Sitzungsunterlagen
Sitzung des Kulturausschusses
10.07.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Kunst in der Stadt - 2026 Sitzungsvorlage H/013/2026 4 Entscheidungsvorlage H/013/2026 7 Erlaeuterungsbericht_Anlage_1 H/013/2026 8 Diversity-Check_Anlage_2 H/013/2026 11 TOP Ö 2 Umgang mit potenzieller Raubkunst in Nürnberger Museen Berichtvorlage KuM/001/2026 12 01_Antrag Die Grünen vom 30.04.2025_AN_090_2025 KuM/001/2026 16 02_Diversity-Checkpdf KuM/001/2026 18 03_Bericht KuM/001/2026 19 TOP Ö 3 Städtische kulturelle Einrichtungen auf überregionalen Buchungsportalen Sitzungsvorlage KuM/002/2026 24 01_SPD-Antrag vom 20260209_AN_036_2026 KuM/002/2026 27 02_Bericht KuM/002/2026 29 TOP Ö 4 Staatstheater Nürnberg Berichtvorlage Th/002/2026 34 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_Finanzplan_2026-2027 Th/002/2026 37 TOP Ö 5 Kultur in der Stadt - Zuschüsse Sitzungsvorlage OBM/013/2026 38 01_Diversity-Check OBM/013/2026 41 02_Empfehlungsliste OBM/013/2026 44
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Kulturausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 10.07.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Kunst in der Stadt - 2026 Beschluss
hier: Künstlerische Außenwandgestaltung Kunsthalle Nürnberg – H/013/2026
Zora Kreuzer
Ahmed, Nasser, Dr., 3. Bürgermeister
2. Umgang mit potenzieller Raubkunst in Nürnberger Museen Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom KuM/001/2026
30.04.2025
König, Marcus, Oberbürgermeister
3. Städtische kulturelle Einrichtungen auf überregionalen Beschluss
Buchungsportalen KuM/002/2026
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.02.2026
König, Marcus, Oberbürgermeister
4. Staatstheater Nürnberg Bericht
Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 18.05.2026 Th/002/2026
König, Marcus, Oberbürgermeister
5. Kultur in der Stadt - Zuschüsse Beschluss
Mittelvergabe 2026 OBM/013/2026
König, Marcus, Oberbürgermeister
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.04.2026,
öffentlicher Teil
H/013/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kunst in der Stadt - 2026
hier: Künstlerische Außenwandgestaltung Kunsthalle Nürnberg – Zora Kreuzer
Anlagen: Entscheidungsvorlage Erlaeuterungsbericht_Anlage_1 Diversity-Check_Anlage_2
Sachverhalt (kurz):
Der Beirat für Bildende Kunst hat in seiner Sitzung vom 12.03.2026 beschlossen, das künstlerische Konzept „Colorland“ der Künstlerin Zora Kreuzer an der südlichen Außenwand der Kunsthalle Nürnberg, Lorenzer Straße 32, zu realisieren.
Die Gesamtkosten für die Realisierung der Arbeit (inklusive Künstler-Honorar und vorbereitenden Maßnahmen) beträgt maximal 48.000 Euro brutto und soll aus dem Budget „Kunst in der Stadt 2026“ finanziert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 48.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/013/2026
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Check ist durch die Kunsthalle Nürnberg erfolgt (siehe Anlage 2).
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/013/2026
Der Kulturausschuss folgt der Empfehlung des Beirats für Bildende Kunst (BBiK) und stimmt der Realisierung der künstlerischen Außenwandgestaltung „Colorland“ der Kunsthalle Nürnberg durch die Künstlerin Zora Kreuzer mit Gesamtkosten von 48.000 Euro brutto zu.
Beilage
___________________________________________________________________
Betreff: Kunst in der Stadt - 2026
hier: Künstlerische Außenwandgestaltung Kunsthalle Nürnberg – Zora Kreuzer
Entscheidungsvorlage
Das künstlerische Konzept „Colorland“ der Künstlerin Zora Kreuzer soll an der südlichen Außenwand der Kunsthalle Nürnberg realisiert werden.
Die Arbeit „Colorland“ versteht sich als ortsspezifische malerische Intervention, die unmittelbar auf die Umgebung reagiert. Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit Natur und Urbanität des Ortes. Die Arbeit ist bewusst so konzipiert, dass sie unter unterschiedlichen Wetterbedingungen funktioniert und ihre Wirkung entfalten kann. Zugleich wurde die Sichtachse vom nördlichen Künstlerhaus-Zugang mitgedacht. Von dort aus entfalten Farbe und Licht eine besondere Präsenz und prägen den ersten Eindruck des Ortes.
Konzeptionell versucht „Colorland“, die vielfältigen Nutzungen des Ortes – des Zwingerbereichs zwischen Kunsthalle und Künstlerhaus – einzubeziehen: Der Bereich dient als Pausenort für Besucherinnen und Besucher des Künstlerhauses, als Raum für Workshops, öffentlicher Biergarten und für Veranstaltungen am Abend. Die Arbeit „Colorland“ reagiert auf diese unterschiedlichen Situationen, begleitet sie visuell und trägt somit zur Aufwertung des öffentlichen Raums bei.
Die Realisierung des künstlerischen Konzepts wurde vor Ort überprüft. Der bauliche Aufwand beschränkt sich auf Malerarbeiten und die Installation einer geringen Anzahl an Leuchten. Der Wartungs- und Unterhaltsaufwand ist gering.
Die denkmalpflegerische Abstimmung ist eingeleitet.
Kosten / Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Realisierung der Arbeit (inklusive Künstler-Honorar und vorbereitenden Maßnahmen) betragen maximal 48.000 Euro brutto und sollen aus dem Budget „Kunst in der Stadt 2026“ finanziert werden.
Zeitplan
Die Realisierung des Kunstwerks ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant und kann vollständig bis Ende 2026 umgesetzt werden, vorausgesetzt der Beschluss im Kulturausschuss und die Finanzierungsgenehmigung erfolgen im Juli 2026.
1 von 1
Erläuterungsbericht
Die Stadt Nürnberg fördert in langjähriger Tradition die Entwicklung und Realisierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum und an Gebäuden, die sich im städtischen Eigentum befinden.
Hierfür berät der Beirat für Bildende Kunst (BBiK) die Stadt Nürnberg in regelmäßigem Turnus.
Die Geschäftsführung des Beirats für Bildende Kunst ist im „Direktorium Planen und Bauen“ / Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (ehem. Ref.VI – Planungs- und Baureferat) verankert und wird von der Fachdienststelle Hochbauamt wahrgenommen, die anschließend auch die Umsetzung fachlich koordiniert. Über ein vom Stadtrat jährlich bereitgestelltes Budget (sog. Pauschale 64) können entsprechende Kunstwerke realisiert werden.
