Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
08.10.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 2 Für eine zuverlässige Straßenbahn: Oberleitungsschäden durch Lkw in Unterführungen verhindern Berichtvorlage Vpl/047/2026 5 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Vpl/047/2026 9 Ausführliche Sachverhaltsdarstellung Vpl/047/2026 11 Übersichtsplan Vpl/047/2026 13 TOP Ö 3 Bessere Busanbindung für die Werderau Berichtvorlage Vpl/048/2026 14 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.07.2026 Vpl/048/2026 18 TOP Ö 4 Sicherer Schulweg zur Lothar-von-Faber-Schule und "Zebrastreifen" Berichtvorlage Vpl/045/2026 19 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020 Vpl/045/2026 23 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2025 Vpl/045/2026 25 Antrag der FDP vom 06.05.2025 Vpl/045/2026 27 AfV-Beschlussvorlage vom 28.06.2018 Vpl/045/2026 28 AfV-Beschluss vom 28.06.2018 Vpl/045/2026 32 TOP Ö 5 Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Radwegen Berichtvorlage Vpl/046/2026 33 Antrag Ökologische Fraktion (Grünliberale/ ÖDP) vom 24.07.2026 Vpl/046/2026 37 Lichtbildtafel Marthweg - Ausfahrt Reststoffdeponie Süd Vpl/046/2026 39 TOP Ö 6 Sachstand zum Themenfeld Fußverkehr und dem Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" Berichtvorlage Vpl/043/2026 41 Sachverhaltsdarstellung Vpl/043/2026 44
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 08.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum - weiteres Vorgehen Beschluss
nach dem Ende des Rahmenvertrags mit der N-ERGIE Vpl/044/2026
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.03.2025
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister (Beilagen werden nachgereicht)
2. Für eine zuverlässige Straßenbahn: Oberleitungsschäden durch Bericht
Lkw in Unterführungen verhindern Vpl/047/2026
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
09.10.2024
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
3. Bessere Busanbindung für die Werderau Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.07.2026 Vpl/048/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
4. Sicherer Schulweg zur Lothar-von-Faber-Schule und Bericht
"Zebrastreifen" Vpl/045/2026
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020,
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
29.04.2025 und
Antrag der FDP vom 06.05.2025
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
5. Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Radwegen Bericht
hier: Antrag der Ökologische Fraktion (Grünliberale/ÖDP) vom Vpl/046/2026
24.07.2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
6. Sachstand zum Themenfeld Fußverkehr und dem Projekt Bericht
"Fußgängerfreundliche Stadtteile" Vpl/043/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2026,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Für eine zuverlässige Straßenbahn: Oberleitungsschäden durch Lkw in Unterführungen
verhindern
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.10.2024
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ausführliche Sachverhaltsdarstellung Übersichtsplan
Bericht:
Im Antrag vom 09.10.2024 von Bündnis 90/Die Grünen wird die Verwaltung gebeten, über Störungen des und Auswirkungen auf den Straßenbahnverkehr in den problematischen Unterführungen im Stadtgebiet zu berichten. Über die Konzepte der VAG im Störungsfall und mögliche Gegenmaß-nahmen soll ebenfalls berichtet werden. Es handelt sich hierbei um den Steinbühler Tunnel und um das "große Mausloch" an der Julius-Loßmann-Straße.
Im ausführlichen Sachverhalt berichtet die Verwaltung über die bisher geleisteten Arbeiten. Ein Ergebnis steht trotz festem Willen, endlich eine Lösung zu finden, noch nicht fest, weil die Bauwerke höchst individuelle Lösungen einfordern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 09.10.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Nürnberger Straßenbahnnetz gibt es einige niedrige Unterführungen, an denen die Durchfahrtshöhe stark eingeschränkt ist, beispielsweise im Steinbühler Tunnel oder am Finkenbrunn. Während dies für die Bahnen kein Problem darstellt, kommt es sehr oft vor, dass LKW in diesen Unterführungen stecken bleiben oder hier die Oberleitungsanlagen der Straßenbahn beschädigen. Die Folgen sind massive, über mehrere Stunden anhaltende Störungen mit Verspätungen und Ausfällen im gesamten Netz der Nürnberger Straßenbahn. Dabei sind schnell mehrere zehntausend Fahrgäste in der ganzen Stadt betroffen. Insbesondere im Steinbühler Tunnel, durch das drei Straßenbahnlinien verlaufen, scheinen sich derartige Vorfälle in letzter Zeit zu häufen.
Um einen zuverlässigen Straßenbahnbetrieb gewährleisten sowie die Sperrung von wichtigen Straßenabschnitten vermeiden zu können, sollten Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Vorfälle geprüft werden. Beispielsweise könnten Höhenkontrollen wie vor Autobahntunnels vor den Tunneleinfahrten installiert werden. Diese könnten beim Auslösen durch zu hohe LKW eine Einfahrt und damit Beschädigung der Unterführungen verhindern. Eine weitere Möglichkeit sind physische Elemente wie steife Querbalken auf entsprechender Höhe, die die Einfahrt von zu hohen LKW unterbinden.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
berichtet über die Anzahl und Ursachen derartiger Störungen in den jeweiligen Unterführungen mit Straßenbahnverkehr in den letzten zwei Jahren, berichtet über die Auswirkungen solcher Störungen auf den Straßenverkehr sowie den Straßenbahnbetrieb, berichtet über vorliegende Ersatzkonzepte der VAG für derartige Störungsfälle und
prüft die Einrichtung signaltechnischer und physischer Möglichkeiten zur Reduzierung solcher Störungen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kahl Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzender
Für eine zuverlässige Straßenbahn: Oberleitungsschäden durch Lkw in
Unterführungen verhindern
Ausführlicher Sachverhalt
Im Antrag vom 09.10.2024 von Bündnis 90/Die Grünen wird die Verwaltung gebeten, über Störungen des und Auswirkungen auf den Straßenbahnverkehr in den problematischen Unterführungen im Stadtgebiet zu berichten. Über die Konzepte der VAG im Störungsfall und mögliche Gegenmaß-nahmen soll ebenfalls berichtet werden. Es handelt sich hierbei um den Steinbühler Tunnel und um das "große Mausloch" an der Julius-Loßmann-Straße.
