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← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (29.04.2026)

Sitzung Gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg

(ASN)

29.04.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 2 Abfallbericht für das Jahr 2025 Berichtvorlage ASN/004/2026 4 Abfallbericht 2025 ASN/004/2026 7 Grafik zum Abfallbericht 2025 ASN/004/2026 17 Abfallmengenstatistik 2025 ASN/004/2026 18 TOP Ö 3 Ein "Zirkuläres Kaufhaus" für Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.III/005/2026 21 Sachverhalt Zirkuläres Kaufhaus Ref.III/005/2026 24 Anlage1_Zirkuläres_Kaufhaus_Bericht_BBE Ref.III/005/2026 39 Anlage2_Zirkuläre_ Kaufhaus_Gutachten_RA_allgemeine_Umlagefähigkeit 96 Ref.III/005/2026 Anlage3_Zirkuläres_Kaufhaus_Gutachten_RA_Grenzen_der_Umlagefähigkeit 100 Ref.III/005/2026 TOP Ö 4 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in Personalwesen w/m/d) und damit verbunden die Neubewertung der Stelle von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a TVöD Sitzungsvorlage ASN/006/2026 104 Stellenwerthebung_820.7303_CC-Zustimmung ASN/006/2026 108 TOP Ö 5 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026. Sitzungsvorlage ASN/005/2026 109 Veränderung Stellenplan & Stellenwerthebung_820.5549+820.5550_CC-Zustimmung 113

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)

Sitzungszeit

Mittwoch, 29.04.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

2. Abfallbericht für das Jahr 2025 Bericht

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

3. Ein "Zirkuläres Kaufhaus" für Nürnberg Beschluss

Ref.III/005/2026 Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

4. Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Beschluss

Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7303 ASN/006/2026

(Sachbearbeiter/in Personalwesen w/m/d) und damit verbunden

die Neubewertung der Stelle von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a

TVöD

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

5. Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026. Beschluss

Veränderung im Stellenplan von ASN (ehemalige Stellen-Nrn. ASN/005/2026

820.5334 und 820.5339, ehemals "Schichtelektriker") und damit

verbunden die Neubewertung der beiden Stellen (zukünftig

820.5549 und 820.5559, jetzt "Anlagenfahrer") von derzeit EGr. 8

TVöD nach EGr. 9a TVöD.

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2026,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 29.04.2026 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff:

Abfallbericht für das Jahr 2025

Anlagen: Abfallbericht 2025 Grafik zum Abfallbericht 2025

Bericht:

Im Abfallbericht für das Jahr 2025 werden die Entwicklung der Abfallmengen zur thermischen Behandlung und zur (stofflichen) Verwertung von privaten Haushalten und Geschäften sowie die Entwicklung der Abfallmengen zur thermischen Behandlung aus Gewerbe und Industrie aus dem Stadtgebiet Nürnberg, dargestellt. Dem Abfallbericht für das Jahr 2025 liegt die zusammenfassende Abfallmengenstatistik bei. Darüber hinaus gibt der Abfallbericht Auskunft über die abfallwirtschaftliche Infrastruktur sowie exemplarisch über die Themen "Beseitigung von wilden Abfallablagerungen" und damit zusammenhängende Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie einen Auszug der Maßnahmen hinsichtlich der Abfallberatung und der Öffentlichkeitsarbeit bei ASN.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/004/2026

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht selbst hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis der Stadt Nürnberg zu den verschiedenen, jeweils gleichermaßen betroffenen Bevölkerungsgruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/004/2026

Abfallbericht 2025

Nachfolgend werden die Abfallmengen zur Beseitigung und zur Verwertung von privaten Haushalten und Geschäften aus dem Stadtgebiet Nürnberg und die Entwicklung der Abfallmengen zur Beseitigung in der Müllverbrennungsanlage Nürnberg dargestellt.

1 Mengendaten aus den privaten Haushalten und Geschäften

1.1 Abfälle zur Beseitigung (Restmüllabfuhr)

Die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften ist mit 96.093 t im Vergleich zum Vorjahr (98.645 t) um 2,6 % gefallen. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 175,7 kg (Vorjahr 180,8 kg) pro Einwohner und Jahr.

Das Sperrmüllaufkommen ist im letzten Jahr um 1,1 % auf 26.382 t gefallen. Während die Sperrmüllmenge auf Abruf um 2,0 % fiel, verringerte sich die Menge, die an den Wertstoffhöfen angenommen wurde, um 0,9 %.

Im Rahmen der Schadstoffsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe wurden mit 46 t Problemabfällen 8 t mehr als im Vorjahr angenommen. Der Grund für die Zunahme liegt an der gestiegenen Menge an gefährlichen Abfällen in wilden Abfallablagerungen, die über den Problemmüllcontainer entsorgt wurden.

Abbildung 1

1.2 Abfälle zur Verwertung

1.2.1 Altpapier

Die Altpapiermenge (Papier, Pappe und Kartonagen) hat sich im Jahr 2025 um 2,8 % verringert. Die über die blaue Tonne und die Wertstoffhöfe gesammelte Gesamtpapiermenge betrug 25.587 t (Vorjahr 26.327 t). Dies entspricht 46,8 kg pro Einwohner/Jahr. Seit 2019 ist ein stetiger Rückgang der Altpapiermenge zu beobachten, was auf einen Rückgang der Printmedien zurückgeführt werden kann.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Altpapiermengen in den letzten 9 Jahren:

Altpapiermengen in t

t/a

40.000

35.000

30.000

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

1.2.2 Altglas

Im Jahr 2025 wurden über die Depotcontainer und die Wertstoffhöfe 12.464 t (Vorjahr: 12.616 t) Altglas gesammelt. Dies entspricht 22,8 kg pro Einwohner/Jahr.

1.2.3 Biomüll

Die 2025 über die Biotonne erfasste Menge organischer Abfälle ist mit 18.767 t (Vorjahr: 19.341 t) um 3,0 % gefallen. Das Bioabfallaufkommen liegt damit bei 34,3 kg pro Einwohner/Jahr.

1.2.4 Gartenabfälle

Im Jahr 2025 wurden 19.192 t Gartenabfälle an den sieben Gartenabfallsammelstellen und den sechs Wertstoffhöfen angeliefert. Dies ist ein Rückgang von 6,6 %, der im Rahmen der wetterbedingten jährlichen Schwankungsbreite liegt.

1.2.5 Verkaufsverpackungen

Über die gelben Sammelbehälter wurden 14.172 t (Vorjahr: 14.229 t) Verkaufsverpackungen eingesammelt und zu Sortieranlagen transportiert. Dies bedeutet 25,9 kg pro Einwohner/Jahr.

1.2.6 Elektro- und Elektronikaltgeräte

Über die Wertstoffhöfe und die Sperrmüllabfuhr wurden im letzten Jahr 3.426 t Altgeräte erfasst. Dies entspricht 6,3 kg pro Einwohner/Jahr.

Das Elektrogesetz verpflichtet die Hersteller von Elektrogeräten, diese am Ende ihrer Lebensdauer wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. So soll verhindert werden, dass Schadstoffe aus den Geräten unkontrolliert in die Umwelt

gelangen. Dazu werden alle Geräte über ein herstellereigenes Rücknahmesystem, koordiniert von der Stiftung Elektro Altgeräte Register (ear), abgeholt. Abhol- und Übergabeort an die ear sind die 6 Wertstoffhöfe.

Die Sammlung der Elektroaltgeräte wird getrennt nach den folgenden 6 Gruppen durchgeführt:

Sammelmenge 2025

Gruppe 1: Wärmeüberträger/Kühlgeräte 666 t Gruppe 2: Bildschirme, Monitore 323 t Gruppe 3: Lampen 27 t Gruppe 4: Großgeräte 846 t Gruppe 5: Haushaltskleingeräte 1552 t Gruppe 6: Photovoltaikmodule 12 t

1.2.7 Wertstoffhöfe

Die auf allen Wertstoffhöfen erfassten Mengen haben sich im letzten Jahr kaum verändert. Der leichte Rückgang um 354 t auf 59.547 t liegt im Rahmen der normalen Schwankungsbreite. Die Verwertungsquote liegt bei 63 %.

Die folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung der im Berichtsjahr auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle:

Abfallzusammensetzung auf den

Wertstoffhöfen 2025 in t pro Jahr

Bauschutt ; 9.612 Sonstiges (z.B. DSD, Kork, Fette, Batterien,Reifen, Grünabfälle ; 3.807 KS,Textilien); 1.272

Abbildung 5

Abbildung 2

Abbildung 4

E-Geräte; 3.426

Metall (FE und NE); Sperrmüll und 3.078 Sortierreste ; 22.011

Abbildung 3

Flachglas; 942

Altpapier/Kartonagen; 4.094

Altholz ; 11.305

2 Beseitigung von wilden Abfallablagerungen

ASN beseitigt wilde Abfallablagerungen an Glascontainerstandplätzen und auf

öffentlichen Verkehrsflächen

Grundsätzlich werden die 630 Wertstoffcontainerstandplätze im Stadtgebiet Nürnberg mindestens einmal wöchentlich durch Mitarbeitende des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) gereinigt. Standplätze, die besonders stark vermüllt sind bzw. bei denen sehr viele Beschwerden vorliegen, werden bis zu 5x wöchentlich gesäubert. Für diese Aufgabe hat ASN 3 Sammeltouren im Einsatz. Darüber hinaus entfernt ASN größere Abfallablagerungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie z.B. auf Gehwegen im ganzen Stadtgebiet.

Aktion Altglascontainer 2025

Besonders Standplätze von Altglascontainern als gut sichtbare Entsorgungseinrichtung im öffentlichen Raum verleiten einen Teil der Bürgerschaft dazu, auch andere Abfälle dort zu entsorgen. Die regelmäßige Reinigung der Plätze trägt auch dazu bei, dass Containerstandplätze mitunter fälschlicherweise als geduldete Müllsammelstellen angesehen werden. Auch wenn an den Standorten Hinweise in Form von Piktogrammen klar verdeutlichen, dass dies verboten ist und bei Zuwiderhandlungen Bußgeld droht.

Um auf die Problematik der wilden Abfallablagerungen hinzuweisen und den Missstand sichtbar zu machen, wurden 6 ausgewählte Standplätze mitsamt den dort widerrechtlich abgelagerten Abfällen für jeweils 10 Tage eingezäunt. Eine ordnungsgemäße Nutzung des Standplatzes war in der Zeit nicht möglich. Auf den Zaunfeldern wurden großflächige Informationsbanner angebracht, um das Bewusstsein der Anwohnenden und Passanten für eine saubere Umgebung zu schärfen und die Verursachenden gezielt anzusprechen.

Abbildung 6

Zum Auftakt der Aktion fand am 03.02.2025 am Humboldtplatz eine Pressenkonferenz mit Oberbürgermeister Marcus König, dem 3. Bürgermeister Christian Vogel, der Referentin für Umwelt und Gesundheit Britta Walthelm sowie städtischen Beschäftigten von ASN und dem Referat für Umwelt und Gesundheit statt. Begleitet wurde der Termin durch ein Trommelkonzert auf Mülltonnen des Nürnberger Musikers Yogo Pausch.

Abbildung 7

Flankiert wurde die Aktion durch umfangreiche Maßnahmen der städtischen Abfallberatung mit Haushaltsberatungen in der näheren Umgebung, der Verteilung mehrsprachiger Flyer, Kontrollen von Restmülltonnen auf Überfüllung und Anschreiben von Hausverwaltungen.

Der langfristige Erfolg dieser Aktion ist schwer zu bewerten. Es gab in den ersten Wochen nach Abschluss der Aktion weniger Abfallablagerungen an den Standplätzen. Leider stellten sich diese positiven Effekte als nicht nachhaltig dar.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Aufgefundenes Beweismaterial bzw. verwertbare Beobachtungen werden von ASN aufgegriffen und Verwarngelder verhängt bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden im Jahr 2025 von ASN und dem städtischen Umweltamt (UwA) 662 Verfahren wegen unerlaubter Entsorgung von Abfällen eingeleitet.

Abbildung 8

Ein Großteil der in der Stadt Nürnberg eingeleiteten abfallrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren resultiert aus den o.g. wilden Ablagerungen an Glascontainerstandorten. Durch die verstärkten gemeinsamen Anstrengungen von ASN und UwA und der hiermit verbundenen noch stärkeren Fokussierung auf dieses Deliktfeld konnte die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug zu wilden Ablagerungen an Glascontainern zwischen 2023 bis 2025 mehr als verzehnfacht werden.

3 Entsorgungsanlagen

3.1 Müllverbrennungsanlage

In der Müllverbrennungsanlage wurden im vergangenen Jahr insgesamt 234.939 t Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.

Das Abfallaufkommen blieb damit im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant. Dabei sanken die Abfälle zur Beseitigung aus Haushalten um 1 %, während die Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben um 1 % stiegen. Abfälle zur energetischen Verwertung aus Gewerbe und Industrie stiegen um 9,2 %.

Die seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage im Jahr 2001 verbrannte Abfallmenge betrug zum Jahresende 2025 insgesamt ca. 5.700.000 t. 2025 verblieben als vermischter Verbrennungsrückstand 51.136 t Schlacke inkl. 5.318 t Metallschrott (weitere 672 t Metallschrott wurden bereits unmittelbar nach der Verbrennung entfernt). Reaktionsprodukte aus der Abgasreinigung waren 4.801 t Calciumchloridsole, 4.834 t Flugasche und Kesselreinigungsrückstände sowie 272 t Gips. Die Reststoffe wurden als Deponiebaustoff (Schlacke), im Bergversatz (Calciumchloridsole, Flugasche) oder als Rohstoff (Metallschrott) einer Wiederverwertung zugeführt.

Der Energiegehalt der verbrannten Abfälle wurde zur Erzeugung von insgesamt 748.092 t Hochdruckdampf genutzt, der an das Heizkraftwerk Sandreuth der N-ERGIE AG geliefert wurde. Dort wird nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Mülldampf Strom und Fernwärme erzeugt.

Der CO2-Ausstoß der MVA lag im Berichtsjahr bei 227.094 t, ermittelt nach den Regeln des BEHG. 123.236 t CO2 – 54,3 % der Gesamtmasse - sind biogenen Ursprungs und damit klimaneutral.

3.1.1 Brennbarer Gewerbemüll / Abfälle zur Beseitigung

Die Menge an brennbarem Gewerbemüll zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Nürnberg ist im Jahr 2025 um 415 t auf 11.929 t gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden 27.960 t Abfälle aus dem Stadtgebiet Nürnberg zur energetischen Verwertung der städtischen Müllverbrennungsanlage überlassen. Dies sind 2.337 t mehr als im Vorjahr.

3.1 Abzulagernde Abfälle – Deponie

Im letzten Jahr ist die Menge der Abfälle zur Beseitigung, die bei der Deponie angeliefert wurde, wieder gestiegen. Dies führte dazu, dass auch mehr Schlacke für den Bau des Deponiekörpers benötigt wurde. Die gesamte Ablagerungsmenge lag bei 15.229 t (Vorjahr: 6.071 t).

Entwicklung abgelagerter Abfälle von 2019 -2025

59.499 60.000

43.641 39.694
15.351 8.534 15.229
6.071

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

4 Regionale Zusammenarbeit

Im Rahmen der durch Zweckvereinbarungen geregelten regionalen Zusammenarbeit im Bereich Abfallwirtschaft wurden im Jahr 2025 folgende Abfälle in der MVA Nürnberg zur Beseitigung angenommen:

Hausmüll insgesamt: 68.195 t

Landkreis Nürnberger Land 25.139 Stadt Fürth 20.743 t Landkreis Fürth 15.894 t Stadt Schwabach 5.719 t Sonstige (Ausfallverbund) 700 t

Gewerbemüll insgesamt: 4.196 t

Landkreis Nürnberger Land 750 t Stadt Fürth 2.532 t Landkreis Fürth 712 t Stadt Schwabach 202 t

Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Hausmüllmenge aus den Gebieten der Zweckvereinbarungspartner um 3,0 %, während die Gewerbemüllmenge aus diesen Herkunftsbereichen um 4,2 % fiel. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden insgesamt 700 t Haus- und Sperrmüll aus anderen Kommunen angenommen. Außerdem wurden noch 183 t Abfälle zur energetischen Verwertung angenommen.

5 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

5.1 Aktionen, Veranstaltungen

Bundesweite Aktion Saubere Biotonne

ASN beteiligt sich seit 2023/24 an der bundesweiten Aktion Saubere Biotonne. Ziel ist es, die Fremdstoffe im Bioabfall zu reduzieren (https://aktion-biotonnedeutschland.de/). Im Jahr 2025 wurde nach dem Stadtteil Gostenhof nun der Schwerpunkt auf das Gebiet Südstadt/Gibitzenhof gesetzt. Im Rahmen dieser Aktion wurden 523 Biotonnen wegen Fehlbefüllungen beanstandet und teilweise gebührenpflichtig sondergeleert. 260 betroffene Haushalte wurden beraten.

Europäische Woche der Abfallvermeidung

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung im November eines jeden Jahres stand 2025 unter dem europaweiten Thema „Reparieren statt Wegwerfen – Vermeiden von Elektroschrott“. Die Abfallberatung beriet an ihrem Infostand im Foyer des Nürnberger Rathaus, Hauptmarkt 18 insgesamt 278 Bürgerinnen und Bürger in einem persönlichen Gespräch.

Abbildung 9

Markt der langen G´sichter

Der traditionsreiche Nachweihnachtsevent zur Abfallvermeidung, das bereits seit 28 Jahren durchgeführt wird, hat das Ziel, unliebsame Geschenke vor der Entsorgung zu bewahren. Bei der Versteigerung der Gegenstände durch Nürnberger Prominenz aus Politik und Kultur konnten wieder viele unliebsame Geschenke für einen guten Zweck versteigert werden. Die Nürnberger Kultveranstaltung fand wieder großen Anklang bei ca. 550 Besucherinnen und Besuchern, in den Print-Medien und im TV.

5.2 Abfallberatung

Die Tätigkeitsfelder der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Abfallberatung umfassen folgende Bereiche:

654 Wohneinheiten)

Mülltonnen (192 Objekte)

Zuhörerinnen und Zuhörer)

abfallwirtschaftlichen Brennpunkten und auf Stadtteilfesten. (32 Einsätze, 163 Einsatzstunden, Beratung von 3.292 Bürgerinnen und Bürgern).

Abbildung 10

.

Abbildung: Infostand mit Müllmonstern der Abfallberatung

Mit Hilfe der interaktiven Projekte „Müllmonster“ und „Müllexperten-Ausbildung“ erreichten zwei Müllpädagoginnen insgesamt 1.517 Kinder und Jugendliche in Schulen zu den Themen Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung. Das mit dem Nürnberger Kindermuseum gemeinsam durchgeführte Projekt „Gold im Müll“ verschaffte 9 weiteren Schulklassen wichtige Kenntnisse rund ums Thema Müll.

