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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Schulausschusses (16.07.2026)

Sitzung gesamt

Anlage · 16.07.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Flughafen Zerzabelshof Südstadt Altenfurt Marcus König Andrea Friedel Gabriele Klaßen Marion Padua Linke Liste Langwasser Katzwang Kornburg Jugendhilfeausschuss Altstadt Stadtplanungsausschuss Laufamholz Lukas Küffner Worzeldorf St. Johannis Fischbach Ziegelstein Werderau Eibach Weststadt Ernesto Buholzer Sepúlveda Tierschutzpartei Hannah Diemer Bildungsausschuss (ehemals Schulausschuss) Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

gemeinsame Sitzung des

Jugendhilfeausschusses u.

Schulausschusses

- direkt im Anschluss an den

Jugendhilfeausschuss -

(Die Sitzung wurde vom 11.06.2026

verschoben!)

16.07.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 7. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg – Bildung in Nürnberg 2025 Ausgewählte Befunde aus dem Bildungsbericht "Bildung in Nürnberg 2025" Berichtvorlage J/017/2026 7 1.1 Bericht Bildungsbericht J/017/2026 10 TOP Ö 2 Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundschulalter im Schuljahr 2026/2027: Berichtvorlage J/018/2026 11 2.1 Bericht J/018/2026 14 Antrag_Grundschulkinder_Grüne J/018/2026 18 TOP Ö 3 Fortschreibung 2026: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg Sitzungsvorlage J/019/2026 20 3.1 Entscheidungsvorlage J/019/2026 24 3.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2026 J/019/2026 30 TOP Ö 5 Schließung der Schülertreffs Berichtvorlage J/020/2026 44 5.1 Sachverhalt J/020/2026 48 Antrag_Schülertreffs Amberger Straße und 52 Ritter-von-Schuh-Platz_politbande-Tierschutzpartei-Linke Liste-Piraten und Humanisten

Antrag Die Linke Schülertreffs erhalten – sozialpädagogische Angebote sichern 54

TOP Ö 6 Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen Berichtvorlage J/021/2026 56 6.1 Bericht J/021/2026 59 Antrag_Hitzeschutz statt Hitzefrei_Die Grünen J/021/2026 65 Antrag Hitzeschutz statt hitzefrei (Ökologische Fraktion) 67

TAGESORDNUNG

Sitzung

gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Schulausschusses

(Die Sitzung wurde vom 11.06.2026 verschoben!)

Sitzungszeit

Donnerstag, 16.07.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1 7. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg – Bildung in Nürnberg 2025

Ausgewählte Befunde aus dem Bildungsbericht "Bildung in J/017/2026

Nürnberg 2025"

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

Gremien: Jugendhilfeausschuss

2 Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im

Grundschulalter im Schuljahr 2026/2027: J/018/2026

hier: Antrag B90/Grüne vom 26.03.2026

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

Gremien: Jugendhilfeausschuss

3 Fortschreibung 2026: Masterplan zur Bedarfs- und

Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung J/019/2026

durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

Gremien: Jugendhilfeausschuss

4 Prüfung weiterer Ankaufflächen für die Scharrer Grund- und

Mittelschule Ref.V/007/2026

Anträge B90/Grüne vom 01.12.2025 und ÖDP/Linke Liste vom

30.12.2025

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales ABGESETZT

Gremien: Jugendhilfeausschuss

5 Schließung der Schülertreffs

Antrag Politbande/Tierschutzpartei/Linke Liste/Humanisten- J/020/2026

Piraten vom 21.05.2026 und Antrag Linke vom 03.06.2026

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

Gremien: Jugendhilfeausschuss

6 Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen

(Antrag B90/Grüne vom 22.07.2025) J/021/2026

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

Gremien: Jugendhilfeausschuss

7 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2025,

öffentlicher Teil

Gremien: Bildungsausschuss (ehemals Schulausschuss), Jugendhilfeausschuss

8 Mitteilungen

Gremien: Jugendhilfeausschuss

9 Auflagen

Gremien: Jugendhilfeausschuss

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 16.07.2026, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Schulausschusses

- direkt im Anschluss an den Jugendhilfeausschuss -

(Die Sitzung wurde vom 11.06.2026 verschoben!)

mit folgender Tagesordnung statt:

1 7. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg – Bildung in Nürnberg 2025

Ausgewählte Befunde aus dem Bildungsbericht "Bildung in

Nürnberg 2025"

Gremien: Jugendhilfeausschuss

2 Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im

Grundschulalter im Schuljahr 2026/2027:

Gremien: Jugendhilfeausschuss

3 Fortschreibung 2026: Masterplan zur Bedarfs- und

Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung

durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Gremien: Jugendhilfeausschuss

4 Prüfung weiterer Ankaufflächen für die Scharrer Grund- und

Mittelschule Anträge B90/Grüne vom 01.12.2025 und ÖDP/Linke

Liste vom 30.12.2025

Gremien: Jugendhilfeausschuss

5 Schließung der Schülertreffs

Gremien: Jugendhilfeausschuss

6 Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Gremien: Jugendhilfeausschuss

7 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2025,

öffentlicher Teil

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

8 Mitteilungen

Gremien: Jugendhilfeausschuss

9 Auflagen

Gremien: Jugendhilfeausschuss

Stadt Nürnberg, 26.06.2026

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.07.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

7. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg – Bildung in Nürnberg 2025

Ausgewählte Befunde aus dem Bildungsbericht "Bildung in Nürnberg 2025"

Anlagen: 1.1 Bericht Bildungsbericht

Bericht: Vorgestellt wird der 7. Bildungsbericht „Bildung in Nürnberg 2025“, der Ende 2025 erstmals rein digital erschien. Der Bildungsbericht ist unter https://bildungsbericht.nuernberg.de/ abrufbar.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Nürnberger Bildungslandschaft entlang des Lebenslaufs, zentrale Entwicklungen der vergangenen Jahre sowie aktuelle Bildungsbefunde.

Auf Grundlage der Daten aus dem Bildungsbericht „Bildung in Nürnberg 2025“ werden ausgewählte Befunde vorgestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht differenziert sofern möglich nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Behinderung, sozialer Lage und stellt Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie Neuzugewanderte dar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht

  1. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg – Bildung in Nürnberg 2025

Ausgewählte Befunde aus dem Bildungsbericht „Bildung in Nürnberg 2025“

Es wird der 7. Bildungsbericht „Bildung in Nürnberg 2025“ vorgestellt, der Ende 2025 erstmals rein digital erschien. Der Bildungsbericht ist unter https://bildungsbericht.nuernberg.de abrufbar.

Der Bildungsbericht des Bildungsbüros nimmt die Bildungslandschaft in Nürnberg in den Blick und präsentiert entlang des Lebenslaufes Informationen über Bildungsangebote und deren Nutzung. Er ermöglicht einen Überblick über die Entwicklungen der letzten Jahre und fasst zentrale Bildungsbefunde in Nürnberg zusammen.

Im Bildungsbericht werden zunächst Rahmenbedingungen und Grundinformationen zu Bildung in Nürnberg dargestellt, gefolgt von den Fachkapiteln „Frühkindliche Bildung“, „Allgemeinbildende Schulen“, „Berufliche Bildung“, „Hochschulen“, „Berufsbezogene Weiterbildung“ und „Non-formale Bildung“. In den jeweiligen Schlusskapiteln erfolgt eine Zusammenfassung und Bewertung der Befunde, es werden Handlungsoptionen aufgezeigt und Empfehlungen formuliert. Im Querschnittskapitel I werden alle Informationen zum Thema Inklusion im Bildungsbereich zusammengefasst. Zudem wurde auf eine möglichst barrierearme Berichterstattung geachtet. Weitere Vielfaltsdimension wie Migrationshintergrund oder Geschlecht, aber auch die soziale Lage, werden in den Fachkapiteln mitbetrachtet.

Der Bildungsbericht wurde in Abstimmung mit städtischen Geschäftsbereichen und Referaten erstellt und in Zusammenarbeit mit weiteren datenliefernden Stellen erarbeitet. Teilergebnisse werden regelmäßig im Bildungsbeirat, auf der jährlichen Bildungskonferenz und in den Ausschüssen des Stadtrats sowie in unterschiedlichen Fachgremien vorgestellt und diskutiert.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.07.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundschulalter im Schuljahr 2026/2027:

hier: Antrag B90/Grüne vom 26.03.2026

Anlagen: 2.1 Bericht Antrag_Grundschulkinder_Grüne

Bericht: Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 haben erstmalig Grundschulkinder der ersten Klasse einen individuellen Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Angebot. Der Bericht stellt den aktuellen Stand (Anfang Juni 2026) zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Nürnberg dar. Der Bericht bearbeitet u.a. den Antrag der Stadtratsfraktion B90/Grüne vom 26.03.2026.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ziel ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhaltsdarstellung

Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundschulter im

Schuljahr 2026/2027

(Antrag B90/Grüne vom 26.03.2026)

Basisinformation zum Rechtsanspruch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen individuellen Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungsangebot: ➢ Rechtlich verankert im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) § 24 Abs. 3 ➢ Anspruch an Werktagen (Montag bis Freitag) ➢ Anspruch im Umfang von acht Stunden (inkl. Unterrichtszeit), in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr (kein Anspruch auf eine Früh- oder Spätbetreuung) ➢ Anspruch umfasst auch Ferienzeiten mit Ausnahme von 20 Schließtagen Der Rechtsanspruch kann erfüllt werden durch einen Platz in: ➢ einem Kinderhort ➢ einem Haus für Kinder (altersgemischte Einrichtungen z.B. Kindergarten und Hort) ➢ einer Kombieinrichtung (Kooperative oder Integrierte Ganztagsbildung) ➢ einer Mittagsbetreuung ➢ einer offenen Ganztagsschule ➢ einer gebundenen Ganztagsschule ➢ ggfs. in einer Heilpädagogischen Tagesstätte Der Rechtsanspruch muss gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt, geltend gemacht werden.

Die Stadt Nürnberg baut seit über 20 Jahren kontinuierlich das Angebot der ganztägigen Bildung aus und beschloss bereits im November 2017 den „Nürnberger Weg“ zur Umsetzung des Rechtsanspruchs. Der Nürnberger Weg wurde zuletzt im November 2025 durch Beschluss des Schul- und Jugendhilfeausschusses konkretisiert:

Kinderhorten und Kombieinrichtungen (inkl. kooperative und integrierte Ganztagsbildung) erreicht werden.

sind bedarfsgerechte Angebote der Mittagsbetreuung und falls möglich der offenen und gebundenen Ganztagsschule einzurichten. Dies bedeutet rechnerisch einen Anteil von 20 bis 30% in jedem Sprengel.

des jeweiligen Sprengels berücksichtigt, somit kann gemäß den Wünschen und Bedürfnissen der Familien von der oben festgelegten prozentualen Verteilung abgewichen werden.

Das Kita-Portal soll die zentrale Anmeldeplattform für Ganztagsangebote im Grundschulalter werden.

In Kinderhorten, Häusern für Kinder und Kombieinrichtungen erstreckt sich die Betreuung bei Bedarf bereits auf die Ferien. Für die schulischen Ganztagsangebote wie Mittagsbetreuung oder offene bzw. gebundene Ganztagsschule entwickelte das Referat für Bildung ein Konzept

der „Regionalen Ferienstützpunktschulen“. Außerdem stehen den Familien und Grundschulkindern die vielfältigen Angebote des Ferienprogramms zur Verfügung, die unter bestimmten Bedingungen ebenfalls rechtsanspruchsverfüllend sind.

Für die Stadt Nürnberg stehen nicht nur die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler mit einem individuellen Rechtsanspruch im Fokus, sondern alle Grundschulkinder. Wie seit vielen Jahren etabliert, beginnt die Vergabe der Plätze bereits im Januar und erfolgt über die gesamte Zeit bis in den Herbst hinein. Erst nach Schulbeginn und dem Abschluss der sogenannten „Oktoberstatistik“ können belastbare Zahlen ausgewertet werden. Bis dahin ist die Dynamik hoch und es gibt immer noch Wechsel, Platz-Kündigungen, Nachrücker-Plätze, Umzüge von Familien usw.

Prognose: Verfügbare Plätze im Schuljahr 2026/2027

Hinweis: Stand Stand Prognose SJ 2026/2027
Zahlen sind gerundet SJ 2021/20221 SJ 2025/2026
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Grundschulkinder2 16.000 100% 17.900 100% 17.900 100%
Hort3 8.400 53% 8.400 47% 8.500 47,5%
Kombieinrichtung4 1.750 10% 2.050 11,5%
Mittagsbetreuung (Kapazität)5 2.900 18% 2.200 12% 2.200 12%
Mittagsbetreuung (Überbelegung)6 600 3% 600 3%
Gebundene Ganztagsschule 280 1,6% 302 2% 325 2%
Offene Ganztagsschule 237 1,4% 237 1% 237 1%
SUMME 11.800 74% 13.500 75% 13.900 77%

+2.100

Auswertung der Anträge auf Geltendmachung eines Rechtsanspruchs für das Schuljahr

2026/2027

Zum Stichtag für die Erstellung dieses Berichts (23. Juni 2026) stellte sich die Situation wie folgt dar:

einen Platz in einem Kinderhort, einer Mittagsbetreuung oder einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule erhalten.

