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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (27.10.2005)

Niederschrift öffentlich

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Claudia Arabackyj SPD-Stadtratsfraktion Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Joachim Mletzko Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Oktober 2005

im Großen Sitzungssaal, Rathaus, Fünferplatz 2, 2. Stock

Vorsitzender: Herr StR Gebhardt

Anwesend: Herr Stadtrat Bielmeier

Frau Stadträtin Bär

Frau Stadträtin Tandler

Frau Stadträtin Arabackyj

Frau Stadträtin Blumenstetter

Frau Stadträtin Soldner

Frau Stadträtin Wild

Herr Stadtrat Prölß

Herr Reimüller

Herr Ellrott

Frau Hiller

Frau Dr. Geuer-Witt

Herr Schlögl

Herr Mletzko

Herr Krauß

Frau Benari

Frau Stein

Frau Walther-Werthner

Frau Leo

Herr Höfer

Frau Stark

Frau Stöckel

Herr Rindt-Ermer

Frau Sörgel

Herr Ochs

Herr Herz

Sonstige Teilnehmer: Frau Stadträtin Dr. Niedermeyer

Frau Stadträtin Wellhöfer

Herr Dieter Maly

Frau Kugler-Geck

Frau Klausch

Beginn: 15.03 Uhr

Ende: 16.34 Uhr

Schriftführer: Herr Bystrich

I. Öffentlich

Der Vorsitzende 00.00.00 eröffnet die Sitzung des Jugendhilfeausschusses und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung ist zu ergänzen durch den Punkt 5a, Weiterführung des Internationalen Jugendzentrums, der als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben wird. Es gibt dazu einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6.7.2005.

Punkt 1: Sparmaßnahmen im Bereich Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen,

Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.04.2005

Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 08.09.2005

Herr StR Prölß 00.01.05 sieht in der Ausgestaltung der Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern bei den erzieherischen Hilfe eine zentrale Frage für die Jugendhilfe und möchte deshalb mit drei grundsätzlichen Punkten einleiten: 1. Es gibt gesetzlich garantierte individuelle Rechtsansprüche, an denen nicht gerüttelt wird. 2. Es gibt im SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht - ein ganz zentrales Merkmal der Jugendhilfe - das es zu fördern gilt. 3. Wir haben es mit einem sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis von Leistungsanbietern, Leistungsgewährern und Leistungsberechtigten zu tun. Es gab in den letzten Jahren im bundesrechtlichen Raum Versuche, die Kostensteigerungen bei den erzieherischen Hilfen einzudämmen. Auch auf kommunaler Ebene hat es Bemühungen gegeben, die Kostenentwicklungen scharf zu steuern und zu controllen. Diese Bestrebungen sind berechtigt, denn es gilt, sozialpädagogische Erfordernisse, die sich aus dem individuellen Rechtsanspruch ableiten, in eine Balance zu bringen mit dem, was sozial- und finanzpolitisch letztendlich vernünftig ist. Es kommt dabei darauf an, in die Steuerung nicht nur fiskalische, sondern vor allem auch fachliche Aspekte einzubringen. Es ist schwierig, Einsparungen über Leistungen erbringen zu müssen, weil genau diese tatsächlichen Leistungen, die durch fachlich Steuerungen gemeinsam zu erbringen sind, nicht genau abbildbar sind. Wir wissen auch um einen engen Zusammenhang von Armut und Arbeitslosigkeit auf der einen und den Erfordernissen von erzieherischen Hilfen auf der anderen Seite; wir wissen auch, dass wenige dramatische Fälle die ganze Kostenkalkulation total aus den Angeln heben; auch wissen wir, um die Abhängigkeit von Entwicklungen, die von unseren Steuerungsmöglichkeiten unbenommen sind, weil es letztlich nur zwei Möglichkeiten gibt, deutlich zu machen, ob unsere Bemühungen von Erfolg gekrönt sind: Das Eine ist die Abbildung der Ausgabenseite und das Andere wären sehr aufwändige langfristige Evaluierungen und Längsschnittuntersuchungen im Einzelfall. Deshalb wird es nie sauber nachweisbar sein, ob ein Einsparungsziel erreicht wird oder man durch Einsparungen zu den Effekten kommt, zu denen man letztendlich hin will. Die Verwaltung des Jugendamtes hat ein Steuerungsinstrument entwickelt, bei dem die Betonung auf fachlich liegt. Dass sich fachliche und finanzielle Steuerung nicht ausschließen müssen, macht beispielsweise der ganze Bereich der Inobhutnahme deutlich. Denn niemand wird bestreiten, dass es sinnvoll ist, möglichst rasch nach der Krisenhilfe eine erzieherische Hilfe anzuschließen. Es ist dem Ausschuss durch mehrmalige Behandlung ja bekannt, dass es für die Kinder nicht gut ist, den Schwebezustand der Inobhutnahme, der zudem recht teuer ist, aufrecht zuhalten Die Beschleunigung dieses Entscheidungsprozesses ist also sowohl sozialpädagogisch sinnvoll, als auch mit erheblichen Einspareffekten verbunden.

