Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
16.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/006/2026 7 * TOP Ö 2 Jugendhilfeausschuss: Rückblick auf die Ratsperiode und künftige Zusammensetzung Berichtvorlage J/007/2026 10 2.1 Sachverhalt J/007/2026 13 Anlage 1 Zusammensetzung JHA 2026-2032 J/007/2026 22 TOP Ö 3 Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend Berichtvorlage J/008/2026 25 3.1 Sachverhaltsdarstellung J/008/2026 29 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.07.2024 J/008/2026 32 TOP Ö 4 Essensversorgung in städtischen Kitas: Reduzierung von Lebensmittelabfällen Berichtvorlage J/009/2026 34 4.1 Sachverhaltsdarstellung J/009/2026 38 TOP Ö 5 Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen Berichtvorlage J/010/2026 45 5.1 Sachverhalt J/010/2026 49 Antrag_Weiternutzung PCs in Kinder- u. Jugendeinrichtungen CSU_Grüne J/010/2026 53
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 16.04.2026, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
2. Jugendhilfeausschuss: Rückblick auf die Ratsperiode und Bericht
künftige Zusammensetzung J/007/2026
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
3. Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend Bericht
(Antrag SPD vom 26.07.2024) J/008/2026
Zwischenbericht Öffentlichkeitsarbeitskampagne
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
4. Essensversorgung in städtischen Kitas: Reduzierung von Bericht
Lebensmittelabfällen J/009/2026
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
5. Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen Bericht
(Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen J/010/2026
vom 20.01.2025)
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2026,
öffentlicher Teil
7. Mitteilungen
8. Auflagen
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 16.04.2026, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
2. Jugendhilfeausschuss: Rückblick auf die Ratsperiode und
künftige Zusammensetzung
3. Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend
4. Essensversorgung in städtischen Kitas: Reduzierung von
Lebensmittelabfällen
5. Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2026,
öffentlicher Teil
7. Mitteilungen
8. Auflagen
Stadt Nürnberg, 27.03.2026
Marcus König Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 25.03.2026 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Bayerisches Rotes Kreuz - beratender Sitz: Frau Luise Fuhrmann vom Bayerischen Roten Kreuz wird für Frau Franziska von Bernuth als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Frau Christina Ackermann bleibt das stellvertretende beratende Mitglied.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/006/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/006/2026
Beschlussvorschlag: Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Bayerisches Rotes Kreuz - beratender Sitz: Frau Luise Fuhrmann vom Bayerischen Roten Kreuz wird für Frau Franziska von Bernuth als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Frau Christina Ackermann bleibt das stellvertretende beratende Mitglied.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Jugendhilfeausschuss: Rückblick auf die Ratsperiode und künftige Zusammensetzung
Anlagen: 2.1 Sachverhalt Anlage 1 Zusammensetzung JHA 2026-2032
Bericht: Zum Abschluss der Ratsperiode 2020 - 2026 zieht die Referentin für Jugend, Familie und Soziales auf Basis des Orientierungsrahmens für Jugend-, Familie-, Senior*innen-, Bildungsund Sozialpolitik Bilanz.
Ergänzt wird dieser Bericht um einen Rückblick auf die Arbeit im Jugendhilfeausschuss. Er begleitete die Situation junger Menschen und Familien aktiv, nahm wichtige fachliche Weichenstellungen vor und trieb trotz der schwierigen Haushaltslage in Nürnberg wichtige Entwicklungen voran. Am Ende gibt der Berichts noch einen Ausblick auf die künftige Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kinder, Jugendliche und Familien in ihrer ganzen Vielfalt in den Blick und richtet seine Arbeit an ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenslagen aus.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.04.2026
Sachverhaltsdarstellung
Rückblick auf die Ratsperiode und künftige Zusammensetzung
1. Einleitung - Gemeinsam gestalten in herausfordernden Zeiten
Die zurückliegende Stadtratsperiode 2020 bis 2026 war für die Kinder- und Jugendhilfe in besonderer Weise geprägt durch ein Spannungsfeld aus kontinuierlichen Aufgaben und außergewöhnlichen Herausforderungen. Neben den klassischen Handlungsfeldern wie dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung oder der Sicherstellung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur mussten Verwaltung und Jugendhilfeausschuss in kurzer Zeit auf tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen reagieren.
Insbesondere die Corona-Pandemie, die Folgen des Krieges in der Ukraine, steigende Fluchtbewegungen sowie zunehmende soziale Belastungen in einzelnen Quartieren stellten das System sowohl der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wie auch die Seite der freien Träger vor neue Anforderungen. Gleichzeitig wurden zentrale Zukunftsthemen wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der weitere Ausbau der Infrastruktur, die Inklusion, die Digitalisierung, die Fachkräftesicherung und die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen vorangetrieben.
Der Jugendhilfeausschuss hat diese Entwicklungen aktiv begleitet, wichtige Weichenstellungen vorgenommen und trotz der schwierigen Haushaltslage in Nürnberg gemeinsam wichtige Entwicklungen vorangetrieben. Politik, freie Wohlfahrtspflege und Jugendverbände, Fachexpertinnen/-experten und Interessenvertreterinnen/-vertreter für junge Menschen und Familie haben in gemeinsamer Verantwortung mit der Verwaltung die Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.
2. Eckdaten und Rahmenbedingungen
Zu Beginn ein Überblick über die wichtigsten Eckdaten der Jugendhilfe in Nürnberg:
| Eckdaten | Stand 2020 | Stand 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Junge Menschen unter 18 Jahren | 82.676 | 85.531 | + 2.855 |
| Betreuungsplätze im Vorschulalter (0 Jahre bis zur Einschulung) | 21.300 | 22.200 | + 900 Plätze |
| Versorgungsquote U3 (unter 3 Jahre) | 39% | 45% | + 6 % |
| Versorgungsquote Ü3 (3–6,5 Jahre) | 93% | 97% | + 4 % |
| Ganztagsplätze Grundschulalter (Hort/Ganztag) | 11.150 | 13.500 | + 2.350 Plätze |
| Versorgungsquote Grundschulalter | 68% | 75% | + 7% |
| Eckdaten | Stand 2020 | Stand 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Gesamtbudget Jugendamt | 418 Mio. € | 583 Mio. € | + 165 Mio. € |
| Zuschüsse | 159 Mio. € | 207 Mio. € | + 48 Mio. € |
| Das Jugendamt leistete mit rd. 33 Mio. € Einsparungen vor allem im Personalbereich in den letzten sechs Jahren einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung des städtischen Haushalts. |
Insgesamt fanden in dieser Ratsperiode 52 Sitzungen des Jugendhilfeausschusses statt, regelmäßig zweimal pro Jahr auch gemeinsam mit dem Schulausschuss. In diesen Sitzungen wurden sowohl laufende Aufgaben als auch neue Herausforderungen behandelt und wegweisende Beschlüsse, wie z.B. zum Positionspapier - Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg und zu den Grundsätzen für eine demokratische Kinder und Jugendarbeit mit dem Papier „Nürnberg Kinder- und Jugendarbeit zeigt Haltung“, gefasst. Über 69 Anträge der Fraktionen wurden fachliche Anfragen gestellt und wichtige Akzente für die Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt (z.B. zur Trendsporthalle oder zur Burg Hoheneck).
Fachlich unterstützt wurde die Arbeit im Jugendhilfeausschuss durch die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Kita, Familienbildung, Erziehungsberatung und Hilfen zur Erziehung) und die Kinderkommission, die regelmäßig im Ausschuss über die Entwicklungen in ihrem Aufgabenfeld berichten.
Insgesamt haben sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch mehrere tausend Seiten von Vorlagen gearbeitet und rund 200 Stunden in den Sitzungen gemeinsam diskutiert und nach den besten Lösungen für die jungen Menschen und Familie gesucht. Die Arbeit im Ausschuss zeichnete sich durch einen offenen, konstruktiven und wertschätzenden Umgang miteinander aus.
3. Verlässliche Grundlagen: Kontinuierliche Aufgaben der Jugendhilfe
Unabhängig von aktuellen Krisenlagen bildeten die klassischen Aufgabenfelder das stabile Fundament der Arbeit:
-
Ausbau und Sicherung der Kindertagesbetreuung
-
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung
-
Spielflächenplanung
-
Fortschreibung der konzeptionellen Grundlagen der Jugendsozialarbeit an
Schulen, des Jugendmedienschutzes und der Familienbildung.
-
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
-
Finanzierung und Förderung freier Träger
-
Haushalts- und Zuschusswesen
Der kontinuierliche Ausbau von Betreuungsplätzen, die qualitative Weiterentwicklung der Angebote sowie die Steuerung der finanziellen Ressourcen standen dabei im Mittelpunkt. Diese Daueraufgaben erforderten eine langfristige Planung und gleichzeitig hohe Flexibilität, um
auf sich verändernde Bedarfe, z.B. bei Bedarfsspitzen an einzelnen Kita-Standorten, reagieren zu können. Basis dafür sind fundierte Jugendhilfeplanungen, die partizipativ erarbeitet dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt wurden.
In der letzten Ratsperiode ist die Stadt weiter gewachsen, was eine besondere Herausforderung für die Verwaltung und den Jugendhilfeausschuss darstellte, da Angebote und Plätze entsprechend mitwachsen mussten. Dies ist zum großen Teil gelungen, stellte jedoch einen erheblichen Kraftakt dar und schränkte den Spielraum für neue Themen ein.
- Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: Ausbau, Qualität und Zukunftssi-
cherung
Ein zentraler Schwerpunkt der gesamten Ratsperiode lag im Bereich der Frühkindlichen Bil-
dung, Betreuung und Erziehung. Neben dem quantitativen Ausbau als gemeinsame An-
strengung von Verwaltung, freien Trägern und Investoren wurde verstärkt auf Qualität und strukturelle Weiterentwicklung gesetzt.
