688 -1.690
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -216 -108 -108
4.072 2.500 1.572
14 Umbau Hochschule für Musik (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
43.865 42.773 891 201 -43.865 -4.497 8.932 8.864 68 -8.932 14.387 14.254 133 -14.387 -4.497 9.066 8.805 261 -9.066 4.194 3.866 328 -4.194 698 500 198 -698 6.588 6.484 104 -6.588
B.3 Städtische Mittel -39.368 -8.932 -9.890 -9.066 -4.194 -698 -6.588
B.3.1 Städtische Mittel investiv -39.167 -8.864 -9.757 -9.066 -4.194 -698 -6.588
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -201 -68 -133
10.850 3.866 500 6.484
148 Zeppelinfeld/Tribüne: Vorber. Generalsan
3.000 3.000 -3.000 521 521 -521 2.449 2.449 -2.449 30 30 -30
B.3 Städtische Mittel -3.000 -521 -2.449 -30
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -521 -2.449 -30
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
686 Z-Bau, 2. BA
4.710 4.389 321 -4.710 -250 600 520 80 -600 -250 2.121 2.000 121 -2.121 1.989 1.869 120 -1.989
B.3 Städtische Mittel -4.460 -350 -2.121 -1.989
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.460 -350 -2.121 -1.989
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.869 480 480 2.000 1.869
728 Informationseinheit Ehrenhalle
361 300 61 -361 61 61 -61 200 200 -200 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -361 -61 -200 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -200 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -61 -61
100 14 14 100
80 Bertha v. Suttner Str.: Neubau KiJu-Haus
2.056 2.016 10 30 -2.056 -902 796 796 -796 -115 1.111 1.081 30 -1.111 -787 149 139 10 -149
B.3 Städtische Mittel -1.154 -681 -324 -149
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.124 -681 -294 -149
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -30 -30

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 191

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten 191

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
84 Hopfengartenweg, GS/Erw. KiTa (3+3) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.946 4.285 168 493 -4.946 -1.352 493 425 68 -493 1.497 1.085 412 -1.497 -200 2.956 2.775 168 13 -2.956 -200 -200 -200 -200
B.3 Städtische Mittel -3.594 -493 -1.297 -2.756 200 200 200 352
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.101 -425 -885 -2.743 200 200 200 352
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -493 -68 -412 -13
544 133 412
100 Generalsanierung der Jugendherberge
5.000 5.000 -5.000 -400 5.000 5.000 -5.000 -100 -100 -100 -100
B.3 Städtische Mittel -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
102 Rothenburger Str., GS FZ/KiTa (2+1+3)
12.271 10.252 576 1.443 -12.271 -1.610 246 246 -246 5.176 4.651 525 -5.176 -783 651 192 459 -651 -300 5.006 4.355 192 459 -5.006 -300 1.192 1.000 192 -1.192 -227
B.3 Städtische Mittel -10.661 -246 -4.393 -351 -4.706 -965
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.218 -246 -3.868 108 -4.247 -965
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.443 -525 -459 -459

C. Verpflichtungsermächtigungen 5.355 4.355 1.000

D. Folgekosten 1.147

D.1 Personelle Mehrkosten 366 D.2 Sonstige Folgekosten 781

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1.000 1.000 -1.000 400 400 -400 600 600 -600
B.3 Städtische Mittel -1.000 -400 -600
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.000 -400 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
600 600
280 Kiho Johannes-Brahms-Straße (Container) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.508 1.508 -1.508 -273 889 889 -889 619 619 -619 -200 -73
B.3 Städtische Mittel -1.235 -889 -619 200 73
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.235 -889 -619 200 73
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
619 204 190 14 619
282 Zugspitzstr., Container ZHo (3) (KiHoNP)
2.313 2.313 -2.313 -347 2.313 2.313 -2.313 -347
B.3 Städtische Mittel -1.966 -2.313 347
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.966 -2.313 347
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 486

D.1 Personelle Mehrkosten 404 D.2 Sonstige Folgekosten 82

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
546 Pastoriussiedlung, NB KJH (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.845 2.428 417 -2.845 512 105 407 -512 231 221 10 -231 452 452 -452 1.311 1.311 -1.311 339 339 -339
B.3 Städtische Mittel -2.845 -512 -231 -452 -1.311 -339
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.428 -105 -221 -452 -1.311 -339
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -417 -407 -10
1.650 334 153 181 1.311 339
554 Neue Hegelstr., Abr./NB KiHo (6+4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
9.464 9.464 -9.464 -692 44 44 -44 -32 661 661 -661 1.084 1.084 -1.084 2.310 2.310 -2.310 -200 2.745 2.745 -2.745 -200 2.620 2.620 -2.620 -260
B.3 Städtische Mittel -8.772 -12 -661 -1.084 -2.110 -2.545 -2.360
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.772 -12 -661 -1.084 -2.110 -2.545 -2.360
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
7.675 401 170 231 2.310 2.745 2.620
559 Thoner Espan 12: Container Hort
2.678 2.633 45 -2.678 -417 264 264 -264 2.414 2.369 45 -2.414 -417
B.3 Städtische Mittel -2.261 -264 -2.414 417
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.216 -264 -2.369 417
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -45 -45

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 290

D.1 Personelle Mehrkosten 89 D.2 Sonstige Folgekosten 202

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
566 Forsthofstr., Abr./NB KiHo (5) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.573 4.573 -4.573 -1.113 17 17 -17 365 365 -365 841 841 -841 1.695 1.695 -1.695 -371 1.655 1.655 -1.655 -371 -371
B.3 Städtische Mittel -3.460 -17 -365 -841 -1.324 -1.284 371
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.460 -17 -365 -841 -1.324 -1.284 371
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.350 384 272 113 1.695 1.655
586 Van-Gogh-Str.: NB, KiTa (2+2+3)
6.162 5.823 339 -6.162 -1.454 214 214 -214 536 536 -536 4.985 4.673 312 -4.985 -100 427 400 27 -427 -200 -603 -551
B.3 Städtische Mittel -4.708 -214 -536 -4.885 -227 603 551
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.708 -214 -536 -4.885 -227 603 551
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 1.155 1.080 75 400
638 Welserstr., NB, Zentralhort (3) (KihoNP)
3.692 3.607 25 60 -3.692 -694 98 98 -98 3.569 3.509 60 -3.569 25 25 -25 -694
B.3 Städtische Mittel -2.998 -98 -3.569 669
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.938 -98 -3.509 669
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -60 -60

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 622

D.1 Personelle Mehrkosten 404 D.2 Sonstige Folgekosten 218

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
641 Fürreuthweg, Container ZHo (3) (KihoNP)
2.783 2.783 -2.783 -347 18 18 -18 2.765 2.765 -2.765 -347
B.3 Städtische Mittel -2.436 -18 -2.765 347
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.436 -18 -2.765 347
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
465 404 60
711 Zusatzprojekt Hort Neunhof (4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 4.000 -4.000 -833 342 342 -342 1.658 1.658 -1.658 1.800 1.800 -1.800 -500 200 200 -200 -200 -133
B.3 Städtische Mittel -3.167 -342 -1.658 -1.300 133
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.167 -342 -1.658 -1.300 133
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.000 1.800 200
712 Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 4.000 -4.000 -833 342 342 -342 1.658 1.658 -1.658 1.800 1.800 -1.800 -500 200 200 -200 -200 -133
B.3 Städtische Mittel -3.167 -342 -1.658 -1.300 133
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.167 -342 -1.658 -1.300 133
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.000 1.800 200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
713 Zusatzpr. Hort Kettelersiedlung (3+AUR) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.500 4.912 588 -5.500 -1.194 340 340 -340 2.410 2.116 294 -2.410 2.350 2.099 251 -2.350 -700 400 357 43 -400 -400 -94
B.3 Städtische Mittel -4.306 -340 -2.410 -1.650 94
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.306 -340 -2.410 -1.650 94
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.456 2.099 357
17 Soziale Stadt: St. Leonhard/Schweinau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.050 2.430 1.620 -4.050 -1.453 -775 1.437 260 1.177 -1.437 -227 -633 2.363 2.020 343 -2.363 -1.142 -85 100 50 50 -100 -28 -28 100 50 50 -100 -28 -28 50 50 -50 -28
B.3 Städtische Mittel -1.823 -577 -1.136 -44 -44 -22
B.3.1 Städtische Mittel investiv -977 -33 -878 -22 -22 -22
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -845 -544 -258 -22 -22
100 50 50
18 Nördliche Altstadt (Prog.Akt.St.zentren) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.698 1.456 1.242 -2.698 -1.128 -430 825 184 641 -825 -247 -287 1.423 922 501 -1.423 -685 -87 200 100 100 -200 -56 -56 100 100 -100 -56 100 100 -100 -56 50 50 -50 -28
B.3 Städtische Mittel -1.140 -291 -651 -88 -44 -44 -22
B.3.1 Städtische Mittel investiv -328 63 -237 -44 -44 -44 -22
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -812 -354 -414 -44

C. Verpflichtungsermächtigungen 250 100 100 50

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
20 Stadtumbau West (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.317 3.911 406 -4.317 -2.095 -193 155 1 154 -155 -7 -11 3.162 3.060 102 -3.162 -1.795 -101 100 50 50 -100 -27 200 150 50 -200 -27 300 250 50 -300 -111 -27 400 400 -400 -182
B.3 Städtische Mittel -2.029 -137 -1.266 -73 -173 -162 -218
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.816 6 -1.265 -50 -150 -139 -218
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -213 -143 -1 -23 -23 -23
800 150 250 400
21 Stadterneuerungsgebiet Kraftshof
1.941 1.846 95 -1.941 -1.051 -31 294 249 45 -294 -19 447 397 50 -447 -379 -12 390 390 -390 -218 325 325 -325 -182 237 237 -237 -133 124 124 -124 -69
B.3 Städtische Mittel -859 -275 -56 -172 -143 -104 -55 -54
B.3.1 Städtische Mittel investiv -795 -249 -18 -172 -143 -104 -55 -54
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -64 -26 -38
325 325
105 Brandschutztechn. Nachrüstung
13.548 12.651 897 -13.548 -9.229 -814 10.594 9.697 897 -10.594 -6.607 -814 2.851 2.851 -2.851 -2.562 103 103 -103 -59
B.3 Städtische Mittel -3.505 -3.173 -288 -44
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.422 -3.090 -288 -44
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -83 -83

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
106 Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.295 4.660 635 -5.295 -635 1.200 1.200 -1.200 1.700 1.700 -1.700 2.395 1.760 635 -2.395 -635
B.3 Städtische Mittel -4.660 -1.200 -1.700 -1.760
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.660 -1.200 -1.700 -1.760
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.460 1.700 1.760
107 U-Bahn 3 Südwest bis Großreuth b. Schw. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
123.673 123.507 84 82 -123.673 -87.036 65.113 65.031 82 -65.113 -46.459 25.339 25.339 -25.339 -20.537 10.068 10.040 28 -10.068 -6.231 12.328 12.300 28 -12.328 -5.889 7.328 7.300 28 -7.328 -5.256 3.498 3.498 -3.498 -2.664
B.3 Städtische Mittel -36.637 -18.653 -4.802 -3.837 -6.439 -2.072 -834
B.3.1 Städtische Mittel investiv -36.556 -18.571 -4.802 -3.837 -6.439 -2.072 -834
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -82 -82
23.098 12.300 7.300 3.498
108 U-Bahn 3 Südwest - Grunderwerb
3.682 3.674 8 -3.682 -2.379 835 826 8 -835 -2.202 2.847 2.847 -2.847 -177
B.3 Städtische Mittel -1.303 1.367 -2.670
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.295 1.376 -2.670
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -8 -8

