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← Sitzung der Kommission für Integration (15.10.2026)

Sitzung gesamt öffentlich Stand 02.10.2026

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Kommission für

Integration

15.10.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Jahresbericht des Integrationsrates Berichtvorlage OBM/032/2026 4 Jahresbericht Integrationsrat_09_2025_08_2026 OBM/032/2026 7 * TOP Ö 2 Sachstand Beratungs- und Integrationsrichtlinie IV (2027 - 2029) - mündlicher Bericht Berichtvorlage Ref.V/012/2026 18 Anlage SozA_Rückbau der Gemeinschaftsunterkünfte 22 * TOP Ö 3 Zwischenbericht zum Pilotprojekt „Integrations- und Sozialberatung Röthenbach“ Berichtvorlage Ref.V/013/2026 26 2026-10-15 Zwischenbericht Pilotprojekt Integrations- und Sozialberatung Röthenbach 30

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 15.10.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Jahresbericht des Integrationsrates Bericht

OBM/032/2026 König, Marcus, Oberbürgermeister

2. Sachstand Beratungs- und Integrationsrichtlinie IV (2027 - 2029) - Bericht

mündlicher Bericht Ref.V/012/2026

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

3. Zwischenbericht zum Pilotprojekt „Integrations- und Bericht

Sozialberatung Röthenbach“ Ref.V/013/2026

- Nachreichung -

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2026,

öffentlicher Teil

OBM/032/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Jahresbericht des Integrationsrates

Anlagen: Jahresbericht Integrationsrat_09_2025_08_2026

Bericht:

Der Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) besteht in seiner heutigen Form seit 2010 und ist gemäß seiner Satzung die gewählte Vertretung aller Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund auf kommunaler Ebene. Das Gremium berät den Stadtrat und seine Ausschüsse in Fragen der Integrationspolitik, entwickelt eigene Initiativen und Empfehlungen und trägt damit zu einer chancengerechten und inklusiven Stadtgesellschaft bei. Er setzt sich aktuell aus 30 gewählten Mitgliedern und fünf beratenden Sachverständigen zusammen.

Im vorgelegten Tätigkeitsbericht werden die Rechtsgrundlagen, Strukturen, Organe und die Arbeitsweise des Gremiums beleuchtet, zudem wird auf die Arbeitsschwerpunkte seit September 2025 eingegangen und schließlich ein Fazit gezogen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/032/2026

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Nürnberg und berät den Stadtrat in allen Fragen rund um Migration und Integration.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/032/2026

Bericht zur Arbeit des Integrationsrats 2025/2026 (September bis August)

1. Grundsätzliches zum Integrationsrat

1.1. Rechtsgrundlagen, Zusammensetzung, Aufgaben, Selbstverständnis

Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung besteht seit dem Jahr 2010 und ging aus dem 1973 gegründeten Ausländerbeirat und dem 1984 gegründeten Aussiedlerbeirat der Stadt hervor. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Integrationsrats bildet eine vom Stadtrat erlassene Satzung.1 Die Durchführung der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl des Rates durch die Bevölkerung mit Migrationsgeschichte ist durch eine entsprechende Wahlordnung geregelt.2 Relevant ist außerdem die Geschäftsordnung des Stadtrates, die sinngemäß auch für den Geschäftsgang des Integrationsrates Anwendung findet.3

Der Integrationsrat setzt sich grundsätzlich aus 30 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Nürnberger Bevölkerung mit Migrationsgeschichte zusammen. Hinzu kommen zudem noch fünf vom Gremium selbst berufene beratende Personen, die seine Arbeit durch ihre Fachexpertise bereichern sollen (Sachverständige). In der laufenden Wahlperiode umfasste das Gremium ausnahmsweise sogar 31 Mitglieder mit Stimmrecht; diese Zahl hat sich durch ein wohnortswechselbedingtes Ausscheiden inzwischen wieder auf 30 verringert. Die Mitglieder repräsentieren 19 verschiedene Bezugsländer. Mehr als zwei Drittel von ihnen wurden 2022 neu in den Rat gewählt, nur neun Personen gehören ihm schon seit zwei Perioden oder länger an.4

Kernaufgabe des Integrationsrates ist es, die Interessen und Belange der Menschen mit Migrationsgeschichte in Nürnberg in den kommunalpolitischen Diskurs einzubringen. Das Gremium berät den Stadtrat und seine Ausschüsse in Fragen der Integrationspolitik, entwickelt eigene Initiativen und Empfehlungen und trägt damit zu einer chancengerechten und inklusiven Stadtgesellschaft bei. Das Forum des direkten Austauschs zwischen Stadtrat und Integrationsrat ist die Kommission für Integration. Darüber hinaus fungiert der Integrationsrat als Bindeglied zwischen Verwaltung, Politik und migrantischen Communities und unterstützt die Vernetzung relevanter Akteure.

Obwohl Fragen der Welt- oder Heimatlandpolitik grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich des Integrationsrates gehören, ist dem Gremium bewusst, dass sich Spannungen oder Konflikte in anderen Ländern auch auf das hiesige Miteinander migrantischer Communities auswirken können. Solche Entwicklungen werden daher in ihrer Bedeutung für das lokale Zusammenleben beobachtet und, soweit erforderlich, aufgegriffen. Trotz der großen inneren Diversität seiner Mitglieder und der Vielzahl der von diesen abgebildeten religiösen, politischen und sprachlichen Hintergründen hat der Integrationsrat dabei stets eine klare Haltung gezeigt: Er verurteilt jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, sei es Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit oder andere Formen von Hass und Ausgrenzung. Diese Haltung bildet ein verbindendes Fundament für die gemeinsame Arbeit im Integrationsrat und für sein Engagement für ein respektvolles und friedliches Zusammenleben in Nürnberg.

1 Die Integrationsratssatzung (IntRS) ist online abrufbar im „Nürnberger Stadtrecht“ unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/001_352.pdf 2 Integrationsratswahlordnung (IntRWO): https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_353.pdf 3 Stadtratsgeschäftsordnung (StRGeschO): https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/strgescho_nov_2024_beschlossen.pdf 4 Aller 30 stimmberechtigten Integrationsratsmitglieder und ihre jeweiligen Bezugsländer sowie auch die fünf sachverständigen Mitglieder des Integrationsrates sind auf dessen Website namentlich unter der Kategorie „Mitglieder“ aufgeführt: https://www.nuernberg.de/internet/integrationsrat/mitglieder.html

1.2. Organe und ihre Zuständigkeiten

An der Spitze des Integrationsrates steht ein vierköpfiger geschäftsführender Vorstand, der aus dem bzw. der Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden besteht. Der geschäftsführende Vorstand wird alle zwei Jahre (also dreimal innerhalb der sechsjährigen Wahlperiode des Rates) neu gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Der geschäftsführende Vorstand regelt das Tagesgeschäft des Integrationsrates, insbesondere seine Außenvertretung (durch den Vorsitzenden bzw. durch ihn auf seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter oder auf andere Mitglieder delegiert), und kommt ca. alle 14 Tage zu Sitzungen zusammen.

Zusammen mit fünf weiteren Mitgliedern, die ebenfalls alle zwei Jahre gewählt werden, bildet der geschäftsführende Vorstand den neunköpfigen erweiterten Vorstand. Der erweiterte Vorstand diskutiert Fragen grundlegender Bedeutung und legt u.a. die Tagesordnung für die Vollversammlungen (wie Integrationsratssitzungen an sich bezeichnet werden) fest. Der erweiterte Vorstand tagt immer mit ca. zwei Wochen Vorlauf vor den Vollversammlungen und ansonsten nach Bedarf.

Die Vollversammlung ist das Plenum, in dem alle 30 gewählten Integrationsratsmitglieder zusammenkommen und rede- und stimmberechtigt sind. Sie verabschiedet die Beschlüsse des Integrationsrates, die dann der Verwaltung und der Kommission für Integration zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Die Vollversammlung soll laut Satzung des Integrationsrates viermal jährlich tagen; de facto hat sie seit der Neuwahl des Gremiums 2022 deutlich häufiger getagt.5

Ähnlich wie im Stadtrat bestehen daneben noch eine Reihe von Ausschüssen des Integrationsrates, Arbeitsausschüsse (AAs) genannt. Diese sind aktuell (Stand Ende August 2026):

In den Arbeitsausschüssen findet die Detailarbeit statt. Dort werden Anträge vertieft diskutiert und überarbeitet und Expertinnen und Experten aus der Stadtverwaltung sowie von externen Stellen angehört. Bis auf den AA Zuschussvergabe, der eine spezielle Aufgabe und daher einen festen und exklusiven Mitgliederstamm hat6, steht die Mitarbeit in den Arbeitsausschüssen allen Integrationsratsmitgliedern offen. Die Arbeitsausschüsse tagen auf Initiative ihrer jeweiligen Sprecherinnen bzw. Sprecher nach Bedarf.

1.3. Ablauf des Geschäftsgangs

In der Regel etwa vier Wochen vor dem Termin der nächsten Vollversammlung tagt der geschäftsführende Vorstand. Er sichtet mit Unterstützung der Geschäftsstelle alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge aus den Reihen der Mitglieder (neue und auch solche, die ggf. bereits einmal vorlagen und inzwischen durch Ausschüsse überarbeitet wurden) und entscheidet, mit welchen

5 2023 gab es sieben Vollversammlungen, 2024 und 2025 fanden jeweils sechs Vollversammlungen und 2026 bislang fünf Vollversammlungen statt. Es handelt sich um öffentliche Sitzungen. Ihre Termine werden (mit Angabe des Tagungsorts und der Uhrzeit) im Voraus für das jeweils laufende Jahr auf der Website des Integrationsrates bekannt gemacht: https://www.nuernberg.de/internet/integrationsrat/beschluesse.html 6 Der Integrationsrat wirkt an der Vergabe städtischer Zuschüsse für die Durchführung von Förder- und Deutschkursen, an der Vergabe von Mietzuschüssen an gemeinnützige Migrantenvereine und an der Vergabe von Zuschüssen für Interkulturelle Aktivitäten mit. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Rat den AA Zuschussvergabe gebildet. Nähere Informationen dazu sind auf der Website des Integrationsrates zusammengestellt und abrufbar: https://www.nuernberg.de/internet/integrationsrat/zuschuesse.html

Anträgen und Themen sich der erweiterte Vorstand zur Vorbereitung der Vollversammlung näher beschäftigen soll. Hier geht es in der Regel um Priorisierungsentscheidungen (ein Thema muss unbedingt in der nächsten Vollversammlung behandelt werden, während ein anderes Thema noch warten kann) und formelle Fragen (manchmal ist ein Antrag eigentlich kein „Antrag“, sondern kann durch eine einfache Anfrage an die Verwaltung erledigt werden; ggf. fallen einzelne Anträge auch klar nicht in den Zuständigkeitsbereich des Integrationsrates, was den Antragstellern dann rückgemeldet wird). Am Ende steht eine vom geschäftsführenden Vorstand beschlossene Tagesordnung für den erweiterten Vorstand.

