Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den
Werkausschuss (ASN) -
15.07.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 11. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Sitzungsvorlage UwA/011/2026 4 Entscheidungsvorlage UwA/011/2026 8 Anlage_1_Projektliste_Aktionsplan UwA/011/2026 17 Anlage_2_Karte_Aktionsplan UwA/011/2026 19 Anlage_3.1_Steckbrief Klima.Quartier UwA/011/2026 20 Anlage_3.2_Steckbrief Rechenberganlage UwA/011/2026 21 Anlage_3.4_Steckbrief Bielefelder Park UwA/011/2026 22 Anlage_4_MIP-714_Fortschreibung_2026_2029 UwA/011/2026 23 Anlage_3.3_Steckbrief Ledererpark UwA/011/2026 24 Beschlussvorschlag Stadtrat UwA/011/2026 25 * TOP Ö 2 Vorstellung Luftqualitätsfahrplan und Verkehrsversuch Sitzungsvorlage UwA/010/2026 26 Sachbericht Luftqualitätsfahrplan UwA/010/2026 30 Anlage 1 zum Sachbericht LQFP Verkehrsversuch UwA/010/2026 36 TOP Ö 3 Gewässerunterhalt und Bibermanagement Sitzungsvorlage UwA/013/2026 40 Sachverhalt UwA/013/2026 44 Antrag_Kellerüberflutungen_CSU UwA/013/2026 48 Lageplan Biberreviere mit Bereich Nürnberg-Nord Stand Dez 2025 UwA/013/2026 49 Lageplan mit Biberreviere Bereich Nürnberg-Süd Stand Dez 2025 UwA/013/2026 50 Bibermanagement Gruendlach Ausschnitt Ost UwA/013/2026 51 Stellungnahme Ref.II/Stk UwA/013/2026 52 TOP Ö 4 Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Sachstandsbericht zu den Fortschritten des "Aktionsprogramm Starkregen" Berichtvorlage UwA/012/2026 54 Bericht UwA/012/2026 58 Anlage 1 Übersicht UwA/012/2026 65
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den Werkausschuss (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 15.07.2026, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. 11. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Gutachten
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
2. Vorstellung Luftqualitätsfahrplan und Verkehrsversuch Beschluss
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
3. Gewässerunterhalt und Bibermanagement Beschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.02.2026 UwA/013/2026
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
4. Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Sachstandsbericht zu Bericht
den Fortschritten des "Aktionsprogramm Starkregen" UwA/012/2026
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.04.2026,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Umwelt, Klima- und 15.07.2026 öffentlich Gutachten
Naturschutz
Stadtrat 22.07.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
11. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1_Projektliste_Aktionsplan Anlage_2_Karte_Aktionsplan Anlage_3.1_Steckbrief Klima.Quartier Anlage_3.2_Steckbrief Rechenberganlage Anlage_3.4_Steckbrief Bielefelder Park Anlage_4_MIP-714_Fortschreibung_2026_2029 Anlage_3.3_Steckbrief Ledererpark Beschlussvorschlag Stadtrat
Sachverhalt (kurz):
2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage in der Freiraum- und Stadtplanung. Der Masterplan Freiraum verfolgt seitdem das langfristige Ziel, die Grün- und Freiraumversorgung in Nürnberg nachhaltig zu verbessern.
Der diesjährige 11. Sachstandsbericht nimmt die Grünflächenpotentiale aus der Bebauungsplanung, den Flächenankauf für öffentliche Grünflächen und das neue Freiraumkonzept Klima.Quartier "Cooler Süden" in den Fokus, informiert über den aktuellen Stand der Masterplan Freiraum Projekte und gibt einen Einblick in die aktuelle finanzielle und personelle Situation des Masterplans Freiraum.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen. Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Anätze im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2026 entschieden werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Belange werden bei allen Masterplan Freiraum Projekten berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM, 3.BM
BgA/SE
Ref I/II, Ref IV, Ref V, Ref VII
Gutachtenvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen konsequent voranzutreiben und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bei den planenden, umsetzenden und unterhaltenden Dienststellen im Rahmen der Haushaltsplanungen in geeigneter Weise anzumelden.
-
die in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten, bislang jedoch noch nicht hergestellten, öffentlichen Grünflächen im Rahmen des Aktionsplans zu priorisieren und schrittweise umzusetzen.
Beschlussvorschlag Stadtrat:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 15.07.2025 wird beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen konsequent voranzutreiben und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bei den planenden, umsetzenden und unterhaltenden Dienststellen im Rahmen der Haushaltsplanungen in geeigneter Weise anzumelden.
-
die in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten, bislang jedoch noch nicht hergestellten, öffentlichen Grünflächen im Rahmen des Aktionsplans zu priorisieren und schrittweise umzusetzen.
Entscheidungsvorlage UmwA 15.07.2026
11. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
- Anlass
Im Jahr 2014 initiierte der Nürnberger Stadtrat den Masterplan Freiraum mit dem Ziel, die Grün- und Freiraumversorgung in Nürnberg langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit seinem zentralen Bestandteil, dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept, sowie dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ bildet der Masterplan das konzeptionelle Grundgerüst für den weiteren Ausbau der grün-blauen Infrastruktur in der Stadt.
Die Umsetzung des Masterplans Freiraum ist eine Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe, die seit Beginn von zahlreichen Geschäftsbereichen und Dienststellen der Stadt Nürnberg begleitet und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im dazugehörigen Kernteam arbeiten unter der Federführung des Umweltamts (UwA) der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), das Stadtplanungsamt (Stpl), das Verkehrsplanungsamt (Vpl), das Jugendamt (J) und das Referat für Schule und Sport (Ref. IV / SpS) eng zusammen. Mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren, wie dem Bürgermeisteramt (BgA/SE) und der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH, ist man in fortlaufendem Austausch. Das Gesamtprojekt ist als laufender und langfristig ausgerichteter Prozess zu verstehen, in dessen Rahmen Strategien, Leitlinien, Konzepte und konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden.
Sowohl die konzeptionellen Ansätze als auch die konkreten Umsetzungsprojekte des Masterplans Freiraum entfalten eine Strahlkraft auf weitere Vorhaben im Stadtgebiet und greifen neue Themen und innovative Ansätze der Freiraumplanung auf. Das Leitbild des Masterplans ist integraler Bestandteil einer nachhaltigen und klimaresilienten Stadtentwicklung, wirkt als Motor der Freiraumentwicklung und ergänzt die Vielzahl weiterer Grün- und Freiraumaktivitäten im Stadtgebiet. Der Masterplan Freiraum und sein Aktionsplan werden regelmäßig fortgeschrieben und um neue Projekte ergänzt. Über den Sachstand wird seit 2015 jährlich im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet und beschlossen.
- Aktuelle Schwerpunktthemen
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur & Grünflächenpotentiale aus der
Bebauungsplanung
Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur besteht seit dem Jahr 2024 eine verbindliche gesetzliche Grundlage und Verpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung des Stadtgrüns, die für alle EU-Mitgliedstaaten bindend ist. Artikel 8 der Verordnung bezieht sich auf städtische Ökosysteme und zielt auf eine Stärkung des Stadtgrüns ab. Demnach darf es bis zum Jahr 2030 zu keinem Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der städtischen Baumüberschirmung, bezogen auf das Referenzjahr 2024, kommen. Die Vorgaben der EU- Verordnung betreffen somit auch unmittelbar die Stadt Nürnberg. Zum aktuellen Umsetzungsstand der Verordnung sowie zu deren Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg wurde im Umweltausschuss (UmwA) am 19.02.2025 berichtet.
Entsprechend den Zielsetzungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zählen die Sicherung und die Erweiterung des Stadtgrüns in Nürnberg zu den zentralen Zukunftsaufgaben. Die EU-Verordnung wurde zum Anlass genommen, das Thema Stadtgrün in Nürnberg auf Grundlage verbesserter und umfangreicherer Datengrundlagen in einem gesonderten Bericht umfassend und
differenziert darzustellen (vgl. „Bericht Stadtgrün“ im UmwA am 04.02.2026). Im Zuge der Berichterstellung erfolgte auch eine Analyse der bislang rechtsverbindlichen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet. Dabei wurden mehrere kleinere, als öffentliche Grünflächen festgesetzte, Flächen identifiziert, die aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen bislang nicht entsprechend ihrer Festsetzung hergestellt werden konnten. Häufig handelt es sich hierbei um noch nicht realisierte Freiraumverbindungen, die jedoch wichtige Lückenschlüsse im lokalen Fuß- und Radwegenetz darstellen. Die im Rahmen der Analyse identifizierten Grünflächenpotentiale sollen im Zuge des Masterplans Freiraum gezielt zur Umsetzung gebracht und sukzessive ausgebaut werden. Die entsprechenden Flächen werden in den Aktionsplan aufgenommen und im Rahmen der Objektplanung nochmals jeweils einzeln den zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem vorliegenden Sachstandsbericht wird zur Umsetzung der bislang noch nicht hergestellten Grünflächen aus der Analyse rechtsverbindlicher Bebauungspläne ein entsprechender Beschluss angestrebt.
Flächenankauf zur Entwicklung öffentlicher Grünflächen
Zur Verbesserung der Grünflächenentwicklung und -ausstattung im Stadtgebiet wurden durch das Liegenschaftsamt mehrere Flächen zum Zweck der Umwandlung in Grün- und Freiflächen angekauft. In diesem Zusammenhang wurde die dortige Grünanlagenpauschale – MIP-Ansatz P57 – auf 1.800.000 € erhöht. Der Erwerb der ehemaligen Gärtnereifläche im östlichen Teil des Westparks sowie einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im westlichen Teil des Westparks ist Ergebnis dieser Ankaufsbemühungen der Stadt Nürnberg und wird zur Erweiterung des Westparks beitragen. Der aktive Ankauf potenzieller Grünflächen zur öffentlichen Erholungsnutzung bleibt weiterhin ein zentrales Instrument für mehr Grün und stellt einen wichtigen Baustein des Masterplans Freiraum dar.
Klima.Quartier „Cooler Süden“
Ein weiteres zentrales Projekt des Masterplans Freiraum ist aktuell das Klima.Quartier „Cooler Süden“. Es basiert auf dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden, der zugehörigen Potentialanalyse „Mehr Grün im Nürnberger Süden“, den vorbereitenden Untersuchungen zum Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark“, dem Stadtklimagutachten 2024/25 sowie bestehenden Grundlagen und Konzepten. Ziel ist die Entwicklung eines klimaresilienten und nachhaltigen Stadtquartiers, das Impulse für eine lebenswerte und zukunftsfähige Südstadt setzt. Das zu erstellende Freiraumkonzept soll zur Ausarbeitung von Pilotprojekten und Musterentwürfen verwendet werden. Die Ergebnisse und Maßnahmen, einschließlich Pilotprojekte des Freiraumkonzepts Klima.Quartier „Cooler Süden“, sollen im Rahmen des Möglichen auch auf andere Stadtteile übertragen werden, um einen Mehrwert und eine Anwendbarkeit über das konkrete Untersuchungsgebiet hinaus zu generieren.
Das Konzept knüpft an die Planungen zur Landesgartenschau 2030 in Nürnberg an, die unter anderem im nördlichen Abschnitt der konzipierten „Südstadt.Klima.Meile“ als urbane und experimentelle Gartenschau vorgesehen ist. Gleichzeitig bildet es die Grundlage für Pilotprojekte und Maßnahmen zur Klimaanpassung und Freiraumgestaltung auf Quartiersebene und konkretisiert die gesamtstädtische Klimaanpassungsstrategie.
Die in der Potentialanalyse „Mehr Grün im Nürnberger Süden“ identifizierten Maßnahmen sollen konkretisiert werden, um für die nachfolgende Objektplanung eine grobe Vorplanung (Prinzip- Planung) im Sinne von Leitlinien bereitzustellen. Der Arbeitstitel „Cooler Süden“ verdeutlicht den Schwerpunkt auf Klimaanpassung innerhalb des Projekts, der sich insbesondere durch die stadt- und bioklimatisch herausfordernde Situation in der Nürnberger Südstadt ergibt.
Abb. 1: Umgriff Klima.Quartier „Cooler Süden“, Ausschnitt Freiraumkonzept Nürnberger Süden (Zielbild), ohne Maßstab
Das Freiraumkonzept Klima.Quartier „Cooler Süden“ umfasst ein Gebiet mit einer Fläche von rund 135 Hektar. Die Maßnahmen sollen analog zur Laufzeit des Sanierungsgebiets „Quartier Annapark“ bis spätestens 2040 umgesetzt werden. Die Vergabe des Konzepts erfolgte im April 2026. Im Jahr 2028 soll es fertiggestellt sein. Eine interdisziplinäre, ämterübergreifende und breit aufgestellte Arbeitsgruppe begleitet die Arbeiten. Im Herbst 2025 fand die verwaltungsinterne Kick-off- Veranstaltung statt.
- Aktueller Stand des Aktionsplans „Kompaktes Grünes Nürnberg“
Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ umfasst neun Handlungsfelder und enthält eine Übersicht aller bereits fertiggestellten, laufenden und geplanten Projekte des Masterplans Freiraum. Die Projekte sind räumlich über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden seit dem Jahr 2015 – abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen – kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt. Der Aktionsplan wird fortlaufend um neue Projekte ergänzt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan dienen verwaltungsinterne Kriterien, die vom Stadtrat am 24.07.2019 beschlossen wurden. In Verbindung mit dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ sowie in Kooperation mit der für die Städtebauförderung zuständigen Stadterneuerung, der Landesgartenschau und weiteren Bereichen der Stadtverwaltung werden bestehende Synergien genutzt und Fördermöglichkeiten gezielt ausgeschöpft.
Die Maßnahmen des Aktionsplans werden regelmäßig mit den Sanierungszielen und Investitionsprogrammen der Stadterneuerungsgebiete abgestimmt, um durch ein koordiniertes Vorgehen positive Synergieeffekte zu erzielen. Ziele sind dabei, Finanzierungssynergien zu nutzen, städtebauliche Missstände in den betroffenen Gebieten schrittweise zu beheben und durch eine gemeinsame verwaltungsinterne Priorisierung eine zügige Umsetzung durch die zuständigen Planungs- und Baudienststellen sicherzustellen. Maßnahmen, die innerhalb von förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebieten liegen und im jeweiligen Investitionsprogramm des Gebiets
(Sanierungsziele) verankert sind, verfügen aufgrund der Fördermöglichkeiten aus der Städtebauförderung sowie der zeitlich begrenzten Laufzeit der Sanierungsgebiete über besonders günstige Umsetzungsbedingungen.
Während in der Anfangsphase des Aktionsplans das Handlungsfeld „Sanierung von Grünanlagen“ im Vordergrund stand, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen, liegt der aktuelle Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld „Neue Grünanlagen“ sowie auf der Realisierung der prioritären Maßnahmen aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden. Insgesamt wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum bislang 17 Projekte aus dem Aktionsplan i.W. durch SÖR umgesetzt:
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Umgestaltung der Freiflächen an der Christuskirche – Eröffnung 2019
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Neuanlage Pocket Park Nonnengasse – Eröffnung 2019
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Sanierung Cramer-Klett-Park – Eröffnung 2020
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Neuanlage Quellepark – Eröffnung 2020
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Sanierung Marie-Juchacz-Park – Eröffnung 2020
inklusive Integration Leopoldstraße – Eröffnung 2025
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Sanierung Rechenberganlage – Eröffnung der BA 2021-2025
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Neuanlage Grünzug Weg am Village – Eröffnung 2022
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Neuanlage Grünanlage am Aischweg – Eröffnung 2022
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Umgestaltung Quartiersplatz St. Leonhard an der Marie-Beeg-Straße – Eröffnung 2023
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Umgestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld – Eröffnung der BA 2022-2025
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Neuanlage Pocket Park Peststadel – Eröffnung 2023-2024
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Neuanlage Züricher Park – Eröffnung 2025
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Neuanlage Lichtenreuther Park (westlicher Abschnitt) – Eröffnung 2025
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Neuanlage Pocket Park Marientorzwinger – Eröffnung 2025
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Sanierung Annapark – Eröffnung 1. BA 2025
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Umgestaltung Grünzug Ambergerstraße – Eröffnung 1. BA 2025
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Neuanlage Pocket Park Frauenholzstraße – Eröffnung 2026
Durch die Projekte des Masterplans Freiraum, die weiteren Grünprojekte des SÖR, die Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung und die verbindliche Bauleitplanung (Grünordnung) wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte zur Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt umgesetzt. So wurden beispielsweise seit 2020 über die Bauleitplanung 22,6 Hektar öffentliche Grünflächen planerisch verbindlich gesichert. Der SÖR hat im gleichen Zeitraum 18,4 Hektar neue öffentliche Grünflächen geschaffen. Eine Übersicht über die gesamtstädtischen Bilanzen liefert der aktuelle Bericht Stadtgrün (siehe UmwA am 04.02.2026).
Als neustes Projekt wurde im April 2026 der Pocket Park Frauenholzstraße eingeweiht. Derzeit im Bau befinden sich noch die verbleibenden Bauabschnitte des Grünzugs Ambergerstraße. Die im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen der VAG stehende Neugestaltung des Berliner Platzes wurde im Februar 2026 begonnen. In der Planungsphase befinden sich unter anderem das Projekt Melanchthonplatz Nord und Süd, der Westpark („Grünes Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld) sowie die Freiraumverbindung zwischen der Calvinstraße und dem Hummelsteiner Park.
Neben den 17 Umsetzungsprojekten wurden zudem vier übergeordnete Freiraumkonzeptionen erarbeitet, deren Maßnahmen schrittweise umgesetzt wurden beziehungsweise für eine spätere Realisierung vorbereitet werden:
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Grün- und Freiraumkonzept Weststadt – Fertigstellung 2012
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Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal – Fertigstellung 2019
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Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald – Fertigstellung 2021
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Freiraumkonzept Nürnberger Süden – Fertigstellung 2022
Derzeit wird das Freiraumkonzept Klima.Quartier „Cooler Süden“ erarbeitet (s. oben). Im Jahr 2026 beginnt zudem seitens des SÖR die Erstellung des Freiraumkonzepts Pegnitztal West. Anlage 1 enthält, nach den neun Handlungsfeldern gegliedert, eine Übersicht der Projekte des Aktionsplans und informiert über deren aktuellen Projektstatus. Anlage 2 stellt den Aktionsplan kartografisch dar und in Anlage 3 werden vier ausgewählte Projekte anhand von Steckbriefen detailliert vorgestellt.
Im Jahr 2025 wurden mehrere neue Projekte in den Aktionsplan aufgenommen. Dazu zählen der „Ledererpark“ an der Sielstraße (2.18), der „Holsteiner Park“ (2.19), der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4691 Mühlweg mittel- bis langfristig umgesetzt werden soll, sowie der Bielingplatz (2.20). Darüber hinaus wurden das Klima.Quartier „Cooler Süden“ (9.1.3) und die Gibitzenhofer Meile (9.1.4), die im Rahmen des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden realisiert werden, sowie das Freiraumkonzept Pegnitztal West (9.2), neu in den Aktionsplan aufgenommen.
