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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Gesundheitsausschusses (30.07.2026)

Sachverhaltsdarstellung

Anlage · 30.07.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Antwort der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2025

1. Einleitung und fachliche Einordnung

Die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat sich in den vergangenen Jahren nachweislich verschlechtert, wie unter anderem die COPSY-Studie1 des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf belegt, die eine Zunahme von Angststörungen, depressiven Symptomen und Einsamkeit feststellt. Auch in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen wird diese Entwicklung nach fachlicher Einschätzung und Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis deutlich; siehe hierzu die Darstellung des Arbeitskreises „Kinder psychisch erkrankter Eltern“, der eine stark angespannte Versorgungslage mit steigender Nachfrage, begrenzten Kapazitäten und zunehmender Fallkomplexität beschreibt (vgl. Anlage 1).

Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen der SPD-Stadtratsfraktion fachlich nachvollziehbar und von hoher kommunalpolitischer Relevanz. Die Stärkung der psychischen Gesundheit junger Menschen, der Ausbau niedrigschwelliger Zugänge sowie eine bessere Verzahnung bestehender Hilfesysteme adressieren zentrale Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge.

Die Forderung der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen erfolgt jedoch vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltslage. Neue Vorhaben sind daher auch im Hinblick auf ihre dauerhafte Finanzierbarkeit sowie ihre Einbindung in bestehende Strukturen zu bewerten.

Gleichzeitig ist fachlich unstrittig, dass frühzeitige Unterstützung und präventive Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit langfristig wirksam sind und zur Reduzierung von Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Jugendhilfe und Bildung beitragen können. Voraussetzung hierfür ist eine klare koordinierende Struktur, die Angebote bündelt und Doppelstrukturen vermeidet.

Diese koordinierende Funktion wird in Nürnberg derzeit maßgeblich durch die Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche wahrgenommen. Sie ist zentral für Vernetzung und Strukturierung der Angebote, jedoch derzeit bis 31.12.2026 befristet finanziert. Die Umsetzung und Weiterentwicklung der im Antrag benannten Maßnahmen ist daher in besonderem Maße von der Sicherung dieser personellen Ressource abhängig.

Nachfolgend werden die im Antrag benannten sieben Handlungsfelder systematisch aufgegriffen und vor dem Hintergrund bestehender kommunaler Strukturen, Zuständigkeiten sowie finanzieller und personeller Rahmenbedingungen bewertet.

Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die im Antrag ausdrücklich benannten Handlungsfelder und die hierzu fachlich relevanten bestehenden beziehungsweise entwickelbaren Maßnahmen. Unabhängig davon verfügt die Stadt Nürnberg über zahlreiche weitere Angebote, Projekte und Unterstützungsstrukturen zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu zählen beispielsweise die Schwangerschaftsberatungsstellen und die Frühen Hilfen mit der Koordinationsstelle KoKi, die Aufsuchende Gesundheitshilfe, die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), die schulpsychologischen Dienste, die Erziehungs- und Familienberatungsstellen die Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes, spezialisierte Beratungsstellen wie die Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen (ZEBBEK) oder die Fachstelle Trauma (nach derzeitigem Stand nur noch bis Jahresende 2026), Angebote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete,

1 Kaman, A., Erhart, M., Devine, J., Napp, A.-K., Reiß, F., et al. (2025). Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Ergebnisse der COPSY-Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 68, 670–680. https://doi.org/10.1007/s00103-025-04045-1

Einrichtungen der Suchthilfe sowie ambulante, teilstationäre und stationäre kinder- und jugendpsychiatrische sowie psychotherapeutische Versorgungsangebote. Auf eine umfassende Darstellung sämtlicher bestehender Angebote wurde im Interesse der Übersichtlichkeit und Fokussierung des Berichts verzichtet. Dies ist ausdrücklich nicht als Bewertung ihrer fachlichen Bedeutung zu verstehen. Vielmehr leisten auch diese Strukturen einen wichtigen Beitrag innerhalb des Nürnberger Hilfesystems und sind teilweise eng mit den nachfolgend dargestellten Maßnahmen verknüpft.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgte federführend durch das Referat für Gesundheit und Umwelt – Gesundheitsamt, Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche (Ref. III). Fachliche Zuarbeiten erfolgten durch Ref. IV und Ref. V und sind im Text entsprechend kenntlich gemacht. Die zugrundeliegenden fachlichen Stellungnahmen der beteiligten Referate und Fachabteilungen sind dem Bericht als Anlagen beigefügt.

2. Beantwortung der einzelnen Antragspunkte

2.1. Sichtbarkeit im öffentlichen Raum / Enttabuisierung psychischer Erkrankungen

Sachverhalt:

Die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen sowie die Stärkung der Sichtbarkeit von Unterstützungsangeboten für junge Menschen stellen kontinuierliche Aufgaben im Bereich der kommunalen Gesundheitsförderung dar. Die Stadt Nürnberg verfügt mit der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ über ein etabliertes und gut angenommenes Format, das wesentlich zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Vermittlung von Informationen sowie zum Abbau von Stigmatisierung beiträgt (siehe Anlage 2).

Ergänzend bestehen weitere niedrigschwellige Informationsangebote. Hierzu zählt insbesondere die vom Gesundheitsamt entwickelte Online-Seite „Wegweiser Psychische Gesundheit“2, welche eine zentrale Orientierung im Nürnberger Hilfesystem ermöglicht. Der Wegweiser bündelt Beratungs-, Behandlungs- und Unterstützungsangebote, differenziert nach Zielgruppen (u.a. Kinder und Jugendliche) und stellt insbesondere auch Informationen zu Krisenhilfen und Notdiensten bereit. Ziel ist es, Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften einen schnellen und strukturierten Zugang zu passenden Hilfsangeboten zu ermöglichen. Der Wegweiser ist als fortlaufend aktualisierte Plattform angelegt. Der laufende Pflege- und Aktualisierungsaufwand kann im Rahmen bestehender personeller Ressourcen der Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche geleistet werden, sofern diese weiterhin in der bisherigen Form zur Verfügung stehen.

Neben diesen bestehenden Strukturen erfolgen derzeit weitere analoge und digitale Kommunikationsmaßnahmen überwiegend projekt- und anlassbezogen.

Bewertung:

Aus fachlicher Sicht ist festzustellen, dass die bestehenden Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, zur Sichtbarkeit psychischer Gesundheit beizutragen. Gleichzeitig erfolgt die Ansprache der Zielgruppen bislang überwiegend projektbezogen und punktuell.

Außerdem muss festgestellt werden, dass Maßnahmen wie beispielsweise die „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ derzeit nicht im Rahmen einer regulären Haushaltsfinanzierung, sondern über den Verfügungsfond Inklusion im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention finanziert wird. Vor dem Hintergrund der fachlichen Relevanz und der kontinuierlich hohen Nachfrage ist perspektivisch zu prüfen, inwiefern eine strukturelle und langfristige

2 Wegweiser Psychische Gesundheit: https://www.nuernberg.de/internet/wegweiser_psychische_gesundheit/index.html (Letzter Zugriff: 04.05.2026)

finanzielle Absicherung im städtischen Haushalt zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Formats beitragen kann.

Weiterhin erscheint vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen Enttabuisierung psychischer Erkrankungen sowie einer verbesserten Erreichbarkeit insbesondere junger Zielgruppen, eine kontinuierlichere und stärker integrierte Kommunikationsstrategie sinnvoll.

Dabei kommt der Verbindung analoger und digitaler Kommunikationswege eine zentrale Bedeutung zu. Digitale Angebote, insbesondere der bestehende Online-Wegweiser, bieten bereits eine fundierte inhaltliche Grundlage, werden jedoch bislang noch nicht systematisch durch kontinuierliche digitale Kommunikationsformate flankiert.

In diesem Zusammenhang kann die Entwicklung ergänzender digitaler Kommunikationsformate – beispielsweise in Form eines Social-Media-Angebots der Psychiatriekoordination – fachlich sinnvoll sein. Ziel eines solchen Angebots wäre es, qualitätsgesicherte, verständliche und zielgruppengerechte Informationen zur psychischen Gesundheit bereitzustellen, Fehlinformationen im digitalen Raum entgegenzuwirken, zur Entstigmatisierung beizutragen und gleichzeitig bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote sichtbarer zu machen (siehe Anlage 3). Ein entsprechendes Format würde sich als ergänzendes Informations- und Orientierungsangebot verstehen und keine individuelle Beratung oder Krisenintervention ersetzen.

Fachlich sinnvoll erscheint es außerdem zu prüfen, inwiefern die bislang im Wesentlichen auf einzelne Aktionszeiträume beschränkte analoge Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt werden kann. Eine über das Jahr verteilte, wiederkehrende Kampagnenstruktur könnte dabei die kontinuierliche Sichtbarkeit psychischer Gesundheit stärken und zugleich eine bessere Wiedererkennbarkeit der bestehenden Angebote im Stadtbild schaffen. Die systematische Verzahnung dieser analogen Kommunikationsimpulse mit digitalen Informationsangeboten stellt hierbei einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar.

Ergänzend soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass das Anliegen der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen auch von Seiten Ref. IV ausdrücklich begrüßt wird. Eine städtische Kampagne könnte aus Sicht des Referats insbesondere durch die Einbindung von Schulen sowie weiterer relevanter Akteure, wie beispielsweise Stadtschülersprecherinnen und -sprechern, in der Zielgruppenansprache unterstützt werden.

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Unter Berücksichtigung der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen ist eine umfassende Ausarbeitung eines vollständigen, umsetzungsreifen Gesamtkonzepts für alle beschriebenen Maßnahmen derzeit nur eingeschränkt leistbar.

Es wird daher ein gestuftes Vorgehen vorgeschlagen:

1. Konzeptionelle Gesamtschau bestehender Maßnahmen: Zusammenführung und

Strukturierung der vorhandenen Aktivitäten („Woche der seelischen Gesundheit“, Online- Wegweiser sowie bestehende analoge und digitale Kommunikationsmaßnahmen) zu einem übergeordneten Rahmenkonzept. 2. Prüfung einer Verstetigung der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“: Prüfung einer dauerhaften finanziellen und strukturellen Absicherung der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ durch Überführung in eine reguläre Haushaltsfinanzierung. Ziel ist es, die langfristige Stabilität, Planbarkeit und Weiterentwicklung des etablierten Formats im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung sicherzustellen. 3. Weiterentwicklung bestehender Informationsangebote: Weiterentwicklung und stärkere Sichtbarmachung des Online-Wegweisers im Rahmen der bestehenden Ressourcen sowie

Prüfung von Möglichkeiten zur besseren Verknüpfung mit weiteren Kommunikationsmaßnahmen. 4. Prüfung und konzeptionelle Entwicklung digitaler Kommunikationsformate: Prüfung der Umsetzbarkeit sowie konzeptionelle Weiterentwicklung eines ergänzenden Social-Media- Angebots (z.B. Instagram) zur zielgruppenspezifischen Ansprache, einschließlich einer Abschätzung des hierfür erforderlichen personellen und organisatorischen Aufwands. 5. Weiterentwicklung der analogen Kommunikationsstrategie: Prüfung einer Verstetigung und Weiterentwicklung analoger Öffentlichkeitsarbeit über einzelne Aktionszeiträume hinaus, insbesondere in Form wiederkehrender Kampagnenimpulse im Jahresverlauf sowie deren Verzahnung mit digitalen Angeboten.

