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← Sitzung des Bildungsausschusses (ehemals Schulausschuss) (30.10.2026)

Antrag Die Linke vom 29.10.2026

Anlage · 30.10.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Kathrin Flach Gomez Stadtratsfraktion Die Linke

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 29. Oktober 2026

Antrag zum Haus der Athleten

Finanzierungswidersprüche aufklären und soziale Zugänglichkeit sichern

Änderungs- und Ergänzungsantrag zu TOP 7 Bildungsausschuss am 30. Oktober 2026 · Ref.IV/029/2026

Die Stadtratsfraktion Die Linke beantragt: 1 Kommunale Verpflichtungen offenlegen und Breitensport schützen

Die Verwaltung weist aus, welche Kosten aufgrund bestehender Verträge bereits gebunden sind, welche Ausgaben für einen rechtssicheren und sicheren Betrieb zwingend erforderlich sind und welche auf einer freiwilligen Ausweitung der Leistungssportförderung beruhen. Zusätzliche freiwillige Mittel werden nur nach gesonderter Beschlussfassung bereitgestellt. Zusätzliche Aufwendungen oder Defizite dürfen nicht durch Kürzungen bei Breitensport, allgemeiner Vereinsförderung, Sporthallen, Schwimmmöglichkeiten oder niedrigschwelligen Sportangeboten gedeckt werden. Bei jeder Erhöhung des kommunalen Zuschussbedarfs berichtet die Verwaltung über die Auswirkungen auf die Sportförderung insgesamt.

2 Kosten und Finanzierung vor weiteren Festlegungen bereinigen

Vor weiteren, bislang nicht rechtsverbindlich eingegangenen Aufträgen, zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und der endgültigen Festsetzung der Bewohnerentgelte legt die Verwaltung eine bereinigte Kosten- und Finanzierungsrechnung vor. Sie klärt insbesondere die folgenden Punkte und benennt jeweils den zutreffenden Betrag sowie seine Berechnungsgrundlage. Die Fundstellen beziehen sich auf die Beschlussvorlage Ref.IV/029/2026 mit drei Seiten und den zugehörigen Sachverhalt mit zehn Seiten. Maßgeblich ist jeweils die Seitenzählung des Originaldokuments.

a Einmalige Kosten und ihre Abgrenzung

Die Beschlussvorlage, S. 1, nennt 479.851 € einmalige Gesamtkosten; der Sachverhalt, S. 6, dagegen 529.578 €. Die Differenz beträgt 49.727 €. Tabelle 5 im Sachverhalt, S. 4, ergibt aus 201.092 € Ausstattung, 230.089 € Netzwerk/WLAN und 48.670 € Abmietkosten wiederum 479.851 €. Die Teilbeträge der Beschlussvorlage, S. 1, ergeben hingegen nur 479.810 €: 104.182 € investiv plus 375.628 € konsumtiv; es fehlen 41 € zur ausgewiesenen Summe. Tabelle 10 im Sachverhalt, S. 8,

Abbildung 1

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berücksichtigt unter „Davon Einmalkosten“ lediglich 375.628 €. Die Verwaltung korrigiert die Abweichungen und erläutert insbesondere, wo die investiven Kosten berücksichtigt werden.

b Jährliche Fixkosten und Abschreibungen

Der Sachverhalt, S. 3, nennt 931.067 € jährliche Fixkosten. Zuzüglich des Verwalterauftrags von rund 315.000 € jährlich (S. 4, Absatz nach Tabelle 5) ergeben sich rund 1.246.067 €. Der folgende Absatz weist jedoch 1.205.636 € aus. Die Differenz von 40.431 € entspricht der in Tabelle 5, S. 4, ausgewiesenen AfA. Die Verwaltung erläutert diese unterschiedliche Kostenabgrenzung und trennt zahlungswirksame Kosten und Abschreibungen nachvollziehbar.