- Projektstand ausgewählter Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Im Folgenden wird über den Fortschritt ausgewählter Maßnahmen aus dem Aktionsplan berichtet. Die Maßnahmen sind nach ihren Handlungsfeldern gegliedert.
Handlungsfeld Neue Parkanlagen / Grünanlagen
Grünzug Ambergerstraße
Als erster Bauabschnitt wurde 2025 der öffentlich zugängliche Fußball- und Basketball-Allwetterplatz sowie eine Aktionsfläche für Jugendliche mit Teqball und Unterstand im Bereich der der Georg-Paul- Amberger-Schule fertiggestellt. Auch der Umbau des öffentlichen Spielhofs der Schule ist mittlerweile bereits fertiggestellt. In der dritten Bauphase bis voraussichtlich Sommer 2027 wird die Straßenfläche als Grünanlage umgebaut und der neue öffentliche Spielplatz errichtet. Die Maßnahme ist eingebettet in das Konzept des Grünen Wegs zum Faberwald, randlich verläuft die Radschnellverbindung nach Schwabach. Es werden insgesamt 4.200 m² Fläche entsiegelt und ca. 50 neue Bäume gepflanzt. Der Grünzug Ambergerstraße steht beispielhaft für eine erfolgreiche, dienststellenübergreifende Komplexmaßnahme im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung im Quartier.
„Ledererpark“
Auf dem Areal des ehemaligen Lederer-Biergartens an der Sielstraße entsteht eine neue öffentlich zugängliche Grünanlage in der Nürnberger Weststadt. Prägend ist der alte Baumbestand des Biergartens, der vollständig erhalten bleiben soll. Die Fläche wurde zum Ende des 1. Quartals 2026 vom Eigentümer / Investor an SÖR übergeben. Um die Fläche der Öffentlichkeit als Grünanlage zugänglich machen zu können, sind bauliche Maßnahmen erforderlich. SÖR wird 2026 mit den Planungen beginnen. Der ehemalige Biergarten soll von SÖR als ruhige Erholungsfläche, verkehrssicher und barrierefrei, ausgebaut werden. Im Rahmen der Planung sollen auch Varianten geprüft werden, in denen die nähere Umgebung der Sielstraße in die Planungen einbezogen wird. Der „Ledererpark“ wurde 2025 in den Aktionsplan des Masterplan Freiraum aufgenommen. Er wird im Steckbrief in Anlage 3.3 im Detail dargestellt.
„Holsteiner Park“ und „Bielefelder Park“
Die beiden neuen Grünanlagen an der Holsteiner Straße und Bielefelder Straße werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Nr. 4691 „Mühlweg“ und Nr. 4520 „Bielefelder Straße“ vorangetrieben. Ziel sind zwei neue Quartiersparkanlagen im Nordwesten Nürnbergs. Die Rahmenplanung wird durch die Grünordnungsplanung im jeweiligen Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Mit Erreichung der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne werden die Grünanlagen in das Umsetzungsprogramm
des SÖR integriert. 2024 und 2025 wurden die beiden Grünanlagen in den Aktionsplan des Masterplan Freiraum aufgenommen. Der „Bielefelder Park“ wird im Steckbrief in Anlage 3.4 im Detail dargestellt.
Handlungsfeld Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
„Grünes Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld
Innerhalb des Konzepts der urbanen Parklandschaft „Grünes Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld wird aktuell durch SÖR ein Rahmenplan für den Westpark erstellt. Im November 2025 fand eine erste Bürgerbeteiligung statt1. Kernelemente sind die Erweiterungen des Westparks um die 7.000 m² große ehemalige Gärtnereifläche im Osten (Abbrucharbeiten bis Sommer 2026, anschließend Zwischenbegrünung) und die 4.800 m² große, ehemals von Siemens genutzten Parkhausflächen an der Von-der-Tann-Straße (Bebauungsplan Nr. 4666), sowie das bisher unübersichtliche „Entree Ost“ im Bereich der Bertha-Von-Suttner-Straße. Durch die frühzeitige Abstimmung aller Bedarfe, wie die Planungen seitens des Sportvereins Victoria Ost und des Neubaus der Ossietzky-Schule bestehen hier Chancen für eine Neuordnung und eine gute städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung. Mittel- bis langfristig ist es geplant, den Westpark auch im Westen zu erweitern und zu vollenden. Bereits 2025 wurde dafür eine etwa 15.000 m² große, bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche, angekauft, die nach Auslaufen der landwirtschaftlichen Nutzung (10-jährige Pacht) als Parkfläche hergestellt werden kann.
Als erster (vorgezogener) Bauabschnitt wird 2026/2027 der Spielplatz im östlichen Bereich des Westparks neu geplant und gebaut. Die Finanzierung ist mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26.02.2026 über die Spielplatzpauschale gesichert. Im zweiten Schritt erfolgt die Umgestaltung der ehemaligen Gärtnereifläche.
Handlungsfeld Grün Plus / Pocket Parks
Pocket Park Frauenholzstraße
Der Pocket Park an der Frauenholzstraße wurde im April 2026 fertiggestellt und eröffnet. Die Umgestaltung der einstigen Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün wurde gemäß den Prinzipien der Schwammstadt umgesetzt. Durch den Einbezug der angrenzenden Straßenräume wurden die Potentiale zu Gunsten von neuem Stadtgrün und mehr Freiraum ausgeschöpft. Das Projekt wurde zu 80 % aus Mitteln des KfW-Förderprogramms Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ gefördert.
Handlungsfeld Sanierung Grün- und Parkanlagen
Stadtpark inkl. Berliner Platz
Die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks, inklusive des Berliner Platzes, ist in mehrere Bauabschnitte gegliedert. Als erster Bauabschnitt wurde im Frühjahr 2026, nach Abschluss der Arbeiten durch die VAG, mit der Sanierung des Berliner Platzes begonnen. Diese steht im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bayreuther Straße und der neuen Straßenbahnwendeschleife. Durch die geänderte Verkehrsführung können Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die weiteren Bauabschnitte zur Sanierung des Stadtparks sind momentan zeitlich noch nicht gefasst.
1 Auswertungen siehe https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/westpark.html
Rechenberganlage
Im Herbst 2025 wurde der letzte Bauabschnitt (nördlicher Teil bis zur Bismarckstraße) der Sanierung der Rechenberganlage fertiggestellt und die komplette Grünanlage wieder der Öffentlichkeit übergeben. Die Wege erhielten eine wassergebundene Decke und wurden barrierefrei gestaltet. Im Nordosten endet der Parkweg unmittelbar am Fußgängerübergang Bismarckstraße. Das fertiggestellte Projekt wird im Steckbrief in Anlage 3.2 im Detail zusammenfassend dargestellt.
Melanchthonplatz Nord & Süd
Die Planungen zur Aufwertung des Melanchthonplatzes nördlich und südlich der Landgrabenstraße laufen momentan. Ziele sind dabei, die Grünanlage mit Spiel- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche und angrenzenden Straßenräumen klimasensitiv nach den Prinzipien der Schwammstadt zu sanieren und die beiden Parkflächen besser miteinander zu verknüpfen. Im Bereich der angrenzenden Straßen (u.a. Singerstraße, Melanchthonstraße, etc.) soll das Potential zur Entsiegelung zu Gunsten einer Grünanlagenerweiterung und der Pflanzung von Straßenbäumen geprüft werden. Ab 2026 wird die Landgrabenstraße im Umfeld des Melanchthonplatzes umgebaut und dabei eine Straßenbahnhaltestelle mit Rasengleis zwischen den beiden Parkflächen realisiert.
Handlungsfeld Grüne Wege / Freiraumverbindungen
Grüner Weg zum Faberwald
Neben der Umgestaltung der Ambergerstraße (siehe oben) laufen derzeit die Planungen zur Aufwertung der begleitenden Grünflächen an der Alten Allee. Die Umsetzung ist für 2028 geplant. Im südlichen Bereich an der Hinteren Marktstraße entsteht zudem ein neuer öffentlicher Spielplatz. Im Bereich der Schwabacher Straße ist momentan der Bau der SÖR-Betriebszentrale im Gange. In dem Zuge wird entlang der Schwabacher Straße eine neue öffentliche Grünfläche geschaffen, welche die bestehende Grünanlage am Pferdemarkt erweitert. Mit Fertigstellung der Ambergerstraße im Jahr 2027 werden Infostelen entlang des Grünen Wegs als Leitmotiv installiert, um den Weg in seiner Gänze erfahrbar zu machen und Orientierung zu geben.
Freiraumverbindung Calvinstraße-Hummelsteiner Park
Die im Flächennutzungsplan dargestellte Freiraumverbindung zwischen der Calvinstraße und dem Hummelsteiner Park wurde im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3775 festgesetzt, aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen jedoch noch nicht hergestellt. Die Fläche war bislang nicht öffentlich zugänglich. Mit Beschluss aus dem Werksausschuss SÖR vom 26.11.2025 wurde SÖR mit der Umsetzung der Wegeverbindung und begleitender Grünflächen beauftragt. Die Verbindung wird baumschonend mittels wassergebundener Wegedecke hergestellt. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2026/2027 geplant.
Handlungsfeld Freiraumkonzepte
Klima.Quartier „Cooler Süden“
Siehe Erläuterungen oben, sowie Steckbrief in Anlage 3.1.
Pegnitztal West
Für das westliche Pegnitztal (vom Stadtgraben bis zur Stadtgrenze) ist geplant, eine umfassende Bestandserhebung durchzuführen und darauf aufbauend ein zukunftsfähiges Nutzungskonzept für den Bereich zu erarbeiten. Durch die bestehenden vielfältigen Erholungsnutzungen und die avisierten Maßnahmen entlang des westlichen Pegnitztals erhöht sich künftig der ohnehin hohe Nutzungsdruck auf die Grünflächen mitsamt den schutzwürdigen Naturräumen. Zudem besteht im
Pegnitztal eine wichtige Geh- und Radwegverbindung zwischen der Altstadt und den westlichen Stadtteilen bis nach Fürth. Mit dem geplanten Konzept soll ein geordnetes und nachhaltiges Miteinander von Freiraumnutzung, Fuß- und Radverkehr, Wasserwirtschaft und Naturschutz gefördert werden. Das Freiraumkonzept Pegnitztal West wird von SÖR ab 2026 erarbeitet.
- Finanzen und Personal
Der Gesamtansatz und die damit zur Verfügung stehenden Mittel des aktuellen MIP-Ansatzes „Masterplan Freiraum“ Nr. 714 (Auftragsnummer E 5510071400U) belaufen sich aktuell auf 34,9 Mio. €. Verteilt auf die Jahresansätze stehen folgende Mittel zu Verfügung:
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bereits auf Maßnahmen gebunden: 3.512.000 €
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2025: 3.950.000 €, davon steht derzeit ein Haushaltsrest von 1.919.245 € zur Verfügung
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2026: 1.927.000 €
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2027: 4.013.000 €
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2028: 9.902.000 €
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2029: 6.601.000 €
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Plan für spätere Jahre: 5.000.000 €
Wie bisher werden nicht BIC-pflichtige Projekte direkt im MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum dargestellt. Kostenintensivere und damit BIC-pflichtige Maßnahmen über 750.000 € werden aus Transparenzgründen auf jeweilige Einzelmaßnahmen umgeschichtet. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum wird jeweils dementsprechend angepasst und entsprechend reduziert.
Die beiliegende MIP 714 Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans dar, deren konkrete Bearbeitung im MIP-Zeitraum 2026 bis 2029 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand (Stand: Februar 2026) der einzelnen Maßnahmen-Finanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder-Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ oder dem KfW Förderprogramm KFW 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, genutzt. Letzteres fördert insbesondere die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung und Grünflächen mit hoher heimischer Artenvielfalt. Der Pocket Park Frauenholzstraße und der Berliner Platz wurden dort erfolgreich angemeldet und erhielten Förderzusagen in Höhe von bis zu 90 %.
Der oben aufgeführte Haushaltsrest 2025 von ca. 1,9 Mio. € resultiert überwiegend aus dem Nutzen von Förderungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. €. Bei Projektstart sind mögliche Fördermittel (neben der Städtebauförderung) nicht bzw. schwer kalkulierbar, weshalb die Maßnahme in der Regel zunächst vollumfänglich über den MIP-Ansatz Nr. 714 finanziert wird. Die generierten Fördermittel können später dann für andere Maßnahmen des Masterplans Freiraum verwendet werden. Der übrige Anteil des Haushaltsrestes geht darauf zurück, dass die Maßnahme Grünflächen an der Alten Allee personell bedingt zeitlich verschoben werden musste.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden bei den Haushaltsberatungen im November 2025 für die MIP-Fortschreibung 2026-2029 die Ansätze in den Jahren 2027 um 1 Mio. €, im Jahr 2028 um 3 Mio. € und im Jahr 2029 um 1 Mio. € reduziert und dafür 5 Mio. € in späteren Jahren wieder bereitgestellt. Der Bau der Maßnahme Luitpoldhain (1. BA) wurde zudem wiederum um ein Jahr verschoben. Wegen der Verschiebungen der Ansätze um 5 Mio. € im MIP-Zeitraum mussten weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan um 1-2 Jahre zeitlich verschoben werden, wie beispielsweise der Hiroshimapark, der Stadtpark, der Platz an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche, der Schweinauer
Buck oder Maßnahmen der Südstadt.Klima.Meile.
Insgesamt können im aktuellen MIP-Zeitraum die projektierten Maßnahmen - jedoch mit Verzögerungen - in die Umsetzung kommen. In den späteren Jahren besteht aufgrund der Umsetzung der großen Parkanlagen aus den B-Plänen Wetzendorf, Tiefes Feld und Bielefelder Straße sowie der Neuaufnahme von Projekten, u.a. aus dem beschlossenen Freiraumkonzept Nürnberger Süden, ein Finanzierungsbedarf über den Mittelansatz des MIP Nr. 714 in Höhe von ca. 44,5 Mio. € (abhängig von möglichen weiteren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten).
Für kleinere konsumtive Maßnahmen, die nicht über den MIP-Ansatz Nr. 714 – da nur für investive Maßnahmen – finanziert werden können, wie beispielsweise Baumpflanzungen, Blumenzwiebelpflanzungen, der Ansaat von Blühwiesen oder die Anlage von Parklets, stehen seit 2022 im SÖR- Unterhalt jährlich 100.000 € konsumtive Mittel bereit.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Maßnahmen und Konzeptionen aus dem Aktionsplan mit dem Gesamtbudget von 34,9 Mio. € über die kommenden Jahre weiter sukzessive umgesetzt werden können. Allerdings müssen durch zeitliche Verschiebungen der Mittel im Zuge der Haushaltskonsolidierung auch mehrere Projekte zeitlich auf spätere Jahre verschoben werden. Die Umsetzung der Großprojekte ist derzeit finanziell noch nicht abgesichert. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf hierfür beläuft sich momentan auf ca. 44,5 Mio. €. Es bleibt die Aufgabe für die nächsten Jahre diesen Finanzierungsbedarf durch Mittelaufstockung zu decken. Insbesondere die großen Parkanlagen Wetzendorfer Park, Landschaftspark Tiefes Feld und Bielefelder Park (zusammen 39 Mio. €) können nach derzeitigem Stand so nicht ausschließlich über den Masterplan Freiraum finanziert werden.
Der limitierende Faktor in der Umsetzung der Projekte sind auch die personellen Ressourcen. Mit dem vorhandenen Personal bei den planenden und umsetzenden Dienststellen können die Planungen nur sukzessive voranschreiten. Komplexe Maßnahmen und Konzepte, die eine wassersensible und nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der Schwammstadt, der dreifachen Innenentwicklung und der Klimaanpassung im öffentlichen Raum voranbringen, wie beispielsweise bei den Maßnahmen Annapark und Umfeld oder Hiroshimapark, erfordern dienstellenübergreifend ein hohes Maß an Koordination und binden Personal.
Um den jährlich anfallenden und steigenden Aufgaben im Unterhalt und der Pflege der öffentlichen Grünflächen gerecht werden zu können, ist dabei insbesondere auch eine gute personelle Ausstattung bei SÖR/Unterhalt essenziell wichtig. Nur durch ausreichend Personal, Ausbau- und Unterhaltsmittel kann der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung des Nürnberger Stadtgrüns vor allem im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen und dem erforderlichen Zuwachs an entsprechenden Flächen, sichergestellt und damit der Aktionsplan des Masterplan Freiraum erfolgreich umgesetzt werden.
Anlagen
- Projektliste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Karte Aktionsplan 3. Projektsteckbriefe 3.1 Klima.Quartier „Cooler Süden“ 3.2 Rechenberganlage 3.3 Ledererpark 3.4 Bielefelder Park 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2026-2029ff
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Prio Nr. Handlungsfeld/Maßnahme
1. AUFWERTUNG DER NATUR- UND KULTURLANDSCHAFTEN
Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept
- 1.1
abgeschlossen)
3 1.3 Waldentwicklungskonzept "Erlenstegener Forst"
2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN
1 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge
- 2.3 Züricher Park
- 2.4.1 Lichtenreuther Park - West
1 2.4.2 Lichtenreuther Park - Ost
- 2.5 Quellepark
2 2.6 Park Tiefes Feld
3 2.7 MaxGrün
1 2.10 Grünzug Ambergerstraße (1. BA fertiggestellt)
1 2.11 Hiroshimapark
1 2.12 Keßlerpark (UGS)
- 2.13 Weg am Village
1 2.14 Westparkerweiterung ehem. Gärtnerei
1 2.15 Westparkerweiterung Von-der-Tann-Str. / Tiefgarage
1 2.16 Luitpoldhain, 1. BA
2 2.17 Bielefelder Park
1 2.18 Ledererpark (Sielstraße)
2 2.19 Holsteiner Park
1 2.20 Bielingplatz
2 2.21 Neue Grünanlagen nach B-Plan (räumlich nicht verortet)
3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN
2 3.1 Dutzendteich & Co
2 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald
3 3.3 Marienbergpark
1 3.4 "Grünes Westband" (Westpark bis Tiefes Feld)
4. GRÜN PLUS
Pocket Parks*
- 4.2 Nonnengasse
- 4.3 Christuskirche
- 4.7 Marientorzwinger
- 4.8 Peststadel / Dr. Mulzer-Str.