Finanzielle Auswirkungen:

Die „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ wird derzeit über den Verfügungsfonds des Inklusionsfonds im Rahmen des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention finanziert. Das hierfür jährlich zur Verfügung stehende Budget liegt bei rund 30.000 Euro brutto. Die Planung, Koordination und Umsetzung erfolgt durch die zwei aktuell befristeten Personalressourcen der Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche und einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Gesundheitsförderung-Gesundheitsplanung. Beide Stellen wurden (teilweise) im Rahmen des ÖGD- Pakts finanziert und sind zum aktuellen Stand bis Ende 2026 befristet.

Der Online-Wegweiser wird aktuell im Rahmen bestehender personeller Ressourcen betrieben und gepflegt (Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche). Der Aufbau und der kontinuierliche Betrieb ergänzender digitaler Kommunikationsformate wie beispielsweise eines Social-Media-Account hingegen, ist mit einem nicht unerheblichen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden, der derzeit nicht vollständig innerhalb der bestehenden Ressourcen abgebildet werden kann. Eine entsprechende Ermittlung der finanziellen und personellen Ressourcen kann im Laufe der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung erfolgen.

Für eine mögliche Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich kontinuierlicher analoger Kampagnen sowie zusätzlicher digitaler Kommunikationsangebote, ist von einem zusätzlichen personellen und ggf. finanziellen Ressourcenbedarf auszugehen. Erfahrungswerte aus vergleichbaren kommunalen Kommunikationsmaßnahmen deuten darauf hin, dass hierfür – abhängig von Umfang, Frequenz und eingesetzten Medien – jährlich ein mittlerer bis höherer fünfstelliger bis niedriger sechsstelliger Finanzrahmen erforderlich sein kann. Eine konkrete Quantifizierung ist erst im Rahmen der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung möglich.

2.2. Einführung eines Unterrichtsfachs bzw. -moduls „mentale Gesundheit“ an

Nürnberger Schulen

Die fachliche Bearbeitung dieses Abschnitts erfolgte maßgeblich durch Ref. IV. Ergänzt wurde die Darstellung um die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) durch Ref. V.

Sachverhalt:

Die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs bzw. Moduls „mentale Gesundheit“ wird seitens des Referats für Bildung begrüßt. Dabei gilt zu beachten, dass gemäß BayEUG Art. 45 das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Lehrpläne, Stundentafeln und Richtlinien erlässt. Durch die Einrichtung von Wahlfächern kann das Bewusstsein für psychische Gesundheit nachhaltig gestärkt werden. Neben der Vermittlung von Wissen sollten dabei auch Unterstützungsangebote bekannt gemacht und Zugänge zu Hilfesystemen aufgezeigt werden.

Das Thema mentale Gesundheit wird bereits heute an kommunalen Schulen in unterschiedlicher Form aufgegriffen. Neben projektbezogenen Ansätzen bestehen hierbei auch dauerhaft verankerte Maßnahmen und Konzepte. Beispielhaft sind nachfolgend einige der im kommunalen Schulbereich etablierten Programme und Maßnahmen aufgeführt:

 Das Programm STARK3 an beruflichen Schulen  Das Schulfach „Glück“ an der Beruflichen Schule Direktorat 7  „Resilienztage“, „Psychische Erste Hilfe“ und andere Angebote der kommunalen Schulpsychologie des IPSN zur Stärkung der Kompetenzen bei Krisen und Belastungen  Das Projekt „Verrückt – na und?“4 wird in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Nürnberg an manchen beruflichen und allgemeinbildenden Schulen jedes Schuljahr in ganzen Klassenstufen durchgeführt  In der „Woche der Alltagskompetenzen“ wird an vielen allgemeinbildenden Schulen das Thema „Mentale Gesundheit“ aufgegriffen  Der aktiv gelebte Schulkodex der Beruflichen Schule Direktorat 4 zur Stärkung des Miteinanders an der Schule  Die Berufliche Schule 10 ist als Schule mit Wahrnehmungs- und wertorientierte Schulentwicklung zertifiziert; die Themen mentale Gesundheit und Resilienz spielen eine wichtige Rolle: Die Schule setzt das Programm „Resilienzförderung“ von Lions Quest um, ist Schule der Vielfalt (Diversitätsthemen) und hat Lerncoaching im Rahmen von „Werkstatt- Lernen“ bereits implementiert

Diese Maßnahmen leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Wohlbefindens. Darüber hinaus zeigt sich, dass eine konsequente Schulentwicklung mit dem Fokus auf mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und ihrer Lehrkräfte besonders wirksam ist. Bereits jetzt unterstützt und berät die Schulpsychologie kommunale Schulen, wenn ein nachhaltiges Präventionskonzept etabliert werden soll. Im Strategieprozess „Schule Vision 2040“ werden somit auch mit Zielen wie Resilienz, Selbstwirksamkeit, angstfreie Leistungsbewertung und Kooperation Schutzfaktoren für die mentale Gesundheit geschaffen und unterstützt.

Auch die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) leistet neben dem Arbeitsschwerpunkt der individuellen Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, durch präventive und gruppenpädagogische Angebote einen wichtigen Beitrag zur psychischen Gesundheit. Diese richten sich an Klassen oder Gruppen und zielen insbesondere darauf ab, die sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Beispiele hierfür sind Sozialkompetenztrainings, Projekte zur Gewalt- und Suchtprävention, Angebote zur Konfliktlösung und Kommunikation, Programme zur Stärkung von Resilienz und Selbstbewusstsein sowie Gruppenangebote zur Bearbeitung von Ängsten oder Stress. Solche Maßnahmen fördern sowohl das individuelle Wohlbefinden als auch das soziale Klima in der Schule. Ein positives Schulklima wiederum wirkt sich stabilisierend auf die mentale Gesundheit aus. Die JaS trägt durch die Organisation und Durchführung solcher Angebote dazu bei Belastungen vorzubeugen.

Bewertung:

Eine gezielte Integration des Themas „Mentale Gesundheit“ in den regulären Unterricht wäre nachhaltig und wünschenswert. Studien zeigen, dass sich auch ein Großteil der Jugendlichen (86%) mehr Wissen über mentale Gesundheit wünscht.5

3 STARK-Bayern: https://www.stark-bayern.de/ (Letzter Zugriff: 18.03.2026); STARK-Schulen sind u. a. die B14; die BON bewirbt sich dafür im nächsten Schuljahr 4 https://www.nuernberg.de/internet/suchtpraevention/verruecktnaund.html (Letzter Zugriff: 18.03.2026) 5 YEP – Youth Empowerment Participation. (2025). Mental Health: Jugendbericht 2025. https://yep-works.org/wpcontent/uploads/2025/04/20250401_Mental-Health_Jugendbericht_Download.pdf (Letzter Zugriff: 24.02.2026)

Die Entscheidung über die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Kommune, sondern beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Vor diesem Hintergrund ist eine kommunale Umsetzung eines verpflichtenden Fachs nicht möglich.

Unabhängig davon könnten die Lehrpläne der verschiedenen Schularten geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, ein Unterrichtsmodul „Mentale Gesundheit“ in den Regelunterricht zu implementieren (z.B. Ethik für Berufs- und Berufsfachschulen, Jahrgangsstufe 12 / Pflichtmodul 12.1 ‚Glück und Sinnorientierung‘). Die Abteilung Schulpsychologie am IPSN könnte auf Wunsch die Schulen beratend unterstützen, insbesondere durch fachliche Hinweise zu geeigneten übergreifenden Themenbausteinen.

Aufgrund der Schwerpunktsetzung in der individuellen Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern können präventive und gruppenpädagogische Projekte durch die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nur in einem sehr begrenzten Rahmen durchgeführt oder organisiert werden. Aus Sicht der JaS wäre es für den Themenbereich der mentalen Gesundheit wünschenswert, wenn den Schulen oder einem beauftragten Träger für ein entsprechende Angebote die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt würden, um Angebote, wie sie beispielsweise im Projekt „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“ durchgeführt werden, auch an den Schulen durchzuführen.

Insgesamt leisten die bestehenden Strukturen bereits einen wichtigen Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Förderung mentaler Gesundheit im Rahmen nachhaltiger Schulentwicklung weiter gestärkt werden sollte.

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Ressourcen erscheint es sinnvoll, die vorhandenen Ansätze fortzuführen und weiterzuentwickeln. Bereits etablierte Programme und Maßnahmen sollen gestärkt und weitere Schulen dabei unterstützt werden, mentale Gesundheit stärker in ihre Schulentwicklung einzubeziehen.

Bereits jetzt unterstützt und berät die Abteilung Schulpsychologie am IPSN kommunale Schulen, wenn ein nachhaltiges Präventionskonzept etabliert werden soll.

Finanzielle Auswirkungen:

Direkte finanzielle Auswirkungen im Sinne der Einführung eines neuen Unterrichtsfachs ergeben sich auf kommunaler Ebene nicht, da die Entscheidungshoheit hierfür beim Freistaat Bayern liegt.

Im Bereich bestehender schulischer Angebote, der Arbeit der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie schulpsychologischer Unterstützungsleistungen erfolgt die Umsetzung derzeit im Rahmen vorhandener Ressourcen. Eine weitergehende strukturelle Ausweitung entsprechender Angebote wäre im Einzelfall hinsichtlich zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen zu prüfen.

2.3. Einführung eines jährlichen „Tages der seelischen Gesundheit bei jungen

Menschen“ in Nürnberg

Sachverhalt:

Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt die Etablierung eines jährlichen jugendorientierten Schwerpunkttages zur psychischen Gesundheit in Nürnberg vor, um Sichtbarkeit, Entstigmatisierung und niedrigschwellige Zugänge zu Unterstützungsangeboten zu stärken.

Im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung bestehen bereits verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Mit der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ verfügt

die Stadt Nürnberg bereits über ein etabliertes und erfolgreiches Format, das rund um den Welttag der seelischen Gesundheit am 10. Oktober durchgeführt wird (siehe Anlage 2).