1 Vergleichsjahr 2021/2022: September 2021 Beschluss Bundestag & Bundesrat GaFöG (Rechtsanspruch) 2 Anzahl an Kindern in öffentlichen Grundschulen 3 Plätze in Horten, Häusern für Kinder usw. 4 Plätze in Kombieinrichtungen; im SJ 2021/2022 in Platzzahl „Hort“ enthalten. 5 Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl 6 Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über der Kapazität

macht.

Platz in einem Ganztagsangebot angeboten werden. Diese Kinder verteilen sich auf 13 verschiedene Schulen. Etwa ein Drittel dieser 27 Kinder befindet sich an der Grundschule Bismarckschule und der Grundschule Scharrerschule. An den weiteren Schulen handelt es sich um ein oder zwei Kinder pro Standort. Für diese Kinder wird noch nach Lösungen gesucht, sei es durch Nachrücken über Wartelisten, individuelle Lösungen oder das Angebot eines Zentralhortplatzes.

tagsbetreuung und die Eltern machen weiterhin ihren Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung formal geltend. Diese Kinder sollen über die Regionalen Ferienstützpunktschulen ein rechtsanspruchskonformes Angebot in den Ferien erhalten.

meinen Sozialdienst, für die aktuell noch nach Plätzen gesucht wird. Diese Kinder sind nicht ausschließlich Kinder mit Rechtsanspruch.

Maßnahmen zur Versorgung der Kinder mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2026/2027

Um die Versorgung aller Grundschulkinder an Standorten mit hohem Nachfragebedarf zu sichern bzw. zu verbessern, werden auch im Schuljahr 2026/2027 wieder konkrete Maßnahmen umgesetzt:

Grundschule Friedrich-Hegel-Schule: Im September 2026 geht im Sprengel der Grundschule St. Johannis der „Kinderhort in der Villa Hirsch“ in Trägerschaft der Kinderhaus gGmbH in Betrieb. Für Kinder der Grundschule Friedrich-Hegel-Schule stehen freie Hortplätze zur Verfügung. Es wird ein Bus-Shuttle zwischen der Friedrich-Hegel-Schule und dem Kinderhort Villa Hirsch eingerichtet. Dadurch können 10 bis 14 Kinder einen Hortplatz erhalten. Das Angebot soll fortgeführt werden, bis der Neubau des Kinderhorts auf dem Gelände der Hegelschule in Betrieb geht (aktuell geplant im Herbst 2029). Dadurch konnte allen Kindern der Friedrich-Hegel-Schule ein Platz angeboten werden.

Grundschule Paniersplatz: Kindern der Grundschule Paniersplatz wurden Hortplätze im „Kinderhort in der Villa Hirsch“ angeboten. Dadurch konnte allen Kindern der Grundschule Paniersplatz ein Platz angeboten werden.

Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule: Kindern der Friedrich-Wanderer-Schule wurde ein Hortplatz im Kinderhort Futurekids in Trägerschaft von Diakoneo an der Reutersbrunnenschule incl. Bus-Shuttle angeboten. Dadurch konnte allen Kindern der Friedrich-Wanderer-Schule ein Platz angeboten werden. Im Mai waren an der Friedrich-Wanderer-Schule noch 50-60 Kinder auf den Wartelisten, davon rund 40 Kinder der ersten Klassen mit individuellem Rechtsanspruch. Das Angebot wurde von 13 Kindern bzw. Familien angenommen.

Grundschule Reutersbrunnenschule: In der Mittagsbetreuung konnte die Mindest-Anzahl an Kindern nicht erreicht werden. Den Kindern wurde alternativ ein Hortplatz im Kinderhort Futurekids in Trägerschaft von Diakoneo an der Reutersbrunnenschule angeboten.

Grundschule Kettelerschule: Kindern der Grundschule Kettelerschule wurden Hortplätze in Kombi-Hort in der Maiacher Straße (Schulcampus Werderau) angeboten. Es wird ein Bus-Shuttle zwischen der Kettelerschule und dem Schulcampus Werderau eingerichtet. Von den zur Verfügung gestellten 25 Plätzen wurden 4 Plätze von den Eltern angenommen. Dadurch konnte allen Kindern der Kettelerschule ein Platz angeboten werden.

Neuer Stadtteil Lichtenreuth: Die Kinder im neuen Stadtteil Lichtenreuth sind momentan schulrechtlich der Grundschule Regenbogenschule zugeordnet. In enger Abstimmung zwischen Schulleitungen, Staatlichem Schulamt, Amt für Allgemeinbildende Schulen und Jugendamt wurde folgendes Angebot entwickelt: Kinder mit Hortbedarf erhalten eine staatliche Zuweisung zur Grundschule Bauernfeindschule und einen Hortplatz im Kinderhort in der Regensburger Straße. Es wird ein Bus- Shuttle eingerichtet, der die Kinder nach Unterrichtsende von der Grundschule Bauernfeindschule zum Kinderhort in die Regensburger Straße bringt. Nach dem Hort-Ende bringt der Shuttle die Kinder vom Kinderhort nicht zur Grundschule, sondern direkt in den neuen Stadtteil Lichtenreuth in die Lorenz-Hagen-Straße. Dadurch konnten bis zu 14 Kinder einen Hortplatz erhalten.

Grundschule Martin-Luther-King-Schule (Kornburg) An der Martin-Luther-King-Schule konnte eine zweite Gruppe in der Mittagsbetreuung eingerichtet werden. Es wird eine verlängerte Gruppe und eine reguläre Gruppe eingerichtet. Dadurch konnte allen Kindern der Martin-Luther-King-Schule ein Platz angeboten werden.

Ergänzende Fragen aus dem Antrag vom 26. März 2026

Eine Auswertung, wie viele Kinder aus dem Schuljahr 2025/2026 nun einen Platz erhalten haben, ist technisch nicht möglich. Die Eltern müssen ihr Kind für einen Betreuungsplatz im nächsten Schuljahr jedes Jahr neu im Kita-Portal anmelden.

Die jährliche Fortschreibung des „Masterplans zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ stellt die notwendigen Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots in den jeweiligen Stadtteilen vor. Im Masterplan enthalten sind auch Maßnahmen in zukünftigen Neubaugebieten bzw. die Neubaugebiete sind in der Prognose der Schülerentwicklung enthalten und werden entsprechend berücksichtigt.

Der Neubau „Van-Gogh-Str. Haus für Kinder Neubau KiHo“ befindet sich im MIP mit der Nummer 1257. Der Baubeginn ist nach aktuellem Stand für Ende 2026 geplant, die Inbetriebnahme kann voraussichtlich Ende 2028 / Anfang 2029 erfolgen.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 26. März 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Jahren erhalten wir in unserer Stadtratsarbeit massenweise Beschwerden von Eltern, deren Kinder keinen Platz im Hort oder in der Mittagsbetreuung erhalten haben. Die Familien kommen damit teils in existenzielle Nöte, da sie ihre Arbeitsverhältnisse beenden müssten, oder Frauen ihren gewünschten beruflichen Wiedereinstieg aufschieben mussten, um die Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen. Davon betroffen sind insbesondere schnellwachsende Stadtteile, in denen sich die soziale Infrastruktur nicht mitentwickelt hat – wie die Süd- und Weststadt, aber auch Stadtteile wie Kornburg und Eibach.

Im aktuellen Schuljahr 2025/2026 haben über 1.000 Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten - die genauen Zahlen sind oft unbekannt, weshalb hier mehr Transparenz hergestellt werden sollte. Zudem stellt sich die Frage, wie viele von diesen Kindern im neuen Schuljahr 2026/2027 einen Platz erhalten. Denn ab August besteht 2026 ein Rechtsanspruch auf Betreuung - zunächst für die Erstklässler:innen, dann jährlich für eine weitere Jahrgangstufe. In Kornburg allein könnte es sich um rund 50 Familien handeln, die diesen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Kann die Stadt Nürnberg diesen Bedarf nicht decken, so muss sie mit gerichtlichen Auseinandersetzungen und damit auch enormen Kosten rechnen. Diese Mittel sollten jedoch viel mehr in den nachhaltigen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur investiert werden.

Viele Eltern wollen und müssen arbeiten, wobei Arbeit auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Zugleich handelt es sich nicht um ein individuelles Problem der Familien: Es betrifft die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Zukunft unserer Gesellschaft. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist damit ein Standortfaktor für Nürnberg.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

erhalten haben, jetzt nachrücken können,

Hortes oder einer Ganztagsbetreuung erhalten haben und schlüsselt diese nach Stadtteilen auf,

den kommenden Jahren mit steigendem Rechtsanspruch,

diese den betroffenen Familien (verstärkte Kooperationen zwischen Stadtteilen, Shuttle- Bussen oder Nutzung von Kinder- und Jugendhäusern oder Aktivspielplätzen etc.),

in Kornburg, aber auch in den umliegenden Gebieten,

Anfang an mitgeplant werden.

Mit freundlichen Grüßen

Réka Lörincz Gabriele Klaßen Andrea Friedel Stadträtin Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.07.2026 öffentlich Beschluss

Betreff: Fortschreibung 2026: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in

Nürnberg

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage 3.2 Anlage A-Maßnahmenliste 2026

Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung des zuletzt 2025 aktualisierten Masterplanes zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfeund Schulausschuss vom 05.06.2025). Die Fortschreibung erfolgte auf Basis der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung.

Zentrales Ergebnis der jährlichen Fortschreibung des Masterplanes ist eine Übersicht zur aktuellen Versorgungslage sowie die Aktualisierung der Ausbauplanung (siehe Beilage 3.2 „Fortschreibung A-Maßnahmen 2025“), die nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist wird.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC- und MIP-Anmeldungen

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ziel ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2026) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BICund MIP-Verfahren einzuspeisen.

2027 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.

Entscheidungsvorlage

Fortschreibung 2026: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-

gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Was ist der Masterplan?

Der Masterplan ist das zentrale Planungsinstrument, um die Versorgung der Nürnberger Grundschulkinder durch Unterricht und ganztägige Bildung sicherzustellen. Jedes Jahr schreiben die beiden Referate IV und V/Jugendamt den „Masterplan“ auf Basis der aktuellen Schülerprognosen fort. Dabei wird jeder einzelne Grundschulstandort analysiert und hinsichtlich fehlender Räume und Ressourcen von Schul- und Jugendamtsseite bezogen auf die Dringlichkeit ausgewertet. Das zentrale Ergebnis ist die „A-Maßnahmen-Liste“. Diese heißt so, weil dort die Maßnahmen mit der höchsten Priorität, Priorität A, enthalten sind.

Wie wird aus einer A-Maßnahme ein fertiges Gebäude?

Diese A-Maßnahmenliste und die darin enthaltenen Maßnahmen werden vom gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, damit nicht für jedes einzelne Projekt ein eigener Beschluss notwendig ist. Durch den Beschluss im gemeinsamen Ausschuss wird die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Hierzu speist die Jugend- und Schulverwaltung diese Maßnahmen in die gesamtstädtischen Prozesse ein. Zunächst werden Maßnahmen für das „BIC-Verfahren“ (BIC = Bau-Investitions- Controlling) angemeldet. Damit kann mit den konkreten Bauplanungen begonnen werden, sobald die Maßnahmen durch die Referentenrunde beschlossen und damit freigegeben werden. Wenn diese Planungen konkret genug sind (in der Regel Abschluss der Entwurfsplanung – Leistungsphase 3 nach HOAI), erfolgt der „Project-Freeze“ durch den Ältesten- und Finanzausschuss. Dieser Beschluss ist wiederum die Grundlage dafür, dass die Maßnahme für den MIP (Mittelfristiger Investitionsplan) angemeldet werden kann. Die Aufnahme in den MIP erfolgt durch Beschluss des Stadtrats im Rahmen der Haushaltsbehandlungen, da der MIP Teil des städtischen Haushalts ist. Sobald der Haushalt der Stadt Nürnberg durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt ist, kann mit dem tatsächlichen Bau begonnen werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens, steht das fertige Gebäude zur Verfügung.

Was sind die Datengrundlagen des Masterplans?

Damit die geplanten Maßnahmen den Bedarfen entsprechen, werden im jährlichen Masterplan-Prozess die Daten abgeglichen und die Maßnahmen kritisch hinterfragt. Dafür werden verschiedene Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet, beispielsweise:

Der Masterplan fokussiert sich auf die Situation an staatlichen Grundschulen. Zwar sind die Daten zu den freien und privaten Grundschulen enthalten, aber für die Versorgung an den freien und privaten Grundschulen sind die Träger grundsätzlich selbst verantwortlich. In der Fortschreibung 2026 wurden zudem Daten für die Grundschulstufen der Förderzentren erhoben. Allerdings war zum Zeitpunkt der Berichtserstellung die Datenqualität und Breite der Daten noch nicht gut genug, um daraus konkrete Maßnahmen für die A-Maßnahmenliste abzuleiten. Im Masterplan werden auch die Schulsportanlagen (Hallen- und Freisport) sowie die öffentlichen Spielhöfe berücksichtigt und in die Planung integriert.

