Berichtsvorlage Vpl/016/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 25.06.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Autoposer in der Adlerstraße
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.08.2025
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.08.2025 Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Bericht:
Die Adlerstraße ist eine Sackgasse im Herzen der Lorenzer Altstadt. Historisch bedingt weist sie am östlichen Ende ein Parkhaus mit Tankstelle und weiteren Serviceleistungen auf. Zudem erfolgt die Anlieferung zu Galeria Kaufhof, ehemals Karstadt Lorenzkirche, über die Adlerstraße.
Im Bereich der Adlerstraße östlich und westlich des Köpfleinsberges befinden sich Gaststätten mit Außenbestuhlungen. Nachts dient die Adlerstraße auch der Erschließung verschiedener Diskotheken und Clubs.
Aufgrund der Lage muss die Adlerstraße grundsätzlich für den allgemeinen Verkehr befahrbar bleiben. Damit kann es nicht nachhaltig wirkend verhindert werden, dass Kfz. auch schneller bzw. lauter die Straße als Präsentierstrecke nutzen.
Verhalten, das unter dem Begriff des „posing“ fällt, stellt in einigen Fällen Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr dar. Zu nennen ist hier insb. unnötiger Lärm und nicht angepasste Geschwindigkeit. Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist Aufgabe der staatlichen Polizei. Die Stadt Nürnberg hat diesbezüglich keine Ahndungsbefugnisse. Daher wurde eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken angefordert. Auf sie wird verwiesen, sie liegt diesem Bericht bei.
Maßnahmen der Verkehrsregelung, für die die Stadt Nürnberg zuständig ist, versprechen angesichts der örtlichen Lage keinen zusätzlichen Nutzen. Umfassende Haltverbote oder Zufahrtsbe-schränkungen wie ein Nachtfahrverbot widersprechen der Bewohnerparkregelung in der Altstadt, die bis 22 Uhr gilt. Ab 22 Uhr sind die Parkplätze durch alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nutzbar, das Parkhaus kann ohnehin zeitlich unbeschränkt angefahren werden. Zudem würden auch neue Verkehrsbeschränkungen einen Verkehrsüberwachungseinsatz der Polizei erfordern, um wirksam zu werden. Angesichts der bestehenden Tatbestände hat die Polizei ausreichend Möglichkeiten, gegen Autoposing vorzugehen. Sie nutzt diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Straßenbauliche Maßnahmen, wie eine Umgestaltung des Straßenzugs, sind angesichts der anderweitigen Schwerpunktsetzungen in der Altstadt (Umgestaltung Obstmarkt, Notwendigkeit der Umgestaltung der „neuen“ Fußgängerzonen (Königstraße, Färberstraße, Brunnengasse) auch mittelfristig nicht realistisch.
Der Einsatz von Überwachungskräften des von der Stadt Nürnberg mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragten Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) würde keine nachhaltige Verbesserung bringen, da die
Verstöße tendenziell außerhalb der Einsatzzeiten bzw. am Rande der Einsatzzeiten zu beobachten sind. Das allgemeine Geschwindigkeitsniveau liegt unter dem, was stadtweit in Tempo-30-Zonen messbar ist. Dies hat eine einwöchige Testmessung mit einem Verkehrszählgerät des ZV-KVÜ ergeben. Hier wirken Maßnahmen der Polizei (Handlaser- Messung mit sofortigem Anhalten des Tatfahrzeugs) nachhaltiger, da die Täterinnen und Täter sofort mit ihrem individuellen Fehlverhalten konfrontiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft alle gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: