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Haushaltsplan 2016 – H_Budgetierung

Haushalt · 01.01.2016 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Ältestenrat und Finanzausschuss Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltsplan

der Stadt Nürnberg

Inhalt

Budgetierung

Band 1 Gesamthaushalt H.

Vorbemerkungen

H.1 114

Budgetmodell

H.2

Produktbudgets

H.2.1 114

Budgetierung mit Zielen

H.2.2 117

und Kennzahlen

Budgetverantwortung

H.3 117

Deckungsregeln

H.4 118

Sachliche

H.4.1 118

Deckungsfähigkeiten

Hierarchische

H.4.2 121

Deckungsfähigkeiten

Zweckbindungen

H.4.3 126

Deckungsringe

H.4.4 127

Übertragung von

H.5 127

Haushaltsmitteln

Vom einheitlichen Budget-

H.6 128

modell abweichende

Sonderfälle

Externe Kostendecker

H.6.1 128

Ehemals plafonierte

H.6.2 129

Dienststellen

Sonstige von der

H.6.3 129

Budgetierung ausge-

nomme Produkte

Anhang

K. Ansprechpartner:

Zuordnungstabelle

K.2 454

Stadtkämmerei Sachkonto zu Teilbudget

Tel.: +49 (0) 911 / 2 31-25 48

Budgetierung

H.

H.1 Vorbemerkungen rungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Gesamtstadt steuernd ein. Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHVeine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu- Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), rück verfolgen lässt. in dem für die Darstellung der internen Leistungsbezie- Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum hungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das Bud- durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen getmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der verwendet. eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung sollte dabei nicht verlassen werden.

H.2 Budgetmodell

Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnah- Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale men eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwa- Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die chen muss. Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord- § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs- (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs- festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen lichen verantwortet. abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum

H.2.1 Produktbudgets

bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwort- Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) lichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweiund zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevantert. ter Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produktes in die folgenden Teilbudgets unterteilt: Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Referate/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und, entsprechend der Regelun- Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven gen steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steue- Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträ-

Abbildung 1

gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen Gegenüber der bis zum Jahr 2013 gültigen Definition und Auszahlungen für Investitionen ab. der „Aktivpersonalkosten“ (= Bruttoaktivbezüge, vergütungen und -löhne ohne die Arbeitgeberanteile zur Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sozialversicherung, Versorgungsumlagen und Beihil- Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 fen) sollen künftig hierunter auch Dienstaufwendungen in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. (zum Beispiel Bezüge und Entgelte, Zulagen, Sonderzahlungen und Jubiläumszuwendungen) fallen. Insbe- Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die sondere werden auch die sogenannten Personalne- Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die benkosten wie Beiträge zu Versorgungskassen und Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils ge- Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslotrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb senversicherung), Beihilfe und Unterstützungsleistunund zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkeigen sowie im Rahmen der Rückstellungsbildung perioten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläudengerecht zu berücksichtigende Aufwendungen (zum tert. Beispiel für Beihilfe, Urlaub und Pensionen) in das In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti- Budget integriert. Aufwendungen für nicht mehr aktive gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im Beschäftigte (Versorgungsempfänger) werden in das Detail beschrieben. Teilbudget K5 mit einbezogen.

Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalaufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und

Teilbudget K1 - Sachmittel

Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen mehrheitlich für Personal geleistet werden. und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf- Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusamvon Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die ehemals zu den Personalaufwendungen gezählten Die bis zum Haushalt 2013 gültigen Budgetregeln sa- Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwenhen bei vakanten Stellen eine Beteiligung des Gesamtdungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmithaushalts an den durch die Vakanz eingesparten Pertelbudget zugeordnet. Zentral verwaltete, querbewirtsonalaufwendungen vor. Realisiert wurde diese Beteilischaftete Sachkonten sind Bestandteil des Teilbudgets gung zuletzt dadurch, dass eine Budgetgutschrift ab K1 in den betroffenen Produkten. dem ersten Tag der Freihaltung nur im Umfang von 50 % der eingesparten Aktivpersonalkosten (= Brutto- Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantaktivbezüge, -vergütungen und -löhne ohne die Arbeitwortungsbereich der Produktverantwortlichen. geberanteile zur Sozialversicherung, Versorgungsumlagen und Beihilfen) gewährt wurde. In den letzten Jahren (ohne Wiederbesetzungssperre) erhielten die Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Dienststellen und der Gesamthaushalt jährlich aufgrund freier Stellen(anteile) Mittel in der Größenordnung von Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen jeweils circa 5 Mio. €. Um eine zusätzliche Belastung und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. zukünftiger Haushalte auszuschließen, soll der Ge- Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen- samthaushalt im neuen Modell weiterhin wie bisher an dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen der Stellenfreihaltung beteiligt werden und zwar in der und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das gleichen Höhe, wie die Berechnung nach dem alten sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Budgetmodell ergeben hat, nämlich 5 Mio. €. Nach Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und Abwägung aller Vor- und Nachteile soll aus Verwalsonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger tungsvereinfachungsgründen die Beteiligung des Gesind. samthaushaltes abrechnungstechnisch bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hierzu wer-

den die aus Durchschnittskosten und dem entspre- Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch chenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Planstel- die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen len berechneten Werte um 1 % gekürzt. Über die ge- (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) samte Stadt hinweg gesehen ergibt dies 5 Mio. €. Die- dargestellt. ser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Fi- Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und nanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den dieser Vorgehensweise ist, dass die Produkte zu Beleistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen ginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsestarten. Mit jeder Stellenfreihaltung wird diese Unterdequenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf ckung sukzessive ausgeglichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheidem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, ten werden die ILV und VKE Gegenstand des Bestehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfürichtswesens und der Controllinggespräche um Abweigung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln verchungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung gesamten Jahr keine ausreichenden budgetverbesdurch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen. sernden Sachverhalte anfallen würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststelle/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllinggespräche Teilbudget K5 - Sonstiges eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln und die systembedingte Unterdeckung ausgeglichen ermächtigt (siehe auch Band 1, Gliederungspunkt werden. I.2.3).

Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden kön-

Zuwendungen nen, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt

(Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sol- Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus len, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert um folgende Posten: ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im  Personalaufwendungen für ehemalige, nicht Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zu- mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. schüsse und Zuweisungen dargestellt sind.  Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und Verlustausgleiche. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen  Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaßnahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget Betriebsmittel. K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im  Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein. Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit die- Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuersem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget umlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wurdient insbesondere zur Information und dem vollständiden dem Budget K5 zugeordnet. gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist- Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun- Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen abgestimmt. und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.

Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Für die erstmalige Steuerung über Ziele und Kennzah-

Vermögen (inklusive GWGs) len in den Produkthaushalten 2014 bis 2016 sollen im

Sinne einer Erprobungsphase die Ziele und Kennzah- Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Einzahlungen len besonders gehandhabt werden. Die Haushalte 2014 und Auszahlungen ermächtigt. bis 2016 sollen dazu genutzt werden, um die im Haushalt dargestellten Ziele und Kennzahlen zu evaluieren. Das Teilbudget I1 umfasst derzeit nur die Auszahlun- Es sollen dabei Plan/Ist-Abweichungen stehen gelasgen für bewegliches Vermögen (inklusive der geringsen werden, um in der jährlichen Kennzahlenplanung wertigen Wirtschaftsgüter). sukzessive besser zu werden. Zu den Abweichungen gibt es in den ersten Jahren zudem keine regelhaften politische Rechtfertigung. Nur wesentliche Zielabwei-

Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen

chungen sollten im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden. Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP), im Haushalt (siehe Band 1, Gliederungspunkt J.3.2). H.3 Budgetverantwortung Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Aus- Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung zahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnah- bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grundmen. sätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaß- Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre nahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet. Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus.

Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein- H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kenn- barten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehörigen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln

zahlen

(Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, etc.) für das Produkt einzuhalten. Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufgeführten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungs- Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungszweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form weise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als von Finanzmitteln zur Verfügung stellt. auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und Kennzahlen dürfen unterjährig von der Verwaltung nicht Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf auf, die von den Produktverantwortlichen in unterebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt schiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilund/oder der finanziellen Mittel entschieden werden. budgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhän- Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähiggig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklunwerden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Proder Controllinggespräche. duktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß- Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.

In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushalts- Als ein weiterer Grundsatz für die Deckungsregelungen beschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je gilt die Trennung von zahlungswirksamen und nicht- Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen. Geden Haushalt unter Beachtung der beschlossenen mäß § 20 Abs. 2 KommHV-Doppik dürfen zahlungsun- Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften. wirksame Aufwendungen nicht zugunsten von zahlungswirksamen Aufwendungen für deckungsfähig erklärt werden. Dies betrifft beispielsweise Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten, die dem

H.4 Deckungsregeln

Teilbudget K5 zugeordnet sind. Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Un- Mittelumschichtungen können unter Beachtung der terscheidung in eine sachliche und eine hierarchische sachlichen und hierarchischen Deckungsfähigkeiten Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff jederzeit innerhalb des Geschäftsjahres durchgeführt „sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Auswerden. gleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der „hierarchischen Deckungsfähigkeit“ werden Ausgleichsregelungen zwischen einzelnen Produkten im Rahmen H.4.1 Sachliche Deckungsfähigkeiten der Vier-Ebenen-Steuerung (Produkt, Dienststel- Die sachliche Deckungsfähigkeit umfasst inhaltliche le/Organisationseinheit, Geschäftsbereich/Referat und Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets und Gesamtstadt) betrachtet. Bei Anwendung der hierarchizwischen Teilbudgets. Die sachlichen Deckungsregeln schen Deckungsfähigkeit sind die sachlichen Desind zudem auch bei der hierarchischen Deckung (zum ckungsfähigkeiten zu beachten. Beispiel beim Ausgleich zwischen Teilbudgets zweier Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind unterschiedlicher Produkte) anzuwenden. je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veran- In der nachfolgenden Ansicht werden die möglichen schlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig Varianten der sachlichen Deckungsfähigkeit tabelladeckungsfähig, soweit in diesem Konzept nichts anderisch anhand von Sender-Empfänger-Beziehungen res bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Dedargestellt und anschließend im Detail erläutert. ckungsfähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in dem die Sachkonten einzeln ermächtigt werden, sowie bei den einzuhaltenden Zweckbindungsvorschriften bei den Zuwendungen im Teilbudget K3, die einzeln über Sachkonten und Kostenstellen ermächtigt werden.

Die produktübergreifende (hierarchische) Deckung wird entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese der Output-Orientierung einer produktbezogenen Steuerung über Ziele und Kennzahlen entgegenlaufen würden. Ausnahmen waren jedoch zum Beispiel für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produktübergreifende Deckungsringe zu den Teilbudgets K3 gebildet worden sind.

