← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (23.07.2026)
Sitzung gesamt öffentlich mit Nachreichung
Dr. Nasser Ahmed
Christine Kayser
Marcus König
Andreas Krieglstein
Cengiz Sahin
CSU-Stadtratsfraktion
SPD-Stadtratsfraktion
Stadtplanungsausschuss
Altstadt
St. Sebald
St. Lorenz
St. Johannis
St. Leonhard
St. Jobst
Gostenhof
Muggenhof
Eberhardshof
Sündersbühl
Schweinau
Gibitzenhof
Galgenhof
Steinbühl
Hasenbuck
Gleißhammer
Zerzabelshof
Dutzendteich
Mögeldorf
Laufamholz
Erlenstegen
Wöhrd
Maxfeld
Schoppershof
Ziegelstein
Buchenbühl
Thon
Wetzendorf
Schniegling
Großgründlach
Boxdorf
Kraftshof
Almoshof
Langwasser
Fischbach
Altenfurt
Moorenbrunn
Werderau
Gartenstadt
Eibach
Reichelsdorf
Katzwang
Kornburg
Worzeldorf
Gebersdorf
Höfen
Südstadt
Weststadt
Plärrer
Hauptmarkt
Flughafen
Verkehr & Mobilität
Rad- und Fußverkehr
Wohnen & Bauen
Stadtentwicklung & Planung
Schule & Bildung
Soziales & Gesundheit
Umwelt & Klima
Energie & Versorgung
Haushalt & Finanzen
Kultur, Sport & Freizeit
Wirtschaft & Arbeit
Digitalisierung & Verwaltung
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
23.07.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichÖffentliche Bekanntmachung
Sitzung gesamt öffentlich
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Berichtvorlage 3. BM/004/2026
Sachverhalt 3. BM/004/2026
Wohnungsmarktbeobachtung 2025 3. BM/004/2026
* TOP Ö 1.1 Bebauungspläne in der nordwestlichen Altstadt
Sitzungsvorlage Stpl/024/2026
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.03.2026 Stpl/024/2026
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.03.2026 Stpl/024/2026
Entscheidungsvorlage Stpl/024/2026
Bestandsaufnahme der nordwestlichen Altstadt, Stand 10.06.2026 Stpl/024/2026
* TOP Ö 1.2 Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A für ein Gebiet nördlich der
verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des
Grünzugs "Wetzendorfer Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632 je Gemarkung
Wetzendorf
Sitzungsvorlage Stpl/018/2026
Entscheidungsvorlage Stpl/018/2026
Übersichtsplan Stpl/018/2026
Entwurf der Satzung Stpl/018/2026
Entwurf der Begründung Stpl/018/2026
TOP Ö 2 Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße" für ein Gebiet zwischen
Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße, Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Sitzungsvorlage Stpl/025/2026
Entscheidungsvorlage Stpl/025/2026
Übersichtsplan Stpl/025/2026
Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Stand 16.06.2026
Stpl/025/2026
TOP Ö 3 Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Berichtvorlage Stpl/017/2026
Antrag_Perspektiven Reichelsdorf_CSU Stpl/017/2026
Bericht Stpl/017/2026
Detailanalyse Reichelsdorf Stpl/017/2026
2
3
4
5
210
214
219
333
337
338
340
348
349
353
354
356
360
372
376
378
379
439
442
444
447
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 23.07.2026, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Bericht
3. BM/004/2026
Ahmed, Nasser, Dr., 3. Bürgermeister
2.
Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West
und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Stpl/025/2026
Ahmed, Nasser, Dr., 3. Bürgermeister
3.
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Ahmed, Nasser, Dr., 3. Bürgermeister
4.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.06.2026,
öffentlicher Teil
3
Bericht
Stpl/017/2026
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 23.07.2026, um 15:00 Uhr
findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1.
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
2.
Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße" für ein Gebiet
zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße,
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
3.
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
4.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.06.2026,
öffentlicher Teil
Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Stadt Nürnberg, 06.07.2026
Marcus König
Oberbürgermeister
4
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
23.07.2026
5
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente
TOP Ö 1 Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Berichtvorlage 3. BM/004/2026
Sachverhalt 3. BM/004/2026
Wohnungsmarktbeobachtung 2025 3. BM/004/2026
TOP Ö 2 Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße" für ein Gebiet zwischen
Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße, Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Sitzungsvorlage Stpl/025/2026
Entscheidungsvorlage Stpl/025/2026
Übersichtsplan Stpl/025/2026
Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Stand 16.06.2026
Stpl/025/2026
TOP Ö 3 Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Berichtvorlage Stpl/017/2026
Antrag_Perspektiven Reichelsdorf_CSU Stpl/017/2026
Bericht Stpl/017/2026
Detailanalyse Reichelsdorf Stpl/017/2026
6
2
3
4
8
13
127
131
133
134
194
197
199
202
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 23.07.2026, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Bericht
3. BM/004/2026
Ahmed, Nasser, Dr., 3. Bürgermeister
2.
Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West
und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Stpl/025/2026
Heckel, Christa, Stadtbaudirektorin
3.
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Heckel, Christa, Stadtbaudirektorin
4.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.06.2026,
öffentlicher Teil
7
3
Bericht
Stpl/017/2026
Ö 1
Berichtsvorlage
3. BM/004/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Bericht
Betreff:
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Bericht:
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025, die vom Institut Quaestio- Forschung & Beratung
GmbH in Zusammenarbeit mit einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung
des Stabs Wohnen erarbeitet wurde, erscheint in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal. Der
Bericht bildet eine fundierte Datengrundlage für die städtische Wohnungspolitik und bietet
zugleich den Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarkts eine objektive Basis für
Planungs- und Entscheidungsprozesse. Durch die kontinuierliche Fortschreibung seit 2016
lassen sich Entwicklungen und Trends auf dem Wohnungsmarkt frühzeitig erkennen und
entsprechende Maßnahmen ableiten.
Die aktuelle Ausgabe enthält eine aktualisierte Wohnbedarfsprognose, die das
wohnungspolitische Ziel von jährlich 2.000 neuen Wohnungen bestätigt. Das Kapitel
"Attraktives und innovatives Wohnungsangebot" wurde neu konzipiert und um Auswertungen
des Zensus 2022 zum Wohnungsbestand- und leerstand ergänzt. Darüber hinaus
veranschaulichen erstmalig beispielhafte Wohnbauvorhaben die praktische Umsetzung der
Maßnahmen und Instrumente aus dem Handlungsprogramm Wohnen. Vorgestellt werden die
unterschiedlichen Dialogformate des Stabs Wohnen, die in den Jahren 2024 und 2025
durchgeführt wurden.
Wichtige Erkenntnisse liefert ergänzend dazu das Wohnungsmarkbarometer, eine mittlerweile
regelmäßig durchgeführte Befragung der Nürnberger Wohnungsmarktakteure und damit ein
weiteres wirksames Kommunikationsmittel.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
8
4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen
Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse
angestoßen.
Seite 2 von 4
9
5
Stadt Nürnberg
4.
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
10
6
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Seite 4 von 4
11
7
Ö 1
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Sachverhalt
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025 erscheint bereits zum sechsten Mal und bildet die
zentrale Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung des Nürnberger Wohnungsmarkts.
Sie wurde erneut vom Institut Quaestio - Forschung & Beratung GmbH gemeinsam mit einer
referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Stabs Wohnen erarbeitet.
Colin Beyer von Quaestio stellt die Ergebnisse in der Sitzung vor, die wesentlichen
Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Details und Einzelauswertungen können
dem Bericht entnommen werden.
Die wohnungspolitischen Leitziele des am 28.04.2016 vom Stadtplanungsausschuss beschlossenen Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025“ bilden weiterhin den
strategischen Orientierungsrahmen der Nürnberger Wohnungspolitik. In der aktuellen Wohnungsmarktbeobachtung wurden diese Leitziele erneut vertieft analysiert und durch
zusätzliche Daten ergänzt. Der Bericht zeigt auf, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt
werden konnten und wo weiterhin besonderer Handlungsbedarf besteht.
Besondere Schwerpunkte der Wohnungsmarktbeobachtung 2025 sind die aktualisierte Wohnungsbedarfsprognose und Aussagen zum qualitativen Wohnungsbedarf. Neu konzipiert
wurde zudem der Themenbereich „Attraktives und innovatives Wohnungsangebot“, der unter
anderem Auswertungen des Zensus 2022 zum Wohnungsbestand sowie innovative Wohnungsbauprojekten in Nürnberg umfasst. Ergänzt wird der Bericht durch die Darstellung der
Veranstaltungen und Dialogformate des Stabs Wohnen im Themenbereich „Dialog zwischen
den Wohnungsmarktakteuren“.
1. Mehr Wohnungen für Nürnberg
Wohnungsbedarfsprognose bestätigt Ziel von 2.000 Wohnungen pro Jahr
Die aktuelle städtische Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem weiteren Bevölkerungswachstum bis 2033 aus. Erstmals seit der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 wurde
wieder eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und veränderter Haushaltsstrukturen zeigen die Analysen insbesondere
bis 2029 weiterhin einen hohen Wohnraumbedarf auf. Vor diesem Hintergrund wird an dem
wohnungspolitischen Ziel festgehalten, jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen.
Qualitativer Wohnungsbedarf - Familien wandern weiterhin ins Umland ab
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers zeigen, dass Nürnberg nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern vor allem einen ausgewogenen Wohnungsmix benötigt. Nicht
allein die Anzahl der neu geschaffenen Wohnungen ist entscheidend, sondern auch deren
Struktur, Größe und Ausstattungsqualität. Neben kleinen und mittleren Wohnungen für die
wachsende Zahl an Einpersonenhaushalte werden insbesondere größere, familiengeeignete
Wohnungen, gefolgt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie seniorengerechte beziehungsweise barrierefreie Wohnungen erforderlich, deren Wohnungsnachfrage
vor allem auch künftig an Bedeutung gewinnen wird.
Während Nürnberg insgesamt Wanderungsgewinne verzeichnet, bestehen nach wie vor
deutliche Wanderungsverluste gegenüber dem unmittelbaren Umland. Hiervon sind insbesondere Familienhaushalte betroffen, die in Nürnberg kein passendes Wohnungsangebot
finden, das ihren Flächenbedarfen und Einkommensmöglichkeiten entspricht.
-112
8
Wohnungsbautätigkeit bleibt hinter dem erforderlichen Umfang zurück
Trotz teilweise hoher Genehmigungszahlen konnte das wohnungspolitische Ziel von rund
2.000 neu errichteten Wohnungen pro Jahr bislang nur im Jahr 2023 erreicht werden. Im
Jahr 2024 lag die Zahl der Wohnungsfertigstellungen mit knapp 1.500 Wohnungen wieder
deutlich darunter. Auch im langjährigen Mittel wurden jährlich lediglich rund 1.000 bis 1.500
wohnungsmarktrelevante Wohnungen fertiggestellt.
Wohnraumbedarf bleibt hoch – Herausforderung liegt zunehmend in der Umsetzung
Die Wohnungsmarktbeobachtung zeigt, dass im Stadtgebiet rechnerisch grundsätzlich ausreichende Wohnbauflächenpotenziale vorhanden sind. Die zentrale Herausforderung liegt
mittlerweile jedoch weniger in der Flächenverfügbarkeit als vielmehr in der wirtschaftlichen
Realisierbarkeit von Wohnbauprojekten. Hohe Baukosten, gestiegene Finanzierungskosten
und schwierige Marktbedingungen erschweren derzeit die Umsetzung vieler Vorhaben.
Gleichzeitig führen unzureichende Fertigstellungen, ein wachsender Bauüberhang sowie
eine geringe Baurechtschaffung über neue Bebauungspläne zu einer anhaltenden Anspannung des Wohnungsmarktes. Entscheidend wird daher sein, die vorhandenen
Wohnbauflächenpotenziale planungsrechtlich zu sichern, weiterzuentwickeln und tatsächlich
zur Umsetzung zu bringen. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass ausgewiesene Flächenpotenziale nicht automatisch zu Wohnungsfertigstellungen führen und weiterhin erhebliche
Anstrengungen erforderlich sind, um die notwendigen Neubauzahlen langfristig zu sichern.
2. Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
Der Nürnberger Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand in Nürnberg bildet die zentrale Angebotsbasis des Wohnungsmarktes
und prägt maßgeblich die Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Zum Stichtag 31.12.2024
umfasste der Wohnungsbestand rund 300.000 Wohneinheiten. Die Auswertungen zeigen,
dass der Nürnberger Wohnungsbestand deutlich durch den Mehrfamilienhausbau geprägt
ist. Gleichzeitig verfügt ein Großteil der Wohnungen (knapp 60 %) über drei oder vier Wohnräume. Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
verdeutlichen zudem, dass die Eigentümerstruktur des Nürnberger Mietwohnungsbestands
durch einen hohen Anteil privater Eigentümer geprägt ist: Rund 59 % der Mietwohnungen
befinden sich im Eigentum von Privatpersonen oder Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Gleichzeitig ist der Nürnberger Wohnungsmarkt durch ein gemeinwohlorientiertes
Segment geprägt, auf das rund ein Fünftel aller Mietwohnungen entfällt.
Wohnungsleerstand weiterhin auf niedrigem Niveau
Die Analyse der Leerstands zeigt, dass der kurzfristige Wohnungsleerstand in Nürnberg weiterhin deutlich unter der für einen funktionierenden Wohnungsmarkt erforderlichen
Fluktuationsreserve liegt. Dies bestätigt die anhaltende Angebotsknappheit. Gleichzeitig ist
langfristiger Leerstand nach der Fremdenbeherbergung der zweithäufigste Grund für eine
Zweckentfremdung von Wohnraum. Maßnahmen gegen regelwidrigen Leerstand tragen
dazu bei, dem Wohnungsmarkt entzogenen Wohnraum wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes.
Beispielhafte Wohnbauprojekte zeigen neue Wege auf
Ergänzt wird der Bericht durch Projektsteckbriefe innovativer Wohnbauprojekte in Nürnberg,
die exemplarisch aufzeigen, wie qualitative wohnungspolitische Ziele vor Ort umgesetzt werden können. Den Projekten Regensburger Viertel, Reinerzer Straße und Heinrich-HeldStraße ist gemeinsam, dass sie über die reine Schaffung von Wohnraum hinausgehen und
Impulse für eine zukunftsfähige Wohnungsentwicklung in Nürnberg setzen.
-213
9
3. Bezahlbares Wohnen
Schwierige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau
Die deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft befindet sich weiterhin in einer angespannten
Situation. Hohe Baukosten, Fachkräftemangel und veränderte Finanzierungsbedingungen
führen zu einer spürbaren Investitionszurückhaltung und verzögern die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten. Zwar hat sich die Dynamik der Baukostensteigerungen zuletzt
abgeschwächt, das weiterhin hohe Kostenniveau erschwert jedoch insbesondere den freifinanzierten Wohnungsbau erheblich.
Bezahlbares Wohnen bleibt eine zentrale wohnungspolitische Herausforderung
Die Bezahlbarkeit des Wohnens hat sich im aktuellen Berichtszeitraum leicht stabilisiert,
ohne dass von einer Entspannung des Wohnungsmarktes gesprochen werden kann. Während im Boden- und Immobilienmarkt spürbare Preisrückgänge und eine deutlich geringere
Marktaktivität zu beobachten sind, steigen die Mietpreise sowohl im Neubau als auch im Bestand weiter an. Seit der letzten Wohnungsmarktbeobachtung mit Datenstand 2022 erhöhten
sich die Angebotsmieten in beiden Segmenten um knapp 1 €/m² und liegen inzwischen bei
rund 11,60 €/m² im Bestand beziehungsweise 15 €/m² im Neubau. Das Mietangebot hat sich
insgesamt deutlich in höhere Preissegmente verschoben und preisgünstige Angebotsmieten
machen nur noch einen geringen Anteil des Marktes aus. Während im Zeitraum 2015/2016
noch über 80 % der Angebotsmieten für Bestandswohnungen unterhalb von 10 €/m² lagen,
traf dies im Zeitraum 2023/2024 nur noch auf weniger als ein Viertel der Angebote (23 %) zu.
Wohneigentum bleibt für viele Haushalte kaum erreichbar
Der Erwerb von Wohneigentum ist für breite Bevölkerungsschichten nur eingeschränkt realisierbar. Der Kreis der Haushalte, für die Wohneigentum erreichbar ist, hat sich in den
vergangenen Jahren weiter verengt. Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen ist
insbesondere der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern kaum finanzierbar. Selbst für
Haushalte mit höheren Einkommen ist der Eigentumserwerb mit deutlich höheren finanziellen Belastungen verbunden als noch vor wenigen Jahren.
Familiengeeigneter Wohnraum bleibt knapp
Familiengeeignete Wohnungen bleiben sowohl im Miet- als auch im Eigentumssegment
knapp. Insbesondere im Mietsegment verstärkt das geringe Angebot die Preisdynamik zusätzlich. Trotz leicht rückläufiger Kaufpreise und gestiegener Einkommen bleibt die
Wohnkostenbelastung vieler Haushalte hoch – insbesondere bei einem Wohnungswechsel.
Für die Finanzierung einer Neubau-Eigentumswohnung müsste eine vierköpfige Familie der
Einkommensgrenze Mitte + rund 50 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten
aufbringen, bei einer Bestandswohnung knapp 40 %.
Geförderter Wohnungsbau gewinnt weiter an Bedeutung
Der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bleibt für die Sicherung
bezahlbaren Wohnraums in Nürnberg von zentraler Bedeutung. Im Jahr 2024 umfasste dieser rund 18.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2033 reduziert sich der Bestand ohne zusätzliche
Neubauaktivitäten rechnerisch auf rund 15.900 Wohnungen, bis 2044 sogar auf nur noch
rund 13.100 Wohnungen. Die Ergebnisse verdeutlichen die zunehmende Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus sowie zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung bestehender
Bindungen. Um den Wohnungsbestand langfristig zu stabilisieren und die Versorgung einkommensschwächerer Haushalte zu sichern, sind weiterhin hohe Fertigstellungszahlen im
geförderten Wohnungsbau erforderlich. Positiv hervorzuheben ist zugleich der hohe Anteil
geförderter Wohnungen an den Neubaufertigstellungen im Jahr 2024. Erstmals seit vielen
Jahren konnten damit mehr geförderte Wohnungen neu geschaffen werden als gleichzeitig
aus der Bindung fielen, sodass der Bestand nicht nur stabilisiert, sondern leicht ausgebaut
werden konnte.
-314
10
Geförderter Wohnungsbau als Stabilitätsfaktor
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, dass freifinanzierter Wohnungsbau unter den
aktuellen Rahmenbedingungen vielfach nur eingeschränkt wirtschaftlich darstellbar ist. Trotz
einer Stabilisierung von Baupreisen und Zinsen auf hohem Niveau bewegen sich die Renditen weiterhin in einem engen Korridor. Der geförderte Wohnungsbau erweist sich
demgegenüber deutlich wirtschaftlicher und ermöglicht in vielen Fällen erst die Umsetzung
von Wohnungsbauprojekten. Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln unterstreicht diese Entwicklung. Neben seiner sozialpolitischen Funktion übernimmt der geförderte Wohnungsbau
daher auch eine stabilisierende Rolle für die Bau- und Wohnungswirtschaft.
4.Quartiere als Wohnstandort stärken
Kleinräumige Auswertungen
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene
der 87 statistischen Bezirke Nürnbergs. Betrachtet werden unter anderem die Altersstruktur,
Wanderungsbewegungen, der Wohnungsbestand, Baualtersklassen, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen einschließlich auslaufender Bindungen sowie die Entwicklung
der Angebotsmieten.
Angebotsmieten
Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich in überdurchschnittlichen Wohnkosten wider. Vor allem die nördlich und östlich an die Altstadt angrenzenden Quartiere
weisen hohe Miet- und Kaufpreise auf, während Teile der Südstadt weiterhin unter dem gesamtstädtischen Mietniveau liegen. Besonders hohe Angebotsmieten zeigen sich unter
anderem in den Bezirken Altstadt St. Lorenz (12,30 €/m²), Altstadt St. Sebald, Maxfeld, St.
Johannis, St. Jobst und Muggenhof. Gleichzeitig waren seit dem letzten Betrachtungszeitraum insbesondere in bereits hochpreisigen Quartieren erneut überdurchschnittliche
Mietsteigerungen zu beobachten, etwa in St. Lorenz, Maxfeld, St. Johannis, Tullnau und
Veilhof. Die niedrigsten Angebotsmieten weisen dagegen die Bezirke Dianastraße
(8,80 €/m²), Langwasser Südost und Gibitzenhof (je rund 10,00 €/m²) auf.
Wegzug von Familien
Wie bereits in der letzten Wohnungsmarktbeobachtung zeigt sich insbesondere in den Innenstadtquartieren eine überdurchschnittlich hohe Wegzugsintensität von Familien. Vor diesem
Hintergrund gewinnt die Schaffung attraktiver und familiengerechter Wohnungsangebote im
Geschosswohnungsbau weiter an Bedeutung, um Familien langfristig in der Stadt zu halten.
Sozialräumliche Entwicklung
In einigen Innenstadtquartieren ist zwischen 2013/14 und 2023/24 ein überdurchschnittlicher
Rückgang des Anteils der Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern zu beobachten. Gleichzeitig wurden dort teils überdurchschnittliche Mietsteigerungen verzeichnet. Allein
auf Grundlage dieser Auswertungen kann allerdings ohne weitere Untersuchungen im Detail
nicht auf Verdrängungseffekte geschlossen werden. Zudem zeigt die kurzfristigere Entwicklung, dass sich die langfristig beobachtbaren Trends in einzelnen Quartieren zuletzt
abgeschwächt oder teilweise umgekehrt haben. Dies verdeutlicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Beobachtung sozialer und wohnungsmarktbezogener Dynamiken auf
Quartiersebene.
Geförderter Wohnungsbau
Auch der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen verteilt sich räumlich sehr unterschiedlich. Während geförderter Wohnraum in überwiegend von
Einfamilienhäusern geprägten Quartieren mit einem Anteil von lediglich 1,6 % nur eine geringe Rolle spielt, weisen die Großwohnsiedlungen traditionell einen deutlich höheren Anteil
auf. Dort sind über 4.700 der rund 35.000 Wohnungen gebunden (nicht berücksichtigt die
vertraglich mit der wbg vereinbarten Belegungsrechte), was einem Anteil von 21,8 % entspricht. Da dort bis 2045 voraussichtlich mehr als jede zweite gebundene Wohnung aus der
-415
11
Bindung fallen wird, kommt dem Erhalt und der gezielten Ergänzung des geförderten Wohnungsbestands eine zentrale Bedeutung für die langfristige Stabilisierung dieser Quartiere
zu. Neben der Schaffung neuen Wohnraums gewinnt die qualitative Weiterentwicklung bestehender Quartiere zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere die Sicherung
sozialer Durchmischung, die Stabilisierung gewachsener Quartiersstrukturen sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Wohnungsangeboten und Infrastruktur.
5.Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
Dialogformate gewinnen weiter an Bedeutung
In der aktuellen Ausgabe wird der kooperative Ansatz der Nürnberger Wohnungspolitik stärker als bisher dargestellt. Berücksichtigt werden unter anderem die Befragung der
Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“, Gespräche zum Förderstopp sowie das Fachgespräch Wohnen. Die Ergebnisse unterstreichen die wachsende
Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft
und weiteren Akteuren des Wohnungsmarktes. Zugleich zeigt sich, dass wohnungspolitische
Fragestellungen zunehmend themenübergreifend betrachtet werden müssen – etwa im Zusammenhang mit Fachkräftesicherung, sozialer Stabilität und der Entwicklung lebenswerter
Quartiere.
Wohnungsmarktbarometer als wichtige qualitative Ergänzung
Das Wohnungsmarktbarometer ist seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung ein fester
Bestandteil des Berichts. Die Befragung der Wohnungsmarktakteure durch den Stab Wohnen liefert wichtige Einschätzungen zur aktuellen Marktlage und ergänzt die statistischquantitativen Analysen um die Perspektive der Praxis. Die Ergebnisse verdeutlichen insbesondere den Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben sowie bei der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum. Während sich die Einschätzungen zur Konjunktur- und Kapitalmarktentwicklung im
Vergleich zu 2023 leicht verbessert haben, bleiben die hohen Baukosten der dominierende
Hemmfaktor für die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben. Der zeitweise geltende Förderstopp in Bayern spiegelt sich ebenfalls deutlich in der Befragung wider: 68 % der Befragten
geben an, dass sich dieser direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auswirkt. Gleichzeitig bewerten zahlreiche Akteure ihre aktuelle Geschäftslage trotz der
schwierigen Rahmenbedingungen wieder etwas positiver als noch in den Vorjahren.
Fazit
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025 zeigt mit der Beschleunigung der Umsetzung vorhandener Wohnbaupotenziale sowie der Schaffung eines ausgewogenen und bezahlbaren
Wohnungsangebots die künftigen Schwerpunkte der städtischen Wohnungspolitik deutlich
auf. Trotz grundsätzlich ausreichender Flächen bleiben hohe Baukosten und schwierige
Rahmenbedingungen die zentrale Hürde, während Mieten weiter steigen und der Druck auf
dem Wohnungsmarkt anhält.
Für die Zukunft wird daher entscheidend sein, Neubauprojekte konsequent zu realisieren,
den geförderten Wohnungsbau zu stärken und die soziale Durchmischung in den Quartieren
zu sichern, um Familien im Stadtgebiet zu halten und eine ausgewogene Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
-516
12
Ö 1
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
17
13
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
E-Mail: stab.wohnen@stadt.nuernberg.de
Redaktion und Gestaltung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Colin Beyer, Pablo Luneau, Felix Arnold
Stab Wohnen: Britta Walther, Andrea Patla, Lisa Bergmann
Wissenschaftliche Bearbeitung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Colin Beyer, Pablo Luneau, Felix Arnold
Mitarbeit in der AG Wohnungsmarktbeobachtung:
Stab Wohnen: Britta Walther, Andrea Patla, Lisa Bergmann
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration: Alexandra Frank-Schinke
Amt für Geoinformation und Bodenordnung: Richard Pfaller
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Thomas Nirschl
Stab Stadtentwicklung: Julia Rauh
Stadtplanungsamt: Julia Roggenkamp
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Thomas Winning
Bildnachweis:
Titelseite: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2016
Vorwort: © Stadt Nürnberg/Christine Dierenbach
18
14
GESCHÄFTSBEREICH DES 3. BÜRGERMEISTERS
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Datenstand: 31.12.2024
19
15
Sehr geehrte Damen und Herren,
als neugewählter dritter Bürgermeister der Stadt Nürnberg
freue ich mich sehr, die Themen Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung künftig verantworten und mitgestalten zu dürfen. Bezahlbarer Wohnraum, lebenswerte Quartiere und
eine zukunftsfähige Stadtentwicklung gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Stadt.
Die Wohnungsmarktbeobachtung ist seit 2016 ein wichtiges Instrument der Nürnberger
Wohnungspolitik. Sie schafft Transparenz über Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und
liefert eine wichtige Grundlage für fachliche Diskussionen und wohnungspolitische Entscheidungen. Eine Besonderheit des Berichts ist seine Gliederung entlang der fünf wohnungspolitischen Leitziele der Stadt Nürnberg. Dadurch können Entwicklungen im zeitlichen Verlauf
eingeordnet, bewertet und wohnungspolitische Handlungsbedarfe frühzeitig identifiziert
werden.
Der aktuelle Bericht zeigt: Der Nürnberger Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Die aktualisierte Wohnungsbedarfsprognose bestätigt den weiterhin hohen Bedarf an zusätzlichem
Wohnraum und bekräftigt das wohnungspolitische Ziel, jährlich rund 2.000 Wohnungen zu
schaffen. Dabei gewinnt auch die qualitative Zusammensetzung des Wohnungsangebots zunehmend an Bedeutung – etwa mit Blick auf familiengerechte Wohnungen, Wohnraum für
Auszubildende und Studierende sowie barrierearme Angebote. Der Blick in die Quartiere
ermöglicht Wohnungsangebote und Infrastruktur bedarfsgerecht anzupassen und Veränderungen in der sozialen Durchmischung frühzeitig zu erkennen.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Nürnberg an vielfältigen Lösungen arbeitet. Projektsteckbriefe ausgewählter Wohnungsbauprojekte verdeutlichen, wie qualitative Maßnahmen und
Instrumente aus dem Handlungsprogramm Wohnen in der Praxis umgesetzt werden und
dass Innovation und Bezahlbarkeit gemeinsam gedacht werden können. Zugleich wurden
zentrale Kapitel weiterentwickelt und um neue Auswertungen ergänzt – etwa zum Wohnungsbestand und Wohnungsleerstand. Die Auswertungen zeigen zudem, dass der geförderte Wohnungsbau unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen eine wesentliche
Rolle bei der Umsetzung von Projekten übernimmt. Ergänzend dazu wurde im Jahr 2025 mit
dem preisgedämpften Wohnen ein weiteres Instrument entwickelt, um den Wohnungsbau
auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Besonders wichtig ist der Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Wohnungswirtschaft und weiteren Akteuren. Hierzu wurden verschiedene Formate neu angestoßen bzw. fortgeführt, darunter die Befragung der Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“,
das Wohnungsmarktbarometer sowie das Fachgespräch Wohnen.
Die Wohnungsmarktbeobachtung zeigt damit nicht nur die Herausforderungen des Nürnberger Wohnungsmarktes, sondern auch die vielfältigen Ansätze, mit denen die Stadt gemeinsam mit ihren Partnern an Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum arbeitet.
Mein herzlicher Dank gilt allen beteiligten Partnern, insbesondere dem Büro Quaestio – Forschung & Beratung GmbH, der N-ERGIE sowie den engagierten Kolleginnen und Kollegen der
beteiligten Dienststellen der Stadt Nürnberg.
Ihr
Dr. Nasser Ahmed
Bürgermeister
20
16
Inhaltsverzeichnis
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick ...............................................................................................1
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele ..........................................2
1
Mehr Wohnungen für Nürnberg ............................................................................................6
1.1 Wohnungsnachfrage ...........................................................................................................6
1.1.1 Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung ...........................................................6
1.1.2 Quantitativer Wohnungsbedarf ......................................................................... 10
1.1.3 Qualitativer Wohnungsbedarf ............................................................................ 13
1.2 Wohnungsneubau ............................................................................................................ 15
1.2.1 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit ......................................................................... 15
1.2.2 Wohnbauflächenpotenziale ................................................................................ 20
1.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 23
2
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot ............................................................ 24
2.1 Wohnungsbestand ........................................................................................................... 24
2.1.1 Struktur des Wohnungsbestands ....................................................................... 24
2.1.2 Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands (GWZ 2022) ............................. 28
2.1.3 Wohnungsleerstand ............................................................................................. 30
2.2 Innovative Wohnungsbauprojekte in Nürnberg .......................................................... 34
2.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 42
3
Bezahlbares Wohnen ............................................................................................................. 43
3.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt .......................................... 43
3.2 Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen ..................................... 51
3.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand ....................................... 57
3.4 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnungsbau ................... 60
3.5 Zwischenfazit .................................................................................................................... 63
4
Quartiere als Wohnstandorte stärken .............................................................................. 64
4.1 Innenstadtquartiere ......................................................................................................... 66
4.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand ......................................................... 72
4.3 Einfamilienhausquartiere ................................................................................................ 76
4.4 Großwohnsiedlungen ...................................................................................................... 80
4.5 Zwischenfazit .................................................................................................................... 82
5
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren ............................................................ 84
5.1 Veranstaltungen und Dialogformate 2024/2025 ......................................................... 84
5.2 Das Wohnungsmarktbarometer .................................................................................... 86
5.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 89
Anhang .............................................................................................................................................. 91
21
17
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
1
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Rahmenbedingungen des Wohnungsmarkts
2022
2023
2024
Bevölkerung mit Hauptwohnung
541.103
544.414
546.397
Zahl der Haushalte
288.413
289.994
291.392
Wanderungssaldo
+11.353
+4.389
+1.622
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
318.346
318.779
321.536
Pendlersaldo
+88.672
+87.865
+88.870
5,4%
5,9%
6,7%
52.768
54.607
55.885
6.855
7.436
7.265
2022
2023
2024
Wohnungsmarktrelevanter Wohnungsbestand 1)
296.895
299.365
296.430
davon belegungsgebundene Wohnungen
17.194
17.307
17.650
Baufertigstellungen (Neubau)1)
1.594
2.023
1.497
379
389
630
Baugenehmigungen (Neubau)1)
3.072
2.084
1.561
Immobilienpreise und Mieten
2022
2023
2024
9,18 €/m²
9,18 €/m²
9,65 €/m²
im Bestand
10,60 €/m²
11,00 €/m²
11,59 €/m²
im Neubau
14,00 €/m²
14,51 €/m²
14,98 €/m²
im Bestand
580.000 €
490.000 €
460.000 €
im Bestand
3.760 €/m²
3.330 €/m²
3.380 €/m²
im Neubau
6.010 €/m²
6.000 €/m²
6.090 €/m²
Arbeitslosenquote
Personen in Bedarfsgemeinschaften
nach SGB II und XII
Wohnungssuchende Haushalte
am Jahresende
Wohnungsangebot
davon geförderte Mietwohnungen
Mieten laut Mietenspiegel 2)
Angebotsmieten 3)
Kaufpreise für Reihenhäuser/
Doppelhaushälften 4)
Kaufpreise für
Eigentumswohnungen 4)
Trend
(Vorjahr)
Trend
(Vorjahr)
1)
Trend
(Vorjahr)
1) Wohnungen inkl. Wohnheime in wohnungsmarktrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Rückgang in 2024 u.a. aufgrund von Datensatzbereinigung.
2) Der M ietenspiegel wird im zweijährigen Rhythmus erhoben. Der Wert für das Jahr 2023 wurde entsprechend bereits für das Jahr 2022 erhoben.
3) M edian der Nettokaltmieten
4) M edian der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grundstücksmarktbericht, zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Bericht
der Begriff " Kaufpreise" verwendet
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Statistik der Bundesagentur für Arbeit;
BayernLabo; Value AG; Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
22
18
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
2
Wohnungsmarktbeobachtung und
wohnungspolitische Leitziele
Die Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt Nürnberg dient der kontinuierlichen Analyse
und Bewertung der Entwicklungen auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Sie stellt eine wesentliche Grundlage für die strategische Ausrichtung der kommunalen Wohnungspolitik dar
und schafft seit ihrem erstmaligem Erscheinen 2016 Transparenz über Trends, Problemlagen und Handlungsbedarfe. Ziel ist es, die Wohnungsmarktsituation sachlich zu dokumentieren, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und auf dieser Basis geeignete Maßnahmen
fortzuschreiben oder neu zu entwickeln.
Die Wohnungsmarktbeobachtung greift die im wohnungspolitischen Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025“ formulierten Leitziele für die langfristige Entwicklung des Wohnens in Nürnberg auf, welche ihr auch als Gliederung dienen. Dies sind:
1. Nürnberg will als attraktive Großstadt weiter wachsen - Mehr Wohnungen für Nürnberg,
2. Bezahlbares Wohnen - zielgruppenorientierte Angebotsverbesserung und -sicherung,
3. Attraktives und innovatives Wohnungsangebot - Schaffung neuer Qualitäten,
4. Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte,
5. Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren.
Die vorliegende Wohnungsmarktbeobachtung ordnet die aktuellen Entwicklungen auf dem
Nürnberger Wohnungsmarkt in diese Leitziele ein und überprüft, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt wurden und wo weiterhin besonderer Handlungsbedarf besteht.
Erstmals seit der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 wurde im Rahmen der aktuellen Wohnungsmarktbeobachtung wieder eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und der veränderten Haushaltsstrukturen
wird in Kapitel 1.1.2 der zukünftige quantitative Wohnraumbedarf analysiert und in Relation
zu den bestehenden Wohnungsbaupotenzialen gesetzt.
Neu konzipiert wurde zudem der Themenbereich „Attraktives und innovatives Wohnungsangebot“ (Kapitel 2). In diesem Kapitel werden – wie bisher – die Auswertungen zum Wohnungsbestand und zum Wohnungsleerstand fortgeführt und aktualisiert. Ergänzend konnten für diese Ausgabe erstmals detaillierte Ergebnisse aus dem Zensus 2022 in die Analyse
einbezogen werden, insbesondere zur Eigentümerstruktur und zum Leerstand. 1 Darüber
hinaus enthält das Kapitel Beschreibungen und Steckbriefe innovativer Wohnungsbauprojekte in Nürnberg (Kapitel 2.2), die exemplarisch aufzeigen, wie qualitative wohnungspolitische Ziele in der Praxis umgesetzt werden.
1
Beim Zensus 2022 handelt es sich um eine einmalige bundesweite Erhebung mit dem Stichtag 15.05.2022 und
damit um einen rund 2,5 Jahre vor dem Berichtsstichtag (31.12.2024) liegenden Datenstand. Verwendet wurden daher ausschließlich Auswertungen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), deren Aussagekraft aufgrund der langfristigen Veränderungsdynamik des Wohnungsbestands nur geringfügig eingeschränkt ist.
23
19
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
3
Abbildung 1: Übersicht über die 87 statistischen Bezirke Nürnbergs
N r N ame
01 Altstadt, St. Lorenz
Nr
23
N ame
Sandberg
N r N ame
45 Gartenstadt
Nr
74
N ame
Thon
02
03
04
05
M arienvorstadt
Tafelhof
Gostenhof
Himpfelshof
24
25
26
27
Bielingplatz
Uhlandstraße
M axfeld
Veilhof
46 Werderau
47 M aiach
Katzwang, Reichelsdorf Ost,
48
Reichelsdorfer Keller
75
76
77
78
Almoshof
Kraftshof
Neunhof
Boxdorf
06 Altstadt, St. Sebald
07 St.Johannis
08 Pirckheimer Straße
28
29
30
Tullnau
Gleißhammer
Dutzendteich
49 Kornburg, Worzeldorf
50 Hohe M arter
51 Röthenbach West
79 Großgründlach
80 Schleifweg
81 Schoppershof
09
10
11
Wöhrd
Ludwigsfeld
Glockenhof
31 Rangierbahnhof-Siedlung
32 Langwasser Nordwest
33 Langwasser Nordost
52
53
54
Röthenbach Ost
Eibach
Reichelsdorf
82
83
84
Schafhof
M arienberg
Ziegelstein
12
13
14
15
Guntherstraße
Galgenhof
Hummelstein
Gugelstraße
34
35
36
37
Beuthener Straße
Altenfurt Nord
Langwasser Südost
Langwasser Südwest
55
60
61
62
Krottenbach, M ühlhof
Großreuth b. Schweinau
Gebersdorf
Gaismannshof
85
86
87
90
M ooshof
Buchenbühl
Flughafen
St. Jobst
16
17
18
Steinbühl
Gibitzenhof
Sandreuth
38
39
40
Altenfurt, M oorenbrunn
GewerbeparkFeucht
Hasenbuck
63 Höfen
64 Eberhardshof
65 M uggenhof
91 Erlenstegen
92 M ögeldorf
93 Schmausenbuckstraße
19
20
21
22
Schweinau
St. Leonhard
Sündersbühl
Bärenschanze
41
42
43
44
Rangierbahnhof
Katzwanger Straße
Dianastraße
Trierer Straße
70
71
72
73
94
95
96
97
Westfriedhof
Schniegling
Wetzendorf
Buch
Laufamholz
Zerzabelshof
Fischbach
Brunn
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
24
20
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
4
Der Themenbereich „Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren“ wurde ebenfalls
erweitert (Kapitel 5). Neben dem Wohnungsmarktbarometer, das weiterhin eine wichtige
Einschätzung der Marktlage aus Sicht der Akteure liefert, werden nun auch die Beteiligungsund Dialogformate dargestellt, die der Stab Wohnen in den vergangenen Jahren mit Wohnungsmarktakteuren durchgeführt hat. Damit wird der kooperative Ansatz der Nürnberger
Wohnungspolitik stärker als bisher dokumentiert.
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene
der 87 statistischen Bezirke Nürnbergs (siehe Abbildung 1, Seite 4). Auf dieser Ebene liegen
jedoch nicht für alle Indikatoren ausreichend Informationen vor. Zudem fällt in der Vielzahl
der einzelnen Bezirke die Identifizierung von allgemeinen Trends schwer. Aus diesen Gründen werden für einige Auswertungen die statistischen Bezirke zu Typen zusammengefasst.
Die nebenstehende Abbildung 2 zeigt die Zuordnung der Bezirke zu folgenden Typen:
▪ In einer rein lagebezogenen Typisierung werden die statistischen Bezirke der „Inneren
Innenstadt“, der „Äußeren Innenstadt“, dem „Innenstadtrand“ oder dem „Stadtrand“ zugeordnet. Diese Einteilung entspricht der Systematik der innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
▪ Zu geringfügig anderen räumlichen Ergebnissen führt die zweite Typisierung, die zusätzlich zur Lage noch die baustrukturellen Unterschiede berücksichtigt. Folgende Typen
werden dabei gebildet: „Innenstadtquartiere“, „Einfamilienhausquartiere“, „Mehrfamilienhausquartiere“ und „Großwohnsiedlungen“.
▪ Die dritte Typisierung befasst sich mit den sozialstrukturellen Unterschieden zwischen
den statistischen Bezirken. Da keine verlässlichen anderen Daten zum sozio-ökonomischen Status verfügbar sind, wird hier die Transferabhängigkeit als der Anteil der Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und XII bezogen auf alle Einwohner des
statistischen Bezirks herangezogen. Bei einem Anteil von weniger als 8 % wird der Anteil
der Transferempfänger (TE) als gering klassifiziert. Ab einem Anteil von 15 % wird er als
hoch klassifiziert.
▪ Als weitere Auswertungsebene werden die Wohnlagenklassen herangezogen. Diese
werden auf Grundlage der Kaufpreise vom Gutachterausschuss erstellt und sind unterhalb der Ebene der statistischen Bezirke in kleinere Raumeinheiten eingeteilt. Bei Indikatoren, für welche die Daten auch auf dieser Ebene vorliegen, werden die Auswertungen für diese kleineren Raumabgrenzungen vorgenommen. In den anderen Fällen werden die statistischen Bezirke der Wohnlage zugeordnet, in welcher sich der größte Anteil
des Bezirks befindet.
Die Wohnungsmarktbeobachtung versteht sich als fortlaufender Prozess. Sie verbindet
quantitative Analysen mit qualitativen Einschätzungen der Marktakteure und stellt damit
eine zentrale Grundlage für eine vorausschauende und anpassungsfähige Wohnungspolitik
dar. Angesichts der weiterhin angespannten Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt
kommt einer differenzierten und kontinuierlichen Beobachtung besondere Bedeutung zu,
um auf veränderte Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
25
21
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
Abbildung 2: Typisierung der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Statistik der Agentur für Arbeit, Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg.
26
22
5
Mehr Wohnungen für Nürnberg
6
1 Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.1
Wohnungsnachfrage
1.1.1 Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung Nürnbergs ist seit mehr als zwei Jahrzehnten von Wachstum
geprägt. Dieses Wachstum basiert nahezu ausschließlich auf Wanderungsgewinnen, während die natürliche Bevölkerungsbewegung – Geburten und Sterbefälle – nur einen untergeordneten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hat. Parallel zum Bevölkerungswachstum ist
auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort kontinuierlich
gestiegen, was die anhaltende wirtschaftliche Attraktivität Nürnbergs unterstreicht.
Abbildung 3: Bevölkerungsstand und Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Arbeitsort Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Bayerisches
Landesamt für Statistik, Statistik der Agentur für Arbeit
Hinweis: Basis der amtlichen Bevölkerungszahl sind die bis dahin zuletzt durchgeführte Zensus-Erhebungen. Im
abgebildeten Zeitraum sind dies die Volkszählung 1987, der Zensus 2011 und der Zensus 2022. Bei der ZensusErhebung 2011 wich die erfasste Bevölkerungszahl um ca. 20.000 Personen von der in den Jahren zuvor
verwendeten Fortschreibung der Volkszählung 1987 ab. Der Wachstumstrend der Nürnberger Einwohnerzahl blieb
davon unberührt. In 2019 und 2020 wurde der Bevölkerungsrückgang nicht unwesentlich durch
Registerbereinigungen verstärkt. Seit 2022 begründet sich die amtliche Bevölkerungsstatistik auf die Ergebnisse der
Zensus-Erhebung 2022.
27
23
Mehr Wohnungen für Nürnberg
7
Abbildung 4: Migration von und nach Nürnberg nach Herkunfts- und Zielregion
* Als Nürnberger Umland ist hier und im Folgenden die Planungsregion Nürnberg abgegrenzt (Städte Nürnberg,
Erlangen, Fürth und Schwabach, sowie Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land und Roth).
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Nach den außergewöhnlichen Jahren der Corona-Pandemie, die zeitweise zu einer Abschwächung der Zuzugsdynamik geführt hatten, setzte sich der Wachstumstrend zuletzt wieder
deutlich fort. Insbesondere die seit 2022 zu beobachtenden Fluchtbewegungen infolge des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die Bevölkerungszahl Nürnbergs innerhalb kurzer Zeit spürbar erhöht. Nürnberg erreichte dadurch bereits vorzeitig Bevölkerungsstände, die in früheren Prognosen erst für spätere Jahre erwartet worden waren.
Die Wanderungsbewegungen zeigen weiterhin ein differenziertes Bild. Während Nürnberg
insgesamt Wanderungsgewinne verzeichnet, bestehen nach wie vor deutliche Wanderungsverluste gegenüber dem unmittelbaren Umland. Diese betreffen insbesondere Familienhaushalte, die in der Stadt kein adäquates Wohnungsangebot finden, das ihren Flächenbedarfen und Einkommensmöglichkeiten entspricht. Das Nürnberger Umland übernimmt damit weiterhin eine Entlastungsfunktion für den angespannten städtischen Wohnungsmarkt.
Gleichzeitig verdeutlicht diese Entwicklung, dass ein Teil der potenziellen Wohnungsnachfrage für Nürnberg aufgrund fehlender passender Angebote insbesondere für Familien
räumlich verlagert wird.
28
24
Mehr Wohnungen für Nürnberg
8
Abbildung 5: Wanderungsverflechtung von und nach Nürnberg 2023/2024
Top 10 Gemeinden mit der stärksten Wanderungsverflechtung mit Nürnberg
durchschnittliche Wanderungsbewegungen p.a.
insgesamt
davon Zuzüge
davon Fortzüge
Wanderungssaldo
1
Fürth
4.863
2.347
2.516
-169
2
Erlangen
2.249
1.316
933
+383
3
Schwabach
1.208
550
658
-108
4
Zirndorf
1.114
734
380
+354
5
Stein
918
297
621
-324
6
Oberasbach
546
223
323
-100
7
Lauf a.d.Pegnitz
541
279
262
+17
8
Wendelstein
525
205
320
-115
9
Feucht
432
206
226
-20
10
Roth
419
199
220
-21
Darstellung: Quaestio; Geometrie: GeoBasis-DE / BKG (2024); Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für
Nürnberg und Fürth
29
25
Mehr Wohnungen für Nürnberg
9
Die Haushaltsstruktur stellt einen zentralen Einflussfaktor für die Wohnungsnachfrage dar.
In Nürnberg ist diese durch einen hohen Anteil kleiner Haushalte geprägt (siehe Abbildung 6). Rund die Hälfte aller Haushalte sind – für eine Großstadt typisch – Einpersonenhaushalte, während Haushalte mit zwei Personen etwas mehr als ein Viertel ausmachen.
Haushalte mit 3 und mehr Personen machen insgesamt weniger als ein Viertel aller Haushalte aus. Dieser Schwerpunkt auf kleine Haushalte spiegelt sich auch in den Haushaltstypen wider. Nur knapp 18 % der Haushalte sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Innerhalb dieser Gruppe kommt Alleinerziehendenhaushalten eine besondere Bedeutung zu,
da sie häufig mit spezifischen Anforderungen an Lage, Wohnungsgröße und Wohnkosten
konfrontiert sind. Die Haushaltsstruktur weist zudem ausgeprägte kleinräumige Unterschiede auf und steht in engem Zusammenhang mit der jeweiligen Angebotsstruktur im
Wohnungsbestand. Während kleinere Haushalte vor allem in innerstädtischen Quartieren
konzentriert sind, finden sich Haushalte mit Kindern überwiegend in randstädtischen Lagen
oder im Umland (siehe hierzu die entsprechende Kartendarstellung im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung). Diese räumliche Verteilung verdeutlicht, dass insbesondere im
innerstädtischen Bereich ein Mangel an familiengeeigneten Wohnungen besteht und ein Teil
der Nachfrage entsprechend räumlich ausweicht.
Abbildung 6: Struktur der Nürnberger Haushalte 2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
30
26
Mehr Wohnungen für Nürnberg
10
1.1.2 Quantitativer Wohnungsbedarf
Der zukünftige Wohnraumbedarf in Nürnberg ergibt sich aus dem Zusammenwirken von
Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsstruktur und der Dynamik des Wohnungsbestands. Die
aktuelle städtische Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Einwohnerzahl Nürnbergs von 2024 bis 2033 um rund 12.000 Personen anwachsen und damit knapp 555.000
Einwohner erreichen wird. Dieses prognostizierte Wachstum basiert im Wesentlichen auf
Wanderungsgewinnen und verdeutlicht, dass auch mittelfristig von einer anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum auszugehen ist. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen
Jahre, dass tatsächliche Bevölkerungsentwicklungen infolge unerwarteter exogener Ereignisse kurzfristig deutlich von prognostizierten Pfaden abweichen können.
Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose kann die Entwicklung der Haushaltszahlen abgeleitet werden. Mit Blick auf eine quantitative Ableitung des zukünftigen Wohnungsbedarfs in
Nürnberg ist dies die Grundlage für die demographiebedingte Wohnungsnachfrage
(blaue Linie in Abbildung 8). Die Prognose der Haushaltszahlen weist für Nürnberg einen
Anstieg von 6.740 Haushalten von 2024 bis 2033 aus (+2,3 %) und fällt damit verhältnismäßig
etwas stärker aus als das reine Bevölkerungswachstum (+2,1 %). Maßgeblich hierfür ist der
langfristige Trend zu kleineren Haushaltsgrößen, der sich in einem hohen und weiter wachsenden Anteil von Einpersonenhaushalten sowie einem Rückgang größerer Haushalte widerspiegelt. Auch der Zuzug junger Erwachsener trägt zu dieser Entwicklung bei. Der aus
dem Anstieg der Haushaltszahlen resultierende zusätzliche Bedarf von 6.900 Wohnungen
wird als Zusatzbedarf bezeichnet und ist in der Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8)
entsprechend ausgewiesen. 2
Abbildung 7: Bevölkerungsprognose
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Die Differenz zwischen der Bevölkerung mit Hauptwohnung (31.12.2023) und der Bevölkerung, die der
Vorausberechnung zugrunde liegt (01.01.2024), ergibt sich aus der Zahl der Schutzsuchenden an großen Adressen
(50 Personen und mehr), die aufgrund ihrer besonderen Struktur nicht in die Vorausberechnung einfließen.
2
Im Jahr 2024 kamen auf den erfassten Wohnungsbestand von 300.080 Wohnungen 293.100 rechnerisch ermittelte Haushalte. Da die Zahl der Haushalte keine im Meldewesen erfasste Größe, sondern das Produkt einer
Haushaltegenerierung (über Informationen aus dem Melderegister) darstellt, wurde zur Berechnung des demographiebedingten Zusatzbedarfs an Wohnungen, die Zahl der zusätzlichen Haushalte (6.740) in dem Verhältnis
Haushaltszahl zu Wohnungsbestand (Faktor 1,024) in Wohnungen (6.900) umgerechnet.
31
27
Mehr Wohnungen für Nürnberg
Tabelle 1:
11
Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit im Zeitraum seit der letzten
Wohnungsbedarfsermittlung in Nürnberg
Bevölkerung
Neubau
(Wohneinheiten)
Berechnete Werte / Prognose
2019-2024
10.910
11.750
Tatsächliche Werte
2019-2024
10.651
9.329
259
2.421
Differenz (Nachholbedarf)
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Neben dem demografisch bedingten Zusatzbedarf entsteht ein weiterer, struktureller Wohnraumbedarf aus der Entwicklung des bestehenden Wohnungsbestands. Wohnungen fallen
fortlaufend durch Abriss, Umnutzung oder Zusammenlegung weg und müssen ersetzt werden, um den Bestand aufrechtzuerhalten. Für Nürnberg wird dieser Ersatzbedarf mit rund
0,2 % des Wohnungsbestands pro Jahr angesetzt, was bei einem Bestand von knapp 300.000
Wohnungen einem jährlichen Bedarf von etwa 600 Wohneinheiten entspricht. Von 2024 bis
2033 summiert sich dieser Ersatzbedarf auf 5.400 Wohnungen. Dieser Ersatzbedarf ist unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung und wird in der Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8) gesondert ausgewiesen.
Als weiteren Bestandteil der Wohnungsbedarfsprognose wird ein Nachholbedarf berücksichtigt. Dieser beschreibt den Bedarf an Wohnungen, der erforderlich ist, um die ausgebliebene Bautätigkeit und damit einhergehende zusätzliche Marktanspannung der vergangenen
Jahre zu kompensieren. Rechnerisch ergibt sich der Nachholbedarf aus dem Delta zwischen
der letztmaligen Bedarfsberechnung in der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 und der tatsächlichen Bedarfs- und Angebotsentwicklung im Zeitraum von 2019 und 2024. Diese Entwicklungen sind in Tabelle 1 dargestellt und zeigen, dass die Bautätigkeit um rund 2.400
Wohnungen hinter dem prognostizierten Bedarf zurückgeblieben ist, während das Bevölkerungswachstum in fast exakt der Größenordnung erfolgte, in der es prognostiziert wurde.
Dieser Nachholbedarf von 2.400 Wohnungen fließt als eigene Bedarfszahl in die Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8) mit ein.
Insgesamt ergibt sich aus dem Zusammenspiel von (demographiebedingtem) Zusatzbedarf,
Ersatzbedarf (durch Wohnungsabgänge) und den Nachholbedarf (durch unterbliebene Bautätigkeit) für Nürnberg ein Wohnungsbedarf von rund 14.700 Wohnungen von 2025 bis
2033. Dieser Bedarf entsteht nicht gleichverteilt im Betrachtungszeitraum. Die Prognosekurve der demographiebedingten Wohnungsnachfrage zeigt einen deutlich stärkeren Anstieg in den ersten Jahren des Betrachtungszeitraums. Auch der Nachholbedarf sollte, um
die angestrebte Entspannung zeitnah herbeizuführen, möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Aus diesem Grund wurde der Neubaubedarf nochmals für die Zeiträume 2025 bis 2029 und
2030 bis 2033 gesondert ausgewiesen. In dem unmittelbar anstehenden Zeitraum von 2025
bis 2029 besteht demnach ein Bedarf nach 10.840 neuen Wohnungen. Dies entspricht
einer Neubautätigkeit von rund 2.170 Wohnungen pro Jahr. Für den anschließenden Zeitraum von 2030 bis 2033 verbleiben entsprechend noch 3.860 Wohnungen bzw. 970 Wohnungen pro Jahr.
32
28
Mehr Wohnungen für Nürnberg
12
Vor diesem Hintergrund wird an dem seit 2016 bestehenden wohnungspolitischen Ziel,
jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen, weiterhin festgehalten. Dieses
Ziel ist notwendig, um den laufenden Zusatz- und Ersatzbedarf zu decken, bestehende Unterdeckungen aus der Vergangenheit schrittweise abzubauen und einer weiteren Verschärfung der Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
Abbildung 8: Wohnungsbedarfsprognose für Nürnberg bis 2033
bis 2029
bis 2033
Wohnungsbedarf insgesamt
307.920
309.380
Wohnungsbestand ohne Neubau(2024: 300.080)
297.080
294.680
Neubaubedarf
10.840
14.700
davon Ersatzbedarf
3.000
5.400
davon Nachholbedarf
2.400
2.400
davon Zusatzbedarf
5.440
6.900
Zeitraum
2025-2029
Neubaubedarf in den Zeiträumen
2030-2033
10.840
3.860
2.170 p.a.
970 p.a.
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und
Fürth
33
29
Mehr Wohnungen für Nürnberg
13
1.1.3 Qualitativer Wohnungsbedarf
Neben der quantitativen Frage, wie viele Wohnungen in Nürnberg benötigt werden, ist
ebenso zu klären, welche Art von Wohnraum künftig nachgefragt wird. Die in Kapitel 1.1.2
dargestellte Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zeigt, dass das prognostizierte Wachstum Nürnbergs vor allem auf Wanderungsgewinnen beruht. Insbesondere junge Erwachsene und kleinere Haushalte tragen zu diesem Anstieg bei. Entsprechend steigt die Zahl der
Einpersonenhaushalte weiter an, während größere Haushalte anteilig zurückgehen.
Diese Prognoseergebnisse sind nicht zuletzt durch die Wanderungsbewegungen der Vergangenheit zu begründen, da diese als Grundlage der Bevölkerungsprognose in dessen Berechnung einfließen. So zeigen auch die Wanderungsanalysen (vgl. Kapitel 1.1.1), dass insbesondere größere Haushalte – vor allem Familien mit Kindern – überdurchschnittlich häufig ins
Umland ziehen. Diese Abwanderung steht im Zusammenhang mit mehreren Faktoren: dem
Wunsch nach mehr Wohnfläche, nach einem familiengerechten Wohnumfeld sowie nach Eigentumsbildung. In Nürnberg können diese Bedarfe – insbesondere in innenstadtnahen Lagen – häufig nicht oder nur zu hohen Kosten gedeckt werden.
Die Ergebnisse des regelmäßig vom Stab Wohnen durchgeführten Wohnungsmarktbarometers bestätigen diese Einschätzung, dass in Nürnberg insbesondere größere Wohnungen
mit familientauglichen Grundrissen fehlen. Auf die Frage, in welchen Segmenten die
Nachfrage das Angebot übersteigt, werden von den Marktakteuren familiengeeignete Wohnungen am häufigsten genannt, gefolgt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen (vgl. Abbildung 9).
Abbildung 9: Einschätzung der Befragungsteilnehmer des Wohnungsmarktbarometers,
für welche Nutzergruppen…
Quelle: Befragung des Stab Wohnens der Stadt Nürnberg (2025), n=48
34
30
Mehr Wohnungen für Nürnberg
14
Die Struktur der Neubautätigkeit wirkt dieser Entwicklung bisher nicht entgegen. In den
vergangenen Jahren wurden im Geschosswohnungsbau überproportional viele kleinere
Wohnungen errichtet, teilweise in Form von Ein- oder Zweizimmerwohnungen oder sogenannten Mikroapartments. Diese entsprechen der Nachfrage bestimmter Zielgruppen –
etwa Studierenden, jungen Erwerbstätigen oder nur temporär in Nürnberg lebenden Haushalten – tragen jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs größerer Haushalte bei. Die quantitative Ausweitung des Wohnungsbestands führt entsprechend nicht automatisch zu einer ausgewogenen Angebotsstruktur, wenn der Wohnungsmix einseitig bleibt.
Neben familiengeeignetem Wohnraum wird von den Marktakteuren vor allem für die Zukunft ein großer Bedarf an seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen gesehen (vgl.
Abbildung 9). Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – insbesondere der Alterung in bestimmten Quartieren, etwa in Einfamilienhausgebieten und Großwohnsiedlungen – gewinnt dieser Aspekt weiter an Bedeutung. Ein ausreichendes Angebot barrierearmer
Neubauwohnungen sowie die Anpassung des Bestands sind daher wichtige Bausteine, um
Wohnortwechsel innerhalb der Stadt zu ermöglichen und gleichzeitig große Einfamilienhäuser perspektivisch wieder für jüngere Haushalte verfügbar zu machen.
Aus der Zusammenschau ergibt sich, dass Nürnberg nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern vor allem einen ausgewogenen Wohnungsmix benötigt. Neben kleinen und mittleren
Wohnungen für die wachsende Zahl an Einpersonenhaushalte sind insbesondere:
▪ größere, familientaugliche Wohnungen mit vier und mehr Zimmern,
▪ bezahlbare Angebote für Haushalte mit dem Wunsch nach Eigentumsbildung,
▪ seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen
in ausreichendem Umfang erforderlich.
Ziel der städtischen Wohnungspolitik sollte es daher sein, einen ausgewogenen Wohnungsmix bei der Planung neuer Quartiere durch möglichst verbindliche Vorgaben zu sichern.
So geschieht es aktuell beispielsweise im neuen Stadtquartier Lichtenreuth, in dem die Umsetzung familiengerechter Townhouses stadtplanerisch gesichert werden. Nur über solche
Wege der Sicherung kann es gelingen, Familien langfristig in der Stadt zu halten, älteren
Haushalten adäquate Wohnungsangebote zu machen und so die soziale Durchmischung in
den Quartieren zu sichern. Der qualitative Wohnungsbedarf ergänzt damit die quantitative
Bedarfsanalyse: Nicht allein die Anzahl der neu geschaffenen Wohnungen ist entscheidend,
sondern auch deren Struktur, Größe und Ausstattungsqualität.
35
31
Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.2
15
Wohnungsneubau
1.2.1 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit
Die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg bewegt sich seit vielen Jahren auf einem Niveau, das
hinter dem bestehenden Wohnraumbedarf zurückbleibt. Im langjährigen Mittel wurden
jährlich zwischen rund 1.000 und 1.500 wohnungsmarktrelevante Wohnungen fertiggestellt. Das seit 2016 bestehende wohnungspolitische Ziel, etwa 2.000 Wohnungen pro
Jahr neu zu errichten, konnte zwar 2023 einmalig erreicht werden, ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber wieder in weitere Ferne gerückt..
Abbildung 10: Genehmigte und fertiggestellte Wohnungen in Nürnberg (Neubau)
4.000
Anzahl der Wohnungen
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0
Baufertigstellungen
in Wohnheimen und Nichtwohngebäuden (wohnungsmarktrelevant)
in Mehrfamilienhäusern
in Ein- und Zweifamilienhäusern
Baugenehmigungen
insgesamt
Wohnungsmarktrelevante Baufertigstellungen (Neubau)
in den Jahren 2015-2024
14,4%
in den Jahren 2020-2024
in den Jahren 2023/2024
15.024 WE
8.368 WE
3.520 WE
∅ 1.502 WE pro Jahr
∅ 1.674 WE pro Jahr
∅ 1.760 WE pro Jahr
14,6%
10,6%
14,1%
71,0%
75,3%
21,4%
7,9%
70,7%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Seit 2011 ist die Bautätigkeitsstatistik detaillierter auswertbar. Unter den fertiggestellten Wohnungen in
den Wohnheimen und Anstaltsgebäuden können seit diesem Zeitpunkt alle wohnungsmarktrelevanten (z. B.
Wohnungen in Studentenwohnheimen) von den nicht wohnungsmarktrelevanten (z. B. Plätze in
Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften oder Arbeiterwohnheimen) unterschieden werden.
36
32
Mehr Wohnungen für Nürnberg
16
Demgegenüber lag die Zahl der jährlich erteilten Baugenehmigungen in den vergangenen
Jahren teilweise deutlich höher. Dennoch zeigt sich, dass ein erheblicher Anteil der genehmigten Wohnungen nicht zeitnah realisiert wird. Die Differenz zwischen Genehmigungen
und Fertigstellungen hat sich weiter vergrößert und führt zu einem wachsenden Bauüberhang. Dieser verdeutlicht, dass die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben allein nicht
ausreicht, um kurzfristig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, wenn andere Rahmenbedingungen – wie in den vergangenen Jahren insbesondere steigende Bau- und Finanzierungskosten – der Umsetzung entgegenwirken.
Ein differenzierter Blick auf die Genehmigungsgrundlagen zeigt, dass ein zunehmender Anteil des Wohnungsneubaus außerhalb neuer Bebauungspläne realisiert wird (Abbildung 11).
Der Neubau auf Grundlage neu geschaffenen Planrechts spielt demgegenüber weiterhin
eine untergeordnete Rolle. Diese Entwicklung weist darauf hin, dass die Baurechtschaffung
über neue Bebauungspläne zeitlich hinter dem Wohnraumbedarf zurückbleibt und der Wohnungsneubau in hohem Maße von Bestandsbaurechten, Nachverdichtungen und Einzelfallentscheidungen abhängt. Gleichzeitig sind es gerade Neubauvorhaben auf Basis neuer Bebauungspläne, bei denen die Stadt weitergehende wohnungspolitische Zielsetzungen – etwa
im geförderten Wohnungsbau oder bei der Schaffung sozialer und grüner Infrastruktur –
verbindlich verankern kann.
Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten über 200.000 Einwohnern liegt Nürnberg
mit seiner Bautätigkeit im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung im Mittelfeld (Abbildung 12). Zwar wurden im Vergleich zu einigen Städten mit ähnlich dynamischer Bevölkerungsentwicklung relativ viele Wohnungen errichtet, dennoch reicht dieses Niveau nicht aus,
um die bestehende Anspannung des Wohnungsmarktes nachhaltig zu reduzieren. Städte,
die bereits seit längerem keine nennenswerten Leerstandsreserven mehr aufweisen (z.B.
München, Münster, Frankfurt), erzielen deutlich höhere Neubauquoten, um ihre Wachstumsdynamik abzufedern.
Abbildung 11: Wohnungsneubau nach Genehmigungsgrundlage
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt
Nürnberg
37
33
Mehr Wohnungen für Nürnberg
17
Abbildung 12: Verhältnis von Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit in deutschen
Städten über 200.000 Einwohnern
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Der überwiegende Teil der Neubautätigkeit entfällt weiterhin auf den Mehrfamilienhausbau, insbesondere in innerstädtischen Lagen und am Innenstadtrand (siehe Abbildung 13).
Ein- und Zweifamilienhäuser machen nur einen geringen Anteil der neu errichteten Wohnungen aus und werden nahezu ausschließlich in randstädtischen Quartieren realisiert.
Diese Struktur entspricht der begrenzten Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet.
Ergänzend zur Betrachtung der realisierten Bautätigkeit erlaubt die Analyse der zum Stichtag
31.12.2024 im Bau befindlichen Wohnungen eine Einschätzung der kurzfristig zu erwartenden Angebotsentwicklung (Abbildung 14). Der Wohnungsneubau konzentriert sich dabei
räumlich auf wenige statistische Bezirke und auf einzelne größere Vorhaben, die einen maßgeblichen Anteil an den im Bau befindlichen Wohnungen stellen. Diese projektbezogene
Struktur führt dazu, dass die jährlichen Fertigstellungszahlen in hohem Maße von der Umsetzung einzelner Großprojekte abhängen und entsprechend schwanken können.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg trotz
einzelner positiver Impulse weiterhin hinter dem erforderlichen Umfang zurückbleibt. Die
Kombination aus unzureichenden Fertigstellungen, einem wachsenden Bauüberhang und
der geringen Baurechtschaffung über neue Bebauungspläne ist ein wesentlicher Faktor für
die anhaltende Anspannung des Wohnungsmarktes und unterstreicht die Bedeutung einer
langfristig gesicherten städtischen Wohnungspolitik.
38
34
Mehr Wohnungen für Nürnberg
18
Abbildung 13: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsneubaus von 2020 bis 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
39
35
Mehr Wohnungen für Nürnberg
19
Abbildung 14: Kleinräumige Verteilung der zum 31.12.2024 im Bau befindlichen
Wohnungen mit ausgewählten Neubauvorhaben
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt Nürnberg
40
36
Mehr Wohnungen für Nürnberg
20
1.2.2 Wohnbauflächenpotenziale
Die Verfügbarkeit geeigneter Wohnbauflächen stellt eine zentrale Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsneubaus in Nürnberg dar. Auf Grundlage der aktuellen
Erhebungen des Stadtplanungsamts können im Stadtgebiet weiterhin relevante Wohnbauflächenpotenziale identifiziert werden, die grundsätzlich geeignet sind, einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des langfristigen Wohnraumbedarfs zu leisten (Abbildung 15).
Das Wohnungsbaupotenzial lässt sich nach dem jeweiligen Realisierungshorizont differenzieren. Bis zum Jahr 2029 könnten Flächen für rund 16.500 Wohneinheiten realisiert werden,
bis 2033 kommen weitere rund 9.200 Wohneinheiten hinzu. Das insgesamt bis 2033 ausgewiesene Potenzial von rund 25.700 Wohneinheiten kann zudem nach dem Realisierungstyp unterschieden werden. Rund 18.100 Wohneinheiten entfallen auf Investitionsplanungen,
die von Vorhabenträgern vorangetrieben werden und bei denen grundsätzlich von einer
Umsetzung ausgegangen wird. Angebotsplanungen, die städtisch initiiert sind, werden zunächst nur zu 50 % berücksichtigt (rund 3.800 Wohneinheiten), da ihre vollständige Umsetzung einen erhöhten Entwicklungsaufwand und entsprechende Ressourcen erfordert.
Grundsätzlich reichen die von der Stadtplanung als bis 2033 wahrscheinlich umsetzbar eingestuften Wohnbauflächenpotenziale rechnerisch aus, um den prognostizierten Wohnraumbedarf zu decken. Ihre tatsächliche Aktivierung ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Neben planerischen Anforderungen spielen insbesondere Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Verfügbarkeit technischer
und sozialer Infrastruktur eine zentrale Rolle. In der Diskussion zu den Wohnbauflächenpotenzialen wurde deutlich, dass sich die Anforderungen an eine den Neubau fördernde Wohnungspolitik verschoben haben. Während bis vor wenigen Jahren vor allem die Identifizierung und Mobilisierung geeigneter Flächen den zentralen Engpass darstellte, rückt zunehmend die bauliche Umsetzung geplanter Vorhaben in den Fokus. Angesichts gestiegener
Bau- und Finanzierungskosten kann nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass alle projektierten Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Hinzu kommt, dass
ein Teil der heutigen Wohnbauflächenpotenziale in aus Marktsicht weniger attraktiven Lagen
liegt als frühere Entwicklungsstandorte.
Die Struktur der erfassten Wohnbauflächenpotenziale knüpft an die Bautätigkeit der vergangenen Jahre an. Der überwiegende Teil der potenziellen Wohnungen soll im Mehrfamilienhausbau entstehen, während Ein- und Zweifamilienhäuser nur einen untergeordneten Anteil einnehmen. Innerhalb des Mehrfamilienhaussegments entfällt ein kleinerer Teil der Potenziale auf Vorhaben mit einem hohen Anteil kleinerer Wohnungen, die in der Abbildung
gesondert als Apartments ausgewiesen sind. Die kleinräumige Betrachtung zeigt zudem,
dass sich über 70 % der potenziellen Wohneinheiten auf große Projekte mit jeweils mehr
als 400 Wohneinheiten konzentrieren (Abbildung 15). Die Realisierung der erfassten
Wohnbauflächenpotenziale ist damit in hohem Maße von einzelnen größeren Entwicklungsprojekten abhängig. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass kleinere Projekte, etwa
im Rahmen von Nachverdichtung oder Abriss und Neubau, schlechter prognostiziert werden können. In der Vergangenheit erfolgte jedoch auch ein großer Teil der Neubautätigkeit auf solchen Flächen (nach § 34 BauGB oder auf Grundlage älterer Bebauungspläne).
Insgesamt zeigen die Auswertungen, dass die Wohnbauflächenpotenziale in Nürnberg eine
wichtige Grundlage für die langfristige Wohnungsbauentwicklung bilden. Zugleich wird deutlich, dass ihre Wirksamkeit maßgeblich davon abhängt, in welchem Umfang und mit welcher
zeitlichen Kontinuität es gelingt, diese Potenziale zu sichern, weiterzuentwickeln und tatsächlich zur Umsetzung zu bringen.
41
37
Mehr Wohnungen für Nürnberg
21
Abbildung 15: Struktur der Wohnungsbaupotenziale, Anteile an den bis 2033
geplanten/ prognostizierten Wohneinheiten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Stadtplanungsamt Nürnberg
* Innerhalb der Mehrfamilienhäuser wurden Wohnungsbauvorhaben unterschieden, in denen bereits zum jetzigen
Zeitpunkt bekannt ist, dass (fast) ausschließlich Kleinstwohnungen (< 45 m²) umgesetzt werden. Diese werden als
Apartments geführt. Auch in den Potenzialflächen für Mehrfamilienhäusern können solche Kleinstwohnungen umgesetzt werden, sind jedoch bisher noch nicht bekannt.
Hinweis: Die Aufteilung der Wohnungsbaupotenziale für den Zeitraum 2024-2033 ist in den Datengrundlagen des
Stadtplanungsamts nicht unmittelbar enthalten. Für die vorliegende Auswertung wurden die einzelnen Potenziale
daher hinsichtlich der prognostizierten Fertigstellungen bis 2033 ausgewertet und mit den Gesamtpotenzialen abgeglichen. Aus der Differenz ergeben sich die Kategorien "bereits vor 2024 umgesetzt" bzw. "nach 2033".
42
38
Mehr Wohnungen für Nürnberg
22
Abbildung 16: Kleinräumige Verteilung der Wohnungsbaupotenziale bis 2033
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten:
Stadtplanungsamt Nürnberg
43
39
Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.3
23
Zwischenfazit
Die Auswertungen zur Wohnungsnachfrage zeigen, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Nürnberg auch weiterhin hoch bleibt. Die Bevölkerungsprognose weist bis 2033 ein
weiteres Wachstum aus, während die Zahl der Haushalte aufgrund langfristiger struktureller
Veränderungen nochmals etwas stärker zunimmt als die Einwohnerzahl. Neben diesem Zusatzbedarf entsteht durch die Dynamik des Wohnungsbestands (Wohnungsabgänge) ein
kontinuierlicher Ersatzbedarf, sowie ein Nachholbedarf, der sich aus dem nicht-realisierten
Wohnungsneubau der vergangenen Jahre ergibt. Zusammengenommen ergibt sich daraus
vor allem für die nächsten fünf Jahre ein hoher Wohnraumbedarf.
Dem rechnerisch ermittelten Bedarf steht eine Wohnungsbautätigkeit gegenüber, die seit
mehreren Jahren deutlich unter dem erforderlichen Niveau liegt. Trotz teilweise hoher Genehmigungszahlen konnten die jährlichen Fertigstellungen das wohnungspolitische Ziel,
rund 2.000 Wohnungen pro Jahr neu zu errichten, einzig im Jahr 2023 einmalig erreicht werden. Der wachsende Bauüberhang verdeutlicht, dass die Umsetzung genehmigter Vorhaben maßgeblich von wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen abhängt.
Auch die projektbezogene Struktur des Wohnungsneubaus trägt dazu bei, dass die Bautätigkeit schwankt und der notwendige Umfang nicht kontinuierlich erreicht wird. Die Bautätigkeit konzentriert sich auf größere Vorhaben, wodurch einzelne Projekte einen erheblichen
Einfluss auf die jährlichen Fertigstellungszahlen haben. Im Städtevergleich liegt Nürnberg
mit seiner Bautätigkeit im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung im Mittelfeld, ohne dass
dieses Niveau ausreicht, um die bestehende Marktanspannung spürbar zu mildern.
Die Analyse der Wohnbauflächenpotenziale zeigt, dass im Stadtgebiet grundsätzlich ausreichend Flächen vorhanden sind, um den ermittelten Wohnraumbedarf rechnerisch zu decken. Ihre tatsächliche Wirksamkeit hängt jedoch von der zeitlichen Aktivierung und der
kontinuierlichen Umsetzung der Potenziale ab. Ausgewiesene Flächenpotenziale allein
führen nicht automatisch zu Fertigstellungen, sondern müssen über längere Zeiträume entwickelt und umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund bestätigt sich die seit 2016 verfolgte wohnungspolitische Zielgröße,
jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu errichten, als weiterhin sachlich begründete
Orientierungsgröße. Nur bei einer dauerhaft an diesem Ziel ausgerichteten Neubautätigkeit
können sowohl der laufende Zusatz- und Ersatzbedarf gedeckt als auch bestehende Unterdeckungen schrittweise abgebaut werden. Das Ziel von rund 2.000 Wohneinheiten pro
Jahr bildet damit weiterhin den notwendigen Maßstab für die Entwicklung des Wohnungsneubaus in Nürnberg.
44
40
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
24
2 Attraktives und innovatives
Wohnungsangebot
2.1
Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand in Nürnberg bildet die zentrale Angebotsbasis des Wohnungsmarktes und prägt in hohem Maße die Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Zum Stichtag
31.12.2024 umfasste der Wohnungsbestand rund 300.000 Wohneinheiten.
Zur regelmäßigen Auswertung des Wohnungsbestands greift die Wohnungsmarktbeobachtung auf die Statistische Gebäudedatei der Stadt Nürnberg zurück. Die entsprechenden Ergebnisse finden sich im folgenden Kapitel 2.1.1. In der aktuellen Ausgabe konnte zudem auf
die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zurückgegriffen werden, die im
Rahmen des Zensus 2022 erhoben wurden. Im Gegensatz zu den schnell überholten Zahlen
der Volkszählung, haben die Ergebnisse der GWZ durch die sehr langsamen Verschiebungen
im gesamtstädtischen Wohnungsbestand eine längerfristige Aussagekraft. 3 Vor allem die
Aussagen zur Eigentümerstruktur bieten dabei eine Ergänzung zu den bestehenden Auswertungen. Sie finden sich in Kapitel 2.1.2.
2.1.1 Struktur des Wohnungsbestands
Hinsichtlich der Gebäudetypen wird der Nürnberger Wohnungsbestand deutlich vom
Mehrfamilienhausbau geprägt (Abbildung 17). Der überwiegende Teil der Wohnungen befindet sich in Mehrfamilienhäusern, insbesondere in Gebäuden mit einer größeren Anzahl
von Wohneinheiten. Ein- und Zweifamilienhäuser stellen demgegenüber einen deutlich geringeren Anteil am Gesamtbestand dar. Diese Struktur ist Ausdruck der historischen Stadtentwicklung Nürnbergs sowie der seit vielen Jahren verfolgten städtebaulichen Zielsetzung,
den Wohnungsneubau überwiegend im Geschosswohnungsbau zu realisieren.
Auch die Verteilung der Wohnungsgrößen zeigt eine klare Schwerpunktsetzung. Der größte
Teil der Wohnungen verfügt über drei oder vier Wohnräume. Die kleinräumige Betrachtung
des Wohnungsbestands zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Quartierstypen (Abbildungen 18). Während innerstädtische Bereiche durch einen hohen Anteil kleiner
Wohnungen gekennzeichnet sind, weisen randstädtische Quartiere einen höheren Anteil
größerer Wohnungen sowie einen stärkeren Bezug zu Ein- und Zweifamilienhäusern auf.
Diese räumlichen Unterschiede stehen in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen und prägen die wohnungsmarktliche Situation in den einzelnen Teilräumen Nürnbergs.
3
Da die Ergebnisse des Zensus 2022 zur Bevölkerung inzwischen nicht mehr aktuell sind und auch methodisch
und qualitativ Schwierigkeiten in der Vergleichbarkeit mit den ansonsten in der Wohnungsmarktbeobachtung
verwendeten Zahlen aus der städtischen Einwohnerstatistik birgt, wurde auf eine weitergehende Verwendung
von Zahlen aus dem Zensus verzichtet.
45
41
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
25
Abbildung 17: Struktur des Nürnberger Wohnungsbestands 2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Ein weiterer prägender Aspekt des Wohnungsbestands ist dessen Baualtersstruktur. Ein
erheblicher Teil der Wohnungen wurde in der Zeit zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den 1980er-Jahren errichtet. Diese Bauphase prägt bis heute große Teile des
Wohnungsbestands, insbesondere in den Großwohnsiedlungen und den Quartieren am Innenstadtrand (siehe Abbildung 19, z.B. 32/33/36/37 Langwasser, 35 Altenfurt Nord, 51
Röthenbach West). Der Anteil jüngerer Wohnungen aus den vergangenen zwei Jahrzehnten
ist demgegenüber vergleichsweise gering, wenngleich er durch die Neubautätigkeit der letzten Jahre kontinuierlich zunimmt. Besonders hoch sind die Anteile neben den Konversionsgebieten Katzwanger Straße (42) und Rangierbahnhof (41) beispielsweise in der Marienvorstadt (02) oder Großreuth (60). Altbauwohnungen aus der Zeit vor 1949 stellen weiterhin
einen bedeutenden Bestandteil des Bestands dar und konzentrieren sich vor allem in innerstädtischen Quartieren (höchste Anteile in 22 Bärenschanze, 04 Gostenhof und 12 Guntherstraße).
Insgesamt zeigt sich, dass die Struktur des Nürnberger Wohnungsbestands über die Jahre
hinweg weitgehend stabil geblieben ist. Veränderungen vollziehen sich überwiegend graduell und werden maßgeblich durch die Neubautätigkeit beeinflusst. Gleichzeitig wird deutlich,
dass die bestehende Angebotsstruktur nicht in allen Segmenten mit der Nachfrageentwicklung Schritt hält, insbesondere im Hinblick auf größere Wohnungen für Familien sowie auf
die Anpassungsfähigkeit des Bestands an sich verändernde demografische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
46
42
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
26
Abbildung 18: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbestands 2024 nach Anzahl der
Räume
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
47
43
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
27
Abbildung 19: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbestands 2024 nach Baujahr
der Gebäude
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
48
44
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
28
2.1.2 Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands (GWZ 2022)
Mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
liegt erstmals seit längerer Zeit wieder eine belastbare Datengrundlage zur Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands in Nürnberg vor. Die Betrachtung der Eigentumsverhältnisse ergänzt die Analyse des Wohnungsbestands um eine wichtige strukturelle Dimension, da sie Rückschlüsse auf die Angebotsform, die Funktionsweise des Wohnungsmarktes
sowie die Rolle unterschiedlicher Akteursgruppen zulässt.
Im Städtevergleich weist Nürnberg eine Eigentumsquote auf, die im Mittelfeld deutscher
Großstädte liegt (Abbildung 20). Diese Position steht in engem Zusammenhang mit der baulichen Struktur des Wohnungsbestands. Grundsätzlich zeigt sich eine klare Korrelation zwischen der Eigentumsquote und dem Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern am Wohnungsbestand. Städte mit einem hohen Anteil dieser Gebäudetypen weisen in der Regel
auch eine deutlich höhere Eigentumsquote auf, während stark vom Geschosswohnungsbau
geprägte Großstädte entsprechend niedrigere Eigentumsquoten verzeichnen.
Die unterschiedlichen Eigentumsquoten sind dabei weniger Ausdruck aktueller wohnungsmarktpolitischer Entwicklungen als vielmehr Ergebnis historischer und baugeschichtlicher
Rahmenbedingungen. Städte wie Bremen, deren Siedlungsentwicklung in weiten Teilen
durch kleinteilige Wohnformen oder frühere Phasen des Eigenheimbaus geprägt wurde, weisen bis heute vergleichsweise hohe Eigentumsquoten auf. Nürnberg hingegen ist historisch
durch eine stärkere Ausrichtung auf den Mietwohnungsbau im Mehrfamilienhaus geprägt,
insbesondere infolge des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, der Entwicklung großer Wohnsiedlungen in der Nachkriegszeit sowie der städtebaulichen Schwerpunktsetzung
auf den Geschosswohnungsbau. Die im Städtevergleich mittlere Eigentumsquote Nürnbergs
spiegelt diese langfristigen strukturellen Unterschiede wider.
Abbildung 20: Städtevergleich zum Wohnungsbestand nach Gebäudetyp und zur
Eigentumsquote (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
49
45
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
29
Innerhalb des Nürnberger Wohnungsbestands ist der Mietwohnungsanteil entsprechend
hoch (Abbildung 21). Die Eigentümerstruktur der vermieteten Wohnungen ist dabei stark
durch Privateigentümer geprägt. Hierzu zählen sowohl Einzeleigentümer als auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Private Eigentümer stellen damit auch im Mietwohnungssegment die mit Abstand größte Eigentümergruppe und prägen maßgeblich das Angebot an Mietwohnungen im Stadtgebiet.
Daneben nimmt das gemeinwohlorientierte Segment eine bedeutende Rolle ein. Rund ein
Fünftel der Mietwohnungen in Nürnberg wird von Akteuren bewirtschaftet, die als gemeinwohlorientiert eingeordnet werden können.4 Hierzu zählen insbesondere das kommunale
Wohnungsunternehmen wbg sowie die Wohnungsbaugenossenschaften. Diese Akteure verfolgen in der Regel langfristige Bewirtschaftungsstrategien und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsangebots, insbesondere im unteren und mittleren
Preissegment.
Insgesamt zeigt sich, dass die Eigentümerstruktur des Nürnberger Wohnungsbestands
durch eine Kombination aus einem hohen Anteil privater Eigentümer und einem vergleichsweise starken gemeinwohlorientierten Segment gekennzeichnet ist. Die im Städtevergleich
mittlere Eigentumsquote ist dabei weniger Ergebnis kurzfristiger Entwicklungen als Ausdruck der historisch gewachsenen Bau- und Siedlungsstruktur Nürnbergs und bildet eine
zentrale Rahmenbedingung für die Funktionsweise des lokalen Wohnungsmarktes.
Abbildung 21: Eigentümerstruktur des Nürnberger Wohnungsbestands (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
4
Die Einordnung zu einem der Eigentümertypen erfolgte im Rahmen der GWZ durch die Selbstzuschreibung
der ausfüllenden Eigentümer. Bei einigen der Nürnberger Akteure (z.B. als GmbH firmierten kirchlichen Unternehmen) ist deshalb nicht eindeutig, wo diese zugeordnet wurden.
50
46
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
30
2.1.3 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist ein zentraler Indikator für die Funktionsfähigkeit eines Wohnungsmarktes. In der Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass ein gewisser marktaktiver
Leerstand notwendig ist, um als Fluktuationsreserve ein reibungsloses Funktionieren des
Wohnungsmarktes zu ermöglichen. Dieser Teil des Leerstands ist auf das übliche Umzugsgeschehen und Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen. Häufig wird hierfür ein Anteil
von rund 2 bis 3 % des Wohnungsbestands als Orientierungsgröße genannt, was für Nürnberg einer Größenordnung von 6.000 bis 9.000 Wohnungen entspräche. Liegt der Leerstand
dauerhaft deutlich unterhalb dieses Niveaus, erschwert dies Umzüge, verzögert Wohnungswechsel und verstärkt Angebotsengpässe.
Die Analyse des Wohnungsleerstands ist jedoch mit erheblichen methodischen Herausforderungen verbunden. In Deutschland existiert keine standardisierte, regelmäßig durchgeführte amtliche Leerstandserfassung. Mit dem Zensus 2022 liegen erstmals wieder detailliertere und differenzierte Daten zum Wohnungsleerstand vor. So wird in der Erhebung zwischen marktaktivem und nicht-marktaktivem Leerstand unterschieden. Der marktaktive
Leerstand umfasst ausschließlich jene Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt unmittelbar
zur Verfügung stehen und stellt damit den entscheidenden Indikator für die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes dar. In Nürnberg lag dieser Anteil im Jahr 2022 bei 1,6 % bzw.
rund 4.600 Wohnungen und damit deutlich unterhalb der als funktional angesehenen Fluktuationsreserve (Abbildung 22).
Demgegenüber umfasst der nicht-marktaktive Leerstand Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dieser kann unterschiedliche Ursachen haben (siehe Abbildung 23). Dazu zählen beispielsweise auch Wohnungen, die aufgrund von umfassenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum dem Markt entzogen sind.
Abbildung 22: Städtevergleich zum Wohnungsleerstand (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022; N-ERGIE
51
47
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
31
Abbildung 23: Grund und Dauer des Wohnungsleerstands (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
Darüber hinaus gibt es auch strukturelle Leerstände, die aus qualitativen Gründen nicht
mehr vom Markt aufgenommen werden, etwa aufgrund eines schlechten baulichen Zustands, ungünstiger Grundrisse, fehlender Ausstattung oder ungünstiger Lage. Angesichts
der insgesamt angespannten Wohnungsmarktlage in Nürnberg ist davon auszugehen, dass
solcher struktureller Leerstand nur in sehr geringem Umfang und allenfalls in Ausnahmefällen in besonders ungünstigen Lagen auftritt.
Eine weitere Form des nicht-marktaktiven Leerstands entsteht durch Zweckentfremdung.
Dazu zählen spekulativer Leerstand, bei dem Wohnungen bewusst nicht genutzt werden,
z.B. um auf Wertsteigerungen zu warten, sowie Leerstände infolge von Vernachlässigung,
bei denen Wohnungen aufgrund unterlassener Instandhaltung nicht mehr bewohnbar sind
oder an der Vermietung kein Interesse besteht. Der Umfang solcher Leerstände lässt sich
nur schwer quantifizieren. Insbesondere der spekulative Leerstand ist dabei weniger Ausdruck eines Überangebots, sondern vielmehr eine Begleiterscheinung eines angespannten
Wohnungsmarktes. Die Stadt Nürnberg versucht seit 2019, durch die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotssatzung dauerhaften, spekulativen Leerstand zu bekämpfen und Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Kurzfristiger oder sanierungsbedingter
Leerstand ist von der Satzung hingegen ausdrücklich nicht betroffen.
Sowohl die allgemeine Leerstandsquote als auch der marktaktive Leerstand liegen in Nürnberg unter dem Niveau vieler anderer deutscher Großstädte. Die allgemeine Leerstandsquote beträgt im Jahr 2022 3,1 %, während der marktaktive Leerstand mit 1,6 % deutlich
unterhalb der als funktional angesehenen Fluktuationsreserve liegt (Abbildung 22). Im Städtevergleich fallen einzelne Großstädte mit deutlich höheren Leerstandsquoten auf, darunter
auch Leipzig. Diese vergleichsweise hohen Werte sind vor dem Hintergrund der dortigen
Entwicklung zu interpretieren. Sie gehen auf ehemals sehr hohe Leerstände zurück, die insbesondere in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren infolge von Bevölkerungsverlusten und
strukturellem Wohnungsüberhang entstanden sind. Trotz des starken Bevölkerungswachstums der vergangenen Jahre bestehen dort weiterhin Restbestände leerstehender Wohnungen, die sich vor allem auf bestimmte Quartiere und Gebäudestrukturen konzentrieren.
In der Nürnberger Wohnungsmarktbeobachtung wird ergänzend zu den Zensus-Auswertungen seit mehreren Jahren auf Auswertungen der Stromverbrauchsdaten des lokalen Energieversorgers N-ERGIE zurückgegriffen. Diese Daten erlauben Hinweise auf ungenutzte
Wohnungen, allerdings hat sich die zugrunde liegende Methodik im Zeitverlauf mehrfach
52
48
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
32
verändert, sodass eine belastbare Zeitreihenanalyse nicht möglich ist. Die auf dieser Grundlage ermittelten Leerstandswerte liegen im Jahr 2024 mit rund 1,4 % in etwa auf dem Niveau
des im Zensus ausgewiesenen marktaktiven und nicht-marktaktiven Leerstands (ca. 3.550
von 256.970 erfassten Wohnungen). Eine eindeutige Zuordnung zu einer der beiden Kategorien ist jedoch nicht möglich. Als Leerstand definiert werden bei dieser Methode alle privaten
Zähler mit einem Verbrauch von unter 365 kWh pro Jahr, wodurch sehr kurzfristige Leerstände, die zum marktaktiven Leerstand zählen, nicht erfasst werden. Gleichzeitig fallen
durch das Ausscheiden langfristig ungenutzter Zähler auch einzelne dauerhaft leerstehende
Wohnungen aus der Erhebung heraus, die dem nicht-marktaktiven Leerstand zuzuordnen
wären. Die N-ERGIE-Daten bilden damit einen Mischwert, der derzeit vor allem für die Darstellung der kleinräumigen Verteilung des Leerstands genutzt wird und – bei einer langfristig
konstanten Methodik – perspektivisch auch Aussagen zur zeitlichen Entwicklung ermöglichen könnte. Die in Abbildung 24 dargestellten kleinräumigen Unterschiede sind daher eher
als Hinweise auf räumliche Tendenzen denn als exakte Bestandszahlen zu interpretieren.
Im Zuge außergewöhnlicher Zuwanderungsereignisse wurde in den vergangenen Jahren zudem deutlich, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt kurzfristig in der Lage war, zusätzliche
Haushalte aufzunehmen. Dies zeigte sich insbesondere im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuwanderungen ab dem Jahr 2015 sowie erneut infolge des russischen Angriffskriegs
auf die Ukraine ab 2022. In welchem Umfang diese zusätzlichen Haushalte durch die Aktivierung von Leerständen oder durch andere Formen der Wohnraumnutzung untergebracht wurden, lässt sich nicht abschließend nachvollziehen. Naheliegend ist jedoch, dass in
diesen Situationen zuvor nicht oder nur eingeschränkt genutzter Wohnraum mobilisiert
wurde, etwa durch die Reaktivierung leerstehender Wohnungen, die Nutzung von Dachgeschossen oder Einliegerwohnungen sowie durch sonstige zuvor nicht marktaktive Wohnraumreserven.
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Wohnungsleerstand in Nürnberg insgesamt sehr
niedrig ist und insbesondere der marktaktive Leerstand deutlich unterhalb der als funktional
angesehenen Fluktuationsreserve liegt. Der Wohnungsmarkt verfügt damit kaum über Spielräume, um Nachfrageanstiege oder strukturelle Verschiebungen kurzfristig auszugleichen.
Über die situativ mobilisierten Reserven hinaus sind keine relevanten Leerstandsreserven
erkennbar, die dauerhaft zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen könnten. Der geringe Leerstand unterstreicht damit die anhaltende Angebotsknappheit und die Notwendigkeit zusätzlicher Wohnungsbau- und Bestandspolitik.
Dennoch gibt es Wohnungen, die über längere Zeit leer stehen und damit grundsätzlich ein
zusätzliches, wenn auch begrenztes Potenzial für den Wohnungsmarkt darstellen. Gerade
bei niedrigen Leerstandsquoten gewinnt die Aktivierung solcher Bestände an Bedeutung, da
zusätzliche Angebotsreserven im Bestand schneller wirksam werden können als Neubauvorhaben. Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Leerstand sind daher kein Widerspruch
zu einem funktionierenden Wohnungsmarkt mit einer gewissen Fluktuationsreserve, sondern können einen Beitrag dazu leisten, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen und den
bestehenden Nachfragedruck zu mindern.
53
49
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
33
Abbildung 24: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsleerstands in Nürnberg 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: N-ERGIE
54
50
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
2.2
34
Innovative Wohnungsbauprojekte in Nürnberg
Als ein Ziel wurde im Handlungsprogramm Wohnen formuliert, in Nürnberg ein attraktives
und innovatives Wohnungsangebot zu schaffen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen
der Bevölkerung gerecht wird und zugleich zur nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt. Dabei geht es nicht allein um die quantitative Schaffung von Wohnraum, sondern auch um
qualitative Aspekte des Wohnens, etwa hinsichtlich Wohnkonzepten, sozialer Durchmischung, Nutzungsmischung, städtebaulicher Einbindung, energetischer Standards und Wohnungsgrundrissen. Die Weiterentwicklung des Wohnungsangebots soll dazu beitragen, bestehende Quartiere zu stabilisieren, neue Wohnformen zu ermöglichen, die Attraktivität des
Wohnungsmarktes zu steigern und die Anpassungsfähigkeit des Wohnungsbestands an veränderte demografische, gesellschaftliche und klimatische Gegebenheiten zu stärken.
Die im Folgenden dargestellten Beispielprojekte verdeutlichen, wie diese Zielsetzungen in
der Praxis umgesetzt werden. Sie zeigen unterschiedliche Facetten eines attraktiven und
innovativen Wohnungsangebots – von der Entwicklung eines neuen Quartiers über die Nachverdichtung und Umstrukturierung eines bestehenden Wohnstandorts bis hin zu einem architektonisch herausstechenden und besonders nachhaltigen Ansatz. Gemeinsam ist den
Projekten, dass sie über die reine Wohnraumschaffung hinausgehen und Impulse für eine
zukunftsfähige Wohnungsentwicklung in Nürnberg setzen.
Abbildung 25: Regensburger Viertel (o.), Heinrich-Held-Straße (u.l.), Reinerzer Straße (u.r.)
Bilder: Siedlungswerk Nürnberg GmbH, St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH,
wbg Nürnberg GmbH
55
51
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
35
Regensburger Viertel, Zerzabelshof
Das Bauvorhaben „Regensburger Viertel“ liegt im Südosten der Stadt Nürnberg im Stadtteil
Zerzabelshof und wurde vom Siedlungswerk Nürnberg auf einer zuvor unbebauten Fläche
des Freistaats Bayern realisiert. Das Plangebiet ist dem Sonderprogramm Wohnen zuzuordnen, das als Maßnahme aus dem Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Nürnberg aus
dem Jahr 2016 hervorgegangen ist. Ziel des Vorhabens war die Schaffung eines größeren
zusammenhängenden Wohnquartiers mit bezahlbarem Wohnraum, der im Regensburger
Viertel ausschließlich im Mietwohnungsbau umgesetzt wurde.
Die städtebauliche Konzeption basiert auf einem im Jahr 2016 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerb. Der daraus hervorgegangene Entwurf sieht eine überwiegend geschlossene Randbebauung vor, die gezielt auf die vorhandenen Lärmeinwirkungen aus dem
Umfeld reagiert. Durch diese Anordnung werden die innenliegenden Bereiche des Quartiers
vom Verkehrslärm abgeschirmt und als ruhige Wohn- und Freiräume ausgebildet.
Die Bebauung wurde als geschlossene Struktur mit differenzierter Höhenentwicklung realisiert. Durch die Gliederung der Baukörper, variierende Gebäudehöhen und unterschiedliche
Fassadengestaltungen entsteht trotz der baulichen Dichte ein kleinteilig wirkendes Quartier mit gut erkennbaren Haus- und Hofeinheiten. Diese Struktur trägt entscheidend zur
Maßstäblichkeit und Orientierung innerhalb des Quartiers bei.
Das auffälligste Merkmal des Regensburger Viertels ist die bunte hochwertige Fassadengestaltung, die den Gebäuden bereits von außen einen hohen Wiedererkennungswert verleiht und ein harmonisches Gesamtbild erzeugt. Zugleich wird die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem jeweiligen Haus gestärkt.
Das Quartier umfasst insgesamt 35 Wohngebäude mit zusammen 381 Mietwohnungen.
Von den insgesamt 381 Wohnungen sind 170 Wohnungen einkommensorientiert gefördert,
während 211 Wohnungen freifinanziert errichtet wurden. Zur Förderung einer sozialen
Durchmischung wurden geförderte und freifinanzierte Wohnungen nicht räumlich getrennt, sondern hausweise nebeneinander angeordnet. Die Ausstattung der Wohnungen ist
unabhängig von der Förderart einheitlich ausgeführt. Der Wohnungsmix reicht von Zwei- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen und deckt damit unterschiedliche Haushaltsgrößen und Lebenssituationen ab.
Die Mietpreise lagen bei der Erstvermietung der freifinanzierten Wohnungen bei 11,80 €/m²
Wohnfläche. Die geförderten Wohnungen konnten zu Mieten ab 5,50 €/m² angeboten werden. Vor dem Hintergrund der während der Bauzeit von 2021 bis 2024 deutlich gestiegenen
Baukosten leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Ein prägendes Element der Quartiersstruktur sind die durch die Baukörperanordnung entstehenden halböffentlichen Innenhöfe. Diese dienen als gemeinschaftlich nutzbare Freiräume und unterscheiden sich hinsichtlich Größe und Gestaltung. Die innere Erschließung
erfolgt überwiegend über autofreie Gassen, die auf einen zentralen Quartiersplatz zulaufen. An diesem Platz sind ergänzende Nutzungen wie eine Kindertagesstätte sowie kleinere
Läden und ein Café angesiedelt, wodurch eine wohnungsnahe Versorgung innerhalb des
Quartiers ermöglicht wird.
Der ruhende Verkehr wird überwiegend in einer Tiefgarage sowie in einem zentralen Parkhaus untergebracht. Dadurch sind die oberirdischen Freiflächen weitgehend vom motori-
56
52
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
36
sierten Individualverkehr freigehalten. Ergänzend stehen umfangreiche Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Die Lage des Quartiers in der Nähe eines S-Bahnhofs sowie die
gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr begünstigen eine autoarme Nutzung des Wohngebiets. Im Hinblick auf Nachhaltigkeit wurde das Quartier umfassend begrünt. Dachbegrünungen, begrünte Fassadenabschnitte sowie ein Baumsaum am Rand des
Quartiers prägen das Erscheinungsbild. Die Innenhöfe verfügen über eine intensive Begrünung, die zur Aufenthaltsqualität beiträgt. Das anfallende Niederschlagswasser versickert
vollständig auf dem Grundstück.
Die Energieversorgung des Quartiers erfolgt über zwei Blockheizkraftwerke, die sowohl
Strom als auch Wärme erzeugen und einen Großteil des Energiebedarfs decken. Alle Gebäude erfüllen die Anforderungen des KfW-Effizienzhaus-55-Standards (2013). Die Umsetzung des Vorhabens wurde durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, darunter
die einkommensorientierte staatliche Förderung sowie Programme zur Förderung energieeffizienten Mietwohnraums. Das Quartier ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Der überwiegende Teil der Wohnungen sowie die Erschließungs- und Freiflächen sind schwellenfrei
ausgeführt. Insgesamt wurde ein Wohnumfeld geschaffen, das für unterschiedliche Altersgruppen und Mobilitätsanforderungen geeignet ist.
Durch die Kombination aus dichter Bebauung, klar gegliederten Freiräumen und der Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnraum stellt das Regensburger Viertel ein
eigenständig funktionierendes Wohnquartier dar, das zugleich als Baustein für die weitere
städtebauliche Entwicklung des Umfelds angelegt ist.
57
53
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
37
Abbildung 26: Projektsteckbrief Regensburger Viertel
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, Siedlungswerk Nürnberg GmbH
58
54
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
38
Heinrich-Held-Straße, Katzwang
Das Bauvorhaben an der Heinrich-Held-Straße im Nürnberger Stadtteil Katzwang wurde
vom St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH auf einer ehemaligen Brachfläche realisiert. Die Stadt Nürnberg veräußerte das Grundstück im Rahmen
eines Konzeptauswahlverfahrens, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet zu verbessern. Das Projekt entstand im Rahmen des Modellvorhabens des experimentellen Wohnungsbaus „Effizient bauen, leistbar wohnen – mehr bezahlbare Wohnungen für Bayern“, dessen Ziel es ist, kosteneffizientes Bauen mit hoher Wohnqualität zu
verbinden und basiert auf einem architektonischen Realisierungswettbewerb. Das Bauvorhaben zeigt beispielhaft, dass durch vorausschauende Planung und den Einsatz moderner Holzbauweise auch im geförderten Wohnungsbau hochwertige, ästhetische und zugleich nachhaltige Architektur verwirklicht werden kann.
Insgesamt wurden 41 Mietwohnungen realisiert, die vollständig einkommensorientiert
gefördert sind. Die Wohnungen sind barrierefrei geplant, darunter zwei rollstuhlgerechte
Einheiten. Der Wohnungsmix reicht von Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen und richtet sich
an unterschiedliche Haushaltsgrößen und Lebensphasen, insbesondere an Singles, Paare,
Familien sowie ältere Menschen. Die Mieten liegen deutlich unter dem Marktniveau und leisten einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts für Haushalte mit geringem Einkommen.
Die Wohnanlage besteht aus drei zwei- bis dreigeschossigen Baukörpern, die U-förmig um
einen zentralen, begrünten Innenhof angeordnet sind. Dieser Hof bildet das räumliche
und soziale Zentrum der Anlage und wird durch einen Gemeinschaftsraum sowie überdachte und offene Aufenthaltsbereiche ergänzt. Die Anordnung der Gebäude ermöglicht
eine klare Differenzierung zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen
und fördert nachbarschaftliche Begegnungen. Eine öffentliche Durchwegung verknüpft
das Wohnensemble mit der umliegenden Nachbarschaft sowie angrenzenden Freiräumen
und unterstützt die Einbindung des Projekts in den Stadtteil.
Architektonisch ist das Projekt durch eine konsequente Holzsystembauweise geprägt. Der
Einsatz vorgefertigter Bauelemente ermöglichte eine hohe Ausführungsqualität bei gleichzeitig reduziertem Kosten- und Zeitaufwand. Die konstruktive Struktur erlaubt flexibel
anpassbare Grundrisse und unterstützt damit eine langfristige Nutzbarkeit der Wohnungen. Die Gestaltung der Fassaden und der Freiräume trägt zu einer eigenständigen, zugleich
zurückhaltenden Einbindung in das kleinteilige Wohnumfeld von Katzwang bei.
Ein zentraler Schwerpunkt des Projekts liegt auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die Gebäude erfüllen den KfW-Effizienzhaus-55-Standard, die Wärmeversorgung erfolgt
über Geothermie in Kombination mit Wärmepumpen. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, die kompakte Bauweise sowie der Verzicht auf eine Tiefgarage tragen zur Reduzierung der Bau- und Betriebskosten bei und unterstützen die langfristige Wirtschaftlichkeit des
Projekts.
Das Bauvorhaben wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem im Rahmen des Deutschen Architekturpreises 2023. Die Auszeichnungen würdigen insbesondere die Verbindung
aus architektonischer Qualität, nachhaltiger Bauweise und konsequent gemeinwohlorientierter Zielsetzung im geförderten Wohnungsbau und unterstreichen den Vorbildcharakter
des Projekts.
59
55
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
39
Abbildung 27: Projektsteckbrief Heinrich-Held-Straße, Katzwang
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
60
56
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
40
Reinerzer Straße, Langwasser
Im Quartier Reinerzer Straße im Nürnberger Stadtteil Langwasser-Südost realisiert die wbg
Nürnberg GmbH eine umfassende Bestandsentwicklung, die Sanierung, Umbau, Aufstockung und qualitätsvolle Nachverdichtung miteinander verbindet. Ein zentrales Prinzip dabei ist das sogenannte Huckepack-Verfahren, bei dem bauliche Ergänzungen nicht nur
Wohnraum schaffen, sondern gleichzeitig einen spürbaren Mehrwert für die Bestandsquartiere generieren. Dieser Mehrwert soll sich auf das allgemeine Lebensumfeld, die Umwelt
(Biodiversität, Klimaanpassung) und soziale Aspekte beziehen.
Die Maßnahmen umfassen unterschiedliche Bautypologien und Eingriffstiefen. Neben Neubauten und Aufstockungen werden bestehende Gebäude modernisiert, wobei die Ausführung jeweils an den baulichen Zustand angepasst ist. Dieses differenzierte Vorgehen ermöglicht es, Baukosten und daraus resultierende Mietsteigerungen sozialverträglich zu gestalten. Gleichzeitig wird das bestehende Angebot an freifinanzierten Wohnungen gezielt
durch geförderten Wohnungsbau ergänzt, um eine ausgewogene soziale Durchmischung
im Quartier zu fördern.
Ein zentrales Element der baulichen Weiterentwicklung ist die Nachverdichtung durch Ergänzungsneubauten in Holz-Hybridbauweise, zum Teil auch mit geförderten Wohnungen
wie in der Reinerzer Straße 38a und 46a. Diese Neubauten wurden als Solitäre zwischen
bestehenden Gebäudezeilen errichtet und fügen sich in die vorhandene Siedlungsstruktur ein. Dank der modularen Bauweise konnten die Gebäude innerhalb kurzer Bauzeiten
realisiert werden.
Die Entwicklung der Reinerzer Straße folgt dem Leitbild eines klimaangepassten Quartiers. Unter dem Ansatz „naturnah.wohnen“ werden ökologische Aspekte systematisch in
die Freiraum- und Quartiersgestaltung integriert. Die Freiflächen werden aufgewertet, entsiegelt und durch Spiel- und Aufenthaltsbereiche ergänzt; Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität sowie ein nachhaltiges Regenwassermanagement verbessern das Mikroklima.
