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Haushaltsplan 2017 – J_Mittelfristiger_Ergebnis_und_Finanzplan

Haushalt · 01.01.2017 · PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltsplan Inhalt

der Stadt Nürnberg

2017 Mittelfristiger Ergebnis-

J.

und Finanzplan

Band 1 Gesamthaushalt

Planungsgrundlagen

J.1 236

Mittelfristiger Ergebnisplan

J.2 240

Mittelfristiger Finanzplan

J.3 241

Investitionsprogramm

J.3.1 242

Gesamtübersichten 244 Liste der Einzelmaßnahmen 247 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der Pauschalen 351 (inklusive Erläuterungsteil) Liste der zum MIP ange- 410 meldeten, aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben

Ansprechpartner:

Stadtkämmerei

Tel.: +49 (0) 911 / 2 31-25 48

2017 - 2020 entwickelt und grundsätzlich anhand der Planungsgrundlagen Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung J.1 vom November 2016 fortgeführt.

Im Haushaltsplan für 2017 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse

Gesetzliche Grundlagen

des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt. Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs-

Grundlagen der Annahmen und Orientie-

jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.

rungsdaten

Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und

Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und

Finanzplanung

Auszahlungen der Jahre 2018 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplanes 2017 und des Mittelfristi- Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im gen Investitionsprogrammes 2017 – 2020 fortgeschrie- Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Proben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiegrammcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig sen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem von 1,5 % für das Jahr 2018, 2,0 % für 2019 und 2,5 % und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren für 2020 gesteigert. zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung

Mittelfristige Ergebnisplanung

auszulösen.

Steuern

Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund- Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung steuer A und B und des Gemeindeanteils an der Umvermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum satzsteuer - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitsvorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die kreises Steuerschätzung vom November 2016 fortgemittelfristige Planung ist daher ein wichtiges schrieben (siehe untenstehende Tabelle): Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates.

2018 2019 2020
Gewerbesteuer 2,4 % 2,4 % 2,9 %
Gemeindeanteil an der 4,9 % 5,1 % 5,1 %
Einkommensteuer
Gemeindeanteil am -22,1 % 3,4 % 3,4 %
Aufkommen der
Umsatzsteuer

Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Die Grundsteuer A und B wurde für die Jahre 2018 – Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen 2020 auf dem Niveau von 2017 belassen. längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt Der deutliche prozentuale Rückgang beim Gemeindeanmöglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla- teil an der Umsatzsteuer laut Steuerschätzer in 2018 nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent- hängt mit den temporären bundesweiten Aufstockungen wicklung angepasst. dieses Anteils bis 2017 zusammen, welche aber 2018 wieder wegfallen werden. Allerdings wird gleichzeitig ab

Ausgangslage

2018 mit einer bundesweiten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € gerechnet, sodass die Stadt hieraus 19,6 Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Mio. € Mehrerträge bei der Umsatzsteuer erwartet, was Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2017 und des den prozentualen Rückgang der Umsatzsteuer durch die Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre Steuerschätzer sogar um ca. 5 Mio. € überkompensiert.

Für die Jahre 2019 und 2020 wurde bei der Umsatzsteu- auch beim Familienleistungsausgleich der prozentuale er wieder der Steigerungssatz der Steuerschätzer (je- Rückgang in 2018, den die Steuerschätzer erwarten, weils 3,4 %) verwendet. durch Mehrerträge aus der bundesweiten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € kompensiert. Für die Stadt

Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen

Nürnberg werden dafür 6,2 Mio. € angesetzt. Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird Auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unim Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: terkunft (SGB II) wird aufgrund des oben genannten Entlastungspakets für Kommunen für die Stadt Nürnberg mit Mehrerträgen in Höhe von zusätzlichen 5 Mio. € ab 2018 gerechnet.

- in Mio. € - 2018 2019 2020
Schlüsselzuweisungen 210,3 220,8 231,8
Zuweisungen zum 18,5 18,9 19,4
Verwaltungsaufwand
Zuweisung Land/Grund- 29,9 30,5 31,3
erwerbsteuer insgesamt
Familienleistungs- 22,3 23,1 23,9
ausgleich
Erträge aus Zuweisungen 484,4 504,7 524,6
und Zuschüssen insge-
samt

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für

Investitionen

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahvon 4,3 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich ren 2018 bis 2020 wurde zum einen jeweils der Gesamtaus folgenden Faktoren zusammen: steigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeits-  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogekreises Steuerschätzung vom November 2016 zugrunde haltssumme je Beschäftigten um 3,1 % p.a. gelegt. Zum anderen wurde in der Prognose zusätzlich gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerein weiterer Steigerungssatz eingebaut, um das Bevölkeschätzung für die Jahre 2018 bis 2020. rungswachstum der Stadt in den nächsten Jahren mit abzubilden. Zudem wurde der Planwert 2018 nochmal  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau des um weitere 8,6 Mio. € erhöht, da mit dem Entlastungspa- Schul- und Sozialwesens bei der Stadt ist aufket der Kommunen (5 Mrd. €, siehe oben) auch die Längrund Stellenneuschaffungen mit einem weiteder insg. 1 Mrd. € mehr Umsatzsteueranteil bekommen. ren Anstieg der Personalaufwendungen in Es wird in der Mittelfristplanung angenommen, dass der Höhe von 1,2 % p.a. zu rechnen. Freistaat seinen Anteil über die Schlüsselzuweisung an die Kommunen weiterreicht. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils Steigerungsrate von 3,1 % fortgeschrieben. an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp- „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich fortgeschrieben. nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu- Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Auflösungen) wurden mit 4,3 % für die aktiven Beschäf- Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des tigten und mit 3,1 % Steigerung für die Versorgungsemp- Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und fängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjah- 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. ren 2018 bis 2020 festgesetzt. Analog zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird

Abschreibungen Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver- Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2018 mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs- bis 2020 wurden für die in der Vergangenheit abgezeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2017 – 2020 schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbegeplanten Investitionen. rechnung bis Ende 2020 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 wur-

Transferaufwendungen

den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2018 bis Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanz- 2020 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der plan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des durchschnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Bezirksumlage und die anfallenden Aufwendungen für Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in Flüchtlinge wurden daher grundsätzlich mit diesem Fakeinem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgentor hochgerechnet. den Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (z.B. Kreditermächtigung 2018 wird voraussichtlich erst im Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen Haushaltsjahr 2019 vollständig in Anspruch genommen). abweichende Steigerungssätze verwendet: Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge- Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren 2018 bis 2019 veranschlagten Gewerbesteuererträge

Mittelfristige Finanzplanung

berechnet. In 2020 vermindert sich nach derzeitigem Gesetzesstand (§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Neuordnung der

Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro-

Gemeindefinanzen) die Gewerbesteuerumlage deutlich.

gramm

In der Folge wird gegenwärtig im Vergleich zur alten Gesetzeslage für das Jahr 2020 von einer um knapp 31 Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen Mio. € geringeren Belastung des städtischen Haushaltes des Mittelfristigen Investitionsplanes 2017 - 2020. Dieser ausgegangen. basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2018 - 2020 eine Preissteigerungsre- Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti- Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen schen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten- Jahren 2018 bis 2020 wurden in Abstimmung mit dem steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue- Finanzreferat festgelegt. rungsrate) bemisst.

Haushaltskonsolidierung

Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weitereingefügt und in folgender Höhe angesetzt: hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu erreichen.

- in Mio. € - 2018 2019 2020
Preissteigerungsreserve 3,4 7,9 13,0

Die Einsparungen des 20 Mio. €- Sparpaketes wurde in den Ansätzen 2017 bereits größtenteils planerisch eingespart. Diese Einsparungen wurden über die Fortschrei- Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsrebung der Ansätze auch in die Jahre 2018 bis 2020 vorge- serve) folgendes Investitionsvolumen vor: tragen. Der noch offene Sparbetrag in Höhe von 6,4 Mio. € wurde ab 2018 aufwandsmindernd eingeplant.

- in Mio. € - 2018 2019 2020
Auszahlungen 244,4 240,3 238,0
(inkl. Kostendecker)
./. Einzahlungen 88,4 116,7 128,1
= Städtische Mittel 156,0 123,6 109,9
(Ø 129,8 Mio € p.a.)

Die geplanten Nettoneuverschuldungen in 2018 und 2019 bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau von jeweils über 50 Mio. €. Die deutlich absinkende Neuverschuldung in 2020 ist dem normalen Rückgang der MIP- Ansätze in den hinteren Jahren der MIP-Planung und Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjah- insbesondere der nach der aktuellen Gesetzeslage stark ren 722,7 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum reduzierten Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) Vorjahr (592,4 Mio. €) sind dies 130,3 Mio. € mehr. geschuldet.

Verschuldung Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul-

dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverder Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orienbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per tierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. 31.12.2015 auf 1.246,1 Mio. € (inklusive Anleihe). Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe- Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPPtriebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem entwickeln: Stichtag 1.303,9 Mio. €.

Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2020 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet.

Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla- Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute

Werte in Mio. €)

nungszeitraum ist bis zum Jahr 2020 wieder mit einem (Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres) Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen.

1600 1538

RUE

.oiM

ni

1400 1364 1300 1304 1272 1269 1300 1256

1100 1057

1000 965

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Schuldenstand (Investitionskredite, Anleihe und PPP)

J.2 Mittelfristiger Ergebnisplan

Ertrags- und Aufwandsarten Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -856.230.300 -906.240.300 -934.881.500 -963.263.300 -995.067.300 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -422.795.344 -456.982.617 -484.430.360 -504.682.774 -524.605.423 3 + Sonstige Transfererträge -5.565.482 -6.538.700 -6.767.556 -7.004.421 -7.241.287 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -67.419.134 -64.417.278 -65.383.541 -66.691.212 -68.325.802 5 + Auflösung von Sonderposten -45.772.348 -49.521.978 -50.908.560 -52.639.510 -54.472.218 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.904.089 -41.659.329 -42.282.811 -43.128.473 -44.185.543 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -308.427.425 -352.118.173 -368.617.716 -362.880.246 -374.832.115 8 + Sonstige ordentliche Erträge -48.223.467 -46.056.094 -46.653.528 -47.556.599 -48.685.437 9 + Aktivierte Eigenleistungen -2.136.589 -3.945.954 -4.005.143 -4.085.246 -4.185.375 10 +/- Bestandsveränderungen 0 -10.000 -10.150 -10.353 -10.607 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -1.797.474.178 -1.927.490.423 -2.003.940.864 -2.051.942.136 -2.121.611.106 11 - Personalaufwendungen 467.300.806 506.770.988 528.453.815 551.087.084 573.739.912 12 - Versorgungsaufwendungen 84.117.000 84.363.100 86.978.357 89.674.686 92.371.015 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 219.935.840 234.552.532 228.623.259 232.337.531 237.594.033 14 - Planmäßige Abschreibungen 103.082.959 105.004.254 107.677.233 110.759.556 114.077.154 15 - Transferaufwendungen 836.766.111 868.925.777 922.723.051 945.199.875 947.630.816 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 85.329.260 122.567.117 116.193.518 118.538.044 120.547.560 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.796.531.976 1.922.183.768 1.990.649.232 2.047.596.777 2.085.960.491 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -942.202 -5.306.655 -13.291.633 -4.345.359 -35.650.615 17 + Finanzerträge -28.909.170 -21.863.930 -22.317.481 -22.586.023 -22.933.651 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 36.631.830 36.133.284 40.218.578 34.314.109 36.661.739 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 7.722.659 14.269.354 17.901.097 11.728.086 13.728.088 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 6.780.458 8.962.699 4.609.464 7.382.727 -21.922.527 19 + Außerordentliche Erträge -212.822 -199.622 -202.617 -206.670 -211.735 20 - Außerordentliche Aufwendungen 29.500 36.200 37.102 38.151 39.319 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) -183.322 -163.422 -165.515 -168.518 -172.416 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 6.597.136 8.799.277 4.443.949 7.214.209 -22.094.943

J.3 Mittelfristiger Finanzplan

Ein- und Auszahlungsarten Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -856.230.300 -906.240.300 -934.881.500 -963.263.300 -995.067.300 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -422.741.344 -456.967.237 -484.414.749 -504.666.851 -524.589.110 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -5.565.482 -6.538.700 -6.767.556 -7.004.421 -7.241.287 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -67.399.134 -64.387.278 -65.353.091 -66.660.153 -68.293.982 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.554.918 -41.370.691 -41.989.844 -42.829.646 -43.879.392 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -308.518.425 -352.198.553 -368.617.716 -362.880.246 -374.832.115 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -72.798.293 -66.585.294 -67.480.445 -68.691.883 -70.206.179 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.910.456 -1.232.816 -1.458.029 -1.417.554 -1.378.911 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.775.718.352 -1.895.520.869 -1.970.962.929 -2.017.414.055 -2.085.488.275 9 - Personalauszahlungen 446.607.184 473.421.774 490.183.656 511.032.469 531.931.012 10 - Versorgungsauszahlungen 103.278.500 105.312.000 106.016.672 109.382.550 112.748.427 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 226.873.536 246.165.829 238.804.716 242.778.936 247.443.041 12 - Transferauszahlungen 839.246.111 866.705.777 897.381.051 952.982.875 944.698.816 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 73.064.713 104.763.731 99.720.264 101.671.369 104.110.017 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 36.538.330 36.054.984 40.140.278 34.235.809 36.583.439 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.725.608.374 1.832.424.095 1.872.246.638 1.952.084.007 1.977.514.751 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -50.109.978 -63.096.774 -98.716.292 -65.330.048 -107.973.523 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -49.870.400 -53.881.285 -74.768.715 -105.551.900 -117.736.500 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -4.566.605 -3.866.000 -6.067.000 -3.546.000 -2.853.000 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -5.000.000 -6.577.000 -5.000.000 -5.000.000 -5.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -2.436.556 -3.961.000 0 0 0 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.722.070 -2.595.000 -2.568.000 -2.557.000 -2.545.000 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -64.595.631 -70.880.285 -88.403.715 -116.654.900 -128.134.500 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 6.441.000 7.041.000 6.641.000 6.441.000 6.441.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 135.057.559 143.031.052 203.092.478 208.545.119 207.491.696 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 13.790.000 13.322.000 8.620.000 8.780.000 8.622.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 2.629.356 4.136.700 0 0 0 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 38.013.000 30.367.000 13.802.000 9.695.210 7.852.865 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 800.000 800.000 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 20-25) 196.730.915 198.697.752 232.955.478 234.261.329 231.207.561 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 132.135.284 127.817.467 144.551.763 117.606.429 103.073.061 S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. (=Saldo S3, S6) 82.025.306 64.720.694 45.835.471 52.276.381 -4.900.462 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -115.000.000 -125.904.000 -131.000.000 -133.000.000 -104.000.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0 0 0 0 0 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -115.000.000 -125.904.000 -131.000.000 -133.000.000 -104.000.000 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 58.190.000 61.660.000 64.414.080 68.359.587 73.849.739 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 4.395.000 7.544.000 12.593.000 12.651.000 18.903.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 62.585.000 69.204.000 77.007.080 81.010.587 92.752.739 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -52.415.000 -56.700.000 -53.992.920 -51.989.413 -11.247.261 S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 29.610.306 8.020.694 -8.157.449 286.968 -16.147.723 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -50.000.000 -30.000.000 -21.979.306 -30.136.755 -29.849.787 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11 und Z. 28) -20.389.694 -21.979.306 -30.136.755 -29.849.787 -45.997.510 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. 0 0 0 0 0 S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 und Z.29) -20.389.694 -21.979.306 -30.136.755 -29.849.787 -45.997.510

Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah- Investitionsprogramm lungen und Finanzierung ausgewiesen. J.3.1 Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln

Vorbemerkungen

zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions- sowie Kreditaufnahmen. programm zugrunde. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla- Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In- nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzivestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah- (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende men, die zu einer Veränderung des Anlage- Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio- Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maßnen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon- nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Interimsanmietungen und Personalaufwen- Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtdungen) werden im Ergebnisplan veranschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben schlagt. aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zueiner Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem weisungen und Darlehen für Investitionen Drit- Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, ter und für Investitionen der Sondervermögen Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtmit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen vestitionen. (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pach- Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für ten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Proden Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten jekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewie- Möglichkeiten abgestimmt. sen.

Der Mittelfristige Investitionsplan 2017 - 2020 wurde auf Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsder Grundlage des geltenden MIP und unter Berück- maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in abgefragt: Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe- 1. Beschreibung und Begründung der reichen erstellt. Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti- 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Mengengerüstes, Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau- 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und Maßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli- durchlaufen haben, werden nach Zustimmung des chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab- Ältestenrates und Finanzausschusses, in die sogesicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. nannte „gelb-grüne Liste“ aufgenommen. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen.

Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen und Pauschalen Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 €
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 843.000 23.000 - 843.000 - 23.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 49.821.430 88.302.000 111.924.000 125.951.500 - 17.233.900 - 19.635.700 - 55.560.700 - 70.009.300 - 32.587.530 - 68.666.300 - 56.363.300 - 55.942.200
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 50.601.000 57.595.000 47.193.000 43.424.000 - 9.869.000 - 17.588.000 - 15.437.000 - 11.658.000 - 40.732.000 - 40.007.000 - 31.756.000 - 31.766.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 3.906.000 1.363.000 1.088.000 600.000 - 3.906.000 - 1.363.000 - 1.088.000 - 600.000
Finanzreferat 767.000 1.201.000 - 767.000 - 1.201.000
Umweltreferat 240.000 240.000 240.000 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000
Kulturreferat 13.080.000 9.010.000 7.888.210 6.337.000 - 1.519.185 - 5.426.815 - 3.273.000 - 4.364.000 - 11.560.815 - 3.583.185 - 4.615.210 - 1.973.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 40.137.000 21.355.000 8.034.000 3.500.000 - 9.729.000 - 11.617.000 - 5.987.000 - 2.228.000 - 30.408.000 - 9.738.000 - 2.047.000 - 1.272.000
Baureferat 32.625.000 45.789.000 48.869.216 50.899.733 - 11.834.200 - 19.398.000 - 23.497.500 - 25.527.200 - 20.790.800 - 26.391.000 - 25.371.716 - 25.372.533
Wirtschaftsreferat 7.572.000 8.023.000 7.135.000 7.135.000 - 5.001.000 - 5.091.000 - 5.001.000 - 5.001.000 - 2.571.000 - 2.932.000 - 2.134.000 - 2.134.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 41.494.080 32.402.757 28.978.786 19.964.259 - 15.774.380 - 10.305.000 - 9.360.000 - 9.347.000 - 25.719.700 - 22.097.757 - 19.618.786 - 10.617.259
insgesamt 240.243.510 266.123.757 261.373.212 258.051.492 - 70.960.665 - 89.061.515 - 118.116.200 - 128.134.500 - 169.282.845 - 177.062.242 - 143.257.012 - 129.916.992
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 687.000 23.000 - 687.000 - 23.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 44.287.430 85.502.000 110.979.000 125.851.500 - 17.233.900 - 19.635.700 - 55.560.700 - 70.009.300 - 27.053.530 - 65.866.300 - 55.418.300 - 55.842.200
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 40.549.000 49.817.000 38.584.000 33.951.000 - 9.869.000 - 17.588.000 - 15.437.000 - 11.658.000 - 30.680.000 - 32.229.000 - 23.147.000 - 22.293.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 3.547.000 997.000 758.000 600.000 - 3.547.000 - 997.000 - 758.000 - 600.000
Finanzreferat 607.000 1.137.000 - 607.000 - 1.137.000
Umweltreferat 240.000 240.000 240.000 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000
Kulturreferat 13.080.000 8.945.000 7.711.210 6.095.000 - 1.519.185 - 5.387.815 - 3.167.000 - 4.364.000 - 11.560.815 - 3.557.185 - 4.544.210 - 1.731.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 38.923.000 20.590.000 7.604.000 3.500.000 - 9.729.000 - 11.617.000 - 5.987.000 - 2.228.000 - 29.194.000 - 8.973.000 - 1.617.000 - 1.272.000
Baureferat 30.678.000 44.193.000 46.388.216 48.762.865 - 11.834.200 - 18.779.200 - 22.142.200 - 25.527.200 - 18.843.800 - 25.413.800 - 24.246.016 - 23.235.665
Wirtschaftsreferat 7.372.000 7.823.000 6.935.000 6.935.000 - 5.001.000 - 5.091.000 - 5.001.000 - 5.001.000 - 2.371.000 - 2.732.000 - 1.934.000 - 1.934.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 33.310.866 24.502.757 21.078.786 12.064.259 - 15.774.380 - 10.305.000 - 9.360.000 - 9.347.000 - 17.536.486 - 14.197.757 - 11.718.786 - 2.717.259
insgesamt 212.594.296 244.433.757 240.301.212 237.999.624 - 70.960.665 - 88.403.715 - 116.654.900 - 128.134.500 - 141.633.631 - 156.030.042 - 123.646.312 - 109.865.124
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 156.000 - 156.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 5.534.000 2.800.000 945.000 100.000 - 5.534.000 - 2.800.000 - 945.000 - 100.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 10.052.000 7.778.000 8.609.000 9.473.000 - 10.052.000 - 7.778.000 - 8.609.000 - 9.473.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 359.000 366.000 330.000 - 359.000 - 366.000 - 330.000
Finanzreferat 160.000 64.000 - 160.000 - 64.000
Umweltreferat
Kulturreferat 65.000 177.000 242.000 - 39.000 - 106.000 - 146.000 - 26.000 - 71.000 - 96.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 1.214.000 765.000 430.000 - 1.214.000 - 765.000 - 430.000
Baureferat 1.947.000 1.596.000 2.481.000 2.136.868 - 617.800 - 618.800 - 1.355.300 - 733.200 - 1.329.200 - 977.200 - 1.125.700 - 1.403.668
Wirtschaftsreferat 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 8.183.213 7.900.000 7.900.000 7.900.000 - 8.183.213 - 7.900.000 - 7.900.000 - 7.900.000
insgesamt 27.649.213 21.690.000 21.072.000 20.051.868 - 617.800 - 657.800 - 1.461.300 - 879.200 - 27.031.413 - 21.032.200 - 19.610.700 - 19.172.668

