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← Sitzung des Sozialausschusses (04.12.2025)

Sachverhalt Aktionsplan UN-BRK Fortschreibung 2025 barrierefrei

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.12.2025

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(UN-BRK) in Nürnberg

hier: Sachstandsbericht

  1. Einleitung ................................................................................................................ 1 2. Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK ............ 2 3. Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK ................................................................... 5 4. Angebotsdatenbank Inklusion ................................................................................. 8 5. 8. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg „Inklusion ist Menschenrecht!“ .............. 8 6. AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen“ . 9 7. Mobilitätsbegleitdienst ............................................................................................10 8. Ausblick ..................................................................................................................11 ANHANG ..............................................................................................................................12

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Am 15. Dezember 2021 wurde der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg vom Stadtrat einstimmig verabschiedet. Mit mehr als 200 Maßnahmen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung verfolgt er das zentrale Ziel, die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in Nürnberg nachhaltig zu fördern und strukturell weiterzuentwickeln. Als „lebendes Produkt“ wird der Aktionsplan auf der Seite www.inklusion.nuernberg.de kontinuierlich aktualisiert, fortgeschrieben und um neue Maßnahmen ergänzt. Er stellt einen dynamischen, fortwährenden Prozess dar, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Aktuell umfasst er 336 Maßnahmen. Davon wurden bereits 228 erfolgreich umgesetzt und weitere 81 befinden sich derzeit in aktiver Umsetzung.

Die besondere Relevanz des Aktionsplans sowie die Notwendigkeit eines konsequenten Engagements zur Förderung von Inklusion werden durch die demografische Realität belegt: In Nürnberg waren zum 31.12.2024 insgesamt 546.397 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)1 lebten zum gleichen Zeitpunkt 94.344 Personen in Nürnberg mit einer vom ZBFS festgestellten Behinderung, davon hatten 63.775 Personen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr). Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Nürnberg hatten damit 17,3 Prozent der Menschen eine anerkannte Behinderung (etwas mehr als jede sechste Person) bzw. 11,7 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung (etwas mehr als jede neunte Person). Da die amtliche Feststellung einer Behinderung die Antragstellung der Betroffenen sowie die formelle Genehmigung voraussetzt, sind jedoch nicht alle berechtigten Personen in der amtlichen Statistik berücksichtigt.2 Deshalb sind die Maßnahmen des Aktionsplans auch für jene Personengruppen relevant, bei denen zwar keine amtlich festgestellte Behinderung vorliegt, die aber dennoch aufgrund ihrer Beeinträchtigung in ihrem Alltag sichtbaren oder unsichtbaren Barrieren begegnen. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kreis der Betroffenen noch deutlich größer wird, wenn man auch die Angehörigen von Menschen mit Behinderung einbezieht – der Nürnberger Aktionsplan umfasst auch Maßnahmen für diese Personengruppe, wie z.B. Beratungsangebote.

1 Vgl. Strukturstatistik SGB IX des Zentrums Bayern Familie und Soziales für das Jahr 2024. 2 Vgl. Samray, Weller: Methodische Herausforderungen bei empirischen Erhebungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben; Beitrag D24-2021 unter www.reha-recht.de; 28.05.2021; verfügbar unter: https://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_D/2021/D24-2021_Erhebungsmethoden.pdf, letzter Zugriff: 22.10.2025.

Seit der Verabschiedung des Ersten Nürnberger Aktionsplans wird turnusmäßig in der Dezember- Sitzung des Sozialausschusses über dessen Fortschreibung und die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK, welcher für die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen eingerichtet wurde, berichtet.3 Ein bedeutender Meilenstein in der Fortschreibung des Aktionsplans ist der am 17. Juli 2024 einstimmig gefasste Stadtratsbeschluss zur Verlängerung der personellen und finanziellen Ressourcen für den den Prozess um zunächst weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027.

Ein herausragendes Zeichen für die Fortschritte Nürnbergs in diesem Bereich stellt die Verleihung

des mit 120.000 € dotierten zweiten Preises beim Access City Award 2025 dar. Die Auszeichnung

wurde der Stadt am 29. November 2024 im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Brüssel verlie-

hen. Zusätzlich wurde Nürnberg mit einem Sonderpreis für die vorbildliche inklusive Sportinfra-

struktur gewürdigt. Die Jury hob insbesondere das strategisch fundierte und breit angelegte Kon-

zept zur Umsetzung der UN-BRK hervor, das zentrale Lebensbereiche wie Mobilität, Beschäfti-

gung, Sport und Freizeit adressiert. Besonders anerkannt wurde dabei die aktive Mitwirkung des

Nürnberger Behindertenrats, der partizipativ in die Gestaltung kommunaler Planungs- und Ent-

scheidungsprozesse eingebunden wird. Die Auszeichnung unterstreicht die Relevanz einer kon-

sequenten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Stadtentwicklung und bestätigt

die Stadt Nürnberg in ihrem inklusiven Kurs.

2. Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg4 umfasst insgesamt 336 Maßnahmen (Stand: 06.10.2025). Die folgende Tabelle stellt die Maßnahmen der jeweiligen Handlungsfelder sowie den aktuellen Umsetzungsstand dar:

Handlungsfeld In Planung In Umgesetzt Gesamt
Umsetzung
Arbeit und Beschäftigung 1 5 18 24
Gesundheit, Prävention, 0 3 33 36
Reha, Pflege
Bildung im Lebensverlauf 4 12 26 42
Kinder, Jugendliche und 2 2 11 15
Familie, Partnerschaft
Bauen und Wohnen 0 7 23 30
Mobilität im öffentlichen Raum 2 10 9 21
Kultur, Freizeit, Sport 15 16 45 76
Gesellsch. und politische Teil- 1 4 20 25
habe, Persönlichkeitsrechte
Querschnittsaufgaben 2 22 43 67
Gesamt 27 81 228 336

3 Vgl. Sitzungen des Sozialausschusses am 08.12.2022, am 07.12.2023 und am 5.12.2024. 4 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/aktionsplan_un_brk/massnahmenaktionsplanunbrk.html, letzter Zugriff: 26.09.2025.