Wie hängen der Masterplan und der „Nürnberger Weg“ zusammen?

Der Nürnberger Weg wurde bereits 2017 beschlossen in der Annahme, dass in absehbarer Zeit auch im Grundschulalter ein Rechtsanspruch eingeführt werden wird. Der Nürnberger Weg legt den Auftrag und die Ausbauziele fest. Der Masterplan ist das Instrument zur Erreichung der Ziele, die im Nürnberger Weg festgelegt wurden.

Zentrale Festlegungen im Nürnberger Weg sind (auszugsweise, nicht vollständig):

zuständig.

destens eine 60%-ige Basisversorgung durch Hort- und Kombieinrichtung erreicht werden. Die weiteren angestrebten 20-30% sollen durch Angebote der Mittagsbetreuung und - falls möglich - der offenen und gebundenen Ganztagsschule umgesetzt werden. Der Masterplan ist das Instrument, um diese Ziele zu erreichen.

Wie ist die aktuelle Situation in Nürnberg hinsichtlich der ganztägigen Bildung?

Stand SJ 2021/20221 Stand SJ 2025/2026
Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Grundschulkinder2 16.000 100% 17.900 100%
Hort3 ca. 8.400 53% ca. 8.400 47%
Kombieinrichtung4 ca. 1.750 10%
Mittagsbetreuung (Kapazität)5 ca. 2.900 18% ca. 2.200 12%
Mittagsbetreuung (Überbelegung)6 ca. 600 3%
Gebundene Ganztagsschule 280 1,6% 302 2%
Offene Ganztagsschule 237 1,4% 237 1%
SUMME ca. 11.800 74% ca. 13.500 75%

In Nürnberg steht für rund 75% der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot zur Verfügung. Kinderhorte und Kombieinrichtungen erreichen eine Versorgungsquote von rund 57% (Ziel: 60%). Mittagsbetreuung sowie offene und gebundene Ganztagsschule erreichen eine Versorgungquote von rund 18% (Ziel 20-30%).

Wie ist die Prognose hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Ganztagsangebote?

Wenn im Schuljahr 2029/2030 für die zu erwartende Schülerzahl von ca. 17.200 Grundschulkindern eine Versorgungsquote von 80-90% erreicht werden soll, ist ein weiterer Ausbau um 260 Plätze für 80% Versorgungsquote bzw. von 2.000 Plätze für 90% Versorgungsquote notwendig.

Auf Basis der bestehenden Planungen ist davon auszugehen, dass spätestens bis zum Schuljahr 2029/2030 eine stadtweite Versorgungsquote von 80% erreicht werden kann. Dies entspricht in etwa der aktuell bestehenden Nachfrage nach Plätzen.

Das Ziel einer 90%-Versorgung unterliegt der Annahme, dass mit dem Ausbau des Ganztagsangebot auch die Nachfrage steigen wird. Es ist deshalb auch davon auszugehen, dass dieses Ziel nicht bereits zum Schuljahr 2029/2030 erreicht werden muss. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage auch sprengelspezifisch und abhängig von der sozioökonomischen Struktur unterscheidet.

Im Vergleich zu anderen Großstädten und zu Bayern insgesamt ist die Stadt Nürnberg im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern gut und

1 Vergleichsjahr 2021/2022: September 2021 Beschluss Bundestag & Bundesrat GaFöG (Rechtsanspruch) 2 Anzahl an Kindern in öffentlichen Grundschulen 3 Plätze in Horten, Häusern für Kinder usw. 4 Plätze in Kombieinrichtungen; im SJ 2021/2022 in Platzzahl „Hort“ enthalten. 5 Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl 6 Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über der Kapazität

solide aufgestellt und verfügt mit dem Masterplan über eine ausgefeilte integrierte Jugendhilfeund Schulentwicklungsplanung für Grundschulkinder.

Kurzübersicht der A-Maßnahmen seit 2017 (Beschluss Nürnberger Weg)

Grundschule Maßnahme Umset- zungstand Mai 2018 Umset- zungstand Mai 2026
Planungsregion 1 Nord-Westen:
GS Wahler- schule Neubau Krippe und Kindergarten mit Allwetter- platz In Planung In Planung
Schulerweiterung für Unterricht und Betreuung In Planung In Planung
GS Friedrich-He- gel-Schule Erweiterungsbau mit 150 Hortplätzen und Schulerweiterung In Bau In Betrieb
Neubau 6-gruppiger Kinderhort mit Fachunter- richtsräumen In Planung In Bau
(vsl. 2029)
GS St. Johannis Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße In Planung In Bau
(vsl. 2029)
GS Ludwig-Uh- land-Schule Neubau Haus für Kinder mit 150 Hortplätzen In Planung In Bau
(vsl. 2026)
Neubau 4-zügige Grundschule In Planung In Betrieb
GS Forchheimer Straße Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Pl. Kom- bieinrichtung In Planung In Betrieb
GS Thoner E- span Neubau 4-zügige Grundschule mit 250 Hortplät- zen und Mittagsbetreuung In Bau In Betrieb
GS Friedrich- Staedtler-Schule Neubau Hort Neunhof mit 100 Hortplätzen In Betrieb In Betrieb
Planungsregion 2 Nord-Osten:
GS K.-Groß-S./ GS Bismarcks. Ersatz- und Erweiterungsbau (siehe A-Maßnah- menliste) Vorprüfung In Planung
GS Gebrüder- Grimm-Schule Neubau mit 150 Hortplätzen und Mittagsbetreu- ung In Bau In Betrieb
GS Ziegelstein Neubau Kinderhort Hugo-Distler-Straße (75 Hort- plätze) In Betrieb: In Betrieb: Hugo-Distler
ZH Mersebur-
ger

In Betrieb:

Hugo-Distler

Grundschule Maßnahme Umset- zungstand Mai 2018 Umset- zungstand Mai 2026
Planungsregion 3 Osten:
GS Laufamholz Schulerweiterung mit Betreuung Moritzbergstr. Ankauf In Planung
Grundstück
Neubau Haus für Kinder Osternhoher Straße In Planung
GS Zerzabelshof Siedlerstraße Sanierung / Ersatzneubau inkl. schul. Betreuung In Planung In Planung
Planungsregion 4 Westen:
Mehrere Schu- len Neubau Kinderhort Austraße (80 Plätze) In Planung
GS West Neubau einer Grundschule mit Kombieinrichtung In Planung In Planung
GS Carl-von-Os- sietzky-Schule Interimsgebäude mit 8 AUR und 1 Hortgruppe (25 Plätze) In Betrieb
Gebäude auf Sportgelände (Schule, KJND, 3-gr.- Hort) In Planung
GS Reuters- brunnenschule Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung In Betrieb
GS Friedrich- Wanderer- Schule Neubau Hort mit 125 Hortplätzen und 4 AUR In Planung In Betrieb
GS Henry-Dun- ant-Schule Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Pl. Kom- bieinrichtung In Planung In Bau
(vsl. 2027)
Planungsregion 5 Süd-Westen:
GS Erich-Käst- ner Neubau Hort 75 Plätze, Dep. Reichelsdorfer Schulgasse In Bau In Betrieb
Neubau Standort Eichstätter Str. mit schul. Be- treuung In Planung
GS Eibach-Für- reuthweg Neubau 5-gruppiger Hort mit Erziehungsbera- tungsstelle In Planung In Betrieb
Neubau 3,5-zügige Grundschule mit 150 Pl. Kom- bieinrichtung In Planung In Bau
(vsl. 2027)
Planungsregion 6 Südliche Vororte:
GS Max-Beck- mann-Schule Neubau Kinderhort (75 Plätze) Van-Gogh-Str. In Planung In Bau
(vsl. 2028)
Erweiterung der Grundschule mit Mittagsbetreu- ung In Planung In Betrieb
Neubau Haus für Kinder (u.a. 75 Hortplätze) Inbetrieb- In Betrieb
nahme
GS Martin-Lu- ther-King-Schule Neubau Haus für Kinder mit Pflegeheim (freier Träger) In Planung In Planung
(freier Träger)
GS Katzwang Neubau für Kinderhort Johannes-Brahms-Str. (100 Hortplätze) In Planung In Betrieb
Planungsregion 7 Mitte / Altstadt:
GS Insel Schütt Umbau „Herrenschießhaus“ zu KJH und Hort (50 Pl.) In Planung In Bau
(vsl. 2027)
Errichtung Betreuungshaus für den schulischen Ganztag In Planung
GS Paniersplatz Neubau Haus für Kinder (u.a. 50 Hortplätze) durch freien Träger In Planung In Bau
(vsl. 2026)
Grundschule Maßnahme Umset- zungstand Mai 2018 Umset- zungstand Mai 2026
Planungsregion 8 Südstadt:
GS Scharrer- schule Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (150 Plätze) In Planung In Planung
(vsl. 2029 in
Betrieb)
GS Sperber- schule Generalsanierung Bestandsgebäude (MS, GS und Hort) In Planung
Neubau 2-fach-Sporthalle mit Kinderhort (150 Plätze) In Planung
GS Lichtenreuth Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Pl. Kom- bieinrichtung In Planung Baubeginn
(vsl. 2026)
GS Maiacher Straße Neubau 3-zügige Grundschule mit 150 Pl. Kom- bieinrichtung; In Planung In Betrieb
GS Holzgarten- schule Neubau Hort Forsthofstraße (125 Plätze) In Bau In Betrieb
Umbau Bleiweißbunker zu Hort (87 Plätze) In Bau In Betrieb
GS Fr.-Wilhelm- Herschel-Schule Interimsbau mit 8 AUR und 75 Hortplätzen In Planung In Betrieb
Planungsregion 9 Süd-Osten:
GS Regen-bo- genschule Neubau Hort auf dem Schulgrundstück In Planung In Planung
GS Fischbach Neubau Hort (75 Plätze) mit Sporthalle und Schulerweiterung In Planung In Bau
(vsl. 2028)
GS Bauernfeind Neubau Hort (125 Plätze) mit Mittagsbetreuung In Bau In Betrieb
GS Gretel-Berg- mann-Schule Neubau 4-zügige Grundschule und Hort mit 200 Hortplätzen Inbetrieb- In Betrieb
nahme
Region Neubau Zentralhort Zugspitzstraße (75 Plätze) In Betrieb In Betrieb
GS Altenfurt Neubau Hort mit 100 Hortplätzen Inbetrieb- In Betrieb
nahme
GS Ketteler- schule Neubau Hort (75 Plätze) mit 4 AUR und Mittags- betreuung Inbetrieb- In Betrieb
nahme

Anlage: Fortschreibung A-Maßnahmen 2026

Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste

Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste:

orität „A“ haben. Diese Maßnahmen sind sowohl vom Bedarf als auch von der zeitlichen Umsetzung besonders wichtig bzw. hoch priorisiert.

mit den zentralen Daten erstellt. Die Reihenfolge entspricht den 9 Planungsregionen, beginnend im Nord-Westen und endend im Süd-Osten.

den, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, werden in der A-Maßnahmenliste 2026 nicht mehr aufgeführt. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt sind Maßnahmen, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bzw. Entwicklungen nicht mehr notwendig sind oder auf der Zeitschiene niedriger priorisiert wurden.

Prozesse eingebracht. Bereich „Schule“:

Entwicklung für die Jahre 2030 und 2033.

an Klassen. Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“:

betreuten Kinder im Schuljahr 2025/2026

Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“:

Bereich „Spielhöfe“:

Bereich „Sport“:

des Ganztagsangebots in die Fortschreibung mit einbezogen. Spalte „Angestrebte Zielgröße und Maßnahmenart“:

Spalte „Verantwortlichkeit“

Familie, Senioren und Soziales (Ref.V). Bereich „Planungsstand“:

BauInvestitionsControllings (BIC). Vor-BIC-Liste BIC-Phase 1: Bedarfsanmeldung: Freigabe Referentenrunde / Planungsauftrag BIC-Phase 2: Projektkonkretisierung BIC Phase 3: Planung BIC-Phase 4: Aufnahme im MittelfristigenInvestitionsPlan (MIP), mit sogenanntem „Projekt Freeze“ nach Beschluss im Ältestenrat BIC-Phase 5. Bauvorbereitung BIC-Phase 6: Bauausführung

Planungsregion 1 Nord-Westen

Grundschule Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
GS Wahlerschule Sprengelnummer 22 Schulnummer 6651 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2025 10 Klassen 207 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2030 9 Klassen 197 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2033 9 Klassen 229 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Grundschule 4 Klassen Jakob-Muth-Schule 12 Klassen insgesamt Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Belegung mit 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen bei gleich- zeitiger Unterrichtskapazität für 8 Regelklassen und 4 Partnerklas- sen führt zu räumlichen Unterrichtsbedarfen. Neubau Haus für Kinder (Krippe/Kindergarten) und Allwetterplatz mit Weitsprunggrube: Neubau eines integrativen Hauses für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) durch die Stadt Nürnberg in Trägerschaft der Lebenshilfe Nürnberg als Ersatz für den Kindergarten in der Bretter- gartenstraße auf dem Schulgrundstück zusammen mit dem Allwetter- platz mit Weitsprunggrube. Langfristige Perspektive: Schulerweiterung für Unterricht und Betreuung Am Schulstandort ist nach Errichtung des Hauses für Kinder mit Allwet- terplatz noch ein Baufeld freigehalten, in dem die Errichtung eines Schulerweiterungsgebäudes möglich ist. Dieses Baufeld ist ausreichend groß bemessen, um die benötigten Unterrichtsflächen sowie 100 Ganz- tagsplätze für die Grundschulkinder und Flächen der vier Partnerklas- sen mit vier HPT-Gruppen unterzubringen.
Mittagsbetreuung: 33 Plätze Kapazität / 36 tatsächlich betreute Kinder 17 %
Hort: 120 Plätze 58%
Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen (Erweiterung bzw. ggf. Neubau abhängig von den Bauak- tivitäten).