3 4.11 Nopitschstraße
- 4.12 Frauenholzstraße
Räumlich nicht verortetete Maßnahmen
DA 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen
DA 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung*
DA 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*
DA 4.13 Bäume innerhalb der Innenstadt
5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN
- 5.1 Cramer-Klett-Park
3 5.2 Tullnaupark
1 5.3 Stadtpark und Berliner Platz
1 5.4 Stadtgraben (UGS)
- 5.5 Marie-Juchacz-Park
- 5.6 Rechenberganlage
1 5.7 Annapark & Umfeld (1. BA fertiggestellt)
1 5.8 Melanchthonplatz Nord & Süd
2 5.9 Schweinauer Buck
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
6. GRÜNE STADTPLÄTZE
2 6.2 Bauhof
1 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz (UGS)
1 6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld
2 6.5 Jakobsplatz
2 6.6 Andreij-Sacharow-Platz
- 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard
7. GRÜNE WEGE / FREIRAUMVERBINDUNGEN
1 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest)
2 7.2 Grüner Weg Nord-Süd
2 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof
2 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal
2 7.2.3 Abschnitt Annapark - Langwasser
3 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen)
3 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald)
3 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst
- 7.7 Grüner Weg zum Faberwald (Konzept abgeschlossen)
1 7.8 Freiraumverbindung Calvinstraße - Hummelsteiner Park
2 7.9 Neue Freiraumverbindungen nach B-Plan (räumlich nicht verortet)
8. WASSER IN DER STADT
- 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld
DA 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet)
2 8.4 Prinzregentenufer
2 8.5 Hallerwiese
- 8.7 Grünanlage Aischweg
9. FREIRAUMKONZEPTE
- 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden (Konzept abgeschlossen)
1 9.1.1 Südstadt.Klima.Meile Nord (UGS)
1 9.1.2 Südstadt.Klima.Meile Süd
1 9.1.3 Klima.Quartier "Cooler Süden"
2 9.1.4 Gibitzenhofer.Meile
1 9.2 Freiraumkonzept Pegnitztal-West
10. Weitere Themen
DA 10.1 Öffentlichkeitsarbeit
- 10.3 Brachflächenanalyse
1 10.4 Öffnung Sportflächen
- 10.5 Freiraumversorgungs- und Erreichbarkeitsanalyse
2 10.6 Freiraumcheck
Projektstatus
Projekt fertiggestellt
Projekt begonnen (Planungen begonnen) Projekt noch nicht begonnen
* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen
DA Daueraufgabe
UGS Urbane Gartenschau 2030
Arbeitsstand April 2026, UwA/1
Masterplan Freiraum
Legende Handlungsfelder Ohne fortlaufende Nummerierung 1. Aufwertung der Natur- und Kultur- landschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (keine flächige Darstellung) Großgründlach 1.3 Erlenstegener Forst 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Lichtenreuther Park 1.1 2.4.1 Lichtenreuther Park - West 2.4.2 Lichtenreuther Park - Ost Neunhof 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld Boxdorf 2.7 MaxGrün 7.4 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark Kraftshof 2.12 Keßlerpark** 2.13 Weg am Village Kraftshof 2.14 Westparkerweiterung ehem. Gärtnerei 2.15 Westparkerweiterung Von-der-Tann-Str./Tiefgarag 2.16 Luitpoldhain, 1. Bauabschnitt 2.17 Bielefelder Park 7.2.1 2.18 Ledererpark (Sielstraße) 2.19 Holsteiner Park 2.20 Bielingplatz Buch 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Fel Almoshof 7.4 Höfles 4. Grün Plus Lohe Ziegelstein Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 1.3 4.7 Marientorzwinger 3.3 4.8 Peststadel Kleinreuth 4.11 Nopitschstraße h.d.Veste 4.12. Frauenholzstraße 7.3 Räumlich nicht verortete Maßnahmen Erlenstegen 2.2 Thon 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 7.2.1 Pegnitz 2.19 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Wetzendorf Sommerstraßen* 7.6 Schoppershof Schniegling 4.13 Bäume innerhalb Innenstadt Laufamholz 2.17 5.3 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 2.20 5.6 Gärten 5.1 Cramer-Klett-Park 9.2 h.d.Veste 5.2 Tullnaupark 4.12 St.Johannis 5.3 Stadtpark und Berliner Platz Gärten 5.4 Stadtgraben** 5.4 Nördliche Altstadt b.Wöhrd Mögeldorf 5.5 Marie-Juchacz-Park 4.8 Weststadt 8.5 Pegnitz 6.3 5.1 5.6 Rechenberganlage 2.5 8.1 5.7 Annapark & Umfeld 2.18 6.6 2.7 2.12 Wöhrder 5.8 Melanchthonplatz Nord & Süd See 4.2 4.7 5.2 5.9 Schweinauer Buck 8.4 Höfen Altstadt-Mitte (VU) Gostenhof 6.5 6.2 Zeltner- 6. Grüne Stadtplätze Altstadt-Süd weiher 2.15 7.7 6.2 Bauhof St.Peter 3.4 2.14 Gleißhammer / 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz** 9.1.1 St.Peter / Tullnau 6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld 7.1 2.13 Gleißhammer 6.5 Jakobsplatz 6.7 Valzner- 5.8 4.3 weiher 6.6 Andreij-Sacharow-Platz 5.5 Schweinau 6.4 6. 7 Q u a rti er s pl at z S t . L e o n h a r d 5.7 2.3 Leonhard / St. 9.1.2 7.4 7 . G r ü n e W e g e / F r e i r a u mverbindungen 9.1.4 9.1.3 2.6 Quartier 2.16 7.2.2 Annapark 7.8 2.11 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) Großreuth b.Schweinau 4.11 Gibit - z W en e h st o / f R / S a t b e u in s bühl Großer 7.2 Grüner Weg Nord-Süd Dutzendteich 7.1 7.2.3 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 8.7 9.1 Gibitzenhof 2.4.2 3.1 Rednitz 7.2.3 Abschnitt Annapark - Langwasser Kleiner 2.10 Dutzendteich 2.4.1 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) Fischbach 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) b.Nürnberg 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst Silber- see 5.9 7.7 Grüner Weg zum Faberwald (Konzept) 7.7 7.8 Freiraumverbindung Calvinstr.-Hummelsteiner Pa Röthenbach Langwasser- b.Schweinau see 8. Wasser in der Stadt 3.2 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld Langwasser 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verort 7.2.3 M 8.4 Prinzregentenufer ain -D o n 8.5 Hallerwiese a u -K a 8.7 Grünanlage Aischweg n a l 9. Freiraumkonzepte 7.2.2 Eibach 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden 9.1.1 Südstadt.Klima.Meile Nord** 9.1.2 Südstadt.Klima.Meile Süd 9.1.3 Klima.Quartier "Cooler Süden" Langwasser 9.1.4 Gibitzenhofer.Meile 9.2 Freiraumkonzept Pegnitztal-West Ludw ig-D onau -M a in -K a n a l Projektstatus Projekt fertiggestellt R e d n itz Projekt begonnen Reichelsdorf Projekt noch nicht begonnen Mühlhof 7.4 Laufende Stadterneuerungsgebiete Weststadt Stadtgrenze * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grü unterversorgten Räumen Worzeldorf ** im Rahmen der Urbanen Gartenschau (UGS) 2030 Brunn Kornburg Katzwang Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Aktionsplan Arbeitsstand: April 2026 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
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Geobasisdaten © Stadt Nürnberg und Bayerische Vermessungsverwaltung
Freiraumkonzept - Klima.Quartier „Cooler Süden“
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | Galgenhof, Hummelstein | ||
| Fläche | ca. 135 ha | ||
| Handlungsfeld | Freiraumkonzepte | ||
| Schwerpunkthema | Schwerpunkthema | Freiräume erweitern, qualifizieren und | |
| multicodieren, Entsiegelung, | |||
| Schwammstadt, Dreifache Innentwicklung | |||
| Freiraumbilanz | Noch nicht bezifferbar | ||
| Zeitraum | Zeitraum | Ende 2025: Ausschreibung | |
| 2026/2027: Konzepterstellung | |||
| 2027/2028: Ausschussbehandlung | |||
| Gesamtkosten | ca. 200.000 € (Konzept) | ||
| Finanzierung | Finanzierung | Ggf. Städtebaufördermittel, MIP Nr. 714 | |
| Masterplan Freiraum | |||
| Planungsbüro | bgmr Landschaftsarchitekten | bgmr Landschaftsarchitekten |
Das Klima.Quartier befindet sich in der Nürnberger Südstadt. Der umliegende Stadtteil ist sehr dicht bebaut und besiedelt, mit Stadtgrün stark unterversorgt und thermisch belastet. Innerhalb der Gebietskulisse sollen Maßnahmen zur klimagerechten Transformation auf Quartiersebene ausgearbeitet werden. Der Fokus liegt auf Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt der wassersensiblen und hitzeangepassten Gestaltung von Grünflächen, Stadtplätzen und des angrenzenden öffentlichen Straßenraums nach den Schwammstadtprinzipien. Neue Straßenbaumpflanzungen sowie private Begrünungsmaßnahmen werden angestrebt.
Konzeptionelle Grundlage bildet das Freiraumkonzept Nürnberger Süden. Die bereits identifizierten Maßnahmen werden im Klima.Quartier konkretisiert und weiterentwickelt. Das Klima.Quartier umfasst auch den südlichen Abschnitt der „Südstadt.Klima.Meile“ und schließt damit an die nördliche Entwicklung im Rahmen der Urbanen Gartenschau Nürnberg 2030 an. Neue „Cooling-Parks”, “Coolspots” oder „Coole Plätze“ sollen die Südstadt klimaresilienter und zukunftsfähig gestalten. Aktuelle stadtklimatische Erkenntnisse, freiraumplanerische Ansätze zur klimagerechten Umgestaltung des Straßenraums sowie Methoden zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure fließen in das Konzept ein.
Foto: G. Gruber
Sanierung Rechenberganlage
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | Schoppershof | ||
| Fläche | 55.000 m² | ||
| Handlungsfeld | Sanierung Grün- und Parkanlagen | ||
| Schwerpunkthema | Freiräume qualifizieren und multicodieren | ||
| Freiraumbilanz | Freiraumbilanz | Entsiegelung: +/- 0 m² | |
| Neues öffentliches Grün: 250 m² | |||
| Neue Bäume: 28 | |||
| Neue Blühflächen / Biodiversität: 1.700 m² | |||
| Neue Spielflächen: 1.230 m² | |||
| Neue Sport- und Bewegungsflächen: 1.600 m² | |||
| Zeitraum | 2018-2019: Bürgerbeteiligung & Kinder- und | ||
| Jugendbeteiligung | |||
| Seit 2019: Vorentwurfs- & Ausführungsplanung | |||
| Seit 2020: Bau | |||
| 2021-2022: Eröffnung BA 1-3 | |||
| 2024-2025: Fertigstellung BA 4-6 | |||
| Gesamtkosten | 4.800.000 € | ||
| Finanzierung | MIP Nr. 714 Masterplan Freiraum | ||
| Planungsbüros | Planungsbüros | Latz + Partner Landschaftsarchitekten, Kounovsky Landschaftsarchitektur | Latz + Partner Landschaftsarchitekten, |
| Kounovsky Landschaftsarchitektur |
Die Rechenberganlage wurde nach intensiver Bürger-, Jugend- und Kinderbeteiligung seit 2020 in mehreren Bauabschnitten komplett saniert und ist seit Herbst 2025 wieder vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich. Zahlreiche Ideen und Anregungen aus der Bevölkerung sind in die Umgestaltung miteingeflossen.
Im ersten Bauabschnitt wurde der Parkbereich an der Welserstraße nebst Fitnessbereich, Ballspielfläche und begleitenden Promenaden neugestaltet. Der zweite Bauabschnitt umfasste die Erweiterung und grundlegende Sanierung der Spielflächen am nördlichen Rand des Plateaus. Im dritten Bauabschnitt wurde das Wegesystem umgestaltet. Die restlichen Bauabschnitte umfassten das Sportfeld und den sog. Planetenweg auf dem Plateau, die Nettelbeckstr. und das Baumrondell im westlichen Bereich, sowie den östlichen Bereich zwischen Witzlebenstr. und Bismarckstr.
Der wertvolle alte Baumbestand und die Rasenflächen des Rechenbergs bilden weiterhin das Kernstück der Parkanlage. In der gesamten Anlage wurden 28 klimaresistente Bäume, 23 Großsträucher, 1.221 m² Staudenflächen sowie 191.500 Zwiebelpflanzen in die Erde gebracht. Seit Mai 2022 sprudelt auch ein Trinkwasserbrunnen an der Nettelbeckstr. in Kooperation mit der N-Ergie.
Umgriff B-Plan 4520 „Bielefelder Straße“ (Stand: 2026), Geobasisdaten © Stadt Nürnberg und Bayerische Vermessungsverwaltung
Neuanlage „Bielefelder Park“
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | Wetzendorf | ||
| Fläche | ca. 40.000 m² | ||
| Handlungsfeld | Neue Parkanlagen / Grünanlagen | ||
| Schwerpunkthema | Schwerpunkthema | Neues öffentliches Grün, Freiraum- und | |
| Biotopverbund, Freiräume qualifizieren | |||
| und multicodieren | |||
| Freiraumbilanz | Noch nicht bezifferbar | ||
| Zeitraum | Momentan Bebauungsplanverfahren | ||
| Gesamtkosten | Noch nicht bezifferbar | ||
| Finanzierung | MIP Nr. 714 Masterplan Freiraum | ||
| Planungsbüro | Planungsbüro | Ausschreibung geplant | Ausschreibung geplant |
Der Bebauungsplan Nr. 4520 „Bielefelder Straße“ wurde bereits im Jahr 2016 eingeleitet, ruhte anschließend allerdings einige Jahre und wird nun wieder konkret weiterverfolgt. Planungsziel ist es, das ca. 10 ha große Gebiet zwischen Bielefelder Straße und Jülicher Straße gemäß Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) städtebaulich zu entwickeln. Die vorhandenen, weitläufigen Grünstrukturen sollen umfangreich erhalten bleiben und in eine zusammenhängende öffentliche Grünfläche, den „Bielefelder Park“, integriert werden.
Ortsbildprägend ist gegenwärtig insbesondere der ökologisch wertvolle Baum- und Gehölzbestand in und um die derzeit überwiegend privat genutzten Gartenflächen. Die geplante öffentliche Grünfläche soll bestehende Wegeverbindungen und teils vorhandene Trampelfade im Gebiet in ein durchgehendes Wegenetz einbinden. Übergeordnete Freiraumverbindungen sollen gemäß FNP ausgebaut werden. Die erhaltenswürdigen Grünstrukturen sollen sich in das Biotopverbundsystem einfügen. Der Parkumgriff wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Das Vorhaben befindet sich momentan noch in der Rahmenplanung. Über die Grünordnung werden die Inhalte in das Bebauungsplanverfahren eingebracht. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen werden in dem Zuge durchgeführt. Mit Fortschreiten des Bebauungsplanverfahrens wird die Parkplanung über den Masterplan Freiraum personell und finanziell weitergeführt und umgesetzt. Der geplante „Bielefelder Park“ grenzt an die erweitertet Innenstadt an, die im Stadtgefüge durch ein hohes Freiflächendefizit gekennzeichnet ist.
