Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und
Lagebericht zum
31. Dezember 2025
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lange Straße 59 · 70174 Stuttgart · Telefon: +49(0711)93 30 91 0 · Faxdurchwahl: -80 · info@etl-aucon.de · www.etl-aucon.de
Geschäftsführung: WP/StB Alfred Lein, WP Fritz Baldus
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG Berlin · IBAN DE77 1203 0000 0011 7919 10 · BIC BYLADEM1001
Sitz der Gesellschaft: 70174 Stuttgart · Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 · USt-ID: DE213450019
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1 B. Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 2 I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs ..................................................................... 2 II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs .................................................................. 2 III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter................................... 3 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................................... 4 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................................. 9 I. Gegenstand der Prüfung ..................................................................................................... 9 II. Art und Umfang der Prüfung ................................................................................................ 9 E. Feststellungen zur Rechnungslegung ........................................................................................12 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .........................................................................12 1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung .....................................................12 2. Jahresabschluss ..............................................................................................................12 3. Lagebericht ......................................................................................................................13 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................13 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................13 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ............................................13 F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG ...........................................................13 G. Schlussbemerkung ....................................................................................................................14
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2025
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025
3 Anhang für das Geschäftsjahr 2025
4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025
5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft)
6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG
7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
8 Wirtschaftliche Verhältnisse
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung GWh Gigawattstunde HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf n. F. neue Fassung PS Prüfungsstandard SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg TEUR Tausend Euro Vj. Vorjahr
. Zahlenwert < TEUR 1
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, % usw.) auftreten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
(nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Abschlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag in Anlage 8 nachgekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an dieStadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024" zugrunde, deren Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen hervorzuheben:
Das Jahresergebnis beträgt TEUR 12.864 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 688 verbessert. Gegenüber dem Plan (TEUR 7.429) konnte ein um TEUR 5.435 besseres Jahresergebnis erzielt werden.
Die Umsatzerlöse sind um TEUR 353 auf TEUR 108.647 (Vj.: TEUR 108.294) gestiegen.
Der Materialaufwand ist insgesamt um TEUR 2.802 auf TEUR 25.150 gesunken. Hauptursache dafür sind u.a. die gesunkenen Stromkosten (TEUR -1.753) sowie die gesunkenen bezogenen Leistungen für Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (TEUR -725) und für Instandhaltung der Maschinen (TEUR -540).
Der Personalaufwand ist um TEUR 2.047 auf TEUR 34.252 gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 925 angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg sind die Kosten für städtische Dienstleistungen (TEUR +842)
Die Bilanzsumme ist um TEUR 25.843 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 21,4 % (Vj.: 20,3 %). Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse beträgt die Eigenkapitalquote 40,8%.
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen.
Im Wirtschaftsplan 2026 – 2029 wird für 2026 mit einem Gewinn von TEUR 4.318 geplant. Die geplanten Umsatzerlöse betragen TEUR 107.246.
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.
C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Stuttgart, den 15. Juni 2026
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Steuerberater Steuerberater“
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss und den Lagebericht ergeben.
Insbesondere war Gegenstand unseres Auftrags weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November 2025 bis Juni 2026 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern
ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachteten Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir angemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein eigenständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Prozessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir zunächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen haben wir analytische Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie in durch bewusste Auswahl Stichproben Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt kein Gesamturteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs als Ganzes dar.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie
Umsatzerlösrealisierung.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir teilgenommen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Bankbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Die neben der Buchführung aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
2. Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 10. Dezember 2025 vom Stadtrat festgestellt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Die uns vorgelegte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend dargestellt.
3. Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dargestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Berichtüber die Prüfung des Jahresabschlusseszum 31.Dezember 2025
G. SCHLUSSBEMERKUNG
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften.Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“ (IDWPS450n.F.)zu Grunde.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf §328HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den15. Juni2026
ETLAucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Steuerberater Steuerberater
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2025
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
Inhaltsverzeichnis Seite
-
Bilanz zum 31. Dezember 2025 3 Aktiva 3 Passiva 4
-
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2025 5
-
Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 19
-
Sonstige Angaben 22 4.1. Werkleitung 22 4.2. Werkausschuss 22 4.3. Prüfungshonorar 23 4.4. Angaben zum Personal 23 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 24 4.6. Nachtragsbericht 24 4.7. Gewinnverwendung 24
-
Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 25 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 27 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2025 29
1. Bilanz zum 31. Dezember 2025
| Aktiva | 31.12.2025 EUR | 31.12.2024 EUR |
|---|---|---|
| 889.117,33 889.117,33 49.598.941,89 895.032,96 18.416,00 55.567.952,85 483.811.669,00 1.325.338,00 3.336.750,64 4.191.851,67 77.193.452,43 675.939.405,44 1,00 1,00 2,00 4.458.640,22 1.906.424,53 25.148,64 700.644,48 0,00 322.963,87 0,00 2.930.032,88 468.575,95 15.485,01 684.701.258,83 | 947.314,21 947.314,21 41.522.337,11 895.032,96 19.453,00 44.591.116,00 460.476.000,00 1.476.708,00 3.144.571,47 4.136.223,64 93.509.213,16 649.770.655,34 1,00 1,00 2,00 4.518.573,99 2.662.797,27 30.000,00 435.723,85 0,00 263.797,23 0,00 3.362.318,35 243.303,02 16.027,71 658.858.194,62 |
| Passiva | 31.12.2025 EUR | 31.12.2024 EUR |
|---|---|---|
| 133.930.436,29 12.864.180,52 43.848.423,72 88.417.766,00 32.997.304,00 50.112.180,67 83.109.484,67 304.367.916,54 11.663.320,76 5.983.171,18 458.302,90 382.581,56 0,00 322.472.711,38 58.256,25 684.701.258,83 | 121.753.777,43 12.176.658,86 44.238.118,00 88.080.406,00 33.919.925,00 45.865.887,00 79.785.812,00 291.212.041,00 13.583.416,16 7.462.179,71 495.269,98 424.464,63 0,00 312.752.906,85 70.515,48 658.858.194,62 |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2025 EUR | 2024 EUR |
|---|---|---|
| 108.646.771,66 4.416.557,07 7.572.182,62 4.886.960,35 120.635.511,35 -8.894.744,92 -16.255.557,47 -25.150.302,39 -25.520.862,38 -8.731.143,04 -3.146.753,37 -34.252.005,42 -27.462.726,42 -14.463.988,74 -101.329.022,97 512.556,47 458.061,00 -6.222.540,49 -11.407,00 13.596.504,36 -732.323,84 12.864.180,52 | 108.294.343,25 3.590.243,74 5.976.401,54 4.954.816,27 117.860.988,53 -10.641.231,40 -17.310.428,60 -27.951.660,00 -24.405.839,16 -7.799.069,93 -2.562.652,51 -32.204.909,09 -25.507.366,85 -13.538.841,56 -99.202.777,50 87.966,27 68.878,00 -5.847.053,29 -218.969,00 12.899.124,01 -722.465,15 12.176.658,86 |
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 05. Februar 2025).
Der Jahresabschluss 2025 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2025 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250,00 EUR (brutto), diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (1.111.250,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2025 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebührenzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 2,06 % (Vorjahr: 1,90 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vorauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Die abgegrenzten Zinsen stellen die Vergütung eines Darlehensgebers an SUN dar, die durch die Aufnahme eines Darlehen entstanden ist. Bei der Auflösung wird diese Vergütung den Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 sind auch Ausgleichsflächen für landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen enthalten, die im Gegenzug für Eingriffe in die Landschaft durch Kanalbaumaßnahmen anzuschaffen sind.
Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser war die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft war die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020 und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v. jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH seit dem 31.12.2023 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben.
Durch die Entscheidung des Werkausschusses in 2022, keine Klärschlammverbrennung im Stadtgebiet von Nürnberg zu errichten, ist der Geschäftszweck der GmbH entfallen. Um für zukünftige Marktentwicklung zu Gunsten einer weitergehenden Klärschlammverarbeitung gerüstet zu sein, wurde die Gesellschaft zunächst weiterhin aufrechterhalten. Da sich eine solche Revitalisierung der GmbH aber in absehbarer Sicht nicht abzeichnet, konnten die fortlaufenden Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung nicht mehr weiter gerechtfertigt werden.
Deshalb wurde dem Stadtrat in Form einer Beschlussvorlage in seiner Sitzung v. 10.12.2025 vorgeschlagen, eine Vermögensübertragung gem. §§ 174 ff. UmwG der KSV GmbH zur Stadt Nürnberg durchzuführen und das verbliebene Vermögen anschließend der SUN zuzuordnen. Diesem Vorschlag hat der Stadtrat zugestimmt, sodass eine notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister per 30.12.2025 erfolgen konnte. Bis zur buchmäßigen Übertragung im Jahr 2026 wurden die Erinnerungswerte für die Beteiligung als auch die Ausleihung beibehalten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.906 TEUR (Vj.: 2.663 TEUR). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundenen Unternehmen i. H. v. 322 TEUR (Vj.: 605 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um rund 61 % gestiegen. Nach einem Tiefstand im Jahr 2023 stellt das die zweite Erhöhung um mehr als 60 % in Folge dar. Die höchsten Forderungen bestehen dabei gegenüber dem städtischen Hochbauamt (206 TEUR), dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (132 TEUR) sowie dem Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg (80 TEUR).
Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2025 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 05.02.2025 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 wurde das Jahresergebnis 2024 in Höhe von 12.176.658,86 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt. Im Jahr 2025 wurden weitere Verrechnungsanträge für die Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ positiv beschieden. Hierbei erfolgte eine anteilige Verrechnung mit der Abwasserabgabe KW 1 2019, für die ein von SUN bereits bezahlter Betrag anteilig i. H. v. rund 42 TEUR wieder erstattet und anschließend den Investitionszuschüssen zugeführt werden konnte. Dadurch verminderte sich der nicht verrechenbare Anteil aus der Abwasserabgabe KW 1 2019 auf 113 TEUR. Mit der gleichen Maßnahme konnte auch die Abwasserabgabe KW 2 2019 (339 TEUR) vollständig verrechnet werden. Eine weitere Aufstockung des Investitionszuschusses für diese Maßnahme erfolgte i. H. v. 566 TEUR aus der teilweisen Verrechnung mit der Abwasserabgabe KW 1 des Jahres 2020. Aus dieser Abgabe wurde darüber hinaus einem Verrechnungsantrag i. H. v. 252 TEUR mit der Maßnahme „Abwasserüberleitung Heroldsberg“ stattgegeben. Anschließend verblieb aus der Abwasserabgabe KW 1 2020 i. H. v. insgesamt 1.225 TEUR noch ein Betrag i. H. v. 407 TEUR, für welchen keine Investitionskosten zur Verrechnung verfügbar waren und dieser deshalb zur Zahlung fällig wurde.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 1.551 TEUR aufwiesen. Damit lagen die passivierbaren Kanalherstellungsbeiträge erstmals seit dem Jahr 2021 wieder unter 2.000 TEUR.
