Sitzungsunterlagen
Sitzung des Kulturausschusses
24.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Nutzungen, Programmgestaltung und Kuration der Ermöglichungsräume der Kongresshalle Nürnberg auf Grundlage der Arbeitsgruppe "Kuration" Berichtvorlage 2. BM/005/2026 5 01_Sachstandbericht 2. BM/005/2026 8 02_AG Kuration_Ergebniszusammenfassung 2. BM/005/2026 13 * TOP Ö 1.1 Populationskontrolle Tiergarten Berichtvorlage Tg/001/2026 40 01_Antrag_Die Linke vom 30.07.2025 Tg/001/2026 43 02_Bericht Tg/001/2026 45 TOP Ö 2 Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg Sitzungsvorlage KuF/001/2026 48 01_Musikschulsatzung (Entwurf) KuF/001/2026 51 02_Sachverhalt KuF/001/2026 53 03_Aktuelle Musikschulsatzung KuF/001/2026 54 04_Anlage zur aktuellen Musikschulsatzung KuF/001/2026 60 TOP Ö 3 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg Sitzungsvorlage KuF/002/2026 62 01_Gebührensatzung Musikschule_Änderungssatzung (Entwurf) KuF/002/2026 66 02_Sachverhalt KuF/002/2026 69 03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung KuF/002/2026 70 04_Aktuelle Musikschulgebührensatzung KuF/002/2026 71 TOP Ö 4 Neue Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser Sitzungsvorlage KuF/003/2026 74 01_Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser (Entwurf) KuF/003/2026 78 02_Erläuterungen KuF/003/2026 81 03_Aufstellung Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser KuF/003/2026 90 04_Aktuelle Mietpreistarife KuF/003/2026 96
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Kulturausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 24.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Nutzungen, Programmgestaltung und Kuration der Bericht
Ermöglichungsräume der Kongresshalle Nürnberg auf Grundlage 2. BM/005/2026
der Arbeitsgruppe "Kuration"
Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin
1.1 Populationskontrolle Tiergarten Bericht
hier: Antrag Die Linke vom 30.07.2026 Tg/001/2026
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg Gutachten
(Musikschulsatzung - MusS) KuF/001/2026
Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Gutachten
Nürnberg KuF/002/2026
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin
4. Neue Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser Gutachten
Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2026,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage 2. BM/005/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 24.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Nutzungen, Programmgestaltung und Kuration der Ermöglichungsräume der Kongresshalle
Nürnberg auf Grundlage der Arbeitsgruppe "Kuration"
Anlagen: 01_Sachstandbericht 02_AG Kuration_Ergebniszusammenfassung
Bericht: Aufbauend auf den konzeptionellen und inhaltlichen Grundlagen der Ermöglichungsräume (vgl. Kulturausschuss vom 3. Mai 2024) wurde im Jahr 2025 intensiv an der Umsetzung und Ausgestaltung inhaltlicher Grundlagen gearbeitet. Um inhaltliche bzw. betriebliche Strukturen fundiert und nachhaltig aufsetzen zu können, wurde im Dezember 2024 ein „Open-Call“ zur Mitarbeit in einer Projektgruppe bzw. in Arbeitsgruppen ausgeschrieben. Die Arbeit der Projektgruppe und der Arbeitsgruppe „Kuration“ – bestehend aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Sparten – wurde im Februar 2025 aufgenommen. Auf Basis der nun vorliegenden Ergebnisse wird über Nutzungen, Programmgestaltung und Kuration der Ermöglichungsräume Nürnberg berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/005/2026
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Hohe Relevanz für die vielfältige Stadtgesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/005/2026
Abschlussbericht zur Arbeitsgruppe „Kuration“ im Projekt „Ermöglichungsräume für
Kunst und Kultur“ in der Kongresshalle Nürnberg
Im Rahmen der Konzeptentwicklung „Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur in der Kongresshalle Nürnberg“ wurde zur Einbindung externer fachlicher Expertise ein strukturierter Beteiligungsprozess initiiert. Hierfür wurde durch den Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg ein öffentlicher Open Call durchgeführt, auf dessen Grundlage sowohl eine Arbeitsgruppe als auch eine projektbegleitende Gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Kulturszene zusammengestellt wurden. Ziel dieses Verfahrens war es, unterschiedliche künstlerische, institutionelle und fachliche Perspektiven frühzeitig in die konzeptionelle Entwicklung einzubeziehen und eine breite fachliche Rückkopplung sicherzustellen.
Die Arbeitsgruppe „Kuration“ befasste sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit Fragestellungen zur inhaltlichen Ausrichtung, Programmgestaltung und kuratorischen Profilbildung der Ermöglichungsräume. Parallel hierzu begleitete die Projektgruppe den Prozess mit Fokus auf strukturelle und betriebliche Fragestellungen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind Teil eines mehrstufigen Entwicklungsprozesses und fließen in die weiteren konzeptionellen Ausarbeitungen ein.
1. Vision und Leitbild / Rolle im städtischen Kontext
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kuration“ wurde ein Zielbild entwickelt, das die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur in der Kongresshalle Nürnberg als offenen, dynamischen und zukunftsorientierten Ort der freien Künste beschreibt. Dieses Zielbild markiert einen strategischen Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung und ist im weiteren Prozess zu konkretisieren, zu schärfen, mit strategischen Zielen zu untermauern und im Anschluss daran mit einer Umsetzungsplanung zu hinterlegen. Im Zentrum steht die Vorstellung eines Ortes, der künstlerische Freiheit, Vielfalt und interdisziplinären Austausch ermöglicht und zugleich gesellschaftliche Verantwortung aktiv wahrnimmt.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei der historischen Dimension der Kongresshalle zu. Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit wird explizit als grundlegender Bestandteil des Selbstverständnisses der Ermöglichungsräume verstanden. Die Arbeitsgruppe betont, dass diese historische Dimension als aktiver Gestaltungsauftrag zu begreifen ist, der eine klare demokratische Grundhaltung, Offenheit, Pluralismus sowie den Schutz kritischen Denkens voraussetzt. Die Ermöglichungsräume positionieren sich in diesem Sinne als demokratischer Gegenentwurf zur beabsichtigten Wirkung des Gebäudes im Kontext der NS-Ideologie, der künstlerische Praxis und gesellschaftliche Reflexion miteinander verbindet. Die Verbindung von künstlerischer Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung wird dabei als konstitutives Prinzip verstanden.
Die Kunst als Zeitspiegel fördert demokratische Resilienz; sie spiegelt die Lehren aus der NS-Zeit in die Zukunft. Strategisches Ziel es, im Spannungsfeld von Geschichte, Gegenwart und Zukunft die Herausforderung gelingender Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert erfolgreich zu bestehen. Die Ermöglichungsräume schaffen die Grundlage, um die bisherige erinnerungskulturelle Erzählung um neue Dimensionen zu erweitern. Sie sind Reaktionsflächen, auf denen der erinnerungskulturelle Diskurs über Jahrzehnte weiterentwickelt werden kann. Synergien zwischen Kunst und Wissenschaft entstehen, ziehen und sprechen die Menschen an und führen sie heran an die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.
Die Ermöglichungsräume besetzen nicht nur im nationalen und internationalen Kontext eine strategische Nische, sondern auch innerhalb der Nürnberger Kulturlandschaft, indem sie Funktionen übernehmen, die in dieser Form bislang nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind. Dazu zählen insbesondere die enge Verbindung von künstlerischer Produktion und Präsentation, die gezielte Öffnung für experimentelle, interdisziplinäre und auch gesellschaftspolitisch relevante künstlerische Ansätze sowie die bewusste Einbettung in einen zukunftsweisenden erinnerungskulturellen Kontext des 21. Jahrhunderts. Zugleich sollen die Ermöglichungsräume als verbindendes Element wirken und eine Brücke zwischen etablierten Kulturinstitutionen, Freien Szenen und Stadtgesellschaft sowie hin zu nationalen und internationalen Akteuren und Szenen schlagen. Sie leisten damit einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur Öffnung kultureller Angebote und zum sozialen Zusammenhalt in der Stadt und darüber hinaus.
Der langfristige Erfolg wird nach Einschätzung der Arbeitsgruppe maßgeblich davon abhängen, inwieweit es gelingt, dieses spezifische Profil klar herauszuarbeiten und gleichzeitig aktiv mit bestehenden Akteurinnen und Akteuren der Kulturlandschaft zu kooperieren. Die Kombination aus strategischer Ausrichtung, klarer Profilbildung und gezielter Vernetzung wird als entscheidend für die Akzeptanz, Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Ermöglichungsräume bewertet.
2. Inhalte und Profil
Die inhaltliche Ausrichtung der Ermöglichungsräume wird durch kuratorische Leitlinien vorgegeben, die eine Balance zwischen Offenheit und inhaltlicher Orientierung herstellen sollen. Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, der Vielfalt ermöglicht und gleichzeitig eine klare Haltung vermittelt. Die Arbeitsgruppe hebt hervor, dass künstlerische Freiheit ein zentrales Prinzip darstellt, dieses jedoch in ein übergeordnetes Werteverständnis eingebettet ist, das sich an demokratischen Grundwerten, gesellschaftlicher Verantwortung und einem reflektierten Umgang mit der Geschichte orientiert.
Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit wird dabei systematisch auf verschiedenen Ebenen verankert. Sie wirkt nicht nur in einzelnen künstlerischen Arbeiten, sondern in der institutionellen Haltung, in kuratorischen Entscheidungen, in Vermittlungsformaten sowie in organisatorischen Strukturen und räumlichen Setzungen. Gleichzeitig wird betont, dass nicht jede künstlerische Arbeit explizit historisch oder politisch ausgerichtet sein muss. Vielmehr sichern die kuratorischen Rahmenbedingungen eine grundlegende Sensibilität und Orientierung, ohne die Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen einzuschränken oder einzelne Arbeiten funktional zu instrumentalisieren.
Die programmatische Profilbildung basiert auf drei zentralen strategischen Säulen. Interdisziplinarität und Austausch werden als wesentlicher Motor für Innovation und Weiterentwicklung verstanden. Durch die gezielte Förderung von Kooperationen über Sparten-, Institutions- und Generationsgrenzen hinweg sollen neue künstlerische Formate entstehen und bestehende Strukturen erweitert werden. Die Ermöglichungsräume sollen als Plattform für Ko-Kreation fungieren, in der unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen und neue Ansätze erprobt werden können.
Die internationale Ausrichtung wird als strategische Notwendigkeit betrachtet, um die überregionale Bedeutung und Strahlkraft des Vorhabens zu sichern. Nur so kann die Kongresshalle Impulsgeber für eine weiterentwickelte Erinnerungskultur im nationalen und internationalen Kontext sein. Durch Residenzprogramme, internationale Kooperationen und gezielte Netzwerkarbeit sollen nachhaltige Verbindungen aufgebaut und neue Impulse in die
lokale Kulturszene eingebracht werden. Gleichzeitig wird betont, dass eine ausgewogene Balance zwischen internationaler Öffnung und lokaler Verankerung notwendig ist, um die Anschlussfähigkeit an die bestehende Kulturlandschaft zu gewährleisten.
Die Ermöglichungsräume sollen als niedrigschwelliger, inklusiver und lebendiger Begegnungsort für die (Stadt-) Gesellschaft wirken. Neben künstlerischen Produktionen und Präsentationen sollen daher auch Formate entwickelt werden, die breite Zielgruppen ansprechen sowie Austausch und Teilhabe ermöglichen. Aspekte wie Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Aufenthaltsqualität sowie partizipative Angebote werden als zentrale Voraussetzungen für die gesellschaftliche Verankerung des Projekts benannt.
Ergänzend wird ein klarer wertebasierter Rahmen für den Betrieb formuliert. Dieser umfasst insbesondere Offenheit, Diversität, internationale Perspektiven, Zusammenarbeit und eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen. Nachhaltigkeit wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die sowohl soziale als auch ökologische Aspekte einschließt. Allgemeingültige Grundlage für den Betriebsalltag ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die daraus abgeleiteten Wertekanons.
3. Programm- und Nutzungsstruktur
Für die Programm- und Nutzungsstruktur wurde ein differenziertes Modell entwickelt, das auf einem Zusammenspiel verschiedener Nutzungsformen basiert. Dieses umfasst langfristige Nutzungen von Produktionsräumen ebenso wie temporäre Projekte, Residenzen und Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern. Ziel ist es, ein dynamisches System zu schaffen, das sowohl Kontinuität als auch Flexibilität ermöglicht.
Ein zentrales Prinzip besteht in der bewussten Trennung und gleichzeitigen Verzahnung von Produktion und Präsentation. Die Arbeitsgruppe spricht sich ausdrücklich gegen einen Automatismus aus, nach dem produzierende Akteurinnen und Akteure automatisch Zugang zu Präsentationsformaten erhalten. Stattdessen soll die kuratorische Freiheit gewahrt bleiben, während die Sichtbarkeit produzierender Akteurinnen und Akteure über spezifische ergänzende Formate sichergestellt wird. Diese können beispielsweise in Form von offenen Ateliers, Präsentationsformaten oder anderen niedrigschwelligen Formaten erfolgen und tragen zugleich zur Profilbildung des Gesamtprojekts bei.
Für die Auswahl der Nutzenden wurde ein mehrdimensionaler Orientierungsrahmen entwickelt, der anstelle eines starren Kriterienkatalogs tritt. Im Zentrum stehen insbesondere künstlerische Qualität, gesellschaftliche Verantwortung und der Beitrag zur inhaltlichen Vielfalt. Diese Kriterien werden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang bewertet und als Teil eines lernenden und anpassungsfähigen Verfahrens verstanden. Ziel ist es, sowohl ein klares künstlerisches Profil zu sichern als auch Raum für experimentelle, interdisziplinäre und neue Ansätze zu schaffen.
Die Arbeitsgruppe weist zudem darauf hin, dass unterschiedliche künstlerische Sparten spezifische Produktionslogiken aufweisen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. Während bildende Kunst häufig langfristige und offene Arbeitsprozesse erfordert, sind darstellende Künste stärker durch klar strukturierte Produktionsphasen geprägt. Im Bereich Musik dominieren kontinuierliche Nutzungsformen mit ergänzenden temporären Phasen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, flexible räumliche, organisatorische und zeitliche Strukturen zu entwickeln, die diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
Gleichzeitig wird die Bedeutung klarer Regelungen und transparenter Verantwortlichkeiten hervorgehoben. Die faire Verteilung von Ressourcen, die klare Definition von Rechten und Pflichten sowie eine nachvollziehbare Organisation der Nutzung werden als zentrale Voraussetzungen für einen funktionierenden Betrieb und ein konstruktives Miteinander benannt. Darüber hinaus wird die Einrichtung koordinierender Funktionen als notwendig erachtet, um das komplexe Zusammenspiel der verschiedenen Nutzungsformen zu steuern und Synergien zu ermöglichen.
4. Governance, Betriebsmodell und Steuerung
Im Hinblick auf das künftige Governance- und Betriebsmodell wurden unterschiedliche Perspektiven und Anforderungen sichtbar. Einigkeit besteht darin, dass eine klare und handlungsfähige Steuerungsstruktur erforderlich ist, um die Umsetzung des Projekts zu gewährleisten. Gleichzeitig besteht der Wunsch nach Beteiligung und Mitgestaltung durch die Nutzenden, insbesondere im Hinblick auf strategische Fragestellungen.
Als möglicher Rahmen wurde im Kontext der Projektarbeit die Einrichtung einer schlanken, operativ handlungsfähigen Struktur, auch in Form einer Stiftung, diskutiert. Diese soll über klare Entscheidungswege verfügen und zugleich offen für externe Impulse sein. In diesem Zusammenhang wird ein Modell als denkbar angesehen, das eine klar gegliederte, professionelle Leitungsstruktur mit beratenden und partizipativen Gremien kombiniert.
Zentrale Herausforderung ist die Ausbalancierung grundlegender Spannungsfelder. Dazu zählen insbesondere das Verhältnis von Steuerung und Beteiligung, von Offenheit und kuratorischer Profilbildung sowie von Flexibilität und Verlässlichkeit. Diese Spannungsfelder wurden als nicht vollständig auflösbar beschrieben, die jedoch als integraler Bestandteil des Vorhabens kontinuierlich weiterzubearbeiten sind.
Die Arbeitsgruppe hebt hervor, dass Beteiligung nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern immer auch mit Verantwortung und Qualitätssicherung verbunden sein muss. Gleichzeitig wird die Bedeutung klarer Zuständigkeiten und transparenter Entscheidungsprozesse betont, um Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ergänzend werden organisatorische Rollen benannt, die für einen erfolgreichen Betrieb wahrzunehmen sind; darunter insbesondere das Community-Management, eine internationale Koordination und Betriebsorganisation sowie die Betreuung externer Kooperationen.
Ein wesentliches Potenzial wird in der gezielten Förderung von Synergien gesehen. Diese betreffen sowohl die Zusammenarbeit innerhalb des Kreises der Nutzenden als auch die Kooperation mit Ankernutzenden und externen Partnerinnen und Partnern. Voraussetzung hierfür sind geeignete strukturelle Rahmenbedingungen, klare Kommunikationswege sowie unterstützende Formate, die Austausch ermöglichen und Impulse setzen, ohne die Eigenständigkeit der Akteurinnen und Akteure einzuschränken.
5. Kommunikation und Sichtbarkeit
Die Kommunikation der Ermöglichungsräume wird als strategischer Bestandteil des Gesamtprojekts verstanden. Sie soll als offene, zugängliche und transparente Grundhaltung angelegt sein und sich sowohl in der Ansprache als auch in den gewählten Formaten und Kanälen widerspiegeln. Ziel ist es, unterschiedliche Zielgruppen – von der freien Szene über die Stadtgesellschaft bis hin zu internationalen Akteurinnen und Akteuren – differenziert und adressatengerecht anzusprechen.
Vorgeschlagen ist ein „duales“ Kommunikationssystem, das eine zentrale institutionelle Kommunikation mit der individuellen Kommunikation der Nutzenden verbindet. Während die institutionelle Kommunikation für eine konsistente Positionierung und Markenbildung sorgt, bleibt die eigenständige Außendarstellung der künstlerischen Akteurinnen und Akteure ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkommunikation. Dieses Zusammenspiel wird als entscheidend für die Reichweite und Vielfalt der Kommunikation bewertet.
Gleichzeitig wird die Notwendigkeit klarer Standards und Regelungen hervorgehoben. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zur Nutzung von Marken und Logos, zur Abstimmung von Kommunikationsinhalten sowie zur Klärung von Zuständigkeiten. Auch der Umgang mit sensiblen Inhalten und die Entwicklung von Strukturen für Krisenkommunikation werden als wichtige Aufgaben benannt. Insgesamt wird die Kommunikation als wesentliches Instrument zur Positionierung der Ermöglichungsräume auf lokaler, überregionaler und internationaler Ebene verstanden.
6. Nächste Schritte und strategische Einordnung
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe verdeutlichen, dass die konzeptionelle Phase ein breites Spektrum an Anforderungen, Möglichkeiten und Zielsetzungen hervorgebracht hat.
Im nächsten Schritt werden die in der Arbeitsgruppe entwickelten inhaltlichen und konzeptionellen Ergebnisse in konkrete Strukturen überführt. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung von Governance und Organisation, die Entwicklung operativer Prozesse sowie die Konkretisierung von Programm- und Nutzungslogiken im Rahmen des Betriebskonzepts und des Business Case. Ziel ist es, die erarbeiteten Ergebnisse zum Betrieb der Ermöglichungsräume als operativer Schwerpunkt einer übergreifenden Struktur, in ein umsetzbares und handlungsfähiges Gesamtmodell einzupassen. Entsprechend des einstimmigen Stadtratsbeschlusses vom Juni 2024 wird für die Gesamtstruktur die Rechtsform der Stiftung gemeinsam mit Bund und Land angestrebt.
Dabei wird es erforderlich sein, die identifizierten Anforderungen des Betriebs der Ermöglichungsräume zu priorisieren und die zentralen Spannungsfelder – insbesondere zwischen Steuerung und Beteiligung, Offenheit und Profilbildung sowie Flexibilität und Verlässlichkeit – in ein tragfähiges Gleichgewicht zu überführen. Die Überführung in Strukturen stellt damit den entscheidenden Schritt dar, um von der konzeptionellen Phase in die Phase der operativen Umsetzung zu gelangen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bilden hierfür eine fundierte Grundlage und markieren einen wesentlichen Meilenstein im Gesamtprozess zur Entwicklung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur in der Kongresshalle Nürnberg. Die Umsetzungsplanung für den Strukturaufbau bis zur Inbetriebnahme und Eröffnung im Jahr 2028 setzt vor dem Hintergrund teils langer Planungsvorläufe für Ausschreibungen, Programmgestaltung und Realisierung aller strukturell erforderlichen Maßnahmen eine konzentrierte Projektarbeit mit parallel laufenden Teilprojekten sowie die Einbindung weiterer externer Unterstützung voraus. Dies erfordert einen sukzessiven Aufbau notwendiger Ressourcen im weiteren Verlauf.
Nutzungen, Programmgestaltung und
Kuration der Ermöglichungsräume für
Kunst und Kultur in der Kongresshalle
Nürnberg
Ergebniszusammenfassung der Arbeitsgruppe (AG) Kuration
Bild: Hajo Dietz, 2020
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
1. Einleitung 2
2. Zielbild und strategische Einbettung 3
2.1. Vision und Leitbild 3 2.1.1. Vision 3 2.1.2. Leitbild 3 2.2. Rolle im städtischen Kontext 4
3. Inhalte und Profil 5
3.1. Kuratorische Leitlinien 5 3.2. Thematische Schwerpunkte und programmatische Setzungen 6 3.3. Arbeitsweisen und Haltung 8
4. Programm- und Nutzungsstruktur 10
4.1. Kriterien für die Auswahl der Nutzenden 10 4.2. Formate und Nutzungslogik 12 4.3. Nutzenderprofile und Einbindung 13 4.4. Sonderformate zur Sichtbarkeit der Produzierenden 14 4.5. Produktions- und Arbeitslogiken nach Sparten 15
5. Governance, Betriebsmodell und Steuerung 17
5.1. Führungs- und Steuerungsmodell 17 5.2. Beteiligungsstruktur im Betrieb 19 5.3. Erschließung von Synergien 19 5.4. Auswirkungen auf Organisation und Aufgabenstruktur 21
6. Kommunikation und Sichtbarkeit 22
6.1. Kommunikative Grundhaltung 22 6.2. Kommunikationskanäle und -standards 22
7. Offene Fragen und nächste Schritte 23
Disclaimer 25
Anhang 26
1. Einleitung
Die Arbeitsgruppe (AG) Kuration wurde eingerichtet, um Perspektiven aus der Nürnberger Kulturszene zur inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur in der Kongresshalle Nürnberg einzuholen. Ziel war es, zentrale Themenfelder zu diskutieren – von Vision und Leitbild über Nutzungskonzepte und Auswahlkriterien bis hin zu Governance-Strukturen und Kommunikation. Die AG Kuration verstand sich dabei als konsultatives Gremium: Sie sollte Impulse geben, unterschiedliche Positionen sichtbar machen und Gestaltungsoptionen aufzeigen, jedoch keine abschließenden Entscheidungen treffen. An der AG Kuration nahmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Sparten und Institutionen der Nürnberger Kulturszene teil.