Ge

sa

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tü

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Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 €
Einzelmaßnahmen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 843.000 23.000 - 843.000 - 23.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 32.805.430 69.496.000 94.756.000 109.487.500 - 13.236.200 - 15.122.000 - 51.627.000 - 66.345.600 - 19.569.230 - 54.374.000 - 43.129.000 - 43.141.900
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 41.951.000 46.825.000 36.548.000 30.679.000 - 8.471.000 - 15.026.000 - 13.034.000 - 8.432.000 - 33.480.000 - 31.799.000 - 23.514.000 - 22.247.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 3.706.000 1.163.000 888.000 400.000 - 3.706.000 - 1.163.000 - 888.000 - 400.000
Finanzreferat 597.000 1.201.000 - 597.000 - 1.201.000
Umweltreferat
Kulturreferat 13.018.000 8.948.000 7.826.210 6.275.000 - 1.519.185 - 5.426.815 - 3.273.000 - 4.364.000 - 11.498.815 - 3.521.185 - 4.553.210 - 1.911.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 24.675.000 14.041.000 4.534.000 - 4.579.000 - 5.675.000 - 3.177.000 - 452.000 - 20.096.000 - 8.366.000 - 1.357.000 452.000
Baureferat 23.055.000 35.719.000 38.299.216 39.829.733 - 11.834.200 - 19.398.000 - 23.497.500 - 25.527.200 - 11.220.800 - 16.321.000 - 14.801.716 - 14.302.533
Wirtschaftsreferat 217.000 888.000 - 5.000.000 - 5.090.000 - 5.000.000 - 5.000.000 4.783.000 4.202.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 7.320.290 - 13.441.380 - 9.372.000 - 9.360.000 - 9.347.000 6.121.090 9.372.000 9.360.000 9.347.000
insgesamt 147.344.720 179.124.000 182.874.426 186.671.233 - 58.080.965 - 75.109.815 - 108.968.500 - 119.467.800 - 89.263.755 - 104.014.185 - 73.905.926 - 67.203.433
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 687.000 23.000 - 687.000 - 23.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 27.271.430 66.696.000 93.811.000 109.387.500 - 13.236.200 - 15.122.000 - 51.627.000 - 66.345.600 - 14.035.230 - 51.574.000 - 42.184.000 - 43.041.900
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 34.799.000 41.947.000 30.914.000 24.181.000 - 8.471.000 - 15.026.000 - 13.034.000 - 8.432.000 - 26.328.000 - 26.921.000 - 17.880.000 - 15.749.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 3.347.000 797.000 558.000 400.000 - 3.347.000 - 797.000 - 558.000 - 400.000
Finanzreferat 437.000 1.137.000 - 437.000 - 1.137.000
Umweltreferat
Kulturreferat 13.018.000 8.883.000 7.649.210 6.033.000 - 1.519.185 - 5.387.815 - 3.167.000 - 4.364.000 - 11.498.815 - 3.495.185 - 4.482.210 - 1.669.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 23.461.000 13.276.000 4.104.000 - 4.579.000 - 5.675.000 - 3.177.000 - 452.000 - 18.882.000 - 7.601.000 - 927.000 452.000
Baureferat 21.108.000 34.123.000 35.818.216 37.692.865 - 11.834.200 - 18.779.200 - 22.142.200 - 25.527.200 - 9.273.800 - 15.343.800 - 13.676.016 - 12.165.665
Wirtschaftsreferat 217.000 888.000 - 5.000.000 - 5.090.000 - 5.000.000 - 5.000.000 4.783.000 4.202.000 5.000.000 5.000.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 7.320.290 - 13.441.380 - 9.372.000 - 9.360.000 - 9.347.000 6.121.090 9.372.000 9.360.000 9.347.000
insgesamt 130.978.720 168.434.000 172.877.426 177.694.365 - 58.080.965 - 74.452.015 - 107.507.200 - 119.467.800 - 72.897.755 - 93.981.985 - 65.370.226 - 58.226.565
Einzelmaßnahmen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister 156.000 - 156.000
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 5.534.000 2.800.000 945.000 100.000 - 5.534.000 - 2.800.000 - 945.000 - 100.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 7.152.000 4.878.000 5.634.000 6.498.000 - 7.152.000 - 4.878.000 - 5.634.000 - 6.498.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 359.000 366.000 330.000 - 359.000 - 366.000 - 330.000
Finanzreferat 160.000 64.000 - 160.000 - 64.000
Umweltreferat
Kulturreferat 65.000 177.000 242.000 - 39.000 - 106.000 - 146.000 - 26.000 - 71.000 - 96.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 1.214.000 765.000 430.000 - 1.214.000 - 765.000 - 430.000
Baureferat 1.947.000 1.596.000 2.481.000 2.136.868 - 617.800 - 618.800 - 1.355.300 - 733.200 - 1.329.200 - 977.200 - 1.125.700 - 1.403.668
Wirtschaftsreferat
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend
insgesamt 16.366.000 10.690.000 9.997.000 8.976.868 - 617.800 - 657.800 - 1.461.300 - 879.200 - 15.748.200 - 10.032.200 - 8.535.700 - 8.097.668

G

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E

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h

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n

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Pauschalen Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 € Plan 2017 € Plan 2018 € Plan 2019 € Plan 2020 €
Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 17.016.000 18.806.000 17.168.000 16.464.000 - 3.997.700 - 4.513.700 - 3.933.700 - 3.663.700 - 13.018.300 - 14.292.300 - 13.234.300 - 12.800.300
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 8.650.000 10.770.000 10.645.000 12.745.000 - 1.398.000 - 2.562.000 - 2.403.000 - 3.226.000 - 7.252.000 - 8.208.000 - 8.242.000 - 9.519.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Finanzreferat 170.000 - 170.000
Umweltreferat 240.000 240.000 240.000 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000
Kulturreferat 62.000 62.000 62.000 62.000 - 62.000 - 62.000 - 62.000 - 62.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 15.462.000 7.314.000 3.500.000 3.500.000 - 5.150.000 - 5.942.000 - 2.810.000 - 1.776.000 - 10.312.000 - 1.372.000 - 690.000 - 1.724.000
Baureferat 9.570.000 10.070.000 10.570.000 11.070.000 - 9.570.000 - 10.070.000 - 10.570.000 - 11.070.000
Wirtschaftsreferat 7.355.000 7.135.000 7.135.000 7.135.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 7.354.000 - 7.134.000 - 7.134.000 - 7.134.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 34.173.790 32.402.757 28.978.786 19.964.259 - 2.333.000 - 933.000 - 31.840.790 - 31.469.757 - 28.978.786 - 19.964.259
insgesamt 92.898.790 86.999.757 78.498.786 71.380.259 - 12.879.700 - 13.951.700 - 9.147.700 - 8.666.700 - 80.019.090 - 73.048.057 - 69.351.086 - 62.713.559
Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister 17.016.000 18.806.000 17.168.000 16.464.000 - 3.997.700 - 4.513.700 - 3.933.700 - 3.663.700 - 13.018.300 - 14.292.300 - 13.234.300 - 12.800.300
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 5.750.000 7.870.000 7.670.000 9.770.000 - 1.398.000 - 2.562.000 - 2.403.000 - 3.226.000 - 4.352.000 - 5.308.000 - 5.267.000 - 6.544.000
Referat für Allgemeine Verwaltung 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Finanzreferat 170.000 - 170.000
Umweltreferat 240.000 240.000 240.000 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000 - 240.000
Kulturreferat 62.000 62.000 62.000 62.000 - 62.000 - 62.000 - 62.000 - 62.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 15.462.000 7.314.000 3.500.000 3.500.000 - 5.150.000 - 5.942.000 - 2.810.000 - 1.776.000 - 10.312.000 - 1.372.000 - 690.000 - 1.724.000
Baureferat 9.570.000 10.070.000 10.570.000 11.070.000 - 9.570.000 - 10.070.000 - 10.570.000 - 11.070.000
Wirtschaftsreferat 7.155.000 6.935.000 6.935.000 6.935.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 1.000 - 7.154.000 - 6.934.000 - 6.934.000 - 6.934.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 25.990.576 24.502.757 21.078.786 12.064.259 - 2.333.000 - 933.000 - 23.657.576 - 23.569.757 - 21.078.786 - 12.064.259
insgesamt 81.615.576 75.999.757 67.423.786 60.305.259 - 12.879.700 - 13.951.700 - 9.147.700 - 8.666.700 - 68.735.876 - 62.048.057 - 58.276.086 - 51.638.559
Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 2.900.000 2.900.000 2.975.000 2.975.000 - 2.900.000 - 2.900.000 - 2.975.000 - 2.975.000
Referat für Allgemeine Verwaltung
Finanzreferat
Umweltreferat
Kulturreferat
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Baureferat
Wirtschaftsreferat 200.000 200.000 200.000 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000 - 200.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 8.183.213 7.900.000 7.900.000 7.900.000 - 8.183.213 - 7.900.000 - 7.900.000 - 7.900.000
insgesamt 11.283.213 11.000.000 11.075.000 11.075.000 - 11.283.213 - 11.000.000 - 11.075.000 - 11.075.000

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Pa

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bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
707 Rauhäckerstr.Dependance Kfz-Zulassungsst
1.166 941 69 156 -1.166 300 280 20 -300 843 640 47 156 -843 23 21 2 -23
B.3 Städtische Mittel -1.166 -300 -843 -23
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.010 -300 -687 -23
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -156 -156
661 115 10 105 640 21
25 FW: Umstellung Analog- auf Digitalfunk
6.830 6.676 154 -6.830 -3.322 -5 1.671 1.517 154 -1.671 -5 5.159 5.159 -5.159 -2.488 -834
B.3 Städtische Mittel -3.502 -1.666 -2.671 834 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.354 -1.517 -2.671 834 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -149 -149 0
26 Neubau Feuerwache 1 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
51.672 50.543 1.129 -51.672 -7.340 3.262 3.262 0 -3.262 11.400 11.102 298 -11.400 4.090 4.000 90 -4.090 -3.500 22.490 22.000 490 -22.490 -2.340 8.180 8.000 180 -8.180 -1.500 2.250 2.179 71 -2.250
B.3 Städtische Mittel -44.332 -3.262 -11.400 -590 -20.150 -6.680 -2.250 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -44.332 -3.262 -11.400 -590 -20.150 -6.680 -2.250 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 32.179 22.000 8.000 2.179

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
40 Hauptmarkt: Umgestaltung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.592 2.592 -2.592 -1.318 28 28 -28 210 210 -210 100 100 -100 -56
B.3 Städtische Mittel -1.274 -28 -210 -44 -992
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.274 -28 -210 -44 -992
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
41 Aus-und Umbaumaßnahmen Bamberger Straße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.600 3.600 -3.600 -1.440 100 100 -100 -40
B.3 Städtische Mittel -2.160 -60 -2.100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.160 -60 -2.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
47 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.496 10.496 -10.496 -4.156 347 347 0 -347 -73 1.367 1.367 0 -1.367 -22 1.500 1.500 -1.500 -1.400 4.500 4.500 -4.500 -1.400 2.300 2.300 -2.300 -983 482 482 -482 -278
B.3 Städtische Mittel -6.340 -274 -1.345 -100 -3.100 -1.317 -204 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.340 -274 -1.345 -100 -3.100 -1.317 -204 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 7.282 4.500 2.300 482

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
51 Straßenbahn bis Wegfeld: Grunderwerb
762 762 -762 -2.034 54 54 -54 708 708 -708 -457 -1.577
B.3 Städtische Mittel 1.272 -54 -251 1.577 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 1.272 -54 -251 1.577 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
52 Straßenbahn bis Wegfeld: Bau
9.452 9.452 -9.452 -2.724 33 33 -33 9.107 9.107 -9.107 -2.474 312 312 -312 -250
B.3 Städtische Mittel -6.728 -33 -6.633 -62 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.728 -33 -6.633 -62 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
53 Einleitung v. Straßenabwässern (BayWG)
2.260 2.260 -2.260 29 29 -29 1.646 1.646 -1.646 225 225 -225 360 360 -360
B.3 Städtische Mittel -2.260 -29 -1.646 -225 -360 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.260 -29 -1.646 -225 -360 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 360 360

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
54 Osttunneldurchstich Grunderwerb
300 300 -300 216 216 -216 84 84 -84
B.3 Städtische Mittel -300 -216 -84 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -216 -84 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
55 Osttunneldurchstich einschl. Platzgestal (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
875 875 -875 -525 400 400 -400 475 475 -475 -525
B.3 Städtische Mittel -350 -400 50
B.3.1 Städtische Mittel investiv -350 -400 50
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
57 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
516.256 510.696 5.560 -516.256 -434.092 23.596 23.090 506 -23.596 -1.000 33.530 32.281 1.250 -33.530 -31.870 3.915 3.565 350 -3.915 -3.030 7.276 6.426 850 -7.276 -5.462 52.425 52.075 350 -52.425 -44.264 76.440 76.340 100 -76.440 -64.889
B.3 Städtische Mittel -82.164 -22.596 -1.660 -885 -1.814 -8.161 -11.551 -35.497
B.3.1 Städtische Mittel investiv -76.604 -22.090 -411 -535 -964 -7.811 -11.451 -33.342
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.560 -506 -1.250 -350 -850 -350 -100 -2.155

C. Verpflichtungsermächtigungen 58.501 6.426 52.075

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
59 Bayernstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.502 8.502 -8.502 -2.356 200 200 -200 2.300 2.300 -2.300 -300 5.502 5.502 -5.502 -1.656 500 500 -500 -400
B.3 Städtische Mittel -6.146 -200 -2.000 -3.846 -100 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.146 -200 -2.000 -3.846 -100 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
8.302 2.300 5.502 500
61 Eibacher Hauptstraße (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.100 3.100 -3.100 -1.085 900 900 -900 800 800 -800 1.000 1.000 -1.000 -800 400 400 -400 -285
B.3 Städtische Mittel -2.015 -900 -800 -200 -115
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.015 -900 -800 -200 -115
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.200 800 1.000 400
71 Projekt Dt. Einheit: Brücke Höfener Str. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.210 6.210 -6.210 5 5 -5 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.210 -5 -100 -6.105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
72 Projekt Dt. Einheit: S-Bahn Rothenb. Str (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.953 10.953 -10.953 -4.300 1.043 1.043 -1.043 1.190 1.190 -1.190 100 100 -100 5.220 5.220 -5.220 -2.900 3.400 3.400 -3.400 -1.400
B.3 Städtische Mittel -6.653 -1.043 -1.190 -100 -2.320 -2.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.653 -1.043 -1.190 -100 -2.320 -2.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
8.620 5.220 3.400
73 Wöhrder See
5.283 5.283 -5.283 -611 834 834 -834 1.661 1.661 -1.661 2.143 2.143 -2.143 -204 500 500 -500 -204 144 144 -144 -203
B.3 Städtische Mittel -4.672 -834 -1.661 -1.939 -296 59 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.672 -834 -1.661 -1.939 -296 59 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
644 500 144
160 Sanierung Brücke Hallertor (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.310 8.310 -8.310 -1.223 1.379 1.379 -1.379 6.127 6.127 -6.127 -799 749 749 -749 -374 55 55 -55 -50
B.3 Städtische Mittel -7.087 -1.379 -5.328 -375 -5 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.087 -1.379 -5.328 -375 -5 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 55 55

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
283 BW 1.361 Ersatzneubau Brücke Klenzestr.
3.700 3.700 -3.700 12 12 -12 144 144 -144 144 144 -144 3.100 3.100 -3.100 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -3.700 -12 -144 -144 -3.100 -300 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.700 -12 -144 -144 -3.100 -300 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.400 3.100 300
577 Feuerwache 1: Neubau - Grunderwerb
2.762 2.762 -2.762 2.762 2.762 -2.762
B.3 Städtische Mittel -2.762 -2.762
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.762 -2.762
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
579 Str.bahn bis Wegfeld: Infra.zuschuss
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 800 800 -800
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -800
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.200 400 800

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
617 Umzug des Verkehrsrechners
3.300 2.400 900 -3.300 1.000 700 300 -1.000 1.300 1.000 300 -1.300 1.000 700 300 -1.000
B.3 Städtische Mittel -3.300 -1.000 -1.300 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.400 -700 -1.000 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -900 -300 -300 -300
700 700
618 Ersatzbeschaffung Hardware/integr.Leitst
2.950 2.950 -2.950 -2.000 31 31 -31 2.090 2.090 -2.090 -1.443 829 829 -829 -557
B.3 Städtische Mittel -950 -31 -647 -272
B.3.1 Städtische Mittel investiv -950 -31 -647 -272
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
628 Stadtumlandbahn: Planung
6.491 6.491 -6.491 1.500 1.500 -1.500 271 271 -271 1.760 1.760 -1.760 1.460 1.460 -1.460 1.500 1.500 -1.500
B.3 Städtische Mittel -6.491 -1.500 -271 -1.760 -1.460 -1.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.491 -1.500 -271 -1.760 -1.460 -1.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 4.720 1.760 1.460 1.500

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
629 Ringbuslinien
3.752 3.752 -3.752 1.890 1.890 -1.890 407 407 -407
B.3 Städtische Mittel -3.752 -1.890 -407 -1.455
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.752 -1.890 -407 -1.455
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
654 Obstmarkt: Umgestaltung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.408 3.408 -3.408 -1.908 85 85 -85 687 687 -687 -432 500 500 -500 -280 700 700 -700 -399 700 700 -700 -399 736 736 -736 -398
B.3 Städtische Mittel -1.500 -85 -255 -220 -301 -301 -338
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.500 -85 -255 -220 -301 -301 -338
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.136 700 700 736
655 Ansbacher Str. mit Schlosskreuzung Stein (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.638 2.638 -2.638 -570 400 400 -400 1.838 1.838 -1.838 -450 400 400 -400 -120
B.3 Städtische Mittel -2.068 -400 -1.388 -280
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.068 -400 -1.388 -280
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 400 400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
701 St 2241, Ostendstr., 2. BA b. Lindnerstr (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.930 2.930 -2.930 -255 250 250 -250 -255 500 500 -500 1.700 1.700 -1.700 480 480 -480
B.3 Städtische Mittel -2.675 5 -500 -1.700 -480
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.675 5 -500 -1.700 -480
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.680 500 1.700 480
709 Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich
137.000 137.000 -137.000 8.700 8.700 -8.700 5.500 5.500 -5.500 11.300 11.300 -11.300 12.800 12.800 -12.800 24.400 24.400 -24.400
B.3 Städtische Mittel -137.000 -8.700 -5.500 -11.300 -12.800 -24.400 -74.300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -137.000 -8.700 -5.500 -11.300 -12.800 -24.400 -74.300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
24.100 11.300 12.800
714 Masterplan Freiraum
25.000 24.970 30 -25.000 1.000 970 30 -1.000 300 300 -300 1.750 1.750 -1.750 2.450 2.450 -2.450 2.000 2.000 -2.000
B.3 Städtische Mittel -25.000 -1.000 -300 -1.750 -2.450 -2.000 -17.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -24.970 -970 -300 -1.750 -2.450 -2.000 -17.500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -30 -30