| Fremdfinanz. | Masterplan | GESAMT | Plan spätere | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 2025 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Jahre | |||||||||
| Mittel aus Haushaltsrest 2025 und MIP 2026-2029, Auftrag: E5510071400U Masterplan Freiraum | 34.905.000 | 3.512.000 | 3.950.000 | 1.927.000 | 4.013.000 | 9.902.000 | 6.601.000 | 5.000.000 | |||||||
| Mittelbedarf abzügl.ausgegliederter MIP Einzelmaßnahmen, UGS und bereits freigegebene Mittel | 79.355.590 | 91.239.210 | 2.244.805 | 1.570.000 | 3.650.000 | 5.640.000 | 13.110.000 | 53.140.785 | |||||||
| MIP Einzelmaßnahmen | 18.575.000 | 22.486.011 | 41.061.011 | ||||||||||||
| UGS Ausgliederung | 7.400.000 | 7.400.000 | |||||||||||||
| Bereits freigegebene Mittel für Maßnahmen unter 750.000 (bis 2023: 500.000 €) | 1.891.490 | 3.512.000 | 5.403.490 | ||||||||||||
| Mittelbindung | 32.350.110 | 112.753.601 | 145.103.711 | ||||||||||||
| Nr. | Handlungsfeld /Maßnahme | Federführung | Finanzierung | Fremdfinanz. | Masterplan | GESAMT | BIC | Maßn. Nr. | Plan Mittelbedarf Masterplan | Plan spätere Jahre | |||||
| bis 2025 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | ||||||||||
| 2 | Neue Parkanlagen/Grünanlagen | ||||||||||||||
| 2.2. | Wetzendorfer Park und Grünzüge | SÖR/1-G | MP Freiraum | 20.000.000 | 20.000.000 | X √ J | 530.000 | 600.000 | 600.000 | 800.000 | 800.000 | 4.900.000 | 11.770.000 | ||
| 2.6. | Park Tiefes Feld | SÖR/1-G | MP Freiraum | 11.000.000 | 11.000.000 | X | 30.000 | 200.000 | 1.200.000 | 9.570.000 | |||||
| 2.10. | Grünzug Ambergerstraße | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | MP Freiraum/Ablöse BPlan | 1.200.000 | 4.897.000 | 6.097.000 | X √ J | MIP 1207 | |||||||
| 2.11. | Hiroshimapark | SÖR/1-G | MP Freiraum | 3.200.000 | 3.200.000 | X | 25.000 | 800.000 | 2.375.000 | ||||||
| 2.16. | Luitpoldhain, 1 BA | SÖR/1-G | MP Freiraum | 2.327.000 | 2.627.000 | X | MIP 1104 | ||||||||
| 2.17. | Bielefelder Straße | UwA/1/SÖR/1-G | MP Freiraum | 8.000.000 | 8.000.000 | X | 20.000 | 100.000 | 7.880.000 | ||||||
| 2.18. | Sielstraße** | UwA/1/, Vpl , Stpl, SÖR | MP Freiraum | 50.000 | 50.000 | 50.000 | |||||||||
| 2.19. | Neue Grünanlage nach B-Plan | SÖR/1-G | MP Freiraum | 1.200.000 | 1.200.000 | X | 50.000 | 600.000 | 550.000 | ||||||
| 3. | Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften | ||||||||||||||
| 3.1. | Dutzendteich & Co. ** | BGA/SÖR/1-G/UwA/Stpl/ | MP Freiraum | 540.000 | 540.000 | X | 100.000 | 200.000 | 240.000 | ||||||
| 3.4. | Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) ** | UwA/1/SÖR/1-G | MP Freiraum/Ablöse BPlan | 2.036.000 | 6.964.000 | 9.000.000 | X | M 1157 | 130.000 | 624.025 | 100.000 | 500.000 | 1.500.000 | 2.000.000 | 2.109.975 |
| 4. | Grün Plus | ||||||||||||||
| Pocket Parks | |||||||||||||||
| 4.12. | Frauenholzstraße | SÖR/1-G | MP Freiraum/KfW444 | 572.570 | 166.430 | 739.000 | 166.430 | ||||||||
| 5. | Sanierung Parkanlagen | ||||||||||||||
| 5.2. | Tullnaupark | SÖR/1-G | MP Freiraum | 1.300.000 | 1.300.000 | X | 1.300.000 | ||||||||
| 5.3. | Stadtpark | SÖR/1-G | MP Freiraum | 8.390.810 | 8.517.730 | X √ J | M 1105 | 150.000 | 50.000 | 200.000 | 800.000 | 7.190.810 | |||
| 5.3.1. | Berliner Platz | SÖR/1-G | MP Freiraum/KfW444 | 126.920 | 605.350 | 732.270 | 605.350 | ||||||||
| 5.6 | Rechenberganlage BA 4-6 | SÖR/1-G | MP Freiraum | 2.000.000 | 2.000.000 | X √ J | MIP1269 | ||||||||
| 5.7 | Annapark und Umfeld | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 2.280.000 | 1.520.000 | 3.800.000 | X | 30.000 | 200.000 | 220.000 | 440.000 | 630.000 | |||
| 5.7.1 | Annapark und Umfeld , 1. BA | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 560.000 | 840.000 | 1.400.000 | X √ J | MIP1242 | 150.000 | ||||||
| 5.8. | Melanchtonplatz Nord&Süd | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 3.840.000 | 2.560.000 | 6.400.000 | X √ J | 310.000 | 860.000 | 1.000.000 | 390.000 | ||||
| 5.9. | Schweinauer Buck | UwA/1/SÖR/1-G | MP Freiraum | 2.500.000 | 2.500.000 | X | 50.000 | 80.000 | 2.370.000 | ||||||
| 6. | Grüne Stadtplätze | ||||||||||||||
| 6.4. | Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld | Stpl/4-1/SÖR/1-S | MP Freiraum/Städtebauförd. | 3.200.000 | 3.200.000 | 6.400.000 | X | 20.000 | 150.000 | 350.000 | 2.680.000 | ||||
| 7. | Grüne Wege | ||||||||||||||
| 7.7. | Grüner Weg zum Faberwald | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | MP Freiraum | 1.100.000 | 1.100.000 | X | 25.000 | 150.000 | 250.000 | 400.000 | 275.000 | ||||
| 7.7.2. | Grünflächen an der Alten Allee | SÖR/1-G | MP Freiraum | 500.000 | 500.000 | 10.000 | 490.000 | ||||||||
| 7.8. | Freiraumverb. Calvinstraße- Hummelsteiner Park | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 150.000 | 240.000 | 390.000 | 10.000 | 230.000 | |||||||
| 7.9. | Freiraumverbindung nach B-Plan | SÖR/1-G | MP Freiraum | 600.000 | 600.000 | 25.000 | 300.000 | 275.000 | |||||||
| 8. | Wasser in der Stadt | ||||||||||||||
| 8.1. | Nägeleinsplatz mit Umfeld | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 2.000.000 | 1.800.000 | 3.800.000 | X √ J | MIP 1118 | 89.000 | ||||||
| 8.5. | Hallerwiese** | SÖR/1-G | Masterplan | 1.000.000 | 1.000.000 | X | 150.000 | 100.000 | 750.000 | ||||||
| 9. | Freiraumkonzepte | ||||||||||||||
| 9.1.2. | Südstadt.Klima.Meile Süd | UwA/1/, Vpl , Stpl, SÖR | MP Freiraum/Städtebauförd. | 5.000.000 | 5.000.000 | X | 100.000 | 100.000 | 800.000 | 4.000.000 | |||||
| 9.1.3. | Klimaquartier Cooler Süden | UwA/1 | MP Freiraum | 100.000 | 200.000 | 100.000 | |||||||||
| 9.2. | Freiraumkonzept Pegnitztal West | UwA/1 | MP Freiraum | 200.000 | 200.000 | 100.000 | 100.000 | ||||||||
| 10. | Sonstige Projekte | ||||||||||||||
| 10.4. | Ferdinand Drexler Weg 2.BA | SÖR/1-G | MP Freiraum/Städtebauförd. | 2.132.000 | 488.000 | 2.620.000 | X √ J | MIP 1298 | |||||||
| 10.6. | Hesperidengarten Zugang | SÖR/1-G | MP FR Mehrkosten | 117.000 | |||||||||||
| Abgeschlossene Maßnahmen | 14.252.620 | 20.348.011 | 34.190.711 | ||||||||||||
| angemeldet Aufnahme Ja/Nein |
Geobasisdaten © Stadt Nürnberg und Bayerische Vermessungsverwaltung
Neuanlage „Ledererpark“
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Lage | Gostenhof | ||
| Fläche | 5.200 m² | ||
| Handlungsfeld | Neue Parkanlagen / Grünanlagen | ||
| Schwerpunkthema | Schwerpunkthema | Neues öffentliches Grün, Freiräume | |
| erweitern, qualifizieren und multicodieren | |||
| Freiraumbilanz | Neues öffentliches Grün: 5.200 m² | ||
| Zeitraum | Zeitraum | Ende 1. Quartal 2026: Flächenübergabe | |
| an Stadt Nürnberg / SÖR | |||
| 2026: Planungsbeginn | |||
| Gesamtkosten | Noch nicht bezifferbar | ||
| Finanzierung | Finanzierung | Städtebaufördermittel, MIP Nr. 714 | |
| Masterplan Freiraum | |||
| Planungsbüro | Ausschreibung geplant | Ausschreibung geplant |
Die Flächen der ehemaligen Lederer Kulturbrauerei mitsamt Biergarten an der Sielstraße sollen in ein urbanes Stadtquartier mit Gewerbe, Wohnen und Freiräumen entwickelt werden. Dafür wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4500 „Lederer Biergarten“ eingeleitet. 2017 wurde eine Rahmenplanung durchgeführt, im Anschluss ein städtebaulicher Wettbewerb. Der südliche Teil des Gebiets, die ca. 5.200 m² große Fläche des ehemaligen Biergartens, soll im ersten Schritt vom Flächeneigentümer an die Stadt Nürnberg übertragen werden. Anschließend wird die Fläche durch SÖR als öffentliche Grünanlage hergestellt und der Bevölkerung zugänglich gemacht.
Prägend ist vor allem der alte Baumbestand auf dem ehemaligen Biergartengelände, der erhalten bleiben soll. Die Bäume wurden dabei in einem verkehrssicheren und entwicklungsfähigen Zustand an die Stadt übertragen. Die Rahmenbedingungen dazu wurden im städtebaulichen Vertrag geschlossen. Mit Flächenübertrag wird SÖR 2026 mit den Planungen für die Grünanlage beginnen. Der ehemalige Biergarten soll als ruhige Erholungsfläche, verkehrssicher und barrierefrei, ausgebaut und der Baumbestand langfristig gesichert werden. Wichtig sind zusätzliche, barrierefreie Eingänge zur Grünanlage. Des Weiteren soll das Umfeld einbezogen werden, um die Möglichkeiten für zusätzliches Stadtgrün und Freiraumfläche im Quartier umfassend auszuschöpfen. Insbesondere die Sielstraße als übergeordnete Freiraumverbindung zum Pegnitztal West, wird in der Umfeldbetrachtung mit in den Blick genommen.
Beschlussvorschlag Stadtrat (22.07.2025):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Naturschutz vom 15.07.2025 wird beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen konsequent voranzutreiben und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bei den planenden, umsetzenden und unterhaltenden Dienststellen im Rahmen der Haushaltsplanungen in geeigneter Weise anzumelden.
-
die in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten, bislang jedoch noch nicht hergestellten, öffentlichen Grünflächen im Rahmen des Aktionsplans zu priorisieren und schrittweise umzusetzen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Umwelt, Klima- und 15.07.2026 öffentlich Beschluss
Naturschutz
Betreff:
Vorstellung Luftqualitätsfahrplan und Verkehrsversuch
Anlagen: Sachbericht Luftqualitätsfahrplan Anlage 1 zum Sachbericht LQFP Verkehrsversuch
Sachverhalt (kurz):
Das Instrument des Luftqualitätsfahrplans im Zusammenhang der neuen EU-Richtlinie zur Luftqualität wird vorgestellt. Um die künftig geltenden Grenzwerte sicher einhalten zu können, sind angesichts der aktuellen Messwerte zusätzliche und intensivere Maßnahmen als bisher erforderlich. Die Methodik des Maßnahmenscreenings für den Luftqualitätsfahrplan wird erläutert.
Parallel zum laufenden Maßnahmenscreening soll ein Verkehrsversuch durchgeführt werden, um die Informationen zu ermitteln, die für eine rechtssichere Abwägung in der Begründung für Ablehnung oder Beschluss einer Maßnahme des Luftqualitätsfahrplans erforderlich sind.
Für die Bereitsstellung der Mittel zur Versuchsdurchführung wird ein Beschluss begehrt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 68.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 68.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In der Vorlage wird die Kostendimension - zw. Vpl und UwA abgestimmt
- mitgeteilt. Im Controllinggespräch von UwA wurde Stk hierzu
informiert. Die Mittel sollen zum Kämmereipaket angemeldet werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Verkehrsversuch betrifft alle Fahrzeugführenden gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM / Vpl
Ref.II / Stk
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Bereitstellung der erforderlichen konsumtiven Mittel für die Durchführung des Verkehrsversuchs geeignet anzumelden.
Sachbericht: Luftreinhalteplanung und Maßnahmenscreening
1. Rechtliche Hintergründe und städtische Pläne zur Luftreinhaltung
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Luftverschmutzung das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko der EU. Auf Grundlage neuer WHO-Empfehlungen hat die EU im Dezember 2024 eine neue Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet, die mit einer Novellierung der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) voraussichtlich 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden wird. Der Entwurf für die neue 39. BImSchV wurde Ende Mai 2026 vorgelegt. Aktuell findet die Verbändeanhörung statt, bei der das Umweltamt Nürnberg über den Deutschen Städtetag eine Stellungnahme einbringt.
Die Neuerungen sehen vor, dass ab dem Jahr 2030 der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO ) von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ und für Feinstaub PM2,5 (Partikeldurchmesser < 2,5 µm) von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffbelastung bis zur Einhaltung der Grenzwerte umzusetzen. Darüber hinaus ist eine erweiterte Anwendung von Modellrechnungen vorgesehen, deren technische Vorgaben bis Mitte Juni 2026 in einem Durchführungsrechtsakt konkretisiert werden sollen. Hinzukommend werden durch die Richtlinie die Klagemöglichkeiten bei einem Verstoß verstärkt. Durch eine Änderung des BayImSchG im Jahr 2021 sind im Freistaat Bayern kreisfreie Städte mit über 100.000 Einwohnern selbst für Luftreinhaltepläne zuständig statt wie zuvor die Bezirksregierungen.
Eine Besonderheit der neuen Luftqualitätsrichtlinie besteht darin, dass die zuständige Behörde zwecks Maßnahmenplanung dazu angehalten wird, bis Ende 2028 einen Luftqualitätsfahrplan zu erstellen, sofern ab 2026, also schon vor Gültigkeit der neuen Werte, Schadstoffkonzentrationen die künftig geltenden Grenzwerte überschreiten, damit die neuen Grenzwerte ab 2030 dann auch gleich eingehalten werden können. Eine allgemeine Übergangsfrist nach 2030 ist nicht vorgesehen. Mit einem solchen Fahrplan gibt es eine Rechtsgrundlage, schon vor 2030 Maßnahmen zu ergreifen und die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte kann damit bis auf das Jahr 2035 verlängert werden, wobei die Dauer der Überschreitung durch den Luftqualitätsfahrplan so kurz wie möglich gehalten werden muss.
In Nürnberg ist absehbar, dass die künftigen NO - und möglicherweise PM2,5- Jahresmittelgrenzwerte trotz bereits umgesetzter und laufender Maßnahmen überschritten werden könnten. Aus diesem Grund wird durch die Verwaltung derzeit ein entsprechender Luftqualitätsfahrplan vorbereitet. Die Verabschiedung durch den Stadtrat sowie die vorgelagerte Bürgerbeteiligung sind für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Ausarbeitung des Luftqualitätsfahrplans soll im Jahr 2027 erfolgen, während die Maßnahmenkonzeption sowie alle erforderlichen vorbereitenden Arbeiten bis Ende 2026 abgeschlossen werden sollen.
2. Luftschadstoffmessungen in Nürnberg
Abbildung 1 und 2 zeigen die Jahresmittelwerte der NO -Konzentrationen sowie deren zeitlichen Verlauf an den Messstandorten im Nürnberger Stadtgebiet. Die kontinuierlich, stündlich messenden Stationen werden vom Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie von der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) betrieben. Ergänzt werden sie durch NO - Passivsammlermessungen (PS) an drei weiteren Standorten, die im Auftrag vom Umweltamt
von einer externen Firma durchgeführt werden und Monatsmittelwerte liefern. Die PS- Standorte liegen an sog. Hotspots, an denen sich für die Luftqualität ungünstige Umstände überlagern.
Die Luftschadstoffkonzentrationen unterliegen stündlichen, täglichen und jährlichen Schwankungen. Diese werden einerseits durch die Emissionen, andererseits von externen Einflüssen wie der Meteorologie bedingt. So können beispielsweise Inversionswetterlagen wesentlich zur Ausbildung erhöhter Schadstoffkonzentrationen beitragen. Der Verlauf der Jahresmittelkonzentrationen an den Messstandorten zeigt insgesamt einen abnehmenden Trend, der sich jedoch in den letzten Jahren zunehmend abflacht.
Abbildung 1: Verlauf der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstandorten in Nürnberg mit Kennzeichnungen der derzeitigen (rot durchgezogene Linie) und künftigen (rot gestrichelte Linie) Grenzwerte.
Abbildung 2: Verlauf der PM2,5-Jahresmittelwerte an den Messstandorten in Nürnberg mit Kennzeichnungen der derzeitigen (rot durchgezogene Linie) und künftigen (rot gestrichelte Linie) Grenzwerte.
Die in den vergangenen beiden Jahren bewilligten Mittel für zusätzliche punktuelle Messungen wurden mit dem Ziel eingesetzt, weitere Erkenntnisse zum Beitrag bestimmter Schadstoffquellen zu gewinnen und über ergänzende Daten für Modellvalidierungen zu verfügen. Erste Ergebnisse liegen inzwischen vor. Zu diesen wird gesondert berichtet.
3. Maßnahmenscreening für einen Luftqualitätsfahrplan
Bereits in der Vergangenheit wurden für die Stadt Nürnberg Luftreinhaltepläne sowie zwei Fortschreibungen mit insgesamt 28 Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um die Luftschadstoffgrenzwerte der 39. BImSchV einhalten zu können. Ein großer Teil dieser Maßnahmen stellt Daueraufgaben dar, die unter anderem zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität beitragen, was sich auch im langfristigen Trend der Luftschadstoffkonzentrationen widerspiegelt.
Der Fortschritt der noch laufenden Maßnahmen wird jährlich bei den zuständigen Dienststellen abgefragt (s. Sachverhalt des Umweltausschusses vom 17.12.2025, TOP 6, „Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Nürnberg). Der aktuelle Stand gibt somit auch Auskunft darüber, an welchen Stellen künftig weitere Maßnahmen mit Synergieeffekten ergänzt werden können.
Wie der Verlauf der Jahresmittelkonzentrationen zeigt, sind neben der Fortführung bereits entwickelter Maßnahmen zusätzliche und intensivere Ausführungen von bereits bestehenden Maßnahmen in verschiedenen Strategien und Programmen der Stadt Nürnberg erforderlich, um die künftig geltenden Grenzwerte einzuhalten und den rückläufigen Trend der Jahresmittelkonzentrationen weiter zu verstärken bzw. nach Möglichkeit zu beschleunigen. Dabei sind sowohl lokale Maßnahmen an besonders belasteten Standorten als auch Maßnahmen zur Reduzierung der gesamtstädtischen Hintergrundkonzentration notwendig.
Ziel ist es daher, zusätzliche und konkrete Maßnahmen zu identifizieren sowie bestehende Maßnahmen weiter zu intensivieren. Dafür wird zunächst mit einem Maßnahmenscreening ein breites Spektrum grundsätzlich möglicher Maßnahmen erfasst. Tabelle 1 stellt eine Übersicht beispielhafter möglicher Maßnahmen aus diesem Screening dar und zeigt die Vorgehensweise anhand ausgewählter Bewertungskriterien, hier zwecks anschaulicherer Darstellung teils auch zusammengefasst („weiterer Nutzen“). Auf dieser Grundlage soll eine strukturierte Vorauswahl anhand verschiedener Kriterien, beispielsweise der erwarteten Wirksamkeit, der Umsetzbarkeit im lokalen Kontext sowie organisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, erstellt werden. Positiv bewertete Maßnahmen werden für den Luftqualitätsfahrplan weiter untersucht und ausgearbeitet. Zugleich wird dokumentiert, dass keine in der allgemeinen Diskussion befindliche Maßnahme „vergessen“ wurde, sondern aus benannten Gründen nicht weiter untersucht wird.
Der Screeningprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Fokus dieser Darstellung liegt daher auf der Beschreibung der angewandten Methodik. Die Ergebnisse des Screenings sowie eine detaillierte Darstellung der bewerteten Maßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgestellt bzw. im Luftqualitätsfahrplan umfassend dargestellt.
Bei der Bewertung der Maßnahmen sollen neben der Reduzierung von Luftschadstoffen auch weitere Kosten- und Nutzenaspekte berücksichtigt werden. Abbildung 3 veranschaulicht dies am Beispiel möglicher Maßnahmen im motorisierten Individualverkehr. Die Darstellung dient einer vergleichenden Übersicht, nicht der Auswahl.
Tabelle 1: Beispielhafte Auswahl an Maßnahmen mit entsprechenden möglichen Ausführungen sowie Kriterien zur Bewertung ihrer Eignung für den Luftqualitätsfahrplan. Die farbliche Abstufung von dunkelgrün bis rot kennzeichnet die Bewertungsspanne von sehr geeigneten bis nicht geeigneten Maßnahmen.
| Auswahl von Maßnahmen | Mögliche Ausführungen | Wirkungsbereich auf die Luftqualität | Rechtsgrundlage | Auswählte Bewertungskriterien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Luftqualität | weiterer Nutzen | Kosten | ||||||
| r h e k r e V | Tempolimits | an Hotspots | Hotspots, städtisch verkehrsnah | 39. BImSchV, § 47 BImSchG, §45 StVO | +++ | Lärm, THG, Verkehrssicherheit | niedrig | |
| Großräumig an | Städtisch verkehrsnah | 39. BImSchV, § 47 BImSchG, §45 StVO | +++ | Lärm, THG, Verkehrssicherheit | hoch | |||
| Hauptverkehrsstraßen | ||||||||
| Umweltzonen | Grüne Feinstaubplakette; Dieselfahrverbot | Grüne Feinstaubplakette; | Hotspots, städtisch verkehrsnah; Ziel PM10, PM2,5 | 35. & 39. BImSchV, § 40, § 47 BImSchG, § 45 StVO | ++ | THG | niedrig | |
| Dieselfahrverbot | ||||||||
| Blaue NO -Plakette x | Hotspots, städtisch verkehrsnah | Bisher keine | +++ | THG | niedrig | |||
| Umweltsensitives Verkehrs- management | Adaptive Ampelsysteme; Zuflussregelungsanlagen | Hotspots, städtisch verkehrsnah | 39. BImSchV, § 40 BImSchG, § 45 StVO | +++ | Lärm, THG, Verkehrssicherheit | sehr hoch | ||
| g n d u nn ua lp - td tle a tS w m U | Verstärkte Berücksichtigung der Luftqualität als Teil von Verfahren | Bewertung von Maßnahmen auf der Grundlage zukünftig geltender Grenzwerte | Hotspots, städtisch verkehrsnah, städtischer Hintergrund | 39. BImSchV, §47 BImSchG, kommunal | ++ | Lärm, Verkehrs- sicherheit, sozial, Klimaanpassung | 0 | |
| Vorgaben zu Neubauten in Bebauungsplänen | Verbindliche Energiekonzepte | Städtischer Hintergrund | BauGB, § 47 BImSchG, KWP, Stadtratsbeschlüsse | + | THG | niedrig | ||
| & tfa e ir hts cu sd trn iWI | Industrieanlagen | Vorgabe von zusätzlichen | Städtischer Hintergrund | § 5, § 12, § 47, § 48 BImSchG, TA Luft | + | hoch | ||
| Filtersystemen bei Neu- | ||||||||
| Genehmigungen über | ||||||||
| Standardvorgaben hinaus | ||||||||
| Baustellen | Regulierung von | Städtischer Hintergrund | § 97 GWB, TA Luft, BImSchG | + | THG, Arbeits- sicherheit | 0 | ||
| Baumaschinenemissionen | ||||||||
| bei städtischen Vergaben | ||||||||
| e ig r e n E | Vorgaben bei Kaminöfen | Förderung oder Filterpflicht | Städtischer Hintergrund, vorw. PM10, PM2,5 | § 47 BImSchG | + | THG, Geruch | hoch | |
| und Vorgabe der | ||||||||
| Emissionsstandards (z.B. | ||||||||
| Blauer Engel) |
Adaptive Ampelsysteme;
Zuflussregelungsanlagen
Bewertung von Maßnahmen
auf der Grundlage zukünftig
geltender Grenzwerte
Verbindliche
Energiekonzepte
Wirkungsanalyse von Maßnahmen für den MIV
Nutzen Luftqualität
Signalwirkung 2 Nutzen Lärm Tempolimits an Hotspots
Umweltsensitives Verkehrsmanagement Persönliche Nutzen THG- Einschränkungen Minderung Umweltzonen (Grüne Plakette)
Nutzen Verkehrs- Kosten sicherheit
Abbildung 3: Bewertung von Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr. Die Höhe der Skala beschreibt die Intensität des Einflusses der jeweiligen Maßnahme auf den entsprechenden Parameter.