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
109 U-Bahn 3 Nordwest (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
178.696 177.407 360 929 -178.696 -152.833 144.036 143.108 929 -144.036 -117.070 29.089 29.089 -29.089 -32.163 5.570 5.210 360 -5.570 -3.600
B.3 Städtische Mittel -25.862 -26.966 3.074 -1.970
B.3.1 Städtische Mittel investiv -24.933 -26.038 3.074 -1.970
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -929 -929
110 U-Bahn 3 Nordwest-Grunderwerb (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.000 1.000 -1.000 -496 852 852 -852 147 147 -147 -496
B.3 Städtische Mittel -504 -852 349
B.3.1 Städtische Mittel investiv -504 -852 349
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
111 Automatisches Betriebssystem Linien 2/3 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
113.794 113.465 329 -113.794 -85.899 90.794 90.794 -90.794 -69.339 3.100 3.100 -3.100 -2.232 2.800 2.775 25 -2.800 -2.016 5.150 5.076 74 -5.150 -3.708 1.650 1.635 15 -1.650 -1.188 1.050 1.041 10 -1.050 -756
B.3 Städtische Mittel -27.895 -21.455 -868 -784 -1.442 -462 -294 -2.590
B.3.1 Städtische Mittel investiv -27.895 -21.455 -868 -784 -1.442 -462 -294 -2.590
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 5.076 5.076

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
613 Bauzeitzinsen: U-Bahn Erneuerungen
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
620 U-1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung
5.000 5.000 -5.000 200 200 -200 700 700 -700 2.000 2.000 -2.000 1.500 1.500 -1.500 600 600 -600
B.3 Städtische Mittel -5.000 -200 -700 -2.000 -1.500 -600
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.000 -200 -700 -2.000 -1.500 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
4.100 2.000 1.500 600
630 Gibitzenhof/Steinbühl-West, Sanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.000 10.000 -10.000 -5.600 200 200 -200 -112 400 400 -400 -224 1.000 1.000 -1.000 -560 1.000 1.000 -1.000 -560 1.000 1.000 -1.000 -560
B.3 Städtische Mittel -4.400 -88 -176 -440 -440 -440 -2.816
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.400 -88 -176 -440 -440 -440 -2.816
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.000 1.000 1.000

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
687 U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. -Gebersd. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
118.000 118.000 -118.000 -80.240 1.020 1.020 -1.020 -695 14.280 14.280 -14.280 -9.710 22.440 22.440 -22.440 -15.260 22.440 22.440 -22.440 -15.260
B.3 Städtische Mittel -37.760 -325 -4.570 -7.180 -7.180 -18.505
B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.760 -325 -4.570 -7.180 -7.180 -18.505
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
715 Ausw. Stadtumbau West: Weststadt (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.485 7.485 -7.485 -4.192 590 590 -590 -331 1.145 1.145 -1.145 -641 1.145 1.145 -1.145 -641 1.315 1.315 -1.315 -737
B.3 Städtische Mittel -3.293 -259 -504 -504 -578 -1.448
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.293 -259 -504 -504 -578 -1.448
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.145 1.145
716 Soziale Stadt: Altstadt Süd (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.575 7.575 -7.575 -4.242 225 225 -225 -126 663 663 -663 -371 1.463 1.463 -1.463 -819 2.038 2.038 -2.038 -1.141
B.3 Städtische Mittel -3.333 -99 -292 -644 -897 -1.401
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.333 -99 -292 -644 -897 -1.401
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 663 663

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
16 Kongresshalle: Optimierung f. Lagern.
2.108 2.053 55 -2.108 93 93 -93 1.210 1.210 -1.210 805 750 55 -805
B.3 Städtische Mittel -2.108 -93 -1.210 -805
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.108 -93 -1.210 -805
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
750 750
161 Veräußerung von Grundvermögen
-20.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000
B.3 Städtische Mittel 20.000 5.000 5.000 5.000 5.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv 20.000 5.000 5.000 5.000 5.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
624 Breitbandversorgung
983 983 -983 -590 500 500 -500 -300 183 183 -183 -200 300 300 -300 -90
B.3 Städtische Mittel -393 -200 17 -210
B.3.1 Städtische Mittel investiv -393 -200 17 -210
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 300 300

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
625 Neubau ML Verwaltungsgebäude (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.558 1.540 18 -1.558 1 1 -1 1.357 1.357 -1.357 200 182 18 -200
B.3 Städtische Mittel -1.558 -1 -1.357 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.558 -1 -1.357 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
57 57
116 Tilgung ausgereichte Darlehen
-9.832 -2.528 -2.473 -2.423 -2.408
B.3 Städtische Mittel 9.832 2.528 2.473 2.423 2.408
B.3.1 Städtische Mittel investiv 9.832 2.528 2.473 2.423 2.408
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
119 Versorgungsrücklage
6.241 6.241 -6.241 -184 3.082 3.082 -3.082 -91 3.159 3.159 -3.159 -93
B.3 Städtische Mittel -6.057 -2.991 -3.066
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.057 -2.991 -3.066
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.159 3.159

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
123 Lang-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
42 42 -42 -37 42 42 -42 -37
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
124 Ermann´sche Stift.: Abwickl. Wertpapiere
48 48 -48 -43 48 48 -48 -43
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
125 Lauterbach-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
382 382 -382 -366 382 382 -382 -366
B.3 Städtische Mittel -16 -16
B.3.1 Städtische Mittel investiv -16 -16
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
126 Hack-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
319 319 -319 -239 319 319 -319 -239
B.3 Städtische Mittel -80 -80
B.3.1 Städtische Mittel investiv -80 -80
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
127 Übelhör-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
39 39 -39 -38 39 39 -39 -38
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
128 Winterbauer-Stif.: Abwickl. Wertpapiere
84 84 -84 -82 84 84 -84 -82
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
129 Kunst/Kultur-Stift:Abwickl. Wertpapiere
225 225 -225 -215 225 225 -225 -215
B.3 Städtische Mittel -10 -10
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10 -10
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
130 Staudt-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
95 95 -95 -93 95 95 -95 -93
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
131 Dr. Kurz-Stift.:Abwickl. Wertpapiere
49 49 -49 -48 49 49 -49 -48
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
132 Lehner-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
115 115 -115 -100 115 115 -115 -100
B.3 Städtische Mittel -15 -15
B.3.1 Städtische Mittel investiv -15 -15
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
133 Kudrnac-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
128 128 -128 -126 128 128 -128 -126
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
134 Späth-Falk-Hammerb.-Stift.:Abw. Wertpap
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
135 Schröder/Schmidt: Abwickl. Wertpapiere
50 50 -50 -50 50 50 -50 -50
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
136 Auxiliar-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
46 46 -46 -44 46 46 -46 -44
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
137 Riedner-Weißmann Stift: Abw. Wertpapiere
148 148 -148 -143 148 148 -148 -143
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
138 Doni-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
139 Altstadtfr. Nbg. St.: Abw. Wertpapiere
39 39 -39 -37 39 39 -39 -37
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
140 Weigel-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
36 36 -36 -26 36 36 -36 -26
B.3 Städtische Mittel -10 -10
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10 -10
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
141 Wagner-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
49 49 -49 -46 49 49 -49 -46
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
142 Lemnitzer-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
48 48 -48 -47 48 48 -48 -47
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
143 Wurzer-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
329 329 -329 -323 329 329 -329 -323
B.3 Städtische Mittel -6 -6
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6 -6
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
144 Krauß-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
145 Müller-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
6 6 -6 6 6 -6
B.3 Städtische Mittel -6 -6
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6 -6
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
146 Menschenrechtsstift:Abwickl. Wertpapiere
308 308 -308 -294 308 308 -308 -294
B.3 Städtische Mittel -14 -14
B.3.1 Städtische Mittel investiv -14 -14
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
147 Zuweisungen für Investitionen
-26.000 -6.500 -6.500 -6.500 -6.500
B.3 Städtische Mittel 26.000 6.500 6.500 6.500 6.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv 26.000 6.500 6.500 6.500 6.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
149 Telle-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
42 42 -42 -40 42 42 -42 -40
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
534 Dorothea Herzog-Stift.: Abw. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
699 Stiftung Jürgen Wolff.: Abw. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

Unschlittplatz: Teilsanierung

  1. Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Sanierung des Dachtragwerkes, Einbau einer Brandmeldeanlage, Verstärkung des Elektroleitungsnetzes

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenberechnung

  4. keine

Lüftungsanlage Einwohneramt

  1. Die Lüftungsanlage im Einwohneramt ist nach 30 Jahren abgewirtschaftet und entspricht nicht den heutigen hygienischen Standards (VDI 6022). Das Kältemittel R22, mit dem die Kälteanlage betrieben wird, ist nur noch bis 31.12.2014 in Bestandsanlagen zugelassen. Die Lüftungsanlage muss erneuert werden.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenberechnung

  4. keine

Rauhäckerstr.: Dependance Kfz.-Zulassungsstelle

  1. Die Kfz-Zulassung muss den bisherigen Standort in der Großreuther Str. 115 b aufgeben (geplante Erschließung des Grundstücks als Baugebiet). Aus verkehrlichen Gründen kann am geplanten neuen Standort am Rathenauplatz der gewerbliche Kundenverkehr mit Autotransportern nicht abgewickelt werden, daher musste ein zweiter Standort sucht werden, der durch eine verkehrsgünstige Lage den Standort am Rathenauplatz entlastet. Dieser wurde mit dem bisher unbebauten Grundstück in der Rauhäckerstraße gefunden. Es wird ein einstöckiges Verwaltungsgebäude inkl. überdachter Prüfhalle und Besucherparkplätzen errichtet.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr

  1. Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen: Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Beschaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen.

  2. keine.

  3. Kostenanschlag

  4. Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm).

00026 und 00577

Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb

wartet - eingeplant in 2019. -

  1. Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten gemäß konkreter Massenermittlung und Baukostenindizierung

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019 Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Etwaige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Umgestaltung Hauptmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.

  2. Reduzierung des Ansatzes zugunsten des Obstmarktes. Anfinanzierung der Maßnahme erst in 2019.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)

  1. Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.

  2. Verschiebung des Maßnahmenbeginns.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00044, 00045, 00046

Höfener Spange mit Leyher Str., inkl. Grunderwerb und Investitionszuschuss

  1. Die Maßnahme umfasst den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Südwesttangente und Leyher Straße entlang der Stadtgrenze. Im MIP-Zeitraum Beginn des Abschnitts Virnsberger bis Leyher Straße.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.

Gestaltung Nelson-Mandela-Platz

der Kostenprüfung, zu rechnen -

  1. Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist mittlerweile abgeschlossen. Sie umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb, sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung.

  2. Erhöhung gem. Kostenberechnung (AfS vom 12.03.2015); daneben Erhöhung der Einzahlungen durch höhere Städtebauförderungsmittel.

  3. Kostenberechnung

  4. Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Umgestaltung des südlichen Richard-Wagner-Platzes

gesichert. -

parkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -

  1. Der südliche Richard-Wagner-Platz soll nach der Generalinstandsetzung des Opernhauses und des Theaterparkhauses neu gestaltet werden. Es wurde ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt.