Im Rahmen einer Erschließungsvereinbarung und einer Vereinbarung über die Kanalverlegung aufgrund eines Ersatzneubaus mit einer städtischen Tochtergesellschaft, sog. Maßnahmen Dritter, wurden vom Bauträger selbst bzw. beauftragten Baufirmen Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle sowie ein Regenrückhaltebecken im Wert von insgesamt 2.085 TEUR fertiggestellt und 2025 in das Anlagevermögen der SUN übernommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Ertragszuschüsse.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (32.997.304 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (32.286.675 EUR) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -710.629 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.
Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2025 nicht gebildet werden. Eine entsprechende Bestätigung wurde vom Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg, Kompetenzzentrum Steuern, mit Schreiben vom 11.03.2026 an den Wirtschaftsprüfer übersandt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 6.876.319,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 18.440.617,94 Maßnahmen Dritter 11.576.171,00 Instandhaltung 0,00 ausstehende Rechnungen 7.088.028,00 Beihilfe für Beamte 2.492.541,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 2.382.740,00 Altersteilzeit 383.914,00 andere sonstige Rückstellungen 871.849,73
Summe: 50.112.180,67
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Verpflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Darüber hinaus wurden von der Abteilung „Gebühren und Beiträge“ Erstattungsansprüche für Abwassergäste über insgesamt 188 TEUR gemeldet. Wesentliche Erstattungen ergaben sich für den Markt Heroldsberg (181 TEUR), die Stadt Oberasbach (105 TEUR) sowie die Gemeinde Kalchreuth (54 TEUR). In die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im Vorjahr ein (abgezinzter) Betrag i. H. v. 2.289 EUR eingestellt. Auch im Jahr 2025 ergab sich ein gebührenrechtlicher Überschuss i. H. v. 3.870 TEUR, welcher der Rückstellung zuzuführen war. Abgezinst erhöhte sich der Rückstellungsbetrag um 3.589 TEUR und beläuft sich zum 31.12.2025 auf insgesamt 5.878 TEUR. Anmerkung: Aus dem abgelaufenen Gebührenzeitraum 2020 – 2023 blieb noch ein Fehlbetrag i. H. v. 2.017 TEUR stehen, welcher in der laufenden Kalkulationsperiode (2024 – 2027) ausgeglichen werden muss.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide feststeht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet. Im Jahr 2025 wurden wieder einige Verrechnungsanträge vom Wasserwirtschaftsamt der Stadt Nürnberg genehmigt. Die Abwasserabgabe KW 2 2019 konnte i. H. v. 339 TEUR vollständig mit der Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ verrechnet werden. Da der Betrag dieser Abwasserabgabe aufgrund einer tatsächlich niedrigeren Schmutzwassermenge um 171 TEUR geringer ausfiel, als die ursprüngliche Rückstellung, wurde dieser verbleibende Betrag in 2025 erfolgswirksam aufgelöst. Aus der Abwasserabgabe KW 1 2020 i. H. v. insgesamt 1.225 TEUR konnte ein weiterer Betrag i. H. v. 566 TEUR mit der Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ verrechnet werden. Ein weiterer Betrag i. H. v. 252 TEUR stand für die Maßnahme „Abwasserüberleitung Heroldsberg“ zur Verfügung. Für den restlichen Betrag aus dieser Abgabe i. H. v. 407 TEUR bestand keine Verrechnungsmöglichkeit, sodass dieser an die Staatsoberkasse Bayern abzuführen war. Die Rückstellung für die Abwasserabgabe KW 1 2020 wurde aufgrund des ursprünglichen Bescheids gebildet, welcher noch um 92 TEUR höher ausfiel, als die endgültige Version. Dieser Betrag wurde erfolgswirksam aufgelöst. Der für die Abwasserabgabe zuständige Sachbearbeiter bei SUN hat in seiner sog. „Verrechnungstabelle“ weitere Beträge für die Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben der Jahre 2020 bis 2024 aufgrund neuerer Erkenntnisse nach unten angepasst, sodass hierfür weitere Beträge i. H. v. 1.361 TEUR erfolgswirksam aufzulösen waren. Zusammen mit den oben genannten Werten beläuft sich die erfolgswirksame Auflösung im Jahr 2025 auf insgesamt 1.624 TEUR. Für das Jahr 2024 haben sich die Werte der Abwasserabgaben erhöht. Deshalb wurde der Erhöhungsbetrag für die Abwasserabgabe KW 2 2024 i. H. v. 21 TEUR neu eingestellt. Auch bei der Abwasserabgabe KW 1 2024 ergab sich eine Erhöhung. Da der entsprechende Bescheid jedoch noch im Zeitraum der Jahresabschlussarbeiten vorlag, wurde der Betrag für die Nachzahlung i. H. v. 64 TEUR in den Verbindlichkeiten statt in den Rückstellungen ausgewiesen. Da für die Abwasserabgaben des Jahres 2025 keine Verrechnungsmöglichkeit bestand, wurden diese bereits am 19.02.2026 zur Zahlung fällig. Deshalb stand auch hier Höhe und Fälligkeit der Bescheide bereits zum Bilanzstichtag fest und die geschuldeten Beträge i. H. v. 1.283 TEUR (Abwasserabgabe KW 1 2025) und 379 TEUR (Abwasserabgabe KW 2 2025) wurden ebenfalls in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Niederschlagswasserabgabe 2025 stand dagegen der endgültige Bescheid noch aus, sodass der hierfür berechnete Betrag i. H. v. 2.396 TEUR der Rückstellung zugeführt wurde. Der Gesamtbetrag der Rückstellung für die Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe beläuft sich insgesamt auf 18.440 TEUR und fällt damit gegenüber dem Vorjahr um 772 TEUR geringer aus.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Hierbei handelt es sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Aus dem Vorjahr war noch eine Rückstellung i. H. v. 483 TEUR für zwei Maßnahmen vorhanden, die weiterhin als notwendig beurteilt wurden. Seit der Rückstellungsbildung für diese beiden Maßnahmen ist jedoch mittlerweile ein langjähriger Zeitraum verstrichen, sodass sich der Umfang der Sanierung in der Zwischenzeit deutlich erhöht hat. Deshalb wurde von der Abteilung „Planung und Projektmanagement“ der Abwasserreinigung entschieden, die genannten Maßnahmen im Rahmen von Investitonsprojekten durchzuführen. Dadurch ist der Grund für die Rückstellung entfallen. Mit Zustimmung der Werkleitung wurde der zurückgestellte Betrag i. H. v. 325 TEUR für die Asbestsanierung und Erneuerung der Wärmedämmung eines Fauleis sowie i. H. v. 158 TEUR für die Betonsanierung des Aufzugsturms der Schlammfaulung im KW 1, somit ein Gesamtbetrag i. H. v. 483 TEUR, zum Bilanzstichtag erfolgswirksam aufgelöst. Die Rückstellung für ausstehende Instandhaltungsmaßnahmen ist damit vollständig abgegolten. Es besteht zwar weiterhin eine Rückstellungspflicht für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, allerdings nur, wenn diese im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Falls während dieses Zeitraums die Nachholung jedoch nicht erfolgt, sondern erst nach dem 31.03. des Folgejahres, besteht ein Aktivierungsverbot. Da ein Durchführungstermin im Zeitpunkt der Rückstellungsbildung bei SUN maximal vage bekannt ist, wird auf die Bildung entsprechender Rückstellungen verzichtet.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2025 erbracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 43,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Dies wird durch die anhaltend hohe Investitionstätigkeit bedingt. Zudem wurde ein Darlehen der Sparkasse Nürnberg durch Umschuldung i. H. v. 9,5 Mio. EUR vollständig abgelöst. Zum Jahresende 2025 vollständig getilgt war das Darlehen mit der Sachkontonr. 41067 (Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW).
Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2025 1 EUR = 1,0321 USD
bewerteter
fortgeführter
Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo
Saldovortrag 01.01.2025 EUR Darlehenssaldo EUR
per 02.01.2025 per 02.01.2025 EUR
per 02.01.2025
per 31.12.2025
32.901.391,66 2.142.745,13 0,00 35.044.136,79 30.972.581,32
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2025: -4.071.555,47
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2025 1 EUR = 1,1750 USD
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00
Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2025 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle wird der zum Bilanzstichtag vorhandene Payerswap mit seinem Marktwert dargestellt.