Eine Reihe von Maßnahmen wurde seit Beschlussfassung des Aktionsplans umgesetzt. Auch neue Maßnahmen, die noch nicht im ersten Aktionsplan aufgeführt sind, befinden sich in Umsetzung. Nachfolgend einige Schlaglichter aus der Fortschreibung des Jahres 2025:

(Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung)

Das Amt für Internationale Beziehungen fördert aktiv Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nürnberg und ihren Partnerstädten. Ziel ist es, möglichst alle Bevölkerungsgruppen aktiv in den interkulturellen Dialog einzubeziehen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die internationale Verständigung nachhaltig zu stärken. Im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft zwischen Nürnberg und Glasgow wurden in Kooperation mit der noris inklusion gGmbH die wechselseitigen Besuche aus den Jahren 2014/2015 mit der schottischen Partnerwerkstatt Fortune Works erneut durchgeführt. Der internationale Austausch ermöglichte Menschen mit Behinderung nicht nur wertvolle interkulturelle Erfahrungen, sondern bot zugleich die Gelegenheit, unterschiedliche Werkstattkonzepte und Arbeitsmethoden im europäischen Kontext kennenzulernen.

(Handlungsfeld: Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege)

Menschen mit seelischen Problemen stehen im Zusammenhang mit ihrer Wohnsituation oftmals vor besonderen Herausforderungen. Um ihre Teilhabe im Bereich „Wohnen“ gezielt zu stärken, wurde eine speziell für Mieterinnen und Mieter konzipierte Übersicht entwickelt. Diese enthält umfassende Informationen über wohnbezogene Unterstützungs- und Beratungsangebote, einschließlich deren Aufgabenprofilen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten. Ziel ist es, betroffenen Personen eine niederschwellige Orientierung zu bieten und sie bei der Inanspruchnahme geeigneter Hilfsangebote zu unterstützen. Die Übersicht richtet sich auch an Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen, Selbsthilfegruppen, soziale Träger, Einrichtungen sowie weitere Akteure im psychosozialen Bereich. Sie soll dazu beitragen, den Zugang zu relevanten Ansprechpersonen zu erleichtern und die Versorgungsstrukturen transparenter zu machen. Bereits im vergangenen Berichtsjahr wurde eine Übersicht für Vermieterinnen und Vermieter mit städtischen Anlaufstellen veröffentlicht.

(Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf)

Zur Förderung eines inklusiven Schulentwicklungsprozesses wurde im Schuljahr 2022/2023 das Modellprojekt „Werkstatt Lernen“ an sieben Nürnberger Schulen initiiert. Ziel ist es, Schulen bei der Gestaltung lernförderlicher Rahmenbedingungen für heterogene Lerngruppen zu unterstützen und den professionellen Umgang mit Vielfalt im Schulalltag nachhaltig zu stärken. Kern des Projekts bildet eine mehrstufige Qualifizierungsreihe für Lehrkräfte, die einen innovativen Know-how- Transfer ermöglicht. Ein zentraler Bestandteil ist die daran anschließende prozessbegleitende Unterstützung der Schulen. Diese zielt darauf ab, die im Rahmen der Qualifizierung angestoßenen Veränderungen strukturell zu verankern und im Schulentwicklungsprozess zu sichern. Die Prozessbegleitung umfasst regelmäßige Beratungstermine mit den Schulteams, individuelle Schulbesuche sowie Formate zur kollegialen Intervision. Ergänzt wird dies durch Vor- und Nachbereitungsphasen zur Qualitätssicherung sowie zur Reflexion der Umsetzungsprozesse. Die bisherigen Rückmeldungen der teilnehmenden Schulen zeigen eine hohe fachliche Relevanz und Wirksamkeit des Ansatzes. Insbesondere die Verbindung von Wissensvermittlung, praxisnaher Anwendung und kontinuierlicher Begleitung wird als förderlich für nachhaltige Schulentwicklung eingeschätzt. Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der vertiefenden Prozessbegleitung. Parallel dazu werden konzeptionelle Überlegungen zur Ausweitung auf weitere Schulen im Stadtgebiet angestellt, um den erfolgreichen Ansatz breiter zu implementieren.

(Handlungsfeld: Bauen und Wohnen)

Das Online-Themenportal „Soziales Wohnen“ wurde gezielt für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oder im Leistungsbezug sowie für Fachkräfte und Vermietende entwickelt. Es hat zum Ziel, passgenaue Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu relevanten

Fragestellungen des sozialen Wohnens bereitzustellen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Themenfeld Barrierefreiheit. Fachkräfte erhalten ergänzende, vertiefte Informationen zu relevanten Prozessen, um ihre Beratungskompetenz zu erweitern. Vermieterinnen und Vermieter werden gezielt ermutigt, Wohnraum an einkommensschwache Haushalte zu vergeben. Die Plattform bündelt umfassende Informationen und ist konsequent auf die spezifischen Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten. Zur Sicherstellung eines barrierefreien und niederschwelligen Zugangs werden die Inhalte derzeit in Leichter Sprache aufbereitet.