Im Allersberger Tunnel hat die Straßenbahn einen gesonderten Bahnkörper. An der Brücke Schmausenbuckstraße ist der Schwerverkehrsanteil gering und Kraftfahrzeuge können neben den Schienen durch die DB-Brücke fahren. In der Minervastraße verlaufen die geplanten stadteinwärtigen Gleise im Mischverkehr mit den Kraftfahrzeugen. Durch eine spezielle Befestigung des Fahrdrahts an der Brücke entsteht jedoch keine Höhenbeschränkung.
Der Verwaltung ist die Problematik an den beiden kritischen Bauwerken bewusst. Die ständigen Störungen werden in Besprechungen mit der VAG thematisiert und als Fahrgast kennt man die Meldungen über "Oberleitungsschäden".
Die Störungen in den beiden Unterführungen, bedingt durch zu hohe Kraftfahrzeuge, die die Oberleitung beschädigen, führen zu Verspätungen in einem großen Teil des Straßenbahnnetzes. Im Übersichtsplan ist zudem der Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße dargestellt, der zukünftig auch von Süden über die Minervastraße erschlossen wird. Die vorhandene Höhenkontrolle am "Mausloch" mit Blinklichtern führt leider nicht zu spürbaren Erfolgen.
Im Rahmen der von der Deutschen Bahn geplanten Sanierung des "Mauslochs" wird die Straßenbahn auf einen besonderen Bahnkörper verlegt und das Problem entfällt im Tunnelbereich. Die Höhenlage der Oberleitung in den Zulaufbereichen, insbesondere im Zusammenhang mit der sanierungsbedürftigen Rangierbahnhofbrücke, ist noch zu prüfen. Die Planung wird in laufenden Gesprächen zwischen Verwaltung und DB abgestimmt. Die Verwaltung wartet zur Zeit auf die Rückmeldung der DB zum Sachstand.
Fachdienststellen der Verwaltung haben begonnen, Voruntersuchungen zum Thema mit Schwerpunkt Steinbühler Tunnel durchzuführen. Dort verkehren drei Straßenbahnlinien (4, 6 und 10). Die Arbeit an der Problematik ist zeitintensiv und die Sachlage kompliziert, weil man wegen der Oberleitung nicht einfach physische Barrieren einsetzen kann. Die konkrete Lösung hängt von den örtlichen Verhältnissen ab.
Schwierig wird es, wenn in unmittelbarer Nähe zu Unterführungen Kreuzungen mit Zuflüssen aus verschiedenen Richtungen liegen. Es ist abzuwägen, ob eine Lösung direkt an der Unterführung oder im Zulauf zu wählen ist.
Auf die beiliegende Stellungnahme der VAG vom Januar 2026 wird verwiesen. Anzahl und Folge der Störungen werden detailliert beschreiben.
In mehreren Abstimmungsgesprächen hat die Verwaltung gemeinsam mit der VAG entschieden, an den betroffenen Orten im Stadtgebiet nachzurüsten, wenn Erkenntnisse aus andern Städten vorliegen, die ähnliche Probleme haben.
Die VAG hat Straßenbahnbetriebe in ganz Deutschland abgefragt, wie sie ihre gemeinsamen Unterführungen von Straßenbahnen und Kraftfahrzeugverkehr (Lastkraftwagen) sichern.
Kurze Zusammenfassung:
I.d.R. werden die Unterführungen mit Verkehrszeichen 265 (Höhenbeschränkung) gesichert.
-
Berlin hat einige Höhenbegrenzungen mit einen einseitigen „Galgen“ und Blechtafeln.
-
Leipzig hat eine Unterführung mit massiver Höhenbegrenzung mit zweiseitig
aufliegenden Stahlträgern. Es gibt nach deren Angabe keine Probleme mehr.
-
Augsburg hat eine Unterführung mit Höhenkontrolle analog Nürnberg.
-
Karlsruhe hat an einem LSA-Peitschenmast eine Blechtafel mit Ketten aufgehängt.
Die Maßnahme wirkt nur teilweise.
Es wird noch nachgeforscht, wie erfolgreich die Maßnahmen sind. Ein Vergleich mit Nürnberg ist im Detail nicht möglich, weil jedes Bauwerk individuelle Lösungen einfordert. Die Untersuchung dient dazu, die technischen Möglichkeiten auszuloten und dann auf die Nürnberger Verhältnisse zu übertragen.
Die Verwaltung hat zu der Thematik ein Instruktionsverfahren durchgeführt, bei der konkret der Bereich nördlich des Steinbühler Tunnels betrachtet wurde. Hier kam es in der Vergangenheit zu zahlreichen Anfahrschäden an der Oberleitung. Die Ergebnisse liegen seit Juni 2026 vor und werden derzeit ausgewertet. Ab der Kreuzung Steinbühler Str./Schanzäckerstr. werden im Rahmen der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie Möglichkeiten geprüft, mit welchen Vorkehrungen, Einbauten oder verkehrlichen Maßnahmen Schädigungen an der Oberleitung zukünftig verhindert werden können. Die von der VAG eingeholten Erfahrungen zu dieser Thematik aus anderen Städten werden im Zuge der Machbarkeitsstudie mitberücksichtigt.
