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← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (03.12.2025)

Sitzung gesamt (öffentlich)

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Alexander Kahl Daniel Frank Flughafen Ümit Sormaz Altenfurt Marcus König Marc Schüller Personal- und Organisationsausschuss Andrea Friedel Inga Hager Langwasser Katzwang Michael Ziegler Jasmin Bieswanger Dutzendteich Dr. Nasser Ahmed Erlenstegen Michael Feder Gerhard Groh Wetzendorf Dr. Otto Heimbucher Michael Kraus Cengiz Sahin Worzeldorf Christine Kayser St. Johannis Schweinau Gebersdorf Ziegelstein Moorenbrunn Muggenhof Maxfeld Thon Gartenstadt Reichelsdorf St. Leonhard Nicole Alesik Wöhrder See Kerstin Böhm Catrin Seel Sportkommission Rechnungsprüfungsausschuss Werner Henning Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Ernesto Buholzer Sepúlveda Eberhardshof Schniegling Paul Arzten Natalie Keller Dr.-Ing. Tatjana Körner Roland-Alexander Hübscher Rita Heinemann Reka Lörincz Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 03.12.2025 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024 Berichtvorlage Rpr/009/2025 6 Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024 Rpr/009/2025 8 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2024 Eigenbetriebe Rpr/009/2025 134 TOP Ö 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sitzungsvorlage SUN/024/2025 204 Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2024 SUN/024/2025 208 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) SUN/024/2025 261 TOP Ö 3 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sitzungsvorlage SUN/025/2025 355 TOP Ö 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/017/2025 359 ASN Bericht Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk ASN/017/2025 363 TOP Ö 5 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/016/2025 462 TOP Ö 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Sitzungsvorlage NüSt/018/2025 465 1_2 Kurzbericht Geschäftsbericht 2024 NüSt/018/2025 469 Geschäftsbericht 2024 NüSt/018/2025 472 TOP Ö 7 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Sitzungsvorlage NüSt/019/2025 532 TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/008/2025 536 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2024 Bericht FSN/008/2025 540 1.1 b Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk BKPV JA 2024 Anlagen FSN/008/2025 609 1.2 Jahresabschluss 2024 Erstellungsbericht Dr. Storg FSN/008/2025 642 TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/009/2025 704 TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sitzungsvorlage NüBad/012/2025 708 Endgültiger Bericht JAP 2024 NüBad/012/2025 712 Endgültiges Testat JAP 2024 NüBad/012/2025 794 TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sitzungsvorlage NüBad/011/2025 842 TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 SÖR 2 Sitzungsvorlage SÖR/078/2025 846 SÖR Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk SÖR/078/2025 850 TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 SÖR Sitzungsvorlage SÖR/079/2025 882 3 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sitzungszeit Mittwoch, 03.12.2025, 09:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024 Berschneider, Alois Bericht Rpr/008/2025 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Berschneider, Alois Gutachten SUN/024/2025 3. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Berschneider, Alois Gutachten SUN/025/2025 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Berschneider, Alois Gutachten ASN/017/2025 5. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Berschneider, Alois Gutachten ASN/016/2025 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Berschneider, Alois Gutachten NüSt/018/2025 7. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Gutachten NüSt/019/2025 4 Berschneider, Alois 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Berschneider, Alois Gutachten FSN/008/2025 9. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Berschneider, Alois Gutachten FSN/009/2025 10. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Berschneider, Alois Gutachten NüBad/012/2025 11. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Berschneider, Alois Gutachten NüBad/011/2025 12. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Berschneider, Alois Gutachten SÖR/078/2025 13. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Berschneider, Alois Gutachten SÖR/079/2025 14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.07.2025, öffentlicher Teil 5 Seite 1 von 2 Berichtsvorlage Rpr/009/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Bericht Betreff: Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024 Anlagen: Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2024 Eigenbetriebe Bericht: Der heute vorliegende Bericht über die „Prüfung des Haushalts-·und Wirtschaftsjahres·2024 der Stadt Nürnberg" beinhaltet die Prüfungsgebiete und·-ergebnisse der bis zum 12.11.2025 abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das·Haushaltsjahr·2024 und decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl der Prüfungsgebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt. Die Prüfungen der doppischen Abschlüsse 2024 der Stadt sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt werden die Berichte über die „Prüfung des Jahresabschlusses 2024“ der Stadt Nürnberg und die „Prüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2024“ im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der heute Vorgelegte und die Berichte zu den vorgenannten Jahresabschlüssen 2024 bilden die Grundlage zur vorgesehenen Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und weiter für die Feststellung und Entlastung im Stadtrat. Die Ergebnisse der bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sind in einem weiteren heute beiliegenden Bericht über die „Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe“ abschließend enthalten. Die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden bereits in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und zur gesonderten Begutachtung auf die heutige Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses gesetzt. 11 6 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/009/2025 Seite 2 von 2 7 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-11/1/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025 öffentlich über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024 der Stadt Nürnberg November 2025 11 8 Seite 2 von 126 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4 1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5 1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2023, 2022 und Entlastung 6 2 JAHRESABSCHLUSS 2024 DER STADT NÜRNBERG 7 2.1 Prüfungen im Bereich Dienststellen/Produkte 9 2.1.1 2. Bürgermeisterin (2.BM) 9 2.1.2 Personalamt (PA) 12 2.1.3 Bürgermeisteramt (BgA) 14 2.1.4 Kassen- und Steueramt (KaSt) 15 2.1.5 Ordnungsamt (OA) 17 2.1.6 Feuerwehr (FW) 19 2.1.7 Amt für Berufliche Schulen (SchB) 21 2.1.8 Sozialamt (SHA) 23 2.1.9 Jugendamt (J) 25 2.1.10 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) 29 2.1.11 Friedhofsverwaltung (Frh) 30 2.2 Querschnittsprüfungen (dienststellenübergreifend) 32 2.2.1 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten mittels des Prüftools hr-easy audit – Follow-up Prüfung 32 2.2.2 Prüfung von Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostenerstattung (PA) 36 2.2.3 Beratung, Bewertung sowie Prüfung hinsichtlich der künftigen Handhabung von Dienstleistungskonzessionen 39 2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich Verwaltungsprüfung 40 2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 40 2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 41 2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 42 2.4 Prüfung im Bereich Eigenbetriebe 45 2.5 Informationstechnik 45 2.5.1 Vorbemerkungen 45 2.5.2 S/4HANA-Migrationsprojekt 45 2.5.3 SAP-Daten-Archivierung 51 2.5.4 Vergabeprüfung im IT-Bereich 52 2.6 Technische Prüfung 54 2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 54 2.6.2 Prüfungsvolumen 54 2.6.3 Materielles Ergebnis 55 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 55 2.6.5 Beteiligungsunternehmen 83 2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 83 2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 84 2.7.2 Sonstige Beteiligungen 90 2.8 Auftragsprüfungen 91 2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 91 2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 92 2.8.3 Haus der Heimat e.V. 93 9 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 126 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 94 2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg 95 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 98 2.8.7 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzogenaurach (ZV StUB) 99 3 JAHRESABSCHLÜSSE 2024 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 101 4 JAHRESABSCHLUSS 2024 DES KLINIKUMS 102 4.1 Vorbemerkung 102 4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 102 4.2.1 Konzernbilanz 2024 108 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2024 110 5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 114 6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 122 7 INTERNE HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 124 8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 126 10 Seite 4 von 126 Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob  die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,  die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind,  der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,  wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem  der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO), wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,  die Betätigung der Gemeind e bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),  die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg sowie die Hinweisgebermelde- stelle angesiedelt. Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum und beim Staatstheater Nürnberg wahr. In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti schen Projekten mit1 und berät die Verwaltung. Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen. 1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. Migration auf S/4HANA 11 Vorbemerkungen Seite 5 von 126 Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirt- schaftsjahr 2024 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienst- stellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des dop- pischen Jahresabschlusses der Stadt 2024 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prü- fung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2025 geplant. Beide Berichte bilden die Grund- lage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprü- fungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat. Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2024 bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten. 1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:  Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen  Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen  Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen  Summen- und Saldenlisten, Kontenblät ter und Buchungsbelege sowie weitere begründende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen  Akten und Vorgänge der Fachdienststellen  Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten Als Folge der umfangreichen Prüfun gsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2024, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 20 24 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert. Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüf- ten abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnah- men der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbes- serung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräum- ter Feststellungen ein. Das Rechnungsprüfungs amt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbeson- dere auch auf den interkommunalen Ideen -Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignet e Fortbildungen zu realisieren. 12 Seite 6 von 126 Vorbemerkungen 1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2023, 2022 und Entlas- tung Der konsolidierte Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 20 23 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2023 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stif- tungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirt- schaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024 bzw. 04.7.2025 geprüft/begutachtet und am 11.12.2024 bzw. 23.07.2025 vom Stadtrat festgestellt. Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt. 13 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 126 2 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Abschlussprüfung 2024 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2026 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2024 im Vergleich zum Vorjahr kurz be- leuchtet. Ergebnisrechnung 2024 2024 2023 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.265.591.216,76 1.232.160.254,64 33.430.962,12 2,7 2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen 625.069.785,86 566.049.864,20 59.019.921,66 10,4 3 Sonstige Transfererträge 7.567.155,51 6.658.772,34 908.383,17 13,6 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 104.744.821,17 95.657.027,38 9.087.793,79 9,5 5 Auflösung von Sonderposten 56.504.290,34 54.146.031,56 2.358.258,78 4,4 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 47.911.730,59 48.199.313,15 -287.582,56 -0,6 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 417.492.729,14 362.455.792,58 55.036.936,56 15,2 8 Sonstige ordentliche Erträge 71.080.531,85 119.407.186,47 -48.326.654,62 -40,5 9 Aktivierte Eigenleistungen 7.827.965,49 5.080.640,44 2.747.325,05 54,1 10 Bestandsveränderungen 180.812,27 99.172,40 81.639,87 82,3 Ordentliche Erträge 2.603.971.038,98 2.489.914.055,16 114.056.983,82 4,6 11 Personalaufw endungen 718.446.650,53 644.560.366,65 73.886.283,88 11,5 12 Versorgungsaufw endungen 107.451.119,88 123.111.886,87 -15.660.766,99 -12,7 13 Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen 409.922.687,76 335.655.500,87 74.267.186,89 22,1 14 Abschreibungen 126.118.050,08 148.205.603,99 -22.087.553,91 -14,9 15 Transferaufw endungen 1.067.703.217,15 979.187.407,71 88.515.809,44 9,0 16 Sonstige ordentliche Aufw endungen 158.026.519,42 143.168.983,17 14.857.536,25 10,4 Ordentliche Aufwendungen 2.587.668.244,82 2.373.889.749,26 213.778.495,56 9,0 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 16.302.794,16 116.024.305,90 -99.721.511,74 -85,9 17 Finanzerträge 15.079.005,97 10.349.393,81 4.729.612,16 45,7 18 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen 49.561.902,95 41.168.571,49 8.393.331,46 20,4 Finanzergebnis -34.482.896,98 -30.819.177,68 -3.663.719,30 -11,9 Ordentliches Jahresergebnis -18.180.102,82 85.205.128,22 -103.385.231,04 -121,3 19 Außerordentliche Erträge 3.386.908,53 47.915.304,47 -44.528.395,94 -92,9 20 Außerordentliche Aufw endungen 7.579.268,22 10.087.696,07 -2.508.427,85 -24,9 Außerordentliches Ergebnis -4.192.359,69 37.827.608,40 -42.019.968,09 -111,1 Jahresergebnis -22.372.462,51 123.032.736,62 -145.405.199,13 -118,2 Veränderung Gesamtergebnisrechnung 14 Seite 8 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Fehlbetrag von 22,37 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr, in dem ein Überschuss von 123,03 Mio. Euro erzielt wurde, stellt dies eine Verschlechterung um 145,41 Mio. Euro dar. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere der Wegfall von Einmalef- fekten (Nachzahlung für Vorjahre von 45,00 Mio. Euro) und die Auflösung von Rückstellungen (42,00 Mio. Euro). Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 16,30 Mio. Euro noch ein positives Bild. Es verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch um 99,72 Mio. Euro. Das Finanzergebnis verschlechterte sich, insbesondere aufgrund weiter gestiegener Zinsaufwendungen (+8,39 Mio. Euro) um 3,66 Mio. Euro und ist mit 34,48 Mio. Euro weiterhin negativ. Das außerordentliche Ergeb- nis weist dagegen einen Rückgang von 42,02 Mio. Euro auf und ist im Berichtsjahr mit 4,19 Mio. Euro im negativen Bereich. Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 114,06 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf höhere Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+59,02 Mio. Euro) und Mehrerträgen bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+55,04 Mio. Euro) zurückzufüh- ren war. Dabei führte insbesondere der Anstieg der Schlüsselzuweisungen zu Mehrerträgen von 41,43 Mio. Euro. Gestiegene Erstattungen vom Bund, insbesondere für die laufenden Kosten der Unterkunft sowie bei Transferleistungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII und Mehrerträ- gen von Seiten des Landes du rch die anfallenden Erstattungen für das Deutschlandticket, führten zu einem Anstieg bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Durch Inflation und Preissteigerungen haben sich die ordentlichen Aufwendungen um 213,78 Mio. Euro erhöht. Diese Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf erneut gestiegenen Transferaufwendun- gen (+88,52 Mio. Euro). So war im Sozialbereich, insbesondere bei der Jugend- und Familienhilfe ein sprunghafter Anstieg um 23,59 Mio. Euro zu verzeichnen. Auch die Position „Verlustausgleiche Eigen- betriebe und verbundene Unternehmen“ weist einen Anstieg der Aufwendungen um 45,80 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür waren insbesondere ein Verlustausgleich an die Städtischen Werke Nürnberg GmbH i. H. v. 25 Mio. Euro sowie eine aufgrund des Verlustes des Klinikums zu bildende Rückstellung von 18,10 Mio. Euro. Daneben trugen die erhöhten Personal – und Versorgungsaufwendungen (+58,23 Mio. Euro) wesentlich zum Anstieg der ordentlichen Aufwendungen bei. Das Finanzergebnis fällt 2024 um 3,66 Mio. Euro schlechter aus als im Vorjahr, was insbesondere auf rund 8,39 Mio. Euro höheren Finanzaufwendungen zurückzuführen war. Wesentlicher Grund für diese Mehraufwendungen war der Anstieg bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (+4,56 Mio. Euro) sowie um 4,26 Mio. Euro höhere Erstattungszinsen (Gewerbesteuer). Die Zins- lastquote beträgt 1,59 % (Vorjahr 1,54 %). Das Außerordentliches Ergebnis ist mit -4,19 Mio. Euro, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder im übli- chen Schwankungsbereich. Im Vorjahr wurde hier aufgrund von Kostenerstattungen für den Betrieb der Corona-Impfzentren ein außergewöhnlich hoher Ertrag ausgewiesen. Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,79 Mio. Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 25,6 Mio. Euro angestiegen. Da eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschul- dung gerechnet w erden. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus führt deshalb bereits ein leichter Rückgang der Gewerbesteuererträge zu enormen Konsequenzen für die Finanzlage der Stadt. Um auch weiterhin genehmigungsfähige Haushalte aufstellen zu können, sind wie von der Reg ierung bei der Haushaltsgenehmigung 2025 gefordert, Streichungen und Prioritätensetzungen in der Mit- telfristigen Investitionsplanung erforderlich. Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprü- fungsausschusses im Juni 2026. 15 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 126 2.1 Prüfungen im Bereich Dienststellen/Produkte 2.1.1 2. Bürgermeisterin (2.BM) 111116 Konzernsteuerung – 2. Bürgermeisterin Kultur Erhebung der Einnahmen im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Prüfungsbericht vom 28.02.2025 Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2024/2023 wurde die Erhebung der Einnahmen im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2.BM) untersucht. Ziel war es, die Einnahmepraxis in den Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu beurteilen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Analyse der Einnahme- quellen, der verwendeten Kassensysteme, des Forderungsmanagements sowie der Kalkulations - und Preisgestaltungsverfahren. Der Teilergebnishaushalt der Stadt Nürnberg weist für das Geschäftsjahr 2023 im Geschäftsbereich 2. BM einen Fehlbetrag der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 59,5 Mio. Euro aus. Die ge- samten ordentlichen Erträge betrugen rund 21,8 Mio. Euro. Entsprechend lagen die ordentlichen Gesamtaufwendungen bei 81,3 Mio. Euro. Im Stellenplan sind hierbei rund 598 Vollzeitkräfte (VK) für die Aufgabenerfüllung verortet. Gemessen an diesen Größenordnungen sowie anhand der viel- schichtigen Leistungs- und Produktpaletten ist daher eine regelmäßige prüfungsseitige Betrachtung der kulturellen Organisationseinheiten in vielfacher Hinsicht geboten. Die Prüfung erfolgte gemäß Art. 103 Abs. 1 und 3 sowie Art. 106 Abs. 1 GO und umfasste die Einrichtungen  Projektbüro (Pb),  Meistersingerhalle (MSH),  Stadtarchiv (Av),  Museen der Stadt Nürnberg (KuM),  KunstKulturQuartier (KuKuQ),  Amt für Kultur und Freizeit (KuF) und  Bildungscampus (BCN). Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Beantwortung thematisierter Fragengruppen sowie der Au swertung der Jahresabschlussdaten 2023. Ziel war eine einheitliche Betrachtung der Einnahmenerhebung, der Kassentechnik, des Forderungsmanagements sowie der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Die methodische Herangehensweise erlaubte eine struk- turierte Bewertung der Einnahmenpraxis in allen relevanten Dienststellen. Im Fokus standen die Vollständigkeit der Einnahmeerhebung, die sachgerechte Kalkulation der Gebühren und die ord- nungsgemäße Buchführung nach den Vorschriften der GO, KommHV-Doppik und den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB). 16 Seite 10 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Wesentliche Feststellungen Ein wesentlicher Prüfungsgegenstand war die Entwicklung der Einnahmen in den letzten Jahren. Insbesondere die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Besucherzahlen und Veranstaltungen waren deutlich erkennbar. Während in den Jahren 2020 und 2021 massive Einbrüche bei Einnah- men und Besuchszahlen zu verzeichnen waren, setzte ab 2022 eine schrittweise Erholung ein. Den- noch erreichen viele Einrichtungen, darunter die Museen und der Bildungscampus, weiterhin nicht das Niveau von 2019. Die Bemühungen, diese Entwicklung durch die Einführung neuer Gebühren- satzungen und die Anpassung von Entgelten zu stabilisieren, zeigen erste Erfolge. Die Ergebnisse der Prüfung verdeutlic hen, dass die Einnahmeverwaltung in den verschiedenen Dienststellen dezentral erfolgt und keine einheitlichen Vorgaben für die Kalkulation oder Anpassung für die vielschichtigen Einnahmearten bestehen. Dies führt u.E. zu teils erheblichen Unterschieden in der Handhabung und Transparenz der Einnahmeprozesse. Besonders in Bereichen wie den Mu- seen und Kulturläden zeigte sich, dass Gebührenkalkulationen häufig nicht auf einer Vollkostenbasis erfolgen, und nur begrenzt an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbed ingungen angepasst wer- den. Dies erschwert eine nachhaltige und transparente Einnahmeplanung und könnte langfristig die fi- nanzielle Stabilität der Einrichtungen beeinträchtigen. Es war festzustellen, dass die Entgeltordnung für das Bildungszentrum vom 13.07 .2011 mit Wirkung zum 01.07.2023 ersetzt wurde. Die Anpas- sung war notwendig, da die bisherige Fassung über 12 Jahre hinweg unverändert blieb und die Anforderungen einer Preisgestaltung, die einen negativen Deckungsbeitrag vermeiden soll, nicht mehr erfüllte. Es wurde zudem festgestellt, dass die Anpassung der Gebühren im Stadtarchiv zuletzt nach einem Zeitraum von elf Jahren, nämlich zwischen 2013 und 2024, erfolgte. Ein solch erhebli- cher zeitlicher Versatz steht im Widerspruch zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und lässt eine kontinuierliche Preisfortschreibung vermissen, wodurch die Gebühren/Entgelte die tatsächlichen Kostenentwicklungen nicht angemessen widerspiegeln. Ein weiterer Fokus lag auch auf der kassentechnischen Vereinnahmung der Einnahmen. Hier zeigte sich eine heterogene Struktur, die von modernen Kassensystemen bis hin zu traditionellen Verfah- ren reicht. Obwohl in einigen Bereichen, wie dem KunstKulturQuartier, Fortschritte bei der Digitali- sierung und Standardisierung erzielt wurden, besteht in anderen Dienststellen weiterhin Nachholbe- darf. Die uneinheitlichen Verfahren erschweren u.E. eine effiziente Einnahmenverwaltung. Das Forderungsmanagement stellte ebenfalls einen Prüfungsinhalt dar. Hierbei wurde deutlich, dass die Bearbeitung offenerer Forderungen nicht in allen Dienststellen gleichermaßen effizient erfolgt. Während Einrichtungen wie das Planetarium ein effektives Forderungsmanagement aufweisen, be- stehen in anderen Bereichen, etwa der Stadtbibliothek oder dem Bildungszent rum, Rückstände. Diese Verzögerungen können teilweise auf personelle Engpässe oder suboptimale Abläufe zurück- geführt werden und erfordern gezielte Maßnahmen zur Verbesserung. Die Haushaltskonsolidierung wurde im Prüfzeitraum verstärkt durch Gebührenerhöhun gen und die Einführung neuer Preisgestaltungen unterstützt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einnah- mesituation zu stabilisieren. Allerdings wurde festgestellt, dass bei der Kalkulation der Gebührener- höhungen häufig keine umfassende Berücksichtigung de r steigenden Gesamtausgaben, wie bei- spielsweise Personalkosten oder Energiekosten, erfolgt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Mehreinnahmen nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen auszugleichen. Zusammenfassend zeigte die Prüfung, dass die kulturell en und bildungsbezogenen Einrichtungen des Geschäftsbereichs 2. BM durchaus Anstrengungen unternommen haben, um den Herausforde- rungen der vergangenen Jahre zu begegnen. Dennoch bleiben die finanziellen Strukturen fragil, und es besteht weiterhin ein erheblicher Anpassungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Standar- 17 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 126 disierung der Einnahmeverfahren und die regelmäßige Anpassung der Gebühren an die tatsächli- chen Kosten. Um die langfristige finanzielle Stabilität der Einrichtungen zu gewährleisten, sollten diese Aspekte prioritär behandelt werden. Rpr stellte fest, dass die Einnahmenverwaltung dezentral erfolgt und die Kalkulationsverfahren je nach Einrichtung erheblich variieren. Eine einheitliche An- wendung von Vollkostenkalkulationen ist nicht gegeben. Gebührenanpassungen erfolgen teilweise in zu großen zeitlichen Abständen, wodurch Entgelte nicht die tatsächlichen Kostenentwicklungen widerspiegeln. In mehreren Einrichtungen – u. a. Museen, Kulturläden und Bildungscampus – bleibt die Preisgestaltung aus sozi alen und kulturpolitischen Gründen bewusst unter den tatsächlichen Kosten. Rpr erkennt diese Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und kultureller Zugänglichkeit als legitim an, weist jedoch auf die daraus resultierenden Defizite in der Kostendeckung hin. Im Bereich der kassentechnischen Vereinnahmung und des Forderungsmanagements bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Dienststellen. Während z. B. das Planetarium ein effektives Forderungsmanagement aufweist, zeigen sich im Bildungszentrum und in der Stadtbibliothek struk- turelle Verzögerungen. Diese resultieren teilweise aus personalbedingten Engpässen und der bis- lang unvollständigen Digitalisierung der Einnahmeverfahren. Rpr sieht hierin eine Schwachstelle, die mittelfristig durch den flächendeckenden Einsatz digitaler Systeme (z. B. SAP-Anbindung, elekt- ronische Mahnverfahren) zu beheben ist. Stellungnahme des Geschäftsbereiches 2. BM In der Stellungnahme vom 26.06.2025 bestätigt 2.BM die Feststellungen im Wesentlichen und be- tont, dass kulturelle Einrichtungen neben wirtschaftlichen Anforderungen den gesellschaftlichen Auf- trag zur Teilhabe und sozialen Verträglichkeit erfüllen müssen. Eine ausschließlich kostenorientierte Preisgestaltung sei mit diesem Auftrag nicht vereinbar. Gleichwohl wird die Notwendigkeit regelmä- ßiger Gebührenüberprüfungen ausdrücklich anerkannt. Zudem wird hervorgehoben, dass bereits in mehreren Einrichtungen – etwa den Museen, der Meistersingerhalle und dem Bildungszentrum – regelmäßige Anpassungen erfolgen. Im Nachgang zum Abschlus sgespräch zum Prüfbericht „Einnahmen im Kulturbereich“ wurde die bisherige Stellungnahme durch weitere Punkte ergänzt. Dabei konnte in wesentlichen Formulierun- gen Einigkeit hergestellt und eine gemeinsame Basis erreicht werden. Der im Prüfbericht hervorge- hobene Unterschied zwischen einer Kalkulation und der tatsächlich erhobenen Gebühr wurde nun- mehr berücksichtigt. Bislang waren Kalkulation und Gebühr weitgehend gleichgesetzt worden. Grundsätzlich soll jedoch für sämtliche Angebote im Kulturbereich eine Kalkulation zugrunde gelegt werden. Für reguläre Angebote – etwa den Museumsbetrieb – ist vorgesehen, diese in einem Turnus von zwei bis drei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. In diesem Zuge ist auch eine Anpassung der erhobenen Gebühren zu prüfen und abzuwägen. Darüber hinaus wurde aufgegriffen, dass bei der Ausweisung der Besucherzahlen künftig zwischen dem regulären Betrieb und besonderen Veranstaltungen (z. B. „Blaue Nacht“) differenziert werden soll, um Verzerrungen bei der Kennzahl „Einnahmen pro Besuch“ zu vermeiden. Es wird eingeräumt, dass KuM im Jahr 2024 den angestrebten Erhöhungsbetrag nicht erreicht hat. Mit Stk wurde jedoch eine mehrjährige Entwicklung der Einnahmen vereinbart, an deren Ende ein entsprechender Durchschnittswert stehen soll. Hintergrund hierfür sind der Umbau des Dokumenta- tionszentrums sowie die Schließung des Museums Industriekultur bis Mitte 2026. 2.BM verweist ergänzend auf mehrere laufende Digitalisierungsprojekte, die ab 2025 Wirkung ent- falten sollen, darunter die Einführung des Veranstaltungsmanagementsystems „Venuzle“, die Vor- bereitung digitaler Ticketsysteme und die Konzeption einer digitalen Spendenmöglichkeit. Ferner sollen die Verfahren im Forderungsmanagement, insbesondere bei BCN und KuF, optimiert und Rückstände abgebaut werden. Die Stellungnahme unterstreicht damit das Ziel, Einnahmeprozesse nicht nur zu standardisieren, sondern auch konsequent digital zu modernisieren. 18 Seite 12 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Bewertung durch Rpr Rpr würdigt die eingeleiteten Maßnahmen, sieht jedoch weiterhin Anpassungsbedarf. Die Einfüh- rung einheitlicher Kalkulationsgrundlagen und verbindlicher Dienstanweisungen wird als erforderlich bewertet, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtskonformität sicherzustellen. Eine laufende Fortschreibung der Gebührenkalku lation ist erforderlich, um die angestrebten Konsolidierungsef- fekte nachhaltig abzubilden und zu sichern. Zudem wird empfohlen, die Gebühren regelmäßig auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Prüfung zeigt, dass der Geschäftsbereich Kultur wesentliche Schritte zur Modernisierung seiner Einnahmestrukturen unternimmt. Gleichwohl bestehen strukturelle Schwächen, die aus historisch gewachsenen, dezentralen Prozessen resultieren. Die von 2.BM angekündigten Maßnahmen – ein- schließlich der vorgesehenen Standardisierungen, Digitalisierungsprojekte und internen Abstim- mungsmechanismen – sind u.E. geeignet, diese Defizite mittelfristig zu beheben. Rpr regt an, die Fortschritte künftig erneut zu evaluieren und den Um setzungsstand der Digitalisie- rungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu überprüfen. Eine verbesserte zentrale Steuerung und die Einführung verbindlicher Regelwerke zur Gebührenkalkulation werden als wesentliche Schritte zur Stärkung der finanziellen Stabilität des Geschäftsbereichs Kultur bewertet. 2.1.2 Personalamt (PA) 111230 Personaldienstleistungen Prüfung der Abgeltung von Gleitzeitguthaben Prüfungsvermerk vom 20.08.2025 Bei der Betrachtung der derzeitigen Praxis der Barabgeltung von Gleitzeit -Guthaben fielen Unter- schiede bei der Verwendung der Bemessungsgrundlage auf. Grundsätzlich sieht § 11 Abs. 2 Satz 2 der Rahmendienstvereinbarung über die Regelung und Fle- xibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Nürnberg (RahmenDV-AZ, HdV 120.65) eine Barabgeltung von Zeitguthaben nicht vor. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnis- ses. Vor dem Ausscheiden sind die Arbeitszeitkonten auszugleichen. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus gel eistet wurden, sind bis zum Austritt – sofern dies möglich ist – durch entsprechende Verringerung der Arbeitszeit auszugleichen. Nicht ausgleichbare Stunden, die im Rahmen von Vereinbarungen nach § 10 Abs. 2 oder 3 geleistet wurden (Überschrei- tung des Monatssaldos bis zum maximalen Zeitwert von 15 bzw. 30 Arbeitstagen), sind zu vergüten (§ 17 Sätze 1 – 3 der RahmenDV-AZ). Die Bemessungsgrundlage für evtl. Abgeltungen von Zeitguthaben ist die anteilige (individuelle) Mo- natsvergütung, nicht jedoch die Urlaubsvergütung (Anlage zur RahmenDV-AZ Nr. 5). Im aktuellen Lohnartenverzeichnis findet sich für diese Abgeltung der Zeitguthaben bei Austritt keine passende Lohnart (LA) für Beamte (Beschäftigte wurden nicht geprüft). Verwendet wird meist die LA 3707, die jedoch nur den amtlichen Mehrarbeitsvergütungssatz beinhaltet, der meistens deutlich niedriger als die individuelle Monatsvergütung ist und somit nicht den Vorgaben der RahmenDV-AZ entspricht. In den Jahren 2014 und 2022 wurde von dem Grundsatz „Keine Bar -Abgeltung von Zeitguthaben“ ausnahmsweise abgewichen. Gründe hierfür waren Ergebnisse der Erhebung der Zeitguthaben zum 19 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 126 Stand 31.07.2013 mit der Feststellung vorhandener erheblicher Zeitguthaben bei gleitender Arbeits- zeit sowie die Möglichkeit zur Auszahlung der in Folge der Corona-Krise entstandenen Zeitguthaben im Jahr 2022. Für diese beiden Ausnahmen wurden spezielle LAen zur Verfügung gestellt (370V, 370T, 371V, 371T, 490V, 490T), jeweils befristet bis 31.10.2014 bzw. vom 01.04.2022 bis 31.12.2022. Diese LAen bilden die individuelle Monatsvergütung ab und entsprechen somit den Vorgaben der Rah- menDV-AZ. Folgende Feststellungen wurden getroffen:  Bei einer Auswertung durch Rpr fiel auf, dass bei Beamten bei Austritten bzw. Ende der Alters- teilzeit (ATZ)-Arbeitsphase für die Abgeltung der Zeitguthaben unterschiedliche LAen verwen- det wurden: 3707, 3703, 3711, 370V. Somit wird in einigen Fällen die anteilige, individuelle Mo- natsvergütung und in anderen Fällen die (teils deutlich) niedrigere amtliche Mehrarbeitsvergü- tung gezahlt. Im Zuge der Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ist zu gewährleisten, dass einheitlich die in der RahmenDV-AZ festgelegte anteilige (individuelle) Monatsvergütung gezahlt wird (die LA 3707 für Beamte entspricht betragsmäßig nicht den Vorgaben der RahmenDV-AZ). Andernfalls wäre die RahmenDV-AZ an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.  IT/2-SKN/HCM teilt am 04.02.2025 auf Nachfrage mit, dass die LA 370V auch derzeit noch eingabefähig ist. Es ist zu vermuten, dass dies auch für die anderen LAen 370T, 371V, 371T, 490V und 490T zutrif ft. Im Lohnartenverzeichnis ist bei allen genannten LAen die Bemerkung „Eingabe befristet bis 31.10.2014“ hinterlegt. Soll eine weitere Verwendung der LAen 370V, 370T, 371V, 371T, 490V und 490T ausgeschlos- sen werden (da sie speziell für die Ausnahmen in den Jahren 2014 und 2022 gedacht waren) , ist ein Hinweis an IT/2-SKN/HCM nötig.  Die LAen für Beschäftigte wurden von Rpr nicht betrachtet und wären von PA hinsichtlich der Anforderungen in der RahmenDV-AZ zu überprüfen.  Lt. tel. Auskunft von PA/M am 30.01.2025 werden Stunden des Monatssaldos von bis zu 15 Stunden nicht bzw. nur auf Antrag abgegolten. Sind mehr als 15 Stunden Zeitguthaben vorhan- den, werden alle Stunden abgegolten. Aus § 17 i.V.m. § 10 Abs. 2 und 3 Rah menDV-AZ wäre auch herauszulesen, dass nur die Stunden, die den maximalen Monatssaldo von 15 Stunden nach § 10 Abs. 1 RahmenDV-AZ übersteigen, abgegolten werden. Hier wäre eine Klarstellung in der RahmenDV-AZ hilfreich.  Zum Zeitpunkt der abzugeltenden Stunden ist in § 17 RahmenDV-AZ zu lesen: „Vor dem Aus- scheiden …. sind die Arbeitszeitkonten auszugleichen.“ Lt. SAP-HCM Handbuch TMW, Nr. 4.3.13.2 erfolgt die Erfassung der abzugeltenden Stunden auf den letzten Arbeitstag des Mitarbeitenden, das wäre z.B. im ATZ-Blockmodell der letzte Tag der ATZ-Arbeitsphase. Gemäß RahmenDV-AZ wäre „vor dem Ausscheiden“ jedoch der letzte Tag der ATZ-Freiphase. Hier wäre ebenfalls eine Klarstellung in der RahmenDV -AZ wünschenswert, zumal die übliche Erfassung der Abgeltung au f den letzten Tag der ATZ -Arbeitsphase (gem. Handbuch TMW) durchaus die kostengünstigere Variante für den Arbeitgeber darstellen würde. Bei einer Erfas- sung auf den letzten Tag der ATZ -Freiphase (gem. RahmenDV-AZ), der ja durchaus einige 20 Seite 14 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Jahre später liegen kann, wäre die Auszahlung durch evtl. zu berücksichtigende Besoldungser- höhungen deutlich kostenintensiver. Eine Stellungnahme zum Prüfungs vermerk liegt aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Erstellungsdatum des Vermerks und des Sachverständigenberichtes noch nicht vor. 2.1.3 Bürgermeisteramt (BgA) 111281 Menschenrechtsbüro&Gleichstellungsstelle Prüfung der Einnahmen und Ausgaben insbesondere Spenden- und Sponsoring Abwicklung Prüfungsbericht vom 12.02.2025 Der Stadtrat beschloss am 22.04.2015, die zwei einzelnen Einheiten Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle zusammenzulegen und eine Stabsstelle einzurichten, die in der Organisations- einheit Bürgermeisteramt angesiedelt ist. Bereits seit 1997 konzipiert, koordinier t und realisiert das kommunale Menschenrechtsbüro viele Menschenrechtsaktivitäten der Stadt Nürnberg. Meist geschieht dies in Kooperation mit Partnerin- nen und Partnern aus Politik, Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft. Die Entwicklung und Verände- rung der Gesellschaft, aber auch Aufträge aus der Politik, erfordern eine fortdauernde Weiterent- wicklung der Aufgaben des Menschenrechtsbüros. So nehmen die Themen Demokratieförderung und Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Haltungen einen immer größeren Rau m ein ebenso wie die Entwicklung von Konfliktlösungsstrukturen in einer sich stetig verändernden Gesell- schaft. Die Gleichstellungsstelle bietet sowohl den Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch der Bürger- schaft der Stadt Nürnberg Beratung zu allen Fragen rund um Gleichstellung und Selbstbestimmung an. Beginn war das Jahr 1986, als der Stadtrat die Stelle einer Frauenbeauftragten bei der Stadt Nürnberg geschaffen hat. Damaliges Ziel war es, sich für die Interessen von Frauen innerhalb der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft einzusetzen und Chancengleichheit herzustellen. Der- weil werden zusätzlich geschlechtsspezifische Aspekte der Gleichstellungsarbeit für alle Menschen in den Blick genommen. Daher auch die Umformulierung von der Frauenbeauftragten in die Gleich- stellungsstelle. Schwerpunkt der Prüfung lag in der Betrachtung der Abwicklung der Einnahmen, insbesondere der Spenden. Des Weiteren wurde im Bereich der Ausgaben die Einhaltung des Vergabe- und Vertrags- rechts geprüft. Bei MRB & GST waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich zu spüren. So konnten einige Veranstaltungen/Preisverleihungen nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden o- der mussten teilweise ganz abgesagt werden. Die Stadt Nürnberg hat in ihren Allgemeinen Finanzbestimmungen (AFB) geregelt, dass privatrecht- liche Entgelte so festzusetzen sind, dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubringenden Kosten voll gedeckt wer- den (3.2.1 Abs. 1 AFB). Die wesentlichen Entgelte sind die Eintrittsgelder für das Friedensmahl, die Tischreservierungsgebühr für einen Tisch bei der Friedenstafel sowie für entgeltpflichtige Seminare und Führungen. Über die eigentlichen Entgelte hinaus zielt MRB & GST darauf ab, zur Entlastung des städtischen Haushaltes Spenden zu generieren. Weitere Spenden werden gezielt für den Men- schenrechtspreisträger gesammelt und tragen somit nicht zur Entlastung des städtischen Haushalts bei. Auch wurden auf Wunsch des Oberbürgermeisters die Einnahmen aus der Friedenstafel 2022 dem Preisträger von Seiten der Stadt Nürnberg gespendet, da aufgrund der Corona -Pandemie die 21 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 126 Spendenhöhe geringer war. Die Spendenabwicklung sowie die einzelnen Spenden und mäzenati- sche Schenkungen wurden seitens Rpr nach Vorgabe der Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, Werbung und mäzenatischen Schenkungen bei der Stadt Nürnberg (SponsR) geprüft. Die Grundsätze wurden eingehalten (Nr.: 3 SponsR). Feststellungen mussten hierzu nicht getroffen wer- den. Für die Pr üfung der Vergaben und Verträge wurden 16 verschiedenartige Vorgänge seitens Rpr ausgewählt und die Vergabeunterlagen und die dazugehörigen Verträge angefordert, die von MRB & GST auch bereitwillig zur Verfügung gestellt wurden. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das Vergaberecht und die städt. Vergaberichtlinie größtenteils nicht umgesetzt wurden. Hier sieht Rpr ein deutliches Verbesserungspotential. Einige Verträge wurden nicht schriftlich fixiert, wobei die Schriftform geboten war. In der Stellungn ahme der Dienststelle vom 02.04.2025 wurde die Nichteinhaltung des Vergabe- rechts damit begründet, dass es sich um sensible und sicherheitsrelevante Vergaben rund um die Verleihung des internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises handelt. Hier setzt die Dienst- stelle auf bewährte und erfahrene Vertragspartner. Die Kritik von Rpr wird angenommen und zu- künftig möchte man mehr auf Rahmenverträge zurückgreifen und nur noch in begründeten Ausnah- mefällen in Absprache mit ZD/3 auf eine Ausschreibung verzichten. 2.1.4 Kassen- und Steueramt (KaSt) 111320 Kommunales Steuerwesen Erhebung und Veranlagung der Zweitwohnungssteuer Prüfungsbericht vom 29.09.2025 Die Stadt Nürnberg erhebt seit dem Jahr 2004 Zweitwohnungssteuer. Zusätzlich zu den erzielten Steuereinnahmen sollten durch den Erlass der Zweitwohnungssteuersatzung (als wichtiger Len- kungseffekt) Bürger mit mehreren Wohnsitzen veranlasst werden, ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg zu melden. Dies war seinerzeit von Bedeutung, damit die Stadt die wichtige Marke von 500.000 Einwohnern erreichte bzw. nicht unterschritt. Es wurde davon ausgegangen, dass höhere einwoh- nerzahlbezogene Zuweisungen/Fördermittel (z.B. Schlüsselzuweisungen, etc.) in Anspruch genom- men werden können. Um besonders Personen, welche auf Grund ihrer Lebenss ituation bereits beeinträchtigt sind nicht zusätzlich zu belasten, wurden in der Zweitwohnungssteuersatzung bestimmte Wohnverhältnisse als Sonderfälle (z.B. Wohnungen zu therapeutischen oder erzieherischen Zwecken gemeinnütziger Träger) ausgenommen. Gleiches gilt bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren, wenn aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung erforderlich ist. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht ein Befreiungstatbestand (auf Antrag) für Personen mit geringem oder ohne Einkom- men. Meist handelt es sich hierbei um Studierende, welche im Stadtgebiet studieren oder einen Wohnsitz in Nürnberg bei ihren Angehörigen beibehalten. Der Steuersatz beläuft sich auf 10 % der Netto-Kaltmiete und wird durch den Mietvertrag nachge- wiesen. Besteht kein Mietverhältnis (z.B. Wohneigentum), so erfolgt die Berechnung anhand des amtlichen Mietspiegels. Das Einwohnermeldeamt übermittelt zeitnah und regelmäßig die für die Erhebung relevanten Daten der An- und Abmeldungen von Zweitwohnungen an das KaSt, wo diese manuell in die Steuersoft- ware (TFA-SAP) übertragen werden. 22 Seite 16 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seit der letzten Prüfung entwickelte sich die Zweitwohnungssteuer wie folgt: Da in neu abgeschlossenen Mietverträgen meist höhere Mieten festgesetzt werden, ist seit dem Jahr 2020 eine leichte aber stetige Erhöhung des Steueraufkommens festzustellen. Derzeit beläuft sich das Steueraufkommen auf einen Betrag von etwas über 1,1 Mio. Euro. Mit Stichtag 31.12.2024 wurden rd. 6.400 laufende Fälle von Zweitwohnungen im System geführt. Hiervon wurden rd. 2.200 Fälle veranlagt, während die weiteren Fälle für ein Jahr befristet als o.g. Sonderfall geführt oder eine Befreiung erteilt wurde. Nach Auslaufen der Frist (ohne Neuantrag) erfolgt eine Veranlagung, welche nach Vorlage entsprechender Nachwe ise innerhalb der Rechts- behelfsfrist aufgehoben werden kann. Im Zuge der Prüfung kam Rpr zu folgenden Prüfungsergebnissen:  Es konnten keine augenscheinlichen Fehler im Satzungstext, im Bescheidtenor sowie in den Rechtsbehelfsbelehrungen festgestellt werden.  Rpr sieht den im Vergleichsrahmen liegenden Steuersatz für eine Großstadt als angemessen und vertretbar an.  Seit der letzten Prüfung im Jahr 2013 wurden Druck sowie Versand von Anschreiben zur Ab- gabe einer Steuererklärung und der Bescheide an die DATEV e G fremdvergeben. Ansonsten blieb das Verfahren weitgehend unverändert. o Die Berechnungen der Netto-Kaltmieten erfolgten fehlerfrei. o Die Sonderfälle und Befreiungstatbestände waren durch Nachweise belegt (z.B. Immatri- kulationsbescheinigungen, Arbeitgebernachweise etc.). o Die in den Bescheiden ausgewiesene Steuer stimmte mit den Berechnungen des Rpr über- ein. o Im Berichtsjahr wurden 93 Rechtsbehelfe eingelegt. Diese waren hauptsächlich auf die nach Auslaufen der Befreiungstatbestände folgende Veranlagung zurückzuführen. Diesen Rechtsbehelfen wurde nach Übermittlung entsprechender Nachweise i.d.R. meist abgehol- fen. Der Prozess kann nach Auffassung des Rpr daher als weitgehend fehlerfrei und rechts- sicher bewertet werden. 23 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 126 o Die Akten waren vollständig und sauber geführt. Sie konnten vom Prüfer nach kurzer Ein- weisung in allen Fällen selbständig gefunden werden. o Die Prüfung erfolgte vor Ort, der Publikumsverkehr wurde als kompetent und bürgerfreund- lich wahrgenommen. Feststellungen/Anregungen  Bei Veranlagungen auf Basis eines Mietvertrages erfolgt keine Anpassung der Steuer, wenn keine selbständige Meldung über Mieterhöhungen erfolgte. Die Steuerpflichtigen wären hier in zeitlichen Abständen zur Abgabe einer Steuererklärung über die aktuelle Miete aufzuford ern. Laut Zusage des Sachgebietes wird eine entsprechende Aktion in den Jahren 2026/2027 ein- geplant.  Auf Grund der Vielzahl der Fälle und begrenzten Mitarbeiterzahl ist die Implementierung eines Vieraugenprinzips nicht umsetzbar. Die laut Sachgebietsleitun g erfolgte Stichprobenprüfung wäre regelmäßig festzusetzen und aktenkundig zu dokumentieren.  Die Übertragung der von EP übermittelten Daten erfolgt weiterhin nicht über eine Schnittstelle, sondern unter Systembruch, manuell in die Steuersoftware. Hier soll te absehbar im Sinne der Digitalisierung der Verwaltung eine Schnittstelle eingerichtet werden.  Stadtweit wird eine weitgehend papierlose Aktenführung angestrebt. Langfristig sollte auch für den Bereich der Satzungssteuern eine solche vorbereitet werden. 2.1.5 Ordnungsamt (OA) 122160 Veterinärangelegenheiten/Fleischhygiene Prüfung der Veterinärangelegenheiten und der Fleischhygiene beim Ordnungsamt Prüfungsbericht vom 17.07.2025 Mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und ande- rer Rechtsvorschriften“ vom 12.12.2007 hat der Freistaat Bayern den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Veterinärfachaufgaben zum 01.01.2008 als Aufgabe des übertragenen Wir- kungskreises zugewiesen. Die Veterinäraufgaben und die Fleischhygiene sind beim Ordnungsamt (OA/3-VT) angesiedelt. Sie überwachen die Einhaltung von Tierschutz- und Tierseuchengesetzen, die Gesundheit von Nutztie- ren, die Herstellung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und die Qualität von Fleisch, um die Tiergesundheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sie führen Schlachttier- und Fleisch- untersuchungen durch, kontrollieren Betriebe, bekämpfen Tierseuchen, beraten Halter und überwa- chen den Verkehr mit tierischen Produkten und Tierarzneimitteln. 24 Seite 18 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Folgende Grafik stellt die Fallzahlen im Bereich OA/3-VT in den Jahren 2021 – 2024 dar. Aufgrund von sukzessiver Schaffung und Besetzung neuer Stellen, insbesondere im Bereich der Amtstierärzte*innen und in der Verwaltung (beim Rechtsvollzug), konnten vermehrt Tierschutzkon- trollen durchgeführt und damit verbundene Anordnungen erteilt werden. Für den Bereich waren zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 10 Mitarbeitende (eine Verwaltungskraft sowie 9 Amtstierärzte*in- nen) tätig. Letztere besetzten bereinigt um Teilzeitanteile, insgesamt sieben VK-Stellen. Somit lässt sich der Anstieg der Fallzahlen über die Jahre hinweg erklären. Bestandteil der Prüfung waren die Zuweisungen des Freistaats Bayern , Niederschlagungen, Be- scheide im Bereich des Vollzuges des Tierschutzes sowie Rechnungen. Des Weiteren wurde die Korruptionsprävention im Sinne des Art. 17 des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucher- schutz und das Veterinärwesen (GVVG) geprüft. Die Stadt Nürnberg erhält für den Aufwand des Vollzuges der Aufgaben im Bereich des Veterinäram- tes Zuweisungen durch den Freistaat Bayern. Grundlage hierfür sind Art. 9 Abs. 3 und 4 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz ( BayFAG) i.V.m. § 9 Bayerische Durchführungsverordnung Finanzaus- gleichsgesetz (FAGDV). Mit der Übertragung der Veteri näraufgaben zum 01.01.2008 regelte der Freistaat Bayern hinsichtlich der Bemessung der benötigten und zuweisungsfähigen Amtstierärzte im „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst - und Verbraucherschutzgesetz und anderer Rechtsvorschriften“ vom 12.12.2007 darüber hinaus, dass eine Kommune pro 100.000 Einwohner jeweils einen Amtstierarzt vorzuhalten hat. Aktuell erhält die Stadt Nürnberg für fünf Amtstierärzte (VK) eine jährliche Gesamtzuweisung von 485.840 Euro. Die Mittel sind seitens der Dienststelle pro Jahr beim Freistaat Bayern zu beantragen. Aus Sicht von Rpr sind für die Zuweisung je Amtstierarzt lediglich das BayFAG samt FAGDV ein- schlägig. Diese enthalten keine Regelungen über die Anzahl der förderfähigen Amtstierärzte. Der Zuweisungsbescheid vom Freistaat Bayern, der im Rahmen der Prüfung ebenfalls von Rpr begut- achtet wurde, enthält als alleinige Rechtsgrundlagen die beiden oben genannten Normen. Das „Ge- setz zur Änderung des Gesundheitsdienst - und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechts- vorschriften“ vom 12.12.2007 für die aktuelle Zuweisung und die damit einhergehende Anzahl der Amtstierärzte ist nach Einschätzung von Rpr nicht mehr anwendbar. Aktuell werden von den sieben VK Amtstierarztstellen, fünf VK vom Freistaat für den Bereich Veterinärwes en im Rahmen der Zu- weisung anerkannt. Nach Ansicht von Rpr sollte n künftig mindestens entsprechend der formalen Aufteilung (6 VK Veterinär/ 1 VK Fleischhygiene) die Ausgleichszahlungen beantragt werden. Dies würde eine Erhöhung der Zuweisung von mindestens rund 73 TEuro pro Jahr bedeuten. 25 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 126 Darüber hinaus hat Rpr bei der Prüfung festgestellt, dass bei der Kostenfestsetzung stets der Begriff Rechnung erscheint, obwohl es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt. Dieser Begriff sollte daher nicht verwendet werden und die Formulare dementsprechend angepasst werden. Bei der Prüfung der Bescheide des Vollzuges des Tierschutzgesetzes lag der Schwerpunkt im formellen Recht. Hier gab es keine Feststellungen. Ebenso wenig bei der Prüfung der Korruptionsprävention nach Art. 17 GVVG und bei den Niederschlagungen. 2.1.6 Feuerwehr (FW) 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung so- wie des Controllings Prüfungsbericht vom 15.10.2025 Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus auf den Bereichen Bildungszent- rum im Bildungscampus, Jugendamt, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Tiergarten, Informati- onstechnologie, Friedhofsverwaltung sowie Feuerwehr. In diesem weiteren Bericht zur genannten Thematik werden die Erkenntnisse zur Feuerwehr (FW) dargestellt. Aufgrund des weitreichenden Umfanges der Strukturen bei FW beschränkt sich diese Prüfung a uf die jeweiligen Gegebenheiten des Produktes 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr. Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings untersucht. Dies umfasste die organisatorischen Gegebenheiten sowie den Aufbau von internem und externem Berichtswesen. Des Weiteren waren Kostenarten -, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung we- sentliche Prüfbereiche. Zudem wurden die Aussagen zum Leistungs - und Finanzcontrolling analy- siert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungsdaten des Haushaltsjahres 2024 sowie des Zeitraums Januar bis einschließlich Juli 2025 einbezogen. Sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung und des Controllings werden beim Produkt 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sachgebiete Allgemeine Verwaltung und Kostenersatz wahrgenommen. Dabei werden neben den Kosten- und Preiskalkulationen sowie der Erfassung der erbrachten Leistungen und die darauf basierende Rechnungsstellung im Rahmen des Kostenersatzes für die entgeltpflichtigen Tätigkeiten der Feuerwehr noch abrechnungsspezifische Statistiken erstellt. Spezifische Auswertungen aus dem SAP-System bilden unter anderem die Grundlage für das Controlling. So werden auch zweimal jährlich standardisierte Controllingberichte von FW an externe Stellen (Stk) übermittelt. Diese um- fassen Aussagen zur erbrachten Leistung sowie zur finanziellen Situation bei FW. Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die Buchungen aus der Finanzbuchhaltung automa- tisch abgeleitet und im SAP -Modul CO (Controlling) mitkontiert. Auswertungen hierzu werden von FW über diverse Berichtsformate in SAP BW/4HANA vorgenommen. Diese bieten die Vorausset- zungen für eine Betrachtung der Kostensituation auf Ebene des Produktes 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr. Bei der Kostenstellenrechnung wurden einerseits der Aufbau der Kostenstellensystematik sowie an- dererseits die Umlage der Kosten von Vor- auf Endkostenstellen geprüft. Neben zahlreichen Ge- bäude- und weiteren Vorkostenstellen sind als Hauptkostenstellen die Leistungen (Abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung sowie vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) des Produktes 126100 enthalten. Die Umlage der Kostenstellen erfolgt automatisiert gemäß den ent- sprechenden Systemeinstellungen in SAP. Die jeweiligen Kostenstellenkosten werden dabei suk- 26 Seite 20 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg zessive im Rahmen des Stufenleiterverfahrens weiterverrechnet. Dabei werden die Kosten von Ge- bäude- und Vorkostenstellen letztendlich auf die entsprechenden Endkostenstellen beziehungs- weise Leistungskostenstellen umgelegt. Bei der Umlage der Kosten kommen anteilige Schlüsselun- gen zur Anwendung. Diese Voreinstellungen von prozentualen Aufteilung en sind in „statistischen Kennzahlen“ hinterlegt, anhand derer die Kosten automatisch von den jeweiligen Sender - an die entsprechenden Empfängerkostenstellen verrechnet werden. Die im System hinterlegten statisti- schen Kennzahlen und weiteren Daten sind akt uell und entsprechen den tatsächlichen Gegeben- heiten. Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung wurden mehrere Kalkulationen zu den Leistungen des Produktes 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr geprüft , unter anderem die Berechnung der Stundensätze des Pers onals. Hierbei werden Personalkostensätze unterschiedlicher Besoldungs- stufen und Qualifizierungsebenen kombiniert und folglich die Personalkosten einer sogenannten Ge- samtmannschaft für Pflicht- und auch für freiwillige Leistungen ermittelt. Die grundsätzli che Unter- scheidung zwischen diesen beiden Bereichen liegt in der Berücksichtigung eines gemäß Rechtspre- chung zum Feuerwehrgesetz geforderten städtischen Eigenanteils von 10 % der Kosten bei Pflicht- leistungen. Die Personalkosten werden hierbei auch zu den u m den Eigenanteil zu vermindernden Vorhaltekosten gezählt. Auch bei der Ermittlung der Stundensätze für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen wird von den Vorhaltekosten der gesetzlich geforderte städtische Eigenanteil abgezogen. Somit handelt es sich bei den Leistungen der Feuerwehr lediglich um Teilkostenrechnungen. Bei den Fahrzeugen wird zudem die hierfür gewährte Zuwendung vom Kaufpreis abgezogen , obwohl dies laut Kommentar zum Feuerwehrgesetz nicht zwingend erfolgen muss. Die Zuwendungen belaufen sich in den meis- ten Fällen auf rund einem Viertel des jeweiligen Kaufpreises. Der nach Abzug der Zuwendung ver- bleibende Betrag ist die Ausgangsbasis für die Berechnung der jährlichen linearen Abschreibung. Obwohl kalkulatorische Zinsen im Rahmen der Vorhaltekosten gesetzlich ebenfalls zulässig wären, werden diese im Rahmen der Kalkulation jedoch nicht herangezogen. Durch den Abzug von Zuwen- dungen und die Nichtberücksichtigung kalkulatorischer Zinsen werden die gesetzlich maximal zu- lässigen beziehungsweise ansatzf ähigen Kosten systematisch zu niedrig angesetzt. Durch die Rechtsprechung sind der Kostenermittlung im Feuerwehrbereich bereits enge Grenzen gesetzt, so dass folglich nur den Fahrzeugen direkt zuordenbare Kosten berücksichtigungsfähig sind. Es sollten somit alle zulässigen Bestandteile in die Kostenermittlung aufgenommen werden, um die nur teil- weise ansatzfähigen Kosten jedoch vollständig und möglichst aussagekräftig darstellen zu können. Die sich von der Kostensicht in begründeten Einzelfällen loslösende P reisgestaltung wäre dann nachvollziehbar zu erläutern und zu dokumentieren. Die bei den Einsatzfahrzeugen anfallenden Kosten für von der Feuerwehr selbst und auch von Ex- ternen erbrachten Reparaturleistungen werden fahrzeuggenau erfasst und zugeordnet. Die Kosten für intern vorgehaltenes und eingesetztes Material sowie für Treibstoff und Versicherung werden hingegen lediglich in gleich hohen Anteilen auf alle Fahrzeuge verteilt. Die genannte Vorgehens- weise für die Ermittlung und Zurechnung der jeweiligen Kosten für Material, Energie und Dienstleis- tungen zu den betreffenden Fahrzeugen (Kostenträger) ist nachvollziehbar und plausibel. Die sich aus den beschriebenen Kosten ergebenden Summen pro Einsatzfahrzeug werden durch die jährli- chen Ausrückestunden geteilt, wodurch sich der Kostensatz pro Ausrückestunde errechnet. Bei der Festlegung der jeweiligen verrechenbaren Kostensätze werden die bisherigen den sich neu errech- nenden Werten gegenübergestellt und Durchschnitte gebildet, wobei in einzelnen zu begründenden Fällen von diesen Durchschnittswerten abgewichen wird. Im Rahmen der Prüfung wurden auch die Arbeitsleistungen der Feuerwehr analysiert. In diesem Zusammenhang wurde die Kalkulation für das Reinigen und Prüfen von Atemschutzmasken geprüft. Hier sind Kosten für das Vorhalten und Betreiben der diesbezüglichen technischen Einrichtungen enthalten (unter anderem eine Anlage für die Atemluftkompressoren, ein Reinigungstisch, Wasch- 27 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 126 maschinen, spezielle Trockner, Prüftechnik und EDV -Ausstattung). Diese technischen E inrichtun- gen werden alle über eine Dauer von 15 Jahren abgeschrieben, obwohl die jeweiligen Abschrei- bungszeiträume der einzelnen hier einschlägigen Anlagegüter unterschiedlich lang sind. Diese Un- schärfen im Rahmen der Ermittlung der Abschrei bungen finden sich bei allen Tätigkeitsbereichen, die auf die Anlagen der Atemschutzwerkstatt zurückgreifen. Zudem fehlen auch die kalkulatorischen Zinsen, wodurch die ansatzfähigen Kosten unvollständig sind. Die weiteren Kosten für Energie und Dienstleistungen sind jedoch nachvollziehbar. Neben den vorgenannten Themen wurden auch die Inhalte in den Controllingberichten für das Ge- samtjahr 2024 sowie den Zeitraum Januar bis einschließlich Juli 2025 zur Leistung und finanziellen Situation für das Produkt 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr geprüft. Diese enthalten zu den erbrachten Leistungen drei Kennzahlen mit entsprechenden Erläuterungen. Bei diesen Kennzahlen handelt es sich um den Anteil, der in der Hilfsfrist planerisch erreichbaren Bevölkerung, die Einhal- tung der Hilfsfrist bei Mittelbränden sowie um die Einhaltung der 85 Personalfunktionen an jedem Tag. Das in SAP vorhandene Kennzahlenset umfasst allerdings noch weitere Kenngrößen, wie bei- spielsweise die Anzahl der Gesamteinsätze oder der aktiven Feuerwehrdienstleistenden der freiwil- ligen Feuerwehr Nürnberg sowie den Anteil der verrechnungsfähigen Einsätze. Auch die Anzahl der Sicherheitswachen, der Brandschauen und der durchgeführten Brandschutzerziehungen sind wei- tere verfügbare Kennzahlen. Einige dieser Daten wäre n gegebenenfalls eine sinnvolle Ergänzung zur Erhöhung der Aussagekraft und der Transparenz in Bezug auf das umfangreiche Leistungsport- folio der Feuerwehr Nürnberg. Die Finanzdaten der Controllingberichte wurden mittels entsprechender Auswertungen aus SAP ge- neriert und in MS Excel -Tabellen aufbereitet. Dabei werden anhand von tabellarischen Darstellun- gen die jeweiligen Planwerte, Haushaltsermächtigungen und Hochrechnungen sowie sich aus dem Vergleich ergebende Abweichungen und letztlich auch entsprechende S alden für die Teilbudgets (Sachaufwand, Personal, Transfer, Interne Leistungsbeziehungen und Sonstiges, z.B. AfA, Zinsen sowie bewegliches Vermögen) dargestellt. Des Weiteren finden sich umfangreiche und aussage- kräftige Erläuterungen zu den bedeutsamen Entwicklungen im Rahmen des Finanzcontrollings so- wohl im unterjährigen Bericht, als auch in dem des Gesamtjahres. Die se umfassen Aussagen zu ausgewählten Sachkonten auf Ertrags - und auch auf Aufwandsseite , bei denen im jew eiligen Be- trachtungszeitraum bedeutende Abweichungen (teilweise bis in den sechsstelligen Bereich) von den ursprünglich im Rahmen der Haushaltsplanung angesetzten Werten aufgetreten sind. 2.1.7 Amt für Berufliche Schulen (SchB) 231100 Schulaufwand für städtische berufliche Schulen und 231200 Sach- aufwand für staatliche berufliche Schulen Prüfung des Gastschulbeitragswesens Prüfungsbericht vom 21.10.2025 Gemäß Art. 10 BaySchFG i.V.m. Art. 19 BaySchFG kann der Aufwandsträger unter anderem für jede Gastschülerin und Gastschüler an Berufsschulen und sonstigen beruflichen Schulen einen Kos- tenersatz (Gastschulbeitrag) bei den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten verlangen. Diese Aufgabe wird bei der Stadt Nürnberg zentral für alle Schulen vom Amt für berufliche Schulen (SchB) wahrgenommen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Gastschulbeiträge für Schüler an Be- rufsschulen, weiterführenden beruflichen Schulen und Asylbewerber an Berufsschulen (hier ist der Freistaat Bayern Kostenschuldner, soweit kein Ausbildungsv erhältnis bzw. Beschäftigungsverhält- nis vorliegt) untersucht. 28 Seite 22 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Einnahmen der Gastschulbeiträge haben sich wie folgt entwickelt: Die Erträge aus den Gastschulbeiträgen werden zeitversetzt gebucht, so wurden diese für das Jahr 2023 im Jahr 2024 in SA P gebucht. Die Abrechnung der Gastschulbeiträge für das Jahr 2024 er- folgte Mitte des Jahres 2025. Deshalb wurde seitens Rpr das Haushaltsjahr 2023 und in Teilen das Jahr 2024 untersucht, da im Prüfungszeitraum die komplette Abrechnung für das Jahr 2024 noc h nicht vorlag. Die Einnahmen im Bereich der Gastschulbeiträge stiegen 2024 an. Grund hierfür ist zum einen die Steigerung der Schülerzahlen mit Asylstatus seit Beginn des Ukrainekrieges 2022. Die Kosten werden hier mit der Regierung von Mittelfranken abge rechnet. Des Weiteren erfolgte auch eine zeitversetzte Abrechnung von Zuschüssen für Lehrpersonal oder für integrierte Fachun- terrichtsräume im Rahmen des Digitalpaktes Schule (Kostenanfall 2024, Zuschussauszahlung 2025). Weitere Gründe sind die Kostensteig erungen vor allem beim Lehrpersonal und im Bereich der Gebäudekosten sowie des Sachaufwandes (Inflation). Die Prüfung hat gezeigt dass das Aufgabengebiet bei SchB sehr umfangreich ist und im Moment nur durch den großen Einsatz des vorhandenen Personals erledigt werden kann. Eine Feststellung, die im Bezug auf die Rechnungstellung für die FOS getroffen wurde, wurde sofort bereinigt. F ol- gende Empfehlungen wurden darüber hinaus gemacht:  Grund für Irritationen bei der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der Zuordnung von Voll- zeit und Teilzeitschülern im Bereich der Schüler mit Asylbewerberstatus könnten neben Proble- men von Datenbankfiltern auch missverständliche Bezeichnungen für die betroffenen Klassen sein. SchB hat inzwischen die Bezeichnungen angepasst. So wird eine bessere Einordnung von Vollzeit und Teilzeit im Bereich der Abrechnung ermöglicht. 29 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 126  Die Schüler, untergliedert in Teilzeitschüler und Vollzeitschüler, werden über das bayernweite Allgemeine Schülerverwaltungsprogramm (ASV) von den Schulen erfasst, und in eine ACCESS-Datenbank eingespielt. Diese wird weiterentwickelt und Rpr regt an, folgenden statis- tischen Vergleich: „für wie viele Schüler werden Gastschulbeiträge beantragt, wie viele Anträge wurden genehmigt und wie viele wurden abgelehnt“ aufzunehmen. 2.1.8 Sozialamt (SHA) 313100 Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz Verfahren der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende Prüfungsbericht vom 18.09.2025 Geprüft wurde das Produkt 313100 „Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz“. Im Fokus der Prü- fung standen insbesondere das Verfahren sowie die Umsetzung der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte. Dabei wurden die Abwicklung der Kontoeröffnung sowie relevante Bu- chungsprozesse betrachtet. Darüber hinaus erfolgte eine Begutachtung des internen Kontrollsys- tems unter gleichzeitiger Prüfung der Schnittstellenkompatibilität zwischen dem eingesetzten Fach- verfahren ´OpenProsoz´ und der für die Bezahlkarte erforderlichen Frontend-Anwendung ´PayCen- ter´. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Bewertung der Verwaltungsprozesse, der Automatisierung sowie des Auszahlungsverfahrens der Bezahlkarte. Seit 2024 wird in Bayern die Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen eingeführt/eingesetzt. Diese ersetzt Sach- und Bargeldleistungen durch ein elektroni sches Zahlungssystem und soll den Alltag der Leistungsberechtigten erleichtern. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Großteil der staatlichen Un- terstützung unbar bereitzustellen, um bestimmte Verwendungszwecke – etwa Auslandsüberweisun- gen – zu erschweren. Die durchschnittliche monatliche Leistung für einen alleinstehenden Asylbe- werber in Bayern lag dabei im Jahr 2024 bei etwa 460 Euro. Die Einführung der Bezahlkarte hat maßgebliche Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg, die im über- tragenen Wirkungskreis handelt u nd deshalb verpflichtet ist, die Vorgaben des Freistaats Bayern umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Einführung der Bezahlkarte rechtskonform, wirt- schaftlich sinnvoll und verwaltungstechnisch effizient erfolgt. Entsprechend der von SHA zugeleiteten Informationen waren zum Stichtag 23.04.2025 1.803 Be- zahlkarten im Umlauf. Dazu zählen sowohl Hauptkarten als auch Nebenkarten für Ehepartner und Kinder ab 14 Jahren. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt ausschließlich auf die Hauptkarte. Voll- jährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (BG) verfügen über ein unbegrenztes Verfügungslimit, während für Kinder unter 16 Jahren ein monatliches Limit von 50 Euro und für Jugendliche unter 18 Jahren ein Limit von 100 Euro gilt. Zum Stichtag erhalten 1.419 Beda rfsgemeinschaften ihre Leis- tungen per Bezahlkarte, davon leben 708 in den sogenannten Anker -Dependancen. Daraus lässt sich schließen, dass derzeit 1.419 Hauptkarten aktiv genutzt werden. Die Nutzbarkeit der Bezahlkarte ist durch eine zentrale Whitelist (Positivliste) geregelt. Diese enthält zugelassene Händlerkategorien, bei denen Zahlungen möglich sind, z. B. Supermärkte, Apotheken, Bekleidungsgeschäfte und ÖPNV. Nicht zulässig sind u. a. Geldtransfers ins Ausland sowie Zahlun- gen bei nicht freigegebenen On line-Händlern. Technisch wird die Einschränkung bei der Zahlung automatisch durch PayCenter umgesetzt. Eine Umgehung der Vorgaben ist dadurch weitgehend ausgeschlossen. Durch die Einführung der Bezahlkarte entfallen die bargeldbezogenen Auszahlungen bei der Stadt- kasse (KaSt). Die Leistungen werden ausschließlich unbar über das elektronische System ausge- 30 Seite 24 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg zahlt. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung der Stadtkasse, da keine Bar- geldauszahlungen verwaltet, geprüft oder abgerechnet werden müssen. Dadurch reduziert sich hier der administrative Aufwand erheblich und die Abläufe werden insgesamt sicherer gestaltet. Vereinfachte Darstellung der chronologischen Abhandlung: 1. Leistungsberechnung SHA / OpenProsoz (Erfassung der leistungsberechtigten Person, Berechnung nach AsylbLG)  2. Kartenzuordnung (IBAN-Verknüpfung) SHA / PayCenter (Zuordnung der Bezahlkarte inkl. IBAN zur Person im System – initiale Ak- tivierung)  3. Technische Zahlungsabwicklung Überweisung direkt auf die Bezahlkarte  4. Nutzung durch Leistungsberechtigte Asylbewerber / Bezahlkarte (Einsatz der Karte im Zahlungsverkehr + Bargeldbezug bis max. 50 Euro) Das technische System von PayCenter stellt aus Sicht von Rpr eine funktionale und modulare Platt- form dar, die umfassende Verwaltungs - und Steuerungsmöglichkeiten inklusive revisionssicherer Protokollierung bietet. Die Nachvollziehbarkeit aller Zahlungsvorgänge wird damit grundsätzlich ge- währleistet. Das Vier -Augen-Prinzip ist in den releva nten Prozessen implementiert, insbesondere bei Ad-hoc-Aufladungen, was aus prüferischer Sicht den Anforderungen an Kontrollmechanismen entspricht. Aus Sicht von Rpr besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der Integration der Bezahl- karte mit dem Fachverfahren OpenProsoz. Das Fehlen einer technischen Schnittstelle führt zu dop- pelter Datenpflege und erhöhtem Fehlerpotenzial. Die manuelle Übertragung der Leistungsbeträge sowie die fehlende automatische Rückmeldung über Zahlungsstände oder Rückbuchun gen er- schweren den Verwaltungsprozess und erhöhen den Abstimmungsaufwand deutlich. Rpr sieht hierin eine wesentliche Schwachstelle, die das Risiko von Inkonsistenzen und Fehlbuchungen steigert. Zudem liegen der Stadt Nürnberg als nachgeordneter Behörde kei ne vertraglichen Unterlagen zur zentralen Vergabe durch den Freistaat Bayern vor. Aus Sicht von Rpr erschwert dies die sachge- rechte Einbindung des Systems in die kommunalen Prozesse und schafft Unsicherheiten insbeson- dere in Bezug auf Datenschutz und Systemweiterentwicklung. Aus Sicht von Rpr ist die zeitnahe Einführung einer verbindlichen Dienstanweisung für die Auszah- lungsvorgänge und die Verwaltung der Bezahlkarten dringend geboten. Eine solche Dienstanwei- sung sollte klar Zuständigkeiten regeln, Bearbeit ungsabläufe festlegen sowie Anforderungen an Buchführung, Dokumentation und regelmäßige Prüfungen verbindlich definieren. Rpr bewertet dies als unverzichtbaren Schritt zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit der L eistungsabwicklung. Nach Rücksprache mit SHA und Stk ist eine entspre- chende Anweisung bereits in Bearbeitung, deren zeitnahe Umsetzung Rpr ausdrücklich empfiehlt. 31 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 126 Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Erkenntnisse wurden bereits mit SHA erör- tert und abgestimmt. Eine abschließende schriftliche Stellungnahme steht aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit dem Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus. 2.1.9 Jugendamt (J) 365500 Sonstige Einrichtungen Prüfung der sonstigen Einrichtungen beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Prüfungsbericht vom 26.06.2025 Gegenstand der Prüfung war eine stichprobenartige Prüfung des Produktes 365500 Sonstige Ein- richtungen. Die Prüfung umfasste dabei die wesentlichen Kostenpositionen d es Produktes. Dabei waren freiwillige Leistungen, vertragliche Leistungen, Mietzuschüsse, das Stadtteilhaus FiSch sowie eine Beteiligung an einer gGmbH ausschlaggebend. Die Orte für Kinder, Mietkosten für die Gugel- straße 20, unbebaute Grundstücke von J waren hierbei nicht Gegenstand der Prüfung. Die Prüfung umfasste Einnahmen und Ausgaben, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie die Begut- achtung von Räumlichkeiten und den Betrieb des Stadtteilhauses FiSch. Mietverträge Städtische Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten werden regelmäßig für Kinder und Jugend- liche für verschiedene Zwecke genutzt. Falls keine städtischen Liegenschaften zur Verfügung ste- hen, erfolgen Fremdanmietungen passender Mietobjekte. Die Räume werden zum Teil an geeignete Träger für die Nutzung als z.B. Kindertagesstätte, Kindertreff oder auch an Vereine überlassen. Der Mietvertrag Maxfeldstraße 29 / Löbleinstraße 8 der Stadt Nürnberg mit der Kinderhaus gGmbH (vormals Kinderhaus Nürnberg e.V.) besteht seit 01.02.1989. Im Wesentliche n wurde festgestellt, dass der ursprüngliche Mietzweck, sowie die Ausrichtung der Mietflächen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Aus Sicht von Rpr ist die Nutzung der Räume neu zu beurteilen und der Mietvertrag ggf. anzupassen. Der Kirchenweg 58 wurde zum 01.04.2009 vom Liegenschaftsamt für das Jugendamt angemietet. Hier ist die Spiel- und Lernstube Kirchenweg 58 der Stadtmission Nürnberg untergebracht. Die Ge- samtmietkosten 2024 inkl. Nebenkosten ohne Nachzahlungen betrugen nach einer Auswertung aus SAP-LUM 21.664,30 Euro (Stand 29.04.2025). Die für die Mietzahlungen bestehende Haushaltser- mächtigung ist um 1.862,87 Euro über den tatsächlichen Mietkosten und ist aus Sicht von Rpr an- zupassen. Stadtteilhaus FiSch Das Stadtteilhaus FiSch ist seit dem Jahr 1982 ein fester Bestandteil in Nürnberg Schniegling und J fachlich zugeordnet. Die Zielgruppen sind Familien im Stadtteil. Entsprechend richten sich die An- gebote an Kinder, Jugendliche und Erwachsene und lassen damit keinen direkten Vergleich mit den Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) in den anderen Stadtteilen zu. Das Angebot des Stadtteilhauses umfasst unter anderem einen Jugendtreff, eine Mittagsbetreuung, Ferienprogramme, verschiedene Kursangebote, Sportangebote, Vater-Kind-Zelten, Familiencafé, eine Töpferwerkstatt und viele wei- tere Aktivitäten. 32 Seite 26 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Jahreszahlen Stadtteilhaus FiSch Jahr Nutzungstage Nutzungszahlen Durchschnitt pro Tag 2019 280 18.325 65 2020 204 8.460 41 2021 263 9.037 34 2022 277 13.874 50 2023 275 18.770 68 2024 295 19.685 67 Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Angebote des Stadtteilhauses gut angenommen werden und der Einbruch der Corona -Pandemie keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Nutzung hat. Die Einnahmen im Stadtteilhaus werden zum größten Teil in bar abgewickelt. Aus Sicht von Rpr sind die Kursgebühren, Raummieten, Teilnehmerbeiträge für z.B. das Vater -Kind-Zelten entsprechend Nr. 3.1 Abs. 1 KassDA möglichst unbar abzuwickeln. Es ist eine Einnahmekasse für die Bareinnah- men nach § 41 KommHV-Doppik und Anlage 2 zu Nr. 2.1 Abs.4 KassDA einzurichten. Die Mittagsbetreuung im Stadtteilhaus wird von dem Verein Elternvereinigung für die Mittagsbetreu- ung in Schniegling e.V. in den Räumen des Stadtteilhauses angeboten. Für die Raumüberlassung durch das Jugendamt ist kein Mietvertrag vorhanden und die Nutzung ist für den Verein mietfrei. Die mietfreie Überlassung der Räume für die Mittagsbetreuung, die Reinigung und Energiekosten und Nutzung der Infrastruktur im Stadtteilhaus hinsichtlich der kostenfreien Überl assung ist aus Sicht von Rpr zu überprüfen. Stadtmission Nürnberg e.V. Der Verein Stadtmission Nürnberg e.V. hat zum 01.01.2008 mit der Stadt Nürnberg den Vertrag „Chancen für junge Menschen“ geschlossen und letztmalig zum 01.10.2015 aktualisiert. Im Jahr 2022 wurden weitere Aktualisierungsgespräche geführt, die bis zum Prüfungszeitpunkt nicht abge- schlossen sind. Die vertraglichen Regelungen umfassen die Angebote der Wohnanlage Diana, die Spiel- und Lern- stube Lobsinger für Schulförderkurse und die Regiestelle Chancen für junge Menschen. Die Stadt- mission nimmt die Aufgaben nach § 2 des Vertrages in Form von sechs Modulen wahr. Vertragsbe- standteile wie Personal, Ziele und Zielerreichung, Zahlungen und Finanzierungen sind auf Stand von 2015 und sollten aus Sicht von Rpr aufgrund der langen Laufzeit aktualisiert werden. Die Finanzierung (§ 3 des Vertrages) enthält die Basiskalkulation (Stand 2015) der Förderung in Höhe von 282.700 Euro aufgeteilt in die drei Projekte  Diana 43.330 Euro,  Chancen für junge Menschen und Schulförderkurse 110.700 Euro und  Spiel- und Lernstube Lobsingerstraße 128.700 Euro. Weiterhin ist vertraglich eine Fortschreibung des Basisbudgets (§ 3 Abs. 4 des Vertrages) und eine Anreizoption (§ 3 Abs. 5 des Vertrages) geregelt. Die Anreizoption beinhaltet eine höhere Förderung 33 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 126 durch J, wenn die Stadtmission ihrerseits das Angebot ausweitet und die Eigenmittel über den ver- traglich festgelegten Rahmen (Anlage 3 des Vertrages: 80.000 Euro) erhöht (Anreizoption 1). Die Anreizoption 2 beinhaltet eine Ausweitung des Angebotes unter Darstellung einer erweiterten Kon- zeption. Die Wesentlichen Feststellungen waren unter anderem eine teilweise erhebliche Abweichung in der Finanzierung der Projekte gegenüber den Antragdaten sowie die sehr lange Laufzeit des Vertrages, der aus Sicht von Rpr auf aktuelle Gegebenheiten anzupassen ist. Mediaschool Bayern gGmbH Die gemeinnützige Mediaschool Bayern gGmbH wurde auf Initiative der Bayerischen Landeszent- rale für neue Medien (BLM) gegründet. Sie hat die Aufgabe den Mediennachwuchs professionell aus- und fortzubilden, zu begleiten und dadurch die Anbieter und Programmvielfalt in Bayern abzu- sichern und auszubauen (§ 2 Abs. 2 der Satzung der Mediaschool Bayern gGmbH). Der Sitz der Gesellschaft ist München. Entsprechend § 3 Abs. 1 der Satzung verfolgt die Gesellschaft ausschließ- lich gemeinnützige Zwecke. Satzungsgemäß finden mindestens einmal jährlich eine Gesellschafter- versammlung sowie ein Finanzausschuss statt. Von Seiten der Stadt Nürnberg nimmt ein Vertreter des Jugendamtes an den jeweiligen Sitzungen teil. Mit der Gründung der Gesellschaft zum 24.04.1995 wurde eine Satzung (zuletzt geändert zum 23.07.2018) beschlossen. Die Stadt Nürnberg ist Gesellschafterin der gGmbH mit einer Beteiligung von 1 % (Stammeinlage 500 D M entspricht 255,65 Euro). Die weiteren Gesellschafter sind unter anderem die Stadt München, der Bayerische Jugendring, Antenne Bayern und RTL2. Hauptanteils- eigner mit 62 % ist die BLM. Der Jahresabschluss 2023 der Mediaschool Bayern gGmbH wurde durch die Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Rödl & Partner GmbH geprüft. Demnach ist ein Jahresfehlbetrag von 1.322.377,54 Euro entstanden, der durch einen Nachschuss der Gesellschafter gem. § 6 der Satzung bis zu einem Gesamtbetrag von 1.250.000 Euro auszugleichen ist. Entsprechend der Anteile der Stadt Nürnberg waren 2023 damit 12.500 Euro nachzuschießen. Aufgrund der Einstellung der Förderung medienpädagogischer Angebote in Nürnberg durch die gGmbH, der geringen Einflussnahme auf die Aktivitäten der gGmbH und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage der Stadt Nürnberg wird von J die Beendigung der Beteiligung an der Me- diaschool Bayern gGmbH angestrebt. Der hierfür vorgesehene Top 11.1 in der Sitzung des Stadtra- tes am 25.06.2025 wurde abgesetzt. Freiwillige Leistungen nach Art 5 Im Rahmen des Produktes ‚sonstige Leistungen J‚ wurden drei freiwillige Leistungen geprüft. Die freiwilligen Zuwendungen unterliegen den Bestimmungen der besonderen Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (Zuwendungsgeschäftsanweisung – Zu- wGA – zuletzt geändert zum 01.01.2022) sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen (Zuwendungsnebenbestimmungen – ZuwNB). Durch die ZuwGA soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zuwendungsverfahren bei der Stadt Nürnberg einheitlich und transparent abgerechnet werden. Festgelegt werden die Fördervoraussetzungen, zuwendungs- fähige Aufwendungen, Förderungs - und Finanzierungsarten sowie Mitteilungs - und Informations- pflichten. Weiterhin ist das Zuwendungsverfahren nebst entsprechenden Formblättern geregelt. So soll prüfbar dargestellt werden können, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, ob weitere Zuwendungen notwendig und sinnvoll erscheinen, sowie ob diese noch in der Höhe und Form erforderlich sind. 34 Seite 28 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Kinderhaus gGmbH – offener Bereich Maxfeld Die Kinderhaus gGmbH erhält seit vielen Jahren eine freiwillige Zuwendung für den offenen Bereich Maxfeld vom Jugendamt der Stadt Nürnberg. Die freizeitpädagogische Einrichtung mit i ntegrierter offener Ganztagsschule führt die Bezeichnung Kinderhaus Maxfeld. Nachdem der Verwendungs- nachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, wurden die Unterlagen für die Zuwen- dung 2023 zur Prüfung herangezogen. Die Wesentlichen Feststell ungen waren fehlende Angaben zu den Kennzahlen und Zielen sowie Mehrausgaben gegenüber den Planangaben. Degrin e.V. – Heros Der Verein Degrin e.V. erhält seit vielen Jahren eine freiwillige Zuwendung für das Projekt Heroes. Nachdem der Verwendungsnachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, wurden die Unterlagen für die Zuwendung 2023 zur Prüfung herangezogen. Auch hier war der Antrag nicht vollständig ausgefüllt, die Kennzahlen und Ziele wurden nicht ge- nannt. Im Verwendungsnachweis wurde auf den Sachbericht verwiesen. Durch die fehlenden Anga- ben im Antrag sowie Verwendungsnachweis ist die Beurteilung der Zielerreichung schwer nachvoll- ziehbar. Weiterhin wurden erhebliche Abweichungen zum Kosten- und Finanzierungsplan festgestellt. Diese wurden durch den Verein nach Nr. 9.1 ZuwGA nicht gemeldet. Durch deutlich höhere Einnahmen, die Beschränkung der Ausgaben auf den Kosten - und Finanzierungsplan (Nr. 1.2 ZuwNB) ist ein rechnerischer Überschuss von 76.673,18 Euro entstanden. Dieser übersteigt die G esamtfinanzie- rung des Projektes (31.493 Euro in 2023) deutlich. Die laufende und künftige Zuwendung an den Verein für das Projekt Heroes ist aus Sicht von Rpr kritisch zu betrachten und die Zuwendungshöhe entsprechend den Verwendungsnachweisen neu zu berechnen. Degrin e.V. – Integrationsarbeit Für die Integrationsarbeit erhält der Verein Degrin e.V. ebenfalls Zuwendungen der Stadt Nürnberg (J). Nachdem auch hier der Verwendungsnachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor- lag, wurden die Unterlagen für die Zuwendung 2023 zur Prüfung herangezogen. Hier ist ebenfalls auffällig, dass Kennzahlen und Ziele im Antrag und Verwendungsnachweis nicht genannt wurden. Im Rahmen der Integrationsarbeit des Vereins erhält dieser weitere Zuwendungen vom Amt für Exis- tenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt sowie durch die Noris Inklusion. Aus Sicht von Rpr ist für eine künftige Zuwendungsbearbeitung eine Abstimmung der weiteren Zuwendungsgeber erforderlich, um mögliche Überschneidungen zu vermeiden. Fazit Das Produkt sonstige Leistungen umfasste verschiedenste Aufgabenbereiche des Jugendamtes. Ein direkter fachlicher Zusammenhang der einzelnen Leistungen ist hier nicht gegeben. Entspre- chend waren unterschiedliche Feststellungen zu treffen. In der Stellungnahme von J wurden die Prüfungsfeststellungen im Wesentlichen bestätigt. Abwei- chende Auffassungen bei der Anrechnung von Eigenmitteln, Einnahmen, Ausgaben und die weitere Behandlung von Überschüssen bestehen weiterhin. 35 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 126 2.1.10 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) 421020 Sportveranstaltungen Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Sportveranstaltungen Host Town und Sportlerehrung Prüfungsbericht vom 07.04.2025 Bei der geprüften Großsportveranstaltung „Host Town“ war die Stadt Nürnberg Gastgeberstadt für die Athleten im Rahmen der Special Olympic World Games, die im Juni 2023 in Berlin stattfanden. Bei den Special Olympics World Games (SOWG) handelt es sich um die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Den A uftrag der Be- werbung und Durchführung des Host Town Projektes übertrug der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit der Verwaltung bzw. dem Sportservice auf Empfehlung der Sportkommission (beratendes Gremium) mit Beschluss vom 07.07.2021. Des Weiteren wurden die Sportlerehrungen geprüft. Die Aufgabe Sportlerehrungen für erfolgreiche Sportler aus Nürnberger Vereinen durchzuführen und Ehrenamtliche für ihre Verdienste zu würdi- gen, findet sich in Punkt 5 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg wieder. Nur bei Erfüllung der in den Sportförderrichtlinien aufgeführten Voraussetzungen, kann eine Sportlerehrung durch die Stadt Nürnberg erfolgen. Ehrungskriterien sind:  Erste bis sechste Plätze bei Europameisterschaften,  Deutsche Meistertitel,  Deutsche Rekorde,  Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen. Die Prüfung hat gezeigt, dass SpS bestrebt war, für die freiwillige Aufgabe „Host Town“ Finanzie- rungsmöglichkeiten Dritter zu prüfen und ggf. auszuschöpfen. Vor allem Im Bereich der Sportlerehrungen wurden folgende Feststellungen und Empfehlungen ge- troffen:  Da die Verleihung von Medaillen eingestellt wurde, sind auch die Sportförderrichtlinien dahin- gehend zu ändern.  Künftig ist bei Sponsoring in jedem Fall ein Sponsoringvertrag zu schließen, der B etrag als Sponsoring zu buchen und in den Sponsoringbericht aufzunehmen.  Rpr weist darauf hin, dass im Bereich Sponsoring durch die Firma Dorfner zum Schutz der Mit- arbeitenden der Dienststelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, die jegliche Verdachts- momente bzgl. wechselseitiger Abhängigkeiten ausschließen. Hierzu zählt in erster Linie die Beachtung des Vergaberechts und der internen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien.  Ob die gestellten Rechnungen der Firma Dorfner steuerrechtlich als ordnungsgemäß an gese- hen und damit seitens der Stadt Nürnberg akzeptiert, werden können, wurde von Rpr nicht ge- prüft. SpS wurde zur eigenen Rechtssicherheit nahegelegt den Sachverhalt mit KaSt/5 zu klä- ren.  Im Bereich der Vergaben sind die vergaberechtlichen Vorschriften un d Wertgrenzen in jedem Fall einzuhalten. 36 Seite 30 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg  Für die Zukunft wird vorgeschlagen das Catering für die Sportlerehrungen einem förmlichen Vergabeverfahren zu unterziehen. Hierbei sollten die Möglichkeiten zum Abschluss einer Rah- menvereinbarung gemäß § 15 UVgO entsprechende Berücksichtigung finden. ZD/3 ist hier zu involvieren Im Bereich der Rechnungsbearbeitung bei SpS wurde folgende Empfehlung abgegeben: Aus Sicht von Rpr sollte die Quote (35 %) der digitalen Rechnungseingänge deutlich erhöht werden. Nicht zuletzt zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns, liegt es in der dezentralen Ressourcenverantwortung der Dienststellen ihre Geschäftspartner über die genann- ten zentralen Eingangskanäle zu informieren. Dies spart sowohl Personalressourcen (Kommunika- tion ohne Formulare, Unterschriften, bestehendes mehrfach-Augen-Prinzip und Hauspost) als auch Finanzmittel (weniger Skontoverfall, Mahngebühren, weniger Bedarf für die Dienstleistung Nach- trägliches, ersetzendes Scannen im Papierprozess). 2.1.11 Friedhofsverwaltung (Frh) 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) Prüfung der Leistung ”Unterhalt und Verwaltung der Friedhöfe“ Prüfungsbericht vom 04.08.2025 Die Stadt Nürnberg betreibt zehn stadteigene Friedhöfe im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung als Friedhofsträgerin. Der überwiegende Anteil der Gräber und Flächen befindet sich dabei auf den beiden Hauptfriedhöfen (Südfriedhof und Westfriedhof). Dort sind zwei Dienstleistungsbüros ange- siedelt. Von einer gesonderten zentralen Verwaltungsstelle aus erfolgt insbesondere die Erstellung von Bescheiden im Vollzug der Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie deren Vollstreckung unter Androhung von Zwangsmitteln. Gegenstand der Prüfung war insbesondere die ordnungsgemäße verwaltungsrechtliche Anwendung des Regelungsbestandes der Bestattungs- und Friedhofssatzung nebst ihren Anlagen. Des Weite- ren war die eigentliche Verfahrensführung sowie die Vollstreckung von hierauf erlassenen Anord- nungen ein Betrachtungsschwerpunkt. Die Prüfung wurde in der Weise vorgenomme n, als dass je eine eigenständige Begutachtung der beiden Regionen Süd und West sowie der zentralen Verwaltungsstelle vorgenommen wurde. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf den überwiegend durchgeführten Verfahren zu nicht gepflegten Grabstätten bzw. der Ve rpflichtungen zur Entfernung von Grabmalen nach Erlöschen eines Grab- nutzungsrechts. Darüber hinaus wurden die für Anordnungen und Vollstreckungen verwendeten Be- scheidmuster einer Betrachtung unterzogen. Da die Dienststelle angab, die gegenständlichen Verfahren unabhängig der Prüfung aktuell zu über- arbeiten, wurde von der Formulierung konkreter Feststellungen abgesehen. Der weitere Fortgang bleibt für Rpr abzuwarten. Dennoch wurden die aufgrund der Prüfung gewonnen Erkenntnisse und Schlüsse im Prüfungsbericht dargestellt. Prüfungserkenntnisse zu den Verwaltungsverfahren  Beide Dienstleistungsbüros ähneln sich in ihrer grundsätzlichen Vorgehensweise. Allerdings sollte aus Sicht von Rpr auf eine einheitlichere Verfahrensführung unter eindeutiger definierten und abgestimmten Abläufen hingewirkt werden. Hierbei sind die einschlägigen verwaltungs- und verfahrensrechtlichen Vorgaben als Maßstab zu Grunde zu legen. 37 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 126  Zu einer ausgiebigeren internen Kontrolle durch die verantwortlichen, dem Sachgebiet überge- ordneten Führungsebenen bei Frh zur Unterstützung und Versicherung der mit dem Aufgaben- gebiet betrauten Mitarbeitenden wurde geraten.  Mit dem Vollzug von Zwangsgeldern muss aus Sicht von Rpr auch eine regelmäßige Überprü- fung des jeweiligen Geldeingangs einhergehen, um vor allem der Wirkung und Wahrnehmung des Verwaltungszwangs nicht entgegenzuwirken. Sofern der Stadt Nürnberg aufgrund der Ver- fahren weitere Kosten in Vorleistung entstehen, sind diese ebenfalls entsprechend geltend zu machen und einzufordern. Prüfungserkenntnisse zu den Anordnungs- und Vollstreckungsbescheiden  Der Bescheidaufbau sollte nach Ansicht von Rpr strenger an die allgemeinen Anforderungen zur Bescheidtechnik ausgerichtet und hierbei auch etwaige Vorgehensweisen der Stadt Nürn- berg beachtet werden. Hierbei ist insbesondere auf den Aufbau der auf den Tenor folgenden Begründungen zu achten.  Die begutachteten Verfahren sehen jeweils mehrere Anordnungsstufen gerade im Hinblick auf die Androhung von Zwangsmitteln vor. Hierbei ist aus Sicht von Rpr stets a bzuwägen, ob die Vorgaben zur jeweiligen Verfahrensführung umfassend eingehalten sind. Dies betrifft im Beson- deren die Androhung der Ersatzvornahme und den möglicherweise damit einhergehenden Ein- griff in das Eigentumsrecht. Rpr legt Frh zudem nahe, eine au sführlichere Begründung der je- weiligen Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sowie der damit verbundenen Interessens- abwägung in Erwägung zu ziehen, um etwaigen gerichtlichen Überprüfungen Stand halten zu können.  Die verwendeten Bescheidmuster sind nach Ansicht von Rpr regelmäßig darauf hin zu überprü- fen, ob die darin zitierten Rechtsgrundlagen jeweils aktuell sind.  Die bisherigen rechtlichen Begründungen zur Kostenentscheidung sowie die Anwendung der Kostentarife sollten einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Friedhofsverwaltung in Bezug auf das Friedhofswesen im eigenen Wirkungskreis han- delt, erscheint die grundsätzliche Anwendung des Bayerischen Kostengesetzes mit Verweis auf die Kostensatzung der Stadt Nürnberg sowie das damit verbundene Kommunale Kostenver- zeichnis eröffnet.  Die geprüften Bescheide lassen im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig sowohl den Widerspruch als auch die Klage zu. Inwieweit die Durchführung eines Widerspruchsverfah- rens unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben jedoch noch angezeigt ist, sollte durch Frh überprüft werden. Das Rechtsamt ist ggf. beizuzie- hen. Es ist darüber hinaus zu unterstellen, dass insbesondere Kostenentscheidungen dem Grunde nach stets nach den gleichen Grundsätzen angefochten werden wie die jeweilige Haupt- sacheentscheidung bzw. der zu vollstreckende Grundverwaltungsakt. Das fakultative Wider- spruchsverfahren kommt demzufolge regelmäßig erst dann zum Tragen, wenn sie mit eine m eigenen (isolierten) Verwaltungsakt geltend gemacht und so nicht mit der Hauptsache verbun- den sind. Von der Anforderung einer gesonderten Stellungnahme wurde im Hinblick auf die laufenden Aktua- lisierungsarbeiten der Dienststelle abgesehen. Die Prüfung ist abgeschlossen. 38 Seite 32 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg 2.2 Querschnittsprüfungen (dienststellenübergreifend) 2.2.1 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten mittels des Prüftools hr-easy audit – Follow-up Prüfung Prüfungsbericht vom 17.09.2025 In den Jahren 2 018 und 2019 wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in SAP-HCM in fünf Dienststellen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Aufgrund des im Anschluss daran erstellten Gesamtberichts vom 12.07.2019 und der darin getroffenen F eststel- lungen wurde im Juni 2022 das AddOn-Produkt „hr-easy audit“ für SAP-HCM eingeführt. Mittels des in SAP -HCM integrierten Prüftools „hr -easy audit“ soll die Erfassung unständiger Ent- geltbestandteile, die dezentral bei den Dienststellen erfolgt, im Rah men eines Vier-Augen-Prinzips (4-AP) mindestens stichprobenhaft geprüft werden. „Dieses Prüftool unterstützt die Qualitätssiche- rung und Revision im Personalbereich durch ein maschinelles Stichprobenverfahren für Änderungen von Personalstammdaten. Der Grund gedanke ist einfach und effizient: Im Gegensatz zum klassi- schen Vier-Augen-Prinzip werden nicht alle Datenänderungen überprüft, sondern lediglich Stichpro- ben ausgewählt, für die anschließend eine sorgfältige fachliche Prüfung unter Einbeziehung von Akte oder Beleg erfolgen kann. Dadurch wird eine deutlich höhere Qualität mit geringerem Perso- naleinsatz erreicht“ (vgl. Nr. 1 im Handbuch für hr-easy audit für Stadt Nürnberg – Dezentrale Erfas- sung (TMW), Stand 09.05.2022). Für alle dezentral durch die TMW-User (spezielle Benutzeroberfläche für dezentrale Erfassungen in SAP-HCM) direkt zu erfassenden Lohnarten (LA) in den Infotypen (IT)  2010 (Entgeltbelege),  0014 (Wiederkehrende Be- und Abzüge) und  0015 (Ergänzende Zahlungen) wurden sogenannte Prüfroutinen im Rahmen von Stichproben eingerichtet. Eine ausgelöste Prüfung wird als „Stichprobe“ bezeichnet. Die Häufigkeiten der Stichproben in einer Spanne von 0 % bis 100 % wurden im Benehmen mit PA festgelegt und sind im aktuellen „Lohnartenverzeichnis TMW - User“ bzw. im „Handbuch für hr-easy audit für Stadt Nürnberg – Dezentrale Erfassung (TMW, Stand 09.05.2022)“ unter Nr. 2.2 zu finden. Mit der Implementierung von hr-easy audit sollte ein dienststelleninternes Kontrollinstrument einge- führt werden, das hilft, Fehler bei der Erfassung aufzudecken und zur Korruptionsprävention beizu- tragen. Die in SAP-HCM dezentral erfassten unständigen Entgeltbestandteile sind nach wie vor di- rekt zahlungswirksam, auch wenn eine gezogene Stichprobe noch nicht erledigt wurde. Ausgenommen von der Prüfung durch hr-easy audit sind maschinell übermittelte Daten, die in SAP- HCM eingespielt werden (z.B. durch SP-Expert erzeugte LA) oder LA, die direkt maschinell in SAP- HCM im Rahmen der Zeitauswertung generiert werden. Jedem TMW-Erfassenden wurde beim Start von hr-easy audit von der Dienststelle je ein Prüfer und ein Prüfervertreter zugewiesen. In diesem Zusammenhang erhielten 86 Personen erstmals einen SAP-Zugang mit der hr-easy audit Prüferrolle. Eine Prüfung gilt dann als überfällig, wenn Sie ni cht innerhalb von 3 Monaten nach der Erfassung durchgeführt wurde. 39 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 126 Im Zeitraum 01.06.2022 – 18.03.2025 wurden 76.536 Fälle über eine hr-easy audit Stichprobe aus- gewählt. Am 18.03.2025 waren hiervon 74.158 Fälle abgeschlossen (erledigt), das sind 96,89 % aller gezogenen Stichproben. Von diesen erledigten Stichproben wurden 91,21 % der Fälle inner- halb von 90 Tagen und 5,26 % innerhalb von 91 – 180 Tagen abgearbeitet. Lediglich 3,53 % wurden erst nach mehr als 180 Tagen als erledigt gekennzeichnet. Im Wesentlichen wurden folgende Feststellungen getroffen:  Nicht abgeschlossene Stichproben Am 18.03.2025 waren noch 2.378 Fälle ungeprüft (nicht abgeschlossen), das entspricht 3,11 % aller gezogenen Stichproben. Hiervon waren 1.465 Fälle erst seit 0 – 90 Tagen ungeprüft, also noch unkritisch. Kritisch sieht Rpr dagegen 374 Fälle, die schon seit über 180 Tagen ungeprüft sind, da rückwir- kende Korrekturen dieser Fälle nur noch sehr begre nzt möglich sind (Beachtung der Aus- schlussfrist von sechs Monaten bei Beschäftigten). Auffällig waren hier vor allem drei Dienst- stellen mit insgesamt 297 ungeprüften Fällen. Um eine korrekte Personalabrechnung zu gewährleisten, ist seitens PA sicherzustell en, dass die Dienststellen ihre zu prüfenden Stichproben innerhalb der vorgesehenen 90 Tage prüfen.  Mahnung der überfälligen Prüfungen PA/4 fordert die Erfasser/Änderer der Dienststellen regelmäßig (derzeit alle drei Monate) zur Abarbeitung der seit mehr als 90 Tagen ungeprüften Fälle auf. Rpr fordert grundsätzlich eine monatliche Mahnung, da bei einer vierteljährlichen Mahnung der über 90-Tage-fälligen Fälle die tarifliche Ausschlussfrist von sechs Monaten in einigen Fällen kurz vor dem Ablauf steht und ggf. dringender Handlungsbedarf besteht. Mangels Zuordnung (vgl. nächster Punkt) ist eine Mahnung an den Prüfenden nicht möglich. Die Mahnung sollte nicht an den Erfasser/Änderer sondern an die Dienststellen -/Verwaltungs- leitung gerichtet werden und es sollte auf mögliche Haftungsrisiken für den Prüfer bzw. den Erfasser hingewiesen werden.  Prüfer und Prüfervertreter Prüfer und Prüfervertreter haben die gleiche Rolle. Eine Trennung gibt es nicht. Jeder kann jeden prüfen, sofern die entsprechende strukturelle Berechtigung vorliegt. Es ist auch nicht mög- lich, festzustellen, welcher Prüfer bzw. Prüfervertreter einem TMW-User zugeordnet ist. Durch die fehlende Zuordnung ist nicht sichergestellt, dass jeder TMW-User zwei Prüfer (Prüfer und Vertreter) hat. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Eine Auswertung durch Rpr ergab, dass 17 Dienststellen jeweils nur einen hr-easy audit Prüfer haben (Stand 03.04.2025), so dass z.B. bei Urlaub oder Krankheit (möglicherweise auch für längere Zeit) die notwendige Pr üfung nicht zeitnah erfolgen kann. Das hat zur Folge, dass er- fasste Daten ungeprüft in SAP-HCM zahlungswirksam werden. Durch IT/2-SKN/HCM und PA ist sicherzustellen, dass jede Dienststelle, die dezentral zahlungs- relevante Daten durch TMW-User erfasst, auch mindestens zwei aktive hr-easy audit Prüfer hat.  Personelle Veränderungen bei TMW-Usern, Prüfern und Prüfervertretern 40 Seite 34 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg In einigen Fällen wurden Unstimmigkeiten bei den vorhandenen Berechtigungen festgestellt. Insbesondere bei personellen Veränderungen der TMW-User, Prüfer und Prüfervertreter (Ein- /Austritte, Umsetzungen, Stellenwechsel o.ä.) ist darauf zu achten, dass die Zuordnungen und Berechtigungen zeitnah geprüft bzw. angepasst werden. Die Dienststellen sind dafür verant- wortlich, dass die nötigen Informationen über personelle Änderungen an IT/2-SKN/HCM über- mittelt werden. Rpr regt eine jährliche Aufforderung in den Mitteilungen aus dem Personalbe- reich an alle Dienststellen zur Überprüfung der dienststelleninternen Rechte (und ggf. Ände- rungsmitteilungen an IT/2-SKN/HCM) an. Bei mindestens einer Dienststelle fiel auf, dass sie zurzeit keinen aktiven TMW-User hat (Stand 27.05.2025). Bei einem Wechsel (bzw. Neubenennung) der Prüfer ist darauf zu achten, dass es zum Wech- selzeitpunkt möglichst wenige offene Pr üfungsfälle gibt bzw. dass die Prüfberechtigung des neuen Prüfers weit genug in die Vergangenheit reicht, um die noch offenen Fälle prüfen zu können. Weiterhin fiel auf, dass der Prüfer keinen Zugriff mehr auf ungeprüfte Stichproben hat, wenn die betroffenen Personen inzwischen an eine andere Dienststelle gewechselt haben oder nicht mehr aktiv sind (Ruhestand/Rente/Ausgeschieden). Für diese Konstellationen muss PA und IT/2-SKN/HCM gemeinsam mit der jeweiligen Dienststelle eine Lösung suchen.  Fehler in der Erfassung o Stellt der Prüfer einen Fehler in der Erfassung fest, kann er den Status der Stichprobe auf „02 Fall zur Korrektur gegeben“ anpassen und sich eine Wiedervorlage setzen, um zu prü- fen, ob der Fall korrigiert wurde. Dies löst jedoch keine elektronisc he Information an den Erfasser/Änderer aus. Der Prüfer muss dem Erfasser/Änderer mitteilen, dass er den Fall korrigieren muss (mündlich, per E-Mail etc.). Es ist sicherzustellen, dass zukünftig in diesen Fällen eine elektronische Info an den Erfas- ser ausgelöst wird, damit die Erfassung möglichst zeitnah – am besten noch vor dem nächs- ten Zahltagslauf – korrigiert werden kann. Die nicht abgeschlossenen Stichproben mit Status 02 sind zu überprüfen. Evtl. zu viel ge- zahlte Bezüge sind zurückzufordern. o Unter den abgeschlossenen Stichproben finden sich Vier, die ein Sperrkennzeichen enthal- ten. Diese sind zu überprüfen.  abgeschlossene Stichproben mit gleichem Datums- und Zeitstempel („Sammelprüfung“) Die abgeschlossenen (erledigten) Stichproben der Dienststellen wurden nach Datums- und Zeit- stempel ausgewertet. Dabei fiel auf, dass häufig viele Fälle (bis zu 477) exakt den gleichen Datums- und Zeitstempel tragen. Betrachtet wurden Dienststellen, die an einem Tag mindes- tens 150 Prüffälle mit demselben Datums-/Zeitstempel hatten, bzw. gehäuft weitere Prüfungen an diesen Tagen hatten. Hierbei fielen neun Dienststellen mit insgesamt 6.605 Fällen auf. Diese „Sammelprüfungen“ widersprechen dem Sinn und Zweck von hr-easy audit. Eine sorgfäl- tige fachliche Prüfung unter Einbeziehung von Akten oder Belegen kann hier nicht erfolgt sein. Das IKS funktioniert hier nicht. 41 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 126 Die Prüfer sind auf ihre Verantwortung (Haftung) hinzuweisen. Eine entsprechende Dienst-/Ge- schäftsanweisung ist zu erlassen.  Erfassungen im eigenen Personalfall Nach wie vor ist es möglich, dass etliche TMW-User zahlungsrelevante Daten in ihrem eigenen Personalfall im Abrechnungsprogramm SAP -HCM erfassen können. Neun Fälle wurden hier betrachtet und bei zwei Fällen festgestellt, dass diese bis zum heutigen Tag (03 .09.2025) un- geprüft sind. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, da sich einige Personen unständige Entgelt- bestandteile anweisen können, ohne dass dies einer 4-Augen-Prüfung unterliegt. PA wird aufgefordert, technisch oder organisatorisch sicherzustellen, dass ein TMW-User weder Daten in seinem eigenen Personalfall erfassen und prüfen kann noch selbst erfasste Daten für fremde Personalnummern selbst prüfen kann (auch wenn er zwei SAP -Kennungen hat). Hier fehlt stadtweit eine technische Sicherungsmaßnahme.  Stichproben-Nummer 9000 Aufgrund falsch eingestellter Parameter haben sich Stichproben bei der Stichproben -Nummer „9000 = Auffangstichprobe für fehlende Prüferzuordnung“ angesammelt. Für diese Stichproben war bis jetzt keine Zuständigkeit definiert; sie wurden bisher nirgends ausgewertet. Rpr hat kei- nen Zugriff auf die Stichproben-Nummer 9000. Während der laufenden Prüfung wurden durch IT/2-SKN/HCM alle Fälle der Stichproben-Num- mer 9000 erledigt bzw. die Erledigung veranlasst. Am 01.09.2025 teilt IT/2 -SKN/HCM per E - Mail mit, dass künftig einmal im Monat eine Query über den Query-Manager über alle Mandan- ten laufen soll, um sicherzustellen, dass künftig keine unerledigten Auffangstichproben überse- hen werden; wenn Stichproben vorhanden sind, wird IT/2 -SKN/HCM per Mail an SAP-HR-Info informiert.  Fehlendes übergeordnetes internes Kontrollsystem (IKS) Durch die Einführung von hr-easy audit wurde ein dienststelleninternes Kontrollinstrument ein- geführt, womit dezentral die kassenrechtlichen Anforderungen erfüllt sind (soweit die Prüfenden ihrer Prüfpflicht sorgfältig nachkommen). Ein übergeordnetes und zentrales risikoorientiertes fachliches IKS der Verwaltung fehlt aber weiterhin. Derzeit gibt es keine übergeordnete Möglichkeit, einzelne oder systematische Fehler (vom Flüchtigkeitsfehler bis hin zu pflichtwidrigen deliktischen Vorfällen) zu vermeiden bzw. zeit- nah aufzuzeigen. Aus Sicht von Rpr ist von der Verwaltung ein übergeordnetes zentrales fachliches Controlling einzurichten. Fazit Das eingeführte Prüftool hr-easy audit könnte durch das maschinelle Stichprobenverfahren bei der Erfassung dezentral angeordneter unständiger Entgeltbestandteile einen erheblichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Zahlungen im Personalbereich leisten. Ob es seiner Rolle als IKS gerecht wird, kann von Rpr nur sehr eingeschränkt beurteilt werden. Die festgestellten „Sammelprüfungen“ lassen erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Prü- fung anhand Akten und Belegen durch einige hr -easy audit Prüfer aufkommen. Systemseitig kann 42 Seite 36 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg von Rpr nur geprüft werden, ob die zu prüfenden Fälle erledigt wurden, nicht ob und wie sie tatsäch- lich geprüft wurden. Der Haken in der Spalte „Erledigt“ sagt nicht zwingend, dass der Fall auch tatsächlich geprüft wurde. Bei den o.g. „Sammelprüfungen“ kann aus Sicht von Rpr unterstellt wer- den, dass eine Prüfung aller Einzelfälle nicht stattfand. Die Prüfer sind darauf hinzuweisen, dass eine Prüfung unter Einbeziehung von Akten und/oder Belegen sorgfältig durchzuführen ist und dafür zu sensibilisieren, dass jeder zu prüfende Datensatz monetäre Folgen hat. Die Prozesse und Überwachungsmaßnahmen im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind von verantwortlicher Stelle schriftlich in einer Handlungs-/Dienstanweisung zu dokumentieren und regel- mäßig zu überprüfen. Verstöße wären zu ahnden. Auf mögliche Haftungsrisiken wäre hinzuweisen. Rpr empfiehlt der Verwaltung, eine wirksame Funktionstrennung und gezielte Kontrollen einzurich- ten (Vier-Augen-Prinzip). Mit Stellungnahme vom 10.10.2025 äußerte sich IT/2 -SKN/HCM zum Prüfungs bericht. Eine ab- schließende Würdigung erfolgt erst nach Vorliegen der Stellungnahme von PA. Diese liegt aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Erstellungsdatum des Berichtes und des Sachverständigenberich- tes noch nicht vor. 2.2.2 Prüfung von Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostener- stattung (PA) Prüfungsbericht vom 27.01.2025 Im Jahr 2024 wurden die Dienst -/Fortbildungsreisen aus den Jahren 2022/2023 incl. der zugehöri- gen Reisekostenabrechnungen in drei verschiedenen Organisationseinheiten geprüft (Prüfungsbe- richte vom 16.07.2024, 18.09.2024 und 22.10.2024). Im Anschluss wurde ein zusammenfassender Bericht mit Feststellungen und Hinweisen für das Personalamt (PA) erstellt. Die Auflistung der Feststellungen für alle geprüften Einheiten sowie der individuellen Feststellungen für die einzelnen Einheiten können im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2023 der Stadt Nürnberg, Nr. 2.1.14 nachgelesen werden. Aus diesen getroffenen Feststellungen ergaben sich Feststellungen und Hinweise für PA zu folgen- den Themen:  Merkblatt Das Merkblatt war veraltet.  Vorlage von Belegen  Verantwortung der „Genehmiger“ Es fehlten Genehmigungsunterschriften sowie notwendige Angaben für die Abrechnung der Reisekosten.  allgemeine Genehmigungen Durch den wegfallenden Genehmigungsantrag fehlen Informationen für die Abrechnung (z.B. Angaben zur Fahrkostenerstattung, Vorlage diverser Einladungen/Programme).  Fahrkostenerstattung bei Einsatz privater Kraftfahrzeuge 43 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 126  Reisekosten – Erfassung in SAP-HCM o Erfassung der Versteuerungs-Lohnarten o Andruck Lohnsteuerbescheinigung „M“  Beginn und Ende einer Dienst-/Fortbildungsreise o für die Berechnung des Tagegeldes bei Beamten und Beschäftigten o für die Erstattung der Fahrkosten o für die Berechnung der Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung  Eintägige Dienstreise anstelle von mehrtägigen Dienstreisen  Nutzung des Großkunden-Abos für DB-Tickets In vielen Fällen wurde das DB-Ticket nicht über das städtische Großkunden-Abo gebucht. Eine entsprechende Fahrpreisermäßigung konnte somit nicht genutzt werden.  