Abbildung 2

Teilbudget K1 - Sachmittel haltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind -

oder bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Alle zahlungswirksamen Aufwands- und Ertragsarten Mitarbeitern eigenverantwortlich durch Anordnung innerhalb des Teilbudgets K1 sind grundsätzlich gevon Mehrarbeit Stunden befristet aufzustocken. genseitig deckungsfähig. Darüber hinaus ist eine vorübergehende Beschäftigung in kurz- und geringfügigen Arbeitsverhältnis- Zweckgebundene Ansätze im Teilbudget K1 sind durch sen beziehungsweise eine befristete Besetzung die Dienststelle/Organisationseinheit einzuhalten. Hilfbudgetfinanzierter Stellen möglich. reich bei der zweckbestimmten Mittelbindung ist die Buchung mit einer Zusatzkontierung oder auf eine  Deckungsfähigkeit von K1 oder K2 (Sender) nach Projektkostenstelle, die einen späteren Mittelnachweis I1 (Empfänger): ermöglicht. Bewegliches Vermögen (inklusive GWGs) in I1 kann durch konsumtive Minderaufwendungen bzw. Auch Sachkonten mit größeren Ansätzen (zum Beispiel Mehrerträge aus K1 gedeckt werden. Der umge- Erträge aus Verwaltungsgebühren) sind generell in die kehrte Fall (Deckungsfähigkeit von I1 nach K1) ist gegenseitige Deckungsfähigkeit mit einbezogen. Zum nach § 20 Abs. 4 KommHV-Doppik ausgeschlos- Umgang mit nicht managementbedingten Veränderunsen. gen wird auf die Ausführungen im Kapital H.4.2 verwiesen.

Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs-

Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)

fähigkeiten: Das Personalbudget errechnet sich aus Durchschnitts-  Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach K1 (Empwerten je Entgelt-/Besoldungsgruppe multipliziert mit fänger): den Vollkraftzahlen (VK) aus dem Sollstellenplan. Das Durch freie Mittel in K2 kann Sachbudget in K1 ge- Teilbudget steuert sich somit über die VK-Mengen je schaffen werden. Entgelt-/Besoldungsgruppe, da diese Durchschnittswerte sowohl in der Budgetplanung als auch in der Bud-  Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach K2 (Empgetbewirtschaftung unverändert angewendet werden. fänger): Freie Mittel aus dem Teilbudget K1 können dazu Alle Aufwands- und Ertragsarten innerhalb des Teilverwendet werden, überplanmäßig begutachtete budgets K2 sind gegenseitig deckungsfähig. Beispiels- Beschäftigung zu finanzieren - soweit die hausweise können die durch nicht besetzte Stellen einge-

sparten Mittel innerhalb von K2 dazu verwendet wer- Nach der alten Budgetregelung wurden für vorübergeden, bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mit- hend nicht besetzte Stellen (für längstens 12 Monate) arbeitern durch Anordnung von Mehrarbeit Stunden 50 % der „Aktivpersonalkosten“ entsprechend dem befristet aufzustocken oder überplanmäßig begutachte- Stellenwert berechnet und gutgeschrieben. In Zahlen te Kapazität - soweit die haushaltsrechtlichen Voraus- ausgedrückt errechnet sich für das Beispiel auf der setzungen gegeben sind - damit zu finanzieren. Grundlage der Anlage zur Mitteilung 20B 2014 eine Budgetgutschrift in Höhe von 22.450 € (= 50 % von Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs- 44.900 € Aktivpersonalkosten E10, Spalte 1). fähigkeiten: Nach den neuen Budgetregeln errechnen sich für den  Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach K2 (Empgleichen Sachverhalt freie Budgetmittel in Höhe von fänger): 63.635 € (auf der Basis der Durchschnittspersonalkos- Freie Mittel aus dem Teilbudget K1 können dazu ten bei der Haushaltsplanung 2015). Die Beteiligung verwendet werden, überplanmäßig begutachtete des Gesamthaushaltes erfolgt durch eine pauschale Beschäftigung zu finanzieren - soweit die haus- Reduzierung des Teilbudgets K2. haltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind oder bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Ein gegenüber dem alten Budgetmodell verbesserter Mitarbeitern eigenverantwortlich durch Anordnung Handlungsspielraum ergibt sich zudem dadurch, dass von Mehrarbeit Stunden befristet aufzustocken. Planstellen im Stellenplanteil A, für die keine Kosten Darüber hinaus ist eine vorübergehende Beschäf- anfallen (zum Beispiel bei Wegfall der Lohnfortzahlung tigung in kurz- und geringfügigen Arbeitsverhältnis- im Krankheitsfall bei Tarifbeschäftigten) ebenfalls wie sen beziehungsweise eine befristete Besetzung nicht besetzte Stellen behandelt werden. budgetfinanzierter Stellen möglich. Die Möglichkeiten, eingesparte Mittel für personalwirt-  Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach K1 (Emp- schaftliche Maßnahmen einzusetzen sind aufgrund fänger): gesetzlicher Regelungen stark eingeschränkt. Bei- Durch freie Mittel in K2 kann Sachbudget in K1 ge- spielsweise dürfen überplanmäßige Kapazitäten außerschaffen werden. halb des Stellenplans laut Gemeindeordnung nur in besonderen Ausnahmefällen bereitgestellt werden. Um  Deckungsfähigkeit von K1 oder K2 (Sender) nach den Produktverantwortlichen an dieser Stelle einen I1 (Empfänger): Handlungsspielraum zu eröffnen, stehen ab dem Jahr Durch Stellenfreihaltung in K2 kann Bewegliches 2015 zusätzliche Stellen zur Verfügung, für die in der Vermögen in I1 finanziert werden. Der umgekehrte Planung keine finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Fall (Deckungsfähigkeit von I1 nach K2) ist nach Diese Stellen dienen dazu, vorübergehende, aus Mit- § 20 Abs. 4 KommHV-Doppik ausgeschlossen. teln der Dienststelle/Organisationseinheit gedeckte Kapazitätsaufstockungen im Stellenplan ausweisen zu Das Produkt 111233 „Stellenplanteil B und Nachkönnen. wuchskräfte“ wird von den Deckungsregeln ausgeschlossen.