Überblick über den Prozess Die AG Kuration tagte zwischen Februar und November 2025 insgesamt sechsmal. Ergänzend zu den fünf regulären Terminen fand im Juli 2025 ein offener Austauschtermin statt, der Raum für vertiefende Diskussion zu ausgewählten Fragestellungen bot. Die Sitzungen widmeten sich verschiedenen Themenschwerpunkten:
- AG 1 (28.02.2025): Inhaltliche Eckpfeiler, internationales Verständnis,
Begegnungsort, Vision
-
AG 2 (28.03.2025): Vision und Leitbild, Synergien, Nachhaltigkeit
-
AG 3 (09.05.2025): Modelle, Steuerung, Beteiligung
-
Austauschtermin (29.07.2025): Offene Diskussion zu Qualität, Mitgestaltung,
Geschichte, Profil
-
AG 4 (14.11.2025): Wertebasierter Rahmen, Auswahlkriterien
-
AG 5 (28.11.2025): Produktionslogiken, Sonderformate, Kommunikation
Einbettung in den Gesamtprozess Die Arbeit der AG Kuration ist eingebettet in die Gesamtentwicklung der Ermöglichungsräume und der Kongresshalle Nürnberg. Die Ergebnisse fließen in die Erarbeitung von Betriebskonzept und Business Case ein und bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung. Gleichzeitig bestehen Abhängigkeiten zu anderen laufenden Prozessen – insbesondere zur Stiftungskonzeption, zur Klärung der Trägerschaft sowie zur Entwicklung der Dachmarke Kongresshalle Nürnberg. Neben der Arbeitsgruppe nimmt die Projektgruppe, die circa sechsmal im Jahr tagt, eine zentrale Rolle hinsichtlich der betrieblichen Perspektive ein. Das vorliegende Dokument fasst die Perspektiven und Diskussionsergebnisse der AG zusammen. Es handelt sich dabei um eingeholte Positionen, Impulse und Gestaltungsoptionen aus Sicht der beteiligten Akteurinnen und Akteure – nicht um abschließende Entscheidungen oder verbindliche Festlegungen. Wo unterschiedliche Perspektiven bestanden, werden diese im Text sichtbar gemacht. Die strukturierte Darstellung dient als Arbeitsgrundlage für die weitere konzeptionelle Entwicklung.
2. Zielbild und strategische Einbettung
2.1. Vision und Leitbild - Entwürfe
2.1.1. Vision
Die Ermöglichungsräume in der Kongresshalle Nürnberg sind ein offener, dynamischer Ort der freien Künste und Kulturen in ihrer ganzen Breite und Vielfalt. Sie fördern Kreativität, spartenübergreifenden Austausch und künstlerische Entfaltung. Gleichermaßen lokal verankert und international vernetzt, setzen sie über Grenzen hinweg Zeichen für eine Zukunft, die es im Sinne der Offenheit und des Pluralismus zu gestalten gilt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem NS-Erbe der Kongresshalle ist Grundpfeiler der Ermöglichungsräume.
2.1.2. Leitbild
Die Ermöglichungsräume sind ein Ort der Offenheit, Vielfalt und Dynamik. Die Ermöglichungsräume sind ein Raum der Vielfalt, des Austauschs und der künstlerischen Freiheit. Hier begegnen sich unterschiedliche Perspektiven, Ausdrucksformen und Disziplinen auf Augenhöhe. Kunst, Kultur und Gesellschaft finden hier einem transdisziplinären Raum, in dem Experimente, neue Denkansätze und lebendige Debatten entstehen.
Die Ermöglichungsräume tragen Verantwortung für Geschichte und Gesellschaft. Die Ermöglichungsräume gehen bewusst mit der NS-Vergangenheit der Kongresshalle um. Im Sinne demokratischer Werte schaffen sie einen geschützten Raum für kritisches Denken, in dem Offenheit, Vielfalt und Reflexion gelebt werden. Künstlerische Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung stehen dabei im Einklang: Der Ort ermöglicht unbequeme Fragen und progressive Perspektiven, vertritt zugleich Werte der Menschlichkeit und des Pluralismus.
Die Ermöglichungsräume ermöglichen interdisziplinäre Kunst und kreativen
Austausch. Die Ermöglichungsräume stehen für spartenübergreifende Kunst- und Kulturproduktion sowie für ein vielseitiges Programm mit innovativen Formaten. Interdisziplinäre Formate, Festivals und Kooperationen fördern den Austausch zwischen verschiedenen Kunstformen, Akteurinnen und Akteuren, Institutionen und Perspektiven. Dabei sind sie ein Raum für Ko-Kreation, in dem sich Künstlerinnen und Künstler begegnen und gemeinsam Neues entwickeln.
Die Ermöglichungsräume verbinden die lokale Kulturszene mit internationalen
Impulsen. Die Ermöglichungsräume sind lokal verankert und international vernetzt. Durch Residenzprogramme, Kooperationen mit internationalen Partnerinnen und Partnern und künstlerischen Austausch entstehen nachhaltige Netzwerke, die weit über
Nürnberg hinaus wirken. Überregionale und internationale Künstlerinnen und Künstler bereichern den Ort mit neuen Perspektiven – ebenso wie Nürnberger Akteurinnen und Akteure, die über diesen Raum neue Verbindungen knüpfen können.
Die Ermöglichungsräume sind ein lebendiger Ort für Begegnung, Teilhabe und
gemeinsames Gestalten. Die Ermöglichungsräume sind neben ihrer Funktion als Ort künstlerischer und kultureller Produktion ein offener, zugänglicher, inklusiver und lebendiger Begegnungsort. Sie bieten Räume zum Arbeiten, Experimentieren und Verweilen, unabhängig von sozialem oder kulturellem Hintergrund. Einladende Räume und ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm ermöglichen eine aktive Mitgestaltung. Mit ihrem Selbstverständnis als Begegnungsort verbinden die Ermöglichungsräume Kunst, Gesellschaft und Alltag – ein Raum, in dem Kultur niedrigschwellig und barrierefrei zugänglich ist und die Stadtgesellschaft aktiv teilhaben kann.
2.2. Rolle im städtischen Kontext
Die Ermöglichungsräume entstehen in einem Umfeld vielfältiger Institutionen und Initiativen, die jeweils eigene Profile und Aufgaben haben. Damit verbunden ist die Notwendigkeit, ein eigenes, erkennbares Profil zu entwickeln, das Überschneidungen mit bestehenden Einrichtungen minimiert und zugleich Anknüpfungen in die Stadtgesellschaft eröffnet. In der AG wurde diskutiert, dass gerade die Verbindung von Produktion und Präsentation sowie die bewusste Arbeit im historischen Kontext die Ermöglichungsräume von bereits etablierten Institutionen unterscheidet. Während andere Einrichtungen stärker auf repräsentative, klassisch-traditionelle oder ästhetisch zugängliche Formen setzen, könnten die Ermöglichungsräume Raum für neue, diverse und auch politisch-kritische künstlerische Ansätze öffnen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass es in Nürnberg bislang wenige Orte gibt, die explizit diese Perspektiven vertreten. Auch wurde die Frage gestellt, inwieweit die Räume ein Safer Space für marginalisierte Perspektiven sein sollen und wie sich dies mit Offenheit und Vielfalt vereinbaren lässt. Zugleich sollen die Ermöglichungsräume eine Brückenfunktion übernehmen – zwischen etablierten Kulturinstitutionen wie dem Staatstheater oder dem Dokumentationszentrum und den vielfältigen Nutzungen des öffentlichen Raums. Als Ort des Austauschs und der Teilhabe sollen die Ermöglichungsräume unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zusammenbringen und diverse Nutzungsformen bewusst mitdenken, um verschiedene Alters- und Interessengruppen anzusprechen. Angebote wie offene Werkstätten oder Begegnungsräume können diesen Austausch befördern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Dabei wurde auch die Einbindung der städtischen Verwaltung als relevant benannt. Die Profilschärfung erfordert somit eine doppelte Verortung: die klare Herausstellung von Besonderheiten – vor allem die Verbindung von Produktion und Präsentation, die
Offenheit für experimentelle Ansätze, die Auseinandersetzung mit der Geschichte sowie die internationale Vernetzung (siehe Kap. 3.2) – und zugleich die bewusste Verknüpfung mit der bestehenden Kulturlandschaft. Dies wurde als entscheidend für die Akzeptanz und die Attraktivität der Ermöglichungsräume beschrieben.
3. Inhalte und Profil
3.1. Kuratorische Leitlinien
Die Ermöglichungsräume verstehen sich als demokratischer Gegenentwurf zur NS- Vergangenheit des Standorts und tragen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Diese zeigt sich in der bewussten Auseinandersetzung mit der Geschichte und in einer klaren Haltung: Offenheit, Vielfalt, Austausch und der Schutz kritischen, auch unbequemen Denkens prägen den Ort.
Künstlerische Freiheit der einzelnen Kunst- und Kulturakteurinnen und -akteure steht im Einklang mit der Verantwortung des Ganzen. Nicht jede künstlerische Arbeit muss die Geschichte explizit thematisieren – aber die kuratorischen Strukturen sichern die demokratische Grundorientierung und schaffen Sensibilität für die historische Bedeutung des Ortes. Der Anspruch ist, einen Rahmen aus Haltung und Verantwortung zu schaffen, der Orientierung gibt, ohne die Vielfalt ästhetischer Ausdrucksformen zu verengen.
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte erfolgt auf mehreren Ebenen: institutionell (Grundhaltung, Werte), kuratorisch (Auswahl und Präsentation kontextualisieren den Ort, ohne einzelne Arbeiten zu instrumentalisieren), vermittelnd (Publikumsgespräche, Informationsangebote, Kooperation mit dem Dokumentationszentrum) und rezeptiv (Erleben durch Besuchende). Schulungsangebote und Informationsmaterialien für Mitarbeitende sowie für Künstlerinnen und Künstler sind wichtig, um Handlungssicherheit im Alltag zu gewährleisten. Auch die bauliche Gestaltung soll die Geschichte sichtbar machen, nicht kaschieren. Internationale Vernetzung ist dabei ebenso kuratorisches Prinzip wie lokale Verankerung.
Ziel ist ein kuratorisches Konzept, das inhaltliche Vielfalt begünstigt, die Freiheit der Kunst wahrt und zugleich demokratische und inklusive Perspektiven stärkt. Ein vielfältiges, über Nürnberg hinaus gesellschaftlich relevantes Programm vereint verschiedene Disziplinen und internationale Perspektiven und lädt Rezipierende zur Auseinandersetzung ein. Bei einem möglichen Kuratorium ist wichtig, dass dieses divers mit Akteurinnen und Akteuren besetzt ist.
Die bewusste Bezugnahme auf die historische Dimension wurde als Besonderheit beschrieben. Die Fähigkeit, institutionelle Haltung, künstlerische Freiheit, kuratorische Praxis, Vermittlung und Rezeption produktiv zu verbinden, gilt als besondere Qualität und Chance der Ermöglichungsräume.
3.2. Thematische Schwerpunkte und programmatische
Setzungen
Interdisziplinarität und Austausch
Interdisziplinarität lässt Kunstformen und Ideen verschmelzen und neue Perspektiven entstehen – sowohl innerhalb der Ermöglichungsräume als auch darüber hinaus. Spartenübergreifende Festivals und Kooperationen, etwa mit dem Staatstheater oder dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, setzen künstlerische und kulturelle Impulse und schaffen Synergien, lokal wie überregional. Dabei werden auch unterschiedliche Karrierephasen zusammengebracht – junge Künstlerinnen und Künstler und Studierende ebenso wie erfahrene Kulturakteurinnen und -akteure. Die Ermöglichungsräume verstehen sich als Ort für Ko-Kreation, an dem sich verschiedene Kunstformen, Akteurinnen und Akteure sowie Perspektiven begegnen, voneinander lernen und gemeinsam Neues entwickeln. Durch die Verbindung unterschiedlicher Disziplinen – Musik, Bildende Kunst, Darstellende Künste, Literatur und weitere – entstehen experimentelle Formate, die über etablierte Genregrenzen hinausgehen. Als mögliche Formate wurden unter anderem spartenübergreifende Festivals mit thematischer Orientierung oder biennale-artige Formate genannt, bei denen das gesamte Haus für einen bestimmten Zeitraum gemeinschaftlich genutzt und gestaltet werden könnte. Solche Formate ermöglichen nicht nur künstlerische Innovation, sondern auch die Sichtbarkeit der Ermöglichungsräume als Ganzes und stärken die Zusammenarbeit mit den Ankernutzenden (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Staatstheater Nürnberg, Nürnberger Symphoniker).
Internationale Ausrichtung
Die Ermöglichungsräume sind Plattform für den Austausch zwischen lokaler und internationaler Szene. Ziel ist es, Nürnbergs Kulturlandschaft nachhaltig zu stärken, Kooperationen zu fördern und Synergien zu schaffen. Die internationale Ausrichtung ist dabei nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Notwendigkeit, um eine starke Strahlkraft zu entwickeln. Ein besonderer Fokus liegt auf Artist-in-Residence-Programmen für alle Sparten – generationsübergreifend angelegt, mit besonderem Fokus auf junge Künstlerinnen und Künstler und Studierende. Es wurde auf mögliche Synergien mit bestehenden Stipendien verwiesen. Auch Curators- und Scientists-in-Residence-Programme wurden als Möglichkeit genannt, um zusätzliche interdisziplinäre Synergien zu ermöglichen. Künstlerische Produktion und Präsentation sollen eng miteinander verzahnt sein. Dabei ist eine ausgewogene Balance zwischen internationaler und lokaler Beteiligung entscheidend – sowohl inhaltlich als auch in der Verteilung der Ressourcen. Ein strahlkräftiges Programm mit internationaler Beteiligung wird auch als Chance gesehen, überregional Publikum anzuziehen. Beispielsweise können größere temporäre
Ausstellungen, die alle paar Jahre stattfinden, oder Konzerte mit internationalen Künstlerinnen und Künstlern integriert werden. Besonders Festivalformate bieten sich an, um mit internationaler Programmierung die Strahlkraft zu stärken. Ein spartenübergreifendes Festival könnte sich thematisch orientieren und so verschiedene Kunstformen miteinander verbinden. Als Referenz wurde das Sommerfestival von Kampnagel genannt, das durch eine klare Positionierung im Performance-Bereich eine starke Anziehungskraft in der internationalen Performance-Szene entwickelt hat. Für eine nachhaltige internationale Vernetzung braucht es klar definierte Strukturen und Expertise. Eine Koordinationsstelle oder ein spezialisiertes Team könnte den internationalen Austausch strategisch steuern. Durch eine enge Vernetzung mit internationalen Städten und Institutionen sollen nicht nur internationale Künstlerinnen und Künstler nach Nürnberg geholt, sondern auch lokale Kunstakteurinnen und akteure international gefördert werden. Konkrete Kontakte und Beratungsangebote für Nürnberger Künstlerinnen und Künstler sollen ihnen internationale Perspektiven eröffnen. Gleichzeitig könnten Mentorenprogramme und Netzwerke internationalen Künstlerinnen und Künstler den Einstieg in Nürnberg unterstützen. Auch Freizeitgestaltung und Wohnraum spielen eine Rolle, um Aufenthalte für internationale Kulturakteurinnen und -akteure attraktiver zu machen. Wichtig ist zudem die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden; idealerweise ist die Belegschaft der Ermöglichungsräume divers besetzt. Als mögliche Kooperationspartner vor Ort wurden unter anderem die Kunstakademie Nürnberg und das Amt für Internationale Beziehungen genannt. Um eine internationale Strahlkraft zu gewährleisten, ist eine gezielte Kommunikationsstrategie entscheidend. Es geht nicht nur darum, einzelne Künstlerinnen und Künstler sichtbar zu machen, sondern das gesamte Projekt international zu positionieren. Neben klassischer Marketing- und PR-Arbeit könnten auch Teilnahmen an internationalen Messen und Konferenzen eine wichtige Rolle spielen.
Begegnung, Teilhabe und Zugänglichkeit
Die Ermöglichungsräume sollen mit Mitteln der Kunst und Kultur einen Begegnungsort schaffen, der Aufenthaltsqualität bietet und für alle zugänglich ist. Sie sollen nicht nur ein Kulturort sein, sondern sich aktiv in die Nachbarschaft bringen und zur Stadtgesellschaft beitragen. Ein lebendiger, zugänglicher Ort fördert den Austausch, schafft Identifikation und bietet, unabhängig von sozialem oder kulturellem Hintergrund, Raum für Begegnung. Die Rolle als Begenungsort ist essenziell für die Akzeptanz des gesamten Vorhabens – sowohl in der Stadtgesellschaft als auch in der direkten Nachbarschaft. Neben einer grundsätzlichen Offenheit sind Nutzungen, die Menschen anziehen, für eine funktionierende Belebung zentral. Die Ermöglichungsräume sollen ein offener, niedrigschwelliger Ort sein, der spartenübergreifend für Kunst, Kultur und Gesellschaft einen Austausch ermöglicht. Als essenziell werden Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit eingeschätzt. Eine klare und gut sichtbare Kommunikation über digitale und analoge Kanäle kann die
Orientierung und den Zugang für alle erleichtern. Regelmäßige Veranstaltungen wie ein Tag der offenen Tür sollen den Zugang erleichtern. Gemeinschaftsflächen und transparente Strukturen laden dazu ein, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung des Ortes mitzuwirken. Verschiedene Nutzungsformen sollen bewusst mitgedacht werden, um verschiedene Alters- und Interessengruppen anzusprechen. Angebote wie offene Werkstätten können Begegnungen befördern. Auch die Einbindung bestehender Einrichtungen wurde als relevant benannt. Die Ermöglichungsräume sollen eine Brücke zwischen etablierten Kulturinstitutionen wie dem Staatstheater Nürnberg, dem Dokumentationszentrum oder den Nürnberger Symphonikern und den vielfältigen Nutzungen des öffentlichen Raums schlagen. Gleichzeitig entsteht Raum für Ehrenamt, offene Werkstätten und solidarische Ressourcennutzung, die den sozialen Zusammenhalt stärken. Menschen sollen in den Räumen kreativ arbeiten, produzieren und sich entfalten können. Die Räume sollen flexibel nutzbar sein, um sich an verschiedene Bedarfe anzupassen – von temporären Projekten bis hin zu langfristigen Arbeitsräumen. Offene Werkstätten und Ateliers ermöglichen es jeder Person, künstlerisch oder handwerklich tätig zu werden – sei es zum Experimentieren, Reparieren oder Gestalten. Damit sich Menschen gerne dort aufhalten, braucht es eine ausgewogene Gestaltung von Innen- und Außenräumen mit Bereichen zum Verweilen, für Austausch und Rückzug. Ein gepflegtes und sauberes Umfeld soll zur Aufenthaltsqualität beitragen und die Identifikation mit dem Ort stärken. Ein intuitives Leitsystem soll den Nutzenden helfen, sich schnell zurechtzufinden, und für eine offene, einladende Atmosphäre sorgen. Eine barrierearme Gestaltung, beispielsweise durch genderneutrale Toiletten und eine Infrastruktur, die Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen einbezieht, ist zudem von Relevanz. Ein niedrigschwelliges, zugängliches gastronomisches Angebot wird als essenziell für die Ermöglichungsräume angesehen. Dabei soll es keine Konsumpflicht geben, sondern die Möglichkeit, sich auch ohne Verzehr dort aufzuhalten. Das gastronomische Konzept muss eine leistbare und vielfältige Auswahl bieten, die sich in das Gesamtkonzept des Ortes einfügt. Gastronomie kann ein sozialer Ankerpunkt sein, der Begegnung fördert und zur Atmosphäre beiträgt. Außenflächen im Bereich der Eingangsflächen mit Sitzmöglichkeiten oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche stärken diese Funktion zusätzlich.
3.3. Arbeitsweisen und Haltung
Werte und Haltung
Zentrale Werte prägen die Ermöglichungsräume: offen (inklusiv, wertschätzend, sichere Umgebung), multi-/transkulturell (kulturelle Vielfalt, mehrsprachig), glokal (lokale Verankerung mit internationaler Ausrichtung), verbindend (Zusammenarbeit über Disziplinen und Gruppen hinweg), innovativ (kreative Impulse, Perspektivwechsel), dynamisch (lebendig, wandlungsfähig), attraktiv (inspirierende
Atmosphäre) und wertebasiert (ethisch und demokratisch verankert, gesellschaftliche Verantwortung). Flexible Strukturen passen sich dynamisch an neue künstlerische und gesellschaftliche Entwicklungen an. Die Ermöglichungsräume sind eine Plattform, offen für Experimente, interdisziplinäre Formate und neue Begegnungen. Dies ist insbesondere aufgrund der geschichtlichen Prägung der Räumlichkeiten essenziell. Faire Verteilung von Ressourcen und eine gelebte Kultur der Offenheit sind Voraussetzung für Zusammenarbeit. Synergien dürfen entstehen, müssen aber nicht erzwungen werden.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist Querschnittsthema mit Fokus auf sozialer und ökologischer Ausrichtung. Im Vordergrund stehen Diversität, Teilhabe sowie ein bewusster, gemeinschaftlich verantworteter Umgang mit Ressourcen. Als zentral wurden Partnerschaften und Kooperationen beschrieben – sowohl lokal als auch international bilden sie einen Schlüssel zur Entwicklung der Ermöglichungsräume. Der Zugang zu Kunst und Kultur darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Solidarische Ticketsysteme, kostenfreie Angebote und Formate auf Spendenbasis sollen kulturelle Teilhabe für alle ermöglichen. Geschlechtergerechtigkeit wird durch Safer Spaces und weitere institutionelle Maßnahmen gegen Diskriminierung gewährleistet. Bildungsformate wie generationsübergreifende Workshops, künstlerisch-partizipative Projekte zur lokalen Geschichte oder Kooperationen mit Schulen eröffnen auch Jugendlichen Zugang, die sonst keine kulturellen Angebote erreichen. Ein ressourcenschonender Betrieb basiert auf Materialkreisläufen, Tauschboxen, geteilter Infrastruktur und verantwortungsvollem Gastronomiebetrieb. Schließlich verstehen sich die Ermöglichungsräume als Ort für demokratischen Diskurs – offen, kritisch und solidarisch, mit Formaten für gesellschaftliche Auseinandersetzung und niedrigschwellige Unterstützung.