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.750 1.750

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
754 Generalsan. Obere (südl.) Karlsbrücke
1.200 1.200 -1.200 1.150 1.150 -1.150 50 50 -50
B.3 Städtische Mittel -1.200 -1.150 -50
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.200 -1.150 -50
757 Mängelbeseitigung Sanierung Lagune
5.929 5.929 -5.929 3.734 3.734 -3.734 1.600 1.600 -1.600 595 595 -595
B.3 Städtische Mittel -5.929 -3.734 -1.600 -595
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.929 -3.734 -1.600 -595
760 Flächendeckendes Sirenenwarnsystem
2.800 2.575 225 -2.800 187 187 -187 123 123 -123 995 915 80 -995 995 915 80 -995 500 435 65 -500
B.3 Städtische Mittel -2.800 -187 -123 -995 -995 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -187 -123 -995 -995 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.350 915 435

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
784 Proesler Straße
3.718 3.718 -3.718 -1.524 100 100 -100 1.678 1.678 -1.678 1.940 1.940 -1.940 -1.524
B.3 Städtische Mittel -2.194 -100 -1.678 -416
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.194 -100 -1.678 -416
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.940 1.940
785 Lehrberger Straße
1.000 1.000 -1.000 -845 500 500 -500 -423 500 500 -500 -422
B.3 Städtische Mittel -155 -77 -78
B.3.1 Städtische Mittel investiv -155 -77 -78
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 500 500
30 Johann-Pachelbel-RS. u. staatl. FOS(ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
89.650 53.376 274 36.000 -89.650 -18.145 1.384 619 765 -1.384 5.215 1.432 164 3.619 -5.215 5.685 3.105 110 2.470 -5.685 5.900 5.036 864 -5.900 -3.745 5.708 4.824 884 -5.708 -3.600 5.759 4.855 904 -5.759 -3.600
B.3 Städtische Mittel -71.505 -1.384 -5.215 -5.685 -2.155 -2.108 -2.159 -52.799
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.505 -619 -1.596 -3.215 -1.291 -1.224 -1.255 -26.305
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -36.000 -765 -3.619 -2.470 -864 -884 -904 -26.494

C. Verpflichtungsermächtigungen 14.715 5.036 4.824 4.855

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
31 Viatisstraße: Neubau VS, Hort, Bolzplatz
11.380 11.033 196 152 -11.380 -2.311 7.026 7.025 0 1 -7.026 3.438 3.145 143 151 -3.438 -2.267 917 864 53 -917 -44
B.3 Städtische Mittel -9.069 -7.026 -1.171 -873 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.918 -7.025 -1.021 -873 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -152 -1 -151 0
33 St. Leonhard: NB Schule und Hort (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
37.800 27.800 10.000 -37.800 -8.000 1.850 1.495 355 -1.850 3.417 2.297 1.120 -3.417 3.125 2.400 725 -3.125 -1.600 3.135 2.400 735 -3.135 -1.600 3.145 2.400 745 -3.145 -1.600 3.155 2.400 755 -3.155 -1.600
B.3 Städtische Mittel -29.800 -1.850 -3.417 -1.525 -1.535 -1.545 -1.555 -18.373
B.3.1 Städtische Mittel investiv -19.800 -1.495 -2.297 -800 -800 -800 -800 -12.808
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -355 -1.120 -725 -735 -745 -755 -5.565
7.200 2.400 2.400 2.400
34 FÖZ Paul-Moor-Schule.: NB mit SVE (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
47.300 27.000 20.300 -47.300 -6.520 5.227 4.400 827 -5.227 -1.500 5.956 2.793 3.163 -5.956 -1.180 2.218 1.724 494 -2.218 -1.280 2.246 1.740 506 -2.246 -1.280 2.274 1.755 519 -2.274 -1.280 1.131 471 660 -1.131
B.3 Städtische Mittel -40.780 -3.727 -4.776 -938 -966 -994 -1.131 -28.248
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.480 -2.900 -1.613 -444 -460 -475 -471 -14.117
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -20.300 -827 -3.163 -494 -506 -519 -660 -14.132

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.966 1.740 1.755 471

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
153 BBS: Neubau (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
135.000 125.000 10.000 -135.000 -48.880 27 27 -27 3.018 2.893 125 -3.018 1.619 1.619 -1.619 3.237 3.237 -3.237 3.737 3.737 -3.737 10.909 9.559 1.350 -10.909
B.3 Städtische Mittel -86.120 -27 -3.018 -1.619 -3.237 -3.737 -10.909 -63.573
B.3.1 Städtische Mittel investiv -76.120 -27 -2.893 -1.619 -3.237 -3.737 -9.559 -55.048
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -10.000 -125 -1.350 -8.525
16.533 3.237 3.737 9.559
154 K.-Schönl./D. Zugspitzstr: GS/Hort (ÖÖP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
40.945 25.945 15.000 -40.945 -5.600 422 422 -422 2.518 2.418 100 -2.518 3.120 2.420 700 -3.120 -1.120 2.635 2.000 635 -2.635 -1.120 2.595 1.950 645 -2.595 -1.120 2.555 1.900 655 -2.555 -1.120
B.3 Städtische Mittel -35.345 -422 -2.518 -2.000 -1.515 -1.475 -1.435 -25.980
B.3.1 Städtische Mittel investiv -20.345 -422 -2.418 -1.300 -880 -830 -780 -13.715
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.000 -100 -700 -635 -645 -655 -12.265
5.850 2.000 1.950 1.900
179 Sigena-Gymnasium (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
35.582 16.275 19.307 -35.582 -4.683 8.083 5.186 2.897 -8.083 -4.000 2.260 1.315 945 -2.260 -683 950 422 528 -950 1.049 437 612 -1.049 1.081 452 629 -1.081 1.114 468 646 -1.114
B.3 Städtische Mittel -30.899 -4.083 -1.577 -950 -1.049 -1.081 -1.114 -21.045
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.592 -1.186 -632 -422 -437 -452 -468 -7.995
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -19.307 -2.897 -945 -528 -612 -629 -646 -13.050

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.357 437 452 468

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
181 TH Hans-Sachs-Gymnasium (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.138 5.734 4.404 -10.138 -1.598 2.821 2.388 433 -2.821 -1.598 702 278 424 -702 293 140 153 -293 302 145 157 -302 311 150 161 -311 320 155 165 -320
B.3 Städtische Mittel -8.540 -1.223 -702 -293 -302 -311 -320 -5.389
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.136 -790 -278 -140 -145 -150 -155 -2.478
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.404 -433 -424 -153 -157 -161 -165 -2.911
450 145 150 155
182 Kopernikusschule (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
34.668 19.127 15.541 -34.668 -4.978 15.016 8.639 6.377 -15.016 -4.978 1.620 534 1.086 -1.620 1.152 620 532 -1.152 1.030 484 546 -1.030 1.061 500 561 -1.061 1.091 515 576 -1.091
B.3 Städtische Mittel -29.690 -10.038 -1.620 -1.152 -1.030 -1.061 -1.091 -13.698
B.3.1 Städtische Mittel investiv -14.149 -3.661 -534 -620 -484 -500 -515 -7.835
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.541 -6.377 -1.086 -532 -546 -561 -576 -5.863
1.499 484 500 515
183 Adalbert-Stifter-Schule (ÖPP) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
40.921 22.254 18.667 -40.921 -6.181 9.770 7.440 2.330 -9.770 -6.181 1.556 658 898 -1.556 1.174 583 591 -1.174 1.209 601 608 -1.209 1.244 620 624 -1.244 1.281 639 642 -1.281
B.3 Städtische Mittel -34.740 -3.589 -1.556 -1.174 -1.209 -1.244 -1.281 -24.687
B.3.1 Städtische Mittel investiv -16.073 -1.259 -658 -583 -601 -620 -639 -11.713
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -18.667 -2.330 -898 -591 -608 -624 -642 -12.974

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.860 601 620 639

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
216 B 7, Pilotystr. 4:Küchenerneuerung C 219
1.870 1.784 54 32 -1.870 -512 93 61 32 -93 1.317 1.293 25 -1.317 460 431 30 -460 -512
B.3 Städtische Mittel -1.358 -93 -1.317 52 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.326 -61 -1.317 52 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -32 -32
252 PVS: Aufstockung, Brandsch. (FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
8.865 8.310 555 -8.865 -2.750 127 127 -127 1.538 1.538 -1.538 -200 997 920 77 -997 2.221 2.050 171 -2.221 -1.220 2.980 2.750 230 -2.980 -1.220 1.002 925 77 -1.002 -110
B.3 Städtische Mittel -6.115 -127 -1.338 -997 -1.001 -1.760 -892 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.115 -127 -1.338 -997 -1.001 -1.760 -892 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5.725 2.050 2.750 925
403 AKR: Aufstockung/Erweit. NB (FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.602 5.547 55 -5.602 -746 2.154 2.154 0 0 -2.154 -250 3.250 3.206 44 -3.250 -496 198 187 11 -198
B.3 Städtische Mittel -4.856 -1.904 -2.754 -198 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.856 -1.904 -2.754 -198 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
555 Neue Hegelstr. 17: Erweiterung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.968 5.728 240 -5.968 -1.789 311 311 -311 599 599 -599 -50 904 864 40 -904 -305 1.395 1.325 70 -1.395 -427 2.759 2.629 130 -2.759 -842 -165
B.3 Städtische Mittel -4.179 -311 -549 -599 -968 -1.917 165 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.939 -311 -549 -559 -898 -1.787 165 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -240 -40 -70 -130
3.954 1.325 2.629
560 B12, Nunnenb. 40: Umbau, Erw.(FAGplus15) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.050 1.050 -1.050 -360 169 169 -169 767 767 -767 114 114 -114 -150 -150 -60
B.3 Städtische Mittel -690 -169 -767 36 150 60 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -690 -169 -767 36 150 60 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
561 Uhlandstr. 33: Umbau
3.616 3.616 -3.616 -1.220 56 56 -56 152 152 -152 417 417 -417 1.615 1.615 -1.615 -470 1.177 1.177 -1.177 -470 199 199 -199 -280
B.3 Städtische Mittel -2.396 -56 -152 -417 -1.145 -707 81 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.396 -56 -152 -417 -1.145 -707 81 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.991 1.615 1.177 199

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
648 Ringtausch Bayreuther Str. - Bäcker
3.525 3.182 343 -3.525 -1.336 181 181 0 -181 514 454 60 -514 1.800 1.620 180 -1.800 -900 1.030 927 103 -1.030 -436
B.3 Städtische Mittel -2.189 -181 -514 -900 -594 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.189 -181 -514 -900 -594 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
927 927
668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutzmaßnahme
640 550 90 -640 -234 2 2 -2 3 3 -3 402 345 57 -402 233 200 33 -233 -149 -85
B.3 Städtische Mittel -406 -2 -3 -402 -233 149 85 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -406 -2 -3 -402 -233 149 85 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
669 Herschelplatz 1: Brandschutzmaßnahme
872 750 122 -872 -320 5 5 -5 344 295 49 -344 523 450 73 -523 -128 -192
B.3 Städtische Mittel -552 -5 -344 -523 128 192
B.3.1 Städtische Mittel investiv -552 -5 -344 -523 128 192
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 450 450

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
710 Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhalle
7.256 7.256 -7.256 4 4 -4 506 506 -506 1.717 1.717 -1.717 3.773 3.773 -3.773 1.256 1.256 -1.256
B.3 Städtische Mittel -7.256 -4 -506 -1.717 -3.773 -1.256 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.256 -4 -506 -1.717 -3.773 -1.256 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5.029 3.773 1.256
717 Energie- und Umweltstation Wöhrder See (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.435 3.201 234 -3.435 -2.317 21 21 -21 779 779 -779 -100 1.756 1.600 156 -1.756 -760 768 700 68 -768 -1.210 111 101 10 -111 -247
B.3 Städtische Mittel -1.118 -21 -679 -996 442 136 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.118 -21 -679 -996 442 136 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
801 700 101
756 GS u. Hort Am Thoner Espan 10, 1. + 2.BA
34.181 32.697 1.484 -34.181 -5.916 226 226 -226 1.237 1.237 -1.237 8.138 7.825 313 -8.138 12.934 12.789 145 -12.934 -2.318 7.109 6.373 736 -7.109 -2.318 2.163 2.018 145 -2.163 -1.280
B.3 Städtische Mittel -28.265 -226 -1.237 -8.138 -10.616 -4.791 -883 -2.374
B.3.1 Städtische Mittel investiv -26.781 -226 -1.237 -7.825 -10.471 -4.055 -738 -2.229
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.484 -313 -145 -736 -145 -145

C. Verpflichtungsermächtigungen 12.789 12.789

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
765 Errichtung Halleneinh. Stützp. Taekwondo
3.795 3.795 -3.795 -2.850 2.530 2.530 -2.530 -1.800 1.265 1.265 -1.265 -1.050
B.3 Städtische Mittel -945 -730 -215
B.3.1 Städtische Mittel investiv -945 -730 -215
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.265 1.265
782 Interim: Umbau Hansapark B10
340 340 -340 340 340 -340
B.3 Städtische Mittel -340 -340
B.3.1 Städtische Mittel investiv -340 -340
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
786 Schulen Maiacher Straße - Trafostation
1.300 1.300 -1.300 975 975 -975 325 325 -325
B.3 Städtische Mittel -1.300 -975 -325
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.300 -975 -325
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 325 325

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
795 Regenbogenstr. 73: Dachsanierung
606 606 -606 606 606 -606
B.3 Städtische Mittel -606 -606
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -606 -606
2 Dokumentenmanagementsystem (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.910 3.429 4.481 -7.910 5.371 1.090 4.281 -5.371 1.034 834 200 -1.034 300 300 -300 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -7.910 -5.371 -1.034 -300 -400 -400 -405
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.429 -1.090 -834 -300 -400 -400 -405
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.481 -4.281 -200 0
300 244 244 300
4 Erneuerung städt. Telek.infrastruktur
5.797 5.337 460 -5.797 2.115 1.842 0 273 -2.115 3.131 2.944 187 -3.131 551 551 -551
B.3 Städtische Mittel -5.797 -2.115 -3.131 -551 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.337 -1.842 -2.944 -551 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -460 -273 -187 0

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 140

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten 140

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
6 Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.750 1.750 -1.750 476 476 -476 924 924 -924 200 200 -200 150 150 -150
B.3 Städtische Mittel -1.750 -476 -924 -200 -150 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.750 -476 -924 -200 -150 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
350 200 150
704 Migration MS-Office 2007 auf Office 2013
2.560 2.560 -2.560 1.280 1.280 -1.280 1.280 1.280 -1.280
B.3 Städtische Mittel -2.560 -1.280 -1.280
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.560 -1.280 -1.280
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
761 Einführung der elektron. Personalakte
1.138 83 1.055 -1.138 426 67 359 -426 374 8 366 -374 338 8 330 -338
B.3 Städtische Mittel -1.138 -426 -374 -338
B.3.1 Städtische Mittel investiv -83 -67 -8 -8
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.055 -359 -366 -330

C. Verpflichtungsermächtigungen 16 8 8

D. Folgekosten 112

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten 112

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
762 Umbau Ehrenhalle inkl. Catering-Raum
1.738 1.620 118 -1.738 1.449 1.350 99 -1.449 289 270 19 -289
B.3 Städtische Mittel -1.738 -1.449 -289
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.738 -1.449 -289
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
270 270
495 Sozialraumgebäude Gärtnerei Westfriedhof
1.434 1.172 98 164 -1.434 15 15 -15 71 65 6 -71 537 400 37 100 -537 811 692 55 64 -811
B.3 Städtische Mittel -1.434 -15 -71 -537 -811 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.270 -15 -71 -437 -747 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -164 -100 -64
692 692
791 Einführung eRechnung
450 390 60 -450 60 60 -60 390 390 -390
B.3 Städtische Mittel -450 -60 -390
B.3.1 Städtische Mittel investiv -390 -390
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -60 -60

C. Verpflichtungsermächtigungen 390 390

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
8 Dokuzentrum: Abschließender Ausbau
15.300 14.430 870 -15.300 -10.700 11 11 0 -11 667 589 78 -667 -94 130 123 7 -130 -387 1.330 1.258 72 -1.330 -954 5.800 5.486 314 -5.800 -4.161
B.3 Städtische Mittel -4.600 -11 -667 94 257 -376 -1.639 -2.258
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.600 -11 -667 94 257 -376 -1.639 -2.258
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
123 123
10 Kulturwerkstatt AEG-Gelände (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
16.923 16.872 42 9 -16.923 -9.206 7.455 7.446 0 9 -7.455 -3.008 8.733 8.733 -8.733 -6.198 735 693 42 -735
B.3 Städtische Mittel -7.717 -4.448 -2.534 -735 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.708 -4.439 -2.534 -735 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -9 -9
11 Kulturwerkstatt AEG-Gel.: Grunderwerb
1.375 1.375 -1.375 -949 1.375 1.375 -1.375 -949
B.3 Städtische Mittel -426 -426
B.3.1 Städtische Mittel investiv -426 -426
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
12 Gemeinsch. Langw.: Generalsan. 2.BA+3.BA (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
11.669 10.434 751 484 -11.669 -4.524 -291 0 0 0 -97 1.183 1.100 83 -1.183 -111 4.244 3.902 277 65 -4.244 -1.900 -39 5.767 5.215 375 177 -5.767 -2.213 -106 475 217 16 242 -475 -203 -146
B.3 Städtische Mittel -6.854 97 -1.183 111 -2.305 -3.448 -126 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.661 97 -1.183 111 -2.279 -3.377 -30 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -193 -26 -71 -96
9.334 3.902 5.215 217
14 Umbau Hochschule für Musik (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
43.986 42.888 897 201 -43.986 -4.497 19.127 19.057 0 71 -19.127 13.232 12.841 261 130 -13.232 -4.497 10.052 9.500 552 -10.052 1.058 1.000 58 -1.058 516 490 26 -516
B.3 Städtische Mittel -39.489 -19.127 -8.735 -10.052 -1.058 -516 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -39.288 -19.057 -8.605 -10.052 -1.058 -516 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -201 -71 -130 0
1.490 1.000 490
686 Z-Bau, 2. BA
6.460 6.020 440 -6.460 -4.665 600 520 80 -600 -250 2.131 2.000 131 -2.131 -1.314 3.516 3.300 216 -3.516 -3.101 213 200 13 -213
B.3 Städtische Mittel -1.795 -350 -817 -415 -213
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.795 -350 -817 -415 -213
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.500 3.300 200

D. Folgekosten 480

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten 480

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
728 Informationseinheit Ehrenhalle
361 300 61 -361 61 61 -61 200 200 -200 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -361 -61 -200 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -200 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -61 -61
14 14
84 Hopfengartenweg, GS/Erw. KiTa (3+3) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.946 4.510 168 268 -4.946 -1.352 -32 1.858 1.735 123 -1.858 -32 3.088 2.775 168 145 -3.088 -400 -200 -200 -200 -352
B.3 Städtische Mittel -3.562 -1.826 -2.688 200 200 200 352 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.326 -1.735 -2.543 200 200 200 352 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -236 -91 -145 0
544 133 412
100 Generalsanierung der Jugendherberge
5.000 5.000 -5.000 -400 5.000 5.000 -5.000 -100 -100 -100 -100
B.3 Städtische Mittel -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.600 -5.000 100 100 100 100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
102 Rothenburger Str., GS FZ/KiTa (2+1+3)
12.271 10.252 576 1.443 -12.271 -1.610 1.078 553 0 525 -1.078 4.995 4.344 192 459 -4.995 -1.083 5.662 4.855 348 459 -5.662 -300 536 500 36 -536 -227
B.3 Städtische Mittel -10.661 -1.078 -3.912 -5.362 -309 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.218 -553 -3.453 -4.903 -309 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.443 -525 -459 -459 0
500 1.147 366 781 500
180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1.000 1.000 -1.000 400 400 -400 600 600 -600
B.3 Städtische Mittel -1.000 -400 -600
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.000 -400 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
600 600
280 Umsetzung Container Thoner Espan
1.508 1.508 -1.508 -333 893 893 -893 615 615 -615 -244 -89
B.3 Städtische Mittel -1.175 -893 -371 89
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.175 -893 -371 89
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten 204

D.1 Personelle Mehrkosten 190 D.2 Sonstige Folgekosten 14

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
544 Reichelsdorfer Schulgasse 6: NB KiHo (3)
3.944 3.119 825 -3.944 -896 200 200 -200 172 172 -172 1.160 885 275 -1.160 -200 1.752 1.352 400 -1.752 -400 660 510 150 -660 -296
B.3 Städtische Mittel -3.048 -200 -172 -960 -1.352 -364 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.223 -200 -172 -685 -952 -214 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -825 -275 -400 -150
1.862 1.352 510
545 Bauernfeindstr. 24: NB KiHo (5),MiBe (2)
5.895 5.895 -5.895 -1.642 133 133 -133 244 244 -244 1.945 1.945 -1.945 -420 2.742 2.742 -2.742 -805 831 831 -831 -417
B.3 Städtische Mittel -4.253 -133 -244 -1.525 -1.937 -414 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.253 -133 -244 -1.525 -1.937 -414 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.573 2.742 831
546 Pastoriussiedlung, NB KJH
2.845 2.428 417 -2.845 651 244 407 -651 544 534 10 -544 1.311 1.311 -1.311 339 339 -339
B.3 Städtische Mittel -2.845 -651 -544 -1.311 -339 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.428 -244 -534 -1.311 -339 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -417 -407 -10