In seiner Sitzung vom 12.03.2026 hat der Beirat für Bildende Kunst einstimmig beschlossen, das von der Leiterin der Kunsthalle Nürnberg vorgeschlagene Konzept „Colorland“ der Künstlerin Zora Kreuzer an der südlichen Außenwand der Kunsthalle, s. Lageplan, zu verwirklichen.
Die städtischen Gebäude Kunsthalle und Künstlerhaus befinden sich im Stadtmauer-Zwingerbereich zwischen dem ehemaligen Marientor und Königstor, sind jeweils als Baudenkmale eingetragen, ebenso dem Altstadtensemble zugehörig und als Bodendenkmal eingeordnet.
Jetziger Zustand der Außenwand
Foto: Hochbauamt, 03 2026
Die Dächer der Kunsthalle Nürnberg waren in den Jahren 2018 – 2019 energetisch saniert worden. In diesem Zuge war die vorhandene, verputzte südliche Außenwand ohne Farbanstrich verblieben, weil zunächst die Sanierungsmaßnahme des Künstlerhauses, die auch Bauarbeiten im dazwischenliegenden Gartenbereich umfasste, abgewartet werden sollte. Beide Kultureinrichtungen haben sich mittlerweile darauf verständigt, über die künstlerische Gestaltung der Außenwand, Kunst und Kultur in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen und damit den zwischen beiden Einrichtungen liegenden Garten identitätsstiftend zu ergänzen.
Geplante Maßnahme
Viual.: Zora Kreuzer, 03 2026
Die Künstlerin sieht eine ortsspezifische malerische Intervention vor, die mit Farbverläufen und Neon- Leuchtkraft arbeitet, s. Anlage „Künstlerisches Konzept“, Zora Kreuzer 2026 Die technische Umsetzung beschränkt sich auf Fassadenanstrich-Arbeiten und die Installation von Leuchten und greift somit nicht in die denkmalgeschützte Substanz ein.
Der Antrag auf denkmalrechtliche Freigabe wurde durch H/K-1 am 13.05.2026 bei BoB/2 eingereicht. Der Beschluss durch den Kulturausschuss soll im Juli 2026 erfolgen. Das Vorhaben ist mit den Nutzern (KunstKulturQuartier) und der Hausverwaltung (HVE-KSV) abgestimmt.
Kosten
Kostenzusammenstellung Künstlerin v. März 2026, s. Anlage 39.168,84 € brutto Bauseitige Arbeiten (Versetzen E-Verteilerkasten, Pflanzenrückschnitt, Schutzmaßnahmen, etc.) 8.000,00 € brutto gesamt, gerundet 48.000,00 € brutto
Terminplan / Mittelabfluss
Ausführung der Arbeiten: Oktober 2026 Mittelabfluss Gesamtsumme in 2026
21.05.2026 Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Abteilung Kultur-1 Geschäftsführung Beirat für Bildende Kunst
i. A. Anke Seitz
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | D as Kunst-am-Bau-Projekt der Künstlerin Zora Kreuzer richtet sich an die allgemeine Öffentlichkeit und lässt keine unterschiedlichen Auswirkungen auf bestimmte Personengruppen e rkennen. Vielmehr trägt es durch die ö ffentliche Zugänglichkeit und die künstlerische A useinandersetzung zur kulturellen Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen bei. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | D em Vorhaben liegen keine nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten zugrunde. Die Einschätzung basiert auf der allgemeinen öffentlichen Zugänglichkeit des K unstwerks sowie der Annahme, dass dessen W ahrnehmung unabhängig von Geschlecht, A lter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität erfolgt. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Das Ku nst-am-Bau-Projekt kann zur Chancengleichheit beitragen, indem es als öffentlich zugängliches Kunstwerk kulturelle Teilhabe für unterschiedliche Bevölke rungsgruppen ermöglicht. Eine spezifis che Förderung einzelner Person engruppen ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | D urch den Einsatz öffentlicher Mittel entstehen positive Wirkungen für die Allgemeinheit, da Kunst im öffentlichen Raum von sozialen, wirtschaftlichen oder demografischen Merkmalen unabhängig ist. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant |
Berichtsvorlage KuM/001/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Umgang mit potenzieller Raubkunst in Nürnberger Museen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2025
Anlagen: 01_Antrag Die Grünen vom 30.04.2025_AN_090_2025 02_Diversity-Checkpdf 03_Bericht
Bericht: Mit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung hat sich die Bundesrepublik Deutschland 1998 dazu verpflichtet, die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzubringen und mit den Erben „gerechte und faire Lösungen“ zu finden. Die Stadt Nürnberg hat hierauf unmittelbar reagiert und 2004 als eine der ersten Kommunen in Deutschland eine Stelle für Provenienzforschung am Stadtarchiv geschaffen. Darüber hinaus wurde Leibl Rosenberg mit der Erforschung der Sammlung der IKG an der Stadtbibliothek beauftragt.
Der „Umgang mit potenzieller Raubkunst“ hat sich zuletzt jedoch grundlegend verändert. Um diesen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, wird eine dienststellenübergreifende Evaluierung der Provenienzforschung und der Rückgabepraktiken bei der Stadt Nürnberg vorgeschlagen und zu einem späteren Zeitpunkt dem Kulturausschuss zum Beschluss vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Eine fundierte Aussage zu den finanziellen Auswirkungen kann erst nach einer detaillierten dienststellenübergreifenden Evaluierung getroffen werden. Ggf. fallen auch bereits für die Evaluierung gesonderte Kosten an.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Umgang mit Raubkunst betrifft Unrechtskontexte, die rassistisch, politisch, religiös und weltanschaulich motiviert sind und Menschen aufgrund ihrer sexueller Orientierung ausgrenzen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 30.04.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die jüngsten Fälle über NS-Raubkunst in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung haben deutlich gemacht, dass die Aufarbeitung auch nach 80 Jahren teilweise schleppend und intransparent verläuft.1 Deshalb hat sich der Bayerische Landtag im Februar für eine transparente, zügige und nachvollziehbare Bearbeitung durch geeignete Instrumente (z. B. priorisierte Installation eines Schiedsgerichts und einer unabhängigen Task Force) ausgesprochen. Damit – so im Beschlusstext des Landtags – soll das Unrecht „durch Rückgabe abgemildert und betroffene Kunstgegenstände restituiert“ werden2.