Die Abfallberatung des ASN berät gemäß § 7 Abfallwirtschaftsatzung (AbfS) alle größeren Veranstaltungen im Stadtgebiet Nürnberg hinsichtlich der Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Abfuhrkalender und Social Media – Instagram #asn.nuernberg Diese digitalen Angebote werden auf dem neuesten Stand gehalten und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzenden ständig weiterentwickelt.

Sie enthält einen Online-Abfuhrkalender mit Terminerinnerung an die Abholung aller 4 Müllfraktionen (Rest- und Biomüll, Altpapier, Gelbe Tonne), Abfall-ABC mit Suchfunktion zur richtigen Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen Standortübersichten und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, Gartenabfallsammelstellen, Altglas- und Altkleidercontainer sowie im Winter der Christbaumsammelstellen.

Der ASN stellt Informationen zu verschiedenen Themen in Form von Broschüren, Faltblättern und Handzetteln – auch mehrsprachig – mit QR- Codes zur Verfügung. Der „Radio-Tipp“ des ASN mit monatlichen Hinweisen zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen im Radio N1 und im Radio F ist auch online abrufbar: Radiobeiträge und Informationsfilme – Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg.

Abfallaufkommen aus Haushalten und Geschäften Stadt Nürnberg 2025

Restmüll 96.093 t

Energieerzeugung

R e s (Elekrizität, Fernwärme) Gartenabfall- t e sammelstellen 19.192 t Verwerter Reste

Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) 25.587 t

Sortieranlage Sortierreste zur energetischen Verwertung

Glas 12.464 t Private Haushalte und Geschäfte

etlahsu Kompostieranlage R e s t e

et

Sperrmüll auf Abruf 4.371 t

alaHhsuaH

MVA

Müllverbrennungsanlage

Sortierreste 22.011 t

Sperrmüll und Abfälle zur Verwertung 59.547 t

WERTSTOFFHOF

Schlacke Reststoffe aus verwertet der Abgasreini- Verwertung Schadstoffmobil, gung 37.536 t Sonderabfallentsorgung Baustoff 23.625 t Bergversatz Schrott 5.239 t 3.164 t

etlahsuaH Biotonne 18.767 t

Sonderabfall 46 t

etlahs
VERMEIDUNG
V ERWERTUNG ua BESEITI
H

GUNG

HÖCHSTLEISTUNGEN FÜR IHREN ABFALL www.asn.nuernberg.de etlahsuaH Verpackungen (Gelbe Tonne) 14.172 t

etlahsuaH Bioabfall

Private Haushalte u. Geschäfte Brennbare Abfälle, Problemabfälle und Mengen für das Stadtgebiet von Nürnberg
und Abfälle zur Verwertung 2024 2025 (+) / (-) (+) / (-)
t kg/Ew1) t kg/Ew1) t %
1. Haus- und Geschäftsmüll2) insgesamt 125.328 229,7 122.475 223,9 -2.853 -2,3
davon Systemabfuhr 98.645 180,8 96.093 175,7 -2.552 -2,6
Sperrmüll 26.683 48,9 26.382 48,2 -301 -1,1
davon Sperrmüll auf Abruf 4.461 8,2 4.371 8,0 -90 -2,0
Sperrmüll WH3) (incl. Sortierreste) 22.222 40,7 22.011 40,2 -211 -0,9
2. Problemabfälle (Schadstoffsammlung) 38 0,1 46 0,1 8 21,1
3. Abfälle zur Verwertung insgesamt 156.401 286,7 153.228 280,1 -3.173 -2,0
3.1 Papier / Pappe / Kartonagen 26.327 48,3 25.587 46,8 -740 -2,8
davon WH 3.526 6,5 4.094 7,5 568 16,1
Blaue Tonne 22.801 41,8 21.493 39,3 -1.308 -5,7
3.2 Glas 12.616 23,1 12.464 22,8 -152 -1,2
davon Depotcontainer incl. WH 11.635 21,3 11.522 21,1 -113 -1,0
Flachglas 981 1,8 942 1,7 -39 -4,0
3.3 Biomüll 19.341 35,5 18.767 34,3 -574 -3,0
3.4 Gartenabfälle 20.538 37,6 19.192 35,1 -1.346 -6,6
davon Gartenabfallsammelstellen (incl. Christbäume) 16.186 29,7 15.385 28,1 -801 -4,9
WH (incl. Christbäume) 4.352 8,0 3.807 7,0 -545 -12,5
3.5 Elektro-und Elektronikgeräte 3.387 6,2 3.426 6,3 39 1,2
davon Haushaltsgroßgeräte 835 1,5 846 1,5 11 1,3
Kühlgeräte 714 1,3 666 1,2 -48 -6,7
sonstige elektrische Geräte 1.838 3,4 1.914 3,5 76 4,1
3.6 Metalle 5.535 10,1 6.242 11,4 707 12,8
davon Schrott aus MVA-Schlacke 4) 2.598 4,8 3.164 5,8 566 21,8
aus WH (incl. aus Sperrmüll) 2.937 5,4 3.078 5,6 141 4,8
3.7 Leichtverpackungen 14.229 26,1 14.172 25,9 -57 -0,4
3.8 Textilien (Federbetten, Altkleider, Schuhe) 2.581 4,7 2.375 4,3 -206 -8,0
davon WH 114 0,2 50 0,1 -64 -56,1
Depotcontainer BRK 2.467 4,5 2.325 4,3 -142 -5,8
3.9 Sonstige Wertstoffe 51.847 95,0 51.003 93,2 -844 -1,6
davon Altholz 11.103 20,4 11.305 20,7 202 1,8
Hartkunststoff 317 0,6 350 0,6 33 10,4
Reifen 537 1,0 735 1,3 198 36,9
Sonstiges (Batterien, Styropor, Kork, Wachs, Fette) 163 0,3 137 0,3 -26 -16,0
Mineralische Abfälle 10.012 18,4 9.612 17,6 -400 -4,0
MVA-Schlacke verwertet (ohne Schrott)4) 24.625 45,1 23.625 43,2 -1.000 -4,1
MVA-sonstige Reststoffe4) 5.090 9,3 5.239 9,6 149 2,9
1) Ew 2024: 545500 ; 2025: 547000 2) = Abfälle aus kl. Gewerbebetrieben zusammen mit HM in Systemabfuhr abtransportiert 3) = Wertstoffhöfe (derzeit 6) 4) HM-Anteil 2024: 77,1% 2025: 75,4%
Berechnungsmodus: (MVA-Schlacke - Schrott in MVA-Schlacke) : verwertete Schlacke x HM- Anteil am Gesamtmüll
Entsorgungsanlagen
2024 2025 (+) / (-) (+) / (-)
1. Müllverbrennungsanlage t t t %
1.1 Input MVA (nur Abfälle Stadtgebiet) 162.465 162.364 -101 -0,1
davon Hausmüll (incl. Sperrmüll) Gewerbemüll energetisch verwertet 125.328 122.475 -2.853 -2,3
11.514 11.929 415 3,6
25.623 27.960 2.337 9,1
1.2 Output MVA (Reststoffe aus Stadtgebiet) 42.059 42.780 721 1,7
davon Schlacke davon verwertet nicht verwertbar Schrott (incl. Grobstoff) davon sonst. Reststoffe aus der MVA 35.457 35.831 374 1,1
31.922 31.786 -136 -0,4
166 319 153 92,2
3.368 4.197 829 24,6
6.602 6.949 347 5,3
1.3. Mengen anderer Gebietskörperschaften - regionale Zusammenarbeit 74.653 72.391 -2.262 -3,0
davon Hausmüll davon Gewerbemüll 70.273 68.195 -2.078 -3,0
4.380 4.196 -184 -4,2
2024 2025 (+) /(-) (+) / (-)
2. Deponie t t t %
2.1 Input Deponie (nur Abfälle Stadtgebiet) 5.797 14.860 9.063 156,3
Abfälle zur Beseitigung Abfälle zur Verwertung 853 2.439 1.586 185,9
4.944 12.421 7.477 151,2
2.2. Mengen anderer Gebietskörperschaften - regionale Zusammenarbeit 274 369 95 34,7
Verwertungsquote für Abfälle aus Haushalten und Geschäften
2024 2025 (+) / (-) (+) / (-)
t t t %
Verwertungsquote für Abfälle aus Haushalten (stoffliche Verwertung) 249.416 243.675 -5.741 -2,3
Haus- und Geschäftsmüll insgesamt abzüglich verwerteter Stoffe aus MVA 93.015 90.447 -2.568 -2,8
Abfälle zur Verwertung 156.401 153.228 -3.173 -2,0
Verwertungsquote 62,71 62,88

Ref.III/005/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 29.04.2026 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff:

Ein "Zirkuläres Kaufhaus" für Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

Für das Projekt „Zirkuläres Kaufhaus“ wurde von der BBE-Handelsberatung GmbH ein Umsetzungskonzept mit folgenden Eckpunkten erarbeitet: Das „Zirkuläre Kaufhaus“ soll durch den ASN als Betrieb gewerblicher Art (BgA) betrieben werden. Das operative Geschäft kann hierbei durch einen externen Dienstleister mittels eines Dienstleistungsvertrags übernommen werden. Das Projekt soll mit einer Kleinfläche (300 – 500 m²) in der Nürnberger Innenstadt starten. Zu erwartende Defizite können mindestens zum Großteil entsprechend der vorgeschriebenen Aufgaben des ASN über den Gebührenhaushalt des ASN ausgeglichen werden.

Die Verwaltung stellt die notwendigen Rahmenbedingungen, die für die Initiierung des Projekts für Nürnberg notwendig sind, dar.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/005/2026

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ziel des "Zirkulären Kaufhauses" ist es, sich allen Bevölkerungsgruppen zu öffnen und Angebote zu machen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/005/2026

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sachverhalt beschriebene Vorgehen weiter auszuarbeiten und für eine Umsetzung in Nürnberg in 2027 vorzubereiten.

Dafür wird 1,0 VK Stelle Leitung "Zirkuläres Kaufhaus" sowie 0,5 VK Stelle für das Thema "Marketing" im ASN-Wirtschaftsplan 2027 aufgenommen.

Ein „Zirkuläres Kaufhaus“ für Nürnberg

Vorlage für den ASN WerkA am 29. April 2026

Inhalt

  1. Ausgangslage ................................................................................................................ 2 2. Was ist ein „Zirkuläres Kaufhaus“? ................................................................................. 2 2.1. Mehrwert für Nürnberg ........................................................................................... 2 2.2. Mehrwerte messbar machen: Kennzahlen und Evaluation ..................................... 4 3. Umsetzungskonzept ....................................................................................................... 5 3.1. Methodik ................................................................................................................ 5 3.2. Wichtigste Erkenntnisse ......................................................................................... 6 3.2.1. Betreibermodell .................................................................................................. 6 3.2.2. Marktanalyse und Marktlücke ............................................................................. 7 3.2.3. Standortstrategie ...............................................................................................10 3.2.4. Flächenstrategie und Immobilienauswahl. .........................................................10 3.2.5. Warenbeschaffung ............................................................................................ 11 3.2.6. Businessplan .....................................................................................................12 4. Gebührenfähigkeit .........................................................................................................13 5. Weiteres Vorgehen ........................................................................................................14 6. Fazit ..............................................................................................................................15

1. Ausgangslage

Das Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) wurde am 2. Oktober 2024 im Rahmen des Konzepts „Nürnberg zirkulär“ beauftragt, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das darlegt, ob und in welchem Umfang ein „Zirkuläres Kaufhaus“ in Nürnberg wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Umsetzungskonzept sollte dabei insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

hauses beschreibt und das vorgesehene Sortiment definiert.

cherung des Betriebs sowie Erstellung eines Businessplans.

(siehe „Standortanforderungen“ sowie Anlage „Priorisierte Stadtgebiete“).

Mit der Erstellung des Umsetzungskonzepts wurde der externe Dienstleister BBE-Handelsberatung in Kooperation mit der IPH-Gruppe beauftragt. Die vorliegende Ausschussvorlage stellt die zentralen Ergebnisse des Umsetzungskonzepts auszugsweise dar; das vollständige Dokument ist in Anlage 1 beigefügt.

Die Erarbeitung des Umsetzungskonzepts erfolgte in enger Abstimmung mit einer referatsübergreifenden Projektgruppe unter Federführung des Ref. III. Beteiligt waren darüber hinaus der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), das Referat VII – Stab Innenstadt sowie das Bürgermeisteramt – Stab Stadtentwicklung. Zudem begleitete das Rechtsamt (RA) den Prozess zur Prüfung der Gebührenfähigkeit des geplanten Betriebs (siehe Anlagen 2 und 3) und zur Unterstützung bei der Markenfindung.

2. Was ist ein „Zirkuläres Kaufhaus“?

Das „Zirkuläre Kaufhaus“ ist mehr als ein Geschäft – es ist ein Inspirationsort, der zeigt, wie ressourcenschonendes Leben praktisch funktioniert. Es verbindet Handel, Bildung und Nachhaltigkeit zu einem einzigartigen Konzept, das die Kreislaufwirtschaft erlebbar macht.

Durch einen Mix aus Gebrauchtwaren, Upcycling-Produkten und Verleihmodellen stehen der Kundschaft vielfältige Alternativen zum Neukauf offen. Hierbei ist ein breitgefächertes und hochwertiges Angebot wichtig, um neue Zielgruppen, auch jenseits der „Grünen Blase“, anzusprechen.

Nicht-kommerzielle Workshops, Beratungs- und Bildungsangebote für alle Altersgruppen, vervollständigen das Angebot. Insbesondere sind hierbei die Integration des Klima- und Energieberatungszentrums sowie eines Repair-Cafés zu nennen.

2.1. Mehrwert für Nürnberg

Ein „Zirkuläres Kaufhaus“ kann für die Stadt Nürnberg vielfältige Mehrwerte generieren (siehe Abbildung 1). Es trägt (1) zur Einsparung von Ressourcen bei und unterstützt damit die Erfüllung gegenwärtiger und zukünftiger gesetzlicher Vorgaben, stärkt (2) die Versorgungssicherheit in Krisenlagen, belebt (3) die Innenstadt und fördert (4) die Aufklärung der Stadtbevölkerung zu Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Die nachfolgenden Ausführungen vertiefen diese Aspekte.

Abbildung 11

Abbildung 1 - Mehrwerte des Projekts „Zirkuläres Kaufhaus“ im Überblick

Die gegenwärtigen Produktions‑ und Konsummuster führen zu einem hohen Ressourcenverbrauch, erheblichen CO₂‑Emissionen und wachsendem Abfallaufkommen. Um diesen Entwicklungen zu begegnen, ist es erforderlich, Produkte möglichst lange im Kreislauf zu halten. Entsprechende rechtliche Grundlagen zur Beschleunigung des Übergangs in eine Kreislaufwirtschaft wurden auf EU‑Ebene geschaffen. Nach dem Grundsatz der Abfallhierarchie rückt neben der Vermeidung zunehmend die Wiederverwendung (Re‑Use) in den Mittelpunkt. Zugleich wird die Rolle der Kommunen als zentrale Akteure betont, die alternative, nachhaltige Konsumpraktiken fördern und geeignete Angebote bereitstellen. Kommunen sind verpflichtet, die Wiederverwendung von Kleidung, Hausrat, Büchern und Möbeln zu unterstützen, um Abfallmengen zu senken. Gebrauchtwaren‑ bzw. „Zirkuläre Kaufhäuser“ sind hierfür ein wirksames Instrument. Die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Umsetzung der EU‑Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht) wird nach internen Gesprächen mit dem VKU voraussichtlich den Betrieb kommunal verankerter Gebrauchtwarenkaufhäuser explizit aufgreifen und als Aufgabe öffentlich‑rechtlicher Entsorgungsträger qualifizieren; zudem könnten spezifische Quoten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung eingeführt werden.

Mehrere Städte haben das Thema strategisch aufgegriffen, Pilot- und Ausbauprojekte angestoßen und bereiten sich damit auf mögliche gesetzliche Präzisierungen und steigende Anforderungen an die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Diese kommunale Dynamik wird durch die VKU-Mitgliederumfrage 2024 gestützt, die einen signifikanten Ausbau des Segments der Sekundärkaufhäuser in der Zuständigkeit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger prognostiziert. So wird geschlussfolgert, dass „[d]er Bereich der Sekundärkaufhäuser

den örE gebunden – ist der Bereich, der nach Angaben der Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, in Zukunft am meisten von den örE ausgebaut bzw. erstmalig bearbeitet werden soll“ (VKU, 2024. „Vorbereitung zu Wiederverwendung – Auswertung der VKU- Umfrage und Empfehlungen für kleinere und mittlere Unternehmen“, Digital-Info 23, S. 17).

Erfahrungen aus anderen Kommunen, die entsprechende Projekte bereits umgesetzt haben

ren Städten wie Kempten – belegen die ökologische Wirksamkeit von Gebrauchtwarenkaufhäusern. So reduziert die NochMall in Berlin mit einer Fläche von 2.000m² nach vorliegenden Angaben das Abfallaufkommen um rund 600 t pro Jahr und vermeidet dadurch etwa 1.500 t CO₂. Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) mit einem engagierten Konzept und insgesamt vier Einrichtungen auf 1750 m² berichtet von rund 1.000 t vermiedenen Sperrmüll jährlich. Zusätzlich ergeben sich finanzielle Effekte aus vermiedenen CO₂‑Kosten; pro eingesparte Tonne ergeben sich in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten CO₂‑Preis entsprechende Einsparungen. Für 2026 beträgt der CO -Preis 65€/Tonne und wird in den kommenden Jahren nach aktuellen Prognosen weiter steigen bis voraussichtlich ca. 100 €/t im Jahr 2030.

Über die ökologischen Wirkungen hinaus stärken zirkuläre Ansätze die Resilienz in Krisensituationen. Deutschland und die Stadt Nürnberg sind als rohstoffarme Räume in besonderem Maße von Importen abhängig, was geopolitische Risiken birgt. Die lokale Erhaltung, Rückgewinnung und langfristige Nutzung (systemrelevanter) Ressourcen erhöht die Versorgungssicherheit, reduziert Vulnerabilitäten gegenüber Preisschwankungen und Lieferengpässen und trägt damit zu einer robusteren kommunalen Daseinsvorsorge bei. Der Aufbau eines „Zirkulären Kaufhauses“ und der dafür notwendigen lokalen Infrastruktur leistet hierzu einen direkten Beitrag.

Mit der Ansiedlung in der Innenstadt unterstützt das Projekt die städtischen Bemühungen zur Belebung der Innenstadt, zur Vermeidung von Leerständen und zur sinnvollen Zwischennutzung von Ladenflächen. Das Konzept eines „Zirkulären Kaufhauses“ vereint kommerzielle und nicht‑kommerzielle Nutzungen an einem Ort und erhöht damit die Aufenthaltsqualität und Attraktivität. Ein solcher Nutzungsmix wird – auch nach Einschätzung einschlägiger Fachinstitutionen (vgl. Deutsches Institut für Urbanistik) – als wesentlicher Faktor für zukunftsfähige Innenstädte angesehen1.