Wertebasierter Rahmen
Ein frühzeitig zu entwickelnder wertebasierter Rahmen soll als Orientierung für einen neuen Ort mit besonderer gesellschaftlicher Verantwortung und heterogener Nutzerschaft dienen. Er kann nur gemeinsam mit den späteren Nutzenden entwickelt werden
- unter Einbezug aller Sparten, der Mitarbeitenden sowie externer Expertinnen und
Experten aus den Bereichen Antidiskriminierung und Diversität sowie historischpolitische Bildung. Der Erarbeitungsprozess schafft gemeinsames Verständnis, Transparenz und Akzeptanz. Der muss ein lebendiges Dokument sein, das sich mit der Entwicklung der Ermöglichungsräume „mitwächst“. Damit es im Alltag präsent ist, braucht es unter anderem strukturierte Onboarding- Prozesse für neue Nutzende und Sensibilisierungs- und Schulungsangebote. Zentrale inhaltliche Punkte wurden benannt: respektvoller, diskriminierungssensibler Umgang miteinander; klarer Widerspruch gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und antidemokratische Haltungen; reflektierter Umgang mit der NS-Geschichte des Ortes;
sorgsamer Umgang mit Räumen, Infrastruktur und gemeinsam genutzten Flächen; verantwortlicher Umgang mit unterschiedlichen Arbeitsweisen in einem geteilten Haus. Je kürzer und prägnanter das Dokument, desto mehr entfaltet es in der Praxis Wirkung.
4. Programm- und Nutzungsstruktur
4.1. Kriterien für die Auswahl der Nutzenden
Dimensionen statt fester Kriterienkatalog
Für die Auswahl der Nutzenden wurde kein fester Kriterienkatalog entwickelt, sondern sechs übergeordnete Dimensionen als Orientierungsrahmen diskutiert: künstlerische Qualität, gemeinschaftliche Passung, gesellschaftliche Verantwortung, ökonomische Tragfähigkeit, Verankerung in relevanten Netzwerken sowie Beitrag zu inhaltlicher Vielfalt. Dabei wurde betont, dass nicht alle Dimensionen in jedem Fall gleichermaßen zum Tragen kommen können und sollen. Einige greifen in der Praxis ineinander – beispielsweise gesellschaftliche Verantwortung und gemeinschaftliche Passung oder künstlerische Qualität und Vielfalt. In der AG wurde eine Priorisierung vorgenommen: Am höchsten bewertet wurden künstlerische Qualität und gesellschaftliche Verantwortung – begründet damit, dass die Ermöglichungsräume sowohl ein erkennbares künstlerisches Profil als auch eine klar sichtbare Haltung gegenüber gesellschaftlichen Fragen und der historischen Dimension des Ortes benötigen. Es folgten gemeinschaftliche Passung und Beitrag zu inhaltlicher Vielfalt, als zentral für das Miteinander und die programmatische Breite wahrgenommen. Geringer bewertet wurden ökonomische Tragfähigkeit sowie Verankerung in Netzwerken – diese spielen zwar eine Rolle, wurden jedoch eher als flankierend eingeschätzt.
Künstlerische Qualität
Künstlerische Qualität umfasst aus Sicht der AG mehrere Ebenen: formal-methodische Aspekte wie Klarheit der künstlerischen Herangehensweise, methodisches Arbeiten, Innovationskraft und Eigenständigkeit; inhaltliche Dimensionen wie die Fähigkeit, gesellschaftliche Entwicklungen reflektierend aufzugreifen oder eine kohärente künstlerische Fragestellung zu verfolgen; sowie motivationsbezogene Aspekte wie Ernsthaftigkeit, Kontinuität und die Fähigkeit zur kritischen Selbstanalyse. Neben Arbeitsproben wurden insbesondere Motivationsschreiben und Gespräche als wichtig benannt, um Haltung und Reflexionsfähigkeit einzuschätzen. Betont wurde, dass Qualität nicht ausschließlich über formal definierte Kriterien abgeleitet werden darf, um experimentelle, hybride oder disziplinübergreifende Praktiken nicht von vorneherein auszuschließen. Unterschiedliche Perspektiven zeigten sich beim Professionalisierungsgrad: Während einige diesen als wesentliches Unterscheidungsmerkmal verstanden, wiesen andere darauf hin, dass die
Ermöglichungsräume bewusst auch Raum für unkonventionelle oder emergente Positionen bieten sollen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Verantwortung kann sich sowohl in der künstlerischen Praxis selbst als auch in der Arbeitsweise zeigen – etwa in Themenwahl, kritischen Reflexionen, neuen Perspektiven auf gesellschaftliche Fragen, in der Art der Zusammenarbeit oder im bewussten Umgang mit Machtverhältnissen und sensiblen Kontexten. Unterschiedliche Perspektiven wurden deutlich: Einige betonten die besondere Rolle dieses Aspekts im Kontext der historischen Dimension des Ortes und plädierten für eine klar erkennbare Haltung. Für andere zeigte sich gesellschaftliche Verantwortung weniger durch explizit politische Themen, sondern durch eine offene, inklusive und faire Praxis. Einigkeit bestand darin, dass gesellschaftliche Verantwortung in einer gelebten Haltung besteht, die sich in Werk, Verhalten und alltäglichem Handeln gleichermaßen zeigt.
Beitrag zu inhaltlicher Vielfalt
Vielfalt geht weit über thematische Diversität hinaus. Sie umfasst Unterschiede in Disziplinen, Ästhetiken, Themen, Formaten, Arbeitsweisen und Perspektiven ebenso wie die Repräsentation verschiedener sozialer Gruppen. Vielfalt entsteht nicht zufällig, sondern erfordert bewusste kuratorische Entscheidungen. Vielfalt darf keinesfalls als formale Quote oder Checkliste verstanden werden, sondern als Haltung, die strukturelle Voraussetzungen schafft, damit ein breites Spektrum an Perspektiven und Arbeitsweisen im Haus vertreten sein kann. Gleichzeitig wurde auf die Balance hingewiesen: Vielfalt aktiv zu ermöglichen, ohne in Beliebigkeit zu geraten. Dafür braucht es klare kuratorische Linien und transparente Auswahlprozesse sowie die Bereitschaft, bewusst auch weniger etablierte oder weniger sichtbare Positionen in den Blick zu nehmen.
Gemeinschaftliche Passung
Diese Dimension wurde nicht separat vertieft. Zentrale Aspekte – Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsstil, respektvoller Umgang sowie die Fähigkeit, in geteilten Räumen konstruktiv zusammenzuarbeiten – waren bereits in den Diskussionen zu künstlerischer Qualität und gesellschaftlicher Verantwortung sichtbar geworden. Gemeinschaftliche Passung ist vor allem über Motivationsschreiben, persönliche Gespräche und die Einschätzung der Arbeitsweise erfassbar.
Spannungsfelder
Es wird voraussichtlich unterschiedliche Niveaus und Professionalisierungsgrade geben – von Studierenden über semi-professionelle Akteurinnen und Akteure bis hin zu etablierten Künstlerinnen und Künstlern. Einerseits sollen die Räume ein hohes künstlerisches Niveau sichern. Andererseits müssen auch experimentelle Formen, Nachwuchs oder Mischbiografien Platz haben. Eine zu strikte Trennung könnte Chancen auf Vielfalt und Austausch einschränken.
Unterschiedliche Perspektiven zeigten sich bei möglichen Kriterien: Während einige die Orientierung an formalen Nachweisen wie einem abgeschlossenen Studium für sinnvoll hielten, wurde zugleich betont, dass auch flexible und offenere Formen der Qualifikation anerkannt werden sollten. Entscheidend sei, dass die Arbeit eine Haltung erkennen lässt und einen Beitrag zu den Räumen und zur Stadtgesellschaft leistet. Wichtig sei, von Beginn an mit einem transparenten Regelwerk zu arbeiten, das Orientierung bietet, sich aber auch anpassen und weiterentwickeln kann. Zugang und Qualität sollen als lernender Prozess verstanden werden – mit klaren Orientierungen, transparenten Verfahren und der Bereitschaft, Kriterien im Laufe der Entwicklung anzupassen.
4.2. Formate und Nutzungslogik
Die Ermöglichungsräume umfassen sowohl längerfristige als auch temporäre Nutzungen. Künstlerische Produktion und Präsentation sollen miteinander verzahnt sein, mit ausgewogener Balance zwischen internationaler und lokaler Beteiligung. Dabei wurde betont, dass es keinen Automatismus gibt, nach dem in der Kongresshalle produzierende Künstlerinnen und Künstler automatisch ein Recht auf Präsentation erhalten. „Garantierte“ Sichtbarkeit für Produzierende soll über ergänzende Sonderformate hergestellt werden.
Konkrete Formate
Spartenübergreifende Festivals bilden ein zentrales Format. Sie können thematisch orientiert sein und verschiedene Kunstformen miteinander verbinden. Auch biennaleartige Formate wurden diskutiert, bei denen das gesamte Haus für einen bestimmten Zeitraum gemeinschaftlich genutzt und gestaltet werden könnte. Artist-in-Residence-Programme für alle Sparten bilden einen besonderen Schwerpunkt
- generationsübergreifend angelegt, mit Fokus auf junge Künstlerinnen und Künstler
und Studierende. Auch Curators- und Scientists-in-Residence-Programme wurden genannt. Ko-Produktionen – sowohl mit Ankernutzenden als auch mit externen Partnerinnen und Partnern – schaffen Synergien und eröffnen neue künstlerische Perspektiven. Offene Werkstätten, Tauschboxen und gemeinschaftlich nutzbare Bereiche ermöglichen niedrigschwellige Teilhabe und Begegnung. Temporäre Ausstellungen, Konzerte, thematische Spaziergänge oder Führungen ergänzen das Spektrum.
Zusammenspiel verschiedener Nutzungsarten
Feste Nutzende der Produktionsräume, temporäre Nutzende, externe Partnerinnen und Partner sowie Ankernutzende sollen in einem dynamischen Zusammenspiel agieren. Offene Werkstätten und gemeinschaftliche Flächen ermöglichen Begegnungen zwischen verschiedenen Gruppen. Ko-Produktionen und Festivals schaffen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Nutzungsformen.
Wichtig ist eine klare Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Nutzungsarten – etwa durch transparente Raumbelegungspläne, klare Ansprechpersonen und gemeinsame Absprachen. Für die Disposition bei den Darstellenden Künsten wurde der Bedarf an einer koordinierenden Funktion, vergleichbar mit einer künstlerischen Betriebsbüro-Struktur (KBB), benannt.
4.3. Nutzerprofile und Einbindung
Vielfalt der Nutzenden
Zu den Nutzenden der Ermöglichungsräume gehören Akteurinnen und Akteure aus der freien Szene, Community-orientierte Gruppen, Studierende sowie internationale Künstlerinnen und Künstler. Dabei wird zwischen festen Nutzenden der Produktionsräume und temporären oder projektbezogenen Nutzenden unterschieden. Auch externe Partnerinnen und Partner – lokale Initiativen, bestehende Kulturinstitutionen, Partnerstädte oder internationale Kooperationspartnerinnen und partner – sollen strukturell eingebunden werden können, ohne bestehende Nutzungsverhältnisse zu überlagern.
Rolle und Verantwortung
Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, ob die Ermöglichungsräume primär als Rückzugsort für die eigene künstlerische Arbeit dienen oder ob mit der Nutzung auch eine aktive Mitgestaltung am gemeinsamen Projekt verbunden sein soll. Unterschieden wurde zwischen inhaltlicher Mitwirkung (Beteiligung an programmatischen oder gemeinschaftlichen Aktivitäten) und Mindeststandards in der Nutzung (Pflege gemeinschaftlich genutzter Räume, Instandhaltung der eigenen Arbeitsbereiche, Ordnung und Sauberkeit sowie eine gewisse Präsenz und Ansprechbarkeit im Haus). Diese grundlegenden Pflichten wurden als unverzichtbar hervorgehoben, um einen funktionierenden Betrieb und ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten. Diskutiert wurde, dass für feste Nutzende eine stärkere Verpflichtung zur Mitgestaltung eingefordert werden könnte, während für temporäre Gruppen oder projektbezogene Aufenthalte andere Maßstäbe gelten sollten. Besonders im Bereich der Darstellenden Künste wurde darauf hingewiesen, dass Produktionen oft nur für wenige Wochen Räume benötigen und Verpflichtungen sinnvoll ausgestaltet werden müssen, ohne zu einer unverhältnismäßigen Belastung zu werden. Mehrfach wurde betont, dass Pflichten und Rechte klar zu definieren und vertraglich festzuhalten sind, um sowohl den Betrieb zu sichern als auch die Legitimation der öffentlichen Förderung zu unterstreichen. Faire Verteilung von Ressourcen sowie transparente Verfahren zur Nutzung von Räumen, Mitteln und Materialien sind Voraussetzung, um Konkurrenz, Rückzug oder Misstrauen zu vermeiden. Strukturen zur Ermöglichung von Synergien werden in Kapitel 5.3 dargestellt.
4.4. Sonderformate zur Sichtbarkeit der Produzierenden
In vergleichbaren Häusern gibt es in der Regel keinen Automatismus, nach dem produzierende Künstlerinnen und Künstler automatisch ein Recht auf Präsentation oder Aufführung erhalten. Ausnahmen bilden explizite Produktionshäuser, in denen Produktionen gezielt mit dem Auftrag zur Präsentation verbunden sind. Für die Ermöglichungsräume wurde betont, dass Sichtbarkeit für produzierende Künstlerinnen und Künstler über ergänzende Formate hergestellt werden kann und sollte. Sonderformate wurden als offene, zusätzliche Angebote verstanden, die die regulären Präsentationsformate nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Ziel ist es, gemeinsame Momente der Sichtbarkeit zu schaffen, die sowohl die Arbeit der Produzierenden zeigen als auch das Gesamtprofil der Ermöglichungsräume und der Kongresshalle insgesamt stärken – auch im Zusammenspiel mit den Ankernutzenden.
Rhythmen und Wiederholung
Sonderformate sollten nicht ausschließlich als einmalige Ereignisse gedacht werden. Genannt wurden regelmäßige Formate mit wiederkehrendem Charakter, etwa ein „Puls", der in bestimmten Abständen sichtbar wird. Auch Abschlussformate im Rahmen von Artist-in-Residence-Phasen, beispielsweise zu Jahreshälften, wurden diskutiert. Zudem wurde angeregt, bestehende Festivals oder Netzwerke stärker einzubeziehen, Kooperationen mit bereits etablierten Formaten einzugehen und die bestehende Kulturszene der Stadt Nürnberg mitzudenken.
Konkrete Formatideen
Für die Ermöglichungsräume wurden unterschiedliche Formate diskutiert, die je nach Sparte variieren können. Genannt wurden unter anderem temporäre Pop-up-Formate außerhalb des Gebäudes sowie „Satelliten"-Formate, die räumlich oder inhaltlich ausgelagert sind. Auch offene Ateliers, teils in Kombination mit Ausstellungen, wurden als Möglichkeit benannt, Produktionsprozesse sichtbar zu machen. Für musikalische Formate wurden eigenständige Abende, etwa nach Genres gebündelt, diskutiert. Als ergänzende Formate wurden thematische Spaziergänge oder Führungen genannt, die insbesondere im Zusammenhang mit Tanz- oder Theaterproduktionen sinnvoll sein können. Auch digitale oder gedruckte Werke, etwa Kataloge oder digitale Formate, wurden als Möglichkeiten der Sichtbarkeit benannt. Mehrfach wurde betont, dass Sonderformate ein eigenes Profil entwickeln und zugleich mit dem Ort und dem Gebäude verknüpft sein sollten. Darüber hinaus wurde angeregt, klein anzufangen und zunächst wenige, überschaubare Formate zu erproben, etwa zwei wiederkehrende Formate oder Workshops pro Halbjahr. Wichtig erschien der AG, die Anzahl der Formate bewusst zu begrenzen, um eine Überfrachtung zu vermeiden.
Zusammenspiel mit den Ankernutzenden
Mit Blick auf die Kongresshalle insgesamt wurde betont, dass Sonderformate auch im Zusammenspiel mit den weiteren Ankernutzenden entwickelt werden sollten. Genannt wurden insbesondere Schnittstellen zu den Darstellenden Künsten mit eigenen
Aufrufen und öffentlicher Kommunikation sowie Bezüge zum Dokumentationszentrum. Dabei wurde hervorgehoben, dass unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Interessen mitbringen und Formate daher sowohl klein und spezifisch als auch groß und übergreifend angelegt sein können. Diskutiert wurden sowohl quartalsweise Präsentationen einzelner Bereiche als auch größere, gemeinsam entwickelte Formate in längeren Zyklen, etwa im Zweijahresrhythmus. Einigkeit bestand darüber, dass für die Koordination dieser sehr unterschiedlichen Abläufe eine klare Zuständigkeit erforderlich ist.
4.5. Produktions- und Arbeitslogiken nach Sparten
Die Diskussionen zeigten, dass unterschiedliche Sparten unterschiedliche Produktionslogiken und damit auch unterschiedliche räumliche, zeitliche und organisatorische Anforderungen haben. Für die weitere Ausarbeitung des Betriebskonzepts und des Business Case wurde deutlich, dass sowohl spartenübergreifende Grundlogiken als auch spezifische Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Bildende Künste
Arbeitsprozesse in den Bildenden Künsten unterscheiden sich erheblich und umfassen sowohl kurze, intensive Produktionsphasen als auch langfristige, offene Prozesse, die sich im Verlauf verändern oder weiterentwickeln können. Für längerfristige Nutzungen wurde eine zeitliche Begrenzung von bis zu fünf Jahren diskutiert. Projektbezogene Nutzungen können von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten oder Jahren reichen. Unterschiedliche künstlerische Praktiken bringen spezifische räumliche Anforderungen mit sich – etwa in Bezug auf Gerüche, Materialien, Lautstärke, Staubentwicklung, Raumhöhe oder Lichtverhältnisse. In Gemeinschaftsateliers treffen sehr unterschiedliche Anforderungen aufeinander, weshalb klare Regeln für die Nutzung erforderlich sind. Auch unterschiedliche zeitliche Logiken von Künstlerinnen und Künstler müssen berücksichtigt werden. Für Werkstätten wurden sowohl betreute Modelle mit verantwortlichen Personen und gemeinsam genutztem Werkzeug als auch Modelle diskutiert, bei denen Nutzende eigenes Werkzeug mitbringen. Flexible Buchungssysteme sowie klare Verantwortlichkeiten für Ordnung und Sauberkeit wurden als zentral benannt. Als infrastrukturelle Anforderungen wurden unter anderem ausreichend breite und hohe Türen sowie Anlieferungsmöglichkeiten über den Innenhof genannt.
Darstellende Künste
Für Schauspiel und Tanz wurden unterschiedliche Raumtypen als erforderlich identifiziert: ein Proberaum mit Tanzboden, ein Veranstaltungsraum (dual nutzbar, wobei Aufführungen Vorrang haben) sowie ein kleinerer Proberaum. Dies ist im Raumprogramm bereits abgebildet. Der Produktionsprozess gliedert sich in mehrere Phasen: Die Konzeptionsphase (Recherche, Planung, Abstimmung) kann auch
außerhalb der Ermöglichungsräume stattfinden. Die Erarbeitungsphase vor Ort umfasst in der Regel mehrere Wochen (abhängig vom Umfang der Produktion). Die letzte Probenwoche ist eine Bühnenprobe. Der Probenbetrieb ist ressourcenintensiv; pro Bühne sollten maximal zwei Erarbeitungsprozesse gleichzeitig stattfinden, ideal sei die Nutzung durch nur ein Projekt, um logistische Aufwände gering zu halten. Für die Disposition wurden große Vorlaufzeiten und zugleich eine erhöhte Planungsunsicherheit benannt, die unter anderem von Fördermitteln, Planungsprozessen und der Verfügbarkeit der beteiligten Personen abhängen. Einmal vergebene Zeitfenster können nicht kurzfristig ersetzt werden. Der Bedarf an einer koordinierenden Funktion, vergleichbar mit einer künstlerischen Betriebsbüro-Struktur (KBB), wurde benannt. Zudem wurde angeregt, die Dispositionspraxis nach etwa einem Jahr zu evaluieren. Hinsichtlich der Spielrhythmen wurde empfohlen, in Spielzeitlogik zu denken (etwa September bis Juli), da für die Sommermonate aufgrund von Freiluftangeboten mit geringerer Nachfrage gerechnet wird. Eine Mischform aus en-suite-Spielweisen und Repertoirebetrieb wurde als realistisch eingeschätzt.
Musik
Da die Perspektive der Musik in der AG nicht abgebildet war, wurde die Expertise extern eingeholt. Arbeits- und Produktionslogiken im Bereich Musik sind überwiegend kontinuierlich angelegt und basieren häufig auf fest zugewiesenen Proberäumen, die als kreative „Base“ für einzelne Gruppen dienen. In der Regel werden diese Räume von zwei bis drei Gruppen gemeinsam genutzt, die ihre Nutzungszeitfenster eigenständig organisieren und sowohl gemeinsam als auch einzeln im Raum arbeiten. Die kreative Arbeit findet unabhängig von konkreten Produktionen oder Live-Konzerten statt und erfolgt häufig regelmäßig, etwa mehrmals pro Woche. Durch technische Entwicklungen im Bereich der Audiotechnik ist es zunehmend möglich, Vorproduktionen direkt im Proberaum umzusetzen, wodurch sich Produktionsprozesse stärker in diese Räume verlagern. Die zeitliche Nutzung ist meist unbefristet angelegt, wobei Mietkonditionen häufig an den Status als Nachwuchskünstler/in gekoppelt sind. Ergänzend besteht ein Bedarf an temporären Nutzungen, etwa für wenige Tage oder ein bis zwei Wochen, insbesondere im Vorfeld von Konzerten, Touren oder konkreten Produktionen. Residenzprogramme, die Probenphasen mit anschließenden Aufführungen oder Produktionen verbinden, wurden als relevantes Modell benannt. Diese erfordern eine enge Vernetzung mit Veranstaltungsräumen, Tonstudios sowie weiteren kulturellen und medialen Infrastrukturen und ermöglichen zugleich Austausch und Kooperationen mit anderen Kunst- und Kultursparten. Die räumlichen und infrastrukturellen Anforderungen variieren stark, insbesondere im Hinblick auf akustische Bedingungen – von einfachen funktionalen Lösungen bis hin zu professionell geplanten akustischen Maßnahmen. Neben der akustischen Qualität spielen auch gemeinschaftlich genutztes Equipment, Fragen der Raumgestaltung
sowie die Erreichbarkeit der Räume eine Rolle, da Gruppen häufig räumliche Distanzen überwinden müssen, um gemeinsam arbeiten zu können. Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass musikalische Arbeitsprozesse Phasen mit geringem oder nicht unmittelbar sichtbarem Output beinhalten können. Um dennoch eine aktive und kontinuierliche Raumnutzung sicherzustellen, wurden begleitende Berichtsformate als zentrales Steuerungsinstrument benannt. Diese dienen dazu, Arbeitsprozesse, Nutzungsintensität und Entwicklung der Gruppen nachvollziehbar zu dokumentieren und bilden eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen zur Fortführung der Mietverhältnisse. Bei ausbleibender oder nicht ausreichender Nutzung kann auf dieser Basis ein Wechsel der nutzenden Gruppen erfolgen. Entsprechend sollten Berichtspflichten als Bestandteil der Mietverträge verankert und so ausgestaltet werden, dass sie sowohl den künstlerischen Prozessen gerecht werden als auch eine belastbare Entscheidungsgrundlage ermöglichen.