Verantwort-

lichkeiten

Planungsregion 2 Nord-Osten

Grundschule Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
GS Konrad-Groß-Schule Sprengelnummer 37 Schulnummer 6676 zur Entlastung der GS Bismarckstraße Sprengelnummer 10 Schulnummer 6585 GS Konrad-Groß-Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose ohne Berücksichtigung möglicher Sprengeländerungen) 2025 11 Klassen 210 Schüler/-innen 2030 10 Klassen 203 Schüler/-innen 2033 8 Klassen 182 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) GS Bismarckschule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose ohne Berücksichtigung möglicher Sprengeländerungen) 2025 21 Klassen 483 Schüler/-innen 2030 18 Klassen 415 Schüler/-innen 2033 19 Klassen 422 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Ersatz- und Erweiterungsbau an der Konrad-Groß-Schule zur Ent- lastung der Bismarckschule (Ziel ca. 4 Klassen / 1 Zug) Ersatz- und Erweiterungsbau mit Flächen für Schule, Betreuung sowie Sporthallen und Freisport (Projektentwicklung) Um die Grundschule Bismarckschule dauerhaft zu entlasten, soll am Standort der Grund- und Mittelschule Konrad-Groß-Schule im Rahmen einer Projektentwicklung ein Ersatz- und Erweiterungsbau entstehen, der in etwa folgende Flächen umfasst: • 4 bis 6 Klassenräume • 100 bis 125 zusätzliche Plätze Hort oder Kombieinrichtung • eine Sporthalleneinheit • Freisportanlagen (Rasenspielfeld, Allwetterplätze, Laufbahnen, Beachvolleyballfeld) inkl. Betriebsräume Schule: Schaffung zusätzlicher Unterrichtskapazitäten im Umfang von 4 bis 6 Klassenzimmer. Hort / Kombieinrichtung: Am Standort sollen 100 bis 125 zusätzliche Plätze Hort oder Kombiein- richtung entstehen. Dabei soll auch der bestehende gebundene Ganz- tag der Grundschule (ca. 88 Plätze) berücksichtigt werden, sodass in Summe zwischen 150 und 200 Plätze Hort oder Kombieinrichtung im Neubau zu berücksichtigen sind. Die genaue Bauweise Hort oder Kom- bieinrichtung ist von den baulichen Möglichkeiten abhängig. Die genaue Anzahl an Plätzen ist vom Erhalt des kommunalen Kinderhorts und Kin- dergartens Oedenberger Straße abhängig. Beide Punkte sind im Rah- men der Projektentwicklung zu klären. Der Kinderhort Saalfelder Str. (50 Plätze) bleibt erhalten. Sport: Ersatz der bestehenden Hallen durch eine 3-fach-Hallle oder Ergänzung um eine 1-fach-Halle. Berücksichtigung der Freisportbedarfe (Rasen- spielfeld, Allwetterplätze, Laufbahnen, ein Beachvolleyballfeld) inkl. Be- triebsräume je nach vorhandener Außenfläche. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 1 (Planungsauftrag)
GS Konrad-Groß-Schule: Gebundene Ganztagsschule: 88 Plätze 42 % GS Bismarckschule: Mittagsbetreuung: 23 Plätze Kapazität / 50 tatsächlich betreute Kinder 10 %
GS Konrad-Groß-Schule: Hort: 75 Plätze 36% GS Bismarckschule: Hort: 144 Plätze ohne Zentralhort / 219 Plätze inkl. Zentralhort 30 % ohne Zentralhort / 56% inkl. Zentralhort
Spielhof – GS Konrad-Groß-Schule Vorhanden Sanierung und grünes Klassenzimmer („Aus 1 mach 3“) im Jahr 2023 abgeschlossen. Spielhof – GS Konrad-Groß-Schule: Erhalt des Spielhofs und des Grünen Klassenzimmers

Verantwort-

lichkeiten

Planungsregion 3 Osten

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS Laufamholz Sprengelnummer 33 Schulnummer 6615 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 14 Klassen 323 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 262 Schüler/-innen 2033 12 Klassen 246 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 2 Klassen. Angestrebte Zielgröße 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Schulerweiterung: Das Grundstück Moritzbergstraße 29, Gemarkung Laufamholz, Flur- nummer 5/1 wurde angekauft. Erweiterung geplant für 2 Klassenzimmer für Kapazitätserweiterung, fehlende Fachunterrichtsräume und fehlende weitere Räume für eine 3-zügige Grundschule sowie 75 Plätze rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot. Ref.IV (allein) BIC-Phase: 1 (Bedarfsanmeldung)
Mittagsbetreuung: 123 Plätze Kapazität / 88 tatsächlich betreute Kinder 38 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: Durch Schulerweiterung auf dem Grundstück Moritzbergstraße 29 soll das schulische Ganztagsangebot vom angemieteten Standort an den Schulstandort zurückgeholt und langfristig gesichert werden.
Hort: 125 Plätze 39 % Hort: Erweiterung des Hort-Angebots um 50 Plätze durch den Abriss mit Neubau des Hauses für Kinder Osternoher Straße. Die bestehenden zwei Kindergarten-Gruppen (50 KiGa-Plätze) werden um zwei Hort- Gruppen (50 Hortplätze) ergänzt. Ref. V (allein) BIC-Phase: 2 (Projektkonkretisie- rung)
Spielhof: vorhanden Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbe- schaffung mit einplanen.
Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS Zerzabelshof mit Schulhaus Viatis- straße und Dep. Sied- lerstr. Sprengelnummer 55 Schulnummer 6650 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 20 Klassen 465 Schüler/-innen 2030 19 Klassen 435 Schüler/-innen 2033 20 Klassen 438 Schüler/-innen (Prognose enthält Neubaugebiete Regensburger Str.) Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend für eine 4,5- Zügigkeit der Grundschule. Am Standort Siedlerstraße besteht drin- gender Sanierungsbedarf (Sporthalle) und dringender Handlungs- bedarf sowie die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung. Angestrebte Zielgröße Insgesamt 18 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Schulhaus Siedlerstraße 10 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau an der Dependance Siedlerstraße inklu- sive Erweiterung um zwei Klassenzimmer (von 8 auf 10 Klassenzim- mer) einschließlich der Sporthalle und 125 Plätze rechtsanspruchserfül- lendes schulisches Ganztagsangebot. Ref.IV (allein) BIC-Phase: 1 (Planungsauftrag)
Mittagsbetreuung: 100 Plätze Kapazität / 55 tatsächlich betreute Kinder 22 % Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten (20 Plätze) Ersatz der Mittagsbetreuung am Standort Siedlerstraße im Ersatzneu- bau der Dependance Siedlerstraße im Umfang von rund 125 Plätzen als rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbe- treuung oder offene Ganztagsschule).
Hort: 273 Plätze 59 % Hort: Die bestehenden Hortplätze bleiben mit Ausnahme der Regensburger Straße 402 erhalten, sodass langfristig rund 240 Hortplätze zur Verfü- gung stehen, was einer Versorgungsquote von etwa 60% entspricht.
Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Sanierung und Erweiterung bzw. Angebotsverbesserung Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule. Verbesserung des Spielangebots bzw. Neugestaltung in Planungen berücksichtigen (DIN 18034; Qualität min- destens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1).

Planungsregion 4 Westen

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
Hort Austraße für die Schulen: GS Knauerschule Sprengelnummer 29 Schulnummer 6612 GS Reutersbrunnen- schule Sprengelnummer 42 Schulnummer 6626 GS Friedrich-Wanderer- Schule Sprengelnummer 56 Schulnummer 6652 SFZ Bärenschanze Schulnummer 6025 Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2025 1.298 Schüler/-innen 2030 1.335 Schüler/-innen 2033 1.300 Schüler/-innen Neubau integrativer Kinderhort Austraße mit öffentlichem Spiel- platz Neubau eines inklusiven Kinderhorts auf dem städtischen Grundstück Austraße 61-65. Der Kinderhort ist für 80 Kinder geplant mit 70 regulä- ren Plätzen und 10 integrativen Plätzen. Er wird bedarfsabhängig belegt und kann Kinder aus mehreren Grundschulen und / oder dem Sonder- pädagogischen Förderzentrum aufnehmen. Ziel ist den Kinderhort bis zum 31.12.2029 in Betrieb zu nehmen, um die Bundesförderung zum Ganztagsausbau (GaFöG) sowie möglicher- weise Städtebaumittel (Frist 2030) nutzen zu können. Die Hälfte der benötigten Hort-Außenfläche wird als öffentlicher Spiel- platz geplant. Diese Fläche steht dem Stadtteil als öffentliche Spielflä- che zur Verfügung. Die Außenfläche ist zudem Teil des öffentlichen Grünzugs entlang der Austraße (siehe Grün- und Freiraumkonzept für die Weststadt). Ref.V (allein) BIC-Phase: 2 (Projektkonkreti- sierung)
Mittagsbetreuung: 87 Plätze Kapazität / 55 tatsächlich betreute Kinder 7 % Gebundene Ganztagsschule: 22 Kinder (1. Klasse) 2 %
Hort und Kombieinrichtung: 903 Plätze 70% Handlungsbedarf: Bereits heute und in den kommenden Jahren fehlen im Nürnberger Westen in Summe rund 150 – 200 Hortplätze.
Spielhof: Es besteht ein großer Mangel an öffentlichen Spielflächen in die- sem Stadtgebiet. Spielhof: Die Hälfte der benötigten Hort-Außenfläche wird als öffentliche Spiel- platz geplant (DIN 18034; Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1).

Verantwort-

lichkeiten

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS West neue Sprengelnummer neue Schulnummer Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2025 1.298 Schüler/-innen 2030 1.335 Schüler/-innen 2033 1.300 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Friedich-Wanderer 20 Klassen GS Reutersbrunnenschule 14 Klassen (Bestandsschulhaus) GS Reutersbrunnenschule 8 Klassen (Erweiterungsbau) GS Knauerschule 12 Klassen INSGESAMT 54 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Mit den seit 2025 bestehenden 54 Klassenzimmern besteht eine Kapazität für rund 1.100 bis 1.200 Schulkinder. Es bedarf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürn- berger Westen (sogenannte „GS West“) mit einer Kapazität im Um- fang von 10 Klassen für bis zu 250 Schulkinder. Angestrebte Zielgröße: 10 Klassen Neubau einer Grundschule mit 225 Plätzen Kombieinrichtung Zur Entlastung soll eine neue 2,5-zügige Grundschule (angestrebte Ziel- größe: 10 Klassen) mit 150 Plätzen Kombieinrichtung errichtet werden. Für die GS West steht in der Muggenhofer Straße ein Grundstück zur Verfügung. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 3 (Planung)
Hort / Ganztagsbetreuung Noch nicht vorhanden. Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von Hortplätzen im Umfeld der neuen GS West im Umfang von 2 Gruppen / 50 Hortplätzen (entspricht 20-30% Versorgung). Errichtung von 150 Plätzen Kombieinrichtung am Standort der neuen GS West, um das Versorgungsziel insgesamt von 80-90% zu erreichen.
Spielhof Noch nicht vorhanden. Spielhof In Planung berücksichtigen; Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qua- lität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.
Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS Carl-von-Ossietzky- Schule Sprengelnummer 38 Schulnummer 6619 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 15 Klassen 310 Schüler/-innen + 2 Deutschklassen 2030 13 Klassen 296 Schüler/-innen + 2 Deutschklassen 2033 12 Klassen 271 Schüler/-innen + 2 Deutschklassen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Deutsch-Klassen am Standort - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule - Klassenmehrung Mittelschule durch Baugebiet Tiefes Feld Angestrebte Zielgröße: 12-16 Klassen Grundschule 2 Deutschklassen 14-18 Klassen insgesamt Maßnahmenart Es sind mehrere Maßnahmen am Standort notwendig: 1. Schritt: Interimsgebäude: Errichtung eines Interims-Containers für 8 Klassen und eine Hortgruppe (ca. 25 Plätze) zur Deckung der bestehenden Unterversorgung. Der In- terims-Container kann auch während des Neubaus und der Sanierung (2. und 3. Schritt) genutzt werden. 2. Schritt: Neubau auf dem Gelände des Sportvereins: Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Gelände der Sport- vereins SG Viktoria Nürnberg-Fürth bestehend aus: → Sport-Bedarfe: Ersatzbau für Betriebsräume der Freisportanla- gen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Geräteräume, etc.) → Mittelschule: Zusätzliche Räume (ca. 10 AUR plus weitere Räume) → KJND-Wohngruppe: Ersatzbau für „Alte Bertha“ → Hort: 3-gruppiger Kinderhort mit 75 Plätzen 3. Schritt: Sanierung der Bestandsgebäude: Umbau / Sanierung und ggf. Erweiterung der Bestandsgebäude für Grundschule (3 Züge plus 2 Deutschklassen) und Mittelschule. Nutzung des vorab errichteten Interims-Containers. Sanierung der Kindertageseinrichtung auf dem Schulgelände und Nut- zung des Hort-Neubaus auf dem Sportplatz (2. Schritt) als Interim. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) 1. In Betrieb 2.1: Neubau Sportgebäude: BIC-Phase: 4 (Aufnahme MIP) 2.2: Neubau MS + KJND + Hort BIC-Phase: 3 (Planung) 3. Schritt: Sanie- rung Bestand: BIC-Phase: 2 (Projektkonkreti- sierung)
Mittagsbetreuung: 0 Plätze Kapazität / 26 tatsächlich betreute Kinder 8 % Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Nach Abschluss der Sanierung der Bestandsgebäude (3. Schritt): Er- weiterung bzw. Erhalt von bis zu 50 Plätzen als rechtsanspruchserfül- lendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganztagsschule).
Hort: 155 Plätze 46 % Hort: Im Neubau auf dem Sportplatz werden zukünftig 75 Hortplätze realisiert (siehe oben 2. Schritt). Sanierung der Bestands-Kindertageseinrichtung auf dem Schulgelände (siehe oben 3. Schritt).
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: Erhalten bzw. bei Neubau in Planungen berücksichtigen