Ein weiterer zentraler Baustein ist die Bildungs‑ und Beratungsarbeit. Das „Zirkuläre Kaufhaus“ macht die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft praktisch erfahrbar, etwa durch Upcycling‑Workshops, Repair‑Cafés sowie Umwelt‑, Abfall‑ und Energieberatung. Damit werden die R‑Strategien der Kreislaufwirtschaft (z.B. Reuse, Repair, Refurbish) anschaulich und spielerisch vermittelt, Bewusstsein und Kompetenz in der Bevölkerung gestärkt und zugleich ein gemeinwohlorientierter Mehrwert für die Stadtgesellschaft geschaffen.

2.2. Mehrwerte messbar machen: Kennzahlen und Evaluation

Aus den dargestellten Mehrwerten leiten sich folgende Indikatoren ab, um den Erfolg des Projekts zu messen (weitere Indikatoren werden in Abbildung 2 dargestellt):

o verkaufter Gebrauchtware o verkauften Upcyclingprodukten o reparierten Artikeln o vermiedenen Neuproduktkäufen durch Verleih

1 Diringer, Julia; Pätzold, Ricarda; Trapp, Jan Hendrik; Wagner-Endres, Sandra (2022). Frischer Wind in die Innenstädte. Handlungsspielräume zur Transformation nutzen. Berlin 2022: Difu-Sonderveröffentlichung.

fallvermeidung sowie dadurch erreichte Menschen

Diese Indikatoren müssen nach 5 Jahren evaluiert werden, um weitere Weichenstellungen vorzunehmen.

Abbildung 12

Abbildung 2: Alle KPIs im Überblick. Die wichtigsten wurden visuell hervorgehoben.

3. Umsetzungskonzept

3.1. Methodik

Die Erarbeitung des Umsetzungskonzepts stützt sich methodisch auf vier Pfeiler, (1) die Analyse von Best-Practice Beispielen, (2) eine Marktanalyse, (3) Standortanalyse und (4) die Einbeziehung lokaler Stakeholder.

Analyse von Best-Practice Beispielen

Zur Erstellung der Wirtschaftlichkeitsanalyse (einschließlich Trägermodell und Business Cases), des Sortiments- und Nutzungskonzepts sowie der Flächenstrategie wurden Analysen und ein intensiver Austausch mit Best-Practice-Beispielen genutzt. Insgesamt wurden fünf Projekte besucht: die NochMall, Berlin; das Wiederschön, Leipzig; die Halle 2, München, das ZAK, Kempten und der europaweite Vorreiter, das ReTuna in Eskilstuna, Schweden. Mittels Experteninterviews wurden zentrale Aspekte für den Betrieb eines Zirkulären Kaufhauses identifiziert und anschließend analysiert. Hieraus wurden verschiedene gangbare Modelle für die Stadt Nürnberg, unter Berücksichtigung der hiesigen Gegebenheiten, abgeleitet. Eine Übersicht der Best-Practice Beispiele inkl. Fragenkataloge, Steckbriefe und Fotos ist im Anhang 1 zu finden.

Marktanalyse Bei der Marktanalyse wurden bestehende Marktlücken und Zielgruppen identifiziert. Hierfür wurden zunächst bestehende Angebote (Gebrauchtwarenkaufhäuser, Second Hand Shops, nachhaltige Geschäfte, etc.) herausgearbeitet. Diese wurden anhand des Hauptsortiments und der Verkaufsflächengröße im Stadtgebiet Nürnberg visualisiert, sodass bestehende Markt- und Angebotslücken sowie mögliche Kopplungseffekte identifiziert werden konnten. Anschließend wurde innerhalb eines Markenentwicklungsworkshops mittels „Personas“ die wichtigsten Zielgruppen des „Zirkulären Kaufhauses“ erarbeitet.

Standortanalyse Für die Identifizierung geeigneter Standorte für die Klein- und Großfläche im Stadtgebiet wurden 28 PLZ-Gebiete anhand von vier Indikatoren mit einer Bewertungsskala von 0-4 bewertet:

Durch die anschließende Aufsummierung bzw. Überlappung der Einzelfaktoren, ergab sich eine Gesamtauswertung, die jedes Postleitzahlgebiet übergeordnet bewertet. Im nächsten Schritt wurde die ÖPNV-Anbindung der Gebiete ermittelt und Cluster gebildet, in denen sowohl eine hohe Standorteignung als auch eine gute ÖPNV-Anbindung festgestellt wurde. Diese wurden für eine mögliche Ansiedlung des Projektes vorgeschlagen.

Einbindung lokaler Stakeholder Zur frühzeitigen Einbindung lokaler Stakeholder wurden zwei Stakeholder-Workshops, am 24. Mai 2025 und 21. Januar 2026, in Kooperation mit dem Urban Lab durchgeführt. Die Workshops dienten der Erarbeitung einer Zielvorstellung sowie der Eruierung von Mitwirkungsmöglichkeiten beim Projekt. Zudem sollte sichergestellt werden, dass das „Zirkuläre Kaufhaus“ nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten tritt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Nürnberger ReUse- und Upcycling-Szene, waren auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft (IHK und HWK) anwesend. Seitens der Stadtverwaltung waren folgende Dienststellen beteiligt: ASN, BgA – Stab SE, KUF, BCN, StB.

3.2. Wichtigste Erkenntnisse

Aus der vorgelegten Machbarkeitsstudie ergeben sich die folgenden Eckpunkte für die Umsetzung. Das „Zirkuläre Kaufhaus“ soll durch den ASN als Betrieb gewerblicher Art (BgA) betrieben werden. Das operative Geschäft kann hierbei durch einen externen Dienstleister mittels eines Dienstleistungsvertrags übernommen werden. Das Projekt soll mit einer Kleinfläche (300 – 500 m²) in der Nürnberger Innenstadt starten. Zu erwartende Defizite können, mindestens zum Großteil, über den Gebührenhaushalt ausgeglichen werden.

3.2.1. Betreibermodell

Bei allen Best-Practice Beispielen kommt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieb die Trägerrolle für das jeweilige „Zirkuläre Kaufhaus“ bzw. Gebrauchtwarenkaufhaus zu. Auch in Nürnberg soll der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) die Trägerschaft in Form einer Projektansiedlung als Betrieb gewerblicher Art (BgA) übernehmen. Dies erweist sich als vorteilhaft, da eine schnelle Ausgründung möglich ist, keine Gründungskosten anfallen und die Möglichkeit besteht, einzelne „Bausteine“ über den Gebührenhaushalt zu finanzieren. Für das operative Geschäft wird eine Kooperation mit einem weiteren Akteur, der bereits langjährige Erfahrungen in diesem Geschäftsfeld aufweisen kann, geplant. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist aus mindestens zwei Gründen für eine derartige Kooperation prädestiniert: 1. Das BRK ist derzeit Betreiber der Wertstoffhöfe. Damit hat es Zugang zu einem wichtigen Warenstrom (s.u.), und es ergeben sich logistische Vorteile. 2. Als langjähriger Betreiber eines Gebrauchtwarenkaufhauses, welches ebenfalls vertraglich seitens ASN vorgegeben ist, verfügt das BRK über weitreichende Erfahrung beim Betrieb von Gebrauchtwarenkaufhäusern.

Abbildung 13

Abbildung 3 – Betreibermodell für das „Zirkuläre Kaufhaus“

Das Betreibermodell, das sich hieraus ableitet, wird in Abbildung 3 dargestellt. Über einen detaillierten Dienstleistungsvertrag, der, ähnlich wie bei einem Franchise-Unternehmen, den Standard inklusive Vorgaben zu Immobilie, Warenerfassungssystem (siehe „Exkurs“ auf S.5), „look and feel“ (Marken- und Ladengestaltung) festlegt, könnte das BRK das „Zirkuläre Kaufhaus“ für den ASN betreiben. Durch den bestehenden Dienstleistungsvertrag für den Betrieb der Wertstoffhöfe sowie verpflichtenden Betrieb eines Gebrauchtwarenkaufhaus ist eine Beauftragung sehr wahrscheinlich durch eine Auftragserweiterung möglich, die Details sind zurzeit noch in der Prüfung. In Vorgesprächen zwischen Stadt Nürnberg und BRK wurde bereits Interesse verkündigt sowie entsprechende Eckpunkte skizziert.

3.2.2. Marktanalyse und Marktlücke

Obwohl es in Nürnberg bereits ein großes Angebot an Secondhand-Läden gibt, birgt ein „Zirkuläres Kaufhaus“ das Potenzial, neue Zielgruppen, die bisher noch nicht von bestehenden Angeboten angesprochen werden, zu erschließen. Durch eine Marktanalyse (siehe Abbildung 4) lassen sich bestehende Angebote in Nürnberg grob in zwei Gruppen unterteilen. Der Großteil (84 %) der identifizierten Akteure am Markt agiert auf eher kleinen Flächen (kleiner gleich 340 m²) und fokussiert sich oftmals auf ein bestimmtes Sortiment (bspw. Kleidung). Oftmals werden vordergründig Personen angesprochen, die aus Überzeugung nachhaltig handeln wollen. Die zweite und numerisch kleinere Gruppe besteht aus mittleren und größeren Einrichtungen, die ein breiter-gefächertes Angebot (teilweise auch Vollsortiment) anbieten, wie bspw. das BRK, den Arche Aktiv!makrt oder die Noris-Arbeit. Diese Angebote richten sich jedoch primär an Personen mit niedrigem Einkommen, die die Einrichtung aus Bedürftigkeit aufsuchen. Beide Gruppen bieten größtenteils nur Secondhandware an und integrieren nur sehr selten andere zirkuläre Geschäftsformen, wie z.B. der Verkauf von Upcycling-Produkten, Verleihmodelle und Reparatur(-dienstleistungen).

Abbildung 14

Abbildung 4 – Marktanalyse bestehender Angebote in Nürnberg

Hieraus ergibt sich eine klare Marktlücke: Es fehlen Einrichtungen, die gezielt Personen ansprechen, zirkulär (statt nur gebraucht) zu konsumieren, obwohl sie weder finanziell darauf angewiesen sind noch primär aus Gründen der Nachhaltigkeit handeln. Ein „Zirkuläres Kaufhaus“ mit ansprechendem Design und einem breitgefächerten, hochwertigen Angebot kann somit neue Zielgruppen erschließen. Es macht nachhaltigen Konsum für alle zugänglich, ohne Ansprache über den „kleinen Geldbeutel“ oder einen moralischen Appel, sondern als eine alltägliche Kauferfahrung und spricht insbesondere neue Zielgruppen auch jenseits der ökologisch-orientieren Klientel an (siehe Tabelle 1 für einen Überblick der vier Hauptzielgruppen des „Zirkulären Kaufhauses“).

Tabelle 1. Die vier Hauptzielgruppen des Zirkulären Kaufhauses im Überblick

Zielgruppe Kurzbeschreibung Das „Zirkuläre Kauf- haus“ spricht sie an durch
Trend- & Erlebnis- orientierte: kreativ & stilbewusst Diese Zielgruppe ist kreativ, stilbewusst und ästhetikorientiert. Sie lieben Design, Inspiration, besondere Atmosphären und schätzen Orte, die visuell beeindrucken. Sie legen Wert auf Individualität und mö- gen Dinge, die nicht jede Person hat. Altersgruppen(kern): 18-35 Jahre • Kuratierte Präsenta- tion, klare Sortierung, visuell starke Flächen • Workshops, Events, Pop-ups • „ I n s t a g r a m - t a u g l i c h e“ Erlebnisbereiche
Gemeinschafts- orientierte & Teil- habesuchende: Diese Zielgruppe ist sozial, gemein- schaftsorientiert und sinnstiftend unter- w egs. Sie schätzen Austausch, Mitei- nander und das Weitergeben von • Begegnungsräume • DIY-, Reparatur- und Lernformate • persönliche Beratung
sozial & sinnstif- tend Wissen. Ihnen ist es wichtig, aktiv zu bleiben, sich einzubringen und Teil einer Gemeinschaft zu sein. Altersgruppen(kern): 40-70 Jahre • niedrigschwellige Mit- machangebote
Pragmatiker:innen & Preisbewusste: praktisch & lö- sungsorientiert Die Zielgruppe ist praktisch, lösungsori- e n t i ert und zuverlässig. Sie bevorzugt klare Strukturen, faire Preise und funkti- onale Produkte. Sie sucht saubere, qua- litativ gute Ware, Orientierung und schnelle, freundliche Services. Altersgruppen(kern): 30-60 Jahre • Faire Preise & ge- prüfte Ware • intuitive Sortierung & einfache Prozesse • schnelle Services & freundliche Beratung
Nachhaltigkeits- orientierte: be- wusst & wirkungs- orientiert Diese Zielgruppe lebt bewusst, verant- wortungsvoll und ressourcenschonend. Sie bevorzugt Produkte, die langlebig, hochwertig, transparent hergestellt und fair sind. Ihnen ist wichtig, dass Konsum ihre Haltung zur Nachhaltigkeit sichtbar widerspiegelt. Altersgruppen(kern): 25-45 Jahre • Geprüfte Qualität & Transparenz • Repair-, Reuse- und Upcycling-Angebote • Workshops & ein se- riös-kuratiertes Sorti- ment

Ergänzend zur lokalen Marktsituation ist auch die Rolle des Online-Recommerce zu betrachten. Trotz des wachsenden Marktes kann Recommerce ein physisches „Zirkuläres Kaufhaus“ nicht ersetzen. Es bietet einen niederschwelligen, zentralen Begegnungs- und Lernort, an dem Beratung, Reparatur, Verleihmodelle und Bildungsangebote gebündelt werden können – Synergien, die digitale Plattformen nicht herstellen können. Zudem bündeln Recommerce-Plattformen Secondhand-Ströme häufig global, was nur begrenzt zur Minderung lokaler Abfallmengen beiträgt und mit zusätzlichem Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen durch Verpackungsmaterial, Versandwege und Retouren verbunden ist. In einem „Zirkulärem Kaufhaus“ können Produkte hingegen direkt angesehen, ausprobiert und verglichen werden, was Fehlkäufe und Rücksendungen reduziert.

Darüber hinaus wurde bei der Konzipierung des „Zirkulären Kaufhauses“ ausdrücklich darauf geachtet, keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen zu schaffen. Durch die frühzeitige Einbindung lokaler Akteure – unter anderem im Rahmen von Stakeholder-Workshops am 24. Mai 2024 und 21. Januar 2026 – konnte sichergestellt werden, dass das Vorhaben als Ergänzung und nicht als Verdrängung wahrgenommen wird. Die Rückmeldungen aus diesen Formaten zeigen, dass die Nürnberger ReUse-Akteure das „Zirkuläre Kaufhaus“ als Plattform verstehen, die ihre Sichtbarkeit, z.B. durch Pop-Up-Formate, erhöht. Zudem bestehen im lokalen Secondhand-Sektor bereits heute Kapazitätsgrenzen: Viele Einrichtungen können nicht alle Warenspenden annehmen; insbesondere im Textilbereich liegt ein deutlicher Überschuss vor, von dem nur ein geringer Teil wieder in den Verkauf gelangt. Vor diesem Hintergrund trägt das „Zirkuläre Kaufhaus“ nicht zu einer Verdrängung bestehender Angebote bei, sondern ergänzt diese funktional, entlastet bestehende Strukturen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein konzentriertes Angebot mehr Kundschaft in ein Gebiet zieht und so die gesamtwirtschaftliche Sichtbarkeit und Frequentierung aller beteiligten Einrichtungen erhöht – ein Effekt, der in vergleichbaren Handelsumfeldern regelmäßig beobachtet wird und von dem bestehende Akteure profitieren können.

3.2.3. Standortstrategie

Für das „Zirkuläre Kaufhaus“ sind langfristig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zwei Standorte angedacht, eine Kleinfläche in der Innenstadt und eine Großfläche in der Äußeren Innenstadt. Für die Initiierung des Projekts ist jedoch nur der Betrieb der Kleinfläche vorgesehen. Bei entsprechend erfolgreicher Umsetzung der Kleinfläche und positiver Evaluierung kann die Großfläche nachgelagert in Betrieb genommen werden.

In Tabelle 2 sind die Sortiment- und Nutzungskonzepte der zwei Standorte aufgeführt. Durch die Innenstadtlage ist bei der Kleinfläche zu beachten, dass hier nur ein überwiegend kleinteiliges und mitnahmefähiges Angebot sinnvoll ist.

Tabelle 2. Sortiment- und Nutzungskonzept für Klein- und Großfläche

Kleinfläche in der Innenstadt Großfläche in Außenlage
Auf einen Blick • 300-500 m² • Kleine Gegenstände (mit- nahmefähig) • hochwertig, schick • 1000 – 1500 m² • Vollsortiment, inkl. große Ge- genstände • gute Qualität, aber keine „Perlen“
Sortimente ▪ Textilien (inkl. Accessoires und Taschen) ▪ Deko- und Haushaltswaren ▪ Bücher und Medien ▪ Spielwaren ▪ Upcycling (über Dritten) ▪ Möbel ▪ Deko & Haushaltswaren ▪ Elektrowaren ▪ Spielwaren ▪ Sport- und Freizeit ▪ Bücher und Medien
Zusätzliche Flächen ▪ Upcylingworkshops (ver- traglich geregelter Zu- schuss über Gebühren) ▪ Repaircafé (vertraglich ge- regelter Zuschuss über Ge- bühren) ▪ Beratungs- und Bildungsan- gebote wie Umwelt- und Energieberatung [durch Ref III.] und Abfallberatung [durch ASN] ▪ Leseecke ▪ Multifunktionsfläche für Aukti- onen

3.2.4. Flächenstrategie und Immobilienauswahl.

Angelehnt an die Flächenstrategien der Best-Practice-Beispiele wurden für Nürnberg verschiedene Flächenkombinationen geprüft. Die BBE-Handelsberatung empfiehlt, perspektivisch zwei Standorte aufzubauen, um Synergien in Bewirtschaftung und Sichtbarkeit zu heben. Im ersten Schritt ist die Eröffnung einer Kleinfläche in der Innenstadt vorgesehen; dies ermöglicht einen risikoarmen Einstieg und eine zügige Erprobung des Betriebs. Derzeit werden mehrere innerstädtische Immobilien vertieft geprüft; mit einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern befindet sich die Stadt in konstruktiven Gesprächen. Aus

Gründen der Vertraulichkeit werden konkrete Adressen an dieser Stelle nicht benannt. Eine finale Standortentscheidung liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor; sie erfolgt nach Abschluss der Verhandlungen und der fachlichen Prüfungen (u. a. bauliche Eignung, Laufkundschaft an Standort, Mietkonditionen).