Das Klimaquartier in der Reinerzer Straße ist ein Modellprojekt für resiliente und klimagerechte Stadtentwicklung in Bayern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Quartiersentwicklung liegt auf der Verbesserung der
Barrierefreiheit. Im Neubau wird Barrierefreiheit konsequent umgesetzt, im Bestand werden Barrieren im Rahmen der baulichen Möglichkeiten reduziert. Ergänzend dazu wurden
die Außenanlagen barrierefrei gestaltet, wobei das Spannungsfeld zwischen naturnaher Gestaltung und barrierefreier Erschließung berücksichtigt wurde. Die Maßnahmen tragen der
zunehmend alternden Mieterschaft Rechnung und unterstützen ein selbstbestimmtes
Wohnen in unterschiedlichen Lebensphasen.
Begleitet wird die Quartiersentwicklung durch ein aktives Mieter- und Umzugsmanagement. Durch frühzeitige, transparente Kommunikation und individuelle Lösungen konnten
die baulichen Eingriffe sozialverträglich umgesetzt werden. Bestehende Mieterinnen und
Mieter konnten in vielen Fällen im Quartier verbleiben. Dadurch wurden Familien und sogenannte Aufsteigerhaushalte im Quartier gehalten und einer sozialen Entmischung entgegengewirkt.
Insgesamt zeigt das Projekt, wie durch qualitätsvolle Nachverdichtung und behutsame Modernisierung ein bestehendes Wohnquartier zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann,
indem Wohnraumschaffung, soziale Durchmischung, Barrierefreiheit sowie Klima- und Freiraumqualitäten gemeinsam betrachtet werden.
61
57
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
41
Abbildung 28: Projektsteckbrief Nachverdichtung in Langwasser
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, wbg Nürnberg GmbH
62
58
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
2.3
42
Zwischenfazit
Die Analyse des Wohnungsbestands zeigt, dass die Angebotsstruktur in Nürnberg historisch
gewachsen und in weiten Teilen stabil ist. Der Wohnungsbestand ist dabei stark vom Geschosswohnungsbau geprägt, weist eine im Städtevergleich mittlere Eigentumsquote
auf und wird überwiegend von privaten Eigentümern bewirtschaftet. Gleichzeitig bestätigt der niedrige marktaktive Leerstand, dass der vorhandene Wohnraum nahezu vollständig
genutzt wird und keine relevanten Leerstandsreserven zur Verfügung stehen, um bestehende Nachfrageüberhänge auszugleichen. Dies ändert nichts daran, dass die Aktivierung
längerfristig leerstehender Wohnungen (nicht-marktaktiver Leerstand), einen ergänzenden
Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten kann. Vor diesem Hintergrund kommt
der qualitativen Weiterentwicklung des Wohnungsangebots eine besondere Bedeutung
zu.
Die im Kapitel dargestellten Beispielvorhaben verdeutlichen, wie die Ziele des Handlungsprogramms Wohnen in unterschiedlichen räumlichen und konzeptionellen Zusammenhängen umgesetzt werden können. Sie zeigen, dass ein attraktives und innovatives Wohnungsangebot nicht auf einzelne Aspekte reduziert werden kann, sondern sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren vor Ort ergibt. Dazu zählen unter anderem die Schaffung vielfältiger Wohnungsgrößen und -typen, die Integration von gefördertem Wohnungsbau, neue
Formen der Nutzungsmischung sowie die Aufwertung bestehender Quartiere durch städtebauliche und freiräumliche Qualitäten.
Gemeinsam ist den Beispielprojekten, dass sie über die reine Wohnraumschaffung hinausgehen und zusätzliche Qualitäten für das Wohnen im Quartier erzeugen. Dies betrifft
sowohl bauliche und energetische Standards als auch soziale Aspekte, etwa durch gemeinschaftlich nutzbare Räume, quartiersbezogene Infrastruktur oder innovative Wohnungsangebote. Zugleich verdeutlichen die Projekte, dass innovative Ansätze häufig mit erhöhten
planerischen und organisatorischen Anforderungen verbunden sind und daher eine enge
Abstimmung zwischen Stadt, Vorhabenträgern und weiteren Akteuren erfordern.
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs kommt solchen Projekten
eine wichtige Impulsfunktion zu. Sie können dazu beitragen, neue Lösungsansätze zu erproben, die Übertragbarkeit innovativer Konzepte zu prüfen und die Anpassungsfähigkeit
des Wohnungsangebots an sich verändernde Rahmenbedingungen zu stärken. Gleichzeitig
wird deutlich, dass auch innovative Wohnprojekte den quantitativen Neubaubedarf nicht ersetzen können, sondern diesen qualitativ ergänzen.
63
59
Bezahlbares Wohnen
43
3 Bezahlbares Wohnen
3.1
Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Die Entwicklung der Preise auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt weist im aktuellen Berichtszeitraum eine deutlich stärkere Differenzierung zwischen den einzelnen Teilsegmenten auf als in den Vorjahren. Während über einen langen Zeitraum hinweg sowohl Mieten als auch Kaufpreise nahezu durchgängig gestiegen waren, zeigen sich zuletzt insbesondere im Eigentums- und Bodenmarkt markante Veränderungen, die auf eine grundlegend
veränderte wirtschaftliche Ausgangslage für den Wohnungsbau hinweisen.
Im vorgelagerten Bodenmarkt für den Wohnungsbau ist ab 2022 ein deutlicher Einbruch zu
beobachten (Abbildung 29). Dies betrifft insbesondere Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau. Die Kaufpreise sind hier spürbar gesunken, zugleich finden kaum noch Transaktionen statt. Der Markt ist in weiten Teilen von Zurückhaltung geprägt. Diese Entwicklung spiegelt die insgesamt stark verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den
Wohnungsbau wider. Insbesondere die erheblichen Baukostensteigerungen sowie die seit
2022 deutlich verschlechterten Finanzierungskonditionen im frei finanzierten Wohnungsbau
infolge der Zinssteigerungen haben die Kalkulationsgrundlagen für Projektentwicklungen
grundlegend verändert. In der Folge ist die Bereitschaft, neue Grundstücke zu erwerben und
Bauvorhaben zu initiieren, deutlich zurückgegangen. Auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammenhänge wird in Kapitel 3.4 vertiefend eingegangen.
Abbildung 29: Entwicklung von Kaufpreisen für Bauland und Wohneigentum
Darstellung: Quaestio; Daten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
64
60
Bezahlbares Wohnen
44
Abbildung 30: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser in Nürnberg, Bestandsobjekte nach Wohnlage
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte im Nürnberger
Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg.
* Aufgrund der geringen Zahl von Verkaufsfällen werden für die Jahre 2020 bis 2022 keine Preise für das
Neubausegment angegeben.
Auch im Markt für Einfamilienhäuser sind seit dem Ende des langjährigen Preisauftriebs
rückläufige Preise zu beobachten (Abbildung 30). Nach den teils sehr dynamischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre stellt diese Entwicklung eine deutliche Trendwende dar.
Besonders betroffen sind Objekte mit hohen energetischen Sanierungsbedarfen sowie Häuser in weniger nachgefragten Lagen. Die veränderten Finanzierungskonditionen wirken sich
in diesem Segment unmittelbar auf die Nachfrage aus, da der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel mit einer hohen Fremdfinanzierung verbunden ist. Die deutlich
gestiegenen Zinsen haben die monatlichen Belastungen spürbar erhöht und damit die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käuferinnen und Käufer eingeschränkt. In der Folge verlängern sich Vermarktungszeiten, während gleichzeitig Preiszugeständnisse häufiger erforderlich werden. Trotz der beobachteten Preisrückgänge ist das Preisniveau in vielen Teilmärkten
nicht unter das Niveau von 2020 zurückgegangen (Median für Doppelhaushälften und Reihenhäuser bei 460.000 €), was den Zugang zu Wohneigentum für breite Haushaltsgruppen
weiterhin erschwert (siehe Kapitel 3.2).
65
61
Bezahlbares Wohnen
45
Abbildung 31: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Eigentumswohnungen im
Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Vergleichsfaktoren im Nürnberger
Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg
* Aufgrund einzelner außergewöhnlich hochpreisiger Verkaufsfälle in einfacher/mäßiger Lage stellt das Jahr 2023
in dieser Lagekategorie einen Ausreißer nach oben dar. Da dieser Sondereffekt nicht die tatsächliche
Preisentwicklung in dieser Lage darstellt, wurde der Wert für 2023 nicht per Linie mit den vorausgehenden und
nachfolgenden Jahren verbunden.
Im Segment der Eigentumswohnungen zeigt sich im Vergleich dazu ein differenzierteres
Bild (Abbildung 31). Zwar ist auch hier eine Abkehr vom zuvor nahezu kontinuierlichen Preiswachstum festzustellen, der Preisrückgang fällt jedoch insgesamt moderater aus als bei
Ein- und Zweifamilienhäusern. Bestandswohnungen reagieren dabei schneller auf veränderte Marktbedingungen als Neubauwohnungen. Insbesondere im Neubausegment sind
Preisrückgänge nur begrenzt möglich, da die Preise in hohem Maße durch die gestiegenen
Baukosten determiniert sind. Die daraus resultierenden hohen Verkaufspreise lassen sich
jedoch zunehmend schwerer am Markt realisieren (Median der Kaufabschlüsse über
6.000 €/m²). Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Projektentwicklungen verschoben, neu
kalkuliert oder nicht weiterverfolgt wurden (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers in Kapitel 5.2). Die beobachtete Zurückhaltung ist keine spezifische Entwicklung des Nürnberger Wohnungsmarkts, sondern Ausdruck einer bundesweit zu beobachtenden Marktlage, in der sich Angebot und Nachfrage im Neubausegment zunehmend
auseinanderentwickeln. Trotz der gedämpften Nachfrage bleiben Eigentumswohnungen in
nachgefragten Lagen weiterhin ein wichtiges Segment des Wohnungsmarkts, insbesondere
für zahlungskräftige Haushalte, die Wohneigentum als langfristige Wohn- und Vorsorgeform
betrachten.
66
62
Bezahlbares Wohnen
46
Abbildung 32: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
Im Gegensatz zu den Entwicklungen im Eigentumssegment steigen die Mietpreise weiterhin deutlich an. Dies gilt sowohl für Neuvermietungen als auch für den Wohnungsbestand.
Insbesondere im Bestand ist weiterhin ein spürbarer Anstieg der Mieten zu beobachten, der
die angespannte Situation für viele Haushalte weiter verschärft. Im Jahr 2024 lag der Median
der Mietpreisangebote für Bestandswohnungen bei 11,59 €/m² und damit rund 20 % über
dem Niveau von vor 5 Jahren. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von durchschnittlich
3,7 % (2023-2024: 4,5 %) und liegt damit über der durchschnittlichen jährlichen Lohnentwicklung von 3,3 % im selben Zeitraum. Gleichzeitig zeigen sich im Neubau von Mietwohnungen auch Grenzen der Marktfähigkeit. Die eigentlich rechnerisch erforderlichen höheren
Mieten, die sich aus gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ergeben würden, lassen sich
am Markt offenbar nicht mehr vollständig realisieren. Die maximal durchsetzbaren Mietpreise scheinen erreicht zu sein. Diese Entwicklung spiegelt sich ebenfalls in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen wider, auf die in Kapitel 3.4 näher eingegangen wird.
Die Betrachtung der Preisentwicklung nach Wohnlagen zeigt ein weitgehend bekanntes Muster (Abbildungen 33 und 34). Höhere Preisniveaus und stärkere Preisdynamiken sind weiterhin in besonders nachgefragten innerstädtischen und innenstadtnahen Lagen zu
beobachten, während randstädtische Lagen ein niedrigeres Preisniveau aufweisen. Gleichwohl zeigen sich die beschriebenen Marktveränderungen – insbesondere im Eigentumssegment – lagenübergreifend und betreffen den gesamten Stadtbereich.
67
63
Bezahlbares Wohnen
47
Abbildung 33: Wohnlagenkarte der Stadt Nürnberg auf der Basis von Bodenwerten, mit
den Grenzen der statistischen Bezirke
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg auf Kartengrundlage
des Amts für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg. Stand 2024.
68
64
Bezahlbares Wohnen
48
Abbildung 34: Angebotsmietpreise in den Jahren 2023/2024 für Bestandswohnungen in
Nürnberg (Median)
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Value AG
69
65
Bezahlbares Wohnen
49
Abbildung 35: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand in Nürnberg und
Vergleichsstädten
Darstellung: Quaestio; Datengrundlage: ZEIT Online auf Basis Value AG
Im Städtevergleich bewegt sich Nürnberg bei den Immobilienpreisen weiterhin im Mittelfeld deutscher Großstädte. Sowohl bei Miet- als auch bei Kaufpreisen liegt das Preisniveau unterhalb der Spitzenwerte besonders angespannter Märkte, jedoch deutlich über
dem bundesweiten Durchschnitt. Im Vergleich der ausgewählten Großstädte erreicht Nürnberg nach Stuttgart das zweithöchste Mietniveau. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass
die aktuellen Marktverwerfungen kein isoliertes lokales Phänomen darstellen, sondern Teil
einer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind, die sich in vergleichbarer Weise auch in anderen Großstädten beobachten lässt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich der Nürnberger Wohnungsmarkt derzeit in einer Phase tiefgreifender Umbrüche befindet. Während die Mietpreise weiter steigen und damit den Druck auf die Bezahlbarkeit erhöhen, sind im Boden- und Immobilienmarkt deutliche Preisrückgänge und eine stark rückläufige Marktaktivität zu beobachten.
Diese gegenläufigen Entwicklungen verdeutlichen die strukturellen Spannungen zwischen
Nachfrage, Leistbarkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit von Neubauvorhaben. Die verschlechterten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass zahlreiche Wohnungsbauprojekte nicht mehr realisiert werden können, obwohl der Wohnraumbedarf weiterhin hoch ist.
Die Analyse der Preisentwicklung unterstreicht damit die zentrale Bedeutung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Wohnungsmarkts und bildet die
Grundlage für die vertiefende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus in Kapitel 3.4.
70
66
Bezahlbares Wohnen
50
Abbildung 36: Preisentwicklung in den verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren
im Nürnberger Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der
kreisfreien Stadt Nürnberg, Value AG
Hinweis: Aufgrund der geringen Zahl von Verkaufsfällen werden für die Jahre 2020 bis 2024 keine Preisindizes für
das Segment „Doppel- und Reihenhäuser Neubau“ angegeben.
71
67
Bezahlbares Wohnen
3.2
51
Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen
Die Entwicklung der Angebotsmieten gibt einen wichtigen Hinweis auf die Veränderungen
der Bezahlbarkeit auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Insbesondere die Verschiebung
des Mietangebots zwischen unterschiedlichen Preissegmenten verdeutlicht, in welchem Umfang sich der Zugang zu preisgünstigem Wohnraum in den vergangenen Jahren verändert
hat. Die folgende Betrachtung knüpft an die Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 an und stellt die jüngste Entwicklung der Angebotsmieten im zeitlichen Vergleich
dar.
Ein Blick auf die Verteilung der Angebotsmieten zeigt dabei deutliche strukturelle Verschiebungen im Mietpreisgefüge (Abbildung 37). Während im Zeitraum 2015/2016 noch über
80 % der Angebotsmieten für Bestandswohnungen unterhalb von 10 €/m² lagen, war es im
Zeitraum 2023/2024 nur noch weniger als ein Viertel der Angebote (23 %). Eine vergleichbare
Entwicklung zeigt sich im Neubausegment. Hier lagen 2015/2016 noch rund 80 % der Angebotsmieten unter 13 €/m², während dieser Anteil im Zeitraum 2023/2024 ebenfalls auf unter
ein Viertel (22 %) gesunken ist. Selbst bei einer Anhebung der Schwelle auf 14 €/m² liegen
nur noch rund 38 % der Mietangebote für Neubauwohnungen unterhalb dieses Wertes. Die
Auswertungen verdeutlichen, dass sich das Mietangebot insgesamt deutlich in höhere
Preissegmente verschoben hat und preisgünstige Angebotsmieten – sowohl im Bestand
als auch im Neubau – nur noch einen geringen Anteil des Marktes ausmachen.
Abbildung 37: Anteil der Wohnungsangebote bis zu einer bestimmten Miethöhe
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
72
68
Bezahlbares Wohnen
52
Die Bezahlbarkeit von Wohnen steht dabei in engem Zusammenhang mit der Einkommenssituation der Haushalte. Um diese systematisch zu analysieren, werden für die Wohnungsmarktbeobachtung Modellhaushalte gebildet, die unterschiedliche Haushaltstypen
(Single, Paar, Alleinerziehende, Familie) und Einkommensgruppen abbilden. Grundlage hierfür ist das Äquivalenzeinkommen, das eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Haushaltsformen ermöglicht. Die Einkommensgruppen werden wie folgt definiert:
‒
Mitte +: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20 % über dem Median des Äquivalenzeinkommens liegt.
‒
Mitte: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen dem Median des Äquivalenzeinkommens entspricht.
‒
Geringverdiener: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20 % unter dem Median des Äquivalenzeinkommens liegt.
Den Einkommensgruppen wurden in Tabelle 2 Berufsgruppen zugeordnet, mit deren durchschnittlichen Einkommen beispielhaft das Haushaltsnettoeinkommen erreicht wird.
Tabelle 2:
Modellhaushalte für die Berechnung der Wohnkostenbelastung
Haushaltstyp
Einkommensgruppe
Mitte +
Single
Mitte
Geringv.
Mitte +
Paar,
nicht
Mitte
verheiratet
Geringv.
Mitte +
Alleinerziehend
Mitte
mit 1 Kind
Geringv.
Mitte +
Familie mit 2
Kindern
Mitte
Geringv.
Haushalts-
Beispielhafte Berufsgruppen und
Anteil Äqui-
nettoeink.
Zusammensetzung des Haushaltseinkommens
valenzeink.
2024
120%
2.565 €
100%
2.135 €
80%
1.710 €
120%
3.850 €
100%
3.205 €
80%
2.565 €
120%
3.330 €
100%
2.780 €
80%
2.220 €
120%
5.385 €
100%
4.485 €
80%
3.590 €
Erzieher*in (100%) oder
Automobilmechaniker*in (100%)
Koch/Köchin (100%) oder
Einzelhandelskaufmann/-frau (100%)
Friseur*in oder Reinigungskraft (100%)
oder Student mit Nebenjob
Bäcker*in und Reinigungskraft (je 100%)
oder Krankenpfleger*in (100%) und Florist*in (50%)
Krankenpflegehelfer*in (100%) und Friseur*in (50%)
oder Koch/Köchin und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Bank- oder Versicherungskaufmann/-frau (80%)
oder angestellte*r Maurermeister*in (80%)
Gesundheits- und Krankenpfleger*in (80%)
oder Erzieher*in (80%)
Bäcker*in und Konditor*in (80%)
oder Med. Fachangestellte*r
Automobilmechaniker*in (100%) und Erzieher*in (50%)
oder Alleinverdiener Bankkaufmann (100%)
Koch/Köchin (100%) und Gebäudereiniger*in (50%)
oder Bäcker*in und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Entgeltatlas der
Bundesagentur für Arbeit
73
69
Bezahlbares Wohnen
53
In den vergangenen Jahren sind die Einkommen sowohl bundesweit als auch in Nürnberg
weiter gestiegen. So nahm der Nominallohn zwischen 2022 und 2024 um insgesamt 9,8 %
zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 4,7 % entspricht. Damit
steht den Haushalten grundsätzlich ein höheres Budget zur Verfügung, um die anfallenden
Wohnkosten zu tragen. Als Orientierungsgröße für die Bewertung der Angemessenheit von
Wohnkosten wird in der sozialwissenschaftlichen Diskussion häufig eine Belastungsquote
von höchstens 30 % des Haushaltsnettoeinkommens herangezogen.5 Neben der Entwicklung der Mietpreise ist dabei auch die Entwicklung der Nebenkosten von wesentlicher Bedeutung.
Wie bereits in der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 dargestellt, hatte sich die Bezahlbarkeit insbesondere im Bereich des Eigentumserwerbs in den vergangenen Jahren deutlich
verschlechtert. Ursache hierfür waren vor allem die stark gestiegenen Kaufpreise sowie die
erheblich verschlechterten Finanzierungskonditionen infolge der Zinssteigerungen. Im aktuellen Berichtszeitraum zeigt sich im Vergleich dazu eine leichte Entspannung, ohne dass von
einer grundlegenden Verbesserung der Situation gesprochen werden kann.
Im Segment des Eigentumserwerbs hat sich die Bezahlbarkeit im Jahr 2024 gegenüber 2022
geringfügig verbessert. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Entwicklung der maßgeblichen Einflussfaktoren. Während die angenommenen Durchschnittseinkommen weiter
gestiegen sind, haben sich die Kaufpreise – wie in Kapitel 3.1 dargestellt – teilweise rückläufig
entwickelt oder stagniert. Gleichzeitig haben sich die Finanzierungskonditionen nicht weiter
verschlechtert. Die Zinsen für Baufinanzierungen verharren auf einem erhöhten Niveau, sind
jedoch im Vergleich zur Situation im Jahr 2023 nicht weiter angestiegen. In der Gesamtbetrachtung führt dies dazu, dass die Belastungsquoten für den Erwerb von Wohneigentum
leicht gesunken sind.
Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen bleibt der Erwerb von Wohneigentum
in Nürnberg dennoch mit hohen finanziellen Anforderungen verbunden. Zwar hat sich die
rechnerische Belastung im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert, sie liegt jedoch weiterhin
deutlich über den als tragfähig angesehenen Orientierungswerten. Insbesondere der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern ist für diese Haushaltsgruppe kaum realisierbar. Eigentumswohnungen stellen im Vergleich hierzu häufiger eine potenziell erreichbare
Alternative dar, bleiben jedoch stark von Lage, Wohnungsgröße und Ausstattungsqualität
abhängig.
Haushalte mit höheren Einkommen verfügen zwar über größere finanzielle Spielräume,
auch für sie ist der Eigentumserwerb jedoch mit einer deutlich höheren Belastung verbunden als noch vor wenigen Jahren. Insgesamt hat sich der Kreis der Haushalte, für die Wohneigentum realistisch erreichbar ist, in den vergangenen Jahren verengt. Die im aktuellen Berichtszeitraum beobachtete leichte Verbesserung der Bezahlbarkeit ändert an dieser grundsätzlichen Entwicklung nur wenig.
Im Mietwohnungssegment stellt sich die Situation differenziert dar. Grundsätzlich ist die
Bezahlbarkeit von Mietwohnungen für viele Haushalte weiterhin besser als im Eigentumssegment. Allerdings hatte sich die Situation im Jahr 2022 spürbar verschlechtert, insbesondere infolge stark gestiegener Nebenkosten, vor allem im Bereich der Heizkosten. Trotz
der im Berichtszeitraum 2023/2024 deutlich gestiegenen Mieten hat sich die Bezahlbarkeit
insgesamt nicht weiter verschlechtert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einkommen
5
Siehe hierzu z.B. die Studie der Hans Böckler Stiftung (2017): Wohnverhältnisse in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf (letzter Abruf: 02.04.2026).
74
70
Bezahlbares Wohnen
54
der Haushalte im gleichen Zeitraum gestiegen sind und sich zugleich die Entwicklung der
Nebenkosten wieder normalisiert hat.
Für Haushalte mit niedrigen Einkommen bleibt die Situation im Mietwohnungsmarkt
dennoch angespannt. Bereits moderate Mietsteigerungen können hier zu einer spürbaren
Erhöhung der Wohnkostenbelastung führen, insbesondere bei Neuvermietungen in nachgefragten Lagen. Haushalte mit mittleren Einkommen sind ebenfalls zunehmend von steigenden Wohnkosten betroffen, verfügen jedoch häufig noch über begrenzte Anpassungsspielräume. Insgesamt zeigt sich, dass sich die Bezahlbarkeit von Wohnen im aktuellen Berichtszeitraum gegenüber der Situation im Jahr 2023 leicht stabilisiert hat, ohne dass von
einer Entspannung des Wohnungsmarktes gesprochen werden kann.
Für Single-Haushalte der ausgewählten Einkommensgruppen stellt sich die Bezahlbarkeit
von Wohnen in Nürnberg weiterhin besonders angespannt dar (Abbildung 38). Aufgrund des
vergleichsweise niedrigen Haushaltseinkommens führen bereits moderate Mietsteigerungen zu einer hohen Wohnkostenbelastung. Insbesondere bei Neuvermietungen in gefragten
Lagen stoßen Single-Haushalte häufig an die Grenzen der finanziellen Tragfähigkeit. Für eine
Mietwohnung mit 50 m² muss ein Singlehaushalt aus der Einkommensgruppe Geringverdiener rund 45 % seines Einkommens aufwenden. Der Erwerb von Wohneigentum ist für die
mittleren Einkommensgruppen dieser Haushaltsgröße in der Regel nicht realistisch erreichbar, auch im Segment kleiner Eigentumswohnungen. Die im aktuellen Berichtszeitraum beobachtete leichte Stabilisierung der Bezahlbarkeit ändert an dieser grundsätzlichen Situation
nur wenig. Für eine 50 m² große Bestands-Eigentumswohnung müsste ein Singlehaushalt
der Einkommensgruppe Mitte rund 50 % seines Einkommens ausgeben. Die ergänzenden
Auswertungen zur Mietbelastungsquote und finanzierbaren Wohnfläche befinden sich
im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung.
Abbildung 38: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen Single-Haushalt
in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
75
71
Bezahlbares Wohnen
55
Abbildung 39: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen Paar-Haushalt
in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Paar-Haushalte verfügen im Vergleich über eine günstigere Ausgangslage, da sich zwei Einkommen auf die Wohnkosten verteilen können. Gleichwohl ist auch für diese Haushaltsgruppe die Bezahlbarkeit von Wohneigentum deutlich eingeschränkt (Abbildung 39). Der Erwerb von Eigentumswohnungen ist für Paar-Haushalte mit mittleren Einkommen nur in bestimmten Lagen und Größenklassen erreichbar, während Ein- und Zweifamilienhäuser in der
Regel eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen. Im Mietsegment sind Paar-Haushalte
zwar flexibler, auch hier führen steigende Angebotsmieten zunehmend zu Anpassungsentscheidungen hinsichtlich Wohnungsgröße oder Lage. Im Durchschnitt muss ein Geringverdienerhaushalt knapp 40 % seines Einkommens für eine neuvermietete Mietwohnung bezahlen.
Für Alleinerziehenden-Haushalte ist die Bezahlbarkeit von Wohnen besonders kritisch (Abbildung 40). Diese Haushaltsgruppe ist häufig durch ein einzelnes Einkommen bei gleichzeitig erhöhtem Wohnflächenbedarf gekennzeichnet. Steigende Mieten und Wohnnebenkosten wirken sich daher unmittelbar auf die Wohnkostenbelastung aus. Insbesondere der Zugang zu familiengeeigneten Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen ist für Alleinerziehende stark eingeschränkt. Alleinerziehende aus der Einkommensgruppe der Geringverdienenden müssen für eine 65 m² große Wohnung auf dem Angebotsmarkt für Mietwohnungen
rund 45 % ihres monatlichen Einkommens für das Wohnen aufwenden, selbst bei einer Wohnung nach Mietenspiegel sind es noch gut 40 %. Die aktuellen Entwicklungen am Wohnungsmarkt führen dazu, dass diese Haushaltsgruppe überdurchschnittlich von Verdrängungsrisiken betroffen ist.
76
72
Bezahlbares Wohnen
56
Abbildung 40: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen
Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Abbildung 41: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen
Familienhaushalt mit zwei Kindern in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
77
73
Bezahlbares Wohnen
57
Familien-Haushalte stehen vor der Herausforderung, ausreichend großen Wohnraum zu
finden, der zugleich bezahlbar bleibt. Während sich die Bezahlbarkeit im Eigentumssegment
im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert hat, bleibt der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern für viele Familien mit mittleren Einkommen weiterhin nur eingeschränkt realisierbar (Abbildung 41). Eigentumswohnungen stellen im Stadtgebiet häufig eine alternative Option dar, sind jedoch hinsichtlich Größe und Lage begrenzt und ebenfalls kaum erschwinglich. Für die Finanzierung einer Neubau-Eigentumswohnung müsste eine vierköpfige Familie
der Einkommensgrenze Mitte + rund 50 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Deckung der Wohnkosten ausgeben, für eine Bestandswohnung knapp 40 %. Im Mietsegment
sind familiengeeignete Wohnungen besonders knapp, was die Preisdynamik zusätzlich verstärkt. Trotz gestiegener Einkommen bleibt die Wohnkostenbelastung für Familien daher
hoch, insbesondere bei einem Wohnungswechsel.
3.3
Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand
Der mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungsbestand ist ein zentrales Instrument zur
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Nürnberg. Vor dem Hintergrund der in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Preisentwicklung und der angespannten Bezahlbarkeit
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen kommt diesem
Segment eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig ist der Bestand an geförderten Wohnungen seit vielen Jahren durch einen strukturellen Rückgang geprägt, der maßgeblich auf
das Auslaufen von Bindungen zurückzuführen ist.
Abbildung 42: Prognose auslaufender mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen
in Nürnberg bis 2040
Darstellung: Quaestio; Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg
Hinweis: Im Gegensatz zu der Übersicht „Auf einen Blick“ wurden in dieser Darstellung die im
Berichtszeitraum verlängerten Belegungsbindungen mit berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein um 375
Wohnungen erhöhter Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen.
78
74
Bezahlbares Wohnen
58
Zum Stichtag 2024 beläuft sich der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf rund 18.000 Wohnungen. Diese Zahl bildet die Ausgangsbasis für die Betrachtung der weiteren Bestandsentwicklung. Wie bereits in den früheren Wohnungsmarktbeobachtungen dargestellt, ist absehbar, dass in den kommenden Jahren ein erheblicher
Teil dieses Bestands aus der Bindung fällt, sofern keine gegensteuernden Neubauaktivitäten erfolgen.
Bis zum Prognosejahr 2033, das auch den Berechnungen in Kapitel 1.1 zugrunde liegt, reduziert sich der Bestand rechnerisch auf rund 15.900 Wohnungen. In der längerfristigen Perspektive setzt sich dieser Trend weiter fort. Bis zum Jahr 2044 verringert sich der Bestand
ohne Neubau rechnerisch auf rund 13.100 Wohnungen. Diese Fortschreibung verdeutlicht
die strukturelle Dynamik des Bindungsauslaufs und zeigt, dass der geförderte Wohnungsbestand ohne zusätzliche Maßnahmen deutlich schrumpfen wird. Die dargestellte Entwicklung berücksichtigt ausdrücklich ausschließlich den Bindungsauslauf im Bestand und
stellt keine Prognose unter Einbeziehung von Neubauvorhaben dar.
79
75
Bezahlbares Wohnen
59
Abbildung 43: Kleinräumige Verteilung des Bestands geförderter Wohnungen 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth;
Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
80
76
Bezahlbares Wohnen
3.4
60
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnungsbau
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Entwicklungen der Baupreise und der Finanzierungskosten, die in den Jahren 2021 und 2022 zu
einer deutlichen Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben geführt haben. Wie bereits in der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 dargestellt, stiegen die
Baupreise in diesem Zeitraum außergewöhnlich stark an, während sich parallel die Zinsen
für Baufinanzierungen infolge der geldpolitischen Reaktionen auf die gesamtwirtschaftlichen Umbrüche nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erheblich erhöhten.
Diese doppelte Kostenbelastung wirkte sich unmittelbar auf die Kalkulationen von Wohnungsbauprojekten aus und führte dazu, dass zahlreiche Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich
darstellbar waren oder zurückgestellt wurden.
Im aktuellen Berichtszeitraum zeigt sich, dass sich diese Entwicklung nicht weiter verschärft hat. Sowohl bei den Baupreisen als auch bei den Finanzierungskosten ist eine Stabilisierung auf hohem Niveau zu beobachten (Abbildungen 44 und 45). Gleichwohl verbleiben
die Rahmenbedingungen deutlich ungünstiger als vor dem Jahr 2021, sodass die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus weiterhin stark eingeschränkt ist.
Vor diesem Hintergrund wurden mit der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 erstmals Wirtschaftlichkeitsberechnungen in die Analyse des Nürnberger Wohnungsmarkts aufgenommen. Ziel war es, die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen auf die Realisierbarkeit von Wohnungsbauvorhaben systematisch darzustellen. Diese Berechnungen wurden nun um einen weiteren Berechnungsstichtag zum 31.12.2024 ergänzt und fortgeschrieben. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt. Methodik und Grundannahmen orientieren
sich weiterhin an der im Bericht 2023 beschriebenen Vorgehensweise; Anpassungen erfolgten ausschließlich dort, wo sich relevante Marktparameter verändert haben.
Abbildung 44: Entwicklung des Baupreisindex
Quelle: Destatis; Darstellung: Quaestio
81
77
Bezahlbares Wohnen
61
Abbildung 45: Entwicklung des Zinssatzes für Wohnungsbaukredite
Quelle: Bundesbank (SUD131Z); Darstellung: Quaestio
Die beschriebenen Entwicklungen der Baupreis- und Zinsentwicklung sowie die in Kapitel 3.1
dargestellten Veränderungen bei Grundstücks- und Mietpreisen spiegeln sich im Annahmensetting für die Berechnungen zum Stichtag 31.12.2024 wider. Im Vergleich zur Phase
zwischen 2020 und 2022 haben sich die Baukosten zuletzt deutlich moderater entwickelt.
Laut Angaben des Baukosteninformationszentrums liegen die Baukosten im Jahr 2024 bei
rund 4.120 €/m² Wohnfläche (KG 200-700). Damit sind die Kosten zwar weiter gestiegen, jedoch bei weitem nicht mehr in der Dynamik der Vorjahre. Gleichzeitig haben sich die Zinsen
für Baufinanzierungen, die insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsbau von Bedeutung sind, zuletzt kaum verändert und liegen weiterhin bei rund 3,8 %. Auch die Neubaumieten im freifinanzierten Wohnungsbau sind moderat gestiegen und liegen aktuell bei knapp
15 €/m².
Ein besonderes Augenmerk muss in der aktuellen Betrachtung auf die Entwicklung der
Grundstückswerte gelegt werden. Diese sind laut aktuellem Grundstücksmarktbericht des
Gutachterausschusses deutlich gesunken. Umgerechnet auf die Wohnfläche ergeben sich
für eine mittlere Lage Grundstückskosten von rund 944 €/m² Wohnfläche. Auf Basis dieses
Annahmensettings ergibt sich für den freifinanzierten Wohnungsbau eine schwach positive
Eigenkapitalrendite von rund 2,0 %. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele Vorhabenträger die Grundstücke bereits vor dieser Preiskorrektur erworben haben. Für diese Fälle
– ebenso wie für Projekte, die in den vergangenen Jahren aufgrund der verschlechterten
Rahmenbedingungen aufgeschoben wurden – wurde ergänzend eine Variante mit den
Grundstückspreisen des Jahres 2022 gerechnet. In dieser Konstellation fällt das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsberechnung deutlich schlechter aus. Die Eigenkapitalrendite liegt hier im
negativen Bereich bei rund -1,9 %. Die Spanne zwischen etwa -2 % und +2 % beschreibt den
Korridor, in dem sich die Wirtschaftlichkeit des freifinanzierten Wohnungsbaus derzeit bewegt. Sie macht deutlich, dass Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen
kaum rentabel darstellbar ist. Vor allem, da zusätzlich berücksichtigt werden muss, dass
eine Eigenkapitalrendite von rund 2 % angesichts gestiegener Festgeldzinsen aus Sicht eines
Vorhabenträgers keine attraktive Investition darstellt.
82
78
Bezahlbares Wohnen
Tabelle 3:
62
Zentrale wohnungswirtschaftliche Berechnungsannahmen und
Kennzahlen
Stichtag
Allgemeine Berechnungsannahmen
31.12.2020
31.12.2022
Gesamtherstellungskosten (pro m² Wohnfläche)
4.010 €/m²
5.309 €/m²
5.539 €/m²
31.12.2024
davon Grundstückskosten (pro m² Wohnfläche)
1.100 €/m²
1.419 €/m²
1.419 €/m²
davon Baukosten (pro m² Wohnfläche)
2.910 €/m²
3.890 €/m²
4.120 €/m²
1,2%
3,5%
3,8%
12,64 €/m²
14,00 €/m²
14,98 €/m²
6,9%
-1,0%
Objektabhängiges Förderdarlehen (Zinssatz)
0,50%
0,50%
0,50%
Belegungsabhängiges Förderdarlehen (Zinssatz)
1,75%
1,75%
2,75%
Erstvermietungsmiete geförd. Wohnungsbau*
10,18 €/m²
11,36 €/m²
6,0%
1,7%
5.064 €/m²
944 €/m²
Zentrale Konditionen und Wirtschaftlichkeit
des freifinanzierten Wohnungsbaus
Baufinanzierung (Zinssatz)
Durchschnittl. Neubaumiete (Angebotsmietpreise)
Eigenkapitalrendite (über 25 Jahre)
-1,9%
2,0%
zentrale Konditionen und Wirtschaftlichkeit
des geförderten Wohnungsbaus
Eigenkapitalrendite (über 25 Jahre)
12,28 €/m²
2,1%
4,2%
Eine vollständige Übersicht über die Berechnungsannahmen befindet sich im Anhang.
Darstellung und Berechnung: Quaestio
Anders stellt sich die Situation im geförderten Wohnungsbau dar. Zwar wurden die Förderkonditionen in den vergangenen zwei Jahren nicht weiter verbessert, vielmehr wurde der
Zinssatz für das belegungsabhängige Förderdarlehen von 1,75 % auf 2,75 % angehoben.
Dennoch führt die mit dem Förderdarlehen verbundene Zinsvergünstigung weiterhin zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis als bei einem freifinanzierten Wohnungsbauvorhaben. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt sich für den geförderten Wohnungsbau
eine Eigenkapitalrendite von rund 4,2 %, sofern die aktuell niedrigeren Bodenwerte des Gutachterausschusses zugrunde gelegt werden. Selbst bei Annahme der höheren Grundstückspreise auf dem Niveau von 2022 liegt die Rendite mit rund 2,1 % noch im positiven Bereich.
Damit stellt sich der geförderte Wohnungsbau in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
nach wie vor erheblich günstiger dar als der freifinanzierte Wohnungsbau.
Diese Unterschiede erklären auch die hohe Nachfrage nach Fördermitteln. Für viele Vorhabenträger stellt der geförderte Wohnungsbau derzeit die einzige Möglichkeit dar, Wohnungsbauprojekte unter den gegebenen Rahmenbedingungen überhaupt wirtschaftlich umzusetzen. Die weiterhin eingeschränkte Wirtschaftlichkeit führt im freifinanzierten Segment
dazu, dass zahlreiche in den vergangenen Jahren gestoppte Projekte nur sehr zögerlich wieder aufgenommen werden und neue Planungsaktivitäten kaum angestoßen werden. Dies
steht in engem Zusammenhang mit den in Kapitel 1.1.2 dargestellten Umsetzungsproblemen bei den Wohnungsbaupotenzialen, bei denen mittlerweile nicht mehr die Flächenverfügbarkeit, sondern die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Vorhaben den zentralen Engpass darstellt.
Der geförderte Wohnungsbau wird darüber hinaus zunehmend genutzt, um wirtschaftlich
in Bedrängnis geratene Projekte umzusetzen. Durch die Förderung einzelner Gebäude oder
83
79
Bezahlbares Wohnen
63
Teilbereiche innerhalb größerer Vorhaben gelingt es, Projekte insgesamt zu stabilisieren
und zur Umsetzung zu bringen. Damit ist ein nicht unerheblicher Teil der aktuellen Wohnungsbautätigkeit unmittelbar von der ausreichenden Bereitstellung von Fördermitteln abhängig.
3.5
Zwischenfazit
Die Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen in Nürnberg haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt ist von einer
zunehmenden Differenzierung zwischen den einzelnen Segmenten geprägt. Während
die Mietpreise weiter steigen und damit den Druck auf die Bezahlbarkeit insbesondere im
Bestand hoch halten, sind im Eigentums- und Bodenmarkt spürbare Preisrückgänge und
eine deutlich geringere Marktaktivität zu beobachten. Diese gegenläufigen Entwicklungen
sind Ausdruck der strukturellen Spannungen zwischen hoher Nachfrage, begrenzter Leistbarkeit und veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Analyse der Bezahlbarkeit verdeutlicht, dass sich die Situation für viele Haushalte im
Vergleich zur Wohnungsmarktbeobachtung 2023 zwar leicht stabilisiert hat, jedoch weiterhin angespannt bleibt. Im Eigentumssegment hat sich die rechnerische Bezahlbarkeit infolge
gestiegener Einkommen und stagnierender bzw. rückläufiger Preise geringfügig verbessert,
ohne dass von einer grundlegenden Entlastung gesprochen werden kann. Der Erwerb von
Wohneigentum bleibt für breite Haushaltsgruppen, insbesondere mit niedrigen und mittleren Einkommen, nur eingeschränkt realisierbar. Im Mietsegment ist die Bezahlbarkeit
grundsätzlich besser, gleichwohl wirken die anhaltend steigenden Mieten weiterhin belastend, insbesondere für Haushalte mit geringen Einkommen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen machen deutlich, dass der freifinanzierte Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt rentabel darstellbar ist. Trotz einer Stabilisierung von Baupreisen und Zinsen auf hohem Niveau bewegen
sich die Renditen in einem sehr engen Korridor. Der geförderte Wohnungsbau stellt sich
demgegenüber deutlich günstiger dar und ermöglicht vielfach erst die Umsetzung von
Wohnungsbauprojekten. Dies erklärt sowohl die hohe Nachfrage nach Fördermitteln als
auch die zunehmende Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus für die Stabilisierung von
Vorhaben, die ihm nun zusätzlich zur sozialpolitischen Bedeutung zukommt.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Befunde wird deutlich, dass bezahlbares Wohnen
in Nürnberg weiterhin eine zentrale wohnungspolitische Herausforderung darstellt.
Die Sicherung und der Ausbau des geförderten Wohnungsbestands, verlässliche Förderstrukturen sowie das Hinwirken auf wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für den
Wohnungsneubau (z.B. durch stringente Planungsverfahren) sind wesentliche Voraussetzungen, um den bestehenden Handlungsdruck wirksam zu adressieren.
84
80
Quartiere als Wohnstandorte stärken
64
4 Quartiere als Wohnstandorte
stärken
Die Stärkung der Quartiere als attraktive und lebenswerte Wohnstandorte ist ein zentrales
Handlungsfeld der Nürnberger Wohnungspolitik. Vor dem Hintergrund, der in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Entwicklungen, wird deutlich, dass die Sicherung von
Wohnraum und Bezahlbarkeit allein nicht ausreicht, um den Anforderungen an eine nachhaltige Wohnungsmarktentwicklung gerecht zu werden. Vielmehr kommt der Qualität des
Wohnumfelds, der sozialen Stabilität der Quartiere sowie der Verfügbarkeit von Infrastruktur und Angeboten des täglichen Bedarfs eine zunehmend wichtige Rolle zu.
Die in Kapitel 1 dargestellten demografischen und nachfragebezogenen Entwicklungen sowie die in Kapitel 3 aufgezeigten Belastungen durch steigende Wohnkosten wirken sich nicht
gleichmäßig auf das Stadtgebiet aus, sondern zeigen sich kleinräumig unterschiedlich. Quartiere unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer baulichen Struktur und ihres Wohnungsbestands als auch in Bezug auf soziale Zusammensetzung, Versorgungsangebote und Erreichbarkeit. Diese Unterschiede prägen die Attraktivität der Wohnstandorte und beeinflussen die Wohnentscheidungen der Haushalte maßgeblich.
Das Leitziel „Quartiere als Wohnstandorte stärken“ richtet den Blick daher auf die quartiersbezogene Ebene des Wohnens in Nürnberg. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Quartiere
als Wohnstandorte stabilisiert und weiterentwickelt werden können, um unterschiedlichen
Wohnbedürfnissen gerecht zu werden und zugleich soziale Ausgleichsfunktionen zu erfüllen. Die auf der Typisierung der statistischen Bezirke in Bau- und Lagetypen aufbauenden Auswertungen ermöglichen es, Quartiere mit ähnlichen baulichen und strukturellen
Merkmalen vergleichend zu betrachten und übergeordnete Muster herauszuarbeiten, ohne
sich auf einzelne Einzelfälle zu beschränken.
Im Mittelpunkt der quartiersbezogenen Analyse stehen drei thematische Schwerpunkte. Zunächst wird die Altersstruktur der Bevölkerung in den statistischen Bezirken betrachtet
und mit der Fortzugsintensität nach Altersgruppen verknüpft. Diese Auswertung liefert Hinweise darauf, welche Quartiere für bestimmte Altersgruppen besonders attraktiv sind und
in welchen Bereichen erhöhte Wanderungsbewegungen auftreten. Insbesondere die Fortzugsintensität erlaubt Rückschlüsse auf mögliche strukturelle Defizite oder veränderte
Wohnbedürfnisse, etwa im Übergang zwischen verschiedenen Lebensphasen.
Darauf aufbauend wird die Struktur des Wohnungsbestands analysiert. Im Fokus stehen
dabei die Aufteilung nach Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie nach Baualtersklassen. Diese
Merkmale prägen nicht nur das Erscheinungsbild der Quartiere, sondern beeinflussen auch
Wohnungsgrößen, energetische Standards und Nutzungsmöglichkeiten. Die Bestandsstruktur bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Entwicklungs- und Anpassungspotenzialen in den einzelnen Quartieren.
Abschließend wird die Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen auf
Ebene der statistischen Bezirke betrachtet. Diese Auswertung zeigt, wie sich die Mietpreisentwicklung kleinräumig unterscheidet und in welchem Umfang bestimmte Quartiere von
85
81
Quartiere als Wohnstandorte stärken
65
überdurchschnittlichen Preissteigerungen betroffen sind. In der Zusammenschau ermöglichen die dargestellten Analysen eine differenzierte Einschätzung der Quartiere als Wohnstandorte und liefern wichtige Hinweise für die quartiersbezogene Weiterentwicklung der
Wohnungspolitik.
Abbildung 46: Typisierung der statistischen Bezirke nach Bau- und Lagetypen
Darstellung: Quaestio; Geometrie und Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
86
82
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.1
66
Innenstadtquartiere
Abbildung 47: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Innenstadtquartiere
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
insg.
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
Nürnberg
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
117
45
29
Innenstadtquartiere
254.820
15%
20%
16%
142
94
152
184
135
56
35
15%
221
194
237
213
201
101
42
01
Altstadt,
St. Lorenz
5.339 8%
27%
02 Marienvorstadt
1.807
13%
03 Tafelhof
1.431
15%
04 Gostenhof
9.351
16%
05 Himpfelshof
6.059
14%
06
Altstadt,
25%
24%
29%
21%
< 6 J.
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
31%
19%
13%
260
121
136
152
178
35
87
25%
26%
24%
10%
92
122
207
389
203
132
29
22%
26%
25%
11%
239
143
186
243
208
80
43
19%
127
61
171
175
122
47
31
15%
136
110
135
175
159
58
31
20%
218
67
141
166
139
51
28
24%
15%
26%
27%
9.661 8%
25%
8.278 12%
16%
8.158 12%
21%
27%
24%
16%
114
68
157
191
143
53
29
09 Wöhrd
10.371 11%
24%
27%
22%
16%
143
53
149
197
138
52
38
10 Ludwigsfeld
12.020
15%
22%
23%
24%
17%
135
84
129
149
126
52
29
11 Glockenhof
19.456
14%
26%
14%
140
76
145
207
130
47
34
12 Guntherstraße
3.794
13%
126
27
114
201
109
47
43
13 Galgenhof
20.461
15%
23%
141
114
162
202
145
65
40
14 Hummelstein
11.393
16%
17%
165
71
116
160
115
45
31
15 Gugelstraße
8.113
16%
22%
25%
25%
13%
151
105
191
178
129
74
47
16 Steinbühl
13.702
17%
21%
25%
23%
13%
141
108
155
193
152
70
52
17 Gibitzenhof
5.575
20%
17%
17%
80
73
148
151
100
40
42
18 Sandreuth
414
14%
21%
14%
217
242
216
250
167
107
36
19 Schweinau
5.026
15%
16%
20%
150
111
156
238
162
66
28
20 St. Leonhard
15.041
18%
16%
119
89
146
185
121
55
37
21 Sündersbühl
7.362
23%
23%
12%
137
167
218
192
140
85
61
22 Bärenschanze
9.510
16%
25%
13%
169
144
158
187
153
71
42
23 Sandberg
11.070
14%
18%
28%
25%
16%
132
86
120
139
114
41
30
24 Bielingplatz
5.573
14%
15%
27%
25%
19%
162
128
159
179
126
38
33
25 Uhlandstraße
12.123
15%
17%
26%
25%
17%
105
60
143
182
111
36
25
26 Maxfeld
10.978
13%
15%
21%
135
68
153
135
114
46
26
27 Veilhof
12.311 12%
21%
26%
17%
124
87
134
159
106
53
33
28 Tullnau
4.182
15%
18%
22%
19%
126
41
132
192
89
40
13
29 Gleißhammer
6.261
15%
14%
21%
66
52
109
132
90
38
22
St. Sebald
07 St. Johannis
08
Pirckheimerstraße
30%
26%
17%
22%
26%
24%
23%
23%
26%
25%
23%
24%
25%
21%
21%
18%
25%
27%
22%
25%
25%
20%
26%
26%
21%
13%
20%
25%
28%
20%
20%
24%
23%
26%
29%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett gedruckt.
87
83
Quartiere als Wohnstandorte stärken
67
In den Innenstadtquartieren innerhalb der Nürnberger Ringstraße (B4R) konzentrieren
sich große Teile der Arbeits- und Ausbildungsplätze, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
sowie Versorgungs- und Freizeitangebote der Stadt. Auch ein erheblicher Teil der Bevölkerung lebt in diesem Bereich, der rund 23 % der Stadtfläche umfasst. Mit knapp 255.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen hier rund 46 % der Nürnberger Bevölkerung.
Die Nähe zu den vielfältigen Angeboten der Stadt, die hohe bauliche Dichte und die ausgeprägte urbane Atmosphäre machen diese Quartiere für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu
besonders attraktiven Wohnstandorten. Dazu tragen auch die hohen Anteile an Altbauwohnungen bei, die von Teilen der Bevölkerung gezielt nachgefragt werden. Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich entsprechend in überdurchschnittlichen Wohnkosten wider. Insbesondere die nördlich und östlich an die historische Altstadt angrenzenden Quartiere weisen hohe Miet- und Kaufpreise auf (vgl. Abbildung 33 und Abbildung 34).
Für Teile der Südstadt – insbesondere die statistischen Bezirke Glockenhof (11), Guntherstraße (12), Galgenhof (13), Hummelstein (14), Gugelstraße (15), Steinbühl (16) und Gibitzenhof (17) – gilt dies jedoch in geringerem Maße. Hier liegen die Angebotsmieten im Durchschnitt unter dem gesamtstädtischen Mittel. Gleichwohl führt auch hier die urbane Lagequalität in einzelnen Quartieren und die hohe Fluktuation zu einer vergleichsweise hohen
Preisdynamik in den vergangenen Jahren.
Besonders ausgeprägt ist die Attraktivität der zentralen Lagen für junge Haushalte im Alter
von 18 bis unter 30 Jahren (vgl. Abbildung 47). Diese Altersgruppe ist in den Innenstadtquartieren insgesamt deutlich stärker vertreten als im übrigen Stadtgebiet und erreicht in sehr
zentralen Bezirken wie St. Lorenz (01), Marienvorstadt (02), Tafelhof (03), St. Sebald (06),
Wöhrd (09) und Glockenhof (11) Anteile von 24 % bis 27 %. Lediglich in einzelnen Innenstadtquartieren wie Gleißhammer (29) und Himpfelshof (05) liegt der Anteil der 18- bis unter 30Jährigen leicht unter dem städtischen Durchschnitt.
Neben den jungen Haushalten ist auch die Altersgruppe der 30- bis unter 50-Jährigen in
den Innenstadtquartieren überdurchschnittlich stark vertreten. Gleichzeitig liegt in dieser Altersgruppe die Wegzugsintensität deutlich über dem gesamtstädtischen Mittel (vgl. Abbildung 47) und hat sich zuletzt nochmals leicht erhöht. Mit dem Übergang in die Phase der
Familiengründung verändern sich häufig die Anforderungen an Wohnungsgröße und Wohnumfeld. Diese Bedarfe können in den Innenstadtquartieren für viele Haushalte nur eingeschränkt erfüllt werden. Neben einer möglichen Präferenz für ruhigere Wohnlagen wirken
insbesondere die hohen Quadratmeterpreise sowie die begrenzten Möglichkeiten der Eigentumsbildung als zentrale Wegzugsfaktoren.
Entsprechend zeigt sich auch bei den minderjährigen Altersgruppen (0 bis unter 6 Jahre
sowie 6 bis unter 18 Jahre) eine überdurchschnittlich hohe Wegzugsintensität aus den
Innenstadtquartieren. Besonders ausgeprägt ist diese in sehr zentralen Bezirken wie Tafelhof (03), Gostenhof (04), St. Lorenz (01) sowie St. Johannis (07). Andere Quartiere können
Familien offenbar besser halten. Dies betrifft innerhalb der Innenstadt insbesondere die statistischen Bezirke Gleißhammer (29), Hummelstein (14) und St. Leonhard (20), die sich durch
einen vergleichsweise höheren Anteil an Einfamilienhäusern und Grünflächen auszeichnen.
Vor dem Hintergrund des seit Jahren rückläufigen Neubaus von Ein- und Zweifamilienhäusern und dem wohnungspolitischen Ziel, Familien in der Stadt zu halten, gewinnt die Schaffung attraktiver, familientauglicher Wohnungsangebote im Geschosswohnungsbau weiter
an Bedeutung. In der Marienvorstadt sind in den vergangenen Jahren entsprechende Neubauvorhaben realisiert worden, bei denen diese Aspekte in vergleichsweise hohem Maße
berücksichtigt wurden.
88
84
Quartiere als Wohnstandorte stärken
68
Abbildung 48: Wohnungsbestand der Innenstadtquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
Nürnberg
300.080
80%
Innenstadtquartiere
146.151
97%
18%
3.429
91%
16%
1.200
98%
03 Tafelhof
704
98%
04 Gostenhof
4.673
97%
05 Himpfelshof
3.805
98%
7.027
97%
5.470
98%
4.852
98%
11%
09 Wöhrd
6.787
99%
9%
10 Ludwigsfeld
7.001
96%
12%
11 Glockenhof
11.660
99%
21%
12 Guntherstraße
2.090
92%
19%
13 Galgenhof
11.059
99%
14 Hummelstein
6.248
94%
15 Gugelstraße
4.490
100%
16 Steinbühl
7.116
99%
17 Gibitzenhof
2.659
99%
18 Sandreuth
211
94%
17%
7%
19 Schweinau
2.832
97%
16%
6%
20 St. Leonhard
7.363
91%
21 Sündersbühl
3.298
97%
22 Bärenschanze
4.959
98%
23 Sandberg
6.766
98%
24 Bielingplatz
3.195
89%
23%
25 Uhlandstraße
6.852
98%
25%
26 Maxfeld
7.183
97%
27 Veilhof
7.437
99%
28 Tullnau
2.476
89%
29 Gleißhammer
3.309
81%
01
Altstadt,
St. Lorenz
02 Marienvorstadt
06
Altstadt,
St. Sebald
07 St. Johannis
08
Pirckheimerstraße
20%
11%
1919-1948
1949-1980
10%
1981-2004
51%
10%
17%
50%
59%
55%
11%
12%
10%
12%
9%
40%
5%
67%
41%
25%
9%
27%
28%
5%
13%
9%
15%
7%
46%
6%
78%
25%
6%
7%
43%
5%
70%
14%
46%
6%
35%
6%
10%
8%
14%
15%
6%
52%
22%
7%
46%
11%
9%
5%
74%
22%
6%
45%
6%
49%
20%
49%
12%
8%
52%
12%
21%
48%
6%
45%
19%
6%
10%
12%
59%
30%
56%
22%
8%
74%
6%
15%
7%
10%
48%
38%
5%
16%
53%
12%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
8%
10%
7%
18%
8%
15%
10%
14%
8%
52%
51%
11%
18%
13%
33%
17%
7%
42%
10%
10%
11%
22%
7%
33%
7%
14%
30%
13%
8%
19%
66%
26%
89
85
2005-2024
12%
8%
20%
8%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
69
In anderen Altersgruppen weisen die statistischen Bezirke St. Lorenz (01), Tafelhof (03), Gostenhof (04), Galgenhof (13), Gugelstraße (15), Steinbühl (16), Sandreuth (18), Sündersbühl
(21) und Bärenschanze (22) überdurchschnittliche Wegzugsintensitäten auf. Insbesondere
bei den Altersgruppen zwischen 18 und unter 50 Jahren deutet dies darauf hin, dass diese
Quartiere in hohem Maße eine Ankommensfunktion erfüllen. Zuziehende aus dem Umland oder von außerhalb der Stadt wählen zunächst häufig zentrale Lagen in der Nähe von
Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und verlagern ihren Wohnstandort nach einer Orientierungsphase innerhalb der Stadt oder ins Umland.
Von den rund 146.000 Wohnungen der Innenstadtquartiere sind rund 4.600 Wohnungen
mietpreis- und belegungsgebunden (5,5 %). Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Durchmischung und ermöglichen auch Haushalten mit geringeren Einkommen den Zugang zu zentral gelegenen Wohnstandorten. Angesichts der hohen Marktdynamik und steigender Mieten kommt dem Erhalt dieser Bestände eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der bestehenden Bindungen in den kommenden Jahren ausläuft (25 % der Bindungen bis 2033), wodurch sich das Risiko einer weiteren Verknappung bezahlbaren Wohnraums in diesen Lagen erhöht.
Wie Abbildung 49 zeigt, ist die Mietpreisentwicklung innerhalb der Innenstadtquartiere
stark ausdifferenziert. Besonders hohe Mietpreissteigerungen zwischen 2012/13 und
2023/24 sind in den statistischen Bezirken Gugelstraße (15), St. Lorenz (01), Steinbühl (16),
St. Leonhard (20) und Sündersbühl (21) zu beobachten, wobei sich diese Quartiere teilweise
deutlich im Ausgangsniveau unterscheiden. In den bereits hochpreisigen Bezirken kam es
seit dem letzten Betrachtungszeitraum (2021/22) nochmals zu überdurchschnittlichen Preissteigerungen, unter anderem in St. Lorenz (01), Maxfeld (26), St. Johannis (07), Tullnau (28)
und Veilhof (27).
Die beobachteten Mietpreissteigerungen lassen sich in vielen Innenstadtquartieren maßgeblich durch eine rege Neubautätigkeit in den vergangenen Jahren erklären. Dies gilt insbesondere für Bezirke wie Tafelhof (03), Sündersbühl (21), Bielingplatz (24), Steinbühl (16), Uhlandstraße (25) und Bärenschanze (22). In diesen Quartieren hat die Realisierung zahlreicher
Neubauvorhaben einem Anstieg der Angebotsmieten geführt. Begleitend wurden in einzelnen Bereichen Investitionen in soziale Infrastruktur, etwa Kindertageseinrichtungen oder
quartiersbezogene Unterstützungsangebote, vorgenommen.
In einzelnen Quartieren mit nur geringer Neubautätigkeit, darunter Himpfelshof (05) und
Gugelstraße (15), könnten die Mietpreissteigerungen hingegen eher auf Maßnahmen im Bestand hindeuten, wie Sanierungen oder Modernisierungen. Vor dem Hintergrund der gleichzeitig rückläufigen Anteile von Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern können
kleinräumige Verdrängungseffekte in bestimmten Straßenabschnitten nicht ausgeschlossen
werden. Zur fundierten Bewertung solcher Entwicklungen sind zusätzliche Indikatoren –
etwa zur Wohndauer, zu Eigentumsumwandlungen oder zur sozialen Zusammensetzung –
heranzuziehen.
Für zentrale Lagen wie die Altstadt St. Lorenz oder den Bielingplatz überlagern sich beide
Effekte: Neubautätigkeit, hohe Lagegunst und eine insgesamt hohe Nachfrage tragen hier
gemeinsam zur Mietpreisdynamik bei. Veränderungen bei einzelnen Sozialindikatoren lassen sich in diesen Bereichen nicht immer eindeutig interpretieren und bedürfen gegebenenfalls weiterführender Analysen.
90
86
Quartiere als Wohnstandorte stärken
70
Abbildung 49: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Innenstadtquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Innenstadtquartiere
01
06
Altstadt, St.
Lorenz
Altstadt, St.
Sebald
26 Maxfeld
07 St. Johannis
28 Tullnau*
08
Pirckheimerstraße
27 Veilhof
09 Wöhrd
10 Ludwigsfeld
25 Uhlandstraße
24 Bielingplatz
29 Gleißhammer
05 Himpfelshof
04 Gostenhof
21 Sündersbühl
12 Guntherstraße
19 Schweinau
11 Glockenhof
15 Gugelstraße
23 Sandberg
13 Galgenhof
16 Steinbühl
22 Bärenschanze
14 Hummelstein
03 Tafelhof
20 St. Leonhard
17 Gibitzenhof
2013/14
2015/2016
2017/2018
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
* In Tullnau entsprechen die Werte für 2015/16 und 2017/18 dem vom 2019/20.
Hinweis: Für die statistischen Bezirke 03 Tafelhof und 18 Sandreuth liegen zu wenige auswertbare Angebote vor.
91
87
Quartiere als Wohnstandorte stärken
71
Abbildung 50: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren
zwischen 2013/14 und 2023/2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Value AG, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Anmerkung: Verdrängungseffekte finden generell in den Innenstadtquartieren statt, weshalb diese Auswertung
nur für den entsprechenden Bau- und Lagetyp im Bericht aufgenommen worden ist.
In einigen Innenstadtquartieren ist zwischen 2013/14 und 2023/24 ein überdurchschnittlicher Rückgang des Anteils der Transferleistungsempfänger zu beobachten (Abbildung
50). Dieser Rückgang fällt in einzelnen statistischen Bezirken stärker aus als im gesamtstädtischen Durchschnitt. Gleichzeitig sind in diesen Quartieren teils überdurchschnittliche Mietsteigerungen zu verzeichnen, wenngleich sich aus der Gegenüberstellung kein durchgängig
eindeutiges Muster ableiten lässt.
Besonders ausgeprägt sind die Rückgänge der Transferempfängeranteile in den statistischen Bezirken Gugelstraße (15), Bärenschanze (22) und Tullnau (28). Im Zusammenhang
mit gleichzeitig steigenden Mieten fallen zudem Steinbühl (16), St. Leonhard (20), Glockenhof
(11), Gibitzenhof (17), Galgenhof (13) und Gostenhof (04) auf. Das Quartier Gugelstraße hebt
sich durch starke Mietsteigerungen – ausgehend von einem niedrigen Median von ca. 7,10
€/m² im Zeitraum 2013/14 – sowie einen deutlichen Rückgang des Transferempfängeranteils
von 21,9 % auf 17,1 % ab. Der Anteil liegt damit weiterhin deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 10,2 %. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass im Bezirk
mehrere städtische Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit mehr als 200
Plätzen aufgegeben wurden. Da dort auch anerkannte Schutzberechtigte mit Leistungsbezug wohnten, dürfte dies zum Rückgang der Transferempfängerzahlen beigetragen haben.
Die Entwicklung ist daher nicht allein als Ausdruck allgemeiner sozialstruktureller Veränderungen im Quartier zu interpretieren.
92
88
Quartiere als Wohnstandorte stärken
72
Auf mögliche Verdrängungseffekte kann allein auf Grundlage dieser Auswertung nicht
geschlossen werden. Bereits die kurzfristigere Entwicklung von Mietpreisen und Transferempfängerquote zeigt, dass sich die in langer Frist beobachtbaren Effekte in den letzten Jahren bereits abgeschwächt oder gar umgekehrt haben (eine entsprechende Auswertung befindet sich im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung, Abb. 62 auf S. 100). Gerade diese
Dynamik verdeutlicht jedoch, dass sich in einzelnen Innenstadtquartieren soziale und preisliche Dynamiken überlagern und daher einer vertieften Beobachtung bedürfen. Für eine
belastbare Einordnung möglicher Verdrängungsprozesse sind deshalb zusätzliche Indikatoren – etwa zur Wohndauer, zu Haushaltsstrukturen oder zu Umwandlungen im Wohnungsbestand – erforderlich.
4.2
Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand
Abbildung 51: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Mehrfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
insg.
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
117
45
29
109.298
16%
14%
22%
27%
21%
109
76
143
176
112
44
29
30 Dutzendteich
1.064
16%
19%
167
132
168
222
103
50
24
40 Hasenbuck
4.143
16%
14%
110
64
138
134
95
53
37
43 Dianastraße
2.365
18%
81
119
149
249
136
57
32
45 Gartenstadt
7.414
15%
99
57
104
193
85
28
36
46 Werderau
4.659
17%
14%
20%
29%
21%
47
72
109
132
92
43
25
50 Hohe Marter
7.233
16%
16%
22%
26%
20%
117
102
122
157
107
43
22
6.866
16%
12%
23%
78
66
106
155
81
33
19
63 Höfen
3.570
15%
15%
19%
110
126
282
217
138
62
39
64 Eberhardshof
11.141
16%
20%
25%
24%
15%
99
96
172
211
145
62
33
65 Muggenhof
2.858
15%
22%
26%
25%
12%
206
131
209
214
169
105
61
70 Westfriedhof
3.428
15%
11%
23%
78
37
116
119
64
29
23
71 Schniegling
4.033
16%
13%
18%
150
40
124
164
118
33
19
72 Wetzendorf
9.107
16%
10%
72
43
91
170
81
25
19
80 Schleifweg
4.526
17%
18%
81 Schoppershof
8.735
16%
17%
82 Schafhof
2.123
13%
90 St. Jobst
10.937
17%
13%
23%
92 Mögeldorf
6.247
17%
14%
18%
95 Zerzabelshof
8.849
16%
12%
17%
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
60
Großreuth b.
Schweinau
30%
22%
19%
11%
14%
23%
27%
24%
18%
20%
25%
29%
20%
22%
29%
29%
22%
20%
31%
30%
25%
20%
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
24%
17%
152
103
208
247
139
74
45
27%
18%
95
67
117
135
102
32
33
200
135
259
224
170
63
21
20%
121
53
126
169
93
44
33
23%
65
39
106
111
95
31
26
28%
182
109
152
175
166
58
30
24%
23%
13%
26%
29%
22%
12%
< 6 J.
24%
30%
27%
28%
26%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett gedruckt.
93
89
Quartiere als Wohnstandorte stärken
73
Als Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand werden die statistischen Bezirke definiert, die außerhalb der Nürnberger Ringstraße (B 4 R) liegen und deren Wohnungsbestand
überwiegend durch Mehrfamilienhäuser geprägt ist. In diesen Quartieren entfallen mehr als
60 % aller Wohnungen auf den Geschosswohnungsbau. Abseits dieser formalen Abgrenzung
weisen die Mehrfamilienhausquartiere jedoch eine hohe interne Heterogenität auf, sowohl hinsichtlich ihrer baulichen als auch sozioökonomischen Zusammensetzung.
In einigen statistischen Bezirken – etwa Wetzendorf (72), St. Jobst (90), Mögeldorf (92), Zerzabelshof (95) oder der Gartenstadt (44) – ergänzt ein signifikanter Anteil an Einfamilienhausbebauung den Mehrfamilienhausbestand. Diese Quartiere sind häufig locker bebaut, ruhig
gelegen und zugleich gut an die Innenstadt angebunden. Sie zählen zu den besonders nachgefragten und entsprechend hochpreisigen Wohnlagen Nürnbergs. Demgegenüber stehen Bezirke wie Eberhardshof (64) oder Muggenhof (65), die durch eine enge Verzahnung
von Wohnen und gewerblicher Nutzung sowie durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt sind und zu den einfacheren Wohnlagen der Stadt gehören. In Muggenhof war die
Abbildung 52: Wohnungsbestand der Mehrfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
1919-1948
300.080
80%
20%
11%
10%
58.418
81%
19%
7%
15%
30 Dutzendteich
622
90%
40 Hasenbuck
2.110
87%
43 Dianastraße
1.178
98%
45 Gartenstadt
4.260
63%
37%
46 Werderau
2.177
64%
36%
50 Hohe Marter
3.656
89%
3.255
84%
63 Höfen
1.793
70%
64 Eberhardshof
6.092
96%
21%
65 Muggenhof
1.434
98%
19%
70 Westfriedhof
1.766
81%
71 Schniegling
2.314
74%
26%
11%
6%
72 Wetzendorf
4.924
67%
33%
5%
20%
80 Schleifweg
2.174
79%
21%
81 Schoppershof
4.858
93%
82 Schafhof
1.134
94%
90 St. Jobst
6.001
87%
92 Mögeldorf
3.487
79%
21%
95 Zerzabelshof
5.183
66%
34%
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
60
Großreuth b.
Schweinau
1949-1980
51%
14%
14%
65%
6%
5%
49%
30%
54%
29%
10%
45%
12%
12%
63%
25%
9%
5%
21%
31%
29%
8%
10%
23%
29%
14%
19%
60%
20%
38%
34%
20%
53%
17%
36%
10%
10%
26%
36%
11%
37%
40%
23%
12%
50%
59%
10%
10%
54%
13%
7%
28%
53%
16%
5%
17%
41%
19%
56%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
94
90
14%
50%
42%
6%
11%
21%
25%
9%
2005-2024
17%
43%
21%
30%
1981-2004
11%
26%
5%
14%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
74
Preisdynamik in den vergangenen Betrachtungszeiträumen dennoch vergleichsweise hoch,
was vor allem mit einer intensiven Neubautätigkeit erklärt werden konnte. Zwischen diesen
beiden Polen ordnen sich die übrigen Mehrfamilienhausquartiere ein, die teils selbst stark
differenziert sind und unterschiedliche bauliche und soziale Strukturen aufweisen.
Diese Unterschiede spiegeln sich deutlich in der Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider (Abbildung 51). Besonders markant sind die Abweichungen in der Altersstruktur, insbesondere bei den Personen ab 65 Jahren. In Zerzabelshof (95) mit seinen größeren Ein- und
Mehrfamilienhausbeständen aus den 1970er-Jahren (Abbildung 52) ist die Generation der
Erstbezieher mit dem Wohnungsbestand gealtert; hier sind rund 28 % der Bewohnerinnen
und Bewohner über 64 Jahre alt. Ähnliche Altersstrukturen zeigen sich in der Gartenstadt
(45) und in Schafhof (82). Demgegenüber liegt der Anteil der ältesten Altersgruppe in kleineren und weniger als Wohnstandort etablierten Quartieren wie Muggenhof (65), Dianastraße
(43) und Dutzendteich (30) mit etwa 12 % bis 13 % deutlich unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt von rund 20 %. Diese Quartiere – ebenso wie Eberhardshof (64) und Schleifweg
(80) – zeichnen sich vielmehr durch einen vergleichsweise hohen Anteil junger Haushalte im
Alter von 18 bis unter 30 Jahren aus. Während dieser Anteil in Muggenhof bei über einem
Fünftel der Bevölkerung liegt, ist er in Gartenstadt (45), Wetzendorf (72) und Westfriedhof
(70) nur etwa halb so hoch.
Gleichzeitig ist in Muggenhof (65) in nahezu allen Altersgruppen eine auffallend hohe Abwanderung zu beobachten (Abbildung 51). Neben der durch Gewerbegebiete geprägten
Siedlungsstruktur, die die Wohnqualität einschränkt, dürfte auch die räumliche Nähe zur
Nachbarstadt Fürth eine Rolle spielen. Haushalten mit bereits bestehenden Bezügen in das
Umland fällt ein Umzug über die Stadtgrenze unter Umständen leichter. Vergleichbare Effekte zeigen sich auch in den am Stadtrand gelegenen Quartieren Schniegling (71) und Höfen
(63). Ähnlich hohe, in einzelnen Altersgruppen sogar noch stärkere Fluktuationen weisen
zudem die ebenfalls gewerblich geprägten Bereiche des Bezirks Schafhof (82) auf.
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Mehrfamilienhausquartieren auch hinsichtlich der Bindung von Familien. Ein zentrales Indiz hierfür ist die Wegzugsintensität der unter 6-Jährigen, die gemeinsam mit ihren Eltern den Wohnort wechseln. Besonders hohe
Werte zeigen sich – neben den bereits genannten Quartieren Muggenhof (65), Schafhof (82)
und Dutzendteich (30) – auch in Zerzabelshof (95) und Schleifweg (80). Demgegenüber gelingt es anderen Quartieren, Familien vergleichsweise besser zu halten. Dies gilt insbesondere für Werderau (46) und Mögeldorf (92), die durch stabilere Wohnstrukturen und ein familienfreundlicheres Umfeld gekennzeichnet sind.
Auch die Mietpreisentwicklung in den Mehrfamilienhausquartieren ist stark ausdifferenziert (Abbildung 53). Obwohl Muggenhof durch einen hohen Gewerbeanteil geprägt ist,
weist der Bezirk – nach dem im bevorzugten Nordosten gelegenen St. Jobst – die höchsten
durchschnittlichen Angebotsmieten unter den Mehrfamilienhausquartieren auf. Eine besonders hohe Mietpreisdynamik seit 2013/14 zeigen die statistischen Bezirke Muggenhof (65),
Wetzendorf (72), Eberhardshof (64) und Dutzendteich (30). Demgegenüber liegen die durchschnittlichen Angebotsmieten in Schniegling (71), Werderau (46), Hohe Marter (50), Großreuth (60), Schleifweg (80), Schafhof (82) und Schoppershof (81) mit Werten unter 11 €/m²
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 11,23 €/m². Mit großem Abstand weist die
Dianastraße (43) innerhalb dieser Quartiersgruppe das niedrigste Mietniveau auf.
Rund 2.200 der gut 58.000 Wohnungen in den Mehrfamilienhausquartieren am Innenstadtrand sind mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen (6,6 %). Dabei zeigen
sich Unterschiede zwischen den einzelnen Quartieren: Während in einigen Bereichen ein
95
91
Quartiere als Wohnstandorte stärken
75
stabiler Bestand gebundener Wohnungen vorhanden ist, laufen in anderen Quartieren verstärkt Bindungen aus, während in einigen gar kein gebundener Wohnungsbestand vorhanden ist. Insgesamt laufen 26 % der Bindungen in den Mehrfamilienhausquartieren bis 2033
aus. Der Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des geförderten Wohnungsbestands sind
daher von zentraler Bedeutung für die langfristige soziale Ausgewogenheit dieser Quartiere.
Abbildung 53: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Mehrfamilienhausquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
90 St. Jobst
65 Muggenhof
72 Wetzendorf
70 Westfriedhof
95 Zerzabelshof
30 Dutzendteich
92 Mögeldorf
64 Eberhardshof
40 Hasenbuck
63 Höfen
45 Gartenstadt
71 Schniegling
46 Werderau
50 Hohe Marter
60
Großreuth b.
Schweinau
80 Schleifweg
82 Schafhof
81 Schoppershof
43 Dianastraße
2013/14
2015/2016
2017/2018
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
96
92
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.3
76
Einfamilienhausquartiere
Abbildung 54: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Einfamilienhausquartiere
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Wohnberechtigte Bevölkerung
Bezirk
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
Anteil der Altersgruppen
Einw.
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
50%
insg.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
117
45
29
168
83
31
21
119
274
124
54
17
52
104
176
71
31
22
59
43
118
143
59
35
23
226
285
707
590
288
99
42
27%
90
38
140
129
81
30
19
27%
45
47
97
156
68
23
17
29%
24%
54
49
118
183
73
38
27
18%
32%
23%
108
79
83
299
65
34
24
18%
31%
25%
89
64
112
159
87
23
10
20%
117
36
122
142
81
34
23
34
73
98
74
61
40
31
113
59
99
208
109
17
25
16%
43
43
67
49
56
38
31
29%
19%
19
10
103
173
35
23
0
18%
32%
19%
71
51
57
148
76
33
16
21%
30%
20%
89
63
124
140
86
60
28
30%
25%
56
23
85
166
71
25
20
19%
30%
25%
35
26
129
142
67
20
22
12%
18%
31%
23%
47
47
117
170
83
24
26
18%
9%
17%
30%
25%
42
21
120
88
58
19
21
4.288
16%
11%
18%
27%
28%
122
51
102
130
110
45
19
4.801
16%
10%
16%
32%
26%
123
43
127
165
111
33
20
94 Laufamholz
8.549
17%
11%
18%
30%
24%
87
46
98
212
89
31
22
96 Fischbach
5.058
17%
10%
18%
31%
23%
60
38
93
106
86
26
23
97 Brunn
1.010
17%
8%
19%
31%
24%
48
53
83
81
46
32
25
< 6 J.
6-17 J.
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
118.243
17%
11%
18%
24%
77
50
120
1.286
15%
13%
21%
19%
211
96
8.349
17%
10%
18%
28%
26%
59
44 Trierer Straße
5.205
17%
10%
18%
29%
26%
47 Maiach
1.701
21%
11.397
16%
10%
19%
28%
13.427
18%
10%
17%
29%
8.963
16%
12%
19%
2.402
17%
11%
61 Gebersdorf
4.209
15%
11%
62 Gaismannshof
6.105
18%
15%
73 Buch
2.038
16%
17%
74 Thon
5.580
19%
10%
75 Almoshof
1.183
16%
16%
23%
76 Kraftshof
881
17%
15%
19%
77 Neunhof
1.652
20%
11%
78 Boxdorf
2.918
17%
12%
79 Großgründlach
4.865
17%
10%
19%
83 Marienberg
4.375
17%
10%
84 Ziegelstein
5.730
17%
86 Buchenbühl
2.271
91 Erlenstegen
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
35 Altenfurt Nord
38
48
49
Altenfurt,
Moorenbrunn
Katzwang,
Reichelsdorf
Kornburg,
Worzeldorf
53 Eibach
55
93
Krottenbach,
Mühlhof
Schmausenbuckstraße
30%
33%
24%
22%
15%
17%
30%
13%
29%
25%
20%
18%
24%
27%
29%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett
gedruckt.
97
93
Quartiere als Wohnstandorte stärken
77
Gut ein Fünftel der Einwohnerinnen und Einwohner Nürnbergs lebt in Quartieren, die durch
einen hohen Anteil an Einfamilienhäusern geprägt sind. Der überwiegende Teil dieser Einfamilienhausquartiere liegt am Stadtrand. Auch wenn das Erscheinungsbild dieser Quartiere
maßgeblich vom Einfamilienhausbestand bestimmt wird, befinden sich in vielen statistischen Bezirken zugleich nennenswerte Anteile an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (vgl.
Abbildung 55).
Die mit der Wohnform Einfamilienhaus häufig verbundene Eigentumsbildung spiegelt sich
deutlich in der sozioökonomischen und demografischen Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider. Entsprechend ist der Anteil der höheren Altersgruppen (65 Jahre und älter),
die in den vergangenen Jahrzehnten Wohneigentum gebildet haben und vielfach auch im
Alter in den einmal erworbenen Häusern verbleiben, in den Einfamilienhausquartieren deutlich höher als im übrigen Stadtgebiet (vgl. Abbildung 54). Insgesamt machen diese Altersgruppen rund ein Viertel der Bevölkerung in den Einfamilienhausquartieren aus. Besonders
ausgeprägt ist dieser Anteil in den statistischen Bezirken Erlenstegen (91), Katzwang/Reichelsdorf (48) sowie Kornburg/Worzeldorf (49), die durch größere Einfamilienhausgebiete
aus den 1960er- bis 1980er-Jahren gekennzeichnet sind. In vielen Fällen wohnen hier noch
die Bauherren oder Erstbezieher der damaligen Siedlungen.
Von diesem Muster weichen vor allem kleinere Stadtteile wie Maiach (47), Neunhof (77),
Altenfurt Nord (35), Almoshof (75) und Buch (73) ab. Diese Quartiere weisen teils höhere
Anteile jüngerer Bevölkerungsgruppen auf und sind durch einen eher dörflichen Charakter
geprägt. Hier findet ein kontinuierlicher Generationenwechsel im Wohnungsbestand statt,
der zu einer ausgewogeneren Altersstruktur führt.
Die Wegzugsintensität aus den Einfamilienhausquartieren in andere Nürnberger Stadtteile
oder in das Umland liegt in nahezu allen Altersgruppen unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt (vgl. Abbildung 54). Besonders geringe Wegzüge jüngerer Personen im Alter
zwischen 18 und 24 Jahren zeigen sich in den statistischen Bezirken Kraftshof (76) und Marienberg (83). Demgegenüber weist Maiach (47) – wie bereits in den vergangenen Wohnungsmarktbeobachtungen – eine außergewöhnlich hohe Wegzugsintensität auf. Das kleine Einfamilienhausquartier ist durch seine Lage zwischen Hafen, Hafenindustriegebiet und Südwesttangente räumlich stark eingeengt und weist in allen Altersgruppen eine sehr hohe Fluktuation auf. In einzelnen statistischen Bezirken ist die Bevölkerungszahl insgesamt sehr gering (z.B. Kraftshof (76), Brunn (97), Almoshof (75) und Altenfurt Nord (35)), sodass die Wegzugsintensitäten bereits durch wenige Umzugsbewegungen stark beeinflusst werden. Die
Ergebnisse sind dort entsprechend nur eingeschränkt belastbar (vgl. Abbildung 54).
Auch bei den Angebotsmieten zeigen sich Unterschiede zwischen den Einfamilienhausquartieren. Mit durchschnittlichen Angebotsmieten von über 11,23 €/m² liegen die statistischen Bezirke Thon (74), Gaismannshof (62), Erlenstegen (91), Schmausenbuckstraße (93),
Ziegelstein (84), Marienberg (83), Krottenbach/Mühlhof (55) sowie Altenfurt/Moorenbrunn
(38) über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die übrigen Einfamilienhausquartiere liegen
darunter; in Ziegelstein (84), Altenfurt Nord (35) und Großgründlach (79) sogar knapp unter
10 €/m². Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Auswertung der Mietpreisdaten in
den von Einfamilienhäusern geprägten Quartieren aufgrund der vergleichsweise geringen
Fallzahlen weniger belastbar ist als in anderen Bau- und Lagetypen. Für mehrere statistische
Bezirke konnten aufgrund zu geringer Fallzahlen keine gesonderten Auswertungen vorgenommen werden.
In den von Einfamilienhäusern geprägten Quartieren spielt der Bestand an mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnungen eine deutlich geringere Rolle. Nur rund 750 der gut
98
94
Quartiere als Wohnstandorte stärken
78
59.000 Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden (1,6 %). Entsprechend sind
auch Effekte aus auslaufenden Bindungen hier nur von untergeordneter Bedeutung. Gleichwohl können punktuelle Ergänzungen durch geförderten Wohnungsbau – etwa im Rahmen
von Nachverdichtungen oder neuen Baugebieten – dazu beitragen, die Angebotsstruktur zu
diversifizieren und auch für Haushalte mit geringeren Einkommen Zugänge zu diesen Lagen
zu eröffnen. Ein gelungenes Beispiel hierfür ist das in Kapitel 2.2 vorgestellte Wohnungsbauprojekt „Heinrich-Held-Straße“ in Katzwang (48).
Abbildung 55: Wohnungsbestand der Einfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
35 Altenfurt Nord
38
Altenfurt,
Moorenbrunn
44 Trierer Straße
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
300.080
80%
20%
59.223
39%
61%
657
48%
52%
4.183
38%
62%
11%
1949-1980
10%
1981-2004
51%
11%
52%
8%
63%
20%
17%
43%
57%
6.560
29%
71%
4.842
52%
48%
1.181
28%
72%
14%
61 Gebersdorf
2.151
34%
66%
7%
62 Gaismannshof
2.759
35%
65%
73 Buch
757
34%
66%
74 Thon
2.841
49%
51%
75 Almoshof
493
34%
66%
22%
76 Kraftshof
360
91%
19%
77 Neunhof
764
24%
76%
78 Boxdorf
1.290
30%
70%
79 Großgründlach
2.374
30%
70%
83 Marienberg
2.151
39%
61%
84 Ziegelstein
3.034
49%
51%
39%
86 Buchenbühl
1.110
95%
43%
91 Erlenstegen
2.376
59%
41%
2.745
49%
51%
94 Laufamholz
4.380
50%
50%
6%
53%
23%
96 Fischbach
2.447
33%
67%
5%
52%
28%
49
Worzeldorf
53 Eibach
55
93
Krottenbach,
Mühlhof
Schmausenbuckstraße
97 Brunn
435
90%
31%
35%
6%
26%
50%
15%
50%
13%
21%
30%
17%
22%
29%
19%
55%
12%
12%
29%
43%
15%
25%
13%
26%
14%
19%
23%
18%
51%
10%
33%
19%
42%
11%
29%
42%
48%
12%
46%
44%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
9%
11%
24%
24%
32%
6%
5%
63%
99
95
13%
21%
64%
5%
5%
24%
29%
10%
5%
9%
19%
40%
13%
10%
33%
66%
24%
6%
14%
31%
14%
7%
27%
52%
5%
9%
13%
5.943
Reichelsdorf
Kornburg,
5%
63%
53%
48
11%
6% 5%
47%
Katzwang,
11%
23%
698
47 Maiach
2005-2024
17%
87%
81%
2.692
1919-1948
13%
7%
15%
11%
16%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
79
Abbildung 56: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Einfamilienhausquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
74 Thon
62 Gaismannshof
91 Erlenstegen
93
Schmausenbuckstraße
84 Ziegelstein
83 Marienberg
55
38
48
Krottenbach,
Mühlhof
Altenfurt,
Moorenbrunn
Katzwang,
Reichelsdorf
35 Altenfurt Nord
53 Eibach
94 Laufamholz
61 Gebersdorf
78 Boxdorf
79 Großgründlach
49
Kornburg,
Worzeldorf
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
Hinweis: Für die statistischen Bezirke 44 Trierer Straße, 47 Maiach, 73 Buch, 75 Almoshof, 76 Kraftshof,
77 Neunhof, 86 Buchenbühl, 96 Fischbach und 97 Brunn liegen zu wenige auswertbare Angebote vor.
100
96
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.4
80
Großwohnsiedlungen
Abbildung 57: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Großwohnsiedlungen
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
insg.
(2024)
Nürnberg
18-29 J.
30-44 J.
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
45-64 J.
16%
16%
67.650
17%
12%
19%
4.353
15%
14%
21%
7.509
16%
11%
18%
27%
6.890
18%
10%
16%
27%
10.542
18%
12%
18%
8.492
15%
11%
9.196
17%
52 Röthenbach Ost
12.656
54 Reichelsdorf
8.012
siedlungen
Rangierbahnhof
31
Siedlung
Langwasser
32
Nordwest
Langwasser
33
Nordost
Langwasser
36
Südost
Langwasser
37
Südwest
Röthenbach
51
West
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
< 18 J.
553.346
Großwohn-
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
65+ J.
< 6 J.
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
115
76
144
179
117
45
29
26%
88
56
138
160
88
32
26
21%
158
103
165
192
153
43
26
27%
82
58
128
158
87
32
26
28%
38
53
169
229
87
35
25
26%
26%
88
50
126
157
84
26
32
20%
26%
27%
64
66
121
137
78
34
24
11%
20%
26%
27%
83
60
132
147
81
34
28
15%
12%
20%
28%
25%
107
43
134
142
84
26
28
18%
10%
20%
27%
25%
100
45
156
168
78
33
19
22%
26%
27%
28%
20%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett
gedruckt.
Dem Quartierstyp der Großwohnsiedlungen werden acht statistische Bezirke zugeordnet,
in denen mit knapp 68.000 Einwohnerinnen und Einwohnern rund 12 % der Nürnberger Bevölkerung leben. Trotz vergleichbarer Merkmale hinsichtlich Lage, Bebauungsdichte und
Baualter weisen die Großwohnsiedlungen sehr unterschiedliche Ausgangssituationen auf,
insbesondere im Hinblick auf ihre soziale Struktur. Der statistische Bezirk Röthenbach Ost
(52) nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Aufgrund seiner Bau- und Lagestruktur konnte er
keinem der Bau- und Lagetypen eindeutig zugeordnet werden, wurde jedoch zum Zweck der
Vergleichbarkeit mit der benachbarten Großwohnsiedlung Röthenbach West ebenfalls dieser Kategorie zugeschrieben.
Ein Blick auf die Altersstruktur der Bevölkerung zeigt, dass der Anteil älterer Bewohnerinnen und Bewohner – insbesondere der Altersgruppe ab 65 Jahren – in den Großwohnsiedlungen deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (vgl. Abbildung 56). Eine Ausnahme bildet lediglich die Rangierbahnhof-Siedlung (31). Bei einem Großteil dieser älteren
Bevölkerung handelt es sich vermutlich um Personen, die nach der Fertigstellung der Großwohnsiedlungen vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren in die neu errichteten Wohnungen eingezogen sind und bis heute dort wohnen geblieben sind. Besonders ausgeprägt ist
dieser Effekt in den Quartieren Langwasser Nordwest (32), Langwasser Nordost (33), Langwasser Südost (36), Langwasser Südwest (37) sowie Röthenbach West (51), in denen jeweils
mehr als ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner 65 Jahre oder älter ist.
Ähnlich wie in den Einfamilienhausquartieren liegt auch in den Großwohnsiedlungen die
Wegzugsintensität in allen Altersgruppen unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Zwar gibt es auch in diesen Quartieren Bereiche mit Einfamilienhausbebauung, in denen
Eigentumsbildung möglich ist (vgl. Abbildung 57). Dennoch ist davon auszugehen, dass die
101
97
Quartiere als Wohnstandorte stärken
81
vergleichsweise geringe Wegzugsintensität in den Großwohnsiedlungen auch auf eingeschränkte finanzielle Handlungsspielräume eines Teils der Bewohnerschaft zurückzuführen
ist. Für diese Haushalte ist ein Wohnortwechsel in andere, meist teurere Stadtteile nur eingeschränkt möglich (sogenannter Lock-in-Effekt). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein
Teil der Bevölkerung mit der Wohnsituation zufrieden ist und daher keinen Wohnortwechsel
anstrebt. Eine etwas höhere Wegzugsintensität ist in der Rangierbahnhof-Siedlung (31) in
nahezu allen Altersgruppen sowie in Langwasser Nordost (33) insbesondere bei Personen
im Alter zwischen 24 und unter 30 Jahren zu beobachten. Teilweise handelt es sich hierbei
um längerfristige Entwicklungen, die unter anderem mit dem Auslaufen von Bindungen im
geförderten Wohnungsbau in Zusammenhang stehen könnten.
Die Angebotsmietpreise liegen in allen statistischen Bezirken, die dem Bau- und Lagetyp
der Großwohnsiedlungen zugeordnet werden, unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die höchsten Werte weisen dabei die Bezirke Röthenbach Ost (52) und Röthenbach
West (51) auf. In einzelnen Großwohnsiedlungen ist im Betrachtungszeitraum eine vergleichsweise hohe Preisdynamik zu beobachten.
Die Großwohnsiedlungen weisen traditionell einen vergleichsweise hohen Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf. Über 4.700 der rund 35.000 Wohnungen in den Quartieren sind gebunden (21,8 %; ohne die kommunal mit der wbg vereinbarten
Bindungen). Diese Bestände prägen die soziale Struktur der Quartiere in besonderem Maße
und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Mit dem Auslaufen von Bindungen in Teilen des Bestands ist jedoch zu
beobachten, dass sich die preisliche Struktur einzelner Teilmärkte verändert und die Gefahr
einer schrittweisen Erosion preisgünstiger Wohnungsangebote besteht. Zwar sind bis 2033
nur 6 % der gebundenen Wohnungen durch auslaufende Bindungen betroffen, bis 2045 ist
es mit 55 % aber mehr als jede zweite. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erhalt sowie der
gezielten Ergänzung des geförderten Wohnungsbestands eine zentrale Rolle für die Stabilisierung dieser Quartiere zu.
Abbildung 58: Wohnungsbestand der Großwohnsiedlungen
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Nürnberg
Großwohnsiedlungen
Rangierbahnhof
31
Siedlung
Langwasser
32
Nordwest
Langwasser
33
Nordost
Langwasser
36
Südost
Langwasser
37
Südwest
Röthenbach
51
West
Röthenbach
52
Ost
54 Reichelsdorf
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
20%
11%
1919-1948
10%
1949-1980
300.080
80%
35.041
82%
2.103
94%
3.976
90%
3.350
72%
5.055
87%
95%
4.644
84%
93%
4.873
84%
6.941
77%
23%
4.099
71%
29%
1981-2004
51%
69%
16%
19%
2005-2024
17%
11%
19%
7%
57%
5%
96%
19%
28%
73%
8%
5%
65%
25%
47%
8%
31%
70%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
102
98
7%
19%
10%
8%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
82
Abbildung 59: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Großwohnsiedlungen
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Großwohnsiedlungen
Röthenbach
51
West
54 Reichelsdorf
33
31
Langwasser
Nordost
RangierbahnhofSiedlung
52 Röthenbach Ost
32
37
36
Langwasser
Nordwest
Langwasser
Südwest
Langwasser
Südost
2013/14
2015/2016
2017/2018
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
4.5
Zwischenfazit
Die quartiersbezogene Betrachtung zeigt, dass sich die Wohn- und Lebensbedingungen in
Nürnberg kleinräumig deutlich unterscheiden. Bauliche Struktur, Lagequalität, Alterszusammensetzung der Bevölkerung sowie die Entwicklung der Wohnkosten prägen die Attraktivität
und Stabilität der einzelnen Quartiere in unterschiedlicher Weise. Die Analysen verdeutlichen, dass sich demografische und wohnungsmarktliche Entwicklungen nicht gleichmäßig
über das Stadtgebiet verteilen, sondern in den Quartieren spezifische Ausprägungen annehmen.
In den Innenstadtquartieren innerhalb der Ringstraße zeigt sich eine hohe Attraktivität insbesondere für junge Haushalte, verbunden mit einer ausgeprägten Ankommensfunktion.
Gleichzeitig führen steigende Wohnkosten und begrenzte Möglichkeiten zur Eigentumsbildung dazu, dass insbesondere Familien diese Quartiere überdurchschnittlich häufig verlassen. In einzelnen Bezirken überlagern sich Mietpreissteigerungen und soziale Veränderungen, was die Bedeutung einer kontinuierlichen Beobachtung sozialer Dynamiken unterstreicht.
Die Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand weisen eine große Heterogenität auf.
Sie reichen von bevorzugten, innenstadtnahen Wohnlagen mit hoher Nachfrage bis hin zu
einfacheren Quartieren mit gewerblicher Prägung und höherer Fluktuation. Unterschiede in
der Altersstruktur, der Bindung von Familien sowie der Mietpreisentwicklung machen deutlich, dass diese Quartiere sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Entwicklungsdynamiken aufweisen und entsprechend differenziert betrachtet werden müssen.
Einfamilienhausquartiere sind überwiegend durch stabile Bewohnerstrukturen und eine
geringe Fluktuation gekennzeichnet. Gleichzeitig zeigt sich hier eine fortgeschrittene Alterung der Bewohnerschaft, die auf langfristige Eigentumsstrukturen zurückzuführen ist. Der
103
99
Quartiere als Wohnstandorte stärken
83
Generationenwechsel vollzieht sich entsprechend der Altersstruktur der Quartiere in einzelnen Bezirken bereits kontinuierlich, während andere nach wie vor durch einen Verbleib der
Erstbezieher geprägt sind.
In den Großwohnsiedlungen fällt insbesondere der hohe Anteil älterer Bewohnerinnen und
Bewohner auf, verbunden mit insgesamt niedrigen Wegzugsintensitäten. Neben Zufriedenheit mit dem Wohnstandort spielen hier auch begrenzte finanzielle Wechselmöglichkeiten
eine Rolle. Gleichzeitig bleiben diese Quartiere aufgrund vergleichsweise niedriger Mietpreise wichtige Wohnstandorte für Haushalte mit geringeren Einkommen, stehen jedoch vor
spezifischen Herausforderungen, etwa durch alternde Bewohnerschaften und auslaufende
Bindungen.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte
eine zentrale Voraussetzung für eine ausgewogene Wohnungsmarktentwicklung in
Nürnberg ist. Neben der Schaffung neuen Wohnraums kommt der qualitativen Weiterentwicklung bestehender Quartiere, der Sicherung sozialer Durchmischung sowie der bedarfsgerechten Anpassung von Wohnungsangeboten und Infrastruktur eine wachsende Bedeutung zu. Eine differenzierte, quartiersbezogene Wohnungspolitik bleibt damit ein wesentlicher Ansatzpunkt, um langfristig attraktive und stabile Wohnstandorte für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen zu sichern.
104
100
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
84
5 Dialog zwischen den
Wohnungsmarktakteuren
Eines der fünf Leitziele des Handlungsprogramms Wohnen ist der Ausbau und die Unterstützung des Dialogs mit und zwischen den Wohnungsmarktakteuren. Vor dem Hintergrund
der angespannten Lage auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt kommt dem kontinuierlichen Austausch mit der Wohnungswirtschaft, Genossenschaften, Verbänden sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung sind die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers, der Befragung
von Wohnungsmarktakteuren durch den Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, ein fester Bestandteil des Berichts. An dieser Stelle werden nun auch die Dialogformate und Veranstaltungen kurz dokumentiert, die in den Jahren 2024/2025 durchgeführt wurden.
5.1
Veranstaltungen und Dialogformate 2024/2025
Befragung der Nürnberger Wohnungsgenossenschaften
Die Wohnungsgenossenschaften stellen eine wichtige Stütze für bezahlbaren Wohnraum in
Nürnberg dar. Im April 2025 führte der Stab Wohnen eine Befragung der Nürnberger Wohnungsbaugenossenschaften durch. Ziel war es, die aktuelle Situation der Genossenschaften
zu beleuchten, bestehende Herausforderungen zu identifizieren und zu ermitteln, welche
Unterstützung sie sich von der Stadt wünschen.
Sechs der insgesamt 17 angeschriebenen Genossenschaften beteiligten sich an der Befragung. Die teilnehmenden Genossenschaften verfügen jeweils über einen Wohnungsbestand
zwischen rund 400 und 3.000 Wohnungen in Nürnberg. Gemeinsames Ziel aller Genossenschaften ist es, ihren Mitgliedern gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
Die Befragung verdeutlichte, dass die Genossenschaften derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen. Genannt wurden insbesondere stetig wachsende Anforderungen und steigende Nebenkosten, die Schwierigkeit, Mieten trotz umfangreicher Auflagen zur Erreichung
der Klimaneutralität bezahlbar zu halten, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben – etwa des
Gebäudeenergiegesetzes –, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Familien und Senioren sowie fehlendes Bauland für dringend benötigte Neubauten.
Der Schwerpunkt der Genossenschaften liegt aktuell auf der Bestandsmodernisierung;
Neubauprojekte spielen gegenwärtig eine untergeordnete Rolle. Nur eine Genossenschaft
strebt aktiv Grundstücksankäufe an. Hohe Baukosten, steigende Auflagen und personelle
Engpässe bremsen die Bautätigkeit. Aus Sicht der Genossenschaften wären günstiges Bauland, mehr Eigenkapital, ausreichende personelle Ressourcen sowie verlässliche Förder- und
Zuschussbedingungen erforderlich, um wieder verstärkt in den Neubau einzusteigen.
105
101
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
85
Vor dem Hintergrund des Nürnberger Baulandbeschlusses, der unter bestimmten Voraussetzungen auch genossenschaftlichen Neubau auf die Förderquote anrechnet,6 gaben zwei
Genossenschaften an, sich einen Einstieg in den Grundstückserwerb und eine Ausweitung
des genossenschaftlichen Wohnungsbaus vorstellen zu können. Drei weitere Genossenschaften sehen hiervon ab – unter anderem aufgrund fehlenden Kapitals, fehlenden Bedarfs
oder hoher Grundstückspreise.
Die Ergebnisse der Befragung fließen in die strategische Weiterentwicklung der Nürnberger
Wohnungspolitik ein.
Runder Tisch „Azubi-Wohnen“
Im Juni 2025 richtete der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat einen Runden Tisch zum Thema „Azubi-Wohnen“ aus. Teilnehmende waren Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Betreibern, städtischen Dienststellen sowie der wbg Nürnberg. Im
Mittelpunkt standen Fördermöglichkeiten für Azubi-Wohnheime, die Vernetzung relevanter Akteure sowie die Analyse und Konkretisierung des Bedarfs.
Die beteiligten Institutionen bewerteten das Thema übereinstimmend als äußerst relevant
und dringend. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum stellt insbesondere junge Menschen
in Ausbildung vor große Herausforderungen. Zugleich wurde betont, dass attraktives und
bezahlbares Wohnen ein wichtiger Standortfaktor ist. Ein ausreichendes Angebot an Wohnraum steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung, da es entscheidend für die Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften ist. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt dieser Aspekt
weiter an Bedeutung.
Insbesondere in bestimmten Branchen – etwa Gastronomie und Gesundheitswesen – gewinnt die Zuwanderung von Fach- und Nachwuchskräften an Bedeutung, wodurch sich der
Bedarf an Azubi-Wohnraum weiter verschärfen dürfte.
Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden unter anderem im IHK-Fachausschuss Bau- und
Immobilienwirtschaft, im Fachgespräch Wohnen sowie im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Als eine konkrete Maßnahme in Folge der Veranstaltung hat die wbg Nürnberg für
das Jahr 2026 ein Azubi-Wohnheim zur Förderung eingereicht.
Kommunikation zum Förderstopp
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten und
Finanzierungskosten hat der geförderte Wohnungsbau für Investoren erheblich an Attraktivität gewonnen. Die dadurch stark gestiegene Nachfrage nach staatlicher Wohnraumförderung führte im Februar 2025 zu einem bayernweiten Förderstopp.
Im Wohnungsmarktbarometer gaben 68 % der Befragten an, dass dieser Förderstopp einen
direkten Einfluss auf eigene Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen hat. Der Stab Wohnen hat die Situation gegenüber Investoren transparent und umfassend kommuniziert.
6
Wortlaut des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg (Stand: Februar 2026): „"Im Einzelfall können auch Wohnungen im genossenschaftlichen Neubau angerechnet werden, wenn die Einhaltung der Mietobergrenzen
analog der Kriterien im geförderten Wohnungsbau gesichert und der Anteil auf maximal ein Drittel der für
geförderten Wohnungsbau nachzuweisenden Geschossfläche begrenzt ist."
106
102
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
86
Als sich im Laufe des Jahres 2025 abzeichnete, dass vertragliche Verpflichtungen aufgrund
des Förderstopps voraussichtlich bis Ende 2026 nicht eingehalten werden können, reagierte
der Stab Wohnen zeitnah und entwickelte in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft das
Modell des preisgedämpften Wohnungsbaus als Alternative zum ersatzlosen Wegfall
des vereinbarten geförderten Wohnraums.
Fachgespräch Wohnen
Das Fachgespräch Wohnen ist ein jährlich stattfindendes Forum zum Austausch zwischen dem Stab Wohnen, der Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft.
▪ Im Herbst 2025 standen insbesondere folgende Themen im Mittelpunkt:
▪ Trotz ausbleibender Fördermittel bezahlbaren Wohnraum zu generieren sowie Wohnungsbauprojekte eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen
▪ Aktuelles zu Entwicklungen der staatlichen Wohnraumförderung und zum preisgedämpften Wohnungsbau,
▪ Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers,
▪ Ergebnisse der Befragung der Nürnberger Wohnungsgenossenschaften,
▪ Bericht über die Veranstaltung Runder Tisch Azubi-Wohnen, Fördermöglichkeiten und
Initiativen im Bereich Azubi-Wohnen.
Das Fachgespräch wird von den Akteuren aus dem Nürnberger Wohnungsmarkt als wichtige
Plattform für Information, Austausch und Dialog bewertet.
5.2
Das Wohnungsmarktbarometer
Das Wohnungsmarktbarometer dient als ergänzendes Instrument zur quantitativen Wohnungsmarktbeobachtung und erfasst die Einschätzungen zentraler Akteure zum aktuellen Marktgeschehen. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, qualitative Hinweise
zu Nachfrage- und Angebotsstrukturen zu gewinnen sowie Ursachen für beobachtete Marktprozesse besser einordnen zu können. Damit fungiert das Wohnungsmarktbarometer als
eine Art Frühwarnsystem für den Wohnungsmarkt.
An der Befragung im Jahr 2025 beteiligten sich 48 Akteure aus unterschiedlichen Bereichen
des Wohnungsmarkts. Hierzu zählen Bauträger, Bauunternehmen und Investoren, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen, Architektur- und Planungsbüros,
Sachverständige sowie Vertreter aus Wissenschaft, Makler- und Beratungsunternehmen,
private Vermieter, soziale Einrichtungen und Verbände sowie öffentliche Stellen. Die Zusammensetzung der Befragten gewährleistet eine breite fachliche Perspektive auf die aktuellen
Entwicklungen des Nürnberger Wohnungsmarkts.
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometer (Stand: Oktober 2025) bestätigen die bereits
in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Einschätzung einer weiterhin angespannten
Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Eine deutliche Mehrheit der befragten
Akteure bewertet die aktuelle Wohnungsmarktlage als angespannt oder sehr angespannt.
Eine entspannte oder sehr entspannte Marktlage wird von keinem der Befragten gesehen.
Damit bleibt die Grundwahrnehmung des Wohnungsmarkts im Vergleich zu den Vorjahren
107
103
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
87
auf hohem Belastungsniveau, auch wenn sich einzelne Rahmenbedingungen zuletzt stabilisiert haben.
Besonders aufschlussreich ist die Auswertung der von den Marktakteuren benannten
Problemlagen (Abbildung 60). Diese verdeutlicht, dass sich die Schwerpunkte der wahrgenommenen Herausforderungen in den vergangenen Jahren teilweise verschoben haben.
Während der Mangel an Wohnraum weiterhin eine zentrale Rolle spielt, rücken zunehmend
ökonomische und umsetzungsbezogene Faktoren in den Vordergrund. Dazu zählen insbesondere die hohen Baukosten, die eingeschränkte Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben sowie die erschwerten Finanzierungsbedingungen. Diese Aspekte werden von einem Großteil der Befragten als zentrale Hemmnisse für eine Ausweitung des Wohnungsangebots benannt und decken sich mit den in Kapitel 3 dargestellten Ergebnissen zur Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus.
Abbildung 60: Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt nach Einschätzung
der Befragungsteilnehmer
Quelle: Befragung des Stab Wohnens der Stadt Nürnberg
108
104
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
88
Ein weiteres häufig genanntes Problem ist die mangelnde Bezahlbarkeit von Wohnraum,
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dabei wird deutlich,
dass sich die Problemlage nicht auf einzelne Marktsegmente beschränkt. Sowohl steigende
Mieten im Bestand als auch hohe Einstiegspreise im Eigentumssegment werden als Belastungsfaktoren wahrgenommen.
