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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

28.10.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Mitgliedschaft des städtischen Waldkindergartens am Tiergarten im Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V. Sitzungsvorlage J/013/2026 5 1.1 Entscheidungsvorlage J/013/2026 8 TOP Ö 2 Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V. Sitzungsvorlage OBM/023/2026 9 01_Sachverhalt OBM/023/2026 13 TOP Ö 3 Tourismusfinanzierung in Nürnberg Berichtvorlage Ref.II/007/2026 14 Sachverhalt Ref.II/007/2026 17 TOP Ö 4 Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg (ZweitwohnungssteuerS - ZwWStS) Sitzungsvorlage KaSt/003/2026 20 Entscheidungsvorlage KaSt/003/2026 23 Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS KaSt/003/2026 24 Synopse der Satzung KaSt/003/2026 25 TOP Ö 6 Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2025 Berichtvorlage Stk/011/2026 26 Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2021 - 2025 (Anlage 1) Stk/011/2026 29 Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2025 (Anlage 2) 30 Stk/011/2026

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mitgliedschaft des städtischen Waldkindergartens am Tiergarten Beschluss

im Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V. J/013/2026

2. Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Beschluss

STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V. OBM/023/2026

3. Tourismusfinanzierung in Nürnberg Bericht

Konzept für einen kommunalen Tourismusbeitrag und aktueller Ref.II/007/2026

Sachstand

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen und IT

4. Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung Gutachten

der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg KaSt/003/2026

(ZweitwohnungssteuerS - ZwWStS)

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen und IT

5. Bauinvestitionscontrolling (BIC) Beschluss

hier: Projekt Freezes für die zum MIP 2027 - 2030 angemeldeten Stk/009/2026

Maßnahmen

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen und IT

6. Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Bericht

Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2025 Stk/011/2026

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen und IT

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.06.2026,

öffentlicher Teil

J/013/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 28.10.2026 öffentlich Beschluss

Betreff: Mitgliedschaft des städtischen Waldkindergartens am Tiergarten im Landesverband Waldund Naturkindergärten in Bayern e. V.

Anlagen: 1.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Das Jugendamt betreibt seit September 2025 den ersten städtischen Waldkindergartenkinder am Standort Schmausenbuckstraße 95. Für die neue Einrichtungsart soll die Mitgliedschaft im entsprechenden Landesverband ab dem Jahr 2027 beantragt werden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 300 € Folgekosten 300 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 300 € pro Jahr

davon konsumtiv 300 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2026

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Waldkindergarten soll ein Ort für alle Kinder sein und gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe fördern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2026

Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der Beantragung der Mitgliedschaft im Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V. ab dem Jahr 2027 sowie der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 300 € pro Jahr zu.

Beilage 1.1

zur Sitzung des Ältestenrat und Finanzausschuss vom 28.10.2026

Entscheidungsvorlage

Mitgliedschaft des städtischen Waldkindergartens am Tiergarten im Landesverband

Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V.

Die Stadt Nürnberg hat im September 2025 den ersten städtischen Waldkindergarten am Standort Schmausenbuckstraße 95 in Betrieb genommen. Die Einrichtung zeichnet sich nicht nur durch das naturnahe Konzept aus, sondern auch die verbindliche Kooperation mit dem Nürnberger Tiergarten Die neue Einrichtungsart verfügt über 22 Plätze, für Kinder im Altern von 3 Jahren bis zur Einschulung. Wie auch an allen anderen Standorten, erhalten die Kinder eine warmes Mittagessen.

Der Waldkindergarten verfügt über zwei Bauwagen, die zum Essen, zum Rückzug und als Lager genutzt werden können. Ansonsten verbringen die Kinder einen Großteil des Tages im angrenzenden Waldstück, unabhängig vom Wetter. Für besondere wetterbedingte Situationen steht als Ausweichstandort das bestehende Haus für Kinder Urbanstraße als sogenannte Ankerkita zur Verfügung.

Das Jugendamt, als Träger der Einrichtung, verfügt eine langjährige Erfahrung in der Konzipierung von neuen Einrichtungsarten. Das Konzept Waldkindergarten unterscheidet sich aber in den Rahmenbedingungen stark von Regeleinrichtungen. Um immer aktuell Kenntnis von neuen Vorgaben und fachlichen Entwicklungen zu haben und auf das Wissen und die Expertise andere langjähriger Betriebsträger zugreifen zu können, strebt das Jugendamt eine ordentliche Mitgliedschaft im Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V. ab dem Jahr 2027 an.

Neben regelmäßigen Fachinformationen und regionalen Netzwerken können hierdurch fachspezifische Qualifizierungen und Fortbildungen zu besonderen Konditionen in Anspruch genommen werden. Zudem veranstaltet der Verband regelmäßig Tagungen und Regionaltreffen mit fachlichen Inputs und zur Förderung der Vernetzung.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Platzzahl der jeweiligen Einrichtung und beträgt aktuell für den Waldkindergarten mit 22 Plätzen 300,- € pro Kalenderjahr.

OBM/023/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 28.10.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im STADTKULTUR Netzwerk

Bayerischer Städte e. V.

Anlagen: 01_Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg ist seit 1975 ständiges Mitglied im STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V., der sich „die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit in allen kulturellen Bereichen“ zur Aufgabe gemacht hat (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Satzung STADTKULTUIR Netzwerk Bayerischer Städte e. V.). In den vergangenen Jahren erfolgte eine inhaltliche Neuausrichtung weg von projektbezogener Arbeit hin zu Generalthemen wie Klimawandel, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität – allesamt Bereiche, in denen die Stadt Nürnberg im deutschlandweiten Vergleich strukturell und hinsichtlich der Aktivitäten sehr gut aufgestellt ist. Aufgrund des Mangels an wesentlichen kulturellen Impulsen für die Stadt Nürnberg vonseiten des Vereins und der derzeitigen Haushaltskonsolidierung wird der Ältestenrat und Finanzausschuss um Zustimmung zum Austritt aus dem STADTKULUTR Netzwerk Bayerischer Städte e. V. gebeten. Die jährlichen Kosten der Mitgliedschaft belaufen sich auf 20.000,00 Euro. Gleichzeitig leistet der Geschäftsbereich OBM-Kultur damit einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Stadtkultur Netzwerk Bayerischer Städte e. V. zu.

Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im STADTKULTUR Netzwerk

Bayerischer Städte e. V.

Sachverhalt

Die Stadt Nürnberg ist mit elf weiteren bayerischen Kommunen Gründungsmitglied und seit 1975 ständiges Mitglied im STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V., der sich „die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit in allen kulturellen Bereichen“ zur Aufgabe gemacht hat (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Satzung STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V.). Aktuell (2025) zählt der Verein 49 Mitglieder, überwiegend Klein- und Mittelstädte. Durch gemeinsame interkommunale Projekte, den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen und kulturelle Veranstaltungen wird der ausschließlich gemeinnützige Vereinszweck erfüllt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 Satzung STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V.), wobei in den vergangenen 20 Jahren eine inhaltliche Neuausrichtung des Vereins erfolgte.

In den 2000er Jahren arbeitete STADTKULTUR vorwiegend projektbezogen mit einem starken Akzent auf Kulturfestivals. Dies ist ein Bereich, in dem Nürnberg durch die Arbeit des Projektbüros des Geschäftsbereichs Kultur sowie die vielfältige Freie Szene ohnehin sehr gut aufgestellt ist. In der Folge verlagerte sich die Tätigkeit hin zu generellen Themenschwerpunkten wie Klimawandel, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität – allesamt Bereiche, in denen die Stadt Nürnberg im deutschlandweiten Vergleich strukturell sowie hinsichtlich ihrer definierten Zielsetzungen bestens aufgestellt ist. Nicht zuletzt aufgrund des eigenen Engagements und der Erfolge der Stadt Nürnberg in den genannten Handlungsfeldern sind in den vergangenen Jahren keine wesentlichen kulturellen Impulse für die Stadt vonseiten des Netzwerkes Stadtkultur ausgegangen.