3.2.5. Warenbeschaffung

Die Waren, die im „Zirkulären Kaufhaus“ verkauft werden sollen, speisen sich aus den folgenden Quellen:

A - Spendenannahme im Kaufhaus2 B - Einrichtung einer Warenannahmetheke bei (ausgewählten) Wertstoffhöfen Hinweis: Für A und B kann zusätzlich ein Sammelkarton, ähnlich des „ZAK-Kartons“ (Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten ZAK), eingeführt werden. Mit dessen Hilfe können „gute Dinge“, die an die Stadt gespendet werden sollen, im Kaufhaus/Geschäft oder am Wertstoffhof abgegeben werden. C - Sperrmüllabfuhr Hierfür ist eine Neuausrichtung der Sperrmüllabfuhr notwendig: Separierung von guten Gegenständen durch Mitarbeitende des ASN vor Ort bei der Sperrmüllsammlung. (Für die logistische Abwicklung ist voraussichtlich ein weiteres Fahrzeug (Transporter) notwendig). D - Wohnungsauflösungen Wohnungsauflösungen werden bereits durch das BRK angeboten. Ggfs. ist eine Ausweitung des Angebots denkbar und/oder Kooperationen mit weiteren Akteuren wie der Noris Arbeit gGmbH. E - Verkauf auf Kommission Der Verkauf von Upcycling-/ oder Gebrauchtwaren auf Kommission von Akteurinnen und Akteuren aus der ReUse-Szene – angelehnt an das Modell des Konzeptladens Wiederschön in Leipzig.

Alle Gegenstände, die als mögliche Waren abgegeben werden, müssen vom Personal gesichtet und sortiert werden. Als Waren kommen dabei nur Gegenstände infrage, die gut erhalten, funktionsfähig und hygienisch einwandfrei sind. Um ausreichend und qualitativ hochwertige Waren zu generieren, sind unbedingt eine entsprechende Kampagne und Bewerbung des Kaufhauses sowie Abgabenotwendigkeiten nötig. Derzeit fallen bei den Wertstoffhöfen nur zu vernachlässigende Mengen an, weil u.a. diese nicht proaktiv als ein Ort beworben werden, an dem gut erhaltene Gegenstände abgegeben werden können. Bei allen anderen Best-Practice-Beispielen werden die Möglichkeiten der Warenabgabe explizit beworben und sind auch auf den Wertstoffhöfen für die Kundschaft sichtbar. Zudem wurde das

2 Exkurs zu Spendenannahme im Kaufhaus:

Bei der Spendenannahme argumentieren alle Vergleichsprojekte, dass hier ein „Entledigungswille“ vorhanden war. Dies spiegelt sich z.B. in den AGBs der Halle 2 wider: „Der Käufer erwirbt ausschließlich Gegenstände, die ursprünglich zur Entsorgung bestimmt waren. Der AWM (Abfallwirtschaftsbetrieb München) erhält alle zum Verkauf angebotenen Gegenstände aus seinen Aktivitäten im Rahmen der Annahme von Abfällen an den Wertstoffhöfen, der Annahme durch den Sperrmüllabholdienst und aus sonstigen Anlieferungen Dritte.“ Die direkte Spendenannahme fällt hierbei unter die „sonstigen Anlieferungen von Dritten“.

Personal entsprechend geschult und weist die Kundschaft explizit auf die Möglichkeit der Warenabgabe hin.

3.2.6. Businessplan

Im Folgenden wird der Personalbedarf, die prognostizierten Jahresergebnisse sowie die benötigte Anschubfinanzierung für die Initiierung des Projekts dargestellt.

Personalbedarf Der Personalbedarf für das „Zirkuläre Kaufhaus“ gliedert sich in zwei Bereiche: (1) strategische Steuerung und (2) den operativen Betrieb.

Für die strategische Steuerung und konzeptionelle Ausrichtung des „Zirkulären Kaufhauses“ einschließlich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sollen zwei Stellen im Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beim BgA ASN eingerichtet werden:

Für den operativen Betrieb der Kleinfläche werden zudem sechs VZÄ durch den operativen Betreiber (BRK) bereitgestellt:

Prognostiziertes Jahresergebnis der ersten 5 Jahre

Wie oben dargestellt, ist der Betrieb personalintensiv; das Personal stellt den bei weitem größten Kostenblock dar. Weitere wesentliche Kostenpositionen sind Miet- und Nebenkosten, Software /IT sowie Facility Management. In Tabelle 3 ist das voraussichtliche Jahresergebnis ausgewiesen, das sich durch die Kalkulation der Gesamterlöse abzüglich der operativen Kosten ergibt. Alle Werte werden brutto ausgewiesen. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt und die Mehrwertsteuer in Teilen durchgereicht werden kann, ist davon auszugehen, dass sich der ausgewiesene Jahresfehlbetrag voraussichtlich noch reduzieren wird. Der Jahresfehlbetrag kann, wie unter 4. beschrieben, durch den Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Die hieraus resultierende Gebührenerhöhung liegt voraussichtlich bei max. 2 € bezogen auf die jährlichen Kosten für eine 60l Tonne. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung von rund 1 %.

Tabelle 3 - Jahresabschlusskalkulation für die ersten 5 Jahre (Werte in brutto)

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Einnahmen Verkauf 195.000 € 240.000 € 271.000 € 293.000 € 310.000 €
Einnahmen Untervermietung 20.000 € 24.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 €
Personalkosten BRK3 570.000 € 570.000 € 570.000 € 570.000 € 570.000 €
Personalkosten ASN 130.000 € 130.000 € 156.000 € 156.000 € 156.000 €

3 Auf fünf Jahr fixiert.

Miete3 + NK 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 €
Software / IT / Facility-Manage- ment 50.000 € 50.000 € 50.000 € 55.000 € 55.000 €
Summe Einnahmen 215.000 € 264.000 € 296.000 € 318.000 € 335.000 €
Summe operative Kosten 870.000 € 870.000 € 896.000 € 901.000 € 901.000 €
Jahresergebnis - 655.000 € - 606.000 € - 600.000 € - 583.000 € - 566.000 €

Anschubfinanzierung Für die Initiierung des Projekts wird eine Gesamtvolumen von 360.000 € geschätzt (siehe Tabelle 4). 100.000 € wurden bereits im Haushalt 2026 für das Projekt bewilligt. Zudem laufen Gespräche mit potenziellen Geldgebern für eine anteilige Bezuschussung.

Tabelle 4. Indikative Anschubfinanzierung für das Projekt „Ein Zirkuläres Kaufhaus für Nürnberg“

Posten Kosten Anmerkung
Renovierungsarbeiten 25.000 € Streich- und Putzarbeiten, ggfs. kleinere Umbaumaßnahmen
Innenarchitektur und Laden- bau 150.000 € Ladenbau 300 € pro m²
Auftaktmarketing / Kampagne 100.000 € Budget für Kampagne zur Be- kanntmachung des Projekts
Mietkosten vor Eröffnung 30.000 € Laufende Kosten vor Eröffnung für Miete
Ausstattung für Workshopflä- che und Repair-Café 15.000 € Tische und Werkzeuge
Hardware / Kassensystem / Schulungen 18.000 € Einmalige Kosten für Hardware
Ausstattung der Wertstoffhöfe mit Annahmetheken 20.000 € Annahmetheke und Sammelstruk- tur
Insgesamt ca. 360.000 €

4. Gebührenfähigkeit

Die Gebührenfähigkeit des Betriebs des „Zirkulären Kaufhauses“ wurde durch RA intensiv geprüft (siehe Anlage 2). Daraus ergibt sich, dass „der Betrieb des „Zirkulären Kaufhaus“ [...] im Rahmen der Aufgaben der Abfallwirtschaft geschehen [kann] und [...] damit umlagefähig [ist].“ Hierbei sei jedoch wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und die Grenzen der Umlagefähigkeit beachtet werden. Um dies besser einzugrenzen, wurde eine weitere Stellungnahme angefertigt (siehe Anlage 3), in der RA konstatiert, dass „[...] ein nicht unerheblicher Spielraum für Maßnahmen, welche die Ziele der Abfallwirtschaft fördern, [besteht]“.

Ein „Zirkuläres Kaufhaus“, das Abfall vermeidet, dient klar der Aufgabenerfüllung eines öffentlichen Entsorgungsbetriebs und ist auch in der Abfallsatzung des ASN entsprechend entnehmbar: „Sortierung und Wiederaufbereitung von Abfällen und deren Verkauf zur Weiternutzung im Gebrauchszyklus – folglich Recycling – ist unter die Aufgaben des § 1 Abs. 1 AbfS subsumierbar. [...] Auch hinsichtlich des Ausrichtens von Upcycling-Workshops und ähnlichen Veranstaltungen steht die Aufgabendienlichkeit nicht in Frage. Es wird die Aufgabe des § 1 Abs. 3 AbfS erfüllt.“

Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, empfiehlt RA eine Prognose über Kosten und Erreichung der Ziele aufzustellen, die nach einem vorher festgelegten Zeitraum überprüft werden: „Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sind diese Annahmen aber nach Ende eines vorher abgesteckten Zeitrahmens zu überprüfen. Am Ende des prognostizierten Zeitraums kann dann eine Evaluation erfolgen und der Betrieb gegebenenfalls eingestellt oder nach Korrekturen des Ablaufs mit neuer Prognose fortgesetzt werden“ (siehe Anlage 3). Wie unter 3.1. dargestellt, ist eine entsprechende Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen.

Abschließend lässt sich daher festhalten, dass das Projekt „Zirkuläres Kaufhaus“ gebührenfähig ist und etwaige Defizite über den Gebührenhaushalt ausgeglichen werden können. Um die Verhältnismäßigkeit der Gebühren zu wahren, wird die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Projekts stetig erfasst und ausgewertet. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen.

5. Weiteres Vorgehen

Zur Umsetzung des Projekts „Zirkuläres Kaufhaus“ ist nach Beschlussfassung eine Reihe aufeinander abgestimmter Schritte erforderlich, die die rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Grundlagen für den späteren Betrieb schaffen. Ziel ist es, die Kleinfläche in der Nürnberger Innenstadt so vorzubereiten, dass eine Eröffnung im Laufe des Jahres 2027 erfolgen kann.

Zu Beginn müssen die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies umfasst die Ausarbeitung und Unterzeichnung der Auftragserweiterung für die Kooperation mit dem operativen Partner (BRK) sowie die Finalisierung der markenrechtlichen Schritte, einschließlich des Schutzes des Namens und der Corporate Identity. Parallel hierzu werden beim ASN die erforderlichen Kostenstellen im BgA eingerichtet und die bereits identifizierten Fördermittelgeber gezielt angesprochen, um ergänzende Fördermittel für die Anschubfinanzierung zu sichern. Ebenfalls zu Beginn wird die Projektleitung „Zirkuläres Kaufhaus“ beim ASN ausgeschrieben und besetzt, um die folgenden Aufbauprozesse fachlich und organisatorisch zu steuern.

Parallel hierzu wird die Standortentscheidung vorbereitet. Hierzu werden die Verhandlungen mit der Eigentümerseite fortgeführt und nach Abschluss der baulichen und wirtschaftlichen Prüfungen der Mietvertrag für die Kleinfläche unterzeichnet. Im Anschluss werden ein Innenarchitektur- und Ladenbaukonzept ausgeschrieben und vergeben, bevor die Immobilie bezogen und baulich sowie organisatorisch für den operativen Betrieb vorbereitet wird.

Nach Besetzung der Projektleitung beginnt der Aufbau der Betriebsstrukturen. Dazu gehören der Aufbau eines Warenwirtschaftssystems einschließlich Kassensystem, Artikelkategorien und Warenlogistik sowie die Einrichtung der technischen Schnittstellen zum und Prozesse mit dem ASN. Ergänzend werden ein Annahmekonzept für die Wertstoffhöfe, ein Sortier- und Qualitätsstandard für die Warenannahme und -bewertung sowie ein Sicherheits- und Hygienekonzept erarbeitet. Gleichzeitig werden interne Betriebsprozesse wie Lagerhaltung, Retourenmanagement und die organisatorische Anbindung von Repair-Café und Workshopbetrieb entwickelt. Gemeinsam mit dem BRK wird das operative Team für die Kleinfläche aufgebaut, einschließlich Stellenprofilen, Personalauswahl und Schulungen, und die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz möglicher ehrenamtlicher Kräfte geklärt.

Das Projekt wird durch eine gezielte Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Diese umfasst eine Auftaktkommunikation, eine Kampagne zur Spendenannahme („Gute Dinge gesucht“) sowie den Aufbau eines Social-Media-Profils – jeweils in enger Abstimmung mit der städtischen Öffentlichkeitsarbeit.

6. Fazit

Das vorgelegte Umsetzungskonzept zeigt, dass ein „Zirkuläres Kaufhaus“ in Nürnberg einen substanziellen Beitrag zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Stärkung lokaler Kreisläufe leisten kann, ohne bestehende Angebote zu verdrängen. Ein hochwertiges, kuratiertes Angebot zirkulärer Produkte und Dienstleistungen kann die bestehende Marktlücke in Nürnberg schließen und neue Zielgruppen erschließen. Mit dem stufenweisen Start einer Kleinfläche (300–500 m²) in der Innenstadt, getragen durch den ASN im BgA-Modell und operativ unterstützt durch einen erfahrenen Partner, entsteht ein risikoarmer und zugleich wirkungsorientierter Einstieg. Das prognostizierte Defizit kann über den Gebührenhaushalt beglichen werden, sofern die Verhältnismäßigkeit regelmäßig überprüft wird. Die definierten Kennzahlen sichern eine faktenbasierte Evaluation nach fünf Jahren und ermöglichen Anpassungen oder eine spätere Skalierung. Durch die Bündelung von Wiederverwendung, Reparatur, Verleih, Beratung und Bildungsarbeit eröffnet das Projekt darüber hinaus die Chance, ein regional sichtbares Leuchtturmprojekt für zirkulären Konsum und Abfallvermeidung zu etablieren, das weit über Nürnberg hinausstrahlen kann.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sachverhalt beschriebene Vorgehen weiter auszuarbeiten und für eine Umsetzung in Nürnberg in 2027 vorzubereiten. Dafür wird 1,0 VK Stelle Leitung "Zirkuläres Kaufhaus" sowie 0,5 VK Stelle für das Thema "Marketing" im ASN-Wirtschaftsplan 2027 aufgenommen.

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 15

NB

Zirkuläres Kaufhaus (ZirKa)

Nürnberg

Konzeptstudie

BBE Handelsberatung GmbH | IPH Handelsimmobilien GmbH

39 Bildquelle: Eigene Aufnahme

Agenda

1 Management Summary 3

2 Nachhaltigkeit, Ziele, Werte und Zielgruppen 7

3 Ausgangssituation und Vorgehensweise 16

3.1 Standortanalyse (Best Practice, Marktsituation, Clusteranalyse) 18

3.2 Nutzungskonzept (Sortimente, Gestaltung, Warenströme) 38

3.3 Wirtschaftlichkeit (Trägermodell, Business Case) 54

Management Summary

3 41

Folgende zentrale Kernaussagen können zum Projekt ZirKa

genannt werden

Management Summary

• Die BBE Handelsberatung GmbH und IPH Handelsimmobilien GmbH unterstützen die Stadt Nürnberg mit der

Konzepterstellung des ZirKa, ein „Zirkuläres Kaufhaus“

• Alternative zum Neukauf (u.a. Möbel, Bekleidung, Haushalts- und Dekoartikel, Sport- & Elektroartikel)

• Förderung von Wiederverwendung, Aufbereitung und Weiternutzung

• Ergänzung durch Repair-Café, Workshops und Bildungsangebote

• Geplante Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern aus der Branche

• Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung in der Nürnberger Einzelhandelslandschaft sichtbarer und erlebbarer machen

• Reuse und Second-Hand gewinnen an Bedeutung – sowohl im Einzelhandel als auch bei dem einzelnen Konsumenten

ein weiterer Workshop

PragmatikerInnen & FörderInnen) angesprochen werden

Folgende zentrale Kernaussagen können zum Projekt ZirKa

genannt werden

Management Summary

sind die elementare Grundlage für das Konzept

überwiegend Bekleidung und Möbel angeboten

zählen u.a. die Stadtteile Altstadt, St. Johannis, Bielingplatz, Maxfeld, Wöhrd sowie Gostenhof (Goho)

(parallel oder nachgelagert), Synergieeffekte bei Parallelbetrieb (siehe nachfolgende Folie)

geeignete Fläche für Großfläche gefunden

(Verkaufsfläche) überwiegend kleinteiliges Warenangebot; Großfläche (rd. 1.000 m²) mit breiterem Warenangebot (u.a. sperrige Güter wie

Möbel), Multifunktionsfläche für Auktionen, großes Lager

sowie langfristig GmbH

Aus dem Parallelbetrieb beider Konzepte ergeben sich

wertvolle Synergien auf Vermarktungs- und Kostenebene

Parallelbetrieb von Klein- und Großfläche

Synergie Effekte (qualitativ/quantitativ)
Personal Größere Sicherheit für Kleinfläche bei Krankheit/Urlaub
Frequenzzufuhr und Vermarktung Natürliche Frequenz in der Kleinfläche nutzen, um Großfläche zu vermarkten, Marketingbudget zahlt auf beide Konzepte ein
Waren-Logistik Warenannahme und Infrastruktur Wertstoffhof, Personal: 1 WSH gemeinschaftliche Nutzung (rd. 80.000 €)
Lieferung und LKW-Leasing Auslastungssteuerung und gemeinschaftliche Nutzung der LKWs, Kosteneffekt 18.000€ Übergreifendes LKW-Team für Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Kassenschulung Initiale Schulungskosten können geteilt werden 10.000€
(…) (…)

ZirKa: Nachhaltigkeit, Ziele, Werte und Zielgruppen

7 45

Second Hand und Reuse prägend zunehmend Kaufverhalten

und Sortiment

Gesetzgebung und Richtlinien Verbraucherverhalten und Markttrends Unternehmensstrategien

▪ Ecodesignfor Sustainable Products

Reuse, Reparieren, Second-Hand

Regulation (ESPR) = EU-Verordnung, die

werden beliebter

nachhaltige Produktgestaltung fördern soll

▪ Der deutsche Recommerce-Markt

Ziel: Umweltbelastung entlang des

rechnet laut Prognosen mit

gesamten Produktlebenszyklus zu

jährlichem Wachstum von 11,4%

verringern und die Kreislaufwirtschaft ▪ Circular Business Strategy = Bis 2030 soll

zu stärken

IKEA komplett zirkulär wirtschaften

▪ In Deutschland steigt das

▪ Richtlinie über Reparatur von Waren

Interesse an Second-

(2024/1799/EU) = stärkt das Recht auf

▪ Buy Back und Resell = gebrauchte IKEA-

Hand-Waren, nicht nur

Reparatur und verpflichtet Hersteller zu

Möbel werden überarbeitet und

wegen des Preises,

mehr und einfacheren

wiederverkauft

sondern aus

Reparaturmöglichkeiten. Überzeugung.