  2. Voraussichtliche Verschiebung des Maßnahmenbeginns.

  3. Kostenschätzung

  4. Es wird mit Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln gerechnet (60 %).

00051, 00052, 00579

Straßenbahn bis Wegfeld: Bau / Grunderwerb/Infrastrukturzuschuss

Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. -

  1. Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.

Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger Straße/Kilianstraße/ Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße/Bamberger Straße/Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.

Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil, der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg/VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die VAG ausgezahlt.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen aktiviert wird. Zudem Verkaufserlös für Grundstück der Straßenbahnendhaltestelle Thon (erwartet in 2017)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)

  1. Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw. das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht (WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.

In 2016 werden aus diesem Ansatz voraussichtlich folgende Einleitstellen finanziert:

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

00054, 00055

Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich

  1. Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den Nelson- Mandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Alllersberger Str.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs

  1. Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.

Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.

  1. Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren; dadurch Verschiebung der Ansätze.

  2. Kostenannahme

  3. Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.

Bayernstraße

  1. Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten gem. Kostenaufstellung der Ausschussvorlage.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Eibacher Hauptstraße

  1. Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG

Projekt Deutsche Einheit, Anpassung: Brücke Höfener Brücke (1 BW)

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.

  2. Verschiebung der Baumaßnahme durch die DB, dadurch Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Projekt Deutsche Einheit, Anpassung - S-Bahn: Rothenburger Straße

  1. Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).

Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.

Wöhrder See

  1. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Wöhrder See durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, haben der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg Maßnahmen vereinbart, wodurch sich das Naherholungsgebiet attraktiver für Erholungssuchende gestaltet und den geänderten Nutzungsansprüchen angepasst werden kann. Im Wesentlichen beinhaltet das Konzept folgende Ziele:

chende

möglichkeiten für alle Generationen (Bewegungspark, Wasserspielplatz, Sandstrand, Aufenthalt am und im Wasser)

Die in den MIP-Entwurf 2015-18 neu aufgenommen Ansätze ab 2017 umfassen folgende Einzelprojekte:

  1. Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Theaterparkhaus: Generalsanierung

terparkhaus" (Maßnahmenziffer 74) hängen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unmittelbar zusammen. -

  1. Das Theaterparkhaus ist dringend sanierungsbedürftig, Teilbereiche der Parkflächen mussten bereits gesperrt werden.

  2. Mittelverschiebung. Vor Sanierung des Theaterparkhauses steht die Sanierung des Opernhauses an.

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4-Nord – 1. und 2. BA

voraussichtlich ab 2018). -

  1. Die Beschleunigung der Linie 4 soll durch intelligente Steuerungen an allen auf dem Linienweg vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) herbeigeführt werden. Dazu sind teilweise umfangreiche Maßnahmen an den 12 LSA erforderlich. Das Konzept zur Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahme sieht vor, eine Unterteilung in drei Bauabschnitte vorzunehmen, die nacheinander abgewickelt werden sollen. Kurzfristig zu erreichendes Ziel ist es, die Betriebsabwicklung auf der Linie 4 (Fahrplantreue, Pünktlichkeit) zu stabilisieren und damit die Erwartungen der Fahrgäste zu bedienen. Eine durchgehende LSA Beeinflussung bewirkt zudem, dass ein Straßenbahnzug für den Betrieb der Straßenbahnlinie 4 eingespart werden kann. Das bringt der VAG Kostenersparnisse von ca. 100.000 Euro pro Jahr und ist zwingend erforderlich, um nach Inbetriebnahme der Streckenverlängerung bis ‚Am Wegfeld‘ mit den vorhandenen Straßenbahnen das derzeitige Angebot aufrechterhalten zu können. Die größten Beschleunigungseffekte lassen sich mit den Bauabschnitten BA I und BA II realisieren, so dass diese vor Inbetriebnahme der Streckenverlängerung Thon – Am Wegfeld bis voraussichtlich Ende 2015 umgesetzt sein müssen. Die Bauabschnitte setzen sich wie folgt zusammen: Bauabschnitt I mit den 5 LSA

Bauabschnitt II mit den 3 LSA

Bauabschnitt III mit den 4 LSA

  1. Kostenerhöhung wegen gestiegener Bauverwaltungskosten.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Sanierung Brücke Hallertor

  1. Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von 1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt.

  2. Mehrkosten wegen Überplanung des Kontumazgartens.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss

Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld.

"Umzug" des Verkehrsrechners

  1. Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.

Aufgrund einer statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, bis voraussichtlich Juli 2014 räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden, dies wird derzeit geprüft. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden.

  1. Erhöhung des bisherigen Gesamtansatzes um 300.000 € um die hinzukommenden Planungskosten und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss wegen Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen Verkehrsrechnerraumes – der Umzug kann frühestens 2018 erfolgen.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

FW: IUK-Austausch bei der ILS

  1. Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstechnik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte Informations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen. Entsprechen dieser Vorgaben ist der Austausch der IUK-Technik (ohne den Anteil Kommunikationstechnik) der ILS Nürnberg für das Jahr 2015 geplant.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).

Stadtumlandbahn - Planung

  1. Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.

Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. Euro geschätzt. Auf der Grundlage des dem Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Ringbuslinien

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.

Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität 1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu können. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Beschleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNV- Beschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

Wüstenhaus

  1. Das Flusspferdhaus soll in ein Wüstenhaus umgestaltet werden.

  2. Verringerung des Maßnahmenumfangs

  3. Kostenberechnung

  4. Finanzierung durch den Verein der Tiergartenfreunde.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Umgestaltung Obstmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).

  2. Gesamtkostenerhöhung zu Lasten der Maßnahme Hauptmarkt, da die Umgestaltung des Bereiches um die Frauenkirche nun im Rahmen der Maßnahme Obstmarkt realisiert werden soll. Die Jahresansätze werden an den voraussichtlichen Mittelabfluss angepasst.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

Ansbacher Str.: Radwegeausbau

  1. In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.

  2. Kostenerhöhung gemäß der Kostenschätzung, die zum Zeitpunkt der MIP-Aufstellung im Geschäftsbereich 2. BM favorisiert wurde. Die Planungen laufen noch.

  3. Kostenschätzung

  4. Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

St 2241, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker und Lindnerstr.

  1. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße. (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.

In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei Maßnahme 00063 veranschlagt.

  1. Neuaufnahme unter dieser Maßnahmenziffer (bisher mit unter 00063). Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA).

Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich

  1. Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangete, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden. Hierfür wurde eine Projektstudie beim Büro Drees & Sommer in Auftrag gegeben, die den geeignetsten Weg für einen geordneten Rück- und Neubau dieser Bauwerke ermitteln soll. Die Ergebnisse der Stufe 1 der Projektstudie wurden dem Stadtrat am 29.07.2015 zum Beschluss vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Die nun in den MIP-Entwurf aufgenommene Kosten gem. Variante A besteht aus Planungskosten für die Jahre bis 2018 und der anschließenden Bauphase

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Masterplan Freiraum

  1. Mit dem Bevölkerungszuwachs und damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetische ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule (ÖPP)

  1. Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Schule sowie eine weitere staatliche Fachoberschule soll im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet werden. Der Abschluss mit dem Vertragspartner wurde am 08.07.2015 im StR beschlossen. Baubeginn ist im September 2015, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2017/2018 vorgesehen.

  2. Gesamtkostenerhöhung gemäß Vergabeergebnis. Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran schlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

Viatisstraße: Neubau von Volksschule und Hort (2), einschließlich Bolzplatz

  1. Der bestehende Bau wurde abgerissen, es wird ein Neubau der Schule sowie ein zweigruppigen Hort im Rahmen eines Masssivbaus im Passivstandard errichtet. Zur Gewährleistung der Raumluftqualität wird eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut. Außerdem entsteht ein Bolzplatz.

  2. Fortschreibung für Möblierung durch J und SchA sowie Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. In 2015 höhere Zuwendungen als geplant. Dadurch reduzieren sich die Zuwendungen für das Jahr 2017.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

VS Schweinauer Str. 20; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)

  1. Gem. Stadtratsvorlage vom 23.02.2011 ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die Vergabe der Gebäudemanagementleistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leonhard) erfolgt in Form einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) durch die WBG-Kommunal.

Die Schule befindet sich derzeit im Bau, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2016/2017 vorgesehen.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)

  1. Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Schule für Kranke

konsumtive Ansatz 2014). -

  1. Im Rahmen der Erweiterung des Südklinikums soll eine Schule für Kranke errichtet werden. Die Maßnahme wird von Kh durchgeführt, die Stadt Nürnberg finanziert die Schulräume durch einen Investitionskostenzuschuss.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)

erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.-

  1. Da die derzeitige BBS abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Es ist geplant, die Schule über ein ÖÖP-Projekt zu verwirklichen (StR-Beschluss vom 17.04.2013). Der Vertragsabschluss kann erst nach Vorliegen einer Kosten berechnung und einer darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen. Auch die schulaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken steht noch aus. Mutmaßli ches Jahr des Vertragsabschlusses:2016, Inbetriebnahme frühestens 2019.

  2. Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an derzeitigen Planungsstand.

  3. Kostenschätzung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl-Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)

  1. Gem. StR-Beschluss vom 17.04.2013 wird an der Bertolt-Brecht-Str. die Dependance Zugspitzstr. im Rahmen eines ÖÖP-Projektes mit der wbg kommunal vorangetrieben. Der Neubau von Grundschule und Hort wird derzeit von der wbg-k geplant, bisher wurden nur vorbereitende Maßnahmen am Grundstück durchgeführt. Die Schule soll 2017 in Betrieb gehen.

  2. Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die vorliegende Kostenberechnung.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran schlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

00179, 00181 - 00183

Generalsanierung Schulen (ÖPP)

  1. Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt: Sigena-Gymnasium Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle Kopernikusschule Adalbert-Stifter-Schule

Die Maßnahmen sind bis aus noch offene Nachträge fertiggestellt. Es werden hier noch Gebäudemanagementraten und Vandalismusschäden sowie die Zins- und Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.

  1. Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  2. Kostenberechnung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Großküche B7, Pilotystr. 4, C219

  1. In der Berufsschule 7 muss die Großküche generalsaniert werden.

  2. Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Projektfreeze 2014 aufgrund Kostenberechnung.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAGplus15)

  1. Es ist eine Aufstockung des IZBB-Gebäudes um weitere Klassen, ein Ersatz für den Pavillon sowie der Ausbau des Treppenhauses als 2. Fluchtweg geplant

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)

AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau, Umbau Altbau (FAGplus15)

  1. Aufstockung des Neubaus, Erweiterung Speisesaal im Erdgeschoss, Umbau von Räumen im Altbau sowie energetische Sanierung der Turnhalle. Auch eine Brandschutzmaßnahme im Bereich der Flure wird über diese MIP-Nr. durchgeführt.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten für die Brandschutzmaßnahme. Ergänzung der Bauverwaltungskosten gem. neuer BVK –Richtlinie.

  3. Projektfreeze aufgrund Kostenberechnung.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung

  1. Die Grundschule in der Neuen Hegelstr. 17 soll erweitert und die Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung ausgeweitet werden. Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veranschlagt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

B12, Nunnenbeckstr. 40: Umbau, Erweiterung (FAGplus15)

  1. An der städtischen Wirtschaftsschule B12 wird eine ca. 334 m² große Erweiterung für die gebundene Ganztagesbetreuung auf eine Kapazität von maximal 80 Schülerinnn und Schülern geplant. Das Raumprogramm deckt den im Bereich der Ganztagsbetreuung längerfristig erwarteten Bedarf ab. Die Maßnahme wurde 2011 schulaufsichtlich genehmigt. Planung und Umsetzung durch die WBG-Kommunal GmbH.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung vom 07.11.2014.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer

  1. Die Stadt Nürnberg errichtete in den Nachkriegsjahren (ca. 1955 -1965) einige Messehallen für die Spielwarenmesse, in der Nähe des Stadtparkes an der Äußeren Bayreuther-/ Deumentenstraße. Da das Platzangebot für die Messe am Standort im Laufe der Jahre nicht mehr ausreichend war, wurden ca. 1973-1974 in der Südstadt die neuen Messegebäude gebaut.