Wichtige Themen waren:
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Angebote der Qualitativen Weiterentwicklung
und Angeboten zur sprachlichen Bildung
-
Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Kitas
-
Weiterentwicklung von Kitas zu inklusiven Einrichtungen incl. Unterstützung durch
den Fachdienst Inklusion
-
Ausbau der Digitalisierung in Kitas
-
Fachkräftegewinnung, insbesondere durch neue Ausbildungsformate
-
Anpassung des Investitionsförderkonzeptes für Kitas
-
Stärkung und Ausbau der Kindertagespflege
-
Innovative Ansätze wie Waldkindergarten oder Entdeckergruppen
Parallel dazu wurde der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter vorbereitet. Dieser stellt einen der größten strukturellen Umbrüche der kommenden Jahre dar und erforderte bereits in dieser Ratsperiode intensive planerische und konzeptionelle Vorarbeiten in enger und vertrauensvoller Kooperation mit dem Schulbereich. Mit dem Nürnberger Weg ist Nürnberg gut vorbereitet.
Es gab auch Rückschläge: Die erfolgreichen und über die Stadtgrenzen hinaus anerkannten Angebote der integrierten Ganztagsbildung an der Michael-Ende-Schule sowie der kooperativen Ganztagsschule an den Schulstandorten der Gretel-Bergmannschule sowie Altenfurt kündigte der Freistaat Bayern trotz massiver Proteste der Stadt Nürnberg kurzfristig Mitte 2024. Von der Angebotsqualität überzeugt unterstütze der Jugendhilfeausschuss eine konzeptionell angepasste und kommunal finanzierte Weiterführung dieser Angebote.
5. Krisenbewältigung: Handlungsfähigkeit unter außergewöhnlichen Bedingungen
Die vergangenen Jahre waren in besonderem Maße durch externe Krisen geprägt, auf die kurzfristig und wirkungsvoll reagiert werden musste.
Corona-Pandemie
Die Pandemie stellte alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen:
-
Einschränkungen im Regelbetrieb von Kitas und Jugendhilfeangeboten
-
Zusätzliche Belastungen für Familien
-
Wirtschaftliche Unsicherheiten bei freien Trägern
Der Jugendhilfeausschuss begleitete Maßnahmenpakete zur Unterstützung von Familien und Trägern und schuf Rahmenbedingungen, um Angebote möglichst stabil aufrechtzuerhalten.
Krieg in der Ukraine und Fluchtbewegungen
Mit Beginn des Ukrainekrieges mussten kurzfristig:
-
Betreuungsangebote für geflüchtete Kinder geschaffen
-
Integrations- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut
-
Zusätzliche Kapazitäten organisiert werden
Auch die massiv steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer erforderte neue Konzepte, etwa der Aufbau einer interkommunalen Einrichtung zur Inobhutnahme gemeinsam mit den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach.
Gesellschaftliche Krisenfolgen
Themen wie:
-
Psychische Belastungen junger Menschen
-
Auswirkungen multipler Krisen (Corona, Krieg, Klima)
-
Veränderte Lebenslagen von Familien, insb. in sozial angespannten Quartieren
wurden verstärkt in den Blick genommen.
Insgesamt zeigte sich:
Die Kinder- und Jugendhilfe in Nürnberg war in der Lage, schnell, flexibel und lösungsorientiert auf Krisen zu reagieren. Alle Arbeitsfelder der Jugendhilfe trugen dazu bei, dass junge Menschen und ihre Familien auch unter herausfordernden Bedingungen verlässlich begleitet und unterstützt werden konnten. Dies zeigte sich unter anderem in der Erziehungs- und Familienberatung, der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie der Kinder- und Jugendarbeit, die stellvertretend für die vielfältigen Angebote stehen.
6. Kinderschutz und Hilfesysteme: Sicherheit und Unterstützung gewährleisten
Ein zentrales Handlungsfeld blieb der Kinderschutz sowie die Weiterentwicklung der (inklusiven) Hilfesysteme. Der Jugendhilfeausschuss war eng eingebunden,
Wichtige Entwicklungen:
- Anpassungen und Erweiterungen im Bereich Krisenhilfe und Inobhutnahme durch
Schlupfwinkel e.V. und Jugendamt
-
Neubau des Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Reutersbrunnenstraße
-
Ausbau der Frühen Hilfen
-
Einführung und Etablierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII, insb. an der
Schnittstelle zum Bezirk Mittelfranken
-
Neue Zugänge durch aufsuchende Erziehungsberatung
-
Verpflichtende Einführung von Kinderschutzkonzepten
In der vergangenen Ratsperiode wurde wiederholt über besonders herausfordernde Fallkonstellationen junger Menschen im Kinder- und Jugendnotdienst berichtet, die exemplarisch für strukturelle Problemlagen stehen. Gleichzeitig stehen die Mitarbeitenden unter hohem Druck, diese komplexen Situationen fachlich zu bewältigen. Deutlich wurde dabei der Mangel an geeigneten stationären Betreuungs- und Therapieangeboten.
Ein tragischer Todesfall eines jungen Menschen im Kinder- und Jugendnotdienst hat alle Beteiligten tief erschüttert und die ohnehin angespannte Situation zusätzlich belastet.
7. Infrastruktur und Stadtentwicklung: Räume für junge Menschen schaffen
Die Entwicklung sozialer Infrastruktur war ein weiterer Schwerpunkt:
- Neubau und Planung zentraler Einrichtungen der Jugendhilfe: Kinder- und Jugendhaus
Altstadt, Kinder- und Jugendhaus Oase inkl. Räumlichkeiten für die Spielmobile Mobbl und Ratz, Jugendtreff Diana, Kinder- und Jugendbüro Lichtenreuth
- Spielplätze und Aktionsflächen: Neugestaltung oder Erweiterung von über 80 Spielflä-
chen, Entwicklung einer Online-Spielflächenkarte, Einführung der Leitlinien zur Inklusiven Spielplatzplanung und Umsetzung an 14 Standorten
- Kreative Angebote und nachhaltige Lösungen: Aufsuchende Erziehungsberatung in
der Südstadt, mobile Spieleboxen, Skateanlage in Münchnerstraße, Sanierung der Aktionsflächen im Annapark, Kickerkäfig am Frankenschnellweg
- Gezielte Maßnahmen in sozial besonders belasteten Stadtteilen
Projekte wie die Entwicklungen in der Südstadt oder im neuen Stadtteil Lichtenreuth zeigen, wie wichtig eine vorausschauende und integrierte Stadtentwicklungsplanung ist.
8. Jugendhilfe im Wandel: Organisation, Steuerung und Digitalisierung
Die Anforderungen an die Jugendhilfe haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Darauf wurde mit gezielten Weiterentwicklungen reagiert:
-
Organisationsentwicklung im Jugendamt mit stärkerer Bürgerorientierung
-
Weiterentwicklung von Planungs- und Steuerungsprozessen
-
Digitalisierung, elektronische Akten und Online-Antragstellungen, auch in Vorbe-
reitung auf den Umzug in das Stadthaus Q
- Ausbau digitaler Angebote, insbesondere Onlineberatung
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Jugendhilfe in Nürnberg niedrigschwelliger, effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
9. Fachkräfte und Qualität: Grundlage für gute Jugendhilfe
Ein zunehmend prägendes Thema für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe wie auch die freien Träger war die Sicherung von Fachkräften:
-
Neue Ausbildungswege für Fachkräfte (z. B. PIA, KiPrax)
-
Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sozialer Berufe
-
Diskussionen zur Sicherung von Qualität unter schwierigen Rahmenbedingungen
Der Fachkräftemangel stellte dabei eine der größten Herausforderungen dar und wird auch künftig ein zentrales Thema bleiben.
10. Beteiligung, Prävention und Jugendkultur
Die Förderung von Teilhabe und die Stärkung junger Menschen waren wichtige Anliegen:
-
Arbeit der Kinderkommission und laut!
-
Initiativen wie „Nürnberg Young City“
-
Präventive Angebote wie Mitternachtssport
-
Politische und gesellschaftliche Bildung (z. B. mit DoKuPäd rund um das Dokumenta-
tionszentrum und dem Positionspapier „Nürnberg Kinder- und Jugendarbeit zeigt
Haltung“)
- Stärken der Internationale Jugendarbeit
Diese Aktivitäten tragen dazu bei, junge Menschen aktiv einzubinden und demokratische Kompetenzen zu stärken.
10. Fazit
Die Ratsperiode 2020–2026 war geprägt von einer außergewöhnlichen Dynamik. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mussten zahlreiche Krisen bewältigt werden.
Gemeinsam ist es gelungen:
-
die Betreuungsinfrastruktur weiter auszubauen,
-
die Qualität der Angebote zu sichern,
-
flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren,
-
wichtige Zukunftsthemen auf den Weg zu bringen
-
aber auch schmerzhafte Einsparungen und Einschnitte vorzuschlagen.
Der Jugendhilfeausschuss hat dabei eine zentrale Rolle gespielt – als Ort des Austauschs, der fachlichen Diskussion und der politischen Entscheidung und Steuerung.
Mit Blick auf die kommenden Jahre bleibt festzuhalten: Die Herausforderungen werden nicht geringer. Gleichzeitig wurde in dieser Ratsperiode eine tragfähige Grundlage geschaffen, auf der weiter aufgebaut werden kann – im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg.
11. Ausblick: Künftige Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Die Ratsperiode startet mit der Neukonstituierung im Stadtrat am 06.05.2026. Dort wird über die Besetzung der stimmberechtigten und beratenden Plätze auf Vorschlag der Fraktionen, der Wohlfahrts- und Jugendverbände sowie der beratenden Mitgliedsorganisationen entschieden. Die konkrete Arbeit im Jugendhilfeausschuss startet am 11.06.2026, vorgeschaltet zur gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (siehe Anlage 1) ist gesetzlich durch Bundes- und Landesrecht im Detail geregelt und wird in der Jugendamtssatzung der Stadt Nürnberg (JugAS) beschrieben. Innerhalb dieses Rahmens müssen folgende veränderten bzw. neuen Anforderungen künftig berücksichtigt werden.