Das gleiche gilt für die Arbeit des ASD, die sich stärker auf Beratung und Förderung konzentriert, weil dann in dem einen oder anderen Fall sich intensivere erzieherische Hilfen vermeiden lassen. Der dritte Punkt ist die Steuerung durch Grenzsetzung bei der Dauer von Hilfen durch Überprüfungen, die auch fachlich sinnvoll ist. Ausdrücklicher Dank gilt den freien Trägern für ihre fachliche Stellungnahme, weil damit ein wichtiger fachlicher Diskussionsimpuls gegeben wurde; obgleich Herr Ref. V in vielen Punkten mit der Einschätzung nicht übereinstimmt und fachlich zu anderen Bewertungen kommt. Diese Diskurskultur sollte gepflegt werden, um ein partnerschaftliches Verhältnis zu praktizieren. Nicht zuletzt zu diesem Zweck wurde hierzu in der letzten Sitzung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen. Einige Feststellungen zu der Stellungnahme der freien Träger: bei der Stadt werden alle Entscheidungen im Kontext für Hilfen zur Erziehung ausschließlich und in erster Linie aus sozialpolitischen und nicht aus finanzpolitischen Gesichtspunkten getroffen. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Zum Hinweis in der Stellungnahme zur Mitwirkungsverpflichtung: es ist natürlich so, das es im SGB VIII ein gewisses Spannungsverhältnis gibt zu der Frage, wer eigentlich der Leistungsberechtigte ist. Ist es unmittelbar das Kind oder der Erziehungsberechtigte? Diese Frage wurde bereits bei der Gestehung des SGB VIII heftig diskutiert. Mit Bezug auf Artikel 6 des Grundgesetzes ist eindeutig festgelegt, dass der Leistungsberechtigte der Erziehungsberechtigte ist, d. h. dass man in diesem Bereich immer wieder prüfen muss, ob eine gewisse Mitwirkungsverpflichtung da ist, die ja zum Erfolg der Hilfen in Form eines Koproduzenten mit beiträgt. Und wenn diese Bereitschaft nicht gegeben ist, ist zu prüfen, ob diese Hilfe noch die geeignete ist. Das steht so im Gesetz und wird von den Kolleginnen und Kollegen auch so gemacht. Deshalb hat die entsprechende Formulierung der freien Träger, in der unterstellt wird, dass die Fachkräfte der Stadt nicht fachgerecht nach den Standards der sozialpädagogischen Diagnostik handeln würden, bei Herrn Ref. V für Verärgerung gesorgt. Die Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit prüfen fachgerecht und es wird z. B. auch aus fachlichen Gesichtspunkten auf eine wohnortnahe Unterbringung und eine Pluralität der Trägerstruktur Wert gelegt. Zusammengefasst: die wirkungsvollste Hilfe ist immer auch die wirtschaftlichste. Bei allem fachlichen Tun hat man den Kostenaspekt im Blick zu haben. Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit müssen keine Gegensätze sein. Es ist sehr wichtig, sich über solche eher grundsätzliche Fragen im JHA zu verständigen. In der Feinsteuerung und im Aushandlungsprozess ist das neu gebildete Instrument der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zu nutzen.