ausstehender Buchwert
Marktwert per
Nominalbetrag des Zins- Darlehens Grundgeschäft
Laufzeit 31.12.2025
Payerswaps in satz % -konto-Nr. per 31.12.2025
EUR
TEUR TEUR
1.250 15.02.09 - 15.02.28 40.584,75 4,400 41066 3.937
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterverrechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 464 TEUR, welche nach einem Einbruch in 2024 im laufenden Berichtsjahr wieder deutlich gestiegen sind (+155 TEUR). Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Bauaufsichten liegen mit 40 TEUR dagegen um 124 TEUR unter dem Vorjahreswert. Der für die Weiterverrechnung von Winterdienstarbeiten erzielte Erlös bewegt sich, wegen anhaltend milderer Winter, mit 155 TEUR auf Vorjahresniveau. Die von der Abteilung Grundstückentwässerung erzielten Erlöse für Planprüfungsgebühren liegen mit 113 TEUR um 13 TEUR unter dem Wert des Jahres 2024. Für den Personalkostenersatz fielen in 2025 Erlöse i. H. v. 278 TEUR an, wobei alleine ein Betrag von 250 TEUR für zusätzliche Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Schulen durch die Umweltanalytik erzielt wurde. Die restlichen Erlöse auf diesem Konto ergeben sich durch Erstattung von Mutterschaftsgeldern, Zuschüsse für Bundesfreiwilligendienstleistende und Arzneimittelrabatte. Mit 74 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Im Vorjahr lag dieser Wert aufgrund von Einmalkosten um 39 TEUR höher. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt der SUN. Weiterhin wurden Erlöse für die Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken und Parkflächen, sowie für die Nutzung von Kanälen durch Datenleitungen fremder Dritter i. H. v. rund 58 TEUR erzielt.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. insgesamt 7.572 TEUR betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.887 TEUR). Deutlich tragen auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 2.259 TEUR zu der Gesamtsumme bei. Die höchste Auflösung fand dabei mit 1.624 TEUR bei den Rückstellungen für die Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe statt. Nicht unerheblich waren auch die Auflösung der Rückstellung für fehlende Kosten (37 TEUR) und der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten (35 TEUR). Die restliche Rückstellung für Instandhaltung i. H. v. 483 TEUR wurde aufgelöst, da die zurückgestellten Maßnahmen nach jüngster Entscheidung als Investionsmaßnahme und nicht im Unterhalt abgewickelt werden. Aus der Auflösung der Rückstellung von zu erwartenden Erstattungen an Gebührenzahler wurde ein Ertrag i. H. v. 58 TEUR erzielt. Die Erträge aus dem Abgang von Anlagengegenständen haben sich mit einem Betrag i. H. v. 144 TEUR gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Diese sind geprägt durch Verkäufe aus dem Fuhrpark und eines nicht mehr benötigten Laborgeräts. Die Erträge aus Zwangsgeldern fielen mit 92 TEUR geringer aus als im Vorjahr. Aufgrund einiger Versicherungsschäden ist der Ertrag aus Schadenersatzleistungen i. H. v. 69 TEUR im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Etwa halbiert haben sich dagegen die Erträge aus Vorjahren.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Abwasserabgabe (4.142 TEUR) dar, welche um 294 TEUR unter dem Vorjahreswert liegt. Die Minderung ergibt sich vor allem dadurch, dass die tatsächlichen Schmutzwassermengen hinter den Schätzungen der vorläufigen Bescheide zurückblieben. Die Position mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 4.024 TEUR, die gegenüber dem Vorjahr um 842 TEUR deutlich gestiegen sind. Ausschlaggebend hierfür sind Verwaltungskostenerstattungen i. H. v. 2.847 TEUR, welche aufgrund der Umstellung des Verteilungsschlüssels um 778 TEUR höher ausfielen, als in den Vorjahren. Diese Erhöhung ist als dauerhaft zu betrachten. Eine wesentliche Position nehmen die Abbruchkosten i. H. v. 1.284 TEUR in Anspruch und liegen damit um über 50 % über dem Wert des Vorjahres, sind jedoch von Einmaleinflüssen geprägt. Im Rahmen von Investitionsmaßnahmen fielen dabei Abbruchkosten bei Betriebsgebäuden i. H. v. 520 TEUR, bei Kanalisationsmaßnahmen 381 TEUR sowie an Betriebsanlagen der Klärwerke 338 TEUR an. Die Aufwendungen für Gutachten liegen mit einem Betrag i. H. v. 1.104 TEUR ebenfalls noch auf einem hohen Niveau, erreichen aber mit einer Aufwandsminderung i. H. v. 481 TEUR gegenüber dem Vorjahr auch den deutlichsten Rückgang in diesem Bereich. Mit einem Aufwand i. H. v. 952 TEUR sind die laufenden Aufwendungen für Software um 347 TEUR gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Ausschlaggebend sind hier Aufwendungen für Software zum Schutz des internen Netzwerks vor Cyberangriffen und zudem die zunehmende Tendenz von der Kauf- zur Mietsoftware.
Die Betriebskostenumlage für den Zweckverband Schwarzachtal erhöhte sich wiederum um 75 TEUR auf 300 TEUR in 2025. Allerdings steht hier im Raum, dass eine Korrektur der Abrechnung durch den Zweckverband erfolgen wird. Deutlich gesunken sind aufgrund des Betreiberwechsels während des Jahres 2025 die Aufwendungen für die Kantine und zwar um 40 TEUR auf nunmehr 91 TEUR. Die Aufwandserhöhung auf 70 TEUR bei den Dokumentationskosten ist auf die begonnene Digitalisierung von Planunterlagen der Abteilung „Gebühren und Beiträge“ zurückzuführen, die in den nächsten Jahren einen immer höheren Stellenwert einnehmen wird.
Finanzergebnis
Die Zinserträge wurden im laufenden Berichtsjahr vor allem durch die Abzinszung von Rückstellungen erzielt (458 TEUR) sowie durch Zinserträgen für Guthaben des beim Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg geführten Betriebsmittelkontos (32 TEUR). Hinzu kommen noch anteilige Zinserträge aus einem mit Negativzinsen unterlegten Darlehen (12 TEUR). Schließlich fließen in diese Position noch Zinserträge aus gestundeten Forderungen (7 TEUR) und für den restlichen Betriebsmittelkredit an KSVN GmbH (4 TEUR) ein.
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (6.586 TEUR) und Derivate (26 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen erhöhten den Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr um 599 TEUR. Im Vorjahr lag diese Erhöhung noch bei 1.772 TEUR und war damit im Berichtsjahr stark fallend. Begründen lässt sich dies durch den gebremsten Anstieg des Zinsniveaus sowie die etwa gleichbleibende Neuaufnahme von Darlehen. Der Zinsaufwand für Rückstellungen verringerte sich auf 12 TEUR und spielt in 2025 im Zinsaufwand kaum mehr eine Rolle. Aufwandsmindernd wirken sich die aktivierten Bauzeitzinsen aus (-1.111 TEUR). Diese sind nochmals um 132 TEUR höher als im Vorjahr ausgefallen, da der Gesamtbetrag der zum 31.12.2025 im Bau befindlichen Anlagen i. H. v. 77.193 TEUR immer noch auf einem hohen Niveau liegt.
Der auf dem vom Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto in Anspruch genommene Kontokorrentkredit wurde in 2025 in deutlich geringerm Maß in Anspruch genommen als im Vorjahr. In den Monaten Januar bis April 2025 war der Kontostand zum Monatsultimo jeweils noch negativ. Anschließend entwickelte sich der Kontostand vor allem durch die höheren Gebühreneinnahmen aufgrund der Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 positiv. Zudem wurde den weiterhin hohen Ausgaben für Investitonen durch die frühzeitige Aufnahme eines Darlehens über 19,5 Mio. EUR im April und einer weiteren Aufnahme über 24 Mio. EUR im Juli Rechnung getragen. Dadurch reduzierte sich der Aufwand für Kontokorrentzinsen im Gesamtjahr 2025 auf 197 TEUR und lag damit um 398 TEUR deutlich unter dem Vorjahreswert. Zudem wies der Kontostand zwischendurch immer wieder einen positiven Saldo aus, wodurch Zinserträge erzielt werden konnte, über die bereits bei den Zinserträgen berichtet wurde.
4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin (bis 28.02.2026) Dr. Silvia Kuttruff, Diplom-Kauffrau (seit 01.03.2026)
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2025 betrugen 208.546,36 EUR, die laufenden Versorgungsaufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen aus der Pensionsrückstellung, 69.718,87 EUR.
4.2. Werkausschuss (Stand: 31.12.2025)
Vorsitzender: Christian Vogel, SPD Stadtrat Florian Betz Die Piraten Stadträtin Jasmin Bieswanger SPD Stadtrat Mike Bock Bündnis90/Die Grünen Stadtrat Michael Feder AfD Stadtrat Lorenz Gradl SPD Stadtrat Gerhard Groh SPD Stadträtin Inga Hager ÖDP Stadtrat Dr. Otto Heimbucher CSU Stadtrat Werner Henning CSU Stadtrat Alexander Kahl Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Christine Kayser SPD Stadtrat Michael Kraus CSU Stadtrat Cengiz Sahin Bündnis90/Die Grünen Stadtrat Kilian Sendner CSU Stadtrat Ümit Sormaz FDP Stadtrat Markus Tischner CSU
Werkausschuss (ab 06.05.2026)
Vorsitzender: Dr. Nasser Ahmed Stadtrat Daryl Aiwohi AfD Stadträtin Jasmin Bieswanger SPD Stadtrat Theo Deinlein CSU Stadtrat Dr. Wolfgang Dörner AfD Stadträtin Kathrin Flach Gomez Die Linke Stadtrat Gerhard Groh SPD Stadtrat Dr. Otto Heimbucher CSU Stadtrat Werner Henning CSU Stadtrat Alexander Kahl Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Christine Kayser SPD Stadtrat Michael Kraus CSU Stadtrat Lukas Küffner Piraten & Humanisten Stadtrat Dr. Robert Mahler Freie Wähler Stadträtin Vanessa Pirner CSU Stadtrat Cengiz Sahin Bündnis90/Die Grünen Stadtrat Marc Schüller Ökologische Fraktion Stadtrat Markus Tischner CSU
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung.