Inklusion
Die inklusiven Vorgaben des SGB VIII führen dazu, dass im Jugendhilfeausschuss verstärkt Akteurinnen und Akteure vertreten sein sollen, die Expertise zu Behinderung, Teilhabe und Diversität einbringen. Dadurch erweitert sich der Kreis der Wohlfahrtsverbände, die nach § 71 Abs. 1 SGB VIII als „anerkannt freie Träger“ beteiligt werden können.
Eine Analyse der in Nürnberg vertretenen Anbieter der Eingliederungshilfe ergab, dass die meisten bereits über die im Ausschuss vertretenen Wohlfahrtsverbände vertreten sind, z.B. über Stadtmission, Caritas oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Lebenshilfe ist in der auslaufenden Stadtratsperiode über die Berufung einer in der Jugendhilfe erfahren Frau im Ausschuss vertreten. Außerdem verfügten zahlreiche Mitglieder im Ausschuss über fachliche Erfahrungen in der Eingliederungshilfe.
Die Verwaltung schlägt vor:
-
Die Lebenshilfe nimmt dauerhaft als Sachverständige am JHA teil.
-
Die Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände und im Jugendhilfeausschuss vertretenen
Institutionen werden gebeten, gezielt auch Kandidatinnen/Kandidaten aus Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe als Mitglieder vorzuschlagen.
- Die politischen Fraktionen haben ebenfalls die Möglichkeit, in der Eingliederungshilfe
erfahrene Frauen und Männer als stimmberechtigte Mitglieder vorzuschlagen.
Sitzverteilung zwischen Jugendverbänden und Wohlfahrtsverbänden
Im Jugendhilfeausschuss verteilen sich die acht stimmberechtigten Sitze der Wohlfahrtspflege traditionell auf fünf Sitze für die Jugendverbände und drei für die Wohlfahrtspflege. Ergänzend nehmen die zwei Wohlfahrtsverbände ständig als Sachverständige teil, die insgesamt rollierend von den fünf großen Verbänden besetzt werden. Außerdem waren bisher zwei der drei stimmberechtigten Sitze für in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen (z.B. Soke e.V., Lebenshilfe) und vier beratende Mitglieder (Erziehungsberatung, Katholische, evangelische
und humanistische Kita-Träger) von ihnen besetzt. Damit kamen insgesamt 11 Mitglieder aus der Wohlfahrtspflege, hinzu kommt auf Vorschlag der Verwaltung künftig die Lebenshilfe als dauerhafte Sachverständige. Mit dem Kreisjugendring als beratendes Mitglied kommen die Jugendverbände auf insgesamt sechs Sitze.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Verteilung der stimmberechtigten Sitze auf Jugendverbände und große Wohlfahrtsverbände bestehen bleibt.
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse
Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) haben Kommunen die Möglichkeit, den Kreis beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss zu erweitern, um die Selbstvertretung von jungen Menschen, Eltern und Ehrenamtlichen zu stärken (§ 71 Abs. 2 i.V.m. § 4a SGB VIII).
Selbstorganisierte Vereinigungen sind Zusammenschlüsse von Personen, die eigenständig und ohne institutionelle Trägerschaft die Interessen von Adressatinnen und Adressaten der Jugendhilfe vertreten. Im Gesetzgebungsverfahren wurden als Beispiele Care Leaver, Heimräte oder Pflegeelternzusammenschlüsse genannt. Ziel ist, eine unmittelbare Betroffenenperspektive einzubringen, die Transparenz, Partizipation und bedarfsorientierte Arbeit fördert.
Mit der Kommunalwahl 2026 werden auch die Jugendhilfeausschüsse in Bayern neu konstituiert. Die bayerische Umsetzung im AGSG (Art. 19) trat erst zum 01. Januar 2026 in Kraft und ermöglicht Kommunen, Vertreter selbstorganisierter Vereinigungen durch Satzung in den Ausschuss aufzunehmen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme besteht jedoch nicht; sie entsteht erst dann, wenn die kommunale Satzung eine solche Erweiterung vorsieht. Damit bleibt die Entscheidung über die Einbindung dieser Gruppen vollständig in der kommunalen Selbstverwaltung verankert. Bayern hat sich bewusst für ein Satzungsmodell entschieden, nicht für eine Pflichtlösung.
Die Berufung erfolgt immer als Vertreter der Gruppe - nicht als Einzelperson - und nicht durch institutionelle Träger. Unabhängig vom Sitz im Ausschuss sind Jugendämter verpflichtet, diese Vereinigungen zu unterstützen und Rahmenbedingungen für Beteiligung, Zugang zu Gremien und Ressourcen zu schaffen (§ 4a Nr. 3 SGB VIII).
Bisher gibt es deutschlandweit nur wenige Praxisbeispiele: In Hamburg wurde ein Vertreter des Jugendparlaments der geflüchteten Jugendlichen gewählt, im Saarland und in Dresden waren Interessensbekundungen bislang erfolglos. In Nürnberg sind bereits unterschiedliche Interessensgruppen im Jugendhilfeausschuss vertreten: z. B. Kita-Eltern über den Gesamtelternbeirat, Kinder über die Kinderkommission, Jugendliche über den KJR, die Jugendverbände und laut!, junge Menschen und Familien mit Zuwanderungsgeschichte über den Integrationsrat oder queere Jugendliche über Jugendverbände und die Gleichstellungsstelle. Selbstvertretungen von Jugendlichen in stationären Einrichtungen oder mit Behinderung fehlen bislang.
Die Stadt Nürnberg verfolgt das Ziel einer qualitätsvollen, wirksamen Beteiligung von jungen Menschen. Die Verwaltung des Jugendamts hält einen festen Sitz für Selbstvertretungen derzeit für fachlich noch nicht zielführend, solange kein konkretes Konzept zur gezielten Ansprache, Begleitung und Förderung von selbstorganisierten Gruppen existiert. Die Verwaltung schlägt daher vor:
- Zunächst keine Inanspruchnahme der Option, einen beratenden Sitz für Selbstvertre-
tungen zu schaffen
- Vorhalten eines dauerhaften, flexibel nutzbaren „Sachverständigensitzes laut!Spre-
cher/Sprecherin“ für selbstorganisierte Zusammenschlüsse im Ausschuss
- Aufbau von Kontakten über das Partizipationsprojekt „laut!“, Einbindung und Unterstüt-
zung aktiver Gruppen als Sachverständige mit Rederecht in den Sitzungen
- Möglichkeit, weitere Selbstvertretungen anlassbezogen einzubinden, z. B. aus der sta-
tionären Jugendhilfe
- Auftrag an das Jugendamt, ein Konzept zur Akquise, Förderung und Begleitung selbst-
organisierter Zusammenschlüsse partizipativ und gemeinsam mit freien Trägern und Verbänden zu entwickeln.
Auf Grundlage eines solchen Konzepts kann dann in der laufenden Ratsperiode entschieden werden, ob Selbstvertretungen dauerhaft einen beratenden Sitz im JHA erhalten und die Jugendamtssatzung erweitert wird.
Anlage 1
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses für die Stadtratsperiode 2026 – 2032
| Mitgliedergruppen | Anzahl der Sitze | Besetzung in der Ratsperiode 2020 - 2026 | Vorschlagsrecht, Bestellung bzw. Wahl |
|---|---|---|---|
| Vorsitz - stimmberechtigt | 1 | SPD | Oberbürgermeister bzw. durch ein von ihm benanntes Stadtratsmitglied |
| Mitglieder des Stadtrats - stimmberechtigt | 8 | CSU (3 Sitze) SPD (2 Sitze) Bündnis 90/Die Grünen (2 Sitze) Ausschussgemeinschaft (1 Sitz) | Bestellung durch Beschluss des Stadtrats |
| In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer - stimmberechtigt | 3 | Junge Union (Stellvertretung Junge Union) Soke e.V. (Stellvertretung Lebenshilfe Nürnberg e.V.) - (Stellvertretung Caritas-Pirckheimer- Haus) | Vorschläge aus den Reihen des Stadtrats Wahl im Stadtrat |
| Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe – stimmberechtigt (Wohlfahrts- und Jugendverbände) | 8 | Caritas Nürnberg Der Paritätische in Mittelfranken Stadtmission Nürnberg Gewerkschaftsjugend Evangelische Jugend Bund der Dt. Katholischen Jugend Sportjugend Die Falken | Vorschlag durch die im Stadtgebiet wirkenden Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände und Jugendverbände) Zu den Vorschlägen der Jugendverbände ist der KJR zu hören. Wahl im Stadtrat |
| Mitgliedergruppen | Anzahl der Sitze | Besetzung in der Ratsperiode 2020 - 2026 | Vorschlagsrecht, Bestellung bzw. Wahl |
|---|---|---|---|
| Mitglieder mit beratender Stimme - Jugendgericht/Familiengericht - Staatliches Schulamt - Agentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberg (neu) - Erziehungsberatungsstellen - Frauenbeauftragte - Polizei - Kreisjugendring - evangelisch-lutherische Kirche - römisch-katholische Kirche - Israelitische Kultusgemeinde - Humanistische Vereinigung - Referentin für Jugend, Familie und Soziales - Leiterin des Jugendamts Nürnberg. | 13 (neu:14) | Stadtmission Nürnberg (Stellvertretung Cartias Eichstätt) Stadtmission Nürnberg (Stellvertretung Fachbereich Kita der Evang. Verwaltungsgemeinschaft) Zweckbetrieb Kath. Kitas Vorstandsmitglied (Stellvertretung Vorstandsmitglied) Humanistische Kitas (Stellvertretung Junge Humanist*innen) | Vorschläge durch die jeweiligen Institutionen Bestellung durch Beschluss des Stadtrats |
| Ständige Sachverständige - Wohlfahrtsverband - Wohlfahrtsverband - Gesamtelternbeirat Kindertages- stätten Nürnberg e.V. - Rat für Integration und Zuwanderung Neu vorgesehen für die Ratsperiode 2026 – 2032 (Vorschlag der Verwaltung) - Lebenshilfe Nürnberg (neu) - Laut!Sprecher/Sprecherin (neu) | 4 (neu: 6) | AWO Kreisverband Nürnberg e.V. BRK Kreisverband Nürnberg e.V. Vorstand Benannte Mitglieder | Vorschläge durch die jeweiligen Institutionen Beschluss im Jugendhilfeausschuss |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend
(Antrag SPD vom 26.07.2024)
Zwischenbericht Öffentlichkeitsarbeitskampagne
Anlagen: 3.1 Sachverhaltsdarstellung Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.07.2024
Bericht: Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26.07.2024 "Nürnberg Young City - eine Stadt der Jugend und für die Jugend" hat eine grundlegende strategische Bedeutung für die Jugendpolitik und enthält zugleich mehrere konkrete Vorschläge für Maßnahmen. In der Sitzung des JHA am 24.10.2024 (TOP 1) griff die Verwaltung des Jugendamtes mehere Punkte aus dem Antrag auf, darunter auch die Umsetzung einer Social-Media-Kampagne (Ziffer 1) und „Plakataktionen“ (Ziffer 2), auf die in diesem Zwischenbericht Bezug genommen wird.