Gerade in Nürnberg als Stadt der Reichsparteitage, der Nürnberger Prozesse und der NSU-Morde sind wir uns der Verantwortung für unser historisches Erbe in besonderer Weise bewusst: Eine entschiedene und aktive Erinnerungspolitik ist nicht nur offiziellen Stellen ein großes Anliegen, sondern auch in der Zivilgesellschaft tief verwurzelt. Als Orte der Erinnerung und Vermittlung betrifft dies auch die Nürnberger Museen. Die kritische Aufarbeitung der eigenen Sammlungsgeschichte und der Umgang mit potenzieller Raubkunst – auch aus der deutschen Kolonialzeit – sind wesentlich für eine adäquate Aufarbeitung.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
prüft, ob derzeit (Verdachts-) Fälle potenzieller Raubkunst aus der NS- und der deutschen Kolonialzeit in den städtischen und nicht-städtischen Museen bekannt sind,
1 Hier wurden offenbar 200 Objekte intern als potenzielle Raubkunst klassifiziert. Diese wurden allerdings weder aufgearbeitet und in der dafür vorgesehenen Datenbank Lost Art veröffentlicht, noch wurde dazu mit den Erb:innen kommuniziert. 2 Beschluss des Bayerischen Landtags, Drucksache 19/5442
berichtet zu bisherigen Maßnahmen und Strategien (z. B. Erfassung, Katalogisierung, Bearbeitung und Veröffentlichung) für potenzielle Fälle von Raubkunst der NS- und der deutschen Kolonialzeit in den städtischen und weiteren Museen und Sammlungen, berichtet zum aktuellen Stand der Integration dieser Daten in die Provenienzforschung, also der Erforschung der Herkunft von Kulturgut.
Mit freundlichen Grüßen
Réka Lörincz Paul Arzten Andrea Friedel Stadträtin Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzende
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Der Umgang mit potenzieller Raubkunst wird derzeit über den Bereich des NS- verfolgungsbedingten Kulturgutentzugs hinaus erweitert um weitere Unrechtskontexte, die rassistisch, politisch, religiös, weltanschaulich oder in der sexuellen Orientierung begründet sind. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | D er derzeitige Umgang mit potenzieller Raubkunst kann sich auf Informationen und Handlungsleitlinien stützen, die zuletzt im Verbund von Bund, Ländern und Kommunen z usammengestellt worden sind. Links zu den e ntsprechenden Dokumenten finden sich auf d en Internetseiten des BKM und des DZK. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Die Erfo rschung von und der Umgang mit diversitätsorientierten Kontexten in der Vergangenheit führen in der Regel auch zu einer erhöhten Sensibilisierung für die Gleichs tellung betroffener Personen und Person engruppen in der Gegenwart. | relevant 4 teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | A usgleich von Interessenskonflikten zwischen den verschiedenen, von Kulturgutentzug betroffenen Gruppen, die derzeit in den Fokus erinnerungskultureller Aufarbeitung rücken. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant |
Anfrage der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2025
zum Umgang mit potenzieller Raubkunst in Nürnberger Museen
Vorlage für den Kulturausschuss
I. Antrag
II. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
-
Provenienzforschung bei der Stadt Nürnberg (1) Stadtarchiv (Av) (2) Stadtbibliothek (BCN/StB) (3) Kunstvilla (KuKuQ/Kunstvilla) (4) Museen der Stadt Nürnberg (KuM)
-
Veröffentlichung (Av und BCN/StB)
-
Verdachtsfälle (1) Erfassung, Prüfung und Dokumentation (Av) (2) „Gerechte und faire Lösungen“ (kulturgutbewahrende Institutionen)
-
Maßnahmen und Strategien (KuM) (1) Evaluation (2) Handlungsfelder
III. Koloniale Kontexte
IV. Integration der Ergebnisse
- Gremienarbeit und akademische Vernetzung 2. Ausstellungen
V. Ausblick
I. Antrag
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2025 hat potenzielle Raubkunst aus der NS-Zeit und der deutschen Kolonialzeit zum Thema. Der folgende Sachstandsbericht geht allein auf diese beiden Schwerpunkte ein.
II. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
1. Provenienzforschung bei der Stadt Nürnberg
(1) Av
Im Juni 2004 wurde mit Beschluss des Stadtrats eine eigene, zentrale Provenienzforschungsstelle eingerichtet, die bei Av angesiedelt ist. Zu den Aufgaben dieser Stelle zählt unter anderem
- Die Erforschung von Provenienzen hinsichtlich eines NS-verfolgungsbedingten
Entzugs einschließlich Nachkriegserwerbungen und DDR-Raubgut für die Zugänge bei Av, StB und KuM. Ausgenommen sind Deposita Dritter.
-
Die Erschließung und Auswertung von sachthematischen Akten
-
Forschung zu jüdischen Sammlungen, Institutionen (Museen, Archive,
Bibliotheken, Verwaltungsbehörden) und deren Mitarbeitern sowie Kunsthandelsfirmen in der NS-Zeit
- Die Veröffentlichung von Ergebnissen und Forschungsständen
(2) BCN/StB
Die systematische Provenienzforschung zu den Beständen der StB erfolgt wie oben beschrieben durch Av. Darüber hinaus werden seit 1997 die Provenienzen von Büchern recherchiert, die aus den Redaktionsbeständen des antisemitischen Hetzblatts „Der Stürmer“ und der Privatbibliothek des NS-Verbrechers Julius Streicher stammen. Die Sammlung, die rund 9.000 Bände umfasst, wird von StB verwahrt und ist im Besitz der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Mit der Erforschung hat die Stadt Nürnberg Leibl Rosenberg beauftragt. Er ist Mitglied der IKG und vertritt die Stadtbibliothek als Kooperationspartner des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern (FPB). Darüber hinaus war BCN/StB beteiligt am „Erstcheck NS-Raubgut für Öffentliche Bibliotheken“ – einem Projekt, das gemeinsam vom Deutschen Bibliotheksverband (DBV) und dem Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt- Universität durchgeführt und vom Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK)finanziert wird. Aus dem Erstcheck hat sich kein Anfangsverdacht auf NSverfolgungsbedingten Entzug und keine Notwendigkeit einer weiteren Erforschung ergeben.
(3) KuKuQ/Kunstvilla
Aufgrund des Entstehungszusammenhangs der Sammlung der Kunstvilla (Erwerb von zeitgenössischer Kunst während der NS-Zeit von regionalen Künstlerinnen und Künstlern, Schwerpunkt auf Nachkriegsmoderne) liegen dort keine Verdachtsfälle bzw. Forschungsbedarfe vor. Die Problematik wurde 2022 in der Ausstellung und dem Begleitband „Grauzonen – Nürnberger Künstler:innen im Nationalsozialismus“ von der Institution grundlegend aufgearbeitet.
(4) KuM
Die systematische Provenienzforschung für KuM erfolgt durch Av. Dies gilt auch für jene Objekte, die sich als Dauerleihgabe der Stadt Nürnberg im Germanischen Nationalmuseum (GNM) befinden.