4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2025
Personenbezogen
Beamte 19 Verwaltungsbeschäftigte 243 gewerblich Beschäftigte 173
Zwischensumme Stammpersonal: 435
Auszubildende 23 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 0
Summe: 458
Anlage 1: Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2025 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2025 | Anfangsstand 01.01.2025 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle I. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.473.213,85 | 132.934,42 | 0,00 | 0,00 | 8.606.148,27 | 7.525.899,64 |
| II. Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, 1. Betriebs- und anderen Bauten 2. unbebaute Grundstücke 3. Abwasserreinigungsanlagen 4. Abwassersammlungsanlagen Maschinen und maschinelle 5. Anlagen 6. Fahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- 7. ausstattung 8. Anlagen im Bau | 122.233.129,14 895.032,96 349.754.661,06 933.115.269,41 9.223.858,14 9.913.724,60 21.627.692,62 93.509.213,16 | 766.540,00 0,00 588.972,20 2.799.963,35 11.817,74 869.371,73 1.407.390,34 46.996.676,86 | 442.410,32 0,00 363.922,83 1.966,45 15.313,99 831.146,72 1.194.879,96 0,00 | +9.523.334,94 0,00 +15.345.719,50 +38.176.647,53 +51.603,64 0,00 +215.131,98 -63.312.437,59 | 132.080.593,76 895.032,96 365.325.429,93 974.089.913,84 9.271.965,53 9.951.949,61 22.055.334,98 77.193.452,43 | 80.691.339,03 0,00 305.163.545,06 472.639.269,41 7.747.150,14 6.769.153,13 17.491.468,98 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 1.540.272.581,09 | 53.440.732,22 | 2.849.640,27 | 0,00 | 1.590.863.673,04 | 890.501.925,75 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile verbundene 1. Unternehmen 2. Ausleihung KSVN | 25.000,00 2.150.000,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 25.000,00 2.150.000,00 | 24.999,00 2.149.999,00 |
| G e s a m t s u m m e | 1.550.920.794,94 | 53.573.666,64 | 2.849.640,27 | 0,00 | 1.601.644.821,31 | 900.202.823,39 |
- Spalte 6 ./. Spalte 11 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
In folgenden Positionen sind in der Spalte "Zugang" Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 937.902,00 Anlagen im Bau Reinigung: 173.348,00 Gesamt: 1.111.250,00
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr + | Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge - | Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2025 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2025 | am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres 01.01.2025 | Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) | Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 191.131,30 | 0,00 | 0,00 | 7.717.030,94 | 889.117,33 | 947.314,21 | 2,22 | 10,33 |
| 2.214.307,16 0,00 4.957.854,85 17.640.941,88 214.791,38 677.192,56 1.566.507,29 0,00 | 442.410,32 0,00 363.922,83 1.966,45 15.313,99 831.146,72 1.194.492,96 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 82.463.235,87 0,00 309.757.477,08 490.278.244,84 7.946.627,53 6.615.198,97 17.863.483,31 0,00 | 49.617.357,89 895.032,96 55.567.952,85 483.811.669,00 1.325.338,00 3.336.750,64 4.191.851,67 77.193.452,43 | 41.541.790,11 895.032,96 44.591.116,00 460.476.000,00 1.476.708,00 3.144.571,47 4.136.223,64 93.509.213,16 | 1,68 0,00 1,36 1,81 2,32 6,80 7,10 0,00 | 37,57 100,00 15,21 49,67 14,29 33,53 19,01 100,00 |
| 27.271.595,12 | 2.849.253,27 | 0,00 | 914.924.267,60 | 675.939.405,44 | 649.770.655,34 | 1,71 | 42,49 |
| 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 24.999,00 2.149.999,00 | 1,00 1,00 | 1,00 1,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 |
| 27.462.726,42 | 2.849.253,27 | 0,00 | 924.816.296,54 | 676.828.524,77 | 650.717.971,55 | 1,71 | 42,26 |
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2025 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2025 | Anfangsstand 01.01.2025 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle Vermögens- I. gegenstände 1. b. Zuwendung II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge b. Zuwendungen 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen c Anteile Dritter 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen c. Anteile Dritter | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.687.739,57 171.869.197,68 71.894.565,52 28.487.422,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.550.863,09 1.198.901,98 2.084.861,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.687.739,57 173.420.060,77 73.093.467,50 30.572.283,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.383.810,57 105.477.641,68 27.960.512,52 6.798.572,10 0,00 876,05 80.000,00 |
| Summe Beiträge Summe Zuwendungen Summe Anteile Dritter | 235.385.792,45 128.249.049,34 28.567.422,10 | 1.550.863,09 1.198.901,98 2.084.861,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 236.936.655,54 129.447.951,32 30.652.283,10 | 168.994.236,45 84.010.931,34 6.878.572,10 |
| G e s a m t s u m m e | 392.202.263,89 | 4.834.626,07 | 0,00 | 0,00 | 397.036.889,96 | 259.883.739,89 |
1)Spalte 6 ./. Spalte 11 2)(Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3)(Spalte 12 x 100) : Spalte 6
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr | Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) - | Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) | Endstand 31.12.2025 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2025 | am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 01.01.2025 | Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) | Durchschnitt- licher Rest- b uchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 0,00 0,00 0,00 0,00 191.085,00 2.753.077,09 1.397.433,26 545.287,00 0,00 78,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.574.895,57 108.230.718,77 29.357.945,78 7.343.859,10 0,00 954,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 112.844,00 65.189.342,00 43.735.521,72 23.228.424,00 0,00 58,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 303.929,00 66.391.556,00 43.934.053,00 21.688.850,00 0,00 136,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,34 1,59 1,91 1,78 0,00 7,71 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,20 37,59 59,84 75,98 0,00 5,73 0,00 |
| 2.753.077,09 1.588.596,26 545.287,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 171.747.313,54 85.599.527,60 7.423.859,10 | 65.189.342,00 43.848.423,72 23.228.424,00 | 66.391.556,00 44.238.118,00 21.688.850,00 | 1,16 1,23 1,78 | 27,51 33,87 75,78 |
| 4.886.960,35 | 0,00 | 0,00 | 264.770.700,24 | 132.266.189,72 | 132.318.524,00 | 1,23 | 33,31 |
Beiträge 55300 3.298.364,09
Zuwendungen 55400 1.588.596,26
Gesamtsumme 4.886.960,35
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2025
| Art der Verbindlichkeit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten Summe: | Gesamtbetrag 2025 EUR 304.367.916,54 11.663.320,76 5.983.171,18 458.302,90 | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 32.979.454,14 109.875.904,08 161.512.558,32 11.662.814,38 506,38 0,00 5.983.171,18 0,00 0,00 458.302,90 0,00 0,00 | Gesamtbetrag 2024 EUR 291.212.041,00 13.583.416,16 7.462.179,71 495.269,98 | Veränderung zum Vorjahr in EUR in % 13.155.875,54 +4,5% -1.920.095,40 -14,1% -1.479.008,53 -19,8% -36.967,08 -7,5% | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 322.472.711,38 | 51.083.742,60 | 109.876.410,46 | 161.512.558,32 | 312.752.906,85 | 9.719.804,53 | +3,1% |
Lagebericht 2025
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
- Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 10 6. Lage der Liquidität 11
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 12
- Marktrisiken 12 2. Betriebsrisiken 12 3. Risikomanagement 13 4. Umweltbelange 13 5. Risiken aus dem Finanzbereich 13 6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs und der Lage im Nahen Osten 13 7. Risiken der Preisentwicklung 14 8. Chancen 15
V. Prognosebericht 16
- Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 16 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
- Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigs- 17 ten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
Am 31.12.2025 lebten 547.673 Menschen in Nürnberg. Davon waren 99,9 % an die städtische Kanalisation angeschlossen. Die eigentumsberechtigten Personen der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.722 Personen wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen Kalchreuth Oberasbach Schwaig Stein Wolkersdorf (Stadt Schwabach) Heroldsberg sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die genannten, angeschlossenen Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 63.189 Personen 11,53 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Menschen.
Auf Basis einer Zweckvereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein.
Das städtische Entwässerungssystem hat eine Länge von 1.488 km, davon entfallen 1.473 km auf Kanäle einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Bei den übrigen 12 km handelt es sich um oberflächennahe Ableitungen und Drainagen bzw. Sickeranlagen. Zum städtischen Kanalnetz gehören auch 35 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 567.275 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte) Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 67,0 Mio. m³ (Vorjahr 73,5 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch Stabsstellen für Öffentlichkeitsarbeit und Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme und das Team Projektsteuerung (Hochbau).
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement. Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation Finanzen und Rechnungswesen Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Mit dem Projekt „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) war SUN an einem geförderten Forschungsund Entwicklungsprojekt beteiligt. Das Projekt endete am 31.10.2017; der Abschlussbericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt.
Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben der Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbrennung mit anschließender Aschelagerung zur späteren Phosphorrückgewinnung aufgegeben.
Der von SUN gewährte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 sowie 2021 durch Forderungsverzichte bereinigt.
Die KSV GmbH stellte im Jahr 2022 den Geschäftsbetrieb ein, da mit der Entscheidung, keine Klärschlammverbrennung im Stadtgebiet Nürnberg zu errichten, ihr Geschäftszweck entfiel. Die Gesellschaft wurde zunächst zur weiteren Marktbeobachtung aufrechterhalten. Da eine Revitalisierung nicht mehr zu erwarten war und die laufenden Kosten nicht mehr wirtschaftlich erschienen, wurde am 10.12.2025 dem Stadtrat vorgeschlagen, die Gesellschaft durch Vermögensübertragung nach § 174 ff. UmwG auf die Stadt Nürnberg zu übertragen und anschließend dem Vermögen SUN zuzuordnen.
Die notarielle Beurkundung sowie die Löschung im Handelsregister erfolgten noch im Dezember 2025; die Löschung wurde am 30.12.2025 vollzogen.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Eine spürbare wirtschaftliche Erholung in Deutschland bleibt weiterhin aus. Zwar sehen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute nach mehreren schwachen Jahren eine leichte Stabilisierung, für 2026 wird jedoch lediglich ein preisbereinigtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,6 % erwartet. Die Bundesregierung geht von 0,5 % aus. Belastend wirken weiterhin hohe Energie- und Arbeitskosten sowie geopolitische Unsicherheiten, insbesondere durch gestiegene Energiepreise infolge internationaler Krisen. Die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen bleibt daher verhalten. Die Inflation wird nach dem Rückgang im Vorjahr für 2026 wieder höher eingeschätzt und voraussichtlich bei rund 2,7 % liegen. Im März 2026 zog die Inflationsrate bereits deutlich an und lag bei 2,7 %, insbesondere aufgrund gestiegener Energiepreise. Positive Impulse kommen vor allem aus staatlichen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Ob diese ausreichen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Belebung zu erreichen, bleibt abzuwarten.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 25.843 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+26.169 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 756 TEUR gesunken, ebenso wie die sonstigen Forderungen, die um 59 TEUR rückläufig sind. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg verzeichnen einen leichten Zuwachs um 265 TEUR.
Das infolge des Jahresergebnisses 2025 gestiegene Eigenkapital und die insgesamt gestiegenen sonstigen Rückstellungen (+4.246 TEUR), denen rückläufige Rückstellungen für Pensionen (-922 TEUR) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Im Gegensatz zu den gestiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.156 TEUR) sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt erneut leicht (-1.479 TEUR) gesunken.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 21,4 % (Vj.: 20,3 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse (TEUR) | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 88.496 -3.870 11.806 520 3.351 6.501 595 1.248 108.647 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 62.647 | 60.439 | 61.304 | 88.174 | |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | 14.964 | 14.477 | 17.436 | -2.357 | |
| Straßenentwässerungsanteil | 10.481 | 11.042 | 10.351 | 11.957 | |
| Starkverschmutzergebühren | 1.004 | 472 | 452 | 536 | |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.198 | 3.409 | 3.083 | 4.492 | |
| Gebühren für Analytik | 3.062 | 3.415 | 3.234 | 3.636 | |
| sonstige Entgelte | 352 | 545 | 668 | 660 | |
| weitere Umsatzerlöse | 1.105 | 995 | 1.033 | 1.196 | |
| Gesamt | 96.813 | 94.794 | 97.561 | 108.294 |
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2024 (108.294 TEUR) um 353 TEUR auf 108.647 TEUR. Die veranlagte Frischwassermenge ist erneut leicht angestiegen (+367 TEUR). Die diesjährige Zuführung zur Rückstellung für Gebührenerstattung 3.870 TEUR liegt leicht über dem Vorjahresniveau und dient dazu, die Gebühr über den gesamten Gebührenzeitraum der Jahre 2024 – 2027 stabil zu halten. Der Straßenentwässerungsanteil liegt weiterhin stabil und etwas über dem Planniveau. Die Starkverschmutzergebühr entwickelt sich seit dem Weggang eines industriellen Kunden stabil und beträgt in diesem Jahr 520 TEUR (Vorjahr 536 TEUR). Der Rückgang bei den Gebühren von umliegenden Gemeinden (- 1.141TEUR) ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2024 Nachzahlungen enthalten waren und 2025 eine erhebliche Rückzahlung für das Jahr 2024 (insgesamt 238 TEUR) zu leisten war.