Unterschiedliche Logiken, gemeinsame Anforderungen
Während bildend künstlerische Arbeit häufig offen und langfristig angelegt ist, erfordern die Darstellenden Künste klar disponierte Proben- und Aufführungsphasen. Gemeinsam ist beiden Sparten der Bedarf an flexiblen Produktionsstrukturen sowie an klaren Regelungen zu Nutzung, Belegung und Verantwortung. Die detaillierte Ausarbeitung räumlicher, technischer und organisatorischer Anforderungen erfolgt im Rahmen des Betriebskonzepts.
5. Governance, Betriebsmodell und Steuerung
5.1. Führungs- und Steuerungsmodell
In der AG wurden Perspektiven zu einem möglichen Steuerungs- und Betriebsmodell eingeholt (ohne dass diese aber Entscheidungscharakter haben sollten). Dabei wurde deutlich, dass innerhalb der AG unterschiedliche Haltungen zu zentralen Aspekten bestehen – insbesondere zur Intensität und Tiefe von Beteiligung der Künstlerinnen und Künstler an Entscheidungsprozessen. Die nachfolgend dargestellten Perspektiven spiegeln diesbezügliche Wünsche und Vorstellungen aus der AG wider.
Grundlegende Steuerungsstruktur
Als relevant wurde erachtet, die geplante Stiftung als schlanke, operativ handlungsfähige Einheit zu konzipieren. Die Stiftung solle über klare Entscheidungswege verfügen und zugleich offen für externe Impulse sein. Die AG- Teilnehmenden betonten die Relevanz eines gemischten Programmmodells, das Eigenprogramm mit kuratierter Vermietung kombiniert. Als wünschenswert galt eine klare Entscheidungsstruktur – etwa durch ein General Management in Kombination mit beratenden Gremien zur Beteiligung von Nutzenden. In der AG wurde der Wunsch formuliert, ein solches Gremium möglichst gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Stiftungsträger und Nutzenden zu besetzen und somit eine strukturelle Teilhabe auf strategischer Ebene zu ermöglichen. Diskutiert wurde in diesem
Zusammenhang die Rolle der künftigen Stiftungsträger und deren Entscheidungskompetenz. Damit verbunden war die Frage, wie sich die Einbindung der Nutzenden mit einer klaren Steuerung zur Profilbildung vereinbaren lässt. Auch wurde vorgeschlagen, Expertinnen und Experten mit spezifischen Perspektiven – etwa zu Diversität, Menschenrechten oder Barrierefreiheit – beratend einzubinden.
Produktionsflächen
Die Auswahl der festen Nutzenden über ein Juryverfahren mit klaren Kriterien wurde grundsätzlich positiv bewertet. Angeregt wurde, bei der Besetzung der Jury auch externe Institutionen (z. B. BBK oder MUZ) einzubeziehen – insbesondere da beim Erstbezug noch keine interne Nutzendenschaft besteht. Darüber hinaus wurde diskutiert, wie Kriterienkataloge, Quoten oder Mindestanforderungen so gestaltet werden können, dass sie Vielfalt ermöglichen, ohne den kuratorischen Anspruch zu unterlaufen. Auch ein ergänzendes Open-Call-Verfahren wurde als Option genannt. Ein Anliegen war, dass feste Nutzende der Produktionsflächen auch programmatisch eingebunden werden. Bei bestimmten Formaten – etwa Festivals – könne diese Beteiligung sogar zur Voraussetzung für Teilnahme an der Präsentation werden. Als Anreiz wurde ein Vorbuchungsrecht für Präsentationsflächen ins Spiel gebracht.
Präsentationsflächen
In den Sitzungen der AG Kuration wurden verschiedene Herangehensweisen an die Auswahl von Nutzenden der Präsentationsflächen diskutiert. Insbesondere waren in der Diskussionen zwei Denkrichtungen zur Besetzung des Programmteams präsent, dass nämlich hier die Personalauswahl entweder in Form dauerhafter Besetzung oder auch in Form zeitlich befristeter Besetzungen (z. B. auf zwei Jahre) denkbar wäre. Mit einer dauerhaften Besetzung gingen verschiedene Vorteile einher, so die bessere Passung zu inhaltlichen Anforderungen wie kuratorischer Kohärenz, die Entwicklung relevanter Netzwerke oder auch die bessere Passung zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Angesichts dieser Vorteile wurden in den Diskussionen der AG Kuration, aber auch jenseits davon eine stabile und konstante Besetzung präferiert – die auch vor dem Hintergrund, dass die im Rahmen der Arbeit ebenfalls betrachteten Benchmark- Einrichtungen allesamt ebenfalls in vergleichbaren Positionen Stellen des Programmteams dauerhaft besetzt haben.
Spannungsfelder und offene Fragen
Aus der Diskussion wurde deutlich, dass nicht alle Zielsetzungen gleichzeitig und im gleichen Maße realisierbar sind. Besonders in den benannten Spannungsfeldern – Steuerung vs. Beteiligung, Offenheit vs. kuratorische Steuerung, Flexibilität vs. Verlässlichkeit – wurde deutlich, dass sich nicht alle Erwartungen realisieren lassen werden. Am Ende bedarf es eines ausbalancierten Systems, das verantwortlich gesteuert ist und sich zugleich an übergeordneten Entscheidungen orientiert. Die Frage, wie kuratorische Qualität mit struktureller Beteiligung zusammengedacht werden können,
gehört ebenso dazu wie der Umgang mit Offenheit bei gleichzeitig verlässlicher Steuerung. Es wurde betont, dass bestimmte strukturelle und organisatorische Leitplanken zeitnah geklärt werden müssen – insbesondere im Hinblick auf Trägerschaft, Zusammensetzung des Stiftungsgremiums, Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten. Diese strukturellen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für eine vertiefende Diskussion. Eine zentrale Fragestellung für die nächsten Schritte wird es sein, die unterschiedlichen Anforderungen zu priorisieren und zu einem tragfähigen, ausbalancierten Modell zusammenzuführen.
5.2. Beteiligungsstruktur im Betrieb
Für eine gelingende Beteiligung wurde eine mehrstufige Struktur als denkbar angesehen – mit Raum für formelle wie informelle Beteiligung. Genannt wurden regelmäßige Treffen, offene Austauschformate sowie repräsentative Wahlmechanismen, z. B. zur Bestimmung von Spartengremien. Auch ein übergeordnetes Gremium – etwa ein „Hauptausschuss" zur Perspektivenbündelung – wurde als denkbar erachtet, dies auch vor dem Hintergrund des Gedankens, dass zu viele Gremien die organisatorische Komplexität zu hoch werden lassen könnten. Gleichzeitig wurde betont, dass Beteiligung immer auch Verantwortung und Qualitätssicherung mitdenken muss. Auch basisdemokratische Elemente wurden diskutiert, sofern diese mit einer handlungsfähigen Gesamtstruktur vereinbar bleiben. In der Diskussion wurde wiederholt die Anforderung an ein klares inhaltliches und strategisches Profil genannt – auch im Hinblick auf internationale Sichtbarkeit und die Anschlussfähigkeit an gesellschaftliche Transformationsprozesse. Zudem wurde deutlich gemacht, dass die Funktionsfähigkeit bereits im Aufbauprozess sichergestellt werden muss – durch klare Zuständigkeiten, strukturierte Prozesse und eine ausbalancierte Verzahnung von Beteiligung und Umsetzung. Um Vielfalt zu sichern, wurde die strukturierte Bündelung heterogener Perspektiven innerhalb eines kuratorisch konsistenten Rahmens als notwendig benannt.
5.3. Erschließung von Synergien
Inhaltliche Synergien besitzen hohes Potenzial – ihre Entfaltung setzt aber strukturelle Bedingungen und eine unterstützende Kultur voraus. Diskutiert wurden drei Beziehungsebenen: die Zusammenarbeit zwischen den Nutzenden der Ermöglichungsräume, die Verbindungen zu den Ankernutzenden sowie die Schnittstellen zu Externen.
Synergien zwischen Nutzenden der Ermöglichungsräume
Besonders im Blick stehen das Verhältnis von individueller künstlerischer Freiheit und gemeinsamer Verantwortung sowie die Vermeidung von Abschottungstendenzen. Ein zentrales Thema war der Wunsch nach einer gelebten Kultur der Offenheit. Um „Blasenbildung" zu vermeiden, braucht es sowohl sichtbare Begegnungsräume als auch eine Haltung des Miteinanders. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass
Offenheit nicht erzwungen werden kann – Synergien sollen entstehen dürfen, nicht müssen. Voraussetzung für gelingende Zusammenarbeit ist eine faire Verteilung von Ressourcen. Eine konkrete Idee war die Einführung eines gemeinsam genutzten Materiallagers („Fundus"). Um Austausch zu ermöglichen, wurde mehrfach die Einführung einer vermittelnden, koordinierenden Rolle vorgeschlagen – etwa in Form einer Community-Managerin oder eines Community-Managers. Diese Person solle ein Gespür für künstlerische Prozesse mitbringen, einen Überblick über Geschehnisse in den Ermöglichungsräumen haben, Ansprechperson für alle sein, Netzwerke aufbauen, Wissen bündeln und weitergeben
- und zugleich Impulse setzen, ohne zu steuern.
Ergänzend wurden niedrigschwellige Tools vorgeschlagen: eine Projektpinnwand, ein „Verzeichnis besonderer Fähigkeiten" oder eine digitale Fundkiste für Ideen. Diese könnten helfen, Sichtbarkeit für laufende oder neue Vorhaben zu schaffen und spontane Beteiligung zu fördern. Austausch solle auch außerhalb von Projekten stattfinden können. Genannt wurden regelmäßige Stammtische, gemeinsame Essen, ein gemeinsames Sommerfest oder thematische Treffpunkte – bewusst niedrigschwellig und ohne Erwartungsdruck. Die Idee eines Fördervereins wurde als Möglichkeit genannt, zusätzliche finanzielle Spielräume zu schaffen. Dieser Verein könnte zugleich Strukturgeber und Experimentierraum sein und wäre in der Hand der Nutzenden selbst verankert.
Synergien mit Ankernutzenden
Kooperation mit den Ankernutzenden – dem Staatstheater Nürnberg, den Nürnberger Symphonikern und dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände – wurde als essenziell für das Gelingen der Kongresshalle Nürnberg insgesamt verstanden. Gleichzeitig birgt sie Herausforderungen, da die beteiligten Institutionen unterschiedliche Arbeitsweisen, Zielsetzungen und Ressourcenlogiken mitbringen. Kooperationsbereitschaft wurde als zentrale Voraussetzung beschrieben. Dabei wurde betont, dass eine realistische Auseinandersetzung mit strukturellen Unterschieden – etwa in Bezug auf Entscheidungsprozesse, künstlerische Planungslogiken oder Ressourcenzugänge – unerlässlich sei. Insbesondere im Hinblick auf das Staatstheater wurden Fragen zur Vereinbarkeit seiner hierarchischen Strukturen mit den offenen, experimentellen Formaten der Ermöglichungsräume aufgeworfen. Eine bewusste Beschäftigung mit bestehenden Differenzen wurde als konstruktiver Bestandteil des Prozesses verstanden. Als inhaltliche Anknüpfungspunkte wurden spartenübergreifende Veranstaltungen, thematische Koproduktionen sowie die Idee eines biennale-artigen Formats genannt, bei dem das gesamte Haus für einen bestimmten Zeitraum gemeinschaftlich genutzt und gestaltet werden könnte. Die internationale Ausrichtung der Ermöglichungsräume wurde als möglicher Anknüpfungspunkt hervorgehoben, die auch für etablierte Institutionen neue Perspektiven eröffnen kann. Das Dokumentationszentrum wurde mehrfach als besonders anschlussfähiger Partner beschrieben – etwa durch seine Expertise im Bereich historischer Kontextualisierung,
erinnerungskultureller Beratung oder Vermittlung. Die Idee eines Pairing-Programms zwischen künstlerischen und erinnerungskulturellen Formaten wurde als innovativer Ansatz benannt. Für eine gelingende Kooperation wurden klare Kommunikationswege und gemeinsame Rahmenbedingungen als notwendig erachtet: eine gemeinsame digitale Plattform für Absprachen, klare Ansprechpersonen, ein transparenter Raumbelegungsplan sowie der gemeinsame Zugang zu bestimmten Veranstaltungsflächen. Auch Materialkreisläufe, geteilte Infrastrukturen und ein gemeinsamer Vortragsraum wurden diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielten die Außenflächen der Kongresshalle als potenzielle Begegnungsorte.
Synergien mit Externen
Die Zusammenarbeit mit Externen wurde als zentraler Bestandteil einer offenen, vielfältigen und dynamischen Nutzung verstanden. Vielfach genannt wurde der Wunsch nach Zusammenarbeit mit sehr unterschiedlichen externen Akteurinnen und Akteuren: lokale Initiativen, bestehende Kulturinstitutionen, politische Gruppen, Subkulturen, Studierende, Partnerstädte oder internationale Kooperationspartnerinnen und -partner. Die Zusammenarbeit mit der AdBK Nürnberg wurde als besonders anschlussfähig beschrieben. Ein zentrales Anliegen war die konzeptionelle und strukturelle Offenheit für externe Mitnutzungen – etwa durch Residenzprogramme, punktuelle Kooperationen oder gemeinschaftlich getragene Projekte. Benannt wurden sowohl infrastrukturelle Anforderungen – wie flexibel nutzbare Räume, Übernachtungsmöglichkeiten für Residenzen – als auch organisatorische Voraussetzungen: klare Ansprechpersonen und Zuständigkeiten, gesonderte Angebote für externe Gruppen, eine virtuelle Austauschplattform oder aktiv gepflegte Listen relevanter Kontakte und Institutionen. Betont wurde, dass Offenheit nicht zufällig entstehen dürfe, sondern konzeptionell verankert und organisatorisch gestützt werden muss – als bewusste Entscheidung für eine einladende, kooperationsorientierte Praxis. Die Idee einer Koordinationsstelle zur Betreuung externer Kooperationen wurde mehrfach genannt – etwa für Beratung, Vernetzung, Begleitung und das Verfügbarmachen von Ressourcen. Auch Materialräume (Fundus), gemeinsam nutzbare Infrastruktur und der Austausch von Wissen und Mitteln zwischen verschiedenen Gruppen wurden benannt.
5.4. Auswirkungen auf Organisation und Aufgabenstruktur
Aus den Diskussionen ergeben sich Hinweise auf erforderliche organisatorische Strukturen und Aufgaben. Genannt wurden insbesondere:
- Community-Management: Vernetzung, Überblick über Geschehnisse, Wissen
bündeln und weitergeben, Impulse setzen ohne zu steuern
- Koordinierung internationaler Beziehungen: Strategische Steuerung des
internationalen Austauschs, Beratung und Vernetzung für Nürnberger
Künstlerinnen und Künstler, Betreuung internationaler Künstlerinnen und Künstler
- Organisation des künstlerischen Betriebs: Koordinierende Funktion für
Disposition bei den Darstellenden Künsten
- Koordinierung externer Kooperationen: Beratung, Vernetzung, Begleitung und
Verfügbarmachen von Ressourcen für externe Partnerinnen und Partner
Zudem wurde betont, dass die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit der Produktionsflächen grundsätzlich bei den Nutzenden liegt. Die umfassende Bearbeitung von Aufgabenstruktur, Personalbedarf und Organisation erfolgt außerhalb der AG im Rahmen der Entwicklung von Betriebskonzept und Business Case.
6. Kommunikation und Sichtbarkeit
6.1. Kommunikative Grundhaltung
Die Ermöglichungsräume verstehen Kommunikation als offen, zugänglich, transparent und gesellschaftlich relevant. Niedrigschwelligkeit ist dabei nicht nur ein technisches Prinzip, sondern eine kulturelle Grundhaltung, die sich in der Ansprache, in Formaten und in der Wahl der Kanäle widerspiegelt. Unterschiedliche Zielgruppen erfordern differenzierte Ansprachen: Die freie Szene benötigt fachliche Information und Vernetzungsangebote, die Stadtgesellschaft niedrigschwellige Zugänge und Einladungen zur Teilhabe, Kooperationspartnerinnen und -partner klare Informationen zu Formaten und Rahmenbedingungen, internationale Akteurinnen und Akteure mehrsprachige und kulturell sensible Kommunikation. Um eine internationale Strahlkraft zu gewährleisten, ist eine gezielte Kommunikationsstrategie entscheidend. Es geht nicht nur darum, einzelne Künstlerinnen und Künstler sichtbar zu machen, sondern das gesamte Projekt international zu positionieren. Neben klassischer Marketing- und PR-Arbeit könnten auch Teilnahmen an internationalen Messen und Konferenzen eine wichtige Rolle spielen. Partizipative Kommunikation – sowohl analog als auch digital – ermöglicht es, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und Sichtbarkeit für vielfältige Aktivitäten zu schaffen. Eine klare und gut sichtbare Kommunikation über digitale und analoge Kanäle erleichtert die Orientierung und den Zugang für alle.
6.2. Kommunikationskanäle und -standards
In vergleichbaren Häusern wird in der Regel zwischen institutioneller Kommunikation und individueller Außendarstellung unterschieden. Die Nutzung von Logos, Marken oder Namensnennungen ist meist klar geregelt, etwa durch Formulierungen wie „präsentiert von …" oder verbindliche Nennungen im Programm. Zudem sind Nutzende
häufig verpflichtet, in ihrer externen Kommunikation Bezug auf den Ort oder die Kooperation zu nehmen und dabei vereinbarte Standards einzuhalten.
Interne Kommunikation
Für die interne Kommunikation wurden unterschiedliche Kanäle benannt: analoge Formate wie feste Informationsorte im Haus (schwarzes Brett) sowie digitale Lösungen, etwa ein Intranet auf Ebene der Stiftung. Insgesamt wurde betont, dass interne Kommunikationswege möglichst einfach und klar strukturiert sein sollten.
Externe Kommunikation
Für die externe Kommunikation wurde diskutiert, dass diese grundsätzlich gebündelt über die Ermöglichungsräume bzw. die Kongresshalle erfolgen sollte. Genannt wurden ein offizieller Newsletter sowie ein zentraler Kommunikationskanal. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass individuelle Kommunikation der Nutzenden weiterhin eine wichtige Rolle spielt, da unterschiedliche künstlerische Arbeiten und Formate eigene Ästhetiken und Zielgruppen haben.
Abstimmung, Verantwortung und Standards
Ein zentraler Diskussionspunkt betraf die Frage, wo Verantwortung für Kommunikation liegt und welche Inhalte abgestimmt werden müssen. Dabei wurde betont, dass es problematisch sein kann, wenn unerwünschte oder nicht abgestimmte Inhalte nach außen kommuniziert werden. Vor diesem Hintergrund wurden Auswahlprozesse, der Bezug zum wertebasierten Rahmen sowie klare Zuständigkeiten innerhalb der Stiftung als relevante Punkte benannt. Die Notwendigkeit einer professionellen Expertise (z. B. im Bereich Krisenkommunikation) wurde als relevant erachtet. Diskutiert wurde zudem, welche Inhalte über offizielle Kanäle kommuniziert werden sollen – etwa nur Aktivitäten vor Ort oder auch externe Projekte der Nutzenden – sowie Fragen der Logo-Nutzung, der Nennung („produziert in", „präsentiert in" oder beides) und der Markenbindung. Auch der Bedarf an einem Krisenplan für Kommunikationsfragen wurde als regelungsrelevant identifiziert. Schließlich wurde auf mögliche Kapazitätsfragen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf externe Unterstützung in der Kommunikation, sollten Ressourcen oder Expertise nicht innerhalb des Teams der Ermöglichungsräume vorhanden sein.
7. Offene Fragen und nächste Schritte
Die Diskussionen in der AG Kuration haben ein breites Spektrum an Perspektiven, Anforderungen und Gestaltungsoptionen für die Ermöglichungsräume sichtbar gemacht. Zugleich wurde deutlich, dass zentrale Entscheidungen noch ausstehen und verschiedene Aspekte in weiteren Prozessen vertieft werden müssen.
Die Ausgestaltung der Ermöglichungsräume ist eng mit anderen laufenden oder anstehenden Prozessen verknüpft. Insbesondere betrifft dies die Stiftungskonzeption,
die Klärung der Trägerschaft sowie die Entwicklung der Dachmarke Kongresshalle Nürnberg und eines Kommunikationskonzepts für den Kulturort Kongresshalle insgesamt. Entscheidungen in diesen Bereichen haben unmittelbare Auswirkungen auf Governance-Strukturen, Beteiligungsformate und die operative Ausgestaltung der Ermöglichungsräume.
Es wurde betont, dass bestimmte strukturelle und organisatorische Leitplanken zeitnah geklärt werden müssen – insbesondere im Hinblick auf Trägerschaft, Zusammensetzung des Stiftungsgremiums, Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten. Diese strukturellen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für eine vertiefende Diskussion und die weitere Ausarbeitung von Betriebskonzept und Business Case.
Eine zentrale Aufgabe der nächsten Schritte wird es sein, die unterschiedlichen Anforderungen – etwa im Hinblick auf Beteiligungstiefe, kuratorische Steuerung oder infrastrukturelle Offenheit – zu priorisieren und zu einem tragfähigen, ausbalancierten Modell zusammenzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Zielsetzungen gleichzeitig und im selben Maß realisierbar sind. Die in der AG sichtbar gewordenen Spannungsfelder – Steuerung vs. Beteiligung, Offenheit vs. kuratorische Steuerung, Flexibilität vs. Verlässlichkeit – müssen bewusst ausbalanciert werden.
Auch die Phase der Entstehung der Ermöglichungsräume und der Aufbau des Betriebs bedürfen vertiefter Betrachtung. Fragen der Funktionsfähigkeit bereits im Aufbauprozess, des Übergangs von der Planung in den Betrieb sowie der schrittweisen Entwicklung von Strukturen und Formaten wurden als relevant benannt, konnten jedoch im Rahmen der AG nicht abschließend diskutiert werden.