BahnCard und Deutschlandticket  City-Tax bzw. Kurtaxe  Excel-Berechnungsvorlage Zur Abrechnung der Reisekosten stellt PA/1-2 jeweils eine Excel-Vorlage für das Inland und für das Ausland zur Verfügung. In folgenden Bereichen wurden Feh ler und Mängel in der Excel - Vorlage festgestellt: o Berechnung des Tagegeldes o Günstiger-Prüfung beim Tagegeld bei 2-tägiger Dienst-/Fortbildungsreise ohne Übernach- tung o Steuer-Freibetrag bei 2-tägiger Dienstreise ohne Übernachtung o Mitnahmeentschädigung bei der Mitversteuerung o Steuer-Freibetrag bei Auslandsreisen o Übernachtungsgeldpauschale o Sachbezugsbewertung Die meisten hier aufgeführten Fehler wurden bereits im laufenden Prüfungsprozess durch IT berichtigt. Die Berechnungsvorlagen für das Jahr 2025 (In-/Ausland) enthalten alle Berichtigun- gen.  Klarstellung der ADON  Korruptionspräventive Maßnahmen  Antragstellung und Genehmigung im Document Management System (DMS) 44 Seite 38 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg  Dienstreisen des Gesamtpersonalrats bzw. des örtlichen Personalrats  Anrechnung von Arbeits- und Reisezeit Nur in fünf von 53 geprüften Fällen erfolgte eine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeits - und Reisezeit. Zusammenfassend war festzustellen, dass bei allen geprüften Dienststellen die Bearbeitungen so- wohl im Genehmigungs- wie auch im Abrechnungsbereich großteils deutliche Mängel aufwiesen und die fachliche Qualität der Sachbearbeitung nicht den Anforderungen an eine korrekte Sachbearbei- tung entsprach. Die dezentrale Bearbeitung in den einzelnen Organisationseinheiten wird der Komplexität des Rei- sekostenrechts nicht gerecht. Sie erfordert von den Sachbearbeitenden (i.d.R. Vorzimmer- und Ver- waltungskräfte) ein umfangreiches Wissen im Bereich des Reisekostenrechts sowie der zugehöri- gen steuerrechtlichen Vorschriften, das von diesen jedoch ohne regelmäßig e Schulungen nicht er- wartet werden kann. Es erfordert einen erheblichen Beratungs- und Schulungsaufwand, um ca. 60 Sekretariats- und Personalverwaltungskräften samt ihren Stellvertretenden die erforderlichen aktu- ellen Fachkenntnisse zu vermitteln, zumal de m in manchen Dienststellen nur eine geringe Zahl zu erstellender Abrechnungen gegenübersteht. Auch die Qualität der Genehmigungen, die die Grundlage für eine korrekte Abrechnung legen, ist verbesserungswürdig. Nur was genehmigt wurde, kann auch abgerechnet/erstattet werden. Rpr regt Schulungen für „Genehmiger“ sowie verpflichtende Schulungen für alle Reisekostenabrech- ner an. Viele der o.g. Feststellungen waren auch in früheren Jahren bereits Thema von Prüfungen durch Rpr. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der festgestellten (teils langjährigen) Fehler und Mängel ist aus Sicht von Rpr die Anschaffung einer Software für die Bearbeitung der Genehmigungen wie auch der Abrechnungen dringend erforderlich. Bei der Auswahl der Software wäre auf einen medienbruch- freien Verwaltungsprozess vom Antrag bis zum Bescheid zu achten. Da das bayerische Reisekostenrecht einige „Spezialitäten“ aufweist, gibt es hierfür nur wenige Soft- ware-Anbieter am Markt. PA hat während der laufenden Prüfung bereits bei zwei Anbietern (beim Freistaat Bayern: Bayerisches Reisekostenmanagementsystem (BayRMS) und Reisekostenabrech- nungssystem (RKS) sowie bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB): OK.PWS Reisekosten) unverbindliche Informationen eingeholt. Eine Anfrage durch Herrn Ref. I/II am 17.01.2025 nach Nutzung der Software BayRMS und RKS bei der Geschäftsstelle Zukunftskommission, #Digitales Bayern 5.0 beim Bayerischen Staatsministe- rium der Finanzen und für Heimat ergab lediglich die Möglichkeit einer Überlassung des Quellcodes, die aber aus Sicht von IT wirtschaftlich, technisch und strategisch nicht zielführend ist. Neben der Anschaffung einer Software hält Rpr eine Zentralisierung der Reisekosten-Sachbearbei- tung und -Abrechnung – zum Beispiel auf Geschäftsbereichs -/Referatsebene – für unabdingbar (Stichwort Shared-Service-Einheit). Dies würde neben dem Vorteil eines deutlich verringerten Fort- bildungsaufwands für die Mitarbeitenden auch eine einheitliche Sachbearbeitung sicherstellen, Feh- lerquellen minimieren, die Bearbeitungszeit reduzieren und somit monetäre Einsparungen ergeben. 45 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 126 PA nimmt mit Vermerk vom 15.07.2025 Stellung zum Prüfungsbericht, erkennt einen dringenden Handlungsbedarf an und stellt Maßnahmen vor, die zur Behebung der aufgezeigten Mängel ergriffen werden bzw. in Planung sind:  Kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung bis Jahresende) o Ausbau und Intensivierung von Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte (Genehmi- gende) und Reisekostensachbearbeitende o Erweiterung der Intranet-Seite „Reisekosten“ mit FAQs für Reisende, Genehmigende und Sachbearbeitende (bereits umgesetzt) o Einführung eines Newsletters o Mitteilung aus dem Personalbereich und Erweiterung der FAQs zum Thema Erfassung von Reisezeiten  Mittel- bis langfristige Maßnahmen (Umsetzung innerhalb von 2 – 3 Jahren) o Digitalisierung des Reisekostenabrechnung o Vorrangig wird die Nutzung der vom Freistaat Bayern entwickelten Lösung BayRKS ange- strebt. o Professionalisierung der Reisekostenbearbeitung o Eine zentrale Bearbeitung der Reisekosten - und Fortbildungsabrechnungen sollt e noch- mals eingehend geprüft werden. Eine zentrale Abwicklung z.B. durch eine Servicestelle im Geschäftsbereich würde zwar den Beratungs- und Schulungsaufwand reduzieren und die Qualität sichern, aber auch Stellenplankapazität in nicht unerheblichem Maße e rforderlich machen. Die Professionalisierung ist nur im Rahmen eines stadtweiten Projekts umsetzbar, für das PA aktuell nicht über ausreichend Mittel verfügt. o Verbesserung der IT-technischen Berechnung der Reisezeiten PA weist im Fazit der Stellungnahme darauf hin, dass die Verantwortung für die korrekte Genehmi- gung und Abrechnung von Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen aktuell bei den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben liegt und setzt auf eine konsequente Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen, um zukünftig Fehler auf ein Minimum zu reduzieren. 2.2.3 Beratung, Bewertung sowie Prüfung hinsichtlich der künftigen Handhabung von Dienstleistungskonzessionen Mit der Umsetzung der EU -Vorgaben in das deutsche Vergaberecht (GWB -Novelle 2016, Einfüh- rung der KonzVgV) wurde die rechtliche Grundlage für Dienstleistungskonzessionen geschaffen. Diese Form der Vertragsgestaltung unterscheidet sich im Wesentlichen von klassischen Dienstleis- tungsaufträgen, da das Betriebsrisiko beim Konzessionsnehmer (§ 105 Abs. 2 GWB) liegt. Für die Stadt Nürnberg eröffnet dies zwar die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung, erfordert aber gleich- zeitig eine besonders sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung, um Haushaltsrisiken zu ver- meiden und die gebotene Transparenz sicherzustellen. In den Jahren 2023/2024 wurden erste Pilotvergaben für die Stadt Nürnberg durchgeführt (u. a. Aqua-Fitness-Kurse im NüBad, Essensverpflegung an der Adam -Kraft-Realschule sowie KIA - Metropol Arena). Diese Pilotversuche erfolgten noch ohne Einbindung der Stadtkämmerei und des 46 Seite 40 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Referats I/II. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zeigten sich hierbei deutliche Defizite: feh- lende oder unzureichende Ge bührenkalkulationen, nicht dokumentierte Einnahmeverzichte sowie Unsicherheiten bei der Gewichtung von Vergütung und Leistung. Auch steuerrechtliche Fragen blie- ben ungeklärt. Diese Feststellungen machten den Handlungsbedarf zur Einführung eines systema- tisierten Vorgehens deutlich. In der Folge wurden ab 2024/2025 weitere Dienststellen in die Ausgestaltung eingebunden. Neben den Zentralen Diensten und dem Rechtsamt beteiligten sich nun auch die Stadtkämmerei, das Re- ferat I/II sowie das Kassen - und Steueramt. In mehreren gemeinsamen Besprechungen (u. a. am 27.02.2024, 17.04.2024, 17.10.2024, 03.02.2025 und 18.02.2025) sowie zahlreichen bilateralen Ab- stimmungen wurde ein einheitliches Verfahren entwickelt. Das Rechnungsprüfungsamt hat dabei mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, klare Prüfkriterien und verbindliche Vorgaben festzu- legen, um sowohl haushaltsrechtliche als auch steuerliche und vergaberechtliche Anforderungen abzusichern. Im Ergebnis wurde eine verbindliche Vorgehensweise etabliert, wonach die Bedarfsträger künftig u. a. nachvollziehbare Gebührenkalkulationen vorzulegen, Einnahmeverzichte plausibel zu begründen und sämtliche Unterlagen vorab mit Stadtkämmerei und Rechnungsprüfung abzustimmen haben, bevor ein Verfahren durch die Vergabestelle (ZD/3) eröffnet werden kann. Hierzu wurde die Check- liste Dienstleistungskonzession (Stand 04/2025) erstellt. Diese stellt nunmehr einen verbindlichen ´Handlungsleitfaden´, im Rahmen der Vorverfahrensebene, für die Bedarfsträger dar. Somit wird die Basis für eine transparente und revisionssichere Vorgehensweise geschaffen. Überdies haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Handhabung von Dienstleistungskon- zessionen eine kontinuierliche Beobachtung und Überprüfung erfordern. Aus Sicht des Rechnungs- prüfungsamtes ist festzuhalten, dass nur durch eine kritische Begleitung, eine enge Abstimmung der beteiligten Stellen und regelmäßige Anpassungen der Verfahren gewährleistet werden kann, dass künftige Konzessionen sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaft lichen und haushaltsrechtli- chen Anforderungen entsprechen. 2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich Verwaltungsprüfung 2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung Die Verwaltungsprüfung als Teilbereich der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben der Prüfung nach Art. 106 GO auch die Begutachtung der Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen und Dienstleistungskonzessionen. Die Einhaltung der städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg gewährleistet die Beachtung der Vorgaben aus § 30 KommHV -Doppik bezüglich Ausschreibungsverfahren und der Vergabegrundsätze). Für das Rechnungsprüfungsamt ist festgelegt, dass Vergabevorschläge sowie etwaige Verfahrensaufhebungen zu begutachten sind, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt. Die Vorlagepflicht bei Rpr besteht je nach Vergabevorschlag bei einer Wertgrenze ab 200.000 Euro Hauptauftragssumme (bis 2022 bei 100.000 Euro) oder bei mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr-Genehmigung auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2024 über insgesamt sechs Aufhebungen gemäß Nr. 4 VBRL bei einer Vergabesumme über 50.000 Euro unterrichtet. Die letzte Änderung der VBRL trat am 01.11.2024 in Kraft. Die Änderungen bzg l. Rpr betrafen im Wesentlichen die Aufnahme der Dienstleistungskonzessionen sowie die Einschränkung der Prüfung durch Rpr bei Begutachtungen durch RA/3 -VMN – anlassbezogene und stichprobenartige Prüfun- gen bleiben davon unberührt. 47 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 126 Ab 01.01.2024 sind sowohl die EU -Schwellenwerte für Liefer - und Dienstleistungen auf 221.000 Euro (vorher bei 215.000 Euro) als auch für Dienstleistungskonzessionen auf 5.538.000 Euro (vorher bei 5.382.000 Euro) gestiegen. Die Wertgrenzen für Soziale und andere be- sondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber liegen unverändert bei 750.000 Euro. Für kommunale Auftraggeber wurde die erhöhte Wertgrenze von 25.000 Euro für Direktvergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (nicht: freiberufliche Leistungen) erneut befristet bis zum 31.12.2024 verlängert. Dies gilt im Übrigen für weitere aufgrund Corona-Pandemie und Ukrainekrieg eingeführten vergaberechtlichen Bestimmungen. 2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen Im Jahr 2024 wurden Rpr insgesamt 2 7 vergaberechtliche Genehmigungsanfragen mit einem Ge- samtvergabevolumen von rd. 26 Mio. Euro vorgelegt. Im Vergleich dazu gingen im Vorjahr 2023 noch 33 Vorgänge mit einem Gesamtvolumen von etwa 74,5 Mio ein, wobei allein drei Vergaben mehr als die Hälfte des gesamten Ausgabevolumens ausmachten. Das Ausgabevolumen 2024 ist weniger durch große Einzelvergaben geprägt und ist somit ausgeglichener. Die größte Vergabe- summe lag bei etwas über 4 Millionen Euro (Ausstattung von Kindertageseinrichtungen). Allerdings umfassten nur 7 % des Gesamt ausgabevolumens mit rd. 1,8 Mio. Euro Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO. Der Rest des Ausgabevolumens 2024 wurde in den ober- bzw. unterschwelligen Regelverfahren beauftragt/durchgeführt. 2023 wurden mehr Vergabe- arten genutzt. Im Prüfungszeitraum 2024 wurden 14 zu genehmigende Vergabezuschläge mit einem Volumen von rd. 20,5 Mio. Euro im Offenen VgV Regelverfahren und sieben Öffentliche Ausschrei- bungen im unterschwelligen Regelverfahren nach UVgO mit insgesamt rd. 3 Mio. Euro ausgeschrie- ben. Zudem wurden drei Auftragserweiterungen mit einer Gesamtvergabesumme von 0,5 Mio. Euro an Rpr zugeleitet. Rpr wurden 2024 insgesamt vier Reinigungsleistungen im Wert von rd. 1,2 Mio. Euro zur Genehmi- gung vorgelegt (2023 waren es sieben Vergaben im Gesamtwert von 4,1 Mio Euro). 20,5 Mio EUR; 143,0 Mio EUR; 7 1,8 Mio EUR; 3 0,5 Mio EUR; 3 Vergabesumme und Vergabeanzahl Offenes Verfahren (VgV) Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Verhandlungsverfahren ohne TW (UVgO) Auftragserweiterungen 48 Seite 42 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg 2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen Die Prüfungserkenntnisse nachfolgender Vergaben sind besonders hervorzuheben. Die Vergabe- entscheidungen wurden seitens Rpr zur Kenntnis genommen:  Bei der zweiten Auftragserweiterung zur Büro raumplanung und Beratung für das Stadthaus Q (Vergabesumme 385 TEuro) in der Phase 2 mit einem Gesamtauftragswert von 1,5 Mio. Euro wurde die Vergabe erneut an den bisherigen Auftragnehmer vergeben. Die Erweiterung blieb mit 49,26 % des ursprünglichen Haup tauftragswertes knapp unter der maßgeblichen 50 % Schwelle, sodass sie als unwesentliche Änderung eingestuft wurde. Rpr konnte nicht abschlie- ßend beurteilen, ob die Voraussetzungen für ein neues Vergabeverfahren tatsächlich nicht vor- lagen.  Im Bereich des M asterstudiengangs Public Management (Gesamtvergabesumme 148 TEuro) fiel auf, dass die erste Auftragserweiterung von 2022 Rpr nachträglich vorgelegt wurde und die Finanzierungsbestätigung nur für den Hauptauftrag, nicht jedoch für die Nachtragssumme vor- lag. Zusammen mit der zweiten Auftragserweiterung blieb die Nachtragssumme mit 19,8 % zwar unter der 20 %-Grenze des Hauptauftragswertes ohne notwendige Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, dennoch wurde versäumt, eine vertragliche Regelung für mögliche Preis- anpassungen bei Änderung der Hochschulsatzung zu treffen. Zudem überschritt man mit der zweiten Auftragserweiterung geringfügig den maßgeblichen Schwellenwert i.H.v. 750.000 Euro netto, was aus vergaberechtlicher Sicht kritisch beurteilt wurde, zumal notwendige Abwägungen im Hinblick auf die Haushaltsmittel für das Folgejahr nicht dokumentiert wurden.  Bei der Vergabe von Sondermöbeln für Stadthaus Q (Vergabesumme 1,5 Mio Euro) wurde die Transparenz der Kostenschätzung bemängelt, da auch Preise von Her stellern einflossen, die selbst als Bieter auftraten. Zudem wurde der Wettbewerbsgrundsatz durch produktgenaue Leis- tungsbeschreibungen nicht vollständig gewahrt, obwohl für funktionale Arbeitsplatzmöblierung bereits ein stadtweiter Rahmenvertrag besteht. D ie Vergabe erfolgte ausschließlich nach dem Kriterium des Preises, obwohl man aus Sicht von Rpr auch qualitative Kriterien bei wettbewerbs- öffnender Vergabe definieren hätte können. Eine Zustimmung von Ref. I/II-Zentrale Steuerung Flächenmanagement und Proj ektkoordination bzgl. produktspezifischer Ausschreibung, ver- bindlichem Mengenabruf und Eignungsprüfung liegt vor.  Schließlich zeigte die Konzessionsvergabe des Caterings für die Kia Metropol Arena (Vertrags- wertschätzung 3,5 Mio Euro) Schwächen bei der Nach vollziehbarkeit der Bewertungsgrundla- gen für Rpr: die Kostenberechnungsgrundlagen - Festsumme von 36 TEuro, Unkostenbeteili- gung 19 TEuro, gestaffelte Umsatzbeteiligung von mind. 5,25 % und max. 15,25 % - waren der Vergabeakte nicht zu entnehmen, die entscheidenden Bewertungsmaßstäbe 30 % Vergütungs- komponente - 70 % Leistung wurden nicht ausreichend dokumentiert, eine verbale Begründung für die ausschlaggebende Punktevergabe fehlte. Auch wurden steuerrechtliche Fragestellungen sowie die Beteiligung des Konzessionsnehmers an Kostensteigerungen nicht abschließend ge- klärt. Trotz einzelner vergaberechtlicher Auffälligkeiten erhob Rpr gegen die nachstehenden Verga- ben letztlich keine Einwände:  U.a. bei den ersten zwei Pilot-Dienstleistungkonzessionen – Schwimm- und Aquafitkurse in Hal- lenbädern (Vertragswert über 2,9 Mio. Euro): Die Vergabeart und Abgrenzung als Dienstleistungsauftrag wurden mit der Rechtsabteilung ab- gestimmt. Wichtige Informationen zum bisherigen Verfahren (Art des Auftrags, Umsatzbeteili- gung, bisheriger Dienstleister) fehlten jedoch in den Unterlagen. Der Zuschlag ging nicht an das wirtschaftlichste, sondern an das qualitativ besser bewertete Angebot (je 50 % Preis/Qualität). 49 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 126 Eine nachvollziehbare Berechnung der Umsatzbeteiligung (36 %) sowie der Kostendeckung lag nicht vor, ebenso wenig bieterbezogene Umsatzerwartungen. Die 50 %ige Gewichtung des Preises (als Umsatzbeteiligung) erscheint fraglich, wenn die Qualität tatsächlich ausschlagge- bend ist. Das Verfahren bezüglich der s chulische Mittagsverp flegung an der Adam-Kraft-Realschule wurde mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt (70 % Preis, 30 % Qualität). Es gab Hinweise auf Unstimmigkeiten bei der Vertragswertschätzung, der Bereitstellung rele- vanter Informationen und der Dokumen tation in der Vergabeakte. Das wirtschaftliche Risiko wurde durch die verpflichtende Teilnahme an der Mittagsverpflegung begrenzt, eine belastbare Risikobewertung fehlte jedoch. Auf eine Umsatzbeteiligung und einen separaten Pachtzins wurde verzichtet, eine Kostenaufstellung lag nicht vor. Die Preiskalkulation wurde nicht hinter- fragt, ein anderweitiges Einvernehmen zum Entgeltverzicht bestand nicht. Zudem war die Ver- sicherungsbescheinigung nicht aktuell.  Bei der Überführung von Bebauungsplänen in den XPlan-Standard führte die festgelegte Losli- mitierung dazu (jeder Bieter max. ein Los), dass ein teureres Angebot den Zuschlag erhielt. Der Zuschlag für das wertmäßig größte Los ging an den günstigsten Anbieter, während beim zwei- ten Los ein um rd. 134 TEuro teurerer Bieter zum Zug kam. Trotz erheblicher Unterschreitungen der Kostenschätzung (23 % bzw. 59 %) und zum nächstgünstigsten Gebot wurde die Auskömm- lichkeit bestätigt. Rpr konnte die Wirtschaftlichkeit jedoch nicht eindeutig beurteilen, da beide Anbieter zuvor an der Markterkundung beteiligt waren und so niedrige re Preise nicht erwartet wurden. Die Notwendigkeit der Limitierung wurde wegen der daraus resultierenden Mehrkosten kritisch gesehen; eine Begründung wurde erst nachträglich in die Vergabeakte aufgenommen.  Bei den Grafikleistungen für ein Projektbüro (Vergabesumme 233 TEuro) wurde das erste Ver- fahren aufgehoben, da Transparenz und Wirtschaftlichkeit nicht gegeben waren. Bei der Neu- ausschreibung ohne Preisobergrenze lagen drei von ursprünglich fünf identischen Pauschalan- geboten in exakt der Höhe des Auftragswertes nun leicht darunter. Der Empfehlung von Rpr, auf eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme zu verzichten, wurde gefolgt. Der wirtschaft- lichste Bieter hatte zuvor ein günstigeres Ursprungsangebot abgegeben (um ca. 14 TEuro bzw. 7 % niedriger). Aus Sicht von Rpr hätte eine Preisverhandlung zur weiteren Optimierung genutzt werden können.  In der Vergabeakte für die Beschaffung Technischer Straßenleuchten für SÖR (1,3 Mio. Euro Vergabesumme) fehlte der Bezug zu früheren Preisen und Beschaffungsverfahren, wodurch die Kostenschätzung nicht vollständig nachvollziehbar war. Vergleichbare Materiallieferungen wur- den bislang nicht als Genehmigungsanfrage gestellt und lagen Rpr nicht vor.  Rahmenvertrag für Kita-Ausstattung (max. 4 Mio. Euro netto): Ein Bieter erhielt trotz laufendem vorübergehendem Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung den Zuschlag für zwei von sechs Losen (rd. 2 Mio Euro, basierend auf der Bedarfsschätzung). Nach Ablauf eines Jahres ist eine Preisanpassung in beide Richtungen vorgesehen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Der Be- darfsträger wurde seitens der zentralen Beschaffungsstelle auf die Notwendigkeit einer objekti- ven Begründung produktspezifischer Anforderungen hingewiesen.  Die Vergabe Neukonzeption und Optimierung der Labor - und Büroflächen Umweltanalytik (Vergabesumme 214 TEuro) baut auf einer früheren Organisationsuntersuchung auf. Das Ver- tragsverhältnis wurde jedoch später einseitig von der Dienststelle gekündigt, ohne die Vergabe- stelle vorab zu informieren. Aufgrund von Differenzen zwischen den Vertragspartnern empfiehlt Rpr künftig eine engere Abstimmung mit der zentralen Beschaffungsstelle, um rechtliche und wirtschaftliche Aspekte besser zu berücksichtigen. 50 Seite 44 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg  Im Rahmen der Vergabe Sicherstellung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum (Vergabe- summe 1,5 Mio Euro) verwies Rpr darauf, dass bei geänderten Kostenschätzungen künftig Er- läuterungen in der Vergabeakte zu dokumentieren sind. Die Schätzung sollte auf Basis der Ein- zellose erfolgen, um daraus die voraussichtlichen Gesamtkosten abzuleiten und einen ange- messenen Vergleich mit den Angebotssummen zu ermöglichen.  Aufgrund gesicherter Erkenntnisse zur Auskömmlichkeit wurde bei der Zuschlagsentscheidung für Öffnungs- und Schließdienst für Schulspielhöfe (Vergabesumme 623 TEuro) auf eine förm- liche Aufklärung verzichtet. Die Kostenschätzung lag bei 724 TEuro brutto. Die erheblichen Ab- weichungen zum Zweitplatzierten (ca. 25 % und 31 %) hätten aus Sicht von Rpr jedoch eine intensive Prüfung der Kalkulationsgrundlagen gerechtfertigt. Teils wiederkehrende und sonstige Auffälligkeiten:  Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass das Beifügen eines Vertragsentwurfs zu den Vergabeunterlagen oder die Aufnahme separater Verträge ins Vergabeverfahren das Risiko wi- dersprüchlicher Regelungen birgt. Grundsätzlich gilt: Die Vergabeunterlagen werden integraler Bestandteil des Vertrags. Rpr stellte bei einer Vergabe fest, dass der Vertragsentwurf nicht alle Inhalte der Leistungsbeschreibung wider spiegelte und teils widersprüchliche Formulierungen enthielt. Der Vertragstext wurde daher in Abstimmung mit RA überarbeitet.  Unvollständige Vergabedokumentationen führten zu vermeidbaren nachträglichen Fragen  Alle sechs Auskömmlichkeitsprüfungen 2024 erfolgten zu Zuschlägen  Bei zwei Dienstleistungsvergaben im Bereich sozialpädagogische Betreuung gebundener Ganztagsklassen und kooperative Berufsvorbereitung/ -integration wurde jeweils die vollstän- dige Förderung der Auftragssumme erreicht. Der maximal mögliche Förderbetrag diente dabei als verbindliche Kostenobergrenze, die im Rahmen der Angebotsabgabe nicht überschritten werden durfte. In einem Fall wurde die Kostenobergrenze ausgeschöpft, im anderen blieb das Angebot darunter – jeweils ist nur die tatsächlic h gezahlte Fördersumme relevant. Die Zu- schlagskriterien wurden unterschiedlich gewichtet: Bei der sozialpädagogischen Betreuung lag der Fokus stärker auf dem Preis (70 % Preisanteil), während bei der kooperativen Berufsvorbe- reitung/-integration die Leistung im Vordergrund stand (nur 30 % Preisanteil). 51 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 126 2.4 Prüfung im Bereich Eigenbetriebe E20010 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements Prüfungsbericht vom 09.10.2025 Untersucht wurde die Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements. Dabei wurde insbesondere die vollständige Erfassung und Bilanzierung des Fuhrparks, die ordnungsgemäße Beschaffung von Fahrzeugen sowie die sparsame und wirtschaftliche Bewirtschaftung des Furhparks geprüft. Das Prüfungsergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:  Die Dienstfahrzeuge von SÖR sind vollständig bilanziert. Die im Kalenderjahr 2024 abgeschlos- senen Fahrzeugbeschaffungen erfolgten ordnungsgemäß.  Die Fahrtenbücher waren nicht vollständig vorhanden und konnten auch bis zum Abschluss der Prüfung nicht nachgereicht werden. Es wurde deshalb angeregt, die Fahrtenblätter bis zum Ab- schluss des jeweiligen Kalenderjahres im jeweiligen Einsatzbereich zu sammeln und erst an- schließend und komplett an das zentrale Archiv zu übergeben.  Beim Treibstoffverbrauch ergaben sich einige Feststellungen. SÖR wurde gebeten, insbeson- dere einen Einzelfall aufzuklären. Die Stellungnahme der Dienststelle steht noch aus. 2.5 Informationstechnik 2.5.1 Vorbemerkungen Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teilaufga- ben:  Prüfung bereits eingesetzter IT -Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ordnungs- mäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie  Prüfung von Vergaben im IT-Bereich. Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations - und Kom- munikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Be- schaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab. 2.5.2 S/4HANA-Migrationsprojekt Wie bereits berichtet, wird n ach der Umstellung auf BW/4HANA (Business Warehouse) nun auch die im Rechnungswesen eingesetzte Software SAP ERP (Enterprise-Ressource-Planning) durch das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA (S/4) abgelöst. Einzig das Personalwirtschaftssystem SAP ERP HCM (Human Capital Management) wird im Rah- men dieses Projekts nicht mit umgestellt, soll aber im kommenden Jahr auf SAP HCM for S/4HANA 52 Seite 46 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg (H4S4) migriert werden, die On-Premises-Nachfolgelösung für SAP ERP HCM; verfügbar bis 2040 und gedacht für Unternehmen, die (noch) nicht in die Cloud wechseln möchten. Die Stadt Nürnberg nutzt(e) seit 2005 die ERP -Software der Firma SAP für das Haushalts- und Rechnungswesen. Diese Produktlinie ERP R/3 wurde von SAP zum Jahresende 2027 abgekündigt, weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeprodukt S/4 notwendig wurde. Mit der neuen HANA - Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte von SAP bildet, und der neuen Software S/4 soll die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich der Verarbeitungszeit erhöht werden. Neue Funkti- onalitäten ermöglichen es zudem, einige der Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an den SAP-Standard zu führen und die Prozesse zu verschlanken. Damit soll(te) der Aufwand der Mitarbeitenden in den einzelnen Prozessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellen Stand der Technik gehoben werden. Die Migrationsphase startete im Juni 2024 und dauerte bei Re daktionsschluss noch an. Nach um- fangreichen Funktions-, Integrations- und Anwendertests soll das neue ECC-System am 01.12.2025 in den Produktivbetrieb überführt werden (Go-live). Das angestrebte Ziel der Systemkonsolidierung wird mit der Migration erreicht. Statt der beiden Pro- duktivsysteme der Kernstadt (RNP) und der Eigenbetriebe (EBP) gibt es jetzt in SAP S/4 HANA ein SAP ECC-System. Im Rahmen des Migrationsprojets sollten auch einige Optimierungen und Innovationen umgesetzt werden. Allerdings konnten mangels finanzieller Möglichkeiten sowie fehlender personeller Kapazitäten nicht alle angestrebten Verbesserungen schon im ersten Schritt umgesetzt, sondern mussten auf mögli- che Folgeprojekte verschoben werden. So wurde beispielsweise bei den Schnittstellen die Ablösung der Batch-Input-Mappen zunächst auf eine Pilotschnittstelle beschränkt oder die geplante Pflege der Mitarbeiter-Geschäftspartner aus dem HCM-System heraus über sog. Ministämme, die laufend syn- chronisiert werden, zum Go-live noch nicht umgesetzt. Beteiligung von Rpr Im Rahmen der begleitenden Prüfung hat sich Rpr an einigen Projektschritten, in der Steuerungs- gruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in Teilprojekten und Workshops aktiv beteiligt. Eine aktive dauernde Beteiligung erfolgte, soweit möglich, im Arbeitspaket 10 – Be- rechtigungskonzept. Punktuelle Unterstützung erfolgte auf Anfrage seitens der Projektleitung oder aus einzelnen Arbeitspaketen heraus, im Einzelfall auch durch einen Fachprüfer von Rpr. Im Folgenden Ausführungen zu einzelnen Arbeitspaketen: 2.5.2.1 Zu Arbeitspaket 10 – Berechtigungskonzept – und Systemtests Wie bereits im Sachverständigenbericht 2023 erstmals berichtet, war ein erhöhter Aufwand für die Migration auf S/4HANA im Bereich Berechtigungen notwendig, denn in der Vorstudie wurde im Be- reich der Rollen & Berechtigungen eine spezielle – vom SAP-Standard abweichende - Aufgliederung zwischen "Dst/Produkt" (Berechtigungsobjekt) und "Prozessschritt" (Transaktion) identifiziert. 53 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 126 Ziele waren unter anderem:  Die Aufgliederung zwischen Berechtigungsobjekt und Transaktion wieder in den Standard zu- rückzuführen,  die Einführung eines Tools, welches die Mitarbeitenden auch nach der Migration beim Aufbau, der Zuweisung und Überprüfung der Rollen und Berechtigungen unterstützt und mit seinem „Rucksackprinzip“ den Umstieg erleichtert hat,  die grundsätzliche Zuweisung von Sammelrollen (SAP-Arbeitsplätze) an die Benutzer,  das Einhalten des Need -to-know- bzw. Need-to-do-/Minimalprinzips2, d.h. eine Überberechti- gung einzelner Benutzer zu vermeiden,  korrekt aufgebaute Support- und Basis-Berechtigungen, um auf SAP_ALL 3 verzichten zu kön- nen,  Berechtigungen und Transaktionen, die nicht regelmäßig benötigt werden, künftig über einen „Firefighter“4 durchzuführen. Mit dem immensen Aufwand, der geleistet wurde, sollte eine deutliche Zeitersparnis im Tagesge- schäft der Pflege der Rollen und Berechtigungen sowie für spätere Releasewechsel erreicht werden. Zur effizienteren, schnelleren und sichereren Durchführung des AP10 im Sinne von Best Practice der SAP wurde ein Tool eingekauft, die Xiting Authorizations Management Suite (XAMS) der Fa. Xiting. In der Hoffnung, mit dem Einsatz dieser Lösung den zeitlichen Aufwand schon während der kritischen und aufwändigen Projektphasen zu verkürzen und nachfolgend auch bei der täglichen Administration zu profitieren. Die Technologie orientiert sich am Regelwerk des DSAG 5-Prüfleitfa- dens und auch an den Risikoregelwerken der IBS Schreiber GmbH („ ECS6 meets XAMS“). Auch aufgrund von Beraterwechseln konnten die Zielrollen nicht in der geplanten Ausprägung und zum geplanten Zeitpunkt (Start Anwendertest) zur Verfügung gestellt werden. Ein sehr kritischer Punkt im Projekt. Das neue Berechtigungskonzept ist noch im Entwurfsstadium und muss noch zeitnah fertiggestellt werden. Es haben mehrere Datenmigrationsläufe auf das neue System stattgefunden und in drei Phasen wurden bzw. werden Tests von Projektmitarbeitenden durchgeführt. Der Funktionstest diente dazu, grundlegende Systemabläufe und technische Anforderungen zu validieren. Im Integrationstest wurde das Zusammenspiel des Gesamtsystems inklusive Add -Ons überprüft und i m abschließen- den Anwendertest sollen auch die Enduser (Nutzer aus verschiedenen Dienststellen) das System in realitätsnahen Szenarien „erproben“. 2 Das Prinzip der minimalen Rechte beschränkt den Zugriff von Benutzern auf das absolut notwendige Maß. 3 Sammelprofil, welches alle SAP-Berechtigungen enthält, so dass ein Benutzer mit diesem Profil im SAP-System alle Aufgaben durchführen kann 4 berechtigte BenutzerInnen erhalten für einen begrenzten Zeitraum erweiterte Rechte, um spezielle Aufgaben zu erle- digen 5 Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. 6 Easy Content Solution (ECS) der IBS Schrei ber GmbH – Risikoregelwerke für SAP verwalten und kundeneigenen Bedürfnissen anpassen 54 Seite 48 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Für den Anwendertest war der toolunterstützte Einsatz eines sog. Rucksacks, der die alten Rechte aus dem R/3-System enthalten sollte, vorgesehen. Aufgrund der vielen Eigenprogrammierungen (Z- Transaktionen) konnte dieser Rucksack aber nicht wie vorgesehen eingesetzt werden, sondern musste stattdessen mit einer reduzierten SAP_ALL -Rolle ausgestattet werden. Der Ruck sack kommt zum Tragen, wenn die bisher vergebenen Berechtigungen zum Testen der eigenen To-Dos nicht ausreichen. Die Zugriffe werden protokolliert, um die neuen Berechtigungen entsprechend an- passen zu können. Nach Aussage der Projektleitung sind im reduzierten SAP_ALL-Profil keine kri- tischen Berechtigungen mehr enthalten und die Berechtigungen auf den eigenen Mandanten, den jeweiligen Buchungskreis und die Dienststelle beschränkt. DSB, GPR und Rpr haben dem Einsatz dieser reduzierten SAP_ALL -Rolle im Rucksa ck für den Anwendertest mangels Alternativen zugestimmt. Für den Produktivbetrieb sollte dies u. E. aber keine Lösung sein, da ein Abweichen vom Minimalprinzip (Need-to-know- und Need-to-do-Prinzip) den haushaltsrechtlichen Erfordernissen des § 33 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik widerspricht. Dies hat Rpr der PL gegenüber nochmals ausdrücklich festgestellt, als Überlegungen aufkamen, den Status Quo aus dem Anwendertest auch für den Produktivbetrieb beizubehalten. Parallel dazu wurde ISB am 02.09.2025 von Rpr mündlich über die mögliche Rucksack-Problematik im Produktivsystem und das noch unvollendete Berechtigungskonzept informiert. ISB ist in diesem Punkt zusätzlich zu DSB und Rpr nun ebenfalls involviert. Die Erfahrung in der Vergangenheit zeigt, dass es sich selten um temporäre Lösungen handelt, da die manuelle Fehlersuche zeitaufwendig sowie technisch komplex und eine ordnungsgemäße Be- hebung durchaus nicht immer einfach ist. Mit der Folge, dass einzelne User auch nach der Behe- bung des Problems zu viele (kritische) Berechtigungen besitzen und diese Überberechtigungen die Sicherheit des Berechtigungskonzepts schon zu Beginn des Go-lives gefährden. Beteiligung von Rpr Rpr beteiligte sich im Arbeitspaket unter anderem an der Erstellung des neuen Berechtigungskon- zepts. 2.5.2.2 Zum Arbeitspaket 21/24 – CpD/Schnittstellen/Batch-Input-Mappen Auf die Ausführungen in den Vorjahren wird verwiesen. Rpr mahnt seit vielen Jahren die Notwendigkeit bidirektionaler Schnittstellen an. Die Überprüfung aller CPD-Konten7 und Ablösung möglichst vieler nicht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ent- sprechender Schnittstellen wird von Rpr nach wie vor als zwingend notwendig angesehen. Hinzu kommt, dass die Batch-Input-Technologie durch SAP nicht mehr unterstützt wird (Ausnahmen: Massendateneinspielungen & Datenmigration), da die Technologie nicht kompatibel ist mit der zu- künftigen SAP-Strategie (Wechsel der SAP-Oberfläche vom traditionellen SAP GUI hin zu SAP Fi- ori). Bei weiterer Nutzung besteht die Gefahr, dass erheblicher Anpassungsaufwand und Folgeauf- wände bei jedem neuen Release entstehen bzw. ein Weiterbetrieb nicht mehr sicher ist. Änderungen 7 CpD-Konten sind Sammelkonten. „Conto pro Diverse“-Konten (oder Zwischenkonten, Interimskonten) sind in der Buch- führung und im Rechnungswesen Hilfskonten, die lediglich der kurzfristigen Verrechnung dienen (Quelle: Wikipedia - Reinhold Sellien/Helmut Sellien (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1988, Sp. 2589) 55 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 126 bei bzw. der Wegfall von bisher genutzten Transaktionen (Bspw. ersetzt durch neue BP8-Transakti- onen) bedeutet ebenfalls erheblichen Anpassungsaufwand und Folgeaufwände bei jedem neuen Release. Haushaltsrechtliche Vorgaben Diese gesetzlichen Anforderungen ergeben sich insb. aus § 33 KommHV-Doppik und sind u.a.:  Sicherstellung der Integrität (Vollständigkeit, Richtigkeit, Unveränderbarkeit) und die Nachvoll- ziehbarkeit der Daten und des Datenflusses.  Internes Kontrollsystem (IKS) zur Verifizierung der SAP- bzw. S/4 -Daten mit dem Fachverfah- ren.  Plausibilitätskontrollen und Monitoring - viele Batch-Input-Mappen stehen seit Jahren unb ear- beitet im RNP-Verzeichnis.  Notwendigkeit eines Berechtigungskonzepts - Rechtevergabe nach Minimalprinzip; ein Konzept ist nicht nur für SAP, sondern auch für Netzwerkverzeichnisse erforderlich. Sachstand Im Migrationsprojekt konnte aufgrund von Ressourceneng pässen zunächst nur eine Pilotschnitt- stelle umgesetzt werden. Der Pilot sollte eine standardisierte Blaupause liefern, wie die Schnittstel- len in Zukunft ohne Batch-Input aufgebaut sein können und eine hohe Standardisierung und Nach- vollziehbarkeit gewährleisten helfen. Die von Rpr zur näheren Betrachtung vorgeschlagene Schnittstelle der Stk/3-Stiftungsverwaltung“ (mit dem Ziel diese von CpD auf PSCD9 umzustellen) wurde vom Arbeitspaket zugunsten der NüSt- Schnittstelle „Sinfonie“ aufgegeben. Diese wurde in dem technischen Arbeitspaket als Pilotschnitt- stelle umgesetzt. Die neue Schnittstellenarchitektur der Pilotschnittstelle von NüSt wurde im Arbeitspaket zunächst mit zwei Alternativen geplant, wobei die Alternative 1 weiterhin keine Rückmeldung (asynchron) zu UC410 bzw. zum Fach-/Vorverfahren geboten hätte. Ohne Einbindung der Vorsysteme sind u. E. die haushaltsrechtlichen Vorgaben an die Vollständig- keit und Nachvollziehbarkeit der Datenübertragung nicht zu erreichen. Auf Nachfrage von Rpr bei der Projektleitung mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Umsetzung der haushaltrechtlichen Anforderungen der KommHV -Doppik wurde nun die neue Schnittstellenarchi- tektur der NüSt-Pilotschnittstelle um eine dritte Alternative erweitert. Hier würde i m Standard eine synchrone Datenverarbeitung und Rückmeldung an die Quelle erfolgen, aufgrund dedizierter Webs- ervices für die einzelnen Schnittstellen ist im Einzelfall aber auch eine asynchrone Verarbeitung 8 Geschäfts-/Businesspartner 9 SAP Public Sector Collection and Disbursement ; eine branchenspezifische Software für den öffentlichen Sektor, die als Ausprägung des Vertragskontokorrents eine automatisierte Abwicklung von ein - und ausgehenden Zahlungen so- wie ein effektives Forderungsmanagement und Mahnwesen ermöglicht. 10 Automic Automation (früher/kurz UC4) ist eine Jobsteuersoftware, die es ermöglicht Workflows anwendungs - und un- ternehmensübergreifend in einem einzigen, automatisierten Prozess zu integrieren und zu steuern. 56 Seite 50 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg möglich. Der direkte Aufruf des Webservices würde nach Aussage der Berater die haushaltsrechtli- chen Anforderungen umsetzen. Leider wird die Schnittstelle Sinfonie von NüSt nicht nach dem „Best Case“-Szenario der Alternative 3, sondern „nur“ nach Alternative 1 umgesetzt. Für diese Alternative 1 wurde nach Hinweisen von Rpr noch der Webservice zwischengeschaltet und so eine Rückmeldemöglichkeit zu UC4 (abhängig vom Fachverfahren - Verarbeitung erfolg- reich/nicht erfolgreich) geschaffen, was deren Konformität mit den haushaltsrechtlichen Anforderun- gen zumindest verbessert. Eine Rückmeldung zum Sender erfolgt weiterhin nicht. Zum Vergleich Schaubild 2 aus dem AP 21: Weiterhin erfolgt nach Aussage der Berater künftig eine dedizierte Berechtigungsvergabe für die einzelnen Aufgaben/Schnittstellen im Rahmen des Berechtigungskonzepts und nach dem Minimal- prinzip. Ausblick Zeitnahes Handeln erscheint aus Sicht von Rpr dringend geboten, um  die Systemsicherheit zu gewährleisten,  Mehraufwände zu vermeiden und nicht zuletzt  die haushaltsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Nach der Migration muss eine schrittweise Umstellung jeder einzelnen Schnittstelle erfolgen. Ziel muss die Umstellung aller Fachvorverfahren auf direkte/bidirektionale Schnittstellen sein. Die Ablösung bzw. Minimierung von C pD-Konten musste mangels verfügb arer Ressourcen eben- falls auf ein Folgeprojekt verschoben werden. 57 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 126 2.5.2.3 Projekt- und Steuerungsgruppe Im Jahr 2025 fanden mehrere Projekt- und Steuerungsgruppentermine statt, in denen über den Fort- gang des Migrationsprojekts berichtet wurde. Projektrisiken waren die fehlenden Kapazitäten der Mitarbeitenden für die Projektaufgaben aufgrund paralleler IT-Maßnahmen und anderer Aufgaben, Beraterwechsel und Erkrankungen, mangelnde Unterstützung der Lieferanten bezüglich der Add- ons und Schnittstellen sowie die geringe Testabdeckung im Funktionstest. Auf Nachfrage von Rpr wurde im Mai 2025 seitens der Projektleitung bestätigt, dass die vollständige und erfolgreiche Durchführung aller geplanten Anwendertests Bedingung für die Entscheidung zum Go-live ist. Gefasste Beschlüsse: In der Projekt- und in der Steuerungsgruppe im Juni 2025 wurde entschieden,  den Integrationstest um vier Wochen zu verlängern. Ziel ist die Vervollständigung der Testab- deckung, die Bereitstellung der Zielrollen und der Abschluss der Entwicklungsar beiten im Ar- beitspaket 06 (Geschäftspartner), um die Risiken für den Anwendertest zu minimieren und  den Go-live für S/4HANA auf den 28.11.2025 - 01.12.2025 zu verschieben. Im Integrationstest wurden weitere Tester von KaSt und Stk hinzugezogen, sodass ein e 100 %- Testabdeckung erreicht werden konnte. Auch der Anwendertest starte te im August zögerlich und noch nicht mit den geplanten Zielrollen. In der Projekt- und in der Steuerungsgruppe im September 2025 wurde entschieden, der Go-live- Termin 01.12.2025 alternativlos ist, auch um andere pausierende Projekte von stadtweiter Bedeu- tung (wie der E-Signatur) nicht noch länger zu blockieren. In einem gesonderten Termin wurde ISB, DSB und Rpr von der PL und den externen Beratern das Konzept für die Nutzung des Rucksacks im Go-Live S/4HANA vorgestellt. Den Bedenken von DSB, ISB und Rpr wurde von Projektseite versucht , Rechnung zu tragen. D er Rucksack enthält für den Go-Live nun doch kein auf die Dienststelle eingeschränktes und reduziertes SAP_ALL (wie im An- wendertest), sondern ist spezifischer ausgeprägt (SAP-Rolle SAP_APP, beschränkt auf drei Mo- nate). 2.5.3 SAP-Daten-Archivierung Seit der Einführung von SAP fielen im bisherigen SAP -R3-System sehr viele Daten an. Nicht alle dieser Daten werden noch benötigt bzw. müssen jederzeit schnell verfügbar sein. Aus Wirtschaft- lichkeitskriterien und um die Performance des Systems gleichbleibend gut zu halten, mussten nun vor dem Systemwechsel, die hochverfügbar gehaltenen Datenmengen reduziert und Altdaten im SAP R3-System archiviert werden. Dies erforderte vor der technischen Umsetzung hohen Abstimmungsaufwand innerhalb der Stadt- verwaltung, bspw. hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen und der individuellen Zugriffe der verschie- denen Stellen. 58 Seite 52 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Beteiligung von Rpr Rpr wurde, neben KaSt, von SKN mehrfach um Unterstützung und Stellungnahme gebeten. Auf- grund der komplexen Zusammenhänge im SAP-System konnte zwar mit rechtlichen Vorgaben un- terstützt werden, die letztendliche Entscheidung, was aufbewahrt werden muss, um die Nachvoll- ziehbarkeit zu gewährleisten, obliegt aber der Verwaltung. 2.5.4 Vergabeprüfung im IT-Bereich In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden in Einzelfällen Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens sowie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt. Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden be- rücksichtigt. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 31 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 33,5 Mio. Euro geprüft. Im Vergleich dazu wurden im Berichtsjahr 2023 nur 24 Vergaben mit einer Gesamt- summe von 39,2 Mio. Euro und im Berichtsjahr 2022 noch 41 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 21,6 Mio. Euro geprüft. Die Anzahl der Fälle hatte sich 2023 spürbar reduziert, steigt aber nun wieder an. Dies trotz gestiegener Wertgrenzen und auch trotz den Rahmenvereinbarungen (RV) mit den beiden Einkaufsgenossenschaften ProVitako Marketing - und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT -Dienstleister eG (ProVitako ) und der Bayerischen Kommunalen IT- Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG). Durch die beiden Einkaufsgenossenschaften erfolgen (städte-)übergreifende Beschaffungen, an deren Vergabeverfahren Rpr nicht beteiligt ist. Auch steigt die Intensität/der Aufwand der einzelnen Vergabeprüfung weiter an, sodass die Verga- beprüfung weiterhin einen großen Teil der begrenzten personellen Kapazitäten der IT -Prüfung bei Rpr bindet. Daneben waren zwei Aufhebungen von Vergabeverfahren abzuarbeiten. Erwähnenswert sind folgende Vergaben: Auftragsänderung VIII Microsoft Enterprise Agreement Office-Umstellung M365 / True Up Auch wenn sich keine vergaberechtlichen Beanstandungen ergaben, ist diese Vergabe dennoch bemerkenswert. Mit diesem Einstieg in den Umstieg – hin zu Microsoft 365 (M365) - verbunden sind erhebliche, auch finanzielle, Konsequenzen für die Zukunft. Dem grundlegenden Konzept „Moderner IT-Arbeitsplatz“ auf Basis Microsoft M365 hat der POA in seiner Sitzung am 17.09.2024 zugestimmt. Die Umstellung auf Microsoft 365 erfordert aufgrund der Datenspeicherung in der Cloud -Computing-Plattform von Microsoft eine zielgerichtete und daten- schutzkonforme Nutzung und wurde von IT mit ISB und DSB abgestimmt. In der Phase II wird die bestmögliche Ausschöpfung der Funktionalitäten de r Microsoft M365 -Produkte in Bezug auf ihre Verwendbarkeit, den Datenschutz und die Informationssicherheit noch zu untersuchen sein. Gesamtkostenbetrachtung / Wirtschaftlichkeit Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die die Wirtschaftlichkeit der Einführung von Microsoft 365 be- urteilt, enthielten die im Rahmen der Vergabeprüfung vorgelegten Konzepte („Moderner IT - Arbeitsplatz auf Basis M365“ und „Moderner IT-Arbeitsplatz – Kostenplanung“) nicht. 59 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 126 Der Umstieg auf Microsoft 365 wird die bisherigen Office -Kosten deutlich erhöhen, d.h. mehr als versiebenfachen (!), scheint aber de facto alternativlos (siehe Nr. 2.3 Moderner IT -Arbeitsplatz – Kostenplanungsbeschreibung). 2023 895.000 Euro 2024 2.600.000 Euro 2025 6.500.000 Euro Soweit die im Konzept „Moderner IT-Arbeitsplatz auf Basis MS M365“ genannten möglichen Einspa- rungen und Rationalisierungspotentiale/Synergieeffekte in der Phasen II und III erzielt werden kön- nen, sind diese aus Rpr-Sicht festzustellen und zu realisieren. Erstellung und Betrieb eines Proo f of Concept zur Auswahl einer zentralen Datenmanage- mentplattform mittels Datenvirtualisierung und Option zur Einführung der Lösung nach Ende des PoC Erprobt werden sollte ein zentrales Datenmanagement, in dem eine Softwareplattform den Daten- austausch zwischen verschiedenen Systemen und Datenquellen effizient und sicher ermöglicht und Daten zur Nutzung und Weiterverarbeitung an berechtigte Personen und Organisationen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stellt. Es gibt nach Aussage von IT verschiedenste Lösungen auf dem Markt. Zum einen spielen techni- sche Funktionalitäten eine Rolle, aber auch organisatorische Abläufe, Nutzungs - und Berechti- gungskonzepte und die Einstellung von IT -Sicherheits- oder datenschutzrechtlichen Richtlinien. Diese Aspekte wirken sich auf die Aufwände für den Betrieb einer solchen Lösung, aber auch auf die Geschäftsprozesse aus. Daher soll zunächst in einem „Proof of Concent“ (PoC; Machbarkeitsstudie) eine Erprobung stattfin- den. Der PoC ist entscheidend für das spätere Vorgehen und beinhaltet eine konzeptionelle Lösung für die Zukunft, er belegt auch die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens. Der Vertragsgegen- stand kann folglich erst nach dem PoC abschließend beschrieben werden. Damit die Möglichkeit besteht, die gefundene Lösung bei einem positiven PoC -Ergebnis auch zu behalten und weiterzubetreiben, wurde vorab eine Kalkulationsgrundlage für eine „Übernahmeop- tion“ definiert und in der Preiswertung berücksichtigt. Bewertet wurde ein möglicher Gesamtauftrag (PoC sowie Übernahmeoption für vier Jahre), auf den auch der Zuschlag erteilt wurde . Beauftragt wurde aber zunächst nur der PoC. Über die Übernah- meoption – und welches Nutzungsszenario benötigt werden wird – kann erst nach Abschluss des PoC entschieden werden. Haushaltmittel für die Übernahmeoption müssen im Falle des Ziehens der Übernahmeoption noch zur Verfügung gestellt werden. Rpr hat keinen Kenntnisstand zum weiteren Vorgehen. 60 Seite 54 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg 2.6 Technische Prüfung 2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, UVgO, HOA I) gegenüber privatrechtlich beauf- tragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren. Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprü- fung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwer- ten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Ein- zelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Da- neben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex -post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt. Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststel- len wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wah- rung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Archi- tekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben not- wendig. Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz. Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post- sowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben. 2.6.2 Prüfungsvolumen Im Prüfungszeitraum 2024 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 191 Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von rund 379 Mio. Euro zu prüfen. Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchge- führt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden. Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt rund 22,34 Mio. Euro vorgelegt. Für den Zweckverband Stadt -Umland-Bahn Nürnberg Erlangen Herzogenaurach wurde eine Vergabe besondere Leistungen betreffend in Höhe von rund 0,41 Mio. Euro geprüft. 61 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 126 2.6.3 Materielles Ergebnis Für 2024 waren bei der Vergabeprüfung keine materiellen Feststellungen zu treffen. Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 3,99 Mio. Euro. Bei der ex -post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen wurden materielle Feststellungen in Höhe von rund 44.000 Euro getroffen. 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 2.6.4.1 Vergabeprüfung Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzt er Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abge- schlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung ange- bracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abge- stimmt werden. Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB) Im Prüfungszeitraum 2024 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zustän- digkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtet sich nach Nr. 2.9.2 VBRL Bis 31.10.2024 bestand demnach für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr, ebenso alle Vorgänge ab 200.000 Euro, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschrei- bung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten sollte. Freihändige Vergaben waren grundsätzlich ab 200.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzulei- ten. Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) bestand Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro betrug und die Summe aller Nachträge zu- gleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder eine Höhe von mehr als 500.000 Euro aufwies. Ab 01.11.2024 wurden die VBRL dahingehend geändert, dass vorgenannte Bestimmungen nicht für Vergaben gelten, die bereits von RA3-VMN begutachtet wurden. Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2024 jeweils 62 Seite 56 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten 2024 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG -kommunal und ohne StUB) 153 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 357,93 Mio. Euro zur Prüfung vor- gelegt. 63 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 126 Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 43 Nachtragsangebote in Höhe von 9,19 Mio. Euro. Materielle Feststellugen wurden nicht getroffen. Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:  Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,  von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf -Dokumente wurden nicht mit der Vergabeakte verknüpft,  erforderliche Formblätter fehlten,  Verpflichtungserklärungen fehlten,  keine aktuelle Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung,  Widersprüche in den Vergabeunterlagen,  die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister fehlte,  entgegen der Vorgaben im „Leitfaden Vergabe“ des VHB der Stadt Nürnberg wurden Eventual- und Bedarfspositionen ausgeschrieben,  es wurden nicht die aktuellsten ZVB verwendet,  es wurden nicht alle empfohlenen Veröffentlichungsmedien berücksichtigt,  gewerkeübergreifende Ausschreibung ohne besondere Begründung,  es wurde eine falsche Vergabesumme ausgewiesen,  Zulagepositionen wiesen im Leistungsverzeichnis andere Mengeneinheiten auf als die dazuge- hörige Grundposition,  der Zeitraum zwischen dem Ende der Zuschlagsfrist und dem Baubeginn war zu kurz,  die Leistung wurde nicht eindeutig und erschöpfend gem. § 7 Abs. 1 VOB/A beschrieben,  Leistungen wurden nicht produktneutral ausgeschrieben,  externe Erfüllungsgehilfen waren in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich,  zu lange Bindefrist. Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter Im Prüfungszeitraum 2024 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zustän- digkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtet sich nach Nr. 2.9.2 VBRL Demzufolge waren bis 31.10.2024 alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 200.000 Euro vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen bei Rpr vor- zulegen. 64 Seite 58 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Für Auftragserweiterungen und Nachträge bestand Vorlagepflicht bei Rpr, wenn die Gesamtauf- tragssumme mehr als 200.000 Euro betrug und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder eine Höhe von mehr als 100.000 Euro aufwies. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ist im Oberschwellenbereich gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.9 die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabever- fahren war, wurde es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entschied hierbei im pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme. Entscheidungskriterien waren hierbei u. a.:  ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet wurde,  ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zuließen,  ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden war. Prinzipiell war die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ord- nungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon ge währleistet sein musste. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr, dass:  generell alle Schritte des Vergabeverfahrens gewissenhaft dokumentiert werden,  alle Bieter gleichbehandelt werden,  die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert werden, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen Dritten ob- jektiv nachvollziehbar sind,  die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zumin- dest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,  jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird. Insgesamt wurden 38 Vorgänge in Höhe von 21,46 Mio. Euro vorgelegt. 65 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 126 Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2024 jeweils: Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten Vergabesumme nach Prüfungsgebieten Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:  Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,  Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben,  zu lange Bindefrist,  Wertung bei VgV-Verfahren nicht transparent,  von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf -Dokumente wurden nicht mit der Vergabeakte verknüpft,  bereits vorher ersichtliche besonderen Leistungen waren nicht im Hauptauftrag beinhaltet und somit dem Wettbewerb unterstellt sondern wurden per Nachtrag beauftragt. 2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC) Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt. Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref I. und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC -Prozess ist, dass der Projekt -Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht - wie früher - nach der Entwurfsplanung. Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Be- ratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin: In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks. In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt. 66 Seite 60 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung erstellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorge- legt. Dabei wird auch untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von den Prozessbeteiligten zur Kos- tensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden. Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle. Im Prüfungsjahr 2024 wurden 22 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 424,45 Mio. Euro von Rpr geprüft. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund 3,99 Mio. Euro veranlasst. Zu den Prüfungen im Einzelnen: Zeppelinstraße 10, Lernort Zeppelinfeld Die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld / Zeppelintribüne“ befand sich in Phase 3 des BIC-Verfahrens und basierte auf dem baufachlichen Gutachten vom 29.09.2023. Dieses enthielt eine Kostenschätzung (Leistungsphase 2) von 84,9 Mio. Euro zzgl. 3,398 Mio. Euro interne Bauver- waltungskosten. Bund und Freistaat Bayern fördern das Projekt mit 63,825 Mio. Euro. Die Fördersumme ist gedeckelt und an einen Baubeginn 2024 geknüpft. Um die rechtzeitige Umsetzung sicherzustellen, wurde die Maßnahme trotz unvollständiger Planung (Leistungsphase 3 nicht abgeschlossen) bereits in den städtischen Haushalt 2024–2027 aufgenom- men. Damit wurde vom standardisierten BIC-Prozess abgewichen. Diese Abweichung birgt Risiken, da Zeitdruck und unfertige Planung erfahrungsgemäß zu Kostensteigerungen führen können. Die Entscheidung war jedoch alternativlos, da bei Verzögerung ein Verlust der Fördermittel gedroht hätte: Da Vergleichswerte aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Maßna hme fehlten, konzentrierte sich die Plausibilitätsprüfung durch Rpr auf folgende formale Aspekte:  Qualität und Umfang vorgelegter Unterlagen,  Qualität und Umfang der Erfüllung der Bauherrenaufgaben / des Projektmanagements,  Umsetzung des Risikomanagements,  Umgang mit Baupreissteigerungen. Insgesamt war nach stichprobenhafter Überprüfung des baufachlichen Gutachtens positiv hervorzu- heben, dass  die vorgelegten Planungsunterlagen in Qualität und Vollständigkeit den Erfordernissen der Vor- entwurfsplanung (LPH 2) entsprachen,  die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Kostenschätzung durch die externe Projektsteue- rung (PS) bestätigt wird,  bei der Maßnahme das durch die PS geführte Pflichtenheft eine solide Grundlage für eine er- folgreiche Projektarbeit schafft. 67 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 126 Gleichzeitig wurden folgende Defizite festgestellt:  Fehlende Dokumentation wichtiger Punkte (z. B. Empfehlungen, Vollständigkeitsbestätigung),  Risikomanagement war bislang unzureichend dokumentiert; erst nachträglich wurde auf Anfor- derung eine Risikoliste erstellt,  Baupreissteigerungen waren bis Baubeginn in Höhe von 4 % berücksichtigt, weitere Sicherhei- ten fehlen. Die Prüfung schloss mit folgenden Empfehlungen:  Kostenkontrolle: Aufgrund der gedeckelten Fördersumme trägt die Stadt Nürnberg alle Mehr- kosten selbst, weshalb höchste Anstrengungen zur Kostensteuerung erforderlich sind.  Projektsteuerung: Vertraglich vereinbarte Leistungen der externen PS müssen vollständig ein- gefordert und fehlende Unterlagen ergänzt werden.  Risikomanagement: Risiken sind regelmäßig zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentie- ren, um Transparenz und Steuerbarkeit sicherzustellen. Die Maßnahme wurde unter hohem Zeitdruck vorzeitig in den Investitionsplan aufgenommen. Um Kosten- und Planungssicherheit zu gewährleisten, sind stri kte Steuerungs- und Kontrollmechanis- men unverzichtbar. Willstätter Gymnasium, Dach- und Fassadensanierung Die Sanierung des denkmalgeschützten Schulhauses umfasst mehrere Kernmaßnahmen:  die Sanierung der Sandsteinfassade,  den Austausch einzelner Fenster,  die komplette Erneuerung des Flachdachs sowie  die Installation einer Photovoltaikanlage mit extensiver Dachbegrünung. Grundlage der Kostenprüfung war das baufachliche Gutachten vom 19.07.2024 mit einer Kostenbe- rechnung in Höhe von 5.050.000 Euro brutto, die im Laufe des Prüfprozesses mehrfach angepasst wurde. Die Prüfung der Kostenberechnung ergab, dass die Kostenermittlung insgesamt nachvollziehbar und vollständig war. Bei stichprobenartigen Überprüfungen wurden zunächst Fragen zu Mengen, Einheitspreisen und einer Kostenzuordnung gestellt, die durchweg plausibel beantwortet wurden. Im Ergebnis kam es zu kleineren Korrekturen, wie z. B.:  Reduzierung der Kostengruppe (KG) 300 z. B. durch Wegfall doppelter Kostenansätze,  Ergänzungen durch Nutzeranforderungen: zusätzliche Kosten für Baureinigungsarbeiten in KG 300 und Ergänzung Umzugskosten für Konzertflügel in KG 200,  Anpassungen der Fassadenkosten, da ein Sicherheitszuschlag zunächst verdeckt enthalten war, 68 Seite 62 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg  Erhöhung der Baunebenkosten (KG 700); Anpassungen wurden sowohl beim Honorar als auch bei den Bauverwaltungskosten notwendig, da diese prozentual an den aktuellen Kostenstand gekoppelt sind. Insgesamt ergab sich im Prüfungsverlauf eine Kostenreduzierung von ca. 20.000 Euro brutto (0,4 %) gegenüber der ursprünglichen Berechnung. Die Bauherrenaufgaben wurden durch H in plausibler Weise wahrgenommen. Die Kostenrisiken wurden von H als niedrig eingeschätzt, da vergleichbare Maßnahmen bereits durchgeführt und Schadstoffuntersuchungen umfassend erfolgt sind. Sicherheitszuschläge wurden nicht eingeplant. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die vorgelegte Kostenberechnung sachlich und fachlich tragfähig ist. Daher wurde empfohlen, die am 10.10.2024 vorgelegten korrigierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.030.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen. Reutersbrunnenstraße 34, Gesamtplanung des Areals Die Gesamtplanung des Areals umfasst verschiedene Teilmaßnahmen. Es werden zwei Neubauten erstellt, das Bestandsgebäude saniert und eine Containeranlage als Interim aufgestellt. Rpr wurde bereits in Leistungsphase 2 durch die BIC-Geschäftsstelle im Verfahren miteingebunden. Dazu erhielt Rpr am 20.08.2024 das erste baufachliche Gutachten. Die darin enthaltene Kosten- schätzung schloss mit 54.200.000 Euro brutto ab. Aufgrund der Kostensteigerungen von rund 53 % im Vergleich zum Kostenrahmen identifizierte Stk in Zusammenarbeit mit Rpr verschiedene Kosten- treiber. Diese möglichen Kostentreiber übermittelte Stk am 17.09.2024 an H, mit dem Ziel im weiteren Pla- nungsprozess Optimierungen zur Kostenreduktion vorzunehmen. Dabei wurde festgestellt, dass  es zu Flächenmehrungen im Raumprogramm (nach der Genehmigung) kam,  Flächen mit Aufenthaltsqualität im Bestandsgebäude des 1. Untergeschosses nicht voll ausge- schöpft wurden,  zwei Dachterrass en auf dem Bestandsgebäude entstehen, obwohl eine Außenfläche von 15.900 m² vorhanden ist,  sich die notwendige Außenspielfläche von 2.440 m² auf 3.265 m² erhöht hat, obwohl Nutzungs- einheiten (NOA-Gärtnerei und mobile Jugendarbeit) entfallen,  eine Tiefgarage im Neubau West mit 30 Stellplätzen entstehen soll. In einem gemeinsamen Gespräch mit Stk, H und Rpr wurden die Kostentreiber am 20.09.2024 noch- mals erörtert. Am 24.09.2024 erhielt Stk von H Anmerkungen des Architekten zu den einzelnen Kritikpunk ten. Daraufhin antwortete Stk, dass „die Planungen auf Basis der Ergebnisse fortgeführt werden können“. Weiterhin ergänzte Stk, dass die Kostenprüfung nach dem Vorliegen der Kostenberechnung erfolge und die Küchengröße in der Planung anzupassen wäre. Es wurde beschlossen, dass eine vertiefte Kostenprüfung durch Rpr erst im weiteren Projektverlauf nach Vorlage der Kostenberechnung vorgenommen wird. 69 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 126 Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Umfassende Sanierung und Erweiterung von 5 auf 6 Sport- hallen (Bauteil D) Die Sporthallen des Berufsbildungszentrums, bestehend aus einer 4 -fach und einer 1 -fach Turn- halle, sind stark sanierungsbedürftig. Die Statik des Bauteils ist nur noch bedingt tragfähig. Die Räumlichkeiten müssen den heutigen Anforderungen gerecht und der Bran dschutz den aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Zudem wird das Gebäude um eine sechste Sport- halle erweitert. Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachte n von H vom 15.07.2024. Die Kosten wurden in Höhe von 38.410.910,85 Euro vorgelegt. Da es sich bei der Maßnahme um die Sanierung eines Bestandsgebäudes handelt, war eine Plau- sibilitätsprüfung der Kostenberechnung mittels statistischen Kostenkennwerten nach Auffassung Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurde daher geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der Kostenberechnung stichprobenartig geprüft, ob  bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengenermittlung untereinander schlüssig,  die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und  die angesetzten Mengen plausibel waren. Die stichprobenartige Prüfung ergab seitens Rpr einige Fragen und Anmerkungen, woraufhin Im Verlauf der Prüfung die Kostenberechnung (KB) mehrfach angepasst wurde. Unter anderem erga- ben sich folgende Änderungen:  Mengenminderungen in einigen Kostengruppen,  Entnahme von Sicherheiten aus der KB,  Entnahme des Kostenansatzes für Kunst am Bau aus der KB,  Vergrößerung der PV Anlage,  Verteuerung der Sprinkleranlage. Die Gesamtkosten der am 15.10.2024 zuletzt vorgelegten KB beliefen sich auf 38.919.480,20 Euro, jedoch waren noch nicht alle von Rpr gemachten Feststellun gen aufgenommen worden. Von Prü- fungsseite wurde daher empfohlen, die Gesamtbaukosten in Höhe von 38.919.480,20 Euro noch um diese anzupassen. Van-Gogh-Straße 5, Neubau / Erweiterungsbau am Haus für Kinder (KiHo (3) Das Haus für Kinder in der Van -Gogh-Straße 5 wurde 2017 in Betrieb genommen. Im September 2021 wurde der Planungsauftrag für den Erweiterungsbau des Hauses für Kinder mit einem drei- gruppigen Hort erteilt. Der in Holzbauweise geplante Erweiterungsbau soll organisatorsich an die bestehenden Hortgruppen angebunden, jedoch nicht unmittelbar mit dem Bestand verbunden wer- den. 70 Seite 64 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten des H vom 24.07.2024. Der hierin enthaltene erweit erte Kos- tenrahmen (KR) schloss mit Kosten in Höhe von 6.631.232 Euro brutto. Durch Rpr wurde der seitens der Planer vorgelegte KR auf Plausibilität überprüft. Hierzu wurden aus den Bauwerkskosten (KG 300 + 400) und der Bruttogrundfläche (BGF) städtischer K inderbetreu- ungseinrichtungen in Holzbauweise durchschnittliche Kostenkennwerte gebildet. Diese wurden mit- tels Baupreisindex des Bayerischen Landesamtes für Statistik auf den Stand Q2 2024 fortgeschrie- ben. Hierbei wurde festgestellt, dass der Kostenkennwert des geplanten KiHo Neubaus um rund 5 % über dem durchschnittlichen Kostenkennwert für Holzbauten liegt. Von Rpr wurde empfohlen, die Bauwerkskosten auf den durchschnittlichen städtischen Kostenkenn- wert für Holzbauten zu verringern. Hiernach würden sich die Gesamtbaukosten auf 6.337.285 Euro reduzieren. Schnieglinger Straße 147, Ofensanierung Krematorium Das bestehende Krematorium, welches im Jahr 1975 erbaut wurde, muss saniert und erweitert wer- den. Die bestehenden Einäscherungsöfen sind veraltet und weis en erhebliche Schäden auf, wes- halb eine vollständige Modernisierung erforderlich ist, um den aktuellen Umwelt- und Arbeitsschutz- anforderungen gerecht zu werden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen schrittweise im laufenden Betrieb durchgeführt werden, da es keine Alternativen für die Kremierung gibt. Das baufachliche Gutachten wurde Rpr nach Abschluss der Leistungsphase 2 am 15.01.2024 zur Prüfung übersandt. Dieses schließt mit einer Höhe von 13.604.347,59 Euro. Nach Prüfung der Un- terlagen empfahl Rpr mit Vermerk vom 26.06.2024, das aktualisierte baufachliche Gutachten nach Abschluss der Leistungsphase 3 am 30.07.2024 erneut zur Prüfung vorzulegen. Dieses schloss mit Kosten in Höhe von 16.169.143,76 Euro. Im Zuge der Kostenprüfung wurden folgende Feststellungen durch Rpr getroffen:  zusätzliche Leistungen im Bereich der KG 700,  unzureichende Ermittlung der Mengen und des Leistungsumfangs in der Kostenschätzung im Vergleich zur Kostenberechnung in den KG 430 und 470,  zusätzliche Positionen im Bereich Sanitär und der KG 360. Diese Feststellungen führten zu Mehrkosten, die nach Ansicht von Rpr überwiegend aus der Un- schärfe der vorangegangenen Planungsstufen im Vergleich zur Kostenberechnung resultierten. Aufgrund einiger Rückfragen durch Rpr wurde die Kostenberechnu ng erneut überarbeitet und mit Datum 24.10.2024 in Höhe von nunmehr 16.566.459,27 Euro an Rpr übermittelt. Die Baunebenkosten lagen bei dieser Maßnahme mit einem Anteil von 37,5 % der Kostengruppen 200-600 über dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil in Höhe von 30 -35 %. H begründete dies mit dem Umbau im laufenden Betrieb und der Hinzuzie- hung von verschiedenen Sonderfachingenieuren, was für Rpr für diese Maßnahme nachvollziehbar war. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die aktuell ermittelten Gesamtbaukosten in Höhe von 16.566.459,27 Euro netto als Kostenobergrenze festzulegen. 71 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 126 Die geprüfte Maßnahme ist ein Betrieb gewerblicher Art (BgA). Dieser ist vorsteuerabzugsberechtigt. Deshalb sind alle hier angegebenen Werte Nettoangaben. Bamberger Straße 8a, Neubau Integrierte Leitstelle und Kabelnetze Nürnberg Die Maßnahme umfasst den Neubau der Integrierten Leitstelle (ILS) Nürnberg mit der zusätzlichen Einheit Kabelnetz (KN). Diese Einheit dient zum Unterhalt und Ausbau des Fernmeldekabel - und des Brandmeldernetzes der Stadt Nürnberg. Die ILS gehört zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland. Dazu gehören Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten des H vom 05.12.2023. Die hierin enthaltene Kostenschätzung (KS) schloss mit Kosten in Höhe von 115.449.862,38 Euro brutto. Aufgrund des Alleinstellung smerkmals der Maßnahme und fehlender Referenzobjekte war eine Plausibilitätsprüfung der KS mittels statistischer Kostenkennwerte nach Auffassung von Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurden deshalb folgende Punkte vertieft geprüft:  Bauherrenaufgaben,  Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung,  Aufbau der Kostenschätzung,  Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Unterlagen. Für Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten in den genannten Handlungsbereichen wurde ein Pro- jektsteuerer (PS) beauftragt. Rpr konzentrierte sich in der Prüfung vor allem darauf, ob dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Nach Prüfung kam Rpr zu dem Ergebnis, dass dieser den vertraglichen Verpflichtungen nachge- kommen ist und das baufachliche Gutachten ordnungsgemäß aufgestellt wurde . Die Planungsun- terlagen zum Vorentwurf der Objekt- sowie Fachplanung inkl. Beratungsleistungen waren von guter Qualität und entsprechen den Erwartungen an eine Vorentwurfsplanung. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die Planungen in der nächsten Leistungsphase fortzuführen. WBG-K: Parlerstraße, Neubau 3-fach Turnhalle Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer Dreifachturnhalle im Stadtteil Wetzendorf in der Nähe der neuen Grundschule Forchheimer Straße. Das Gebäude wird zweigeschossig ohne Unterkellerung in Massivbauweise durch die WBG-K errichtet. Grundlage der Kostenprüfung war die Kostenberechnung (Leistungsphase 3) vom 21.07.2023 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 20.579.000 Euro, die korrigierte Version vom 06.09.2024 in Höhe von 20.615.000 Euro sowie die Erläuterungsberichte und Planunterlagen der externen Planer. Die Plausibilitätsprüfung des Kostenkennwerts der Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in Höhe von 3.424 Euro ergab, dass dieser um 103 Euro (3 %) höher war als der Kennwert für Sporthallen nach BKI. Diese Abweichung wurde mit erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem schlechten Baugrund erklärt. Hieraus resultierten Mehrkosten für Gründung, Erdarbeiten, Verbaumaßnahmen, 72 Seite 66 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Wasserhaltung und Entsorgung. Durch diese Begründung waren die für de n Neubau angesetzten Bauwerkskosten aus Prüfungssicht plausibel und nachvollziehbar. Weiterhin waren folgende Feststellungen zu treffen:  Die PV-Anlage wurde größer ausgelegt als für den reinen Eigenverbrauch und für die Erfüllung eines rein nach GEG nachge wiesenen Gebäudes nötig ist, um die städtischen Vorgaben zu erfüllen.  Die „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stand vom 26.01.2022 wurden nicht eingehalten und es wurde ein KfW 40 Gebäude geplant.  Anhand beispielhafter Auflistung von Maßnahmen wurde seitens der WBG-K plausibel nachge- wiesen, dass Einsparpotentiale ausgeschöpft wurden.  Das Baufeld befindet sich im Verdachtsgebiet eines Bodendenkmals. Hieraus ergeben sich un- kalkulierbare Risiken hinsichtlich Bauzeit und Baukosten. Das Raumprogramm, die Kostengruppen 200, 500 und 600 waren grundsätzlich nicht Gegenstand der Prüfung durch Rpr. Ebenso erfolgte aufgrund der vorgenommen Plausibilitätsprüfung des Kos- tenkennwerts keine vertiefte Prüfung der Kostenermittlung (Mengen und Einheitspreise von einzel- nen Kostenpositionen). Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 20.615.000 Euro für die Maßnahme als Kostenobergrenze festzulegen. WBG-K: Lortzingstraße, Neubau Kita und Wohnanlage Die Maßnahme umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen - und 2 Kindergarten- gruppen sowie einer Wohnanlage im Stadtteil Eberhardshof in Westen von Nürnberg. Beide Ge- bäude werden in Massivbauweise errichtet. Die Maßnahme wird von der WBG -K für die Stadt Nürnberg nach dem Rahmenvertrag vom 12.12.2013 wirtschaftlich und technisch betreut. Von Rpr wurde die seitens der Planer vorgelegte Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Hierzu wurde der aus den Bauwerkskosten (KG 300+400) und der Bruttogrundfläche (BGF) gebildete Kos- tenkennwert mit Referenzkennwerten verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass  die Bauwerkskosten für die Kita unter dem Mittelwert der städt ischen Referenzwerte liegen. Grund hierfür ist, dass die WBG -K sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten lediglich an den städtischen Leitlinien orientiert und diese nicht 1:1 umsetzt,  die Bauwerkskosten der Wohnanlage unter dem Kostenkennwert des Baukoste ninformations- zentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) liegen und  die Baunebenkosten für die Kita dem üblichen Rahmen der städtischen Maßnahmen entspra- chen und für die Wohnanlage etwas zu niedrig angesetzt wurden. Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 10.027.000 Euro für die Maßnahme als Kostenobergrenze festzulegen. 73 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 126 WBG-K: Neue Hegelstraße, Neubau Kinderhort (6) und Erweiterung Grundschule 2. BA Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau eines 6 -gruppigen Hortes mit Grundschulerweite- rungsflächen auf dem Grundstück der Friedrich Hegel Grundschule. Das Gebäude soll dreigeschos- sig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung errichtet werden und ersetzt eine bestehende zweige- schossige Containeranlage. Die wirtschaftliche und technische Betreuung erfolgte durch die WBG -K. Die von den Planern vor- gelegte Kostenberechnung in Höhe von 16.927.000 Euro wurde von Rpr auf Plausibilität geprüft. Grundlage dafür war ein Vergleich des aus den Bauwerkskosten und der Bruttogrundfläc he gebil- deten Kennwerts mit den BKI -Kennwerten. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein „Mischpro- jekt“, da sowohl Flächen für den Hort als auch für die Schule erstellt werden. Folgende Feststellungen waren zu treffen:  Die Unterlagen des baufachlichen Gutac htens waren zunächst unvollständig. Auf Nachfrage durch Rpr wurden diese nachgereicht.  Die ermittelten Bauwerkskosten lagen im Streubereich von städtischen Vergleichsprojekten und waren somit plausibel.  In der Kostenberechnung war eine Photovoltaikanlage berücksichtigt. Hierzu bestanden wider- sprüchliche Angaben zu Leistung, Kosten und Planer, die bis zur Berichtserstellung nicht geklärt werden konnten.  Die PV-Anlage könnte durch den Energieversorger N-Ergie errichtet werden. Damit würde der Kostenansatz in der Kalkulation entfallen und sich zusätzlich die Honorare der Planer mindern.  Die vom Stadtrat beschlossenen Ziele hinsichtlich der energetischen Leitlinien werden nicht er- reicht. Ziel der WBG -K ist es, den energetischen KFW/KFN -40-Standard zu erfüllen. D ie Pla- nungen werden unter wirtschaftlichen Abwägungen lediglich an die städtischen Leitlinien ange- lehnt. Es wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten anzupassen, falls die PV-Anlage durch den Energieversorger N-Ergie übernommen wird und die Thematik „Energetische Leitlinien“ übergeord- net zu klären. Südliche und nördliche Steubenbrücken, Sanierung BA 1 Die Maßnahme Steubenbrücken besteht aus drei Brückenbauwerken: der südlichen und der nördli- chen Steubenbrücke und der Franz -Josef-Strauß-Brücke. Die dr ei Brücken sind altersbedingt zu sanieren. Die Bauwerksabdichtung ist inzwischen so mangelhaft, dass die Bauwerke nach DIN 1076 mit nicht ausreichendem Bauwerkszustand bewertet wurden. Durch die Sanierungsmaßnahmen wird das Wasser dauerhaft aus dem Brückenkörper entfernt. An- fallendes Oberflächenwasser wird in die Bauwerksauffüllung abgeleitet. Die Auffüllung über dem Bogen des BA 1 wird entfernt und eine Abdichtung sowie eine Drainage auf den Brücken installiert. Die Auffüllung und die Straßenoberfläche werden wie im Bestand wiederhergestellt. Die zur Prüfung in Höhe von 1.580.000 Euro vorgelegten Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. 74 Seite 68 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Für die Straßenbauarbeiten wurde ein Teuerungszuschlag für 2023 auf 2024 angesetzt. Laut Mittei- lung des Finanzreferates erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung soll dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt der Kostenberechnung entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich wer- den, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP -Fortschreibungen. Die Kosten waren desha lb ent- sprechend zu korrigieren. Seitens Rpr wurde empfohlen, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von 1.560.000 Euro zu über- nehmen. Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain, Bauabschnitt I Die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain wurde in 3 Bereiche aufgeteilt: Im ersten Bauabschnitt sollen Bereich A „Entsiegelung des Parkplatzes und Aufwertung mit Sport- und Aktionsflächen, Treffpunkt und Parkmöglichkeiten“ und Bereich B „Bau einer Hubbelbahn mit Auf- enthaltsmöglichkeiten“ verwirklicht werden. Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain waren nicht mehr zeitgemäß, Alter und Zustand verursachten hohe Kosten im Unterhalt, eine barrierefreie Nutzung war nicht möglich. Au- ßerdem soll der Parkplatz an der Bayernstraße (Bereich A) großflächig entsiegelt und zu einer mul- tifunktionalen Sport- und Aktionsfläche umgestaltet werden. Die bisher vorhandenen 220 Stellflä- chen für Pkw werden auf 30 Stück reduziert und um Stellflächen für Fahrräder und Scooter ergänzt. Außerdem ist ein Pavillo n mit Sitzgelegenheiten und Trinkbrunnen geplant. Für die zu fällenden Bäume sind Ersatz - und Neupflanzungen vorgesehen. Das Regenwasser soll über Flächen - und Muldenversickerung vollständig in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Die ehemalige Minigolfanlage (Bereich B) wird zu einer Rollbahn umgebaut. Geplant ist ein Bewe- gungsparcours mit Aufenthaltsflächen für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter zur Nutzung mit Tretrollern, Laufrädern, Rollerskates und Skateboards. Grundlage der Prüfung waren das baufachliche Gutachten von SÖR, der Erläuterungsbericht des beauftragten Landschaftsarchitekten vom 24.01.2024 mit Kostenberechnung und zugehörigen Mas- senblättern, eine Kostenzusammenstellung sowie eine Übersicht der Nebenkosten von SÖR/1-G/2 vom 26.04.2024, eine Kostenaufstellung von SÖR/1 -E/1 für die Beleuchtung, ein Übersichtsplan über das Gesamtareal sowie ein Übersichtsplan für Bauabschnitt 1. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet 2.600.000,00 Euro brutto vorgelegt. Bei der Prüfung auf Plausibilität durch Rpr ergaben sich einige Unklarheiten, woraufhin von der Bau- dienststelle überarbeitete Kostenberechnungen und eine neue Honorarberechnung übersandt wur- den. Die Prüfung der neu vorgelegten Kosten ergab, dass die Mengenansätze bautechnisch zusam- mengehörender Positionen in der Kostenberechnung untereinander plausibel waren und die Höhe der stichpunktartig geprüften Einheitspreise angemessen erschien. Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle neu vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von 2.650.000,00 Euro zu übernehmen. Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain, Bauabschnitt II Die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain wurde in 3 Bereiche aufgeteilt: Im zweiten Bauabschnitt soll Bereich C „Bau eines integrativen Spielplatzes für Kinder und Jugendliche“ verwirklicht werden. 75 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 126 Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain waren nicht mehr zeitgemäß, Alter und Zustand verursachten hohe Kosten im Unterhalt, eine barrierefreie Nutzung war nicht möglich. Ge- plant ist ein Spielplatz mit einem vielseitigen und inklusiven Spielangebot für Kinder bis 14 Jahren mit Spielbereichen für unterschiedliche Altersgruppen. Vorgesehen ist ein Wasser- und Matschspiel- platz sowie ein Bereich mit Sandspielflächen und S chaukeln und Wippen für kleinere Kinder. Für größere Kinder soll ein Waldspielbereich mit Kletter-, Balancier- und Hängeelementen entstehen. Grundlage der Prüfung waren das baufachliche Gutachten von SÖR, der Erläuterungsbericht des beauftragten Landschaftsarchitekten vom 25.01.2024 mit Kostenberechnung und zugehörigen Mas- senblättern, eine Kostenzusammenstellung sowie eine Übersicht der Nebenkosten von SÖR/1-G/2 vom 13.05.2024 sowie ein Übersichtsplan über das Gesamtareal. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet 3.050.000,00 Euro brutto vorgelegt. Bei der Prüfung auf Plausibilität durch Rpr ergaben sich einige Unklarheiten, woraufhin von der Bau- dienststelle eine überarbeitete Kostenberechnungen und eine neue Honorarberechnung sowie eine neue Gesamtkostenzusammenstellung übersandt wurden. Die Prüfung der neu vorgelegten Kosten ergab, dass die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenbe- rechnung untereinander plausibel waren und die Höhe der stichpunktartig geprüften Einheitspreise angemessen erschien. Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle neu am 21.06.2024 vorgelegten Gesamtkos- ten in Höhe von 3.100.000,00 Euro zu übernehmen. Neubau Hesperidengarten, Johannisstraße 41 Mit der neu entstehenden 2.250 m² umfassenden Grünanlage soll direkt im angrenzenden Grund- stück zu den im Barockstil angelegten Hesperidengärten (drei zusammengelegte Gärten an der Rückseite der Häuser Johannisstraße 43 bis 47) ein Ort entstehen, der die Idee eines historischen Hesperidengartens, als bürgerlicher Garten, als Rückzugsraum und Ruhezone abbildet. Die auf dem Grundstück befindliche ehemalige Pinselfabrik wurde bereits abgerissen, die Baugru- benverfüllung der Abbruchmaßnahme kann erst nach Abschluss der archäologischen Untersuchun- gen stattfinden. Der Garten wird in vier Bereiche unterteilt: das halbschattige Gartenparterre im Norden unter vor- handenen Bäumen, der sonnige Kabinettgarten innerhalb der Mauern der ehemaligen Pinselfabrik, die zentrale Mitte als Verteiler mit Brunnen und P arkzugängen und ein schattiges Wäldchen mit Stegen unter den Bestandsbäumen und einer bodengebundenen Sprühnebelanlage. Grundlage der Prüfung waren die baufachliche Stellungnahme von SÖR vom 18.07.2024, der Er- läuterungsbericht vom 18.07.2024 und die Koste nberechnung vom 17.07.2024 des beteiligten Landschaftsarchitekten, die Zusammenstellung der Gesamtbaukosten von SÖR/1 -G/2 vom 18.07.2024 sowie ein Entwurfsplan des Landschaftsarchitekten und ein Lageplan. Die Baukosten wurden von SÖR/1-G/2 in Höhe von insgesamt brutto 2.534.000 Euro vorgelegt. Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die stichpunktartig geprüften Mengenansätze und Einheitspreise erschienen angemessen. Es wurde empfohlen, die von SÖR/1-G/2 vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 2.534.000,00 Euro zu übernehmen. 76 Seite 70 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Sanierung Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg Bauabschnitt II Die Grünanlage Ferdinand-Drexel-Weg wurde 1956 im Stadtteil Langwasser erstellt und weist eine Gesamtfläche von ca. 30 ha auf. Der zweite Bauabschnitt ist ca. 5,5 ha groß und wurde in 4 Teilbe- reiche aufgeteilt: Der südliche Rodelberg wird mit einem neu angelegten Wiesenweg erschlossen. Dort befindet sich eine Sandsportfläche, die mit einem Beachvolleyballnetz ausgestattet wird und eine Calisthenics - Anlage. Angrenzend an die Sportfläche befindet sich ein Holzdeck mit Überdachung als Jugendun- terstand. Dort ist eine Ladesäule mit USB -Anschlüssen geplant. Ergänzend werden unter den vor- handenen Bäumen Liegebänke angeordnet sowi e eine Slackline vorgesehen. Außerdem ist eine neue Parkour-Anlage in Abstimmung mit dem örtlichen Parkour -Verein geplant. Der Wiesenweg führt weiter zur Tampenschaukel und zur Drehscheibe. Der bestehende Bolzplatz auf der darunter- liegenden freien Wiesenfläche wird mit neuen Toren versehen. Auch der östliche Bolzplatz oberhalb der Schule wird hergerichtet und neu angesät. Auf der westlichen Wiesenfläche werden zwei Disk- golf-Bahnen angeordnet. Der bestehende Allwetterplatz der Georg-Ledebour-Schule wird saniert und es wird eine neue Be- schichtung und Linierung aufgetragen. Außerdem werden neue Fußballtore und Basketballkörbe angebracht und ein öffentlicher Zugang von Seiten der Parkanlage erstellt. Die Einfriedung wird durch 4 bzw. 6 m hohe Ballfangzäune e rgänzt. Die Bereiche der Weit - und Hochsprunganlage er- halten eine Tor-/Schiebetoranlage, um die außerschulische Nutzung zu unterbinden. Im kleinen Forst West werden die Fußwege in der Breite reduziert und die südlich im Wald liegenden Bolzplätze saniert un d neu angesät. Auf der östlich gelegenen Fläche lagert sich ein neuer Pumptrack an. Angrenzend sind Sitz- und Aufenthaltsbereiche mit Sitzblöcken oder Bänken geplant. Ein befestigter Weg soll direkt zur Bushaltestelle an der Liegnitzer Straße führen. Im kleinen Forst Ost wird der Fuß- und Radweg entlang der Liegnitzer Straße durch eine neue Blüh- wiesenansaat ergänzt, die Bestandssträucher werden ausgelichtet und durch Strauchneupflanzun- gen ergänzt. Desweiteren wird ein kleiner Sitzbereich mit Bank vorgesehen . Der Trampelpfad am nördlichen Ende des Wegs zur Georg -Ledebour-Straße wird umgebaut und befestigt. Die beiden am Weg angeordneten Plätze werden neu gepflastert und erhalten neue Tischtennisplatten und Sitzbänke. Östlich davon führt ein neuer Hackschnitze lweg zu dem bestehenden Bolzplatz der sa- niert und neu angesät wird, begleitet von einem ca. 30 cm hohen Balancierpfad durch den beste- henden Baumbestand. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war die baufachliche Stellungnahme von SÖR, die Ent- wurfsbeschreibung des beteiligten Landschaftsarchitekten vom 30.07.2023, die Kostenzusammen- stellung vom 14.09.2023 von SÖR/1-G sowie diverse Pläne vom August 2023. Die Baukosten für den zweiten Bauabschnitt wurden in Höhe von insgesamt brutto 2.601.211,61 Euro vorgelegt. Die Kosten wurden von Rpr auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammen- gehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Ein- heitspreise erschien angemessen. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, d ie von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet 2.600.000,00 Euro zu übernehmen. 77 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 126 Umbau Spohrstraße Die Spohrstraße soll als Einbahnstraße beibehalten werden, jedoch ist geplant, den gesamten Quer- schnitt neu aufzuteilen. Die Fahrb ahnbreite wird von ca. 5,00 m auf 3,50 m reduziert und für Fuß- gänger ein ca. 2,50 m breiter Gehweg angeordnet. Für den ruhenden Verkehr wird eine Längspark- bucht ausgebaut. Für Radfahrer wird ein 2,00 m breiter Radstreifen in Gegenrichtung markiert. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1 -S/3 vom 26.06.2024, ein bepreistes LV für den Bereich Straßenbau vom 27.06.2024, eine Kostenschätzung für die Bodenverwertung vom 27.06.2024 von SÖR/1 -S/5, eine Kostenaufstellung für die Straßen- beleuchtung von SÖR/1-E/1 vom 14.06.2024, eine Kostenaufstellung für die LSA vom 20.06.2024 von SÖR/1-E/2, eine undatierte Kostenzusammenstellung von SÖR/1-S/3 sowie ein Lageplan und ein Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg. Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 998.000 Euro vorgelegt. Die Gesamtkosten Straßenbauarbeiten beinhalteten auch Kosten für Vermessungsleistungen, Prü- fungen und Kampfmittelerkundung. Gem. Planungskosten RL Anlage 3 sind die BVK jedoch nicht auf Honorare von Arch itekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anzusetzen. Sie wurden daher entsprechend gekürzt. Rpr empfahl, die geringfügig korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 997.000 Euro zu übernehmen. Fahrradstraße Senefelderstraße zwischen Killianstraße und Nordring Die Fahrradstraße zwischen Killianstraße und Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahr- radstraßenpakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marien- bergpark und Nordring dar. Erforderlich dafür sind u.a. Anpassungen der Beschilderung, die Rotein- färbung der Kreuzungsbereiche und bauliche Anpassungen zur Hervorhebung der Vorfahrtsrege- lung. Außerdem ist eine Optimierung der Rad- und Gehwegführung von der Otto-Geßler-Straße kommend bis zur LSA-Querung am Nordring Bestandteil der Planung. Dadurch wird auch eine Anpassung an der Bushaltestelle „Hintermayrstraße“ erforderlich, welche um ca. 40 m in westliche Richtung ver- schoben und barrierefrei ausgebaut wird. In der Senefelderstraße entfällt der straßenbegleitende Radweg, dadurch werden der bestehende Gehweg und die angrenzenden Grünflächen vergrößert. In der Gerngrosstraße zwischen Senefelderstraße und Meisenbachstraße (inkl. Einmündungsbe- reich) soll die stark verschlissene Straßendeckschicht erneuert werden, um di e Verkehrssicherheit auf der Fahrradstraße zu erhöhen. Es werden fünf neue Bäume gepflanzt und insgesamt 47 m² Fläche entsiegelt. Außerdem entfallen 18 Kfz-Stellplätze. Dafür werden vier Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Die Fußgän- gerfurt über die Killianstraße in Höhe der Georg-Buchner-Straße wird verbreitert. Die Lichtsignalan- lage wird entsprechend angepasst und mit einem Blindenleitsystem versehen. Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 1.468.000 Euro vorgelegt. Die Gesamtkosten Straßenbauarbeiten beinhalteten auch Kosten für Vermessungsleistungen, Prü- fungen und Kampfmittelerkundung. Gem. Planungskosten RL Anlage 3 sind die BVK jedoch nicht auf Honorare von Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anzusetzen. Sie wurde n daher entsprechend gekürzt. Außerdem wiesen die Kosten für die Lichtsignalanlagen 5 % für Unvorherge- sehenes auf. Dies widerspricht dem Schreiben von Ref, I/II vom 24.10.2018, wonach pauschale 78 Seite 72 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Sicherheiten und Zuschläge für Unvorhergesehenes und Unwägbark eiten grundsätzlich nicht ak- zeptiert werden. Rpr empfahl daher, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.457.000 Euro zu übernehmen. Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße mit Teilrückbau BW 1.141 – 1.144 Die VAG und die Stadt Nürnberg planen die Verlängerung der Straßenbahnlinie von der bestehen- den Haltestelle Tristanstraße in der südlichen Allersberger Straße durch den neuen Stadtteil Lich- tenreuth bis zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße, sowie den Rückbau der Unterpflasterstrecke und Betriebsanlagen der Straßenbahn bis zur sogenannten Bayernwanne. Die Länge der neuen Strecke beträgt ca. 2,5 km. Die Trasse wird überwiegend als Rasengleis aus- gebildet und in Teilabschnitten durch parallel geführte Rad - und Gehwege, sowie Baumreihen er- gänzt. Die derzeit noch in Betrieb befindliche Unterpflasterstrecke bis zur Bayernwanne (Franken- straße Ecke Münchener Straße) wird bis ca. 2 m unter der künftigen Gleisanlage bzw. künftigen Geländeoberkante abgebrochen und anschließend bis auf die Höhe der künftigen Straßenbahn la- genweise verfüllt. Die Reste der Unterpflasterwände und die perforierte Bodenplatte verbleiben aus wirtschaftlichen Gründen im Boden. Auch die bisherigen Rampen werden aufgelassen bzw. teilrück- gebaut und durch den neuen Straßenquerschnitt ergänzt. Die Baukosten für den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Anteil wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 28.655.000 Euro vorgelegt. Für die Maßnahme wurde ein Zuschlag für Baukostensteigerungen bis zum Beginn der Maßnahme in 2024 in Höhe v on 1.891.000 Euro angesetzt. Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kos- tenstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP - Fortschreibungen. Für die BVK waren laut Kostenzusammenstellung ca. 6,5 % der gesamten brutto Bauwerkskosten, inkl. des von der VAG zu tragenden Anteils, angesetzt worden. Da dies für Rpr nicht nachvollziehbar war, wurde um Erläuterung gebeten. Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem zuständigen Sachbearbeiter von SÖR wurden die BVK einvernehmlich um 2.796.000 Euro gekürzt. Rpr empfahl, die korrigierten Kosten in Höhe von gerundet 23.968.000 Euro zu übernehmen. Tiroler Straße, Umbau der Einmündung Frankenstraße Die Einmündungen der Tiroler und der Ingostraße an der Frankenstraße liegen versetzt zueinander. Diese ungünstige Knotengeometrie senkt die Leist ungsfähigkeit des Knotenpunktes. Gemäß Ver- kehrsgutachten zur Entwicklung des Stadtteils Lichtenreuth muss künftig deutlich mehr Verkehr über den Knoten abgewickelt werden. Durch die Umgestaltung werden Leistungsfähigkeit und Verkehrs- qualität für den Kraftfahrzeugverkehr mit Vorteilen für den Fuß- und Radverkehr sowie einer effekti- veren Busbeschleunigung kombiniert. Zukünftig liegen die beiden Nebenrichtungen gegenüber, da- bei wird die Verkehrsführung des Rad - und Fußgängerverkehrs verbessert. Die beiden Bush alte- stellen werden barrierefrei angelegt. Auf der Südseite der Frankenstraße zwischen Dutzendteich und Tiroler Straße kann der Radweg künftig in beiden Richtungen befahren werden. Dies verbessert auch die Anbindung des entlang der neuen Straßenbahnlinie geplanten Rad-/Gehwegs. Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 3.046.000 Euro vorgelegt. 79 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 126 Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören- der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 3.046.000 Euro zu über- nehmen. Strauchstraße / Harsdörfferplatz – Fahrradstraßen 2. Stufe Die Strauchstraße und der Harsdörfferplatz befinden sich derzeit in einem sehr stark sanierungsbe- dürftigen Zustand. Der durchgängig beschädigte Pflasterbelag wurde stellenweise mit Asphalt aus- gebessert. Die Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit, auch des fußläufigen Verkehrs, sind stark be- einträchtigt. Die ungeordnete Parksituation behindert bei Einsätzen die Feuerwehr. Beide Straßen werden im Zuge der Sanierung an den Fahrradstraßenstandard angepasst. Dazu gehören auch die Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Die Sanierung der Strauchstraße und des Harsdörfferplatzes wird die Sicherheit für Radfahrende verbessern. Die Flächen für den Fußgängerverkehr werden partiell vergrößert. Es werden zehn Bäume gepflanzt und die vorhandenen Grünflächen vergrößert. Die Grünanlage am Harsdörfferplatz und der Spielplatz am Ritterplatz werden durch die Maßnahme aufgewertet. Das Parken wird klar geregelt, damit werden die bisherigen Unsicherheiten hinsichtlich der Parksituation beseitigt. Die Sichtverhältnisse für den fließenden Verkehr und der Einsatzbereich für die Feuerwehr werden ver- bessert. Die geplante Neugestaltung der Straßen sorgt für Verkehrsberuhigung und steigert die Lebensqua- lität im Wohnquartier erheblich. Die Verbindungsfunktion für Radfahrende wird deutlich optimiert. Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 1.934.000 Euro vorgelegt. Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören- der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.934.000 Euro zu über- nehmen. Radweg Oelser Straße zwischen Liegnitzer Straße und Bregenzer Straße Eine Radwegverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegni- tzer Straße wird seit langem gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend durch die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn, oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Durch den Bau des Radweges wird eine wichtige Lücke auf der Radvorrangroute 12 von Feucht mit dem Ziel Stadtzentrum geschlossen. Künftig soll ein 3,0 m breiter, asphaltierter gemeinsamer Geh- und Rad- weg entstehen. Entlang des Radwegs werden 54 neue Bäume gepflanzt. Grundlage d er Prüfung waren Straßenpläne vom Verkehrsplanungsamt, der Erläuterungsbericht und Kostenschätzungen von SÖR. Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 1.840.000 Euro vorgelegt. Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören- der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. 80 Seite 74 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.840.000 Euro zu über- nehmen. Beschleunigung Ringbus BA 3-1 Im Zuge des Ausbaus der Straßenbahn von Thon nach Am Wegfeld wurde auch eine Neuorganisa- tion der Ringbuslinien zur Verbesserung des Angebotes und Verkürzung der Fahrzeiten geplant. Dieses wurde im AfV am 27.02.2014 vorgestellt. Für di e Realisierung sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. In der dritten Reali- sierungsstufe - Ringbus Stufe III Abschnitt Nord ist vorgesehen, die Lichtsignalanlagen am Nordring vom Kleinreuther Weg bis zur Merianstraße für beide Richtungen mit einer Busbeschleunigung aus- zustatten, um eine stabile Abwicklung des Ringbusses zu ermöglichen. Die LSA werden mit einer Verkehrsabhängigkeit ausgestattet, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Ringbuslini e am Nordring zu minimieren. Da die angrenzenden Ampelanlagen Bucher Straße / Nordring und Äußere Bayreuther Straße / Kieslingstraße bereits mit einer Busbeschleunigung ausgestattet sind, können damit die Beschleunigungseffekte vollständig genutzt werden. Dies soll ohne große Straßenbauar- beiten, aber mit Herstellung der Barrierefreiheit um die Bereiche der Fußgängerfurten und der Aus- stattung mit einem Blindenleitsystem erfolgen. Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 2.400.000 Euro vorgelegt. Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören- der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Die Bauverwaltungskosten waren zwar nicht korrekt ermittelt worden, jedoch änderte die geringfü- gige Korrektur durch Rpr nichts an der Gesamtsumme. Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 2.400.000 Euro zu über- nehmen. 2.6.4.3 Mobile Prüfung Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder verein- fachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden kön- nen erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen. Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Ab- rechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen. Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich doku- mentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsp rüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden. 81 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 126 2024 wurden im Hochbau 3, bei SUN 3, bei SÖR grau (Straßenbau) 6 und bei SÖR grün (Gartenbau) 3 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern ver- lief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den aus- führenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt. 2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemä- ßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwick- lung gültigen Vorschriften geprüft. Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprüng- lich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Ab- rechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen. In der Bauabrechnung sind die genehmigte n Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen. Nach Nr. 7 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüf ungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge ste- hen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen. Im Prüfungszeitraum konnten 6 Prüfungen abgeschlossen werden. Dabei wurden materielle Fest- stellungen in Höhe von rund 44.000 Euro getroffen. Zu den Prüfungen im Einzelnen: Kartäuser Tor 1, Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus – Prüfung der Gesamt- maßnahme Die Maßnahme umfasste die Generalsanierung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles der Gaststätte Tucherbräu bestehend aus dem Hauptgebäude, Anbauten an die Stadtmauer, Stadtmau- erturm (Frauentormauer 19), Kasemattenturm (Frauentormauer 17) und Biergarten. Ursprünglich wurden 2018 für die Maßnahme im MIP 5.402.000 Euro eingeplant. Im genehmigten Nachtragsobjektplan vom 12.08.2021 betrugen die Gesamtkosten 6.269.000 Euro. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Kosten auf 6.502.000 Euro prognostiziert. Eine abschließende Kosten- feststellung lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor. Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung (ex -post) geprüft. P rüfungs- schwerpunkt war die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens. Die Prüfung erfolgte anhand der Verdingungsunterlagen, vorgelegter Verträge und Rechnungen ein- schließlich dazu gehöriger rechnungsbegründen der Unterlagen der ausgewählten Hauptgewerke Abbruch- und Rohbauarbeiten, Natursteinarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Tischlerarbeiten, Elektro- technik, sanitäre Installation und Kältetechnik. 82 Seite 76 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Zudem wurden von den freiberuflichen Leistungen die Objektplanung Ge bäude, die Tragwerkspla- nung, die Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1-3 sowie der Anlagengruppe 4- 5 geprüft. Folgende materielle und formale Feststellungen waren bei den geprüften freiberuflichen Leis-tungen zu treffen:  Fehlerhafte Honorarabrechnung und dadurch Überzahlung in Höhe von 723,05 Euro bei der Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3,  unvollständige Prüfungsunterlagen bei der Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengrup- pen 4 und 5 und infolgedessen für Rpr nicht prüfbare Honorarabrechnung,  nicht abgeschlossene Nachtragsbearbeitung / -beauftragung bei der Objektplanungsleistung Gebäude und bei der Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5,  fehlende Dokumentation des Bauablaufes durch Führen eines Bautagebuches bei der Fachpla- nung technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 und bei der Fachplanung technische Aus- rüstung Anlagengruppen 4 und 5,  offene Kostenfeststellung aufgrund ausstehender Nachtragsbeauftragungen und Abrechnun- gen,  fehlende Dokumentation ausstehender Restarbeiten bei der Abnahme der Objektplanungsleis- tung Gebäude. Folgende materielle und formale Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:  Fehlerhafte Abrechnung und dadurch Überzahlung in Höhe von insgesamt 27.669,23 Euro bei den Gewerken Abbruch - und Rohbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten - Flachdach und Elektro- technik,  nicht prüfbare Abrechnung des Gewerks Kältetechnik aufgrund fehlender rechnungsbegründen- der Unterlagen,  fehlende Prüfung der Weiterverrechnung von Kosten, die durch Dritte verursacht und beim Ge- werk sanitäre Installation abgerechnet wurden,  formale Fehler bei der Veröffentlichung der Ausschreibung des Gewerks Dachdeckerarbeiten - Flachdach,  verspätete Nachtragsvereinbarungen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme bei allen über- prüften Gewerken,  fehlende bzw. unvollständige Bautagesberichte bei 7 der 9 überprüften Gewerke. In einem Abschlussgespräch am 20.06.2024 wurden die Feststellungen und Empfehlungen mit H erörtert. Die unterschriftliche Kenntnisnahme und Äußerung dazu stehen bis dato aus. 83 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 126 Löbleinstraße 10, Hans -Sachs-Gymnasium, Umbau und Sanierung der Chemie -Fachunter- richtsräume, sanitäre Anlagen, IT-Verkabelung, Elektroinstallation und Gebäudeautomation Beim Hans-Sachs-Gymnasium mussten Fachunterrichtsräume umgebaut und saniert werden. Hier- bei wurden in einer gemeinsamen Prüfung die Gewerke sanitäre Anlagen, IT-Verkabelung, Elektro- installation und die Gebäudeautomation durch Rpr geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung der genannten Gewerke gelegt. Es waren folgende formale Feststellungen zu treffen:  Nicht bei allen Gewerken wurde ein gemeinsames Aufmaß geführt,  die Bestandsunterlagen entsprachen beim Gewerk sanitäre Anlagen nicht dem endgültigen Stand der Maßnahme,  die Regieberichte wurden nicht nach den Vorgaben der ZVB und der VOB geführt,  die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht nach den in Nr. 8 geltenden zusätzli- chen Vertragsbedingungen geführt bzw. wurden gar nicht geführt,  nicht für alle Nachträge wurden Nachtragsvereinbarungen getroffen. Folgende materielle Feststellung wurde getroffen:  Nach Prüfung durch Rpr wurden in den Gewerken Elektrotechnik, Gebäudeautomation und IT Verkabelung zu viele Mengen abgerechnet. Dies führte zu einer Überzahlung von insgesamt 9.838 Euro brutto. Seitens Rpr wurde empfohlen, die formalen Feststellungen bei zukünftigen Maßnahmen zu beach- ten. Der überzahlte Betrag sollte von den verursachenden Firmen zurückgefordert werden, um ein Verwirken der Rückforderungsansprüche zu verhindern. Löbleinstraße 10, Hans -Sachs-Gymnasium, Umbau und Sanierung der Chemie -Fachunter- richtsräume, Schreinerarbeiten Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre- chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech- nungen und der Schlussrechnung. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen zwei Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 255.851,63 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer sechs Nachtragsan- gebote ein, welche RA/3-VMN zur Begutachtung vorgelegt wurden. Nach erfolgter Prüfung der An- gebote wurden drei Nachtragsvereinbarungen mit dem Auftragnehmer abgeschlossen, deren Summe insgesamt 19.111,92 Euro betrug. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver- zeichnis. 84 Seite 78 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, das s zwar eine Abnahmeniederschrift mit dokumen- tierten Mängeln vorhanden war, jedoch keine Bestätigung über die Mängelbeseitigung. Außerdem entsprachen die vorgelegten Abrechnungsunterlagen nicht den Vorgaben der ZVB und der VOB. Eine eindeutige Zuordnung der Massen zu den entsprechenden Positionen war nicht möglich, es fehlten das Datum der Erstellung sowie die Unterschriften. Auch die Bautagesberichte waren weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber unterzeichnet, was die Nachvollziehbarkeit der Doku- mentation beeinträchtigt. Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichung. Die Abrechnungssumme von 247.666,40 Euro überschritt die Kostenberechnung um 4 % und die Auftragssumme inkl. Nachträge um 11 %. Abwicklung von Bauunterhaltsarbeiten übe r Rahmenvereinbarungen durch H im Zeitraum 2022/2023 Für die Instandhaltung und -setzung des städtischen Gebäudeb estands ist regelmäßig die Beauf- tragung einer Vielzahl von Bauleistungen erforderlich. Dazu werden Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Firmen mit einer Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Geprüft wurde die Abwicklung von Bauunterhaltsarbeiten über Rahmenvereinbarungen durch die Baudienststelle H im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Betrachtet wurde der Zeitraum von 2022 bis 2023. Die Prüfung umfasste das Budget, die Ausschreibung, dienststellenübergreifende Abläufe und IT- Prozesse sowie die Durchführung von Bauunterhaltsmaßnahmen. Feststellungen wurden im Prüfbericht vom 31.03.2025 in nachfolgend aufgelisteten Bereichen ge- troffen: Vergabebudget und Mittelabruf Bauunterhalt:  Im Vergleich zur Vorperiode ist die Gesamtvergabesumme von ca. 16 Mio. Euro um 36 % auf ca. 22 Mio. Euro gestiegen.  Eine belastbare Gegenüberstellung von Vergabe- und Auszahlungssummen ist derzeit nur be- dingt möglich, da in SAP keine gesamtstädtische, auftragsbezogene Auswertungsfunktion im- plementiert ist.  Laut Auswertung des Sachkontos „Bauunterhaltsmaßnahmen“ wurden im Prüfungszeitraum 2022/2023 rund 57 % (ca. 12.730.315 Euro) der Gesamtvergabesumme durch H und HVEs ab- gerufen. Fazit: Die fehlende Auswertungsmöglichkeit in SAP schränkt die Transparenz und Steuerbarkeit des Bauunterhaltbudgets ein. Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen:  Auftrags- bzw. Höchstwertschätzungen, etwa auf Basis der Abrechnungssummen aus der Vor- periode, können aufgrund des fehlenden zentralen Controllings nicht bedarfsgerecht erfolgen.  Es wurden jeweils keine Höchstmengen angegeben. Dies stellt einen Vergaberechtsverstoß dar. 85 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 126  Es wurden keine verbindlichen Kriterien d efiniert, nach denen Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen abzurufen sind. Die Beauftragung erfolgte bislang formlos, orientiert an Kriterien wie Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Ortskenntnis der ausführenden Firmen. Fazit: Durch das fehlende zentrale Controlling und die fehlenden Höchstwerte lassen sich Auftrags- volumina nicht steuern. Die bislang formlos erfolgten Beauftragungen ohne verbindliche Kriterien bergen zudem vergaberechtliche Risiken. Struktur des Gebäudemanagements der Stadt Nürnberg:  Am 12.12.2012 wurde die Neustrukturierung des Gebäudemanagements beschlossen, um das Immobilien-, Büroflächen- und Facility-Management zu optimieren. Das Gebäudemanagement der Stadt Nürnberg stellt sich nach der Beschlussfassung durch den POA (Personal- und Organisationsausschuss) am 08.05.2018 wie in nachfolgender Grafik ab- gebildet dar: Darstellung Rpr nach Ausführungen POA-Beschluss vom 08.05.2018  Es gibt keine zentrale Steuerung des Gebäudemanagements der Stadt Nürnberg wie nach Be- schlussfassung durch den Personal - und Organisationsausschuss (POA) am 08.05.2018 vor- gesehen. Das Gebäudemanagement ist heterogen und dezentral aufgebaut und verschiedenen Organisationseinheiten zugeordnet.  Betriebliche Prozesse im kaufmännischen, infra strukturellen und technischen Gebäu dema- nagement wurden bisher nicht übergeordnet standardisiert (vgl. Abschnitt „offene Themen / Aussicht“, Anlage Sachverhalt zum POA vom 08.05.2018). Die Implementierung eines Compu- ter Aided Facility Managements (CAFM) steht aus. Fazit: Die dezentrale und heterogene Organisation des Gebäudemanagements sowie das Fehlen standardisierter Prozesse und eines CAFM -Systems erschweren eine einheitliche Steuerung und beeinträchtigen Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Effizienz. IT-Prozesse im Kontext der „Digitalen Stadtverwaltung“:  Es besteht keine übergeordnete, verbindliche Vorgabe für die Nutzung von IT -Anwendungen zur Bewirtschaftung und Verwaltung städtischer Immobilien. 86 Seite 80 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg  Ein durchgängiger Workflow für die digitale Rechnungsbearbeitung von Baurechnungen ist nicht implementiert. Dies führt zu Medienbrüchen bei notwendigen Korrekturen und verhindert eine einheitliche Ablage aller digitalen Unterlagen an einem zentralen Speicherort (u. a. aufgrund von Dateigröße und Dateiformat). Fazit: Das Fehlen verbindlicher übergeordneter Vorgaben zu IT-Anwendungen und eines durchgän- gigen Workflows beeinträchtigt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Prozessen. Ergebnisse Stichprobenprüfung Bauunterhaltsmaßnahmen:  Bei den Abrechnungen wurden geringfügige materielle Feststellungen getroffen.  Bei zwei Objekten wurde die zulässige Gesamtinvestitionssumme für Bauunterhaltsarbeiten von maximal 50.000 Euro überschritten.  Es sind Fördermittel in Höhe von ca. 13.600 Euro durch die Nichtinanspruchnahme der BEG- Förderung entgangen.  Rechnungen wurden nicht fristgerecht gestellt.  Rechnungsbegründende Unterlagen waren nicht immer vollständig.  Regiezettel wurden nur vereinzelt gegengezeichnet.  Förmliche Abnahmen wurden nicht durchgeführt. Fazit: Die überprüften Bauunterhaltsmaßnahmen wurden im Wesentlichen ordnungsgemäß durch die Baudienststelle durchgeführt. Defizite bestehen bei Fristen, Vollständigkeit der Unterlagen, Ge- genzeichnung von Regiezetteln und förmlichen Abnahmen. Stellungnahme H vom 07.05.2025 zum Prüfungsbericht: Zu den Feststellungen äußerte sich H mit Schreiben vom 07.05.2025 überwiegend zustimmend. H spricht sich für den Aufbau eines stadtweiten, zentral gesteuerten Controllings der Bauunterhalts- maßnahmen aus, um Auftragssummen bedarfsgerecht zu ermitteln und gewerkeweise zu überwa- chen. Ebenso befürwortet H die Einführung eines einheitlichen CAFM-Systems. Infolge der Dezentralisierung des Bauunterhalts verfügt H nach eigener Darstellung über keine Ge- bäudeverantwortung mehr und agiert als Dienstleister; die Dienststelle sieht sich daher nicht als Adressat der entsprechenden Feststellungen. RA wurde von H zur Klärung vergaberechtlicher Fragen (Auftrags- bzw. Höchstwerte der Rahmen- vereinbarungen) eingebunden; eine Rückmeldung steht noch aus. Im Bereich der digitalen Rechnungsbearbeitung bestehen weiterhin offene Punkte, insbesondere aufgrund technischer Einschränkungen (z. B. Limitierung der elektronischen Zustellung auf 15 MB). Eine entsprechende Anfrage von H an KaSt ist bislang unbeantwortet. 87 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 126 Die im Rahmen der Stichprobenprüfung von Maßnahmen festgestellten Abweichungen wurden im Wesentlichen anerkannt. Nach Einschätzung von H sind jedoch folgende Empfehlungen des Rpr aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar:  Durchführung schriftlicher Abnahmen  Unmittelbare Gegenzeichnung von Regiezetteln Resümee Gesamtprüfung aus Sicht Rpr: Die Prüfung zeigt, dass die dezentrale Organisation des Gebäudemanagements zu uneinheitlichen Abläufen, fehlenden Standards und teilweise parallelen Strukturen in der technischen, infrastruktu- rellen und kaufmännischen Bewirtschaftung führt. Diese Zersplitterung beeinträchtigt die Wirtschaft- lichkeit, Transparenz und Steuerungsfähigkeit erheblich. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und regelkonformen Aufgabenerfüllung ist daher u. E. die Einführung zentraler Steuerungsstrukturen, verbindlicher Prozesse sowie eines einheitlichen CAFM- Systems geboten. Die festgestellten strukturellen Defizite liegen jedoch nicht im Verantwortungsbereich der geprüften Dienststelle H, sondern erfordern Entscheidungen und Vorgaben durch übergeordnete Stellen. Euckenweg – Carossaweg, Sanierung Lebensbrunnen Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre- chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech- nungen und der Schlussrechnung. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen fünf Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 295.225,91 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer zwei Nachtragsan- gebote ein. Nach erfolgter Prüfung der Angebote wurde eine Nachtragsvereinbarung in Höhe von 13.570,76 Euro mit dem Auftragnehmer abgeschlossen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver- zeichnis. Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass keine Abnahmeniederschrift vorlag. Außerdem waren die Bautagesberichte nicht vom Auftraggeber unterzeichnet, was die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation beeinträchtigt. Die stichpunktartige Prüfung der Aufmaße ergab einige Abweichun- gen. Bei der materiellen Prüfung der Schlussrechnung führten die Korrekturen im Aufmaß zu einer Re- duzierung der Abrechnungssumme von 303.78 8,84 Euro auf 298.618,79 Euro und somit zu einer Überzahlung in Höhe von 5.170,05 Euro. Diese Summe ist vom Auftragnehmer zurückzufordern. Die Abrechnungssumme unterschritt die Kostenberechnung und die Auftragssumme inkl. Nachträge nur geringfügig. 88 Seite 82 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Prof.-Ernst-Nathan-Straße, Generalsanierung und Neubau der Grünanlage mit Spiel - und Bolzplatz Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre- chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die A brechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech- nungen und der Schlussrechnung. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 834.582,07 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer zwei Nachtragsan- gebote ein. Die Summe der Nachtragsvereinbarungen betrug insgesamt 17.612,85 Euro. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver- zeichnis. Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass die Bautagesberichte nicht vom Auftraggeber unterzeichnet waren, was die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation beeinträchtigt. Die stichpunk- tartige Prüfung der Aufmaße ergab geringfügige Abweichungen, die jedoch nach Rücksprache mit der Baudienststelle aufgeklärt werden konnten. Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen. Die Abrechnungssumme von 881.117,25 Euro überschritt die Kostenberechnung und die Auftragssumme inkl. Nachträge nur geringfügig. Imbuschstraße / Max-Wönner-Straße, Kanalsanierung Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre- chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Bei Angebotseröffnung lag en vier Angebote zur Wertung vor. Der preisgünstigste Bieter musste auf Grund von Abweichungen im Angebot zwingend ausgeschlossen werden, deshalb erhielt den Zuschlag der zweitgünstigste Bieter mit einer Auftrags- summe von 1.652.254,56 Euro. Während der Auf tragsausführung wurde eine Nachtragsvereinba- rung in Höhe von 22.663,55 Euro mit dem Auftragnehmer abgeschlossen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver- zeichnis. Die Maßnahme wurde am 22.04.2022 fertiggestellt, das Abnahmeprotokoll liegt vor. Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass die Aufmaße nicht alle vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer unterzeichnet waren. Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Überzahlung in Höhe von 570,43 Euro. Diese Summe ist vom Auftragnehmer zurückzufordern. Die Abrechnungssumme in Höhe von 1.526.463,55 Euro unterschritt den Kostenanschlag um 3,6 % und die Auftragssumme inkl. Nachtrag um 8,9 %. 89 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 126 2.6.5 Beteiligungsunternehmen Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K) Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für zahlreiche Projekte zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt. Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuerwehr- gerätehäusern beauftragt. Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG-K jeweils entsprechende Bau- betreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergütung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sons- tige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen. Vergaben VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 18 VOB -Vergaben in Höhe von rund 22,34 Mio. Euro, Nachträge waren nicht enthalten. Es gab keine materiellen Feststellungen. 2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechts- formen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO. Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteili- gungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll ins besondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Or- gane der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmens- organs gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Da auch 2025 noch technische Schwierigkeiten bei der Software zur Erstellung der Beteiligungsbe- richte bestanden, kommt es nach wie vor zu Verzögerungen bei der Aufstellung und Veröffentli- chung. Zuletzt veröffentlicht wurde der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirt- schaftsjahr 2021 wiedergibt. Der Beteiligungsbericht 202 3, der die Entwicklung des Wirtschaftsjahres 202 2 darstellt, wird aus- kunftsgemäß in Kürze veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die Erstellung und Veröffentlichung des Beteiligungsberichts 2024 für das Wirtschaftsjahr 2023. Im Prüfungszeitraum 2024 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt: 90 Seite 84 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg 2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen Nr. Unternehmen Stand 31.12.2024 Gezeichnetes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürn- berg in Euro Beteiligung Stadt Nürnberg in % 1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000 204.200.000 100,0 2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.44211 2.759.442 100,0 3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000 430.000 100,0 4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000 100.000 100,0 5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg 25.600 25.600 100,0 6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000 25.000 100,0 7 NOA.kommunal GmbH 25.000 25.000 100,0 8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000 25.000 100,0 9 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH12 25.56513 25.565 100,0 10 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 12.600.000 10.193.400 80,9 11 Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH 25.000 15.000 60,0 12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000 21.562.000 50,0 13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900 50.071.750 49,9 11 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.0 00 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 12 Es handelt sich um die frühere Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg. 13 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 91 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 126 Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2024 Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsge-sellschaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro14 1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) Deloitte GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft 07.05.2025 +12.242 (+10.189) N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) Deloitte GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft 02.04.2025 +174.457 15(+298.258) VAG Verkehrs-Aktiengesell- schaft Nürnberg (VAG) Deloitte GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft 17.04.2025 -109.724 (-97.713) Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) Keine Prüfung des Jahres- abschlusses16 +83 (+36) Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N -ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Er- gebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N - ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG. Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften. Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maß- geblich von den erwir tschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG und VAG beeinflusst. Ergebnisermittlung der StWN: 2024 2023 TEuro TEuro Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +86.436 (+121.999) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -109.724 (-97.713) Aufgrund EAV übernommene Ergebnisse der FEG +83 (+36) Beteiligungsergebnis -23.205 (+24.322) Eigenes Ergebnis StWN +35.447 (-14.133) Jahresergebnis der StWN +12.242 (+10.189) 14 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2023 in Klammern 15 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an die Thüga AG 16 Aufgrund der derzeit ruhend en Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung. 92 Seite 86 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 12,2 Mio. Euro. Da- mit fällt das Jahresergebnis etwas höher aus als in den Vorjahren. Da die StWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitgehend von den Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt. Der Jahres- überschuss 2024 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Toch- tergesellschaften in Höhe von -23,2 Mio. Euro (i.Vj.: +24,3 Mio. Euro) sowie dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von +35,4 Mio. Euro (i.Vj.: -14,1 Mio. Euro). Das eigene Ergebnis der StWN ist maßgeblich durch einen Zuschuss in Höhe von 25,0 Mio. Euro beeinflusst, der von der Stadt Nürn- berg als Gesellschafterin gewährt wurde, um die Verluste im Verkehrsbereich der Organgesellschaft VAG auszugleichen. Des Weiteren hatte die StWN Erträge aus Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von 4,6 Mio. Euro. Das Jahresergebnis der N -ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung 174,5 Mio. Euro (i.Vj.: 298,3 Mio. Euro). Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 86,4 Mio. Euro (i.Vj.: 122,0 Mio. Euro) an die StWN abgeführt. Weitere 25,0 Mio. Euro flossen als Ausgleichs- zahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der ver bleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 63,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt. Auch wenn das Ergebnis über den Prognosen des mittelfristigen Wirtschaftsplans liegt, ist dennoch ein Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Gründe für den Ergebnis- rückgang sind vor allem gesunkene Energiemarktpreise, die zu rückläufigen Umsatzerlösen führten bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen, insbesondere in den Bereichen Personal und Abschrei- bung. Mit dem notwendigen Ausbau der Netzinfrastruktur steigt künftig der Finanzierungsbedarf, da wei- terhin hohe Investitionen erforderlich sind. Aufgrund der damit verbundenen höheren Abschreibun- gen und Zinsaufwendungen sind in der Folge sinkende Beteiligungsergebnisse zu erwarten. Das negative Jahresergebnis der VAG und somit der Zuschussbedarf erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,0 Mio. Euro. Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse, vor allem bedingt durch die Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit dem D -Ticket. Im Gegenzug reduzierten sich jedoch die sonstigen Erträge, u.a. durch den Wegfall von Corona-Zuschüssen. Des Weiteren erhöhten sich die Aufwendungen für Energie, Abschreibungen aufgrund getätigter Investitionen und für Personal. Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Be- richtserstel- lung Jahres- ergebnis in TEuro17 2 noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH UNION AG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 02.07.2025 -865 (-1.437) 3 Klee-Center GmbH, Exis- tenzgründerzentrum 18 (+15) 4 Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft 04.04.2025 +563 (+124) 17 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2023 in Klammern. 18 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor. 93 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 126 Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Be- richtserstel- lung Jahres- ergebnis in TEuro17 5 Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg Munkert & Partner Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft 10.07.2025 +377 (-271) 6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg CURACON GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft 09.07.2025 +109 (+66) 7 NOA.kommunal GmbH Munkert & Partner Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft 20.06.2025 +151 (+229) 8 wbg Immohold Verwaltungs- GmbH Keine Prüfung des Jahresab- schlusses19 +1 (+1) 9 Projektentwicklungsgesell- schaft der Stadt Nürnberg mbH Keine Prüfung des Jahresab- schlusses20 -10 (+28) 10 wbg Nürnberg GmbH Immo- bilienunternehmen Bavaria Revisions- und Treu- hand AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungs- gesellschaft 07.05.2025 +17.399 (+8.716) 11 Landesgartenschau Nürn- berg 2030 GmbH A+W GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 06.05.2025 -268 (-170) 12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Steuerbe- ratungsgesellschaft 21.03.2025 -5.573 (-2.891) 13 NürnbergMesse GmbH Munkert & Partner Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft 22.04.2025 +26.035 (-4.111) Das Jahresergebnis der noris inklusion gemeinnützige GmbH belief sich 2024 auf -865 TEuro. Ge- genüber dem Vorjahr reduzierte sich der Jahresfehlbetrag um 572 TEuro. Ursächlich für diese Er- gebnisverbesserung ist, dass sich die Umsatzerlöse stärker als die Aufwendungen erhöhten. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist dabei vor allem auf gestiegene Erstattungen durch Kostenträger zurückzuführen. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahres-über- schuss in Höhe von 563 TEuro aus. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung von 4 39 TEuro gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere die Umsatzerlöse haben sich stark erhöht (+2.044 TEuro). 19 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich verein- barten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 20 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. 94 Seite 88 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Ursächlich hierfür sind Einnahmen aus dem weiterhin guten Veranstaltungsbereich, dem DFB Län- derspiel Deutschland – Ukraine sowie aus den Namensrechten der DATEV e.G. 2024 erhöhte sich das Jahresergebnis der NOA gegenüber dem Vorjahr um 648 TEuro auf 377 TEuro. Damit konnte der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag aus den Vorjahren ausgegli- chen werden, so dass die Gesellschaft nicht mehr bilanziell überschuldet ist. Die Ergebnisverbesse- rung ist dabei vor allem auf die deutliche Steigerung der Zuschüsse (+834 TEuro) zurückzuführen. Die NüSt Service GmbH erwirtschaftet nahezu ihre gesamten Umsatzerlöse mit dem Eigenbetrieb NürnbergStift. In 2024 betrug der Anteil dieser Umsatzerlöse 94,7 % und blieb damit stabil. 2024 konnte ein Jahresergebnis in Höhe von 109 TEuro erzielt werden. Aufgrund des Jahresüberschus- ses sowie Zuweisungen der Stadt Nürnberg in Höhe von 300 TEuro hat die Gesellschaft wieder ein positives Eigenkapital (49 TEuro). Im Vorjahr wies die Gesellschaft noch einen nicht durch Eigenka- pital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 360 TEuro aus. Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. 2024 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüber- schuss von 151 TEuro (i. Vj.: 229 TEuro). Beeinflusst ist der Rückgang des Jahresüberschusses um 78 TEuro durch die verminderte Förderung der Personalkosten, da diese degressiv ausgestaltet ist. In den Umsatzerlösen von 5,4 Mio. Euro sind Personalkostenzuschüsse in Höhe von 2,4 Mio. Euro enthalten. 2024 erwirtschaftete die Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (PEG) einen Jah- resfehlbetrag in Höhe von 10 TEuro. Der Jahresfehlbetrag resultiert, wie in Vorjahren, aus laufenden Aufwendungen, denen aufgrund der Inaktivität keine Erträge gegenüberstehen. Im Vorjahr war aus- nahmsweise ein Jahresüberschuss in Höhe von 28 TEuro ausgewiesen worden. Dieser war Folge der Neubewertung einer Rückstellung. Die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erwirtschaftete 2024 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 17,4 Mio. Euro. Damit hat sich das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Erhöht haben sich insbesondere die Umsatzerlöse aus Bewirtschaftungstätigkeit und Betreuungstätigkeit sowie die sonstigen betrieblichen Erträge. Zudem musste im Vorjahr eine au- ßerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 4,9 Mio. Euro vorgenommen werden, wodurch das Vorjahresergebnis belastet worden war. Die Landesgartenschau Nürnberg 203 0 GmbH weist für 2024 einen Jahresverlust von 268 TEuro (i.Vj.: -170 TEuro) aus. Bis zum Stattfinden der Landesgartenschau 2030 erzielt die Gesellschaft keine nennenswerten Einnahmen, so dass zwangsläufig mit Verlusten zu rechnen ist. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 413 TEuro, so dass die Gesellschaft bilan- ziell überschuldet ist. Die Stadt Nürnberg hat daher für von ihr ausgereichte Darlehen eine qualifi- zierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) wies 2024 einen Jahresverlust in Höhe von 5,6 Mio. Euro aus. Damit erhöhte sich der Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Mio. Euro. Den nur geringfügig gestiegenen Umsatzerlösen stehen weiter gestiegene Personal - und sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Gesell- schafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um weitere 14,0 Mio. Euro verstärkt. 2024 erreichten die Veranstaltungen wieder das Niveau von vor der Pandemie. Zudem war 2024 messezyklusbedingt ein veranstaltungsstarkes Messejahr. Daher wies die Nürnberg Messe GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 26,0 Mio. Euro aus. Dies bedeutet gegenüber 2022, das tur- nusmäßig vergleichbar ist, eine Erhöhung um 22,9 Mio. Euro. Insbesondere die Umsatzerlöse ha- ben sich gegenüber 2022 nochmals erhöht (+80,4 Mio. Euro). Diese beliefen sich damit 2024 auf 285,7 Mio. Euro und liegen damit sogar leicht (+5,7 %) über dem Vor -Corona-Niveau (2018). Zur 95 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 126 Verstärkung des Eigenkapitals wurden durch die Gesellschafter 2024 erneut Einlagen in Höhe von 20 Mio. Euro erbracht. Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beach- tung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfun- gen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rech- nungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften da s Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostende- ckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt. In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben21. Dabei kon- zentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen und Verlustübernah- men22. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestel lt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt: Nr. 2024 in TEuro 2023 in TEuro 1. Verlustübernahmen / verlustbedingte Ausgleichszahlun- gen 27.233 1.053 noris inklusion, gemeinnützige GmbH 1.421 835 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg 512 218 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 25.000 0 Nürnberg Stift Service GmbH 300 0 2. Kapitaleinlagen 20.000 17.000 Nürnberg Messe GmbH 10.000 10.000 Nürnberg Flughafen GmbH 10.000 7.000 Summe 47.233 18.053 21 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die Eigenbe- triebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten. 22 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelpro- jekten umfasst. 96 Seite 90 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Verlustausgleichszahlungen betreffen die Verluste der noris inklusion gemeinnützige GmbH so- wie der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH aus dem Wirtschafts- jahr 2022. Darüber hinaus wurde 2024 ein Zuschuss in Höhe von 25 Mio. Euro an die StWN ausge- reicht, um die Verluste der VAG auszugleichen. Weitere 300 TEuro wurden in die Kapitalrücklage der Nürnberg Stift Service GmbH eingelegt, um den bestehenden Verlustvortrag zu reduzieren. Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Da- rin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, je- weils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Investitionen. Des Weiteren wurde das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH verstärkt. Grundlage ist der Konsortialvertrag aus 2024. Darin haben sich die Gesellschafter auf eine paritätische Kapitalzufüh- rung von insgesamt 20 Mio. Euro in den Jahren 2024 u nd 2025 geeinigt, um die Gesellschaft zu unterstützen. 2024 flossen 10,0 Mio. Euro von der Stadt Nürnberg an die Flughafen Nürnberg GmbH. Seitens des Freistaats Bayern wurden in 2024 4,0 Mio. Euro eingelegt, weitere 6,0 Mio. Euro erfolgen 2025. 2.7.2 Sonstige Beteiligungen Nr. Unternehmen Stand 31.12.2024 Gezeichnetes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürn- berg in Euro Beteiligung Stadt Nürn- berg in % 1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000 12.250 49,0 2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH 25.000 8.750 35,0 3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000 291.650 19,0 4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000 8.000 8,0 5 LGA Landesgewerbeanstalt Bayern Nürn- berg 5.246.938 59.075 1,1 6 MEDIASCHOOL Bayern gGmbH23 2425.565 256 1,0 7 WiSo-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Gesellschaft mbH25 26102.258 767 0,8 23 Es handelt sich um die frühere afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elektronische Medien. 24 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 25 Es handelt sich um die frühere WiSo -Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Trägergesellschaft mbH. 26 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 200.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 97 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 126 Nr. Unternehmen Stand 31.12.2024 Gezeichnetes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürn- berg in Euro Beteiligung Stadt Nürn- berg in % 8 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 2.004.000 5.000 0,2 9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR 27k.A. 50,0 10 Bayerische Kommunale IT Einkaufs-genos- senschaft eG (BayKIT eG) 28k.A. k.A. Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rahmen der Ge- schäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übernommen, die die ver- bleibenden 51 % der Anteile hält. In 2024 erzielte die wbg-B ein Jahresergebnis von 537 TEuro (i.Vj. 1.099 TEuro). Zwar ist das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr gesunken, liegt aber dennoch um rd. 820 TEuro über Plan. Diese Planabweichung resultiert insbesondere aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, höheren Zinserträgen sowie geringeren Zinsaufwendungen. Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Best- immungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-recht- liche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“. In 2024 wurde die Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) gegründet, um ihren Mitgliedern Zugang zu hochwertiger und kostengengünstiger IT -Infrastruktur zu ermögli- chen. Die Stadt Nürnberg hat sich an dieser Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil v on 1.000 Euro beteiligt. 2.8 Auftragsprüfungen 2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. Prüfungsbericht vom 08.10.2025 Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 12.08.2025 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2024 zu prüfen. Da die Jahresrechnung 2024 erst im August des Jahres 2025 vorgelegt wurde, erfolgte die Prüfung demnach erst im Sep- tember und Oktober 2025. Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus entwickel- ten Jahresrechnung. 27 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden. 28 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden. Die Stadt Nürnberg hat an der 2024 gegründeten Genossenschaft einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 Euro erworben. 98 Seite 92 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich: 2024 Euro Einnahmen 189.558,88 Ausgaben 361.812,85 Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) (-)172.253,97 Die Jahresrechnung 2024 des Deutsch -Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresfehlbe- trag in Höhe von 172.253,97 Euro. Darüber hinaus sind laut Auskunft des DAI 34.827,79 Euro Grant- gelder der US-Botschaft in den Einnahmen enthalten; diese sind für laufende Projekte im Jahr 2025 zweckgebunden. Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg (Kulturförderung) um institutionelle Förderungen handelt. Die Gelder der Kulturab- teilung der US -Botschaft dagegen sind Projektfördermittel. Die Kulturabteilung der Botschaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt werden können. Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig. Im Jahr 2024 sind, wie auch schon im Vorjahr, keine Zuschüsse (Projektfördermittel) des Auswärtigen Amtes b eantragt worden. Im Jahr 2022 belief sich der Zu- schuss des Auswärtigen Amtes auf rund 57.000 Euro. Die Fördergelder, auch die des Auswärtigen Amtes, sollten ausgeschöpft werden, um so das Jahresergebnis zu verbessern. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Defizit um 151.321,71 Euro gestiegen. Grund hierfür ist die Rück- forderung des Zuschusses vom Land Bayern aus dem Jahr 2023 in Höhe von 157.500 Euro. Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirt- schaftung war unserer Einschätzung nach angemessen. Mit Prüfungsbericht vom 08.10.2025 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahres- rechnung 2024 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt. 2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. Prüfungsbericht vom 24.06.2025 Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Met- ropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2024 – 31.12.2024 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlus- ses für das Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitglie- derversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsäm- tern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 16 TEuro ab. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 ordnungsgemäß erstellt wor- den ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt. 99 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 126 2.8.3 Haus der Heimat e.V. Prüfungsbericht vom 20.10.2025 Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss. Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Pr üfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeis- ters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird. Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben d es staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt. Im Jahr 2024 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten: Zuwendungs-/Zuschussgeber Art der Zuwendung/des Zuschusses Zuwendungs-/ Zuschuss bescheid vom Betrag Euro Freistaat Bayern – Haus des deut- schen Ostens institutionell 04.11.2024 210.000,00 Freistaat Bayern – Haus des Deut- schen Ostens (Projektförderung Uk- raineberatung) Projektförderung 21.03.2024 und 05.05.2023 104.461,92 Bezirk Mittelfranken institutionell 07.05.2024 25.600,00 Stadt Nürnberg institutionell 15.01.2024 89.496,00 Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich). Das HdH selbst erwirtschaftete 2024 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 53.719,50 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einnahmestruktur dahingehend verändert, als die Projektför- derung für die Finanzierung der Kosten der Anlaufstelle für soziale und kulturelle Anliegen der aus der Ukraine Geflüchteten (Ukraineberatung) um rd. 10.500 Euro gesunken ist, da sich die Eigenmit- tel erhöht haben und die Zuwendungen hinsichtlich der Fehlbedarfsfinanzierung zurückgezahlt wer- den mussten. Die institutionellen Zuschüsse des Freistaates Bayern haben sich dagegen nicht ver- ändert. Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg die institutionellen Zuschüsse um 484 Euro verrin- gert. Die sonstigen Einnahmen (Eigenmittel) haben sich um 17.282,75 Euro erhöht. Die Gesamtausgaben des HdH beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 480.000 Euro. 100 Seite 94 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusam- menfassend zu folgendem Ergebnis:  Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht zweckent- sprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2024 schließen ließen.  Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem ange- messenen Rahmen bewegt haben. 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) Prüfungsbericht vom 23.06.2025 Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e.V. (LPV) vom 16.01.2025 hat Herr Oberbür- germeister König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg mit der Prüfung der Jahresrech- nung 2024 des LPV beauftragt. Buchführung Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal zeitlich (chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung der Jahresrech- nung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Ergebnisse der zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen. Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der Spar- kasse Nürnberg. Seit April 2022 erfolgen die einzelnen Auszahlungen über Onlinebanking. Zukünftig wird die Buchführung elektronisch über eine Fachsoftware erfolgen, die auch die Bearbei- tung von E-Rechnungen sicherstellt. Allerdings sind seitens des LPV noch die Möglichkeiten abzu- klären, um das Vier -Augen-Prinzip im Hinblick auf Feststellungs - und Anordnungsbefugnisse im Rahmen dieser elektronischen Rechnungssachbearbeitung adäquat abzubilden. Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2024 (Vorstandsbeschluss vom 06.02.2024) wurde am 09.07.2024 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und ohne Gegen- stimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2024 weist Gesamteinnahmen in Höhe von 139.623,00 Euro und Gesamtausgaben von 135.085,00 Euro aus. Insgesamt wurde mit einem positiven Gesamtsaldo in Höhe von 4.538,00 Euro gerechnet. Vorlage der Jahresrechnung Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 schließt mit folgendem Ergebnis ab: Lfd. Einnahmen 144.457,72 Euro Lfd. Ausgaben 95.455,94 Euro Saldo 49.001,78 Euro Vortrag aus 2023 38.008,44 Euro Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2024 87.010,22 Euro 101 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 126 Vermögensbestand Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2024 ist in der Jahresrechnung dargestellt und setzt sich wie folgt zusammen: Girokonto Sparkasse Nürnberg 87.010,22 Euro Vermögensbestand zum 31.12.2024 87.010,22 Euro Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2024. Prüfungsfeststellungen In der Niederschrift zur Mitgliederversammlung vom 09.07.2024 wurde in TOP 4 der Beschluss zur Jahresplanung und zum Haushaltsplan 2024 dokumentiert. Hier sind die geplanten Gesamtausga- ben mit einem Betrag i. H. v. 134.810,00 Euro dargestellt. Den an das Rechnungsprüfungsamt über- mittelten Unterlagen war hingegen ein Gesamtausgabesoll von 135.085,00 Euro zu entnehmen. Derlei Abweichungen zu getroffenen Beschlüssen der Mitgliederversammlung sind zukünftig zu ver- meiden. Ansonsten waren weitere schriftliche Feststellungen nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht we- sentlicher Bedeutung wurden mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des LPV bereitwillig erteilt worden. Prüfungsbestätigung Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2024 des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Bü- chern ausgewiesenen Beträgen übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung wiederum keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. 2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hoch- schule für Musik Nürnberg-Augsburg Prüfungsbericht vom 08.07.2025 Mit Wirkung vom 01.08.1999 wurde durch den Zusammen schluss des Meistersinger-Konservatori- ums in Nürnberg und des Leopold -Mozart-Konservatoriums in Augsburg die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg errichtet. Aufgabe des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes war die Trägerschaft der Hochschule für M usik Nürnberg-Augsburg. Die Trägerschaft umfasste die Finan- zierung des laufenden Betriebes. Zwischen dem Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg-Augs- burg und dem Freistaat Bayern ist zum 01.01.2008 eine Übernahmevereinbarung abgeschlossen worden. Danach wurde die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg zum 01.01.2008 verstaatlicht. Der Freistaat Bayern übernahm das zum 31.12.2007 beschäftigte Personal des Zweckverbandes. Damit erfolgten seit dem 01.01.2008 keine staatlichen Zu wendungen mehr an den Zweckverband. Dessen Aufwendungen sind seit dem Zeitpunkt der Verstaatlichung daher stark gesunken. 102 Seite 96 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Verstaatlichung in der Abwicklung der Pensionsumlagezahlungen und der Beihilfezahlungen der bisher beim Zweckverband beschäftigten Beamten sowie in der Abwicklung der Aufwendungen für die Geschäftsstelle und der Verbandsräte. Zur Vermeidung von Versorgungslücken erhält der Zweckverband eine Abwicklungsmitgliedschaft bei der Versorgungskammer Bayern für seine Beamten aufrecht. Bis zu seiner Auflösung führt der Zweckverband den Namen „Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg“. Entsprechend § 16 Abs. 1 Hochschulzweckverbandssatzung (HZS) wird der Zweckverband seit 1. August 1999 teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe geführt. In § 16 Abs. 1 Satz 2 HZS wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürn- berg (Rpr) und der Rechtsaufsicht der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen festge- schrieben. Gemäß § 18 der Hochschulzweckverbandssatzung (i. d. F. der 7. Änderung vom 14.02.2003) wird die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch zwei von der Verbandsversamm- lung zu bestimmenden Verbandsräte vorbereitet, die nicht Mitglieder des Verbandsausschusses sind. Die Verbandsräte bedienen sich der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Nürnberg und der Stadt Augsburg im zweijährigen Wechsel als Sachverständige zur Prüfung des Jahresabschlusses, beginnend ab dem 1. August 1999 mit Rpr. Eine Abschlussprüfung nach Art. 107 GO entfällt. Aufgrund der Änderung der Hochschulzweckverbandssatzung vom 20.03.2019 erfolgte eine neue Festlegung bezüglich des Wirtschaftsjahres, da die bisherige Handhabung (Studienjahr anstatt Ka- lenderjahr) nicht mehr beibehalten werden muss. Das Wirtschaftsjahr entspricht seit 2020 somit dem Kalenderjahr. Die Jahresabschlussprüfungen der Wirtschaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wurden von Rpr vorgenommen. Die beiden Jahresabschlüsse wurden erst im Mai 2025 vorgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt- schaftsjahres wurde nur für den Ja hresabschluss zum 31.12.2024 eingehalten. Die Prüfung er- streckte sich insbesondere auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte. Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Prüfung bildete die Einhaltung der Haushaltssatzungen für die beiden Wirtschaftsjahre sowie die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren. Die Prüfung wurde mit Bericht vom 08.07.2025 abgeschlossen. 103 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 126 Nachfolgend werden die Bilanzwerte der beiden geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und zum 31.12.2024 sowie die Bilanzwerte des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 dargestellt. Strukturbilanz 31.12.2024 31.12.2023 30.09.2022 TEuro % TEuro % TEuro % AKTIVA Langfristig  Anlagevermögen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Kurzfristig  Forderungen an  Verbandsmitglieder 7 3,4 7 3,9 7 4,5  Sonstige Forderungen 0 0,0 24 13,5 0 0,0  Flüssige Mittel 201 96,6 147 82,6 150 95,5  Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Summe Aktiva 208 100,0 178 100,0 157 100,0 PASSIVA Langfristig  Rücklagen 0 0,0 0 0,0 0 0,0  Gewinn-/Verlustvortrag 33 15,9 20 11,2 28 17,8  Jahresgewinn/-verlust 43 20,7 13 7,3 -8 -5,1  Eigenkapital 76 36,6 33 18,5 20 12,7 Kurzfristig  Rückstellungen 0 0,0 0 0,0 0 0,0  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti- tuten 0 0,0 0 0,0 0 0,0  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15 7,2 8 4,5 3 1,9  Verbindlichkeiten gegenüber Verbands- mitglieder 117 56,2 136 76,4 104 66,3  sonstige Verbindlichkeiten 0 0,0 1 0,6 30 19,1 Summe Passiva 208 100,0 178 100,0 157 100,0 Gegenüber dem Vorjahr (31.12.2022) nahm die Bilanzsumme zum 31.12.2023 um 21 TEuro auf 178 TEuro zu. Zum 31.12.2024 erhöhte sich die Bilanzsumme um weitere 30 TEuro auf 208 TEuro. Die Veränderungen in den beiden Wirtschaftsjahren betreffen auf der Aktivseite hauptsächlich die liquiden Mittel und auf der Passivseite vor allem das Eigenkapital aufgrund der Jahresüberschüsse. Der jährlich benötigte Finanzbedarf war im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund der Üb ernahme der Hochschule durch den Freistaat gemäß § 17 der HZS nicht mehr durch die vom Freistaat Bayern bislang zugesagten Zuschüsse, sondern nur noch durch die von den Verbandsmitgliedern aufzu- bringenden jährlichen Beiträge und Umlagen sichergestellt. 104 Seite 98 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Die Wirtschaftspläne enthalten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie Stellenplan. Der Erfolgs- plan für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die tatsächlichen Jahresergebnisse sind mit Jahresüberschüssen von 13 TEuro (01.01.2023 bis 31.12.2023) sowie von 43 TEuro (01.01.2024 bis 31.12.2024) in Summe um 56 Euro besser ausge- fallen als geplant. Ausschlaggebend dafür waren in beiden Wirtschaftsjahren unterhalb der jeweili- gen Planwerte resultierende Personalaufwendung en. Dies zeigte sich speziell bei den Beiträgen zum Versorgungsverband. Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Wirtschaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 kam Rpr zu folgendem Prüfungsergebnis: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse der geprüften Jahre entsprechen den Rechtsvorschrif- ten. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Zweckverbandes. Die Lageberichte der geprüften Jahre stehen im Einklang mit den Jah- resabschlüssen, spiegeln insgesamt zutreffend die Lage des Zweckverbandes wider und stellen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar. Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse der Wirt- schaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit den in den Büchern und Sachkonten ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmen. Der Verbandsversammlung konnte empfohlen werden, die Jahresabschlüsse des Mittelfränkisch - schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg -Augsburg für die ge- prüften Wirtschaftsjahre gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit festzustellen und Entlastung zu erteilen. 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg Prüfungsbericht vom 07.05.2025 Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu be- schließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stell ungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken. Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 27.02.2025 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2024 des Verban- des durchführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Der Haushaltsplan 2024 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Er ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 84.100 Euro. Geplant ist eine Verminderung der Rücklage um 12.500 Euro. 105 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 99 von 126 Der Jahresabschluss 2024 führte zu einem Ergebnis von 61.767,00 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Mindereinnahmen durch verminderte Zuweisungen vom Freistaat Bayern. So wurden statt den geplanten 71.600 Euro nur 61.767 Euro überwiesen. Aber auch die Ausgaben konnten gegenüber dem Haushaltsplan deutlich reduziert werden. Daher gelang es, entgegen der ursprünglich geplan- ten Verminderung der Rücklagen um 12.500,00 Euro, eine Zuführung an die allg. Rücklage in Höhe von 320,61 Euro zu leisten. Mit Bericht vom 07.05.2025 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts - und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckent- sprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet. 2.8.7 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzo- genaurach (ZV StUB) Prüfungsbericht vom 19.09.2025 Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg –Erlangen–Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, entstanden. Die Sat- zung des Zweckverbandes wurde so geändert, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ein Regiebetrieb „Planung, Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzogenaurach“ innerhalb des Zweckverbandes errichtet wurde und sich die Wirtschaftsführung des ZV StUB seither gem. Art. 40 Abs. 2 KommZG nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) richtet. Der Jahresabschluss 2024 wurde von einer Steuerberatungsgesellschaft aufgestellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstel- lung des Jahresabschlusses verantwortlich. Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg. Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personen- nahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die Linie der Stadt -Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Landkreis Erlan- gen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg –Erlangen–Herzogenaurach zu planen, zu bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern zu beantragen und zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Ver- bandsausschuss und der Verbandsvorsitzende. Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), einem Wirt- schaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Der vorgelegte Abschluss wurde vom BKPV geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen. 106 Seite 100 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Die örtliche Prüfung ist vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg vorgenommen worden. Hierbei wurde gemäß Art 10 6 Abs. 3 GO das Ergebnis der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO berücksichtigt. Die ergänzende Prüfung in der Wirtschaftsführung ergab keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen. Die Ergebnisrechnung des ZV StUB für das Jahr 2024 schließt mit einem Gewinn in Höhe von rund 626 TEuro ab und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 258 TEuro erhöht. 107 Jahresabschlüsse 2024 der rechtsfähigen Seite 101 von 126 3 Jahresabschlüsse 2024 der rechtsfähigen Stiftungen Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital-Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen). Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B -Stiftungen), welche kommunal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Länderaufgabe). Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C-Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungszweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden kö nnen und deren Be- treuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrich- tungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, son dern durch jeweilig unterschiedlich zusam- mengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden. Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rech- nungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zu prü- fen. 108 Seite 102 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums 4 Jahresabschluss 2024 des Klinikums 4.1 Vorbemerkung Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechts- form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt. Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunter- nehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunter- nehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäu- ser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Be- schluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS). Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO. Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisver- wendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig. Das Klinikum erstellte für 2024 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jah- resabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2024 einen Konzernab- schluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresab- schluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürn- berger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klini- kum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH“. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Reha- bilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist. Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt. Zu allen Jahresabschlüssen 2024 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. 4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochter- unternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar. Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunterneh- men die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten: Verbundene Unternehmen Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Seit dem 01.01.2024 beschränkt 109 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 103 von 126 sich die Geschäftstätigkeit der KNSG auf die Energievers orgung mit Strom im Konzern Klinikum Nürnberg. Die zuvor gemeinschaftlich mit dem Klinikum Nürnberg betriebenen sogenannten „Ser- vicebereiche“ wurden zum Jahresbeginn 2024 vom Klinikum Nürnberg übernommen. Bei den Ser- vicebereichen handelt es sich um den Patientenservice mit Empfang, Servicekräften auf den Stati- onen und Hausmeisterdienste, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Ma- terialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte, der Transportdienst, der Reinigungs- service und die Gastronomie des Bistro94/Kiosk94. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistun- gen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr. Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100 %ige Tochtergesell- schaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegen- stand der ABC GmbH ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt elf medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie fünf Filialpraxen an 15 Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnber- ger Land und erbringt in diesen ärztliche sowie nicht-ärztliche Leistungen gemäß § 95 SGB V. Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochterge- sellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Ge- schäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegen- stand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäus er Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Er- gänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von am- bulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung ein- schließlich der Teilnahme am Notarztdienst. Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %i- ges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleis- tungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betr iebsstätten der KNL in Altdorf und Lauf. Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuni- versität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbe- sondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Akti- vitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleite- ten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinisc her Erkenntnisse in die Patienten- versorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standor- tes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erfor- derlich sind. Die Schaukel Kin derbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbe- treuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Betriebsstätten, in denen so- wohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden. 110 Seite 104 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Beteiligungen Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 geg rün- det. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesell- schaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammka- pital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesell- schaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Reha- bilitation, intensivierte Reha -Nachsorge (IRENA), medizinisch -beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung). Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisier- ter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg. Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften Die Jahresergebnisse des Konze rns Klinikum Nürnberg, des Klinikum Nürnberg Kommunalunter- nehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahres- ergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungs- beziehungen): 111 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 105 von 126 Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2024 erzielte Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 21,10 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesent- lichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt. Das Jahresergebnis 2024 des Klinik um Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich zum Vorjahr um 1,84 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 18,05 Mio. Euro ausgewiesen wird. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung sind insbesondere gestiegene Er- löse aus Krankenhausleistungen (+56,59 Mio. Euro) und sonstige Erlöse (+8,37 Mio. Euro), ein ge- ringerer Materialaufwand ( -14,00 Mio. Euro) sowie geringere Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (-6,25 Mio. Euro) und gesunkene sonstige betriebliche Auf- wendungen (-16,19 Mio. Euro). Dem gegenüber stehen u.a. gesunkene sonstige betriebliche Er- träge (-28,51 Mio. Euro) und ein höherer Personalaufwand (+79,06 Mio. Euro). Für das Jahr 2025 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der nur zögerlich sinkenden Inflation, der hohen Krankheitsausfälle sowie aufgrund steigender Personalkosten von einem Jahresfehlbetrag von ca. 15,8 Mio. Euro aus. Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 2,68 Mio. Euro und weist zum 31.12.2024 einen Jahresfehlbetrag von 3,35 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,03 Mio. Euro) aus. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf eine gestiegene Gesamtleistung (+5,78 Mio. Euro) zurückzuführen. Dabei erhöhten sich insbesondere die Er löse aus Krankenhausleistungen 31.12.2024 31.12.2023 absolut in % Konzern Klinikum Nürnberg -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4 Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -18.052.362,41 -19.895.353,65 1.842.991,24 9,3 Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -84.514,82 27.849,24 -112.364,06 -403,5 KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz -3.346.572,54 -6.031.564,15 2.684.991,61 44,5 KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz 578,56 463,74 114,82 24,8 ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -3.630.985,30 -4.143.359,65 512.374,35 12,4 A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH 900.152,95 504.830,60 395.322,35 78,3 SAPV Team Nürnberg GmbH -27.077,30 150.986,76 -178.064,06 -117,9 Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 646.790,76 426.050,05 220.740,71 51,8 Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 - Gesellschaft VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in Euro 112 Seite 106 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums gegenüber dem Vorjahr (+11,1 %). Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2025 ein negatives Jah- resergebnis in Höhe von 4,90 Mio. Euro. Durch das konzernweite Cashpooling und eine ab dem 31.12.2023 geltende harte Patronatserklärung des Mutterunternehmens war die Liquidität der Ge- sellschaft jederzeit sichergestellt. Die KNSG weist zum 31.12.2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 85 TEuro aus (Vorjahr: Jah- resüberschuss in Höhe von 28 TEuro). Das Ergebnis entspricht nicht der geplanten Entwicklung. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegt der Jahresfehlbetrag um 85 TEuro unter dem Planansatz. Für das Jahr 2025 wird ein leicht positives Jahresergebnis erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität gesichert. Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2024 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 578,56 Euro ( Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 463,74 Euro) ausgewiesen. Für 2025 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet. Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 3,63 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,14 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapitals gab das Klinikum Nürnberg zu den in den Vorja hren ausgereichten Forderungsverzichten eine weitere For- derungsverzichtserklärung gegen Besserungsschein in Höhe von insgesamt 3,65 Mio. Euro. ab. Das Klinikum Nürnberg stellte diesen Betrag in die Kapitalrücklage der ABC GmbH ein, wodurch sich das Eigenkapital auf 351 TEuro erhöhte. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpoten- tiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich und auf inflationsbedingte Kostensteigerungen insbesondere im Sach- und Mietkostenbereich zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die mit dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehenden Abschrei- bungen und einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2025 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,88 Mio. Euro erwartet. Laut der Geschäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert. Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Erg ebnis erzielen. Zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 900 TEuro (Vorjahr: 505 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich für die Ergebnissteigerung ist im Wesentlichen die Erhöhung der Umsatzerlöse (+533 TEuro). Die Ge- schäftsführung geht von einer verlässlichen Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierli- chen Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis in Höhe von 793 TEuro. Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresfehlbetrag zum 31.12.2024 in Höhe von 27 TEuro aus (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 151 TEuro). Ursächlich sind insbesondere gestiegene Personalaufwendungen (+288 TEuro), bei einem geringeren Zuwachs der Umsatzerlöse (+75 TEuro). Die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich in Summe um 98 TEuro. Die Geschäftsführung geht von einer leichten Steigerung der Patienten- zahlen bzw. der Umsatzerlöse von 6 % sowie von einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2025 aus. Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahres- überschuss von 647 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 426 TEuro) ab. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiege ne Gesamtleistung (+556 TEuro) zurückzuführen. Der Personal- aufwand erhöhte sich dabei um 303 TEuro und der Materialaufwand um 125 TEuro). Für das Jahr 2025 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2025 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 159 TEuro aus. 113 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 107 von 126 Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Verlust in Höhe von 49 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 110 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kom- munalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen eine gestiegene Gesamtleistung (+185 TEuro). Die Geschäftsführung geht von einer wirtschaftlich konstanten Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im Jahr 2025 aus. Die Liquidität wird jederzeit durch das Cash-Pooling mit dem Klinikum Nürnberg sichergestellt. 114 Seite 108 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums 4.2.1 Konzernbilanz 2024 Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2024 31.12.2023 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 523.285.826,11 507.027.552,30 16.258.273,81 3,2 Immaterielle Vermögensgegenstände 9.050.364,01 5.462.360,01 3.588.004,00 65,7 Grundstücke und Gebäude 351.214.594,70 365.470.395,94 -14.255.801,24 -3,9 Technische Anlagen 27.824.158,00 28.829.879,00 -1.005.721,00 -3,5 Einrichtungen und Ausstattungen 67.515.944,58 63.709.461,58 3.806.483,00 6,0 Anlagen im Bau 67.365.259,84 43.292.315,83 24.072.944,01 55,6 Finanzanlagen 315.504,98 263.139,94 52.365,04 19,9 Umlaufvermögen (gesamt) 301.346.883,75 343.469.517,77 -42.122.634,02 -12,3 Vorräte 24.417.509,49 25.085.569,61 -668.060,12 -2,7 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 263.115.212,09 300.908.867,03 -37.793.654,94 -12,6 Wertpapiere des Umlaufvermögens 169.144,37 165.373,79 3.770,58 2,3 Kassenbestand u. Bankguthaben 13.645.017,80 17.309.707,34 -3.664.689,54 -21,2 Rechnungsabgrenzungsposten 2.764.972,41 2.591.014,64 173.957,77 6,7 Bilanzsumme 827.397.682,27 853.088.084,71 -25.690.402,44 -3,0 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 48.705.496,97 69.809.491,53 -21.103.994,56 -30,2 gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0 Kapitalrücklagen 113.434.464,75 113.434.464,75 0,00 0,0 Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0 Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -61.995.612,34 -58.610.109,46 -3.385.502,88 -5,8 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4 Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 255.188,01 305.188,01 -50.000,00 -16,4 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 350.184.715,39 335.728.811,85 14.455.903,54 4,3 Rückstellungen 182.797.006,74 191.384.530,00 -8.587.523,26 -4,5 Verbindlichkeiten 241.215.098,67 251.231.743,76 -10.016.645,09 -4,0 Rechnungsabgrenzungsposten 4.240.176,49 4.628.319,56 -388.143,07 -8,4 Bilanzsumme 827.397.682,27 853.088.084,71 -25.690.402,44 -3,0 Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen Veränderung 115 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 109 von 126 Die Konzernbilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,69 Mio. Euro auf 827,40 Mio. Euro. Das konsolidierte Anlagevermögen erhöhte sich um 16,26 Mio. Euro auf 523,29 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 54,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen (36,67 Mio. Euro) und Wertminderungen aus Anlagenabgängen (1,79 Mio. Euro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegen- stände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurück- zuführen. Dies betrifft insbesondere den Neubau des Kinderklinikums und des Notfallzentrums am Standort Süd. Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 263,12 Mio. Euro (Vorjahr: 300,91 Mio. Euro) entfallen mit 137,20 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 123,05 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen). Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2024 um 21,10 Mio. Euro auf 48,71 Mio. Euro und ist allein auf den Jahresfehlbetrag zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahresfehl- betrag ( -21,10 Mio. Euro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (-62,00 Mio. Euro) zusammen. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 255 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgswirksame Auflösung über zehn Jahre. Die nach § 5 KHB V zu bildenden Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um 14,46 Mio. Euro auf 350,18 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagever- mögens. Der Bestand an Rückstellungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,59 Mio. Euro auf 182,80 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2024 auf 39,00 Mio. Euro (Vorjahr: 40,15 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungs- mathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem An wartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zu- künftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 1,90 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unter- schiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechen- den durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den ver- gangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2024 rund 0,4 Mio. Euro. Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 66,49 Mio. Euro auf Per- sonalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 28,72 Mio. Euro auf abge- bildete Erlösrisiken. Darüber hinaus verringerten sich sowohl die Rückstellungen für mögliche Min- dererlöse aus dem Pflegebudget von 6,17 Mio. Euro auf 3,15 Mio. Euro als auch die Rückstellungen für Instandhaltungen von 4,56 Mio. Euro auf 1,40 Mio. Euro. 116 Seite 110 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Die Verbindlichkeiten haben sich im Verglei ch zum Vorjahr um 10,02 Mio. Euro bzw. 4,0 % auf 241,22 Mio. Euro verringert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Rück- gang der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentspre- chend verwendete Fördergelder) von 165,07 Mio. Euro auf 140,71 Mio. Euro zurückzuführen. Dar- über hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 16,83 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit 18,92 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 36,24 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Konzern -Ge- winn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2024 2023 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 921.872.735,67 855.712.538,23 66.160.197,44 7,7 Erlöse aus Krankenhausleistungen 645.494.435,36 583.754.991,72 61.739.443,64 10,6 Erlöse aus Wahlleistungen 26.209.862,27 25.777.561,51 432.300,76 1,7 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 62.535.246,06 54.305.495,78 8.229.750,28 15,2 Nutzungsentgelte der Ärzte 2.389.867,63 2.448.302,62 -58.434,99 -2,4 Sonstige Umsatzerlöse 82.080.388,04 73.626.396,72 8.453.991,32 11,5 Bestandsveränderungen -585.105,36 1.084.963,75 -1.670.069,11 -153,9 andere aktivierte Eigenleistungen 823.838,13 775.067,42 48.770,71 6,3 Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 8.934.411,61 2.126.834,60 6.807.577,01 320,1 sonstige betriebliche Erträge 37.364.171,15 66.354.743,48 -28.990.572,33 -43,7 Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 27.374.994,18 17.337.481,21 10.037.512,97 57,9 Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 28.146.614,14 26.854.634,43 1.291.979,71 4,8 Zinsen und ähnliche Erträge 1.054.012,46 1.216.064,99 -162.052,53 -13,3 Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0 AUFWENDUNGEN 942.976.730,19 859.098.041,07 83.878.689,12 9,8 Personalaufwand 595.193.930,52 539.467.504,33 55.726.426,19 10,3 Materialaufwand 217.393.455,53 201.916.999,20 15.476.456,33 7,7 Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 28.565.263,04 17.068.132,64 11.497.130,40 67,4 Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.685.466,48 1.796.197,23 -110.730,75 -6,2 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 36.672.444,71 36.138.513,31 533.931,40 1,5 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 - sonstige betriebliche Aufwendungen 60.632.228,88 61.108.675,16 -476.446,28 -0,8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.312.152,27 1.349.816,96 -37.664,69 -2,8 Steuern 1.521.788,76 252.202,24 1.269.586,52 503,4 ERGEBNIS -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21,10 Mio. Euro ab und liegt damit um 17,72 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis. 117 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 111 von 126 Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 78,80 Mio. Euro bzw. 10,6 % auf 818,71 Mio. Euro. Hierbei erhöhten sich sämtliche Umsatzpositionen mit Ausnahme der Nutzungsentgelte der Ärzte (-58 TEuro). Die Erlöse aus Krankenhausleistungen erhöhten sich um 61,74 Mio. Euro, die Erlöse aus Wahlleistungen erhöhten sich um 432 TEuro, die Erlöse aus ambulanten Leistungen konnten um 8,23 Mio. Euro gesteigert werden und die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,45 Mio. Euro. Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar: Somatik (Stationär) 2024 2023 +/- Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 93.597 90.290 +3.307 Casemix 90.482 85.957 +4.525 Im somatischen Bereich erhöhten sich im Jahr 2024 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzah- len um 3,7 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) um 5,3 %. Das Geschäftsjahr 2024 war teilweise noch von den Nachwirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Die Leistungsmenge konnte im Jahr 2024 gegenüber 2023 gestei- gert werden und bleibt jedoch, bezogen auf die Fallzahlen, um 12 % noch deutlich hinter dem „Vor- Pandemie-Leistungsniveau“ von 2019 zurück. Psychiatrie (Vollstationär) 2024 2023 +/- Fallzahlen 5.121 4.943 + 178 DMI 1,059 1,058 + 0,001 Day Mix (DM) 107.304 105.803 + 1.501 Vollstat. Verweildauer (Tage) 19,78 20,23 - 0,45 In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 34.134 Tagen um 0,7 % auf 34.375 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie konnte das Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 Tagen auch wegen struktureller Veränderung in Bezug auf die Gerontopsychiatrische Tagesklinik nicht erreicht werden. Dort wurden 12 Plätze an die Geriatrische Tagesklinik verlagert. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 28,99 Mio. Euro auf 37,36 Mio. Euro. Der Rückgang ist insbesondere auf gesunkene Erträge zum Ausgleich der Energiekosten nach § 26f KHG in Höhe von 4,3 Mio. Euro zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten dar- über hinaus im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (21,2 Mio. Euro), Er- träge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (4,6 Mio. Euro) und Erträge aus Förderpro- jekten (2,8 Mio. Euro). Der Personalaufwand stellt mit 595,19 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2024 war in diesem Bereich ein Anstieg um 55,73 Mio. Euro bzw. 10,3 % (Vorjahr: 3,8 %) zu verzeichnen . Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen Konzernunterneh- men 7.744 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 275 VK bedeutet. Im Bereich des TVöD-K wurde in den Monaten Januar – Februar 2024 der Rest des in 2023 verein- barten Inflationsausgleichs i.H.v. 440 Euro gezahlt. Ab dem 01.03.2024 erhöhten sich die Entgelte um 200 Euro und anschließend um 5,5 %. Soweit die Erhöhung geringer als 340 Euro war, wurde der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt (Mindestbetrag). Bezogen auf die Entgeltstru ktur des Klinikums entsprach dies einer durchschnittlichen Steigerung der Tariflöhne um 11,3 % ab 118 Seite 112 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums 01.03.2024. Dies entspricht einer Tarifsteigerung von 9,4 % gegenüber 2023. Im Bereich des TV - Ärzte/VKA gab es eine lineare Entgeltsteigerung von 4,0 % ab dem 01.04.2024 sowie eine weitere von 4,0 % ab dem 01.07.2024 (vereinbart im Rahmen der Tarifrunde 2024). Die tarifliche Gesamt- steigerung im Bereich TV-Ärzte betrug somit gegenüber 2023 etwa 7,5 %. Zusätzlich wurde Anfang 2024 der Rest des in 2023 vereinbarten Inflationsausgleichs in Höhe von 1.250 Euro je VK gezahlt. Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 15,48 Mio. Euro bzw. 7,7 % auf 217,39 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 9,0 % auf 192,25 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 1,3 % auf 25,14 Mio. Euro gesunken. Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 534 TEuro bzw. 1,5 % auf 36,67 Mio. Euro erhöht. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlagevermögen reduzier- ten sich um 0,5 Mio. Euro auf 10,3 Mio. Euro (-4,6 %). Die Abschreibungen auf gefördertes Anlage- vermögen erhöhte sich um 1,1 Mio. Euro auf 26,4 Mio. Euro. Die mit den Abschreibungen korres- pondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich um 1,29 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 28,15 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 476 TEuro bzw. 0,8 % auf 60,63 Mio. Euro verringert. Der Rückgang resultiert größtenteils aus einer Verringerung der Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Die größte Einzelposition innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendun gen sind die Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 25,4 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. Euro bzw. 1,2 % verringerten. In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbe- trag in Höhe von 21,10 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,39 Mio. Euro). Insgesamt verringerte sich das Betriebsergebnis EBITDA von +7,76 Mio. Euro um 15,73 Mio. Euro auf - 7.97 Mio. Euro. Die Gesamtleistung konnte insbesondere durch verbesserte Erlöse aus Krank en- hausleistungen und aus ambulanten Leistungen sowie aufgrund der gestiegenen sonstigen Umsatz- erlösen um 6,8 % erhöht werden. Demgegenüber stehen höhere Personalaufwendungen als im Vor- jahr, welche den Erlöszuwachs übertrafen. Das EBITDA der Muttergesellsch aft ging im Vergleich zum Vorjahr um 2,46 Mio. Euro zurück. Gemäß den Ausführungen im Lagebericht erfolgte der Start in das Geschäftsjahr 2025 unter nach wie vor anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen. Hohe Krankheitsausfälle sowie Streikmaßnah- men der Belegschaft, Probleme bei der Abverlegung von Patienten, gestörte Lieferketten sowie die nur zögerlich sinkende Inflation belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Monaten. Die 4,3-prozentige Steigerung des Landesbasisfallwerts kann die Mehrkosten sowie die steigenden Per- sonalkosten nicht vollumfänglich kompensieren. Darüber hinaus wird im Lagebericht darauf hingewiesen, dass seit März 2024 das Sozialunterneh- men DIAKONEO und das Klinikum Nürnberg über eine mögliche Übernahme der Klinik Hallerwiese- Cnopfsche Kinderklinik durch das Klinikum Nürnberg verhandeln. Wichtige Eckpunkte für einen möglichen Übergang konnten bereits geeint werden. In den kommenden Wochen wird gemeinsam nach Lösungen für noch offene rechtlich und finanziell komplexe Sachverhalte gesucht. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im Allgemeinen hat sich in den vergangenen Mona- ten dramatisch verschlechtert. Die bisher schon unzureichende Refinanzierung von Personal - und Sachkosten hat sich durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre verstärkt und die Tarifeinigung mit dem Marburger Bund sowie die im Raum stehende Tarifforderung von ver.di stellen eine große finanzielle Belastung dar. Teile der Personalkostensteigerungen können über das Pflegebudget und die neu eingeführte Tarifanpassungsrate über den Landesbasisfallwert refinanziert werden, jedoch gilt dies nur für den stationären Bereich. Eine vonseiten der Krankenhausverbände vehement gefor- derte flächendeckende und ausreichende Zwischenfinanzierung bis zum vollständigen Inkrafttreten 119 Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 113 von 126 der Krankenhausreform wird es aller Voraussicht nicht geben. Das Klinikum hat deshalb ein Konso- lidierungsprogramm aufgelegt, um noch nicht gehobene Einsparpotenziale zu identifizieren und zu realisieren, ohne hierbei die Versorgungsqualität zu schmälern. Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Herausforde- rung, qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fachkräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren regulatorischen Anforderungen und Mindest- vorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Die PpUGV, mit der Festlegung von Pflegeperson aluntergrenzen in nahezu allen Bereichen, sollte dazu führen, dass mehr Pflegepersonal eingesetzt werden kann. Was als Stärkung des Pflegedienstes angedacht war, stellte jedoch die Krankenhäuser aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels insbesondere auch in der Pandemiezeit vor erhebliche Herausforderungen. Krankenhäuser sind teilweise gezwun- gen, Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Personalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko durch verstärkte Anstren- gungen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen, der Anwerbung ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik. Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehme n von Umsätzen in Höhe von rund 782 Mio. Euro, einem EBITDA von rund -7,6 Mio. Euro sowie einem Jahresfehl- betrag von 15,8 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung der Inflation, re- gulatorischer Eingriffe sowie gesetzgeberischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erhebli- chen Schwankungen unterliegen können. Die nur zögerlich sinkende Teuerungsrate im Sachkostenbereich sowie die bereits eingetretenen und auch zukünftig zu erwartenden hohen Tarifabschlüsse spiegeln sich erst zeitverzögert im Lan- desbasisfallwert und weiteren Entgelten wider, so dass die Schere zwischen Erlösen und Kosten nicht geschlossen werden kann und teilweise weiter aufgehen wird. Die Krankenhausreform wird vom Klinikum Nürnberg eher als Chance gesehen und kann die wirt- schaftliche Situation des Klinikums Nürnberg im Verbund mit seinen Töchtern verbessern. Sicher ist jedoch, dass die kommenden Jahre finanziell sehr herausfordernd sein werden. Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus. 120 Seite 114 von 126 Staatstheater Nürnberg 5 Staatstheater Nürnberg Prüfungsgrundlagen Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG) In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festge- legt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet. Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stif- tung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürn- berg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung. Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungs- vorstand besteht aus dem Staatsintendan ten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssat- zung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung. Stiftungssatzung Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnber g. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stif- tungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist. Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hin- weis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt. 121 Staatstheater Nürnberg Seite 115 von 126 Bewirtschaftungsgrundsätze Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und Wirt- schaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürn- berg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getrof- fen. Wirtschaftsplan 2023/2024 Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Fest- stellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaf- tungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Fi- nanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben. Der Erfolgsplan 2023/2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.007 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von -659 TEuro ist um 1.348 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 1.332 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 2.680 TEuro unter den Planwerten. Die um die Entlastung der Aufwandskonten wegen Aktivierung a ls Inszenierungsvermögen berei- nigten Plan-Erträge und -Aufwendungen betragen 54.182 TEuro bzw. 56.189 TEuro. Die Ist-Erträge und -Aufwendungen liegen um 532 TEuro über bzw. um 816 TEuro unter den bereinigten Planwer- ten. Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf höhere periodenfremde Erträge, höheren Einnahmen aus Gastspielen und den damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Auf der Aufwandsseite ist die Planunterschreitung im Wesent- lichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurückzuführen. Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitio- nen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2023/2024 mit einem ausgeglichenen Ja hresergebnis ab. Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 570 TEuro besseres Finanzergebnis aus. Die Einnahmen29 erhöhten sich dabei gegenüber dem Plan um 472 TEuro. Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 98 TEuro unterschritten. Erstellung der Jahresrechnung Die Jahresrechnung besteht gemäß Nr. 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatsthe- ater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebe- richt. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres - und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt. 29 abzgl. der Vortragsfinanzierung 122 Seite 116 von 126 Staatstheater Nürnberg Bilanz zum 31.08.2024 Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2024 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben. Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 620 TEuro bzw. 4,0 %. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 971 TEuro bzw. 13,0 %. Im Gegenzug reduzierte sich das Umlaufvermögen um 1.534 TEuro bzw. 19,9 %. Die Verminderung des Umlauf- vermögens ist vor allem auf die Abnahme der liquiden Mittel (-1.090 TEuro bzw. - 67,7 %) bzw. der 123 Staatstheater Nürnberg Seite 117 von 126 Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-476 TEuro bzw. - 9,3 %) zurückzuführen. Ur- sächlich hierfür ist im Wesentlichen die Verringerung der Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg (- 1.092 TEuro). Die Barkasse hingegen erhöhte sich leicht (+2 TEuro). Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 659 TEuro. Der Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.359 TEuro wurde auf neue Rech- nung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital verringerten sich die Rückstellungen (- 137 TEuro), während sich die Verbindlichkeiten (+ 159 TEuro) und der passive Rechnungsabgrenzungsposten (+ 16 TEuro) erhöhten. Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermö- gen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 3.161 TEuro Wertminde- rungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.190 TEuro gegenüber. Die Zugänge inkl. Umbuchungen aus den Anlagen im Bau betrafen im Geschäftsjahr 2023/2024 vorwiegend techni- sche Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (1.007 TEuro) und das Inszenierungsvermö- gen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (1.007 TEuro) sowie Schau- spiel (568 TEuro). Die Zugänge inkl. Umbuchungen der technischen Anlagen, Maschinen und Be- triebsvorrichtungen betreffen u.a. ein Mischpultsystem für 206 TEuro, Lautsprecher, Verstärker und Zubehör für 174 TEuro sowie Bedienrechner und Bildschirme für 124 TEuro. Noch nicht fertigge- stellte Anlagen bzw. Neuinszenierungen werden unter den geleisteten Anzahlungen ausgewiesen. Hier sind Zugänge in Höhe von 333 TEuro zu verzeichnen. Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs - und Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (208 TEuro), welche sich aus Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und DV-Anlagen zusammensetzen. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 79 TEuro aus. Diese betreffen Lizenzen und EDV-Software. Die Lizenzen werden linear auf drei bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV-Software wird über drei bzw. zehn Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die 100 %-ige Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH. Im Vorjahr w ar unter dieser Position noch die Einzahlung eines Genossenschafts- anteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) ausgewiesen. Da die Mitgliedschaft zum 31.12.2023 beendet wurde, wurde der Anteil ausgebucht. Die Position Vorräte beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (334 TEuro), den Fundus (148 TEuro), fertige Erzeugnisse und Waren (4 TEuro) sowie sonstige Vorräte (549 TEuro). Die Menge der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde im Rahmen der vorgelagerten Inventur aufge- nommen. Zwischen dem Zeitpunkt der Inventuraufnahme und dem Bilanzstichtag kam es vereinzelt zu Materialzu- und –abgängen. Diese wurden bei der Ermittlung der Ist -Bestände durch Zu - und Abrechnungen berücksichtigt. Im Anschluss wurden die Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe bewertet. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften sind diese zu Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei gilt das strenge Niederstwertprin- zip, d.h., soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer Preis vorliegt, ist dieser für die Bewertung heran- zuziehen. Zum 31. August 2024 wurden auskunftsgemäß alle Bestände – auch solche, die zu einem früheren Zeitpunkt zu anderen Preisen angeschafft worden waren – mit den Preisen aus den letzten Rechnungen bewertet. Des Weiteren wurde kein Abgleich mit dem Marktpreis am Bilanzstichtag vorgenommen. Bereits im Rahmen der Vorjahresprüfung war deshalb von Rpr festgestellt worden, dass dieses Vor- gehen nicht dem HGB entspricht. Da aber bis 31. August 2024 eine Umstellung nicht möglich war, wurde diese Bewertungsmethode nach Absprache mit Rpr aus Praktikabilitätsgründen beibehalten. Zugleich wurde aber die Stiftung Staatstheater darauf hingewiesen, dass im neuen Geschäftsjahr (2024/2025) für die neu angeschafften Vorräte die jeweiligen Anschaffungskosten festzuhalten sind. 124 Seite 118 von 126 Staatstheater Nürnberg Wie im Vorjahr wird bei der Ermittlung der Soll-Bestände lt. SAP auf eine gesonderte Erfassung der Mengen und Preise verzichtet. Durch Abgleich der Soll -Bestände mit den Ist -Beständen können somit zwar Inventurdifferenzen festgestellt werden, nicht aber, ob diese auf Mengen- und/oder Preis- abweichungen zurückzuführen sind. Rpr empfiehlt daher, auch die unterjährigen Mengenänderun- gen festzuhalten. Im Jahresabschluss 2023/2024 sind in Summe Erträge aus Inventurdifferenzen in Höhe von 35 TEuro ausgewiesen. Diese sind um 13 TEuro zu hoch, wodurch auch das Jahresergebnis von -659 TEuro um 13 TEuro zu hoch dargestellt wird (richtig wäre: - 672 TEuro) . Dies wird im Folgej ahr korrigiert. Der Fundus wird mit einem Festwert angesetzt. Dieser beträgt seit 31. August 2010 unverändert 148 TEuro. In der Regel ist der Festwert alle drei Jahre zu überprüfen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Auskunftsgemäß soll im Rahmen des Umzugs in die neue Spielstätte eine Neuaufnahme durchge- führt werden. Bei den fertigen Erzeugnissen handelt es sich um T-Shirts für die Produktion „Orbit“. Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlage- form ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg ver- bucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2024 auf 2.398 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieses um 1.008 TEuro verringert. Weitere 642 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betref fen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 80 TEuro und entfallen im We- sentlichen auf Abonnementverkäufe sowie auf privatrechtliche Forderungen, insbesondere gegen- über Bildungs- und Kultureinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2025 waren diese über- wiegend beglichen. Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (502 TEuro). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungs- kosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere ha- ben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versicherungen und War- tungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen. Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.359 TEuro wurde auf neue Rech- nung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jah- resfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von -659 TEuro und einer Kapitalrücklage von 10.875 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 10.485 TEuro. Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31. August 2023 auf 1.193 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich diese um 137 TEuro bzw. 10,3 %. Die Rückstellungen entfallen auf unge- wisse Verbindlichkeiten (337 TEuro), Urlaubsansprüche (389 TEuro), Mehrarbeit (314 TEuro), Al- tersteilzeit (140 TEuro) und Steuern (13 TEuro). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müs- sen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hie rfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet. 125 Staatstheater Nürnberg Seite 119 von 126 Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten betreffen vor allem zu erwartende Nachzahlun- gen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt Nürnberg sowie der Tochterge- sellschaften der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.399 TEuro), Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (662 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (111 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (487 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (519 TEuro). Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gut- scheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag. Die aus den Ticketverkäufen resultierenden Einnahmen werden erst nach Durchführung der jeweiligen Ver- anstaltung erfolgswirksam aufgelöst. Zum 31. August 2024 erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen um 383 TEuro bzw. 38 % gegenüber dem Vorjahr. Grund für diese Erhö- hung ist, dass im August 2024 erstmals Karten für alle bis dahin disponierten Vorstellungen der kompletten Spielzeit 2024/25 erworben werden konnten. In den Vorjahren war zu diesem Zeitpunkt der Vorverkauf nur für zwei Monate (Schauspiel) bzw. drei Monate (Musiktheater) möglich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instand- haltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Neben kosten für Gebäude sowie Versicherungskos- ten. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2025 waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig begli- chen. Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg au s internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und –gestellung, Feuerwehr und Arbeitssicherheit. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unter- nehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehme n, insbesondere der StNS. Des Weiteren enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochterge- sellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N-ERGIE AG, VAG und Klinikum. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren überwiegend aus der Abrechnung von Gästehonoraren (87 TEuro) sowie aus der abzuführenden Lohnsteuer (382 TEuro). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 39 TEuro beinhaltet insbesondere Einnah- men aus Spenden für zukünftige Projekte. Erfolgsrechnung 2023/2024 Die folgende Darstellu ng gibt einen Überblick über die Gewinn - und Verlustrechnung des Wirt- schaftsjahres 2023/2024 (01.09.2023 – 31.08.2024) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 126 Seite 120 von 126 Staatstheater Nürnberg 01.09.2023- 31.08.2024 01.09.2022- 31.08.2023 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 54.713.816,85 50.237.035,61 4.476.781,24 8,9 Umsatzerlöse 8.502.588,07 7.157.164,60 1.345.423,47 18,8 Sonstige betriebliche Erträge 46.036.488,40 42.971.795,63 3.064.692,77 7,1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 174.740,38 107.576,26 67.164,12 62,4 Erträge aus Steuern 0,00 499,12 -499,12 k.A. AUFWENDUNGEN 55.372.553,50 51.595.745,23 3.776.808,27 7,3 Materialaufw and 3.994.325,07 4.209.997,28 -215.672,21 -5,1 Personalaufw and 39.415.320,59 36.329.794,40 3.085.526,19 8,5 Abschreibungen 2.107.701,84 2.185.821,33 -78.119,49 -3,6 Sonstige betriebliche Aufw endungen 9.767.877,85 8.792.567,96 975.309,89 11,1 Zinsaufw endungen 73.764,79 77.564,26 -3.799,47 -4,9 Aufw endungen aus Steuern 13.563,36 0,00 13.563,36 k.A. ERGEBNIS -658.736,65 -1.358.709,62 699.972,97 51,5 Staatstheater Nürnberg Veränderung Die Umsatzerlöse erhöhten sich in der Spielzeit 2023/2024 im Vergleich zur Vorsaison um 1.345 TEuro auf 8.503 TEuro bzw. um 18,8 %. Dabei erhöhten sich insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern (+1.154 TEuro) sowie aus der Garderobengebühr (+50 TEuro). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorja hr um 3.065 TEuro auf 46.036 TEuro, was einer Erhöhung um 7,1 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Be- triebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.993 TEuro auf 45.249 TEuro gestiegen (Vorjahr: 42.256 TEuro). Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Frei- staat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen u.a. Einnahmen aus Spenden (345 TEuro), periodenfremde Erträge (201 TEuro), Zu- schüsse Dritter (66 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (120 TEuro) enthalten. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 3.994 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sie sich um 216 TEuro (-5,1 %). Dabei verringerten sich sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (-142 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (74 TEuro). Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 39.415 TEuro und setzen sich zusammen aus 31.723 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 7.692 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Gegenüber dem Vor- jahr haben sich diese um 3.085 TEuro bzw. 8,5 % deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist maßgeblich auf die spürbaren Tarifsteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Zudem wirkt sich der Arbeitskräftemangel aus, so dass neues Personal oft nur zu deutlich höheren Löhnen rekrutiert werden kann. Die Abschreibungen in Höhe von 2.108 TEuro betreffen mit 84 TEuro Abschreibungen auf immate- rielle Vermögensgegenstände und mit 2.014 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen. Forderungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 10 TEuro wertberichtigt. 127 Staatstheater Nürnberg Seite 121 von 126 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 9.768 TEuro und fallen damit um 975 TEuro höher aus als im Vorjahr. Erhöht haben sich insbesondere die Mietkosten für Gebäude inklu- sive Betriebskosten (+ 220 TEuro), die Kosten für die Instandhaltung und Wartung (+ 136 TEuro) sowie die Rechts- und Beratungskosten (+ 136 TEuro). Des Weiteren gestiegen ist die Vergütung der Staatstheater Nürnberg Service GmbH bzw. der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (+ 180 TEuro). Diese Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass die zu erstattenden Personalkosten an die StNS bzw. StNG ab 2023/24 ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus- gewiesen werden. In Vorjahren waren diese zum großen Teil noch im Materialaufwand – unter Ver- gütungen für Leistungen Dritter – enthalten. Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben. Die Zinserträge resultieren aus der Verzinsung von Guthabensalden auf dem bei der Stadt Nürnberg geführten Kon- tokorrentkonto. Prüfungsergebnis Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2024 durch das Rechnungsprü- fungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2024 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 6. Mai 2025 dokumentiert. Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes  entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2024 den Rechtsvorschriften,  vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,  steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,  ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 12.05.2025 die Jahresrechnung zum 31.08.2024 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlast ung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 128 Seite 122 von 126 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention 6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Allgemeines Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürn- berg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorte ile die Entscheidungen der Be- schäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Ver waltung hat das Ver- trauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft. Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Bekämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient der Gefahrenab- wehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten. Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau ens- stellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsan- nahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleit- delikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Un- treue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Korruption wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler. Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen. Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufga- ben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich verspre- chen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbei- ters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeits- rechtliche Konsequenzen nach sich. Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unter- stützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanis- men. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup tionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich. Bei der Zentralen Anlaufstelle gehen pro Jahr ca. zehn Hinweise ein, denen unverzüglich nachge- gangen wird. Zwei Hinweise bezogen sich auf Beschwerden wegen städtischer Stellenbesetzungen – ohne Stel- lenausschreibung / Auswahlverfahren. Die Prüfung der gemeldeten Sachverhalte ergab, dass Stellen mit Mitarbeitenden besetzt wurden, die nach unserer Einschätzung die notwendige fachliche/persönliche Qualifikation besaßen, die aber u. E. einen Verzicht auf eine interne bzw. externe Stellenausschreibung nicht rechtfertigten. 129 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 123 von 126 Wann immer Stellenbesetzungen ohne Auswahlverfahren stattfinden, steht der Verdacht im Raum, dass nicht der Beste die Stelle erhält. Sprich: Qualifikation und Kompetenz stehen nicht im Vorder- grund, sondern persönliche und parteipolitische Loyalitäten sind ausschlaggebend. Das Rechnungsprüfungsamt schlug deshalb der Verwaltung vor zu prüfen, ob zukünftig verbindliche Grundsätze oder Festlegungen zweckmäßig wären, die die Ausnahmen bei den Stellenbesetzungs- verfahren, vielleicht auch in Form eines Verhaltenskodex, regeln. Das Rechnungsprüfungsamt versandte die vertraulichen Prüfungsberichte an die betroffenen Orga- nisationseinheiten. Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Be- stechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten. Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit er- reichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter: https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html. Sensibilisierung Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städ- teachse ein Seminar zur Korruptionsprävention sowie dienststelleninterne Informationsveranstaltun- gen an. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Mitarbeitenden einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeitenden zu sensibilisie- ren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korrupti- onsversuchen erkennen zu können. Zusammenarbeit mit Dritten Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Ar- beitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt. 130 Seite 124 von 126 Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt 7 Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü- fungsamt 1. Ausgangssituation und wesentliche Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richt- linie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz- gesetz – HinSchG) trat am 02.07.2023 in Kraft. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruf- lichen (dienstlichen) Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen Meldestellen weitergeben. Beschäftigte nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Daher können sie den ersten Schritt tun und den Fall melden. Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. 2. Auswirkungen für die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg richtete beim Rechnungsprüfungsamt eine unabhängige, unparteiische und ver- trauliche Meldestelle ein, an die sich die Mitarbeitenden wenden können, um Verstöße zu melden. Am 27.07.2023 wurde die Anordnung des Oberbürgermeisters zur Umsetzung des Hinweisgeber- schutzgesetzes bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Die interne Meldestelle hat u. a. die Aufgabe,  der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen,  zu prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeber- schutzgesetzes fällt,  die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung zu prüfen,  angemessene Folgemaßnahmen wie z. B. interne Untersuchungen zu ergreifen,  mit der hinweisgebenden Person Kontakt zu halten und Rückmeldung zu geben. Die Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsamtes ist befugt, stadtintern weitere Informa- tionen bei den zuständigen Organisationseinheiten (Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbe- triebe) und Mitarbeitenden einzuholen. Die Sachverhaltsaufklärung ist in erster Linie durch die sachlich zuständige(n) Organisationsein- heit(en) zu betreiben. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung und der -aufbereitung gibt die betroffene Organisationseinheit eine Einschätzung/Beurteilung zum Bestehen eines Rechtsversto- ßes und dessen Nachweisbarkeit gegenüber der Hinweisgebermeldestelle ab. Des Weiteren ist die Hinweisgebermeldestelle berechtigt, eigenständig Prüfungen oder interne Un- tersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, so dass Folgemaßnahmen durch die zuständigen Organisationseinheiten eingeleitet und umgesetzt werden. 131 Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 125 von 126 Hinweise und Ver dachtsmomente auf korruptive Handlungen, die durch Mitarbeitende gemeldet werden und bisher vom städtischen Korruptionsbeauftragten entgegengenommen wurden, unterlie- gen ebenfalls dem Hinweisgeberschutzgesetz und sind nunmehr an die Hinweisgebermeldestelle zu richten. 3. Meldung von Verstößen Meldungen / Hinweise können schriftlich, telefonisch und durch persönliche bei der Hinweisgeber- meldestelle des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben werden. Anonyme Meldungen sind telefo- nisch oder über ein Online -Kontaktformular möglich. Die sichere Übertragung von Meldungen und der vertrauliche Zugang von Post für die Hinweisgebermeldestelle sind gewährleistet. Die Vertraulichkeit der Identitäten des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen muss gewahrt werden. Das HinSchG enthält zum Schutz der Hinweisgeber ein grundsätzliches Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen. Sofern die hinweisgebenden Personen die Anforderungen des HinSchG an eine Meldung einhalten, genießen sie umfassenden Schutz vor Kündigung oder sons- tigen Benachteiligungen. Bisher nutzten die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg die Hinweisgebermeldestelle nur selten für Meldungen. 132 Seite 126 von 126 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Un- ternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prüfungsge- biete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2024 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider. Zum 31.12. 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP auf 1,7 9 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil -)finanzierten Ei- genbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,8 8 Mrd. Euro. Dies bedeutet eine weitere Zunahme der Verschuldung um 25,6 Mio. Euro im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP im Vergleich zum 31.12.2023. Die permanente Erhöhung der Verschuldung zieht zwangsläufig einen immer wei- tergehenden Verlust der noch verbliebenen finanziellen Handlungsfähigkeit und städtischen Gestal- tungsspielräume nach sich. In 2024 betrug der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit nur noch 107,6 Mio. Euro (Vorja hr 210 Mio. Euro). Damit konnten die ordentlichen Tilgungen 2024 (98 Mio. Euro) gerade noch gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Nürnberg in der Haushalts- genehmigung für das Jahr 2025 auferlegt, bis zum 31.10 .2025 ein vertieftes Haushaltskonsolidie- rungskonzept zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Dieser Termin wurde in Abstimmung mit der Regierung auf die Haushaltsberatungen für 2026 verlegt. Insgesamt sind aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts weiterhin sehr große Einsparbemü- hungen im konsumtiven Bereich zur Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investitionen (auch Streichungen sollten in die Überlegungen einbezogen werden – siehe diesbezüglich Haushaltsgenehmigung 2025) im mittel- fristigen Investitionsplan erforderlich. Im Juni 2026 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stiftungen vorle- gen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rech- nungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich der Jahresabschlüsse 2024 der Stadt Nürnberg sowie der Stiftungen im Stadtrat. Nürnberg, 12.11.2025 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 133 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-11/2/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025 öffentlich über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) NürnbergStift (NüSt) Franken-Stadion Nürnberg (FSN) NürnbergBad (NüBad) Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) November 2025 11 134 Seite 2 von 70 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLÜSSE 2024 DER EIGENBETRIEBE 5 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5 1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung 5 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 5 2 EIGENBETRIEB STADTENTWÄSSERUNG UND UMWELTANALYTIK NÜRNBERG (SUN) 6 2.1 Allgemeines 6 2.1.1 Aufgaben und Organisation 6 2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung 6 2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 6 2.2.1 Haushaltssatzung 6 2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 7 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 7 2.4 Jahresabschluss 2024 7 2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 7 2.4.2 Bilanzentwicklung 2024 8 2.4.3 Erfolgsrechnung 2024 9 2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 10 2.5 Beschaffungen 11 2.6 Technische Prüfung 11 2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentw ässerung und Umweltanalytik Nürnberg 12 2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 12 2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 14 2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 15 3 EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB STADT NÜRNBERG (ASN) 16 3.1 Allgemeines 16 3.1.1 Aufgaben und Organisation 16 3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung 16 3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 16 3.2.1 Haushaltssatzung 16 3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 17 3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 17 3.4 Jahresabschluss 2024 17 3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 17 3.4.2 Bilanzentwicklung 2024 18 3.4.3 Erfolgsrechnung 2024 19 3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 20 3.5 Beschaffungen 21 3.6 Technische Prüfung 21 3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg 22 3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 22 3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 24 3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 25 135 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 70 4 EIGENBETRIEB NÜRNBERGSTIFT (NÜST) 26 4.1 Allgemeines 26 4.1.1 Aufgaben und Organisation 26 4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift 26 4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 27 4.2.1 Haushaltssatzung 27 4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 27 4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 28 4.4 Jahresabschluss 2024 28 4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 28 4.4.2 Bilanzentwicklung 2024 29 4.4.3 Erfolgsrechnung 2024 32 4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 34 4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss 35 4.6 Technische Prüfung 36 4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift 37 4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 37 4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 39 4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 40 5 EIGENBETRIEB FRANKEN-STADION NÜRNBERG (FSN) 41 5.1 Allgemeines 41 5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 41 5.2.1 Haushaltssatzung 41 5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 42 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 42 5.4 Jahresabschluss 2024 42 5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 42 5.4.2 Bilanzentwicklung 2024 43 5.4.3 Erfolgsrechnung 2024 44 5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 44 5.5 Beschaffungen 45 5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 46 5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 46 5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 48 5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 49 6 EIGENBETRIEB NÜRNBERGBAD (NÜBAD) 50 6.1 Allgemeines 50 6.1.1 Aufgaben und Organisation 50 6.1.2 NürnbergBadbetriebssatzung 50 6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 50 6.2.1 Haushaltssatzung 50 6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 50 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 51 136 Seite 4 von 70 Inhaltsverzeichnis 6.4 Jahresabschluss 2024 51 6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 51 6.4.2 Bilanzentwicklung 2024 52 6.4.3 Erfolgsrechnung 2024 53 6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 54 6.5 Beschaffungen 55 6.6 Technische Prüfung 55 6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad 56 6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 56 6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 58 6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 59 7 EIGENBETRIEB SERVICEBETRIEB ÖFFENTLICHER RAUM NÜRNBERG (SÖR) 60 7.1 Allgemeines 60 7.1.1 Aufgaben und Organisation 60 7.1.2 Servicebetriebssatzung 60 7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 61 7.2.1 Haushaltssatzung 61 7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 61 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 61 7.4 Jahresabschluss 2024 61 7.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 61 7.4.2 Bilanzentwicklung 2024 62 7.4.3 Erfolgsrechnung 2024 63 7.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 64 7.5 Beschaffungen 65 7.6 Technische Prüfung 65 7.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 66 7.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 66 7.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 68 7.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 69 8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 70 137 Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Seite 5 von 70 1 Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben unterstützt dieses Verfahren zu- sätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Fes tstellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Sta- dion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) der Rechnungsprü- fung. Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus Art. 106 Abs. 1 GO. Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse bei Eigenbetrie ben gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Nach Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GO stellt die Rechnungs- prüfung auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit ab. Aufgrund der Rechtsvorschriften bei kommunalen Pflegeeinrichtungen findet Art. 107 GO beim NürnbergStift keine Anwendung, so dass das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss selbst prüft. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse 2024 der Eigen- betriebe zwecks abschließender Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfeh- lung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung Die Haushaltssatzungen, Wirtschaftspläne und Finanzplanung sind den jeweiligen Eigenbetrieben beigefügt. 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 Die vorgelegten Abschlüsse wurden uneingeschränkt testiert, vom betreffenden Werkausschuss be- reits begutachtet und die ergänzenden Prüfungen in der Wirtschaftsführung (Kassenprüfungen, Per- sonal- und technische Prüfungen) ergaben gleichfalls keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen. Auch wenn für die Eigenbetriebe Franken-Stadion Nürnberg und NürnbergBad die Betriebssatzun- gen keine Berichtspflicht vorsehen, besteht gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung zumindest eine halbjährige Berichtspflicht. Dieser formell geforderte Zwischenbericht wird vom Eigenbetrieb Fran- ken-Stadion Nürnberg weiterhin nicht erstellt. 138 Seite 6 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2.1 Allgemeines 2.1.1 Aufgaben und Organisation Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg “ besteht in dieser Form seit 01.01.2006. Er wurde durch das Zusammenführen des früheren Eige nbetriebs „Stadtentwässe- rungsbetrieb Nürnberg“ und dem Chemischen Untersuchungsamt gebildet. Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanal- netz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört außerdem die Entsorgung der anfallenden Reststoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut). Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Um- weltanalytik und erbringt seine Leistungen auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats bzw. seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt sowie für Dritte. Das Labor für Umweltanalytik ist in erster Linie zuständig für die abwasseranalytischen Untersuchungen in den Klärwerken und im Kanalbetrieb sowie für die Industrieabwasserkontrolle. Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sind daneben auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Ent- wässerungssatzung, die Fäkalschlammentsorgungssatzung, die Entwässerungsgebührensatzung sowie die Umweltanalytiklaborsatzung und die Umweltanalytikgebührensatzung. 2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung Die Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUNBS) enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werk- ausschusses, des Stadtrats s owie des Oberbürgermeisters. Die SUNBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügung detailliert festgelegt. 2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 2.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für den Ei- genbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Kreditermächtigung für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnah men auf 69 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungser- mächtigungen im Vermögensplan waren mit 71,37 Mio. Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Kas- senkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 19 Mio. Euro. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 139 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 7 von 70 2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions- programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis- ses 2022 und der Kostenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 113,74 Mio. Euro und Auf- wendungen von 105,53 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 8,21 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich für 2024 ein Jahresüberschuss von 12,17 Mio. Euro. Dabei lagen die Erträge mit 4,21 Mio. Euro über dem Planansatz, während die tatsächlichen Aufwendungen mit 105,77 Mio. Euro in etwa im Plan lagen. Die Erträge waren insbesondere aufgrund einer Gebühren- erhöhung höher als der Planwert. Bei den Aufwendungen betrug die Differenz zum Planwert lediglich 550 TEuro. Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 126,68 Mio. Euro. Hiervon waren 70,58 Mio. Euro für Investitionen eingeplant. Die Deckung sollte weitgehend aus Kreditaufnahmen in Höhe von 69 Mio. Euro erfolgen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich im Jahr 2024 auf 49,52 Mio. Euro. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasste ein Volumen von 593,40 Mio. Euro, davon für Investitionen 330,18 Mio. Euro und für Darlehenstilgungen 245,20 Mio. Euro. 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und unter anderem entschieden, den Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. 2.4 Jahresabschluss 2024 2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 05.06.2025 erstellt. 140 Seite 8 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2024 31.12.2023 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen 650.717.971,55 626.522.801,45 24.195.170,10 3,9 Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.016,83 -36.702,62 -3,7 Sachanlagen 649.770.655,34 625.538.782,62 24.231.872,72 3,9 Finanzanlagen 2,00 2,00 0,00 0,0 Umlaufvermögen 8.124.195,36 7.455.980,67 668.214,69 9,0 Vorräte 4.518.573,99 4.463.987,58 54.586,41 1,2 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 3.362.318,35 2.563.002,62 799.315,73 31,2 Kassenbestand und Bankguthaben 243.303,02 428.990,47 -185.687,45 -43,3 Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.027,71 0,00 0,0 658.858.194,62 633.994.809,83 24.863.384,79 3,9 PASSIVA Eigenkapital 133.930.436,29 121.753.777,43 12.176.658,86 10,0 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09 9.463.687,34 8,4 Jahresgewinn/-verlust 12.176.658,86 9.463.687,34 2.712.971,52 28,7 Sonderposten für Investionszuschüsse zum Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00 5.117.585,00 13,1 Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse 88.080.406,00 87.970.183,00 110.223,00 0,1 Rückstellungen 79.785.812,00 80.426.357,55 -640.545,55 -0,8 Verbindlichkeiten 312.752.906,85 304.640.327,29 8.112.579,56 2,7 Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.631,56 -13.116,08 -15,7 658.858.194,62 633.994.809,83 24.863.384,79 3,9 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Veränderung Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 24,86 Mio. Euro auf 658,86 Mio. Euro er- höht. Auf der Vermögensseite ist insbesondere ein Anstieg des Anlagevermögens um 24,20 Mio. Euro zu verzeichnen. Das Umlaufvermögen hat sich nur geringfügig erhöht. So haben sich die Forderungen um rund 799 TEuro und die Vorräte um 55 TEuro erhöht, während sich das Bankguthaben (-185 TEuro) verringert hat. 141 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 9 von 70 Das infolge des Jahresergebnisses 2024 gestiegene Eigenkapital sowie höhere Verbindlichkeiten (+8,11 Mio. Euro) sind die Hauptgründe für die Veränderung der Kapitalseite. So wurden neue Dar- lehen über 46 Mio. Euro aufgenommen, während die planmäßige Darlehenstilgung 32,30 Mio. Euro betrug. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 20,3 % (Vorjahr: 19,2 %). 2.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 entsprechend der Ge- winn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2024 2023 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 117.948.954,80 108.527.128,72 9.421.826,08 8,7 Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71 10.733.644,54 11,0 Aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35 -226.911,61 -5,9 Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24 -1.142.931,70 -16,1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42 58.024,85 193,8 AUFWENDUNGEN 105.772.295,94 99.063.441,38 6.708.854,56 6,8 Materialaufwand 27.951.660,00 26.833.137,41 1.118.522,59 4,2 Personalaufwand 32.204.909,09 29.707.464,87 2.497.444,22 8,4 Abschreibungen 25.507.366,85 24.603.502,59 903.864,26 3,7 Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.538.841,56 12.908.312,15 630.529,41 4,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.847.053,29 4.722.180,48 1.124.872,81 23,8 Steuern 722.465,15 288.843,88 433.621,27 150,1 ERGEBNIS 12.176.658,86 9.463.687,34 2.712.971,52 28,7 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Veränderung 2024 hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 2,71 Mio. Euro verbessert. Grund hierfür sind insbesondere höhere Umsatzerlöse (+10,73 Mio. Euro), was insbesondere auf eine Gebühren- erhöhung zurückzuführen war. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen war dagegen ein Rückgang von 1,14 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Materialaufwand ist um 1,12 Mio. Euro angestiegen. Hauptursache dafür sind u.a. ein Anstieg bei den bezogenen Leistungen für Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (+1,12 Mio. Euro). Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und Einmalzahlungen um 2,50 Mio. Euro angestie- gen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 631 TEuro ange- stiegen. Ursache hierfür waren insbesondere Kosten für externe Gutachten (+756 TEuro). Die Zinsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,13 Mio. Euro auf nunmehr 5,85 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich h ierfür waren der weitere Anstieg der Darlehenszinsen auf dem Kreditmarkt sowie ein aufgrund der anhaltend hohen Investitionstätigkeit gestiegener Darle- hensbedarf. 142 Seite 10 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 2.4.4.1 Bestätigungsvermerk Aufgrund Stadtratsbeschlusses wurde die ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 06.06.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsver- merk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt. 2.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:  Der Jahresabschluss 2024 entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermög ens- und Fi- nanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirt- schaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024.  Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts geführt. 2.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der ETL Aucon GmbH vom 06.06.2025 dem Werkausschuss am 17.07.2025 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Fest- stellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichtes 2024 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 12.176.658,86 Euro ab.  Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 143 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 11 von 70 2.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung für 2024 insgesamt 6 Beschaffu ngsvorgänge vom Eigenbetrieb Stadtentwäs- serung und Umweltanalytik Nürnberg zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,33 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet. 2.6 Technische Prüfung Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SUN insgesamt 29 Vergaben mit rund 31,17 Mio. Euro, ein- schließlich 8 Nachtragsangeboten in Höhe von 0,92 Mio. Euro sowie 3 Vergaben besonderer Leis- tungen in Höhe von insgesamt 1,86 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 144 Seite 12 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 Aktiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.016,83 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 947.314,21 984.016,83 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 41.522.337,11 42.670.654,96 2. Unbebaute Grundstücke 895.032,96 892.331,42 3. Bauten auf fremden Grundstücken 19.453,00 20.490,00 4. Abwasserreinigungsanlagen 44.591.116,00 34.116.421,61 5. Abwassersammlungsanlagen 460.476.000,00 468.515.844,20 6. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.476.708,00 1.616.341,07 7. Fahrzeuge 3.144.571,47 2.349.162,90 8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136.223,64 4.486.161,30 9. Anlagen im Bau 93.509.213,16 70.871.375,16 649.770.655,34 625.538.782,62 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00 2,00 2,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.518.573,99 4.463.987,58 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.662.797,27 1.821.999,08 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 30.000,00 55.000,00 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 435.723,85 266.408,74 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 263.797,23 474.594,80 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 106,98 3.362.318,35 2.563.002,62 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 243.303,02 428.990,47 C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.027,71 Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83 145 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 13 von 70 Passiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR A. Eigenkapital I. Rücklagen Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09 II. Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00 C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 88.080.406,00 87.970.183,00 D. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 33.919.925,00 34.709.875,00 2. Sonstige Rückstellungen 45.865.887,00 45.716.482,55 79.785.812,00 80.426.357,55 E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 291.212.041,00 277.653.665,77 2. aus Lieferungen und Leistungen 13.583.416,16 7.447.708,94 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.462.179,71 18.645.584,04 4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 893.368,54 davon aus Steuern 424.464,63 300.862,91 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00 312.752.906,85 304.640.327,29 F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.631,56 Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83 146 Seite 14 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 EUR 2023 EUR A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35 3. Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24 davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse: 4.954.816,27 4.867.941,46 Summe Erlöse 117.860.988,53 108.497.187,30 B. Aufwendungen 1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -10.641.231,40 -11.095.543,82 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.310.428,60 -15.737.593,59 Summe Materialaufwand -27.951.660,00 -26.833.137,41 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -24.405.839,16 -22.860.522,48 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -7.799.069,93 -6.846.942,39 davon für die Altersversorgung* -2.562.652,51 -2.166.572,52 Summe Personalaufwand -32.204.909,09 -29.707.464,87 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -25.507.366,85 -24.603.502,59 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.538.841,56 -12.908.312,15 Summe Aufwendungen -99.202.777,50 -94.052.417,02 C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42 davon aus Abzinsung Rückstellungen 68.878,00 6.557,00 D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.847.053,29 -4.722.180,48 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -218.969,00 -372.141,00 Ergebnis nach Steuern 12.899.124,01 9.752.531,22 F. Steuern 1. Sonstige Steuern -722.465,15 -288.843,88 Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34 *) Ab 2022 w erden die Aufw endungen f. Pauschalsteuer ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt. 147 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 15 von 70 2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im Wirtschafts-jahr Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge Abschreibung en auf die Spalte 5 - Umbuchungen Endstand am Ende des Wirtschaftsjjahres 1) am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuch- wert 3) 01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.223.297,59 183.808,58 0,00 +66.107,68 8.473.213,85 7.239.280,76 286.618,88 0,00 0,00 7.525.899,64 947.314,21 984.016,83 3,38 11,18 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 121.368.512,72 352,22 73.436,00 +937.700,20 122.233.129,14 78.677.367,76 2.087.407,27 73.436,00 0,00 80.691.339,03 41.541.790,11 42.691.144,96 1,71 33,99 2. unbebaute Grundstücke 892.331,42 0,00 0,00 2.701,54 895.032,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 895.032,96 892.331,42 0,00 100,00 3. Abwasserreinigungsanlagen 337.618.942,53 385.320,59 2.149.013,26 +13.899.411,20 349.754.661,06 303.502.520,92 3.810.037,40 2.149.013,26 0,00 305.163.545,06 44.591.116,00 34.116.421,61 1,09 12,75 4. Abwassersammlungsanlagen 924.097.358,37 1.376.149,63 62.643,66 +7.704.405,07 933.115.269,41 455.581.514,17 17.120.398,90 62.643,66 0,00 472.639.269,41 460.476.000,00 468.515.844,20 1,83 49,35 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.429.989,52 73.138,52 280.659,90 +1.390,00 9.223.858,14 7.813.648,45 214.161,59 280.659,90 0,00 7.747.150,14 1.476.708,00 1.616.341,07 2,32 16,01 6. Fahrzeuge 8.873.718,92 1.423.092,39 383.086,71 0,00 9.913.724,60 6.524.556,02 627.683,82 383.086,71 0,00 6.769.153,13 3.144.571,47 2.349.162,90 6,33 31,72 7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 21.075.204,13 944.812,90 458.632,84 +66.308,43 21.627.692,62 16.589.042,83 1.361.058,99 458.632,84 0,00 17.491.468,98 4.136.223,64 4.486.161,30 6,29 19,12 8. Anlagen im Bau 70.871.375,16 45.315.862,12 0,00 -22.678.024,12 93.509.213,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 93.509.213,16 70.871.375,16 0,00 100,00 Summe Sachanlagen 1.494.227.432,77 49.518.728,37 3.407.472,37 -66.107,68 1.540.272.581,09 868.688.650,15 25.220.747,97 3.407.472,37 0,00 890.501.925,75 649.770.655,34 625.538.782,62 1,64 42,19 III. Finanzanlagen 1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 2.149.999,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 G e s a m t s u m m e 1.504.625.730,36 49.702.536,95 3.407.472,37 0,00 1.550.920.794,94 878.102.928,91 25.507.366,85 3.407.472,37 0,00 900.202.823,39 650.717.971,55 626.522.801,45 1,64 41,96 In folgenden Positionen sind in der Spalte" Zugang" Bauleitzinsen enthalten: 698.358,00 281.099,00 979.457,00 Restbuchwerte Anlagen im Bau Ableitung: Anlagen im Bau Reinigung: Gesamt: Posten des Anlagevermögens 148 Seite 16 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 3 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 3.1 Allgemeines 3.1.1 Aufgaben und Organisation Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zählen insbe- sondere  die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung,  der Betrieb der Müllverbrennungsanlage  und der Betrieb der Reststoffdeponie. Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Abfallwirtschaf tssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGebS). 3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung Die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung (ASNS) vom 03.08.1998 i.d.F. vom 16.12.2024 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürn- berg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. der Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die ASNS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügungen in der Fassung vom 01.07.2010 und 01.06.2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014 detailliert festgelegt. 3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 3.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 waren Kreditauf- nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für ASN nicht vorgesehen. Die Ver- pflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 12,14 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf 15,29 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 149 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 17 von 70 3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions- programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis- ses 2022 und der Ausgabenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 91,72 Mio. Euro und Auf- wendungen von 91,39 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresgewinn in Höhe von 0,33 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich 2024 ein Jahresgewinn von 1,32 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von 4,08 Mio. Euro sowie Mehraufwendungen von 3,08 Mio. Euro zu verzeichnen. Verantwortlich für die Mehrerträge war insbesondere eine Erhöhung der Müllgebühren, während die höheren Aufwendungen insbesondere auf die Einführung der BEHG-Umlage auf CO2-Emissionen zurückzuführen war. Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 9,00 Mio. Euro, hiervon 4,64 Mio. Euro für Investitionen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich auf 4,15 Mio. Euro und lagen damit nur geringfügig unter dem Planansatz. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasste ein Volumen von 83,16 Mio. Euro, davon 12,53 Mio. Euro für die Minderung der Verbindlichkeiten und 37,42 Mio. Euro für Investitionen. Der Rest entfällt auf die Minderung von Rückstellungen und den Ausgleich der Periodenverluste 2023 – 2027. 3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ge- prüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und die uneingeschränkte Ent- lastung erteilt. Der Jahresverlust 2023 von 4,70 Mio. Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. 3.4 Jahresabschluss 2024 3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 19.05.2025 erstellt. 150 Seite 18 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 3.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben. 31.12.2024 31.12.2023 € € absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 98.756.614,36 99.845.846,03 -1.089.231,67 -1,1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13.313,21 20,95 0,2 Sachanlagen 26.743.280,20 27.832.532,82 -1.089.252,62 -3,9 Finanzanlagen 72.000.000,00 72.000.000,00 0,00 0,0 Umlaufvermögen (gesamt) 61.853.309,51 50.893.897,29 10.959.412,22 21,5 Vorräte 8.539.769,93 0,00 8.539.769,93 --- Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 49.857.491,37 47.750.274,01 2.107.217,36 4,4 Kassenbestand, Bankguthaben 3.456.048,21 3.143.623,28 312.424,93 9,9 Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2.094,40 0,00 0,0 160.612.018,27 150.741.837,72 9.870.180,55 6,5 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 55.904.461,43 54.580.276,94 1.324.184,49 2,4 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 0,0 Ergebnisvortrag 51.580.276,94 56.279.073,02 -4.698.796,08 -8,3 Jahresergebnis 1.324.184,49 -4.698.796,08 6.022.980,57 128,2 Rückstellungen 73.012.512,15 56.948.223,45 16.064.288,70 28,2 Verbindlichkeiten 31.695.044,69 39.213.337,33 -7.518.292,64 -19,2 160.612.018,27 150.741.837,72 9.870.180,55 6,5 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Veränderung Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9,87 Mio. Euro erhöht. Auf der Aktivseite ver- ringerte sich das Anlagevermögen aufgrund planmäßiger Abschreibungen um 1,09 Mio. Euro. Der Anstieg beim Umlaufvermögen von 10,96 Mio. Euro auf 61,85 Mio. Euro war insbesondere auf die erstmalige Aktivierung des Lagerbestandes von 8,54 Mio. Euro zurückzuführen. Die um 2,11 Mio. Euro höheren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind insbesondere auf den Anstieg des Verrechnungskontos mit der Stadt Nürnberg um 9,67 Mio. Euro auf nunmehr 45,16 Mio. Euro zurückzuführen. 151 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 19 von 70 Auf der Passivseite zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapital um 1,32 Mio. Euro. Dieser resultiert aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1,32 Mio. Euro. Der Anstieg der Rückstellungen um 16,06 Mio. Euro war im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Gebührenschwankun- gen (+9,58 Mio. Euro) sowie der erstmals gebildeten Rückstellung für den geplanten Abbruch von Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöfen in Höhe von 6,89 Mio. Euro zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten verringerten sich insgesamt um 7,52 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten reduzierten sich dabei aufgrund planmäßiger Tilgungen um 2,40 Mio. Euro. Da- neben verringerten sich außerdem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 5,34 Mio. Euro. Aufgrund der höheren Bilanzsumme verringerte sich, trotz gestiegenen Eigenkapitals, die Eigenka- pitalquote auf 34,8 % (Vj. 36,2 %). 3.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2024 2023 € € absolut in % ERTRÄGE 95.802.997,31 77.125.063,25 18.677.934,06 24,2 Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887.389,34 9.217.096,72 12,3 Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,0 Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 615.826,93 8.521.427,64 >100 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 477.000,00 520.178,09 -43.178,09 -8,3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.101.668,89 982.587,79 89,2 AUFWENDUNGEN 94.478.812,82 81.823.859,33 12.654.953,49 15,5 Materialaufw and 52.281.867,62 40.960.632,75 11.321.234,87 27,6 Personalaufw and 29.528.996,45 26.717.933,69 2.811.062,76 10,5 Abschreibungen 5.253.633,09 5.251.037,95 2.595,14 0,0 Sonstige betriebliche Aufw endungen 6.246.415,27 6.625.668,84 -379.253,57 -5,7 Zinsen und ähnliche Aufw endungen 1.125.833,41 2.226.156,16 -1.100.322,75 -49,4 Sonstige Steuern 42.066,98 42.429,94 -362,96 -0,9 ERGEBNIS 1.324.184,49 -4.698.796,08 6.022.980,57 128,2 Abfallw irtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Veränderung 152 Seite 20 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,68 Mio. Euro angestiegen. Dies ist insbe- sondere auf den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse (+9,22 Mio. Euro) zurückzuführen und resul- tiert aus gestiegenen Müllgebühren. Daneben ergaben sich noch immense Mehrerträge bei den sonstigen betrieblichen Erträgen von 8,52 Mio. Euro, welche im Wesentlichen auf der erstmaligen Aktivierung des Lagerbestandes von 8,54 Mio. Euro beruhen. Die Aufwendungen sind ebenfalls deutlich um 12,66 Mio. Euro auf nunmehr 94,48 Mio. Euro ange- stiegen. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Materialaufwendungen (+11,32 Mio. Euro) zu- rückzuführen. Ursächlich hierfür waren insbesondere gestiegene Energiekosten (+4,83 Mio. Euro), was auf die Einführung der BEHG-Umlage auf die CO2-Emissionen zurückzuführen war. Der Per- sonalaufwand erhöhte sich bei leicht verminderten Personalstand um 2,81 Mio. Euro auf 29,53 Mio. Euro, was auf Lohn- und Gehaltssteigerungen basiert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um 6,02 Mio. Euro verbessert. Per Saldo ergab sich ein Jahresgewinn i. H. v. 1,32 Mio. Euro. 3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 3.4.4.1 Bestätigungsvermerk Entsprechend eines Stadtratsbeschlusses wurde die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft mit Schreiben vom 17.04.2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Die Gesellschaft hat am 22.05.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahres- abschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt. 3.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellt die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:  Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ASN entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi- nanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.  Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem J ahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus- ses und des Lageberichtes geführt. 153 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 21 von 70 3.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtscha ftsprüfungsgesellschaft vom 22.05.2025 dem Werkausschuss am 30.07.2025 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lagebe- richtes 2024 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2024 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2024 von 160.612.018,27 Euro und einem Jahresgewinn von 1.324.184,49 Euro wird festgestellt.  Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 3.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung für 2024 ein Beschaffungsvorgang mit einem Gesamtvolumen von 0,25 Mio. Euro zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) vorgelegt und durch Rpr begutachtet. 3.6 Technische Prüfung Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf ASN insgesamt 4 Vergaben mit rund 2,11 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 154 Seite 22 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Ab- fallwirtschaftsbetrieb Nürnberg 3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 31.12.2024 EURO EURO A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 12.509.746,86 14.186 2. Betriebsanlagen 3.831.676,86 5.419 3. Tiefbauten 3.238.486,77 1.277 4. Maschinen 59.872,77 66 5. Fahrzeuge 2.993.077,08 3.586 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 303.454,86 294 7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 3.806.965,00 26.743.280,20 3.005 27.833 III. Finanzanlagen 1 Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 72.000.000,00 72.000.000,00 72.000 72.000 98.756.614,36 99.846 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 8.539.769,93 0 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.711.948,23 8.474 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 46.875.373,70 39.046 3. Sonstige Vermögensgegenstände 270.169,44 230 49.857.491,37 47.750 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.456.048,21 3.144 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2 160.612.018,27 150.742 AKTIVA SUMME AKTIVA 31.12.2023 TEURO 155 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 23 von 70 31.12.2024 EURO EURO A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0 II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000 III. Gewinn/Verlust Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 51.580.276,94 56.279 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324.184,49 52.904.461,43 -4.699 51.580 55.904.461,43 54.580 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.816 2. Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.194 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 525 weitere Rückstellungen 23.083.802,81 16.660 C. 73.012.512,15 56.949 Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.638.744,06 25.040 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.532.328,14 3.374 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.018.613,37 10.361 4. Sonstige Verbindlichkeiten 505.359,12 438 davon aus Steuern 466.964,75 EURO (Vorjahr 426 TEURO) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO) 31.695.044,69 39.213 SUMME PASSIVA 160.612.018,27 150.742 31.12.2023 TEUROPASSIVA 156 Seite 24 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 2024 2023 EURO EURO TEURO 1. Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 616 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 17.035.977,91 Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.245.889,71 52.281.867,62 40.961 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 21.494.188,19 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26 29.528.996,45 26.718 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 5.253.633,09 5.251 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246.415,27 6.626 8. Finanzanlagevermögens 477.000,00 520 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.102 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.125.833,41 2.226 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.366.251,47 -4.657 12. Sonstige Steuern 42.066,98 42 13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) 1.324.184,49 -4.699 Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 51.580.276,94 EURO auf neue Rechnung vorgetragen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2024 auf 93.696.586,06 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um die Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen in Höhe von 9.592.100 EURO zu mindern. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des (VJ. 2.925 TEURO) - davon für Altersversorgung 3.482.035,32 EURO 157 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 25 von 70 3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt- Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen und ähnliche Rechte 906.420,84 12.619,89 20.764,72 0,00 898.276,01 893.107,63 12.598,94 20.764,72 0,00 884.941,85 13.334,16 13.313,21 1,4 1,5 2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - - SUMME I. Immaterielle Gegenstände 906.420,84 12.619,89 20.764,72 0,00 898.276,01 893.107,63 12.598,94 20.764,72 0,00 884.941,85 13.334,16 13.313,21 1,4 1,5 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.309.090,64 730,28 0,00 156.358,76 53.466.179,68 39.122.938,74 1.833.494,08 0,00 40.956.432,82 12.509.746,86 14.186.151,90 3,4 23,4 . 2. Betriebsanlagen 249.632.364,64 106.967,73 667.709,70 8.901,64 249.080.524,31 244.213.271,27 1.702.964,97 667.368,79 0,00 245.248.867,45 3.831.656,86 5.419.093,37 0,7 1,5 3. Tiefbauten 10.465.290,27 278.504,63 477,48 2.079.088,77 12.822.406,19 9.188.633,80 395.763,10 477,48 0,00 9.583.919,42 3.238.486,77 1.276.656,47 3,1 25,3 4. Maschinen 113.268,81 1.405,38 0,00 0,00 114.674,19 47.353,96 7.447,46 0,00 0,00 54.801,42 59.872,77 65.914,85 6,5 52,2 5. Fahrzeuge 18.358.700,33 583.164,03 1.068.621,73 0,00 17.873.242,63 14.772.716,04 1.176.071,24 1.068.621,73 0,00 14.880.165,55 2.993.077,08 3.585.984,29 6,6 16,7 , 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.578.072,23 136.244,09 274.109,09 0,00 4.440.207,23 4.283.716,80 125.293,30 272.257,73 0,00 4.136.752,37 303.454,86 294.355,43 2,8 6,8 7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.004.376,51 3.047.897,98 960,32 -2.244.349,17 3.806.965,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.806.965,00 3.004.376,51 - - SUMME II. SACHANLAGEN 339.461.163,43 4.154.914,12 2.011.878,32 0,00 341.604.199,23 311.628.630,61 5.241.034,15 2.008.725,73 0,00 314.860.939,03 26.743.260,20 27.832.532,82 1,5 7,8 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 72.000.000,00 0,0 100,0 SUMME III. FINANZANLAGEN 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 72.000.000,00 SUMME ANLAGEVERMÖGEN 412.367.584,27 4.167.534,01 2.032.643,04 0,00 414.502.475,24 312.521.738,24 5.253.633,09 2.029.490,45 0,00 315.745.880,88 98.756.594,36 99.845.846,03 1,3 23,8 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen 158 Seite 26 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 4 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 4.1 Allgemeines 4.1.1 Aufgaben und Organisation Der Regiebetrieb „Seniorenamt der Stadt Nürnberg“ (Seniorenamt alt) wurde zum 01.01.1999 in den Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) und das Seniorenamt (Seniorenamt „neu“) aufgespalten. Dem Eigenbetrieb NürnbergStift wurden die ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen ein- schließlich der Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei und Werkstätten) sowie der Hilfsmittelser- vice und die Praxis Ergotherapie zugeordne t. Beim Seniorenamt „neu“ sind im Wesentlichen die hoheitlichen Aufgaben verblieben. Um den stetig steigenden Anforderungen vor allem in finanzieller Hinsicht gerecht zu werden, wird NüSt als ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GO geführt. Er unterliegt den Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung (EBV). Darüber hinaus sind die Pflege -Buchführungsverordnung (PBV) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) einschlägig. Hauptaufgabe des NüSt ist es, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der älteren Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote und Einrichtungen nach dem Heimgesetz, Sozialgesetzbuch V und XI zu betreiben. Zum 01.10.2003 n ahm die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) ihren Betrieb aktiv auf. Die NüStSG ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Reini- gungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Haus- wirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service -GmbH not- wendige Verwaltungsbedarf. Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 109.173,76 Euro ab und wurde von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 09.07.2025 einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2024 des NüSt wurde, wie in den Vorjahren, durch das Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Nürnberg geprüft. 4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift Die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07.10.1998 i.d.F. vom 17.12.1998 enthält u.a. Bestimmungen über die Organe des NüSt und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die NüStS wird durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NüSt ergänzt. 159 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 27 von 70 4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 4.2.1 Haushaltssatzung In der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 sind für NüSt keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen. Der Gesamtbe- trag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 67,57 Mio. Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die rechtzeitige Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschafts- plan wurde auf 7,93 Mio. Euro festgelegt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2024 und der Finanzplan 2024 bis 2027 wurden ent- sprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2024 und der Finanzplan 2024 bis 2027 wurden am 23. November 2023 vom Stadtrat beschlossen. Aufgrund der finanziellen Ent- wicklung des Jahres 2024 wurde vom Stadtrat ein Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 be- schlossen. Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplans schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.999 TEuro ab. Der Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplans schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.115 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis ( - 734 TEuro) ist somit um 2.381 TEuro besser ausgefallen als nachträglich geplant. Grund dafür war im Wesentlichen die nicht geplante Auflösung von Rückstellungen, insbesondere die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss i.H.v. 2.600 TEuro. Die Ist-Erträge liegen um 4.470 TEuro und die Ist-Aufwendungen liegen um 2.089 TEuro über den Planwerten. Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf höhere sonstige betriebliche Erträge (+ 3.154 TEuro), auf höhere Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen (+ 729 TEuro), auf höhere Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB (+ 235 TEuro) und auf höhere Zuweisungen und Zu- schüsse zu Betriebskosten (+ 469 TEuro) zurückzuführen. Auf der Aufwandsseite liegen im Wesentlichen die Sachaufwendungen über dem Planwert. Dies resultiert größtenteils aus einem höheren Materialaufwand (+ 530 TEuro) als geplant. Insbesondere die Überschreitung der Planwerte des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-the- rapeutischen Bedarfs um 687 TEuro fällt hier ins Gewicht. Darüber hinaus ist der Personalaufwand um 276 TEuro höher ausgefallen als geplant. Der Vermögensplan des Wirtschaftsplans weist einen Finanzbedarf in Höhe von 5,34 Mio. Euro aus. Dieser setzt sich aus Investitionsausgaben (2,09 Mio. Euro), Tilgungsleistungen (1,25 Mio. Euro) und Ausgaben für Verluste (2,00 Mio. Euro) zusammen. Der Vermögensplan des Nachtragswirtschaftsplans weist einen Finanzbedarf in Höhe von 5,59 Mio. Euro aus. Dieser setzt sich aus Investitionsausgaben (1,20 Mio. Euro), Tilgungsleistungen (1,27 Mio. Euro) und Ausgaben für Verluste (3,12 Mio. Euro) zusammen. 160 Seite 28 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2024 liegen um 589 TEuro unter dem Planan- satz. Die Tilgungsleistungen für Darlehen sind um 4,74 Mio. Euro höher als der entsprechende Plan- wert. Das Jahresergebnis liegt um 2,38 Mio. Euro über dem Planansatz. 4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO von Rpr geprüft. In die Prüfung wur den auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb Nürn- bergStift schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.168 TEuro ab. Dies ist u.a. auf die nicht kostendeckende Auslastung, hohe anhaltende Krankheitsquo ten, Sach- kostensteigerungen sowie hohe Instandhaltungskosten zurückzuführen. Das Ergebnis verschlech- terte sich darüber hinaus aufgrund gestiegener Personalaufwendungen und hohen Zeitarbeitskos- ten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festge- stellt und uneingeschränkte Entlastung erteilt. 4.4 Jahresabschluss 2024 4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für 2024, der gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang einschließlich Anlagen- und Fördernachweis besteht, wurde zusammen mit dem Ge- schäftsbericht am 01.09.2025 erstellt. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzusammen- hang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden. Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch Softwareprodukte der Firma SAP verarbeitet. 161 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 29 von 70 4.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben. 31.12.2024 31.12.2023 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 66.878.908,72 69.684.399,77 -2.805.491,05 -4,0 Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 86.906,00 1.883,00 2,2 Sachanlagen 66.789.119,72 69.596.493,77 -2.807.374,05 -4,0 Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00 0,00 0,0 Umlaufvermögen (gesamt) 5.086.790,43 12.344.297,94 -7.257.507,51 -58,8 Vorräte 166.921,61 167.930,73 -1.009,12 -0,6 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 4.211.824,52 9.913.134,01 -5.701.309,49 -57,5 Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 708.044,30 2.263.233,20 -1.555.188,90 -68,7 Rechnungsabgrenzungsposten 100.935,74 93.563,11 7.372,63 7,9 Bilanzsumme - Aktiva - 72.066.634,89 82.122.260,82 -10.055.625,93 -12,2 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 13.965.440,69 14.699.800,91 -734.360,22 -5,0 Stammkapital 620.000,00 620.000,00 0,00 0,0 Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 0,00 0,0 Gewinn-/Verlustvortrag (-) -11.310.102,10 -5.141.896,76 -6.168.205,34 -120,0 Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) -734.360,22 -6.168.205,34 5.433.845,12 88,1 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 17.737.112,00 18.434.846,00 -697.734,00 -3,8 Rückstellungen 7.661.259,77 10.549.658,58 -2.888.398,81 -27,4 Verbindlichkeiten 32.702.822,43 38.434.510,74 -5.731.688,31 -14,9 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.444,59 -3.444,59 -100,0 Bilanzsumme - Passiva - 72.066.634,89 82.122.260,82 -10.055.625,93 -12,2 NürnbergStift Veränderung Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 10.056 TEuro bzw. 12,2 % verringert. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die Verminde- rung des Umlaufvermögens ( - 7,26 Mio. Euro), insbesondere aufgrund gesunkener Forderungen und sonstige r Vermögensgegenstände ( - 5,70 Mio. Euro) sowie gesunkener liquider Mittel (- 1,56 Mio. Euro), zurückzuführen. Das Anlagevermögen verringerte sich ebenfalls (2,81 Mio. Euro). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hingegen ist leicht gestiegen (+ 7 TEuro). Auf der Passivseite wirkte sich hauptsächlich der Rückgang der Verbindlichkeiten (- 5,73 Mio. Euro), insbesondere der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bilanzsummenverrin- gernd aus. Die Rückstellungen verringerten sich um 2,89 Mio. Euro und auch das Eigenkapital sank 162 Seite 30 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) um den Jahresfehlbetrag. Entsprechend zum gesunkenen Anlagevermögen verringert e sich auch der Sonderposten (- 698 TEuro). Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 2,81 Mio. Euro auf 66,79 Mio. Euro. Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 571 TEuro zu verzeichnen. Diese entfallen mit 220 TEuro auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege- und Wohnheime, mit 129 TEuro auf technische Anlagen, und mit 221 TEuro auf Anlagen im Bau. Zudem wurden aus den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau 135 TEuro in die Anlagenklasse Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände umgebucht. Den Zugängen stehen Ab- schreibungen in Summe von 3,36 Mio. Euro (Vj.: 3,17 Mio. Euro) sowie Buchwertabgänge in Höhe von 15 TEuro gegenüber. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich um insgesamt 5,70 Mio. Euro auf 4,21 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen aus öffentlicher Förderung um 6,50 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus verringerten sich die For- derungen an Träger der Einrichtung (- 359 TEuro) und die sonstigen Vermögensgegenstände inklu- sive Umsatzsteuerforderungen (- 462 TEuro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen er- höhten sich hingegen um 1,62 Mio. Euro. Diese enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern. Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekonten (2 TEuro) und Guthaben auf Girokonten (672 TEuro) zusammen. Des Weiteren wurden zum Stich- tag Kassenbestände in Höhe von 33 TEuro ausgewiesen. Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um 734 TEuro auf 13,97 Mio. Euro ab. Die Veränderung re- sultiert allein aus dem Jahresfehlbetrag. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. wie schon in den Vorjahre n auch auf die nicht kostendeckende Auslastung zurückzuführen. Weitere Einflussfaktoren auf das negative Ergebnis sind die anhaltend hohen Krankheitsquoten bei Pflege- und Betreuungspersonal, hohe Zeitarbeitskosten in der Pflege und der Verwaltung, der hohe Instandhaltungsaufwand in den Bestandsgebäuden sowie die Umlage der Stadt Nürnberg und der Aufwand für Pensionsrückstel- lungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich aufgrund der Verminderung der Bilanzsumme im Ver- gleich zum Vorjahr von 17,9 % auf 19,4 %. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von 17,74 Mio. Euro (Vorjahr: 18,43 Mio. Euro) entsprechen den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen. Im Berichtsjahr waren Zugänge in Höhe von 64 TEuro und Auflösungen in Höhe von 762 TEuro zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen mit 41 TEuro auf öffent- liche Fördermittel und mit 23 TEuro auf nicht-öffentliche Fördermittel, darunter u.a. für das Pflege- praxiszentrum oder die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. Der Bestand an Rückstellungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,89 Mio. Euro bzw. 27,4 % auf 7,66 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Auflösung der Rückstellung für städtebauliche Folgekosten im Rahmen des Grundstücksverkaufs des Altenheims St. Johannis zurückzuführen. Darüber hinaus verringerten sich u.a. die Pensionsrückstellungen sowie die Rück- stellungen für ausstehende Rechnungen. Ein wesentlicher Anteil des Bestands an Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, Altersteilzeitregelungen, Leistungsentgelte, Pensionen und Beihilfen, Dienstjubiläen) in Höhe von 6,59 Mio. Euro (Vj.: 6,72 Mio. Euro). Zudem sind u.a. Rückstellungen für Großrepara- turen (765 TEuro) und ausstehende Rechnungen (119 Teuro) enthalten. Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,75 Mio. Euro ausgewiesen (Vor- jahr: 3,98 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur 163 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 31 von 70 Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnitts- bildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,90 %. Weitere wesentliche Posten der Personalrückstellungen entfallen mit 1,02 Mio. Euro bzw. 431 TEuro auf noch nicht abgegoltene Urlaubs- bzw. Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Po- sitionen im Vergleich zum Vorjahr um 90 TEuro erhöht. Analog zu den Vorjahren werden Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEuro aus- gewiesen. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Maßnahmen sind in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umset- zung zu überprüfen. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich um 5,73 Mio. Euro auf 32,70 Mio. Euro. Dies resultiert haupt- sächlich aus einer außerplanmäßigen Tilgung eines Darlehens in Höhe von 4,74 Mio. Euro aus ei- nem Tilgungszuschuss. Die wesentlichen Posten entfallen mit 22,67 Mio. Euro (Vorjahr: 23,97 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen (1,53 Mio. Euro), kurzfristige Verbindl ichkeiten gegenüber Kreditinstituten (1,37 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung in Höhe von 2,58 Mio. Euro ausgewiesen. Diese beinhalten neben dem Kontokorrentkonto (2,48 Mio. Euro) auch Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg (94 TEuro). Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht -öffentlicher Förderung (2,32 Mio. Euro), sonstige Ver- bindlichkeiten (1,63 Mio. Euro) und Verwahrgelder von insgesamt 602 TEuro. 164 Seite 32 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 4.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen entsprechend der Gewinn - und Verlustrechnung 2024 und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2024 2023 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 52.794.396,44 58.528.152,99 -5.733.756,55 -9,8 Erträge aus allg. Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 31.689.837,53 27.570.049,72 4.119.787,81 14,9 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82 978.452,22 17,6 Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 97.418,04 58.767,22 38.650,82 65,8 Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten 3.575.128,54 3.138.573,01 436.555,53 13,9 Sonstige Umsatzerlöse 3.218.445,40 2.856.835,12 361.610,28 12,7 Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38 -118.784,48 -3,4 Andere aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75 -13.338,25 -42,2 Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24 3.062.428,84 > 100,0 Erträge aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00 -14.720.000,00 -98,3 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86 126.070,85 18,3 Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 -5.190,17 -11,3 AUFWENDUNGEN 53.528.756,66 64.696.358,33 -11.167.601,67 -17,3 Personalaufwand 31.861.189,23 29.805.619,67 2.055.569,56 6,9 Materialaufwand 12.355.523,35 11.853.073,34 502.450,01 4,2 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 494.950,80 486.382,07 8.568,73 1,8 Steuern, Abgaben, Versicherung 1.098.766,83 995.802,22 102.964,61 10,3 Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04 60.398,76 11,8 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30 -14.725.995,11 -97,7 Abschreibungen 3.398.667,59 3.209.757,37 188.910,22 5,9 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 2.149.587,87 1.704.545,64 445.042,23 26,1 Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33 364.726,13 76,7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35 -170.236,81 -29,4 ERGEBNIS -734.360,22 -6.168.205,34 5.433.845,12 88,1 NürnbergStift Veränderung Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschä ftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 734 TEuro ab und liegt damit um 5,43 Mio. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,17 Mio. Euro). Während sich die Erträge um 5,73 Mio. Euro verringerten, reduzierten sich die Aufwendungen um 11,17 Mio. Euro. 165 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 33 von 70 Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 5,57 Mio. Euro bzw. 15,3 % auf 41,91 Mio. Euro gestiegen. Hierbei erhöhten sich die Erträge aus Pflegeleistungen um 4,12 Mio. Euro, die Erträge aus Unterkunft und Verpflegung um 978 TEuro, die Erträge aus der ge- sonderten Berechnung von Investitionskosten um 436 TEuro und die Erträge aus Zusatzleistungen nach dem PflegeVG um 39 TEuro. Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschrif- ten des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (986 TEuro), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostenerstattung für Versorgungs- lasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 991 TEuro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 373 TEuro. Ursächlich für die Erhöhung der sonstigen Umsatzerlöse um 362 TEuro im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen die im Be- richtsjahr höher ausfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (+ 298 TEuro) sowie ge- stiegene Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Jahre (+ 222 TEuro). Der Kostenaus- gleich gegenüber der Stadt Nürnberg hingegen ist um 114 TEuro gesunken. Die Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten verringerten sich um 119 TEuro auf 3,37 Mio. Euro. Hauptverantwortlich hierfür waren die Erstattungen für Personalkosten, die sich um 501 TEuro auf 973 TEuro verringerten. Zudem sind die Erstattungen von Corona-bedingten Aufwen- dungen um 68 TEuro auf 3 TEuro gesunken. Die Erstattungen vom Pflegeausbildungsfonds hinge- gen erhöhten sich um 392 TEuro auf 1,58 Mio. Euro. Des Weiteren beinhalten die Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten den Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das Heilig -Geist-Spital (515 TEuro) und die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (297 TEuro). Die aktivierten Eigenleistungen betragen im Berichtsjahr 18 TEuro (Vj.: 32 TEuro) und betreffen ak- tivierte Personalkosten der bei NüSt angestellten Architekten für Neubauten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich in Summe um 3,06 Mio. Euro auf 3,17 Mio. Euro erhöht. Dabei sind im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um 3,10 Mio. Euro gestiegen. Die Auflösungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für den Bau- landbeschluss der Stadt Nürnberg (2,60 Mio. Euro) sowie einen Teil der Pensionsrückstellungen (407 TEuro). Spenden und Erträge aus der Auflösung und Herabsetzung von Wertberichtigungen sind hingegen um 22 TEuro bzw. 15 TEuro gesunken. Die Erträge aus Fördermitteln sind um 14,72 Mio. Euro auf 250 TEuro gestiegen und entfallen aus- schließlich auf nicht -öffentliche Fördermittel. Die Fördermittel betreffen den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren-Anlage Platnersberg. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Verbindlichkeiten erhöhten sich um 126 TEuro auf 813 TEuro. Die Zinserträge sind um 5 TEuro auf 41 TEuro gesunken. Sie beinhalten im Wesentlichen Zinser- träge aus der Abzinsung von Rückstellungen (24 TEuro) sowie Zinsen auf das Sparkassenkonto von NüSt (16 TEuro). Die Personalaufwendungen, die im Berichtsjahr 59,5 % (Vorjahr: 46,1 %) der Aufwendungen umfas- sen, sind um 2,06 Mio. Euro bzw. 6,9 % auf insgesamt 31,86 Mio. Euro gestiegen. Die Aufwendun- gen der Zeitarbeit für Verwaltung und Pflege in Höhe von 1,20 Mio. Euro (Vj. 1,20 Mio. Euro) werden seit 2023 im Materialaufwand, sprich als Sachaufwendungen ausgewiesen. Die um die Rückstellungsbuchungen und Versorgungslasten bereinigten Personalkosten erh öhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Mio. Euro bzw. 7,3 % auf 30,59 Mio. Euro. Die Aufwendun- gen für Rückstellungen im Personalbereich verzeichnen einen Rückgang in Höhe von 56 TEuro, 166 Seite 34 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) was insbesondere auf gesunkene Überstunden- und Beihilferückstellungen (-245 TEuro) zurückzu- führen ist. Der Aufwand für Pensionsrückstellungen erhöhte sich hingegen um 170 TEuro. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) verringerte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 9,26 VK auf 427,78 VK. Umgerechnet auf die Vollkräfte ergeben sich durchschnittliche „bereinigte“ Personal- kosten von 71.500,41 Euro (Vorjahr: 65.219,04 Euro) pro Vollkraft. Der Materialaufwand erhöhte sich um 502 TEuro bzw. 4,2 % auf 12,36 Mio. Euro. Die Veränderung des Materialaufwands ergibt sich aus einer Erhöhung der Aufwendungen für Lebensmittel (+ 6 TEuro) und für Wasser, Energie und Brennstoffe (+ 65 TEuro) sowie aus einem Anstieg des Wirtschaftsbedarfs (+ 243 TEuro), des Verwaltungsbedarfs (+ 50 TEuro) und des Betreuungs -/ med.-therapeutischen Bedarfs (+ 138 TEuro). Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten bzw. Verbindlichkeiten verringerte sich um 14,73 Mio. Euro auf 347 TEuro und entsprechen der Höhe der Erträge aus Fördermitteln (250 TEuro) zuzüglich der erhaltenen Spenden (60 TEuro) und Zuwendungen für das Pflegepraxis- zentrum (37 TEuro). Die Abschreibungen erhöhten sich um 158 TEuro auf 3,40 Mio. Euro. Analog zu den Vorjahren belasten mit 2,15 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betr iebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 397 TEuro auf 840 TEuro gestiegen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg der sonstigen periodenfremden Aufwendungen um 338 TEuro auf 488 TEuro. Diese beinhalten u.a. Rückzahlungen an den Pflegeausbildungsfonds in Höhe von 304 TEuro und an den Energie Rettungsschirm in Höhe von 94 TEuro. Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Aufwand u.a. Sachaufwendungen der Fort - und Weiterbildung (219 TEuro) sowie Aufwendungen aus der Einzel- und Pauschalwertberichtigung (76 TEuro). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 409 TEuro beinhalten weitestgehend Zinsauf- wendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 326 TEuro, Kontokorrentzinsen (39 TEuro) sowie die Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 22 TEuro. 4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 4.4.4.1 Bestätigungsvermerk Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt). Das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2024 sowie des Geschäfts- und Lageberichts 2024 fest. 167 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 35 von 70 4.4.4.2 Prüfungsergebnis Wie in den Vorjahren wurde der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes NüSt von Rpr gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prü- fung des Jahr esabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes NürnbergStift “ vom 06.10.2025 dokumentiert. Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis von Rpr  entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 sowie der dazugehörige Ge- schäfts- und Lagebericht den Rechtsvorschriften,  vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs NürnbergStift,  ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste,  ist die wirtschaftliche Lage von NüSt nicht zufriedenstellend. 4.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Geschäftsbericht 2024, bestehend aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, wurde dem Werkausschuss am 02.10.2025 zur Begutachtung vorgelegt. Der Werkausschuss (NüSt) begutachtete den Geschäftsbericht 2024 für den Eigenbetrieb Nürnberg- Stift und empfahl dem Stadtrat  die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Erteilung der uneingeschränkten Ent- lastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO und  den Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 734.360,22 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV - Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisati- onseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sin d alle wechselseitigen Leistungsbeziehun- gen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernab- schluss 2024 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 un- terzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes. 168 Seite 36 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Die Reporting Packages enthalten neben den Summen - und Saldenlisten der einzelnen Gesell- schaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundelie- genden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden akti- vierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung ab- gefragt. Die von Rpr durchgeführte Prüfung der Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesentlichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Ford erungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung). Die prüferische Durchsicht der Reporting Packages ergab vereinzelte Fest- stellungen, welche noch im Rahmen der Prüfung korrigiert wurden. 4.6 Technische Prüfung Vergaben VOB/VOL Aus der Vergabeprüfung entfielen auf NüSt eine Vergabe (VOB/VOL) mit rund 201 TEuro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 169 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 37 von 70 4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift 4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 A K T I V S E I T E 31.12.2023 € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 86.906,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 57.123.537,45 59.540.186,45 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 0,00 0,00 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 4. Technische Anlagen 5.537.355,00 5.881.078,00 5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 2.724.794,29 2.849.179,29 6. Fahrzeuge 0,00 1.853,00 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.403.432,98 1.324.197,03 66.789.119,72 69.596.493,77 III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00 66.878.908,72 69.684.399,77 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 166.921,61 167.930,73 166.921,61 167.930,73 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.677.608,16 2.059.469,05 2. Forderungen an den Träger der Einrichtung 39.158,46 397.900,72 3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 237.127,73 6.736.000,00 4. Sonstige Vermögensgegenstände 148.676,31 613.545,66 5. Umsatzsteuer 109.253,86 106.218,58 4.211.824,52 9.913.134,01 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 708.044,30 2.263.233,20 5.086.790,43 12.344.297,94 C. Rechnungsabgrenzungsposten 100.935,74 93.563,11 72.066.634,89 82.122.260,82 31.12.2024 170 Seite 38 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) P A S S I V S E I T E 31.12.2023 € € € A. Eigenkapital I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00 II. Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 III. Gewinnvortrag 11.310.102,10– 5.141.896,76– IV. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 734.360,22– 6.168.205,34– 13.965.440,69 14.699.800,91 B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1. Sonderposten aus öffentlicher Förderung für Investitionen 14.538.250,00 15.064.086,00 2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 3.198.862,00 3.370.760,00 17.737.112,00 18.434.846,00 C. Rückstellungen 7.661.259,77 10.549.658,58 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.534.375,47 3.443.309,47 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.513.207,86) (3.422.141,86) 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.038.259,02 29.989.119,46 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.370.105,00) (6.014.455,24) 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 1.028.549,29 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (2.577.799,45) (1.028.549,29) 4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung für Investitionen 0,00 5.176,50 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (0,00) (5.176,50) nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 2.320.279,42 2.083.731,41 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (2.320.279,42) (2.083.731,41) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.630.432,28 1.319.497,46 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.230.097,84) (1.126.704,49) 6. Verwahrgeldkonto 601.676,79 565.127,15 7. Umsatzsteuer 0,00 0,00 32.702.822,43 38.434.510,74 E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.444,59 72.066.634,89 82.122.260,82 31.12.2024 171 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 39 von 70 4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 2023 € € € 1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 31.689.837,53 27.570.049,72 2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82 3. Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 97.418,04 58.767,22 4. Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten 3.575.128,54 3.138.573,01 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB 3.218.445,40 2.856.835,12 soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38 7. Aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75 8. Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24 51.690.593,03 42.825.230,26 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24 b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen 7.451.739,67 6.753.457,43 31.861.189,23 29.805.619,67 10. Materialaufwand a) Lebensmittel 149.655,61 143.486,50 b) Wasser, Energie, Brennstoffe 2.039.250,30 1.974.357,27 c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Med--therap. Bedarf 10.166.617,44 9.735.229,57 11. 494.950,80 486.382,07 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.098.766,83 995.802,22 14. Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04 14.522.647,78 13.848.265,67 Zwischenergebnis 5.306.756,02 828.655,08– 15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30 20. Abschreibungen 3.398.667,59 3.209.757,37 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 2.149.587,87 1.704.545,64 22. Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33 5.672.493,40– 4.805.880,78– Zwischenergebnis 365.737,38– 5.634.535,86– 25. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35 368.622,84– 533.669,48– 29. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 734.360,22– 6.168.205,34– 2024 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 172 Seite 40 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 Restbuchwerte Anfangs- Zugang Umbuchungen Abgang Endstand Anfangs- Zugang Umbuchungen Entnahme Endstand Stand am stand stand für 31.12.2024 Abgänge € € € € € € € € 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 781.715,14 657.205,22 35.720,92 0,00 0,00 692.926,14 88.789,00 II. Sachanlagen 1.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 97.254.713,34 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 40.131.175,89 57.123.537,45 1.2 darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen (88.382.312,96) (248,60) (0,00) (0,00) (88.382.561,56) (37.714.278,29) (2.416.897,60) (0,00) (0,00) (40.131.175,89) (48.251.385,67) 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 50.356,74 0,00 0,00 0,00 50.356,74 50.356,74 0,00 0,00 0,00 50.356,74 0,00 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1 Technische Anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00 4.2 darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen (8.650.245,87) (128.666,31) (0,00) (0,00) (8.778.912,18) (2.769.167,87) (472.389,31) (0,00) (0,00) (3.241.557,18) (5.537.355,00) 5.1 Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29 5.2 darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen, GWG´s und Festwerte in Betriebsbauten (8.665.067,42) (220.454,96) (134.518,80) (27.127,55) (8.992.913,63) (5.815.888,13) (471.806,76) (0,00) (19.575,55) (6.268.119,34) (2.724.794,29) 6. Fahrzeuge 82.849,63 0,00 0,00 0,00 82.849,63 80.996,63 1.853,00 0,00 0,00 82.849,63 0,00 7.1 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.324.197,03 221.167,28 – 134.518,80 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98 7.2 darunter: für Betriebsbauten (1.324.197,03) (221.167,28) (– 134.518,80) (7.412,53) (1.403.432,98) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (1.403.432,98) 116.027.181,43 570.537,15 0,00 34.540,08 116.563.178,50 46.430.687,66 3.362.946,67 0,00 19.575,55 49.774.058,78 66.789.119,72 III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 116.772.292,65 608.141,07 0,00 34.540,08 117.345.893,64 47.087.892,88 3.398.667,59 0,00 19.575,55 50.466.984,92 66.878.908,72 darunter: Summe der Positionen 1.2, 4.2, 5.2, 6. und 7.2: (107.104.672,91) (570.537,15) (0,00) (34.540,08) (107.640.669,98) (46.380.330,92) (3.362.946,67) (0,00) (19.575,55) (49.723.702,04) (57.916.967,94) Anlagevermögen insgesamt Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Bilanzposten 1 173 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 41 von 70 5 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 5.1 Allgemeines Nach dem Umbau des bestehenden Stadions anlässlich der Teilnahme der Stadt Nürnberg als Aus- tragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat der Eigenbetrieb gemäß Betriebssatzung die Aufgabe der Sicherstellung des laufenden Betriebs des Stadions unter Berücksichtigung des Wert- erhalts. Das operative Geschäft der Betriebsführung des Stadions ist seit 01.07.2005 vollständig durch die Franken -Stadion Nürnberg Betriebs GmbH übernommen worden. Durch Anteilsabtr e- tungs- und Anteilskaufvertrag vom 12.06.2015 hält die Stadt Nürnberg mit Wirkung ab 01.07.2015 100 % der Geschäftsanteile an der Franken-Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Der Betreibervertrag zwischen dem FSN und der Stadion Betriebs -GmbH läuft weiter, die Befristung zum 30.06.2015 wurde aufgehoben. Die Franken-Stadionbetriebssatzung (FSBS) vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes und Regelungen hin- sichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 FSBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeord- net. Die FSBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufga- ben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt. Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Da gemäß Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Zu- schüsse, Verlustausgleichszahlungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln unzulässige Bei- hilfen darstellen können, ist die Werkleitung diesbezüglich im ständigen Austausch mit dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation. 5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 5.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 war für FSN eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Im Vermögensplan wurden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf 1,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 174 Seite 42 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenüber- sicht. Die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 23.11.2023. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 sahen Erträge von 1,70 Mio. Euro und Aufwendungen von 4,38 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 2,68 Mio. Euro errechnete. Tatsäch- lich ergab sich 2024 ein Jahresverlust von 2,27 Mio. Euro. Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 4,38 Mio. Euro. Die Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasste ein Volumen von 16,03 Mio. Euro, davon 9,22 Mio. Euro zum Aus- gleich der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse und 6,81 Mio. Euro für Darlehenstilgungen. 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entla stung erteilt und entschie- den, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 2,12 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu ver- rechnen. 5.4 Jahresabschluss 2024 5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 28.04.2025 erstellt. 175 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 43 von 70 5.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2024 31.12.2023 € € absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 21.945.982,00 23.973.679,00 -2.027.697,00 -8,5 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 -- Sachanlagen 21.945.982,00 23.973.679,00 -2.027.697,00 -8,5 Umlaufvermögen (gesamt) 2.650.540,67 1.764.546,18 885.994,49 50,2 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.556.990,30 1.476.703,56 1.080.286,74 73,2 Kassenbestand, Bankguthaben 93.550,37 287.842,62 -194.292,25 -67,5 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 --- 24.596.522,67 25.738.225,18 -1.141.702,51 -4,4 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 16.537.481,05 16.441.533,57 95.947,48 0,6 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 -- Allgemeine und zweckgebundene Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24 245.090,33 1,5 Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 -- Jahresergebnis -2.266.092,52 -2.116.949,67 -149.142,85 7,0 Rückstellungen 29.415,00 54.644,43 -25.229,43 -46,2 Verbindlichkeiten 8.029.626,62 9.242.047,18 -1.212.420,56 -13,1 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 -- 24.596.522,67 25.738.225,18 -1.141.702,51 -4,4 Franken-Stadion Nürnberg Veränderung Die Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 1,14 Mio. Euro auf nunmehr 24,60 Mio. Euro ab. Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen von 2,03 Mio. Euro auf 21,95 Mio. Euro zurück. Im Be- richtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Das anteilige Anlagevermögen verminderte sich bei einer niedrigeren bereinigten Bilanzsumme von 93 % auf 89 % der bereinigten Bilanzsumme. Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2024 und der Zuführung der beschlossenen Verlustausgleichszahlungen um insgesamt 96 TEuro auf 16,54 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten verringerten sich tilgungsbedingt um 1,21 Mio. Euro auf 8,03 Mio. Euro. Die Eigen- kapitalquote verzeichnete infolge der verminderten Bilanzsumme eine Zunahme um 3 %-Punkte auf 67 %. 176 Seite 44 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 5.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2024 2023 € € absolut in % ERTRÄGE 1.731.952,62 1.732.065,99 -113,37 0,0 Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51 -386,90 0,0 Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25 -2.144,25 -100,0 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23 2.417,78 8,2 AUFWENDUNGEN 3.998.045,14 3.849.015,66 149.029,48 3,9 Personalaufwand 285.865,28 312.585,28 -26.720,00 -8,5 Abschreibungen 2.028.135,86 2.133.874,14 -105.738,28 -5,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77 330.734,48 31,0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47 -49.246,72 -14,7 sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 --- ERGEBNIS -2.266.092,52 -2.116.949,67 -149.142,85 -7,0 Franken-Stadion Nürnberg Veränderung Die Erträge bewegen sich weiterhin auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand war im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Urlaubs- und Überstun- denregelung um 27 TEuro auf 286 TEuro rückläufig. Die sonstigen betrieblichen Aufw endungen nahmen um 331 TEuro auf 1,40 Mio. Euro zu. Sie beinhalten im Wesentlichen gestiegene Repara- tur- und Instandhaltungsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Im Berichtsjahr fielen zudem Beratungsleistungen für den ge planten Stadionumbau in Höhe von 309 TEuro an. Der Zinsaufwand ging vor allem tilgungsbedingt um 49 TEuro auf 286 TEuro zurück. Das Jahreser- gebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 149 TEuro auf -2,27 Mio. Euro. 5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 5.4.4.1 Bestätigungsvermerk Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 23.01.2024 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungs- verband (BKPV) mit Schreiben der Werkleitung vom 03.02.2025 mit der Prüfung des Jahresab- schlusses 2024 beauftragt. Der BKPV hat am 15.05.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresab- schluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt. 177 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 45 von 70 5.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis stellte der BKPV u. a. fest:  Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2024 entsprechen den Rechtsvorschrif- ten und der Betriebssatzung.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage.  Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vor- schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist weiterhin als unbefriedi- gend zu beurteilen. 5.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht am 17.10.2025 dem Werkausschuss vorgelegt. Der Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie den Lagebericht 2024 begut- achtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2024 o mit einer Bilanzsumme von 24.596.522,67 Euro und o mit einem Jahresverlust von 2.266.092,52 Euro wird festgestellt.  Der Jahresverlust in Höhe von 2.266.092,52 Euro wird mit der Allgemeinen Rücklage verrech- net.  Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 5.5 Beschaffungen Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB Im Kalenderjahr 2024 wurde eine Vergabe über besondere Leistungen mit 340 TEuro für FSN zur Begutachtung vorgelegt. Materielle Feststellungen waren dabei nicht zu treffen. 178 Seite 46 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 179 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 47 von 70 180 Seite 48 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 181 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 49 von 70 5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 182 Seite 50 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.1 Allgemeines 6.1.1 Aufgaben und Organisation Der Eigenbetrieb NürnbergBad wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2003 gegründet. Die Betriebssatzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Die Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs der öffentlichen Hallen- und Freibäder der Stadt Nürnberg, um die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Freizeitschwimmangeboten und der Vereine mit Schwimmsportmöglichkeiten zu gewährleisten. 6.1.2 NürnbergBadbetriebssatzung Die NürnbergBadbetriebsS (NBBS) vom 08.07.2003, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.04.2020, enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werka usschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 NBBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeordnet. Die NBBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufgaben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt. 6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 6.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Jahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für den Eigenbetrieb NürnbergBad die Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsför derungsmaßnahmen auf 20,05 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 10,58 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf 9,90 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions- programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis- ses 2022 und der Ausgabenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 6,74 Mio. Euro und Auf- wendungen von 15,96 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust von 9,23 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich 2024 ein um nur rd. 0,40 Mio. Euro geringerer Jahresverlust von 8,83 Mio. Euro. 183 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 51 von 70 Im Vermögensplan 2024 waren insgesamt 38,61 Mio. Euro eingeplant. Hiervon entfielen 29,17 Mio. Euro auf Investitionen und 2,15 Mio. Euro auf Darlehenstilgungen. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasst aufgrund der Wiederinbetriebnahme des Volksbades ein Volumen von 122,63 Mio. Euro, dabei u.a. Kreditaufnahmen von 37,98 Mio. Euro, Zuschüsse für das Volksbad von 22,44 Mio. Euro sowie Verlustausgleiche durch die Stadt von insgesamt 50,31 Mio. Euro. 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und die uneingeschränkte Ent- lastung erteilt. Der Jahresverlust wird mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen verrechnet bzw. ausgeglichen. Hierzu erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebes. 6.4 Jahresabschluss 2024 6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht entsprechend der Verpflichtung des § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV und des Art. 107 Abs. 1 GO fristgerecht erstellt. Die im Jahr 2024 unterjährig geleisteten Verlustausgleichszahlungen der Stadt decken den entstandenen Jahresverlust 2024 in voller Höhe. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus Vorjahren ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1,07 Mio. Euro. 184 Seite 52 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 77.212.408,43 65.354.287,20 11.858.121,23 18,1 Immaterielle Vermögensgegenstände 16.624,00 27.379,00 -10.755,00 -39,3 Sachanlagen 77.195.784,43 65.326.908,20 11.868.876,23 18,2 Umlaufvermögen (gesamt) 8.947.723,70 4.346.323,32 4.601.400,38 105,9 Vorräte 40.983,95 28.313,19 12.670,76 44,8 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 8.106.379,13 3.338.291,44 4.768.087,69 142,8 Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 800.360,62 979.718,69 -179.358,07 -18,3 Rechnungsabgrenzungsposten 7.482,89 8.266,25 -783,36 -9,5 Bilanzsumme 86.167.615,02 69.708.876,77 16.458.738,25 23,6 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 9.068.477,96 8.666.894,12 401.583,84 0,0 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 7.998.102,24 0,00 0,0 Bilanzgew inn 1.070.375,72 668.791,88 401.583,84 60,0 Sonderposten für Investitionszuschüsse 20.318.928,48 14.083.600,48 6.235.328,00 44,3 Rückstellungen 834.773,11 609.230,26 225.542,85 37,0 Verbindlichkeiten 55.802.203,90 46.194.498,82 9.607.705,08 20,8 Rechnungsabgrenzungsposten 143.231,57 154.653,09 -11.421,52 -7,4 Bilanzsumme 86.167.615,02 69.708.876,77 16.458.738,25 23,6 NürnbergBad Veränderung Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um 16,46 Mio. Euro auf 86,17 Mio. Euro angestiegen. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen im Wesentlichen aufgrund von Bau und Sanierung der Hallen- und Freibäder auf 11,87 Mio. Euro an. Im Berichtsjahr schreitet dabei insbesondere die Sanierung des Volksbades voran. Die Erhöhung des Umlaufvermögens betrifft hauptsächlich Forderungen ge- genüber der Stadt Nürnberg und deren Eig enbetriebe in Höhe von 7,00 Mio. Euro (VJ. 2,32 Mio. Euro). Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 0,40 Mio. Euro auf 9,07 Mio. Euro an. Dem Verlust- ausgleich durch die Stadt in Höhe von 9,23 Mio. Euro steht dabei der tatsächliche Jahresverlust von 8,83 Mio. Euro gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse erhöhten sich um 185 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 53 von 70 6,24 Mio. Euro auf nunmehr 20,32 Mio. Euro. Den planmäßigen Auflösungen stehen die eingegan- genen Zuschüsse für die Sanierung des Volksbades entgegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen planmäßig um 9,61 Mio. Euro an. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht pas- sivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2,73 Mio. Euro. 6.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Auf wendungen 2024 aus der Gewinn - und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2024 2023 EUR EUR absolut in % ERTRÄGE 7.750.682,89 6.749.316,53 1.001.366,36 14,8 Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28 998.573,33 16,1 andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00 -58.916,00 -15,0 Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63 14.227,67 9,7 Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62 47.481,36 >1.000,0 AUFWENDUNGEN 16.582.552,05 14.839.948,13 1.742.603,92 11,7 Materialaufw and 5.381.126,26 4.702.299,10 678.827,16 14,4 Personalaufw and 5.486.389,56 5.508.082,80 -21.693,24 -0,4 Abschreibungen 2.035.018,88 2.029.496,05 5.522,83 0,3 Sonstige betriebliche Aufw endungen 2.351.819,75 1.678.671,83 673.147,92 40,1 Zinsen und ähnliche Aufw endungen 1.319.392,08 911.214,59 408.177,49 44,8 Sonstige Steuern 8.805,52 10.183,76 -1.378,24 -13,5 ERGEBNIS -8.831.869,16 -8.090.631,60 -741.237,56 -9,2 NürnbergBad Veränderung Die Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,00 Mio. Euro erhöht. Die Umsatzerlöse stie- gen um 999 TEuro auf 7,20 Mio. Euro an. Die Besucherzahlen erreichten dabei mit über 1 Million Besuchern das Vor-Corona-Niveau. Der Gesamt-Kostendeckungsgrad erreichte dadurch 46 %. Der Materialaufwand stieg um 679 TEuro auf 5,38 Mio. Euro an. Ausschlaggebend waren dabei im Wesentlichen die um 860 TEuro angestiegenen Brennstoffkosten. Der Personalaufwand sowie die Abschreibungen bewegen sich auf Vorjahresniveau. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 673 TEuro auf 2,35 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf einmalig angefallene Abbruchkosten für das Volksbad (146 TEuro) und perioden- fremde Aufwendungen von 141 TEuro für das Katzwangbad. Das Finanzergebnis verschlechterte sich aufgrund höherer Zinsaufwendungen auf -1,27 Mio. Euro. 186 Seite 54 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 6.4.4.1 Bestätigungsvermerk Mit Stadtratsbeschluss vom 23.10.2024 wurde die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 20. Juni 2025 den uneingeschränkten Bestätigungsver- merk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt. 6.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft u.a. fest:  Der Jahresabschluss 2024 entspricht in allen wesentlichen B elangen den Vorschriften der Ei- genbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.  Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 22 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des Jahresabschlus- ses und des Lageberichtes geführt. 6.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem B ericht der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20.06.2025 dem Werkausschuss am 17.10.2025 vorgelegt. 187 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 55 von 70 Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lagebe- richtes 2024 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt.  Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro.  Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.831.869,16 Euro.  Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustaus- gleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto).  Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, di e uneingeschränkte Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu beschließen. 6.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurde im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung für 2024 vom Eigenbetrieb NüBad ein Beschaffungsvorgang mit ein em Volu- men von 2,93 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet. 6.6 Technische Prüfung Vergaben VgV, UVgO, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen 2024 auf NüBad insgesamt 7 Vergaben mit rund 4,78 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 188 Seite 56 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad 6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 189 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 57 von 70 190 Seite 58 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 191 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 59 von 70 6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 192 Seite 60 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 7.1 Allgemeines 7.1.1 Aufgaben und Organisation Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2008 gegründet. Der Betrieb hat am 01.01.2009 sein operatives Geschäft aufgenommen, wobei zunächst die ehemaligen Bereiche des ASN Straßenreinigung, Werkstätten, Bedürfnisanstalten als Eigenbe- trieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe von BANOS als optimierter Regie- betrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2009 ging am 01.01.2010 der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten Eigenbetrieb „Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) auf. Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs SÖR zählen insbesondere:  die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz,  die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenan- lagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Ver- kehrseinrichtungen,  die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregeln- der und verkehrslenkender Maßnahmen,  der Betrieb des städtischen Fuhrparks und  die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten. Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenausbaubeitrags- satzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toilettenbenutzungsge- bührensatzung (TBenGebS). 7.1.2 Servicebetriebssatzung Die Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum 01.01.2009 in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe von SÖR und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. 193 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 61 von 70 7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 7.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für SÖR eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 30,70 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 40,20 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 22,73 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. 7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenüber- sicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 23.11.2023. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis- ses 2022 und der Kostenentwicklung 2023 ermittelt. Sie sahen, inkl. des städtischen Zuschusses, Erträge von 154,85 Mio. Euro und Aufwendungen von 162,13 Mio. Euro vor. Demnach wurde von einem Jahresverlust von 7,28 Mio. Euro ausgegangen. Tatsächlich ergab sich für 2024 ein Jahres- fehlbetrag von 4,04 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von 6,40 Mio. Euro zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 165,29 Mio. Euro und lagen um 3,16 Mio. Euro über den Planansätzen. Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 61,21 Mio. Euro. Die Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umf asste ein Volumen von 191,57 Mio. Euro, davon 166,53 Mio. Euro für In- vestitionen und 17,47 Mio. Euro für Darlehenstilgungen. 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Der Jahresabschluss 2023 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschie- den, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 15,55 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 7.4 Jahresabschluss 2024 7.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 26.06.2025 erstellt. 194 Seite 62 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7.4.2 Bilanzentwicklung 2024 Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 67.317.416,73 52.872.436,99 14.444.979,74 27,3 Immaterielle Vermögensgegenstände 25.325,00 84.011,00 -58.686,00 -69,9 Sachanlagen 67.292.091,73 52.788.425,99 14.503.665,74 27,5 Umlaufvermögen (gesamt) 37.421.600,89 54.696.167,04 -17.274.566,15 -31,6 Vorräte 4.788.418,42 4.575.997,29 212.421,13 4,6 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 28.532.550,45 48.484.981,37 -19.952.430,92 -41,2 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.100.632,02 1.635.188,38 2.465.443,64 >100 Rechnungsabgrenzungsposten 403.051,26 317.722,07 85.329,19 26,9 Bilanzsumme 105.142.068,88 107.886.326,10 -2.744.257,22 -2,5 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 21.795.384,84 25.838.278,15 -4.042.893,31 -15,6 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 --- Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 0,00 0,0 Gew inn-/Verlustvortrag 15.552.464,25 12.667.556,74 2.884.907,51 22,8 Jahresüberschuss -4.042.893,31 2.884.907,51 -6.927.800,82 -240,1 Sonderposten für Investitionszuschüsse 50.213,48 57.776,48 -7.563,00 -13,1 Rückstellungen 61.247.995,69 55.720.781,34 5.527.214,35 9,9 Verbindlichkeiten 21.874.534,79 26.076.083,95 -4.201.549,16 -16,1 Rechnungsabgrenzungsposten 173.940,08 193.406,18 -19.466,10 -10,1 Bilanzsumme 105.142.068,88 107.886.326,10 -2.744.257,22 -2,5 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung Die Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 2,74 Mio. Euro auf 105,14 Mio. Euro ab. Verantwortlich für das um rund 14,44 Mio. Euro gestiegene Anlagevermögen war insbesondere ein Zuwachs von 14,50 Mio. Euro bei den Sachanlagen. Dieser Zuwachs resultiert insbesondere aus dem voran- schreitenden Neubau der „Betriebszentrale am Pferdemarkt“. Der Rückgang beim Umlaufvermögen von 17,27 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf geringeren Forderungen gegenüber der Stadt Nürn- berg (-20,36 Mio. Euro), Grund hierfür war die Finanzierung des Baus der neuen Betriebszentrale. 195 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 63 von 70 Auf der Passivseite wurde aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrages ein Eigenkapital von 21,80 Mio. Euro ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote beträgt 21 % nach 24 % im Vorjahr. Die Rück- stellungen stiegen um 5,53 Mio. Euro auf 61,25 Mio. Euro, was insbesondere auf um 4,51 Mio. Euro gestiegene Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen war. 7.4.3 Erfolgsrechnung 2024 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2024 2023 EUR EUR absolut in % ERTRÄGE 161.255.146,88 155.538.134,60 5.717.012,28 3,7 Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32 4.474.052,40 2,9 Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85 194.536,82 386,2 Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50 -18.273,50 -100,0 Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16 1.335.321,72 138,1 Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47 -268.625,16 -14,4 AUFWENDUNGEN 165.298.040,19 152.653.227,09 12.644.813,10 8,3 Materialaufw and 72.041.363,52 68.542.449,12 3.498.914,40 5,1 Personalaufw and 71.869.955,01 65.236.345,40 6.633.609,61 10,2 Abschreibungen 4.449.243,99 3.217.484,66 1.231.759,33 38,3 Sonstige betriebliche Aufw endungen 16.619.684,61 15.098.281,82 1.521.402,79 10,1 Zinsen und ähnliche Aufw endungen 207.362,69 452.277,07 -244.914,38 -54,2 Steuern vom Einkommen und Vom Ertrag 4.114,55 0,00 4.114,55 --- Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02 -73,20 -0,1 ERGEBNIS -4.042.893,31 2.884.907,51 -6.927.800,82 -240,1 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung Die Erträge konnten um 5,72 Mio. Euro auf 161,26 Mio. Euro gesteigert werden. Dieser Anstieg be- ruht insbesondere auf 4,47 Mio. Euro höheren Umsatzerlösen und um 1,34 Mio. Euro höheren sons- tigen betrieblichen Erträgen. Maßgeblichen Anteil an den höheren Umsatzerlösen hatte der Anstieg der Gebühren für öffentliche Nutzungen (+1,18 Mio. Euro) und der höhere städtische Zuschuss (+1,03 Mio. Euro). Die Aufwendungen betrugen 165,30 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 12,64 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere höhere Ma- terial- (+3,50 Mio. Euro) sowie gestiegene Personalaufwendungen (+6,63 Mio. Euro). Die Zunahme der Materialaufwendungen war dabei vor allem auf die gestiegenen Aufwendungen für den Straßen- entwässerungsanteil und den Strombezug zurückzuführen. Der Anstieg des Personalaufwands be- ruht insbesondere auf Tariferhöhungen und die Zuführung zur Pensionsrückstellung. 196 Seite 64 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 7.4.4.1 Bestätigungsvermerk Mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2024 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Die Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat am 26.06.2025 den uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt. 7.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 26.06.2025 u.a. fest:  Die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 entsprechen den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage.  Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entsprich t den gesetzlichen Vor- schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 7.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht des Bayerischen Kom- munalen Prüfungsverbands dem Werkausschuss vorgelegt. Der Werkausschuss begutachtete am 17.09.2025 die Fe ststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen:  Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 Euro.  Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 4.042.893,31 Euro ab.  Der Jahresfehlbetrag 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu be- schließen. 197 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 65 von 70 7.5 Beschaffungen Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung 2024 insgesamt 4 Beschaffungsvorgänge von SÖR zur Prüfung nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,39 Mio. Euro vorgelegt und durch Rpr begutachtet. 7.6 Technische Prüfung Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SÖR insgesamt 36 Vergaben mit rund 122,41 Mio. Euro, ein- schließlich 10 Nachtragsangeboten von 4,47 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. Zusätzlich waren weitere 8 Vergaben über beson dere Leistungen in Höhe von 6,84 Mio. Euro zu prüfen. Feststellungen waren hier nicht zu treffen. 198 Seite 66 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 7.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 € € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Lizenzen 4.432,00 14.917,00 2. EDV Software 20.893,00 25.325,00 69.094,00 84.011,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 214.042,68 214.042,68 2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 21.048.341,15 21.447.106,15 3. Bauten auf fremden Grund und Boden 462.522,00 201.582,00 4. Fahrzeuge 12.334.703,00 11.370.911,00 5. Maschinen und techn. Anlagen 761.876,00 1.138.956,00 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.932.297,00 2.093.068,00 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.538.309,90 67.292.091,73 16.322.760,16 52.788.425,99 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.886.647,56 3.818.388,40 2. Unfertige Leistungen 901.770,86 4.788.418,42 757.608,89 4.575.997,29 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.988.651,85 4.112.525,72 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 634.196,01 146.729,89 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) 3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 23.679.982,24 44.040.231,67 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) 4. Sonstige Vermögensgegenstände 229.720,35 28.532.550,45 185.494,09 48.484.981,37 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.100.632,02 1.635.188,38 C. Rechnungsabgrenzungsposten 403.051,26 317.722,07 S U M M E D E R A K T I V A 105.142.068,88 107.886.326,10 A K T I V A 199 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 67 von 70 31.12.2024 31.12.2023 € € € € A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0,00 II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 III. Gewinnvortrag 15.552.464,25 12.667.556,74 IV Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -4.042.893,31 11.509.570,94 2.884.907,51 15.552.464,25 21.795.384,84 25.838.278,15 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 50.213,48 57.776,48 C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 41.740.078,00 37.226.365,00 2. Sonstige Rückstellungen 19.507.917,69 61.247.995,69 18.494.416,34 55.720.781,34 D. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 126.650,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0 € ( Vj. 126.650 €) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.400.706,86 8.031.191,74 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.400.707 € ( Vj. 8.031.192 €) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.402.861,48 3.167.036,47 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.402.861 € (Vj. 3.167.036 €) 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 6.757.084,72 7.913.718,11 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.757.085 € (Vj. 3.013.718 €) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.313.881,73 6.837.487,63 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.313.882 € (Vj.8.837.488 €) davon aus Steuern 478.774 € (Vj. 443.961 €) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 119.156 € (Vj. 98.285 €) 21.874.534,79 26.076.083,95 E. Rechnungsabgrenzungsposten 173.940,08 193.406,18 S U M M E D E R P A S S I V A 105.142.068,88 107.886.326,10 P A S S I V A 200 Seite 68 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 2024 € 2023 € 1. Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32 2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 14.511.867,02 13.623.496,65 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 57.529.496,50 54.918.952,47 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 51.210.635,77 48.427.352,49 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 20.659.319,24 16.808.992,91 davon für Altersversorgung 6.923.314,80 € (Vj. 7.916.876,39 €) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.449.243,99 3.217.484,66 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.619.684,61 15.098.281,82 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47 davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 577.552,08 € (Vj. 78.184,00 €) 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 207.362,69 452.277,07 davon an verbundene Unternehmen 215.617,50 € (VJ. 245.587,50 €) davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 236.540,00 € (Vj. 1.384.316,00 €) 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.114,55 0,00 11. Ergebnis nach Steuern -3.936.577,49 2.991.296,53 12. Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02 13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4.042.893,31 2.884.907,51 Nachrichtlich: Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 4.042.893,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinn- und Verlustrechnung 201 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 69 von 70 7.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 Anlagennachweis 2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- licher Abschreibungs- satz Durchschnitt- licher Restbuchwert 01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 Geschäftsjahr € € € € € € € € € € € € € € in % in % I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.671.603,22 0,00 0,00 0,00 0,00 1.671.603,22 1.587.592,22 58.686,00 0,00 0,00 0,00 1.646.278,22 25.325,00 84.011,00 3,51 1,52 1. Lizenzen 163.448,58 0,00 0,00 0,00 0,00 163.448,58 148.531,58 10.485,00 0,00 0,00 0,00 159.016,58 4.432,00 14.917,00 6,41 2,71 2. EDV Software 1.508.154,64 0,00 0,00 0,00 0,00 1.508.154,64 1.439.060,64 48.201,00 0,00 0,00 0,00 1.487.261,64 20.893,00 69.094,00 3,20 1,39 II. Sachanlagen 109.184.709,16 21.610.876,95 6.134.865,22 0,00 0,00 124.660.720,89 56.396.283,17 4.390.557,99 3.418.212,00 0,00 0,00 57.368.629,16 67.292.091,73 52.788.425,99 3,52 53,98 1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 214.042,68 0,00 0,00 0,00 0,00 214.042,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214.042,68 214.042,68 0,00 100,00 2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.937.397,72 20.540,35 1.516.615,27 1.499.653,23 0,00 43.940.976,03 22.490.291,57 1.343.371,50 1.345.033,27 404.005,08 0,00 22.892.634,88 21.048.341,15 21.447.106,15 3,06 47,90 3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 60.095,08 3.410,83 250.732,88 0,00 638.501,26 129.502,13 49.886,96 3.409,83 0,00 0,00 175.979,26 462.522,00 201.582,00 7,81 72,44 4. Fahrzeuge 33.400.523,56 2.991.955,29 1.322.393,89 284.226,96 0,00 35.354.311,92 22.029.612,56 2.288.421,47 1.315.158,89 16.733,78 0,00 23.019.608,92 12.334.703,00 11.370.911,00 6,47 34,89 5. Maschinen 4.589.432,66 35.076,69 388.549,59 -405.504,47 0,00 3.830.455,29 3.450.476,66 187.108,30 165.000,59 -404.005,08 0,00 3.068.579,29 761.876,00 1.138.956,00 4,88 19,89 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.389.468,25 379.578,76 606.873,42 -18.049,78 0,00 10.144.123,81 8.296.400,25 521.769,76 589.609,42 -16.733,78 0,00 8.211.826,81 1.932.297,00 2.093.068,00 5,14 19,05 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16.322.760,16 18.123.630,78 2.297.022,22 -1.611.058,82 0,00 30.538.309,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.538.309,90 16.322.760,16 0,00 100,00 0,00 Summe 110.856.312,38 21.610.876,95 6.134.865,22 0,00 0,00 126.332.324,11 57.983.875,39 4.449.243,99 3.418.212,00 0,00 0,00 59.014.907,38 67.317.416,73 52.872.436,99 202 Seite 70 von 70 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden gemäß der Art. 103, 106 und 107 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu ertei- len. Nürnberg, 29.10.2025 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 203 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/024/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 17.07.