Die Mitgliedschaft im STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e. V. ist mit signifikanten jährlichen Kosten von 20.000,00 Euro verbunden und angesichts der dringend notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierung, die in diesem Jahr in eine Haushaltssperre mündete, und des fehlenden inhaltlichen Mehrwertes für die Stadt Nürnberg wird die Kündigung der Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt empfohlen. Gleichzeitig leistet diese einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

Berichtsvorlage Ref.II/007/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 28.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Tourismusfinanzierung in Nürnberg

Konzept für einen kommunalen Tourismusbeitrag und aktueller Sachstand

Bericht:

Die Stadt Nürnberg hat ein Konzept für die Einführung einer kommunalen Tourismusabgabe entwickelt. Ziel ist es, Übernachtungsgäste künftig angemessen an der Finanzierung und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und Angebote zu beteiligen und damit zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Hintergrund sind die hohe touristische Bedeutung Nürnbergs, die damit verbundenen kommunalen Aufwendungen sowie die angespannte Haushaltslage. Das Konzept sieht derzeit eine Abgabe je entgeltlicher Übernachtung und eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für touristische Zwecke vor. Voraussetzung für eine Einführung ist eine entsprechende Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.II/007/2026

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein entsprechender Beitrag würde alle Übernachtungsgäste in gleicher Weise erfassen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.II/007/2026

Tourismusfinanzierung in Nürnberg – Konzept für einen kommunalen Tourismusbeitrag

und aktueller Sachstand

1. Ausgangslage

Der Tourismus hat für Nürnberg eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Im Jahr 2025 wurden rund 3,87 Mio. Übernachtungen verzeichnet. Auch 2026 setzt sich die positive Entwicklung fort: Im ersten Halbjahr wurden rund 1,82 Mio. Übernachtungen erreicht, ein Zuwachs von etwa 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der durch den Tourismus ausgelöste Nettoumsatz in Nürnberg liegt bei rund 2,1 Mrd. Euro jährlich. Gleichzeitig entstehen der Stadt erhebliche Aufwendungen für touristische Infrastruktur, Kultur, Veranstaltungen, öffentliche Räume und weitere Angebote, die auch von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden.

Die Tourismusfinanzierung erfolgt bislang im Wesentlichen aus allgemeinen Haushaltsmitteln sowie über den gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft getragenen Tourismusfonds.

Vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage und der hohen Bedeutung des Tourismus soll geprüft werden, wie Gäste künftig angemessen an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur und Angebote beteiligt werden können. Auch die Kooperationsvereinbarung von CSU und SPD für die Stadtratsperiode 2026–2032 greift das Thema ausdrücklich auf. Darin ist vorgesehen, die Einführung einer Tourismusabgabe ab dem Jahr 2027 zu prüfen.

2. Derzeitige Rechtslage

Die derzeitigen Regelungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes bieten hierfür keine geeignete Rechtsgrundlage.

Eine klassische Übernachtungsteuer ist nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayKAG in Bayern ausgeschlossen.

Der Fremdenverkehrsbeitrag nach Art. 6 BayKAG richtet sich an Unternehmen und selbständig tätige Personen, denen aus dem Tourismus wirtschaftliche Vorteile entstehen. Er ist damit kein Instrument für eine unmittelbare Beteiligung der Gäste.

Der Kurbeitrag nach Art. 7 BayKAG knüpft demgegenüber an den Vorteil des Gastes an, steht jedoch nur den gesetzlich vorgesehenen Kur- und Erholungsorten zur Verfügung. Für Großstädte wie Nürnberg ist dieses Instrument daher nicht nutzbar.

Unter der bisherigen Rechtslage ist eine Erhebung einer solchen Abgabe, welche die Betriebe an die Gäste weitergeben können, zwar denkbar, trifft aber auch auf rechtliche Unwägbarkeiten und sehr große bürokratische Hürden. Bevor ein solcher Weg beschritten wird, sollen alle Möglichkeiten zu einer Gesetzesänderung ausgeschöpft werden.

3. Nürnberger Konzept eines Tourismusbeitrags

Die Stadt Nürnberg schlägt deshalb vor, im Bayerischen Kommunalabgabengesetz eine neue Rechtsgrundlage für einen kommunalen Tourismusbeitrag zu schaffen.

Der Beitrag soll von ortsfremden Gästen grundsätzlich für jede entgeltliche Übernachtung erhoben werden. Die praktische Abwicklung soll über die Beherbergungsbetriebe erfolgen. Vorgesehen ist eine möglichst einfache und weitgehend elektronische Meldung und Abführung.

Die Einnahmen sollen vollständig zweckgebunden für touristische Zwecke eingesetzt werden. Hierzu können insbesondere gehören:

Eine Verwendung zur Finanzierung allgemeiner kommunaler Haushaltsaufgaben soll ausgeschlossen sein.

Einnahmen und Mittelverwendung wären gesondert nachzuweisen. Nicht verbrauchte Mittel könnten einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden.

Die genaue Ausgestaltung möglicher Befreiungstatbestände sowie weiterer Vollzugsfragen wäre im weiteren Verfahren noch festzulegen.

4. Finanzielle Einordnung und angestrebte Beitragshöhe

Für die weitere Konzeption wird derzeit mit einer Zielgröße von 5 Euro je Übernachtung gearbeitet.

Bei rund 3,87 Mio. Übernachtungen im Jahr 2025 ergäbe sich daraus rechnerisch ein Bruttoaufkommen von rund 19,3 Mio. Euro pro Jahr.

Das tatsächlich verfügbare Aufkommen würde insbesondere aufgrund möglicher Befreiungstatbestände, Ausfälle sowie der Erhebungs- und Vollzugskosten darunter liegen.

Die Einnahmen wären kein frei verfügbares allgemeines Deckungsmittel des städtischen Haushalts. Sie würden zweckgebunden zur Finanzierung touristischer Aufgaben eingesetzt. Soweit dadurch bisher aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanzierte touristische Aufwendungen zulässigerweise ersetzt werden können, könnte zugleich eine Entlastungswirkung für den städtischen Haushalt entstehen. Darüber hinaus könnten zusätzliche Spielräume für Destinationsmarketing sowie für touristische Investitionen und Maßnahmen beziehungsweise eine zweckgebundene Rücklage geschaffen werden.

5. Initiative gegenüber dem Freistaat Bayern

Voraussetzung für die Einführung eines entsprechenden Tourismusbeitrags ist eine Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes.

Die Stadt Nürnberg hat das Thema daher auch in den Bayerischen Städtetag eingebracht. Ziel ist eine Regelung, die den Städten die Möglichkeit eröffnet, eigenständig über die Einführung eines Tourismusbeitrags zu entscheiden. Dieses Anliegen vertritt grundsätzlich auch der Städtetag. Der Finanzausschuss des Bayerischen Städtetags befasste sich am 2. Oktober 2026 auch mit der Initiative und einer entsprechenden Änderung des BayKAG.

Die Einführung eines Tourismusbeitrags wäre damit keine landesweite Verpflichtung. Vielmehr soll eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage interessierte Kommunen selbst entscheiden können, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung sie das Instrument nutzen.

Parallel dazu wird die Frage der künftigen Tourismusfinanzierung im Rahmen des Prozesses „Bayern.Vision.Tourismus“ der Bayerischen Staatsregierung beraten.

Am 17. September 2026 fand hierzu eine Arbeitsgruppe zur Tourismusfinanzierung statt. Die Ergebnisse des Gesamtprozesses sollen im November 2026 zusammengeführt werden. Für Anfang 2027 ist ein Positionspapier vorgesehen.

Die Stadt Nürnberg wird sich in diesen Prozess weiterhin mit dem Vorschlag einer kommunalen Tourismusabgabe beziehungsweise eines kommunalen Tourismusbeitrags einbringen.

6. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird die Initiative auf Landesebene weiter begleiten und gemeinsam mit der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) die konkrete Nürnberger Ausgestaltung weiterentwickeln. Eine Einführung ist erst möglich, wenn der Bayerische Gesetzgeber hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen hat.

Nach Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dem Stadtrat erneut zu berichten.

KaSt/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 28.10.2026 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.11.2026 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer

in der Stadt Nürnberg (ZweitwohnungssteuerS - ZwWStS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS Synopse der Satzung

Sachverhalt (kurz):

Steuersatzungen müssen regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden. Die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuersatzung soll daher an neue Entwicklungen und Erkenntnisse rechtlicher und tatsächlicher Art angepasst werden. Die Änderung betrifft insbesondere eine Anpassung des Steuersatzes. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsverfahren wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Möglichkeit der Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer mittels Datenfernübertragung implementieren zu können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mehreinnahmen

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KaSt/003/2026

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine diversityrelevanten Fakten bekannt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KaSt/003/2026

Gutachtenvorschlag (ÄR/FA am 28.10.2026):

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg (ZweitwohnungssteuerS – ZwWStS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (StR am 19.11.2026):

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 28.10.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg (ZweitwohnungssteuerS – ZwWStS) beschlossen

Entscheidungsvorlage

Erläuterung der wesentlichen Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung

Begründung zur Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf 16 % Die Stadt Nürnberg erhebt derzeit eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 10 % der Jahresnettokaltmiete, also der Miete ohne Neben- und Heizkosten. Eine Erhöhung auf 16 % ist sachgerecht und verhältnismäßig.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie knüpft nicht an Einkommen an, sondern an den besonderen Aufwand, neben einer Hauptwohnung eine weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf vorzuhalten. Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen zahlen selbstverständlich Einkommensteuer, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind. Entscheidend ist jedoch: Nürnberg profitiert bei Personen, die in Nürnberg nur eine Nebenwohnung unterhalten, regelmäßig nicht in gleicher Weise vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie bei Personen mit Hauptwohnung in Nürnberg.