Im Rahmen der Aktionswoche beteiligen sich zahlreiche Einrichtungen, Träger und Institutionen mit Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsangeboten. Auch an einzelnen Schulen wurden in den vergangenen Jahren bereits niedrigschwellige Aktionen und Beteiligungsformate umgesetzt, beispielsweise Quiz- und Informationsangebote zur Enttabuisierung psychischer Erkrankungen im Schulalltag.

Ergänzend bestehen bereits kommunale Ansätze für jugendorientierte Präventions- und Informationsarbeit, insbesondere durch Projekte wie „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“, Angebote der Schulpsychologie, Jugendhilfe- und Beratungsstrukturen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt „GROW HAPPY NBG“ derzeit bis Ende 2026 befristet über Drittmittel finanziert wird und sich aktuell in Prüfung hinsichtlich einer möglichen Fortführung befindet (vgl. Kapitel 2.5: Die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“).

Bewertung:

Das Anliegen, die psychische Gesundheit junger Menschen mittels eines „Tages der seelischen Gesundheit bei jungen Menschen“ in Nürnberg stärker sichtbar zu machen, wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

Die bestehende „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ bietet hierfür eine geeignete strukturelle Grundlage. Aus fachlicher Sicht ist daher nicht die Schaffung eines eigenständigen zusätzlichen Aktionstags mit separater Organisationsstruktur angezeigt, sondern die Entwicklung eines jugendorientierten Schwerpunktformats innerhalb der bestehenden Aktionswoche, ohne den generationenübergreifenden Charakter der Aktionswoche grundsätzlich zu verändern. Auch seitens Ref. IV wird eine stärkere jugendorientierte Schwerpunktsetzung innerhalb der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ ausdrücklich begrüßt.

Für solch eine Weiterentwicklung wird empfohlen, die bestehenden kommunalen Angebote stärker zu vernetzen und zusätzlich externe gesellschaftliche Akteure aus Bildung, Jugendhilfe, Wirtschaft sowie Kultur und Freizeit einzubeziehen, um die Reichweite und Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen und das Thema psychische Gesundheit breiter in der Stadtgesellschaft zu verankern.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Verbindung analoger und digitaler Formate. Während Schulen, Jugendzentren und öffentliche Aktionen niedrigschwellige Begegnungsräume schaffen, können soziale Medien eine lebensweltnahe und breit wirkende Ansprache ermöglichen. In diesem Zusammenhang kann insbesondere das geplante Social-Media-Angebot der Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche einen ergänzenden Beitrag leisten (siehe Anlage 3).

Darüber hinaus erscheint die aktive Einbindung junger Menschen zentral. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Jugendvertretungen sowie Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit kann wesentlich zur Akzeptanz und Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen beitragen. Hierfür können insbesondere bestehende Beteiligungsstrukturen der Stadt Nürnberg, wie „laut!“6 oder das erprobte Vorgehen zur Mitbestimmung des Projekts GROW HAPPY NBG im Stadtteil St. Leonhard, genutzt werden. Wie eine erfolgreiche Kooperation zwischen solchen Modellen und gelebte Partizipation aussehen kann bzw. bereits umgesetzt wurde, ist in Anlage 4 „GROW HAPPY NBG bei laut!“ nachzulesen.

6 laut! Nürnberg: https://laut-nuernberg.de/ (Letzter Zugriff: 02.06.2026)

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

  1. Konzeptionelle Weiterentwicklung der bestehenden Aktionswoche: Entwicklung eines jugendorientierten Schwerpunktformats innerhalb der „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ in Form eines Aktionstags für junge Menschen. 2. Einbindung von Schulen, Jugendhilfe und Vernetzung bestehender Strukturen: Stärkere Vernetzung von Schulen, Jugendzentren, schulpsychologischen Diensten, Beratungsstellen sowie Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Entwicklung niedrigschwelliger Beteiligungs- und Informationsformate am Aktionstag. 3. Stärkung digitaler Kommunikations- und Beteiligungsformate: Einbindung ergänzender digitaler Formate zur zielgruppenspezifischen Ansprache junger Menschen, insbesondere im Zusammenspiel mit bestehenden kommunalen Informations- und Unterstützungsangeboten. 4. Beteiligung junger Menschen an Planung und Umsetzung: Systematische Einbindung von Beteiligungsformate, Jugendverbände sowie schulische Strukturen zur lebensweltorientierten Ausgestaltung der Maßnahmen.

5. Vernetzung bestehender Angebote und Einbindung externer Akteure: Prüfung und

Entwicklung von Kooperationen mit freien Trägern, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie weiteren relevanten Akteuren zur stärkeren Verzahnung bestehender Angebote. Ergänzend kann perspektivisch auch eine Einbindung externer Partner aus Wirtschaft, Kultur, Sport und Freizeit geprüft werden, um zusätzliche niedrigschwellige Zugänge für junge Menschen zu schaffen. 6. Evaluation und Weiterentwicklung: Regelmäßige Überprüfung der Reichweite, Beteiligung und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Formate im Rahmen der bestehenden kommunalen Gesundheitsförderung.

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorgeschlagene Weiterentwicklung baut im Wesentlichen auf bestehenden Strukturen, Netzwerken und Veranstaltungsformaten auf. Dadurch können organisatorische und infrastrukturelle Ressourcen weitgehend genutzt werden.

Voraussetzung hierfür ist jedoch die Fortführung der bestehenden „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“, die derzeit über Mittel des Inklusionsfonds im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finanziert und durch zwei befristete personelle Ressourcen organisiert wird (siehe hierzu Kapitel 2.1.).

Ein zusätzlicher personeller und finanzieller Aufwand entsteht insbesondere durch konzeptionelle Weiterentwicklung, Koordination der Akteure, ergänzende Kommunikationsmaßnahmen sowie die Durchführung zusätzlicher Beteiligungsformate.

Für digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate kann auf die bereits dargestellten Überlegungen zum Social-Media-Angebot der Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche verwiesen werden.

Die konkrete Höhe des Ressourcenbedarfs hängt maßgeblich vom Umfang der Umsetzung sowie der Beteiligung externer Akteure ab und ist erst im Rahmen einer vertieften konzeptionellen Ausarbeitung belastbar zu beziffern.

2.4. Ausbau niedrigschwelliger Anlaufstellen in Stadtteilen – psychosoziale

Sprechstunden in Jugendzentren, Stadtteilbüros und mobile Angebote („Mental Health Mobil“).

Die fachliche Bearbeitung dieses Abschnitts erfolgte durch Ref. V. Ergänzt wurde die Darstellung um die schulpsychologische Perspektive durch Ref. IV.

Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie mit ihren Auflagen, Begrenzungen, emotionalen Codierungen und dem täglichen Erleben brachte für junge Menschen sehr große Einschränkungen mit sich. Der Verlust persönlicher Kontakte bedeutete das Aussetzen von Entwicklungsaufgaben, von sozialem Lernen, dem Ausprobieren in der Gruppe, Meinungsbildung und Diskussion mit anderen, von Verhaltensrepertoire, von Frustrationstoleranz und Resilienz in sozialen Gefügen. Neben den Folgen der Corona-Pandemie verstärken die multiplen Krisen (Kriege, Klimawandel, Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft etc.) die individuellen sowie gemeinschaftlich erlebten Belastungen für junge Menschen zusätzlich.

Diese Herausforderungen zeigen sich in vielen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Gleichzeitig verfügt diese bereits über eine breite Palette an Angeboten, die in den vergangenen Jahren genau auf diese Entwicklungen reagiert haben. Die bestehenden Strukturen haben sich bewährt, weil sie jungen Menschen stabile Beziehungen, Orientierung, Verlässlichkeit und niedrigschwellige Unterstützung bieten.

Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ein. Sie stellt eine wichtige niederschwellige Anlaufstelle dar, die direkt im Lebensraum Schule verankert ist. Schülerinnen und Schüler können Unterstützung zeitnah und ohne formale Hürden in Anspruch nehmen. Gerade bei psychischen Belastungen ermöglicht dies einen frühen Zugang zu Hilfe ohne Stigmatisierung und kann einer Verschärfung von Krisen entgegenwirken. Die JaS verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern sowie Benachteiligungen abzubauen und Chancengerechtigkeit zu verbessern. So trägt sie unmittelbar zur Stärkung der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern bei, indem sie als niedrigschwellige, vertrauensvolle und präventiv ausgerichtete erste Anlaufstelle fungiert. Die letzte Auswertung der Beratungsthemen des Jahres 2024 zeigt, dass in rund 13 % der Einzelfälle psychische Belastungen oder Belastungsstörungen eine Rolle spielten. Das Kernstück der Arbeit der JaS ist die einzelfallbezogene sozialpädagogische Unterstützung durch Beratung, die den größten Anteil der Arbeitszeit einnimmt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler gerade in belastenden Lebenssituationen zu stabilisieren, ihre individuellen Bewältigungskompetenzen zu stärken und sie bei Bedarf an weiterführende Hilfen anzubinden. Durch die kontinuierliche Begleitung können Schülerinnen und Schüler lernen, mit Stress, Überforderung oder emotionalen Belastungen besser umzugehen. Besonders wichtig ist hierbei der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe, durch den die Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit der jungen Menschen gefördert wird. JaS wirkt somit stabilisierend und entlastend, indem sie frühzeitig interveniert und Eskalationen verhindert.

Mit dem Projekt Keep in Touch (KIT) besteht ein spezifisches Unterstützungsangebot für von Entkopplung bedrohte oder bereits entkoppelte Jugendliche und junge Erwachsene in Nürnberg. Die Zielgruppe ist häufig von psychischen Belastungen betroffen. Das über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) geförderte Projekt bietet eine niedrigschwellige, individuelle und flexible Begleitung und ist auf Stabilisierung und Empowerment der jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren ausgerichtet. Neben einer Kurzzeitberatung wird auch ein intensives Case Management angeboten. Die zentralen Prinzipien sind Freiwilligkeit, Bedürfnisorientierung und Ausrichtung an den Ressourcen der jungen Menschen. Der Fokus liegt besonders auf Bindungsaufbau und Stärkung des Selbstvertrauens. Es gibt eine enge Kooperation mit dem regionalen Netzwerk an Hilfsangeboten. Bei Bedarf vermittelt KIT zu geeigneten Fördermaßnahmen und -angeboten. Auch bei psychischen Belastungen agiert KIT als Scharnier zu weiterführenden Hilfen. In der Praxis ist es auf Grund von fehlenden Therapieplätzen schwer einen zeitnahen Zugang zu Diagnose und Therapie zu vermitteln. Koordiniert wird das Projekt durch die Koordinationsstelle Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit des Jugendamtes; durchgeführt wird es von einem Team der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH.

Auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) ist für viele junge Menschen ein zentraler Ort, an dem sie Entlastung, Orientierung und soziale Stabilität finden. Gerade weil sie freiwillig, niedrigschwellig

und lebensweltorientiert arbeitet, erreicht sie Kinder und Jugendliche in sehr unterschiedlichen Lebenslagen, auch jene, die bereits psychische Belastungen mitbringen oder bei denen sich erste Anzeichen zeigen. Die Offenen Treffs als Schutzraum, Freiraum und Wohlfühlort zu gestalten, ist für die pädagogischen Fachkräfte eine zentrale Aufgabe. Diese verlässliche und wertschätzende Atmosphäre bildet die Grundlage für tragfähige Beziehungen. Erst über solche Beziehungen entsteht das Vertrauen, das junge Menschen benötigen, um persönliche Themen, Belastungen oder Sorgen überhaupt anzusprechen. Beziehungsarbeit ist damit nicht nur ein pädagogisches Prinzip, sondern die Voraussetzung dafür, dass Beratung möglich wird und junge Menschen Unterstützung annehmen.

Darüber hinaus stehen jungen Menschen und ihren Familien die Angebote der Erziehungs- und Familienberatung (EB) zur Verfügung. Bei den kostenfreien und vertraulichen Gesprächen kommen beraterisch-therapeutische Interventionen und Methoden zum Einsatz. Ein Einbezug wichtiger Dritter ist bei Einverständnis der Ratsuchenden möglich. Bei jugendlichen Selbstmeldern werden zeitnahe Termine vergeben. Darüber hinaus gibt es kurzfristige Beratungsmöglichkeiten7:

 Telefonisch: Über das Rat- und Hilfe-Telefon (Montag bis Freitag von 12.00 – 14.00 Uhr), besetzt mit einer Beratungsfachkraft  Persönlich: Über die offenen Sprechstunden, die an vier, der fünf städtischen EB-Standorten jede Woche für eine Stunde eingerichtet sind  Kommunal digital: Über die Onlineberatung der städtischen EB, bei der i.d.R. innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung per E-Mail durch eine Fachkraft der EB erfolgt  Bundesweit digital: Über die Onlineberatung der bke (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung), zwei Fachkräfte der städtischen EB sind bei diesem komplett anonym funktionierendem Beratungsangebot engagiert dabei

Weiterhin sind die Kolleginnen aus der aufsuchenden EB viel in anderen Einrichtungen, wo sich Kinder, Jugendliche und deren Familien aufhalten, präsent und halten Angebote parat. Ebenso machen es muttersprachliche Beratungsangebote Familien mit bestimmtem sprachlichem Hintergrund einfacher, Beratungen in Anspruch zu nehmen und Hürden wie Hemmschwellen abzubauen. Die städtische EB verfügt dabei über folgende Beratungssprachen: Kroatisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch, Hindi, Urdu, Bengali, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Gebärdensprache.

Bewertung:

Aus fachlicher Sicht kommt niedrigschwelligen und lebensweltnahen Unterstützungsangeboten eine zentrale Bedeutung für die Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen zu. Die bestehenden Angebote ermöglichen einen frühen Zugang zu Beratung und Unterstützung, tragen zur Stabilisierung in belastenden Lebenssituationen bei und können einer Verschärfung psychischer Krisen entgegenwirken.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) erfüllt hierbei eine wichtige Funktion als erste Anlaufstelle im schulischen Alltag. Trotz ihrer vielfältigen Möglichkeiten ersetzt die JaS keine psychotherapeutische Behandlung, übernimmt jedoch eine wichtige Brückenfunktion zu weiterführenden Hilfen und unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Zugang zu spezialisierten Angeboten. Damit die JaS ihre wichtige Funktion zuverlässig erfüllen kann, braucht sie stabile Rahmenbedingungen und Ressourcen. Die steigenden psychosozialen Belastungen von Schülerinnen und Schülern führen zu einem wachsenden Bedarf an kontinuierlicher Beratung und Unterstützung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es notwendig, die JaS zu stärken, ihre personellen Kapazitäten zu sichern und auszubauen.

7 Städtische Erziehungsberatung: https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/erziehungsberatung.html#_0_257 (Letzter Zugriff: 14.04.2026)

Auch das Projekt Keep in Touch (KIT) übernimmt eine wichtige Brückenfunktion im Hilfesystem. Insbesondere für junge Menschen mit komplexen Problemlagen bietet das Angebot eine wichtige Unterstützung bei der Stabilisierung sowie beim Zugang zu geeigneten Hilfen. Gleichzeitig zeigt sich, dass insbesondere fehlende Therapieplätze häufig einen zeitnahen Zugang zu Diagnostik und Therapie erschweren.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) leistet ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung für psychisch kranke und stark belastete junge Menschen in Nürnberg. Seit der Pandemie bleibt insbesondere in sozial stärker belasteten Stadtgebieten der Bedarf an Beratung konstant hoch. Dadurch hat sich die Priorität innerhalb der Einrichtungen der OKiJA spürbar verschoben. Beratungsund Unterstützungsangebote rücken stärker in den Vordergrund, während klassische freizeitpädagogische Aktivitäten teilweise zurücktreten. Dies erfordert einen erhöhten und intensiveren Personaleinsatz, um den veränderten Bedarfen der jungen Menschen gerecht zu werden. In der täglichen Arbeit zeigt sich ein breites Spektrum an Themen, mit denen junge Menschen kommen. Dazu gehören Schul- und Ausbildungsprobleme, Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, der Konsum legaler und illegaler Substanzen, finanzielle Sorgen, Gewalterfahrungen einschließlich sexualisierter Übergriffe sowie viele weitere belastende Lebenslagen. Hinzu kommen deutliche Defizite im sozialen Miteinander, die sich in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und nicht kurzfristig aufgeholt werden können. Viele junge Menschen tun sich schwerer, Konflikte auszuhalten, Grenzen zu respektieren oder stabile Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen. Diese Entwicklungen spiegeln sich unmittelbar im Alltag der Einrichtungen wider. Auch die wirtschaftliche Lage wirkt sich spürbar aus. Steigende Preise führen dazu, dass sich viele Besucherinnen und Besucher selbst kleine Dinge wie Getränke oder Snacks nicht mehr leisten können. Dadurch wächst der Bedarf an kostenlosen oder kostengünstigen Angeboten wie Kochangeboten, Getränken wie Tee oder kleinen Essensangeboten wie Obst. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz sind. Junge Menschen brauchen Unterstützung, um trotz Belastungen innere Widerstandskraft zu entwickeln, Stress zu bewältigen und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufzubauen. Dafür benötigen sie stabile Freundschaften, verlässliche Beziehungen zu Erwachsenen und sichere Rückzugsräume. All dies bietet die OKiJA. Damit junge Menschen sich ernst genommen, verstanden und unterstützt fühlen, braucht es Zeit, Präsenz und pädagogische Kontinuität. Bei gleichbleibenden Nutzungszahlen führt die Zunahme an Belastungen jedoch zu einem deutlich höheren Bedarf an Personal, Zeit und finanziellen Ressourcen. Gerade deshalb muss die OKiJA gestärkt werden. Trotz knapper kommunaler Haushalte ist es notwendig, bestehende Angebote zu sichern und weiterzuentwickeln. Mittelfristig sollten die in der Jugendhilfeplanung formulierten Ausbauplanungen umgesetzt werden, damit die Einrichtungen den steigenden Bedarfen gerecht werden und jungen Menschen weiterhin stabile, verlässliche und wirksame Unterstützung bieten können.

Ähnliches gilt für die Erziehungs- und Familienberatung (EB). Die Belastungen der Kinder und Jugendlichen durch familiäre Konflikte machen gut die Hälfte der Beratungsanlässe der EB aus. Der Hauptgrund dafür sind die durch Trennung und Scheidung der Eltern ausgelösten Konflikte. Die Zahl der sogenannten hochkonflikthaften Trennungen sind weiter am Steigen. Somit ist die Unterstützung von Eltern, die sich in krisenhaften Situationen befinden auch indirekt eine Förderung der Lebens- und Entwicklungsqualität für die Kinder und Jugendlichen, die in besonders belasteten Familien leben.

Von Seiten Ref. IV wird die Bedeutung besonders niederschwelliger Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die bereits besucht werden, betont, nämlich Schulen. Dies zeige auch der kontinuierliche Anstieg von Beratungszahlen. Daher sei der Erhalt von Schulpsychologie und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) besonders wichtig. Bei einer Erweiterung der personellen Ressourcen in beiden Bereichen bestünde die (notwendige) Gelegenheit, Aktivitäten im Bereich der Prävention auszuweiten. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Hälfte aller psychischen Erkrankungen erstmals vor dem 15.

Lebensjahr auftritt und drei Viertel vor dem 25. Lebensjahr, werde deutlich, wie wichtig und lohnend solchen präventiven Maßnahmen seien.

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Aus fachlicher Sicht sollte gerade in Zeiten knapper Ressourcen, der Schwerpunkt vorrangig darauf liegen, die bestehenden, bedarfsgerechten und wirksamen Angebote zu sichern und zu stärken, statt neue Projekte aufzubauen. Die aktuellen Belastungen junger Menschen erfordern Kontinuität, gut erreichbare Anlaufstellen, vertraute Fachkräfte und verlässliche Räume. Hierzu zählen insbesondere die Jugendsozialarbeit an Schulen, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Erziehungs- und Familienberatung sowie bestehende Unterstützungs- und Beteiligungsangebote für junge Menschen.

Darüber hinaus erscheint eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Angeboten sinnvoll, um Übergänge innerhalb des Hilfesystems möglichst niedrigschwellig zu gestalten und bestehende Unterstützungsstrukturen noch besser aufeinander abzustimmen.

Vor dem Hintergrund der steigenden psychosozialen Belastungen junger Menschen sind darüber hinaus die bestehenden personellen Kapazitäten regelmäßig zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Finanzielle Auswirkungen:

Die beschriebenen Angebote werden derzeit im Rahmen bestehender kommunaler Strukturen sowie teilweise durch externe Fördermittel finanziert.

Vor dem Hintergrund steigender psychosozialer Belastungen und eines wachsenden Unterstützungsbedarfs ist für die langfristige Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Angebote perspektivisch von zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcenbedarfen auszugehen. Eine konkrete Quantifizierung ist im Rahmen der jeweiligen Fachund Haushaltsplanungen vorzunehmen.

2.5. Die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „GROW HAPPY NBG – seelisch

gesund Aufwachsen im Stadtteil“

Sachverhalt:

Das Gesundheitsamt begrüßt grundsätzlich den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Verstetigung des Gesundheitsförderungsprojekts „GROW HAPPY NBG - seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“.