Einige Maßnahmen benötigen bei auch grundsätzlich positivem Screening-Ergebnis weitergehende und teilweise auch zeitaufwendige Untersuchungen, um sie im Luftqualitätsfahrplan als geeignete Maßnahmen ausweisen zu können. Dies betrifft insbesondere Ermittlungen, die für eine rechtssichere Abwägung in der Begründung für Ablehnung oder Beschluss einer Maßnahme erforderlich sind. Die Maßnahme eines Tempolimits an Hotspots gehört dazu und wird daher in dem beiliegenden Bericht (Anlage 1: Verkehrsversuch: Temporeduzierung zur Minderung von Luftschadstoffen) zum Vorhaben eines Verkehrsversuchs näher konkretisiert. Aufgrund des knappen Zeitplans läuft die Ausarbeitung bereits als aussichtsreich identifizierter Maßnahmen parallel zum noch andauernden Screening weiterer Maßnahmen.
4. Fazit
Mit der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie werden verschärfte Grenzwerte ab 2030 eingeführt. Die Auswertung der bisherigen Messdaten zeigt, dass die Luftschadstoffkonzentrationen in den vergangenen Jahren zwar insgesamt einen rückläufigen Trend aufweisen. Um die künftig geltenden Grenzwerte sicher einhalten zu können, sind jedoch zusätzliche und intensivere Maßnahmen erforderlich, welche in einem Luftqualitätsfahrplan bis Ende 2028 aufgeführt werden sollen. Mit dem Luftqualitätsfahrplan kann die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte bis 2035 verlängert werden, wenn darin geeignete Maßnahmen aufgeführt werden, die eine Einhaltung der Grenzwerte bis zu diesem Zeitpunkt ermöglichen. Da Regelungen wie beispielsweise die Einführung einer blauen Plakette oder eines Verbrennerverbots ausschließlich auf Bundes- oder EU-Ebene erlassen werden können, werden mit einem Luftqualitätsfahrplan die Steuerungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene bestmöglich umgesetzt.
Das derzeit laufende Maßnahmenscreening wird weitergeführt, um die identifizierten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und mögliche Wechselwirkungen weiter zu konkretisieren. Für finanzielle Mittel zum Verkehrsversuch wird ein Beschluss begehrt.
Anlage 1: Verkehrsversuch: Temporeduzierung zur Minderung von Luftschadstoffen
1. Einleitung
Aus der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie ergibt sich die Handlungsnotwendigkeit, Emissionsreduzierungen zu bewirken, um die zukünftigen Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten. Im Stadtgebiet Nürnberg ist absehbar, dass die künftigen Jahresmittelgrenzwerte von Stickstoffdioxid (NO ) und möglicherweise Feinstaub PM trotz bereits umgesetzter und 2 2,5 laufender Maßnahmen im Jahr 2030 wahrscheinlich noch überschritten werden. Daher wird die Stadt Nürnberg bis Ende 2028 einen Luftqualitätsfahrplan entwickeln, in dem geeignete Maßnahmen zur Luftschadstoffreduzierung enthalten sind. Durch ihn wird eine Rechtsgrundlage für luftschadstoffreduzierende Maßnahmen geschaffen. Weitere (rechtliche) Hintergründe sowie die Entwicklung der Luftschadstoffkonzentrationen über die Jahre sind im vorausgehenden Bericht (Sachbericht: Luftreinhalteplanung und Maßnahmenscreening) näher erläutert.
Der Motorisierte Individualverkehr (MIV) gilt als wesentlicher Luftschadstoffemittent, insbesondere für NO , sodass es dort eine bedeutende Handlungsnotwendigkeit gibt. Möglichkeiten, welche luftschadstoffreduzierend wirken, müssen in Anbetracht der neuen Gesetzgebung auf Eignung geprüft und bei Eignung umgesetzt werden, dazu zählen auch Temporeduzierungen an Hauptverkehrsstraßen. Erfahrungen aus anderen Städten wie München, Stuttgart, Berlin oder Paris zeigen bereits, dass Temporeduzierungen zur Verringerung von Luftschadstoffen beitragen können. Es wird für den Luftqualitätsfahrplan aber dennoch auch eine auf die Situation in Nürnberg bezogene Aussage zur Wirksamkeit einer solchen Maßnahme benötigt.
Zur Untersuchung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen an ausgewählten Straßenabschnitten eignen sich Verkehrsversuche besonders gut. Sie ermöglichen es, mögliche Effekte auf die Luftqualität unter realen Bedingungen zu analysieren und auf dieser Grundlage zu bewerten, ob die Maßnahme zielführend ist oder ob alternative Ansätze geprüft werden sollten. Bereits in der Sachverhaltsdarstellung für die Stadtratssitzung am 22.10.2025 (TOP Ö 11.1: Luftqualität in Nürnberg – Sachstand und geplantes Vorgehen) wurde ein Verkehrsversuch als Möglichkeit genannt, durch eine verstärkte Datenerhebung belastbare Erkenntnisse über die Wirksamkeit potenzieller Maßnahmen zu gewinnen.
Der Verkehrsversuch soll an Straßenabschnitten im Stadtgebiet Nürnberg durchgeführt werden, an denen besonders hohe NO -Konzentrationen (sog. Hotspots) auftreten und wo bereits NO2-Messungen durch einen Passivsammler oder durch eine stationäre Messstation durchgeführt werden. Dort sollen für das gesamte Kalenderjahr 2027 Geschwindigkeitsreduzierungen von 50 km/h auf 30 km/h eingeführt werden (s. Abbildung 1, Tabelle 1). Bei erfolgversprechenden Ergebnissen ist eine derartige Maßnahme nach §28 Absatz 2 der 39. BImSchV zulässiger Bestandteil eines Luftreinhalteplans. Bei erwiesenermaßen geringen Erfolgsaussichten können auf der Grundlage der Versuchsergebnisse auch andere Maßnahmen vorgezogen werden. Die Versuchsdauer von 1 Jahr ergibt sich aus dem Bezug zu den Grenzwerten, die als Jahresgrenzwerte festgelegt sind.
2. Mögliche Auswirkungen von Temporeduzierungen auf Verkehrsstraßen
Um eine Reduktion der NO -Konzentrationen zu erreichen, soll durch die Temporeduzierung von 50 km/h auf 30 km/h eine Verringerung der Stickoxid-Emissionen aus Verbrennungsmotoren erzielt werden. Durch die niedrigere Höchstgeschwindigkeit werden die Motorlast und die Verbrennungstemperaturen reduziert, wodurch weniger Stickoxide
entstehen. Gleichzeitig kommt es bei geringeren Geschwindigkeiten zu weniger starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen, wodurch typische Emissionsspitzen im Stadtverkehr gemindert werden. Abhängig von der Straßenführung verbessert sich bei geringeren Geschwindigkeiten tendenziell der Verkehrsfluss, sodass der Katalysator durch gleichmäßigere Lasten und stabilere Temperaturen effizienter arbeiten und mehr Stickoxide abbauen kann. Ein möglichst gleichmäßiger Fahrtverlauf mit wenigen Beschleunigungs- und Bremsvorgängen (Stop-and-Go) ist für die Reduktion von Emissionen mitentscheidend.
Weniger Beschleunigung und geringere Geschwindigkeiten führen auch zu weniger Reifenund Fahrbahnabrieb. Das wirkt sich ebenso positiv auf die Feinstaubbelastung aus, wie ein reduzierter Bremsbedarf wegen geringerer Tempounterschiede.
Umgekehrt kann es sein, dass durch die konkrete Straßenführung, Ein- und Ausfahrten, Haltevorgänge und Ähnliches, aber auch durch eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit, die mehrheitlich bereits deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit liegt, die mögliche Wirkung einer Absenkung des Tempolimits verschwindet oder zu gering ist, um eine Abweichung von der Regelvorgabe zu rechtfertigen.
Andere Schutzziele der Stadt Nürnberg sind keine Begründung für die Notwendigkeit eines Verkehrsversuchs zu Temporeduzierungen, stehen dem jedoch auch nicht entgegen. Es würde sich für sie im Gegenteil ein Mitnahmeeffekt – wie folgt – ergeben.
Aufgrund einer geringeren Geschwindigkeit und eines damit ggf. verbundenen gleichmäßigeren Fahrens wird wegen weniger starker Beschleunigung und geringeren Luftwiderstands insgesamt weniger Kraftstoff verbraucht, wodurch neben weniger NO auch weniger CO -Emissionen ausgestoßen werden. Dies wirkt sich positiv auf die Klimaschutzziele der Stadt Nürnberg aus.
Eine geringere Kfz-Geschwindigkeit hat ebenso Vorteile für den Lärmschutz und die Verkehrssicherheit. Dies ist besonders relevant bei angrenzender Wohnbebauung. Bei einer Reduktion von 50 km/h auf 30 km/h verringern sich Motor- und Rollgeräusche laut Studien um ca. 3 dB, wofür man bei gleichbleibender Geschwindigkeit die Verkehrsmenge halbieren müsste. Hinzu kommt die Verringerung der Störwirkung von Lärmspitzen. Geringere Geschwindigkeiten verringern das Unfallrisiko und die Schwere von Unfällen. So wird der Anhalteweg von Tempo 50 zu Tempo 30 mehr als halbiert.
3. Durchführung eines Verkehrsversuchs
Um eine Anpassung des Verkehrs zu ermöglichen und belastbare Jahresmittelwerte für die Bewertung der Maßnahme zu erhalten, soll der Verkehrsversuch zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf geeigneten Abschnitten von Hauptstraßen über das gesamte Jahr 2027 laufen.
Nachfolgend sind die Straßenabschnitte aufgeführt, an denen die Temporeduzierung umgesetzt werden soll (s. Abbildung 1, Tabelle 1). An diesen Abschnitten wird derzeit erwartet, dass der künftige NO -Jahresmittelgrenzwert von 20 µg/m³ ohne zusätzliche Maßnahmen nicht eingehalten werden kann. Intern durchgeführte Modellierungen unter Berücksichtigung der Emissionsfaktoren im Straßenverkehr zeigen, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 zu erkennbaren Minderungen der NO -Emissionen an den betroffenen Straßenabschnitten führen sollte. Die Modellierungen können die Situation vor Ort allerdings nicht so genau abbilden, dass sich ein Verkehrsversuch erübrigen würde.
Die Anpassung der Verkehrsregelung erfolgt durch eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als Verkehrsversuch im Sinne des § 45
Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 3 StVO angeordnet. Dies erfolgt durch die Verkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt.
Betroffene Straßenabschnitte
Abbildung 1: Kartenausschnitt des Nürnberger Straßennetzes mit grün markierten Abschnitten des Verkehrsversuchs sowie roten Punkten, die die Messstandorte für Stickstoffdioxid entlang dieser Straßen kennzeichnen.
Tabelle 1: Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen, an denen im Rahmen des Verkehrsversuchs eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h eingeführt werden soll, mit den Jahresmittelwerten von Stickstoffdioxid (NO2) für das Kalenderjahr 2025 an den Messstandorten.
| Straßenabschnitt Tempo 30 | von | bis | Gemessener NO - 2 Jahresmittelwert 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Dürrenhofstraße | Nach der Kreuzung Dürrenhofstraße/ Regensburger Straße | Vor die Kreuzung Dürrenhofstraße/ Bahnhofstraße | 27 µg/m³ |
| 2 | Von-der-Tann- Straße | Nach der Kreuzung Von-der-Tann-Str./ Wallensteinstraße | Kreuzung Von-der- Tann-Str./ Steinmetzstraße | 26 µg/m³ |
Um die Teststrecken aus Tabelle 1 einrichten zu können, sind Anpassungen an den betroffenen LSA notwendig. Nachdem die Temporeduzierung in den meisten Fällen zu einer Änderung der sicherheitsrelevanten Zwischenzeiten führt, müssen die Steuerungen angepasst werden. Für die Umsetzung sind finanzielle Mittel erforderlich. Die Detailplanung des Versuchs wird in den weiteren Schritten erfolgen.
Auch die beiden durch Passivsammlermessungen als Hotspots identifizierten Straßenabschnitte Maximilianstraße und Frauentorgraben wurden im Rahmen der Planung geprüft. Im Kreuzungsbereich Maximilianstraße/Fürther Straße ist ab dem kommenden Jahr mit länger anhaltenden Einflüssen diverser Baustellen im Umfeld zu rechnen. Ein
Verkehrsversuch in diesem Zeitraum würde daher keine repräsentativen Ergebnisse für die Maximilianstraße liefern. Am Frauentorgraben besteht eine sehr komplexe Verkehrsführungssituation, in der allein ein abgesenktes Tempolimit nach überschlägiger Betrachtung keine relevante Wirkung erzielen kann. Dort werden auch bereits überwiegend geringere Geschwindigkeiten als zulässig gefahren. Hier ist eine vergleichsweise aufwändige externe Modellierung unter Berücksichtigung zukünftig geänderter Randbedingungen durch die neue FSW-Ausfahrt Kohlenhof mit Untersuchung anderer Möglichkeiten der Verkehrsbeeinflussung vorgesehen, für die auch bereits Mittel bewilligt wurden.
Überprüfung der Wirksamkeit
Neben den NO -Messungen sollen an den benannten Straßenabschnitten Verkehrszählungen vor, während und nach der Maßnahme durchgeführt werden, um Veränderungen im Verkehrsaufkommen nachvollziehen und bewerten zu können. Gleichzeitig soll die Erfassung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten erfolgen. Diese regelmäßigen Verkehrszählungen mit Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf des Versuchszeitraums sollen an ein externes Büro vergeben werden. Hierfür sind finanzielle Mittel erforderlich.
Die Einführung von Tempo 30 auf Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes kann aufgrund veränderter Reisezeiten zu einer anderen Routenwahl und damit zu Verlagerungen des Verkehrs führen, wie Beobachtungen in München und Berlin gezeigt haben. Dies ist einerseits positiv, da durch weniger Kfz weniger Emissionen ausgestoßen und somit lokale Luftschadstoffkonzentrationen gesenkt werden. Andererseits ist es wichtig, die Intensität und Auswirkungen solcher Verlagerungen zu quantifizieren, um nicht eine bloße Problemverlagerung zu bewirken. Hierzu sollten NO -Passivsammlermessungen und Verkehrszählungen (ggf. alternativ über Floating Car Data (FCD) aus GPS-basierten Positionsdaten) als Kontrollmessungen an angrenzenden Straßenabschnitten vor, während und nach dem Verkehrsversuch durchgeführt werden.
4. Fazit
Angesichts der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie und der verschärften Luftschadstoffgrenzwerte ist die Überprüfung von Maßnahmen zur Verringerung von Luftschadstoffen, insbesondere aus dem Verkehrssektor als Hauptemittent essenziell. Über das gesamte Jahr 2027 soll an den Straßenabschnitten Dürrenhofstraße und Von-der-Tann-Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt werden, um zu prüfen, ob diese Maßnahme zur Reduzierung von NO an Hotspots im Rahmen des Luftqualitätsfahrplans sinnvoll eingesetzt werden kann. Studien und Modellierungen zeigen, dass Temporeduzierungen auf stark befahrenen Straßen die Luftschadstoffkonzentrationen verringern können. Hinzu kommen weitere positive Effekte, wie eine Reduzierung von Lärm, CO -Ausstoß und eine Steigerung der Verkehrssicherheit. Messungen von Stickstoffdioxid, Verkehrsmenge und -verteilung sollen die Datenbasis liefern. Kontrollmessungen sollen eine mögliche Verlagerung des Verkehrs zu untersuchen.
Anfallende Kosten:
Anpassung LSA-Steuerungen Beginn & Ende Versuch (SÖR): bei SÖR im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit leistbar und über den Wirtschaftsplan abgebildet
Zählungen DTV oder FCD & Geschwindigkeitsmessungen (extern): Kostenvoranschlag mit Zählungen ca. 54.000 €, mit FCD tendenziell günstiger, Eignung in Prüfung
PS-Messungen an möglichen Ausweichrouten (SUN/U) ca. 14.000 €
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Umwelt, Klima- und 15.07.2026 öffentlich Beschluss
Naturschutz
Betreff:
Gewässerunterhalt und Bibermanagement
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.02.2026
Sachverhalt (kurz):
Seit fast 25 Jahren kommt der Biber wieder in Nürnberg vor. Die Entwicklung der Population ist in ganz Bayern und auch im Stadtgebiet eine Erfolgsgeschichte.
Die ersten Biberspuren wurden 2003 im Pegnitztal Ost, in der Nähe des Wasserwerks Hammer entdeckt. Im Jahr 2014 wurde von rund 20 Biberrevieren im Stadtgebiet berichtet. Zwischenzeitlich wird davon ausgegangen, dass alle Reviere im Stadtgebiet besiedelt sind.
Während der Biber im freien Naturraum seine Kompetenz als genialer Landschaftsgestalter, Förderer der Biodiversität und der Resilienz des Naturraums im Klimawandel perfekt ausspielen kann, kommt es im Siedlungsbereich zu Konflikten. Dies trifft insbesondere dort zu, wo Siedlungsflächen in der Nähe von Gewässern und/oder Auenbereichen ausgewiesen und errichtet wurden. Die CSU-Stadtratsfraktion hat hierzu für einen Siedlungsbereich in Pillenreuth am Eichwenwaldgraben den beigefügten Antrag gestellt.
