Sitzungsunterlagen
Sitzung des Schulausschusses
17.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelles aus dem Schulbereich Berichtvorlage Ref.IV/009/2026 5 TOP Ö 2 Nürnbergs Schwimmkonzept für Schulen Berichtvorlage Ref.IV/010/2026 8 Sachverhalt Ref.IV/010/2026 11 TOP Ö 3 Entgeltmodell des IPSN ab dem Schuljahr 2026727 Sitzungsvorlage Ref.IV/011/2026 18 Beschluss Ref.IV/011/2026 21 Sachverhalt Ref.IV/011/2026 22 TOP Ö 4 Weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schule (EBS) - Fördern, Steuern und Entwickeln mit System" und in der Weiterentwicklung des QmbS-Systems Sitzungsvorlage Ref.IV/012/2026 25 Sachverhalt Ref.IV/012/2026 29 Anlage Schreiben der Stiftung Bildungspakt Bayern vom 30.01.2026 Ref.IV/012/2026 32 Anlage KMS Mitarbeit im Projekt vom 04.03.2025 Ref.IV/012/2026 39 Beschluss Ref.IV/012/2026 41 TOP Ö 5 Hermann-Kesten-Kolleg: Budgetanpassung an das staatliche Modell Berichtvorlage Ref.IV/013/2026 42 Sachverhalt Ref.IV/013/2026 45 TOP Ö 6 Gemeinsam an Schulen Biomüll trennen; hier: Antrag der BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg vom 19.12.2023 Berichtvorlage Ref.IV/014/2026 46 Antrag Ref.IV/014/2026 49 Sachverhalt Ref.IV/014/2026 51 TOP Ö 7 Bundeswehr an Schulen; hier: Antrag der Stadtratsfraktion LINKE LISTE vom 29.08.2024 Berichtvorlage Ref.IV/015/2026 55 Antrag Ref.IV/015/2026 59 Sachverhalt Ref.IV/015/2026 61 TOP Ö 8 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) Sitzungsvorlage Ref.IV/016/2026 63 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - 67 SchulS) Ref.IV/016/2026 Gutachtenvorschlag Ref.IV/016/2026 68 Beschlussauflage Ref.IV/016/2026 69
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 17.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelles aus dem Schulbereich Bericht
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport mündlicher Bericht
2. Nürnbergs Schwimmkonzept für Schulen Bericht
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
3. Entgeltmodell des IPSN ab dem Schuljahr 2026727 Beschluss
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
4. Weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg Beschluss
(BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schule (EBS) - Fördern, Ref.IV/012/2026
Steuern und Entwickeln mit System" und in der Weiterentwicklung
des QmbS-Systems
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
5. Hermann-Kesten-Kolleg: Budgetanpassung an das staatliche Bericht
Modell Ref.IV/013/2026
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
6. Gemeinsam an Schulen Biomüll trennen; hier: Antrag der Bericht
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg vom Ref.IV/014/2026
19.12.2023
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
7. Bericht
Bundeswehr an Schulen; hier: Antrag der Stadtratsfraktion LINKE Ref.IV/015/2026
LISTE vom 29.08.2024
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Gutachten
Schulen (Schulsatzung - SchulS) Ref.IV/016/2026
Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.02.2026,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktuelles aus dem Schulbereich
Bericht: Die Schulverwaltung berichtet mündlich zu aktuellen Entwicklungen im Schulbereich, wie beispielsweise zum Startchancen-Programm oder der Ferienbetreuung im Rahmen des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Insbesondere SCP berücksichtigt die Diversity-Dimensionen der Schulfamilie.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Nürnbergs Schwimmkonzept für Schulen
Bericht: Das Pilotprojekt SportVernetzt Schwimmen zeigte, dass durch bessere Organisation, Nutzung von Leerzeiten und den Einsatz zusätzlicher Trainer die tatsächliche Wasserzeit deutlich erhöht und die Schwimmfähigkeit der Kinder stark verbessert werden kann. Darauf aufbauend wurde ein neues Schwimmkonzept entwickelt. Zentrale Maßnahmen sind: bessere Zuordnung von Schulen zu nahen Bädern, flexiblere und zusätzliche Schwimmzeiten, Bündelung von Klassen einer Schule, Intensiv-Blockangebote für Schulen mit besonderem Bedarf. Daraus ergeben sich mehr effektive Wasserzeit, bessere individuelle Förderung der Kinder und effizientere Nutzung der Bäder. Gleichzeitig können Kosten gesenkt und freie Kapazitäten anderweitig genutzt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das neue Schwimmkonzept wirkt sich positiv auf alle beteiligten Schulen aus.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nürnbergs Schwimmkonzept für Schulen
Ausgangssituation
Die Schwimmfähigkeit zählt zu den grundlegenden Kulturtechniken und ist zugleich ein zentraler Faktor der Unfallprävention im und am Wasser. Dennoch zeigen sich seit Jahren deutliche Defizite beim Schwimmerwerb von Kindern. Ursachen liegen vor allem in begrenzten Wasserflächen, langen Anfahrtswegen, organisatorischen Zwängen sowie einer zunehmenden Heterogenität der Lerngruppen. Fachlich besteht Einigkeit – unter anderem auch bei der DLRG1 –, dass der schulische Kontext besondere Chancen bietet, da hier nahezu alle Kinder erreicht werden können. Gleichzeitig hat gerade der schulische Schwimmunterricht strukturelle Herausforderungen wie sie auch bereits im Projekt SportVernetzt Schwimmen aufgezeigt wurden.
Nürnberg hat aktuell neun Hallenbäder, davon ab dem kommenden Schuljahr sechs für das Nürnberger Schulschwimmen.
| Schwimmbad | Eigentümer | Status |
|---|---|---|
| Hallenbad Katzwang | Stadt Nürnberg | sanierungsbedürftig |
| Südstadtbad | Stadt Nürnberg | |
| Langwasserbad | Stadt Nürnberg | |
| Nordostbad | Stadt Nürnberg | Techniksanierung in 2027 |
| Volksbad | Stadt Nürnberg | in Fertigstellung |
| Post SV Bad | Postsportverein Nürnberg | Sanierung geplant |
| Bildungszentrum für Blinde | Regierung von Mittelfranken | |
| EWF Bad | Freistaat Bayern | geschlossen |
| Bertha-von-Suttner Schulbad | Regierung von Mittelfranken | geschlossen |
Die Bäder liegen aktuell alle im östlichen und südlichen Teil der Stadt Nürnberg, was in den vergangenen Jahren dazu geführt hat, dass viele Schulen aus dem Norden und Westen lange und teure Anfahrtszeiten zum Schulschwimmen hatten. Mit der Eröffnung des Volksbades im kommenden Jahr öffnet nun ein Bad, das vor allem auch Schulen im Westen der Stadt bedienen kann. Im Rahmen des Schwimmprojekts SportVernetzt Schwimmen konnte zudem festgestellt werden, dass der Schulschwimmunterricht zahlreiche Herausforderungen wie begrenzte Wasserflächen, lange Anfahrtswege, organisatorische Zwänge sowie eine zunehmende Heterogenität der Lerngruppen hat. Von einer Doppelstunde (90 Minuten) Schwimmen bleiben daher häufig nur 20 bis 40 Minuten effektive Wasserzeit übrig (siehe Abbildung 2). Zeitgleich ergibt sich eine enorme Leerfläche in den städtischen Bädern am Vormittag, die aktuell nicht genutzt wird.
1 DLRG = Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
Abbildung 1: Hallenbäder für den Schulsport in Nürnberg
Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung der Schulschwimmzeiten innerhalb einer Doppelstunde mit 90 Minuten
Erkenntnisse aus SportVernetzt Schwimmen
Vor diesem Hintergrund wurde das Pilotprojekt SPORT VERNETZT Schwimmen entwickelt und in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 umgesetzt. Ziel war es, mit identischem schulischem Zeitrahmen eine deutliche Steigerung der tatsächlichen Wasserzeit und damit des Lernerfolgs zu erreichen.
Kern des Ansatzes war eine deutlich verbesserte Nutzung der vorhandenen Wasserflächen. Durch den Einsatz von zwei Berufstrainerinnen und Berufstrainern vor Ort, die gezielte Nutzung von Leerzeiten im Schwimmbad – etwa während der Umzieh- und Reisezeiten der anderen Schulen – sowie eine angepasste Organisation von Pausen- und Fahrzeiten konnte die effektive Wasserbewegungszeit pro Klasse auf mindestens 45 Minuten erhöht werden. Insgesamt gelang es so, den Schwimmunterricht im Zeitraum der 1. bis 6. Schulstunde zu verdreifachen.
Abbildung 3: Aktuelle Ergebnisse SportVernetzt Schwimmen SJ23/24 + 24/25
Abbildung 4: Nichtschwimmerquoten auf Basis verschiedener Klassenstufen
Die bisherigen Ergebnisse (Abbildung 3) belegen den Erfolg des Ansatzes eindrucksvoll. Die Nichtschwimmerquote sank rapide und nachhaltig in der gesamten Schule, während die Schwimmerquote, d. h. Kinder, deren Fähigkeiten über ein Seepferdchen hinaus gehen, deutlich anstieg. Besonders deutlich waren die Fortschritte (Abbildung 4) bei den Gruppen mit dem größten Förderbedarf, insbesondere in zweiten Klassen und Deutschklassen, in denen zuvor teils nahezu alle Kinder als Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer galten. Gerade hier zeigt sich der hohe pädagogische Mehrwert eines frühzeitigen und intensiven Schwimmerwerbs.
Die Erkenntnisse aus dem bisherigen Projekt sind:
- Die Nutzung der Zwischenzeiten (2./3. Stunde, 4./5. Stunde) funktioniert sehr gut und
gewinnbringend
-
Die Umkleidesituation stellt keine unlösbare Herausforderung dar
-
Multiprofessionelle Teams verbessern den Lernzielerfolg deutlich
-
Durch den Verbleib einer Lehrkraft im Schwimmbad wird der Ablauf deutlich schneller
und führt zu mehr Schwimmzeit
Nürnberger Schwimmkonzept für Schulen
Basierend auf der Ausgangssituation und den Erkenntnissen wurde ein neues Schwimmkonzept für Nürnberger Schulen entwickelt. Ziel ist es durch organisatorische Änderungen mehr Schwimmen zu ermöglichen und zugleich kosteneffizient allen Schulen das Schwimmen zu ermöglichen.