Von den beantragten 150.000 € für eine Öffenlichkeitsarbeitskampagne wurden vom JHA am 24.10.2024 eine Summe von einmalig 60.000 € vorgeschlagen. Das Medienzentrum Parabol wurde mit der Umsetzung betraut. Die Mittel wurden vom Stadtrat für den Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Freigabe der Gelder war an die Präsentation der Konzeptskizze gebunden und erfolgte nach der Vorstellung der Kampagnenidee mit Beschluss im JHA am 05.06.2025 (TOP 3).
In diesem Bericht wird nun der Zwischenstand zur Öffentlichkeitsarbeitskampagne "Nürnberg Digga! im Rahmen von "Nürnberg Young City" vorgestellt, die unter Federführung des Medienzentrums Parabol in Kooperation mit dem Jugendamt und dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und Beteiligung junger Menschen umgesetzt wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen und die Kampagne richten sich gezielt an Jugendliche und ihre spezifischen Bedarfe und soll möglichst breit alle jungen Menschen sowie Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg ansprechen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Medienzentrum Parabol, KJR Nürnberg-Stadt
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.04.2026
Sachverhaltsdarstellung
Nürnberg Young City – eine Stadt der Jugend und für die Jugend
(Antrag SPD vom 26.07.2024)
Zwischenbericht zur Öffentlichkeitsarbeitskampagne
1. Einleitung und Hinführung
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.07.2024 ist von grundlegender, strategischer jugendpolitischer Bedeutung, enthielt aber auch konkrete haushaltsrelevante Ansätze für die Etatberatungen des Stadtrats zum Haushalt 2025. Deshalb hatte die Verwaltung des Jugendamts eine zweigleisige Bearbeitung vorgeschlagen: die Behandlung der haushaltsrelevanten Themen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.10.2024 (TOP 1) und die konzeptionelle und fachliche Behandlung des Antrags in der gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusssitzung am 05.06.2025 (TOP 3).
In der Sitzung des JHA am 24.10.2024 griff die Verwaltung des Jugendamts zwei Punkte aus dem Antrag auf: 1. Die Verdoppelung des Zuschusses für die Jugend-Partizipation laut! (für Parabol, KJR) im Umfang von 85.000 € (Ziffer 6 des Antrags) und 2. die Verknüpfung dieses Punktes mit der Idee der Social-Media-Kampagne (Ziffer 1) und „Plakataktionen“ (Ziffer 2), zielgruppenkonform und möglichst weitgehend digital. Hierfür sollten weitere Mittel in Höhe von mindestens 150.000 € bereitgestellt werden. Nach der Vorberatung im JHA wurde folgender Beschluss in die Etatberatungen zum Haushalt 2025 eingebracht: „Der Jugendhilfeausschuss sieht die fachliche Notwendigkeit, sich mit den Bedarfen von Jugendlichen intensiver auseinanderzusetzen, und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, den Antrag breit und unter Beteiligung von weiteren Partnern zu bearbeiten und die Ergebnisse im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 05.06.2025 vorzulegen. Im Vorgriff unterstützt der Jugendhilfeausschuss die oben genannten Vorschläge der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, diese in der Anhörung des JHA zum Haushalt 2025 (TOP 2) mit aufzunehmen. Über die endgültige Bereitstellung von Mitteln entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen“. Vom Stadtrat wurde in den Etatberatungen zum Haushalt 2025 eine Verdoppelung der Ressourcen für laut! beschlossen. Die einmalige Bereitstellung von Mitteln für eine Social-Media-Kampagne in Höhe von 60.000 € wurde mit dem Auftrag verbunden, hierzu eine Konzeptskizze auszuarbeiten, nach der die Mittelfreigabe erfolgen kann.
Im JHA am 05.06.2025 wurde das Kurzkonzept für die Social-Media-Aktionen im Rahmen von „Nürnberg Young City (NYC)“ vorgestellt und über die Weiterentwicklung von laut! berichtet. Beschlussmäßig wurden die einmaligen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeitskampagne in Höhe von 60.000 € freigegeben und das Medienzentrum Parabol mit der Umsetzung betraut.
In diesem Bericht wird nun der Zwischenstand zur Öffentlichkeitsarbeitskampagne vorgestellt, die unter Federführung des Medienzentrums Parabol in Kooperation mit dem Jugendamt und dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt unter Beteiligung junger Menschen umgesetzt wird.
2. Aktuelle Situation
Nürnberg verfügt über eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche. Neben kommerziellen Freizeitmöglichkeiten bestehen zahlreiche kostenfreie oder kostengünstige Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie weiterer Träger. Hierzu zählen unter anderem ein dichtes Netz an Kinderund Jugendhäusern und Jugendtreffs in den verschiedenen Stadtteilen, öffentliche Aktionsflächen (z. B. Basketball- und Fußballplätze), Sportanlagen (wie z.B. Calisthenics), frei zugängliche Skateparks, günstige Bandübungsräume sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Trotz dieser vielfältigen Möglichkeiten zeigt sich in der Praxis, dass viele der vorhandenen Angebote den Jugendlichen nicht oder nur teilweise bekannt sind.
3. Zielsetzung
Ziel der geplanten Kampagne ist es, die vorhandenen Angebote für junge Menschen in Nürnberg stärker sichtbar zu machen und die Zugänglichkeit zu verbessern. Insbesondere sollen Jugendliche umfassend, zielgruppengerecht und niedrigschwellig über Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangebote informiert werden. Dadurch sollen Hürden in der Nutzung bestehender Angebote abgebaut und die Teilhabe junger Menschen am sozialen und kulturellen Leben der Stadt gestärkt werden.
4. Maßnahmen
Zur Umsetzung der Kampagne ist eine Kombination aus digitalen und klassischen Informationsformaten vorgesehen. Ein zentraler Baustein ist die Bündelung der bestehenden Angebote auf einer übersichtlich gestalteten und leicht zugänglichen Online-Plattform. Diese soll eine einfache Auffindbarkeit der Angebote ermöglichen und zugleich von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren unkompliziert gepflegt und aktualisiert werden können. Synergieeffekte zu bestehenden Online-Angeboten (wie z.B. der Online Spielplatz-Karte des Jugendamtes mit Suchfunktion) sollen genutzt werden.
Ergänzend dazu sollen Informationsmaßnahmen über soziale Netzwerke erfolgen, um insbesondere junge Zielgruppen direkt anzusprechen. Darüber hinaus sind klassische Kommunikationswege vorgesehen, darunter die Verteilung von Flyern, Beiträge in der Tagespresse sowie Hinweise über elektronische Informationssysteme im öffentlichen Raum. Zusätzlich ist eine begleitende TV-Sendung geplant, die ausgewählte Angebote vorstellt und junge Menschen und Multiplikator/-innen auf die vielfältigen Möglichkeiten in Nürnberg aufmerksam macht.
5. Beteiligte Akteure
Medienzentrum Parabol und Jugendamt Nürnberg in Kooperation mit:
-
KJR Nürnberg-Stadt mit der Jugendinformation Nürnberg
-
ggf. weitere relevante Träger und Partnerinnen und Partner von jugendrelevanten Angeboten,
bspw. auch Sport, Kultur und Freizeit
- Angefragt werden z.B.: junge Social-Media-Profis, Herr OBM und Frau Ref. V
- Bisheriger Vorlauf: Der Startschuss der Kampagne wurde nach der Präsentation des Kurzkonzeptes im JHA am 05.06.2025 gegeben. Während 2025 für die Planung der Kampagne genutzt wurde, findet im Jahr 2026 die konkrete Umsetzung statt.