Im Vergleich zum bisherigen Budgetmodell stehen im Teilbudget K3 - Sozialtransferleistungen und Zu neuen Modell bei Stellenfreihaltung dem/der Produkt- wendungen verantwortlichen erheblich mehr Budgetmittel zur Deckung zur Verfügung und erweitern somit den Hand- Bezüglich der sachlichen Deckungsfähigkeiten im Teillungsspielraum. An dem nachfolgenden Beispiel soll budget K3 sind die Sozialtransferleistungen und die diese noch einmal verdeutlicht werden: Zuwendungen getrennt voneinander zu betrachten. Beispiel: Bei den Sozialtransferleistungen besteht grundsätzlich eine Deckungsfähigkeit zwischen den einzelnen Auf- Eine Stelle in der Entgeltgruppe E10 ist für 12 Monate wendungen und Erträgen innerhalb eines Produkts. unbesetzt. Da die Zweckbindungsvorschriften von Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen) strikt einzuhalten sind,

bestehen innerhalb der Zuwendungen in K3 keine ge- Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Ve rgenseitigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwen- mögen (inklusive GWGs) dungen und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und Innerhalb des Teilbudgets I1 besteht grundsätzlich eine -bewirtschaftung erfolgen hier auf der Ebene von eingegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Ein- und zelnen Sachkonten und Kostenstellen. Im Haushalts- Auszahlungen. plan wird hierzu eine entsprechende „Liste der Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg“ mit Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungsabgedruckt. fähigkeiten: Zu anderen Teilbudgets bestehen sowohl für Sozial-  Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Emptransferleistungen als auch für Zuwendungen keine fänger): Deckungsfähigkeiten. Siehe Erläuterungen im Kapitel 4.1.1.

 Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Empfänger):

Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen

Siehe Erläuterungen im Kapitel 4.1.2. Alle Aufwands- und Ertragsarten aus internen Leistungsverrechnungen (ILV) und Verwaltungskostenerstattungen (VKE) innerhalb des Teilbudget K4 sind

Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen

grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Es bestehen für das Teilbudget I2 keine Deckungsfä- Alle Aufwands- und Ertragsarten in K4 sind nicht zahhigkeiten zu anderen Teilbudgets. lungswirksam. Zu anderen Teilbudgets bestehen deshalb gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik keine Deckungsfähigkeiten. Einsparungen im ILV-Budget dürfen wegen § 20 Abs.1 Satz 2 KommHV-Doppik H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten (keine Deckungsfähigkeit von zahlungsunwirksamen mit zahlungswirksamen Aufwendungen) nicht zu Mehr- Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um auszahlungen führen und dürfen daher nicht zur De- produktübergreifende Ausgleichsmechanismen im ckung von Mehraufwendungen im Bereich der anderen Sinne der Vier-Ebenen-Steuerung, bei der in einer Teilbudgets verwendet werden. festgelegten Reihenfolge auf Produkt-, Dienststellen- /Organisations-, Geschäftsbereichs-/Referats- und Gesamtstadtebene nach Deckungsmöglichkeiten gesucht wird.

Teilbudget K5 - Sonstiges

Im alten Budgetierungsmodell war die Deckungspflicht Innerhalb des Teilbudgets K5 bestehen keine gegenseinur bis auf die Ebene Dienststelle/Organisationseinheit tigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwendungen beschränkt. War keine Deckung innerhalb der Dienstund Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und -bestelle/Organisationseinheit möglich, wurde auf gesamtwirtschaftung erfolgt auf der Ebene von einzelnen städtischer Ebene über die Stadtkämmerei bezie- Sachkonten. hungsweise den Finanzreferenten nach einer Deckungsmöglichkeit gesucht. Der Geschäftsbereich/das Auch in Bezug auf die Deckungsfähigkeit zwischen den Referat spielte hierbei grundsätzlich keine Rolle und Teilbudgets ist das Teilbudget K5 als isoliert von den war insoweit von der Finanzverantwortung ausgeanderen Teilbudgets zu beurteilen. Es bestehen grundschlossen. Die Suche nach einer Deckung hat deshalb sätzlich keine Deckungsfähigkeiten des Teilbudgets K5 nur auf den zwei Ebenen Dienststelle/Organizu den anderen Teilbudgets. sationseinheit und Gesamtstadt stattgefunden.

Ziel des neuen Modells ist es nun, Deckungsmöglichkeiten zwischen Produkten zu schaffen und dabei alle hierarchischen Ebenen in die Finanzverantwortung

einzubeziehen, also auch den Geschäftsbereich/das  Das Modell der hierarchischen Deckung geht Referat. von einer intensiven Kommunikation aus, über die Verhandlungslösungen gefunden werden Bei Anwendung der hierarchischen Deckung ist immer sollen. darauf zu achten, dass bei den jeweiligen Produkten die vom Stadtrat ermächtigten Leistungsvorgaben (Ziele, Kennzahlen, …) eingehalten werden.