Der Biber ist durch EU- und Bundesrecht streng und besonders geschützt. Als Folge dieses Schutzstatus gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG.
Mit der positiven Entwicklung der Biberbestände in Bayern stieg der Bedarf verbindliche Regelungen zum Umgang mit den damit verbundenen Konsequenzen zu schaffen. Ende 2020 legte daher das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verbindliche Richtlinien zum Bibermanagement vor, die für die zuständigen Behörden Handlungsleitfäden sind.
Zur Bewältigung der o.e. Zielkonflikte werden bereits heute in der Verwaltung in verschiedenen Bereichen erhebliche Ressourcen gebunden. Der notwendige Aufbau eines systematischen Bibermanagements, dass den Anforderungen des Gewässerunterhalts, den Forderungen von durch Feuchteschäden betroffenen Anliegern und Einrichtungen und den naturschutzrechtlichen Regelungen entspricht, wird in der Vorlage inhaltlich näher erläutert und die dafür notwendigen weiteren Schritte beschrieben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 30.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 30.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die entsprechenden Mittel werden vorbehaltich eines positiven Grundsatzbeschlusses für das Kämmereipaket angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Abstimmung mit DiP kann erst nach dem begehrten positiven Grundsatzbeschluss erfolgen.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch Gewässerunterhalt und Bibermanagement profitieren alle Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM / SÖR
Ref.III / SUN
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
a) ein konsequentes Bibermanagement zu implementieren, b) Prioritär hierzu die schon bekannten Problembereiche in Siedlungsgebieten zu betrachten, c) die für a) und b) erforderlichen Bedarfe für Personal und Finanzmittel geeignet anzumelden.
Gewässerunterhalt und Bibermanagement
- Sachstand
Seit fast 25 Jahren kommt der Biber wieder in Nürnberg vor. Die Entwicklung der Population ist in ganz Bayern und auch im Stadtgebiet eine Erfolgsgeschichte.
Die ersten Biberspuren wurden 2003 im Pegnitztal Ost, in der Nähe des Wasserwerks Hammer entdeckt. Im Jahr 2014 wurde von rund 20 Biberrevieren im Stadtgebiet berichtet. Zwischenzeitlich wird davon ausgegangen, dass alle Reviere im Stadtgebiet besiedelt sind.
Als reiner Pflanzenfresser, der keinen Winterschlaf macht, ist der Biber mit ständigen nachwachsenden Schneidezähnen in der Lage die Rinde und Zweige von Bäumen zu fressen; um an Nahrung zu kommen oder Material für seine Dämme zu haben.
Biberbauten werden häufig in Uferböschungen angelegt. Wenn dies nicht möglich ist, bauen
sich die Tiere aber auch selbst aus Ästen und Reisig ihre Burgen.
liegen in der Regel unter Wasser. Dazu wird – gerade in kleineren Gewässern oder bei niedri-
| Da Biber streng territoriale Einzel- | |
|---|---|
| gänger bzw. Familienverbände sind, die ihr Revier auch verteidigen, führt dies zu einer natür- | |
| lichen Selbstregulierung des Bestandes, besonders in bereits besiedelten Gebieten. Es wer- | |
| den also nicht immer mehr Biber im Stadtgebiet. |
Im Stadtgebiet Nürnberg werden in verschiedensten Bereichen, z.B. entlang der Pegnitz wertvolle Bäume – in Zusammenarbeit zwischen SÖR und Bund Naturschutz - mit sog. Drahthosen vor Verbiss geschützt. Seit ca. 2018 gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem WWA, der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt (uNB), dem örtlichen Biberberater und dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) zum Bibermanagement im Bereich der Gründlach und seiner Nebengräben im Nürnberger Norden. Hintergrund für die verstärkte Zusammenarbeit ist der Umstand, dass im fraglichen Bereich durch das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren – auch durch Biberaktivitäten – landwirtschaftliche Nutzflächen, die bis an die Gewässer heranreichen, beeinträchtigt werden.
Für 2025 stellte das für die städtische Wasserwirtschaft zuständige Sachgebiet bei SÖR (SÖR/1-B/3) fest, dass im Rahmen des Gewässerunterhalts der Gewässer III. Ordnung (Gräben und Bäche) an rund 100 Standorten im Stadtgebiet mehr oder weniger regelmäßig Unterhaltsmaßnahmen mit Biberbezug erfolgen müssen, z.B. um Rückstau und Ausuferungen zu vermeiden (s. Anlagen 1a und 1b). Darüber hinaus stellt das Sachgebiet Planung und Bau - Baum bei SÖR (SÖR/1-A) fest, dass im Zusammenhang mit Biberaktivitäten erheblich zusätzliche Aufgaben bzgl. Verkehrssicherung, Bestandspflege und Bestandserhalt von Bäumen entstehen. In beiden Bereichen kann der zusätzliche Aufwand mit dem vorhandenen Personal nicht (mehr) bewältigt werden.
Für die Entwässerungseinrichtungen des Flughafens, Teile der Siedlungsbereiche am Eichenwaldgraben, am Röthenbacher Landgraben und verschiedene Regenrückhaltebecken sowie Einleitstellen aus dem Regen- und Mischwassernetz der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) ist in den Jahren 2023 – 2025 zunehmend Bedarf an Maßnahmen zum Bibermanagement für die Betroffenen und alle bereits oben erwähnten Beteiligten entstanden.
Während der Biber also im freien Naturraum seine Kompetenz als genialer Landschaftsgestalter, Förderer der Biodiversität und der Resilienz des Naturraums im Klimawandel perfekt ausspielen kann, kommt es im Siedlungsbereich zu Konflikten. Dies trifft insbesondere dort zu, wo Siedlungsflächen in der Nähe von Gewässern und/oder Auenbereichen ausgewiesen und errichtet wurden. Die CSU-Stadtrats-Fraktion hat hierzu für einen Siedlungsbereich in Pillenreuth
am Eichenwaldgraben einen Antrag gestellt. Die Verwaltung ist hierzu im direkten Austausch mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem örtlichen Bürgerverein.
Der Biber ist durch EU- und Bundesrecht streng und besonders geschützt. Als Folge dieses Schutzstatus gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG können im Einzelfall oder durch Verordnung von diesen Verboten Ausnahmen, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 BNatSchG auf Antrag auch Befreiungen, erteilt werden. Für den Vollzug der artenschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsregelungen ist beim Biber die uNB im Umweltamt zuständig. Gleiches gilt für den Vollzug der Regelungen zum monetären Ausgleich von Biberschäden (sinngemäß nach BayStMinUV 2020).
Im Zusammenhang von Maßnahmen des Bibermanagements ist also stets die uNB zu beteiligen, was auch dort – wie in den anderen erwähnten Aufgabenbereichen - zu Kapazitätsengpässen führt.
- Weiteres Vorgehen - grundsätzlich
Mit der positiven Entwicklung der Biberbestände in Bayern stieg der Bedarf verbindliche Regelungen zum Umgang mit den damit verbundenen Konsequenzen zu schaffen. Ende 2020 legte daher das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verbindliche Richtlinien zum Bibermanagement vor, die für die zuständigen Behörden Handlungsleitfäden sind.
Die Richtlinien basieren im Wesentlichen auf einem 3-Säulen-Modell, das auch das erforderliche schrittweise Vorgehen festlegt.
Erste Säule – Information der Betroffenen durch Kreisverwaltungsbehörde (uNB), Bi-
berberater und Bibermanager
Die Information der Betroffenen über die rechtlichen Voraussetzungen sowie bestehende Alternativen ist vor allem Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden, Biberberater und Bibermanager. Biberberater informieren in Konfliktbereichen über Gefahrenquellen, Schadensbilder, Abhilfemaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten und wirken auch an gegebenenfalls erforderlichen Zugriffsmaßnahmen mit. Bibermanager unterstützen die zuständige Naturschutzbehörde in besonders schwierigen Problemfällen und kümmern sich um Datenbereitstellung und Bestandsermittlung. (Zitat: Richtlinien zum Bibermanagement, BayStMinUV 2020).
Im Rahmen des vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Projekts „Bibermanagement in Bayern (Gebietsbetreuung)“ des Bund Naturschutz in Bayern e. V. wurden Bibermanager eingesetzt, jeweils für Nord- und Südbayern eine Person.
Vor Ort wirken die örtlichen Biberberater zur Unterstützung der für den Gewässerunterhalt zuständigen Stellen und der örtlichen uNB. In Nürnberg sind aktuell 3 Biberberater (für das nördliche bzw. südliche Stadtgebiet) ehrenamtlich im Einsatz. Ein vierter Biberberater ist für die Ausbildung im Oktober bei der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege angemeldet.
Zweite Säule – Präventive Maßnahmen einschließlich Fördermöglichkeiten
Präventive Maßnahmen sollen Zugriffsmaßnahmen und der Inanspruchnahme von Ausgleichzahlungen möglichst vorbeugen. Im Bereich der Wasserwirtschaft sind sie Aufgabe des jeweiligen Gewässerunterhaltungspflichtigen beziehungsweise bei Verkehrswegen des zuständigen Trägers der (Straßen-) Baulast oder der zuständigen (Straßen-)Baubehörde beziehungsweise bei Privatwegen des Eigentümers. Die Naturschutzbehörden informieren diese über
vorhandene und potenzielle Biberlebensräume und regen präventive Maßnahmen an. Sie wirken auf die „bibersichere“ Gestaltung etwaiger Anlagen oder Baumaßnahmen hin. (Zitat: Richtlinien zum Bibermanagement, BayStMinUV 2020).
Damit wird deutlich, dass die Entnahme von Bibern oder deren Bauten auf Grund des Schutzstatus des Bibers nur eine ultima ratio darstellen kann. Angesichts der Tatsache, dass wohl alle geeigneten Biberreviere im Stadtgebiet besetzt sind und bei einer Entnahme eines Bibers auf Grund der raschen Generationsfolge der Biber (Jungtiere werden nach 2 Jahren „verbissen“ und müssen sich ein eigenes Revier suchen), kann diese Maßnahmen fachlich und rechtlich nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen vertreten werden.
Schwerpunkt muss daher die Prävention sein, eben um Schäden möglichst im Vorfeld vorzubeugen. Hier setzt das sog. Bibermanagement an. Auf Basis eines Ampelsystems (Grün – Gelb – Rot) werden Maßnahmen zum Gewässerunterhalt im Sinne der Entnahme von Biberbauten definiert. Dabei sollen in roten Bereichen notwendige Maßnahmen, wie etwa Dammöffnungen und Absenkungen, schnell durch sachkundige bzw. eingewiesene Personen (z.B. den Unterhaltspflichtigen) durchgeführt werden können. In gelben Bereichen ist nur mit Einvernehmen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu handeln, welche fallbezogen entscheidet. Die grünen Bereiche sollen für den Biber Kernbereiche und Rückzugsorte darstellen, in welchen entsprechend keine Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Das Konzept dazu wird durch die Biberberater entwickelt und mit der uNB und den Unterhaltsverpflichteten für die Gewässer abgestimmt. Für Gewässer I. und II. Ordnung ist das das staatliche Wasserwirtschaftsamt zuständig. Für Gewässer III. Ordnung ist das im Stadtgebiet in der Regel die städtische Wasserwirtschaft bei SÖR.
Am Beispiel des Bibermanagements der Gründlachauen (s. Anlage 2) kann das Vorgehen verdeutlicht werden. Neben dem konkreten Vorgehen vor Ort wird mit der Einstufung im Ampelsystem auch die rechtliche Dimension und damit der Bedarf an Beteiligung von Biberberater und uNB durch die Unterhaltsverpflichtenden festgelegt. Durch die verbindliche Rollenklärung wird der Abstimmungsbedarf reduziert. Das Bibermanagement ist dabei kein einmaliges Vorgehen, sondern muss regelmäßig erfolgen.
Dritte Säule – Zugriffsmaßnahmen, Besitz- und Vermarktungsfragen
Zu unterscheiden sind drei Arten von Zugriffsmaßnahmen: Lebendfang, Tötung nach Fang sowie ohne vorausgehenden Fang, das heißt der Abschuss des Bibers vor Ort. Zugriffe kommen allgemein auf der Grundlage des § 2 der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) und im Einzelfall auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 BNatSchG in Betracht. Sofern eine entsprechende Abgabemöglichkeit besteht, sind die gefangenen Biber zur Durchführung von Ansiedlungsprojekten, Aussetzungsmaßnahmen beziehungsweise zur Abgabe an Zoos zur Verfügung zu stellen. Die Bibermanager informieren generell über Abgabemöglichkeiten. Besteht keine Export- oder sonstige Abgabemöglichkeit von gefangenen Bibern oder ist eine artgerechte Unterbringung bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet, so ist der Biber nach dem Fang zu töten. (Zitat: Richtlinien zum Bibermanagement, BayStMinUV 2020).
Mittlerweile muss festgestellt werden, dass es für das Stadtgebiet Nürnberg keine realistische Abgabemöglichkeit besteht. Begründung: alle Reviere sind besiedelt; auch im Tiergarten. Auch bayernweit werden auf Grund der guten Entwicklung der Biberpopulationen keine sinnvollen, also artgerechte Abgabemöglichkeiten gesehen. Am Ende bliebe daher nur der Fallenfang mit folgendem Abschuss. Ein Abschuss vor Ort ist in der Regel im befriedeten Bereich (also Siedlungen) nicht möglich. Daher müssen die Tiere mit einer Falle gefangen werden und dann an einem geeigneten Ort in einer Schussbox abgeschossen werden. Der Fallenfang ist sehr aufwendig und personalintensiv. Dies kann nur in den in der Verordnung festgelegten
Ausnahmefällen z.B. bei der Gefährdung von technischen Anlagen wie Kläranlagen oder Wasserkraftanlagen, verfolgt und gestattet werden.
- Weiteres Vorgehen – konkret
Zur Entwicklung eines Managementkonzepts werden externe Fachleute (Biologen) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Nürnberger Biberberatern sowie der Bibermanagerin für Nordbayern, die Biberbestände in den Gewässern III. Ordnung im Stadtgebiet zu kartieren. Für die Gewässer I. und II. Ordnung erfolgt hierzu der Austausch mit dem zuständigen staatlichen Wasserwirtschaftsamt (s. insb. Gründlach) Das Managementkonzept soll jedes untersuchte Gewässer im oben genannten Ampelsystem bewerten, dabei wird eine enge Abstimmung mit Behörden und Unterhaltspflichtigen angestrebt. Prioritär werden hierbei die derzeit bekannten besonderen Problembereiche im Umfeld von Siedlungen und/oder technischen Einrichtungen bearbeitet. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten. Eine entsprechende Angebotsanfrage für einen Kartierungsbeginn im Herbst 2026 wird derzeit vorbereitet.
Mit diesem Konzept soll das Bibermanagement verstetigt und damit Problembereiche vermieden oder gezielt konsequent bearbeitet werden. Die Beratung für Bürgerinnen / Bürger und Unternehmen soll sichergestellt und schließlich die nachhaltige und möglichst konfliktfreie Entwicklung des Biberbestands im Stadtgebiet erreicht werden. Hierzu wäre dann auch ein jährliches Monitoring notwendig.
Bereits heute wird bei SÖR / Wasserbau (Werkbetrieb) rund 25% der Kapazität (1 VZ-Stelle) für zusätzlichen Gewässerunterhalt im Zusammenhang mit dem Bibermanagement eingesetzt. Zusätzlich kommen noch die Aufwendungen bei SÖR/Wasserwirtschaft (Planung und Bau) im Bereich der Koordination, Überwachung und Bauaufsicht hinzu. Diese Kapazität fehlt für andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem pflichtgemäßen Gewässerunterhalt (z.B. Hochwasserschutzanlagen). Für den zusätzlichen Baumschutz, der bislang nicht geleistet werden kann, ist zusätzliche Kapazität im Bereich SÖR / Baumschutz (1 VZ-Stelle) bei SÖR / Planung und Bau Baum, erforderlich, mit dem Ziel den entsprechenden Baumbestand zu sichern und die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Dazu kommen die finanziellen Aufwendungen bei SÖR/Baum (Planung und Bau) im Bereich der Baumpflege und wiederkehrender Baumschutzmaßnahmen incl. Überwachung und Bauaufsicht.
Bei der uNB im Umweltamt (UwA) werden für die erforderlichen Verwaltungsverfahren und die fachliche Begleitung je ½ VZ-Stelle, also 2*1/2 VZ-Stellen benötigt.
In den fraglichen Bereichen bei SÖR und UwA werden für die Einbindung externer Dienstleister (z.B. für die Beseitigung und Verwertung der entfernten Biberdämme) außerdem zusätzliche Sachmittel benötigt. SÖR und UwA teilen sich hier die Kosten 50 / 50. Insgesamt wird diesbzgl. derzeit von 30.000 Euro jährlich ausgegangen. Weiterhin entstehen bei SUN jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro für externe Dienstleister.
Zur Anmeldung der entsprechenden zusätzlichen Ressourcen / Mittel wird ein Beschluss begehrt.
Anlagen:
1a und 1b: Karten von SÖR/1 -B/3 zu den Interventionsbereichen
2: Ausschnitt aus Karte des WWA-Nürnberg zum Bibermanagement an der Gründlach
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
23.02.2026 Antragsteller: Krieglstein
Drainageproblematik und wiederholte Kellerüberflutungen in der
Lohmeierstraße 34–42 und Hordlerstraße, Weiherhaus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit mehreren Jahren berichten Anwohnerinnen und Anwohner der Lohmeierstraße 34–42 (Flurstücke 545/425 bis 545/429, Gmk. Worzeldorf) sowie angrenzender Grundstücke in der Hordlerstraße über wiederholte Überflutungen ihrer Kellerräume aufgrund von Wasserrückstau aus dem Eichenwaldgraben. Frühere Maßnahmen, wie die Installation von Hebeanlagen in der Hordlerstraße, haben die Problematik nicht gelöst.
Die bestehenden Drainagen wurden bei der Erschließung des Baugebiets städtisch genehmigt und befinden sich im Eigentum der Anwohner. Dennoch kommt es bei erhöhtem Wasserstand im Eichenwaldgraben zu einem Rückstau in die Drainagerohre der betroffenen Häuser. Die engmaschige Kontrolle durch SÖR und den Biberbeauftragten bietet nur eine kurzfristige Entlastung. Die Anwohner tragen bereits eigene Kosten für Renovierungsmaßnahmen sowie für Hebeanlagen, die zur Minderung der Überflutungsrisiken notwendig waren.
Die CSU-Stadtratsfraktion sieht daher Handlungsbedarf, um die Anwohnerschaft vor weiteren Schäden zu schützen, die Funktionsfähigkeit der Drainage langfristig zu sichern und mögliche Konflikte zwischen Naturschutzmaßnahmen und den Interessen der Anwohner zu berücksichtigen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Drainageleitungen der Häuserreihen Lohmeierstraße 34–42 (Flurstücke 545/425 bis 545/429) und angrenzender Grundstücke in der Hordlerstraße sowie über bereits ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung von Kellerüberflutungen.