Disclaimer
Die Ausführungen der actori GmbH beruhen auf Annahmen, die aufgrund des zugänglichen Datenmaterials und der Auskünfte der jeweiligen Ansprechpersonen im Unternehmen für richtig erachtet werden. Gleichwohl übernimmt die actori GmbH für die Richtigkeit der gemachten Annahmen sowie die darauf aufbauenden Aussagen keine Haftung. All the statements and recommendations of actori GmbH are based on assumptions that are considered as correct with respect to the available data and the information given by the contact persons of the client or other sources. Nevertheless actori GmbH does not take liability for the correctness of the assumptions and the statements and recommendations based upon. Copyright Alle in dieser Dokumentation enthaltenen Strategien, Modelle, Konzepte, Ideen, Berechnungen und Schlussfolgerungen sind ausschließliches geistiges Eigentum (Ausnahme: Quellenangaben) der actori GmbH und urheberrechtlich geschützt. Sie werden der/dem Auftraggebenden zu deren/dessen ausschließlicher Nutzung zeitlich unbefristet überlassen. Alle hierin enthaltenen Informationen unterliegen der Geheimhaltung und sind nur für die/den Auftraggebenden bestimmt. Die/der Auftraggebende ist nicht berechtigt, diese Dokumentation zu verändern oder außerhalb ihres/seines Unternehmens zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Diese Bestimmung kann ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der actori GmbH abgeändert oder widerrufen werden. Mündliche Vereinbarungen besitzen keine Gültigkeit. All the strategies, models, concepts, ideas, calculations and conclusions incorporated into this documentation are the exclusive intellectual property (except sources are referenced) of actori GmbH and are protected under copyright. They have been turned over to the client exclusively for his own use for an unspecified period. All information included in them is to be kept confidential and is intended for the client’s eyes only. The client is not permitted to change this documentation, make it public outside his own company or disseminate it in any way. This rule may only be amended or revoked with the express written consent of actori GmbH. Verbal agreements shall not be deemed valid.
Informationen zum Datenschutz
Da für uns der Schutz der Privatsphäre und der respektvolle Umgang mit persönlichen Daten sehr wichtig sind, möchten wir Sie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Ihrer Rechte nach der EU-DSGVO informieren. Zu diesem Zweck haben wir alle Informationen auf unserer Internetseite https://www.actori.de/datenschutz zusammengestellt. As the protection of privacy and the respectful handling of personal data are very important to us, we would like to inform you about the processing of personal data and your rights under the EU GDPR. To this end, we have compiled all the information on our website https://www.actori.de/en/data-protection.
Anhang
Betrachtete Best Practices für inhaltliche Eckpfeiler:
-
Kampnagel, Hamburg
-
WUK, Wien
-
Dortmunder U, Dortmund
Betrachtete Best Practices für internationales Verständnis:
-
Baltic Centre for Contemporary Art, Gateshead
-
HAU Hebbel am Ufer, Berlin
-
Tabakalera, San Sebastián
Betrachtete Best Practices für Begegnungsorte:
-
Friche la Belle de Mai, Marseille
-
Kunstencentrum VIERNULVIER De Vooruit, Gent
-
Kaserne Basel, Basel
Betrachtete Best Practices für Steuerungs- und Beteiligungsmodelle:
-
WUK, Wien
-
Kunstencentrum VIERNULVIER De Vooruit, Gent
-
Friche la Belle de Mai, Marseille
Befragte Best Practices für Kriterien für die Auswahl der Nutzenden, (vertragliche) Rechte und Pflichten sowie einen wertebasierten Rahmen:
-
La Friche, Marseille
-
HAU Hebbel am Ufer, Berlin
-
Hellerau, Dresden
-
Kampnagel, Hamburg
-
Kaserne, Basel
-
WUK, Wien
-
PACT Zollverein Essen
Berichtsvorlage Tg/001/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 24.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Populationskontrolle Tiergarten
hier: Antrag Die Linke vom 30.07.2025
Anlagen: 01_Antrag_Die Linke vom 30.07.2025 02_Bericht
Bericht:
Auf die beigefügte Berichtsvorlage wird verwiesen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Tg/001/2026
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Tg/001/2026
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
30.07.2025
Verzicht auf Tötung gesunder Tiere im Tiergarten Nürnberg –
für Populationskontrolle und verantwortungsvolle Zuchtpolitik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die kürzliche Tötung von zwölf gesunden Pavianen im Tiergarten Nürnberg hat bundesweit Kritik ausgelöst und kein gutes Licht auf unseren Tiergarten geworfen. Die Tötung gesunder Tiere allein zur Bestandskontrolle ist ethisch in der Bevölkerung – nicht nur in Nürnberg – hoch umstritten. Auch wenn die Tiergartenleitung ernsthaft Alternativen geprüft hat, zeigt die Tötung deutlich, dass bislang keine ausreichend vorausschauende und tierschutzgerechte Struktur zur Populationskontrolle etabliert wurde.
Es ist daher unerlässlich, dass der Tiergarten Nürnberg eine ethisch reflektierte, gruppenverträgliche und nachhaltige Populationssteuerung einführt. Viele zoologische Einrichtungen setzen dabei erfolgreich auf reversible Verhütungsmethoden oder gezielte Eingriffe wie Sterilisationen oder Vasektomien – Methoden, die das Sozialverhalten der Tiere weitgehend erhalten und eine tierschutzgerechte Bestandsregulierung ermöglichen.
Zudem sollte die Zucht nicht gefährdeter Arten – wie etwa Pavianen – nur dann erfolgen, wenn eine realistische und artgerechte Unterbringung des Nachwuchses gewährleistet ist. Andernfalls ist es aus tierschutzethischer Sicht geboten, auf eine Fortpflanzung zu verzichten.
Der Tiergarten Nürnberg hat die Chance, durch eine solche Haltung zum Vorbild einer modernen, transparenten und tiergerechten Zoopolitik zu werden – verantwortungsvoll, planvoll und stets mit Blick auf das Wohl der Tiere.
Die Linke im Stadtrat Nürnberg
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de 0911 231 74441
Die Linke im Nürnberger Stadtrat stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
1. Tierschutzgerechte Populationskontrolle
Der Tiergarten Nürnberg wird beauftragt, künftig frühzeitig und dauerhaft tierschutzgerechte Maßnahmen zur Populationskontrolle bei nicht gefährdeten Tierarten wie etwa Pavianen einzuführen. Dazu gehören insbesondere: der Vorrang reversibler Verhütungsmethoden mit möglichst geringem Einfluss auf das Sozialverhalten der Tiere (z. B. hormonelle Kontrazeption, sofern medizinisch vertretbar), Sterilisationen oder Vasektomien (anstelle von Kastrationen), um das Sozialverhalten möglichst zu erhalten, Fortpflanzung nur nach vorheriger detaillierter Planung der Gruppenstruktur sowie einer realistischen Vermittlungs- und Haltungsperspektive für den Nachwuchs.
2. Verzicht auf Zucht ohne gesicherte Perspektive
Der Tiergarten verpflichtet sich, bei nicht vom Aussterben bedrohten Arten, die nicht als Futtertiere gehalten werden und für die nachweislich kein Platz in anderen anerkannten zoologischen Einrichtungen oder Schutzprogrammen vorhanden ist, künftig keine Zucht mehr zuzulassen.
3. Regelmäßige Berichterstattung an den Stadtrat
Der Tiergarten berichtet dem Stadtrat regelmäßig über: die Anwendung und Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zur Populationskontrolle, die Entscheidungskriterien für oder gegen eine Fortpflanzung bei den jeweiligen Arten, die Umsetzung tierschutzkonformer Alternativen zur Tötung gesunder Tiere sowie daraus resultierende Erfolge und Herausforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Titus Schüller Kathrin Flach Gomez
Die Linke im Stadtrat Nürnberg
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de 0911 231 74441
- BM / Tg
Populationskontrolle Tiergarten
I. Nach Artikel 9 des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) muss durch Ex-situ-Erhaltung ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet werden (Präambel der EU-Zoorichtlinie).
Aus diesen verbindlichen Vorgaben ergibt sich, dass Artikel 9 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ohne Zoos in der EU nicht erfüllt werden kann und dass Zoos dafür Populationen von Wildtierarten beherbergen müssen.
Die Anzahl von Tieren und Tierarten muss signifikant sein. Zoos dürfen ihre Artenvielfalt also mitnichten ohne guten Grund zu stark reduzieren.
Die Wildtiere, die in Zoos gehalten werden, sollten auf selbsterhaltenden Populationen beruhen und nicht auf wiederholte Naturentnahmen angewiesen sein.
Zoos sind zum Erhalt der biologischen Vielfalt aus Sicht des Gesetzgebers notwendig und müssen für die Aufgabenerfüllung selbsterhaltende Wildtierpopulationen in signifikanter Anzahl halten und erhalten.
Um diesen Forderungen zu entsprechen, dürfen keine nicht züchtenden Wildtierpopulationen geschaffen werden, die fortwährende Naturentnahmen zur Folge hätten. Nicht züchtende Populationen sind nur dann erlaubt, wenn auf die Haltung der betroffenen Art in Europa verzichtet werden soll.
Dem Einsatz von Verhütungsmethoden sind dabei Grenzen auferlegt. Die biologische Vielfalt bezieht sich auch auf genetische Vielfalt innerhalb der Wildtierpopulationen in den Zoos. Um die genetische Vielfalt, die die Gründertiere mitgebracht haben, so gut wie möglich zu bewahren, müssen möglichst viele Tierindividuen an der Fortpflanzung teilnehmen.
Im Weiteren fordert die EU-Zoorichtlinie die artgerechte Haltung der Tiere und verweist dafür auf die Expertise der EAZA (European Association of Zoos and Aquaria).
Primäre Grundbedürfnisse aller Lebewesen sind die Fortpflanzung und die soziale und territoriale Sicherheit. Tierschutzgerechte Haltung von Tieren setzt daher die Möglichkeit der Fortpflanzung voraus. Für die Einschränkung der Fortpflanzung bedarf es vernünftiger Gründe, da sie eine grundlegende Einschränkung artgerechter Haltung bedeutet.
Rechtlich und tierschutzfachlich ist die Abwägung zwischen der Einschränkung artgerechter Haltung gegenüber dem Entzug des Lebensschutzes ein schwieriger Prozess. Fehlende Verhaltensmuster sind sehr schwer zu quantifizieren und noch schwerer tierschutzfachlich einzuordnen. Leid, das sich nicht durch Schmerz begründet, ist auch mit naturwissenschaftlichen Methoden schwer zu definieren. In der tiermedizinischen Indikation gilt Schmerz als ein Maß des Leids, das einem Tier zugefügt wird und dauerhafter Schmerz wird als dauerhaftes Leid angesehen. Tierschutzfachlich unstrittig ist auch, dass fehlende Möglichkeiten zur Entwicklung artspezifischer Verhaltensmuster als Leid angesehen werden müssen. Auf dieser Erkenntnis basieren alle Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren.
Insofern bedarf die Forderung nach Zuchtverbot oder -einschränkung ebenso eines vernünftigen Grundes wie die Tötung. Der sogenannte größtmögliche Schaden für ein Tier ist nicht nur der Tod, sondern auch ein dauerhaft schlechtes Leben.
Der Tiergarten vertritt eine Interventionsethik, die sich aus der faktischen Verantwortung des Menschen für die Tiere begründet. Das Populationsmanagement, das das Töten von Tieren beinhaltet, ist sowohl tierschutzfachlich als auch ethisch einem strengen Abwägungsprozess unterworfen und naturwissenschaftlich einwandfrei darstellbar. Die Alternative wäre die Aufgabe von Wildtierpopulationen in Deutschland, damit der Verlust der Zoos im Sinne der EU-Zoorichtlinie und damit verbunden die Nichterfüllung des Artikels 9 der CBD, der dann ersatzweise von neu zu gründenden und staatlich zu finanzierenden ex situ-Einrichtungen erfüllt werden muss.
1. Tierschutzgerechte Populationskontrolle
Der Tiergarten Nürnberg hat bisher frühzeitig und dauerhaft tierschutzgerechte Maßnahmen zur Populationskontrolle bei all seinen Tierpopulationen – egal ob gefährdet oder nicht gefährdet – betrieben.
Der Gefährdungsgrad von Tierarten wird gemeinhin durch die Rote Liste der Weltnaturschutzunion IUCN bestimmt. Der Guinea-Pavian (Papio papio) ist seit 2018 aufgrund der drastisch sinkenden Bestandszahlen durchaus als gefährdet (Near Threatened) eingestuft.
Es gehört zur Aufgabe der Fachdienststelle Tiergarten, auf der Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse gesunde, selbsterhaltende, resiliente und artgerecht strukturierte Wildtierpopulationen generationenübergreifend zu halten und zu erhalten.
Die im einzelnen aufgeführten Methoden der Fortpflanzungskontrolle unterliegen der fachlichen Expertise des Tiergartens sowie der amtlichen Prüfung und fachlichen, veterinärmedizinischen und tierschutzrechtlichen Bewertung des zuständigen Veterinäramts.
Insofern bedarf es bei dieser Aufgabe keiner neuen Beauftragung.
2. Verzicht auf Zucht ohne gesicherte Perspektive
Das Tierschutzrecht unterscheidet nicht nach Gefährdungsstatus, sondern pathozentrisch. Der Tiergarten ist tierschutzrechtlich verpflichtet allen Tieren eine gute Tierhaltung zu bieten. Zu den Grundbedürfnissen aller Lebewesen gehört die Fortpflanzung. Die Unterbindung der Fortpflanzung bedarf eines vernünftigen Grundes zur Einschränkung der Lebensqualität der gehaltenen Tiere. In der zwingend erforderlichen Abwägung gilt es die Gründe zur Unterbindung der Fortpflanzung gegenüber den Gründen zur Aufhebung des Lebensschutzes in allen Einzelfällen individuell abzuwägen. Ein pauschales Verbot ist weder rechtlich zulässig noch ethisch vertretbar. Nachhaltigkeit bei der Aufrechterhaltung von Tierpopulationen in begrenzten Räumen erzwingt ein geplantes Maß an Fortpflanzung und damit einen eingeschränkten Lebensschutz für überzählige Tiere. Anders kann keine Population selbsterhaltend geplant werden.
Ein Verbot würde zu einem Aussterben der betroffenen Arten im Tiergarten führen.
3. Regelmäßige Berichterstattung an den Stadtrat
Die Anwendung und Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen zur Populationskontrolle sind den Jahresberichten und anderen öffentlich zugänglichen Quellen wie etwa den Pressemitteilungen des Tiergartens entnehmbar. Einer gesonderten Mitteilung an den Stadtrat bedarf es nicht.
Kritische Kriterien zum Populationsmanagement wurden bereits rechtlich umfassend im öffentlichen Teil der Sitzung des Umweltausschusses vom 21.02.2024 dargestellt, debattiert und aufgearbeitet. Die jeweils im Einzelfall zu treffenden Entscheidungen sind maßgeblich von fachlichen und tierschutzrechtlichen Aspekten geleitet und gehören zum regelmäßigen Tagesgeschäft der fachlich ausgebildeten Mitarbeitenden des Tiergartens. Entscheidungskriterien für oder gegen
Fortpflanzung für 250 Arten im Einzelnen darzulegen ist im Hinblick auf die Kapazitäten (Zeit, Personal, spezifische und individuelle Fortpflanzung etc.) nicht realisierbar, da jede Art als solche gesondert zu betrachten und zu bewerten ist.
Alle Alternativen sind durch den Tiergarten öffentlich dargestellt und begründet worden. Alle Entscheidungen des Tiergartens müssen tierschutzkonform sein, sowohl Entscheidungen über Einschränkungen der Lebensqualität von Tieren als auch Entscheidungen über die Aufhebung des Lebensschutzes von Tieren. Realistischerweise ist es nachvollziehbar, dass in Deutschland mehr gesunde als kranke Tiere tierschutzkonform getötet werden. Eine Ausnahme für Zootiere ist weder artenschutzrechtlich noch tierschutzrechtlich zulässig und ebenso nicht ethisch vertretbar.
II. Herrn 3. BM m. d. B. um Anmeldung zur Sitzung des Kulturausschusses am 24.04.2026
Nürnberg, 27.03.2026 Tiergarten
gez.
Dr. Encke (35101)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 24.04.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 06.05.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung - MusS)
Anlagen: 01_Musikschulsatzung (Entwurf) 02_Sachverhalt 03_Aktuelle Musikschulsatzung 04_Anlage zur aktuellen Musikschulsatzung
Sachverhalt (kurz): Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt 2023 geändert. Es sind nun weitere Anpassungen erforderlich, die die vorgeschlagene Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg notwendig machen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 24.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung – MusS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung –
MusS) vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 327)
Vom ..........
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
-
In § 2 Abs. 1 wird ein neuer Satz 4 eingefügt. Der bisherige Satz 4 wird dann zu Satz 5: „Erwachsenen steht das Angebot der Musikschule Nürnberg offen, soweit die Kapazitäten nicht durch Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen erschöpft sind. Ziel der Musikschule Nürnberg ist die dezentrale Bereitstellung von Unterrichtsorten und dadurch die Teilnahme möglichst wohnortnah zu ermöglichen; dazu gehören auch kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit.“
-
§ 5 Satz 4 wird wie folgt geändert:
„Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren gesetzliche Vertreter.“
- § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Ziff. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren angeboten und dauert zwei Jahre.“
b) Der 2. Abs. in Ziff. 2 entfällt
- § 8 Abs. erhält folgende neue Fassung:
„(1) Das Unterrichtsfach Solo- und Ensemblegesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht erteilt. Bei Bedarf kann das Fach Korrepetition angeboten werden. (2) Der Fachbereich Chor der Musikschule Nürnberg besteht aus dem Chor „UNISONO“ mit den nach Alter gestaffelten Chorstufen, den Chorklassen und weiteren Chorangeboten. Der Chor UNISONO verbindet die Bestandteile Singen im Chor, Stimmbildung und eine musiktheoretische Ausbildung. Die Teilnahme an allen Unterrichtsteilen von UNI- SONO ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei in der Regel als Gruppenunterricht durchgeführt. (3) Die Stadtstimmen sind ein Chor für Erwachsene aller Altersgruppen. Dieser Chor beinhaltet chorische Stimmbildung und Chorunterricht. (4) Über die Aufnahme in die Chöre entscheiden die jeweiligen Chorleiter in Abstimmung mit der Leitung der Musikschule.“
- § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
„(3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunterricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung der Schülerin / des Schülers kann im Einzelfall seitens der Musikschule Nürnberg ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden. Die Entscheidung über die Unterrichtsart bzw. -dauer trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg. Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Änderung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft zusammen mit der Leitung der Musikschule Nürnberg in Rücksprache mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern oder deren gesetzlichen Vertretern.“
6 In § 11 Abs. 2 Satz 4 wird die Formulierung „Schulleitung“ durch „Leitung“ ersetzt.
- § 15 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 3 Ziff. 1 wird wie folgt gefasst:
- Unterricht im Elementarbereich: „Bei der „Musik für die Kleinsten“ werden Kinder ab sechs Monaten bis drei Jahren, in die Musikalische Früherziehung Kinder im Vorschulalter, in die Musikalische Grundausbildung Kinder im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder aus der ersten Klasse der Grundschule aufgenommen.“
b) In Abs. 3 Ziff 3 wird die Formulierung „Schulleitung“ durch „Leitung“ ersetzt.
- § 16 Abs 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
(5) „Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Musikschuljahres aus wichtigem Grund beenden. Ein solcher liegt insbesondere vor, 1. bei ungenügender Leistung; 2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere wenn Schülerinnen/Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmahnung den Unterricht nachhaltig stören); 3. soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht der Schülerin / des Schülers geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist; 4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schülerin / dem Schüler oder den Eltern und der Musikschule Nürnberg insbesondere über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.“
- In § 18 Abs. 2 Satz 3 wird die Formulierung „Schulleitung“ durch „Leitung der Musikschule“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Amt für Kultur und Freizeit – Musikschule
Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung –
MusS)
Sachverhalt
Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 2023 geändert. Es sind nun aktuelle Anpassungen erforderlich.
In § 2 Abs. 1 soll die alte Fassung von 2014 wieder eingefügt werden, da sich zunehmend mehr Erwachsene anmelden und der Vorrang für Kinder und Jugendliche deutlicher herausgestrichen werden soll.
§ 8 erhält komplett eine neue Fassung.
In § 15 Abs. 3 Nr. 1 wurde die Formulierung der Gebührensatzung angepasst.
Bei § 16 Abs. 5 jetzt Satz 2 und § 16 Abs. 5 Nr. 4 wurde die Formulierung „insbesondere“ eingefügt, da die Aufzählung nicht abschließend ist.
Bislang stand an manchen Stellen Schulleitung, überwiegend aber „Leitung der Musikschule Nürnberg“, dies wurde in eine einheitliche Schreibweise geändert.
Dem Kulturausschuss wird die mit dem Rechtsamt abgestimmte Satzung zur Begutachtung vorgelegt.
Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung – MusS)
Vom 27. Juli 2023
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: Abschnitt I Struktur und Angebot § 1 Name und Zweck § 2 Aufgabe und Ziele § 3 Leitung der Musikschule § 4 Unterstützende Gremien § 5 Pflichten der Schülerinnen und Schüler § 6 Angebot § 7 Unterricht im Elementarbereich § 8 Vokalunterricht § 9 Instrumentalunterricht § 10 Klassenmusizieren § 11 Ensemble- und Ergänzungsfächer § 12 Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) § 13 Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen § 14 Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“
Abschnitt II Organisation § 15 Anmeldung und Aufnahme § 16 Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss § 17 Gebühren § 18 Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers § 19 Unterrichtsstätten § 20 Datenschutz § 21 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen § 22 Öffentliches Auftreten § 23 Instrumente § 24 Bescheinigung § 25 Gesundheitsbestimmungen § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu § 23
Abschnitt I Struktur und Angebot
Name und Zweck
(1) Die Musikschule Nürnberg ist eine gemeinnützige Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt und trägt den Namen „Musikschule Nürnberg“. (2) Die Stadt verfolgt mit dem Betrieb der Musikschule Nürnberg durch Förderung von Bildung und Erziehung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. (3) Die Stadt ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Musikschule Nürnberg dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt erhält bei Auflösung der Musikschule Nürnberg nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Nürnberg ist das Vermögen ausschließlich zur Förderung von musikalischer Ausbildung und musikalischer Erziehung zu verwenden.
Aufgabe und Ziele
(1) Die Musikschule Nürnberg ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens der Stadt. Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Aufgabe der Schule ist es, eine Musikschule für alle zu sein: vorrangig Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu fördern und besonders Interessierte auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Ziel der Musikschule Nürnberg ist die dezentrale Bereitstellung von Unterrichtsorten und dadurch die Teilnahme möglichst wohnortnah zu ermöglichen; dazu gehören auch kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit. Die Musikschule Nürnberg führt ihre Schülerinnen und Schüler zum eigenen Singen und Musizieren und leistet somit einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung (Studienvorbereitende Ausbildung).