Damit ist die Zweitwohnungssteuer auch ein Instrument kommunaler Finanzgerechtigkeit: Wer in Nürnberg Wohnraum als Zweitwohnung nutzt und zugleich städtische Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und kommunale Leistungen in Anspruch nehmen kann, soll hierfür einen angemessenen Beitrag leisten. Die Steuer ersetzt nicht die Einkommensteuer, gleicht aber teilweise aus, dass Nürnberg bei Nebenwohnsitzen nicht in gleicher Weise an den einwohnerbezogenen Finanzierungsströmen beteiligt ist wie bei Hauptwohnsitzen.

Ein Steuersatz von 16 % ist im Vergleich mit anderen Großstädten moderat. Leipzig erhebt bereits 16 % des jährlichen Mietaufwands. München liegt seit 2022 bei 18 % der Jahresnettokaltmiete. Berlin erhebt seit dem 1. Januar 2025 20 % der Nettokaltmiete. Stuttgart erhöhte die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 20 %, Dresden zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 15 %. Freiburg erhebt bereits 20 % der jährlichen Nettokaltmiete. Die Erhöhung setzt zudem einen wohnungspolitischen Anreiz, Zweitwohnungen zu hinterfragen, Hauptwohnsitze nach Nürnberg zu verlegen oder nicht dauerhaft genutzten Wohnraum wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der

Stadt Nürnberg (ZweitwohnungssteuerS – ZwWStS) vom 28. Oktober 2004 (Amtsblatt

S. 424), geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2017 (Amtsblatt S 539)

Vom ........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „ZweitwohnungssteuerS“ durch die Kurzbezeichnung „Zweitwohnungssteuersatzung“ ersetzt.

  2. In § 5 wird die Angabe „10 %“ durch die Angabe „16 %“ ersetzt.

  3. § 9 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben oder elektronisch über das von der Stadt hierfür vorgesehene Online-Formular zu übermitteln.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Anlage zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg

Synopse der Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg

für die Änderungen an der Zweitwohnungssteuersatzung vom 28.10.2004, zuletzt geändert am 19.12.2017, mit der zukünftigen Zweitwohnungssteuersatzung

Paragraph Zweitwohnungssteuersatzung bis 31.12.2026 Zweitwohnungssteuersatzung ab 01.01.2027 Begründung:
§ 5 Die Steuer beträgt 10 % der Bemessungsgrund- lage. Die Steuer beträgt 16 % der Bemessungsgrund- lage. Anpassung des Steuersatzes: Es erfolgt eine Erhöhung des Steuersatzes von 10% auf 16%.
§ 9 Abs. 3 Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unter- schreiben. Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unter- schreiben oder elektronisch über das von der Stadt hierfür vorgesehene Online-Formular zu übermitteln. Ergänzende Regelung zum Formerfordernis: Ergänzung der Möglichkeit die Schriftform zu er- setzen durch eine digitale Erklärung zur Zweit- wohnungssteuer mittels Online-Assistent.

Berichtsvorlage Stk/011/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 28.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten

Stiftungen zum Jahresabschluss 2025

Anlagen: Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2021 - 2025 (Anlage 1) Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2025 (Anlage 2)

Bericht: Mit der Kurzinformation der Stiftungsverwaltung für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Überblick über die Organisation, die Vermögens-, Schulden- und Finanzsituation sowie die Aufgaben und Tätigkeiten der in 2025 von der Stadt Nürnberg verwalteten 68 Stiftungen vermittelt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/011/2026

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht stellt die Zahlen des Jahresabschlusses 2025 vor. Folglich liegt hier keine Diversity-Relevanz vor.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/011/2026

Anlage 1

Informationen zu den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen 2021 - 2025

Anzahl der Stiftungen 68, davon 28 rechtsfähige und 40 nichtrechtsfähige Stiftungen

HH-Jahr HH-Jahr Bezeichung: 2000 Stiftung Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrech. 2009 Margarete-Weigel-Stiftung 2001 Heinz und Inge Tschech Stiftung Leonhard Wagner Stiftung Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 2010 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 2002 Rudolf Volland Stiftung 2011 Ernst und Berta Wurzer Stiftung Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung Werner und Elisabeth Krauß Stiftung Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 2004 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar Stiftung 2012 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2013 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 2005 Leo und Trude Denecke Stiftung Bäume für Nürnberg Stiftung Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2015 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 2006 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung Erich und Grete Berwind Stiftung 2007 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 2016 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung 2008 Auxiliar-Stiftung 2017 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung Gustav Riedner - Karl Weißmann - Stipendienst. 2019 Stiftung Klinikum Nürnberg Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung Alfred Golombek Stiftung Altstadtfreunde Nürnberg-Stiftung Stiftung Lompa Hehl Stiftung Wolfram und Ilse Unger Stiftung 2020 Mathilde-Gottschalk-Stiftung Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 2021 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg Stamm-Schmitt-Stiftung 2023 Peter H. Richter Stiftung Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung 2024 Kunststiftung Kertz 2025 Heidi-Forstner-Stiftung Albert-und-Erna-Hafenrichter-Stiftung Ruth und Peter Marx Stiftung

2021 Anzahl der Anträge 6.216 Ausrichtungsvolumen (€) 5.699.485 Anzahl Förderung von Sonderprojekten 4 1. Ertragslage (Ergebnisrechnung) € 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 7.769.964 darunter: Kursgewinne aus Wertpapieren (abzüglich Verluste) 1.594.549 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 9.937.229 darunter: - Zweckausrichtungen (gem. Stiftungszweck): 5.699.485 davon - Stiftungsgaben 3.843.820 - Stipendien 292.400 - Zuschuss für Projekte und Einrichtungen 1.563.265 - Erstattungen der Stiftungen an die Stiftungsverwaltung 955.608 Verwaltungskostenanteil (Basis: Erträge) 6,98% Verwaltungskostenanteil (Basis: Anlagevermögen) 0,33% 1.3 Finanzerträge (nominal) 5.918.480 davon: Effektivzins (€) 5.908.410 Effektivzinssatz (%) 2,03 % 2. Wertpapiergeschäfte 2021 2.1 Verkauf/Rückzahlung von Finanzanlagen 43.442.920 2.2 Erwerb von Finanzanlagen 46.441.000 3. Vermögenswerte - ausgewählte Werte - (aus der Bilanz nach Ergebnisverwendung) € 3.1 AKTIVA 312.245.991 3.1.1 Anlagevermögen 285.403.077 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 338 3.1.1.1 Sachanlagen 80.132.061 darunter bebaute Grundstücke: 73.535.236 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) 205.270.678 nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: -1.505.178 (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 307.952.621 3.2 PASSIVA 312.245.991 davon: Eigenkapital 301.473.603
2021 2022 2023 2024 2025
5.478 5.994.827 4 € 6.596.989 64.150 10.969.354 5.994.827 3.954.460 232.600 1.807.767 1.004.655 7,24% 0,36% 7.005.820 6.996.500 2,36 % 2022 30.604.343 44.468.462 € 296.380.137 276.975.076 1 79.081.890 72.508.043 197.893.185 -21.127.633 284.567.974 296.380.137 285.509.616 5.368 5.382.988 4 € 7.528.426 995.808 11.829.843 5.382.988 3.729.117 152.250 1.501.621 1.091.231 6,27% 0,35% 8.583.534 8.574.539 2,86% 2023 16.000.000 19.348.000 € 311.169.519 285.702.337 1 78.208.852 71.636.624 207.493.484 6.256.718 315.336.353 311.169.519 299.112.985 5.101 5.449.884 4 € 8.522.225 505.401 12.519.210 5.449.884 3.624.262 170.340 1.655.282 1.045.586 6,73% 0,36% 8.220.177 8.212.544 2,48% 2024 40.204.333 41.775.000 € 321.852.641 290.071.973 1 77.749.759 71.113.222 212.322.213 3.258.482 346.771.248 321.852.641 308.876.287 5.039 6.036.998 4 € 8.772.471 231.533 14.195.472 6.036.998 3.704.630 152.250 2.180.118 1.178.269 7,07% 0,37% 10.764.212 10.756.579 2,77% 2025 25.770.655 46.245.942 € 351.854.996 318.239.161 1 78.316.776 71.358.034 239.922.384 -614.336 430.324.668 351.854.996 336.019.868
3.1 AKTIVA 3.1.1 Anlagevermögen 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.1.1.1 Sachanlagen darunter bebaute Grundstücke: 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 3.2 PASSIVA davon: Eigenkapital
zu 1)Hier u.a. Projektförderung: "Arme Kinder Zukunft geben", Projekt "Mittagsverpflegung", Projekt "Musikalische Früherziehung für Kinder ", Projekt "Verhütungsmittel".