Der erweiterte Vorstand tagt in der Regel etwa eine Woche später. Hier werden die zur Behandlung in der Vollversammlung vorgeschlagenen Themen und Anträge erstmals auch vertieft inhaltlich diskutiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben hier satzungsgemäß das Recht, mit Rederecht an der Vorstandssitzung teilzunehmen und zu ihrem eigenen Antrag zu sprechen. Oft werden Anträge von hier zunächst zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse verwiesen, weil man noch wichtige Details klären und dafür Expertise (sei es in Form schriftlicher Auskünfte, sei es in Form von Berichten durch geladene Experten) einholen möchte. Am Ende steht eine vom erweiterten Vorstand beschlossene Tagesordnung für die nächste Integrationsratssitzung.

In den Vollversammlungen erfolgt nochmals die Vorstellung der auf der Tagesordnung stehenden Anträge und eine vertiefende Debatte. In der Regel stehen am Ende offizielle Beschlüsse des Integrationsrates, die dann an die Stadtverwaltung und an die Kommission für Integration weitergeleitet werden.7

1.4 Geschäftsgang in Zahlen

1.4.1 Entwicklung der Kennzahlen von 2023 bis 2026 Der Berichtszeitraum reicht von September 2025 bis August 2026 und umfasst damit Teile zweier Kalenderjahre. Die Kennzahlen werden weiterhin kalenderjährlich ausgewiesen. Für 2025 liegen nun die Gesamtjahreswerte vor; für 2026 ist jeweils der Stand bis einschließlich August angegeben. Die Entwicklung wurde im Berichtszeitraum vor allem durch die erneute Besetzung der FiBA+-Projektstelle, die Kommunalwahl 2026 und die Gastgeberrolle des Integrationsrates bei der AGABY- Vollversammlung geprägt.

1.4.2 Kontakte der Geschäftsstelle

2023 1.588
2024 1.713
2025 1.127
2026 1.344 (bis inkl. August)

Die Zahl aller Kontakte lag 2025 bei insgesamt 1.127. Dabei wirkte sich positiv aus, dass die von Dezember 2024 bis einschließlich Juni 2025 vakante FiBA+-Projektstelle im Umfang von 30 Wochenarbeitsstunden wieder besetzt werden konnte. Seit der Wiederbesetzung nahm die Zahl der Beratungs-, Vernetzungs- und Koordinierungskontakte erwartungsgemäß wieder deutlich zu (bis inkl. August 2025 waren es erst 628 gewesen). Im aktuellen Jahr konnten bis Ende August bereits

7 Die Beschlüsse des Integrationsrates, die Einladungen mit Tagesordnung sowie die Ergebnisprotokolle der Vollversammlungen sind für die laufende Wahlperiode chronologisch nach Sitzungen geordnet im Internet auf den Seiten des Rates abrufbar und werden (nach erfolgter Genehmigung der Protokolle durch den Integrationsrat) laufend ergänzt: https://www.nuernberg.de/internet/integrationsrat/beschluesse.html

1.344 Kontakte erfasst werden; mehr als im gesamten Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung unterstreicht sowohl die Bedeutung und Attraktivität des Beratungsangebots von FiBA+ als auch die anhaltend hohe Nachfrage nach der Geschäftsstelle als Anlauf- und Vernetzungsstelle.

1.4.3 Gremiensitzungen

2023 41
2024 36
2025 58
2026 25 (bis inkl. August)

Im Jahr 2025 fanden insgesamt 58 Sitzungen statt. Bis Ende August 2026 waren es 25 Sitzungen des Gesamtgremiums (Vollversammlungen), der Vorstände und Arbeitsausschüsse sowie einzelne Sonderformate. Der Rückgang entspricht zunächst einem wiederkehrenden Rhythmus der Gremienarbeit: Auf die turnusgemäße Neuwahl des Vorstands folgt regelmäßig ein besonders arbeitsintensives Jahr, in dem der neu gewählte Vorstand sein unmittelbares Arbeitsprogramm auf den Weg bringt und zahlreiche Vorhaben in den Arbeitsausschüssen behandelt werden. Im zweiten Jahr nach der Vorstandswahl lässt die Sitzungstätigkeit erfahrungsgemäß etwas nach, weil ein wesentlicher Teil dieser Vorhaben zunächst abgearbeitet ist. Im Jahr 2026 wurde dieser turnusbedingte Effekt durch mehrere Sonderfaktoren verstärkt. Wie bereits bei früheren Kommunalwahlen kandidierten zahlreiche Mitglieder des Integrationsrates selbst für den Stadtrat und konzentrierten sich in den ersten Monaten des Jahres verstärkt auf den Wahlkampf. Zugleich war von Anfang Dezember 2025 bis zur Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März 2026 durchgehend mindestens ein Mitarbeitender der Geschäftsstelle zur Einteilung der Wahlvorstände an das Wahlamt abgeordnet. Dadurch standen der Geschäftsstelle vorübergehend geringere personelle Kapazitäten für die Vorbereitung und Begleitung der Gremienarbeit zur Verfügung.

1.4.4 Anträge des Integrationsrates

2023 40
2024 16
2025 46 (davon 13 im Zeitraum September bis Jahresende)
2026 12 (bis inkl. August)

Nach 46 neuen Anträgen im Jahr 2025 wurden bis Ende August 2026 zwölf neue Anträge eingebracht. Auch darin zeigt sich (auch im Vergleich mit den Jahren 2023/2024) der wiederkehrende Zweijahresrhythmus der Gremienarbeit: Im ersten Jahr nach der Neuwahl des Vorstands werden dessen Arbeitsschwerpunkte regelmäßig in eine größere Zahl neuer Anträge und Initiativen überführt. Im darauffolgenden Jahr ist ein wesentlicher Teil dieses unmittelbaren Arbeitsprogramms bereits eingebracht und befindet sich in den Arbeitsausschüssen oder anderen Gremien in der weiteren Beratung, sodass die Zahl neuer Anträge erfahrungsgemäß zurückgeht. Dieses turnusbedingte „Zwei-Jahres-Tief“ wurde 2026 wie schon erläutert durch die Kommunalwahl zusätzlich verstärkt. Hinzu kam die arbeitsintensive Gastgeberrolle des Integrationsrates beim AGABY-Vollversammlungs-Wochenende am 13./14. Juni 2026.8 Ihr vorgeschaltet war der vom Integrationsrat

8 AGABY steht für die „Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns“, zu deren Gründungsmitgliedern der Nürnberger Integrationsrat zählt; siehe auch online unter: https://www.agaby.de

organisierte Fachtag am 13. Juni 2026 unter dem Titel „Zukunft braucht Bildung“. Im Frühjahr 2026 floss ein erheblicher Teil der verfügbaren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kapazitäten in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen. Die thematische Verteilung der Anträge im Jahr 2026 zeigt, gleichwohl eine klare Schwerpunktsetzung: Sechs der zwölf Anträge entfielen auf Bildung und Beruf, und zwar vor allem das Thema Arbeitsmarktintegration Zugewanderter, das sich der Rat schon seit längerem zum Arbeitsschwerpunkt gewählt hat. Drei weitere betrafen Flucht, Migration und Menschenrechte. Je ein Antrag war den Bereichen Formelles, Soziales und Gesundheit sowie Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung zuzuordnen.

Nach Themenbereichen:

2023 2024 2025 (in Klammern: ab Septem- ber) 2026 (bis inkl. Au- gust)
Konstituierung und Formelles 10 1 3 1
Bildung und Beruf 9 3 9 (4) 6
Soziales und Gesundheit 9 3 22 (7) 1
Flucht, Migration und Menschenrechte 4 6 5 3
Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung 7 1 4 (1) 1
Sonstiges 1 2 3 (1) 0

Bei den Werten für 2025 in der thematischen Übersicht sind neben dem Stand zum Jahresende in Klammern auch die zusätzlichen Anträge nach dem Stichtag des Vorjahresberichts (also ab September 2025) aufgeführt. Der Gesamtjahreswert für 2025 beträgt 46 Anträge. Für 2026 beziehen sich sowohl Gesamtzahl als auch thematische Aufschlüsselung auf den Stand bis einschließlich August.

1.4.5 Beschlüsse des Integrationsrates

2023 27 (davon viele Formalia zu Beginn der Wahlperiode)
2024 9
2025 10
2026 8 (bis inkl. August)

Der Rückgang bei den neuen Anträgen im laufenden Jahr führte nicht zu einem entsprechenden Rückgang der Beschlüsse. Nach zehn Beschlüssen im Jahr 2025 fasste der Integrationsrat bis Ende August 2026 bereits acht Beschlüsse. Mehrere dieser Themen waren schon in den Vorjahren eingebracht worden und hatten zunächst Beratungen in den Arbeitsausschüssen, Rückfragen an die Verwaltung oder weitere Abstimmungen durchlaufen. Die Zahlen zeigen daher, dass der Rat auch unter den besonderen Rahmenbedingungen des Jahres 2026 seine laufenden Vorhaben konsequent weiterbearbeitete.