| Umsatzerlöse (TEUR) | IST 2025 | Plan 2025 | Diff. Plan zu IST | IST 2024 | Diff. IST 2025 zu 2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 88.496 | 85.645 | 2.851 | 88.174 | 322 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | -3.870 | 0 | -3.870 | -2.357 | -1.513 |
| Straßenentwässerungsanteil | 11.806 | 11.200 | 606 | 11.957 | -151 |
| Starkverschmutzergebühren | 520 | 500 | 20 | 536 | -16 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.351 | 3.750 | -399 | 4.492 | -1.141 |
| Gebühren für Analytik | 6.501 | 3.514 | 2.987 | 3.636 | 2.865 |
| sonstige Entgelte | 595 | 500 | 95 | 660 | -65 |
| weitere Umsatzerlöse | 1.248 | 945 | 303 | 1.196 | 52 |
| Gesamt | 108.647 | 106.054 | 2.593 | 108.294 | 353 |
Die Umsatzerlöse insgesamt (108.647 TEUR) sind um 2.593 TEUR höher ausgefallen als geplant (106.054 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass sich die Einleitungsgebühren für Schmutzwasser besser entwickelt haben als zum Zeitpunkt der Planung absehbar (+2.851 TEUR). Die Gebühreneinnahmen aus den umliegenden Gemeinden liegen aufgrund der genannten Rückzahlung in Höhe von 238 TEUR insgesamt 399 TEUR unterhalb des Planansatzes. Die übrigen Positionen bewegen sich etwa auf dem Niveau der geplanten Ansätze. Die Gebühren für Analytik liegen mit 6.501 TEUR um 2.987 TEUR über dem geplanten Ansatz. Grund hierfür ist eine Erstattung der Stadt Nürnberg für Verluste aus Vorjahren in Höhe von 2.833 TEUR.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
120.000
| 2021 62.647 | 2022 60.439 | 2023 61.304 | 2024 88.174 | 2025 88.496 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straßenentwässerungsanteil Starkverschmutzergebühren Gebühren von umlieg. Gemeinden | 10.481 1.004 3.198 | 11.042 472 3.409 | 10.351 452 3.083 | 11.957 536 4.492 | 11.806 520 3.351 |
| weitere Umsatzerlöse sonstige Entgelte | 1.105 352 | 995 545 | 1.033 668 | 1.196 660 | 1.248 595 |
| Gebühren für Analytik Rückstellung für Gebührenerstattungen | 3.062 14.964 | 3.415 14.477 | 3.234 17.436 | 3.636 -2.357 | 6.501 -3.870 |
| Gesamt | 96.813 | 94.794 | 97.561 | 108.294 | 108.647 |
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren sowie der zugrunde liegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellt sich wie folgt dar:
| Einleitungsgebühren (TEUR) | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veranlagte Frischwassermenge | 29.628 | 28.211 | 28.734 | 28.804 | 28.956 |
| Schmutzwassergebühr | 1,67 | 1,67 | 1,67 | 2,42 | 2,42 |
| Summe Schmutzwassergebühr | 49.478 | 47.113 | 47.985 | 69.706 | 70.073 |
| Veranlagte Grundflächen | 28.577 | 28.633 | 28.735 | 28.722 | 28.869 |
| Niederschlagswassergebühr | 0,43 | 0,43 | 0,43 | 0,60 | 0,60 |
| Summe Niederschlagswassergebühr | 12.288 | 12.312 | 12.356 | 17.233 | 17.321 |
| sonstige Einleitungsgebühren | 881 | 1.014 | 963 | 1.235 | 1.101 |
| Summe Einleitungsgebühren | 62.647 | 60.439 | 61.304 | 88.174 | 88.496 |
| Erträge gesamt (TEUR) | IST 2025 | Plan 2025 | Diff. Plan zu IST | D IST 2024 | iff. IST 2025 zu 2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 108.647 | 106.054 | 2.593 | 108.294 | 353 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 4.417 | 3.650 | 767 | 3.590 | 826 |
| sonstige betriebliche Erträge | 7.572 | 4.896 | 2.676 | 5.976 | 1.596 |
| Gesamt | 120.636 | 114.600 | 6.036 | 117.861 | 2.775 |
Die Erträge liegen mit 120.636 TEUR um rund 6.036 TEUR über dem Planansatz (114.600 TEUR) für das Jahr 2025. Hauptursache dafür ist die veranlagte Frischwassermenge, die sich besser entwickelt hat als erwartet. Bei den aktivierten Eigenleistungen ist die Verbesserung auf eine gestiegene Investitionstätigkeit zurückzuführen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen sind gestiegene Erträge aus Zwangsgeldern (+66 TEUR), Erträge aus Abgang für Anlagen (+104 TEUR), eine höhere Auflösung von Sonderposten (+243 TEUR) sowie die Auflösung von Rückstellungen (+2.159 TEUR) die wesentlichen Ursachen für das erhöhte Ertragsvolumen.
2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| IST | IST | IST | IST | IST | |
| Materialaufwand incl. Instandhaltung | 26.158 | 23.601 | 26.833 | 27.952 | 25.150 |
| Personalaufwand und Sozialabgaben | 28.217 | 28.142 | 29.707 | 32.205 | 34.252 |
| Abschreibungen | 23.365 | 23.524 | 24.604 | 25.507 | 27.463 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 11.455 | 12.291 | 12.908 | 13.539 | 14.464 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | -23 | -28 | -30 | -88 | -513 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.570 | 3.254 | 4.722 | 5.847 | 6.223 |
| sonstige Steuern | 254 | 341 | 289 | 722 | 732 |
| Summe | 94.996 | 91.125 | 99.033 | 105.684 | 107.771 |
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Aufwendungen
(in TEUR) 120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 28.217 | 28.142 | 29.707 | 32.205 | 34.252 |
| Zinsergebnis | 5.547 | 3.226 | 4.692 | 5.759 | 5.710 |
| Abschreibungen | 23.365 | 23.524 | 24.604 | 25.507 | 27.463 |
| sonstiger betr. Aufwand und Steuer | 11.709 | 12.632 | 13.197 | 14.261 | 15.196 |
| Sachaufwand | 26.158 | 23.601 | 26.833 | 27.952 | 25.150 |
| Gesamtaufwand | 94.996 | 91.125 | 99.033 | 105.684 | 107.771 |
Der Materialaufwand (25.150 TEUR) ist insgesamt um 2.802 TEUR gesunken. Die Kosten für Chemikalien (-87 TEUR) und Materialverbrauch (+184 TEUR) bewegen sich weitgehend stabil auf Vorjahresniveau. Im Bereich der bezogenen Leistungen ist ebenfalls ein Kostenrückgang von 1.055 TEUR zu verzeichnen, für den die gesunkenen Kosten bei der Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (-725 TEUR) und Instandhaltung der Maschinen (-540 TEUR) im Klärwerk verantwortlich sind. Die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-112 TEUR) und die Instandhaltung der Haustechnik (-99 TEUR) sind ebenfalls leicht gesunken.
Die Kosten bei der Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll sind stabil (+2 TEUR). Die Stromkosten sanken gegenüber dem Vorjahr um 1.752 TEUR. Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 925 TEUR angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg ist der Anstieg für städtische Dienstleistungen (+842 TEUR). In den Bereichen sonstige personalbedingte betriebliche Aufwendungen (+51 TEUR) und sonstiger betrieblicher Aufwand (+71 TEUR) liegen die Steigerungen in einem moderaten Bereich. Hier waren Kostensteigerungen für Softwarenutzung (+347 TEUR) und Abbruchkosten für Anlagen (+441 TEUR) bestimmend, rückläufige Kosten sind dagegen bei Gutachterkosten (- 480 TEUR) und der Abwasserabgabe (-293 TEUR) zu verzeichnen.
Die Abschreibungen sind um +1.955 TEUR auf insgesamt 27.463 TEUR angestiegen. Dies ist auf die ansteigende Investitionstätigkeit zurückzuführen und positiv zu bewerten.
Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und Einmalzahlungen auf insgesamt 34.252 TEUR (Vorjahr 32.205 TEUR) angestiegen.
Der Zinsaufwand spiegelt die veränderten Zinsen am Kreditmarkt wider (+375 TEUR). Dem Anstieg bei den Darlehenszinsen für den Kreditmarkt (+584 TEUR) und dem Aufwand aus Derivaten (+15 TEUR) stehen Rückgänge bei den Zinsen für kurzfristige Geldmittel (-398 TEUR), der Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen (-239 TEUR) sowie die gestiegenen Bauzeitzinsen (-132 TEUR) gegenüber.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 34.252 TEUR liegt um 2.047 TEUR (6,4 %) über dem Wert des Vorjahres (32.205 TEUR). Der Anstieg der Beschäftigtenentgelte (+1.115 TEUR) sowie die Rückstellung für die Altersversorgung (+711 TEUR) prägen das Ergebnis. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich ein Anstieg der Personalkosten um +4,0 %.
| Personalaufwand | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Veränderung ggü Vj. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | abs. | in % | |||||
| Beschäftigtenentgelt | 20.407 | 20.186 | 21.452 | 23.073 | 24.044 | 971 | 4,2% |
| Beamtenbezüge | 1.168 | 1.327 | 1.335 | 1.328 | 1.438 | 110 | 8,3% |
| Veränderung Rückstellungen | 152 | 144 | 74 | 5 | 39 | 34 | 634,1% |
| Soziale Abgaben | 4.472 | 4.439 | 4.680 | 5.236 | 5.584 | 348 | 6,6% |
| Altersversorgung | 3.530 | 3.381 | 3.386 | 3.572 | 3.445 | -127 | -3,6% |
| Rückstellungen f. Altersversorgung | -1.512 | -1.335 | -1.220 | -1.009 | -298 | 711 | -70,4% |
| Summe Personalaufwand | 28.217 | 28.142 | 29.707 | 32.205 | 34.252 | 2.047 | 6,4% |
| Weiterbildungsaufwand | 241 | 307 | 433 | 386 | 410 | 25 | 6,4% |
Der Weiterbildungsaufwand ist prozentual in gleichem Umfang wie der Personalaufwand gestiegen.
- Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 12.864 TEUR (Vj.: 12.177 TEUR) und damit um 687 TEUR über dem Ergebnis des Vorjahrs. Vom geplanten Gewinn (7.429 TEUR) weicht das Ergebnis um +5.435 TEUR ab. Diese Abweichung kommt durch 6.547 TEUR höhere Erträge (inkl. Zinserträge) und 1.113 TEUR niedrigere Aufwendungen (incl. Steuern) zustande. Bei den Erträgen ist dafür vor allem die höhere veranlagte Frischwassermenge (+1.005 Tm³ ggü. der Planung) mit +2.433 TEUR, die Nachverrechnung des Verlustausgleichs für das Labor aus Vorjahren (+ 2.833 TEUR) sowie die höheren aktivierten Eigenleistungen (+766 TEUR) ursächlich.