Abbildung 5: Karte aller Schulen in Nürnberg mit ihren zugehörigen Bädern (Farbgebung zeigt das zugehörige Bad an)
Damit ergeben sich folgende Maßnahmen und Veränderungen, welche mit allen Schulaufsichten abgestimmt und den Schulen präsentiert wurden:
- Auf Basis der Reisezeiten aller Schulen zu allen Bädern mit allen
Verkehrsmitteln wurde für jede Schule das optimale Schwimmbad bestimmt
- Im Rahmen der Schwimmzeitenabfrage wurden nun folgende neue
Schwimmzeiten definiert und somit auch Zwischenzeiten buchbar
o 08:00 - 9:15 o 09:15 - 10:00 o 10:00 - 11:00 o 11:00 - 11:45 o 11:45 - 13:00 o 13:00 - 14:00 o 14:00 - 15:00 o 15:00 - 15:45 o 15:45 - 16:30
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- Die bestehende Priorisierung der Schulen wurde um folgende Faktoren
ne AUWWWWUR n re is e m z ie h e a s s e r a s s e r a s s e r a s s e r m z ie h e ü c k re is n
erweitert: o Zusammenhängende Buchungen einer Schule o mehrere Klassen einer Schule, die gleichzeitig Schwimmen gehen
ne
- Es sollen zusätzliche Intensivwochen eingeplant werden, welche Schulen mit
weiter Anreise, keinen oder wenigen Schwimmlehrkräften oder auch Klassenleitungen mit 2.Klassen eine Sondermöglichkeit zum Schwimmen ermöglichen sollen
Konsequenzen der Maßnahmen für das Schulschwimmen
Die Optimierung des Schulschwimmens führt zu folgenden Verbesserungen:
- durch Nutzung der Zwischenzeiten können mehr Schulen ihr nahräumiges Bad nutzen
und haben insgesamt mehr Zeiten zur Verfügung.
- durch Bündelung der Nutzungen an einem Tag werden Vorbereitungszeiten,
Umkleidezeiten etc. im Bad optimiert und somit die Wasserzeit erhöht.
- durch zwei Klassen einer Schule im Schwimmen und der damit doppelten Anzahl an
Lehrkräften können Gruppen differenzierter betreut werden z. B. Angstkinder, Nichtschwimmer, Halbschwimmer (Niveau Seepferdchen) und Schwimmer
- es soll perspektivisch möglich sein für Schulen mit besonders weiter Anreise
Schwimmen im Blockunterricht anbieten zu können (z. B. Grundschule Gebersdorf, Grundschule Friedrich-Staedler Schule, Grundschule Großgründlach, Grundschule Birkenwaldschule usw.)
- es soll perspektivisch möglich sein auch besonderen Gruppen Wasserflächen
anzubieten wie z. B. zweiten Klassen im Blockunterricht, Deutschklassen usw. 000000001111111111111 888899990000111122223 :0:1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0 050505050505050505050 000000011111111111111 888999900001111222233 :1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0:1:3:4:0:1 505050505050505050505 AUWWWUR n re is e m z ie h e a s s e r a s s e r a s s e r m z ie h e ü c k re is n
Konsequenzen der Maßnahmen für den Haushalt der Stadt Nürnberg
Das Schwimmkonzept hat folgende Effekte auf den Haushalt der Stadt Nürnberg:
- Durch Belegung des Bades mit zwei Klassen derselben Schule ergeben sich geringere
Reisekosten, da eventuell nur ein Bus für die Schwimmbusfahrt genutzt werden kann.
- Durch Belegung des Bades mit einer Schule durchgängig an einem Tag können u. U.
geringere Buskosten erzeugt werden, da ein stetiger Hin- und Hertransport für das Unternehmen wirtschaftlicher ist und der Bus weniger Standzeiten hat
- Durch Ausweisung der Leerfläche, die von Schulen nicht benötigt wird, kann diese
auch von Kitas, Horten oder Vereinen genutzt werden und somit eine Refinanzierung darstellen
Fazit
Das neue Schwimmkonzept bietet enorme Möglichkeiten für Schulen, aber auch für den Haushalt der Stadt Nürnberg. Die Umstellung ist eine große Herausforderung für alle Schulen, welche jedoch auch zahlreiche Chancen ermöglicht. Insgesamt wird durch das Konzept das Nürnberger Schwimmen in all seinen Facetten gestärkt und verbessert.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entgeltmodell des IPSN ab dem Schuljahr 2026727
Anlagen: Beschluss Sachverhalt
Sachverhalt (kurz): Das Entgeltmodell des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) soll überarbeitet und angepasst werden. Die Änderungen betreffen sowohl die Angebote des Hauses der Pädagogik und Schulpsychologie als auch die Angebote der Energie- und Umweltstation. Ziel ist eine Aktualisierung und Vereinheitlichung der bisherigen Entgeltregelungen sowie eine Vereinfachung der administrativen Abläufe. Gleichzeitig sollen die Angebote weiterhin niederschwellig zugänglich bleiben und Kooperationen sowie der fachliche Austausch zwischen kommunalen, staatlichen und privaten Schulen unterstützt werden. Für die Angebote der Energie- und Umweltstation sind zudem moderate Preisanpassungen vorgesehen, um einerseits näher an die marktüblichen Preise heranzurücken und andererseits weiterhin allen Schülerinnen und Schülern offen zu stehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Mehrerträge an der EUW durch Erhöhung der Entgelte ca. 5.000 € p.a.
-
kostenneutral hinsichtlich des Fortbildungsbetriebs. Zukünftig Abbildung der Entgelte für
kommunale Lehrkräfte über interne Leistungsverrechnung. Gleichzeitig Entlastung der Fortbildungsbudgets der kommunalen Schulen, da keine Weitergabe der Ist-Kosten mehr. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Entgelte werden unabhängig von personenbezogenen Merkmalen festgesetzt.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beschließt die Einführung eines neuen Entgeltmodells für das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie sowie die Energie- und Umweltstation der Stadt Nürnberg ab dem Schuljahr 2026/27.
Beschluss
TOP:
Schulausschuss
Sitzungsdatum 17.04.2026
öffentlich
Betreff: Entgeltmodell des IPSN ab dem Schuljahr 2026/27
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss beschließt die Einführung eines neuen Entgeltmodells für das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie sowie die Energie- und Umweltstation der Stadt Nürnberg ab dem Schuljahr 2026/27.
II.
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Entgeltmodell des IPSN ab dem Schuljahr 2026/27
1. Haus der Pädagogik und Schulpsychologie
Die Fortbildungsangebote des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) richten sich in erster Linie an Lehrkräfte der kommunalen Schulen der Stadt Nürnberg, stehen grundsätzlich jedoch auch Lehrkräften anderer Schulträger offen. Ziel ist es, die pädagogische Arbeit an den Nürnberger Schulen insgesamt zu unterstützen, weiterzuentwickeln und damit zur bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Stadt Nürnberg beizutragen.
Teilnahmeentgelte für Veranstaltungen am IPSN
Für Fortbildungsveranstaltungen im Haus der Pädagogik und Schulpsychologie soll künftig ein neues Entgeltmodell gelten. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus kommunalen Schulen der Stadt Nürnberg entstehen keine Kosten. Die entstehenden Entgelte sollen künftig innerhalb des städtischen Haushalts über eine interne Leistungsverrechnung (ILV) zwischen den Dienststellen verbucht werden. Bisher wurden die Entgelte direkt von den Lehrkräften beglichen und diesen anschließend durch die jeweilige Schule erstattet.
| Teilnehmergruppe | bis 2 Stunden | ½ Tag | ganzer Tag |
|---|---|---|---|
| Personen aus kommunalen Schulen der Stadt Nürnberg | keine Kosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer | keine Kosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer | keine Kosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
| Personen aus nicht kommunalen Schulen im Stadtgebiet Nürnberg und außerhalb | 10 € | 20 € | 40 € |
Die Entgelte orientieren sich an der bisherigen Praxis (bisher pauschal 5 € pro Person und Stunde) und werden bewusst moderat gehalten, um auch Lehrkräften staatlicher Schulen weiterhin eine Teilnahme zu ermöglichen und damit den fachlichen Austausch innerhalb der Nürnberger Schullandschaft zu fördern.
Bei einzelnen Veranstaltungen können aufgrund von Material-, Referenten- oder Organisationskosten höhere Teilnahmeentgelte entstehen. Das jeweilige Entgelt wird in der entsprechenden Ausschreibung der Veranstaltung angegeben.
Kooperationsveranstaltungen
Veranstaltungen, die in Kooperation mit staatlichen Bildungsinstitutionen oder Schulaufsichtsbehörden durchgeführt werden (z. B. Dienststellen der Ministerialbeauftragten, Regierung von Mittelfranken oder die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen, Universitäten), sind für die teilnehmenden Personen ohne Teilnahmeentgelt. Dies ermöglicht es, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen unkompliziert durchzuführen und im Austausch zu bleiben.
Einordnung
Durch das neue Entgeltmodell wird Klarheit geschaffen und die kommunalen Lehrkräfte und Schulen entlastet. Kommunale Lehrkräfte wissen künftig sicher, dass für sie beim Besuch von Fortbildungen im städtischen Fortbildungsinstitut kein Teilnahmeentgelt anfällt. Zudem entfällt der organisatorische Aufwand für die Abrechnung der Teilnahmeentgelte zwischen Lehrkräften und Schulen. Stattdessen soll der Leistungsbezug künftig über eine interne Leistungsverrechnung von IPSN abgebildet werden. Gleichzeitig bleiben die Fortbildungsangebote durch moderate Teilnahmeentgelte auch für Lehrkräfte anderer Nürnberger Schulen niederschwellig zugänglich. Damit unterstützt das IPSN weiterhin die pädagogische Arbeit aller Nürnberger Schulen und leistet einen Beitrag zur Bildungsqualität für die Schülerinnen und Schüler in der Stadt Nürnberg.