Anlage 2

Stadt Nürnberg - Stiftungsverwaltung

Kurzinformation zum Jahresabschluss 2025

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort ............................................................................................................................... 3

Übersicht für Schnell-Leser .............................................................................................. 4

  1. Stiftungsverwaltung ................................................................................................. 5

1.1 Organisation ........................................................................................................................ 5

1.2 Aufgaben .............................................................................................................................. 5

1.3 Grundsätze ........................................................................................................................... 6

1.4 Jahresergebnis 2025 ........................................................................................................... 6

1.5 Kosten je Stiftung ................................................................................................................ 6

  1. Übersicht der Stiftungen .......................................................................................... 7

2.1 Rechtsformen und Organisation ........................................................................................ 7

2.2 Nach Zweck .......................................................................................................................... 8

2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen .............................................................. 9

2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen .................................................................................. 11

  1. Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte .................................................... 14

  2. Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen .................................... 14

  3. Verwaltung des Stiftungsvermögens .................................................................... 15

5.1 Sachanlagen ...................................................................................................................... 15 5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte ..................................................................... 15

5.2 Finanzanlagen .................................................................................................................... 15 5.2.1 Vermögenswerte ........................................................................................................... 15 5.2.2 Rendite .......................................................................................................................... 16 5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen .................................................................... 16 5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen....................................................................................... 16 5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen .................................................................................. 17 5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung ............................................................................. 17

  1. Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................... 18

7. Anhänge (Zweckausrichtung und Entwicklung Finanzanlagevermögen) ......... 20

7.1 Anhang 1: Zweckausrichtung ........................................................................................... 20

7.2 Anhang 2: Wertentwicklung Finanzanlagen .................................................................... 24

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

dieser Bericht dient als jährliche Information über die Tätigkeiten der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg.

Im Berichtsjahr 2025 wurden 68 Stiftungen von der Stiftungsverwaltung betreut. Davon wurden drei neue nichtrechtsfähige Stiftungen gegründet.

Das gesamte betreute Stiftungsvermögen belief sich zum 31.12.2025 auf rund 352 Millionen Euro. Aus dem Stiftungsvermögen wurden ordentliche Erträge sowie Finanzerträge erwirtschaftet. Insgesamt konnten im Jahr 2025 rund 6,0 Millionen Euro für mildtätige und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Gerne stehen wir Ihnen seitens der Stiftungsverwaltung für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Besuchen Sie auch gerne Homepage unter: https://www.nuernberg.de/internet/stiftungsverwaltung/ Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Nürnberger Stiftungen.

Thorsten Brehm Stadtkämmerer

Übersicht für Schnell-Leser

Abbildung 1

Mittelverwendung in 2025

Fördermittel nach Förderart

3%

Stiftungsgaben

Abbildung 2

Projekte 36%

61%

Stipendien

1. Stiftungsverwaltung

1.1 Organisation

Die Stiftungsverwaltung ist eine Abteilung der Dienststelle „Stadtkämmerei“ der Stadt Nürnberg. Die Abteilung umfasst 12 Planstellen. Eine Mitarbeiterin hat ihren Dienstsitz bei der Forstverwaltung der rechtlich selbstständigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Schnaittach.

Die Stiftungsverwaltung ist durch den Oberbürgermeister und den Stadtrat mit der Verwaltung der ihr übertragenen Stiftungen beauftragt. Die Stiftungsverwaltung unterliegt der Zuständigkeit und dem Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.

1.2 Aufgaben

Die Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg gehen aus dem Aufgabengliederungsplan der Dienststelle „Stadtkämmerei“ hervor. Folgende Aufgaben werden hauptsächlich im Rahmen der Verwaltung und Ausrichtung von Stiftungen durch die Stiftungsverwaltung wahrgenommen (nicht abschließend):

1. Verwirklichung des

2. Vermögensangele-

Stiftungszweckes

genheiten

gen & Immobilien

3. Rechnungswesen 4. Rechtliche Angele-

5. Berichterstattung +

Werbung +

Öffentlichkeitsarbeit

1.3 Grundsätze

Die Stiftungsverwaltung arbeitet nach folgenden Grundsätzen (angelehnt an die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen):

tem Wissen und Gewissen.

nungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.

über der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung an.

isch, integer und verantwortungsvoll.

1.4 Jahresergebnis 2025

Folgendes Jahresergebnis 2025 weist die Stiftungsverwaltung als städtischer Kostendecker aus:

Gesamtertrag: 1.178.268,94 €

Primärer Aufwand der Abteilung: 924.583,50 € + Aufwand, verursacht von städtischen Dienststellen: 223.749,14 € = Gesamtaufwand: 1.148.332,64 €

Gewinn 2025: 29.936,30 € + positiver Budgetvortrag 2024: 11.838,68 € = positiver Budgetvortrag 2025: 41.774,98 €

Die Stiftungsverwaltung erzielte in 2025 einen positiven Budgetvortrag in Höhe von 41.774,98 €. Dieser Betrag wird den Stiftungen im Folgejahr erstattet.

Die Personalkosten lagen im Jahr 2025 bei 868.517,16 € (Vorjahr: 810.660,97 €). Dies entspricht einer Steigerung um ca. 7 % auf rund 76 % des Gesamtaufwands.

1.5 Kosten je Stiftung

Die Kosten der Stiftungsverwaltung (siehe Ziffer 1.4) werden, soweit sie einer Stiftung direkt zugeordnet werden können, dieser direkt belastet. Die nicht direkt zuordenbaren allgemeinen Verwaltungskosten werden auf alle Stiftungen umgelegt. Die Kosten der Abteilung Stiftungsverwaltung belasten nicht den städtischen Gesamthaushalt.

Im Jahr 2025 betrug der Verwaltungskostenanteil, gemessen am Nettoertrag aller Stiftungen, 7,07 %. Der Nettoertrag setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzerträgen und ordentlichen Erträgen der Stiftung (=Bruttoertrag) abzüglich Spenden und der Auflösung von Rückstellungen.

Beispiel: Eine Stiftung besitzt ein Wertpapierdepot in Höhe von 100.000 €. Die Zinserträge des Wertpapierdepots belaufen sich auf 2 %, also auf 2.000 €. Als jährliche Verwaltungskosten der Stiftung errechnen sich somit rd. 140 € (7,07 % aus 2.000 €). Depotkosten fallen keine an.

Zu erwähnen ist, dass die Phase der Stiftungsgründung kostenlos ist. Erst bei Erzielung von Erträgen aus dem Grundstockvermögen werden Kosten erhoben. Bezogen auf das Anlagevermögen der Stiftungen liegen die Verwaltungskosten durchschnittlich bei 0,37 % p.a.

2. Übersicht der Stiftungen

2.1 Rechtsformen und Organisation

Die Stadt Nürnberg verwaltete zum 31.12.2025 68 Stiftungen, davon sind 28 rechtsfähige und 40 nichtrechtsfähige Stiftungen. In 2025 wurden drei neue nichtrechtsfähige Stiftung gegründet.