Der Vorsitzende 00.12.00 es gibt dazu auch Anträge der Fraktionen, die vorher vergessen wurden aufzurufen.

Frau StRin Soldner 00.12.10 auch wenn es um fachliche Frage geht, muss im Auge behalten werden, dass die Einsparung von 1,5 Mio Euro beschlossen wurde. Deshalb ist z. B. die zeitliche Begrenzung von Hilfen richtig. Bei all dem darf aber nicht übersehen werden, dass die beschlossenen Maßnahmen noch nicht so lange laufen, dass sehr viel konkret gesagt werden kann. Zwar seien Fallzahlen gefallen, es gibt aber nach wie vor keine eindeutigen Erklärungen. Der Job beim ASD ist zweifelsohne heftig. Aber eigentlich kann man bei möglichen Gründen nur spekulieren, ob z. B. so etwas wie vorauseilender Gehorsam bei der Bezirkssozialarbeit vorhanden ist. So etwas läuft sich noch ein.

Deshalb ist es wichtig, regelmäßig über Zahlen und sonstige Entwicklungen im JHA informiert zu werden. Die freien Träger sollten ihre Einschätzungen weiterhin einbringen. Zur Budgetierung: die von der Verwaltung in der Vorlage behandelten Formen kommen sicherlich nicht in Frage. Auf Pflichtleistungen mit Rechtsanspruch kann man natürlich keinen großen Deckel draufmachen. Deshalb ist der von ASD und Jugendamt beschrittene Weg zu Einsparungen zu kommen, sicherlich der geeignetere.

Frau Stadträtin Wellhöfer 00.15.00 die Intention der Anträge richtet sich nicht gegen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von J und ASD. In der Vorlage der Verwaltung sind deutliche Widersprüche: Die Aussage, die Zahlen seien im Moment nicht recht zu beziffern und es sei kein signifikanter Rückgang festzustellen, widerspricht den tatsächlichen Zahlen mit Rückgängen zwischen 25 bis 30 % in einigen Bereichen. Bedauerlich ist, dass die EDV im Moment noch nicht viel Aufschlussreiches bieten kann. Nicht nachvollziehbar ist die in der Ausschussvorlage vertretene in Fragestellung einer Hilfe, wenn die Eltern nicht mitarbeiten oder die Aussage, Verringerungen seien nicht stringent nachweisbar, angesichts des erwähnten Rückganges. Ein Problem ist die zeitliche Begrenzung der Hilfe bei Legasthenie. Zwar gab es öffentlich diskutierte Fälle von Missbrauch, aber deshalb könne doch nicht das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet werden. Man kann doch nicht einfach nach zwei Jahren mit dem Hinweis abbrechen, na gut, dann hat es halt nichts gebracht. Die Eltern, die es sich leisten können, machen weiter und die anderen haben halt Pech gehabt. Das ist eine Schieflage, die problematisch ist. Insgesamt betont der Referent, dass die soziale Lage in der Stadt schwieriger wird und wir mehr Hilfen brauchen und das Problem gehen wir damit an, indem wir die Fallzahlen reduzieren. Da passt etwas nicht zusammen. Wir müssen deshalb fragen, ob dieser Einsparbeschluss in dieser Höhe überhaupt umsetzbar ist. Der Bedarf ist da, deshalb ist es eine Frage des Gesamthaushaltes und es kann vom Jugendamt nicht verlangt werden, diese Einsparung auf Kosten anderer Angebote wie der Jugendarbeit zu erbringen. Insgesamt zeigt der Bericht, dass wir uns auf ein relativ dünnes Eis begeben haben und die weitere Umsetzung wird zeigen, in welche Richtung es geht. Die freien Träger werden aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, ob, und wenn ja welche Auswirkungen der Fallzahlenrückgang bei ihnen hat.