2. Energie- und Umweltstation
Preisstruktur der Bildungsangebote der Energie- und Umweltstation
Grundlage für die Festlegung der neuen Entgelte war eine Marktanalyse vergleichbarer außerschulischer Bildungsangebote, die zeigt, dass die bisherigen Preise der Energie- und Umweltstation deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegen.
Bei der Festlegung der neuen Entgelte wurden neben der besonderen Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an Nürnberger Schulen auch Rückmeldungen aus der Praxis berücksichtigt, unter anderem von Klassenleitungen verschiedener Schularten, Schulleitungen, dem Amt für allgemeinbildende Schulen, dem staatlichen Schulamt sowie dem Jugendamt. In diesen Rückmeldungen wurde deutlich, dass stärkere Preisanstiege für Schulklassen und Kindergruppen kritisch gesehen würden. Aus diesem Grund wurde ein moderater Preisanstieg gegenüber den bisherigen Preisen gewählt.
Als Orientierungswert wurde daher ein Entgelt von etwa 1,00 € pro Person und Stunde festgelegt (z. B. 3,00 € pro Person für ein dreistündiges Schulklassenprogramm). Gegenüber den bisherigen Preisen entspricht dies zwar einer Preissteigerung von rund 100 %, die Entgelte liegen jedoch weiterhin deutlich unter dem marktüblichen Preisniveau und betragen etwa die Hälfte vergleichbarer Angebote.
Die Entwicklung der Nachfrage soll im kommenden Jahr beobachtet werden. Bei Bedarf ist eine schrittweise weitere Anpassung der Entgelte vorgesehen.
Angedacht ist zudem, in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein Fahrticket in das Entgelt zu integrieren. Dadurch würde sich das Entgelt um 2,00 € pro Person erhöhen (z. B. statt 3,00 € dann 5,00 €). Der Vorteil bestünde darin, dass sich Organisation und Buchung für die Schulen deutlich vereinfachen würde. Die Umsetzung ist abhängig von verwaltungsseitigem Aufwand sowie einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Abwägung. Die Umsetzbarkeit muss noch geklärt werden. Bis zum Anmeldeschluss lag hierzu noch keine endgültige Aussage vor.
Das neue Entgeltmodel soll ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.
3. Entgeltmodell IPSN auf einen Blick (Kurzfassung)
Haus der Pädagogik und Psychologie
Teilnahmeentgelte
| Teilnehmergruppe | bis 2 Stunden | ½ Tag | ganzer Tag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personen aus kommunalen Schulen der Stadt Nürnberg | keine Kosten für Teilnehmende1 | keine Kosten für Teilnehmende1 | keine Kosten für Teil- nehmende1 | ||||
| Personen aus nicht kommuna- len Schulen im Stadtgebiet Nürnberg und außerhalb | 10 € | 20 € | 40 € |
Bei einzelnen Veranstaltungen können aufgrund von Material-, Referenten- oder Organisationskosten höhere Teilnahmeentgelte anfallen. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
Energie- und Umweltstation
Schulklassenprogramm (3 Stunden)
| Teilnehmergruppe | Entgelt für 3 Std. | ||
|---|---|---|---|
| Schulen | 3,00 € pro Person |
Hort- und Jugendgruppen (2 Stunden)
| Teilnehmergruppe | Entgelt für 2 Std. | ||
|---|---|---|---|
| Gruppen | 2,00 € pro Person | ||
| jedoch Mindestpreis | 20,00 € pro Gruppe |
Offenes Programm
| Angebot | Entgelt pro Stunde | ||
|---|---|---|---|
| „Hereinspaziert“ | kostenfrei | ||
| Ferienprogramm | 1,00 € bis 3,00 € pro Person | ||
| Vorträge (auch online) | kostenfrei |
Drachenbootfahren im Rahmen von BNE-Bildungsprogrammen
(für Gruppen, Dienststellen, Lehrerkollegien – nicht für Schulklassen, Horte, Jugendgruppen)
| Teilnehmergruppe | Entgelt für 2 Stunden | ||
|---|---|---|---|
| Buchbar ab 12 Personen (max. 40 Pers.) | 15 € pro Person (2 Std.) | ||
| Mindestbetrag bei 12 bis 20 Personen | 225 € | ||
| Mindestbetrag bei 21 bis 40 Personen | 450 € |
1 Abrechnung der Entgelte über interne Leistungsverrechnung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt
"Evidenzbasierte Schule (EBS) - Fördern, Steuern und Entwickeln mit System" und in der
Weiterentwicklung des QmbS-Systems
Sachverhalt (kurz): Evidenzbasierte Schulentwicklung fokussiert auf datengestützte, zielgerichtete Qualitätsarbeit an den Schulen. Informationen über die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler sollen sinnstiftend genutzt und konkretes Handeln daraus abgeleitet werden. Auf nationaler Ebene kann hierzu das Start-Chancen-Programm als konkretes Beispiel genannt werden. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus initiierte gemeinsam mit der Stiftung Bildungspakt Bayern ein Projekt zur "Evidenzbasierten Schulentwicklung". Eine Lehrkraft der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) arbeitet seit März 2025 im Projekt- Team. Die Fortführung der Mitarbeit ist wünschenswert. Ziele des Projektes und des zum Halbjahr 2025/26 angelaufenen Schulversuchs ist die datenbasierte Verbesserung der Schulentwicklung in den Handlungsbereichen "Lehren und Lernen", "Schul- und Unterrichtsentwicklung" und "Führung". Die BON und die beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg sind sehr an der direkten Mitarbeit und am schnellen Aufbau und der Verbreitung von Expertise im Bereich der pädagogischen Diagnostik, der daraus ableitbaren Fördermaßnahmen sowie dem Aufbau von Strukturen und Prozessen zur evidenzbasierten Schulentwicklung interessiert. Die an der BON erworbenen Fachkenntnisse sollen frühzeitig in die Schulen getragen und zu einem wertvollen Baustein für die Schul- und Personalentwicklung an den Nürnberger Schulen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 90.647 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 90.647 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung über bestehenden Lehrerstellenplan.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Mitarbeit im Projekt "Evidenzbasierte Schulentwicklung" kommt allen Schülerinnen und Schülern der beruflichen Schulen zugute.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beschließt die weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen (EBS)" im Rahmen von elf staatlich bezuschussten Lehrerwochenstunden für den Projektzeitraum von drei Jahren bis zum Schulhalbjahr 2027/28.
Weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt
„Evidenzbasierte Schule (EBS) – Fördern, Steuern und Entwickeln mit System“
und in der Weiterentwicklung des QmbS-Systems
hier: Sachverhalt
- Projekt: Evidenzbasierte Schule (EBS) – Fördern, Steuern und Entwickeln mit System Qualitätsmanagement nimmt in den Schulen zur Sicherung der Qualität und der Weiterentwicklung schulischen Handelns eine große Rolle ein. Die Schulen betreiben Qualitätsmanagementsysteme seit vielen Jahren. Im Zuge der Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten wird die Forderung nach mehr Datenbasierung im Kontext schulischer Entscheidungen immer wichtiger. Steigende Heterogenität in den Klassen sowie stärkere Integrations- und Inklusionsverantwortung im Unterricht erfordern diagnosegestütztes pädagogisches Handeln. Evidenzbasierte Schulentwicklung ist daher einer der aktuellen Megatrends im Bildungssektor und ist für effektives und wirkungsvolles Arbeiten an den Schulen unerlässlich. Das Projekt „Evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen“ (EBS)1 adressiert diesen Bedarf: Es dient der systematischen Weiterentwicklung von Unterricht, Schulentwicklung und Qualitätsmanagement an öffentlichen beruflichen Schulen in Bayern. Ziel ist es, schulische Entwicklungsprozesse stärker als bisher auf belastbare Daten, Rückmeldungen aus der Praxis sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen und daraus wirksame Maßnahmen für Unterricht und Schule abzuleiten. Damit soll eine Schulentwicklung gefördert werden, die nicht vorrangig auf Einzelerfahrungen oder punktuelle Maßnahmen setzt, sondern auf nachvollziehbaren, überprüfbaren und nachhaltig angelegten Entwicklungsprozessen beruht. Das Projekt wird von der Abteilung VII.4 und VII.6 (Berufliche Schulen) des StMUK in Kooperation mit Prof. Dr. Karl Wilbers (Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) durchgeführt.
2. Projektziele, Einbindung der BON (B13) und Projektzeitraum
Das Projekt verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen systematisch zu verankern und damit die Qualitätsentwicklung nachhaltig zu stärken. Im Mittelpunkt steht der Aufbau von Strukturen und Prozessen, die es Schulen ermöglichen, vorhandene Daten zielgerichtet auszuwerten, pädagogisch einzuordnen und für konkrete Entwicklungsmaßnahmen nutzbar zu machen. Datenbasierte Erkenntnisse sollen dabei nicht Selbstzweck bleiben, sondern in wirksames schulisches Handeln überführt werden.
Im Sinne des Leitgedankens „Von Daten zu Taten“ sollen Lehrkräfte, Bereichsleitungen und Schulleitungen Strukturen und Prozesse implementieren und weiterentwickeln, damit Daten sinnstiftend genutzt und für konkrete Entscheidungen herangezogen werden können. Dies betrifft insbesondere die Handlungsbereiche Lehren und Lernen, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Führung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ziel „Testen und Fördern“: Pädagogische Diagnostik soll enger mit Förder- und Unterstützungsmaßnahmen verknüpft werden, insbesondere zur Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, sowohl als Einzelfach als auch in berufsfachlich bzw. berufssprachlich integrierten Zusammenhängen. Darüber hinaus soll erprobt werden, wie auch die Schulaufsicht ihre unterstützende Funktion stärker evidenzbasiert wahrnehmen und ihre Unterstützungssysteme noch gezielter am konkreten Bedarf der Schulen ausrichten kann.
Das Projekt begann zum zweiten Schulhalbjahr 2024/25 und wird seither kontinuierlich fortgeführt. Die Berufliche Schule Nürnberg (BON/B13) erhielt zum Schulhalbjahr 2024/25 die
1 vgl. dazu KMS VII.4-BP9004.0/99/1 vom 04.03.2025 im Anhang
Chance, im Projekt aktiv mitzuarbeiten. Eine Lehrkraft der BON ist seither im Projekt-Team tätig. Die Leitung des Projekt-Teams hat Herr Stefan Rieder (Stiftung Bildungspakt Bayern) inne.