2. Veröffentlichung (Av und BCN/StB)
Die Stadt Nürnberg sieht sich der Washingtoner Erklärung von 1998 verpflichtet und berichtet regelmäßig über Fortschritte in der Provenienzforschung. Die mit Provenienzforschung Beauftragten bei Av und StB haben grundlegende Forschungsergebnisse publiziert und informieren fortlaufend über Zwischenergebnisse, unter anderem auf den Internetseiten der jeweiligen Dienststellen, in der Lost Art-Datenbank (www.lostart.de) und in größeren Zeitabständen gegenüber der Presse.
3. Verdachtsfälle
(1) Erfassung, Prüfung und Dokumentation (Av)
Av als zentrale Stelle für Provenienzforschung der Stadt Nürnberg sichtet systematisch und dienststellenübergreifend Erwerbungen, die seit 1933 für Av, StB und KuM erfolgt sind. Verdachtsfälle werden auf der Homepage von Av veröffentlicht. Sofern ein NS-verfolgungsbedingter Kulturgutentzug nachgewiesen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, wird ein Bericht mit entsprechender Handlungsempfehlung an die jeweilige kulturgutbewahrende Dienststelle übermittelt.
(2) „Gerechte und faire Lösungen“ (kulturgutbewahrende Institutionen)
Wird für ein Objekt ein unrechtmäßiger Kulturgutentzug festgestellt, dann entscheidet die jeweilige kulturgutbewahrende Institution über das weitere Vorgehen. In Nürnberg ist diese Aufgabe an die einzelnen Sammlungen delegiert. In allen Fällen besteht heute kein rechtlicher Anspruch mehr auf die Restitution oder eine Entschädigungsleistung für Kulturgüter, für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nachgewiesen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Etwaige Restitutionen erfolgen aufgrund moralischer Verpflichtung den Opfern der NS- bzw. DDR-Diktatur gegenüber. Über den öffentlichen Umgang mit Verfahren und Lösungsfindung entscheiden die Erben, deren Persönlichkeitsrechte hier direkt betroffen sind. Diskretion ist in aller Regel geboten und meist erwünscht. Sofern eine gerechte und faire Lösung eine Rückgabe vorsieht, muss in Fällen, in denen in der Vergangenheit Entschädigungsverfahren erfolgt sind, eine Meldung an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) erfolgen.
4. Erfassungsstand, Maßnahmen und Strategien (KuM)
(1) Evaluation und aktuelle Verfahren
Der bisherige Sachstand zur Provenienzforschung bei den Museen der Stadt Nürnberg wurde 2025 zunächst für die Kunstsammlungen, dann für den Verbund im Querschnitt ausgewertet. Der von Av als zuständiger Dienststelle, an der die Forschungsleistung erbracht wird, für die Kunstsammlungen übermittelte Forschungsstand wurde hierzu in der internen KuM-Datenbank „MuseumPlus“ aktualisiert und die Angaben standardisiert.
Die Prüfung von Verdachtsfällen ergibt folgenden, auf den Internetseiten des Stadtarchivs veröffentlichten Zwischenstand: 1. Kulturgüter, für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug festgestellt wurde, beziehungsweise vermutet wird: 11 Objekte (Grafische Sammlung: 9, davon 2 für bereits erfolgte Restitutionen, Gemälde: 1, Kunsthandwerk: 1, Stand: 10.07.2025) 2. Kulturgüter mit nicht vollständig geklärten Provenienzen: 15 Objekte (Grafische Sammlung: 8 Einträge, Gemälde: 5, Skulpturen: 1, Wissenschaftliche Instrumente: 1, Stand: 10.07.2025) In der Datenbank Lost Art (siehe oben) sind derzeit für die Museen der Stadt Nürnberg 25 Objekte gemeldet und somit transparent und global zugänglich veröffentlicht (Grafische Sammlung: 15 Einträge, Gemälde: 6 Einträge, Kunsthandwerk: 2 Einträge, Skulpturen: 1 Eintrag, Wissenschaftliche Instrumente: 1 Eintrag, Stand: 30.01.2026). Sämtliche Fälle, zu denen heute konkrete NS-Verfolgte oder ihre Nachkommen bzw. gesicherten Rechtsnachfolger ermittelt werden können, werden hinsichtlich einer Rückgabe oder sonstiger Restitutionsoptionen aktiv kontaktiert. Aktuell liegen zwei Berichte von Av zu Werken vor, für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird. KuM sondiert hierfür derzeit „gerechte und faire Lösungen“. Der Geschäftsbereich Kultur wird über den Kontaktverlauf jeweils in Kenntnis gesetzt und auf dem Laufenden gehalten. Während der Verfahren ist Diskretion in beide Richtungen geboten. Die Restitutionen selbst werden im Einvernehmen mit den Empfängern diskret vollzogen oder veröffentlicht.
(2) anstehende Handlungsfelder
Die Bestände des Spielzeugmuseums, Museums Industriekultur und des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände etwa wurden bislang noch nicht durch eine eigene Provenienzforschung auf möglichen NS-verfolgungsbedingten Entzug überprüft, sondern allein von den dafür zuständigen Sammlungen und Häusern meist anlassbezogen erforscht. Die Katalogisierung erfolgt bislang über die jeweiligen Einrichtungen, die unterschiedliche Datenbanken und Standards bei ihren Eingaben verwenden. Ein konkreter Anfangsverdacht für NS-verfolgungsbedingten Kulturgutentzug dortiger Bestände besteht derzeit nicht.
III. Koloniale Kontexte
Die im Zuständigkeitssinn „städtischen“ Sammlungen schließen kaum potenzielle Objektgruppen ein, die in den Unrechtskontext Koloniales Raubgut/Kunstgut fallen, da die lokal und kommunal gesammelten Kulturgüter naturgemäß einen eher regionalen oder zumindest europäischen Ursprung besitzen. Dennoch wird eine Reihe von Initiativen verfolgt, die entsprechende Sachverhalte näher beleuchten und aufklären. So hat das Menschenrechtsfilmfestival 2024 im Anschluss an den Film „Dahomey“ ein Diskussionspanel angeschlossen, an dem neben KuM auch das Naturhistorische Museum und die Initiative Schwarzer Menschen beteiligt waren.
IV. Integration der Ergebnisse
1. Gremienarbeit und akademische Vernetzung
Provenienzforschung ist essenzielle Grundlage für sämtliche Rechts- und Handlungsfragen hinsichtlich des Umgangs mit NS-Raubgut und kolonialen Kulturgütern. In der Provenienzforschung kommt dabei der Zusammenarbeit und dem Austausch mit externen Fachkollegen und Museumslandschaften wachsende Bedeutung zu. Über das bisherige akademische Engagement von Av und StB hinaus bringt sich inzwischen auch KuM proaktiv in die Gremienarbeit, in die Forschung und in die Lehre ein. So ist KuM seit 2024 im Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB), im Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. (AKP) und auf Fachtagungen etwa zur Provenienzforschung von Technischem Kulturgut vertreten.
