Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
-
im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.949.553.975 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.958.353.252 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von -8.799.277 €
-
im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.895.520.869 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.832.424.095 € und einem Saldo von 63.096.774 €
b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 70.880.285 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 198.697.752 € und einem Saldo von -127.817.467 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 125.904.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 69.204.000 € und einem Saldo von 56.700.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -8.020.694 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 102.076.000 € und in den Aufwendungen mit 96.151.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 118.000.000 €
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 32.253.919 € und in den Aufwendungen mit 33.142.033 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.831.401 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 87.446.000 € und in den Aufwendungen mit 74.022.000 € ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.492.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 1.490.676 € und in den Aufwendungen mit 4.088.500 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.596.384 €
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 5.710.000 € und in den Aufwendungen mit 12.698.611 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.153.511 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2017 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 39.207.513 € und in den Aufwendungen mit 108.169.629 € ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.506.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 125.904.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 34.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.100.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 1.243.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 410.731.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 49.058.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 20.217.374 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.787.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 1.825.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.100.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 5.300.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 14.570.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 15.320.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 26. November 2012 für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 535 v.H.
- Gewerbesteuer 447 v.H.