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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (11.12.2025)

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Anlage · 11.12.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Jugendhilfeausschuss Soziales & Gesundheit Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien -Jugendamt Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg Jugendhilfeausschuss am 11.12.2025

Abbildung 1

 Ab 01. August 2026: bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter  Gestaffelter Anspruch:  Schuljahr 2026/2027 1. Klasse »  Schuljahr 2027/2028 1. bis 2. Klasse »  Schuljahr 2028/2029 1. bis 3. Klasse »  Schuljahr 2029/2030 1. bis 4. Klasse »  Freie Plätze in städtischen Horten reichen nicht aus, um alle Kinder aufzunehmen, die sich für einen Betreuungsplatz bewerben  sachgerechte und nachvollziehbare Auswahl anhand von objektiven und juristisch überprüfbaren Kriterien  Festlegung der Kriterien in der KitaS

 Letzte „große“ Anpassung der Kriterien 2018  Für den Hortbereich bislang zu berücksichtigende Kriterien: Zugehörigkeit zum Schulsprengel (bzw. nachweislich geplanter Zuzug oder » genehmigter Gastschulantrag) Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten » Geschwisterkind in der Einrichtung bei Antragstellung und im kommenden » Kita-Jahr „Hochwachsen“: Kind wird bereits im Kindergarten im gleichen Haus betreut » Bedarf der Früh- und Spätbetreuung » Priorisierung der Eltern (Wunsch- und Wahlrecht) »  Die Angaben werden bei der Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten über das Kita-Portal abgefragt und bei Bedarf durch die Kita überprüft

 Zur Vergabe der Plätze werden anhand der festgelegten Kriterien und deren Gewichtung Punkte vergeben:

Kriterium Punkte
Schulsprengel (§ 8 Abs. 6 KitaS) 1.000 Punkte
Erwerbstätigkeit (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 KitaS) 500 Punkte
Geschwisterkinder (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 KitaS) 100 Punkte
Hochwachsen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 KitaS) 100 Punkte
Bedarf Früh- und Spätbetreuung (§ 9 Abs. 3 KitaS) 5 Punkte pro Tag und Zeitraum  max. 25 Punkte für Frühbetreuung Montag – Freitag  max. 25 Punkte für Spätbetreuung Montag – Freitag  max. 50 Punkte gesamt
Priorität der Eltern bezüglich der Einrichtung (§ 9 Abs. 3 KitaS) 4 Punkte (Prio 1) 3 Punkte (Prio 2) 2 Punkte (Prio 3) 1 Punkt (keine Priorisierung dieser Einrichtung)

 Übermittlung einer Liste mit allen angemeldeten Kindern durch die Servicestelle Kitaplatz an die jeweilige Einrichtung + Überprüfung und Ergänzung durch die Einrichtung  Bildung einer Rangfolge für die Platzvergabe  Vereinfachte Darstellung der Liste:

Abbildung 2

Abbildung 3

 Überarbeitung des Punktesystems: Punktetabelle für Kinder mit Rechtsanspruch: »

Kriterium Punkte
Schulsprengel 1.000 Punkte
Rechtsanspruch 500 Punkte
Geschwisterkinder 150 Punkte
Hochwachsen 150 Punkte
Ferienbetreuung an mehr als 10 Betriebstagen 60 Punkte
Bedarf Früh- und Spätbetreuung Max. 50 Punkte  5 Punkte pro Tag und Zeitraum
Priorität der Eltern bezüglich der Einrichtung 4 bis 1 Punkte

 Überarbeitung des Punktesystems: Punktetabelle für Kinder ohne Rechtsanspruch: »

Kriterium Punkte
Schulsprengel 1.000 Punkte
Erwerbstätigkeit 500 Punkte
Geschwisterkinder 150 Punkte
Hochwachsen 150 Punkte
Ferienbetreuung an mehr als 10 Betriebstagen 60 Punkte
Bedarf Früh- und Spätbetreuung Max. 50 Punkte  5 Punkte pro Tag und Zeitraum
Priorität der Eltern bezüglich der Einrichtung 4 bis 1 Punkte

Rangliste für Kinder mit Rechtsanspruch: »

Abbildung 4

Rangliste für Kinder ohne Rechtsanspruch: »

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

 Umprogrammierung des Kita- Portals hinsichtlich der neuen Kriterien

 Künftig wird es zwei Listen geben: eine für Kinder mit Rechtsanspruch, eine für Kinder ohne Rechtsanspruch

Abbildung 8

 Nach wie vor gilt: Bei Gleichrang nach Berücksichtigung aller Kriterien entscheidet das Los

4. Dringlichkeitsbefürwortung

 § 8 Abs. 5 KitaS: Vorrangige Aufnahme bei Kindeswohlgefährdung » Soziale Integration eines Kindes im Rahmen eines Hilfeplans »

 Verwaltungsinternes Verfahren: Anstoß durch den Allgemeinen Sozialdienst, Servicestelle Kita-Platz, 1. Agentur Familie und Beruf Servicestelle Kitaplatz nimmt mit den Eltern Kontakt auf und stimmt sich 2. mit geeigneten Einrichtungen ab Kind wird unverzüglich in einer geeigneten Einrichtung aufgenommen 3.

 Besondere familiären Belastungen/Härtefälle sind damit abgedeckt

Dienststelle | Thema 10

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Amt für Kinder, Jugendliche Christian Erxleben Rester und Familien - Jugendamt Städtische Kindertageseinrichtungen 09 11 / 2 31-38 85 Dietzstraße 4 christian.erxlebenrester@stadt.nuernberg.de 90443 Nürnberg www.jugendamt.nuernberg.de

2. Anpassung der Kriterien für die

Hortplatzvergabe

Prüfung des Rechtsamts:  Für Krippen- und Kindergartenplätze ( Rechtsanspruch!) wurde das » Kriterium der Erwerbstätigkeit bereits 2018 gestrichen  Gleichbehandlung aller Kinder mit Rechtsanspruch  Kriterium Erwerbstätigkeit soll auch bei Hortkindern mit Rechtsanspruch gestrichen werden Neues Kriterium: »  Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gehört auch die Früh- und » Spätbetreuung sowie eine standardmäßige Betreuung in den Schulferien  Kriterium Früh- und/oder Spätbetreuung  Kriterium Ferienbetreuung: mehr als 10 Betriebstage pro Schuljahr Folgende Kriterien sollen weiterhin herangezogen werden: »  Hochwachsen  Geschwisterkind

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