2. Ausstellungen
Die Aufarbeitung von Provenienzen ist inzwischen fester Bestandteil bei der Konzeption neuer Ausstellungen und bei der Überarbeitung bestehender Präsentationen. Für die NS-Zeit bringt das Wissen um die Herkunft der Objekte auch deren frühere Besitzer zurück ins kollektive Gedächtnis der Stadt. Die Erforschung kolonialer Kontexte sensibilisiert hingegen für Narrative, die neben der eigenen zunehmend auch außereuropäische und globale Perspektiven in den Blick nehmen.
V. Ausblick
Anhaltende Aktualität und moralische wie politische Dringlichkeit der Provenienzforschung und Rückgabepraxis erfordern weiterhin dienststellenübergreifende Zusammenarbeit. Die gegenwärtigen Strukturen haben sich dabei bewährt. Anpassungen werden gleichwohl nötig sein und sind im Auge zu behalten. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Sicherung von Ressourcen, da den kulturgutbewahrenden Institutionen bislang zu wenig Mittel für Provenienzforschung zur Verfügung stehen. Fundierte „gerechte und faire Lösungen“ werden in der Regel finanziellen und personellen Ressourcenaufwuchs erfordern, umso mehr, als proaktives Handeln gefordert ist.
KuM/002/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Städtische kulturelle Einrichtungen auf überregionalen Buchungsportalen
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.02.2026
Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 20260209_AN_036_2026 02_Bericht
Sachverhalt (kurz): Die städtischen Kultureinrichtungen sind bislang nicht auf überregionalen Buchungsplattformen wie "GetYourGuide" vertreten. Diese Plattformen agieren als Makler und verlangen für die Vermittlungsleistungen Provison von den Verkaufserlösen. Nach Einschätzung der Kulturverwaltung stehen Kosten und Nutzen derzeit in keinem lohnenden Verhältnis.
Es wird allerdings angestrebt, die bestehenden Strategien für ein dienststellenübergreifendes Kultur- bzw. Freizeitticketing der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln und hierbei insbesondere die Eignung der KulturInformation als städtisches Servicehouse in den Blick zu nehmen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2026
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BCN
KuKuQ
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/002/2026
Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, die Potentiale und Machbarkeiten einer gemeinsamen dienstellenübergreifenden Ticketingstrategie unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung gestellten Ressourcen weiter zu untersuchen und eine Kosten-Nutzen- Rechnung zu erstellen. Nach Möglichkeit soll der Testbetrieb des Online-Ticketings bei KuM auf die anderen Häuser des Museumsverbundes ausgeweitet werden und eine Anbindung der Museumskassen geprüft werden. Entsprechende Erkenntnisse sind dem Kulturausschuss im Verlauf des Jahres 2027 zu berichten.
Städtische kulturelle Einrichtungen auf überregionalen Buchungsportalen
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion greift die zunehmende Bedeutung überregionaler Buchungsportale für die Reiseplanung und die Sichtbarkeit kultureller Angebote auf. Es soll dargestellt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen städtische Kultureinrichtungen, insbesondere die Museen der Stadt Nürnberg und das Planetarium, dort platziert beziehungsweise buchbar gemacht werden könnten.
Im Folgenden werden die bestehenden Angebote, mögliche Weiterentwicklungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen einer Einbindung in externe Buchungsportale dargestellt. Zudem werden alternative Möglichkeiten der digitalen Sichtbarkeit und Buchbarkeit aufgezeigt.
Im Jahr 2025 verzeichnete das Nicolaus-Copernicus-Planetarium knapp über 74.000 Besuche. Die Nutzung teilt sich dabei auf zwei wesentliche Besuchergruppen auf: Schulklassen und Einzelbesuche. Am Vormittag wird das Planetarium nahezu ausschließlich von Schulen und stellenweise auch Kindergärten als außerschulischer Lernort genutzt. An Nachmittagen und Abenden besteht der Spielplan aus einer etablierten Mischung von astronomischen Live-Vorführungen, naturwissenschaftlichen Filmen bzw. Shows sowie Vorträgen. Ergänzt wird dieses Kernprogramm durch spartenübergreifende Kulturangebote.
Beim Planetarium handelt es sich um eine überregional bekannte Einrichtung, welche nicht nur hohen Publikumszuspruch verzeichnet, sondern auch hohe Besucherzufriedenheit aufweist. Bei Google My Business ist das Planetarium mit 4,5 von 5 Sternen bewertet (Stand 05.03.2026). Durch die Besonderheit, eines von lediglich zehn Großplanetarien in Deutschland zu sein, ist die überregionale Bekanntheit bereits gegeben. Die Angebote bzw. der Spielplan sind für alle interessierten Besucher grundsätzlich leicht online auffindbar, da die Einrichtung bei allen gängigen Suchmaschinen bei entsprechenden Anfragen auf den ersten Plätzen unter den Suchergebnissen aufgeführt wird. Seit einigen Wochen besteht zudem die Möglichkeit, auf der Homepage des Planetariums über einen Webshop mit spezieller Saalplanfunktionalität online Tickets mit Sitzplatzreservierung zu erwerben.
Die Museen der Stadt Nürnberg haben im Jahr 2025 knapp 700.000 Besuchende empfangen. Dabei reicht das Spektrum von Einzelbesuchenden aus der Region über Schulklassen und geführte Gruppenangebote bis hin zu internationalen Reiseveranstaltungen. Dabei weisen gerade die beiden Häuser der Erinnerungskultur sowie Albrecht-Dürer-Haus und Spielzeugmuseum einen hohen Anteil ausländischer Besuchender auf. Die städtischen Museen gehören zu den großen etablierten Kulturinstitutionen und touristischen Destinationen der Stadt und unterstreichen diesen Anspruch mit den gerade im Verhältnis zu Budget und Personalausstattung beachtlichen Besucherzahlen. Auch bei den Museen befindet sich die Kundenzufriedenheit auf Google mit im Schnitt über 4,5 von 5 Sternen auf einem hohen Niveau. Der Museumsverbund verfügt mit der eigenen Verbundshomepage sowie Verlinkungen und Listungen der Angebote und Veranstaltungen auf anderen Webseiten über eine gute Sichtbarkeit im Internet. Ein Online-Ticketing befindet sich derzeit noch im Aufbau und kann derzeit nur für zwei Museen von KuM im Rahmen einer Testphase angeboten werden (dazu nachfolgend Ausführliches).
Neben dem im Antrag exemplarisch genannten Buchungsportal GetYourGuide bestehen weitere ähnliche Anbieter (u.a. Viator, Musement). Die Angebote dieser Anbieter zielen hauptsächlich auf das erlebnisorientierte Freizeit- und Führungsangebot touristischer Ziele, am meisten vertreten sind hier in der Regel geführte Stadtrundfahrten und Touren im Außenbereich. Das Geschäftsmodell der Portale basiert darauf, Anbieter und Kunden
zusammenzubringen. Es wird also eine Vermittlungsleistung erbracht, indem das Buchungsportal zwischen die Institution und den Endkunden tritt.