Die Musikschule Nürnberg pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Als Mitglied im Verband deutscher Musikschulen ist die Musikschule Nürnberg nach den Richtlinien dieses Verbandes ausgerichtet; die Lehrpläne des Verbandes sind verbindlich. (2) Ausbildungsziel der Musikschule Nürnberg ist neben einer musikalischen Grundausbildung die Vermittlung von instrumentalen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine hohe, den individuellen Begabungsvoraussetzungen entsprechende Ensemblefähigkeit der Schülerinnen und Schüler. (3) Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit an der Musikschule Nürnberg ist ein qualifizierender Abschluss an einer Musikhochschule, einer Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung. Im Einzelfall kann hiervon aus fachlichen Gründen bei Vorliegen einer der Tätigkeit entsprechenden musikpädagogischen Befähigung abgewichen werden. (4) Im Zusammenwirken von Fachlehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten trägt die Musikschule Nürnberg Verantwortung dafür, dass die musikalischen Ausbildungsziele erreicht werden.
Leitung der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg wird von einer Fachlehrkraft mit einer § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechenden Qualifikation geleitet. Die Leitung der Musikschule Nürnberg wird vom Stadtrat ernannt.
Unterstützende Gremien
Zur Unterstützung der Musikschularbeit und zur Wahrung von Interessen können beratende Vereinigungen wie Elternvertretung, Förderverein, Stiftung oder Beirat nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gebildet werden.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Die gesetzlichen Vertreter der an der Musikschule Nürnberg aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, für deren regelmäßigen und gewissenhaften Unterrichtsbesuch zu sorgen. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Anweisungen der Fachlehrkraft entsprechend üben. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Schuljahr zum Zwecke eines Leistungsnachweises an einem Vortragsabend, Klassenabend oder Schülervorspiel der Musikschule Nürnberg teilzunehmen. Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern. Um die Ausbildungsziele aus § 2 zu erreichen, sollen Schülerinnen und Schüler in instrumentalen oder vokalen Ensembles, Bands oder Combos sowie in einem der Orchester mitwirken und im Sinne der Musikschule Nürnberg an zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Angebot
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet kontinuierlichen Unterricht in folgenden Bereichen an: 1. Unterricht im Elementarbereich; 2. Vokalunterricht; 3. Instrumentalunterricht; 4. Klassenmusizieren; 5. Ensemble- und Ergänzungsfächer; 6. Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA); 7. musikalische Projekte nach Bedarf. (2) Über Form und Umfang des Unterrichts entscheidet die Musikschule Nürnberg. Ein Anspruch auf Einzelunterricht, eine bestimmte Unterrichtsstätte, eine bestimmte Unterrichtsdauer, eine bestimmte Gruppengröße oder die Einteilung in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
Unterricht im Elementarbereich
(1) Der Unterricht im Elementarbereich vermittelt die Grundlagen der musikalischen Erziehung. Er umfasst: 1. Musik für die Kleinsten Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter ab 18 Monaten angeboten und dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft. 2. Musikalische Früherziehung In die Musikalische Früherziehung werden Kinder im Vorschulalter aufgenommen. Der Kurs dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft. Für Kinder ein Jahr vor der Einschulung wird zusätzlich ein einjähriger Kurs angeboten. Satz 3 gilt entsprechend. 3. Musikalische Grundausbildung Der Kurs der Musikalischen Grundausbildung wird für Kinder im Grundschulalter eingerichtet. Er dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft. 4. Instrumentenkarussell Dieser Kurs bietet Kindern ab sechs Jahren (in der Regel nach der Musikalischen Früherziehung) die Möglichkeit, im
Turnus von mehreren Wochen verschiedene Instrumente auszuprobieren und dabei Vorlieben und besondere Eignungen zu entdecken und zu entwickeln. Es werden musikalische Grundbegriffe gefestigt, die einen Einstieg in den Instrumentalunterricht erleichtern. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt. Die Auswahl der Instrumente obliegt der Musikschule Nürnberg. 5. Elementare Musikpädagogik für Erwachsene Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt. (2) Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende eines Kurses im Elementarbereich nach Nrn. 1-4 ist nicht erforderlich.
Vokalunterricht
(1) Das Unterrichtsfach Solo- und Ensemblegesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht erteilt. Bei Bedarf kann das Fach Korrepetition angeboten werden. (2) Die Chorabteilung der Musikschule Nürnberg besteht aus jungerChor nürnberg, Chorklassen und weiteren Chorangeboten. Der jungeChor nürnberg verbindet die Bestandteile Singen im Chor, Stimmbildung und eine musiktheoretische Ausbildung. Die Teilnahme an allen Unterrichtsteilen ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei in der Regel als Gruppenunterricht durchgeführt.
Instrumentalunterricht
(1) In den Instrumentalunterricht werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen. Bei Kindern soll einer instrumentalen Ausbildung der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. (2) Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrumentalfächer, die von der Musikschule Nürnberg angeboten werden. Bei Bedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Instrumentenwahl beraten. (3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunterricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung der Schülerin / des Schülers kann im Einzelfall seitens der Musikschule Nürnberg ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden. Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Änderung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft in Rücksprache mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern oder deren gesetzlichen Vertretern.
Klassenmusizieren
(1) Die Musikschule Nürnberg betreibt in Kooperation mit den Regelschulen Bläserklassen, Streicherklassen, Blockflötenklassen und Chorklassen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 15 Kinder einer Klasse / Jahrgangsstufe beteiligen. Der Unterricht findet in Kooperation in und mit den jeweiligen Regelschulen in der Regel zweimal wöchentlich statt. (2) Das Klassenmusizieren dauert zwei Jahre. Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende der beiden Jahre ist nicht erforderlich. Wenn der Unterricht danach in anderer Form fortgeführt werden soll, ist eine erneute Anmeldung nötig.
Ensemble- und Ergänzungsfächer
(1) Ensemblefächer dienen der Erweiterung und Vertiefung des im Unterricht Gelernten. Zu diesen Fächern gehören Instrumentalensembles, Kammermusikgruppen, Orchester, Chor und Gesangsensembles. (2) Die Fähigkeit des Musizierens im Ensemble gehört zu den Ausbildungszielen der Musikschule Nürnberg. Der Besuch eines geeigneten Ensemblefaches ist daher sinnvoll, um bisher Erlerntes in steter Zusammenarbeit und nach Möglichkeit durch regelmäßige Auftritte zu vertiefen. Die Schülerin / der Schüler wird von der Fachlehrkraft bei der Auswahl des passenden Ensembles beraten. Die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung der Musikschule Nürnberg. (3) Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots, insbesondere Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie. Zum andern stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar, wie z. B. Tanz, Rhythmik oder Musiktheater. Über die Einteilung zum Ergänzungsunterricht entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg in Absprache mit der Fachlehrkraft.
Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern in der Begabtenförderung (Frühförderung und Förderklasse) eine vertiefte Musikausbildung an. In dieser Ausbildung ist es gezielt möglich, sich studienvorbereitend auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vorzubereiten. (2) Die Aufnahme, der Umfang und die Durchführung richten sich nach den jeweils geltenden Vorgaben des Verbands Deutscher Musikschulen (VdM).
Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen
Projekte, z. B. Kurse, Workshops oder Exkursionen, sind weitere musikpädagogische Angebote der Musikschule Nürnberg. Veranstaltungen gehören einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen
Erscheinungsbild der Musikschule Nürnberg. Vorspiele und Konzerte sind für Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Lernerfahrung; die Teilnahme daran ist Bestandteil des Unterrichts.
Regionalwettbewerb „Jugend musiziert”
Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert” ist Teil des Aufgabengebietes der Musikschule Nürnberg.
Abschnitt II Organisation
Anmeldung und Aufnahme
(1) Zur Anmeldung ist die von der Musikschule Nürnberg bereitgestellte online-Anmeldung oder das Anmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Änderungen von Kontaktdaten sind umgehend mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Aufnahmen sind nach Kapazität der Musikschule Nürnberg möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung, der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazität, der Schulorganisation sowie der musikalischen Eignung und Vorbildung der Schülerin / des Schülers. Vorabsprachen mit einzelnen Fachlehrkräften sind nicht bindend. (2) Die Aufnahme in eines der angebotenen Fächer in der Musikschule Nürnberg ist in der Regel nur zu Beginn des Musikschuljahres möglich. (3) Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters und ihres persönlichen und musikalischen Entwicklungsstandes in der Lage sind, am Unterricht der jeweiligen Unterrichtsstufe teilzunehmen: 1. Unterricht im Elementarbereich: In die Mutter/Vater-Kind-Kurse werden Kinder im Alter ab 18 Monaten, in die Musikalische Früherziehung Kinder im Vorschulalter, in die Musikalische Grundausbildung Kinder im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder ab sechs Jahren aufgenommen. 2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht: Über die Aufnahme in den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg nach Eignung und Befähigung der Schülerinnen und Schüler. Kinder können in der Regel mit Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden. Einer instrumentalen Ausbildung soll der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder der Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. Kinder, die bereits Unterricht an der Musikschule hatten (Unterricht im Elementarbereich oder im Klassenmusizieren), werden vorrangig eingeteilt. 3. Ensemblefächer: In die bestehenden Ensembles werden Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Eignung durch die Schulleitung der Musikschule eingeteilt. (4) Wurde eine Schülerin / ein Schüler in der Vergangenheit bereits vom Unterricht ausgeschlossen oder das Unterrichtsverhältnis seitens der Musikschule Nürnberg beendet, entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg über eine erneute Aufnahme.
Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
(1) Das Schuljahr der Musikschule Nürnberg beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen in Bayern. Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet auch bei außerplanmäßigen Unterrichtsausfällen in den allgemeinbildenden Schulen (insbesondere Gewährung von „hitzefrei“) statt. (2) Eine Schülerin / ein Schüler scheidet aus der Musikschule Nürnberg durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss der Leitung der Musikschule Nürnberg spätestens bis 15. Juni des Schuljahres in Textform zugehen. Ein Ausscheiden innerhalb von vier Wochen ab Unterrichtsbeginn ist möglich, sofern die Abmeldung der Leitung der Musikschule Nürnberg innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn in Textform zugeht. In diesem Fall werden die ersten vier Unterrichtswochen als Schnupperunterricht bezeichnet. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung ist ebenso wenig wirksam wie eine Erklärung gegenüber einer Fachlehrkraft. (3) Beim Unterricht, der auf zwei Jahre ausgelegt ist (Musik für die Kleinsten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Klassenmusizieren) ist eine vorzeitige Abmeldung gemäß Abs. 2 zum Ende des ersten Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. (4) Ein Ausscheiden während des Musikschuljahres beziehungsweise ein vorzeitiges Ausscheiden bei Kursen, die auf zwei Jahre ausgelegt sind, kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Leitung der Musikschule Nürnberg genehmigt werden. Der Antrag bedarf der Textform. (5) Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Musikschuljahres aus folgenden Gründen beenden: 1. bei ungenügender Leistung; 2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere wenn Schülerinnen/Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmahnung den Unterricht nachhaltig stören);
- soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht der Schülerin / des Schülers geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist; 4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schülerin / dem Schüler oder den Eltern und der Musikschule Nürnberg über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft. Vor einem Ausschluss sind die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schülerinnen/Schüler oder bei Volljährigkeit die Schülerin / der Schüler schriftlich zu hören. Der Ausschluss ist der Schülerin / dem Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren gesetzlichen Vertreter gegenüber schriftlich zu erklären. Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, wird er mit dem Ersten des auf den Zugang der Erklärung folgenden Monats wirksam. (6) Die Änderung einer Gebühr auf Grund einer geänderten Gruppenstärke stellt keinen besonderen Ausnahmefall im Sinne des Abs. 4 dar.
Gebühren
Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg werden Gebühren nach der Musikschulgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers
(1) Kann die Schülerin / der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, muss die Musikschule Nürnberg davon unverzüglich verständigt werden. Die Schülerin / der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung dieses Unterrichts. (2) Auf begründeten Antrag, der mindestens sechs Wochen im Voraus bei der Musikschule Nürnberg eingehen muss, kann eine Beurlaubung für maximal drei Monate im Musikschuljahr erfolgen (insbesondere für einen Auslandsaufenthalt oder einen Schüleraustausch). Der Antrag bedarf der Textform. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Bezüglich der Gebühren gilt § 5 Abs. 5 der Musikschulgebührensatzung. (3) Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung (z. B. Konzerttätigkeit) der Fachlehrkraft ausfallen, werden vorbzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Fachlehrkraft, ausdrücklich von der Musikschule Nürnberg angeordneten Ausfällen (z. B. Schulveranstaltungen, schulinterne Konzerte, Weiterbildung) oder Ausfall durch Unterrichtsbefreiung gem. TVöD.
Unterrichtsstätten
(1) Der Unterricht findet grundsätzlich in den von der Musikschule Nürnberg zur Verfügung gestellten Räumen statt. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. (2) Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Die Musikschule Nürnberg behält sich vor, in begründeten Fällen, in denen der Musikschulunterricht nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann, den Unterricht durch eine digitale Unterrichtsform durchführen zu lassen. Das hierbei zu verwendende Format gibt die Musikschule Nürnberg vor.
Datenschutz
Die Musikschule Nürnberg erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien, erteilt.
Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und Mithilfe der Schülerinnen und Schüler kann im Bedarfsfall durch die Leitung der Musikschule Nürnberg oder die Fachlehrkraft angeordnet werden. Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden, soweit die volljährigen Schülerinnen und Schüler oder die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Schülerinnen und Schüler dem zugestimmt haben.
Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Schülerinnen und Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Nürnberg belegten Fächern müssen der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich gemeldet werden. Die Leitung der Musikschule Nürnberg ist berechtigt, Auftritte von Schülerinnen und Schülern bei Veranstaltungen zu untersagen, die eine Schädigung des öffentlichen Ansehens der Musikschule Nürnberg befürchten lassen.
Instrumente
Grundsätzlich soll die Schülerin / der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Auf Antrag können Instrumente der Musikschule Nürnberg (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen und Schülern gemäß den Überlassungsbedingungen, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind, genutzt werden. Die anfallende Gebühr richtet sich nach § 1 Abs. 7 der Musikschulgebührensatzung.
Bescheinigung
Den Schülerinnen und Schülern wird auf Wunsch durch die Leitung der Musikschule Nürnberg eine Bescheinigung über den Besuch der Musikschule Nürnberg ausgestellt.
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen sowie der jeweils geltende Hygieneplan der Musikschule Nürnberg bzw. des Unterrichtsortes anzuwenden.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung – MusS) vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 290), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 276) außer Kraft.
Musikschule Nürnberg
Anlage zu § 23 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich die Schülerin / der Schüler oder haben sich die gesetzlichen Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schriftlich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wird das Instrument nach Ende der Überlassungsdauer nicht zurückgegeben, ist die Schülerin / der Schüler oder sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu zahlen.
Die Schülerin / der Schüler oder die gesetzlichen Vertreter haftet/haften für jede schuldhafte, über übliche Abnutzungserscheinungen hinausgehende Beschädigung und jeden schuldhaften Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert und bei Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Mängel besteht keine Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen beziehungsweise eine Wiederbeschaffung sind mit der Leitung der Musikschule Nürnberg abzusprechen und gehen zulasten der Schülerin / des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzufordern. Spätestens mit Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist das überlassene Instrument zurückzugeben.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine Versicherung abgeschlossen wird.
______________________________________________________ Fassung des Satzungsbeschlusses des Stadtrats vom 19. Juli 2023
Musikschule Nürnberg
in der Kulturwerkstatt Auf AEG Fürther Str. 244d 90429 Nürnberg Tel. 0911/231-30 23 Fax 0911/231-30 25 musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Name der Schülerin / des Schülers ggf. gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter _________________________________ ________________________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d. h. monatlich 10,-- Euro O Die Überlassung beim Instrumentenkarussell ist gebührenfrei. O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________ Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________ ______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zustand.
Nürnberg, ___________ _______________________________________________ Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers (bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
________________________________________________________________
Rückgabe
Die erfolgt am _______________ O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe. O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungserscheinungen auf: ________________________________________________________ O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________ ________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _________________________________________________
Unterschrift der Fachlehrkraft Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers
(bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
______________________________________________________ Fassung des Satzungsbeschlusses des Stadtrats vom 19. Juli 2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 24.04.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 06.05.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Anlagen: 01_Gebührensatzung Musikschule_Änderungssatzung (Entwurf) 02_Sachverhalt 03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung 04_Aktuelle Musikschulgebührensatzung
Sachverhalt (kurz): Entsprechend der Vorgabe, Gebühren und Entgelte regelmäßig zu überprüfen, soll eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren zum Schuljahr 2026/2027 erfolgen. Auch weiterhin sollen alle Bevölkerungsteile in den Genuss von bezahlbarem Musikunterricht kommen. Die Ermäßigung für Inhabende des Nürnberg-Passes beträgt deshalb weiterhin 50%. Aus der Gebührenerhöhung können nach aktueller Planung Mehreinnahmen von jährlich 34.600 € generiert werden, sie werden nach erfolgtem Stadtratsbeschluss in den Haushaltsentwurf für 2027 aufgenommen, für 2026 erfolgt die anteilige Anpassung ab September im Haushaltsvollzug.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 24.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebühren-
satzung – MusGebS) vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 335)
Vom ..........
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) folgende Satzung:
Art. 1
- § 1 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg ist pro Schülerin / Schüler je Schuljahr eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € zu entrichten.“
b) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 336,00 € | 28,00 € | 168,00 € | 14,00 € |
| Musikalische Grundausbildung | 336,00 € | 28,00 € | 168,00 € | 14,00 € | |
| Musik für die Kleinsten | 384,00 € | 32,00 € | 192,00 € | 16,00 € | |
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | 384,00 € | 32,00 € | 192,00 € | 16,00 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 636,00 € | 53,00 € | 318,00 € | 26,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 624,00 € | 52,00 € | 312,00 € | 26,00 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 480,00 € | 40,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 792,00 € | 66,00 € | 396,00 € | 33,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 672,00 € | 56,00 € | 336,00 € | 28,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 792,00 € | 66,00 € | 396,00 € | 33,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.200,00 € | 100,00 € | 600,00 € | 50,00 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.608,00 € | 134,00 € | 804,00 € | 67,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 492,00 € | 41,00 € | 246,00 € | 20,50 € |
| 6. | Chor UNISONO | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € |
| Stadtstimmen-Chor | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.200,00 € | 100,00 € | 600,00 € | 50,00 € |
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| c) Blockflötenklasse | 444,00 € | 37,00 € | 222,00 € | 18,50 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 276,00 € | 23,00 € | 138,00 € | 11,50 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
- § 3 wird wie folgt geändert:
(1) „Die Gebührenschuld entsteht bei der Verwaltungspauschale und der Jahresgebühr mit dem ersten Unterrichtstag, die Gebührenschuld bei der Überlassungsgebühr beginnt mit dem ersten Überlassungstag.“ (2) „Vorspiele und Konzerte als Bestandteil des Unterrichts im Sinne von § 13 MusS sind in der Jahresgebühr enthalten. Die Teilnahmepflicht an diesen Veranstaltungen begründet keine zusätzliche Gebührenschuld.“ (3) „Ergänzende Angebote wie Kurse, Workshops oder Exkursionen im Sinne von § 13 MusS unterliegen gesonderten Gebühren. Sie werden mit der Ankündigung des Angebots bekannt gemacht. Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn der jeweiligen ergänzenden Angebote wie Kurse, Workshops oder Exkursionen.“ (4) Kurzfristige Absagen 1. „Bei freiwilligen ergänzenden Angeboten kann bei Absage später als 72 Stunden vor Beginn der ergänzenden Angebote eine Ausfallentschädigung erhoben werden, sofern die Verhinderung zu vertreten ist. Die Ausfallentschädigung beträgt maximal 75% der vereinbarten Gebühr.“ 2. „Eine Ausfallentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Verhinderung auf Gründen beruht, die die Schülerin/der Schüler nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit mit ärztlichem Attest, Unfall, höhere Gewalt).“
- § 4 wird wie folgt gefasst:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Die Verwaltungspauschale wird mit Fälligkeit der ersten Unterrichtsgebühr fällig. Die zwölf Monatsraten für die Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig. Die Fälligkeit der Gebühren für freiwillige ergänzende Angebote wird individuell mit der Ankündigung des Angebots bekannt gemacht.“
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „Kommt ein Gebührenschuldner mit zwei Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt eine Schülerin / ein Schüler vor Ablauf des Musikschuljahres ohne Austrittsgenehmigung aus Gründen, die sie bzw. er oder die gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unterrichtsjahr sofort zur Zahlung fällig.“
- § 5 wird wie folgt gefasst:
a) Abs. 2 Ziffer 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Ermäßigung gilt nur für die Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs. Werden weitere Fächer belegt, erfolgt eine Ermäßigung nur nach schriftlichem Antrag durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg.“
b) Abs. 2 Ziffer 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wird für das dritte Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 % gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt.“
c) Abs. 2 Ziffer 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Belegt eine Schülerin / ein Schüler mehrere gebührenpflichtige Fächer, so kann auf schriftlichen Antrag bei besonderer musikalischer Begabung für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigung von 15 % gewährt werden.“
d) Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem Antrag in Textform folgt, gewährt.“
- § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufenden Musikschuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünften ausgefallenen Stunde anteilig zurückerstattet.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(MusikschulGebS-MusGebS)
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 2023 geändert.
1. Haushaltssituation der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg konnte auch im Jahr 2025 ihr Sachmittelbudget einhalten. Allerdings wirken sich die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Bereich Personal direkt auf die Gebühreneinnahmen aus, so dass mit entsprechendem Stellenrückgang auch ein Einnahmerückgang einhergeht (jeweils 50.000 € im Jahr 2026 und weitere 50.000 € im Jahr 2027).
Lange Besetzungsverfahren bei Stellenwechseln und Wiederbesetzungssperren wirken sich ebenfalls auf die Musikschulgebühren aus, bei der Berechnung sind diese Faktoren nicht eingepreist.
2. Änderung der Gebührensatzung
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung von Gebühren und Entgelten schlägt der Geschäftsbereich 2. BM eine Änderung der Gebührensatzung vor. Erwartet werden dadurch Mehreinnahmen von ca. 34.600 € pro Jahr, die in vollem Umfang im Haushaltsjahr 2027 wirksam werden und die Rückgänge durch Stelleneinsparungen in Teilen kompensieren. In diese Kalkulation wurden Mindereinnahmen durch Nürnberg-Pass (50 % Gebührenermäßigung) i. H. v. 55.000,00 € mit einbezogen. Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung beträgt durchschnittlich 3 % und ist so sozialverträglich wie möglich geplant. Bei einer höheren Steigerung wäre auch eine höhere Zahl an Eltern zu erwarten, die sich dann den Musikschulunterricht nicht mehr leisten können.
Lediglich bei den Gebühren für den Chor (ehemals JCN, nun UNISONO) wurden die Beiträge reduziert, da andere Chöre wie der Kinder-Opernchor, die Chorschule der Innenstadtkirchen sowie Kirchen- und Schulchöre kostenfrei sind und die Gewinnung neuer Schülerinnen und Schüler schwierig wird.
Die im Jahr 2023 neu eingeführte Verwaltungsgebühr wird beibehalten.