Der Stadtrat beschloss 1973 die „alte Messe“ in ein modernes Berufsschulzentrum umzubauen. 1979 erfolgte die Neuerrichtung des ca. 155 langen, 4-geschoßigen Bauteiles E, an der Wieselerstraße, welche als nördliche Spange die Mehrfachturnhalle Bauteil D (einstige Messehalle) mit dem Bauteil F (einstiges Messehaus) verband. In Bauteil E und F soll der notwenige Umbau erfolgen.

Bereits seit 2011 wurden erste Planungsschritte unternommen, die Beruflichen Schulen räumlich umzustrukturieren und damit einhergehend Konzentrationen der Ausbildungsrichtungen an Schulen zu erreichen. Vor allem die B3 mit den unterschiedlich gewachsenen Berufsfeldern Gastronomie, Hotellerie und Lebens mittelhandwerk, verteilt sich über drei Standorte. Der Berufsbereich Küchen und Gastronomie befindet sich bereits im Bauteil F des Schulzentrums. Bäcker und Konditoren sind in der Sulzbacher Str. 102 und die Fleischer in der Schlachthofstr. 8 untergebracht. Ziel ist es, die drei vorgenannten Standorte zu einem „Kompetenzzentrum Ernährung“ im Berufsbildungszent rum in den aneinandergrenzenden Bauteilen E und F zusammenzuführen. Die Praxisräume der Bäcker und Konditoren sollen im Bauteil E –Erdgeschoss- und die der Fleischer im Gastronomiebereich –Bauteil F, integriert werden. Hierfür ist es erforderlich, die sich noch im Bauteil E befindenden Fotografen der B6 in den Druckbereich des Bauteils B+C zu verlagern. Die Ausbildung der Fotografen soll räumlich in den grafischen Druck- Medienbereich der B 6 in Nähe der Mediengestalter integriert werden. Das Schülercafe der B5, welches sich bereits im Flurbereich vor den Bäckerräumen befindet, wird den baulichen Anforderungen entsprechend ertüchtigt.

Der Umbau für die Bäcker und Konditoren umfasst den kompletten Rückbau der gesamten Haustechnik ein schließlich abgehängter Decken und Estrichen. Die Lüftungskanäle im angrenzenden Flurbereich einschließ lich Schülercafe muss komplett ausgebaut werden.

Somit wir Flur und eigentliche Schulungsräume komplett saniert und mit neuer Haustechnik inklusive Lüftungsanlage ausgestattet. Estrich und Bodenbelag sowie abgehängte Decken werden neu erstellt. Im Flur muss eine F30-Decke zur Abschottung der dort befindlichen Elektroleitungen eingebaut werden. Das Schülercafe wird neu ausgebaut.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenberechnung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Aus der Pauschale P 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:

00605 – 00607, 00668 und 00669

tig deckungsfähig. –

00605 Sielstr. 15: Brandschutz 00606 Paniersplatz 37: Brandschutz 00607 Bismarckstr. 18 - 20: Brandschutz 00668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutz (Neuaufnahme) 00669 Herschelplatz 1: Brandschutz (Neuaufnahme)

In den letzten Jahren aus der Pauschale finanzierte, nicht mehr im MIP enthaltene Maßnahmen: 00165 Martin-Behaim-Gymnasium; Brandschutz 00167 Insel Schütt: Brandschutz 00168 Wiesenstr.: Brandschutz 00169 Wahlerschule: Brandschutz 00170 Hummelsteiner Weg: Brandschutz 00171 Konrad-Groß-Schule: Brandschutz 00172 Preißlerstraße: Brandschutz 00173 Schweinauer Straße: Brandschutz 00174 Neues Gymnasium: Brandschutz 00175 Kettelerschule: Brandschutz 00176 Buchenbühler Schule: Brandschutz 00177 Birkenwaldschule: Brandschutz 00178 Ludwig-Uhland--Schule: Brandschutz 00218 Lothar v. Faber-Schule: Brandschutz

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat I:

Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

  1. Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden.

Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wurde auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h. gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen Rahmen gehalten. Gegenüber der Planung des MIP-Ansatzes für 2015 haben sich nur geringfügige Verschiebungen ergeben.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkverteilerschränke

  1. Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt. In den angemeldeten Beträgen ist die Mehrung der benötigten Telefongeräte und die Software für die Verbindung zwischen den Telefonie- und herkömmlichen PC- Funktionen beinhaltet. Hierbei ergibt sich eine große Abhängigkeit zum Datennetz. Die städtische aktive Netzinfrastruktur muss deshalb ertüchtigt werden. Dazu ist die Anschaffung leistungsfähigerer Netzkomponenten nötig. Es wurde der aktuelle Bedarf an Netzkomponenten berücksichtigt.

Aufgrund von Anpassungen in der Technik sowie des jährlichen Zuwachses an neuen Teilnehmern erhöhen sich die Kosten für die Einführung von VoIP.

für einen reibungslosen störungsfreien Betrieb wurde das Qualitätssicherungssystem an das Produktivsystem angeglichen.

sowie durch technisch nur bedingt umsetzbare Softphones, die durch physikalische Endgeräte ausgeglichen werden müssen.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten wegen Einführung einer Software, die die Telefonie mit dem PC verbindet und damit Synergien erzeugt sowie durch die Zunahme der auszutauschenden Telefonapparate; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung

  1. Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteigenen IT und zur Prozessoptimierung zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an. Bis 2016 sind dies:

 Archivierung: Auslagerung der Daten früherer Geschäftsjahre Nutzen: Bessere Performance des Systems, weniger hochverfügbarer Speicher im Online-Zugriff notwendig (Kostenersparnis), besserer Durchsatz bei der Datensicherung (Zeit- und Kostenersparnis)  BIC Stufe 2 für H und BIC für UB: Das Baukostencontrolling ist in der Stufe 1 erfolgreich bei H für fremdvergebene Investitionsbaumaßnahmen in Pilotbereichen angelaufen. Es muss flächendeckend eingesetzt werden. Die Funktionalität muss auf Baumaßnahmen in Eigenregie und Pauschalmaßnahmen erweitert werden. Nutzen: Verbesserte Baukostenkontrolle (Kostenersparnis)  Gebäudemanagement: Das SAP System muss an das von der Stadt einzuführende Gebäudemanagement angepasst werden. Ein Facility-Management ist aufzubauen. Nutzen: integrierte IT- Unterstützung für das Gebäudemanagement  Anbindung Dokumentenmanagement: Das DMS, das derzeit stadtweit eingeführt ist, wird mit den Fachfunktionen von SAP integriert. Bestimmte Prozesse z. B. der Rechnungseingang werden zentralisiert und verbessert. Nutzen: Verbesserte Prozesse, bessere Performance, Speicherplatzersparnis (Kostenersparnis)  Konzernbilanz: Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine Konzernbilanz zu erstellen, ist das SAP System entsprechend zu erweitern.  Ausbau des Berichtswesens (BI) Mit dem Produkthaushalt wurde das bisherige Standard- Berichtswesen in SAP-BW überführt. Das so entstandene Controlling- Informationssystem wird weiter ausgebaut und um weitere Informationsbereiche (z.B. Liegenschaftswesen, Gebäudemanagement, Baucontrolling) ergänzt. Es wird mit Hilfe von zeitgemäßen Instrumenten zum Management- Informationssystem ausgebaut. Nutzen: Verbessertes Controlling (Kostenersparnis), transparentere Informationen  Anbindung der Einkaufslösung: Das Einkaufsportal wird an das SAP System medienbruchfrei angebunden. Nutzen: Einkaufsprozess optimiert (Kostenersparnis), Obligo transparent sichtbar (verbessertes Controlling)

  1. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer Teilprojekte; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Personal-Service-Portal, elektronische Arbeitszeiterfassung

  1. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Unternehmen und Kommunen sog. Mitarbeiter- oder Personal-Service-Portale eingeführt. Auch öffentliche Verwaltungen erkennen zunehmend die Vorteile einer webbasierten Plattform, welche es ermöglicht, personalwirtschaftliche Prozesse automatisiert anzustoßen. Dabei wird es den Mitarbeiter/-innen ermöglicht, die eigenen personalbezogenen Daten anzeigen und ändern zu können. Hinzu kommt, dass die Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg derzeit noch in Form von Selbstaufschreibungen erfolgt: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfiehlt in seinem Gutachten aus dem Jahr 2010 unter TZ 58 in einer Prüfungsbemerkung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung im Projekt „Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung“ dieser Thematik angenommen. Das Projekt verfolgt das Ziel, moderne und zeitgerechte Instrumente für das Personalmanagement bei der Stadt Nürnberg zu etablieren.

Im Endausbau sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg die Möglichkeit haben, sich in einem Personal-Service-Portal individuell zu informieren, persönliche Daten zu ändern und personalwirtschaftliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können.

Der MIP Ansatz wird in den nächsten Jahren entsprechend fortgeschrieben. Außerdem sollen die Beschäftigten künftig ihre Arbeitszeiten schnell und einfach mittels elektronischer Arbeitszeiterfassung dokumentieren und damit verbundene Funktionalitäten über das Personal-Service-Portal aufrufen können. Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise wird zunächst ein Pilotbetrieb (im Rathausbereich) und anschließend die schrittweise Erweiterung vorgeschlagen. Grundsätzlich soll die elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg zukünftig mittels Erfassungsterminals in den Eingangsbereichen vorgenommen werden.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Migration MS Office 2007 auf Office 2013

  1. Für das stadtweit im Einsatz befindliche Office-Paket (Textverabeitung, Tabellen-kalkulation usw.) MS- Office2007 stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereini-gungen, Sicherheitsupdates) zum 09.10.2017 ein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten Version des Office-Pakets zwingend erforderlich. Der Einsatz einer Open Source Office Software ist wegen der Unverträglichkeit mit diversen Fachverfahren (z.B. SAP, DMS,…) nicht möglich.

Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Office-Version (derzeit MS-Office2013 - Herstellersupport bis 04/2023) wird aufgrund aufwändiger Tests der Verbindungen von über 400 Fachverfahren bei den Dienststellen und Eigenbetrieben zu MS-Office und ggf. erforderlicher Einweisungen der Nutzerinnen und Nutzer ein Umstellungszeitraum von ca. zwei Jahren geschätzt. Die technischen Vorbereitungen beginnen bei OrgA/IT im 3.Q/2015 - im 1.Q/2016 soll die stadtweite Umstellung beginnen.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat II:

Keine MIP-Einzelmaßnahmen.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat III:

Umweltstation Wöhrder See

Vorbehaltlich der BIC-Kostenprüfung!