Aktuelle Bewertung
Aus Sicht des BCN und KuM bestehen folgende grundsätzliche Bedenken gegenüber der Nutzung solcher Buchungsportale:
-
Die Anbieter verlangen eine Provision – in der Regel zwischen 10% und 20% des Ticketpreises – für die Vermittlung. Dies würde ein zusätzliches betriebswirtschaftliches Risiko herbeiführen. Es müssten die Besucherzahlen gegenüber dem aktuellen Stand so stark gesteigert werden, dass die Provisionen in Summe wieder eingespielt werden können. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auslastung und bestehenden Ressourcen wird ein so starker Anstieg als unrealistisch eingeschätzt. Sofern es lediglich zu einer Verlagerung des bisherigen Buchungsverhaltens auf die Plattformen käme, würde dies durch die Provisionszahlungen direkt zu einer finanziellen Verschlechterung für das Planetarium und die Museen der Stadt Nürnberg führen.
-
Die andere mögliche Variante sähe vor, die Vermittlungsgebühren direkt an die Kunden weiterzugeben und auf die Eintritts- bzw. Ticketpreise aufzuschlagen. Die Buchungsportale agieren als Plattform und schaffen dadurch einen Marktplatz für das sogenannte Reseller- Verfahren. Hierbei kaufen Drittanbieter Tickets direkt bei den Institutionen und verkaufen diese Tickets danach über die Plattformen zu höheren Preisen an den Endkunden weiter.
-
Es bestünde zusätzlicher personeller und organisatorischer Aufwand, die Angebote bzw. den Spielplan manuell auf den Portalen einzutragen. Da jede dieser Plattformen zudem eine eigene Insellösung darstellt, würde sich dieser zusätzliche Aufwand nochmals steigern, wenn mehrere Plattformen befüllt werden müssten. Außerdem ist auf den Plattformen ein Platzkartenverkauf, wie im Planetarium praktiziert, gar nicht vorgesehen.
Aus Sicht des BCN ist die Nutzung von überregionalen Buchungsportalen durch das Planetarium daher derzeit nicht zu empfehlen und es bestehen auch keine Planungen in dieser Hinsicht.
Auch KuM hält aus den genannten Gründen eine Präsenz auf den großen Buchungsportalen und Plattformen von Reiseveranstaltern mit den aktuell gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen für nicht umsetzbar. Darüber hinaus erscheint es als wenig zielführend, auf einer auf Erlebnistouren und Stadtführungen spezialisierten Vermittlungsplattform mit einfachen Museumstickets zu erhöhten Preisen konkurrieren zu wollen. In der Regel suchen Städtereisende und Besuchende Empfehlungen für Sehenswürdigkeiten über Google und mittlerweile zunehmend über KI-Chatbots. Hier sind nach Eingabe der üblichen Schlagwörter die bereits bestehenden Webseiten und Ticketshops der Einrichtungen unter den ersten Ergebnissen gelistet. Die Besuchenden kaufen bei bestehender Möglichkeit erfahrungsgemäß bei der Einrichtung selbst.
Bei dem genannten Beispiel eines auf „Getyourguide“ angebotenen Besuchs des Saals 600 im Memorium Nürnberger Prozesse handelt es sich um eine Rundgangs-Tour eines nicht mit den städtischen Museen kooperierenden Reiseanbieters. Daher wird hier auf einen separaten Eintrittskartenerwerb verwiesen. Perspektivisch bieten sich grundsätzlich Kooperationsangebote mit den pädagogischen Partnern der städtischen Museen an, wenn die technischen und finanziellen Voraussetzungen geklärt sind und die Kooperationspartner entsprechende Rundgänge über die Plattformen anbieten möchten. Hierfür könnte auch ein sog. Channel Management System, wie es bei der CTZ Verwendung findet, eingesetzt
werden. Dies wird allerdings mit zusätzlichen Kosten und mit einer zu beauftragenden Schnittstellenschaffung zu den bestehenden Ticketingsystemen verbunden sein, da sonst Doppelstrukturen geschaffen werden, die von der Kulturverwaltung nicht bewältigt werden können.
Vorrangigkeit eines neuen Ticketingsystems
Vor diesem Schritt steht bei den städtischen Museen allerdings zunächst die Schaffung eines vereinheitlichten Ticketingsystems an, in dem die komplexen Gebührenstrukturen inklusive der Kooperationsangebote sowie die gesamte Statistik von Verkäufen und Besuchen abgebildet und zusammengeführt sind. Die Herausforderung liegt dabei in der Verschränkung von Online- Verkäufen und Vor-Ort-Kassen in den Museen. Der Austausch auf Fachtagungen des Deutschen Museumsbundes hat als deutliches Meinungsbild ergeben, dass ein Zusammenführen von Online-Ticketing und traditionellen Kassensystemen (POS) von verschiedenen Anbietern zu anhaltend großen Problemen in Umsetzung und Administration führen. Auch etliche etablierte Kassenhersteller hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Schwierigkeiten, ihre bestehenden Kassensysteme um zeitgemäße, wartungsarme und technisch reibungslos funktionierende Online-Komponenten zu erweitern.
Das bei KuM im Einsatz befindliche Kassensystem ist seit Einführung Anfang 2020 mangelbehaftet. Die fortlaufenden Mängelbeseitigung dieses Systems bindet bei KuM und IT in erheblichem Umfang personelle Ressourcen, weshalb von der ursprünglich vorgesehenen Option, an dieses System eine Onlineticketing-Funktion anzubinden, mittlerweile Abstand genommen wurde.
Vielmehr werden bei KuM konkrete Erwägungen zur Ablösung des bestehenden Kassensystems durch ein effizienteres und stärker an den Bedürfnissen des Kulturbetriebs orientierten Systems angestellt. Die Suche nach einem zeitgemäßen, wartungsarmen, kostenschonenden und benutzerfreundlichen Kassen- und Ticketingsystems geht dabei mit Gedanken an eine dienststellenübergreifende städtische Plattform für das Ticketing einher. Eine solche übergeordnete Lösung für mehrere Dienststellen im Kultur- und Freizeitsektor der Stadt würde viele Vorteile bringen:
- Mit einem gemeinsamen Webshop würde die Sichtbarkeit der Angebote einzelner
Einrichtungen und Dienststellen erhöht und Cross-Selling-Potentiale geschaffen werden. Eine solche Lösung hätte durchaus Ähnlichkeiten mit den im Antrag angesprochenen Buchungsportalen, mit dem Unterschied keine weiteren Aufschläge abführen zu müssen und nur auf Angebote der Stadt Nürnberg zu verweisen.