- Die Änderungen der Musikschulgebührensatzung im Einzelnen: § 1 Abs. 1 war bisher nicht eindeutig formuliert und wurde nun konkretisiert. Die Verwaltungspauschale fällt je Schülerin bzw. Schüler pro Schuljahr an. In § 1 Abs. 2 (Tabelle) wurden die neuen Gebühren aufgenommen und die Angleichung der neuen Chor-Namen an die Satzung vorgenommen. §3 enthält nun auch Formulierungen für Projekte nach § 13 der Satzung.
Dem Kulturausschuss wird daher die mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmte Satzung zur Begutachtung vorgelegt.
Gegenüberstellung der Gebühren für die Musikschule Nürnberg (die neuen Gebühren sind rot geschrieben) Jahresgebühr mtl. Rate Jahresgebühr mit mtl. Rate mit Nürnberg Pass Nürnberg Pass
| 1. | Musikalische Früherziehung | 324,00 € 336,00 € | 27,00 € 28,00 € | 162,00 € 168,00 € | 13,50 € 14,00 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Musikalische Grundausbildung | 324,00 € 336,00 € | 27,00 € 28,00 € | 162,00 € 168,00 € | 13,50 € 14,00 € | |
| Musik für die Kleinsten | 372,00 € 384,00 € | 31,00 € 32,00 € | 186,00 € 192,00 € | 15,50 € 16,00 € | |
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | 372,00 € 384,00 € | 31,00 € 32,00 € | 186,00 € 192,00 € | 15,50 € 16,00 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 612,00 € 636,00 € | 51,00 € 53,00 € | 306,00 € 318,00 € | 25,50 € 26,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 600,00 € 624,00 € | 50,00 € 52,00 € | 300,00 € 312,00 € | 25,00 € 26,00 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 468,00 € 480,00 € | 39,00 € 40,00 € | 234,00 € 240,00 € | 19,50 € 20,00 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 768,00 € 792,00 € | 64,00 € 66,00 € | 384,00 € 396,00 € | 32,00 € 33,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 648,00 € 672,00 € | 54,00 € 56,00 € | 324,00 € 336,00 € | 27,00 € 28,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 768,00 € 792,00 € | 64,00 € 66,00 € | 384,00 € 396,00 € | 32,00 € 33,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.164,00 € 1.200,00 € | 97,00 € 100,00 € | 582,00 € 600,00 € | 48,50 € 50,00 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.560,00 € 1.608,00 € | 130,00 € 134,00 € | 780,00 € 804,00 € | 65,00 € 67,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 480,00 € 492,00 € | 40,00 € 41,00 € | 240,00 € 246,00 € | 20,00 € 20,50 € |
| 6. | Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN) | ||||
| Chor UNISONO | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor | 504,00 € | 42,00 € | 252,00 € | 21,00 € | |
| b) JCN Mini-Chor | 360,00 € | 30,00 € | 180,00 € | 15,00 € | |
| c) JCN Vor-Chor | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € | |
| Stadtstimmen-Chor | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.164,00 € | 97,00 € | 582,00 € | 48,50 € |
| 1.200,00 € | 100,00 € | 600,00 € | 50,00 € | ||
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € 444,00 € | 36,00 € 37,00 € | 216,00 € 222,00 € | 18,00 € 18,50 € | |
| b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € 444,00 € | 36,00 € 37,00 € | 216,00 € 222,00 € | 18,00 € 18,50 € | |
| c) Blockflötenklasse | 432,00 € 444,00 € | 36,00 € 37,00 € | 216,00 € 222,00 € | 18,00 € 18,50 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 264,00 € 276,00 € | 22,00 € 23,00 € | 144,00 € 138,00 € | 11,00 € 11,50 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € 240,00 € | 20,00 € 20,00 € | 240,00 € 240,00 € | 20,00 € 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € 120,00 € | 10,00 € 10,00 € | 120,00 € 120,00 € | 10,00 € 10,00 € |
c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg ÖÖ 33
(Musikschulgebührensatzung – MusGebS)
Vom 27. Juli 2023
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehen der Gebühr § 4 Fälligkeit § 5 Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung § 6 Rückerstattung § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gebührenpflicht
(1) Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg ist eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € zu entrichten. (2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Musikschul-Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € |
| Musikalische Grundausbildung | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € | |
| Musik für die Kleinsten | 372,00 € | 31,00 € | 186,00 € | 15,50 € | |
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | 372,00 € | 31,00 € | 186,00 € | 15,50 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 612,00 € | 51,00 € | 306,00 € | 25,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 600,00 € | 50,00 € | 300,00 € | 25,00 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 468,00 € | 39,00 € | 234,00 € | 19,50 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 768,00 € | 64,00 € | 384,00 € | 32,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 648,00 € | 54,00 € | 324,00 € | 27,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 768,00 € | 64,00 € | 384,00 € | 32,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.164,00 € | 97,00 € | 582,00 € | 48,50 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.560,00 € | 130,00 € | 780,00 € | 65,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 480,00 € | 40,00 € | 240,00 € | 20,00 € |
| 6. | Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN) | ||||
| a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor | 504,00 € | 42,00 € | 252,00 € | 21,00 € | |
| b) JCN Mini-Chor | 360,00 € | 30,00 € | 180,00 € | 15,00 € | |
| c) JCN Vor-Chor | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € | |
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.164,00 € | 97,00 € | 582,00 € | 48,50 € |
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| c) Blockflötenklasse | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 264,00 € | 22,00 € | 144,00 € | 11,00 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
(3) Die Jahresgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten. (4) Bei Aufnahme während des Musikschuljahres errechnet sich die Unterrichtsgebühr anteilig von dem ersten Unterrichtsmonat bis zum Ende des Musikschuljahres. Beim erstmaligen Unterrichtsbeginn ab dem Monat Mai wird der August dieses Jahres nicht berechnet. Scheidet die Schülerin / der Schüler nach dem Schnupperunterricht aus, beträgt die Unterrichtsgebühr ein Zwölftel der Jahresgebühr der gewählten Unterrichtsart.
(5) Ändert sich die Gruppenstärke im Verlauf eines Musikschuljahres aus Gründen, die die Musikschule Nürnberg nicht zu vertreten hat, so wird am Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats die Gebühr der neuen Gruppenstärke entsprechend angepasst. (6) Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial tragen die Schülerinnen/Schüler selbst. (7) Auf Antrag können Instrumente der Musikschule (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen/Schülern gemäß § 23 MusS genutzt werden. Die Überlassungsgebühr beträgt 120,00 Euro pro Musikschuljahr für jedes überlassene Instrument. Die Überlassungsgebühr ist in zwölf gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Werden Instrumente einmalig im Musikschuljahr für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten überlassen, ist die Überlassung gebührenfrei. Gleiches gilt für die Überlassung von Instrumenten im Instrumentenkarussell.
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist die Schülerin / der Schüler der Musikschule Nürnberg. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern sind daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
Entstehen der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht bei der Verwaltungspauschale und der Jahresgebühr mit dem ersten Unterrichtstag, die Gebührenschuld bei der Überlassungsgebühr beginnt mit dem ersten Überlassungstag.
Fälligkeit
(1) Die Verwaltungspauschale wird am Ersten des auf den Unterrichtsbeginn folgenden Monats fällig. Die zwölf Monatsraten für die Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig. (2) Kommt eine Schülerin / ein Schüler mit zwei Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt eine Schülerin / ein Schüler vor Ablauf des Musikschuljahres ohne Austrittsgenehmigung aus Gründen, die sie bzw. er oder die gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unterrichtsjahr sofort zur Zahlung fällig. (3) Scheidet eine Schülerin / ein Schüler während des Musikschuljahres mit Genehmigung der Leitung der Musikschule Nürnberg aus (§ 16 Abs. 4 MusS), ist die Gebühr bis zum Ablauf des Monats zu entrichten, der dem Eingang der Abmeldung folgt. Entsprechendes gilt bei einem Ausschluss einer Schülerin / eines Schülers gemäß § 16 Abs. 5 MusS.
Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
(1) Der Unterricht in den Ensemblefächern ist gebührenfrei, wenn gleichzeitig gebührenpflichtiger Unterricht in einem Hauptfach an der Musikschule Nürnberg belegt wird. Belegt eine Schülerin / ein Schüler mehrere Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht, ist die Ensemblegebühr für das erste Ensemble zu entrichten, alle weiteren Ensembles sind dann kostenfrei. Bei zeitgleicher Anmeldung mehrerer Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht ist die Ensemblegebühr gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 Buchst. a zu entrichten. (2) Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt: 1. Sozialermäßigung: Bei sozialer Bedürftigkeit wird auf Antrag eine Ermäßigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Tabellenspalten „Jahresgebühr mit Nürnberg-Pass“ und „mtl. Rate mit Nürnberg-Pass“ gewährt. Der Antrag bedarf der Textform. Die Bedürftigkeit ist unverzüglich durch die Vorlage eines gültigen Nürnberg-Passes nachzuweisen. Sie endet, sobald der vorgelegte Nürnberg- Pass seine Gültigkeit verliert, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen des Satzes 1 möglich. Sie muss vor Ablauf der geltenden Ermäßigung durch Vorlage des neuen Nürnberg-Passes unaufgefordert bei der Musikschule Nürnberg beantragt werden. Im Übrigen gilt Abs. 3 Satz 1. Die Ermäßigung gilt nur für die Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs. Werden weitere Fächer belegt, erfolgt eine Ermäßigung nur durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg. 2. Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wird für das dritte Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 % gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für die niedrigste Gebühr, die bei dem betreffenden Gebührenschuldner und dessen gesetzlichen Vertretern anfällt. 3. Mehrfächerermäßigung: Belegt eine Schülerin / ein Schüler mehrere gebührenpflichtige Fächer, so kann bei besonderer musikalischer Begabung für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigung von 15 % gewährt werden. Die Ermäßigung gilt dann für das günstigste Unterrichtsfach. (3) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem Antrag in Textform folgt, gewährt und auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg, ist dies der Musikschule Nürnberg unverzüglich in Textform mitzuteilen. (4) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt für die Verwaltungspauschale, den Ergänzungs- und Ensembleunterricht, Workshops sowie die Überlassungsgebühr.
(5) Im Falle einer Beurlaubung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 MusS kann für die Zeit der Beurlaubung eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der anteiligen Musikschulgebühr gewährt werden.
Rückerstattung
(1) Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufenden Musikschuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünften Stunde anteilig zurückerstattet. Dies gilt sowohl bei Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Fachlehrkraft als auch bei längerer Krankheit der Schülerin / des Schülers. Schülerinnen/Schüler müssen eine ordnungsgemäße Entschuldigung und ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Die anteilige Rückerstattung muss nach Ablauf des Musikschuljahres in Textform beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Musikschuljahr geendet hat, bei der Musikschule Nürnberg eingegangen sein. Darüber hinaus werden Gebühren nicht erstattet. (2) Wird der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder Schließung der Musikschule Nürnberg aufgrund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben durch eine digitale Unterrichtsform ersetzt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Eine Rückerstattung richtet sich nach Abs. 1.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS) vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 295), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 274), außer Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 24.04.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 06.05.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser
Anlagen: 01_Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser (Entwurf) 02_Erläuterungen 03_Aufstellung Mietpreistarife Gemeinschaftshaus Langwasser 04_Aktuelle Mietpreistarife
Sachverhalt (kurz): Entsprechend der Vorgabe, Gebühren und Entgelte regelmäßig zu überprüfen, soll eine Erhöhung der Mietpreistarife zum 01.09.2026 erfolgen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.09.2023. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das allgemeine Preisniveau in Deutschland erhöht.
Grundlage der Berechnung ist der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland.
Kalkuliert werden Mehreinnahmen von ca. 6.000 € jährlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Der Kulturausschuss stimmt den neuen Mietpreistarifen für das Gemeinschafshaus Langwasser zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 24.04.2026 werden die neuen Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus Langwasser beschlossen.
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom XX.XX.2026 ab 01.09.2026.
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – regelmäßige Termine für Berechtigte des Tarifs II Gilt für die Nutzung von Gruppen- und Werkräumen gemäß 1.2 (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Termine (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
| 2 Mietpreise Veranstaltungsräume | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 Saalbereich | ||||||
| Miete für bis zu 3 Stunden | Miete pro Stunde | Miete ab 4. Stunde | ||||
| Tarif I | II | III | I | II | III | |
| Großer Saal (400 m²) | 776 € | 488 € | - | 78 € | 49 € | - |
| Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) | 532 € | 336 € | - | 53 € | 36 € | - |
| Kleiner Saal (192 m²) | 391 € | 250 € | 11 € | 39 € | 25 € | 11 € |
| Blaue Bar (190 m²) | Pauschale Miete pro Tag 100 € | |||||
| Garderobe | Pauschale Miete pro Tag 55 € |
| 2.2 Räume | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tarif I | II | III | I | II | III | Privatfeier pro Tag | |
| Raum 11 (ca. 100 m²) | 141 € | 71 € | 10 € | 14 € | 9 € | 3 € | 143 €* |
| Raum 1, 4, 5, 6, 7, 8 (ca. 50 bis 65 m²) | 93 € | 47 € | 7 € | 10 € | 4 € | 2 € | - |
| Nebengebäude 1 (2 Räume, Küche, WC, ca. 100 m²) | 141 € | 71 € | 10 € | 14 € | 9 € | 3 € | 217 €** |
| Nebengebäude 2 (2 Räume, Küche, WC, ca. 70 m²) | 93 € | 47 € | 7 € | 10 € | 4 € | 2 € | 150 €** |
| Nebengebäude 3 (Stadtteilwerkstatt) (2 Räume, Küche, WC, ca. 55 m²) | 93 € | 47 € | 7 € | 10 € | 4 € | 2 € | - |
*nur bei Bewirtung durch Esskultur **eigene Bewirtung möglich
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte und sonstige Einrichtungen | Miete je Nut- zung |
|---|
| 3.1 Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im gr. Saal! | 141 € |
|---|---|
| 3.2 Discokugel im gr. Saal | 50 € |
| 3.3 Mobile Bühne im kl. Saal, max. 18 m² | 130 € |
| 3.4 Podest, pro Element (für DJ, Erhöhung für Chor / Fotograph) | 12 € |
| 3.5 Tanzbodenbelag für die Bühne im gr. Saal | 76 € |
| 3.6 Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen (nicht im gr. Saal) | 54 € |
| 3.7 Zusätzliche Mikrofone 5. – 8. Mikrofon (1 – 4 Mikrofone in Miete enthalten, gr. Saal) | 44 € |
| 3.8 Deckenmikrofone | 44 € |
| 3.9 Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) | 22 € |
| 3.10 Monitoring Lautsprecher Weg 3 und 4 (1 und 2 in Miete enthalten, gr. Saal) | 22 € |
| 3.11 Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im gr. Saal nutzbar, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 89 € |
| 3.12 Klavier IBACH (kl. Saal, Raum 4, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 41 € |
| 3.13 Teeküche (ohne Geschirr) | 43 € |
| 3.14 Flip-Chart, Stell- / Pinnwand (ohne Papier und Pinnnadeln) | 8 € |
| 3.15 Beamer und Leinwand (im kl. und gr. Saal) | 100 € |
| 3.16 Notebook (mit MS Windows 11 und MS Office Standard) | 48 € |
| 3.17 Mobiler Beamer und Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 100 € |
| 3.18 TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine, zusätzliches Personal als Brand- wache verpflichtend) | 38 € |
| 4 Personalkosten | Kosten pro Stunde |
|---|---|
| 4.1 Veranstaltungsleitung nach § 38 VstättV bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbauzeiten) | 34 € |
| 4.2 Technikbetreuung (Licht / Ton) bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbauzeiten) | 46 € |
| 4.3 Service- / Brandschutzpersonal bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend; Bei größerem Publikum erhöht sich der Aufwand. Bei einem Publikum bis zu 200 Perso- nen müssen mind. 2 Stunden gebucht werden, ab 200 Personen müssen mind. 4 Stunden gebucht werden. Bei Benutzung vom TourHazer oder offenem Feuer je nach Länge des Einsatzes. (dieses Personal ist zusätzlich buchbar für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe etc.) | 24 € |
| 5 Sonstige Kosten | |
|---|---|
| 5.1 Verkaufspauschale (für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veran- staltungstag | 146 € |
| 5.2 Nummerierte Plätze (Platznummern / Logos bei Stuhlreihenbestuhlung) | 54 € |
| 5.3 Gebühr für Änderungswünsche innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung | 22 € |
5.4 Zuschlag von 50 % auf Miet- und Personalkosten an bayerischen Feiertagen außerhalb der Schließzeiten, auch bei Veranstaltungszeiten ab 22:00 Uhr und an Sonntagen.
5.5 Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstal- tungstag geltenden Steuersatzes erhoben. Der Steuersatz liegt aktuell bei 19 %. Die Berechnung erfolgt je nach steuerrechtlichen Voraussetzungen des Veranstaltenden.
6 Allgemeine strukturelle Vereinbarungen
- Das Hausmanagement bucht das benötigte Personal für Ihre Veranstaltung. Die Bedienung der fest
installierten Ton- und Beleuchtungsanlagen darf nur durch unser geschultes Personal erfolgen. Die Kosten für den Einsatz werden nach tatsächlicher Einsatzzeit berechnet, inklusive Aufbau und Einweisung. Angefangene Stunden werden als volle Stunden abgerechnet.
- Von den Bestimmungen der Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die
Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
- Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Ge-
meinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1.
-
Bei einer Bewirtung sollte die Esskultur, unser Pächter, bevorzugt werden.
-
Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreis-
tarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Aufwand angepasste Miete berechnet.
- In der Miete der Räume sind die Standardbestuhlung laut Plan ab 2.2 sowie – falls vorhanden – die
Nutzung von Beamer und Lautsprechern enthalten. Individuelle Bestuhlungen sind gegen Aufpreis möglich.
- Bei starker Verschmutzung wird eine Sonderreinigung sowie die Müllentsorgung nach Aufwand ver-
rechnet.
-
Die Hausordnung ist einzuhalten.
-
Die Grundmiete gilt für bis zu 3 Stunden Veranstaltungszeit. Veranstaltungszeit ist die Zeit von Einlass
bis Ende der Veranstaltung. Jede weitere Stunde oder angefangene Stunde wird extra berechnet.
- Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit – z. B. Vorbereitung, Auf- und Abbau, Proben –, in denen der
Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise genutzt wird, werden pro angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes berechnet.
- Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abge-
sperrt werden kann.
7 Stornierungsbestimmungen
Bis zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns wird dem/der Nutzer*in ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Für den Fall des Rücktritts verpflichtet sich der/die Nutzer*in zur Zahlung folgender Schadenspauschalen: Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn: 20 % der Gesamtgebühr Rücktritt bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 40 % der Gesamtgebühr Rücktritt bis zum Tag des Mietbeginns: 100 % der Gesamtgebühr
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 Telefon 09 11 / 2 31-1 57 00 E-Mail: glw@stadt.nuernberg.de Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser Seite 3 von 3
Mietpreistarife 2026 Gemeinschaftshaus Langwasser
Erläuterungen
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.09.2023. Durch die Preissteigerungen der letzten Jahre ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. Es wird eine Erhöhung der Preise um 8,5 % vorgeschlagen, um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2023 abzubilden. Grundlage der Berechnung ist der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gemäß der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes.
Um glatte Beträge zu benennen, wurden Auf- und Abrundungen vorgenommen.
Die vorgeschlagene Mietpreisanpassung orientiert sich an diesem durchschnittlichen Inflationswert und dient dem Ausgleich der seit 2023 eingetretenen Kostensteigerungen. Hierzu zählen insbesondere:
-
Energie- und Betriebskosten,
-
Reinigungs- und Materialaufwendungen,
-
Wartungs- und Instandhaltungskosten,
-
tariflich bedingte Personalkostensteigerungen,
-
Versicherungs- und Verwaltungskosten.
Änderungen im Detail:
Allgemeine Überarbeitung und Struktur
Die bisherige Fassung von 2023 umfasste zahlreiche Einzelregelungen und Detailpositionen. Die Version 2026 wurde strukturell gestrafft und übersichtlicher gestaltet.