  1. Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet integrierte und innovative Solararchitektur erfolgt. Wegen der örtlichen Nähe zur Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm werden auch Experimentierstationen im Bereich der erneuerbaren Energien an dem Standort realisiert.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuweisungen vom Freistaat Bayern und Wasserwirtschaftsamt

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat IV:

Dokumentationszentrum: Abschließender Ausbau

  1. Die Säulenhalle soll in eine Veranstaltungs- und Ausstellungshalle für Besucher umgestaltet werden. Hierzu sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: Einbau der notwendigen technischen Infrastruktur, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, einer Heizungsanlage sowie einer Alarmanlage. Die Mittel dienen aber auch für den Ausbau von Büro- und Lagerräumen.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße

In den Gesamtkosten sind 52 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Im Nürnberger Westen wird auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AEG eine Kulturwerkstatt unter Einbeziehung mehrerer Nutzer errichtet. Neben der Nutzung als Kulturladen wird das Gebäude nach Fertigstellung der Baumaßnahme als Zentrale der Musikschule Nürnberg genutzt. Außerdem soll der KinderKunstRaum, die Akademie für Schultheater und Theaterpädagogik sowie das Centro Espanol in den Räumen untergebracht werden.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund zusätzlicher Maßnahmen und Baupreisindexsteigerung

  3. Kostenanschlag

  4. Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße: Grunderwerb

Die Maßnahme ist voll finanziert.

Gemeinschaftshaus Langwasser: Generalsanierung, 2. BA

53 T€ wurden in den 1. BA verschoben. Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 5,649 % angenommen.

  1. Der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Gebäudeinneren, darunter die Erneuerung der technischen Anlagen, der Einbau eines Aufzugs für die behindertengerechte Erschließung der Bibliothek, die Instandsetzung der Toilettenräume, die brandschutztechnische Ertüchtigung und eine teilweise Erneuerung des Mobiliars bei unveränderter Nutzung des Gebäudes.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostenindexsteigerung und höheren Bauverwaltungskosten

  3. Kostenberechnung

  4. Spenden

Sebastianspital: Umbau-, Interims- und Abbrucharbeiten an verschiedenen Häusern für die HfM

In den Gesamtkosten sind 5.960 T€ für HfM-spezifische Umbaumaßnahmen enthalten; 103 T€ 2015 für Interimsmaßnahmen

  1. Nach gründlichen Untersuchungen des Hochbauamtes hat die Stadt Nürnberg den endgültigen Standort der Hochschule für Musik auf das Areal Veilhofstr. 34, Haus 1, festgelegt. Im Hinblick auf die Verstaatlichung der Hochschule ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den Hochschulbetrieb zu schaffen. Seitens des Hochbauamts wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis ist die Grundlage für die Veranschlagung der Kosten im MIP.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten sowie für einmalige Anschaffungskosten eines Kücheninterims für NüSt.

  3. Kostenanschlag

  4. Zuweisungen vom Land und Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Zeppelinfeld/-tribüne, Vorbereitung der Generalinstandsetzung (Musterflächen)

  1. Zur Vorbereitung der Generalinstandsetzung ist die Ausführung von Musterflächen an der Tribüne (geplant ist das östliche Ende) und an einem der Türme des Zeppelinfeldes notwendig. Hierbei können notwendige Erkenntnisse zu Untersuchungsmethoden, aber auch zur praktischen Umsetzung gewonnen werden. Dadurch können die Kosten der Gesamtmaßnahme in größerer Tiefe geschätzt bzw. berechnet werden. Außerdem stehen durch diese vorbereitenden Maßnahmen instandgesetzte Musterflächen zur Diskussion mit den Denkmalschutzbehörden und potentiellen Zuschussgebern zur Verfügung.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenberechnung

  4. keine

Z-Bau 2. BA

  1. Der Saal im Z Bau wird im 2. Bauabschnitt für Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 stehenden Personen, bei Reihenbestuhlung mit bis zu 540 Personen ausgebaut und bezüglich der baulichen, technischen und akustischen Ausstattung für einen mittelgroßen Konzertbetrieb im Bereich der elektronisch verstärkten Musik und für Veranstaltungen mit erhöhter Sprachverständlichkeit vorbereitet. In den Kellerräumen werden im 2. Bauabschnitt insgesamt acht Proberäume für regionale Musikgruppen realisiert. Analog zu den Kunst- und Kreativräumen im Bauteil A stehen diese Räume ausschließlich als fest vermietete Übungsflächen für Bands und Einzelmusiker zur Verfügung.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Informationseinheit Ehrenhalle

  1. Als Ergebnis des Bürgerentscheids zum Thema Historischer Rathaussaal aus dem Jahr 2014 soll eine Informationseinheit in die Ehrenhalle integriert werden. Die Realisierung soll im Rahmen des im Kontext stehenden Schwerpunkts Karl IV., zu dem das Germanische Nationalmuseum von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 die Landesausstellung präsentiert, erfolgen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat V:

Bertha-von-Suttner-Straße: Neubau Kinder- und Jugendhaus (KJH)

  1. Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses auf dem Grundstück der Carl-von-Ossietzky Schule. Gebäude fertiggestellt; Fertigstellung der Außenanlagen. Übergabe an J am 16.07.2015.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Baupreisindex; Einbruchmeldeanlage (Nachträglicher Nutzerwunsch); Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung (wird derzeit angepasst)

  4. Förderung nach dem Soziale-Stadt-Programm Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau.

Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung Kindertageseinrichtung (3 + 3)

und Ausstattung. -

  1. Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2 Gruppen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der Terrasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte Einrichtung bedarf dringend der Sanierung.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Rothenburger Straße: Generalsanierung Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Kindergarten (1 Grup-

pe), Kinderhort (3 Gruppen) und Kinderkrippe (2 Gruppen)

  1. Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom 27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rothenburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar. Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort

- Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule

entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen.

  1. Reduzierung der Gesamtkosten; wegen Minderkosten bei der Umstellung der Planungskostenrichtlinie; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Maßnahmenverzögerung wegen Schwierigkeiten bei der Interimsunterbringung.

Erhöhung der Zuwendungen - für den schulischen Bereich und für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet.

  1. Kostenberechnung

  2. Zuwendungen nach FAG und KBF

Zuschuss Bau Zentralküche NüSt

  1. Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U).

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Kinderhort Johannes-Brahms-Straße (Container)

  1. Es ist die Umsetzung des Containers vom Thoner Espan in die Johannes-Brahms-Str. 1 vorgesehen. Die Maßnahme wurde aus dem Hortnotprogramm genommen.

  2. Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2017.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Zugspitzstr., Container Zentralhort (3) (Kinderhortnotprogramm)

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Auf dem Grundstück Zugspitzstraße 119, Flur-Nrn. 180/626 (Gemarkung Langwasser) soll ein großes Hortprovisorium als Zentralhort für 3 Gruppen errichtet werden. Die Fertigstellung ist bis September 2015 vorgesehen.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Pastoriussiedlung: Neubau Kinder- und Jugendhaus

  1. Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses.

Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg.

Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinderund Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll.

Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten (inkl. Altlastensanierung); Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4)

  1. Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird derzeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzgelände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt.

Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken soll.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Thoner Espan 12: Container Hort

  1. Bis zur Fertigstellung der Neubauten muss ein Container zur Verfügung gestellt werden. Mittel für den Schulcontainer sind bei E2110055810U veranschlagt.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5)

  1. Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1). Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca. 500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raumprogrammes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf zwei Ebenen zu begrenzen.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Van-Gogh-Str.: Neubau, Kindertageseinrichtung (2 + 2 + 3)

  1. Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort. Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Option einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten wegen Mehrkosten bei der Einführung der Planungskostenrichtlinie; Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.

Erhöhung der Zuwendungen - für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet.

  1. Kostenberechnung

  2. Zuwendungen nach FAG und KBF

Welserstraße - Container

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. An der Welser Straße wird ein 4-gruppiger Kinderhort aus dem Hortnotprogramm erstellt. Die Maßnahme soll zum Schuljahresbeginn 2015/2016 fertiggestellt sein.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Zentralhort Süd - Container

Einzelmaßnahme Hortnotprogramm siehe auch Pauschale P79.

  1. Errichtung des Zentralhortes Süd am Fürreuthweg 95 (in Containerbauweise) im Rahmen des Hortnotprogramms.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gruppen) - Systembauweise

Kettelersiedlung). –

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Langfristig besteht Bedarf an 4 Hortgruppen. Als Standort wird seitens H die Fläche auf dem Schulgelände angrenzend an den Pavillon geprüft. Man hat sich darauf verständigt, in Systembauweise (Endausbau) einen 4-gruppigen Hort zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu errichten.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gruppen) - Systembauweise

Kettelersiedlung). -

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück errichtet werden (Kinderhort Fischbacher Hauptstr. 118).

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

Zusatzprojekt Hort Kettelersiedlung (3 + AUR) - Systembauweise

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen (Kinderhort Leerstetter Str. 5). Die allgemeinen Unterrichtsräume sind in der Maßnahme mit ca. 2,5 Mio. EUR enthalten.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VI:

Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau

Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen.

Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzeptes.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“,

Altstadt ans Wasser

Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.

  1. Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

§ 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzierung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen.

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungs-

maßnahmen

Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld, Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark).

  1. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Stadterneuerungsgebiet Kraftshof

  1. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für den ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Kraftshof zählt zu den kleinen, dörflich strukturierten Ortsteilen der Stadt Nürnberg im Knoblauchsland. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen und Plätze im Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen; Reduzierung des Gesamtansatzes wegen Zuschussausfällen.

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“

Brandschutztechnische Nachrüstung von U-Bahn-Betriebsanlagen

sächlichen 57/43 % (statt 77/23 %).

ausschuss. -

  1. Die von der Technischen Aufsichtsbehörde erlassenen Auflagen aus brandschutztechnischer Sicht hinsichtlich des U-Bahnnetzes in Nürnberg müssen weiter abgearbeitet werden.

  2. keine

  3. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  4. Zuweisungen von Bund und Land. Ein neuer Zuschussantrag wird gestellt, es kann nur noch mit nominell 35% Zuwendungen gerechnet werden, zusätzlich eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk

schlagt und im Vollzug eingezogen. -

  1. Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS – Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Über Förderung durch den Freistaat Bayern ist noch nicht endgültig entschieden. Die für 2018 eingeplanten Einzahlungen sind Kostenerstattungen der infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmenteile.

00107, 00108, 00687

U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf

  1. Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und in Betrieb genommen. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.

BA 2.1: Der U3-Ast soll mit dem Bahnhof Großreuth bei Schweinau verlängert werden. Er ist im Bau und soll 2019 fertiggestellt werden.

BA. 2.2: Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Kleinreuth bei Schweinau, und Gebersdorf verlängert werden. Für den Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth b. Schw. – Gebersdorf) wurde 2014 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Voraussichtlicher Baubeginn 2017.

  1. Aufteilung des Ansatzes auf zwei MIP-Nummern, Anpassung der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen von Bund und Land

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00109, 00110

U-Bahn 3 Nordwest, Rathenauplatz - Nordwestring

  1. Im ersten und zweiten Bauabschnitt der U3 Nordwest wurden die Bahnhöfe Maxfeld (2008) sowie Kaulbachplatz und Friedrich-Ebert-Platz (2011) in Betrieb genommen. Der Bauabschnitt 3 der U3 NW (Klinikum Nord – Nordwestring) ist in Bau und soll 2017 eröffnet werden.

Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.

  1. Anpassung des Gesamtansatzes und der Jahresansätze an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Berücksichtigung der Kosten für die Platzgestaltung am Bahnhof Nordwestring in Absprache mit dem Stadtplanungsamt.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen von Bund und Land

U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem

  1. In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U- Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.

Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss aufgrund aktueller Berechnung – Erhöhung der Gesamtkosten wegen Verzögerungen (u. a. Teilung der Baustufe 7), gestiegenen Bauverwaltungskosten sowie Nachträgen.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuweisungen des Bundes und des Landes.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen

  1. Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet.