Psychische Gesundheit stellt die Grundvoraussetzung für Wohlbefinden und Lebensqualität dar und beeinflusst sich mit der Leistungsfähigkeit wechselseitig. Von früher Kindheit an werden wesentliche Weichen für die psychische Gesundheit des restlichen Lebens gestellt.8 Zu berücksichtigen ist dabei, dass insbesondere junge Menschen mit geringen psychosozialen, materiellen und gesundheitlichen Ressourcen unter der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen gelitten haben, was sich in vielen Fällen bis heute in Verhaltens- und weiteren psychischen Auffälligkeiten widerspiegelt.9 Die derzeitigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen weitere Belastungen für junge Menschen dar, was sich unter anderem darin manifestiert, dass junge Erwachsene zunehmend psychisch belastet sind.10 Die Zunahme von Belastungen in Kombination mit ungenügenden niedrigschwelligen Angeboten für junge Menschen stellt eine

8 Klipker, K., Baumgarten, F., Göbel, K., Lampert, T., Hölling, H. (2018): Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring (3): 37-45. 9 Kaman, A., Ravens-Sieberer, U., et al. (2024). Youth mental health in times of global crises: Evidence from the longitudinal COPSY study [Preprint]. https://doi.org/10.1016/j.jadohealth.2025.05.010 10 Cohrde, C., Birgel, V., Ross, P., Harborth, A., Lepique, K. (2024): Studie zur psychischen Gesundheit von jungen Erwachsenen in Deutschland (JEPSY-Studie). Robert-Koch-Institut. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt2/FG26/JEPSY-Studie.html. (Letzter Zugriff: 05.09.2026)

besondere Herausforderung dar. Auch das Bundesjugendkuratorium beklagt in Deutschland das Fehlen von niedrigschwelligen, sozialraumorientierten und altersgerechten Angeboten für junge Menschen, die isolierte Angebotsstruktur und die mangelnde Erreichung vulnerabler Gruppen in Deutschland.11

Das Nürnberger Projekt „GROW HAPPY NBG - seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“ leistet einen wichtigen Beitrag dazu, jungen Menschen psychisch gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, in dem es niedrigschwellige Angebote in verschiedenen Stadteilen und verschiedenen Formaten umsetzt. GROW HAPPY NBG ist ein Kooperationsprojekt des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg mit der AOK Bayern. Im Rahmen des Bundespräventionsgesetzes wird das Projekt durch die AOK Bayern für eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2023 - 31.12.2026) gefördert. Ziel dieser Förderungen durch die Kassen sind die Pilotierung, Evaluierung und Entwicklung evident wirksamer Angebote für die Kommunen.

Ziel von GROW HAPPY NBG ist die Stärkung der psychischen Gesundheit junger Menschen von 0 bis 25 Jahren in ausgewählten Stadtteilen. Das Projektgebiet umfasst den Nürnberger Westen (Gostenhof, Bärenschanze, Eberhardshof, Muggenhof), St. Leonhard / Schweinau / Sündersbühl sowie den Süden (Galgenhof, Steinbühl, Gibitzenhof, Rabus). In diesen Quartieren sind viele Indikatoren für Armut gegeben und gesundheitliche Ungleichheit ist verstärkt: Der enge Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Lage und Gesundheitschancen ist erwiesen und begründet die Auswahl der Stadtteile, da dort ein besonderer Bedarf an verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit vorliegt.

Bewertung und Empfehlungen zur weiteren Umsetzung:

GROW HAPPY NBG konnte seit Projektbeginn wichtige Erfolge erzielen. Besonders hervorzuheben sind die hohe Erreichbarkeit und Beteiligung der Zielgruppe, die Vielfalt der entwickelten Angebote zur Stärkung der psychischen Gesundheit junger Menschen sowie der erfolgreiche Aufbau sozialraumbezogener Kooperationen. So entstanden tragfähige Netzwerke mit Schulen, Jugendhilfe, Vereinen und weiteren Akteuren, die eine kontinuierliche Zusammenarbeit ermöglichen. Die im Projekt durchgeführten Befragungen durch ein externes Evaluationsinstitut (Nexus) zeigen eine hohe Zufriedenheit und Wirksamkeit: 93,6 % der Teilnehmenden fühlten sich in den Angeboten wohl, über 90 % berichteten von neu erworbenen alltagsrelevanten Kompetenzen (z. B. im Bereich Achtsamkeit, Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Kommunikation).

Unabhängig von den bisherigen Erfolgen ist wichtig auch weiterhin Kinder und Jugendliche zu erreichen. Nicht nur in Nürnberg, sondern auch im Bundesgebiet bleibt der Bedarf an Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen weiterhin hoch.12 Studien belegen, dass sich das psychische Wohlbefinden nach der Pandemie nicht vollständig stabilisiert hat und junge Menschen stark unter multiplen Krisen leiden. 46 % der 14- bis 29-Jährigen berichten von Stress, 35 % von Erschöpfung und 33 % von Selbstzweifeln. Klimakrise, Krieg in Europa und Inflation verstärken diese Belastungen zusätzlich.13 Hinzu können weitere Belastungsfaktoren, wie schulischer Druck, Zukunftsängste und familiäre Konflikte kommen. Wie oben schon erwähnt sind besonders junge Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen betroffen, die häufiger unter Einsamkeit, Schlafproblemen und geringerer Lebenszufriedenheit leiden.11 Mehr als die Hälfte aller psychischen Erkrankungen entsteht bereits im Kindes- und Jugendalter, und viele Jugendliche wissen trotz wachsendem Problembewusstsein nicht, wo sie Unterstützung finden können oder scheuen davor zurück, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse der Fokusgruppeninterviews im Rahmen von

11 Bundesjugendkuratorium (BJK) (2023): Stellungnahme: Psychische Gesundheit im Kindes- Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Online verfügbar unter: https://bundesjugendkuratorium.de/presse/psyhische-gesundheit-jungermenschen.html. (Letzter Zugriff: 05.09.2024) 12 Kaman, A., Ravens-Sieberer, U., et al. (2024). Youth mental health in times of global crises: Evidence from the longitudinal COPSY study [Preprint]. https://doi.org/10.1016/j.jadohealth.2025.05.010 13 Schnetzer, S., Hampel, K., & Hurrelmann, K. (2024). Trendstudie Jugend in Deutschland: Verantwortung für die Zukunft? Ja, aber. University of Muenster, Institutional Repository MI-AMI. https://doi.org/10.17879/86948700064

GROW HAPPY NBG bestätigen diese Befunde und verdeutlichen den Bedarf an verlässlichen Beziehungen, psychosozialer Unterstützung, Partizipation und besser verzahnten Angeboten.

Zudem setzt das Projekt schon heute Ziele aus dem Masterplan Prävention der Bayerischen Staatsregierung um. Darin wird u.a. gefordert (Gesundheitliches Ziel 2) Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zu ergreifen, welche die psychische Gesundheit stärken, in Krisen unterstützen, Einsamkeit verringern insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene.14

Das Präventionsgesetz (§20a SGB V) bleibt ein zentrales Instrument zur Stärkung der Gesundheitsförderung in Deutschland, insbesondere für vulnerable Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sozial benachteiligten Quartieren. Es unterstreicht die Bedeutung präventiver Maßnahmen, doch die Ressourcenverteilung unterliegt einem Wandel: Krankenkassen fördern durch Pilotierungen und Projekte, die Verstetigung (dauerhafte Umsetzung von Angeboten) bleibt aber in der kommunalen Verantwortung. Dies würde eine Neuausrichtung der Verantwortlichkeiten hin zu kommunalen Strukturen erfordern, um die Kontinuität und Qualität der Angebote – wie im Projekt GROW HAPPY NBG – zu sichern. Seit 2017 konnte eine erhebliche Summe an Sach- und Personalkosten für Projektansätze in der kommunalen Gesundheitsförderung über Förderungen der Krankenkassen eingeworben werden.

Für eine nachhaltige Wirkung von GROW HAPPY NBG, ist die langfristige Fortführung erfolgreicher Projektelemente grundlegend. Deshalb wird der Aspekt der Nachhaltigkeit bereits während der Projektlaufzeit in der kooperativen Angebotsplanung im Stadtteil berücksichtigt. Vereine und Wohlfahrtsverbände sowie zentrale Einrichtungen im Stadtteil werden im laufenden Projekt als enge Kooperationspartner vor Ort gewonnen und befähigt, Angebote zu konzipieren, zu adaptieren und langfristig zu realisieren.

Eine tatsächliche mittel- oder langfristige Verstetigung der Projektangebote ohne weitere finanzielle Ausstattung nach Projektende erscheint in den meisten Fällen jedoch weder seitens kommunaler noch freier Träger realistisch. Damit gezielte und langfristig wirksame Förderung der psychischen Gesundheit vor Ort gelingen kann, würde es sich daher empfehlen, die oben beschriebenen Maßnahmen dauerhaft zentral zu koordinieren und zu steuern, die erreichten Projekterfolge und Wirkungen dauerhaft sichern und evtl. im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen im Rahmen des Präventionsgesetzes ausbauen.

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Konkretisierung des Bedarfes für eine dauerhafte Koordinierung könnte erst im Rahmen weiterer konzeptioneller Ausarbeitung erfolgen.

2.6. Erweiterung digitaler Beratungsangebote für Jugendliche

Sachverhalt: Vor dem Hintergrund der intensiven Mediennutzung Jugendlicher15 erscheint die Erweiterung digitaler Beratungs- und Informationsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit als konsequent und anschlussfähig an deren Lebensrealitäten. Digitale Formate ermöglichen einen niedrigschwelligen, ortsund zeitunabhängigen Zugang zu Unterstützung, Information und Orientierung und können damit insbesondere die jungen Menschen erreichen, die sich bevorzugt in digitalen Kommunikationsräumen bewegen.

Bereits heute besteht eine Vielzahl etablierter und qualitativ gesicherter digitaler Angebote. Diese umfassen unter anderem Online-Beratungsplattformen, Krisenchats, Informationsportale sowie hybride

14 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (Hrsg.) (2025). Masterplan Prävention Bayern: Für mehr Gesundheitsbewusstsein, Gesundheitsförderung, Vorsorge und Früherkennung. München. 15 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs): JIM-Studie 2025 – Jugend, Information, Medien. Online verfügbar unter: https://www.mpfs.de/studien/jim-studie/ (Letzter Zugriff: 06.05.2026)

Unterstützungsformate mit digitaler Erstansprache und anschließender Weitervermittlung in das Hilfesystem. Die auf der Internetseite DigiStars16 dargestellten Strukturen belegen, dass bereits eine breite Angebotslandschaft auf Bundes- und Landes Ebene existiert, die unterschiedliche Zielgruppen, Problemlagen und Kommunikationspräferenzen adressiert. Diese Vielfalt stellt grundsätzlich eine Stärke des bestehenden Versorgungssystems dar.