Änderungen:
-
Reduzierung der Seitenanzahl
-
Bündelung thematisch zusammengehöriger Inhalte
-
Einführung klarer Kapitelstrukturen
Begründung:
-
Verbesserung der Lesbarkeit
-
Reduzierung von Rückfragen
-
Vereinfachung interner Abläufe
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
1.3 - 2023 1.3 2026 neu Änderung Begründung
„ermäßigter Tarif für „Tarif III – regelmäßige Mitglieder- „Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige veranstaltungen“ sprachliche Vereinfachung, regelmäßige Termine für ersetzt durch „regelmäßige praxisnähere Formulierung M itgliederveranstaltungen“ Berechtigte des Termine für Berechtigte Tarifs II“ des Tarifs II“ „gemäß Tz. 1.2“ „gemäß 1.2“ redaktionelle Kürzung Layoutvereinfachung
2 Mietpreise Veranstaltungsräume
2.1 Saalbereich
Großer Saal (400 m²)
2.5.1 - 2023 2.1 - 2026 neu Änderung Begründung
715 € (Tarif I) 776 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % 450 € (Tarif II) 488 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % 72 € (Tarif I) 78 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz 45 € (Tarif II) 49 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz
Großer Saal – vorderer Teil (238 m²)
2.5.2 - 2023 2.1 - 2026 neu Änderung Begründung
490 € (Tarif I) 532 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % 310 € (Tarif II) 336 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % 49 € (Tarif I) 53 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz 33 € (Tarif II) 36 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz
Großer Saal – hinterer Teil (162 m²)
2.5.3 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
hinterer Teil ohne Technik nicht mehr 250 € (Tarif I) gestrichen nicht funktionsfähig, enthalten nicht nachgefragt 150 € (Tarif II) entfällt gestrichen Strukturreduktion
25 € / 16 € (Tarife I / II) entfällt gestrichen Verlängerungssatz
Kleiner Saal (192 m²)
2.5.4 - 2023 2.1 - 2026 neu Änderung Begründung
360 € (Tarif I) 391 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % 230 € (Tarif II) 250 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % 36 € (Tarif I) 39 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz 23 € (Tarif II) 25 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz 11 € Miete pro stärkere Nutzung durch kein Tarif III neu eingeführt Std. (Tarif III) Gruppen 11 € Miete ab stärkere Nutzung durch kein Tarif III neu eingeführt 4. Std. (Tarif III) Gruppen
Saalfoyer / Hauptfoyer
2.5.5 - 2023 2026 Änderung Begründung
nicht mehr separat Zusammenfassung in 135 € / 85 € (Tarife I / II) aufgeführt Verkaufs- / Pauschalregelung 14 € / 10 € (Tarife I / II) entfällt gestrichen Vereinfachung Verlängerungssatz
Barfoyer (190 m²)
2.5.6 - 2023 2.1 - 2026 Änderung Begründung
„Blaue Bar – 100 € / 65 € (Tarife I / II) Stundenmodell → Planbarkeit / Verwaltungs- Pauschale 100 € (stundenweise) Tagespauschale vereinfachung pro Tag“ 10 € / 6 € (Tarife I / II) keine Stundenabrechnung entfällt Verlängerungssatz mehr
Garderobe (neu strukturiert)
4.2 - 2023 2026 Änderung Begründung
„Garderobe – Garderobenregelung neue eigenständige Pauschale 55 € transparente Kostenstruktur unter 4.2 Saalposition pro Tag“
Strukturelle Gesamtänderung im Saalbereich:
-
Wegfall einer Saalvariante (hinterer Teil)
-
Wegfall Foyer-Einzelabrechnung
-
Einführung Tagespauschale Blaue Bar
-
Einführung Garderobenpauschale
-
teilweise Einführung Tarif III im Saalbereich
-
durchgängige Preisanpassung 8,5 %
2.2 Räume
Raum 11 (ca. 100 m²)
2.6.1 - 2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
130 € (Tarif I) 141 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % 65 € (Tarif II) 71 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % 29 € (Tarif III) 31 € (für 3 Std.) Erhöhung um 8,5 % 13 € / 8 € / 3 € 14 € / 9 € / 3 € (Tarife I / II / III) (Tarife I / II / III) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz
Privatfeier 200 € (Pauschale) 217 € Differenzierung nach Umbenennung (Raum 21 + 22) (Nebengebäude 1) Raumstruktur
Raum 1, 4, 5, 6, 7, 8 (ca. 50 bis 65 m²)
2.6.2 - 2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
86 € (Tarif I) 93 € (Tarif I) Erhöhung um 8,5 % 43 € (Tarif II) 47 € (Tarif II) Erhöhung um 8,5 % 19 € (für 3 Std.) 21 € (für 3 Std.) Erhöhung um 8,5 % (Tarif III) (Tarif III) 9 € / 4 € / 2 € 10 € / 4 € / 2 € (Tarife I / II / III) (Tarife I / II / III) Erhöhung um 8,5 % Verlängerungssatz Verlängerungssatz
Raum 5 (ehemals 2.6.5 - 2023 EDV-Schulungsraum)
2.6.5 - 2023 2026 Änderung Begründung
Integration in Raumkategorie 140 € / 90 € / 45 € nicht mehr separat Kategorie unter 2.2 Zeile 2 (Raum 1, 4, (Tarife I / II / III) ausgewiesen 5, 6, 7, 8) 30 € / 20 € / 15 € (Tarife I / II / III) entfällt Verlängerungssatz
Nebengebäude 1 (Raum 21 + 22)
2.6.1 - 2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
Nebengebäude 1 Raum 21 + 22 gesamt gesamt 141 € / neu benannt, 130 € / 65 € / 29 € 71 € / 31 € Umbenennung Erhöhung um 8,5 % (Tarife I / II / III) (für 3 Std.) (Tarife I / II / III) Raum 21 + 22 gesamt Nebengebäude 1 13 € / 8 € / 3 € 14 € / 9 € / 3 € Erhöhung um 8,5 % (Tarife I / II / III) (Tarife I / II / III) Verlängerungssatz Verlängerungssatz
2.6.4 - 2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
200 € Privatfeier 217 € Privatfeier Erhöhung um 8,5 % (Pauschale) (Pauschale)
Ehemals 2.6.3 – 2023 Raum 21 (25 m² Vorraum)
2.6.3 - 2023 2026 Änderung Begründung
Zusammenfassung unter Nebengebäude 1, da Raum 33 € / 16 € / 8 € nicht separat 21 im Gebäude nicht separat gestrichen (Tarife I / II / III) aufgeführt vermietbar ist: Räume 21 und 22 nicht voneinander abtrennbar (siehe oben) 3 € / 2 € / 1 € nicht separat (Tarife I / II / III) gestrichen siehe oben aufgeführt Verlängerungssatz
Nebengebäude 2 (neu eigenständig definiert)
2.6.2 - 2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
Nebengebäude 2 Raum 25 + 26 (70 m²) 93 € / 47 € / klarere Objektdefinition, 86 € / 43 € / 19 € Umbenennung 21 € (für 3 Std.) Erhöhung um 8,5 % (Tarife I / II / III) (Tarife I / II / III) Raum 25 + 26 Nebengebäude 2 9 € / 4 € / 2 € 10 € / 4 € / 2 € Erhöhung um 8,5 % (Tarife I / II / III) (Tarife I / II / III) Verlängerungssatz Verlängerungssatz Privatfeier 150 € Privatfeier neu ab 2026 in nicht vorhanden neue Pauschale (Pauschale) Nebengebäude 2 möglich
Nebengebäude 3 (Stadtteilwerkstatt)
2023 2.2 - 2026 Änderung Begründung
nicht vorhanden neu eingeführt Erweiterung Raumangebot 93 € / 47 € / 21 (für Gleichbehandlung mit nicht vorhanden 3 Std.) neue Tarifzuordnung ähnlichen Räumen (Tarife I / II / III) 10 € / 4 € / 2 € Erweiterung neue Gleichbehandlung mit nicht vorhanden (Tarife I / II / III) Tarifzuordnung ähnlichen Räumen Verlängerungssatz
Strukturelle Gesamtänderungen im Raumbereich:
-
EDV-Schulungsraum als eigene Kategorie gestrichen
-
Vorraum 25 m² entfällt
-
Nebengebäude neu klarer strukturiert
-
neue Privatfeier-Pauschalen
-
neue Bewirtungsbindung bei Raum 11
-
Einführung Nebengebäude 3
3 Miete für technische Anlagen, Geräte und sonstige Einrichtungen
3.1, 3.3 – 3.4 Bühnenaufbauten
2023 2026 Änderung Begründung
3.1 3.1 Bühnenvergrößerung 130 € Bühnenvergrößerung Erhöhung um 8,5 % 141 € 3.2 Podiumsbühne im Kleinen 3.3 Mobile Bühne im Erhöhung um 8,5 % und Saal 120 € kleinen Saal 130 € präzisere Beschreibung Erhöhung um 8,5 %, 3.3 Einzelpodien 11 € 3.4 Podest 12 € neu benannt 3.5 Tanzbodenbelag 3.4 Tanzbodenbelag 70 € Erhöhung um 8,5 % 76 €
3.2 und 3.10 Neue Technikpositionen 2026
2023 2026 Änderung Begründung
nicht vorhanden 3.2 Discokugel 50 € neu Angebotserweiterung 3.10 Monitoring Weg nicht separat neu Transparenz 3 und 4 (22 €)
3.6 Mobile Tonanlagen
2023 2026 Änderung Begründung
3.5 Mobile Tonanlage groß Vereinfachung / geringe entfällt 100 € Nachfrage 3.6 Kleine mobile Tonanlage 3.6 Kleine mobile Erhöhung um 8,5 % 50 € Tonanlage 54 € Integration in 3.7 Aktivlautsprecher 15 € nicht mehr separat Technikpauschalen
3.7 – 3.9 Mikrofone und Rednerpult
2023 2026 Änderung Begründung
3.7 Zusätzliche 3.8 Zusätzliche Mikrofone Reduzierung Mikrofone Einzelpreis → Pauschale 10 € pro Stück Kleinstabrechnungen 5. – 8. Mikrofon 44 € 3.9 Tischmikrofon 10 € entfällt Vereinfachung
3.10 Grenzflächenmikro 10 € entfällt Vereinheitlichung
3.11 Drum-Mikros 50 € entfällt geringe Nutzung
3.8 Deckenmikrofone Umbenennung, 3.12 Mikrofonierung Chor 40 € 44 € Erhöhung um 8,5 % 3.13 Rednerpult 20 € 3.9 Rednerpult 22 € Erhöhung um 8,5 %
3.11 und 3.12 Instrumente
2023 2026 neu Änderung Begründung
3.11 Konzertflügel 3.16 Konzertflügel 82 € Erhöhung um 8,5 % 89 € 3.17 Klavier 38 € 3.12 Klavier 41 € Erhöhung um 8,5 %
3.13. und 3.14 Küche / Ausstattung
2023 2026 neu Änderung Begründung
3.20 Teeküche 40 € 3.13 Teeküche 43 € Erhöhung um 8,5 % 3.21 Flipchart 7 € 3.14 Flipchart 8 € Erhöhung um 8,5 %
integriert in 3.14 Flip- 3.22 Metaplan 7 € Chart, Stell-/ zusammengefasst Vereinfachung Pinnwand 8 €
3.23 CD-Player 11 € entfällt veraltete Technik 3.28 Videokamera 50 € entfällt geringe Nachfrage
3.15 – 3.17 Projektionstechnik
2023 2026 neu Änderung Begründung
3.24 Beamer 10.000 ANSI 3.15 Beamer und 120 € → 100 €, Preisvereinfachung 120 € Leinwand 100 € Vereinheitlichung 3.25 Beamer 5.500 ANSI entfällt gestrichen Zusammenführung 55 € 3.26 Notebook Windows 10 3.16 Notebook +4 € + Update technische Aktualisierung 44 € Windows 11 48 € 3.17 Mobiler Beamer 3.27 Mobile Projektionswand und Projektionswand neues Bündelangebot Vereinfachung 32 € 100 €
3.18 Nebelmaschine
2023 2026 neu Änderung Begründung
3.29 TourHazer 35 € 3.18 TourHazer 38 € Erhöhung um 8,5 % Brandwache keine Zusatzregelung neu Sicherheitsvorgabe verpflichtend
Strukturelle Gesamtänderung Technik:
-
Reduktion vieler Einzelpositionen
-
Zusammenfassung von Kleingeräten
-
Abschaffung veralteter Technik
-
Bündelangebote (Beamer und Leinwand)
-
Einführung neuer Positionen
-
durchgängige Preisanpassung
4 Personalkosten
4.1 Veranstaltungsleitung
4.1.1 - 2023 4.1 - 2026 neu Änderung Begründung
Erhöhung um 8,5 % / 31 € pro Std. 34 € Lohnkostensteigerung verpflichtend bei weiterhin unverändert VStättV-Vorgabe bleibt Saalveranstaltungen verpflichtend
4.2 Technikbetreuung (Licht / Ton)
Beleuchter/in
4.1.2 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
entfällt als siehe: neue Position Zusammenführung Licht- & 42 € pro Std. Einzelposition Technikbetreuung Tontechnik nur bei wechselnder Bühnenbeleuchtung entfällt verpflichtend
Tontechniker/in
4.1.3 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
entfällt als siehe: neue Position siehe: Neue Position 42 € pro Std. Einzelposition Technikbetreuung Technikbetreuung
Neue Position: Technikbetreuung (Licht / Ton)
4.1.2 und 4.1.3 - 2023 4.2 - 2026 neu Änderung Begründung
Verwaltungsvereinfachung, getrennt: Beleuchter 42 € + Technikbetreuung Zusammenführung + klare Verantwortlichkeit, Tontechniker 42 € 46 € neuer Stundensatz Kostenrealismus
4.3 Service- und Brandschutzpersonal
Servicepersonal (Einsatz für Kasse, Einlass, Aufsicht)
4.1.4 - 2023 4.3 - 2026 neu Änderung Begründung
Service-/ Erhöhung um 8,5 % / 22 € pro Std. Brandschutz- Lohnkostensteigerung personal 24 €
Neue Regelung: Service- / Brandschutzpersonal
2023 2026 neu Änderung Begründung
neu, bei Saal- 2 Std. bis Planungs- und keine Mindeststundenregel Veranstaltungen 200 Personen Sicherheitsstandard verpflichtend neu, bei Saal- 4 Std. ab keine Staffelung Veranstaltungen Sicherheit 200 Personen verpflichtend
Brandwache keine Sonderregel TourHazer neu Brandschutzvorgabe verpflichtend
Garderobenbewirtschaftung
4.2.1 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
Garderobenpauschale entfällt als eigener integriert Vereinfachung 50 € Abschnitt
Strukturelle Gesamtänderung Personal:
-
Licht- und Tontechniker zusammengeführt
-
Einführung klarer Brandschutzregelung
-
Einführung einer verpflichtenden Aufsichtsperson bei Saalveranstaltungen ab 200 Personen zur
Unterstützung der VA-Leitung, sowie zur Hauskontrolle, gestaffelt nach Personenanzahl
- Vereinfachung der Struktur
5 Sonstige Kosten
5.1 Verkaufspauschalen
2.6 - 2023 5.1 - 2026 neu Änderung Begründung
146 € (gilt für alle Großer Saal 135 € Erhöhung um 8,5 % Räume) Kleiner Saal / Foyer 90 € nicht mehr differenziert vereinheitlicht Vereinfachung auch bei Werbe- und Verkaufsveranstaltungen Gruppenraum 40 € entfällt in Gruppenräumen fällt die Pauschale von 146 € an, siehe oben
5.2 Nummerierte Plätze
2.8 - 2023 5.2 - 2026 neu Änderung Begründung
50 € 54 € Erhöhung um 8,5 %
5.3 Gebühr für Änderungswünsche
2.7 - 2023 5.3 2026 neu Änderung Begründung
20 € bei Vertragsänderung 22 € Erhöhung um 8,5 %
5.4 Zuschläge
Mehrtagesrabatt
2.10 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
wirtschaftliche Stabilisierung, 20 % Ermäßigung Vermeidung entfällt ab zweitem Tag Einnahmeverlust, da Aufwand gleich bleibt
Feiertagsregelung
2.11 - 2023 5.4 - 2026 neu Änderung Begründung
50 % Zuschlag an teilweise 50 % Zuschlag Vereinheitlichung Hochfeiertagen übernommen
2.11 - 2023 5.4 - 2026 neu Änderung Begründung
30 % Zuschlag an entfällt Vereinfachung sonstigen Feiertagen 50 % auch an Weitergabe erhöhter keine Sonntagsregel Sonntagen neu Sonntagssätze extern ab 22:00 Uhr gebuchtes Personal
Sicherheitsleistung
2.13 - 2023 2026 neu Änderung Begründung
Sicherheitsleistung möglich nicht explizit erwähnt im Vertrag geregelt
6 Allgemeine strukturelle Vereinbarungen
2023 2026 neu Änderung Begründung
Änderungen bis 14 Werktage neue Transparente Änderungsgebühr 20 € kostenfrei, Fristregelung Organisation danach 22 €
2023 2026 neu Änderung Begründung
spätere Änderungen keine klare Frist neu Planungssicherheit kostenpflichtig keine ausdrückliche Sonderreinigung Kostendeckung bei neu Regelung nach Aufwand Verschmutzung Eigenbewirtung teilweise neue „Esskultur bevorzugt“ Stärkung Pächter möglich Empfehlung Bewirtungsbindung keine Bindung Raum 11 bei Privatfeier neu Einnahmensicherung Raum 11 keine Stornoregelung 20 % bis 2 Wochen neu Einnahmeschutz
-
40 % bis 1 Woche neu Planungssicherheit
-
100 % bis Mietbeginn neu Vermeidung Ausfallrisiko
keine Textformpflicht Textform erforderlich neu Rechtssicherheit ausführliche Beschreibung sprachlich gestrafft redaktionell bessere Lesbarkeit 50 % Verlängerungsunverändert keine Änderung System bleibt stundensatz
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.09.2023. Die Preise wurden damals, wie folgt, gegliedert und aufgeführt. Durch die Preissteigerungen der letzten Jahre ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. Entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland in den Jahren 2022 bis 2025 ist nun eine Erhöhung der Preise um 8,5 % angezeigt, um die allgemeinen Preissteigerungen abzubilden. Neben der Preisanpassung wurde auch die Preisstruktur durch Pauschalen vereinfacht. Weitere Details finden sich in den Dokumenten MIETPREISTARIFE Neu sowie MIETPREISTARIFE Erläuterungen. Eine 1:1 Gegenüberstellung wäre zu unübersichtlich, deshalb wurde diese Darstellung gewählt einschließlich o.g . zusätzlicher Dokumente.
Hinweise zu den Änderungen für 2026 sind hier in Rot gekennzeichnet.
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen- und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2 (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses. Redaktionelle Veränderungen/Vereinfachung, vgl. Erläuterungen.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet.
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.
| 2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erhöhung um 8,5 % in 2026 und Umstrukturierung vgl. Erläuterungen | Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | ||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | 715 € | 450 € | 72 € | 45 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² | 490 € | 310 € | 49 € | 33 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | 250 € | 150 € | 25 € | 16 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | 360 € | 230 € | 36 € | 23 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | 135 € | 85 € | 14 € | 10 € |
| 2.5.6. Barfoyer (190 m²) | 100 € | 65 € | 10 € | 6 € |
| Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton inkl. 2 Mikros) so- wie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Beim Rednerpult sind 2 Mikros enthalten. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne ent- halten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet. |
| 2.5 NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhung um 8,5 % in 2026 und Umstrukturierung vgl. Erläuterungen | I | II | III | I | II | III |
| 2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | 130 € | 65 € | 29 € | 13 € | 8 € | 3 € |
| 2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | 86 € | 43 € | 19 € | 9 € | 4 € | 2 € |
| 2.6.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | 33 € | 16 € | 8 € | 3 € | 2 € | 1 € |
| 2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) | 200 € | Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr Dauer nach Absprache Eigenbewirtung möglich | ||||
| 2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | 140 € | 90 € | 45 € | 30 € | 20 € | 15 € |
| Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet. |
| 2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | 135 € 90 € 40 € |
|---|---|
| 2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | 20 € |
| 2.8 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlung und Tischnummer bei Tischbestuhlung) | Pauschal 50 € |
| 2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. | |
| 2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 % | |
| 2.11 Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachts- feiertagen wird auf die Mieter der unter Tz. 2.4 und 2.5 genannten Säle und Räume ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zu- schlag von 30 % | |
| 2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Auf- wand angepasste Miete berechnet. | |
| 2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart. |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) Erhöhung um 8,5 % in 2026 und Umstrukturierung in Form von Pauschalen vgl. Erläuterungen | Miete je Nutzung |
|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | 130 € |
|---|---|
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | 120 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | 11 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | 70 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Laut- sprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | 100 € |
| 3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar. | 50 € |
| 3.7. Aktivlautsprecher Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-An- schluss. | 15 € |
| 3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | 10 € |
| 3.9. Tisch-Mikrofone | 10 € |
| 3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) | 10 € |
| 3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) | 50 € |
| 3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 Deckenmikro- fone) | 40 € |
| 3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) | 20 € |
|---|---|
| 3.14. Monitoring 2- Wege | 20 € |
| 3.15. Monitoring 4-Wege | 40 € |
| 3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 82 € |
| 3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 38 € |
| 3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal | 22 € |
| 3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5. | |
| 3.20. Teeküche (ohne Geschirr) | 40 € |
| 3.21. Flip-Chart (ohne Papier) | 7 € |
| 3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | 7 € |
| 3.23. CD-Player (Portable) | 11 € |
| 3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinoprojektionen geeignet) | 120 € |
| 3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | 55 € |
| 3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | 44 € |
| 3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 32 € |
| 3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) | 50 € |
| 3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) | 35 € |
Geräte, die in der hauseigenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig) Erhöhung um 8,5 % in 2026 und Umstrukturierung vgl. Erläuterungen
| 4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Ge- meinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kos- ten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden. | ||
|---|---|---|
| 4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbau- zeiten) | pro Stunde | 31 € |
| 4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforder- lich | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) | pro Stunde | 22 € |
| 4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum | ||
| 4.2.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal: Mietpauschale für die Garderobe | 50 € | |
| 4.2.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt. Einschließlich Bewachung und Versicherung.: Mietpauschale für die Garderobe zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4 | pro Stunde | 50 € 22 € |
Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.
Ergänzung von Punkt 5 Sonstige Kosten, inkl. Besteuerung, sowie Punkt 6 Allgemein strukturelle Vereinbarungen und Punkt 7 Stornierungsbestimmungen, vgl. Erläuterungen.
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 ab 01.09.2023
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen- und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2 (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
| 2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | |||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | 715 € | 450 € | 72 € | 45 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² | 490 € | 310 € | 49 € | 33 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | 250 € | 150 € | 25 € | 16 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | 360 € | 230 € | 36 € | 23 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | 135 € | 85 € | 14 € | 10 € |
| 2.5.6. Barfoyer (190 m²) | 100 € | 65 € | 10 € | 6 € |
| Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton inkl. 2 Mikros) so- wie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Beim Rednerpult sind 2 Mikros enthalten. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne ent- halten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet. |
| 2.5 NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | II | III | I | II | III | |
| 2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | 130 € | 65 € | 29 € | 13 € | 8 € | 3 € |
| 2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | 86 € | 43 € | 19 € | 9 € | 4 € | 2 € |
| 2.6.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | 33 € | 16 € | 8 € | 3 € | 2 € | 1 € |
| 2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) | 200 € | Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr Dauer nach Absprache Eigenbewirtung möglich | ||||
| 2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | 140 € | 90 € | 45 € | 30 € | 20 € | 15 € |
| Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet. |
| 2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | 135 € 90 € 40 € |
|---|---|
| 2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | 20 € |
| 2.8 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlung und Tischnummer bei Tischbestuhlung) | Pauschal 50 € |
| 2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. | |
| 2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 % | |
| 2.11 Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachts- feiertagen wird auf die Mieter der unter Tz. 2.4 und 2.5 genannten Säle und Räume ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zu- schlag von 30 % | |
| 2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Auf- wand angepasste Miete berechnet. | |
| 2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart. |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) | Miete je Nutzung |
|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | 130 € |
|---|---|
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | 120 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | 11 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | 70 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Laut- sprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | 100 € |
| 3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar. | 50 € |
| 3.7. Aktivlautsprecher Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-An- schluss. | 15 € |
| 3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | 10 € |
| 3.9. Tisch-Mikrofone | 10 € |
| 3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) | 10 € |
| 3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) | 50 € |
| 3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 Deckenmikro- fone) | 40 € |
| 3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) | 20 € |
| 3.14. Monitoring 2- Wege | 20 € |
|---|---|
| 3.15. Monitoring 4-Wege | 40 € |
| 3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 82 € |
| 3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 38 € |
| 3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal | 22 € |
| 3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5. | |
| 3.20. Teeküche (ohne Geschirr) | 40 € |
| 3.21. Flip-Chart (ohne Papier) | 7 € |
| 3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | 7 € |
| 3.23. CD-Player (Portable) | 11 € |
| 3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinoprojektionen geeignet) | 120 € |
| 3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | 55 € |
| 3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | 44 € |
| 3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 32 € |
| 3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) | 50 € |
| 3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) | 35 € |
Geräte, die in der hauseigenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
| 4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Ge- meinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kos- ten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden. | ||
|---|---|---|
| 4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbau- zeiten) | pro Stunde | 31 € |
| 4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforder- lich | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) | pro Stunde | 22 € |
| 4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum | ||
| 4.2.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal: Mietpauschale für die Garderobe | 50 € | |
| 4.2.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt. Einschließlich Bewachung und Versicherung.: Mietpauschale für die Garderobe zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4 | pro Stunde | 50 € 22 € |
Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.