Ein zentrales Ergebnis der aktuellen Befragung ist die sehr kritische Bewertung des Investitionsklimas im Wohnungsbau. Der Großteil der Befragten beurteilt die Rahmenbedingungen für Investitionen derzeit als negativ. Besonders deutlich fällt diese Einschätzung im
Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser aus: 91 % der Befragten bewerten das Investitionsklima für Einfamilienhäuser im Bauträgergeschäft als schlecht, 74 % für den individuellen
Wohnungsbau. Aber auch im Mehrfamilienhaussegment überwiegen negative Einschätzungen. So bewerten 72 % das Investitionsklima für den Neubau von Mehrfamilienhäusern zum
Verkauf an Eigennutzer als schlecht, 62 % für den Verkauf an Kapitalanleger und 60 % für
den Mietwohnungsbau.7
Im Vergleich zur Befragung 2023 zeigt sich in diesen Segmenten teilweise eine leichte Verbesserung. Als besonders negative Einflussfaktoren auf das Investitionsklima werden
weiterhin die Baukosten (91 %), die konjunkturelle Lage (80 %) sowie die Kapitalmarktbedingungen (76 %) genannt. Während sich die Einschätzungen zur Konjunktur und zu den Kapitalmarktbedingungen im Vergleich zu 2023 leicht verbessert haben, bleiben die Baukosten
der dominierende Hemmfaktor.
Vor diesem Hintergrund ist auch die veränderte Bewertung einzelner Standortfaktoren
einzuordnen. Die Verfügbarkeit von Bauland wird aktuell nur noch von 57 % der Befragten
als Hemmnis gesehen und liegt damit auf einem ähnlichen Niveau wie 2023, jedoch deutlich
unter den Werten früherer Jahre. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Wirtschaftlichkeit von Projekten zunehmend durch die am Markt erzielbaren Preise begrenzt wird. So geben 52 % der
Befragten an, dass die erzielbaren Verkaufs- und Mietpreise einen negativen Einfluss auf das
Investitionsklima haben. Eng damit verknüpft ist die Einschätzung, dass auch die Realisierbarkeit von Mieterhöhungen zunehmend eingeschränkt ist, was von 50 % der Befragten als
problematisch bewertet wird. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass die Finanzierung von
Wohnungsbauvorhaben nicht nur durch Kostensteigerungen, sondern auch durch begrenzte Erlöspotenziale erschwert wird.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auch unmittelbar auf die Projektentwicklung ausgewirkt. Während in der Befragung 2023 noch 82 % der befragten Investoren
angaben, Projekte gestoppt oder aufgeschoben zu haben, berichten zwei Jahre später immerhin 36 %, dass sie einzelne oder alle Projekte wieder fortsetzen konnten. Gleichwohl
bleibt die Situation angespannt. Derzeit bewerten 54 % der befragten Immobilienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als eher gut oder sehr gut. Zu berücksichtigen ist hierbei
jedoch, dass darunter auch Bestand haltende Unternehmen sind, die weniger stark von den
aktuellen Investitionsbedingungen betroffen sind als Projektentwickler.
Eine differenzierte Betrachtung zeigt zudem, dass sich das Investitionsklima im geförderten Wohnungsbau zuletzt verschlechtert hat. So bewerten 2025 rund 58 % der Befragten
das Investitionsklima für den Bau von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen als
schlecht (2023: 40 %). Diese Entwicklung ist weniger auf die Förderkonditionen selbst zurückzuführen, die nur von 16 % der Befragten als negativer Einflussfaktor bewertet werden, sondern vielmehr auf den zeitweise geltenden Förderstopp in Bayern. Dieser erschwert eine
7
Die detaillierten Auswertungen der einzelnen Fragen des Wohnungsmarktbarometers finden sich im Anhang
der Wohnungsmarktbeobachtung.
109
105
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
89
verlässliche Kalkulation und Planung erheblich. Entsprechend geben 68 % der Befragten an,
dass sich der Förderstopp direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auswirkt. Auch in der Bewertung der Problemlagen wird die Verfügbarkeit von Fördermitteln
deutlich kritischer eingeschätzt als deren konkrete Ausgestaltung.
Darüber hinaus verweisen die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers auf strukturelle
Herausforderungen, die über den Neubau hinausgehen. Dazu zählen unter anderem soziale
Spannungen in einzelnen Quartieren, die wachsende Bedeutung von Transferleistungen für
den Zugang zu Wohnraum sowie die zunehmende Polarisierung zwischen nachgefragten
und weniger nachgefragten Lagen. Diese Problemlagen verdeutlichen, dass wohnungspolitische Handlungsansätze nicht allein auf die Erhöhung der Neubauzahlen abzielen können, sondern zunehmend auch Bestandsentwicklung, soziale Stabilisierung und quartiersbezogene Maßnahmen berücksichtigen müssen.
Insgesamt zeigt das Wohnungsmarktbarometer, dass die Akteure den Nürnberger Wohnungsmarkt weiterhin als strukturell angespannt wahrnehmen. Die Problemwahrnehmung
verschiebt sich dabei zunehmend von Fragen der Flächenverfügbarkeit hin zu ökonomischen und umsetzungsbezogenen Hemmnissen. Damit liefern die Ergebnisse eine wichtige
Ergänzung zu den quantitativen Analysen der Wohnungsmarktbeobachtung und verdeutlichen den Handlungsbedarf insbesondere bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben sowie bei der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.
5.3
Zwischenfazit
Die Auswertungen des Wohnungsmarktbarometers sowie die im Berichtszeitraum durchgeführten Dialogformate verdeutlichen, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt weiterhin
als strukturell angespannt wahrgenommen wird. Insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau, hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie Unsicherheiten im Bereich der Förderkulisse stellen aus Sicht der Akteure zentrale Hemmnisse
dar. Die Ergebnisse zum Investitionsklima zeigen dabei deutlich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen in weiten Teilen als nicht tragfähig eingeschätzt werden und Investitionsentscheidungen erheblich erschweren. Gleichzeitig bleibt die Bezahlbarkeit von Wohnraum –
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen – eines der dominierenden Themen.
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers zeigen, dass sich die Problemlage aus Sicht
der befragten Wohnungsmarktakteure in den vergangenen Jahren teilweise verschoben
haben. Während Fragen der Baulandverfügbarkeit und Baurechtschaffung weiterhin relevant sind, rücken zunehmend die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Projekten und die
Planungs- und Investitionssicherheit in den Vordergrund. Zugleich wird deutlich, dass
nicht nur steigende Kosten, sondern auch begrenzte am Markt realisierbare Preise die Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben zunehmend einschränken. Diese Einschätzungen
decken sich mit den in Kapitel 3 dargestellten Wirtschaftlichkeitsanalysen und bestätigen die
dort beschriebenen Umsetzungshemmnisse.
Die ergänzend durchgeführten Dialogformate – darunter die Befragung der Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“ sowie das Fachgespräch Wohnen – haben
verdeutlicht, dass ein enger Austausch zwischen Stadtverwaltung und Wohnungsmarktakteuren dem Bedürfnis nach Information, Beratung und Kooperation entspricht
und wesentlich zur Einordnung aktueller Entwicklungen beiträgt. Zugleich zeigen sie, dass
110
106
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
90
wohnungspolitische Fragestellungen zunehmend sektorübergreifend zu betrachten sind,
etwa im Hinblick auf Fachkräftesicherung oder soziale Stabilität in den Quartieren.
Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln, die Auswirkungen des Förderstopps sowie die Entwicklung alternativer Instrumente wie des preisgedämpften Wohnungsbaus unterstreichen,
dass der Wohnungsmarkt aktuell in hohem Maße von verlässlichen Rahmenbedingungen und kooperativen Lösungsansätzen abhängig ist. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass
weniger die Ausgestaltung der Förderkonditionen als vielmehr deren Verfügbarkeit und
Planbarkeit entscheidend für Investitionsentscheidungen sind. Der Dialog zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Genossenschaften und weiteren Akteuren bleibt daher ein zentraler Baustein der Nürnberger Wohnungspolitik.
Insgesamt zeigt sich, dass eine kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung allein nicht
ausreicht. Erst im Zusammenspiel mit einem strukturierten Austausch mit den Marktakteuren können quantitative Analysen, qualitative Einschätzungen und praktische Erfahrungen
zu einem ganzheitlichen Bild zusammengeführt werden. Der Ausbau und die Verstetigung
dieser Dialogformate leisten damit einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung der Nürnberger Wohnungspolitik.
111
107
Anhang
91
Anhang
112
108
Anhang
92
Annahmen und ergänzende Ergebnisse der Berechnungen von Wohnkosten und
Wohnkostenbelastung
Tabelle 4:
Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Kosten für Erwerb/Miete einer Wohnung
2014
2016
2018
Mietenspiegel
6,90 €/m²
7,42 €/m²
7,95 €/m²
8,65 €/m²
9,41 €/m²
9,80 €/m²
Angebotsmiete
7,82 €/m²
8,65 €/m²
9,42 €/m²
10,00 €/m²
10,50 €/m²
11,40 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.720 €/m²
2.007 €/m²
2.350 €/m²
2.933 €/m²
3.647 €/m²
3.346 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.593 €/m²
4.155 €/m²
5.194 €/m²
5.480 €/m²
6.311 €/m²
6.455 €/m²
Mietenspiegel
6,63 €/m²
7,13 €/m²
7,76 €/m²
8,27 €/m²
8,89 €/m²
9,46 €/m²
Angebotsmiete
7,69 €/m²
8,38 €/m²
9,23 €/m²
9,70 €/m²
10,15 €/m²
11,00 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.775 €/m²
2.071 €/m²
2.425 €/m²
3.026 €/m²
3.685 €/m²
3.346 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.458 €/m²
3.998 €/m²
4.998 €/m²
5.273 €/m²
6.130 €/m²
6.273 €/m²
Mietenspiegel
6,75 €/m²
7,11 €/m²
7,91 €/m²
8,36 €/m²
8,88 €/m²
9,65 €/m²
Angebotsmiete
7,97 €/m²
8,73 €/m²
9,57 €/m²
9,99 €/m²
10,54 €/m²
11,71 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.940 €/m²
2.263 €/m²
2.650 €/m²
3.307 €/m²
3.910 €/m²
3.481 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.288 €/m²
3.802 €/m²
4.753 €/m²
5.015 €/m²
5.890 €/m²
5.907 €/m²
50 m² Wohnung
2,55 €/m²
2,58 €/m²
2,66 €/m²
2,80 €/m²
3,74 €/m²
4,13 €/m²
65 m² Wohnung
2,75 €/m²
2,78 €/m²
2,87 €/m²
3,02 €/m²
4,03 €/m²
4,45 €/m²
90 m² Wohnung
2,68 €/m²
2,71 €/m²
2,80 €/m²
2,95 €/m²
3,93 €/m²
4,34 €/m²
Miete
50 m²
Miete
65 m²
Miete
90 m²
Wohnnebenkosten
2020
2022
2024
weitere Annahmen zur Berechnung der Wohnkosten im Eigentum
Sanierungskosten
10%
10%
10%
10%
10%
10%
Erwerbsnebenkosten
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
Zinssatz*
2,5%
1,8%
1,9%
1,3%
4,0%
3,5%
Tilgung**
3,0%
3,0%
3,0%
3,0%
2,0%
2,0%
Eigenkapital**
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
Finanzierung der
Investition
Hausgeld
Nebenkosten zzgl.
Instandhaltungskosten (p.a.)
22%
22%
22%
22%
22%
22%
10,93 €/m²
10,93 €/m²
11,14 €/m²
11,68 €/m²
12,20 €/m²
13,45 €/m²
* Quelle: Deutsche Bundesbank: Tabelle BBK01.SUD131 "Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Wohnungsbaukredite an
private Haushalte (effektiver Jahreszinssatz einschl. Kosten)"
** Quelle: Einheitliche Durchschnittswerte in Anlehnung an Verband deutscher Pfandbriefbanken (2025): Strukturen der
Wohneigentumsfinanzierung 2025. Ergebnisse einer Erhebung unter den Mitgliedsinstituten
Daten: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab
Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Nürnberg,
Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank, Verband deutscher Pfandbriefbanken
113
109
Anhang
93
Tabelle 5:
Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen im Mietwohnungssegment
Haushaltstyp und
Mietwohnungen
Einkommensgruppe
Single
50 m² Whg.
Mietenspiegel
Angebotsmiete
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
27%
28%
27%
27%
31%
27%
29%
31%
31%
30%
33%
30%
Mitte
32%
33%
32%
32%
37%
33%
35%
37%
37%
36%
39%
36%
Geringv.
40%
42%
41%
40%
46%
41%
44%
47%
46%
45%
49%
45%
Mitte +
23%
24%
23%
23%
26%
23%
25%
27%
27%
26%
29%
26%
unverheiratet
Mitte
27%
29%
28%
27%
32%
28%
31%
32%
32%
31%
34%
31%
65 m² Whg.
Geringv.
34%
36%
35%
34%
40%
35%
38%
40%
40%
39%
43%
39%
Alleinerziehend
Mitte +
26%
27%
27%
26%
31%
27%
29%
31%
31%
30%
33%
30%
Mitte
32%
33%
33%
32%
37%
33%
35%
37%
37%
36%
40%
36%
Geringv.
40%
41%
41%
40%
46%
41%
44%
46%
46%
45%
50%
45%
Paar,
mit 1 Kind
65 m² Whg.
Mitte +
23%
23%
23%
23%
26%
23%
26%
27%
27%
26%
29%
27%
mit 2 Kindern
Mitte
27%
28%
28%
27%
31%
28%
31%
33%
32%
31%
34%
32%
90 m² Whg.
Geringv.
34%
35%
35%
34%
39%
35%
38%
41%
41%
39%
43%
40%
Familie
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
Tabelle 6:
Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen im Eigentumssegment
Haushaltstyp und
Eigentumswohnungen
Einkommensgruppe
Single
50 m² Whg.
Bestand
Neubau
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
32%
32%
34%
34%
51%
40%
51%
51%
58%
50%
71%
62%
Mitte
39%
39%
41%
40%
61%
48%
62%
61%
69%
60%
85%
75%
Geringv.
48%
49%
51%
50%
77%
61%
77%
77%
86%
75%
107%
93%
Mitte +
29%
29%
31%
30%
45%
36%
44%
44%
49%
43%
61%
53%
unverheiratet
Mitte
35%
35%
37%
36%
55%
43%
53%
52%
59%
51%
74%
64%
65 m² Whg.
Geringv.
44%
44%
46%
45%
68%
53%
66%
66%
73%
64%
92%
80%
Alleinerziehend
Mitte +
34%
34%
35%
35%
52%
41%
51%
50%
56%
49%
71%
62%
Mitte
40%
40%
42%
42%
63%
49%
61%
60%
68%
59%
85%
74%
Geringv.
50%
51%
53%
52%
79%
62%
76%
76%
85%
74%
106%
92%
Paar,
mit 1 Kind
65 m² Whg.
Mitte +
30%
30%
32%
32%
46%
36%
42%
41%
46%
40%
59%
50%
mit 2 Kindern
Mitte
36%
36%
38%
38%
56%
43%
50%
50%
56%
48%
70%
60%
90 m² Whg.
Geringv.
46%
46%
48%
47%
70%
54%
62%
62%
69%
61%
88%
75%
Familie
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien
Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
114
110
Anhang
94
Tabelle 7:
Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30%
für unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen im
Mietwohnungssegment
Haushaltstyp und
Mietwohnungen
Einkommensgruppe
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Mietenspiegel
Angebotsmiete
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
56 m²
54 m²
55 m²
56 m²
49 m²
55 m²
51 m²
48 m²
49 m²
50 m²
46 m²
50 m²
Mitte
47 m²
45 m²
46 m²
47 m²
41 m²
46 m²
43 m²
40 m²
41 m²
42 m²
38 m²
41 m²
Geringv.
38 m²
36 m²
37 m²
37 m²
33 m²
37 m²
34 m²
32 m²
32 m²
33 m²
30 m²
33 m²
Mitte +
85 m²
82 m²
83 m²
85 m²
74 m²
83 m²
77 m²
73 m²
73 m²
76 m²
68 m²
75 m²
Mitte
71 m²
68 m²
69 m²
71 m²
61 m²
69 m²
64 m²
61 m²
61 m²
63 m²
57 m²
62 m²
Geringv.
57 m²
55 m²
55 m²
57 m²
49 m²
55 m²
51 m²
48 m²
49 m²
51 m²
45 m²
50 m²
Mitte +
74 m²
71 m²
72 m²
74 m²
64 m²
72 m²
66 m²
63 m²
63 m²
66 m²
59 m²
65 m²
Mitte
62 m²
59 m²
60 m²
62 m²
53 m²
60 m²
55 m²
53 m²
53 m²
55 m²
49 m²
54 m²
Geringv.
49 m²
47 m²
48 m²
49 m²
43 m²
48 m²
44 m²
42 m²
42 m²
44 m²
39 m²
43 m²
Mitte +
119 m² 116 m² 115 m² 119 m² 104 m² 115 m² 105 m²
99 m² 100 m² 104 m²
94 m² 101 m²
Mitte
99 m²
96 m²
96 m²
99 m²
87 m²
96 m²
88 m²
83 m²
83 m²
87 m²
78 m²
84 m²
Geringv.
79 m²
77 m²
77 m²
80 m²
70 m²
77 m²
70 m²
66 m²
67 m²
70 m²
63 m²
67 m²
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
Tabelle 8:
Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30%
für unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen im
Eigentumssegment
Haushaltstyp und
Eigentumswohnungen
Einkommensgruppe
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Bestand
Neubau
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
46 m²
46 m²
44 m²
45 m²
29 m²
37 m²
29 m²
29 m²
26 m²
30 m²
21 m²
24 m²
Mitte
39 m²
39 m²
37 m²
37 m²
25 m²
31 m²
24 m²
24 m²
22 m²
25 m²
18 m²
20 m²
Geringv.
31 m²
31 m²
30 m²
30 m²
20 m²
25 m²
19 m²
20 m²
17 m²
20 m²
14 m²
16 m²
Mitte +
67 m²
67 m²
64 m²
65 m²
43 m²
55 m²
44 m²
45 m²
40 m²
46 m²
32 m²
37 m²
Mitte
56 m²
56 m²
53 m²
54 m²
36 m²
46 m²
37 m²
37 m²
33 m²
38 m²
26 m²
31 m²
Geringv.
45 m²
45 m²
43 m²
43 m²
29 m²
36 m²
30 m²
30 m²
27 m²
31 m²
21 m²
24 m²
Mitte +
58 m²
58 m²
55 m²
56 m²
37 m²
47 m²
39 m²
39 m²
35 m²
40 m²
28 m²
32 m²
Mitte
48 m²
48 m²
46 m²
47 m²
31 m²
40 m²
32 m²
32 m²
29 m²
33 m²
23 m²
26 m²
Geringv.
39 m²
39 m²
37 m²
37 m²
25 m²
32 m²
26 m²
26 m²
23 m²
26 m²
18 m²
21 m²
Mitte +
89 m²
89 m²
85 m²
85 m²
58 m²
75 m²
65 m²
65 m²
58 m²
67 m²
46 m²
54 m²
Mitte
74 m²
74 m²
71 m²
71 m²
48 m²
62 m²
54 m²
54 m²
49 m²
56 m²
38 m²
45 m²
Geringv.
59 m²
59 m²
56 m²
57 m²
39 m²
50 m²
43 m²
43 m²
39 m²
45 m²
31 m²
36 m²
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
115
111
Anhang
95
Rechenweg und Annahmen der wohnungswirtschaftlichen Berechnungen
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Wohnungsmarktbeobachtung (Kapitel 3.4)
wurde auf den Rechenweg des vollständigen Finanzplans (VoFi) zurückgegriffen. Bei dieser
Berechnungsmethode werden alle in einem bestimmten Betrachtungszeitraum anfallenden
Einnahmen (v. a. Mieteinnahmen) und Ausgaben (v. a. Eigenkapitalkosten, Finanzierungskosten, Bewirtschaftungskosten), sowie die Wertentwicklung der Immobilie betrachtet. In den
vorliegenden Berechnungen beträgt dieser Betrachtungszeitraum 25 Jahre. Die Betrachtung
ermöglicht es, neben der Wirtschaftlichkeit eines „normalen“ freifinanzierten Mietwohnungsbaus auch die Beschränkungen und Konditionen des geförderten Mietwohnungsbaus
abzubilden und beide Segmente miteinander zu vergleichen. In Abbildung 61 ist der Rechenweg des vollständigen Finanzplans für ein Wohnungsbauvorhaben schematisch dargestellt.
Als zentrales Ergebnis der Berechnungen im VoFi stehen zwei Kennzahlen, welche die Wirtschaftlichkeit der Wohnungsbausegmente unter den gegebenen Rahmenbedingungen ausdrücken.
▪ VoFi-Endwert: Dies ist das Ergebnis aller mit dem Bau und der Bewirtschaftung der Immobilie verbundenen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Betrachtungszeitraum (hier: 25 Jahre) sowie der Wertentwicklung.
▪ Eigenkapitalrendite: Diese setzt den VoFi-Endwert in das Verhältnis zum eingesetzten
Eigenkapital (hier: 20% der Investitionssumme). Sie gibt die durchschnittliche jährliche
Verzinsung des Eigenkapitals im Betrachtungszeitraum durch die Investition an. Sie
dient als Maßstab für den Vergleich mit anderen Investitionen (unter zusätzlicher Berücksichtigung des Investitionsrisikos).
Die auf den folgenden Seiten aufgelisteten Annahmen entsprechen den in der schematischen Darstellung des Rechenwegs in dunkelgrau dargestellten Berechnungsbestandteilen.
Die Annahmen für die Jahre 2020 und 2022 sind der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 zu
entnehmen. Blau hinterlegte Werte werden nicht jährlich angepasst.
Abbildung 61: Rechenweg im vollständigen Finanzplan (VoFi) für ein
Wohnungsbauvorhaben
Darstellung: Quaestio
116
112
Anhang
96
Investition
Grundstückskosten
Erwerbsnebenkosten beim Grundstücksankauf
10,0%
Erläuterung: setzt sich zusammen aus der Grunderwerbssteuer (3,5%), den Notar- und Grundbuchkosten (1,5%), der M aklerprovision (3,57%)
und einem Kostenpuffer (1,43%)
Herstellungskosten
Herstellungskosten pro m² Wohnfläche (KG 300-700)
4.120 €/m²
davon Kostengruppen 300+400
3.250 €/m²
Erläuterung: B KI B auko steninfo rmatio nszentrum (Hrsg.): B KI B auko sten Neubau. Statistische Ko stenkennwerte für Gebäude. (B KI) Stuttgart.
Verwendet werden die Werte für M ehrfamilienhäuser, mit 6 bis 19 WE, mittlerer Standard, siehe A bleitung unten:
Stand Jahr 2025
Kostenkennwert für die Kostengruppen 300+400 pro m² Wohnfläche
3.250 €/m²
Kostengruppe 500 (Außenanlagen)
Anteil an 300+400:
4,4%
143 €/m²
Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke)
Anteil an 300+400:
1,4%
46 €/m²
Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
Anteil an 300+400:
21,0%
Summe der Kostengruppen 300-700
683 €/m²
4.121 €/m²
Anteil der Netto-Wohnfläche an der Geschossfläche bei Mehrfamilienhäusern
Durchschnittliche Wohnungsgröße bezogen auf Geschossfläche
Fremd- und Eigenkapitalanteil
Umsatz
Mieteinnahmen
117
113
80%
80 m²
Anhang
97
Finanzierungskosten
Konditionen für den freifinanzierten Wohnungsbau
3,8% Zinsen
1,0% Tilgung
Erläuterung: Interhyp A G: Hypo thekenzinssatz zur B aufinanzierung mit 20 Jahren Laufzeit, M ittelwert des vo rigen Jahres.
Konditionen für den geförderten Wohnungsbau
förderfähige Kosten / Kostenobergrenze
3.000 €/m²
Zuschuss
600 €/m²
für den Anteil des objektabhängigen Darlehens
0,50% Zinsen
1,00% VerwK
max. Anteil des objektabh. Darlehens
40%
für den Anteil des belegungsabhängigen Darlehens
2,75% Zinsen
Vergleichszinssatz zur Bemessung
4,75% Zinsen
1,0% Tilgung
↑ ab dem 4. Jahr
← Jahre 1-3
_
↓ ab dem 11. Jahr
1,0% Tilgung
Erläuterung: Wo hnraum-Fö rderbestimmungen 2023 (WFB 2023)
Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten
359 €/WE
Instandhaltungskosten
14,00 €/m²
Mietausfallwagnis (Anteil an Mieteinnahmen)
2,0%
Kostensteigerung innerhalb Betrachtungszeitraums
2,0%
Erläuterung: nach Vero rdnung über wo hnungswirtschaftliche B erechnungen nach dem Zweiten Wo hnungsbaugesetz (Zweite
B erechnungsvero rdnung - II. B V)
Anlage- und Abzinsungszinssatz
Liegenschaftszinssatz verwendet als Abzinsungszinssatz
2,0%
Liegenschaftszinssatz verwendet als Anlagezinssatz
2,0%
Vermögen
Ermittlung des Immobilienwerts mittels Rohertragsfaktor
Rohertragsfaktor
28,0
Erläuterung: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg, Rohertragsfaktor für M ehrfamilienhäuser
Ermittlung des Immobilienwerts nach Abzug eines erwartbaren Minderertrags
Mietsteigerung nach Ablauf der Belegungsbindung
3,0%
Erläuterung: Setzung im Rahmen des § 558 BGB
118
114
Anhang
98
Ergänzende Auswertung zur kurzfristigen Entwicklung von Mietpreisen und
Transferempfängerquote
Abbildung 62: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren
zwischen 2019/20 und 2023/2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Value AG, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
119
115
Anhang
99
Ergebnisse der Befragung zum Wohnungsmarktbarometer
1
Aktuelle Wohnungsmarktlage
1.1
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage in Nürnberg insgesamt?
2
Einschätzung der künftigen Wohnungsmarktentwicklung
2.1
Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage in den nächsten zwei Jahren
in Nürnberg ein?8
8
Anmerkung: Vorher „in den nächsten vier Jahren“. Die Spalte „Trend Vorjahr“ bezieht sich auf den Vergleich
mit der alten Frage (vier Jahre).
120
116
Anhang
100
3
Einschätzung der aktuellen und künftigen Wohnungsmarktlage nach
Teilbereichen
3.1
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen? 9
9
Kategorien ohne Trendpfeil sind in dieser Ausgabe erstmals abgefragt worden, sodass kein Vergleich möglich
ist.
121
117
Anhang
3.2
101
Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen ein?
122
118
Anhang
102
3.3
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Nutzergruppen?
3.4
Welche Miet- oder Käufergruppen werden in Nürnberg Ihrer Meinung nach
künftig an Bedeutung gewinnen?
123
119
103
Anhang
4
Aktuelles Investitionsklima
4.1
Wie schätzen Sie in Nürnberg das aktuelle Investitionsklima in den einzelnen
Marktsegmenten ein?
124
120
Anhang
104
4.2 Welche Faktoren beeinflussen derzeit das Investitionsklima im
Wohnimmobilienmarkt in Nürnberg?
125
121
Anhang
105
5
Für Investoren: Aktuelle Lage und Investitionsverhalten
5.1
Konnten Sie gestoppte/aufgeschobene Projekte zwischenzeitlich wieder
fortsetzen?
5.2
Wirkt sich der aktuelle Stopp bei der Vergabe von Wohnraumördermitteln in
Bayern direkt auf Ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen aus?
5.3
Wie schätzen Sie die aktuelle Geschäftslage Ihres Unternehmens insgesamt
ein?
126
122
Anhang
106
5.4
Wie hat sich die Situation hinsichtlich Ihrer Geschäftslage/Ihrer Projekte in den
letzten zwei Jahren verändert (verglichen mit 2022/23)?
5.5
Welche Rahmenbedingungen sollte die Stadt Nürnberg verändern, um die
weitere Investitionstätigkeit in den folgenden Teilmärkten anzuregen?
127
123
Anhang
6
107
Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Welche Probleme sehen Sie aktuell auf
dem Nürnberger Wohnungsmarkt?
Großes Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Geringes Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Kein Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Zu wenige große Wohnungen
50%
#pfeil#_360
41%
#pfeil#_45
9%
#pfeil#_180
Zu wenige kleine Wohnungen
43%
#pfeil#_45
43%
#pfeil#_45
14%
#pfeil#_180
76%
#pfeil#_180
17%
#pfeil#_360
7%
#pfeil#_135
61%
#pfeil#_360
26%
#pfeil#_180
13%
#pfeil#_135
47%
#pfeil#_45
36%
#pfeil#_135
17%
#pfeil#_45
Geringe Neubautätigkeit
75%
#pfeil#_45
19%
#pfeil#_180
6%
#pfeil#_360
Mangelnde Verfügbarkeit von Bauland
52%
#pfeil#_180
40%
#pfeil#_45
8%
#pfeil#_45
Hohe Baulandpreise
60%
#pfeil#_180
36%
#pfeil#_360
4%
#pfeil#_45
60%
#pfeil#_180
36%
#pfeil#_360
4%
#pfeil#_135
Zu wenige geförderte/bezahlbare
Wohnungen
Zu wenige barrierearme/-freie
Wohnungen
Zu wenige Wohnungen entsprechen den
aktuellen energetischen Standards
Überhöhte Preisvorstellungen von
Bestandsimmobilieneigentümern
Verkaufs-/ Vermietungspreise nicht mehr
darstellbar
Geringes Angebot an
82%
18%
0%
26%
#pfeil#_45
54%
#pfeil#_45
20%
#pfeil#_135
Hohe Bau-/ Modernisierungskosten
96%
#pfeil#_45
2%
#pfeil#_180
2%
#pfeil#_45
Fachkräftemangel in der Baubranche
65%
Bestandsimmobilien
Einkommenssituation (Bonität) der
28%
7%
28%
#pfeil#_360
61%
#pfeil#_135
11%
#pfeil#_180
Steigende Nettokaltmieten
52%
#pfeil#_45
35%
#pfeil#_180
13%
#pfeil#_45
Hohe Mietnebenkosten
71%
#pfeil#_135
27%
#pfeil#_45
2%
#pfeil#_45
Steigende Energiekosten
79%
#pfeil#_135
21%
#pfeil#_45
0%
#pfeil#_135
42%
#pfeil#_360
40%
#pfeil#_180
19%
#pfeil#_180
25%
#pfeil#_180
66%
#pfeil#_360
9%
#pfeil#_180
Mieterschaft
Konditionen der bayerischen
Wohnraumförderung
Konditionen der Bundesförderung wie
KfW
Mangelnde Verfügbarkeit von
bayerischen Wohnraumfördermitteln
67%
22%
11%
Gentrifizierung
27%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_180
27%
#pfeil#_360
Segregation
43%
#pfeil#_360
39%
#pfeil#_180
18%
#pfeil#_45
Abwanderung von Familien ins Umland
61%
#pfeil#_360
25%
#pfeil#_180
14%
#pfeil#_135
Untergenutzte Wohnungen
(z.B. Alleinstehende in
Flächennutzungskonkurrenzen (Wohnen,
42%
38%
20%
44%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_180
9%
#pfeil#_180
Gewerbliche Nutzung von Wohnraum
11%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_360
43%
#pfeil#_180
Leerstehende Wohnungen
17%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_360
36%
#pfeil#_180
52%
#pfeil#_360
41%
#pfeil#_135
7%
#pfeil#_180
Gewerbe, Grün- und Freiflächen)
Auswirkungen von Nachverdichtung
(Widerstände in der Nachbarschaft;
128
124
Anhang
7
108
Angaben zu den Befragungsteilnehmern
129
125
130
126
Ö 2
Beschlussvorlage
Stpl/025/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Stand 16.06.2026
Sachverhalt (kurz):
Für das Gebiet nördlich der Reutersbrunnenstraße/Willstraße bis zum Lederersteg wurde mit
Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 08.10.2025 der Bebauungsplan Nr. 4680
eingeleitet. Ziel ist die Sicherung der bestehenden öffentlichen wie privaten Grünflächen und
der städtischen Gemeinbedarfsfläche.
Insbesondere vor dem Hintergrund der klimatischen Bedeutung von Kaltluftschneisen für das
Stadtklima, sollen die Freiflächen auf Ebene des Bebauungsplans planungsrechtlich langfristig
gesichert und somit ihrer Funktion als Kaltluftliefergebiet und Teil einer wichtigen
Kaltluftleitbahn erhalten werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
131
127
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
Die Kosten für die Gutachten werden im laufenden Verfahren ermittelt
und in den Haushalt eingestellt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Wird im weiteren Verfahren in die Begründung des Bebauungsplans
eingearbeitet.
Seite 2 von 4
132
128
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
133
129
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße" für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal
West und Willstraße vom 16.06.2026 und Begründung vom 16.06.2026 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
➢ Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf
Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und
Äußerungsmöglichkeit.
➢ Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.
➢ Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).
Der Beschluss ist im Amtsblatt bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
134
130
Ö 2
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4680, "Reutersbrunnenstrasse"
Für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 08.10.2025 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4680 eingeleitet. Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die schon vorhandenen Bauflächen und die privaten wie öffentlichen Grünflächen dauerhaft zu sichern.
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Stadtteil Bärenschanze. Es wird nördlich durch die
Böschungskante zur Pegnitzaue definiert. Östlich und südlich sind die Willstraße und die Reuterbrunnenstraße die Plangrenzen. Westlich ist das Plangebiet mit der Fl.Nr. 72 Gem. Kleinweidenmühle/ Lederersteg begrenzt. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 3,8 ha.
Der östliche Bereich ist bebaut und durch städtische soziale Einrichtungen geprägt. Für die bestehenden Gebäude an der Willstraße/Reuterbrunnenstraße mit jetziger Nutzung als Kinder- und
Jugendnotdienst (KJND), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ), NOA Gärtnerei, Mobile Jugendarbeit, Noris Inklusion und ambulant betreute WG-Behindertenhilfe, liegen baurechtlich genehmigte Planungen vor: Es sind sowohl die Generalsanierung der Bestandsgebäude, als auch
Neubauten geplant.
Westlich davon liegt eine private Grünfläche. Die Fläche wird derzeit von der gemeinnützigen
Organisation „Wolfsherz“ als Gemeinschaftsgarten und naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Auf diesem Grundstück befinden sich
keine festen baulichen Anlagen.
Ein etwa 13 m breiter Streifen im Norden der Grundstücke liegt im Landschaftsschutzgebiet „Pegnitztal West“, das sich nach Norden, Osten und Westen entlang der Pegnitz fortsetzt. Das westlich
angrenzende, stadteigene, unbebaute Grundstück, Fl.Nr. 70 Gem. Kleinweidenmühle, befindet
sich ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet. Das Plangebiet liegt im Bereich einer zentralen Kaltluftleitbahn der Stadt Nürnberg. Es ist Bestandteil des Sanierungsgebiets Weststadt und dem
weiterführenden integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt. Große Teile der Flächen im Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum.
Planungsanlass
Nachdem die Gebäude auf der Gemeinbedarfsfläche generalsaniert und erweitert werden, hat
es sich gezeigt, dass eine planungsrechtliche Klärung der bebaubaren und nicht bebaubaren
Bereiche erforderlich ist. Der Stadtplanungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am
08.10.2025 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die Grünflächenqualität in diesem Bereich dauerhaft zu
sichern. Teilbereiche im Plangebiet sind Teil des Landschaftsschutzgebiets Pegnitztal West und
weisen aufgrund des vielfältigen Baumbestands eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild
auf. Dieser Bereich ist als lokal bedeutsamer Lebensraum im bayerischen Arten- und Biotopschutzprogramm erfasst.
1
135
131
Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan sollen die städtischen Gemeinbedarfsflächen sowie die öffentlichen und
privaten Grünflächen dauerhaft gesichert werden. Dadurch wird der bebaubare Bereich durch
den künftigen Bebauungsplan dauerhaft festgelegt.
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und der ökologischen Bedeutung von Grünflächen im
Stadtgebiet ist es zudem wichtig, vorhandene Grünstrukturen zu sichern.
Gemäß dem Masterplan Freiraum soll ein Grundgerüst für die Vernetzung aller vorhandenen,
nutzbaren, aktivierbaren und potenziellen Grün- und Freiflächen zu einem stabilisierenden Netz
von Wegen, Plätzen, Parks und Landschaftsräumen geschaffen werden. Ein Bestandteil davon
ist u.a. das Plangebiet. Es werden daher keine Bauräume im westlichen Plangebiet definiert.
Im Weiteren sollen die gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins Wolfsherz weiter möglich bleiben.
Kosten
Im weiteren Verfahren fallen Kosten für Gutachten an. Diese werden im weiteren Verfahren ermittelt und Haushaltsmittel beantragt.
Fazit
Das Bebauungsplanverfahren wurde zur planungsrechtlichen Sicherung und Neustrukturierung
der städtischen Gemeinbedarfsflächen sowie Sicherung der bestehenden privaten und öffentlichen Grünflächen und begrünten Böschungsbereichen eingeleitet.
Auf Grundlage der Planzeichnung, des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht (UB) soll
nun als nächster formaler Verfahrensschritt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB soll parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
2
136
132
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
Ö 2
322/
16
324/
7
11
Helm
stra
ße
/105
316/
57
/69
11
324/
20
324/ 3
3
227/2
17
15
19 V
21 IV
23 IV
25
322/7
322/10
322/8
VI
322/32
38
322/31
I
II
41
330
227
322/24
322/22
227/3
4
316/7
316/12
316/19
316/13
323/
10
323/9
0
316/10
316/86
316/118
323/
11
9 IV
316/
70
7
5
5
Kirs
ch
11 IV
7a
316/
48
nstra
garte
13 IV
9
7
5
3
323/4
13
322/5
V
IV
322/14
322/13
322/12
322
330/3
IV
IV
V
V
11
322/2
9
69
Wiesentalstraße
7
329/1
5
3
7
230/1
3
1
1
316/110
329
230
16 IV
18 IV
20 IV
24 V
I
IV
2
4
6
8
10
IV
IV
V
V
323/13
1a
22 V
26 V
V
323
1
11
9 V
7
28 V
7
I
30 IV
32 V
34
V 40
5
IV
322/3
323/7
323/16
323/17
323/15
/14
322/6
316/23
4
I
323/12
1
21
19
316/80
/20
316/11
V
9
II
23
21
46 VI
42 V
316/119
19
316/91
2
323/
8
V
324/5
6
IV
2
316/8
2
316/79
316/41
VI
11
316/88
316/120
I
I
324/
324/4
324/
15
4
323/6
IV
56
316/78
316/89
V
V
4
316/22
VI
IV
/111
/112
9
6
320/2
316/3
324
6
4
324/
10
IV
8
324/
22
8
316/56
6
IV
324/
19
/18
324/
10 16
III
316/54
316/113
8
316/104
316/103
324/8
/11
9
4
316/117
HsN
IV
10
324/
324/
13
12
316/53
316/114
10
IV
316/
37
IV
IV
316/115
12
HsNr
IV
12
IV
17
. 16
316/52
14
316/
r. 14
III
aße
316/
4
. 18
6
VI
320/23
316/50
316/116
Steinstr
24
HsNr
traß
e
49
316/96
316/
IV
ühls
6
III
60
enm
8
III
62
ßwe
id
18
I
20
Gro
316/
20 IV
316/43
8
III
ere
10
316/97
22 V
Äuß
29
V
26
24 V
III
64
316/
47
25
28
16
II
31
46
316/123
15
16
318/
I
316/
316/124
12
320/7
10 V
320/6
III
320
13
ße
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
III
226
III
I
224/2
330/4
326/4
I
224/3
43
325/4
42
326
I
224
325
Ledere
rsteg
I
326/3
72/9
Pegnitztal West
325/2
ke
72/5
isbrüc
330/9
Johann
326/8
395/
5
70
70/4
65
72/2
72/6
72/7
70/6
397
/6
65/2
70/5
70/2
109/2
395
397
V
35
/7
17
65/1
69/8
109
397/5
55
69/6
II
70/3
ße
69/3
V
/9
69
W
Nr.
Hs
51
eg
49
397
31
a
I
69/4
65
I
40 II
69/5
69/7
I
tra
69
69/1
31
II
ey
er-
W
397/4
ills
elm
-B
50
IV
W
53
ilh
99/9
8
12
Re
7
ute
rs
er
br
III
un
sb
ns
10
11
397/11
/10
III
tra
ße
nn
en
str
66/2
397
13
e
ills
IV
6
I
III
I
43
15
397/13
68
W
7
I
III
45
III
IV
65
aß
III
III
/2
ru
IV
I
99
/9
69
V
69
ne
ße
IV
III
397/8
ut
tra
3S96iels
9
I
34
Re
I
VII
III
47
tra
ße
I
I
I
397/2
V
23a
ße
stra
V
Will
21a
V
19a
21 V
V
17a
19 V
1/44
V
17
ße
dler-
13
berts
traße 1/52
1/62
9
7
Sau
1/20
67
1
1/53
11
chin
ar-S
Osk
3
5
3
52
377/
377/51
5 V
377/71
. 8c
5
I
1/19
85a
85
83b
83a
83
V
IV
IV
IV
IV
81 IV
V
I
I
1/23
IV
377/10
I
1/14
I
12
III
III
1/65
II
1/72
IV
III
1/50
I
1/10
II
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
An
d
er R
eith
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
377/65
HsNr
7
V
V
IV
70
377/
IV
377/60
I
9
GMKG:
KLEINWEIDENMÜHLE
ohne Maßstab
1/58
V
8
II
/61
5
66/3
7 V
377/
73
72
377/
377/
III
377/6
66
IV
377/
27
1/59
28
377/
377/5
33
2
IV
377/
81
4 IV
e
IV
stra
ß
377/Z
13ick
6
III
8
III
II
87
377/26
12a
63
II
III
/59
IV
1/13
17
15
13
11
377/32
377/75
/57
66a
19
2
377/31
III
378
/6
378
/13
25
23
21
1/24
V
1/6
377/58
I
III
377/30
I
IV
alle
39
Stra
27
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
137
133
PLANNAME: 4680_EINL_20250813_kr-UE
23 V
23
21
19
25
7
9
37
47
45
43
41
53
51
49
27
33
31
29
35
17
15
13
11
1/26
31
29
V
/20
V
II
61
5
-We
g
30
377/29
II
III
V
1/21
V
12
377/19
V
377/14
II
/5
nzst
raße
67
379/
8
e
/11
V
59
scha
65
I
II
379
66/10
Bären
I
sts
traß
1/51
III
93 II
III
V
71
107
6
87
Tro
1/17
66
81
4
95 IV
III
IV
III
66/8
V
/62
/56
13/2
1/22
V
14
10
III
89
II
10
III
aße
V
77 III
III
379/
99
III
379/
9
III
377/18
377/9
III
74a
III
66/4
16
7 II
IV
III
III
2
III
5
7
I
III
enstr
65
377/15
377/
I
5
I
III
3 II
3 IV
365/5
III
V
V
I II
68
/63
III
377/17
377/25
70
6
/22
III
74b
III
66/9
378/12
378/3
72
365/
365
97
I
378/
2
378
76
378/ III
15
365/
14
III
75 III
IV
III
103
5 II
379/4
III
66/7
12
6
378/4
III
III
III
III
16
378/8
3
III
78
365
/9
365
/21
r. 40
378/
9
/14
I
II
I
IV
80
1a
II
III
II
379/3
80a
HsN
378/5
II
IV
379
III
sbrunn
1/64
HsN
r. 42
379/2
I
1 II
I
84 V
/11
III
III
57
rgo
ld
h-B
e
399
379/7
379
III
V
Reuter
18
379/6
105
380/2
III
83 III
IV
109
380
III
66/6
III
IV
III
73 IV
IV
113
44
III
20
400
III
14
1/57
V
29
V
IV
380/11
HsNr.
1/16
35 IV
117
115
IV 4
6
III
22
III
33
dric
397/3
. 31
Frie
399/1
V
27
66/5
III
48
64
III
HsNr
/12
IV
24
IV
/3
II
397
III
24
I
397/1
68
III
8
I
41
397/9
1/15
8b
Ö 2
Stadtplanungsamt
Umweltamt
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
ZUM VORENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Stand: Juni 2026
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
138
134
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
INHALTSVERZEICHNIS
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
5
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
5
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
6
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
6
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
11
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
18
I.4.
PLANUNGSKONZEPT (VARIANTENBETRACHTUNG UND PROZESS)
23
I.4.1.
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
23
I.4.2.
GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
24
I.4.3.
AUSGLEICHSKONZEPT (ARTENSCHUTZ, GESCHÜTZTE BIOTOPE, WALD
ETC.)
25
I.4.4.
VERKEHRSKONZEPT
26
I.4.5.
IMMISSIONSSCHUTZ
26
I.4.6.
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
26
I.4.7.
VER- UND ENTSORGUNG INSBESONDERE
NIEDERSCHLAGSWASSERMANAGEMENT
26
I.4.8.
GENDER UND DIVERSITY
26
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND
HINWEISE
26
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
26
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
27
I.5.3.
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
27
I.5.4.
ABSTANDSFLÄCHEN
27
I.5.5.
NEBENANLAGEN
27
I.5.6.
STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EIN- UND
AUSFAHRTEN
27
I.5.7.
VERKEHRSFLÄCHEN
28
I.5.8.
FLÄCHEN FÜR DIE RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON
NIEDERSCHLAGSWASSER
28
I.5.9.
GRÜNORDNUNG NOCH IN ABSTIMMUNG
28
I.5.10.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
28
I.5.11.
ARTENSCHUTZ
28
I.5.12.
PRIVATE GRÜNFLÄCHE
28
I.5.13.
FLÄCHE ZUM ERHALT VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN
28
2/60
139
135
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.5.14.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
28
II.
UMWELTBERICHT (STAND: 1. ENTWURF)
29
II.1.
EINLEITUNG
29
II.1.1.
ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES / FESTSETZUNGEN
29
II.1.2.
PLANGRUNDLAGEN
29
II.2.
BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
32
II.2.1.
FLÄCHE
32
II.2.2.
BODEN / WASSER
33
II.2.3.
PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
36
II.2.4.
LANDSCHAFT
37
II.2.5.
MENSCHLICHE GESUNDHEIT
37
II.2.6.
LUFT
40
II.2.7.
KLIMA
41
II.2.8.
ABFALL
43
II.2.9.
KULTUR- UND SACHGÜTER
43
II.2.10.
WECHSELWIRKUNGEN
44
II.3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG /
NULLVARIANTE
45
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM
AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN
45
II.4.1.
AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG)
46
II.4.2.
EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ
47
II.5.
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORAHABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES
47
II.6.
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN
II.7.
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN
48
II.8.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
51
II.9.
ZUSAMMENFASSUNG
52
III.
VERFAHREN
53
II.4.
47
3/60
140
136
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
III.1.
BETEILIGUNGEN
53
III.1.1.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS.
1 BAUGB
53
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
53
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
53
III.1.4.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
53
IV.
ABWÄGUNGSERGEBNIS
53
V.
KOSTEN
54
VI.
QUELLENANGABEN
54
III.1.2.
III.1.3.
4/60
141
137
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
ZUM VORENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und
Willstraße
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Bärenschanze. Es wird
im Norden durch die Böschungskante zur Pegnitzaue definiert, im Osten von der Willstraße, im Süden von der Reutersbrunnenstraße und im Westen durch das Flurstück Nr.
72 Gmkg. Kleinweidenmühle begrenzt. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca.
3,8 ha.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Sanierungsgebiets Weststadt und dem weiterführenden
integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt. Große Teile der Flächen im
Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum.
Für Teile des Plangebiets gelten die übergeleiteten Bebauungspläne Nr. 2887 vom
16.02.1927 und Nr. 3401 vom 10.12.1952, die als einfache Bebauungspläne nur überbaubare Grundstücksflächen festsetzten. In diesen Bereichen erfolgt die planungsrechtliche
Beurteilung derzeit nach § 30 Abs. 3 BauGB: Es gelten die Baulinienpläne Nr. 2887 und
Nr. 3401 in Verbindung mit den § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) sowie § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der Grünflächenqualitäten, der bereits vorhandenen Nutzungen und Bauflächen sowie den Übergang von bebaubaren zu nicht bebaubaren Flächen
zu schaffen. Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB angestrebt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch
(BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig
für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in
§§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan werden die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Nachdem die Gebäude auf der Gemeinbedarfsflächen generalsaniert und erweitert werden, hat es sich gezeigt, dass eine Strukturierung der bebaubaren und nichtbebaubaren
Bereiche erforderlich ist.
5/60
142
138
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Der Stadtplanungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 08.10.2025 die Einleitung des
Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ einstimmig beschlossen.
Prägend für das Plangebiet ist der dichte Baumbestand entlang der Pegnitz, der überwiegend Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets Pegnitztal West ist. Ebenso sollen private
und öffentliche die Grünstrukturen / Einzelbäume und Gehölzstrukturen gesichert werden.
Weiterhin liegt das Plangebiet an und im Bereich der zentralen Kaltluftleitbahn Nr. 5 der
Stadt Nürnberg. Aufgrund der Bedeutung von Kaltluftschneisen für das Stadtklima, sollen
die vorhandenen Freiflächen auf Ebene des Bebauungsplans planungsrechtlich langfristig
gesichert und somit ihre Funktion als Kaltluftliefergebiet und Teil einer wichtigen Kaltluftleitbahn erhalten werden.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Masterplans Freiraum, welcher ein Grundgerüst für die
Vernetzung aller vorhandenen, aktivierbaren und potenziellen Grün- und Freiflächen zu
einem stabilisierenden Netz aus Wegen, Plätzen, Parks und Landschaftsräumen schaffen
soll. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und ökologischen Bedeutung von Grünflächen im Stadtgebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die hohe
Qualität der Grünflächen und begrünten Böschungsbereiche dauerhaft zu sichern. Eine
weitere Beeinträchtigung der stadtklimatisch relevanten Bereiche durch Bebauung soll
ausgeschlossen werden.
Im westlichen Plangebiet werden im Bereich der Grünfläche, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) mit der besonderen
Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ dargestellt sind, keine Bauräume definiert.
Mit dem Bebauungsplan sollen auch die bereits vorhandenen Bauflächen und die neu
strukturierten, städtischen Gemeinbedarfsflächen langfristig planungsrechtlich gesichert
werden. Weiterhin wird durch den künftigen Bebauungsplan der Übergang zwischen bebaubaren und nichtbebaubaren Bereichen festgelegt.
Die gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins Wolfsherz sollen weiter ermöglicht bleiben.
Die Hauptplanungsziele sind:
- dauerhafte Sicherung der bestehenden Grünflächen und begrünten Böschungsbereiche vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und der ökologischen Bedeutung von Grünflächen im Stadtgebiet
- Erhalt der naturnahen Grünflächen, Einzelbäumen und Gehölzstrukturen
- Erhalt der Frischluftschneise und der ökologischen Bedeutung für das Stadtklima
- Umsetzung der Darstellung des Flächennutzungsplans durch Festlegung des
Übergangs von bebaubaren zu nichtbebaubaren Bereichen
- Sicherung der Gemeinbedarfs- und Bauflächen im östlichen Bereich
- Sicherung der gemeinnützigen Aktivitäten auf der privaten Grünfläche
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1.
Lage im Stadtgebiet / Topografie
6/60
143
139
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 3,8 ha und gehört zum statistischen Stadtteil „Weiterer Innenstadtgürtel West/Nord/Ost“ (2) sowie zum statistischen Bezirk „Bärenschanze“ (22). Es wird im
Norden durch die Böschungskante zur Pegnitzaue definiert und im südöstlichen Bereich
durch die Willstraße und Reutersbrunnenstraße begrenzt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 69, 69/1-8, 70, 70/2, 70/3 und 70/4, sowie einen
Teil des Flurstücks 109/2, alle Gmgk. Kleinweidenmühle.
Die Topografie im Gebiet ist sehr unterschiedlich. Im Norden fällt das Gelände stark in
Richtung Pegnitz ab. Der maximale Höhenunterschied beträgt in diesem Bereich ca. 810 m. Die Reutersbrunnenstraße verläuft relativ eben auf einer Geländehöhe von etwa
304,5 m ü. NN bis zur Kreuzung Willstraße und weist bis dorthin keinen Höhenunterschied
zum Plangebiet auf. Die Willstraße fällt bis zur Grenze des Plangebiets im Osten auf ca.
302 m ü. NN ab. Im Bereich der Kreuzung fällt das Gelände im Plangebiet von ca. 304 auf
301 m ü. NN ab. Im Osten ist der Höhenunterschied vom Plangebiet zur Straße gering.
Der Weg ins Stadtzentrum beträgt ca. 2 km.
I.3.1.2.
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Das überwiegend viergeschossige Bestandsgebäude des Kinder- und Jugendhilfezentrums (KJHZ) sowie des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) steht entlang der Reutersbrunnenstraße. Es besteht aus dem historischen Kopfbau mit Krüppelwalmdach von 1900
im Nordwesten und dem langgestreckten Hauptbau mit Walmdach, welcher nach der
Kriegszerstörung in den 1950er Jahren errichtet wurde. Vom südöstlichen Ende des Gebäudekomplexes verspringt der Ostflügel ins Grundstückinnere.
Das Kinder- und Jugendhilfezentrum und der Kinder- und Jugendnotdienstes sind Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen und bieten Wohnraum in altersgetrennten Gruppen. Ergänzend sind dort die koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi), die
Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB), Angebote der mobilen Jugendarbeit sowie Einrichtungen der noris inklusion angesiedelt.
An der Willstraße befindet sich das Familienzentrum Reutersbrunnenstraße mit Kindergarten und Kinderhort. Die Baukörper sind zwei- bis dreigeschossig ausgebildet und verfügen
über Flachdächer.
Es sind sowohl die Generalsanierung der Bestandsgebäude als auch Neubauten geplant.
Der Neubau im Westen an der Reutersbrunnenstraße 42 ist für die Einrichtungen des
KJND vorgesehen, wohingegen die Wohngruppen des KJHZ in den Neubau Ost an der
Willstraße 29 einziehen werden. Weiterhin werden Kopf- und Hauptbau des Bestandsgebäudes in der Reutersbrunnenstraße 34 saniert, der Ostflügel wird im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen. Die Baugenehmigung wurde im Mai 2026 erteilt. Die vorbereitenden
Maßnahmen sollen im Juli 2026 beginnen.
Im Bereich der Flurstücke 70/3, 69/7 und 69/6 befinden sich mehrere Nebengebäude, welche im Rahmen der Baumaßnahmen rückgebaut werden.
Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine private Grünfläche, diese wird
derzeit von der gemeinnützigen Organisation „Wolfsherz“ als Gemeinschaftsgarten und als
7/60
144
140
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Auf diesem Grundstück befinden sich keine festen Bauten.
I.3.1.3.
Verkehr
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Durch die Lage an der Reutersbrunnenstraße ist das Plangebiet an das übergeordnete
Straßennetz Nürnbergs angebunden. Für die Erschließung des Plangebiets steht zudem
die Willstraße zur Verfügung.
Ruhender Verkehr:
Für den ruhenden Verkehr sind in der Reutersbrunnenstraße straßenbegleitend öffentliche Längs-Parkplätze vorhanden. Darüber hinaus sind private Stellplätze für die Nutzungen im Plangebiet verfügbar.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Das Plangebiet ist sehr gut mit dem ÖPNV erschlossen. Die Bushaltestelle Deutschherrnstraße befindet sich direkt neben dem Plangebiet an der Willstraße. Diese wird von der
Buslinie 34 (Plärrer – Friedrich-Ebert-Platz-West) bedient. Die Buslinie ist täglich von 05:04
bis 23:41 in Betrieb, und fährt unter der Woche im 10-Minuten und am Wochenende im 20Minuten Takt.
Im weiteren Umkreis befinden sich die U-Bahnhaltepunkte „Gostenhof“ (ca. 450 m entfernt)
und „Bärenschanze“ (ca. 800 m entfernt).
Fuß- und Radwege:
Die Reutersbrunnenstraße und Willstraße verfügen entlang des Plangebiets über beidseitig straßenbegleitende Fußwege. Eine Überquerung der Straßen ist an den Lichtsignalanlagen im Bereich der Kreuzung von Reutersbrunnenstraße und Willstraße möglich.
Im Plangebiet verläuft im Böschungsbereich der Pegnitz ein Fußweg. Er führt von der Sielstraße über die Reutersbrunnenstraße und über den Lederersteg auf das gegenüberliegende Pegnitz-Ufer. Ausgehend vom Plangebiet setzt sich der Weg zum einen nach Osten
unter der Johannisbrücke entlang des südlichen Pegnitzufers fort und zweigt zum anderen
auf Ebene der Willstraße ab und führt von dort auf die Brückenstraße Richtung Norden.
Die östlich des Plangebiets verlaufende Willstraße verfügt teilweise über einen beidseitig
straßenbegleitenden Radweg.
Auf der nördlichen Seite der Pegnitz verläuft parallel zum Plangebiet ein Radweg, der sowohl Bestandteil des Nürnberger Radwegenetzes als auch Teil eines überregionalen Fernradwegs ist. Im Bereich des Plangebiets wird dieser Radweg über die Fußgängerbrücke
„Lederersteg“ erreicht, der das gegenüberliegende Pegnitz-Ufer mit der Reutersbrunnenstraße verbindet.
8/60
145
141
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.3.1.4.
Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur
Sozialstruktur:
In der Sozialraumanalyse des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
von Februar 2024 gehört das Plangebiet zu den sog. gemäßigten Quartieren in Innenstadtlage (Typ 3). Charakteristisch für dieses Quartier ist eine hohe Bebauungsdichte mit Mehrfamilienhäusern und eine hohe Einwohnerdichte.
Infrastrukturelle Versorgung / Wirtschaftsstruktur:
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in Form von Lebensmitteldiscountern direkt gegenüber des Plangebiets in der Reutersbrunnenstraße 55 (Aldi Süd)
sowie in der Willstraße 15 (Norma).
Das Plangebiet ist in die soziale Infrastruktur eingebunden, folgende Einrichtungen sind in
ca. 1-3 km Umkreis vorhanden:
1) Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Horte:
Direkt im Plangebiet befindet sich das Familienzentrum Reutersbrunnenstraße mit städtischem Kindergarten und Kinderhort im Standort Reutersbrunnenstraße 40 und einem Kinderhort in der Willstraße 31a.
Darüber hinaus sind im Umkreis folgende Einrichtungen vorhanden:
-
Kinderladen Pfiffikus (Kindergarten), Wiesentalstraße 3, ca. 390 m entfernt
-
Diakoneo Kinderhort Future Kids, Reutersbrunnenstraße 14, ca. 250 m entfernt
-
Kinderladen Kinderstube (Kindergarten), Reutersbrunnenstraße 29, ca. 210 m entfernt
-
Hort am Förderzentrum Sielstraße (Kinderhort), Sielstr. 15, ca. 380 m entfernt
2) Allgemeinbildende Schulen (Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien):
Die zum Gebiet zugehörige Grundschule ist die Reutersbrunnenschule in der Reutersbrunnenstraße 12, ca. 250 m entfernt.
Die zum Gebiet zugehörige Mittelschule ist die Johann-Daniel-Preißler-Schule in der Preißlerstraße 6, ca. 700 m entfernt.
Die nächstgelegenen, weiterführenden Schulen sind:
-
Dürer-Gymnasium, Sielstr. 17, ca. 300 m entfernt
-
Wilhelm-Löhe-Schule (Evangelische Kooperative Gesamtschule: Grundschule, Mittelschule, Realschule, Fachoberschule, Gymnasium), Deutschherrnstraße 10, ca. 1 km
entfernt
-
Städtische Berufsschule (Direktorat 2), Fürther Str. 77, ca. 450 m entfernt
9/60
146
142
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
3) Sportstätten, Sporthallen, Schwimmbäder:
-
Westbad (Freibad), Wiesentalstraße 41, ca. 500 m entfernt
-
Sportanlage Deutschherrnwiese, Deutschherrnstr. 50, ca. 400 m entfernt
4) Parks, Grünanlagen, Naherholungsflächen, Wald:
-
Pegnitztal West
-
Veit-Stoß-Anlage, ca. 600 m entfernt
-
Rosenaupark, ca. 850 m entfernt
-
Hallerwiese ca. 1,2 km entfernt
-
Kontumazgarten, ca. 1,2 km entfernt
-
Hesperidengärten, ca. 670 m fußläufig entfernt
5) Kinder- und Jugendspielplätze, Aktions- und Bewegungsflächen:
-
Spielhof Reutersbrunnenschule, Reutersbrunnenstraße 12, ca. 250 m entfernt
-
Oskar-Schindler-Spielplatz, Oskar-Schindler-Straße 19, ca. 400 m entfernt
-
Aktionsfläche und Spielplatz Veit-Stoß-Anlage mit Aktivspielplatz Gostenhof, VeitStoß-Platz, ca. 600 m entfernt
I.3.1.5.
Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
Altlasten:
Im Untergrund des Plangebiets sind nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen vorhanden, in denen 2023 erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt wurden. Im Ergebnis von
Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser lässt sich
keine relevante Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser durch die schadstoffbelasteten
Auffüllungen ableiten.
In künftig unversiegelten Bereichen ist eine ausreichende Überdeckung der Auffüllungen
mit unbelastetem Bodenmaterial entsprechend den Anforderungen der BBodSchV, Anlage 3 sicherzustellen.
Kampfmittel
Das Stadtgebiet Nürnberg ist im Hinblick auf Kriegsaltlasten (Kampfmittel) prinzipiell als
Belastungsgebiet einzustufen. Für ein ca. 1,6 ha großes Areal (die Flurstücke 69/1-7)
wurde zur Einschätzung der Kampfmittelbelastung eine Luftbildauswertung durchgeführt.
Danach ist im untersuchten Bereich mit Bombenblindgängern und blindgegangenen Geschützgranaten zu rechnen. Die Prüfung, ob weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich
sind, sowie die Planung und Durchführung von Freimessungen im Rahmen von Nutzungsänderungen innerhalb des Plangebietes sind vorhabenbezogen unter Hinzuziehung einer
geeigneten Fachfirma durchzuführen. Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln sind der Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15.04.2010 zu entnehmen.
10/60
147
143
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Lufthygiene
Das Plangebiet liegt zwischen der Kaltluftleitbahn Westliches Pegnitztal und zwei Straßen
mit vergleichsweise geringer Verkehrsbelastung (< 13.000 Kfz/24h). Der gute Luftaustausch infolge der Lage an der Pegnitz und die vorhandenen Grünstrukturen begünstigen
die lokale Luftqualität.
Insgesamt ist von einer städtischen Hintergrundbelastung auszugehen, die durch die Luftmessstation Muggenhof grundsätzlich abgebildet wird. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung, des höheren Grünanteils sowie der besseren Durchlüftung Ost im Plangebiet
von einer günstigeren Immissionssituation als an der Luftmessstation Muggenhof auszugehen.
Dort lag 2025 die Jahresmittelkonzentration für Stickstoffdioxid (NO2) bei 20 µg/m³ und für
Feinstaub PM2.5 (Partikeldurchmesser < 2,5 µm) bei 11 µg/m³. Die derzeit geltenden
Grenzwerte werden erneut eingehalten. Über die vergangenen Jahre ist ein kontinuierlicher Rückgang der Luftschadstoffkonzentration zu beobachten. Sofern die günstigen Rahmenbedingungen im Plangebiet (gute Durchlüftung durch die Lage an der Kaltluftleitbahn,
hoher Grünflächenanteil, geringe Verkehrsbelastung) erhalten bleiben, ist zu erwarten,
dass auch die ab 2030 geltenden neuen Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Lärm:
Auf das Plangebiet wirkt insbesondere der Verkehrslärm der Reutersbrunnenstraße und
Willstraße ein. Weiterhin wirkt Freizeitlärm von den Sportflächen an der Deutschherrnwiese
und des Freibads „Westbad“ auf das Gebiet ein. Weiterführend wird im Umweltbericht (Teil
II. der Begründung) auf das Thema eingegangen.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1.
Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
LEP-Ziele der Raumordnung:
Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu
beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie der Regionalplan Region Nürnberg (RP 7).
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2023 weist Nürnberg als
Metropole im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Im Regionalplan 7 (RP 7) der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen dargestellt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind insbesondere die folgenden Vorgaben, Ziele
und Grundsätze des LEP relevant:
-
Die Klimafunktionen der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Bodens und dessen Humusschichten, der Moore, Auen und Wälder sowie der natürlichen und naturnahen Vegetation, als speichernde, regulierende und puffernde Medien im Landschaftshaushalt sollen erhalten und gestärkt werden (LEP 1.3 Klimawandel, Grundsatz)
-
In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klimarelevante Freiflächen wie Grün- und Wasserflächen auch im Innenbereich von Siedlungsflächen zur
Verbesserung der thermischen und lufthygienischen Belastungssituation neu angelegt,
11/60
148
144
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
erhalten, entwickelt und von Versiegelung freigehalten werden (LEP 1.3.2 Anpassung
an den Klimawandel, Grundsatz)
-
Die von der Besiedlung freizuhaltenden Außenbereiche sowie innerstädtische Grünflächen sollen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Funktionen für den Verdichtungsraum, insbesondere relevanter Klimafunktionen, zu einem möglichst vernetzten attraktiven Landschaftsraum mit hohem Erholungswert aufgewertet werden (LEP 2.2.7 Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume, Grundsatz)
-
Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum
des Menschen erhalten und entwickelt werden (LEP 7.1.1 Erhalt und Entwicklung von
Natur und Landschaft, Grundsatz)
-
Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu
zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt
werden (LEP 7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen, Grundsatz)
-
Ökologisch bedeutsame Naturräume sollen erhalten und entwickelt werden. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Grünlandbereiche erhalten und vermehrt werden (LEP
7.1.5 Ökologisch bedeutsame Naturräume, Grundsatz)
-
Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen gesichert und insbesondere auch unter dem Aspekt des Klimawandels entwickelt werden, die Wanderkorridore
wildlebender Arten an Land, im Wasser und in der Luft sollen erhalten und wiederhergestellt werden (LEP 7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem, Grundsatz)
-
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen und
Diensten der Daseinsvorsorge ist für die Schaffung und den Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen unabdingbar. Zu den sozialen Einrichtungen und Diensten der Daseinsvorsorge gehören z.B. zeitgemäße und inklusiv
ausgestaltete Einrichtungen und Dienste aus dem Bereich der Jugendarbeit, der
Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung, der Altenpflege, der Integrationsförderung
sowie für Menschen mit Behinderung.
Regionalplan Region Nürnberg:
Im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) sind für das Plangebiet auf der Karte
2 „Siedlung und Versorgung“ Siedlungsflächen und ein regionaler Grünzug (RG 2 Pegnitztal) dargestellt.
12/60
149
145
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 1: Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) – Siedlung und Versorgung (Karte 2), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, 20.06.1988.
Nachfolgende Ziele und Grundsätze sind insbesondere zu beachten:
-
Die wertvollen Landschaftsteile der Region, die sich durch ihre Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts, ihre Vielfalt und Schönheit, ihre Erholungseignung sowie ihre besondere klimatische oder wasserwirtschaftliche Funktion auszeichnen, sollen unter Berücksichtigung der Belange und der Funktion der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft
gesichert werden (2.1 Raumstrukturelles Leitbild, 2.1.4)
-
Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen die schützenswerten naturnahen und für den ökologischen Ausgleich bedeutsamen Landschaftsteile zu
einem räumlichen Verbundsystem ausgestaltet werden (2.1 Raumstrukturelles Leitbild,
2.1.4)
-
Das Pegnitztal soll als regionale Biotopverbundachse entwickelt und langfristig gesichert werden (7.1.3.4 Regionale Biotopverbundachse, Ziel)
-
Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region sollen langfristig in
ihrem Bestand gesichert werden (7.1.3.5 Gebietsschutz, Ziel)
-
Zur Ergänzung der großräumigen Schutzgebietsflächen sollen besonders wertvolle,
kleinflächige Lebensräume von örtlicher und überörtlicher Bedeutung als Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und Grünbestände gesichert werden (7.1.3.5 Gebietsschutz, Grundsatz)
-
In innerörtlichen und ortsnahen Bereichen, insbesondere der zentralen Orte, ist die Erhaltung und Erweiterung vorhandener Grün- und sonstiger Freiflächen - einschließlich
wertvoller Baumbestände - sowie die Entwicklung neuer Grünflächen unter Berücksichtigung natürlicher Landschaftsstrukturen anzustreben (7.1.4.1 Gestaltungs-, Pflegeund Sanierungsmaßnahmen im Siedlungsbereich, Grundsatz)
13/60
150
146
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
-
Im Flusssystem von Rednitz/Regnitz und Pegnitz sind insbesondere innerhalb des
Stadt- und Umlandbereiches im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen
naturnahe Ökosysteme in den Gewässern und deren Uferbereichen anzustreben. Dabei gilt es gleichzeitig den hohen Erholungswert der Gewässerränder zu erhalten und
nach Möglichkeit wieder herzustellen (7.1.4.2 Gestaltungs-, Pflege- und Sanierungsmaßnahmen in der freien Landschaft, Grundsatz)
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
(FNP)
Abb. 2: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) (Stand: 08.03.2006,
zuletzt geändert 22.04.2026), Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: ©
Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt
für das Plangebiet im östlichen Bereich Flächen für Gemeinbedarf mit Schwerpunkt soziale
Zwecke, im westlichen Bereich eine Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
„Betreutes Spielen“ und im nördlichen Bereich eine Grünfläche mit einer übergeordneten
Freiraumverbindung dar.
Teilflächen im nördlichen und im westlichen Bereich des Plangebiets sind als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Nördlich angrenzend am Plangebiet verläuft die Darstellung von
Flächen für die Wasserwirtschaft (Überschwemmungsgebiet der Pegnitz).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des
FNP. Damit gilt dieser Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt.
Eine FNP-Änderungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
14/60
151
147
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Bebauungsplan Nr. 3401:
Für Teilbereiche der Reutersbrunnenstraße 34 und 40, bzw. im Bereich der Flur Nrn. 69,
69/1 und 69/2 (Gmkg. Kleinweidenmühle) gilt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 3401 gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Dieser setzt Baugrenzen sowie vier Vollgeschosse fest.
Abb. 3: Einfacher B-Plan Nr. 3401, Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage:
© Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 3401 nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m.
§ 34 BauGB.
Das Plangebiet ist im östlichen Teil dem planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB)
und im westlichen Bereich dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Aufgrund des Sanierungsgebiets Weststadt nach § 142 BauGB sind Bauvorhaben nach
§ 144 BauGB genehmigungspflichtig.
15/60
152
148
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 4: Abgrenzung Innen- und Außenbereich, Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot,
Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
Aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten endet
der Bebauungszusammenhang an den letzten vorhandenen Baukörpern der Reutersbrunnenstraße 34 und 40. Die Grundstücke, die westlich daran angrenzen, weisen keine Merkmale des Innenbereichs mehr auf. Insbesondere befinden sich dort keine Gebäude, die
dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern lediglich bewegliche Bauwagen
und bauliche Anlagen, die der Gartennutzung, der Freizeitgestaltung und den Erholungszwecken dienen.
Somit gelten für die Beurteilung von Vorhaben unterschiedliche Bestimmungen:
Im östlichen Teilgebiet (§ 34 BauGB) müssen sich geplante Nutzungen hinsichtlich Art und
Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Die vorhandenen Nutzungen sind insbesondere Anlagen für soziale Zwecke.
Der westliche Teilbereich, der dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist prinzipiell von Bebauung freizuhalten, es sei denn, es handelt sich um sog. privilegierte Vorhaben gem. § 35
Abs. 1 BauGB.
Sonstige, nicht privilegierte Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist. Zu den öffentlichen Belangen gehört auch die Darstellung des Plangebiets im
Flächennutzungsplan. Dieser stellt für einen Teilbereich der im planungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Fläche eine Gemeinbedarfsfläche dar, der restliche Bereich ist als
Grünfläche dargestellt. Bei dem im FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellten Bereich
handelt es sich um die Fläche, auf der unter anderem die Neubauten für den Kinder- und
16/60
153
149
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Jugendnotdienst (KJND) und das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) entstehen sollen.
Aufgrund dieser planungsrechtlichen Einschätzung erfolgte die Erteilung der Baugenehmigung für die genannten Neubauten.
I.3.2.2.
Fachplanungsrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz
Naturdenkmäler sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. FFH- oder SPA-Gebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Biotopflächen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
Bay NatSchG sowie geschützte Landschaftsbestandteile liegen aktuell im Plangebiet nicht
vor.
Es wird im weiteren Verlauf des Verfahrens geprüft, ob nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützte Vegetationsbestände vorliegen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg.
I.3.2.2.b. Denkmalschutz / Bodendenkmäler
Im Gartenbereich des Kinder- und Jugendhilfezentrums befindet sich eine Bronzeskulptur
des Nürnberger Bildhauers Philipp Kittler (Guss um 1900). Diese ist als Baudenkmal im
Bayerischen Denkmalatlas des Landesamts für Denkmalpflege verzeichnet ist (D-5-64000-4834).
Der Kopfbau des ehemaligen städtischen Waisenhauses in der Reutersbrunnenstraße 34
wurde auf eine Denkmaleigenschaft hin geprüft, die Voraussetzungen für ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 BayDSchG wurden dabei nicht erfüllt.
In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich die Baudenkmäler Johannisbrücke, die Feuerwache West, der jüdische Friedhof und Teilbereiche des Dürer-Gymnasiums.
Bodendenkmäler sind nicht bekannt.
I.3.2.2.c. Lärmschutzzonen
Im Plangebiet sind keine Lärmschutzzonen ausgewiesen.
I.3.2.2.d. Wasserrecht / Hochwasserschutz
Das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz grenzt nördlich an das
Plangebiet an. Bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem) wird entlang der
nördlichen Plangebietsgrenze der Rad-und Fußweg vom Lederersteg im Westen bis in die
Nähe des östlich, in Höhe des Gebäudes Willstraße 31a, gelegenen Technikgebäudes bis
zum Böschungsfuß überschwemmt.
Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich nicht vorhanden
17/60
154
150
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 5: Überschwemmungsgebiet der Pegnitz (lila hinterlegt), Überschwemmungsgebiet bei extremem Hochwasser (pink hinterlegt), Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: © Stadt
Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1.
Infrastrukturelle Bedarfssituation
Durch das Bauleitplanverfahren wird die infrastrukturelle Bedarfssituation nicht nennenswert verändert.
I.3.3.2.
Eigentumsverhältnisse
Große Teile der Flächen im Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum. Dazu
gehören die Flurstücke mit der Nr. 69, 69/1-8, 70, 70/3 und 70/4, sowie ein Teilbereich des
Flurstücks 109/2 (alle Gmgk. Kleinweidenmühle).
Das Flurstück Nr. 70/2 (Gmgk. Kleinweidenmühle) befindet sich in Privateigentum.
18/60
155
151
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 6: Eigentumsverhältnisse, Eigentum Stadt Nürnberg gelb hinterlegt, Eintragung des Geltungsbereichs
des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
I.3.3.3.
Bodenordnung / Umlegung
Maßnahmen der Bodenordnung sind nicht erforderlich.
I.3.3.4.
Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
Baulandbeschluss:
Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg findet im Bebauungsplanverfahren Nr. 4680
„Reutersbrunnenstraße“ keine Anwendung, da im Plangebiet überwiegend Gemeinbedarfsflächen vorgesehen sind und somit keine wohnbauliche oder sonstige privatwirtschaftliche Baulandentwicklung erfolgt. Dementsprechend sind im Rahmen dieses Verfahrens
weder Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung noch Grundstücksübertragungen
aufgrund des Baulandbeschlusses zu klären.
Masterplan Freiraum:
Im Masterplan Freiraum der Stadt Nürnberg wird der Bereich des Plangebiets mit einer
sehr starken Unterversorgung mit öffentlichen Grün- und Parkanlagen dargestellt. Das Defizit an öffentlichen Grünflächen beträgt im Planungsbereich 12 rund 38,7 ha.
19/60
156
152
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 7: Versorgung mit öffentlichen Grünflächen (Parkanlagen), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in
Rot, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Stand: Juli 2023, Hintergrund: Stadtplanwerk 1:15.000 ©
Stadt Nürnberg.
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept des Masterplans Nürnberg (2014), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Hintergrund: Stadtplanwerk 1:15.000 © Stadt Nürnberg.
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept sieht im Bereich des Plangebiets, der sich in dem
strategischen Handlungsraum „Erweiterte Innenstadt“ befindet, in Bezug auf die Grün- und
Freiraumentwicklung die Leitidee „Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen“ vor.
Der Aktivierung von Freiraumpotenzialen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die
vorsorgende Freiraumplanung reagiert dabei auf langfristige Entwicklungslinien in der
Stadtentwicklung. Bestehende Grün- und Freiraumstrukturen sollen gesichert und
20/60
157
153
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
verbessert werden. So kann die kompakte Stadtstruktur durch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen hitzeverträglicher entwickelt werden
Plankonzept „Grüne Finger“:
Im Plankonzept der „Grünen Finger“ liegt das Plangebiet direkt am regionalen Grünzug
„Pegnitztal“, welcher als „Grüner Finger“ im Westen und Osten der Stadt dargestellt ist.
Das Konzept zeigt auf, wie den historisch gewachsenen, teilräumlichen Grünflächendefiziten in Nürnberg langfristig strukturiert und sinnvoll vernetzt begegnet werden kann. Grundidee des Plankonzeptes ist es, die dicht bebaute Stadt über "Grüne Finger" (Grünzüge und
grüne Achsen) bestmöglich mit den umgebenden Landschaftsräumen zu verknüpfen.
Abb. 9: Plankonzept der „Grünen Finger“ (2020), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Kartengrundlage: © Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse.
Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert“:
Mit dem Beschluss des Stadtrats „Nürnberg grün und lebenswert“ vom 14.06.2023 bekräftigt die Stadt Nürnberg das Bekenntnis zu den Grenzen des aktuellen Flächennutzungsplans. Es sollen im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich Festsetzungen zur Eindämmung des Flächenfraßes und der weiteren Bodenversiegelung getroffen werden.
Da im westlichen Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
eine Grünfläche dargestellt ist, soll im Rahmen des Bebauungsplans der Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert“ umgesetzt werden.
Dabei sollen insbesondere folgende Ziele des Beschlusses verfolgt werden:
-
Erhalt von innerstädtischen Freiflächen und Freiräumen
-
Reduzierung der Umwandlung von Grünflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen oder
Wald
21/60
158
154
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
-
Keine Inanspruchnahme naturschutzrechtlich lokal bedeutsamer Flächen
-
Schutz von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftleitbahnen, insbesondere solcher
Gebiete, die der Kaltluftversorgung der Kernstadt dienen
Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung:
Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung bündelt das Spektrum an Möglichkeiten, mit dem den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzungs- und vor allem Bebauungsplanung Rechnung getragen werden kann.
Die Beschlussfassung zum Klima-Baukasten sieht eine individuelle, auf den einzelnen
Bauleitplan maßgeschneiderte Verbindlichkeit von Klimazielen vor. Der Baukasten zeigt
dabei Handlungsspielräume für Regelungen im Bebauungsplan sowie in ergänzenden vertraglichen Regelungen auf.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 beschlossen, dass
Klima-Baukästen in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall
zu prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Stadtklimaanalyse 2024/2025: Operationalisierung der Maßnahmenempfehlungen aus der
Planungshinweiskarte (PHK) im Kontext des Bauplanungsrechts
Stadtplanungsausschuss und Umweltausschuss haben in gemeinsamer Sitzung am
29.04.2026 beschlossen, die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse in formelle und informelle
Planungen einfließen zu lassen, um den zu erwartenden klimatischen Veränderungen bzw.
dem Umgang mit der zunehmenden Hitzebelastung begegnen zu können. Aus gutachterlicher Sicht wird der Sicherung von Flächen, die der Kalt- und Frischluftversorgung dienen,
höchste Priorität beigemessen. Maßnahmenempfehlungen sind in der Planungshinweiskarte (PHK) dargestellt.
Abb. 102: Planungshinweiskarte (PHK), Quelle: Stadtklimaanalyse 2024/2025; © GEONET im Auftrag der
Stadt Nürnberg, 2025
22/60
159
155
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Teilbereiche im Norden und Westen des Plangebiets (mintgrün) sind Bestandteil der im
Pegnitztal verlaufenden Kaltluftleitbahn Nr. 5, westliches Pegnitztal. Es handelt sich um
Grünflächen. Südöstlich der Kaltluftleitbahn, deren Schutzbedarf die PHK sehr hoch einstuft, schließt die im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsfläche an, die als städtebauliche Entwicklungsfläche in das Stadtklimagutachten 2024/2025 eingegangen und hinsichtlich der Handlungspriorität als klimatisch resilient (hellblau) eingestuft ist. Klimatisch
resilient sind Flächen, die auch bei einem starken Klimawandel nicht zu einem Belastungsraum mit erhöhter Wärmebelastung werden. Gleichwohl besteht ein hoher Bedarf an Maßnahmen zur Hitzeminderung (rote Schraffur). Die bioklimatische Bewertung der im Westen
angrenzenden Grün- und Freifläche (dunkelgrün) und ihr Schutzbedarf werden in der PHK
als sehr hoch eingestuft. Der Bereich reagiert äußerst fragil auf Eingriffe.
I.4.
PLANUNGSKONZEPT (VARIANTENBETRACHTUNG UND PROZESS)
I.4.1.
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Das städtebauliche Konzept verfolgt das Ziel, die bestehenden Freiraumqualitäten dauerhaft zu erhalten und zugleich die sozialen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.
Die Grünflächen im westlichen Bereich des Plangebiets sowie die begrünten Böschungsbereiche entlang der Pegnitz sollen in ihrer Funktion als landschaftsprägende und ökologisch wertvolle Freiräume erhalten und gesichert werden. Insbesondere die private Grünfläche des Plangebiets soll dauerhaft von Bebauung freigehalten werden.
Im östlichen Teil des Plangebiets liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung und Weiterentwicklung der Gemeinbedarfsfläche. Die angestrebte Baustruktur schützt den Erhalt der Bestandsgebäude und ermöglicht die geplante Umstrukturierung und Erweiterung der sozialen Nutzungen und deren Freiflächen und Grünstrukturen. Gleichzeitig bleibt Spielraum für
Anpassungen an der bestehenden Gebäudestruktur und eine mögliche Nachverdichtung,
insbesondere im Bereich an der Willstraße.
Auf diese Weise werden sowohl die Freiraum- und Grünflächensicherung als auch die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen Einrichtungen städtebaulich und planungsrechtlich
klar strukturiert.
Städtebauliche Kenndaten:
Folgende städtebaulichen Daten werden im weiteren Verfahren zugrunde gelegt:
23/60
160
156
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Fläche für Gemeinbedarf (m²)
ca. 23.667 m²
Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage/naturnaher Bereich(m²)
ca. 5.117 m²
Private Grünfläche, Zweckbestimmung
Grünanlage(m²)
ca. 7.345 m²
Verkehrsfläche (m²)
ca. 1.892 m²
Gesamt:
ca. 38.021 m²
I.4.2.
GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
Ziel der Grünordnung ist es, die bestehenden Grünflächen mit Gehölzstrukturen sowie den
wertgebenden Baumbestand in seinem Zusammenhang zu sichern, weiterzuentwickeln
und als Teil des Pegnitztales West zu vernetzen. Auf der nördlichen Fläche des Landschaftsschutzgebietes wird der Baumbestand durch den bestehenden Schutzstatus sowie
auch durch die Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Hier sind keine
Nutzungen oder Eingriffe möglich. Die private Grünfläche wird über die Zweckbestimmung
„Grünanlage“ sowie auch als Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern gesichert.
Auf dieser Fläche ist der gemeinnützige Verein Wolfsherz aktiv, dessen Nutzungen dem
nicht entgegenstehen.
Die Grünstrukturen des Plangebietes sind zu erhalten, da sie wertvolle Ökosystemleistungen (Klimaregulation, Biodiversität, Luftfilterung, Erholung, ästhetischer Wert von Landschaften) vorhalten und eine struktur- und artenreiche Landschaft darstellen. Die Gehölzstrukturen auf der privaten Grünfläche sind zu erhalten sowie auch die Gehölz- und Baumstrukturen, die auf der Gemeinbedarfsfläche vorliegen. Aktuell vorherrschende Synergieeffekte zur Nutzung der Flächen sollen weiterhin ermöglicht werden, sofern diese nicht die
bestehenden Baumstrukturen mit ihren Funktionen beeinträchtigen.
Die in diesem Gebiet für die Stadt sehr wertvollen Grünverbindungen sollen erhalten werden, um weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas für die umliegenden
Viertel zu leisten. Biodiversitätsreiche, ökologisch und klimafunktional wirksame Flächen
im gesamten Plangebiet sollen erhalten bleiben. Insbesondere der wertgebende Baumbestand soll gesichert werden, um die landschaftsbildprägende Charakteristik des Talraumes
der Pegnitz mit ihren baumbestandenen Flanken zu erhalten.
Die grünordnerischen Festsetzungen werden aus städtebaulichen, stadtgestalterischen
und stadtökologischen Gründen getroffen. Sie dienen der Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels, des Erhalts der Biodiversität, der Sicherstellung und Förderung
einer verbesserten Durchgrünung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
Vorwiegend von Bedeutung ist der Erhalt von Bäumen und Sträuchern auf den festgesetzten Grünflächen. Auf der Gemeinbedarfsfläche werden die erhaltenswerten Bäume und
Sträucher planungsrechtlich gesichert. Dieser Schritt erfolgt im weiteren Planungsprozess.
24/60
161
157
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.4.2.1.
Gebot der Vermeidung, Verminderung
Die Realisierung der bereits genehmigten Planung ist mit Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft im Bereich der Gemeinbedarfsfläche verbunden. Hierfür ggf. notwendige
Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Baugenehmigung abgehandelt. Eingriffe
in die bestehenden Gehölzstrukturen sind zu vermeiden. Umfangreiche Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen werden im weiteren Planungsprozess ergänzt. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind beispielsweise
− Bauausschluss während der Dämmerung und Nachtzeit
− Rückschnitt und Fällungen von Gehölzen außerhalb der Brut- und Jungenaufzucht für
Vögel und Fledermäuse
− Gehölzschutz
− keine Flächeninanspruchnahme außerhalb des Baufeldes
I.4.3.
AUSGLEICHSKONZEPT
(ARTENSCHUTZ, GESCHÜTZTE BIOTOPE, WALD ETC.)
Grundsätzlich ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß §§ 15-17
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Durch die vorliegende Planung sind Eingriffe zu erwarten, diese müssen jedoch im weiteren Verlauf gemäß Biotop- und Nutzungstypenkartierung spezifiziert werden. Die Bewertung des Eingriffs
und die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs entfallen dort, wo der Geltungsbereich vollständig im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB liegt. Ein Ausgleichserfordernis
der Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1a Abs. 3 BauGB besteht nicht für bereits
zulässige Vorhaben. Für den Innenbereich ist der Eingriff in den Baumbestand gemäß
BaumSchVO abzubilden. Zu schützende Bäume gemäß BaumSchVO sind festzusetzen.
Dies ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Ein Teil der genehmigten Planung wird auf Flächen realisiert, die dem planungsrechtlichen
Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen sind: Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte nach § 35 BauGB. Im Außenbereich ist der Eingriff-Ausgleich gemäß Leitfaden
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zu bilanzieren. Für den Außenbereichsabschnitt der Baufläche liegt der Baumbestandsplan vor sowie die Biotopkartierung gemäß
des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der Eingriff wurde auf Vorhabensebene abgehandelt und wird entsprechend ausgeglichen.
Für das Vorhaben ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden. Im Außenbereich der Fläche für den Gemeinbedarf geht aus der Gegenüberstellung der erheblichen
Beeinträchtigungen der Maßnahmen sowie der quantitativen Bilanzierung hervor, dass der
geplante Eingriff nicht vollständig vor Ort kompensiert werden kann. Durch Ökopunkte der
Stadt Nürnberg wird der verbleibende Bedarf ausgeglichen. Der Ausgleich über das Ökokonto findet ergänzend zum Ausgleich in der Außenbereichsfläche in der Gemarkung Reichelsdorf statt.
25/60
162
158
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Für die Rodung des im Außenbereich vorhandenen Gehölzbestandes wurde 22 notwendige Ersatzpflanzungen prognostiziert, die um weitere 27 Neupflanzungen ergänzt werden.
Die Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen werden im weiteren Verlauf der Planung
nähergehend erläutert. Zur Vermeidung dienen u .a. Festsetzungen und Hinweise zum
Erhalt von Bäumen und Sträuchern.
I.4.4.
VERKEHRSKONZEPT
Die verkehrliche Erschließung wird nicht verändert.
I.4.5.
IMMISSIONSSCHUTZ
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.6.
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.7.
VER- UND ENTSORGUNG INSBESONDERE NIEDERSCHLAGSWASSERMANAGEMENT
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.8.
GENDER UND DIVERSITY
Wichtige Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein bedürfnisgerechtes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Gesundheit.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4680 wird die vorhandene Freiraumqualität
gesichert. Der Grünzug entlang der Pegnitz trägt durch die Kaltluftschneise zum Schutz
vor Überhitzung in der Stadt bei und damit auch zu dem Aspekt Gesundheit in der gendergerechten Planung.
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND HINWEISE
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4690 „Reutersbrunnenstraße“ wird entsprechend des Planungskonzepts eine Fläche für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 5
BauGB mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ festgesetzt.
Die Fläche für den Gemeinbedarf wird so gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt
Nürnberg entwickelt. Damit wird dauerhaft die Grenze zwischen bebaubaren zu nicht bebaubaren Flächen festgelegt. Die angrenzende, private Grünfläche, welche im FNP als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ dargestellt ist und dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist, soll als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Grünanlage“ festgesetzt werden.
26/60
163
159
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Die Art der baulichen Nutzung sieht somit keine Änderung gegenüber dem Bestand und
der Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB sowie § 35 BauGB vor. Einschränkungen durch Ausschlüsse von Nutzungen sind daher auch nicht vorgesehen.
Im weiteren Verfahren werden in den textlichen Festsetzungen die zulässigen Nutzungen
detailliert benannt.
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bereich der Gemeinbedarfsfläche durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 geregelt.
Die GRZ von 0,6 entspricht den Orientierungswerten eines Mischgebiets gem. § 5
BauNVO. Mit der Festsetzung wird berücksichtigt, dass die Nutzung als Kinder- und Jugendhilfezentrum auch große Freiflächenangebote (Bolzplatz, Spielplatz etc.) beinhaltet,
die bei der Ermittlung der GRZ zu berücksichtigen sind.
Mit einer GRZ von 0,6 ergibt sich für die GRZ gem. § 19 Abs. 4 BauNVO eine Obergrenze
der Versiegelung von 0,8.
Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird eine Weiterentwicklung der
sozialen Einrichtungen auf dem Grundstück prinzipiell ermöglicht, unter Berücksichtigung,
dass mindestens 20 % des Grundstücks unversiegelt bleiben. Im weiteren Verfahren ist zu
prüfen, welche weiteren Festsetzungen zu treffen sind, um eine Verschlechterung des
stadtklimatischen Status quos (s. Kap. II.2.7) entgegenzuwirken bzw. diese zu vermeiden.
I.5.3.
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt.
Die angestrebte, überbaubare Grundstücksfläche sichert den Erhalt der Bestandsgebäude
und ermöglicht weiterhin Veränderungen und Ergänzungen an der jetzigen Gebäudestruktur.
I.5.4.
ABSTANDSFLÄCHEN
Im Geltungsbereich gelten die Festsetzungen des Art. 6 BayBO in Verbindung mit § 1 der
Abstandsflächensatzung (AFS) der Stadt Nürnberg. Es gilt eine Tiefe der Abstandsfläche
von 0,4 H.
I.5.5.
NEBENANLAGEN
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.6.
STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EIN- UND AUSFAHRTEN
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
27/60
164
160
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.5.7.
VERKEHRSFLÄCHEN
Das Planungskonzept sieht keine Änderungen der Verkehrsflächen vor. Die bestehenden
Verkehrsflächen, wie der Fußgängerbereich im Norden des Plangebiets, werden durch die
Festsetzungen gesichert
I.5.8.
FLÄCHEN FÜR DIE RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Hierzu liegen noch keine ausreichenden Plangrundlagen vor.
I.5.9.
GRÜNORDNUNG NOCH IN ABSTIMMUNG
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.10.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.11.
ARTENSCHUTZ
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Hierzu liegen noch keine ausreichenden Plangrundlagen vor.
I.5.12.
PRIVATE GRÜNFLÄCHE
Zur planungsrechtlichen Sicherstellung des im Kapitel I.4.2 erläuterten und veranschaulichten grünordnerischen Konzepts ist eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist entsprechend des anvisierten Zwecks mit der Zweckbestimmung Grünanlage festgesetzt.
I.5.13.
FLÄCHE ZUM ERHALT VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der ökologischen und bioklimatischen Funktionen werden die baumüberstandenen Bereiche als „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt.
I.5.14.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
I.5.14.1. Maßnahmen für den Denkmalschutz
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Baudenkmälern oder von Anlagen in
der Nähe von Baudenkmälern ist denkmalrechtlich erlaubnispflichtig, wenn diese sich auf
den Bestand oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirkt. Es gelten die Vorschriften des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
28/60
165
161
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.
UMWELTBERICHT
(STAND: 1. ENTWURF)
II.1.
EINLEITUNG
Das Bebauungsplan (B-Plan) -Verfahren Nr. 4680 wurde am 08.10.2025 im Stadtplanungsausschuss (AfS) eingeleitet. Im Rahmen des BP-Verfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen . Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) erstellt und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.
II.1.1.
ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES / FESTSETZUNGEN
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der sozialen Nutzungen im Plangebiet als auch der zusammenhängenden Grün- und Freiflächen mit dem stadtbildprägenden Baumbestand. Aufgrund der Lage des Plangebiets an bzw. in der Kaltluftleitbahn „Pegnitztal West“ soll ein ausreichender Luftaustausch in das Plangebiet und darüber hinaus
gesichert werden, um klimatische Belastungen für die Bevölkerung zu minimieren.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Kap.
I.2 der Begründung.
II.1.2.
PLANGRUNDLAGEN
− Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG), Art 6 Nr. 3
Das Land Bayern strebt an, bis spätestens zum Jahr 2030 den Flächenverbrauch durch
Umwandlung von Freiraumflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf die
Richtgröße von 5 ha pro Tag zu begrenzen.
− Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan der Region Nürnberg (7)
Folgende Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) (Teilfortschreibung vom 01.06.2023), sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu
beachten:
1.3.2 (G) In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klimarelevante Freiflächen wie Grün- und Wasserflächen auch im Innenbereich von Siedlungsflächen zur Verbesserung der thermischen und lufthygienischen Belastungssituation neu angelegt, erhalten, entwickelt und von Versiegelung freigehalten werden.
3.1.3 (G) Auf die Freihaltung geeigneter, gliedernder Freiflächen und Landschaftsräume zum Erhalt der Biodiversität, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere in den stärker verdichteten Bereichen von
Städten und Gemeinden, soll in der kommunalen Planung hingewirkt werden.
7.1.4 (G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden.
29/60
166
162
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Gemäß Regionalplan (RP) der Region Nürnberg (7) sollen „die natürlichen Lebensgrundlagen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt sowie das reiche Kulturerbe gesichert werden“ (Textteil Regionalplan Kap. 1.6.).
Die Karte 3 „Landschaft und Erholung“ stellt im Gebiet der Stadt Nürnberg u. a. das
Pegnitztal – mit Ausnahme der Altstadt – als regionalen Grünzug (RG2) zeichnerisch
verbindlich dar.
7.1.3.2 (Z) Dem regionalen Grünzug RG2 sind die Funktionen E – Erholungsvorsorge, K – Verbesserung des Bioklimas und S – Gliederung der Siedlungsräume
zugewiesen.
7.1.3.5 (Z) Bestehende Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region sollen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.
− Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Stand: 25.09.2025)
der Stadt Nürnberg stellt im Geltungsbereich des B-Plans Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen“ und Grünflächen dar. Die
Grünfläche entlang der nördlichen Plangebietsgrenze ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets „Pegnitztal West“. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) verläuft
eine Punktlinie, die eine übergeordnete Freiraumverbindung kennzeichnet. Im Südwesten,
zwischen Gemeinbedarfsfläche und LSG, schließt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ an. Im Norden, außerhalb des Geltungsbereichs des Plangebiets, grenzt das amtliche Überschwemmungsgebiet für die Pegnitz an.
− Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
Für einen Teilbereich des Plangebiets gilt der B-Plan 3401, ein einfacher Bebauungsplan
gem. § 30 Abs. 3 BauGB. Er setzt für das Gebäude Reutersbrunnenstraße 34 Baugrenzen
und vier Wohnschichten fest.
− Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern:
Das Landschaftsschutzgebiet „Pegnitztal West“ ragt entlang des nördlichen Rands in das
Plangebiet hinein. Es umfasst im Plangebiet den parallel zur Pegnitz verlaufenden Fußund Radweg und den gesamten Böschungsbereich von der Willstraße bis zur Sielstraße.
30/60
167
163
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
− Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Das Vorkommen geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG
ist bislang nicht bekannt.
− FFH- und/oder SPA-Gebiete1:
FFH- und oder SPA-Gebiete sind keine im Plangebiet vorhanden.
− Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg2
Biotophauptnr.
Biotopteilflächennr.
Beschreibung
1244
1244-002
Spitz-Ahorn (Stammdurchmesser 100 cm) auf eingezäuntem Spielplatz
1244-003
Baumgruppe aus 4 Winterlinden und 1 Spitz-Ahorn (schlechter Zustand)
auf dem Gelände des Kinderhorts, Stammdurchmesser 50-80 cm, Versiegelungsgrad 0-50%
1245
Das südliche Pegnitzufer ist hier auf der ganzen Länge befestigt. Im zentralen Bereich wurde die ganze Böschung zwischen Straße und Fluss kartiert. Der Übergang zwischen Ufergehölzsaum und "Feldgehölz" auf der
Böschung ist fließend. Im Westen liegt zwischen der Terrassenböschung
und dem Ufergehölz eine ebene Fläche mit Sportanlagen (bis auf kurze
Hecken nicht erfasst). Im Osten liegt zwischen dem Ufergehölzsaum und
der steilen Böschung ein Fußweg, dessen Randbereiche abschnittweise
gehölzfrei sind (Sonstige Flächenanteile). Nördlich des Weges auch Feldgehölz-Anteile.
Die Ufergehölze setzen sich aus Erlen, Weiden, Spitz-Ahorn und anderen
Arten zusammen. In den anderen Gehölzen dominiert meist Spitz-Ahorn.
Weitere häufige Arten sind Pappeln, Feld-Ahorn und Holunder. Abschnittweise auch viele Ziersträucher. Viele alte Bäume mit Stammdurchmesser
zwischen 30 und 60 cm. Meist nur wenig Unterwuchs
Schutz nach Art 13e BayNatSchG
− Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg3
ABSPFläche Nr.
Bewertung
Beschreibung
598
Lokal bedeutsam
Komplexbiotop trocken
332
Regional bedeutsam
Baumreihe
1 Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogel-
schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
2 Die graphische Darstellung der ABSP-Kartierung wird zum Entwurf ergänzt.
3
Die graphische Darstellung der ABSP-Kartierung wird zum Entwurf ergänzt.
31/60
168
164
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.2.
BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4680 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich, erfolgt
auch eine Prognose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
II.2.1.
FLÄCHE4
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,8 ha und liegt zentral im Nürnberger Stadtgebiet
zwischen Maximilianstraße im Westen und Altstadt im Osten, im Distrikt Bärenschanze.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 69, 69/1-7, 70, 70/2-4, und teilweise das Flurstück
109/2, alle Gemarkung (GmKg.) Kleinweidenmühle. Mit Ausnahme des Flurstücks 70/2
befinden sich alle Flurstücke in öffentlichem Eigentum.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine dreieckige Grundform, die Lage an der Pegnitzaue
und eine ca. 11 m tiefe Böschung, die bandartig parallel zur nördlichen Plangebietsgrenze
und einem Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung verläuft und 8 m Höhenunterschied im
Plangebiet aufnimmt. Im westlichen Bereich, etwa zwischen Lederersteg und Sielstraße,
erstreckt sich die Böschung aufgrund der Verjüngung des Plangebiets auf 14 m, über den
gesamten Planungsraum, sodass der Fuß- und Radweg weiter zur Sielstraße geführt werden kann. Der Fuß- und Radweg (Flurstück 70/4) als auch die Böschung (Flurstücke 70
und der nördliche Teil der Flurstücke 70/2-3) liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG)
„Pegnitztal West“.
Die südwestlich gelegenen Flurstücke 70/2 und 70/3 sind unbebaut. Das Flurstück 70/2
wird als Gemeinschaftsgarten und naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Aufgestellt sind fliegende Bauten wie Bauwagen
und Komposttoiletten. Das östlich angrenzende Flurstück 70/3 wurde gartenbaulich genutzt. Gewächshaus und Nebengebäude sollen abgerissen werden.
Die Flurstücke 69 und 69/1-7 nehmen mehr als die Hälfte des Plangebiets ein. Der Bereich
weist insgesamt 4 Gebäude auf, die sozialen Zwecken dienen: Elterntraining (Willstraße
31), Hort (Willstraße 31a), Kindergarten und Hort (Willstraße 40), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) sowie Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, beide Reutersbrunnenstraße
4
vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
32/60
169
165
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
34). Prägend für den gesamten Bereich sind Grün- und Freiflächen mit Spielgeräten und
einem Multifunktionsspielfeld sowie Bäume und Gehölze. Kfz-Stellplätze sind den Gebäuden zugeordnet. Der Bereich wird, mit Ausnahme einer Teilfläche des Flurstücks 69 im
Westen, aufgrund der vorhandenen Bebauung und Nutzung planungsrechtlich dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet, das übrige Plangebiet dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB).
Entsprechend der Methodik des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems
(ALKIS) ist das Plangebiet insgesamt, d.h. zu 100 % als Siedlungsfläche einzustufen. Davon sind 51 % als Fläche besonderer funktionaler Prägung klassifiziert und zu ca. 49 % als
Fläche für Sport, Freizeit und Erholung. Die Wertigkeit des Schutzguts Fläche ist als gering
zu bewerten.
Auswirkungen / Prognose
ALKIS-TN
Kategorie
Nutzung
Flächengröße in m²
Bestand
Planung
Siedlungsfläche
Baufläche
ca. 19.491 (51 %)
ca. 23.648 (62 %)
Siedlungsfläche
Grünfläche
ca. 18.577(49 %)
ca. 14.420 (38 %)
0
0
Freiraum
Tab 1: Flächenbilanz gem. ALKIS-TN
Durch die Planung wird eine Fläche von 4.157 m², die vorher für Sport, Freizeit und Erholung zur Verfügung stand, als Fläche besonderer funktionaler Prägung in Anspruch genommen.
Es erfolgt keine Umwandlung von Freiraumfläche, z. B. landwirtschaftliche Fläche oder
Waldfläche, in Siedlungsfläche. Die Auswirkungen sind nicht erheblich nachteilig.
II.2.2.
BODEN / WASSER
Ausgangssituation
Der geologische Untergrund ist überwiegend von Flussschotter aus dem Mittel- bis Oberpleistozän geprägt. Die Gesteinsbeschreibung der Geologischen Einheit ist Kies (wechselnd sandig, steinig). Im nördlichen Bereich des Gebiets wird der geologische Untergrund
von Talfüllungen sowie im westlichen Bereich sehr kleinflächig entlang der Reutersbrunnenstraße aus Blasensandstein i.e.S. aus dem Mittleren Keuper gebildet.
Der östliche Teil des Plangebiets der durch städtische soziale Einrichtungen geprägt ist,
weist einen mittleren Versiegelungsgrad auf (31 %-70 %). Die Böden haben somit eingeschränkt intakte Bodenfunktionen. Dagegen sind die Böden im nordwestlichen Teilbereich
nahezu unversiegelt, wodurch mit weitgehend intakten Bodenfunktionen zu rechnen ist.
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen sind im Untergrund des Grundstücks
nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen mit Mächtigkeiten zwischen ca. 3 m und
33/60
170
166
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
10 m vorhanden. Es handelt sich hierbei um historische Hangschüttungen zur sukzessiven
Verlagerung der Böschungskante der Pegnitzterrasse nach Norden. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus schluffig-tonigen Sanden und Kiesen mit mineralischen Fremdbestandteilen wie Bauschutt, Ziegelbruch und Betonresten. Darüber hinaus wurden anthropogene Beimengungen, insbesondere Kohle, Schlacke, Glas, Keramik und Metall festgestellt.
Im Rahmen der orientierenden Erkundungen aus dem Jahr 2023 wurden innerhalb der
Auffüllungen erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Betroffen sind insbesondere polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Halb- und Schwermetalle im Feststoff.
Für die Parameter PAK und Antimon wurden zudem erhöhte Löslichkeiten nachgewiesen.
Zur weiteren Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
wurden ergänzend vier Grundwassermessstellen errichtet und beprobt. Darüber hinaus
wurde an der zentral gelegenen Messstelle ein dreitägiger Pumpversuch durchgeführt.
Die Ergebnisse der Detailerkundung zeigen, dass im Grundwasser keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden.
Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse lässt sich daher aus
den schadstoffbelasteten Auffüllungen keine relevante Gefährdung des Schutzgutes
Grundwasser ableiten.
Bedingt durch die künstlichen Aufschüttungen steigt der Flurabstand bei mittlerem Grundwasserstand mit zunehmender Distanz zur Pegnitz von 5 m auf über 10 m (Grundwasserbericht 2023, interpolierte Flurabstandskarte). Die Versickerungseignung im Plangebiet
wird aufgrund des großen Flurabstands und des Lockersedimentvorkommens durch Aufschüttungen insgesamt als gut eingestuft. Die tatsächliche Eignung ist bei Bedarf durch
konkrete Erkundungsmaßnahmen (Versickerungsversuche) zu prüfen.
Das Stadtgebiet Nürnberg ist im Hinblick auf Kriegsaltlasten (Kampfmittel) prinzipiell als
Belastungsgebiet einzustufen. Für ein ca. 1,6 ha großes Areal (Flurstücke 69/1-7) wurde
zur Einschätzung der Kampfmittelbelastung eine Luftbildauswertung durchgeführt. Danach
ist im untersuchten Bereich mit Bombenblindgängern und blindgegangenen Geschützgranaten zu rechnen. 5 Es werden weitere Erkundungsmaßnahmen durch geeignete Fachfirma durchgeführt und deren Ergebnisse bis zum Entwurf ergänzt. Allgemeine Hinweise
zu Kampfmitteln sind der Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15.04.2010 zu entnehmen.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz. Ein etwa 3,5 m breiter Streifen zwischen Lederersteg im
Westen und dem Technikgebäude (Willstraße 35) im Osten wird im Plangebiet bei extremen Hochwasserereignissen (HQ extrem) bis zum Böschungsfuß überschwemmt.
Die nördlich an das Plangebiet grenzende Pegnitz gehört gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum Flusswasserkörper 2_F037 „Pegnitz von Nürnberg-Kettensteg bis
5 Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH; Kampfmittelvorerkundung, im Auftrag der Stadt Nürnberg, 05.04.2022
34/60
171
167
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Zusammenfluss mit Rednitz“ in der Flussgebietseinheit Rhein. In diesem Abschnitt befinden sich keine Wasserschutzgebiete zur Trinkwassergewinnung. Der ökologische Zustand
des Flusswasserkörpers 2_F037 ist aktuell als unbefriedigend (Z4) eingestuft. Der chemische Zustand ist aktuell als schlecht bewertet. Bei der Betrachtung ohne ubiquitäre Stoffe
und ohne Quecksilber erreicht dieser Pegnitzabschnitt einen guten chemischen Zustand.