„Managementbedingte“ und „nicht management-

bedingte“ Veränderungen

Grundsätze der hierarchischen Deckung Üblicherweise wird bei der Betrachtung von Budgetveränderungen eine Abgrenzung von managementbeding- Für die hierarchische Deckung werden die folgenden ten und nicht managementbedingten Veränderungen Grundsätze aufgestellt: (Verbesserungen und Verschlechterungen) vorgenommen. Managementbedingte Verbesserungen und Ver-  Bei Anwendung der hierarchischen Deckungsschlechterungen sind auf die Anstrengungen der Budfähigkeit sind die Regelungen der sachlichen getverantwortlichen und deren Mitarbeiter und Mitarbei- Deckungsfähigkeit ebenfalls zu beachten. terinnen zurückzuführen. Unter nicht managementbe-  Die Erreichung der Produktziele mit den zuge- dingten Veränderungen werden die von außen, von den hörigen Finanzbudgetergebnissen sollte bis Budgetverantwortlichen nicht beeinflussbaren Entwickzur Ebene der Dienststelle/Organisations- lungen (zum Beispiel Gesetzesänderungen) verstaneinheit unter Anwendung der Deckungsmög- den. Die Abgrenzung von managementbedingt zu nicht lichkeiten (sachliche und hierarchische) managementbedingt stellt sich in der Praxis oft als sehr grundsätzlich aus eigener Kraft möglich sein. schwierig dar und führt immer wieder zu Diskussionen. Da die Produktverantwortung und Dienststel- Aus diesem Grunde können und sollen im Budgetmolenleitung meist von einer Person wahrge- dell der Stadt Nürnberg auch keine abschließenden nommen werden, dürfte dies unproblematisch Detailregelungen und Automatismen hierzu aufgestellt sein. Soweit möglich, sollten bereits im Laufe werden. Stattdessen hat sich die Stadt Nürnberg darauf des Jahres bei festgestellten Verschlechterun- verständigt, nur „Leitplanken“ zu definieren, innerhalb gen eine Gegensteuerung und ein Ausgleich derer man sich bewegen kann. Das Budgetmodell soll innerhalb der Produkte einer Dienststel- an dieser Stelle einfach gehalten und nicht mit Regele/Organisationseinheit erfolgen. lungen überfrachtet werden, die - wie die Erfahrung zeigt - zum Teil bei den Endanwendern aufgrund der  Unterjährig sollte bis zur Hierarchieebene gesamtstädtischen Regelungsfülle gar nicht mehr an- Dienststelle/Organisationseinheit möglichst kommen. Zudem muss, wie es bisher auch schon der wenig von außen in die Budgets eingegriffen Fall war, über eine intensive Kommunikation nach einer werden. Diese Regelung soll den Dienststel- Verhandlungslösung zwischen allen am Budgetielen/Organisationseinheiten eine entsprechen- rungsverfahren Beteiligten (Dienststelle/Organisationsde Planungssicherheit gewährleisten. einheit, Geschäftsbereich/Referat und der „Gesamtstadt“) gesucht werden, die auch die jeweilige Haus-  Die Deckungsebenen Geschäftsbereich/Rehaltssituation berücksichtigt. ferat und Gesamtstadt sollen und können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen Über den Controllingprozess sollen wesentliche Budwerden. Situationsbezogen sollte dann einver- getveränderungen (Verbesserungen und Verschlechtenehmlich mit allen Beteiligten eine Lösung er- rungen), unabhängig davon ob managementbedingt zielt werden. Kommunikation und damit die oder nicht managementbedingt, im Vergleich zum Plan unterjährigen Controllinggespräche sind wich- frühzeitig identifiziert werden. tig. Beim Umgang mit Budgetveränderungen, die in engem  Auf starre, einschränkende und verwaltungs- Zusammenhang mit den Deckungsfähigkeiten stehen, aufwändige Regelungen wird verzichtet, es gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen: werden lediglich „Leitplanken“ definiert.

 Managementbedingte Mehrerträge und Min- mentbedingten Mehrerträgen oder Minderaufderaufwendungen, die durch Anstrengungen wendungen ist notwendig, da nicht unerheblider Budgetverantwortlichen erzielt wurden, che Teile der bisherigen Deckungsmittel aus dürfen für Mehraufwendungen innerhalb der dem Gesamthaushalt über die neuen Sach- Budgets und im Rahmen der sachlichen und kontenzuordnungen in das Teilbudget K1 verhierarchischen Deckungsfähigkeiten verwen- lagert wurden und somit dem Gesamthaushalt det werden. Mit dieser Regelung sollen wichti- nur geringe Deckungsreserven zur Verfügung ge Anreize ausgelöst werden. stehen.

 Managementbedingte Mindererträge und Mehraufwendungen sind über die Deckungs-

Verfahren der hierarchischen Deckung

möglichkeiten auszugleichen. Bei der Stadt Nürnberg werden die Budgets auf der  Nicht managementbedingte Mindererträge und Ebene der Produkte ermächtigt. Die Produkte setzen Mehraufwendungen (Verschlechterung, Windsich dabei aus den darunter angesiedelten Leistungen fall-Deficits) dürfen nicht ohne weiteres zu mit den dazu gehörigen Vorkostenstellen zusammen. Nachforderungen berechtigen und werden Auf der Ebene der Leistungen und Vorkostenstellen deshalb hinsichtlich der Deckungsfähigkeit werden die Ansätze geplant und die Geschäftsvorfälle erst einmal wie die managementbedingten gebucht. Eine tiefergehende Unterteilung der Produkt- Verschlechterungen behandelt. Zwei Gründe budgets auf Leistungsebene (Leistungsbudgets) bleibt sprechen für diese Vorgehensweise: Erstens den Dienststellen/Organisationseinheiten für die interne sollen die Produktverantwortlichen ihre ganze Steuerung freigestellt. Kraft darauf verwenden, solche Verschlechterungen abzuwehren anstelle diese ausführlich Aus Sicht der Vier-Ebenen-Steuerung lassen sich die zu begründen und zweitens würde die folgenden Deckungsmöglichkeiten definieren: Deckelungsfunktion der Budgetierung entscheidend geschwächt.

 Wurden nennenswerte, nicht managementbedingte Mehrerträge und Minderaufwendungen (Verbesserungen, Windfall Profits) erkannt, so ist in den Controllinggesprächen von der Dienststelle/Organisationseinheit, dem Geschäftsbereich/Referat und dem Controllingteam gemeinsam über deren Verwendung zu beraten und eine einvernehmliche Entscheidung herbeizuführen. Bei der Entscheidungsfindung sind die aktuelle Haushaltslage und die prognostizierten Ergebnisse der Dienststelle/Organisationseinheit und des Geschäftsbereichs/Referats zu berücksichtigen. Da nicht managementbedingte Verschlechterungen im Rahmen der Deckungsmöglichkeiten auszugleichen sind, sollen die nicht managementbedingten Mehrerträge und Minderaufwendungen vorrangig bei den Dienststellen/Organisationseinheiten und dem Geschäftsbereich/Referat zur Abdeckung von Verlusten eingesetzt werden. Wenn dies nicht nötig sein sollte, soll die Gesamtstadt an den Verbesserungen beteiligt werden. Eine Beteiligung der Gesamtstadt an den nicht manage-