c Rechnerisch abweichende bisherige Bewohneranteile

Tabelle 8 im Sachverhalt, S. 6–7: Beim Einzelzimmer ergeben 732 € − 140 € Vereinszuschuss − 150 € Regierungszuschuss 442 € statt der ausgewiesenen 422 €. Beim Doppelzimmer ergeben 667 € − 140 € − 150 € entsprechend 377 € statt 357 €. Die Verwaltung erklärt die Differenz von jeweils 20 € monatlich, etwa durch einen nicht ausgewiesenen weiteren Zuschuss, und benennt die tatsächlichen bisherigen Familienanteile.

d Jährliche Folgekosten und Mehrjahresplanung

Die Beschlussvorlage, S. 1, weist 730.948 € Folgekosten pro Jahr als „dauerhaft“ aus. Tabelle 10 im Sachverhalt, S. 8, nennt dagegen städtische Anteile von 985.902 € für 2027, 730.948 € für 2028 und 709.446 € für 2029. Die Verwaltung erklärt, auf welchen Betriebszustand und welche Abgrenzung sich die dauerhaften Folgekosten beziehen. Die jährlichen Gesamtkosten von 2.509.724 € im Sachverhalt, S. 6, sind zu den Gesamtausgaben einschließlich Einmalkosten in Tabelle 10, S. 8, überzuleiten: 2.086.000 € für 2027, 2.259.496 € für 2028 und 2.452.092 € für 2029. Dasselbe gilt für die jährlichen Personalaufwendungen von 854.326 € in Tabelle 7, S. 5, gegenüber 852.092 € für 2029 in Tabelle 10. Unterschiedliche Belegungsstände, Kostenbegriffe und Zeiträume sind ausdrücklich auszuweisen.

e Widersprüchlicher Belegungszeitplan

Der Absatz „Betriebskostenanteil Stadt Nürnberg“ im Sachverhalt, S. 8, plant 80 Bewohner:innen erst für das Schuljahr 2030/31. Die unmittelbar folgende Tabelle 10 weist den Aufwuchs von 66 auf 80 bereits für das Haushaltsjahr 2029 aus. Die Verwaltung stimmt Belegung, Personalaufbau, Einnahmen und Kosten auf einen einheitlichen Zeitplan ab.

f Nicht gesicherte Zuschüsse und zusätzliche Einnahmen

Laut Sachverhalt, S. 7, Abschnitt „Betriebskostenteilung Haus der Athleten mit Freistaat Bayern“, ist eine weiterhin hälftige Beteiligung des Freistaats erst angestrebt; die Verhandlungen laufen. Tabelle 10, S. 8, setzt dennoch Freistaatsanteile von 610.098 € für 2027, 730.948 € für 2028 und 709.446 € für 2029 an. Die bisherige Förderung beträgt laut derselben Tabelle 302.374 € jährlich. Für 2028 werden damit zusätzliche 428.574 € vom Freistaat vorausgesetzt. Bliebe es bei 302.374 € und blieben alle übrigen Annahmen unverändert, stiege der städtische Anteil rechnerisch auf 1.159.522 € statt 730.948 €. Dieses Risikoszenario ist ausdrücklich auszuweisen. Die Verwaltung unterscheidet schriftlich zugesagte Zuschüsse von Verhandlungszielen und weist nach, welche Einnahmen aus Vereinen, Anschlusswohnen und Lehrgangsnutzungen vertraglich

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gesichert sind. Neben der Zielrechnung legt sie ein Risikoszenario mit geringeren oder späteren Zuschüssen und geringerer Belegung sowie den daraus entstehenden städtischen Finanzierungsbedarf vor.