Ziel: Lebensdauer von Produkten

verlängern und dadurch Abfall sowie ▪ Nachhaltigkeit wird gewünscht,

Ressourcenverbrauch reduzieren. jedoch sind viele Verbraucher bei

höheren Preisen zurück-haltend

▪ Digitale Produktpass (DPP) = stellt ▪ Saturn und Media Markt setzen stark auf

zentrale Informationen über ein Verlängerung der Lebensdauer von

Produkt digital bereit Elektronik durch Refurbishment, Reparatur

und Rücknahme statt Wegwerfen.

Ziel: Transparenz über Produkte schaffen

und nachhaltigen Konsum unterstützen.

Quelle: Ökodesign: Neue EU-Vorschriften, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen | Aktuelles | Europäisches Parlament Quelle: Germany Recommerce Market Report 2025, with Focus on 8

Nachhaltigkeit beeinflusst Konsumverhalten – Reuse und

Second-Hand gewinnen an Bedeutung

Verbraucherverhalten und Markttrends

Lust auf Modeshoppingsinkt im September

Akzeptanz von Refurbished-Produkten in Deutschland

Zustimmungzuden folgendenAussagen; Angabenin Prozent

13%

Ich habe im Großen und Ganzen genug Kleidung und brauche etwas Neues.

70%

Mich stört es sehr, dass so viele Klamotten weggeschmissen werden, die nicht recycelt werden können. Daher schränke ich mich ein.

59% überlegt zu kaufen

Ich finde, man muss den Einzelhandel vor Ort unterstützen. Daher werde ich in den Geschäften einkaufen gehen. würde keins kaufen

45% 50%

bereits gekauft Ich bestelle Vieles online, das ist bequem und fast alles ist verfügbar.

40% 37%

Nachhaltig produzierte Kleidung und Klamotten kaufe ich nur, wenn ich nachvollziehen kann, welchen Vorteil ich davon habe.

38%

Ich möchte mich in Geschäften inspirieren lassen.

37%

Ich habe Lust darauf, mir neue Klamotten zu kaufen.

Immer mehr Verbraucher entdecken Second-Hand-Läden

20%

und das Reuse-Konzept. Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit

Click & Collect, d.h. im Internet etwas zu bestellen und es sich dann in einem Geschäft vor Ort

abzuholen, ist ein Angebot, das ich gerne nutze. sowie das Interesse für gebrauchte oder wiederverwendbare

15%

Produkte steigt. Ich habe das dringende Gefühl, ich brauche jetzt etwas Neues anzuziehen.

15%

Quelle: Textilwirtschaft, infas quo

Unsere Werte bei ZirKa

Nachhaltigkeit, Inspiration und Unterstützung im Alltag

Wir schaffen einen Ort, der Menschen ermutigt, Neues

auszuprobieren. Mithilfe eines vielfältigen Angebots ermöglichen

Anker: Inspirierend

wir nachhaltige Wege für den Alltag.

Wir geben Vorhandenem neuen Wert und zeigen hochwertige

Alternativen zum Neukauf, die unsere Umwelt entlasten und

Zukunftstreiber: Ressourcenschonend

verantwortungsbewusstes Handeln stärken.

Wir bieten Zugang zu Wissen, Austausch und praktischen

Differentiator: Unterstützend Lösungen, die Nachhaltigkeit alltagstauglich und attraktiv machen.

Why. How. What.

Unser Purpose und wie wir ihn lebendig machen

Wir inspirieren Menschen zu einem

ressourcenschonenden Lebensstil. Mit Ideen,

Produkten und Begegnungen zeigen wir, welches

Potenzial im Vorhandenen steckt – und wie daraus

WHY?

auf kreative und einfache Weise Neues entstehen

Purpose erarbeiten kann.

Wir machen nachhaltigen Konsum leicht zugänglich –

durch sorgfältig ausgewählte Produkte und ein

HOW? Beratungsumfeld, das Vertrauen schafft.

Zudem öffnen wir Räume, in denen Menschen

Wissen teilen, Neues ausprobieren und gemeinsam

Wie setzen wir das Why um?

ins Handeln kommen.

Wir machen nachhaltigen Konsum leicht zugänglich

WHAT?

– durch sorgfältig ausgewählte Produkte und ein

Beratungsumfeld, das Vertrauen schafft.

Was bieten wir an?

Zudem öffnen wir Räume, in denen Menschen

Wissen teilen, Neues ausprobieren und gemeinsam

ins Handeln kommen.

Im Mai 2025 wurde bereits ein Workshop zum ZirKa in

Nürnberg durchgeführt

1. Workshop: Hintergrund

Abbildung 18

Worum geht es beim ZirKa-Projekt?

• Kaufhaus für Wiederverwendung, Reparatur, Upcycling

• Erlebnisort: Konsum, Workshops, Bildung und Kultur

• Beitrag zu Nachhaltigkeit und Stadtentwicklung

Wieso wurde der Workshop veranstaltet?

• Ideen und Erwartungen der Stakeholder sammeln

• Eckpunkte für Umsetzungskonzept diskutieren

• Netzwerke und Kooperationen anstoßen

Wer hat teilgenommen?

Verwaltung, Wirtschaft, NGOs, Upcycling-/ReUse-Szene,

Bildungsinitiativen

Das ZirKa in Nürnberg dient als Leuchtturmprojekt für

nachhaltige Stadtentwicklung in Nürnberg

1. Workshop: Ergebnisse auf einen Blick

Ergebnisse Stakeholder-Mehrwert

Barrierefreiheit), Emotionaler Wert Finanzierung (Treffpunkt, Wohlfühlort),

Erlebniswert (Events, Gemeinschaft) (Stadt, ASN, Partner)

Workshops, Co-Working, Pop-ups, NGOs, Bildung, Kultur) Kulturprogramm

(Medien, Influencer, Schulen)stakehol Kaufhof) oder Alternativen

Takeaways fürs Projekt

Unterschied

Im Januar 2026 wurde ein weiterer Worksop in Nürnberg

durchgeführt

2. Workshop: Hintergrund

Abbildung 19

Worüber wurde informiert?

Abbildung 20

Abbildung 21

• Vorstellung des finalen Umsetzungskonzepts

wie Akteure operativ dabei sein können

• Aktivierung des Netzwerks: Identifikation von politischer und

finanzieller Unterstützung zur Realisierung

Was wurde erarbeitet?

Vernetzungsbedarf und konkreten Angeboten (Produkte,

Abbildung 22

Abbildung 24

Rahmenprogramm, Mitarbeit)

Abbildung 23

• Detaillierte Bedarfsabfrage: Schriftliche Erfassung von

Flächenbedarfen und Warenangebot für die Belegungsplanung

Wer hat teilgenommen?

Abbildung 25

Verwaltung, Wirtschaft, NGOs, Upcycling-/ReUse-Szene,

Bildungsinitiativen

Unsere Fokus-Zielgruppen

Nachhaltigkeitsorientierten, Trend- & Erlebnisorientierten und Gemeinschaftsorientierten &

Teilhabesuchenden – die Menschen, die zu uns passen

Abbildung 28

Diese Zielgruppe lebt bewusst, verantwortungsvoll und ZirKa spricht sie an durch: ressourcenschonend. Sie bevorzugt Produkte, die Geprüfte Qualität & transparente Herkunft Nachhaltigkeitsorientierte: langlebig, hochwertig, transparent hergestellt und fair / Repair-, Reuse- und Upcycling-Angebote / bewusst & wirkungsorientiert sind. Ihnen ist wichtig, dass Konsum Sinn ergibt und ihre Workshops & ein seriös-kuratiertes Haltung zur Nachhaltigkeit sichtbar widerspiegelt. Sortiment Altersgruppen(kern): 25-45 Jahre

Abbildung 27

Diese Zielgruppe ist kreativ, stilbewusst und ästhetikorientiert. Sie lieben Design, Inspiration, ZirKa spricht sie an durch: besondere Atmosphären und schätzen Orte, die visuell Kuratierte Präsentation, klare Sortierung, Trend- & Erlebnisorientierte: beeindrucken und Community erzeugen. Sie legen Wert visuell starke Flächen / Workshops, Events, kreativ & stilbewusst auf Individualität und möchten Dinge finden, die nicht Pop-ups / Café & „Instagram-taugliche“ jeder hat. Erlebnisbereiche Altersgruppen(kern): 18-35 Jahre

Abbildung 26

Diese Zielgruppe ist sozial, gemeinschaftsorientiert und sinnstiftend unterwegs. Sie schätzen Austausch, ZirKa spricht sie an durch: Gemeinschaftsorientierte & Miteinander und das Weitergeben von Wissen. Ihnen ist es Café & Begegnungsräume / DIY-, Teilhabesuchende: wichtig, aktiv zu bleiben, sich einzubringen und Teil einer Reparatur- und Lernformate / persönliche sozial & sinnstiftend Gemeinschaft zu sein. Sie bevorzugen Orte, die Beratung & niedrigschwellige Begegnungen ermöglichen und sinnvolle Aktivitäten bieten. Mitmachangebote

Altersgruppen(kern): 40-70 Jahre

Unsere Fokus-Zielgruppen

Pragmatiker:innen & Preisbewussten und Förderer:innen – die Menschen, die zu uns passen

Abbildung 29

Die Pragmatiker:innen & Preisbewussten sind praktisch, lösungsorientiert und zuverlässig. Sie bevorzugen klare ZirKa spricht sie an durch: Strukturen, faire Preise und funktionale Produkte. Faire Preise & geprüfte Ware / intuitive

Pragmatiker:innen &

Nachhaltigkeit ist für sie wichtig – solange sie einfach, Sortierung & einfache Prozesse / schnelle Preisbewusste: günstig und unkompliziert umzusetzen ist. Sie suchen Services & freundliche Beratung praktisch & lösungsorientiert saubere, qualitativ gute Ware, Orientierung und schnelle, freundliche Services.

Altersgruppen(kern): 30-60 Jahre

Abbildung 30

Die Förderer:innen sind wirkungsorientiert, verantwortungsbewusst und engagiert. Sie setzen sich für ZirKa spricht sie an durch: Förderer:innen: Nachhaltigkeit, Stadtentwicklung und gesellschaftlichen Einen sichtbaren Leuchtturm für wirkungsorientiert & Nutzen ein und legen Wert auf sichtbare, messbare Kreislaufwirtschaft & Teilhabe / klare Ziele, verantwortungsbewusst Wirkung. Sie wollen Projekte unterstützen, die transparente Wirkung, professionelle Transparenz, Professionalität und positive Wirkung zeigen, Umsetzung / breitenwirksame, und suchen Orte, die neue Zielgruppen erreichen und verantwortungsvolle Angebote gesellschaftliches Engagement sichtbar machen.

Altersgruppen(kern): 35-65 Jahre

Ausgangssituation und Vorgehensweise

17 55

Leistungsschwerpunkte für das Umsetzungskonzept

Ziel: ein zirkuläres Kaufhaus für Nürnberg

1 2 3 4

Übergreifende Fragestellungen

Standortanalyse Nutzungskonzept Wirtschaftlichkeit

und Anforderungen

Förderung von Wiederverwendung, und Experten-interviews Planungs- und Umsetzungsphase Trägermodelle sowie rechtliche Wiederaufbereitung und

Nürnberg/Identifikation einer konzeptes sowie weiterer Angebote ▪ Finanzierung und Kostenstruktur ▪ Durch Veranstaltungen, Workshops etc. sollen Themen Kreislaufwirtschaft möglichen Marktlücke (Verleih, Reparatur, Workshops) (Business Case) und Ressourcenschonung im

städtischen Einzelhandel sicht- und Standortbereichen (Cluster) für Fläche /Immobilien (Klein- und Großfläche) ▪ Kurz- und Langfristigkeit des erlebbar gemacht werden.

Gesellschaft und –profil sowie Immobiliensuche (u.a. von ZAK Kempten)

Methodik

Standortanalyse

19 57

Standortanalyse: Vorgehensweise und Ergebnisse

1.4 Flächenstrategie und

1.1 Best-Practice Beispiele 1.2 Marktsituation in Nürnberg 1.3 Standort-Clusteranalyse

Immobiliensuche

Abbildung 31

Abbildung 35

Abbildung 37

Abbildung 33

Abbildung 32

Abbildung 34

Abbildung 36

Abbildung 38

Vorgehenweise: Vorgehenweise: Vorgehensweise: Vorgehensweise

Beispielen (Wiederschön, Halle2, Wettbewerber anhand von 4 Indikatoren mit einer Standortstrategien anhand anderer NochMall, Retuna) in verschiedenen (Gebrauchtwarenkaufhäuser, Second Bewertungsskala von 0-4 Best-Practice Beispiele Städten Hand Shops etc.)

gesprächen anhand des Hauptsortiments und der Kaufkraft, Verkaufsfläche in m²/1.000

Verkaufsflächengröße im Stadtgebiet EW

Nürnberg

jedes Best-Practice und Angebotslücken sowie

Cluster innerhalb der priorisierten von Rechtsform, Zielgruppe, Kopplungseffekten Gebiete für mögliche Ansiedlung des Sortimentsgestaltung, Standortwahl Projektes und Verkaufsfläche

Wiederschön Leipzig

Faktencheck Verkaufsflächenverteilung

▪ Adresse: Brühl 1, 04109 Leipzig 5%

5%

▪ Verkaufsfläche: rd. 550 m² Möbel

5%

▪ Ladenlayout: Offene Regale, kreative Präsentation 30%

Kleidung

▪ Einkaufsatmosphäre: Modern, kreativ, inspirierend

▪ Erreichbarkeit: Sehr gut erreichbar mit ÖPNV (Straßenbahn, Bus) 15% 3D-Druck

▪ Betriebsart: Pop-Up Store

Deko und Haushaltswaren

▪ Trägermodell: öffentlich-rechtlich

▪ Träger: Stadtreinigung Leipzig in Kooperation mit der Werkzeugkisten

Aufbauwerk Region Leipzig GmbH

Schmuck

▪ Eröffnung: 2024

40%

Innen- und Außenansicht

Zielgruppe

▪ Breite Zielgruppenansprache

Abbildung 39

Abbildung 40

Abbildung 41

▪ v.a. Familien, junge Erwachsene

▪ Umweltbewusste Konsumenten

▪ Designinteressierte

Quelle Fotos: BBE Handelsberatung GmbH, Stadt Nürnberg

Halle 2 München

Verkaufsflächenverteilung 5% 10% Möbel 30% Deko und Haushaltswaren 10% Elektro Spielwaren 10% Sport und Freizeit Bücher und Medien 20% 15% Bilder und Spiegel

Faktencheck

▪ Adresse: Peter-Anders-Straße 15, 81245 München

▪ Verkaufsfläche: rd. 800 m² (2016) rd. 1.000 m2 (seit 2022)

▪ Ladenlayout: Klare Kategorisierung, Baukastenprinzip

▪ Einkaufsatmosphäre: Funktional, strukturiert

▪ Erreichbarkeit: Gut erreichbar mit ÖPNV (Bus)

▪ Betriebsart: Gebrauchtwarenkaufhaus

▪ Trägermodell: öffentlich-rechtlich

▪ Träger: AWM (Abfallwirtschaftsbetrieb München)

▪ Eröffnung: 2016

Innen- und Außenansicht

Zielgruppe

Abbildung 42

Abbildung 43

Abbildung 44

Abbildung 45

▪ Breite Zielgruppenansprache

▪ Sozial orientiert

Studenten, viele Stammkunden,

Hobby-Sammler

Quelle Fotos: BBE Handelsberatung GmbH, Stadt Nürnberg

NochMall Berlin

Verkaufsflächenverteilung 5% Möbel 5% Deko und Haushaltswaren 30% 15% Textilien Spielwaren Bücher und Medien Elektrogeräte 20% 20% Bilder und Spiegel

Faktencheck

▪ Adresse: Auguste-Viktoria-Allee 99, 13403 Berlin-Reinickendorf

▪ Verkaufsfläche: rd. 2.000 m2

▪ Ladenlayout: Weitläufig, gut strukturierte Bereiche

▪ Einkaufsatmosphäre: Großzügig, gut organisiert

▪ Erreichbarkeit: Gut erreichbar mit ÖPNV (Bus)

▪ Betriebsart: Gebrauchtwarenkaufhaus

▪ Trägermodell: 100% Tochterunternehmen (GmbH)

▪ Träger: BSR (Berliner Stadtreinigung)

▪ Eröffnung: 2020

Innen- und Außenansicht

Zielgruppe

Abbildung 46

Abbildung 47

Abbildung 48

Abbildung 49

▪ Breite Zielgruppenansprache

Studierende

▪ „langer Donnerstag“ bis 20:00 Uhr

geöffnet, um auch anderes Publikum

anzusprechen

Quelle Fotos: NochMall Homepage

ReTuna Schweden

Verkaufsflächenverteilung 5% 10% Möbel 30% Bekleidung 10% Elektrowaren Sport- und Campingartikel Haushaltswaren 25%

Faktencheck

▪ Adresse: Folkestaleden 5, 635 10 Eskilstuna

▪ Verkaufsfläche: rd. 3.000 m² (2028 Erweiterung geplant)

▪ Ladenlayout: Besucherweg, modulare Fixtures

▪ Einkaufsatmosphäre: Entspannt, klimasmart, hochwertig

▪ Erreichbarkeit: Gut erreichbar mit ÖPNV (Bus)

▪ Betriebsart: Gebrauchtwarenkaufhaus

▪ Trägermodell: öffentlich-rechtlich

▪ Träger: Stadt Eskilstuna und EEM (Energi och Miljö)

▪ Eröffnung: 2015

Innen- und Außenansicht

Zielgruppe

Abbildung 53

Abbildung 50

Abbildung 51

Abbildung 52

▪ Breite Zielgruppenansprache

Senior*innen, Studierende

▪ Sammler*innen

▪ Personen aus der Mittel- und

Oberschicht

Quelle Fotos: Stadt Nürnberg

1.2 Marktsituation in Nürnberg

Die meisten, überwiegend kleinflächigen, Wettbewerber

befinden sich im inneren Stadtgebiet

Fokus: Verkaufsfläche

Abbildung 54

Verkaufsfläche in m² 84% 7% 9% kleiner gleich 340 340 - 670 größer als 1.000

84% 7% 9%

u.a. Mit Ecken und Kanten, Hanni‘s, Vinty‘s,

ReSales

u.a. allerhand Gebrauchtwarenladen, Grüne Erde

Store, Gentlemachine

u.a. Arche aktiv!markt Gebrauchtwarenhöfe

Sigmundstr. und Altenfurt, Noris-Arbeit (NOA),

BRK-Gebrauchtwarenhalle

Nürnberger Trempelmarkt

Innenstadt 1 x Fr + Sa (Mai und September)

n = 43

1.2 Marktsituation in Nürnberg

Bekleidung und Möbel werden am meisten als Sortiment

angeboten

Fokus: Angebot und Sortiment

Abbildung 55

Hauptsortimentsgruppe 53% 23% 7% 5% 5% 5% 2%

Lage

77% 23%

innerhalb der B4R außerhalb der B4R

Alle vier Indikatoren werden auf einer Skala von 0 bis 4

bewertet

Relevante Standortfaktoren mit Bewertung

Abbildung 56

Abbildung 57

Abbildung 58

Bevölkerungszahl Bevölkerungsdichte EW/km²

Die höchste Bevölkerungszahl In den südlichen Stadtteilen

mit > 25.000 Einwohnern in Galgenhof, Steinbühl und

Nürnberg weisen vor allem die Hummelstein fällt mit rd.