Hierarchie- Deckungsmöglichkeiten Steuerungsebene
stufe
Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget beziehungsweise zwi- Produkt
schen Leistungen in einem Teilbudget innerhalb eines Produktes
Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes unter Berücksichti-
gung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle unter Berücksichti- Dienststelle/Organisationseinheit (je nach Wertgrenze)
gung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats unter Geschäftsbereich/Referat (je nach Wertgrenzen)
Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats ohne Gesamtstadt (Stk)
Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referatsübergreifend
Einseitige Mitteländerungen

Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die ebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert. Prüfung der Deckungsmöglichkeiten immer zuerst Für die Darstellung im Produktdatenblatt werden dann damit, ob innerhalb des betroffenen Produktes in einem die wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und Teilbudget innerhalb einer Leistung beziehungsweise im Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet. zwischen Leistungen eine Deckung herbeigeführt wer- Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Proden kann (Hierarchiestufe 1). Beispiel: Das Sachkonto dukts entsprechend der zuvor formulierten Deckungs- 64130000 „Dienstreisen und Dienstfahrten“, das zum fähigkeiten nicht möglich, so sind die Dienststel- Teilbudget K1 gehört, weist in der Leistung len/Organisationseinheiten angehalten, zwischen den „L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung, Controlling“, ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichtigung die zum Produkt „111114 Konzernsteuerung Finanzreder sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich herferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf der Hierbeizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer bestimmarchiestufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leisten Wertgrenze kann die Dienststelle/Organisationstung L111114001 oder durch eine andere Leistung des einheit eigenverantwortlich die Umschichtung vornehgleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung men. Der/das für die Dienststelle/Organisationseinheit „L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget zuständige Geschäftsbereich/Referat und die Stadt- K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbeikämmerei sind über die Mittelumschichtung zu informiegeführt werden kann. ren. Übersteigt der Ausgleich eine bestimmte Wert- Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines grenze, so wird ein Genehmigungsverfahren in Gang Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind gesetzt. entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teil- Für die Umschichtung von Budgetmitteln zwischen budgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden Produkten werden die folgenden Wertgrenzen, innerin Verantwortung des/der Produktverantwortlichen halb derer die Dienststellen/Organisationseinheiten verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in eigenverantwortlich tätig werden können, festgelegt: seinen/ihren einzelnen Produkten zwischen den Leistungen entsprechend der sachlichen Deckungsregeln frei wirtschaften. Zur internen Steuerung der Dienststellen/Organisationseinheiten werden auf der Leistungs-

Abbildung 3

Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise Tritt der Fall ein, dass ein Ausgleich zwischen den K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststel- Produkten innerhalb einer Dienststelle/Organisationslen/Organisationseinheiten (DSt.) oder die Refera- einheit trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, so te/Geschäftsbereiche (GB) dienststellen-/organisations- werden nach dem folgenden Verfahren die Deckungsbereichsübergreifend freie Mittel ebenen Geschäftsbereich/Referat (Hierarchiestufe 4) und Gesamtstadt (Hierarchiestufen 5 und 6) in den  je Senderprodukt, Ausgleich mit einbezogen:  einzelfallbezogen, 1. Wenn der für die Dienststelle/Organisationseinheit geplante Ergebnissaldo aus den Teilbudgets K1  bis zu einem Betrag von 15.000 €, und K2 zusammen laut aktueller Hochrechnung um

1 % oder 100.000 € überschritten wird und die

 maximal dreimal pro Jahr (unabhängig davon, Dienststelle/Organisationseinheit ihre Deckungsob die Dienststelle/Organisationseinheit oder möglichkeiten nachweislich ausgeschöpft hat, dann das Referat/der Geschäftsbereich die Umstellt die Dienststelle/Organisationseinheit einen schichtung vornimmt) und Antrag auf Deckung durch die nächsten Hier-  jederzeit archieebenen (Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) beim Controllingteam (Anmerkung: Verzwischen Produkten umschichten. Im Rahmen des fahrenstechnisch übernehmen erst einmal die Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung in- Controllingteams unterstützenderweise diese Aufformiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichtengabe. Diese wird zu gegebener Zeit auf die Geden Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so schäftsbereiche/Referate übertragen). muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt Inwieweit die 1 %-Regelung sachgerecht ist, wird werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 € die Erfahrung in der Praxis zeigen. Dieser Wert fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten, wird zu gegebener Zeit überprüft. Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss der Stadtrat genehmigen. 2. Der Geschäftsbereich/das Referat und das Controllingteam analysieren in Abstimmung mit der