Planungsregion 5 Süd-Westen

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
GS Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdor- fer Schulgasse Sprengelnummer 12 Schulnummer 6590 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 20 Klassen 461 Schüler/-innen 2030 18 Klassen 414 Schüler/-innen 2033 17 Klassen 390 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Standort-Erich-Kästner-Schule: 11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 5 GS-Klassen Insgesamt: 16 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Es besteht hoher Sanierungsbedarf. Angestrebte Zielgröße: Für den Standort wird eine 5-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 14 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen 1. Schritt: Interimsgebäude: Errichtung eines Interims-Containers auf einem benachbarten Grund- stück, der während des Abrisses/Neubaus zur Auslagerung der ge- samten Schulfamilie genutzt wird. Abriss/Neubau der Erich-Kästner-Schule Abriss Neubau am Standort Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Str.) Im Ersatzneubau werden 125 Plätze rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung oder offene Ganz- tagsschule) geschaffen. Das Mietobjekt in der Reichelsdorfer Haupt- straße 114 wird dann aufgegeben. Die Mittagsbetreuung am Standort Reichelsdorfer Schulgasse wird beendet und die Räume für Unterricht genutzt. Sport: Es ist der Neubau von zwei Einfachsporthallen über zwei Ebenen ge- plant. Ref.IV (allein) Ref.IV (allein) BIC-Phase: 4 (Aufnahme MIP) BIC-Phase: 3 (Planung)
Mittagsbetreuung: 54 Plätze Kapazität / 48 tatsächlich betreute Kinder 12 % Zwei Standorte: • Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114 • Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schul- gasse 11
Hort: 265 Plätze 57 % Hort Mit dem Neubau des Hortes in der Dollnsteiner Straße kann ein aus- reichendes Hortangebot gewährleistet werden.
Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Generalsanierungsbedarf Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhofneuplanung berücksichtigen Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant.

Verantwort-

lichkeiten

Planungsregion 6 Südliche Vororte: Keine A-Maßnahme

Planungsregion 7 Mitte / Altstadt

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwortlich- keiten Planungsstand
GS Insel Schütt Sprengelnummer 25 Schulnummer 6607 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 12 Klassen 246 Schüler/-innen 2030 13 Klassen 248 Schüler/-innen 2033 12 Klassen 252 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen. Schule: Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Errichtung Betreuungshaus Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll ein Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes zu einem Betreuungshaus für schulische Ganztagsan- gebote stattfinden. Langfristig soll in dem „Betreuungshaus“ der gebundene Ganztag (100 Plätze; 4 Klassen) und die Mittagsbetreuung bzw. der offene Ganztag (voraussichtlich bis zu 150 Plätze) mit einer entsprechen- den Küchen- und Speiseraum-Infrastruktur untergebracht werden. Ref.IV (allein) BIC-Phase 3 (Planung)
Mittagsbetreuung / Gebundener Ganztag: Mittagsbetreuung: 0 Plätze Kapazität / 44 tatsächlich betreute Kinder 18 % Gebundene Ganztagsschule: 100 Plätze 41 %
Hort: 50 Plätze 20 % Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse 8 (50 Plätze) (zusammen mit einem Kinder- und Jugendhaus)
Spielhof: Vorhanden Spielhof: erhalten

Verantwortlich-

keiten

Planungsregion 8 Südstadt

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
GS Scharrerschule Sprengelnummer 47 Schulnummer 6632 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 18 Klassen 393 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 351 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 345 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule Schule: Angestrebte Zielgröße Grundschul-Kapazität möglich von: 16 bis 18 Klassen / 4 bis 4,5 Züge Nachnutzung Räume Kinderhort Scharrerstraße Nach dem Auszug des Kinderhorts in den Neubau stehen die Räume der Grund- und Mittelschule zur Verfügung. Mitnutzung Neubau Kinderhort Grund- und Mittelschule können die zwei Mehrzweckräume im Neubau des Kinderhorts nutzen. Die gebundene Ganztagsschule der Grundschule kann den Speiseraum im Neubau des Kinderhorts nutzen. Ref.V (alleine) Hort- neubau BIC-Phase: 3 (Planung) Zeitplan: 2026 Projekt- Freeze 2027 Baube- ginn 2029 Inbetrieb- nahme
Mittagsbetreuung / Gebundener Ganztag Mittagsbetreuung 55 Plätze Kapazität / 52 tatsächlich betreute Kinder 14 % Gebundene Ganztagsschule: 92 Plätze 23 % Mittagsbetreuung / Gebundener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung in den angemieteten Räumen. Erhalt der gebundenen Ganztagsschule. Die gebundene Ganztags- schule erhält durch den Neubau des Kinderhorts am Schulgelände die Möglichkeit zum Mittagessen.
Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 102 Plätze 26 % Hort: Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (150 Hortplätze) ohne Schuler- weiterungsflächen auf dem Schulgelände (Scharrerstraße 33). Ziel ist den Kinderhort 2029 in Betrieb zu nehmen, um die Bundesförde- rung zum Ganztagsausbau (GaFöG) nutzen zu können (Frist 31.12.2029).
Spielhof: Spielhof vorhanden; Dringender Sanierungsbedarf des Spielhofs Spielhof: Sanierung des Spielhofs im Rahmen des Neubaus des 6-gruppigen Kin- derhorts auf dem Schulgelände (Entsiegelung und Ausstattung mit neuen Spielgeräten).

Verantwort-

lichkeiten

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS Sperberschule Sprengelnummer 51 Schulnummer 6643 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen und unter Berücksichtigung GS Lichtenreuth) 2025 25 Klassen 543 Schüler/-innen 2030 17 Klassen 330 Schüler/-innen 2033 16 Klassen 320 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 20 Klassen für Grundschule (MS am Standort benötigt zusätzliche Räume und befristete Stand- zeit von 4 AUR) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär. Dringender Sanierungsbedarf wegen Standsicherheitsgefahr. Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen / 4 Züge Zwei Maßnahmen: Ziel ist beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen: Errichtung des Neubaus während das Bestandsgebäude sowieso wegen der Sanie- rung nicht schulisch genutzt wird. Maßnahme 1: Generalsanierung Bestandsgebäude: Generalsanierung der GS und MS Sperberschule. Im Bestandsgebäude ist der kommunale Kinderhort (50 Plätze). Nach der Sanierung gelten neue Anforderungen, sodass der Kinderhort nicht in das Bestandsgebäude zurückkehren kann. Maßnahme 2: Neubau 2-fach-Halle mit Kinderhort: Neubau einer 2-fach-Sporthalle mit 6-gruppigem Kinderhort auf dem Schulgrundstück. Nach der Generalsanierung des Bestandsgebäudes kann der Kinder- hort nicht dorthin zurückkehren, sondern zieht direkt in den Neubau ein. Das Angebote an Hortplätzen wird um 100 Plätze erweitert. Mittagsbetreuung: Die Mittagsbetreuung bleibt in ihrem jetzigen Umfang (ca. 100 Plätze) erhalten. Das Gebäude der Mittagsbetreuung in der Langobardenstraße ist nicht Teil der Baumaßnahmen. Über die Generalsanierung erhält die Mittagsbetreuung eine moderne Infrastruktur für das Mittagessen. Spielhof Erhalten, Sanierung des Spielhofs im Rahmen der Baumaßnahmen. Ref.IV (allein) Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) BIC-Phase: 3 (Planung) BIC-Phase: 1 (Planungsauf- trag)
Mittagsbetreuung: 99 Plätze Kapazität / 98 tatsächlich betreute Kinder 18 %
Hort: 182 Plätze 34 % Zzgl. Zentralhort Frankenstraße (90 Plätze), befristete Baugeneh- migung bis 2029; Ersatzneubau „Areal Frankenstraße / Trioler Straße / südlich des Z-Baus“ (siehe A-Maßnahme GS Süd / Schön- weißstraße)
Spielhof Vorhanden

Planungsregion 9 Süd-Osten

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwortlich- keiten Planungs- stand
GS Regenbogenschule Sprengelnummer 41 Schulnummer 6625 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenze und unter Berücksichtigung GS Lichtenreuth) 2025 12 Klassen 233 Schüler/-innen 2030 9 Klassen 190 Schüler/-innen 2033 11 Klassen 190 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen --- Ref.V (allein) BIC-Phase: 2 (Projektkon- kretisierung für Baumas- senstudie)
Mittagsbetreuung: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze Kapazität / 58 tatsächlich betreute Kinder 26 % ---
Hort: 50 Plätze 23 % Aktuell erhalten Kinder der GS Regenbogen Hortplätze im Hort Kö- nigshammerstraße und Leerstetterstraße, diese werden aber zur Versorgung der GS Kettelerschule benötigt. Hort: Neubau auf dem Schulgrundstück: Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes (75/100 Plätze). Zunächst soll eine Baumassenstudie erfolgen, um ein Baufeld zwischen Ref.IV und Ref.V für die konkrete Bauplanung abzustimmen.
Spielhof: Spielhof vorhanden Spielhof: Erneuerung des Spielhofs berücksichtigen. Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.

Verantwortlich-

keiten

Planungs-

stand

Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
lichkeiten
GS Astrid-Lindgren- Schule Sprengelnummer 45 Schulnummer 6628 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2025 12 Klassen 424 Schüler/-innen 2030 10 Klassen 212 Schüler/-innen 2033 8 Klassen 200 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist bei genauerer Analyse nicht ausreichend und es besteht umfassender Sanierungsbedarf für das gesamte Gebäude. Im Gebäude sind neben der GS Astrid-Lindgren-Schule auch Teile der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser unterge- bracht, der andere Teil der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg- Langwasser befindet sich am Standort Glogauer Straße. Durch den Neubau des Schulzentrums in der Breslauer Straße werden die benötigten Schulsportflächen gemeinsam mit dem Vfl Nürnberg e.V. auf dem Grundstück neben der GS Astrid-Lindgren- Schule untergebracht. Angestrebte Zielgröße GS Astrid-Lindgren-Schule: 8-10 Klassen ca. 200-250 Schüler/-innen SFZ Langwasser (GS): 10 Klassen ca. 135 Schüler/-innen SVE des SFZ: 4 Gruppen ca. 40 Schüler/-innen Größe der Grundschule (8 oder 10 Klassen) abhängig vom Zeitplan der Realisierung und dem quantitativen Umfang der Stadtteilerneuerung in Langwasser. Neubau GS Astrid-Lindgren-Schule mit SFZ Langwasser Neubau der GS Astrid-Lindgren-Schule zusammen mit der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte). Eine Machbarkeitsstudie wurde durchgeführt und zeigte, dass ein Er- satzneubau auf der Fläche des Bestandsgebäudes notwendig ist. Des- halb setzt die Umsetzung der Maßnahme eine Auslagerung in ein Inte- rim voraus, das momentan gesucht wird. Im Neubau der GS Astrid-Lindgren-Schule werden 50-75 Plätze Kom- bieinrichtung oder rechtsanspruchserfüllendes schulisches Ganztagsan- gebot geschaffen. Zusätzlich wird ein ganztägiges Angebot für die Grundschulstufe des SFZ Langwasser geschaffen. Die genaue Form des Angebots (z.B. of- fene Ganztagsschule, inklusiver Kinderhort) sowie die Größe und Platz- zahl werden in den weiteren Planungsschritten festgelegt. Ergänzend wird – sofern möglich – die Schaffung zusätzlicher Hortgrup- pen in einem altersgemischten Haus für Kinder geprüft. Ref.IV + Ref.V (gemeinsam) Vor-BIC-Liste Machbarkeits- studie wurde abgeschlossen
Mittagsbetreuung: 23 Plätze Kapazität / 15 tatsächlich betreute Kinder 10 %
Hort: 110 Plätze 45 %
Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf Spielhof: Neuen Spielhof in Planungen berücksichtigen. Neugestaltung gemäß DIN 18034 mit Qualität mindestens die Note 3 und Inklusion mindestens die Stufe 1.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.07.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Schließung der Schülertreffs