Stadtteile Eberhardshof, 16.000 Einwohnern/ km² in

Steinbühl, Glockenhof und Nürnberg die Bevölkerungs-

Galgenhof im weiteren dichte am höchsten aus. Hier

Innenstadtgürtel Süd-West auf. handelt es sich um eng

Dies begründet sich in der bebaute Quartiere mit viel

dichten Wohn-Blockrand- Bestandswohnen und wenig

bebauung in den Gebieten. Grünflächen.

Abbildung 59

Abbildung 60

Verkaufsfläche in

Einzelhandelskaufkraft

Die Einzelhandelskaufkraft in Die höchste Verkaufsflächen-

m²/1.000 EW

Nürnberg ist in den südlichen dichte im Raum Nürnberg liegt

Stadtteilen (Herpersdorf, in Stadtteilen Altenfurt und

Eibacher Forst und Gaulnhofen) Langwasser.

und nördlichen Stadtteilen

(Buch, Boxdorf und Almoshof)

überdurchschnittlich hoch.

Alle vier Indikatoren werden auf einer Skala von 0 bis 4

bewertet

Relevante Standortfaktoren mit Bewertung

Bewertung Bewertung

Bevölkerungszahl Bevölkerungsdichte

0 0

≤ 11.600 ≤ 4.000

1 1

11.600 – 16.100 4.000 – 7.900

2 2

16.100 – 20.700 7.900 – 11.700

3 3

20.700 – 25.200 11.700 – 15.600

4 4

≥ 25.200 ≥ 15.600

Verkaufsfläche in

Einzelhandelskaufkraft

Bewertung Bewertung

m²/1.000 EW

≤ 93 1 ≤ 1 0 93 – 99 3 1 – 5 1 99 – 105 4 5 – 18 2 105 – 111 3 18 – 65 3 ≥ 111 1 ≥ 219 4

Daraus ergibt sich eine Gesamtauswertung, die jedes

Postleitzahlgebiet übergeordnet bewertet

Aufsummierung / Überlappung der Einzelfaktoren

Abbildung 61

Bevölkerungszahl Bevölkerungsdichte

Ergebnis

Abbildung 62

+

+ + =

Einzelhandelskaufkraft Verkaufsfläche in m²/1.000 EW

+

Zur Clusterbildung werden die öffentlichen Verkehrsmittel

und Wettbewerber als Grundlage herangezogen

Ausgangsbasis sind die Gebiete von Stufe 3 und 4

Abbildung 63

Abbildung 64

Durch vorangegangenen Analysen sowie Standortexpertisen

werden Cluster für die Standortwahl gebildet

Empfohlene Clusterbereiche

▪ Für Groß- und Kleinflächen werden besonders die rot markierten Gebiete

priorisiert. Diese wurden innerhalb der Stadtteile auf Grundlage der

verkehrlichen Erreichbarkeit (Tram, U-Bahn, S-Bahn), der Zielgruppe sowie

Kopplungseffekte durch ähnliche Anbieter abgegrenzt.

▪ Für die Immobiliensuche der ZirKa Kaufhauses werden vor allem die

Stadtteile innerhalb der B4R bevorzugt. Hierunter zählen die Stadtteile

Altstadt, St. Johannis, Bielingplatz, Maxfeld, Wöhrd, Gostenhof (Goho)

und Galgenhof.

dezentrale Lagen, wodurch diese ausschließlich für Großflächen (> 800

m²) geeignet sind.

▪ Hierunter zählen im Norden das Gewerbegebiet entlang des Nordrings, im

Osten die Gewerbegebiete entlang der Ostendstraße sowie im Westen die

Gebiete an der S-Bahn „Rothenburger Straße“ und „Steinbühl“.

Bei der Flächen- bzw. Immobiliensuche empfehlen wir, sich

auf den ausgewählten Kartenausschnitt zu begrenzen und

bestenfalls Immobilien innerhalb der markierten Gebiete zu

identifzieren.

Folgende Flächenkombinationen sind für das ZirKa

vorstellbar

Option 1: Große Halle (1) in peripherer Lage, Option 2: Großfläche Innenstadt (1), Pop Up Store Option 3: Großfläche Äußere Innenstadt (1)

Pop-Up in Innenstadt (2) und Mobil (3) Stadtteillage (2) mit umliegenden Satelliten-Stores (2)

Abbildung 68

Abbildung 69

Abbildung 70

berg

n

ür

N

et

bi

e

g

t

d

a

t S

Bsp: Halle2 München Bsp: Wiederschön Leipzig (Vorstufe Bsp: Diakonia München, Pop Up bereits erfolgt) Humana Berlin Option 4: Centerlage (1,2) Option 5: mehrere Satellitenstores (1) in Äußerer Option 6: Innenstadt-Store mit Großfläche in

Innenstadt Stadtteillage (parallel oder nachgelagert)

Abbildung 66

Abbildung 67

Abbildung 65

Store Wiederschön Leipzig „Höfe am Bsp: Oxfam Shops Hamburg Brühl“, Store Second Hand in the City Club Berlin „The Playce“ 32

Favorit: Option 6 für das ZirKa

Innenstadt-Store mit Großfläche in Stadtteillage (parallel oder nachgelagert)

berg

n

ür

N 1 Pop-Up oder City-Store in Innenstadt

et

bi

e

g

a d t

st a dt 2 Großfläche Äußere Innenstadt R i

n g e n

S t

n

n

I

e

r

e

ß

nstadt Zielgruppen-

u

e

Ä n n geeigneter 2 Gewerbe-

I

Stadtteil

gebiet

Zielgruppen-

geeigneter

Stadtteil

Zielgruppen-

geeignete

Zielgruppen-

Stadtteile

geeigneter

Stadtteil

Für die Immobilien-Stakeholder Ansprache wurden

zwei Flächenprofile ausgearbeitet

Klein- und Großfläche

FLÄCHE NANFORDERUNG A:

Abbildung 71

Abbildung 72

Innenstadt / Äußere Innenstadt

300 - 500 m²

FLÄCHENANFORDERUNG B:

Stadtteillage / Randgebiet der Stadt Nürnberg

1.000 - 2.000 m² Präferierte Standorte

Für Klein- und Großfläche Für Großfläche

Sortiments- und Nutzungskonzept

35 73

Zeitpunkten

Zeitplan (vor Objektzugang)

Zeitpunkten

Vorbereitung vor

Objektzugang

3 – 4 Monate
Ausschreibung Personal & Innenarchitektur 6 – 8 Wochen
Fokus frühzeitige Einstellung Betriebsleitung 6 – 8 Wochen
8 – 10 Wochen
4 – 12 Wochen
4 – 6 Wochen
4 – 7 Wochen

Planung Ladengestaltung &

8 – 10 Wochen

Marketing

Zeitpunkten

Zeitplan (Mietbeginn)

Übergabe (Schlüssel, Protokoll)
2 – 6 Wochen Lieferung: 8 – 12 Wochen
2 – 4 Wochen
4 – 12 Wochen
4 – 8 Wochen
4 – 8 Wochen
Personal einstellen
2 – 4 Wochen
4 – 6 Wochen
2 Wochen
2 – 4 Wochen
2 – 3 Wochen
Generalprobe (Betrieb, Notfall, Rollen, IT)
2 – 6 Wochen Lieferung: 8 – 12 Wochen
2 – 4 Wochen
2 – 3 Wochen

Zeitpunkten

Zeitplan (Eröffnung)

Eröffnungstag
wöchentlich
monatlich
Laufend, wöchentliche Aktualisierung

Nachsteuerung &

Flexibel, nach Bedarf

Feinjustierung

ÜBERBLICK:

Stadtratsbeschluss bis Unterschrift Mietvertrag: 3 – 4 Monate

Unterschrift Mietvertrag – Schlüsselübergabe: hängt von Mietbeginn ab

Schlüsselübergabe bis Eröffnung (=Vorbereitungszeit): circa 3 – 4 Monate

Exkurs: Definition von Abfällen

§ 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 3 Abs. 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

„Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle „Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes

Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die

Besitzer entledigt, entledigen will oder keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet

entledigen muss.“ werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.“

Ein Gegenstand wird Abfall, wenn eine dieser drei Bedingungen zutrifft:

Entledigung Entledigungswille Entledigungspflicht

Ware Wiederverwendung (kein Abfall): Wenn Produkte oder

ihre Bestandteile, die keine Abfälle sind, nochmals für

denselben Zweck genutzt werden

Abgabe und Annahme im Gebrauchtwarenkaufhaus

Vorbereitung zur Wiederverwendung §3 Abs. 24 KrWG: Wenn Abfälle geprüft, gereinigt oder repariert werden,

damit sie wiederverwendet werden können

Getrennte Abfallsammlung auf Recyclinghöfen

Woher kommt die Ware?

Ein Blick hinter die Kulissen

Abbildung 73

Warenabgabe von Kundschaft Warenangabe von Kundschaft

bei Containern auf Wertstoffhof an „Zirka-Annahmestelle“ auf

2 VZÄ Wertstoffhof

Sammlung auf Wertstoffhof

genaue Anweisungen und Vorgaben Abgabestelle der Waren am

Wertstoffhof für Halle2

für Wertstoffhöfe, stetiger

Abbildung 74

Austausch (Qualitäts-SLAs)

Innenstadtfläche (nur A-Ware)

Sortierung nach Sortimenten und

Zirka-Standort

ohne Mängel)

▪ B Ware: kleiner Reparatur- Großfläche (A-, B- und C-Ware)

/Aufbereitungsbedarf (Visible Mending, Reinigung)

Abbildung 75

Upcycling/Workshop, kein Direktverkauf Container, in denen

Verladung in Container Sortierung nach

Ware zu Halle2 Sortimenten der transportiert wird abgegebenen Waren (Beispiel Halle2 München)

Organisation über

1 LKW 3,5 T für Innenstadt-Fläche

Warenwirtschaftssystem

(WWS) – Vorschlag: ZAK Lieferung an ZirKa

Software „ReUse Studio“ Standorte 1 LKW 7,5 T für Großfläche Stadtteillage

Logistik & Personal

Abbildung 78

Betrieb & Logistik

Di–Sa 11–19 Uhr

▪ A-Ware von Wertstoffhöfen: max. 2x pro Woche morgens zu Beginn, nach

Auslastung /KPIs anzupassen (8:30 – 10:30 Uhr)

▪ Kundenabgaben während Öffnungszeiten → AGB-ähnliche Kurzregeln für

Kund:innenabgaben (siehe Abb. 1)

▪ Warenannahme: Erfassung/ Prüfung mit Liste und Einlagerung

Abb. 1 Beispiel Halle 2, Foto BBE

Personal

Abbildung 81

▪ Store Lead (=Betriebsleitung) (1 VZÄ)

Abbildung 76

Abbildung 77

▪ Marketing/Workshops (0,5 VZÄ) Klare Rollenaufteilung

von Verkauf und Lager,

▪ Verkauf (1,5 VZÄ bzw. 3 TZ)

Abbildung 79

Abbildung 80

Personal mit

▪ VM (0,5 VZÄ)

Einzelhandelsexpertise

▪ Backoffice /Lager /Annahme (1 VZÄ)

▪ Transport / Logistik (1 VZÄ)

Fläche, Sortiment, Ladenlayout & Preise

Fläche & Nutzung Ladenlayout

Abbildung 83

Obergeschoss ▪ Workshops/Bildung (rd. 80 m²): u.a. Visible ▪ Wohlfühl-Standards: Musik, Deko, Pflanzen, (rd. 200 m²) Mending (Flicken & Patchen), Zero-Waste freundliches und beruhigendes Branding Basics, 3D-Druck (recycelt), Klima-Puzzle/Talks ▪ Energiepunkte: „Story-Wände“ und Zonierung mit lokalen Partnern; mit Teilnahmegebühr (Front–Mid–Back)

Frequenzbooster (rd. 50 m²)

5% Partnerflächen oder Textil 15% 35% Deko- und Haushaltswaren %; Upcycling (über Dritten) en 55% Spielwaren

Pricing & Kasse

Abbildung 82

Ladenfläche im

(über Software zu empfehlen)

Erdgeschoss

(rd. 300 m²) ▪ Garantie-/Gewährleistungsregeln je Kategorie

Anteil der m² in

saisonal anpass

einfache Barcode-/ Preisetiketten

Untergeschoss Lager, Sortierung

Midjourney, BBE

(rd. 200 m²)

Regionale Partner, kuratierte Händler & lokale Kreative

Mögliche Händler/Reuse-Akteure

▪ Liliths Second Hand Laden

Abbildung 84

Abbildung 85

▪ Mit Ecken und Kanten

Kooperationsidee

▪ BRK Gebrauchtwaren

▪ Vinty‘s Nürnberg

▪ Zusammenarbeit mit ausgewählten

▪ Hanni‘s Secondhand

regionalen Partnern

▪ Gentle Machine

▪ Teilfläche soll an

▪ Möbel Wachsmann

Kooperationspartner vermietet

Foto werden

▪ Gleichzeitig soll hierdurch auch

Ware bezogen werden

Mögliche KünstlerInnen/Labels

▪ Fläche kann dadurch regelmäßig

neu inszeniert werden und erhält

▪ mudra Nähwerkstatt Nürnberg

einen starken Erlebnis- und

▪ ONCE there was a festive table

Entdeckungscharakter

▪ Besitzbar

▪ Cinta.Case

▪ Wassi handmade

Marketing, KPIs & Compliance

Marketing & Kundenbindung Compliance & Sicherheit

▪ Sicherheits- & Notfallkonzept: Erste-

▪ Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Webseite, Instagram, Tik Tok & Google

Hilfe, Brandmelder/Feuerlöscher,

My Business

Evakuierungsplan, Unterweisungen

▪ Anreize bei Warenabgabe (u.a. 5 € Gutschein für A-Ware ab X Teilen)

▪ „Willkommen in Nürnberg“ bei Ummeldung: Einkaufsgutschein

Sichtachsen, einfache

▪ 1× pro Monat Samstagsaktion (z.B. 25 %)

Sicherheitsmaßnahmen (ohne harte

▪ Loyalty: Stempelkarte oder Punkte (z. B. für Abgabe von A-Ware, Workshop-

Barrieren)

Teilnahme, Reparaturerfolge)

▪ Digitales Schaufenster (wöchentlicher Turnus) auf eigener Webseite

Greifhöhen, einfache/mehrsprachige

Beschilderung, ergänzend eine

KPIs* & Steuerung barrierearme Kassen-/Serviceposition

▪ Datenschutz: DSGVO Hinweis an

▪ KPI-Dashboard: Wochenreport (Abverkaufsquote, Lagerauslastung, Flächenbelegung)

Annahmetisch/ Checkout

▪ KPI-Umweltwirkung: 2–3 Kennzahlen (kg/Teile/Monat, geschätzte CO₂-Einsparung) (Annahmeformular, Fotos bei

▪ Feedbackschleifen: Gästefeedback (Karten/QR), monatliches Review für Flächen- Workshops)

/Preisjustierung

▪ VerpackG/BattG/ElektroG: Umgang mit

Verpackungen/Batterien/Altgeräten;

Absprache bei Lieferungen, Vermeidung von Kannibalisierung

Entsorgungs- und Rücknahmepfade.

*Key Performance Indicator = messbare Werte/ Leistungskenziffern

Logistik & Personal

Betrieb & Logistik

Mo–Sa 10–18 Uhr (wenn Kopplungseffekte am Standort!)

▪ A-, B- und C-Ware von Wertstoffhöfen: 5 x pro Woche zu Beginn, nach Auslastung

/KPIs anzupassen (Mo – Fr 8:00 – 10:00 Uhr)

▪ Kundenabgaben während Öffnungszeiten → AGB-ähnliche Kurzregeln für

Kund:innenabgaben (siehe Abb. 1)

o Qualitätssichtung (A-,B-,C Klassifikation)

o Erfassung/ Prüfung mit Software und Sortierung nach Sortiments-Rollcontainern

(siehe Abb. 2)

Abb. 1 Beispiel Halle 2, Foto BBE

Abbildung 86

Personal

▪ Store Lead & Stellvertr. (2 FTE) Klare Rollenaufteilung von

▪ Verkauf/ Kasse (3 FTE), VM (2 FTE) Verkauf und Lager, Personal

▪ Backoffice/Lager/Annahme (6 FTE)

mit Einzelhandelsexpertise

▪ Elektro-Prüfung „Basis intern“ (1 FTE)

und ausgebildeten

„Spezial“ extern (Haftung)

Elektroprüfer

▪ Auktionen-Orga (0,5 FTE)

Fläche, Sortiment, Ladenlayout & Preise

Fläche & Nutzung Ladenlayout

Abbildung 87

Verkaufsfläche ▪ Wohlfühl-Standards: Musik, Deko, Pflanzen,

5% Möbel

(rd. 1.000 m², 5 % freundliches und beruhigendes Branding davon 950 m² für Ware) ▪ Warentransport von Lager zu Fläche mit Deko & Haushaltswaren Rollcontainern

10%

40%

Elektrowaren

Anteil der m² in %;

saisonal anpassen 20% Spielwaren

oder Ware (wenn keine Auktionsfläche)

saisonal anpassen Sport- und Freizeit

20% Pricing & Kasse

Ggf. Ankermieter auf Teilfläche als Magnet Bücher und Medien

Abbildung 88

(über Software zu empfehlen)

Lager (rd. 900 m²)

Beachtung ElektroG/WEEE, ProdSG

Midjourney, BBE

Marketing, KPIs & Compliance

Marketing & Kundenbindung Compliance & Sicherheit

Abbildung 89

▪ Sicherheits- & Notfallkonzept: Erste-

▪ Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Webseite, Instagram, Tik Tok & Google

Hilfe, Brandmelder/Feuerlöscher,

My Business

Evakuierungsplan, Unterweisungen

▪ „Willkommen in Nürnberg“ bei Ummeldung: Einkaufsgutschein

▪ 1× pro Monat Samstagsaktion (z.B. 25 %)

Sichtachsen, einfache

▪ Aktionen wie Black Friday, Singles Day und Auktionen

Sicherheitsmaßnahmen (ohne harte

▪ Vorträge, (Weiter-)Bildungsmaßnahmen

Barrieren)

▪ Werkzeugausleih-Box (siehe Abb. 1)

▪ Repair-Cafè 1 x pro Woche (z.B. samstags)

Abb. 1 Beispiel Halle 2, Greifhöhen, einfache/mehrsprachige

▪ Digitales Schaufenster (wöchentlicher Turnus) auf eigener Webseite Foto BBE

Beschilderung, ergänzend eine

KPIs* & Steuerung barrierearme Kassen-/Serviceposition

▪ Datenschutz: DSGVO Hinweis an

▪ KPI-Dashboard: Wochenreport (Abverkaufsquote, Lagerauslastung, Flächenbelegung)

Annahmetisch/ Checkout

▪ KPI-Umweltwirkung: 2–3 Kennzahlen (kg/Teile/Klein-Elektro wiederverwendet/Monat, (Annahmeformular, Fotos bei

geschätzte CO₂-Einsparung)

Workshops)

▪ Feedbackschleifen: Gästefeedback (Karten/QR), monatliches Review für Flächen-

▪ VerpackG/BattG/ElektroG: Umgang mit

/Preisjustierung

Verpackungen/Batterien/Altgeräten; Entsorgungs- und Rücknahmepfade.