(Handlungsfeld: Mobilität im öffentlichen Raum)

Die Entwicklung eines Notrufsystems für gehörlose Menschen in Aufzügen stellt ein langjähriges Anliegen des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BRN) dar. Ziel dieses Systems ist es, die selbstbestimmte Mobilität der betroffenen Zielgruppe zu fördern, ihr Sicherheitsgefühl zu erhöhen sowie die damit verbundene psychische Belastung signifikant zu reduzieren. Im Rahmen des bundesweit einzigartigen Pilotprojektes wurde im Heilig-Geist-Haus sowie jüngst im Alten Rathaus jeweils ein Aufzug mit dem innovativen System ausgestattet. Die Projektidee entstand im Kontext der Nürnberger Inklusionskonferenz im März 2023 und wurde in enger Kooperation mit der Firma Schmitt + Sohn technisch realisiert. Das System basiert auf einer innovativen Displaylösung, über die im Notfall eine Leitstelle kontaktiert wird. Diese stellt verschiedene Fragen, die von der im Aufzug befindlichen Person mittels „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Dadurch wird Menschen mit Hörbehinderung nicht nur die Möglichkeit gegeben, Hilfe anzufordern, sondern auch relevante Informationen zur Notsituation zu übermitteln. Die im Echtbetrieb gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wertvolle Grundlage für die fortlaufende Optimierung des Systems.

(Handlungsfeld: Kultur, Freizeit und Sport)

Im Rahmen einer mehrjährigen Kooperation zwischen der Tafelhalle und dem Künstlerhaus im KunstKulturQuartier, dem Staatstheater Nürnberg sowie dem Verein EveryBody e.V. wird ein umfassendes Angebot an Audio-Deskriptionen und haptischen Einführungen für Produktionen verschiedener künstlerischer Sparten etabliert. Bei einer Audio-Deskription beschreibt eine speziell geschulte Person live das Bühnengeschehen. Die Beschreibung wird über eine Funkanlage direkt an die Besucherinnen und Besucher per Kopfhörer übertragen. Ergänzend dazu besteht im Rahmen haptischer Einführungen vor der Vorstellung die Möglichkeit Kostüme zu ertasten, Darstellende persönlich kennenzulernen und sich mit dem Bühnenbild vertraut zu machen. Diese sinnlich erfahrbaren Elemente erleichtern die Vorstellung des später beschriebenen Geschehens erheblich. Ziel der Initiative ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen für barrierefreie Theatererlebnisse, die blinden Menschen und Personen mit Sehbehinderung einen gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Veranstaltungen ermöglichen.

(Handlungsfeld: Kultur, Freizeit und Sport)

Unter dem Leitsatz „Mit Fußball in die Mitte der Gesellschaft“ fanden vom 10. bis 12. Oktober 2025 auf dem Nürnberger Hauptmarkt die Deutschen Fußball-Inklusionstage statt. Ziel der Veranstaltung war es, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch den Sport zu fördern und die inklusive Vielfalt des Fußballs sichtbar zu machen. Zahlreiche Fußballspielerinnen und -spieler mit und ohne Behinderung aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an dem vielfältigen Sportangebot teil. Das Programm umfasste Turniere für Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung sowie für Inklusionsmannschaften. Ein besonderer Höhepunkt war der Finalspieltag der Blindenfußball-Bundesliga am Samstag. Ergänzend wurden niedrigschwellige Mitmachangebote, eine spezifische Inklusionsschulung für Verantwortliche aus Fußballvereinen, Werkstätten und Bildungseinrichtungen sowie eine Netzwerkveranstaltung zur Förderung des fachlichen Austauschs organisiert. Die Fußball-Inklusionstage leisteten durch die integrative Kraft des Sports einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung einer inklusiven Stadtkultur und zur Sensibilisierung der lokalen Vereinslandschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung.

(Handlungsfeld: Politische und gesellschaftliche Teilhabe)

Die zunehmende Komplexität gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen erfordert verstärkt Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, sich eigenständig und reflektiert mit komplexen politischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die grundlegenden Werte und Prinzipien der Demokratie zu erkennen und wertzuschätzen. Insbesondere für Menschen mit Behinderung besteht ein erheblicher Mangel an niedrigschwelligen und inklusiven Angeboten im Bereich der politischen Bildung. Diese strukturelle Lücke adressiert das Netzwerk „Politische Bildung für Alle“, indem es – unabhängig von individuellen Voraussetzungen wie kognitiven Fähigkeiten, Mobilität oder Kommunikationsformen – gezielt inklusive Räume schafft, die politische Teilhabe, Meinungsbildung, Informationsvermittlung und Diskurs ermöglichen. Im Rahmen dieses Engagements wurde eine Veranstaltungsreihe initiiert, die verschiedene Formate wie Workshops, Diskussionsrunden und interaktive Bildungsangebote umfasst. Ziel ist es, demokratische Kompetenzen zu stärken sowie die politische Selbstwirksamkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern.

(Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben / Barrierefreie Kommunikation)

Im Rahmen einer einjährigen Pilotphase wird das KI-gestützte Übersetzungstool „summ-ai“ derzeit zur Verbesserung der barrierefreien Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung erprobt. Ziel ist es, die sprachliche Zugänglichkeit städtischer Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen – insbesondere für Menschen, die aufgrund individueller Voraussetzungen erschwerten Zugang zu komplexen Texten haben. Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing setzt das Tool zur Übersetzung ausgewählter Pressemitteilungen und aktueller Meldungen in Leichter Sprache ein. Die aufbereiteten Inhalte werden über das stadtweite Leichte-Sprache-Portal5 veröffentlicht. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Tool für die verständliche Formulierung neuer Textbausteine im Behördenwegweiser sowie für die Kommunikation in Dienststellen zu nutzen. Der Einsatz von „summ ai“ konzentriert sich derzeit auf den digitalen Bereich und soll perspektivisch zur Weiterentwicklung barrierefreier Online-Kommunikation beitragen.

(Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben / Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung)

Die vom Menschenrechtsbüro entwickelte Workshopreihe „Inklusion ist Menschenrecht“ richtet sich gezielt an Menschen mit Behinderung und verfolgt das Ziel, grundlegende Kenntnisse über Menschenrechte sowie die Inhalte und Wirkmechanismen der UN-BRK zu vermitteln. Der didaktische Ansatz orientiert sich an den Prinzipien der Barrierefreiheit und Partizipation: Inhalte werden in leicht verständlicher Sprache aufbereitet und unter Einsatz interaktiver Methoden vermittelt. Auf diese Weise wird ein Zugang geschaffen, der es den Teilnehmenden ermöglicht, ihre Rechte nicht nur zu verstehen, sondern sie auch im Alltag selbstbestimmt wahrzunehmen und im Falle von Rechtsverletzungen aktiv einzufordern. Die Durchführung erfolgt bewusst inklusiv durch multiprofessionelle Teams, die sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Dieses Peer-Ansatz-orientierte Format soll gleichzeitig die Glaubwürdigkeit des Angebots stärken sowie Begegnungen auf Augenhöhe fördern.

3. Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK

Um den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise zu beschleunigen, wurde ein „Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK“ eingerichtet. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch neue inklusive Projekte der Dienststellen können damit finanziert werden. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds betrug für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 625.000 Euro. In seiner Sitzung vom 17.07.2024 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die notwendigen Mittel für eine Verlängerung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK

5 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/aktuelles_nuernberg_ls.html, letzter Zugriff: 06.10.2025.

um weitere drei Jahre vom 01.01.2025 bis 31.12.2027, ausgestattet mit einem Volumen von 250.000 € p.a.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen leisten. Antragsberechtigt sind städtische Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe. Projekte und Maßnahmen städtischer Töchter und Externer können nur über Kooperationen mit bzw. Aufträge von städtischen Geschäftsbereichen und Dienststellen gefördert werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion. Um die partizipative Einbindung des Behindertenrats sicherzustellen, ist für neue Maßnahmen eine Stellungnahme des Behindertenrats erforderlich.

Bis zum 06.10.2025 gingen insgesamt 131 Anträge an den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK ein. 126 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 792.237,67 Euro wurden in den Sitzungen der Koordinierungsgruppe Inklusion einstimmig angenommen, zwei Anträge mit Begründung abgelehnt und drei Anträge zurückgezogen. Die seit dem 27.09.2024 bis zum 06.10.2025 über den Verfügungsfonds finanzierten inklusiven Maßnahmen sind im Anhang aufgelistet.

Die nachfolgenden beiden Diagramme zeigen die Anzahl der Anträge (Abb. 3.1) und die Bewilligungssummen (Abb. 3.2) nach Jahren im Zeitverlauf zum Stand 06.10.2025:

Abb. 3.1: Anzahl der Anträge an den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK im Zeitver-

lauf (Stand: 06.10.2025)

50 47

20 16

2022 2023 2024 2025 (bis 06.10.25)

Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.

Abb. 3.2: Bewilligungssummen der Anträge im Zeitverlauf (Stand: 06.10.2025)

300.000,00

241.280,90 250.000,00 230.787,47 211.820,31 200.000,00

150.000,00 108.348,9 100.000,00

50.000,00

0,00 2022 2023 2024 2025 (bis 06.10.25) Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.

Die nachfolgenden beiden Diagramme zeigen die tatsächlichen Ausgaben des Verfügungsfonds (bisherige Teilrückbuchungen wurden hier bereits berücksichtigt) zum Stand 06.10.2025 nach Geschäftsbereichen (Abb. 3.3) und nach Art der Maßnahme (Abb. 3.4):

Abb. 3.3: Tatsächliche Ausschöpfung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK nach

Geschäftsbereichen (Stand: 06.10.2025)

Geschäftsbereich des

Referat für Jugend, Familie

Oberbürgermeisters; und Soziales; €137.313,60 ;

€29.572,34 ; 4%

17%

Abbildung 3

Abbildung 1

Abbildung 2

Geschäftsbereich der

  1. Bürgermeisterin;

€377.328,18 ; 48%

Referat für Schule und

Sport; €169.289,98 ;

21%

Geschäftsbereich des 3.

Referat für Umwelt und Bürgermeisters; €20.771,13 ; 3%

Gesundheit; €57.962,44 ; 7%

Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.

Abb. 3.4: Tatsächliche Ausschöpfung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK nach

Art der Maßnahme (Stand: 06.10.2025)

Barrierefreie

Leichte Sprache;

Medien; 54.887,31

6.429,43 €; 1%

€; 7%

Abbildung 4

Personal;

27.057,10 €; 3%

Abbildung 8

Schule / Bildung;

139.453,00 €; 18%

Abbildung 5

Freizeit / Bildung;

92.193,87 €; 12%

Technische

Abbildung 7

Ausstattung;

Abbildung 6

126.961,47 €; 16%

Baumaßnahme;

50.730,05 €; 6%

Veranstaltung / Aktionen;

256.565,81 €; 32%

Gebärdensprachdolmetschung;

37.959,63 €; 5%

Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung

4. Angebotsdatenbank Inklusion

Ein Jahr nach dem Start am 5. Dezember 2024 sind bereits 213 Angebote in der Angebotsdatenbank Inklusion erfasst. Die Plattform hat sich seitdem als ein zentrales digitales Instrument zur Förderung transparenter, niedrigschwelliger und barrierearmer Information über inklusive Angebote in Nürnberg etabliert. Sie leistet einen relevanten Beitrag zur praktischen Umsetzung der UN- UN-BRK auf lokaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen).