Dienststelle/Organisationseinheit das vorgelegte Produkt 573010 „Marktwesen“. Ergebnis.  Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3): 3. Neben der Ergebnisanalyse ist nach Deckungs- Produkt 111340 „Stiftungsverwaltung“. möglichkeiten innerhalb des Geschäftsbereiches/Referates zu suchen. Diese können beispielsweise aus 50 % der bereits feststehenden Budgetüberträge oder aus nicht managementbe- H.4.3 Zweckbindungen dingten Mehrerträgen oder Minderaufwendungen der anderen Dienststellen/Organisationseinheiten Als Besonderheit bei der Deckungsfähigkeit müssen aus dem Geschäftsbereich/Referat stammen. zweckgebundene Ansätze beachtet werden. Nach § 19 KommHV-Doppik ist die gegenseitige Deckungs- 4. Auf der Grundlage der Ergebnisanalyse und der fähigkeit für zweckgebundene Erträge einzuschränken. festgestellten Ausgleichmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsbereiches/Referates sollte eine ein- Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit werden vernehmliche Verhandlungslösung zwischen den grundsätzlich folgende Geschäftsvorfälle ausgenom- Dienststellen/Organisationseinheiten des Ge- men: schäftsbereichs/Referats herbeigeführt werden. 1. Spenden und Schenkungen für einen bestimmten Kommt man gemeinsam zu dem Ergebnis, dass alkonsumtiven Zweck. le Deckungsmöglichkeiten bis zur Ebene Geschäftsbereich/Referat ausgeschöpft wurden, so 2. Projektmittel. kommt die Deckungsebene Gesamthaushalt ins Spiel. 3. Entgelte von kostenrechnenden Einrichtungen (zum Beispiel der Friedhofsverwaltung und des 5. Stk bucht die verhandelten Ausgleiche im SAP- Marktamtes); diese dürfen nach Art. 8 Abs. 6 KAG NetWeaver. Die Wertgrenzen zur Genehmigung nur zur Deckung von Aufwendungen der betreffensind zu beachten. den Einrichtungen verwendet werden. Gleiches gilt auch für privatrechtliche Entgelte (zu beachten bei Die mit dem Stadtrat festgelegten Ziele und Kennzahproduktübergreifendem Ausgleich innerhalb eines len sind bei einem hierarchischen Budgetausgleich Geschäftsbereichs). stets zu beachten. Veränderungen der Ziele und Kennzahlen können nur über den Stadtrat erfolgen. 4. Erträge, bei denen sich die Zweckbindung aus einer gesetzlichen (zum Beispiel der Anteil der Eine besondere Rolle kommt im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugsteuer gemäß Art. 13 ff FAG insbeden hierarchischen Deckungsfähigkeiten den Produksondere für den Straßenbau und -unterhalt und die ten zu, die kostendeckende Leistungen (Kostendecker Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterund Gebührenhaushalte) abbilden. Hier sind für den kunft und Heizung gemäß § 46 Abs. 5 SGB II) oder Budgetausgleich die jeweils gesetzlichen Vorschriften einer vertraglich festgelegten Bestimmung oder (zum Beispiel Gebührenausgleichsrücklagen) zu be- Regelung ergibt. achten. Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden Einrichtungen, wie der Friedhofsverwal- Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich tung, des Marktamts und der Stiftungsverwaltung, dürbegrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind fen nicht zur Deckung von Aufwendungen anderer jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen Produkte bzw. Einrichtungen verwendet werden. Dies diese Mittel grundsätzlich nur nach vorheriger Genehbetrifft die folgenden Produkte: migung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. Es steht in der Verantwortung der  Friedhofsverwaltung (Frh): Dienststelle, dass die Mittelbindungen, trotz der grund- Produkt 553000 „Friedhofsverwaltung (hoheitlicher sätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeiten in den Bereich)“ und Produkt 553010 „Bestattungsdienst und Teilbudgets, eingehalten werden. Krematoriumsbetrieb“. Mit dem Wegfall der Erläuterungen zum jeweiligen  Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML): Haushaltsplan (bislang in Band 2) sind die Zweckbin-

dungen nicht mehr abschließend im Haushalt abge- mit Stk möglich. Budgetreste werden durch einen Bedruckt. Dennoch sind vom Stadtrat beschlossene be- schluss des Ältestenrates und Finanzausschusses für ziehungsweise gesetzlich oder vertraglich vorgegebene übertragbar erklärt. Zweckbindungen von den Geschäftsbereichen und Errechnet sich am Jahresende ein Budgetüberschuss Dienststellen verbindlich einzuhalten. Zweckbestimin einem Produkt, so verbleibt unabhängig der hierarmungen dürfen erst nach Beschlussfassung des Fachchischen Deckungsregeln der Dienststelle/Organiausschusses/Stadtrates geändert werden. sationseinheit auf jeden Fall ein Vorteil in Form eines Hilfreich bei einer zweckbestimmten Mittelbindung ist Budgetübertrages. die Buchung mit Zusatzkontierung bzw. bei größeren Die Übertragbarkeit der Budgetreste ist im konsumtiven Projekten mit eigener Projektkostenstelle, um die ent- Bereich auf die Teilbudgets K1 und K2 beschränkt. sprechende Mittelverwendung nachweisen zu können. Haushaltsmittel aus den anderen Teilbudgets können Der Nachweis der Zweckverwendung erfolgt bei der aus den folgenden Gründen grundsätzlich nicht in das Stadt Nürnberg für eigene Zuwendungen an Dritte über nächste Haushaltsjahr übertragen werden: Kostenstellen, für erhaltene Zuwendungen auf Nachfrage per Nebenrechnung. Es ist hierfür kein  Das Teilbudget K3 beinhaltet gesetzliche Leisregelhaftes Kontierungselement vorgesehen. tungsvorgaben. Somit sind die Ansätze von Sozialtransferleistungen und Zuwendungen grundsätzlich nicht übertragbar.

H.4.4 Deckungsringe

 Das Teilbudget K4 ist für die Produktverantwortli- Nach § 20 KommHV-Doppik können Aufwendungen im chen derzeit grundsätzlich nicht steuerungsrele- Ergebnishaushalt produktübergreifend für gegenseitig vant. Somit sind Ansätze der internen Leistungsoder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie verrechnung (ILV) und Verwaltungskostenerstatsachlich zusammenhängen. tung (VKE) grundsätzlich nicht übertragbar.

Die gebildeten Deckungsringe werden im Gliederungs-  Das Teilbudget K5 kann nicht durch den Produktpunkt I.3 ausführlich dargestellt. verantwortlichen gesteuert werden. Somit sind die Ansätze grundsätzlich nicht übertragbar.