Stiftungen

28 40 rechtsfähige Stiftungen nichtrechtsfähige Stiftungen

Rechtsfähige (Andere) Rechtsfähige allgemeine Rechtsfähige Kommunale Kommunale Stiftungen, die Stiftungen, die kommunal Stiftungen nicht kommunal verwaltet verwaltet sind werden

Rechtsfähige Kommunale Stiftungen

Nichtrechtsfähige Stiftungen

Rechtsfähige allgemeine Stiftungen, die kommunal

verwaltet sind

Rechtsfähige (Andere) Kommunale Stiftungen, die

nicht kommunal verwaltet werden

2.2 Nach Zweck

Jede Stiftung hat einen oder mehrere Stiftungszwecke (über die Satzung und das Stiftungsgeschäft) definiert, woraus hervorgeht, wofür und gegebenenfalls für welche Institution/Personengruppe die Ausrichtungsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Stiftungszwecke sind räumlich grundsätzlich auf das Stadtgebiet Nürnbergs begrenzt.

Nachfolgend werden die Hauptgruppen der Stiftungszwecke mit ihrem jeweiligen absoluten und prozentualen Anteil an den Zweckausrichtungen dargestellt. Insgesamt wurden im Jahr 2025 rund 6,037 Mio. Euro für die Stiftungszwecke ausgereicht.

2025 Zweckausrichtung in TEUR und %

0,28 % 110

1,84 %

1,20 %

Abbildung 3

Abbildung 5

Abbildung 4

Abbildung 6

1.268

20,99 %

Soziale Zwecke Bildung und Erziehung Kunst und Kultur Andere gemeinnützige Zwecke Tier- und Umweltschutz 2,97 % Menschenrechte

4,24 %

Wissenschaft und Forschung 4.135

68,48 %

Beispiele, die gefördert werden:

Soziale und mildtätige Zwecke: Unterstützung Bedürftiger in Notlage; Betrieb von Einrichtungen und Anstalten der Altenhilfe. Bildung und Erziehung: Förderung würdiger junger Schüler/-innen und Studenten/-innen; Förderung der Ausbildung. Kunst und Kultur: Förderung von Kunst und Kultur, Unterstützung junger Künstler/-innen. Andere gemeinnützige Zwecke: Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheit, der Jugend. Tier- und Umweltschutz: Förderung des Tierschutzes und der Arterhaltung von Tieren, Förderung des Tiergartens. Menschenrechte: Aktivitäten, Vorhaben und Aufgaben als Beitrag der Selbstverpflichtung der Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Wissenschaft und Forschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg sowie für Forschungszwecke bei Hochschulen.

2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen

Nachfolgend wird das gesamte Aktiv- und Passivvermögen aller nichtrechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2025 und zum 31.12.2024 ausgewiesen:

31.12.2025 31.12.2024

A K T I V A in € in €

A. Anlagevermögen 318.239.160,58 290.071.972,61
1,00 78.316.776,08 5.754.944,02 71.358.033,83 20.852,52 0,00 744.309,12 2,00 20,00 438.614,59 239.922.383,50 0,00 183.034.930,50 56.887.453,00 1,00 77.749.758,94 5.754.944,02 71.113.222,33 22.980,52 0,00 744.309,12 2,00 20,00 114.280,95 212.322.212,67 0,00 154.134.759,67 58.187.453,00
B. Umlaufvermögen 33.529.585,65 31.698.272,90
275.522,15 6.285.229,43 0,00 50.978,09 0,00 17.478,89 6.216.772,45 26.968.834,07 0,00 476.415,04 26.492.419,03 275.522,15 4.706.398,49 0,00 81.349,28 0,00 16.706,11 4.608.343,10 26.716.352,26 0,00 3.426.010,54 23.290.341,72
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 82.029,70 82.395,73
D. Ungedecktes Grundstockkapital rechtsf. Stiftungen 4.220,14 0,00
SUMME DER AKTIVA 351.854.996,07 321.852.641,24

Das Aktivvermögen aller Stiftungen erhöhte sich um rd. 30 Mio. € auf insgesamt rd. 352 Mio. € (Erhöhung um ca. 9 %).

31.12.2025 31.12.2024

P A S S I V A in € in €

A. Eigenkapital 336.019.868,31 308.876.286,84
324.511.590,02 106.656.514,24 172.327,51 44.797.032,43 54.198.971,81 118.686.744,03 10.143.673,29 7.809.919,82 2.333.753,47 -34.940,95 0,00 -34.940,95 0,00 1.399.545,95 793.223,00 1.121,00 10,95 605.191,00 296.946.819,10 101.921.736,62 176.226,55 27.577.393,91 48.201.915,27 119.069.546,75 10.482.064,38 9.292.188,12 1.189.876,26 -21.328,59 0,00 -21.328,59 0,00 1.468.731,95 835.643,00 1.121,00 10,95 631.957,00
B. Rückstellungen 12.873.601,73 10.306.860,73
12.276.136,22 315.000,00 0,00 282.465,51 9.607.293,28 471.000,00 0,00 228.567,45
C. Verbindlichkeiten 2.934.876,73 2.611.827,93
217.346,10 0,00 43.017,69 2.674.512,94 0,00 236.820,12 0,00 79.927,82 2.295.079,99 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 26.649,30 57.665,74
SUMME DER PASSIVA 351.854.996,07 321.852.641,24

Das Eigenkapital aller Stiftungen erhöhte sich um rund 27 Mio. € (ca. 9 %) auf 336 Mio. €. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist insbesondere bedingt durch Zustiftungen (rd. 17 Mio. €) und Grundstockvermögensausstattungen (rd. 5 Mio. €) sowie durch die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage (rd. 5 Mio. €). Insgesamt bestehen Rückstellungen in Höhe von rd. 13 Mio. €. Hauptsächlich handelt es sich um Mittel für die Stiftungszwecke (Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtung in Höhe von rd. 12,3 Mio. €), die im Jahr 2025 ff. verausgabt werden. Daneben wurden Instandhaltungsrückstellungen für noch nicht durchgeführte Unterhaltsmaßnahmen an den stiftungseigenen Gebäuden in Höhe von 315 Tsd. € gebildet. Die sonstigen Rückstellungen (282 Tsd. €) beinhalten vor allem Drohverlustrückstellungen für über pari gekaufte Wertpapiere, welche bei Endfälligkeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Bei Fälligkeit werden die gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst. Die Kreditverbindlichkeiten verringerten sich auf 217 Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten von 2,7 Mio. € werden für die Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet.

2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen

Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivkapital in TEUR zum 31.12.2025 (nach der Ergebnisverwendung) ausgewiesen:

Stiftung Aktiva 2025 Passiva 2025
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mit- tel Eigenkapital Gesamt davon Gewinn davon Verbind- lichkeiten
(vor Erg.verwen-
dung)
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 46.116 3.509 45.388 1.159 274
Findel- und Waisenhaus- stiftungen 5.180 457 4.929 139 204
Klein’sche Brennmateria- lenstiftung 1.730 141 1.677 60 0
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.621 199 13.460 55 90
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.576 18 3.515 34 53
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 176 5 174 2 0
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 825 54 800 6 14
Sigmund-Schuckert- Stiftung 179.215 13.270 167.799 3.117 583
Stiftung Lokalstudienfonds 4.467 132 4.366 51 0
Stiftung für Bildung und Unterricht 1.056 24 1.039 4 0
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürn- berg 204 8 201 2 0
Heinrich Gröschel Stiftung 3.497 143 3.364 28 84
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 20.094 1064 19.695 143 191
Heinz und Inge Tschech Stiftung 3.377 212 3.245 22 92
Rudolf Volland Stiftung 1.672 55 1.633 17 11
Leo und Trude Denecke Stiftung 509 180 351 9 139
Max und Rosemarie Hüb- schmann Stiftung 54 8 51 0,5 2,5
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung 1.509 23 1.489 8 9
Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 253 28 230 2 15
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 7.537 250 7.360 46 101
Alfred Golombek Stiftung 428 21 416 3 9
Stiftung Lompa 458 45 432 3 6
Hehl Stiftung 955 36 934 14 10
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) 172 60 167 0 3,5