Die städtische Lehrkraft der B13 stellt im Projekt-Team sicher, dass nicht nur Berufsschulen, sondern auch die besonderen Bedarfe der Beruflichen Oberschulen berücksichtigt werden. Die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen dieser Schulart fließen damit in die Projektarbeit ein. Die BON übernimmt eine Schnittstellenfunktion zwischen ministerieller Steuerung, wissenschaftlicher Begleitung und schulischer Praxis. Zugleich bringt sie die Perspektive eines großen kommunalen Schulträgers in ein landesweites Entwicklungsprojekt ein und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements beruflicher Schulen in Bayern.
- Entwicklung eines Schulversuchs „Evidenzbasierte Schulentwicklung (EBS) – Ler-
nen, Steuern und Entwickeln mit System“
Im ersten Schulhalbjahr 2025/26 stand im Projektteam die Vorbereitung eines Schulversuchs an. Die offizielle Ausschreibung erfolgte mit Schreiben vom 30.01.2026. Der Schulversuch „Evidenzbasierte Schule (EBS) – Lernen, Steuern und Entwickeln mit System“2 startete zum zweiten Schulhalbjahr 2025/26 und ist auf dreieinhalb Jahre angelegt. Damit ist das Projekt von Beginn an auf eine längerfristige Erprobung, Begleitung und Evaluation ausgerichtet.
Die Beruflichen Schulen Direktorate 2 und 9 bewarben sich im Februar 2026 für den Schulversuch. Insgesamt bekundeten 38 berufliche Schulen in Bayern ihr Interesse und lieferten beim Stiftungspakt Bayern ein schulspezifisches Kurzkonzept ein. Die Entscheidung, welche Schulen sich beteiligen dürfen, ist zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 05.03.2026) noch offen. Eine der beiden Schulen wurde nach Auskunft der Schulleitung in die engere Auswahl einbezogen.
Die bayernweit ausgewählten Modellschulen erhalten während der dreieinhalbjährigen Projektlaufzeit Basisressourcen in Höhe von drei Anrechnungsstunden. Ggf. werden zusätzliche Anrechnungsstunden abhängig vom konkreten Aufwand und Engagement der Modellschulen gewährt.
4. Projekt EBS - Finanzierung der Personalkosten
Wie oben dargestellt ist seit dem Schulhalbjahr 2024/25 eine Lehrkraft der Beruflichen Oberschule Nürnberg im Projekt EBS tätig. Sie wurde auf Vorschlag der Schulleitung der B13 zur Mitarbeit vom StMUK ausgewählt. Zu Schuljahresbeginn wechselte die (ursprünglich beteiligte) Lehrkraft und eine neue Kollegin der BON übernahm die Aufgabe.
Das StMUK stellt für die Mitarbeit im Projekt pro Schuljahr elf Anrechnungsstunden zur Verfügung, die staatlich bezuschusst werden. Bei der Stadt Nürnberg verbleiben anteilige Personalkosten in folgender Höhe:
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Die insgesamt elf staatlich bezuschussten Anrechnungsstunden für die Mitarbeit im Projekt EBS sind im Lehrkräftestellenplan abbildbar.
2 vgl. Schreiben der Stiftung Bildungspakt Bayern SBB pr. 1035 vom 30.01.2026 im Anhang
5. Auswirkung der Beteiligung am Projekt auf das Schulwesen der Stadt Nürnberg
Aus Sicht der Stadt Nürnberg ist es sinnvoll, die im Projekt „Evidenzbasierte Schule“ gewonnenen Erkenntnisse frühzeitig für die kommunale Schulentwicklung nutzbar zu machen. Die Beteiligung an diesem landesweiten Entwicklungsprojekt ermöglicht es, neue Ansätze, Instrumente und Erkenntnisse bereits während der Erprobungsphase aufzugreifen und in die Weiterentwicklung der städtischen Schulen einfließen zu lassen. Dadurch entsteht ein unmittelbarer Mehrwert für die Qualitätsentwicklung im kommunalen Schulwesen. Um eine direkte Anbindung und Berücksichtigung der Gegebenheiten in der Stadt Nürnberg zu gewährleisten, wäre die Beteiligung einer städtischen beruflichen Schule (entweder B2 oder B9) sehr wünschenswert. Eine enge Einbindung des beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg wäre dann sowohl in der Projektsteuerung als auch in der Teilnahme gewährleistet.
Das Projekt ist in besonderer Weise anschlussfähig an die städtischen Qualitäts- und Entwicklungsziele sowie an bestehende Vorhaben wie „Schule Vision 2040“. Evidenzbasierte Schulentwicklung unterstützt die kommunalen Schulen dabei, Unterricht und schulische Entwicklungsprozesse zielgerichteter, nachvollziehbarer und wirksamer zu gestalten. Gleichzeitig erleichtert sie eine bedarfsgerechtere Planung von Ressourcen, etwa im Bereich des berufssprachlichen Förderunterrichts, da Förderbedarfe auf der Grundlage belastbarer Daten präziser erkannt und begründet werden können.
Zugleich fördert die Beteiligung den schnellen Aufbau und die Verbreitung von Expertise in den Bereichen pädagogische Diagnostik, Datenaufbereitung und Datenauswertung. Für die städtischen Schulen eröffnet sich damit ein beschleunigter Zugang zu fachlichen Erkenntnissen, erprobten Instrumenten sowie geeigneten Aufgaben- und Testformaten. Die an der BON erworbenen Fachkenntnisse frühzeitig ggf. in Kooperation mit dem IPSN in die Schulen zu tragen wird ein wertvoller Baustein für die Schul- und Personalentwicklung an den Nürnberger Schulen.
Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg weiter gestärkt, was die wissenschaftliche Fundierung kommunaler Schulentwicklung zusätzlich unterstützt.
6. Fazit und Beschlussvorschlag
Der Aufbau einer evidenzbasierten Schulentwicklungsstrategie setzt die Bereitschaft aller schulischen Akteur/-innen zur aktiven Nutzung von Daten voraus. Dies erfordert nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch Fortbildung, Beratungsangebote und die Stärkung der Datenkompetenz. Perspektivisch ist die Schaffung von Evidenzteams an Schulen denkbar, die die Aufgabe übernehmen, Datennutzung systematisch zu verankern.
Ebenso zentral ist ein Paradigmenwechsel in der Schulkultur: Daten dürfen nicht als Kontrollinstrumente missverstanden werden, sondern als Impulse für kollektive Lernprozesse. Nur wenn Schulen eigene Probleme datenbasiert erkennen und Lösungsstrategien selbst mitentwickeln, kann Schulentwicklung nachhaltig und zielgerichtet gelingen.
Es wird darum gebeten, den folgenden Vorschlag zu unterstützen:
Der Schulausschuss beschließt die weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen (EBS)" im Rahmen von elf staatlich bezuschussten Lehrerwochenstunden für den Projektzeitraum von drei Jahren bis zum Schulhalbjahr 2027/28.
Stiftung Bildungspakt Bayern, Jungfernturmstraße 1, 80333 München c/o Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus An alle
beruflichen Schulen in Bayern
per OWA
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 30.01.2026 SBB pr. 1035 Telefon: 089 2186 2150 Name: Herr Rieder
Schulversuch „Evidenzbasierte Schule (EBS) – Lernen, Steuern und
Entwickeln mit System“
Bewerbungsverfahren für berufliche Schulen
Anlage 1: Eckpunkte des Schulversuchs und Informationen zum Bewerbungsverfahren Anlage 2: Bewerbungsformular für Schulen
Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter,
die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Staatministerium für Unterricht und Kultus den Schulversuch „Evidenzbasierte Schule“ durch. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) unterstützt das Vorhaben als Exklusivpartner. Eine Bewerbung für den Schulver-
such steht allen staatlichen und kommunalen beruflichen Schulen in
Bayern offen.
Zentrales Ziel des Schulversuchs ist die Schaffung und Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen, um Daten an der Schule in verschiedenen Handlungsbereichen sinnstiftend zu nutzen und konkretes Handeln daraus abzuleiten („Von Daten zu Taten“):
Telefon: 089 2186 2091 E-Mail: bildungspakt@stmuk.bayern.de Jungfernturmstraße 1 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2833 Internet: www.bildungspakt-bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
- Handlungsbereich I „Lehren und Lernen“: Im Mittelpunkt steht eine syste-
matische Verwendung von Lern- und Leistungsdaten (z. B. aus Tests oder Übungsphasen), um passgenaue Förder- und Unterstützungsmaßnahmen abzuleiten („Testen und Fördern“). Das zielt besonders auf ein kontinuierliches Monitoring des Lernstandes (insb. mittels digitaler Tools) ab; Förder- und Unterstützungsmaßnahmen werden dabei fortlaufend (adaptiv) an den Lernfortschritt angepasst.
- Der Handlungsbereich II „Schul- und Unterrichtsentwicklung“ umfasst die
Nutzung verschiedener Daten (z. B. aggregierte Leistungsdaten, ASV, Prüfungsergebnisse, Evaluationen, Feedback) für Steuerungs- und Entwicklungsprozesse auf Ebene von Gesamtschule, Teilschule (in einem BSZ), Abteilung/Fachbereich, Lehrkräfteteam (z. B. für Klasse, Ausbildungsberufe) und Lehrkraft.
- Damit verbunden ist auch der Handlungsbereich III „Führung“, der ent-
sprechende evidenzorientierte Prozesse und Strukturen auf o. g. Ebenen aus der Perspektive leitender Funktionen heraus adressiert. Der Schulversuch eröffnet den Modellschulen spezifische Schwerpunksetzungen entlang organisatorischer Ebenen bzw. Einheiten (z. B. Abteilung/Fachbereich, Ausbildungsberuf) und inhaltlich-thematischer Handlungsfelder (wie etwa Unterrichtsfach, Kompetenzbereich, klar umgrenztes Entwicklungsfeld, z. B. Heterogenität bei den Eingangsvoraussetzungen).
Der Schulversuch hat eine Laufzeit von 3½ Schuljahren ab dem Schulhalbjahr 2025/2026. Es sind drei Anrechnungsstunden je Schule als Basisressource vorgesehen; zusätzlich werden weitere Anrechnungsstunden gewährt (abhängig vom konkreten Aufwand und Engagement der einzelnen Modellschule). Ausführliche Informationen zum Schulversuch und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in Anlage 1.