Das Plangebiet befindet sich nach EG-WRRL im Umgriff des Grundwasserkörpers 2_G083
„Quartär-Nürnberg“. Es befindet sich darin ein Wasserschutzgebiet zur Trinkwasserversorgung ca. 7 km oberstromig des Planungsvorhabens. Der Grundwasserkörper befindet sich
in einem guten chemischen Zustand. Bei den Schadstoffbelastungen mit Leichtflüchtigen
Halogenierten Kohlenwasserstoffen (Tri- und Tetrachlorethen) liegen anthropogen verursachte Überschreitungen vor. Bei der Wasserbilanzierung wird der Anteil der Entnahme an
der Grundwasserneubildung mit 30% angegeben. Der Grundwasserkörper ist in einem guten mengenmäßigen Zustand.
Die Wertigkeit der Schutzgüter Boden und Wasser ist im westlichen Teil des Plangebiets
als hoch im übrigen Teil als mittel einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Im westlichen und nördlichen Bereich des Plangebiets werden die Grünflächen gesichert,
es erfolgen keine baulichen Eingriffe, sodass in diesen Bereichen auch keine erheblich
nachteiligen Auswirkungen für die Schutzgüter Boden und Wasser zu erwarten sind.
Im östlichen Teil des Plangebietes wird eine großflächige Baufläche für Gemeinbedarf mit
einer GRZ von 0,6 festgesetzt. Dies stellt eine Flächeninanspruchnahme dar und bedeutet
potenziell einen im Vergleich zum aktuellen Bestand erheblichen Anstieg der Überbauung
und damit Bodenversiegelung. Durch die Versiegelung und die weitreichende Bodenverdichtung werden die ökologischen Bodenfunktionen, v.a. die Lebensgrundlage für Tiere
und Pflanzen, und die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, insbesondere die Wasserspeicherkapazität in den betroffenen Teilbereichen wesentlich eingeschränkt.
Die Neuversiegelung hat zur Folge, dass anfallendes Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen wird. Gemäß § 55 WHG ist das Niederschlagswasser ortsnah zu bewirtschaften. Hierzu ist ein Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept zu erstellen, das Maßnahmen zur Versickerung und/ oder die Ableitung in ein Oberflächengewässer vorsehen soll. Hierdurch können diese Auswirkungen minimiert werden. Falls das
Niederschlagswasser in die Pegnitz eingeleitet oder in Retentionsflächen versickert werden soll, ist hierfür eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.
Durch das Vorhaben werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Flusswasserkörper 2_F037 „Pegnitz von Nürnberg-Kettensteg bis Zusammenfluss mit Rednitz“
sowie den Grundwasserkörper 2_G083 „Quartär-Nürnberg“ und deren Maßnahmenprogramme 2022 bis 2027 für die Gewässerbewirtschaftung nach WRRL (Stand 2021) erwartet.
Bei Baukörpern, die ins Grundwasser eingreifen, ist gutachterlich zu bewerten, ob Auswirkungen auf das Grundwasser sowie auf benachbarte Bebauungen auftreten können.
35/60
172
168
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist noch nicht
möglich und wird auf Basis der ausstehenden Konzepte/Bewertungen im Verfahren ergänzt.
II.2.3.
PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
II.2.3.1.
Pflanzen
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist insgesamt von starker Durchgrünung geprägt. Für die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen ist keine bauliche Entwicklung vorgesehen. Der
Baumbestand auf diesen Flächen wird deswegen nicht im Detail erhoben, es erfolgt vielmehr im weiteren Verfahren eine summarische Bewertung des Gesamtbestandes.6
Für die Flurstücke 70/3, 69/1-7, alle Gmkg. Kleinweidenmühle und einen Streifen des Flurstücks 69, der sich zwischen 70/3 und 69/1, 69/3-5 befindet, liegt ein Baumbestandsplan
mit Hinweisen zu Schutzmaßnahmen, Stand 29.09.2025, vor. Zusätzlich ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan, Stand 19.01.2026, vorhanden, der die Flurstücke 69/6,
69/7, 70/3, 70/4, 70/5 und 72/7, alle Gmkg. Kleinweidenmühle umfasst.
Für das Flurstück 69, Gmkg. Kleinweidenmühle, nördlich des Flurstücks 69/1 liegen derzeit
noch keine Informationen zum Baumbestand vor, sodass ein qualifizierter Baumbestandsplan erstellt wird. Zusätzlich wird eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK) erarbeitet.
Auf Basis der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse (qualifizierter Baumbestandsplan, BNTK) und im Abgleich mit den bereits vorhandenen Erkenntnissen werden im weiteren Verfahren Ausführungen zur Wertigkeit des Plangebietes für das Schutzgut Pflanze
ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine Darstellung und Bewertung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen wird bis
zum Entwurf ergänzt.
II.2.3.2.
Tiere
Ausgangssituation
Analog zum Schutzgut Pflanzen wird für Flächen, für die keine bauliche Entwicklung vorgesehen ist, keine detaillierte artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen.7 Für den
südlichen Bereich des Plangebiets, der die Flurstücke 69/1-7, 70/3 und einen Streifen des
6 Dies betrifft das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West und die private Grünfläche im Westen und umfasst die Flurstü-
cke 70, 70/2, 70/4 und 109/2 vollständig sowie 70/3 zu einem geringen Teil im Norden.
7 Dies betrifft das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West und die private Grünfläche im Westen und umfasst die Flurstü-
cke 70, 70/2, 70/4 und 109/2 vollständig sowie 70/3 zu einem geringen Teil im Norden.
36/60
173
169
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Flurstücks 69 umfasst, liegen eine Relevanzprüfung vom 10.05.2022 und eine saP mit
Stand 30.04.2024 vor.
Die Ergebnisse werden bis zum Entwurf im Umweltbericht ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine Darstellung und Bewertung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen wird zum
Entwurf ergänzt.
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. II.2.3.1 / 2.3.2), ggf. auch in Bezug auf
das Schutzgut Landschaft (s. Kap. II.2.4), gegeben. Die Auswirkungen der Planung werden
bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.4.
LANDSCHAFT
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist geprägt von starker Durchgrünung und ist Bestandteil des regionalen
Grünzugs RG 2 (s. Kap. II.1.2), der auch das LSG Pegnitztal West umfasst. Der durch
wertgebende Bäume geprägte Gehölzbestände ist dicht und schafft eine grüne Kante entlang der Pegnitz. Der Naturraum entlang der Pegnitz ist durch die ca. 8 m hohe Böschung
im Gebiet, die durch Schuttablagerungen in der Nachkriegszeit entstanden ist (s. Kap.
II.2.2), klar vom intensiv genutzten Bereich im Süden getrennt. Die angrenzenden Straßenräume der Reutersbrunnenstraße und der Willstraße werden vorrangig durch hohe und
vielzählige Baumbestände geprägt, die den Gebäudebestand und die Spiel- und Sportflächen im Plangebiet eher abschirmen und die wertvolle Landschaftscharakteristik ausmachen. Gleichzeitig wird aber auch Einblick in das Plangebiet gewährt. Insgesamt sind die
Straßenräume offen, abwechslungsreich und grün gestaltet.
Eine Beurteilung der Wertigkeit des Plangebietes für das Landschaftsbild wird auf Basis
der noch ausstehenden Ergebnisse der Baumbestandskartierung bis zum Entwurf ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen werden bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.5.
MENSCHLICHE GESUNDHEIT
II.2.5.1.
Erholung
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist im Norden Bestandteil des LSG „Pegnitztal West“ und wird mit einem
das Pegnitzufer begleitenden öffentlichen Fuß- und Radweg erschlossen. Damit ist es über
den Lederersteg an das nördliche Pegnitzufer angebunden und es besteht eine Verbindung in Richtung Osten zum Kontumazgarten bzw. der Altstadt. In Richtung Westen endet
der Weg bei der Sielstraße. Zwischen Lederersteg und Sielstraße steigt der Fuß- und
37/60
174
170
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Radweg steil an und ist für gehbehinderte Personen kaum nutzbar. Auf der privaten Fläche
im Westen befindet sich zzt. ein naturnah gestalteter Gemeinschaftsgarten als offener Begegnungsraum für Kinder und Jugendliche. Der östliche Teil wird durch verschiedene kommunale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche geprägt, die nicht öffentlich zugänglich
sind. Für die betreuten Kinder und Jugendliche bieten diese Flächen/Einrichtungen einen
geschützten Raum mit wertvollen Erholungs- und Nutzungsfunktionen. Das Multifunktionsspielfeld wird von mehreren öffentlichen Einrichtungen im Plangebiet genutzt.
Insgesamt weist das Plangebiet eine starke erholungsrelevante Struktur für die Nutzenden
auf und bietet in Anbetracht der großflächigen Integration in und Angrenzung an die Landschaft der Pegnitztalaue ein hohes Potential für Erholungsaktivitäten. Besonders das Landschaftsschutzgebiet ist hervorzuheben, das einen guten Ausgleich schafft zum Straßenverkehr der Will- und der Reutersbrunnenstraße, sowie öffentlich genutzt wird, sodass die
Wertigkeit des Schutzguts Erholung als hoch eingestuft wird.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die südlich angrenzende Wohnbebauung wie auch die nördlich gelegenen Kindergartenund Horteinrichtungen im Plangebiet werden während der Abbruch- und Neubauphase auf
dem Areal des KJND und des KJHZ durch Lärm, Staub etc. beeinträchtigt. Die gesetzlichen
Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissionswerte und der zeitlichen Einschränkungen
werden eingehalten (AVV Bau-lärm), sodass keine erhebliche Beeinträchtigung benachbarter Gebiete zu befürchten ist. Für den nördlich angrenzenden Bereich des Landschaftsschutzgebiets im Plangebiet und darüber hinaus sind nur geringe Beeinträchtigungen der
Erholungsnutzung zu erwarten. Dies gilt für den Fuß- und Radweg im Plangebiet, der
hauptsächlich als Wegeverbindung genutzt wird und keine Aufenthaltsbereiche aufweist,
sowie die Erholungsflächen am nördlichen Ufer der Pegnitzaue, die zwischen ca. 80 und
140 m entfernt sind. Sofern der Fuß- und Radweg barrierearm ausgestaltet werden sollte,
ist das mit Eingriffen in den Baumbestand und das Landschaftsschutzgebiet verbunden
und die Wegeverbindung wäre dann zeitweise unterbrochen. Durch die Baumaßnahme im
südlichen Bereich des Plangebiets wird das Multifunktionsfeld möglicherweise während der
Bauphase vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, da es als Standort für Büro- oder
Wohncontainer o.ä. genutzt wird.
Zu erwarten ist, dass im südlichen Bereich mittel- bis langfristig keine zusätzlichen Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Für den nördlichen Bereich liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang Erweiterungs- oder Umbaubedarf besteht. Dies wird im weiteren Verfahren recherchiert und ergänzt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Im Bereich des Landschaftsschutzgebiets sollen der Gehölzbestand als auch der Fuß- und
Radweg grundsätzlich erhalten bleiben. Ebenso soll auf der westlichen Fläche, einer privaten Grünfläche, der Gehölzbestand weitgehend erhalten werden. Gemäß Darstellung im
Flächennutzungsplan soll diese Fläche für betreutes Spielen genutzt werden.
38/60
175
171
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
In der Gemeinbedarfsfläche sind bereits mehrere öffentliche Kinder- und Jugendeinrichtungen angesiedelt. Im südlichen Bereich sind ihnen sind gemäß Freiflächengestaltungsplan mit Gehölzen bepflanzte Freiflächen zugeordnet und altersgerecht mit Ruhezonen
und Aktivbereichen gestaltet. Das Multifunktionsspielfeld bleibt grundsätzlich erhalten. Da
unterschiedliches Klientel aufeinandertrifft, werden bzw. bleiben die einzelnen Einrichtungen baulich getrennt, um eine harmonische und schutzgebende Situation für alle zu schaffen. Insbesondere die traumatisierten Kinder und Jugendlichen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) sind untereinander, aber auch von anderen Bewohnerinnen und Bewohner abzugrenzen, um ein sicheres Umfeld zu schaffen.
Eine abschließende Bewertung der baulichen und betriebsbedingten Auswirkungen ist wegen der fehlenden Informationen zum nördlichen Bereich noch nicht möglich.
II.2.5.2.
•
Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Das Plangebiet grenzt im Südosten an die Willstraße. Diese ist eine Hauptverkehrsstraße
und verursacht laut Lärmkarte 2022 an den Bestandsgebäuden mit den Hausnummern 31
(Elterntraining) und 31a (Hort) Immissionspegel von 65 dB im Tagesmittel und 55 dB
nachts. Diese liegen über den für die Bauleitplanung maßgeblichen Orientierungswerten
der DIN 18005 und über den in der Rechtsprechung als Zumutbarkeitsschwelle angesehenen Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für Mischgebiete.
Im Südwesten grenzt das Plangebiet an die Reutersbrunnenstraße, die weniger befahren
und deshalb auch nicht in der Lärmkartierung 2022 berücksichtigt ist. Überschreitungen
der Orientierungswerte der DIN 18005 können hier trotzdem nicht ausgeschlossen werden.
Aktuell ist im Plangebiet Wohnnutzung vorhanden und soll auch in Zukunft vorhanden sein.
•
Gewerbelärm
Informationen zur gewerblichen Lärmsituation sowie zum Sport- und Freizeitlärm werden
zum Entwurf ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine abschließende Bewertung der baulichen und betriebsbedingten Auswirkungen ist wegen fehlender Informationen noch nicht möglich.
II.2.5.3.
Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG
In relevanter Nähe des Planungsgebiets befinden sich keine Störfallbetriebe. Belange der
Störfallvorsorge sind für das Vorhaben nicht relevant.
39/60
176
172
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-188) bzw. des
angemessenen Sicherheitsabstandes (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a BImSchG). Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)
sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
In Anlehnung an den Muster-Einführungserlass9 vom 28.09.2017 ist eine bau- und betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebiets hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen
nicht gegeben.
II.2.5.4.
elektromagnetische Felder (EMF)
Nach derzeitigem Stand und Auswertung der EMF-Karte der Bundesnetzagentur befinden
sich in der näheren Umgebung des zu betrachtenden Gebiets aktuell keine Mobilfunkstandorte mit einer relevanten Lagebeziehung zu dem Vorhaben. Es ist jedoch zu erwarten, dass bei einer Nachverdichtung bzw. dem weiteren Ausbau von Mobilfunknetzen in
funktechnisch minderversorgten Stadtbereichen neue Sendestandorte an das Plangebiet
näher heranrücken werden. Das benachbarte, umgebungsbezogen exponierte Hochhaus
Reutersbrunnenstraße 47 wäre grundsätzlich ein potenzieller Standort. Der Nachweis zur
Einhaltung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV erfolgt obligatorisch durch die Vorlage
einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
II.2.6.
LUFT
Ausgangssituation
Das Plangebiet wird von Reutersbrunnenstraße, Willstraße und Pegnitztal begrenzt und
zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an Grünflächen und Baumbeständen. Die
angrenzenden Straßen weisen mit < 13.000 Kfz/24 h eine vergleichsweise geringe Verkehrsbelastung auf. Die Lage am Pegnitztal, einer Kaltluftleitbahn, begünstigt wegen des
guten Luftaustauschs die lokale Luftqualität im Plangebiet ebenso sowie die vorhandenen
Grünstrukturen.
Insgesamt ist von einer städtischen Hintergrundbelastung auszugehen, die durch die Luftmessstation des Bay LfU in Muggenhof grundsätzlich abgebildet wird. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung und des höheren Grünanteils im Plangebiet sowie der besseren
Durchlüftung ist vor Ort tendenziell von einer günstigeren Immissionssituation auszugehen
als an der Luftmessstation Muggenhof.
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft werden durch die 39. BImSchV zum
Schutz von Mensch und Umwelt festgelegt. Im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie ist eine Novellierung und eine Verschärfung der Grenzwerte ab 2030
8 Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der
Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG. 2. überarbeitete Fassung (Nov. 2010) mit Ergänzungen
9 s. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
40/60
177
173
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
vorgesehen. An der Messstation Muggenhof lag im Jahr 2025 die Jahresmittelkonzentration für Stickstoffdioxid (NO2) bei 20 µg/m³ (Grenzwert gemäß 39. BImSchV: 40 µg/m³;
zukünftiger EU-Grenzwert ab 2030: 20 µg/m³). Für Feinstaub PM2.5 (Partikeldurchmesser
< 2,5 µm) betrug die Jahresmittelkonzentration 11 µg/m³ (Grenzwert gemäß 39. BImSchV:
25 µg/m³; zukünftiger EU-Grenzwert ab 2030: 10 µg/m³). Die geltenden Grenzwerte werden derzeit eingehalten. Über die vergangenen Jahre ist ein kontinuierlich rückläufiger
Trend der Luftschadstoffkonzentrationen zu beobachten. Demnach und in Anbetracht der
oben genannten günstigen Rahmenbedingungen im Plangebiet ist davon auszugehen,
dass dort auch die künftig strengeren Grenzwerte sicher eingehalten werden können.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingt kann es zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und von Abgasen durch
Baumaschinen kommen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Planung werden keine zusätzlichen Verkehrsmengen erzeugt, da die Fläche für
Gemeinbedarf für Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorbehalten ist. Der weitgehende Erhalt des hohen Baumbestands im Plangebiet
trägt dazu bei, dass Partikel aus der Luft gefiltert werden. Bis zum Entwurf werden Informationen zur vorgesehenen Energieversorgung ergänzt.
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die Luftqualität werden als
nicht erheblich bewertet.
II.2.7.
KLIMA
Ausgangssituation
Stadt-/Lokalklima
Die wesentlichen klimatischen Einzelparameter für das Plangebiet lauten gemäß Stadtklimaanalyse 2024/2025 wie folgt:
− die Lufttemperatur um 4 Uhr in 2 m ü. Grund beträgt nördlich der Böschung und in Gewässernähe 18-19 °C (mäßig) und im südlichen Bereich 16-17°C (gering)
− die Kaltluftproduktionsrate ist in Teilen mäßig, mit 10-20 [m³/(m²*h)], überwiegend hoch
mit10-20 [m³/(m²*h)] und im Norden und insbesondere im Nordwesten, in Gewässernähe sehr hoch, mit >30 [m³/(m²*h)]
− der Kaltluftvolumenstrom ist mit >5-10 [m³/(s*m)] mäßig
− die gefühlte Temperatur / Wärmebelastung um 14 Uhr ist überwiegend im Plangebiet
mit ≤ 29-32 °C schwach bis mäßig und an den Südseiten der Gebäude mit ≤ 39-41 °C
sehr stark
− die Windgeschwindigkeit ist mit ≤ 0,1-0,2[m/s] im bodennahen Windfeld sehr gering
41/60
178
174
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Insgesamt lassen sich Einzelparameter als Klimaanalyse wie folgt zusammenfassen:
− Die Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen im Plangebiet ist mit >2,5-10 [m³/(s*m)]
gering bis mäßig.
− Der Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet ist mit einer Temperatur von 15-17°C gering
bis mäßig.
− Wirkungsbereich der lokal entstehenden Strömungssysteme innerhalb der Bebauung
Kaltluftvolumenstrom >2,5 [m³/(s*m)] und bodennahe Windgeschwindigkeit >0,1 m/s
Die Bioklimatische Bewertung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie der Grün- und
Freiflächen für den Tag und die Nacht lautet wie folgt:
− Tag
Die Aufenthaltsqualität der Grün- und Freifläche am Tag ist hoch.
Die bioklimatische Belastung in den Siedlungs- und Verkehrsflächen ist gering
− Nacht
Die bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freifläche in der Nach ist sehr hoch.
Das Bioklima in den Siedlungsflächen, Straßenräumen und Plätzen ist sehr günstig.
Handlungspriorität (Planungshinweiskarte, PHK)
− Die Siedlungsfläche ist klimatisch resilient, d.h. auch bei einem starken Klimawandel
entwickelt sie sich (bei adäquater Flächennutzung) nicht zu einem Raum mit erhöhter
Wärmebelastung.
− Für die geplante Gemeinbedarfsfläche besteht in diesem Zusammenhang aber ein hoher Bedarf an Maßnahmen zur Hitzeminderung. Das Bioklima in den Siedlungsflächen,
Straßenräumen und Plätzen ist sehr günstig.
− Eine im Nordwesten an die Gemeinbedarfsfläche angrenzende Grün- und Freifläche ist
in ihrer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit als sehr hoch bewertet.
− Der nördliche Streifen des Plangebiets ist als Bestandteil des Leitbahnkorridors dargestellt, dessen Bedeutung und Schutzbedarf als sehr hoch eingestuft ist.
Klimaschutz
Wird zum Entwurf ergänzt.
Klimaanpassung
Wird zum Entwurf ergänzt
Aufgrund der in der Planungshinweiskarte genannten Merkmale zum Plangebiet ist die
Wertigkeit des Schutzguts Klima als sehr hoch einzustufen.
42/60
179
175
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Auswirkungen / Prognose
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Lokalklima, Klimaschutz und Klimaanpassung werden bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.8.
ABFALL10
Ausgangssituation
Das Plangebiet weist nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen auf, in denen erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt worden sind (s. Kap. II.2.2).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefährdungen durch
die während einer Baumaßnahme anfallenden Abfälle ausgeschlossen. Bei den erforderlichen Abbrucharbeiten bestehender Bausubstanz sind die einschlägigen Regelwerke für
Rückbau und Entsorgung (evtl. Beprobung) zu beachten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig anfallenden Abfällen handelt es sich um gewöhnlichen Hausmüll, der
ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Es sind keine besonderen oder problematischen Abfälle hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität zu erwarten. Es sind somit
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
II.2.9.
KULTUR- UND SACHGÜTER
Ausgangssituation
Gemäß bayerischem Denkmalatlas ist im Geltungsbereich eine Bronzeskulptur (Aktennummer: D-5-64-000-4834) vorhanden, die sich ehemals in der Eingangshalle des Waisenhauses befand und nun im Garten, zwischen Multifunktionsspielfeld und dem Gebeäude Reutersbrunnenstraße 34 steht. Sonstige Bau- und Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des B-Plans nicht vorhanden.
Im südwestlichen und östlichen Umfeld des Geltungsbereichs befinden sich mehrere Baudenkmale: Schulgebäude, Alter israelitischer Friedhof, Feuerwehrgebäude, Remise, Feuerwehrgerätehaus, Bedürfnisanstalt und Johannisbrücke. Südwestlich und südlich des
Plangebiets erstreckt sich ein ausgedehntes Bodendenkmal zwischen Reutersbrunnenstraße und Bärenschanze. Es handelt sich um eine Freilandstation des frühen und mittleren Mesolithikums sowie eine Siedlung der frühen Bronzezeit.
An Sachgütern befinden sich im Geltungsbereich insgesamt vier Gebäude, davon werden
im Norden zwei vom Haus für Kinder und ein drittes für Elterntraining genutzt. Im Gebäude an der Reutersbrunnenstraße ist der KJND und das KJHZ untergebracht. Westlich
10
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e) und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
43/60
180
176
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
davon befindet sich die NOA Gärtnerei mit Gewächshaus und anderen Nebengebäuden.
Im Plangebiet sind verschiedene Spielplätze und ein Multifunktionsspielfeld, das von KJHZ
und KJND als auch der Kindertagesstätte genutzt wird. Das Flurstück westlich der Gärtnerei wird als Aktivspielplatz mehrere Bauwagen und Komposttoiletten. Zu Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet liegen keine Erkenntnisse vor. 11
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die Bronzestatue wird während der Bauarbeiten sicher verwahrt und nach Abschluss der
Baumaßnahmen im sanierten Altbau platziert.
Die vorhandenen Gebäude Willstraße 31, 31a und 40 bleiben unverändert erhalten. Vom
ehemaligen Waisenhaus an der Reutersbrunnenstraße 34 bleiben der westliche Kopfbau
und der Hauptbau erhalten und werden saniert. Der Ostflügel wird abgerissen. Westlich
und östlich des sanierten Gebäudes werden zwei Neubauten errichtet, die dem KJND und
dem KJHZ zugeordnet sind und vom Altbau abgesetzt sind.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Es werden keine betriebsbedingten Auswirkungen erwartet.
II.2.10.
WECHSELWIRKUNGEN
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen infolge
von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
11 s. auch https://www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494.pdf
44/60
181
177
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG / NULLVARIANTE
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung
der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B.
Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren).
Da für den Geltungsbereich schon vor Beginn der Planung längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, entspricht die Nullvariante der Ausgangssituation. Durch die
Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche im Westen und als Fläche für Gemeinbedarf im Osten wird sich die Art der baulichen Nutzung nicht ändern
II.4.
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des
Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Rechtsinstrument
Umweltbelange
Rechtsfolgen
BauGB12
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und
gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung
entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
Eingriffsregelung
gem. § 1a BauGB
i.V.m. §§ 15 und
18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung
über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz /
saP14
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme gem. § 45
Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG
i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF15-/FCS16-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes
ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
BNatSchG13
12 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
13 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
14
saP
15 CEF
16 FCS
= spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
= Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
= Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von Populationen
45/60
182
178
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Rechtsinstrument
Umweltbelange
Rechtsfolgen
FFH-/SPA –
Verträglichkeitsabschätzung / ggf.
-prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten gem. § 32
BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist.
Tabelle: Instrumente des Umweltrechts
Bis zum Entwurf werden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum
Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen in der folgenden Tabelle aufgeführt, die die Eingriffsschwere mindern können und bei der weiteren Planung zu
berücksichtigen sind.
nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umweltbelang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./
zeichn. Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A)
II.4.1.
AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG)
Im Plangebiet liegen naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete
(LSG). Im Gebiet sind keine gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte
Biotope vorhanden, aber es liegen im ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume
vor sowie Biotope der Stadtbiotopkartierung 2008.
Bei Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB ist über ggf. notwendige Maßnahmen
zu Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des § 1a BauGB zu entscheiden. Das Ergebnis des Landschaftspflegerischen Begleitplans für den westlichen Neubau
im Plangebiet wird zum Entwurf ergänzt.
Im Vordergrund der Planung müssen jedoch zunächst Vermeidung und Minderung von
Konflikten stehen. Für Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig
waren, besteht keine Ausgleichspflicht. Wenn die Vermeidung von planerisch nicht zulässigen Eingriffen nicht möglich ist, sind Art und Umfang der Maßnahmen zum Ausgleich der
Beeinträchtigungen zu bestimmen. Hierzu ist eine Bilanzierung von Bestand und Planung
gemäß BayKompV notwendig. Entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich sind festzulegen, planungsrechtlich zu sichern und zu überwachen. Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg zu berücksichtigen.
Geprüft wird im weiteren Verfahren, ob die Gehölzbestände im nördlichen Bereich des Geltungsbereichs als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes einzustufen sind.
46/60
183
179
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.4.2.
EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Regierung von Mittelfranken) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für den südlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Sie ist um den nördlich überplanten Bereich (Flurstück 69,
Gmkg. Kleinweidenmühle) zu ergänzen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse,
insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Die Verbote treten zwar erst mit Realisierung des Vorhabens direkt ein, allerdings ist im
Rahmen der Bauleitplanung bereits zu prüfen, ob die Umsetzung eines B-Plans aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein BP kann seine Planrechtfertigung verlieren,
wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch
die Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung artenschutzrechtlicher Belange im Bauleitplanverfahren ist nicht möglich.
Bei festgestellter Betroffenheit europäisch oder streng geschützter Tierarten durch das
Vorhaben sind Vermeidungs- und/oder (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen zu planen,
sowie deren Umsetzung und dauerhafter Unterhalt planungsrechtlich zu sichern.
II.5.
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORAHABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
II.6.
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN17
Es wurden aus folgenden Gründen keine Standortalternativen geprüft:
− das Familienzentrum soll mit seinen Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfezentrum
(KJHZ), Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, Reutersbrunnenstraße 34), Elterntraining
(Willstraße 31), Hort (Willstraße 31a), Kindergarten und Hort (Willstraße 40) am Standort erhalten bleiben
− im Plangebiet sind Flächenpotenziale für Neubaumaßnahmen vorhanden, ein Bauantrag zur Sanierung des Altbaus und für zwei Neubauten für den KJND und das KJHZ ist
genehmigt
− die Flächen für die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche sind Eigentum der öffentlichen Hand.
17 Im Falle von Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (sog. FNP-Änderungen)
ist hinsichtlich der hierbei durchzuführenden Standort-Alternativenprüfung auf Gesamtstadtebene (zusätzlich) auf die zugehörige Begründung zum FNP-Änderungsverfahren zu verweisen.
47/60
184
180
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Für den südwestlichen Bereich Reutersbrunnenstraße 34 wurden im Jahr 2022 im Rahmen eines Workshops, unter Mitwirkungen verschiedener Fachämter der Stadt , insgesamt 5 Alternativen entwickelt:
− Variante A: Kompletter Abriss und Neubau
− Variante B: Neubau mit Generalsanierung des kompletten Altbaus
− Variante C: Neubau mit Abriss des Nachkriegsgebäudeteils und Generalsanierung des
westlichen Kopfbaus
− Variante D: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des westlichen
Kopfbaus und dem anschließenden Riegel
− Variante E: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des westlichen
Kopfbaus – ohne mobile Jugendarbeit
Die Variante E weicht vom vorgegebenen Raumprogramm ab.
Die Varianten wurden aus gestalterischer, planerischer, wirtschaftlicher, ökologischer sowie pädagogischer Sicht qualitativ bewertet. Im Ergebnis dessen wurde eindeutig Variante
E empfohlen.
Der Umweltbericht sieht konfliktmindernde Maßnahmen vor (s. II. Kap. 4), die zur Vermeidung, Verringerung und/oder zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren vom Verfahrensträger nach Möglichkeit umzusetzen bzw. in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Sie werden im weiteren Verfahren
ergänzt.
II.7.
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes
(Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung
der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, s. Kapitel 3)
soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz
4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht
(Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Regelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren
Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Umweltamt der Stadt Nürnberg erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
gemacht (s. Kap. II.2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung
bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (s. Kap. II.4).
Folgende Informationsquellen wurden für den 1. Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt
Nürnberg zur Verfügung gestellt):
48/60
185
181
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
• Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(Stand: 24.09.2025)
• GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimaanalyse 2024/2025: Aktualisierung und
Fortschreibung der Stadtklimaanalyse Nürnberg, November 2025 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt)
• Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014 / Fortschreibung 2017) / Handbuch Klimaanpassung (2012 / Fortschreibung 2021)
• bgmr Landschaftsarchitekten: Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014)
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ (Beschluss 15.05.2025)
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012)
• Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte18 (INSEK) „Weststadt“ (2012)
• Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012)
• Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
• Biotopkartierung Bayern (Stadt), Biotopbeschreibung, vom 09.08.2006 und 15.08.2006
• Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996)
• Sachverständigenbüro Bodo Siegert, Nürnberg: Baumbestandsplan 2015-2017
• Planungsbüro EGL Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Baumaßnahme Reutersbrunnenstraße 34, , Erlangen 19.01.2026
• Planungsbüro EGL: Freiflächengestaltungsplan zur Baumaßnahme Reutersbrunnenstraße 34 mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teilabriss, Erlangen,
16.09.2025
• Planungsbüro EGL: Baumbestandsplan mit Schutzmaßnahmen zur Baumaßnahme
Reutersbrunnenstraße 34 mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teilabriss,
29.09.2025
• Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
• Biologisches Büro Fehse: Relevanzprüfung BV Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg, Fl.-Nr. 69, 69/1-7, 70/3 Gmkg. Kleinweidenmühle vom10.05.2022
• Biologisches Büro Fehse: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), BV Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg, Fl.-Nr. 69/07 & 70/3 Teilfläche, Gmkg. Kleinweidenmühle
18
wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt
49/60
186
182
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
• Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977)
• Vorerkundung Reutersbrunnenstr. 34 gemäß BBodSchV (2023) SUN/U
• Weber, Eco: Konzept zur Untersuchung von Grundwasser und Boden / Auffüllungsmaterialien und zur Versickerung von Niederschlägen vom 02.09.2024
• Weber, Eco: Reutersbrunnenstraße 34, Transport--/Sickerwasserprognose zur Versickerung von Niederschlägen vom 10.02.2026
• Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH; Kampfmittelvorerkundung, im Auftrag der Stadt
Nürnberg, 05.04.2022
• Grundwasserberichte der Stadt Nürnberg (2011 / 2017 / 2023)
• Strategische Lärmkarte LfU 2022 (Straßenlärm), Eisenbahnbundesamt (EBA) 2023
(Schienenverkehrslärm)
• Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg (2023)
• Lärmaktionsplan der Runde 4 für Schienenwege des Bundes (2024)
• Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008)
• 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
•
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.
BImSchV) http://umweltdaten.nuernberg.de
• http://umweltdaten.nuernberg.de
• Stadt Nürnberg, Daten zur Nürnberger Umwelt, Jahresbericht für das Jahr 2025 (April
2026)
• Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Lufthygienisches Landesüberwachungssystem (LÜB), Vorläufige Jahreskurzauswertung 2025 für Stickstoffdioxid und Feinstaub
(Januar 2026)
• https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/index.htm
• Bay. Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmalatlas
• Ortsbegehung am 13.04.2026
50/60
187
183
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Kenntnislücken
Abschließende Aussagen zu mehreren Umweltbelangen stehen noch aus, hierfür sind
noch folgende Erkenntnisse erforderlich:
- Entwässerungskonzept / Niederschlagswasserbeseitigung
- Vegetationsbestand und Bewertung des Baumbestands
- Artenschutz
- Lärmimmissionen
- konkrete Eingriffe im Bereich der Gemeinbedarfsfläche
II.8.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der
Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist
die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von
Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)19. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die
gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des BPs zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der
Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger und Bürgerinnen über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Das Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr.
4680 wird bei Bedarf zum Entwurf ergänzt und die Maßnahmen in folgender Tabelle aufgelistet:
19 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
51/60
188
184
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Umweltbelang /
Schutzgut
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwachungsmaßnahme(n)
Art der Sicherung
(z.B. über
StbV)
Beginn
Intervall
Ende
Tab. Monitoringmaßnahmen
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit
noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind,
sind sie im weiteren Verfahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden zu erarbeiten.
II.9.
ZUSAMMENFASSUNG
Für den B-Plan Nr. 4680 Reutersbrunnenstraße soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden. Der vorliegende 1. Entwurf
Umweltbericht stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB dar und wird weiter fortgeschrieben.
Eine abschließende Einschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen
Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB kann zum derzeitigen Zeitpunkt in
einigen Fällen noch nicht vorgenommen werden.
Weiterer Untersuchungsbedarf
(Gutachten / Konzepte)20
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden / Wasser
noch nicht möglich
Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept
Pflanzen
noch nicht möglich
Qualifizierter Baumbestandsplan für
den nordöstlichen Geltungsbereich
Tiere
noch nicht möglich
saP für nördlichen Bereich
Biologische Vielfalt
noch nicht möglich
Landschaft
noch nicht möglich
Qualifizierter Baumbestandsplan
Menschliche Gesundheit
•
Erholung
noch nicht möglich
Bestandserfassung
•
Lärm - Verkehr
noch nicht möglich
Schallgutachten
•
Lärm – Gewerbe/Freizeit
noch nicht möglich
Bestanderhebung
•
Störfallvorsorge
nicht erheblich
20 Spalte entfällt in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
52/60
189
185
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
•
nicht erheblich
elektromagnetische Immissionen
Luft
nicht erheblich
Klima
noch nicht möglich
Abfall
nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich
Weiterer Untersuchungsbedarf
(Gutachten / Konzepte)20
Energiekonzept, Planungskonzept
(Hitzeminderungsmaßnahmen)
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
III.
VERFAHREN
III.1.
BETEILIGUNGEN
III.1.1.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.2.
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.3.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB)
GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.4.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET
GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
IV.
ABWÄGUNGSERGEBNIS
wird im weiteren Verfahren ergänzt
53/60
190
186
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
V.
KOSTEN
Im weiteren Verfahren fallen Kosten für Gutachten an. Diese werden im weiteren Verfahren
ermittelt und Haushaltsmittel beantragt.
VI.
QUELLENANGABEN
1. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg, 08.03.2006
2. Gutachterbericht Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK), Becker Giseke Mohren
Richard Landschaftsarchitekten, Februar 2014
3 Beschluss Stadtrat „Nürnberg grün und lebenswert“, 14.06.2023
4. Masterplan Freiraum, Stadt Nürnberg, November 2014
noch nicht abschließend
Nürnberg, den 16.06.2026
Stadtplanungsamt
Umweltamt
gez. Dengler
gez. Dr. Köppel
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
Dr. Köppel
Leiter Umweltamt
54/60
191
187
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) / §1
Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden. Gemäß BNatSchG hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie
die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.
Rahmen der Bauleitpläne Festsetzungen zur
Eindämmung des Flächenfraßes und der
weiteren Bodenversiegelung zu treffen.
Sie verfolgt dabei insb. folgende Ziele:
− Reduzierung der Umwandlung von Grünflächen,
landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Wald
− Erhalt von Reichswald, Knoblauchsland,
Moorenbrunnfeld und der landwirtschaftlichen
Flächen im Nürnberger Süden
− Erhalt gesetzlich geschützter Biotope, sowie von
Flächen, die im Stadtklimagutachten als für den
Klimaschutz relevant erfasst sind
− Erhalt von innerstädtischen Freiflächen/-räumen
EG-Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie / WRRL):
Vorrangiges Ziel ist das EU-weite Erreichen
eines guten Zustands aller Gewässer (Flüsse,
Seen, Übergangs-/Küstengewässer, Grundwasser). Für die Gewässer gilt grundsätzlich
ein Verschlechterungsverbot sowie ein Verbesserungs- bzw. Zielerreichungsgebot.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 (zuletzt geändert
am 01.06.2023)
Seit 2021 ist der Grundsatz „Vermeidung von
Zersiedelung und Flächensparen“ im Landesplanungsgesetz (LplG) verankert. Ziel ist es,
den Verbrauch von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu
verringern. Bis 2030 sollen landesweit max. 5
Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen
werden. Der LEP betont, für eine kompakte
Siedlungsentwicklung vorrangig vorhandene
Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen,
um Zersiedelung zu vermeiden, die Funktionsfähigkeit der Versorgungsinfrastruktur zu
sichern und Kosten zu minimieren.
§§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
(Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG)
i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion
als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie
möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und
78a beinhalten planerische und bauliche Vorschriften, welche darauf abzielen, Retentionsräume möglichst von Bebauung freizuhalten
bzw. im Fall einer Bebauung das vorherrschende Hochwasserschutzniveau nicht zu
verringern. Generell sind bei Planungen in einem amtlich festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) oder in einem Risikogebiet außerhalb eines ÜSG die Belange
der Hochwasservorsorge im Rahmen der
bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).
ABSP der Stadt Nürnberg (1996):
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
Stadtratsbeschluss vom 14.06.2023:
Im Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert
erhalten“ bekennt sich die Stadt dazu, im
55/60
192
188
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
Nationale Wasserstrategie / Wasserzukunft
Bayern 2050):
Um die Wasserversorgung auch in Zukunft sicher zu stellen, wurde ein Handlungsrahmen
mit Zielhorizont 2050 für ein modernes Wassermanagement geschaffen. Im Aktionsprogramm werden 78 konkrete Maßnahmen genannt, die durch Bund, Länder und Kommunen sowie andere Akteure umzusetzen sind.
sieht (einschließlich Konversionsflächen), die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Da i.d.R. Flächen benötigt
werden, die bei Bedarf grundstücksübergreifend und multifunktional genutzt werden, soll
die Entwässerung frühzeitig und Dienststellenübergreifend betrachtet werden.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, das eine Neubauplanung vor-
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund des Umweltausschusses v. 16.11.2023:
Die Verwaltung wird beauftragt, Planung und
Ausführung aller Vorhaben in der Stadt unter
dem Aspekt der „wassersensiblen Stadt“ zu
betreiben.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
§§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Die §§ 44 und 45 regeln die Rechtsvorgaben
für den speziellen Artenschutz. Aussagen
zum Natura 2000- Konzept der EU finden sich
in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der
Bauleitplanung (siehe auch Kapitel II.4).
bunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der
Trassierung von Verkehrswegen und der
Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Die Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg 2025 beschreibt und bündelt langfristige
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zum
Schutz der biologischen Vielfalt im städtischen Einflussbereich. (Beschluss des Umweltausschusses 04.12.2024)
Die
Bayerische
Biodiversitätsstrategie
(01.04.2008) nennt u.a. folgenden Handlungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des BiotopverNatur und Landschaft
§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nach § 1 BNatSchG sind die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts, einschl. Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit als auch
der Erholungswert von Natur und Landschaft
dauerhaft zu sichern. Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie z.B. Grünzüge,
Parkanlagen, Einzelbäume sind zu erhalten
und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße
und hinreichender Qualität vorhanden sind,
neu zu schaffen oder zu entwickeln.
Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen
zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG
ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer
Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger
ökologischer Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Grün- und Freiraum, Erholung, Lärm, Luft, Störfallvorsorge
Nach BauGB §1 Abs 6 Nr. 14 hat die Bauleitplanung die ausreichende Versorgung mit
Grün- und Freiflächen als Belang zu berücksichtigen.
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
56/60
193
189
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Stand: Mai 2026
wurde im Jahr 2023, für den Verkehrsflughafen Nürnberg im Jahr 2020 ein LAP von den
jeweils zuständigen Stellen aufgestellt.
Baulandbeschluss (BLB):
Der 2023 fortgeschriebene BLB trifft für
Wohn- und Gewerbegebiete einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und
umweltplanerische Standards und Qualitäten.
Er benennt Orientierungswerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen: je Einwohner in Geschosswohnungen: 20 m², je
Einwohner in Einfamilienhäusern 10 m²; davon entfallen je Einwohner 3,4 m² für Spielplatz- oder Jugendspielfläche.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2019 sowie des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen anstehenden städtischen Neubauprojekten und im
Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020:
Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als
Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für
alle
räumlichen
Entwicklungsplanungen
sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen. Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals baulich genutzten Flächen
bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen
vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung
sind bestehende funktionale Zusammenhänge der vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung
bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der zuletzt 2023 fortgeschrieben wurde. Der LAP soll die Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen regeln und ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen. Für die Haupteisenbahnstrecken
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
57/60
194
190
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
relevanten Luftschadstoffe fest. Immissionsanforderungen der TA Luft bestehen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit, zum
Schutz vor erheblichen Belästigungen oder
erheblichen Nachteilen und zum Schutz von
Ökosystemen und der Vegetation. Hierzu dürfen bestimmte Immissionswerte nicht überschritten werden. Diese Immissionsanforderungen sollen auch für die Beurteilung von
schädlichen Umwelteinwirkungen durch immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen herangezogen werden.
von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
39. BImSchV / § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan) / EU-Verordnung 2024/1991 über Luftqualität und saubere Luft in Europa:
Die 39. BImSchV legt Mess- und Berichtspflichten und nennt Grenzwerte für Luftschadstoffe. Bei Grenzwertüberschreitung ist ein
Luftreinhalteplan zu erstellen, der Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigung nennt. Infolge der 2024 in
Kraft getretenen EU-Luftqualitätsrichtlinie ist
die 39. BImSchV bis 2026 zu aktualisieren.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft): Sie
konkretisiert die im BImSchG begründeten
Schutz- und Vorsorgeanforderungen gemäß
dem Stand der Technik und legt für die genehmigungsbedürftigen Anlagen aller Industriebranchen betriebliche Anforderungen und
Emissionsbegrenzungen für die jeweils
Klima und Energie
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG):
Das KSG soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und der europäischen Zielvorgaben gewährleisten. Grundlage dafür ist die
Verpflichtung nach dem Übereinkommen von
Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen. Danach ist der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur
auf deutlich unter 2°C und möglichst auf
1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau
zu begrenzen. Mit dem KSG werden Klimaschutz- und sektorübergreifende jährliche
Minderungsziele gesetzlich verankert.
§ 1 Abs. 5 und 6 und § 1a Abs. 5 BauGB:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Seit der BauGBNovelle 2011 sollen Bauleitpläne dazu beitragen, Klimaschutz und Klimaanpassung auch
in der Stadtentwicklung zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des KSG die
Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral beizutragen.
Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) /
Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS) /
Bay. Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS):
Das KAnG legt Klimaanpassungsziele fest
und ist Rechtsgrundlage für die Klimaanpassungsstrategie sowie die Umsetzung und
Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Das KAnG verpflichtet Bund, Länder
und öffentliche Stellen, die die Länder für die
Konzepterstellung benennen, Konzepte für
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)
Das 2021 in Kraft getretene BayKlimaG legt
Klimaschutzziele fest, die einen Beitrag zu
dem in Paris vereinbarten globalen 1,5 GradZiel leisten sollen. Begleitend dazu wurde ein
Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen beschlossen, das 2024 zur Erreichung der im BayKlimaG genannten Minderungsziele fortgeschrieben wurde.
58/60
195
191
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
die Anpassung an die fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen und benennt als
zentrale Maßnahme ein Entsiegelungsgebot.
Die DAS legt 33 messbare Ziele fest.
Die BayKLAS 2016 wird zzt. fortgeschrieben.
Stand: Mai 2026
für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anwendung kommen; konkrete Zielsetzungen
für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen
als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu
Beginn eines Bauleitplanverfahrens beschlossen werden („Eckdatenbeschluss“).
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ziel ist bis 2030, dass mind. 80% der Stromversorgung auf Erneuerbaren Energien (EE)
beruht. Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse, weswegen sie als vorrangiger Belang
in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022:
Als Treibhausgasminderungsziel bis zum
Jahr 2030 wird ein Wert von - 65% festgelegt
(Basisjahr: 1990); die Klimaneutralität der
Gesamtstadt soll bis spätestens zum Jahr
2040 erreicht werden (Punkt b).
Umweltausschussbeschluss v. 27.07.2022:
Infolge der zunehmenden Hitzebelastungen
hat die Stadt Nürnberg einen Hitzeaktionsplan erarbeitet und dessen Umsetzung beschlossen. Mit konkreten Maßnahmen sollen
insb. die gesundheitlichen Folgen extremer
Hitzesituationen abgemildert werden.
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
/ LEP 2013 (zuletzt geändert am 01.06.2023):
Das WindBG gibt den Ländern verbindliche,
zeitlich gestufte Flächenziele vor, um die
Ziele des EEG zu erreichen. Als landesweiten
Flächenbeitragswertes nach WindBG legt das
LEP für jede Region 1,1 % der Regionsfläche
bis zum 31.12.2027 fest.
Die Kommunale Wärmeplanung stellt dar wie
bis 2040 / 2045 eine CO2-neutrale Wärmeversorgung erzielt werden kann und benennt einen Maßnahmenkatalog sowie einen Umsetzungsplan zur zeitlichen Priorisierung der
Maßnahmen.
(Stadtratsbeschluss
vom
04.06.2025)
Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und
zur Nutzung erneuerbarer Energien zur
Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
wurde 2023 novelliert und setzt Umsetzungsfristen für den Umstieg auf das Heizen mit
mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien für
Neu- und Bestandsbauten.
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK): Zur
Erreichung der Klimaschutzziele vom
18.05.2022 liegt ein strategischer Handlungsplan für die schnellstmögliche Umsetzung von
Klimaschutz vor. Der Maßnahmenkatalog ist
weiter zu konkretisieren und bei Bedarf zu aktualisieren.
(Stadtratsbeschluss
vom
23.07.2025)
Wärmeplanungsgesetz (WPG):
Ziel des 2024 in Kraft getretenen WPG ist die
Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien, um bis
zum Jahr 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen.
Die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse 2024/
2025 fließen in die relevanten formellen und
informellen Planungen und Konzept der Stadt
Nürnberg ein, um den zu erwartenden klimatischen Veränderungen bzw. dem Umgang
mit der zunehmenden Hitzebelastung begegnen zu können. Aus gutachterlicher Sicht wird
der Sicherung von Flächen, die der Kalt- und
Frischluftzufuhr dienen, höchste Priorität beigemessen. Maßnahmenempfehlungen für
Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Hinweise zur Bedeutung und Schutzwürdigkeit
von Leitbahnkorridoren sowie Grün- und Freiflächen sind in der Planungshinweiskarte
(PHK) dargestellt. (Gemein. Beschluss des
Stadtplanungs- und des Umweltausschusses
vom 29.04.2026)
.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019:
Die Verwaltung wird u.a. beauftragt den Ausbau der Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen sowie alle Möglichkeiten für CO2neutrale Wärmeversorgungen bei Neubaumaßnahmen auszuschöpfen und bei Grundstücksverkäufen der Stadt Nürnberg Studien
hinsichtlich möglicher CO2-Neutralität erstellen zu lassen.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“
59/60
196
192
60/60
197
193
Ö 3
Berichtsvorlage
Stpl/017/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Bericht
Betreff:
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Anlagen:
Antrag_Perspektiven Reichelsdorf_CSU
Bericht
Detailanalyse Reichelsdorf
Bericht:
Im Antrag vom 20.10.2025 „Neue Perspektiven für Reichelsdorf“ thematisiert die CSUStadtratsfraktion den städtebaulichen Wandel in Reichelsdorf. Die Ergebnisse der im Rahmen
des Antrags gestellten Prüfaufträge werden im Folgenden dargestellt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
198
194
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage Stpl/017/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Diversity-Themen werden im Rahmen künftiger konkreter Maßnahmen
abgeprüft.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
199
195
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage Stpl/017/2026
Seite 3 von 3
200
196
Ö 3
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Wolff´scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231 – 2907
Telefax: 0911 231 – 4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
20.10.2025
Antragsteller: Bälz, Krieglstein
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Jahren hat im Stadtteil Reichelsdorf ein starker städtebaulicher Wandel stattgefunden. Die rege
Bautätigkeit hat zu einem deutlichen Bevölkerungswachstum geführt. Die infrastrukturelle Entwicklung hat jedoch mit dieser Dynamik nicht Schritt gehalten.
Im Austausch mit dem Bürgerverein sowie zahlreichen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern – zuletzt bei einer
öffentlichen Veranstaltung zum Thema Nachverdichtung – wurden verschiedene Problemfelder deutlich. Genannt wurden insbesondere:
-
der Bedarf an Freizeitangeboten für Jugendliche;
der Wunsch nach einem Quartiersbüro als niedrigschwellige Anlaufstelle vor Ort;
der Zustand der Straßen und des öffentlichen Grüns;
die angespannte Parksituation aufgrund des massiven Zuzugs und der damit verbundenen Zunahme
von PKW;
der zunehmende Missbrauch von öffentlichen Flächen durch das Abstellen von LKW, Anhängern und
Firmen-Transportern.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung prüft, ob der Stadtteil Reichelsdorf angesichts des hohen Sanierungsbedarfs als Stadterneuerungsgebiet ausgewiesen werden kann und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Quartiersbüros
ermöglicht werden kann.
-
Die Verwaltung prüft, welche Angebote für Jugendliche im Stadtteil bestehen und ob ein geeigneter Standort für einen Jugendspiel- oder Freizeitplatz geschaffen werden kann.
-
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den beschriebenen Problemen des unkontrollierten Parkens – insbesondere durch LKW, Anhänger und Firmen-Transporter – und stellt mögliche Lösungsansätze dar.
A25101700 Perspektiven Reichelsdorf
201
197
-
Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Belegung des geförderten Wohnungsbaus im Stadtteil Reichelsdorf und bewertet, ob ein sozial ausgewogenes Gefüge gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein
Fraktionsvorsitzender
A25101700 Perspektiven Reichelsdorf
202
198
Ö 3
Beilage
Betreff:
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Bericht
Im Antrag vom 20.10.2025 „Neue Perspektiven für Reichelsdorf“ thematisiert die CSUStadtratsfraktion den städtebaulichen Wandel in Reichelsdorf. Die verwaltungsintern, unter Beteiligung des Jugendamtes, des Stabs Wohnen und des Verkehrsplanungsamtes
erarbeiteten Ergebnisse der im Rahmen des Antrags gestellten Prüfaufträge werden im
Folgenden dargestellt.
Prüfauftrag
Die Verwaltung prüft, ob der Stadtteil Reichelsdorf angesichts des hohen Sanierungsbedarfs als Stadterneuerungsgebiet ausgewiesen werden kann und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Quartiersbüros ermöglicht werden kann.
Ergebnis
Förmliche und konzeptionelle Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB sind:
• Ableitung aus einem übergeordneten integrierten Stadtteilentwicklungskonzept
(INSEK). Für den Nürnberger Südwesten liegt bislang noch kein INSEK vor.
• Durchführung vorbereitender Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB. Identifikation von Entwicklungschancen sowie Formulierung von Zielsetzungen.
• Festlegung eines Investitionsprogramms.
• Ausweisung als Sanierungssatzung für 15 Jahre und Aufnahme in ein Programm
der Bund-Länder-Städtebauförderung.
• Ausschreibung von Quartiersmanagement-Leistungen für 3-4 Jahre.
Ressourcenbedarf:
• Projektleitung beim Stadtplanungsamt (Stpl) (1 VK E12/A12).
• Ressourcen zur Umsetzung der investiven Baumaßnahmen insbesondere in den
Planungs- und Baudienststellen sowie bei BGA/SE für die INSEK-Erstellung.
• Haushaltsmittel zur Finanzierung von INSEK, VU, Quartiersmanagement, Verfügungsfonds etc. in Höhe von ca. 1 Mio. Euro.
Zeitbedarf bis zur Ausweisung:
• INSEK + VU (inkl. Beteiligung): ca. 1,5 – 2 Jahre, Gebietsausweisung im Anschluss.
Umsetzungsperspektive:
• Kurzfristig mit bestehendem Personal nicht zusätzlich umsetzbar (interne Neupriorisierung und Umschichtung wäre erforderlich).
• Personelle Spielräume bei Stpl ab ca. 2031 vorhanden; diese sind bereits für andere
Bereiche vorgemerkt (z.B. Gostenhof Ost / Tafelhof, Lichtenreuth / Hasenbuck).
• Eine Gebietsausweisung ist frühestens ab ca. 2033 realistisch.
Empfehlung:
• Derzeit keine Einleitung eines Verfahrens.
• Entwicklungen in Reichelsdorf weiter beobachten.
• Erneute Prüfung ab ca. 2031 inkl. Klärung von Priorität und Ressourcen.
1
203
199
Prüfauftrag
Die Verwaltung prüft, welche Angebote für Jugendliche im Stadtteil bestehen und ob ein
geeigneter Standort für einen Jugend- oder Freizeitplatz geschaffen werden kann.
Ergebnis
Laut Jugendhilfeplanung weist der Planungsbereich (PB) 36 (Reichelsdorf) mit einem
Spielflächenfehlbedarf von 24.829,76 m² den Rang 16 von 61 der Dringlichkeitsstufen
auf. Die Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem weiteren Anstieg der Einwohnerzahlen bis 2033 aus. Bei gleichbleibendem Bestand würde sich das Defizit perspektivisch auf 26.851,37 m² erhöhen. Im PB 36 befinden sich mit dem Spielhof Reichelsdorfer Schulgasse, der Aktionsfläche Walter-Flex-Straße sowie der Thomas-Kolb-Brücke
drei Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche sowie das Kinder- und Jugendhaus
Mosaik. Aus Sicht des Jugendamtes bestehen folgende Bedarfe:
•
•
Es besteht ein Bedarf an Aktionsflächen mit dem Schwerpunkt Skaten im Südwesten. Neben klassischen Skateplätzen könnten auch Skate-Elemente im öffentlichen
Raum berücksichtigt werden. Für Standortprüfungen kommen u. a. die Planungsbereiche 30 (Worzeldorf), 33 (Kornburg), 34 (Katzwang / Neukatzwang) oder 36 (Reichelsdorf) infrage.
Flächen zur Errichtung eines Treffpunkts mit Ballspielangebot für ältere Kinder und
Jugendliche v.a. südlich der Gredinger Straße / östlich der Bahnlinie sind im Planungsbereich 36 (Reichelsdorf) zu identifizieren.
In einem ersten Schritt sollten sämtliche städtischen Möglichkeiten und Potenzialflächen
identifiziert werden. In Betracht kommen hierbei Flächen ab einer Größe von mindestens
500 m²; je nach geplanter Nutzung kommen Flächen bis zu 5.000 m² in Betracht. J und
SÖR werden die benannten Flächen anschließend auf ihre Eignung prüfen.
Gegebenenfalls kann auch die Nutzung privater Grundstücke berücksichtigt werden, sofern diese über mittelfristig kündbare Pachtverhältnisse für ein Jugendangebot zur Verfügung gestellt werden können.
Prüfauftrag
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den beschriebenen Problemen des unkontrollierten
Parkens – insbesondere durch LKW, Anhänger und Firmen-Transporter – und stellt
mögliche Lösungsansätze dar.
Ergebnis
Grundsätzlich gilt, dass auf den gewidmeten Ortsstraßen der Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gegeben ist.
Demnach dürfen alle für den Verkehrsgebrauch zugelassenen, versicherten und versteuerten Kraftfahrzeuge auf den zu den Ortsstraßen gehörenden Parkflächen im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Regelungen geparkt werden. In allgemeinen und reinen
Wohngebieten verbietet die Straßenverkehrsordnung das regelmäßige Parken von Kfz
mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t nachts und an Sonn- und Feiertagen. Eine
Beschilderung ist dafür weder geboten noch zulässig, da die Regelung überall im Gebiet
und kraft Gesetzes gilt. Die Problematik des Lkw-Parkens ist stadtweit anzutreffen.
Seitens der Stadt Nürnberg wird seit Jahren der Ansatz verfolgt, die Gewichtsgrenze von
7,5 t auf 3,5 t zu reduzieren. Damit würden viele Kleintransporter („Sprinter“) vom regelmäßigen Parken in Wohngebieten ausgeschlossen. Nachdem diese Fahrzeuge oftmals
von Kurier-, Express- und Paket- (KEP) Diensten und Handwerksbetrieben genutzt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestatten, ihr Fahrzeug abends und am
Wochenende mit nach Hause zu nehmen, gab es seitens der Bayer. Staatsregierung für
2
204
200
eine Änderung der StVO keine Unterstützung. Beschilderungen helfen nur dort, wo
punktuell besondere Gefahrenlagen durch geparkte Transporter bestehen.
Die Überwachung dieser Regelung erfolgt durch die Bayerische Polizei; diese konzentriert sich jedoch auf polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, z. B. bei unzulässig verparkten Feuerwehrzufahrten. Der Einsatz des von der Stadt Nürnberg mit der
Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragten Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung würde aufgrund der örtlichen Situation (weitläufige Wohngebiete, wenige „Hotspots“) in ineffizienter Weise Kräfte binden, die andernorts dringend benötigt
werden, z.B. in der Altstadt. Zu beachten ist auch, dass Neuregelungen des ruhenden
Verkehrs in Reichelsdorf in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
betreffen. Nennenswerter gebietsfremder ruhender Verkehr, wie etwa in Maiach (aufgrund des benachbarten Hafens) ist aus Reichelsdorf nicht bekannt.
Prüfauftrag
Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Belegung des geförderten Wohnungsbaus im Stadtteil Reichelsdorf und bewertet, ob ein sozial ausgewogenes Gefüge gewährleistet ist.
Ergebnis
Der Wohnungsbestand im Bezirk 48 (Katzwang, Reichelsdorf Ost, Reichelsdorfer Keller)
ist stark durch Einfamilienhäuser geprägt. Rund 60% der Wohnungen befinden sich in
Einfamilienhäusern, wobei über die Hälfte der Gebäude zwischen 1949 und 1980 errichtet wurde. Diese bauliche Struktur spiegelt sich auch in der demografischen Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider: Mehr als ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner ist über 65 Jahre alt. In vielen Fällen wohnen noch die ursprünglichen Bauherren
oder Erstbezieher in den Bestandsgebäuden. Hier wird es in den nächsten Jahren und
Jahrzehnten zu einem Generationenwechsel kommen. Historisch bedingt ist der Anteil
geförderten Wohnungsbaus in den Einfamilienhausquartieren vergleichsweise gering. Im
Bezirk 48 befinden sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 197 geförderte Wohnungen,
was weniger als 5% des Wohnungsbestands von 5.851 Wohnungen ausmacht. Bis zum
Jahr 2033 laufen keine Bindungen aus, bis 2045 werden voraussichtlich 44 Bindungen
auslaufen.
Der Bezirk 54 (Reichelsdorf) ist hingegen als Großwohnsiedlung geprägt: Über 70% des
Wohnungsbestands bestehen aus Mehrfamilienhäusern, überwiegend mit Baujahren
1949 bis 1980. In diesem Bezirk befinden sich 634 geförderte Wohnungen, was einem
Anteil von rund 15% am Bestand von 4.104 Wohnungen entspricht; rund 97% der Bindungen laufen bis 2045 aus. Diese Entwicklung ist bei zukünftigen wohnungspolitischen
Überlegungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2025 wurde ein größeres gefördertes Neubauprojekt umgesetzt: Das Siedlungswerk Nürnberg hat in der Dollnsteiner Straße zwei
Mehrfamilienhäuser sowie einen Kinderhort errichtet. Zwischen bestehenden Wohngebäuden sind dabei insgesamt 60 geförderte Mietwohnungen in den Einkommensstufen 1
und 2 entstanden.
Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Bebauungsstruktur sowie der überdurchschnittlich älteren Bevölkerungsstruktur im Stadtteil trägt der bestehende und neu
geschaffene geförderte Wohnungsbau dazu bei, zusätzliche Wohnangebote für unterschiedliche Einkommensgruppen und Haushaltsformen zu schaffen. Insbesondere jüngere Haushalte, Familien sowie Personen mit geringeren Einkommen erhalten dadurch
Zugang zu Wohnraum im Stadtteil. Dies unterstützt die soziale Durchmischung und leistet einen Beitrag zur Stabilisierung eines sozial ausgewogenen Gefüges in Reichelsdorf.
3
205
201
Ö 3
Anlage 1: Detailanalyse zu Reichelsdorf
1. Anlass
Mit Antrag der CSU-Fraktion vom 20.10.2025 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
ob im Nürnberger Ortsteil Reichelsdorf die Voraussetzungen zur Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes gegeben sind und Einrichtung eines Quartiersbüros sinnvoll
erscheint. Insbesondere wurde auf den Bedarf an Freizeitangeboten für Jugendliche, der
Zustand der Straßen und des öffentlichen Grüns und die angespannte Parksituation
verwiesen.
2. Städtebauliche und strukturelle Ausgangssituation
Der Ortsteil Reichelsdorf liegt im Süden Nürnbergs und ist historisch aus einem dörflich
geprägten Siedlungskern hervorgegangen.
Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Der überwiegende Teil der bestehenden Bebauung ist nach 1948 entstanden. Einzelne
geringe Reste dörflicher Strukturen sind weiterhin vorhanden. Die bauliche Struktur ist
überwiegend durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt, meist in Form von
Einfamilienhäusern. Mehrgeschossige Mehrfamilienhausbebauung kommt nur punktuell
vor, beispielsweise in der Wohnanlage am Einsteinring.
Ein kleiner Versorgungsschwerpunkt mit Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten
befindet sich im Bereich Reichelsdorfer Keller beziehungsweise im Bereich „AltReichelsdorf“. Ergänzend prägen Grün- und Freiflächen im Rednitztal das Umfeld und
stellen wichtige freiräumliche Qualitäten dar.
Bevölkerungsstruktur
Die Einwohnerdichte in Reichelsdorf ist höher als der städtische Durchschnitt, das heißt,
Reichelsdorf ist dichter besiedelt als die Stadt insgesamt (im Jahr 2023 3.327 Einwohner
pro km²). In Reichelsdorf liegt der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit 18,2 % über
dem städtischen Durchschnitt von 15,9 %, was zeigt, dass in diesem Bezirk
vergleichsweise mehr junge Menschen wohnen.
Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand im Bezirk 48 (Katzwang, Reichelsdorf Ost, Reichelsdorfer Keller)
ist stark durch Einfamilienhäuser geprägt. Rund 60 % der Wohnungen befinden sich in
Einfamilienhäusern, wobei über die Hälfte der Gebäude zwischen 1949 und 1980 errichtet
wurde. Diese bauliche Struktur spiegelt sich auch in der demografischen
Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider: Mehr als ein Viertel der Einwohnerinnen
und Einwohner ist über 65 Jahre alt. In vielen Fällen wohnen noch die ursprünglichen
Bauherren oder Erstbezieher in den Bestandsgebäuden. Hier wird es in den nächsten
Jahren und Jahrzehnten zu einem Generationenwechsel kommen. Historisch bedingt ist
der Anteil geförderten Wohnungsbaus in den Einfamilienhausquartieren vergleichsweise
gering. Im Bezirk 48 befinden sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 197 geförderte
Wohnungen, was unter 5% des Wohnungsbestands von 5.851 Wohnungen ausmacht.
Bis zum Jahr 2033 laufen keine Bindungen aus, bis 2045 werden voraussichtlich 44
Bindungen auslaufen.
Der Bezirk 54 (Reichelsdorf) ist hingegen als Großwohnsiedlung geprägt: Über 70 % des
Wohnungsbestands bestehen aus Mehrfamilienhäusern, überwiegend mit Baujahren
1949 bis 1980. In diesem Bezirk befinden sich 634 geförderte Wohnungen, was einem
Anteil von rund 15% am Bestand von 4.104 Wohnungen entspricht; rund 97% der
1
206
202
Bindungen laufen bis 2045 aus. Diese Entwicklung
wohnungspolitischen Überlegungen zu berücksichtigen.
ist
bei
zukünftigen
Im Jahr 2025 wurde ein größeres gefördertes Neubauprojekt umgesetzt: Das
Siedlungswerk Nürnberg hat in der Dollnsteiner Straße zwei Mehrfamilienhäuser sowie
einen Kinderhort errichtet. Zwischen bestehenden Wohngebäuden sind dabei insgesamt
60 geförderte Mietwohnungen in den Einkommensstufen 1 und 2 entstanden.
Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Bebauungsstruktur sowie der
überdurchschnittlich älteren Bevölkerungsstruktur im Stadtteil trägt der bestehende und
neu geschaffene geförderte Wohnungsbau dazu bei, zusätzliche Wohnangebote für
unterschiedliche Einkommensgruppen und Haushaltsformen zu schaffen. Insbesondere
jüngere Haushalte, Familien sowie Personen mit geringeren Einkommen erhalten dadurch
Zugang zu Wohnraum im Stadt-teil. Dies unterstützt die soziale Durchmischung und leistet
einen Beitrag zur Stabilisierung eines sozial ausgewogenen Gefüges in Reichelsdorf.
3. Städtebaulicher Sanierungsbedarf
Die Ausweisung eines Stadterneuerungsgebietes nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches setzt das Vorliegen städtebaulicher Missstände voraus, die nur durch
besondere Maßnahmen der Stadterneuerung behoben werden können.
Einschätzung zu Missständen und Defiziten
Im Rahmen einer ersten überschlägigen Betrachtung zeigen sich im Ortsteil Reichelsdorf
derzeit keine ausgeprägten flächendeckenden städtebaulichen Missstände im Sinne des
Baugesetzbuches. Darunter sind insbesondere erhebliche funktionale, strukturelle oder
gestalterische Defizite zu verstehen, wie etwa bauliche Substanzmängel,
Nutzungskonflikte, städtebauliche Funktionsverluste oder eine unzureichende
Erschließungs- und Freiraumqualität.
Solche Defizite sind im Ortsteil nach aktueller Einschätzung weder in einer räumlichen
Konzentration noch in einer Intensität vorhanden, die eine förmliche Festlegung als
Stadterneuerungsgebiet rechtfertigen würden. Die bauliche Struktur stellt sich vielmehr
überwiegend als stabil dar und ist durch eine vergleichsweise homogene Wohnbebauung
geprägt.
Zwar besteht in Teilen der Wohnbebauung aufgrund des Baualters ein gewisser
Modernisierungs- und Sanierungsbedarf. Dieser bewegt sich jedoch nach derzeitiger
Einschätzung im üblichen Rahmen für Wohngebiete vergleichbarer Bauzeit und stellt für
sich genommen noch keinen hinreichenden Anlass für die förmliche Festlegung eines
Sanierungsgebietes dar.
Perspektivische Entwicklungsthemen
Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass sich einzelne städtebauliche Themenstellungen
abzeichnen, die perspektivisch weiter beobachtet werden sollten. Hierzu zählen unter
anderem:
-
punktuelle Weiterentwicklungen (Nachverdichtungen) im Bestand,
-
Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur,
-
Anpassungsbedarfe bei der sozialen Infrastruktur und
-
Fragen der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
2
207
203
Diese Entwicklungen sind jedoch derzeit eher als typische Transformationsprozesse in
gewachsenen Wohngebieten zu bewerten und begründen nach derzeitigem Stand noch
keine umfassende städtebauliche Sanierungsmaßnahme.
4. Planerische Voraussetzungen für die Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes
Ableitung aus übergeordneter strategischer Entwicklungsplanung
Der Ausweisung eines förmlichen Stadterneuerungsgebietes nach Baugesetzbuch
werden fundierte fachliche Grundlagen vorausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird
üblicherweise ein integrierter Planungsansatz verfolgt. Häufig erfolgt dies über ein
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), das die langfristige Entwicklung eines
Stadtteils ganzheitlich betrachtet. Dabei werden Themenfelder wie Wohnen, Mobilität,
Freiraum, Klima, soziale Infrastruktur sowie wirtschaftliche Perspektiven gemeinsam
analysiert und aufeinander abgestimmt. Ein wesentliches Element solcher Konzepte ist
zudem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Akteuren.
Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
In der Regel erfolgen anschließend Vorbereitende Untersuchungen, die dazu dienen,
städtebauliche Missstände, Entwicklungspotenziale und strukturelle Herausforderungen
eines Gebietes systematisch zu erfassen und zu bewerten. Dabei werden unter anderem
die bestehende Nutzungs- und Siedlungsstruktur, der bauliche Zustand, Freiraum- und
Verkehrssituation sowie soziale und funktionale Rahmenbedingungen untersucht.
Ziel ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die mögliche Festlegung eines
Sanierungsgebietes oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen zu schaffen. Hierzu sind
im weiteren Verfahren auch konkrete Sanierungsziele sowie ein darauf abgestimmtes
Handlungsprogramm zu entwickeln und zu konkretisieren.
Sanierungsziele
Sanierungsziele dienen der Präzisierung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung
und umfassen insbesondere die Sicherung und Qualifizierung öffentlicher Räume sowie
von Grün- und Freiflächen, die Verbesserung von Vernetzung und Erreichbarkeit, die
Weiterentwicklung der Verkehrsflächen im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität sowie
die Steigerung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität im öffentlichen Raum. Darüber
hinaus sind die qualitative und sozialverträgliche Weiterentwicklung des
Wohnraumangebots, die Aufwertung des Wohnumfelds sowie der Ausbau sozialer,
sportlicher und soziokultureller Infrastruktur und Begegnungsangebote für
unterschiedliche Altersgruppen zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage ist ein Handlungsprogramm zu erarbeiten, das die prioritären
Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung sowie die Einbindung relevanter Akteure
strukturiert darstellt.
Einschätzung zur Umsetzbarkeit
Die Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzeptes sowie die Durchführung
Vorbereitender Untersuchungen für den Stadtteil Reichelsdorf stellen einen
umfangreichen Planungsprozess dar. Sie erfordern sowohl personelle Kapazitäten
innerhalb der Verwaltung als auch gegebenenfalls externe fachliche Unterstützung und
sind daher mit entsprechend hohen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.
3
208
204
Vor dem Hintergrund der derzeit insgesamt stabilen städtebaulichen Situation im Ortsteil
Reichelsdorf erscheint die Einleitung eines solchen umfangreichen Verfahrens zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorrangig erforderlich.
Einschätzung zum Thema Quartiersmanagement
Im Antrag wurde angeregt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Quartiersbüros im Stadtteil
sinnvoll sein könnte. Quartiersbüros können grundsätzlich als niedrigschwellige
Anlaufstellen Beteiligungsprozesse unterstützen sowie Kommunikation und Vernetzung
zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und lokalen Akteuren fördern.
Der Ortsteil Reichelsdorf weist derzeit eine weitgehend stabile städtebauliche Struktur auf.
Flächendeckende städtebauliche Missstände, die eine förmliche Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes nach Baugesetzbuch rechtfertigen würden, sind nach aktueller
Einschätzung nicht erkennbar.
Gleichwohl bestehen einzelne Themenfelder, die für die zukünftige Entwicklung des
Stadtteils von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung von
Freizeit- und Aufenthaltsangeboten für Kinder und Jugendliche, die Begleitung möglicher
Nachverdichtungsprozesse sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vertiefte
Prüfung der vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sinnvoll,
gegebenenfalls auch unter Betrachtung möglicher zusätzlicher Standorte für
entsprechende Angebote.
Die Einrichtung eines Quartiersbüros kann grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur
Begleitung von Beteiligungsprozessen und zur Stärkung der lokalen Kommunikation sein.
Angesichts der derzeit stabilen städtebaulichen Situation erscheint eine dauerhafte
Einrichtung jedoch nur dann zielführend, wenn konkrete Projekte oder Maßnahmen im
Stadtteil anstehen, die eine kontinuierliche lokale Koordination erfordern.
Abschließende Empfehlung
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entwicklung im Ortsteil Reichelsdorf weiterhin zu
beobachten und bei Bedarf vertiefte Prüfungen vorzunehmen. Dabei sollten die
zuständigen Fachstellen, insbesondere das Jugendamt, einbezogen werden, um die
Situation der Freizeit- und Aufenthaltsangebote für Kinder und Jugendliche im Stadtteil zu
bewerten. Eine mögliche Einrichtung eines Quartiersbüros sollte gegebenenfalls zu einem
späteren
Zeitpunkt
im
Zusammenhang
mit
konkreten
Projekten
oder
Beteiligungsprozessen erneut geprüft werden.
4
209
205
Ö 1
Berichtsvorlage
3. BM/004/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Bericht
Betreff:
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Bericht:
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025, die vom Institut Quaestio- Forschung & Beratung
GmbH in Zusammenarbeit mit einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung
des Stabs Wohnen erarbeitet wurde, erscheint in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal. Der
Bericht bildet eine fundierte Datengrundlage für die städtische Wohnungspolitik und bietet
zugleich den Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarkts eine objektive Basis für
Planungs- und Entscheidungsprozesse. Durch die kontinuierliche Fortschreibung seit 2016
lassen sich Entwicklungen und Trends auf dem Wohnungsmarkt frühzeitig erkennen und
entsprechende Maßnahmen ableiten.
Die aktuelle Ausgabe enthält eine aktualisierte Wohnbedarfsprognose, die das
wohnungspolitische Ziel von jährlich 2.000 neuen Wohnungen bestätigt. Das Kapitel
"Attraktives und innovatives Wohnungsangebot" wurde neu konzipiert und um Auswertungen
des Zensus 2022 zum Wohnungsbestand- und leerstand ergänzt. Darüber hinaus
veranschaulichen erstmalig beispielhafte Wohnbauvorhaben die praktische Umsetzung der
Maßnahmen und Instrumente aus dem Handlungsprogramm Wohnen. Vorgestellt werden die
unterschiedlichen Dialogformate des Stabs Wohnen, die in den Jahren 2024 und 2025
durchgeführt wurden.
Wichtige Erkenntnisse liefert ergänzend dazu das Wohnungsmarkbarometer, eine mittlerweile
regelmäßig durchgeführte Befragung der Nürnberger Wohnungsmarktakteure und damit ein
weiteres wirksames Kommunikationsmittel.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
210
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen
Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse
angestoßen.
Seite 2 von 4
211
Stadt Nürnberg
4.
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
212
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage 3. BM/004/2026
Seite 4 von 4
213
Ö 1
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Sachverhalt
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025 erscheint bereits zum sechsten Mal und bildet die
zentrale Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung des Nürnberger Wohnungsmarkts.
Sie wurde erneut vom Institut Quaestio - Forschung & Beratung GmbH gemeinsam mit einer
referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Stabs Wohnen erarbeitet.
Colin Beyer von Quaestio stellt die Ergebnisse in der Sitzung vor, die wesentlichen
Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Details und Einzelauswertungen können
dem Bericht entnommen werden.
Die wohnungspolitischen Leitziele des am 28.04.2016 vom Stadtplanungsausschuss beschlossenen Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025“ bilden weiterhin den
strategischen Orientierungsrahmen der Nürnberger Wohnungspolitik. In der aktuellen Wohnungsmarktbeobachtung wurden diese Leitziele erneut vertieft analysiert und durch
zusätzliche Daten ergänzt. Der Bericht zeigt auf, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt
werden konnten und wo weiterhin besonderer Handlungsbedarf besteht.
Besondere Schwerpunkte der Wohnungsmarktbeobachtung 2025 sind die aktualisierte Wohnungsbedarfsprognose und Aussagen zum qualitativen Wohnungsbedarf. Neu konzipiert
wurde zudem der Themenbereich „Attraktives und innovatives Wohnungsangebot“, der unter
anderem Auswertungen des Zensus 2022 zum Wohnungsbestand sowie innovative Wohnungsbauprojekten in Nürnberg umfasst. Ergänzt wird der Bericht durch die Darstellung der
Veranstaltungen und Dialogformate des Stabs Wohnen im Themenbereich „Dialog zwischen
den Wohnungsmarktakteuren“.
1. Mehr Wohnungen für Nürnberg
Wohnungsbedarfsprognose bestätigt Ziel von 2.000 Wohnungen pro Jahr
Die aktuelle städtische Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem weiteren Bevölkerungswachstum bis 2033 aus. Erstmals seit der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 wurde
wieder eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und veränderter Haushaltsstrukturen zeigen die Analysen insbesondere
bis 2029 weiterhin einen hohen Wohnraumbedarf auf. Vor diesem Hintergrund wird an dem
wohnungspolitischen Ziel festgehalten, jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen.
Qualitativer Wohnungsbedarf - Familien wandern weiterhin ins Umland ab
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers zeigen, dass Nürnberg nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern vor allem einen ausgewogenen Wohnungsmix benötigt. Nicht
allein die Anzahl der neu geschaffenen Wohnungen ist entscheidend, sondern auch deren
Struktur, Größe und Ausstattungsqualität. Neben kleinen und mittleren Wohnungen für die
wachsende Zahl an Einpersonenhaushalte werden insbesondere größere, familiengeeignete
Wohnungen, gefolgt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie seniorengerechte beziehungsweise barrierefreie Wohnungen erforderlich, deren Wohnungsnachfrage
vor allem auch künftig an Bedeutung gewinnen wird.
Während Nürnberg insgesamt Wanderungsgewinne verzeichnet, bestehen nach wie vor
deutliche Wanderungsverluste gegenüber dem unmittelbaren Umland. Hiervon sind insbesondere Familienhaushalte betroffen, die in Nürnberg kein passendes Wohnungsangebot
finden, das ihren Flächenbedarfen und Einkommensmöglichkeiten entspricht.
-1214
Wohnungsbautätigkeit bleibt hinter dem erforderlichen Umfang zurück
Trotz teilweise hoher Genehmigungszahlen konnte das wohnungspolitische Ziel von rund
2.000 neu errichteten Wohnungen pro Jahr bislang nur im Jahr 2023 erreicht werden. Im
Jahr 2024 lag die Zahl der Wohnungsfertigstellungen mit knapp 1.500 Wohnungen wieder
deutlich darunter. Auch im langjährigen Mittel wurden jährlich lediglich rund 1.000 bis 1.500
wohnungsmarktrelevante Wohnungen fertiggestellt.
Wohnraumbedarf bleibt hoch – Herausforderung liegt zunehmend in der Umsetzung
Die Wohnungsmarktbeobachtung zeigt, dass im Stadtgebiet rechnerisch grundsätzlich ausreichende Wohnbauflächenpotenziale vorhanden sind. Die zentrale Herausforderung liegt
mittlerweile jedoch weniger in der Flächenverfügbarkeit als vielmehr in der wirtschaftlichen
Realisierbarkeit von Wohnbauprojekten. Hohe Baukosten, gestiegene Finanzierungskosten
und schwierige Marktbedingungen erschweren derzeit die Umsetzung vieler Vorhaben.
Gleichzeitig führen unzureichende Fertigstellungen, ein wachsender Bauüberhang sowie
eine geringe Baurechtschaffung über neue Bebauungspläne zu einer anhaltenden Anspannung des Wohnungsmarktes. Entscheidend wird daher sein, die vorhandenen
Wohnbauflächenpotenziale planungsrechtlich zu sichern, weiterzuentwickeln und tatsächlich
zur Umsetzung zu bringen. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass ausgewiesene Flächenpotenziale nicht automatisch zu Wohnungsfertigstellungen führen und weiterhin erhebliche
Anstrengungen erforderlich sind, um die notwendigen Neubauzahlen langfristig zu sichern.
2. Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
Der Nürnberger Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand in Nürnberg bildet die zentrale Angebotsbasis des Wohnungsmarktes
und prägt maßgeblich die Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Zum Stichtag 31.12.2024
umfasste der Wohnungsbestand rund 300.000 Wohneinheiten. Die Auswertungen zeigen,
dass der Nürnberger Wohnungsbestand deutlich durch den Mehrfamilienhausbau geprägt
ist. Gleichzeitig verfügt ein Großteil der Wohnungen (knapp 60 %) über drei oder vier Wohnräume. Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
verdeutlichen zudem, dass die Eigentümerstruktur des Nürnberger Mietwohnungsbestands
durch einen hohen Anteil privater Eigentümer geprägt ist: Rund 59 % der Mietwohnungen
befinden sich im Eigentum von Privatpersonen oder Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Gleichzeitig ist der Nürnberger Wohnungsmarkt durch ein gemeinwohlorientiertes
Segment geprägt, auf das rund ein Fünftel aller Mietwohnungen entfällt.
Wohnungsleerstand weiterhin auf niedrigem Niveau
Die Analyse der Leerstands zeigt, dass der kurzfristige Wohnungsleerstand in Nürnberg weiterhin deutlich unter der für einen funktionierenden Wohnungsmarkt erforderlichen
Fluktuationsreserve liegt. Dies bestätigt die anhaltende Angebotsknappheit. Gleichzeitig ist
langfristiger Leerstand nach der Fremdenbeherbergung der zweithäufigste Grund für eine
Zweckentfremdung von Wohnraum. Maßnahmen gegen regelwidrigen Leerstand tragen
dazu bei, dem Wohnungsmarkt entzogenen Wohnraum wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes.
Beispielhafte Wohnbauprojekte zeigen neue Wege auf
Ergänzt wird der Bericht durch Projektsteckbriefe innovativer Wohnbauprojekte in Nürnberg,
die exemplarisch aufzeigen, wie qualitative wohnungspolitische Ziele vor Ort umgesetzt werden können. Den Projekten Regensburger Viertel, Reinerzer Straße und Heinrich-HeldStraße ist gemeinsam, dass sie über die reine Schaffung von Wohnraum hinausgehen und
Impulse für eine zukunftsfähige Wohnungsentwicklung in Nürnberg setzen.
-2215
3. Bezahlbares Wohnen
Schwierige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau
Die deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft befindet sich weiterhin in einer angespannten
Situation. Hohe Baukosten, Fachkräftemangel und veränderte Finanzierungsbedingungen
führen zu einer spürbaren Investitionszurückhaltung und verzögern die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten. Zwar hat sich die Dynamik der Baukostensteigerungen zuletzt
abgeschwächt, das weiterhin hohe Kostenniveau erschwert jedoch insbesondere den freifinanzierten Wohnungsbau erheblich.
Bezahlbares Wohnen bleibt eine zentrale wohnungspolitische Herausforderung
Die Bezahlbarkeit des Wohnens hat sich im aktuellen Berichtszeitraum leicht stabilisiert,
ohne dass von einer Entspannung des Wohnungsmarktes gesprochen werden kann. Während im Boden- und Immobilienmarkt spürbare Preisrückgänge und eine deutlich geringere
Marktaktivität zu beobachten sind, steigen die Mietpreise sowohl im Neubau als auch im Bestand weiter an. Seit der letzten Wohnungsmarktbeobachtung mit Datenstand 2022 erhöhten
sich die Angebotsmieten in beiden Segmenten um knapp 1 €/m² und liegen inzwischen bei
rund 11,60 €/m² im Bestand beziehungsweise 15 €/m² im Neubau. Das Mietangebot hat sich
insgesamt deutlich in höhere Preissegmente verschoben und preisgünstige Angebotsmieten
machen nur noch einen geringen Anteil des Marktes aus. Während im Zeitraum 2015/2016
noch über 80 % der Angebotsmieten für Bestandswohnungen unterhalb von 10 €/m² lagen,
traf dies im Zeitraum 2023/2024 nur noch auf weniger als ein Viertel der Angebote (23 %) zu.
Wohneigentum bleibt für viele Haushalte kaum erreichbar
Der Erwerb von Wohneigentum ist für breite Bevölkerungsschichten nur eingeschränkt realisierbar. Der Kreis der Haushalte, für die Wohneigentum erreichbar ist, hat sich in den
vergangenen Jahren weiter verengt. Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen ist
insbesondere der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern kaum finanzierbar. Selbst für
Haushalte mit höheren Einkommen ist der Eigentumserwerb mit deutlich höheren finanziellen Belastungen verbunden als noch vor wenigen Jahren.
Familiengeeigneter Wohnraum bleibt knapp
Familiengeeignete Wohnungen bleiben sowohl im Miet- als auch im Eigentumssegment
knapp. Insbesondere im Mietsegment verstärkt das geringe Angebot die Preisdynamik zusätzlich. Trotz leicht rückläufiger Kaufpreise und gestiegener Einkommen bleibt die
Wohnkostenbelastung vieler Haushalte hoch – insbesondere bei einem Wohnungswechsel.
Für die Finanzierung einer Neubau-Eigentumswohnung müsste eine vierköpfige Familie der
Einkommensgrenze Mitte + rund 50 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten
aufbringen, bei einer Bestandswohnung knapp 40 %.
Geförderter Wohnungsbau gewinnt weiter an Bedeutung
Der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen bleibt für die Sicherung
bezahlbaren Wohnraums in Nürnberg von zentraler Bedeutung. Im Jahr 2024 umfasste dieser rund 18.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2033 reduziert sich der Bestand ohne zusätzliche
Neubauaktivitäten rechnerisch auf rund 15.900 Wohnungen, bis 2044 sogar auf nur noch
rund 13.100 Wohnungen. Die Ergebnisse verdeutlichen die zunehmende Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus sowie zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung bestehender
Bindungen. Um den Wohnungsbestand langfristig zu stabilisieren und die Versorgung einkommensschwächerer Haushalte zu sichern, sind weiterhin hohe Fertigstellungszahlen im
geförderten Wohnungsbau erforderlich. Positiv hervorzuheben ist zugleich der hohe Anteil
geförderter Wohnungen an den Neubaufertigstellungen im Jahr 2024. Erstmals seit vielen
Jahren konnten damit mehr geförderte Wohnungen neu geschaffen werden als gleichzeitig
aus der Bindung fielen, sodass der Bestand nicht nur stabilisiert, sondern leicht ausgebaut
werden konnte.
-3216
Geförderter Wohnungsbau als Stabilitätsfaktor
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, dass freifinanzierter Wohnungsbau unter den
aktuellen Rahmenbedingungen vielfach nur eingeschränkt wirtschaftlich darstellbar ist. Trotz
einer Stabilisierung von Baupreisen und Zinsen auf hohem Niveau bewegen sich die Renditen weiterhin in einem engen Korridor. Der geförderte Wohnungsbau erweist sich
demgegenüber deutlich wirtschaftlicher und ermöglicht in vielen Fällen erst die Umsetzung
von Wohnungsbauprojekten. Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln unterstreicht diese Entwicklung. Neben seiner sozialpolitischen Funktion übernimmt der geförderte Wohnungsbau
daher auch eine stabilisierende Rolle für die Bau- und Wohnungswirtschaft.
4.Quartiere als Wohnstandort stärken
Kleinräumige Auswertungen
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene
der 87 statistischen Bezirke Nürnbergs. Betrachtet werden unter anderem die Altersstruktur,
Wanderungsbewegungen, der Wohnungsbestand, Baualtersklassen, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen einschließlich auslaufender Bindungen sowie die Entwicklung
der Angebotsmieten.
Angebotsmieten
Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich in überdurchschnittlichen Wohnkosten wider. Vor allem die nördlich und östlich an die Altstadt angrenzenden Quartiere
weisen hohe Miet- und Kaufpreise auf, während Teile der Südstadt weiterhin unter dem gesamtstädtischen Mietniveau liegen. Besonders hohe Angebotsmieten zeigen sich unter
anderem in den Bezirken Altstadt St. Lorenz (12,30 €/m²), Altstadt St. Sebald, Maxfeld, St.
Johannis, St. Jobst und Muggenhof. Gleichzeitig waren seit dem letzten Betrachtungszeitraum insbesondere in bereits hochpreisigen Quartieren erneut überdurchschnittliche
Mietsteigerungen zu beobachten, etwa in St. Lorenz, Maxfeld, St. Johannis, Tullnau und
Veilhof. Die niedrigsten Angebotsmieten weisen dagegen die Bezirke Dianastraße
(8,80 €/m²), Langwasser Südost und Gibitzenhof (je rund 10,00 €/m²) auf.
Wegzug von Familien
Wie bereits in der letzten Wohnungsmarktbeobachtung zeigt sich insbesondere in den Innenstadtquartieren eine überdurchschnittlich hohe Wegzugsintensität von Familien. Vor diesem
Hintergrund gewinnt die Schaffung attraktiver und familiengerechter Wohnungsangebote im
Geschosswohnungsbau weiter an Bedeutung, um Familien langfristig in der Stadt zu halten.
Sozialräumliche Entwicklung
In einigen Innenstadtquartieren ist zwischen 2013/14 und 2023/24 ein überdurchschnittlicher
Rückgang des Anteils der Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern zu beobachten. Gleichzeitig wurden dort teils überdurchschnittliche Mietsteigerungen verzeichnet. Allein
auf Grundlage dieser Auswertungen kann allerdings ohne weitere Untersuchungen im Detail
nicht auf Verdrängungseffekte geschlossen werden. Zudem zeigt die kurzfristigere Entwicklung, dass sich die langfristig beobachtbaren Trends in einzelnen Quartieren zuletzt
abgeschwächt oder teilweise umgekehrt haben. Dies verdeutlicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Beobachtung sozialer und wohnungsmarktbezogener Dynamiken auf
Quartiersebene.
Geförderter Wohnungsbau
Auch der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen verteilt sich räumlich sehr unterschiedlich. Während geförderter Wohnraum in überwiegend von
Einfamilienhäusern geprägten Quartieren mit einem Anteil von lediglich 1,6 % nur eine geringe Rolle spielt, weisen die Großwohnsiedlungen traditionell einen deutlich höheren Anteil
auf. Dort sind über 4.700 der rund 35.000 Wohnungen gebunden (nicht berücksichtigt die
vertraglich mit der wbg vereinbarten Belegungsrechte), was einem Anteil von 21,8 % entspricht. Da dort bis 2045 voraussichtlich mehr als jede zweite gebundene Wohnung aus der
-4217
Bindung fallen wird, kommt dem Erhalt und der gezielten Ergänzung des geförderten Wohnungsbestands eine zentrale Bedeutung für die langfristige Stabilisierung dieser Quartiere
zu. Neben der Schaffung neuen Wohnraums gewinnt die qualitative Weiterentwicklung bestehender Quartiere zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere die Sicherung
sozialer Durchmischung, die Stabilisierung gewachsener Quartiersstrukturen sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Wohnungsangeboten und Infrastruktur.
5.Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
Dialogformate gewinnen weiter an Bedeutung
In der aktuellen Ausgabe wird der kooperative Ansatz der Nürnberger Wohnungspolitik stärker als bisher dargestellt. Berücksichtigt werden unter anderem die Befragung der
Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“, Gespräche zum Förderstopp sowie das Fachgespräch Wohnen. Die Ergebnisse unterstreichen die wachsende
Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft
und weiteren Akteuren des Wohnungsmarktes. Zugleich zeigt sich, dass wohnungspolitische
Fragestellungen zunehmend themenübergreifend betrachtet werden müssen – etwa im Zusammenhang mit Fachkräftesicherung, sozialer Stabilität und der Entwicklung lebenswerter
Quartiere.
Wohnungsmarktbarometer als wichtige qualitative Ergänzung
Das Wohnungsmarktbarometer ist seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung ein fester
Bestandteil des Berichts. Die Befragung der Wohnungsmarktakteure durch den Stab Wohnen liefert wichtige Einschätzungen zur aktuellen Marktlage und ergänzt die statistischquantitativen Analysen um die Perspektive der Praxis. Die Ergebnisse verdeutlichen insbesondere den Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben sowie bei der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum. Während sich die Einschätzungen zur Konjunktur- und Kapitalmarktentwicklung im
Vergleich zu 2023 leicht verbessert haben, bleiben die hohen Baukosten der dominierende
Hemmfaktor für die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben. Der zeitweise geltende Förderstopp in Bayern spiegelt sich ebenfalls deutlich in der Befragung wider: 68 % der Befragten
geben an, dass sich dieser direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auswirkt. Gleichzeitig bewerten zahlreiche Akteure ihre aktuelle Geschäftslage trotz der
schwierigen Rahmenbedingungen wieder etwas positiver als noch in den Vorjahren.
Fazit
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2025 zeigt mit der Beschleunigung der Umsetzung vorhandener Wohnbaupotenziale sowie der Schaffung eines ausgewogenen und bezahlbaren
Wohnungsangebots die künftigen Schwerpunkte der städtischen Wohnungspolitik deutlich
auf. Trotz grundsätzlich ausreichender Flächen bleiben hohe Baukosten und schwierige
Rahmenbedingungen die zentrale Hürde, während Mieten weiter steigen und der Druck auf
dem Wohnungsmarkt anhält.
Für die Zukunft wird daher entscheidend sein, Neubauprojekte konsequent zu realisieren,
den geförderten Wohnungsbau zu stärken und die soziale Durchmischung in den Quartieren
zu sichern, um Familien im Stadtgebiet zu halten und eine ausgewogene Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
-5218
Ö 1
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
219
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
E-Mail: stab.wohnen@stadt.nuernberg.de
Redaktion und Gestaltung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Colin Beyer, Pablo Luneau, Felix Arnold
Stab Wohnen: Britta Walther, Andrea Patla, Lisa Bergmann
Wissenschaftliche Bearbeitung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Colin Beyer, Pablo Luneau, Felix Arnold
Mitarbeit in der AG Wohnungsmarktbeobachtung:
Stab Wohnen: Britta Walther, Andrea Patla, Lisa Bergmann
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration: Alexandra Frank-Schinke
Amt für Geoinformation und Bodenordnung: Richard Pfaller
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Thomas Nirschl
Stab Stadtentwicklung: Julia Rauh
Stadtplanungsamt: Julia Roggenkamp
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat: Thomas Winning
Bildnachweis:
Titelseite: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2016
Vorwort: © Stadt Nürnberg/Christine Dierenbach
220
GESCHÄFTSBEREICH DES 3. BÜRGERMEISTERS
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2025
Datenstand: 31.12.2024
221
Sehr geehrte Damen und Herren,
als neugewählter dritter Bürgermeister der Stadt Nürnberg
freue ich mich sehr, die Themen Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung künftig verantworten und mitgestalten zu dürfen. Bezahlbarer Wohnraum, lebenswerte Quartiere und
eine zukunftsfähige Stadtentwicklung gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Stadt.
Die Wohnungsmarktbeobachtung ist seit 2016 ein wichtiges Instrument der Nürnberger
Wohnungspolitik. Sie schafft Transparenz über Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und
liefert eine wichtige Grundlage für fachliche Diskussionen und wohnungspolitische Entscheidungen. Eine Besonderheit des Berichts ist seine Gliederung entlang der fünf wohnungspolitischen Leitziele der Stadt Nürnberg. Dadurch können Entwicklungen im zeitlichen Verlauf
eingeordnet, bewertet und wohnungspolitische Handlungsbedarfe frühzeitig identifiziert
werden.
Der aktuelle Bericht zeigt: Der Nürnberger Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Die aktualisierte Wohnungsbedarfsprognose bestätigt den weiterhin hohen Bedarf an zusätzlichem
Wohnraum und bekräftigt das wohnungspolitische Ziel, jährlich rund 2.000 Wohnungen zu
schaffen. Dabei gewinnt auch die qualitative Zusammensetzung des Wohnungsangebots zunehmend an Bedeutung – etwa mit Blick auf familiengerechte Wohnungen, Wohnraum für
Auszubildende und Studierende sowie barrierearme Angebote. Der Blick in die Quartiere
ermöglicht Wohnungsangebote und Infrastruktur bedarfsgerecht anzupassen und Veränderungen in der sozialen Durchmischung frühzeitig zu erkennen.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Nürnberg an vielfältigen Lösungen arbeitet. Projektsteckbriefe ausgewählter Wohnungsbauprojekte verdeutlichen, wie qualitative Maßnahmen und
Instrumente aus dem Handlungsprogramm Wohnen in der Praxis umgesetzt werden und
dass Innovation und Bezahlbarkeit gemeinsam gedacht werden können. Zugleich wurden
zentrale Kapitel weiterentwickelt und um neue Auswertungen ergänzt – etwa zum Wohnungsbestand und Wohnungsleerstand. Die Auswertungen zeigen zudem, dass der geförderte Wohnungsbau unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen eine wesentliche
Rolle bei der Umsetzung von Projekten übernimmt. Ergänzend dazu wurde im Jahr 2025 mit
dem preisgedämpften Wohnen ein weiteres Instrument entwickelt, um den Wohnungsbau
auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Besonders wichtig ist der Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Wohnungswirtschaft und weiteren Akteuren. Hierzu wurden verschiedene Formate neu angestoßen bzw. fortgeführt, darunter die Befragung der Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“,
das Wohnungsmarktbarometer sowie das Fachgespräch Wohnen.
Die Wohnungsmarktbeobachtung zeigt damit nicht nur die Herausforderungen des Nürnberger Wohnungsmarktes, sondern auch die vielfältigen Ansätze, mit denen die Stadt gemeinsam mit ihren Partnern an Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum arbeitet.
Mein herzlicher Dank gilt allen beteiligten Partnern, insbesondere dem Büro Quaestio – Forschung & Beratung GmbH, der N-ERGIE sowie den engagierten Kolleginnen und Kollegen der
beteiligten Dienststellen der Stadt Nürnberg.
Ihr
Dr. Nasser Ahmed
Bürgermeister
222
Inhaltsverzeichnis
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick ...............................................................................................1
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele ..........................................2
1
Mehr Wohnungen für Nürnberg ............................................................................................6
1.1 Wohnungsnachfrage ...........................................................................................................6
1.1.1 Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung ...........................................................6
1.1.2 Quantitativer Wohnungsbedarf ......................................................................... 10
1.1.3 Qualitativer Wohnungsbedarf ............................................................................ 13
1.2 Wohnungsneubau ............................................................................................................ 15
1.2.1 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit ......................................................................... 15
1.2.2 Wohnbauflächenpotenziale ................................................................................ 20
1.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 23
2
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot ............................................................ 24
2.1 Wohnungsbestand ........................................................................................................... 24
2.1.1 Struktur des Wohnungsbestands ....................................................................... 24
2.1.2 Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands (GWZ 2022) ............................. 28
2.1.3 Wohnungsleerstand ............................................................................................. 30
2.2 Innovative Wohnungsbauprojekte in Nürnberg .......................................................... 34
2.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 42
3
Bezahlbares Wohnen ............................................................................................................. 43
3.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt .......................................... 43
3.2 Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen ..................................... 51
3.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand ....................................... 57
3.4 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnungsbau ................... 60
3.5 Zwischenfazit .................................................................................................................... 63
4
Quartiere als Wohnstandorte stärken .............................................................................. 64
4.1 Innenstadtquartiere ......................................................................................................... 66
4.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand ......................................................... 72
4.3 Einfamilienhausquartiere ................................................................................................ 76
4.4 Großwohnsiedlungen ...................................................................................................... 80
4.5 Zwischenfazit .................................................................................................................... 82
5
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren ............................................................ 84
5.1 Veranstaltungen und Dialogformate 2024/2025 ......................................................... 84
5.2 Das Wohnungsmarktbarometer .................................................................................... 86
5.3 Zwischenfazit .................................................................................................................... 89
Anhang .............................................................................................................................................. 91
223
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
1
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Rahmenbedingungen des Wohnungsmarkts
2022
2023
2024
Bevölkerung mit Hauptwohnung
541.103
544.414
546.397
Zahl der Haushalte
288.413
289.994
291.392
Wanderungssaldo
+11.353
+4.389
+1.622
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
318.346
318.779
321.536
Pendlersaldo
+88.672
+87.865
+88.870
5,4%
5,9%
6,7%
52.768
54.607
55.885
6.855
7.436
7.265
2022
2023
2024
Wohnungsmarktrelevanter Wohnungsbestand 1)
296.895
299.365
296.430
davon belegungsgebundene Wohnungen
17.194
17.307
17.650
Baufertigstellungen (Neubau)1)
1.594
2.023
1.497
379
389
630
Baugenehmigungen (Neubau)1)
3.072
2.084
1.561
Immobilienpreise und Mieten
2022
2023
2024
9,18 €/m²
9,18 €/m²
9,65 €/m²
im Bestand
10,60 €/m²
11,00 €/m²
11,59 €/m²
im Neubau
14,00 €/m²
14,51 €/m²
14,98 €/m²
im Bestand
580.000 €
490.000 €
460.000 €
im Bestand
3.760 €/m²
3.330 €/m²
3.380 €/m²
im Neubau
6.010 €/m²
6.000 €/m²
6.090 €/m²
Arbeitslosenquote
Personen in Bedarfsgemeinschaften
nach SGB II und XII
Wohnungssuchende Haushalte
am Jahresende
Wohnungsangebot
davon geförderte Mietwohnungen
Mieten laut Mietenspiegel 2)
Angebotsmieten 3)
Kaufpreise für Reihenhäuser/
Doppelhaushälften 4)
Kaufpreise für
Eigentumswohnungen 4)
Trend
(Vorjahr)
Trend
(Vorjahr)
1)
Trend
(Vorjahr)
1) Wohnungen inkl. Wohnheime in wohnungsmarktrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Rückgang in 2024 u.a. aufgrund von Datensatzbereinigung.
2) Der M ietenspiegel wird im zweijährigen Rhythmus erhoben. Der Wert für das Jahr 2023 wurde entsprechend bereits für das Jahr 2022 erhoben.
3) M edian der Nettokaltmieten
4) M edian der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grundstücksmarktbericht, zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Bericht
der Begriff " Kaufpreise" verwendet
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Statistik der Bundesagentur für Arbeit;
BayernLabo; Value AG; Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
224
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
2
Wohnungsmarktbeobachtung und
wohnungspolitische Leitziele
Die Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt Nürnberg dient der kontinuierlichen Analyse
und Bewertung der Entwicklungen auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Sie stellt eine wesentliche Grundlage für die strategische Ausrichtung der kommunalen Wohnungspolitik dar
und schafft seit ihrem erstmaligem Erscheinen 2016 Transparenz über Trends, Problemlagen und Handlungsbedarfe. Ziel ist es, die Wohnungsmarktsituation sachlich zu dokumentieren, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und auf dieser Basis geeignete Maßnahmen
fortzuschreiben oder neu zu entwickeln.
Die Wohnungsmarktbeobachtung greift die im wohnungspolitischen Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025“ formulierten Leitziele für die langfristige Entwicklung des Wohnens in Nürnberg auf, welche ihr auch als Gliederung dienen. Dies sind:
1. Nürnberg will als attraktive Großstadt weiter wachsen - Mehr Wohnungen für Nürnberg,
2. Bezahlbares Wohnen - zielgruppenorientierte Angebotsverbesserung und -sicherung,
3. Attraktives und innovatives Wohnungsangebot - Schaffung neuer Qualitäten,
4. Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte,
5. Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren.
Die vorliegende Wohnungsmarktbeobachtung ordnet die aktuellen Entwicklungen auf dem
Nürnberger Wohnungsmarkt in diese Leitziele ein und überprüft, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt wurden und wo weiterhin besonderer Handlungsbedarf besteht.
Erstmals seit der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 wurde im Rahmen der aktuellen Wohnungsmarktbeobachtung wieder eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und der veränderten Haushaltsstrukturen
wird in Kapitel 1.1.2 der zukünftige quantitative Wohnraumbedarf analysiert und in Relation
zu den bestehenden Wohnungsbaupotenzialen gesetzt.
Neu konzipiert wurde zudem der Themenbereich „Attraktives und innovatives Wohnungsangebot“ (Kapitel 2). In diesem Kapitel werden – wie bisher – die Auswertungen zum Wohnungsbestand und zum Wohnungsleerstand fortgeführt und aktualisiert. Ergänzend konnten für diese Ausgabe erstmals detaillierte Ergebnisse aus dem Zensus 2022 in die Analyse
einbezogen werden, insbesondere zur Eigentümerstruktur und zum Leerstand. 1 Darüber
hinaus enthält das Kapitel Beschreibungen und Steckbriefe innovativer Wohnungsbauprojekte in Nürnberg (Kapitel 2.2), die exemplarisch aufzeigen, wie qualitative wohnungspolitische Ziele in der Praxis umgesetzt werden.
1
Beim Zensus 2022 handelt es sich um eine einmalige bundesweite Erhebung mit dem Stichtag 15.05.2022 und
damit um einen rund 2,5 Jahre vor dem Berichtsstichtag (31.12.2024) liegenden Datenstand. Verwendet wurden daher ausschließlich Auswertungen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), deren Aussagekraft aufgrund der langfristigen Veränderungsdynamik des Wohnungsbestands nur geringfügig eingeschränkt ist.
225
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
3
Abbildung 1: Übersicht über die 87 statistischen Bezirke Nürnbergs
N r N ame
01 Altstadt, St. Lorenz
Nr
23
N ame
Sandberg
N r N ame
45 Gartenstadt
Nr
74
N ame
Thon
02
03
04
05
M arienvorstadt
Tafelhof
Gostenhof
Himpfelshof
24
25
26
27
Bielingplatz
Uhlandstraße
M axfeld
Veilhof
46 Werderau
47 M aiach
Katzwang, Reichelsdorf Ost,
48
Reichelsdorfer Keller
75
76
77
78
Almoshof
Kraftshof
Neunhof
Boxdorf
06 Altstadt, St. Sebald
07 St.Johannis
08 Pirckheimer Straße
28
29
30
Tullnau
Gleißhammer
Dutzendteich
49 Kornburg, Worzeldorf
50 Hohe M arter
51 Röthenbach West
79 Großgründlach
80 Schleifweg
81 Schoppershof
09
10
11
Wöhrd
Ludwigsfeld
Glockenhof
31 Rangierbahnhof-Siedlung
32 Langwasser Nordwest
33 Langwasser Nordost
52
53
54
Röthenbach Ost
Eibach
Reichelsdorf
82
83
84
Schafhof
M arienberg
Ziegelstein
12
13
14
15
Guntherstraße
Galgenhof
Hummelstein
Gugelstraße
34
35
36
37
Beuthener Straße
Altenfurt Nord
Langwasser Südost
Langwasser Südwest
55
60
61
62
Krottenbach, M ühlhof
Großreuth b. Schweinau
Gebersdorf
Gaismannshof
85
86
87
90
M ooshof
Buchenbühl
Flughafen
St. Jobst
16
17
18
Steinbühl
Gibitzenhof
Sandreuth
38
39
40
Altenfurt, M oorenbrunn
GewerbeparkFeucht
Hasenbuck
63 Höfen
64 Eberhardshof
65 M uggenhof
91 Erlenstegen
92 M ögeldorf
93 Schmausenbuckstraße
19
20
21
22
Schweinau
St. Leonhard
Sündersbühl
Bärenschanze
41
42
43
44
Rangierbahnhof
Katzwanger Straße
Dianastraße
Trierer Straße
70
71
72
73
94
95
96
97
Westfriedhof
Schniegling
Wetzendorf
Buch
Laufamholz
Zerzabelshof
Fischbach
Brunn
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
226
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
4
Der Themenbereich „Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren“ wurde ebenfalls
erweitert (Kapitel 5). Neben dem Wohnungsmarktbarometer, das weiterhin eine wichtige
Einschätzung der Marktlage aus Sicht der Akteure liefert, werden nun auch die Beteiligungsund Dialogformate dargestellt, die der Stab Wohnen in den vergangenen Jahren mit Wohnungsmarktakteuren durchgeführt hat. Damit wird der kooperative Ansatz der Nürnberger
Wohnungspolitik stärker als bisher dokumentiert.