Liquide Mit-

tel

Eigenkapital

Gesamt

davon Verbind-

lichkeiten

Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung 1.264 39 1.241 4 0
Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstif- tung 1.868 173 1.709 17 136
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 8.918 1246 8.492 66 127
Bäume für Nürnberg Stif- tung 387 108 316 5 6
Summe rechtsfähige 309.118 21.508 294.473 5.017 2.160
Stiftungen *
Stiftung Aktiva 2025 Passiva 2025
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mit- tel Eigenkapital Gesamt davon Gewinn davon Verbind- lichkeiten
(vor Erg.verwen-
dung)
Nichtrechtsfähige Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stiftungen
Heinrich und Amalie Lang- Stiftung 1.767 36 1.764 18 0
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 961 8 959 7 0
Otto Lauterbach-Stiftung 1.345 20 1.342 13 0
Marie-Hack-Stiftung 9.182 471 8.820 93 321
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 91 10 86 1 0
Andreas-Winterbauer-Stif- tung 639 63 606 8 6
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrich- ten 1.077 26 1.059 10 16
Andreas-Staudt-Stiftung 194 11 187 1 5
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 72 4 70 0,4 0
Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung Nürnberg 2.489 91 2.425 24 0,6
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 248 6 247 1 0
Späth-Falk-Hammerba- cher-Stiftung Nürnberg 235 36 200 2 31
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 131 4 130 1 0
Auxiliar-Stiftung 153 8 150 1 3
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendien- stiftung 326 7 325 3 0
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 314 11 307 3 0
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 328 12 319 2 0
Margarete-Weigel-Stiftung 1.277 128 1.189 6 66
Leonhard Wagner Stiftung 252 16 244 2 7
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 640 9 630 5 0

Liquide Mit-

tel

Eigenkapital

Gesamt

davon Verbind-

lichkeiten

Ernst und Berta Wurzer Stiftung 870 61 829 7 16
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 150 3 149 1 0
Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung 1.946 26 1.934 7 8
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1.296 41 1.278 11 1
Erwin-und-Monika-Telle- Stiftung 683 95 605 5 65
Dorothea-Herzog-Kultur- stiftung 49 5 48 0,3 0
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kul- tur 46 6 44 0,3 1
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.242 113 2.160 22 57
Stiftung Klinikum Nürnberg 602 72 543 6 57
Mathilde-Gottschalk- Stiftung 907 67 857 7 48
Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg 308 47 302 2 3
Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 543 17 540 1 1
Pocket-Opera-Company Stiftung 2.330 36 2.306 12 0
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.327 308 2.217 32 44
Peter H. Richter Stiftung 433 28 412 4 17
Hanne-und-Rudolf-Mitter- meier-Stiftung 1.738 60 1.738 -14 0
Kunststiftung Kertz 1.060 18 1.042 10 0
Ruth und Peter Marx Stiftung 3.483 3.483 3.483 0 0
Summe 42.734 5.463 41.546 315 774
nichtrechtsfähige Stif-
tungen *
Summe insgesamt nicht- 351.852 26.971 336.019 5.332 2.934
rechtsfähige und rechts-
fähige Stiftungen *

31.12.2025 noch keine Vermögenswerte bilanziert.

3. Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte

Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrichtungen für 2025 und 2024 aus. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 5.039 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 6.037 TEUR bewilligt.

Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl Anträge 2025 in T€ 2025 Anzahl Anträge 2024 in T€ 2024 Abweichung (in T€) Abweichung in % (gerundet)
1. Stiftungsgaben 2. Stipendien 3. Zuschüsse an Institutionen 4.635 160 244 3.705 152 2.180 4.673 190 238 3.624 171 1.655 81 - 19 525 2 % - 11 % 32 %
Summe 5.039 6.037 5.101 5.450 587 11 %

Die Höhe der Zweckausrichtungen erhöhte sich zum Vorjahr um ca. 11 % auf rund 6,037 Mio. €. Insgesamt wurden rd. 587 T€ mehr ausgerichtet als im Vorjahr.

Die rückläufige Anzahl der Anträge ist darauf zurückzuführen, dass seitens des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes sowie des Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration weniger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wurden.

Auf die Zweckausrichtungsstatistik der Stiftungen der Stadt Nürnberg, Haushalt 2024 und 2025 wird verwiesen (siehe Anhang 1).

4. Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen

Stiftungsberatungen der Stiftungsverwaltung (schriftlich, telefonisch, persönlich)

Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzelgesprächen. Zu den Beratungsthemen gehören unter anderem Fragen zur Gründung einer Stiftung, zu Zustiftungen, Rechtsformen, steuerlichen Aspekten, Testamenten und Stiftungssatzungen.

Im Jahr 2025 wurden drei neue nichtrechtsfähige Stiftungen gegründet. Außerdem wurden 97 Spenden in Höhe von rd. 128 T € für verschiedene Stiftungen getätigt. Ein Betrag von insgesamt 17.220 T € an zusätzlichem Stiftungsvermögen wurde aus Nachlässen bzw. als Zustiftungen in verschiedene bestehende Stiftungen eingebracht. Zudem konnten rd. 4.735 Mio. € an Grundstockvermögensausstattung verbucht werden. Weiterhin wurden unseren Stiftungen im vergangenen Jahr Geldauflagen (Bußgelder) in Höhe von rd. 25 T € vom Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen. Die erhaltenen Bußgelder stehen zusätzlich für die Zweckausrichtung zur Verfügung.

5. Verwaltung des Stiftungsvermögens

Die Stiftungsverwaltung verwaltet das Vermögen der Stiftungen, unter Beachtung des Stifterwillens bzw. der Stiftungssatzung und entsprechender Testamente, im Rahmen des Stiftungsgesetzes.

Je nach Anlageportfolio werden zur Erzielung von Erträgen und zur nachhaltigen Bestandssicherung neben Finanzanlagen häufig auch Sachanlagen im Vermögen einer Stiftung gehalten.

5.1 Sachanlagen

5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte Die von der Stadtkämmerei verwalteten Stiftungen umfassen insgesamt unter anderem 34 ausgereichte Erbbaurechte, Wohnimmobilien mit aktuell 454 Wohneinheiten und fünf Geschäftshäuser sowie 511 Hektar Wald.

Das Gesamtvolumen des Sachanlagevermögens zu Buchwerten beläuft sich zum 31.12.2025 auf 78,3 Mio. Euro.

Die Verwaltungsarbeiten bei Liegenschaften werden federführend durch das Liegenschaftsamt vorgenommen, sofern nicht gewerbliche Hausverwaltungen damit beauftragt sind. Trotzdem sind auch von der Stiftungsverwaltung zeitintensive Abstimmungen und Prüfungen erforderlich. Über An- und Verkäufe, Abschlüsse von wichtigen Verträgen und die Durchführung von Baumaßnahmen entscheidet die Stiftungsverwaltung nach Prüfung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Sicherstellung der Finanzierung.

Zum Erhalt der Stiftungsimmobilien wurden im Jahr 2025 Bauunterhaltsmaßnahmen (Gebäudeunterhalt) in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € durchgeführt.

5.1.2 Stiftungswald

Der Stiftungswald der Heilig-Geist-Spital-Stiftung befindet sich in der Nähe von Schnaittach im

Nürnberger Land und hat eine Fläche von rund 511 ha. Der Großteil der Waldflächen gehört seit

dem 14. und 15. Jahrhundert bereits zum Stiftungsvermögen und wird von unserer Försterin mit

Unterstützung eines Waldarbeiters betreut. Aufgrund des Klimawandels bleibt der Waldumbau ein

Schwerpunkt der forstlichen Arbeit, es werden aber zusätzliche Maßnahmen unternommen, bspw.

wurde im Jahr 2023 die Renaturierung eines Moores durchgeführt und eine weitere Renaturierung

ist geplant.

5.2 Finanzanlagen

Für die Finanzanlagen gilt die Anlagerichtlinie gemäß den Beschlüssen des Ältestenrates/Finanzausschusses.

5.2.1 Vermögenswerte Das Finanzanlagevermögen aller Stiftungen zu Kurswerten am 31.12.2025 beträgt 430.325 T€. Bilanziell beläuft sich das Finanzanlagevermögen auf 239.922 T€. In der Bilanz darf eine Zuschreibung über die Anschaffungs- bzw. Kaufwerte nicht vorgenommen werden. Bei den Finanzanlagen sind anteilig 24,62 % in Aktien, Aktienanleihen bzw. Aktienfonds und 75,38 % in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilienfonds und Schuldscheindarlehen bzw. Versicherungskapitalisierungsgeschäfte angelegt.

Das Finanzanlagevermögen hat bilanziell insgesamt um 13 Prozent zugenommen.

Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens:

Bestand Finanz- anlagen 31.12.2025 Bestand Finanz- anlagen 31.12.2024 Veränderung in Euro Verän-
derung
in %
Summe Stiftun- gen gesamt 239.922.383,50 212.322.212,67 27.600.170,83 13,00
239.922.383,50 13,00

Bestand Finanz-

anlagen 31.12.2025

Bestand Finanz-

anlagen 31.12.2024

Veränderung in

Euro

Gemäß den Anlagerichtlinien sind im Rahmen des Jahresabschlusses die Wertentwicklung und der Anteil der jeweiligen Anlagekategorie bei den Stiftungen zu überprüfen und dem Ältestenrat der Stadt Nürnberg vorzulegen. Eine Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens der einzelnen Stiftungen findet sich im Anhang 2 zu diesem Bericht. Eine Erhöhung ist unter anderem darin begründet, dass wegen Kapitalerhaltungsmaßnahmen (Inflationsausgleich) oder Zustiftungen in neue Wertpapiere investiert wurde. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Jahr 2025 insbesondere aufgrund der hohen Zustiftungen sowie Grundstockausstattungen.

5.2.2 Rendite Die Gesamterträge aller Finanzanlagen der Stiftungen im Jahr 2025 lagen bei 10,7 Mio. €. Darin enthalten sind neben Zinszahlungen unter anderem auch Dividendenausschüttungen.

Bezogen auf das durchschnittliche Finanzanlagevermögen im Jahr 2025 ermittelt sich ein Effektivzinssatz von:

4,76 % (auf Basis der Bilanzwerte)

2,77 % (auf Basis der Markt- bzw. Kurswerte).

5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen Nachfolgend die Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen im Überblick:

Verwaltungsarbeiten Anzahl 2025 in T€ 2025 Anzahl 2024 in T€ 2024 Abweichung in T€ Abweichung in % (gerundet)
1. Verkäufe / Rückzahlungen 2. Neuanlagen 165 203 25.771 46.246 254 147 40.204 41.775 -14.433 4.471 - 36 % 11 %

5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen Gemäß den Anlagerichtlinien ist bei der Wahl der Finanzprodukte auf eine ausreichende Diversifikation hinsichtlich Anlagenart und Laufzeit zu achten. Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschreiten. Bei der Sigmund-Schuckert-Stiftung ist aus historischen Gründen und dem Einbringen von Siemensaktien bei Stiftungsgründung die 30-Prozent-Quote überschritten. Zudem wurde bei einzelnen rechtsfähigen Stiftungen auf Wunsch der Stifter*innen die Aktienquote auf 50 Prozent erhöht. Bei allen anderen Stiftungen wurde entsprechend der Anlagerichtlinie der Anteil von 30 Prozent an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschritten. Einzelauswertungen können bei der Stiftungsverwaltung nachgefragt werden.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Quoten der jeweiligen Anlagekategorie (Basis Bilanzwerte aller Stiftungen):

Aufteilung nach Art der Wertpapieranlage

Pfandbriefe

Bilanzwerte 1,25%

Kapitalanleihen

1,36%

Unternehmensanleihen

Schuldscheindarlehen

4,20%

20,12%

Rentenfonds

0,36%

Bankenanleihen

39,22 %

davon: 48,53% fester Zins ohne

Mischfonds

Kündigungsoption

0,32%

14,77% Stufenzins mit Kündigungsoption

ImmobilienfondsAktienfonds

Aktien

8,57% 0,11% 9,06% Stufenzins ohne …

6,51%

Aktienanleihen Staatsanleihen

18,00% 0,00%

5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen Die Stiftungen der Stadt Nürnberg investieren seit dem Beschluss des Ältestenrats/Finanzausschusses vom 22.03.2017 ihr Vermögen nur noch in nachweislich nachhaltig tätige Unternehmen. Dabei werden Unternehmen bei der Vermögensanlage daraufhin überprüft, ob sie insgesamt nachhaltig wirtschaften. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit finden ökologische, soziale und ethische Themen Berücksichtigung. Das Vermögen der Stiftungen ist zu über 90 Prozent nach diesen Kriterien nachhaltig angelegt und bei den Neuanlagen im letzten Jahr wurde nur noch in Wertpapiere investiert, die die Nachhaltigkeit berücksichtigen.

5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung Grundsätzlich erfolgt bei den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen die Wertpapierverwaltung durch eine passive bzw. eine beratende Depotverwaltung. Hier wird bei Fälligkeit auslaufender Wertpapiere von der Stiftungsverwaltung eine entsprechende Neuanlage veranlasst. Die depotverwaltende Bank leistet Hilfestellung in der Weise, dass bezüglich der Laufzeit, der Risikobeurteilung und der Effektivrendite ein Anlagevorschlag erfolgt.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Die Stiftungsverwaltung ist Partnerin in der Stiftungsinitiative der Stadt Nürnberg. Hier gestaltet sie unter anderem den Nürnberger Stiftungstag aktiv mit, um das Thema Stiftungen weiter bekannt zu machen und um ein gutes Netzwerk aufzubauen.

Besuchen Sie gerne die Homepage der Stiftungsverwaltung unter: https://www.nuernberg.de/internet/stiftungsverwaltung/ Hier finden Sie zahlreiche Informationen und aktuelle Hinweise rund um die Nürnberger Stiftungen.

Seit 2025 werden jährlich bis zu vier Newsletter aus der Stiftungsverwaltung mit aktuellen Informationen zu den Stiftungstagen, Stiftungsjubiläen, Stiftungsneugründungen und vielem mehr verschickt. Die Anmeldung ist über die Homepage der Stiftungsverwaltung möglich.

Nürnberg, im Oktober 2026

Stadt Nürnberg Stadtkämmerei Stiftungsverwaltung Theresienstraße 1 90403 Nürnberg

Telefon: + 49 (0) 911/231-2631 Telefax: + 49 (0) 911/231-5255 E-Mail: stiftungsverwaltung@stadt.nuernberg.de Internet: https://www.nuernberg.de/internet/stiftungsverwaltung/

7. Anhänge (Zweckausrichtung und Entwicklung Finanzanlagevermögen)

7.1 Anhang 1: Zweckausrichtung

Zweckbestimmung Anzahl (bewilligt)
2024 2025
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 49 58
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 26 28
Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 21 26
Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 13 9
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 0 0
Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 52 19
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 9 7
Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur Zuschüsse Stipendien 0 0 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 0 2
Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 4 51
Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1
Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. Zuschüsse durch Beschluss d e s Kuratoriums 1 2
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1
Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 1
Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium Stipendien Zuschüsse 0 2 0 2
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 7 0
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2
Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder - für Mündel des Jugendamtes Stiftungsgaben Zuschüsse 15 1 0 1
Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1

Betrag (€)

S

2024 2025

1.1 24.900 31.450

1.2 13.600 15.200

1.3 20.650 24.100

1.4

154.697 233.212

1.5 0 0

1.6 39.940 12.550

1.7 19.775 15.500

1.8

0 4.600 0 0

1.9 0 1.500

1.10 2.550 35.400

1.11 4.000 2.700

1.12

1.930 51.100

1.13 2.193 2.200

1.14 2.220 2.700

1.15 0 0 8.124 10.333

1.16 4.850 0

1.17 5.530 6.626

1.18 9.700 0 6.078 5.065 1.19 3.800 3.300

Zweckbestimmung Anzahl (bewilligt)
2024 2025
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen - Ausbau von Radwegen Zuschüsse Zuschüsse 2 0 2 0
Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 4 3
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1
Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 4 1
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte" Zuschüsse durch Beschluss des Stiftungsrates 11 8
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung - für die Kinder- und Jugendhilfe Stipendien Zuschüsse 0 15 0 13
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 2 1
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst - Förderung der Emanzipation Zuschüsse Zuschüsse 0 0 0 1
Erich und Grete Berwind Stiftung - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Stiftungsgaben Zuschüsse 0 4 0 2
Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 2 1
1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg Zuschüsse 1 1 1 1 18.600 8.000 10.600 4.500
1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten Zuschüsse 2 2 1.188 760
1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen b) Vergabe von Stipendien c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse Stipendien Zuschüsse 0 0 2 0 0 1 0 0 2.700 0 0 1.000
1.33 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg - Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse 1 1 12.000 50.000
1.34 Stamm-Schmitt-Stiftung - Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Gesundheitswesens Zuschüsse 0 1 0 43.554
1.35 Peter H. Richter Stiftung Förderung Nürnberger Symphoniker, Altstadtfreunde und Klabautermann e.V. Zuschüsse 3 3 16.050 11.650
1.36 Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Wöhrd Zuschüsse 0 0 0 0
1.37 Kunststiftung Kertz Förderung der Kunstvilla (Kertz Kabinett) Zuschüsse 0 1 0 11.000
261 256 509.785 777.492
Zweckbestimmung Anzahl (bewilligt)
2024 2025
Rechtsfähige Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst c) Nachlass Rahnhöfer d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Stiftungsgaben Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse 121 1 1 1 0 1 1 0
Findel- und Waisenhausstiftungen a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder b) Zustiftung Petz Zuschüsse an Kinder- und Jugendheim Ausflugsfahrten KJH 1 1 2 1
Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 232 169
Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt - Zustiftung Löwinger Zuschüsse an Institutionen 41 1 42 1
Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 11 6
Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stiftungsgaben Stipendien 4 0 2 0
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 28 26
Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger b) für bedürftige evangelische Nürnberger c) Projektförderung Stipendien Stiftungsgaben Zuschüsse 27 4.176 4 33 4.326 4
Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Stipendien Zuschüsse an Institutionen 50 0 30 0
Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung b) für Bildungseinrichtungen c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien Zuschüsse an Institutionen Stipendien Stipendien 16 1 0 0 0 1 0 0
Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1
Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens b) für würdige junge Nürnberger Zuschüsse Stipendien 8 1 10 0
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken b) Vergabe des Dr. Birkner Preis Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 2 1 2 0
Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen Zuschüsse 8 4