Herr StR Bielmeier 00.21.49 bedankt sich für den Bericht, aus dem hervorgeht, das Einsparungen nicht automatisch mit Qualitätsminderung einhergehen müsse. Mit den vermehrten Prüfungen zur Geeignetheit der Hilfe wird die Qualität vielmehr noch gesteigert. Mit der neu geschaffenen Arbeitsgemeinschaft wird die Hoffnung verbunden, Verunsicherungen bei den freien Trägern rascher durch Informationen und Zahlenmaterial zu klären und zu wichtigen Fragen Konsens finden zu können.

Frau Sörgel 00.23.45 bekräftigt im Namen der freien Träger eine dicke Problemanzeige. Es gibt einen offenkundigen, trägerübergreifenden Rückgang in der Hilfebeauftragung vor allem im ambulanten Bereich um ca. 30 %. Aus fachlichen Gründen gibt es dafür keine Erklärung, denn die Problemfälle haben auch laut Berichten aus Regeleinrichtungen keinesfalls abgenommen.

Dieser Rückgang ist ein Alarmzeichen, weil die Befürchtung besteht, dass aus Gründen der Sparsamkeit dann möglicherweise erheblich teuere Folgelasten im stationären oder teilstationären Bereich produziert werden. Herrn Bielmeier ist zu widersprechen, weil es fachliche Steuerung schon längst gegeben hat. Äußerungen von ASD-Kollegen lassen vielmehr auch Einschränkungen schließen. Beispiel: „Erziehungsbeistandschaften bewilligen wir gar nicht mehr, weil für ein halbes Jahr lohnt sich das nicht.“ Jenseits kollektiver Vorwürfe muss festgestellt werden, die Vorgaben zeigen Wirkung. Außerdem muss festgehalten werden: wir haben keinen Wettbewerb. Es gibt klare Absprachen zwischen öffentlichen und freien Trägern zur Qualität und detaillierte Vorgaben, die in der Leistungserbringung einzuhalten sind. Es gibt einen festgelegten Einheitspreis. Das sind alles Indikatoren, die einem Wettbewerb widersprechen. Angesichts der öffentlichen Träger als Monopolnachfrager besteht bei den freien Trägern die Sorge, das der Preis gedrückt wird. Faktisch ist dies bei der Fachleistungsstunde schon erfolgt. Die Lage wird schwieriger und im Bereich der ambulanten Hilfen musste bereits Personal abgebaut werden.

Herr StR Prölß 00.28.00 ist der Letzte, der bestreiten würde, dass sich die soziale Lage für junge Menschen und Familien in den letzten Jahren verschlechtert hat. Aber die Feststellung, dass Regeleinrichtungen klagen, lässt doch keine Schlussfolgerung auf die Notwendigkeit und Geeignetheit erzieherischer Hilfen zu. Diese Kausalität ist nicht begründbar. Um Entwicklungen objektiv abbilden zu können gibt es im Moment wenige Parameter. Im Bericht der Verwaltung geht es um Einsparungen. Aber die Wirklichkeit des Haushalts ist eine andere: es gibt im Bereich der erzieherischen Hilfen eine Ausgabenmehrung. Der Einsparbeschluss des Stadtrates ist deshalb so problematisch, weil wir nicht nachweisen können, wie wir mit einer vernünftig fachlich begründeten Steuerung tatsächlich zu den Sparzielen kommen. Deshalb werden wir diesen Beschluss wie Sisyphus seinen Stein, vor uns herschieben und jede unserer Maßnahmen wird unter dem Generalverdacht stehen, wir würden durch fiskalische Vorgaben die Ziele erreichen wollen. Faktisch gibt es nun mal Kostensteigerungen in den letzten Jahren. Wir werden uns in Zukunft noch viel stärker mit der Wirkung dessen, was wir tun, beschäftigen müssen. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass die Wettbewerbsfrage in den Vordergrund gerückt wird. Das Credo lautet: Vielfalt und Pluralität der Trägerlandschaft.