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene
der 87 statistischen Bezirke Nürnbergs (siehe Abbildung 1, Seite 4). Auf dieser Ebene liegen
jedoch nicht für alle Indikatoren ausreichend Informationen vor. Zudem fällt in der Vielzahl
der einzelnen Bezirke die Identifizierung von allgemeinen Trends schwer. Aus diesen Gründen werden für einige Auswertungen die statistischen Bezirke zu Typen zusammengefasst.
Die nebenstehende Abbildung 2 zeigt die Zuordnung der Bezirke zu folgenden Typen:
▪ In einer rein lagebezogenen Typisierung werden die statistischen Bezirke der „Inneren
Innenstadt“, der „Äußeren Innenstadt“, dem „Innenstadtrand“ oder dem „Stadtrand“ zugeordnet. Diese Einteilung entspricht der Systematik der innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
▪ Zu geringfügig anderen räumlichen Ergebnissen führt die zweite Typisierung, die zusätzlich zur Lage noch die baustrukturellen Unterschiede berücksichtigt. Folgende Typen
werden dabei gebildet: „Innenstadtquartiere“, „Einfamilienhausquartiere“, „Mehrfamilienhausquartiere“ und „Großwohnsiedlungen“.
▪ Die dritte Typisierung befasst sich mit den sozialstrukturellen Unterschieden zwischen
den statistischen Bezirken. Da keine verlässlichen anderen Daten zum sozio-ökonomischen Status verfügbar sind, wird hier die Transferabhängigkeit als der Anteil der Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und XII bezogen auf alle Einwohner des
statistischen Bezirks herangezogen. Bei einem Anteil von weniger als 8 % wird der Anteil
der Transferempfänger (TE) als gering klassifiziert. Ab einem Anteil von 15 % wird er als
hoch klassifiziert.
▪ Als weitere Auswertungsebene werden die Wohnlagenklassen herangezogen. Diese
werden auf Grundlage der Kaufpreise vom Gutachterausschuss erstellt und sind unterhalb der Ebene der statistischen Bezirke in kleinere Raumeinheiten eingeteilt. Bei Indikatoren, für welche die Daten auch auf dieser Ebene vorliegen, werden die Auswertungen für diese kleineren Raumabgrenzungen vorgenommen. In den anderen Fällen werden die statistischen Bezirke der Wohnlage zugeordnet, in welcher sich der größte Anteil
des Bezirks befindet.
Die Wohnungsmarktbeobachtung versteht sich als fortlaufender Prozess. Sie verbindet
quantitative Analysen mit qualitativen Einschätzungen der Marktakteure und stellt damit
eine zentrale Grundlage für eine vorausschauende und anpassungsfähige Wohnungspolitik
dar. Angesichts der weiterhin angespannten Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt
kommt einer differenzierten und kontinuierlichen Beobachtung besondere Bedeutung zu,
um auf veränderte Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
227
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungspolitische Leitziele
Abbildung 2: Typisierung der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Statistik der Agentur für Arbeit, Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg.
228
5
Mehr Wohnungen für Nürnberg
6
1 Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.1
Wohnungsnachfrage
1.1.1 Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung Nürnbergs ist seit mehr als zwei Jahrzehnten von Wachstum
geprägt. Dieses Wachstum basiert nahezu ausschließlich auf Wanderungsgewinnen, während die natürliche Bevölkerungsbewegung – Geburten und Sterbefälle – nur einen untergeordneten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hat. Parallel zum Bevölkerungswachstum ist
auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort kontinuierlich
gestiegen, was die anhaltende wirtschaftliche Attraktivität Nürnbergs unterstreicht.
Abbildung 3: Bevölkerungsstand und Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Arbeitsort Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Bayerisches
Landesamt für Statistik, Statistik der Agentur für Arbeit
Hinweis: Basis der amtlichen Bevölkerungszahl sind die bis dahin zuletzt durchgeführte Zensus-Erhebungen. Im
abgebildeten Zeitraum sind dies die Volkszählung 1987, der Zensus 2011 und der Zensus 2022. Bei der ZensusErhebung 2011 wich die erfasste Bevölkerungszahl um ca. 20.000 Personen von der in den Jahren zuvor
verwendeten Fortschreibung der Volkszählung 1987 ab. Der Wachstumstrend der Nürnberger Einwohnerzahl blieb
davon unberührt. In 2019 und 2020 wurde der Bevölkerungsrückgang nicht unwesentlich durch
Registerbereinigungen verstärkt. Seit 2022 begründet sich die amtliche Bevölkerungsstatistik auf die Ergebnisse der
Zensus-Erhebung 2022.
229
Mehr Wohnungen für Nürnberg
7
Abbildung 4: Migration von und nach Nürnberg nach Herkunfts- und Zielregion
* Als Nürnberger Umland ist hier und im Folgenden die Planungsregion Nürnberg abgegrenzt (Städte Nürnberg,
Erlangen, Fürth und Schwabach, sowie Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land und Roth).
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Nach den außergewöhnlichen Jahren der Corona-Pandemie, die zeitweise zu einer Abschwächung der Zuzugsdynamik geführt hatten, setzte sich der Wachstumstrend zuletzt wieder
deutlich fort. Insbesondere die seit 2022 zu beobachtenden Fluchtbewegungen infolge des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die Bevölkerungszahl Nürnbergs innerhalb kurzer Zeit spürbar erhöht. Nürnberg erreichte dadurch bereits vorzeitig Bevölkerungsstände, die in früheren Prognosen erst für spätere Jahre erwartet worden waren.
Die Wanderungsbewegungen zeigen weiterhin ein differenziertes Bild. Während Nürnberg
insgesamt Wanderungsgewinne verzeichnet, bestehen nach wie vor deutliche Wanderungsverluste gegenüber dem unmittelbaren Umland. Diese betreffen insbesondere Familienhaushalte, die in der Stadt kein adäquates Wohnungsangebot finden, das ihren Flächenbedarfen und Einkommensmöglichkeiten entspricht. Das Nürnberger Umland übernimmt damit weiterhin eine Entlastungsfunktion für den angespannten städtischen Wohnungsmarkt.
Gleichzeitig verdeutlicht diese Entwicklung, dass ein Teil der potenziellen Wohnungsnachfrage für Nürnberg aufgrund fehlender passender Angebote insbesondere für Familien
räumlich verlagert wird.
230
Mehr Wohnungen für Nürnberg
8
Abbildung 5: Wanderungsverflechtung von und nach Nürnberg 2023/2024
Top 10 Gemeinden mit der stärksten Wanderungsverflechtung mit Nürnberg
durchschnittliche Wanderungsbewegungen p.a.
insgesamt
davon Zuzüge
davon Fortzüge
Wanderungssaldo
1
Fürth
4.863
2.347
2.516
-169
2
Erlangen
2.249
1.316
933
+383
3
Schwabach
1.208
550
658
-108
4
Zirndorf
1.114
734
380
+354
5
Stein
918
297
621
-324
6
Oberasbach
546
223
323
-100
7
Lauf a.d.Pegnitz
541
279
262
+17
8
Wendelstein
525
205
320
-115
9
Feucht
432
206
226
-20
10
Roth
419
199
220
-21
Darstellung: Quaestio; Geometrie: GeoBasis-DE / BKG (2024); Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für
Nürnberg und Fürth
231
Mehr Wohnungen für Nürnberg
9
Die Haushaltsstruktur stellt einen zentralen Einflussfaktor für die Wohnungsnachfrage dar.
In Nürnberg ist diese durch einen hohen Anteil kleiner Haushalte geprägt (siehe Abbildung 6). Rund die Hälfte aller Haushalte sind – für eine Großstadt typisch – Einpersonenhaushalte, während Haushalte mit zwei Personen etwas mehr als ein Viertel ausmachen.
Haushalte mit 3 und mehr Personen machen insgesamt weniger als ein Viertel aller Haushalte aus. Dieser Schwerpunkt auf kleine Haushalte spiegelt sich auch in den Haushaltstypen wider. Nur knapp 18 % der Haushalte sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Innerhalb dieser Gruppe kommt Alleinerziehendenhaushalten eine besondere Bedeutung zu,
da sie häufig mit spezifischen Anforderungen an Lage, Wohnungsgröße und Wohnkosten
konfrontiert sind. Die Haushaltsstruktur weist zudem ausgeprägte kleinräumige Unterschiede auf und steht in engem Zusammenhang mit der jeweiligen Angebotsstruktur im
Wohnungsbestand. Während kleinere Haushalte vor allem in innerstädtischen Quartieren
konzentriert sind, finden sich Haushalte mit Kindern überwiegend in randstädtischen Lagen
oder im Umland (siehe hierzu die entsprechende Kartendarstellung im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung). Diese räumliche Verteilung verdeutlicht, dass insbesondere im
innerstädtischen Bereich ein Mangel an familiengeeigneten Wohnungen besteht und ein Teil
der Nachfrage entsprechend räumlich ausweicht.
Abbildung 6: Struktur der Nürnberger Haushalte 2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
232
Mehr Wohnungen für Nürnberg
10
1.1.2 Quantitativer Wohnungsbedarf
Der zukünftige Wohnraumbedarf in Nürnberg ergibt sich aus dem Zusammenwirken von
Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsstruktur und der Dynamik des Wohnungsbestands. Die
aktuelle städtische Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Einwohnerzahl Nürnbergs von 2024 bis 2033 um rund 12.000 Personen anwachsen und damit knapp 555.000
Einwohner erreichen wird. Dieses prognostizierte Wachstum basiert im Wesentlichen auf
Wanderungsgewinnen und verdeutlicht, dass auch mittelfristig von einer anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum auszugehen ist. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen
Jahre, dass tatsächliche Bevölkerungsentwicklungen infolge unerwarteter exogener Ereignisse kurzfristig deutlich von prognostizierten Pfaden abweichen können.
Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose kann die Entwicklung der Haushaltszahlen abgeleitet werden. Mit Blick auf eine quantitative Ableitung des zukünftigen Wohnungsbedarfs in
Nürnberg ist dies die Grundlage für die demographiebedingte Wohnungsnachfrage
(blaue Linie in Abbildung 8). Die Prognose der Haushaltszahlen weist für Nürnberg einen
Anstieg von 6.740 Haushalten von 2024 bis 2033 aus (+2,3 %) und fällt damit verhältnismäßig
etwas stärker aus als das reine Bevölkerungswachstum (+2,1 %). Maßgeblich hierfür ist der
langfristige Trend zu kleineren Haushaltsgrößen, der sich in einem hohen und weiter wachsenden Anteil von Einpersonenhaushalten sowie einem Rückgang größerer Haushalte widerspiegelt. Auch der Zuzug junger Erwachsener trägt zu dieser Entwicklung bei. Der aus
dem Anstieg der Haushaltszahlen resultierende zusätzliche Bedarf von 6.900 Wohnungen
wird als Zusatzbedarf bezeichnet und ist in der Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8)
entsprechend ausgewiesen. 2
Abbildung 7: Bevölkerungsprognose
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Die Differenz zwischen der Bevölkerung mit Hauptwohnung (31.12.2023) und der Bevölkerung, die der
Vorausberechnung zugrunde liegt (01.01.2024), ergibt sich aus der Zahl der Schutzsuchenden an großen Adressen
(50 Personen und mehr), die aufgrund ihrer besonderen Struktur nicht in die Vorausberechnung einfließen.
2
Im Jahr 2024 kamen auf den erfassten Wohnungsbestand von 300.080 Wohnungen 293.100 rechnerisch ermittelte Haushalte. Da die Zahl der Haushalte keine im Meldewesen erfasste Größe, sondern das Produkt einer
Haushaltegenerierung (über Informationen aus dem Melderegister) darstellt, wurde zur Berechnung des demographiebedingten Zusatzbedarfs an Wohnungen, die Zahl der zusätzlichen Haushalte (6.740) in dem Verhältnis
Haushaltszahl zu Wohnungsbestand (Faktor 1,024) in Wohnungen (6.900) umgerechnet.
233
Mehr Wohnungen für Nürnberg
Tabelle 1:
11
Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit im Zeitraum seit der letzten
Wohnungsbedarfsermittlung in Nürnberg
Bevölkerung
Neubau
(Wohneinheiten)
Berechnete Werte / Prognose
2019-2024
10.910
11.750
Tatsächliche Werte
2019-2024
10.651
9.329
259
2.421
Differenz (Nachholbedarf)
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Neben dem demografisch bedingten Zusatzbedarf entsteht ein weiterer, struktureller Wohnraumbedarf aus der Entwicklung des bestehenden Wohnungsbestands. Wohnungen fallen
fortlaufend durch Abriss, Umnutzung oder Zusammenlegung weg und müssen ersetzt werden, um den Bestand aufrechtzuerhalten. Für Nürnberg wird dieser Ersatzbedarf mit rund
0,2 % des Wohnungsbestands pro Jahr angesetzt, was bei einem Bestand von knapp 300.000
Wohnungen einem jährlichen Bedarf von etwa 600 Wohneinheiten entspricht. Von 2024 bis
2033 summiert sich dieser Ersatzbedarf auf 5.400 Wohnungen. Dieser Ersatzbedarf ist unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung und wird in der Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8) gesondert ausgewiesen.
Als weiteren Bestandteil der Wohnungsbedarfsprognose wird ein Nachholbedarf berücksichtigt. Dieser beschreibt den Bedarf an Wohnungen, der erforderlich ist, um die ausgebliebene Bautätigkeit und damit einhergehende zusätzliche Marktanspannung der vergangenen
Jahre zu kompensieren. Rechnerisch ergibt sich der Nachholbedarf aus dem Delta zwischen
der letztmaligen Bedarfsberechnung in der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 und der tatsächlichen Bedarfs- und Angebotsentwicklung im Zeitraum von 2019 und 2024. Diese Entwicklungen sind in Tabelle 1 dargestellt und zeigen, dass die Bautätigkeit um rund 2.400
Wohnungen hinter dem prognostizierten Bedarf zurückgeblieben ist, während das Bevölkerungswachstum in fast exakt der Größenordnung erfolgte, in der es prognostiziert wurde.
Dieser Nachholbedarf von 2.400 Wohnungen fließt als eigene Bedarfszahl in die Wohnungsbedarfsprognose (Abbildung 8) mit ein.
Insgesamt ergibt sich aus dem Zusammenspiel von (demographiebedingtem) Zusatzbedarf,
Ersatzbedarf (durch Wohnungsabgänge) und den Nachholbedarf (durch unterbliebene Bautätigkeit) für Nürnberg ein Wohnungsbedarf von rund 14.700 Wohnungen von 2025 bis
2033. Dieser Bedarf entsteht nicht gleichverteilt im Betrachtungszeitraum. Die Prognosekurve der demographiebedingten Wohnungsnachfrage zeigt einen deutlich stärkeren Anstieg in den ersten Jahren des Betrachtungszeitraums. Auch der Nachholbedarf sollte, um
die angestrebte Entspannung zeitnah herbeizuführen, möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Aus diesem Grund wurde der Neubaubedarf nochmals für die Zeiträume 2025 bis 2029 und
2030 bis 2033 gesondert ausgewiesen. In dem unmittelbar anstehenden Zeitraum von 2025
bis 2029 besteht demnach ein Bedarf nach 10.840 neuen Wohnungen. Dies entspricht
einer Neubautätigkeit von rund 2.170 Wohnungen pro Jahr. Für den anschließenden Zeitraum von 2030 bis 2033 verbleiben entsprechend noch 3.860 Wohnungen bzw. 970 Wohnungen pro Jahr.
234
Mehr Wohnungen für Nürnberg
12
Vor diesem Hintergrund wird an dem seit 2016 bestehenden wohnungspolitischen Ziel,
jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen, weiterhin festgehalten. Dieses
Ziel ist notwendig, um den laufenden Zusatz- und Ersatzbedarf zu decken, bestehende Unterdeckungen aus der Vergangenheit schrittweise abzubauen und einer weiteren Verschärfung der Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
Abbildung 8: Wohnungsbedarfsprognose für Nürnberg bis 2033
bis 2029
bis 2033
Wohnungsbedarf insgesamt
307.920
309.380
Wohnungsbestand ohne Neubau(2024: 300.080)
297.080
294.680
Neubaubedarf
10.840
14.700
davon Ersatzbedarf
3.000
5.400
davon Nachholbedarf
2.400
2.400
davon Zusatzbedarf
5.440
6.900
Zeitraum
2025-2029
Neubaubedarf in den Zeiträumen
2030-2033
10.840
3.860
2.170 p.a.
970 p.a.
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und
Fürth
235
Mehr Wohnungen für Nürnberg
13
1.1.3 Qualitativer Wohnungsbedarf
Neben der quantitativen Frage, wie viele Wohnungen in Nürnberg benötigt werden, ist
ebenso zu klären, welche Art von Wohnraum künftig nachgefragt wird. Die in Kapitel 1.1.2
dargestellte Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zeigt, dass das prognostizierte Wachstum Nürnbergs vor allem auf Wanderungsgewinnen beruht. Insbesondere junge Erwachsene und kleinere Haushalte tragen zu diesem Anstieg bei. Entsprechend steigt die Zahl der
Einpersonenhaushalte weiter an, während größere Haushalte anteilig zurückgehen.
Diese Prognoseergebnisse sind nicht zuletzt durch die Wanderungsbewegungen der Vergangenheit zu begründen, da diese als Grundlage der Bevölkerungsprognose in dessen Berechnung einfließen. So zeigen auch die Wanderungsanalysen (vgl. Kapitel 1.1.1), dass insbesondere größere Haushalte – vor allem Familien mit Kindern – überdurchschnittlich häufig ins
Umland ziehen. Diese Abwanderung steht im Zusammenhang mit mehreren Faktoren: dem
Wunsch nach mehr Wohnfläche, nach einem familiengerechten Wohnumfeld sowie nach Eigentumsbildung. In Nürnberg können diese Bedarfe – insbesondere in innenstadtnahen Lagen – häufig nicht oder nur zu hohen Kosten gedeckt werden.
Die Ergebnisse des regelmäßig vom Stab Wohnen durchgeführten Wohnungsmarktbarometers bestätigen diese Einschätzung, dass in Nürnberg insbesondere größere Wohnungen
mit familientauglichen Grundrissen fehlen. Auf die Frage, in welchen Segmenten die
Nachfrage das Angebot übersteigt, werden von den Marktakteuren familiengeeignete Wohnungen am häufigsten genannt, gefolgt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen (vgl. Abbildung 9).
Abbildung 9: Einschätzung der Befragungsteilnehmer des Wohnungsmarktbarometers,
für welche Nutzergruppen…
Quelle: Befragung des Stab Wohnens der Stadt Nürnberg (2025), n=48
236
Mehr Wohnungen für Nürnberg
14
Die Struktur der Neubautätigkeit wirkt dieser Entwicklung bisher nicht entgegen. In den
vergangenen Jahren wurden im Geschosswohnungsbau überproportional viele kleinere
Wohnungen errichtet, teilweise in Form von Ein- oder Zweizimmerwohnungen oder sogenannten Mikroapartments. Diese entsprechen der Nachfrage bestimmter Zielgruppen –
etwa Studierenden, jungen Erwerbstätigen oder nur temporär in Nürnberg lebenden Haushalten – tragen jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs größerer Haushalte bei. Die quantitative Ausweitung des Wohnungsbestands führt entsprechend nicht automatisch zu einer ausgewogenen Angebotsstruktur, wenn der Wohnungsmix einseitig bleibt.
Neben familiengeeignetem Wohnraum wird von den Marktakteuren vor allem für die Zukunft ein großer Bedarf an seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen gesehen (vgl.
Abbildung 9). Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – insbesondere der Alterung in bestimmten Quartieren, etwa in Einfamilienhausgebieten und Großwohnsiedlungen – gewinnt dieser Aspekt weiter an Bedeutung. Ein ausreichendes Angebot barrierearmer
Neubauwohnungen sowie die Anpassung des Bestands sind daher wichtige Bausteine, um
Wohnortwechsel innerhalb der Stadt zu ermöglichen und gleichzeitig große Einfamilienhäuser perspektivisch wieder für jüngere Haushalte verfügbar zu machen.
Aus der Zusammenschau ergibt sich, dass Nürnberg nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern vor allem einen ausgewogenen Wohnungsmix benötigt. Neben kleinen und mittleren
Wohnungen für die wachsende Zahl an Einpersonenhaushalte sind insbesondere:
▪ größere, familientaugliche Wohnungen mit vier und mehr Zimmern,
▪ bezahlbare Angebote für Haushalte mit dem Wunsch nach Eigentumsbildung,
▪ seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen
in ausreichendem Umfang erforderlich.
Ziel der städtischen Wohnungspolitik sollte es daher sein, einen ausgewogenen Wohnungsmix bei der Planung neuer Quartiere durch möglichst verbindliche Vorgaben zu sichern.
So geschieht es aktuell beispielsweise im neuen Stadtquartier Lichtenreuth, in dem die Umsetzung familiengerechter Townhouses stadtplanerisch gesichert werden. Nur über solche
Wege der Sicherung kann es gelingen, Familien langfristig in der Stadt zu halten, älteren
Haushalten adäquate Wohnungsangebote zu machen und so die soziale Durchmischung in
den Quartieren zu sichern. Der qualitative Wohnungsbedarf ergänzt damit die quantitative
Bedarfsanalyse: Nicht allein die Anzahl der neu geschaffenen Wohnungen ist entscheidend,
sondern auch deren Struktur, Größe und Ausstattungsqualität.
237
Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.2
15
Wohnungsneubau
1.2.1 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit
Die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg bewegt sich seit vielen Jahren auf einem Niveau, das
hinter dem bestehenden Wohnraumbedarf zurückbleibt. Im langjährigen Mittel wurden
jährlich zwischen rund 1.000 und 1.500 wohnungsmarktrelevante Wohnungen fertiggestellt. Das seit 2016 bestehende wohnungspolitische Ziel, etwa 2.000 Wohnungen pro
Jahr neu zu errichten, konnte zwar 2023 einmalig erreicht werden, ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber wieder in weitere Ferne gerückt..
Abbildung 10: Genehmigte und fertiggestellte Wohnungen in Nürnberg (Neubau)
4.000
Anzahl der Wohnungen
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0
Baufertigstellungen
in Wohnheimen und Nichtwohngebäuden (wohnungsmarktrelevant)
in Mehrfamilienhäusern
in Ein- und Zweifamilienhäusern
Baugenehmigungen
insgesamt
Wohnungsmarktrelevante Baufertigstellungen (Neubau)
in den Jahren 2015-2024
14,4%
in den Jahren 2020-2024
in den Jahren 2023/2024
15.024 WE
8.368 WE
3.520 WE
∅ 1.502 WE pro Jahr
∅ 1.674 WE pro Jahr
∅ 1.760 WE pro Jahr
14,6%
10,6%
14,1%
71,0%
75,3%
21,4%
7,9%
70,7%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Seit 2011 ist die Bautätigkeitsstatistik detaillierter auswertbar. Unter den fertiggestellten Wohnungen in
den Wohnheimen und Anstaltsgebäuden können seit diesem Zeitpunkt alle wohnungsmarktrelevanten (z. B.
Wohnungen in Studentenwohnheimen) von den nicht wohnungsmarktrelevanten (z. B. Plätze in
Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften oder Arbeiterwohnheimen) unterschieden werden.
238
Mehr Wohnungen für Nürnberg
16
Demgegenüber lag die Zahl der jährlich erteilten Baugenehmigungen in den vergangenen
Jahren teilweise deutlich höher. Dennoch zeigt sich, dass ein erheblicher Anteil der genehmigten Wohnungen nicht zeitnah realisiert wird. Die Differenz zwischen Genehmigungen
und Fertigstellungen hat sich weiter vergrößert und führt zu einem wachsenden Bauüberhang. Dieser verdeutlicht, dass die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben allein nicht
ausreicht, um kurzfristig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, wenn andere Rahmenbedingungen – wie in den vergangenen Jahren insbesondere steigende Bau- und Finanzierungskosten – der Umsetzung entgegenwirken.
Ein differenzierter Blick auf die Genehmigungsgrundlagen zeigt, dass ein zunehmender Anteil des Wohnungsneubaus außerhalb neuer Bebauungspläne realisiert wird (Abbildung 11).
Der Neubau auf Grundlage neu geschaffenen Planrechts spielt demgegenüber weiterhin
eine untergeordnete Rolle. Diese Entwicklung weist darauf hin, dass die Baurechtschaffung
über neue Bebauungspläne zeitlich hinter dem Wohnraumbedarf zurückbleibt und der Wohnungsneubau in hohem Maße von Bestandsbaurechten, Nachverdichtungen und Einzelfallentscheidungen abhängt. Gleichzeitig sind es gerade Neubauvorhaben auf Basis neuer Bebauungspläne, bei denen die Stadt weitergehende wohnungspolitische Zielsetzungen – etwa
im geförderten Wohnungsbau oder bei der Schaffung sozialer und grüner Infrastruktur –
verbindlich verankern kann.
Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten über 200.000 Einwohnern liegt Nürnberg
mit seiner Bautätigkeit im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung im Mittelfeld (Abbildung 12). Zwar wurden im Vergleich zu einigen Städten mit ähnlich dynamischer Bevölkerungsentwicklung relativ viele Wohnungen errichtet, dennoch reicht dieses Niveau nicht aus,
um die bestehende Anspannung des Wohnungsmarktes nachhaltig zu reduzieren. Städte,
die bereits seit längerem keine nennenswerten Leerstandsreserven mehr aufweisen (z.B.
München, Münster, Frankfurt), erzielen deutlich höhere Neubauquoten, um ihre Wachstumsdynamik abzufedern.
Abbildung 11: Wohnungsneubau nach Genehmigungsgrundlage
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt
Nürnberg
239
Mehr Wohnungen für Nürnberg
17
Abbildung 12: Verhältnis von Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit in deutschen
Städten über 200.000 Einwohnern
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Der überwiegende Teil der Neubautätigkeit entfällt weiterhin auf den Mehrfamilienhausbau, insbesondere in innerstädtischen Lagen und am Innenstadtrand (siehe Abbildung 13).
Ein- und Zweifamilienhäuser machen nur einen geringen Anteil der neu errichteten Wohnungen aus und werden nahezu ausschließlich in randstädtischen Quartieren realisiert.
Diese Struktur entspricht der begrenzten Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet.
Ergänzend zur Betrachtung der realisierten Bautätigkeit erlaubt die Analyse der zum Stichtag
31.12.2024 im Bau befindlichen Wohnungen eine Einschätzung der kurzfristig zu erwartenden Angebotsentwicklung (Abbildung 14). Der Wohnungsneubau konzentriert sich dabei
räumlich auf wenige statistische Bezirke und auf einzelne größere Vorhaben, die einen maßgeblichen Anteil an den im Bau befindlichen Wohnungen stellen. Diese projektbezogene
Struktur führt dazu, dass die jährlichen Fertigstellungszahlen in hohem Maße von der Umsetzung einzelner Großprojekte abhängen und entsprechend schwanken können.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg trotz
einzelner positiver Impulse weiterhin hinter dem erforderlichen Umfang zurückbleibt. Die
Kombination aus unzureichenden Fertigstellungen, einem wachsenden Bauüberhang und
der geringen Baurechtschaffung über neue Bebauungspläne ist ein wesentlicher Faktor für
die anhaltende Anspannung des Wohnungsmarktes und unterstreicht die Bedeutung einer
langfristig gesicherten städtischen Wohnungspolitik.
240
Mehr Wohnungen für Nürnberg
18
Abbildung 13: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsneubaus von 2020 bis 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
241
Mehr Wohnungen für Nürnberg
19
Abbildung 14: Kleinräumige Verteilung der zum 31.12.2024 im Bau befindlichen
Wohnungen mit ausgewählten Neubauvorhaben
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt Nürnberg
242
Mehr Wohnungen für Nürnberg
20
1.2.2 Wohnbauflächenpotenziale
Die Verfügbarkeit geeigneter Wohnbauflächen stellt eine zentrale Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsneubaus in Nürnberg dar. Auf Grundlage der aktuellen
Erhebungen des Stadtplanungsamts können im Stadtgebiet weiterhin relevante Wohnbauflächenpotenziale identifiziert werden, die grundsätzlich geeignet sind, einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des langfristigen Wohnraumbedarfs zu leisten (Abbildung 15).
Das Wohnungsbaupotenzial lässt sich nach dem jeweiligen Realisierungshorizont differenzieren. Bis zum Jahr 2029 könnten Flächen für rund 16.500 Wohneinheiten realisiert werden,
bis 2033 kommen weitere rund 9.200 Wohneinheiten hinzu. Das insgesamt bis 2033 ausgewiesene Potenzial von rund 25.700 Wohneinheiten kann zudem nach dem Realisierungstyp unterschieden werden. Rund 18.100 Wohneinheiten entfallen auf Investitionsplanungen,
die von Vorhabenträgern vorangetrieben werden und bei denen grundsätzlich von einer
Umsetzung ausgegangen wird. Angebotsplanungen, die städtisch initiiert sind, werden zunächst nur zu 50 % berücksichtigt (rund 3.800 Wohneinheiten), da ihre vollständige Umsetzung einen erhöhten Entwicklungsaufwand und entsprechende Ressourcen erfordert.
Grundsätzlich reichen die von der Stadtplanung als bis 2033 wahrscheinlich umsetzbar eingestuften Wohnbauflächenpotenziale rechnerisch aus, um den prognostizierten Wohnraumbedarf zu decken. Ihre tatsächliche Aktivierung ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Neben planerischen Anforderungen spielen insbesondere Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Verfügbarkeit technischer
und sozialer Infrastruktur eine zentrale Rolle. In der Diskussion zu den Wohnbauflächenpotenzialen wurde deutlich, dass sich die Anforderungen an eine den Neubau fördernde Wohnungspolitik verschoben haben. Während bis vor wenigen Jahren vor allem die Identifizierung und Mobilisierung geeigneter Flächen den zentralen Engpass darstellte, rückt zunehmend die bauliche Umsetzung geplanter Vorhaben in den Fokus. Angesichts gestiegener
Bau- und Finanzierungskosten kann nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass alle projektierten Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Hinzu kommt, dass
ein Teil der heutigen Wohnbauflächenpotenziale in aus Marktsicht weniger attraktiven Lagen
liegt als frühere Entwicklungsstandorte.
Die Struktur der erfassten Wohnbauflächenpotenziale knüpft an die Bautätigkeit der vergangenen Jahre an. Der überwiegende Teil der potenziellen Wohnungen soll im Mehrfamilienhausbau entstehen, während Ein- und Zweifamilienhäuser nur einen untergeordneten Anteil einnehmen. Innerhalb des Mehrfamilienhaussegments entfällt ein kleinerer Teil der Potenziale auf Vorhaben mit einem hohen Anteil kleinerer Wohnungen, die in der Abbildung
gesondert als Apartments ausgewiesen sind. Die kleinräumige Betrachtung zeigt zudem,
dass sich über 70 % der potenziellen Wohneinheiten auf große Projekte mit jeweils mehr
als 400 Wohneinheiten konzentrieren (Abbildung 15). Die Realisierung der erfassten
Wohnbauflächenpotenziale ist damit in hohem Maße von einzelnen größeren Entwicklungsprojekten abhängig. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass kleinere Projekte, etwa
im Rahmen von Nachverdichtung oder Abriss und Neubau, schlechter prognostiziert werden können. In der Vergangenheit erfolgte jedoch auch ein großer Teil der Neubautätigkeit auf solchen Flächen (nach § 34 BauGB oder auf Grundlage älterer Bebauungspläne).
Insgesamt zeigen die Auswertungen, dass die Wohnbauflächenpotenziale in Nürnberg eine
wichtige Grundlage für die langfristige Wohnungsbauentwicklung bilden. Zugleich wird deutlich, dass ihre Wirksamkeit maßgeblich davon abhängt, in welchem Umfang und mit welcher
zeitlichen Kontinuität es gelingt, diese Potenziale zu sichern, weiterzuentwickeln und tatsächlich zur Umsetzung zu bringen.
243
Mehr Wohnungen für Nürnberg
21
Abbildung 15: Struktur der Wohnungsbaupotenziale, Anteile an den bis 2033
geplanten/ prognostizierten Wohneinheiten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Stadtplanungsamt Nürnberg
* Innerhalb der Mehrfamilienhäuser wurden Wohnungsbauvorhaben unterschieden, in denen bereits zum jetzigen
Zeitpunkt bekannt ist, dass (fast) ausschließlich Kleinstwohnungen (< 45 m²) umgesetzt werden. Diese werden als
Apartments geführt. Auch in den Potenzialflächen für Mehrfamilienhäusern können solche Kleinstwohnungen umgesetzt werden, sind jedoch bisher noch nicht bekannt.
Hinweis: Die Aufteilung der Wohnungsbaupotenziale für den Zeitraum 2024-2033 ist in den Datengrundlagen des
Stadtplanungsamts nicht unmittelbar enthalten. Für die vorliegende Auswertung wurden die einzelnen Potenziale
daher hinsichtlich der prognostizierten Fertigstellungen bis 2033 ausgewertet und mit den Gesamtpotenzialen abgeglichen. Aus der Differenz ergeben sich die Kategorien "bereits vor 2024 umgesetzt" bzw. "nach 2033".
244
Mehr Wohnungen für Nürnberg
22
Abbildung 16: Kleinräumige Verteilung der Wohnungsbaupotenziale bis 2033
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten:
Stadtplanungsamt Nürnberg
245
Mehr Wohnungen für Nürnberg
1.3
23
Zwischenfazit
Die Auswertungen zur Wohnungsnachfrage zeigen, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Nürnberg auch weiterhin hoch bleibt. Die Bevölkerungsprognose weist bis 2033 ein
weiteres Wachstum aus, während die Zahl der Haushalte aufgrund langfristiger struktureller
Veränderungen nochmals etwas stärker zunimmt als die Einwohnerzahl. Neben diesem Zusatzbedarf entsteht durch die Dynamik des Wohnungsbestands (Wohnungsabgänge) ein
kontinuierlicher Ersatzbedarf, sowie ein Nachholbedarf, der sich aus dem nicht-realisierten
Wohnungsneubau der vergangenen Jahre ergibt. Zusammengenommen ergibt sich daraus
vor allem für die nächsten fünf Jahre ein hoher Wohnraumbedarf.
Dem rechnerisch ermittelten Bedarf steht eine Wohnungsbautätigkeit gegenüber, die seit
mehreren Jahren deutlich unter dem erforderlichen Niveau liegt. Trotz teilweise hoher Genehmigungszahlen konnten die jährlichen Fertigstellungen das wohnungspolitische Ziel,
rund 2.000 Wohnungen pro Jahr neu zu errichten, einzig im Jahr 2023 einmalig erreicht werden. Der wachsende Bauüberhang verdeutlicht, dass die Umsetzung genehmigter Vorhaben maßgeblich von wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen abhängt.
Auch die projektbezogene Struktur des Wohnungsneubaus trägt dazu bei, dass die Bautätigkeit schwankt und der notwendige Umfang nicht kontinuierlich erreicht wird. Die Bautätigkeit konzentriert sich auf größere Vorhaben, wodurch einzelne Projekte einen erheblichen
Einfluss auf die jährlichen Fertigstellungszahlen haben. Im Städtevergleich liegt Nürnberg
mit seiner Bautätigkeit im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung im Mittelfeld, ohne dass
dieses Niveau ausreicht, um die bestehende Marktanspannung spürbar zu mildern.
Die Analyse der Wohnbauflächenpotenziale zeigt, dass im Stadtgebiet grundsätzlich ausreichend Flächen vorhanden sind, um den ermittelten Wohnraumbedarf rechnerisch zu decken. Ihre tatsächliche Wirksamkeit hängt jedoch von der zeitlichen Aktivierung und der
kontinuierlichen Umsetzung der Potenziale ab. Ausgewiesene Flächenpotenziale allein
führen nicht automatisch zu Fertigstellungen, sondern müssen über längere Zeiträume entwickelt und umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund bestätigt sich die seit 2016 verfolgte wohnungspolitische Zielgröße,
jährlich rund 2.000 zusätzliche Wohnungen zu errichten, als weiterhin sachlich begründete
Orientierungsgröße. Nur bei einer dauerhaft an diesem Ziel ausgerichteten Neubautätigkeit
können sowohl der laufende Zusatz- und Ersatzbedarf gedeckt als auch bestehende Unterdeckungen schrittweise abgebaut werden. Das Ziel von rund 2.000 Wohneinheiten pro
Jahr bildet damit weiterhin den notwendigen Maßstab für die Entwicklung des Wohnungsneubaus in Nürnberg.
246
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
24
2 Attraktives und innovatives
Wohnungsangebot
2.1
Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand in Nürnberg bildet die zentrale Angebotsbasis des Wohnungsmarktes und prägt in hohem Maße die Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Zum Stichtag
31.12.2024 umfasste der Wohnungsbestand rund 300.000 Wohneinheiten.
Zur regelmäßigen Auswertung des Wohnungsbestands greift die Wohnungsmarktbeobachtung auf die Statistische Gebäudedatei der Stadt Nürnberg zurück. Die entsprechenden Ergebnisse finden sich im folgenden Kapitel 2.1.1. In der aktuellen Ausgabe konnte zudem auf
die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zurückgegriffen werden, die im
Rahmen des Zensus 2022 erhoben wurden. Im Gegensatz zu den schnell überholten Zahlen
der Volkszählung, haben die Ergebnisse der GWZ durch die sehr langsamen Verschiebungen
im gesamtstädtischen Wohnungsbestand eine längerfristige Aussagekraft. 3 Vor allem die
Aussagen zur Eigentümerstruktur bieten dabei eine Ergänzung zu den bestehenden Auswertungen. Sie finden sich in Kapitel 2.1.2.
2.1.1 Struktur des Wohnungsbestands
Hinsichtlich der Gebäudetypen wird der Nürnberger Wohnungsbestand deutlich vom
Mehrfamilienhausbau geprägt (Abbildung 17). Der überwiegende Teil der Wohnungen befindet sich in Mehrfamilienhäusern, insbesondere in Gebäuden mit einer größeren Anzahl
von Wohneinheiten. Ein- und Zweifamilienhäuser stellen demgegenüber einen deutlich geringeren Anteil am Gesamtbestand dar. Diese Struktur ist Ausdruck der historischen Stadtentwicklung Nürnbergs sowie der seit vielen Jahren verfolgten städtebaulichen Zielsetzung,
den Wohnungsneubau überwiegend im Geschosswohnungsbau zu realisieren.
Auch die Verteilung der Wohnungsgrößen zeigt eine klare Schwerpunktsetzung. Der größte
Teil der Wohnungen verfügt über drei oder vier Wohnräume. Die kleinräumige Betrachtung
des Wohnungsbestands zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Quartierstypen (Abbildungen 18). Während innerstädtische Bereiche durch einen hohen Anteil kleiner
Wohnungen gekennzeichnet sind, weisen randstädtische Quartiere einen höheren Anteil
größerer Wohnungen sowie einen stärkeren Bezug zu Ein- und Zweifamilienhäusern auf.
Diese räumlichen Unterschiede stehen in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen und prägen die wohnungsmarktliche Situation in den einzelnen Teilräumen Nürnbergs.
3
Da die Ergebnisse des Zensus 2022 zur Bevölkerung inzwischen nicht mehr aktuell sind und auch methodisch
und qualitativ Schwierigkeiten in der Vergleichbarkeit mit den ansonsten in der Wohnungsmarktbeobachtung
verwendeten Zahlen aus der städtischen Einwohnerstatistik birgt, wurde auf eine weitergehende Verwendung
von Zahlen aus dem Zensus verzichtet.
247
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
25
Abbildung 17: Struktur des Nürnberger Wohnungsbestands 2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Ein weiterer prägender Aspekt des Wohnungsbestands ist dessen Baualtersstruktur. Ein
erheblicher Teil der Wohnungen wurde in der Zeit zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den 1980er-Jahren errichtet. Diese Bauphase prägt bis heute große Teile des
Wohnungsbestands, insbesondere in den Großwohnsiedlungen und den Quartieren am Innenstadtrand (siehe Abbildung 19, z.B. 32/33/36/37 Langwasser, 35 Altenfurt Nord, 51
Röthenbach West). Der Anteil jüngerer Wohnungen aus den vergangenen zwei Jahrzehnten
ist demgegenüber vergleichsweise gering, wenngleich er durch die Neubautätigkeit der letzten Jahre kontinuierlich zunimmt. Besonders hoch sind die Anteile neben den Konversionsgebieten Katzwanger Straße (42) und Rangierbahnhof (41) beispielsweise in der Marienvorstadt (02) oder Großreuth (60). Altbauwohnungen aus der Zeit vor 1949 stellen weiterhin
einen bedeutenden Bestandteil des Bestands dar und konzentrieren sich vor allem in innerstädtischen Quartieren (höchste Anteile in 22 Bärenschanze, 04 Gostenhof und 12 Guntherstraße).
Insgesamt zeigt sich, dass die Struktur des Nürnberger Wohnungsbestands über die Jahre
hinweg weitgehend stabil geblieben ist. Veränderungen vollziehen sich überwiegend graduell und werden maßgeblich durch die Neubautätigkeit beeinflusst. Gleichzeitig wird deutlich,
dass die bestehende Angebotsstruktur nicht in allen Segmenten mit der Nachfrageentwicklung Schritt hält, insbesondere im Hinblick auf größere Wohnungen für Familien sowie auf
die Anpassungsfähigkeit des Bestands an sich verändernde demografische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
248
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
26
Abbildung 18: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbestands 2024 nach Anzahl der
Räume
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
249
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
27
Abbildung 19: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbestands 2024 nach Baujahr
der Gebäude
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
250
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
28
2.1.2 Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands (GWZ 2022)
Mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
liegt erstmals seit längerer Zeit wieder eine belastbare Datengrundlage zur Eigentümerstruktur des Wohnungsbestands in Nürnberg vor. Die Betrachtung der Eigentumsverhältnisse ergänzt die Analyse des Wohnungsbestands um eine wichtige strukturelle Dimension, da sie Rückschlüsse auf die Angebotsform, die Funktionsweise des Wohnungsmarktes
sowie die Rolle unterschiedlicher Akteursgruppen zulässt.
Im Städtevergleich weist Nürnberg eine Eigentumsquote auf, die im Mittelfeld deutscher
Großstädte liegt (Abbildung 20). Diese Position steht in engem Zusammenhang mit der baulichen Struktur des Wohnungsbestands. Grundsätzlich zeigt sich eine klare Korrelation zwischen der Eigentumsquote und dem Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern am Wohnungsbestand. Städte mit einem hohen Anteil dieser Gebäudetypen weisen in der Regel
auch eine deutlich höhere Eigentumsquote auf, während stark vom Geschosswohnungsbau
geprägte Großstädte entsprechend niedrigere Eigentumsquoten verzeichnen.
Die unterschiedlichen Eigentumsquoten sind dabei weniger Ausdruck aktueller wohnungsmarktpolitischer Entwicklungen als vielmehr Ergebnis historischer und baugeschichtlicher
Rahmenbedingungen. Städte wie Bremen, deren Siedlungsentwicklung in weiten Teilen
durch kleinteilige Wohnformen oder frühere Phasen des Eigenheimbaus geprägt wurde, weisen bis heute vergleichsweise hohe Eigentumsquoten auf. Nürnberg hingegen ist historisch
durch eine stärkere Ausrichtung auf den Mietwohnungsbau im Mehrfamilienhaus geprägt,
insbesondere infolge des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, der Entwicklung großer Wohnsiedlungen in der Nachkriegszeit sowie der städtebaulichen Schwerpunktsetzung
auf den Geschosswohnungsbau. Die im Städtevergleich mittlere Eigentumsquote Nürnbergs
spiegelt diese langfristigen strukturellen Unterschiede wider.
Abbildung 20: Städtevergleich zum Wohnungsbestand nach Gebäudetyp und zur
Eigentumsquote (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
251
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
29
Innerhalb des Nürnberger Wohnungsbestands ist der Mietwohnungsanteil entsprechend
hoch (Abbildung 21). Die Eigentümerstruktur der vermieteten Wohnungen ist dabei stark
durch Privateigentümer geprägt. Hierzu zählen sowohl Einzeleigentümer als auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Private Eigentümer stellen damit auch im Mietwohnungssegment die mit Abstand größte Eigentümergruppe und prägen maßgeblich das Angebot an Mietwohnungen im Stadtgebiet.
Daneben nimmt das gemeinwohlorientierte Segment eine bedeutende Rolle ein. Rund ein
Fünftel der Mietwohnungen in Nürnberg wird von Akteuren bewirtschaftet, die als gemeinwohlorientiert eingeordnet werden können.4 Hierzu zählen insbesondere das kommunale
Wohnungsunternehmen wbg sowie die Wohnungsbaugenossenschaften. Diese Akteure verfolgen in der Regel langfristige Bewirtschaftungsstrategien und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsangebots, insbesondere im unteren und mittleren
Preissegment.
Insgesamt zeigt sich, dass die Eigentümerstruktur des Nürnberger Wohnungsbestands
durch eine Kombination aus einem hohen Anteil privater Eigentümer und einem vergleichsweise starken gemeinwohlorientierten Segment gekennzeichnet ist. Die im Städtevergleich
mittlere Eigentumsquote ist dabei weniger Ergebnis kurzfristiger Entwicklungen als Ausdruck der historisch gewachsenen Bau- und Siedlungsstruktur Nürnbergs und bildet eine
zentrale Rahmenbedingung für die Funktionsweise des lokalen Wohnungsmarktes.
Abbildung 21: Eigentümerstruktur des Nürnberger Wohnungsbestands (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
4
Die Einordnung zu einem der Eigentümertypen erfolgte im Rahmen der GWZ durch die Selbstzuschreibung
der ausfüllenden Eigentümer. Bei einigen der Nürnberger Akteure (z.B. als GmbH firmierten kirchlichen Unternehmen) ist deshalb nicht eindeutig, wo diese zugeordnet wurden.
252
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
30
2.1.3 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist ein zentraler Indikator für die Funktionsfähigkeit eines Wohnungsmarktes. In der Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass ein gewisser marktaktiver
Leerstand notwendig ist, um als Fluktuationsreserve ein reibungsloses Funktionieren des
Wohnungsmarktes zu ermöglichen. Dieser Teil des Leerstands ist auf das übliche Umzugsgeschehen und Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen. Häufig wird hierfür ein Anteil
von rund 2 bis 3 % des Wohnungsbestands als Orientierungsgröße genannt, was für Nürnberg einer Größenordnung von 6.000 bis 9.000 Wohnungen entspräche. Liegt der Leerstand
dauerhaft deutlich unterhalb dieses Niveaus, erschwert dies Umzüge, verzögert Wohnungswechsel und verstärkt Angebotsengpässe.
Die Analyse des Wohnungsleerstands ist jedoch mit erheblichen methodischen Herausforderungen verbunden. In Deutschland existiert keine standardisierte, regelmäßig durchgeführte amtliche Leerstandserfassung. Mit dem Zensus 2022 liegen erstmals wieder detailliertere und differenzierte Daten zum Wohnungsleerstand vor. So wird in der Erhebung zwischen marktaktivem und nicht-marktaktivem Leerstand unterschieden. Der marktaktive
Leerstand umfasst ausschließlich jene Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt unmittelbar
zur Verfügung stehen und stellt damit den entscheidenden Indikator für die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes dar. In Nürnberg lag dieser Anteil im Jahr 2022 bei 1,6 % bzw.
rund 4.600 Wohnungen und damit deutlich unterhalb der als funktional angesehenen Fluktuationsreserve (Abbildung 22).
Demgegenüber umfasst der nicht-marktaktive Leerstand Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dieser kann unterschiedliche Ursachen haben (siehe Abbildung 23). Dazu zählen beispielsweise auch Wohnungen, die aufgrund von umfassenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum dem Markt entzogen sind.
Abbildung 22: Städtevergleich zum Wohnungsleerstand (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022; N-ERGIE
253
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
31
Abbildung 23: Grund und Dauer des Wohnungsleerstands (Zensus 2022)
Darstellung: Quaestio; Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022
Darüber hinaus gibt es auch strukturelle Leerstände, die aus qualitativen Gründen nicht
mehr vom Markt aufgenommen werden, etwa aufgrund eines schlechten baulichen Zustands, ungünstiger Grundrisse, fehlender Ausstattung oder ungünstiger Lage. Angesichts
der insgesamt angespannten Wohnungsmarktlage in Nürnberg ist davon auszugehen, dass
solcher struktureller Leerstand nur in sehr geringem Umfang und allenfalls in Ausnahmefällen in besonders ungünstigen Lagen auftritt.
Eine weitere Form des nicht-marktaktiven Leerstands entsteht durch Zweckentfremdung.
Dazu zählen spekulativer Leerstand, bei dem Wohnungen bewusst nicht genutzt werden,
z.B. um auf Wertsteigerungen zu warten, sowie Leerstände infolge von Vernachlässigung,
bei denen Wohnungen aufgrund unterlassener Instandhaltung nicht mehr bewohnbar sind
oder an der Vermietung kein Interesse besteht. Der Umfang solcher Leerstände lässt sich
nur schwer quantifizieren. Insbesondere der spekulative Leerstand ist dabei weniger Ausdruck eines Überangebots, sondern vielmehr eine Begleiterscheinung eines angespannten
Wohnungsmarktes. Die Stadt Nürnberg versucht seit 2019, durch die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotssatzung dauerhaften, spekulativen Leerstand zu bekämpfen und Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Kurzfristiger oder sanierungsbedingter
Leerstand ist von der Satzung hingegen ausdrücklich nicht betroffen.
Sowohl die allgemeine Leerstandsquote als auch der marktaktive Leerstand liegen in Nürnberg unter dem Niveau vieler anderer deutscher Großstädte. Die allgemeine Leerstandsquote beträgt im Jahr 2022 3,1 %, während der marktaktive Leerstand mit 1,6 % deutlich
unterhalb der als funktional angesehenen Fluktuationsreserve liegt (Abbildung 22). Im Städtevergleich fallen einzelne Großstädte mit deutlich höheren Leerstandsquoten auf, darunter
auch Leipzig. Diese vergleichsweise hohen Werte sind vor dem Hintergrund der dortigen
Entwicklung zu interpretieren. Sie gehen auf ehemals sehr hohe Leerstände zurück, die insbesondere in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren infolge von Bevölkerungsverlusten und
strukturellem Wohnungsüberhang entstanden sind. Trotz des starken Bevölkerungswachstums der vergangenen Jahre bestehen dort weiterhin Restbestände leerstehender Wohnungen, die sich vor allem auf bestimmte Quartiere und Gebäudestrukturen konzentrieren.
In der Nürnberger Wohnungsmarktbeobachtung wird ergänzend zu den Zensus-Auswertungen seit mehreren Jahren auf Auswertungen der Stromverbrauchsdaten des lokalen Energieversorgers N-ERGIE zurückgegriffen. Diese Daten erlauben Hinweise auf ungenutzte
Wohnungen, allerdings hat sich die zugrunde liegende Methodik im Zeitverlauf mehrfach
254
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
32
verändert, sodass eine belastbare Zeitreihenanalyse nicht möglich ist. Die auf dieser Grundlage ermittelten Leerstandswerte liegen im Jahr 2024 mit rund 1,4 % in etwa auf dem Niveau
des im Zensus ausgewiesenen marktaktiven und nicht-marktaktiven Leerstands (ca. 3.550
von 256.970 erfassten Wohnungen). Eine eindeutige Zuordnung zu einer der beiden Kategorien ist jedoch nicht möglich. Als Leerstand definiert werden bei dieser Methode alle privaten
Zähler mit einem Verbrauch von unter 365 kWh pro Jahr, wodurch sehr kurzfristige Leerstände, die zum marktaktiven Leerstand zählen, nicht erfasst werden. Gleichzeitig fallen
durch das Ausscheiden langfristig ungenutzter Zähler auch einzelne dauerhaft leerstehende
Wohnungen aus der Erhebung heraus, die dem nicht-marktaktiven Leerstand zuzuordnen
wären. Die N-ERGIE-Daten bilden damit einen Mischwert, der derzeit vor allem für die Darstellung der kleinräumigen Verteilung des Leerstands genutzt wird und – bei einer langfristig
konstanten Methodik – perspektivisch auch Aussagen zur zeitlichen Entwicklung ermöglichen könnte. Die in Abbildung 24 dargestellten kleinräumigen Unterschiede sind daher eher
als Hinweise auf räumliche Tendenzen denn als exakte Bestandszahlen zu interpretieren.
Im Zuge außergewöhnlicher Zuwanderungsereignisse wurde in den vergangenen Jahren zudem deutlich, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt kurzfristig in der Lage war, zusätzliche
Haushalte aufzunehmen. Dies zeigte sich insbesondere im Zusammenhang mit den Flüchtlingszuwanderungen ab dem Jahr 2015 sowie erneut infolge des russischen Angriffskriegs
auf die Ukraine ab 2022. In welchem Umfang diese zusätzlichen Haushalte durch die Aktivierung von Leerständen oder durch andere Formen der Wohnraumnutzung untergebracht wurden, lässt sich nicht abschließend nachvollziehen. Naheliegend ist jedoch, dass in
diesen Situationen zuvor nicht oder nur eingeschränkt genutzter Wohnraum mobilisiert
wurde, etwa durch die Reaktivierung leerstehender Wohnungen, die Nutzung von Dachgeschossen oder Einliegerwohnungen sowie durch sonstige zuvor nicht marktaktive Wohnraumreserven.
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Wohnungsleerstand in Nürnberg insgesamt sehr
niedrig ist und insbesondere der marktaktive Leerstand deutlich unterhalb der als funktional
angesehenen Fluktuationsreserve liegt. Der Wohnungsmarkt verfügt damit kaum über Spielräume, um Nachfrageanstiege oder strukturelle Verschiebungen kurzfristig auszugleichen.
Über die situativ mobilisierten Reserven hinaus sind keine relevanten Leerstandsreserven
erkennbar, die dauerhaft zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen könnten. Der geringe Leerstand unterstreicht damit die anhaltende Angebotsknappheit und die Notwendigkeit zusätzlicher Wohnungsbau- und Bestandspolitik.
Dennoch gibt es Wohnungen, die über längere Zeit leer stehen und damit grundsätzlich ein
zusätzliches, wenn auch begrenztes Potenzial für den Wohnungsmarkt darstellen. Gerade
bei niedrigen Leerstandsquoten gewinnt die Aktivierung solcher Bestände an Bedeutung, da
zusätzliche Angebotsreserven im Bestand schneller wirksam werden können als Neubauvorhaben. Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Leerstand sind daher kein Widerspruch
zu einem funktionierenden Wohnungsmarkt mit einer gewissen Fluktuationsreserve, sondern können einen Beitrag dazu leisten, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen und den
bestehenden Nachfragedruck zu mindern.
255
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
33
Abbildung 24: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsleerstands in Nürnberg 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: N-ERGIE
256
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
2.2
34
Innovative Wohnungsbauprojekte in Nürnberg
Als ein Ziel wurde im Handlungsprogramm Wohnen formuliert, in Nürnberg ein attraktives
und innovatives Wohnungsangebot zu schaffen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen
der Bevölkerung gerecht wird und zugleich zur nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt. Dabei geht es nicht allein um die quantitative Schaffung von Wohnraum, sondern auch um
qualitative Aspekte des Wohnens, etwa hinsichtlich Wohnkonzepten, sozialer Durchmischung, Nutzungsmischung, städtebaulicher Einbindung, energetischer Standards und Wohnungsgrundrissen. Die Weiterentwicklung des Wohnungsangebots soll dazu beitragen, bestehende Quartiere zu stabilisieren, neue Wohnformen zu ermöglichen, die Attraktivität des
Wohnungsmarktes zu steigern und die Anpassungsfähigkeit des Wohnungsbestands an veränderte demografische, gesellschaftliche und klimatische Gegebenheiten zu stärken.
Die im Folgenden dargestellten Beispielprojekte verdeutlichen, wie diese Zielsetzungen in
der Praxis umgesetzt werden. Sie zeigen unterschiedliche Facetten eines attraktiven und
innovativen Wohnungsangebots – von der Entwicklung eines neuen Quartiers über die Nachverdichtung und Umstrukturierung eines bestehenden Wohnstandorts bis hin zu einem architektonisch herausstechenden und besonders nachhaltigen Ansatz. Gemeinsam ist den
Projekten, dass sie über die reine Wohnraumschaffung hinausgehen und Impulse für eine
zukunftsfähige Wohnungsentwicklung in Nürnberg setzen.
Abbildung 25: Regensburger Viertel (o.), Heinrich-Held-Straße (u.l.), Reinerzer Straße (u.r.)
Bilder: Siedlungswerk Nürnberg GmbH, St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH,
wbg Nürnberg GmbH
257
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
35
Regensburger Viertel, Zerzabelshof
Das Bauvorhaben „Regensburger Viertel“ liegt im Südosten der Stadt Nürnberg im Stadtteil
Zerzabelshof und wurde vom Siedlungswerk Nürnberg auf einer zuvor unbebauten Fläche
des Freistaats Bayern realisiert. Das Plangebiet ist dem Sonderprogramm Wohnen zuzuordnen, das als Maßnahme aus dem Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Nürnberg aus
dem Jahr 2016 hervorgegangen ist. Ziel des Vorhabens war die Schaffung eines größeren
zusammenhängenden Wohnquartiers mit bezahlbarem Wohnraum, der im Regensburger
Viertel ausschließlich im Mietwohnungsbau umgesetzt wurde.
Die städtebauliche Konzeption basiert auf einem im Jahr 2016 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerb. Der daraus hervorgegangene Entwurf sieht eine überwiegend geschlossene Randbebauung vor, die gezielt auf die vorhandenen Lärmeinwirkungen aus dem
Umfeld reagiert. Durch diese Anordnung werden die innenliegenden Bereiche des Quartiers
vom Verkehrslärm abgeschirmt und als ruhige Wohn- und Freiräume ausgebildet.
Die Bebauung wurde als geschlossene Struktur mit differenzierter Höhenentwicklung realisiert. Durch die Gliederung der Baukörper, variierende Gebäudehöhen und unterschiedliche
Fassadengestaltungen entsteht trotz der baulichen Dichte ein kleinteilig wirkendes Quartier mit gut erkennbaren Haus- und Hofeinheiten. Diese Struktur trägt entscheidend zur
Maßstäblichkeit und Orientierung innerhalb des Quartiers bei.
Das auffälligste Merkmal des Regensburger Viertels ist die bunte hochwertige Fassadengestaltung, die den Gebäuden bereits von außen einen hohen Wiedererkennungswert verleiht und ein harmonisches Gesamtbild erzeugt. Zugleich wird die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem jeweiligen Haus gestärkt.
Das Quartier umfasst insgesamt 35 Wohngebäude mit zusammen 381 Mietwohnungen.
Von den insgesamt 381 Wohnungen sind 170 Wohnungen einkommensorientiert gefördert,
während 211 Wohnungen freifinanziert errichtet wurden. Zur Förderung einer sozialen
Durchmischung wurden geförderte und freifinanzierte Wohnungen nicht räumlich getrennt, sondern hausweise nebeneinander angeordnet. Die Ausstattung der Wohnungen ist
unabhängig von der Förderart einheitlich ausgeführt. Der Wohnungsmix reicht von Zwei- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen und deckt damit unterschiedliche Haushaltsgrößen und Lebenssituationen ab.
Die Mietpreise lagen bei der Erstvermietung der freifinanzierten Wohnungen bei 11,80 €/m²
Wohnfläche. Die geförderten Wohnungen konnten zu Mieten ab 5,50 €/m² angeboten werden. Vor dem Hintergrund der während der Bauzeit von 2021 bis 2024 deutlich gestiegenen
Baukosten leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Ein prägendes Element der Quartiersstruktur sind die durch die Baukörperanordnung entstehenden halböffentlichen Innenhöfe. Diese dienen als gemeinschaftlich nutzbare Freiräume und unterscheiden sich hinsichtlich Größe und Gestaltung. Die innere Erschließung
erfolgt überwiegend über autofreie Gassen, die auf einen zentralen Quartiersplatz zulaufen. An diesem Platz sind ergänzende Nutzungen wie eine Kindertagesstätte sowie kleinere
Läden und ein Café angesiedelt, wodurch eine wohnungsnahe Versorgung innerhalb des
Quartiers ermöglicht wird.
Der ruhende Verkehr wird überwiegend in einer Tiefgarage sowie in einem zentralen Parkhaus untergebracht. Dadurch sind die oberirdischen Freiflächen weitgehend vom motori-
258
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
36
sierten Individualverkehr freigehalten. Ergänzend stehen umfangreiche Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Die Lage des Quartiers in der Nähe eines S-Bahnhofs sowie die
gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr begünstigen eine autoarme Nutzung des Wohngebiets. Im Hinblick auf Nachhaltigkeit wurde das Quartier umfassend begrünt. Dachbegrünungen, begrünte Fassadenabschnitte sowie ein Baumsaum am Rand des
Quartiers prägen das Erscheinungsbild. Die Innenhöfe verfügen über eine intensive Begrünung, die zur Aufenthaltsqualität beiträgt. Das anfallende Niederschlagswasser versickert
vollständig auf dem Grundstück.
Die Energieversorgung des Quartiers erfolgt über zwei Blockheizkraftwerke, die sowohl
Strom als auch Wärme erzeugen und einen Großteil des Energiebedarfs decken. Alle Gebäude erfüllen die Anforderungen des KfW-Effizienzhaus-55-Standards (2013). Die Umsetzung des Vorhabens wurde durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, darunter
die einkommensorientierte staatliche Förderung sowie Programme zur Förderung energieeffizienten Mietwohnraums. Das Quartier ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Der überwiegende Teil der Wohnungen sowie die Erschließungs- und Freiflächen sind schwellenfrei
ausgeführt. Insgesamt wurde ein Wohnumfeld geschaffen, das für unterschiedliche Altersgruppen und Mobilitätsanforderungen geeignet ist.
Durch die Kombination aus dichter Bebauung, klar gegliederten Freiräumen und der Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnraum stellt das Regensburger Viertel ein
eigenständig funktionierendes Wohnquartier dar, das zugleich als Baustein für die weitere
städtebauliche Entwicklung des Umfelds angelegt ist.
259
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
37
Abbildung 26: Projektsteckbrief Regensburger Viertel
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, Siedlungswerk Nürnberg GmbH
260
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
38
Heinrich-Held-Straße, Katzwang
Das Bauvorhaben an der Heinrich-Held-Straße im Nürnberger Stadtteil Katzwang wurde
vom St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH auf einer ehemaligen Brachfläche realisiert. Die Stadt Nürnberg veräußerte das Grundstück im Rahmen
eines Konzeptauswahlverfahrens, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet zu verbessern. Das Projekt entstand im Rahmen des Modellvorhabens des experimentellen Wohnungsbaus „Effizient bauen, leistbar wohnen – mehr bezahlbare Wohnungen für Bayern“, dessen Ziel es ist, kosteneffizientes Bauen mit hoher Wohnqualität zu
verbinden und basiert auf einem architektonischen Realisierungswettbewerb. Das Bauvorhaben zeigt beispielhaft, dass durch vorausschauende Planung und den Einsatz moderner Holzbauweise auch im geförderten Wohnungsbau hochwertige, ästhetische und zugleich nachhaltige Architektur verwirklicht werden kann.
Insgesamt wurden 41 Mietwohnungen realisiert, die vollständig einkommensorientiert
gefördert sind. Die Wohnungen sind barrierefrei geplant, darunter zwei rollstuhlgerechte
Einheiten. Der Wohnungsmix reicht von Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen und richtet sich
an unterschiedliche Haushaltsgrößen und Lebensphasen, insbesondere an Singles, Paare,
Familien sowie ältere Menschen. Die Mieten liegen deutlich unter dem Marktniveau und leisten einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts für Haushalte mit geringem Einkommen.
Die Wohnanlage besteht aus drei zwei- bis dreigeschossigen Baukörpern, die U-förmig um
einen zentralen, begrünten Innenhof angeordnet sind. Dieser Hof bildet das räumliche
und soziale Zentrum der Anlage und wird durch einen Gemeinschaftsraum sowie überdachte und offene Aufenthaltsbereiche ergänzt. Die Anordnung der Gebäude ermöglicht
eine klare Differenzierung zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen
und fördert nachbarschaftliche Begegnungen. Eine öffentliche Durchwegung verknüpft
das Wohnensemble mit der umliegenden Nachbarschaft sowie angrenzenden Freiräumen
und unterstützt die Einbindung des Projekts in den Stadtteil.
Architektonisch ist das Projekt durch eine konsequente Holzsystembauweise geprägt. Der
Einsatz vorgefertigter Bauelemente ermöglichte eine hohe Ausführungsqualität bei gleichzeitig reduziertem Kosten- und Zeitaufwand. Die konstruktive Struktur erlaubt flexibel
anpassbare Grundrisse und unterstützt damit eine langfristige Nutzbarkeit der Wohnungen. Die Gestaltung der Fassaden und der Freiräume trägt zu einer eigenständigen, zugleich
zurückhaltenden Einbindung in das kleinteilige Wohnumfeld von Katzwang bei.
Ein zentraler Schwerpunkt des Projekts liegt auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die Gebäude erfüllen den KfW-Effizienzhaus-55-Standard, die Wärmeversorgung erfolgt
über Geothermie in Kombination mit Wärmepumpen. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, die kompakte Bauweise sowie der Verzicht auf eine Tiefgarage tragen zur Reduzierung der Bau- und Betriebskosten bei und unterstützen die langfristige Wirtschaftlichkeit des
Projekts.
Das Bauvorhaben wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem im Rahmen des Deutschen Architekturpreises 2023. Die Auszeichnungen würdigen insbesondere die Verbindung
aus architektonischer Qualität, nachhaltiger Bauweise und konsequent gemeinwohlorientierter Zielsetzung im geförderten Wohnungsbau und unterstreichen den Vorbildcharakter
des Projekts.
261
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
39
Abbildung 27: Projektsteckbrief Heinrich-Held-Straße, Katzwang
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
262
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
40
Reinerzer Straße, Langwasser
Im Quartier Reinerzer Straße im Nürnberger Stadtteil Langwasser-Südost realisiert die wbg
Nürnberg GmbH eine umfassende Bestandsentwicklung, die Sanierung, Umbau, Aufstockung und qualitätsvolle Nachverdichtung miteinander verbindet. Ein zentrales Prinzip dabei ist das sogenannte Huckepack-Verfahren, bei dem bauliche Ergänzungen nicht nur
Wohnraum schaffen, sondern gleichzeitig einen spürbaren Mehrwert für die Bestandsquartiere generieren. Dieser Mehrwert soll sich auf das allgemeine Lebensumfeld, die Umwelt
(Biodiversität, Klimaanpassung) und soziale Aspekte beziehen.
Die Maßnahmen umfassen unterschiedliche Bautypologien und Eingriffstiefen. Neben Neubauten und Aufstockungen werden bestehende Gebäude modernisiert, wobei die Ausführung jeweils an den baulichen Zustand angepasst ist. Dieses differenzierte Vorgehen ermöglicht es, Baukosten und daraus resultierende Mietsteigerungen sozialverträglich zu gestalten. Gleichzeitig wird das bestehende Angebot an freifinanzierten Wohnungen gezielt
durch geförderten Wohnungsbau ergänzt, um eine ausgewogene soziale Durchmischung
im Quartier zu fördern.
Ein zentrales Element der baulichen Weiterentwicklung ist die Nachverdichtung durch Ergänzungsneubauten in Holz-Hybridbauweise, zum Teil auch mit geförderten Wohnungen
wie in der Reinerzer Straße 38a und 46a. Diese Neubauten wurden als Solitäre zwischen
bestehenden Gebäudezeilen errichtet und fügen sich in die vorhandene Siedlungsstruktur ein. Dank der modularen Bauweise konnten die Gebäude innerhalb kurzer Bauzeiten
realisiert werden.
Die Entwicklung der Reinerzer Straße folgt dem Leitbild eines klimaangepassten Quartiers. Unter dem Ansatz „naturnah.wohnen“ werden ökologische Aspekte systematisch in
die Freiraum- und Quartiersgestaltung integriert. Die Freiflächen werden aufgewertet, entsiegelt und durch Spiel- und Aufenthaltsbereiche ergänzt; Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität sowie ein nachhaltiges Regenwassermanagement verbessern das Mikroklima.
Das Klimaquartier in der Reinerzer Straße ist ein Modellprojekt für resiliente und klimagerechte Stadtentwicklung in Bayern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Quartiersentwicklung liegt auf der Verbesserung der
Barrierefreiheit. Im Neubau wird Barrierefreiheit konsequent umgesetzt, im Bestand werden Barrieren im Rahmen der baulichen Möglichkeiten reduziert. Ergänzend dazu wurden
die Außenanlagen barrierefrei gestaltet, wobei das Spannungsfeld zwischen naturnaher Gestaltung und barrierefreier Erschließung berücksichtigt wurde. Die Maßnahmen tragen der
zunehmend alternden Mieterschaft Rechnung und unterstützen ein selbstbestimmtes
Wohnen in unterschiedlichen Lebensphasen.
Begleitet wird die Quartiersentwicklung durch ein aktives Mieter- und Umzugsmanagement. Durch frühzeitige, transparente Kommunikation und individuelle Lösungen konnten
die baulichen Eingriffe sozialverträglich umgesetzt werden. Bestehende Mieterinnen und
Mieter konnten in vielen Fällen im Quartier verbleiben. Dadurch wurden Familien und sogenannte Aufsteigerhaushalte im Quartier gehalten und einer sozialen Entmischung entgegengewirkt.
Insgesamt zeigt das Projekt, wie durch qualitätsvolle Nachverdichtung und behutsame Modernisierung ein bestehendes Wohnquartier zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann,
indem Wohnraumschaffung, soziale Durchmischung, Barrierefreiheit sowie Klima- und Freiraumqualitäten gemeinsam betrachtet werden.
263
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
41
Abbildung 28: Projektsteckbrief Nachverdichtung in Langwasser
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Luftbild:
Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, GeoBasis-DE / BKG 2019; Inhalte und Bilder: Stab Wohnen / Stadt
Nürnberg, wbg Nürnberg GmbH
264
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot
2.3
42
Zwischenfazit
Die Analyse des Wohnungsbestands zeigt, dass die Angebotsstruktur in Nürnberg historisch
gewachsen und in weiten Teilen stabil ist. Der Wohnungsbestand ist dabei stark vom Geschosswohnungsbau geprägt, weist eine im Städtevergleich mittlere Eigentumsquote
auf und wird überwiegend von privaten Eigentümern bewirtschaftet. Gleichzeitig bestätigt der niedrige marktaktive Leerstand, dass der vorhandene Wohnraum nahezu vollständig
genutzt wird und keine relevanten Leerstandsreserven zur Verfügung stehen, um bestehende Nachfrageüberhänge auszugleichen. Dies ändert nichts daran, dass die Aktivierung
längerfristig leerstehender Wohnungen (nicht-marktaktiver Leerstand), einen ergänzenden
Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten kann. Vor diesem Hintergrund kommt
der qualitativen Weiterentwicklung des Wohnungsangebots eine besondere Bedeutung
zu.
Die im Kapitel dargestellten Beispielvorhaben verdeutlichen, wie die Ziele des Handlungsprogramms Wohnen in unterschiedlichen räumlichen und konzeptionellen Zusammenhängen umgesetzt werden können. Sie zeigen, dass ein attraktives und innovatives Wohnungsangebot nicht auf einzelne Aspekte reduziert werden kann, sondern sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren vor Ort ergibt. Dazu zählen unter anderem die Schaffung vielfältiger Wohnungsgrößen und -typen, die Integration von gefördertem Wohnungsbau, neue
Formen der Nutzungsmischung sowie die Aufwertung bestehender Quartiere durch städtebauliche und freiräumliche Qualitäten.
Gemeinsam ist den Beispielprojekten, dass sie über die reine Wohnraumschaffung hinausgehen und zusätzliche Qualitäten für das Wohnen im Quartier erzeugen. Dies betrifft
sowohl bauliche und energetische Standards als auch soziale Aspekte, etwa durch gemeinschaftlich nutzbare Räume, quartiersbezogene Infrastruktur oder innovative Wohnungsangebote. Zugleich verdeutlichen die Projekte, dass innovative Ansätze häufig mit erhöhten
planerischen und organisatorischen Anforderungen verbunden sind und daher eine enge
Abstimmung zwischen Stadt, Vorhabenträgern und weiteren Akteuren erfordern.
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs kommt solchen Projekten
eine wichtige Impulsfunktion zu. Sie können dazu beitragen, neue Lösungsansätze zu erproben, die Übertragbarkeit innovativer Konzepte zu prüfen und die Anpassungsfähigkeit
des Wohnungsangebots an sich verändernde Rahmenbedingungen zu stärken. Gleichzeitig
wird deutlich, dass auch innovative Wohnprojekte den quantitativen Neubaubedarf nicht ersetzen können, sondern diesen qualitativ ergänzen.
265
Bezahlbares Wohnen
43
3 Bezahlbares Wohnen
3.1
Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Die Entwicklung der Preise auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt weist im aktuellen Berichtszeitraum eine deutlich stärkere Differenzierung zwischen den einzelnen Teilsegmenten auf als in den Vorjahren. Während über einen langen Zeitraum hinweg sowohl Mieten als auch Kaufpreise nahezu durchgängig gestiegen waren, zeigen sich zuletzt insbesondere im Eigentums- und Bodenmarkt markante Veränderungen, die auf eine grundlegend
veränderte wirtschaftliche Ausgangslage für den Wohnungsbau hinweisen.
Im vorgelagerten Bodenmarkt für den Wohnungsbau ist ab 2022 ein deutlicher Einbruch zu
beobachten (Abbildung 29). Dies betrifft insbesondere Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau. Die Kaufpreise sind hier spürbar gesunken, zugleich finden kaum noch Transaktionen statt. Der Markt ist in weiten Teilen von Zurückhaltung geprägt. Diese Entwicklung spiegelt die insgesamt stark verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den
Wohnungsbau wider. Insbesondere die erheblichen Baukostensteigerungen sowie die seit
2022 deutlich verschlechterten Finanzierungskonditionen im frei finanzierten Wohnungsbau
infolge der Zinssteigerungen haben die Kalkulationsgrundlagen für Projektentwicklungen
grundlegend verändert. In der Folge ist die Bereitschaft, neue Grundstücke zu erwerben und
Bauvorhaben zu initiieren, deutlich zurückgegangen. Auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammenhänge wird in Kapitel 3.4 vertiefend eingegangen.
Abbildung 29: Entwicklung von Kaufpreisen für Bauland und Wohneigentum
Darstellung: Quaestio; Daten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
266
Bezahlbares Wohnen
44
Abbildung 30: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser in Nürnberg, Bestandsobjekte nach Wohnlage
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte im Nürnberger
Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg.
* Aufgrund der geringen Zahl von Verkaufsfällen werden für die Jahre 2020 bis 2022 keine Preise für das
Neubausegment angegeben.
Auch im Markt für Einfamilienhäuser sind seit dem Ende des langjährigen Preisauftriebs
rückläufige Preise zu beobachten (Abbildung 30). Nach den teils sehr dynamischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre stellt diese Entwicklung eine deutliche Trendwende dar.
Besonders betroffen sind Objekte mit hohen energetischen Sanierungsbedarfen sowie Häuser in weniger nachgefragten Lagen. Die veränderten Finanzierungskonditionen wirken sich
in diesem Segment unmittelbar auf die Nachfrage aus, da der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel mit einer hohen Fremdfinanzierung verbunden ist. Die deutlich
gestiegenen Zinsen haben die monatlichen Belastungen spürbar erhöht und damit die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käuferinnen und Käufer eingeschränkt. In der Folge verlängern sich Vermarktungszeiten, während gleichzeitig Preiszugeständnisse häufiger erforderlich werden. Trotz der beobachteten Preisrückgänge ist das Preisniveau in vielen Teilmärkten
nicht unter das Niveau von 2020 zurückgegangen (Median für Doppelhaushälften und Reihenhäuser bei 460.000 €), was den Zugang zu Wohneigentum für breite Haushaltsgruppen
weiterhin erschwert (siehe Kapitel 3.2).
267
Bezahlbares Wohnen
45
Abbildung 31: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Eigentumswohnungen im
Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Vergleichsfaktoren im Nürnberger
Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg
* Aufgrund einzelner außergewöhnlich hochpreisiger Verkaufsfälle in einfacher/mäßiger Lage stellt das Jahr 2023
in dieser Lagekategorie einen Ausreißer nach oben dar. Da dieser Sondereffekt nicht die tatsächliche
Preisentwicklung in dieser Lage darstellt, wurde der Wert für 2023 nicht per Linie mit den vorausgehenden und
nachfolgenden Jahren verbunden.
Im Segment der Eigentumswohnungen zeigt sich im Vergleich dazu ein differenzierteres
Bild (Abbildung 31). Zwar ist auch hier eine Abkehr vom zuvor nahezu kontinuierlichen Preiswachstum festzustellen, der Preisrückgang fällt jedoch insgesamt moderater aus als bei
Ein- und Zweifamilienhäusern. Bestandswohnungen reagieren dabei schneller auf veränderte Marktbedingungen als Neubauwohnungen. Insbesondere im Neubausegment sind
Preisrückgänge nur begrenzt möglich, da die Preise in hohem Maße durch die gestiegenen
Baukosten determiniert sind. Die daraus resultierenden hohen Verkaufspreise lassen sich
jedoch zunehmend schwerer am Markt realisieren (Median der Kaufabschlüsse über
6.000 €/m²). Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Projektentwicklungen verschoben, neu
kalkuliert oder nicht weiterverfolgt wurden (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers in Kapitel 5.2). Die beobachtete Zurückhaltung ist keine spezifische Entwicklung des Nürnberger Wohnungsmarkts, sondern Ausdruck einer bundesweit zu beobachtenden Marktlage, in der sich Angebot und Nachfrage im Neubausegment zunehmend
auseinanderentwickeln. Trotz der gedämpften Nachfrage bleiben Eigentumswohnungen in
nachgefragten Lagen weiterhin ein wichtiges Segment des Wohnungsmarkts, insbesondere
für zahlungskräftige Haushalte, die Wohneigentum als langfristige Wohn- und Vorsorgeform
betrachten.
268
Bezahlbares Wohnen
46
Abbildung 32: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
Im Gegensatz zu den Entwicklungen im Eigentumssegment steigen die Mietpreise weiterhin deutlich an. Dies gilt sowohl für Neuvermietungen als auch für den Wohnungsbestand.
Insbesondere im Bestand ist weiterhin ein spürbarer Anstieg der Mieten zu beobachten, der
die angespannte Situation für viele Haushalte weiter verschärft. Im Jahr 2024 lag der Median
der Mietpreisangebote für Bestandswohnungen bei 11,59 €/m² und damit rund 20 % über
dem Niveau von vor 5 Jahren. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von durchschnittlich
3,7 % (2023-2024: 4,5 %) und liegt damit über der durchschnittlichen jährlichen Lohnentwicklung von 3,3 % im selben Zeitraum. Gleichzeitig zeigen sich im Neubau von Mietwohnungen auch Grenzen der Marktfähigkeit. Die eigentlich rechnerisch erforderlichen höheren
Mieten, die sich aus gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ergeben würden, lassen sich
am Markt offenbar nicht mehr vollständig realisieren. Die maximal durchsetzbaren Mietpreise scheinen erreicht zu sein. Diese Entwicklung spiegelt sich ebenfalls in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen wider, auf die in Kapitel 3.4 näher eingegangen wird.
Die Betrachtung der Preisentwicklung nach Wohnlagen zeigt ein weitgehend bekanntes Muster (Abbildungen 33 und 34). Höhere Preisniveaus und stärkere Preisdynamiken sind weiterhin in besonders nachgefragten innerstädtischen und innenstadtnahen Lagen zu
beobachten, während randstädtische Lagen ein niedrigeres Preisniveau aufweisen. Gleichwohl zeigen sich die beschriebenen Marktveränderungen – insbesondere im Eigentumssegment – lagenübergreifend und betreffen den gesamten Stadtbereich.
269
Bezahlbares Wohnen
47
Abbildung 33: Wohnlagenkarte der Stadt Nürnberg auf der Basis von Bodenwerten, mit
den Grenzen der statistischen Bezirke
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg auf Kartengrundlage
des Amts für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg. Stand 2024.
270
Bezahlbares Wohnen
48
Abbildung 34: Angebotsmietpreise in den Jahren 2023/2024 für Bestandswohnungen in
Nürnberg (Median)
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Value AG
271
Bezahlbares Wohnen
49
Abbildung 35: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand in Nürnberg und
Vergleichsstädten
Darstellung: Quaestio; Datengrundlage: ZEIT Online auf Basis Value AG
Im Städtevergleich bewegt sich Nürnberg bei den Immobilienpreisen weiterhin im Mittelfeld deutscher Großstädte. Sowohl bei Miet- als auch bei Kaufpreisen liegt das Preisniveau unterhalb der Spitzenwerte besonders angespannter Märkte, jedoch deutlich über
dem bundesweiten Durchschnitt. Im Vergleich der ausgewählten Großstädte erreicht Nürnberg nach Stuttgart das zweithöchste Mietniveau. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass
die aktuellen Marktverwerfungen kein isoliertes lokales Phänomen darstellen, sondern Teil
einer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind, die sich in vergleichbarer Weise auch in anderen Großstädten beobachten lässt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich der Nürnberger Wohnungsmarkt derzeit in einer Phase tiefgreifender Umbrüche befindet. Während die Mietpreise weiter steigen und damit den Druck auf die Bezahlbarkeit erhöhen, sind im Boden- und Immobilienmarkt deutliche Preisrückgänge und eine stark rückläufige Marktaktivität zu beobachten.
Diese gegenläufigen Entwicklungen verdeutlichen die strukturellen Spannungen zwischen
Nachfrage, Leistbarkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit von Neubauvorhaben. Die verschlechterten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass zahlreiche Wohnungsbauprojekte nicht mehr realisiert werden können, obwohl der Wohnraumbedarf weiterhin hoch ist.
Die Analyse der Preisentwicklung unterstreicht damit die zentrale Bedeutung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Wohnungsmarkts und bildet die
Grundlage für die vertiefende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus in Kapitel 3.4.
272
Bezahlbares Wohnen
50
Abbildung 36: Preisentwicklung in den verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren
im Nürnberger Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der
kreisfreien Stadt Nürnberg, Value AG
Hinweis: Aufgrund der geringen Zahl von Verkaufsfällen werden für die Jahre 2020 bis 2024 keine Preisindizes für
das Segment „Doppel- und Reihenhäuser Neubau“ angegeben.
273
Bezahlbares Wohnen
3.2
51
Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen
Die Entwicklung der Angebotsmieten gibt einen wichtigen Hinweis auf die Veränderungen
der Bezahlbarkeit auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Insbesondere die Verschiebung
des Mietangebots zwischen unterschiedlichen Preissegmenten verdeutlicht, in welchem Umfang sich der Zugang zu preisgünstigem Wohnraum in den vergangenen Jahren verändert
hat. Die folgende Betrachtung knüpft an die Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 an und stellt die jüngste Entwicklung der Angebotsmieten im zeitlichen Vergleich
dar.
Ein Blick auf die Verteilung der Angebotsmieten zeigt dabei deutliche strukturelle Verschiebungen im Mietpreisgefüge (Abbildung 37). Während im Zeitraum 2015/2016 noch über
80 % der Angebotsmieten für Bestandswohnungen unterhalb von 10 €/m² lagen, war es im
Zeitraum 2023/2024 nur noch weniger als ein Viertel der Angebote (23 %). Eine vergleichbare
Entwicklung zeigt sich im Neubausegment. Hier lagen 2015/2016 noch rund 80 % der Angebotsmieten unter 13 €/m², während dieser Anteil im Zeitraum 2023/2024 ebenfalls auf unter
ein Viertel (22 %) gesunken ist. Selbst bei einer Anhebung der Schwelle auf 14 €/m² liegen
nur noch rund 38 % der Mietangebote für Neubauwohnungen unterhalb dieses Wertes. Die
Auswertungen verdeutlichen, dass sich das Mietangebot insgesamt deutlich in höhere
Preissegmente verschoben hat und preisgünstige Angebotsmieten – sowohl im Bestand
als auch im Neubau – nur noch einen geringen Anteil des Marktes ausmachen.
Abbildung 37: Anteil der Wohnungsangebote bis zu einer bestimmten Miethöhe
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
274
Bezahlbares Wohnen
52
Die Bezahlbarkeit von Wohnen steht dabei in engem Zusammenhang mit der Einkommenssituation der Haushalte. Um diese systematisch zu analysieren, werden für die Wohnungsmarktbeobachtung Modellhaushalte gebildet, die unterschiedliche Haushaltstypen
(Single, Paar, Alleinerziehende, Familie) und Einkommensgruppen abbilden. Grundlage hierfür ist das Äquivalenzeinkommen, das eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Haushaltsformen ermöglicht. Die Einkommensgruppen werden wie folgt definiert:
‒
Mitte +: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20 % über dem Median des Äquivalenzeinkommens liegt.
‒
Mitte: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen dem Median des Äquivalenzeinkommens entspricht.
‒
Geringverdiener: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20 % unter dem Median des Äquivalenzeinkommens liegt.
Den Einkommensgruppen wurden in Tabelle 2 Berufsgruppen zugeordnet, mit deren durchschnittlichen Einkommen beispielhaft das Haushaltsnettoeinkommen erreicht wird.
Tabelle 2:
Modellhaushalte für die Berechnung der Wohnkostenbelastung
Haushaltstyp
Einkommensgruppe
Mitte +
Single
Mitte
Geringv.
Mitte +
Paar,
nicht
Mitte
verheiratet
Geringv.
Mitte +
Alleinerziehend
Mitte
mit 1 Kind
Geringv.
Mitte +
Familie mit 2
Kindern
Mitte
Geringv.
Haushalts-
Beispielhafte Berufsgruppen und
Anteil Äqui-
nettoeink.
Zusammensetzung des Haushaltseinkommens
valenzeink.
2024
120%
2.565 €
100%
2.135 €
80%
1.710 €
120%
3.850 €
100%
3.205 €
80%
2.565 €
120%
3.330 €
100%
2.780 €
80%
2.220 €
120%
5.385 €
100%
4.485 €
80%
3.590 €
Erzieher*in (100%) oder
Automobilmechaniker*in (100%)
Koch/Köchin (100%) oder
Einzelhandelskaufmann/-frau (100%)
Friseur*in oder Reinigungskraft (100%)
oder Student mit Nebenjob
Bäcker*in und Reinigungskraft (je 100%)
oder Krankenpfleger*in (100%) und Florist*in (50%)
Krankenpflegehelfer*in (100%) und Friseur*in (50%)
oder Koch/Köchin und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Bank- oder Versicherungskaufmann/-frau (80%)
oder angestellte*r Maurermeister*in (80%)
Gesundheits- und Krankenpfleger*in (80%)
oder Erzieher*in (80%)
Bäcker*in und Konditor*in (80%)
oder Med. Fachangestellte*r
Automobilmechaniker*in (100%) und Erzieher*in (50%)
oder Alleinverdiener Bankkaufmann (100%)
Koch/Köchin (100%) und Gebäudereiniger*in (50%)
oder Bäcker*in und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Entgeltatlas der
Bundesagentur für Arbeit
275
Bezahlbares Wohnen
53
In den vergangenen Jahren sind die Einkommen sowohl bundesweit als auch in Nürnberg
weiter gestiegen. So nahm der Nominallohn zwischen 2022 und 2024 um insgesamt 9,8 %
zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 4,7 % entspricht. Damit
steht den Haushalten grundsätzlich ein höheres Budget zur Verfügung, um die anfallenden
Wohnkosten zu tragen. Als Orientierungsgröße für die Bewertung der Angemessenheit von
Wohnkosten wird in der sozialwissenschaftlichen Diskussion häufig eine Belastungsquote
von höchstens 30 % des Haushaltsnettoeinkommens herangezogen.5 Neben der Entwicklung der Mietpreise ist dabei auch die Entwicklung der Nebenkosten von wesentlicher Bedeutung.
Wie bereits in der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 dargestellt, hatte sich die Bezahlbarkeit insbesondere im Bereich des Eigentumserwerbs in den vergangenen Jahren deutlich
verschlechtert. Ursache hierfür waren vor allem die stark gestiegenen Kaufpreise sowie die
erheblich verschlechterten Finanzierungskonditionen infolge der Zinssteigerungen. Im aktuellen Berichtszeitraum zeigt sich im Vergleich dazu eine leichte Entspannung, ohne dass von
einer grundlegenden Verbesserung der Situation gesprochen werden kann.
Im Segment des Eigentumserwerbs hat sich die Bezahlbarkeit im Jahr 2024 gegenüber 2022
geringfügig verbessert. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Entwicklung der maßgeblichen Einflussfaktoren. Während die angenommenen Durchschnittseinkommen weiter
gestiegen sind, haben sich die Kaufpreise – wie in Kapitel 3.1 dargestellt – teilweise rückläufig
entwickelt oder stagniert. Gleichzeitig haben sich die Finanzierungskonditionen nicht weiter
verschlechtert. Die Zinsen für Baufinanzierungen verharren auf einem erhöhten Niveau, sind
jedoch im Vergleich zur Situation im Jahr 2023 nicht weiter angestiegen. In der Gesamtbetrachtung führt dies dazu, dass die Belastungsquoten für den Erwerb von Wohneigentum
leicht gesunken sind.
Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen bleibt der Erwerb von Wohneigentum
in Nürnberg dennoch mit hohen finanziellen Anforderungen verbunden. Zwar hat sich die
rechnerische Belastung im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert, sie liegt jedoch weiterhin
deutlich über den als tragfähig angesehenen Orientierungswerten. Insbesondere der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern ist für diese Haushaltsgruppe kaum realisierbar. Eigentumswohnungen stellen im Vergleich hierzu häufiger eine potenziell erreichbare
Alternative dar, bleiben jedoch stark von Lage, Wohnungsgröße und Ausstattungsqualität
abhängig.
Haushalte mit höheren Einkommen verfügen zwar über größere finanzielle Spielräume,
auch für sie ist der Eigentumserwerb jedoch mit einer deutlich höheren Belastung verbunden als noch vor wenigen Jahren. Insgesamt hat sich der Kreis der Haushalte, für die Wohneigentum realistisch erreichbar ist, in den vergangenen Jahren verengt. Die im aktuellen Berichtszeitraum beobachtete leichte Verbesserung der Bezahlbarkeit ändert an dieser grundsätzlichen Entwicklung nur wenig.
Im Mietwohnungssegment stellt sich die Situation differenziert dar. Grundsätzlich ist die
Bezahlbarkeit von Mietwohnungen für viele Haushalte weiterhin besser als im Eigentumssegment. Allerdings hatte sich die Situation im Jahr 2022 spürbar verschlechtert, insbesondere infolge stark gestiegener Nebenkosten, vor allem im Bereich der Heizkosten. Trotz
der im Berichtszeitraum 2023/2024 deutlich gestiegenen Mieten hat sich die Bezahlbarkeit
insgesamt nicht weiter verschlechtert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einkommen
5
Siehe hierzu z.B. die Studie der Hans Böckler Stiftung (2017): Wohnverhältnisse in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf (letzter Abruf: 02.04.2026).
276
Bezahlbares Wohnen
54
der Haushalte im gleichen Zeitraum gestiegen sind und sich zugleich die Entwicklung der
Nebenkosten wieder normalisiert hat.
Für Haushalte mit niedrigen Einkommen bleibt die Situation im Mietwohnungsmarkt
dennoch angespannt. Bereits moderate Mietsteigerungen können hier zu einer spürbaren
Erhöhung der Wohnkostenbelastung führen, insbesondere bei Neuvermietungen in nachgefragten Lagen. Haushalte mit mittleren Einkommen sind ebenfalls zunehmend von steigenden Wohnkosten betroffen, verfügen jedoch häufig noch über begrenzte Anpassungsspielräume. Insgesamt zeigt sich, dass sich die Bezahlbarkeit von Wohnen im aktuellen Berichtszeitraum gegenüber der Situation im Jahr 2023 leicht stabilisiert hat, ohne dass von
einer Entspannung des Wohnungsmarktes gesprochen werden kann.
Für Single-Haushalte der ausgewählten Einkommensgruppen stellt sich die Bezahlbarkeit
von Wohnen in Nürnberg weiterhin besonders angespannt dar (Abbildung 38). Aufgrund des
vergleichsweise niedrigen Haushaltseinkommens führen bereits moderate Mietsteigerungen zu einer hohen Wohnkostenbelastung. Insbesondere bei Neuvermietungen in gefragten
Lagen stoßen Single-Haushalte häufig an die Grenzen der finanziellen Tragfähigkeit. Für eine
Mietwohnung mit 50 m² muss ein Singlehaushalt aus der Einkommensgruppe Geringverdiener rund 45 % seines Einkommens aufwenden. Der Erwerb von Wohneigentum ist für die
mittleren Einkommensgruppen dieser Haushaltsgröße in der Regel nicht realistisch erreichbar, auch im Segment kleiner Eigentumswohnungen. Die im aktuellen Berichtszeitraum beobachtete leichte Stabilisierung der Bezahlbarkeit ändert an dieser grundsätzlichen Situation
nur wenig. Für eine 50 m² große Bestands-Eigentumswohnung müsste ein Singlehaushalt
der Einkommensgruppe Mitte rund 50 % seines Einkommens ausgeben. Die ergänzenden
Auswertungen zur Mietbelastungsquote und finanzierbaren Wohnfläche befinden sich
im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung.
Abbildung 38: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen Single-Haushalt
in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
277
Bezahlbares Wohnen
55
Abbildung 39: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen Paar-Haushalt
in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Paar-Haushalte verfügen im Vergleich über eine günstigere Ausgangslage, da sich zwei Einkommen auf die Wohnkosten verteilen können. Gleichwohl ist auch für diese Haushaltsgruppe die Bezahlbarkeit von Wohneigentum deutlich eingeschränkt (Abbildung 39). Der Erwerb von Eigentumswohnungen ist für Paar-Haushalte mit mittleren Einkommen nur in bestimmten Lagen und Größenklassen erreichbar, während Ein- und Zweifamilienhäuser in der
Regel eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen. Im Mietsegment sind Paar-Haushalte
zwar flexibler, auch hier führen steigende Angebotsmieten zunehmend zu Anpassungsentscheidungen hinsichtlich Wohnungsgröße oder Lage. Im Durchschnitt muss ein Geringverdienerhaushalt knapp 40 % seines Einkommens für eine neuvermietete Mietwohnung bezahlen.
Für Alleinerziehenden-Haushalte ist die Bezahlbarkeit von Wohnen besonders kritisch (Abbildung 40). Diese Haushaltsgruppe ist häufig durch ein einzelnes Einkommen bei gleichzeitig erhöhtem Wohnflächenbedarf gekennzeichnet. Steigende Mieten und Wohnnebenkosten wirken sich daher unmittelbar auf die Wohnkostenbelastung aus. Insbesondere der Zugang zu familiengeeigneten Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen ist für Alleinerziehende stark eingeschränkt. Alleinerziehende aus der Einkommensgruppe der Geringverdienenden müssen für eine 65 m² große Wohnung auf dem Angebotsmarkt für Mietwohnungen
rund 45 % ihres monatlichen Einkommens für das Wohnen aufwenden, selbst bei einer Wohnung nach Mietenspiegel sind es noch gut 40 %. Die aktuellen Entwicklungen am Wohnungsmarkt führen dazu, dass diese Haushaltsgruppe überdurchschnittlich von Verdrängungsrisiken betroffen ist.
278
Bezahlbares Wohnen
56
Abbildung 40: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen
Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Abbildung 41: Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen für einen
Familienhaushalt mit zwei Kindern in Nürnberg
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
279
Bezahlbares Wohnen
57
Familien-Haushalte stehen vor der Herausforderung, ausreichend großen Wohnraum zu
finden, der zugleich bezahlbar bleibt. Während sich die Bezahlbarkeit im Eigentumssegment
im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert hat, bleibt der Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern für viele Familien mit mittleren Einkommen weiterhin nur eingeschränkt realisierbar (Abbildung 41). Eigentumswohnungen stellen im Stadtgebiet häufig eine alternative Option dar, sind jedoch hinsichtlich Größe und Lage begrenzt und ebenfalls kaum erschwinglich. Für die Finanzierung einer Neubau-Eigentumswohnung müsste eine vierköpfige Familie
der Einkommensgrenze Mitte + rund 50 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Deckung der Wohnkosten ausgeben, für eine Bestandswohnung knapp 40 %. Im Mietsegment
sind familiengeeignete Wohnungen besonders knapp, was die Preisdynamik zusätzlich verstärkt. Trotz gestiegener Einkommen bleibt die Wohnkostenbelastung für Familien daher
hoch, insbesondere bei einem Wohnungswechsel.
3.3
Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand
Der mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungsbestand ist ein zentrales Instrument zur
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Nürnberg. Vor dem Hintergrund der in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Preisentwicklung und der angespannten Bezahlbarkeit
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen kommt diesem
Segment eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig ist der Bestand an geförderten Wohnungen seit vielen Jahren durch einen strukturellen Rückgang geprägt, der maßgeblich auf
das Auslaufen von Bindungen zurückzuführen ist.
Abbildung 42: Prognose auslaufender mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen
in Nürnberg bis 2040
Darstellung: Quaestio; Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg
Hinweis: Im Gegensatz zu der Übersicht „Auf einen Blick“ wurden in dieser Darstellung die im
Berichtszeitraum verlängerten Belegungsbindungen mit berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein um 375
Wohnungen erhöhter Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen.
280
Bezahlbares Wohnen
58
Zum Stichtag 2024 beläuft sich der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf rund 18.000 Wohnungen. Diese Zahl bildet die Ausgangsbasis für die Betrachtung der weiteren Bestandsentwicklung. Wie bereits in den früheren Wohnungsmarktbeobachtungen dargestellt, ist absehbar, dass in den kommenden Jahren ein erheblicher
Teil dieses Bestands aus der Bindung fällt, sofern keine gegensteuernden Neubauaktivitäten erfolgen.
Bis zum Prognosejahr 2033, das auch den Berechnungen in Kapitel 1.1 zugrunde liegt, reduziert sich der Bestand rechnerisch auf rund 15.900 Wohnungen. In der längerfristigen Perspektive setzt sich dieser Trend weiter fort. Bis zum Jahr 2044 verringert sich der Bestand
ohne Neubau rechnerisch auf rund 13.100 Wohnungen. Diese Fortschreibung verdeutlicht
die strukturelle Dynamik des Bindungsauslaufs und zeigt, dass der geförderte Wohnungsbestand ohne zusätzliche Maßnahmen deutlich schrumpfen wird. Die dargestellte Entwicklung berücksichtigt ausdrücklich ausschließlich den Bindungsauslauf im Bestand und
stellt keine Prognose unter Einbeziehung von Neubauvorhaben dar.
281
Bezahlbares Wohnen
59
Abbildung 43: Kleinräumige Verteilung des Bestands geförderter Wohnungen 2024
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth;
Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
282
Bezahlbares Wohnen
3.4
60
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnungsbau
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Entwicklungen der Baupreise und der Finanzierungskosten, die in den Jahren 2021 und 2022 zu
einer deutlichen Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben geführt haben. Wie bereits in der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 dargestellt, stiegen die
Baupreise in diesem Zeitraum außergewöhnlich stark an, während sich parallel die Zinsen
für Baufinanzierungen infolge der geldpolitischen Reaktionen auf die gesamtwirtschaftlichen Umbrüche nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erheblich erhöhten.
Diese doppelte Kostenbelastung wirkte sich unmittelbar auf die Kalkulationen von Wohnungsbauprojekten aus und führte dazu, dass zahlreiche Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich
darstellbar waren oder zurückgestellt wurden.
Im aktuellen Berichtszeitraum zeigt sich, dass sich diese Entwicklung nicht weiter verschärft hat. Sowohl bei den Baupreisen als auch bei den Finanzierungskosten ist eine Stabilisierung auf hohem Niveau zu beobachten (Abbildungen 44 und 45). Gleichwohl verbleiben
die Rahmenbedingungen deutlich ungünstiger als vor dem Jahr 2021, sodass die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus weiterhin stark eingeschränkt ist.
Vor diesem Hintergrund wurden mit der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 erstmals Wirtschaftlichkeitsberechnungen in die Analyse des Nürnberger Wohnungsmarkts aufgenommen. Ziel war es, die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen auf die Realisierbarkeit von Wohnungsbauvorhaben systematisch darzustellen. Diese Berechnungen wurden nun um einen weiteren Berechnungsstichtag zum 31.12.2024 ergänzt und fortgeschrieben. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt. Methodik und Grundannahmen orientieren
sich weiterhin an der im Bericht 2023 beschriebenen Vorgehensweise; Anpassungen erfolgten ausschließlich dort, wo sich relevante Marktparameter verändert haben.
Abbildung 44: Entwicklung des Baupreisindex
Quelle: Destatis; Darstellung: Quaestio
283
Bezahlbares Wohnen
61
Abbildung 45: Entwicklung des Zinssatzes für Wohnungsbaukredite
Quelle: Bundesbank (SUD131Z); Darstellung: Quaestio
Die beschriebenen Entwicklungen der Baupreis- und Zinsentwicklung sowie die in Kapitel 3.1
dargestellten Veränderungen bei Grundstücks- und Mietpreisen spiegeln sich im Annahmensetting für die Berechnungen zum Stichtag 31.12.2024 wider. Im Vergleich zur Phase
zwischen 2020 und 2022 haben sich die Baukosten zuletzt deutlich moderater entwickelt.
Laut Angaben des Baukosteninformationszentrums liegen die Baukosten im Jahr 2024 bei
rund 4.120 €/m² Wohnfläche (KG 200-700). Damit sind die Kosten zwar weiter gestiegen, jedoch bei weitem nicht mehr in der Dynamik der Vorjahre. Gleichzeitig haben sich die Zinsen
für Baufinanzierungen, die insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsbau von Bedeutung sind, zuletzt kaum verändert und liegen weiterhin bei rund 3,8 %. Auch die Neubaumieten im freifinanzierten Wohnungsbau sind moderat gestiegen und liegen aktuell bei knapp
15 €/m².
Ein besonderes Augenmerk muss in der aktuellen Betrachtung auf die Entwicklung der
Grundstückswerte gelegt werden. Diese sind laut aktuellem Grundstücksmarktbericht des
Gutachterausschusses deutlich gesunken. Umgerechnet auf die Wohnfläche ergeben sich
für eine mittlere Lage Grundstückskosten von rund 944 €/m² Wohnfläche. Auf Basis dieses
Annahmensettings ergibt sich für den freifinanzierten Wohnungsbau eine schwach positive
Eigenkapitalrendite von rund 2,0 %. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele Vorhabenträger die Grundstücke bereits vor dieser Preiskorrektur erworben haben. Für diese Fälle
– ebenso wie für Projekte, die in den vergangenen Jahren aufgrund der verschlechterten
Rahmenbedingungen aufgeschoben wurden – wurde ergänzend eine Variante mit den
Grundstückspreisen des Jahres 2022 gerechnet. In dieser Konstellation fällt das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsberechnung deutlich schlechter aus. Die Eigenkapitalrendite liegt hier im
negativen Bereich bei rund -1,9 %. Die Spanne zwischen etwa -2 % und +2 % beschreibt den
Korridor, in dem sich die Wirtschaftlichkeit des freifinanzierten Wohnungsbaus derzeit bewegt. Sie macht deutlich, dass Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen
kaum rentabel darstellbar ist. Vor allem, da zusätzlich berücksichtigt werden muss, dass
eine Eigenkapitalrendite von rund 2 % angesichts gestiegener Festgeldzinsen aus Sicht eines
Vorhabenträgers keine attraktive Investition darstellt.
284
Bezahlbares Wohnen
Tabelle 3:
62
Zentrale wohnungswirtschaftliche Berechnungsannahmen und
Kennzahlen
Stichtag
Allgemeine Berechnungsannahmen
31.12.2020
31.12.2022
Gesamtherstellungskosten (pro m² Wohnfläche)
4.010 €/m²
5.309 €/m²
5.539 €/m²
31.12.2024
davon Grundstückskosten (pro m² Wohnfläche)
1.100 €/m²
1.419 €/m²
1.419 €/m²
davon Baukosten (pro m² Wohnfläche)
2.910 €/m²
3.890 €/m²
4.120 €/m²
1,2%
3,5%
3,8%
12,64 €/m²
14,00 €/m²
14,98 €/m²
6,9%
-1,0%
Objektabhängiges Förderdarlehen (Zinssatz)
0,50%
0,50%
0,50%
Belegungsabhängiges Förderdarlehen (Zinssatz)
1,75%
1,75%
2,75%
Erstvermietungsmiete geförd. Wohnungsbau*
10,18 €/m²
11,36 €/m²
6,0%
1,7%
5.064 €/m²
944 €/m²
Zentrale Konditionen und Wirtschaftlichkeit
des freifinanzierten Wohnungsbaus
Baufinanzierung (Zinssatz)
Durchschnittl. Neubaumiete (Angebotsmietpreise)
Eigenkapitalrendite (über 25 Jahre)
-1,9%
2,0%
zentrale Konditionen und Wirtschaftlichkeit
des geförderten Wohnungsbaus
Eigenkapitalrendite (über 25 Jahre)
12,28 €/m²
2,1%
4,2%
Eine vollständige Übersicht über die Berechnungsannahmen befindet sich im Anhang.
Darstellung und Berechnung: Quaestio
Anders stellt sich die Situation im geförderten Wohnungsbau dar. Zwar wurden die Förderkonditionen in den vergangenen zwei Jahren nicht weiter verbessert, vielmehr wurde der
Zinssatz für das belegungsabhängige Förderdarlehen von 1,75 % auf 2,75 % angehoben.
Dennoch führt die mit dem Förderdarlehen verbundene Zinsvergünstigung weiterhin zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis als bei einem freifinanzierten Wohnungsbauvorhaben. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt sich für den geförderten Wohnungsbau
eine Eigenkapitalrendite von rund 4,2 %, sofern die aktuell niedrigeren Bodenwerte des Gutachterausschusses zugrunde gelegt werden. Selbst bei Annahme der höheren Grundstückspreise auf dem Niveau von 2022 liegt die Rendite mit rund 2,1 % noch im positiven Bereich.
Damit stellt sich der geförderte Wohnungsbau in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
nach wie vor erheblich günstiger dar als der freifinanzierte Wohnungsbau.
Diese Unterschiede erklären auch die hohe Nachfrage nach Fördermitteln. Für viele Vorhabenträger stellt der geförderte Wohnungsbau derzeit die einzige Möglichkeit dar, Wohnungsbauprojekte unter den gegebenen Rahmenbedingungen überhaupt wirtschaftlich umzusetzen. Die weiterhin eingeschränkte Wirtschaftlichkeit führt im freifinanzierten Segment
dazu, dass zahlreiche in den vergangenen Jahren gestoppte Projekte nur sehr zögerlich wieder aufgenommen werden und neue Planungsaktivitäten kaum angestoßen werden. Dies
steht in engem Zusammenhang mit den in Kapitel 1.1.2 dargestellten Umsetzungsproblemen bei den Wohnungsbaupotenzialen, bei denen mittlerweile nicht mehr die Flächenverfügbarkeit, sondern die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Vorhaben den zentralen Engpass darstellt.