Auch auf kommunaler Ebene sind entsprechende Strukturen vorhanden. Zu nennen ist insbesondere der bestehende „Wegweiser Psychische Gesundheit“, der als zentrale Orientierungsplattform fungiert und bestehende Hilfsangebote strukturiert bündelt. Ergänzend bestehen digitale Beratungsangebote des Jugendamts der Stadt Nürnberg, die gezielt junge Menschen adressieren und bereits niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten bereitstellen.17

Hier sei auch explizit die ergänzende Online-Beratung in der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) erwähnt. JaS ist ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot im schulischen Alltag (siehe hierzu Kapitel 2.4.). Durch die zunehmende Digitalisierung ergänzt Online-Beratung die bestehenden Angebote und eröffnet zusätzliche Zugangswege. Kinder und Jugendliche kommunizieren heute selbstverständlich über digitale Medien. Eine zeitgemäße JaS muss diese Lebensrealität in ihre Angebote einbeziehen. Die Chancen der JaS-Online-Beratung für die psychische Gesundheit bestehen darin, Hemmschwellen zu senken und eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Zudem kann der Kontakt auch außerhalb der Schulzeiten oder in besonderen Situationen (z.B. bei Krankheit) aufrechterhalten werden. Die größere Distanz digitaler Kommunikation erleichtert manchen Jugendlichen zudem das Sprechen über persönliche Belastungen.

Ebenso soll die Online-Beratung der städtischen Erziehungs- und Familienberatung (EB) genauer beschrieben werden. Im Frühjahr 2024 ging nach einer langen Planungs- und Entwicklungszeit ein stadteigenes Onlineberatungsportal an den Start. In einer Pilotphase begannen Teile des Jugendamtes, des Senioren- sowie auch des Sozialamtes den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nürnberg Beratung und Kontakt auch datensicher online anzubieten. Technisch wird das Angebot mit Hilfe der E- Beratungssoftware (EBS) des Instituts für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg (Ohm) umgesetzt. Zur Verfügung stehen je nach Bedarf Mailberatung, Chatberatung oder Videoberatung. Die städtische Erziehungs- und Familienberatungsstelle stand den Ratsuchenden 2025 mit fünf geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern online zur Verfügung. Neben der anfänglich angebotenen Mailberatung fand im Rahmen der „Nürnberger Väterwoche“ erstmals auch ein thematischer Abend per Chat über die Software EBS statt. Auch die Möglichkeit der Videoberatung wurde zunehmend angefragt und genutzt. Zudem ermöglichte in einigen Fällen auch eine Mischform aus der bewährten Face-to- Face-Beratung und der Onlineberatung (Blended Counseling) ein individuelles und passgenaues Beratungsangebot für Nürnberger Familien.

Das Nürnberger Jugendamt ist auch an der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) beteiligt. Durch die Mitarbeit zweier Fachkräfte konnten 2025 insgesamt 21 Ratsuchende in Form einer E-Mail-basierten Einzelberatung erreicht werden. Insgesamt wurden von den Beratungsfachkräften 206 Beratungseinheiten zu je 30 Minuten im Rahmen der virtuellen Beratungsstelle für Eltern und Jugendliche geleistet. Zudem wirkten die Fachkräfte im Rahmen des vorgegebenen Stundenkontingents von insgesamt sechs Wochenstunden in weiteren Beratungsformen der bke-Onlineberatung mit.

Darüber hinaus existieren zahlreiche Angebote freier Träger, die bundesweit oder regional tätig sind und auch von Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Beispielhaft ist hier das Projekt [U25] der Caritas zu nennen, das eine anonyme Online-Beratung für suizidgefährdete junge Menschen

16 DigiStars – Digitale Beratungsangebote: https://digi-stars.de/ (Letzter Zugriff: 04.05.2026) 17 Onlineberatung der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/internet/onlineberatung/ (Letzter Zugriff: 04.05.2026)

durch geschulte Ehrenamtliche anbietet und auch in Nürnberg verankert ist.18 Auch der Krisendienst Mittelfranken, ein wichtiger Baustein der regionalen Krisenversorgung, bietet eine Online-Beratung, allerdings ist diese derzeit nur zeitlich eingeschränkt verfügbar.19

Mit der Digital Streetwork Bayern (DSW) steht ein weiteres digitales Unterstützungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung. Digital Streetwork Bayern ist ein Projekt des Bayerischen Jugendrings und wird in Zusammenarbeit mit dem JFF – Institut für Medienpädagogik umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als Teil des bayerischen Aktionsplans „Jugend“. Zudem wird das Projekt wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Für Mittelfranken ist die Fachaufsicht bei der Medienfachberatung Mittelfranken

Das zweiköpfige Fachkräfteteam für den Bezirk Mittelfranken arbeitet aufsuchend in digitalen Räumen und auf jugendrelevanten Plattformen wie TikTok, Instagram, Discord oder Reddit, um junge Menschen direkt in ihrer Lebenswelt zu erreichen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 27 Jahren. Die Beratung ist anonym, freiwillig, kostenlos, vertraulich und themenoffen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Beziehungsarbeit und Alltagsbewältigung in Form von niedrigschwelliger psychosozialer Beratung und Unterstützung. Gleichzeitig versteht sich das Angebot als erste Anlaufstelle für alle Themen, Belastungen und Problemlagen, die junge Menschen beschäftigen können, darunter auch psychische Belastungen, Krisen oder Herausforderungen im Alltag. Digital Streetwork versteht sich dabei ausdrücklich als ergänzendes Zugangs- und Unterstützungsangebot innerhalb bestehender Hilfs- und Beratungsstrukturen und verweist bei Bedarf an weiterführende Hilfen und Angebote. Die Kontaktaufnahme kann über verschiedene Messenger- und Kommunikationsdienste erfolgen und flexibel aufrechterhalten werden. Dabei sind sowohl asynchrone Chatberatungen, Live-Chat-Angebote als auch telefonische Gespräche möglich. Junge Menschen können dadurch selbstbestimmt entscheiden, welche Form der Kommunikation für sie passend und zugänglich ist. Ergänzend bietet Digital Streetwork Mittelfranken den Workshop „Social Media & Mental Health“ 20 für Gruppen und Schulklassen an. Ziel des kostenfreien Angebots ist es, Jugendliche zur aktiven Auseinandersetzung mit ihrem Social-Media-Konsum anzuregen und die Auswirkungen digitaler Inhalte auf Selbstbild, Stimmung und psychische Gesundheit zu reflektieren. Das Angebot richtet sich insbesondere an Schulklassen der Jahrgangsstufen 8 bis 12 in Mittelfranken.

Bewertung:

Aus fachlicher Sicht ist festzustellen, dass bereits eine Vielzahl digitaler Angebote vorhanden ist, die kontinuierlich weiterentwickelt werden und eine hohe Reichweite erzielen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, bestehende Angebote gezielt zu stärken, besser miteinander zu vernetzen und ihre Sichtbarkeit weiter zu erhöhen, wobei digitale Kommunikations- und Informationsformate eine wichtige ergänzende Rolle einnehmen können.

In diesem Zusammenhang könnte der im Kurzkonzept „Social Media“ dargestellte Instagram-Account der Psychiatriekoordination eine sinnvolle digitale Ergänzungsfunktion übernehmen, indem er als niedrigschwellige Erstkontakt- und Informationsschnittstelle dient. Er ersetzt dabei keine Beratung, kann jedoch insbesondere zur Orientierung sowie zur Entstigmatisierung psychischer Belastungen beitragen und gezielt auf bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote verweisen (vgl. Anlage 3).

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die neue regionale Onlineberatung der Stadt Nürnberg, als Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot, weiter an Bedeutung gewinnen wird und den aus unterschiedlichsten Gründen veränderten Bedürfnissen der Ratsuchenden gerecht werden muss. Die

18 [U25] Nürnberg: https://www.u25-nuernberg.de/ (Letzter Zugriff: 04.05.2026) 19 Krisendienst Mittelfranken: Online-Beratung, https://kdmfr.de/online-beratung/ (Letzter Zugriff: 04.05.2026) 20 Social Media & Mental Health: https://parabol.de/projekte/alle-projekte/einzelseite/social-media-mental-health (Letzter Zugriff: 02.06.2026)

Nachfrage stieg auch in diesem Jahr bereits weiter an und macht weitere organisatorische Überlegungen und Veränderungen erforderlich. Um die neue Beratungsform gut in das bestehende klassische Angebot der Beratungsstelle zu integrieren und weiterzuentwickeln, müssen die vorhandenen personellen Ressourcen gut eingesetzt werden.

Mit Digital Streetwork Bayern besteht zudem ein weiteres digitales Unterstützungsangebot, das junge Menschen unmittelbar in ihrer digitalen Lebenswelt erreicht. Der aufsuchende Ansatz ermöglicht den Zugang zu Zielgruppen, die durch klassische Hilfesysteme teilweise nur schwer oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden. Gleichzeitig verdeutlicht das Angebot, dass digitale Beratungs- und Unterstützungsformate bereits heute wesentliche Bestandteile der psychosozialen Versorgung junger Menschen sind und bestehende Hilfestrukturen sinnvoll ergänzen können.

Die Jugendhilfe und insbesondere die Digital Streetwork-Mittelfranken sieht sich durch die in der Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion formulierten Ziele, insbesondere den Ausbau digitaler, niedrigschwelliger Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene, unmittelbar angesprochen. Viele der benannten Punkte spiegeln bereits zentrale Bestandteile der täglichen Arbeit wider und zeigen die Relevanz ergänzender digitaler Unterstützungsangebote im Bereich psychischer Gesundheit junger Menschen.

An dieser Stelle ist zudem grundsätzlich die Bedeutung des Zusammenspiels zwischen digitalen Informations- und Beratungsangeboten sowie persönlicher, niedrigschwelliger Beratung hervorzuheben. Gerade im Kontext zunehmender digitaler und analoger Unterstützungsangebote kommt dem unmittelbaren persönlichen Kontakt eine zentrale Orientierungsfunktion zu. In diesem Zusammenhang wird auf den Hinweis des Ref. IV verwiesen, wonach die Vielfalt an Unterstützungsangeboten auch zu Verunsicherung führen kann, da Betroffene nicht immer unmittelbar erkennen, welches Angebot für ihre individuelle Situation passend ist. Daraus ergibt sich die besondere Bedeutung niedrigschwelliger und direkt erreichbarer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im analogen Umfeld – insbesondere im schulischen Kontext und in der sozialraumorientierten Kinder- und Jugendarbeit–, da dort ein persönlicher Kontakt ohne zusätzliche Zugangshürden möglich ist und Orientierung erleichtert werden kann.

Auch Ref. V äußert sich hinsichtlich der ergänzenden Online-Beratung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wie folgt: Digitale Angebote ergänzen die persönliche Beratung, ersetzen jedoch nicht die für JaS zentrale Beziehungsarbeit und den direkten Kontakt. Online-Beratung kann daher insbesondere als Einstieg in den Beratungsprozess dienen, zur kurzfristigen Unterstützung genutzt werden, die laufende Begleitung ergänzen oder in besonderen Situationen die Erreichbarkeit sichern. In komplexen oder akuten Krisensituationen bleiben jedoch der persönliche Kontakt sowie ggf. die Einbindung spezialisierter Hilfesysteme unverzichtbar.