2. Arbeitsschwerpunkte von September 2025 bis August 2026

Im Berichtszeitraum bearbeitete der Integrationsrat ein breites Spektrum von Themen. Neben den Schwerpunkten Bildung, Spracherwerb, berufliche Integration und Antidiskriminierung traten insbesondere im Herbst 2025 zahlreiche Anträge zu sozialer Teilhabe, Kinder- und Jugendschutz, Wohnen und zum respektvollen Zusammenleben hinzu. Ein Teil dieser Vorschläge befindet sich zum Ende des Berichtszeitraums noch in der fachlichen Prüfung oder im Beratungsprozess der zuständigen Arbeitsausschüsse. Die geringere Zahl neuer Anträge im Jahr 2026 ist daher nicht als Rückgang der inhaltlichen Arbeit zu verstehen.

2.1 Bildung, Sprachförderung und Zugang zum Arbeitsmarkt

Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auf den Folgen der Kürzungen bei bundesgeförderten Integrationsund Berufssprachkursen, die hier vor Ort in Nürnberg u.a. durch einen starken Anstieg der Nachfrage nach den vom Integrationsrat verwalteten Zuschussmitteln für niedrigschwellige Deutschkurse sichtbar wurden. Der Integrationsrat befasste sich mit einer eigenen Stellungnahme gegen die Einschränkungen und forderte eine verlässliche Finanzierung. Zugleich regte er einen kommunalen Fahrplan an, mit dem weggefallene oder eingeschränkte Möglichkeiten des Deutscherwerbs zumindest übergangsweise teilweise kompensiert werden können. Als Grundlage soll das bereits seinerzeit vom Integrationsrat mit-initiierte Kommunale Programm Deutschspracherwerb geprüft und an die veränderten Bedarfe angepasst werden. Die berufliche Integration wurde mit dem Vorschlag für ein kommunales Pilotprojekt zum vereinfachten Zugang zu beruflicher Praxis weiterverfolgt. Aufbauend auf der Ideenwerkstatt zur beruflichen Integration und den Aktionstagen Weiterbildung sollen Zugewanderte schon während des Spracherwerbs durch Hospitationen, Kurzpraktika oder andere Erprobungsformate Praxiserfahrung sammeln können. Das Bildungsbüro soll die Konzeptentwicklung federführend übernehmen und Unternehmen frühzeitig und verbindlich einbeziehen; entsprechende Möglichkeiten werden derzeit gemeinsam mit strategischen Partnern wie dem BAMF, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter sowie IHK und HWK geprüft und erarbeitet. Im Zuge der engen Zusammenarbeit mit diesen Partnern erfolgt auch eine Teilnahme des Integrationsrates am ersten „International Community Day Mittelfranken“ (ICD) am 10.10.2026. Um Menschen mit Zuwanderungsgeschichte den Zugang zum Arbeitsmarkt und insbesondere zu Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung zu erleichtern, führte der Integrationsrat im Berichtszeitraum ein Pilotprojekt durch. Fünf zugewanderte Personen im Alter von 25 bis 53 Jahren aus Afghanistan, Ecuador, Rumänien, der Türkei und der Ukraine erhielten die Gelegenheit, jeweils ein zweiwöchiges Praktikum in der Geschäftsstelle des Integrationsrates zu absolvieren. Ihre Deutschkenntnisse lagen zwischen den Sprachniveaus A1 und B2. Der Verlauf und der individuelle Erfolg der Praktika hingen maßgeblich von den jeweiligen Vorkenntnissen und insbesondere von bereits vorhandenen Erfahrungen in Büroberufen ab. Die Ergebnisse reichten von einem vorzeitigen Abbruch bis zu einer sehr guten abschließenden Bewertung. Zwei besonders gut bewertete Teilnehmende wurden während ihres Praktikums auf für sie geeignete Ausbildungsplätze bei der Stadt Nürnberg mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2027 aufmerksam und beabsichtigen, sich darauf zu bewerben. Aufgrund der geringen Zahl der Teilnehmenden lassen sich aus dem Pilotprojekt noch keine verallgemeinerbaren Schlussfolgerungen ziehen. Die gewonnenen Erfahrungen sprechen jedoch grundsätzlich für eine Fortführung beziehungsweise Wiederholung des Ansatzes. In Dienststellen, deren Tätigkeiten weniger stark von schriftlicher und mündlicher Sprachkompetenz geprägt sind als die Arbeit der Geschäftsstelle des Integrationsrates, könnte die Erfolgsquote voraussichtlich noch höher ausfallen. Mehrere Anträge aus dem Herbst 2025 erweiterten diesen Schwerpunkt noch. So wurde angeregt, Lehrkräfte aus Herkunftsländern, die in Nürnberg muttersprachlichen Unterricht anbieten, insbesondere bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen und bei der Orientierung in der Stadt zu

unterstützen. Damit sollte die personelle Kontinuität dieser Bildungsangebote gesichert und zugleich die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Herkunftssprachen hervorgehoben werden. Ein weiterer Antrag schlug ein optimierte Rückmeldeverfahren für Lehrkräfte und Schulleitungen vor. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollten dadurch niedrigschwellig Rückmeldungen zur Unterrichtsqualität und zum Schulklima geben können. Der Vorschlag zielte insbesondere darauf, Familien mit Sprachbarrieren oder geringer Erfahrung mit dem deutschen Schulsystem besser an schulischen Qualitätsprozessen zu beteiligen. Auch der Zugang zu schulischen Bildungsangeboten war Gegenstand eines Antrags. Nach Rückmeldungen orthodoxer Familien setzte sich der Integrationsrat dafür ein, bei der Schulanmeldung deutlicher über die bereits bestehende Möglichkeit orthodoxen und sonstigen konfessionellen Religionsunterrichts zu informieren. Vorgeschlagen wurde eine Erweiterung des Anmeldebogens, mehrsprachige Hinweise und die Prüfung schulübergreifender Angebote, wenn die erforderliche Mindestzahl an Schülerinnen und Schülern an einer einzelnen Schule nicht erreicht wird. Mit dem Fachtag „Zukunft braucht Bildung“ am 13. Juni 2026 bündelte der Integrationsrat viele dieser und ähnlicher Fragen in einem landesweiten fachlichen Austausch. Die am Folgetag in Nürnberg ausgerichtete AGABY-Vollversammlung gab den kommunalen Integrationsräten und -beiräten aus Bayern zugleich Raum für Vernetzung und gemeinsame Positionierung.

2.2 Soziale Teilhabe, Wohnen und Existenzsicherung

Die angespannte Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt wurde in einem Antrag zum Ausbau des kommunalen Wohnungsbaus aufgegriffen. Vorgeschlagen wurden der Neubau, die Sanierung und der Erwerb städtischer Wohnungen, sozial ausgewogene Vergabekriterien sowie die Prüfung langfristig bezahlbarer Miet- und Mietkaufmodelle. Der Antrag stellte dabei die besonderen Schwierigkeiten einkommensschwacher Haushalte und von Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Wohnungssuche heraus. Ein weiterer Vorschlag betraf Menschen ohne festen Wohnsitz, die eine Beschäftigung aufnehmen oder eine konkrete Arbeitszusage erhalten haben. Für sie sollte ein einfaches Verfahren zur Einrichtung einer verlässlichen Postadresse geprüft werden. Eine solche Adresse kann den Abschluss und die Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses, den Zugang zu einem Bankkonto und einer Krankenversicherung sowie die weitere Wohnungssuche wesentlich erleichtern. Beide Anträge befinden sich, wie viele andere hier kursorisch kurz beschriebene, noch im vertiefenden gremieninternen Beratungsverfahren. Ihre Darstellung an dieser Stelle dient dazu, einen möglichst vollständigen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Integrationsratsarbeit zu gewährleisten.

2.3 Schutz und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien

Mehrere Anträge aus dem Herbst 2025 nahmen die Situation besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in den Blick. Für das Projekt „Flüchtlingskinder stärken“ von IMEDANA e. V. wurde eine kurzfristige kommunale Unterstützung angeregt, die der Integrationsrat selbst als Institution leider nicht leisten kann. Das Projekt verbindet pädagogische Begleitung, psychosoziale Stabilisierung und Empowerment für geflüchtete Kinder, die häufig zugleich von Fluchterfahrungen und Bildungsbenachteiligungen betroffen sind. Daneben wurde die Unterstützung und der Ausbau der geschlechtersensiblen Beratung des Jungenbüros Nürnberg für unbegleitete minderjährige Geflüchtete beantragt. Zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen sowie niedrigschwellige digitale Zugänge sollten dazu beitragen, Jungen und junge Männer mit Flucht-, Gewalt- oder Isolationserfahrungen frühzeitig zu erreichen und psychischen Krisen, Ausgrenzung und Gewalt vorzubeugen.

Ein weiterer Antrag griff den bereits früher behandelten Bedarf unabhängiger ombudschaftlicher Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe erneut auf. Gefordert wurden eine unabhängige Ombudsstelle und eine kommunale Ansprechperson mit besonderer Sensibilität für Kinder und Familien mit Zuwanderungsgeschichte. Wegen der gesetzlichen Zuständigkeiten, der Anforderungen an Unabhängigkeit und Datenschutz sowie der berührten Persönlichkeitsrechte erfordert dieser Vorschlag eine besonders sorgfältige fachliche und rechtliche Prüfung. Ebenfalls zur Beratung gestellt wurde ein sehr spezifischer Antrag zu möglichen Wechselwirkungen zwischen familiengerichtlichen Entscheidungen, Jugendhilfe und sicherheitspolitischen Krisenszenarien. Die Behandlung macht eine klare Trennung zwischen kommunalen Aufgaben des Kinderschutzes, der richterlichen Unabhängigkeit in familiengerichtlichen Verfahren und bundespolitischen Zuständigkeiten erforderlich. Im Bereich der sozialen Infrastruktur befasste sich der Integrationsrat außerdem anlässlich des diesjährigen Hitze-Sommers sehr konkret mit einer Anregung für zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen am Anton-Müller-Platz in der Südstadt. Vorgeschlagen wurden ein Trinkwasserbrunnen und eine Wassernebelanlage, insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche, die den Park für Freizeit und außerschulische Bildung nutzen. Das Thema verbindet Gesundheitsvorsorge, Klimaanpassung und die niedrigschwellige Nutzbarkeit öffentlicher Räume.