C. Verpflichtungsermächtigungen 339 339

D. Folgekosten 334

D.1 Personelle Mehrkosten 153 D.2 Sonstige Folgekosten 181

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
554 Neue Hegelstr., Abr./NB KiHo (6+4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
9.464 8.643 821 -9.464 -1.706 378 378 -378 -32 1.411 1.411 -1.411 2.310 2.060 250 -2.310 -400 2.745 2.454 291 -2.745 -900 2.620 2.340 280 -2.620 -374
B.3 Städtische Mittel -7.758 -346 -1.411 -1.910 -1.845 -2.246 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.937 -346 -1.411 -1.660 -1.554 -1.966 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -821 -250 -291 -280
4.794 401 170 231 2.454 2.340
556 Grimmstr. 16: Neubau KiHo (6), MiBe (3)
6.949 6.949 -6.949 -2.017 238 238 -238 414 414 -414 2.840 2.840 -2.840 -574 3.034 3.034 -3.034 -943 423 423 -423 -500
B.3 Städtische Mittel -4.932 -238 -414 -2.266 -2.091 77 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.932 -238 -414 -2.266 -2.091 77 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.457 3.034 423
566 Forsthofstr., Abr./NB KiHo (5)
4.573 4.269 304 -4.573 -1.358 153 153 -153 972 972 -972 2.570 2.340 230 -2.570 -453 878 804 74 -878 -453 -452
B.3 Städtische Mittel -3.215 -153 -972 -2.117 -425 452 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.911 -153 -972 -1.887 -351 452 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -304 -230 -74

C. Verpflichtungsermächtigungen 804 804

D. Folgekosten 1.274

D.1 Personelle Mehrkosten 757 D.2 Sonstige Folgekosten 517

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
586 Van-Gogh-Str.: NB, KiTa (2+2+3)
6.162 5.823 339 -6.162 -1.486 401 401 0 -401 5.334 5.022 312 -5.334 -100 427 400 27 -427 -232 -603 -551
B.3 Städtische Mittel -4.676 -401 -5.234 -195 603 551 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.676 -401 -5.234 -195 603 551 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.155 1.080 75
711 Zusatzprojekt Hort Neunhof (4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 4.000 -4.000 -775 6 6 0 -6 1.994 1.994 -1.994 1.800 1.800 -1.800 -500 200 200 -200 -200 -75
B.3 Städtische Mittel -3.225 -6 -1.994 -1.300 75 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.225 -6 -1.994 -1.300 75 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 957 510 448 200
712 Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.000 4.000 -4.000 -775 3 3 0 -3 1.997 1.997 -1.997 1.800 1.800 -1.800 -500 200 200 -200 -200 -75
B.3 Städtische Mittel -3.225 -3 -1.997 -1.300 75 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.225 -3 -1.997 -1.300 75 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 200 200

D. Folgekosten 957

D.1 Personelle Mehrkosten 510 D.2 Sonstige Folgekosten 448

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
713 Zusatzpr. Hort Kettelersiedlung (3+AUR) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.500 4.912 588 -5.500 -1.148 4 4 0 -4 2.746 2.452 294 -2.746 2.350 2.099 251 -2.350 -700 400 357 43 -400 -400 -48
B.3 Städtische Mittel -4.352 -4 -2.746 -1.650 48 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.352 -4 -2.746 -1.650 48 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
357 1.064 458 606 357
759 Anmeldeplattform für Kindertagesstätten
500 500 -500 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -500 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
17 Soziale Stadt: St. Leonhard/Schweinau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.050 2.430 1.620 -4.050 -1.370 -858 1.565 260 1.305 -1.565 -227 -746 2.335 2.070 265 -2.335 -1.087 -92 100 50 50 -100 -28 -20 50 50 -50 -28
B.3 Städtische Mittel -1.822 -592 -1.156 -52 -22 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.060 -33 -983 -22 -22
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -762 -559 -173 -30 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 50 50

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
18 Nördliche Altstadt (Prog.Akt.St.zentren) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.698 1.331 1.367 -2.698 -1.030 -528 1.037 351 686 -1.037 -247 -334 1.410 854 556 -1.410 -713 -96 100 50 50 -100 -28 -28 50 25 25 -50 -14 -28 50 25 25 -50 -14 -28 50 25 25 -50 -14 -14
B.3 Städtische Mittel -1.140 -456 -601 -44 -8 -8 -22 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -300 -104 -141 -22 -11 -11 -11 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -839 -352 -460 -22 3 3 -11 0
75 25 25 25
20 Stadtumbau West (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.317 3.911 406 -4.317 -2.095 -193 188 1 187 -188 -7 -34 3.229 3.110 119 -3.229 -1.795 -81 200 150 50 -200 -27 300 250 50 -300 -111 -27 400 400 -400 -182 -24
B.3 Städtische Mittel -2.029 -147 -1.352 -173 -162 -195 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.816 6 -1.315 -150 -139 -218
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -213 -153 -38 -23 -23 24 0
650 250 400
21 Stadterneuerungsgebiet Kraftshof
1.941 1.716 225 -1.941 -973 -109 384 327 57 -384 -153 -23 749 711 38 -749 -423 -24 200 170 30 -200 -95 -17 350 320 30 -350 -179 -17 100 70 30 -100 -39 -17 158 118 40 -158 -83 -11
B.3 Städtische Mittel -859 -208 -302 -88 -154 -44 -63 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -742 -173 -288 -75 -141 -31 -35
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -117 -35 -14 -13 -13 -13 -29 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 508 320 70 118

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
106 Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
5.295 4.660 635 -5.295 -635 1.200 1.200 -1.200 1.700 1.700 -1.700 2.395 1.760 635 -2.395 -635
B.3 Städtische Mittel -4.660 -1.200 -1.700 -1.760
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.660 -1.200 -1.700 -1.760
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.460 1.700 1.760
107 U-Bahn 3 Südwest bis Großreuth b. Schw. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
123.673 123.422 84 168 -123.673 -84.539 78.978 78.810 167 -78.978 -52.869 21.478 21.450 28 -21.478 -17.861 10.028 10.000 28 -10.028 -5.889 10.028 10.000 28 -10.028 -5.256 3.162 3.162 -3.162 -2.664
B.3 Städtische Mittel -39.134 -26.108 -3.617 -4.139 -4.772 -498 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -38.966 -25.941 -3.617 -4.139 -4.772 -498 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -168 -167 0
13.162 1.671 1.671 10.000 3.162
108 U-Bahn 3 Südwest - Grunderwerb
3.682 3.674 8 -3.682 -2.379 878 870 8 -878 2.804 2.804 -2.804 -2.379
B.3 Städtische Mittel -1.303 -878 -425 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.295 -870 -425 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -8 -8

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
111 Automatisches Betriebssystem Linien 2/3 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
113.794 113.465 329 -113.794 -85.899 93.735 93.735 -93.735 -70.451 2.959 2.934 25 -2.959 -3.136 5.150 5.076 74 -5.150 -3.708 1.650 1.635 15 -1.650 -1.188 1.051 1.041 10 -1.051 -756 8.500 8.347 153 -8.500 -6.375
B.3 Städtische Mittel -27.895 -23.284 177 -1.442 -462 -295 -2.125 -464
B.3.1 Städtische Mittel investiv -27.895 -23.284 177 -1.442 -462 -295 -2.125 -464
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
2.676 1.635 1.041
613 Bauzeitzinsen: U-Bahn Erneuerungen
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
620 U-1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung
5.000 5.000 -5.000 900 900 -900 1.500 1.500 -1.500 1.500 1.500 -1.500 1.100 1.100 -1.100
B.3 Städtische Mittel -5.000 -900 -1.500 -1.500 -1.100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.000 -900 -1.500 -1.500 -1.100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.600 1.500 1.100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
630 Gibitzenhof/Steinbühl-West, Sanierung (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.000 8.480 1.520 -10.000 -4.760 -840 18 18 -18 597 575 22 -597 -336 975 500 475 -975 -280 -280 1.000 700 300 -1.000 -392 -168 1.000 700 300 -1.000 -392 -168 1.400 1.000 400 -1.400 -560 -224
B.3 Städtische Mittel -4.400 -18 -261 -415 -440 -440 -616 -2.210
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.720 -239 -220 -308 -308 -440 -2.205
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -680 -18 -22 -195 -132 -132 -176 -5
700 700
687 U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. -Gebersd. (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
118.000 118.000 -118.000 -80.240 100 100 -100 920 920 -920 -695 700 700 -700 -476 15.000 15.000 -15.000 -10.200 24.000 24.000 -24.000 -16.320 25.000 25.000 -25.000 -17.000
B.3 Städtische Mittel -37.760 -100 -225 -224 -4.800 -7.680 -8.000 -16.731
B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.760 -100 -225 -224 -4.800 -7.680 -8.000 -16.731
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
15.000 3.455 3.455 15.000
715 Ausw. Stadtumbau West: Weststadt (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.485 7.000 485 -7.485 -3.710 -258 590 590 -590 -331 2.035 1.910 125 -2.035 -994 -66 1.620 1.500 120 -1.620 -795 -64 1.620 1.500 120 -1.620 -795 -64 1.620 1.500 120 -1.620 -795 -64
B.3 Städtische Mittel -3.517 -259 -975 -761 -761 -761
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.290 -259 -916 -705 -705 -705
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -227 -59 -56 -56 -56

C. Verpflichtungsermächtigungen 4.500 1.500 1.500 1.500

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
716 Soziale Stadt: Altstadt Süd (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
7.575 5.725 1.850 -7.575 -3.206 -1.036 225 225 -225 -126 663 500 163 -663 -280 -91 1.463 1.000 463 -1.463 -560 -259 2.000 1.500 500 -2.000 -840 -280 1.500 1.000 500 -1.500 -560 -280
B.3 Städtische Mittel -3.333 -99 -292 -644 -880 -660 -758
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.519 -99 -220 -440 -660 -440 -660
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -814 -72 -204 -220 -220 -98
1.000 1.000
755 H, Marientorgraben 11 - Sanierung WC
740 740 -740 -33 740 740 -740 -33
B.3 Städtische Mittel -707 -707
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -707 -707
766 Soziale Stadt: Langwasser
3.030 1.515 1.515 -3.030 -848 -848 200 100 100 -200 -56 -56 200 100 100 -200 -56 -56 500 250 250 -500 -140 -140 500 250 250 -500 -140 -140
B.3 Städtische Mittel -1.333 -88 -88 -220 -220 -717
B.3.1 Städtische Mittel investiv -667 -44 -44 -110 -110 -359
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -667 -44 -44 -110 -110 -359

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
792 Umbauten für Umzüge Bauhofareal
2.327 2.327 -2.327 41 41 -41 164 164 -164 508 508 -508 621 621 -621 802 802 -802
B.3 Städtische Mittel -2.327 -41 -164 -508 -621 -802 -191
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.327 -41 -164 -508 -621 -802 -191
16 Kongresshalle: Optimierung f. Lagern.
2.108 2.053 55 -2.108 93 93 -93 1.210 1.210 -1.210 805 750 55 -805
B.3 Städtische Mittel -2.108 -93 -1.210 -805 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.108 -93 -1.210 -805 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
750 750
161 Veräußerung von Grundvermögen
-20.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000
B.3 Städtische Mittel 20.000 5.000 5.000 5.000 5.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv 20.000 5.000 5.000 5.000 5.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
624 Breitbandversorgung
983 983 -983 -590 -205 683 683 -683 -295 217 217 -217 83 83 -83 -90
B.3 Städtische Mittel -393 205 -388 -217 7
B.3.1 Städtische Mittel investiv -393 205 -388 -217 7
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
83 83
116 Tilgung ausgereichte Darlehen
-9.479 -2.400 -2.372 -2.360 -2.347
B.3 Städtische Mittel 9.479 2.400 2.372 2.360 2.347
B.3.1 Städtische Mittel investiv 9.479 2.400 2.372 2.360 2.347
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
119 Versorgungsrücklage
3.184 3.184 -3.184 -80 3.184 3.184 -3.184 -80
B.3 Städtische Mittel -3.103 -3.103
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.103 -3.103
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
123 Lang-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
239 239 -239 -234 239 239 -239 -234
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
124 Ermann´sche Stift.: Abwickl. Wertpapiere
6 6 -6 6 6 -6
B.3 Städtische Mittel -6 -6
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6 -6
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
125 Lauterbach-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
461 461 -461 -450 461 461 -461 -450
B.3 Städtische Mittel -11 -11
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11 -11
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
126 Hack-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1.772 1.772 -1.772 -1.700 1.772 1.772 -1.772 -1.700
B.3 Städtische Mittel -72 -72
B.3.1 Städtische Mittel investiv -72 -72
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
127 Übelhör-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
128 Winterbauer-Stif.: Abwickl. Wertpapiere
2 2 -2 2 2 -2
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
129 Kunst/Kultur-Stift:Abwickl. Wertpapiere
160 160 -160 -150 160 160 -160 -150
B.3 Städtische Mittel -10 -10
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10 -10
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
130 Staudt-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
131 Dr. Kurz-Stift.:Abwickl. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
132 Lehner-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
225 225 -225 -215 225 225 -225 -215
B.3 Städtische Mittel -10 -10
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10 -10
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
133 Kudrnac-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
2 2 -2 2 2 -2
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
134 Späth-Falk-Hammerb.-Stift.:Abw. Wertpap
51 51 -51 -50 51 51 -51 -50
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
135 Schröder/Schmidt: Abwickl. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
136 Auxiliar-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
51 51 -51 -50 51 51 -51 -50
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
137 Riedner-Weißmann Stift: Abw. Wertpapiere
155 155 -155 -150 155 155 -155 -150
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
138 Doni-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
1 1 -1 1 1 -1
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
139 Altstadtfr. Nbg. St.: Abw. Wertpapiere
58 58 -58 -57 58 58 -58 -57
B.3 Städtische Mittel -1 -1
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1 -1
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
140 Weigel-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
211 211 -211 -200 211 211 -211 -200
B.3 Städtische Mittel -11 -11
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11 -11
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
141 Wagner-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
2 2 -2 2 2 -2
B.3 Städtische Mittel -2 -2
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2 -2
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
142 Lemnitzer-Stiftung: Abwickl. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
143 Wurzer-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
5 5 -5 5 5 -5
B.3 Städtische Mittel -5 -5
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5 -5
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
144 Krauß-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
145 Müller-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
4 4 -4 4 4 -4
B.3 Städtische Mittel -4 -4
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4 -4
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
146 Menschenrechtsstift:Abwickl. Wertpapiere
716 716 -716 -705 716 716 -716 -705
B.3 Städtische Mittel -11 -11
B.3.1 Städtische Mittel investiv -11 -11
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
147 Zuweisungen für Investitionen
-28.000 -7.000 -7.000 -7.000 -7.000
B.3 Städtische Mittel 28.000 7.000 7.000 7.000 7.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv 28.000 7.000 7.000 7.000 7.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
149 Telle-Stift.: Abwickl. Wertpapiere
3 3 -3 3 3 -3
B.3 Städtische Mittel -3 -3
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3 -3
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
534 Dorothea Herzog-Stift.: Abw. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

bis 2015 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
699 Stiftung Jürgen Wolff.: Abw. Wertpapiere
0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
732 E.u.G.Berwind Stiftung: Abw.Wertpapiere
10 10 -10 10 10 -10
B.3 Städtische Mittel -10 -10
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10 -10
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

Rauhäckerstr.: Dependance Kfz.-Zulassungsstelle

  1. Die Kfz-Zulassung muss den bisherigen Standort in der Großreuther Str. 115 b aufgeben (geplante Erschließung des Grundstücks als Baugebiet). Aus verkehrlichen Gründen kann am geplanten neuen Standort am Rathenauplatz der gewerbliche Kundenverkehr mit Autotransportern nicht abgewickelt werden, daher musste ein zweiter Standort sucht werden, der durch eine verkehrsgünstige Lage den Standort am Rathenauplatz entlastet. Es wird ein einstöckiges Verwaltungsgebäude inkl. überdachter Prüfhalle und Besucherparkplätzen errichtet. Der neue Standort der Dependance Kfz.-Zulassung ist noch nicht klar.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten, wegen notwendigen Nachbarschutz (Schallschutz), wahrscheinliche Bodenkontaminierung und Spartenverlegung. Verschiebung der Mittel um 1 Jahr von 2017 nach 2018.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

Umstellungskosten von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr

  1. Im Wesentlichen sind folgende Umstellungen/Beschaffungen vorzunehmen: Koppelung der Hard- und Software in der Feuerwehrleitstelle, Umrüstung verschiedener Arbeitsplätze, Beschaffung von Fahrzeug- und Handfunkgeräten sowie eines Messplatzes und neuer technischer Ausstattung für die Digitalfunkwerkstatt. Außerdem sind digitale Meldempfänger und Alarmgeber zu beschaffen.

  2. keine

  3. Kostenanschlag

  4. Vom Land: Zuweisungen (Sonderförderprogramm)

00026 und 00577

Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb

wartet - eingeplant in 2019 -

  1. Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten gemäß Baukostenindizierung

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019 Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Etwaige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Umgestaltung Hauptmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)

  1. Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.

  2. Verschiebung des Maßnahmenbeginns.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Gestaltung Nelson-Mandela-Platz

rung sind im Gesamtansatz enthalten. -

  1. Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; darüber hinaus Kostenerhöhung auf Grund der Berücksichtigung von Altlastenentsorgung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, zusätzlichen Planungsleistungen sowie Grunderwerb – bei geringfügiger Erhöhung der (bisherigen) Einzahlungen.

  3. Kostenberechnung

  4. Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.

00051, 00052, 00579

Straßenbahn bis Wegfeld: Grunderwerb / Bau / Infrastrukturzuschuss

Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. -

  1. Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.

Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger Straße / Kilianstraße / Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße / Bamberger Straße / Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.

Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil, der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg / VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die VAG ausgezahlt.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen vom Land sowie Zuschuss von SUN zur Finanzierung des Kanals, der als Stadtvermögen aktiviert wird. Zudem Verkaufserlös für Grundstück der Straßenbahnendhaltestelle Thon (erwartet in 2017).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)

  1. Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw. das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht (WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

00054, 00055

Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich

  1. Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den Nelson- Mandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Allersberger Straße.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs

  1. Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.

Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.

  1. Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren, dadurch Verschiebung der Ansätze; Fortschreibung mit Preissteigerungsindex, Personalkosten bis 2028 sowie inkl. Kosten für freiwillige UVP, Baugrunduntersuchung und Öffentlichkeitsarbeit – auch entsprechende Anpassung der Ansätze für Einzahlungen.

  2. Kostenannahme

  3. Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.

Bayernstraße

  1. Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben Kostenerhöhung durch Teuerungszuschlag sowie entsprechend höher angesetzte Einzahlungen.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Eibacher Hauptstraße

  1. Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG

Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW)

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße

  1. Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).

Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.

  1. Kostensteigerung auf Basis aktualisierter Kostenschätzung (komplexes Verfahren, beengte Platzverhältnisse, langfristige Kostenfortschreibung) sowie entsprechend angepasste Ansätze auf Grund Neuschätzung der Einzahlungen.

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.

Wöhrder See

  1. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der Stadt Nürnberg werden die Grünanlagen um den Unteren Wöhrder See umgebaut.

Im Rahmen der seit 2013 laufenden Maßnahme wurden bereits folgende Maßnahmen realisiert: Promenade am Sandstrand (2013).

Folgende Projekte befinden sich noch in Bau: Grünanlage Kressengartenstraße (2015/2016), Brücke am Ableitungsbach (2015/2016).

Folgende Teilprojekte/Maßnahmen befinden sich derzeit in Planung: Norikusbucht mit Wasserspielplatz (2016/2018), Promenade am Sandstrand BA 2 (2016/2017), Nordufer / Pegnitztalradweg (2016/2018).

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Sanierung Brücke Hallertor

  1. Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von 1963 besteht die Brückenanlage aus 4 baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt. Mit der Maßnahme werden auch die Unterführung zum Kontumazgarten und die Umgestaltung des Kontumazgartens umgesetzt.