Ein besonderes Merkmal der Datenbank ist die dezentrale Pflege: Anbieterinnen und Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Angebote eigenständig über ein Online-Formular einzutragen. Dies ermöglicht eine zeitnahe, flexible und ressourcenschonende Aktualisierung der Inhalte. Die Einträge werden vor Veröffentlichung durch die Verwaltung geprüft. Die Anbieter sollen in regelmäßigen Abständen automatisiert an die Überprüfung und Aktualisierung ihrer Angaben erinnert werden, um die Datenqualität dauerhaft sicherzustellen. Die Verwaltung prüft die Einträge vor Veröffentlichung und stellt sicher, dass die Daten aktuell bleiben. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von einer zielgerichteten Such- und Filterfunktion, die eine passgenaue Auswahl der Angebote nach Kriterien wie Thema, Unterstützungsbedarf, Barrierefreiheit oder Kosten erlaubt. Die Datenbank ist unter www.inklusionsangebote.nuernberg.de aufrufbar.

5. 8. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg „Inklusion ist Menschenrecht!“

Am Donnerstag, den 21. Oktober 2025, fand im Gemeinschaftshaus Langwasser die 8. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg unter der Überschrift „Inklusion ist Menschenrecht!“ statt. Die Veranstaltung bot eine bedeutende Plattform für den fachlichen Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden. Die Konferenz richtete sich an Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg, an Selbstvertretungs- und Betroffenenorganisationen sowie alle Fachakteure, die sich für eine gleichberechtigte Teilhabe engagieren.

Die diesjährige Konferenz widmete sich schwerpunktmäßig der menschenrechtlichen und strategischen Verortung des Nürnberger Inklusionsprozesses sowie der Weiterentwicklung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Ein inhaltlicher Höhepunkt war der Fachvortrag von Frau Prof. Dr. Sigrid Arnade, Mitbegründerin des Deutschen Behindertenrates und Teilnehmerin an den Verhandlungen zur UN-BRK in New York. Unter dem Titel „Inklusion: Von der Utopie zur Umsetzung

dere die Verantwortung der kommunalen Ebene hervor und ordnete die lokale Umsetzung aus menschenrechtlicher Perspektive ein. Im anschließenden Podiumsgespräch diskutierten Frau Prof. Dr. Arnade, Peter Vogt (Vorsitzender des Behindertenrates der Stadt Nürnberg), Christine Burmann (Beauftragte für Diskriminierungsfragen der Stadt Nürnberg) sowie Jutta Rozinski (Programmleitung Inklusives Wien 2030) über zentrale Herausforderungen und notwendige Handlungsansätze. Dabei wurden konkrete Impulse zur Weiterentwicklung des Nürnberger Aktionsplans benannt.

Ein zentrales Element der Konferenz war der „Markt der Möglichkeiten“, auf dem insgesamt 55 städtische und externe Akteure ihre Angebote und Projekte im Bereich Inklusion präsentierten. Ergänzend wurden thematisch geführte Rundgänge zu den Themen

angeboten. Diese Formate ermöglichten einen praxisnahen Austausch und stärkten die Vernetzung zwischen den Teilnehmenden.

Mit dem Ziel, bei Veranstaltungen eine Vorreiterrolle in puncto Barrierefreiheit einzunehmen, wurde die Konferenz konsequent barrierearm gestaltet. Dazu gehörten unter anderem der Einsatz von

Gebärdensprachdolmetschenden und Schriftdolmetschenden. Ergänzend standen vor Ort Begleitpersonen bereit, um individuelle Unterstützungsbedarfe passgenau zu bedienen. Das Gemeinschaftshaus Langwasser bestätigte sich dabei als ein barrierearm gestalteter Veranstaltungsort. Es verfügt über barrierefreie Zugänge und sanitäre Einrichtungen sowie über ein Blindenleitsystem und eine fest installierte Induktionsanlage im Großen Saal.

Die Konferenz stieß sowohl bei Fachpublikum als auch in der Zivilgesellschaft auf positive Resonanz und wurde von rund 300 Teilnehmenden besucht. Die Veranstaltung machte deutlich, in welchem Umfang sich die Stadt Nürnberg bereits für eine inklusive Stadtgesellschaft engagiert. Gleichzeitig wurden fachliche Impulse für die Weiterentwicklung und die lokale Umsetzung der UN- BRK gesetzt.

6. AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen“

Wie in vorangegangen Berichten dargestellt, wurde bei der Verabschiedung des Ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK festgestellt, dass für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen vergleichsweise weniger Maßnahmen enthalten waren. Deshalb richtete die Koordinierungsgruppe Inklusion Anfang 2022 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen zu entwickeln, die von psychischen Erkrankungen und Behinderungen betroffen sind. Seitdem fanden zehn Sitzungen der Arbeitsgruppe statt, in der fachlich zuständige Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Mitglieder des Behindertenrates, Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen, externe Fachleute und je nach Themensetzung weitere Gäste vertreten sind. Als Schwerpunkthema einigte sich die Arbeitsgruppe zunächst auf das Oberthema „Prävention und Aufklärung“ im Sinne von Bewusstseinsbildung, Enttabuisierung und -stigmatisierung sowie auf das Handlungsfeld „Wohnen“. Zum Jahresbeginn verständigte sich die Arbeitsgruppe auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ als neue Schwerpunktsetzung.

Im März 2025 fand ein erstes Sondierungstreffen hierzu statt, an dem fachlich zuständige Kolleginnen und Kollegen aus dem Geschäftsbereich Kultur, den Referaten Umwelt und Gesundheit, Schule und Sport, Jugend, Familie und Soziales, ein Vertreter der Geschäftsstelle des Behindertenrates und Mitglieder der Koordinierungsgruppe Inklusion teilnahmen. Als Zielsetzung wurde die Entwicklung von Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen in psychischen Problemlagen unter Einbeziehung der Zielgruppe und ihrer Angehörigen formuliert. Vereinbart wurde, dass sich die AG zur Vermeidung von Doppel-/Parallelstrukturen explizit nicht mit Fragestellungen zur Verbesserung des Zugangs zu Versorgung und dem Ausbau von Versorgungsstrukturen befasst. Angestrebt werden sollen insbesondere auch Kooperationen zwischen städtischen und externen Stellen, die mit der Zielgruppe betraut sind. Die Einbeziehung der Zielgruppe bei der Entwicklung von Maßnahmen ist ein konstitutives Merkmal des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wird seitens der AG ebenfalls umgesetzt.

Beim Sondierungstreffen im März 2025 erfolgte eine Abfrage zu bestehenden Problemen und möglichen Lösungsansätzen. Konstatiert wurde bei der Gelegenheit, dass die Bedarfe das Angebot übersteigen würden, Erkrankungen oftmals zu lange unerkannt blieben und Problemlagen zu lange verkannt werden würden und professionelle Hilfe häufig erst spät erfolge. Sprachbarrieren stellten ein generelles Problem dar. Inklusives Denken sei in den Regeleinrichtungen oftmals noch zu wenig ausgeprägt. Stigmatisierung stelle ein großes Problem dar, ebenso das Einnehmen von Schutzhaltungen oder die Zurückhaltung der Eltern.

Als mögliche Lösungsansätze wurden eine (noch) bessere Vernetzung von Fachkräften sowie ein Fallmanagement genannt. Hilfreich wäre der Einsatz multiprofessioneller Teams, kultursensibler Sprachmittler/-innen, ebenso die Schulungen der Elternlots/-innen bei NEST (Nürnberger Elternbüro Schulerfolg und Teilhabe) und generell die Sensibilisierung der Fachkräfte und deren Stärkung im Umgang mit der Thematik. Eine niedrigschwellige und lebensweltorientierte Elternarbeit sei ebenso sinnvoll wie Aufklärungsarbeit und Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Weiterhin wurden mögliche Zugänge zur Zielgruppe und weitere Teilnehmende für die Arbeitsgruppe zusammengetragen.

Um die tatsächlichen Bedarfe zur Förderung der psychischen Gesundheit von jungen Menschen zu ermitteln, wurde eine Online-Umfrage erstellt. Neben allgemeinen Fragen zu Alter, Geschlecht und Status sind Fragen zur Befindlichkeit, zu Verhaltenstendenzen in Krisen, Copingstrategien, Unterstützungsbedarfen und -wünschen enthalten. Eine offene Fragestellung kreist um „drei Dinge, die ich ändern würde, wenn ich Bürgermeister/-in wäre“. Die Umfrage für junge Menschen ist einsehbar unter: https://go.nuernberg.de/UmfrageJungeMenschen. Zur Bewerbung wurde eine Postkarte mit QR-Code angefertigt und in Jugendtreffs und Beratungsstellen ausgelegt. Über entsprechende Verteiler und soziale Medien wurde die Umfrage auch digital beworben. Die Auswertung der Umfrage erfolgt bis zum Jahresende.

Bei der Sitzung im Juli 2025 verständigte sich die Arbeitsgruppe auf eine Konzeption für einen kreativen Workshop zur Entwicklung von Vorschlägen für Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe der Zielgruppe. Neben städtischen Kolleginnen und Kollegen wurden auch externe Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen eingeladen.

Der Workshop fand im Oktober 2025 im Schönen Saal statt. Teilgenommen haben rund 40 Personen. Folgende Stellen nahmen teil: Seitens des Jugendamtes waren die Erziehungs- und Familienberatung, die Verfahrenslotsinnen und der Fachdienst Inklusion vertreten. Seitens des Gesundheitsamtes nahmen die Gesundheitsförderung, die Psychiatriekoordination Junge Psyche, die Projekte Grow Happy Nbg und Verrückt? Na und! sowie die Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma teil. Seitens des Amtes für Kultur und Freizeit (Kuf) nahmen der Kinder- KunstRaum Auf AEG und die Musikschule teil und seitens Schulreferat waren das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) und der Sportservice Nürnberg – Inklusion durch Sport vertreten. Eine Vertreterin des Behindertenrates und zahlreiche externe Stellen nahmen ebenfalls am Workshop teil, darunter Pandora e.V. als Selbstvertretungsorganisation, der Verein Angehörige psychisch Kranker e.V., der Stadtschülerrat, KISS Junge Selbsthilfe, laut! – Jugendbüro, U 25 Suizidprävention der Caritas, die Erziehungs-, Paar- und Lebensberatung der Stadtmission, die Jugendsuchtberatung der Stadtmission, das Bündnis gegen Depression, die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Nürnberg, die EUTB der Stadtmission und das Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe.

Im Rahmen eines dreistündigen Workshops wurden mittels einer kreativen Methode vier Zielgruppen in den Blick genommen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in psychischen Problemlagen und ihre Angehörigen. Die Teilnehmenden waren aufgerufen, gemeinsam Vorschläge für Maßnahmen für eine verbesserte Teilhabe der Zielgruppe zu entwickeln. Mögliche Kooperationen zwischen den beteiligten Akteur/-innen wurden hierbei ausdrücklich begrüßt. Aktuell werden die umfangreichen Ergebnisse des Workshops ausgewertet. Geplant ist, ein ähnliches Format in kleinerem Umfang nochmals eigens für und mit Vertreter/-innen von Betroffenenorganisationen (z. B. Selbsthilfegruppen) durchzuführen. Ausgehend von den Ergebnissen der Workshops und den Ergebnissen der Umfrage sollen dann konkrete Maßnahmen – idealerweise in Kooperation zwischen städtischen und externen Stellen – entwickelt und in den Aktionsplan aufgenommen werden.