2.4 Zugang zu Verwaltung, Beratung und Rechten

Die Erreichbarkeit des Amtes für Migration und Integration beschäftigte den Rat aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Ein Antrag forderte für alle städtischen Geschäftsbereiche mindestens ein verlässliches Online-Kontaktformular. Für das Amt für Migration und Integration wurden ein niedrigschwelliger direkter Kontaktweg nach dem Vorbild des Einbürgerungsbereichs und eine personelle Stärkung des Kundenmanagements angeregt. Die Verwaltung solle über Prüfung und Umsetzung in der Kommission für Integration berichten. Mit Blick auf die angekündigte Streichung der Bundesförderung für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 setzte sich der Integrationsrat auf überörtlicher Ebene für den Erhalt dieser Beratungsstruktur ein. Aus Sicht des Rates tragen unabhängige Beratungsstellen zu rechtssicheren und zügigen Verfahren bei und sind besonders für vulnerable Schutzsuchende von großer Bedeutung. Ein Wegfall würde nicht nur die Betroffenen, sondern auch kommunale Beratungsstellen und Behörden zusätzlich belasten.

2.5 Antidiskriminierung, Chancengerechtigkeit und respektvolles Zusammenleben

Mit einem Antrag auf Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren wurde das Thema der Chancengleichheit im städtischen Einstellungsprozess aufgegriffen. Die Verwaltung solle die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie ein Pilotprojekt prüfen, bei dem in der ersten Auswahlphase persönliche Merkmale wie Name, Herkunft, Alter oder Familienstand ausgeblendet werden. Ergänzend wurde angeregt zu prüfen, ob Bewerbende mit Migrationsgeschichte auf eigenen Wunsch eine Vertretung des Integrationsrates oder seiner Geschäftsstelle zu Vorstellungsgesprächen hinzuziehen können. Der Integrationsrat griff zugleich die Verantwortung der Stadt als Arbeitgeberin auf. Ein Antrag zielte auf verbindliche Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte in verantwortungsvollen Positionen zu Rassismus, Diskriminierung, interkultureller Kompetenz, religiöser Vielfalt und respektvollem Umgang. Ausdrücklich einbezogen werden sollen auch rassistische oder diskriminierende Witze, stereotype Bemerkungen und vermeintlich humorvolle Äußerungen. Ergänzend wurden regelmäßige Fortbildungen sowie vertrauliche und niedrigschwellige Meldewege für Beschäftigte angeregt.

Darüber hinaus wurde beantragt, die Alltagsexpertise des Integrationsrates stärker in die Arbeit der städtischen Antidiskriminierungsstelle mit einzubeziehen. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit migrantischen Communities sollen so unmittelbarer in die Beratung und Beurteilung von Diskriminierungsfällen einfließen. Der Vorschlag verbindet die fachliche Perspektive des Integrationsrates mit dem Ziel, das Vertrauen der Betroffenen in die städtischen Verfahren zu stärken. Mit einer Werbekampagne gegen Rassismus und Diskriminierung sollte die Haltung des Integrationsrates auch im öffentlichen Raum sichtbar werden. Vorgeschlagen wurden positive Botschaften an Orten wie Haltestellen, Schulen und Kulturzentren sowie eine begleitende Kommunikation über soziale Medien. Der Antrag verband Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, pauschalisierenden Darstellungen von Menschen mit Migrationsgeschichte entgegenzutreten und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben sichtbar zu machen. Weitere Anträge aus dem Herbst 2025 befassten sich mit Regeln für ein respektvolles und sicheres Miteinander. So wurden rechtliche Konsequenzen bei Beleidigungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie Einschränkungen von Videogesprächen in Bussen und Bahnen zum Schutz der Privatsphäre unbeteiligter Fahrgäste angeregt. Beide Vorschläge machten eine Prüfung der bestehenden straf-, ordnungs-, datenschutz- und beförderungsrechtlichen Regelungen sowie der jeweiligen Zuständigkeiten erforderlich.

2.6 Innere Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und soziokulturelle Präsenz

Nach dem Rücktritt des langjährigen Integrationsrats-Sachverständigen Bernhard Jehle aus persönlichen Gründen wurde die Nachbesetzung der vakanten Position in die Wege geleitet. Vorgeschlagen und gewählt wurde Sandra Schäfer vom Nürnberger Lehrer- und Lehrerinnenverein, die mit ihrem fachlich-beruflichen Profil die schulische und pädagogische Expertise im Integrationsrat stärken kann. Neben der politischen Gremienarbeit setzte der Integrationsrat im Berichtszeitraum weiterhin auf eine breite Präsenz im gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt. Mit eigenen Veranstaltungen, Dialogformaten, praktischen Aktionen und der Teilnahme an Stadtteilfesten machte er seine Arbeit sichtbar, eröffnete niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten und suchte den unmittelbaren Austausch mit Vereinen, Initiativen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Den Auftakt bildete der Interkulturelle Empfang am 19. September 2025 im Kulturzentrum „Südpunkt“. Im feierlichen Rahmen wurde der Interkulturelle Preis 2025 an die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland - Nürnberg e. V. verliehen und damit deren langjähriges Engagement gegen Rassismus sowie für Empowerment, gesellschaftliche Sichtbarkeit und ein gleichberechtigtes Zusammenleben gewürdigt. Zugleich bot der Empfang den Gästen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft Gelegenheit zur Begegnung und Vernetzung. Mit der Müllsammelaktion „Kehrd werd“ am 18. Oktober 2025 zeigte der Integrationsrat, nach einer entsprechenden mehrsprachigen Serie kurzer Videos in den sozialen Medien mit Aufrufen zum Sauberhalten der Stadt, auch im öffentlichen Raum praktische Verantwortung für das gemeinsame Lebensumfeld. Die Aktion in der Nürnberger Südstadt verband den Einsatz für ein sauberes Quartier mit einer sichtbaren Präsenz des Gremiums und informellen Gesprächen mit den Menschen vor Ort. Unter dem Motto „Zuhören - Austauschen - Mitgestalten!“ lud der Integrationsrat am 14. November 2025 Vertreterinnen und Vertreter interkultureller Vereine zu einem Dialogabend ein. Im Gespräch, an dem auch Oberbürgermeister Marcus König teilnahm, ging es um bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, noch vorhandene Zugangsbarrieren und die Frage, wie interkulturelle Vereine und migrantische Organisationen stärker in kommunale Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Dazu soll es ab dem Herbst 2026, wenn die Bürgerversammlungen in den verschiedenen Nürnberger Stadtteilen wieder anlaufen, auch eine verstärkte, unterstützende

Präsenz des Integrationsrates dort geben, um Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Zuwanderungsgeschichte beim Einbringen ihrer Anliegen zu unterstützen. Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus veranstaltete der Integrationsrat am 26. März 2026 im Nachbarschaftshaus Gostenhof die Podiumsdiskussion „Rassismus die Rote Karte zeigen! Wie viel Diskriminierung steckt im Sport?“. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Profiund Amateurfußball, dem städtischen SportService und weiteren Sportorganisationen wurden offene und weniger sichtbare Formen von Diskriminierung, Erfahrungen Betroffener sowie vorhandene Melde-, Präventions- und Unterstützungsstrukturen diskutiert. Einen besonderen Schwerpunkt in diesem Berichtszeitraum bildete das schon mehrfach erwähnte, vom Integrationsrat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns ausgerichtete Vollversammlungs- und Fachtags Wochenende am 13. und 14. Juni 2026. Der landesweite Fachtag im Gemeinschaftshaus Langwasser stand unter dem Titel „Zukunft braucht Bildung: diskriminierungsfrei und vielfältig - gerechte Chancen für alle!“ und brachte Mitglieder kommunaler Integrationsgremien, Fachleute und weitere Akteurinnen und Akteure aus ganz Bayern miteinander ins Gespräch. Nach einem Fachvortrag von Prof. Dr. Karim Fereidooni zur rassismuskritischen Arbeit in Institutionen wurden auf einem Podium und in mehreren Arbeitsgruppen unterschiedliche Aspekte gerechter Bildungs- und Teilhabechancen behandelt. Das Spektrum reichte vom Umgang mit Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit über die Stärkung von Eltern und Familien bis zu beruflicher Integration (maßgeblich vorgestellt durch das vom Integrationsrat getragene Projekt FiBA+), inklusiven Schulkonzepten und einer rassismuskritischen Betrachtung von Unterrichtsmaterialien. Der Fachtag verband damit wissenschaftliche Impulse, praktische Erfahrungen und die Entwicklung konkreter Handlungsmöglichkeiten. Am Folgetag fand in Nürnberg die AGABY-Vollversammlung statt. Die Delegierten der kommunalen Integrationsräte und -beiräte berieten über die Arbeit des Landesverbandes, aktuelle integrationspolitische Herausforderungen und die künftige gemeinsame Interessenvertretung. Mit der Übernahme der Gastgeberrolle unterstrich der Nürnberger Integrationsrat seine aktive Einbindung in die landesweite Vernetzung. Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des Wochenendes stellte zugleich einen der arbeitsintensivsten Schwerpunkte des Jahres dar. Darüber hinaus war der Integrationsrat wie üblich auf Stadtteil- und Straßenfesten präsent. Besonders hervorzuheben ist die mehrtägige Teilnahme am Südstadtfest, das der Vorsitzende des Integrationsrates mit einem Grußwort und dem Anstechen des ersten Fasses mit eröffnen durfte. Die Präsenz mit Infoständen bei solchen Festen ermöglicht zahlreiche unmittelbare Gespräche und macht die Arbeit des Rates auch außerhalb formeller Veranstaltungen bekannt. Zum Abschluss des Berichtszeitraums fand in kleinem Rahmen ein Sommerfest des Integrationsrates am 21. Juli 2026 im Garten des Nachbarschaftshauses Gostenhof statt. Im Mittelpunkt stand das persönliche Kennenlernen der neuen Mitglieder der Kommission für Integration sowie der informelle Austausch über die künftige Zusammenarbeit zwischen Integrationsrat, Kommission und Verwaltung. Die unterschiedlichen Formate zeigen, dass Öffentlichkeitsarbeit für den Integrationsrat nicht allein in der Information über seine Gremienarbeit besteht. Durch kulturelle Veranstaltungen, politische Dialoge, praktische Aktionen und eine kontinuierliche Präsenz in den Stadtteilen schafft er Begegnungsräume, knüpft neue Kontakte und macht gesellschaftliche Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil des Nürnberger Stadtlebens sichtbar.

