FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
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Nürnberg, 3. Dezember 2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des gem. Schul- und Jugendhilfe-Ausschusses am 27.11.2025 wurde unter TOP 6 die Satzung zur Änderung der Satzung behandelt. Grundlage ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Jedoch übersteigt der Bedarf nach wie vor die aktuell verfügbaren Plätze. Da die Stadt Nürnberg eine sachgerechte und nachvollziehbare Auswahl treffen muss, wenn sich mehr Kinder für einen städtischen Betreuungsplatz bewerben als freie Plätze vorhanden sind, wurde die bisherige Satzung angepasst. Für die Vergabe der Plätze ab dem Kita-Jahr 2026/2027 sollen daher folgende drei Kriterien herangezogen werden:
- Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung 2. gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern und 3. Hochwachsen in einer altersgemischten Einrichtung bzw. einem Haus für Kinder.1
In der geänderten Satzung wurde dabei unter anderem das Hauptkriterium „Erwerbstätigkeit“ gestrichen, ebenso werden bestimmte Bedarfe nicht berücksichtigt. Dies kritisieren auch Elternbeiräte von sieben städtischen Kindertageseinrichtungen, die in einer schriftlichen Stellungnahme verschiedene Vorschläge unterbreitet haben. Diese fanden jedoch keine Berücksichtigung. Dabei sind vor allem Alleinerziehende und Menschen mit besonderen familiären Belastungen oder Härtefälle auf Betreuungsplätze angewiesen. Im Gegensatz zur Nürnberger Satzung finden sich diese Punkte in der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen
1 Entscheidungsvorlage: Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Sitzung des JhA vom 27.11.2025)
Kindertageseinrichtungen unter § 8 Grundsätze für die Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen wieder.2
Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses am 11.12.2025 folgenden Antrag:
Die Verwaltung ergänzt – angelehnt an die Erlanger Satzung – die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg unter Art. 1 § 9 Abs. 3 (Vergabe nach Kriterien) um folgende Punkte:
- Vergabe von Hortplätzen an Kinder, bei denen alle Personensorgeberechtigten oder der
alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist;
- Vergabe von Hortplätzen an Kinder aus Familien mit besonderen familiären Belastungen wie
Pflege eines/einer Angehörigen, psychische oder chronische Erkrankungen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Klaßen Andrea Friedel Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
2 100.00_kindertageseinrichtungssatzung.pdf