-
Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen geeignet sind, die Anwohnerschaft vor wiederholten Überflutungen zu entlasten, Schäden zu minimieren und die Drainage langfristig funktionsfähig zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A26021300 Drainageproblematik Eichenwaldgraben Weiherhaus
ÖÖ
ÖÖ
20.22.01- 1386/9
Umweltausschuss (UmwA) am 15.07.2026: „Gewässerunterhalt und Bibermanagement“
hier: Stellungnahme Ref. II/Stk zu der Anmeldung
I. Ref. II/Stk liegt die oben genannte Anmeldung (in der Entwurfsfassung, mit Stand 11.06.2026) zur Abstimmung vor.
Die Vorlage zum Umweltausschuss am 15.07.2026 enthält den Beschlussvorschlag, die Verwaltung zu beauftragen ein konsequentes Bibermanagement zu implementieren, Prioritär hierzu die schon bekannten Problembereiche in Siedlungsgebieten zu betrachten und die hierfür erforderlichen Bedarfe für Personal und Finanzmittel geeignet anzumelden.
Zu der Vorlage nehmen wir wie folgt Stellung:
Mit Schreiben vom 13.05.2026 hat die Regierung von Mittelfranken den Haushalt für 2026 nur unter erheblichen Auflagen für die Zukunft erteilt. Die dauernde Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg, die für eine Haushaltsgenehmigung elementar ist, wurde von der Regierung nicht mehr festgestellt. Die Regierung fordert deshalb, dass die Stadt Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beschließen muss, die eine zurückhaltende Ausgabenplanung bzw. massive Sparmaßnahmen beinhalten. Bereits in der Haushaltsgenehmigung 2025 hat sie eindringlich darauf hingewiesen, dass der kommunalrechtliche Grundsatz „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bei künftigen Haushaltsaufstellungen noch stärker in den Vordergrund gestellt werden muss. Die Regierung von Mittelfranken spricht in der Haushaltsgenehmigung mittlerweile von der „Dramatik der Haushaltssituation der Stadt Nürnberg“ und hat klar und deutlich formuliert, dass es ein „Weiter wie bisher“ nicht geben kann.
Vor diesem Hintergrund und um auch künftig zu genehmigungsfähigen Haushalten zu gelangen, sind stadtweit alle Sparanstrengungen zu bündeln und eine erhöhte Ausgabendisziplin einzuhalten. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen und da es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, wurde mittlerweile organisatorisch eine stadtübergreifende Sparkommission eingerichtet (siehe Haushaltskonsolidierungs-Ado Nr. 16 vom 20.05.2026), die sich intensiv um die Haushaltskonsolidierung kümmern wird. Für die Haushaltsaufstellung 2027 wird davon ausgegangen, dasss ein Einsparvolumen in Höhe von 80 Mio. € zu realisieren ist. In Anbetracht dieser Größenordnung werden wir nicht umhin kommen, insbesondere alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen.
Aus vorgenannten Gründen kann von Seiten der Finanzverwaltung einer Erhöhung, über die bereits vorhandenen Mittel zum Bibermanagement hinaus, nicht zugestimmt werden.
Ref. III/UwA wird gebeten, die Stellungnahme von Ref. II/Stk in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.07.2026 beizulegen.
II. Ref. III/UwA m.d.B. um Auflage dieser Stellungnahme in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.07.2026
Nürnberg, 15.06.2026 Referat für Finanzen und IT
-
2 -
-
2 -
gez. Brehm (-10733)
Abdruck je an: a) Ref. III b) Stk
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Umwelt, Klima- und 15.07.2026 öffentlich Bericht
Naturschutz
Betreff: Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Sachstandsbericht zu den Fortschritten des
"Aktionsprogramm Starkregen"
Anlagen: Bericht Anlage 1 Übersicht
Bericht:
Im Nachgang zum extremen Starkregenereignis vom 16.05.2024 wurde die Verwaltung im kurz darauffolgenden Umweltausschuss am 05.06.2024 beauftragt, Geschäftsbereichs-übergreifend ein "Aktionsprogramm Starkregen“ zu erarbeiten, das verschiedene Ansätze und Maßnahmen zur Vorbeugung und besseren Bewältigung von starkregenbedingten Schäden aufzeigt.
In Folge des bayernweit verstärkten Auftretens von Starkregen-Ereignissen hat das bayerische Landesamt für Umwelt 2024 einen Leitfaden zum kommunale Sturzflut-Risikomanagement herausgebracht, der im Rahmen eines sog. Hochwasser-Checks am 05.03.2026 durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt incl. der vom Freistaat veröffentlichten Hinweiskarten zu Oberflächenabfluss und Sturzflut im Stadtgebiet der Verwaltung vorgestellt wurde.
Das städtische "Aktionsprogramm Starkregen" wurde bereits am 02.04.2025 im Umweltausschuss vorgestellt. Es umfasst vier thematische Handlungsfelder, über deren jeweiligen aktueller Sachstand regelmäßig berichtet wird.
Bei der Bearbeitung des Themas wird deutlich, dass es sich beim Sturzflut-Management ebenso wie beim Hochwasser-Management - um Daueraufgaben der Verwaltung in den verschiedenen Ebenen, Konzept, Planung, Umsetzung und Vollzug handelt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gesamtkosten des Aktionsprogramms sind nicht abschließend bekannt, da sich das Aktionsprogramm dynamisch weiterentwickelt. Dadurch sind einzelne Maßnahmen bereits kalkuliert und finanziert andere noch nicht. Für Übersicht über die bereits eingestellten Haushaltsmittel und absehbare Kostenansätze siehe beiliegende Tabelle. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: s. Begründung unter 1, die mit Stk abgestimmt ist.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Maßnahmen zur Vorsorge vor starkregenbedingten Überflutungen betreffen alle Bevölkerungsgruppen in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM / SÖR
3.BM / Fw
Ref.III / SUN
Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Sachstandsbericht zu den Fortschritten des
„Aktionsprogramm Starkregen“
1. Sachverhalt
In den vergangenen Jahren war Nürnberg mehrfach von teils extremen Starkregenereignissen betroffen. Mit Fortschreiten des Klimawandels und der damit verbundenen Erwärmung1, ist davon auszugehen, dass Starkregenereignisse in Zukunft häufiger und intensiver auftreten werden. Um als Stadt den Folgen dieser Starkregen besser begegnen zu können, bedarf es bereits heute der Ergreifung von gezielten Klimaanpassungsmaßnahmen. Diese wurden – beauftragt durch den Umweltausschuss vom 05.06.2024 - im April 2025 im Rahmen des „Aktionsprogramm Starkregen“ erstmalig im Umweltausschuss vorgestellt.
Der vorliegende Sachstandsbericht stellt die Fortschritte und Hindernisse bei der Umsetzung der Maßnahmen im ersten Bestandsjahr dar.
2. Hintergrund
Starkregen bezeichnet ein Extremwetterereignis, wenn zumeist mit wenig Vorlauf in sehr kurzer Zeit sehr hohe Niederschlagssummen fallen. Anders als beim Wetterextrem Hitze sind Starkregenereignisse sowohl zeitlich als auch räumlich und von ihrer Intensität her höchst variabel, sodass kein Starkregen wie der vorherige oder nächste ausfällt. So war bisher nie das gesamte Stadtgebiet in gleicher Intensität betroffen.
Die Intensität der Ereignisse wird rückwirkend anhand von 15 städtischen und einer vom DWD (Deutschen Wetter-Dienst) betriebenen Messstation sowie in bestimmten Fällen zusätzlich anhand von Radardaten ausgewertet. Zur Bewertung dient der Starkregenindex (SRI), eine 12-Stufige Skala zur Einordnung von Starkregenintensitäten.2 Auch 2025 wurden im Stadtgebiet Starkregenereignisse detektiert. Dabei ist die Anzahl der Ereignisse weniger relevant als deren Intensität, denn Ereignisse im Bereich SRI 1 bis SRI 3 können durch das Kanalsystem abgeführt werden, wohingegen es für Intensitäten im höheren Bereich nicht ausgelegt ist. Die Aufbereitung der Starkregenereignisse wird jährlich und wurde zuletzt am 29.04.2026 im Umweltausschuss als Teil der Vorlage „Klimaveränderungen in Nürnberg“ vorgestellt.1
Abb. 1: Maximale Starkregenintensitäten an den Niederschlagsmessstationen in Nürnberg 2025. Es wird nur der lokale Maximalwert aus allen Regenschreibern abgebildet. Durch die hohe Variabilität der Ereignisse war bislang nie jeder Regenschreiber gleichermaßen betroffen.
Umweltausschuss vom 29.04.2026: „Klimaveränderungen in Nürnberg“ (Link) 2 Schmitt, T.G.; Krüger, M.; Pfister, A.; Becker, M.; Mundersbach, C.; Fuchs, L.; Hoppe, H. & I. Lakes (2018): Einheitliches Konzept zur Bewertung von Starkregenereignissen mittels Starkregenindex. Korrespondenz Abwasser, Abfall 65 (2): 113-120.
Verstärkt werden die Auswirkungen der Starkregenereignisse durch den hohen Versiegelungsgrad innerhalb der Stadt, wodurch das fallende Niederschlagswasser nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil versickern kann. In der Folge fließt es überwiegend oberflächlich ab und führt zu Überflutungen. Diese Überflutungen (auch urbane Sturzfluten oder pluviale Hochwasser genannt) unterscheiden sich vom klassischen Flusshochwasser dadurch, dass sie flächig fast ausschließlich durch die Geländeoberfläche gesteuert werden und damit nicht an eine Gewässernähe gebunden sind. Durch diese Gewässerunabhängigkeit kann potenziell jede Einwohnerin und jeder Einwohner betroffen sein. Neben erheblichem Zerstörungspotenzial durch wild abfließende Wassermassen und damit verbundenen materiellen Schäden können Starkregenereignisse lebensbedrohlich sein, beispielsweise bei starkem Strömungsverhalten, oder wenn Personen in sich flutenden Autos oder Kellerräumen eingeschlossen sind.
Aufgrund der hohen Variabilität sind nach aktuellem Stand der Forschung präzise Vorhersagen noch nicht möglich, sodass im Akutfall nur ein kurzes Reaktionsfenster zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist daher die gezielte Ergreifung von Vorsorgemaßnahmen. Genau hier setzt das Aktionsprogramm Starkregen an.
3. Fortschritte im Aktionsprogramm Starkregen
In Folge des bayernweit verstärkten Auftretens von Starkregenereignissen sind die Kommunen angehalten, im Bereich Starkregen entsprechend Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Dabei regt die bayerische Regierung zur Erstellung von kommunalen Sturzflut-Risikomanagementkonzepten als integriertes, planerisches Grundkonzept an. Diesem Ansatz folgt die Stadt Nürnberg bekräftigt durch mehrere Beschlüsse des Umweltausschusses.3, 4, 5
Abb. 2: Aktionsprogramm Starkregen mit vier Handlungsfeldern.
Umweltausschuss vom 16.06.2021: „Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Klimaanpassung“ (Link) Umweltausschuss vom 06.10.2021: „Umgang mit Starkregenereignissen“ (Link) Umweltausschuss vom 05.10.2022: „Klimaveränderungen in Nürnberg – Starkregengefahrenkarte“ (Link)
Ergänzend hierzu wurde die Verwaltung im Nachgang zum extremen Starkregenereignis vom 16.05.2024 im Umweltausschuss am 05.06.2024 beauftragt, gemeinschaftlich ein „Aktionsprogramm Starkregen“ zu erarbeiten, das zusätzliche, verschiedene Ansätze und Maßnahmen zur Vorbeugung und besseren Bewältigung von starkregenbedingten Schäden aufzeigt. Dieses Aktionsprogramm Starkregen wurde am 02.04.2025 im Umweltausschuss erstmalig vorgestellt.6 Das Aktionsprogramm Starkregen umfasst vier thematische Handlungsfelder, deren jeweiliger aktueller Sachstand im Weiteren näher erläutert wird (zu Übersicht siehe auch beiliegende Tabelle).
3a) Handlungsfeld „Optimierung der Datenlage“
Das Ziel des Handlungsfelds ist das bessere Verständnis der Ausprägung und Auswirkung von Starkregen in Nürnberg. Durch ein tieferes Verständnis, wo wieviel Regen gefallen ist und wo er in der Folge welche Betroffenheit hervorgerufen hat, kann wiederum besser eingeschätzt werden, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und es können weitere Maßnahmen zur gezielten Vorbeugung getroffen werden. Die Auswertung der Niederschlagsintensitäten, die im städtischen Messnetz gemessen wurden, stellt eine grundlegende Daueraufgabe dar, die stückweise durch weitere Ansätze wie z.B. den anlassbezogenen Einbezug von Radardaten erweitert wird. Außerdem konnten im vergangenen Jahr erste Erfahrungen mit der automatisierten Meldung von Niederschlagsintensitäten an die Feuerwehr gemacht werden.
Die Identifikation von Wetspots erfolgt aktuell durch verschiedene Ansätze wie der Betriebserfahrung seitens SUN und SÖR sowie der Auswertung von starkregenbedingten Einsatzdaten der Feuerwehr. In Bezug auf letztere wurde im vergangenen Jahr eine vertieftere Auswertung der Einsatzdaten von 2022 bis 2025 vorgenommen, mit der bei unterschiedlichen Starkregenereignissen wiederkehrend betroffene Örtlichkeiten ermittelt wurden. Eine Synthese der Ansätze und der Ergebnisse sowie eine spezifische Analyse der Örtlichkeiten steht kapazitätsbedingt noch aus.
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Identifizierung von Wetspots erfolgt eine hydrodynamische Überprüfung des Kanalnetzes seitens SUN. Hierfür wurde der Niederschlag im Zeitraum 1945–2021 flächendeckend analysiert, um zu ermitteln, an welchen Schächten es basierend auf den Modellergebnissen zu einem Überstau kommt. Die modelltechnisch ermittelten Örtlichkeiten wurden näher betrachtet, bewertet, mit realen Wetspots aus der Betriebserfahrung abgeglichen und darauf basierend priorisiert. Darauf aufbauend soll nun die Erarbeitung von Sanierungskonzepten erfolgen.
Der Einbau von Messsensorik in Abwasserschächte für das gebietsbezogene Monitoring des Einstauverhaltens ist im vergangenen Jahr gut fortgeschritten. Demnach wurden ca. 60 Sensoren im Stadtgebiet angebracht, die über die nächsten 2-3 Jahre Niederschlagsereignisse und deren Auswirkung auf den Kanalfüllstand aufzeichnen, um damit dann die hydraulischen Berechnungen weiter zu kalibrieren.
Die in diesem Handlungsfeld neu gewonnenen Daten werden in die Erarbeitung des kommunalen Sturzflut-Risikomanagementkonzepts als wichtige Grundlagendaten einfließen. Dadurch verbessert sich die Qualität und Genauigkeit der in Arbeit befindlichen Starkregengefahrenkarten für die Gesamtstadt. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Konzepts nur eine begrenzte Zahl an Standorten konkret untersucht und Maßnahmenkonzepte hierfür entwickelt und umgesetzt werden können (s. 3b und 3d).
Umweltausschuss vom 02.04.2025: „Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Nürnbergs Maßnahmen zur Vorsorge gegenüber Flusshochwasser und starkregenbedingten Überflutungen“ (Link)
3b) Handlungsfeld „Bauliche Maßnahmen“
Dieses Handlungsfeld befasst sich im Schwerpunkt mit der konkreten Entlastung von Überflutungsbereichen.
Im Bereich der wiederkehrend überfluteten Unterführung an der Zerzabelshofstraße wurde in den vergangenen Monaten der Einbau einer Hochwassersensorik inklusive Warnanlage geplant und umgesetzt. Am 28.04.2026 wurde diese durch SÖR in Betrieb genommen und dient im Jahr 2026 als Pilotprojekt zur Erprobung des Ansatzes.7 Hierbei werden berührungslose und wartungsarme Radarsensoren genutzt, die kontinuierlich den Wasserstand an den beiden tiefsten Punkten der Unterführung erfassen. Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, wird nicht nur das zusätzlich zur bestehenden Beschilderung angebrachte Warnlicht aktiviert, sondern ebenfalls die Integrierte Leitstelle automatisiert darüber informiert. Dies hat hohe Bedeutung in der Einsatzplanung und der frühen Reaktion beispielsweise durch die Wahl alternativer Routen, wenn der Wasserstand auch für Einsatzfahrzeuge zu hoch ist. Nicht zuletzt werden die Daten gespeichert und sollen im Weiteren dem besseren Verständnis der Starkregenereignisse dienen. Bei erfolgreicher Erprobung wird angestrebt auch weitere Unterführungen entsprechend auszustatten.
Hinsichtlich der Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an bekannten Starkregen-Hotspots bzw. der Planung und Schaffung von Entlastungsräumen standen im vergangenen Jahr insbesondere der Bereich um die Forchheimer Straße, die am 16.05.2024 erheblich überflutet war, die Gebersdorfer Straße und die Bereiche in Kornburg, die am 26.07.2025 erheblich überflutet waren, im Fokus.
Für die Forchheimer Straße wurde die Entlastung über einen Notwasserweg bzw. Überlaufschacht durch SUN eingehend geprüft. Die möglichen Maßnahmen mussten jedoch verworfen werden, da sie sich hydraulisch als nicht wirksam erwiesen (fehlendes Gefälle). Die Entwicklung weiterer Maßnahmen im Straßenraum (auch im Zufluss zum betroffenen Bereich) befinden sich aktuell in frühen planerischen Erarbeitungsschritten seitens SÖR.
Im Bereich der Gebersdorfer Straße wird der Belang der Starkregenvorsorge im Rahmen der Planung der Radschnelltrasse entlang der Bibertbahn besonders berücksichtigt, was zur Entlastung der Gebersdorfer Straße beitragen soll. Ebenfalls ist eine Überrechnung des Abwassersammlers im Bereich Willstätter Straße erfolgt und eine Entwurfsplanung für eine Entlastung der Gebersdorfer Straße durch diesen angestoßen worden.
Zuletzt wurde das extreme Starkregenereignis in Kornburg sowie die lokalen Gegebenheiten dort gründlich aufgearbeitet, konkrete bauliche oder technische Lösungen für die Überflutungsproblematik liegen daraus zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Der Sachverhalt soll im Rahmen eines Ortstermins dem örtlichen Bürgerverein und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden. Aktuell läuft die Terminabstimmung dazu über das Umweltamt (UwA).
Perspektivisch wird die Maßnahmenentwicklung an diesen stark betroffenen Stellen im Rahmen des kommunalen Sturzflut-Risikomanagementkonzepts erheblich vorangebracht. Demnach ist im Rahmen des Konzepts die Erarbeitung von konkreten Maßnahmensteckbriefen unter anderem für eben jene obengenannten belasteten Örtlichkeiten vorgesehen. Diese sollen mögliche Entlastungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche entsprechend aufbereiten, hinsichtlich bestimmter Kriterien priorisieren sowie die Risikoreduktion durch die Umsetzung ermitteln. Diese eingehende Untersuchung inkl. Prüfung verschiedener auf den jeweiligen Einzelfall bezogener Lösungsalternativen soll
Nachrichten aus dem Rathaus: Mehr Sicherheit bei Starkregen an der Zabo-Unterführung. (Link)
die Grundlage bilden, um gezielt konkrete Abhilfemaßnahmen abzuleiten und im Nachgang umsetzen zu können.