3. Fazit

Der diesjährige Berichtszeitraum war durch besondere äußere Rahmenbedingungen geprägt. Neben der regelmäßig zu beobachtenden Fluktuation des in Zahlen messbaren Outputs der

Integrationsratsarbeit (Antrags- und Sitzungszahlen) band zusätzlich die Kommunalwahl zeitweise viele ehrenamtliche Mitglieder in ihrer Freizeit als selbst Kandidierende und verringerte durch die Abordnung von Beschäftigten an das Wahlamt zugleich die personellen Möglichkeiten der Geschäftsstelle. Parallel erforderte die Gastgeberrolle für den AGABY-Fachtag und die Vollversammlung umfangreiche Vorbereitung. Dies erklärt den Rückgang bei Sitzungen und neuen Anträgen im Jahr 2026. Die Zahl der Beschlüsse blieb im Verhältnis dazu hoch. Acht Beschlüsse bis Ende August 2026 zeigen, dass der Integrationsrat auch Vorhaben weiterführte, die bereits in den Vorjahren angestoßen worden waren und längere Beratungswege durchliefen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Kontakte nach der Wiederbesetzung der FiBA+-Stelle deutlich und erreichte bereits bis Ende August 2026 einen höheren Wert als im gesamten Jahr 2025. Inhaltlich standen Bildung, Sprachförderung und berufliche Praxis weiterhin im Vordergrund. Die im Herbst 2025 eingebrachten Anträge erweiterten das Arbeitsprogramm zugleich um Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, der sozialen Teilhabe, des Wohnens, der Chancengerechtigkeit und des respektvollen Zusammenlebens. Mit seinen öffentlichen Veranstaltungen und seiner Präsenz in den Stadtteilen nahm der Integrationsrat darüber hinaus seine Rolle als Ansprechpartner, gesellschaftlicher Vermittler und Vernetzungsstelle sichtbar wahr und möchte dies durch bereits in Vorbereitung befindliche neue Formate weiter intensivieren.

Ref.V/012/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Sachstand Beratungs- und Integrationsrichtlinie IV (2027 - 2029) - mündlicher Bericht

Bericht:

Mit der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) fördert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) seit 2018 Maßnahmen zur Förderung der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte und zur Unterstützung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Die BIR enthält mehrere Fördermöglichkeiten:

Geflüchteten in Unterbringung

Bereich Asyl und Integration

Die BIR beinhaltet die Möglichkeit einer koordinierenden Funktion der Kommune, welche durch das Referat für Jugend, Familie, Senioren und Soziales wahrgenommen wird.

Die aktuelle Förderrichtlinie (BIR III) mit Beginn 01.01.2024 tritt am 31.12.2026 außer Kraft und wird ab dem 01.01.2027 für drei weitere Haushaltsjahre (2027 – 2029) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert (BIR IV). Die BIR IV liegt derzeit in einer Entwurfsfassung vor. Es wird mit einer Veröffentlichung im September gerechnet.

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung seitens des Freistaats Bayern sind laut StMI auch Einsparungen im Integrationsbereich erforderlich. Dies bedeutet für die BIR IV Kürzungen bei der Anzahl der förderfähigen FIB-Stellen, bei der Förderung für die Integrationslotsinnen und -lotsen sowie bei der Förderung der besonderen Maßnahmen.

Dies geht mit Auswirkungen auf die Antragsstellenden (Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie die Stadt Nürnberg) sowie auf die Ausgestaltung der Beratungsstruktur in Nürnberg und auf die Förderung von Integrationsprozessen von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte einher.

Aufgrund der derzeit bestehenden Unklarheiten infolge der noch nicht veröffentlichten Förderrichtlinie erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht. Dabei sollen die wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie sowie die daraus resultierenden Auswirkungen dargestellt werden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 5: Beschäftigung ermöglichen Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten Leitlinie 10: Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und würdigen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsanmeldungen 2027 sind bei Stk bekannt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die dargestellten Maßnahmen für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere geflüchtete Personen, sichern die Versorgung und Integration der betreffenden Personengruppe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.10.2026

Bericht zum Rückbau der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte und Ausgestaltung

der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg

Zur Unterbringungssituation von Geflüchteten in Nürnberg wurde in der Vergangenheit mehrmals berichtet, zuletzt am 07.12.2023. Zum damaligen Zeitpunkt war noch eine erhebliche Dynamik im Zugangs- und Unterbringungsgeschehen im Stadtgebiet zu verzeichnen. In den Jahren 2024 und 2025 nahm die Zahl neu ankommender Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern im Asylkontext sowie Geflüchteter im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine kontinuierlich ab. Diese Tendenz setzt sich auch 2026 fort, wodurch eine Konsolidierung der Asylunterkünfte möglich und auch erforderlich wird. Aufgrund des Rückgangs der Zugangszahlen erfolgt nunmehr, verstärkt seit Sommer 2025, der Rückbau der Asylunterkünfte.

Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern.1 Für die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es dabei verschiedene Unterbringungsarten. Die Unterbringung erfolgt zunächst in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen, den sogenannten AnkER-Zentren, zur Registrierung und Durchführung des Asylverfahrens. Hier soll das gesamte Asylverfahren, angefangen von der Einreise bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag oder der Ausreise (einschließlich der Rückführung), durchgeführt werden. Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt eine Verteilung auf die Anschlussunterbringung gemäß einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel.2 Die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden durch die Regierung von Mittelfranken betrieben, während die dezentrale Unterbringung den Kreisverwaltungsbehörden obliegt („kommunale GU“).

Von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden ist die Unterbringung von humanitären Aufnahmen in Übergangswohnheimen. Die Bereitstellung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Die Übergangswohnheime dienen diesen Personen als Erstunterbringung, bis sie eine eigene Wohnung finden. Auch die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA) ist aufgrund des besonderen Unterstützungsbedarfs von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMA ist primär die Kinder- und Jugendhilfe und damit die jeweilige Kommune zuständig. Eine Unterbringung erfolgt hierbei entweder in Clearingstellen freier Träger oder in städtischen Inobhutnahmestellen.

1 Die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Asylunterkünften wird vom Freistaat Bayern geduldet 2 Für weitere Informationen siehe „Bericht zur Entwicklung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren 2014 bis 2023 und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ des Sozialamtes, Sozialausschuss 07.12.2023

Die Kommunale Asylunterbringung, eine Abteilung des Sozialamtes der Stadt Nürnberg, ist seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag des Freistaates Bayern in der Unterbringung Geflüchteter im Rahmen der Anschlussunterbringung tätig. Daher gibt es im Stadtgebiet sowohl sog. staatliche Gemeinschaftsunterkünfte (GU), die von der Regierung von Mittelfranken betrieben werden, als auch städtische Gemeinschaftsunterkünfte.

Zahl der Unterkünfte 2023 2024 2025 10/2026
städt. GU 31 25 15 9
staatl. GU 18 22 21 18

Tabelle 1: Überblick über die Unterkünfte in Nürnberg; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung des Rückbaus der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. Auf die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte oder weitere Unterbringungsformen wird in dieser Vorlage im Folgenden nicht näher eingegangen.

1. Rückbau der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg

Zum Stand 31.08.2026 sind in den 10 städtischen Gemeinschaftsunterkünften 892 Personen untergebracht, überwiegend aus der Ukraine mit weitem Abstand gefolgt von Äthiopien, Syrien, Irak und Iran. Das Verhältnis Asylsuchende zu Auszugsberechtigten beträgt derzeit 26 Prozent zu 74 Prozent. Nach Abschluss des Asylverfahrens sind anerkannte bzw. bleibeberechtigte Geflüchtete grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum zu ziehen. Der Zugang zum privaten Wohnungsmarkt ist für die Zielgruppe jedoch häufig mit Hindernissen verbunden. Von den auszugsberechtigten Personen sind 67 % Geflüchtete aus der Ukraine und 33 % aus anderen Herkunftsländern.

Die Zugangszahlen im Bereich Asyl sind seit Anfang 2025 bayernweit deutlich zurückgegangen, sodass eine weitgehende Konsolidierung der Unterkunftskapazitäten seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegeben wird. Vor diesem Hintergrund wird seit Anfang 2025 auch ein Rückbau der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte durch die Regierung von Mittelfranken angestrebt. Der Abschluss neuer Verträge ist nicht mehr gestattet. Die Verlängerung bestehender Verträge wird nur in begründeten Ausnahmefällen zur Überbrückung von Engpässen im Rahmen des Rückbauprozesses ermöglicht.

Grundsätzlich ist die Stadt Nürnberg laut den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes - (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) verpflichtet, 29,2 % der in den Regierungsbezirk Mittelfranken zugewiesenen Geflüchteten aufzunehmen (Sollquote). Die Quote der im Stadtgebiet Nürnberg aufgenommenen Geflüchteten wird seit 2016 kontinuierlich übererfüllt. Zum 05.08.2026 lag die Übererfüllung der Sollquote für Nürnberg bei 144,66 %. Seitens der Regierung von Mittelfranken soll der Abbau von Kapazitäten vorrangig bei überquotalen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen, um eine Quotengerechtigkeit bei der Unterbringung von Geflüchteten sowie weitere Kostensenkungen im Rahmen des Konsolidierungsprozesses zu erreichen.

