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← Sitzung des Verkehrsausschusses (08.10.2026)

Berichtvorlage

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SPD-Stadtratsfraktion Verkehrsausschuss Schule & Bildung Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Vpl/045/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherer Schulweg zur Lothar-von-Faber-Schule und "Zebrastreifen"

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2025 und

Antrag der FDP vom 06.05.2025

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2025 Antrag der FDP vom 06.05.2025 AfV-Beschlussvorlage vom 28.06.2018 AfV-Beschluss vom 28.06.2018

Bericht:

Die Situation in der Schafhofstraße war bereits im Verkehrsausschuss vom 28.06.2018 Gegenstand einer Beschlussvorlage. Damals wurde einstimmig für die Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße ein Planungsauftrag für eine Lichtsignalanlage (LSA) beschlossen. Diesen Planungsauftrag hat das Verkehrsplanungsamt durch Aufstellung eines LSA-Plans umgesetzt.

Mangels Finanzierung konnte der Neubau der LSA seit 2025 nicht in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) aufgenommen werden. Bedingt durch die aktuelle Haushaltslage ist dies auch derzeit nicht möglich. Nach Ablauf des sechsjährigen Beschlusses, müsste dieser erneuert werden.

In der Vorlage zu TOP 9 der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.06.2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Neumeyerstraße (Zebrastreifen) ist aufgrund des Verhältnisses zwischen querenden Fußgängern zu vorhandenen Fahrzeugen nicht machbar und löst auch nur einen kleinen Teil der festgestellten Probleme".

Die aufgrund der neuerlichen Anträge am 13.05.2025 vorgenommene Zählung des Fußgängerund Fahrzeugverkehrs in der Schafhofstraße hat die Einschätzung aus 2018 bestätigt. An der vorhandenen Fußgänger-LSA in Höhe des Eingangs der Paul-Moor-Schule queren die meisten Fußgängerinnen und Fußgänger die Schafhofstraße. Außerhalb queren weit weniger als 50 Personen pro Stunde die Schafhofstraße. Damit fehlt es an einer relevanten Anzahl von Fußgängerquerungen, die für eine rechtlich zulässige Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ, ugs. „Zebrastreifen“) erforderlich wären. Der Stundenwert nach der – immer noch aktuellen und damit anzuwendenden – Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) liegt bei mindestens 50 Personen.

Der Zugang der Lothar-von-Faber-Schule befindet sich ca. 120m westlich der vorhandenen LSA. Zebrastreifen unmittelbar vor oder hinter LSA (bis 200 m) sind jedoch unzulässig, da Autofahrer bedingt durch das Grünlicht der LSA dazu verleitet werden, den davor liegenden Zebrastreifen zu übersehen oder dessen Vorrangregeln zu missachten. Deshalb kommt schon vor der Schule ein Fußgängerüberweg nicht in Frage

Die Rechtslage hat sich bezüglich der Anwendung der R-FGÜ auch nach der Novelle der StVO in 2024/2025 in Bayern nicht verändert. Das Bayerische Innenministerium weist in seiner Ausführungsvorgabe für die unteren Straßenverkehrsbehörden (Schreiben Az. C14-3611-6-3 vom 26.08.2026) ausdrücklich daraufhin, dass für den Bereich des Freistaats Bayern die R- FGÜ mit Erlass vom 02.01.2002 (Az. IC4/IID9-3611.17-4) formell eingeführt worden sind. Bis zu einer Überarbeitung sind die R-FGÜ bei der Anlage und Ausstattung neuer FGÜ und bei der Überprüfung bestehender FGÜ im Rahmen von Verkehrsschauen weiter zu beachten.

Auch die Langfristbetrachtung des Unfallgeschehens führt zu keinem anderen Ergebnis. Schulwegunfälle oder auch Überschreiten-Unfälle, d. h. Unfälle, bei denen Fußgänger durch Fahrverkehr beim Überqueren der Fahrbahn verunfallten, sind nicht verzeichnet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft alle gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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