Ihre Bewerbung (Anlage 2) senden Sie bitte bis spätestens Mittwoch, den
25.02.2026 per E-Mail direkt an die Stiftung Bildungspakt Bayern (ste-
fan.rieder@stmuk.bayern.de oder nadine.tscherntsche@stmuk.bayern.de).
Die erste Arbeitstagung mit Auftaktveranstaltung ist für den 19. und 20. März 2026 terminiert. Bei erfolgreicher Bewerbung wird eine Teilnahme von Schulleitung (20. März) und zwei Lehrkräften (19-20. März) erwartet. Eine Zu-/Absage für den Schulversuch ergeht Anfang März.
Bei Rückfragen und für eine weitere Beratung zu Ihrer Bewerbung wenden Sie sich gerne an die Leitung des Schulversuchs:
-
Stefan Rieder (089/2186-2150; stefan.rieder@stmuk.bayern.de)
-
Nadine Tscherntsche (089/2186-2183; nadine.tscherntsche@stmuk.bayern.de)
Wir freuen uns, wenn Ihre Schule die Gelegenheit ergreift, am Schulversuch teilzunehmen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Juliane Stubenrauch-Böhme gez. Stefan Rieder Ministerialrätin Studiendirektor Geschäftsführerin stv. Geschäftsführer u. Projektleiter EBS Stiftung Bildungspakt Bayern Stiftung Bildungspakt Bayern
gez. Nadine Tscherntsche Oberstudienrätin Projektleiterin EBS Stiftung Bildungspakt Bayern
Anlage 1 zum Schreiben vom 30.01.2026 (Az. SBB pr. 1035)
Schulversuch „Evidenzbasierte Schule (EBS) – Fördern, Steuern und Entwickeln
mit System“
Eckpunkte des Schulversuchs und
Informationen zum Bewerbungsverfahren
1. Hintergrund
Bereits die Hattie-Studie weist evidenzbasierte Methoden (u. a. Feedback, response-tointervention) als hochwirksam aus. Auch im internationalen Vergleich starke Bildungsländer (z. B. Alberta/Kanada) führen ihren Erfolg auf den Einsatz datengestützter Systeme zurück. Dieses Potential soll auch in Bayern besser genutzt werden – zumal im Zuge des technologischen Fortschritts immer mehr Daten digital generiert werden und innovative Instrumente (z. B. KI-gestützte, adaptive Lerntools) zunehmend neue Möglichkeiten eröffnen.
2. Ziele des Schulversuchs
- Von Daten zu Taten: Zentrales Ziel des Schulversuchs ist die Schaffung und Weiter-
entwicklung von Strukturen und Prozessen, um Daten an der Schule sinnstiftend zu nutzen und konkretes Handeln daraus abzuleiten in den Handlungsbereichen: o Lehren und Lernen o Schul- und Unterrichtsentwicklung o Führung
- Testen und Fördern: Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung von Lehr-Lern-
Prozessen, bei denen pädagogische Diagnostik (z. B. Tests) eng mit Förder- und Unterstützungsmaßnahmen verknüpft wird. Spezielle Aufmerksamkeit genießt hierbei die Stärkung der Basiskompetenzen Deutsch und Mathematik (sowohl als Einzelfach als auch berufsfachlich/-sprachlich integriert).
- Der Schulversuch erprobt überdies, wie die Schulaufsicht in ihrer unterstützenden
Funktion stärker evidenzbasiert agiert und damit insbesondere die Unterstützungssysteme noch besser am konkreten Bedarf der Schulen ausrichten kann.
3. Entwicklungs- und Umsetzungsaufgaben
Aus der Zielsetzung ergibt sich ein Setting an möglichen Entwicklungs- und Umsetzungsaufgaben, das je nach konkretem thematischem Zuschnitt von Modellschule zu Modellschule variiert:
Handlungsbereich I: Lehren und Lernen
- Erarbeitung von systematischen Test- und Förderkonzepten, die auf eine enge Koppe-
lung von Diagnose und anschließender differenzierter Förderung abzielen, insb. o (formativ gedachte) Monitoring-Prozesse (fortlaufende Erfassung des Lernstandes und Anpassung der Förderung, insb. nach dem „response-to-intervention“-Ansatz) o Nutzung und Weiterentwicklung bestehender evidenzbasierter/diagnostischer Ansatzpunkte, insb.
-
(Eingangs-)Testungen (z. B. in der Berufssprache Deutsch),
-
Leistungserhebungen (und Noten als diagnostischer Orientierungspunkt),
-
Weitere unterrichtsintegrierte Daten (z. B. Lerndaten) und Prozesse (z. B.
Feedback) sowie bedarfsgerechte Entwicklung/Erprobung neuer Instrumente. o Systematische Einbindung und Weiterentwicklung bestehender Förder- und Unterstützungsangebote (z. B. Förderunterricht) und passgenaue Entwicklung/Erprobung neuer Angebote (z.B. flexible grouping). o Weitere Professionalisierung der Lehrkräfte im Umgang mit evidenzbasierten Verfahren (z. B. Schärfung diagnostischer Kompetenzen)
-
Lernortkooperation: Mit Ausbildungsbetrieben abgestimmte Test-und-Förder-Prozesse
-
Spezifische Weiterentwicklung im Bereich der Berufssprache Deutsch
-
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auch Akzentuierung oder Einbezug weiterer
Kompetenzbereiche (z. B. soziale Kompetenzen) und Daten (z. B. Verhaltensdaten, wie Absenzen) möglich – über die fachliche Leistungs-/Lerndimension hinaus
Handlungsbereiche II + III: Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Führung
- Entwicklung von evidenzbasierten Steuerungs- und Entwicklungsprozessen spezifisch
für jede organisatorische Einheit/Ebene an der Schule; Beispiele: o Gesamtschule: Nutzung von aggregierten Leistungsdaten (z. B. Abiturnoten) und Strukturdaten (z. B. aus der ASV/ASD) zur Steuerung von Schulentwicklungsprozessen (z. B. Erkennen von schulspezifischen Handlungsfeldern) o Teilschule/Außenstelle (bei BSZ): Auswertung von spezifischen Evaluations- und Strukturdaten der Teilschule für deren Schulentwicklung (z. B. Ableiten von Bedarfen in der Personal- und Kooperationsentwicklung) o Abteilung/Fachbereich: Nutzung aggregierter Leistungsdaten (z. B. Kammerprüfungen) für die Unterrichtsentwicklung (z. B. neue inhaltliche Schwerpunktsetzungen in der didaktischen Jahresplanung, Ausbau der Prüfungsvorbereitung) o Lehrkräfteteam (z. B. für Klasse, Ausbildungsberufe): Auswertung von Diagnosedaten im Längsschnitt (z. B. Eingangstests) führt zur Einrichtung von flexiblen Lerngruppen im Ausbildungsberuf (Organisations- u. Unterrichtsentwicklung) o Lehrkraft erkennt anhand der Lerndaten Defizite in einzelnen Kompetenzbereichen und baut entsprechendes Übungsangebot auf.
- Erprobung von evidenzbasierten Prozessen im Führungshandeln (insb. auch in ko-
operativen Führungsstrukturen, wie Schulleitungsteam) und Schärfung der Führungsrolle in evidenzbasierten Entscheidungsprozessen.
- Damit verbunden: Weiterentwicklung des QmbS, z. B. bedarfsgerechtere Ausrichtung
auf die Strukturen an der Schule, Einbeziehung weiterer Datenreservoirs (z. B. Leistungsdaten) und Weiterentwicklung von Evaluations- und Feedbackformaten
Übergreifende Entwicklungs- und Umsetzungsaufgaben
- Prozesse
Schaffung von ganzheitlichen Handlungsprozessen, die insbesondere auch eine systematische Datenbewertung und -rezeption sowie ein darauf gestütztes Entscheidungshandeln umfassen („Von Daten zu Taten“)
- Kooperation
Stärkung und Ausbau bestehender sowie ggf. bedarfsgerechter Aufbau neuer kooperativer Strukturen („kooperative Professionalität“): o Horizontale Kooperationsstrukturen auf den verschiedenen Ebenen von Schule, z. B. Lehrkräfteteam, Schulentwicklungs-/QmbS-Team, Schulleitungsteam o Vertikale Kommunikations- und Kooperationsstrukturen (ebenenübergreifend), z. B. Schulleitung – Lehrkräfteteam, Schule – Schulaufsicht
- Nutzung digitaler Instrumente und Daten
o Entwicklung von Einsatzszenarien für die Nutzung bestehender Datenbestände und digitaler Instrumente (z. B. ASV/ASD, Eingangstestungen) und Erprobung neuer digitaler Anwendungen (z. B. KI-gestützte Lerntools) o Professionalisierung im Umgang mit Daten („data literacy“)
4. Aufgaben der Modellschulen
Neben der dargestellten Entwicklungsarbeit wird von den Modellschulen erwartet:
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Schulen, der wissen-
schaftlichen Begleitung und ggf. weiteren Partnern
- Teilnahme an Arbeitstagungen und anderen Austausch- und Kooperationsformaten
der Stiftung Bildungspakt Bayern (sowohl digital als auch in Präsenz)
- Beteiligung an der allgemeinen Projektarbeit (z. B. Entwicklung von schulischen und
übergreifenden Konzepten, Teilnahme an wissenschaftlichen Studien) Mitwirkung bei der Multiplikation von Ergebnissen aus dem Schulversuch (z. B. im Rahmen von Tagungen, Fortbildungen, Publikationen oder digitalen Formate)
5. Rahmenbedingungen
-
Laufzeit: 3 ½ Schuljahre ab dem Halbjahr 2025/2026
-
Ressourcen: Es sind drei Anrechnungsstunden je Schule als Basisressource vorgese-
hen; zusätzlich werden weitere Anrechnungsstunden gewährt – abhängig vom konkreten Aufwand und Engagement der einzelnen Modellschule (3+X).
