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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (11.12.2025)

2025 12 08 Antrag Behandlung JhA 11.12.2025 Satzung Kindertageseinrichtungen CSU-Stadtratsfraktion

Anlage · 11.12.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Andreas Krieglstein Marcus König Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

08.12.2025 Antragstellerinnen: Böhm, Buchsbaum

Hortplatz-Vergabekriterien

TOP 3.1 der Sitzung des JHA am 11.12.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in Deutschland ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser Anspruch umfasst die Betreuung in Horten, offenen oder gebundenen Ganztagsschulen. Der Anspruch wird jedoch stufenweise eingeführt:

Da Kinder der Jahrgangsstufen 2-4 im nächsten Jahr noch keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, sehen wir die Notwendigkeit, erwerbstätige Erziehungsberechtigte zu unterstützen und zu priorisieren, um ihnen die Möglichkeit geben, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen.

Die Satzung muss dahin geändert werden, dass Erwerbstätige in der Priorisierung der Kriterien gleich nach dem Kriterium Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung folgen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung unter TOP 3.1 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.12.2025 folgenden

Antrag:

§ 9 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Die Vergabe der Plätze in städtischen Kinderhorten nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  1. Vorrangig werden Hortplätze an Kinder vergeben, die einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (in der Fassung des Art. 1Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602) mit Gültigkeitab1. August 2026) haben.

A25120400 Hortplatzvergabe

  1. Bei Kindern, die keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz haben, wird die Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten berücksichtigt.

  2. Ein Geschwisterkind besucht oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits bei Antragstellung und im kommenden Betriebsjahr die Einrichtung.

  3. Das Kind wird bereits in einer altersgemischten Einrichtung nach § 1 Abs.2 Nr. 6 betreut.

Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die alle Kriterien erfüllen.

Dazu nachrangig werden Kinder aufgenommen, die nur Kriterium 1 und gleichzeitig Kriterium 2, 3 und 4 erfüllen.

Dazu wiederum nachrangig werden Plätze an die Kinder vergeben, die nur Kriterium 1 erfüllen. Hierzu wiederum nachrangig werden Plätze an Kinder vergeben, die Kriterium 2 erfüllen.

Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe zunächst gestaffelt nach benötigter Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen in den Schulferien, anschließend nach der Anzahl des regelmäßigen wöchentlichen Bedarfs an Frühbzw. Spätbetreuung. Anschließend erfolgt die Vergabe entsprechend den von den Antragstellern priorisierten Einrichtungen. Im Übrigen erfolgt das Losverfahren. Die Vergabe der Hortplätze für Kinder, die keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz haben, erfolgt nachrangig zur Platzvergabe an Kinder mit Rechtsanspruch entsprechend den oben genannten Kriterien.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A25120400 Hortplatzvergabe

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