Antrag Politbande/Tierschutzpartei/Linke Liste/Humanisten-Piraten vom 21.05.2026 und

Antrag Linke vom 03.06.2026

Anlagen: 5.1 Sachverhalt Antrag_Schülertreffs Amberger Straße und Ritter-von-Schuh-Platz_politbande-Tierschutzpartei- Linke Liste-Piraten und Humanisten Antrag Die Linke Schülertreffs erhalten – sozialpädagogische Angebote sichern

Bericht: Die Schließung der zwei letzten städtischen Schülertreffs wurde im November 2025 vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, verschiedene Fragen zur Schließung zu beantworten.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beide Einrichtungen werden auch von Kindern aus Förderzentren, aber ohne Einzelintegration besucht. Es handelt sich nicht um integrative bzw. inklusive Einrichtungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhaltsdarstellung

Schließung der Schülertreffs:

(Antrag Politbande/Tierschutzpartei/Linke Liste/Humanisten-Piraten vom 21.05.2026

sowie Antrag Linke vom 03.06.2026)

Das Konzept der Schülertreffs stammt aus dem Jahr 1994, ursprünglich konzipiert für Grundund Mittelschulkinder des Schulstandorts Hummelsteiner Weg. Damals wurden Grund- und Mittelschulkinder im Alter von 6 bis 15 Jahren gemeinsam betreut. Das aktuell umgesetzte Konzept „Schülertreffs als Horte für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ wurde im Jahr 2007 vom Jugendhilfeausschluss beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es für Kinder und Jugendliche ab ca. 10 Jahre eine Betreuungslücke, da Regelhorte für Grundschulkinder vorgesehen waren und gebundene oder offene Ganztagshauptschulen (heute Mittelschulen) nur punktuell zur Verfügung standen. So entstand dann in der Weiterentwicklung das „neue“ Konzept Schülertreff für die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 7. Klasse, bei Bedarf auch für Kinder bzw. Jugendliche bis zum Ende der 9. Klasse.

Der Schülertreff Amberger Straße verfügt über 25 Plätze, der Standort Ritter-von-Schuh-Platz über 30 Plätze. An den Standorten arbeiten jeweils eine Leitung und zwei Fachkräfte sowie eine Hauswirtschaftskraft (Teilzeit). Im Gegensatz zu Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten werden für den Besuch keine Elterngebühren erhoben, um den Zugang möglichst niedrigschwellig zu halten. Seit der Einführung der verbindlichen Essensversorgung muss für den Besuch eines Schülertreffs ein Verpflegungsgeld von den Eltern entrichtet werden. Durch den im Jahr 2007 beschlossenen konzeptionellen Rahmen ist auch die Förderfähigkeit nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) möglich geworden, im Sinne einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung gemäß § 45 SGB VIII. Die Einrichtungsart wird von der Regierung aber seit Jahren als kritisch angesehen, da das Format nicht die üblichen Kriterien einer Kinderbetreuungseinrichtung erfüllt. Die Kernöffnungszeit beträgt zwischen 12.15 und 17.30 Uhr, am Standort Amberger Straße freitags nur bis 15.00 Uhr.

Die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren sukzessive zurückgegangen, was im Zusammenhang mit dem Ausbau der offenen und gebundenen Ganztagsangebote an Mittelschulen

Seit dem Schuljahr 2011/2012 haben sich die 24 staatlichen Nürnberger Mittel-
schulen zu 7 Mittelschulverbünden zusammengeschlossen. In jedem Mittelschulverbund gibt
es mindestens eine Schule mit einem offenen oder gebundenen Ganztagsangebot. Damit ist
das Ganztagesangebot für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg deutlich ausgebaut worden.
Ein Vorteil der schulischen Ganztagsbetreuung ist die räumliche Verortung am Schulgelände
und der direkte Zugang über die Schule.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in der Sitzung am 28.04.2022 das weitere stufenweise

Vorgehen bei den Schülertreffs auf Grundlage eines ausführlichen Berichts der Verwaltung.

Entsprechend dieser Beschlussgrundlage wurde im Kitajahr 2024/2025 die Auslastung und

der weitere Bedarf überprüft. D

berger Straße mit 25 Plätzen und Ritter-von-Schuh-Platz mit 30 Plätzen) hat der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im November 2025 beschlossen. Beide Standorte haben keine räumliche Anbindung an eine Mittelschule und nehmen Kinder aus verschiedenen weiter umliegenden Mittel- und Förderschulen auf.

Beide Standorte bereiten sich derzeit auf die Schließung zum 31.07.2026 vor. Für die Kinder und Jugendlichen wird ein angemessener Abschied geplant, die Eltern werden bei der Suche nach Anschlussbetreuungen beraten und unterstützt. Die Übernahme der Räume ist bereits in Vorbereitung und das Personal hat bereits neue Stellen in Aussicht bzw. zum Teil schon verbindlich zugesagt.

Die Räume des Schülertreffs Amberger Straße stehen ab September 2026 der offenen Ganztagsschule der Georg-Paul-Amberger-Schule zur Verfügung. Dadurch kann das offene Ganztagsschulangebot für die Grundschulkinder quantitativ und qualitativ verbessert werden und die individuellen Rechtsansprüche auf ein ganztägiges Bildungsangebot der Grundschulkinder vor Ort im Schulgebäude erfüllt werden.

Zu den einzelnen Fragen des Antrags vom 21.05.2026:

Frage 1: Beide Teams waren seit Jahren darüber informiert, dass die Schülertreffs auf dem Prüfstand stehen, nicht zuletzt auf Grundlage der JHA-Beschlussfassung im April 2022. Über den konkreten Vorschlag zur vorgezogenen Schließung der Standorte zum 31.08.2026 wurden die beiden Teams Ende Oktober 2025 persönlich informiert, noch vor den eigentlichen Haushaltsberatungen. Die Eltern und Kinder wurden direkt von der Einrichtungsleitung informiert sowie schriftlich durch das Jugendamt zum Jahreswechsel 2025/2026.

Fragen 2 bis 5: Beide Standorte erhalten ausschließlich eine kindbezogene Förderung gemäß BayKiBiG. Die Förderung besteht aus einem staatlichen und kommunalen Förderanteil. Sie richtet sich nach der Anzahl der jeweils betreuten Kinder. Für das Jahr 2025 betrug die Förderung: 116.315 Euro. Diese Fördermittel haben nicht ausgereicht, um die Personal- und Sachkosten zu decken, da auch keine Elternbeiträge erhoben wurden. Mit der Schließung der Einrichtungen entfällt die kindbezogene Förderung gemäß BayKiBiG.

Frage 6: Zweckbindungsfristen oder Rückzahlungspflichten für den Schülertreff Amberger Straße bestehen nicht. Die Räume am Standort Ritter-von-Schuh-Platz befinden sich am Standort der Adam-Kraft-Realschule (Lutherplatz) und wurden im Jahr 2010 gemeinsam mit dem neu entstandenen Jugendtreff in Betrieb genommen. Die Errichtung der Räume wurde mit Mitteln aus dem damaligen bundesweiten Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) gefördert. Derzeit wird geprüft, ob durch die Übernahme der für den Schülertreff geschaffenen Räume durch den bisher kooperierenden Jugendtreff auf die anteilige Zurückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden kann. Denkbar ist auch eine schulische Nutzung der Räume zur Ganztagesbetreuung.

Frage 7: Keiner der beiden Standorte ist in laufende Förder-, Modell-, Inklusions- oder Kooperationsprojekte eingebunden.

Frage 8: Beide Standorte werden auch von Kindern aus Förderzentren besucht, aber es besteht für kein Kind ein Eingliederungshilfebedarf bzw. wird kein Kind im Rahmen einer Einzelintegration entsprechend gefördert. Frage 9: Aus Sicht der Verwaltung hat die Schließung der Schülertreffs keine Auswirkungen auf den Aktionsplan, da es sich um keine integrativen bzw. inklusiven Einrichtungen handelt.

Frage 10: Von der Schließung betroffen sind rund 20 Kinder, alle anderen Kinder wären aufgrund des Alters regelhaft ausgeschieden. Folgende alternative Betreuungseinrichtungen stehen im Umfeld der beiden Einrichtungen zur Verfügung: Für den Schülertreff Amberger Straße:

Str. 6, 90441 Nürnberg, ca. 1,9 km)

6, 90441 Nürnberg, ca. 1,9 km)

berg, ca. 2,3 km)

ca. 1,6 km)

Für den Schülertreff Ritter-von-Schuh-Platz:

25, 90459 Nürnberg, ca. 1,0 km)

Nürnberg, ca. 2,1 km)

Nürnberg, ca. 2,1 km)

Str. 6, 90441 Nürnberg, ca. 1,9 km)

berg, ca. 0,8 km)

6, 90441 Nürnberg, ca. 1,9 km)

berg, ca. 2,1 km)

km)

Zum Antrag vom 03.06.2026:

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, konkrete Maßnahmen für die Haushaltskonsolidierung vorzulegen. Ziel war es, dauerhafte reale Einsparungen im städtischen Haushalt zu realisieren. Die im November 2025 durch den Nürnberger Stadtrat beschlossene Schließung der letzten beiden städtischen Schülertreffs ist Teil der Haushaltskonsolidierung. Die Aufhebung des Beschlusses würde eine alternative Einsparung erfordern.

Ein Erhalt der beiden Schülertreffs würde voraussetzen, dass mindestens zwei andere Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderhorte) in städtischer Trägerschaft dauerhaft geschlossen werden. Diese Alternativen zur Schließung der Schülertreffs wurden geprüft. Aufgrund der bestehenden individuellen Rechtsansprüche vom 1. Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit

(ab dem Schuljahr 2026/2027) wurde eine Schließung von Kinderkrippen, Kindergärten oder Kinderhorten als nicht umsetzbar bewertet. Zudem müssten die dann entfallenden Plätze durch andere Angebote kompensiert werden. Bei den Schülertreffs bestehen diese alternativen Angebote bereits (siehe oben Frage 10) durch den Ausbau der ganztägigen Angebote an den Mittelschulen und Förderzentren und den Ausbau der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In der Folge ist auch die Nachfrage nach dem Angebot der Schülertreffs sukzessive zurückgegangen und hat sich zuletzt auf die zwei noch verbliebenen Schülertreffs konzentriert. Auch das sozialpädagogische Angebot direkt an den Mittelschulen und Förderzentren durch Jugendsozialarbeit an Schulen wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten gesichert und teilweise ausgebaut. Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Kinder und Jugendlichen nur teilweise aus dem direkten Umfeld der beiden Einrichtungen kamen. Entsprechend wurden auch die vorhandenen Plätze nicht regelmäßig genutzt. Ein Erhalt der Schülertreffs ist somit nicht mehr notwendig, um einen dringenden Betreuungsbedarf zu decken, und auch unter wirtschaftlichen Aspekten nicht weiter darstellbar. Auf Basis dieser Gesamtabwägung entschied sich der Stadtrat im November 2025 dazu, die beiden Schülertreffs zu schließen.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den Betrieb der Schülertreffs bestehen nicht. Wie oben dargestellt (siehe oben Frage 2 bis 5) wird der Betrieb der Schülertreffs über das BayKiBiG finanziert und deckt nicht die Personal- und Sachkosten des Betriebs. Eine Finanzierung über andere Rechtsformen (z.B. als offene Ganztagsschule) ist nicht möglich.

Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

Marcus König

Rathausplatz 1

90403 Nürnberg

Nürnberg, 21.5.2026

Stadtratsantrag zur drohenden Schließung der Schülertreffs in der Amberger Straße

sowie am Ritter-von-Schuh-Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die zur Begründung der geplanten Schließung herangezogene Statistik, die einen Rückgang der Buchungszahlen ausweist, greift zu kurz und bildet die tatsächliche Bedarfslage unzureichend ab. Außerdem müssen immer sogenannte Notfall-Plätze freigehalten werden, was eine Vollauslastung im statistischen Sinn unmöglich macht. Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang ist die gleichzeitige Reduzierung von Ressourcen in der Jugendsozialarbeit an Schulen. Diese fungiert als zentrale Schnittstelle zur Vermittlung und Bekanntmachung solcher Angebote. Werden diese Strukturen geschwächt, wirkt sich dies unmittelbar auf die Auslastung der Schülertreffs aus, ohne dass der Bedarf selbst tatsächlich sinkt. Hinzu kommt, dass die Schülertreffs nicht im Kita-Portal erfasst sind und somit für viele Familien strukturell schwer auffindbar sind. Eine bloße Bewerbung über Plakate ist nicht ausreichend, da diese viele Eltern – insbesondere solche mit Sprachbarrieren oder geringerer institutioneller Anbindung – nicht erreicht. Besonders hervorzuheben ist die spezifische Zielgruppe des Schülertreffs in der Amberger Straße: Dieser wird nahezu ausschließlich von Kindern einer Förderschule genutzt. Für diese Kinder stellt der Schülertreff ein verlässliches und strukturiertes Betreuungsangebot in einer festen Gruppe dar. Gerade Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sind auf stabile Beziehungen, klare Strukturen und ein vertrautes Umfeld angewiesen. Ein Wegfall dieses Angebots würde für die betroffenen Kinder einen erheblichen Einschnitt bedeuten und ihre Teilhabechancen weiter verschlechtern. Für viele Familien ist der Schülertreff zudem eine zentrale Entlastung im Alltag. Offene Angebote wie Jugendtreffs oder Kinder- und Jugendhäuser können diese Form der Verbindlichkeit, Kontinuität und individuellen Begleitung nicht ersetzen. Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen den Bedarf deutlich: Schulleitungen sowie Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen bewerten die Schülertreffs übereinstimmend als wichtige und notwendige Unterstützungsangebote. Aus fachlicher Sicht besteht eindeutig die Notwendigkeit des Ausbau des Angebots, ein Rückbau wäre fatal.