Der geförderte Wohnungsbau wird darüber hinaus zunehmend genutzt, um wirtschaftlich
in Bedrängnis geratene Projekte umzusetzen. Durch die Förderung einzelner Gebäude oder
285
Bezahlbares Wohnen
63
Teilbereiche innerhalb größerer Vorhaben gelingt es, Projekte insgesamt zu stabilisieren
und zur Umsetzung zu bringen. Damit ist ein nicht unerheblicher Teil der aktuellen Wohnungsbautätigkeit unmittelbar von der ausreichenden Bereitstellung von Fördermitteln abhängig.
3.5
Zwischenfazit
Die Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen in Nürnberg haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt ist von einer
zunehmenden Differenzierung zwischen den einzelnen Segmenten geprägt. Während
die Mietpreise weiter steigen und damit den Druck auf die Bezahlbarkeit insbesondere im
Bestand hoch halten, sind im Eigentums- und Bodenmarkt spürbare Preisrückgänge und
eine deutlich geringere Marktaktivität zu beobachten. Diese gegenläufigen Entwicklungen
sind Ausdruck der strukturellen Spannungen zwischen hoher Nachfrage, begrenzter Leistbarkeit und veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Analyse der Bezahlbarkeit verdeutlicht, dass sich die Situation für viele Haushalte im
Vergleich zur Wohnungsmarktbeobachtung 2023 zwar leicht stabilisiert hat, jedoch weiterhin angespannt bleibt. Im Eigentumssegment hat sich die rechnerische Bezahlbarkeit infolge
gestiegener Einkommen und stagnierender bzw. rückläufiger Preise geringfügig verbessert,
ohne dass von einer grundlegenden Entlastung gesprochen werden kann. Der Erwerb von
Wohneigentum bleibt für breite Haushaltsgruppen, insbesondere mit niedrigen und mittleren Einkommen, nur eingeschränkt realisierbar. Im Mietsegment ist die Bezahlbarkeit
grundsätzlich besser, gleichwohl wirken die anhaltend steigenden Mieten weiterhin belastend, insbesondere für Haushalte mit geringen Einkommen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen machen deutlich, dass der freifinanzierte Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt rentabel darstellbar ist. Trotz einer Stabilisierung von Baupreisen und Zinsen auf hohem Niveau bewegen
sich die Renditen in einem sehr engen Korridor. Der geförderte Wohnungsbau stellt sich
demgegenüber deutlich günstiger dar und ermöglicht vielfach erst die Umsetzung von
Wohnungsbauprojekten. Dies erklärt sowohl die hohe Nachfrage nach Fördermitteln als
auch die zunehmende Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus für die Stabilisierung von
Vorhaben, die ihm nun zusätzlich zur sozialpolitischen Bedeutung zukommt.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Befunde wird deutlich, dass bezahlbares Wohnen
in Nürnberg weiterhin eine zentrale wohnungspolitische Herausforderung darstellt.
Die Sicherung und der Ausbau des geförderten Wohnungsbestands, verlässliche Förderstrukturen sowie das Hinwirken auf wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für den
Wohnungsneubau (z.B. durch stringente Planungsverfahren) sind wesentliche Voraussetzungen, um den bestehenden Handlungsdruck wirksam zu adressieren.
286
Quartiere als Wohnstandorte stärken
64
4 Quartiere als Wohnstandorte
stärken
Die Stärkung der Quartiere als attraktive und lebenswerte Wohnstandorte ist ein zentrales
Handlungsfeld der Nürnberger Wohnungspolitik. Vor dem Hintergrund, der in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Entwicklungen, wird deutlich, dass die Sicherung von
Wohnraum und Bezahlbarkeit allein nicht ausreicht, um den Anforderungen an eine nachhaltige Wohnungsmarktentwicklung gerecht zu werden. Vielmehr kommt der Qualität des
Wohnumfelds, der sozialen Stabilität der Quartiere sowie der Verfügbarkeit von Infrastruktur und Angeboten des täglichen Bedarfs eine zunehmend wichtige Rolle zu.
Die in Kapitel 1 dargestellten demografischen und nachfragebezogenen Entwicklungen sowie die in Kapitel 3 aufgezeigten Belastungen durch steigende Wohnkosten wirken sich nicht
gleichmäßig auf das Stadtgebiet aus, sondern zeigen sich kleinräumig unterschiedlich. Quartiere unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer baulichen Struktur und ihres Wohnungsbestands als auch in Bezug auf soziale Zusammensetzung, Versorgungsangebote und Erreichbarkeit. Diese Unterschiede prägen die Attraktivität der Wohnstandorte und beeinflussen die Wohnentscheidungen der Haushalte maßgeblich.
Das Leitziel „Quartiere als Wohnstandorte stärken“ richtet den Blick daher auf die quartiersbezogene Ebene des Wohnens in Nürnberg. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Quartiere
als Wohnstandorte stabilisiert und weiterentwickelt werden können, um unterschiedlichen
Wohnbedürfnissen gerecht zu werden und zugleich soziale Ausgleichsfunktionen zu erfüllen. Die auf der Typisierung der statistischen Bezirke in Bau- und Lagetypen aufbauenden Auswertungen ermöglichen es, Quartiere mit ähnlichen baulichen und strukturellen
Merkmalen vergleichend zu betrachten und übergeordnete Muster herauszuarbeiten, ohne
sich auf einzelne Einzelfälle zu beschränken.
Im Mittelpunkt der quartiersbezogenen Analyse stehen drei thematische Schwerpunkte. Zunächst wird die Altersstruktur der Bevölkerung in den statistischen Bezirken betrachtet
und mit der Fortzugsintensität nach Altersgruppen verknüpft. Diese Auswertung liefert Hinweise darauf, welche Quartiere für bestimmte Altersgruppen besonders attraktiv sind und
in welchen Bereichen erhöhte Wanderungsbewegungen auftreten. Insbesondere die Fortzugsintensität erlaubt Rückschlüsse auf mögliche strukturelle Defizite oder veränderte
Wohnbedürfnisse, etwa im Übergang zwischen verschiedenen Lebensphasen.
Darauf aufbauend wird die Struktur des Wohnungsbestands analysiert. Im Fokus stehen
dabei die Aufteilung nach Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie nach Baualtersklassen. Diese
Merkmale prägen nicht nur das Erscheinungsbild der Quartiere, sondern beeinflussen auch
Wohnungsgrößen, energetische Standards und Nutzungsmöglichkeiten. Die Bestandsstruktur bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Entwicklungs- und Anpassungspotenzialen in den einzelnen Quartieren.
Abschließend wird die Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen auf
Ebene der statistischen Bezirke betrachtet. Diese Auswertung zeigt, wie sich die Mietpreisentwicklung kleinräumig unterscheidet und in welchem Umfang bestimmte Quartiere von
287
Quartiere als Wohnstandorte stärken
65
überdurchschnittlichen Preissteigerungen betroffen sind. In der Zusammenschau ermöglichen die dargestellten Analysen eine differenzierte Einschätzung der Quartiere als Wohnstandorte und liefern wichtige Hinweise für die quartiersbezogene Weiterentwicklung der
Wohnungspolitik.
Abbildung 46: Typisierung der statistischen Bezirke nach Bau- und Lagetypen
Darstellung: Quaestio; Geometrie und Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
288
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.1
66
Innenstadtquartiere
Abbildung 47: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Innenstadtquartiere
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
insg.
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
Nürnberg
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
117
45
29
Innenstadtquartiere
254.820
15%
20%
16%
142
94
152
184
135
56
35
15%
221
194
237
213
201
101
42
01
Altstadt,
St. Lorenz
5.339 8%
27%
02 Marienvorstadt
1.807
13%
03 Tafelhof
1.431
15%
04 Gostenhof
9.351
16%
05 Himpfelshof
6.059
14%
06
Altstadt,
25%
24%
29%
21%
< 6 J.
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
31%
19%
13%
260
121
136
152
178
35
87
25%
26%
24%
10%
92
122
207
389
203
132
29
22%
26%
25%
11%
239
143
186
243
208
80
43
19%
127
61
171
175
122
47
31
15%
136
110
135
175
159
58
31
20%
218
67
141
166
139
51
28
24%
15%
26%
27%
9.661 8%
25%
8.278 12%
16%
8.158 12%
21%
27%
24%
16%
114
68
157
191
143
53
29
09 Wöhrd
10.371 11%
24%
27%
22%
16%
143
53
149
197
138
52
38
10 Ludwigsfeld
12.020
15%
22%
23%
24%
17%
135
84
129
149
126
52
29
11 Glockenhof
19.456
14%
26%
14%
140
76
145
207
130
47
34
12 Guntherstraße
3.794
13%
126
27
114
201
109
47
43
13 Galgenhof
20.461
15%
23%
141
114
162
202
145
65
40
14 Hummelstein
11.393
16%
17%
165
71
116
160
115
45
31
15 Gugelstraße
8.113
16%
22%
25%
25%
13%
151
105
191
178
129
74
47
16 Steinbühl
13.702
17%
21%
25%
23%
13%
141
108
155
193
152
70
52
17 Gibitzenhof
5.575
20%
17%
17%
80
73
148
151
100
40
42
18 Sandreuth
414
14%
21%
14%
217
242
216
250
167
107
36
19 Schweinau
5.026
15%
16%
20%
150
111
156
238
162
66
28
20 St. Leonhard
15.041
18%
16%
119
89
146
185
121
55
37
21 Sündersbühl
7.362
23%
23%
12%
137
167
218
192
140
85
61
22 Bärenschanze
9.510
16%
25%
13%
169
144
158
187
153
71
42
23 Sandberg
11.070
14%
18%
28%
25%
16%
132
86
120
139
114
41
30
24 Bielingplatz
5.573
14%
15%
27%
25%
19%
162
128
159
179
126
38
33
25 Uhlandstraße
12.123
15%
17%
26%
25%
17%
105
60
143
182
111
36
25
26 Maxfeld
10.978
13%
15%
21%
135
68
153
135
114
46
26
27 Veilhof
12.311 12%
21%
26%
17%
124
87
134
159
106
53
33
28 Tullnau
4.182
15%
18%
22%
19%
126
41
132
192
89
40
13
29 Gleißhammer
6.261
15%
14%
21%
66
52
109
132
90
38
22
St. Sebald
07 St. Johannis
08
Pirckheimerstraße
30%
26%
17%
22%
26%
24%
23%
23%
26%
25%
23%
24%
25%
21%
21%
18%
25%
27%
22%
25%
25%
20%
26%
26%
21%
13%
20%
25%
28%
20%
20%
24%
23%
26%
29%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett gedruckt.
289
Quartiere als Wohnstandorte stärken
67
In den Innenstadtquartieren innerhalb der Nürnberger Ringstraße (B4R) konzentrieren
sich große Teile der Arbeits- und Ausbildungsplätze, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
sowie Versorgungs- und Freizeitangebote der Stadt. Auch ein erheblicher Teil der Bevölkerung lebt in diesem Bereich, der rund 23 % der Stadtfläche umfasst. Mit knapp 255.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen hier rund 46 % der Nürnberger Bevölkerung.
Die Nähe zu den vielfältigen Angeboten der Stadt, die hohe bauliche Dichte und die ausgeprägte urbane Atmosphäre machen diese Quartiere für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu
besonders attraktiven Wohnstandorten. Dazu tragen auch die hohen Anteile an Altbauwohnungen bei, die von Teilen der Bevölkerung gezielt nachgefragt werden. Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich entsprechend in überdurchschnittlichen Wohnkosten wider. Insbesondere die nördlich und östlich an die historische Altstadt angrenzenden Quartiere weisen hohe Miet- und Kaufpreise auf (vgl. Abbildung 33 und Abbildung 34).
Für Teile der Südstadt – insbesondere die statistischen Bezirke Glockenhof (11), Guntherstraße (12), Galgenhof (13), Hummelstein (14), Gugelstraße (15), Steinbühl (16) und Gibitzenhof (17) – gilt dies jedoch in geringerem Maße. Hier liegen die Angebotsmieten im Durchschnitt unter dem gesamtstädtischen Mittel. Gleichwohl führt auch hier die urbane Lagequalität in einzelnen Quartieren und die hohe Fluktuation zu einer vergleichsweise hohen
Preisdynamik in den vergangenen Jahren.
Besonders ausgeprägt ist die Attraktivität der zentralen Lagen für junge Haushalte im Alter
von 18 bis unter 30 Jahren (vgl. Abbildung 47). Diese Altersgruppe ist in den Innenstadtquartieren insgesamt deutlich stärker vertreten als im übrigen Stadtgebiet und erreicht in sehr
zentralen Bezirken wie St. Lorenz (01), Marienvorstadt (02), Tafelhof (03), St. Sebald (06),
Wöhrd (09) und Glockenhof (11) Anteile von 24 % bis 27 %. Lediglich in einzelnen Innenstadtquartieren wie Gleißhammer (29) und Himpfelshof (05) liegt der Anteil der 18- bis unter 30Jährigen leicht unter dem städtischen Durchschnitt.
Neben den jungen Haushalten ist auch die Altersgruppe der 30- bis unter 50-Jährigen in
den Innenstadtquartieren überdurchschnittlich stark vertreten. Gleichzeitig liegt in dieser Altersgruppe die Wegzugsintensität deutlich über dem gesamtstädtischen Mittel (vgl. Abbildung 47) und hat sich zuletzt nochmals leicht erhöht. Mit dem Übergang in die Phase der
Familiengründung verändern sich häufig die Anforderungen an Wohnungsgröße und Wohnumfeld. Diese Bedarfe können in den Innenstadtquartieren für viele Haushalte nur eingeschränkt erfüllt werden. Neben einer möglichen Präferenz für ruhigere Wohnlagen wirken
insbesondere die hohen Quadratmeterpreise sowie die begrenzten Möglichkeiten der Eigentumsbildung als zentrale Wegzugsfaktoren.
Entsprechend zeigt sich auch bei den minderjährigen Altersgruppen (0 bis unter 6 Jahre
sowie 6 bis unter 18 Jahre) eine überdurchschnittlich hohe Wegzugsintensität aus den
Innenstadtquartieren. Besonders ausgeprägt ist diese in sehr zentralen Bezirken wie Tafelhof (03), Gostenhof (04), St. Lorenz (01) sowie St. Johannis (07). Andere Quartiere können
Familien offenbar besser halten. Dies betrifft innerhalb der Innenstadt insbesondere die statistischen Bezirke Gleißhammer (29), Hummelstein (14) und St. Leonhard (20), die sich durch
einen vergleichsweise höheren Anteil an Einfamilienhäusern und Grünflächen auszeichnen.
Vor dem Hintergrund des seit Jahren rückläufigen Neubaus von Ein- und Zweifamilienhäusern und dem wohnungspolitischen Ziel, Familien in der Stadt zu halten, gewinnt die Schaffung attraktiver, familientauglicher Wohnungsangebote im Geschosswohnungsbau weiter
an Bedeutung. In der Marienvorstadt sind in den vergangenen Jahren entsprechende Neubauvorhaben realisiert worden, bei denen diese Aspekte in vergleichsweise hohem Maße
berücksichtigt wurden.
290
Quartiere als Wohnstandorte stärken
68
Abbildung 48: Wohnungsbestand der Innenstadtquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
Nürnberg
300.080
80%
Innenstadtquartiere
146.151
97%
18%
3.429
91%
16%
1.200
98%
03 Tafelhof
704
98%
04 Gostenhof
4.673
97%
05 Himpfelshof
3.805
98%
7.027
97%
5.470
98%
4.852
98%
11%
09 Wöhrd
6.787
99%
9%
10 Ludwigsfeld
7.001
96%
12%
11 Glockenhof
11.660
99%
21%
12 Guntherstraße
2.090
92%
19%
13 Galgenhof
11.059
99%
14 Hummelstein
6.248
94%
15 Gugelstraße
4.490
100%
16 Steinbühl
7.116
99%
17 Gibitzenhof
2.659
99%
18 Sandreuth
211
94%
17%
7%
19 Schweinau
2.832
97%
16%
6%
20 St. Leonhard
7.363
91%
21 Sündersbühl
3.298
97%
22 Bärenschanze
4.959
98%
23 Sandberg
6.766
98%
24 Bielingplatz
3.195
89%
23%
25 Uhlandstraße
6.852
98%
25%
26 Maxfeld
7.183
97%
27 Veilhof
7.437
99%
28 Tullnau
2.476
89%
29 Gleißhammer
3.309
81%
01
Altstadt,
St. Lorenz
02 Marienvorstadt
06
Altstadt,
St. Sebald
07 St. Johannis
08
Pirckheimerstraße
20%
11%
1919-1948
1949-1980
10%
1981-2004
51%
10%
2005-2024
17%
50%
59%
55%
11%
12%
10%
12%
9%
40%
5%
67%
41%
25%
9%
27%
28%
5%
13%
9%
15%
7%
46%
6%
78%
25%
6%
7%
43%
5%
19%
66%
70%
14%
46%
6%
35%
6%
11%
15%
6%
7%
9%
5%
6%
45%
6%
49%
20%
49%
12%
8%
52%
12%
21%
48%
6%
45%
19%
6%
10%
12%
59%
30%
56%
22%
8%
74%
6%
15%
7%
10%
48%
74%
22%
5%
16%
53%
12%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
8%
10%
7%
18%
8%
15%
10%
14%
8%
52%
51%
11%
18%
13%
33%
291
8%
14%
46%
38%
17%
10%
52%
10%
10%
7%
42%
22%
33%
11%
22%
7%
13%
7%
14%
30%
26%
8%
12%
8%
20%
8%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
69
In anderen Altersgruppen weisen die statistischen Bezirke St. Lorenz (01), Tafelhof (03), Gostenhof (04), Galgenhof (13), Gugelstraße (15), Steinbühl (16), Sandreuth (18), Sündersbühl
(21) und Bärenschanze (22) überdurchschnittliche Wegzugsintensitäten auf. Insbesondere
bei den Altersgruppen zwischen 18 und unter 50 Jahren deutet dies darauf hin, dass diese
Quartiere in hohem Maße eine Ankommensfunktion erfüllen. Zuziehende aus dem Umland oder von außerhalb der Stadt wählen zunächst häufig zentrale Lagen in der Nähe von
Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und verlagern ihren Wohnstandort nach einer Orientierungsphase innerhalb der Stadt oder ins Umland.
Von den rund 146.000 Wohnungen der Innenstadtquartiere sind rund 4.600 Wohnungen
mietpreis- und belegungsgebunden (5,5 %). Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Durchmischung und ermöglichen auch Haushalten mit geringeren Einkommen den Zugang zu zentral gelegenen Wohnstandorten. Angesichts der hohen Marktdynamik und steigender Mieten kommt dem Erhalt dieser Bestände eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der bestehenden Bindungen in den kommenden Jahren ausläuft (25 % der Bindungen bis 2033), wodurch sich das Risiko einer weiteren Verknappung bezahlbaren Wohnraums in diesen Lagen erhöht.
Wie Abbildung 49 zeigt, ist die Mietpreisentwicklung innerhalb der Innenstadtquartiere
stark ausdifferenziert. Besonders hohe Mietpreissteigerungen zwischen 2012/13 und
2023/24 sind in den statistischen Bezirken Gugelstraße (15), St. Lorenz (01), Steinbühl (16),
St. Leonhard (20) und Sündersbühl (21) zu beobachten, wobei sich diese Quartiere teilweise
deutlich im Ausgangsniveau unterscheiden. In den bereits hochpreisigen Bezirken kam es
seit dem letzten Betrachtungszeitraum (2021/22) nochmals zu überdurchschnittlichen Preissteigerungen, unter anderem in St. Lorenz (01), Maxfeld (26), St. Johannis (07), Tullnau (28)
und Veilhof (27).
Die beobachteten Mietpreissteigerungen lassen sich in vielen Innenstadtquartieren maßgeblich durch eine rege Neubautätigkeit in den vergangenen Jahren erklären. Dies gilt insbesondere für Bezirke wie Tafelhof (03), Sündersbühl (21), Bielingplatz (24), Steinbühl (16), Uhlandstraße (25) und Bärenschanze (22). In diesen Quartieren hat die Realisierung zahlreicher
Neubauvorhaben einem Anstieg der Angebotsmieten geführt. Begleitend wurden in einzelnen Bereichen Investitionen in soziale Infrastruktur, etwa Kindertageseinrichtungen oder
quartiersbezogene Unterstützungsangebote, vorgenommen.
In einzelnen Quartieren mit nur geringer Neubautätigkeit, darunter Himpfelshof (05) und
Gugelstraße (15), könnten die Mietpreissteigerungen hingegen eher auf Maßnahmen im Bestand hindeuten, wie Sanierungen oder Modernisierungen. Vor dem Hintergrund der gleichzeitig rückläufigen Anteile von Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern können
kleinräumige Verdrängungseffekte in bestimmten Straßenabschnitten nicht ausgeschlossen
werden. Zur fundierten Bewertung solcher Entwicklungen sind zusätzliche Indikatoren –
etwa zur Wohndauer, zu Eigentumsumwandlungen oder zur sozialen Zusammensetzung –
heranzuziehen.
Für zentrale Lagen wie die Altstadt St. Lorenz oder den Bielingplatz überlagern sich beide
Effekte: Neubautätigkeit, hohe Lagegunst und eine insgesamt hohe Nachfrage tragen hier
gemeinsam zur Mietpreisdynamik bei. Veränderungen bei einzelnen Sozialindikatoren lassen sich in diesen Bereichen nicht immer eindeutig interpretieren und bedürfen gegebenenfalls weiterführender Analysen.
292
Quartiere als Wohnstandorte stärken
70
Abbildung 49: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Innenstadtquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Innenstadtquartiere
01
06
Altstadt, St.
Lorenz
Altstadt, St.
Sebald
26 Maxfeld
07 St. Johannis
28 Tullnau*
08
Pirckheimerstraße
27 Veilhof
09 Wöhrd
10 Ludwigsfeld
25 Uhlandstraße
24 Bielingplatz
29 Gleißhammer
05 Himpfelshof
04 Gostenhof
21 Sündersbühl
12 Guntherstraße
19 Schweinau
11 Glockenhof
15 Gugelstraße
23 Sandberg
13 Galgenhof
16 Steinbühl
22 Bärenschanze
14 Hummelstein
03 Tafelhof
20 St. Leonhard
17 Gibitzenhof
2013/14
2015/2016
2017/2018
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
* In Tullnau entsprechen die Werte für 2015/16 und 2017/18 dem vom 2019/20.
Hinweis: Für die statistischen Bezirke 03 Tafelhof und 18 Sandreuth liegen zu wenige auswertbare Angebote vor.
293
Quartiere als Wohnstandorte stärken
71
Abbildung 50: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren
zwischen 2013/14 und 2023/2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Value AG, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Anmerkung: Verdrängungseffekte finden generell in den Innenstadtquartieren statt, weshalb diese Auswertung
nur für den entsprechenden Bau- und Lagetyp im Bericht aufgenommen worden ist.
In einigen Innenstadtquartieren ist zwischen 2013/14 und 2023/24 ein überdurchschnittlicher Rückgang des Anteils der Transferleistungsempfänger zu beobachten (Abbildung
50). Dieser Rückgang fällt in einzelnen statistischen Bezirken stärker aus als im gesamtstädtischen Durchschnitt. Gleichzeitig sind in diesen Quartieren teils überdurchschnittliche Mietsteigerungen zu verzeichnen, wenngleich sich aus der Gegenüberstellung kein durchgängig
eindeutiges Muster ableiten lässt.
Besonders ausgeprägt sind die Rückgänge der Transferempfängeranteile in den statistischen Bezirken Gugelstraße (15), Bärenschanze (22) und Tullnau (28). Im Zusammenhang
mit gleichzeitig steigenden Mieten fallen zudem Steinbühl (16), St. Leonhard (20), Glockenhof
(11), Gibitzenhof (17), Galgenhof (13) und Gostenhof (04) auf. Das Quartier Gugelstraße hebt
sich durch starke Mietsteigerungen – ausgehend von einem niedrigen Median von ca. 7,10
€/m² im Zeitraum 2013/14 – sowie einen deutlichen Rückgang des Transferempfängeranteils
von 21,9 % auf 17,1 % ab. Der Anteil liegt damit weiterhin deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 10,2 %. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass im Bezirk
mehrere städtische Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit mehr als 200
Plätzen aufgegeben wurden. Da dort auch anerkannte Schutzberechtigte mit Leistungsbezug wohnten, dürfte dies zum Rückgang der Transferempfängerzahlen beigetragen haben.
Die Entwicklung ist daher nicht allein als Ausdruck allgemeiner sozialstruktureller Veränderungen im Quartier zu interpretieren.
294
Quartiere als Wohnstandorte stärken
72
Auf mögliche Verdrängungseffekte kann allein auf Grundlage dieser Auswertung nicht
geschlossen werden. Bereits die kurzfristigere Entwicklung von Mietpreisen und Transferempfängerquote zeigt, dass sich die in langer Frist beobachtbaren Effekte in den letzten Jahren bereits abgeschwächt oder gar umgekehrt haben (eine entsprechende Auswertung befindet sich im Anhang der Wohnungsmarktbeobachtung, Abb. 62 auf S. 100). Gerade diese
Dynamik verdeutlicht jedoch, dass sich in einzelnen Innenstadtquartieren soziale und preisliche Dynamiken überlagern und daher einer vertieften Beobachtung bedürfen. Für eine
belastbare Einordnung möglicher Verdrängungsprozesse sind deshalb zusätzliche Indikatoren – etwa zur Wohndauer, zu Haushaltsstrukturen oder zu Umwandlungen im Wohnungsbestand – erforderlich.
4.2
Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand
Abbildung 51: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Mehrfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
insg.
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
117
45
29
109.298
16%
14%
22%
27%
21%
109
76
143
176
112
44
29
30 Dutzendteich
1.064
16%
19%
167
132
168
222
103
50
24
40 Hasenbuck
4.143
16%
14%
110
64
138
134
95
53
37
43 Dianastraße
2.365
18%
81
119
149
249
136
57
32
45 Gartenstadt
7.414
15%
99
57
104
193
85
28
36
46 Werderau
4.659
17%
14%
20%
29%
21%
47
72
109
132
92
43
25
50 Hohe Marter
7.233
16%
16%
22%
26%
20%
117
102
122
157
107
43
22
6.866
16%
12%
23%
78
66
106
155
81
33
19
63 Höfen
3.570
15%
15%
19%
110
126
282
217
138
62
39
64 Eberhardshof
11.141
16%
20%
25%
24%
15%
99
96
172
211
145
62
33
65 Muggenhof
2.858
15%
22%
26%
25%
12%
206
131
209
214
169
105
61
70 Westfriedhof
3.428
15%
11%
23%
78
37
116
119
64
29
23
71 Schniegling
4.033
16%
13%
18%
150
40
124
164
118
33
19
72 Wetzendorf
9.107
16%
10%
72
43
91
170
81
25
19
80 Schleifweg
4.526
17%
18%
81 Schoppershof
8.735
16%
17%
82 Schafhof
2.123
13%
90 St. Jobst
10.937
17%
13%
23%
92 Mögeldorf
6.247
17%
14%
18%
95 Zerzabelshof
8.849
16%
12%
17%
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
60
Großreuth b.
Schweinau
30%
22%
19%
11%
14%
23%
27%
24%
18%
20%
25%
29%
20%
22%
29%
29%
22%
20%
31%
30%
25%
20%
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
24%
17%
152
103
208
247
139
74
45
27%
18%
95
67
117
135
102
32
33
200
135
259
224
170
63
21
20%
121
53
126
169
93
44
33
23%
65
39
106
111
95
31
26
28%
182
109
152
175
166
58
30
24%
23%
13%
26%
29%
22%
12%
< 6 J.
24%
30%
27%
28%
26%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett gedruckt.
295
Quartiere als Wohnstandorte stärken
73
Als Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand werden die statistischen Bezirke definiert, die außerhalb der Nürnberger Ringstraße (B 4 R) liegen und deren Wohnungsbestand
überwiegend durch Mehrfamilienhäuser geprägt ist. In diesen Quartieren entfallen mehr als
60 % aller Wohnungen auf den Geschosswohnungsbau. Abseits dieser formalen Abgrenzung
weisen die Mehrfamilienhausquartiere jedoch eine hohe interne Heterogenität auf, sowohl hinsichtlich ihrer baulichen als auch sozioökonomischen Zusammensetzung.
In einigen statistischen Bezirken – etwa Wetzendorf (72), St. Jobst (90), Mögeldorf (92), Zerzabelshof (95) oder der Gartenstadt (44) – ergänzt ein signifikanter Anteil an Einfamilienhausbebauung den Mehrfamilienhausbestand. Diese Quartiere sind häufig locker bebaut, ruhig
gelegen und zugleich gut an die Innenstadt angebunden. Sie zählen zu den besonders nachgefragten und entsprechend hochpreisigen Wohnlagen Nürnbergs. Demgegenüber stehen Bezirke wie Eberhardshof (64) oder Muggenhof (65), die durch eine enge Verzahnung
von Wohnen und gewerblicher Nutzung sowie durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt sind und zu den einfacheren Wohnlagen der Stadt gehören. In Muggenhof war die
Abbildung 52: Wohnungsbestand der Mehrfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
1919-1948
300.080
80%
20%
11%
10%
58.418
81%
19%
7%
15%
30 Dutzendteich
622
90%
40 Hasenbuck
2.110
87%
43 Dianastraße
1.178
98%
45 Gartenstadt
4.260
63%
37%
46 Werderau
2.177
64%
36%
50 Hohe Marter
3.656
89%
3.255
84%
63 Höfen
1.793
70%
64 Eberhardshof
6.092
96%
21%
65 Muggenhof
1.434
98%
19%
70 Westfriedhof
1.766
81%
71 Schniegling
2.314
74%
26%
11%
6%
72 Wetzendorf
4.924
67%
33%
5%
20%
80 Schleifweg
2.174
79%
21%
81 Schoppershof
4.858
93%
82 Schafhof
1.134
94%
90 St. Jobst
6.001
87%
92 Mögeldorf
3.487
79%
21%
95 Zerzabelshof
5.183
66%
34%
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
60
Großreuth b.
Schweinau
1949-1980
51%
14%
14%
65%
6%
5%
49%
30%
54%
29%
10%
45%
12%
12%
63%
25%
9%
5%
21%
31%
29%
8%
10%
23%
29%
14%
19%
60%
20%
38%
34%
20%
53%
17%
36%
10%
10%
26%
36%
11%
37%
40%
23%
12%
50%
59%
10%
10%
54%
13%
7%
28%
53%
16%
5%
17%
41%
19%
56%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
296
14%
50%
42%
6%
11%
21%
25%
9%
2005-2024
17%
43%
21%
30%
1981-2004
11%
26%
5%
14%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
74
Preisdynamik in den vergangenen Betrachtungszeiträumen dennoch vergleichsweise hoch,
was vor allem mit einer intensiven Neubautätigkeit erklärt werden konnte. Zwischen diesen
beiden Polen ordnen sich die übrigen Mehrfamilienhausquartiere ein, die teils selbst stark
differenziert sind und unterschiedliche bauliche und soziale Strukturen aufweisen.
Diese Unterschiede spiegeln sich deutlich in der Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider (Abbildung 51). Besonders markant sind die Abweichungen in der Altersstruktur, insbesondere bei den Personen ab 65 Jahren. In Zerzabelshof (95) mit seinen größeren Ein- und
Mehrfamilienhausbeständen aus den 1970er-Jahren (Abbildung 52) ist die Generation der
Erstbezieher mit dem Wohnungsbestand gealtert; hier sind rund 28 % der Bewohnerinnen
und Bewohner über 64 Jahre alt. Ähnliche Altersstrukturen zeigen sich in der Gartenstadt
(45) und in Schafhof (82). Demgegenüber liegt der Anteil der ältesten Altersgruppe in kleineren und weniger als Wohnstandort etablierten Quartieren wie Muggenhof (65), Dianastraße
(43) und Dutzendteich (30) mit etwa 12 % bis 13 % deutlich unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt von rund 20 %. Diese Quartiere – ebenso wie Eberhardshof (64) und Schleifweg
(80) – zeichnen sich vielmehr durch einen vergleichsweise hohen Anteil junger Haushalte im
Alter von 18 bis unter 30 Jahren aus. Während dieser Anteil in Muggenhof bei über einem
Fünftel der Bevölkerung liegt, ist er in Gartenstadt (45), Wetzendorf (72) und Westfriedhof
(70) nur etwa halb so hoch.
Gleichzeitig ist in Muggenhof (65) in nahezu allen Altersgruppen eine auffallend hohe Abwanderung zu beobachten (Abbildung 51). Neben der durch Gewerbegebiete geprägten
Siedlungsstruktur, die die Wohnqualität einschränkt, dürfte auch die räumliche Nähe zur
Nachbarstadt Fürth eine Rolle spielen. Haushalten mit bereits bestehenden Bezügen in das
Umland fällt ein Umzug über die Stadtgrenze unter Umständen leichter. Vergleichbare Effekte zeigen sich auch in den am Stadtrand gelegenen Quartieren Schniegling (71) und Höfen
(63). Ähnlich hohe, in einzelnen Altersgruppen sogar noch stärkere Fluktuationen weisen
zudem die ebenfalls gewerblich geprägten Bereiche des Bezirks Schafhof (82) auf.
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Mehrfamilienhausquartieren auch hinsichtlich der Bindung von Familien. Ein zentrales Indiz hierfür ist die Wegzugsintensität der unter 6-Jährigen, die gemeinsam mit ihren Eltern den Wohnort wechseln. Besonders hohe
Werte zeigen sich – neben den bereits genannten Quartieren Muggenhof (65), Schafhof (82)
und Dutzendteich (30) – auch in Zerzabelshof (95) und Schleifweg (80). Demgegenüber gelingt es anderen Quartieren, Familien vergleichsweise besser zu halten. Dies gilt insbesondere für Werderau (46) und Mögeldorf (92), die durch stabilere Wohnstrukturen und ein familienfreundlicheres Umfeld gekennzeichnet sind.
Auch die Mietpreisentwicklung in den Mehrfamilienhausquartieren ist stark ausdifferenziert (Abbildung 53). Obwohl Muggenhof durch einen hohen Gewerbeanteil geprägt ist,
weist der Bezirk – nach dem im bevorzugten Nordosten gelegenen St. Jobst – die höchsten
durchschnittlichen Angebotsmieten unter den Mehrfamilienhausquartieren auf. Eine besonders hohe Mietpreisdynamik seit 2013/14 zeigen die statistischen Bezirke Muggenhof (65),
Wetzendorf (72), Eberhardshof (64) und Dutzendteich (30). Demgegenüber liegen die durchschnittlichen Angebotsmieten in Schniegling (71), Werderau (46), Hohe Marter (50), Großreuth (60), Schleifweg (80), Schafhof (82) und Schoppershof (81) mit Werten unter 11 €/m²
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 11,23 €/m². Mit großem Abstand weist die
Dianastraße (43) innerhalb dieser Quartiersgruppe das niedrigste Mietniveau auf.
Rund 2.200 der gut 58.000 Wohnungen in den Mehrfamilienhausquartieren am Innenstadtrand sind mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen (6,6 %). Dabei zeigen
sich Unterschiede zwischen den einzelnen Quartieren: Während in einigen Bereichen ein
297
Quartiere als Wohnstandorte stärken
75
stabiler Bestand gebundener Wohnungen vorhanden ist, laufen in anderen Quartieren verstärkt Bindungen aus, während in einigen gar kein gebundener Wohnungsbestand vorhanden ist. Insgesamt laufen 26 % der Bindungen in den Mehrfamilienhausquartieren bis 2033
aus. Der Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des geförderten Wohnungsbestands sind
daher von zentraler Bedeutung für die langfristige soziale Ausgewogenheit dieser Quartiere.
Abbildung 53: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Mehrfamilienhausquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Mehrfamilienhausquartiere
90 St. Jobst
65 Muggenhof
72 Wetzendorf
70 Westfriedhof
95 Zerzabelshof
30 Dutzendteich
92 Mögeldorf
64 Eberhardshof
40 Hasenbuck
63 Höfen
45 Gartenstadt
71 Schniegling
46 Werderau
50 Hohe Marter
60
Großreuth b.
Schweinau
80 Schleifweg
82 Schafhof
81 Schoppershof
43 Dianastraße
2013/14
2015/2016
2017/2018
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
298
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.3
76
Einfamilienhausquartiere
Abbildung 54: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Einfamilienhausquartiere
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Wohnberechtigte Bevölkerung
Bezirk
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
Anteil der Altersgruppen
Einw.
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
50%
insg.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
117
45
29
168
83
31
21
119
274
124
54
17
52
104
176
71
31
22
59
43
118
143
59
35
23
226
285
707
590
288
99
42
27%
90
38
140
129
81
30
19
27%
45
47
97
156
68
23
17
29%
24%
54
49
118
183
73
38
27
18%
32%
23%
108
79
83
299
65
34
24
18%
31%
25%
89
64
112
159
87
23
10
20%
117
36
122
142
81
34
23
34
73
98
74
61
40
31
113
59
99
208
109
17
25
16%
43
43
67
49
56
38
31
29%
19%
19
10
103
173
35
23
0
18%
32%
19%
71
51
57
148
76
33
16
21%
30%
20%
89
63
124
140
86
60
28
30%
25%
56
23
85
166
71
25
20
19%
30%
25%
35
26
129
142
67
20
22
12%
18%
31%
23%
47
47
117
170
83
24
26
18%
9%
17%
30%
25%
42
21
120
88
58
19
21
4.288
16%
11%
18%
27%
28%
122
51
102
130
110
45
19
4.801
16%
10%
16%
32%
26%
123
43
127
165
111
33
20
94 Laufamholz
8.549
17%
11%
18%
30%
24%
87
46
98
212
89
31
22
96 Fischbach
5.058
17%
10%
18%
31%
23%
60
38
93
106
86
26
23
97 Brunn
1.010
17%
8%
19%
31%
24%
48
53
83
81
46
32
25
< 6 J.
6-17 J.
(2024)
< 18 J.
18-29 J.
30-44 J.
45-64 J.
65+ J.
553.346
16%
16%
22%
26%
20%
115
76
144
179
118.243
17%
11%
18%
24%
77
50
120
1.286
15%
13%
21%
19%
211
96
8.349
17%
10%
18%
28%
26%
59
44 Trierer Straße
5.205
17%
10%
18%
29%
26%
47 Maiach
1.701
21%
11.397
16%
10%
19%
28%
13.427
18%
10%
17%
29%
8.963
16%
12%
19%
2.402
17%
11%
61 Gebersdorf
4.209
15%
11%
62 Gaismannshof
6.105
18%
15%
73 Buch
2.038
16%
17%
74 Thon
5.580
19%
10%
75 Almoshof
1.183
16%
16%
23%
76 Kraftshof
881
17%
15%
19%
77 Neunhof
1.652
20%
11%
78 Boxdorf
2.918
17%
12%
79 Großgründlach
4.865
17%
10%
19%
83 Marienberg
4.375
17%
10%
84 Ziegelstein
5.730
17%
86 Buchenbühl
2.271
91 Erlenstegen
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
35 Altenfurt Nord
38
48
49
Altenfurt,
Moorenbrunn
Katzwang,
Reichelsdorf
Kornburg,
Worzeldorf
53 Eibach
55
93
Krottenbach,
Mühlhof
Schmausenbuckstraße
30%
33%
24%
22%
15%
17%
30%
13%
29%
25%
20%
18%
24%
27%
29%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett
gedruckt.
299
Quartiere als Wohnstandorte stärken
77
Gut ein Fünftel der Einwohnerinnen und Einwohner Nürnbergs lebt in Quartieren, die durch
einen hohen Anteil an Einfamilienhäusern geprägt sind. Der überwiegende Teil dieser Einfamilienhausquartiere liegt am Stadtrand. Auch wenn das Erscheinungsbild dieser Quartiere
maßgeblich vom Einfamilienhausbestand bestimmt wird, befinden sich in vielen statistischen Bezirken zugleich nennenswerte Anteile an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (vgl.
Abbildung 55).
Die mit der Wohnform Einfamilienhaus häufig verbundene Eigentumsbildung spiegelt sich
deutlich in der sozioökonomischen und demografischen Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider. Entsprechend ist der Anteil der höheren Altersgruppen (65 Jahre und älter),
die in den vergangenen Jahrzehnten Wohneigentum gebildet haben und vielfach auch im
Alter in den einmal erworbenen Häusern verbleiben, in den Einfamilienhausquartieren deutlich höher als im übrigen Stadtgebiet (vgl. Abbildung 54). Insgesamt machen diese Altersgruppen rund ein Viertel der Bevölkerung in den Einfamilienhausquartieren aus. Besonders
ausgeprägt ist dieser Anteil in den statistischen Bezirken Erlenstegen (91), Katzwang/Reichelsdorf (48) sowie Kornburg/Worzeldorf (49), die durch größere Einfamilienhausgebiete
aus den 1960er- bis 1980er-Jahren gekennzeichnet sind. In vielen Fällen wohnen hier noch
die Bauherren oder Erstbezieher der damaligen Siedlungen.
Von diesem Muster weichen vor allem kleinere Stadtteile wie Maiach (47), Neunhof (77),
Altenfurt Nord (35), Almoshof (75) und Buch (73) ab. Diese Quartiere weisen teils höhere
Anteile jüngerer Bevölkerungsgruppen auf und sind durch einen eher dörflichen Charakter
geprägt. Hier findet ein kontinuierlicher Generationenwechsel im Wohnungsbestand statt,
der zu einer ausgewogeneren Altersstruktur führt.
Die Wegzugsintensität aus den Einfamilienhausquartieren in andere Nürnberger Stadtteile
oder in das Umland liegt in nahezu allen Altersgruppen unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt (vgl. Abbildung 54). Besonders geringe Wegzüge jüngerer Personen im Alter
zwischen 18 und 24 Jahren zeigen sich in den statistischen Bezirken Kraftshof (76) und Marienberg (83). Demgegenüber weist Maiach (47) – wie bereits in den vergangenen Wohnungsmarktbeobachtungen – eine außergewöhnlich hohe Wegzugsintensität auf. Das kleine Einfamilienhausquartier ist durch seine Lage zwischen Hafen, Hafenindustriegebiet und Südwesttangente räumlich stark eingeengt und weist in allen Altersgruppen eine sehr hohe Fluktuation auf. In einzelnen statistischen Bezirken ist die Bevölkerungszahl insgesamt sehr gering (z.B. Kraftshof (76), Brunn (97), Almoshof (75) und Altenfurt Nord (35)), sodass die Wegzugsintensitäten bereits durch wenige Umzugsbewegungen stark beeinflusst werden. Die
Ergebnisse sind dort entsprechend nur eingeschränkt belastbar (vgl. Abbildung 54).
Auch bei den Angebotsmieten zeigen sich Unterschiede zwischen den Einfamilienhausquartieren. Mit durchschnittlichen Angebotsmieten von über 11,23 €/m² liegen die statistischen Bezirke Thon (74), Gaismannshof (62), Erlenstegen (91), Schmausenbuckstraße (93),
Ziegelstein (84), Marienberg (83), Krottenbach/Mühlhof (55) sowie Altenfurt/Moorenbrunn
(38) über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die übrigen Einfamilienhausquartiere liegen
darunter; in Ziegelstein (84), Altenfurt Nord (35) und Großgründlach (79) sogar knapp unter
10 €/m². Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Auswertung der Mietpreisdaten in
den von Einfamilienhäusern geprägten Quartieren aufgrund der vergleichsweise geringen
Fallzahlen weniger belastbar ist als in anderen Bau- und Lagetypen. Für mehrere statistische
Bezirke konnten aufgrund zu geringer Fallzahlen keine gesonderten Auswertungen vorgenommen werden.
In den von Einfamilienhäusern geprägten Quartieren spielt der Bestand an mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnungen eine deutlich geringere Rolle. Nur rund 750 der gut
300
Quartiere als Wohnstandorte stärken
78
59.000 Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden (1,6 %). Entsprechend sind
auch Effekte aus auslaufenden Bindungen hier nur von untergeordneter Bedeutung. Gleichwohl können punktuelle Ergänzungen durch geförderten Wohnungsbau – etwa im Rahmen
von Nachverdichtungen oder neuen Baugebieten – dazu beitragen, die Angebotsstruktur zu
diversifizieren und auch für Haushalte mit geringeren Einkommen Zugänge zu diesen Lagen
zu eröffnen. Ein gelungenes Beispiel hierfür ist das in Kapitel 2.2 vorgestellte Wohnungsbauprojekt „Heinrich-Held-Straße“ in Katzwang (48).
Abbildung 55: Wohnungsbestand der Einfamilienhausquartiere
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
35 Altenfurt Nord
38
Altenfurt,
Moorenbrunn
44 Trierer Straße
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
300.080
80%
20%
59.223
39%
61%
657
48%
52%
4.183
38%
62%
11%
1949-1980
10%
1981-2004
51%
11%
52%
8%
63%
20%
17%
43%
57%
6.560
29%
71%
4.842
52%
48%
1.181
28%
72%
14%
61 Gebersdorf
2.151
34%
66%
7%
62 Gaismannshof
2.759
35%
65%
73 Buch
757
34%
66%
74 Thon
2.841
49%
51%
75 Almoshof
493
34%
66%
22%
76 Kraftshof
360
91%
19%
77 Neunhof
764
24%
76%
78 Boxdorf
1.290
30%
70%
79 Großgründlach
2.374
30%
70%
83 Marienberg
2.151
39%
61%
84 Ziegelstein
3.034
49%
51%
39%
86 Buchenbühl
1.110
95%
43%
91 Erlenstegen
2.376
59%
41%
2.745
49%
51%
94 Laufamholz
4.380
50%
50%
6%
53%
23%
96 Fischbach
2.447
33%
67%
5%
52%
28%
49
Worzeldorf
53 Eibach
55
93
Krottenbach,
Mühlhof
Schmausenbuckstraße
97 Brunn
435
90%
31%
35%
6%
26%
50%
15%
50%
13%
21%
30%
17%
22%
29%
19%
55%
12%
12%
29%
43%
15%
25%
13%
26%
14%
19%
23%
18%
51%
10%
33%
19%
42%
11%
29%
42%
46%
24%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
24%
32%
6%
5%
63%
44%
9%
11%
48%
12%
301
13%
21%
64%
5%
5%
24%
29%
10%
5%
9%
19%
40%
13%
10%
33%
66%
24%
6%
14%
31%
14%
7%
27%
52%
5%
9%
13%
5.943
Reichelsdorf
Kornburg,
5%
63%
53%
48
11%
6% 5%
47%
Katzwang,
11%
23%
698
47 Maiach
2005-2024
17%
87%
81%
2.692
1919-1948
13%
7%
15%
11%
16%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
79
Abbildung 56: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Einfamilienhausquartieren
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Einfamilienhausquartiere
74 Thon
62 Gaismannshof
91 Erlenstegen
93
Schmausenbuckstraße
84 Ziegelstein
83 Marienberg
55
38
48
Krottenbach,
Mühlhof
Altenfurt,
Moorenbrunn
Katzwang,
Reichelsdorf
35 Altenfurt Nord
53 Eibach
94 Laufamholz
61 Gebersdorf
78 Boxdorf
79 Großgründlach
49
Kornburg,
Worzeldorf
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
Hinweis: Für die statistischen Bezirke 44 Trierer Straße, 47 Maiach, 73 Buch, 75 Almoshof, 76 Kraftshof,
77 Neunhof, 86 Buchenbühl, 96 Fischbach und 97 Brunn liegen zu wenige auswertbare Angebote vor.
302
Quartiere als Wohnstandorte stärken
4.4
80
Großwohnsiedlungen
Abbildung 57: Bevölkerungsstruktur und Fortzugsintensität der Großwohnsiedlungen
Bezirk
Wohnberechtigte Bevölkerung
Einw.
insg.
(2024)
Nürnberg
18-29 J.
30-44 J.
Bezirke je 1.000 Einw. der Altersgruppe in 2024)
45-64 J.
16%
16%
67.650
17%
12%
19%
4.353
15%
14%
21%
7.509
16%
11%
18%
27%
6.890
18%
10%
16%
27%
10.542
18%
12%
18%
8.492
15%
11%
9.196
17%
52 Röthenbach Ost
12.656
54 Reichelsdorf
8.012
siedlungen
Rangierbahnhof
31
Siedlung
Langwasser
32
Nordwest
Langwasser
33
Nordost
Langwasser
36
Südost
Langwasser
37
Südwest
Röthenbach
51
West
(Fortzüge ins Umland und Umzüge in andere Nürnberger
50%
< 18 J.
553.346
Großwohn-
Fortzugsintensität nach Altersgruppe
Anteil der Altersgruppen
65+ J.
< 6 J.
6-17 J.
18-24 J. 24-29 J. 30-44 J. 45-64 J.
65+ J.
115
76
144
179
117
45
29
26%
88
56
138
160
88
32
26
21%
158
103
165
192
153
43
26
27%
82
58
128
158
87
32
26
28%
38
53
169
229
87
35
25
26%
26%
88
50
126
157
84
26
32
20%
26%
27%
64
66
121
137
78
34
24
11%
20%
26%
27%
83
60
132
147
81
34
28
15%
12%
20%
28%
25%
107
43
134
142
84
26
28
18%
10%
20%
27%
25%
100
45
156
168
78
33
19
22%
26%
27%
28%
20%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Fortzugsintensitäten, die im Vergleich zum Quartierstyp 20% über dem Durchschnitt liegen, sind fett
gedruckt.
Dem Quartierstyp der Großwohnsiedlungen werden acht statistische Bezirke zugeordnet,
in denen mit knapp 68.000 Einwohnerinnen und Einwohnern rund 12 % der Nürnberger Bevölkerung leben. Trotz vergleichbarer Merkmale hinsichtlich Lage, Bebauungsdichte und
Baualter weisen die Großwohnsiedlungen sehr unterschiedliche Ausgangssituationen auf,
insbesondere im Hinblick auf ihre soziale Struktur. Der statistische Bezirk Röthenbach Ost
(52) nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Aufgrund seiner Bau- und Lagestruktur konnte er
keinem der Bau- und Lagetypen eindeutig zugeordnet werden, wurde jedoch zum Zweck der
Vergleichbarkeit mit der benachbarten Großwohnsiedlung Röthenbach West ebenfalls dieser Kategorie zugeschrieben.
Ein Blick auf die Altersstruktur der Bevölkerung zeigt, dass der Anteil älterer Bewohnerinnen und Bewohner – insbesondere der Altersgruppe ab 65 Jahren – in den Großwohnsiedlungen deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (vgl. Abbildung 56). Eine Ausnahme bildet lediglich die Rangierbahnhof-Siedlung (31). Bei einem Großteil dieser älteren
Bevölkerung handelt es sich vermutlich um Personen, die nach der Fertigstellung der Großwohnsiedlungen vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren in die neu errichteten Wohnungen eingezogen sind und bis heute dort wohnen geblieben sind. Besonders ausgeprägt ist
dieser Effekt in den Quartieren Langwasser Nordwest (32), Langwasser Nordost (33), Langwasser Südost (36), Langwasser Südwest (37) sowie Röthenbach West (51), in denen jeweils
mehr als ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner 65 Jahre oder älter ist.
Ähnlich wie in den Einfamilienhausquartieren liegt auch in den Großwohnsiedlungen die
Wegzugsintensität in allen Altersgruppen unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Zwar gibt es auch in diesen Quartieren Bereiche mit Einfamilienhausbebauung, in denen
Eigentumsbildung möglich ist (vgl. Abbildung 57). Dennoch ist davon auszugehen, dass die
303
Quartiere als Wohnstandorte stärken
81
vergleichsweise geringe Wegzugsintensität in den Großwohnsiedlungen auch auf eingeschränkte finanzielle Handlungsspielräume eines Teils der Bewohnerschaft zurückzuführen
ist. Für diese Haushalte ist ein Wohnortwechsel in andere, meist teurere Stadtteile nur eingeschränkt möglich (sogenannter Lock-in-Effekt). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein
Teil der Bevölkerung mit der Wohnsituation zufrieden ist und daher keinen Wohnortwechsel
anstrebt. Eine etwas höhere Wegzugsintensität ist in der Rangierbahnhof-Siedlung (31) in
nahezu allen Altersgruppen sowie in Langwasser Nordost (33) insbesondere bei Personen
im Alter zwischen 24 und unter 30 Jahren zu beobachten. Teilweise handelt es sich hierbei
um längerfristige Entwicklungen, die unter anderem mit dem Auslaufen von Bindungen im
geförderten Wohnungsbau in Zusammenhang stehen könnten.
Die Angebotsmietpreise liegen in allen statistischen Bezirken, die dem Bau- und Lagetyp
der Großwohnsiedlungen zugeordnet werden, unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die höchsten Werte weisen dabei die Bezirke Röthenbach Ost (52) und Röthenbach
West (51) auf. In einzelnen Großwohnsiedlungen ist im Betrachtungszeitraum eine vergleichsweise hohe Preisdynamik zu beobachten.
Die Großwohnsiedlungen weisen traditionell einen vergleichsweise hohen Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf. Über 4.700 der rund 35.000 Wohnungen in den Quartieren sind gebunden (21,8 %; ohne die kommunal mit der wbg vereinbarten
Bindungen). Diese Bestände prägen die soziale Struktur der Quartiere in besonderem Maße
und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Mit dem Auslaufen von Bindungen in Teilen des Bestands ist jedoch zu
beobachten, dass sich die preisliche Struktur einzelner Teilmärkte verändert und die Gefahr
einer schrittweisen Erosion preisgünstiger Wohnungsangebote besteht. Zwar sind bis 2033
nur 6 % der gebundenen Wohnungen durch auslaufende Bindungen betroffen, bis 2045 ist
es mit 55 % aber mehr als jede zweite. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erhalt sowie der
gezielten Ergänzung des geförderten Wohnungsbestands eine zentrale Rolle für die Stabilisierung dieser Quartiere zu.
Abbildung 58: Wohnungsbestand der Großwohnsiedlungen
Bezirk
Wohnungsbestand
Wohnungen
insgesamt
Nürnberg
Großwohnsiedlungen
Rangierbahnhof
31
Siedlung
Langwasser
32
Nordwest
Langwasser
33
Nordost
Langwasser
36
Südost
Langwasser
37
Südwest
Röthenbach
51
West
Röthenbach
52
Ost
54 Reichelsdorf
Gebäudetyp
MFH
Baualtersklassen
EFH
bis 1918
20%
11%
1919-1948
10%
1949-1980
300.080
80%
35.041
82%
2.103
94%
3.976
90%
3.350
72%
5.055
87%
95%
4.644
84%
93%
4.873
84%
6.941
77%
23%
4.099
71%
29%
1981-2004
51%
69%
16%
19%
2005-2024
17%
11%
19%
7%
57%
5%
96%
19%
28%
73%
8%
5%
65%
25%
47%
8%
31%
70%
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
304
7%
19%
10%
8%
Quartiere als Wohnstandorte stärken
82
Abbildung 59: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
Großwohnsiedlungen
Bezirk
Angebotsmiete pro m² Wohnfläche (Median)
Nürnberg
Großwohnsiedlungen
Röthenbach
51
West
54 Reichelsdorf
33
31
Langwasser
Nordost
RangierbahnhofSiedlung
52 Röthenbach Ost
32
37
36
Langwasser
Nordwest
Langwasser
Südwest
Langwasser
Südost
2013/14
2015/2016
2017/2018
2019/2020
2021/2022
2023/2024
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG
4.5
Zwischenfazit
Die quartiersbezogene Betrachtung zeigt, dass sich die Wohn- und Lebensbedingungen in
Nürnberg kleinräumig deutlich unterscheiden. Bauliche Struktur, Lagequalität, Alterszusammensetzung der Bevölkerung sowie die Entwicklung der Wohnkosten prägen die Attraktivität
und Stabilität der einzelnen Quartiere in unterschiedlicher Weise. Die Analysen verdeutlichen, dass sich demografische und wohnungsmarktliche Entwicklungen nicht gleichmäßig
über das Stadtgebiet verteilen, sondern in den Quartieren spezifische Ausprägungen annehmen.
In den Innenstadtquartieren innerhalb der Ringstraße zeigt sich eine hohe Attraktivität insbesondere für junge Haushalte, verbunden mit einer ausgeprägten Ankommensfunktion.
Gleichzeitig führen steigende Wohnkosten und begrenzte Möglichkeiten zur Eigentumsbildung dazu, dass insbesondere Familien diese Quartiere überdurchschnittlich häufig verlassen. In einzelnen Bezirken überlagern sich Mietpreissteigerungen und soziale Veränderungen, was die Bedeutung einer kontinuierlichen Beobachtung sozialer Dynamiken unterstreicht.
Die Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand weisen eine große Heterogenität auf.
Sie reichen von bevorzugten, innenstadtnahen Wohnlagen mit hoher Nachfrage bis hin zu
einfacheren Quartieren mit gewerblicher Prägung und höherer Fluktuation. Unterschiede in
der Altersstruktur, der Bindung von Familien sowie der Mietpreisentwicklung machen deutlich, dass diese Quartiere sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Entwicklungsdynamiken aufweisen und entsprechend differenziert betrachtet werden müssen.
Einfamilienhausquartiere sind überwiegend durch stabile Bewohnerstrukturen und eine
geringe Fluktuation gekennzeichnet. Gleichzeitig zeigt sich hier eine fortgeschrittene Alterung der Bewohnerschaft, die auf langfristige Eigentumsstrukturen zurückzuführen ist. Der
305
Quartiere als Wohnstandorte stärken
83
Generationenwechsel vollzieht sich entsprechend der Altersstruktur der Quartiere in einzelnen Bezirken bereits kontinuierlich, während andere nach wie vor durch einen Verbleib der
Erstbezieher geprägt sind.
In den Großwohnsiedlungen fällt insbesondere der hohe Anteil älterer Bewohnerinnen und
Bewohner auf, verbunden mit insgesamt niedrigen Wegzugsintensitäten. Neben Zufriedenheit mit dem Wohnstandort spielen hier auch begrenzte finanzielle Wechselmöglichkeiten
eine Rolle. Gleichzeitig bleiben diese Quartiere aufgrund vergleichsweise niedriger Mietpreise wichtige Wohnstandorte für Haushalte mit geringeren Einkommen, stehen jedoch vor
spezifischen Herausforderungen, etwa durch alternde Bewohnerschaften und auslaufende
Bindungen.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte
eine zentrale Voraussetzung für eine ausgewogene Wohnungsmarktentwicklung in
Nürnberg ist. Neben der Schaffung neuen Wohnraums kommt der qualitativen Weiterentwicklung bestehender Quartiere, der Sicherung sozialer Durchmischung sowie der bedarfsgerechten Anpassung von Wohnungsangeboten und Infrastruktur eine wachsende Bedeutung zu. Eine differenzierte, quartiersbezogene Wohnungspolitik bleibt damit ein wesentlicher Ansatzpunkt, um langfristig attraktive und stabile Wohnstandorte für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen zu sichern.
306
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
84
5 Dialog zwischen den
Wohnungsmarktakteuren
Eines der fünf Leitziele des Handlungsprogramms Wohnen ist der Ausbau und die Unterstützung des Dialogs mit und zwischen den Wohnungsmarktakteuren. Vor dem Hintergrund
der angespannten Lage auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt kommt dem kontinuierlichen Austausch mit der Wohnungswirtschaft, Genossenschaften, Verbänden sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung sind die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers, der Befragung
von Wohnungsmarktakteuren durch den Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, ein fester Bestandteil des Berichts. An dieser Stelle werden nun auch die Dialogformate und Veranstaltungen kurz dokumentiert, die in den Jahren 2024/2025 durchgeführt wurden.
5.1
Veranstaltungen und Dialogformate 2024/2025
Befragung der Nürnberger Wohnungsgenossenschaften
Die Wohnungsgenossenschaften stellen eine wichtige Stütze für bezahlbaren Wohnraum in
Nürnberg dar. Im April 2025 führte der Stab Wohnen eine Befragung der Nürnberger Wohnungsbaugenossenschaften durch. Ziel war es, die aktuelle Situation der Genossenschaften
zu beleuchten, bestehende Herausforderungen zu identifizieren und zu ermitteln, welche
Unterstützung sie sich von der Stadt wünschen.
Sechs der insgesamt 17 angeschriebenen Genossenschaften beteiligten sich an der Befragung. Die teilnehmenden Genossenschaften verfügen jeweils über einen Wohnungsbestand
zwischen rund 400 und 3.000 Wohnungen in Nürnberg. Gemeinsames Ziel aller Genossenschaften ist es, ihren Mitgliedern gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
Die Befragung verdeutlichte, dass die Genossenschaften derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen. Genannt wurden insbesondere stetig wachsende Anforderungen und steigende Nebenkosten, die Schwierigkeit, Mieten trotz umfangreicher Auflagen zur Erreichung
der Klimaneutralität bezahlbar zu halten, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben – etwa des
Gebäudeenergiegesetzes –, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Familien und Senioren sowie fehlendes Bauland für dringend benötigte Neubauten.
Der Schwerpunkt der Genossenschaften liegt aktuell auf der Bestandsmodernisierung;
Neubauprojekte spielen gegenwärtig eine untergeordnete Rolle. Nur eine Genossenschaft
strebt aktiv Grundstücksankäufe an. Hohe Baukosten, steigende Auflagen und personelle
Engpässe bremsen die Bautätigkeit. Aus Sicht der Genossenschaften wären günstiges Bauland, mehr Eigenkapital, ausreichende personelle Ressourcen sowie verlässliche Förder- und
Zuschussbedingungen erforderlich, um wieder verstärkt in den Neubau einzusteigen.
307
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
85
Vor dem Hintergrund des Nürnberger Baulandbeschlusses, der unter bestimmten Voraussetzungen auch genossenschaftlichen Neubau auf die Förderquote anrechnet,6 gaben zwei
Genossenschaften an, sich einen Einstieg in den Grundstückserwerb und eine Ausweitung
des genossenschaftlichen Wohnungsbaus vorstellen zu können. Drei weitere Genossenschaften sehen hiervon ab – unter anderem aufgrund fehlenden Kapitals, fehlenden Bedarfs
oder hoher Grundstückspreise.
Die Ergebnisse der Befragung fließen in die strategische Weiterentwicklung der Nürnberger
Wohnungspolitik ein.
Runder Tisch „Azubi-Wohnen“
Im Juni 2025 richtete der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat einen Runden Tisch zum Thema „Azubi-Wohnen“ aus. Teilnehmende waren Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Betreibern, städtischen Dienststellen sowie der wbg Nürnberg. Im
Mittelpunkt standen Fördermöglichkeiten für Azubi-Wohnheime, die Vernetzung relevanter Akteure sowie die Analyse und Konkretisierung des Bedarfs.
Die beteiligten Institutionen bewerteten das Thema übereinstimmend als äußerst relevant
und dringend. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum stellt insbesondere junge Menschen
in Ausbildung vor große Herausforderungen. Zugleich wurde betont, dass attraktives und
bezahlbares Wohnen ein wichtiger Standortfaktor ist. Ein ausreichendes Angebot an Wohnraum steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung, da es entscheidend für die Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften ist. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt dieser Aspekt
weiter an Bedeutung.
Insbesondere in bestimmten Branchen – etwa Gastronomie und Gesundheitswesen – gewinnt die Zuwanderung von Fach- und Nachwuchskräften an Bedeutung, wodurch sich der
Bedarf an Azubi-Wohnraum weiter verschärfen dürfte.
Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden unter anderem im IHK-Fachausschuss Bau- und
Immobilienwirtschaft, im Fachgespräch Wohnen sowie im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Als eine konkrete Maßnahme in Folge der Veranstaltung hat die wbg Nürnberg für
das Jahr 2026 ein Azubi-Wohnheim zur Förderung eingereicht.
Kommunikation zum Förderstopp
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten und
Finanzierungskosten hat der geförderte Wohnungsbau für Investoren erheblich an Attraktivität gewonnen. Die dadurch stark gestiegene Nachfrage nach staatlicher Wohnraumförderung führte im Februar 2025 zu einem bayernweiten Förderstopp.
Im Wohnungsmarktbarometer gaben 68 % der Befragten an, dass dieser Förderstopp einen
direkten Einfluss auf eigene Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen hat. Der Stab Wohnen hat die Situation gegenüber Investoren transparent und umfassend kommuniziert.
6
Wortlaut des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg (Stand: Februar 2026): „"Im Einzelfall können auch Wohnungen im genossenschaftlichen Neubau angerechnet werden, wenn die Einhaltung der Mietobergrenzen
analog der Kriterien im geförderten Wohnungsbau gesichert und der Anteil auf maximal ein Drittel der für
geförderten Wohnungsbau nachzuweisenden Geschossfläche begrenzt ist."
308
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
86
Als sich im Laufe des Jahres 2025 abzeichnete, dass vertragliche Verpflichtungen aufgrund
des Förderstopps voraussichtlich bis Ende 2026 nicht eingehalten werden können, reagierte
der Stab Wohnen zeitnah und entwickelte in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft das
Modell des preisgedämpften Wohnungsbaus als Alternative zum ersatzlosen Wegfall
des vereinbarten geförderten Wohnraums.
Fachgespräch Wohnen
Das Fachgespräch Wohnen ist ein jährlich stattfindendes Forum zum Austausch zwischen dem Stab Wohnen, der Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft.
▪ Im Herbst 2025 standen insbesondere folgende Themen im Mittelpunkt:
▪ Trotz ausbleibender Fördermittel bezahlbaren Wohnraum zu generieren sowie Wohnungsbauprojekte eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen
▪ Aktuelles zu Entwicklungen der staatlichen Wohnraumförderung und zum preisgedämpften Wohnungsbau,
▪ Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers,
▪ Ergebnisse der Befragung der Nürnberger Wohnungsgenossenschaften,
▪ Bericht über die Veranstaltung Runder Tisch Azubi-Wohnen, Fördermöglichkeiten und
Initiativen im Bereich Azubi-Wohnen.
Das Fachgespräch wird von den Akteuren aus dem Nürnberger Wohnungsmarkt als wichtige
Plattform für Information, Austausch und Dialog bewertet.
5.2
Das Wohnungsmarktbarometer
Das Wohnungsmarktbarometer dient als ergänzendes Instrument zur quantitativen Wohnungsmarktbeobachtung und erfasst die Einschätzungen zentraler Akteure zum aktuellen Marktgeschehen. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, qualitative Hinweise
zu Nachfrage- und Angebotsstrukturen zu gewinnen sowie Ursachen für beobachtete Marktprozesse besser einordnen zu können. Damit fungiert das Wohnungsmarktbarometer als
eine Art Frühwarnsystem für den Wohnungsmarkt.
An der Befragung im Jahr 2025 beteiligten sich 48 Akteure aus unterschiedlichen Bereichen
des Wohnungsmarkts. Hierzu zählen Bauträger, Bauunternehmen und Investoren, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen, Architektur- und Planungsbüros,
Sachverständige sowie Vertreter aus Wissenschaft, Makler- und Beratungsunternehmen,
private Vermieter, soziale Einrichtungen und Verbände sowie öffentliche Stellen. Die Zusammensetzung der Befragten gewährleistet eine breite fachliche Perspektive auf die aktuellen
Entwicklungen des Nürnberger Wohnungsmarkts.
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometer (Stand: Oktober 2025) bestätigen die bereits
in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Einschätzung einer weiterhin angespannten
Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt. Eine deutliche Mehrheit der befragten
Akteure bewertet die aktuelle Wohnungsmarktlage als angespannt oder sehr angespannt.
Eine entspannte oder sehr entspannte Marktlage wird von keinem der Befragten gesehen.
Damit bleibt die Grundwahrnehmung des Wohnungsmarkts im Vergleich zu den Vorjahren
309
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
87
auf hohem Belastungsniveau, auch wenn sich einzelne Rahmenbedingungen zuletzt stabilisiert haben.
Besonders aufschlussreich ist die Auswertung der von den Marktakteuren benannten
Problemlagen (Abbildung 60). Diese verdeutlicht, dass sich die Schwerpunkte der wahrgenommenen Herausforderungen in den vergangenen Jahren teilweise verschoben haben.
Während der Mangel an Wohnraum weiterhin eine zentrale Rolle spielt, rücken zunehmend
ökonomische und umsetzungsbezogene Faktoren in den Vordergrund. Dazu zählen insbesondere die hohen Baukosten, die eingeschränkte Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben sowie die erschwerten Finanzierungsbedingungen. Diese Aspekte werden von einem Großteil der Befragten als zentrale Hemmnisse für eine Ausweitung des Wohnungsangebots benannt und decken sich mit den in Kapitel 3 dargestellten Ergebnissen zur Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus.
Abbildung 60: Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt nach Einschätzung
der Befragungsteilnehmer
Quelle: Befragung des Stab Wohnens der Stadt Nürnberg
310
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
88
Ein weiteres häufig genanntes Problem ist die mangelnde Bezahlbarkeit von Wohnraum,
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dabei wird deutlich,
dass sich die Problemlage nicht auf einzelne Marktsegmente beschränkt. Sowohl steigende
Mieten im Bestand als auch hohe Einstiegspreise im Eigentumssegment werden als Belastungsfaktoren wahrgenommen.
Ein zentrales Ergebnis der aktuellen Befragung ist die sehr kritische Bewertung des Investitionsklimas im Wohnungsbau. Der Großteil der Befragten beurteilt die Rahmenbedingungen für Investitionen derzeit als negativ. Besonders deutlich fällt diese Einschätzung im
Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser aus: 91 % der Befragten bewerten das Investitionsklima für Einfamilienhäuser im Bauträgergeschäft als schlecht, 74 % für den individuellen
Wohnungsbau. Aber auch im Mehrfamilienhaussegment überwiegen negative Einschätzungen. So bewerten 72 % das Investitionsklima für den Neubau von Mehrfamilienhäusern zum
Verkauf an Eigennutzer als schlecht, 62 % für den Verkauf an Kapitalanleger und 60 % für
den Mietwohnungsbau.7
Im Vergleich zur Befragung 2023 zeigt sich in diesen Segmenten teilweise eine leichte Verbesserung. Als besonders negative Einflussfaktoren auf das Investitionsklima werden
weiterhin die Baukosten (91 %), die konjunkturelle Lage (80 %) sowie die Kapitalmarktbedingungen (76 %) genannt. Während sich die Einschätzungen zur Konjunktur und zu den Kapitalmarktbedingungen im Vergleich zu 2023 leicht verbessert haben, bleiben die Baukosten
der dominierende Hemmfaktor.
Vor diesem Hintergrund ist auch die veränderte Bewertung einzelner Standortfaktoren
einzuordnen. Die Verfügbarkeit von Bauland wird aktuell nur noch von 57 % der Befragten
als Hemmnis gesehen und liegt damit auf einem ähnlichen Niveau wie 2023, jedoch deutlich
unter den Werten früherer Jahre. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Wirtschaftlichkeit von Projekten zunehmend durch die am Markt erzielbaren Preise begrenzt wird. So geben 52 % der
Befragten an, dass die erzielbaren Verkaufs- und Mietpreise einen negativen Einfluss auf das
Investitionsklima haben. Eng damit verknüpft ist die Einschätzung, dass auch die Realisierbarkeit von Mieterhöhungen zunehmend eingeschränkt ist, was von 50 % der Befragten als
problematisch bewertet wird. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass die Finanzierung von
Wohnungsbauvorhaben nicht nur durch Kostensteigerungen, sondern auch durch begrenzte Erlöspotenziale erschwert wird.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auch unmittelbar auf die Projektentwicklung ausgewirkt. Während in der Befragung 2023 noch 82 % der befragten Investoren
angaben, Projekte gestoppt oder aufgeschoben zu haben, berichten zwei Jahre später immerhin 36 %, dass sie einzelne oder alle Projekte wieder fortsetzen konnten. Gleichwohl
bleibt die Situation angespannt. Derzeit bewerten 54 % der befragten Immobilienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als eher gut oder sehr gut. Zu berücksichtigen ist hierbei
jedoch, dass darunter auch Bestand haltende Unternehmen sind, die weniger stark von den
aktuellen Investitionsbedingungen betroffen sind als Projektentwickler.
Eine differenzierte Betrachtung zeigt zudem, dass sich das Investitionsklima im geförderten Wohnungsbau zuletzt verschlechtert hat. So bewerten 2025 rund 58 % der Befragten
das Investitionsklima für den Bau von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen als
schlecht (2023: 40 %). Diese Entwicklung ist weniger auf die Förderkonditionen selbst zurückzuführen, die nur von 16 % der Befragten als negativer Einflussfaktor bewertet werden, sondern vielmehr auf den zeitweise geltenden Förderstopp in Bayern. Dieser erschwert eine
7
Die detaillierten Auswertungen der einzelnen Fragen des Wohnungsmarktbarometers finden sich im Anhang
der Wohnungsmarktbeobachtung.
311
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
89
verlässliche Kalkulation und Planung erheblich. Entsprechend geben 68 % der Befragten an,
dass sich der Förderstopp direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auswirkt. Auch in der Bewertung der Problemlagen wird die Verfügbarkeit von Fördermitteln
deutlich kritischer eingeschätzt als deren konkrete Ausgestaltung.
Darüber hinaus verweisen die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers auf strukturelle
Herausforderungen, die über den Neubau hinausgehen. Dazu zählen unter anderem soziale
Spannungen in einzelnen Quartieren, die wachsende Bedeutung von Transferleistungen für
den Zugang zu Wohnraum sowie die zunehmende Polarisierung zwischen nachgefragten
und weniger nachgefragten Lagen. Diese Problemlagen verdeutlichen, dass wohnungspolitische Handlungsansätze nicht allein auf die Erhöhung der Neubauzahlen abzielen können, sondern zunehmend auch Bestandsentwicklung, soziale Stabilisierung und quartiersbezogene Maßnahmen berücksichtigen müssen.
Insgesamt zeigt das Wohnungsmarktbarometer, dass die Akteure den Nürnberger Wohnungsmarkt weiterhin als strukturell angespannt wahrnehmen. Die Problemwahrnehmung
verschiebt sich dabei zunehmend von Fragen der Flächenverfügbarkeit hin zu ökonomischen und umsetzungsbezogenen Hemmnissen. Damit liefern die Ergebnisse eine wichtige
Ergänzung zu den quantitativen Analysen der Wohnungsmarktbeobachtung und verdeutlichen den Handlungsbedarf insbesondere bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben sowie bei der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.
5.3
Zwischenfazit
Die Auswertungen des Wohnungsmarktbarometers sowie die im Berichtszeitraum durchgeführten Dialogformate verdeutlichen, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt weiterhin
als strukturell angespannt wahrgenommen wird. Insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau, hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie Unsicherheiten im Bereich der Förderkulisse stellen aus Sicht der Akteure zentrale Hemmnisse
dar. Die Ergebnisse zum Investitionsklima zeigen dabei deutlich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen in weiten Teilen als nicht tragfähig eingeschätzt werden und Investitionsentscheidungen erheblich erschweren. Gleichzeitig bleibt die Bezahlbarkeit von Wohnraum –
insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen – eines der dominierenden Themen.
Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers zeigen, dass sich die Problemlage aus Sicht
der befragten Wohnungsmarktakteure in den vergangenen Jahren teilweise verschoben
haben. Während Fragen der Baulandverfügbarkeit und Baurechtschaffung weiterhin relevant sind, rücken zunehmend die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Projekten und die
Planungs- und Investitionssicherheit in den Vordergrund. Zugleich wird deutlich, dass
nicht nur steigende Kosten, sondern auch begrenzte am Markt realisierbare Preise die Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauvorhaben zunehmend einschränken. Diese Einschätzungen
decken sich mit den in Kapitel 3 dargestellten Wirtschaftlichkeitsanalysen und bestätigen die
dort beschriebenen Umsetzungshemmnisse.
Die ergänzend durchgeführten Dialogformate – darunter die Befragung der Wohnungsgenossenschaften, der Runde Tisch „Azubi-Wohnen“ sowie das Fachgespräch Wohnen – haben
verdeutlicht, dass ein enger Austausch zwischen Stadtverwaltung und Wohnungsmarktakteuren dem Bedürfnis nach Information, Beratung und Kooperation entspricht
und wesentlich zur Einordnung aktueller Entwicklungen beiträgt. Zugleich zeigen sie, dass
312
Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
90
wohnungspolitische Fragestellungen zunehmend sektorübergreifend zu betrachten sind,
etwa im Hinblick auf Fachkräftesicherung oder soziale Stabilität in den Quartieren.
Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln, die Auswirkungen des Förderstopps sowie die Entwicklung alternativer Instrumente wie des preisgedämpften Wohnungsbaus unterstreichen,
dass der Wohnungsmarkt aktuell in hohem Maße von verlässlichen Rahmenbedingungen und kooperativen Lösungsansätzen abhängig ist. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass
weniger die Ausgestaltung der Förderkonditionen als vielmehr deren Verfügbarkeit und
Planbarkeit entscheidend für Investitionsentscheidungen sind. Der Dialog zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Genossenschaften und weiteren Akteuren bleibt daher ein zentraler Baustein der Nürnberger Wohnungspolitik.
Insgesamt zeigt sich, dass eine kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung allein nicht
ausreicht. Erst im Zusammenspiel mit einem strukturierten Austausch mit den Marktakteuren können quantitative Analysen, qualitative Einschätzungen und praktische Erfahrungen
zu einem ganzheitlichen Bild zusammengeführt werden. Der Ausbau und die Verstetigung
dieser Dialogformate leisten damit einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung der Nürnberger Wohnungspolitik.
313
Anhang
91
Anhang
314
Anhang
92
Annahmen und ergänzende Ergebnisse der Berechnungen von Wohnkosten und
Wohnkostenbelastung
Tabelle 4:
Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Kosten für Erwerb/Miete einer Wohnung
2014
2016
2018
Mietenspiegel
6,90 €/m²
7,42 €/m²
7,95 €/m²
8,65 €/m²
9,41 €/m²
9,80 €/m²
Angebotsmiete
7,82 €/m²
8,65 €/m²
9,42 €/m²
10,00 €/m²
10,50 €/m²
11,40 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.720 €/m²
2.007 €/m²
2.350 €/m²
2.933 €/m²
3.647 €/m²
3.346 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.593 €/m²
4.155 €/m²
5.194 €/m²
5.480 €/m²
6.311 €/m²
6.455 €/m²
Mietenspiegel
6,63 €/m²
7,13 €/m²
7,76 €/m²
8,27 €/m²
8,89 €/m²
9,46 €/m²
Angebotsmiete
7,69 €/m²
8,38 €/m²
9,23 €/m²
9,70 €/m²
10,15 €/m²
11,00 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.775 €/m²
2.071 €/m²
2.425 €/m²
3.026 €/m²
3.685 €/m²
3.346 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.458 €/m²
3.998 €/m²
4.998 €/m²
5.273 €/m²
6.130 €/m²
6.273 €/m²
Mietenspiegel
6,75 €/m²
7,11 €/m²
7,91 €/m²
8,36 €/m²
8,88 €/m²
9,65 €/m²
Angebotsmiete
7,97 €/m²
8,73 €/m²
9,57 €/m²
9,99 €/m²
10,54 €/m²
11,71 €/m²
Kaufpreis
Bestandswohnung
1.940 €/m²
2.263 €/m²
2.650 €/m²
3.307 €/m²
3.910 €/m²
3.481 €/m²
Eigentum
Neubauwohnung
3.288 €/m²
3.802 €/m²
4.753 €/m²
5.015 €/m²
5.890 €/m²
5.907 €/m²
50 m² Wohnung
2,55 €/m²
2,58 €/m²
2,66 €/m²
2,80 €/m²
3,74 €/m²
4,13 €/m²
65 m² Wohnung
2,75 €/m²
2,78 €/m²
2,87 €/m²
3,02 €/m²
4,03 €/m²
4,45 €/m²
90 m² Wohnung
2,68 €/m²
2,71 €/m²
2,80 €/m²
2,95 €/m²
3,93 €/m²
4,34 €/m²
Miete
50 m²
Miete
65 m²
Miete
90 m²
Wohnnebenkosten
2020
2022
2024
weitere Annahmen zur Berechnung der Wohnkosten im Eigentum
Sanierungskosten
10%
10%
10%
10%
10%
10%
Erwerbsnebenkosten
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
8,5%
Zinssatz*
2,5%
1,8%
1,9%
1,3%
4,0%
3,5%
Tilgung**
3,0%
3,0%
3,0%
3,0%
2,0%
2,0%
Eigenkapital**
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
20,0%
Finanzierung der
Investition
Hausgeld
Nebenkosten zzgl.
Instandhaltungskosten (p.a.)
22%
22%
22%
22%
22%
22%
10,93 €/m²
10,93 €/m²
11,14 €/m²
11,68 €/m²
12,20 €/m²
13,45 €/m²
* Quelle: Deutsche Bundesbank: Tabelle BBK01.SUD131 "Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Wohnungsbaukredite an
private Haushalte (effektiver Jahreszinssatz einschl. Kosten)"
** Quelle: Einheitliche Durchschnittswerte in Anlehnung an Verband deutscher Pfandbriefbanken (2025): Strukturen der
Wohneigentumsfinanzierung 2025. Ergebnisse einer Erhebung unter den Mitgliedsinstituten
Daten: Value AG, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab
Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Nürnberg,
Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank, Verband deutscher Pfandbriefbanken
315
Anhang
93
Tabelle 5:
Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen im Mietwohnungssegment
Haushaltstyp und
Mietwohnungen
Einkommensgruppe
Single
50 m² Whg.
Mietenspiegel
Angebotsmiete
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
27%
28%
27%
27%
31%
27%
29%
31%
31%
30%
33%
30%
Mitte
32%
33%
32%
32%
37%
33%
35%
37%
37%
36%
39%
36%
Geringv.
40%
42%
41%
40%
46%
41%
44%
47%
46%
45%
49%
45%
Mitte +
23%
24%
23%
23%
26%
23%
25%
27%
27%
26%
29%
26%
unverheiratet
Mitte
27%
29%
28%
27%
32%
28%
31%
32%
32%
31%
34%
31%
65 m² Whg.
Geringv.
34%
36%
35%
34%
40%
35%
38%
40%
40%
39%
43%
39%
Alleinerziehend
Mitte +
26%
27%
27%
26%
31%
27%
29%
31%
31%
30%
33%
30%
Mitte
32%
33%
33%
32%
37%
33%
35%
37%
37%
36%
40%
36%
Geringv.
40%
41%
41%
40%
46%
41%
44%
46%
46%
45%
50%
45%
Paar,
mit 1 Kind
65 m² Whg.
Mitte +
23%
23%
23%
23%
26%
23%
26%
27%
27%
26%
29%
27%
mit 2 Kindern
Mitte
27%
28%
28%
27%
31%
28%
31%
33%
32%
31%
34%
32%
90 m² Whg.
Geringv.
34%
35%
35%
34%
39%
35%
38%
41%
41%
39%
43%
40%
Familie
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
Tabelle 6:
Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen im Eigentumssegment
Haushaltstyp und
Eigentumswohnungen
Einkommensgruppe
Single
50 m² Whg.
Bestand
Neubau
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
32%
32%
34%
34%
51%
40%
51%
51%
58%
50%
71%
62%
Mitte
39%
39%
41%
40%
61%
48%
62%
61%
69%
60%
85%
75%
Geringv.
48%
49%
51%
50%
77%
61%
77%
77%
86%
75%
107%
93%
Mitte +
29%
29%
31%
30%
45%
36%
44%
44%
49%
43%
61%
53%
unverheiratet
Mitte
35%
35%
37%
36%
55%
43%
53%
52%
59%
51%
74%
64%
65 m² Whg.
Geringv.
44%
44%
46%
45%
68%
53%
66%
66%
73%
64%
92%
80%
Alleinerziehend
Mitte +
34%
34%
35%
35%
52%
41%
51%
50%
56%
49%
71%
62%
Mitte
40%
40%
42%
42%
63%
49%
61%
60%
68%
59%
85%
74%
Geringv.
50%
51%
53%
52%
79%
62%
76%
76%
85%
74%
106%
92%
Paar,
mit 1 Kind
65 m² Whg.
Mitte +
30%
30%
32%
32%
46%
36%
42%
41%
46%
40%
59%
50%
mit 2 Kindern
Mitte
36%
36%
38%
38%
56%
43%
50%
50%
56%
48%
70%
60%
90 m² Whg.
Geringv.
46%
46%
48%
47%
70%
54%
62%
62%
69%
61%
88%
75%
Familie
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien
Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
316
Anhang
94
Tabelle 7:
Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30%
für unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen im
Mietwohnungssegment
Haushaltstyp und
Mietwohnungen
Einkommensgruppe
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Mietenspiegel
Angebotsmiete
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
56 m²
54 m²
55 m²
56 m²
49 m²
55 m²
51 m²
48 m²
49 m²
50 m²
46 m²
50 m²
Mitte
47 m²
45 m²
46 m²
47 m²
41 m²
46 m²
43 m²
40 m²
41 m²
42 m²
38 m²
41 m²
Geringv.
38 m²
36 m²
37 m²
37 m²
33 m²
37 m²
34 m²
32 m²
32 m²
33 m²
30 m²
33 m²
Mitte +
85 m²
82 m²
83 m²
85 m²
74 m²
83 m²
77 m²
73 m²
73 m²
76 m²
68 m²
75 m²
Mitte
71 m²
68 m²
69 m²
71 m²
61 m²
69 m²
64 m²
61 m²
61 m²
63 m²
57 m²
62 m²
Geringv.
57 m²
55 m²
55 m²
57 m²
49 m²
55 m²
51 m²
48 m²
49 m²
51 m²
45 m²
50 m²
Mitte +
74 m²
71 m²
72 m²
74 m²
64 m²
72 m²
66 m²
63 m²
63 m²
66 m²
59 m²
65 m²
Mitte
62 m²
59 m²
60 m²
62 m²
53 m²
60 m²
55 m²
53 m²
53 m²
55 m²
49 m²
54 m²
Geringv.
49 m²
47 m²
48 m²
49 m²
43 m²
48 m²
44 m²
42 m²
42 m²
44 m²
39 m²
43 m²
Mitte +
119 m² 116 m² 115 m² 119 m² 104 m² 115 m² 105 m²
99 m² 100 m² 104 m²
94 m² 101 m²
Mitte
99 m²
96 m²
96 m²
99 m²
87 m²
96 m²
88 m²
83 m²
83 m²
87 m²
78 m²
84 m²
Geringv.
79 m²
77 m²
77 m²
80 m²
70 m²
77 m²
70 m²
66 m²
67 m²
70 m²
63 m²
67 m²
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
Tabelle 8:
Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30%
für unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen im
Eigentumssegment
Haushaltstyp und
Eigentumswohnungen
Einkommensgruppe
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Bestand
Neubau
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2014
2016
2018
2020
2022
2024
Mitte +
46 m²
46 m²
44 m²
45 m²
29 m²
37 m²
29 m²
29 m²
26 m²
30 m²
21 m²
24 m²
Mitte
39 m²
39 m²
37 m²
37 m²
25 m²
31 m²
24 m²
24 m²
22 m²
25 m²
18 m²
20 m²
Geringv.
31 m²
31 m²
30 m²
30 m²
20 m²
25 m²
19 m²
20 m²
17 m²
20 m²
14 m²
16 m²
Mitte +
67 m²
67 m²
64 m²
65 m²
43 m²
55 m²
44 m²
45 m²
40 m²
46 m²
32 m²
37 m²
Mitte
56 m²
56 m²
53 m²
54 m²
36 m²
46 m²
37 m²
37 m²
33 m²
38 m²
26 m²
31 m²
Geringv.
45 m²
45 m²
43 m²
43 m²
29 m²
36 m²
30 m²
30 m²
27 m²
31 m²
21 m²
24 m²
Mitte +
58 m²
58 m²
55 m²
56 m²
37 m²
47 m²
39 m²
39 m²
35 m²
40 m²
28 m²
32 m²
Mitte
48 m²
48 m²
46 m²
47 m²
31 m²
40 m²
32 m²
32 m²
29 m²
33 m²
23 m²
26 m²
Geringv.
39 m²
39 m²
37 m²
37 m²
25 m²
32 m²
26 m²
26 m²
23 m²
26 m²
18 m²
21 m²
Mitte +
89 m²
89 m²
85 m²
85 m²
58 m²
75 m²
65 m²
65 m²
58 m²
67 m²
46 m²
54 m²
Mitte
74 m²
74 m²
71 m²
71 m²
48 m²
62 m²
54 m²
54 m²
49 m²
56 m²
38 m²
45 m²
Geringv.
59 m²
59 m²
56 m²
57 m²
39 m²
50 m²
43 m²
43 m²
39 m²
45 m²
31 m²
36 m²
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Value AG, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg; Statistisches Bundesamt
317
Anhang
95
Rechenweg und Annahmen der wohnungswirtschaftlichen Berechnungen
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Wohnungsmarktbeobachtung (Kapitel 3.4)
wurde auf den Rechenweg des vollständigen Finanzplans (VoFi) zurückgegriffen. Bei dieser
Berechnungsmethode werden alle in einem bestimmten Betrachtungszeitraum anfallenden
Einnahmen (v. a. Mieteinnahmen) und Ausgaben (v. a. Eigenkapitalkosten, Finanzierungskosten, Bewirtschaftungskosten), sowie die Wertentwicklung der Immobilie betrachtet. In den
vorliegenden Berechnungen beträgt dieser Betrachtungszeitraum 25 Jahre. Die Betrachtung
ermöglicht es, neben der Wirtschaftlichkeit eines „normalen“ freifinanzierten Mietwohnungsbaus auch die Beschränkungen und Konditionen des geförderten Mietwohnungsbaus
abzubilden und beide Segmente miteinander zu vergleichen. In Abbildung 61 ist der Rechenweg des vollständigen Finanzplans für ein Wohnungsbauvorhaben schematisch dargestellt.
Als zentrales Ergebnis der Berechnungen im VoFi stehen zwei Kennzahlen, welche die Wirtschaftlichkeit der Wohnungsbausegmente unter den gegebenen Rahmenbedingungen ausdrücken.
▪ VoFi-Endwert: Dies ist das Ergebnis aller mit dem Bau und der Bewirtschaftung der Immobilie verbundenen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Betrachtungszeitraum (hier: 25 Jahre) sowie der Wertentwicklung.
▪ Eigenkapitalrendite: Diese setzt den VoFi-Endwert in das Verhältnis zum eingesetzten
Eigenkapital (hier: 20% der Investitionssumme). Sie gibt die durchschnittliche jährliche
Verzinsung des Eigenkapitals im Betrachtungszeitraum durch die Investition an. Sie
dient als Maßstab für den Vergleich mit anderen Investitionen (unter zusätzlicher Berücksichtigung des Investitionsrisikos).
Die auf den folgenden Seiten aufgelisteten Annahmen entsprechen den in der schematischen Darstellung des Rechenwegs in dunkelgrau dargestellten Berechnungsbestandteilen.
Die Annahmen für die Jahre 2020 und 2022 sind der Wohnungsmarktbeobachtung 2023 zu
entnehmen. Blau hinterlegte Werte werden nicht jährlich angepasst.
Abbildung 61: Rechenweg im vollständigen Finanzplan (VoFi) für ein
Wohnungsbauvorhaben
Darstellung: Quaestio
318
Anhang
96
Investition
Grundstückskosten
Erwerbsnebenkosten beim Grundstücksankauf
10,0%
Erläuterung: setzt sich zusammen aus der Grunderwerbssteuer (3,5%), den Notar- und Grundbuchkosten (1,5%), der M aklerprovision (3,57%)
und einem Kostenpuffer (1,43%)
Herstellungskosten
Herstellungskosten pro m² Wohnfläche (KG 300-700)
4.120 €/m²
davon Kostengruppen 300+400
3.250 €/m²
Erläuterung: B KI B auko steninfo rmatio nszentrum (Hrsg.): B KI B auko sten Neubau. Statistische Ko stenkennwerte für Gebäude. (B KI) Stuttgart.
Verwendet werden die Werte für M ehrfamilienhäuser, mit 6 bis 19 WE, mittlerer Standard, siehe A bleitung unten:
Stand Jahr 2025
Kostenkennwert für die Kostengruppen 300+400 pro m² Wohnfläche
3.250 €/m²
Kostengruppe 500 (Außenanlagen)
Anteil an 300+400:
4,4%
143 €/m²
Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke)
Anteil an 300+400:
1,4%
46 €/m²
Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
Anteil an 300+400:
21,0%
Summe der Kostengruppen 300-700
683 €/m²
4.121 €/m²
Anteil der Netto-Wohnfläche an der Geschossfläche bei Mehrfamilienhäusern
Durchschnittliche Wohnungsgröße bezogen auf Geschossfläche
Fremd- und Eigenkapitalanteil
Umsatz
Mieteinnahmen
319
80%
80 m²
Anhang
97
Finanzierungskosten
Konditionen für den freifinanzierten Wohnungsbau
3,8% Zinsen
1,0% Tilgung
Erläuterung: Interhyp A G: Hypo thekenzinssatz zur B aufinanzierung mit 20 Jahren Laufzeit, M ittelwert des vo rigen Jahres.
Konditionen für den geförderten Wohnungsbau
förderfähige Kosten / Kostenobergrenze
3.000 €/m²
Zuschuss
600 €/m²
für den Anteil des objektabhängigen Darlehens
0,50% Zinsen
1,00% VerwK
max. Anteil des objektabh. Darlehens
40%
für den Anteil des belegungsabhängigen Darlehens
2,75% Zinsen
Vergleichszinssatz zur Bemessung
4,75% Zinsen
1,0% Tilgung
↑ ab dem 4. Jahr
← Jahre 1-3
_
↓ ab dem 11. Jahr
1,0% Tilgung
Erläuterung: Wo hnraum-Fö rderbestimmungen 2023 (WFB 2023)
Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten
359 €/WE
Instandhaltungskosten
14,00 €/m²
Mietausfallwagnis (Anteil an Mieteinnahmen)
2,0%
Kostensteigerung innerhalb Betrachtungszeitraums
2,0%
Erläuterung: nach Vero rdnung über wo hnungswirtschaftliche B erechnungen nach dem Zweiten Wo hnungsbaugesetz (Zweite
B erechnungsvero rdnung - II. B V)
Anlage- und Abzinsungszinssatz
Liegenschaftszinssatz verwendet als Abzinsungszinssatz
2,0%
Liegenschaftszinssatz verwendet als Anlagezinssatz
2,0%
Vermögen
Ermittlung des Immobilienwerts mittels Rohertragsfaktor
Rohertragsfaktor
28,0
Erläuterung: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg, Rohertragsfaktor für M ehrfamilienhäuser
Ermittlung des Immobilienwerts nach Abzug eines erwartbaren Minderertrags
Mietsteigerung nach Ablauf der Belegungsbindung
3,0%
Erläuterung: Setzung im Rahmen des § 558 BGB
320
Anhang
98
Ergänzende Auswertung zur kurzfristigen Entwicklung von Mietpreisen und
Transferempfängerquote
Abbildung 62: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren
zwischen 2019/20 und 2023/2024
Darstellung: Quaestio; Daten: Value AG, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
321
Anhang
99
Ergebnisse der Befragung zum Wohnungsmarktbarometer
1
Aktuelle Wohnungsmarktlage
1.1
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage in Nürnberg insgesamt?
2
Einschätzung der künftigen Wohnungsmarktentwicklung
2.1
Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage in den nächsten zwei Jahren
in Nürnberg ein?8
8
Anmerkung: Vorher „in den nächsten vier Jahren“. Die Spalte „Trend Vorjahr“ bezieht sich auf den Vergleich
mit der alten Frage (vier Jahre).
322
Anhang
100
3
Einschätzung der aktuellen und künftigen Wohnungsmarktlage nach
Teilbereichen
3.1
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen? 9
9
Kategorien ohne Trendpfeil sind in dieser Ausgabe erstmals abgefragt worden, sodass kein Vergleich möglich
ist.
323
Anhang
3.2
101
Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen ein?
324
Anhang
102
3.3
Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Nutzergruppen?
3.4
Welche Miet- oder Käufergruppen werden in Nürnberg Ihrer Meinung nach
künftig an Bedeutung gewinnen?
325
103
Anhang
4
Aktuelles Investitionsklima
4.1
Wie schätzen Sie in Nürnberg das aktuelle Investitionsklima in den einzelnen
Marktsegmenten ein?
326
Anhang
104
4.2 Welche Faktoren beeinflussen derzeit das Investitionsklima im
Wohnimmobilienmarkt in Nürnberg?
327
Anhang
105
5
Für Investoren: Aktuelle Lage und Investitionsverhalten
5.1
Konnten Sie gestoppte/aufgeschobene Projekte zwischenzeitlich wieder
fortsetzen?
5.2
Wirkt sich der aktuelle Stopp bei der Vergabe von Wohnraumördermitteln in
Bayern direkt auf Ihre Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen aus?
5.3
Wie schätzen Sie die aktuelle Geschäftslage Ihres Unternehmens insgesamt
ein?
328
Anhang
106
5.4
Wie hat sich die Situation hinsichtlich Ihrer Geschäftslage/Ihrer Projekte in den
letzten zwei Jahren verändert (verglichen mit 2022/23)?
5.5
Welche Rahmenbedingungen sollte die Stadt Nürnberg verändern, um die
weitere Investitionstätigkeit in den folgenden Teilmärkten anzuregen?
329
Anhang
6
107
Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Welche Probleme sehen Sie aktuell auf
dem Nürnberger Wohnungsmarkt?
Großes Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Geringes Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Kein Problem
Antworten
Trend
Vorjahr
Zu wenige große Wohnungen
50%
#pfeil#_360
41%
#pfeil#_45
9%
#pfeil#_180
Zu wenige kleine Wohnungen
43%
#pfeil#_45
43%
#pfeil#_45
14%
#pfeil#_180
76%
#pfeil#_180
17%
#pfeil#_360
7%
#pfeil#_135
61%
#pfeil#_360
26%
#pfeil#_180
13%
#pfeil#_135
47%
#pfeil#_45
36%
#pfeil#_135
17%
#pfeil#_45
Geringe Neubautätigkeit
75%
#pfeil#_45
19%
#pfeil#_180
6%
#pfeil#_360
Mangelnde Verfügbarkeit von Bauland
52%
#pfeil#_180
40%
#pfeil#_45
8%
#pfeil#_45
Hohe Baulandpreise
60%
#pfeil#_180
36%
#pfeil#_360
4%
#pfeil#_45
60%
#pfeil#_180
36%
#pfeil#_360
4%
#pfeil#_135
Zu wenige geförderte/bezahlbare
Wohnungen
Zu wenige barrierearme/-freie
Wohnungen
Zu wenige Wohnungen entsprechen den
aktuellen energetischen Standards
Überhöhte Preisvorstellungen von
Bestandsimmobilieneigentümern
Verkaufs-/ Vermietungspreise nicht mehr
darstellbar
Geringes Angebot an
82%
18%
0%
26%
#pfeil#_45
54%
#pfeil#_45
20%
#pfeil#_135
Hohe Bau-/ Modernisierungskosten
96%
#pfeil#_45
2%
#pfeil#_180
2%
#pfeil#_45
Fachkräftemangel in der Baubranche
65%
Bestandsimmobilien
Einkommenssituation (Bonität) der
28%
7%
28%
#pfeil#_360
61%
#pfeil#_135
11%
#pfeil#_180
Steigende Nettokaltmieten
52%
#pfeil#_45
35%
#pfeil#_180
13%
#pfeil#_45
Hohe Mietnebenkosten
71%
#pfeil#_135
27%
#pfeil#_45
2%
#pfeil#_45
Steigende Energiekosten
79%
#pfeil#_135
21%
#pfeil#_45
0%
#pfeil#_135
42%
#pfeil#_360
40%
#pfeil#_180
19%
#pfeil#_180
25%
#pfeil#_180
66%
#pfeil#_360
9%
#pfeil#_180
Mieterschaft
Konditionen der bayerischen
Wohnraumförderung
Konditionen der Bundesförderung wie
KfW
Mangelnde Verfügbarkeit von
bayerischen Wohnraumfördermitteln
67%
22%
11%
Gentrifizierung
27%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_180
27%
#pfeil#_360
Segregation
43%
#pfeil#_360
39%
#pfeil#_180
18%
#pfeil#_45
Abwanderung von Familien ins Umland
61%
#pfeil#_360
25%
#pfeil#_180
14%
#pfeil#_135
Untergenutzte Wohnungen
(z.B. Alleinstehende in
Flächennutzungskonkurrenzen (Wohnen,
42%
38%
20%
44%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_180
9%
#pfeil#_180
Gewerbliche Nutzung von Wohnraum
11%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_360
43%
#pfeil#_180
Leerstehende Wohnungen
17%
#pfeil#_360
47%
#pfeil#_360
36%
#pfeil#_180
52%
#pfeil#_360
41%
#pfeil#_135
7%
#pfeil#_180
Gewerbe, Grün- und Freiflächen)
Auswirkungen von Nachverdichtung
(Widerstände in der Nachbarschaft;
330
Anhang
7
108
Angaben zu den Befragungsteilnehmern
331
332
Ö 1.1
Beschlussvorlage
Stpl/024/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Bebauungspläne in der nordwestlichen Altstadt
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.03.2026
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.03.2026
Anlagen:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.03.2026
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.03.2026
Entscheidungsvorlage
Bestandsaufnahme der nordwestlichen Altstadt, Stand 10.06.2026
Sachverhalt (kurz):
Die Anträge der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen greifen die
veränderte städtebauliche Situation der Innenstadt auf. Die bestehenden Nutzungskonflikte
zwischen Wohnen und Gewerbe bleiben eine Kernfragestellung im Gebiet der Lorenzer und
Sebalder Altstadt. Gleichzeitig haben sich durch die Veränderungen im Einzelhandel und in der
Gastronomie in den vergangenen Jahren neue Handlungsbedarfe ergeben.
Planungsrechtlich ist die Gastronomie in der nordwestlichen Innenstadt durch Bebauungspläne
teils stark reguliert. In der Vergangenheit wurden bereits schrittweise Liberalisierungen bzw.
Flexibilisierungen bei gleichzeitiger Sicherung der Wohnqualität umgesetzt. Dieser Trend setzt
sich fort. Handlungsoptionen sind nun einerseits die Prüfung eines geeigneten
planungsrechtlichen Verfahrens zur Anpassung der genannten Bebauungspläne sowie die
Ausweitung der Betrachtung weiterer Quartiere im Bereich der Innenstadt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ausgaben für mögliche Fachgutachten bei weiteren Planungen
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
333
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/024/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Wird im Laufe des weiteren Verfahrens in die Begründung mit eingearbeitet.
Seite 2 von 4
334
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Stpl/024/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
335
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/024/2026
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung die Bedürfnisse
der Anwohnerschaft und der Gastronomie für die künftige Entwicklung des Trödelmarkts in
geeigneter Weise zu berücksichtigen. Hierzu soll 2026 ein entsprechendes
Beteiligungsformat erfolgen. Über das Ergebnis und das weitere Verfahren wird berichtet.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betrachtung auf weitere Teilbereiche der vorliegenden
Bebauungspläne auszuweiten und zu prüfen, an welchen Stellen die städtebauliche
Realität vom geltenden Planungsrecht abweicht und dabei aufzuzeigen, inwiefern in der
Sebalder Altstadt mögliche Konflikte zwischen Gastronomienutzung und Wohnnutzung
durch planungsrechtliche Anpassungen gelöst werden können.
Seite 4 von 4
336
Ö 1.1
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
Nürnberg, 3. März 2026
Antragsteller: Dr. Ahmed, Kayser
Bebauungspläne Innenstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Gastronomie leistet heute bereits einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer
Innenstadt. Ihre Bedeutung dafür wird aufgrund des geänderten Freizeit- und
Konsumverhaltens in Zukunft noch wachsen.
Gerade im Sommer erfreut sich die Außengastronomie großer Beliebtheit. Insbesondere
seit der Corona-Pandemie unterstützt die Stadt Nürnberg die Gastronomie durch die
großzügigere Regelung zu Freischankflächen, Gastro-Parklets und die Ausweisung von
„Sommerstraßen“.
In weiteren Bereichen der Altstadt wurden vor langer Zeit Gaststätten mit
Bebauungsplänen weitgehend ausgeschlossen. Diese Haltung ist nicht mehr zeitgemäß.
Im Sinne einer Anpassung an das veränderte Ausgehverhalten sehen wir es für angebracht
an, den B-Plan dahingehend zu ändern, dass Gastronomiebetriebe mit Ausschank bis 22:00
Uhr ermöglicht werden und auch die Außenbereiche länger betrieben werden dürfen.
Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft die Anpassung der Bebauungspläne 3573, 4121 und 4358 in der
nördlichen Altstadt mit dem Ziel der Aufhebung der Festsetzungen zur Reduktion der
Öffnungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser
Fraktionsvorsitzende
Rathaus, Wolff´scher Bau
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Dr. Nasser Ahmed
Fraktionsvorsitzender
Fon 0911 231 2906
Fax 0911 231 3895
Mail spd@stadt.nuernberg.de
spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
instagram.com/spdnuernberg
facebook.com/spd.nuernberg
337
Ö 1.1
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
gruene@stadt.nuernberg.de
90403 Nürnberg
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 03.03.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bebauungsplan Nr. 4208 bezieht sich auf das Gebiet rund um den Trödelmarkt, Unschlittplatz,
Obere und Untere Wörthstraße sowie Hintere Ledergasse. Ein lebendiges Quartier, das über eine
vielfältige Gastronomie verfügt. Doch: Es enthält für Teile seines Geltungsbereichs sehr restriktive
Festsetzungen zur gastronomischen Nutzung, die nur als Tagescafé bis 19 Uhr erlaubt ist. Das
schränkt – gerade kleine, nachhaltige Betriebe – unverhältnismäßig ein und erschwert tragfähige
Konzepte.
Die Nürnberger Altstadt steht vor der Herausforderung, Nutzungsmischung, Aufenthaltsqualität und
wirtschaftliche Tragfähigkeit kleinerer Betriebe dauerhaft zu sichern. Gerade gastronomische
Angebote tragen wesentlich zur Belebung öffentlicher Räume, zur sozialen Kontrolle sowie zur
touristischen und kulturellen Attraktivität bei.
Eine maßvolle Erweiterung der gewerblichen Nutzungszeiten, unter klaren
immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, kann die Altstadt auch in den frühen
Abendstunden beleben, zur wirtschaftlichen Stabilität bestehender Betriebe beitragen, Leerstände
vermeiden, und steht im Einklang mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen Nürnbergs. Dabei ist
ausdrücklich sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft gewahrt bleiben
und entsprechende Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Ziel ist keine pauschale Liberalisierung, sondern eine differenzierte, zeitgemäße Anpassung des
Bebauungsplans, die eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers ermöglicht.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft und berichtet
338
•
ob und in welcher Form eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 4208 hinsichtlich der
Festsetzungen zu den zulässigen gewerblichen Nutzungszeiten, insbesondere für
gastronomische Nutzungen, möglich und städtebaulich sinnvoll ist,
•
ob die derzeitige Beschränkung auf eine Nutzung als Tagescafé mit Öffnungszeiten von 07:00
bis 19:00 Uhr noch zeitgemäß ist, ob eine maßvolle Erweiterung der zulässigen
Öffnungszeiten (z. B. bis in die frühen Abendstunden) unter Berücksichtigung des
Immissionsschutzes ermöglicht werden kann, und ob eine entsprechende Satzungsänderung
mit den Zielen der Stadtentwicklung, des Denkmalschutzes und des Lärmschutzes vereinbar
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin
Stadtrat
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
339
Ö 1.1
Beilage
Betreff:
Bebauungspläne in der nordwestlichen Altstadt
Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grüne vom 03.03.2026
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Die Stadtratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen thematisieren in ihren jeweiligen
Anträgen vergleichbare Problemstellungen für die Nürnberger Innenstadt. Beide Fraktionen zeigen dabei Hindernisse sowie Potenziale für die urbane Belebung von Teilen der Nürnberger Altstadt auf und streben eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen für die Gastronomie in den innerstädtischen Randlagen an.
