Ausführlicher Sachverhalt
Pirckheimerstraße/ Pilotystraße
Mit Beginn des Schuljahres 2025/ 2026 gibt es an der o.g. Kreuzung signifikant mehr Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von und zur Schule. Die Sanierung der Ludwig-Uhland-Mittelschule hat es erforderlich gemacht, für die Schülerinnen und Schüler im Gebäude der früheren Berufsschule an der Pilotystraße 4 einen Ausweichstandort einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Lauf des Schultages zwischen den Räumen am Standort Uhlandstraße und dem Ausweichstandort Pilotystraße pendeln, um zu den jeweils genutzten Fach-, Klassen- und Pausenräumen zu gelangen.
Dies erfordert es, u.U. mehrfach täglich, den einfach 700 m langen Weg entlang der Pilotystraße und Uhlandstraße zurückzulegen. Dabei muss die Pirckheimerstraße im Bereich der Lichtsignalanlage 251 (Pirckheimerstraße/ Pilotystraße) gequert werden. Nachdem die Pirckheimerstraße nur an der westlichen Furt gequert werden kann, müssen Verkehrsteil-nehmende damit rechnen, dass Schülerinnen und Schüler sich den Weg zu dieser Furt ersparen wollen und die Pirckheimerstraße auch außerhalb der LSA queren. Historisch bedingt fehlt östlich der Pilotystraße eine Fußgängerfurt, um den Betrieb der – mittlerweile nur noch zeitweise fahrenden – Straßenbahn in der Pirckheimerstraße durch Fahrzeitverlängerung nicht zu beeinträchtigen. Die Nachrüstung ist zurzeit weder technisch möglich noch aufgrund der Komplexität der Kreuzung zukünftig sinnvoll (siehe Bericht im AfV vom 17.03.2022).
Im Bereich der Pilotystraße nördlich der Pirckheimerstraße und südlich Archivstraße wurde bereits zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, um die Sicherheit am Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) in Höhe des Archivparks zu verbessern.
Spittlertorgraben/ Obere Turnstraße
Im Bereich der Bus- und Straßenbahnhaltestelle „Obere Turnstraße“ halten die Straßenbahnlinien 4, 6 und 10 sowie die Buslinie 36. Die Haltestelle ist sehr stark von den Schülerinnen und Schülern der Wilhelm-Löhe-Schule in der Deutschherrnstraße genutzt, die hier zwischen dem ÖPNV und der Schule pendeln (Fußweg über die Praterstraße zur Deutschherrnstraße). Die Wilhelm-Löhe- Schule ist eine evangelische Schule, die aus einer Grundschule, einer Mittelschule, einer Realschule, einem Gymnasium und einer Fachoberschule besteht. Sie hat einen großen überörtlichen Einzugsbereich und viele der Schülerinnen und Schüler nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule und nach Hause.
Hierzu hat sich Schulleitung und Elternbeirat an das Verkehrsplanungsamt gewandt. In einer gemeinsamen Ortsbesichtigung bzw. auch bei weiteren Verkehrsbeobachtungen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 hat sich gezeigt, dass trotz Verbesserungen an der Lichtsignalanlage durch eine verbesserte Fußgängerdetektion der hohe Querungsbedarf von Schülerinnen und Schülern sich morgens und mittags nicht sicher abwickeln lässt. Es kommt zu Rotlichtverstößen von Schülerinnen und Schülern, die noch schnell eine in der Haltestelle wartende Straßenbahn oder Bus erreichen wollen. Auch waren Pulks von Schülerinnen und Schülern im Haltestellenbereich zu beobachten, die den Fahrbahnbereich nicht rechtzeitig räumen konnten.
Zusammenfassung
In den beiden Fällen konnten während der Schulwegzeiten große Mengen von Schülerinnen und Schülern im Straßenbereich festgestellt werden. Die vorhandenen Lichtsignalanlagen bieten grundsätzlich auch eine geschützte Möglichkeit, um die Straßen sicher zu queren. Das Verhalten von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg ist oftmals von Gruppendynamik, Eile, Unvorsichtigkeit und Unaufmerksamkeit geprägt, was zu Sicherheitsrisiken führt, denen alleine durch Sicherheitseinrichtungen im Straßenverkehr leider nicht genügend und wirksam begegnet werden kann. Daher ist es in den vorliegenden Fällen als Beitrag zur Schulwegsicherheit ein gebotener und wirksamer Beitrag, durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu den schulwegrelevanten Zeiten für einen zusätzlichen, anerkannten Sicherheitsaspekt zu sorgen. In beiden Fällen führt die Abwägung der Belange dazu, dass der Sicherheitsgewinn hier größer ist als die geringe Einschränkung, die dem Kfz-Verkehr dadurch auferlegt wird, als dass auf einer Strecke von ca. 140 m in der Pirckheimerstraße bzw. 110 m am Spittlertorgraben zur Schulwegzeit nur maximal 30 km/h anstatt 50 km/h fahren zu können.
Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen werden im Nachgang zur Ausschussbehandlung von der Verkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt angeordnet und im Lauf des Frühjahrs 2026 durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum ausgeführt.
Auf die zwischenzeitlich nach der Vertagung im AfV am 05.02.2026 eingegangenen Dringlichkeitsanträge von den Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Anhang wird verwiesen.
Stellungnahme zu den Dringlichkeitsanträgen:
Beide Dringlichkeitsanträge nehmen Bezug auf einen Schulwegunfall, der am 03.02.2026 passiert sei. Eine Schülerin wurde von einem PKW im Bereich der angfedachten verkehrsrechtlichen Regelungen touchiert. Nach Aussage der Polizei, die gemeinsam mit einem Rettungswagen vor Ort war, kam es zu keinem Personen- oder Sachschaden. Der Pkw-Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Anzeige wurde nicht erstattet.
Die beiden verkehrsrechtlichen Anordnungen an der Pirckheimerstraße/Pilotystraße sowie am Spittlertorgraben/Obere Turnstraße wurden zwischenzeitlich angeordnet. Sie wurden nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung der Verhältnismäßigkeit in Abstimmung mit der Polizei getroffen. Verkehrsrechtliche Entscheidungen aus Sicherheitsgründen sind „laufendes Geschäft der Verwaltung“.