- Für die Kunden/Besucher wäre damit zum einen ein Plus an Übersichtlichkeit
städtischer Angebote und zum anderen eine einfachere Bedienung über einen gemeinsamen Login gewonnen.
- Wartung, Service und Problemlösungen ließen sich damit vereinfachen, da nur noch
ein System zu pflegen und bedienen ist – ggfs. als Software as a Service (SaaS)- Lösung,
- was wiederum langfristig zu ressourcensparendem Betrieb führt, da im Idealfall eine
städtische Fachabteilung als Kompetenzcenter mit gebündeltem Wissen und Routine für mehrere Dienststellen die gleiche innerstädtische Dienstleistung erbringt.
In den vergangenen Jahren sind Vorstöße der Verwaltung in Richtung einer einheitlichen Ticketinglösung bei der Stadt Nürnberg (vereinfacht dargestellt) an der Komplexität der Systeme und den teilweise stark unterschiedlichen Anforderungen, aktuellen Ausstattungen und Plänen der verschiedenen Dienststellen gescheitert. Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn die Zielsetzung ist, auf einen Streich ein gleichermaßen passendes und zeitgleich
einzuführendes System für eine große Anzahl unterschiedlicher Bedarfsträger zu finden. Zur Einordnung: alleine die staatlichen Sammlungen und Museen in München haben in einem mehrjährigen übergreifenden Ausschreibungsprojekt für eine Buchungs- und Ticketing- Lösung zwei spezialisierte Beratungsagenturen beschäftigt und dabei über ein siebenstelliges Budget verfügt.
Perspektive und aktuelle Testphase: „KulturInformation“ bündelt Online-Buchungen
Der alternative Weg würde vorsehen, dass mit einer kleineren Lösung angefangen und diese dienststellenübergreifend sukzessive angepasst und ausgebaut wird. Mit der KulturInformation gibt es bereits seit Jahren einen solchen Nukleus mit beachtlichem Leistungsumfang, der einst als Verkaufsstelle für den Kulturbereich der Stadt Nürnberg eingerichtet wurde. Hier werden mittlerweile nicht nur die Tickets für Veranstaltungen und Eintritte der Häuser des KunstKulturQuartiers über ein einheitliches System online wie offline verwaltet und abgewickelt. Neben Tafelhalle, Katharinenruine, Kunsthalle, Kunstvilla und Künstlerhaus werden über den Webshop der KulturInformation Tickets für Veranstaltungen der Kulturläden des KuF und der Stadtbibliothek, Programme und Pins für Großveranstaltungen wie das Bardentreffen, die Blaue Nacht, das Klassik Opern Air und die Stadtverführungen verkauft und auch Veranstaltungen von Dienststellen außerhalb des Kulturbereichs wie etwa das Seniorenamt oder gar externe Spielstätten wie das Orpheum und St. Martha bedient. Das System ist seit Jahren erprobt und läuft technisch äußerst zuverlässig.
Seit vergangenem Jahr testet KuM über die Kanäle der KulturInformation den Online-Verkauf von Eintrittskarten für die beiden vielbesuchten Einrichtungen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und Memorium Nürnberger Prozesse. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg positiv. Auch ohne das Online-Ticketing für diese beiden Häuser in irgendeiner Form beworben zu haben, sind die Ticketverkäufe über den Online-Vertriebskanal innerhalb kürzester Zeit auf monatliche Verkäufe im vierstelligen Bereich mit fünfstelligen Erträgen angewachsen. Mit prominenterer Platzierung auf unserer Webseite, entsprechender Bewerbung und einer Ausweitung auf die anderen Häuser des Museumsverbundes ist mit deutlichen Steigerungsraten zu rechnen.
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass vor allem Besuchende aus dem Ausland dieses Angebot nutzen und bereits während der Reiseplanung Tickets für diese Häuser erwerben. Die Sichtbarkeit der Einrichtungen und die Möglichkeiten des Online-Ticketerwerbs sind also offensichtlich gegeben. Die oben angesprochenen Potentiale ließen sich bei einem klugen Ausbau einer Plattformlösung nutzen und die touristische Kundschaft verstärkt auf die städtischen Angebote aufmerksam machen.
Vor allem aber hat der bisherige Testbetrieb eine Einschätzung von Stabilität und Funktionsfähigkeit des Systems ermöglicht. Im vergangenen Jahr traten keine technischen Fehler auf und Beschwerden bzw. Änderungswünsche die Buchungen betreffend blieben bislang die absolute Ausnahme. Entscheidend für einen weiterhin störungsfreien Betrieb ist unter den gegebenen Umständen die Aufrechterhaltung der Ausstattung der KulturInformation. Wenn die KulturInformation künftig das Ticketing für eine wachsende Anzahl an Dienststellen übernehmen soll und damit Synergien schafft sowie langfristig Ressourcen spart, benötigt sie allerdings im Umfang der zunehmenden Aufgaben Personal für die Administration. Die Bündelung von Kompetenzen und Verwaltung des Ticketings entlasten im Gegenzug u.a. die Buchhaltungen und Verwaltungen der anderen Dienststellen, gerade in Hinblick auf die sich zunehmend stellenden Herausforderungen im Besuchermanagement und Online-Ticketing. Auch entspricht eine Entwicklung hin zu einem verstärkten Online-Bezahlvorgängen dem Anraten von KaSt, Maßnahmen zu ergreifen, um Bargeldströme deutlich zu reduzieren, was wiederum Kosten senkt und auch dort die personellen Ressourcen schont. Ebenso lassen sich
bei der städtischen IT durch die Reduzierung von Parallelsystemen Ausgaben einsparen und die Kundencenter entlasten.
Ein erprobtes und zuverlässig funktionierendes All-In-One-System aus online- und offline- Ticketing würde nicht nur die bestehenden Häuser bei KuM zu einem zeitgemäßen Besuchermanagement aufschließen lassen, welches international längst zum von Besuchenden erwarteten Standard geworden ist. Auch künftige Herausforderungen im Umgang mit großen Besucherströmen wie das anstehende Dürer-Jahr 2028 mit externen Kooperationen und Kombi-Tarifen sowie die neuen Einrichtungen auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände, welche in den kommenden Jahren in die Rundgangs- und Ticketing- Strategie des Dokuzentrums eingebunden werden müssen, benötigen eine leistungsfähigere Lösung, als dies mit dem aktuellen Kassensystem und den bestehenden Strukturen bei KuM bewältigt werden könnte.
Daher wird angestrebt, zu prüfen, ob die KulturInformation künftig ebenfalls als Ticketingservicecenter für KuM und perspektivisch ebenfalls für weitere städtische Dienststellen genutzt und ausgebaut werden kann. Dementsprechend sind auch die betroffenen bzw. zuständigen Querschnittsdienststellen obligatorisch einzubeziehen.