  2. Höherer Ansatz, da auch steigende Ansätze bei der Pauschale P 65.

  3. Kostenannahme

  4. keine

U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung

  1. Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.

Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.

Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

E5110063000U

Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme

  1. In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanierung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbereitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr, Bildung, Chancengleichheit und Integration.

Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“

U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf

Siehe hierzu unter 00107.

Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt

Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd).

  1. Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm" und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und Jugendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich zusätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“). Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Bereitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Soziale Stadt: Altstadt Süd

Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt).

  1. Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet Altstadt- Süd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadtgrabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VII:

Kongresshalle: Optimierung der Lagernutzung

  1. Die Lagernutzung der Kongresshalle soll umfassend optimiert und verbessert werden. Durch den Rückzug des Staatstheaters als potentieller Mieter ist der Einbau eines Hydraulikaufzugs nicht mehr erforderlich. Die restlichen veranschlagten und im MIP eingestellten Mittel sind dadurch jedoch nicht entbehrlich. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung, auch im Hinblick auf den Brandschutz, werden derzeit geprüft.

  2. Erhöhung der Kosten aufgrund höherer Bauverwaltungskosten

  3. Kostenannahme

  4. keine

Veräußerung von Grundvermögen

  1. Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Flächendeckende Breitbandversorgung

  1. Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. Die Laufzeit des Förderprogramms wird voraussichtlich auf Ende 2018 befristet. In diesem Zeitfenster sind die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu realisieren.

  2. Erhöhung der Kosten sowie Zuwendungen aufgrund weiterer Maßnahmen

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“

Neubau Verwaltungsgebäude Marktamt und Landwirtschaftsbehörde

Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 3,93 % angenommen.

  1. Der Zustand des 1959 errichteten Verwaltungsgebäudes des Marktamts und Landwirtschaftsbehörde ist als marode zu bezeichnen. Für die weitere Nutzung als Büro ist das Verwaltungsgebäude nicht mehr geeignet, eine Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Zudem wäre die Auslagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Bauphase nicht praktikabel. Eine Sanierung zum Zweck einer weiteren Büronutzung wäre darüber hinaus teurer als eine Neuerrichtung. Es ist deshalb der Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Großmarktes erforderlich.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen

  3. Kostenberechnung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:

Tilgung ausgereiche Darlehen

  1. Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.

Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.

  1. Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. nicht relevant

  3. Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen

Versorgungsrücklage

  1. Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegenzuwirken und die Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde gesetzlich festgelegt, dass Versorgungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Die Stadt Nürnberg bildet nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) eine eigene zweckgebundene Sonderrücklage für die Versorgungsaufwendungen der städtischen Beamten.

  2. Fortschreibung

  3. nicht relevant

  4. Erstattungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie des Staatstheaters für abgeordnete oder zugewiesene Beamte.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

00123 bis 00146, 00149, 00534 und 00699

Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen

Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:

  1. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.

  2. Fortschreibung

  3. nicht relevant

  4. Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften

Zuweisungen für Investitionen

  1. Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).

  2. Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen

  3. nicht relevant

  4. Einzahlungen nach Art. 12 FAG

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
22 Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.120 4.120 -4.120 -749 1.100 1.100 -1.100 -130 1.270 1.270 -1.270 -269 900 900 -900 -238
B.3 Städtische Mittel -3.371 -970 -1.001 -662 -738
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.371 -970 -1.001 -662 -738
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.170 1.270 900
23 Ausbau städt. Netz-Fernsprechanl. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
540 540 -540 135 135 -135 135 135 -135 135 135 -135
B.3 Städtische Mittel -540 -135 -135 -135 -135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -540 -135 -135 -135 -135
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
135 135
24 Ausbau LWL-Netz für Dritte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.744 2.744 -2.744 686 686 -686 686 686 -686 686 686 -686
B.3 Städtische Mittel -2.744 -686 -686 -686 -686
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.744 -686 -686 -686 -686
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 686 686

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.753 2.753 -2.753 -84 704 704 -704 -21 729 729 -729 -21 729 729 -729 -21
B.3 Städtische Mittel -2.669 -683 -708 -708 -570
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.669 -683 -708 -708 -570
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
729 729
26 Tiergarten: Um- und Ausbaupauschale (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
36 Erschließungsstraßen allgemein (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.480 7.480 -7.480 -6.320 1.870 1.870 -1.870 -1.580 1.870 1.870 -1.870 -1.580 1.870 1.870 -1.870 -1.580
B.3 Städtische Mittel -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.870 1.870

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P)
3.600 3.600 -3.600 -3.240 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810
B.3 Städtische Mittel -360 -90 -90 -90 -90
B.3.1 Städtische Mittel investiv -360 -90 -90 -90 -90
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
900 900
39 Straßenherstellung/-ausbau (KAG-Maßn.) P
6.160 6.160 -6.160 -3.572 1.540 1.540 -1.540 -893 1.540 1.540 -1.540 -893 1.540 1.540 -1.540 -893
B.3 Städtische Mittel -2.588 -647 -647 -647 -647
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.588 -647 -647 -647 -647
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.540 1.540
40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 250 250

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (P)
160 160 -160 40 40 -40 40 40 -40 40 40 -40
B.3 Städtische Mittel -160 -40 -40 -40 -40
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -40 -40 -40 -40
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
40 40
42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.500 4.500 -4.500 1.125 1.125 -1.125 1.125 1.125 -1.125 1.125 1.125 -1.125
B.3 Städtische Mittel -4.500 -1.125 -1.125 -1.125 -1.125
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.500 -1.125 -1.125 -1.125 -1.125
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.125 1.125
43 Bau von öffentlichen Radwegen (GE) (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
128 128 -128 32 32 -32 32 32 -32 32 32 -32
B.3 Städtische Mittel -128 -32 -32 -32 -32
B.3.1 Städtische Mittel investiv -128 -32 -32 -32 -32
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 32 32

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
44 Radwege aus 1 mach 3: Bau/Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
204 204 -204 -68 51 51 -51 -17 51 51 -51 -17 51 51 -51 -17
B.3 Städtische Mittel -136 -34 -34 -34 -34
B.3.1 Städtische Mittel investiv -136 -34 -34 -34 -34
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
51 51
45 Straßenum- und -ausbau (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
920 920 -920 230 230 -230 230 230 -230 230 230 -230
B.3 Städtische Mittel -920 -230 -230 -230 -230
B.3.1 Städtische Mittel investiv -920 -230 -230 -230 -230
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
230 230
46 Straßenum- und -ausbau (GE) (P)
256 256 -256 64 64 -64 64 64 -64 64 64 -64
B.3 Städtische Mittel -256 -64 -64 -64 -64
B.3.1 Städtische Mittel investiv -256 -64 -64 -64 -64
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 64 64

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
47 Lichtsignalanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.677 6.677 -6.677 1.622 1.622 -1.622 1.685 1.685 -1.685 1.685 1.685 -1.685
B.3 Städtische Mittel -6.677 -1.622 -1.685 -1.685 -1.685
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.677 -1.622 -1.685 -1.685 -1.685
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.685 1.685
48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
700 700 -700 175 175 -175 175 175 -175 175 175 -175
B.3 Städtische Mittel -700 -175 -175 -175 -175
B.3.1 Städtische Mittel investiv -700 -175 -175 -175 -175
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
175 175
49 Erschließ.ausgleichsmaßn.-Vorfinanz. (P)
1.365 1.365 -1.365 -926 306 306 -306 -206 353 353 -353 -240 353 353 -353 -240
B.3 Städtische Mittel -439 -100 -113 -113 -113
B.3.1 Städtische Mittel investiv -439 -100 -113 -113 -113
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 353 353

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
50 Generalinstands. v. Brücken, Stegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.400 10.400 -10.400 1.400 1.400 -1.400 3.000 3.000 -3.000 3.000 3.000 -3.000
B.3 Städtische Mittel -10.400 -1.400 -3.000 -3.000 -3.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10.400 -1.400 -3.000 -3.000 -3.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.000 3.000
51 Straßenbeleuchtung (KAG-Maßnahmen) (P)
2.600 2.600 -2.600 -520 650 650 -650 -130 650 650 -650 -130 650 650 -650 -130
B.3 Städtische Mittel -2.080 -520 -520 -520 -520
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.080 -520 -520 -520 -520
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
650 650
52 Straßenbeleuchtung (P)
416 416 -416 104 104 -104 104 104 -104 104 104 -104
B.3 Städtische Mittel -416 -104 -104 -104 -104
B.3.1 Städtische Mittel investiv -416 -104 -104 -104 -104
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 104 104

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
53 Schaffung von Stellplätzen (P)
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
250 250
54 Spielplätze aus 1 mach 3:Bau/Sani. (P)
780 780 -780 -260 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65
B.3 Städtische Mittel -520 -130 -130 -130 -130
B.3.1 Städtische Mittel investiv -520 -130 -130 -130 -130
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
195 195
56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P)
2.060 2.060 -2.060 515 515 -515 515 515 -515 515 515 -515
B.3 Städtische Mittel -2.060 -515 -515 -515 -515
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.060 -515 -515 -515 -515
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 515 515

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
57 Grünanlagen: Grunderwerb (P)
320 320 -320 80 80 -80 80 80 -80 80 80 -80
B.3 Städtische Mittel -320 -80 -80 -80 -80
B.3.1 Städtische Mittel investiv -320 -80 -80 -80 -80
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
80 80
58 Spielhöfe: Bau u. Sanierung (P)
1.160 1.160 -1.160 290 290 -290 290 290 -290 290 290 -290
B.3 Städtische Mittel -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
290 290
59 Spielplätze: Bau u. Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 400 400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
60 Kleingartenanlagen (P)
400 400 -400 100 100 -100 100 100 -100 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -400 -100 -100 -100 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -400 -100 -100 -100 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
100 100
74 Erschließungsstr. - Vorausleistungen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.520 3.520 -3.520 -2.992 880 880 -880 -748 880 880 -880 -748 880 880 -880 -748
B.3 Städtische Mittel -528 -132 -132 -132 -132
B.3.1 Städtische Mittel investiv -528 -132 -132 -132 -132
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
880 880
76 San. Freisportanlagen an Schulen (P)
920 920 -920 230 230 -230 230 230 -230 230 230 -230
B.3 Städtische Mittel -920 -230 -230 -230 -230
B.3.1 Städtische Mittel investiv -920 -230 -230 -230 -230
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 230 230

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
27 Zuschüsse vereinseigene Sportanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
400 400 -400 100 100 -100 100 100 -100 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -400 -100 -100 -100 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -400 -100 -100 -100 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
100 100
29 EDV-Pauschale für die Nürnberger Schulen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.700 4.900 2.800 -7.700 1.700 1.000 700 -1.700 2.000 1.300 700 -2.000 2.000 1.300 700 -2.000
B.3 Städtische Mittel -7.700 -1.700 -2.000 -2.000 -2.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.900 -1.000 -1.300 -1.300 -1.300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.800 -700 -700 -700 -700
1.300 1.300
31 Pauschale FAG plus 15 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
13.475 13.475 -13.475 -5.920 1.200 1.200 -1.200 -300 880 880 -880 -1.200 4.330 4.330 -4.330 -2.200
B.3 Städtische Mittel -7.555 -900 320 -2.130 -4.845
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.555 -900 320 -2.130 -4.845
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 880 880