Verwaltung und VAG arbeiten weiter an einer Lösung. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung konkrete Vorschläge erarbeiten und diese ggf. im Verkehrsauschuss vorlegen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Bessere Busanbindung für die Werderau
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.07.2026
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.07.2026
Bericht:
Mit Antrag vom 28.07.2026 bittet die SPD-Stadtratsfraktion um einen Bericht über die aktuellen Fahrgastzahlen der Buslinie 58. Außerdem wird um einen Bericht über die Möglichkeiten einer Direktverbindung der Buslinie 58 von der Werderau – Wacholderweg zur U-Bahnhaltestelle Frankenstraße gebeten. Diese Verbindung existiert aktuell nur in der Hauptverkehrszeit (HVZ). In der Neben- und Schwachverkehrszeit (NVZ, SVZ) endet die Linie für einen Umstieg an der Haltestelle Vogelweiherstraße.
Die Hauptauslastung der Linie findet morgens und nachmittags durch die Schülerinnen und Schüler des Schulcampus Werderau zwischen der gleichnamigen Haltestelle und Dianaplatz statt. Während der HVZ dient die Verlängerung der Linie bis Frankenstraße zusätzlich der Anbindung des Gewerbegebietes Gibitzenhof an die U-Bahn und an die Straßenbahn.
Monatlich werden auf der Linie 58 im Durchschnitt ca. 27.000 Fahrgäste befördert. Damit liegt die Nachfrage der Linie im unteren Viertel der Buslinien in Nürnberg. Den direkten Weg zwischen Werderau und Frankenstraße nutzen täglich ca. 1.200 Fahrgäste und damit rund 10 Prozent der Fahrgäste der Linie. Bei einem durchgängigen Fahrtenangebot bis Frankenstraße läge dieser Wert voraussichtlich etwas höher.
Die Umsteigeverbindung an der Frankenstraße wird in der HVZ durchaus genutzt. Dennoch sprechen unter anderem die dadurch steigenden Kosten sowie der zusätzliche Parallelverkehr auf dem B4-Ring mit der Buslinie 65 dagegen. Am Dianaplatz steht ein geeigneter Umsteigepunkt zur Verfügung. Der Umstieg am Dianaplatz mit Direktverbindungen zum Plärrer (Linie 4) und zum Hauptbahnhof (Linie 11) ist trotz des vermeintlich besseren Umstiegs an der Frankenstraße als sehr gut zu bewerten. Die Reisezeit bis zur Frankenstraße ist durch die Fahrt durch das Gewerbegebiet vergleichsweise hoch. Die Reisezeit von der Haltestelle Wacholderweg bis Frankenstraße beträgt ohne Umstieg in der HVZ aktuell 17 Minuten. Mit Umstieg am Dianaplatz in die Linie 65 sind es 16 Minuten. In der NVZ und der SVZ, in der das Gewerbegebiet Gibitzenhof nicht zwingend mit der Linie 58 angefahren werden müsste, könnte die Reisezeit um 5 Minuten auf 12 Minuten verkürzt werden.
Für eine dauerhafte Verbindung zum U-Bahnhof Frankenstraße müsste das Betriebskonzept der HVZ auf den gesamten Tag angewendet werden. Dafür müsste Montag bis Freitag für täglich acht Stunden ein zusätzlicher Bus mit Fahrpersonal auf der Linie eingesetzt werden. An den Wochenenden wäre von Betriebsbeginn bis 21 Uhr ebenfalls ein weiterer Bus im Umlauf nötig, da die Linie 58 am Wochenende betrieblich mit der Buslinie 68 am Dianaplatz und mit der Linie 52 in Langwasser Mitte verknüpft ist.
Die dauerhafte Verlängerung der Linie 58 bis zur U-Bahnhaltestelle Frankenstraße würde nach einer überschlägigen Berechnung der VAG aufgrund des zusätzlichen Einsatzes von Fahrpersonal Mehrkosten von jährlich ca. 240.000 Euro verursachen.
Die Verwaltung und die VAG empfehlen, die Linie 58 aus den oben genannten Gründen nicht durchgängig zur Frankenstraße zu verlängern. Ausschlaggebend sind hier die vergleichsweise geringe zusätzliche Nachfrage und die hohen Mehrkosten von ca. 240.000 Euro pro Jahr. Mit Inbetriebnahme des Straßenbahnlückenschlusses der Linie 4 durch die Minervastraße wird in jedem Fall eine Neuordnung des Buskonzeptes in diesem Gebiet erfolgen, sodass die Anbindung der Werderau erneut im Gesamtkonzept betrachtet werden muss.
Jede Beauftragung der VAG mit nicht kostendeckenden Erweiteurngen des Verkehrsangebots führt zu einer Vergrößerung des nicht mehr durch den steuerlichen Querverbund mit den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) gedeckten Verlust der VAG. Wie bereits im Sachverhalt zum Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 zur Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ÖDLA mit der VAG dargestellt, steht die Stadt Nürnberg gegenüber der StWN in einer Finanzierungsverantwortung für den ÖPNV. Nicht gedeckte Mehrkosten im ÖPNV müssen deshalb bei den im Haushalt vorgesehen Betriebskostenzuschüssen für die VAG Berücksichtigung finden.
Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der geltenden Haushaltssperre sind Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen auf das zwingend Erforderliche zu beschränken. Haushaltsmittel dürfen nur gebunden und neue finanzielle Verpflichtungen nur begründet werden, wenn die zugrunde liegende Maßnahme auch unter den Bedingungen der Haushaltssperre sachlich geboten und finanziell vertretbar ist. Dabei sind neben den unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auch Folgebelastungen für künftige Haushaltsjahre zu berücksichtigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 28. Juli 2026 Antragsteller: Dix, Altun
Ohne Umstieg zur U-Bahn: Bessere Busanbindung für die Werderau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Busline 58 Werderau - Frankenstraße fährt nicht durchgehend bis zur U-Bahn Haltesstelle Frankenstraße. Nur durch Umstieg auf die Buslinie 65 ist die U-Bahn Haltestelle erreichbar. Eine Direktanbindung wäre für die Anwohner in der Werderau sinnvoll.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über den Stand der Buslinie 58, vor allem über die aktuellen
Fahrgastzahlen
- berichtet über die Möglichkeiten einer Direktverbindung der Buslinie 58 von der
Werderau – Wacholderweg zur U-Bahn Haltestelle Frankenstraße
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ziegler Harald Dix Anil Altun Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadtrat
Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Sicherer Schulweg zur Lothar-von-Faber-Schule und "Zebrastreifen"
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2025 und
Antrag der FDP vom 06.05.2025
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2020 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2025 Antrag der FDP vom 06.05.2025 AfV-Beschlussvorlage vom 28.06.2018 AfV-Beschluss vom 28.06.2018
Bericht:
Die Situation in der Schafhofstraße war bereits im Verkehrsausschuss vom 28.06.2018 Gegenstand einer Beschlussvorlage. Damals wurde einstimmig für die Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße ein Planungsauftrag für eine Lichtsignalanlage (LSA) beschlossen. Diesen Planungsauftrag hat das Verkehrsplanungsamt durch Aufstellung eines LSA-Plans umgesetzt.
Mangels Finanzierung konnte der Neubau der LSA seit 2025 nicht in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) aufgenommen werden. Bedingt durch die aktuelle Haushaltslage ist dies auch derzeit nicht möglich. Nach Ablauf des sechsjährigen Beschlusses, müsste dieser erneuert werden.
In der Vorlage zu TOP 9 der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.06.2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Neumeyerstraße (Zebrastreifen) ist aufgrund des Verhältnisses zwischen querenden Fußgängern zu vorhandenen Fahrzeugen nicht machbar und löst auch nur einen kleinen Teil der festgestellten Probleme".
Die aufgrund der neuerlichen Anträge am 13.05.2025 vorgenommene Zählung des Fußgängerund Fahrzeugverkehrs in der Schafhofstraße hat die Einschätzung aus 2018 bestätigt. An der vorhandenen Fußgänger-LSA in Höhe des Eingangs der Paul-Moor-Schule queren die meisten Fußgängerinnen und Fußgänger die Schafhofstraße. Außerhalb queren weit weniger als 50 Personen pro Stunde die Schafhofstraße. Damit fehlt es an einer relevanten Anzahl von Fußgängerquerungen, die für eine rechtlich zulässige Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ, ugs. „Zebrastreifen“) erforderlich wären. Der Stundenwert nach der – immer noch aktuellen und damit anzuwendenden – Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) liegt bei mindestens 50 Personen.
Der Zugang der Lothar-von-Faber-Schule befindet sich ca. 120m westlich der vorhandenen LSA. Zebrastreifen unmittelbar vor oder hinter LSA (bis 200 m) sind jedoch unzulässig, da Autofahrer bedingt durch das Grünlicht der LSA dazu verleitet werden, den davor liegenden Zebrastreifen zu übersehen oder dessen Vorrangregeln zu missachten. Deshalb kommt schon vor der Schule ein Fußgängerüberweg nicht in Frage
Die Rechtslage hat sich bezüglich der Anwendung der R-FGÜ auch nach der Novelle der StVO in 2024/2025 in Bayern nicht verändert. Das Bayerische Innenministerium weist in seiner Ausführungsvorgabe für die unteren Straßenverkehrsbehörden (Schreiben Az. C14-3611-6-3 vom 26.08.2026) ausdrücklich daraufhin, dass für den Bereich des Freistaats Bayern die R- FGÜ mit Erlass vom 02.01.2002 (Az. IC4/IID9-3611.17-4) formell eingeführt worden sind. Bis zu einer Überarbeitung sind die R-FGÜ bei der Anlage und Ausstattung neuer FGÜ und bei der Überprüfung bestehender FGÜ im Rahmen von Verkehrsschauen weiter zu beachten.
Auch die Langfristbetrachtung des Unfallgeschehens führt zu keinem anderen Ergebnis. Schulwegunfälle oder auch Überschreiten-Unfälle, d. h. Unfälle, bei denen Fußgänger durch Fahrverkehr beim Überqueren der Fahrbahn verunfallten, sind nicht verzeichnet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD ÖÖ 44
spd@stadt.nuernberg.de Ul, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg OBERBÜRGER MEISTER An den Oberbürgermeister 0 6. f<iRZ. 2020 der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly i /........ Mr Rathaus J/L Zur Zur Stc iungnahme Kts. * 1 2 4 Antv/u i or Absenbung verlegen 90403 Nürnberg y ji 5 An-v~7ur Unterz.w.V. sc-"' ' ... egen ||
Nürnberg, 6. März 2020 Arabackyj
Sicherer Schulweg zur Lothar-von-Faber-Schule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Thema Schulwegsicherheit spielt für die Schülerinnen und Schüler eine große Rolle, Im Gespräch mit Schülerinnen der staatlichen Lothar-von-Faber-Schule gab es deutliche Klagen über die Sicherheit vor Ort. Die Schafhofstraße, an der sich die Schule befindet, hat nur auf einer Seite eine Ampel, an der ein sicheres Überqueren der Straße möglich ist. Die andere Kreuzung, an welcher die Ampel fehlt, ist unübersichtlich gestaltet, da sich dort die Einfahrt zu einer Tankstelle befindet und es dort schon mehrmals zu gefährlichen Situationen gekommen ist. Dies geschieht besonders vormittags und nachmittags, wenn Berufstätige nach Nürnberg hinein oder herausfahren (da diese Straße auch als Verbindung zwischen der Ausfahrt Erlenstegen und dem Nordostpark genutzt wird) oder wenn die zwei Busse (30 und 32) an dieser Stelle abbiegen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft: a) den Vorschlag für einen neuen Fußgängerüberweg oder eine Ampel (siehe Anhang) b) ein Parkverbot für LKW und Wohnmobile in den Parkbuchten, damit die Straßeneinsicht bei der Parkplatzausfahrt gewährleistet bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
L
Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende
Stadtratsfraktion Nürnberg
SPD
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 29. April 2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadt Nürnberg verfolgt mit der Vision Zero das Ziel, Verkehrsunfälle mit schweren Folgen zu vermeiden. Ergänzend dazu sieht die Fußverkehrsstrategie vor, Barrieren im öffentlichen Raum zu reduzieren und sichere, direkte Querungsmöglichkeiten zu schaffen – insbesondere auf Schulwegen.
Dies ist jedoch bei einigen Schulwegen noch nicht der Fall. So müssen zahlreiche Schüler:innen der Lothar-von-Faber-Schule im Bereich der Schafhofstraße täglich eine stark befahrene Straße überqueren – bislang ohne gesicherte Querungsmöglichkeit. Diese Situation stellt eine reale Gefährdung dar und wurde mehrfach von der Schulfamilie als problematisch beschrieben.
Die Möglichkeit, eine Ampelanlage einzurichten, wurde bereits geprüft, jedoch aus finanziellen Gründen verworfen. Durch die geänderten bundesrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) könnte daher nun auch mit überschaubarem Aufwand eine spürbare Verbesserung der Schulwegsicherheit erreicht werden.
Ein Zebrastreifen würde nicht nur zur Sicherheit und Selbstständigkeit der Schüler:innen beitragen, sondern auch die Verkehrssituation im Umfeld der Schule insgesamt beruhigen. Die Maßnahme steht damit in Einklang mit den verkehrspolitischen Zielen der Stadt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer kinderfreundlichen und sicheren Mobilitätskultur.
Wir stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
prüft die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) über die Schafhofstraße auf Höhe der Lothar-von-Faber-Schule und setzt diesen zeitnah um.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kahl Mike Bock Marc Schüller Stadtrat Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Ümit Sormaz ∙ Rathausplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Antrag: Zebrastreifen für die Lothar-von-Faber-Schule
Nürnberg, den 06. Mai 2025 Zeichen: ÜS-PM Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Marcus, Ümit Sormaz Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg seit Herbst 2024 ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie sieht u.a. vor, fdp@uemit-sormaz.de dass für Kommunen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen/ Zebrastreifen www.uemit-sormaz.de erleichtert wird. So sind die kommunalen Straßenverkehrsbehörden mittlerweile Freie Demokraten FDP berechtigt, „bereits vor einer Risikoverdichtung zu besonderen Gefahrenlagen Rathausplatz 2 sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 90403 Nürnberg Ältere und Kinder“ zu schaffen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit „für T: 0911-1325250 präventive und proaktive Maßnahmen insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit M: 0177-2502513 vulnerabler Verkehrsteilnehmer“.
Die Schulfamilie der Lothar-von-Faber-Schule im Nürnberger Nordosten wünscht sich seit Längerem eine Querungshilfe über die Schafhofstrasse. Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wurde aus Kostengründen seitens der Stadt abgelehnt. Als Alternative bietet sich ein Fußgängerüberweg/ Zebrastreifen an. Ein geeigneter Ort für einen Fußgängerüberweg/ Zebrastreifen wäre der Bereich nördlich des Hortes „Förderzentrum Schafhofstrasse“.
Zur Behandlung im zuständigen Ausschuss stelle ich deshalb folgenden Antrag:
Unter der Maßgabe, dass die Stadt durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung die Chance bekommen hat, besonders vor Schulen durch Fußgängerüberwege/ Zebrastreifen die Verkehrssicherheit schnell und unkompliziert zu erhöhen, richtet sie bei der Lothar-von-Faber- Schule einen Fußgängerüberweg/ Zebrastreifen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Anmeldung
I.
TOP:
Verkehrsausschuss
Sitzungsdatum 28.06.2018
öffentlich
Betreff:
Schafhofstraße , Kreuzung Neumeyerstraße, Verbesserung der Verkehrssicherheit
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.12.2017
Anlagen:
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Seitens der Bürgerinnen und Bürger gibt es immer wieder Beschwerden, dass die Straßen an der Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße wegen der hohen Verkehrsbelastung schwer zu überqueren sind. Querungshilfen, wie Fußgängerschutzinseln oder Fußgängerüberwege sind nicht vorhanden. Der Knotenpunkt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Paul-Moor-Schule überquert.
Die SPD stellt einen Antrag auf Begutachtung der Kreuzung und Vorschläge, wie die Kreuzung sicherer gestaltet werden kann. Auch der Bau einer Lichtsignalanlage ist zu prüfen.