So wurden seit Anfang 2025 bis 30.09.2026 insgesamt 16 städtische Asylunterkünfte mit einer Kapazität von über 1.000 Plätzen geschlossen. Vor dem Hintergrund, dass die Regierung von Mittelfranken seit 2023 in Nürnberg eigene Schutzunterkünfte für Personen aus dem Kreis der LGBTIQ*-Community betreibt, wurden auch die beiden städtischen Schutzunterkünfte für diesen Personenkreis Anfang 2026 geschlossen.

Bis Ende 2026 erfolgt die Schließung einer weiteren städtischen Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von über 500 Plätzen.

Da in den verbliebenen städtischen Gemeinschaftsunterkünften keine ausreichenden Kapazitäten mehr vorhanden sind, um die von den Schließungen betroffenen Personen unterzubringen, wird ein großer Teil der Bewohnerinnen und Bewohner von der Regierung von Mittelfranken in staatliche Gemeinschaftsunterkünfte in ganz Mittelfranken verteilt. Dabei werden soziale Belange, wie z.B. bestehende Arbeitsverhältnisse nach Möglichkeit berücksichtigt.

Aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen im Bereich Asylunterbringung wurden die Kapazitäten auch in der Abteilung Kommunale Asylunterbringung entsprechend angepasst und ein Teil des Personals in anderen Arbeitsbereichen eingesetzt. Auch für die kommenden Jahre wird, soweit absehbar, der Rückbau fortgeführt. Nach aktuellem Stand wird die letzte städtische Gemeinschaftsunterkunft zum 31.12.2029 schließen.

Der Rückbau der kommunalen Asylunterbringung stellt zugleich eine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme aus dem Maßnahmenpaket zum Haushalt 2026 dar. Die Kosteneinsparung ergibt sich hier allein aus dem Rückbau der Abteilung Kommunale Asylunterbringung (SHA/3-4) im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten und tritt sukzessive, entsprechend dem Vertragsauslauf der verbliebenen Unterkünfte, ein. Die übrigen Aufwendungen (Unterkunftskosten, Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG) werden vollumfänglich durch den Freistaat Bayern erstattet und belasten den kommunalen Haushalt nicht.

2. Soziale Beratung und Betreuung durch die Flüchtlings- und Integrationsbera-

tung

Die soziale Beratung und Betreuung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) und wird von freien Trägern der Wohlfahrtspflege in enger Abstimmung mit dem Referat für Jugend, Familie, Senioren und Soziales durchgeführt. Die FIB wird im Rahmen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) gefördert. Die aktuelle Richtlinie (BIR III) tritt am 31.12.2026 außer Kraft und wird ab dem 01.01.2027 für drei weitere Haushaltsjahre (2027 – 2029) durch eine weiterentwickelte Fassung ersetzt. Die neue BIR (BIR IV) vom 2. September 2026 wurde am 16. September 2026 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.3

Förderstruktur der FIB und Stellenkontingent im Rahmen der BIR IV

Gemäß der Förderstruktur der FIB ist pro Gebietskörperschaft in Bayern ein bestimmtes Stellenkontingent vorgesehen. In der Gebietskörperschaft Nürnberg werden die verfügbaren FIB-Stellen derzeit für die Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Un-

3 Vgl. Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR vom 02.09.2026 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2176_I_15828?hl=true).

terkünften, AnkER-Dependancen, für unterkunftsunabhängige Beratungsstellen, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) und die Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAM-Be) eingesetzt. Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung mit allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft anhand einer Zuständigkeitsvereinbarung.

Gemäß der BIR IV beträgt der Festbetrag der staatlichen Förderung pro Vollzeitstelle für die FIB im Kalenderjahr 2027 bis zu 80.000 EUR, mit einer Dynamisierungsoption für die Folgejahre. Abgegolten sind damit neben den Personalausgaben für Beratungskräfte unter anderem Personalausgaben für Hilfs- und Betreuungsaufgaben, Sachausgaben (ohne Büroausstattung und Miete) sowie Gemeinkosten bis zu einem Anteil von 5% der Personal- und Sachausgaben. Anzumerken ist, dass die Gemeinkosten nur für nichtkommunale Zuwendungsempfänger zuwendungsfähig sind. Kommunen können die Gemeinkostenpauschale daher nicht geltend machen. Obwohl der Festbetrag gegenüber der bisherigen BIR III nominell gestiegen ist, ist aus Sicht der Träger weiterhin eine städtische Kofinanzierung erforderlich, um die Beratungsangebote auch künftig aufrechterhalten zu können. Dies ist unter anderem auf die zuletzt sehr hohen Tarifsteigerungen sowie die hohen Sachkosten zurückzuführen. Um einen möglichst hohen Festbetrag pro Beraterstelle zu gewährleisten, hat der Freistaat Bayern eine Reduzierung der bayernweiten Stellenzahl vorgenommen: Ab dem Jahr 2027 stehen bayernweit nur noch etwa 573 von bislang 712 Stellen zur Verfügung (Kürzung um ca. 20 %). Für die Gebietskörperschaft Nürnberg bedeutet dies, dass von den derzeitigen rund 45 FIB-Stellen ab 2027 nur noch rund 36 FIB-Stellen staatlich gefördert werden. Unter Koordination des Referats für Jugend, Familie, Senioren und Soziales – als federführender Verband der BIR-Zuständigkeitsvereinbarung – erfolgten lokale Verhandlungen mit den Trägern der FIB in Nürnberg darüber, welcher Träger welche Kürzungen vornimmt, um die erforderlichen Stelleneinsparungen umzusetzen. In gemeinsamer Abstimmung wurde eine solidarische Reduzierung der Stellen über alle Träger hinweg vereinbart.4 In Anbetracht des Rückbaus der Unterbringungskapazitäten und vorbehaltlich weiterer Entwicklungen im Zugangsgeschehen ist davon auszugehen, dass die Beratung und Betreuung von Geflüchteten in Unterbringung trotz des geringeren FIB-Kontingents nach der BIR IV auch ab 2027 weitestgehend sichergestellt werden kann. Gleichzeitig stehen aufgrund der begrenzteren Ressourcen weniger Spielräume für eine flexible Ausgestaltung des Beratungsangebots zur Verfügung. Insbesondere die Umsetzung von Pilotprojekten sowie die Durchführung unterkunftsunabhängiger Beratungsangebote werden dadurch erschwert. Die Ausgestaltung der Beratungsstruktur ab 2027 erfolgt weiterhin in gemeinsamer Absprache mit den Trägern der FIB unter Berücksichtigung der Gesamtumstände vor Ort und aller vorhandenen Beratungsressourcen (wie beispielsweise die MBE, JMD). Ziel bliebt es weiterhin, das vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehende FIB-Kontingent für die Gebietskörperschaft Nürnberg vollumfänglich auszuschöpfen, um damit auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin eine bedarfsangemessene Beratung für alle Schutzsuchenden in Nürnberg möglichst umfassend sicherzustellen.

4 Zudem wurde vereinbart, dass Fliederlich e.V. (Beratung und Betreuung von queeren Geflüchteten) sowie das PSZ der Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH aufgrund ihrer Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen und des dort bestehenden hohen Beratungsbedarfs von der erforderlichen Stelleneinsparung ausgenommen werden.

Ref.V/013/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Zwischenbericht zum Pilotprojekt „Integrations- und Sozialberatung Röthenbach„

- Nachreichung -

Bericht:

Mit der „Integrations- und Sozialberatung Röthenbach“ im Kulturladen Röthenbach wurde zum 01.02.2026 im Rahmen eines Pilotprojekts ein niedrigschwelliges Beratungsangebot direkt im Stadtteil geschaffen. Die Projektlaufzeit ist bis zum 31.12.2026 vorgesehen. Das Beratungsangebot wird gemeinsam vom Caritasverband Nürnberg e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. umgesetzt.

Ziel ist es, Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte bei sozialen, administrativen und integrationsbezogenen Anliegen zu unterstützen und gleichzeitig die bereits bestehenden Einrichtungen im Stadtteil durch verlässliche Verweis- und Kooperationsstrukturen zu entlasten.

Das Pilotprojekt verbindet damit zwei wesentliche Ansätze:

Der vorliegende Bericht gibt einen Zwischenstand zum Beratungsangebot im Stadtteil Röthenbach und stellt die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen des Pilotprojekts dar.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die dargestellten Maßnahmen für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere geflüchtete Personen, sichern die Versorgung und Integration der betreffenden Personengruppe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Dezentrales Beratungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte:

Zwischenbericht zum Pilotprojekt „Integrations- und Sozialberatung Röthenbach“

1. Ausgangslage und Zielsetzung des Pilotprojekts

Anlass für die Entwicklung des Pilotprojekts im Stadtteil Röthenbach war ein Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 27.03.2025. Darin wurde die Einrichtung eines dezentralen Beratungsangebots für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte angeregt. Im weiteren Verlauf wurden die besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe im neu bezogenen Quartier „Wörnitzstraße“ in Röthenbach West sowie die Ausgestaltung eines entsprechenden Pilotprojekts in der Kommission für Integration am 4. Dezember 2025 und im Jugendhilfeausschuss am 11. Dezember 2025 beraten.1 Im Stadtteil wird von sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie weiteren lokalen Akteurinnen und Akteuren ein bestehender Unterstützungsbedarf von Menschen mit Migrationsbiografie bei unterschiedlichen Fragestellungen sowie bei der Bewältigung sozialer, administrativer und alltäglicher Herausforderungen wahrgenommen. Häufig handelt es sich um Anliegen, die über das pädagogische oder institutionelle Mandat der jeweiligen Einrichtungen hinausgehen, beispielsweise in den Bereichen Behördenangelegenheiten, Wohnen, Sprache, Arbeit, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine systematische und verbindliche Verweisstruktur sowie niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten direkt im Stadtteil standen bislang nur eingeschränkt zur Verfügung oder waren den lokalen Akteurinnen und Akteuren nicht ausreichend bekannt. Um diesen Bedarf zu begegnen, regte das Referat für Jugend, Familie, Senioren und Soziales gegenüber den Wohlfahrtsverbänden den Aufbau geeigneter Unterstützungsstrukturen direkt im Quartier an. Der Caritasverband Nürnberg e. V. und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. erklärten sich im Rahmen eines gemeinsamen Pilotprojekts bereit, ein entsprechendes Beratungsangebot zu entwickeln und umzusetzen. Ziel des Projekts ist es, Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte im Stadtteil niedrigschwellig bei der Bewältigung konkreter Anliegen zu unterstützen und dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe und Integration zu fördern. Gleichzeitig sollen die bereits im Stadtteil tätigen Einrichtungen durch klare Verweis- und Kooperationsstrukturen entlastet und in ihrer Arbeit unterstützt werden. Das Pilotprojekt verbindet damit zwei wesentliche Ansätze:

2. Integrations- und Sozialberatung Röthenbach

Als Projektlaufzeit ist der Zeitraum vom 01.12.2025 bis 31.12.2026 vorgesehen. Mit den vorbereitenden Maßnahmen wurde zum 01.12.2025 begonnen. Dazu gehörten insbesondere die Vertiefung der bestehenden Bedarfsanalyse, der Aufbau der Beratungsinfrastruktur sowie Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. Als Hauptstandort der Beratungsstelle konnte im Kulturladen Röthenbach temporär ein Büro mit zwei festen Arbeitsplätzen angemietet und Anfang Februar 2026 bezogen werden. Zusätzlich können vormittags zwei weitere Räume des Kulturladens

1 Siehe Bericht "Dezentrales Beratungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte: Ein Pilotprojekt im Stadtteil Röthenbach" (Kommission für Integration vom 04.12.2025)

für Beratungsgespräche genutzt werden. Seit Aufnahme der Beratungsarbeit vor Ort am 01.02.2026 findet an vier Tagen pro Woche jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr eine offene, niedrigschwellige Beratung im Kulturladen Röthenbach statt. Im Projekt arbeiten drei Sozialpädagoginnen mit insgesamt 40 Wochenstunden an vier Tagen pro Woche. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. und der Caritasverband Nürnberg e. V. stellen die personellen Ressourcen zu gleichen Teilen bereit. Drei Viertel der personellen Ressourcen werden aus bereits vorhandenen Stellenanteilen der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) eingebracht. Ergänzend wird eine allgemeine Sozialberatung im Umfang von einem Viertel der Stellenanteile angeboten, um auch Personen, die aufgrund der Fördervorgaben der FIB nicht zur Zielgruppe gehören, ein Beratungsangebot vor Ort zu ermöglichen. Das Projekt wird über Mittel des Integrationsfonds sowie des Fonds für Stadtteilkooperation des Referats für Jugend, Familie, Senioren und Soziales gefördert.

2.1. Bisheriger Projektverlauf

Die ersten Monate waren insbesondere durch intensive Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit geprägt. Zur Bekanntmachung des Angebots wurden unter anderem Beschilderungen am Büro und am Gebäude angebracht sowie Handzettel und Flyer erstellt und in den Einrichtungen des Stadtteils verteilt. Darüber hinaus wurde das Angebot auf den Internetseiten der Träger sowie in einschlägigen Beratungs- und Informationsdatenbanken veröffentlicht. Im Februar und März 2026 erfolgten zahlreiche persönliche Kontakte zu sozialen und kulturellen Einrichtungen im Stadtteil. Darüber hinaus erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit sozialen, kulturellen und pädagogischen Einrichtungen im Stadtteil sowie mit weiteren Beratungsangeboten und Fachstellen. Ergänzend wurden Einrichtungen und Wohngebiete im Rahmen von Stadtteilbegehungen aufgesucht und Informationsmaterialien verteilt. Ein besonderer Fokus lag auf der Wörnitzstraße, die bereits bei der Konzeption des Pilotprojekts als Bereich mit besonderem Unterstützungsbedarf benannt worden war. Im Rahmen der Stadtteilbegehungen wurde außerdem das Kinder- und Jugendhaus Mikado in unmittelbarer Nähe zur Wörnitzstraße besucht. Da zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Wörnitzstraße und dem näheren Umfeld das Haus nutzen, wurde frühzeitig die Möglichkeit regelmäßiger Beratungszeiten vor Ort erörtert.

2.2. Erreichte Personen und Beratungsthemen

Seit Beginn der Beratungsarbeit am 01.02.2026 wurden bis zum Stand 30.09.2026 insgesamt 81 Personen beraten und 170 Beratungsthemen dokumentiert. Damit entfielen durchschnittlich rund zwei Beratungsthemen auf jede beratene Person.

Beratungsthema Anzahl

Bildung inkl. Kinderbetreuung 24 Sozialleistungen 43 Arbeit/Ausbildung 20 Sprache 12 Sonstiges, z. B. Handy/PC 13 Wohnen 16 Gesundheit/Pflege 9

Konfliktbewältigung 12 Statusfragen/Familiennachzug 11 Erstorientierung nach Ankunft 6 Weitervermittlung an Fachstelle 4

Gesamt 170

Die häufigsten Anliegen betrafen Bildung und Kinderbetreuung sowie Sozialleistungen, gefolgt von Arbeit und Ausbildung. Weitere Schwerpunkte waren Sprache, Wohnen, Gesundheit und Pflege sowie Konfliktbewältigung. Die Beratung zeigt, dass viele Anliegen miteinander verbunden sind und sich nicht eindeutig einem einzelnen Hilfesystem zuordnen lassen. Die niedrigschwellige und wohnortnahe Erstberatung ermöglicht es, Anliegen frühzeitig aufzugreifen, einzuordnen und bei Bedarf gezielt an zuständige Fachstellen weiterzuvermitteln.

2.3. Zielgruppenerreichung

Stand 30.09.2026 lebten von den 81 beratenen Personen 56 unmittelbar in Röthenbach. Dies entspricht rund 69 %. Weitere 25 Personen kamen aus angrenzenden Stadtteilen, hatten jedoch einen unmittelbaren sozialen oder institutionellen Bezug zu Röthenbach, beispielsweise durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule ihrer Kinder. Damit erreicht das Angebot in erster Linie die ursprünglich definierte Zielgruppe im Stadtteil. Die seit Mitte Mai 2026 vorgenommene Öffnung der Zielgruppe entspricht zugleich dem tatsächlichen Bedarf und stärkt die Funktion der Beratungsstelle als wohnortnahes Angebot für den gesamten Sozialraum.

2.4. Geschlechterverteilung

Von den 81 beratenen Personen waren 50 weiblich und 31 männlich. Dies entspricht einem Frauenanteil von rund 62 % und einem Männeranteil von rund 38 %. Die Verteilung zeigt, dass das Angebot unterschiedliche Personengruppen erreicht. Über die Kooperation mit Schulen, Horten und Kindertageseinrichtungen sowie das interkulturelle Frauencafé im Kulturladen ergeben sich unterschiedliche Zugänge zur Beratung.

2.5. Herkunft

Die Ratsuchenden weisen eine vielfältige Herkunft auf. Besonders häufig vertreten waren Personen aus der Ukraine (21), Somalia (9), Äthiopien (8), dem Irak (7), Griechenland (4), Iran (4), deutsche Eingebürgerte (4). Darüber hinaus wurden unter anderem Menschen aus Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Moldau, Nigeria, Rumänien, der Türkei, Afghanistan und Benin erreicht (Stand: 30.09.2026). Die Vielfalt der Herkunftsländer unterstreicht den Bedarf an einer fachlich breit aufgestellten Beratung, die unabhängig von einer bestimmten Herkunftsgruppe einen niedrigschwelligen Zugang ermöglicht.

2.6. Aktivitäten und Netzwerkarbeit

Neben der individuellen Beratung wurde das Projekt durch verschiedene Aktivitäten im Stadtteil sichtbar gemacht und im Sozialraum verankert. Stand 30.09.2026 bestand insgesamt Kontakt zu 41 Netzwerkpartnern. Die Kontaktaufnahme erfolgte telefonisch, schriftlich oder persönlich; insgesamt wurden 136 Kontakte zu Netzwerkpartnern dokumentiert. Zu den Aktivitäten gehörten:

sowie in den Wohnanlagen in der Wörnitzstraße und der Colmberger Straße. Ein Ergebnis der Netzwerkarbeit ist die Entstehung des interkulturellen Frauencafés im Kulturladen Röthenbach, das seit dem 10. April im zweiwöchigen Rhythmus stattfindet und von den Mitarbeitenden der Integrations- und Sozialberatungsstelle organisiert wird. Es hat sich zu einem eigenständigen, niedrigschwelligen Begegnungsangebot entwickelt und ermöglicht Bewohnerinnen mit und ohne Migrationsgeschichte, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Gleichzeitig bietet das Café einen niedrigschwelligen Zugang zum Beratungsangebot und erreicht damit auch Frauen, die über klassische Beratungswege möglicherweise schwerer angesprochen werden können.

2.7. Anpassung der Zielgruppe

Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Projektphase wurde die Zielgruppe ab Mitte Mai 2026 erweitert. Seitdem können auch Personen beraten werden, die nicht unmittelbar in Röthenbach wohnen, jedoch einen engen sozialen oder institutionellen Bezug zum Stadtteil haben, beispielsweise durch den Besuch einer Schule oder Kindertageseinrichtung durch ihre Kinder. Diese Öffnung trägt der tatsächlichen Lebensrealität der Ratsuchenden Rechnung und ermöglicht eine bedarfsgerechte Beratung auch für Menschen aus angrenzenden Stadtteilen wie Hohe Marter, Eibach und Reichelsdorf.

3. Erfahrungen und erste Bewertung

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die persönliche und aufsuchende Netzwerkarbeit als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen hat. Mehrere Einrichtungen im Stadtteil, darunter eine Grundschule, eine Mittelschule und ein Hort, haben bereits Eltern gezielt an die Beratungsstelle weitervermittelt. Die Teilnahme an Elterncafés hat wesentlich dazu beigetragen, Vertrauen aufzubauen und das Angebot bei Familien bekannt zu machen. Auch innerhalb der Schulen wird die Beratungsstelle zunehmend als Ansprechpartner wahrgenommen. So ist beispielsweise für den Herbst ein Stadtteilspaziergang mit Schülerinnen und -schülern geplant, bei dem auch die Beratungsstelle vorgestellt werden soll.