3 Soziale Zugänglichkeit und verlässliche Entlastung gewährleisten

Die in Beschlussziffer 4 vorgesehenen Entgelte von 950 € für ein Einzelzimmer und 850 € für einen Doppelzimmerplatz werden in dieser Form nicht beschlossen. Die Verwaltung legt eine einkommensabhängige Sozialstaffel vor, die verhindert, dass Kinder und Jugendliche wegen des Einkommens ihrer Eltern keinen Platz erhalten oder einen bestehenden Platz verlieren. Ermäßigungen gelten für die Dauer nachgewiesener Bedürftigkeit; eine pauschale Befristung oder Begrenzung auf 50 Prozent entfällt. In besonderen Härtefällen ist ein vollständiger Erlass des Familienanteils zu ermöglichen. Die Entlastung wird vor der Aufnahme verbindlich geklärt. Noch nicht zugesagte höhere Zuschüsse dürfen nicht als gesicherte Familienentlastung dargestellt werden (Sachverhalt, S. 6–7, Tabellen 8 und 9). Die Verwaltung weist enthaltene Leistungen und zusätzliche verpflichtende oder faktisch notwendige Kosten für Verpflegung, Betreuung und sonstige Leistungen aus. Sie berichtet jährlich anonymisiert über Sozialermäßigungen und aus finanziellen Gründen gescheiterte Aufnahmen. Die Einstufung „Diversity-Relevanz: Nein“ (Beschlussvorlage, S. 2, Ziffer 3) wird unter Berücksichtigung finanzieller Zugangshürden überprüft.

4 Auslagerung der Hauswirtschaft prüfen

Der Wegfall von 1,73 Vollkraftstellen Hauswirtschaft durch externe Vergabe (Sachverhalt, S. 5, Tabelle 6) wird erst umgesetzt, wenn ein vollständiger Kostenvergleich einschließlich Leistungsumfang, Tarifbindung beziehungsweise Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsperspektive der bisherigen Mitarbeiter:innen vorliegt.

5 Personal und Minderjährigenschutz vor der Belegung sichern

Der vollständige fachliche und aufsichtsrechtliche Personalbedarf für Erziehung, Nachtdienst, Empfang und Sachbearbeitung wird ausgewiesen. Die jeweils erforderliche Besetzung ist vor der entsprechenden Belegung sicherzustellen. Die Verwaltung erklärt insbesondere, wie sie den laut Tabelle 6 des Sachverhalts, S. 5, notwendigen Mehrbedarf in der Sachbearbeitung abdeckt, der dort „aus Haushaltsgründen nicht beantragt“ wird. Die Nutzung durch minderjährige Internatsbewohner:innen, volljährige Anschlussnutzer:innen und wechselnde Kader- oder Lehrgangsgruppen setzt ein mit der Heimaufsicht abgestimmtes Nutzungskonzept und die erforderlichen Genehmigungen voraus. Vor der entsprechenden Belegung legt die Verwaltung dem Ausschuss dar:

Verantwortlichkeiten;

Beschwerdemöglichkeiten;

stabilen schulischen und persönlichen Perspektive der Minderjährigen.

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6 Barrierefreiheit bedarfsgerecht nachweisen

Für die ausdrücklich auch paralympische Nutzung weist die Verwaltung nach, ob die vier barrierefreien Bewohnerzimmer (Sachverhalt, S. 2, Tabelle 2) den tatsächlichen und künftig erwarteten Bedarf decken. Sie stellt dar, ob Gemeinschaftsräume, Sanitärbereiche, Verpflegungsangebote, Außenbereiche und alle weiteren erforderlichen Einrichtungen barrierefrei nutzbar sind.

Begründung

Die Linke lehnt die kommunale Förderung des Leistungssports grundsätzlich ab. Kommunale Sportförderung soll dem Breitensport und damit möglichst vielen Menschen unabhängig von Einkommen, Alter oder Behinderung zugutekommen. Bereits eingegangene Verpflichtungen müssen transparent ausgewiesen werden. Die vorliegenden Zahlen enthalten jedoch rechnerische Abweichungen und ungeklärte Kostenabgrenzungen; zugleich setzt die Finanzierung noch nicht zugesagte Zuschüsse voraus. Auf dieser Grundlage sind weitere finanzielle Festlegungen nicht verantwortbar. Soweit die Stadt das Haus betreibt, trägt sie Verantwortung für soziale Zugänglichkeit, ausreichendes Personal, Minderjährigenschutz und Barrierefreiheit. Kinder aus armen Familien dürfen weder ausgeschlossen noch mit ungesicherten Zuschüssen vertröstet werden. Zusätzliche Defizite dürfen nicht zulasten des Breitensports gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez stellv. Fraktionsvorsitzende Stadtratsfraktion Die Linke

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