Betrag (€)

S

2024 2025

2.1 63.700 0 416.564 416.564 1.200 2.400 5.000 0

2.2 162.000 363.681 600 1.590

2.3 164.290 130.810

2.4

96.927 83.832

4.923 5.507

2.5 70.576 63.787

2.6 3.600 1.800

0 0

2.7 15.000 14.500

2.8 49.300 66.400 3.306.822 3.486.770 45.322 7.043

2.9 33.700 19.000 0 0

2.10 9.350 0 1.300 1.500 0 0 0 0

2.11

3.400 3.000

2.12 36.420 52.360 3.100 0

2.13

85.048 129.185 5.000 0

2.14

47.714 90.016

Zweckbestimmung Anzahl (bewilligt)
2024 2025

Betrag (€)

Stiftung/Stiftungszweck

2024 2025

.1

R u d o lf V o lla n d S tiftu n g

2 7 .5 4

2 1 .0 4

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L e o u n d T ru d e D e n e c k e S tiftu n g

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7.2 Anhang 2: Wertentwicklung Finanzanlagen

Stiftung Bestand Bestand Veränderung in Euro Verän- derung in Prozent
Finanzanlagen Finanzanlagen
31.12.2025 31.12.2024
in Euro in Euro
Nichtrechtsfähige Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stiftungen
Menschenrechte 1.246.099,52 1.197.940,32 48.159,20 4
Heinrich und Amalie Lang- Stiftung 1.718.329,80 1.683.004,89 35.324,91 2,1
Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 943.039,82 921.956,56 21.083,26 2,3
Otto Lauterbach-Stiftung 1.312.022,57 1.282.088,25 29.934,32 2,3
Marie-Hack-Stiftung 4.307.277,01 4.073.382,76 233.894,25 5,7
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 80.823,27 81.029,87 -206,60 -0,3
Andreas-Winterbauer-Stif- tung 307.485,48 274.153,58 33.331,90 12,2
Kunst- und Kultur-stiftung der Nürn-berger Nachrich- ten 1.041.515,66 1.005.359,84 36.155,82 3,6
Andreas-Staudt-Stiftung 181.958,96 177.193,56 4.765,40 2,7
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 67.252,17 67.040,57 211,60 0,3
Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung 2.172.504,45 2.032.703,22 139.801,23 6,9
Emil und Lydia Kudrnac- Stiftung 240.152,45 239.088,15 1.064,30 0,4
Spaeth-Falk-Hammerba- cher-Stiftung Nürnberg 196.117,30 98.236,60 97.880,70 99,6
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 126.292,13 125.885,23 406,90 0,3
Auxiliar-Stiftung 144.493,08 144.034,63 458,45 0,3
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendien- stiftung 316.387,60 309.340,80 7.046,80 2,3
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 301.676,06 276.907,78 24.768,28 8,9
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 159.028,97 148.731,75 10.297,22 6,9
Margarete-Weigel-Stiftung 737.014,37 592.154,23 144.860,14 24,5
Leonhard Wagner Stiftung 234.271,14 233.402,96 868,18 0,4
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 623.023,21 332.809,02 290.214,19 87,2
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 752.405,48 731.160,92 21.244,56 2,9
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 145.393,00 125.240,50 20.152,50 16,1
Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung 1.913.550,59 569.948,17 1.343.602,42 235,7

Verän-

derung in

Prozent

Erwin-und-Monika-Telle- Stiftung 583.162,76 525.638,42 57.524,34 10,9
Dorothea-Herzog-Kultur- stiftung 43.768,00 43.900,80 -132,80 -0,3
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 39.844,86 39.502,18 342,68 0,9
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.006.851,47 1.972.931,81 33.919,66 1,7
Stiftung Klinikum Nürnberg 524.613,02 518.771,06 5.841,96 1,1
Mathilde-Gottschalk-Stif- tung 834.225,44 829.194,94 5.030,50 0,6
Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung 109.070,80 95.350,00 13.720,80 14,4
Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 42.856,13 28.531,13 14.325,00 50,2
Pocket-Opera-Company- Stiftung Nürnberg 1.712.776,00 387.605,00 1.325.171,00 341,9
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.000.980,79 1.960.819,49 40.161,30 2
Peter H. Richter Stiftung 400.000,00 400.000,00 0,00 0
Hanne-und-Rudolf-Mitter- meier-Stiftung 0,00 0,00 0,00
Kunststiftung Kertz 977.250,00 988.500,00 -11.250,00 -1,1
Ruth und Peter Marx Stif- tung 0,00 0,00 0,00
Summe nichtrechtsfä- hige Stiftungen 28.543.513,36 24.513.538,99 4.029.974,37 16,4
Stiftung Bestand Finanzanlagen 31.12.2025 in Euro Bestand Veränderung in Euro Verände- rung in Prozent
Finanzanlagen
31.12.2024
in Euro
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 16.516.143,37 13.739.651,37 2.776.492,00 20,2
Findel- und Waisenhaus- stiftungen 2.138.052,02 1.775.076,01 362.976,01 20,4
Georg Matthias und Karo- line Klein'sche Brennmate- rialienstiftung 1.100.730,85 928.613,69 172.117,16 18,5
Kost-Pocher’sche Stiftung 4.435.425,22 4.241.394,94 194.030,28 4,6
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.515.307,69 3.266.734,51 248.573,18 7,6
Johanna Sofie Wall- ner'sche Blinden- und Sti- pendienstiftung 169.528,06 158.865,06 10.663,00 6,7
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 239.719,28 158.165,34 81.553,94 51,6
Sigmund-Schuckert-Stif- tung 139.934.547,99 134.811.415,32 5.123.132,67 3,8

Lokalstudienfonds Nürnberg 2.978.428,88 4.121.945,97 -1.143.517,09 -27,7

Stiftung für Bildung und Un- terricht 532.445,71 517.167,71 15.278,00 3
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg 194.068,00 184.167,25 9.900,75 5,4
Heinrich Gröschel Stiftung 3.320.179,46 3.178.929,46 141.250,00 4,4
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 18.699.328,52 4.421.648,38 14.277.680,14 322,9
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2.656.164,82 2.526.795,63 129.369,19 5,1
Rudolf Volland Stiftung 1.605.524,63 1.535.228,26 70.296,37 4,6
Leo und Trude Denecke Stiftung 240.717,79 205.115,59 35.602,20 17,4
Max und Rosemarie Hüb- schmann Stiftung 45.750,47 45.759,47 -9,00 0,0
Frieda und Helmut Schwei- mer-Stiftung 1.353.643,40 746.344,90 607.298,50 81,4
Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 223.681,14 195.733,34 27.947,80 14,3
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 4.475.878,30 4.199.227,90 276.650,40 6,6
Alfred Golombek Stiftung 402.865,44 378.187,48 24.677,96 6,5
Stiftung Lompa 190.228,68 170.783,54 19.445,14 11,4
HehlStiftung 907.925,28 892.637,90 15.287,38 1,7
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) 111.046,00 109.449,00 1.597,00 1,5
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 819.222,87 774.201,17 45.021,70 5,8
Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstiftung 1.683.709,95 1.542.342,95 141.367,00 9,2
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2.613.067,12 2.808.219,54 -195.152,42 -6,9
Bäume für Nürnberg Stif- tung 275.539,20 174.872,00 100.667,20 57,6
Summe rechtsfähige Stif- tungen 211.378.870,14 187.808.673,68 23.570.196,46 12,6
Summe Stiftungen ge- samt 239.922.383,50 212.322.212,67 27.600.170,83 13,0

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