  2. Überarbeitete Kalkulation sowie erster Zuwendungsbescheid ergaben geringere Kosten sowie höhere Einzahlungen; daneben Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenanschlag

  4. Zuwendungen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm sowie vom Land gem. GVFG.

Ersatzneubau der Brücke Klenzestraße (BW 1.361)

  1. Die im Jahr 1937 von der damaligen Reichsbahn errichtete Brücke an der Klenzestraße über die Zufahrtsgleise zum Rangierbahnhof weist eine Reihe von Schäden auf, u. a. Risse in tragenden Betonbauteilen. Die Brücke können nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen überqueren. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, deswegen wird ein Neubau angestrebt.

  2. Neue Maßnahme – vorbehaltlich Kostenprüfung durch Rpr sowie Projekt-Freeze.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss

Siehe Erläuterung bei Maßnahme 00052 Straßenbahn bis Wegfeld.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

"Umzug" des Verkehrsrechners

  1. Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.

Aufgrund eines statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, zu räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden.

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

Ersatzbeschaffung Hardware Integrierte Leitstelle

  1. Die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist im September 2010 in Betrieb gegangen. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Dazu muss Vorsorge getroffen werden, um die Integrierten Leitstellen gegen Ausfallzeiten wegen technischer Defekte zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) für die in Teil A (Informationstechnik) und 120 Monate (Phase 2) für die in Teil B (Kommunikationstechnik) des Muster-LV, Teil II, genannte Informations- und Kommunikationstechnik durch das Staatsministerium des Innern vorgesehen.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten wegen erweiterten IuK-Austausch und notwendigen Softwareanpassungen; Erhöhung der Einzahlungen aufgrund höheren förderfähigen Kosten.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Stadtumlandbahn - Planung

  1. Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.

Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des dem Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Kostenerhöhung wegen höherer Verbandsumlage.

  2. Kostenannahme

  3. keine

Ringbuslinien

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.

Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität 1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst wurden: An voraussichtlich drei Kreuzungen sind Umbauten erforderlich, um Haltestellen realisieren zu können. Außerdem müssen an vier Lichtsignalanlagen (LSA) die vorhandenen Steuergeräte erneuert und Beschleunigungsprogramme neu erstellt werden. An 23 LSA müssen Versorgungsänderungen in geringerem Umfang vorgenommen werden, um die Beschleunigung der neuen Linien an bereits mit ÖPNV- Beschleunigung ausgestatteten LSA zu gewährleisten.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Reduzierung der Gesamtkosten, da in späteren Jahren nur noch die Priorität 2a umgesetzt wird.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Umgestaltung Obstmarkt

Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -

bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -

  1. Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenannahme

  4. Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Ansbacher Straße (Radwegeausbau) mit Schlosskreuzung Stein

  1. In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.

Der Ansatz wird erweitert um den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Kostenanteil an der Maßnahme des Staatlichen Bauamts im Bereich der Kreuzung am Schloss Stein (AfV vom 21.01.2016). Beide Maßnahmen sollen zusammen 2017 baulich umgesetzt werden.

  1. Mehrkosten aus Kreuzungsvereinbarung sowie entsprechend höhere Einzahlungen angesetzt.

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“; vom Land gem. GVFG.

St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr.

  1. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.

In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei Maßnahme 00063 veranschlagt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich

  1. Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Masterplan Freiraum

  1. Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Generalsanierung Obere (südliche) Karlsbrücke

  1. Risse unter der Sandsteinbrüstung stellen eine Sicherheitsgefahr dar – der Gehweg musste teilweise gesperrt und die Überfahrt auf maximal 7,5 Tonnen beschränkt werden. Die Sanierung soll die ursprüngliche Tragfähigkeit wieder herstellen.

  2. Neuaufnahme

  3. Projekt-Freeze

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Mängelbeseitigung Sanierung Lagune

  1. Aufgrund unterschiedlicher Mängel im Bereich der Lagune (undichter Beckenkopf und Rohrdurchdringungen) sind diverse Sanierungsmaßnahmen notwendig.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenrahmen

  4. Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnsystem

  1. Im Rahmen des alle fünf Jahre durchzuführenden Feuerwehrberichts wurde FW am 12.12.2012 vom Stadtrat beauftragt, ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen zu erstellen. Aus dem Ansatz werden die Erneuerung des bestehenden Sirenenwarnsystems und die flächendeckende Erweiterung finanziert, so dass Bürger/innen rechtzeitig vor Gefahren, die von Störfällen, Großschäden oder Katastrophen ausgehen, gewarnt werden können. Gleichzeitig dient das Sirenenwarnsystem zur Alarmierung der örtlichen freiwilligen Feuerwehren.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenrahmen

  4. keine

Proesler Straße

  1. Die Erschließungsmaßnahme „Proesler Straße“ muss bis zum Jahr 2021abgerechnet sein. Es ist daher notwendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen. Bevor die gesicherte Erschließung hergestellt werden kann, muss die im B-Plan festgesetzte Lärmschutzwand (nicht beitragsfähig nach BauGB) gebaut werden, da diese sonst nicht mehr zugänglich ist. Der Bau der Lärmschutzwand ist für 2017 vorgesehen, der Straßenbau soll 2018 erfolgen. Mit dem Bau des Kanals wurde von SUN bereits 2016 begonnen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. Erschließungsbeiträge

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Lehrberger Straße

  1. Die Erschließungsmaßnahme „Lehrberger Straße“ muss bis zum Jahr 2021 abgerechnet sein. Es ist daher notwendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen. Der Straßenbau ist für 2018 ff vorgesehen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. Erschließungsbeiträge

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule (ÖPP)

  1. Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Schule sowie eine weitere staatliche Fachoberschule soll im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet werden. Der Abschluss mit dem Vertragspartner wurde am 08.07.2015 vom StR beschlossen. Der Baubeginn erfolgte 2015, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2017/2018 vorgesehen.

  2. Erhöhung der Einzahlungen, da das Herrichten des Grundstückes voraussichtlich förderfähig ist.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

Viatisstraße: Neubau von Volksschule und Hort (2), einschließlich Bolzplatz

  1. Der bestehende Bau wurde abgerissen, es wird ein Neubau der Schule sowie ein zweigruppiger Hort im Rahmen eines Massivbaus im Passivhausstandard errichtet. Zur Gewährleistung der Raumluftqualität wird eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut. Außerdem entsteht ein Bolzplatz.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer notwendiger Ausstattung.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

VS Schweinauer Str. 20; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)

  1. Es ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die Vergabe der Gebäudemanagementleistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leonhard) erfolgt in Form einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) durch die WBG-Kommunal.

Die Schule befindet sich derzeit im Bau, die Inbetriebnahme ist für den Schuljahresbeginn 2016/2017 vorgesehen.

  1. keine

  2. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)

  1. Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.

  2. Erhöhung der Einzahlungen, da höhere förderfähige Kosten.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)

stehen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.-

  1. Da die derzeitige BBS abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Es ist geplant, die Schule über ein ÖÖP-Projekt zu verwirklichen (StR-Beschluss vom 17.04.2013). Der Vertragsabschluss kann erst nach Vorliegen einer Kosten berechnung und einer darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen. Die Inbetriebnahme ist für frühestens 2019 geplant.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenannahme. Außerdem werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl-Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)

  1. Gem. StR-Beschluss vom 17.04.2013 wird an der Bertolt-Brecht-Straße die Dependance Zugspitzstraße im Rahmen eines ÖÖP-Projektes mit der wbg kommunal vorangetrieben. Der Neubau von Grundschule und Hort wird derzeit von der wbg-k geplant, bisher wurden nur vorbereitende Maßnahmen am Grundstück durchgeführt. Die Schule soll 2017 in Betrieb gehen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran schlagt werden.

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

00179, 00181 - 00183

Generalsanierung Schulen (ÖPP)

  1. Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:

00179 Sigena-Gymnasium 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle 00182 Kopernikusschule 00183 Adalbert-Stifter-Schule

Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten und Vandalismusschäden sowie die Zins- und Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.

  1. Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten und aktuellen zuschussrechtlichen Gegebenheiten. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.

  2. Kostenberechnung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

B7, Pilotystr. 4: Küchenerneuerung C 219

  1. In der Berufsschule 7 muss die Großküche generalsaniert werden.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15)

  1. Es sind eine Aufstockung des IZBB-Gebäudes um weitere Klassen, ein Ersatz für den Pavillon sowie der Ausbau des Treppenhauses als 2. Fluchtweg geplant.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Außerdem werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15).

AKR: Aufstockung und Erweiterung Neubau, Umbau Altbau (FAG plus 15)

  1. Der Neubau der Adam-Kraft-Realschule soll aufgestockt werden. Außerdem sind eine Erweiterung des Speisesaals im Erdgeschoss sowie der Umbau von Räumen im Altbau und eine energetische Sanierung der Turnhalle geplant. Auch eine Brandschutzmaßnahme im Bereich der Flure wird über diese MIP-Nr. durchgeführt.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Neue Hegelstr. 17: Erweiterung

  1. Die Grundschule in der Neuen Hegelstr. 17 soll erweitert und die Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung ausgeweitet werden. Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veranschlagt. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer notwendiger Ausstattung. Außerdem werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

B12, Nunnenbeckstr. 40: Umbau, Erweiterung (FAG plus 15)

  1. An der städtischen Wirtschaftsschule B12 wird eine ca. 334 m² große Erweiterung für die gebundene Ganztagesbetreuung auf eine Kapazität von maximal 80 Schülerinnen und Schülern geplant. Das Raumprogramm deckt den im Bereich der Ganztagsbetreuung längerfristig erwarteten Bedarf ab. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal.

  2. Verringerung der Einzahlungen, da geringere förderfähige Kosten als ursprünglich angenommen.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Uhlandstr. 33: Umbau

  1. Die Kleinhallen an der Uhlandschule sollen für die Ganztagesbetreuung ausgebaut werden. Geplant ist eine Speisesaal, Aufenthaltsräume und Räume für die Mittagsbetreuung. Die Maßnahme wird von der WBG- Kommunal geplant.

  2. Aufgrund von notwendigen Umplanungen hinsichtlich des Zwischengeschosses entstanden Mehrkosten und ein geänderter Mittelabfluss. Außerdem werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer

  1. Die Stadt Nürnberg errichtete in den Nachkriegsjahren (ca. 1955 -1965) einige Messehallen für die Spielwarenmesse, in der Nähe des Stadtparkes an der Äußeren Bayreuther-/ Deumentenstraße. Da das Platzangebot für die Messe am Standort im Laufe der Jahre nicht mehr ausreichend war, wurden ca. 1973-1974 in der Südstadt die neuen Messegebäude gebaut.

Der Stadtrat beschloss 1973 die „alte Messe“ in ein modernes Berufsschulzentrum umzubauen. 1979 erfolgte die Neuerrichtung des ca. 155 langen, 4-geschoßigen Bauteiles E, an der Wieselerstraße, welche als nördliche Spange die Mehrfachturnhalle Bauteil D (einstige Messehalle) mit dem Bauteil F (einstiges Messehaus) verband. In Bauteil E und F soll der notwenige Umbau erfolgen.

Bereits seit 2011 wurden erste Planungsschritte unternommen, die Beruflichen Schulen räumlich umzustrukturieren und damit einhergehend Konzentrationen der Ausbildungsrichtungen an Schulen zu erreichen. Vor allem die B3 mit den unterschiedlich gewachsenen Berufsfeldern Gastronomie, Hotellerie und Lebens mittelhandwerk, verteilt sich über drei Standorte. Der Berufsbereich Küchen und Gastronomie befindet sich bereits im Bauteil F des Schulzentrums. Bäcker und Konditoren sind in der Sulzbacher Str. 102 und die Fleischer in der Schlachthofstr. 8 untergebracht.

Ziel ist es, die drei vorgenannten Standorte zu einem „Kompetenzzentrum Ernährung“ im Berufsbildungszent rum in den aneinandergrenzenden Bauteilen E und F zusammenzuführen. Die Praxisräume der Bäcker und Konditoren sollen im Bauteil E –Erdgeschoss- und die der Fleischer im Gastronomiebereich –Bauteil F, integriert werden. Hierfür ist es erforderlich, die sich noch im Bauteil E befindenden Fotografen der B6 in den Druckbereich des Bauteils B+C zu verlagern. Die Ausbildung der Fotografen soll räumlich in den grafischen Druck- Medienbereich der B 6 in Nähe der Mediengestalter integriert werden. Das Schülercafe der B5, welches sich bereits im Flurbereich vor den Bäckerräumen befindet, wird den baulichen Anforderungen entsprechend ertüchtigt.

Der Umbau für die Bäcker und Konditoren umfasst den kompletten Rückbau der gesamten Haustechnik ein schließlich abgehängter Decken und Estrichen. Die Lüftungskanäle im angrenzenden Flurbereich einschließ lich Schülercafe muss komplett ausgebaut werden.

Somit wir Flur und eigentliche Schulungsräume komplett saniert und mit neuer Haustechnik inklusive Lüftungsanlage ausgestattet. Estrich und Bodenbelag sowie abgehängte Decken werden neu erstellt. Im Flur muss eine F30-Decke zur Abschottung der dort befindlichen Elektroleitungen eingebaut werden. Das Schülercafe wird neu ausgebaut.

  1. Erhöhung der Einzahlungen, da voraussichtlich höhere förderfähige Kosten.

  2. Kostenberechnung

  3. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:

00668 und 00669

tig deckungsfähig. –

00668 Neue Hegelstr. 17: Brandschutz 00669 Herschelplatz 1: Brandschutz

Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhallen

  1. Durch den Großbrand am Standort Zugspitzstraße im April 2015 wurden die bestehenden Turnhallen sowie einige Schulräume zerstört. Es wird daher nunmehr als Ersatzneubau eine Zweifachturnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen sowie diversen Grundschulräumen (Pausenhalle, Musiksaal, Werkraum, Mehrzweckraum) geschaffen. Die Zweifachturnhalle wird in Systembauweise ausgeführt, der angelagerte zweigeschossige Gebäuderiegel mit Sportbetriebsflächen und diversen Grundschulräumen in Massivbauweise. Die Planung und Ausführung wurde von der WBG-Kommunal übernommen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. keine

Umweltstation Wöhrder See

Vorbehaltlich der BIC-Kostenprüfung!

  1. Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet integrierte und innovative Solararchitektur erfolgt. Wegen der örtlichen Nähe zur Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm werden auch Experimentierstationen im Bereich der erneuerbaren Energien an dem Standort realisiert.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenschätzung.

  3. Kostenschätzung

  4. Zuweisungen vom Freistaat Bayern und Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wird mit einer Spende gerechnet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA

Vorbehaltlich der BIC-Kostenprüfung!

  1. Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und den Neubau einer 3-fach Turnhalle. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG

Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt Taekwondo

  1. Durch die überragende Förderung in ihren Heimatvereinen und eingebunden in die Sportförderung der Sport- Elite-Schule Bertolt Brecht, konnten einige Sportlerinnen und Sportler internationale Erfolge erzielen. Die Stadt beabsichtigt deshalb in Zusammenarbeit mit der Deutschen und Bayerischen Taekwondo-Union sowie den örtlichen Vereinen die Errichtung eines Bundes- und Landesstützpunktes in Nürnberg. Der Stützpunkt im Leistungszentrum Nürnberg Südost wird in das nordwestliche Teilgrundstück der Bertolt- Brecht-Schule eingebunden. Es sollen 2 Halleneinheiten mit modern ausgestatteten Räumen zur Trainingsunterstützung mit entsprechenden Sanitär- und Betriebsräumen entstehen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. Zuweisungen von Bund und Land. Außerdem wird eine Spende erwartet.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Interim: Umbau Hansapark B10

  1. Das Mietobjekt Hansaparkt wird derzeit von der Johann-Pachelbel-Realschule genutzt. Nach Fertigstellung des Neubaus in der Rothenburger Str. im Sommer 2017 zieht die Johann-Pachelbel-Realschule aus dem Gebäude aus und es muss vor dem Einzug der B10 für die schulischen Belange der B10 zum Teil umgebaut werden. Der Einzug der B10 ist im Oktober 2017 geplant. Der Umbau erfolgt durch den Vermieter, die Stadt leistet einen Investitionskostenzuschuss.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenberechnung

  4. keine

Schulen Maiacher Straße - Trafostation

  1. Im Baufeld des geplanten Schulneubaus befindet sich momentan eine in Betrieb befindliche Trafostation der Main-Donau-Netzgesellschaft. Als Vorabmaßnahme ist die Trafostation incl. vorhandener Medienanschlüsse auf dem gesamten Baufeld rückzubauen, das Baugrundstück ist neu zu erschließen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

Regenbogenstr. 73: Dachsanierung

  1. Die komplette Dachsanierung des Gebäudes in der Regenbogenstraße 73 ist aus Sicherheitsgründen erforderlich, da erhebliche Mängel an der Dacheindeckung und deren Unterkonstruktion festgestellt wurden.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat I:

Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

  1. Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden.

Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wurde auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h. gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen Rahmen gehalten. Durch Verschiebungen im Projektverlauf werden im Jahr 2017 keine für das Jahr eingeplanten Finanzmittel benötigt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkverteilerschränke

  1. Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt. In den angemeldeten Beträgen sind die Mehrung der benötigten Telefongeräte und die Software für die Verbindung zwischen den Telefonie- und herkömmlichen PC- Funktionen beinhaltet. Hierbei ergibt sich eine große Abhängigkeit zum Datennetz.

Aufgrund der Erfahrungen im Roll-Out von VoIP sind Anpassungen in der Technik notwendig. Dies betrifft insbesondere die Ausfallsicherheit, die Benutzerfreundlichkeit bei den Anrufübernahmegruppen sowie die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz. Daneben ist der jährliche Zuwachs an neuen Telefonteilnehmern berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 118.773 €. Bei der ursprünglichen VoIP-Einführung war der Eigenbetrieb NüSt noch nicht berücksichtigt worden. Dies soll nun geschehen und ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 244.100 € verbunden. Darin sind nicht enthalten evtl. Erweiterungen der WLAN- und LAN Infrastruktur. Dies wird von NüSt separat angemeldet. Die Leistungserbringung wird über primäre Verrechnungen (monatliche Leistungsverrechnung) an NüSt abgerechnet.

Wegen größerer Verzögerungen und Schwierigkeiten beim Roll Out kann bis Jahresende nicht der volle Umfang realisiert werden. Da die Preisbindung Ende 2016 ausläuft ist in 2017 mit 15% höheren Preisen zu rechnen (Annahme). Der nicht zu realisierende Teil entspricht dem Finanzvolumen von 2016, so dass sich Mehrkosten in Höhe von 188.250 € ergeben.

  1. Erhöhung der Gesamtkosten, wegen VoIP-Technik, Einführung VoIP bei NüSt und Preisaufschlägen.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung

  1. Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen für SKN weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteigenen IT und zur Prozessoptimierung sowie zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an. Bis 2018ff sind dies:

 Archivierung: Auslagerung der Daten früherer Geschäftsjahre auf billigeren Archivspeicher mit langsamerer Zugriffsgeschwindigkeit. Nutzen: Bessere Performance des Systems, weniger hochverfügbarer Speicher im Online-Zugriff notwendig (Kostenersparnis), besserer Durchsatz bei der Datensicherung (Zeit- und Kostenersparnis)  BIC Stufe 2 für H und BIC für UB: Das Baukostencontrolling ist in der Stufe 1 erfolgreich bei H für fremdvergebene Investitionsbaumaßnahmen in Pilotbereichen angelaufen. Es muss flächendeckend eingesetzt werden. Die Funktionalität muss auf Baumaßnahmen in Eigenregie und Pauschalmaßnahmen erweitert werden. Nutzen: Verbesserte Baukostenkontrolle (Kostenersparnis)  Anbindung Dokumentenmanagement: Das DMS, das derzeit stadtweit eingeführt ist wird mit den Fachfunktionen von SAP integriert. Bestimmte Prozesse z. B. der Rechnungseingang werden zentralisiert und verbessert. Nutzen: Verbesserte Prozesse, bessere Performance, Speicherplatzersparnis (Kostenersparnis)  Konzernbilanz: Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine Konzernbilanz zu erstellen ist das SAP System entsprechend zu erweitern.  Ausbau des Berichtswesens (BI) Mit dem Produkthaushalt wurde das bisherige Standard-Berichtswesen in SAP-BW überführt. Das so entstandene Controlling Informationssystem wird weiter ausgebaut und um weitere Informationsbereiche (z.B. Liegenschaftswesen, Gebäudemanagement, Baucontrolling, ...) ergänzt. Es wird mit Hilfe von zeitgemäßen Instrumenten zum Management- Informationssystem ausgebaut. Nutzen: Verbessertes Controlling (Kostenersparnis), transparentere Informationen. Der Ansatz in den Jahren 2015 bis 2017 wurde um 200000 erhöht u. a. wegen der Einführung von Business Objects.  Anbindung der Einkaufslösung: Das Einkaufsportal wird an das SAP System medienbruchfrei angebunden. Nutzen: Einkaufsprozess optimiert (Kostenersparnis), Obligo transparent sichtbar (verbessertes Controlling)

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenansatz

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Migration MS Office 2007 auf Office 2013

  1. Für das stadtweit im Einsatz befindliche Office-Paket (Textverabeitung, Tabellen-kalkulation usw.) MS- Office2007 stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereinigungen, Sicherheitsupdates) zum 09.10.2017 ein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten Version des Office-Pakets zwingend erforderlich. Der Einsatz einer Open Source Office Software ist wegen der Unverträglichkeit mit diversen Fachverfahren (z.B. SAP, DMS,…) nicht möglich.

Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Office-Version (derzeit MS-Office2016 - Herstellersupport bis 2026) wird aufgrund aufwändiger Tests der Verbindungen von über 400 Fachverfahren bei den Dienststellen und Eigenbetrieben zu MS-Office und ggf. erforderlicher Einweisungen der Nutzerinnen und Nutzer ein Umstellungszeitraum von ca. zwei Jahren geschätzt. Die technischen Vorbereitungen wurden bei OrgA/IT im 3.Q/2015 begonnen. Im 2.Q/2016 soll die stadtweite Umstellung beginnen.

  1. keine

  2. Kostenansatz

  3. keine

Einführung der elektronischen Personalakte

  1. Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig die Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in die Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente und die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für einen bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B. Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten zugreifen zu können. Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine elektronische Sachbearbeitung geschaffen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Umbau Ehrenhalle inkl. Catering-Raum

  1. Es handelt sich um eine Baumaßnahme im Gebäude Rathausplatz 2 als Folge der Implementierung eines Rathausinformationssystem im Rahmen der künftigen „Historischen Bildungsachse Burg – Fembohaus – Rathaus. Begleitend zur Planung und Gestaltung dieser stadtgeschichtlichen Dauerausstellung in der Ehrenhalle werden in einem ersten Bauabschnitt die Ehrenhalle und angrenzende Bereiche in ihrer Substanz und Infrastruktur (Klima, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Pfortenneugestaltung, Brandschutz, Sicherheit) zeitgemäß ertüchtigt.

Dabei muss auch der bisherige Cateringbereich aufgrund der neuen Raumnutzung (Lüftungszentrale und künftige Haltestation des Personenaufzuges) in andere Räumlichkeiten des Gebäudes verlegt werden. Diese sind entsprechend zu ertüchtigen.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenberechnung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat II:

Sozialraumgebäude Gärtnerei Westfriedhof

  1. Die Sozialräume für Mitarbeiter der Gärtnerei Westfriedhof sind in einem schlechten und teilweise sehr schlechten Zustand.

 Die Wasser- und Abwasserleitungen sind marode und korrodiert. Aus allen Leitungen kommt braunes, vermutlich eisenhaltiges Wasser.  Die Heizungsanlage befindet sich im Aufenthaltsraum  Die Duschräume weisen Feuchteschäden auf, Belüftung ist nur unzureichend möglich mit der Folge von Schimmelbildung  WC ist nur über den Hof erreichbar  Räume für die Trocknung der Arbeitskleidung ,auf Grund der Tätigkeit im Freien unverzichtbar, sind nicht vorhanden  Umkleideräume sind für die Anzahl der Mitarbeiter zu klein, Platz für die Spinde fehlt  Fenster undicht und im derzeitigen Zustand nicht sinnvoll nachzurüsten  Frauen können wegen fehlender Umkleidemöglichkeit nicht eingestellt werden

Auf Grund beengter Verhältnisse kann der Neubau nur am bestehenden Standort errichtet werden. Dazu muss das vorhandene Gebäude abgerissen werden. Das Personal wird während der Bauzeit in einem Interimsgebäude (Container) untergebracht. 2) Neuaufnahme

  1. Kostenberechnung

  2. keine

Einführung eRechnung

  1. Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) müssen die Stadt Nürnberg und Ihre Eigenbetriebe bis spätestens zum 27.11.2019 den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglichen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung hat Ref. II in Kooperation mit OrgA für den Zeitraum 2017 bis 2019 das Projekt „Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung - eRechnung“ aufgesetzt. Die über die MIP-Maßnahme bereitgestellten Mittel werden zur Finanzierung von externen Beraterkosten, der Beschaffung und Implementierung einer Rechnungseingangssoftware und der Anbindung an das ERP-System von SAP und das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Firma Fabasoft benötigt.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat III:

Keine MIP-Einzelmaßnahmen.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat IV:

Dokumentationszentrum: Abschließender Ausbau

  1. Die Säulenhalle soll in eine Veranstaltungs- und Ausstellungshalle für Besucher umgestaltet werden. Hierzu sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: Einbau der notwendigen technischen Infrastruktur, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, einer Heizungsanlage sowie einer Alarmanlage. Die Mittel dienen aber auch für den Ausbau von Büro- und Lagerräumen sowie für Planungskosten.

  2. Zusätzliche Einzahlungen i.H.v. 10,7 Mio. € aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (6 Mio. €) und Landesmittel (4,7 Mio. €). Da die Vorplanungen nun umfangreicher werden ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme nach hinten.

  3. Kostenannahme

  4. Spenden; Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (6 Mio. €), Landesmittel (4,7 Mio. €)

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße

In den Gesamtkosten sind 52 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Im Nürnberger Westen wird auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AEG eine Kulturwerkstatt unter Einbeziehung mehrerer Nutzer errichtet. Neben der Nutzung als Kulturladen wird das Gebäude nach Fertigstellung der Baumaßnahme als Zentrale der Musikschule Nürnberg genutzt. Außerdem soll der KinderKunstRaum, die Akademie für Schultheater und Theaterpädagogik sowie das Centro Espanol in den Räumen untergebracht werden. Am 12/13.11.2016 wird die „Kulturwerkstatt Auf AEG“ eröffnet.

  2. keine

  3. Kostenanschlag

  4. Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West - Strukturprogramm“

Kulturwerkstatt Auf AEG-Fürther Straße: Grunderwerb

Die Maßnahme ist ausfinanziert.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Gemeinschaftshaus Langwasser: Generalsanierung, 2. BA+ 3.BA

53 T€ wurden in den 1. BA verschoben. Es wird ein MwSt.-Mischsatz von 5,649 % angenommen.

  1. Der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Gebäudeinneren, darunter die Erneuerung der technischen Anlagen, der Einbau eines Aufzugs für die behindertengerechte Erschließung der Bibliothek, die Instandsetzung der Toilettenräume, die brandschutztechnische Ertüchtigung und eine teilweise Erneuerung des Mobiliars bei unveränderter Nutzung des Gebäudes. Der dritte Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung der Gaststätte mit Außenanlagen und der ehemaligen Hausmeisterwohnung. Nur durch die Zusammenführung der beiden Bauabschnitte konnte eine Förderung aus dem Städtebauprogramm „Soziale Stadt Langwasser“ generiert werden.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten durch Zusammenführung des 2. + 3. Bauabschnittes.

  3. Kostenberechnung

  4. Spenden; Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt Langwasser“ 4,718 Mio. €

Sebastianspital: Umbau-, Interims- und Abbrucharbeiten an verschiedenen Häusern für die HfM

  1. Nach gründlichen Untersuchungen des Hochbauamtes hat die Stadt Nürnberg den endgültigen Standort der Hochschule für Musik auf das Areal Veilhofstr. 34, Haus 1, festgelegt. Im Hinblick auf die Verstaatlichung der Hochschule ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, die räumlichen Voraussetzungen für den Hochschulbetrieb zu schaffen. Seitens des Hochbauamts wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis ist die Grundlage für die Veranschlagung der Kosten im MIP.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostenindexsteigerung und höherer Bauverwaltungskosten. Desweiteren Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenanschlag

  4. Zuweisungen vom Land und Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Z-Bau 2. BA

  1. Der Saal im Z Bau wird im 2. Bauabschnitt für Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 stehenden Personen, bei Reihenbestuhlung mit bis zu 540 Personen ausgebaut und bezüglich der baulichen, technischen und akustischen Ausstattung für einen mittelgroßen Konzertbetrieb im Bereich der elektronisch verstärkten Musik und für Veranstaltungen mit erhöhter Sprachverständlichkeit vorbereitet. In den Kellerräumen werden im 2. Bauabschnitt insgesamt acht Proberäume für regionale Musikgruppen realisiert. Analog zu den Kunst- und Kreativräumen im Bauteil A stehen diese Räume ausschließlich als fest vermietete Übungsflächen für Bands und Einzelmusiker zur Verfügung.

  2. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund weiterer notwendiger baulicher Maßnahmen (u.a. veränderte gesetzliche Vorgaben), die im Rahmen des 2. Bauabschnittes anfallen, sowie nutzerspezifischer Mehrkosten im Außen-, Keller-, Gastronomie- und Backstagebereich.

  3. Kostenberechnung

  4. Spende Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg (665.000 €); Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (4 Mio. €)

Informationseinheit Ehrenhalle

  1. Als Ergebnis des Bürgerentscheids zum Thema Historischer Rathaussaal aus dem Jahr 2014 soll eine Informationseinheit in die Ehrenhalle integriert werden. Die Realisierung erfolgt aktuell und soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat V:

Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung Kindertageseinrichtung (3 + 3)

und Ausstattung. -

  1. Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2 Gruppen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der Terrasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte Einrichtung bedarf dringend der Sanierung.

  2. keine

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

Rothenburger Straße: Generalsanierung Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Kindergarten (1 Grup-

pe), Kinderhort (3 Gruppen) und Kinderkrippe (2 Gruppen)

  1. Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom 27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rothenburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar. Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort

- Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule

entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG und KBF

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Zuschuss Bau Zentralküche NüSt

  1. Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U).

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Umsetzung Container Thoner Espan – vormals Kinderhort Johannes-Brahms-Straße (Container)

  1. Es ist die Umsetzung des Containers vom Thoner Espan in die Weiltinger Str. vorgesehen. Die Maßnahme war ursprünglich dem Hortnotprogramm zugeordnet.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Verschiebung der Mittel um 1 Jahr von 2017 nach 2018. Auf Grund der Erhöhung der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG der förderfähigen Kosten ergibt sich eine höhere Drittmittelerwartung.

  3. Kostenschätzung

  4. Zuwendung nach FAG

Reichelsdorfer Schulgasse 6: NB KiHo (3)

  1. Im Stadtteil Mühlhof/Reichelsdorf besteht momentan eine Versorgungsquote von 29 Prozent an Hortplätzen. Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 75 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 50 Prozent. Der dreigruppige Hort auf der Gemarkung Reichelsdorf, Fl. Nr. 36/5 wird nach Standardraumprogramm gebaut und durch einen Verbindungsgang an die Schule angebunden. Dadurch ergeben sich im Sanitärbereich Synergieeffekte mit der Schule.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Bauernfeindstr. 24: Neubau KiHo (5), MiBe (2)

  1. Im Stadtteil Rangierbahnhof Siedlung/Neuselsbrunn ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Schulkinder durch den einzigen bestehenden kommunalen Hort am Schulstandort in der Bauernfeindschule nicht ausreichend (ca. 52 Prozent). Im Schulsprengel sind Ü-Klassen mit 71 neuen Schülern. Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 125 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 53%. Der fünfgruppige Hort auf der Gemarkung: Gibitzenhof, Fl. Nr. 562/0 wird nach Standardraumprogramm auf das Schulgrundstück gebaut. Es ergeben sich Synergieeffekte durch die gemeinsame Versorgungsküche für Hort- und Mittagsbetreuungskinder (Mittagsbetreuung mit zwei Gruppen, ca. 30 Kinder). Die Versorgungsküche ist im obersten Stockwerk des Hortneubaus eingeplant.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

Pastoriussiedlung: Neubau Kinder- und Jugendhaus

  1. Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses.

Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg.

Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinderund Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll.

Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. keine

  2. Kostenberechnung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4)

  1. Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird derzeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzgelände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt.

Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken soll.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut und geplant.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; die Maßnahme enthält konsumtive Teile für Abriss und Altlasten. Auf Grund der Erhöhung der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG der förderfähigen Kosten ergibt sich eine höhere Drittmittelerwartung.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

Grimmstr. 16: Neubau KiHo (6), MiBe (3)

  1. Im Stadtteil Erlenstegen/St. Jobst ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Schulkinder durch keinen bestehenden kommunalen Hort am Schulstandort in der GS Gebrüder-Grimm-Schule gegeben. ( 0 Prozent). Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 150 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 64%. Der sechsgruppige Hort auf der Gemarkung Erlenstegen, Fl. Nr. 229/0 wird nach Standardraumprogramm auf das Schulgrundstück gebaut. Es ergeben sich durch die geplante gemeinsame Versorgungsküche für Hortkinder und die Kinder der Mittagsbetreuung Synergieeffekte (Mittagsbetreuung drei Gruppen ca. 45 Kinder).

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5)

  1. Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1). Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca. 500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raumprogrammes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf zwei Ebenen zu begrenzen.

Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; die Maßnahme enthält konsumtive Teile für den Abriss des Bestandsgebäudes. Auf Grund der Erhöhung der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG der förderfähigen Kosten ergibt sich eine höhere Drittmittelerwartung.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen nach FAG

Van-Gogh-Str.: Neubau, Kindertageseinrichtung (2 + 2 + 3)

  1. Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort. Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Option einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält.

  2. Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen. Für die Kindergrippe werden zusätzlich Zuwendungen der Richtlinienänderung des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erwartet.

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG und KBF

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gruppen) - Systembauweise

Kettelersiedlung). –

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Langfristig besteht Bedarf an 4 Hortgruppen. Als Standort wird seitens H die Fläche auf dem Schulgelände angrenzend an den Pavillon geprüft. Man hat sich darauf verständigt, in Systembauweise (Endausbau) einen 4-gruppigen Hort zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu errichten.

  2. Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gruppen) - Systembauweise

Kettelersiedlung). -

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück errichtet werden (Kinderhort Fischbacher Hauptstr. 118).

  2. Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenberechnung

  4. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Zusatzprojekt Hort Kettelersiedlung (3 + AUR) - Systembauweise

  1. Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen (Kinderhort Leerstetter Str. 5). Die allgemeinen Unterrichtsräume sind in der Maßnahme mit ca. 2,5 Mio. € enthalten.

  2. Anpassung der zu erwarteten Einzahlungen, auf Grund vom Bescheid vom 30.06.2016.

  3. Kostenschätzung

  4. Zuwendungen nach FAG

Anmeldeplattform für Kindertagesstätten

  1. Die jährliche Anmeldung von Nürnberger Familien für einen Betreuungsplatz ist mit einem hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, sowohl für die Eltern, die einen Kita-Platz suchen, wie auch das Einrichtungspersonal und die Verwaltung des Jugendamtes. Der Prozess der Vorbereitung der Anmeldung, Durchführung und Auswertung des Anmeldeverfahrens bedarf mehrerer Wochen und bindet ein hohes Maß an zeitlichen und personellen Ressourcen, sowohl auf Einrichtungsebene, wie auch in der Verwaltung des Jugendamtes. Aufgrund der manuellen Erfassung und Auswertung der Datenmaterialien auf Einrichtungsebene, bedarf es z.T. wiederholter Nachfragen und Absprachen, bevor valide und zu veröffentlichende Analysen vorliegen. Eine fortlaufende Erfassung der Nachfragen, die Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe und eine aktuelle Übersicht der freien Plätze sind mit dem derzeitigen Verfahren nicht ganzjährig möglich.

Insgesamt soll der zeitliche und organisatorische Aufwand für die Suche, Vergabe und Verwaltung von Betreuungsplätzen für die Kindertageseinrichtungen und die Verwaltung des Jugendamtes, wie auch für die Eltern vermindert werden, die dafür notwendigen Verwaltungsprozesse sollen modernisiert und effizienter werden. Die Software optimiert für die Einrichtungen das bisherige manuelle Anmelde- und Vergabeverfahren und das Jugendamt sowie die freien Träger erhalten ganzjährig und fortlaufend einen Überblick über die Bedarfssituation.

  1. Neuaufnahme

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat VI:

Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau

Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten.

  1. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen.

Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzeptes.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (55% Förderquote)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“,

Altstadt ans Wasser

Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.

  1. Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

§ 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (55% Förderquote)

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungs-

maßnahmen

Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld, Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark).

  1. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Stadterneuerungsgebiet Kraftshof

  1. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für den ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Kraftshof zählt zu den kleinen, dörflich strukturierten Ortsteilen der Stadt Nürnberg im Knoblauchsland. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen und Plätze im Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen;

  3. Kostenannahme

  4. Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ (56% Förderquote)

Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk

schlagt und im Vollzug eingezogen. -

  1. Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS-Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  3. Kostenschätzung

  4. Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

00107, 00108, 00687

U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf

  1. Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden.

Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau und soll 2019 fertiggestellt werden, siehe hierzu MIP-Nr. 107.

Für den Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) wurde ein separater MIP-Ansatz geschaffen. Beginn Vorwegmaßnahmen in 2017, Baubeginn vss. in 2018.

Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.

Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben reduzierter Ansatz investiver Einzahlungen bei Maßnahme 107 wegen geringerer Förderquote.

  2. Kostenberechnung

  3. Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem

  1. In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U- Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.

Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.

  1. keine

  2. Kostenberechnung

  3. Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).

Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen

  1. Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung

  1. Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.

Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.

Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenschätzung

  3. keine

Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme

  1. In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanierung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbereitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr, Bildung, Chancengleichheit und Integration.

Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert.

  1. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. Kostenannahme

  3. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf

Siehe hierzu unter 00107.

Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt

Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd).

  1. Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm" und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und Jugendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich zusätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“). Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Bereitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenannahme

  4. Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote)

Soziale Stadt: Altstadt Süd

Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt).

  1. Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet Altstadt- Süd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadtgrabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen

  3. Kostenannahme

  4. Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Marientorgraben 11, Sanierung der WC-Anlagen

  1. Primäres Ziel ist eine bedarfsgerechte Anzahl von Damen- und Herrentoiletten in jedem Geschoss zur Verfügung zu stellen. Davon betroffen sind die Toilettenanlagen vom Erdgeschoss bis zum 5. Obergeschoss.

Dies wird durch den Abbruch der bestehenden leichten Trennwände und den Einbau von gipskartonbeplankten Metallständerwänden mit neuer Raumaufteilung in den Sanitärbereichen der einzelnen Geschosse erreicht.

Dabei sollen das Rohrnetz für Wasser und Abwasser sowie die Heizleitungen erneuert und Heizkörper eingebaut werden. Auch sollen eine energieeffiziente Lüftungsanlage mit zentralem Abluftgerät und Nachströmung eingebaut sowie Boden- und Wandfliesen, Sanitärobjekte und Sanitärwände erneuert werden.

Bei der Sanierung der WC-Räume sollten die Forderungen laut Brandschutzkonzept bereits mit umgesetzt werden.

  1. Neue Maßnahme.

  2. Projekt-Freeze (Ältestenrat und Finanzausschuss vom 16.03.2016).

  3. KIP-Zuschuss für die Herstellung einer barrierefreien Toilette (im Erdgeschoss).

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Soziale Stadt: Langwasser

  1. Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden Prozess erarbeitet. Es enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen und -ansätze um den Stadtteil Langwasser zukunftsfähig zu gestalten und einer negativen Entwicklung, wie sie aus den Daten des Statistischen Amtes beispielsweise hervorgeht wirksam entgegenzutreten.

Am 16.12.2015 hat der Stadtrat im Rahmen des INSEKs Südost die Verwaltung mit Beschluss beauftragt, die Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten in Langwasser zu prüfen und voranzubringen.

Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus Langwasser 2. + 3. BA“ (12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der Maßnahme veranschlagt.

  1. Neue Maßnahme

  2. Kostenannahme für eine Dauer von 10-12 Jahren. Seitens der Regierung von Mittelfranken wird eine Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" in Aussicht gestellt. Dafür ist es notwendig auch im MIP die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Damit können Fördermittel für einen wichtigen Schwerpunktbereich der Stadtentwicklung Nürnbergs generiert werden. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Stadt die hierzu notwendigen Eigenmittel bereit stellt.

  3. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund- Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %.

Umbauten für Umzüge Bauhofareal

  1. Aufgrund des beabsichtigten Auszuges von SÖR werden im Bauhofareal genutzte Räume frei. Bevor ein Neubezug durch andere Dienststellen erfolgt, sind verschiedene bauliche Sanierungen und Umbauten der Räume notwendig. Eine Entscheidung über die konkreten Raumverteilungen an die Dienststellen und die damit notwendigen Umbauarbeiten soll im Rahmen einer Referentenbesprechung erfolgen.