3.1. Niedrigschwellige Angebote als Türöffner

Das interkulturelle Frauencafé im Kulturladen Röthenbach hat sich als besonders tragfähiges Element des Projekts erwiesen und sollte aus fachlicher Sicht über die Pilotphase hinaus fortgeführt werden. Neben der Funktion als Begegnungsangebot trägt es dazu bei, die Beratungsstelle bekannt zu machen und Hemmschwellen gegenüber Beratung abzubauen. Besonders positiv ist die Beteiligung verschiedener Seniorinnen aus dem Seniorennetzwerk der evangelischen Kirchengemeinde Nikodemus. Der Austausch zwischen älteren Bewohnerinnen und Migrantinnen hat sich zu einer gegenseitigen Unterstützung entwickelt. Darüber hinaus beteiligen sich ehrenamtliche Näherinnen aus dem Kulturladen sowie eine ukrainische Ehrenamtliche an dem Angebot. Das Frauencafé erfüllt damit über die Informationsvermittlung hinaus eine wichtige Funktion für Begegnung, soziale Vernetzung und gegenseitige Unterstützung im Quartier.

3.2. Vernetzung und Verweisberatung

Die enge Zusammenarbeit mit den bestehenden Beratungsstrukturen der beiden Träger hat sich ebenfalls bewährt. Insbesondere die Kooperation mit der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) ermöglicht eine gezielte Weiterleitung von Ratsuchenden. Die bislang dokumentierten 31 Verweisberatungen zeigen, dass die Beratungsstelle zunehmend als Schnittstelle innerhalb des lokalen Hilfesystems genutzt wird. Darüber hinaus erreichen die Mitarbeiterinnen regelmäßig telefonische Anfragen aus Schulen, Horten und Kindertageseinrichtungen. Auch Anfragen aus angrenzenden Stadtteilen wie Reichelsdorf, Katzwang und Hohe Marter bestätigen, dass die Öffnung der Zielgruppe bedarfsgerecht ist.

3.3. Bedeutung für den Sozialraum

Der Nutzen der Beratungsstelle geht über die unmittelbare Beratung einzelner Personen hinaus. Sie übernimmt zunehmend eine Schnittstellenfunktion im lokalen Hilfesystem, unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner bei konkreten Anliegen und vermittelt bei komplexeren Fragestellungen an geeignete Fachstellen. Gleichzeitig bietet sie Schulen, Horten, Kindertageseinrichtungen und weiteren sozialen Einrichtungen einen verlässlichen Ansprechpartner vor Ort. Dadurch verbessert sie die Zugänglichkeit bestehender Unterstützungsangebote und trägt zur Entlastung der Einrichtungen bei.

3.4. Entwicklung des Bedarfs

Die Beratungszahlen zeigen, dass das Angebot insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zunehmend bekannt geworden ist. Etwa die Hälfte der bisherigen Kontakte entstand in den Monaten Juni und Juli 2026. Dies weist auf einen deutlichen Aufbau- und Etablierungseffekt hin. Die notwendige Netzwerkarbeit, Bekanntmachung und Vertrauensbildung benötigen Zeit. Die steigende Inanspruchnahme zeigt, dass diese Aufbauarbeit zunehmend Wirkung entfaltet. Die Entwicklung spricht daher nicht für einen rückläufigen Bedarf, sondern vielmehr dafür, dass sich die Beratungsstelle zunehmend als Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Stadtteil etabliert.

3.5. Herausforderungen

Eine zentrale Herausforderung sind weiterhin sprachliche Barrieren. Auch Ratsuchende mit guten Deutschkenntnissen benötigen bei komplexeren behördlichen oder sozialen Fragestellungen teilweise sprachliche Unterstützung. Besonders schwierig bleibt die Erreichbarkeit der Bewohnerinnen und Bewohner der Wörnitzstraße. Aufgrund mehrfacher Wechsel der Hausverwaltung konnte dort bislang kein verlässlicher Zugang aufgebaut werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein neuer Kontakt zur Hausverwaltung hergestellt, sodass sich für die kommende Projektphase neue Möglichkeiten ergeben. Hinzu kommen räumliche Barrieren: Die Wohnanlage liegt am Rand des Quartiers und ist nur eingeschränkt an den übrigen Stadtteil angebunden. Der Fußweg zum Kulturladen beträgt etwa 20 Minuten; die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist gegeben, aber mit einem relativ hohen Zeitaufwand verbunden. Die Erfahrungen zeigen, dass ein zentraler Beratungsstandort allein nicht alle Zielgruppen gleichermaßen erreicht. Ergänzende dezentrale und aufsuchende Angebote sind daher von besonderer Bedeutung.

4. Weiteres Vorgehen und Perspektive

4.1. Geplante nächste Schritte bis zum Ende der Pilotphase

Bis zum Ende der Pilotphase soll das Beratungsangebot insbesondere bei den Bewohnerinnen und Bewohner der Wörnitzstraße weiter bekannt gemacht werden. Der neue Kontakt zur Hausverwaltung eröffnet hierfür zusätzliche Möglichkeiten. Eine öffentlichkeitswirksame Aktion vor Ort soll geprüft und möglichst umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die dezentrale Erweiterung des Beratungsangebots. Das Kinderund Jugendhaus Mikado stellt nach den Sommerferien Räumlichkeiten für regelmäßige Beratungszeiten zur Verfügung. Nach einem ersten Austausch mit der Einrichtung ist vorgesehen, ab dem 18.09.2026, zunächst im zweiwöchigen Rhythmus freitags von 10 bis 11:30 Uhr eine Beratung vor Ort anzubieten. Damit entsteht insbesondere für Familien und Bewohnerinnen und -bewohner aus dem Umfeld der Wörnitzstraße ein wohnortnaher Zugang zur Beratung. Die Sprechstunde ergänzt bereits etablierte Angebote und stärkt die Vernetzung bestehender Unterstützungsstrukturen.

4.2. Weiterentwicklung des Angebots

Für die weitere Entwicklung des Projekts ist eine enge Kooperation mit dem derzeit im Aufbau befindlichen Projekt „Quartiersentwicklung Wörnitzstraße“ der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. vorgesehen. Die Erfahrungen aus der Integrations- und Sozialberatung können dadurch unmittelbar in die quartiersbezogene Arbeit einfließen und umgekehrt neue Zugänge zu den Bewohnerinnen und Bewohner erschlossen werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass insbesondere die Kombination aus

geeignet ist, Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu erreichen.

4.3. Perspektive über die Pilotphase hinaus

Die bisherigen Ergebnisse lassen aus fachlicher Sicht einen Bedarf für eine Fortführung des Beratungsangebots über den 31.12.2026 hinaus erkennen. Der Aufbau eines solchen Angebots ist mit einer längeren Anlaufphase verbunden. Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere persönliche Vernetzung, kontinuierliche Präsenz vor Ort und der schrittweise Aufbau von Vertrauen entscheidend für die Inanspruchnahme sind. Die steigende Zahl der Kontakte in den Monaten Juni und Juli 2026 deutet darauf hin, dass die Beratungsstelle ihr Potenzial zunehmend entfaltet. Eine Beendigung zum Ende der Pilotphase würde daher zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die aufgebauten Strukturen und Kooperationen zunehmend greifen. Eine Fortführung ermöglicht es, die geleistete Aufbauarbeit nachhaltig zu nutzen, bestehende Netzwerke weiterzuentwickeln und insbesondere die bisher schwer erreichbaren Bewohnerinnen und Bewohner der Wörnitzstraße besser anzusprechen. Für eine Fortführung sind insbesondere die Sicherung der Finanzierung und der damit verbundenen personellen Ausstattung, die Sicherstellung geeigneter Räumlichkeiten sowie die weitere Einbindung in die soziale und kulturelle Infrastruktur des Stadtteils erforderlich. Die Erfahrungen aus Röthenbach können darüber hinaus als Grundlage für vergleichbare quartiersbezogene Beratungsangebote in weiteren Stadtteilen dienen. Besonders hervorzuheben ist die Kombination aus zentralem Beratungsstandort, dezentralen Sprechstunden, aufsuchender Netzwerkarbeit und verbindlichen Verweisstrukturen.

5. Fazit

Das Pilotprojekt „Integrations- und Sozialberatung Röthenbach“ schließt eine Lücke zwischen Bewohnerinnen und Bewohner mit Unterstützungsbedarf und den bereits vorhandenen sozialen Angeboten im Stadtteil. Seit Beginn der Beratungsarbeit wurden 81 Personen mit Zuwanderungsgeschichte beraten und 170 Beratungsthemen bearbeitet. 56 Personen (69 %) leben unmittelbar in Röthenbach. Mit 31 dokumentierten Verweisberatungen übernimmt die Beratungsstelle zudem eine wichtige Schnittstellenfunktion im bestehenden Hilfesystem. Die zunehmende Inanspruchnahme, die wachsende Bekanntheit bei Schulen, Horten und weiteren Einrichtungen sowie die entstandenen Kooperationen zeigen, dass die Aufbauarbeit zunehmend Wirkung entfaltet. Gleichzeitig bestehen weiterhin konkrete Herausforderungen, insbesondere bei der Erreichbarkeit der Bewohnerinnen und Bewohner der Wörnitzstraße. Die geplante dezentrale Beratung im Kinder- und Jugendhaus Mikado, der neue Kontakt zur Hausverwaltung und die Kooperation mit der entstehenden Quartiersentwicklung Wörnitzstraße der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. bieten hierfür wichtige Ansatzpunkte. Die Integrations- und Sozialberatung Röthenbach hat sich damit von einem zunächst aufzubauenden Pilotangebot zunehmend zu einer niedrigschwelligen Anlauf- und Vernetzungsstelle im Sozialraum entwickelt. Aus fachlicher Sicht sprechen die bisherigen Ergebnisse daher für eine Fortführung des Projekts über die Pilotlaufzeit hinaus. Eine Fortführung ermöglicht es, an diese Entwicklung anzuknüpfen und den Nutzen für Bewohnerinnen und Bewohner und Einrichtungen des Stadtteils weiter auszubauen.

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