Beilage____________
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
(ZVGN)
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Verbandsmitglieder sind die kreisfreien Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof und Weiden i.d. Opf., die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth, Ansbach, Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Weißenburg- Gunzenhausen, Forchheim, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Bayreuth, Kitzingen, Donau-Ries, Bamberg, Haßberge, Lichtenfels, Coburg, Hof, Kronach, Kulmbach, Tirschenreuth, Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Neustadt a.d. Waldnaab sowie der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach. Jedes Verbandsmitglied entsendet pro angefangene 70.000 Einwohner seines Anteils im Verbundraum einen Verbandsrat. Maßgeblich ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Einwohnerzahl zum 30.06.2025. Der Stadt Nürnberg werden deshalb wieder acht Sitze zustehen (530.133 Einwohner).
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In der Wahlperiode 2020/2026 waren zuletzt bestellt:
Verbandsräte: Stellvertreter:
OBM Marcus König (kraft Amtes) Stadträtin Claudia Bälz
Stadtrat Daniel Frank Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Max Müller Stadträtin Catrin Seel Stadträtin Aynur Kir Stadtrat Nasser Ahmed Stadträtin Yasemin Yilmaz Stadtrat Lorenz Gradl Stadtrat Alexander Kahl Stadträtin Andrea Bielmeier Stadtrat Mike Bock Stadträtin Andrea Friedel Stadtrat Jan Gehrke Stadträtin Inga Hager
- Es sind für die Stadtratsperiode 2026/2032 gemäß Art. 31 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 KommZG sieben weitere Verbandsräte
sowie insgesamt acht Stellvertreter zu bestellen. Eine abweichende
Regelung für die Vertretung kraft Amtes gemäß Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG empfiehlt sich nicht, weil andernfalls die Stadt Nürnberg nicht turnusgemäß (derzeitiger Turnus noch bis 31.12.2025) den Verbandsvorsitzenden stellen könnte (vgl. hierzu sowie zum turnusmäßigen Wechsel zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten Art. 35 KommZG sowie § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung).
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