- Umfassende Begleitung und Unterstützung durch Stiftung Bildungspakt Bayern:
o Betreuung durch Leitung des Schulversuchs (organisatorisch und fachlich) o Wissenschaftliche Begleitung (durch verschiedene Lehrstühle mit entsprechenden vielfältig ausgerichteten Profilen) o Zugang zu Experten und innovativen Angeboten (z. B. digitale Tools) über das Netzwerk der Stiftung Bildungspakt Bayern o Regelmäßige Veranstaltungsformate (insb. Arbeitstagungen), u.a. mit Impulsen, Möglichkeit zur Kooperation und zur Vernetzung, Austausch mit Experten aus Schule und Wissenschaft
- Exklusivpartner: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw)
6. Bewerbungsvoraussetzungen
Einreichung erster konzeptioneller Überlegungen (max. eine Seite, siehe Anlage 2), die die folgenden Aspekte umfassen:
- Beteiligte organisatorische Ebenen/Einheiten (z. B. Abteilung/Fachbereich, Ausbil-
dungsberufe, Fachrichtung)
- Thematische Handlungsfelder (wie etwa Unterrichtsfach, Kompetenzbereich, um-
grenztes Entwicklungsfeld, z. B. Heterogenität bei Eingangsvoraussetzungen)
- Erste Eckpunkte der Umsetzung an der Schule (z. B. inhaltliche und organisatorische
Ausgestaltung, mögliche Entwicklungspfade)
-
Relevante digitale Tools/Systeme (z. B. Lernplattformen)
-
Nach Möglichkeit: Benennung eines ersten Kernteams bzw. eines Ansprechpartners
für den Schulversuch
- Falls vorhanden: Bestehende einschlägige Ansätze und Instrumente, z. B.
o Testungen und Fördermaßnahmen (z. B. in der Berufssprache Deutsch), o Besondere Prozess- und Kooperationsstrukturen (z. B. im Rahme von QmbS), o Digitale Tools (z. B. adaptive Lerntools) Darüber hinaus muss sich die Schule mit dem Schulaufwandsträger ins Benehmen setzen.
7. Bewerbung
Interessierte Schulen senden ihre Bewerbung ausschließlich digital unter Verwendung des Bewerbungsbogens (Anlage 2) bis spätestens 25. Februar 2026 per E-Mail an die Stiftung Bildungspakt Bayern:
-
Herrn Stefan Rieder (stefan.rieder@stmuk.bayern.de) oder
-
Frau Nadine Tscherntsche (nadine.tscherntsche@stmuk.bayern.de)
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Städtische Fachoberschule Nürnberg Rollnerstr. 15 90408 Nürnberg
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 04.03.2025 VII.4-BP9004.0/99/1 Telefon: 089 2186 1768 Name: Frau Azarpour
Mitarbeit im Projekt "Evidenzbasierte Schulentwicklung an berufli-
chen Schulen" und in der Weiterentwicklung des QmbS-Systems
Sehr geehrte Frau Maier,
das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bittet Herrn Studienrat Matthias Goßmann, Fachoberschule der Stadt Nürnberg, um Mitarbeit im Projekt „Evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen stärken – EBS“ sowie um die Weiterentwicklung des QmbS-Systems der beruflichen Schulen vor allem aus dem Blickwinkel der FOSBOS. Dieses Projekt soll in enger Abstimmung mit dem Projektleiter, Herrn Studiendirektor Stefan Rieder, und mit Herrn Prof. Dr. Karl Wilbers, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) sowie den Referaten VII.4 und VII.6 erfolgen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erhält Herr Goßmann beginnend mit dem 10.03.2025 für das Schuljahr 2024/2025 elf Anrechnungsstunden.
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Wir bitten Sie, Herrn Goßmann über den Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Die zuständige Schulaufsicht erhält eine Abschrift dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen gez. Maximilian Pangerl Leitender Ministerialrat
Beschluss
TOP:
Schulausschuss
Sitzungsdatum 17.04.2026
öffentlich
Betreff: Weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schule (EBS) - Fördern, Steuern und Entwickeln mit System" und in der Weiterentwicklung des QmbS-Systems Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss beschließt die weitere Teilnahme der Beruflichen Oberschule Nürnberg (BON/B13) im Projekt "Evidenzbasierte Schulentwicklung an beruflichen Schulen (EBS)" im Rahmen von elf staatlich bezuschussten Lehrerwochenstunden für den Projektzeitraum von drei Jahren bis zum Schulhalbjahr 2027/28
II.
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Hermann-Kesten-Kolleg: Budgetanpassung an das staatliche Modell
Bericht:
Die Lehrpersonalzuweisung am Hermann-Kesten-Kolleg soll – analog zur staatlichen Regelung für Kollegs – von einer klassenbezogenen "Spitzabrechnung" auf eine schülerzahlabhängige Budgetierung umgestellt werden. Künftig ergibt sich das Lehrerwochenstundenbudget (LWS) aus der Gesamtschülerzahl zuzüglich definierter Zuschläge. Die Pflichtversorgung gemäß Stundentafel bleibt unverändert gewährleistet. Durch die Systemumstellung kann es – abhängig von der jeweiligen Schülerzahl – zu rechnerischen Mehr- oder Minderzuweisungen von Lehrerwochenstunden kommen. Diese Schwankungen sind systembedingt. Eine Ausweitung des Stellenplans oder des Personalbudgets ist damit nicht verbunden. Mehr- oder Minderbedarfe werden innerhalb der bestehenden Stellenplanermächtigung ausgeglichen. Die Umstellung dient der Harmonisierung mit der staatlichen Berechnungslogik und schafft eine einheitliche Systematik.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung an das staatliche System wirkt sich nicht auf die Diversity- Dimensionen der Schulfamilie aus.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Hermann-Kesten-Kolleg: Budgetanpassung an das staatliche Modell
Die Lehrpersonalzuweisung am Hermann-Kesten-Kolleg erfolgte bislang nach dem klassenbezogenen Prinzip der sogenannten Spitzabrechnung. Dabei löste jede gebildete Klasse einen fest definierten Bedarf an Lehrerwochenstunden (LWS) aus, unabhängig von der konkreten Schülerzahl innerhalb der Klasse. Dieses Verfahren wurde an Gymnasien und Realschulen bereits vor einigen Jahren durch den Freistaat Bayern schrittweise auf eine schülerzahlabhängige Budgetierung umgestellt. Mit Kultusministeriellem Schreiben vom 03.05.2022 wurde diese Systematik auch für staatliche Kollegs eingeführt.
Vor diesem Hintergrund soll die Lehrpersonalzuweisung am städtischen Hermann-Kesten- Kolleg künftig ebenfalls schülerzahlabhängig erfolgen. Das Gesamtbudget an Lehrerwochenstunden ergibt sich dann aus der Gesamtschülerzahl zuzüglich der vorgesehenen Zuschläge. Die Klassenbildung erfolgt innerhalb dieses Budgets im pflichtgemäßen Ermessen der Schulleitung.
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Systemen besteht darin, dass im bisherigen Modell drei gebildete Klassen – etwa in der Jahrgangsstufe I – unabhängig davon, ob sie mit 55 oder 81 Schülerinnen und Schülern belegt sind, einen nahezu identischen Stundenbedarf von rund 115 LWS auslösen. Im schülerzahlabhängigen Modell steigt oder sinkt das Budget hingegen proportional mit der tatsächlichen Schülerzahl. Daraus ergibt sich eine systemimmanente Schwankungsbreite: Bei höheren Schülerzahlen entsteht ein rechnerisch größerer Gestaltungsspielraum, bei niedrigeren Schülerzahlen wird der organisatorische Spielraum enger. Die Pflichtversorgung gemäß Stundentafel bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin vollständig sicherzustellen.
Da das Hermann-Kesten-Kolleg im Vergleich zu Realschulen oder Gymnasien nur über wenige Jahrgangsstufen verfügt, wirken sich schülerzahlbedingte Schwankungen unmittelbarer aus, da interne Ausgleichsmöglichkeiten geringer sind. Zur Abfederung solcher Schwankungen wird – analog zur staatlichen Regelung – die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Budgetübertrags zwischen den Schuljahren vorgesehen. Dadurch können vorübergehende Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Schülerzahl ausgeglichen werden.
Im Zuge der Systemumstellung ergeben sich zudem rechnerische Anpassungen bei den Anrechnungsstunden für schulische Funktionen, insbesondere bei der stellvertretenden Schulleitung und der Oberstufenkoordination. Diese Anpassungen folgen der staatlichen Berechnungslogik. In enger Abstimmung mit der Schulleitung des Hermann-Kesten-Kollegs wurde vereinbart, zur Sicherung der erforderlichen Beratungs- und Steuerungsleistungen bis zu 10 sogenannte Coachingstunden pro Schuljahr innerhalb des bestehenden Schulbudgets flexibel einsetzen zu können. Auch hierbei handelt es sich um eine Schwerpunktsetzung innerhalb des vorhandenen Stundenkontingents, nicht um eine Budgetausweitung.
Haushaltsrechtlich ist festzuhalten, dass mit der Umstellung keine strukturelle Erhöhung des Stellenplans und keine dauerhafte Ausweitung des Personalbudgets verbunden ist. Zwar kann es – abhängig von der jeweiligen Schülerzahl – rechnerisch zu Mehr- oder Minderzuweisungen von Lehrerwochenstunden kommen; diese bewegen sich jedoch innerhalb der bestehenden Stellenplanermächtigung und sind systembedingt. Es handelt sich somit nicht um zusätzliche, neu entstehende Kosten, sondern um eine veränderte Verteilung innerhalb des bereits genehmigten Gesamtbudgets. Etwaige Schwankungen werden im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten kompensiert.
