Stellungnahme des Gesamtelternbeirats Kindertagesstätten Nürnberg zur Wiedervorlage der Änderung der
Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) im Jugendhilfeausschuss
Sehr geehrte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,
der Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten nimmt Bezug auf die geplante Wiedervorlage der Satzungsänderung. Die erste Abstimmung wurde auf Antrag vertagt. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Interessen der Eltern konstruktiv
- auch ohne eigenes Stimmrecht – in den Jugendhilfeausschuss einzubringen und die Umsetzung der
Satzungsänderung zu begleiten. Grundlage für unsere Neubewertung sind die zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen sowie ein ausführliches Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg.
Bewertung der Änderungen
- Rechtsanspruch als Hauptkriterium
Die Aufnahme des Rechtsanspruchs als zentrales Vergabekriterium ist ein entscheidender Schritt. Damit wird die bundesgesetzliche Vorgabe zur Ganztagsbetreuung umgesetzt und für Familien eine klare, rechtssichere Grundlage geschaffen. Bislang war die Vergabe oft von individuellen Kriterien abhängig, was zu Unsicherheiten führte. Mit dem Rechtsanspruch als oberstem Kriterium wird die Platzvergabe transparent und nachvollziehbar. Eltern können sich darauf verlassen, dass gesetzlich verankerte Ansprüche Vorrang haben.
- Bestandskinder und jetzige Erstklässler
Wir begrüßen ausdrücklich die Übergangsregelung für Kinder, die bereits einen Hortplatz haben, sowie für die aktuellen Erstklässler. Ohne diese Regelung bestünde die Gefahr, dass Kinder ihren Platz verlieren, was für Familien eine erhebliche Belastung wäre. Die Beibehaltung der bisherigen Vergaberegeln für diese Gruppe schafft Vertrauen und Planungssicherheit. Gerade in der sensiblen Phase des Schulstarts ist Kontinuität für Kinder und Eltern von großer Bedeutung.
- Streichung des Kriteriums „Erwerbstätigkeit“
Die bisherige Praxis, Erwerbstätigkeit als Vergabekriterium zu prüfen, führte zu erheblichem bürokratischem Aufwand und oft zu Konflikten bei der Nachweisführung. Die Streichung dieses Kriteriums sorgt für Gleichbehandlung aller Familien – unabhängig von ihrer Arbeits- oder Lebenssituation. Sie reduziert Verwaltungsaufwand und macht die Satzung für Krippen, Kindergärten und Horte vergleichbar. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und weniger Streitpotenzial.
- Berücksichtigung von Geschwisterkindern und Hochwachsen
Diese Kriterien bleiben bestehen, was wir ausdrücklich unterstützen. Sie sind pädagogisch sinnvoll, da sie Geschwister zusammenhalten und Kindern einen kontinuierlichen Übergang innerhalb der Einrichtung ermöglichen. Für Familien bedeutet dies eine spürbare Entlastung bei der Organisation des Alltags.
- Ferien- und Randzeitenbetreuung
Die Aufnahme der Ferienbetreuung als differenzierendes Kriterium ist praxisnah. Familien mit hohem Betreuungsbedarf – etwa bei Vollzeitbeschäftigung oder besonderen Lebenslagen – erhalten dadurch verlässliche Unterstützung. Dies trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und verhindert Betreuungslücken.
- Berücksichtigung von Alleinerziehenden
Auch wenn „alleinerziehend“ kein eigenes Vergabekriterium ist, profitieren diese Familien faktisch von den neuen Regelungen: durch den Rechtsanspruch, die Ferienbetreuung und die Randzeitenregelungen. Härtefälle können weiterhin über die bestehende Ausnahmeregelung (§ 8 Abs. 5 KitaS) berücksichtigt werden. Wir halten es für wichtig, diese Möglichkeit aktiv zu kommunizieren.
Anmerkungen und Empfehlungen
- Stufenweise Einführung
Die schrittweise Umsetzung kann zu Verunsicherung führen. Eine klare Kommunikation gegenüber Eltern ist entscheidend.
- Unterschiede bei freien Trägern
Da freie Träger teilweise weiterhin Erwerbstätigkeit als Kriterium anwenden, sollten Eltern transparent über diese Unterschiede informiert werden.
- Härtefälle und besondere Belastungen
Die Ausnahmeregelung ist vielen Eltern nicht bekannt. Wir empfehlen eine verstärkte Informationspolitik.
- Transparenz der Vergabeprozesse
Eltern wünschen nachvollziehbare Informationen über Wartelisten und Entscheidungswege. Hier sollte die Kommunikation verbessert werden.
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Fazit
Die geplanten Änderungen sind sachgerecht und zukunftsorientiert. Sie schaffen eine transparente Grundlage für die Vergabe von Hortplätzen und setzen den Rechtsanspruch verlässlich um. Besonders positiv bewerten wir die Sicherstellung der bisherigen Vergaberegeln für die jetzigen Erstklässler sowie die indirekte Berücksichtigung besonderer Bedarfe.
Wir sprechen uns daher für die Satzungsänderung aus und bitten, die genannten Punkte bei der Umsetzung besonders zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Uwe Kriebel
Vorstandsvorsitzender
GEB-Kindertagesstätten Nürnberg e.V.
Wirthstraße 35
90459 Nürnberg
Tel: 0911-5690956
Fax: 0911-5192375
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gefördert durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg
All unsere Arbeit erfolgt ausschließlich ehrenamtlich.
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