*Key Performance Indicator = messbare Werte/ Leistungskenziffern

Trägermodell(e)

48 86

Ziel: Ein juristisch stabiles und vorteilhaftes Träger-

modell für das kommunale Konstrukt der Stadt Nürnberg

Ausgangssituation der Stadt Nürnberg

Stadt Nürnberg

001 Bürgermeisteramt

Ämter Betriebe

01 1 Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
Umwe ltamt
00 2 Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
Abfallwirts chaft (ASN)*
Gesund heitsamt
02 0 Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation

Stadtentwässerung (SUN)

Friedhofsverwaltung

03 0 Referat für Umwelt und Gesundheit
04 0 Referat für Schule und Sport

*Der Abfallwirtschaftsbetrieb (im Folgenden ASN) der Stadt Nürnberg ist

rechtlich über die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung ein kommunaler Eigen-

06 0 Planungs- und Baureferat

betrieb des Referates für Umwelt und Gesundheit.

Daraus ergeben sich für den Aufbau eines Trägermodelles rechtliche

Leitplanken, die es zu berücksichtigen gilt.

070 Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat

Trägermodelle im Überblick

Es wurden verschiedene Optionen intensiv geprüft. Für den kurzfristigen Start wird ein BgA empfohlen.

Option 1: Eigenbetrieb (BgA) Option 2: GmbH/AöR Option 3: Drittbetreiber (BRK)
Rechtsform Eigenbetrieb ASN, steuerlich BgA GmbH/AöR, 100% Tochter der Stadt Stadt = Auftraggeber, Dritter in der Betreiberrolle
Gebühren-Mechanismus ▪ Logistik/Vorsortierung/Prüfung/Beratung = gebührenfähig ▪ Shop = Abfallvermeidung ▪ Erlöse mindern Gebühren ▪ Defizit politisch ▪ Gehälter orientieren sich an Tarifverordnungen 3 Verträge: ▪ 1. Kommission (Ware Eigentum der Stadt) ▪ 2. Liefer-SLA (gebührenfähig) ▪ 3. Bildung (gebührenfähig) ▪ Verkauf selbsttragend ▪ Leistungsverträge für gebührenfähige Module ▪ Verkauf beim Dritten (nicht gebührenfinanziert) ▪ Stadt zahlt nur Hoheitliches
Gebührenfähig Sammlung, Logistik, Prüfung, Beratung Sammlung, Logistik (SLA), Beratung (Vertrag) Sammlung, Logistik (SLA), Beratung (Vertrag)
Nicht gebührenfähig Verkauf (BgA), Marketing, Events Verkauf (GmbH), Marketing, Events Verkauf (Dritter), Marketing, Events
Verkaufsdefizit zahlt Eigenbetrieb (politisch begründet) Allg. Haushalt oder Eigenerlöse Dritter (Erlöse/Spenden/Förderung)
Steuern BgA: KSt/GewSt/USt-pflichtig GmbH: KSt/GewSt/USt-pflichtig Gemeinnützig: KSt/GewSt-befreit
Gebührenbelastung Mittel Mittel Niedrig, da Verkauf outgesourced
Vorteile ▪ Schnell, keine Gründung ▪ ASN-Infrastruktur ▪ Gebührenfähigkeit klar ▪ Flexibilität ▪ Haftungsschutz ▪ Saubere Trennung (3 Verträge) ▪ Kein Gründungsaufwand ▪ Kein Haftungsrisiko ▪ BRK-Synergie ▪ Gemeinnützig ▪ Freies Marketing aus eigenem Haushalt möglich
Nachteile ▪ Keine Haftungsgrenze ▪ Vergaberecht aufwendig und unsicher ▪ Trennungsrechnung aufwendig ▪ Politisch sensibel bei Verlusten ▪ Subsidiarität schränkt Wettbewerb ein ▪ Gründungsaufwand ▪ Inhouse-Nachweis (≥80%) ▪ Marketing eingeschränkt ▪ Politische Komplexität bei Ausgründung ▪ Wenig Kontrolle (vertraglich) ▪ Vergaberecht ▪ Abhängigkeit
Gebührenrisiko Mittel Niedrig Niedrig
Empfehlung BBE kurzfristig Empfehlung BBE mittel-/langfristig

Trägermodell als Mischung aus Option 1 und 3

Durch den Betrieb der Wertstoffhöfe durch das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist für die Stadt Nürnberg die Abwicklung

des operativen Betriebs durch die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags sinnvoll

Outsourcing als Nachteil?

Ganz im Gegenteil ▪ Kein Gründungsaufwand, Haftungsrisiko beim Dritten, Gemeinnützigkeit möglich. ▪ Aber: Steuerung muss über Verträge/KPIs erfolgen (Weisungen nur vertraglich, nicht hierarchisch). Absicherung ▪ Leistungsbeschreibung mit KPIs (Ausschussquote, Vermarktungsfähigkeitsquote, Prüfquote Elektro, Lieferfrequenz). ▪ Berichtspflichten, Auditrechte, Kündigungs- und Anpassungsklauseln.

Dienstleistungsvertrag

ASN BRK

operativer Betrieb

Betrieb gewerblicher Art

(BgA) „Zirkuläres

„Zirkuläres

Kaufhaus“

Wertstoffhöfe

e Kaufhaus“

h g cn s iu gr ee tu a e r tt sS

0,5 VZÄ 1 VZÄ 4 VZÄ 2 VZÄ

Marketing Leitung Ladenbetrieb Sortierung WH

Business Case

52 90

Kleinfläche Real Case

Es wurden verschiedene Szenarien geprüft. Der Real Case für den Betrieb der Kleinfläche gestaltet sich wie folgt:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr

Einnahmen Verkauf 195.000 € 240.000 € 271.000 € 293.000 € 299.000 €

Einnahmen Untervermietung 20.000 € 24.000 € 25.000 € 25.000 € 26.000 €

Personalkosten BRK + Transporter 570.000 € 570.000 € 570.000 € 570.000 € 570.000 €

Personalkosten ASN 130.000 € 130.000 € 156.000 € 156.000 € 156.000 €

Miete + NK 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 €

Software / IT / Facility- 50.000 € 50.000 € 50.000 € 55.000 € 55.000 €

Management

Summe Einnahmen 215.000 € 264.000 € 296.000 € 318.000 € 335.000 €

Summe operative Kosten 870.000 € 870.000 € 896.000 € 901.000 € 901.000 €

Jahresergebnis - 655.000 € - 606.000 € - 600.000 € - 583.000 € - 566.000 €

Das prognostizierte Defizit kann, analog zu anderen Best-Practice-Beispielen, über den Gebührenhaushalt der Stadt

Nürnberg ausgeglichen werden. Dies wurde zudem vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg geprüft und bestätigt.

Indikative Anschubfinanzierung

Ersteinschätzung

Übersicht der Kostenarten und indikative Einschätzung der Höhe

Kostenart Kosten Anmerkung

Renovierungsarbeiten 25.000 € Streich- und Putzarbeiten, ggfs. kleinere Umbaumaßnahmen

Innenarchitektur und Ladenbau 150.000 € Ladenbau 300 € pro m²

Auftaktmarketing / Kampagne 100.000 € Budget für Kampagne zur Bekanntmachung des Projekts

Mietkosten vor Eröffnung 30.000 € Laufende Kosten vor Eröffnung für Miete

Ausstattung für Workshopfläche und Repair-Café 15.000 € Tische und Werkzeuge

Hardware / Kassensystem / Schulungen 18.000 € Einmalige Kosten für Hardware

Ausstattung der Wertstoffhöfe mit Annahmetheken 20.000 € Annahmetheke und Sammelstruktur
Insgesamt ca. 360.000 €
Der notwendige Investitionsbedarf ist stark abhängig von den Mietflächen, der konzeptionellen Ausgestaltung der Innenräume und versteht sich daher als Schätzung.

Evaluationszeitpunkt – klar & praxistauglich

Zu welchen Zeitpunkten sollte Projekt evaluiert werden?

Meilensteine:

Go: Datenerfassung stabil; Sell-through > 50%/60 Tage; positiver

Trend bei Frequenz, OPEX-Quote sinkt, stabile Partnerzufuhr.

Basisprozesse, erste Pricing-Tests)

▪ 24 Monate: Zwischenevaluation (Entscheidung: Optimieren vs. Skalieren) Pricing- und Sortimentsmaßnahmen definieren

▪ 36 Monate: Replikationsfähigkeit prüfen

No-Go: Anhaltend geringe Annahmequote (< 40%), keine

▪ 48–60 Monate: Validierung des 5 Jahres-Case (Langfrist-Resilienz)

Prozessstabilisierung – Nachsteuerung dringend notwendig.

Warum ist eine Zwischenevaluation nach 24 Monaten wichtig?

▪ Zwei volle Jahreszyklen: Saison- und Mengenschwankungen „glätten“

Logistik) ▪ Kommen genug verkaufsfähige Waren rein?

▪ Ausreichend Daten zu Wiederkäufen, Preisen und Sortiment ▪ Dreht sich die Ware schnell genug?

→ Bietet Möglichkeit der Nachsteuerung und Anpassung der Prozesse ▪ Findet ein Umsatzwachstum statt?

▪ Steigt die Anzahl der verkauften Waren?

Warum ist die Hauptevaluation nach 60 Monaten sinnvoll? ▪ Ist das Defizit zunehmend rückläufig?

▪ Zeit für Bekanntheitssteigerung des Projekts und Aufbau von

Stammkundschaft

▪ Anmietung von Immobilien unter 5 Jahren nicht realistisch

KPIs zur Erfolgsmessung

Wie kann der Erfolg des Projektes „gemessen“ werden?

Wirtschaftlich: Impact (zirkulär/sozial):

▪ Umsatz (gesamt & je Warengruppe, pro m²) ▪ Abfallvermeidung (kg)

▪ zunehmend rückläufiges Defizit ▪ CO₂-Einsparung (modelliert)

▪ OPEX-Quote (Betriebskosten/Umsatz). ▪ Reuse-Rate (Anteil wieder in Nutzung

gebrachter Artikel)

▪ Marge je Artikel/Gruppe

Warenfluss & Sortiment: Kundschaft und Community:

▪ Sell-Through-Rate (Abverkaufsrate) ▪ Zufriedenheit der Kundschaft & Kooperationspartner

▪ Lagerdauer/Bestandsreichweite ▪ Kundenfrequenz & Kaufquote

▪ Abschriften/Schwund ▪ Anzahl an Veranstaltungen

▪ Lead Time (Durchlaufzeit) der Waren ▪ Bonwert & Artikel pro Bon

▪ Wiederkaufrate & NPS (Net Promoter Score)

BBE Handelsberatung GmbH / IPH Handelsimmobilien GmbH

Brienner Straße 45

80333 München

Finanzierung des Betriebs eines Gebrauchtwarenkaufhauses über Gebühren nach der

Abfallgebührensatzung

Anfrage von ASN vom 08.12.2025

I. Stellungnahme

1. Fragestellung

Ist die Umlage der Kosten eines „Zirkulären Kaufhauses“ in dem von ASN geplanten Rahmen über Abfallgebühren zulässig?

2. Kurzzusammenfassung

Der Betrieb des Zirkulären Kaufhaus kann im Rahmen der Aufgaben der Abfallwirtschaft geschehen und ist damit umlagefähig. Eine Aufnahme des Zirkulären Kaufhauses in die Aufzählung der Einrichtungen des § 19 Abs. 2 Nr. 2 AbfS und eine Änderung des § 6 AbfGebS ist zu empfehlen.

3. Rechtliche Ausführungen

a. Grundlagen

Die Abfallgebührenpflicht ist in § 2 AbfGebS geregelt. Dort ist festgehalten, dass die Stadt die öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung (§ 1 Abs. 4 AbfS) zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 bis 3 AbfS (…) definierten Aufgaben betreibt. Für die Benutzung der im Rahmen dieser öffentlichen Einrichtung von ihr oder den von ihr beauftragten Dritten betriebenen Anlagen und Einrichtungen (§ 19 AbfS) erhebt die Stadt Gebühren.

Nach § 1 Abs 1 AbfS sind Aufgaben der Stadt bei der Abfallentsorgung die Förderung der Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die sonstige, insbesondere energetische Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Dies entspricht weitestgehend den Zielen der Abfallbewirtschaftung nach Art. 1 BayAbfG. Außerdem ist nach § 1 Abs. 3 AbfS die Abfallberatung im Sinne einer Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Aufgabe der Stadt. Dazu ist sie nach § 46 Abs. 1 KrWG verpflichtet.

b. Grundsätzliche Abrechenbarkeit

Sortierung und Wiederaufbereitung von Abfällen und deren Verkauf zur Weiternutzung im Gebrauchszyklus – folglich Recycling – ist unter die Aufgaben des § 1 Abs. 1 AbfS subsumierbar. Wie diese Aufgabe von der Stadt erledigt wird, ist zweitrangig. Ob der Kaufhausbetrieb zur effektiven Aufgabenerfüllung geeignet ist, ist eine fachliche Frage. Wird sie bejaht, steht einer Abrechenbarkeit insoweit nichts im Weg. Dass die Wiederaufbereitung von Elektroabfällen der Aufgabenerfüllung der Abfallwirtschaft dient, wurde etwa bereits von dem VG Frankfurt am Main entschieden (VG Frankfurt a. M., Urteil vom 16. Juni 1998 – 6 E 1639/97 –, BeckRS 1998, 154576 Rn. 16).

Auch hinsichtlich des Ausrichtens von Upcycling-Workshops und ähnlichen Veranstaltungen steht die Aufgabendienlichkeit nicht in Frage. Es wird die Aufgabe des § 1 Abs. 3 AbfS erfüllt. Auch könnte man das ganze Konzept des öffentlich sichtbaren Wiederinverkehrbringens entsorgter Gegenstände durch Aufbereitung und anschließenden Verkauf neben der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs 1 AbfS auch als der Abfallberatung gemäß § 1 Abs. 3 AbfS dienend verstehen.

Somit ist die Einrichtung des Zirkulären Kaufhauses selbst zur Erfüllung der Aufgaben von ASN geeignet. Daher ist auch der für dessen Organisation nötige Aufwand ansatzfähig. Dazu gehört auch eine Geschäftsführung des Kaufhauses, soweit diese durch ASN als für die gewählte Betriebsform notwendig erachtet wird. Die Grenze der Abrechenbarkeit wäre hiernach erst bei aufgabenfremden Teilbereichen des Kaufhauses erreicht. Würde man dort etwa ein Café mit Getränke- und Speisenangebot zum Verweilen einrichten, müsste man dessen Betriebskosten sorgfältig separieren.

c. Grenzen der Abrechenbarkeit

Weiterhin ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten, Art. 61 Abs. 2 S. 1 BayGO. Zumindest dürfte das Vorgehen nicht deutlich unwirtschaftlicher sein als die bisherige Entsorgung. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Effektivität und die ebenfalls durchgeführte Abfallberatung erhöhte Kosten argumentativ zu einem gewissen Grad aufwiegen könnten. Der Maßstab der gerichtlichen Kontrolle ist hier allerdings nicht sonderlich streng, die Abrechenbarkeit wird erst dann verneint, wenn sich offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten wurde und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind (Bay VGH, Beschluss vom 5. April 2005 – 4 ZB 03.994 –, juris Rn. 6).

Auch ist das Kostenüberdeckungsverbot zu beachten (vgl. VGH München, Urteil vom 29.03.1995 - 4 N 94.235, BeckRS 1995, 120144). Demnach müssen Einnahmen aus der Abfallverwertung, somit auch Einnahmen aus dem Betrieb des Kaufhauses (Verkaufserlöse, Kursgebühren etc.) bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Dies ergibt sich schon daraus, dass kein Gewinn erzielt werden soll, sondern gem. Art. 8 Abs. 2 S.1 KAG, 7 Abs. 5 BayAbfG das Kostendeckungsprinzip gilt.

Nach Art. 87 Abs. 1 S. 2 BayGO darf die Stadt zudem nicht zur Gewinnerzielung am öffentlichen Wettbewerb teilnehmen. Der Kaufhausbetrieb als solcher könnte auf den ersten Blick gewinnorientiert sein. Allerdings ist vertretbar, dass eine isolierte Betrachtung nur der Kaufhaustätigkeit nicht möglich ist. So wird die Ware nicht zugekauft, sondern kommt über die organisierte Abfallentsorgung in den Besitz der Stadt. Diesbezüglich entstehen enorme Kosten, die der teilweise Verkauf bestenfalls abmildern kann. Ein derartiges Unternehmen kann folglich gar nicht gewinnorientiert betrieben werden. Insoweit ist die Tätigkeit mit der Verwertung von Fundsachen vergleichbar, die ebenfalls Einnahmen generiert, aber in Zusammenhang mit dem Betrieb des Fundbüros nie Gewinn erzielen wird.

Zudem ist fraglich, mit welchem Geschäftsmodell man konkurrieren würde. Second-Hand- Shops und Antiquitätengeschäfte handeln nicht mit (aufbereitetem) Abfall, sondern kaufen in der Regel Ware ein, die nach der Definition von § 3 Abs. 1 KrWG zumindest für sie nie Abfall war. Sofern derartige Unternehmen von Verwertern etwa sortierte und aufbereitete Ware erwerben, handelt es sich bei diesen im Ankaufzeitpunkt nicht mehr um Abfall. Private Unternehmen, die umfassend Wertstoffhöfe und Sperrmüllabfuhr betreiben und die abgegebenen Abfälle zumindest teilweise verkaufen, gibt es wohl ebenso wenig wie kommerzielle Reparatur- Cafés. Bei diesen ist somit ebenfalls nicht von Gewinnorientierung auszugehen ist.