  2. Neuaufnahme

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat VII:

Kongresshalle: Optimierung der Lagernutzung

  1. Die Lagernutzung der Kongresshalle soll umfassend optimiert und verbessert werden. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung, auch im Hinblick auf den Brandschutz, werden derzeit geprüft.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Veräußerung von Grundvermögen

  1. Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen

Flächendeckende Breitbandversorgung

  1. Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. Die Laufzeit des Förderprogramms wird voraussichtlich auf Ende 2018 befristet. In diesem Zeitfenster sind die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu realisieren.

  2. Es kommt zu einer zeitlichen Verschiebung nach hinten, da es zu Verzögerungen im Vergabeverfahren gekommen ist.

  3. Kostenannahme

  4. Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:

Tilgung ausgereiche Darlehen

  1. Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.

Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.

  1. Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen

  2. nicht relevant

  3. Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen

Versorgungsrücklage

  1. Um dem starken Anstieg der Versorgungslasten im gesamten öffentlichen Dienst entgegenzuwirken und die Finanzierung der Versorgungsausgaben in der Zukunft zu sichern, wurde gesetzlich festgelegt, dass Versorgungsrücklagen in Höhe von durchschnittlich 0,2 % der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 1999 bis 2017 gebildet werden müssen. Die Stadt Nürnberg bildet nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) eine eigene zweckgebundene Sonderrücklage für die Versorgungsaufwendungen der städtischen Beamten.

  2. Fortschreibung

  3. nicht relevant

  4. Erstattungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie des Staatstheaters für abgeordnete oder zugewiesene Beamte.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

00123 bis 00146, 00149, 00732

Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen

Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:

  1. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.

  2. Fortschreibung

  3. nicht relevant

  4. Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften

Zuweisungen für Investitionen

  1. Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).

  2. Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen

  3. nicht relevant

  4. Einzahlungen nach Art. 12 FAG

4 5 6 7
22 Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.820 4.820 -4.820 -1.117 1.270 1.270 -1.270 -281 850 850 -850 -122 1.350 1.350 -1.350 -357
B.3 Städtische Mittel -3.703 -989 -728 -993 -993
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.703 -989 -728 -993 -993
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.550 850 1.350
23 Ausbau städt. Netz-Fernsprechanl. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
540 540 -540 135 135 -135 135 135 -135 135 135 -135
B.3 Städtische Mittel -540 -135 -135 -135 -135
B.3.1 Städtische Mittel investiv -540 -135 -135 -135 -135
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
135 135
24 Ausbau LWL-Netz für Dritte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.944 2.944 -2.944 736 736 -736 736 736 -736 736 736 -736
B.3 Städtische Mittel -2.944 -736 -736 -736 -736
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.944 -736 -736 -736 -736
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 736 736

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.340 3.340 -3.340 -135 604 604 -604 -34 891 891 -891 -34 991 991 -991 -34
B.3 Städtische Mittel -3.205 -570 -857 -957 -820
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.205 -570 -857 -957 -820
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
891 891
26 Tiergarten: Um- und Ausbaupauschale (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
36 Erschließungsstraßen allgemein (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.338 4.338 -4.338 -1.765 1.182 1.182 -1.182 -410 2.589 2.589 -2.589 -1.085 567 567 -567 -270
B.3 Städtische Mittel -2.573 -772 -1.504 -297
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.573 -772 -1.504 -297
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.156 2.589 567

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P)
3.600 3.600 -3.600 -3.240 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810 900 900 -900 -810
B.3 Städtische Mittel -360 -90 -90 -90 -90
B.3.1 Städtische Mittel investiv -360 -90 -90 -90 -90
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
900 900
39 Straßenherstellung/-ausbau (KAG-Maßn.) P
6.160 6.160 -6.160 -3.572 1.540 1.540 -1.540 -893 1.540 1.540 -1.540 -893 1.540 1.540 -1.540 -893
B.3 Städtische Mittel -2.588 -647 -647 -647 -647
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.588 -647 -647 -647 -647
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.540 1.540
40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 250 250

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (P)
160 160 -160 40 40 -40 40 40 -40 40 40 -40
B.3 Städtische Mittel -160 -40 -40 -40 -40
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -40 -40 -40 -40
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
40 40
42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
4.500 4.500 -4.500 1.125 1.125 -1.125 1.125 1.125 -1.125 1.125 1.125 -1.125
B.3 Städtische Mittel -4.500 -1.125 -1.125 -1.125 -1.125
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.500 -1.125 -1.125 -1.125 -1.125
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.125 1.125
43 Bau von öffentlichen Radwegen (GE) (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
128 128 -128 32 32 -32 32 32 -32 32 32 -32
B.3 Städtische Mittel -128 -32 -32 -32 -32
B.3.1 Städtische Mittel investiv -128 -32 -32 -32 -32
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 32 32

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
44 Radwege aus 1 mach 3: Bau/Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
204 204 -204 -68 51 51 -51 -17 51 51 -51 -17 51 51 -51 -17
B.3 Städtische Mittel -136 -34 -34 -34 -34
B.3.1 Städtische Mittel investiv -136 -34 -34 -34 -34
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
51 51
45 Straßenum- und -ausbau (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.520 2.520 -2.520 630 630 -630 630 630 -630 630 630 -630
B.3 Städtische Mittel -2.520 -630 -630 -630 -630
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.520 -630 -630 -630 -630
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
630 630
46 Straßenum- und -ausbau (GE) (P)
256 256 -256 64 64 -64 64 64 -64 64 64 -64
B.3 Städtische Mittel -256 -64 -64 -64 -64
B.3.1 Städtische Mittel investiv -256 -64 -64 -64 -64
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 64 64

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
47 Lichtsignalanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
6.740 6.740 -6.740 1.685 1.685 -1.685 1.685 1.685 -1.685 1.685 1.685 -1.685
B.3 Städtische Mittel -6.740 -1.685 -1.685 -1.685 -1.685
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.740 -1.685 -1.685 -1.685 -1.685
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.685 1.685

48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

700 700 -700 175 175 -175 175 175 -175 175 175 -175
B.3 Städtische Mittel -700 -175 -175 -175 -175
B.3.1 Städtische Mittel investiv -700 -175 -175 -175 -175
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
175 175
49 Erschließ.ausgleichsmaßn.-Vorfinanz. (P)
1.412 1.412 -1.412 -960 353 353 -353 -240 353 353 -353 -240 353 353 -353 -240
B.3 Städtische Mittel -452 -113 -113 -113 -113
B.3.1 Städtische Mittel investiv -452 -113 -113 -113 -113
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 353 353

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
50 Generalinstands. v. Brücken, Stegen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
12.000 12.000 -12.000 3.000 3.000 -3.000 3.000 3.000 -3.000 3.000 3.000 -3.000
B.3 Städtische Mittel -12.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -12.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
3.000 3.000
52 Straßenbeleuchtung (P)
416 416 -416 104 104 -104 104 104 -104 104 104 -104
B.3 Städtische Mittel -416 -104 -104 -104 -104
B.3.1 Städtische Mittel investiv -416 -104 -104 -104 -104
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
104 104
53 Schaffung von Stellplätzen (P)
1.000 1.000 -1.000 -1.000 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250 250 250 -250 -250
B.3 Städtische Mittel
B.3.1 Städtische Mittel investiv
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 250 250

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
54 Spielplätze aus 1 mach 3:Bau/Sani. (P)
780 780 -780 -260 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65 195 195 -195 -65
B.3 Städtische Mittel -520 -130 -130 -130 -130
B.3.1 Städtische Mittel investiv -520 -130 -130 -130 -130
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
195 195
56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P)
2.060 2.060 -2.060 515 515 -515 515 515 -515 515 515 -515
B.3 Städtische Mittel -2.060 -515 -515 -515 -515
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.060 -515 -515 -515 -515
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
515 515
57 Grünanlagen: Grunderwerb (P)
320 320 -320 80 80 -80 80 80 -80 80 80 -80
B.3 Städtische Mittel -320 -80 -80 -80 -80
B.3.1 Städtische Mittel investiv -320 -80 -80 -80 -80
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 80 80

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
58 Spielhöfe: Bau u. Sanierung (P)
1.160 1.160 -1.160 290 290 -290 290 290 -290 290 290 -290
B.3 Städtische Mittel -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.160 -290 -290 -290 -290
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
290 290
59 Spielplätze: Bau u. Sanierung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 400
60 Kleingartenanlagen (P)
400 400 -400 100 100 -100 100 100 -100 100 100 -100
B.3 Städtische Mittel -400 -100 -100 -100 -100
B.3.1 Städtische Mittel investiv -400 -100 -100 -100 -100
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
74 Erschließungsstr. - Vorausleistungen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.520 3.520 -3.520 -2.992 880 880 -880 -748 880 880 -880 -748 880 880 -880 -748
B.3 Städtische Mittel -528 -132 -132 -132 -132
B.3.1 Städtische Mittel investiv -528 -132 -132 -132 -132
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
880 880
76 San. Freisportanlagen an Schulen (P)
920 920 -920 230 230 -230 230 230 -230 230 230 -230
B.3 Städtische Mittel -920 -230 -230 -230 -230
B.3.1 Städtische Mittel investiv -920 -230 -230 -230 -230
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
230 230
82 Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen (P)
1.116 1.116 -1.116 516 516 -516 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.116 -516 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.116 -516 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 516 516

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7

27 Zuschüsse vereinseigene Sportanlagen (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

100 100 -100 25 25 -25 25 25 -25 25 25 -25
B.3 Städtische Mittel -100 -25 -25 -25 -25
B.3.1 Städtische Mittel investiv -100 -25 -25 -25 -25
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
25 25

(3. BM)

29 EDV-Pauschale für die Nürnberger Schulen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

11.000 7.000 4.000 -11.000 2.750 1.750 1.000 -2.750 2.750 1.750 1.000 -2.750 2.750 1.750 1.000 -2.750
B.3 Städtische Mittel -11.000 -2.750 -2.750 -2.750 -2.750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.000 -1.750 -1.750 -1.750 -1.750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
1.750 1.750
31 Pauschale FAG plus 15 (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
10.380 10.380 -10.380 -5.699 880 880 -880 -483 3.000 3.000 -3.000 -1.647 2.500 2.500 -2.500 -1.373
B.3 Städtische Mittel -4.681 -397 -1.353 -1.127 -1.804
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.681 -397 -1.353 -1.127 -1.804
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 3.000 3.000

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
12.750 8.600 4.150 -12.750 -3.890 3.000 2.000 1.000 -3.000 -915 3.000 2.000 1.000 -3.000 -915 3.375 2.300 1.075 -3.375 -1.030
B.3 Städtische Mittel -8.860 -2.085 -2.085 -2.345 -2.345
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.710 -1.085 -1.085 -1.270 -1.270
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.150 -1.000 -1.000 -1.075 -1.075
2.000 2.000
70 Schulbaumaßnahmen (Pauschale) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.200 2.200 -2.200 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -2.200 -400 -400 -400 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.200 -400 -400 -400 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
400 400
75 Pauschale Modernis./Anp. FUR, HVE Schule
6.000 2.400 3.600 -6.000 1.500 600 900 -1.500 1.500 600 900 -1.500 1.500 600 900 -1.500
B.3 Städtische Mittel -6.000 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.400 -600 -600 -600 -600
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -3.600 -900 -900 -900 -900

C. Verpflichtungsermächtigungen 600 600

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
78 Weißgeräte Schulen
380 380 -380 95 95 -95 95 95 -95 95 95 -95
B.3 Städtische Mittel -380 -95 -95 -95 -95
B.3.1 Städtische Mittel investiv -380 -95 -95 -95 -95
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1 Einführung neuer DV-Verfahren
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
21 Pauschale für investive Baumaßnahmen Frh
170 170 -170 170 170 -170
B.3 Städtische Mittel -170 -170
B.3.1 Städtische Mittel investiv -170 -170
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
8 Landschaftsschutzm. m. Biotopverbund (G)
160 160 -160 40 40 -40 40 40 -40 40 40 -40
B.3 Städtische Mittel -160 -40 -40 -40 -40
B.3.1 Städtische Mittel investiv -160 -40 -40 -40 -40
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
40 40
73 Ertüchtigung/Herstellung Ökokontofl. (P)
800 800 -800 200 200 -200 200 200 -200 200 200 -200
B.3 Städtische Mittel -800 -200 -200 -200 -200
B.3.1 Städtische Mittel investiv -800 -200 -200 -200 -200
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
200 200
9 Ankauf von Sammlungsgegenständen(Ref.IV)
248 248 -248 62 62 -62 62 62 -62 62 62 -62
B.3 Städtische Mittel -248 -62 -62 -62 -62
B.3.1 Städtische Mittel investiv -248 -62 -62 -62 -62
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 62 62

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
62 Zuschüsse f. Bau KiTas freigem.Tr. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
27.884 27.884 -27.884 -15.016 15.070 15.070 -15.070 -5.013 6.814 6.814 -6.814 -5.767 3.000 3.000 -3.000 -2.635
B.3 Städtische Mittel -12.868 -10.057 -1.047 -365 -1.399
B.3.1 Städtische Mittel investiv -12.868 -10.057 -1.047 -365 -1.399
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
12.814 6.814 3.000
77 Generalsanierung von Außenanlagen KiTas
1.892 1.892 -1.892 -662 392 392 -392 -137 500 500 -500 -175 500 500 -500 -175
B.3 Städtische Mittel -1.230 -255 -325 -325 -325
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.230 -255 -325 -325 -325
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
500 500
64 Kunst in der Stadt; Gedenksteine etc.
280 280 -280 70 70 -70 70 70 -70 70 70 -70
B.3 Städtische Mittel -280 -70 -70 -70 -70
B.3.1 Städtische Mittel investiv -280 -70 -70 -70 -70
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 70 70

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
65 U-Bahn: Erneuerungsm. (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
41.000 41.000 -41.000 9.500 9.500 -9.500 10.000 10.000 -10.000 10.500 10.500 -10.500
B.3 Städtische Mittel -41.000 -9.500 -10.000 -10.500 -11.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -41.000 -9.500 -10.000 -10.500 -11.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
20.500 10.000 10.500
2 Leibrenten Grunderwerb (P)
500 100 400 -500 125 25 100 -125 125 25 100 -125 125 25 100 -125
B.3 Städtische Mittel -500 -125 -125 -125 -125
B.3.1 Städtische Mittel investiv -100 -25 -25 -25 -25
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -400 -100 -100 -100 -100
75 25 25
10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe
6.800 6.800 -6.800 1.700 1.700 -1.700 1.700 1.700 -1.700 1.700 1.700 -1.700
B.3 Städtische Mittel -6.800 -1.700 -1.700 -1.700 -1.700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.800 -1.700 -1.700 -1.700 -1.700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.700 1.700

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
11 Erwerb von Grundstücken: Bodenordnung
2.800 2.800 -2.800 700 700 -700 700 700 -700 700 700 -700
B.3 Städtische Mittel -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 -700 -700 -700 -700
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
700 700
12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen BauGB
1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
300 300
13 Beiträge für städtische Grundstücke
800 800 -800 -4 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1 200 200 -200 -1
B.3 Städtische Mittel -796 -199 -199 -199 -199
B.3.1 Städtische Mittel investiv -796 -199 -199 -199 -199
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 200 200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
14 Städt. Wohnungsbaudarlehen (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
2.000 2.000 -2.000 500 500 -500 500 500 -500 500 500 -500
B.3 Städtische Mittel -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.000 -500 -500 -500 -500
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 500 500

15 Realisierung wohnungspolit. Schwerpunkte (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

640 240 400 -640 160 60 100 -160 160 60 100 -160 160 60 100 -160
B.3 Städtische Mittel -640 -160 -160 -160 -160
B.3.1 Städtische Mittel investiv -240 -60 -60 -60 -60
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -400 -100 -100 -100 -100
60 60

(Ref. VII)

16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

1.200 1.200 -1.200 300 300 -300 300 300 -300 300 300 -300
B.3 Städtische Mittel -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.200 -300 -300 -300 -300
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

(Ref. VII)

C. Verpflichtungsermächtigungen 300 300

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
3.000 3.000 -3.000 750 750 -750 750 750 -750 750 750 -750
B.3 Städtische Mittel -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.000 -750 -750 -750 -750
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.500 750 750
18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke
4.000 4.000 -4.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 1.000
19 Gewerbliche Sanierungs-/Modern.-maßnahme
1.600 1.600 -1.600 400 400 -400 400 400 -400 400 400 -400
B.3 Städtische Mittel -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 -400 -400 -400 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 400 400

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7
20 Märkte: Sanierungsmaßnahmen (P)
220 220 -220 220 220 -220
B.3 Städtische Mittel -220 -220
B.3.1 Städtische Mittel investiv -220 -220
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
66 Erwerb v. Ersatz- und Ausgleichsflächen
4.000 4.000 -4.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000 1.000 1.000 -1.000
B.3 Städtische Mittel -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
1.000 1.000
3 Baupauschale (allg. Hochbau) (zusätzl. Erläuterung vorhanden)
35.058 3.520 54 31.483 -35.058 8.658 520 54 8.083 -8.658 8.800 1.000 7.800 -8.800 8.800 1.000 7.800 -8.800
B.3 Städtische Mittel -35.058 -8.658 -8.800 -8.800 -8.800
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.575 -575 -1.000 -1.000 -1.000
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -31.483 -8.083 -7.800 -7.800 -7.800

C. Verpflichtungsermächtigungen 100 100

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7

4 Pauschale für bewegl./immat.Vermögen/GWG (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

17.745 17.745 -17.745 4.620 4.620 -4.620 4.375 4.375 -4.375 4.375 4.375 -4.375
B.3 Städtische Mittel -17.745 -4.620 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.1 Städtische Mittel investiv -17.745 -4.620 -4.375 -4.375 -4.375
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
5 Pauschale für bewegl. Vermögen (KD)
1.140 1.140 -1.140 285 285 -285 285 285 -285 285 285 -285
B.3 Städtische Mittel -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.140 -285 -285 -285 -285
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
6 Pauschale für Investitionszuschüsse
600 600 -600 150 150 -150 150 150 -150 150 150 -150
B.3 Städtische Mittel -600 -150 -150 -150 -150
B.3.1 Städtische Mittel investiv -600 -150 -150 -150 -150
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten D.2 Sonstige Folgekosten

4 5 6 7

7 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn (zusätzl. Erläuterung vorhanden)

55.391 54.991 400 -55.391 16.523 16.423 100 -16.523 17.355 17.255 100 -17.355 15.264 15.164 100 -15.264
B.3 Städtische Mittel -55.391 -16.523 -17.355 -15.264 -6.249
B.3.1 Städtische Mittel investiv -54.991 -16.423 -17.255 -15.164 -6.149
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -400 -100 -100 -100 -100
38.568 17.255 15.164
71 Zentral beschafftes bewegl. Vermögen (P)
420 420 -420 105 105 -105 105 105 -105 105 105 -105
B.3 Städtische Mittel -420 -105 -105 -105 -105
B.3.1 Städtische Mittel investiv -420 -105 -105 -105 -105
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv
105 105
81 Pauschale Kommunalinvestitionsprogramm
5.166 4.700 466 -5.166 -3.266 3.833 3.500 333 -3.833 -2.333 1.333 1.200 133 -1.333 -933
B.3 Städtische Mittel -1.900 -1.500 -400
B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.900 -1.500 -400
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv

C. Verpflichtungsermächtigungen 1.200 1.200

D. Folgekosten

D.1 Personelle Mehrkosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Oberbürgermeister:

Keine Pauschalen

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)

FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)

  1. Aus der Pauschale wird Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswägen finanziert.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.

Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)

  1. Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen finanziert.

Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.

Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)

die Auszahlungsansätze. -

  1. Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres- Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.

  2. Zeitlich befristete Erhöhung bis 2020 aufgrund gestiegenen Bedarfs.

  3. Kostenannahme

  4. Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert

Erweiterung der Brandmeldeanlagen

  1. Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik finanziert.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs

  3. Kostenschätzung

  4. Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)

  1. Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 € Gesamtkosten.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

36, 37, 74

Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -

  1. Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.

  2. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss

  3. Kostenannahme

  4. Erschließungsbeiträge

Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)

  1. Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)

  1. Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze.

Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)

  1. Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

42, 43

Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

seitig deckungsfähig. -

AfV vorgenommen. -

  1. Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)

zum Bau von Radwegen eingesetzt werden. -

  1. Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Spenden

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

45, 46

Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb

  1. Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.

  2. Erhöhung der Pauschale um jährlich 400 T€ in den Jahren 2017 bis 2020 zur Komplementärfinanzierung von Radwegemaßnahmen.

  3. Kostenannahme

  4. keine

Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)

AfV vorgenommen. -

  1. Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)

  1. Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)

  1. Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)

rates im Zuge des BIC-Verfahrens. -

  1. Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.

Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden.

  1. keine

  2. Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen

  3. keine

Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE- Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)

  1. Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Stellplatzgelder

Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)

  1. Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.

Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanierung von Spielplätzen verwendet werden.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. Spenden

56, 57

Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb

  1. Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.