Die Umstellung dient der Harmonisierung mit der staatlichen Berechnungslogik und schafft eine einheitliche, transparente Systematik. Die pädagogische Grundversorgung bleibt gesichert; zusätzliche strukturelle Haushaltsbelastungen entstehen der Stadt Nürnberg nicht.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Gemeinsam an Schulen Biomüll trennen; hier: Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg vom 19.12.2023
Anlagen: Antrag Sachverhalt
Bericht:
Die Bioabfalltrennung ist an Nürnberger Schulen bereits teilweise etabliert, insbesondere in Mensen und Lehrküchen, funktioniert dort zuverlässig, spielt jedoch im Unterrichtsbereich bislang kaum eine Rolle. Frühere Versuche, Bioabfallbehälter in Klassenräumen einzuführen, scheiterten an praktischen Problemen wie Geruchsbelästigung und Schädlingsbefall. Die Verwaltung berichtet über die Herausforderungen, die mit einer Ausweitung der Bioabfallsammlung verbunden sind. Zudem wird auf das ausgebaute Angebot der Abfallpädagogik, das zunehmend erfolgreich Wissen zu Abfalltrennung und -vermeidung vermittelt und eine hohe Reichweite erzielt, eingegangen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote der ASN Abfallberatung stehen allen Schulen offen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg ; ;fi
m An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ■
Nürnberg, 19.12.2023
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Gemeinsam an Schulen Biomüll trennen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ä?
im Rahmen von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sollen Schülerinnen schon in der Grundschule Kompetenzen zur aktiven Mitgestaltung von Nachhaltigkeit erwerben. Ziele sind unter anderem ein sorgsamer Umgang mit den ökologischen Ressourcen sowie Umwelt- und Naturschutz.
Wichtige Bausteine sind hier Abfallverwertung und Mülltrennung. Das Bereitstellen von Biomülltonnen in Schulen bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Umweltbildung. Dabei können Schülerinnen lernen, wie organische Abfälle in nährstoffreichen Kompost umgewandelt werden, anstatt sie einfach zu entsorgen. Damit können die Kinder und Jugendlichen auf einfache Weise lernen, wie sie ihren ökologischen Fußabdruck positiv beeinflussen.
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In vielen Grundschulen gibt es dazu in Unterrichtstunden und durch Projekte schon vorbildliche Bemühungen mit Informationen und praktischer Umsetzung, z. B. fordern verschiedenfarbige Mülleimer in den Klassenzimmern zur Mülltrennung auf. Leider fehlt hier oft die Entsorgung des Biomülls, der in |;1 den Klassenzimmern und Mensen anfällt.
Aktuell ist die Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg (ASN), die gemeinsam mit den Schulen viele Projekte durchführt, auf der Suche nach einer Nachfolge für die Stelle, die die Abfallberatung an Kitas und Schulen betreut.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: : Die Verwaltung berichtet,
inwieweit Bioabfallbehälter in den Klassenzimmern bzw. Schulen vorhanden sind und genutzt werden,
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§i welche organisatorischen Voraussetzungen nötig sind, um weitere Biotonnen in den Hi Schulen aufzustellen, z. B. die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Reinigungs- und Flausmeisterdienste, welche Informationen, Aktionen und Projekte in den Schulen zum Thema Mülltrennung schon stattfinden, wann von Seiten des ASN wieder Unterstützung für Schulen angeboten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
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Gabriele Klaßen Cengiz Sahin Andrea Friedei Stadträtin Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzende
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Gemeinsam an Schulen Biomüll trennen; hier: Antrag der Grünen /Bündnis90-
Stadtratsfraktion vom 19.12.2023
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf schulische Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltungseinheit Schule und Sport (HVE SuS).
1. Vorhandene bzw. genutzte Abfallbehälter
Biomülltonnen bzw. Biomüllcontainer
An mehr als 20 Schulen im Zuständigkeitsbereich der HVE SuS sind bereits Biomülltonnen bzw. Biomüllcontainer vorhanden. Diese werden jedoch von den Schulen selbst nur in geringem Umfang genutzt. Eine regelmäßige Nutzung erfolgt vor allem durch Caterer, Betreiber von Schulmensen sowie in Lehrküchen. In diesen Bereichen funktioniert die Trennung von Bioabfällen in der Regel zuverlässig.
Bioabfallbehälter in Unterrichtsräumen
Im Jahr 2016 wurde am Labenwolf-Gymnasium auf Initiative der Schulleitung in insgesamt 41 Unterrichtsräumen die Aufstellung zusätzlicher Bioabfallbehälter erprobt. Der Versuch musste jedoch nach kurzer Zeit wieder beendet werden, da es zu Geruchsbelästigungen und Schädlingsbefall kam.
2. Organisatorische Voraussetzungen für eine Ausweitung der Bioabfallsammlung
Beschaffung von Biomülltonnen bzw. -containern
Die Beschaffung von Biomülltonnen bzw. Biomüllcontainern erfolgt über den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (ASN) durch die HVE SuS. Größe und Anzahl der Behälter sowie die hierfür anfallenden Gebühren richten sich nach den einschlägigen städtischen Regelungen. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, vorhandene Müllstandplätze zu erweitern oder zusätzliche Stellflächen einschließlich Einhausungen zu schaffen. Zudem empfiehlt der ASN, Biomülltonnen im Sommer möglichst schattig und kühl sowie im Winter frostfrei aufzustellen. Sind entsprechende Standorte nicht vorhanden, müssten gegebenenfalls zusätzliche technische Einrichtungen (z. B. Nassmüllkühler) beschafft werden.
Die hierfür entstehenden Investitions- und Betriebskosten können nicht aus dem Budget der HVE SuS finanziert werden und müssten gegebenenfalls gesondert bereitgestellt werden.
3. Leerung und Reinigung
Der Leerungsturnus der Biomülltonnen bzw. -container sowie die entsprechenden Gebühren ergeben sich aus den geltenden städtischen Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung.
Die Leerung der Bioabfallbehälter innerhalb der Gebäude erfolgt über die Reinigungsdienstleister im Rahmen der Unterhaltsreinigung gemäß Reinigungsordnung derzeit grundsätzlich zweimal wöchentlich.
Zur Vermeidung von Schädlingsbefall (z. B. Obstfliegen, Ratten oder Maden), insbesondere in den Sommermonaten, empfehlen die zuständige Fachdienststelle sowie die HVE SuS eine
tägliche Leerung sowie eine regelmäßige Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Behälter. Hierfür müsste die Reinigungsordnung entsprechend angepasst werden.
Eine belastbare Kostenschätzung für eine tägliche Leerung liegt derzeit nicht vor. Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass für die zusätzliche Entleerung mit einem Zeitaufwand von etwa drei Minuten pro Behälter zu rechnen ist. Darin enthalten sind Wegezeiten sowie eine bedarfsgerechte Reinigung bei Verschmutzungen. Eventuelle Mehrkosten müssten zusätzlich bereitgestellt werden.
4. Brandschutz
Bei der Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter ist sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege nicht eingeschränkt werden. Dies gilt auch für Klassenzimmer und sonstige Nutzungseinheiten. In der Praxis werden Abfallbehälter aus Platzgründen teilweise vor Türen oder in Fluchtwegflächen abgestellt, was brandschutzrechtlich unzulässig ist.
In notwendigen Treppenräumen dürfen grundsätzlich keine Abfallbehälter aufgestellt werden. In Fluren, Aulen oder Pausenhallen können – nach Abstimmung mit der Feuerwehr – zertifizierte selbstlöschende Sammelbehälter eingesetzt werden.
Im Außenbereich sind Abfallbehälter so zu platzieren, dass bei einem möglichen Brand keine Gefährdung für Gebäude entsteht. In der Regel ist hierfür ein Mindestabstand von etwa fünf Metern zum Gebäude einzuhalten.
5. ASN-Abfallberatung und Angebote
Die Teilzeit-Stelle der Müllpädagogik war im Herbst 2023 aufgrund eines Stellenwechsels ausgeschrieben. Bis dahin war die Stelle mit einer Verwaltungsfachkraft (50 %) besetzt.
Aufgrund mehrerer sehr geeigneter Bewerberinnen konnte bereits zum 01.12.2023 mit einer 50 % Teilzeitkraft (eine Sozial-Ökonomin) wieder besetzt werden. ASN konnte aufgrund von organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Abfallberatung eine zweite Teilzeitkraft (eine Sozialpädagogin) zum 15.01.2024 einstellen und somit nun eine Vollzeitstelle vorhalten. Seitdem ist die Müllpädagogik wesentlich intensiviert worden.
Bereits im Einarbeitungsjahr 2024 wurden schon 26 Unterrichtseinheiten „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ in Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt. Zudem besteht nach wie vor das Kooperationsprojekt „Gold im Müll – Entdecke die Schätze“ mit dem Kindermuseum. Dieses fand im Jahr 2024 10-mal statt und erreichte 249 Kinder von der 2. bis 6. Klasse.
Die Angebote der Müllpädagoginnen werden Zug um Zug erweitert. Seit dem Schuljahr 2024/2025 wurde das Angebot der „Müllexpertenausbildung“ mit den Themenbereichen „vom Rohstoff zum Produkt“, „Abfalltrennung“ und „Abfallvermeidung“ erweitert. Dadurch werden wichtige Umweltthemen wie auch Alltagskompetenzen vermittelt.
Im Jahr 2025 wurden mit dem interaktiven Projekt „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ und mit der „Müllexperten-Ausbildung“ 17 Vorschulgruppen, 68 Grundschulklassen, 15 Klassen an Mittel- und Realschulen sowie 2 Berufsschulklassen umfangreiches Wissen zu den Themen Abfalltrennung und -vermeidung vermittelt. Insgesamt wurden 1517 Kinder und Jugendliche unmittelbar erreicht. Zusätzlich wurde mit dem im Nürnberger Kindermuseum gemeinsam durchgeführten Projekt 9 weiteren Schulklassen erreicht.
Ergänzend zur konkreten Müllpädagogik mit den Kindern / Jugendlichen werden die Pädagoginnen und Pädagogen / Lehrkräfte stets begleitend zu den Projekten in den Schulklassen beraten, die Mülltrennung auch im Klassenzimmer und der gesamten Kita / Schule umzusetzen und mit den Schülern das neu erlernte Wissen zu üben und zu festigen.
Die ASN-Abfallberatung beteiligt sich jedes Jahr an der bundesweiten Aktion „Saubere Biotonne“. Hierbei wird jeweils in einem Stadtteil der Schwerpunkt gesetzt. Die Müllpädagoginnen gehen ergänzend zu den Aktionsmaßnahmen (Infostände, Haushaltsberatungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) verstärkt in Kitas und Schulen in diesem Stadtteil.