Die Schafhofstraße weist in Spitzenstunden eine Verkehrsbelastung von über 1050 Fahrzeugen pro Stunde auf. Fahrzeuge können von der Neumeyerstraße nur schwer in die Schafhofstraße einbiegen und es kommt zu einem Rückstau. Die stadteinwärts fahrenden Buslinien 30 und 31 werden stark behindert. Bei Verkehrsbeobachtungen wurde neben der Überlastung eine massiv unruhige und hektische Verkehrssituation festgestellt. Deshalb besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf.
Um die Sicherheit für Fußgänger und den Verkehrsfluss zu verbessern, wurden verschiedene Maßnahmen untersucht: Die Anlage eines Kreisverkehrs und der Bau von Fußgängerschutzinseln sind auf Grund der beengten Verhältnisse und der vorhandenen Grundstückszufahrten nahe der Kreuzung nicht möglich. Die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Neumeyerstraße (Zebrastreifen) ist aufgrund des Verhältnisses zwischen querenden Fußgängern zu vorhandenen Fahrzeugen nicht machbar und löst auch nur einen kleinen Teil der festgestellten Probleme.
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Aus Sicht der Verwaltung ist einzig der Bau einer Lichtsignalanlage zielführend.
In Anbetracht der Dringlichkeit wird auf eine Aufnahme in die Vormerkliste - umfasst Stellen im Straßennetz, an denen zur Sicherung des Verkehrsablaufes für Fußgänger, Radfahrer oder für den motorisierten Individualverkehr Lichtsignalanlagen erforderlich sind, aber noch nicht errichtet werden konnten - verzichtet.
Die Realisierung der neuen LSA wird gesondert durch den AfV beschlossen, wobei eine Finanzierung durch den MIP-Ansatz "LSA, Ersatz bestehender Anlagen und Neubau" geklärt werden muss. Derzeit konzentrieren sich die Investitionen vorhandener Mittel auf die Sanierung (Ersatz) bestehender LSA, um einen verstärkten Anlagenausfall zu vermeiden.
Der Verkehrsausschuss wird gebeten, der Vorgehensweise der Verwaltung zuzustimmen.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Durch den Bau einer Lichtsignalanlage wird die Querung der Kreuzung für Ja Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen verbessert und sicherer.
-
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SöR
II. Herrn OBM
III. Ref. VI/Vpl Nürnberg, Referat VI
(4923/4933)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Radwegen
hier: Antrag der Ökologische Fraktion (Grünliberale/ÖDP) vom 24.07.2026
Anlagen: Antrag Ökologische Fraktion (Grünliberale/ ÖDP) vom 24.07.2026 Lichtbildtafel Marthweg - Ausfahrt Reststoffdeponie Süd
Bericht:
Am 09.07.2026 wurde an der Ausfahrt des Geländes der Reststoffdeponie Süd am Marthweg eine Radfahrerin von einem anfahrenden Lastkraftwagen erfasst.
Die Ökologische Fraktion (Grünliberale / ÖDP) hat in Ihrem Antrag die Verwaltung um einen Bericht und die Prüfung von Vorschlägen gebeten.
Die Unfallörtlichkeit wurde im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit am 30.07.2026 überprüft.
Die Unfallkommission für die Stadt Nürnberg besteht unter der Leitung des Stabs Verkehrsrecht beim Verkehrsplanungsamt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen von Vpl, SöR sowie des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg. Sie hat die Aufgabe, Unfallhäufungsstellen zu identifizieren und gemeinsam Abhilfe durch verkehrsregelnde, planerisch-bauliche oder verkehrsüberwachende Maßnahmen zu finden, miteinander abzustimmen und umzusetzen. Sie nutzt dazu die polizeilich erfassten Verkehrsunfalldaten und wertet sie softwaregestützt aus. Die Maßnahmenfindung und Abstimmung erfolgt im Rahmen regelmäßiger gemeinsamer Besprechungen und Ortsbesichtigungen.
Die Unfallörtlichkeit zeigt eine unauffällige Unfallsituation. Unfälle zwischen Lkw- und Radverkehr sind an der Stelle seit 2009 keine verzeichnet. Lkw, die aus dem Gelände der Reststoffdeponie ausfahren, müssen zunächst stoppen, um sich dann in den Marthweg hin einzutasten. Das kann – je nach Verkehrsbelastung auf dem Marthweg – dauern und Geduld erfordern. Die Sichtverhältnisse bezüglich der unfallrelevanten Richtung (Süden) sind gut. Die Radwegführung ist durch eine Rotfurt markiert und gut erkennbar.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die Örtlichkeit klar und eindeutig geregelt.
In Blickrichtung Norden wurden bei der Besichtigung Optimierungsmöglichkeiten festgestellt, um künftig Fehler im Verkehrsverhalten besser ausschließen zu können:
-
Der Rückschnitt des Bewuchses durch SöR wurde veranlasst, um die Sicht zu verbessern.
-
Das Stoppschild wird in östliche Richtung versetzt und durch eine Haltelinie sowie einen
Hinweis auf den Zweirichtungsradweg ergänzt.
Die Unfallkommission erhebt im Rahmen ihrer regulären Arbeit systematisch stets die unfallauffälligen Stellen – in Bezug auf alle Verkehrsarten. Sobald sich Defizite zeigen, werden diese analysiert und Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet und umgesetzt. Zweirichtungsradwege
sind hier miteingeschlossen, zeigen aber keine auffälligen Häufungen. Kausal für Unfälle und deren Schwere ist zumeist das Zusammentreffen mehrerer verhaltensbedingter Faktoren, nicht alleine eine bestimmte bauliche Situation.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ökologische Fraktion ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg
Stadt Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, den 24.07.2026
Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Radwegen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der tragische Verkehrsunfall vom 9. Juli 2026 am Marthaweg, bei dem eine Radfahrerin durch einen ausfahrenden Lkw getötet wurde, erfordert unverzügliches Handeln der zuständigen Fachdienststellen. Die heutige Mahnwache vor Ort hat die tiefe Betroffenheit in der Bevölkerung, aber auch den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht.