Der Vorsitzende 00.33.33 geht davon aus, dass man sich bald wieder mit diesem Thema befassen wird und ruft auf

Punkt 2: Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsori-

entierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- u. Qualitätsentwicklungs-

vereinbarungen nach §§ 78a-g SGB VIII“

hier: Bewerbung Nürnbergs als Projektstandort

Frau Klausch 00.34.05 stellt das Modellprogramm, seine Teilnahmebedingungen etc. laut Vorlage vor.

Der Vorsitzende 00.40.10 stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss: siehe Beilage

Punkt 3: Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

hier: Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 8. Dezember 2004

Der Vorsitzende 00.40.40 ruft Punkt 3 der Tagesordnung auf.

Frau StRin Dr. Niedermeyer 00.40.50 bedankt sich für den umfassenden Bericht, aus dem hervorgeht, welche gesetzgeberische Dynamik derzeit in der Jugendhilfe steckt. Seit der Antragstellung haben sich erhebliche Veränderungen ergeben u. a. wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK ) u. a. die Verfahrensweise beim § 35a SGB VIII normiert und der praktische Vollzug erleichtert.

Herr Reimüller 00.45.50 bedankt sich für die eingehenden fachlichen Erläuterungen und macht Frau StRin Dr. Niedermeyer das Angebot, noch mal in die Arbeitsgruppe zu diesem Thema der Verwaltung zu kommen, mit der sie bereits Fachfragen erörtert hat.

Der Vorsitzende 00.46.10 schließt die Behandlung des Tagesordnungspunktes ab.

Der Bericht hat zur Kenntnis gedient.

Punkt 4: Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des

Haushaltsplanes der Stadt Nürnberg für das Jahr 2006 gem.

§ 71 SGB VIII

hier: Kooperationsmodell für ambulante Maßnahmen im Jugend-

strafverfahren (Täter-Opfer-Ausgleich u. gerichtliche Arbeits-

weisungen) - Ergebnisbericht und neuer Vertrag mit dem

Verein Treffpunkt e. V.

Frau Kugler-Geck 00.46.50 stellt als Geschäftsführerin des Vereins Treffpunkt e. V. die Leistungsbilanz des Vereins nach fünfjähriger erfolgreicher Arbeit im Auftrag des Jugendhilfeausschusses vor. Die Klientenzahl ist insgesamt um mehr als 30 % gestiegen, was Ausgabenmehrungen und einen damit einhergehenden erhöhten Zuschussbedarf nach sich zieht.

Frau StRin Tandler 00.51.42 bedankt sich beim Treffpunkt e. V. für die anerkennenswerte Arbeit und spricht sich für eine Fortsetzung der Beauftragung aus. Fragen zur Kostenentwicklung: Warum ist der Anteil der Geldbußen zurückgegangen? Warum ist im Kostenansatz für den Haushaltsplan 2006 der Anteil der Geldbußen verhältnismäßig gering angesetzt?

Frau StRin Blumenstetter 00.53.29 bringt in Erinnerung, dass der JHA die jährlichen Berichte des Vereins lobend zur Kenntnis genommen hat und ist überzeugt., dass hier wird eine gute und wichtige Arbeit geleistet wird, bei der auch die Erfolgsquote in Ordnung ist. Deshalb wird die SPD- Stadtratsfraktion dem vorliegenden Beschluss zustimmen.

Herr Ellrott 00.54.30 verdeutlicht für das Jugendgericht des Amtsgerichts Nürnberg, dass jährlich rund 60.000 Arbeitsstunden verhängt werden, von denen rund 50.000 Stunden abgeleistet werden. Bei diesem Umfang ist das Gericht darauf angewiesen, dass das Ganze auch verwaltungstechnisch professionell abgewickelt wird. Müsste das jeder Richter selbst leisten, ging dafür allein pro Richter ein Arbeitstag pro Woche drauf. Sämtliche Gefängnisse und Arreste quellen mittlerweile über und allein deshalb wird die Alternative Arbeit immer wichtiger. Denn aufgrund der wirtschaftlichen Lage gibt es immer weniger Auszubildende, die in der Lage wären, eine Geldstrafe zahlen zu können. Der zunehmende Anteil jugendlicher Arbeitsloser bedeutet auch, dass immer weniger Geldstrafen verhängt werden können. In schlechten wirtschaftlichen Zeiten können nun mal weniger Geldauflagen erteilt werden. Die Arbeit des Treffpunkt e. V. ist eine verlässliche Grundlage für Arrestverhängung. Dem Verein ist es auch gelungen, die Arbeitsstellen auf Vordermann zu bringen. Die Stadt bietet dem Gericht im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben einen Service, den das Gericht zu schätzen weiß. Diese Aufgabe wird vorbildlich und überobligatorisch erfüllt. Es wird vom Treffpunkt e. V. mitgedacht und bei Bedarf neue Projekte wie das Mama Mia für Schwangere oder junge Mütter geschaffen. Es sollte nicht verkannt werden, dass der Stadt mit den geleisteten Arbeitsstunden ein Nutzen zuteil wird.

Frau Kugler-Geck 00.59.18 zu den von Frau StRin Tandler gestellten Fragen: vom Jahre 2004 auf 2005 war es dem relativ kleinen Verein möglich, durch Verlagerung von Umlagen und räumliche und verwaltungsmäßige Umorganisation die Kosten fast ausschließlich an die klientenbezogene Arbeit zu binden. Für das Jahr 2006 ist die Eigenbeteiligung niedrig angesetzt, weil seitens des Gerichts signalisiert wurde, dass in Zukunft das aus den von Herrn Ellrott genannten Gründen eher geringer ausfallende Aufkommen an Bußgeldern breiter gestreut werden müsse. Vor diesem Hintergrund bittet Frau Kugler-Geck darum, die Verpflichtung als Stadt anzunehmen und dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Der Vorsitzende 01.00.50 stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss: siehe Beilage

Punkt 5: Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haus-

haltsplanes der Stadt Nürnberg für das Jahr 2006 gem. § 71 SGB VIII

Der Vorsitzende 01.01.50 gibt einen Überblick über den Haushaltsplan und erläutert die Verfahrensoptionen. Die Parteiensprecher haben sich dahingehend abgesprochen, hier gestellte Anträge als Paket zu beschließen und den Sozialreferenten zu beauftragten, entsprechend in Verhandlungen mit dem Kämmerer einzutreten. Teilbereich A des Haushaltsplanes wird zur Diskussion gestellt.

Herr Reimüller 01.05.10 begründet Erläuterungen zur Gesamtsituation der Jugendhilfe im Haushalt auf Seiten 11, 13 und Folgende der Vorlage mit dem Anhörungsrecht des JHAs.

Der Vorsitzende 01.08.30 ruft den Investitionsplan B ab Seite 19 auf, zu dem keine Anträge vorliegen und aus dem ersichtlich ist, dass trotz Finanznot noch eine Reihe von Projekten anstehen. Zum Teil C, Stellenplan ab Seite 37, werden keine Wortbeiträge gemeldet. Teil D, Zuschüsse an freie Träger weißt auf den letzten Seiten ab Seite 54 die Anträge aus.

Frau StRin Tandler 01.09.50 möchte den Antrag stellen, dem Verein Hängematte die beantragten 88.700 Euro statt der in der Vorlage angesetzten 84.700 Euro zu bewilligen.

Herr StR Prölß 01.10.55 wirbt angesichts der Finanzlage der Stadt und der Gleichbehandlung der Träger um Verständnis und Vertrauen für seinen Verhandlungsauftrag mit dem Kämmerer.

Der Vorsitzende 01.12.20 rät davon ob, eine Einrichtung aus einem Gesamtgefüge herauszunehmen.

