Beilage_______________
Sparkasse Nürnberg
Verwaltungsrat
- Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern:
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dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg als Vorsitzenden,
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den sieben stellvertretenden Vorsitzenden:
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der Landrat des Landkreises Nürnberger Land,
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ein von der Stadt Nürnberg zu bestellender Verbandsrat,
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der Bürgermeister der Stadt Hersbruck,
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ein von der Stadt Nürnberg zu bestellender Verbandsrat,
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der Bürgermeister der Stadt Lauf a. d. Pegnitz,
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der Bürgermeister der Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz,
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der Bürgermeister des Marktes Schnaittach.
- zehn weitere Mitglieder, von denen sieben aus der Mitte der
Verbandsversammlung des Gewährträgers gewählt, und drei von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde bestellt werden. Die sieben gewählten Mitglieder entfallen auf die Stadt Nürnberg entfallen, von den drei von der Regierung von Mittelfranken bestellten Mitgliedern müssen zwei auf das Gebiet der Stadt Nürnberg entfallen,
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Sparkassengesetz ist für jedes weitere Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen.
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- In der Stadtratsperiode 2020/2026 gehörten zuletzt dem Verwaltungsrat an:
OBM Marcus König (als Verwaltungsratsvorsitzender)
a) aus dem Kreis des ehrenamtlichen Stadtrats (rechte Seite das jeweilige Ersatzmitglied):
- Stadträtin Kerstin Böhm Stadtrat Dr. Otto Heimbucher 2. Stadtrat Max Müller Stadträtin Claudia Bälz 3. Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Werner Henning 4. Stadträtin Catrin Seel Stadträtin Dr. Tatjana Körner 5. Stadtrat Dr. Ulrich Blaschke Stadtrat Fabian Meissner 6. Stadträtin Dr. Anja Prölß-Kammerer Stadträtin Gabriele Penzkofer-Röhrl 7. Stadträtin Christine Kayser Stadtrat Gerhard Groh 8. Stadtrat Achim Mletzko Stadtrat Mike Pflaum 9. Stadträtin Andrea Friedel Stadtrat Kai Küfner 10. Stadtrat Jürgen Dörfler Stadtrat Ümit Sormaz 11. Stadtrat Titus Schüller Stadträtin Kathrin Flach Gomez
b) als stellvertretende Vorsitzende
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Stadtrat Kilian Sendner 2. 3. BM Christian Vogel
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Dem Gewährträger sind für die Stadtratsperiode 2026/2032 für den Verwaltungsrat 7 Mitglieder sowie 7 namentlich zugeordnete Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Verbandsräte oder ihrer Stellvertreter zur Wahl in der Verbandsversammlung vorzuschlagen. Nach Art. 10 Abs. 1 SpkG dürfen als Mitglieder des Verwaltungsrats nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern (im Einzelnen wird hierzu auf die Anlage (Stand 2026) zu den Anforderungen an die Sachkunde von Verwaltungsräten der Sparkasse Nürnberg verwiesen). Bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats haben der Gewährträger und die Aufsichtsbehörde auf diese Eignung sowie darauf zu achten, dass Mitglieder bestellt werden, die bei der Wahrnehmung der Belange der Sparkasse nicht in Widerstreit mit den Pflichten gegenüber anderen Geldanstalten geraten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen tunlichst allen Berufsständen entnommen werden.
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Außerdem ist gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG vom Gewährträger eine Vorschlagsliste für die von der Aufsichtsbehörde zu berufenden Mitglieder (und ihre Ersatzmitglieder) zu erstellen. Vorzuschlagen sind hier die doppelte Anzahl von Personen, also 4 Namen für die 2 Mitglieder und 4 Namen für 2 Ersatzleute. Keiner der Vorgeschlagenen darf dem Oberbürgermeister weisungsunterstellt sein, also auch nicht aus städtisch beherrschten Gesellschaften kommen, bzw. darf nicht dem Stadtrat angehören.
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