Bei der Überprüfung der Unfallstelle fällt auf, dass an der Ausfahrt der Reststoffdeponie lediglich ein Stoppschild existiert, jedoch weder eine regelgerechte Haltelinie (Zeichen 294 StVO) auf der Fahrbahn markiert ist, noch ein Zusatzschild auf den in beide Richtungen kreuzenden Radverkehr hinweist. Der Zweirichtungsradweg ist zwar rot eingefärbt, aber weiße Pfeile in beide Richtungen fehlen. Ohne eine klare Haltelinie und Zusatzbeschilderung besteht die Gefahr, dass Kraftfahrzeuge – insbesondere Lkw mit komplexen Sichtwinkeln – den Radweg unzulässig blockieren oder ohne den vorgeschriebenen, vollständigen Stopp überqueren.
Um die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr nachhaltig zu erhöhen und Lkw-Abbiegeunfälle zu verhindern, muss die Infrastruktur an Ein- und Ausfahrten, die Rad- und Fußwege kreuzen, unmissverständlich gestaltet sein. Eine klare Haltelinie verdeutlicht dem Kraftfahrzeugverkehr die rechtlich zwingende Stopp-Pflicht vor dem Konfliktbereich.
Zur Behandlung stellen wir deshalb folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Ausfahrt der Reststoffdeponie am Marthweg unverzüglich die regelgerechte Haltelinie (Zeichen 294 StVO) vor der Radwegquerung aufzubringen.
Das Verkehrsplanungsamt prüft in Abstimmung mit der Polizei, ob die Positionierung des dortigen Stoppschildes (Zeichen 206) optimiert oder durch zusätzliche visuelle
Leitelemente auf der Deponieausfahrt ergänzt werden kann und bringt das Zusatzschild (Zeichen 1000-32) an, welches auf den aus beiden Seiten kreuzenden Radverkehr hinweist. Auf dem rotgefärbten Radweg werden weiße Pfeile in beide Richtungen ergänzt.
Die Verwaltung überprüft die Sichtbeziehungen (Sichtdreiecke) an der Ausfahrt. Eventuelle Sichtbehinderungen durch Bewuchs im Einmündungsbereich sind im Sinne der Verkehrssicherheit regelmäßig zu beseitigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Zweirichtungsradwege sukzessive auf solcherlei Gefahrenstellen zu untersuchen und die baulichen Zustände, Beschilderung, Markierungen und Sichtverhältnisse zu optimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Inga Hager Achim Mletzko Stadträtin ÖDP Stadtrat Grünliberale Fraktionsvorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 08.10.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Sachstand zum Themenfeld Fußverkehr und dem Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile"
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Mehr Menschen sollen in Nürnberg gerne ihre Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sicher fühlen als auch sicher sein. Dies ist Ziel der Fußverkehrsstrategie für Nürnberg. Das Thema Fußverkehr ist zudem ein fester Bestandteil des Mobilitätsbeschlusses von 2021 und wird daher u.a. durch das Projekt "Fußgängerfreudliche Stadtteile" gefördert. Es wird daher ein aktueller Sachstand zum Themenfeld gegeben. Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachstand zum Themenfeld Fußverkehr und dem Projekt „Fußgängerfreundliche
Stadtteile“
Sachverhaltsdarstellung
(Fast) jeder und jede geht zu Fuß. Dafür benötigt man kein Fahrzeug oder andere Gerätschaften, zu Fuß gehen ist überall und jederzeit möglich. Der Fußverkehr bildet daher das Rückgrat und Bindeglied städtischer Mobilität und soll entsprechend gefördert werden. Grundsätzlich erhalten Fußgängerinnen und Fußgänger immer noch nicht die Aufmerksamkeit, die ihnen zuteilwerden sollte. Mehr Menschen sollen in Nürnberg gerne ihre Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sicher fühlen als auch sicher sein. Dies ist das übergeordnete Ziel der Fußverkehrsstrategie der Stadt Nürnberg.
In Nürnberg, aber auch deutschlandweit, hat sich seit der Corona-Pandemie das Mobilitätsverhalten massiv verändert. Der Fußverkehr ist dabei der große, dauerhafte Gewinner. Die Daten der letzten zehn Jahre zeigen, dass der Anteil der Menschen, die in Nürnberg ihre Wege zu Fuß zurücklegen, seit der Corona-Pandemie 2020 / 2021 deutlich angestiegen ist (siehe Abbildung). Durch Kontaktbeschränkungen, Homeoffice etc. hat sich der Schwerpunkt des eigenen Aufenthaltsbereiches schlagartig mehr auf das eigene, direkte Wohnumfeld konzentriert. Der ÖPNV wurde gemieden, stattdessen hat eine Verlagerung auf den privaten Pkw, das Rad oder die eigenen Füße stattgefunden. Nachdem die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder aufgehoben wurden, hat sich der ÖPNV zulasten des MIV erholt. Unverändert geblieben ist ein hoher Anteil von ca. 30% an Fußwegen. An Tagen, an denen von daheim gearbeitet wird, unternehmen Berufstätige eher Wege zu Fuß in Form eines Spaziergangs oder von Erledigungen im eigenen Wohnviertel.
Der Fußverkehr der Nürnbergerinnen und Nürnberger entsprach im Jahr 2025 einem ähnlichen Anteil am Gesamtverkehr wie der MIV, welcher im letzten Jahrzehnt um 11 % zurückgegangen ist. Das Ziel des Mobilitätsbeschlusses von 2021, bis 2030 einen Anteil des Umweltverbunds von 68% am Modal Split Nürnbergs zu erreichen, wurde somit vorrangig durch die starke Rolle des Fußverkehrs frühzeitig erfüllt. Um dies zu verstetigen, kommt ihm daher eine besonders wichtige Rolle zu. Zudem gibt es viele weitere gute Gründe für eine umfassende Fußverkehrsförderung. Das Zufußgehen ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung. In Hinblick auf eine alternde Gesellschaft ist diese zusehends auf eine gute Gehweginfrastruktur und einen barrierearmen öffentlichen Raum angewiesen. Fußgängerinnen und Fußgänger beleben den öffentlichen Raum und stärken somit die lokale Wirtschaft wie auch den demokratischen Austausch. Das Zufußgehen leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Daher ist es wichtig, das Thema Fußverkehr in Zukunft stetig weiter zu verfolgen und das Gehen zu fördern.
Verkehrsmittelwahl in Nürnberg von 2016 bis 2025 in Prozent
| 22 | 23 | 23 | 24 | 30 | 31 | 30 | 29 | 29 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 13 | ||||||||
| 13 | 14 | 15 | 15 | 15 | 15 | 13 | 14 | |
| 22 | 23 | 23 | ||||||
| 23 | 16 | 20 | 23 | 25 | 25 | |||
| 43 | 41 | |||||||
| 40 | 38 | 39 | 34 | 32 | 33 | 32 |
2016 2017 2018 2019 2020-21 2022 2023 2024 2025
MIV ÖPNV Fahrrad zu Fuß
Quelle: VAG 2026.
Essenziell für konkrete Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in Nürnberg ist das Projekt „Fußgängerfreundliche Stadtteile“. Es ist Bestandteil des Mobilitätsbeschlusses von 2021 sowie der Fußverkehrsstrategie aus dem Jahr 2022. Schrittweise sollen alle Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings bis 2030 auf ihre Fußgängerfreundlichkeit untersucht und Handlungsschritte zur Verbesserung dieser festgelegt werden.
Auf Grund dessen startete 2023 das Modellprojekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" in Rennweg und Wöhrd. 2024 wurde das Projekt in den Stadtteilen St. Leonhard und Schweinau (innerhalb des Bundesstraßenrings) durchgeführt. Nachdem 2025 das Projekt pausierte, folgt nun 2026 der Stadtteil St. Johannis. In allen Stadtteilen wurde anfangs eine Auftaktveranstaltung durchgeführt, bei der alle Interessierten über das Vorgehen im Projekt informiert wurden. Gleichzeitig fand eine vierwöchige Beteiligungsphase statt, bei der Bürgerinnen und Bürger bei einer schriftlichen (Rennweg/Wöhrd) beziehungsweise Onlinebeteiligung (St. Leonhard/Schweinau, St. Johannis und zukünftige Stadtteile) Probleme und Handlungsbedarfe, aber auch positive Beispiele für den Fußverkehr in ihrem Stadtteil verorten konnten. Aus den Beiträgen der Onlinebeteiligung wurden Stadtteilspaziergänge erarbeitet, bei denen die Verwaltung mit zahlreichen Interessierten beispielhaft problematische Stellen für den Fußverkehr im Stadtteil anschaute und darüber diskutierte. Daraufhin erfolgte die Auswertung aller eingegangenen Beiträge sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung in den Stadtteilen. Diese wurden jeweils bei den Abschlussveranstaltungen vorgestellt und deren Umsetzung anschließend in Sitzungen des Verkehrsausschusses beschlossen. Bis heute konnten dabei 13 von 29 Maßnahmen in den
Stadtteilen Rennweg und Wöhrd, sowie 8 von 24 Maßnahmen in den Stadtteilen St. Leonhard und Schweinau umgesetzt werden. Weitere 12 (Rennweg/Wöhrd) bzw. 11 (St. Leonhard/Schweinau) Maßnahmen sind in der fortlaufenden Umsetzung, Vorbereitung bzw. Planung. Es gilt daher, kontinuierlich den Fortschritt und die Umsetzung der Maßnahmen weiterzuverfolgen. Aktuell werden im Stadtteil St. Johannis Maßnahmen erarbeitet, die voraussichtlich bei einer Abschlussveranstaltung im Winter 2027 allen Interessierten vorgestellt werden. Für 2027 ist die Durchführung des Projekts im nächsten, noch auszuwählenden Stadtteil geplant.
Darüber hinaus werden die weiteren Ziele der Fußverkehrsstrategie und aus dem Mobilitätsbeschluss zum Themenfeld Fußverkehr stetig verfolgt. Beispielsweise wird, soweit im Rahmen von Zielkonflikten möglich, in allen neuen Straßenplanungen auf eine Gehwegbreite von 2,50 m geachtet und die Bedürfnisse des Fußverkehrs in Abwägungsentscheidungen verstärkt berücksichtigt. Zudem sensibilisiert das Verkehrsplanungsamt andere städtische Dienststellen für das Thema Fußverkehr. Auch zukünftig werden die Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern zusehends stärker berücksichtigt, ob durch das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" oder durch andere Planungen. Hierfür ist ein kontinuierlicher Einsatz vonnöten. Der Anteil des Fußverkehrs an der Mobilität der Nürnbergerinnen und Nürnberger soll dauerhaft mindestens im Bereich von 30% aller zurückgelegten Wege bleiben.