Frau StRin Soldner 01.13.00 stellt heraus, dass man angesichts der Haushaltslage mit dem Erreichten zufrieden sein könne und nennt beispielhaft die MIP-Planungen und das man nicht mehr auf Notlisten angewiesen sei. Die SPD-Fraktion plädiert dafür, auf problematische Einzelbehandlungen zu verzichten, auch wenn man das Projekt ADAM weiterhin kritisch verfolgen werde. Die Einstufung verschiedener Projekte als unabweisbar, wie sie von der Verwaltung des Jugendamtes vorgenommen wurde, wird geteilt. Der vorgeschlagene Weg der Verhandlung mit dem Kämmerer wird unterstützt.

Der Vorsitzende 01.17.26 bringt in Erinnerung, dass man letztes Jahr als Jugendhilfeausschuss mit dem vorgegebenen Rahmen gut gefahren sei. Man sollte auch dieses Jahr das Ziel verfolgen, Erfolge positiv lautlos anzustreben. Immerhin wird bereits im vorgestellten Paket eine Mehrung von 270.000 Euro beschlossen. Deshalb nochmals die Bitte, auf ein Aufschnüren des Paketes zu verzichten. Die Anträge der Vorlage ab Seite 54 zu entnehmen.

Herr Mletzko 01.19.25 sieht ein heikles, riskantes Spiel in dem Vorschlag, die Verantwortung an Mittler abzugeben, wenn auch an der Durchsetzungsfähigkeit des Sozialreferenten nicht gezweifelt wird. Auf einen fachlichen Diskurs sollte deshalb nicht verzichtet werden. Begrüßt wird, dass Arbeiten als unabweisbar anerkannt werden und es gelungen ist, wichtige Akzente in der Jugendarbeit im strukturellen Bereich und der Migrationsarbeit zu setzen. Deshalb ist der Kreisjugendring mit der fachlichen Einschätzung des Jugendamtes zufrieden und vertraut darauf, dass es gelingt, die Anträge beim Kämmerer unterzubringen. Den Vertreterinnen und Vertretern der Parteien wird Argumentationshilfe für den Fall angeboten, dass Bedarfseinschätzungen der Jugendhilfe in den Fraktionen nicht geteilt werden. Man möge für das Unbehagen auf Seiten des Kreisjugendringes Verständnis haben, jetzt aus den Verhandlungen ausgeschlossen zu sein.

Der Vorsitzende 01.22.25 macht darauf aufmerksam, dass erst dann ein Scheitern vorliegt, wenn der Stadtrat die Anträge des Jugendhilfeausschusses ablehnen würde. Die Anträge der Verwaltung werden einschließlich des Treffpunkt e. V. und die Beauftragung für den Sozialreferenten werden zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: siehe Beilage

Punkt 5a: Weiterführung des Internationalen Jugendzentrums

Herr StR Prölß 01.25.00 bringt seine Genugtuung über die in relativ kurzer Zeit gefundenen guten Lösung zum Ausdruck, erläutert die Entwicklung seit dem Sommer 2005 und die räumlichen und personellen Planungen, die in einer Trägerschaft durch das Jugendamt ab Januar 2006 münden.

Frau StRin Wellhöfer 01.28.08 hat bei ihrer Antragstellung nicht daran geglaubt, das in so kurzer Zeit eine derartige Lösung gefunden werden kann. Dank an alle, die in der Verwaltung mitgezogen haben und das gefundene Modell der Kooperation. Die äußerst schwierige Entscheidung der katholischen Kirche sollte nicht Schule machen.

Frau StRin Soldner 01.29.50 bringt ihre Freude über die Lösung zum Ausdruck und teilt die Kritik an den vormaligen Träger des IJZ.

Der Vorsitzende 01.30.20 stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss: siehe Beilage

6. Mitteilungen

Auf die ausliegende und über die Frauenbeauftragte Frau Hiller erhältliche Publikation „Intervention gegen Häusliche Gewalt – Informationen der institutionenübergreifenden Arbeitsgruppe zu Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten“ wird aufmerksam gemacht.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 16.34 Uhr.

Der Vorsitzende Der Referent

Gebhardt Prölß Bystrich Ehrenamtlicher Stadtrat Berufsm. Stadtrat Schriftführer

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