4. Entwicklung des Eigenkapitals
| Entwicklung des Eigenkapitals | 01.01.2025 | Zuführung | Ergebnis- verwendung | 31.12.2025 | Netto- veränderung |
|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | |||||
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rücklagen | |||||
| - Gewinnrücklage | 121.754 | 12.177 | 133.931 | 12.177 | |
| - Sonderrücklage | |||||
| Ergebnisvorträge | |||||
| Jahresergebnis | 12.177 | 12.864 | -12.177 | 12.864 | 687 |
| Gesamt Eigenkapital | 133.931 | 25.041 | -12.177 | 146.795 | 12.864 |
| Gesamtkapital | 658.858 | 684.701 | |||
| Eigenkapitalquote | 20,33% | 21,44% |
Mit Beschluss des Stadtrates vom 10.12.2025 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde das Jahresergebnis 2024 (12.177 TEUR) der Gewinnrücklage (nun 133.931 TEUR) zugeführt. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2025 auf 146.795 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 21,44% (Vorjahr 20,33%). Die Quote stellt sich als niedrig dar, ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (43.848 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (88.418 TEUR), die dem Eigenkapital als gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 40,76%.
5. Entwicklung der Rückstellungen
| Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) | 01.01.2025 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2025 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| originär | Zinsanteil | |||||
| 32.997 18.440 11.576 5.878 5.657 2.494 1.430 1.309 1.074 998 617 384 139 63 50 3 0 | ||||||
| Pensionen | 33.920 | 818 | -105 | |||
| Abwasserabgabe | 19.212 | 1.564 | 1.624 | 2.416 | ||
| Rückstellungen für Maßnahmen Dritter | 13.062 | 1.633 | 5 | 152 | ||
| Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) | 2.289 | 3.870 | -281 | |||
| ausstehende Rechnungen (Investitionen) | 4.086 | 2.133 | 3.704 | |||
| Beamtenbeihilfen | 2.035 | 519 | -60 | |||
| ausstehende Rechnungen (Unterhalt) | 521 | 309 | 37 | 1.255 | ||
| Gleitzeit-, Überstundenguthaben | 1.113 | 1.113 | 1.309 | |||
| Urlaubsguthaben | 1.000 | 1.000 | 1.074 | |||
| Rückstellung für Einleitungsgebühr | 1.107 | 239 | 58 | 188 | ||
| Rechtsstreitigkeiten | 98 | 1 | 35 | 555 | ||
| Altersteilzeit | 601 | 227 | 10 | |||
| Dienstjubiläen | 143 | 11 | 4 | 21 | -10 | |
| Jahresabschlusskosten | 64 | 63 | 1 | 63 | ||
| Aufbewahrungskosten Bilanz | 46 | 5 | -1 | |||
| Leistungsentgelt | 8 | 8 | 3 | |||
| Instandhaltung | 483 | 483 | ||||
| Gesamt Rückstellungen | 79.788 | 9.119 | 2.247 | 15.134 | -447 | 83.109 |
Die Entwicklung der Rückstellung ist detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 11 ff erläutert.
6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:
2025 2024 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 12.864 12.177
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 27.463 25.507 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -144 -73 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.887 -4.955 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 3.323 -640 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 493 -854 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -2.511 5.061
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.601 36.223
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 144 73 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -53.573 -49.702 Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 4.835 10.182
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -48.594 -39.447
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 53.000 46.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -39.668 -32.301
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13.332 13.699
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 1.339 10.475 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -6.250 -16.725
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.911 -6.250
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 469 243 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.380 -6.493
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.911 -6.250
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
-
Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
-
Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.
3. Risikomanagement
Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement eingeführt und im Jahr 2023 neu strukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Nunmehr erfolgt die Risikobewertung aufgeteilt in strategische Risiken von Gesamt-SUN und Prozessrisiken. Die strategischen Risiken sind globaler Art und betreffen unter anderem Unternehmensorganisation, Finanzen, Personal, Politik, Medien, Technologie, Beschaffung, Recht und Umfeld beziehungsweise Umwelt. Die Bewertung der strategischen Risiken erfolgt durch die operative Werkleitung. Bei den Prozessrisiken erfolgt eine kleinteiligere Bewertung auf Ebene der elf Prozesse des Integrierten Managementsystems der SUN. Diese Bewertung wird durch die jeweiligen Prozesseigner durchgeführt. Für die Bewertung der Risiken (Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Schadensauswirkung) wurde die Matrix der Risikobewertung aus GD-COM-702 ISMS-Handbuch (entnommen aus dem B3S) übernommen. Damit ist eine einheitliche Bewertung sichergestellt. Die Risikobewertung wird jährlich überprüft. Im Managementreview werden darauf basierend die Wirksamkeit und Angemessenheit des Umgangs mit Risiken und Chancen bewertet.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht, integriert in den Jahresbericht, wird im 2-jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente im Einzelfall sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind: Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap), Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. Der Einsatz von Derivaten ist derzeit von untergeordneter Bedeutung.
- Risiken aufgrund des Ukrainekriegs, der Lage im Nahen Osten, neuer Regulierungen der
EU und der US-Zollpolitik
Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben auch im Berichtsjahr von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die angespannte Lage im Nahen Osten sowie zunehmende handelspolitische Spannungen, insbesondere auch durch die US-Zollpolitik verursacht, wirken sich mittelbar auch auf kommunale Infrastrukturbetriebe wie SUN aus, weil diese indirekt zu Preissteigerungen und Marktverwerfungen führen.
Darüber hinaus führen unterbrochene Lieferketten (aktuell z.B. durch die Blockade der Straße von Hormus) zu eingeschränkten Verfügbarkeiten von technischen Komponenten sowie gestiegenen Beschaffungs- und Transportkosten und damit zu Risiken bei Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Neue regulatorische Vorgaben auf EU-Ebene – insbesondere im Bereich der Abwasserbehandlung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Umsetzung von Klima- und Umweltzielen – führen zu zusätzlichen Investitions- und Dokumentationsanforderungen. Insbesondere die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und damit steigende Anforderungen an Spurenstoffelimination, Phosphorrückgewinnung und Klimaneutralität können künftig erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Ein wesentliches Risiko besteht weiterhin in der Volatilität der Energiepreise. Zwar war der Strompreis im Berichtszeitraum rückläufig, jedoch besteht im Zeitpunkt der Berichtserstellung wieder Grund zu der Annahme, dass es erneut zu erheblicher Preisvolatilität am Energiemarkt kommen wird. Der Betrieb von Kläranlagen, Pumpwerken und Kanalnetzen ist energieintensiv, sodass Preissteigerungen beim Strom unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden Aufwendungen haben.
SUN begegnet dem Risiko steigender Preise durch gemeinsame Beschaffungen mit der Stadt Nürnberg, wo immer das möglich ist, eine vorausschauende Beschaffungsstrategie bei eigenen Ausschreibungen und Vergaben, Verträgen mit Verlängerungsoptionen bei Erstausschreibungen, längerfristigen Vertragsbindungen, sowie den weiteren Ausbau der Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung.
Insgesamt wird das Risikoniveau weiterhin als erhöht eingeschätzt.
8. Chancen
Die Generierung zusätzlicher Erlöse ist im Rahmen der kommunalen Aufgaben der SUN weiterhin nur in begrenztem Umfang möglich. Dennoch ergeben sich Chancen insbesondere durch die zunehmende Verschärfung wasserrechtlicher Anforderungen an kleinere Kommunen. Für diese wird der wirtschaftliche Betrieb eigener Kläranlagen zunehmend schwieriger, sodass sich weiteres Potenzial zur Gewinnung zusätzlicher Abwassergäste eröffnet.
Darüber hinaus gewinnt die nachhaltige Ausrichtung der Wasserwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interessenverband unter anderem für eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips ein. In einem ersten Verfahren dagegen (vor dem EuGH) ist die Pharmaindustrie aus formalen Gründen gescheitert, eine inhaltliche Prüfung fand nicht statt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Ein weiterer wesentlicher Zukunftsansatz liegt im strukturellen Umbau hin zu einer klimaresilienten Wasserbewirtschaftung. Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche sowie die Speicherung von Niederschlagswasser in urbanen Räumen nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ werden zunehmend als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Diese Entwicklungen können auch der SUN künftig helfen, kostenintensive Investitionen in zusätzliche Regenwasserrückhalteanlagen zu begrenzen oder zu vermeiden.
Zudem bieten technologische Weiterentwicklungen im Bereich energieeffizienter Maschinen- und Elektrotechnik sowie innovative Verfahren zur besseren Eigennutzung von Klärgas und der Abwärme des Abwassers als Energieträger erhebliche Potenziale. Sie unterstützen die SUN dabei, den Energieverbrauch zu senken, Betriebskosten langfristig zu stabilisieren und die Unabhängigkeit von externen Energieträgern weiter zu erhöhen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und wachsender Anforderungen an den Klimaschutz stellt dies eine wesentliche Chance für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung dar.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Monatsergebnis bis März 2026 vor. Daraus lassen sich bereits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erträge sind insgesamt um 8.445 TEUR gesunken. Insgesamt liegen die Umsatzerlöse um 7.317 TEUR unterhalb des Vorjahreswertes. Ursächlich dafür sind vor allem die Erlöse aus Abwasserbeseitigung (-5.159 TEUR), die durch niedrigere Erträge aus der Schmutzwassergebühr -2.087 TEUR und der noch nicht vereinnahmten Abschlagszahlung für den Straßenentwässerungsanteil (2.800 TEUR) verursacht sind. Die Erstattungen der Stadt für die Umweltanalytik (1.764 TEUR) und die aktivierten Eigenleistungen (-987 TEUR) lagen per 31.03.2026 noch nicht vor, so dass auch dies die Höhe der gesamten Umsatzerlöse belastet.
Der Aufwand ist insgesamt um 1.515 TEUR gestiegen. Beim Materialaufwand (-291 TEUR) liegen die Aufwendungen für Chemikalien ebenso wie die Materialaufwendungen und die Stromkosten aktuell etwa auf Vorjahresniveau. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen bleiben aktuell hinter dem Vorjahr zurück (-329 TEUR). Der Personalaufwand ist gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres erneut angestiegen (+344 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen deutlich über dem Vorjahresniveau (+1.329 TEUR). Ursächlich hierfür ist die Abwasserabgabe, die mit insgesamt 2.874 TEUR um +1.734 über dem Wert des Vergleichszeitraums (1.140 TEUR) liegt. Die Zinsaufwendungen sind leicht gesunken (-410 TEUR). Zusammenfassend ergibt sich per 31.03.2026 ein um 9.959 TEUR schlechteres Ergebnis als im Vergleichszeitraum 2025. Statt eines Gewinns i. H. v. 4.294 TEUR zum 31.03.2025 ergibt sich im Jahr 2026 zum gleichen Stichtag ein Verlust i. H. v. 5.665 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2026 – 2029 wird für 2026 mit einem Gewinn von 4.318 TEUR (2025: 7.430 TEUR) geplant. Die geplanten Umsatzerlöse liegen mit 107.246 TEUR über (+1.192 TEUR) dem Planansatz des Vorjahres mit 106.054 TEUR. Diesen stehen insgesamt erwartete Aufwandssteigerungen in Höhe von (+4.734 TEUR) gegenüber. Dabei entfallen auf die Personalkosten (+1.629 TEUR), die Abschreibungen (+1.200 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwand (+1.382 TEUR) sowie steigende Aufwendungen für Zinszahlungen (+1.518 TEUR). Lediglich bei den Materialaufwendungen wird von einer leicht (-995 TEUR) rückläufigen Belastung ausgegangen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2024 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 2,42 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch) Niederschlagswasser in Höhe von 0,60 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen.