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Unter Berücksichtigung der bestehenden Angebotsstruktur erscheint ein gestuftes Vorgehen sinnvoll, das auf die Weiterentwicklung und bessere Nutzung vorhandener Strukturen abzielt, ohne parallele Angebote aufzubauen. Es wird daher folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

  1. Konzeptionelle Gesamtschau und Strukturierung bestehender Angebote: Systematische Zusammenführung und strukturierte Darstellung der bereits vorhandenen digitalen Beratungsund Informationsangebote, um Transparenz zu schaffen, bestehende Strukturen klarer abzubilden und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Gesamtschau dient als fachliche Grundlage zur Identifikation möglicher Versorgungslücken sowie zur gezielten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. 2. Weiterentwicklung zentraler Informationsplattformen: Weiterentwicklung des bestehenden „Wegweisers Psychische Gesundheit“ als zentrale Orientierungsplattform sowie Prüfung

inhaltlicher und struktureller Optimierungsmöglichkeiten. Ziel ist die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit sowie die Sicherstellung eines niedrigschwelligen, einfachen und zielgerichteten Zugangs zu passenden Hilfsangeboten insbesondere für junge Menschen. Bestehende Angebote sollen gebündelt, systematisch aufbereitet und über die Plattform gut auffindbar und zugänglich gemacht werden. 3. Stärkung bestehender interner und externer Unterstützungsstrukturen: Systematische Weiterentwicklung der digitalen Beratungsangebote des Jugendamts sowie Prüfung von Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung externer Träger und bestehender Projekte (z. B. [U25] oder die Online-Beratung des Krisendienst Mittelfranken; siehe hierzu auch nachfolgendes Kapitel 2.7.). Ziel ist eine Stärkung, bessere Auslastung und nachhaltige Sicherung bereits vorhandener Angebote sowie deren Weiterentwicklung. 4. Prüfung und konzeptionelle Entwicklung ergänzender digitaler Zugangswege: Prüfung der Umsetzbarkeit eines ergänzenden Social-Media-Angebots auf Grundlage des vorliegenden Konzepts. Ein solches Angebot soll als niedrigschwellige Informations- und Verweisstruktur ausgestaltet werden, die keine eigene Beratung ersetzt, sondern gezielt auf bestehende Hilfsund Unterstützungsangebote verweist und insbesondere durch zielgruppenspezifische Ansprache eine höhere Reichweite und Sichtbarkeit erzeugt. 5. Evaluation und Weiterentwicklung: Regelmäßige Überprüfung der Nutzung, Reichweite und Wirksamkeit der bestehenden Angebote sowie der Maßnahmen zur Sichtbarkeitssteigerung. Die Ergebnisse sollen zur kontinuierlichen, bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur genutzt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen setzen im Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung, Vernetzung und bessere Nutzung bestehender digitaler und analoger Strukturen. Dadurch kann eine effiziente Weiterentwicklung erfolgen, ohne dass umfangreiche neue Parallelstrukturen aufgebaut werden müssen.

Ein finanzieller und personeller Aufwand ergibt sich unter aus der konzeptionellen Weiterentwicklung bestehender Plattformen (z.B. „Wegweiser Psychische Gesundheit“), der Optimierung von Informationsund Verweisstrukturen sowie der stärkeren Vernetzung und Sichtbarmachung vorhandener Angebote innerhalb des bestehenden Hilfesystems. Für ergänzende digitale Kommunikationsformate (z.B. Social Media) ist von einem zusätzlichen, jedoch begrenzten personellen und organisatorischen Aufwand insbesondere im Bereich Redaktion und kontinuierlicher Pflege auszugehen.

Für die im Rahmen von Punkt 3 vorgesehene systematische Weiterentwicklung der digitalen Beratungsangebote des Jugendamts ist demgegenüber von einem deutlich höheren personellen und finanziellen Ressourcenbedarf auszugehen, da hier eine inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung bestehender Beratungsformate sowie ggf. der Ausbau bestehender Kapazitäten erforderlich werden kann.

Die gezielte Unterstützung und Stabilisierung externer Träger und Projekte (z.B. im Rahmen bestehender Beratungs- und Krisenangebote) ist ebenfalls mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf verbunden, der insbesondere von der jeweiligen Ausgestaltung der Kooperationen und Unterstützungsmaßnahmen abhängig ist. Auch hier kann eine Konkretisierung erst im Rahmen weiterer konzeptioneller Ausarbeitung erfolgen.

2.7. Die Einrichtung einer städtisch unterstützten Hotline speziell für junge Menschen

in Krisen

Sachverhalt:

Die Stadtratsfraktion der SPD fordert die Einrichtung einer städtisch unterstützten Krisen-Hotline für junge Menschen in psychischen Krisensituationen. Diese soll in Kooperation mit bestehenden Angeboten, insbesondere dem Krisendienst Mittelfranken, umgesetzt werden und eine niedrigschwellige telefonische Erstansprache sowie ggf. weiterführende Vermittlung sicherstellen.

Der Krisendienst Mittelfranken ist Bestandteil der bayernweiten Krisendienststruktur nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG). Er wird durch den Freistaat Bayern sowie die Bezirke finanziert und stellt eine flächendeckende, 24/7 erreichbare Kriseninterventionsstruktur für alle Menschen in seelischen Notlagen dar.

Im Rahmen der praktischen Tätigkeit zeigt sich, dass auch jüngere Menschen unter 18 Jahren bereits heute Kontakt zum Krisendienst aufnehmen (ca. 4–5 % der Anrufenden 21), obwohl diese Zielgruppe formal nicht originär im System verankert ist. Eine spezifische, eigenständige U18-Struktur innerhalb des Krisendienstes besteht bislang nicht.

Ref. IV schreibt hierzu: Eine Ausweitung einer Krisenhotline für Jugendliche wäre sehr wünschenswert. Besonders in den Abendstunden oder an Wochenenden ist es für Beratende und Betroffene sehr herausfordernd und gleichzeitig lebenswichtig, junge Menschen in Krisen, mit suizidalen Gedanken o.a. gut versorgt zu wissen.

Vor diesem Hintergrund wird die Frage aufgeworfen, inwiefern ergänzende oder alternative Strukturen zur Verbesserung der Krisenversorgung junger Menschen in Nürnberg geschaffen werden können.

Bewertung:

Aus fachlicher Sicht ist die bestehende Krisenversorgungsstruktur im Grundsatz leistungsfähig und stellt durch den Krisendienst Mittelfranken eine niedrigschwellige, rund um die Uhr verfügbare und professionell ausgestattete Krisenintervention sicher. Die Integration in das bayernweite System gewährleistet dabei eine einheitliche Qualitäts- und Versorgungsstruktur sowie klare Zuständigkeiten.

Eine eigenständige, ausschließlich städtisch organisierte 24/7-Krisen-Hotline für junge Menschen wäre aus fachlicher und organisatorischer Sicht kritisch zu bewerten. Die telefonische Erstberatung stellt in Krisensituationen in der Regel nur einen ersten Schritt dar und erfordert häufig eine weiterführende Intervention, etwa durch aufsuchende Hilfen, direkte persönliche Gespräche im Krisendienst oder die Einbindung sozialpsychiatrischer bzw. jugendhilflicher Strukturen.

Diese weitergehenden Interventionsmöglichkeiten sind im bestehenden Krisendienstsystem durch mobile Teams und die enge Vernetzung mit psychiatrischen und psychosozialen Angeboten bereits vorhanden. Eine parallele Struktur ohne diese Anbindung wäre daher nur eingeschränkt wirksam und mit erheblichen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden (insbesondere bei 24/7-Betrieb).

Der Krisendienst Mittelfranken ist als regionales Angebot für den gesamten Bezirk Mittelfranken zuständig und nicht auf das Stadtgebiet Nürnberg beschränkt. Eine kommunale Unterstützung würde daher stets auch Personen aus anderen Städten und Landkreisen im Bezirk zugutekommen. Dies ist fachlich unproblematisch, jedoch im Rahmen der politischen Bewertung transparent zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist für Krisenangebote die Niedrigschwelligkeit zentral. Eine Prüfung oder Einschränkung nach Wohnort würde dem Grundprinzip schneller, anonymer Hilfe widersprechen und zusätzliche

21 Krisendienst Mittelfranken Jahresbericht 2024: https://www.krisendienste.bayern/wpcontent/uploads/2025/06/KD_Mfr_Jahresbericht_2024_final.pdf (Letzter Zugriff: 12.06.2026)

Zugangshürden schaffen. Dies gilt insbesondere für akute Krisensituationen, in denen schnelle Erreichbarkeit und Hemmnisfreiheit entscheidend sind. Eine räumlich begrenzte Steuerung wäre allenfalls in stärker strukturierten, lokal organisierten Angeboten denkbar (z. B. analoge, sozialräumliche Modelle), jedoch nur eingeschränkt auf digitale oder telefonische Krisenangebote übertragbar.

Gleichzeitig besteht ein fachlich nachvollziehbarer Bedarf, die Versorgung junger Menschen in Krisensituationen weiter zu stärken. Dabei ist insbesondere die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, psychosozialen Beratungsangeboten und Krisenintervention von Bedeutung.

Ziel sollte daher weniger der Aufbau paralleler Strukturen sein, sondern die Weiterentwicklung bestehender Systeme sowie die Verbesserung der Zugänge für junge Zielgruppen.

Umsetzung / weiteres Vorgehen:

Unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und Ressourcen wird ein gestuftes Vorgehen empfohlen:

  1. Stärkung der bestehenden Krisenversorgungsstrukturen für junge Menschen: Prüfung, inwiefern innerhalb der bestehenden Angebote des Krisendienst Mittelfranken zusätzliche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende angeboten werden können, um für den Umgang mit minderjährigen Anrufenden weiter zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dazu sollte geprüft werden, inwiefern diese Maßnahmen durch städtische finanzielle Ressourcen unterstützt werden können, um eine vertiefte fachliche Spezialisierung innerhalb der bestehenden Struktur über den regulären Finanzierungsrahmen hinaus zu ermöglichen. 2. Kooperative Erweiterung innerhalb bestehender Systeme: Entwicklung eines angedockten Modells an den Krisendienst Mittelfranken, z. B. in Form einer koordinierten Schnittstellenstruktur („U18-Krisenhilfe“), die eng mit bestehenden Jugendhilfe- und Beratungsangeboten zusammenarbeitet und eine strukturierte Vermittlung sicherstellt. Dabei kann eine Orientierung an bestehenden Konzepten innerhalb des Krisendienstsystems (z.B. spezialisierte Angebotssegmente für bestimmte Zielgruppen wie das des „Ruhepunkt - Beratungsstelle für ältere Menschen in schwierigen Lebenssituationen“22) erfolgen. 3. Ausbau digitaler Zugangswege für junge Menschen: Prüfung und Weiterentwicklung bestehender Online-Beratungs- und Informationsangebote des Krisendienst Mittelfrankens, um insbesondere junge Zielgruppen über digitale Kanäle besser zu erreichen und niedrigschwellige Erstkontakte zu ermöglichen. 4. Strukturelle Abstimmung mit der Jugendhilfe: Enge Einbindung des Jugendamtes, da die originäre Zuständigkeit für unter 18-Jährige im System der Kinder- und Jugendhilfe liegt. Ziel ist eine abgestimmte Schnittstellenlösung zwischen Jugendhilfe und Krisenintervention.