Wichtige Schritte in der Projektplanung seit 2025:
- Gründung einer Lenkungsgruppe aus Teilnehmer/-innen des KJR Nürnberg, des Jugendamtes
und des Medienzentrums Parabol
-
Festlegung der ersten Eckpunkte der Kampagne und Erstellung eines vorläufigen Finanzplans
-
Erfolgreiche Mittelübertragung auf 2026
-
Gründung einer Produktionsgruppe mit interessierten Jugendlichen für die Social-Media-Pro-
duktionen der Kampagne
-
Beratung des Kampagnennamens mit Beteiligung von Jugendlichen
-
Planungstreffen mit der Jugendinformation über die systematische Zusammenstellung jugend-
relevanter Orte in Nürnberg
-
Entwurfserstellung durch eine Grafikerin für das Design der Kampagne
-
Zwischenpräsentation des Kampagnentitels „Nürnberg Digga!“ am 10.02.2026 bei der Vorsit-
zenden des JHA sowie Vertretenden der Jugendverbände und der Jugendbeauftragten, der Sozialreferentin und der Jugendamtsleiterin
- Die drei Säulen der Kampagne „Nürnberg Digga!:
- Online-Plattform (Padlet) mit jugendrelevanten Orten und Angeboten, deren Inhalt durch die Ju-
gendinformation des KJR-Nürnberg-Stadt erarbeitet wird; beworben wird die Plattform durch Flyer und Plakate mit dem QR-Code (siehe Pressearbeit)
- Social-Media-Produktionen zu ausgewählten Jugend-Spots, -Angeboten und -Inhalten mit jun-
gen Menschen sowie Einbindung von bekannten Influencer/-innen – sowohl in der Produktion der Clips als auch bei der Verbreitung über ihre Kanäle
- Pressearbeit zur Kampagne – u.a. laut!-TV-Beitrag, Veröffentlichungen im Stadtbild, Produktion
von Inhalten für das Fahrgast-TV, ggf. Kooperation mit der NN z.B. zum Start der Kampagne
Der Kampagnentitel „Nürnberg Digga!“ wurde in einem partizipativen Prozess entwickelt und stammt als Vorschlag aus dem mitwirkenden Jugendgremium. Die Bezeichnung ermöglicht eine zielgruppengerechte Ansprache, da sie zeitgemäße Jugendsprache nutzt und damit eine niedrigschwellige Erreichbarkeit junger Menschen unterstützt. Gleichzeitig schafft der klare Bezug zur Stadt Nürnberg eine starke lokale Identifikation und erhöht Wiedererkennung und Zugehörigkeitsgefühl. Durch seine Prägnanz und Modernität erzielt der Titel einen hohen Aufmerksamkeitswert und hebt sich deutlich von klassischen Verwaltungstiteln ab. Zudem eignet er sich hervorragend für den Einsatz in Social Media, auf Stickern, Plakaten und als Hashtag (#nuernbergdigga). Der bewusst informelle Ton stellt einen strategischen Stilbruch dar, der Reichweite und Beteiligung steigern soll, ohne die Seriosität der Inhalte zu beeinträchtigen.
Der Veröffentlichungszeitraum der Kampagne „Nürnberg Digga!“ ist von Mai bis September 2026 geplant. Die Pflege der Inhalte des Padlets ist zunächst bis Ende 2027 sichergestellt.
Fraktion im Stadtrat Nürnberg
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus
90403 Nürnberg
Nürnberg, 26. Juli 2024 Antragsteller: Liberova, Arabackyj, Yilmaz
Nürnberg Young City - eine Stadt der Jugend und für die Jugend
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Jahren wurde unsere Gesellschaft von einigen Krisen heimgesucht. So wurden wir mit einer Pandemie konfrontiert, die von einem Krieg mitten in Europa in der Wahrnehmung der Gesellschaft abgelöst wurde. Daraufhin bzw. daraus folgten die Energiekrise und eine große Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Hinzu kamen noch der Krieg im Nahen Osten sowie das Erstarken der Rechtsextremen und der Intoleranz in der Gesellschaft.
Vor allem bei jungen Menschen führte es teilweise zu einer sehr großen Verunsicherung, was sich in inzwischen messbaren Schwierigkeiten vor allem im Bereich der psychischen Gesundheit, Residenz und sozialem Miteinander führte. Auch die Eltern und damit die gesamten Familien stellten und stellen die Krisen vor große Herausforderungen und hat zu Verschiebungen und neuen Realitäten in den Familienstrukturen geführt. Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten und eine Politik zu betreiben, die den jungen Menschen gerecht wird, ist eine wichtige Säule für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Das Bekenntnis zur Demokratie und das Vertrauen in unser System sind Voraussetzungen für die demokratische Stabilität unseres Landes.
Gerade während der Pandemie haben Kinder und Jugendliche vielfach Rücksicht genommen auf zu schützende Bevölkerungsgruppen und waren in ihrer Entfaltung stark eingeschränkt, was teilweise nachweisbare Folgen hatte. Diesen jungen Menschen etwas zurückgeben, um einen Ausgleich zu versuchen, muss aus unserer Sicht daher stark in den Focus gerückt werden.
Dies soll auf der strukturellen und der individuellen Ebene passieren.
Rathaus, Wolff scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
Fraktion im Stadtrat Nürnberg
So stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
Die Verwaltung soll eine Initiative „Nürnberg Young City"(NYC) ins Leben rufen, die folgende Punkte beinhaltet:
- Die bestehenden Angebote der und in der Stadt werden bekannter gemacht. Dies kann z.B. durch eine social media Kampagne mit der Vorstellung der Angebote der Stadt geschehen. Außerdem soll die Initiative NYC einen Platz auf der Landingpage nuernberg.de bekommen. 2. Die Stadt organisiert eine Plakataktion mit Veranstaltungen für Jugendliche (z.B. Rathausclubbing, Jugendfilmfestival, Dancefestival u.ä.) 3. Die Stadt unterstreicht die große Bedeutung der kommunalen und verbandlichen offenen Kinder -und Jugendarbeit und hält am bedarfsgerechten Ausbau der Kinder- und Jugendhäuser und der Aktivspielplätze fest. 4. An den Zielen des Ausbaus der sozialpädagogischen Unterstützung sowie JAS an den Schulen wird festgehalten. Die Stadt Nürnberg setzt sich dabei für verbesserte Finanzierung von JAS weiterhin beim Freistaat ein. 5. Das Projekt "Grow Happy" soll evaluiert und ggf. verstetig werden. 6. Die Stadt Nürnberg verdoppelt die Mittel für das Beteiligungsprojekt "Laut", damit, die Projekte der jungen Menschen schneller umgesetzt werden können. Es soll dabei berücksichtigt werden, dass die Personalkosten, die in dem Zuschlag mitbeinhaltet sind, dynamisiert werden. 7. Ergänzt sollen die Maßnahmen durch ein „Willkommen im Jugendalter - Paket“ werden, welches zum 14. Geburtstag an die Jugendlichen übergeben wird. Dieses Paket soll auf der einen Seite Gutscheine von Partnern aus der Wirtschaft beinhalten (Sport-, Kultur oder auch Essenskleinigkeiten) und auf der anderen Seite die Angebote der Stadt für die Jugendlichen näherbringen. Deswegen soll dieses „Paket“ in der Jugendeinrichtung in der Nähe unter Angabe der persönlichen Nummer abgeholt werden können.
Die Verwaltung benennt die zur Umsetzung der genannten Maßnahmen zusätzlich notwendigen Personal- und Finanzressourcen sowie die Haushaltsjahre, in denen die Ausgaben anfallen, ausgehend von einem Umsetzungsbeginn 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Diana Liberova Claudia Arabackyj Yasemin Yilmaz Fraktionsvorsitzende Stadträtin stv.. Fraktionsvorsitzende Stadträtin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Essensversorgung in städtischen Kitas: Reduzierung von Lebensmittelabfällen
Anlagen: 4.1 Sachverhaltsdarstellung
Bericht: Das Mittagessen von vielen Kindern und Jugendlichen findet zwischenzeitlich sehr regelmäßig außerhalb des familiären Umfelds statt, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Das Umweltbundesamt spricht von rund 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen im Jahr, davon entfallen rund 2 Millionen Tonnen auf die Außer-Haus- Verpflegung. Der Umgang bzw. die Vermeidung mit Lebensmittelabfällen ist seit Jahren auch ein Anliegen vieler städtischer Kindertageseinrichtungen. Dieses Anliegen wurde in den vergangenen zwei Jahren aufgenommen und in enger Kooperation zwischen dem Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim bearbeitet, mit Unterstützung des städtischen Referats für Umwelt und Gesundheit und dem Caterer GMS GOURMET Deutschland GmbH. Daraus entstanden sind zwei konkrete Projekte zur erfolgreichen Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Weitergabe von "Guten Lebensmitteln".
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Umwelt und Gesundheit
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.04.2026
Sachverhaltsdarstellung
Essensversorgung in städtischen Kitas: Reduzierung von Lebensmittelabfällen
Ausgangslage
Das Mittagessen von vielen Kindern und Jugendlichen findet zwischenzeitlich sehr regelmäßig außerhalb des familiären Umfelds statt, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Das Umweltbundesamt spricht von rund 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle im Jahr, davon entfallen rund 2 Millionen Tonnen auf die Außer-Haus-Verpflegung1 . Dieser Befund löst Nachdenken und Betroffenheit aus, gleichermaßen aber auch die Frage, wie kann dem entgegengewirkt werden. Ein möglicher Rückgang von Lebensmittelresten und nachhaltige Essenkonzepte können wichtige Beiträge zum Klimaschutz und für den Erhalt der Umwelt sein. Daneben spielen auch ethische Aspekte mit Blick auf den Umgang von verwertbaren Lebensmitteln eine zunehmend bedeutsame Rolle. Derartige Fragen und Überlegungen werden seit einigen Jahren spürbar lauter und betreffen sicherlich nicht nur die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Das Jugendamt hat im Jahr 2017 auf eine zentrale Essensversorgung umgestellt und damit die Verantwortung für die Beauftragung, Festlegung der qualitativen Anforderungen und Abrechnung für die Mittagessensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen übernommen. Ein wichtiger Standard im Verpflegungskonzept sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), im Sinne einer gesunden, ausgewogenen und altersgerechten Ernährung. Zusätzlich müssen die für die Zubereitung des Mittagessens verwendeten Lebensmittel zu mindestens 50%2 aus ökologischer/biologischer Erzeugung stammen, Fische und Fischerzeugnisse müssen aus ökologischer Aquakultur bzw. aus nachhaltigem Wildfang stammen (i.d.R. MSC-zertifiziert). Für die Neuvergabe des Mittagessens ab September 2026 wurden die Standards nochmals erweitert, beispielsweise um Fairtrade-Produkte. Für viele Familien und Einrichtungen wurde gerade mit dem verbindlichen Bio-Anteil sowie den saisonalen Speiseplänen und dem Fokus auf regionale Produkte ein wichtiger Aspekt in Bezug auf Nachhaltigkeit gesetzt. Und dennoch ist der Anteil der täglich zurückgehenden Lebensmittelreste hoch, nach Einschätzung vieler städtischer Kindertageseinrichtungen zu hoch. Bisher gibt es nur eingeschränkte Handlungsoptionen, um den Umfang der Essensreste zu reduzieren oder einem anderen Zweck, zum Beispiel die Weitergabe an Dritte zuzuführen. Im Kontext der Thematik „Vermeidung von Lebensmitteln“ ist auch der Aspekt der Entsorgungskosten zu betrachten, da die Caterer die durch die Entsorgung entstehenden Kosten natürlich in die Kalkulation des Essenspreises mit einfließen lassen. Nach Aussage der Caterer steigen die Kosten für die sachgerechte Entsorgung in Biogasanlagen seit Jahren an.
Viele städtische Einrichtungen fordern deswegen seit Jahren, einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmittelresten und mehr Steuerungs- und Handlungsoptionen, um Speisereste zu vermeiden sowie noch verwertbare Lebensmittel weitergeben zu dürfen. Dieses Anliegen wurde in den vergangenen zwei Jahren aufgenommen und in enger Kooperation zwischen dem Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim bearbeitet, mit Unterstützung des städtischen Referats für Umwelt und Gesundheit und dem Caterer GMS GOURMET Deutschland GmbH. Daraus entstanden sind zwei konkrete Projekte und verschiedene Maßnahmen:
1 https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html 2 Fleischkomponenten müssen mit mindestens 90 % der Komponenten in Bio-Qualität sein.
1. Projekt „Lebensmittelabfälle unter die Lupe genommen“
Mit diesem Projekt war das Ziel verbunden, in städtischen Kindertageseinrichtungen Lebensmittelabfälle zu reduzieren und ein Bewusstsein und konkrete Handlungsoptionen für die Minderung von Abfällen sowie der weiteren Verwendung von noch brauchbaren Speiseresten zu entwickeln. Beteiligt haben sich sieben städtische Kindertageseinrichtungen, im Zeitraum Oktober 2025 bis Dezember 2026. Folgende Prozessschritte wurden durchgeführt:
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A m t für rn hrung, Landw irtschaft und orsten ürth ffenheim
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Analyse der Essenssituation (Vor-Ort-Termin) Die ausgewählten Einrichtungen wurden vom Projektteam besucht, um sich einen ersten Überblick über die Esssituation zu verschaffen: Wie ist der Umgang mit dem Mittagessen? Wie ist das Essverhalten der Kinder? Wie werden die Kinder zum Essen animiert? Wie ist die Gestaltung des Speiseraumes? Wie ist der Umgang mit den Lebensmittelresten und wie viel bleibt übrig? Auf Basis dieser Erhebung wurden einrichtungsspezifische Problemstellungen identifiziert, aber auch übergreifende Herausforderungen und mögliche Ansätze für die Weiterentwicklung der Essenssituation analysiert. Konkret wurde mit den Kindern und Teams vereinbart, dass die täglichen Essensreste systematisch erfasst und ausgewertet werden sollen, um etwaige Gründe für Speisereste bzw. Überproduktionen feststellen zu können.
Messeinheiten und Auswertung Das Team des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in allen Einrichtungen im Abstand von fünf Monaten zwei Wochen3 lang die Tellerreste sowie die Überproduktion gemessen. Um den Kindern das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung zu verdeutlichen, wurden die Speisereste in durchsichtigen Eimern gesammelt und vereinzelt auch Fotoprotokolle erstellt. Damit wurde den Kindern einerseits der Erfolg ihrer Mitarbeit an der Reduzierung der Lebensmittelabfälle dargestellt, aber auch ein Ansporn gesetzt, noch mehr an Lebensmitteln zu „retten“. Die erhobenen Daten wurden ausgewertet und aufgrund des langen Messzeitraums und des detaillierten Erhebungsbogens für aussagekräftig befunden und dienten zur Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen für die jeweilige Kita.
3 1. Messeinheit: 11.11. – 06.12.2024, 2. Messeinheit: 05.05. – 06.12.2025
In der nachfolgenden Grafik wird der Unterschied zwischen Überproduktion und Tellerreste zwischen den Einrichtungsarten deutlich. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Großteil der Lebensmittelabfälle durch Überproduktion anfällt. Zudem lassen sich auch leichte einrichtungsbezogene Unterschiede feststellen: Im Hort ist die Überproduktion am höchsten, dafür die Tellerreste am niedrigsten. Dagegen ist die Krippe am niedrigsten mit der Überproduktion und der Kindergarten am höchsten mit den Tellerresten.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim Interessant war auch die Auswertung nach den Komponenten bei der Abfallmenge. Viel Abfall produzierten die Kategorien Hülsenfrüchte, Stärkegerichte und Gemüse. Dagegen haben die Kategorien Salat, Fisch und Süßspeise verhältnismäßig wenig Abfall produziert. Was jedoch in der Grafik nicht berücksichtig werden konnte, ist das jeweilige besondere Gewicht von Komponenten. So fällt bei Salat deutlich weniger Gewicht an als bei Karottengemüse. Und beim Fisch kommt es immer auf die Zubereitung an, panierter Fisch wird gerne gegessen, w hrend Naturfisch nur „versteckt“ gerne gegessen wird, zum Beispiel in einer Tomatensoße.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Nach der ersten Messeinheit wurden die jeweiligen Daten der Einrichtung wie auch dem Caterer vorgestellt, um daraus gemeinsam die Ursachen zu prüfen sowie Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Aus den Daten und Auswertungsgesprächen gaben sich folgende Hauptursachen für die Lebensmittelabfälle:
- Zu viele Essensbestellungen aufgrund verspäteter Abmeldung der Kinder, sowie teils fehlende An-
passung bestellter Portionen am Morgen
-
Zu groß kalkulierte Portionen
-
Unbeliebte Gerichte und Komponenten
-
Gericht und Lebensmittelwertschätzung sind kaum Teil von Tischgesprächen
-
Kinder wollen oftmals nicht probieren
-
Teilweise uneinheitliches Vorgehen des Personals
-
Unruhe und Stress im Speiseraum
-
Schriftliche Speisepläne ohne Bilder
-
Fehlende Feedbacksysteme für Kinder
-
Gleitendes Essenssystem führt zu erkaltendem Essen
-
Speiseraum und Spielzimmer sind nicht räumlich getrennt, wodurch Kinder abgelenkt werden kön-
nen
Das Projektteam hat gemeinsam mit den Einrichtungen und Caterer verschiedene Handlungsempfehlungen erarbeitet und in die Umsetzung gebracht:
- Steuerung der Essensbestellung: Verbindliche Abmeldung der Kinder bis 8 Uhr und vorausschau-
ende Abbestellungen
-
Abfallvermeidung: Essensmitnahme bzw. -abholung bei Eingewöhnung und Krankheit von Kindern
-
Anreize für Kinder: Bebilderte Speisepläne und Feedback-Systeme
-
Raumgestaltung und Abläufe: Saisonale Tischdekoration, Tischregeln und Einarbeitung neuer Be-
schäftigter in die Esskultur der Einrichtung
- Bedeutung von Lebensmitteln: Themenwochen, Teilnahme an Erlebnisprogrammen, gemeinsames
pädagogisches Kochen etc.
- Rolle des pädagogischen Personals: Vorbildfunktion durch Mitessen, Begleitung der Essenssitua-
tion, Essen als pädagogischen Auftrag etc.
- Caterer: Überprüfung der Essensportionen, Verbesserung von Rezepturen, Prüfung Anteil Vollkorn-
produkte und Angebotsanpassung: mehr Roh- und Trennkost, anstelle von Gemüse
Viele der Empfehlungen wurden geprüft und bereits zum Teil sehr gut umgesetzt: Ein Beispiel, den Kindern wird t glich ein „Musteressen“ pr sentiert.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Nach etwa fünf Monaten fand dann die zweite Messeinheit statt, mit folgendem Ergebnis: Die Abfallmenge ist zurückgegangen.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Insgesamt sind die Speisereste durchschnittlich um etwa 30 Prozent (Mittelwert) zurückgegangen. Diese Entwicklung ist sehr stark auf ein deutlich verstärktes Essverhalten der Kinder zurückzuführen wie auch eine Reduzierung der Bestellmenge (1. Messeinheit wurden durchschnittlich 12 Essen zu viel bestellt, in der 2. Messeinheit nur noch sieben Essen). Auch die zweite Auswertung der Komponenten hat Veränderungen gezeigt: Insgesamt sind die Komponenten mehr ausgeglichen und der ursprünglich kritische Anteil an weggeworfenen Speisen mit Hülsenfrüchten ist um 19 Prozent zurückgegangen, was unter anderem auf veränderte Zubereitungen bzw. neue Rezepte zurückzuführen ist.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim
Zusammenfassend haben sich folgende grundsätzliche Erkenntnisse aus dem Projekt gewinnen lassen: Es braucht eine bewusste Auseinandersetzung zum Thema Lebensmittel(verschwendung) bei allen Beteiligten, eine verbindliche Esskultur und deutlich mehr Steuerung beim Bestellen. Für alle städtischen Einrichtungen wurden aus dem Projekt folgende sechs Handlungsfelder festgelegt, um die Abfallmenge perspektivisch reduzieren zu können:
-
Eltern müssen ihre Kinder regelmäßiger abmelden.
-
Essensmengen müssen realistisch bestellt und tagesaktuell angepasst werden.
-
Fachkräfte müssen Lust auf Essen machen.
-
Das gemeinsame Essen ist pädagogische Kernaufgabe.
-
Die Kinder sind an der Organisation des Essens zu beteiligen (Partizipation).
-
Gute Lebensmittel dürfen weitergegeben werden.
Die Ergebnisse des Projektes wurden durch einen anschaulichen Film aufbereitet und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Anhand einer Checkliste sollen die gewonnen Erkenntnisse einrichtungsspezifisch mit allen Beteiligten geprüft und Abläufe, Organisation und Haltungen weiterentwickelt werden. Für die Weitergabe von Lebensmitteln wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit das ro ekt „Gute Lebensmittel weitergeben“ entwickelt.
. Projekt „Gute Lebensmittel eitergeben“
Mit den oben genannten Maßnahmen lassen sich nach den bisherigen Erfahrungen dauerhaft gewisse Abfallanteile verringern. Dennoch wird es immer einen Restanteil an nicht verwendeten Essenskomponenten geben, die für einen späteren Verzehr noch genießbar sind und ohne Bedenken weitergegeben werden können. Obst und Rohkost werden schon jetzt von den Einrichtungen für den Nachmittagssnack verwendet. Alle anderen übrigen Bestandteile des Mittagessens werden bisher an die Caterer zurückgegeben und entsprechend kostenpflichtig entsorgt. Eine Weitergabe an Institutionen oder Einrichtungen, die bedürftige Menschen unterstützen, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft, jedoch immer erfolglos. Mit Unterstützung des Referats für Umwelt und Gesundheit konnte nun aber ein Weg gefunden werden, dass, unter bestimmten Voraussetzungen, übriggebliebene und bisher nicht ausgegebene Speisen, an Familien der jeweiligen Einrichtungen weitergegeben werden dürfen. Die hierfür hygienetechnischen Voraussetzungen wurden mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Zudem wurden haftungsrechtliche Fragestellungen mit dem Caterer besprochen.
Neben dem Hauptziel, noch gute und verwertbare Speiseanteile Dritten zur Verfügung zu stellen, ist auch beabsichtigt, den Kindern und deren Familien den Wert von Lebensmitteln näher zu bringen. Und ein Nebeneffekt könnte auch sein, dass sich das tägliche Bestellverhalten verbessert, indem die Kinder bei Abwesenheit frühzeitig abgemeldet werden. Entsprechend könnte die tägliche Essensmenge nochmals kurzfristig angepasst werden. Mit Blick auf den schonenden Umgang mit Ressourcen ist festgelegt, dass die abzuholenden Speisen nur in wiederverwertbaren Behältnissen ausgegeben werden dürfen.
Wie findet die Umsetzung statt: Zehn Einrichtungen haben sich bereit erklärt, die tägliche Speisenweitergabe stellvertretend zu erproben, ihre Erfahrungen zu erfassen und abschließend auszuwerten. Das Umweltreferat hat in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt sowohl Merkblätter für die Einrichtungen wie auch die Eltern entwickelt. Für die Einrichtungen wurde mit Blick auf die begrenzte Haltbarkeit von bereits zubereitenden Lebensmitteln Hygienerichtlinien festgelegt. So dürfen nur robuste Speisegruppen, zum Beispiel Gerichte mit durchgegartem Fleisch, gekochtes Gemüse, panierte Speisen oder Gerichte mit Hülsenfrüchten sowie sensible Produkte, wie beispielsweise Reis- und Getreidegerichte oder stärkehaltige Lebensmittel, am selben Tag ausgegeben werden. Sensible Lebensmittel unterliegen nochmals eigenen Anforderungen zur Zwischenlagerung und Kühlung. Im Elternmerkblatt finden sich Informationen und Hinweise zur Art der weiterzugebenen Lebensmittel, zu den Anforderungen an die Behältnisse, zur Aufbewahrung und zur weiteren Verwendung. Seit Anfang Februar 2026 findet die Ausgabe der verwertbaren Lebensmittel statt, eine erste Auswertung wird Ende März erwartet. Die Einrichtungen dokumentieren die Anzahl der abholenden Familien und das Abholverhalten sowie den damit verbundenen organisatorischen Aufwand. Sollten sich die Erwartungen erfüllen, dass Eltern regelmäßig noch verwertbares Essen abholen und auch weiterverwenden, soll die Möglichkeit der Weitergabe für alle städtischen Einrichtungen eingeräumt werden.
Fazit
Mit Einführung der gemeinschaftlichen und verbindlichen Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen vor knapp 10 Jahren war beabsichtigt, die Teilhabe aller Kinder an einem warmen und gesunden Mittagessen zu gewährleisten. Bereits mit der ersten Ausschreibung wurden nicht nur ein 50prozentiger Anteil an Biokomponenten festgelegt, sondern auch die Einhaltung der DGE4-Qualitätsstandards für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung in Kitas. Über die Jahre hinweg wurde kontinuierlich daran gearbeitet, die Verpflegungsqualität und damit die Zufriedenheit der Kinder weiter zu verbessern. Der Prozess der Essensversorgung – von der Speiseplangestaltung, der Zubereitung, der Anlieferung, der Auswahl der Gerichte und der laufenden Bewertung durch die Kinder standen und stehen genauso im Fokus, wie die Gestaltung der Essenssituation oder die Entsorgung. Und natürlich spielt auch immer die Preisgestaltung eine Rolle, da die Kosten für das Essen und die Hauswirtschaftskräfte5 von den Eltern selbst zu tragen sind. Zwei bisher noch fehlende Weichenstellungen für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und somit mehr dauerhafter Nachhaltigkeit wurden mit den oben vorstellten Projekten getroffen. Sollte es gelingen, die Abfallmenge übergreifend in allen städtischen Kindertageseinrichtungen spürbar zu verringern, dann wird damit zwar nur ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Umwelt geleistet, aber ein dauerhafter. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird in den kommenden Monaten engmaschig begleitet und ausgewertet, auch mit Blick auf etwaige Nachsteuerungsbedarfe.
4 DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung 5 hälftig über das Essensgeld und Besuchsgebühr
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen
(Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2025)
Anlagen: 5.1 Sachverhalt Antrag_Weiternutzung PCs in Kinder- u. Jugendeinrichtungen CSU_Grüne
Bericht: Das Pilotprojekt „Second Life PC“ wurde im Juli 2025 im Jugendamt der Stadt Nürnberg gestartet. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag der CSU und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2025, der die nachhaltige Weiternutzung städtischer IT‑Hardware in den Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Ziel hatte. Im Rahmen des Pilotprojekts werden ältere PCs in den Jugendeinrichtungen (z. B. Kindergärten, Horte, Freizeiteinrichtungen), die nicht mehr für ein Upgrade auf Windows 11 geeignet sind, auf das Betriebssystem Linux Mint umgerüstet und können so, auch nach dem Supportende von Windows 10 im Oktober 2025, weiter betrieben werden. Bis März 2026 wurden von der pädagogischen IT des Jugendamts 26 Einrichtungen von J/B1 und J/B2 mit über 60 Linux‑PCs (ausschließlich aus eigenem Bestand aufbereitet) ausgestattet. Eine im Februar 2026 durchgeführte Umfrage unter den beteiligten Einrichtungen zeigt eine hohe Akzeptanz, gute technische Stabilität und überwiegend positive Rückmeldungen. Das Projekt trägt nachweislich zu Nachhaltigkeit, Kostenersparnis und einer Vereinfachung der IT‑Wartung bei und wird von den Einrichtungen mehrheitlich als Erfolg bewertet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.04.2026
Sachverhaltsdarstellung
Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen
(Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2025)
Kurzfassung:
Das Pilotprojekt „Second Life PC“ wurde im Juli 2025 im Jugendamt der Stadt Nürnberg gestartet. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag der CSU und Bündnis 90/Die Grünen vom Januar 2025, der die nachhaltige Weiternutzung städtischer IT‑Hardware in den Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Ziel hatte.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden ältere PCs in den Jugendeinrichtungen (z. B. Kindergärten, Horte, Freizeiteinrichtungen), die nicht mehr für ein Upgrade auf Windows 11 geeignet sind, auf das Betriebssystem Linux Mint umgerüstet und können so, auch nach dem Supportende von Windows 10 im Oktober 2025, weiter betrieben werden.
Bis März 2026 wurden von der pädagogischen IT des Jugendamtes 26 Einrichtungen von J/B1 und J/B2 mit über 60 Linux‑PCs (ausschließlich aus eigenem Bestand aufbereitet) ausgestattet. Eine im Februar 2026 durchgeführte Umfrage unter den beteiligten Einrichtungen zeigt eine hohe Akzeptanz, gute technische Stabilität und überwiegend positive Rückmeldungen.
Das Projekt trägt nachweislich zu Nachhaltigkeit, Kostenersparnis und einer Vereinfachung der IT‑Wartung bei und wird von den Einrichtungen mehrheitlich als Erfolg bewertet.
Einzelne Schritte:
- Ausgangslage und Zielsetzung
Die PC-Landschaft in Jugendeinrichtungen wird grundsätzlich in Verwaltungs-PCs und pädagogische genutzte Geräte unterschieden. Verwaltungs-PCs und Laptops laufen derzeit einheitlich unter Microsoft Betriebssystemen im geschlossenen Netzwerk. Nachfolgend werden nur die pädagogischen Geräte betrachtet, die nicht für Verwaltungszwecke genutzt werden und auch netzseitig aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff auf das städtische Netzwerk haben. Diese Geräte wurden bislang gleichwohl fast ausschließlich mit Betriebssystemen und Büro- Software der Firma Microsoft eingekauft und betrieben. Mit dem Versionswechsel des Betriebssystems Windows 10 auf Windows 11 und der angekündigten Einstellung des Supports der älteren Versionen entstand im Bereich der pädagogischen Geräte ein neues Sicherheitsproblem: Viele PCs in den städtischen Jugendeinrichtungen waren aufgrund technischer Voraussetzungen nicht mehr für ein Upgrade auf Windows 11 geeignet. Um dennoch eine zeitgemäße digitale Ausstattung sicherzustellen und gleichzeitig Ressourcen zu schonen, wurde im Januar 2025 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CSU und Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Das Jugendamt entwickelte daraufhin das Pilotprojekt „Second Life PC“, das im Juli 2025 startete. Ziel ist es, ältere PCs durch eine Umrüstung auf Linux Mint weiter nutzbar zu machen und damit:
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die Nutzungsdauer vorhandener Hardware zu verlängern
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IT‑Kosten zu reduzieren
-
medienpädagogische Arbeit zu unterstützen
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digitale Teilhabe sicherzustellen
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ökologische Nachhaltigkeit zu fördern
- Umsetzung und aktueller Stand – März 2026
Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 wurde das Projekt für die Kindertageseinrichtungen (J/B1) und für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (J/B2) beworben und den Mitarbeitenden vorgestellt. Auch wenn der Sicherheitsaspekt ein wesentlicher Treiber für die Umstellungen war, so fand das Projekt jedoch eine gute Resonanz und hohe Bereitschaft, ein alternatives Betriebssystem auszuprobieren. In den meisten Fällen wäre als Alternative eine teure Neuanschaffung von Hardware erforderlich gewesen, wobei man teilweise aus finanziellen Gründen auf Teile der Ausstattung hätte verzichten müssen. Die Umstellung erfolgte schrittweise unter ausführlicher Begleitung und Beratung durch die DV-Abteilung im Jugendamt. Insgesamt wurde bisher folgendes erreicht:
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26 Jugendeinrichtungen wurden bisher ausgestattet.
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Insgesamt über 60 Linux‑PCs wurden installiert.
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Die Geräte werden durch die päd. IT des Jugendamtes erfasst, ggf. um eine SSD (Kos-
ten ca. 20 €) erweitert, zentral vorbereitet, geklont und vor Ort eingerichtet.
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Mitarbeitende erhalten eine kurze Einführung in Linux Mint.
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Die PCs werden überwiegend für Spiele, Internetrecherche, Lernprogramme und kre-
ative Anwendungen genutzt.
- Ergebnisse der Umfrage – Februar 2026
Die Umfrage unter den Mitarbeitenden der Einrichtungen, die am Pilotprojekt teilnehmen, zeigt insgesamt ein sehr positives Bild.
In den Einrichtungen stehen im Durchschnitt zwei Linux-PCs zur Verfügung. Diese werden täglich genutzt, meist für etwa ein bis drei Stunden. Damit sind die Geräte regelmäßig im Einsatz, ohne den Arbeitsalltag zu dominieren.
Auch die Akzeptanz bei den Besucherinnen und Besuchern ist überwiegend positiv. Kinder und Jugendliche finden sich schnell in der Umgebung von Linux Mint zurecht. Die vorinstallierte Software wird als passend für die Bedürfnisse wahrgenommen, und das System selbst wird von vielen als modern und ansprechend beschrieben.
Besonders hervorgehoben wird die technische Stabilität. Die gleichen Geräte arbeiten seit der Umstellung auf Linux – teilweise zusätzlich mit SSD-Aufrüstung – zuverlässiger als zuvor. Auch die Startzeiten werden sehr positiv bewertet: Ein Großteil der Einrichtungen vergibt hier die Bestnote. Probleme treten insgesamt selten auf, und kleinere Schwierigkeiten können meist ohne spezielle IT-Kenntnisse behoben werden.
Auch die Unterstützung rund um das Projekt wird gut bewertet. Die meisten Einrichtungen haben eine Einführung erhalten, die überwiegend als ausreichend und hilfreich eingeschätzt wird. Darüber hinaus wird der Support von den Teilnehmenden größtenteils als sehr gut beschrieben.
Insgesamt deutet die Umfrage darauf hin, dass das Pilotprojekt sowohl technisch als auch in der praktischen Nutzung gut funktioniert und von Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besuchern positiv angenommen wird.
Neben den überwiegend positiven Rückmeldungen wurden in der Umfrage auch einige Herausforderungen und Wünsche benannt, die sich im praktischen Einsatz ergeben haben.
Ein Teil der Rückmeldungen betrifft die Umgewöhnung von Windows auf Linux. Vor allem für einige Mitarbeitende bedeutet die neue Umgebung zunächst eine Veränderung in gewohnten Abläufen. Auch von Seiten der Besucherinnen und Besucher gibt es vereinzelt Wünsche nach bestimmten Programmen, insbesondere nach bekannten Spielen oder nach Microsoft Office. Einzelne Einrichtungen nannten zudem kleinere technische Besonderheiten, etwa beim Update-Verhalten des Systems, die gelegentlich Fragen aufwerfen.
Darüber hinaus wurden konkrete Softwarewünsche geäußert. Häufig genannt wurden Spiele wie Minecraft, Titel über die Plattform Steam oder FIFA-ähnliche Spiele. Auch der Wunsch, ältere Windows-Spiele von DVD weiterhin nutzen zu können, wurde mehrfach erwähnt. Im pädagogischen Bereich wurde unter anderem die Lern-App „Anton“ genannt. Teilweise äußerten Einrichtungen außerdem den Wunsch nach Microsoft Office, insbesondere aus pädagogischen Gründen.
Trotz dieser Punkte fällt die Gesamteinschätzung des Pilotprojekts insgesamt deutlich positiv aus. Sechs Einrichtungen bewerten das Projekt als „vollen Erfolg“, fünf weitere als „eher Erfolg“. Zwei Einrichtungen nehmen eine neutrale Position ein, während eine Einrichtung das Projekt als „eher Misserfolg“ einschätzt. Eine Bewertung als „voller Misserfolg“ wurde von keiner Einrichtung abgegeben.
Insgesamt zeigen die Rückmeldungen, dass die Herausforderungen vor allem in Gewöhnungsprozessen und in bestimmten Softwarewünschen liegen, während das Projekt insgesamt von der Mehrheit der Einrichtungen positiv bewertet wird.
- Vorteile der Umstellung auf Linux
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
Durch die Umrüstung auf Linux Mint können PCs, die für Windows 11 nicht mehr geeignet sind, rund fünf weitere Jahre genutzt werden. Dadurch wird:
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die Verschrottung funktionstüchtiger Geräte vermieden
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eine komplette Gerätegeneration eingespart
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der ökologische Fußabdruck der städtischen IT reduziert
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dies entspricht den Zielen einer nachhaltigen kommunalen Beschaffung
Kostenersparnis
Die Umrüstung führt zu mehreren finanziellen Vorteilen:
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Keine Lizenzkosten für Betriebssystem oder Standardsoftware
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Wegfall von Neuanschaffungen und damit Schonung des Budgets
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Geringere Folgekosten durch stabile, wartungsarme Systeme
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Mehrere Einrichtungen bestätigen eine deutliche oder spürbare Kostenreduktion
Vereinfachte Wartung durch Klonverfahren
Das standardisierte Klonverfahren ermöglicht:
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einheitliche Konfiguration aller PCs, einschließlich Benutzerkonten
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schnelle Wiederherstellung bei Problemen
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minimalen Aufwand für Updates und Anpassungen
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Umfangreiche vorinstallierte Software
Fazit
Das Pilotprojekt „Second Life PC“ zeigt, dass sich ältere Hardware mit Linux Mint erfolgreich und sinnvoll weiter betreiben lässt. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen bestätigen eine hohe Stabilität, gute Nutzbarkeit im Alltag sowie positive pädagogische Effekte. Gleichzeitig trägt das Projekt zu einer nachhaltigeren Nutzung vorhandener Ressourcen und zu spürbaren Kosteneinsparungen bei. Insgesamt wird das Projekt von der großen Mehrheit der Einrichtungen als Erfolg bewertet.
Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
20.01.2025 Antragsteller: Kraus, Arzten
Weiternutzung von PCs in Kinder- und Jugendeinrichtungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Schulausschusses am 13.12.2024 wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur IT- Strategie an den Nürnberger Schulen auch zum Einsatz von alternativen Betriebssystemen berichtet. Dabei wurde deutlich, dass der Einsatz in Geräten der Schul-IT nicht zielführend ist und die Kompatibilität innerhalb des städtischen Netzwerkes oder auch mit MS-Office Anwendungen nicht gegeben ist.
Diese hohe Komplexität trifft auf die pädagogischen Geräte in den J-Einrichtungen allerdings nicht zu. Diese befinden sich zudem außerhalb des städtischen Netzwerkes. Da sie unabhängig davon jedoch i.d.R. über einen Internetzugang verfügen, gelten auch für diese Geräte Mindestanforderungen für die Sicherheit.
Ein Großteil der Geräte in den Einrichtungen ist älter als sieben Jahre und insofern nicht mehr für ein Update auf Windows 11 geeignet. Diese Geräte müssten also im Herbst 2025 entsorgt werden, um Mindestvoraussetzungen an Systemsicherheit zu gewährleisten. Aus technischer Sicht könnten die betroffenen pädagogischen Geräte in den Kinder- und Jugendeinrichtungen durch eine Umrüstung auf Linux jedoch für mehrere Jahre weitergenutzt und somit eine deutliche Ersparnis erreicht werden. Die Betriebssystemvariante Linux Mint bietet weitgehend „Windows-look-and-feel“ und würde für die Kinder und Jugendlichen voraussichtlich kein Hindernis in der Bedienung darstellen.
Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Das Jugendamt berichtet, welche Möglichkeiten bestehen, durch eine Umrüstung auf z.B. Linux Mint die älteren Geräte im medienpädagogischen Einsatz in den Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem Update-Ende für Windows 10 weiter zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU-Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
A25011701 PCs in Kinder- u. Jugendeinrichtungen CSU_B90G.docx