Der Antrag „Städtische kulturelle Einrichtungen auf überregionalen Buchungsportalen“ deckt sich in dieser Hinsicht inhaltlich mit bereits aktueller Problemerkenntnis, aber auch Vorhaben und testweiser Teilumsetzungen bei KuM und BCN.
Berichtsvorlage Th/002/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Staatstheater Nürnberg
Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 18.05.2026
Anlagen: 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_Finanzplan_2026-2027
Bericht:
Der Bericht erfolgt mündlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/002/2026
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/002/2026
Stiftung Staatstheater Nürnberg
Finanzplan für die
Spielzeit 01.09.2026 bis 31.08.2027
| Ergebniskonten | 26/27* | 25/26 | SPZ 24/25 | SPZ 23/24 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Plan | Plan | Ist (Stand II. Quartals-bericht) | Plan | Ist | Plan | Ist | |
| -5.048.955 -48.131 -76.317 -5.173.403 -20.120 0 -3.844 -1.479 -25.444 -185.754 -454.759 -954 -641.468 -12.737.629 -12.154.309 -94.581 -24.986.519 0 0 -30.826.834 | -8.511.490 -31.998 -102.768 -8.646.257 -34.036 -40.000 -4.927 -4.039 -83.002 -390.191 -505.334 -362.306 -1.257.831 -23.725.255 -23.725.255 0 -47.450.510 0 0 -57.437.599 | -7.793.141 -106.414 -84.766 -7.984.322 -32.660 -40.000 -37.546 -3.362 -113.568 -347.176 -637.796 -256.196 -1.241.168 -22.624.710 -22.624.710 -65.677 -45.315.097 0 0 -54.654.155 |
2.775.277
429.474
2.350.336
5.555.087
3.561.809
1.344.757
6.385.231
11.291.797
3.215.833
1.418.565
7.378.691
12.013.089
** Produktion,Vorstellung,Vertrieb 5.394.244 4.947.613 4.168.151 4.054.264
** Energie, Wasser, Grundabgaben, Entsorgung 1.240.946 1.301.425 1.289.946 1.531.446
** Liegenschaften, Unterhalt, Mieten 11.298.420 5.322.140 5.462.338 5.241.271
*** Sach- und Dienstleistungsaufwand 17.933.610 11.571.178 10.920.435 10.826.981
20.227.900
4.768.861
92.212
25.088.973
36.472.648
8.819.965
279.100
45.571.712
34.162.175
7.901.443
300.180
42.363.797
** Gehälter, Löhne 40.847.564 39.312.312 36.238.050 35.247.707
** Beiträge Sozialversicherung Fest+Gäste 9.942.879 9.456.244 8.622.145 8.197.452
** sonstige Lohn- und Gehaltsaufwendungen 351.722 353.366 396.614 354.343
*** Personalaufwand 51.142.165 49.121.922 45.256.809 43.799.502
65.924
37.237
0
490.223
281.722
875.105
69.834
195.758
1
1.295.221
393.303
1.954.117
73.765
169.652
1
1.210.607
369.758
1.823.783
** Zinsen und ähnliche Aufwendungen 61.820 65.925 69.835 73.745
** Transferaufwendungen 189.427 179.610 157.834 150.014
** Andere sonstige ordentliche Aufwendung 0 0 0 0
** Aufwendungen für Rechte und Dienste 1.138.700 1.110.400 1.219.250 1.149.250
** Aufw. Beiträge, Sonstiges, Wertkorrekt 425.950 410.250 356.250 343.750
*** Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.815.897 1.766.185 1.803.169 1.716.759
9.062
4.504
57.558
20.000
40.841
13.563
*** Ausserordentl/periodenfremde Aufwendun 0 0 0 0
*** Steuern 12.000 12.000 10.000 10.000
**** Ausgaben 70.903.672 62.471.285 31.532.733 57.990.413 58.895.185 56.353.242 56.255.074
***** Summe 1 0 0 705.899 0 1.457.585 0 1.600.919
____________________________
1 Deckung von Ausgabenüberschüssen erfolgt planmäßig durch Ergebnisvorträge
* Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stiftungsrates
Stand: 08.06.2026 Seite 1 von 1
OBM/013/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kultur in der Stadt - Zuschüsse
Mittelvergabe 2026
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Empfehlungsliste
Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2026 stehen bei der Kostenstelle Z281001001 "Kultur in der Stadt" insgesamt 295.900,00 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Das Beratergremium für kulturelle Fragen hat sich am 22.06.2026 zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr getroffen. Dabei wurde für zwei Anträge eine Zuschussempfehlung über 20.000,00 Euro ausgesprochen, zu der der Kulturausschuss um Zustimmung gebeten wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 20.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 20.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Kulturausschuss schließt sich der Vergabeempfehlung der Verwaltung an und vergibt zwei Zuwendungen in Höhe von 20.000,00 Euro für folgende Projekte:
- Filmbüro Franken e.V. / Filmförderung und Anschaffungen 13.000,00 Euro 2. Pegnesischer Blumenorden e. V. / Zuschuss zur Jahresarbeit 2026 7.000,00 Euro
ÖÖÖ 555
OBM/013/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.07.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kultur in der Stadt - Zuschüsse
Mittelvergabe 2026
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Empfehlungsliste
Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2026 stehen bei der Kostenstelle Z281001001 "Kultur in der Stadt" insgesamt 295.900,00 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Das Beratergremium für kulturelle Fragen hat sich am 22.06.2026 zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr getroffen. Dabei wurde für zwei Anträge eine Zuschussempfehlung über 20.000,00 Euro ausgesprochen, zu der der Kulturausschuss um Zustimmung gebeten wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 20.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 20.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Kulturausschuss schließt sich der Vergabeempfehlung der Verwaltung an und vergibt zwei Zuwendungen in Höhe von 20.000,00 Euro für folgende Projekte:
- Filmbüro Franken e.V. / Filmförderung und Anschaffungen 13.000,00 Euro 2. Pegnesischer Blumenorden e. V. / Zuschuss zur Jahresarbeit 2026 7.000,00 Euro
Empfehlungsliste
Kultur in der Stadt – Zuschüsse Vergabeempfehlung 2026
| Antragsteller Maßnahme | Empfehlung Beirat | |
|---|---|---|
| 1 | Filmbüro Franken e. V. - Filmförderung (2026/2027) = 12.000,00 Euro - Anschaffungen/Allgemeine Kosten = 1.000,00 Euro | 13.000,00 Euro |
| 2 | Pegnesischer Blumenorden e. V. - Zuschuss zur Jahresarbeit 2026; Irrhain, Lesungs- und Vortragsprogramm | 7.000,00 Euro |