Die SPD beantragt hierzu, dass die Verwaltung:
• die Anpassung der Bebauungspläne (BP) Nr. 3573, 4121 und 4358 in der nördlichen Altstadt prüft, mit dem Ziel, die Festsetzungen zur Reduktion der Öffnungszeiten aufzuheben.
Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüft und berichtet:
• ob und in welcher Form eine Änderung des BPs Nr. 4208 hinsichtlich der zulässigen gewerblichen Nutzungszeiten, insbesondere für gastronomische Betriebe, möglich und städtebaulich sinnvoll ist.
• ob die derzeitige Beschränkung auf eine Nutzung als Tagescafé mit Öffnungszeiten von
7:00 bis 19:00 Uhr noch zeitgemäß ist, ob eine maßvolle Erweiterung der zulässigen Öffnungszeiten (z. B. bis in die frühen Abendstunden) unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes ermöglicht werden kann, und ob eine entsprechende Satzungsänderung mit
den Zielen der Stadtentwicklung, des Denkmalschutzes und des Lärmschutzes vereinbar
ist.
Beide Anträge verfolgen vergleichbare Ziele für die Weiterentwicklung der Nürnberger Innenstadt
für gastronomische Nutzungen. Wegen dieses engen sachlichen und räumlichen Zusammenhangs werden die beiden vorliegenden Anträge im weiteren Verlauf zusammenfassend behandelt.
Problemstellung
Die Nürnberger Altstadt steht vor der Herausforderung, ihre Funktion als zentralen Wohnstandort
mit den Anforderungen eines urbanen Aufenthalts- und Erlebnisraums in Einklang zu bringen.
Der historische Stadtkern gliedert sich hierbei in die Lorenzer und die Sebalder Altstadt. Auf einer
Gesamtfläche von rund 166 Hektar leben über 14.000 Menschen, wobei die beiden Hälften unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte aufweisen. Während die Sebalder Altstadt im Bereich zwischen Kaiserburg und Pegnitz als hochverdichteter Siedlungsraum den Bevölkerungsschwerpunkt bildet, liegt auf der Lorenzer Seite das primäre kommerzielle Zentrum der Innenstadt. Dennoch weist auch die Lorenzer Altstadt eine hohe Einwohnerdichte auf, die den Nürnberger Gesamtdurchschnitt um das Doppelte übertrifft. In der gesamten Altstadt ergeben sich somit Nutzungskonflikte und konkurrierende Ansprüche zwischen den wirtschaftlichen Belangen von Einzelhandel und Gastronomie, dem Bestreben der Stadtentwicklung nach einer lebendigen Innenstadt sowie den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung.
Die bestehenden genannten rechtsverbindlichen Bebauungspläne aus den Anträgen sollen den
Wohnstandort der Altstadt sichern und die Transformation innerstädtischer Gebiete begleiten,
indem intakte und dichte Wohnquartiere innerhalb eines planungsrechtlichen Rahmens gesichert
werden. Ziel ist es außerdem, die Wohnverträglichkeit mit den übrigen Nutzungen sicherzustellen. Infolgedessen gelten bisher stark regulierende Festsetzungen, insbesondere für Gaststätten
1
340
und sonstige Unterhaltungsangebote. Da sich die Prioritäten innerhalb der Altstadt inzwischen im
Sinne einer Abkehr von einer reinen Einkaufsstadt hin zu einem urbanen, großstädtischen Zentrum und sozialen Treffpunkt mit hoher Verweilqualität verschieben, ist eine Überprüfung der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen und der aktuellen städtebaulichen Anforderungen
sinnvoll.
Sebalder Altstadt: Bebauungspläne Nr. 3573, 4121 und 4358
Die Geltungsbereiche der im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion genannten Bebauungspläne
Nr. 3573, Nr. 4121 und Nr. 4358 umfassen zusammenhängend das Gebiet der nordwestlichen
Sebalder Altstadt mit dem Burgviertel. Das Quartier ist durch einen überdurchschnittlichen hohen
Anteil an historischer Bausubstanz geprägt und bildet durch die Lage entlang der städtebaulichen
Achse zwischen Hauptmarkt und Kaiserburg einen zentralen Identitätskern der Altstadt und des
Tourismus in Nürnberg.
Planungsrechtliche Ausgangslage
Bebauungsplan Nr. 3573
Abbildung 1: Geltungsbereich BP Nr. 3573, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der BP Nr. 3573 umfasst das Gebiet zwischen Hauptmarkt, Tuchgasse, Winkler-, Augustiner-,
Karlstraße, Schustergasse und Waaggasse (s. Abb. 1). Dieser trat 1965 in Kraft und regelt die
städtebauliche Ordnung und die optische Gestaltung zweier Baublöcke westlich des Hauptmarkts. Es wird ein Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, welches zur Wahrung des Altstadtcharakters strikte gestalterische Vorgaben trifft. Zusätzliche nutzungsbezogenen Einschränkungen sind nicht vorhanden.
2
341
Bebauungsplan Nr. 4121
Abbildung 2: Geltungsbereich BP Nr. 4121, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der BP Nr. 4121 umfasst das Gebiet des Burgviertels (s. Abb. 2) und trat 1981 in Kraft und trifft
als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB lediglich Regelungen zur Art der baulichen
Nutzung. Ziel ist es, der zunehmenden Konzentration von Gaststätten sowie Freizeit- und Vergnügungsstätten im Burgviertel entgegenzuwirken und dadurch die Wohnnutzung sowie ein verträgliches Nebeneinander der vorhandenen Nutzungen zu sichern. Der BP setzt allgemeine
Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) fest und regelt darüber hinaus baublockbezogen die
Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften bzw. Vergnügungsstätten. Durch die Festsetzungen ist gesichert, dass Schank- und Speisewirtschaften in den Baugebieten nach der Zahl
und ihrem Umfang beschränkt bleiben. Die Konflikte im Nebeneinander zwischen Wohnen und
gastronomischer Nutzung sollen durch die Festsetzungen auf eng begrenzte Teilräume beschränkt werden.
Seit der Aufstellung wurde der Bebauungsplan mehrfach geändert und dabei schrittweise flexibilisiert. So wurden beispielsweise die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften erweitert,
Freischankflächen ermöglicht sowie der untergeordnete Verkauf von Speisen und Getränken im
Einzelhandel zugelassen. Die heutige Steuerung der gastronomischen Nutzung erfolgt im Wesentlichen über eine Bestandsliste, die die vorhandenen Gaststätten erfasst und im Sinne eines
baurechtlichen Bestandschutzes festschreibt.
3
342
Bebauungsplan Nr. 4358
Abbildung 3: Geltungsbereich BP 4358, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4358 wurde im Jahr 1995 mit dem Ziel der Sicherung der
Wohnfunktion eingeleitet. Der Geltungsbereich umfasst nahezu die komplette Sebalder Stadtseite sowie die Trödelmarktinsel und die Vordere Insel Schütt (s. Abb. 3). Nach der Einstellung
des BPs Nr. 4333 „Augustinerhof“ wurde das Verfahren für diesen großflächigen BP nicht weiter
verfolgt. Da das Verfahren seither „ruht“, ist der BP für die aktuelle Prüfung ohne Bedeutung.
Bewertung
Aus dieser planungsrechtlichen Ausgangslage ergeben sich unterschiedliche Rahmenbedingungen und Konfliktsituationen für die Sebalder Altstadt. Im kleinräumigen Gebiet des BPs Nr. 3573
westlich des Hauptmarkts ist die Festsetzung als Kerngebiet (MK) städtebaulich unproblematisch.
Die Gebietsfestsetzung bietet ausreichenden Spielraum für die Ansiedlung zulässiger Nutzungen,
u.a. auch für Gastronomiebetriebe, und weist keinen weiteren Handlungsbedarf auf.
Zur Prüfung des gestellten Fraktionsantrags wurde zunächst für den westlichen Teilbereich des
BPs Nr. 4121 sowie dessen nahes Umfeld eine Bestandsaufnahme der Erd- und Obergeschossnutzungen erstellt. Ein erster Überblick über die Erdgeschosszonen bestimmter Straßenzüge
zeigt eine vielfältige gemischte Struktur auf (Wohnen, Gastronomie, Einzelhandel mit z.T. gastronomischen Angebot, Dienstleistungsgewerbe und Büronutzung - s. Abb. 4). Die Bestandsaufnahme sollte für den gesamten Geltungsbereich fortgeführt und präzisiert werden, um auf einer
soliden Grundlage die tatsächliche Gebietskategorie mit den planungsrechtlichen Festsetzungen
abgleichen zu können.
4
343
Abbildung 4: Erdgeschossnutzungen Weinmarktviertel/Weißgerbergasse (Ortsbegehung Mai 2026), Kartengrundlage:
© Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
In den Anträgen an die Verwaltung wird die Regelung der Öffnungszeiten der Außengastronomie
über planungsrechtliche Festsetzungen empfohlen. Dies ist allerdings planungsrechtlich nicht
möglich, da hier die Rechtsgrundlage nach § 9 Abs. 1 BauGB fehlt. Die Einschränkung der Außenbewirtschaftung resultiert vielmehr aus dem bundesrechtlichen Immissionsschutz in Verbindung mit dem Gebot der Rücksichtnahme. Da das Gebiet derzeit als WA festgesetzt ist, gilt nach
TA Lärm für die Nachtzeit (22 – 6 Uhr) ein einzuhaltender Immissionsrichtwert von 40 dB(A).
Zusätzlich ist zu beachten, dass die im Betrachtungsgebiet bestehenden Gastronomiebetriebe
aktuell bereits deutlich länger als 22 Uhr geöffnet haben, dann jedoch nur im Innenraum.
Empfehlung
Angesichts veränderter Rahmenbedingungen, bestehender Leerstände sowie aktueller Bauanträge zur Nutzungsänderung von Gewerbe hin zu Gastronomie erscheint es sinnvoll, die Nutzungsfestsetzungen im BP Nr. 4121 in der Sebalder Altstadt zu überprüfen. Derzeit müssen aktuelle Anträge für Gastronomienutzungen planungsrechtlich abgelehnt werden.
Die im Fraktionsantrag genannte Prüfung der Aufhebung der Festsetzungen und Reduktion der
Öffnungszeiten könnte planungsrechtlich beispielsweise durch eine Anpassung des Schutzstatus
der vorhandenen Wohnbebauung (z.B. durch Umwidmung in ein MI) umgesetzt werden. Dies
würde der Ordnungsbehörde erst den rechtlichen Spielraum eröffnen, längere Bewirtschaftungszeiten für den Außenbereich von Gaststättenbetrieben zu prüfen. Anstatt das gastronomische
Angebot weiterhin über punktuelle Ausnahmeregelungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO zu bestimmen, würde so eine Gesamtlösung für die kleineren Geschäftsstraßen erzielt werden, in denen
die Baugebiete bisher vorrangig als WA ausgewiesen sind. Auch im Hintergrund der strategischen Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Altstadt, würde eine zu prüfende Anpassung die Profilierung und Sicherung der Randlagen in der Sebalder Altstadt unterstützen.
Hierbei muss jedoch auch die bisherige Aufteilung der Nutzungsschwerpunkte auf beiden Seiten
der Altstadt sensibel abgewogen und berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Lorenzer Altstadt,
die als kommerzielles Zentrum und Standort bedeutsamer Geschäftsstraßen gilt, ist Sebald ein
etablierter und erhaltenswerter Standort für das innerstädtische Wohnen. Diese Gebietsidentität
und die Wohnfunktion müssen auf der Sebalder Seite langfristig erhalten bleiben.
Die weitere Etablierung von Gastronomie soll stattdessen vorranging in der Lorenzer Altstadt erfolgen, denn gerade hier entstehen durch die Umbrüche im Einzelhandel neue Potenziale für
5
344
vielseitige Nachnutzungen. So ließe sich auch auf dieser Seite der Altstadt eine stärkere abendliche Belebung erzielen, jedoch mit deutlich weniger Nutzungskonflikten als in Sebald.
Lorenzer Altstadt: Bebauungsplan Nr. 4208
Der Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich auf die nordwestliche
Lorenzer Altstadtseite, konkret auf die Trödelmarktinsel und ihr näheres Umfeld. In diesem Betrachtungsgebiet liegt der BP 4208, welcher die Insel sowie das Quartier rund um den Unschlittplatz umfasst (s. Abb. 5). Das nähere Umfeld der Insel ist über mehrere Brücken direkt mit dem
rechten Ufer der Pegnitz verbunden. Hierzu gehören die angrenzenden Quartiere des Maxplatzes
auf Sebalder Seite sowie das Quartier des Augustinerhofs. Da der BP Nr. 4450 für den Augustinerhof im Antrag jedoch nicht explizit genannt wird, bleibt dieser Bereich in der folgenden planungsrechtlichen Betrachtung unberücksichtigt.
Planungsrechtliche Ausgangslage
Abbildung 5: Geltungsbereich Nr. 4208, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der BP 4208 trat 1983 mit dem Ziel in Kraft, die Wohnfunktion im Geltungsbereich zu sichern und
die typische kleinteilige Mischung aus Wohnen, Handwerk und Dienstleistungen aufzuwerten.
Hauptanlass für die Aufstellung war das unbeschränkte Vordringen von Gaststätten und Unterhaltungsaktivitäten in diesen Teilbereich der Lorenzer Altstadt. Um die Wohnruhe zu wahren, wird
die Zulässigkeit von gastronomischen Betrieben stark eingeschränkt bzw. nur auf ausgewählte
MI beschränkt. Der Etablierung von Schank- und Speisewirtschaft auf der Trödelmarktinsel wird
in diesem BP restriktiv begegnet, da in den Baugebieten auf der gesamten Südseite der Trödelmarktinsel Schank- und Speisewirtschaften unzulässig sind. Eine Besonderheit bildet die nordwestliche Häuserzeile auf der Trödelmarktinsel, für die die Öffnungszeiten von Tagescafés planungsrechtlich auf 19 Uhr begrenzt sind. Eine solche Festsetzung zu den Betriebszeiten widerspricht dem planungsrechtlichen Instrumentarium eines BPs und kann nicht über den abschließenden Katalog des § 9 BauGB geregelt werden.
Da der ursprüngliche BP die Gaststättennutzung nur innerhalb der Gebäude regelte, wurde im
Jahr 2004 eine Änderungssatzung erlassen, um vorhandene Freischankflächen rechtlich abzusichern, ohne die Gaststättenanzahl zu erhöhen. Die Änderung erlaubte zudem den Einzelhandelsbetrieben in den MI ausnahmsweise bis zu 30% ihrer Verkaufsfläche für untergeordnete gastronomische Angebote zu nutzen.
6
345
Bewertung
Der Antrag der Stadtfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich vorrangig auf die Trödelmarktinsel. Diese bildet als Schnittstelle zwischen der Lorenzer und Sebalder Altstadt tagsüber
einen Transit- und Aufenthaltsraum mit ausgeprägt urbanem Charakter. Faktisch liegt hier eine
Mischnutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen und Gastronomie vor (s. Abb. 6). Das
Potenzial für die abendliche Lebendigkeit wird jedoch durch die bestehenden Festsetzungen gehemmt. Dass ein einzelner Betrieb am Trödelmarkt bereits planungsrechtlich zulässig bis spät in
die Abendstunden (Öffnungszeiten bis 23 Uhr) geführt wird, zeigt gleichzeitig eine Vertretbarkeit
einer länger als bis 19 Uhr geöffneten Gastronomie in diesem Bereich.
Abbildung 6: Erdgeschossnutzungen Trödelmarkt (Ortsbegehung Mai 2026), Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Empfehlung
Die restriktiven Festsetzungen des BP 4208 entsprechen aus planerischer Sicht nicht mehr den
aktuellen städtebaulichen Anforderungen für den Standort des Trödelmarkts. Um hier neue Spielräume für eine abendliche Belebung zu untersuchen, wird die Prüfung eines hierfür geeigneten
planungsrechtlichen Verfahrens empfohlen. Es bieten sich sowohl ein Änderungsverfahren als
auch eine Teilaufhebung des bestehenden BPs an. In Anbetracht der prominenten Lage des Trödelmarkts, wo Wohn- und Aufenthaltsfunktion aufeinander treffen, sind die Bedürfnisse der Anwohnerschaft als auch der Gewerbetreibenden in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Hierzu
soll es 2026 ein entsprechendes Beteiligungsformat geben. Über das Ergebnis und das weitere
Verfahren wird berichtet.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Planung keine Kosten. Für weitere Planungen und
Fachgutachten können Kosten anfallen.
Fazit und weiteres Vorgehen
Die beiden Anträge der Fraktionen spiegeln die aktuellen Nutzungskonflikte der Innenstadt wider.
In den vergangenen Jahren haben sich durch die Umbrüche in Einzelhandel und Gastronomie
neue Handlungsbedarfe ergeben. In der Vergangenheit wurden schrittweise Öffnungen der Regelungen und Beschränkungen für die Gastronomie bei gleichzeitigem Erhalt der Wohnqualität
umgesetzt bzw. genehmigt. Dieser Trend setzt sich fort. Die mögliche Anpassung oder Änderung
des Planungsrechts ist zu prüfen. Hierdurch können sich Spielräume und die Möglichkeit der
Außenbewirtschaftung eröffnen.
7
346
Aufgrund der Komplexität der zu betrachtenden Belange und möglichen Maßnahmen hinsichtlich
ihrer Auswirkungen ist die detaillierte Bestandsaufnahme fortzuführen. Eine Beteiligung der Betroffenen ist vorgesehen. Bis zu einer Klärung der Anwendung der planerischen Mittel und der
Formulierung konkreter Planungsziele sind eingehende Anträge zu einer Nutzungsänderung zur
Gastronomie hin aufgrund des bestehenden Planungsrechts weiterhin restriktiv zu behandeln.
8
347
Ö 1.1
ZEICHENERKLÄRUNG
Wohnnutzung
Beim Tiergärtnertor
Beherbergungsstätte
Schank- und Speisewirtschaft (geöffnet bis 19/20 Uhr)
Schank- und Speisewirtschaft (geöffnet nach 20 Uhr)
Gewerbe mit gastronomischen Nebenangebot
Einzelhandel
Be
Dienstleistungsgewerbe
rgs
tra
ße
r-Stra
ht-Düre
Albrec
ße
Büronutzung
Kirchliche/religiöse Nutzung
Albrecht-Dürer
-Platz
Gemeinbedarf
Neutorturm
Agnesgasse
Venue/Eventlokal/Tagungsort
Neuto
rstraß
e
Leerstand/Nutzungsunterbrechung
Lammsgas
se
Flächen für Außenbestuhlung
Schürstabhaus
Füll
Straßenorientierte Nutzungen/Ladenzeilen
Pfarrhaus
Sebalder Platz
Irrerstr
aß
e
Weinmarkt
Sebalduskirche
Weißgerbergasse
348
G
g
er
sb
er
ei
Rathausplatz
Altes Rathaus
Hallertor
Industrie- und
Handelskammer
Spielzeugmuseum
Karlstaße
PLANNAME: Bestandsaufnahme Nordwestliche Altstadt-Layout3-A3_Q_TK
e
erstraß
Augustin
asse
Waaggasse
aße
Winklerstr
Weintraubeng
Maxplatz
Parkhaus Hauptmarkt
Sozialgericht
Nägeleinsplatz
Hauptmarkt
Tuchgasse
Weinstadel
Deutsches Museum
rhof
stine
Augu
e
rück
kerb
xb
rü
hl
Liebesinsel
Unschlittplatz
Zwischen den
Fleischbänken
Sc
Trödelmarkt
Fleischbrücke
n
He
eg
rst
ke
ei
fe
rs
te
g
Hen
Ma
Karlsbrücke
cke
Pe
gn
itz
Nordwestliche Altstadt
Pegnitz
Erdgeschossnutzungen, Bestandsaufnahme 06/2026
GMKG:
Nürnberg-Sebald/-Lorenz
M 1: 2.000
0
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
60m
Stand: 10.06.2026
Stpl : 2M-1
Ö 1.2
Beschlussvorlage
Stpl/018/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
25.06.2026
öffentlich
Beschluss
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-KlinkStraße, südlich des Grünzugs "Wetzendorfer Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und
632 je Gemarkung Wetzendorf
Einleitung und Billigung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Entwurf der Satzung
Entwurf der Begründung
Sachverhalt (kurz):
Für das oben genannte Gebiet ist am 14.12.2005 der Bebauungsplan Nr. 4256 Teil A in Kraft
getreten. Zur Sicherstellung einer rechtskonformen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung im
Plangebiet, und der darauf aufbauenden Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135
a - 135 c BauGB, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Durch die Änderung wird
die rechtskonforme Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß der
Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg ermöglicht.
Im Zuge der Änderung wird auch der Geltungsbereich aufgrund der Überplanung durch den
Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf Parlerstraße“ angepasst, sodass an dieser Stelle
keine Überlagerung der Geltungsbereiche mehr besteht.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
349
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/018/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
siehe Kapitel 1.4.4. der Begründung „Gender und Diversity“.
Seite 2 von 4
350
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Stpl/018/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Seite 3 von 4
351
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/018/2026
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Plan des Stadtplanungsamts
vom 19.05.2026 umfasste Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich
der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs "Wetzendorfer Landgraben" und östlich
der Fl. Nrn. 650 und 632 je Gemarkung Wetzendorf, die Änderung des Bebauungsplans
Nr. 4256 Teil A aufzustellen ist. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
2.
Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr.
4256 Teil A auf Grundlage des Plans vom 19.05.2026 und der Entwurfsbegründung vom
19.05.2026.
3.
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans
Nr. 4256 Teil A gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich
öffentlich auszulegen.
Dies ist im Amtsblatt bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
352
Ö 1.2
Beilage
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A für ein Gebiet nördlich der verlängerten
Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs
„Wetzendorfer Landgraben“ und östlich der Fl.Nrn. 650 und 632 je Gemarkung Wetzendorf
Einleitung und Billigung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-KlinkStraße, südlich des Grünzugs „Wetzendorfer Landgraben“ und östlich der Fl.Nrn. 650 und 632 je
Gemarkung Wetzendorf, ist der Bebauungsplan Nr. 4256 Teil A seit 14.12.2005 in Kraft. Es werden unter anderem allgemeine Wohngebiete sowie eine Gemeinbedarfsfläche im Umfang von
4,45 ha festgesetzt.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A ist die Änderung der Ausgleichsflächenzuordnung. Anlass für die Änderung ist die seinerzeit erfolgte Sammelzuordnung der unterschiedlichen ökologischen Wertigkeit der Bestandsflächen. Der Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung wird mit der Sammelzuordnung nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Sammelzuordnung steht der rechtskonformen Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg entgegen.
Ein weiteres Ziel ist die Änderung des Geltungsbereichs. Es ist vorgesehen, die Überlappung der
beiden Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 4641 A „Wetzendorf-Parlerstraße“ und
Nr. 4256 Teil A zu bereinigen, indem der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
im Zuge der Planänderung angepasst und entsprechend zurückgenommen wird.
Verfahren
Da die erforderliche Änderung der Ausgleichsflächenzuordnung den Zielen des Bebauungsplans
nicht entgegensteht und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Änderung des
Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt
werden. Gemäß § 13 BauGB kann dabei auf die frühzeitigen Beteiligungen sowie die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden.
Kosten
Durch die Planung entstehen der Stadt keine Kosten. Vielmehr kann durch die Änderung des
Bebauungsplans der ökologische Ausgleich gemäß der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen abgerechnet werden.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Billigung wird die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Im Anschluss kann die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen
werden.
Fazit
Um das Verfahren zügig voranzubringen, soll die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet und der Entwurf der Änderung gebilligt
werden.
1
353
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS NR. 4256 TEIL A
Ö 1.2
710/1
816/3
62
I
3
/11
II
817/23
816/9
I
Lerche
/17
817/9
Wismarer Straße
73
65 I
93
87
67 I
712/18
818/3
95
95a
89
817/35 817/34
817/33
69 I
97
712/32
817/32
267/5
267/9
712/13
/30
/28
/29
/36
/37
/38
/4
/5
/33
/34
/35
/22
/6
/7
61 I
97a
I
55 I
91
711/1
817/22
267/4
4 II
I
712/25
6 II
711
702
712/14
I
I
817/36
8 II
I
817/8
817/24
10 II
709/10
712/26
712/3
817/28
12 II
I
I
817/29
817/26
53
85
712/21
I
/1
809/5
63 I
I
712
709/7
703
817/30
712/27
I
I
II
59c
709/9
II
59b
712/20
712/8
II
59a
709/8
/24
/9
/10
/11
712/19
II
59
I
II
50
817/21
nstraße
817/2
709/3
54 II
52 II
709/2
I
268/9
56 II
58 II
I
III
60 II
1
710/4
817
817/17
/10
II
817/4
I
816/5
57 II
709
II
II
3
66 II
710
710/13
710/14
5
68 II
1
7
70 II
710/9
55a I
710/8
Geltungsbereich Planteil
3a
nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs
"Wetzendorfer Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632, je Gemarkung Wetzendorf
817/27
817/31
712/12
79 79a
99
817/7
II
817/19
712/15
712/23
818/14
817/11
817/10
809/1
II
817/18
83 I
81 I
712/31
22 I
712/2
51
I
II
HsNr. 49
712
267
712/16
267/6
640/14
640/5
19
644/1
12
13
71
81
HsNr.
79
/16
538/5
555/10
e
-Ra
8
10b
12
10
59
II
I
555/141
34
36
38
77
7
II
II
57
16
16a
12a
I
II
I
GMKG:
WETZENDORF
555/142
555/97
ohne Maßstab
555/132
II
I
I
n-K
/107
g
-Rin
ten
es555/36
61
85
83
8
8a
12b
555/92
I
69
10
II
II II b 91c
91a 91
87
an
rm
II
I
/140
/139
65
18
II
91
89
48
14
II
II II a 93
II
b 93
93c 93
44
46
32
10a
10a
97
95a
95
/138
He
555/54
I
IIIII I
555/149
79
40
42
18a
50
54 52
12
Gerh
ard
-von
a
HsNr. 97
85
20
14
/136
/135
III
/137
I
37
83
14a
16
/134
/133
II
IIIII I I
III
30
III III II
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
555/41
555/43
555/6
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
7
555/30
/131
/150
III
44
III
II
555/152 /151
II
III II I I
I II
46
III
II
III
III
II
III
I
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs / Änderungsbereichs
/116
555/65
/117
/114
III
III
II
555/53
354
/115
5
555/14
III
II
40
III
/59
/130
III
42
/129
III
III
36
555/61
/128
32
4
555/14
/127
34
3
555/14
III
I
I
555/33
555/148
555/58
e
traß
ll-S
Go
ire-
555/60
/113
555/56
/125
III
II
555/29
555/31
I
III 555/55
III
II
II
/146
/155
555/153 /154
555/147
III
II
38
555/57
I I I II
555/110
traße
chtl-S
I
I
I
II
555/32
as-Pre
hi
el-Mat
Micha
II
II
I
555/111
555/26
/91
/83
II
II
III
/87
17c II
I
II
I
2
/79
15c II
/90
III
II
I
555/11
15b II
/21
555
II
17
21
81a
555/25
58
/78
/86
17b II
/82
/89
555/126
5
Cla
/68
555
555/20
II
d-S
75
555/16
/88
I
555/15
III
56
56
/1
555
9
555/6
II
II
17a II
/81
15a II
/85
II
PLANNAME: 4256A_AE_ENTW_202600511_kr_lk-UE1
III
HsNr. 77
73
62
60
15 II
/77
II
II
II
/84
17 II
/80
555/19
traß
6a
6
I
I III
IV
555/7
555/22
/75
/76
555/157
5
67
555/9
II
II
I
640
7
640/1
640/1
640/1
11
/103
/104
/105
/109
17,5
III
555/24
11
II
3
3
5
9
7
11
15
13
17
1
644/99
1
II
1
3
1
640/34
644/30
III
22
644/11
555/17
III
II
/60
61
19
19
644/100
III
20
IV
IV
III
II
/61
/62
IV
13
e
I
640/10
III
18
I
10 I 12
I
III
555/18
555/1
640/59
I
555/8
555/4
I
640/58
IV
555/5
II
II
640/8
640/57
III
I
I
581
4,5
2,5
643/3
aße
er Str
555/6
chheim
IV
II
555/2
/72
644/32
III
555/3
555
traß
0
555/7
rS
ime
1
555/7
II
hhe
8
555/15
633/1
I
26
Forc
630/1
644/53
For
640/101
640/12
2,0
2,5
6,0
IV
633/1
8I
/71
2
heim
409/1
h
Forc
648/1
Fl. Nr.
632
raße555/72
er St
644/23
632
644/52
817/16
aße
644/31
644/95
538/6
0
WA
-Str
/102
/53
/52
/100
/51
/50
/49
/48
/47
640/11
/46
/45
/44
/43
/42
/41
/40
/39
I
a
/38
60
/37
/36
60 I
/35
IO 5
644/98
644/97
640/15
link
62 II
GRZ 0,4
III 64 II
IO 3
644/51
644/42
644/43
90
130
644/33
644/49
644/50
644/41
III
644/33
644/48
Ga I
6I
644/71
GaI
644/40
644/101
644/57
NN
644/58
644/39
Straße
644/61
II
II
644/67
644/65 644/22 644/68
644/66
I
644/38
II
78
82 80
86 84
/60
644/59
IIII
644/47
644/34
644/37
II
644/93
644/94
-Bock-
644/36
644/60
III
644/46
Friedrich
644/56
4/54
644/96
5
644/11
4
644/11
644/91
644/92
6,0
5,0
644/112
644/111
72a
644/45
11,0
WA 64
GRZ 0,4
III
644/44
644/35
Schule
GRZ 0,7
III - IV
644/108
76
644/110
644/109
644/105
GRZ 0,4
III
644/107
644/106
644/21
Fl. Nr.
650
644/24
WA
IV
644/55
3,5
74
650
II
2,5
III
644/9
II
II
II
II
II
II
4I
II
644/1
III
16
2I
A4
A1
644/116
644/90
ar-K
/110
2,5
644/27
2,5
/20
644/29
5,5
644/25
644/20
II
I/25
I/2
4
I
II
ldem
HsN
r. 10
a
I/33
II
I/32
II
I/31
II
III
I/30
II
III
II
II
III
I/2
I I II
II
III
I/289
II
III
I I II
II III
I II
I
65
HsNr. 21a
HsNr. 19a
17 III
GRZ 0,4
III 644/26
III
WA 1
GRZ 0,4
III
IV
10
Wa
640/2
15
WA 1
III
644/28
I
III
640/1
9
I
I I/2/267
63
5,0
Ga I
Waldemar-Klink-Straße
644/29
9
6,0
11,0
644/11
Schulhof
GRZ 0,7
5,5
644/7 HsNr. 26a
IV
12
644/
119
644/3
651/1
11
644/8
650/1
III
14
9b
26 III
28
GRZ 0,4
16
III
13
644/4
WA 1 III
I
3,0
GRZ 0,4
III
9a
III III
NN
1b
WA 1 644/6
A2
640/4
640/6
11a
1
644/5
644/4
631
II
I
640/6
A3 644/4
8,0
Wetzendorfer Landgraben
NN
651
47
I
649/6
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS NR. 4256 TEIL A
nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs
Wetzendorfer Landgraben und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632, je Gemarkung Wetzendorf
Geltungsbereich "A5"
177/2
179
302/1
320
321
178
177/3
177
192/20
193
192/2
1
193
435
/5
195
202/3
197
196
194
202/2
435/5
201
210
/13
202
206/2
L
A5
5/5
43
331/1
330
210
331
210
332/2
331/3
331/3
210/3
331/2
Würzburger
Straße
377/4
210/100
2/1
33
377/1
377/11
377/7
377/5
7/4
34
377/6
334
301
301
I
I
Er
33
nh
lle
5
337
-O
ich
377
301/4
tra
-S
er
45
au
336
ße
GMKG: GROSSGRÜNDLACH
ohne Maßstab
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs / Änderungsbereichs
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
355
PLANNAME: 4256A_AE_ENTW_202600511_kr_lk-UE2
332
333
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Ö 1.2
SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4256 TEIL A
für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-KlinkStraße, südlich des Grünzugs "Wetzendorfer Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und
632, je Gemarkung Wetzendorf
Vom …………….
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß
………………………. auf Grund von
Beschluss
des
Stadtplanungsausschusses
vom
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 348), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176),
folgende
Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Artikel 1
Der Bebauungsplan Nr. 4256 Teil A vom 30.11.2005 (Amtsblatt S. 458) für ein Gebiet nördlich der
verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs "Wetzendorfer Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632, je Gemarkung Wetzendorf wird durch
die Festsetzungen im geänderten Planteil, durch die nachstehenden textlichen Festsetzungen sowie
durch den Geltungsbereich "A5" geändert und ergänzt.
1.
§ 1 der Bebauungsplan-Satzung erhält folgende Fassung:
„Der Bebauungsplan Nr. 4256 Teil A besteht aus dem Textteil in der Fassung dieser Änderungssatzung, dem Planteil vom 30.11.2005, dem Deckblatt zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A vom 19.05.2026 und dem Geltungsbereich "A5".“
2.
§ 3 der Bebauungsplan-Satzung wird wie folgt geändert:
a) Nach § 3 wird folgende Überschrift eingefügt:
„Naturschutzrechtlicher Ausgleich“
b) § 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„1. Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB
bezeichneten Bestandteilen, die bei der Realisierung des Bebauungsplans entstehen, werden folgende Ausgleichsmaßnahmen und Flächen festgesetzt:
a) Ausgleichsfläche A1:
Entwicklung eines arten- und strukturreichen Grünzuges auf 566 m² durch das Anlegen
einer extensiv gepflegten Wiese mit lockerer Bepflanzung von standortgerechten Gehölzen
b) Ausgleichsfläche A2:
356
Entwicklung eines arten- und strukturreichen Grünzuges auf 4.553 m² durch das Anlegen einer extensiv gepflegten Wiese mit lockerer Bepflanzung von standortgerechten
Gehölzen
c) Ausgleichsfläche A3:
Entwicklung eines arten- und strukturreichen Grünzuges auf 570 m² durch das Anlegen
einer extensiv gepflegten Wiese mit lockerer Bepflanzung von standortgerechten Gehölzen
d) Ausgleichsfläche A4:
Entwicklung von Baumhecken auf 2.115 m² durch die Pflanzung von standortgerechten
Gehölzen
e) Ausgleichsfläche A5 gemäß Geltungsbereich "A5":
Entwicklung einer extensiven Wiese ohne Düngung und Entwicklung von Ufergehölzsäumen auf insgesamt 15.737 m²“
c) § 3 Nr. 2 und Nr. 3 entfallen.
d) § 3 Nr. 4 wird zu § 3 Nr. 2.
e) In § 3 Nr. 2 (neu) werden die Wörter „31 Bäume“ durch „30 Bäume“ ersetzt.
f) Nach § 3 Nr. 2 (neu) wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. In der Fläche für Gemeinbedarf sind 20 heimische Laubbäume gemäß Planteil zu pflanzen.“
3.
Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
„§ 3a
Zuordnung der Ausgleichsflächen und Maßnahmen
Die Stadt Nürnberg erhebt zur Deckung ihres Aufwands für Maßnahmen zum Ausgleich einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen Kostenerstattungsbeträge nach der
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB (KostenerstattungsbetragsS - KostenErstS) und Erschließungsbeiträge nach der Satzung über die
Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung - EBS).
Die in § 3 Nr. 1 beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen werden den Grundstückflächen in den
Baugebieten, den Gemeinbedarfsflächen, der Versorgungsfläche sowie den Verkehrsflächen
gemäß der nachstehenden Tabelle zugeordnet (Einzelzuordnung):
357
Wohngebiete (WA)
Grundstück (Flur- Anteil am Ausgleichsnummer)
umfang in %
644/3
3,03
644/6
1,35
644/7
2,17
644/8
2,25
644/20
2,90
644/21
3,32
644/22
0,32
644/25
1,23
644/26
1,33
644/29 (Teilfläche)
1,92
644/31
0,41
644/33
1,29
644/34
0,32
644/35
0,05
644/36
0,02
644/37
0,02
644/38
0,02
644/39
0,02
644/40
0,02
644/41
0,02
644/42
0,02
644/43
0,02
644/44
0,02
644/45
0,02
644/46
0,02
644/47
0,02
644/48
0,02
644/49
0,02
644/50
0,02
644/51
0,02
644/52
0,02
644/53
0,02
644/54
0,16
644/55
0,54
644/56
0,10
644/57
0,57
644/58
0,27
644/59
0,29
644/60
0,35
644/61
0,44
644/65
0,05
Wohngebiete (WA)
Grundstück (Flurnummer)
644/67
644/68
644/71
644/90
644/91
644/92
644/93
644/94
644/95
644/96
644/97
644/98
644/100
644/101
644/105
644/106
644/107
644/108
644/109
644/110
644/111
644/112
644/113
644/114
644/115
644/116
644/9
Anteil am Ausgleichsumfang in %
0,05
0,05
0,10
0,40
0,34
0,33
0,32
0,31
0,31
0,59
0,29
0,29
0,49
0,05
0,20
0,20
0,20
0,19
0,20
0,20
0,19
0,33
0,22
0,21
0,28
0,21
Gemeinbedarfsfläche
28,84
Versorgungsfläche
644/10
1,99
Verkehrsflächen
VF
358
38
4.
§ 4 der Bebauungsplan-Satzung wird vor § 5 wie folgt ergänzt:
„Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegene Teil des Überschwemmungsgebiets
des Wetzendorfer Landgrabens wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 03.03.2021 gemäß § 76 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
vom 25.02.2026 um zwei Jahre verlängert.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet ist in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt. Für die innerhalb dieses Bereichs gelegenen Flächen gelten die besonderen Schutzvorschriften des § 78 ff. WHG in entsprechender Anwendung. Insbesondere bestehen Beschränkungen und Genehmigungspflichten hinsichtlich der Errichtung, Erweiterung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen sowie sonstiger Maßnahmen, die den Hochwasserabfluss oder die Hochwasserrückhaltung beeinträchtigen können.
Die wasserrechtlichen Vorschriften gelten unabhängig von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans und sind im jeweiligen bau- oder wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu
beachten.“
Artikel 2
Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in
Kraft.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
359
Ö 1.2
Stadtplanungsamt
Umweltamt
BEGRÜNDUNG
ZUM ENTWURF DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4256 TEIL A
für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-KlinkStraße, südlich des Grünzugs „Wetzendorfer Landgraben“ und östlich der Fl. Nrn. 650 und
632, je Gemarkung Wetzendorf
Stand: Mai 2026
© Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
360
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
INHALTSVERZEICHNIS
I.
PLANBERICHT
3
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
3
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
4
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
4
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
4
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
5
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
5
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
5
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
5
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY
6
I.4.3.
ÄNDERUNG DES GELTUNGSBEREICHS
6
I.4.4.
ÄNDERUNG DES ENTWICKLUNGSZIELS DER AUSGLEICHSFLÄCHE IM
BEREICH DER GRUNDSCHULE FORCHHEIMER STRASSE
6
I.4.5.
ÄNDERUNG EINGRIFF-AUSGLEICHS BILANZIERUNG
7
I.4.6.
ZUORDNUNG DER AUSGLEICHSFLÄCHEN- UND MASSNAHMEN
8
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND NACHRICHTLICHE
ÜBERNAHME
10
I.5.1.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
10
I.5.2.
§ 3 FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUSGLEICH
10
I.5.3.
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
11
II.
VERFAHREN
12
II.1.
BETEILIGUNGEN
12
II.1.1.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
12
II.1.2.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
12
III.
KOSTEN
12
IV.
QUELLENANGABEN
12
2/12
361
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
BEGRÜNDUNG
ZUM ENTWURF DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4256 Teil A
für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich
der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs „Wetzendorfer
Landgraben" und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632, je Gemarkung Wetzendorf
I.
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (BP) Nr. 4256 (in Kraft seit 14.12.2005) umfasst
das Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-KlinkStraße, südlich des Grünzugs Wetzendorf Er Landgraben und östlich der Fl. Nrn. 650 und
632, je Gemarkung (Gmkg.) Wetzendorf.
Zur Sicherstellung einer rechtskonformen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung im Plangebiet
und darauf aufbauenden Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand:
21.07.2006) nach § 135 a – 135 c BauGB (Baugesetzbuch) ist die Änderung des BP hinsichtlich der Ausgleichsflächenzuordnung erforderlich. Im Zuge der Änderung wird auch
der Geltungsbereich aufgrund der Überplanung durch den BP Nr. 4641 A „Wetzendorf
Parlerstraße“ angepasst, sodass an dieser Stelle keine Überlagerung der Geltungsbereiche mehr besteht. Darüber hinaus soll die bauliche Nutzung des Gemeinbedarfsgrundstücks an die aktuelle Situation angepasst sowie die dort umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Rechtsgrundlage für die Änderung des BPs Nr. 4256 Teil A ist das BauGB und die aufgrund dieses Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften. Wie in den Überleitungsvorschriften des BauGB enthalten, gilt das BauGB zur Einleitung des BPs. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Die Aufstellung des BPs erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist
zulässig, da durch die Änderung des BPs
-
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen, begründet wird,
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen,
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung
oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) zu beachten sind.
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von der Umweltprüfung, vom
Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
3/12
362
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Ziel der Änderung des BPs Nr. 4256 Teil A ist die Änderung der Ausgleichsflächenzuordnung von Sammelzuordnung auf Einzelzuordnung. Anlass für die Änderung ist die Feststellung, dass durch die seinerzeit erfolgte Sammelzuordnung der unterschiedlichen ökologischen Wertigkeit der Bestandsflächen, in die eingegriffen wird, nach Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung nicht ausreichend Rechnung getragen wird und dies der
rechtskonformen Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg entgegensteht.
Zur Sicherstellung einer rechtskonformen Zuordnung der Ausgleichs-Maßnahmen im Plangebiet und der darauf aufbauenden Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach
§ 135 a – 135 c BauGB (KostenErstS, Stand: 21.07.2006) ist die Änderung des BPs hinsichtlich der Ausgleichsflächenzuordnung erforderlich. Anstelle der bisherigen Sammelzuordnung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Einzelzuordnung zu einzelnen Baugrundstücken. Die Zuordnung bemisst sich nach dem Eingriff (Maß der baulichen Nutzung) in
Verbindung mit der ökologischen Wertigkeit (Bestandsbewertung nach Biotoptyp in Wertpunkten gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg) und
Größe der Eingriffsfläche (Bestand). Dies bedeutet, dass jeder Eingriffsfläche ein spezifischer Anteil an den Ausgleichsmaßnahmen, je nach Grundstücksgröße und Eingriffsumfang, zugeordnet wird.
Ein weiteres Ziel ist die Änderung des Geltungsbereichs. Es ist vorgesehen, die Überlappung der beiden Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 4641 A und Nr. 4256 Teil A zu
bereinigen, indem der Geltungsbereich des BPs Nr. 4256 Teil A im Zuge der Planänderung
angepasst und entsprechend zurückgenommen wird, sodass an dieser Stelle keine Überlagerung der Geltungsbereiche mehr besteht.
Im Plangebiet wurde mittlerweile die Schule mit den zugehörigen Pausenhofflächen errichtet. Bei der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) wurden seinerzeit die Pausenhofflächen nicht berücksichtigt. Daher ist eine GRZ von 0,7 anstelle von 0,4 festzusetzen. Auch
die ursprünglich festgesetzte Ausgleichsfläche mit dem Entwicklungsziel Hochstaudenflur
als Teil des Ausgleichs konnte nicht wie ursprünglich beabsichtigt im Gebiet des BPs realisiert werden. Die Ausgleichsfläche wurde stattdessen in Form eines Gehölzstreifens angelegt. Die realisierte Ausgleichsfläche ist deutlich kleiner als ursprünglich vorgesehen.
Deswegen werden andere, zusätzlich hergestellte Gehölzflächen und Einzelbäume im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf als Ersatz herangezogen, sodass noch ein Defizit hinsichtlich des Ausgleichsbedarfs von 4,5 % besteht.
Da die erforderliche Änderung der Ausgleichsflächenzuordnung den Zielen des BPs nicht
entgegensteht und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Änderung des
BPs im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1.
Lage im Stadtgebiet / Topografie
Der Planbereich umfasst 4,45 ha und liegt im nordwestlichen Stadtgebiet in der Gmkg.
Wetzendorf. Nördlich des Wetzendorfer Landgrabens grenzt Einfamilienhausbebauung an,
nordöstlich und östlich befinden sich Baugebiete sowohl für Familieneigenheime als auch
für Geschosswohnungen, südlich wird er durch die verlängerte Forchheimer Straße begrenzt. Im Bereich südlich der verlängerten Forchheimer Straße wurden im BP
4/12
363
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Nr. 4256 Teil B weitere Wohnbauflächen sowie eine Kindertagesstätte geschaffen. Westlich grenzt der BP Nr. 4641 A „Wetzendorf Parlerstraße“ an den Geltungsbereich an.
Das Planungsgebiet hat ein leichtes Süd-Nordgefälle, mit Tiefpunkt im Bereich des Wetzendorfer Landgrabens. Die geplante Verlagerung des Wetzendorfer Landgrabens nach
Norden (außerhalb des Planungsbereichs) ist vollzogen. Er ist Teil des übergeordneten
Biotopverbundsystems „Wetzendorfer Landgraben“.
I.3.1.2.
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Der Geltungsbereich des BPs Nr. 4256 Teil A ist durch Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser geprägt, vereinzelt sind Grundstücke unbebaut. Auf der Gemeinbedarfsfläche
wurde die Grundschule Forchheimer Straße errichtet. Eingerahmt wird der bebaute Bereich des BPs 4256 Teil A von diversen Grünstrukturen im Westen und Nordwesten sowie
dem Wetzendorfer Landgraben im Norden.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1.
Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Aufgrund der Anpassung der Ausgleichsflächenzuordnung werden die Belange der Raumordnung und Landesplanung nicht berührt.
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
(FNP)
Der BP ist auch weiterhin aus dem FNP entwickelt.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Der BP Nr. 4256 Teil A ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 14.12.2005 in Kraft getreten. Im westlichen Teil des Geltungsbereichs werden Teilbereiche durch den BP Nr.
4641 A, welcher mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.01.2025 in Kraft getreten ist,
überplant. Veränderungssperren bestehen nicht.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 30 BauGB.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1.
Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich überwiegend im Privatbesitz. Die Gemeinbedarfsfläche für die Schule befindet sich im öffentlichen Eigentum.
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
Ziel des BPs Nr. 4256 Teil A war und ist die Schaffung attraktiver Wohnbauflächen für Einund Mehrfamilienhäuser in verkehrsgünstiger Stadtrandlage. Durch die BP-Änderung wird
das Nutzungskonzept nicht berührt.
5/12
364
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY
Durch die BP-Änderung sind Aspekte von Gender und Diversity nicht betroffen.
I.4.3.
ÄNDERUNG DES GELTUNGSBEREICHS
Der Geltungsbereich grenzt östlich an den BP Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ an.
Im Bereich der Wendeschleife am westlichen Ende der Forchheimer Straße erfolgt aufgrund der Überlagerung durch den 4641 A eine Überplanung. Aus diesem Grund wird der
Geltungsbereich des BPs Nr. 4256 Teil A um die betreffenden (Teil-)Flurstücke reduziert.
Die betreffenden Flächen entfallen aus der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, der Ausgleich und die Kompensation des erneuten Eingriffs erfolgt im BP Nr. 4641 A.
Abbildung: Reduzierung des Geltungsbereichs © Stadtplanungsamt Nürnberg; Bayerische Vermessungsverwaltung
I.4.4.
ÄNDERUNG DES ENTWICKLUNGSZIELS DER AUSGLEICHSFLÄCHE IM
BEREICH DER GRUNDSCHULE FORCHHEIMER STRASSE
Im Gebiet des BPs Nr. 4256 Teil A wurde mittlerweile die Schule mit den zugehörigen Außenspielflächen errichtet. Hierfür ist eine GRZ von 0,7 anstelle von 0,4 festzusetzen. Die
ursprünglich festgesetzte Ausgleichsfläche mit dem Entwicklungsziel Hochstaudenflur als
Teil des Ausgleichs konnte nicht wie ursprünglich beabsichtigt im Gebiet des BPs realisiert
werden. Die Ausgleichsfläche wurde bereits in Form eines Gehölzstreifens angelegt, als
6/12
365
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Entwicklungsziel ist daher eine Baumhecke durch die Festsetzung "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" vorzusehen. Die realisierten Ausgleichsflächen sind
deutlich kleiner als ursprünglich vorgesehen. Deswegen werden andere, im Plangebiet zusätzlich hergestellte Gehölzflächen und Einzelbäume als Ersatz herangezogen, sodass
hinsichtlich des Ausgleichsbedarfes noch ein Defizit von 4,5 % zu verzeichnen ist.
I.4.5.
ÄNDERUNG EINGRIFF-AUSGLEICHS BILANZIERUNG
Aufgrund der notwendigen Umstellung vom Gauß-Krüger-Koordinaten-System in das
UTM-Koordinaten-System ergeben sich Unterschiede bzgl. der Flächengrößen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des rechtsverbindlichen BPs und der Bilanzierung der nunmehr erfolgten Zuordnung. Das Verhältnis der Flächengrößen untereinander und folglich
der Anteil am Gesamt-Eingriffsumfang ändert sich dadurch jedoch nicht. Für die Flächenberechnung wurden die amtlichen Flurstücksgrößen verwendet.
Aufgrund der von 0,4 auf 0,7 erhöhten GRZ muss die Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung im
Bereich der Fläche für Gemeinbedarf angepasst werden. Die Flächengrößen variieren aufgrund des mittlerweile geänderten Koordinatensystems und der geänderten Ausgleichsflächen in dem Bereich. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die angepassten Planungstypen
(die Bestandsituation ändert sich nicht) im betroffenen Bereich:
Planungstyp
Faktor
Fläche in m²
Planungswert
9.6 überbaute Fläche
(GRZ 0.7)
5.3 Arten und strukturarme Grünfläche
(30 % der Baufläche)
Summe
0.0
6.781
0
0.3
2.906
872
10.027
872
Der Planungswert hat sich von 1163 auf 872 reduziert. Der Gesamteingriff hat sich dadurch
von 6393 auf 6683 Wertpunkte erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von 4,5 %.
Die Kompensation entspricht demnach rechnerisch nur noch 95,5 % des Eingriffes. Eine
vollständige rechnerische Kompensation unter den aktuellen standörtlichen und klimatischen Rahmenbedingungen ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder unter Inanspruchnahme ökologisch weniger geeigneter Flächen erreichbar. Eine solche Lösung
würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Gebot einer nachhaltigen und
realistischen Flächenentwicklung widersprechen. Vor diesem Hintergrund kommt die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Abwägung zu dem Ergebnis, dass das verbleibende
Ausgleichsdefizit von 4,5 % hinnehmbar ist. Die Planung bleibt insgesamt ausgewogen
und gewährleistet eine städtebaulich und ökologisch vertretbare Entwicklung des Gebiets.
Eine zusätzliche Kompensation des Restdefizits wird daher nicht als erforderlich angesehen.
Als Ausgleichsmaßnahmen wurden planintern die öffentlichen Grünflächen „Naturnaher
Bereich“ und die privaten Grünflächen „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ sowie einige Baumpflanzungen festgesetzt. Die zum Ausgleich vorgesehenen Flächen sind im Planteil als A1 bis A4 bezeichnet. A1 bis A3 wurden als Grünzug mit extensiv
gepflegten Wiesenflächen und über die Fläche verteilten locker gruppierten, heimischen,
standortgerechten Gehölzen gestaltet und dienen als Biotopverbundachse zur Verbreitung
von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet. Die Wiesen wurden auf magerem Substrat entwickelt und 2x im Jahr gemäht und nicht gedüngt. Auf der Fläche A4 wurde in Nord-Süd-
7/12
366
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Richtung verlaufend, durch zahlreiche Baum- und Strauchpflanzungen die teilweise schon
vorhandenen Bäume zu einer durchgehenden Baumhecke entwickelt. Der in Ost-WestRichtung verlaufende Teil dieser Fläche sollte ursprünglich, als Hochstaudenflur entwickelt
werden. Dieses Entwicklungsziel wurde aber durch mittlerweile geänderte Boden- und
Klimabedingungen nicht erreicht und stattdessen wurde dort ebenfalls eine Baumhecke
durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern geschaffen. Die Fläche ist aber kleiner
als die ursprünglich vorgesehene Fläche und schafft weniger Ausgleich. Als Kompensation
werden 20 heimische, standortgerechte Baumpflanzungen im Bereich des Schulgrundstücks angerechnet.
Da diese Maßnahmen nicht ausreichen, um den errechneten Ausgleichsbedarf zu decken,
wurden gebietsexterne Maßnahmen festgesetzt. Dazu wurden die Grundstücke Fl. Nr. 201
sowie Fl. Nr. 202, je Gmkg. Großgründlach, herangezogen. Auf beiden Flächen wurde eine
Umwandlung von intensiv genutztem Acker hin zu einer extensiv genutzten Wiese ohne
Düngung durchgeführt. Dafür wurde zunächst der Boden mit einer Egge vorbereitet und
dann Mähgut von einer Wiese, die in der Artenzusammensetzung dem Entwicklungsziel
entspricht, aufgebracht. Diese Wiesen wurden während der Dauer der Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege (5 Jahre) 2 x im Jahr, später 1 x im Jahr gemäht und nicht gedüngt.
Das Mähgut wurde abtransportiert. Entlang des Mühlbachs wurde im Anschluss an den
bereits vorhandenen schmalen Ufergehölzsaum von ca. 5 m Breite ein insgesamt ca. 10
m breiter Uferstreifen entwickelt und entlang der Gründlach ebenfalls im Anschluss an den
Bestand ein Ufergehölzsaum mit Hochstauden und punktuellen bzw. abschnittsweisen Gehölzpflanzungen entwickelt. Als Vernetzungsstrukturen und Puffer zu den angrenzenden
Nutzungen werden Krautstreifen angelegt. Diese externen Maßnahmen werden im Planblatt als A5 bezeichnet.
I.4.6.
ZUORDNUNG DER AUSGLEICHSFLÄCHEN- UND MASSNAHMEN
I.4.6.1.
Allgemeines
§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB ermächtigt den Satzungsgeber dazu, Flächen oder Maßnahmen
zum Ausgleich im BP durch eine Zuordnungsfestsetzung den Grundstücken, auf denen
Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweise zuzuordnen. Nach § 135a Abs. 3 Satz 2
BauGB erhebt die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands für Maßnahmen zum Ausgleich
einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag von den Eigentümern.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung
der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a – 135 c
BauGB (KostenErstS, Stand: 21.07.2006) im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. Mit der nun ergänzten Zuordnung der Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird von der bisherigen Sammelzuordnung Abstand genommen. Nach der
derzeitigen Gesetzeslage muss eine wesentlich unterschiedliche ökologische Wertigkeit
der Bestandsflächen, in die eingegriffen wird, bei der Zuordnungsentscheidung berücksichtigt werden.
8/12
367
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Abbildung: Biotop-/Nutzungstypenkartierung Bestand - Eingriff, © Landschaftsplanung Klebe; Bayerische Vermessungsverwaltung; Stand: 09.07.2025
I.4.6.2.
Methodik
Zunächst wurden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfasst, in einer Karte dargestellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ökologischen Wertfaktoren (Bestand)“ zugeordnet.
Aus der Multiplikation der Fläche (in m²) mit dem Wertfaktor ergibt sich der Bestandswert
der jeweiligen Fläche. Die Bestandswerte innerhalb eines einzelnen Flurstücks werden
aufsummiert, um den Bestandswert des jeweiligen Flurstückes zu ermitteln. Die Bestandswerte der Flurstücke werden dann mit dem aus dem Maß der baulichen Nutzung resultierenden Beeinträchtigungsfaktor multipliziert. Das errechnete Produkt beschreibt den Eingriffsumfang des jeweiligen Flurstücks. Mithilfe der folgenden Formel wird anschließend
der Anteil des jeweiligen Flurstücks am Gesamtausgleich ermittelt:
𝐴𝑢𝑠𝑔𝑙𝑒𝑖𝑐ℎ𝑠𝑎𝑛𝑡𝑒𝑖𝑙 =
𝐸𝑖𝑛𝑔𝑟𝑖𝑓𝑓𝑠𝑢𝑚𝑓𝑎𝑛𝑔 𝑒𝑖𝑛𝑧𝑒𝑙𝑛𝑒𝑠 𝐹𝑙𝑢𝑟𝑠𝑡ü𝑐𝑘
∗ 100
𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑒𝑖𝑛𝑔𝑟𝑖𝑓𝑓𝑠𝑢𝑚𝑓𝑎𝑛𝑔
Für die Flächen der Baugebiete wurde die GRZ gemäß § 4 Satz 1 der Kostenerstattungsbetragssatzung in Verbindung mit § 19 Abs. 2 BauNVO als Beeinträchtigungsfaktor verwendet.
Die Verkehrsflächen und die Flächen für Versorgungsanlagen werden als vollversiegelt
angenommen, so dass für sie fiktiv eine GRZ von 1,0 angesetzt wird.
9/12
368
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Anhand der Tabelle der Satzung zur BP-Änderung Nr. 4256 Teil A erfolgt eine flurstücksgenaue Zuordnung der prozentualen Anteile der Wertpunkte der Ausgleichsflächen- und maßnahmen zu den Eingriffsgrundstücken.
Die Kosten für die anteilsmäßig enthaltenen Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Herstellung von örtlichen Erschließungsstraßen entstehen, sind beitragsfähiger Erschließungsaufwand. Der Anteil der Verkehrsflächen (38 %) am Ausgleich kann nicht über die Kostenerstattungsbetragssatzung refinanziert werden. Dies bedeutet, dass die als Ausgleich zu
pflanzenden Straßenbäume bei der Verteilung des Aufwandes nicht berücksichtigt werden.
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
I.5.1.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Die GRZ auf der Fläche für Gemeinbedarf wird von 0,4 auf 0,7 erhöht. Hintergrund ist die
bereits realisierte Schule mit Pausenhof. Diese überschreitet die bisher festgesetzte GRZ.
Die Festsetzung wird an den Bestand angepasst.
I.5.2.
§ 3 FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUSGLEICH
Die einzelnen Flächensegmente des öffentlichen Grünzuges, die im Planteil als naturnaher
Bereich festgesetzt sind, werden als ökologische Ausgleichmaßnahmen herangezogen
und sind entsprechend mit der Bezeichnung A1-A3 versehen. Eine Erhöhung des Artenund Strukturreichtums, der vorher überwiegend landwirtschaftlichen genutzten Flächen soll
durch die Pflanzung von Einzelbäumen und Gehölzgruppen und die Entwicklung von Säumen und extensiven Wiesen erreicht werden. Verwendet werden ausschließlich heimische,
standortgerechte Gehölzarten. Der Grünzug wird durch die o. g. Maßnahmen zusammen
mit den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu einer Biotopverbundachse, die zwischen den Biotopen im Planungsgebiet südlich der Forchheimer Straße
und den Grünzügen zum verlegten Wetzendorfer Landgraben eine Verbindung herstellen.
Im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf wird eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen
und Sträuchern festgesetzt (A4). Der östliche in Nord-Süd-Richtung verlaufende Teil der
Fläche ergänzt die wenigen schon vorhandenen Bäume durch die Pflanzung neuer Bäume
und Sträucher, um eine durchgehende Baumhecke zu entwickeln. Der mittlere in OstWest-Richtung verlaufende Teil war ursprünglich für die Pflanzung einer Hochstaudenflur
vorgesehen. Durch mittlerweile geänderte Boden- und Klimabedingungen konnte diese
sich aber nicht etablieren und wurde durch weitere hochwertige Gehölzpflanzungen ersetzt. Ebenso wird ein zusätzlicher Streifen mit Gehölzpflanzungen im nord-westlichen Bereich vorgesehen. Diese Gehölzpflanzungen sind Teil des ökologischen Ausgleichs und
dienen gleichzeitig der Ein- und Durchgrünung des dort vorhandenen Schulhofs.
Als weitere Ausgleichsmaßnahmen werden Baumpflanzungen festgesetzt. Im Bereich der
Parkbuchten und im Straßenbegleitgrün sind an der Forchheimer Straße 30 Bäume zu
pflanzen. In der bisherigen Satzung sind 31 Bäume genannt, im Planteil waren aber nur 30
dargestellt. Ein Baum wurde außerhalb des Geltungsbereiches, innerhalb des Geltungsbereiches des BPs Nr. 4195 dargestellt und kann für den BP 4256 Teil A nicht herangezogen werden. An der Friedrich-Bock-Straße sind weitere drei und an der Waldemar-KlinkStraße vier Bäume zu pflanzen. In der Fläche für Gemeinbedarf sind ebenfalls 20 Bäume
festgesetzt, da diese im Zuge der Schulhofplanung gepflanzt worden sind und zur Durchgrünung des Schulgeländes dienen sollen. Sie werden nachträglich als Teil des Ausgleichs
herangezogen.
10/12
369
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
Der separat dargestellte Geltungsbereich "A5" zeigt die Ausgleichsfläche, die neben den
genannten internen Maßnahmen benötigt wird, um eine ausreichende Kompensation der
Eingriffe sicherzustellen. Auf diesen Flächen wurden vorher als intensive Äcker genutzte
Flächen zu extensiven Wiesen umgewandelt sowie bestehende Ufergehölzsäume erweitert.
I.5.3.
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
I.5.3.1.
Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Wetzendorfer Landgraben
Im Plangebiet liegen Teile des im Amtsblatt vom 03.03.2021 ortsüblich bekanntgemachten,
gemäß § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgraben. Die vorläufige Sicherung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25.02.2026 verlängert. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
BPs 4256 Teil A im Jahr 2005 hat noch keine Bekanntmachung oder vorläufige Sicherung
dieses Überschwemmungsgebietes stattgefunden und konnte zu diesem Zeitpunkt nicht
berücksichtigt werden.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind Flächen, in denen ein Hochwasserereignis mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ100) zu
erwarten ist und für die das förmliche Festsetzungsverfahren eingeleitet wurde. Mit der
öffentlichen Bekanntmachung finden die Schutzvorschriften der §§ 78 ff. WHG entsprechende Anwendung. Diese beinhalten insbesondere Beschränkungen und Genehmigungspflichten für die Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen sowie für sonstige Maßnahmen, die den Hochwasserabfluss oder die Hochwasserrückhaltung beeinträchtigen können.
Die nachrichtliche Übernahme in den BP erfolgt gemäß § 9 Abs. 6 BauGB. Es handelt sich
hierbei um die Übernahme einer außerhalb des Bauleitplanverfahrens getroffenen wasserrechtlichen Festlegung. Durch die Darstellung im BP wird keine eigenständige bauplanungsrechtliche Festsetzung getroffen; vielmehr dient sie der Information und der Sicherstellung, dass die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen in künftigen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bereits rechtmäßig errichtete Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets genießen grundsätzlich baurechtlichen Bestandsschutz. Ihre zulässige Nutzung bleibt unberührt. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung sind weiterhin möglich.
Einschränkungen können sich jedoch bei baulichen Erweiterungen, wesentlichen Änderungen oder bei einem Wiederaufbau nach vollständiger oder weitgehender Zerstörung
ergeben, da insoweit die wasserrechtlichen Anforderungen der §§ 78 ff. WHG maßgeblich
sind. Entsprechende Vorhaben unterliegen regelmäßig einer wasserrechtlichen Prüfung
bzw. Genehmigungspflicht. So wird sichergestellt, dass zusätzliche Bebauung nur unter
ausreichender Berücksichtigung der bestehenden Hochwassergefahr erfolgt.
Mit der nachrichtlichen Übernahme wird dem Belang des Hochwasserschutzes im Sinne
des § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB Rechnung getragen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass für
bestehende Bebauung keine unmittelbaren Rückbauverpflichtungen aus der Bauleitplanung folgen, sondern die wasserrechtlichen Vorschriften im Einzelfall Anwendung finden.
11/12
370
Begründung zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 Teil A
II.
VERFAHREN
II.1.
BETEILIGUNGEN
II.1.1.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET
GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
II.1.2.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB)
GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
III.
KOSTEN
Durch die Änderung des BPs entstehen der Stadt voraussichtlich keine Kosten. Vielmehr
kann durch die Änderung des BPs der ökologische Ausgleich gemäß der Satzung der Stadt
Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen abgerechnet werden.
IV.
QUELLENANGABEN
Fachgutachten zur rechtssicheren Ausgleichsflächenzuordnung, Landschaftsplanung
Klebe, 2025
Nürnberg, den 19.05.2026
Stadtplanungsamt
Umweltamt
gez. Dengler
gez. Dr. Köppel
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
Dr. Köppel
Leiter Umweltamt
12/12
371
Ö 2
Beschlussvorlage
Stpl/025/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Stand 16.06.2026
Sachverhalt (kurz):
Für das Gebiet nördlich der Reutersbrunnenstraße/Willstraße bis zum Lederersteg wurde mit
Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 08.10.2025 der Bebauungsplan Nr. 4680
eingeleitet. Ziel ist die Sicherung der bestehenden öffentlichen wie privaten Grünflächen und
der städtischen Gemeinbedarfsfläche.
Insbesondere vor dem Hintergrund der klimatischen Bedeutung von Kaltluftschneisen für das
Stadtklima, sollen die Freiflächen auf Ebene des Bebauungsplans planungsrechtlich langfristig
gesichert und somit ihrer Funktion als Kaltluftliefergebiet und Teil einer wichtigen
Kaltluftleitbahn erhalten werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
372
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
Die Kosten für die Gutachten werden im laufenden Verfahren ermittelt
und in den Haushalt eingestellt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Wird im weiteren Verfahren in die Begründung des Bebauungsplans
eingearbeitet.
Seite 2 von 4
373
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
374
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/025/2026
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 4680 "Reutersbrunnenstraße" für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal
West und Willstraße vom 16.06.2026 und Begründung vom 16.06.2026 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
➢ Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf
Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und
Äußerungsmöglichkeit.
➢ Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.
➢ Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).
Der Beschluss ist im Amtsblatt bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
375
Ö 2
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4680, "Reutersbrunnenstrasse"
Für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 08.10.2025 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4680 eingeleitet. Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die schon vorhandenen Bauflächen und die privaten wie öffentlichen Grünflächen dauerhaft zu sichern.
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Stadtteil Bärenschanze. Es wird nördlich durch die
Böschungskante zur Pegnitzaue definiert. Östlich und südlich sind die Willstraße und die Reuterbrunnenstraße die Plangrenzen. Westlich ist das Plangebiet mit der Fl.Nr. 72 Gem. Kleinweidenmühle/ Lederersteg begrenzt. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 3,8 ha.
Der östliche Bereich ist bebaut und durch städtische soziale Einrichtungen geprägt. Für die bestehenden Gebäude an der Willstraße/Reuterbrunnenstraße mit jetziger Nutzung als Kinder- und
Jugendnotdienst (KJND), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ), NOA Gärtnerei, Mobile Jugendarbeit, Noris Inklusion und ambulant betreute WG-Behindertenhilfe, liegen baurechtlich genehmigte Planungen vor: Es sind sowohl die Generalsanierung der Bestandsgebäude, als auch
Neubauten geplant.
Westlich davon liegt eine private Grünfläche. Die Fläche wird derzeit von der gemeinnützigen
Organisation „Wolfsherz“ als Gemeinschaftsgarten und naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Auf diesem Grundstück befinden sich
keine festen baulichen Anlagen.
Ein etwa 13 m breiter Streifen im Norden der Grundstücke liegt im Landschaftsschutzgebiet „Pegnitztal West“, das sich nach Norden, Osten und Westen entlang der Pegnitz fortsetzt. Das westlich
angrenzende, stadteigene, unbebaute Grundstück, Fl.Nr. 70 Gem. Kleinweidenmühle, befindet
sich ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet. Das Plangebiet liegt im Bereich einer zentralen Kaltluftleitbahn der Stadt Nürnberg. Es ist Bestandteil des Sanierungsgebiets Weststadt und dem
weiterführenden integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt. Große Teile der Flächen im Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum.
Planungsanlass
Nachdem die Gebäude auf der Gemeinbedarfsfläche generalsaniert und erweitert werden, hat
es sich gezeigt, dass eine planungsrechtliche Klärung der bebaubaren und nicht bebaubaren
Bereiche erforderlich ist. Der Stadtplanungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am
08.10.2025 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die Grünflächenqualität in diesem Bereich dauerhaft zu
sichern. Teilbereiche im Plangebiet sind Teil des Landschaftsschutzgebiets Pegnitztal West und
weisen aufgrund des vielfältigen Baumbestands eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild
auf. Dieser Bereich ist als lokal bedeutsamer Lebensraum im bayerischen Arten- und Biotopschutzprogramm erfasst.
1
376
Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan sollen die städtischen Gemeinbedarfsflächen sowie die öffentlichen und
privaten Grünflächen dauerhaft gesichert werden. Dadurch wird der bebaubare Bereich durch
den künftigen Bebauungsplan dauerhaft festgelegt.
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und der ökologischen Bedeutung von Grünflächen im
Stadtgebiet ist es zudem wichtig, vorhandene Grünstrukturen zu sichern.
Gemäß dem Masterplan Freiraum soll ein Grundgerüst für die Vernetzung aller vorhandenen,
nutzbaren, aktivierbaren und potenziellen Grün- und Freiflächen zu einem stabilisierenden Netz
von Wegen, Plätzen, Parks und Landschaftsräumen geschaffen werden. Ein Bestandteil davon
ist u.a. das Plangebiet. Es werden daher keine Bauräume im westlichen Plangebiet definiert.
Im Weiteren sollen die gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins Wolfsherz weiter möglich bleiben.
Kosten
Im weiteren Verfahren fallen Kosten für Gutachten an. Diese werden im weiteren Verfahren ermittelt und Haushaltsmittel beantragt.
Fazit
Das Bebauungsplanverfahren wurde zur planungsrechtlichen Sicherung und Neustrukturierung
der städtischen Gemeinbedarfsflächen sowie Sicherung der bestehenden privaten und öffentlichen Grünflächen und begrünten Böschungsbereichen eingeleitet.
Auf Grundlage der Planzeichnung, des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht (UB) soll
nun als nächster formaler Verfahrensschritt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB soll parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
2
377
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
Ö 2
322/
16
324/
7
11
Helm
stra
ße
/105
316/
57
/69
11
324/
20
324/ 3
3
227/2
17
15
19 V
21 IV
23 IV
25
322/7
322/10
322/8
VI
322/32
38
322/31
I
II
41
330
227
322/24
322/22
227/3
4
316/7
316/12
316/19
316/13
323/
10
323/9
0
316/10
316/86
316/118
323/
11
9 IV
316/
70
7
5
5
Kirs
ch
11 IV
7a
316/
48
nstra
garte
13 IV
9
7
5
3
323/4
13
322/5
V
IV
322/14
322/13
322/12
322
330/3
IV
IV
V
V
11
322/2
9
69
Wiesentalstraße
7
329/1
5
3
7
230/1
3
1
1
316/110
329
230
16 IV
18 IV
20 IV
24 V
I
IV
2
4
6
8
10
IV
IV
V
V
323/13
1a
22 V
26 V
V
323
1
11
9 V
7
28 V
7
I
30 IV
32 V
34
V 40
5
IV
322/3
323/7
323/16
323/17
323/15
/14
322/6
316/23
4
I
323/12
1
21
19
316/80
/20
316/11
V
9
II
23
21
46 VI
42 V
316/119
19
316/91
2
323/
8
V
324/5
6
IV
2
316/8
2
316/79
316/41
VI
11
316/88
316/120
I
I
324/
324/4
324/
15
4
323/6
IV
56
316/78
316/89
V
V
4
316/22
VI
IV
/111
/112
9
6
320/2
316/3
324
6
4
324/
10
IV
8
324/
22
8
316/56
6
IV
324/
19
/18
324/
10 16
III
316/54
316/113
8
316/104
316/103
324/8
/11
9
4
316/117
HsN
IV
10
324/
324/
13
12
316/53
316/114
10
IV
316/
37
IV
IV
316/115
12
HsNr
IV
12
IV
17
. 16
316/52
14
316/
r. 14
III
aße
316/
4
. 18
6
VI
320/23
316/50
316/116
Steinstr
24
HsNr
traß
e
49
316/96
316/
IV
ühls
6
III
60
enm
8
III
62
ßwe
id
18
I
20
Gro
316/
20 IV
316/43
8
III
ere
10
316/97
22 V
Äuß
29
V
26
24 V
III
64
316/
47
25
28
16
II
31
46
316/123
15
16
318/
I
316/
316/124
12
320/7
10 V
320/6
III
320
13
ße
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
III
226
III
I
224/2
330/4
326/4
I
224/3
43
325/4
42
326
I
224
325
Ledere
rsteg
I
326/3
72/9
Pegnitztal West
325/2
ke
72/5
isbrüc
330/9
Johann
326/8
395/
5
70
70/4
65
72/2
72/6
72/7
70/6
397
/6
65/2
70/5
70/2
109/2
395
397
V
35
/7
17
65/1
69/8
109
397/5
55
69/6
II
70/3
ße
69/3
V
/9
69
W
Nr.
Hs
51
eg
49
397
31
a
I
69/4
65
I
40 II
69/5
69/7
I
tra
69
69/1
31
II
ey
er-
W
397/4
ills
elm
-B
50
IV
W
53
ilh
99/9
8
12
Re
7
ute
rs
er
br
III
un
sb
ns
10
11
397/11
/10
III
tra
ße
nn
en
str
66/2
397
13
e
ills
IV
6
I
III
I
43
15
397/13
68
W
7
I
III
45
III
IV
65
aß
III
III
/2
ru
IV
I
99
/9
69
V
69
ne
ße
IV
III
397/8
ut
tra
3S96iels
9
I
34
Re
I
VII
III
47
tra
ße
I
I
I
397/2
V
23a
ße
stra
V
Will
21a
V
19a
21 V
V
17a
19 V
1/44
V
17
ße
dler-
13
berts
traße 1/52
1/62
9
7
Sau
1/20
67
1
1/53
11
chin
ar-S
Osk
3
5
3
52
377/
377/51
5 V
377/71
. 8c
5
I
1/19
85a
85
83b
83a
83
V
IV
IV
IV
IV
81 IV
V
I
I
1/23
IV
377/10
I
1/14
I
12
III
III
1/65
II
1/72
IV
III
1/50
I
1/10
II
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
An
d
er R
eith
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
377/65
HsNr
7
V
V
IV
70
377/
IV
377/60
I
9
GMKG:
KLEINWEIDENMÜHLE
ohne Maßstab
1/58
V
8
II
/61
5
66/3
7 V
377/
73
72
377/
377/
III
377/6
66
IV
377/
27
1/59
28
377/
377/5
33
2
IV
377/
81
4 IV
e
IV
stra
ß
377/Z
13ick
6
III
8
III
II
87
377/26
12a
63
II
III
/59
IV
1/13
17
15
13
11
377/32
377/75
/57
66a
19
2
377/31
III
378
/6
378
/13
25
23
21
1/24
V
1/6
377/58
I
III
377/30
I
IV
alle
39
Stra
27
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
378
PLANNAME: 4680_EINL_20250813_kr-UE
23 V
23
21
19
25
7
9
37
47
45
43
41
53
51
49
27
33
31
29
35
17
15
13
11
1/26
31
29
V
/20
V
II
61
5
-We
g
30
377/29
II
III
V
1/21
V
12
377/19
V
377/14
II
/5
nzst
raße
67
379/
8
e
/11
V
59
scha
65
I
II
379
66/10
Bären
I
sts
traß
1/51
III
93 II
III
V
71
107
6
87
Tro
1/17
66
81
4
95 IV
III
IV
III
66/8
V
/62
/56
13/2
1/22
V
14
10
III
89
II
10
III
aße
V
77 III
III
379/
99
III
379/
9
III
377/18
377/9
III
74a
III
66/4
16
7 II
IV
III
III
2
III
5
7
I
III
enstr
65
377/15
377/
I
5
I
III
3 II
3 IV
365/5
III
V
V
I II
68
/63
III
377/17
377/25
70
6
/22
III
74b
III
66/9
378/12
378/3
72
365/
365
97
I
378/
2
378
76
378/ III
15
365/
14
III
75 III
IV
III
103
5 II
379/4
III
66/7
12
6
378/4
III
III
III
III
16
378/8
3
III
78
365
/9
365
/21
r. 40
378/
9
/14
I
II
I
IV
80
1a
II
III
II
379/3
80a
HsN
378/5
II
IV
379
III
sbrunn
1/64
HsN
r. 42
379/2
I
1 II
I
84 V
/11
III
III
57
rgo
ld
h-B
e
399
379/7
379
III
V
Reuter
18
379/6
105
380/2
III
83 III
IV
109
380
III
66/6
III
IV
III
73 IV
IV
113
44
III
20
400
III
14
1/57
V
29
V
IV
380/11
HsNr.
1/16
35 IV
117
115
IV 4
6
III
22
III
33
dric
397/3
. 31
Frie
399/1
V
27
66/5
III
48
64
III
HsNr
/12
IV
24
IV
/3
II
397
III
24
I
397/1
68
III
8
I
41
397/9
1/15
8b
Ö 2
Stadtplanungsamt
Umweltamt
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
ZUM VORENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße
Stand: Juni 2026
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
379
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
INHALTSVERZEICHNIS
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
5
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
5
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
6
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
6
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
11
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
18
I.4.
PLANUNGSKONZEPT (VARIANTENBETRACHTUNG UND PROZESS)
23
I.4.1.
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
23
I.4.2.
GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
24
I.4.3.
AUSGLEICHSKONZEPT (ARTENSCHUTZ, GESCHÜTZTE BIOTOPE, WALD
ETC.)
25
I.4.4.
VERKEHRSKONZEPT
26
I.4.5.
IMMISSIONSSCHUTZ
26
I.4.6.
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
26
I.4.7.
VER- UND ENTSORGUNG INSBESONDERE
NIEDERSCHLAGSWASSERMANAGEMENT
26
I.4.8.
GENDER UND DIVERSITY
26
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND
HINWEISE
26
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
26
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
27
I.5.3.
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
27
I.5.4.
ABSTANDSFLÄCHEN
27
I.5.5.
NEBENANLAGEN
27
I.5.6.
STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EIN- UND
AUSFAHRTEN
27
I.5.7.
VERKEHRSFLÄCHEN
28
I.5.8.
FLÄCHEN FÜR DIE RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON
NIEDERSCHLAGSWASSER
28
I.5.9.
GRÜNORDNUNG NOCH IN ABSTIMMUNG
28
I.5.10.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
28
I.5.11.
ARTENSCHUTZ
28
I.5.12.
PRIVATE GRÜNFLÄCHE
28
I.5.13.
FLÄCHE ZUM ERHALT VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN
28
2/60
380
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.5.14.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
28
II.
UMWELTBERICHT (STAND: 1. ENTWURF)
29
II.1.
EINLEITUNG
29
II.1.1.
ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES / FESTSETZUNGEN
29
II.1.2.
PLANGRUNDLAGEN
29
II.2.
BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
32
II.2.1.
FLÄCHE
32
II.2.2.
BODEN / WASSER
33
II.2.3.
PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
36
II.2.4.
LANDSCHAFT
37
II.2.5.
MENSCHLICHE GESUNDHEIT
37
II.2.6.
LUFT
40
II.2.7.
KLIMA
41
II.2.8.
ABFALL
43
II.2.9.
KULTUR- UND SACHGÜTER
43
II.2.10.
WECHSELWIRKUNGEN
44
II.3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG /
NULLVARIANTE
45
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM
AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN
45
II.4.1.
AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG)
46
II.4.2.
EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ
47
II.5.
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORAHABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES
47
II.6.
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN
II.7.
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN
48
II.8.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
51
II.9.
ZUSAMMENFASSUNG
52
III.
VERFAHREN
53
II.4.
47
3/60
381
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
III.1.
BETEILIGUNGEN
53
III.1.1.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS.
1 BAUGB
53
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
53
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
53
III.1.4.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
53
IV.
ABWÄGUNGSERGEBNIS
53
V.
KOSTEN
54
VI.
QUELLENANGABEN
54
III.1.2.
III.1.3.
4/60
382
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
ZUM VORENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4680
"REUTERSBRUNNENSTRASSE"
für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und
Willstraße
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Bärenschanze. Es wird
im Norden durch die Böschungskante zur Pegnitzaue definiert, im Osten von der Willstraße, im Süden von der Reutersbrunnenstraße und im Westen durch das Flurstück Nr.
72 Gmkg. Kleinweidenmühle begrenzt. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca.
3,8 ha.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Sanierungsgebiets Weststadt und dem weiterführenden
integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt. Große Teile der Flächen im
Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum.
Für Teile des Plangebiets gelten die übergeleiteten Bebauungspläne Nr. 2887 vom
16.02.1927 und Nr. 3401 vom 10.12.1952, die als einfache Bebauungspläne nur überbaubare Grundstücksflächen festsetzten. In diesen Bereichen erfolgt die planungsrechtliche
Beurteilung derzeit nach § 30 Abs. 3 BauGB: Es gelten die Baulinienpläne Nr. 2887 und
Nr. 3401 in Verbindung mit den § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) sowie § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der Grünflächenqualitäten, der bereits vorhandenen Nutzungen und Bauflächen sowie den Übergang von bebaubaren zu nicht bebaubaren Flächen
zu schaffen. Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB angestrebt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch
(BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig
für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in
§§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan werden die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Nachdem die Gebäude auf der Gemeinbedarfsflächen generalsaniert und erweitert werden, hat es sich gezeigt, dass eine Strukturierung der bebaubaren und nichtbebaubaren
Bereiche erforderlich ist.
5/60
383
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Der Stadtplanungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 08.10.2025 die Einleitung des
Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ einstimmig beschlossen.
Prägend für das Plangebiet ist der dichte Baumbestand entlang der Pegnitz, der überwiegend Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets Pegnitztal West ist. Ebenso sollen private
und öffentliche die Grünstrukturen / Einzelbäume und Gehölzstrukturen gesichert werden.
Weiterhin liegt das Plangebiet an und im Bereich der zentralen Kaltluftleitbahn Nr. 5 der
Stadt Nürnberg. Aufgrund der Bedeutung von Kaltluftschneisen für das Stadtklima, sollen
die vorhandenen Freiflächen auf Ebene des Bebauungsplans planungsrechtlich langfristig
gesichert und somit ihre Funktion als Kaltluftliefergebiet und Teil einer wichtigen Kaltluftleitbahn erhalten werden.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Masterplans Freiraum, welcher ein Grundgerüst für die
Vernetzung aller vorhandenen, aktivierbaren und potenziellen Grün- und Freiflächen zu
einem stabilisierenden Netz aus Wegen, Plätzen, Parks und Landschaftsräumen schaffen
soll. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und ökologischen Bedeutung von Grünflächen im Stadtgebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die hohe
Qualität der Grünflächen und begrünten Böschungsbereiche dauerhaft zu sichern. Eine
weitere Beeinträchtigung der stadtklimatisch relevanten Bereiche durch Bebauung soll
ausgeschlossen werden.
Im westlichen Plangebiet werden im Bereich der Grünfläche, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) mit der besonderen
Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ dargestellt sind, keine Bauräume definiert.
Mit dem Bebauungsplan sollen auch die bereits vorhandenen Bauflächen und die neu
strukturierten, städtischen Gemeinbedarfsflächen langfristig planungsrechtlich gesichert
werden. Weiterhin wird durch den künftigen Bebauungsplan der Übergang zwischen bebaubaren und nichtbebaubaren Bereichen festgelegt.
Die gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins Wolfsherz sollen weiter ermöglicht bleiben.
Die Hauptplanungsziele sind:
- dauerhafte Sicherung der bestehenden Grünflächen und begrünten Böschungsbereiche vor dem Hintergrund der stadtklimatischen und der ökologischen Bedeutung von Grünflächen im Stadtgebiet
- Erhalt der naturnahen Grünflächen, Einzelbäumen und Gehölzstrukturen
- Erhalt der Frischluftschneise und der ökologischen Bedeutung für das Stadtklima
- Umsetzung der Darstellung des Flächennutzungsplans durch Festlegung des
Übergangs von bebaubaren zu nichtbebaubaren Bereichen
- Sicherung der Gemeinbedarfs- und Bauflächen im östlichen Bereich
- Sicherung der gemeinnützigen Aktivitäten auf der privaten Grünfläche
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1.
Lage im Stadtgebiet / Topografie
6/60
384
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 3,8 ha und gehört zum statistischen Stadtteil „Weiterer Innenstadtgürtel West/Nord/Ost“ (2) sowie zum statistischen Bezirk „Bärenschanze“ (22). Es wird im
Norden durch die Böschungskante zur Pegnitzaue definiert und im südöstlichen Bereich
durch die Willstraße und Reutersbrunnenstraße begrenzt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 69, 69/1-8, 70, 70/2, 70/3 und 70/4, sowie einen
Teil des Flurstücks 109/2, alle Gmgk. Kleinweidenmühle.
Die Topografie im Gebiet ist sehr unterschiedlich. Im Norden fällt das Gelände stark in
Richtung Pegnitz ab. Der maximale Höhenunterschied beträgt in diesem Bereich ca. 810 m. Die Reutersbrunnenstraße verläuft relativ eben auf einer Geländehöhe von etwa
304,5 m ü. NN bis zur Kreuzung Willstraße und weist bis dorthin keinen Höhenunterschied
zum Plangebiet auf. Die Willstraße fällt bis zur Grenze des Plangebiets im Osten auf ca.
302 m ü. NN ab. Im Bereich der Kreuzung fällt das Gelände im Plangebiet von ca. 304 auf
301 m ü. NN ab. Im Osten ist der Höhenunterschied vom Plangebiet zur Straße gering.
Der Weg ins Stadtzentrum beträgt ca. 2 km.
I.3.1.2.
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Das überwiegend viergeschossige Bestandsgebäude des Kinder- und Jugendhilfezentrums (KJHZ) sowie des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) steht entlang der Reutersbrunnenstraße. Es besteht aus dem historischen Kopfbau mit Krüppelwalmdach von 1900
im Nordwesten und dem langgestreckten Hauptbau mit Walmdach, welcher nach der
Kriegszerstörung in den 1950er Jahren errichtet wurde. Vom südöstlichen Ende des Gebäudekomplexes verspringt der Ostflügel ins Grundstückinnere.
Das Kinder- und Jugendhilfezentrum und der Kinder- und Jugendnotdienstes sind Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen und bieten Wohnraum in altersgetrennten Gruppen. Ergänzend sind dort die koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi), die
Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB), Angebote der mobilen Jugendarbeit sowie Einrichtungen der noris inklusion angesiedelt.
An der Willstraße befindet sich das Familienzentrum Reutersbrunnenstraße mit Kindergarten und Kinderhort. Die Baukörper sind zwei- bis dreigeschossig ausgebildet und verfügen
über Flachdächer.
Es sind sowohl die Generalsanierung der Bestandsgebäude als auch Neubauten geplant.
Der Neubau im Westen an der Reutersbrunnenstraße 42 ist für die Einrichtungen des
KJND vorgesehen, wohingegen die Wohngruppen des KJHZ in den Neubau Ost an der
Willstraße 29 einziehen werden. Weiterhin werden Kopf- und Hauptbau des Bestandsgebäudes in der Reutersbrunnenstraße 34 saniert, der Ostflügel wird im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen. Die Baugenehmigung wurde im Mai 2026 erteilt. Die vorbereitenden
Maßnahmen sollen im Juli 2026 beginnen.
Im Bereich der Flurstücke 70/3, 69/7 und 69/6 befinden sich mehrere Nebengebäude, welche im Rahmen der Baumaßnahmen rückgebaut werden.
Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine private Grünfläche, diese wird
derzeit von der gemeinnützigen Organisation „Wolfsherz“ als Gemeinschaftsgarten und als
7/60
385
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Auf diesem Grundstück befinden sich keine festen Bauten.
I.3.1.3.
Verkehr
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Durch die Lage an der Reutersbrunnenstraße ist das Plangebiet an das übergeordnete
Straßennetz Nürnbergs angebunden. Für die Erschließung des Plangebiets steht zudem
die Willstraße zur Verfügung.
Ruhender Verkehr:
Für den ruhenden Verkehr sind in der Reutersbrunnenstraße straßenbegleitend öffentliche Längs-Parkplätze vorhanden. Darüber hinaus sind private Stellplätze für die Nutzungen im Plangebiet verfügbar.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Das Plangebiet ist sehr gut mit dem ÖPNV erschlossen. Die Bushaltestelle Deutschherrnstraße befindet sich direkt neben dem Plangebiet an der Willstraße. Diese wird von der
Buslinie 34 (Plärrer – Friedrich-Ebert-Platz-West) bedient. Die Buslinie ist täglich von 05:04
bis 23:41 in Betrieb, und fährt unter der Woche im 10-Minuten und am Wochenende im 20Minuten Takt.
Im weiteren Umkreis befinden sich die U-Bahnhaltepunkte „Gostenhof“ (ca. 450 m entfernt)
und „Bärenschanze“ (ca. 800 m entfernt).
Fuß- und Radwege:
Die Reutersbrunnenstraße und Willstraße verfügen entlang des Plangebiets über beidseitig straßenbegleitende Fußwege. Eine Überquerung der Straßen ist an den Lichtsignalanlagen im Bereich der Kreuzung von Reutersbrunnenstraße und Willstraße möglich.
Im Plangebiet verläuft im Böschungsbereich der Pegnitz ein Fußweg. Er führt von der Sielstraße über die Reutersbrunnenstraße und über den Lederersteg auf das gegenüberliegende Pegnitz-Ufer. Ausgehend vom Plangebiet setzt sich der Weg zum einen nach Osten
unter der Johannisbrücke entlang des südlichen Pegnitzufers fort und zweigt zum anderen
auf Ebene der Willstraße ab und führt von dort auf die Brückenstraße Richtung Norden.
Die östlich des Plangebiets verlaufende Willstraße verfügt teilweise über einen beidseitig
straßenbegleitenden Radweg.
Auf der nördlichen Seite der Pegnitz verläuft parallel zum Plangebiet ein Radweg, der sowohl Bestandteil des Nürnberger Radwegenetzes als auch Teil eines überregionalen Fernradwegs ist. Im Bereich des Plangebiets wird dieser Radweg über die Fußgängerbrücke
„Lederersteg“ erreicht, der das gegenüberliegende Pegnitz-Ufer mit der Reutersbrunnenstraße verbindet.
8/60
386
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.3.1.4.
Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur
Sozialstruktur:
In der Sozialraumanalyse des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
von Februar 2024 gehört das Plangebiet zu den sog. gemäßigten Quartieren in Innenstadtlage (Typ 3). Charakteristisch für dieses Quartier ist eine hohe Bebauungsdichte mit Mehrfamilienhäusern und eine hohe Einwohnerdichte.
Infrastrukturelle Versorgung / Wirtschaftsstruktur:
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in Form von Lebensmitteldiscountern direkt gegenüber des Plangebiets in der Reutersbrunnenstraße 55 (Aldi Süd)
sowie in der Willstraße 15 (Norma).
Das Plangebiet ist in die soziale Infrastruktur eingebunden, folgende Einrichtungen sind in
ca. 1-3 km Umkreis vorhanden:
1) Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Horte:
Direkt im Plangebiet befindet sich das Familienzentrum Reutersbrunnenstraße mit städtischem Kindergarten und Kinderhort im Standort Reutersbrunnenstraße 40 und einem Kinderhort in der Willstraße 31a.
Darüber hinaus sind im Umkreis folgende Einrichtungen vorhanden:
-
Kinderladen Pfiffikus (Kindergarten), Wiesentalstraße 3, ca. 390 m entfernt
-
Diakoneo Kinderhort Future Kids, Reutersbrunnenstraße 14, ca. 250 m entfernt
-
Kinderladen Kinderstube (Kindergarten), Reutersbrunnenstraße 29, ca. 210 m entfernt
-
Hort am Förderzentrum Sielstraße (Kinderhort), Sielstr. 15, ca. 380 m entfernt
2) Allgemeinbildende Schulen (Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien):
Die zum Gebiet zugehörige Grundschule ist die Reutersbrunnenschule in der Reutersbrunnenstraße 12, ca. 250 m entfernt.
Die zum Gebiet zugehörige Mittelschule ist die Johann-Daniel-Preißler-Schule in der Preißlerstraße 6, ca. 700 m entfernt.
Die nächstgelegenen, weiterführenden Schulen sind:
-
Dürer-Gymnasium, Sielstr. 17, ca. 300 m entfernt
-
Wilhelm-Löhe-Schule (Evangelische Kooperative Gesamtschule: Grundschule, Mittelschule, Realschule, Fachoberschule, Gymnasium), Deutschherrnstraße 10, ca. 1 km
entfernt
-
Städtische Berufsschule (Direktorat 2), Fürther Str. 77, ca. 450 m entfernt
9/60
387
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
3) Sportstätten, Sporthallen, Schwimmbäder:
-
Westbad (Freibad), Wiesentalstraße 41, ca. 500 m entfernt
-
Sportanlage Deutschherrnwiese, Deutschherrnstr. 50, ca. 400 m entfernt
4) Parks, Grünanlagen, Naherholungsflächen, Wald:
-
Pegnitztal West
-
Veit-Stoß-Anlage, ca. 600 m entfernt
-
Rosenaupark, ca. 850 m entfernt
-
Hallerwiese ca. 1,2 km entfernt
-
Kontumazgarten, ca. 1,2 km entfernt
-
Hesperidengärten, ca. 670 m fußläufig entfernt
5) Kinder- und Jugendspielplätze, Aktions- und Bewegungsflächen:
-
Spielhof Reutersbrunnenschule, Reutersbrunnenstraße 12, ca. 250 m entfernt
-
Oskar-Schindler-Spielplatz, Oskar-Schindler-Straße 19, ca. 400 m entfernt
-
Aktionsfläche und Spielplatz Veit-Stoß-Anlage mit Aktivspielplatz Gostenhof, VeitStoß-Platz, ca. 600 m entfernt
I.3.1.5.
Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
Altlasten:
Im Untergrund des Plangebiets sind nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen vorhanden, in denen 2023 erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt wurden. Im Ergebnis von
Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser lässt sich
keine relevante Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser durch die schadstoffbelasteten
Auffüllungen ableiten.
In künftig unversiegelten Bereichen ist eine ausreichende Überdeckung der Auffüllungen
mit unbelastetem Bodenmaterial entsprechend den Anforderungen der BBodSchV, Anlage 3 sicherzustellen.
Kampfmittel
Das Stadtgebiet Nürnberg ist im Hinblick auf Kriegsaltlasten (Kampfmittel) prinzipiell als
Belastungsgebiet einzustufen. Für ein ca. 1,6 ha großes Areal (die Flurstücke 69/1-7)
wurde zur Einschätzung der Kampfmittelbelastung eine Luftbildauswertung durchgeführt.
Danach ist im untersuchten Bereich mit Bombenblindgängern und blindgegangenen Geschützgranaten zu rechnen. Die Prüfung, ob weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich
sind, sowie die Planung und Durchführung von Freimessungen im Rahmen von Nutzungsänderungen innerhalb des Plangebietes sind vorhabenbezogen unter Hinzuziehung einer
geeigneten Fachfirma durchzuführen. Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln sind der Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15.04.2010 zu entnehmen.
10/60
388
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Lufthygiene
Das Plangebiet liegt zwischen der Kaltluftleitbahn Westliches Pegnitztal und zwei Straßen
mit vergleichsweise geringer Verkehrsbelastung (< 13.000 Kfz/24h). Der gute Luftaustausch infolge der Lage an der Pegnitz und die vorhandenen Grünstrukturen begünstigen
die lokale Luftqualität.
Insgesamt ist von einer städtischen Hintergrundbelastung auszugehen, die durch die Luftmessstation Muggenhof grundsätzlich abgebildet wird. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung, des höheren Grünanteils sowie der besseren Durchlüftung Ost im Plangebiet
von einer günstigeren Immissionssituation als an der Luftmessstation Muggenhof auszugehen.
Dort lag 2025 die Jahresmittelkonzentration für Stickstoffdioxid (NO2) bei 20 µg/m³ und für
Feinstaub PM2.5 (Partikeldurchmesser < 2,5 µm) bei 11 µg/m³. Die derzeit geltenden
Grenzwerte werden erneut eingehalten. Über die vergangenen Jahre ist ein kontinuierlicher Rückgang der Luftschadstoffkonzentration zu beobachten. Sofern die günstigen Rahmenbedingungen im Plangebiet (gute Durchlüftung durch die Lage an der Kaltluftleitbahn,
hoher Grünflächenanteil, geringe Verkehrsbelastung) erhalten bleiben, ist zu erwarten,
dass auch die ab 2030 geltenden neuen Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Lärm:
Auf das Plangebiet wirkt insbesondere der Verkehrslärm der Reutersbrunnenstraße und
Willstraße ein. Weiterhin wirkt Freizeitlärm von den Sportflächen an der Deutschherrnwiese
und des Freibads „Westbad“ auf das Gebiet ein. Weiterführend wird im Umweltbericht (Teil
II. der Begründung) auf das Thema eingegangen.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1.
Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
LEP-Ziele der Raumordnung:
Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu
beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie der Regionalplan Region Nürnberg (RP 7).
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2023 weist Nürnberg als
Metropole im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Im Regionalplan 7 (RP 7) der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen dargestellt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind insbesondere die folgenden Vorgaben, Ziele
und Grundsätze des LEP relevant:
-
Die Klimafunktionen der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Bodens und dessen Humusschichten, der Moore, Auen und Wälder sowie der natürlichen und naturnahen Vegetation, als speichernde, regulierende und puffernde Medien im Landschaftshaushalt sollen erhalten und gestärkt werden (LEP 1.3 Klimawandel, Grundsatz)
-
In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klimarelevante Freiflächen wie Grün- und Wasserflächen auch im Innenbereich von Siedlungsflächen zur
Verbesserung der thermischen und lufthygienischen Belastungssituation neu angelegt,
11/60
389
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
erhalten, entwickelt und von Versiegelung freigehalten werden (LEP 1.3.2 Anpassung
an den Klimawandel, Grundsatz)
-
Die von der Besiedlung freizuhaltenden Außenbereiche sowie innerstädtische Grünflächen sollen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Funktionen für den Verdichtungsraum, insbesondere relevanter Klimafunktionen, zu einem möglichst vernetzten attraktiven Landschaftsraum mit hohem Erholungswert aufgewertet werden (LEP 2.2.7 Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume, Grundsatz)
-
Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum
des Menschen erhalten und entwickelt werden (LEP 7.1.1 Erhalt und Entwicklung von
Natur und Landschaft, Grundsatz)
-
Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu
zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt
werden (LEP 7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen, Grundsatz)
-
Ökologisch bedeutsame Naturräume sollen erhalten und entwickelt werden. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Grünlandbereiche erhalten und vermehrt werden (LEP
7.1.5 Ökologisch bedeutsame Naturräume, Grundsatz)
-
Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen gesichert und insbesondere auch unter dem Aspekt des Klimawandels entwickelt werden, die Wanderkorridore
wildlebender Arten an Land, im Wasser und in der Luft sollen erhalten und wiederhergestellt werden (LEP 7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem, Grundsatz)
-
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen und
Diensten der Daseinsvorsorge ist für die Schaffung und den Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen unabdingbar. Zu den sozialen Einrichtungen und Diensten der Daseinsvorsorge gehören z.B. zeitgemäße und inklusiv
ausgestaltete Einrichtungen und Dienste aus dem Bereich der Jugendarbeit, der
Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung, der Altenpflege, der Integrationsförderung
sowie für Menschen mit Behinderung.
Regionalplan Region Nürnberg:
Im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) sind für das Plangebiet auf der Karte
2 „Siedlung und Versorgung“ Siedlungsflächen und ein regionaler Grünzug (RG 2 Pegnitztal) dargestellt.
12/60
390
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 1: Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) – Siedlung und Versorgung (Karte 2), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, 20.06.1988.
Nachfolgende Ziele und Grundsätze sind insbesondere zu beachten:
-
Die wertvollen Landschaftsteile der Region, die sich durch ihre Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts, ihre Vielfalt und Schönheit, ihre Erholungseignung sowie ihre besondere klimatische oder wasserwirtschaftliche Funktion auszeichnen, sollen unter Berücksichtigung der Belange und der Funktion der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft
gesichert werden (2.1 Raumstrukturelles Leitbild, 2.1.4)
-
Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen die schützenswerten naturnahen und für den ökologischen Ausgleich bedeutsamen Landschaftsteile zu
einem räumlichen Verbundsystem ausgestaltet werden (2.1 Raumstrukturelles Leitbild,
2.1.4)
-
Das Pegnitztal soll als regionale Biotopverbundachse entwickelt und langfristig gesichert werden (7.1.3.4 Regionale Biotopverbundachse, Ziel)
-
Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region sollen langfristig in
ihrem Bestand gesichert werden (7.1.3.5 Gebietsschutz, Ziel)
-
Zur Ergänzung der großräumigen Schutzgebietsflächen sollen besonders wertvolle,
kleinflächige Lebensräume von örtlicher und überörtlicher Bedeutung als Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und Grünbestände gesichert werden (7.1.3.5 Gebietsschutz, Grundsatz)
-
In innerörtlichen und ortsnahen Bereichen, insbesondere der zentralen Orte, ist die Erhaltung und Erweiterung vorhandener Grün- und sonstiger Freiflächen - einschließlich
wertvoller Baumbestände - sowie die Entwicklung neuer Grünflächen unter Berücksichtigung natürlicher Landschaftsstrukturen anzustreben (7.1.4.1 Gestaltungs-, Pflegeund Sanierungsmaßnahmen im Siedlungsbereich, Grundsatz)
13/60
391
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
-
Im Flusssystem von Rednitz/Regnitz und Pegnitz sind insbesondere innerhalb des
Stadt- und Umlandbereiches im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen
naturnahe Ökosysteme in den Gewässern und deren Uferbereichen anzustreben. Dabei gilt es gleichzeitig den hohen Erholungswert der Gewässerränder zu erhalten und
nach Möglichkeit wieder herzustellen (7.1.4.2 Gestaltungs-, Pflege- und Sanierungsmaßnahmen in der freien Landschaft, Grundsatz)
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
(FNP)
Abb. 2: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) (Stand: 08.03.2006,
zuletzt geändert 22.04.2026), Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: ©
Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt
für das Plangebiet im östlichen Bereich Flächen für Gemeinbedarf mit Schwerpunkt soziale
Zwecke, im westlichen Bereich eine Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
„Betreutes Spielen“ und im nördlichen Bereich eine Grünfläche mit einer übergeordneten
Freiraumverbindung dar.
Teilflächen im nördlichen und im westlichen Bereich des Plangebiets sind als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Nördlich angrenzend am Plangebiet verläuft die Darstellung von
Flächen für die Wasserwirtschaft (Überschwemmungsgebiet der Pegnitz).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des
FNP. Damit gilt dieser Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt.
Eine FNP-Änderungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
14/60
392
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Bebauungsplan Nr. 3401:
Für Teilbereiche der Reutersbrunnenstraße 34 und 40, bzw. im Bereich der Flur Nrn. 69,
69/1 und 69/2 (Gmkg. Kleinweidenmühle) gilt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 3401 gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Dieser setzt Baugrenzen sowie vier Vollgeschosse fest.
Abb. 3: Einfacher B-Plan Nr. 3401, Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage:
© Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 3401 nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m.
§ 34 BauGB.
Das Plangebiet ist im östlichen Teil dem planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB)
und im westlichen Bereich dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Aufgrund des Sanierungsgebiets Weststadt nach § 142 BauGB sind Bauvorhaben nach
§ 144 BauGB genehmigungspflichtig.
15/60
393
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 4: Abgrenzung Innen- und Außenbereich, Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot,
Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
Aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten endet
der Bebauungszusammenhang an den letzten vorhandenen Baukörpern der Reutersbrunnenstraße 34 und 40. Die Grundstücke, die westlich daran angrenzen, weisen keine Merkmale des Innenbereichs mehr auf. Insbesondere befinden sich dort keine Gebäude, die
dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern lediglich bewegliche Bauwagen
und bauliche Anlagen, die der Gartennutzung, der Freizeitgestaltung und den Erholungszwecken dienen.
Somit gelten für die Beurteilung von Vorhaben unterschiedliche Bestimmungen:
Im östlichen Teilgebiet (§ 34 BauGB) müssen sich geplante Nutzungen hinsichtlich Art und
Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Die vorhandenen Nutzungen sind insbesondere Anlagen für soziale Zwecke.
Der westliche Teilbereich, der dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist prinzipiell von Bebauung freizuhalten, es sei denn, es handelt sich um sog. privilegierte Vorhaben gem. § 35
Abs. 1 BauGB.
Sonstige, nicht privilegierte Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist. Zu den öffentlichen Belangen gehört auch die Darstellung des Plangebiets im
Flächennutzungsplan. Dieser stellt für einen Teilbereich der im planungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Fläche eine Gemeinbedarfsfläche dar, der restliche Bereich ist als
Grünfläche dargestellt. Bei dem im FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellten Bereich
handelt es sich um die Fläche, auf der unter anderem die Neubauten für den Kinder- und
16/60
394
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Jugendnotdienst (KJND) und das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) entstehen sollen.
Aufgrund dieser planungsrechtlichen Einschätzung erfolgte die Erteilung der Baugenehmigung für die genannten Neubauten.
I.3.2.2.
Fachplanungsrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz
Naturdenkmäler sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. FFH- oder SPA-Gebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Biotopflächen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
Bay NatSchG sowie geschützte Landschaftsbestandteile liegen aktuell im Plangebiet nicht
vor.
Es wird im weiteren Verlauf des Verfahrens geprüft, ob nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützte Vegetationsbestände vorliegen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg.
I.3.2.2.b. Denkmalschutz / Bodendenkmäler
Im Gartenbereich des Kinder- und Jugendhilfezentrums befindet sich eine Bronzeskulptur
des Nürnberger Bildhauers Philipp Kittler (Guss um 1900). Diese ist als Baudenkmal im
Bayerischen Denkmalatlas des Landesamts für Denkmalpflege verzeichnet ist (D-5-64000-4834).
Der Kopfbau des ehemaligen städtischen Waisenhauses in der Reutersbrunnenstraße 34
wurde auf eine Denkmaleigenschaft hin geprüft, die Voraussetzungen für ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 BayDSchG wurden dabei nicht erfüllt.
In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich die Baudenkmäler Johannisbrücke, die Feuerwache West, der jüdische Friedhof und Teilbereiche des Dürer-Gymnasiums.
Bodendenkmäler sind nicht bekannt.
I.3.2.2.c. Lärmschutzzonen
Im Plangebiet sind keine Lärmschutzzonen ausgewiesen.
I.3.2.2.d. Wasserrecht / Hochwasserschutz
Das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz grenzt nördlich an das
Plangebiet an. Bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem) wird entlang der
nördlichen Plangebietsgrenze der Rad-und Fußweg vom Lederersteg im Westen bis in die
Nähe des östlich, in Höhe des Gebäudes Willstraße 31a, gelegenen Technikgebäudes bis
zum Böschungsfuß überschwemmt.
Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich nicht vorhanden
17/60
395
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 5: Überschwemmungsgebiet der Pegnitz (lila hinterlegt), Überschwemmungsgebiet bei extremem Hochwasser (pink hinterlegt), Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: © Stadt
Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1.