5. Langfristige perspektivische Weiterentwicklung auf Landesebene: Prüfung einer

möglichen Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen (BayPsychKHG), um die systematische Einbindung von Minderjährigen in die Krisendienststruktur perspektivisch zu stärken.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Krisendienst Mittelfranken wird insbesondere über den Freistaat Bayern und die Bezirke im Rahmen des BayPsychKHG finanziert. Eine städtische Krisen-Hotline würde demgegenüber eine zusätzliche, derzeit nicht abgebildete Parallelstruktur darstellen und wäre insbesondere im 24/7-Betrieb mit erheblichen Personal- und Sachkosten verbunden.

Alternative Modelle, wie eine angedockte U18-Koordination oder der Ausbau digitaler Angebote, würden ebenfalls Ressourcen erfordern, deren Umfang derzeit noch nicht belastbar quantifiziert werden kann,

22 Ruhepunkt: https://kdmfr.de/ruhepunkt/ (Letzter Zugriff: 04.05.2026)

wobei jedoch voraussichtlich von einem geringeren Personal- und Sachkostenaufwand im Vergleich zu einer eigenständigen städtischen Krisen-Hotline auszugehen ist. Dies liegt insbesondere daran, dass auf bestehende Strukturen des Krisendienstes Mittelfranken zurückgegriffen und eine Vermittlung in die angedockte U18-Koordination erfolgen kann, während der zusätzliche Aufwand im Wesentlichen auf eine Teilzeitstelle im sozialpädagogischen Bereich (ca. 0,5 VZÄ) sowie auf infrastrukturelle und räumliche Sachkosten beschränkt bleibt.

Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen ist jedoch erst im Rahmen einer vertieften konzeptionellen Ausarbeitung möglich. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit bestehende Landesund Bezirksstrukturen genutzt bzw. erweitert werden können, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

3. Zusammenfassende Bewertung und Fazit

Die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Handlungsfeld kommunaler Gesundheits-, Bildungs- und Jugendpolitik entwickelt. Die vorliegenden fachlichen Erkenntnisse sowie die Rückmeldungen der beteiligten Fachstellen bestätigen die im Antrag dargestellten Entwicklungen einer zunehmenden psychischen Belastung junger Menschen und eines steigenden Bedarfs an Beratung, Unterstützung und Orientierung.

Die Verwaltung teilt daher die grundsätzliche Zielsetzung des Antrags, die psychische Gesundheit junger Menschen nachhaltig zu stärken, Hilfesysteme besser miteinander zu verzahnen und bestehende Unterstützungsangebote sichtbarer und leichter zugänglich zu machen. Die im Antrag benannten Themenfelder greifen wesentliche Herausforderungen auf, die sich sowohl in den Bereichen Gesundheit und Bildung als auch in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend zeigen.

Die Prüfung der einzelnen Antragspunkte verdeutlicht zugleich, dass in Nürnberg bereits ein breites und fachlich gut aufgestelltes Unterstützungsnetzwerk vorhanden ist.

Hierzu zählen insbesondere die Jugendsozialarbeit an Schulen, die Schulpsychologie, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Erziehungs- und Familienberatung, schulische Präventions- und Resilienzangebote, digitale Beratungsstrukturen, die Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche, die „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“, der „Wegweiser Psychische Gesundheit sowie das Projekt „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“. Ergänzt werden diese Angebote durch zahlreiche freie Träger, Beratungsstellen und regionale Kooperationspartner.

Ergänzend ist bei der Einordnung der bestehenden Angebotslandschaft zu berücksichtigen, dass die im vorliegenden Bericht dargestellten Strukturen nur einen Ausschnitt der tatsächlich vorhandenen Unterstützungs- und Hilfesysteme für Kinder, Jugendliche und Familien abbilden. Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, besteht in Nürnberg darüber hinaus eine Vielzahl weiterer, fachlich relevanter Angebote und Maßnahmen, die im Rahmen dieses Berichts aus Gründen der Fokussierung auf die im Antrag benannten Handlungsfelder nicht im Einzelnen dargestellt wurden. Diese umfassende Angebotslandschaft stellt insgesamt ein tragendes Fundament der kommunalen Daseinsvorsorge dar und ist in ihrer Gesamtheit für die Versorgung und Unterstützung junger Menschen von zentraler Bedeutung.

Aus fachlicher Sicht zeigt sich daher, dass der vorrangige Handlungsbedarf weniger im Aufbau neuer Parallelstrukturen liegt als vielmehr in der Sicherung, Weiterentwicklung und besseren Vernetzung der bereits bestehenden Angebote. Gerade in Zeiten begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen erscheint es zielführend, vorhandene Strukturen nachhaltig zu stärken, Versorgungslücken gezielt zu identifizieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure weiter auszubauen.

Besondere Bedeutung kommt dabei der niedrigschwelligen Erreichbarkeit von Unterstützungsangeboten zu. Junge Menschen benötigen verlässliche Ansprechpersonen,

lebensweltnahe Zugänge und Orientierung in einem zunehmend komplexen Hilfesystem. Neben digitalen Informations- und Beratungsangeboten bleiben persönliche Kontaktmöglichkeiten im schulischen Umfeld, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Beratungsstellen sowie im Sozialraum unverzichtbare Bestandteile einer wirksamen Unterstützung. Digitale Angebote können diese Strukturen sinnvoll ergänzen und ihre Reichweite erhöhen, sie jedoch nicht ersetzen.

Die Verwaltung sieht darüber hinaus einen wesentlichen Schwerpunkt in der weiteren Stärkung präventiver Ansätze. Frühzeitige Unterstützung, Resilienzförderung, Gesundheitsbildung und sozialräumliche Gesundheitsförderung leisten einen wichtigen Beitrag, um psychischen Belastungen vorzubeugen und langfristig Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Jugendhilfe und Bildung zu reduzieren. Projekte wie „GROW HAPPY NBG“ zeigen exemplarisch, wie niedrigschwellige, partizipative und sozialraumorientierte Angebote erfolgreich umgesetzt werden können.

Für die nachhaltige Weiterentwicklung der kommunalen Unterstützungsstrukturen ist jedoch eine verlässliche personelle und finanzielle Grundlage erforderlich. Dies betrifft sowohl die Verstetigung erfolgreicher Projekte und Veranstaltungsformate als auch die Sicherung zentraler Koordinierungs- und Vernetzungsfunktionen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die dauerhafte Absicherung der Psychiatriekoordination für Kinder und Jugendliche. Sie übernimmt bereits heute eine Schlüsselrolle bei der Vernetzung der Akteure, der Weiterentwicklung kommunaler Strukturen sowie der Koordination fachlicher Maßnahmen. Die Fortführung dieser Funktion stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung zahlreicher im Antrag benannter Zielsetzungen dar.

Von gleicher Bedeutung ist die langfristige Sicherung der personellen und fachlichen Ressourcen in den Bereichen Jugendhilfe und Schulpsychologie. Die Ausführungen im vorliegenden Bericht verdeutlichen, dass insbesondere die Jugendsozialarbeit an Schulen, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Erziehungs- und Familienberatung sowie die schulpsychologischen Angebote bereits heute wesentliche Beiträge zur Unterstützung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher leisten. Angesichts steigender Fallzahlen, zunehmender Komplexität der Problemlagen und wachsender Beratungsbedarfe erscheint es aus fachlicher Sicht erforderlich, bestehende Kapazitäten nicht weiter zu reduzieren, sondern dauerhaft zu sichern und nach Möglichkeit bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen ist dabei nicht nur eine Investition in das aktuelle Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen, sondern auch in die gesellschaftliche Entwicklung der Stadt insgesamt. Kinder und Jugendliche sind die Bürgerinnen und Bürger von morgen; ihre Teilhabe-, Bildungs- und Entwicklungschancen tragen maßgeblich zur zukünftigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Stabilität Nürnbergs bei.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass einzelne Forderungen des Antrags außerhalb der kommunalen Zuständigkeit liegen. Dies betrifft insbesondere die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs „Mentale Gesundheit“, über das ausschließlich auf Landesebene entschieden werden kann. Innerhalb der kommunalen Handlungsmöglichkeiten bestehen jedoch zahlreiche Ansätze, um bestehende schulische Präventions- und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln und gesundheitsbezogene Themen stärker im Schulalltag zu verankern.

Zusammenfassend kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die im Antrag formulierten Zielsetzungen fachlich grundsätzlich unterstützt werden. Eine Umsetzung sollte jedoch vorrangig im Sinne einer strategischen Weiterentwicklung bestehender kommunaler Strukturen erfolgen. Schwerpunkte sollten dabei auf der Sicherung und Stärkung vorhandener Angebote, dem Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung, der Verbesserung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Hilfen, der Weiterentwicklung digitaler und analoger Zugangswege sowie der nachhaltigen Absicherung zentraler Koordinierungsstrukturen liegen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sind die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils im Rahmen der verfügbaren Ressourcen sowie der weiteren Haushalts- und Stellenplanberatungen zu bewerten. Gleichzeitig macht die vorliegende fachliche Analyse deutlich, dass Investitionen in die

psychische Gesundheit junger Menschen einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe und langfristiger kommunaler Daseinsvorsorge leisten. Vor diesem Hintergrund kommt der Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsstrukturen eine hohe kommunalpolitische Bedeutung zu. Entsprechende personelle und fachliche Ressourcen – insbesondere in den Bereichen Psychiatriekoordination, Jugendhilfe und Schulpsychologie – sollten daher nach Möglichkeit verstetigt und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Anlagen

Anlage 1: Darstellung AK „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ vom April 2026 Anlage 2: Kurzkonzept „Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit“ Anlage 3: Konzeptskizze digitale Kommunikation / Social Media Anlage 4: GROW HAPPY NBG Anlage 5: Sachverhalt Referat Jugend, Familie und Soziales zum SPD-Antrag Anlage 6: Sachverhalt Referat für Bildung zum SPD-Antrag

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