Somit lässt sich vertreten, dass sich die Tätigkeit von ASN im Rahmen des Kaufhausbetriebs von Verkäufen gesammelter und sortierter Abfälle an Verwerter nur dadurch unterscheidet, dass direkt an Endkunden verkauft wird.

d. Aufnahme des Kaufhauses in § 19 Abs. 2 Nr. 2 AbfS

Schließlich ist zu empfehlen, die Abfallwirtschaftssatzung insoweit zu ändern, dass das Zirkuläre Kaufhaus mit seiner Zweckbestimmung (Recycling und Abfallberatung) in die Liste der Einrichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 AbfS aufgenommen wird. Hierdurch wird ersichtlich, dass das Zirkuläre Kaufhaus zur Erfüllung von abrechenbaren Aufgaben der Abfallbesorgung betrieben wird.

e. Einbeziehung in Gebühr nach § 6 Abs. 1 AbfGebS

Die Anlieferung von Abfällen in den Wertstoffhöfen löst gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 5 AbfGebS keine zusätzlichen Gebühren aus. Gleiches gilt gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 4 AbfGebS für das Bereitstellen von Sperrmüll zur Abholung oder dessen Abgabe in den Wertstoffhöfen. Gebühren hierfür sind bereits in den Gebühren nach Abs. 1 enthalten. Es wird vorgeschlagen, für den Kaufhausbetrieb einen § 6 Abs. 5 Nr. 6 zu schaffen, der wie folgt lauten könnte:

„(Für) die Anlieferung von Abfällen bei dem Zirkulären Kaufhaus nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. [zu vergeben] AbfS sowie die dortige Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung, deren Recycling und die Abfallberatung (werden keine gesonderten Gebühren erhoben; diese sind bereits in den Gebühren nach Abs. 1 enthalten).“

Hierdurch wäre die Abrechenbarkeit des Kaufhausbetriebs über die Abfallgrundgebühr in der Satzung verankert. Eine gesonderte Gebührenerhebung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen und das Recycling von Abfällen ist ohnehin kaum denkbar. Dies ergibt sich auch daraus, dass der bei dem Kaufhaus erstmalig abgegebene Abfall in einem Zustand sein soll, der den umgehenden Wiederverkauf ermöglicht. Sofern es sich um Abfall handelt, der ursprünglich über den Sperrmüll oder die Wertstoffhöfe abgegeben wurde, ist schon durch den bestehenden Text klargestellt, dass keine gesonderten Gebühren erhoben werden. Mit der neuen Formulierung wird allerdings klargestellt, dass die Tätigkeiten des Kaufhauses gebührenfinanziert sein sollen. Allerdings wäre es bei Nutzung dieser Formulierung wohl erforderlich, die Upcyclingworkshops und Reparatur-Cafés ohne Teilnahmegebühr anzubieten, da die Kosten für diese schon über die Grundgebühr umgelegt würden.

II. ASN per E-Mail z. w. V.

Am 12.12.2025 Rechtsamt i.A.

gez. Wölfel (6961)

Grenzen der Umlagefähigkeit des Betriebs eines „Zirkulären Kaufhauses“

Anfragen von ASN, Ref. III vom 08.12.2025; 17.12.2025

I. Stellungnahme

1. Fragestellung

Welche Grenzen sind der Gebührenfähigkeit der Kosten eines „Zirkulären Kaufhauses“ in dem von ASN geplanten Rahmen über Abfallgebühren insbesondere hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Verhältnismäßigkeit gesetzt?

2. Kurzzusammenfassung

Konkret bezifferbare Grenzen der Umlagefähigkeit ergeben sich etwa aus der Rechtsprechung nicht. Es besteht ein nicht unerheblicher Spielraum für Maßnahmen, welche die Ziele der Abfallwirtschaft fördern. Bis zur Grenze offensichtlicher Verstöße gegen Wirtschaftlichkeit oder Verhältnismäßigkeit können deren Kosten auf die Gebührenschuldner des ASN umgelegt werden.

3. Rechtliche Ausführungen

a.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 S. 2 KAG gilt im Abgabenrecht das Kostendeckungsprinzip. Weiterhin ist bei kommunalem Handeln dessen Wirtschaftlichkeit zu beachten, Art. 61 Abs. 2 S. 1 BayGO. Außerdem gilt das Äquivalenzprinzip, nach dem die Leistung der Verwaltung und die dafür veranschlagte Gebühr nicht außer Verhältnis zueinander stehen dürfen (vgl. Wernsmann/Geiß in: BeckOK KommunalabgabenR Bayern, 8. Ed. 1.11.2025, KAG Art. 8 Rn. 8).

Allerdings fordert das Äquivalenzprinzip nicht, dass die vielfältigen Unwägbarkeiten, von denen die Beantwortung der Frage abhängt, ob angefallene Kosten erforderlich sind, zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Somit ist umlagefähig, was nicht schlechthin unvertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. 5. 2003 - 9 BN 3/03, NVwZ-RR 2003, 774). Auch der BayVGH verneint die Abrechenbarkeit erst dann, wenn sich offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten wurde und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind (BayVGH, Beschluss vom 5. April 2005 – 4 ZB 03.994 –, juris Rn. 6).

Gerichtlich wird hinsichtlich des Kostendeckungsprinzips nur geprüft, ob im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 – 9 CN 1/01 , BVerwGE 116, 188-197, juris Rn. 21 f.).

b.

Dass ein nicht unerheblicher Spielraum bei der Einbeziehung von Maßnahmen in den Gebührenaufwand besteht, zeigt eine Entscheidung des VG Köln. Nach dieser ist das berechtigte Interesse der Abgabenschuldner, nicht unnötig mit Kosten belastet zu werden, auch dann gewahrt, wenn die mit der Entsorgung betraute Körperschaft zur Verfolgung eines legitimen Zwecks, der nicht jede Beziehung zum Wirtschaftlichkeitsgebot vermissen lässt, höhere Ausgaben tätigt. Konkret wurde eine Erhöhung des Gebührensatzes von 0,3 Prozent wegen einer Umstellung des Abfallwirtschaftsbetriebs auf Ökostrom als „keinesfalls“ außer Verhältnis zu dem damit verfolgten ökologischen Zweck bewertet (VG Köln, Urteil vom 10.06.2014 - 14 K 502/13, BeckRS 2014, 52053).

Dabei ist beachtlich, dass der allgemeine Umweltschutz nur einen Nebenzweck der Abfallwirtschaft darstellt, welcher wiederum mit dem Bezug von Ökostrom nur indirekt, nicht durch die Abfallentsorgung selbst, erreicht wurde. Im Kontrast dazu können die Kosten der Abfallvermeidung und -beratung als Teil der Kernaufgabe eines Abfallwirtschaftsbetriebs unproblematisch Gegenstand der Abfallgebührenkalkulation sein. Auch die Abfallberatung wird allen Gebührenschuldnern angeboten und kann von allen in Anspruch genommen werden, sodass es sich dabei um eine jedem Gebührenschuldner individuell zurechenbare Leistung der Kommune handelt (vgl. BeckOK UmweltR/Dippel, 76. Ed. 1.10.2025, KrWG § 46 Rn. 8).

Denkt man die Argumentation des VG Köln fort, sind Maßnahmen wie ein Zirkuläres Kaufhaus, welche den in der Abfallwirtschaftssatzung festgeschriebenen Zwecken unmittelbar dienen, erst recht umlagefähig. Es ist sogar davon auszugehen, dass bei einer Verfolgung von Zwecken, die im Kernbereich der Abfallwirtschaft angesiedelt sind, ein (noch) weiterer Entscheidungsspielraum der Verwaltung besteht und somit anteilig höhere Kosten auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden können.

Dies lässt sich von der Verwaltung nutzen, indem die Aufgabenerfüllung durch die Einrichtung des Zirkulären Kaufhauses in den Vordergrund gestellt und zielgerichtet begründet wird. Wie in dem vorangegangenen Gutachten bereits angeführt, ist hier auf die Vielseitigkeit der durch den Kaufhausbetrieb erfüllten Aufgaben und die Erwartung einer besonderen Effektivität

abzustellen. Sollen durch den Betrieb des Zirkulären Kaufhauses außerdem noch weitere Zwecke, welche außerhalb der Aufgabenerfüllung liegen, erreicht werden, spricht nichts dagegen, diese zusätzlich anzuführen. Förderlich für die Umlagefähigkeit der Kosten sind derartige Zwecke, wenn sie – wie etwa bei Umweltschutz oder Schadstoffvermeidung der Fall – den Zielen der Kreislaufwirtschaft entsprechen.

c.

Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass der Gebührenerhebung der satzungsgerechten öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zurechenbare Leistungen gegenüberstehen müssen (BayVGH, Beschluss vom 5. April 2005 – 4 ZB 03.994 –, juris Rn. 6). Dies ließe sich am besten begründen, wenn das Zirkuläre Kaufhaus wie die Halle 2 in München von ASN betrieben und in die Abfallwirtschaftssatzung – wie in dem vorhergehenden Gutachten ausgeführt – aufgenommen würde.

Wenn das Zirkuläre Kaufhaus als Einrichtung zur Abfallbeseitigung und Abfallberatung eingerichtet wird, ist nicht ersichtlich, warum dessen Betriebskosten nur teilweise umlagefähig sein sollten. Kann man alle Tätigkeiten des Zirkulären Kaufhauses den Aufgaben nach § 1 AbfS zuordnen, sind auch sämtliche zu seinem Betrieb notwendige Kosten zur Aufgabenerfüllung erforderlich und damit bei der Gebührenkalkulation ansatzfähig. Insbesondere kann eine Abfallvermeidung nach dem Konzept des Zirkulären Kaufhauses nur geschehen, wenn Abfälle wieder durch Verkauf in den Umlauf gebracht werden. Daher bedingt sich aus dem Konzept logisch die Notwendigkeit von hierfür ausgestatteten Verkaufsflächen und Verkaufspersonal.

Nur sonstige (nicht geplante) Nutzungen, beispielsweise Gastronomie, wären nicht beitragsfähig. Es wird daher empfohlen, derartige Nebennutzungen zu unterlassen, da diese den Charakter des Zirkulären Kaufhauses als Einrichtung der Abfallwirtschaft verwässern und zu Argumenten für eine verminderte Abrechenbarkeit führen würden. Daher sollte auch darauf geachtet werden, dass ein möglichst hoher Anteil an Waren aus den Wertstoffhöfen bezogen wird und in der Kommunikation explizit zur Abgabe von solchen noch benutzbaren Waren, welche sonst durch die Anliefernden entsorgt würden, aufgefordert wird. Eine umfangreiche Entgegennahme von Waren, welche ohnehin einer Wiederverwendung zugeführt würden, führt zu keiner Abfallvermeidung.

d.

Wie beschrieben ist für die Prüfung der Umlagefähigkeit eine Prognose der anfallenden Kosten entscheidend. Wenn diese Prognose fundiert ist, sind nach der Rechtsprechung später tatsächlich eintretende höhere Kosten zunächst unerheblich. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sind diese Annahmen aber nach Ende eines vorher abgesteckten Zeitrahmens zu überprüfen. Am Ende des prognostizierten Zeitraums kann dann eine Evaluation erfolgen und der Betrieb gegebenenfalls eingestellt oder nach Korrekturen des Ablaufs mit neuer Prognose fortgesetzt werden.

II. Ref. III., ASN per E-Mail z. w. V.

Am 16.02.2026 Rechtsamt i.A.

gez. Wölfel (6961)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 29.04.2026 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in Personalwesen w/m/d) und damit verbunden die

Neubewertung der Stelle von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a TVöD

Anlagen: Stellenwerthebung_820.7303_CC-Zustimmung

Sachverhalt:

Die Aufgaben der Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in Personalwesen w/m/d) wurden auf Basis der neuen Arbeitsplatzbeschreibung (APB) vom 05.03.2026 überprüft und bewertet.

Der veränderte Stellenwert wurde vom Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) begutachtet.

Der neue Stellenwert wurde am 12.03.2026 mitgeteilt (s. Anlage); die Änderungen können mit Wirkung zum 01.02.2026 erfolgen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 10.783 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 2.489 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 8.294 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Änderung der APB und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

DIP / PrO

Beschlussvorschlag:

Im Stellenplan von ASN wird die Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in Personalwesen, EGr. 8 TVöD, 1,00 VK) mit Wirkung ab 01.02.2026 nach EGr. 9a TVöD höher bewertet.

Donnerstag, 12. März 2026 16:35

Stelle Nr. 820.7303; Stellenwertmitteilung

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff:

Kategorien: WICHTIG!!!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Aufgaben der Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in, EGr. 8, 1,00 VK) wurden überprüft. Sie sind künftig in EGr. 9a TVöD tarifgerecht bewertet (alternativ sachgerecht in BesGr. A8 BayBesG). Die Änderungen können mit Wirkung zum 01.02.2026 erfolgen.

Für die Bewertung wurde die APB vom 05.03.2026 zu Grunde gelegt.

Wir bitten, den für die Stellenwertanpassung erforderlichen Beschluss des Werkausschusses mit folgendem Beschlusstext einzuholen: „Im Stellenplan von ASN wird die Stelle Nr. 820.7303 (Sachbearbeiter/in, EGr. 8, 1,00 VK) künftig nach EGr. 9a TVöD höher bewertet.“

Nach Beschlussfassung bitten wir um Übersendung des Beschlussbuchauszugs per E-Mail an Ref.I-II-CC- Stellenbewertung@stadt.nuernberg.de.

Freundliche Grüße

--

Stadt Nürnberg

Referat für Finanzen, Personal und IT

CC-Stellenbewertung

Telefon +49 (0)911/231-30741

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 29.04.2026 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026. Veränderung im Stellenplan von ASN (ehemalige Stellen-Nrn. 820.5334 und 820.5339, ehemals "Schichtelektriker") und damit verbunden die Neubewertung der beiden Stellen (zukünftig 820.5549 und 820.5559, jetzt "Anlagenfahrer") von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a TVöD.

Anlagen: Veränderung Stellenplan & Stellenwerthebung_820.5549+820.5550_CC-Zustimmung

Sachverhalt:

Die im Stellenplan von ASN bislang schichtgruppenbezogene Zuordnung der beiden Stellen Nr. 820.5334 und 820.5359 ("Schichtelektriker") sind quasi eine "Altlast" aus früheren Jahren. Mit der Umstellung des Wechselschichtsystems von 4 auf 5 Gruppen war die Gruppenstärke neu festzulegen. Pro Schichtgruppe sind seitdem 7 Anlagenfahrer und 1 Schichtführer erforderlich, was seinerzeit zur Neuschaffung der fehlenden Anlagenfahrerstellen führte. Die o. g. ehemaligen Schichtelektrikerstellen 820.5334 und 820.5339 waren in der jüngsten Personalplanung bereits als Anlagenfahrer mitberücksichtigt. Damit in der Stellenplanstruktur und in der disziplinarischen Zuordnung Klarheit erreicht werden kann, müssen diese Stellen im Nummernkreis und Funktionsbeschreibung angepasst werden (zukünftig 820.5549 und 820.5550, "Anlagenfahrer"). Die Neuformulierung der Aufgaben zu den beiden Stellen 820.5549 und 820.5550 ("Anlagenfahrer") führt damit einhergehend zu einer Anpassung und Änderung des Stellenwerts der beiden genannten Stellen von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a TVöD mit Wirkung zum 01.03.2026. Der veränderte Stellenwert wurde vom Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) begutachtet, das Ergebnis der Bewertung wurde am 13. März 2026 mitgeteilt (siehe Anlage). (Anmerkung: Die unter Ziff. 1, Folgekosten, benannten Kosten sind die Gesamtkosten für beide Stellen und verteilen sich jeweils in gleicher Höhe hälftig auf jede der beiden Stellen).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 21.566 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 4.978 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 16.588 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Neuformulierung von Aufgaben und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

DIP/PrO

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt die Neuformulierung der Aufgaben zu den beiden Stellen 820.5549 und 820.5550 ("Anlagenfahrer") wie in der Sachverhaltsdarstellung der Anmeldung beschrieben und die Änderung des Stellenwerts der beiden genannten Stellen von derzeit EGr. 8 TVöD nach EGr. 9a TVöD mit Wirkung zum 01.03.2026.

Albert, Gerhard

Betreff: Stellen Nrn. 820.5334 und 820.5339 (neu: 820.5549 und 820.5550); Stellenwertmitteilung

Von: Ebeling, Fabian <Fabian.Ebeling@stadt.nuernberg.de>

Gesendet: Freitag, 13. März 2026 13:56

An: Albert, Gerhard <Gerhard.Albert@stadt.nuernberg.de>; Mayer, Michael <Michael.Mayer@stadt.nuernberg.de>; Luber, Eva <Eva.Luber@stadt.nuernberg.de>; Lang, Alexander (PA) <Alexander.Lang@stadt.nuernberg.de> Cc: Betz, Kerstin <Kerstin.Betz@stadt.nuernberg.de>; Passin, Christina <Christina.Passin@stadt.nuernberg.de> Betreff: Stellen Nrn. 820.5334 und 820.5339 (neu: 820.5549 und 820.5550); Stellenwertmitteilung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Aufgaben der Stellen Nrn. 820.5334 und 820.5339 (Energieanlagenelektroniker/in, EGr. 8, 2,00 VK) wurden überprüft. Sie sind künftig in EGr. 9a TVöD tarifgerecht bewertet. Die Änderungen können mit Wirkung zum 01.03.2026 erfolgen. Die Stellen sind künftig unter der neuen Funktionsbezeichnung „Anlagenfahrer/in“ im Stellenplan auszuweisen.

Für die Bewertung wurde die APB „Anlagenfahrer“ vom 17.03.2016 zu Grunde gelegt.

Wir bitten, den für die Stellenwertanpassung erforderlichen Beschluss des Werkausschusses mit folgendem Beschlusstext einzuholen: „Im Stellenplan von ASN werden die Stellen Nrn. 820.5334 und 820.5339 (Energieanlagenelektroniker/in, EGr. 8, 2,00 VK) künftig unter den neuen Nrn. 820.5549 und 820.5550 und der neuen Funktionsbezeichnung „Anlagenfahrer/in“ nach EGr. 9a TVöD höher bewertet.“

Nach Beschlussfassung bitten wir um Übersendung des Beschlussbuchauszugs per E-Mail an Ref.I-II-CC- Stellenbewertung@stadt.nuernberg.de.

Freundliche Grüße

--

Fabian Ebeling

Stadt Nürnberg

Referat für Finanzen, Personal und IT

CC-Stellenbewertung

Telefon +49 (0)911/231-30741

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