Infrastrukturelle Bedarfssituation
Durch das Bauleitplanverfahren wird die infrastrukturelle Bedarfssituation nicht nennenswert verändert.
I.3.3.2.
Eigentumsverhältnisse
Große Teile der Flächen im Geltungsbereich befinden sich in städtischem Eigentum. Dazu
gehören die Flurstücke mit der Nr. 69, 69/1-8, 70, 70/3 und 70/4, sowie ein Teilbereich des
Flurstücks 109/2 (alle Gmgk. Kleinweidenmühle).
Das Flurstück Nr. 70/2 (Gmgk. Kleinweidenmühle) befindet sich in Privateigentum.
18/60
396
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 6: Eigentumsverhältnisse, Eigentum Stadt Nürnberg gelb hinterlegt, Eintragung des Geltungsbereichs
des BP Nr. 4680 in Rot, Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
I.3.3.3.
Bodenordnung / Umlegung
Maßnahmen der Bodenordnung sind nicht erforderlich.
I.3.3.4.
Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
Baulandbeschluss:
Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg findet im Bebauungsplanverfahren Nr. 4680
„Reutersbrunnenstraße“ keine Anwendung, da im Plangebiet überwiegend Gemeinbedarfsflächen vorgesehen sind und somit keine wohnbauliche oder sonstige privatwirtschaftliche Baulandentwicklung erfolgt. Dementsprechend sind im Rahmen dieses Verfahrens
weder Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung noch Grundstücksübertragungen
aufgrund des Baulandbeschlusses zu klären.
Masterplan Freiraum:
Im Masterplan Freiraum der Stadt Nürnberg wird der Bereich des Plangebiets mit einer
sehr starken Unterversorgung mit öffentlichen Grün- und Parkanlagen dargestellt. Das Defizit an öffentlichen Grünflächen beträgt im Planungsbereich 12 rund 38,7 ha.
19/60
397
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Abb. 7: Versorgung mit öffentlichen Grünflächen (Parkanlagen), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in
Rot, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Stand: Juli 2023, Hintergrund: Stadtplanwerk 1:15.000 ©
Stadt Nürnberg.
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept des Masterplans Nürnberg (2014), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Hintergrund: Stadtplanwerk 1:15.000 © Stadt Nürnberg.
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept sieht im Bereich des Plangebiets, der sich in dem
strategischen Handlungsraum „Erweiterte Innenstadt“ befindet, in Bezug auf die Grün- und
Freiraumentwicklung die Leitidee „Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen“ vor.
Der Aktivierung von Freiraumpotenzialen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die
vorsorgende Freiraumplanung reagiert dabei auf langfristige Entwicklungslinien in der
Stadtentwicklung. Bestehende Grün- und Freiraumstrukturen sollen gesichert und
20/60
398
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
verbessert werden. So kann die kompakte Stadtstruktur durch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen hitzeverträglicher entwickelt werden
Plankonzept „Grüne Finger“:
Im Plankonzept der „Grünen Finger“ liegt das Plangebiet direkt am regionalen Grünzug
„Pegnitztal“, welcher als „Grüner Finger“ im Westen und Osten der Stadt dargestellt ist.
Das Konzept zeigt auf, wie den historisch gewachsenen, teilräumlichen Grünflächendefiziten in Nürnberg langfristig strukturiert und sinnvoll vernetzt begegnet werden kann. Grundidee des Plankonzeptes ist es, die dicht bebaute Stadt über "Grüne Finger" (Grünzüge und
grüne Achsen) bestmöglich mit den umgebenden Landschaftsräumen zu verknüpfen.
Abb. 9: Plankonzept der „Grünen Finger“ (2020), Kennzeichnung der Lage des Plangebiets in Rot, Kartengrundlage: © Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse.
Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert“:
Mit dem Beschluss des Stadtrats „Nürnberg grün und lebenswert“ vom 14.06.2023 bekräftigt die Stadt Nürnberg das Bekenntnis zu den Grenzen des aktuellen Flächennutzungsplans. Es sollen im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich Festsetzungen zur Eindämmung des Flächenfraßes und der weiteren Bodenversiegelung getroffen werden.
Da im westlichen Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
eine Grünfläche dargestellt ist, soll im Rahmen des Bebauungsplans der Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert“ umgesetzt werden.
Dabei sollen insbesondere folgende Ziele des Beschlusses verfolgt werden:
-
Erhalt von innerstädtischen Freiflächen und Freiräumen
-
Reduzierung der Umwandlung von Grünflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen oder
Wald
21/60
399
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
-
Keine Inanspruchnahme naturschutzrechtlich lokal bedeutsamer Flächen
-
Schutz von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftleitbahnen, insbesondere solcher
Gebiete, die der Kaltluftversorgung der Kernstadt dienen
Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung:
Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung bündelt das Spektrum an Möglichkeiten, mit dem den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzungs- und vor allem Bebauungsplanung Rechnung getragen werden kann.
Die Beschlussfassung zum Klima-Baukasten sieht eine individuelle, auf den einzelnen
Bauleitplan maßgeschneiderte Verbindlichkeit von Klimazielen vor. Der Baukasten zeigt
dabei Handlungsspielräume für Regelungen im Bebauungsplan sowie in ergänzenden vertraglichen Regelungen auf.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 beschlossen, dass
Klima-Baukästen in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall
zu prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Stadtklimaanalyse 2024/2025: Operationalisierung der Maßnahmenempfehlungen aus der
Planungshinweiskarte (PHK) im Kontext des Bauplanungsrechts
Stadtplanungsausschuss und Umweltausschuss haben in gemeinsamer Sitzung am
29.04.2026 beschlossen, die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse in formelle und informelle
Planungen einfließen zu lassen, um den zu erwartenden klimatischen Veränderungen bzw.
dem Umgang mit der zunehmenden Hitzebelastung begegnen zu können. Aus gutachterlicher Sicht wird der Sicherung von Flächen, die der Kalt- und Frischluftversorgung dienen,
höchste Priorität beigemessen. Maßnahmenempfehlungen sind in der Planungshinweiskarte (PHK) dargestellt.
Abb. 102: Planungshinweiskarte (PHK), Quelle: Stadtklimaanalyse 2024/2025; © GEONET im Auftrag der
Stadt Nürnberg, 2025
22/60
400
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Teilbereiche im Norden und Westen des Plangebiets (mintgrün) sind Bestandteil der im
Pegnitztal verlaufenden Kaltluftleitbahn Nr. 5, westliches Pegnitztal. Es handelt sich um
Grünflächen. Südöstlich der Kaltluftleitbahn, deren Schutzbedarf die PHK sehr hoch einstuft, schließt die im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsfläche an, die als städtebauliche Entwicklungsfläche in das Stadtklimagutachten 2024/2025 eingegangen und hinsichtlich der Handlungspriorität als klimatisch resilient (hellblau) eingestuft ist. Klimatisch
resilient sind Flächen, die auch bei einem starken Klimawandel nicht zu einem Belastungsraum mit erhöhter Wärmebelastung werden. Gleichwohl besteht ein hoher Bedarf an Maßnahmen zur Hitzeminderung (rote Schraffur). Die bioklimatische Bewertung der im Westen
angrenzenden Grün- und Freifläche (dunkelgrün) und ihr Schutzbedarf werden in der PHK
als sehr hoch eingestuft. Der Bereich reagiert äußerst fragil auf Eingriffe.
I.4.
PLANUNGSKONZEPT (VARIANTENBETRACHTUNG UND PROZESS)
I.4.1.
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Das städtebauliche Konzept verfolgt das Ziel, die bestehenden Freiraumqualitäten dauerhaft zu erhalten und zugleich die sozialen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.
Die Grünflächen im westlichen Bereich des Plangebiets sowie die begrünten Böschungsbereiche entlang der Pegnitz sollen in ihrer Funktion als landschaftsprägende und ökologisch wertvolle Freiräume erhalten und gesichert werden. Insbesondere die private Grünfläche des Plangebiets soll dauerhaft von Bebauung freigehalten werden.
Im östlichen Teil des Plangebiets liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung und Weiterentwicklung der Gemeinbedarfsfläche. Die angestrebte Baustruktur schützt den Erhalt der Bestandsgebäude und ermöglicht die geplante Umstrukturierung und Erweiterung der sozialen Nutzungen und deren Freiflächen und Grünstrukturen. Gleichzeitig bleibt Spielraum für
Anpassungen an der bestehenden Gebäudestruktur und eine mögliche Nachverdichtung,
insbesondere im Bereich an der Willstraße.
Auf diese Weise werden sowohl die Freiraum- und Grünflächensicherung als auch die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen Einrichtungen städtebaulich und planungsrechtlich
klar strukturiert.
Städtebauliche Kenndaten:
Folgende städtebaulichen Daten werden im weiteren Verfahren zugrunde gelegt:
23/60
401
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Fläche für Gemeinbedarf (m²)
ca. 23.667 m²
Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage/naturnaher Bereich(m²)
ca. 5.117 m²
Private Grünfläche, Zweckbestimmung
Grünanlage(m²)
ca. 7.345 m²
Verkehrsfläche (m²)
ca. 1.892 m²
Gesamt:
ca. 38.021 m²
I.4.2.
GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
Ziel der Grünordnung ist es, die bestehenden Grünflächen mit Gehölzstrukturen sowie den
wertgebenden Baumbestand in seinem Zusammenhang zu sichern, weiterzuentwickeln
und als Teil des Pegnitztales West zu vernetzen. Auf der nördlichen Fläche des Landschaftsschutzgebietes wird der Baumbestand durch den bestehenden Schutzstatus sowie
auch durch die Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Hier sind keine
Nutzungen oder Eingriffe möglich. Die private Grünfläche wird über die Zweckbestimmung
„Grünanlage“ sowie auch als Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern gesichert.
Auf dieser Fläche ist der gemeinnützige Verein Wolfsherz aktiv, dessen Nutzungen dem
nicht entgegenstehen.
Die Grünstrukturen des Plangebietes sind zu erhalten, da sie wertvolle Ökosystemleistungen (Klimaregulation, Biodiversität, Luftfilterung, Erholung, ästhetischer Wert von Landschaften) vorhalten und eine struktur- und artenreiche Landschaft darstellen. Die Gehölzstrukturen auf der privaten Grünfläche sind zu erhalten sowie auch die Gehölz- und Baumstrukturen, die auf der Gemeinbedarfsfläche vorliegen. Aktuell vorherrschende Synergieeffekte zur Nutzung der Flächen sollen weiterhin ermöglicht werden, sofern diese nicht die
bestehenden Baumstrukturen mit ihren Funktionen beeinträchtigen.
Die in diesem Gebiet für die Stadt sehr wertvollen Grünverbindungen sollen erhalten werden, um weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas für die umliegenden
Viertel zu leisten. Biodiversitätsreiche, ökologisch und klimafunktional wirksame Flächen
im gesamten Plangebiet sollen erhalten bleiben. Insbesondere der wertgebende Baumbestand soll gesichert werden, um die landschaftsbildprägende Charakteristik des Talraumes
der Pegnitz mit ihren baumbestandenen Flanken zu erhalten.
Die grünordnerischen Festsetzungen werden aus städtebaulichen, stadtgestalterischen
und stadtökologischen Gründen getroffen. Sie dienen der Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels, des Erhalts der Biodiversität, der Sicherstellung und Förderung
einer verbesserten Durchgrünung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
Vorwiegend von Bedeutung ist der Erhalt von Bäumen und Sträuchern auf den festgesetzten Grünflächen. Auf der Gemeinbedarfsfläche werden die erhaltenswerten Bäume und
Sträucher planungsrechtlich gesichert. Dieser Schritt erfolgt im weiteren Planungsprozess.
24/60
402
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.4.2.1.
Gebot der Vermeidung, Verminderung
Die Realisierung der bereits genehmigten Planung ist mit Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft im Bereich der Gemeinbedarfsfläche verbunden. Hierfür ggf. notwendige
Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Baugenehmigung abgehandelt. Eingriffe
in die bestehenden Gehölzstrukturen sind zu vermeiden. Umfangreiche Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen werden im weiteren Planungsprozess ergänzt. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind beispielsweise
− Bauausschluss während der Dämmerung und Nachtzeit
− Rückschnitt und Fällungen von Gehölzen außerhalb der Brut- und Jungenaufzucht für
Vögel und Fledermäuse
− Gehölzschutz
− keine Flächeninanspruchnahme außerhalb des Baufeldes
I.4.3.
AUSGLEICHSKONZEPT
(ARTENSCHUTZ, GESCHÜTZTE BIOTOPE, WALD ETC.)
Grundsätzlich ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß §§ 15-17
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Durch die vorliegende Planung sind Eingriffe zu erwarten, diese müssen jedoch im weiteren Verlauf gemäß Biotop- und Nutzungstypenkartierung spezifiziert werden. Die Bewertung des Eingriffs
und die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs entfallen dort, wo der Geltungsbereich vollständig im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB liegt. Ein Ausgleichserfordernis
der Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1a Abs. 3 BauGB besteht nicht für bereits
zulässige Vorhaben. Für den Innenbereich ist der Eingriff in den Baumbestand gemäß
BaumSchVO abzubilden. Zu schützende Bäume gemäß BaumSchVO sind festzusetzen.
Dies ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Ein Teil der genehmigten Planung wird auf Flächen realisiert, die dem planungsrechtlichen
Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen sind: Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte nach § 35 BauGB. Im Außenbereich ist der Eingriff-Ausgleich gemäß Leitfaden
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zu bilanzieren. Für den Außenbereichsabschnitt der Baufläche liegt der Baumbestandsplan vor sowie die Biotopkartierung gemäß
des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der Eingriff wurde auf Vorhabensebene abgehandelt und wird entsprechend ausgeglichen.
Für das Vorhaben ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden. Im Außenbereich der Fläche für den Gemeinbedarf geht aus der Gegenüberstellung der erheblichen
Beeinträchtigungen der Maßnahmen sowie der quantitativen Bilanzierung hervor, dass der
geplante Eingriff nicht vollständig vor Ort kompensiert werden kann. Durch Ökopunkte der
Stadt Nürnberg wird der verbleibende Bedarf ausgeglichen. Der Ausgleich über das Ökokonto findet ergänzend zum Ausgleich in der Außenbereichsfläche in der Gemarkung Reichelsdorf statt.
25/60
403
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Für die Rodung des im Außenbereich vorhandenen Gehölzbestandes wurde 22 notwendige Ersatzpflanzungen prognostiziert, die um weitere 27 Neupflanzungen ergänzt werden.
Die Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen werden im weiteren Verlauf der Planung
nähergehend erläutert. Zur Vermeidung dienen u .a. Festsetzungen und Hinweise zum
Erhalt von Bäumen und Sträuchern.
I.4.4.
VERKEHRSKONZEPT
Die verkehrliche Erschließung wird nicht verändert.
I.4.5.
IMMISSIONSSCHUTZ
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.6.
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.7.
VER- UND ENTSORGUNG INSBESONDERE NIEDERSCHLAGSWASSERMANAGEMENT
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.8.
GENDER UND DIVERSITY
Wichtige Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein bedürfnisgerechtes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Gesundheit.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4680 wird die vorhandene Freiraumqualität
gesichert. Der Grünzug entlang der Pegnitz trägt durch die Kaltluftschneise zum Schutz
vor Überhitzung in der Stadt bei und damit auch zu dem Aspekt Gesundheit in der gendergerechten Planung.
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND HINWEISE
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4690 „Reutersbrunnenstraße“ wird entsprechend des Planungskonzepts eine Fläche für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 5
BauGB mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ festgesetzt.
Die Fläche für den Gemeinbedarf wird so gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt
Nürnberg entwickelt. Damit wird dauerhaft die Grenze zwischen bebaubaren zu nicht bebaubaren Flächen festgelegt. Die angrenzende, private Grünfläche, welche im FNP als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ dargestellt ist und dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist, soll als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Grünanlage“ festgesetzt werden.
26/60
404
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Die Art der baulichen Nutzung sieht somit keine Änderung gegenüber dem Bestand und
der Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB sowie § 35 BauGB vor. Einschränkungen durch Ausschlüsse von Nutzungen sind daher auch nicht vorgesehen.
Im weiteren Verfahren werden in den textlichen Festsetzungen die zulässigen Nutzungen
detailliert benannt.
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bereich der Gemeinbedarfsfläche durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 geregelt.
Die GRZ von 0,6 entspricht den Orientierungswerten eines Mischgebiets gem. § 5
BauNVO. Mit der Festsetzung wird berücksichtigt, dass die Nutzung als Kinder- und Jugendhilfezentrum auch große Freiflächenangebote (Bolzplatz, Spielplatz etc.) beinhaltet,
die bei der Ermittlung der GRZ zu berücksichtigen sind.
Mit einer GRZ von 0,6 ergibt sich für die GRZ gem. § 19 Abs. 4 BauNVO eine Obergrenze
der Versiegelung von 0,8.
Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird eine Weiterentwicklung der
sozialen Einrichtungen auf dem Grundstück prinzipiell ermöglicht, unter Berücksichtigung,
dass mindestens 20 % des Grundstücks unversiegelt bleiben. Im weiteren Verfahren ist zu
prüfen, welche weiteren Festsetzungen zu treffen sind, um eine Verschlechterung des
stadtklimatischen Status quos (s. Kap. II.2.7) entgegenzuwirken bzw. diese zu vermeiden.
I.5.3.
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt.
Die angestrebte, überbaubare Grundstücksfläche sichert den Erhalt der Bestandsgebäude
und ermöglicht weiterhin Veränderungen und Ergänzungen an der jetzigen Gebäudestruktur.
I.5.4.
ABSTANDSFLÄCHEN
Im Geltungsbereich gelten die Festsetzungen des Art. 6 BayBO in Verbindung mit § 1 der
Abstandsflächensatzung (AFS) der Stadt Nürnberg. Es gilt eine Tiefe der Abstandsfläche
von 0,4 H.
I.5.5.
NEBENANLAGEN
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.6.
STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EIN- UND AUSFAHRTEN
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
27/60
405
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
I.5.7.
VERKEHRSFLÄCHEN
Das Planungskonzept sieht keine Änderungen der Verkehrsflächen vor. Die bestehenden
Verkehrsflächen, wie der Fußgängerbereich im Norden des Plangebiets, werden durch die
Festsetzungen gesichert
I.5.8.
FLÄCHEN FÜR DIE RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Hierzu liegen noch keine ausreichenden Plangrundlagen vor.
I.5.9.
GRÜNORDNUNG NOCH IN ABSTIMMUNG
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.10.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.5.11.
ARTENSCHUTZ
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Hierzu liegen noch keine ausreichenden Plangrundlagen vor.
I.5.12.
PRIVATE GRÜNFLÄCHE
Zur planungsrechtlichen Sicherstellung des im Kapitel I.4.2 erläuterten und veranschaulichten grünordnerischen Konzepts ist eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist entsprechend des anvisierten Zwecks mit der Zweckbestimmung Grünanlage festgesetzt.
I.5.13.
FLÄCHE ZUM ERHALT VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der ökologischen und bioklimatischen Funktionen werden die baumüberstandenen Bereiche als „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt.
I.5.14.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
I.5.14.1. Maßnahmen für den Denkmalschutz
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Baudenkmälern oder von Anlagen in
der Nähe von Baudenkmälern ist denkmalrechtlich erlaubnispflichtig, wenn diese sich auf
den Bestand oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirkt. Es gelten die Vorschriften des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
28/60
406
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.
UMWELTBERICHT
(STAND: 1. ENTWURF)
II.1.
EINLEITUNG
Das Bebauungsplan (B-Plan) -Verfahren Nr. 4680 wurde am 08.10.2025 im Stadtplanungsausschuss (AfS) eingeleitet. Im Rahmen des BP-Verfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen . Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) erstellt und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.
II.1.1.
ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES / FESTSETZUNGEN
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der sozialen Nutzungen im Plangebiet als auch der zusammenhängenden Grün- und Freiflächen mit dem stadtbildprägenden Baumbestand. Aufgrund der Lage des Plangebiets an bzw. in der Kaltluftleitbahn „Pegnitztal West“ soll ein ausreichender Luftaustausch in das Plangebiet und darüber hinaus
gesichert werden, um klimatische Belastungen für die Bevölkerung zu minimieren.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Kap.
I.2 der Begründung.
II.1.2.
PLANGRUNDLAGEN
− Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG), Art 6 Nr. 3
Das Land Bayern strebt an, bis spätestens zum Jahr 2030 den Flächenverbrauch durch
Umwandlung von Freiraumflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf die
Richtgröße von 5 ha pro Tag zu begrenzen.
− Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan der Region Nürnberg (7)
Folgende Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) (Teilfortschreibung vom 01.06.2023), sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu
beachten:
1.3.2 (G) In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klimarelevante Freiflächen wie Grün- und Wasserflächen auch im Innenbereich von Siedlungsflächen zur Verbesserung der thermischen und lufthygienischen Belastungssituation neu angelegt, erhalten, entwickelt und von Versiegelung freigehalten werden.
3.1.3 (G) Auf die Freihaltung geeigneter, gliedernder Freiflächen und Landschaftsräume zum Erhalt der Biodiversität, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere in den stärker verdichteten Bereichen von
Städten und Gemeinden, soll in der kommunalen Planung hingewirkt werden.
7.1.4 (G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden.
29/60
407
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Gemäß Regionalplan (RP) der Region Nürnberg (7) sollen „die natürlichen Lebensgrundlagen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt sowie das reiche Kulturerbe gesichert werden“ (Textteil Regionalplan Kap. 1.6.).
Die Karte 3 „Landschaft und Erholung“ stellt im Gebiet der Stadt Nürnberg u. a. das
Pegnitztal – mit Ausnahme der Altstadt – als regionalen Grünzug (RG2) zeichnerisch
verbindlich dar.
7.1.3.2 (Z) Dem regionalen Grünzug RG2 sind die Funktionen E – Erholungsvorsorge, K – Verbesserung des Bioklimas und S – Gliederung der Siedlungsräume
zugewiesen.
7.1.3.5 (Z) Bestehende Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region sollen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.
− Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Stand: 25.09.2025)
der Stadt Nürnberg stellt im Geltungsbereich des B-Plans Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen“ und Grünflächen dar. Die
Grünfläche entlang der nördlichen Plangebietsgrenze ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets „Pegnitztal West“. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) verläuft
eine Punktlinie, die eine übergeordnete Freiraumverbindung kennzeichnet. Im Südwesten,
zwischen Gemeinbedarfsfläche und LSG, schließt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Betreutes Spielen“ an. Im Norden, außerhalb des Geltungsbereichs des Plangebiets, grenzt das amtliche Überschwemmungsgebiet für die Pegnitz an.
− Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
Für einen Teilbereich des Plangebiets gilt der B-Plan 3401, ein einfacher Bebauungsplan
gem. § 30 Abs. 3 BauGB. Er setzt für das Gebäude Reutersbrunnenstraße 34 Baugrenzen
und vier Wohnschichten fest.
− Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern:
Das Landschaftsschutzgebiet „Pegnitztal West“ ragt entlang des nördlichen Rands in das
Plangebiet hinein. Es umfasst im Plangebiet den parallel zur Pegnitz verlaufenden Fußund Radweg und den gesamten Böschungsbereich von der Willstraße bis zur Sielstraße.
30/60
408
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
− Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Das Vorkommen geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG
ist bislang nicht bekannt.
− FFH- und/oder SPA-Gebiete1:
FFH- und oder SPA-Gebiete sind keine im Plangebiet vorhanden.
− Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg2
Biotophauptnr.
Biotopteilflächennr.
Beschreibung
1244
1244-002
Spitz-Ahorn (Stammdurchmesser 100 cm) auf eingezäuntem Spielplatz
1244-003
Baumgruppe aus 4 Winterlinden und 1 Spitz-Ahorn (schlechter Zustand)
auf dem Gelände des Kinderhorts, Stammdurchmesser 50-80 cm, Versiegelungsgrad 0-50%
1245
Das südliche Pegnitzufer ist hier auf der ganzen Länge befestigt. Im zentralen Bereich wurde die ganze Böschung zwischen Straße und Fluss kartiert. Der Übergang zwischen Ufergehölzsaum und "Feldgehölz" auf der
Böschung ist fließend. Im Westen liegt zwischen der Terrassenböschung
und dem Ufergehölz eine ebene Fläche mit Sportanlagen (bis auf kurze
Hecken nicht erfasst). Im Osten liegt zwischen dem Ufergehölzsaum und
der steilen Böschung ein Fußweg, dessen Randbereiche abschnittweise
gehölzfrei sind (Sonstige Flächenanteile). Nördlich des Weges auch Feldgehölz-Anteile.
Die Ufergehölze setzen sich aus Erlen, Weiden, Spitz-Ahorn und anderen
Arten zusammen. In den anderen Gehölzen dominiert meist Spitz-Ahorn.
Weitere häufige Arten sind Pappeln, Feld-Ahorn und Holunder. Abschnittweise auch viele Ziersträucher. Viele alte Bäume mit Stammdurchmesser
zwischen 30 und 60 cm. Meist nur wenig Unterwuchs
Schutz nach Art 13e BayNatSchG
− Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg3
ABSPFläche Nr.
Bewertung
Beschreibung
598
Lokal bedeutsam
Komplexbiotop trocken
332
Regional bedeutsam
Baumreihe
1 Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogel-
schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
2 Die graphische Darstellung der ABSP-Kartierung wird zum Entwurf ergänzt.
3
Die graphische Darstellung der ABSP-Kartierung wird zum Entwurf ergänzt.
31/60
409
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.2.
BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4680 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich, erfolgt
auch eine Prognose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
II.2.1.
FLÄCHE4
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,8 ha und liegt zentral im Nürnberger Stadtgebiet
zwischen Maximilianstraße im Westen und Altstadt im Osten, im Distrikt Bärenschanze.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 69, 69/1-7, 70, 70/2-4, und teilweise das Flurstück
109/2, alle Gemarkung (GmKg.) Kleinweidenmühle. Mit Ausnahme des Flurstücks 70/2
befinden sich alle Flurstücke in öffentlichem Eigentum.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine dreieckige Grundform, die Lage an der Pegnitzaue
und eine ca. 11 m tiefe Böschung, die bandartig parallel zur nördlichen Plangebietsgrenze
und einem Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung verläuft und 8 m Höhenunterschied im
Plangebiet aufnimmt. Im westlichen Bereich, etwa zwischen Lederersteg und Sielstraße,
erstreckt sich die Böschung aufgrund der Verjüngung des Plangebiets auf 14 m, über den
gesamten Planungsraum, sodass der Fuß- und Radweg weiter zur Sielstraße geführt werden kann. Der Fuß- und Radweg (Flurstück 70/4) als auch die Böschung (Flurstücke 70
und der nördliche Teil der Flurstücke 70/2-3) liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG)
„Pegnitztal West“.
Die südwestlich gelegenen Flurstücke 70/2 und 70/3 sind unbebaut. Das Flurstück 70/2
wird als Gemeinschaftsgarten und naturnahes, inklusives Stadtteil- und Begegnungszentrum mit Spielflächen für Kinder genutzt. Aufgestellt sind fliegende Bauten wie Bauwagen
und Komposttoiletten. Das östlich angrenzende Flurstück 70/3 wurde gartenbaulich genutzt. Gewächshaus und Nebengebäude sollen abgerissen werden.
Die Flurstücke 69 und 69/1-7 nehmen mehr als die Hälfte des Plangebiets ein. Der Bereich
weist insgesamt 4 Gebäude auf, die sozialen Zwecken dienen: Elterntraining (Willstraße
31), Hort (Willstraße 31a), Kindergarten und Hort (Willstraße 40), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) sowie Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, beide Reutersbrunnenstraße
4
vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
32/60
410
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
34). Prägend für den gesamten Bereich sind Grün- und Freiflächen mit Spielgeräten und
einem Multifunktionsspielfeld sowie Bäume und Gehölze. Kfz-Stellplätze sind den Gebäuden zugeordnet. Der Bereich wird, mit Ausnahme einer Teilfläche des Flurstücks 69 im
Westen, aufgrund der vorhandenen Bebauung und Nutzung planungsrechtlich dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet, das übrige Plangebiet dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB).
Entsprechend der Methodik des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems
(ALKIS) ist das Plangebiet insgesamt, d.h. zu 100 % als Siedlungsfläche einzustufen. Davon sind 51 % als Fläche besonderer funktionaler Prägung klassifiziert und zu ca. 49 % als
Fläche für Sport, Freizeit und Erholung. Die Wertigkeit des Schutzguts Fläche ist als gering
zu bewerten.
Auswirkungen / Prognose
ALKIS-TN
Kategorie
Nutzung
Flächengröße in m²
Bestand
Planung
Siedlungsfläche
Baufläche
ca. 19.491 (51 %)
ca. 23.648 (62 %)
Siedlungsfläche
Grünfläche
ca. 18.577(49 %)
ca. 14.420 (38 %)
0
0
Freiraum
Tab 1: Flächenbilanz gem. ALKIS-TN
Durch die Planung wird eine Fläche von 4.157 m², die vorher für Sport, Freizeit und Erholung zur Verfügung stand, als Fläche besonderer funktionaler Prägung in Anspruch genommen.
Es erfolgt keine Umwandlung von Freiraumfläche, z. B. landwirtschaftliche Fläche oder
Waldfläche, in Siedlungsfläche. Die Auswirkungen sind nicht erheblich nachteilig.
II.2.2.
BODEN / WASSER
Ausgangssituation
Der geologische Untergrund ist überwiegend von Flussschotter aus dem Mittel- bis Oberpleistozän geprägt. Die Gesteinsbeschreibung der Geologischen Einheit ist Kies (wechselnd sandig, steinig). Im nördlichen Bereich des Gebiets wird der geologische Untergrund
von Talfüllungen sowie im westlichen Bereich sehr kleinflächig entlang der Reutersbrunnenstraße aus Blasensandstein i.e.S. aus dem Mittleren Keuper gebildet.
Der östliche Teil des Plangebiets der durch städtische soziale Einrichtungen geprägt ist,
weist einen mittleren Versiegelungsgrad auf (31 %-70 %). Die Böden haben somit eingeschränkt intakte Bodenfunktionen. Dagegen sind die Böden im nordwestlichen Teilbereich
nahezu unversiegelt, wodurch mit weitgehend intakten Bodenfunktionen zu rechnen ist.
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen sind im Untergrund des Grundstücks
nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen mit Mächtigkeiten zwischen ca. 3 m und
33/60
411
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
10 m vorhanden. Es handelt sich hierbei um historische Hangschüttungen zur sukzessiven
Verlagerung der Böschungskante der Pegnitzterrasse nach Norden. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus schluffig-tonigen Sanden und Kiesen mit mineralischen Fremdbestandteilen wie Bauschutt, Ziegelbruch und Betonresten. Darüber hinaus wurden anthropogene Beimengungen, insbesondere Kohle, Schlacke, Glas, Keramik und Metall festgestellt.
Im Rahmen der orientierenden Erkundungen aus dem Jahr 2023 wurden innerhalb der
Auffüllungen erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Betroffen sind insbesondere polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Halb- und Schwermetalle im Feststoff.
Für die Parameter PAK und Antimon wurden zudem erhöhte Löslichkeiten nachgewiesen.
Zur weiteren Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
wurden ergänzend vier Grundwassermessstellen errichtet und beprobt. Darüber hinaus
wurde an der zentral gelegenen Messstelle ein dreitägiger Pumpversuch durchgeführt.
Die Ergebnisse der Detailerkundung zeigen, dass im Grundwasser keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden.
Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse lässt sich daher aus
den schadstoffbelasteten Auffüllungen keine relevante Gefährdung des Schutzgutes
Grundwasser ableiten.
Bedingt durch die künstlichen Aufschüttungen steigt der Flurabstand bei mittlerem Grundwasserstand mit zunehmender Distanz zur Pegnitz von 5 m auf über 10 m (Grundwasserbericht 2023, interpolierte Flurabstandskarte). Die Versickerungseignung im Plangebiet
wird aufgrund des großen Flurabstands und des Lockersedimentvorkommens durch Aufschüttungen insgesamt als gut eingestuft. Die tatsächliche Eignung ist bei Bedarf durch
konkrete Erkundungsmaßnahmen (Versickerungsversuche) zu prüfen.
Das Stadtgebiet Nürnberg ist im Hinblick auf Kriegsaltlasten (Kampfmittel) prinzipiell als
Belastungsgebiet einzustufen. Für ein ca. 1,6 ha großes Areal (Flurstücke 69/1-7) wurde
zur Einschätzung der Kampfmittelbelastung eine Luftbildauswertung durchgeführt. Danach
ist im untersuchten Bereich mit Bombenblindgängern und blindgegangenen Geschützgranaten zu rechnen. 5 Es werden weitere Erkundungsmaßnahmen durch geeignete Fachfirma durchgeführt und deren Ergebnisse bis zum Entwurf ergänzt. Allgemeine Hinweise
zu Kampfmitteln sind der Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15.04.2010 zu entnehmen.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz. Ein etwa 3,5 m breiter Streifen zwischen Lederersteg im
Westen und dem Technikgebäude (Willstraße 35) im Osten wird im Plangebiet bei extremen Hochwasserereignissen (HQ extrem) bis zum Böschungsfuß überschwemmt.
Die nördlich an das Plangebiet grenzende Pegnitz gehört gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum Flusswasserkörper 2_F037 „Pegnitz von Nürnberg-Kettensteg bis
5 Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH; Kampfmittelvorerkundung, im Auftrag der Stadt Nürnberg, 05.04.2022
34/60
412
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Zusammenfluss mit Rednitz“ in der Flussgebietseinheit Rhein. In diesem Abschnitt befinden sich keine Wasserschutzgebiete zur Trinkwassergewinnung. Der ökologische Zustand
des Flusswasserkörpers 2_F037 ist aktuell als unbefriedigend (Z4) eingestuft. Der chemische Zustand ist aktuell als schlecht bewertet. Bei der Betrachtung ohne ubiquitäre Stoffe
und ohne Quecksilber erreicht dieser Pegnitzabschnitt einen guten chemischen Zustand.
Das Plangebiet befindet sich nach EG-WRRL im Umgriff des Grundwasserkörpers 2_G083
„Quartär-Nürnberg“. Es befindet sich darin ein Wasserschutzgebiet zur Trinkwasserversorgung ca. 7 km oberstromig des Planungsvorhabens. Der Grundwasserkörper befindet sich
in einem guten chemischen Zustand. Bei den Schadstoffbelastungen mit Leichtflüchtigen
Halogenierten Kohlenwasserstoffen (Tri- und Tetrachlorethen) liegen anthropogen verursachte Überschreitungen vor. Bei der Wasserbilanzierung wird der Anteil der Entnahme an
der Grundwasserneubildung mit 30% angegeben. Der Grundwasserkörper ist in einem guten mengenmäßigen Zustand.
Die Wertigkeit der Schutzgüter Boden und Wasser ist im westlichen Teil des Plangebiets
als hoch im übrigen Teil als mittel einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Im westlichen und nördlichen Bereich des Plangebiets werden die Grünflächen gesichert,
es erfolgen keine baulichen Eingriffe, sodass in diesen Bereichen auch keine erheblich
nachteiligen Auswirkungen für die Schutzgüter Boden und Wasser zu erwarten sind.
Im östlichen Teil des Plangebietes wird eine großflächige Baufläche für Gemeinbedarf mit
einer GRZ von 0,6 festgesetzt. Dies stellt eine Flächeninanspruchnahme dar und bedeutet
potenziell einen im Vergleich zum aktuellen Bestand erheblichen Anstieg der Überbauung
und damit Bodenversiegelung. Durch die Versiegelung und die weitreichende Bodenverdichtung werden die ökologischen Bodenfunktionen, v.a. die Lebensgrundlage für Tiere
und Pflanzen, und die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, insbesondere die Wasserspeicherkapazität in den betroffenen Teilbereichen wesentlich eingeschränkt.
Die Neuversiegelung hat zur Folge, dass anfallendes Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen wird. Gemäß § 55 WHG ist das Niederschlagswasser ortsnah zu bewirtschaften. Hierzu ist ein Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept zu erstellen, das Maßnahmen zur Versickerung und/ oder die Ableitung in ein Oberflächengewässer vorsehen soll. Hierdurch können diese Auswirkungen minimiert werden. Falls das
Niederschlagswasser in die Pegnitz eingeleitet oder in Retentionsflächen versickert werden soll, ist hierfür eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.
Durch das Vorhaben werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Flusswasserkörper 2_F037 „Pegnitz von Nürnberg-Kettensteg bis Zusammenfluss mit Rednitz“
sowie den Grundwasserkörper 2_G083 „Quartär-Nürnberg“ und deren Maßnahmenprogramme 2022 bis 2027 für die Gewässerbewirtschaftung nach WRRL (Stand 2021) erwartet.
Bei Baukörpern, die ins Grundwasser eingreifen, ist gutachterlich zu bewerten, ob Auswirkungen auf das Grundwasser sowie auf benachbarte Bebauungen auftreten können.
35/60
413
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist noch nicht
möglich und wird auf Basis der ausstehenden Konzepte/Bewertungen im Verfahren ergänzt.
II.2.3.
PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
II.2.3.1.
Pflanzen
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist insgesamt von starker Durchgrünung geprägt. Für die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen ist keine bauliche Entwicklung vorgesehen. Der
Baumbestand auf diesen Flächen wird deswegen nicht im Detail erhoben, es erfolgt vielmehr im weiteren Verfahren eine summarische Bewertung des Gesamtbestandes.6
Für die Flurstücke 70/3, 69/1-7, alle Gmkg. Kleinweidenmühle und einen Streifen des Flurstücks 69, der sich zwischen 70/3 und 69/1, 69/3-5 befindet, liegt ein Baumbestandsplan
mit Hinweisen zu Schutzmaßnahmen, Stand 29.09.2025, vor. Zusätzlich ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan, Stand 19.01.2026, vorhanden, der die Flurstücke 69/6,
69/7, 70/3, 70/4, 70/5 und 72/7, alle Gmkg. Kleinweidenmühle umfasst.
Für das Flurstück 69, Gmkg. Kleinweidenmühle, nördlich des Flurstücks 69/1 liegen derzeit
noch keine Informationen zum Baumbestand vor, sodass ein qualifizierter Baumbestandsplan erstellt wird. Zusätzlich wird eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK) erarbeitet.
Auf Basis der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse (qualifizierter Baumbestandsplan, BNTK) und im Abgleich mit den bereits vorhandenen Erkenntnissen werden im weiteren Verfahren Ausführungen zur Wertigkeit des Plangebietes für das Schutzgut Pflanze
ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine Darstellung und Bewertung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen wird bis
zum Entwurf ergänzt.
II.2.3.2.
Tiere
Ausgangssituation
Analog zum Schutzgut Pflanzen wird für Flächen, für die keine bauliche Entwicklung vorgesehen ist, keine detaillierte artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen.7 Für den
südlichen Bereich des Plangebiets, der die Flurstücke 69/1-7, 70/3 und einen Streifen des
6 Dies betrifft das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West und die private Grünfläche im Westen und umfasst die Flurstü-
cke 70, 70/2, 70/4 und 109/2 vollständig sowie 70/3 zu einem geringen Teil im Norden.
7 Dies betrifft das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West und die private Grünfläche im Westen und umfasst die Flurstü-
cke 70, 70/2, 70/4 und 109/2 vollständig sowie 70/3 zu einem geringen Teil im Norden.
36/60
414
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Flurstücks 69 umfasst, liegen eine Relevanzprüfung vom 10.05.2022 und eine saP mit
Stand 30.04.2024 vor.
Die Ergebnisse werden bis zum Entwurf im Umweltbericht ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine Darstellung und Bewertung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen wird zum
Entwurf ergänzt.
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. II.2.3.1 / 2.3.2), ggf. auch in Bezug auf
das Schutzgut Landschaft (s. Kap. II.2.4), gegeben. Die Auswirkungen der Planung werden
bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.4.
LANDSCHAFT
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist geprägt von starker Durchgrünung und ist Bestandteil des regionalen
Grünzugs RG 2 (s. Kap. II.1.2), der auch das LSG Pegnitztal West umfasst. Der durch
wertgebende Bäume geprägte Gehölzbestände ist dicht und schafft eine grüne Kante entlang der Pegnitz. Der Naturraum entlang der Pegnitz ist durch die ca. 8 m hohe Böschung
im Gebiet, die durch Schuttablagerungen in der Nachkriegszeit entstanden ist (s. Kap.
II.2.2), klar vom intensiv genutzten Bereich im Süden getrennt. Die angrenzenden Straßenräume der Reutersbrunnenstraße und der Willstraße werden vorrangig durch hohe und
vielzählige Baumbestände geprägt, die den Gebäudebestand und die Spiel- und Sportflächen im Plangebiet eher abschirmen und die wertvolle Landschaftscharakteristik ausmachen. Gleichzeitig wird aber auch Einblick in das Plangebiet gewährt. Insgesamt sind die
Straßenräume offen, abwechslungsreich und grün gestaltet.
Eine Beurteilung der Wertigkeit des Plangebietes für das Landschaftsbild wird auf Basis
der noch ausstehenden Ergebnisse der Baumbestandskartierung bis zum Entwurf ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen werden bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.5.
MENSCHLICHE GESUNDHEIT
II.2.5.1.
Erholung
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist im Norden Bestandteil des LSG „Pegnitztal West“ und wird mit einem
das Pegnitzufer begleitenden öffentlichen Fuß- und Radweg erschlossen. Damit ist es über
den Lederersteg an das nördliche Pegnitzufer angebunden und es besteht eine Verbindung in Richtung Osten zum Kontumazgarten bzw. der Altstadt. In Richtung Westen endet
der Weg bei der Sielstraße. Zwischen Lederersteg und Sielstraße steigt der Fuß- und
37/60
415
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Radweg steil an und ist für gehbehinderte Personen kaum nutzbar. Auf der privaten Fläche
im Westen befindet sich zzt. ein naturnah gestalteter Gemeinschaftsgarten als offener Begegnungsraum für Kinder und Jugendliche. Der östliche Teil wird durch verschiedene kommunale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche geprägt, die nicht öffentlich zugänglich
sind. Für die betreuten Kinder und Jugendliche bieten diese Flächen/Einrichtungen einen
geschützten Raum mit wertvollen Erholungs- und Nutzungsfunktionen. Das Multifunktionsspielfeld wird von mehreren öffentlichen Einrichtungen im Plangebiet genutzt.
Insgesamt weist das Plangebiet eine starke erholungsrelevante Struktur für die Nutzenden
auf und bietet in Anbetracht der großflächigen Integration in und Angrenzung an die Landschaft der Pegnitztalaue ein hohes Potential für Erholungsaktivitäten. Besonders das Landschaftsschutzgebiet ist hervorzuheben, das einen guten Ausgleich schafft zum Straßenverkehr der Will- und der Reutersbrunnenstraße, sowie öffentlich genutzt wird, sodass die
Wertigkeit des Schutzguts Erholung als hoch eingestuft wird.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die südlich angrenzende Wohnbebauung wie auch die nördlich gelegenen Kindergartenund Horteinrichtungen im Plangebiet werden während der Abbruch- und Neubauphase auf
dem Areal des KJND und des KJHZ durch Lärm, Staub etc. beeinträchtigt. Die gesetzlichen
Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissionswerte und der zeitlichen Einschränkungen
werden eingehalten (AVV Bau-lärm), sodass keine erhebliche Beeinträchtigung benachbarter Gebiete zu befürchten ist. Für den nördlich angrenzenden Bereich des Landschaftsschutzgebiets im Plangebiet und darüber hinaus sind nur geringe Beeinträchtigungen der
Erholungsnutzung zu erwarten. Dies gilt für den Fuß- und Radweg im Plangebiet, der
hauptsächlich als Wegeverbindung genutzt wird und keine Aufenthaltsbereiche aufweist,
sowie die Erholungsflächen am nördlichen Ufer der Pegnitzaue, die zwischen ca. 80 und
140 m entfernt sind. Sofern der Fuß- und Radweg barrierearm ausgestaltet werden sollte,
ist das mit Eingriffen in den Baumbestand und das Landschaftsschutzgebiet verbunden
und die Wegeverbindung wäre dann zeitweise unterbrochen. Durch die Baumaßnahme im
südlichen Bereich des Plangebiets wird das Multifunktionsfeld möglicherweise während der
Bauphase vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, da es als Standort für Büro- oder
Wohncontainer o.ä. genutzt wird.
Zu erwarten ist, dass im südlichen Bereich mittel- bis langfristig keine zusätzlichen Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Für den nördlichen Bereich liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang Erweiterungs- oder Umbaubedarf besteht. Dies wird im weiteren Verfahren recherchiert und ergänzt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Im Bereich des Landschaftsschutzgebiets sollen der Gehölzbestand als auch der Fuß- und
Radweg grundsätzlich erhalten bleiben. Ebenso soll auf der westlichen Fläche, einer privaten Grünfläche, der Gehölzbestand weitgehend erhalten werden. Gemäß Darstellung im
Flächennutzungsplan soll diese Fläche für betreutes Spielen genutzt werden.
38/60
416
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
In der Gemeinbedarfsfläche sind bereits mehrere öffentliche Kinder- und Jugendeinrichtungen angesiedelt. Im südlichen Bereich sind ihnen sind gemäß Freiflächengestaltungsplan mit Gehölzen bepflanzte Freiflächen zugeordnet und altersgerecht mit Ruhezonen
und Aktivbereichen gestaltet. Das Multifunktionsspielfeld bleibt grundsätzlich erhalten. Da
unterschiedliches Klientel aufeinandertrifft, werden bzw. bleiben die einzelnen Einrichtungen baulich getrennt, um eine harmonische und schutzgebende Situation für alle zu schaffen. Insbesondere die traumatisierten Kinder und Jugendlichen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) sind untereinander, aber auch von anderen Bewohnerinnen und Bewohner abzugrenzen, um ein sicheres Umfeld zu schaffen.
Eine abschließende Bewertung der baulichen und betriebsbedingten Auswirkungen ist wegen der fehlenden Informationen zum nördlichen Bereich noch nicht möglich.
II.2.5.2.
•
Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Das Plangebiet grenzt im Südosten an die Willstraße. Diese ist eine Hauptverkehrsstraße
und verursacht laut Lärmkarte 2022 an den Bestandsgebäuden mit den Hausnummern 31
(Elterntraining) und 31a (Hort) Immissionspegel von 65 dB im Tagesmittel und 55 dB
nachts. Diese liegen über den für die Bauleitplanung maßgeblichen Orientierungswerten
der DIN 18005 und über den in der Rechtsprechung als Zumutbarkeitsschwelle angesehenen Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für Mischgebiete.
Im Südwesten grenzt das Plangebiet an die Reutersbrunnenstraße, die weniger befahren
und deshalb auch nicht in der Lärmkartierung 2022 berücksichtigt ist. Überschreitungen
der Orientierungswerte der DIN 18005 können hier trotzdem nicht ausgeschlossen werden.
Aktuell ist im Plangebiet Wohnnutzung vorhanden und soll auch in Zukunft vorhanden sein.
•
Gewerbelärm
Informationen zur gewerblichen Lärmsituation sowie zum Sport- und Freizeitlärm werden
zum Entwurf ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine abschließende Bewertung der baulichen und betriebsbedingten Auswirkungen ist wegen fehlender Informationen noch nicht möglich.
II.2.5.3.
Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG
In relevanter Nähe des Planungsgebiets befinden sich keine Störfallbetriebe. Belange der
Störfallvorsorge sind für das Vorhaben nicht relevant.
39/60
417
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-188) bzw. des
angemessenen Sicherheitsabstandes (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a BImSchG). Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)
sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
In Anlehnung an den Muster-Einführungserlass9 vom 28.09.2017 ist eine bau- und betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebiets hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen
nicht gegeben.
II.2.5.4.
elektromagnetische Felder (EMF)
Nach derzeitigem Stand und Auswertung der EMF-Karte der Bundesnetzagentur befinden
sich in der näheren Umgebung des zu betrachtenden Gebiets aktuell keine Mobilfunkstandorte mit einer relevanten Lagebeziehung zu dem Vorhaben. Es ist jedoch zu erwarten, dass bei einer Nachverdichtung bzw. dem weiteren Ausbau von Mobilfunknetzen in
funktechnisch minderversorgten Stadtbereichen neue Sendestandorte an das Plangebiet
näher heranrücken werden. Das benachbarte, umgebungsbezogen exponierte Hochhaus
Reutersbrunnenstraße 47 wäre grundsätzlich ein potenzieller Standort. Der Nachweis zur
Einhaltung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV erfolgt obligatorisch durch die Vorlage
einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
II.2.6.
LUFT
Ausgangssituation
Das Plangebiet wird von Reutersbrunnenstraße, Willstraße und Pegnitztal begrenzt und
zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an Grünflächen und Baumbeständen. Die
angrenzenden Straßen weisen mit < 13.000 Kfz/24 h eine vergleichsweise geringe Verkehrsbelastung auf. Die Lage am Pegnitztal, einer Kaltluftleitbahn, begünstigt wegen des
guten Luftaustauschs die lokale Luftqualität im Plangebiet ebenso sowie die vorhandenen
Grünstrukturen.
Insgesamt ist von einer städtischen Hintergrundbelastung auszugehen, die durch die Luftmessstation des Bay LfU in Muggenhof grundsätzlich abgebildet wird. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung und des höheren Grünanteils im Plangebiet sowie der besseren
Durchlüftung ist vor Ort tendenziell von einer günstigeren Immissionssituation auszugehen
als an der Luftmessstation Muggenhof.
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft werden durch die 39. BImSchV zum
Schutz von Mensch und Umwelt festgelegt. Im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie ist eine Novellierung und eine Verschärfung der Grenzwerte ab 2030
8 Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der
Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG. 2. überarbeitete Fassung (Nov. 2010) mit Ergänzungen
9 s. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
40/60
418
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
vorgesehen. An der Messstation Muggenhof lag im Jahr 2025 die Jahresmittelkonzentration für Stickstoffdioxid (NO2) bei 20 µg/m³ (Grenzwert gemäß 39. BImSchV: 40 µg/m³;
zukünftiger EU-Grenzwert ab 2030: 20 µg/m³). Für Feinstaub PM2.5 (Partikeldurchmesser
< 2,5 µm) betrug die Jahresmittelkonzentration 11 µg/m³ (Grenzwert gemäß 39. BImSchV:
25 µg/m³; zukünftiger EU-Grenzwert ab 2030: 10 µg/m³). Die geltenden Grenzwerte werden derzeit eingehalten. Über die vergangenen Jahre ist ein kontinuierlich rückläufiger
Trend der Luftschadstoffkonzentrationen zu beobachten. Demnach und in Anbetracht der
oben genannten günstigen Rahmenbedingungen im Plangebiet ist davon auszugehen,
dass dort auch die künftig strengeren Grenzwerte sicher eingehalten werden können.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingt kann es zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und von Abgasen durch
Baumaschinen kommen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Planung werden keine zusätzlichen Verkehrsmengen erzeugt, da die Fläche für
Gemeinbedarf für Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorbehalten ist. Der weitgehende Erhalt des hohen Baumbestands im Plangebiet
trägt dazu bei, dass Partikel aus der Luft gefiltert werden. Bis zum Entwurf werden Informationen zur vorgesehenen Energieversorgung ergänzt.
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die Luftqualität werden als
nicht erheblich bewertet.
II.2.7.
KLIMA
Ausgangssituation
Stadt-/Lokalklima
Die wesentlichen klimatischen Einzelparameter für das Plangebiet lauten gemäß Stadtklimaanalyse 2024/2025 wie folgt:
− die Lufttemperatur um 4 Uhr in 2 m ü. Grund beträgt nördlich der Böschung und in Gewässernähe 18-19 °C (mäßig) und im südlichen Bereich 16-17°C (gering)
− die Kaltluftproduktionsrate ist in Teilen mäßig, mit 10-20 [m³/(m²*h)], überwiegend hoch
mit10-20 [m³/(m²*h)] und im Norden und insbesondere im Nordwesten, in Gewässernähe sehr hoch, mit >30 [m³/(m²*h)]
− der Kaltluftvolumenstrom ist mit >5-10 [m³/(s*m)] mäßig
− die gefühlte Temperatur / Wärmebelastung um 14 Uhr ist überwiegend im Plangebiet
mit ≤ 29-32 °C schwach bis mäßig und an den Südseiten der Gebäude mit ≤ 39-41 °C
sehr stark
− die Windgeschwindigkeit ist mit ≤ 0,1-0,2[m/s] im bodennahen Windfeld sehr gering
41/60
419
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Insgesamt lassen sich Einzelparameter als Klimaanalyse wie folgt zusammenfassen:
− Die Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen im Plangebiet ist mit >2,5-10 [m³/(s*m)]
gering bis mäßig.
− Der Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet ist mit einer Temperatur von 15-17°C gering
bis mäßig.
− Wirkungsbereich der lokal entstehenden Strömungssysteme innerhalb der Bebauung
Kaltluftvolumenstrom >2,5 [m³/(s*m)] und bodennahe Windgeschwindigkeit >0,1 m/s
Die Bioklimatische Bewertung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie der Grün- und
Freiflächen für den Tag und die Nacht lautet wie folgt:
− Tag
Die Aufenthaltsqualität der Grün- und Freifläche am Tag ist hoch.
Die bioklimatische Belastung in den Siedlungs- und Verkehrsflächen ist gering
− Nacht
Die bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freifläche in der Nach ist sehr hoch.
Das Bioklima in den Siedlungsflächen, Straßenräumen und Plätzen ist sehr günstig.
Handlungspriorität (Planungshinweiskarte, PHK)
− Die Siedlungsfläche ist klimatisch resilient, d.h. auch bei einem starken Klimawandel
entwickelt sie sich (bei adäquater Flächennutzung) nicht zu einem Raum mit erhöhter
Wärmebelastung.
− Für die geplante Gemeinbedarfsfläche besteht in diesem Zusammenhang aber ein hoher Bedarf an Maßnahmen zur Hitzeminderung. Das Bioklima in den Siedlungsflächen,
Straßenräumen und Plätzen ist sehr günstig.
− Eine im Nordwesten an die Gemeinbedarfsfläche angrenzende Grün- und Freifläche ist
in ihrer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit als sehr hoch bewertet.
− Der nördliche Streifen des Plangebiets ist als Bestandteil des Leitbahnkorridors dargestellt, dessen Bedeutung und Schutzbedarf als sehr hoch eingestuft ist.
Klimaschutz
Wird zum Entwurf ergänzt.
Klimaanpassung
Wird zum Entwurf ergänzt
Aufgrund der in der Planungshinweiskarte genannten Merkmale zum Plangebiet ist die
Wertigkeit des Schutzguts Klima als sehr hoch einzustufen.
42/60
420
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Auswirkungen / Prognose
Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Lokalklima, Klimaschutz und Klimaanpassung werden bis zum Entwurf ergänzt.
II.2.8.
ABFALL10
Ausgangssituation
Das Plangebiet weist nahezu flächendeckend künstliche Auffüllungen auf, in denen erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt worden sind (s. Kap. II.2.2).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefährdungen durch
die während einer Baumaßnahme anfallenden Abfälle ausgeschlossen. Bei den erforderlichen Abbrucharbeiten bestehender Bausubstanz sind die einschlägigen Regelwerke für
Rückbau und Entsorgung (evtl. Beprobung) zu beachten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig anfallenden Abfällen handelt es sich um gewöhnlichen Hausmüll, der
ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Es sind keine besonderen oder problematischen Abfälle hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität zu erwarten. Es sind somit
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
II.2.9.
KULTUR- UND SACHGÜTER
Ausgangssituation
Gemäß bayerischem Denkmalatlas ist im Geltungsbereich eine Bronzeskulptur (Aktennummer: D-5-64-000-4834) vorhanden, die sich ehemals in der Eingangshalle des Waisenhauses befand und nun im Garten, zwischen Multifunktionsspielfeld und dem Gebeäude Reutersbrunnenstraße 34 steht. Sonstige Bau- und Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des B-Plans nicht vorhanden.
Im südwestlichen und östlichen Umfeld des Geltungsbereichs befinden sich mehrere Baudenkmale: Schulgebäude, Alter israelitischer Friedhof, Feuerwehrgebäude, Remise, Feuerwehrgerätehaus, Bedürfnisanstalt und Johannisbrücke. Südwestlich und südlich des
Plangebiets erstreckt sich ein ausgedehntes Bodendenkmal zwischen Reutersbrunnenstraße und Bärenschanze. Es handelt sich um eine Freilandstation des frühen und mittleren Mesolithikums sowie eine Siedlung der frühen Bronzezeit.
An Sachgütern befinden sich im Geltungsbereich insgesamt vier Gebäude, davon werden
im Norden zwei vom Haus für Kinder und ein drittes für Elterntraining genutzt. Im Gebäude an der Reutersbrunnenstraße ist der KJND und das KJHZ untergebracht. Westlich
10
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e) und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
43/60
421
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
davon befindet sich die NOA Gärtnerei mit Gewächshaus und anderen Nebengebäuden.
Im Plangebiet sind verschiedene Spielplätze und ein Multifunktionsspielfeld, das von KJHZ
und KJND als auch der Kindertagesstätte genutzt wird. Das Flurstück westlich der Gärtnerei wird als Aktivspielplatz mehrere Bauwagen und Komposttoiletten. Zu Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet liegen keine Erkenntnisse vor. 11
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die Bronzestatue wird während der Bauarbeiten sicher verwahrt und nach Abschluss der
Baumaßnahmen im sanierten Altbau platziert.
Die vorhandenen Gebäude Willstraße 31, 31a und 40 bleiben unverändert erhalten. Vom
ehemaligen Waisenhaus an der Reutersbrunnenstraße 34 bleiben der westliche Kopfbau
und der Hauptbau erhalten und werden saniert. Der Ostflügel wird abgerissen. Westlich
und östlich des sanierten Gebäudes werden zwei Neubauten errichtet, die dem KJND und
dem KJHZ zugeordnet sind und vom Altbau abgesetzt sind.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Es werden keine betriebsbedingten Auswirkungen erwartet.
II.2.10.
WECHSELWIRKUNGEN
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen infolge
von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
11 s. auch https://www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494.pdf
44/60
422
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG / NULLVARIANTE
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung
der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B.
Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren).
Da für den Geltungsbereich schon vor Beginn der Planung längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, entspricht die Nullvariante der Ausgangssituation. Durch die
Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche im Westen und als Fläche für Gemeinbedarf im Osten wird sich die Art der baulichen Nutzung nicht ändern
II.4.
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des
Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Rechtsinstrument
Umweltbelange
Rechtsfolgen
BauGB12
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und
gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung
entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
Eingriffsregelung
gem. § 1a BauGB
i.V.m. §§ 15 und
18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung
über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz /
saP14
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme gem. § 45
Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG
i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF15-/FCS16-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes
ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
BNatSchG13
12 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
13 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
14
saP
15 CEF
16 FCS
= spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
= Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
= Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von Populationen
45/60
423
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Rechtsinstrument
Umweltbelange
Rechtsfolgen
FFH-/SPA –
Verträglichkeitsabschätzung / ggf.
-prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten gem. § 32
BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist.
Tabelle: Instrumente des Umweltrechts
Bis zum Entwurf werden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum
Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen in der folgenden Tabelle aufgeführt, die die Eingriffsschwere mindern können und bei der weiteren Planung zu
berücksichtigen sind.
nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umweltbelang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./
zeichn. Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A)
II.4.1.
AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG)
Im Plangebiet liegen naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete
(LSG). Im Gebiet sind keine gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte
Biotope vorhanden, aber es liegen im ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume
vor sowie Biotope der Stadtbiotopkartierung 2008.
Bei Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB ist über ggf. notwendige Maßnahmen
zu Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des § 1a BauGB zu entscheiden. Das Ergebnis des Landschaftspflegerischen Begleitplans für den westlichen Neubau
im Plangebiet wird zum Entwurf ergänzt.
Im Vordergrund der Planung müssen jedoch zunächst Vermeidung und Minderung von
Konflikten stehen. Für Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig
waren, besteht keine Ausgleichspflicht. Wenn die Vermeidung von planerisch nicht zulässigen Eingriffen nicht möglich ist, sind Art und Umfang der Maßnahmen zum Ausgleich der
Beeinträchtigungen zu bestimmen. Hierzu ist eine Bilanzierung von Bestand und Planung
gemäß BayKompV notwendig. Entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich sind festzulegen, planungsrechtlich zu sichern und zu überwachen. Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg zu berücksichtigen.
Geprüft wird im weiteren Verfahren, ob die Gehölzbestände im nördlichen Bereich des Geltungsbereichs als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes einzustufen sind.
46/60
424
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
II.4.2.
EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Regierung von Mittelfranken) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für den südlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Sie ist um den nördlich überplanten Bereich (Flurstück 69,
Gmkg. Kleinweidenmühle) zu ergänzen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse,
insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Die Verbote treten zwar erst mit Realisierung des Vorhabens direkt ein, allerdings ist im
Rahmen der Bauleitplanung bereits zu prüfen, ob die Umsetzung eines B-Plans aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein BP kann seine Planrechtfertigung verlieren,
wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch
die Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung artenschutzrechtlicher Belange im Bauleitplanverfahren ist nicht möglich.
Bei festgestellter Betroffenheit europäisch oder streng geschützter Tierarten durch das
Vorhaben sind Vermeidungs- und/oder (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen zu planen,
sowie deren Umsetzung und dauerhafter Unterhalt planungsrechtlich zu sichern.
II.5.
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORAHABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
II.6.
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN17
Es wurden aus folgenden Gründen keine Standortalternativen geprüft:
− das Familienzentrum soll mit seinen Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfezentrum
(KJHZ), Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, Reutersbrunnenstraße 34), Elterntraining
(Willstraße 31), Hort (Willstraße 31a), Kindergarten und Hort (Willstraße 40) am Standort erhalten bleiben
− im Plangebiet sind Flächenpotenziale für Neubaumaßnahmen vorhanden, ein Bauantrag zur Sanierung des Altbaus und für zwei Neubauten für den KJND und das KJHZ ist
genehmigt
− die Flächen für die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche sind Eigentum der öffentlichen Hand.
17 Im Falle von Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (sog. FNP-Änderungen)
ist hinsichtlich der hierbei durchzuführenden Standort-Alternativenprüfung auf Gesamtstadtebene (zusätzlich) auf die zugehörige Begründung zum FNP-Änderungsverfahren zu verweisen.
47/60
425
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Für den südwestlichen Bereich Reutersbrunnenstraße 34 wurden im Jahr 2022 im Rahmen eines Workshops, unter Mitwirkungen verschiedener Fachämter der Stadt , insgesamt 5 Alternativen entwickelt:
− Variante A: Kompletter Abriss und Neubau
− Variante B: Neubau mit Generalsanierung des kompletten Altbaus
− Variante C: Neubau mit Abriss des Nachkriegsgebäudeteils und Generalsanierung des
westlichen Kopfbaus
− Variante D: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des westlichen
Kopfbaus und dem anschließenden Riegel
− Variante E: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des westlichen
Kopfbaus – ohne mobile Jugendarbeit
Die Variante E weicht vom vorgegebenen Raumprogramm ab.
Die Varianten wurden aus gestalterischer, planerischer, wirtschaftlicher, ökologischer sowie pädagogischer Sicht qualitativ bewertet. Im Ergebnis dessen wurde eindeutig Variante
E empfohlen.
Der Umweltbericht sieht konfliktmindernde Maßnahmen vor (s. II. Kap. 4), die zur Vermeidung, Verringerung und/oder zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren vom Verfahrensträger nach Möglichkeit umzusetzen bzw. in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Sie werden im weiteren Verfahren
ergänzt.
II.7.
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes
(Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung
der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, s. Kapitel 3)
soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz
4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht
(Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Regelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren
Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Umweltamt der Stadt Nürnberg erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
gemacht (s. Kap. II.2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung
bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (s. Kap. II.4).
Folgende Informationsquellen wurden für den 1. Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt
Nürnberg zur Verfügung gestellt):
48/60
426
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
• Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(Stand: 24.09.2025)
• GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimaanalyse 2024/2025: Aktualisierung und
Fortschreibung der Stadtklimaanalyse Nürnberg, November 2025 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt)
• Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014 / Fortschreibung 2017) / Handbuch Klimaanpassung (2012 / Fortschreibung 2021)
• bgmr Landschaftsarchitekten: Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014)
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ (Beschluss 15.05.2025)
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012)
• Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte18 (INSEK) „Weststadt“ (2012)
• Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012)
• Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
• Biotopkartierung Bayern (Stadt), Biotopbeschreibung, vom 09.08.2006 und 15.08.2006
• Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996)
• Sachverständigenbüro Bodo Siegert, Nürnberg: Baumbestandsplan 2015-2017
• Planungsbüro EGL Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Baumaßnahme Reutersbrunnenstraße 34, , Erlangen 19.01.2026
• Planungsbüro EGL: Freiflächengestaltungsplan zur Baumaßnahme Reutersbrunnenstraße 34 mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teilabriss, Erlangen,
16.09.2025
• Planungsbüro EGL: Baumbestandsplan mit Schutzmaßnahmen zur Baumaßnahme
Reutersbrunnenstraße 34 mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teilabriss,
29.09.2025
• Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
• Biologisches Büro Fehse: Relevanzprüfung BV Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg, Fl.-Nr. 69, 69/1-7, 70/3 Gmkg. Kleinweidenmühle vom10.05.2022
• Biologisches Büro Fehse: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), BV Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg, Fl.-Nr. 69/07 & 70/3 Teilfläche, Gmkg. Kleinweidenmühle
18
wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt
49/60
427
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
• Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977)
• Vorerkundung Reutersbrunnenstr. 34 gemäß BBodSchV (2023) SUN/U
• Weber, Eco: Konzept zur Untersuchung von Grundwasser und Boden / Auffüllungsmaterialien und zur Versickerung von Niederschlägen vom 02.09.2024
• Weber, Eco: Reutersbrunnenstraße 34, Transport--/Sickerwasserprognose zur Versickerung von Niederschlägen vom 10.02.2026
• Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH; Kampfmittelvorerkundung, im Auftrag der Stadt
Nürnberg, 05.04.2022
• Grundwasserberichte der Stadt Nürnberg (2011 / 2017 / 2023)
• Strategische Lärmkarte LfU 2022 (Straßenlärm), Eisenbahnbundesamt (EBA) 2023
(Schienenverkehrslärm)
• Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg (2023)
• Lärmaktionsplan der Runde 4 für Schienenwege des Bundes (2024)
• Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008)
• 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
•
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.
BImSchV) http://umweltdaten.nuernberg.de
• http://umweltdaten.nuernberg.de
• Stadt Nürnberg, Daten zur Nürnberger Umwelt, Jahresbericht für das Jahr 2025 (April
2026)
• Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Lufthygienisches Landesüberwachungssystem (LÜB), Vorläufige Jahreskurzauswertung 2025 für Stickstoffdioxid und Feinstaub
(Januar 2026)
• https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/index.htm
• Bay. Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmalatlas
• Ortsbegehung am 13.04.2026
50/60
428
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Kenntnislücken
Abschließende Aussagen zu mehreren Umweltbelangen stehen noch aus, hierfür sind
noch folgende Erkenntnisse erforderlich:
- Entwässerungskonzept / Niederschlagswasserbeseitigung
- Vegetationsbestand und Bewertung des Baumbestands
- Artenschutz
- Lärmimmissionen
- konkrete Eingriffe im Bereich der Gemeinbedarfsfläche
II.8.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der
Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist
die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von
Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)19. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die
gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des BPs zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der
Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger und Bürgerinnen über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Das Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr.
4680 wird bei Bedarf zum Entwurf ergänzt und die Maßnahmen in folgender Tabelle aufgelistet:
19 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
51/60
429
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Umweltbelang /
Schutzgut
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwachungsmaßnahme(n)
Art der Sicherung
(z.B. über
StbV)
Beginn
Intervall
Ende
Tab. Monitoringmaßnahmen
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit
noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind,
sind sie im weiteren Verfahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden zu erarbeiten.
II.9.
ZUSAMMENFASSUNG
Für den B-Plan Nr. 4680 Reutersbrunnenstraße soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden. Der vorliegende 1. Entwurf
Umweltbericht stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB dar und wird weiter fortgeschrieben.
Eine abschließende Einschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen
Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB kann zum derzeitigen Zeitpunkt in
einigen Fällen noch nicht vorgenommen werden.
Weiterer Untersuchungsbedarf
(Gutachten / Konzepte)20
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden / Wasser
noch nicht möglich
Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept
Pflanzen
noch nicht möglich
Qualifizierter Baumbestandsplan für
den nordöstlichen Geltungsbereich
Tiere
noch nicht möglich
saP für nördlichen Bereich
Biologische Vielfalt
noch nicht möglich
Landschaft
noch nicht möglich
Qualifizierter Baumbestandsplan
Menschliche Gesundheit
•
Erholung
noch nicht möglich
Bestandserfassung
•
Lärm - Verkehr
noch nicht möglich
Schallgutachten
•
Lärm – Gewerbe/Freizeit
noch nicht möglich
Bestanderhebung
•
Störfallvorsorge
nicht erheblich
20 Spalte entfällt in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
52/60
430
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
•
nicht erheblich
elektromagnetische Immissionen
Luft
nicht erheblich
Klima
noch nicht möglich
Abfall
nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich
Weiterer Untersuchungsbedarf
(Gutachten / Konzepte)20
Energiekonzept, Planungskonzept
(Hitzeminderungsmaßnahmen)
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
III.
VERFAHREN
III.1.
BETEILIGUNGEN
III.1.1.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.2.
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.3.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB)
GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
III.1.4.
VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET
GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
IV.
ABWÄGUNGSERGEBNIS
wird im weiteren Verfahren ergänzt
53/60
431
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4680, Reutersbrunnenstraße
V.
KOSTEN
Im weiteren Verfahren fallen Kosten für Gutachten an. Diese werden im weiteren Verfahren
ermittelt und Haushaltsmittel beantragt.
VI.
QUELLENANGABEN
1. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg, 08.03.2006
2. Gutachterbericht Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK), Becker Giseke Mohren
Richard Landschaftsarchitekten, Februar 2014
3 Beschluss Stadtrat „Nürnberg grün und lebenswert“, 14.06.2023
4. Masterplan Freiraum, Stadt Nürnberg, November 2014
noch nicht abschließend
Nürnberg, den 16.06.2026
Stadtplanungsamt
Umweltamt
gez. Dengler
gez. Dr. Köppel
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
Dr. Köppel
Leiter Umweltamt
54/60
432
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) / §1
Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden. Gemäß BNatSchG hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie
die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.
Rahmen der Bauleitpläne Festsetzungen zur
Eindämmung des Flächenfraßes und der
weiteren Bodenversiegelung zu treffen.
Sie verfolgt dabei insb. folgende Ziele:
− Reduzierung der Umwandlung von Grünflächen,
landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Wald
− Erhalt von Reichswald, Knoblauchsland,
Moorenbrunnfeld und der landwirtschaftlichen
Flächen im Nürnberger Süden
− Erhalt gesetzlich geschützter Biotope, sowie von
Flächen, die im Stadtklimagutachten als für den
Klimaschutz relevant erfasst sind
− Erhalt von innerstädtischen Freiflächen/-räumen
EG-Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie / WRRL):
Vorrangiges Ziel ist das EU-weite Erreichen
eines guten Zustands aller Gewässer (Flüsse,
Seen, Übergangs-/Küstengewässer, Grundwasser). Für die Gewässer gilt grundsätzlich
ein Verschlechterungsverbot sowie ein Verbesserungs- bzw. Zielerreichungsgebot.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 (zuletzt geändert
am 01.06.2023)
Seit 2021 ist der Grundsatz „Vermeidung von
Zersiedelung und Flächensparen“ im Landesplanungsgesetz (LplG) verankert. Ziel ist es,
den Verbrauch von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu
verringern. Bis 2030 sollen landesweit max. 5
Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen
werden. Der LEP betont, für eine kompakte
Siedlungsentwicklung vorrangig vorhandene
Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen,
um Zersiedelung zu vermeiden, die Funktionsfähigkeit der Versorgungsinfrastruktur zu
sichern und Kosten zu minimieren.
§§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
(Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG)
i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion
als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie
möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und
78a beinhalten planerische und bauliche Vorschriften, welche darauf abzielen, Retentionsräume möglichst von Bebauung freizuhalten
bzw. im Fall einer Bebauung das vorherrschende Hochwasserschutzniveau nicht zu
verringern. Generell sind bei Planungen in einem amtlich festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) oder in einem Risikogebiet außerhalb eines ÜSG die Belange
der Hochwasservorsorge im Rahmen der
bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).
ABSP der Stadt Nürnberg (1996):
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
Stadtratsbeschluss vom 14.06.2023:
Im Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert
erhalten“ bekennt sich die Stadt dazu, im
55/60
433
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
Nationale Wasserstrategie / Wasserzukunft
Bayern 2050):
Um die Wasserversorgung auch in Zukunft sicher zu stellen, wurde ein Handlungsrahmen
mit Zielhorizont 2050 für ein modernes Wassermanagement geschaffen. Im Aktionsprogramm werden 78 konkrete Maßnahmen genannt, die durch Bund, Länder und Kommunen sowie andere Akteure umzusetzen sind.
sieht (einschließlich Konversionsflächen), die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Da i.d.R. Flächen benötigt
werden, die bei Bedarf grundstücksübergreifend und multifunktional genutzt werden, soll
die Entwässerung frühzeitig und Dienststellenübergreifend betrachtet werden.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, das eine Neubauplanung vor-
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund des Umweltausschusses v. 16.11.2023:
Die Verwaltung wird beauftragt, Planung und
Ausführung aller Vorhaben in der Stadt unter
dem Aspekt der „wassersensiblen Stadt“ zu
betreiben.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
§§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Die §§ 44 und 45 regeln die Rechtsvorgaben
für den speziellen Artenschutz. Aussagen
zum Natura 2000- Konzept der EU finden sich
in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der
Bauleitplanung (siehe auch Kapitel II.4).
bunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der
Trassierung von Verkehrswegen und der
Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Die Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg 2025 beschreibt und bündelt langfristige
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zum
Schutz der biologischen Vielfalt im städtischen Einflussbereich. (Beschluss des Umweltausschusses 04.12.2024)
Die
Bayerische
Biodiversitätsstrategie
(01.04.2008) nennt u.a. folgenden Handlungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des BiotopverNatur und Landschaft
§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nach § 1 BNatSchG sind die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts, einschl. Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit als auch
der Erholungswert von Natur und Landschaft
dauerhaft zu sichern. Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie z.B. Grünzüge,
Parkanlagen, Einzelbäume sind zu erhalten
und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße
und hinreichender Qualität vorhanden sind,
neu zu schaffen oder zu entwickeln.
Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen
zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG
ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer
Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger
ökologischer Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Grün- und Freiraum, Erholung, Lärm, Luft, Störfallvorsorge
Nach BauGB §1 Abs 6 Nr. 14 hat die Bauleitplanung die ausreichende Versorgung mit
Grün- und Freiflächen als Belang zu berücksichtigen.
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
56/60
434
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Stand: Mai 2026
wurde im Jahr 2023, für den Verkehrsflughafen Nürnberg im Jahr 2020 ein LAP von den
jeweils zuständigen Stellen aufgestellt.
Baulandbeschluss (BLB):
Der 2023 fortgeschriebene BLB trifft für
Wohn- und Gewerbegebiete einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und
umweltplanerische Standards und Qualitäten.
Er benennt Orientierungswerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen: je Einwohner in Geschosswohnungen: 20 m², je
Einwohner in Einfamilienhäusern 10 m²; davon entfallen je Einwohner 3,4 m² für Spielplatz- oder Jugendspielfläche.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2019 sowie des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen anstehenden städtischen Neubauprojekten und im
Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020:
Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als
Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für
alle
räumlichen
Entwicklungsplanungen
sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen. Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals baulich genutzten Flächen
bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen
vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung
sind bestehende funktionale Zusammenhänge der vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung
bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der zuletzt 2023 fortgeschrieben wurde. Der LAP soll die Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen regeln und ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen. Für die Haupteisenbahnstrecken
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
57/60
435
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Mai 2026
relevanten Luftschadstoffe fest. Immissionsanforderungen der TA Luft bestehen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit, zum
Schutz vor erheblichen Belästigungen oder
erheblichen Nachteilen und zum Schutz von
Ökosystemen und der Vegetation. Hierzu dürfen bestimmte Immissionswerte nicht überschritten werden. Diese Immissionsanforderungen sollen auch für die Beurteilung von
schädlichen Umwelteinwirkungen durch immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen herangezogen werden.
von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
39. BImSchV / § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan) / EU-Verordnung 2024/1991 über Luftqualität und saubere Luft in Europa:
Die 39. BImSchV legt Mess- und Berichtspflichten und nennt Grenzwerte für Luftschadstoffe. Bei Grenzwertüberschreitung ist ein
Luftreinhalteplan zu erstellen, der Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigung nennt. Infolge der 2024 in
Kraft getretenen EU-Luftqualitätsrichtlinie ist
die 39. BImSchV bis 2026 zu aktualisieren.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft): Sie
konkretisiert die im BImSchG begründeten
Schutz- und Vorsorgeanforderungen gemäß
dem Stand der Technik und legt für die genehmigungsbedürftigen Anlagen aller Industriebranchen betriebliche Anforderungen und
Emissionsbegrenzungen für die jeweils
Klima und Energie
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG):
Das KSG soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und der europäischen Zielvorgaben gewährleisten. Grundlage dafür ist die
Verpflichtung nach dem Übereinkommen von
Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen. Danach ist der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur
auf deutlich unter 2°C und möglichst auf
1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau
zu begrenzen. Mit dem KSG werden Klimaschutz- und sektorübergreifende jährliche
Minderungsziele gesetzlich verankert.
§ 1 Abs. 5 und 6 und § 1a Abs. 5 BauGB:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Seit der BauGBNovelle 2011 sollen Bauleitpläne dazu beitragen, Klimaschutz und Klimaanpassung auch
in der Stadtentwicklung zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des KSG die
Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral beizutragen.
Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) /
Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS) /
Bay. Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS):
Das KAnG legt Klimaanpassungsziele fest
und ist Rechtsgrundlage für die Klimaanpassungsstrategie sowie die Umsetzung und
Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Das KAnG verpflichtet Bund, Länder
und öffentliche Stellen, die die Länder für die
Konzepterstellung benennen, Konzepte für
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)
Das 2021 in Kraft getretene BayKlimaG legt
Klimaschutzziele fest, die einen Beitrag zu
dem in Paris vereinbarten globalen 1,5 GradZiel leisten sollen. Begleitend dazu wurde ein
Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen beschlossen, das 2024 zur Erreichung der im BayKlimaG genannten Minderungsziele fortgeschrieben wurde.
58/60
436
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
die Anpassung an die fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen und benennt als
zentrale Maßnahme ein Entsiegelungsgebot.
Die DAS legt 33 messbare Ziele fest.
Die BayKLAS 2016 wird zzt. fortgeschrieben.
Stand: Mai 2026
für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anwendung kommen; konkrete Zielsetzungen
für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen
als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu
Beginn eines Bauleitplanverfahrens beschlossen werden („Eckdatenbeschluss“).
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ziel ist bis 2030, dass mind. 80% der Stromversorgung auf Erneuerbaren Energien (EE)
beruht. Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse, weswegen sie als vorrangiger Belang
in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022:
Als Treibhausgasminderungsziel bis zum
Jahr 2030 wird ein Wert von - 65% festgelegt
(Basisjahr: 1990); die Klimaneutralität der
Gesamtstadt soll bis spätestens zum Jahr
2040 erreicht werden (Punkt b).
Umweltausschussbeschluss v. 27.07.2022:
Infolge der zunehmenden Hitzebelastungen
hat die Stadt Nürnberg einen Hitzeaktionsplan erarbeitet und dessen Umsetzung beschlossen. Mit konkreten Maßnahmen sollen
insb. die gesundheitlichen Folgen extremer
Hitzesituationen abgemildert werden.
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
/ LEP 2013 (zuletzt geändert am 01.06.2023):
Das WindBG gibt den Ländern verbindliche,
zeitlich gestufte Flächenziele vor, um die
Ziele des EEG zu erreichen. Als landesweiten
Flächenbeitragswertes nach WindBG legt das
LEP für jede Region 1,1 % der Regionsfläche
bis zum 31.12.2027 fest.
Die Kommunale Wärmeplanung stellt dar wie
bis 2040 / 2045 eine CO2-neutrale Wärmeversorgung erzielt werden kann und benennt einen Maßnahmenkatalog sowie einen Umsetzungsplan zur zeitlichen Priorisierung der
Maßnahmen.
(Stadtratsbeschluss
vom
04.06.2025)
Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und
zur Nutzung erneuerbarer Energien zur
Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
wurde 2023 novelliert und setzt Umsetzungsfristen für den Umstieg auf das Heizen mit
mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien für
Neu- und Bestandsbauten.
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK): Zur
Erreichung der Klimaschutzziele vom
18.05.2022 liegt ein strategischer Handlungsplan für die schnellstmögliche Umsetzung von
Klimaschutz vor. Der Maßnahmenkatalog ist
weiter zu konkretisieren und bei Bedarf zu aktualisieren.
(Stadtratsbeschluss
vom
23.07.2025)
Wärmeplanungsgesetz (WPG):
Ziel des 2024 in Kraft getretenen WPG ist die
Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien, um bis
zum Jahr 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen.
Die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse 2024/
2025 fließen in die relevanten formellen und
informellen Planungen und Konzept der Stadt
Nürnberg ein, um den zu erwartenden klimatischen Veränderungen bzw. dem Umgang
mit der zunehmenden Hitzebelastung begegnen zu können. Aus gutachterlicher Sicht wird
der Sicherung von Flächen, die der Kalt- und
Frischluftzufuhr dienen, höchste Priorität beigemessen. Maßnahmenempfehlungen für
Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Hinweise zur Bedeutung und Schutzwürdigkeit
von Leitbahnkorridoren sowie Grün- und Freiflächen sind in der Planungshinweiskarte
(PHK) dargestellt. (Gemein. Beschluss des
Stadtplanungs- und des Umweltausschusses
vom 29.04.2026)
.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019:
Die Verwaltung wird u.a. beauftragt den Ausbau der Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen sowie alle Möglichkeiten für CO2neutrale Wärmeversorgungen bei Neubaumaßnahmen auszuschöpfen und bei Grundstücksverkäufen der Stadt Nürnberg Studien
hinsichtlich möglicher CO2-Neutralität erstellen zu lassen.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“
59/60
437
60/60
438
Ö 3
Berichtsvorlage
Stpl/017/2026
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
23.07.2026
öffentlich
Bericht
Betreff:
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Anlagen:
Antrag_Perspektiven Reichelsdorf_CSU
Bericht
Detailanalyse Reichelsdorf
Bericht:
Im Antrag vom 20.10.2025 „Neue Perspektiven für Reichelsdorf“ thematisiert die CSUStadtratsfraktion den städtebaulichen Wandel in Reichelsdorf. Die Ergebnisse der im Rahmen
des Antrags gestellten Prüfaufträge werden im Folgenden dargestellt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
439
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage Stpl/017/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Diversity-Themen werden im Rahmen künftiger konkreter Maßnahmen
abgeprüft.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
440
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage Stpl/017/2026
Seite 3 von 3
441
Ö 3
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Wolff´scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231 – 2907
Telefax: 0911 231 – 4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
20.10.2025
Antragsteller: Bälz, Krieglstein
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Jahren hat im Stadtteil Reichelsdorf ein starker städtebaulicher Wandel stattgefunden. Die rege
Bautätigkeit hat zu einem deutlichen Bevölkerungswachstum geführt. Die infrastrukturelle Entwicklung hat jedoch mit dieser Dynamik nicht Schritt gehalten.
Im Austausch mit dem Bürgerverein sowie zahlreichen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern – zuletzt bei einer
öffentlichen Veranstaltung zum Thema Nachverdichtung – wurden verschiedene Problemfelder deutlich. Genannt wurden insbesondere:
-
der Bedarf an Freizeitangeboten für Jugendliche;
der Wunsch nach einem Quartiersbüro als niedrigschwellige Anlaufstelle vor Ort;
der Zustand der Straßen und des öffentlichen Grüns;
die angespannte Parksituation aufgrund des massiven Zuzugs und der damit verbundenen Zunahme
von PKW;
der zunehmende Missbrauch von öffentlichen Flächen durch das Abstellen von LKW, Anhängern und
Firmen-Transportern.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung prüft, ob der Stadtteil Reichelsdorf angesichts des hohen Sanierungsbedarfs als Stadterneuerungsgebiet ausgewiesen werden kann und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Quartiersbüros
ermöglicht werden kann.
-
Die Verwaltung prüft, welche Angebote für Jugendliche im Stadtteil bestehen und ob ein geeigneter Standort für einen Jugendspiel- oder Freizeitplatz geschaffen werden kann.
-
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den beschriebenen Problemen des unkontrollierten Parkens – insbesondere durch LKW, Anhänger und Firmen-Transporter – und stellt mögliche Lösungsansätze dar.
A25101700 Perspektiven Reichelsdorf
442
-
Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Belegung des geförderten Wohnungsbaus im Stadtteil Reichelsdorf und bewertet, ob ein sozial ausgewogenes Gefüge gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein
Fraktionsvorsitzender
A25101700 Perspektiven Reichelsdorf
443
Ö 3
Beilage
Betreff:
Neue Perspektiven für Reichelsdorf
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2025
Bericht
Im Antrag vom 20.10.2025 „Neue Perspektiven für Reichelsdorf“ thematisiert die CSUStadtratsfraktion den städtebaulichen Wandel in Reichelsdorf. Die verwaltungsintern, unter Beteiligung des Jugendamtes, des Stabs Wohnen und des Verkehrsplanungsamtes
erarbeiteten Ergebnisse der im Rahmen des Antrags gestellten Prüfaufträge werden im
Folgenden dargestellt.
Prüfauftrag
Die Verwaltung prüft, ob der Stadtteil Reichelsdorf angesichts des hohen Sanierungsbedarfs als Stadterneuerungsgebiet ausgewiesen werden kann und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Quartiersbüros ermöglicht werden kann.
Ergebnis
Förmliche und konzeptionelle Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB sind:
• Ableitung aus einem übergeordneten integrierten Stadtteilentwicklungskonzept
(INSEK). Für den Nürnberger Südwesten liegt bislang noch kein INSEK vor.
• Durchführung vorbereitender Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB. Identifikation von Entwicklungschancen sowie Formulierung von Zielsetzungen.
• Festlegung eines Investitionsprogramms.
• Ausweisung als Sanierungssatzung für 15 Jahre und Aufnahme in ein Programm
der Bund-Länder-Städtebauförderung.
• Ausschreibung von Quartiersmanagement-Leistungen für 3-4 Jahre.
Ressourcenbedarf:
• Projektleitung beim Stadtplanungsamt (Stpl) (1 VK E12/A12).
• Ressourcen zur Umsetzung der investiven Baumaßnahmen insbesondere in den
Planungs- und Baudienststellen sowie bei BGA/SE für die INSEK-Erstellung.
• Haushaltsmittel zur Finanzierung von INSEK, VU, Quartiersmanagement, Verfügungsfonds etc. in Höhe von ca. 1 Mio. Euro.
Zeitbedarf bis zur Ausweisung:
• INSEK + VU (inkl. Beteiligung): ca. 1,5 – 2 Jahre, Gebietsausweisung im Anschluss.
Umsetzungsperspektive:
• Kurzfristig mit bestehendem Personal nicht zusätzlich umsetzbar (interne Neupriorisierung und Umschichtung wäre erforderlich).
• Personelle Spielräume bei Stpl ab ca. 2031 vorhanden; diese sind bereits für andere
Bereiche vorgemerkt (z.B. Gostenhof Ost / Tafelhof, Lichtenreuth / Hasenbuck).
• Eine Gebietsausweisung ist frühestens ab ca. 2033 realistisch.
Empfehlung:
• Derzeit keine Einleitung eines Verfahrens.
• Entwicklungen in Reichelsdorf weiter beobachten.
• Erneute Prüfung ab ca. 2031 inkl. Klärung von Priorität und Ressourcen.
1
444
Prüfauftrag
Die Verwaltung prüft, welche Angebote für Jugendliche im Stadtteil bestehen und ob ein
geeigneter Standort für einen Jugend- oder Freizeitplatz geschaffen werden kann.
Ergebnis
Laut Jugendhilfeplanung weist der Planungsbereich (PB) 36 (Reichelsdorf) mit einem
Spielflächenfehlbedarf von 24.829,76 m² den Rang 16 von 61 der Dringlichkeitsstufen
auf. Die Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem weiteren Anstieg der Einwohnerzahlen bis 2033 aus. Bei gleichbleibendem Bestand würde sich das Defizit perspektivisch auf 26.851,37 m² erhöhen. Im PB 36 befinden sich mit dem Spielhof Reichelsdorfer Schulgasse, der Aktionsfläche Walter-Flex-Straße sowie der Thomas-Kolb-Brücke
drei Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche sowie das Kinder- und Jugendhaus
Mosaik. Aus Sicht des Jugendamtes bestehen folgende Bedarfe:
•
•
Es besteht ein Bedarf an Aktionsflächen mit dem Schwerpunkt Skaten im Südwesten. Neben klassischen Skateplätzen könnten auch Skate-Elemente im öffentlichen
Raum berücksichtigt werden. Für Standortprüfungen kommen u. a. die Planungsbereiche 30 (Worzeldorf), 33 (Kornburg), 34 (Katzwang / Neukatzwang) oder 36 (Reichelsdorf) infrage.
Flächen zur Errichtung eines Treffpunkts mit Ballspielangebot für ältere Kinder und
Jugendliche v.a. südlich der Gredinger Straße / östlich der Bahnlinie sind im Planungsbereich 36 (Reichelsdorf) zu identifizieren.
In einem ersten Schritt sollten sämtliche städtischen Möglichkeiten und Potenzialflächen
identifiziert werden. In Betracht kommen hierbei Flächen ab einer Größe von mindestens
500 m²; je nach geplanter Nutzung kommen Flächen bis zu 5.000 m² in Betracht. J und
SÖR werden die benannten Flächen anschließend auf ihre Eignung prüfen.
Gegebenenfalls kann auch die Nutzung privater Grundstücke berücksichtigt werden, sofern diese über mittelfristig kündbare Pachtverhältnisse für ein Jugendangebot zur Verfügung gestellt werden können.
Prüfauftrag
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den beschriebenen Problemen des unkontrollierten
Parkens – insbesondere durch LKW, Anhänger und Firmen-Transporter – und stellt
mögliche Lösungsansätze dar.
Ergebnis
Grundsätzlich gilt, dass auf den gewidmeten Ortsstraßen der Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gegeben ist.
Demnach dürfen alle für den Verkehrsgebrauch zugelassenen, versicherten und versteuerten Kraftfahrzeuge auf den zu den Ortsstraßen gehörenden Parkflächen im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Regelungen geparkt werden. In allgemeinen und reinen
Wohngebieten verbietet die Straßenverkehrsordnung das regelmäßige Parken von Kfz
mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t nachts und an Sonn- und Feiertagen. Eine
Beschilderung ist dafür weder geboten noch zulässig, da die Regelung überall im Gebiet
und kraft Gesetzes gilt. Die Problematik des Lkw-Parkens ist stadtweit anzutreffen.
Seitens der Stadt Nürnberg wird seit Jahren der Ansatz verfolgt, die Gewichtsgrenze von
7,5 t auf 3,5 t zu reduzieren. Damit würden viele Kleintransporter („Sprinter“) vom regelmäßigen Parken in Wohngebieten ausgeschlossen. Nachdem diese Fahrzeuge oftmals
von Kurier-, Express- und Paket- (KEP) Diensten und Handwerksbetrieben genutzt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestatten, ihr Fahrzeug abends und am
Wochenende mit nach Hause zu nehmen, gab es seitens der Bayer. Staatsregierung für
2
445
eine Änderung der StVO keine Unterstützung. Beschilderungen helfen nur dort, wo
punktuell besondere Gefahrenlagen durch geparkte Transporter bestehen.
Die Überwachung dieser Regelung erfolgt durch die Bayerische Polizei; diese konzentriert sich jedoch auf polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, z. B. bei unzulässig verparkten Feuerwehrzufahrten. Der Einsatz des von der Stadt Nürnberg mit der
Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragten Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung würde aufgrund der örtlichen Situation (weitläufige Wohngebiete, wenige „Hotspots“) in ineffizienter Weise Kräfte binden, die andernorts dringend benötigt
werden, z.B. in der Altstadt. Zu beachten ist auch, dass Neuregelungen des ruhenden
Verkehrs in Reichelsdorf in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
betreffen. Nennenswerter gebietsfremder ruhender Verkehr, wie etwa in Maiach (aufgrund des benachbarten Hafens) ist aus Reichelsdorf nicht bekannt.
Prüfauftrag
Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Belegung des geförderten Wohnungsbaus im Stadtteil Reichelsdorf und bewertet, ob ein sozial ausgewogenes Gefüge gewährleistet ist.
Ergebnis
Der Wohnungsbestand im Bezirk 48 (Katzwang, Reichelsdorf Ost, Reichelsdorfer Keller)
ist stark durch Einfamilienhäuser geprägt. Rund 60% der Wohnungen befinden sich in
Einfamilienhäusern, wobei über die Hälfte der Gebäude zwischen 1949 und 1980 errichtet wurde. Diese bauliche Struktur spiegelt sich auch in der demografischen Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider: Mehr als ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner ist über 65 Jahre alt. In vielen Fällen wohnen noch die ursprünglichen Bauherren
oder Erstbezieher in den Bestandsgebäuden. Hier wird es in den nächsten Jahren und
Jahrzehnten zu einem Generationenwechsel kommen. Historisch bedingt ist der Anteil
geförderten Wohnungsbaus in den Einfamilienhausquartieren vergleichsweise gering. Im
Bezirk 48 befinden sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 197 geförderte Wohnungen,
was weniger als 5% des Wohnungsbestands von 5.851 Wohnungen ausmacht. Bis zum
Jahr 2033 laufen keine Bindungen aus, bis 2045 werden voraussichtlich 44 Bindungen
auslaufen.
Der Bezirk 54 (Reichelsdorf) ist hingegen als Großwohnsiedlung geprägt: Über 70% des
Wohnungsbestands bestehen aus Mehrfamilienhäusern, überwiegend mit Baujahren
1949 bis 1980. In diesem Bezirk befinden sich 634 geförderte Wohnungen, was einem
Anteil von rund 15% am Bestand von 4.104 Wohnungen entspricht; rund 97% der Bindungen laufen bis 2045 aus. Diese Entwicklung ist bei zukünftigen wohnungspolitischen
Überlegungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2025 wurde ein größeres gefördertes Neubauprojekt umgesetzt: Das Siedlungswerk Nürnberg hat in der Dollnsteiner Straße zwei
Mehrfamilienhäuser sowie einen Kinderhort errichtet. Zwischen bestehenden Wohngebäuden sind dabei insgesamt 60 geförderte Mietwohnungen in den Einkommensstufen 1
und 2 entstanden.
Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Bebauungsstruktur sowie der überdurchschnittlich älteren Bevölkerungsstruktur im Stadtteil trägt der bestehende und neu
geschaffene geförderte Wohnungsbau dazu bei, zusätzliche Wohnangebote für unterschiedliche Einkommensgruppen und Haushaltsformen zu schaffen. Insbesondere jüngere Haushalte, Familien sowie Personen mit geringeren Einkommen erhalten dadurch
Zugang zu Wohnraum im Stadtteil. Dies unterstützt die soziale Durchmischung und leistet einen Beitrag zur Stabilisierung eines sozial ausgewogenen Gefüges in Reichelsdorf.
3
446
Ö 3
Anlage 1: Detailanalyse zu Reichelsdorf
1. Anlass
Mit Antrag der CSU-Fraktion vom 20.10.2025 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
ob im Nürnberger Ortsteil Reichelsdorf die Voraussetzungen zur Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes gegeben sind und Einrichtung eines Quartiersbüros sinnvoll
erscheint. Insbesondere wurde auf den Bedarf an Freizeitangeboten für Jugendliche, der
Zustand der Straßen und des öffentlichen Grüns und die angespannte Parksituation
verwiesen.
2. Städtebauliche und strukturelle Ausgangssituation
Der Ortsteil Reichelsdorf liegt im Süden Nürnbergs und ist historisch aus einem dörflich
geprägten Siedlungskern hervorgegangen.
Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Der überwiegende Teil der bestehenden Bebauung ist nach 1948 entstanden. Einzelne
geringe Reste dörflicher Strukturen sind weiterhin vorhanden. Die bauliche Struktur ist
überwiegend durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt, meist in Form von
Einfamilienhäusern. Mehrgeschossige Mehrfamilienhausbebauung kommt nur punktuell
vor, beispielsweise in der Wohnanlage am Einsteinring.
Ein kleiner Versorgungsschwerpunkt mit Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten
befindet sich im Bereich Reichelsdorfer Keller beziehungsweise im Bereich „AltReichelsdorf“. Ergänzend prägen Grün- und Freiflächen im Rednitztal das Umfeld und
stellen wichtige freiräumliche Qualitäten dar.
Bevölkerungsstruktur
Die Einwohnerdichte in Reichelsdorf ist höher als der städtische Durchschnitt, das heißt,
Reichelsdorf ist dichter besiedelt als die Stadt insgesamt (im Jahr 2023 3.327 Einwohner
pro km²). In Reichelsdorf liegt der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit 18,2 % über
dem städtischen Durchschnitt von 15,9 %, was zeigt, dass in diesem Bezirk
vergleichsweise mehr junge Menschen wohnen.
Wohnungsbestand
Der Wohnungsbestand im Bezirk 48 (Katzwang, Reichelsdorf Ost, Reichelsdorfer Keller)
ist stark durch Einfamilienhäuser geprägt. Rund 60 % der Wohnungen befinden sich in
Einfamilienhäusern, wobei über die Hälfte der Gebäude zwischen 1949 und 1980 errichtet
wurde. Diese bauliche Struktur spiegelt sich auch in der demografischen
Zusammensetzung der Bewohnerschaft wider: Mehr als ein Viertel der Einwohnerinnen
und Einwohner ist über 65 Jahre alt. In vielen Fällen wohnen noch die ursprünglichen
Bauherren oder Erstbezieher in den Bestandsgebäuden. Hier wird es in den nächsten
Jahren und Jahrzehnten zu einem Generationenwechsel kommen. Historisch bedingt ist
der Anteil geförderten Wohnungsbaus in den Einfamilienhausquartieren vergleichsweise
gering. Im Bezirk 48 befinden sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 197 geförderte
Wohnungen, was unter 5% des Wohnungsbestands von 5.851 Wohnungen ausmacht.
Bis zum Jahr 2033 laufen keine Bindungen aus, bis 2045 werden voraussichtlich 44
Bindungen auslaufen.
Der Bezirk 54 (Reichelsdorf) ist hingegen als Großwohnsiedlung geprägt: Über 70 % des
Wohnungsbestands bestehen aus Mehrfamilienhäusern, überwiegend mit Baujahren
1949 bis 1980. In diesem Bezirk befinden sich 634 geförderte Wohnungen, was einem
Anteil von rund 15% am Bestand von 4.104 Wohnungen entspricht; rund 97% der
1
447
Bindungen laufen bis 2045 aus. Diese Entwicklung
wohnungspolitischen Überlegungen zu berücksichtigen.
ist
bei
zukünftigen
Im Jahr 2025 wurde ein größeres gefördertes Neubauprojekt umgesetzt: Das
Siedlungswerk Nürnberg hat in der Dollnsteiner Straße zwei Mehrfamilienhäuser sowie
einen Kinderhort errichtet. Zwischen bestehenden Wohngebäuden sind dabei insgesamt
60 geförderte Mietwohnungen in den Einkommensstufen 1 und 2 entstanden.
Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Bebauungsstruktur sowie der
überdurchschnittlich älteren Bevölkerungsstruktur im Stadtteil trägt der bestehende und
neu geschaffene geförderte Wohnungsbau dazu bei, zusätzliche Wohnangebote für
unterschiedliche Einkommensgruppen und Haushaltsformen zu schaffen. Insbesondere
jüngere Haushalte, Familien sowie Personen mit geringeren Einkommen erhalten dadurch
Zugang zu Wohnraum im Stadt-teil. Dies unterstützt die soziale Durchmischung und leistet
einen Beitrag zur Stabilisierung eines sozial ausgewogenen Gefüges in Reichelsdorf.
3. Städtebaulicher Sanierungsbedarf
Die Ausweisung eines Stadterneuerungsgebietes nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches setzt das Vorliegen städtebaulicher Missstände voraus, die nur durch
besondere Maßnahmen der Stadterneuerung behoben werden können.
Einschätzung zu Missständen und Defiziten
Im Rahmen einer ersten überschlägigen Betrachtung zeigen sich im Ortsteil Reichelsdorf
derzeit keine ausgeprägten flächendeckenden städtebaulichen Missstände im Sinne des
Baugesetzbuches. Darunter sind insbesondere erhebliche funktionale, strukturelle oder
gestalterische Defizite zu verstehen, wie etwa bauliche Substanzmängel,
Nutzungskonflikte, städtebauliche Funktionsverluste oder eine unzureichende
Erschließungs- und Freiraumqualität.
Solche Defizite sind im Ortsteil nach aktueller Einschätzung weder in einer räumlichen
Konzentration noch in einer Intensität vorhanden, die eine förmliche Festlegung als
Stadterneuerungsgebiet rechtfertigen würden. Die bauliche Struktur stellt sich vielmehr
überwiegend als stabil dar und ist durch eine vergleichsweise homogene Wohnbebauung
geprägt.
Zwar besteht in Teilen der Wohnbebauung aufgrund des Baualters ein gewisser
Modernisierungs- und Sanierungsbedarf. Dieser bewegt sich jedoch nach derzeitiger
Einschätzung im üblichen Rahmen für Wohngebiete vergleichbarer Bauzeit und stellt für
sich genommen noch keinen hinreichenden Anlass für die förmliche Festlegung eines
Sanierungsgebietes dar.
Perspektivische Entwicklungsthemen
Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass sich einzelne städtebauliche Themenstellungen
abzeichnen, die perspektivisch weiter beobachtet werden sollten. Hierzu zählen unter
anderem:
-
punktuelle Weiterentwicklungen (Nachverdichtungen) im Bestand,
-
Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur,
-
Anpassungsbedarfe bei der sozialen Infrastruktur und
-
Fragen der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
2
448
Diese Entwicklungen sind jedoch derzeit eher als typische Transformationsprozesse in
gewachsenen Wohngebieten zu bewerten und begründen nach derzeitigem Stand noch
keine umfassende städtebauliche Sanierungsmaßnahme.
4. Planerische Voraussetzungen für die Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes
Ableitung aus übergeordneter strategischer Entwicklungsplanung
Der Ausweisung eines förmlichen Stadterneuerungsgebietes nach Baugesetzbuch
werden fundierte fachliche Grundlagen vorausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird
üblicherweise ein integrierter Planungsansatz verfolgt. Häufig erfolgt dies über ein
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), das die langfristige Entwicklung eines
Stadtteils ganzheitlich betrachtet. Dabei werden Themenfelder wie Wohnen, Mobilität,
Freiraum, Klima, soziale Infrastruktur sowie wirtschaftliche Perspektiven gemeinsam
analysiert und aufeinander abgestimmt. Ein wesentliches Element solcher Konzepte ist
zudem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Akteuren.
Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
In der Regel erfolgen anschließend Vorbereitende Untersuchungen, die dazu dienen,
städtebauliche Missstände, Entwicklungspotenziale und strukturelle Herausforderungen
eines Gebietes systematisch zu erfassen und zu bewerten. Dabei werden unter anderem
die bestehende Nutzungs- und Siedlungsstruktur, der bauliche Zustand, Freiraum- und
Verkehrssituation sowie soziale und funktionale Rahmenbedingungen untersucht.
Ziel ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die mögliche Festlegung eines
Sanierungsgebietes oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen zu schaffen. Hierzu sind
im weiteren Verfahren auch konkrete Sanierungsziele sowie ein darauf abgestimmtes
Handlungsprogramm zu entwickeln und zu konkretisieren.
Sanierungsziele
Sanierungsziele dienen der Präzisierung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung
und umfassen insbesondere die Sicherung und Qualifizierung öffentlicher Räume sowie
von Grün- und Freiflächen, die Verbesserung von Vernetzung und Erreichbarkeit, die
Weiterentwicklung der Verkehrsflächen im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität sowie
die Steigerung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität im öffentlichen Raum. Darüber
hinaus sind die qualitative und sozialverträgliche Weiterentwicklung des
Wohnraumangebots, die Aufwertung des Wohnumfelds sowie der Ausbau sozialer,
sportlicher und soziokultureller Infrastruktur und Begegnungsangebote für
unterschiedliche Altersgruppen zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage ist ein Handlungsprogramm zu erarbeiten, das die prioritären
Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung sowie die Einbindung relevanter Akteure
strukturiert darstellt.
Einschätzung zur Umsetzbarkeit
Die Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzeptes sowie die Durchführung
Vorbereitender Untersuchungen für den Stadtteil Reichelsdorf stellen einen
umfangreichen Planungsprozess dar. Sie erfordern sowohl personelle Kapazitäten
innerhalb der Verwaltung als auch gegebenenfalls externe fachliche Unterstützung und
sind daher mit entsprechend hohen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.
3
449
Vor dem Hintergrund der derzeit insgesamt stabilen städtebaulichen Situation im Ortsteil
Reichelsdorf erscheint die Einleitung eines solchen umfangreichen Verfahrens zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorrangig erforderlich.
Einschätzung zum Thema Quartiersmanagement
Im Antrag wurde angeregt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Quartiersbüros im Stadtteil
sinnvoll sein könnte. Quartiersbüros können grundsätzlich als niedrigschwellige
Anlaufstellen Beteiligungsprozesse unterstützen sowie Kommunikation und Vernetzung
zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und lokalen Akteuren fördern.
Der Ortsteil Reichelsdorf weist derzeit eine weitgehend stabile städtebauliche Struktur auf.
Flächendeckende städtebauliche Missstände, die eine förmliche Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes nach Baugesetzbuch rechtfertigen würden, sind nach aktueller
Einschätzung nicht erkennbar.
Gleichwohl bestehen einzelne Themenfelder, die für die zukünftige Entwicklung des
Stadtteils von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung von
Freizeit- und Aufenthaltsangeboten für Kinder und Jugendliche, die Begleitung möglicher
Nachverdichtungsprozesse sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vertiefte
Prüfung der vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sinnvoll,
gegebenenfalls auch unter Betrachtung möglicher zusätzlicher Standorte für
entsprechende Angebote.
Die Einrichtung eines Quartiersbüros kann grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur
Begleitung von Beteiligungsprozessen und zur Stärkung der lokalen Kommunikation sein.
Angesichts der derzeit stabilen städtebaulichen Situation erscheint eine dauerhafte
Einrichtung jedoch nur dann zielführend, wenn konkrete Projekte oder Maßnahmen im
Stadtteil anstehen, die eine kontinuierliche lokale Koordination erfordern.
Abschließende Empfehlung
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entwicklung im Ortsteil Reichelsdorf weiterhin zu
beobachten und bei Bedarf vertiefte Prüfungen vorzunehmen. Dabei sollten die
zuständigen Fachstellen, insbesondere das Jugendamt, einbezogen werden, um die
Situation der Freizeit- und Aufenthaltsangebote für Kinder und Jugendliche im Stadtteil zu
bewerten. Eine mögliche Einrichtung eines Quartiersbüros sollte gegebenenfalls zu einem
späteren
Zeitpunkt
im
Zusammenhang
mit
konkreten
Projekten
oder
Beteiligungsprozessen erneut geprüft werden.
4
450