Beilage________
Zweckverband Sparkasse Nürnberg
Verbandsversammlung
- Die Verbandsversammlung besteht aus 50 Verbandsräten. Es entsenden
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die Stadt Nürnberg 25 Verbandsräte,
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der Landkreis Nürnberger Land 13 Verbandsräte,
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die Stadt Hersbruck 4 Verbandsräte,
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die Stadt Lauf a. d. Pegnitz 4 Verbandsräte,
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die Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz 2 Verbandsräte,
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der Markt Schnaittach 2 Verbandsräte.
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Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg ist als gesetzlicher Vertreter der Stadt Nürnberg geborener Verbandsrat. Der Stadtrat muss deshalb weitere 24 Mitglieder entsenden. Jeder Verbandsrat hat einen Stellvertreter. Der Oberbürgermeister wird als Verbandsvorsitzender von seinen Stellvertretern nach der Zweckverbandssatzung vertreten; als stimmberechtigtes Mitglied wird er entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung von demjenigen Vertreter in seinem Amt, der nicht bereits der Verbandsversammlung angehört, vertreten.
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In der Stadtratsperiode 2020/2026 gehörten neben Oberbürgermeister Marcus König der Verbandsversammlung zuletzt an:
Verbandsrat/-rätin: Vertreter/in:
- Stadträtin Kerstin Böhm Stadträtin Nicole Alesik 2. Stadträtin Helmine Buchsbaum Stadträtin Marion Grether 3. Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadtrat Prof. Dr. Wolfram Scheurlen 4. Stadtrat Werner Henning Stadträtin Dr. Tatjana Körner 5. Stadtrat Max Müller Stadtrat Michael Kraus 6. Stadtrat Konrad Schuh Stadträtin Claudia Bälz 7. Stadträtin Catrin Seel Stadtrat Daniel Frank 8. Stadtrat Kilian Sendner Stadtrat Markus Tischner 9. 3. BM Christian Vogel Stadtrat Dr. Nasser Ahmed 10. Stadtrat Dr. Ulrich Blaschke Stadtrat Lorenz Gradl 11. Stadtrat Gerhard Groh Stadtrat Harald Dix 12. Stadträtin Diana Liberova Stadträtin Elke Härtel 13. Stadträtin Christine Kayser Stadtrat Michael Ziegler 14. Stadträtin Gabriele Penzkofer-Röhrl Stadtrat Fabian Meissner 15. Stadträtin Dr. Anja Prölß-Kammerer Stadträtin Yasemin Yilmaz 16. Stadtrat Achim Mletzko Stadträtin Lemia Yiyit 17. Stadträtin Andrea Friedel Stadtrat Maik Pflaum 18. Stadträtin Andrea Bielmeier Stadtrat Mike Bock 19. Stadträtin Gabriele Klaßen Stadträtin Réka Lörincz 20. Stadtrat Cengiz Sahin Stadtrat Alexander Kahl 21. Stadtrat Ümit Sormaz Stadtrat Jan Gehrke 22. Stadtrat Jürgen Dörfler Stadtrat Alexander Damm 23. Stadträtin Kathrin Flach Gomez Stadtrat Titus Schüller 24. Stadtrat Roland-Alexander Hübscher Stadtrat Michael Feder
Nachrichtlich:
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stellvertretende Vorsitzende: Stadtrat Kilian Sendner Stadtrat Markus Tischner
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stellvertretender Vorsitzender: Stadtrat Thorsten Brehm 3. BM Christian Vogel
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| 4. Es sind für die Stadtratsperiode 2026/2032 in die Verbandsversammlung 24 Mitglieder und 24 | ||
|---|---|---|
| Ersatzmitglieder zu entsenden. Davon sind zwei als stellvertretende Vorsitzende zu | ||
| bestimmen. Die berufenen | Stellvertreter sind außerdem automatisch stellvertretende Vorsitzende | |
| im Verwaltungsrat. | ||
| Verbandsrat bzw. Stellvertreter kann nur sein, wer die Voraussetzungen für die Bestellung zum | ||
| Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse erfüllt. Die Art. 9 und 10 Abs. 1 des Sparkassen- | ||
| gesetzes (SpkG) gelten für die bestellten Verbandsräte entsprechend. So dürfen etwa nach Art. 10 | ||
| Abs. 1 SpkG als Mitglieder des Verwaltungsrats nur solche Personen bestellt werden, die | ||
| besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen sowie bereit und geeignet sind, die | ||
| Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern (im Einzelnen wird hierzu auf die Anlage (Stand 2026) zu | ||
| den Anforderungen an die Sachkunde von Verwaltungsräten der Sparkasse Nürnberg verwiesen). | ||
| Ein berufsmäßiger Stadtrat kann nach Art. 9 SpkG nicht Mitglied des Verwaltungsrates und daher | ||
| weder Verbandsrat noch Stellvertreter sein. Die bestellten Verbandsräte müssen weiterhin im | ||
| Geschäftsbezirk der Sparkasse wohnen und dort zu kommunalen Ehrenämtern wählbar sein. | ||
| Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse (vgl. Bestellung des Verwaltungsrates), | ||
| kann, mit Ausnahme der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde bestellten | ||
| Mitglieder des Verwaltungsrates, nur sein, wer Verbandsrat ist. |
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