7. Mobilitätsbegleitdienst

Am 10.04.2025 wurde im Sozialausschuss zum Auslaufen des Projekts „Mobilitätsbegleitdienst“ der NOA.kommunal gGmbH berichtet. Aufgrund der großen Resonanz hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, eine Fortführung des Angebots über Ehrenamtliche zu prüfen. Hierzu erging ein einstimmiger Beschluss im Sozialausschuss. Teil des Beschlusses war auch, dass angesichts des massiven Sparzwangs des städtischen Haushalts eine mögliche Finanzierung dieser freiwilligen Leistung über externe Zuschüsse Vorrang vor städtischen Mitteln haben soll.

Ergebnis der Prüfung der Umsetzung mit Ehrenamtlichen ist, dass das Zentrum Aktiver Bürger – ZAB, des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg Interesse an der Durchführung eines neu aufgesetzten Mobilitätsdienstes hat und auch bereits eine Kalkulation für die Durchführung erstellt hat. Auch die VAG hat ihr Interesse an einer Weiterführung des Projekts

bekräftigt und eine weitere finanzielle Unterstützung sowie die Durchführung einer angepassten Schulung für die Mobilitätsbegleiterinnen und -begleiter durch die ÖPNV-Akademie zugesagt.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt nun, einen Förderantrag an die Aktion Mensch, Förderprogramm „Mobilität für alle“ zu stellen. Bei Förderung könnte der Mobilitätsbegleitdienst maximal fünf Jahre mit einem Anteil von bis zu 90 Prozent bezuschusst werden. Da eine Antragsannahme bei der Aktion Mensch, nach zwischenzeitlichem Förderstopp, voraussichtlich erst wieder zum 2. Quartal 2026 möglich ist, wird der Antrag erst dann eingereicht werden. Sobald der Bewilligungsbescheid oder ggf. Ablehnungsbescheid der Aktion Mensch vorliegt, wird im Sozialausschuss zum Sachstand berichtet.

8. Ausblick

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg wird als „lebendes Produkt“ kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Die Ausführungen von Frau Prof. Dr. Arnade sowie die Beiträge der Podiumsteilnehmenden im Rahmen der 8. Inklusionskonferenz (vgl. Punkt 5) haben hierfür wesentliche Impulse und richtungsweisende Erkenntnisse geliefert, die in die künftige Ausrichtung des Aktionsplans einfließen werden.

Die zentrale Verantwortung für die Fortschreibung des Aktionsplans liegt weiterhin bei der Koordinierungsgruppe Inklusion. Der Verfügungsfonds hat sich hierbei in den vergangenen Jahren als wirksames und flexibles Steuerungsinstrument bewährt und wird auch in Zukunft maßgeblich zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen. Im Jahr 2026 wird die Koordinierungsgruppe Inklusion in fünf regulären Sitzungen über die eingehenden Anträge zur Förderung inklusiver Maßnahmen entscheiden. Darüber hinaus begleitet der Behindertenrat den Umsetzungsprozess beratend durch fachliche Stellungnahmen und Empfehlungen an die städtischen Dienststellen. Alle Maßnahmen – sowohl solche, die über den Verfügungsfonds finanziert werden, als auch alle weiteren umgesetzten Maßnahmen – werden kontinuierlich in den Aktionsplan aufgenommen und unter www.inklusion.nuernberg.de veröffentlicht.

Neben der Fortschreibung des Aktionsplans ist die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur strukturierten Einbeziehung externer Akteure ein zentrales Ziel. Dabei soll insbesondere die dauerhafte und systematische Mitwirkung Partner gefördert werden, um die gesamtstädtische Verantwortung für Inklusion zu stärken und Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Externe Akteure werden und wurden bereits themenbezogen und punktuell eingebunden. So etwa im Rahmen des Fachtags „Inklusion in der Arbeitswelt“, der am 17. Juni 2024 in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl relevanter Akteure veranstaltet wurde. Auch zielgruppenspezifische Formate wie die Arbeitsgruppe „Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen“ (vgl. Punkt 6) folgen dem kooperativen Ansatz.

Seit Dezember 2024 bildet die Angebotsdatenbank Inklusion (vgl. Punkt 4) die zweite tragende Säule des Nürnberger Aktionsplans. Sie gewährleistet, dass auch externe Angebote systematisch erfasst, veröffentlicht und in die Gesamtstrategie integriert werden. Sie bietet die Möglichkeit, Angebote aus Zivilgesellschaft, Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen, Initiativen, Wirtschaft und weiteren Bereichen abzubilden und damit die Vielfalt inklusiver Strukturen in Nürnberg umfassend darzustellen.

Um externe Partner weiter einzubinden, soll zukünftig noch stärker auf Kooperationen gesetzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Verfügungsfonds finanziert werden. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der federführenden städtischen Dienststelle bzw. Einheit und den jeweiligen externen Partnern vorgesehen. Wie bereits bei der bisherigen Fortschreibung des Aktionsplans, ist auch bei der Entwicklung neuer Maßnahmen die Einbindung betroffener Personen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zentraler Bestandteil des Prozesses. Gemeinsam mit dem Behindertenrat und weiterer externer Partner sollen dazu mögliche Ansatzpunkte identifiziert und konkrete Vorschläge für neue Maßnahmen entlang der acht Handlungsfelder plus Querschnittsaufgaben entwickelt werden.