Für die Übertragung von Haushaltsmitteln im investiven H.5 Übertragung von Haushaltsmitteln Bereich gelten folgende Regelungen:

Nach § 21 KommHV-Doppik können Ansätze für Aus-  I1 - Investitionen für bewegliches Vermögen: zahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaß- Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist nach entnahmen und Ansätze für Aufwendungen und Auszahsprechender Begründung ein Übertrag ins nächste lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Letzteres Haushaltsjahr über die Bildung von Haushaltsresten nur, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufmöglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemeldegabenerfüllung fördert - für übertragbar erklärt werden. ten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine Unter einem „Haushaltsrest“ wird ein nicht verbrauchter beschränkte Übertragbarkeit, die im Einzelfall zu prüfen Planansatz oder eine außer-/überplanmäßige Ermäch- ist. tigung verstanden, der, unter Beachtung der Regelun-  I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen: gen des § 21 KommHV-Doppik, in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden kann. Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahme gemäß Der Begriff „Budgetrest“ leitet sich aus der gleichen § 21 Abs. 1 KommHV-Doppik ein Übertrag ins nächste gesetzlichen Grundlage ab wie der Begriff „Haushalts- Haushaltsjahr, d.h. die Bildung von Haushaltsresten, rest“ und ist als Sonderform der Haushaltsrestebildung möglich. Die Planung einer Einzelmaßnahme erfolgt zu sehen. Bei der Stadt Nürnberg ist die Übertragung jahresbezogen innerhalb des MIP-Zeitraums, d.h. für von Budgetresten am Jahresende innerhalb der Teildie jeweils vier folgenden Jahre. budgets eines Produktes grundsätzlich in Abstimmung

Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt. c) Das Budget wurde überzogen:

Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überzie- Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung hen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. im Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt wer- Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert den. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unter- werden. schiedliche Szenarien möglich: Verluste sollen über die hierarchische Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden.

a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro-

Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das duktziele sind nicht erreicht: Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, besteht der Leistungszweck weiter. dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analy- Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von se unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche Mitteln zur weiteren Zielerreichung möglich. hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelaseinzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen sen wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Mittel übertragen werden.

Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann vereinbart werden.

b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die

Produktziele sind erreicht: Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab- Budgetübertrages entsprechend honoriert werden. weichende Sonderfälle Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budgetunter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1 in das regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je- Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf- Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss grund anderer Anforderungen nicht angewendet wernicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt den können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostenwerden. decker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum vorrangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) hierarchischen Deckung von Verlusten auf der Produktdefiniert werden. , Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in

H.6.1 Externe Kostendecker

begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein ge- Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespann- plantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Auften Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, wendungen durch die Verrechnung von Leistungen an dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamt- Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung haushaltsebene herangezogen werden müssen. eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses.

Externe Kostendecker werden analog zu den anderen Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften 1 Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Budgetübertrag im Folgejahr verwendet werden soll.

Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das  Amt für Kultur und Freizeit (KuF): Controlling gibt es allerdings Sonderregeln: Produkte 273000, 273010, 353021, 367040.  Tiergarten (Tg):  Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über Produkt 253010. K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der externen Kostendecker ergeben so ein ermächtig- Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 tes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig werden für die genannten Dienststellen übergangsweivoll deckungsfähig. se folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abwei-  Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investiti- chende Regelungen getroffen: onen (I1 und I2) werden die Standardregeln angewendet.  Die Budgetergebnisse werden ohne Einschränkung in das nächste Haushaltsjahr übertragen,  Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der letztmalig also in das Haushaltsjahr 2017. Gebührenkalkulation.  Alle Produkte einer ehemals plafonierten Dienst-  Besondere Steuerung im Controllingprozess, da stelle bilden einen Deckungsring. Mittelumschichspezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkulatungen innerhalb eines Teilbudgets zwischen den tion bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung Produkten der jeweiligen Dienststelle gelten als der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der genehmigt. Beispielsweise können Mehraufwen- „echten“ Ist-Kosten und nicht mit den aus Durchdungen im Teilbudget K1 eines Produktes nur schnittswerten berechneten Kosten stattfinden. durch Minderaufwendungen im Teilbudget K1 ei- Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden nes anderen Produktes gedeckt werden. Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwendungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt werden und werden deshalb von der hierarchischen H.6.3 Sonstige von der Budgetierung Deckungsfähigkeit ausgeschlossen. Betroffen von dem ausgenommene Produkte Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit Neben den Produkten der externen Kostendecker wersind die folgenden Produkte externer Kostendecker: den die folgenden Produkte ebenfalls von der Stan-  Friedhofsverwaltung (Frh): dard-Budgetlogik ausgenommen: Produkte 553000, 553010.  Rechnungsprüfungsamt (Rpr): L111410002 Überörtliche Rechungsprüfung  Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML): aus dem Produkt 111410 Produkt 573010.  Jobcenter Nürnberg (JCN): Produkt 312900  Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):  Personalamt (PA): Produkt 111340. Produkt 111231 (Beihilfe) Produkt 111233 („Stellenplanteil B …“)  Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend: H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen Allgemeine Finanzwirtschaft: Produkte 122000, 547010, 611100, 612100, Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmo- 613000. dells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Rege- Beteiligungen: lungen zur Plafonierung aufgehoben. Betroffen davon Produkte 122410, 261002, 315300, 315601, 411000, 535000, 548000, 573020, sind die folgenden derzeit plafonierten Dienststellen mit 573030. den folgenden Produkten: Nicht rechtsfähige Stiftungen: Produkte 112001, 112002, 112003, 112004,  Bildungscampus (BCN): 112005, 112006, 112007, 112008, Stadtbibliothek (BCN/StB): 112009, 112010, 112011, 112012, Produkte 217201, 218101, 231101, 112013, 112014, 112015, 112016, 243105, 272100. 112017, 112018, 112019, 112020, 112021, 112022, 112023, 112024, Bildungszentrum (BCN/BZ): 112025. Produkte 271100, 271101.

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