Die Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattung wurde im Gebührenzeitraum (2020 – 2023) abgeschlossen. Die 56.626 TEUR wurden vollständig an den Gebührenzahler erstattet. Trotzdem ergab sich noch eine gebührenrechtliche Unterdeckung in Höhe von 2.017 TEUR, die in der Überleitungsrechnung ausgewiesen wurde. Für das Jahr 2025 errechnet sich eine Einstellung in die Gebührenrückstellung in Höhe von 3.589 TEUR. Zusammen mit dem Vortrag aus 2024 erhöht sich damit die Rückstellung auf einen Gesamtbetrag i. H. v. 5.878 TEUR.
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde ein neues Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten: Es wurden neun neue Dienstbarkeit eingetragen. Es wurde keine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
- Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 16.316 TEUR auf 77.193 TEUR (Vj. 93.509 TEUR) gesunken.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2025 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2026 bis 2029 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 85 bis 105 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2026 – 2029 im Bereich der Abwasserableitung (298 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Gebietssanierung Neunhof, die Erschließung des Baugebiets Wetzendorf und weitere Maßnahmen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem erfolgt die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof.
Bei der Abwasserreinigung (139 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt der Kläranlagenausbau sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk 2. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung der elektrischen Anlagen in Klärwerk 1 und 2 einschließlich der elektrischen Energieversorgung SUN und die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind im Klärwerk 1 die Modernisierung des Wasserwegs und der Prozessleittechnik, der Schwachlastbelegung, die Erneuerung der mechanischen Anlagen sowie der Technischen Gebäudeausrüstung. Im Klärwerk 2 erfolgt ebenfalls die Modernisierung der Prozessleittechnik und die technische Gebäudeausrüstung.
4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2025 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 459 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 23 Mitarbeitende in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 405,81 Beschäftigten (Vorjahr 399,61) unter dem Stellenplan (451,43).
Im Rahmen von Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung jeweils einzelfallbezogen.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess weiterhin schwierig.
| 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) | 451,43 | 441,93 | 439,93 | 436,43 |
| Istbesetzung Vollzeitäquivalente Beschäftigte (gesamt) befristete Beschäftigte Auszubildende | 405,81 459 3 23 | 399,61 445 3 19 | 397,02 439 3 20 | 400,51 440 7 20 |
31.12.2021
435,42
405,67
Anlage 1 (ungeprüft)
| Überleitungsrechnung (in TEUR) SUN Gesamt | 2021 Ist | 2022 Ist | 2023 Ist | 2024 Ist | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Jahresergebnis nach Handelsrecht | 10.654 | 13.630 | 9.463 | 12.177 | 12.864 |
| Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) Bruttoabschreibung für Abnutzung Nettoabschreibung | 4.880 -23.365 -18.485 | 4.863 -23.524 -18.661 | 4.868 -24.604 -19.736 | 4.955 -25.507 -20.552 | 4.887 -27.463 -22.576 |
| Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) | -5.547 | -3.226 | -4.691 | -5.759 | -5.710 |
| andere nicht gebührenfähige Ansätze | -3.556 | -2.725 | -2.909 | -2.200 | -2.281 |
| Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung Zinskosten auf Anlagevermögen Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge | -18.485 -23.328 5.798 | -18.661 -23.500 5.724 | -19.736 -24.324 5.728 | -20.552 -25.039 5.837 | -22.576 -26.029 5.953 |
| Nettozinskosten | -17.530 | -17.776 | -18.596 | -19.202 | -20.076 |
| gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung | 2.227 | 1.805 | 484 | 934 | 779 |
| Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) Ergebnisübertrag (KAG) kumuliertes Ergebnis (KAG) | 0 0 | 0 0 | -2.017 0 | 0 0 | 0 0 |
| 0 | 0 | -2.017 | 0 | 0 |
kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
Die Überleitungsrechnung zeigt, dass am Ende des Gebührenzeitraums (2020 – 2023) die vollständige Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattung aus vorangegangenen Zeiträumen (56.626 TEUR) nicht ausgereicht hat, um die Mindereinnahmen wegen des gesenkten Gebührenmaßstabs auszugleichen. Die fehlenden 2.017 TEUR sind im aktuellen Gebührenzeitraum auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG).
Anlage 2: Anlagen im Bau 2025
Im Bau befindliche Maßnahmen
| Projekt | Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2025 | EUR |
|---|---|---|
| 93102 | Kanalisation Bebauungsplangebiete | 431.359,36 |
| 93103 | Erschließung Baugebiet Wetzendorf | 391.010,18 |
| 93250 | Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen | 5.433.702,49 |
| 94800 | Kanalsanierung Gartenstadt | 430.464,98 |
| 95400 | Kanalerschließung | 103.481,24 |
| 95600 | Kanalbau | 685.414,09 |
| 95700 | Kanalauswechslung | 22.964.165,86 |
| I002 | Maßnahme Dritter | 802.648,42 |
| I005 | Kanalerschließung Tiefes Feld | 208.269,86 |
| I006 | Gebietssanierung Neunhof | 5.003.650,96 |
| I105 | Zerzabelshofsammler | 582.649,37 |
| I148 | Frankenschnellweg | 2.523.410,49 |
| I177 | Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik | 4.209.368,89 |
| I200 | Reinvestitionen Kanalbetrieb | 1.414.462,09 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 6.235.513,00 | |
| Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter | 11.576.171,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen | 62.995.742,28 |
| Projekt | Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2025 | EUR |
|---|---|---|
| 96700 | Kläranlagenausbau | 2.642.226,42 |
| I087 | Beleuchtungsanlagen KW 1 | 111.574,34 |
| I128 | Schutz Serverräume SUN | 3.360,00 |
| I156 | Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung | 1.421.575,21 |
| I157 | Elektrische Energieversorgung SUN | 275.455,21 |
| I175 | Grundleitungen Betriebsgelände SUN | 15.452,25 |
| I176 | Ertüchtigung der Schwachlastbelebung | 615.952,41 |
| I182 | Modernisierung Wasserweg KW 1 | 3.157.750,37 |
| I183 | Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung | 224.788,60 |
| I184 | Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 | 1.839.159,69 |
| I185 | Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 | 2.431.624,94 |
| I188 | KW 1-2 Modernisierung Prozessleittechnik | 53.415,72 |
| I190 | KW 1 Technische Gebäudeausrüstung | 11.925,00 |
| I191 | KW 2 Technische Gebäudeausrüstung | 4.080,00 |
| I193 | KW 1 Optimierung Kälteverbund | 114.920,05 |
| I194 | KW 2 Energiekonzept TGA | 3.270,00 |
| PI1127 | Vorbeugender Brandschutz | 53.297,94 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.217.882,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen | 14.197.710,15 |
| Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen | 77.193.452,43 |
|---|
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2025
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
Inhaltsverzeichnis Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2025 (ungeprüft) 3
Anlage 2 Technische Daten 2025 (ungeprüft) 4
Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2025
(ungeprüft)
| Ru- brik Beschreibung | Stadtent- wässerung IST 01-12/25 | Kauf- männischer Bereich IST 01-12/25 | Umwelt- analytik IST 01-12/25 | Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis IST 01-12/25 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Materialaufwand | 24.323.151,98 | 309.270,43 | 517.879,98 | 25.150.302,39 |
| 2. Löhne und Gehälter 3. Soziale Abgaben 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 18.696.672,63 3.799.769,94 1.944.746,95 | 3.422.509,51 1.051.829,11 830.865,94 | 3.401.680,24 732.790,62 371.140,48 | 25.520.862,38 5.584.389,67 3.146.753,37 |
| 5. Summe Personalaufwand | 24.441.189,52 | 5.305.204,56 | 4.505.611,34 | 34.252.005,42 |
| 6. Abschreibungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Steuern 9. Konzessions- und Wegeentgelte 10. Andere betriebliche Aufwendungen | 26.489.967,84 0,00 732.171,84 0,00 10.358.347,30 | 466.688,91 6.222.540,49 0,00 0,00 3.273.791,36 | 506.069,67 0,00 152,00 0,00 831.850,08 | 27.462.726,42 6.222.540,49 732.323,84 0,00 14.463.988,74 |
| 11. Summe 1. - 10. | 86.344.828,48 | 15.577.495,75 | 6.361.563,07 | 108.283.887,30 |
| 12. Gesamtbelastung 13. Gesamtentlastung | 68.062.622,37 -51.386.586,01 | 2.988.771,58 -18.015.008,90 | 10.558.090,90 -12.207.889,94 | 81.609.484,85 -81.609.484,85 |
| 14. Aufwendungen nach Entlastung 15. Betriebserträge insgesamt 16. Betriebsergebnis | 103.020.864,84 -113.178.123,45 -10.157.258,61 | 551.258,43 -131.165,09 420.093,34 | 4.711.764,03 -7.326.222,81 -2.614.458,78 | 108.283.887,30 -120.635.511,35 -12.351.624,05 |
| 17. Finanzerträge 18. Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -77.688,93 0,00 0,00 | -420.093,34 0,00 0,00 | -14.774,20 0,00 0,00 | -512.556,47 0,00 0,00 |
| 20. Unternehmensergebnis | -10.234.947,54 | 0,00 | -2.629.232,98 | -12.864.180,52 |
Anlage 2: Technische Daten
(ungeprüft)
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individuali-
sierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fanden acht Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden Angelegenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die gefassten Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 24. September 2025 werden die Regelungen zur Aufbauorganisation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 3. Juli 2025 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 26. Juni 2025 enthalten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 11. März 2026 zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwicklungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht eingehalten wurden.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe undden be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforderungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf aufbauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. November 2022) festgelegt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertiggestellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Umweltanalytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig etwa alle sechs Wochen Mahnungen versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterunternehmens KSVN. Das Vermögen der Tochtergesellschaft wurde, nach Genehmigung des Stadtrats, auf die Stadt Nürnberg übertragen und anschließend dem Vermögen der SUN zugeordnet. Im Dezember 2025 erfolgte die notarielle Beurkundung, die Löschung im Handelsregister wurde am 30. Dezember 2025 vollzogen.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt wer-
den können?
Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen thematisiert, die letzte Risikoinventur erfolgte im Monat Mai 2025 durch die mittlere und obere Führungsebene sowie die Werkleitung. Für die Durchführung der Risikobewertung besteht die Arbeitsanweisung AA-IMS-004 in der Fassung vom 4. März 2026. Zur einheitlichen Risikobewertung wurden die B3S (branchenspezifische Sicherheitsstandards) des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in die GD-COM-702 (ISMS Handbuch SUN) vom 1. Dezember 2025 übernommen.
Die bestehenden Maßnahmen erscheinen geeignet um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt?
Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen ein-
gesetzt werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführtwerden dürfen (z. B. an-
tizipatives Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats genehmigt. Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt. Die Abteilungsanweisung wurde zuletzt am 14. November 2022 geändert.
Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Produkte, z.B. Doppelswaps)
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht notwendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunabhängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2025 erfolgte die jährliche Überprüfung der Bank- und Kassenbestände zum 9. Oktober 2025.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsor-
gans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor-
den ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschusses nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor-
den sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses übereinstimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erfordernisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von Investitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der angefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un-
terlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt wor-
den?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsver-
pflichtungen finanziert werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Prüfungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darlehen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbunde-
nen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 1.199 von der öffentlichen Hand sowie weitere erfolgswirksam vereinnahmte Zuschüsse von TEUR 4 erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Kon-
zernunternehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zugrunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifiziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 a).
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, um die Ertragslage des Eigenbetriebs zu verbessern.
A. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
I. Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember 1995, zuletzt geändert am 5. Februar 2025.
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung; Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Verbandes Werkleitung
Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichberechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen.
Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
Werksauschuss
Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssatzung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist. Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Betriebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben.
Stadtrat
Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssatzung geregelt.
II. Wichtige Verträge
US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwerken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen Zweck gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B- Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 34,2 Mio. wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN ausgewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem. § 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben. Zins-und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lagebericht.
B. STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
INHALTSVERZEICHNIS
A. Wirtschaftliche Grundlagen ......................................................................................................... 1 B. Mehrjahresvergleich ................................................................................................................... 1 C. Ertragslage ................................................................................................................................. 2 D. Vermögenslage .......................................................................................................................... 3 E. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) .............................................................................................. 4
A. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründet. Zum 1. Januar 2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklaborsatzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
B. MEHRJAHRESVERGLEICH
| 2025 | |
|---|---|
| 108.647 | |
| 25.150 | |
| 23,1 | |
| 34.252 | |
| 31,5 | |
| 27.463 | |
| 12.864 | |
| 676.828 | |
| 132.266 | |
| 19,5 | |
| 19,5 | |
| 53.573 | |
| 684.701 | |
| 146.795 | |
| 21,4 | |
| -4.911 | |
| 36.601 | |
| 435 | |
| 79 |
2024 2023 2022 2021
Kennzahlen zur Ertragslage
Umsatzerlöse TEUR 108.294 97.561 94.794 96.813 Materialaufwand TEUR 27.952 26.833 23.601 26.158 von Umsatzerlöse % 25,8 27,5 24,9 27,0 Personalaufwand TEUR 32.205 29.707 28.142 28.218 von Umsatzerlöse % 29,7 30,4 29,7 29,1 Abschreibungen TEUR 25.507 24.604 23.524 23.365 Jahresergebnis TEUR 12.177 9.464 13.630 10.654
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 650.718 626.523 605.735 590.789 Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüssen zum 31.12. TEUR 132.318 127.091 127.475 126.931 Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonderposten zum 31.12. % 20,3 20,3 21,0 21,5 Investitionen in Anlagevermögen TEUR 49.702 45.392 38.471 38.523 Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 658.858 633.996 612.536 597.558 Eigenkapital zum 31.12. TEUR 133.931 121.754 112.290 98.660 Eigenkapitalquote zum 31.12. % 20,3 19,2 18,3 16,5 Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -6.250 -16.725 -4.713 -7.129 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 36.223 9.588 21.734 25.696
Personalbezogene Kennzahlen
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Stammpersonal) VK 426 417 414 417 Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 76 71 68 68
C. ERTRAGSLAGE
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2025 und 2024 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
2025 2024 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 108.647 90,0 108.294 91,9 353 0,3 Aktivierte Eigenleistungen 4.416 3,7 3.590 3,0 826 23,0 Sonstige betriebliche Erträge 7.572 6,3 5.977 5,1 1.595 26,7
| Betriebliche Erträge | 120.635 | 100,0 | 117.861 | 100,0 | 2.774 |
|---|
2,4
Materialaufwand 25.150 20,8 27.952 23,7 -2.802 -10,0 Personalaufwand 34.252 28,4 32.205 27,3 2.047 6,4 Abschreibungen 27.463 22,8 25.507 21,6 1.956 7,7 Sonstige betriebliche Aufwen- 14.464 12,0 13.539 11,5 925 6,8 dungen Sonstige Steuern 732 0,6 722 0,6 10 1,4
| Betrieblicher Aufwand | 102.061 | 84,6 | 99.925 | 84,7 | 2.136 |
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 18.574 | 15,4 | 17.936 | 15,3 | 638 |
2,1
3,6
Finanzergebnis -5.710 -5.759 49
| Jahresergebnis | 12.864 | 12.177 | 687 |
|---|
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 687 erhöht. Grund hierfür sind insbesondere der Rückgang der Materialaufwendungen sowie höhere sonstige betriebliche Erträge. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der Personalaufwendungen aus.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, insbesondere aus der Auflösung der Rückstellung für Abwasserabgabe.
Der Rückgang des Materialaufwands resultiert insbesondere aus geringeren Strombezugsaufwendungen sowie aus geringeren Aufwendungen für Instandhaltung.
Der Anstieg der Personalaufwendungen ergibt sich neben einer gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl aus Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht.
D. VERMÖGENSLAGE
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2025 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2024 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2025 31.12.2024 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 889 0,1 947 0,1 -58 -6,1 Sachanlagen 675.939 98,7 649.771 98,7 26.168 4,0
| 676.828 | 98,8 | 650.718 | 98,8 | 26.110 |
|---|
Langfristig gebundenes Vermögen 4,0
Vorräte 4.459 0,7 4.519 0,7 -60 -1,3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.906 0,3 2.663 0,4 -757 -28,4 Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 701 0,1 436 0,1 265 60,8 Übrige Forderungen und Abgrenzungen 338 0,0 279 0,0 59 21,1 Flüssige Mittel 469 0,1 243 0,0 226 93,0
| 7.873 | 1,2 | 8.140 | 1,2 | -267 |
|---|---|---|---|---|
| 684.701 | 100,0 | 658.858 | 100,0 | 25.843 |
Kurzfristig gebundenes Vermögen -3,3
3,9
Kapital
Eigenkapital 146.795 21,4 133.931 20,3 12.864 9,6 Sonderposten für Investitionszuschüsse 43.848 6,4 44.238 6,7 -390 -0,9 Sonderposten für Empfangene Ertragszuschüsse 88.418 12,9 88.080 13,4 338 0,4 Langfristige Rückstellungen 41.891 6,1 38.986 5,9 2.905 7,5 Darlehen 303.193 44,4 289.861 44,0 13.332 4,6
| 624.145 | 91,2 | 595.096 | 90,3 | 29.049 |
|---|
Langfristig verfügbares Kapital 4,9
Kurzfristige Rückstellungen 41.218 6,0 40.800 6,2 418 1,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.663 1,7 13.583 2,1 -1.920 -14,1 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 5.983 0,9 7.462 1,1 -1.479 -19,8 Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.692 0,2 1.917 0,3 -225 -11,7
| 60.556 | 8,8 | 63.762 | 9,7 | -3.206 |
|---|---|---|---|---|
| 684.701 | 100,0 | 658.858 | 100,0 | 25.843 |
Kurzfristig verfügbares Kapital -5,0
3,9
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 53.573 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibungen betrugen TEUR 27.463.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 12.864.
Im Berichtsjahr wurden drei neue Darlehen über insgesamt TEUR 53.000 neu aufgenommen. Die Tilgungen betrugen TEUR 39.668.
Der Anstieg der langfristigen Rückstellungen resultiert aus der Erhöhung der Rückstellung für Gebührenüberdeckung.
Zum 31. Dezember 2025 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 21,4 % (Vorjahr 20,3 %).
E. FINANZLAGE (KAPITALFLUSSRECHNUNG)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2025 2024 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 12.864 12.177 Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 27.463 25.507 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -144 -73 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.887 -4.955 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 3.323 -640 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 493 -854 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -2.511 5.061
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 36.601 |
|---|
36.223
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 144 73 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -53.573 -49.702 Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 4.835 10.182
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -48.594 |
|---|
-39.447
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 53.000 46.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -39.668 -32.301
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 13.332 |
|---|
13.699
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 1.339 10.475 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -6.250 -16.725
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -4.911 |
|---|
-6.250
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 469 243 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.380 -6.493
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -4.911 |
|---|
-6.250
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
- Geltungsbereich unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts- vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er- (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt- Auftrags sind stets unverbindlich. schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetdem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. zu. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät- 7. Mängelbeseitigung zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfülübernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück- Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach- treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann verständiger Personen zu bedienen. der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre- (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte- Textform. resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie- Nr. 9. ßenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflich- (2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber untet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge- verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprürungen hinzuweisen. che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite- Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei- ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußedes Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlarung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fälgen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wählen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt- HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstän- schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen. Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo- 4. Sicherung der Unabhängigkeit genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da- (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit tenschutz beachten. der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
· eßartsnegeetsreT
9. Haftung
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt- Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz- § 323 Abs. 2 HGB. werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein- findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts- Auftrags berechtigt. prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al- aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind Wirtschaftsprüfer geltend machen. esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan 1/14305 .frodlessüD
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(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be- (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerstehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Textform vereinbart werden. (4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha- (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kördensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der ein- der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol- a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer, gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge- Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, nommen werden. Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, (5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Liquidation und dergleichen und Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationserhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies pflichten. gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu- (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körzusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung per oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gelalle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen tend zu machen, bleibt unberührt. wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung (6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt. der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
12. Elektronische Kommunikation
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika- Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
13. Vergütung
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfordeden Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu- Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol- (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitelen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer- mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
14. Streitschlichtungen
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig- Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer keiten hinzuweisen. Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag- 15. Anzuwendendes Recht geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass Ansprüche gilt nur deutsches Recht. dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
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