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
18.698 12.798 5.900 -18.698 -2.383 5.950 4.200 1.750 -5.950 5.504 3.754 1.750 -5.504 3.244 2.044 1.200 -3.244 -1.260
B.3 Städtische Mittel -16.315 -5.950 -5.504 -1.984 -2.877
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10.415 -4.200 -3.754 -784 -1.677
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.900 -1.750 -1.750 -1.200 -1.200
3.754 3.754
70 Schulbaumaßnahmen (Pauschale) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.668 1.668 -1.668 468 468 -468 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.668 -468 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.668 -468 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 400
75 Pauschale Modernis./Anp. FUR, HVE Schule
4.000 1.320 2.680 -4.000 1.000 330 670 -1.000 1.000 330 670 -1.000 1.000 330 670 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.320 -330 -330 -330 -330
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.680 -670 -670 -670 -670

C. Verpflichtungsermächtigungen 330 330

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
78 Weißgeräte Schulen
380 380 -380 95 95 -95 95 95 -95 95 95 -95
B.3 Städtische Mittel -380 -95 -95 -95 -95
B.3.1 Städtische Mittel investiv -380 -95 -95 -95 -95
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1 Einführung neuer DV-Verfahren
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
21 Friedhofsverwaltung: Sanierungsm. (P)
250 250 -250 250 250 -250
B.3 Städtische Mittel -250 -250
B.3.1 Städtische Mittel investiv -250 -250
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
8 Landschaftsschutzm. m. Biotopverbund (G)
160 160 -160 40 40 -40 40 40 -40 40 40 -40
B.3 Städtische Mittel -160 -40 -40 -40 -40
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -40 -40 -40 -40
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
40 40
73 Ertüchtigung/Herstellung Ökokontofl. (P)
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
9 Ankauf von Sammlungsgegenständen Museen
208 208 -208 52 52 -52 52 52 -52 52 52 -52
B.3 Städtische Mittel -208 -52 -52 -52 -52
B.3.1 Städtische Mittel investiv -208 -52 -52 -52 -52
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 52 52

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
62 Zuschüsse f. Bau Kitas freigem.Tr. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
46.312 46.312 -46.312 -16.960 25.450 25.450 -25.450 -8.800 8.962 8.962 -8.962 -4.000 6.300 6.300 -6.300 -2.200
B.3 Städtische Mittel -29.352 -16.650 -4.962 -4.100 -3.640
B.3.1 Städtische Mittel investiv -29.352 -16.650 -4.962 -4.100 -3.640
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
20.862 8.962 6.300
77 Generalsanierung von Außenanlagen KITAS
1.948 1.948 -1.948 -679 556 556 -556 -192 392 392 -392 -137 500 500 -500 -175
B.3 Städtische Mittel -1.269 -364 -255 -325 -325
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.269 -364 -255 -325 -325
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
392 392
79 Hortnotprogramm (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
166 166 -166 -186 166 166 -166 -186
B.3 Städtische Mittel 20 20
B.3.1 Städtische Mittel investiv 20 20
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
64 Kunst in der Stadt; Gedenksteine etc.
280 280 -280 70 70 -70 70 70 -70 70 70 -70
B.3 Städtische Mittel -280 -70 -70 -70 -70
B.3.1 Städtische Mittel investiv -280 -70 -70 -70 -70
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
70 70
65 U-Bahn: Erneuerungsm. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
38.700 38.700 -38.700 9.200 9.200 -9.200 9.500 9.500 -9.500 10.000 10.000 -10.000
B.3 Städtische Mittel -38.700 -9.200 -9.500 -10.000 -10.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -38.700 -9.200 -9.500 -10.000 -10.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
9.500 9.500
2 Leibrenten Grunderwerb (P)
500 100 400 -500 125 25 100 -125 125 25 100 -125 125 25 100 -125
B.3 Städtische Mittel -500 -125 -125 -125 -125
B.3.1 Städtische Mittel investiv -100 -25 -25 -25 -25
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -400 -100 -100 -100 -100

C. Verpflichtungsermächtigungen 75 25 25 25

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe
8.000 8.000 -8.000 2.000 2.000 -2.000 2.000 2.000 -2.000 2.000 2.000 -2.000
B.3 Städtische Mittel -8.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.000 2.000
11 Erwerb von Grundstücken: Bodenordnung
2.800 2.800 -2.800 700 700 -700 700 700 -700 700 700 -700
B.3 Städtische Mittel -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen BauGB
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 300 300

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
13 Beiträge für städtische Grundstücke
800 800 -800 -4 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1
B.3 Städtische Mittel -796 -199 -199 -199 -199
B.3.1 Städtische Mittel investiv -796 -199 -199 -199 -199
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.000 2.000 -2.000 500 500 -500 500 500 -500 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 500 500
15 Realisierung wohnungspolit. Schwerpunkte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
640 640 -640 160 160 -160 160 160 -160 160 160 -160
B.3 Städtische Mittel -640 -160 -160 -160 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -640 -160 -160 -160 -160
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 160 160

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.000 3.000 -3.000 750 750 -750 750 750 -750 750 750 -750
B.3 Städtische Mittel -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.500 750 750
18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke
4.000 4.000 -4.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.000 1.000

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
19 Gewerbliche Sanierungs-/Modern.-maßnahme
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 400
66 Erwerb v. Ersatz- und Ausgleichsflächen
2.800 2.800 -2.800 700 700 -700 700 700 -700 700 700 -700
B.3 Städtische Mittel -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
3 Baupauschale (allg. Hochbau) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
25.925 3.486 22.439 -25.925 6.830 486 6.344 -6.830 6.365 1.000 5.365 -6.365 6.365 1.000 5.365 -6.365
B.3 Städtische Mittel -25.925 -6.830 -6.365 -6.365 -6.365
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.486 -486 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -22.439 -6.344 -5.365 -5.365 -5.365

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
4 Pauschale für bewegl./immat.Vermögen/GWG (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
17.289 17.289 -17.289 4.164 4.164 -4.164 4.375 4.375 -4.375 4.375 4.375 -4.375
B.3 Städtische Mittel -17.289 -4.164 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17.289 -4.164 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5 Pauschale für bewegl. Vermögen (KD)
1.140 1.140 -1.140 285 285 -285 285 285 -285 285 285 -285
B.3 Städtische Mittel -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
6 Pauschale für Investitionszuschüsse
600 600 -600 150 150 -150 150 150 -150 150 150 -150
B.3 Städtische Mittel -600 -150 -150 -150 -150
B.3.1 Städtische Mittel investiv -600 -150 -150 -150 -150
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
7 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
49.746 49.346 400 -49.746 12.590 12.490 100 -12.590 14.132 14.032 100 -14.132 14.433 14.333 100 -14.433
B.3 Städtische Mittel -49.746 -12.590 -14.132 -14.433 -8.591
B.3.1 Städtische Mittel investiv -49.346 -12.490 -14.032 -14.333 -8.491
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -400 -100 -100 -100 -100
36.856 14.032 14.333
71 Zentral beschafftes bewegl. Vermögen (P)
420 420 -420 105 105 -105 105 105 -105 105 105 -105
B.3 Städtische Mittel -420 -105 -105 -105 -105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -420 -105 -105 -105 -105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
105 105
81 Pauschale Kommunalinvestitionsprogramm
6.666 6.000 666 -6.666 -4.666 2.000 1.800 200 -2.000 -1.400 3.333 3.000 333 -3.333 -2.333 1.333 1.200 133 -1.333 -933
B.3 Städtische Mittel -2.000 -600 -1.000 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.000 -600 -1.000 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 4.200 3.000 1.200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

Keine Pauschalen

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)

  1. U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen.

  2. Grundlage der Planungen ist weiterhin das „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010“, fortgeschrieben um aktuelle Preisentwicklungen und zeitliche Anpassungen.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.

Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)

  1. Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen.

Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.

Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)

die Auszahlungsansätze. -

  1. Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres- Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.

Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert.

Erweiterung der Brandmeldeanlagen

  1. Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik.

  2. Anpassung der Jahresraten an den Bedarf.

  3. Kostenschätzung

  4. Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)

  1. Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 Euro Gesamtkosten.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

36, 37, 74

Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -

  1. Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. Erschließungsbeiträge

Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)

  1. Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)

  1. Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze.

Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)

  1. Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

42, 43

Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

seitig deckungsfähig. -

AfV vorgenommen. -

  1. Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)

zum Bau von Radwegen eingesetzt werden -

  1. Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

45, 46

Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

  1. Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)

durch den AfV vorgenommen. -

  1. Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenschätzung

  4. Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)

  1. Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)

  1. Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)

rates im Zuge des BIC-Verfahrens. -

  1. Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.

Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant:

  1. Wegen der Kapazitätsbindung durch bereits laufende Vorhaben soll einmalig der Mittelbedarf der Pauschale im Jahr 2016 von 3,0 Mio. € auf 1,4 Mio. € reduziert werden.

  2. Kostenannahme

  3. keine

Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale)

  1. Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind.

  2. Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz.

  3. Kostenannahme/-schätzung

  4. Beiträge nach Art. 5 KAG. Die Leuchten in den Anliegerstraßen mit hohem KAG-Anteil wurden in den zurückliegenden 20 Jahren erneuert. Zukünftig müssen auch die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahren in Hauptverkehrsstraßen eingebauten Leuchten erneuert werden. Dort beträgt der KAG-Anteil im Durchschnitt jedoch nur ca. 20 Prozent.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.

  2. Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Stellplatzgelder

Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)

  1. Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

56, 57

Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb

  1. Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale)

  1. Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung

boten. -

sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -

  1. Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.

  2. Die Gelder für konsumtive Laut!-Projekte werden künftig im Wirtschaftsplan von SÖR veranschlagt.

  3. Kostenannahme

  4. keine

Kleingartenanlagen (Pauschale)

  1. Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)

  1. Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)

  1. Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turnund Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.

  2. Verringerung von 150.000 € auf 100.000 € jährlichen Ansatz: Es werden immer weniger Neubauten bzw. anschaffungen angegangen, stattdessen wird mehr saniert. Daher Reduzierung des MIP-Ansatzes, im Gegenzug Erhöhung des Ansatzes im Ergebnishaushalt für konsumtive Investitionszuschüsse von 400.000 Euro auf 450.000 Euro.

  3. Kostenannahme/Kostenschätzung

  4. keine

EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen

  1. Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.

  2. Anpassungen zwischen investivem und konsumtivem Ansatz. Zudem 200.000 € pro Jahr mehr wg. drohender Preissteigerungen aufgrund des verändertem Wechselkurses Euro/Dollar.

  3. Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Pauschale FAG 15 plus

telabfluss. -

  1. Es handelt sich um ein Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zum bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagesschulen. Aus dem Sonderförderprogramm werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.

  2. Fortschreibung, um künftige Maßnahmen finanzieren zu können.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Erhöhte Förderquote nach FAG.

Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von

BA/NOS)

tig deckungsfähig -

  1. An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164, 00605 – 00607, 00668 und 00669.

  2. Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.

  3. Kostenannahme/Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Schulbaumaßnahmen (Pauschale)

  1. Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.

  2. Verringerung zur Deckung der Maßnahme 00648 „Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer“

  3. Kostenannahme

  4. Die Zuwendungen werden bei Herauslösung aus der Pauschale ergänzt.

Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen

  1. Um eine Überalterung der Einrichtungen an den Schulen zu verhindern, muss jährlich ein Betrag zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die Kosten für die laufend vom Gesetzgeber lehrplanbedingt vorgegebenen Anpassungen von Werkstätten und Fachunterrichtsräumen.