  2. keine

  3. Kostenschätzung / detaillierte Kostenberechnung

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung

  1. Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung

boten. -

sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative nunmehr im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -

  1. Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Kleingartenanlagen (Pauschale)

  1. Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)

Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.

Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)

  1. Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale)

  1. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer „vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert zügiges Handeln.

Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch personellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter Anwendung eines allgemeinen „Bewertungssystem zur Priorisierung“ und eines „Planungsleitfaden für den barrierefreien Umbau“ ein Busvorrangnetz von 160 Bussteigen definiert, das gemäß der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Ein Beschluss im Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg am 03.12.2015 und im Stadtrat der Stadt Nürnberg am 27.01.2016 ist erfolgt. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Weitere 20 Bussteige waren im Programm angemeldet, wurden aber nicht in die Förderung aufgenommen. Hierfür werden über die Pauschale bereits in 2017 und 2018 Mittel bereitgestellt. Entsprechend der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinuierlich fortschreiben.

Um dem Ziel Barrierefreiheit im öffentlichen Raum näher zu kommen, ist sowohl für das weitere Busvorrangnetz, als auch bei Bedarf für Straßenbahnhaltestellen, eine zusätzliche finanzielle Mittelbereitstellung dringend notwendig. Hinsichtlich der vorhandenen personellen Ressourcen in der Verwaltung (Planung und Umsetzung) können dann ab 2019 ca. 10 Maßnahmen pro Jahr umgesetzt werden. Bei Ansatz von durchschnittlichen Kosten von ca. 30.000 € pro Maßnahme ergeben sich notwendige Mittel von 300.000 € pro Jahr.

  1. Neue Pauschale; 2017/18 erforderlicher Mittelansatz für zum Kommunalinvestitionsprogramm angemeldete aber voraussichtlich nicht geförderte Maßnahmen, ab 2019 jährlicher Ansatz i. H. v. 300 T€.

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)

  1. Die Mittel dienen zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turn- und Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen sowie für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.

  2. Bis einschließlich 2022 zeitlich befristete Reduzierung um jeweils 75 T€ als Gegenfinanzierung für Maßnahme 00765 „Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt Taekwondo“

  3. Kostenannahme/Kostenschätzung

  4. keine

EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen

  1. Die Pauschale dient für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung. Aufgrund der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von Lehrplanänderungen sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.

  2. Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs

  3. Kostenannahme

  4. Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend – im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Pauschale FAG plus 15

  1. Aus dieser Pauschale wird der Ausbau von Ganztagesschulen finanziert. Dazu hat der Freistaat Bayern ein Sonderförderprogramm geschaffen. Aus dem Sonderförderprogramm werden zu gegebener Zeit die konkret daraus zu finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Bedarf und möglichen Umsetzungskapazitäten. Es werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenannahme

  4. Vom Land: Erhöhte Förderquote nach FAG (FAG plus 15)

Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von

BA/NOS)

tig deckungsfähig -

  1. Die Pauschale dient zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von BA/NOS), da an zahlreichen Schulen gravierende Sicherheitsmängel auftreten, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug abgearbeitet werden.

  2. Anpassung an voraussichtlichen Bedarf und möglichen Umsetzungskapazitäten. Außerdem werden höhere Drittmittel erwartet.

  3. Kostenannahme/Kostenberechnung

  4. Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 €)

Schulbaumaßnahmen (Pauschale)

  1. Die Mittel dienen für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL ausgeführt werden sollen. Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Die Zuwendungen werden bei Herauslösung aus der Pauschale ergänzt.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Pauschale zur Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen

  1. Um eine Überalterung der Einrichtungen an den Schulen zu verhindern, muss jährlich ein Betrag zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die Kosten für die laufend vom Gesetzgeber lehrplanbedingt vorgegebenen Anpassungen von Werkstätten und Fachunterrichtsräumen.

Mit den Mitteln der Modernisierungspauschale werden überwiegend große Modernisierungsmaßnahmen von Laboren, Werkstätten und einzelner (Fachunterrichts-)Räume finanziert.

  1. Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs

  2. Kostenannahme

  3. Bei lehrplanbedingten Anpassungen (Erstausstattung) werden staatliche Zuweisungen nach dem FAG gewährt.

Pauschale Weißgeräte an Schulen

  1. Aus Mitteln dieser Pauschale wird bewegliches Vermögen beschafft. Die Gelder werden nur bei Bedarf für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen zur Verfügung gestellt.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat I:

Einführung neuer DV-Verfahren

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken für folgende Themen erforderlich:

  1. keine

  2. Kostenschätzung

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat II:

Pauschale für investive Baumaßnahmen Frh

  1. Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.

Für 2017 sind folgende Einzelvorhaben geplant:

  1. Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.

  2. nicht relevant

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat III:

Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)

  1. Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.

  2. keine

  3. Kostenannahme bzw. Kostenanschlag

  4. keine

Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)

  1. Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden auf freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüchtigung und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können.

  2. Reduzierung um 100.000 € (HHK, 20 Mio. € Sparpaket ab 2017; im Ältestenrat und Finanzausschuss mit Personal- und Organisationsausschuss am 26.10.2016 beschlossen)

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat IV:

Ankauf von Sammlungsgegenständen (Ref. IV)

  1. Der Pauschalansatz dient zur Finanzierung von erhaltungswürdigen Gegenständen bei den Museen der Stadt Nürnberg und zur Erhaltung des Sammlungskonzeptes bei der Kunstvilla (KuKuQ).

  2. Erhöhung um 10.000 € für Sammlungsankäufe der Kunstvilla (KuKuQ), zur Erhaltung des Sammlungskonzeptes.

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat V:

Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger

(Pauschale)

  1. Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten (Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem Kriterienkatalog übernommen.

Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

  1. Reduzierung der Gesamtkosten (Wegfall der Planung JHA vom 21.03.2013; Planung von Pauschalansätzen nach neueren Schätzungen); Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Auf Grund der Erhöhung der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG der förderfähigen Kosten, ergibt sich eine höhere Drittmittelerwartung

  2. Kostenschätzung

  3. Zuwendungen nach FAG.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen

  1. Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:

Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.

Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt.

  1. Reduzierung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.

  2. Kostenannahme

  3. Zuwendungen nach FAG

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat VI:

Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen

(Pauschale)

  1. Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.

Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.

  1. keine

  2. Kostenannahme

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)

erhöhen die Auszahlungsansätze. -

  1. Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist.

Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.

  1. Anpassung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.

  2. Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung

  3. Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereich Referat VII:

Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale

  1. Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.

  2. keine

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)

  1. Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Geschäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. Verschiebung von jährlich 300.000 € auf die Pauschale 66 Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen

  3. Kostenannahme

  4. keine

Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale

  1. Das Liegenschaftsamt erhält bei Baulandumlegungen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)

  1. Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)

  1. Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz"

  1. Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt. Das Bevölkerungswachstum hält weiter an und verursacht einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Der Wohnungsbau hat mit der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nicht Schritt halten können. Insbesondere im Teilmarkt des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes Angebot. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass der Bestand an geförderten Wohnungen durch Auslaufen von Bindungen weiter abschmilzt. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“

  1. Der Fonds wurde im Jahr 1986 als flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen geschaffen. Die Mittel werden insbesondere zur Finanzierung von aktuellen wohnungspolitischen Sonderaufgaben und Projekten eingesetzt, die unregelmäßig anfallen, wie z. B. externe Gutachten und wissenschaftliche Erhebungen.

  2. Zur Gewährleistung dieser Finanzierung war es notwendig, die Kostenansätze in investiv und konsumtiv aufzuteilen

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -

Pauschalansatz

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) - Pauschalansatz“

  1. In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und –wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)

Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“

  1. Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und –wohnungen einen Zuschuss (Grundbetrag: 10.000 €) zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)

  1. Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)

  1. Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.

  2. keine

  3. Kostenannahme

  4. keine

Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen

  1. Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. Zur Grundlagenermittlung für die Umsetzung und Herstellung von konkreten Maßnahmen für den speziellen Artenschutz wird die Pauschale um 300.000 € pro Jahr erhöht.

  2. Erhöhung um 300.000 € jährlich (Finanzierung aus der Pauschale 10 Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe)

  3. Kostenannahme

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:

Baupauschale (allgemeiner Hochbau)

  1. Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.

  2. Fortschreibung des aktuellen Bedarfs

  3. Kostenschätzung

  4. keine

Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter

Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.

  1. Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.

Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.

1.000 €. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt.

  1. Einmalige Erhöhung im Jahr 2017 um 245.000 € (115.000 € für die Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Alarmierungssoftware, 130.000 € für die Einführung einer Standardsoftware für die digitale Gremienarbeit)

  2. nicht relevant

  3. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter

(externe Kostendecker)

Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.

  1. Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Pauschale für Investitionszuschüsse

  1. Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen

Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2017: 4.894 T€ für WBG KOMMUNAL, 11.029 T€ für das HOCHBAUAMT, 250 T€ für SÖR und 350 T€ für ÖPP-Maßnahmen.

  1. Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. Außerdem werden ab 2016 Planungskosten für künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen daraus finanziert.

  2. Fortschreibung des aktuellen Bedarfs

  3. nicht relevant

  4. keine

der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel

Zentral beschafftes bewegliches Vermögen (P)

  1. Aus Mitteln dieser Pauschale wird für die gesamte Stadtverwaltung zentral über H beschafftes, bewegliches Vermögen finanziert. Die Gelder werden, nur bei Bedarf, zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen.

  2. keine

  3. nicht relevant

  4. keine

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)

  1. Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden € (Anteil Bayern 289,24 Millionen €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.

Die Stadt Nürnberg hat sich mit folgenden Maßnahmen beworben, die mit Schreiben vom 11.05.2016 in das Förderprogramm aufgenommen wurden:

der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Archivräume im UG;

neuerung der Aufzugsanlage (ebenfalls barrierefrei) und Umbau eines Sanitärraumes zur Behindertentoilette;

  1. Erhöhung um 500.000 € aus der Pauschale 82 (einmalig), da u.a. bei der KIP-Maßnahme Bahnhofsvorplatz Mehrkosten entstehen.

  2. nicht relevant

  3. Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG

Hochbau-Baupauschale 2017 Stand: 07.12.2016

Überarbeitete Fassung zum Stand 20.04.2016 119.99 (Regenbogenstraße lfd Nr. 017.6 wird als MIP-Maßnahme realisiert) . . ____lfd. Nr. . . ______Jahr . ________Geschäftsbereich

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
2. BM
017.1 2. BM FW Regenstr. 4 315/1017 Feuerwache 4, Errichtung eines Unterstellplatzes für Einsatzfahrzeuge I Hoheitsbereich 182.245 13.346 195.891
017.2 2. BM BA/N Neunhofer Hauptstr. 26 453/887 Haas´sche Villa, Modernisierung Kindergarten und Gebäudehülle K 00 458.000 33.480 491.480

Summe konsumtive Anteile K 458.000 33.480 491.480 Summe investive Anteile I 182.245 13.346 195.591

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 640.245 46.826 687.071

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 653.591

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
3. BM
017.3 3. BM HVE verschiedene Gebäude Pauschale für Toilettensanierungen K Hoheitsbereich 465.940 34.060 500.000
017.4 3. BM HVE Fürther Str. 77 3/328 Müllnerstraße, Erneuerung Dacheindeckung K Hoheitsbereich 320.709 23.447 344.156
017.5 3. BM HVE Gibitzenhofstr. 135 81/364 Erneuerung Dacheindeckung Straßenseite K Hoheitsbereich 244.517 17.876 262.393
017.6 3. BM HVE Regenbogenstr. 73 121/986 Erneuerung Dacheindeckung Straßenseite K Hoheitsbereich 0 0 0
017.7 3. BM HVE Labenwolfstr.10 101/704 Labenwolf-Gymnasium, Altbau Nordflügel, KG, Abdichtung Aussenwand (Schimmel!) u. Sanierung Treppe K Hoheitsbereich 240.000 45.768 285.768
017.8 3. BM HVE Fürther Str. 80a 57/334 Hauptgebäude, Erneuerung Dacheindeckung Straßenseite K Hoheitsbereich 83.780 6.125 89.905
017.9 3. BM HVE Weddigenstr. 21 145/1335 NGN, Trennung Trink- u. Löschwassernetz, Erneuerung Hausanschluss K Hoheitsbereich 192.283 14.056 206.339
017.10 3. BM HVE Holsteiner Str. 2 90/522 Erneuerung des Schulhofbelages K Hoheitsbereich 361.760 15.194 376.954
017.11 3. BM HVE Schnieglinger Str. 38 133/1129 Dachsanierung Ostflügel K Hoheitsbereich 457.445 33.444 490.889
017.12 3. BM HVE Augustenstr. 30 67/40 B1, Dachsanierung Werkhallen K Hoheitsbereich 355.000 68.000 423.000
017.13 3. BM HVE Tetzelgasse 20 140/1232 Johannes-Scharrer-Gymnasium, Altbau, Westflügel, Erneuerung Dacheindeckung K Hoheitsbereich 363.339 26.560 389.899
017.14 3. BM HVE Thusneldastr. 5 141/1243 Uhrenturm, Erneuerung Fenster, Sanierung Fassade und Dach K Hoheitsbereich 339.572 24.826 364.398
017.15 3. BM HVE Neptunweg 19 111/863 Abriss stillgelegter Schornstein mit nachfolgender Erneuerung Hofbelag im Eingangsbereich K Hoheitsbereich 137.528 10.054 147.582
17.176 3. BM HVE Tetzelgasse 20 140/1233 Johannes-Scharrer.Gymnasium, Turnhalle, Sanierung Lüftungsanlage K GR/FO 93.188 6.812 100.000
017.17 3. BM HVE Schnieglinger Straße 38 133/1129 Theo-Schöller-Schule, Hauptgeb. Dämmung oberste Geschossdecke K Hoheitsbereich 67.187 12.813 80.000
017.18 3. BM HVE Sulzbacher Straße 32 139/1220 Melanchthon Gymnasium, Hauptgeb. PV-Anlage I Hoheitsbereich 50.391 9.609 60.000
017.19 3. BM HVE Amberger Straße 25 7/32 Georg-Paul-Amberger-Schule, Hauptgebäude, Dezentralisierung Warmwasseraufbereitung K Hoheitsbereich 50.391 9.609 60.000

Summe konsumtive Anteile K 3.772.639 348.644 4.121.283 Summe investive Anteile I 50.391 9.609 60.000

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 3.823.030 358.253 4.181.283

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 3.832.639

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. I
117.1 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K Hoheitsbereich 188.093 11.907 200.000
117.2 Ref I OrgA Hauptmarkt 18 213/153 Verwaltungsgebäude, Sanierung der Natursteinfassade, zweiter Bauabschnitt West- und Nordfassade K Hoheitsbereich 255.024 18.644 273.668
117.3 Ref I OrgA Rathausplatz 2 238/982 Verwaltungsgebäude, Verbesserung des baulichen Brandschutzes im Zwischengeschoss I Hoheitsbereich 198.036 14.479 212.515

Summe konsumtive Anteile K 443.117 30.551 473.668 Summe investive Anteile I 198.036 14.479 212.515

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 641.153 45.030 686.183

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 655.632

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. II
217.1 Ref.II Frh Julius-Loßmann-Str. 53 710 / 618 Südfriedhof: Dachsanierung Verwaltungsgebäude K Hoheitsbereich 121.539 8.886 130.425
217.2 Ref.II Frh verschiedene Gebäude Erneuerung der Schließanlage für die Gebäude der Friedhofsverwaltung K Hoheitsbereich; außer Krematorium: 4M/70 206.500 39.500 246.000

Summe konsumtive Anteile K 328.039 48.386 376.425 Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 328.039 48.386 376.425

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 328.039

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. IV
417.1 Ref.IV KuF Philipp-Körber Weg 1 188 /1117 Villa Leon, Altbau, Abdichtung der Kelleraußenwände K Hoheitsbereich 309.737 22.647 332.384
417.2 Ref IV KuM Karlstr. 13 273/645 Spielzeugmuseum: Sanierung und Teilerneuerung der Fenster West- und Ostgiebel K 00 65.000 12.209 77.209
417.3 Ref IV MSH Münchener Str. 21 280/853 Meistersingerhalle, Backstage, Sanierung WC-Anlagen K HQ/HP 400.000 35.000 435.000
417.4 Ref IV MSH Münchener Str. 21 280/853 Meistersingerhalle, Einrichtung WLAN für Konferenzräume I HQ/HP 89.250 17.020 106.270

Summe konsumtive Anteile K 774.737 69.856 844.593 Summe investive Anteile I 89.250 17.020 106.270

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 863.987 86.876 950.863

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 881.007

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. V
5517.1 Ref. V J Am Sportplatz 8 322/1199 Kindergarten, Modernisierung der Heizungsanlage und der Sanitärbereiche K 00 324.223 23.704 347.927
517.2 Ref. V J Augustenstr. 25 726/2593 Quibble, Erneuerung Fenster u.. Dämmung Fassade K Hoheitsbereich 456.047 33.337 489.384
517.3 Ref. V J Eberhardshofstr. 10a 347 Kinder- u. Jugendhaus GOST, Abriss und Neubau Außenlager K 00 102.494 7.506 110.000

Summe konsumtive Anteile K 882.764 64.547 947.311 Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 882.764 64.547 947.311

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 882.764

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. VI
617.1 Ref. VI H Marientormauer 655/786 Marientormauer Teilsanierung Stadtmauer u. Abdichtung Zwinger (ehem. Stadtmauerpausch ale) K Hoheitsbereich 417.820 30.546 448.366
617.2 Ref. VI H Johannistr. 53 587/598 Holzschuherkapelle, Sanierung der Fassade und des Innenraums inkl. Einbauten K Hoheitsbereich 409154 78.049 487.203

Summe konsumtive Anteile K 826.974 108.595 935.569 Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 826.974 108.595 935.569

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 826.974

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK
Ref. VII
717.1 Ref. VII LA Gleishammer 2-6 160/2269 Zeltnerschloss, Sanierung Dach, Fenster und Eingangstüre K Hoheitsbereich 388.460 28.396 416.856
717.2 Ref. VII LA Westtor 2 519/1347 Studentenwohnheim, Erneuerung Elektroverteiler und Installation v. 8 Wohnanlagen K Hoheitsbereich 99.484 18.972 118.456
717.3 Ref. VII LA Bayernstr. 100 511/72 Kongresshalle, südlicher Kopfbau, Dämmung der obersten Geschossdecke K Hoheitsbereich 109.000 20.800 129.800

Summe konsumtive Anteile K 596.944 68.168 665.112 Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 596.944 68.168 665.112

Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) und investiv (inkl. BVK) 596.944

Bedarfs- tragend. Ref. Summe konsumtiv (ohne BVK) Summe investiv (inkl. BVK) Gesamtsumme konsumtiv (ohne BVK) un investiv (inkl. BVK)
OBM 0 0 0
2. BM 458.000 195.591 653.591
3.BM 3.772.639 60.000 3.832.639
Ref. I 443.117 212.515 655.632
Ref. II 328.039 0 328.039
Ref. IV 774.737 106.270 881.007
Ref. V 882.764 0 882.764
Ref. VI 826.974 0 826.974
Ref. VII 596.944 0 596.944
Gesamt 8.083.213 574.376 8.657.590

Finanzierungsanteil aus ehm. Pauschalen 1.569.698

abzüglich Referat II (Friedhofsmaßnahmen) 328.039

abzüglich Haas`sche Villa 458.000

Finanzierungsanteil reguläre Hochbau-Baupauschale 6.301.853

Liste der zum MIP 2017 - 2020 angemeldeten,

aber noch nicht aufgenommenen Vorhaben

- Gelbe Liste -

Priorität M a ß n a h m e Kosten und Finanzierung (in 1.000 €) Anmerkungen
Kostenannahme Beiträge/(cid:10)Zuweisungen städt.(cid:10)Mittel
1 2 3
4 5 7 8 Bedarfsträger SÖR: Verkehrsleitsystem Messe Parkleitsystem Altstadt Generalsanierung Teiche und Weiher (Pauschale) Generalsanierung und Ausbau Fließgewässer (Pauschale) Bedarfsträger Ref. I: Kauf von IT-Ausstattung 12.500 1.035 1.500 3.250 18.067 6.800 0 0 0 0 5.700 1.035 1.500 3.250 18.067 Einzahlungen der NürnbergMesse; 2017: 750 T€, 2018: 2.800 T€, 2019: 4.000 T€, 2020: 1.400 T€ Mittelbedarf in 2017 Evtl. Einzahlung nach RZWas ab 2017: 500 T€ Evtl. Einzahlung nach RZWas ab 2017: 500 T€ In 2017 werden 5.767 T€ benötigt (finanzieller Vorteil gegenüber Leasing in Höhe von ca. 350 T€); 2018: 5.460 T €; 2019: 3.420 T€; 2020: 3.420 T€

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