Ein Wegfall der Schülertreffs hätte insbesondere für sozial benachteiligte Familien gravierende Folgen und würde bestehende Ungleichheiten weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund ist die Schließung der Einrichtungen nicht zu rechtfertigen. Stattdessen sind Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit, Vernetzung und Stärkung der bestehenden Angebote erforderlich. Desweiteren hatte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2022 beschlossen, dass bei allen anstehenden Entscheidungen das Personal, die Elternbeiräte und die Personalvertretung regelmäßig zu informieren und anzuhören ist. Die von einer Schließung betroffenen Jugendlichen sind frühzeitig über die Entscheidung zu informieren. Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Inwieweit wurde das Personal, die Elternbeiräte, die Personalvertretung und die betroffenen Jugendlichen in die Schließungspläne einbezogen? 2. Welche kommunalen, staatlichen, bundesweiten oder europäischen Fördermittel fließen derzeit direkt oder indirekt in den Betrieb der Schülertreffs Ambergerstr 25 und Rittervon-Schuh-Platz 41? 3. Über welche konkreten Programme, Rechtsgrundlagen oder Förderrichtlinien erfolgt die Finanzierung? Insbesondere BayKiBiG, SGB VIII, ESF-/ESF+-Programme, Erasmus+, Integrations- oder Inklusionsförderungen, sonstige projektbezogene Fördermittel. 4. Welche jährlichen Fördermittelbeträge entfallen jeweils auf die beiden Einrichtungen? 5. Würde eine Schließung der Einrichtungen zum Wegfall bestehender Fördermittel führen? Wenn ja, in welcher Höhe, aus welchen Programmen, ab welchem Zeitpunkt und mit welchen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt? 6. Bestehen Zweckbindungsfristen, Rückzahlungspflichten oder sonstige förderrechtliche Risiken im Falle einer Schließung? 7. Sind die Einrichtungen Bestandteil laufender Förder-, Modell-, Inklusions- oder Kooperationsprojekte? Wenn ja, welche Konsequenzen hätte eine Schließung für diese Projekte? 8. Welche Bedeutung misst die Verwaltung den Schülertreffs im Hinblick auf inklusive Bildungs- und Teilhabeangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei? 9. Wurde geprüft, ob eine Schließung Auswirkungen auf Verpflichtungen der Stadt Nürnberg im Rahmen des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention hätte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Welche alternativen Betreuungs- oder Teilhabeangebote stehen den derzeit betreuten Kindern konkret zur Verfügung, insbesondere Kindern aus Förderschulen bzw. mit erhöhtem Unterstützungsbedarf?

Der Stadtrat möge beschließen, die Schülertreffs in der Amberger Straße sowie am

Ritter-von-Schuh-Platz dauerhaft zu erhalten und von einer Schließung abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Buholzer Sepú
Ernesto Buholzer Sepú

Abbildung 2

lveda Hannah Diemer Nathalie Dietsch

Marion Padua Lukas Küffner

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.07.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen

(Antrag B90/Grüne vom 22.07.2025)

Anlagen: 6.1 Bericht Antrag_Hitzeschutz statt Hitzefrei_Die Grünen

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Konzepte zum Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen und gibt zusammenfassende Empfehlungen ab.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhaltsdarstellung

Hitzeschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen

(Antrag B90/Grüne vom 27.11.2025)

Hitzeschutz in Schulen

Bereits im Jahr 2020 wurde im Rahmen eines Berichts zur Klimaanpassung an Schulen festgestellt, dass der Klimawandel in Nürnberg konkret spürbar ist: steigende Durchschnittstemperaturen, häufigere Hitzewellen sowie eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Die meteorologischen Daten für das Stadtgebiet Nürnberg durch das Umweltamt zeigen, dass eine erhebliche Anzahl an Hitzetagen (≥ 30 °C) auch während der Schulzeit in den vergangenen Jahren auftraten, ergänzt durch sogenannte Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20°C fällt (jedoch nicht 2024), die eine ausreichende nächtliche Abkühlung der Gebäude verhinderten.

Abbildung 3

Quelle: Stadtplanungsausschuss, Umweltausschuss vom 15.05.2025

Eine umfassende Befragung aller Nürnberger Schulen ergab, dass:

Raumtemperaturen erreicht,

kühlen,

men häufig begrenzen.

Die Entscheidung, ob aufgrund der klimatischen Bedingungen „hitzefrei“ gilt, liegt bei den jeweiligen Schulleitungen und wird insbesondere an Berufsschulen kaum angewendet.

Bereits bestehende Maßnahmen an Schulen

Die Nürnberger Schulen ergreifen bereits heute in erheblichem Umfang eigenständig Maßnahmen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen zu reduzieren. Diese Maßnahmen erfolgen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und zeigen ein hohes Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte, können jedoch strukturelle Defizite nur begrenzt ausgleichen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen insbesondere:

o Verlagerung anspruchsvoller Unterrichtsinhalte in die kühleren Morgenstunden

o Anpassung von Stundenplänen sowie Nutzung von Spielräumen bei Pausenregelungen o Anpassung der Aktivitäten (z. B. weniger Hausaufgaben, kurze Pausen)

o Nutzung kühlerer Räume, Fachräume oder Ausweichflächen (z. B. Aula, Kellerräume, grünes Klassenzimmer) o Teilweiser Raumtausch innerhalb der Schule

o Frühmorgendliches Querlüften der Gebäude o Konsequentes Schließen von Fenstern und Verschattungseinrichtungen bei steigenden Außentemperaturen o Einsatz vorhandener Jalousien und Vorhänge

o Einsatz von Ventilatoren (teilweise privat organisiert) o Nutzung vorhandener Trinkwasserangebote (z. B. Wasserhähne, Pausenverkauf) o In Einzelfällen Einsatz von Sonnenschutzfolien oder Energiesparvorhängen

o Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für richtiges Verhalten bei Hitze o Regelmäßige Trinkpausen und Anpassung der Unterrichtsgestaltung o Verlagerung von Unterrichtseinheiten ins Freie (z. B. schattige Bereiche, Parks)

o Teilweise Nutzung von Distanzunterricht an besonders heißen Tagen (v. a. an beruflichen Schulen aufgrund der Schulordnung möglich) o Entwicklung schulinterner Strategien für den Umgang mit Hitzephasen o Nutzung von Fördermitteln (z. B. aus Wettbewerben) für kleinere Hitzeschutzmaßnahmen

Ergänzend wurden in den vergangenen Jahren auch punktuell bauliche Maßnahmen umgesetzt, darunter beispielsweise:

mer-Gymnasium).

Diese Maßnahmen zeigen positive Effekte, können jedoch aufgrund ihres punktuellen Charakters keine flächendeckende Lösung darstellen.

Bezüglich der spezifischen Frage nach der vorhandenen Ausstattung mit baulichem Wärmeschutz an den über 500 städtisch betriebenen Gebäuden besteht ein erhebliches strukturelles Hindernis bei der Datenbereitstellung.

Eine detaillierte und gebäudescharfe Auflistung einzelner Elemente wie Jalousien oder Rollos ist mit den derzeit verfügbaren Verwaltungswerkzeugen kurzfristig nicht darstellbar. Die entsprechenden Informationen liegen vielfach in manuell gepflegten Listen und einer Vielzahl dezentraler Einzeldateien vor und müssen im Bedarfsfall zeitaufwendig zusammengeführt werden.

Dieser Sachverhalt verdeutlicht die dringende Notwendigkeit für die Einführung eines bereits seit 2014 angestrebten, bislang jedoch nicht realisierten CAFM-Programms (Computer-Aided Facility Management). Ohne eine solche moderne, digitale Gebäudeverwaltung ist die Stadt Nürnberg weiterhin gezwungen, Informationen zu baulichen Details nur mit erheblichem Aufwand zu erheben, anstatt diese strukturiert und kurzfristig bereitstellen zu können. Eine frühzeitige Investition in diese digitale Infrastruktur hätte die Transparenz sowie die Reaktionsfähigkeit bei entsprechenden Anfragen deutlich verbessert.

Im Gegensatz dazu stellt sich die Datenlage bei den Trinkwasserangeboten aufgrund der geringeren Anzahl spezifischer Anlagen deutlich übersichtlicher dar. Trinkwasserentnahmestellen wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Schulstandorten installiert und befinden sich dort in Betrieb (u. a. Johannes-Scharrer-Gymnasium, Labenwolf-Gymnasium, Willstätter-Gymnasium, Melanchthon-Gymnasium, Berufliche Schulen 12 und 13, BBZ, Henry- Dunant-Schule).

Anforderungen an wirksamen Hitzeschutz in Bestandsgebäuden

Die Herausforderungen durch steigende sommerliche Temperaturen machen Maßnahmen zum Hitzeschutz an Schulgebäuden grundsätzlich erforderlich. Allerdings ist bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen – insbesondere im Gebäudebestand – eine differenzierte und ganzheitliche Betrachtung zwingend notwendig.

Ein effektiver sommerlicher Hitzeschutz kann nur durch das Zusammenspiel aller relevanten bauphysikalischen Komponenten erreicht werden. Isolierte Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise ausschließlich innenliegender Sonnenschutz, sind bei älteren Gebäuden häufig nicht zielführend, da sich die Wärme zu diesem Zeitpunkt bereits im Raum befindet. Im ungünstigsten Fall können solche Maßnahmen sogar kontraproduktiv wirken.

Die thermische Leistungsfähigkeit eines Gebäudes ergibt sich aus dem Zusammenwirken der gesamten Gebäudehülle (insbesondere Dämmung und Speichermasse) sowie der Fenster (Verglasung und außenliegender Sonnenschutz). Werden bauphysikalische Grundlagen wie Wärmedurchgang, Taupunktverhalten und Feuchtemanagement nicht ausreichend berücksichtigt, besteht die Gefahr von Folgeschäden (z. B. Schimmelbildung) oder lediglich geringfügigen Verbesserungen.

Hinzu kommt, dass wirksame Maßnahmen des sommerlichen Hitzeschutzes – insbesondere außenliegende Verschattungssysteme – regelmäßig mit erheblichem baulichem Aufwand verbunden sind. In der Regel ist hierfür die Errichtung eines Gerüstes über die gesamte Gebäudehöhe erforderlich. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine solche Maßnahme daher nur, wenn sie im Zuge umfassender Sanierungsmaßnahmen erfolgt und mehrere Gewerke gleichzeitig umgesetzt werden.

Im Rahmen solcher Gesamtmaßnahmen werden die Anforderungen an den sommerlichen Hitzeschutz ohnehin berücksichtigt. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die technischen Regelwerke, insbesondere die DIN 4108-2. Darüber hinaus sind Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten, die auch für Klassenräume gilt und Vorgaben zum Raumklima sowie zu notwendigen Sonnenschutzmaßnahmen enthält.

Einzelne, vorgezogene Nachrüstmaßnahmen ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept können diese Anforderungen häufig nicht erfüllen.

Fazit

Die Problematik sommerlicher Überhitzung an Schulen ist seit Jahren belegt und hat sich infolge des Klimawandels weiter verschärft. Zwar ergreifen die Schulen bereits zahlreiche organisatorische und pädagogische Maßnahmen, stoßen dabei jedoch zunehmend an strukturelle Grenzen. Einzelmaßnahmen zum Hitzeschutz an Bestandsgebäuden erweisen sich ohne eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäudehülle häufig als bauphysikalisch kritisch und nur begrenzt wirksam. Zudem sind solche Maßnahmen aufgrund hoher Nebenkosten, insbesondere für den erforderlichen Gerüstbau, wirtschaftlich in der Regel nur im Zusammenhang mit umfassenden Sanierungen sinnvoll. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass einige Schulstandorte bereits in mittel- bis langfristige Sanierungsplanungen eingebunden sind, in deren Rahmen Hitzeschutzmaßnahmen fachgerecht, regelkonform und nachhaltig umgesetzt werden können.

Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Kinderhorte)

Fragen 1 bis 3

Der Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen ist eine bauliche Voraussetzung, die vom Bauträger bzw. Vermieter sichergestellt werden muss. Bereits in der Planung und im Bau wird von der Fachberatung auch auf den Hitzeschutz geachtet. Bei unzureichendem Hitzeschutz kann auch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verweigert oder unter Auflagen erteilt werden. Eine systematische Erhebung zur thermischen Belastung in Kindertageseinrichtungen gibt es nicht. Wenn diesbezüglich Meldungen durch Träger, Eltern oder Einrichtungsleitungen vorliegen, wird die jeweilige Situation vor Ort anlassbezogen konkret geprüft und nach kurzfristigen Maßnahmen gesucht. Als zielführend haben sich insbesondere Verschattungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich erwiesen sowie eine Anpassung des Lüftungskonzepts (insbesondere durch eine automatisierte Nacht-Lüftung kann meist eine Abkühlung der Gebäude erreicht werden). Der Einbau von Klimaanlagen war in städtischen Gebäuen bislang ausgeschlossen und ist daher auch nicht regelhaft erfolgt. Bei nicht-städtischen Gebäuden entscheidet der jeweilige Eigentümer über den Einbau einer Klimaanlage. Es gibt mehrere Beispiele bei freien Bauträgern, bei denen Klimaanlagen wegen der großen Hitzeentwicklung im Sommer nachgerüstet wurden.

Fragen 4 bis 6

Im Bestand der Kindertageseinrichtungen gibt es einen großen Unterschied in der Ausstattung mit baulichem sommerlichem Wärmeschutz. Je älter das Gebäude ist, desto weniger verfügt es über einen baulichen sommerlichen Wärmeschutz.

Alle Kindertageseinrichtungen sind mit Trinkwasserspendern ausgestattet.

Die Frage der Klimaresistenz der Gebäude von Kindertageseinrichtungen kann nicht unabhängig vom baulichen Gesamtzustand betrachtet werden. In den kommenden Jahren ist mit einem steigenden Bedarf an Sanierungen, Generalsanierung und baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen in vielen Kindertageseinrichtungen zu rechnen. Dieser Sanierungsbedarf beruht nur zu einem kleineren Teil auf den Anforderungen des Klimawandels. Bei vielen Einrichtungen wird in den nächsten Jahren die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren auslaufen. Erfahrungsgemäß ist nach 25 Betriebsjahren eine Sanierung der Gebäude notwendig. Im Rahmen dieser Sanierung müssen auch die Gebäude klimafest gemacht werden. Die Sanierungsbedarfe sowohl bei den kommunalen als auch freien Bauträgern fließen in die Jugendhilfeplanung ein.

Ein Förderprogramm von Bund oder Land für den Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen, bei dem momentan ein Antrag gestellt werden könnte, ist der Verwaltung nicht bekannt.

Fragen 7 und 8:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Kinderhorte) unterliegt dem Jugendhilferecht. Für den Betrieb ist eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig. Diese Betriebserlaubnis ist u.a. nur dann zu erteilen, wenn „das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist“, dies schließt das körperliche und gesundheitliche Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Für das Arbeiten und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen hat das Jugendamt bereits im Jahr 2019 eine eigene Betriebsanweisung erlassen, mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Zudem werden die städtischen Kindertageseinrichtungen jährlich neu auf die Herausforderungen bei Hitze hingewiesen. Bei Bedarf können sich die städtischen Kitas zusätzliche Belüftungsgeräte beschaffen oder auch Sonnenschutz für Beschäftigte.

Der Betrieb von Mittagsbetreuungen sowie offenere und gebundener Ganztagsschule unterliegt der Schulaufsicht (siehe oberer Berichtsteil).

An Grundschulen gibt es spätestens seit 2016 in der Regel kein „Hitzefrei“ mehr. Gemäß der verlässlichen Halbtagsschule obliegt bei ungeplanten Ausfällen die Aufsichtspflicht bis zum regulären Unterrichtsende grundsätzlich der Schule (§22 BaySchO). Wenn also eine Grundschule „Hitzefrei“ geben möchte und den schulischen Unterricht früher beendet (z.B. um 11.15 Uhr), dann muss die Schule diese Kinder noch bis zum regulären Ende des Stundenplans (z.B. bis 13.00 Uhr) beaufsichtigen. Der Hort ist nicht verpflichtet, Kinder vor der gebuchten Zeit aufzunehmen. In dieser Zeit bleibt die Verantwortung vollständig bei der Schule. Eine frühere Betreuung ist nur mit Zustimmung des Horts möglich. Dafür muss ausreichend Personal vorhanden sein. Da sich die Personal-Einsatzplanung (Dienstpläne) nach den Buchungszeiten richten, ist dies meist nicht der Fall. Zudem befinden sich viele Kinderhorte im Schulgebäude und haben somit eine vergleichbare Hitzesituation. Im Ergebnis gibt es an den meisten Grundschulen kein „Hitzefrei“ mehr. Stattdessen erfolgt eine „hitzegerechte“ Unterrichtsgestaltung, indem beispielsweise Bewegungseinheiten im Pausenhof eingebaut werden oder das grüne Klassenzimmer genutzt wird.

Gemeinsame Empfehlung der Verwaltung

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung daher sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen:

  1. Die Thematik des sommerlichen Hitzeschutzes systematisch im Rahmen der laufenden und geplanten Generalsanierungen zu priorisieren und umzusetzen.

  2. Ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln, das o kurzfristige organisatorische Maßnahmen, o mittelfristige technische Lösungen sowie o langfristige bauliche Maßnahmen im Rahmen von Sanierungen integriert o Baustandards hinsichtlich Hitzeschutz festlegt und überprüft o und die geeigneten Mittel in den Haushalt einzustellen.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 22.07.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit den zunehmenden Sommerhitzeperioden infolge des Klimawandels stoßen viele Schulgebäude und Gebäude, in denen sich Betreuungseinrichtungen wie Horte, Mittagsbetreuungen, Kindergärten und Krippen befinden, in Nürnberg an ihre Grenzen. Klassen- und Betreuungsräume heizen sich stark auf, Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken – und vor allem: Die Gesundheit von Schüler:innen, Kitakindern und Personal ist gefährdet.

Dabei greift das klassische „Hitzefrei“ heute nur noch sehr eingeschränkt: In Grundschulen besteht Betreuungspflicht, viele Kinder besuchen nach Unterrichtsende eine Betreuungseinrichtung und können aus organisatorischen oder sozialen Gründen nicht nach Hause gehen.

Gerade in den Sommermonaten Juni und Juli finden viele Abschlussprüfungen statt. Damit sind Schüler:innen in Prüfungsphasen oder mit besonderem Förderbedarf besonders belastet. Für kleinere Kinder in Krippen und Kindergärten besteht zudem eine starke Gesundheitsbelastung durch die sommerliche Hitze. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Herausforderung ist ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit und des Gesundheitsschutzes. Hier muss die Stadt Nürnberg vorausschauend handeln und geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Schulen und Kitas dringend auf den Weg bringen und umsetzen.

Adäquate Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas fordern auch Kinder- und Jugendärzte sowie Krankenkassen1. Der Nürnberger Stadtrat hat zudem erst kürzlich den Weg frei gemacht für eine

1 DAK-Auswertung: Kinder bei Hitze besonders stark gefährdet | ndr.de; Klimawandel und Hitze: Eine wachsende Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder: Kinderaerzte-im-Netz

Überprüfung der aktiven Raumkühlung in Räumlichkeiten für Senior:innen und Kinder2. Gleichzeitig weist der Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg Schulen und Kitas ebenfalls als sensible Einrichtungen aus und beschreibt Maßnahmen für diese.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

 ein Konzept zur kurz-, mittel- und langfristigen Verbesserung des sommerlichen Hitzeschutzes an Nürnberger Schulen, schulischen Betreuungseinrichtungen und Kitas zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Gibt es bereits eine systematische Erhebung der thermischen Belastung in Schulgebäuden und weiteren Betreuungseinrichtungen (z. B. Temperaturmessungen)? 2. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind an besonders betroffenen Schulen und Kitas möglich (z. B. mobile Verschattungen, Klimaanlagen in ausgewählten Räumen, betrieben über Klein- PV-Anlagen, Lüftungskonzepte)? 3. Welche Schulen und Kitas verfügen bereits über baulichen sommerlichen Wärmeschutz (Jalousien, Rollläden, außenliegenden Sonnenschutz, Dachbegrünung etc.) und Trinkbrunnen? 4. Welche Investitionen sind nötig, um Schulen und Kitas in den nächsten Jahren klimafest zu machen? 5. Gibt es Förderprogramme von Bund oder Land, die für Hitzeschutzmaßnahmen genutzt werden könnten? 6. Inwiefern ist der Hitzeschutz Teil der Schulentwicklungsplanung bzw. der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Nürnberg? 7. Wurden bereits pädagogische Konzepte oder Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Hitzetagen an Schulen und Kitas entwickelt? 8. Wie wird sichergestellt, dass alle Schüler:innen und Kinder, insbesondere auch in Ganztagesklassen und weiteren Betreuungseinrichtigungen, unter gesundheitlich unbedenklichen Bedingungen lernen und betreut werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Klaßen Andrea Friedel Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende

2 Anpassung der energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen, Punkt 6 des Klimaschutzfahrplans, Stadtratssitzung vom 25.06.2025

Abbildung 4

Ökologische Fraktion, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg

Stadt Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, den 01.07.2026

Aus aktuellem Anlass stelle ich den bis dato noch nicht besprochenen und im Juli 2025 eingereichten Antrag zum Hitzeschutz in Schulen, Kitas usw. erneut und bitte um Behandlung des Antrags in der gem. Sitzung von JHA/SchulA am 16.07.26:

„Hitzeschutz statt hitzefrei: Forderungen nach Maßnahmen zum Schutz von Schüler:innen, Kindern und Personal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit den zunehmenden Sommerhitzeperioden infolge des Klimawandels stoßen viele Schulgebäude und Gebäude, in denen sich Betreuungseinrichtungen wie Horte, Mittagsbetreuungen, Kindergärten und Krippen befinden, in Nürnberg an ihre Grenzen. Klassen- und Betreuungsräume heizen sich stark auf, Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken – und vor allem: Die Gesundheit von Schüler:innen, Kitakindern und Personal ist gefährdet.

Dabei greift das klassische „Hitzefrei“ heute nur noch sehr eingeschränkt: In Grundschulen besteht Betreuungspflicht, viele Kinder besuchen nach Unterrichtsende eine Betreuungseinrichtung und können aus organisatorischen oder sozialen Gründen nicht nach Hause gehen.

Gerade in den Sommermonaten Juni und Juli finden viele Abschlussprüfungen statt. Damit sind Schüler:innen in Prüfungsphasen oder mit besonderem Förderbedarf besonders belastet. Für kleinere Kinder in Krippen und Kindergärten besteht zudem eine starke Gesundheitsbelastung durch die sommerliche Hitze. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Herausforderung ist ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit und des Gesundheitsschutzes. Hier muss die Stadt Nürnberg vorausschauend handeln und geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Schulen und Kitas dringend auf den Weg bringen und umsetzen.

Adäquate Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas fordern auch Kinder- und Jugendärzte sowie Krankenkassen1. Der Nürnberger Stadtrat hat zudem erst kürzlich den Weg frei gemacht für eine Überprüfung der aktiven Raumkühlung in Räumlichkeiten für Senior:innen und Kinder2 Gleichzeitig weist der Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg Schulen und Kitas ebenfalls als sensible Einrichtungen aus und beschreibt Maßnahmen für diese.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

 ein Konzept zur kurz-, mittel- und langfristigen Verbesserung des sommerlichen Hitzeschutzes an Nürnberger Schulen, schulischen Betreuungseinrichtungen und Kitas zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Gibt es bereits eine systematische Erhebung der thermischen Belastung in Schulgebäuden und weiteren Betreuungseinrichtungen (z. B. Temperaturmessungen)? 2. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind an besonders betroffenen Schulen und Kitas möglich (z. B. mobile Verschattungen, Klimaanlagen in ausgewählten Räumen, betrieben über Klein-PV-Anlagen, Lüftungskonzepte)? 3. Welche Schulen und Kitas verfügen bereits über baulichen sommerlichen Wärmeschutz (Jalousien, Rollläden, außenliegenden Sonnenschutz, Dachbegrünung etc.) und Trinkbrunnen? 4. Welche Investitionen sind nötig, um Schulen und Kitas in den nächsten Jahren klimafest zu machen? 5. Gibt es Förderprogramme von Bund oder Land, die für Hitzeschutzmaßnahmen genutzt werden könnten? 6. Inwiefern ist der Hitzeschutz Teil der Schulentwicklungsplanung bzw. der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Nürnberg? 7. Wurden bereits pädagogische Konzepte oder Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Hitzetagen an Schulen und Kitas entwickelt? 8. Wie wird sichergestellt, dass alle Schüler:innen und Kinder, insbesondere auch in Ganztagesklassen und weiteren Betreuungseinrichtungen, unter gesundheitlich unbedenklichen Bedingungen lernen und betreut werden können?“

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Klaßen Stadträtin Grünliberale Stellv. Fraktionsvorsitzende

1 DAK-Auswertung: Kinder bei Hitze besonders stark gefährdet | ndr.de; Klimawandel und Hitze: Eine wachsende Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder: Kinderaerzte-im-Netz. 2 Anpassung der energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen, Punkt 6 des Klimaschutzfahrplans, Stadtratssitzung vom 25.06.2025.

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