ANHANG

Über den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK finanzierte Inklusionsmaßnahmen6:

Seit dem 27.09.20247 bis zum 06.10.2025 wurden folgende Anträge in den Sitzungen der Koordinierungsgruppe Inklusion einstimmig angenommen:

„Teller statt Tonne!“

schen einen Zugang zum Geschehen auf der Bühne ermöglichen.

Feedback-Prozess

berg (KuM) / Memorium Nürnberger Prozesse

Orten in der Ausstellung platziert werden und für Rollsuhlfahrende und Personen mit eingeschränkter Mobilität leicht zugänglich sind.

zeit (KuF) / Musikschule Nürnberg

freien Kursen und in Heimen.

6 Stand: 06.10.2025. 7 Anträge bis zum 27.09.2024 wurden im Bericht im Sozialausschuss am 05.12.2024 dargestellt.

büro

boten für Zugewanderte mit Beeinträchtigung bei der NOA.

zeit (Kuf) / südpunkt / Soziokulturelle Stadtteilarbeit

schen mit und ohne Sehbehinderung.

zeit (KuF) / südpunkt

nungszeremonie in Deutsche Gebärdensprache.

zeit (KuF) / südpunkt

einer Rollstuhl-Tribüne vor der Hauptbühne.

plan UN-Behindertenrechtskonvention

tische Verortung des Prozesses in Nürnberg sowie die Einbindung von externen Akteuren durch einen Markt der Möglichkeiten.

tionen und Ehrenamtliche, Betroffenenvertretungen

(KuKuQ) / Filmhaus

xual Healing“ zur Aufklärungsarbeit rund um das Thema „Behinderung und Sexualität“.

und Fachpersonal

hungen

rung noris inklusion gGmbH (Nürnberg) und „Fortune Works“ (Glasgow) anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft.

Teilhabe und der Förderung der demokratischen Urteilsfähigkeit und Meinungsbildung von Menschen mit Behinderung.

dungscampus

in der Stadtbibliothek im Bildungscampus wurden verschiedene Aktionen wie z. B. Kinderschminken angeboten werden.

ball macht Schule“ soll durch einen direkten Erfahrungsaustausch für die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung sensibilisieren.

plan UN-Behindertenrechtskonvention

04.12.2025 in ein blindengerechtes Format.

plan UN-Behindertenrechtskonvention

plan UN-Behindertenrechtskonvention

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur

freien Ausschreibung und Durchführung des „easyCredit-Fanpreises 2025.

zeit (KuF) / südpunkt

derungen für einen niedrigschwelligen und angenehmen Besuch.

zeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

zeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

sche in Filmen von Profis in der Werkstatt erzeugt werden.

zeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

Braille-Schrift.

Sprache

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball Kultur

ball-Kultur und der Webseite fussball-kultur.org in Leichter Sprache.

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball Kultur

Sehbehinderung in zwei Workshops und einem Kurzvortrag durch das Projekt T_OHR.

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball Kultur

mäß BITV-Standard technisch anzupassen.

che durch Leichte Sprache oder Deutsche Gebärdensprache benötigen.

(KuKuQ) / Künstlerhaus

bärdensprache künstlerisch integriert wird.

zeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

beitenden, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen.

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache.

plan UN-Behindertenrechtskonvention

hindertenrat

hens zum Notrufsystem für Gehörlose im Heilig-Geist-Haus.

zeit (KuF) / Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

densprache.

zeit (KuF) / Bildungscampus

tage.nuernberg

zeit (KuF) / Bildungscampus

ten des Bildungszentrums, des Bildungscampus sowie der texttage.nuernberg.

im Schuljahr 25/26

berg.de

zeit (KuF) / Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)

Webseite kpz-nuernberg.de.

haus (Rathausplatz 2).

schenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Zum Projekt: Gebärdensprachdolmetschung bei der Veranstaltung und anteilige Übernahme der Honorarkosten sowie Assistenz des Speakers Janis McDavid.

sion, Queer und Integration.

zeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne Zum Projekt: Inklusives Begegnungsprojekt für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Seheinschränkung. Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler

(BBZ) – Förderbereich Hören

von Hörgeräten via Bluetooth. Zielgruppe: Hörgeschädigte Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrkräfte; Jugendliche mit Aufmerksamkeitsstörungen; Veranstaltungsteilnehmende

psychischen Erkrankungen/ Behinderungen

plan UN-Behindertenrechtskonvention

nen zur gleichberechtigten Teilhabe der Zielgruppe.

drohte Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene

sundheit junger Menschen

plan UN-Behindertenrechtskonvention

analog zugänglich zu machen.

zeit (KuF) / südpunkt

Gebärdensprache, Audiodeskription und Führungen durch geschultes Personal.

zeit (KuF) / südpunkt

eines offenen Tanzangebotes (Lebenshilfe) und eines Sing-A-Long-Chores (Integral).

schenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle

wendung eigener Rechte.

zeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur

Blindenreportage, Assistenzen vor Ort und Shuttleservices.

tion

schenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle

unterstützte Führungen.

zeit (KuF) / südpunkt Zum Projekt: Ermöglichung einer ungehinderten Teilnahme an dem Tanzangebot (Workshop) durch Vor-Ort-Assistenzen.

zeit im südpunkt

Tafelhalle

Bühnenzugang.

Mummpitz gemeinsam mit Schauspielenden, Musizierenden und Gebärdensprachdolmetschenden.

nen und Sportlern mit geistiger Behinderung und Inklusionsmannschaften.

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