Ferner besteht die Möglichkeit bei den ASN-Müllpädagoginnen für Nürnberger Pädagoginnen Medienkoffer mit zahlreichem Material und fundiertem Wissen auszuleihen und in Eigenregie die Themen Abfallvermeidung und -trennung in ihrer Einrichtung zu erarbeiten. Von diesem Angebot wurde und wird rege Gebrauch gemacht.
Die Angebote der Müllpädagogik erfreuen sich großer Beliebtheit, so dass im Jahr 2025 ein Rekordwert der Abfallberatung des ASN in Kitas und an Schulen erreicht wurde und sich der ASN hier auf einem richtigen und wichtigen Weg der Abfallberatung befindet.
Auch im Jahr 2026 sind bereits zahlreiche Buchungen von Schulen für das Angebot des ASN eingegangen. Zudem wird gerade ein neues Konzept einer Multiplikatoren-Schulung als Fortbildungsangebot für Lehrkräfte erarbeitet. Neu ist auch das Angebot der ASN- Müllpädagogik „Werde Müllexperte!“ im Ferienprogramm des Jugendamtes.
Bei den Einsätzen der Müllpädagogik in Kitas und Schulen wird immer auch hinsichtlich des ASN-Angebots auf den einmaligen Zuschuss zur Anschaffung eines Komposter von bis zu 100 Euro hingewiesen Komposterzuschuss - Behördenwegweiser - Stadt Nürnberg. Und so manche Einrichtung hat davon bereits Gebrauch gemacht.
6. Fazit
Nach Einschätzung der HVE SuS ist das Aufkommen an Bioabfällen in Unterrichtsräumen voraussichtlich gering. Die Pausenverpflegung wird in vielen Fällen bereits vorbereitet mitgebracht (z. B. geschältes oder portioniertes Obst und Gemüse), und die Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler überwiegend außerhalb der Unterrichtsräume.
Ein zusätzlicher Bedarf an Bioabfalltrennung in Unterrichtsräumen wurde bislang weder von pädagogischen Dienststellen noch von schulischen Nutzern an die HVE SuS herangetragen.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus dem Schulbetrieb, dass die derzeit praktizierte Mülltrennung nach Restmüll, Papier und Wertstoffen häufig nur eingeschränkt funktioniert und regelmäßig Störstoffe in den Abfallbehältern auftreten. Dies führt bereits heute teilweise zu kostenpflichtigen Sonderleerungen.
Aus Sicht der HVE SuS ist daher fraglich, ob die Einführung einer zusätzlichen Bioabfalltrennung einen praktischen Mehrwert bringen würde. Zudem dient das Bereitstellen von Abfallbehältern aus fachlicher Sicht nicht der Veranschaulichung von Kompostierungsprozessen, da Biotonnen gerade so aufgestellt werden sollen, dass eine Zersetzung der Abfälle möglichst vermieden wird.
Für pädagogische Zwecke erscheinen alternative Maßnahmen – etwa Kompostanlagen im Schulgarten oder der Einsatz von Wurmkompostsystemen im Unterricht – als anschaulicher und mit deutlich geringerem organisatorischem Aufwand umsetzbar.
Angesichts des organisatorischen Aufwands, der zusätzlichen Kosten sowie der derzeitigen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen bewertet die HVE SuS die Einführung einer flächendeckenden Bioabfalltrennung in den Schulgebäuden derzeit als nur eingeschränkt praktikabel.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Bundeswehr an Schulen; hier: Antrag der Stadtratsfraktion LINKE LISTE vom 29.08.2024
Anlagen: Antrag Sachverhalt
Bericht: Mit Antrag der Stadtratsfraktion Linke Liste vom 29.08.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Praxis von Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr an Nürnberger Schulen zu berichten. Im Rahmen einer Abfrage an den kommunalen allgemeinbildenden und beruflichen Nürnberger Schulen wurde erhoben, ob und in welchem Umfang in den vergangenen Jahren Veranstaltungen mit Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren sowie Karriereberaterinnen und Karriereberatern der Bundeswehr stattgefunden haben. Die Rückmeldungen zeigen, dass an der Mehrzahl der angefragten Schulen in den vergangenen Jahren keine entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt wurden. An einzelnen Schulen fanden vereinzelt Informationsveranstaltungen im Sinne von unterrichtsbezogenen Fachveranstaltungen (insbesondere im Fach „Politik und Gesellschaft“ = PuG) oder Veranstaltungen der Studien- und Berufsorientierung statt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Veranstaltungen stehen allen Schülerinnen und Schülern offen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Bundeswehr an Schulen; hier: Antrag der Stadtratsfraktion Linke Liste vom 29.08.2024
Mit Antrag der Stadtratsfraktion Linke Liste vom 29.08.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Praxis von Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr an Nürnberger Schulen zu berichten. Im Rahmen einer Abfrage an den kommunalen allgemeinbildenden und beruflichen Nürnberger Schulen wurde erhoben, ob und in welchem Umfang in den vergangenen Jahren Veranstaltungen mit Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren sowie Karriereberaterinnen und Karriereberatern der Bundeswehr stattgefunden haben.
Die Rückmeldungen zeigen, dass an der Mehrzahl der angefragten Schulen in den vergangenen Jahren keine entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt wurden. An einzelnen Schulen fanden vereinzelt Informationsveranstaltungen im Sinne von unterrichtsbezogenen Fachveranstaltungen (insbesondere im Fach „Politik und Gesellschaft“ = PuG) oder Veranstaltungen der Studien- und Berufsorientierung statt.
Beispiele aus der Praxis
Am Labenwolf-Gymnasium fanden in den Jahren 2023 bis 2025 sicherheitspolitische Vorträge von Jugendoffizieren im Rahmen des Unterrichts im Fach PuG in der gymnasialen Oberstufe statt. Die Veranstaltungen waren in das Lehrplanthema „Außen- und Sicherheitspolitik“ eingebettet und wurden jeweils im Januar durchgeführt. Ergänzend fand im November 2023 eine offene Informations- und Diskussionsveranstaltung („Politische Pause“) im Kontext des Ukraine-Krieges für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9 statt.
An der Bertolt-Brecht-Schule werden jährlich Berufsinformationsveranstaltungen durchgeführt, in die auch Karriereberater der Bundeswehr eingebunden sind. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Leistungssportprofils der Schule kann die Bundeswehr als Partner im Bereich der Spitzensportförderung für Schülerinnen und Schüler von besonderem Interesse sein. Die Teilnahme erfolgt hier im Kontext der Studien- und Berufsorientierung. Vergleichbare Angebote bestehen auch durch andere Institutionen wie Polizei und Bundespolizei.
An den Berufsschulen finden Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr nur vereinzelt und ausschließlich im Rahmen des Unterrichts im Fach PuG statt, insbesondere zur Behandlung der Rolle Deutschlands als Mitglied der NATO.
An den städtischen beruflichen Oberschulen finden keine Veranstaltungen statt, zu denen Mitglieder der Bundeswehr eingeladen sind.
Veranstaltungen an den städtischen Schulen seit dem Schuljahr 2023/24
| Schulname | BW-Veranstaltung Ja/Nein | |
|---|---|---|
| AKR | Nein | |
| BBS | ||
| HKK | Nein | |
| JSG | ||
| LG | Ja | |
| PVS | ||
| SG | Nein | |
| VSR | VSR |
| B1 | Ja |
|---|---|
| B2 | |
| B3 | Nein |
| B4 | |
| B5 | Nein |
| B6 | |
| B7 | Nein |
| B8 | |
| B9 | Ja |
| B10 | |
| B11 | Ja |
| B12 | |
| B13 | Nein |
| B14 |
Fazit
Soweit Veranstaltungen durchgeführt wurden, erfolgte dies nach Angaben der Schulen unter Einbindung schulischer Gremien, insbesondere des Elternbeirats beziehungsweise des Schulforums. Diese Vorgabe wurde in der Vergangenheit grundsätzlich umgesetzt und in den Direktorenkonferenzen thematisiert. An Berufsschulen gibt es keine Schulforen; daher erfolgen keine Vorabinformationen über die Beteiligung der Bundeswehr an einzelnen Unterrichtssequenzen.
Insgesamt zeigen die Rückmeldungen, dass entsprechende Veranstaltungen nur in sehr begrenztem Umfang stattfinden und überwiegend in einen fachlichen Unterrichtszusammenhang eingebettet sind. Gleichzeitig wird von den Schulen darauf hingewiesen, dass sicherheits- und friedenspolitische Fragestellungen im Unterricht grundsätzlich im Sinne des Kontroversitätsgebots behandelt werden und eine differenzierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven erfolgt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.04.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.06.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung -
SchulS)
Anlagen: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) Gutachtenvorschlag Beschlussauflage
Sachverhalt (kurz): Zum Schuljahr 2022/23 wurde an der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) die Fachrichtung Wirtschaftsinformatik neu eingeführt (vgl. dazu Beschluss des Schulausschusses vom 29.04.2022). Im Schuljahr 2025/26 wird erstmals eine Klasse in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik geführt. Da die RDF gemäß § 1 FSO nicht nur eine Technikerschule, sondern auch eine Klasse der sonstigen zweijährigen Fachschule gemäß § 1 (1) 2 Fachschulordnung umfasst, soll die Bezeichnung der Schule angepasst werden. Vorgeschlagen wird die Bezeichnung: Städtische Rudolf-Diesel-Fachschule Nürnberg mit den Fachrichtungen Bau-, Elektro-, Maschinenbau-, Informatik-, Mechatroniktechnik und Wirtschaftsinformatik. Die Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen ist entsprechend anzupassen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umbenennung wirkt sich auf die Diversity-Dimensionen der Schulfamilie aus.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag: Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 17.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom
4. Juni 2024 (Amtsblatt S. 209)
Vom ………………………..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 260), folgende Satzung:
Art. 1
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b wird wie folgt gefasst:
„b) Städtische Rudolf-Diesel-Fachschule Nürnberg mit den Fachrichtungen Bau-, Elektro-, Maschinenbau-, Informatik-, Mechatroniktechnik und Wirtschaftsinformatik,“.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Gutachten
TOP:
Schulausschuss
Sitzungsdatum 17.04.2026
öffentlich
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
II. BDR / RA
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Beschluss-Auflage
TOP:
Stadtrat
Sitzungsdatum 17.06.2026
öffentlich
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 17.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) beschlossen.
II. BDR / RA
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):