Die Umsetzung von Maßnahmen der Retention und der Überflutungsvorsorge ist als wichtige Daueraufgabe des Stadtumbaus zu verstehen. Hierfür wird ein konsequentes, schrittweises Vorgehen angestrebt, beispielsweise im Rahmen eines umfangreichen Sanierungsprogramms, vergleichbar mit dem Hochwasser-Programm und dem Programm zur Renaturierung der Gewässer III. Ordnung.
Einerseits haben die Ereignisse und Erfahrungen der letzten Jahre die Handlungserfordernis deutlich herausgestellt, andererseits ist die Umsetzung der baulichen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzungszeiträume stark von den vorhandenen Ressourcen und Prioritäten abhängig. So werden perspektivisch entsprechend weitere zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen bei den beteiligten Stellen der Verwaltung (SÖR, SUN und UwA) notwendig sein. Es ist daher wichtig, dass diese notwendigen Ressourcen auch gleichermaßen kurz- und langfristig zur Verfügung gestellt werden, um die erheblich ressourcenaufwendigeren Folgen der Starkregenereignisse und Überflutungen rechtzeitig abwenden zu können.
3c) Handlungsfeld „Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Förderung“
Dieses Handlungsfeld umfasst verschiedene Maßnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger im Bereich Verhalten bei Starkregen und Eigenvorsorge zu sensibilisieren und zu unterstützen. Hierfür sind im vergangenen Jahr Starkregen-FAQs auf der Klima-Website der Stadt online zur Verfügung gestellt worden, die häufige Fragen in Bezug auf Starkregen allgemein, Starkregenmanagement in Nürnberg sowie Verhalten und Eigenvorsorge beantworten.8 Zudem wurde im vergangenen Jahr der Flyer zum Thema Rückstau, Starkregen und Hochwasser aktualisiert und neu aufgelegt.9 Außerdem konnten im vergangenen Jahr mehrere Klimawandelrundgänge mit hoher Nachfrage angeboten werden, z.B. im Rahmen der Stadt(v)erführungen. Auf diesen wurde ebenfalls gezielt über das Thema informiert.
Die Etablierung eines Starkregenmelders für Nürnberg wurde geprüft, aber aus kapazitären Gründen zurückgestellt. Dieser soll im Rahmen des Risikomanagementkonzepts im Zusammenhang mit der Erstellung der Starkregengefahrenkarte ggf. erneut aufgegriffen werden.
Hinsichtlich der städtischen Förderung von Maßnahmen zu Regenrückhalt und Versickerung im privaten Bereich sind Rückschritte zu verzeichnen. Bislang waren Förderungen von Entsiegelung oder Regenwassernutzung und Versickerung (z.B. Gießtonnen, Sickerschächte, Zisternen, Teiche usw.) über die Förderprogramme „Mehr Grün für Nürnberg“ (innerhalb von Stadterneuerungsgebieten) und „Initiative Grün“ (außerhalb von Stadterneuerungsgebieten) im gesamten Stadtgebiet möglich. Aktuell ist eine Antragstellung über „Initiative Grün“ nicht mehr möglich, da hierfür keine finanziellen Mittel mehr aus Gründen der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen.10 Damit erfolgt in weiten Teilen des Stadtgebiets aktuell keine Förderung dieser Maßnahmen. Außerdem sind die Maßnahmen an die Kombination mit Begrünungsmaßnahmen gebunden, losgelöste Fördermöglichkeiten z.B. für sachkundige Beratung oder Gebäudeschutz existieren aktuell nicht.
Umweltamt Nürnberg (2026): Thema Starkregen: Starkregen-FAQs für Nürnberg. (Link) Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2025): Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz. Schutz vor Starkregen und Hochwasser. (Link) Stadtplanungsamt Nürnberg (2026): Förderung von privaten Begrünungsmaßnahmen. (Link)
3d) Handlungsfeld „Weitere Maßnahmen“
Unter weiteren Maßnahmen finden sich insbesondere konzeptionelle Ansätze wie auch die Beschaffung von Materialien wieder. So konnte in engem Austausch von Feuerwehr und VAG durch letztere ein mobiles Abschottungssystem für den potenziellen Einsatz am Nordostbahnhof angeschafft und dessen Einsatz erprobt werden.
Die Entwicklung von Leitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen bei Straßenplanungen, Platzumgestaltungen usw. schreitet durch regelmäßigen ämterübergreifenden Austausch innerhalb der AG Schwammstadt voran, Konkretisierungen sind geplant. Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in Bauleitplanverfahren wurde im vergangenen Jahr ein Merkblatt für die Erstellung von Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzepten in Bauleitplanverfahren erstellt und zum Jahresanfang 2026 veröffentlicht, welches diesen Belang adressiert und somit bei räumlichen Planungen noch besser integriert.11
In Folge des bayernweit verstärkten Auftretens von Starkregen-Ereignissen hat das bayerische Landesamt für Umwelt 2024 einen Leitfaden zum kommunale Sturzflut-Risikomanagement herausgebracht, der im Rahmen eines sog. Hochwasser-Checks am 05.03.2026 durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt incl. der vom Freistaat veröffentlichten Hinweiskarten zu Oberflächenabfluss und Sturzflut im Stadtgebiet der Verwaltung vorgestellt wurde. Die Verwaltung orientiert sich an dieser Leitlinie auch bei den o.e. Aktivitäten.
Durch die verschiedenen Arbeiten sind im Bereich der Erstellung des kommunalen Sturzflut-Risikomanagementkonzepts Fortschritte zu verzeichnen, die v.a. mittelfristig ihre Wirkung entfalten werden. Das kommunale Sturzflut-Risikomanagementkonzept beinhaltet eine umfassende Bestandsanalyse basierend auf den Daten bisheriger Starkregenereignisse, auf der die Modellierung hochaufgelöster Starkregengefahrenkarten für 4 Niederschlagsszenarien erfolgt. Diese Karten werden sowohl die zu erwartenden Wasserflächen und -tiefen als auch das Fließverhalten und die Fließgeschwindigkeiten anzeigen.
Daraus werden sich für private und öffentliche Immobilien und Anlagen gezieltere Vorsorgemaßnahmen und im gesamtstädtischen Kontext lokale Risikostellen identifizieren lassen. Für ausgewählte Örtlichkeiten folgt die Erstellung von Maßnahmensteckbriefen (siehe Ausführungen zu 3b) und eine Evaluation des verbleibenden Restrisikos nach Umsetzung der Maßnahmen. Zuletzt umfasst das Konzept ebenso eine eigene Strategie für Kommunikation, Controlling und Verstetigung. Für das kommunale Sturzflut-Risikomanagementkonzept wurden Fördermittel12 des Freistaats beantragt und in Aussicht gestellt. Das europaweite Vergabeverfahren für die Beauftragung eines spezialisierten Ingenieurbüros befindet sich kurz vor dem Abschluss, sodass das Projekt voraussichtlich Mitte 2026 anlaufen kann. Die Bearbeitungszeit beträgt planmäßig 18 bis 24 Monate.
4. Fazit und Ausblick
Der Klimawandel schreitet voran und macht dabei auch vor Nürnberg nicht Halt. Damit kommen Wetterextreme wie Hitze, Trockenheit und eben auch Starkregenereignisse, die die Stadt auch in Zukunft vor große (und voraussichtlich zunehmende) Herausforderungen stellen werden. Die besonderen Herausforderungen im Umgang mit Starkregenereignissen - die relativ unvermittelt, sehr
Umweltamt Nürnberg (2026): Fachliche und technische Anforderungen an ein Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. (Link) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (o.J.): Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. (Link)
lokal und in kurzer Zeit sehr intensiv auftreten - liegen in der Natur der Sache. Diese Naturgefahren sind weder durch Bemühungen der Stadtverwaltung noch der Bürgerinnen und Bürger vollends beherrschbar. Umso mehr gilt es daher, die Möglichkeiten der Vorsorge umfänglich zu nutzen. Hierfür ist das Aktionsprogramm Starkregen ein guter Ansatzpunkt, den Aufgabenkomplex über verschiedene Maßnahmen anzugehen.
Bedingt durch Wetterextreme, wie Hitze und Starkregen sind vielfältige Schäden zu erwarten. Neben direkten Folgen wie Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Gesundheit sind ebenso indirekte Folgeeffekte z.B. im Bereich Wirtschaft und Soziales zu bedenken. Ein Beispiel ist hier der Schaden am Pädagogischen Zentrums Bertha-von-Suttner durch den Starkregen vom 17.08.2023. Während die Reparatur und Wiederherstellung an den Schulgebäuden der Schule am Westpark und der Bertha-von-Suttner-Schule zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnte, ist das Bewegungsbad bis heute nicht wieder in Betrieb.13 Insgesamt sind damals über 800 Notrufe allein bei diesem Ereignis bei der Feuerwehr eingegangen und wir haben zwischenzeitlich vier weitere Starkregenereignisse der Kategorie „extremer Starkregen“ im Nürnberger Stadtgebiet erlebt.
Der Europäische Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel betont in seinem diesjährig erschienenen Bericht, neben der Fortführung von Klimaschutzmaßnahmen zur Abminderung des Klimawandels selbst, insbesondere die Bedeutung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Diese sind notwendig zur Stärkung der Klimaresilienz und damit sowohl zur Abwendung von Schäden wie auch der Erholung von unvermeidbaren Schäden. Dabei kommt insbesondere Maßnahmen auf lokaler Ebene eine hohe Bedeutung und hohe Effektivität zu, wenngleich diesen zunehmend hohe Hürden im Bereich Ressourcen, Kapazitäten, Koordination und Planung gegenüberstehen.14
In Folge gilt es für die Stadt Nürnberg, ihre Ziele im Bereich der Klimaanpassung konsequent zu verfolgen und einen nachhaltigen Stadtumbau im Sinne der Schwammstadt voranzutreiben.15 Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig, den Umgang mit Starkregenereignissen und Überflutungen weiterhin als Gemeinschaftsaufgabe der unterschiedlichen Dienststellen und Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung zu bearbeiten. Dabei ist die übergreifende Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung, um dieser Daueraufgabe auch langfristig gerecht zu werden.
Ziel und Herausforderung ist es, das Aktionsprogramm Starkregen kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Maßnahmen des Aktionsprogramms konsequent weiter zu verfolgen und umzusetzen. Dabei sind ein schrittweises Vorgehen und eine Priorisierung der Maßnahmen notwendig, um in der Folge eine zielgerichtete Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. Zeitgleich sind die für die Umsetzung notwendigen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen, zumindest aber in ihren Soll-Stärken aufrecht zu erhalten - um die erheblich ressourcenaufwendigeren Folgen der Starkregenereignisse und Überflutungen rechtzeitig abwenden zu können.
Nürnberger Nachrichten (2026): Nach Starkregen 2023: Pädagogisches Zentrum in Nürnberg kämpft weiter mit Wasserschäden. (Link) European Scientific Advisory Board on Climate Change (2026): Strengthening Resilience to Climate Change. Recommendation for an effective EU adaptation policy framework. (Link) Umweltausschuss vom 29.04.2026: „Klimaveränderungen in Nürnberg“ (Link)
Stand: 05/2026
Umgang mit den Folgen des Klimawandels: Fortschritte des Aktionsprogramms Starkregen
Für die Prävention und Bewältigung von starkregenbedingten Überflutungen und den damit verbundenen Folgen wurde das „Aktionsprogramm Starkregen“ im Umweltausschuss vom 02.04.2025 erstmalig vorgestellt. Darin werden, ähnlich dem bereits etablierten Hitzeaktionsplan, konkrete Präventiv- und Akutmaßnahmen in thematischen Handlungsfeldern gebündelt. Im Gegensatz zu Hitzeereignissen, die flächendeckend und mit einem gewissen Vorlauf vorhergesagt werden können, handelt es sich bei Starkregen zumeist um ein kurzfristig auftretendes und räumlich stark begrenztes Ereignis, das nur schwer verlässlich vorhergesagt werden kann und demnach nur ein kurzes Reaktionsfenster im Akutfall zulässt. Im Aktionsprogramm Starkregen wurde durch das Umweltamt (UwA) in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und Feuerwehr (FW) Maßnahmen zusammengefasst, um dem Wetterextrem Starkregen in Zukunft besser zu begegnen. Das Aktionsprogramm gliedert sich in vier Handlungsfelder mit unterschiedlichen Zielsetzungen:
| Maßnahme | Aktueller Stand | Zuständigkeit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|
| Optimierung der Datenlage Besseres Verständnis vergangener und Überwachung aktueller Starkregenereignisse als Grundlage zielgerichteter Vorsorgemaßnahmen | Keine Mittel eingestellt | |||
| Mittel z.T. eingestellt | ||||
| Mittel eingestellt | ||||
| Erfassung der besonders gefährdeten Unterführungen im Stadtgebiet | Abgeschlossen | FW, SÖR | --- | |
| Etablierung einer Starkregenwarnung seitens SUN per SMS an den FW/ILS-Lagedienst | Abgeschlossen | SUN, FW | --- | |
| Auswertung der Niederschlags- und Starkregenereignisse | Daueraufgabe | UwA, SUN | --- | |
| Erfassung, Auswertung und Verräumlichung der starkregenbedingten Feuerwehreinsätze zur Identifizierung wiederkehrend betroffener Bereiche | Daueraufgabe | UwA, FW | --- | |
| Identifizierung besonders gefährdeter Infrastruktureinrichtungen (insb. Trafostationen, Krankenhäuser, Alten- und Kindertageseinrichtungen) | In Arbeit | UwA | --- | |
| Hydrodynamische Überprüfung betroffener Kanalnetzabschnitte | In Arbeit | SUN | --- | |
| Einbau von Messsensoren in Abwasserschächten zum gebietsbezogenen Monitoring des Einstauverhaltens der Kanalisation in Teileinzugsgebieten | In Arbeit | SUN | 80.000 € / Jahr | |
| (über 3-5 Jahre) | ||||
| Erweiterung des Regenschreibernetzes um 2 weitere Regenmesser | In Planung | SUN | 25.000 € bis | |
| 40.000 € |
Optimierung der Datenlage
Besseres Verständnis vergangener und Überwachung aktueller Starkregenereignisse als Grundlage zielgerichteter Vorsorgemaßnahmen
| Bauliche Maßnahmen Erweiterung der Warnanlagen sowie Schaffung von Entlastungsräumen in Überflutungsbereichen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ausbau der Sirenenstandorte | Abgeschlossen | FW | --- | |
| Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an Starkregen-Hotspots, z. B. durch Erstellung von tieferliegenden Notentlastungen zur schadfreien Ableitung des Regenwassers | Daueraufgabe | SUN | 100.000 € / Jahr | |
| Ausstattung von 12 gefährdeten Unterführungen mit Hochwassersensorik zur automatischen Meldung eines Volllaufens an die ILS, sowie zusätzliche Anbringung von Warnhinweisen und -anlagen | In Arbeit | SÖR, FW | 3 Mio. € (über 4 Jahre) | |
| Planung und Umbau von bestehenden Überstausituationen bzw. Überflutung im Straßenraum durch Schaffung z.B. von Notüberläufen | In Arbeit | SÖR | 1,5 Mio. € | |
| (bis 2028) |
Bauliche Maßnahmen
Erweiterung der Warnanlagen sowie Schaffung von Entlastungsräumen in Überflutungsbereichen
3 Mio. €
(über 4 Jahre)
| Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Förderung Information, Sensibilisierung und Unterstützung der BürgerInnen | |||
|---|---|---|---|
| Beantwortung häufig gestellter Fragen der BürgerInnen in Starkregen-FAQs | Abgeschlossen | UwA | --- |
| Veröffentlichung von Hinweisen zum Abonnement der Wetterwarnungen des DWD über verschiedene Medienkanäle | Daueraufgabe | UwA | --- |
| Veröffentlichung von Informationen zur Unterstützung der BürgerInnen bei der Eigenvorsorge über verschiedene Medien | Daueraufgabe | UwA | 20.000 € / Jahr |
| Förderung von Maßnahmen zu Regenrückhalt und Versickerung im privaten Bereich (aktuell nur in Kombination mit Begrünungsmaßnahmen innerhalb von Sanierungsgebieten über Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“) Förderung von Baumpflanzungen (im gesamten Stadtgebiet über Förderprogramm „Der geschenkte Baum“) | Daueraufgabe | UwA, Stpl | s. bestehende Förderprogramme |
| Etablierung eines Starkregenmelders | In Arbeit | UwA | --- |
| Schaffung von Beratungsangeboten für BürgerInnen und Gewerbetreibende | In Planung | --- | --- |
Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Förderung
Information, Sensibilisierung und Unterstützung der BürgerInnen
| Weitere Maßnahmen Verschiedene v.a. präventive Maßnahmen (z.B. Konzepte und Leitlinien) | |||
|---|---|---|---|
| Beschaffung von Materialien (z.B. Hochwasserschutzwänden und mobilen Barrieren) zum Schutz vor eindringendem Wasser | Daueraufgabe | FW, SÖR | --- |
| Einbringung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in Bauleitplanverfahren | Daueraufgabe | UwA, SÖR, SUN, Stpl | --- |
| Entwicklung von Leitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen bei Straßenplanungen, Platzgestaltungen etc. | Daueraufgabe | AG Schwammstadt | --- |
| Klärung der Abschottungsmöglichkeiten an und in den U-Bahnhöfen | In Arbeit | FW | --- |
| Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und eines Sturzflut-Risikomanagementkonzepts | In Arbeit | UwA, SUN, SÖR, FW | ~ 300.000 € |
Weitere Maßnahmen
Verschiedene v.a. präventive Maßnahmen (z.B. Konzepte und Leitlinien)
In Folge der erstmaligen Vorstellung des Aktionsprogramm Starkregen am 02.04.2025 im Umweltausschuss wurden einmalige Mittel von 50.000€ für Maßnahmen des Aktionsprogramms zur Verfügung gestellt, sowie fortlaufend 20.000€ als laufende Position im Haushalt eingestellt.
Für die baulichen Maßnahmen zur Prävention von Starkregenfolgen wurden SÖR im selben Zug 1 Mio. € im MIP bereitgestellt, von denen bisher nur Anteile ausgegeben wurden, da bislang nur eine Unterführung mit Sensorik ausgestattet wurde. Ein Übertrag ist erfolgt, sodass mit den verbleibenden Mitteln sukzessive weitere Unterführungen ausgestattet werden können, wenn sich die Technik im Pilotprojekt an der Zerzabelshofstraße bewährt.
Für die Finanzierung der Starkregengefahrenkarte sind derzeit 250.000€ im Haushalt eingestellt und zum Übertrag nach 2026 angemeldet. Diese sind in Verbindung mit den zugesagten Fördermitteln (max. 75% Zuwendungssatz) auskömmlich für das Projekt.
Die Finanzierung weiterer Maßnahmen von SUN und SÖR erfolgt über die jeweiligen Investitionsprogramme der Eigenbetriebe.