Der Bedarf ist insbesondere bedingt auch durch

Mit den Mitteln der Modernisierungspauschale werden in 2014 bis 2016 überwiegend große Modernisierungsmaßnahmen wie Umbau u. Einrichtung von Elektrolaboren an der B 1, Umbau u. Neueinrichtung von Chemieräumen und Umbau für die Fotografen an B 6 im Rahmen des Ringtauschs finanziert.

  1. Neue Aufteilung nach konsumtivem und investivem Bedarf, Gesamtansatz bleibt gleich.

  2. Kostenannahme

  3. Bei lehrplanbedingten Anpassungen (Erstausstattung) werden staatliche Zuweisungen nach dem FAG gewährt.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Pauschale Weißgeräte an Schulen

  1. Aus Mitteln dieser Pauschale wird bewegliches Vermögen, das früher zentral über H bestellt wurde, beschafft. Die Gelder werden nur bei Bedarf zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat I:

Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren

  1. Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken erforderlich.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat II:

Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.

  2. Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat III:

Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)

  1. Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.

  2. keine

  3. Kostenannahme bzw. Kostenanschlag

  4. keine

Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)

  1. Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden auf freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüchtigung und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat IV:

Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen

  1. Aus dem Pauschalansatz werden Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg erhaltungswürdiger Gegenstände finanziert.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat V:

Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger

(Pauschale)

  1. Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten (Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem Kriterienkatalog übernommen.

Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen

  1. Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:

Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.

Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Hortnotprogramm

men finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. -

  1. Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber. Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt derzeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen.

Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen; die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt.

  1. Reduzierung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR

E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“ E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort) E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container

Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR

E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71 E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container) E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort) E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung

Untermaßnahmen zur Pauschale unter 500.000,00 EUR

P3657900001U Umbau Heroldsberger Weg 4 P3657900002U Kalchreutherstr. 130, Umb. Sanitäranlagen P3657900003U Kalchreutherstr. 130, Umbau zu Horträumen P3657900004U Hermann-Kolb-Str. 53, Umbau Aula zu Hort P3657900005U Laufamholzstr. 351 – Ausstattung P3657900006U Kronacher Str. 5 – Ausstattung

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäftsbereich Referat VI:

Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen

(Pauschale)

  1. Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.

Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)

erhöhen die Auszahlungsansätze. -

  1. Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist

Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.

  1. Anpassung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.

  2. Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung

  3. Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.

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Geschäftsbereich Referat VII:

Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale

  1. Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.

  2. Anpassung aufgrund gesunkener Leibrentenfälle.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)

  1. Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Geschäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale

  1. Das Liegenschaftsamt erhält bei Baulandumlegungen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)

  1. Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)

  1. Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz"

  1. Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen können. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der bestehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und alte Menschen betroffen – wächst.

Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.

  1. keine

  2. nicht relevant

  3. keine

Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“

  1. Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbindungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungserlöse fließen in den Fonds zurück.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -

Pauschalansatz

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) - Pauschalansatz“

  1. In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“

  1. Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Ökozulage“. Mit dem AfS vom 17.09.2015 wurde die Förderung auf Bestandsobjekte erweitert. Die Einkommensgrenze wurde gegenüber der der staatlichen Förderung um 30% erhöht. Die Förderbeträge liegen bei 10.000 Euro (Grundbetrag), 3.000 Euro (Kinderzulage) sowie 1.000 bzw. 2.000 Euro (Ökozulage).

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)

  1. Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen

  1. Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:

Baupauschale (allgemeiner Hochbau)

  1. Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.

  2. Fortschreibung des aktuellen Bedarfs

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter

Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.

  1. Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.

Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.

1.000 EUR. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt.

  1. keine

  2. nicht relevant

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter (ex-

terne Kostendecker)

Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.

  1. Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Pauschale für Investitionszuschüsse

  1. Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen

Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR.

  1. Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. Außerdem werden ab 2016 Planungskosten für künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen daraus finanziert.

  2. Fortschreibung des aktuellen Bedarfs

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen

Zentral beschafftes bewegliches Vermögen (P)

  1. Aus Mitteln dieser Pauschale wird für die gesamte Stadtverwaltung zentral über H beschafftes, bewegliches Vermögen finanziert. Die Gelder werden, nur bei Bedarf, zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)

  1. Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunal investitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.

Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung von Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur, kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung, kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugendzentren sowie kommunalen Verwaltungsgebäuden sowie Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den oben genannten Einrichtungen und Gebäuden. Aufgrund von Vorgaben des Bundes muss den Maßnahmen eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde liegen. Dies gilt nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Außerdem werden städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen gefördert.

Da zum Beschluss des Haushalts 2016 noch nicht absehbar war, welche einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt die Einstellung der Haushaltsmitteln in diesem Pauschalansatz.

  1. Neuaufnahme

  2. nicht relevant

  3. Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -KInvFG

Hochbau-Baupauschale 2016 Stand: 19.05.2015

119.99

. . ____lfd. Nr. Bauverwaltungskosten

. . ______Jahr Vergabe an Extern: 7,31 %

. ________Geschäftsbereich Eigenregie H: 19,07 %

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
2. BM
016.1 2. BM BA/N Neunhofer Hauptstr. 73 113/888 Erneuerung der Fenster an der Nordseite und Erneuerung von Eingangstüren K 205.000 39.094
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
3. BM
016.2 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale für Toilettensanierungen K 419.921,05 80.079
016.3 3.BM SchA Sielstraße 15 137/1168 Sanierung der Sandsteinfassade und Erneuerung der Fenster K 400.000 76.280
016.4 3.BM SchA Gibitzenhofstraße 151 82 Pirckheimer GYM, Erneuerung Fenster Nordtrakt, Nordseite K 240.000 45.768
016.5 3.BM SchA Labenwolfstraße 10 704 Sanierung und WDVS Sandsteinverkleidung B-Bau Südfassade K 225.000 42.908
016.6 3.BM SchB Innerer Laufer Platz 11 720 Willstätter Gymnasium, Erneuerung Fenster Nordfassade K 400.000 76.280
016.7 3. BM SchB Schönweißstr. 7 2146 B4; Erneuerung der Haupteingangstüren K 105.000 20.024
016.8 3. BM SchA Hummelsteiner Weg 25 92/554 Flachdachsanierung Hausmeisterwohnung und Verbindungsgang K 74.000 14.112
016.9 3. BM SchA Schnieglinger Straße 38 1129/133 Erneuerung aller Verblechungen an 2 Laternen, Giebel- und Traufbereichen einschl. Sanierung Dachfläcen K 463.000 33.845
016.10 3. BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/76 Max-Scherer-Haus: Flachdachsanierung Technikzentrale K 66.000 12.586
016.11 3. BM SchA Thusneldastraße 5 11/111 Erneuerung Fenster Ost- und Nordfassade K 402.000 29.386
016.12 3. BM SchA Tetzelgasse 20 140/1232 JSG Altbau, Nordflügel, Erneuerung Dacheindeckung K GB 402S - G3/F1 447.302 32.698
016.13 3. BM SchB Augustenstraße 30 67/40 B1, Erneuerung der Fernwärmeleitung; teilweise als Notmaßnahme in 2014 K 300.000 57.210
016.14 3. BM SchA Tetzelgasse 20 140/1233 Johannes-Scharrer-Gymnasium, Umbau Heizzentrale K 124.985 23.835
016.15 3. BM SchA Eichstätter Straße 11 74/1943 Erneuerung Turnhallenboden K GB 402S -GR/FO 120.000 22.884
016.16 3. BM SchA Merseburgerstr.2 108/825 VSR Veit Stoß Realschule, Erneuerung der Beleuchtung und Einbau GLT K 212.000 40.428
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
Ref. I
116.1 Ref.I OrgA verschiedene Gebäude Rathauspauschale, Baumaßnahmen im Rathausbereich K 83.984 16.016
116.2 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K 167.968 32.032
116.3 Ref I OrgA Hauptmarkt 18 213/453 Verbesserung des baulichen Brandschutzes einschl. Umbau für Projektbüro Ref. IV im Dachgeschoss I 285.000 20.834 305.834
605.834
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
Ref. IV
416.1 Ref IV KuF Röthenbacher Hauptstr. 74 1065/429 Kulturladen Röthenbach, Ertüchtigung Dach Vorderhaus K 453.000 33.114
416.2 Ref IV KuKuQ Königstr. 93 0163/2275 Künstlerhaus, Erneuerung der Heizungsübergabestation inkl. Verteiler, Regelung der Heizkreise und Fernwärme K GB 4183 - GG/FD 103.783 19.791
609.688
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
Ref. V
516.1 Ref. V J Julius-Leber-Str. 106 Flachdach Altbau K GB 5202 - 00 180.000 34.344
516.2 Ref. V J Dietzstraße 4 184 / 173 Teilerneuerung von 5 Aufzugsanlagen K 204.085 38.919
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
Ref. VI
616.1 Ref. VI verschiedene Gebäude Pauschale zur Behebung sicherheitsgefährdender Zustände K 188.093 11.907
616.2 Ref. VI SÖR Lorenzer Str. 30 759 Verwaltungsgebäude, Erneuerung der Aufzugsanlage K 209.251 39.904
616.3 Ref. VI SÖR Bauhof 2 170/64 Verwaltungsgebäude, Dachsanierung und Wärmedämmung südl. Gebäudeteil K 150.000 10.965
Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn- zeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR
Ref. VII
716.1 Ref. VII LA Hallerwiese 3 434/ 339 Café Schnepperschütz, Erneuerung der Deckenkonstruktion K 400.000 76.280
716.2 Ref. VII LA Gleißhammer 2-6 160/2269 Zeltnerschloss, Hofsanierung mit barrierefreiem Zugang(cid:10) I 151.000 28.796
656.076
Bedarfs- tragend. Ref. konsumtiver Anteil ohne BVK investiver Anteil mit BVK Summen Referate inkl. BVK in EUR
2. BM 205.000 0
3.BM 3.999.208 0
Ref. I 251.953 305.834
Ref. IV 556.783 0
Ref. V 384.085 0
Ref. VI 547.344 0
Ref. VII 400.000 179.796

Gesamtsumme inkl. allen Bauverwaltungskosten 7.790.690

Gesamtsumme konsumtive u. investive Anteile 6.344.372 485.629 6.830.002

Liste der zum MIP 2016 - 2019 angemeldeten,

aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben

- Gelbe Liste -

Priorität M a ß n a h m e Kosten und Finanzierung (in 1.000 €) Anmerkungen
Kostenannahme Beiträge/(cid:10)Zuweisungen städt.(cid:10)Mittel
1 2 3
8 9 10 11 Bedarfsträger SÖR: Erneuerung der Anzeigen PLS - Altstadt Nürnberg Erneuerung technische Komponenten VLS (Messe/Stadion/Arena) Pauschale Fließgewässer Pauschale der städt. Teiche und Weiher Bedarfsträger Ref. I: Ehrenhalle (Bürgenentscheid Rathaussaal - 1. BA) Bedarfsträger Ref. V: Sanierung Nürnberg Stift: Zuschuss 980 12.100 3.250 1.500 1.725 9.000 0 5.250 0 0 0 0 980 6.850 3.250 1.500 1.725 9.000 beantragt für 2016 beantragt für 2016: 750 keine Jahresscheiben angegeben beantragt: jährlich 200 Soll 2016 fertig gestellt werden, daher 2016: 1.575, bbM: 150 Jahre 2017-19: 2.000 / 3.000 / 4.000 (MIP- Zeitraum: 9.000)

Abbildung 2

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