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2024 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) Sachverhalt (WerkA SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) auf die Abschlussprüfung nach Art. 107 Abs. 1 GO durch einen externen Abschlussprüfer auf. Der uneingeschrä nkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig (Art. 103 Abs. 1 GO), das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 Abs. 3 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 22 204 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 205 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 206 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 17.07.2025): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2025 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro. Der Jahresgewinn zum 31.12.2024 beträgt 12.176.658,86 Euro. Gutachtervorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsaus - schuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresab - schlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro. Der Jahresgewinn zum 31.12.2024 beträgt 12.176.658,86 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt zum 31.12.2024 mit einem Jahresgewinn von 12.176.658,86 EUR ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 207 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang 22 208 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 2 von 28 Stand: 05.06.2025 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bilanz zum 31. Dezember 2024 3 Aktiva 3 Passiva 4 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2024 5 3. Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 18 4. Sonstige Angaben 21 4.1. Werkleitung 21 4.2. Werkausschuss 21 4.3. Prüfungshonorar 21 4.4. Angaben zum Personal 22 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 22 4.6. Nachtragsbericht 22 4.7. Gewinnverwendung 22 5. Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 24 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 26 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024 28 209 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 3 von 28 Stand: 05.06.2025 1. Bilanz zum 31. Dezember 2024 Aktiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.0 16,83 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 947.314,21 984.016,83 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 41.522.337,11 42.670.654,96 2. Unbebaute Grundstücke 895.032,96 892.331,42 3. Bauten auf fremden Grundstücken 19.453,00 20.490,00 4. Abwasserreinigungsanlagen 44.591.116,00 34.116.421,61 5. Abwassersammlungsanlagen 460.476.000,00 468.515.844,20 6. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.476.708,00 1.616.341,07 7. Fahrzeuge 3.144.571,47 2.349.162,90 8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136.223,64 4.486.161,30 9. Anlagen im Bau 93.509.213,16 70.871.375,16 649.770.655,34 625.538.782,62 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00 2,00 2,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.518.573,99 4.463.987,58 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.662.797,27 1.821.999,08 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 30.000,00 55.000,00 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 435.723,85 266.408,74 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 263.797,23 474.594,80 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 106,98 3.362.318,35 2.563.002,62 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 24 3.303,02 428.990,47 C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.02 7,71 Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83 210 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 4 von 28 Stand: 05.06.2025 Passiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR A. Eigenkapital I. Rücklagen Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09 II. Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00 C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 88.08 0.406,00 87.970.183,00 D. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 33.919.925,00 34.709.875,00 2. Sonstige Rückstellungen 45.865.887,00 45.716.482,5 5 79.785.812,00 80.426.357,55 E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 291.212.041,00 277.653. 665,77 2. aus Lieferungen und Leistungen 13.583.416,16 7.447 .708,94 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.462.179,71 18.645.5 84,04 4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 893.368,54 davon aus Steuern 424.464,63 300.862,91 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00 312.752.906,85 304.640.327,29 F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.6 31,56 Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83 211 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 5 von 28 Stand: 05.06.2025 2. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2024EUR 2023EUR A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35 3. Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24 davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse 4.954.816,27 4.867.941,46 Summe Erlöse 117.860.988,53 108.497.187,30 B. Aufwendungen 1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -10.641.231,40 -11.095.543,82 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.310.428, 60 -15.737.593,59 Summe Materialaufwand -27.951.660,00 -26.833.137,41 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -24.405.839,16 -22.860.522,48 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -7.799.069,93 -6.846.942,39 davon für die Altersversorgung *) -2.562.652,51 - 2.166.572,52 Summe Personalaufwand -32.204.909,09 -29.707.464,87 3. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -25.507.366,85 -24.603.502,59 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.538.841,56 -12.908.312,15 Summe Aufwendungen -99.202.777,50 -94.052.417,02 C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42 davon aus Abzinsung Rückstellungen 68.878,00 6.55 7,00 D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.847.053,29 -4.722.180,48 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -218.969,00 - 372.141,00 Ergebnis nach Steuern 12.899.124,01 9.752.531,22 E. Steuern 1. Sonstige Steuern -722.465,15 -288.843,88 Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34 212 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 6 von 28 Stand: 05.06.2025 3. Erläuterungen 3.1. Allgemeine Erläuterungen Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn- berg. Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs- verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 05. Februar 2025). Der Jahresabschluss 2024 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver- ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die vorliegende Bilanz 2024 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form- blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan- lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi- tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor- schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver- merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs- dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be- triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol- ler Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han- delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan- mäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs- umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (979.457,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert. 213 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 7 von 28 Stand: 05.06.2025 Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungs- dauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom- men, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter wer- den bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus- gewiesen. Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre- ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun- gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei- nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser- gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu- grunde. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2024 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen. Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt. Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf- lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens- gegenstände. Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu- schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh- renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti- onszuschüsse. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei- nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech- nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange- nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %; Quelle: Deutsche Bundesbank). 214 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 8 von 28 Stand: 05.06.2025 Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten- dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor- schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt. In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor- gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge- genüber Kreditinstituten ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo- rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den Zinserträgen zugeführt. 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga- ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri- gen Bilanzposten dargestellt. Anlagevermögen Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen- spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We- sentlichen Software. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 sind auch Ausgleichsflächen für landschafts- pflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen enthalten, die im Gegenzug für Eingriffe in die Landschaft durch Kanalbaumaßnahmen anzuschaffen sind. 215 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 9 von 28 Stand: 05.06.2025 Finanzanlagen Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen- betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt. Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020 und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v. jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2023 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Auslei- hungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rück- zahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 2.663 TEUR (Vj.: 1.822 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundenen Unternehmen i. H. v. 605 TEUR (Vj.: 389 TEUR) enthalten. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um rund 64 % gestiegen und liegen damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2022. Die höchste For- derung besteht dabei gegenüber dem städtischen Hochbauamt und hier vor allem aus Untersu- chungen der Umweltanalytik. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt ge- führte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2024 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im ak- tuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus- gewiesen. EUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 435.723,8 5 216 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 10 von 28 Stand: 05.06.2025 Stammkapital Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be- triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 05.02.2025 kein Stammkapital. Gewinnrücklage Gemäß Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 wurde das Jahresergebnis 2023 in Höhe von 9.463.687,34 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu- schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt. Im Jahr 2024 wurde den Anträgen der SUN für weitere Verrech- nungen der Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ mit der Abwasserabgabe KW 1 2015 (796 TEUR) und der Abwasserabgabe KW 2 2016 (494 TEUR) zugestimmt. Damit wurde allen Verrechnungsanträgen für diese Maßnahme stattgegeben und es konnte insgesamt ein Betrag i. H. v. 7.461 TEUR als Investitionszuschuss passiviert werden. Zudem wurde den Verrech- nungsanträgen für die Maßnahme „Überleitung Kleingründlach“ i. H. v. insgesamt 3.314 TEUR zugestimmt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der anteiligen Abwasserabgabe KW 1 2015 (542 TEUR) sowie den Abwasserabgaben KW1 2016 (1.416 TEUR) und 2017 (1.356 TEUR). Weiterhin wurden die Verrechnungsanträge für die Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ positiv beschieden. Hierbei erfolgte eine anteilige Verrechnung mit der Abwasserabgabe KW 1 2018 (562 TEUR) wobei der Rest dieser Abgabe i. H. v. 824 TEUR nicht verrechnet wer- den konnte und zur Zahlung fällig wurde. Anteilig verrechnet wurde hier auch die Niederschlags- wasserabgabe 2019 (1.191 TEUR). Auch hier war der Rest Abgabe i. H. v. 156 TEUR zur Zah- lung fällig. Vollständig in den Zuschuss für die letztgenannte Maßnahme floss auch die Abwas- serabgabe KW2 2018 mit 374 TEUR. Nachträglich konnte auch noch die Teilerstattung aus der Niederschlagswasserabgabe 2018 i. H. v. 30 TEUR dem Zuschuss hinzugerechnet werden. Zu- sammen mit dem bereits passivierten Zuschuss aus der Niederschlagswasserabgabe 2019 (56 TEUR) beträgt der Investitionszuschuss für die Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ insgesamt 2.213 TEUR. Folgt das Wasserwirtschaftsamt weiteren Anträgen der SUN, steht bei dieser Maßnahme noch ein Betrag i. H. v. 973 TEUR zur Verrechnung aus. Zum 31.12.2024 stehen noch (anteilige) Verrechnungen für die Maßnahmen „Überleitung Herolds- berg“ (4.983 TEUR), „Regenüberlaufbecken Heroldsberg“ (990 TEUR) und den „Stauraumkanal Volgelsgarten“ (2.293 TEUR) aus. Damit beträgt die Summe der ausstehenden Investitionszu- schüsse 9.239 TEUR. Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbes- serungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.319 TEUR aufwiesen. Im Rahmen einer Vereinbarung und zwei Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden von externen Bauträgern Mischwasserwasserkanäle im Wert von 1.104 TEUR fertiggestellt und 2024 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bau- träger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Er- tragszuschüsse. 217 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 11 von 28 Stand: 05.06.2025 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (33.919.925 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (33.641.082 EUR) ein Unter- schiedsbetrag in Höhe von -278.843 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen ge- sperrt. Steuerrückstellung Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2024 nicht gebildet werden. Eine entsprechende Be- stätigung wurde vom Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg, Kompetenzzentrum Steuern, mit Schreiben vom 12.02.2025 an den Wirtschaftsprüfer übersandt. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen: zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Ver- pflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Darüber hinaus wurden von der Abteilung „Gebühren und Beiträge“ Erstattungsansprüche für Abwassergäste über insgesamt 297 TEUR gemeldet. Wesentliche Erstattungen ergaben sich für die Gemeinde Schwaig (162 TEUR) sowie den Markt Heroldsberg (103 TEUR). Die Rückstellung zum Ausgleich von Ge- bührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im abgelaufenen Gebühren- zeitraum (2020 bis 2023) vollständig verbraucht. Beim übergeleiteten Ergebnis nach dem Kom- munalabgabengesetz (KAG) blieb noch ein Fehlbetrag i. H. v. 2.017 TEUR stehen, der im neuen Gebührenzeitraum durch die Gebührenzahler auszugleichen ist. Für das abgelaufene Wirt- schaftsjahr 2024 ergab sich dagegen wiederum ein Gebührenüberschuss nach KAG i. H. v. 2.357 TEUR (abgezinst 2.289 TEUR). EUR erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 3.395.764,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 19.2 11.943,20 Maßnahmen Dritter 13.061.452,00 Instandhaltung 483.000,00 ausstehende Rechnungen 4.606.749,00 Beihilfe für Beamte 2.032.763,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 2.113.249,00 Altersteilzeit 601.274,00 andere sonstige Rückstellungen 359.692,80 Summe: 45.865.887,00 218 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 12 von 28 Stand: 05.06.2025 zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An- reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest- steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet. Im Jahr 2024 kam das Wasserwirtschaftsamt deutlich mit der Bearbeitung der Verrechnungsan- träge voran. Im Zuge dessen wurden die Verrechnungserklärungen für die Abwasserabgabe KW 1 der Jahre 2015 – 2019 per Bescheid entschieden, ebenso für die Abwasserabgaben KW 2 2016 und 2018. Hierbei konnten folgende Zuschüsse passiviert werden: Für die Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ 1.289 TEUR, für die „Überleitung Kleingründlach“ 3.314 TEUR sowie für den „Stauraumkanal Volkacher Straße“ 2.157 TEUR und damit insgesamt ein Betrag i. H. v. 6.760 TEUR. Teilweise waren die Rückstellungen für diesen Zeitraum aufgrund vorläufiger Schmutzwassermengen zu hoch ausgefallen. Die überschüssigen Beträge i. H. v. 310 TEUR wurden daher erfolgswirksam aufgelöst. Andererseits konnten nicht die gesamten Beträge mit entsprechenden Investitionen verrechnet werden. Diese wurden i. H. v. insgesamt 988 TEUR zur Zahlung fällig. Im Falle der Niederschlagswasserabgabe erfolgte in 2024 eine Erstattung i. H. v. 30 TEUR für das Jahr 2018, welche nachträglich als Zuschuss zur Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Straße“ passiviert wurde. Der noch offene Restbetrag aus der Niederschlagswasserabgabe 2019 i. H. v. 200 TEUR wurde dagegen endgültig zur Zahlung fällig. Aufgrund der Entwicklung in der Verrechnungstabelle wurde die Rückstellung in 2024 für die Abwasserabgabe KW 2 2023 um 18 TEUR und die Niederschlagswasserabgabe 2021 um 257 TEUR aufgestockt. Neu eingestellt wurde lediglich die Niederschlagswasserabgabe 2024 i. H. v. 2.528 TEUR. Eine Rückstellung der Abwasserabgabe KW 1 und KW 2 für 2024 wurde nicht gebildet, sondern die vorliegenden Bescheide gleich unter den Verbindlichkeiten erfasst. Hier war bereits zum Bilanzstichtag klar, dass für diese Abgaben keine Verrechnungsmöglichkeit besteht und die Beträge im Februar 2025 zur Zahlung fällig werden. Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum 31.12.2024 einen Betrag i. H. v. 19.212 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 9.239 TEUR und einem voraussichtlich nicht verrechenbaren Anteil i. H. v. 9.973 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet. zu Maßnahmen Dritter Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver- einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge- stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un- entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver- traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat. 219 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 13 von 28 Stand: 05.06.2025 zu Instandhaltung Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Aus dem Vorjahr war noch eine Rückstellung i. H. v. 623 TEUR für drei Maßnahmen vorhanden, die weiterhin als notwendig beurteilt wurden und in zwei Fällen nach Auskunft der Fachabteilung ab dem Jahr 2026 begonnen werden sollen. Die Rückstellung für die Maßnahme „Leskowstraße“ beruht auf einem langjährigen Rechtsstreit, bei dem ein Auftragnehmer wegen einer vermeintlichen Restforderung klagte und mehrmals in Beru- fung ging. Vom zuletzt zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth wurde dem Kläger eine Frist zur Vorlage eines zweiten Teilgutachtens bis 03.02.2024 gesetzt. Der Kläger ist jedoch in der Zwi- schenzeit verstorben. Die Erben als Rechtsnachfolger haben aufgrund rechtlicher Beratung die Berufung zurückgenommen. Somit ist die zuletzt durch das Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgte Klageabweisung zugunsten der Stadt Nürnberg rechtskräftig geworden und die für diesen Fall gebildete Rückstellung i. H. v. 140 TEUR konnte zum 31.12.2024 erfolgswirksam aufgelöst wer- den. zu ausstehenden Rechnungen Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2024 er- bracht wurden. zu Beihilfe für Beamte Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi- onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund- lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg. Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. EUR Stand zum 01.01. 2.047.721,00 Zuführung 20.128,00 Zinsanteil -35.086,00 Stand zum 31.12. 2.032.763,00 220 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 14 von 28 Stand: 05.06.2025 zu Altersteilzeit Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech- nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit- blockmodell. Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Darlehensaufnahme liegt mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 46,0 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Dies wird durch die anhaltend hohe Investitionstätigkeit bedingt. Zudem wurde ein Darlehen bei der Siemensbank durch Umschuldung i. H. v. 2,5 Mio. EUR vollständig abgelöst. Im Jahr 2024 vollständig abbezahlt waren die Darlehen mit der Sachkontonr. 41034 (Sparkasse Jena) und Nr. 41063 (KfW). EUR Stand zum 01.01. 710.152,00 Verbrauch -118.181,00 Zinsanteil 9.303,00 Stand zum 31.12. 601.274,00 EUR Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 6.49 2.526,25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 969 .581,46 Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 72,00 221 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 15 von 28 Stand: 05.06.2025 Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um- fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump- werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre. Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt- schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran- chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech- ten und Pflichten aus diesen Verträgen. Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In- vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei- nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän- dig beendet. Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei- tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen. Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam- menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder- gegeben. 222 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 16 von 28 Stand: 05.06.2025 Zins- und Tilgungsplan zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80 Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2024 1 EUR = 1,0956 USD Saldovortrag 01.01.2024 EUR Zinsen EUR per 02.01.2024 Zahlbetrag EUR per 02.01.2024 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2024 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2024 29.053.501,61 1.895.889,49 0,00 30.949.391,10 32.901.39 1,66 Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2024: 1.952.000,56 Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2024 1 EUR = 1,0389 USD Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05 02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11 02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64 02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26 02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0 223 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 17 von 28 Stand: 05.06.2025 Derivatgeschäfte Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio- management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. In 2024 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen. In nachfolgender Tabelle wird der zum Bilanzstichtag vorhandene Payerswap mit seinem Markt- wert dargestellt. ausstehender Nominalbetrag des Payerswaps in TEUR Laufzeit Marktwert per 31.12.2024 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr. Buchwert Grundgeschäft per 31.12.2024 TEUR 1.750 15.02.09 - 15.02.28 64.037,93 4,400 41066 4.653 224 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 18 von 28 Stand: 05.06.2025 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Weitere Umsatzerlöse Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver- rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 309 TEUR, welche um 191 TEUR unter dem Vorjahreswert liegen. Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Bau- aufsichten liegen mit 164 TEUR dagegen um 108 TEUR über dem Vorjahreswert. Der für die Weiterverrechnung von Winterdienstarbeiten erzielte Erlös bewegt sich, wegen anhaltend milde- rer Winter, mit 158 TEUR auf Vorjahresniveau. Die von der Abteilung Grundstückentwässerung erzielten Erlöse für Planprüfungsgebühren liegen mit 126 TEUR um 17 TEUR unter dem Wert des Jahres 2023. Für den Personalkostenersatz fielen in 2024 Erlöse i. H. v. 226 TEUR an, wo- bei alleine ein Betrag von 200 TEUR für zusätzliche Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Schulen durch die Umweltanalytik erzielt wurde. Die restlichen Erlöse auf diesem Konto ergeben sich durch Erstattung von Mutterschaftsgeldern und Zuschüsse für Bundesfreiwilligendienstleis- tende. Mit 113 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Damit hat sich der Vorjahreswert fast verdoppelt, was vor allem an einem hohen Instandhaltungsaufwand für die Umbindung eines Stromanschlusses an einer Messstation zustande kam. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt der SUN. Weiterhin wurden Erlöse für die Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken und Parkflächen, sowie für die Nutzung von Kanälen durch Datenleitungen fremder Dritter i. H. v. rund 50 TEUR erzielt. 2024 EUR Einleitungsgebühr Schmutzwasser 69.706.113,34 Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 17.233.364,78 Zuführung Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen -2.357.000,00 Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.957.367,67 Erlöse Umweltanalytik 3.636.348,25 sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 6.921. 991,33 weitere Umsatzerlöse 1.196.157,88 Summe: 108.294.343,25 225 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 19 von 28 Stand: 05.06.2025 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.955 TEUR). Auf ein normales Niveau gesunken sind die sonstigen Erlöse i. H. v. 111 TEUR (Vj. 701 TEUR). Die Zuschüsse aus der Strompreisbremse tragen hierbei nur noch zu etwa 20 TEUR bei. Wesentlichen Anteil an den sonstigen Erlösen haben noch die Leistungen der SUN für Dritte i. H. v. 54 TEUR sowie die Weiterverrechnung der überbetrieblichen Ausbildung für betriebsfremde Personen i. H. v. 21 TEUR. Der Ertrag aus Zwangsgeldern steigt weiter an und erreicht in 2024 einen Jahreswert i. H. v. 104 TEUR. In den sonstigen Erträgen aus Vorjahren i. H. v. insgesamt 80 TEUR schlägt sich vor allem der Erlös aus der Stromeinspeisung von überschüssigem Strom aus den Blockheizkraftwerken i. H. v. 74 TEUR nieder. Der nennenswerte Erlös aus Anlagenverkäufen wurde hauptsächlich durch die Aussonderung von Fahrzeugen bzw. Sonderfahrzeugen generiert. Erfreulich ist die rückläufige Entwicklung der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, und damit von nicht verbrauchten Rückstellungen, welche um 591 TEUR auf einen Gesamtwert i. H. v. 628 TEUR gesunken sind. Sonstige betriebliche Aufwendungen Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Ab- wasserabgabe (4.435 TEUR) dar, welche um 473 TEUR über dem Vorjahreswert liegt. Die Erhö- hung ergibt sich vor allem bei der Niederschlagswasserabgabe, da die Anzahl der angeschlosse- nen Einwohner, nicht zuletzt durch Abwassergäste, stetig wächst. Die Position mit dem zweit- höchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 3.182 TEUR, die gegenüber dem Vorjahr zwar um 31 TEUR höher ausfielen, aber den Wert aus 2022 nicht erreicht haben. Die Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR nochmals konstant. Die Aufwendungen für Gutachten erreichten in 2024 mit 1.584 TEUR einen Höchststand und la- gen um 756 TEUR über dem Vorjahr. Ausschlaggebend ist hier vor allem ein Betrag i. H. v. 460 TEUR, welcher für Planung der thermischen Klärschlammverwertung anfiel und aufgrund der Zurückstellung dieses Investitionsprojekts in den Unterhalt übernommen wurde. Mit einem Betrag i. H. v. 180 TEUR floss der Aufwand für die Organisationsuntersuchung der Umweltanalytik in diesen Betrag ein sowie ein weiterer Aufwand i. H. v. 51 TEUR für die hydrodynamische Schmutzfrachtberechnung des städtischen Kanalsystems. Die Aufwendungen für Fremduntersu- chungen der Umweltanalytik stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls um 137 TEUR. Die Betriebskostenumlage für den Zweckverband Schwarzachtal erhöhte sich zwar um 73 TEUR auf 225 TEUR in 2024. Allerdings entspricht dies erfahrungsgemäß der Schwankungsbreite der vergangenen Jahre. Weitere erwähnenswerte Positionen stellen die Abbruchkosten (843 TEUR), der Softwareunterhalt durch Dritte (605 TEUR) bzw. die Stadt Nürnberg (432 TEUR) dar, die auf dem Niveau des Vorjahres oder etwas darunterliegen. 226 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 20 von 28 Stand: 05.06.2025 Finanzergebnis Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene Darlehen (12 TEUR), aus Zinserträgen für den restlichen Betriebsmittelkredit an die KSVN GmbH (6 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen (69 TEUR). Hinzu kommen noch Zinser- träge aus gestundeten Forderungen (1 TEUR). Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (6.002 TEUR) und Derivate (12 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen erhöhten den Zinsaufwand gegenüber dem Vor- jahr um 1.772 TEUR. Die Erhöhung zum Vorjahr ist damit nochmals in etwa so hoch, wie die Er- höhung des Zinsaufwands zwischen 2022 und 2023. Die Begründung liegt dabei weiterhin in hö- heren Marktzinssätzen und einen höheren Darlehensbedarf aufgrund anhaltend hoher Investiti- onstätigkeit. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich weiter um 185 TEUR auf insgesamt 239 TEUR, andererseits verringerte sich der ersparte Zinsaufwand für andere Rückstellungen von 53 TEUR auf 20 TEUR. Das vom Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto wies zum Monatsultimo über das gesamte Jahr 2024 überwiegend einen negativen Saldo auf. Erst im Juni und Juli des Jahres wurden neue Darlehen i. H. v. jeweils 20 Mio. EUR aufgenommen. In den Monaten August und November, in welchen dem Konto die vierteljährlichen Abschläge für Abwassergebühren gutge- schrieben werden, lag der Saldo vorübergehend sogar im positiven Bereich. Während die Belas- tung mit Kontokorrentzinsen im ersten Halbjahr 2024 durchgehend hoch war, verringerte sich diese im zweiten Halbjahr durch die wesentlich geringere Ausschöpfung des Kontokorrentlimits deutlich. Für das Gesamtjahr betrug der Aufwand für Kontokorrentzinsen dennoch 594 TEUR und lag damit nur um 34 TEUR unter dem Vorjahreswert. 227 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 21 von 28 Stand: 05.06.2025 4. Sonstige Angaben 4.1. Werkleitung Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2024 betrugen 201.946,62 EUR, die laufenden Versorgungs- aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen aus der Pensionsrückstellung, 17.642,15 EUR. 4.2. Werkausschuss Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadtrat Michael Feder Bankkaufmann (ab 11/2024) Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Alexander Kahl Bauingenieur Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Michael Kraus Fraktionsgeschäftsführer Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. (bis 07/2024) Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter Stadtrat Markus Tischner Metzgermeister Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver- gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet. 4.3. Prüfungshonorar Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2024 be- rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe- rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss. 228 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 22 von 28 Stand: 05.06.2025 4.4. Angaben zum Personal Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2024 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 112 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent- spricht insgesamt 1.116 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je- weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 41,6 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 14,3 Mio. EUR. 4.6. Nachtragsbericht Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich keine Vorgänge von be- sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 4.7. Gewinnverwendung Der Jahresgewinn 2024 beträgt 12.176.658,86 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2024 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung 133.930.436,29 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Ge- bührenausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins (Zinsausgleich) zur Verfügung. Personenbezogen Beamte 19 Angestellte 233 Arbeiter 174 Zwischensumme Stammpersonal: 426 Auszubildende 19 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 3 Summe: 448 229 230 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 24 von 28 Stand: 05.06.2025 Anlage 1: Anlagenspiegel In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 698.358,00 Anlagen im Bau Reinigung: 281.099,00 Gesamt: 979.457,00 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.223.297,59 183.808,58 0,00 +66.107,68 8.473.213,85 7.2 39.280,76 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 121.368.512,72 352,22 73.436,00 +937.700,20 122.233.129 ,14 78.677.367,76 2. unbebaute Grundstücke 892.331,42 0,00 0,00 +2.701,54 895.032,96 0,00 3. Abwasserreinigungsanlagen 337.618.942,53 385.320,59 2.149.013,26 +13.899.411,20 349.754.661,06 303.502.520 ,92 4. Abwassersammlungsanlagen 924.097.358,37 1.376.149,6 3 62.643,66 +7.704.405,07 933.115.269,41 455.581.514,17 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.429.989,52 73.138,52 280.659,90 +1.390,00 9.223.858,1 4 7.813.648,45 6. Fahrzeuge 8.873.718,92 1.423.092,39 383.086,71 0,00 9 .913.724,60 6.524.556,02 7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 21.075.204,13 944.812,90 458.632,84 +66.308,43 21.627.6 92,62 16.589.042,83 8. Anlagen im Bau 70.871.375,16 45.315.862,12 0,00 -22.6 78.024,12 93.509.213,16 0,00 Summe Sachanlagen 1.494.227.432,77 49.518.728,37 3.407 .472,37 -66.107,68 1.540.272.581,09 868.688.650,15 III. Finanzanlagen 1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00 G e s a m t s u m m e 1.504.625.730,36 49.702.536,95 3.407.472,37 0,00 1.550. 920.794,94 878.102.928,91 Posten des Anlagevermögens 231 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 25 von 28 Stand: 05.06.2025 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) + - + / - 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 286.618,88 0,00 0,00 7.525.899,64 947.314,21 984.016,83 3 ,38 11,18 2.087.407,27 73.436,00 0,00 80.691.339,03 41.541.790,11 42.691.144,96 1,71 33,99 0,00 0,00 0,00 0,00 895.032,96 892.331,42 0,00 100,00 3.810.037,40 2.149.013,26 0,00 305.163.545,06 44.591.11 6,00 34.116.421,61 1,09 12,75 17.120.398,90 62.643,66 0,00 472.639.269,41 460.476.000 ,00 468.515.844,20 1,83 49,35 214.161,59 280.659,90 0,00 7.747.150,14 1.476.708,00 1.6 16.341,07 2,32 16,01 627.683,82 383.086,71 0,00 6.769.153,13 3.144.571,47 2.3 49.162,90 6,33 31,72 1.361.058,99 458.632,84 0,00 17.491.468,98 4.136.223,64 4.486.161,30 6,29 19,12 0,00 0,00 0,00 0,00 93.509.213,16 70.871.375,16 0,00 100,0 0 25.220.747,97 3.407.472,37 0,00 890.501.925,75 649.770. 655,34 625.538.782,62 1,64 42,19 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 25.507.366,85 3.407.472,37 0,00 900.202.823,39 650.717. 971,55 626.522.801,45 1,64 41,96 Restbuchwerte 232 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 26 von 28 Stand: 05.06.2025 Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögens-gegenstände 1. b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12 b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65 b. Zuwendungen 55.687.739,57 0,00 0,00 0,00 55 .687.739,57 55.102.161,57 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge 169.549.875,09 2.319.322,59 0,00 0,00 171.869.197,68 102.691.128,09 b. Zuwendungen 65.134.850,84 6.759.714,68 0, 00 0,00 71.894.565,52 26.600.109,84 c Anteile Dritter 27.383.835,10 1.103.587, 00 0,00 0,00 28.487.422,10 6.272.399,10 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 798,05 c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00 Summe Beiträge 233.066.469,86 2.319.322,59 0,00 0,00 235 .385.792,45 166.207.722,86 Summe Zuwendungen 121.489.334,66 6.759.714,68 0,00 0,00 128.249.049,34 82.368.801,66 Summe Anteile Dritter 27.463.835,10 1.103.587,00 0,00 0 ,00 28.567.422,10 6.352.399,10 G e s a m t s u m m e 382.019.639,62 10.182.624,27 0,00 0,00 392.202.263,89 25 4.928.923,62 1) Spalte 6 ./. Spalte 11 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6 233 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 27 von 28 Stand: 05.06.2025 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) Durchschnitt- licher Rest- buchwert 3) - 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00 281.649,00 0,00 0,00 55.383.810,57 303.929,00 585.578,00 0,51 0,55 2.786.513,59 0,00 0,00 105.477.641,68 66.391.556,00 66.8 58.747,00 1,62 38,63 1.360.402,68 0,00 0,00 27.960.512,52 43.934.053,00 38.53 4.741,00 1,89 61,11 526.173,00 0,00 0,00 6.798.572,10 21.688.850,00 21.111.4 36,00 1,85 76,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78,00 0,00 0,00 876,05 136,00 214,00 7,71 13,44 0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.786.513,59 0,00 0,00 168.994.236,45 66.391.556,00 66.8 58.747,00 1,18 28,21 1.642.129,68 0,00 0,00 84.010.931,34 44.238.118,00 39.12 0.533,00 1,28 34,49 526.173,00 0,00 0,00 6.878.572,10 21.688.850,00 21.111.4 36,00 1,84 75,92 4.954.816,27 0,00 0,00 259.883.739,89 132.318.524,00 127 .090.716,00 1,26 33,74 Beiträge 55300 3.312.686,59 Zuwendungen 55400 1.642.129,68 Gesamtsumme 4.954.816,27 Restbuchwerte 234 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2024 Seite 28 von 28 Stand: 05.06.2025 Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024 Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag 2024 Gesamtbetrag 2023 EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre EUR in EUR in % 1. Verbindlichkeiten gegenüber 291.212.041,00 31.518.7 18,26 108.374.993,14 151.318.329,60 277.653.665,77 13.5 58.375,23 +4,9% Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus 13.583.416,16 13.582.909,78 5 06,38 0,00 7.447.708,94 6.135.707,22 +82,4% Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber 7.462.179,71 7.462.179 ,71 0,00 0,00 18.645.584,04 -11.183.404,33 -60,0% der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 495.269,98 0,0 0 0,00 893.368,54 -398.098,56 -44,6% Summe: 312.752.906,85 53.059.077,73 108.375.499,52 151. 318.329,60 304.640.327,29 8.112.579,56 +2,7% davon mit Restlaufzeit Veränderung zum Vorjahr 235 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Anlagen 236 Anlagen zum Jahresabschluss zum 31.12.2024 Seite 2 von 4 Inhaltsverzeichnis Seite Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2024 3 Anlage 2 Technische Daten 2024 4 237 Anlagen zum Jahresabschluss zum 31.12.2024 Seite 3 von 4 Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2024 Stadtent- wässerung Kauf- männischer Bereich Umwelt- analytik Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis Ru- brik Beschreibung IST 01-12/24 IST 01-12/24 IST 01-12/24 IST 01-12/24 1. Materialaufwand 26.942.514,83 304.271,47 704.873,70 27. 951.660,00 2. Löhne und Gehälter 17.758.401,13 3.144.708,24 3.502. 729,79 24.405.839,16 3. Soziale Abgaben 3.466.698,43 1.047.927,61 721.791,38 5.236.417,42 4. Aufwendungen für Altersversorgung 2.030.060,97 118. 993,21 413.598,33 2.562.652,51 5. Summe Personalaufwand 23.255.160,53 4.311.629,06 4.6 38.119,50 32.204.909,09 6. Abschreibungen 24.656.122,42 442.961,81 408.282,62 25 .507.366,85 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 174.480,04 5.637.9 57,01 34.616,24 5.847.053,29 8. Steuern 722.337,00 0,00 128,15 722.465,15 9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 10. Andere betriebliche Aufwendungen 9.912.348,26 2.80 1.659,65 824.833,65 13.538.841,56 11. Summe 1. - 10. 85.662.963,08 13.498.479,00 6.610.85 3,86 105.772.295,94 12. Gesamtbelastung 63.698.671,00 3.122.421,82 10.753.6 29,29 77.574.722,11 13. Gesamtentlastung -48.482.855,01 -16.394.406,79 -12. 697.460,31 -77.574.722,11 14. Aufwendungen nach Entlastung 100.878.779,07 226.49 4,03 4.667.022,84 105.772.295,94 15. Betriebserträge insgesamt -113.702.513,27 -138.527 ,76 -4.019.947,50 -117.860.988,53 16. Betriebsergebnis -12.823.734,20 87.966,27 647.075,3 4 -12.088.692,59 17. Finanzerträge 0,00 -87.966,27 0,00 -87.966,27 18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 20. Unternehmensergebnis -12.823.734,20 0,00 647.075,34 -12.176.658,86 238 Anlagen zum Jahresabschluss zum 31.12.2024 Seite 4 von 4 Anlage 2: Technische Daten 31.12.2023 31.12.2024 Einwohnerzahl der Stadt 544.414 546.397 davon am Kanalnetz angeschlossen 544.072 546.126 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.677 -3.694 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 59.808 60.134 Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 600.203 6 02.566 Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 383.118 390.555 Kläranlagen Anzahl 2 2 Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000 Reinigungsstufen Mechanik Biologie P-Elimination N-Elimination Filtration Stromerzeugungsanlagen (nur Notstrom) Anzahl 4 5 Leistung kW 1.550 2.375 Stromerzeugung in den Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 16.014.209 18.869.063 Regenüberlaufbecken/ Regenrückhaltebecken Anzahl 44 44 Stauraumkanäle Anzahl 34 34 Abwasserpumpwerke Anzahl 35 35 gesamtes Speichervolumen in Regenbecken/Stauraumkanälen/ Pumpwerken m3 562.210 562.210 Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.910 72.005 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 239 Lagebericht 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 240 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 2 von 21 Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlage des Unternehmens 3 A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH 5 II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5 III. Geschäftsentwicklung 5 1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12 IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13 1. Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs und der Lage im Nahen Osten 14 14 7. Risiken der Preisentwicklung 15 8. Chancen 15 V. Prognosebericht 16 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 6 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6 VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wichtigs- ten Anlagen 17 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18 Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2: Anlagen im Bau 21 Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen. 241 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 3 von 21 I. Grundlage des Unternehmens A. Geschäftsmodell Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu- nale Pflichtaufgabe. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser- und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei- ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka- nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch. An die städtische Kanalisation waren 546.126 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2024 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent- wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe- rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.694 Einwoh- nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet. SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen  Kalchreuth  Oberasbach  Schwaig  Stein  Wolkersdorf (Stadt Schwabach)  Heroldsberg  sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth. Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 60.134 Einwohnern 11,01 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner. Auf Basis einer Zweckvereinbarung übernimmt SUN dar über hinaus die Abwässer des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein. Das städtische Entwässerungssystem hat eine Länge von 1.485 km, davon entfallen 1.473 km auf Kanäle einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Bei den übrigen 12 km handelt es sich um oberflächennahe Ableitungen und Drainagen bzw. Sickeranlagen. Zum städtischen Kanalnetz gehören auch 35 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrück- haltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 562.210 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen. SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:  Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)  Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte) In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 73,5 Mio. m³ (Vorjahr 71,6 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. 242 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 4 von 21 B. Organisation und Steuerung Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännisch e Werkleiterin). Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen. Werkbereich Stadtentwässerung: Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:  Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau- werke  Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung  Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und in- dustrieller Grundstücksentwässerungsanlagen. Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projekt- steuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme. Werkbereich Umweltanalytik: Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:  Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.  Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2. Kaufmännischer Bereich: Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschn ittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie- ten:  Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation  Finanzen und Rechnungswesen  Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge  Kommunikation und Datenverarbeitung Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt. 243 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 5 von 21 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For- schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss- bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren- nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge- reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt. Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleis- tet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergeb- nisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt. II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Eine wirtschaftliche Erholung ist in Deutschland nicht in Sicht. Auch 2024 war mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent keine Rückkehr von der Rezession auf einen Wachs- tumspfad zu verzeichnen. Die Investitionen sind in Deutschland das 3. Jahr in Folge gesunken. Aufgrund der hohen Energiekosten, hoher Arbeitskosten und einer hohen Bürokratielast ist das Jahr 2024 von Be- triebsverlagerungen ins Ausland und steigenden Insolvenzen gekennzeichnet. Die Inflation ist mit 2,2% Stei- gerung der Verbraucherpreise wieder zurückgegangen (Daten von Destatis). Durch die im April 2025 erfolgte Zinssenkung der EZB und die hohe geplante Schuldenaufnahme der neuen Bundesregierung ist zumindest nicht mit einem weiteren Rückgang der Inflation zu rechnen. Im März 2025 senkte die OECD die Wachs- tumsprognose für Deutschland 2025 auf 0,4%. Es bleibt abzuwarten, ob es der neuen Bundesregierung gelingt, durch geeignete wirtschafts- und energiepolitische Maßnahmen eine messbare Belebung der wirt- schaftlichen Entwicklung zu erreichen. III. Geschäftsentwicklung Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 24.863 TEUR erhöht. Auf der Vermö- gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+24.231 TEUR) zu verzeichnen. Die For- derungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr (+841 TEUR) angestiegen, die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg verzeichnen ebenfalls einen leichten Zuwachs (+169 TEUR). Demgegenüber sind die sonstigen Forderungen (-211 TEUR) leicht gesunken. Das infolge des Jahresergebnisses 2024 gestiegene Eigenkapital und den insgesamt leicht gestiegenen sonstigen Rückstellungen (+149 TEUR), denen rückläufige Rückstellungen für Pensionen (-790 TEUR) ge- genüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Im Gegensatz zu den ge- stiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.558 TEUR) sind die Verbindlich- keiten gegenüber der Stadt (-11.183 TEUR) gesunken. Die Eigenkapitalquote i. H. v. 20,3 % (Vj.: 19,2 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge- bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt. 1. Entwicklung der Umsatzerlöse Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab- gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben. Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: 244 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 6 von 21 Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2023 (97.5 61 TEUR) um 10.733 TEUR auf 108.294 TEUR. Die veranlagte Frischwassermenge ist erneut leicht angestiegen +206 Tm³ (Vorjahr +320 Tm³). Die deutlich ver- besserten Einnahmen (+26.870 TEUR) sind auf die Geb ührenerhöhung von 1,67 €/m³ auf 2,42 €/m³ ab 01.01.2024 zurückzuführen. Der Straßenentwässerungsanteil liegt aufgrund einer Nachverrechnung für 2023 etwas über dem Planni- veau. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühren muss davon ausgegangen werden, dass dieser dau- erhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat. Die Steigerung bei den Gebühren von umliegenden Gem einden ist zum größeren Teil auf einen neue Ab- wassergast zurückzuführen, so dass die Steigerung a ls dauerhaft angesehen werden kann. Die diesjährige Zuführung zur Rückstellung für Gebührenerstattung ( 2.357 TEUR) dient gebührenrechtlich dem Ausgleich des negativen Vortrags aus dem vorangegangenen Gebührenzeitraum. Dieser betrug 2.017 TEUR. Die Umsatzerlöse insgesamt (108.294 TEUR) sind um 2 .680 TEUR höher ausgefallen als geplant (105.614 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Einleitungsgebühren für Schmutzwasser sich etwas besser entwickelt haben als das im Zeitpunkt der Pl anung absehbar war (+2.529 TEUR). Die Entwicklung bei den Gebühren der umliegenden Gemeinden ist ebenfalls erfreulich (+742 TEUR). Die übrigen Positionen liegen etwa auf Höhe der geplanten Ansätze. Umsatzerlöse (TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024 Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174 Rückstellung für Gebührenerstattungen 9.749 14.964 14.477 17.436 -2.357 Straßenentwässerungsanteil 9.800 10.481 11.042 10.351 11.957 Starkverschmutzergebühren 887 1.004 472 452 536 Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.045 3.198 3.409 3.083 4.492 Gebühren für Analytik 2.960 3.062 3.415 3.234 3.636 sonstige Entgelte 298 352 545 668 660 weitere Umsatzerlöse 1.007 1.105 995 1.033 1.196 Gesamt 92.388 96.813 94.794 97.561 108.294 Umsatzerlöse (TEUR) IST 2024 Plan 2024 Diff. Plan zu IST IST 2023 Diff. IST 2024 zu 2023 Einleitungsgebühren 88.174 85.645 2.529 61.304 26.870 Rückstellung für Gebührenerstattungen -2.357 0 -2.357 17.436 -19.793 Straßenentwässerungsanteil 11.957 11.200 757 10.351 1.606 Starkverschmutzergebühren 536 500 36 452 84 Gebühren von umlieg. Gemeinden 4.492 3.750 742 3.083 1.409 Gebühren für Analytik 3.636 3.264 372 3.234 402 sonstige Entgelte 660 350 310 668 -8 weitere Umsatzerlöse 1.196 905 291 1.033 163 Gesamt 108.294 105.614 2.680 97.561 10.733 245 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 7 von 21 Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung: Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech- nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar: Die Erträge liegen mit 117.861 TEUR rund 4.117 TEUR über dem Planansatz (113.744 TEUR) für das Jahr 2024. Hauptursache dafür ist die veranlagte Frischwassermenge, die sich besser entwickelt hat als erwartet. Bei den aktivierten Eigenleistungen ist die Verbess erung auf eine gestiegene Investitionstätigkeit zur ückzu- führen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen sind gestiegene Erträge aus Zwangsgeldern (+ 79 TEUR) , eine höhere Auflösung von Sonderposten (+227 TEUR) sowie die Auflösung von Rückstellungen (+478 TEUR) die wesentliche Ursache. 2020 2021 2022 2023 2024 Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174 Straßenentwässerungsanteil 9.800 10.481 11.042 10.351 11.957 Starkverschmutzergebühren 887 1.004 472 452 536 Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.045 3.198 3.409 3.083 4.492 weitere Umsatzerlöse 1.007 1.105 995 1.033 1.196 sonstige Entgelte 298 352 545 668 660 Gebühren für Analytik 2.960 3.062 3.415 3.234 3.636 Rückstellung für Gebührenerstattungen 9.749 14.964 14.477 17.436 -2.357 Gesamt 92.388 96.813 94.794 97.561 108.294 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Entwicklung der Umsätze (in TEURO) Einleitungsgebühren (TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024 Veranlagte Frischwassermenge 30.189 29.628 28.211 28.73 4 28.804 Schmutzwassergebühr 1,67 1,67 1,67 1,67 2,42 Summe Schmutzw assergebühr 50.415 49.478 47.113 47.985 69.706 Veranlagte Grundflächen 29.053 28.577 28.633 28.735 28.7 22 Niederschlagswassergebühr 0,43 0,43 0,43 0,43 0,60 Summe Niederschlagsw assergebühr 12.493 12.288 12.312 12.356 17.233 sonstige Einleitungsgebühren 1.734 881 1.014 963 1.235 Summe Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174 Erträge gesamt (TEUR) IST 2024 Plan 2024 Diff. Plan zu IST IST 2023 Diff. IST 2024 zu 2023 Umsatzerlöse 108.294 105.614 2.680 97.561 10.733 andere aktivierte Eigenleistungen 3.590 3.150 440 3.817 -227 sonstige betriebliche Erträge 5.976 4.980 996 7.119 -1.143 Gesamt 117.861 113.744 4.117 108.497 9.364 246 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 8 von 21 2. Entwicklung der Aufwendungen 2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar: Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung: Der Materialaufwand (27.952 TEUR) ist insgesamt um 1.119 TEUR angestiegen. Die Kosten für Chemika- lien (-24 TEUR) und Materialverbrauch (-56 TEUR) bewegen sich stabil auf Vorjahresniveau. Im Bereich der bezogenen Leistungen ist erneut ein Kostenanstieg von 1.573 TEUR zu verzeichnen, für den die ge- stiegenen Kosten bei der Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (+1.123 TEUR) und Instandhaltung der Maschinen (+944 TEUR) im Klärwerk verantwortlich sind. Die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-135 TEUR) und die Instandhaltung der Haustechnik (-185 TEUR) sind demgegenüber leicht gesun- ken. Ursächlich dafür ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt beendet und die Aufgaben zu- rückgeholt wurden. Außerdem ist ein erneuter Rückgang der Kosten bei der Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll zu verzeichnen (-826 TEUR). Die Stromkosten sanken gegenüber dem Vorjahr um 372 TEUR. Aufwendungen 2020 2021 2022 2023 2024 IST IST IST IST IST Materialaufw and incl. Instandhaltung 21.737 26.158 23. 601 26.833 27.952 Personalaufw and und Sozialabgaben 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205 Abschreibungen 24.183 23.365 23.524 24.604 25.507 sonstige betriebliche Aufw endungen 12.176 11.455 12.29 1 12.908 13.539 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8 -23 -28 -30 -88 Zinsen und ähnliche Aufw endungen 6.416 5.570 3.254 4.72 2 5.847 sonstige Steuern 566 254 341 289 722 Summe 93.131 94.996 91.125 99.033 105.684 2020 2021 2022 2023 2024 Personalaufwand 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205 Zinsergebnis 6.408 5.547 3.226 4.692 5.759 Abschreibungen 24.183 23.365 23.524 24.604 25.507 sonstiger betr. Aufwand und Steuer 12.742 11.709 12.632 13.197 14.261 Sachaufwand 21.737 26.158 23.601 26.833 27.952 Gesamtaufwand 93.131 94.996 91.125 99.033 105.684 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Aufwendungen (in TEUR) 247 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 9 von 21 Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 630 TEUR a ngestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg ist der A n- stieg für externe Gutachten (+756 TEUR), denen rück läufige Kosten bei den Mieten für bewegliche Gegen- stände (-336 TEUR) gegenüberstehen. Bei den externe n Gutachten ist insbesondere die Organisationsun- tersuchung bei der Umweltanalytik, die Verbesserungen der Kanaldatenbank, der Leittechnik und der IT als ursächlich zu nennen. Die Abschreibungen sind um +904 TEUR auf insgesamt 25.507 TEUR angestiegen. Dies ist auf die anstei- gende Investitionstätigkeit zurückzuführen und positiv zu bewerten. Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und E inmalzahlungen auf insgesamt 32.205 TEUR (Vorjahr 29.707 TEUR) angestiegen. Das Zinsergebnis spiegelt die gestiegenen Zinsen am Kreditmarkt wider (+1.125 TEUR). Dem Anstieg bei den Darlehenszinsen für den Kreditmarkt (+1.792 TEU R) stehen Rückgänge bei den Zinsen für kurzfristige Geldmittel (-35 TEUR), dem Aufwand aus Derivaten (- 20 TEUR) und dem Zinsaufwand aus Pensionsrück- stellungen (-185 TEUR) sowie gestiegene Bauzeitzinsen (-458 TEUR) gegenüber. 2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen Der Personalaufwand in Höhe von 32.205 TEUR liegt um 2.498 TEUR (8,4 %) über dem Wert des Vorjahres (29.707 TEUR). Der Anstieg der Beschäftigtenentgelte (+1.621 TEUR) ist prägend für das Ergebnis. Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 211 TEUR (-17,3 %) war erneut etwas geringer als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Alte rsversorgung errechnet sich ein Anstieg der Persona l- kosten um +7,4 %. Der Weiterbildungsaufwand ist etwas zurückgegangen. Der Anstieg 2023 ist wohl auf Nachholeffekte der Corona-Pandemie zurückzuführen. 3. Jahresergebnis Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 12.177 TEUR (Vj.: 9.464 TEUR) und damit um 2.713 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr. Vom geplanten Gewinn (8.214 TEUR) weicht das Ergebnis um +3.963 TEUR ab. Diese Abweichung kommt durch 4.117 TEUR höhere Ertr äge und 168 TEUR niedrigere Aufwendungen zu- stande. Bei den Erträgen ist dafür vor allem die hö here veranlagte Frischwassermenge (+860 Tm³ ggü. de r Planung) mit +2.066 TEUR, die Nachverrechnung des S traßenentwässerungsanteils aus dem Vorjahr (+757 TEUR), die Mehreinnahmen der Abwassergebühren umliegender Gemeinden (+742 TEUR) sowie Mehreinnahmen der Umweltanalytik (+372 TEUR) ursächlich. Personalaufwand 2020 2021 2022 2023 2024 Veränderung ggü Vj. (Angaben in TEUR) abs. in % Beschäftigtenentgelt 19.702 20.407 20.186 21.452 23.073 1.621 7,6% Beamtenbezüge 1.091 1.168 1.327 1.335 1.328 -7 -0,5% Veränderung Rückstellungen 390 152 144 74 5 -69 -92,7% Soziale Abgaben 4.296 4.472 4.439 4.680 5.236 556 11,9% Altersversorgung 3.538 3.530 3.381 3.386 3.572 186 5,5% Rückstellungen f. Altersversorgung -956 -1.512 -1.335 -1.220 -1.009 211 -17,3% Summe Personalaufwand 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205 2.498 8,4% Weiterbildungsaufwand 190 241 307 433 386 -47 -11,0% 248 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 10 von 21 4. Entwicklung des Eigenkapitals Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2024 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbe- triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2023 (9.464 TEU R) der Gewinnrücklage (nun 121.754 TEUR) zuge- wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2024 auf 133.931 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 20,33% (Vorjahr 19,20%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszw angs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (44.238 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (88.080 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich- wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 40,41%. Entwicklung des Eigenkapitals 01.01.2024 Zuführung Ergebnis- verwendung 31.12.2024 Netto- veränderung (Angaben in TEUR) Stammkapital 0 0 0 0 0 Rücklagen - Gewinnrücklage 112.290 9.464 121.754 9.464 - Sonderrücklage Ergebnisvorträge Jahresergebnis 9.464 12.177 -9.464 12.177 2.713 Gesamt Eigenkapital 121.754 21.641 -9.464 133.931 12.177 Gesamtkapital 633.996 658.858 Eigenkapitalquote 19,20% 20,33% 249 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 11 von 21 5. Entwicklung der Rückstellungen Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 11 ff erläutert. Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) 01.01.2024 Verbrauch Auflösung 31.12.2024 originär Zinsanteil Pensionen 34.710 1.029 0 0 239 33.920 Abwasserabgabe 24.637 7.918 310 2.803 0 19.212 Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 11.101 529 169 2.6 59 0 13.062 ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.567 622 540 2. 681 0 4.086 Beamtenbeihilfen 2.048 0 0 21 -34 2.035 Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.099 1.099 0 1.113 0 1.1 13 Urlaubsguthaben 894 894 0 1.000 0 1.000 ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 846 692 118 485 0 521 Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 297 0 1.107 Altersteilzeit 710 118 0 0 9 601 Instandhaltung 623 0 140 0 0 483 Dienstjubiläen 155 14 16 11 5 141 Rechtsstreitigkeiten 116 0 34 16 0 98 Jahresabschlusskosten 59 58 0 63 0 64 Aufbewahrungskosten Bilanz 47 0 0 0 -1 46 Leistungsentgelt 4 4 0 8 0 8 Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 0 0 0 2.357 -68 2.289 Gesamt Rückstellungen 80.426 12.977 1.327 13.514 150 79.786 Zuführung 250 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 12 von 21 6. Lage der Liquidität Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-M anagement der Stadt Nürnberg integriert ist, ist di e Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle E ntwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapit alfluss- rechnung Aufschluss: 2024 2023 TEUR TEUR 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Jahresergebnis 12.177 9.464 Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 25.507 24.604 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -73 -27 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.955 -4.868 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -640 -19.4 31 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -854 -778 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.061 624 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.223 9.588 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 73 27 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -49.702 -45.392 Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 10.182 4.484 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -39.447 -40.881 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 46.00 0 48.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -32.30 1 -28.719 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13.699 19.281 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 10.475 -12.0 12 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -16.725 -4.71 3 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725 5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel 243 429 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -6.493 -17.154 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725 251 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 13 von 21 IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 1. Marktrisiken Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut- zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt- gebiet gelegenen Grundstücke fest. Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be- nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel- baren wirtschaftlichen Risiken. Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär- werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be- reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet. 2. Betriebsrisiken Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf- lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab- wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus- gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch: - Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und - Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes. Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil- bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt. Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring- versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit- gehend ausgeschlossen. 252 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 14 von 21 3. Risikomanagement In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein um fassendes Risikomanagement einzuführen und dieses 2023 neu strukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Nunmehr erfolgt die Risikobewertung aufgeteilt in strategische Risiken von Gesamt-SUN und Prozessrisiken. Die strategische n Risiken sind globaler Art und betreffen unter ander em Unternehmensorganisation, Finanzen, Personal, Po - litik, Medien, Technologie, Beschaffung, Recht und Umfeld beziehungsweise Umwelt. Die Bewertung der strategischen Risiken erfolgt durch die operative Werkleitung. Bei den Prozessrisiken erfolgt eine kleinteiligere Bewertung auf Ebene der elf Prozesse des Integriert en Managementsystems der SUN. Diese Bewertung wird durch die jeweiligen Prozesseigner durchgeführt. Für die Bewertung der Risiken (Eintrittswahrscheinl ichkeit und potentielle Schadensauswirkung) wurde d ie Matrix der Risikobewertung aus GD-COM-702 ISMS-Hand buch (entnommen aus dem B3S) übernommen. Damit ist eine einheitliche Bewertung sichergestellt. Die Risikobewertung wird jährlich überprüft. Im Manage- mentreview werden darauf basierend die Wirksamkeit und Angemessenheit des Umgangs mit Risiken und Chancen bewertet. 4. Umweltbelange Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge d er Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits re- gelmäßig überprüft. Ein Nachhaltigkeitsbericht, integriert in den Jahre sbericht, wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und a uch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html). 5. Risiken aus dem Finanzbereich Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port- foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente im Einzelfall sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt. Derivative Zinsinstrumente sind:  Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap),  Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym- metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und  Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap). Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e- stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin- dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. Der Einsat z von Derivaten ist derzeit von untergeordneter Be- deutung. 6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs, der Lage im Nahen Osten, neuer Regulierungen der EU und der US-Zollpolitik Aufgrund der instabilen Lage im Nahen Osten (Krieg in Israel, Angriffe auf Schiffe im Suez-Kanal usw.), des Kriegs in der Ukraine, Regulierungsanforderungen de r EU und der US-Zollpolitik ist mit Risiken für die Ge- schäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsver lauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführu ng von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Bau- maßnahmen, verbunden mit dem Risiko von Kostensteig erungen. Der Ukrainekrieg und der EU-Emissions- handel für den Verkehr und Gebäudewärme (ab 2027) w erden vor allem auf dem Energiesektor bei der 253 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 15 von 21 Versorgung von Treibstoffen und Strom möglicherweis e zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus könnte es bei einer Eskalation im Nahen Oste n auch noch zu Lieferengpässen kommen. Die nicht kalkulierbare US-Zollpolitik führt bereits zu Veränderungen in den weltweiten Lieferketten. Inwieweit der Be- trieb SUN davon beeinflusst wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Von einer Verschlechterung der Finanz ie- rungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebühre nerhebung hat sich erfreulicherweise stabilisiert. Die Zinsentwicklung ist schwer abschätzbar, da die Zinssenkung der EZB im April und die hohe geplante Schul- denaufnahme der neuen Bundesregierung gegenläufige Wirkungen haben. Die CSRD-Richtlinie („Corporate Sustainability Repo rting Directive“) der Europäischen Union schafft ei nen einheitlichen Rahmen für das Berichtswesen von europäischen Unternehmen. Sie baut auf der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) auf, wel che bisher große, kapitalmarktorientierte Unternehm en, Banken und Versicherungen und große Unternehmen mit öffentlichem Interesse zur Berichterstattung ver- pflichtete. Die Analyse beginnt mit der Definition der Wertschöpfungskette. Diese folgt bei SUN dem We g des Abwassers, beginnend bei der Grundstücksentwäss erung über das Kanalnetz hin zu den beiden Groß- klärwerken. Für die im Jahresbericht 2024 enthaltene Betrachtung der Auswirkungen wurde die Wertschöpfungskette bis auf Ebene der Fachbereiche und Sachgebiete analysie rt. Für den Anfang wurde sich hier auf den Bereich „ESRS E1“ der CSRD beschränkt (Themen mit Bezug zum Klimawandel). SUN ist derzeit nicht von der CSRD-Richtlinie betro ffen. Zur Vorbereitung auf eine eventuelle künftige Be- richtspflicht aufgrund der Taxonomie-Regelungen für Kreditinstitute wurde jedoch eine vereinfachte, do p- pelte Wesentlichkeitsanalyse auf Grundlage der CSRD -Richtlinie erstellt. Diese Analyse betrachtet zwei Di- mensionen von Einflüssen: • Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und die Gesellschaft. • Auswirkungen von Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen. Die Wesentlichkeitsanalyse zu ESRS E1 ist im Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Damit ist SUN darauf vorbereitet, dass die Nachhalt igkeitsberichterstattung doch noch erforderlich wer den könnte und kann die nunmehr erlernte Methode jederzeit auf weitere ESRS anwenden. Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifiz ierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maß- nahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglich- keiten. 7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung Die Preisentwicklung hat sich für Chemikalien und Strom beruhigt. Weiterhin steigende Preise sind für Bau- leistungen und Handwerkerleistungen zu erwarten. Se lbst eine schwache Konjunktur führte aufgrund des Fachkräftemangels nicht zu einer durchgreifenden Beruhigung der Preisentwicklung. 8. Chancen Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kom munalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter ver- schärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch wei- tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell ist die Überleitung des Abwassers der Ge- meinde Heroldsberg abgeschlossen. Die Allianz der W asserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interes- sensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Um- setzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, E in- träge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu v ermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdis chen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme ver- zichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. d er Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden. 254 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 16 von 21 V. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen. Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis März 2025 vor. Daraus lassen sich be - reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Ins gesamt konnten die Umsatzerlöse durch die höheren Abwassergebühren um 4.556 TEUR zulegen. Die Erlöse aus den Abwassergebühren liegen dabei um 2.540 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Erstattungen der Stadt für die Umweltanalytik (1.764 TEUR) und die aktivierten Eigenleistungen (1.002 TEUR) lagen per 31.03.2024 noch nicht vor, so dass kein Vorjahresvergleich möglich ist. Beim Materialaufwand (-433 TEUR) liegen die Aufwend ungen für Chemikalien ebenso wie die Aufwendun- gen für bezogene Leistungen aktuell etwa auf Vorjah resniveau, die Stromkosten bleiben aktuell hinter d em Vorjahr zurück (-505 TEUR). Der Personalaufwand ist gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres erneut angestiegen (+501 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau (+43 TEUR). Die Zinsaufwen- dungen sind erwartungsgemäß nochmals leicht angestiegen (+85 TEUR). Zusammenfassend ergibt sich per 31.03.2025 ein um 5.072 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeit- raum 2024. Statt eines Verlustes i. H. v. 778 TEUR zum 31.03.2024 ergibt sich in 2025 zum gleichen Stichtag ein Gewinn i. H. v. 4.294 TEUR. Im Wirtschaftsplan 2025 – 2028 wird für 2025 mit ei nem Gewinn von 7.430 TEUR (2024: 8.214 TEUR) ge- plant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Erhöhung der Abwassergebühr, da di e Gebührenüberschussrückstellung in 2023 zur Gänze au fgelöst wurde. Die geplanten Umsatzerlöse liegen mit 106.054 TEUR geringfügig über (+440 TEUR) dem P lanansatz des Vorjahres mit 105.614 TEUR. Auf- grund der bestehenden Bautätigkeit wird von steigenden Eigenleistungen (+500 TEUR) ausgegangen. Diesen stehen erwartete Aufwandsminderungen bei den Personalkosten (-475 TEUR) sowie steigende Auf- wendungen für Zinszahlungen (+900 TEUR) gegenüber. Bei den Materialaufwendungen und den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen wird von einer in Summe leicht (+418 TEUR) ansteigenden Belastung ausge- gangen. 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung Die seit 01.01.2024 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für  Schmutzwasser in Höhe von 2,42 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)  Niederschlagswasser in Höhe von 0,60 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange- schlossenen Grundstücksflächen) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen. Die Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattu ng wurde im Gebührenzeitraum (2020 – 2023) abge- schlossen. Die 56.626 TEUR wurden vollständig an den Gebührenzahler erstattet. Trotzdem ergab sich noch eine gebührenrechtliche Unterdeckung in Höhe von 2. 017 TEUR, die in der Überleitungsrechnung ausge- wiesen wurde. Für das Jahr 2024 errechnet sich eine Einstellung in die Gebührenrückstellung in Höhe vo n 2.289 TEUR, so dass der negative Übertrag bereits im ersten Jahr des neuen Gebührenzeitraums vollständig ausgeglichen werden konnte. 255 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 17 von 21 VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurden keine neuen Grundstücke als Ausgleichsflächen für die Baumaßnahme am Eich- waldgraben gekauft und keines verkauft. Es fielen noch Anschaffungsnebenkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 2.702 Euro an. Grunddienstbarkeiten: Es wurde eine neue Dienstbarkeit eingetragen. Es wurde keine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen. 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla- gen Die Angaben sind in Anlage 2 zum Anhang ersichtlich. 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 22.638 TEUR auf 93.509 TEUR (Vj. 70.871 TEUR) gestiegen. Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2024 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich. Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahm en 2025 bis 2028 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 71 bis 82 Mio. EUR vorgesehen. Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 202 5 – 2028 im Bereich der Abwasserableitung (250 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Sied- lungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Gebietssanierung Neuenhof und weitere Maßnahmen. De r Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die ent- wässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäude- umstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant. Bei der Abwasserreinigung (118 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutige r Investitionsschwerpunkt der Kläranlagenausbau sowie die Klärschlammbehandlung im Klärwerk 1. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken, einschließ- lich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie d ie Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II , die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, d ie Modernisierung der Prozessleittechnik und die Er - weiterung der mechanischen Anlagen sowie der Modernisierung des Wasserweges. 256 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 18 von 21 4. Personalangaben Personalstand Zum 31.12.2024 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 445 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 19 Mitarbeitende in de r Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Voll - zeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsja hres mit 399,61 Beschäftigten (Vorjahr 397,02) unte r dem Stellenplan (441,93). Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Geneh migung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not- wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall. Anzahl der Beschäftigten: Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wied erbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger. 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) 441,93 439,93 436,43 435,42 423,7 Istbesetzung Vollzeitäquivalente 399,61 397,02 400,51 405,67 403,9 Beschäftigte (gesamt) 445 439 440 443 442 befristete Beschäftigte 3 3 7 6 8 Auszubildende 19 20 20 21 19 257 258 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 20 von 21 Anlage 1 (ungeprüft) Die Überleitungsrechnung zeigt, dass am Ende des Gebührenzeitraums (2020 – 2023) die vollständige Auf- lösung der Rückstellung für Gebührenerstattung aus vorangegangenen Zeiträumen (56.626 TEUR) nicht ausgereicht hat, um die Mindereinnahmen wegen des gesenkten Gebührenmaßstabs auszugleichen. Die fehlenden 2.017 TEUR sind im kommenden Gebühren zeitraum auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG). Überleitungsrechnung (in TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024 SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist Jahresergebnis nach Handelsrecht 8.077 10.654 13.630 9. 463 12.177 Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.966 4.880 4.863 4.868 4.955 Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.183 -23.365 -23.524 -24.604 -25.507 Nettoabschreibung -19.217 -18.485 -18.661 -19.736 -20.552 Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -6.408 -5.547 -3.226 -4.691 -5.759 andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.841 -3.556 -2.725 -2.909 -2.200 Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung -19.217 -18.485 -18.661 -19.736 -20.552 Zinskosten auf Anlagevermögen -23.447 -23.328 -23.500 -24.324 -25.039 Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.919 5.798 5.724 5.728 5.837 Nettozinskosten -17.528 -17.530 -17.776 -18.596 -19.202 gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.798 2.227 1.805 484 934 Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 -2.017 0 Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0 kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 -2.017 0 kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 259 Lagebericht zum 31.12.2024 Seite 21 von 21 Anlage 2: Anlagen im Bau 2024 Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2024 EUR 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 351.738,40 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 203.028,24 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 7.551.814,77 94800 Kanalsanierung Gartenstadt 19.469.046,88 95400 Kanalerschließung 802.691,11 95600 Kanalbau 949.794,75 95700 Kanalauswechslung 13.863.859,42 I002 Maßnahme Dritter 805.229,07 I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 207.996,23 I006 Gebietssanierung Neunhof 2.400.633,43 I105 Zerzabelshofsammler 542.309,08 I148 Frankenschnellweg 2.273.967,17 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 9.413.005,61 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 107.779,67 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 3.724.909,00 Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 13.061.452,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsa nlagen 75.729.254,83 Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2024 EUR 96700 Kläranlagenausbau 1.536.028,69 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 55.319,23 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 7.956.456,80 I157 Elektrische Energieversorgung SUN 1.020,00 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 15.452,25 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 99.815,95 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 1.254.870,01 I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2.169.483,14 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.132.328,90 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 1.012.523,57 I188 KW 1-2 Modernisierung Prozessleittechnik 46.446,89 I193 KW 1 Optimierung Kälteverbund 3.910,00 I194 KW 2 Energiekonzept TGA 90,00 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 36.000,39 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 484.142,51 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.976.070,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungs anlagen 17.779.958,33 Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 93. 509.213,16 Im Bau befindliche Maßnahmen 260 ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lange Straße 59 · 70174 Stuttgart · Telefon: +49(0711)93 30 91 0 · Faxdurchwahl: -80 · info@etl-aucon.de · www.etl-aucon.de Geschäftsführung: WP/StB Alfred Lein, WP Fritz Baldus Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG Berlin · IBAN DE77 1203 0000 0011 7919 10 · BIC BYLADEM1001 Sitz der Gesellschaft: 70174 Stuttgart · Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 · USt-ID: DE213450019 Prüfungsbericht Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2024 22 261 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 INHALTSVERZEICHNIS A. Prüfungsauftrag .............................................. ..................................................................................1 B. Grundsätzliche Feststellungen .............................................. ...........................................................2 I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs ............................................ .............................2 II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs........................................... ...........................2 III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter .....................................3 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ........................................... ...............................................4 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung............................................. ..........................................9 I. Gegenstand der Prüfung.............................................. .............................................................9 II. Art und Umfang der Prüfung............................................ .........................................................9 E. Feststellungen zur Rechnungslegung............................................. .............................................. 12 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................. .............................. 12 1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung .......................................... ............ 12 2. Jahresabschluss............................................... ................................................................... 12 3. Lagebericht......................................... ................................................................................. 13 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................ .................................. 13 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................... .. 13 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen....................................... ...... 13 F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG ......................................... ................... 13 G. Schlussbemerkung............................................. ........................................................................... 14 262 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 ANLAGENVERZEICHNIS 1 Bilanz zum 31. Dezember 2024 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft) 6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG 7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 8 Wirtschaftliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AO Abgabenordnung DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung GWh Gigawattstunde HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf n. F. neue Fassung PS Prüfungsstandard SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg TEUR Tausend Euro Vj. Vorjahr . Zahlenwert < TEUR 1 Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, % usw.) auftreten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personen- bezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. 263 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 1 A. PRÜFUNGSAUFTRAG Die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg (nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“) hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und des Lagebe- richts beauftragt. Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor. Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG. Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Ab- schlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag in Anlage 8 nach- gekommen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsbe- richten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.). Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg . Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfe- rinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024" zugrunde, de- ren Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemei- nen Auftragsbedingungen maßgebend. 264 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 2 B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen hervorzuheben: ƒ Das Jahresergebnis beträgt TEUR 12.177 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.713 verbessert. Gegenüber dem Plan (TEUR 8.214) konnte ein um TEUR 3.963 besseres Jahresergebnis erzielt werden. ƒ Die Umsatzerlöse sind um TEUR 10.733 auf TEUR 108.294 (Vj.: TEUR 97.561) gestie- gen. Hauptursache ist die Gebührenerhöhung von 1,67 EUR/m³ auf 2,42 EUR/m³ bei der Schmutzwassergebühr bzw. von 0,43 EUR/m³ auf 0,60 EUR/m³ bei der Niederschlags- wassergebühr. ƒ Der Materialaufwand ist insgesamt um TEUR 1.119 auf TEUR 27.952 angestiegen. Hauptursache dafür sind u.a. die gestiegenen bezogenen Leistungen für Kanalinstandhal- tung und Kanalauswechslung (TEUR +1.123) sowie für Instandhaltung der Maschinen (TEUR +944). ƒ Der Personalaufwand ist um TEUR 2.498 auf TEUR 32.205 gestiegen. ƒ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 631 angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg sind die Kosten für externe Gutachten (TEUR +756) ƒ Die Bilanzsumme ist um TEUR 24.863 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 20,3 % (Vj.: 19,2 %). Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse beträgt die Eigenkapitalquote 40,4%. II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen: ƒ Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli- chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffent- lich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von sat- zungsmäßigen Aufgaben geschlossen. ƒ Im Wirtschaftsplan 2025 – 2028 wird für 2025 mit einem Gewinn von TEUR 7.430 geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Erhöhung der Abwasserge- bühr. Die geplanten Umsatzerlöse betragen TEUR 106.054. 265 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 3 III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gese tzlichen Vertreter Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lage- bericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu- treffend dar. 266 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 4 C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürn- berg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrech- nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ƒ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli- chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragsla- ge für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und ƒ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun- deslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor- derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen. 267 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 5 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des We rkausschusses für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belan- gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent- lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech- nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäfts- tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzie- ren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge- setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermögli- chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La- geberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei- nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 268 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 6 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah- resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus ƒ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar- stellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ƒ erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan- ten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh- rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umstän- den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. ƒ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ƒ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsver- merk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf- merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachwei- se. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ƒ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung 269 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 7 der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen- betriebs vermittelt. ƒ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. ƒ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientier- ten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen An- nahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten An- gaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori- entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent- lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätig- keit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbe- triebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durch- geführt. 270 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 8 Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstan- dungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßig- keit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Stuttgart, den 6. Juni 2025 ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“ 271 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 9 D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahres- abschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschluss- prüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss und den Lagebe- richt ergeben. Insbesondere war Gegenstand unseres Auftrags weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtli- cher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufde- ckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prü- fungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmä- ßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt wer- den. Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert. Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichte- ten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen. Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüf- ten Eigenbetriebs zugesichert werden kann. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November 2024 bis Juni 2025 durchge - führt. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten lassen: Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern 272 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 10 ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen beinhalten können. Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf- merksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modi- fizieren. Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachtete n Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir an- gemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirk- samkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier- ten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erheb- liches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientier- ten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein ei- genständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar. 273 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 11 Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt: Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Pro- zessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher fal- scher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt. Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir zu- nächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen haben wir analyti- sche Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie in durch bewusste Auswahl Stichpro- ben Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt kein Gesamturteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft als Ganzes dar. Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt: ƒ Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung, ƒ Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens, ƒ Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie ƒ Umsatzerlösrealisierung. An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir teilgenommen. Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet. Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Von Kreditinstituten wurden Bankbestätigungen eingeholt. Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanaly- tik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zu dienen. 274 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 12 E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Die neben der Buchführung aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden. Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass di e von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatori- schen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungsle- gungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichts- zeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren. 2. Jahresabschluss Der Vorjahresabschluss wurde am 11. Dezember 2024 vom Stadtrat festgestellt. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmun- gen der Betriebssatzung aufgestellt worden. Die uns vorgelegte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchfüh- rung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungs- gemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zu- treffend dargestellt. 275 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 13 3. Lagebericht Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lage- bericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzli- chen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebs vermittelt 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderu ngen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dar- gestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrech- nungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderli- chen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 276 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 14 G. SCHLUSSBEMERKUNG Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschrif- ten. Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“ (IDW PS 450 n. F.) zu Grunde. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungs- berichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahres- abschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnah- me, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Stuttgart, den 6. Juni 2025 ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 10.06.2025 17:27:48 [UTC+2] Gerd Möller 10.06.2025 18:59:51 [UTC+2] Alfred Lein 277                                                     278                      ! "    #    ! 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"’ "’  2   * /1  /) 1 3 2#/ " ’(#$ ’(#$ % $! /  ! !  *#)$ *#$$’ +   +   +   +   +   330 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1 Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsle itung sowie individuali- sierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge- schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? G ibt es darüber hinaus schriftliche Wei- sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen di ese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werklei- tung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt. Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüs se haben stattgefunden und wurden Nie- derschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr fanden sieben Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden Angelegenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die ge- fassten Beschlüsse liegen vor. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua- lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er- folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie- sen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunfts- gemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt. 331 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 2 Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens e ntsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zustän digkeiten/Weisungsbefugnisse er- sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 30. April 2024 werden die Regelungen zur Aufbauorgani- sation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt. Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 19. April 2024 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 30. April 2024 enthalten. Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Rechnungsprüfungsamt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korrupt ionsprävention ergriffen und dokumen- tiert? Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 23. Januar 2023 zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwick- lungen innerhalb seines Kompetenzbereichs. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesent liche Entscheidungspro- zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabw icklung, Personalwesen, Kreditauf- nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen. Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsricht- linien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht eingehalten wurden. 332 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 3 e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Ver trägen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zus ammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investi- tionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt. Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung un- tersucht. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be- sonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforde- rungen des Eigenbetriebs. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, we lches u. a. eine laufende Liquiditäts- kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf auf- bauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden R egelungen nicht eingehalten worden sind? Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. November 2022) festgelegt. 333 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 4 Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertigge- stellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Um- weltanalytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig etwa alle sechs Wochen Mahnungen versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen. Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg zugeordnet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des U nternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs. h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Üb erwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen ei ne wesentliche Beteiligung be- steht? Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterun- ternehmens KSVN. 334 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 5 Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarn signale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt wer- den können? Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts- wahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen themati- siert, die letzte Risikoinventur erfolgte in den Jahren 2023 und 2024, welche am 17. April 2024 durch die Werkleitung genehmigt wurde. Für die Durchführung der Risikobewertung besteht die Arbeitsanweisung AA-IMS-004 in der Fassung vom 17. September 2024. Zur einheitlichen Risiko- bewertung wurden die B3S (branchenspezifische Sicherheitsstandards) des Bundesamts für Si- cherheit und Informationstechnik (BSI) in die GD-COM-702 (ISMS Handbuch SUN) vom 29. Januar 2025 übernommen. Die bestehenden Maßnahmen erscheinen geeignet um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu erkennen. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet , ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maß- nahmen nicht durchgeführt wurden. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinui erlich und systematisch mit dem ak- tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsproz essen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst. 335 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 6 Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Eins atz von Finanzinstru- menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge- legt? Dazu gehört: x Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? x Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen ein- gesetzt werden? x Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und do kumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? x Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. an- tizipatives Hedging)? Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats genehmigt. Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt. Die Abteilungsanwei- sung wurde zuletzt am 14. November 2022 geändert. Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt: ƒ Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Pro- dukte, z.B. Doppelswaps) ƒ Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Pro- dukte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar) ƒ Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap) Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben. 336 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 7 c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta- rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf x Erfassung der Geschäfte x Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse x Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung x Kontrolle der Geschäfte? Siehe Antwort zu Frage 5 a). d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risik oabsicherung (Hedging) dienende Derivat- geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht notwendig. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Siehe Antwort zu Frage 5 a). f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts- /Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi- sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständi ge Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konze rnrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunab- hängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht. 337 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 8 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre- vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wes entlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug ) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? In 2024 erfolgte die jährliche Überprüfung der Bank- und Kassenbestände. Darüber hinaus erfolgte die Prüfung des Fuhrparkmanagements, welche mit dem Prüfungsbericht vom 8. August 2024 en- dete. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkt e mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerken swerte Mängel aufgedeckt und um wel- che handelt es sich? Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Re- vision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rech- nungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht. Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsor- gans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorher ige Zustimmung des Überwachungsor- gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor- den ist? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschus- ses nicht eingeholt wurde. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der G eschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt. 338 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 9 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle z ustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor- den sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechts- geschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschä fte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und b indenden Beschlüssen des Über- wachungsorgans übereinstimmen? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses überein- stimmen Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligung en, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt- schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erforder- nisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterl agen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Ang emessenheit des Preises zu ermögli- chen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausrei- chend waren c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung en von Investitionen laufend über- wacht und Abweichungen untersucht? Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von In- vestitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der an- gefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet. 339 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 10 d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wese ntliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei- tungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- od er vergleichbare Verträge nach Aus- schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Fragekreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße g egen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelu ngen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht ers tattet? Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einbli ck in die wirtschaftliche Lage des Unter- nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorg änge angemessen und zeitnah un- terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risi koreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un- terlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie er- kennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor. 340 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 11 d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitu ng dem Überwachungsorgan auf des- sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung herangetragen worden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berich terstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener S elbstbehalt vereinbart? Wur- den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Ges chäftsleitung oder des Überwachungsor- gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Übe rwachungsorgan offengelegt wor- den? Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermög enslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedriger e Verkehrswerte der Vermögensgegen- stände wesentlich beeinflusst wird? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 341 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 12 Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam- men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsver- pflichtungen finanziert werden? Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Prüfungsbericht. Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darle- hen finanziert werden. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf- nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkt e ergeben, dass die damit verbunde- nen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 6.760 von der öffent- lichen Hand sowie weitere erfolgswirksam vereinnahmte Zuschüsse von TEUR 22 erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Aufla- gen nicht eingehalten wurden. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evt l. zu niedrigen Eigenkapitalausstat- tung? Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungs politik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. 342 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 13 Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehm ens/Konzerns nach Segmenten/Kon- zernunternehmen zusammen? Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmalige n Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentlich e Kredit- oder andere Leistungsbezie- hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan- gemessenen Konditionen vorgenommen werden? Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zu- grunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN). d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrecht lich erwirtschaftet? Nicht anwendbar. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Ve rmögens- und Ertragslage von Bedeutung waren und was waren die Ursachen der Verluste? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifi- ziert. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verlus te zu begrenzen, und um welche Maß- nahmen handelt es sich? Siehe Antwort zu Frage 15 a). 343 Anlage 6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 14 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zu r Verbesserung der Er- tragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind bea bsichtigt, um die Ertragslage des Un- ternehmens zu verbessern? Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, um die Ertragslage des Eigenbetriebs zu verbessern. 344 Anlage 7 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 1 A. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE I. Rechtliche Grundlagen Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Sitz Nürnberg Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember 1995, zuletzt geändert am 5. Februar 2025. Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammver- wertung und -beseitigung; Entsorgungsaufgaben, die zur Aufga- be der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maß- nahmen. Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Organe des Verbandes Werkleitung Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kauf- männischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichbe- rechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in die- sem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen. Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben. 345 Anlage 7 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 2 Werksauschuss Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssat- zung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist. Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Be- triebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben. Stadtrat Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssat- zung geregelt. II. Wichtige Verträge US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2) Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwer- ken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zu- rückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen Zweck gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jah- re, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre. Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktionen. Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im F ebruar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B- Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensver- bindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 34,2 Mio. wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN aus- gewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem. § 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben. Zins-und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lage- bericht. 346 Anlage 7 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse 3 B. STEUERLICHE VERHÄLTNISSE Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht. 347 Anlage 8 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 INHALTSVERZEICHNIS A. Wirtschaftliche Grundlagen ............................................. .................................................................1 B. Mehrjahresvergleich ............................................. ............................................................................1 C. Ertragslage ............................................... ........................................................................................2 D. Vermögenslage ............................................... .................................................................................3 E. Finanzlage (Kapitalflussrechnung)............................................. ......................................................4 348 Anlage 8 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 1 A. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründ et. Zum 1. Januar 2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigen- betrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt. Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klär- schlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördern den Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehö- ren ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssa tzung, der Umweltanalytiklabor- satzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung. B. MEHRJAHRESVERGLEICH 2024 2023 2022 2021 Kennzahlen zur Ertragslage Umsatzerlöse TEUR 108.294 97.561 94.794 96.813 Materialaufwand TEUR 27.952 26.833 23.601 26.158 von Umsatzerlöse % 25,8 27,5 24,9 27,0 Personalaufwand TEUR 32.205 29.707 28.142 28.218 von Umsatzerlöse % 29,7 30,4 29,7 29,1 Abschreibungen TEUR 25.507 24.604 23.524 23.365 Jahresergebnis TEUR 12.177 9.464 13.630 10.654 Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 650.718 626.523 605.735 590.789 Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüs- sen zum 31.12. TEUR 132.318 127.091 127.475 126.931 Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonder- posten zum 31.12. % 20,3 20,3 21,0 21,5 Investitionen in Anlagevermögen TEUR 49.702 45.392 38.471 38.523 Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 658.858 633.996 612.536 597.558 Eigenkapital zum 31.12. TEUR 133.931 121.754 112.290 98.660 Eigenkapitalquote zum 31.12. % 20,3 19,2 18,3 16,5 Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -6.250 -16.725 -4.713 -7.129 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 36.223 9.588 21.734 25.696 Personalbezogene Kennzahlen Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Stammpersonal) VK 426 417 414 417 Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 76 71 68 68 349 Anlage 8 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 2 C. ERTRAGSLAGE Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrech- nungen der beiden Geschäftsjahre 2024 und 2023 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Ver- änderungen: 2024 2023 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 108.294 91,9 97.561 89,9 10.733 11,0 Aktivierte Eigenleistungen 3.590 3,0 3.817 3,5 -227 -5,9 Sonstige betriebliche Erträge 5.977 5,1 7.119 6,6 -1.142 -16,0 Betriebliche Erträge 117.861 100,0 108.497 100,0 9.364 8,6 Materialaufwand 27.952 23,7 26.833 24,7 1.119 4,2 Personalaufwand 32.205 27,3 29.707 27,4 2.498 8,4 Abschreibungen 25.507 21,6 24.604 22,7 903 3,7 Sonstige betriebliche Aufwen- dungen 13.539 11,5 12.908 11,9 631 4,9 Sonstige Steuern 722 0,6 289 0,3 433 >100,0 Betrieblicher Aufwand 99.925 84,7 94.341 87,0 5.584 5,9 Betriebsergebnis 17.936 15,3 14.156 13,0 3.780 26,7 Finanzergebnis -5.759 -4.692 -1.067 Jahresergebnis 12.177 9.464 2.713 Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.713 erhöht. Grund hierfür sind ins- besondere gestiegene Umsatzerlöse, die den Anstieg der Material- und Personalaufwendungen aus- gleichen konnten. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus höheren Erlösen aus Einleitungsgebühren aufgrund der Erhöhung der Gebühren, aus höheren Erlösen aus der Straßenentwässerung sowie höheren Gebühren der umliegenden Gemeinden aufgrund eines neuen Abwassergasts. Gegenläufig wirkte sich die die Zuführung zur Rückstellung für Gebührenüberdeckung aus. Der Anstieg des Materialaufwands resultiert insbesondere aus höheren Aufwendungen für Instandhal- tung. Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht. 350 Anlage 8 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 3 D. VERMÖGENSLAGE In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2023 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem langfristigen Kapital zugeordnet. 31.12.2024 31.12.2023 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 947 0,1 984 0,2 -37 -3,8 Sachanlagen 649.771 98,7 625.539 98,6 24.232 3,9 Langfristig gebundenes Vermögen 650.718 98,8 626.523 98,8 24.195 3,9 Vorräte 4.519 0,7 4.464 0,7 55 1,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.663 0,4 1.822 0,3 841 46,2 Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 436 0,1 266 0,0 170 63,9 Übrige Forderungen und Abgrenzungen 279 0,0 491 0,1 -212 -43,2 Flüssige Mittel 243 0,0 429 0,1 -186 -43,4 Kurzfristig gebundenes Vermögen 8.140 1,2 7.472 1,2 668 8,9 658.858 100,0 633.995 100,0 24.863 3,9 Kapital Eigenkapital 133.931 20,3 121.754 19,2 12.177 10,0 Sonderposten für Investitionszuschüsse 44.238 6,7 39.121 6,2 5.117 13,1 Sonderposten für Empfangene Ertragszu- schüsse 88.080 13,4 87.970 13,9 110 0,1 Langfristige Rückstellungen 38.986 5,9 37.624 5,9 1.362 3,6 Darlehen 289.861 44,0 276.162 43,5 13.699 5,0 Langfristig verfügbares Kapital 595.096 90,3 562.631 88,7 32.465 5,8 Kurzfristige Rückstellungen 40.800 6,2 42.802 6,8 -2.002 -4,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.583 2,1 7.448 1,2 6.135 82,4 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 7.462 1,1 18.646 2,9 -11.184 -60,0 Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.917 0,3 2.468 0,4 -551 -22,3 Kurzfristig verfügbares Kapital 63.762 9,7 71.364 11,3 -7.602 -10,7 658.858 100,0 633.995 100,0 24.863 3,9 Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 49.702 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibun- gen betrugen TEUR 25.507. Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu. Gegenläufig wirkte sich der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus. Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 12.177. Im Berichtsjahr wurden drei neue Darlehen über insgesamt TEUR 46.000 neu aufgenommen. Die Tilgungen betrugen TEUR 32.301. Der Anstieg der langfristigen Rückstellungen resultiert aus der Bildung der Rückstellung für Gebüh- renüberdeckung. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 20,3 % (Vorjahr 19,2 %). 351 Anlage 8 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 4 E. FINANZLAGE (KAPITALFLUSSRECHNUNG) Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grund- lage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapi- talflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt: 2024 2023 TEUR TEUR 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Jahresergebnis 12.177 9.464 Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 25.507 24.604 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -73 -27 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.955 -4.868 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -640 -19.431 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -854 -778 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.061 624 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.223 9.588 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 73 27 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -49.702 -45.392 Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 10.182 4.484 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -39.447 -40.881 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 46.000 48.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -32.301 -28.719 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13.699 19.281 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 10.475 -12.012 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -16.725 -4.713 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725 5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel 243 429 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -6.493 -17.154 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725 352 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts- prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt- schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät- zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach- verständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie- ‰HQGHQEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJVRLVWGHU:LUWVFKDIWVSUIHUQLFKWYHUSÀLFK - tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge- rungen hinzuweisen.  0LWZLUNXQJVSÀLFKWHQGHV$XIWUDJJHEHUV (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite- ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor- gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla- gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh- rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge- ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll- ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt- schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt- schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz- werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf GLHGLH8QDEKlQJLJNHLWVYRUVFKULIWHQLQJOHLFKHU:HLVH$QZHQGXQJ¿QGHQ wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein- trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al- lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts- prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er- klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.  :HLWHUJDEHHLQHUEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV   'LH :HLWHUJDEH EHUXÀLFKHU bX‰HUXQJHQ GHV :LUWVFKDIWVSUIHUV (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent- wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset- ]HVRGHUHLQHUEHK|UGOLFKHQ$QRUGQXQJYHUSÀLFKWHW   'LH9HUZHQGXQJEHUXÀLFKHUbX‰HUXQJHQGHV:LUWVFKDIWVSUIHUVXQG die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf- traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül- lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück- treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre- ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte- resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un- verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü- che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver- jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.   2ႇHQEDUH8QULFKWLJNHLWHQZLH]%6FKUHLEIHKOHU5HFKHQIHKOHUXQG IRUPHOOH 0lQJHO GLH LQ HLQHU EHUXÀLFKHQ bX‰HUXQJ %HULFKW *XWDFKWHQ und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei- WHQGLHJHHLJQHWVLQGLQGHUEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße- rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl- len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.  6FKZHLJHSÀLFKWJHJHQEHU'ULWWHQ'DWHQVFKXW] (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 +*%†:32†6W*% YHUSÀLFKWHWEHU7 DWVDFKHQXQG8PVWlQ - de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von GLHVHU6FKZHLJHSÀLFKWHQWELQGHW (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo- genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da- tenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung ¿QGHWQRFKHLQHHLQ]HOYHUWUDJOLFKH+DIWXQJVEHVFKUlQNXQJEHVWHKWLVWGHU Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts- prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur- sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von /HEHQ.|USHUXQG*HVXQGKHLWVRZLHYRQ6FKlGHQGLHHLQH(UVDW]SÀLFKW des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen. Allgemeine Auftragsbedingungen für :LUWVFKDIWVSUIHULQQHQ:LUWVFKDIWVSUIHUXQG Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1 50341 01/2024 ETL Prüfung & Beratung | 4342461 | 550 353 (3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be- VWHKHQGHQ 9HUWUDJVYHUKlOWQLV$QVSUFKH DXV HLQHU IDKUOlVVLJHQ 3ÀLFKWYHU - letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag IUGLHEHWUHႇHQGHQ$QVSUFKHDOOHU$QVSUXFKVWHOOHULQVJHVDPW (4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha- densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren 3ÀLFKWYHUOHW]XQJHQVWDPPHQGHQHLQKHLWOLFKHQ6FKDGHQVJHJHEHQ'HUHLQ - ]HOQH 6FKDGHQVIDOO XPIDVVW VlPWOLFKH )ROJHQ HLQHU 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ RKQH Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol- genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ ZHQQ GLH EHWUHႇHQGHQ $QJHOHJHQKHLWHQ PLWHLQDQGHU LQ rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge- nommen werden. (5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu- rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör- SHU RGHU *HVXQGKHLW VRZLH EHL 6FKlGHQ GLH HLQH (UVDW]SÀLFKW GHV +HUVWHOOHUV nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel- tend zu machen, bleibt unberührt. (6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.  (UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU3UIXQJVDXIWUlJH (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im /DJHEHULFKWRGHUDQDQGHUHUIUGLHgႇHQWOLFKNHLWEHVWLPPWHU6WHOOHQXUPLW in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite- re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.  (UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU+LOIHOHLVWXQJLQ6WHXHUVDFKHQ (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer- lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag- geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig- keiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag- geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau- fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun- gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft- steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die ZHVHQWOLFKHYHU|ႇHQWOLFKWH5HFKWVSUHFKXQJXQG9HUZDOWXQJVDXႇDVVXQJ (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text- form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer- beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen- den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör- perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations- SÀLFKWHQ (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über- nommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika- tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde- rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu- sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol- len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei- legungsgesetzes teilzunehmen.  $Q]XZHQGHQGHV5HFKW Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. ETL Prüfung & Beratung | 4342461 | 550 354 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/025/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 17.07.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sachverhalt (WerkA SUN): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus - schuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 33 355 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen 356 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 357 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 17.07.2025): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten Jahresab - schluss 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 358 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage ASN/017/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 30.07.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Anlagen: ASN Bericht Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk Sachverhalt Werkausschuss ASN: Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde - siehe Prüfungsbericht – von der Firma BKWP Wiedmann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt Rechnungsprüfungsausschuss): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 44 359 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 360 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I / II 361 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN 30.07.2025: Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 22.05.2025 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro. Der Jahresüberschuss beträgt 1.324.184,49 Euro. Gutachtenvorschlag Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025: Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro. Der Jahresüberschuss beträgt 1.324.184,49 Euro. Beschlussvorschlag Stadtrat 10.12.2025: Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.324.184,49 Euro ab. 3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs ASN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 362 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 44 363 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Radlkoferstr.2, 81373 München Sitz: München, Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht München, HRB 293913 Geschäftsführer: Helmut Wiedemann, Christian Baumann Telefon: (089) 74 11 85 – 456; E-Mail: info@bkwp.de 364 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 Inhaltsverzeichnis Blatt 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 1 2.1 Lage der Gesellschaft 1 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteil ung des gesetzlichen Vertreters 1 2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung 3 2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4 4. Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung 6 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6 4.1.1 Buchführung und weit ere geprüfte Unterlagen 6 4.1.2 Jahresabschluss 6 4.1.3 Lagebericht 7 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 8 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 8 5.1.1 Bilanzaufbau 8 5.1.2 Kapitalflussrechnung 10 5.2 Darstellung der Ertragslage (E rfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 12 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 14 7. Schlussbemerkung 19 365 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 Anlagen 1 Jahresabschluss 1.1 Bilanz zum 31.12.2024 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 1.3 Anhang 2 Lagebericht 3 Sonstige Anlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen 4 Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG 5 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirt schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge- sellschaften Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht geringfügig gerundete Zahlen an- gegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text Run- dungsdifferenzen ergeben. 366 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 1 1. Prüfungsauftrag An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg (im Folgenden kurz Gesellschaft genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 17.04.2024 den Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge- schäftsjahr 2024 der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nach- folgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be- richterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurtei- lung der Geschäftsführung. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk wird in Abschnitt 6 wiedergegeben. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt. Für die Durchführung des Auftrags gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als An- lage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2024. 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage des Unternehmens 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters Der Geschäftsführer hat nach § 289 HGB einen Lagebericht aufgestellt, in welchem er den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darstellt. Hierbei ist er auch auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des 367 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 2 Lageberichts ist er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft verantwortlich. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stel- lung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebe- richt durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurtei- lung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Be- rücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unse- rer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehö- ren Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen so- wie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterla- gen eine Beurteilung erlauben. Der Geschäftsführer macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben: Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet. Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio.€ besser resultierte (…). Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Ab- fälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge- setzes (KrWG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen) zur Verfügung. Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Ri- siken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurtei- lung der Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unterneh- mens gefährdet wäre. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. 368 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 3 Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lage- bericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch den Geschäftsführer im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. 2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tats achen zu berichten, die di e Entwicklung des Unterneh- mens wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden. Solche bestandsgefährdenden oder wesentlich beeinträchtigenden Tatsachen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist aus unserer Sicht gegeben. Die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) ist weiterhin gewährleistet 2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle Im Berichtsjahr ereigneten sich folgende wesentliche Geschäftsvorfälle: Im laufenden Geschäftsjahr wurden im Vorratsvermögen Nachbuchungen in Höhe von insgesamt ca. 8 Mio. € vorgenommen. Diese Beträge resultieren aus Beständen vergan- gener Geschäftsjahre und wurden im Zuge einer umfassenden Aufarbeitung der Vorräte zusammengefasst und erfasst. Die Maßnahme diente der Sicherstellung einer vollständigen und zutreffenden Abbildung des Vorratsvermögens. Aufgrund der Höhe des nachgebuchten Betrags stellt dieser Vor- gang einen wesentlichen Geschäftsvorfall dar, der sowohl das Vorratsvermögen als auch das Jahresergebnis in erheblichem Um fang beeinflusst. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr erstmalig eine Rückstellung in Höhe von 6,89 Mio. € für den geplanten Abbruch von Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöfen gebildet. Die Bewertung der Rückstellung ist als wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren zu betrachten, da bislang keine derartige Verpflichtung bilanziell erfasst wurde. Sie stellt somit einen ein- maligen, ergebniswirksamen Aufwand dar, der das operative Ergebnis des Berichtsjah- res entsprechend beeinflusst. Ebenfalls wurden den Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Mittel in Höhe von 9,6 Mio. € zugeführt. 369 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 4 Die vorgenommenen Buchungen wurden nach vollziehbar dokumentiert und entspre- chen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte gemäß §§ 316 ff. HGB sowie Art. 107 der Bayerischen Gemeinde- ordnung (GO). Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Ge- winn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung und der Lagebericht. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen lie- gen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu un- terziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergän- zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch ge- prüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbeson- dere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Ge- genstand unseres Prüfungsauftrages. Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschla- gungsprüfung - so angelegt, dass wir dolose Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer, die sich auf die Dar- stellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müs- sen. 370 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 5 Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ge- schäftsführung zugesichert werden kann. Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstä- tigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungsle- gung führen können. Dazu haben wir den Gesellschaftsvertrag sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn von der Vorsitzenden des Aufsichtsrates angefordert. Soweit erforder- lich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungs- wesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An- wendung im Geschäftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussage- bezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt. Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die Prüfung des in- ternen Kontrollsystems, der Vorräte sowie der Umsatzerlöse welche besonders ihrer periodengerechten Abgrenzung untersucht wurden. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir uns durch Aufstellungen der beim Gesellschafter ausgewiesenen korrespondierenden Verbindlichkeiten und Forderungen überzeugt. Eine Bankbestätigung des kontoführen- den Kreditinstituts wurde eingeholt. Art, Umfang und Ergebnis der einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Da es sich um eine Erstprüfung handelt, lag uns kein eigener, von uns erteilter Bestäti- gungsvermerk für den Vorjahresabschluss vor. Ausgangspunkt unserer Prüfung waren daher die uns vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informatio- nen. Die Vollständigkeitserklärung der Werksleitung vom 19.05.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen. Die Prüfungsarbeiten wurden vom 21.02.2025 bis 18.05.2025 (mit Unterbrechungen) durch Frau Dr. Hager, Wirtschaftsprüfer Herrn Baumann sowie unterstützend durch Herrn Lochner durchgeführt. 371 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 6 4. Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung un- ter Zuhilfenahme des EDV-Systems SAP (Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung) ordnungsgemäß geführt. Das von der Gesellschaft ein- gerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Ge- schäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichts- zeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren. Die Organisation der Buchführung und des rechnungslegungsbezogenen internen Kon- trollsystems ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfas- sung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Ge- schäftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Un- terlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Be- anstandung. 4.1.2 Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und An- hang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. 372 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 7 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus den Bü- chern entwickelt. Die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschrif- ten wurden grundsätzlich beachtet. Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 160.612.018,27 € und ei- nem Jahresüberschuss von 1.324.184,49 €. In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs.4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen des Gesellschafts- vertrags. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonne- nen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belan- gen den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamt- aussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die ent- sprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3). Die im Vorjahresabschluss angewand- ten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausge- übte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt. 373 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 8 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufge- führt und erläutert. 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord- nungsmäßigkeit der Geschäftsführung Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsana- lyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftli- chen Lage der Gesellschaft ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt. 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 5.1.1 Bilanzaufbau In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanz- posten zum 31.12.2023 gegenübergestellt. Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. 374 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 9 Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Ei- gen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuord- nung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Ver- fügbarkeit erfolgt. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 9.870 T€ und beträgt aktu- ell 160.612 T€. Die Aktivseite wird wie im Vorjahr maßgeblich durch die Finanzanlagen mit 45 % (Vj. 48 %) der Bilanzsumme bestimmt. Das Anlagevermögen, insbesondere in Form der immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen, wurde durch planmäßige Abschreibungen reduziert. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr stellt die erstmalige Aktivierung des Lagerbestands in Höhe von 8.540 T€ dar, was sich deutlich in der Entwicklung der Bilanzsumme niederschlägt. Bilanzaufbau 31.12.2024 31.12.2023 T€ % T€ % Aktivseite Langfristig Immaterielle Vermögensgegenstände 13 13 Sachanlagevermögen Finanzanlagen 26.744 72.000 17 45 27.833 72.000 18 48 Kurzfristig Vorräte 8.540 5 0 0 Forderungen 49.859 31 47.752 32 Flüssige Mittel 3.456 2 3.144 2 Summe 160.612 100 150.742 100 Passivseite Langfristig Eigenkapital 55.904 35 54.580 36 Verbindlichkeiten 22.639 14 25.040 17 Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen 82 .069 51 71.122 47 Summe 160.612 100 150.742 100 375 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 10 Auf der Passivseite zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapitals um 1.324 T€. Dieser resul- tiert aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1.324 T€, während die Rücklagen mit 3 Mio. € unverändert geblieben sind. In der Summe ergibt sich daraus ein Eigenkapital von 55.904 T€ (Vorjahr: 54.580 T€). Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt somit 35 %, im Vergleich zu 36 % im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonsti- gen kurzfristigen Rückstellungen. 5.1.2 Kapitalflussrechnung Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) er- stellt. 376 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 11 Kapitalflussrechnung 2024 T€ Periodenergebnis 1.324 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.254 Veränderungen der Rückstellungen Gewinne auf Gegenstände des Anlagevermögens 16.064 -49 Zunahme der Forderungen aus LL sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -10.647 Abnahme der Verbindlichkeiten aus LL sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuord- nen sind -5.117 Zinserträge Sonstige Beteiligungen -958 477 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.348 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlage- vermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagever- mögen Erhaltene Zinsen Erhaltene Dividenden 52 -4.155 -13 958 -477 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -3.635 Auszahlung aus der Tilgung von Krediten -2.401 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.401 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 312 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.144 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.456 Im Jahr 2024 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit mit 6.348 T€ po- sitiv. Dies ist insbesondere auf das positive Periodenergebnis in Höhe von 1.324 T€ 377 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 12 (Vj.: - 4.699 T€) sowie auf die Zunahme der Pensionsrückstellungen um 669 T€ zu- rückzuführen. Der Posten „sonstige Beteiligungen“ umfasst dabei Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -3.635 T€. Die Gesellschaft tätigte Investitionen sowohl in das Immaterielle als auch in das Sachanlagevermögen von insgesamt 4.168 T€. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war mit -2.401 T€ deutlich negativ. Dies resultiert komplett aus Tilgungsleistungen. In der Folge ergaben sich zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds in Höhe von 312 T€. Bei einem Finanzmittelfonds zu Beginn des Jahres von 3.144 T€, ergibt sich zum Jahresende ein positiver Finanzmittelfonds in Höhe von 3.456 T€. 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgs vergleich, Aufwands- und Ertragsbeur- teilung) Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnung der beiden Geschäftsjahre 2024 und 2023 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen: 378 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 13 2024 T€ 2023 T€ Entwick- lung 2023 = 100 2024 % 2023 % In Höhe der Be- triebsaufwendun- gen Materialaufwand 52.282 40.961 128 55 50 Personalaufwand 29.529 26.718 111 32 33 Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Nicht erfolgsabhängige Steuern Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.254 1.126 42 6.246 5.251 2.226 42 6.626 100 51 99 94 6 1 0 7 6 3 0 8 Betriebliche Aufwendungen 94.479 81.824 115 100 100 Umsatzerlöse 84.105 74.887 112 90 99 Sonstige Erträge 9.137 616 1.484 10 1 Betriebserträge 93.242 75.503 123 100 100 Betriebsergebnis - 1.237 -6.321 Finanzerträge aus Wertpapieren des AV Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 477 2.084 520 1.102 Jahresergebnis 1.324 -4.699 Im Geschäftsjahr 2024 steigen die betrieblichen Aufwendungen mit 94.479 T€ gegen- über dem Vorjahr (81.824 T€) um 12.655 T€. Dies ist besonders auf den Anstieg der Materialaufwendungen zurückzuführen. Hiervon entfielen 35.246 T€ auf Aufwendun- gen für bezogene Leistungen (Vj. 28.436 T€). Die Personalaufwendungen erhöhten sich leicht auf 29.529 T€ (Vj.: 26.718 T€), was im Wesentlichen auf allgemeine Lohn- entwicklungen zurückzuführen ist. Die Abschreibungen blieben mit 5.254 T€ nahezu konstant (Vj. 5.251 T€). Die Betriebserträge lagen mit 93.242 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 75.503 T€). Dies ist auf einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen und resul- tiert aus gestiegenen Müllgebühren. 379 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 14 Die sonstigen Erträge erhöhten sich deutlich auf 9.137 T€ (Vj. 616 T€). Diese resultie- ren insbesondere aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie zum wesentlichen Teil durch die erstmalige Aktivierung des Lagerbestandes. Das Jahresergebnis beläuft sich zum Jahresende auf 1.324 T€, was sich im Wesentli- chen aus den gestiegenen Umsatzerlösen sowie den deutlich gestiegenen betriebli- chen Erträgen, im Zuge der Aktivierung des Lagerbestandes, bedingt. 380 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 15 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 22.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS: An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE- BERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg, - beste- hend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin- aus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse ̶ entspricht der beigefügte Jahresabsch luss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und ̶ vermittelt der beigefügte Lagebericht insg esamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 381 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 16 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab- schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- 382 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 17 antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig er- achtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultie- ren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus ̶ identifizieren und beurteilen wir die Risike n wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 383 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 18 ̶ erlangen wir ein Verständnis von den fü r die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. ̶ beurteilen wir die Angemessenheit der vo n den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. ̶ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfol- gerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je- doch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ̶ beurteilen wir die Darstellung, den Aufb au und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be- achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Gesellschaft vermittelt. ̶ beurteilen wir den Einklang des Lagebe richts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unterneh- mens. 384 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 19 ̶ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa- men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. M ü n c h e n , 2 2 . 0 5 . 2 0 2 5 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Baumann Wirtschaftsprüfer 385 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254 20 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss- prüfungen (IDW PS 450) erstellt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetz- lichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen. München, 22.05.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer 386 Anlage 1 und 2 387 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - 31.12.2024 31.12.2024 EURO EURO EURO EURO A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13 I. Stammkapital 0,00 0 II. Sachanlagen II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- III. Gewinn/Verlust und anderen Bauten 12.509.746,86 14.186 2. Betriebsanlagen 3.831.676,86 5.419 Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 51.580.276,94 56.279 3. Tiefbauten 3.238.486,77 1.277 4. Maschinen 59.872,77 66 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324.184,49 52.904.461,43 -4.699 51.580 5. Fahrzeuge 2.993.077,08 3.586 55.904.461,43 54.580 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 303.454,86 294 7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 3.806.965,00 26.743.280,20 3.005 27.833 B. Rückstellungen III. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.816 2. Sonstige Rückstellungen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 72.000.000,00 72.000.000,00 72.000 72.000 Rückstellung für Rekult ivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754 98.756.614,36 99.846 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.194 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 525 B. Umlaufvermögen weitere Rückstellungen 23.083.802,81 16.660 C. 73.012.512,15 56.949 I. Vorräte 8.539.769,93 0 Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.638.744,06 25.040 II. Forderungen und sonst ige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.711.948,23 8.474 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.532.328,14 3.374 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 46.875.373,70 39.046 3. Sonstige Vermögensgegenstände 270.169,44 230 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 5.018.613,37 10.361 49.857.491,37 47.750 III. Kassenbestand, 4. Sonstige Verbindlichkeiten 505.359,12 438 Guthaben bei Kreditinstituten 3.456.048,21 3.144 davon aus Steuern 466.964,75 EURO (Vorjahr 426 TEURO) C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO) 31.695.044,69 39.213 160.612.018,27 150.742 SUMME PASSIVA 160.612.018,27 150.742 31.12.2023 TEURO Bilanz per 31. Dezember 2024 AKTIVA PASSIVA SUMME AKTIVA 31.12.2023 TEURO 388 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 2024 2023 EURO EURO TEURO 1. Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887 2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 616 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 17.035.977,91 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.245.889,71 52.281.867,62 40.961 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 21.494.188,19 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26 - davon für Altersversorgung 3.482.035,32 EURO 29.528.996,45 26.718 (VJ.2.925 TEURO) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 5.253.633,09 5.251 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246.415,27 6.626 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-Vermögens 477.000,00 520 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.102 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.125.833,41 2.226 11. 1.366.251,47 -4.657 12. Sonstige Steuern 42.066,98 42 13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) 1.324.184,49 -4.699 Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 51.580.276,94 EURO auf neue Rechnung vorgetragen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2024 auf 93.696.586,06 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um die Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen in Höhe von 9.592.100 EURO zu mindern. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern 389 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Anhang für das Jahr 2024 Zum 31. Dezember 2024 390 Anhang 2024 Seite 2 Anhang I. Rechtsform und Einbindung in die Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt Nürnberg). Organe für Angelegenheiten des ASN Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung. Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen. Der Stadtrat Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO und der Betriebssatzung-ASN vorbehaltenen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung. Der Werkausschuss Der Werkausschuss ist ein beschließender Aussc huss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder die Werkleitung, noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, di e dem Stadtrat zur Ent scheidung vorbehalten sind. 391 Anhang 2024 Seite 3 Im Berichtszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 waren Oberbürgermeister Markus König Mitglieder des Werkausschusses: Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister stellvertretender Vorsitzender Maik Pflaum Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda Stadtrat Daniel Frank Stadträtin Andrea Friedel Stadtrat Jan Gehrke Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Dr. Klemens Gsell Stadtrat Gerhard Groh Stadträtin Inga Hager Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadtrat Aynur Klir Stadtrat Cengiz Sahin Stadtrat Willibald Schlesinger Stadtrat Marc Schüller Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Markus Tischner Stadtrat Michael Ziegler Die Werkleitung Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin , die gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist, und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung-ASN und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamt- verantwortlich. Der Ersten Werkleiterin ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss, anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen. Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet. Der Aufgabenbereich des Zweiten Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer Art, insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-, Rechnungs-, Berichts- und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller Einrichtungen. Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit) Zweiter Werkleiter: Hans-Peter Kauppert 392 Anhang 2024 Seite 4 393 Anhang 2024 Seite 5 II. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Han- delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel entnehmen. Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt. Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust im Anhang anders dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, wie Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlich Kursschwankungen unterlegen sind. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert. Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus. 394 Anhang 2024 Seite 6 Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 2023 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt -84.053,00 EURO (Vorjahr 102.855,00 EURO) und wurde mit ei ner Ausschüttungssperre belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt. Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) versichert. Bei dieser Zusatzversorgung h andelt es sich um eine mittelbare, nicht bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rückstellungen nach einem versiche- rungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde liegen. Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberech- tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt. Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 395 Anhang 2024 Seite 7 III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz 3.1. Aktivseite 31.12.2024 31.12.2023 EURO EURO 3.1.1. Anlagevermögen 3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13.313,21 3.1.1.2. Sachanlagen 26.743.280,10 27.832.532,82 3.1.1.3. Finanzanlagen 72.000.000,00 72.000.000,00 Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden im Zeitraum 2016 bis 2021, Finanzanlagen in Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet. Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gesichert. Weitere Informationen zum Anlagevermögen werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 1) ersichtlich. 396 Anhang 2024 Seite 8 31.12.2024 31.12.2023 EURO EURO 3.1.2. Umlaufvermögen 3.1.2.1. Vorräte Vorräte 8.539.769,93 0,00 8.539.769,93 0,00 3.1.2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.1.2.2.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.787.419,12 8.681.945,96 kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81 Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -91.666,79 -209.458,54 2.711.948,23 8.474.226,23 3.1.2.2.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen 1.711.709,86 3.527.656,00 debitorische Kreditoren 4.388,32 1.176,43 Betriebsmittelkonto 45.159.275,52 35.485.286,79 kreditorische Debitoren 0,00 31.928,20 46.875.373,70 39.046.047,42 3.1.2.2.3. sonstige Vermögensgegenstände Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 167.926,02 167.926,02 debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41 sonstige Forderungen 0,00 0,00 Forderungen an Mitarbeiter 48.796,70 44.600,93 270.169,44 230.000,36 Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 49.857.491,37 47.750.274,01 Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde. Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. 3.1.2.3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 3.453.615,03 3.141.418,07 Geldbestand der Handkassen 2.433,18 2.205,21 3.456.048,21 3.143.623,28 3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2.094,40 397 Anhang 2024 Seite 9 31.12.2024 31.12.2023 EURO EURO 3.2. Passivseite 3.2.1. Eigenkapital 3.2.1.1. Stammkapital 0,00 0,00 Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital. 3.2.1.2. Rücklagen Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung der TAN. 3.2.1.3. Gewinn/Verlust 3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres Jahresergebnis bis 2000 -21.365.442,42 Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34 Jahresgewinn 2001 5.915.838,00 Jahresverlust 2002 -5.058.977,00 Jahresverlust 2003 -3.637.058,00 Jahresverlust 2004 -2.534.654,00 Jahresgewinn 2005 3.821.423,00 Jahresgewinn 2006 10.880.024,00 Jahresgewinn 2007 7.386.200,14 Jahresgewinn 2008 3.311.139,87 Jahresgewinn 2009 8.021.873,15 Jahresgewinn 2010 7.546.150,49 Jahresverlust 2011 -16.335.993,90 Jahresgewinn 2012 5.510.347,69 Jahresverlust 2013 -1.798.944,69 Jahresverlust 2014 -163.135,30 Jahresgewinn 2015 12.046.888,57 Jahresgewinn 2016 32.029.132,14 Jahresgewinn 2017 17.132.664,14 Jahresgewinn 2018 15.732.983,12 Jahresgewinn 2019 5.659.260,63 Jahresverlust 2020 -8.666.106,56 Jahresverlust 2021 -18.191.995,62 Jahresverlust 2022 -6.716.419,77 Jahresverlust 2023 -4.698.796,08 Saldo zum 01.01.2024 51.580.276,94 Jahresgewinn 2024 1.324.184,49 Summe Gewinn/Verlust 52.904.461,43 398 Anhang 2024 Seite 10 31.12.2024 31.12.2023 EURO EURO 3.2.2. Rückstellungen 3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.815.988,00 Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrückstellung beläuft sich auf 22,3 Mio. EURO, passivierungspflichtig für Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 6.484.902,00 EURO 3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 1.022.549,12 87.065,10 Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.579.000,00 1.541.700,00 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 524.999,00 Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.570.492,00 2.487.698,00 Rückstellung für Jahresabschlusskosten 92.200,00 77.300,00 Rückstellung für Prozesskosten 0,00 35.000,00 Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754.131,00 Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62 Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 10.252.999,00 11.136.837,00 Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen 6.888.196,29 0,00 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.193.346,34 Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 9.400,00 8.700,00 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 312.678,78 929.171,39 66.527.610,15 51.132.235,45 Summe Rückstellungen 73.012.512,15 56.948.223,45 Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet. Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2024 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet. Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden. 399 Anhang 2024 Seite 11 Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung enthalten. Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Minderung der Rückstellung um ca. 0,3 Mio. EURO auf ca. 25,46 Mio. EURO. Die Minderung begründet sich mit der Verlängerung der Nutzungsdauer bis Ende 2025 sowie der Verzinsung. Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten trotz begonnener Baurabeiten am Betriebshof des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Sparten- umlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, minderte sich gegenüber dem Vorjahr. Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Ge schäftsunterlagen anfallen, gebildet. Die Position "Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen" umfasst den Rückbau von Wertstoffhöfen bzw. Gartenabfallsammelstellen die nach der Mietzeit frei zurückgegeben werden müssen. Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,31 Mio. EURO zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die im Folgejahr anfallenden BEHG Abgaben in Höhe von 303 TEUR sowie Rückstellung für den Bunkerbestand in Höhe von 0,72 Mio. EUR. 400 Anhang 2024 Seite 12 3.2.3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre T-EURO T-EURO T-EURO T-EURO gegenüber Kreditinstituten 22.639 2.501 20.138 9.054 (Vorjahr) (25.040) (2.401) (22.639) (11.996) aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) 3.532 3.532 0 0 (Vorjahr) (3.374) (3.374) (0) (0) gegenüber verbundene Unternehmen 5.019 5.019 0 0 (Vorjahr) (10.361) (10.361) (0) (0) sonstige Verbindlichkeiten 505 505 0 0 (Vorjahr) (438) (438) (0) (0) Gesamt 31.695 11.557 20.138 9.054 (Vorjahr) (39.213) (16.574) (22.639) (11.996) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichts- zeitraum nicht. 31.12.2024 31.12.2023 EURO EURO 3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.638.744,06 25.040.190,65 Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von der TAN übernommen. 3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.478.881,42 3.356.547,93 debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41 3.532.328,14 3.374.021,34 3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen (u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg) davon: aus Lieferungen und Leistungen 5.014.175,05 10.327.784,79 kreditorische Debitoren 4.388,32 1.176,43 debitorische Kreditoren 0,00 31.928,20 Sonstiges 50,00 261,04 5.018.613,37 10.361.150,46 3.2.3.4. sonstige Verbindlichkeiten kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81 Umsatzsteuerzahllast 247.064,73 223.849,49 Lohnsteuer 219.900,02 201.980,25 Verwahrgeldkonto 8.722,54 0,00 gegenüber Mitarbeitern 3.120,91 338,65 Pfandgelder für Transponder 3.550,00 3.550,00 Depotgebühr 4. Quartal 6.805,02 6.517,68 505.359,12 437.974,88 Summe Verbindlichkeiten 31.695.044,69 39.213.337,33 beinhaltet bis 1 Jahr und über 1 Jahr 401 Anhang 2024 Seite 13 IV. Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 2024 2023 EURO EURO 4.1. Umsatzerlöse 4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren: 4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 60.621.676,72 45.282.234,24 60.621.676,72 45.282.234,24 4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur energetischen Verwertung 13.421.839,88 13.098.147,36 - Erlöse aus Dampfverkauf 11.515.156,62 12.348.806,14 - Deponiegebühren 129.819,58 189.003,46 - Duale Systeme für Leistungen des ASN 3.341.611,39 7.682.152,62 - Verwertung PPK 3.528.021,93 2.369.087,44 - Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebühren- kalkulationszeitraum *) -9.749.883,00 -7.279.904,00 - Sonstiges 1.296.242,94 1.197.862,08 23.482.809,34 29.605.155,10 Die Veränderung der Umsätze "Duale Systeme für Leistungen des ASN" beinhaltete im Vorjahr einmalige Sondereffekte in Höhe von 4,3 Mio EUR. Die sonstigen Erlöse in Höhe von 1,3 Mio EURO beinhalten verschiedene kleinere Positionen. *) Über die Position Umsatzerlöse wurden im Berichtsjahr Rückstellungen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen gebildet. Hier ist der hoheitliche Überschuss des vergangenen Jahres gebucht, der im nächsten Gebührenbemessungszeit- raum zu berücksichtigen wird. Die Zuführung beinhaltet Zinsen aus der Rückstellung in Höhe von 524 TEUR. Summe Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887.389,34 4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 4.3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 615.826,93 Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus der erstmaligen Erfassung der Vorräte in Höhe von 8,54 Mio. EUR. 402 Anhang 2024 Seite 14 2024 2023 EURO EURO 4.4. Materialaufwand 4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.974.724,84 2.053.605,50 - Treibstoffkosten 1.074.899,61 1.112.590,56 - Energiekosten 12.737.848,06 7.906.901,23 - Reparaturmaterial 1.248.505,40 1.451.722,19 17.035.977,91 12.524.819,48 Nach den Jahren von hohen Rohstoffpreisen und schwierer Beschaffung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe hat sich die Lage am Markt wieder normalisiert. Dies führte zu einer Minderung der Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Treibstoffen. Die Energiekosten stiegen um 4,8 Mio EURO. Die Erhöhung ist durch die Einführung der BEHG Abgabe auf die CO2 zurückzuführen. Die Abgabe belief sich auf ca. 5,4 Mio. EUR. Bei den anderen Positionen der Energiekosten konnten Einsparungen erzielt werden. Die Kosten für Reparaturmaterial sanken gegenüber dem Vorjahr leicht. Die alternde Müllverbrennungsanlage muss trotz Instandhaltung und Upgrade stetig mehr gewartet werden. 4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen - Entsorgungskosten 20.388.146,93 19.785.161,18 - Fremdleistungen für Instandhaltungen 8.817.252,49 7.708.215,09 6.040.490,29 942.437,00 35.245.889,71 28.435.813,27 Trotz umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen in den Vorjahren und im Zuge einer vorbeugenden Instandhaltung bzw. Upgrade konnten die Aufwendungen für Instandhaltung gegenüber auf gleichem Neveau gehalten werden. Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie sontige Anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung. Summe Materialaufwand 52.281.867,62 40.960.632,75 - Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller Nebenanlagen und Abbruch sonstige Anlagen. 403 Anhang 2024 Seite 15 2024 2023 EURO EURO 4.5. Personalaufwand Löhne und Gehälter 20.769.110,42 19.138.870,15 Besoldung 725.077,77 686.736,99 21.494.188,19 19.825.607,14 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26 6.892.326,55 Summe Personalaufwand 29.528.996,45 26.717.933,69 davon für Altersversorgung: 3.482.035,32 2.925.439,36 Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2024: Tarifbeschäftigte Vorjahr Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt Mitarbeiter 356,25 52,33 11,42 420,00 416,00 davon: männlich 248,67 34,33 6,42 289,42 390,00 weiblich 7,58 18,00 5,00 30,58 25,99 4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.253.633,09 5.251.037,95 4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00 - Versicherungsbeiträge 922.251,04 883.093,49 - Rechte/Dienste/Beratungen 485.562,13 754.520,93 - Aufwendungen für Kommunikation und Büro 581.697,34 495.350,58 - Miete Grundstücke und Erbbauzins 2.307.256,64 2.155.599,30 - sonstige betriebliche Aufwendungen 222.539,38 435.572,60 - sonstige periodenfremde Aufwendungen 42.516,74 216.939,94 6.246.415,27 6.625.668,84 404 Anhang 2024 Seite 16 2024 2023 EURO EURO 4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 477.000,00 520.178,09 477.000,00 520.178,09 4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto) sonstige Zinserträge 2.084.256,68 1.101.668,89 2.084.256,68 1.101.668,89 davon Stadt Nürnberg: 1.565.897,06 990.728,56 4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 1.002.723,41 1.098.247,16 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 440,00 946.189,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 111.900,00 121.748,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 0,00 49.614,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 0,00 0,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 9.135,00 10.298,00 zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 235,00 0,00 0,00 0,00 sonstiger Zinsaufwand 1.400,00 60,00 1.125.833,41 2.226.156,16 davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00 4.11. 1.366.251,47 -4.656.366,14 2024 2023 EURO EURO 4.12. Sonstige Steuern Kfz-Steuer 41.710,46 42.073,42 Grundsteuer 356,52 356,52 42.066,98 42.429,94 4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn 1.324.184,49 -4.698.796,08 - Abfallgebühr - Verbrennungsgebühr Ergebnis nach Steuern 405 Anhang 2024 Seite 17 5. Sonstige Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen insgesamt 19,34 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2025 - 2029. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage. Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt ca. 24 TEURO netto. Weitere nicht erwähnte Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen im Berichtszeitraum nicht vor. 406 407 Lagebericht 2024 Anlage 1.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Lagebericht für das Jahr 2024 Zum 31. Dezember 2024 408 Lagebericht 2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3 2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5 2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5 2.2 Entsorgungsanlagen .............................................................................................. 7 2.3 Wesentliche Leistungsdaten ................................................................................ 10 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: En twicklung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses .............................................................................................. 13 2.6 Rückstellungen .................................................................................................... 14 2.7 Personalbestand ................................................................................................. 14 2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ................................................................... 15 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 25 3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 25 3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 25 3.3 Deponien ............................................................................................................. 25 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 27 3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 28 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg ............................................................................................................. 29 409 Lagebericht 2024 Seite 3 1. Grundlagen des Unternehmens Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Förderung der Abfallvermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwendung - Recycling - Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und - Beseitigung von Abfällen werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Abla- gerns. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Mög- lichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung). Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verte ilten Wertstoffhöfe und Gartenab- fallsammelstellen) zur Verfügung. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtscha ftssatzung (AbfS) und di e Abfallgebührensatzung (AbfGebS) der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - dem Landkreis Fürth, - der Stadt Schwabach und - dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht) zur Behandlung in der MVA-Nü rnberg bzw. Deponierung auf der Reststoffdeponie Nürn- berg Süd. 410 Lagebericht 2024 Seite 4 Struktur und Geschäftsbereiche des ASN im Wirtschaftsjahr 2024 Werkleitungsstab Technik ASN/WLS-T Technische Projekte, Technische Betreuung abfallwirt- schaftlicher Einrichtungen, Fuhrparkverwaltung, Digitalisierung, Veranstaltungen Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten Stv. WL2 ASN/K Entsorgungsanlagen Bereichsleitung / Betriebsleitung MVA Stv. WL2 ASN/E Personalwesen/ Allgemeine Verwaltung ASN/K-P Finanzen und Rechnungswesen ASN/K-R Verwertung, Sonderaufgaben ASN/A-E/V Kundenbüro, Fachbetriebliche Angelegenheiten ASN/A-E/B Instandhaltung MVA / Deponien ASN/E-I Abfallannahme ASN/E-K Material- wirtschaft/ Beschaffungen ASN/K-M Betrieb und Logistik ASN/A-L/T Einsatzleitung Transport (Fahrer & Fahrzeuge, Container- dienst) Betrieb MVA ASN/E-A/MVA Deponiebetrieb ASN/E-A/D Abfallwirtschaftliche Logistik ASN/A-L Abfallrecht / Verwertung / Entsorgung ASN/A-E Abfallsammlung ASN/A-E/S Einsatzleitung Müllabfuhr (Lade- personal) Betrieb Entsorgungsanlagen ASN/E-A Instandhaltung Entsorgungsanlagen ASN/E-I Personalvertretung ASN-PR Vertretung der Schwerbehinderten ASN-SBV Sekretariat ASN/WL2-S Beauftragte Personen ASN/E Immissionsschutzbeauftragter Gefahrgutbeauftragter Abfallbeauftragter MVA Abfallbeauftragter Deponien Verantwortl. Elektrofachkraft Beauftragte Ladungssicherung WHG-Beauftragter MVA Eisenbahnbetriebsleiter Beauftragte Personen ASN/A Gefahrgutbeauftragter Sicherheitsbeauftragte Abfallbeauftragte 411 Lagebericht 2024 Seite 5 2. Wirtschaftsbericht Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürn- berg zählte zum Jahresende 546.397 (VJ 544.414) Einwohner. ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befug- nisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen. Es bestehen Zweckvereinbarungen mit dem Landkreis Nürnberger Land, der Stadt Fürth, der Stadt Schwabach, dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht). 2.1 Abfallwirtschaft Im Bereich Abfallwirtschaft werden für das Gebiet der Stadt Nürnberg alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bz w. bearbeitet, die mit dem Verme iden, Verringern, stofflichen Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfall- beratung zusammenhängen. Zu den Aufgaben gehören: x Müllabfuhr zum Einsammeln und Beförder n von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange- schlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr (26 Touren) wa- ren 2024 im Durchschnitt 87.053 graue Abfallbehälter und für die Biomüllabfuhr (14 Tou- ren) 48.459 Biotonnen aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Wo- che geleert. Die Leistung wird in aller Regel im Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbe- hälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sam- melfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt. x Bereitstellung, Umtausch , Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe- hälter mit der Erledigung von ca. 8.420 Aufträgen pro Jahr durch 2 Behälterausfuhrtou- ren x Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ x Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von 11.337 (2023: 10.683) Sperrmüllabholauf- trägen pro Jahr (einschließlic h separater Erfassung von ve rwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmü llabholung) auf 3 Sperrmülltouren, 3 Sperr- mülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge 412 Lagebericht 2024 Seite 6 x Containerdienst mit Absetz- und Abrollcont ainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe- trieben x Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebs führer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge- schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte x Betrieb einer mobilen Schadstoffsammels telle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürgerinnen und Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht (durch den beauftragten Betriebsführer der Wertstoffhöfe) x Betrieb von 4 offenen und 3 mit Personal au sgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 20.000 t Gart enabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen x Sammlung, Transport und Verwertung v on Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet durch beauftragte Dritte; hierfü r sind ca. 90.100 Blaue Tonnen aufgestellt. Die Leerung erfolgt mindestens monatlich, überwiegend im Vollservice. x Abstimmung der Sammelsysteme für gebrau chte Verkaufsverpackungen auf die Sam- melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe Tonne, Altglascontainer); ope- rative Durchführung erfolgt rein privatwirt schaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind x Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der Müllverbrennun gsanlage (MVA) und auf der Reststoffde- ponie Nürnberg-Süd x Abfallberatung durch haupt- und ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“ x Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters x Anpassung und Aktualisierung der Abfal lwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung x Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Er füllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (ein- schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis- tungen) x Führung des Bereichs Einsammlung und Be förderung als Entsorgungsfachbetrieb (Zer- tifikat Entsorgungsfachgebiet aktuell gültig bis 22.04.2026) 413 Lagebericht 2024 Seite 7 2.2 Entsorgungsanlagen Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich En tsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung von brennbaren Abfällen aus H aushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin werden nicht brennbare Abfälle auf der Re ststoffdeponie Nürnberg-Süd durch Deponie- rung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg- Nord in der Nachsorgephase zu betreuen. 2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungs linien mit einer Durchsatzleistung von je- weils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost- feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen R auchgase werden durch einen Dampfer- zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufi- gen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwerme tallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden wer- den. Der bei der thermischen Abfallbehandl ung erzeugte Prozessd ampf wird an die N- ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung ge- nutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Hei zkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Ener gieausbeute, bis zu 120.000 t CO 2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel- und Flugaschen und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Ab Oktober 2013 wurde die anfallende MVA-Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbe- auftragten, einer Aufbereitung (Verwert ungsschritt) unterzogen (Zwischenlagerung und Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbestandteile werden abge- schieden und der MVA zurückgeführt. Die so auf bereitete Schlacke wurde bis einschließ- lich März 2022 auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs- und Stra- ßenbaumaßnahmen sowie als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwer- tung“ im Sinne des Abfallrechts). Seit 01.04.2022 ist die Aufbereitung und Entsorgung der Rohschlacke im Rahmen eines Vollverwertungsvertrages an einen externen Entsorger ver- geben. Im Bereich des technischen Brandschutzes wu rde 2024 die seit mehr als 20 Jahren im Einsatz befindliche Brandfr üherkennung durch Infrarotkameras durch zwei Kamerasys- teme aktueller Generation ersetzt. Darüber hinaus wurden zwei Monitore durch schnell wirkende Systeme ersetzt. Dadurch ist jetzt ei n automatisierter Löschangriff bei Infrarot- Detektion einer Erhöhung der Oberflächentemperatur möglich. 414 Lagebericht 2024 Seite 8 Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung (AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „A bfällen zur energetischen Verwertung“ ent- richten ein privatrechtliches Entgelt. Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellier ten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getre- ten ist, wird seit 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet. Im Betrachtungszeitraum 2024 galt gemäß § 10 BEHG ein Festpreis i.H.v. 45 € je Tonne CO2, welcher 2025 auf 55 € angestiegen ist, bevor in 2026 ein Preiskorridor greift. Im An- schluss sollen die zu erwerbenden Zertifikate im Freien Handel erworben werden. Für die Fraktionen des überlassungspflichtigen Abfalls im hoheitlichen Bereich ist die CO2- Abgabe in die Verbrennungsgebühr einkalkuliert, im Bereich der energetischen Verwertung wird sie gesondert zum vereinbarten Vertragspreis erhoben. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den – vom Gesetz intendierten – öko- logischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich. 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 227.330 230.904 228.840 250.657253.173247.561244.859249.486243.270 245.591 237.541 237.064 237.254 69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120 72.777 71.339 74.651 24.769 25.664 24.245 44.806 43.603 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338 19.400 25.461 25.761 Behandelte Abfälle in der MVA aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region von 2012 bis 2024 Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung 415 Lagebericht 2024 Seite 9 2.2.2 Deponien Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewähr- leisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983 die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, wovon Ende 2024 noch ca. 45.063 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar waren. Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anfor- derungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV). Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensat- zung, über Gebührenbescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabga- bengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten eingerechnet. Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaft licher Sachzwänge wurde vom Werkaus- schuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Ve rfüllung des Restvolumens der Rest- stoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üb lichen Anlieferungen bis März 2022 die ent- schrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Ab- deckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschlie- ßend stillzulegen. Die endgültige Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd wird akt uell zum Ende des Jahres 2025 erwartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger Land abgeschlossenen Zweckvereinbarung steht der Landkreis Nür nberger Land, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, in der Verpflichtung, für eine Nachfolgelösung zur Beseitigung depo- nierbarer Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür laufen auf Hochtouren. Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schlie- ßung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Ein- richtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rah- men der weiteren Nachsorge wurde eine Rückst ellung in Höhe von 1,7 Mio. € gebildet, wovon aktuell noch 1,43 Mio. € verbleiben. 416 Lagebericht 2024 Seite 10 2.3 Wesentliche Leistungsdaten a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen Müllabfuhr/Systemabfuhr 2024 2023 Aufgestellte Behälter (Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) 87.053 86.727 Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 98.645 t 97.786 t Sperrmüll auf Abruf Erfasste Gesamtmenge 4.461 t 3.955 t Biomüllsammlung Aufgestellte Behälter (Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) 48.459 47.745 Erfasste Gesamtmenge 19.341 t 18.996 t Gartenabfälle Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13) Erfasste Gesamtmenge (einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH) 20.538 t 18.961 t Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 38 t 48 t Müllverbrennungsanlage Behandelte Gesamtmenge 237.254 t 237.064 t davon Abfälle zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Nürnberg 136.842 t 140.264 t aus dem Landkreis Nürnberger Land 26.960 t 26.157 t aus der Stadt Fürth 23.517 t 22.400 t aus dem Landkreis Fürth 16.640 t 16.310 t aus der Stadt Schwabach 6.080 t 6.054 t aus dem Ausfallverbund 1.455 t 418 t Abfälle zur energetischen Verwertung 25.761 t 25.461 t 417 Lagebericht 2024 Seite 11 Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2024 2023 Ablagerungsmenge insgesamt 6.071 t 8.568 t davon Schlacke 4.944 t 6.905 t b) Von Dritten erbrachte Leistungen Wertstoffhöfe Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur Erfassung verwertbarer Abfälle und von S perrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Ab- fälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien wer- den vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben. 2024 2023 Anzahl der Einrichtungen 6 6 Erfasste Gesamtmenge 61.898 t 70.913 t davon verwertbare Abfälle 39.676 t 41.328 t davon Sperrmüll 22.222 t 29.585 t Papier / Pappe / Kartonagen (PPK) Einsammlung und Transport der PPK erfolgt im Auftrag des ASN durch die Fa. Hof- mann und Subunternehmer. Die Verwertung wird von der Fa. Rowe vorgenommen. 2024 2023 Aufgestellte Behälter (Jahresdurchschnitt, 240l / 1.100l) 90.123 90.663 Erfasste Gesamtmenge 26.327 t 26.890 t davon erfasste Menge über Wertstoffhöfe 3.526 t 3.769 t Leichtverpackungen 2024 2023 Gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 14.229 t 13.720 t Glas 2024 2023 Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 635 635 Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 11.635 t 11.549 t 418 Lagebericht 2024 Seite 12 2.4 Finanzielle Leistungsind ikatoren: Umsatzentwicklung Unter a) sind die für die Nutzung der ö ffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steu- eramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten. Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a. - Leistungsverrechnungen mit anderen Gebiet skörperschaften für die Behandlung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage, - privatrechtliche Entgelte für die ener getische Verwertung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage, - Gebühren für Deponierungen auf der Re ststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie - Erlöse aus der Lieferung von Proze ssdampf aus der Müllverbrennungsanlage an die N-ERGIE AG. 2024 EURO 2023 EURO a) über das Steueramt veranlagte Gebühren: Abfall: Einsammlung und Transport 60.621.676, 72 45.282.234,24 b) andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren 33.232.926,34 36.885.059,10 93.854.369,06 82.167.293,34 Rückstellung zum Ausgleich von Gebühren- schwankungen Inanspruchnahme 12.883,00 0,00 Zuführung 9.762. 766,00 7.279.904,00 Umsatzerlöse gesamt 84.104.486,06 74.887.389,34 Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um 9,22 Mio. € gestiegen. Der Anstieg der Erlöse aus veranlagten G ebühren entspricht dem Planwert im Wirt- schaftsplan 2024 und ist auf die ab2024 wirksame Erhöhung der Abfallgebühr um 32 % zurückzuführen. 419 Lagebericht 2024 Seite 13 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entw icklung des Eigenkapitals und des Jah- resergebnisses 2.5.1 Stammkapital Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssat- zung vom 03.08.1998 kein Stammkapital. 2.5.2 Allgemeine Rücklage Stand 01.01.2024 TEURO Zuführungen TEURO Entnahmen TEURO Stand 31.12.2024 TEURO 3.000 3.000 2.5.3 Gewinn und Verlust Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet. Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. € bessere Ergebnis resultiert einerseits aus 3,08 Mio. € höheren Aufwendungen, welc hen jedoch 2,06 Mio. € höhere Betriebserträge und 2,01 Mio. € höhere Finanzerträge gegenüberstehen. Auf der Aufwandsseite sind hier insbesondere 6,89 Mio. € Mehraufwand aufgrund der erst- maligen Bildung von Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. € höhere Stromausgaben (Pla- nung mit geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO 2-Abgabe nach BEHG im Umfang von 2,23 Mio. € (Planung im Frühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 €/t CO2) zu nennen. Demgegenüber stehen unter anderem geringere Aufwendungen für Rohstoffe, Waren und Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. €), Minderaufwendungen im Bereich Entsorgung (1,37 Mio. €), Fremdleistungen (2 ,41 Mio. €) und Personal (0,66 Mio. €) sowie geringere Abschreibungen (1,95 Mio. € aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen). Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen buchhalte- rischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8, 54 Mio. €) zu nennen. Daneben konnten vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. €) und der energetischen Ver- wertung (1,09 Mio. €) erzielt werden. Im Gegensatz dazu wirkt sich eine ungeplante Rück- stellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der MVA i.H.v. 9,76 Mio. € deutlich ertragsmindernd aus. Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. höher ausgefallen, da höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Vergleich zum Plan bessere Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto erzielt wurden. Stand 01.01.2024 TEURO Jahres- gewinn TEURO Jahres- verlust TEURO Stand 31.12.2024 TEURO 51.580 1.324 52.904 420 Lagebericht 2024 Seite 14 2.6 Rückstellungen Stand 01.01.2024 TEURO Zuführungen TEURO Entnahmen TEURO Stand 31.12.2024 TEURO Rückstellungen für Pensionen 5.816 669 6.485 Sonstige Rückstellungen: Zinsen Betriebsprüfung 87 935 1.022 Resturlaub / Überstunden 1.542 37 1.579 Altersteilzeit / Vorruhestand 525 315 210 Beihilfezusagen 2.488 83 2.571 Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge- schäftsunterlagen 86 16 102 Prozesskosten 35 35 0 Rekultivierung und Nachsorge Depo- nie Süd und Nord 25.754 293 25.461 Abbruch MVA einschl. aller Nebenan- lagen 11.137 884 10.253 Abbruch der alten MVA 356 356 Abbruch sonstiger Anlagen 0 6.888 6.888 Ausgleich Gebührenschwankungen x Abfallwirtschaft 50 13 37 x MVA 8.143 9.605 12 17.736 Sonstige ausstehende Rechnungen 929 616 313 Summe 56.948 18.232 2.168 73.013 2.7 Personalbestand Stand 31.12.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2024 ehemalige Arbeiter/innen 374 37 42 369 ehemalige Angestellte 56 6 9 53 Zwischensumme Tarifbeschäftigte 430 43 51 422 Beamtinnen und Beamte 11 2 0 13 Auszubildende 0 0 0 0 Gesamt 441 45 51 435 421 Lagebericht 2024 Seite 15 2.8 Personalaufwand Art 2024 EURO 2023 EURO Löhne und Gehälter 20.769. 110,42 19.138.870,15 Besoldung 725.077, 77 686.736,99 Summe: 21.494.188,19 19.825.607,14 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung 8.034.808.26 6.892.326,55 Summe Personalaufwand 29.528.996,45 26.717.933,69 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern auch in der Nachhaltigkeit seines Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef- fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft. Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar- beitsunfällen investiert. 2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation Auf Ebene des Freistaates wurde das Baye rische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23.11.2022 normiert und für kommunale Unternehmen spezifiziert. So wird in Art. 3 BayKli- maG die Vorbildfunktion des Staates mit einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2028 festgelegt und nach Art. 4 Abs. 1 BayKlimaG sollen Behörden und ihre Einrichtungen spätestens ab dem Jahr 2028 ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutze des Klimaschutzes ausgleichen (Reduktionsmaßnahmen). Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind örtliche Klimaschutzprogramme und Anpassungsstra- tegien aufzustellen (Art. 5 Abs. 2 BayKli maG) und die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Im Näheverhältnis ist hierbei eine Objektivierung über Marktmechanismen notwendig. Klimaschutz ist nach dem BayKlimaG eine im Allgemeininteresse liegende Auf- gabe, die nach Art. 1 BayKlimaG der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staat- lichen Gemeinschaft anvertraut ist. Treibhausgasemissionen haben negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt und die Re- duktion ist spätestens mit dem KSG und dem BayKlimaG gesetzlich verbindlich determi- niert. Die öffentliche Hand hat hierbei eine Vorbildfunktion einzunehmen und insbesondere bei Investitionen erste Maßnahmen mit geringen Kosten zur Treibhausgasemission zu ver- wirklichen. Dies hat Auswirkungen auf die Kommunen und ihre wirtschaftliche Betätigung. In den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben Kommunen öffentliche Einrichtungen zu schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kultur elle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhält- nissen des Gebiets erforderlich sind; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschut- zes zu berücksichtigen (Art. 57 GO). Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist seit Jahren aktiv bestrebt seine negati- ven Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu reduzieren und versteht Nachhaltigkeit als eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs zu stärken, wird seine ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert. 422 Lagebericht 2024 Seite 16 Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Ent wicklung nachhaltiger En twicklungsziele im Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwickl ung“. Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Ver- einten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs. Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be- reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit Der ASN setzt sich konsequent nachhaltig fü r seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Nürnberger Bürgerschaft ein. Hierdurch wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die Bildung und das Verständnis für Ressourcen schonung und abfallwirtschaftliche Belange, insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein insge- samt gestärkt. Dies ist für den ASN selbstverständlich und schafft einen Mehrwert für den Betrieb und für die Gesellschaft. Seit Jahren zählen daher zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirk- samen Aktivitäten des ASN, welche in unserem jährlich veröffentlichten Abfallbericht de- tailliert dargestellt und umfangreich dokumentiert werden. 2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsatz von LED- Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden. Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/ 7“) betriebenen Müllverbren- nungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit einge- schränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Be leuchtung der Arbeitsbereiche stets si- chergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsan- lage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht. Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchs- dauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel ein- gesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letz- ter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmba- ren Preisen erhältlich. Unbenommen von noch anste henden, längeren Laufzeiten her kömmlicher Leuchtmittel sollen alle Lampen forciert mit modernen LED- Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere An- schaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird dur ch den geringeren Stromverbrauch und die längere Lebensdauer kompensiert. 423 Lagebericht 2024 Seite 17 In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaik- anlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung. Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovol taikanlage, welche auf dem Dach eines Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der Entsorgungsanlage mit erneuerbar en Energieträgern (Umwandlu ng von Lichtenergie in elektrische Energie) um ca. 30% höheren (Eigengewinnungs-)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Eine Einspeisung in da s öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür technisch gesperrt. Durch die 2022/23 vorgeno mmene Verlegung des für die Ermittlung des ad hoc Leistungsbedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten Flussrichtungsbegren- zers entlang der vorhandenen Einspeiseleitung näher in die MVA können die vorhandenen Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden. Der Anlageneigenverbrauch konnte damit auf ca. 95% der J ahresleistung der PV-Anlage ausgeweitet werden. Im Berichtsjahr 2024 konnten von der Anlage auf der Schlackehalle 46.945 kWh eingespeist werden und durch die Anlage auf der Schnellwerkstatt / Waschhalle insgesamt 34.281 kWh für den Eigenverbrauch erzeugt werden. Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019) © Stadt Nürnberg 2020 Darüber hinaus laufen derzeit Planungen zur Installation einer dritten Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände zum Eigenverbrauch auf den weiteren Dach- und Seitenflächen der MVA. Eine kleine Anlage mit vier Panelen wurde außerdem im Zuge des Umbaus der Gartenabfallseammelstelle in der Andernacher Straße auf dem dortigen Sozialcontainer installiert, welche demnächst (vorrangig zur Eigenbedarfsdeckung) in Betrieb gehen soll. 2.9.4 Reduktion der Emissionen zu r Steigerung der Luftqualität Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf zu senken, unter anderem mit bes onderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfall behandlung. Mit den folgenden Maßnahmen wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht. 424 Lagebericht 2024 Seite 18 Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Lo- gistiklösungen bieten. Dafür implementie ren wir saubere Lösungen für die notwendigen Transportleistungen, wie die Nutzung emissi onsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elekt- romobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 69 LKW der mit- telschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge). Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV Mind. EURO 61 gesamt Anzahl 1 1 2 20 45 69 Anteil 2024 am LKW- Gesamtfuhrpark 1,5% 1,5% 3% 29% 65% 100% Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden. 80% dieser Fahrzeuge, also 56 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstan- dard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nu tzfahrzeugen auf EURO 6 und besser um- gestellt sein. Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge) fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse – mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO 2- frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraus- setzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei. Der ASN verfügt derzeit über fünf Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Diese Kleinwagen werden fast ausschließlich inner- halb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 60 % rein elektrisch betrieben. Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich di e vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2023 deutschlandweit vereinzelt voll- elektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u .a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin), das Gros der jeweiligen Sammelflotten stell en allerdings immer noch Fahrzeuge mit Ver- brennungsmotoren. Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundungen te stete ASN bereits im Jahr 2021 für mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammelfahrzeug auf unterschiedlichen Touren im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass eine flächendeckende Elektrifizierung des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetz- bar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntni ssen anderer kommunaler Entsorgungsbetriebe. ASN wird den Markt für alternative Antriebstechnologien weiterhin intensiv beobachten und 1 inkl. alternativer Antriebsarten 425 Lagebericht 2024 Seite 19 ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. So wurde im Jahr 2023 zum Beispiel ein voll- elektrisches Fahrzeug für den Muldentransport getestet. Aufgrund der sehr positiven prak- tischen Erfahrungen und eines sehr wirtschaftlichen Angebotes des Herstellers hat sich ASN entschlossen, das erste Abfallsammelfahrzeug mit alternativen Antrieben im Dezem- ber 2023 in die Flotte aufzunehmen. Seit B eginn des Jahres 2024 wird dieses Fahrzeug ganz regulär im Containerdienst zum Transpor t von Absetzmulden eingesetzt. In 2024 legte das Fahrzeug hierbei im Stadtgebiet Nürnberg knapp 14. 000 km emissionsfrei zu- rück. Hierdurch wurden ca. 4.100 l Diesel eingespart. Bei sämtlichen Überlegungen zur Transformation der LKW-Flotte darf allerdings nicht au- ßer Acht gelassen werden, dass alternative Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammel- fahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Verdrei- bis Vervierfachung des Beschaffungsprei- ses führen können. Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“ Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kasset- ten F – P sind noch in der Ablagerungsphas e, eine gasdichte O berflächenversiegelung kann noch nicht gebaut werden. Das Deponi egas (Methangas) aus allen Kassetten wird erfasst und gesammelt. Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH4 < 5 %; ca. 2050) bei sinkender K onzentration soll die Freisetzung von CH4 (Methan) in die Atmosphäre vermieden werden. Der Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilis ierung“ ist aufwändige r und teurer als eine „konventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgei nvestition mit der zuerst installierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der erfassbaren Methangasmenge von insges amt 990.000 m³. Die In stallation und Inbe- triebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 be- stimmungsgemäß betrieben. Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nati- onalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 € (50% der Projektkosten). 0 20000 40000 60000 80000 100000 120000 140000 160000 180000 2025 2030 2035 2040 Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung durch "In-Situ-Stabilisierung" Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung Erfassung mit konventioneller Technik 426 Lagebericht 2024 Seite 20 2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verw ertungsquoten spezifischer Abfall- fraktionen Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wieder- verwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht. Die Weiterentwicklung einer ber eits gut funktionierenden Ab fall- und Kreislaufwirtschaft leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Ge- sundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ ( SDG 8) und „Klimaschutz“ ( SDG 13). Biogene Abfälle Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwe- sen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 47.800 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll (2024: 19.341 t) wird mit ASN-eigenen Fahr zeugen eingesammelt und zu einer Kompos- tierfirma in Nürnberg gebracht. Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen ein- gerichtet. Mit Wiedereröffnung der Gartenabfallsammelstelle in der Andernacher Straße nach dem Umbau, verfügt der ASN nun über drei personalbetriebene Sammelstellen, da- von zwei, welche auf zwei versetzten Ebenen e rrichtet wurden. So entfällt das, für mobili- tätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des Grünguts in die Sammelcontainer. Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadt- gebiet angeliefert werden. Ergänzend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe und zeitsparende Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle eingeben werden. Am Ende des Verwertungsprozesses der bi ogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtge- biet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur wei- teren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradle- to-Cradle). Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt ak tiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren. ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öf- fentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mo- bilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern. Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich wachs enden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden In- teresse von bisher eigenkom postierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im Stadtgebiet aufzustellen. 427 Lagebericht 2024 Seite 21 Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Bio- tonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sens ibilisierung der Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mi t Lebensmitteln ist eine Prognose der zu erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witte- rungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten. Weiterhin ist durch zunehmende Nachverd ichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten Wohnraumes mit einer höheren Ve rsiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grün- gut kaum möglich. Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elekt- ronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Da- runter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chro m und FCKW. Um eine fachgerechte Entsor- gung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Anderer- seits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle, z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist offenbar nicht bekannt, dass eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist. Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgan- gen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfa ch nicht bewusst, dass sowohl gefährliche Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro-Kleingeräten enthalten sind. Durch eine gezieltere Öffentlic hkeitsarbeit werden die Verb raucher seit September 2013 auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“ ins Leben gerufen worden. Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems, indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro- und Elek tronik-Kleingeräte in der E-Tüte sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Hol- system über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden: Mit Hilfe der „ E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehäl ter und besonders gekennzeichnet durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kultur- läden und Elektronikfachgeschäften zur Verf ügung. Das Aufstellen und Entleeren der E- Tonnen im Austauschverfahren erfo lgt auf Abruf durch ASN-Mitarbeiter. Im Berichtsjahr standen 75 E-Tonnen an 72 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des Jahres insgesamt 205-mal geleert wurden und ca. 11 t Elektrokleingeräte enthielten. Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“: ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband. Der E-Sack dient – anders als die E-Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabf uhr kann bereits bei der Anmeldung ein E- Sack mitbestellt werden. Er wird am Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten 428 Lagebericht 2024 Seite 22 Sperrmüll bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgerät e den E-Sack zu füllen. Ist der E-Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E-Sack wird zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im Rahmen des nachfolgenden Aufber eitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsor- gung zugeführt. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Ha ndel strebt ASN den weiteren Ausbau der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bür- ger zu fördern. Die Auswirkungen der neu beschlossenen EU-Ric htlinie, welche ein Recht auf Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht vorsieht, sind hierbei noch nicht absehbar. Hartkunststoff PP/PE-HD: Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wä- schekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben we rden. Ferner werden auch im Rah- men der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartk unststoffe direkt bei den Haushalten abge- holt. Im Jahr 2024 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 317 t (Vorjahr 306 t) verzeichnet. Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma zu hochwertigem (Kunststoff-) Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten, Keile etc.) hergestellt werden. Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensi- vieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölker ung noch stärker für die Wichtigkeit der Ge- trenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren. 2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freifl ächen auf dem Betriebsgelände der MVA Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nut- zung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechte- rung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebs- eigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt. Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grün- fläche angelegt: x 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gar- tenanlage und x 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar). x Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über der vorhandenen Dachbegrünung errichtet. x Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt. x Die Wiesen- und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallweise erfolgt ein sachgerechter Baumschnitt. 429 Lagebericht 2024 Seite 23 Einrichtung eines Totholzgartens An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee befanden sich insgesamt 16 Pap- peln, die nach gutachterlicher Feststell ung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und daher – aus Sicherheitsgründen – zu fäll en waren. Die notw endigen Nachpflanzungen (Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig entwickelt. Der errichtete Totholzgarten auf dem Gel ände der MVA hat einen Gr oßteil der gefällten Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „T othölzern“ einer Vielfalt von Kerbtie- ren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusam- menhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ fü r die gefällten Bäume dargestellt und bewertet. 2.9.7 Zusammensetzung und Weiter entwicklung der Belegschaft Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mi tarbeiter und tut viel dafür, dass dies so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte Förderung von Führungsnachwuchs. Darüber hinaus werden seit März 2017 lauf end Gesundheitskurse für die Beschäftigten kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste auch in 2024 zwei Kurse mit dem Schwer- punkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu festen Terminen angebotene „Progressive Muskelentspannung“. Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um 6 verringert. Der ASN beschäftigte zum 31. Dezember 2024 insgesamt 435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine K ennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern mit Migrationshinter grund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Be schäftigten. Angaben sind nur punktuell verfügbar, soweit sich Mitar beiterinnen und Mitarbeiter hi erzu geäußert haben und damit nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkennt- nissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russi- schen Sprachraum bei ASN tätig. Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbei- terinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizie- rende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativ tätigen Bereiche als auch für Besc häftigte der administr ativen Bereiche abge- schlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen An- forderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl k unden- als auch betriebsorientiert), „Füh- rungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte auch in 2020 jedem (LKW-) Fahrer die nach dem Berufskraftfahre rqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden. 2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisa tion und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitli- chen Beeinträchtigungen, aber auch zur kont inuierlichen Verbesserung des Arbeitsschut- zes und der Anlagensicherheit hat der Eigen betrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutz- managementsystem nach OHRIS ( Occupational Health- and Risk-Managementsystem) eingeführt und dieses in die vorhandenen M anagementsysteme für Q ualität und Umwelt nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die 430 Lagebericht 2024 Seite 24 Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN im- plementierten Arbeitsschutzm anagementsystems mit dem akt ualisierten Regelwerk OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 15.03.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 20.07.2026) der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt. Zur Entwicklung der aktuellen Betriebsunfallzahlen finden sich umfassende Angaben und Erläuterungen im Personal- und Sozialbericht des ASN, welcher jährlich erscheint. 431 Lagebericht 2024 Seite 25 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Allgemeines Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Ba yern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be- grenzt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigen- tümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebi et begründet die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss- und Benutzung szwang uneingeschränkt für die Entsorgung von Privathaushalten ; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Komm unalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Ri- siko. 3.2 Entwicklung der Gebühren Die aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter tech- nischer Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapita lmarktsituation in der Schlussphase des letzten Kalkulationsze itraums (2015-2018) erwir tschafteten Über- schüsse wurden im Kalkulationszeitraum ab 2019 noch nicht ganz aufgezehrt. Die Verbrennungsgebühr musste infolgedess en ab 2023 nur moderat um 3,17% erhöht werden. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum läuft bis 2026. Aufgrund der Kostensteigerungen für Materi al, Dienstleistungen und Personal sowie der Erhöhung der Verbrennungsgebühr (wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung der gesamme lten Restabfälle in der Müllverbrennungsan- lage) musste die Abfallgebühr ab 2024 auf 0,05945 € je Liter Restmüllbehältervolumen erhöht werden. Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirt schaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 (erstellt im ersten Halbjahr 2024) eine Umsatzsteigerung auf 91,5 Mio. € und ein handels- rechtliches Jahresergebnis in Höhe von 8,10 Mio. € Verlust antizipiert. 3.3 Deponien Die mit der Deponieverordnung aus dem J ahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Ab- fällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehand elte Abfälle abzulagern. Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsver bot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponi e Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca. 6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich si nd, nach einem durch die Brandereignisse in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de- ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken. Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd (ohne Bauschuttdeponie) bis- her (Stand: 31.12.2024) fast 1,51 Mio. m³ Ab fälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie 432 Lagebericht 2024 Seite 26 laut Vermessung noch über ein Netto-Restvol umen von ca. 45.063 m³ (Abfälle einschl. Einbaumaterial). Eine realistische Abschätzung für die Restlaufzeit liegt bei maximal 2 Jah- ren, weshalb die Schließung der Deponie zum 31.12.2025 geplant ist. Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der De- ponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet, nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem In vestitionsaufwand ersetzt werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durch schnittlichen Anliefermenge können kaum noch die Betriebskosten sowie den Reinvestitions- bzw. Instandsetzungs- aufwand decken. Die nach gesetzlicher An forderung gebildete Rückstellung für die ge- plante Stilllegung und die mehr als 30-jährige Nachsorge des Deponiekörpers bis ins Jahr 2057 belastet das handelsrechtliche Ergebnis des ASN zusätzlich. Von Oktober 2013 bis März 2022 wurde, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Verwertungsschri tten aufbereitete MVA- Schlacke als Deponie- Ersatzbaustoff, sowohl zum Einbau und zur Abdeckung der angelieferten Abfälle, insbe- sondere für KMF2-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den Straßen- und Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Au sgleichsschicht für die Kassettenabde- ckungen (Osterweiterung) eingesetzt. Seit April 2022 ist die Verwertung der Schlacke wieder an einen Dritten vergeben. Da aber weiterhin Abdeckmaterial und Deponieersatzbaustoff für einen stabilen Deponiekörper be- nötigt wird und zugekauft werden müsste, wird weiterhin Schlacke (in deutlich geringeren Mengen) vom externen Entsorger angeliefert und die Annahme von dies em mit 0,10 € je Tonne an ASN vergütet. Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug in 2024 insgesamt 6.071 t (Vorjahr 8.658 t). Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Ab fälle der Klasse II bis zum 31.12.2025 (Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg- Süd und anschließender Beginn der Stillle- gungs- und Nachsorgephase) und über den Schließu ngstermin hinaus ist gewährleistet. Auch eine satzungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der 2 Künstliche Mineralfasern 0 t 10.000 t 20.000 t 30.000 t 40.000 t 50.000 t 60.000 t 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 7.547 t 10.679 t 42.848 t 57.453 t 53.282 t 44.908 t 51.487 t 59.499 t 43.641 t39.693 t 15.352 t 8.568 t 6.071 t Entwicklung abgelagerter Abfälle von 2012 bis 2024 433 Lagebericht 2024 Seite 27 Deponie, wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Men- genbegrenzung für faserhaltige Abfälle ist nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und Beschlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft getreten. Durch vertragliche Bindung regional ansässiger Unternehmen ist es gelungen, faserhaltige Abfälle (KMF und asbesthaltige Abfälle) einer anderweitigen, ordnungsgemäßen Beseiti- gung zuzuführen und damit die Entsorgungssicherheit für der artige, gefährliche Abfälle noch vor Schließung der Deponie Nürnberg-S üd und darüber hinaus, zu gewährleisten. Die Übernahme der Beseitigung faserhaltiger Abfälle durch Dritte umfasst auch die Entsor- gungsbedarfe unserer Zweckvere inbarungspartner (S tadt und Landkreis Fürth, Stadt Schwabach und Landkreis Nürnberger Land). Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle über den Schließungstermin hinaus ist aufgrund diesbezüglicher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürn- berger Land, der nach Schlie ßung der Deponie Nürnberg-S üd für eine Deponie-Nachfol- gelösung zu sorgen hat, gewährleistet; entsp rechende Aktivitäten für eine regionale Lö- sung laufen dort auf Hochtouren. Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlos- senen Mietverträge (Deponiefläch en der Deponie Nürnber g-Süd) einschließlich der mitt- lerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusam- mengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu auf- gelegt. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewigen“) Miet- zahlungen („Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nachsorgephase überführt werden, vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang geplante Rückgabe von Teilflächen nach deren Rekultivierung wird derzeit von Seiten der Bayerischen Staatsfors- ten allerdings abgelehnt. 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regel- widrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verw ertungsanlagen geforder t. Aufgrund dieser Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisge- füge für Verwertungsleistungen in Deutsc hland seit 2015 verändert. Insbesondere aus England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt, so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbe- sondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschie- bung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) e rreicht, so dass seit 2015 der Anteil der energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich angestiegen ist. Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefähr det werden, so dass die Gesamtannah- memenge für Abfälle zur energetischen Verwert ung (aus dem gewerblic hen Bereich) zur Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer An stieg der Gesamtan- nahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese kontinuierlich deutlich um ins gesamt 42,5 % seit 2015 auf nun 25.761 t in 2024 reduziert werden. 434 Lagebericht 2024 Seite 28 3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesam t 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayeri- schen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden. Schaubild Wertstoffhofstandorte: Im Zuge der mit dem Umbau des Frankens chnellwegs (Umverlegung von Fernwärmelei- tungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Betriebs- teile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlic her Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pfer- demarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wert- stoffhofs wurde die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürnberg-Schweinau/St. Leonhard (bisher Am Pferdemarkt 23, derzeit übergangsweise in der Egenhauser Straße) notwendig. Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer Straße wird über einen Grundstückstausch realis iert, welchem der Stadtrat in seiner Sit- zung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wert- stoffhof sind bereits weit fortgeschritten. Durch besondere Anlagen und Einrichtungen und die besondere bauliche Gestaltung soll die Q ualität des neuen Wertstof fhofs, sowohl im Hinblick auf die demografisc he Entwicklung (Versatzebenen zu r Einwurfserleichterung, z.B. für mobilitätseingeschränkte Pe rsonen, konsequente Trennung zwischen Besuchs- und Betriebsverkehr), als auch unter besonder er Berücksichtigung der Förderung der Abfallvermeidung durch Wiederverwendung ( ggf. Einrichtung eines "Repair-Cafes") zukunftsfähig gemacht werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, den Wert stoffhof klimaneutral und bilanziell energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser, Betriebsstrom, Ladestation für Elektro-Kfz, etc.) wird durch ausreic hend dimensionierte Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert. Die 435 Lagebericht 2024 Seite 29 baurechtliche Genehmigung und entwässerungsrechtlichen Erlaubnisse liegen inzwischen vor, die voraussichtlichen Baukosten (Ges amtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich nach aktueller Planung auf 21,2 Mio. €. Darüber hinaus betreibt der ASN insgesam t 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer Straße gegenüber der Einmündung zum Franz-Reic hel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto- Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Reh linger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstr aße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stad tteil Gebersdorf: Willstätter Straße). Die Gartenabfallsammelstellen in Schafhof, Gebersdorf und Ziegelstein sind personell betreut. Der Umbau der Gartenabfall-Sammelstelle in der Andernacher Straße (Stadtteil Ziegelstein) konnte inzwischen abgeschloss en werden. Die Sammelstelle wurde im Februar 2024 offiziell wieder eröffnet. 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtscha ftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgeset zes (KrWG) vom Oktober 2020 wurden eine ganze Reihe von Änderungen am geltenden KrWG vorgenommen, die auch für die öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit für die kommunale Entsorgungswirtschaft von Bedeutung sind. Gemäß § 20 Abs. 2 KrWG (neu) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nunmehr verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlas- senen Abfälle getrennt zu sammeln: 1. Bioabfälle; 2. Kunststoffabfälle; 3. Metallabfälle; 4. Papierabfälle; 5. Glas; 6. Textilabfälle; 7. Sperrmüll und 8. gefährliche Abfälle. Gegenüber den bislang schon getrennt zu samme lnden Verwertungsfraktionen kommt – in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Art. 11 Abs. 1, 3. UA) – nunmehr die Fraktion der Textilabfälle hinzu, wobei die Getrennt sammlungspflicht hierfür seit dem 1. Januar 2025 gilt. Die EU hat zudem Zielvorgaben entwickelt, die bis 2030 umgesetzt sein müssen: x Alle Textilerzeugnisse auf dem EU-Markt si nd langlebig, reparier- und recycelbar, bestehen maßgeblich aus Recyclingfasern, sind frei von gefährlichen Stoffen und werden unter Achtung der Menschenrechte und der Umwelt hergestellt. x Wegwerfmode ist aus der Mode, d. h. den Markt bestimmen hochwertige, langlebige Textilien bei gleichzeitig moderaten Preisen. x Profitable Wiederverwendungs- und Repar aturdienste sind weithin verfügbar. 436 437 Anlage 3 438 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.1 3.1 Rechtliche Grundlagen Unternehmen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitz Nürnberg Rechtsform Kommunaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersön- lichkeit Rechtsgrundlage Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Nürnberg, in der jeweils gültigen Fassung Gesellschafter / Träger Stadt Nürnberg; Anteil 100 % (als Trägerkommune) Stammkapital Kein Stammkapital gemäß § 1 der Betriebssatzung (Ei- genbetrieb der Stadt Nürnberg) Handelsregister Nicht eingetragen (kein eigener Rechtsträger) Unternehmensgegen- stand Aufgabe des Betriebs ist die Erfüllung der kommunalen Abfallentsorgung einschließlich Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie der Betrieb entspre- chender Anlagen (z. B. Müllverbrennungsanlage, Rest- stoffdeponie) innerhalb der Stadt Nürnberg und ggf. an- grenzender Kommunen auf Basis vertraglicher Vereinba- rungen. Organe Stadtrat der Stadt Nürnberg (oberstes Organ des Eigenbe- triebs) Werkausschuss / Betriebsausschuss (kontrollierendes Gremium gemäß Kommunalrecht) Werkleitung (operative Führung des Eigenbetriebs) Werkleitung Die Werkleitung besteht aus leitenden Personen der Stadtverwaltung Nürnberg. Konkrete Vertretungsregelun- gen richten sich nach der Betriebssatzung. Aufsichtsrat Die Kontrolle erfolgt durch den Werkausschuss des Stadt- rats Nürnberg. 439 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.2 Blatt 1 3.2 Wichtige Verträge Vertrag über die Benut- zung von Staatsfortgrund mit Nachträgen Überlassung von 30 ha für Anlage und Betrieb einer Deponie Mietzins jährlich 0,35 DM/m² Festsetzung einer einmaligen Entschädigung von 5.000 DM Verträge mit Wertstoffhö- fen, Containerstandplätze Sieben Verträge mit BRK über Streugutkisten sowie an- derer Wertstoffhöfen und Containerplätze Verträge über duales Sys- tem Nürnberg Verträge über Abstimmungs- und Nebenentgeltvereinba- rung Verträge über Verwertung von Abfällen Verträge über energetische Verwertung von Abfällen, Grüngut, Asphaltabbruch, Altholz, Altfettentsorgung und anderen Entsorgungsgegenständen Miet- und Pachtverträge für Grundstücke Vereinbarungen zur Ersatzaufforstung, Flächennutzung und Wasserversorgung sowie unterschiedliche Mietver- träge Darlehnsverträge Darlehnsvertrag 5633/1049668 x Darlehnshöhe 44 Mio. Euro x Festzins 4,188% Darlehnsvertrag 6293928019 x Darlehnshöhe 5,5 Mio. Euro x Festzins 3,39% Festzinsanleihe BLB71U x Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,41%, x einseitiges Kündigungsrecht BayernLB je zum 19.09. der Folgejahre Festzinsanleihe BLB8BD x Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,235%, einseitiges Kündigungsrecht BayernLB je zum 06.02. der Folge- jahre Carrara Zuwachsanleihe (1+10 Jahre) x Anlagevolumen 12,0 Mio. €, Verzinsung 1. Jahr 0,40 %, x 2. -11. Jahr 1,15 % 440 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.2 Blatt 2 Schuldverschreibung (NLB2V6) x Anlagevolumen 10,0 Mio. €, Verzinsung 0,8%, kein Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit über Börse mögl. Schuldverschreibung (NLB0RB) x Anlagevolumen 20,0 Mio. €, Verzinsung 1,05%, kein Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit über Börse mögl. Leistungsverhältnisse mit der Stadt Vereinbarungen und Verträge über Winterdienstvereinba- rungen, Betriebsführungsverträge, Abfallablagerungen 441 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.3 Blatt 1 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftliche Grundlagen Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ist ein kom- munaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird als Sondervermögen der Stadt geführt. Sein Stammkapital be- trägt 0 Euro . ASN ist für die Sammlung, Verwertung und Beseiti- gung von Abfällen zuständig, einschließlich der Bereitstellung und Wartung von Abfallbehältern, dem Betrieb von Wertstoffhö- fen, einer Müllverbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie . Durch Zweckvereinbarungen mit benachbarten Kommunen wie Fürth, Schwabach und den Landkreisen Nürnberger Land und Fürth übernimmt ASN auch deren Abfallentsorgung . Finanziert wird der Betrieb über Abfallgebühren, die im Rahmen der Grund- abgabenbescheide erhoben werden . ASN ist nach ISO 9001 und 14001 zertifiziert und betreibt ein integriertes Management- system für Arbeits- und Gesundheitsschutz nach OHRIS Technische Daten Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) betreibt zent- rale technische Einrichtungen, die auf eine sichere, umweltge- rechte und wirtschaftlich tragfähige Entsorgung kommunaler Ab- fälle ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt steht die Müllverbren- nungsanlage, in der brennbare Abfälle thermisch verwertet und die entstehende Energie in Form von Strom und Fernwärme weitergenutzt wird. Das zugrunde liegende Verfahren der Kraft- Wärme-Kopplung sorgt für eine effiziente Nutzung der einge- setzten Ressourcen und trägt zur Reduktion fossiler Energieträ- ger bei. Anfallende Rückstände wie Metalle oder mineralische Schlacke werden soweit möglich verwertet, nicht verwertbare Reststoffe einer geordneten Deponierung zugeführt. Ergänzend dazu betreibt der ASN eine Deponie zur Ablagerung solcher Abfälle, die weder stofflich noch thermisch genutzt wer- den können. Die technische Ausgestaltung dieser Anlage ent- spricht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und ge- währleistet eine langfristig sichere Entsorgung. Beide Einrich- tungen bilden gemeinsam das Rückgrat der städtischen Abfall- wirtschaft und sind eingebettet in ein integriertes Konzept, das ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Effizienz mitei- nander verbindet. 442 Anlage 4 443 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 1 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwach ungsorganen und Geschäftsleitung so- wie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge- schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werkleitung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen, die am 07.10.2020 mit Beschluss des Werkausschusses durch eine Neufassung ersetzt wurde (Veränderung der Personalbefugnisse innerhalb der Werkleitung, aufgrund Beschlusses des Stadtrats vom 11.05.2020). Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr 2024 haben 5 Werkausschusssitzungen stattgefunden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile erstellt, die wir eingesehen haben. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Ko ntrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? entfällt d) Wird die Vergütung der Organmitgliede r (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch; 444 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 2 die Inanspruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und abla uforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisati- onsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich werden. Eine Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Ent- scheidungs- und Zeichnungsbefugnisse der Werkleitung sind in der Werkleitungs- verfügung Nr. 1 vom 21. September 1999, angepasst zum 1. Juli 2010, die Ent- scheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der Bereichs- leiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014, geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 im Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Perso- nalbefugnisse an die jeweils Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpassung wurde in der Sitzung des Werkaus- schusses vom 07.10.2020 durch Beschlussfassung in die Geschäftsanweisung für die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (GA-ASN) übernom- men. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss nicht nach dem Organisationsplan ver- fahren wird? Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen nicht eingehalten worden sind. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Vorkehrungen zur Korruptionsprävention si nd in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korruptionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE- Richtlinien in das bestehende Managementsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen. 445 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 3 d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Ar beitsanweisungen für wesentliche Entschei- dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Perso- nalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Wesentliche Entscheidungsprozesse ob liegen den beiden Geschäftsführern ge- meinsam Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Be- triebssatzung, der Werkleiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN gere- gelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe- und Be- schaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Handbuchs des Ma- nagementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der ein- gebundenen Compliance-Richtlinien von ASN. Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokument ation von Verträgen (z.B. Grundstücks- verwaltung, EDV)? Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem Tresor im Kaufmännischen Bereich aufbewahrt. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rech nungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswe sen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort- schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro- jekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vierjährigem Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung der Zwischenberichte untersucht, ansonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant. c) Entspricht das Rechnungswesen ein schließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 446 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 4 Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen Kost enträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulationszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmana gement, welches u.a. eine laufende Li- quiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadtkasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuchhaltung disponiert. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und ha- ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht ein- gehalten worden sind? Siehe Antwort zu Frage d) f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollst ändig und zeitnah in Rechnung gestellt wer- den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende For- derungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich sofort, monatlich od er quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt. g) Entspricht das Controlling den Anfo rderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Ein eigenständiger Controlling-Bereich be steht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch das Rechnungswesen un d durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den jeweiligen Aufgabenbereich wahrgenommen. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berich tswesen eine Steuerung und/oder Über- wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentli- che Beteiligung besteht? 447 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 5 Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzei- tig erkannt werden können? Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss- und Benutzungszwang sind im wirtschaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erken- nen. Dem Kostendeckungsprinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll-/Ist-Vergleichen und der Planvorschau angepasst. Es werden ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Tätigkeit bewertet und durch die Berichte des Bereichs "Entsorgungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Si- cherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wer- den? Die vorhandenen Instrumente (Berichtsw esen - mit Bewertung der Auswirkungen und Handlungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risiken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Siehe Antwort zu den Fragen a) und b). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktio- nen abgestimmt und angepasst? Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b). 448 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 6 Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, ande re Termingeschäfte, Optionen und De- rivate Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigenfinanzierung grundsätzlich nur die Finanzierung über Lieferantenverbindlichkeiten in Frage. Ein Einsatz von Finanzinstrumenten bzw. Termingeschäften, Optionen und Derivatgeschäften wurde und wird nicht vorgenommen oder festgelegt. Es gibt bei deutschen Kreditinstituten An leihen in Höhe von 72 Mio. EUR. Diese werden mit dem Nennbetrag zum Vertragsende zurückgezahlt. Es werden keine anderen Derivate, Optionen oder Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulative Finanzanlagen sind ausgeschlossen Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende In- terne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürn- berg, das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rech- nungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden. Weitere Revisionsaufgaben für Bauleis- tungen und Beratungsleistungen (u.a. Architektenverträge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement" beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor. Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unterneh- men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Antwort zu Frage a). c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revi- sion/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich mit- einander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsbe- richte vor? Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nü rnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern 449 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 7 wurden zwei Kassenkontrollen vorgenommen, diese Berichte lagen uns eben- falls vor. Das Rechnungsprüfungsamt führte 6 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Vergabe (Ersatzbeschaffung Radlader, Umbau Feuerlöschan- lage, Steuerungsupdate Stützbrenner, Upgrade Filterspannungsregler, Revision und Instandhaltung Verbrennungsrostanlagen und Revision und Instandhaltung Feuerfestauskleidung) durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 26 Prüfungen (für ASN gesamt) der vergaberechtskon- formen Vergabe befasst. Es handelte sich hierbei um Vergaben von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen der Müllverbren- nungsanlage. Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jeweiligen Vergabevorschlag beigeheftet. d) Hat die Interne Revision ihre Prüf ungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abge- stimmt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Es ergaben sich keine Beanstandungen. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Re- vision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umset- zung wird durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes so- wie des beim Rechtsamt angesiedelten Vergabemanagements der Stadt Nürn- berg kontrolliert. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen 450 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 8 nicht eingeholt worden ist? Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils einge- holt. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zu- stände) in der Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Not- stand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein, "die öffentliche Sicherheit und Ord- nung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfä- higkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder ein, die Umwelt direkt gefährde der Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder be- vorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zu- stands unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 2024 wurden diesbezüglich 4 Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 0,25 Mio. EUR ver- geben. Über Vergabeinhalte und Vergabesummen wird einmal jährlich im Werk- ausschuss berichtet. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitgli eder der Geschäftsleitung oder des Über- wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Derartige Kredite wurden nicht gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss anstelle zustimmungsbedürftiger Maß- nahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be- schlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem Gesetz, der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüs- sen des Werkausschusses übereinstimmen. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Be teiligungen, sonstige Finanzanlagen, im- materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 451 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 9 Investitionen werden im Rahmen des Wi rtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden den Regelungen der VBRL (Vergabe- un d Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser- mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei- ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungs- prüfungsamt und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen lau- fend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Invest itionen wesentliche Überschreitungen er- geben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Nein e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeu tige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. interne und gesetzliche Vergaberegelungen, VOB, VOL, UVgO, EU- Regelungen) ergeben? Uns sind keine Verstöße gegen Ve rgaberegeln bekannt geworden. 452 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 10 b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenz- angebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Ja, soweit sinnvoll auch dann, wenn fö rmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind. Fragenkreis 10: Berichterstatt ung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffend en Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige Berichte vermitteln einen zu treffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositio- nen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Es fanden Sitzungen des Werkaussch usses am 19.02.2024, 10.04.2024, 24.07.2024, 02.10.2024, 04.12.2024 statt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 453 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 11 Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wu rde ein angemessener Selbstbehalt verein- bart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwa- chungsorgan erörtert? Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat ASN den Strafrechts- Versicherungsschutz seit April 2011 auf al le Mitarbeiter/innen ausgedehnt. Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaft liche Unterstützung bei der Wahrung der mitarbeiterseitigen Interessen gewährleiste n. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist damit aber nicht verbunden." Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind au ch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverhältnis für Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene "Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungor- gans sind nicht bekannt. 454 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 12 Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bila nzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offe nkundig nicht betriebsnotwendiges Vermö- gen? Es besteht kein nicht be triebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffall end hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffa llend hoch oder niedrig. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmäßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebun- den; stille Reserven zumindest in nennenswertem Umfang - sind u.E. darin nicht enthalten. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen In- vestitionsverpflichtungen finanziert werden? Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu finanziere n, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor. 455 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 13 b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Es liegt kein Konzern vor. c) In welchem Umfang hat das Unternehme n Finanz-/Fördermittel einschließlich Ga- rantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht be- achtet wurden? Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand er- halten. Fragenkreis 13: Eigenkapitalau sstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital- ausstattung? ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betrie bssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Verlustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis einschließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 52.904 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (A usschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Im Jahre 2024 wurde ein Jahresgewinn erzielt. Der Überschuss wird mit dem Ge- winnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 456 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 14 Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen- ten/Konzernunternehmen zusammen? 2024 TEUR Müllabfuhr Müllverbrennung Deponie - 20 2.113 - 769 1.324 b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2024 sind: x Erhöhung der Rückstellung zum Ausg leich von Gebührenschwankungen in Höhe von 9,6 Mio. EUR x erstmalige Rückstellung für den Abbr uch der Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöhe in Höhe von 6,89 Mio. EUR x Erzielung deutlich höherer Dampferlös e aufgrund deutlich erhöhter Vertrags- preise x Erstmalige Bilanzierung des Lagers der Müllverbrennungsanlage in Höhe von 8,54 Mio. EUR x Aufgrund der neuen Abfallgebühren ist eine Umsatzsteigerung von 15,34 Mio. EUR erwirtschaftet worden x Einführung der BEHG Abgabe auf den CO 2 Ausstoß c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leis- tungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar. 457 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 15 d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer - und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt Fragenkreis 15: Verlus tbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, di e für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. EUR gerechnet. Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. EU R bessere Ergebnis resultiert einerseits aus 3,08 Mio. EUR höheren Aufwendungen, welchen jedoch 2,06 Mio. EUR höhere Betriebserträge und 2,01 Mio. EUR höhere Finanzerträge gegenüberstehen. Auf der Aufwandsseite sind hier insb esondere 6,89 Mio. EUR Mehraufwand aufgrund der erstmaligen Bildung von Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. EUR höhere Stromausgaben (Planung mit geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO2-Abgabe nach BEHG im Umfang von 2,23 Mio. EUR (Planung im Fr ühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 EUR/t CO2) zu nennen. Demgegenüber stehen un ter anderem geringere Aufwendungen für Rohstoffe, Waren und Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. EUR), Minderaufwendungen im Bereich Entsorgu ng (1,37 Mio. EUR), Fremdleistungen (2,41 Mio. EUR) und Personal (0,66 Mio. EUR) sowie geringere Abschreibungen (1,95 Mio. EUR aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen). Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen buchhalterischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8,54 Mio. EUR) zu nennen. Daneben konnten vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. EUR) und der energetischen Verwertung (1,09 Mio. EUR) erzielt werden. Im Gegensatz dazu wirkt sich eine ungeplante Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der M VA i. H. v. 9,76 Mio. EUR deutlich ertragsmindernd aus. Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. EUR höher ausgefal- len, da höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Ver- gleich zum Plan bessere Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto erzielt wurden. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um wel- che Maßnahmen handelt es sich? 458 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 16 Die Gebühren sind in der Planung des Ei genbetriebs kalkuliert. Sie ergeben sich aus dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Eine Neukalkulation erfolgt erst mit Ablauf des aktuellen Gebüh- renkalkulationszeitraumes (Abfallgebühr 2024 bis 2027, Verbrennungsgebühr 2023 bis 2026). Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes- serung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? Entfällt b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bz w. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Ents orgungsträger gebührenfinanziert und so- mit verpflichtet kostendeckend i. S. d. Vorgaben des Bayerischen Kommunalabga- bengesetzes zu wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei nachfolgenden Kalkulationen gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut wer- den. Eine Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Ertragslage im Sinne einer Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen und wäre rechtlich unzulässig. 459 460 461 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage ASN/016/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 30.07.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 55 462 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/016/2025 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 463 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/016/2025 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN: Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag Rechnungsprüfungsausschuss: Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag Stadtrat: Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 464 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüSt/018/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 02.10.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Anlagen: 1_2 Kurzbericht Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024 Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 02.10.2025): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsamt abgeschlossen, der Prüfungsbericht wird derzeit vom Rechnungsprüfungsamt erstellt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA Ö 03.12.2025): Der Jahresabschluss 202 4 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung üb ernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der aktuell e Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Sachverhalt (Stadtrat Ö 10.12.2025): Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss ist der Stadtrat für die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des NürnbergStifts zuständig. 66 465 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 466 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 467 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 02.10.2025): Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 734.360,22 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 734.360,22 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 734.360,22 Euro ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 202 4 des Eigenbetriebs NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 468 Seite 1 von 3 TOP: 1.2 zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 02.10.2025 Geschäftsbericht 2024 - Kurzbericht 1. Jahresergebnis 2024 Ein positives Wirtschaftsergebnis konnte für den Eigenbetrieb NüSt in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden. Im vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan für 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.999.258,62 Euro veranschlagt. Aufgrund der finanzi- ellen Entwicklung in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 wurde im Stadtrat ein Nachtrags- wirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 3.115.709,77 Euro verabschie- det. Das Geschäftsjahr 2024 schließt tatsächlich mi t einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 734.360,22 Euro ab und ist damit um 2.381.349,55 Euro besser als der verabschiedete Nach- tragswirtschaftsplan. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 5.433,845,12 Euro. Diese positive Ergebnisveränderung liegt begründet im neutralen Ergebnis, da zum 31.12.2024 Rückstellungen in Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst wurden. Darin betreffen: ➢ 2.600 TEUR die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss in Johannis, ➢ 410 TEUR die Auflösung von Pensionsrückstellungen, ➢ 89 TEUR die Auflösung einer Corona Rückstellung. Das negative Betriebsergebnis in Höhe von 3.762 TEUR ist auf nicht refinanzierte Personalkosten und Sachkosten zurückzuführen. 66 469 Seite 2 von 3 Das im Berichtsjahr 2024 ausgewiesene Defizit von 734 TEUR teilt sich wie nachfolgend darge- stellt auf die Einrichtungen auf: 2. Erträge Die Erträge liegen mit 46.193 TEUR rund 521 TEUR über den geplanten Erträgen. Grund hierfür ist die positive Entwicklung der Belegungssituation im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 und die positiv abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen zum 01.Okober 2024 i n der geriatrischen Reha. Für NüSt gesamt ist eine Steigerung in der gesamten Auslastung von 84,3 % im Jahr 2023 auf 88,6 % im Jahr 2024 erkennbar. 3. Personalkosten Die nicht refinanzierten Personalkosten resultieren daraus, dass die starre, belegungsunabhän- gige Personalsteuerung zu einem hohen Einsatz von Zeitarbeit führte – trotz eines Personalüber- hangs von 16,18 Stellen im Pflege - und Betreuungspersonal im Jahr 202 4. Angefallen sind im Berichtsjahr 2024 Zeitarbeitskosten in der Pflege in Höhe 946 TEUR und in der Verwaltung in Höhe von 253 TEUR. Die Überdeckung in der Pflege und Betreuungspersonal im Jahr 2024 betrug insgesamt 16,18 Stellen: Einrichtung Ø-VK AHS 1,92 AMH 4,84 AHJ 6,08 AHP 3,34 Summe 16,18 470 Seite 3 von 3 Im Jahr 2024 betrug die hohe Krankheitsquote bei Pflege- und Betreuungspersonal durchschnitt- lich 42,66 VK. 4. Sachkosten Nachfolgend sind die Abweichungen beim Sachaufwand dargestellt. 0 10 20 30 40 50 15,05 12,63 6,7 5,34 1,69 1,25 42,66 Durchschnittliche VK - Krankheit Pflege - und Betreuung AHS AMH AHJ AHP AMBD Reha Summe 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 Lebensmittelaufwand Energie und Wasser Wirtschaftsbedarf Pflegebedarf und soziale Betreuung Verwaltungsbedarf Zentrale Dienste Pachten, Miete, Leasing Beiträge, Versicherungen, Steuern Instandhaltung, Wartung, Renov. Abschreibungen Zinsaufwendungen Sachaufwand 2024 N-Plan Ist 471 Geschäftsbericht 2024  1 Geschäftsbericht NürnbergStift 2024 Geschäftsbericht 66 472 Geschäftsbericht 2024  2 Impressum Herausgeber: NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Auflage: 7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem Gestaltung: NürnbergStift nuest@stadt.nuernberg.de www.nuernbergstift.de 473 Geschäftsbericht 2024  3 Vorwort der 1. und 2. Werkleiterin des NürnbergStift ................................ ....................... 4 Lagebericht ................................ ................................ ................................ .......................... 6 1. Gesamtwirtschaftliche Lage am Pflegemarkt ................................ ......................... 6 2. Betriebliche Grundlagen ................................ ................................ .......................... 8 3. Voraussichtliche Entwicklung 2025 ................................ ................................ ........ 9 4. Chancen und Risiken ................................ ................................ ............................... 9 5. Ertragslage ................................ ................................ ................................ ...............11 5.1. Plan-Ist Vergleich 2024 ................................ ................................ .....................11 5.2. Belegungszahlen und Auslastung ................................ ................................ ...15 6. Vermögens- und Finanzlage ................................ ................................ ...................17 6.1. Vermögenslage ................................ ................................ ................................ .17 6.2. Kapitalstruktur ................................ ................................ ................................ ..17 6.3. Investitionen ................................ ................................ ................................ .....18 6.4. Liquidität ................................ ................................ ................................ ...........19 7. Unterzeichnung des Lageberichtes ................................ ................................ ........19 Jahresabschluss ................................ ................................ ................................ ................20 1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift ................................ .............................20 2. Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ................................ ................22 3. Anhang ................................ ................................ ................................ .....................24 3.1. Bewertungsgrundlagen ................................ ................................ ....................24 3.2. Aktivseite ................................ ................................ ................................ ...........25 3.3. Passivseite ................................ ................................ ................................ ........27 3.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ..............31 4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................ ............................... 38 Unternehmensdaten Corporate Governance ................................ ................................ ....39 Anlage 1: Plan-Ist Vergleich der Einrichtungen ................................ ............................... 41 Anlage 2: Belegung der Einrichtungen ................................ ................................ .............45 Anlage 3: Anlagevermögen und Fördernachweise ................................ ..........................51 Anlage 4: Erläuterungen zu den Rückstellungen ................................ .............................57 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ................................ ................................ .................59 474 Geschäftsbericht 2024  4 Vorwort der 1. und 2. Werkleiterin des NürnbergStift Liebe Leserinnen und Leser, das vergangene Jahr war für unsere Pflegeein- richtungen geprägt von tiefgreifenden Heraus- forderungen, personellen Veränderungen und finanziellen Risiken. Der anhaltende Fachkräftemangel stellte uns wieder vor große Aufgaben – sowohl in der täg- lichen Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner als auch in der strategischen Perso- nalplanung. Trotz dieser schwierigen Rahmen- bedingungen ist es uns gelungen, mit großem Engagement und innovativen Ansätzen die Qualität unserer Pflegeleistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dafür gilt unser ganz besonderer Dank allen Mitarbeitenden und Füh- rungskräften, die Tag für Tag Enormes leisten. Ein besonderer Fokus lag auf unseren Baupro- jekten, die nicht nur zur Modernisierung unserer Infrastruktur beitragen, sondern auch neue Ka- pazitäten schaffen, um dem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung in unserer Kom- mune gerecht zu werden. Für Generalsanie- rung und Teilneubau unserer Seniorenwohnan- lage Platnersberg haben wir mit der Festlegung des Footprints durch den Werkausschuss einen wichtigen Meilenstein gesetzt, mit dem wir die Anforderungen an hohe Pflegequalität in einem zukunftsfähigen Betrieb mit den naturräumli- chen Gegebenheiten in der schützenswerten Parkanlage gut in Einklang bringen können. Ebenso intensi vierte sich die Zusammenarbeit mit der wbg beim Bau der neuen Pflegeeinrich- tung in der Großweidenmühlstraße. Hier kann die Zeitplanung für den Umzug 2027 trotz des archäologisch bedeutsamen Fundes des größ- ten europäischen Pestfriedhofs eingehalten werden. Andere Standorte wie die Altbauten des August -Meier-Heims und das Elisabeth - Bach-Haus stellten uns 2024 vor große perso- nelle und kostenintensive Herausforderungen, was Bauunterhalt und Energieeffizienz betrifft. Die Belegung unserer Häuser zeigt, dass un- sere Angebote weiterhin stark nachgefragt wer- den. Die Nachfrage ist 2024 höher als das An- gebot, welches das NürnbergStift leisten kann. Die Balance zwischen hoher Auslastung und in- dividueller Betreuung ist eine tägliche Heraus- forderung, der unsere Kolleginnen und Kollegen mit viel Herzblut und Professionalität begegnen, die jedoch durch fehlende Pflegekräfte am Markt und hohe Krankenstände erschwert wird. Im Jahresverlauf und verstärkt zum Jahresende mussten zahlreiche Zeitarbeitskräfte eingestellt werden, wa s kostenseitig erheblich zu Buche schlug und nicht refinanziert werden konnte. Als kommunaler Eigenbetrieb der Altenhilfe ga- rantieren wir eine Sorgestruktur mit Verlass und Sicherheit für unsere pflegebedürften Bewoh- nerinnen und Bewohner. Gemeinsam mit de n Stakeholdern in der Stadtverwaltung schaffen wir qualitativ hochwertige Angebote, welche 475 Geschäftsbericht 2024  5 auch ihren Preis haben. Zudem übernimmt NürnbergStift als Teil der Stadt Nürnberg auch Aufgaben, die nicht zum Kernauftrag der Lang- zeitpflege zählen und daher durch die Pflege- versicherung nicht refinanzier bar sind – bei- spielsweise die Beheimatung Rüstiger oder der Erhalt des denkmalgeschützten Altbestandes der August-Meier-Häuser. Dabei werden die finanziellen Spielräume zu- nehmend enger. Nach dem pflegerischen und wie finanziellen „Ausnahmezustand“ der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 zeigen sich nun auch langfristig deutliche Ver- schiebungen auf der Kosten - und Ertragsseite, die zuletzt nicht mehr in Ausgleich gebracht werden konnten und unser entschiedenes Ge- gensteuern erfordern. Deshalb haben wir seit 2024 Organisationsstruktur und Leistungsange- bot auf den Prüfstand gestellt, soweit es nicht kostendeckend erbracht werden kann. Bei- spielsweise wurde 2024 das Bewegungsbad im Sebastianspital geschlossen. Daraus entstand Ende 2024 die Weichenstel- lung zu einer Organisationsuntersuchung, die Anfang 2025 begann und weitergeführt werden wird. Dauerhafter Auftrag des NürnbergStift ist die Sicherstellung der pflegerischen Versor- gung als Daseinsvorsorge in der Stadt N ürn- berg, im engen Sinn für die heutigen Bewohne- rinnen und Bewohner, in einem weiteren Sinn auch durch fachliche und infrastrukturelle Im- pulse über die eigenen Einrichtungen hinaus für die gesamte Stadtgesellschaft. Dieser Auftrag kann nur auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage erfüllt werden. Unser Hauptaugen- merk gilt daher im laufenden und in den kom- menden Jahren der wirtschaftlichen Stabilisie- rung des Eigenbetriebs. Dafür wurden 2024 erste Grundlagen gelegt. Die umfassendste Maßnahme der Arbeitsorga- nisationsentwicklung PeBem (Personalbemes- sungsverfahren in der Pflege) wurde operativ vorbereitet, so dass zukünftig mit weniger aus- gebildeten Fachkräften der demografischen Entwicklung in unseren Häusern begegnet und eine gute Pflege sichergestellt werden kann. An dieser und weiteren Stellschrauben wird konti- nuierlich und mit interner wie externer Unter- stützung weitergearbeitet. Zugleich gilt es die Immobilienentwicklung weiterzutreiben, Perso- nal auszubilden, zu gewinnen und zu halten und dabei stets allen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein gutes, menschenwürdiges Le- ben zu ermöglichen. Die Herausforderungen sind gewaltig und nur mit großer Anstrengung zu meistern – gut, dass wir nicht alleine sind! Wir danken allen Mitarbei- tenden, Partnern und Unterst ützern für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Loyalität. Gemeinsam blicken wir zuversichtlich in die Zu- kunft – mit dem Ziel, auch weiterhin ein verläss- licher und menschlicher Ort für Pflege und Be- treuung zu sein. Mit herzlichen Grüßen Elisabeth Ries Melanie Miermeister Berufsmäßige Stadträtin 1. Werkleiterin 2. Werkleiterin Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht für das Gesc häftsjahr 2024 vor. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. §9 WkPV bzw. §11 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzun g die Fest- stellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie -Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneingeschränkt gegeben ist 476 Geschäftsbericht 2024  6 Lagebericht 1. Gesamtwirtschaftliche Lage am Pflege- markt Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2024 herausfordernd und bleibt es auch 2025. Während sich einige Unsicherheiten aus dem Vorjahr abschwächen, bestehen struk- turelle Probleme weiterhin. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) verzeichnete 2024 einen Rückgang um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Für 2025 wird ein Nullwachstum oder maximal ein moderater An- stieg von 0,3 % erwartet . Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch globale Unsicherheiten, hohe Energiepreise und eine zurückhaltende Investitionstätigkeit belastet. Die Inflationsrate, die 2023 noch bei 5,9 % lag, setzte ihren Rückgang fort und fiel 2024 auf durchschnittlich 2,2 %. Besonders die Energie- preise gaben weiter nach, während die Teue- rung bei Nahrungsmitteln hoch blieb. Die Le- bensmittelpreise stiegen 2024 um 1,9 % im Ver- gleich zu 2023. Seit 2020 haben sich die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke um rund 30 % erhöht. Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen in Deutschland. Besonders betroffen sind das Ge- sundheitswesen, die Gastronomie, das Hand- werk und die Logistikbranche. Trotz zahlreicher Initiativen zur Fachkräftegewinnung bleibt die Suche nach qualifiziertem Personal schwierig. Die Arbeitslosenquote stieg 2024 leicht auf 6,0 %, während die Zahl der Erwerbstätigen stabil blieb. Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wird in den kommenden Jahren stark von politi- schen Maßnahmen, globalen Handelsbezie- hungen und Investitionsanreizen abhängen. Die Bundesregierung hat verschiedene Programme zur Förderung von Innovationen und zur Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt. Branchenentwicklung Der Gesund heits- und Sozialsektor erlebt seit Jahren einen Umbruch. Die Rahmenbedingun- gen und Merkmale der Refinanzierung haben sich in den letzten Jahren zum Teil in rasanter Weise geändert. Kostendruck und Fachkräfte- mangel sind wesentliche Einflussfaktoren , für die in diesem Sektor tätigen Unternehmen. Än- derungen im Sozialrecht, im Tarif - und Arbeits- recht, ständige Anpassungen, in der Vergütung und (Re-) Finanzierung erschweren Prognosen und sorgen für Instabilität im Planungsgesche- hen. Dies bleibt nicht ohne Folge n für die am- bulanten, stationären und teilstationären Ein- richtungen der Pflege und somit auch für das NürnbergStift, welches sich den beständigen Anpassungen und Weiterentwicklungen in der Auf- und Ablauforganisation unterwerfen muss. Die Nachfrage nach v ollstationären Altenheim- plätzen bleibt bundesweit sehr hoch. Progno- sen und Branchenverbände gehen davon aus, dass bis Ende 2025 rund 60.000 Pflegeheim- plätze fehlen werden. Die Zahl der 20 geschlossenen Pflegeheime in Bayern übersteigt im Jahr 2024 deutlich die der Neueröffnungen (8). Im Zeitraum 2022 – 2024 wurden 101 Pflegeheime geschlossen, im glei- chen Zeitraum wurden 44 neu zugelassen, (Quelle: Antwort der bayer ischen Staatsregie- rung aufgrund einer schriftlichen Anfrage von Abgeordneten des bayerischen Landtages vom 27.01.2025). Die wirtschaftliche Lage in der Sozial - und Ge- sundheitswirtschaft bleibt angespannt, auf dem pflegerischen Transaktionsmarkt gibt es Ende 2024 erste positive Signale. Es drängen ver- mehrt ausländische Privatinvestoren auf d en Markt (2024: Trendbarometer, Sozialbank) Der sozioökonomische Gesamteindruck der Pflegelandschaft 2024 wird mit steigenden Kos- ten, Refinanzierungslücken und einem anhal- tenden, sich verschärfenden Mangel an Fach- kräften zusammenfassend beschrieben. Einwicklung bei NüSt Die Nachfrage nach Angeboten der pflegeri- schen Versorgung in Nürnberg ist auch 2024 weiter angewachsen. Der Bedarf an teil - und vollstationären Pflegeangeboten wird in Nürn- berg in den kommenden Jahren nicht mehr ab- gedeckt werden können (2024: Pflegebedarfs- bericht, Stadt Nürnberg). In Nürnberg werden bis 2035 voraussichtlich zusätzlich 800 Pflege plätze in stationären Ein- richtungen benötigt. Im Bereich der Nürnberger Tagespflege war 2024 ein leichtes Überangebot vorhanden. Auslastung und Pflegeplätze Eine hohe Nachfrage nach Pflegeplätzen ergab eine Steigerung in der gesamten Auslastung von 84,3 % im Jahr 2023 auf 88,6 % im Jahr 2024. 477 Geschäftsbericht 2024  7 Fachkraftmangel Der sich verschärfende Fachkraftmangel zeigt sich in der kostenintensiven Zeitarbeit, durch welche die Auslastung erreicht werden konnte. Trotz des allgemeinen Fachkräftemangels konnte die bestehende Personalüberdeckung die anhaltend hohe Krankheitsquote nicht abde- cken, auch hier wurde n zur Einhaltung von Qualitätsstandards teure Zeitarbeits-Fachkräfte eingekauft. Bauunterhalt - Instandhaltungsstau- kosten- intensive Gebäude Trotz neuem August -Meier-Haus müssen Ge- bäude weiterhin instandgehalten und bewirt- schaftet werden, die nicht primär der Versor- gung pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger zugeordnet werden können. So leistet Nürn- bergStift anhaltend Bedarfsangebote für die Stadt Nürnberg, we lche nicht über Pflege refi- nanziert werden: z.B. Mietangebote für Geflüch- tete und Pflegemitarbeiter. Bereits Ende 2024 wurde die Novellierungen des AVPfleWoqG vorbereitet. NüSt konnte des- halb in Bauprojekten der Großweidenmühle und am Platnersberg noch rec htzeitig wichtige zu- kunftsweisende Änderungen in der Planung vornehmen. Ausbildung NürnbergStift ist neben dem Klinikum der größte Ausbilder für Pflegekräfte in Nürnberg. Derzeit absolvieren insgesamt 67 Auszubil- dende ihre Qualifizierung in den Einrichtung en, darunter 38 in der generalistischen Pflegeaus- bildung. Trotz nicht ko stendeckender Ausbil- dungsfinanzierung, hat NüSt hier weiterhin in die Ausbildung investiert. Viele ausgebildete Generalisten wechseln zu anderen Trägern (Krankenhäuser) innerhalb der Stadt Nürnberg, damit leistet NüSt einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen-medizinischen Versorgung inner- halb der Daseinsvorsorge in der Region. Organisationsentwicklung Weiterhin haben wir uns 2024 mit PeBem be- schäftigt. Die bereits für NüSt verhandelte Ver- gütungsstruktur nach 113c SGB XI zeigte das Spannungsfeld zwischen ve rhandelten Pflege- stellen und dem dazugehörigen Qualifikations- mix. Im Februar nahm die 2. Organisatorisch -Tech- nische Werkleitung ihre Arbeit auf. Dadurch wurde die Arbeit an den zahlreichen Bauprojek- ten intensiviert und beschleunigt. Die Planun- gen am Platnersberg wurden in engem und ver- trauensvollen Kontakt mit dem Stifterehepaar vorangebracht. Der Kontakt zum Klinikum wurde intensiviert. Hier wurden neue Synergie- möglichkeiten angestoßen. Durch die sich abzeichnende Verschlechterung des Betriebsergebnisses wurde zum Jahres- ende der Quick-Check durch die Werkleitungen vorbereitet. Dieser sollte Klarheit über die wich- tigsten Defizitursachen geben und Schnell (Quick-) Maßnahmen einleiten. IT-Infrastruktur Die hybride IT -Struktur in Abhängigkeit zur Stadt Nürnberg zeigt sich unter anderem in zeit- intensiven Abstimmungen zum Ausbau des WLAN in den Einrichtungen. Auch die hohen IT- Sicherheitsstandards lassen schnelle, agile Lö- sungen zur Erleic hterung des Pflegealltags nicht zu . Zur Einführung der KI-basierten Sprachassistenz waren aufwändige Vorabspra- chen erforderlich . Andere Anwendunge n zur verbesserten Mitarbeiterbindung wie z.B. das Intranet für Mitarbeiter (Nori) wurden bei der Stadt bisher nicht einge führt. Die Umstellung auf Kostenstellenlogik, für transparente Kosten- und Ertragszuordnungen wurde für Anfang 2025 vorbereitet. Betriebliches Gesundheitsmanagement Die Ausbildung von 12 Move-Coaches zur Prä- vention und Reduzierung von körperlichen Be- lastungen der Pflegemitarbeitenden konnte ab- geschlossen werden. Dieses Beschäftigen mul- tiplizieren ihre Erfahrungen in die NüSt -Einrich- tungen. Im Projekt MehrWert Pflege wurde für BGF-Maßnahmen sensibilisiert. Dieses Proj ekt konnte verstetigt und auf andere Häuser über- tragen werden. Vergütungsverhandlungs-Strategie Im Oktober 2024 führten wir mit Unterstützung des Klinikums Nürnberg erstmalig Vergütungs- verhandlungen für die Reha selbstständig durch. Wir verhandelten eine Erhöhung der Pflegesätze um 16,98 %, in den Jahren zuvor akzeptierte NüSt die pauschalen angebotenen Erhöhungen der Verhandlungspartner. Im am- bulanten Dienst verhandelten wir erstmalig für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 gemeinsam mit München und Augsburg Stift erfolgreich die Verhandlungen der Pflegesätze. Im Schnitt sind die Pflegesätze um rund 25 % höher. Auflösung von Rückstellungen Zum 31.12.2024 konnten Rückstellungen in Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst werden. Davon betrug 2.600 TEUR die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss in Jo- hannis. 478 Geschäftsbericht 2024  8 2. Betriebliche Grundlagen Im NüSt sind die städtischen Senioren -Pflege- und Versorgungsangebote für ambulante, teil - und vollstationäre Dienstleistungen, Betreutes Wohnen sowie der Geriatrischen Rehabilitation zusammengefasst. An den Standorten Pflege- zentrum Sebastianspital, August -Meier-Haus, Platnersberg, St. Johannis , Heilig-Geist-Spital, Geriatrische Reha und Ambulante Dienste wer- den täglich ca. 996 pflege- und hilfsbedürftige Menschen versorgt. Ergänzt und unterstützt wird das Angebot des NüSt durch die Facility -Leistungen, Essensan- gebote durch die anliegende Großküche sowie Reinigung der g esamten Liegenschaften des NürnbergStift durch die NürnbergStift Service gGmbH. Nachfolgend sind die Leistungsangebote auf- grund der abgeschlossenen Versorgungsver- träge zum 1. Juli 2025 dargestellt. Zusätzlich zu dieser stationären und teilstationären Pflege werden im ambulanten Dienst im Durchschnitt aktuell 110 Klienten betreut. Einrichtung Tagespflege Nachtpflege Altenheim AMD AHS 254 18 0 0 0 272 AMH 158 16 8 0 0 0 182 AHJ 122 0 64 0 186 AHP 89 0 0 0 89 HSP 0 106 0 106 AMD 110 110 Reha 0 0 44 44 Gesamt 623 34 8 0 170 44 110 989 Plätze Pflegeheim Wohnheim Reha Gesamt 479 Geschäftsbericht 2024  9 3. Voraussichtliche Entwicklung 2025 Das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit einem Jah- resverlust in Höhe von 1.606 TEUR geplant. Die erste Hochrechnung geht zum Zeitpunkt der Berichterstattung von einem Verlust in Höhe von 4.430 TEUR aus. Aufgrund dieser Entwick- lung muss, wie schon im Vorjahr , für das Wirt- schaftsjahr 2025 ein Nachtragswirtschaftsplan durch den Stadtrat verabschiedet werden. Die massive Planabweichung ist begründet durch: 4. Chancen und Risiken Eine umfassende bundesweite Pflegereform ist vorerst ausgeblieben und die finanziellen Risi- ken für die Pflegeheimträger bleiben weiterhin unkalkulierbar. Allgemeine Risiken am Pflegemarkt: Pflegepersonalmangel und gesetzliche Re- gularien Dazu zählen unter anderem die Vorgaben zur Personalstruktur, zur Qualifizierung der Pflege- kräfte und zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland. Preisregulierung Der Gesetzgeber bestimmt die Refinanzie- rungsregularien und Grundsätze und stellt da- mit die größte finanzielle Unsicherheit bei den Pflegeheimbetreibern dar. Qualitätsanforderungen Risiko der Unterversorgung führt zu einem Leis- tungsdruck auf die verbliebenen Pflegekräfte. Die Prüfungsdichte durch die Behörden, der Bü- rokratieaufbau und die Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen verstärkt diesen Leis- tungsdruck im Pflegepersonal. Risiken NürnbergStift  Historische Gebäude und Instandhal- tungsstau erfordern vermehrt Kosten für Gebäudesicherung, Bauunterhalt und Energie  Hoher Personalauswand für viele Aus- zubildende in den einzelnen Einrichtun- gen  Stadtinterne Abhängigkeiten und Vor- gaben erhöhen den Abstimmungsbe- darf und schränken branchenspezifi- sche Handlungsmöglichkeiten ein.  Dateninsuffizienz dur ch zu wenig Per- sonalressourcen im Bereich SAP Schnittstellen-Programmierung, dadurch fehlende/ fehlerhafte Daten  Vakanzen auf Führungsebene bei Be- reich AMBD/ Reha/ Sachgebietsleitung Personal.  Umstellung von Doppelspitzen -Füh- rung auf Einzelspitze der 2. W erklei- tung erfordert umfassende Organisati- onsentwicklung  Praktische Umsetzung des neuen Per- sonalbemessungsverfahrens wurde lange hinausgezögert, flankierende Maßnahmen werden ad hoc erprobt und projektiert Chancen Vor dem Hintergrund der erneuten Verschlech- terung der zweiten Hochrechnung für 2024 hat die 1. Werkleitung des NüSt in Abstimmung mit dem Kämmerer und der 2. Werkleitung eine ex- terne Beratungsfirma mit der Durchführung ei- nes „ Quick-Check Stationäre Pflege“ beauf- tragt, der im Januar und Februar 2025 durchge- führt wurde. Der Quick-Check ist folgenden Fragen nachgegangen: Wie ist die wirtschaftliche Gesamtsituation im NüSt zu bewerten? Was sind die (Haupt -)Defizitursachen der Pflegeheime? Welche Defizitursachen sind strukturell be- dingt? Wie kann die operative Steuerung verbes- sert werden? Welche Schritte sind notwendig, um eine erfolgreiche Sanierung einzuleiten? Der Quick-Check war bewusst nicht als umfas- sende Organisationsuntersuchung angelegt. In relativ kurzer Zeit sollten Anhaltspunkte und Empfehlungen vorliegen, um die ohnehin lau- fenden Arbeiten zur Gegensteuerung fundiert zu ergänzen. Personal •Nicht refinanzierte Personalkosten und Personalüberhang. •Einsatz von teurer Zeitarbeit in der Pflege und Verwaltung Belegung •Rückgang der Belegung insb. Tages- und Nachtpflege und die Anzahl der Klienten im ambulanten Dienst Sonder- effekte •Umlage •Pensionsrückstellungen •Ausbildung Gebäude •Hoher Instandhaltungsaufwand aufgrund des Instandhaltungs- staus. 480 Geschäftsbericht 2024  10 Dazu wurden vom externen Beratungsunter- nehmen Interviews mit Leitungskräften geführt und umfassend Daten analysiert. Aufgrund der daraus gewonnenen oper ativen und strukturel- len Erkenntnisse wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet. Das Ziel des gesamten Maßnahmen- kataloges ist eine wirtschaftliche stabile Situa- tion des NüSt. Nachfolgende Maßnahmen aus den Erkennt- nissen des Quick-Checks wurden bereits umge- setzt. Die nachfolgenden Maßnahmen sind bereits in der Planung: Standardisierung des Aufnahmeprozesses zur verbesserten Belegungssteuerung. Ziel ist , bei Auslastungseinbrüchen eine zügige Nachbele- gung zu organisieren und damit den dezentra- len Aufnahmeprozess zu unterstützen. Pflegegradmanagement: Der MD -Bayern wird das Verfahren der Graduierung digital abbil- den, um die Begutachtungszeiten zu minimie- ren und damit die zusätzliche Belastung der Pflegekräfte in den Einrichtungen zu vermei- den. Planung Einführung der E-Akte: Bewohner/ Mit- arbeiter soll sichergestellt werden, dass der MD direkten Zugriff auf die nötigen Informationen aus der Pflegedokumentation erlangt. Bewertung und z ur Verfügung Stellung des Fritz-Hintermayr-Hauses am Standort AHS. Die Bearbeitung der dringlichen Probleme bzgl. der Personalgewinnung und Bindung können jetzt mit der Besetzung der neuen Sachgebiets- leitung Personal zum 1. August 2025 angegan- gen werden. Auch die Überarbeitung der Perso- nalprozesse und das Personalcontrolling kann nun strukturiert beginnen. Folgendes ist in der längerfristigen Planung vor- gesehen:  Zentralisierung und Überarbeitung des Ab- rechnungsprozesses.  Reorganisation der zentralen Verwaltung zur Verbesserung der Prozess- und Aufga- beneffizienz und damit – perspektivisch – Reduktion der Personalkapazitäten.  Stärkung Personalcontrolling. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht beziffert werden, wann welche Maßnahmen mit wel- chem wirtschaftlichen Effekt greifen werden. NüSt geht davon aus, dass langfristig die wirt- schaftliche Situation deutlich besser sein wird. Digitalisierungsprojekte wie die Weiterentwick- lung des digitalen Dienstplanprogramms, der Ausbau und die Optimierung der IT-Infrastruktur zur Umsetzung von Telemedizin und Telematik, die flächendeckende Erweiterung der WLAN- Netze in den Einrichtungen, der Systemwechsel von SAP R/3 zu SAP S/4HANA sowie der Auf- bau eines eigenen Finanzberichtswesens in SAP Business Intelligence stehen an. Die neue PeBeM bietet die Chance auf eine sig- nifikante Verbesserung der Arbeitsbedingu n- gen in der stationären Altenpflege, erfordert je- doch im ersten Schritt strategische und konzep- tionelle Maßnahmen hin zur kompetenzorien- tierten Personaleinsatzplanung. Das ist die um- fassendste Unternehmensentwicklung, welche es für stationäre Pflegeeinrich tungen seit 2018 mit Einführung des PpSG gegeben hat. Die übergeordnete Zielsetzung lautet: effizien- tere Prozesse, die Nutzung von Synergien und das Aufbrechen überholter Muster, scha ffen eine Arbeitsumgebung, die sowohl die Versor- gungsqualität als auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigert und Kosten reduziert. •Nettobasiert •Tagesaktuell •Soll-Ist-Abgleich Personal- steuerung •Mehrfach ausgearbeitet und auf das best- mögliche Ergebnis ausgelegt Pflegesatz- strategie •Abbau und Transparenz des Stellenüberhangs •Refinanzierbarkeit sichtbar machen Stellenplan- bereinigung angefangen •Prozessüberarbeitun g •Genehmigung- verfahren Zeitarbeit •Aufgrund mangelnder Nachfrage wird diese zum 31.12.2025 geschlossen Schließung Nachtpflege •Projektiert PeBem •Seit 01/2025 Kostenstellen- rechnung 481 Geschäftsbericht 2024  11 5. Ertragslage 5.1. Plan-Ist Vergleich 2024 Im vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan für 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.999.258,62 Euro veranschlagt. Aufgrund der finanziellen Entwicklung in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 wurde im Stadtrat ein Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 3.115.709,77 Euro verabschiedet. Das Geschäftsjahr 2024 schließt tatsächlich mit einem Jahresfehlbe- trag in Höhe von 734.360,22 Euro ab und ist damit um 2.381.349,55 Euro besser als der verabschiedete Nachtragswirtschaftsplan. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 5.433,845,12 Euro. Diese positive Ergebnisveränderung liegt begründet im neutralen Ergebnis, da zum 31.12.2024 Rück- stellungen in Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst wurden. Darin betreffen:  2.600 TEUR die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss in Johannis,  410 TEUR die Auflösung von Pensionsrückstellungen,  89 TEUR die Auflösung einer Corona Rückstellung. Die nachfolgenden Darstellungen bauen auf den Ergebnisberichten aus dem Controlling auf, durch eine andere Darstellung weichen einzelne Ertrags- und Aufwandsposition zur HGB GuV ab. Die Erträge liegen mit 46.193 TEUR rund 521 TEUR über den geplanten Erträgen. Grund hierfür ist die positive Entwicklung der Belegungssituation im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 und die positiv abge- schlossenen Pflegesatzverhandlungen zum 01.Okober 2024 in der geriatrischen Reha. Ursache für die ggü. der Nachtragsplanung erhöhten Personalkosten (31.281 TEUR) in Höhe von 654 TEUR ist die Überdeckung an Pflege - und Betreuungspersonal aufgrund der hohen Krankheitsquoten und Zeitarbeitskosten, insgesamt fielen Zeitarbeitskosten in Höhe von 1.199 TEUR an. In der nachfolgenden Grafik ist die Abweichung bei den Sachkosten dargestellt. Erträge Personal-kosten Sach-kosten Betriebs-ergebnis NeutralesErgebnis Ergebnis NTWPL 45.672 30.627 18.409 -3.364 248 -3.116 Ist 46.193 31.281 18.673 -3.762 3.027 -734 Abw -521 -654 -265 398 2.779 2.381 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 ABW TEUR PLAN-/IST TEUR NüST Nachtrags WPL/Ist 2024 482 Geschäftsbericht 2024  12 Zusammenfassend lässt sich als Ursache für das nach wie vor negative Betriebsergebnis in Höh e von 3.762 TEUR auf nicht refinanzierte Personalkosten und Sachkosten zurückführen. Dies ist bei den Personalkosten:  Die starre belegungsunabhängige Personalsteuerung führte zu hohem (nicht in der Planung hinter- legten) Einsatz von Zeitarbeit trotz eines deutlichen Personalüberhangs in der Pflege. So betrug die Überdeckung in der Pflege und Betreuungspersonal im Jahr 2024 insgesamt 16,18 Stellen: Angefallen sind im Berichtsjahr 2024 Zeitarbeitskosten in der Pflege in Höhe 946 TEUR und in der Verwaltung in Höhe von 253 TEUR.  die sehr hohen Krankheitsquoten bei Pflege- und Betreuungspersonal im Jahr 2024 mit durch- schnittlich 42,66 VK (Vorjahr 21,24). 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 Lebensmittelaufwand Energie und Wasser Wirtschaftsbedarf Pflegebedarf und soziale Betreuung Verwaltungsbedarf Zentrale Dienste Pachten, Miete, Leasing Beiträge, Versicherungen, Steuern Instandhaltung, Wartung, Renov. Abschreibungen Zinsaufwendungen Sachaufwand 2024 N-Plan Ist Einrichtung Ø-VK AHS 1,92 AMH 4,84 AHJ 6,08 AHP 3,34 Summe 16,18 0 10 20 30 40 50 15,05 12,63 6,7 5,34 1,69 1,25 42,66 Durchschnittliche VK - Krankheit Pflege - und Betreuung AHS AMH AHJ AHP AMBD Reha Summe 483 Geschäftsbericht 2024  13 Bei den Sachkosten ist aufzuführen:  Aufgrund der Diskrepanz zwischen den geplanten und den tatsächlichen Auslastungsgraden/ein- richtungsindividuellem Pflegegrad -Mix bleiben unveränderte unterfinanzierte Fixkosten im Unter- nehmen als Defizit stehen. Problematisch ist hier die Kurzzeitpflege und das teilstationäre Angebot in AHS und AMH.  die zusätzlichen nicht refinanzierten jährlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 450 TEUR, die sich in der Folge des Immobilenverkaufs von St. Johannis ergaben,  die nicht refinanzierte pauschale Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Nürnberg in Höhe von 398 TEUR,  der sehr hohe Instand- und Wartungsaufwand in Höhe von 2.150 TEUR in unseren Bestandsge- bäuden, der in dieser Höhe nicht über die gesondert gerechneten Investitionskosten refinanziert wird,  die nicht in vollem Umfang refinanzierten Kosten für Instandhaltung und Gebäudemanagement aus dem ÖPP-Vertrag für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 649 TEUR. Davon wurden auf der Grundlage des ÖPP-Vertrages im Jahr 2024 Rücklagen für künftige Instandhaltungen in Höhe von 208 TEUR gebildet. Das im Berichtsjahr 2024 ausgewiesene Defizit von 734 TEUR teilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Einrichtungen auf: Pflegeeinrichtungen Gesamt -231 -1.272 1.617 -535 -149 -326 162 -734 -1.500 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000 AHS AMH AHJ AHP HGS AMD Reha Summe NüSt Gesamtergebnis 2024 Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 32.834 37.698 4.864 14,8% 37.705 7 0,0% Personalkosten 21.765 22.957 1.193 5,5% 22.273 -684 -3,0% Sachkosten 13.744 14.449 705 5,1% 14.392 -58 -0,4% Betriebsergebnis vor Umlage -2.675 291 2.967 -110,9% 1.040 749 257,2% Umlagen 3.058 3.572 514 16,8% 3.289 -283 -7,9% Betriebsergebnis nach Umlage -5.733 -3.281 2.452 -42,8% -2.248 1.032 -31,5% Neutrales Ergebnis 98 2.859 2.761 2814,9% 190 -2.670 -93,4% Gesamtergebnis -5.635 -422 5.214 -92,5% -2.059 -1.637 388,3% Ist vs. N-Plan Pflegeeinrichtungen Gesamt Ist vs. Vorjahr 484 Geschäftsbericht 2024  14 Die stationäre Pflege schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 422 TEUR ab und damit 1.637 TEUR über dem N-Plan, das Betriebsergebnis vor der Umlage der Zentrale ist 749 TEUR schlech- ter als das geplante. Ursache für die selbst ggü dem N-Plan höheren Personalkosten in Höhe von 684 TEUR ist die Überdeckung von 16,18 VK Stellen in der Pflege und Zeitarbeit in Höhe von 1.075 TEUR. Davon entfallen 130 TEUR auf die die Verwaltung aufgrund nicht besetzter Verwaltungsstellen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge um 4.864 TEUR höher, das Betriebsergebnis vor der Umlage ist mit 291 TEUR positiv, im Vorjahr war es noch negativ mit 2.675 TEUR. Im neutralen Ergebnis ist die Auflösung der im Jahr 2018 gebildeten Rückstell ung in Höhe von 2.600 TEUR beim Verkauf des Gebäudes in Johannis für die Verpflichtung aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg abgebildet. In der Anlage 1 sind alle Abweichungen einrichtungsbezogen dargestellt. 1,92 4,84 6,08 3,34 Überdeckung in der Pflege AHS AMH AHJ AHP 0 100 200 300 400 500 600 AHS AMH AHJ AHP Zeitarbeit in TEUR Pflege Verwaltung 485 Geschäftsbericht 2024  15 5.2. Belegungszahlen und Auslastung Einfluss auf die Leistungserträge haben im stationären Bereich die Belegun gszahlen, die Bewoh- nerstruktur inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsverteilung im am- bulanten Bereich sowie die Vergütungssätze. In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt. Für NüSt gesamt ist eine Steigerung in der gesamten Auslastung von 84,3 % im Jahr 2023 auf 88,6 % im Jahr 2024 erkennbar. Betrachtet man nur die vier Pflegeheime, ergibt sich folgendes Bild: Belegungsdaten NüSt Bereich 2024 Vorjahr Plätze/Wohneinheiten (WE) Tagespflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 34 22 Nachtpflege: - maximal belegbare Plätze 8 0 Pflege: - maximal belegbare Plätze 597 567 Rüstig: - maximal belegbare Plätze 72 110 Wohnen: - maximal belegbare Plätze 170 170 Rehabilitation: - maximal belegbare Plätze 44 44 insgesamt: - maximal belegbare Plätze/WE 925 913 Belegungstage (BT) Tagespflege: 4.484 2.851 Nachtpflege: 0 Pflege: 212.634 194.185 Rüstig: 5.379 9.207 Wohnen: 60.581 60.665 Rehabilitation: 14.948 12.425 insgesamt 298.026 279.333 NürnbergStift gesamt: - maximal belegbare Plätze/WE 88,6 84,3 Auslastungsgrad (in % ) 486 Geschäftsbericht 2024  16 Die einrichtungsbezogene Belegung ist in der Anlage 2 dargestellt. Belegungsdaten Pflegeheime Bereich 2024 Vorjahr teilstationäre Pflege Tagespflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 34 18 Belegungstage (BT) 4.484 2.851 Auslastungsgrad (in %) 0,43 0,32 Nachtpflege: - maximal belegbare Plätze 8 0 Belegungstage (BT) 0 0 Pflege: 597 572 Rüstig: 72 100 - maximal belegbare Plätze 669 672 Belegungstage (BT) Pflege 212.634 194.185 Rüstige 5.379 9.207 - maximal belegbare Plätze 218.013 203.392 Auslastungsgrad (in % ) 88,8 82,2 487 Geschäftsbericht 2024  17 6. Vermögens- und Finanzlage 6.1. Vermögenslage In der nachfolgenden Übersicht wird die Vermögensstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2024 zusam- mengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Die Bilanzsumme ist mit 72.067 TEUR um 10.056 TEUR niedriger als zum Vorjahr (82.122 TEUR). Das Anlagevermögen mit 66.879 TEUR ist 2.805 TEUR geringer als zum Vorjahr (69.684 TEUR), der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 92,8 % (Vorjahr 84,9 %). Der Anteil des Umlaufvermögens (5.188 TEUR) liegt bei 7,2 % (Vorjahr 15,2 %). Die Abnahme bei den Forderungen und sonst igen Vermögensgegen- ständen beträgt 5.702 TEUR, der Grund für die Abnahme ist der im Jahr 2024 erhaltene Tilgungszu- schuss für das KFW Darlehen für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 4.740 TEUR. Die Abnahme bei den liquiden Mitteln beträgt 1.555 TEUR und damit 68,7 %. 6.2. Kapitalstruktur In der nachfolgenden Übersicht wird die Kapitalstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2024 zusammen- gefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Vermögensstruktur TEUR % TEUR % TEUR % Langfristige Aktiva Anlagevermögen 66.879 92,8 69.684 84,9 -2.805 -4,0 Kurzfristig Aktiva Vorräte 167 0,2 168 0,2 0 0,0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.678 5,1 2.059 2,5 1.618 78,6 Forderungen ggü. Träger der Einrichtung 39 0,1 398 0,5 -359 -90,2 Forderungen aus öffentlicher Forderung 237 0,3 6.736 8,2 -6.499 -96,5 Sonstige Vermögensgegenstände 258 0,4 720 0,9 -462 -64,2 Liquide Mittel 708 1,0 2.263 2,8 -1.555 -68,7 Rechnungsabgrenzungsposten 101 0,1 94 0,1 6 6,8 Summe Aktiva 72.067 100,0 82.122 100,0 -10.056 -12,2 Bilanzwert zum Veränderung 31.12.2024 Vorjahr ggü. Vorjahr Kapitalstruktur TEUR % TEUR % TEUR % Langfristig Eigenkapital 13.965 19,4 14.700 17,9 -734 -5,0 Zuwendungen aus öffentlicher Förderung - verwendet 14.538 20,2 15.064 18,3 -526 -3,5 - noch nicht verwendet 0 0,0 5 0,0 -5 Zuwendungen aus nicht öffentlicher Förderung: - verwendet 3.199 4,4 3.371 4,1 -172 -5,1 - noch nicht verwendet 2.320 3,2 2.084 2,5 237 11,4 Verbindlichkeiten 20.769 28,8 22.087 26,9 -1.318 -6,0 Rückstellungen 5.166 7,2 7.974 9,7 -2.808 -35,2 Kurzfristig Verbindlichkeiten 9.613 13,3 14.263 17,4 -4.650 -32,6 Rückstellungen 2.495 3,5 2.575 3,1 -80 -3,1 Summe Passiva 72.067 100,0 82.122 100,0 -10.054 -12,2 Bilanzwert zum Veränderung 31.12.2024 Vorjahr gegenüber 488 Geschäftsbericht 2024  18 Auf der Passivseite beträgt der Werteverzehr im Eigenkapital 734 TEUR durch den Jahresfehlbetrag 2024. Die Sonderposten haben sich durch planmäßige Abschreibungen um 698 TEUR verringert. Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von 5.166 TEUR umfassen die Pensionsrückstellungen, die Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen und Archivierung. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich diese um 2.808 TEUR. In dieser Summe ist die Auflösung der im Zusammen- hang mit dem Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundenen Rückstellung aus dem Baulandbe- schluss der Stadt Nürnberg (2.600 TEUR) und die Veränderung der Pensionsrückstellung in Höhe von 228 TEUR enthalten. Die Abnahme bei den kurzfristigen Rückstellungen beträgt 80 TEUR. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich durch den erhaltenen KFW Tilgungszuschuss um 4.650 TEUR im Berichtsjahr, die Begründung liegt in dem erhaltenen Tilgungszuschuss für das KFW Darlehen für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 4.740 TEUR. Die Verbindlichkeiten der noch ni cht verwendeten nicht öffe ntlichen Förderung erhöhte sich um 237 TEUR. 6.3. Investitionen Die Anlagen im Bau verteilen sich auf Platnersberg (196,8 TEUR, Sicherheitsbeleuchtung im Sebastian- spital (21,1 TEUR) und Zentralküche (3,3 TEUR). 37.603,92 128.666,31 220.703,56 221.167,28 Investitionen 2024 in Euro Immaterielles Vermögen Technische Anlagen Einrichtungen und Ausstattungen Anlagen im Bau 489 Geschäftsbericht 2024  19 6.4. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit von NürnbergStift war im Betrachtungszeitraum jederzeit gesichert. Der durch- schnittliche Bestand an liquiden Mitteln lag im Jahr 2024 bei 1.394 TEUR. Der aktuelle Liquiditätsstatus zum 31. Juli 2025 liegt bei 1.102 TEUR. 7. Unterzeichnung des Lageberichtes Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen. Nürnberg, 01.09.2025 Elisabeth Ries Melanie Miermeister Erste Werkleiterin Zweite Werkleiterin 7.987 11.126 1.350 1.394 946 500 2.500 4.500 6.500 8.500 10.500 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024 Jahr 2025 Liquidität Mehrjahresvergleich Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt in TEUR 490 Geschäftsbericht 2024  20 Jahresabschluss 1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 88.789,00 86.906,00 II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücksgleiche 57.123.537,45 59.540.186,45 Rechte mit Betriebsbauten 2. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00 Rechte mit Wohnbauten 3. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00 Rechte ohne Bauten 4. Technische Anlagen 5.537.355,00 5.881.078,00 5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne 2.724.794,29 2.849.179,29 Fahrzeuge 6. Fahrzeuge 0,00 1.853,00 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.403.432,98 66.789.119,72 1.324.197,03 69.596.493,77 III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00 B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 166.921,61 167.930,73 2. Unfertige Leistungen 0,00 166.921,61 0,00 167.930,73 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 3.677.608,16 2.059.469,05 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00) 2. Forderungen an Träger der Einrichtung 39.158,46 397.900,72 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00) 3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 237.127,73 6.736.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00) 4. Sonstige Vermögensgegenstände, 148.676,31 613.545,66 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00) 5. Umsatzsteuer 109.253,86 4.211.824,52 106.218,58 9.913.134,01 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten. 708.044,30 2.263.233,20 D. Rechnungsabgrenzungsposten: 100.935,74 93.563,11 72.066.634,89 82.122.260,82 A k t i v s e i t e Summe A k t i v s e i t e Vorjahr31.12.2024 491 Geschäftsbericht 2024  21 EUR EUR EUR EUR A. Eigenkapital: I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00 II. Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag -11.310.102,10 -5.141.896,76 IV. Jahresüberschuss, -fehlbetrag -734.360,22 13.965.440,69 -6.168.205,34 14.699.800,91 B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 14.538.250,00 15.064.086,00 für Investitionen 2. Sonderposten aus nicht-öffentlichen Fördermitteln für Investitionen 3.198.862,00 17.737.112,00 3.370.760,00 18.434.846,00 C. Rückstellungen: 7.661.259,77 7.661.259,77 10.549.658,58 10.549.658,58 D. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 1.534.375,47 3.443.309,47 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (1.513.207,86) (3.422.141,86) 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.038.259,02 29.989.119,46 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (1.370.105,00) (6.031.239,20) 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 1.028.549,29 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (2.577.799,45) (1.028.549,29) 4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung 0,00 5.176,50 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (0,00) (5.176,50) nicht - öffentlicher Förderung 2.320.279,42 2.083.731,41 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (2.320.279,42) (2.083.731,41) 5. sonstige Verbindlichkeiten 1.630.432,28 1.319.497,46 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; (1.230.097,84) (1.126.704,49) 6. Verwahrgeldkonto 601.676,79 565.127,15 7. Umsatzsteuer 0,00 32.702.822,43 0,00 38.434.510,74 F. Rechnungsabgrenzungsposten: 0,00 3.444,59 72.066.634,89 82.122.260,82 P a s s i v s e i t e Summe P a s s i v s e i t e 31.12.2024 Vorjahr 492 Geschäftsbericht 2024  22 2. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2024 für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR 1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen 31.689.837,53 27.570.049,72 2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82 3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen 97.418,04 58.767,22 4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen 3.575.128,54 3.138.573,01 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 3.218.445,40 2.856.835,12 5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38 6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 0,00 7. Andere aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75 8. Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24 Zwischensumme 51.690.593,03 42.825.230,26 9. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24 b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen 7.451.739,67 31.861.189,23 6.753.457,43 29.805.619,67 10. Materialaufwand: a) Lebensmittel 149.655,61 143.486,50 b) Wasser, Energie, Brennstoffe 2.039.250,30 1.974.357,27 c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf 10.166.617,44 12.355.523,35 9.735.229,57 11.853.073,34 11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 494.950,80 486.382,07 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.098.766,83 995.802,22 14. Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04 Zwischensumme 14.522.647,78 13.848.265,67 Zwischenergebnis 5.306.756,02 -828.655,08 Vorjahr 493 Geschäftsbericht 2024  23 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR 15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30 20. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 3.398.667,59 3.209.757,37 gegenstände und Sachanlagen 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instand- setzung 2.149.587,87 1.704.545,64 22. Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33 Zwischensumme -5.672.493,40 -4.805.880,78 Zwischenergebnis -365.737,38 -5.634.535,86 25. Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 -368.622,84 579.480,35 -533.669,48 29. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -734.360,22 -6.168.205,34 nachrichtlich Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses: Auf neue Rechnung vorzutragen -734.360,22 -6.168.205,34 Verlustausgleich Behandlung des Jahresüberschusses: Auf neue Rechnung vorzutragen -734.360,22 -6.168.205,34 gegen Gewinnvortrag gegen Kapitalrücklage Vorjahr 494 Geschäftsbericht 2024  24 3. Anhang 3.1. Bewertungsgrundlagen Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2024 die Vorschriften der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeei nrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07. 2015 angewandt worden. Grundsätzlich berücksichtigt der Jahresabschluss die bisherigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG. Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entspricht den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17. Juli 2015. Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Abschreibungen auf Forderungen werden nicht mehr unter den Abschreibungen ausgewiesen, sondern als betrieblicher Aufwand. Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwal tet (§ 1 WkPV). Liquide Mittel valutieren zum Nennwert. Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Dieses wurde für den Abschluss 2024 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditricht linie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der Stellungnahme IDW HFA a/1984 i.d.F. v. 1990 gebildet und nach Maßgabe der Nutzungsdauer der finanzierten Vermögens - gegenstände aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), München. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflic htungen wurde in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung durch die BVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Die Altzusagen werden über Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 3,75 % der entsprechenden Löhne und Gehälter. Darüber hinaus wird jährlich ein vom Arbeitgeber zu tragender Zusatzbeitrag in Höhe von 4,0 % erhoben. Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeiträgen angesetzt. Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen, somit ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen gegeben. 495 Geschäftsbericht 2024  25 3.2. Aktivseite A. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließ lich von NüSt bis zum 31.12.2024 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Ansatz des Sachan lagevermögens erfolgt zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten. Anschaf- fungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsme- thode zur Anwendung, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige J ahres- abschreibung berücksichtigt wurde. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnli- chen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Wohnbauten und den Betriebs- bauten liegt zwischen 40 und 58 Jahren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Außenanlagen sowie der Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen Afa-Tabellen und der Afa- Tabelle für das Gesundheitswesen. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das Anlagevermögen veränderte sich durch Investitionen in Höhe von 608 TEUR und planmäßige Abschrei- bungen in Höhe von 3.399 TEUR. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Brutto- anlagespiegel in der Anlage 3. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische und pflegerische Bedarf nach der FIFO -Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach Anschaffungskosten einzeln bewertet. Die in der Bilanz zu sammengefassten Vorräte gliedern sich wie folgt: II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in den Folgejahren fortgeschrieben. Im Jahresabschluss 2024 wurden Einzelwertberichtigungen teilweise bis zu 100 % und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mi t 2,5 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2024 Vorjahr EUR EUR a Medizinischer / Pflegerischer Bedarf - Inkontinenzartikel 11.976,58 7.788,35 - Sonstiges 46.673,32 51.439,94 b Wirtschaftsbedarf 103.696,54 107.066,83 c Verwaltungsbedarf 4.575,17 1.635,61 insgesamt 166.921,61 167.930,73 496 Geschäftsbericht 2024  26 Unter den Forderungen an Träger der Einrichtung in Höhe von 39,2 TEUR werden Forderungen an die Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die zum 31.12.2024 ausgewiesene Forderung aus öffentlicher För- derung in Höhe von 237,1 TEUR beinhaltet die Forderung aus dem Pflegepraxiszentrum. 3.678 39 237 149 2.059 398 6.736 614 0 2.000 4.000 6.000 8.000 aus Lieferungen und Leistungen an den Träger der Einrichtung aus öffentlicher Förderung Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2023 TEUR 2024 TEUR 1.940 1.594 144 3.678 1.257 667 136 2.059 0 1.000 2.000 3.000 4.000 Pflege- / Krankenkassen und Sozialhilfeträger Selbstzahler Sonstige insgesamt Forderungen aus Lieferung und Leistung 2023 TEUR 2024 TEUR 497 Geschäftsbericht 2024  27 Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen: Unter den sonstigen Forderungen in Höhe von 83,6 TEUR werden 35,3 TEUR Mutterschaftsgeld, 19,6 TEUR Ergänzungshilfen aus dem Energie Rettungsschirm Pflege, 18,4 TEUR Inklu sionsamt, 7,2 TEUR Springerkonzept, 3,1 TEUR Gutschriften für Jahresrechnungen der Energie ausgewiesen. III. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.555,2 TEUR verringert. C. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag in Höhe von 100,9 TEUR ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag darstellen. 3.3. Passivseite A. Eigenkapital Der Werteverzehr im Eigenkapital beträgt 734.360.22 Euro durch den im Geschäftsjahr 2024 ausgewie- senen Verlust. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 wurde der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 6.168.205,34 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. B. Sonderposten Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen För- dermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Aktiv- seite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweck- entsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreib ungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“. Sonstige Vermögensgegenstände 2024 Vorjahr EUR EUR Forderungen an Mitarbeiter 15.767,88 7.920,33 Debitorische Kreditoren 49.264,00 1.906,15 Sonstige Forderungen 83.644,43 603.719,18 insgesamt 148.676,31 613.545,66 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00 2024 Vorjahr EUR EUR Kassenbestand 32.730,57 33.828,76 Guthaben bei Kreditinstituten 675.313,73 2.229.404,44 insgesamt 708.044,30 2.263.233,20 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Anfangsstand Zugänge Abgänge Umbuchung Endstand 01.01.2024 31.12.2024 Stammkapital 620.000,00 620.000,00 € Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 € Gewinn-/Verlustvortrag -5.141.896,76 6.168.205,34 €- 11.310.102,10 €- Jahresergebnis -6.168.205,34 734.360,22 €- 6.168.205,34 € 734.360,22 €- Eigenkapital 14.699.800,91 734.360,22 €- - € - € 13.965.440,69 € 498 Geschäftsbericht 2024  28 Die Entwicklung des Sonderpostens aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermit- tel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bezüglich der Beschreibung der Finanzierungsschlüs- sel wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Zugänge des Sonderpostens aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen im Jahr 2024 in Höhe von 41,2 TEUR beinhalten Zugänge für das Pflegepraxiszentrum. Die Entwicklung des Sonderpostens aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens. Die Zugänge des Sonderposte ns aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen im Jahr 2024 in Höhe von 23,0 TEUR beinhalten über Spenden beschaffte Einrichtungsgegenstände in allen Einrich- tungen. Die Entwicklung der Fördernachweise sind in der Anlage 3 dargestellt. Entwicklung des Sonderpostens aus 2024 Vorjahr öffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR Stand zum 01.01. 15.064.086,00 814.591,00 (a) Zuführung 41.192,75 14.737.061,69 (b) Auflösung 567.028,75 487.566,69 - Abschreibungen (567.028,75) (141.298,00) - Anlagenabgänge zu RBW (0,00) (29.846,33) Stand zum 31.12. 14.538.250,00 15.064.086,00 Entwicklung des Sonderpostens aus 2024 Vorjahr nichtöffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR Stand zum 01.01. 3.370.760,00 2.416.553,00 (a) Zuführung 22.984,32 1.137.727,65 - Anlagenzugänge (inkl. Umfinanzierung) 22.984,32 (1.137.727,65) - sonstiges (0,00) (0,00) (b) Auflösung (194.882,32) 183.520,65 - Abschreibungen (190.842,36) (183.095,65) - sonstiges (4.039,96) (425,00) Stand zum 31.12. 3.198.862,00 3.370.760,00 499 Geschäftsbericht 2024  29 C. Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Die Erläuterungen zu den Rückstellungen befinden sich in der Anlage 4. Stand zum Verbrauch Auflösung Zuführung Zinseffekt Stand zum 01.01.2024 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR Langfristige Rückstellungen Pensionsverpflichtungen 3.982.579,00 30.207,24 407.049,86 202.506,05 6.882,05 3.754.710,00 Pensionsähnliche Beihilfeverpflichtungen 858.981,00 40.271,00 81.995,00 -16.827,00 883.878,00 Altersteilzeit 426.718,83 93.456,00 86.402,41 7.163,00 426.828,24 Summe Personalrückstellungen 5.268.278,83 163.934,24 407.049,86 370.903,46 -2.781,95 5.065.416,24 Dienstjubiläen 76.160,00 5.451,09 70.708,91 Archivierung 29.984,14 5.383,48 5.495,82 83,41 30.179,89 Abgang Grundstück AHJ Baulandbeschluss 2.600.000,00 2.600.000,00 0,00 Summe sonstige Rückstellungen 2.706.144,14 10.834,57 2.600.000,00 5.495,82 83,41 100.888,80 Summe langfristige Rückstellungen 7.974.422,97 174.768,81 3.007.049,86 376.399,28 -2.698,54 5.166.305,04 Kurzfristige Rückstellungen Urlaub 910.316,55 910.316,55 1.020.205,70 1.020.205,70 Überstunden 450.357,08 450.357,08 430.911,81 430.911,81 Leistungsentgelte 9.916,64 9.916,64 3.985,15 3.985,15 Summe Personalrückstellungen 1.370.590,27 1.370.590,27 0,00 1.455.102,66 0,0 1.455.102,66 Erstellung des Jahresabschlusses 50.704,00 50.704,00 57.396,00 57.396,00 örtliche Prüfung 10.817,00 10.817,00 26.666,00 26.666,00 überörtliche Prüfung 5.700,00 3.250,00 8.950,00 Ausstehende Rechnungen 260.253,22 256.657,51 3.572,75 119.357,58 119.380,54 Großreparaturen 765.311,92 765.311,92 Instandhaltung 0 62.147,61 62.147,61 Corona Prämie 2022 23.188,00 23.187,96 0,04 0,00 Corona 88.671,20 88.671,20 0,00 Summe sonst. Rückstellungen 1.204.645,34 341.366,47 92.243,99 268.817,19 0,00 1.039.852,07 Summe kurzfristige Rückstellungen 2.575.235,61 1.711.956,74 92.243,99 1.723.919,85 0,00 2.494.954,73 insgesamt 10.549.658,58 1.886.725,55 3.099.293,85 2.100.319,13 -2.698,54 7.661.259,77 500 Geschäftsbericht 2024  30 D. Verbindlichkeiten Der Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2024 stellt sich wie folgt dar: Unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung wird der Saldo des Kontokorrent- kontos zur Stadt Nürnberg in Höhe von 2.484,4 TEUR und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen in Höhe von 93,4 TEUR ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Anzahlungen (659,9 TEUR), zu bildende Rückla- gen aus dem Gebäudemanagementvertrag für das neue August -Meier-Haus (400,3 TEUR), kreditori- sche Debitoren (326,5 TEUR), die abzuführende Lohnsteuer aus Dezember 2024 (231,3 TEUR), sons- tige Verbindlichkeiten (9,0 TEUR) und Verbindlichkeiten ggü. Mitarbeitern (3,3 TEUR). Verwahrgelder von Heimbewohnern werden in Höhe von 601,7 TEUR ausgewiesen. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige Verpflichtungen ergeben sic h aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit einer Laufzeit bis 2025 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2025 (jährliche Leasingraten für 13 Pkw 24 TEUR brutto). Weiterhin sind die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service gGmbH geschlossenen Verträge (Raum-und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und mit einer Kündigungszeit von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbe- fristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten von beiden Seiten gekündigt werden. Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit EUR EUR EUR EUR aus Lieferung und Leistungen 1.513.207,86 21.167,61 1.534.375,47 gegenüber dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 2.577.799,45 gegenüber Kreditinsituten 1.370.105,00 5.123.326,22 17.544.827,80 24.038.259,02 aus öffentlicher Förderung 0,00 0,00 aus nicht öffentlicher Förderung 2.320.279,42 2.320.279,42 Sonstige 1.230.097,84 400.334,44 1.630.432,28 Verwahrgelder 601.676,79 601.676,79 Umsatzsteuer 0,00 0,00 insgesamt 9.613.166,36 5.123.326,22 17.966.329,85 32.702.822,43 bis zu 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren von mehr als 5 JahrenBilanzposten insgesamt 501 Geschäftsbericht 2024  31 3.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Erträge Die Leistungserträge beinhalten alle Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen und berechnen sich aus Pflegeleistungen, Erträge aus Unterkunft und Verpflegung und den gesondert be- rechneten Investitionskosten. Im Jahr 2024 stellen Sie sich wie folgt dar: Unter den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB in Höhe von 3.218 TEUR sind als größte Positionen zu nennen der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für Versorgungsansprüche (991 TEUR), Erträge aus Vermietung und Verpachtung (986 TEUR), periodenfremde Umsatzerlöse (496 TEUR), Erstattun- gen der NüSTSG für Gestellungskräfte (346 TEUR), Erstattung der Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Pflege (125 TEUR) und Erträge der Ergotherapie (59 TEUR) zu nennen. In den Zuweisungen und Zuschüssen für Betriebskosten in Höhe von 3.367 TEUR sind die Erstat- tung PAF (1.579 TEUR), Eingliederungszuschüsse (598 TEUR), Mietzuschuss Heilig -Geist-Spital (388 TEUR), Fördermittel für das Pflegepraxiszentrum (296 TEUR), Erstattungen Pflegepersonal-Stärkungs- Gesetz (208 TEUR), Energie Rettungsfond Pflege (94 TEUR) und Mutterschaftsg eld (72 TEUR) als größte Positionen enthalten. Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen werden im Jahr 2024 Erträge in Höhe von 18 TEUR aus aktivierten Personalkosten der bei Nürnberg Stift angestellten Architekten für die Neubauten aus- gewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 3.174 TEUR sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3.099 TEUR), Spenden (60 TEUR), Erträge aus der Änderung von Wertberichtigungen (11 TEUR) und sonstige Erträge (4 TEUR) enthalten. In den 3.099 TE UR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen:  2.600 TEUR die Rückstellung für den Baulandbeschluss aufgrund der verkauften Liegenschaft in Johannis an die WBG im Jahr 2018,  407 TEUR für die Auflösung von Pensionsrückstellungen,  89 TEUR für die Auflösung der Corona Rückstellung für Verpflegung. 495 32.578 2.374 1.146 653 806 3.861 291 28.392 1.731 1.140 688 798 3.299 0 10.000 20.000 30.000 Erträge aus teilstationärer Pflegeleistung Erträge aus stationärer Pflegeleistung Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen Erträge aus Rüstigenbereich Erträge aus Wohnen Erträge aus der geriatrischen Rehabilitation Leistungserträge 2023 TEUR 2024 TEUR 502 Geschäftsbericht 2024  32 Die im Berichtsjahr 2024 ausgewiesenen Erträge aus nicht öffentlicher Förderung von Investitio- nen in Höhe von 250 TEUR beinhalten eine Spende für den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren- Anlage am Platnersberg. Da diese Spende im Berichtsjahr 2024 noch nicht verbraucht wurde, wurde Sie den Verbindlichkeiten aus nicht öffentlicher Förderung zugeführt. II. Personalaufwand Der Personalaufwand besteht aus: Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2024 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen: Personalaufwand 2024 Vorjahr EUR EUR a Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24 - Gesetzliche Sozialausgaben 4.909.196,46 4.409.972,55 - Altersversorgung 2.454.433,89 2.135.279,24 - Beihilfen und Unterstützungen 88.109,32 208.205,64 b Sozialabgaben und Altersversorgung 7.451.739,67 6.753.457,43 insgesamt 31.861.189,23 29.805.619,67 31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024 2024 insgesamt 581 582 558 581 574 581 582 558 581 574 545 550 555 560 565 570 575 580 585 Insgesamt insgesamt 503 Geschäftsbericht 2024  33 Der Zuwachs der Personalkosten ist durch die Tariferhöhung begründet. Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ist mit 574 Köpfen im Berichtsjahr 2024 um 10 Köpfe niedriger als zum Vorjahr (584 Köpfe). Entsprechend der Tarifeinigung vom April 2023 erhielten alle Besch äftige zum 1. März 2024 eine So- ckelerhöhung um 200 Euro und eine zusätzliche Erhöhung um 5,5 %. Der Personalaufwand in 2024 teilt sich nach Beschäftigungsgruppen auf: Die Verteilung der nicht zurechenbaren Personalkosten ist nachfolgend dargestellt: DA Personalgruppe 31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024 2024 00 Leitung 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 01 Pflegedienst Pflegefachkräfte 184,00 181,00 184,00 180,00 183,00 Pflegehilfskräfte 155,00 156,00 138,00 150,00 149,67 Pfegefachhelfer 43,00 47,00 49,00 56,00 46,33 Betreuungskräfte nach §43 SGB XI 43,00 44,00 41,00 41,00 42,67 Pflegeassistenz 67,00 68,00 64,00 67,00 66,33 02 Küchenkräfte 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 03 Verwaltungsdienst 52,00 49,00 47,00 51,00 49,33 04 Technischer Dienst 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 05 Sonstige Dienste 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 06 Sozialdienst, Ergotherapie 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 07 Med.-technischer Dienst 14,00 14,00 12,00 13,00 13,33 insgesamt 581,00 582,00 558,00 581,00 573,66 0 657 24.360 1.062 3.159 209 229 450 3561.380 Personalaufwand in TEUR 2024 Personalgruppe/Aufwandsart Leitungen der Einrichtungen Pflegedienst Hauswirtschaftlicher Dienst Verwaltungsdienst Technischer Dienst Sonstige Dienste Sozialdienst, Ergotherapie Med.-technischer Dienst nicht zurechenbare Personalkosten 504 Geschäftsbericht 2024  34 Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfän- ger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen: Die Erhöhung der (bereinigten) Personalaufwendungen in Höhe von 2.083 TEUR begründet sich aus der tariflichen Erhöhung zum 1. März 2024. 983 172 110 -7 -19 42 -6 Aufteilung nicht zurechenbaren Personalkosten 2024 TEUR Aufwand für Versorgungsempfänger Pensionsrückstellungen Urlaubsrückstellungen Altersteilzeitrückstellungen Überstundenrückstellungen Aufwand für Beihilfen Rückstellungen für Leistungsentgelt 2024 Vorjahr EUR EUR absolut in % Personalaufwand bereinigt (EUR) 30.586.446,30 28.503.330,17 2.083.116,13 7,3 Vollkräfte (VK) 427,78 437,04 -9,26 -2,1 durchschnittliche Personalauf- wendungen je Vollkraft (EUR / VK) 71.500,41 65.219,04 6.281,37 9,6 Entwicklung der Personaldaten Veränderung (ohne Rückstellungen, Versorgungsempfänger, Zeitarbeit) 505 Geschäftsbericht 2024  35 Die Entwicklung der Vollkräfte (VK) stellt sich wie folgt dar: III. Sachaufwand Der Sachaufwand in 2024 teilt sich auf in folgende Positionen: 2024 Vorjahr Veränderung DA Personalgruppe/Aufwandsart VK VK absolut in % 00 Leitungen der Einrichtungen 6,72 5,72 1,00 17,5 01 Pflegedienst 340,68 347,68 -7,00 -2,0 02 Hauswirtschaftlicher Dienst 22,61 27,61 -5,00 -18,1 03 Verwaltungsdienst 40,57 37,60 2,97 7,9 04 Technischer Dienst 3,72 3,45 0,27 7,8 05 Sonstige Dienste 3,19 3,05 0,14 4,6 06 Sozialdienst, Ergotherapie 5,38 6,71 -1,33 -19,8 07 Med.-technischer Dienst 4,91 5,22 -0,31 -5,9 insgesamt 427,78 437,04 -9,26 -2,1 Entwicklung der Vollkräfte (VK) 12.356 495 1.099 573 347 3.399 2.150 840 21.258 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Materialaufwand Aufwand für zentrale Dienstleistungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pacht, Leasing Aufwand aus der Zuführung zu Sopo Abschreibungen Instandhaltung und Instandsetzung Sonstige betriebliche Aufwendungen Gesamt Sachaufwand 2024 TEUR 506 Geschäftsbericht 2024  36 Die Entwicklung des Materialaufwandes wird in der nachfolgenden Grafik dargestellt . Höhere Kosten sind im Wirtschaftsbedarf angefallen bei den Fremdleistungen Küche (257,3 TEUR), Fremdleistungen Wäscherei (133,1 TEUR), Fremdleistungen Gebäudemanagement A MH aus dem ÖPP-Vertrag (58,3 TEUR) und den Fremdleistungen Haus - und Gebäudereinigung (48,2 TEUR). Ein Rückgang der Kosten war zu verzeichnen bei den Fremdleistungen Betriebsdienst (57,7 TEUR), Ge- brauchsgüter (59,9 TEUR) und den sonstigen Aufwendungen (46, 2 TEUR). Im Verwaltungsbedarf be- trägt die Steigerung zum Vorjahr 50,4 TEUR und liegt begründet an höheren Rechtsberatungskosten (54,0 TEUR), Personalbeschaffungskosten (46,1 TEUR) und Beratungskosten (39,7 TEUR). Die Kosten für die Betreuungs- und den Med.- therapeutischen Bedarf sind im Vergleich zum Vorjahr um 138 TEUR gestiegen und ist begründet in der gestiegenen Auslastungsquote in den Pflegeeinrichtungen. Unter den im Berichtsjahr ausgewiesenen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen in Höhe von 495,0 TEUR werden unverändert die Verwaltungskostenerstattung (VKE) und Aufwendungen für er- brachte Leistungen des IT -Bereiches der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die VKE beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistun- gen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruch- nahme ermittelt. Die Verwaltungskostenerstattungen an den Träger werden von den Kostenträgern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt und sind daher nicht über die Pflegesätze refinanziert. 150 2.039 7.964 976 1.226 12.356 143 1.974 7.722 925 1.088 11.853 0 5.000 10.000 15.000 Lebensmittel Wasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf Verwaltungsbedarf Betreuungs-, Med. - therap. Bedarf insgesamt Materialaufwendungen 2023 TEUR 2024 TEUR Sachaufwand 20.763 TEUR; 97,7 % Verwaltungskostenerstattung an Träger 398 TEUR; 1,9 % sonstige Erstattungen an Träger 97 TEUR; 0,5 % Sachaufwand 2024 Aufwendungen Verwaltungskostenerstattung an Träger sonstige Erstattungen an Träger 507 Geschäftsbericht 2024  37 Die Veränderungen bei den Steuern, Abgaben und Versicherungen sind begründet auf gestiegenen Entwässerungs- und Kanalgebühren (72,6 TEUR) und höheren Entsorgungskosten (39,3 TEUR). Unter der Position Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 573,4 TEUR ist die Miete für die Senioren- Wohnanlage Heilig-Geist-Spital in Höhe von 387,9 TEUR enthalten. Für Letztere erfolgt unter der GuV- Position „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich. Die im Berichtsjahr 2024 angefallenen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung mit 2.149,6 TEUR sind rund 445 TEUR höher als zum Vorjahr (1.704,5 TEUR). Aufgrund des ÖPP-Vertrages für das neue August-Meier-Haus sind im Jahr 2024 337,2 TEUR Aufwen- dungen durch den Betreiber „August -Meier-Haus Gebäude GmbH “ angefallen. Davon wurden 207,5 TEUR Rücklagen gebildet für zukünftige Instandhaltungen (124,1 TEUR für das Gebäude und 83,4 TEUR für Schönheitsreparaturen). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr 2024 mit 840,4 TEUR um 364,7 TEUR höher als im Vorjahr (475,7 TEUR). In dieser Position sind periodenfremde Aufwendungen für Rückzahlungen an den Pflegeausbildungsfonds in Höhe von 303,7 TEUR und Rückzahlungen für den Energie Rettungsschirm in Höhe von 94,2 TEUR enthalten. Erstmalig wird in dieser Position der Auf- wand aus Forderungsausbuchungen ausgewiesen. 2024 Vorjahr Veränderung EUR EUR EUR Steuern 31.141,95 34.757,70 -3.615,75 Abgaben 997.514,60 902.198,09 95.316,51 Versicherungen 70.110,28 58.846,43 11.263,85 Summe 1.098.766,83 995.802,22 102.964,61 Aufwendungen für 2024 Vorjahr Veränderung Instandhaltung und Instandsetzung EUR EUR EUR a Instandhaltung und Instandsetzung - Betriebsbauten 1.195.801,57 872.293,34 323.508,23 Instandhaltung AMH 208.637,28 192.792,97 15.844,31 - Wohnbauten 2.083,76 2.921,58 -837,82 - Außenanlagen 8.372,07 19.054,68 -10.682,61 - Technische Anlagen 133.800,61 65.472,06 68.328,55 - Einrichtungen und Ausstattungen 170.720,76 137.256,91 33.463,85 - Fahrzeuge 13.134,46 7.078,28 6.056,18 - Sonstiges 24.641,21 7.034,35 17.606,86 Summe Instandhaltung 1.757.191,72 1.303.904,17 453.287,55 b Wartung 263.828,00 273.961,27 -10.133,27 Wartung Gebäudemanagement AMH 128.568,15 126.680,20 1.887,95 Sunme Wartung 392.396,15 400.641,47 -8.245,32 insgesamt 2.149.587,87 1.704.545,64 445.042,23 508 Geschäftsbericht 2024  38 .IV. Finanzergebnis Die Zinserträge in Höhe von 40,6 TEUR (Vorjahr: 45,8 TEUR) enthalten 24,4 TEUR Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 409,2 TEUR (Vorjahr: 579,5 TEUR enthalten 348,3 TEUR Zinsen für Darlehen, 39,2 TEUR Zinsen aus dem Betriebsmittelkredit der Stadt Nürnberg und 21,7 TEUR aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Der Betriebsmittelkredit war im Jahr 2024 notwendig für die Finanzierung laufender Ausgaben. V. Jahresergebnis Für den im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Fehlbetr ag in Höhe von 734.360,22 Euro wird vorge- schlagen, dass er auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB. 4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Nürnberg, 01.09.2025 Elisabeth Ries Melanie Miermeister Erste Werkleiterin Zweite Werkleiterin 2024 Vorjahr Veränderung EUR EUR EUR Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 -5.190,17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35 -170.236,81 Finanzergebnis -368.622,84 -533.669,48 165.046,64 509 Geschäftsbericht 2024  39 Unternehmensdaten Corporate Governance Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesen s und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt sind. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter in und den 2. Werkleiterinnen mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Durch eine Satzungsänderung im Stadtrat am 23.02.2022 wurde neben einer Einzel- auch eine Doppelspitze an der zweiten Werkleitung ermöglicht. Durch Beschluss der Gre- mien bestandt seit dem 01.06.2022 die zweite Werkleitung aus zwei Personen. Die Werkleitung war im Geschäftsjahr 2024 sowie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt besetzt: Seit dem 1. August 2025 ist die zweite Werkleitung erneut als Einzelspitze ausgeprägt und mit Frau Melanie Miermeister besetzt. Der Werkausschuss war im Geschäftsjahr 2024 wie folgt besetzt: 1. Werkleitung Elisabeth Ries technisch-organisatorische zweite Werkleitung Melanie Miermeister ab 01.02.2024 fachlich-kaufmännische zweite Werkleitung Indira Schmude-Basic Werkausschuss Name Partei Beruf Vorsitzender Vogel, Christian SPD Bürgermeister Stadträtin Alesik, Nicole CSU Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadrat Kraus, Michael CSU Geschäftsführer Stadträtin Heinemann, Rita CSU Altenpflegerin Stadträtin Seel, Catrin CSU Steuerberaterin Stadtrat Tischner, Markus CSU Handw erksmeister Stadträtin Biesw anger, Jasmin SPD Intensivkrankenschw ester Stadträtin Härtel, Elke SPD Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadträtin Liberova, Diana SPD Pädagogin Stadträtin Penzkofer-Röhrl, Gabriele SPD Geschäftsführerin i.R. Stadträtin Friedel, Andrea Bündnis 90 / Die Grünen Hebamme Stadträtin Lörincz, Reka (ab 15.03.2023) Bündnis 90 / Die Grünen Geschäftsführerin Stadträtin Yiyit, Lemia Bündnis 90 / Die Grünen Patientenvertreterin Stadtrat Gehrke, Jahn ÖDP Reha Ausbilder Stadtrat Feder, Michael AfD Bankkaufmann Stadträtin Demir, Özlem Die Linke Altenpflegerin Stadtrat Damm, Alexander Freie Wähler Apotheker 510 Geschäftsbericht 2024  40 Aufgabe des NürnbergStift ist die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke- rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn - und Betreu- ungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mi t den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pfle- gebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ - Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pfleg eleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird. 511 Geschäftsbericht 2024  41 Anlage 1: Plan-Ist Vergleich der Einrichtungen Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See Das Sebastianspital schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 231 TEUR ab und damit 48 TEUR unter dem N -Plan, das Betriebsergebnis vor der Umlage der Zentrale ist 154 TEUR besser als das geplante. In der Pflege betrug die Überdeckung im Personalbereich im Jahr 2024 1,92 VK Stel- len, für Zeitarbeit sind in der Pflege und der Verwaltung 266 TEUR angefallen. Die Erhöhung der Pfle- gesätze betrug 13,35 % zum 01.07.2024. August-Meier-Haus Das August-Meier-Haus schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 1.272 TEUR ab und damit 572 TEUR unter dem N -Plan. Die Erträge liegen 357 TEUR unter den geplanten aufgrund der schlechten Auslastung in der Tagespflege. Im Jahresdurchschnitt waren von den angebotenen 16 Plät- zen nur drei belegt. Die Nachtpflege konnte mangels Nachfrage überhaupt nicht belegt werden. Die Erhöhung der Pflegesätze betrug zum 01.07.2025 in der allgemeinen Pflege 14,57 %, in der Geronto 15,71 % und in der Pflegeoase 16,8 %. Die Ursache für die ggü. den N -Plan höheren Personalkosten von 424 TEUR ist eine Überdeckung von 4,84 VK in der Pflege. Für Zeitarbeit in der Pflege und in der Verwaltung sind Kosten in Höhe von 607 TEUR angefallen. Die Sachkosten in Höhe von 4.917 TEUR liegen 27 TEUR über den geplanten Aufwendungen. Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 14.293 16.218 1.925 13,5% 15.927 -291 -1,8% Personalkosten 9.362 9.890 528 5,6% 9.812 -78 -0,8% Sachkosten 4.903 5.089 186 3,8% 5.030 -59 -1,2% Betriebsergebnis vor Umlage 28 1.239 1.212 4380,4% 1.085 -154 -12,4% Umlagen 1.268 1.457 189 14,9% 1.362 -95 -6,5% Betriebsergebnis nach Umlage -1.240 -218 1.022 -82,4% -277 -59 27,2% Neutrales Ergebnis 0 -13 -13 2893,5% 93 107 -793,9% Gesamtergebnis -1.241 -231 1.009 -81,3% -184 48 -20,6% Sebastianspital Ist vs. N-PlanIst vs. Vorjahr Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 8.732 10.546 1.814 20,8% 10.903 357 3,4% Personalkosten 5.555 6.221 666 12,0% 5.797 -424 -6,8% Sachkosten 4.568 4.917 349 7,6% 4.944 27 0,5% Betriebsergebnis vor Umlage -1.392 -593 799 -57,4% 161 754 -127,2% Umlagen 845 975 130 15,4% 911 -64 -6,5% Betriebsergebnis nach Umlage -2.237 -1.568 669 -29,9% -750 817 -52,1% Neutrales Ergebnis 82 295 214 261,2% 50 -246 -83,2% Gesamtergebnis -2.155 -1.272 883 -41,0% -701 572 -44,9% August-Meier-Haus Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan 512 Geschäftsbericht 2024  42 Senioren-Wohnanlage St. Johannis Die Senioren-Wohnanlage in St. Johannis schließt im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis von 1.617 TEUR ab und damit 2.357 TEUR über dem N-Plan. Im neutralen Ergebnis ist die Auflösung der im Jahr 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 2.600 TEUR beim Verkauf des Gebäudes in Johannis für die Verpflichtung aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg abgebildet. Aufgrund der besseren Belegung im zweiten Halbjahr liegen die Erträge 176 TEUR über den geplanten Erträgen. Die Erhöhung der Pflegesätze betrug 13,14 % zum 01.07.2025. Die Ursache für die ggü. dem N-Plan höheren Personalkosten von 257 TEUR ist eine Überdeckung in der Pflege von 6,08 VK, für den Einsatz von Zeitarbeit sind 44 TEUR in der Pflege angefallen. Senioren-Wohnanlage Platnersberg Die Senioren-Wohnanlage am Platnersberg schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 535 TEUR ab und liegt damit 101 TEUR unter dem N-Plan. Die Erträge in Höhe von 4.382 TEUR liegen 117 TEUR unter den geplanten. Die Personalkosten liegen 75 TEUR unter den geplanten, die Überde- ckung betrug in der Pflege im Berichtsjahr 3,34 VK, Zeitarbeitskosten sind in der Pflege in Höhe von 158 TEUR angefallen. Die Sachkosten liegen 59 TEUR über den geplanten. Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 5.671 6.552 881 15,5% 6.377 -176 -2,7% Personalkosten 3.753 4.049 296 7,9% 3.792 -257 -6,4% Sachkosten 2.777 2.720 -57 -2,0% 2.754 33 1,2% Betriebsergebnis vor Umlage -859 -217 642 -74,7% -169 48 -22,1% Umlagen 536 663 127 23,6% 574 -89 -13,4% Betriebsergebnis nach Umlage -1.396 -880 515 -36,9% -744 137 -15,5% Neutrales Ergebnis 18 2.497 2.480 14107,5% 4 -2.494 -99,9% Gesamtergebnis -1.378 1.617 2.995 -217,3% -740 -2.357 -145,8% Seniorenwohnanlage Johannis Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 4.138 4.382 244 5,9% 4.499 117 2,7% Personalkosten 3.094 2.797 -297 -9,6% 2.872 75 2,7% Sachkosten 1.496 1.723 227 15,2% 1.664 -59 -3,4% Betriebsergebnis vor Umlage -452 -138 314 -69,4% -37 101 -73,4% Umlagen 409 477 68 16,7% 441 -36 -7,6% Betriebsergebnis nach Umlage -861 -615 246 -28,5% -477 138 -22,4% Neutrales Ergebnis -1 80 81 -9841,6% 43 -37 -46,1% Gesamtergebnis -861 -535 326 -37,9% -434 101 -18,8% Seniorenwohnanlage Platnersberg Ist vs. N-PlanIst vs. Vorjahr 513 Geschäftsbericht 2024  43 Senioren-Wohnanlage-Heilig-Geist-Spital Das Heilig-Geist-Spital schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 149 TEUR ab und liegt damit 12 TEUR unter dem N-Plan. Die Sachkosten liegen 57 TEUR aufgrund des höheren Instandhal- tungsaufwands über dem geplanten Instandhaltungsaufwand. Ambulanter Dienst Der Ambulante Dienst schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 326 TEUR ab und ist damit um 203 TEUR besser als der N-Plan. Geriatrische Reha Die geriatrische Reha schließt im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis von 162 TEUR ab und damit um 529 TEUR besser als der N-Plan. Im Oktober 2024 führten wir mit Unterstützung des Klinikums Nürnberg erstmalig Vergütungsverhand- lungen durch. Wir verhandelten eine Erhöhung der Pflegesätze um 16,98 %, im letzten Ja hr wurde der Pflegesatz um 4,2 % erhöht. Durch diese Erhöhung und der besseren Auslastung liegen die Erträge in Höhe von 3.884 TEUR mit 453 TEUR über dem Plan. Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 1.068 1.061 -7 -0,7% 1.041 -20 -1,9% Personalkosten 140 142 2 1,2% 157 15 10,5% Sachkosten 921 1.061 140 15,2% 1.003 -57 -5,4% Betriebsergebnis vor Umlage 8 -141 -149 -1897,5% -119 22 -15,9% Umlagen 45 86 41 91,3% 42 -44 -51,3% Betriebsergebnis nach Umlage -37 -227 -190 513,6% -161 67 -29,3% Neutrales Ergebnis 4 78 74 1912,8% 0 -78 -100,0% Gesamtergebnis -33 -149 -116 350,0% -161 -12 7,7% Heilig-Geist-Spital Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 1.165 1.184 19 1,6% 1.113 -70 -5,9% Personalkosten 1.251 1.261 11 0,9% 1.360 98 7,8% Sachkosten 152 156 4 2,6% 179 22 14,4% Betriebsergebnis vor Umlage -238 -234 4 -1,7% -425 -191 81,8% Umlagen 94 96 2 1,6% 104 8 8,7% Betriebsergebnis nach Umlage -332 -330 3 -0,8% -529 -199 60,5% Neutrales Ergebnis 17 4 -13 -77,4% 0 -4 -100,0% Gesamtergebnis -315 -326 -11 3,3% -529 -203 62,4% Ambulanter Dienst Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 3.326 3.884 558 16,8% 3.432 -453 -11,7% Personalkosten 2.508 2.600 92 3,7% 2.735 135 5,2% Sachkosten 822 892 70 8,5% 871 -21 -2,4% Betriebsergebnis vor Umlage -4 392 396 -10674,9% -174 -566 -144,4% Umlagen 195 225 30 15,4% 210 -15 -6,5% Betriebsergebnis nach Umlage -199 167 366 -184,2% -384 -552 -329,9% Neutrales Ergebnis 14 -5 -19 -134,5% 18 23 -464,2% Gesamtergebnis -185 162 347 -188,0% -367 -529 -325,9% Reha Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan 514 Geschäftsbericht 2024  44 Zentrale Die Zentrale schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 3.979 TEUR ab und liegt damit um 334 TEUR unter dem N-Plan. Das Ergebnis der Zentrale wird über einen definierten Umlageschlüs- sel an alle Einrichtungen verteilt. Die Sachkosten in Höhe von 2.117 TEUR liegen um 152 TEUR über dem Planansatz. Dies liegt am gegenüber der Planung höheren Instandhaltungsaufwand in Höhe von 256 TEUR. Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR 2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in % Erträge 2.136 2.365 229 10,7% 2.380 15 0,6% Personalkosten 3.762 4.321 559 14,9% 4.102 -219 -5,1% Sachkosten 1.774 2.117 343 19,4% 1.965 -152 -7,2% Betriebsergebnis vor Umlage -3.400 -4.073 -673 19,8% -3.687 386 -9,5% Umlagen -3.392 -3.979 -587 17,3% -3.645 334 -8,4% Betriebsergebnis nach Umlage -8 -94 -86 1135,5% -42 52 -55,3% Neutrales Ergebnis 8 94 86 1135,5% 42 -52 -55,3% Gesamtergebnis 0 0 0 0,0% 0 0 0,0% Zentrale Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan 515 Geschäftsbericht 2024  45 Anlage 2: Belegung der Einrichtungen Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der vollstationären Pflege und der Tages- pflege der letzten fünf Jahre dargestellt. In der anschließenden Tabelle wird die Bewohnerstruktur nach der Pflegegradverteilung dargestellt. Belegungsdaten AHS Bereich 2024 Vorjahr Plätze Pflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Tagespflege 18 18 (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Dauerpflege 254 254 insgesamt: - maximal belegbare Plätze 272 272 Auslastung Tagespflege Belegungstage (BT) 3.417 2.737 Auslastungsgrad (in %) 75,9 61,3 Auslastung stationäre Pflege Belegungstage (BT) 87.656 81.995 Auslastungsgrad (in %) 94,3 88,4 Gesamt AHS Belegungstage insgesamt 91.073 84.732 Auslastungsgrad (in %) insgesamt 93,4 87,2 92,9% 83,6% 86,1% 88,4% 94,3% 28,7% 39,1% 54,2% 61,3% 75,9% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% 2020 2021 2022 2023 2024 AHS Auslastungsquote Pflege Tagespflege Bewohnerstruktur AHS BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in % (a) Tagespflege 3.417 14 3,8 2.737 11 3,2 (b) Pflege 87.656 240 96,2 81.995 225 96,8 ohne PG / noch nicht gestuft 0 0 0,0 0 0 0,0 Kurzzeitpflege 10.939 30 12,0 8.419 23 9,9 PG 1 0 0 0,0 0 0 0,0 PG 2 8.971 25 9,9 10.321 28 12,2 PG 3 31.758 87 34,9 28.929 79 34,1 PG 4 23.971 65 26,3 22.203 61 26,2 PG 5 12.017 33 13,2 12.123 33 14,3 insgesamt 91.073,0 253 100,0 84.732 236 100,0 2024 Vorjahr 516 Geschäftsbericht 2024  46 August-Meier-Haus Zum 1. April 2023 wurde das neue August-Meier-Haus bezogen. In unserem neuen Pflegehaus haben wir mit der allgemeinen Pflege, der Geronto und der Pflegeoase drei Versorgungsbereiche. Hier liegt die Auslastungsquote im Jahr 2024 bei 99,2 %. Die Tagespflege wurde erst im September 2023 bezo- gen mit einer zögerlichen Auslastung von 18,2 %. Für die Nachtpflege bestand kein Bedarf. In der anschließenden Tabelle wird die Bewohnerstruktur nach der Pflegegradverteilung dargestellt. Belegungsdaten AMH Bereich 2024 04-12/2023 Plätze/Wohneinheiten (WE) Allgemeine Pflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 114 114 Geronto - maximal belegbare Plätze 34 34 Pflegeoase - maximal belegbare Plätze 10 10 Tagespflege - maximal belegbare Plätze 16 16 Nachtpflege - maximal belegbare Plätze 8 0 insgesamt: - maximal belegbare Plätze 174 174 Bereich 2024 Vorjahr Tagespflege Belegungstage (BT) 1067,0 114,0 Auslastungsgrad (in %) 18,2 5,8 Nachtpflege Belegungstage (BT) 0,0 Auslastungsgrad (in %) 0,0 Bereich 2024 Vorjahr Stationäre Pflege Belegungstage (BT) 57.390 40.799 Auslastungsgrad (in %) 99,2 93,9 insgesamt 58.457 40.913 Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 88,1 90,1 Bewohnerstruktur AMH BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in % a) Tagespflege 1067 3 1,8 114 0,9 0,3 (b) Pflege 57.390 157 98,2 40.799 148 99,7 ohne PG / noch nicht gestuft 1 0 0,0 0 0 0,0 Kurzzeitpflege 753 2 1,3 745 3 1,8 PG 1 2.794 8 4,8 3.103 11 7,6 PG 2 17.076 47 29,2 12.710 46 31,1 PG 3 18.515 51 31,7 12.424 45 30,4 PG 4 11.221 31 19,2 7.894 29 19,3 PG 5 7.030 19 12,0 3.923 14 9,6 insgesamt 58.457 160 100,0 40.913 149 100,0 2024 04-12/2023 517 Geschäftsbericht 2024  47 Senioren-Wohnanlage St. Johannis Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt . Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung Belegungsdaten AHJ Bereich 2024 Vorjahr Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 96 96 Rüstig: - maximal belegbare Plätze 72 72 Wohnen: - maximal belegbare Plätze 64 64 insgesamt: - maximal belegbare Plätze 232 232 Belegungstage (BT) Pflege: 37.447 32.505 Rüstig: 5.379 6.764 Wohnen: 21.785 21.975 insgesamt 64.611 61.244 Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 76,1 72,3 80,9% 73,7% 71,5% 72,3% 76,1% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% 2020 2021 2022 2023 2024 AHJ Auslastungsquote Bewohnerstruktur AHJ BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in % (a) Pflege 37.447 102,3 58,0 32.505 89 53,1 ohne PG / noch nicht gestuft 0,0 0 0,0 Kurzzeit- & Verhinderungspflege 788 2,2 1,2 857 2 1,4 PG 1 2.200 6,0 3,4 1.816 5 3,0 PG 2 11.596 31,7 17,9 10.142 28 16,6 PG 3 13.969 38,2 21,6 11.092 30 18,1 PG 4 6.768 18,5 10,5 5.577 15 9,1 PG 5 2.126 5,8 3,3 3.021 8 4,9 (b) Rüstig 5.379 14,7 8,3 6.764 19 11,0 (c) Wohnen 21.785 59,5 33,7 21.975 60 35,9 insgesamt 64.611 176,6 100,0 61.244 168 100,0 2024 Vorjahr 518 Geschäftsbericht 2024  48 Senioren-Wohnanlage Platnersberg Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt. Belegungsdaten AHP Bereich 2024 Vorjahr Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 89 64 Rüstig: - maximal belegbare Plätze 0 28 insgesamt: - maximal belegbare Plätze 89 92 Belegungstage (BT) Pflege: 30.141 26.982 Rüstig: 0 2.405 insgesamt 30.141 29.387 Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 92,5 87,5 91,5% 89,9% 90,4% 87,5% 92,5% 50,0% 55,0% 60,0% 65,0% 70,0% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% 2020 2021 2022 2023 2024 AHP Auslastungsquote Bewohnerstruktur AHP BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in % (a) Pflege 30.141 82,4 100,0 26.982 74 91,8 ohne PG / noch nicht gestuft 2.831 7,7 9,4 0 0,0 Kurzzeit- & Verhinderungspflege 626 1,7 2,1 329 1 1,1 PG 1 2.623 7,2 8,7 2.427 7 8,3 PG 2 8.103 22,1 26,9 8.007 22 27,2 PG 3 7.582 20,7 25,2 7.040 19 24,0 PG 4 6.151 16,8 20 6.753 19 23 PG 5 2.225 6,1 7 2.426 7 8 (b) Rüstig 0 0 0,0 2.405 7 8,2 insgesamt 30.141 82 100,0 29.387 81 100,0 2024 Vorjahr 519 Geschäftsbericht 2024  49 Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital Ambulanter Dienst In der nachfolgenden Grafik wird die im Jahresverlauf durchschnittliche Anzahl der Klienten darge- stellt. Belegungsdaten HSP Bereich 2024 Vorjahr Wohneinheiten Wohnheim: (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 106 106 Belegungstage (BT) Wohnheim 38.796 38.690 Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 100,0 100,0 117 115 110 97 99 0 20 40 60 80 100 120 140 2020 2021 2022 2023 2024 durchschnittliche Klientenzahl 520 Geschäftsbericht 2024  50 Geriatrische Reha Im Geschäftsjahr 2024 ist die Auslastungsquote auf 92,8 % gestiegen, damit liegt sie höher als die Auslastungsquote vor Corona (90,7%). Belegungsdaten Reha Bereich 2024 Vorjahr Plätze Rehabilitation (im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 44 44 Belegungstage (BT) Rehabilitation 14.948 12.425 Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 92,8 77,4 90,5% 89,9% 53,6% 49,2% 69,3% 77,4% 92,8% 40,0% 45,0% 50,0% 55,0% 60,0% 65,0% 70,0% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Reha Auslastungsquote 521 Geschäftsbericht 2024  51 Anlage 3: Anlagevermögen und Fördernachweise Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand: A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024) jahres jahres jahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. 80000 Immaterielle Vermögens- gegenstände 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 0,00 781.715,14 657.205,22 35.720,92 0,00 0,00 0,00 692.926,14 88.789,00 II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 0,00 97.254.713,34 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 40.131.175,89 57.123.537,45 10000 bebaute Grundstücke BB 8.872.151,78 0,00 0,00 0,00 0,00 8.872.151,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.872.151,78 11000 Betriebsbauten (BB) 84.487.411,29 0,00 0,00 0,00 84.487.411,29 35.685.305,29 2.252.645,00 0,00 0,00 0,00 37.937.950,29 46.549.461,00 12000 Außenanlagen BB 3.894.901,67 248,60 0,00 0,00 0,00 3.895.150,27 2.028.973,00 164.252,60 0,00 0,00 0,00 2.193.225,60 1.701.924,67 darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen 88.382.312,96 248,60 0,00 0,00 0,00 88.382.561,56 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 40.131.175,89 48.251.385,67 2. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 0,00 03:00 20000 bebaute Grundstücke mit WB 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. 50000 Technische Anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00 darunter: in Betriebs- bauten und in Außen- anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00 5. Einrichtungen und Aus- stattungen ohne Fahrzeuge 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29 60000 E.u.A. in Betriebsgebäuden 8.630.814,00 210.328,45 134.518,80 0,00 27.127,55 8.948.533,70 5.809.944,71 465.096,25 0,00 0,00 19.575,55 6.255.465,41 2.693.068,29 62000 E.u.A. in Außenanlagen 34.253,42 10.126,51 0,00 0,00 0,00 44.379,93 5.943,42 6.710,51 0,00 0,00 0,00 12.653,93 31.726,00 darunter: in Betriebs- bauten, in Außenanlagen, GWG's und Festwerte in Betriebsbauten 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29 6. 63000 Fahrzeuge 82.849,63 0,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 80.996,63 1.853,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 0,00 7. 70000 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98 darunter: für Betriebs- bauten 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98 Zwischensumme II. 116.027.181,43 570.537,15 0,00 0,00 34.540,08 116.563.178,50 46.430.687,66 3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 49.774.058,78 66.789.119,72 darunter: Summe der Posten 1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 191.509.234,57 570.537,15 0,00 0,00 34.540,08 192.045.231,64 46.380.330,92 3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 49.723.702,04 142.321.529,60 III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 insgesamt 116.772.292,65 608.141,07 0,00 0,00 34.540,08 117.345.893,64 47.087.892,88 3.398.667,59 0,00 0,00 19.575,55 50.466.984,92 66.878.908,72 Anlagennachweis für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024 Bilanzposten 522 Geschäftsbericht 2024  52 Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch die Finanzierungsschlüssel: FLS Einrichtungsart Finanzierungschlüssel 1 reine Pflege (Bereich SGB XI) Eigenkapital 2 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Kommune 8 reine Pflege (Bereich SGB XI) Darlehen 11 reine Pflege (Bereich SGB XI) nicht öffentliche Förderung 15 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Land 30 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Land 31 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Kommune 46 gemischte Einrichtung - Pflege nicht öffentliche Förderung 50 gemischte Einrichtung - Pflege Darlehen 54 gemischte Einrichtung - Pflege Eigenkapital 58 gemischte Einrichtung - nicht Pflege öffentliche Förderung Land 74 gemischte Einrichtung - nicht Pflege nicht öffentliche Förderung 75 gemischte Einrichtung - nicht Pflege öffentliche Förderung Kommune 78 gemischte Einrichtung - nicht Pflege Darlehen 81 gemischte Einrichtung - nicht Pflege Eigenkapital 90 andere Einrichtungen - nicht Pflege Eigenkapital 92 andere Einrichtungen - nicht Pflege öffentliche Förderung Land 94 andere Einrichtungen - nicht Pflege nicht öffentliche Fördeurng 95 andere Einrichtungen - nicht Pflege öffentliche Förderung Kommune 98 andere Einrichtungen - nicht Pflege Darlehen 523 Geschäftsbericht 2024  53 Anbei der Anlagen-und Fördernachweis nach § 4 PVB. Finanzierungsschlüssel AHK Anfangsbestand Zugang Umbuchung Zuschreibung Abgang AHK Endbestand AfA Anfangsbestand AfA des Jahres AfA Umbuchung AfA Nachaktiv AfA Abgang Afa Endbestand Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 01 Pflegeeinrichtung mit EK 194.070,80 18.733,47 2.477,90 0,00 0,00 215.282,17 -176.317,80 -7.358,47 -2.477,90 0,00 0,00 -186.154,17 17.753,00 29.128,00 11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 51.769,81 1.263,42 0,00 0,00 0,00 53.033,23 -22.344,81 -6.774,42 0,00 0,00 0,00 -29.119,23 29.425,00 23.914,00 15 Pflegeeinrichtung durch Regier 0,00 17.607,03 0,00 0,00 0,00 17.607,03 0,00 -1.633,03 0,00 0,00 0,00 -1.633,03 0,00 15.974,00 30 Mischeinrichtung durch Regier. 31.605,33 0,00 0,00 0,00 0,00 31.605,33 -26.370,33 -4.455,00 0,00 0,00 0,00 -30.825,33 5.235,00 780,00 46 Mischeienrichtung mit Spenden 16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 16.047,38 -16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 -16.047,38 0,00 0,00 54 Mischeinrichtung mit EK 121.751,68 0,00 0,00 0,00 0,00 121.751,68 -121.751,68 0,00 0,00 0,00 0,00 -121.751,68 0,00 0,00 58 Misch-, nicht Pflege d. Regier 20.206,67 0,00 0,00 0,00 0,00 20.206,67 -16.860,67 -2.847,00 0,00 0,00 0,00 -19.707,67 3.346,00 499,00 74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 15.541,77 -15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.541,77 0,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 60.560,56 0,00 0,00 0,00 0,00 60.560,56 -60.560,56 0,00 0,00 0,00 0,00 -60.560,56 0,00 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 169.735,42 0,00 -2.477,90 0,00 0,00 167.257,52 -141.429,42 -11.171,00 2.477,90 0,00 0,00 -150.122,52 28.306,00 17.135,00 92 andere Heimeinr. d. Regierung 35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 35.281,19 -35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 -35.281,19 0,00 0,00 94 andere Heimeinr. mit Spenden 27.540,61 0,00 0,00 0,00 0,00 27.540,61 -24.699,61 -1.482,00 0,00 0,00 0,00 -26.181,61 2.841,00 1.359,00 Summe 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 0,00 781.715,14 -657.205,22 -35.720,92 0,00 0,00 0,00 -692.926,14 86.906,00 88.789,00 II. Sachanlagen 1.1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 01 Pflegeeinrichtung mit EK 25.106.314,04 248,60 0,00 0,00 0,00 25.106.562,64 -9.803.699,65 -376.748,60 0,00 0,00 0,00 -10.180.448,25 15.302.614,39 14.926.114,39 02 Pflegeeinrichtung vom Träger 488.876,82 0,00 0,00 0,00 0,00 488.876,82 -373.405,82 -23.095,00 0,00 0,00 0,00 -396.500,82 115.471,00 92.376,00 08 Pflegeeinrichtung mit Darlehen 23.520.746,53 0,00 0,00 0,00 0,00 23.520.746,53 -4.376.327,53 -563.454,00 0,00 0,00 0,00 -4.939.781,53 19.144.419,00 18.580.965,00 11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 4.096.805,53 0,00 0,00 0,00 0,00 4.096.805,53 -2.021.295,53 -90.405,00 0,00 0,00 0,00 -2.111.700,53 2.075.510,00 1.985.105,00 15 Pflegeeinrichtung durch Regier 13.918.453,17 0,00 0,00 0,00 0,00 13.918.453,17 -659.521,17 -343.200,00 0,00 0,00 0,00 -1.002.721,17 13.258.932,00 12.915.732,00 30 Mischeinrichtung durch Regier. 419.879,23 0,00 0,00 0,00 0,00 419.879,23 -377.735,23 -25.062,00 0,00 0,00 0,00 -402.797,23 42.144,00 17.082,00 46 Mischeienrichtung mit Spenden 66.252,88 0,00 0,00 0,00 0,00 66.252,88 -40.433,88 -1.148,00 0,00 0,00 0,00 -41.581,88 25.819,00 24.671,00 50 Mischeinrichtung mit Darlehen 2.011.262,60 0,00 1.232.931,67 0,00 0,00 3.244.194,27 -1.753.509,60 -120.764,00 -764.843,67 0,00 0,00 -2.639.117,27 257.753,00 605.077,00 54 Mischeinrichtung mit EK 5.089.551,87 0,00 3.647.700,50 0,00 0,00 8.737.252,37 -4.396.591,86 -292.698,00 -2.287.776,53 0,00 0,00 -6.977.066,39 692.960,01 1.760.185,98 58 Misch-, nicht Pflege d. Regier 435.677,23 0,00 0,00 0,00 0,00 435.677,23 -360.513,23 -21.403,00 0,00 0,00 0,00 -381.916,23 75.164,00 53.761,00 74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 259.884,66 0,00 0,00 0,00 0,00 259.884,66 -175.272,66 -6.943,00 0,00 0,00 0,00 -182.215,66 84.612,00 77.669,00 78 Misch-, nicht Pflege mit Darl. 2.869.376,31 0,00 -1.232.931,67 0,00 0,00 1.636.444,64 -2.282.654,31 -118.634,00 764.843,67 0,00 0,00 -1.636.444,64 586.722,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 5.736.935,24 0,00 -3.647.700,50 0,00 0,00 2.089.234,74 -4.217.341,27 -159.670,00 2.287.776,53 0,00 0,00 -2.089.234,74 1.519.593,97 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 6.320.209,40 0,00 0,00 0,00 0,00 6.320.209,40 -3.053.745,32 -118.250,00 0,00 0,00 0,00 -3.171.995,32 3.266.464,08 3.148.214,08 92 andere Heimeinr. d. Regierung 107.904,20 0,00 0,00 0,00 0,00 107.904,20 -69.954,20 -1.844,00 0,00 0,00 0,00 -71.798,20 37.950,00 36.106,00 94 andere Heimeinr. mit Spenden 2.379.908,70 0,00 0,00 0,00 0,00 2.379.908,70 -1.497.154,70 -42.077,00 0,00 0,00 0,00 -1.539.231,70 882.754,00 840.677,00 95 andere Heimeinr. vom Träger 280.978,13 0,00 0,00 0,00 0,00 280.978,13 -210.672,13 -26.049,00 0,00 0,00 0,00 -236.721,13 70.306,00 44.257,00 98 andere Heimeinr. mit Darlehen 4.145.448,20 0,00 0,00 0,00 0,00 4.145.448,20 -2.044.450,20 -85.453,00 0,00 0,00 0,00 -2.129.903,20 2.100.998,00 2.015.545,00 Summe 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 0,00 97.254.713,34 -37.714.278,29 -2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 -40.131.175,89 59.540.186,45 57.123.537,45 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 90 andere Heimeinr. mit EK 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 -50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.356,74 0,00 0,00 Summe 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 -50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.356,74 0,00 0,00 4.1 Technische Anlagen 01 Pflegeeinrichtung mit EK 1.007.742,54 54.449,53 84.231,11 0,00 0,00 1.146.423,18 -625.215,54 -64.423,49 -37.565,15 0,00 0,00 -727.204,18 382.527,00 419.219,00 02 Pflegeeinrichtung vom Träger 82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 82.385,99 -82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 -82.385,99 0,00 0,00 08 Pflegeeinrichtung mit Darlehen 4.039.855,44 0,00 0,00 0,00 0,00 4.039.855,44 -203.188,44 -270.919,00 0,00 0,00 0,00 -474.107,44 3.836.667,00 3.565.748,00 11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 106.104,56 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 97.192,18 -5.330,56 -6.699,04 371,42 0,00 0,00 -11.658,18 100.774,00 85.534,00 15 Pflegeeinrichtung durch Regier 1.536.947,85 0,00 0,00 0,00 0,00 1.536.947,85 -146.608,85 -90.771,00 0,00 0,00 0,00 -237.379,85 1.390.339,00 1.299.568,00 46 Mischeienrichtung mit Spenden 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 -3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.772,30 0,00 0,00 54 Mischeinrichtung mit EK 72.674,78 0,00 22.178,96 0,00 0,00 94.853,74 -72.674,78 0,00 -22.178,96 0,00 0,00 -94.853,74 0,00 0,00 74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 5.343,96 -5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.343,96 0,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 97.681,09 0,00 -22.178,96 0,00 0,00 75.502,13 -97.681,09 0,00 22.178,96 0,00 0,00 -75.502,13 0,00 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 1.344.347,87 74.216,78 -75.318,73 0,00 0,00 1.343.245,92 -1.223.326,87 -19.676,78 37.193,73 0,00 0,00 -1.205.809,92 121.021,00 137.436,00 94 andere Heimeinr. mit Spenden 120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 -120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -120.000,00 0,00 0,00 95 andere Heimeinr. vom Träger 199.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 199.000,00 -149.250,00 -19.900,00 0,00 0,00 0,00 -169.150,00 49.750,00 29.850,00 98 andere Heimeinr. mit Darlehen 34.389,49 0,00 0,00 0,00 0,00 34.389,49 -34.389,49 0,00 0,00 0,00 0,00 -34.389,49 0,00 0,00 Summe 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 -2.769.167,87 -472.389,31 0,00 0,00 0,00 -3.241.557,18 5.881.078,00 5.537.355,00 Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024 524 Geschäftsbericht 2024  54 Finanzierungsschlüssel AHK Anfangsbestand Zugang Umbuchung Zuschreibung Abgang AHK Endbestand AfA Anfangsbestand AfA des Jahres AfA Umbuchung AfA Nachaktiv AfA Abgang Afa Endbestand Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 5.1 Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 01 Pflegeeinrichtung mit EK 4.304.347,13 144.681,54 151.038,42 0,00 -1.498,28 4.598.568,81 -2.020.390,13 -354.317,34 -12.109,62 0,00 1.137,28 -2.385.679,81 2.283.957,00 2.212.889,00 02 Pflegeeinrichtung vom Träger 26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 26.856,25 -26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 -26.856,25 0,00 0,00 11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 366.128,71 21.720,90 0,00 0,00 -5.895,88 381.953,73 -198.485,71 -33.552,90 0,00 0,00 2.018,88 -230.019,73 167.643,00 151.934,00 15 Pflegeeinrichtung durch Regier 65.812,51 19.505,72 0,00 0,00 0,00 85.318,23 -46.283,51 -6.769,72 0,00 0,00 0,00 -53.053,23 19.529,00 32.265,00 46 Mischeienrichtung mit Spenden 59.551,44 0,00 0,00 0,00 0,00 59.551,44 -59.551,44 0,00 0,00 0,00 0,00 -59.551,44 0,00 0,00 54 Mischeinrichtung mit EK 266.885,05 0,00 9.869,73 0,00 -1.660,68 275.094,10 -266.318,05 -226,00 -9.869,73 0,00 1.660,68 -274.753,10 567,00 341,00 74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 67.132,66 0,00 0,00 0,00 0,00 67.132,66 -67.132,66 0,00 0,00 0,00 0,00 -67.132,66 0,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 177.924,33 0,00 -9.869,73 0,00 0,00 168.054,60 -177.924,33 0,00 9.869,73 0,00 0,00 -168.054,60 0,00 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 3.002.539,47 34.546,80 -16.519,62 0,00 -18.072,71 3.002.493,94 -2.634.816,18 -75.179,80 12.109,62 0,00 14.758,71 -2.683.127,65 367.723,29 319.366,29 92 andere Heimeinr. d. Regierung 285.856,24 0,00 0,00 0,00 0,00 285.856,24 -285.856,24 0,00 0,00 0,00 0,00 -285.856,24 0,00 0,00 94 andere Heimeinr. mit Spenden 42.033,63 0,00 0,00 0,00 0,00 42.033,63 -32.273,63 -1.761,00 0,00 0,00 0,00 -34.034,63 9.760,00 7.999,00 Summe 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 -27.127,55 8.992.913,63 -5.815.888,13 -471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 -6.268.119,34 2.849.179,29 2.724.794,29 6. Fahrzeuge 01 Pflegeeinrichtung mit EK 48.540,62 0,00 0,00 0,00 0,00 48.540,62 -46.687,62 -1.853,00 0,00 0,00 0,00 -48.540,62 1.853,00 0,00 11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 -12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -12.600,00 0,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 14.309,01 0,00 0,00 0,00 0,00 14.309,01 -14.309,01 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.309,01 0,00 0,00 94 andere Heimeinr. mit Spenden 7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 -7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.400,00 0,00 0,00 Summe 82.849,63 0,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 -80.996,63 -1.853,00 0,00 0,00 0,00 -82.849,63 1.853,00 0,00 7.1 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 01 Pflegeeinrichtung mit EK 1.217.930,73 217.904,28 -134.518,80 0,00 -7.412,53 1.293.903,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.217.930,73 1.293.903,68 54 Mischeinrichtung mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 81 Misch-, nicht Pflege mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90 andere Heimeinr. mit EK 106.266,30 3.263,00 0,00 0,00 0,00 109.529,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.266,30 109.529,30 Summe 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 -7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.324.197,03 1.403.432,98 Summe II. 115.893.975,06 570.537,15 0,00 0,00 -34.540,08 116.563.178,50 -46.430.687,66 -3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 -49.774.058,78 69.594.640,77 66.789.119,72 III. Finanzanlagen 90 andere Heimeinr. mit EK 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 Summe 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 Summe Gesamt 116.772.292,65 608.141,07 0,00 0,00 -34.540,08 117.345.893,64 -47.087.892,88 -3.398.667,59 0,00 0,00 19.575,55 -50.466.984,92 69.684.399,77 66.878.908,72 Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024 525 Geschäftsbericht 2024  55 Anbei der Fördernachweis öffentliche Förderung Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand: A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024) jahres jahres jahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände 87.093,19 17.607,03 0,00 0,00 0,00 104.700,22 78.512,19 8.935,03 0,00 0,00 0,00 87.447,22 17.253,00 II. Sachanlagen: 1.1. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 15.651.768,78 0,00 0,00 0,00 0,00 15.651.768,78 2.051.801,78 440.653,00 0,00 0,00 0,00 2.492.454,78 13.159.314,00 1.2. darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen 15.651.768,78 0,00 0,00 0,00 0,00 15.651.768,78 2.051.801,78 440.653,00 0,00 0,00 0,00 2.492.454,78 13.159.314,00 2. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1. Technische Anlagen 1.818.333,84 0,00 0,00 0,00 0,00 1.818.333,84 378.244,84 110.671,00 0,00 0,00 0,00 488.915,84 1.329.418,00 4.2. darunter: in Betriebs- bauten und in Außen- anlagen 1.818.333,84 68.078,00 0,00 0,00 0,00 1.886.411,84 378.244,84 110.671,00 0,00 0,00 0,00 488.915,84 1.329.418,00 5.1. Einrichtungen und Aus- stattungen ohne Fahrzeuge 378.525,00 19.505,72 0,00 € 0,00 0,00 398.030,72 358.996,00 6.769,72 0,00 0,00 0,00 365.765,72 32.265,00 5.2. darunter: in Betriebs- bauten, in Außenanlagen, GWG's und Festwerte in Betriebsbauten 378.525,00 19.505,72 0,00 0,00 0,00 398.030,72 358.996,00 6.769,72 0,00 0,00 0,00 365.765,72 32.265,00 6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.2. darunter: für Betriebs- bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme II. 17.848.627,62 19.505,72 0,00 0,00 0,00 17.868.133,34 2.789.042,62 558.093,72 0,00 0,00 0,00 3.347.136,34 14.520.997,00 darunter: Summe der Posten 1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 17.848.627,62 87.583,72 0,00 0,00 0,00 17.936.211,34 2.789.042,62 558.093,72 0,00 0,00 0,00 3.347.136,34 14.589.075,00 III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 insgesamt 17.935.720,81 37.112,75 0,00 0,00 0,00 17.972.833,56 2.867.554,81 567.028,75 0,00 0,00 0,00 3.434.583,56 14.538.250,00 Fördernachweis - öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024 Bilanzposten 526 Geschäftsbericht 2024  56 Anbei Fördernachweis nicht öffentliche Förderung Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand: A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024) jahres jahres jahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände 110.899,57 1.263,42 0,00 0,00 0,00 112.162,99 78.633,57 8.256,42 0,00 0,00 0,00 86.889,99 25.273,00 II. Sachanlagen: 1.1. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 6.802.851,77 0,00 0,00 0,00 0,00 6.802.851,77 3.734.156,77 140.573,00 0,00 0,00 0,00 3.874.729,77 2.928.122,00 1.2. darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen 6.802.851,77 0,00 0,00 0,00 0,00 6.802.851,77 3.734.156,77 140.573,00 0,00 0,00 0,00 3.874.729,77 2.928.122,00 2. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1. Technische Anlagen 235.220,82 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 226.308,44 134.446,82 6.699,04 -371,42 0,00 0,00 140.774,44 85.534,00 4.2. darunter: in Betriebs- bauten und in Außen- anlagen 235.220,82 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 226.308,44 134.446,82 6.699,04 -371,42 0,00 0,00 140.774,44 85.534,00 5.1. Einrichtungen und Aus- stattungen ohne Fahrzeuge 534.846,44 21.720,90 0,00 0,00 5.895,88 550.671,46 357.443,44 35.313,90 0,00 0,00 2.018,88 390.738,46 159.933,00 5.2. darunter: in Betriebs- bauten, in Außenanlagen, GWG's und Festwerte in Betriebsbauten 534.846,44 21.720,90 0,00 0,00 5.895,88 550.671,46 357.443,44 35.313,90 0,00 0,00 2.018,88 390.738,46 159.933,00 6. Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.2. darunter: für Betriebs- bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme II. 7.592.919,03 21.720,90 -8.912,38 0,00 5.895,88 7.599.831,67 4.246.047,03 182.585,94 -371,42 0,00 2.018,88 4.426.242,67 3.173.589,00 darunter: Summe der Posten 1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 7.592.919,03 21.720,90 -8.912,38 € 0,00 € 5.895,88 7.599.831,67 4.246.047,03 182.585,94 -371,42 0,00 2.018,88 4.426.242,67 3.173.589,00 III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 insgesamt 7.703.818,60 22.984,32 -8.912,38 0,00 5.895,88 7.711.994,66 4.324.680,60 190.842,36 -371,42 0,00 2.018,88 4.513.132,66 3.198.862,00 Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024 Bilanzposten 527 Geschäftsbericht 2024  57 Anlage 4: Erläuterungen zu den Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Die- ses wurde für den Abschluss 2024 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.8.2-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Ar- tikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handels- rechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden:  Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren.  Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5%.  Rentendynamik 1,75%.  Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum .  Fluktuation 0%.  Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G. Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung , der für die Diskontierung der Altersverso r- gungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, ermit telt aus 7 Geschäftsjahren, ergeben (Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12. 2024 1,96 %. Im Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,74 % kalkuliert. Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Die in beiden Gutachten ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 13.609.212 EUR ( alte Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der letzten 7 Jahre) bzw. 13.708.325 EUR (neue Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 99.113 EUR. In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“ (Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Bei Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen oder Anwartschaften auf Vers orgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach beamten- rechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechts- anspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in Anspruch genommen. Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.20 24 beträgt nach neuer Bewertungsmethodik 3.754.710 EUR. Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem 10 -Jahresdurchschnittsatz und dem 7 -Jahres- durchschnittsatz beträgt bei den passivierungspflichtigen Pensionsrückstellungen 48.127 Euro zum 31.12.2024. Zum Jahresabschluss 31.12.2024 wurde die Pensionsrückstellung mit einem Zinssatz von 1,90 % berechnet. Im Vorjahr wurde mit einem Zinssatz von 1,82 % gerec hnet, der positive Effekt aus der Zinsänderung beträgt 65.326 Euro. Die Beihilferückstellung wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten durch die Stadt Nürnberg belegt. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfah- ren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank ver- öffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2024: 1,96 %, Vorjahr: 1,74 %) vorgenommen, wel- che sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3 % pro Jahr angesetzt. Das versicherungsmathematische Gutachten für die Altersteilzeitrückstellung ist durch die Stadt Nürnberg erstellt worden. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Zum 31.12.2024 wird eine Rückstellungswert in Höhe von 379,4 TEUR ausgewiesen. Für zwei bestehende Sabbatregelungen beträgt der Rückstellungswert zum 31.12.2024 47,5 TEUR. Die Diskontierung der Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2024 1,96 %, Vorjahr 1,74 %) vor- genommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als Ge- haltstrend wurde eine Steigerung von 1,75 % pro Jahr angenommen. Auch die sem Gutachten liegen die Richttafeln Heubeck 20 18 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den ak- 528 Geschäftsbericht 2024  58 tuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenver- sicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.) angewendet. Die bestehenden Rückstellungen für Archivierungskosten und Dienstjubiläen wurden zum 31.12.2024 fortgeschrieben. Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % berücksichtigt. Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche wurden für die ein- zelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der durchschnittlichen Ist -Arbeitstage sind für 2024 unverändert mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2024 bestanden Urlaubsansprüche in Höhe von 3.110 Tagen, im Vergleich zum Vorjahr mit 2.926 Tagen sind es 185 Tage me hr. Zum 31.12.2024 wurde für 9.831,86 Überstunden eine Rückstellung gebildet. Dies ist ein Abbau im Vergleich zum Vorjahr (10.758,33 Stunden) um 926,47 Stunden. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durchg e- führt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt im Jahr 2025. Die Rückstellung ergibt sich aus der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2016 bis 2021 und wurde mit der letz- ten Rechnungsstellung im Jahr 2023 verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Dis- kontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 3 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundes- bank vorgegebenen Zinssatz in Höhe von 1,54%. Die in Vorjahren gebildete Aufwandsrückstellung für Großreparaturen wurde beibehalten und zum Stichtag 31.12.2024 unverändert mit 765 TEUR ausgewiesen. Diese beinhaltet für AHS 420 TEUR für die Fassaden- und Dacherneuerung, für AHJ 240,5 TEUR für die Dacherneuerung und für AHP 104,8 TEUR für die Dacherneuerung. Die im Jahr 2018 gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks St. Johannis, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem Baulandbe- schluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdeckt hatte, wurde erfolgswirksam aufgelöst. Be- gründet wurde die Auflösung durch die vorgelegten Planungen, da kein neues Baurecht geschaffen wird und somit nach aktueller Rechts- und Beschlusslage der BLB nicht anzuwenden ist. 529 Geschäftsbericht 2024  59 Wichtige Begriffe und Abkürzungen AfA Absetzung für Abnutzung AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMH August – Meier- Haus AMH TP Tagespflege im August-Meier-Haus AK Anschaffungskosten AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGBl. Bundesgesetzblatt BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BT Berechnungstag(e) BKT Beköstigungstag (e) DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch ERGO Praxis für Ergotherapie EUR EURO Fl.-Nr. Flur-Nummer FSL Finanzierungsschlüssel GO Gemeindeordnung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter HGB Handelsgesetzbuch HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital HWD Hauswirtschaftlicher Dienst IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KGr. Kontengruppe MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung N-Plan Nachtragswirtschaftsplan NüSt NürnbergStift NüStSgG NürnbergStift Service gGmbH o.A. ohne Angabe PBV Pflege-Buchführungsverordnung PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PeBem Personalbemessungs PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz REHA Geriatrische Rehabilitation RBW Restbuchwert(e) rd. rund SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung SoPo Sonderposten TEUR Tausend EURO TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ü.T. über Tausend U/V Unterkunft und Verpflegung VK Vollkraft VKE Verwaltungskostenerstattung 530 Geschäftsbericht 2024  60 WE Wohneinheiten wbg wbg Nürnberg GmbH WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan Z NürnbergStift Zentrale 531 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüSt/019/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 02.10.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 02.10.2025): Der Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt w urde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom Rpr geprüft. Die Begutachtung der Entlastung wird vorbehaltlich der Testierung durch Rpr empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA Ö 03.12.2025): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfung - sausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Sachverhalt (StR Ö 10.12.2025): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 77 532 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 533 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 534 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 02.10.2025): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Entlastung für den Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 535 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/008/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 06.06.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 22.10.2025 öffentlich Beschluss Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2024 Bericht 1.1 b Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk BKPV JA 2024 Anlagen 1.2 Jahresabschluss 2024 Erstellungsbericht Dr. Storg Sachverhalt (WerkA-FSN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 88 536 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 537 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) RPR Ref. I/II 538 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 06.06.2025): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom xx.06.2025 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt → 24.596.522,67 Euro. Der Jahresverlust beträgt → → → → → 2.266.092,52 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt → 24.596.522,67 Euro. Der Jahresverlust beträgt → → → 2.266.092,52 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 24.596.522,67 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.266.092,52 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekannt gegeben. 539 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2024 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 88 540 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Renatastraße 73, 80639 München Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883 E-Mail: poststelle@bkpv.de 541 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 Inhaltsverzeichnis Blatt 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen 3 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 7 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 7 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 7 4.1.2 Jahresabschluss 7 4.1.3 Lagebericht 8 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 9 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 9 5.1.1 Bilanzaufbau 9 5.1.2 Kapitalflussrechnung 11 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 13 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 14 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15 7. Schlussbemerkung 20 542 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 Anlagen 1 Jahresabschluss 1.1 Bilanz zum 31.12.2024 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 1.3 Anhang 2 Lagebericht 3 Sonstige Anlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen 4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Run- dungsdifferenzen ergeben. 543 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 1 1. Prüfungsauftrag An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg Die Werkleitung des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (im Folgenden FSN genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 03.02.2025, den Jahres- abschluss 2024 des FSN unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2024 zugrunde. Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO). Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunal- rechtlichen Vorschriften. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nach- folgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be- richtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Des Weite- ren waren die landesrechtlichen Vorschriften (§ 7 KommPrV) zu beachten. Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurtei- lung der Werkleitung. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk, der mit einem Zusatz versehen wird, wird in Abschnitt 6 wiedergege- ben. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anla- ge 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt. Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge ha- ben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt. 544 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 2 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Die Werkleitung hat entsprechend § 24 EBV einen Lagebericht aufgestellt, in welchem sie den Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs darstellt. Hierbei ist die Wer- kleitung auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist die Werkleitung als gesetzlicher Vertreter des Eigenbe- triebs verantwortlich. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stel- lung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebe- richt durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurtei- lung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Be- rücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unse- rer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehö- ren Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen so- wie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Pro- gnoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Die Werkleitung macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unter- nehmens wesentliche Angaben: „Auch im Wirtschaftsjahr 2024 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang not- wendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Be- triebs-GmbH waren, durchgeführt. (…) Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.266 fällt um TEUR 414 geringer aus, als ur- sprünglich für das Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maß- geblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor allen Dingen auf die geplante Erneuerung der ZKS Anlage (Zutrittskontrollsystem) zurück. Aufgrund der fortschreitenden Planung des Vollumbaus des Stadions wurde diese nicht wie geplant erneuert, sondern es wird versucht die be- stehende Anlage noch weiter zu betreiben, bis eine abschließende Entscheidung über die Zukunft des Stadions vorliegt. Für das Jahr 2025 ist laut Wirtschaftsplan 2025 ein höherer Jahresverlust als 2024 ein- geplant. Dieser beträgt TEUR 3.006. (…) Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermö- gen geplant. Für 2025 sind Investitionsmaßnahmen im Zuge des Stadionneubaus in Höhe von TEUR 2.500 geplant. 545 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 3 Investitionsmaßnahmen in die Substanz des bestehenden Stadions sind keine geplant. Die in 2025 durchzuführenden Maßnahmen bezüglich des Bestandsstadions werden ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet. (…) Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden. Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und In- standhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanz- erhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet. Im Auftrag des Stadtrats lies der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeits- studie durchführen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sport- areals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg wurden im Juli 2023 dem Stadtrat vor- gelegt. In Folge dessen wurde der FSN beauftragt weitere Weichenstellungen in Rich- tung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions vorzunehmen. Dies be- inhaltete u.a. die Durchführung von Öffentlichkeitsverfahren, die Erstellung eines Fi- nanzierungskonzepts, die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieversorgung, Beauf- tragung weiterer zur Entscheidungsfindung benötigter Gutachten und Untersuchungen, die Fortführung der zur Begleitung der Machbarkeitsstudie ins Leben gerufenen Pro- jektgruppe sowie der Einrichtung eines Lenkungskreises. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im März 2025 durch den Rat der Stadt Nürn- berg über weitere Schritte im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau statt- finden soll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen sollten. Es könnte voraussichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen.“ Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebe- urteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unterneh- mens gefährdet wäre. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lage- bericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich 546 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 4 der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch die Werkleitung im Jah- resabschluss und im Lagebericht für zutreffend. 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Zuschüsse, Verlustausgleichsleistungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln an ein Unternehmen können gemäß Art. 107 AEUV unzulässige Beihilfen darstellen. Die Werkleitung und die Stadt sollten die Beihilfeproblematik prüfen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einleiten. Wir verweisen hierzu auf die bereits in den Vorberichten gegebenen Hinweise. 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2024 wurde der festgestellte Jahresver- lust 2023 (2,117 Mio €) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Am 23.11.2023 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschafts- plans 2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 ein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich (2,262 Mio €) beschlossen, der in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzu- stellen ist. Der Verlustausgleich wurde im September 2024 und im Januar 2025 in Höhe von jeweils 1,181 Mio € abgerufen und im Berichtsjahr insgesamt der Allgemei- nen Rücklage zugeführt. In Höhe von 1,181 Mio € wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte entsprechend Art. 107 GO. Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem An- hang sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs- legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie die Ordnungsmäßig- keit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen 547 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 5 liegen in der Verantwortung der Werkleitung; dies gilt auch für die uns gemachten An- gaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unter- ziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzen- den Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- gestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschrif- ten zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbeson- dere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Ge- genstand unseres Prüfungsauftrags. Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungs- standards für weniger komplexe Einheiten beachtet. Danach haben wir unsere Prü- fung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungs- prüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzli- chen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs we- sentlich auswirken, hätten erkennen müssen. Entsprechend § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fort- bestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäfts- tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungs- legung führen können. Dazu haben wir die Betriebssatzung sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn vom Werkausschussvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungs- wesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An- 548 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 6 wendung im Wirtschaftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussa- gebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zugrunde gelegt. Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die sonstigen be- trieblichen Aufwendungen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen über- zeugt. Von der Stadt Nürnberg haben wir eine Saldenbestätigung für das Betriebsmit- telkonto eingeholt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Bezie- hungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Pos- ten des Jahresabschlusses u.a. Darlehensverträge eingesehen. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahressabschluss, der mit folgendem Zusatz versehen war: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertrags- lage ist nicht zufrieden stellend.“ (Prüfungsbericht vom 31.05.2024). Der Vorjahresab- schluss wurde am 11.12.2024 durch den Stadtrat festgestellt. Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Auf- klärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benann- ten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Werklei- tung vom 15.05.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen. Die Prüfungsarbeiten wurden in der Zeit vom 03.04. bis 15.05.2025 durch Frau Dipl.- Kfm. Gunselmann durchgeführt. 549 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 7 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme der EDV-Anlage (über DATEV) ordnungsgemäß geführt. Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys- tem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Or- ganisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchfüh- rung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderun- gen erfahren. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kon- trollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfas- sung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, füh- ren zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lage- bericht. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften ein- schließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandung. 4.1.2 Jahresabschluss Der FSN der Stadt Nürnberg ist ein Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO. Der Jahresab- schluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufzustellen. 550 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 8 Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und An- hang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den Vorschriften der EBV. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewer- tungsvorschriften wurden beachtet. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 24.596.522,67 € und einem Jahresverlust von 2.266.092,52 €. In dem vom Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahl- weise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver- lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen der Betriebssat- zung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonne- nen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamt- aussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 551 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 9 Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die ent- sprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3) sowie auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt 2.3. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewer- tungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufge- führt und erläutert. 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord- nungsmäßigkeit der Geschäftsführung Über das Ergebnis der Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt. Entsprechend Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, die verlustbrin- genden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ur- sachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, auf die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlustes sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungs- analyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirt- schaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bi- lanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt. 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 5.1.1 Bilanzaufbau In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanz- posten zum 31.12.2023 gegenübergestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind gegen- einander aufgerechnet, soweit sie kein echtes Vermögen bzw. keine echten Schulden darstellen. 552 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 10 Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuord- nung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Ver- fügbarkeit erfolgt. Abweichend von der tatsächlichen Fälligkeit der Tilgungsleistung im Folgejahr werden langfristige Darlehen komplett den langfristigen Passivposten zuge- ordnet. Bilanzaufbau 31.12.2023 T€ % 31.12.2024 T€ % Aktivseite Langfristig Sachanlagen 23.974 93 21.946 89 Kurzfristig Forderungen 31 0 1.250 5 Flüssige Mittel 1.725 7 1.395 6 1.756 7 2.645 11 Summe 25.730 100 24.591 100 Passivseite Langfristig Eigenkapital 16.442 64 16.537 67 Verbindlichkeiten 9.121 35 7.418 30 25.563 99 23.955 97 Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen 167 1 636 3 Summe 25.730 100 24.591 100 Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 1,139 Mio € oder 4 % auf 24,591 Mio € ab. Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen um 2,028 Mio € auf 21,946 Mio € zurück. Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Das anteilige Anlagevermögen ver- 553 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 11 minderte sich bei einer niedrigeren bereinigten Bilanzsumme von 93 % auf 89 % der bereinigten Bilanzsumme. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten nahmen die Forderungen vor allem aufgrund des noch ausstehenden Verlustausgleichs der Stadt Nürnberg in Höhe von 1,181 Mio € auf 1,250 Mio € zu. Die flüssigen Mittel nahmen um 330 T€ auf 1,395 Mio € ab. Dem Posten flüssige Mittel wurde der Bestand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt Nürn- berg zugeordnet. Anteilig betragen die kurzfristigen Vermögenswerte 11 % (i.Vj. 7 %) der bereinigten Bilanzsumme. Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2024 und der Zuführung der beschlossenen Verlustausgleichszahlung um insgesamt 95 T€ auf 16,537 Mio € zu. Die Eigenkapitalquote verzeichnete infolge der verminderten Bilanz- summe eine Zunahme um 3 %-Punkte auf 67 %. Die langfristigen Verbindlichkeiten ermäßigten sich tilgungsbedingt. Insgesamt umfas- sen die langfristigen Kapitalposten 97 % (i.Vj. 99 %) der bereinigten Bilanzsumme. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen um insgesamt 469 T€ auf 636 T€ zu, anteilig betragen sie 3 % (i.Vj. 1 %) der bereinigten Bilanzsumme. Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine unternehmensspezifische, hohe Anlagenintensität. Der Kapitalaufbau ist weiterhin durch eine langfristige Eigen- und Fremdfinanzierung geprägt. Der Eigenkapitalanteil nahm von 64 % auf 67 % der bereinigten Bilanzsumme zu. Er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen. 5.1.2 Kapitalflussrechnung Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristiges verfügbare flüssige Mittel) mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt. 554 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 12 Kapitalflussrechnung 2023 T€ 2024 T€ Periodenergebnis - 2.117 - 2.266 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (AV) 2.134 2.028 Abnahme (i.Vj. Zunahme) der sonstigen Rückstellungen 14 - 25 Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 17 - 1.216 Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferun- gen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 308 491 Zinsaufwendungen, saldiert mit Zinserträgen 306 254 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 46 - 734 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 38 0 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit - 38 0 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.924 2.362 Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten - 1.704 - 1.704 Gezahlte Zinsen, per Saldo - 306 - 254 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 86 404 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 78 - 330 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.803 1.725 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.725 1.395 Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war aufgrund des zum Bilanz- stichtag noch nicht abgerufenen hälftigen Verlustausgleichs negativ (- 734 T€). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war insbesondere aufgrund der planmä- ßigen Darlehenstilgungen und des insgesamt höheren beschlossenen Verlustaus- gleichs positiv (404 T€). Der Finanzmittelfonds wurde um 330 T€ abgebaut. Der Mittelbedarf betraf insbesondere die planmäßigen Darlehenstilgungen. Die voll- ständige Verlustübernahme durch die Stadt Nürnberg ist auch künftig dringend erfor- derlich. Die Finanzlage ist weiterhin als angespannt zu beurteilen. 555 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 13 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeur- teilung) Grundlage für die Aufwands- und Ertragsbeurteilung bilden die Gewinn- und Verlust- rechnungen 2023 und 2024. Erfolgsvergleich 2023 T€ 2024 T€ Entwicklung 2023 = 100 2023 % 2024 % Personalaufwand 313 286 91 8 7 Abschreibungen 2.134 2.028 95 55 51 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 335 286 85 9 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.067 1.398 131 28 35 Betriebliche Aufwendungen 3.849 3.998 104 100 100 Umsatzerlöse 1.701 1.700 100 100 100 Sonstige betriebliche Erträge 2 0 0 0 0 Betriebserträge 1.703 1.700 100 100 100 Betriebsergebnis - 2.146 - 2.298 107 Finanzerträge 29 32 110 Jahresergebnis - 2.117 - 2.266 107 Der Personalaufwand war im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen um 27 T€ auf 284 T€ rückläufig. Die Abschreibungen nahmen um 106 T€ auf 2,028 Mio € ab, dabei wurden im Berichts- jahr keine langfristigen Investitionen getätigt. Der Zinsaufwand ging vor allem tilgungsbedingt um 49 T€ auf 286 T€ zurück. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 331 T€ auf 1,398 Mio € zu. Sie beinhalten im Wesentlichen gestiegene Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Im Berichtsjahr fielen Bera- tungsleistungen für den geplanten Stadionumbau in Höhe von 309 T€ an. Die betrieblichen Aufwendungen betragen 3,998 Mio € (i.Vj. 3,849 Mio €). Die Umsatzerlöse blieben insgesamt mit 1,700 Mio € nahezu unverändert. Das Nut- zungsentgelt erhöhte sich aufgrund des fortdauernden ganzjährigen Verbleibs des 556 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 14 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga nur unwesentlich in Höhe der vereinbarten Indexierung. Im Jahr 2024 errechnet sich ein Jahresverlust von 2,266 Mio €. Die Ertragslage des FSN ist weiterhin als unbefriedigend zu beurteilen. 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des Art. 107 GO beach- tet und berichten entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG unter Verwendung der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handels- rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäfts- anweisung für die Werkleitung geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 darge- stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten er- geben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet. 557 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 15 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2024 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 15.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be- stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit- telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli- chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entspre- chend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für 558 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 16 die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über- einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belan- gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo- sen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi- gungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts. 559 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 17 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Be- achtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine we- sentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo- sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli- chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus do- losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche fal- sche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel- lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrun- gen und Maßnahmen abzugeben. 560 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 18  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfol- gerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je- doch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebs vermittelt.  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa- men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. 561 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 19 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufriedenstel- lend. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Bericht- erstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab- schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“ München, 15.05.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer 562 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725 20 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss- prüfungen entsprechend (IDW PS 450 n.F.) erstellt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzli- chen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen. München, 15.05.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer 563 Anlage 1.1 Blatt 1 564 Anlage 1.1 Blatt 2 565 Anlage 1.2 566 Anlage 1.3 Blatt 1 567 Anlage 1.3 Blatt 2 568 Anlage 1.3 Blatt 3 569 Anlage 1.3 Blatt 4 570 Anlage 1.3 Blatt 5 571 Anlage 1.3 Blatt 6 572 Anlage 1.3 Blatt 7 573 Anlage 1.3 Blatt 8 574 Anlage 1.3 Blatt 9 575 Anlage 1.3 Blatt 10 576 Anlage 1.3 Blatt 11 577 Anlage 1.3 Blatt 12 578 AHK Abschreibungen Restwerte Kennzahlen Posten des Anlagevermögens Anfangs- bestand Zugang Abgang- Umbuchungen Endstand Anfangs- bestand im Wirtschafts- jahr Angesammel- te Abschrei- bungen auf die in Spalte 4 ausgwiesenen Abgänge Endstand am Ende des Wirtschafts- jahres am Ende des voran- gegangenen Wirtschafts- jahres Durch- schnitt- licher Abschrei- bungs- satz Durch- schnitt- licher Rest- buch- wert EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H. 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und anderen Bauten 55.863.067,23 55.863.067,23 32.766.313,23 1.582.832,00 34.349.145,23 21.513.922,00 23.096.754,00 2,83 38,51 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 11.047.231,07 11.047.231,07 10.734.067,07 224.991,00 10.959.058,07 88.173,00 313.164,00 2,04 0,80 3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 7.693.262,94 7.693.262,94 7.181.711,94 212.287,00 7.393.998,94 299.264,00 511.551,00 2,76 3,89 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.235.200,19 438,86 438,86- 4.235.200,19 4.182.990,19 8.025,86 438,86 4.190.577,19 44.623,00 52.210,00 0,19 1,05 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 78.838.761,43 438,86 438,86- 78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84 78.838.761,43 438,86 438,86- 78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84 Anlagennachweis vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb FSN Sicherstellung des laufenden Stadionbetriebes, Nürnberg Anlage 1.3 Blatt 13 579 Anlage 2 Blatt 1 580 Anlage 2 Blatt 2 581 Anlage 2 Blatt 3 582 Anlage 2 Blatt 4 583 Anlage 2 Blatt 5 584 Anlage 2 Blatt 6 585 Anlage 2 Blatt 7 586 Anlage 2 Blatt 8 587 Anlage 2 Blatt 9 588 Anlage 2 Blatt 10 589 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 1 3.1 Rechtliche Grundlagen Name Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Rechtsform Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeinde- ordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV) Betriebssatzung vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019 (Anpassung § 2 Unternehmensgegenstand, § 4 Werkleitung und § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses) Stammkapital 0 € § 1 Abs. 3 Betriebssatzung Handelsregister mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag Unternehmensgegen- stand Nach § 2 der Betriebssatzung ist die Aufgabe des FSN die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions. Zur Erfül- lung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion auch an Dritte vermieten oder verpachten. Organe Werkleitung (§ 4 Betriebssatzung) Werkausschuss (§ 5 Betriebssatzung) Stadtrat (§ 6 Betriebssatzung) Oberbürgermeister (§ 7 Betriebssatzung) Werkleitung Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger (bis 31.12.2024) Zweiter Werkleiter Herr Paul Kaltenegger (ab 26.02.2025) Geschäftsanweisung für die Werkleitung Regelt insbesondere die Aufgaben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung; außerdem sind die Zeich- nungsbefugnisse der Werkleiter geregelt. Der Erste Werkleiter trägt als berufsmäßiger Stadtrat im Stadtrat und in den Ausschüssen vor und stellt Anträge. Das Aufgabengebiet des Zweiten Werkleiters umfasst die Aufgaben des kaufmännischen und des technischen Ge- schäftsbereichs. Der Erste Werkleiter vertritt den FSN gegenüber den Me- dien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 590 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 2 Werkausschuss Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König sowie 15 weitere Mitglieder Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürger- meisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed. 591 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.2 3.2 Wichtige Verträge Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadionge- lände ab 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Ver- waltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30.06.2015. Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stamm- kapital 100 T€, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Anteil von 74,9 % und ist seitdem alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 188 T€ (bei Zu- gehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer Indexierung von 1,5 % erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet. Am 02.08./17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unter- zeichnet. Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Ver- trag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrags vom 10.05.2005 unverändert. 592 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3 Blatt 1 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur „FIFA-Fußball- weltmeisterschaft Deutschland 2006“ wurde der Umbau und die Erweiterung des da- maligen Franken-Stadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion) erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen. Nach der Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt. Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze. Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Sub- stanzerhaltung ausgerichtet. Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die Studie wurde im Juni 2023 abgeschlossen. Im Ergebnis hat sich ein Vollumbau des Stadions als zu wählende Alternative gezeigt. Ergänzend dazu sieht der Konzeptan- satz die Integration von Mantelnutzungen vor. In der Stadtratssitzung am 19.07.2023 wurde beschlossen, die Ergebnisse der Studie der Bürgerschaft zur Information zur Verfügung zu stellen, ein Vorschlag für ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, ein Konzept für die Energieversorgung zu entwickeln sowie notwendige Gutachten und Untersuchungen zu beauftragen. In der Stadtratssitzung am 19.06.2024 wurde hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus Folgendes beschlossen: − Beauftragung der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem FSN, die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung der „großen Variante" zu schaffen − tiefergehende Untersuchung der verschiedenen möglichen Mantelnutzungen und Vorbereitung einer Entscheidung über deren Weiterverfolgung − Überführung der Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept − Vorbereitung der Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin − Vorlage eines wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Konzeptes für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive aller Mantelbebauungen 593 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3 Blatt 2 Im März 2025 wurde durch den Rat der Stadt Nürnberg über weitere Schritte im Hin- blick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau stattfinden soll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen sollten. Es könnte voraussichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen. 594 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 1 Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge- schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Aufgabenverteilung und die in der Betriebssatzung festgelegte Einbindung des Werkausschusses in die Entscheidungsprozesse der Werkleitung sind sach- gerecht und entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Wirtschaftsjahr 2024 hat eine Werkausschuss-Sitzung stattgefunden; es wurde eine Niederschrift erstellt, die wir eingesehen haben. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Erste Werkleiter ist in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürn- berg in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien von Gesellschaften der Stadt Nürnberg tätig. Der Zweite Werkleiter war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig. 595 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 2 d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Lediglich der Zweite Werkleiter erhielt im Berichtsjahr eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Die Vergütung beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezo- gene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisa- tionsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Für die Werkleitung besteht eine Geschäftsanweisung. Regelungen für den Werk- ausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung. Diese Regelungen werden aus- kunftsgemäß regelmäßig überprüft. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan ver- fahren wird? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den aufgeführten Regelungen verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von An- weisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet. Die Bediensteten der Stadt Nürnberg unterschreiben eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, „Verbot der Annahme von Be- lohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern“. Die- ser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde letztmals eine Anordnung des Oberbürgermeisters mit Datum 03.12.2021 an die Mitarbeiter ausgehändigt. 596 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 3 d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei- dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Perso- nalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssat- zung geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe- richtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf der Basis von VOL und VOB. Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücks- verwaltung, EDV)? Alle wichtigen Verträge des FSN sind ordnungsgemäß dokumentiert und aufbe- wahrt. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort- schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro- jekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Pla- nung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Be- schlussfassung vorgelegt. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des folgenden Wirtschaftsplans untersucht. 597 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 4 c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses er- folgte durch die Kanzlei Dr. Storg GmbH, Nürnberg. In Anbetracht der Aufgabe des Eigenbetriebs wurde von einer Kostenstellenrechnung abgesehen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Die erforderlichen Finanzmittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg bereitgestellt. Die Konditionen sind in der „Verein- barung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg“ vom 17.11./23.11.2022 festgelegt. Unterjährig erfolgen bei Bedarf Abschlagszahlungen auf den gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Verlustausgleich der Stadt Nürn- berg, um die Liquidität zu sichern. Die laufende Liquiditätskontrolle und die Kredit- überwachung erfolgt durch FSN. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und ha- ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht ein- gehalten worden sind? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die geltenden Regelungen für das Cash-Management nicht eingehalten wurden. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer- den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende For- derungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und ausste- hende Forderungen werden zeitnah und effektiv eingezogen. 598 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 5 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Die grundlegenden Controllingaufgaben werden durch das Rechnungswesen und die Stadtkasse wahrgenommen. Die Bauherrnfunktion wird durch den Eigenbetrieb selbst wahrgenommen. Bei grö- ßeren Bauprojekten sind im Bedarfsfall Fachplaner und FSN als Bauherr gemein- sam in der Überwachung tätig. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über- wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentli- che Beteiligung besteht? Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzei- tig erkannt werden können? Der Eigenbetrieb verwaltet die Anlagen und überwacht die Durchführung des Be- treibervertrags. Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwick- lung bieten der Werkleitung grundsätzlich die Möglichkeit, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wer- den? Die Maßnahmen sind entsprechend der Tätigkeit des Eigenbetriebs ausgerichtet und ausreichend. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die Dokumentation erfolgt im Wesentlichen in der Anpassung von Planansätzen im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres. 599 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 6 d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktio- nen abgestimmt und angepasst? Siehe Antwort c). Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grund- sätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6). Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Inter- ne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt ist auch gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Antwort a). c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisato- risch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korrup- tionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Das Rechnungsprüfungsamt führte im Berichtsjahr auskunftsgemäß keine Prüfun- gen durch. 600 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 7 d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer ab- gestimmt? Siehe Antwort c). e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort c). f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der In- ternen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Soweit Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wird die Umset- zung durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes und die Be- handlung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nürnberg kontrolliert. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung des Werkausschusses nicht vorlag. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über- wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden. 601 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 8 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maß- nahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Überein- stimmung mit Gesetz, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werkausschusses geführt worden sind. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im- materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden grundsätzlich im Wirtschaftsplan sowie unterjährig bei aku- tem Handlungsbedarf geplant und umfassend geprüft. Die Regelungen der Verga- berichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg werden dabei be- achtet. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preis- ermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der in der Betriebssatzung festgelegten Wertgrenzen durch den FSN selbst verantwortet, bei Bedarf werden das Vergabe- management und das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen. Das Hochbauamt wird bei Bedarf bei Gewerken der technischen Gebäudeausstattung hinzugezo- gen. Anhaltspunkte, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, haben sich nicht ergeben. 602 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 9 c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden während der Bauphasen grundsätzlich durch den Zweiten Werkleiter und seinem Mitarbeiter überwacht und Abweichungen untersucht. Bei technischen Gewerken erfolgt im Bedarfsfall Unterstützung durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben? Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenz- angebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Nach den Vorschriften der Stadt Nürnberg müssen mindestens drei Vergleichs- angebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt werden. Dies gilt auch für den Eigenbetrieb. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wurde im Rahmen der Sitzung am 11.10.2024 Bericht erstat- tet. 603 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 10 b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Vergleiche Antwort a). c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositio- nen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Über die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb des Stadions und die laufende Tätigkeit des Eigenbetriebs wurde der Werkausschuss im Rahmen der Vorlage des Wirtschaftsplans 2025 unterrichtet. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr wurde keine gesonderte Berichterstattung angefordert. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Wir verweisen auf die Antworten zu b), c) und d). f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt verein- bart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwa- chungsorgan erörtert? Der Eigenbetrieb hat keine D&O-Versicherung abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte wurden lt. Auskunft nicht gemeldet. 604 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 11 Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermö- gen? Der Eigenbetrieb hat kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Stille Reserven bestehen bei den Grundstücken. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen In- vestitionsverpflichtungen finanziert werden? Vergleiche Prüfungsbericht Abschnitt 5. „Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen“. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Es besteht kein Konzern. 605 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 12 c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Eigenbetrieb erhielt im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital- ausstattung? Der Eigenkapitalanteil hat sich im Berichtsjahr bei einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresverlust und eines höheren Verlustausgleichs aufgrund des Wirt- schaftsplans 2024 64 % auf 67 % der Bilanzsumme erhöht; er ist als zufrieden- stellend zu bezeichnen. Der FSN verfügt nach § 1 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die Ver- luste des Eigenbetriebs werden von der Stadt Nürnberg ausgeglichen bzw. mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Abruf des beschlossenen Verlustausgleichs erfolgt grundsätzlich unterjährig auf Basis des Wirtschaftsplans über halbjährliche Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittel- konto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Es wurde ein Jahresverlust ausgewiesen. Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen- ten/Konzernunternehmen zusammen? Das Unternehmen ist nicht in Segmente aufgeteilt. 606 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 13 b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Der Jahresverlust ist deutlich durch gestiegene Instandhaltungsaufwendungen ge- kennzeichnet. Aufgrund des Alters des Stadions sind die Reparatur- und Instand- haltungsmaßnahmen grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Im Be- richtsjahr fielen zudem Beratungskosten für die Machbarkeitsstudie über die künf- tige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung an. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leis- tungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Leistungsbeziehungen mit den Dienststellen der Stadt Nürnberg zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Der Jahresverlust ist wesentlich beeinflusst durch die verminderten Nutzungsent- gelte aufgrund der ganzjährigen Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bun- desliga und den höheren Unterhaltsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Grundsätzlich hängt die Ertragssituation wesent- lich vom sportlichen Erfolg bzw. der Ligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg ab. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um wel- che Maßnahmen handelt es sich? Siehe Fragenkreis 15 a). 607 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 4 Blatt 14 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes- serung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? Siehe Fragenkreis 15 a). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung, die im Juni 2023 abgeschlossen wurde. In der Stadtratssitzung am 19.06.2024 wurde FSN hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus beauftragt die Entscheidungs- grundlagen weiter fortzuentwickeln. 608 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Jahresabschluss und Lagebericht 2024 des Eigenbe- triebs mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 88 609 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Renatastraße 73, 80639 München Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883 E-Mail: poststelle@bkpv.de 610 Anlage 1.1 Blatt 1 611 Anlage 1.1 Blatt 2 612 Anlage 1.2 613 Anlage 1.3 Blatt 1 614 Anlage 1.3 Blatt 2 615 Anlage 1.3 Blatt 3 616 Anlage 1.3 Blatt 4 617 Anlage 1.3 Blatt 5 618 Anlage 1.3 Blatt 6 619 Anlage 1.3 Blatt 7 620 Anlage 1.3 Blatt 8 621 Anlage 1.3 Blatt 9 622 Anlage 1.3 Blatt 10 623 Anlage 1.3 Blatt 11 624 Anlage 1.3 Blatt 12 625 AHK Abschreibungen Restwerte Kennzahlen Posten des Anlagevermögens Anfangs- bestand Zugang Abgang- Umbuchungen Endstand Anfangs- bestand im Wirtschafts- jahr Angesammel- te Abschrei- bungen auf die in Spalte 4 ausgwiesenen Abgänge Endstand am Ende des Wirtschafts- jahres am Ende des voran- gegangenen Wirtschafts- jahres Durch- schnitt- licher Abschrei- bungs- satz Durch- schnitt- licher Rest- buch- wert EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H. 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und anderen Bauten 55.863.067,23 55.863.067,23 32.766.313,23 1.582.832,00 34.349.145,23 21.513.922,00 23.096.754,00 2,83 38,51 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 11.047.231,07 11.047.231,07 10.734.067,07 224.991,00 10.959.058,07 88.173,00 313.164,00 2,04 0,80 3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 7.693.262,94 7.693.262,94 7.181.711,94 212.287,00 7.393.998,94 299.264,00 511.551,00 2,76 3,89 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.235.200,19 438,86 438,86- 4.235.200,19 4.182.990,19 8.025,86 438,86 4.190.577,19 44.623,00 52.210,00 0,19 1,05 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 78.838.761,43 438,86 438,86- 78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84 78.838.761,43 438,86 438,86- 78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84 Anlagennachweis vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb FSN Sicherstellung des laufenden Stadionbetriebes, Nürnberg Anlage 1.3 Blatt 13 626 Anlage 2 Blatt 1 627 Anlage 2 Blatt 2 628 Anlage 2 Blatt 3 629 Anlage 2 Blatt 4 630 Anlage 2 Blatt 5 631 Anlage 2 Blatt 6 632 Anlage 2 Blatt 7 633 Anlage 2 Blatt 8 634 Anlage 2 Blatt 9 635 Anlage 2 Blatt 10 636 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be- stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit- telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli- chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entspre- chend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über- einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 637 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belan- gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo- sen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi- gungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam- menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzuge- ben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern den nicht tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo- 638 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband sen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell- ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus do- losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufge- deckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesent- liche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrun- gen und Maßnahmen abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden An- gaben. 639 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege- benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts- orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künfti- ge Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. 640 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden- stellend. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstat- tung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab- schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. München, 15.05.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer 641 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Nürnberg Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 88 642 Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgese llschaft Steuerberatungsgese llschaft Maxfeldstraße 9 90409 Nürnberg T. +49 911 217 959 50 www.kanzlei-storg.de 643 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 5 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 5 1.2 Auftragsdurchführung 7 2. Grundlagen d es Jahresabschlusses 8 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 8 2.2 Ausübung von Wahlrechten 8 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlu sses 9 3. Art und Umfang der Erste llungsarbeiten 10 4. Angaben zum Vorjahr esabschluss und Jahresabschluss 18 5. Bescheinigung 19 644 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2024 Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zei t vom 1. J anuar bis 31. Dezember 2024 Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Anlage 5: Anlagennachweis nach EBV Anlage 6: Erläuterungsbericht Anlage 7: Allgemeine Auftragsbedingungen 645 Seite 5 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Der gesetzliche Vertreter des Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , Nürnberg - nachfolgend auch kurz " FSN" oder "Eigenbetrieb" genann t - beauftragte uns, den Jahresabschlu ss zum 31. Dezember 2024 aus den uns zur Verfügung gestell ten Un ter- la gen sowie erte ilten Auskünften nach ge setzli chen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rah mens lie- genden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahl rechte zu entwickeln und da bei die uns vor gelegten Bele ge, Bü cher und Be standsnachweise durch Befragungen und analytische Be ur tei lungen auf ihre Plausib ili tät hin zu be ur teilen, um mit einer gewis sen Sicherheit auszusch ließen, da ss die se nicht ord nungs gemäß sind. Die sen Auftrag zur Erste llung mit Plausib ilitätsbeurteilungen haben wir im März 2025 in unseren Kanzleiräumen in Nürnberg durchge führt. Gemäß § 20 EBV finden die a llgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die B ilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem Dri tten Buch des HGB (Erster und Zweiter Abschni tt) für den Jahresabschluss gelten, sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EBV nichts anderes ergibt. Der Eigenbetrieb erste llt auf freiw illiger Basis einen Lageberich t, der den Bestimmungen des § 289 HGB entspricht. Unser Auftrag umfasste die beratende Mitwirkung bei der Aufste llung des Lageberichts. Unser Auftrag zur Erste llung des Jahresabschlus ses umfa sste kei ne über die Auf trags art hin aus ge hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwort lichkeiten als Wirtschaftsprüfungsgese llschaft. Die Pflicht zur Aufstell ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufste llung verbundener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hatte. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kenntnis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materie llen und formellen Gestal tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Bewer tungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Ermessensent scheidun gen ein ge holt. 646 Seite 6 Der uns erteilte Auftr ag zur Erste llung des Jahresabschlu sses umfasste a lle Tätigkeit en, die erforder lich wa- ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden B ilanzierungs- und Be wer- tungsme thoden unter Vornahme der Abschlu ssbuchungen den handelsrechtlich vor geschriebenen Jah res ab- schluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen. Da die Anfertigung eines Erste llungsberichts verei nbart, j edoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichtersta ttung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrück lich getroffen wurden, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne des IDW Standards: Grund sät ze für die Er stel lung von Jah resabschlüs sen (IDW S7 (03.2021)) über Um fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, da ss uns die für die Auf trags- durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig gegeben wer den. Allgemeine Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwort lichkeit si nd, auch im Verhältnis zu Dri tten, die verein barten und die sem Be richt als Anlage beigefügten "A llgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt - schaftsprüfer und Wirt schafts prüfungsgesellschaften" maßgebend. Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, da ss eine Bez ugnahme auf die Erste llung durch uns nur in Ver - bindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfol gen darf. 647 Seite 7 1.2 Auftragsdurchführung Unseren Auftrag zur Er stellung ohne Beur tei lungen haben wir im März 2025 in unseren Kanzleiräumen in Nürnberg durch ge führt. Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit ge währ lei sten, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erste llung ei nes Jahresabschlu sses einschließlich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fach lichen Regeln beachtet werden. Bei der Erste llung des Jahresabschlu sses haben wir die Grundsätze der Wirtschaft lichkeit und We - sentlichkeit beach tet. Im Rahmen des erte ilten Auftrags haben wir die gesetz lichen Vorschriften für die Aufste llung von Jahres ab- schlüs sen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachte t. Die B eachtung anderer gesetzli - cher Vor schriften sowie die Aufde ckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nich t Gegenstand unseres Auftrags. Vollständigkeitserklärung Der gesetzliche Vertreter hat uns die angeforderte berufsüb liche Vo llstän dig keitserklärung bezüg lich der Buch füh rung, Be le ge und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Aus künfte schrift lich erteil t, die wir zu den Ak ten ge nom men haben. 648 Seite 8 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Der Ei genbetrieb mu ss nach § 18 EBV sei ne Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung führen. Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens er stellt. Die dabei eingesetzte Software (Kanzlei-)Rechnungswesen der DAT EV eG erfüllt nach ei ner Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.03.2024 die Vor ausset zun gen für ei ne ord nungs mä ßige Fi nanzbuch füh rung und Ent wick lung des Jahres - abschlusses. Die Anl agenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erste llt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung der DAT EV eG erfü llt im Zu sammen hang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.03.2024 zur Prüfung der Ord nungs mä ßig keit des Progra mms Kanzlei-Rechnungswesen die Vor aus set zun gen für ei ne ord nungsmäßi ge Anla gen buch füh rung. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Stad t Nürnberg erstellt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen er fah- ren. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von dem gesetz lichen Vertreter und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitw illig erbracht. 2.2 Ausübung von Wahlrechten Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materie ller und forme ller Gestalt ungsmöglichkeiten (Ansatz-, Be wer tungs- und Ausweiswahlrechte sowie Erme ssensentscheidungen) gehören nicht zur Erstel - lung des Jah resab schlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materie ller und for- meller Gestalt ungs möglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis wahlrechte sowie Er messensentschei- dungen) in Kenntnis gesetz t, Entsc heidungsvorgaben unseres Auftraggebers hier zu einge holt und diese im Rah men der Er stel lung exakt nach den Vor gaben des Kaufmanns bzw. der ge setz li chen Ver treter aus ge übt. 649 Seite 9 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der J ahresabschluss wur de auf unseren EDV-Systemen erste llt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DAT EV eG in Nürn berg erfü llt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.03.2024 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Soweit sich im R ahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Ge- schäfts führung unseres Auftraggebers abgesti mmt. Die Abschlu ssbuchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorgenommen. Die geltenden handelsrecht lichen Bewert ungsvorschriften wurden unter Berüc ksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachte t. Die auf den vorhergehenden Jahresabschlu ss ange wandten Bewer - tungs methoden wurden beibehalten. Die einzelnen Posten der B ilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungste il aus führ- lich dar ge stellt. 650 Seite 10 3. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgeno mme nen Er - stellungs- und Plausib ilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Er stel lungsbe richt do ku men tiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Der Auftrag zur Erste llung des Jahresabschlusses mit Beurte ilungen der Plausibilität der vorgelegten Unter - la gen erforderte neben den eigent lichen Erstellungstätigkeiten die Durchführung von Befragungen und ana - lyti schen Beurteilungen, die mit einer gewi ssen Sicher heit die Festste llung ermöglichen, dass keine Um stän- de bekannt wurden, die gegen die Ord nungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Be stands nach- weise in al len für den Jahresabschlu ss wesentlichen Belangen sprachen. Weitergehende Beurte ilungen von erhaltenen Auskünften und sonstigen Unterlagen wären nur dann erfor - der lich gewesen, wenn Grund zur Annahme bestanden hä tte, dass diese Informati onen wesentliche Fehler ent hal ten oder Hin wei se auf fal sche Auskünfte vor liegen. Die Befragungen waren im Wesent lichen darauf ausgerichte t, die für die Auftr agsdurchführung erforderli - chen rechnungslegungsbezogenen internen Proze sse zu verst ehen. Eigenständige Auf bau- und Funktions - beur teilungen wurden dabei jedoch nich t vor ge nommen. 651 Seite 11 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Rechtliche Verhältnisse Firma: Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Rechtsform: Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Ar t. 88 Gemeindeverordnung ( GO) und der Eigenbetriebsverordnung ( EBV) Gründung am: 21.06.2002 Sitz: Nürnberg Anschrift: Max-Morlock-Platz 1 90471 Nürnberg Registereintrag: mangels Gewinnerzielungsabsich t kein Eintrag Betriebssatzung: vom 21.06.2002, gültig in der Fa ssung vom 25.11.2019 Stammkapital: 0,00 Euro gemäß § 1 Abs . 3 der Betriebssatzung Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Dauer des Eigenbetriebs: unbefristet Gegenstand des Unternehmens: Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions; zur Erfü llung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion an Dri tte vermiet en oder verpachten Organe: Werkleitung Werkausschuss Stadtrat Oberbürgermeister 652 Seite 12 Werkleit ung: Erster Werkleiter: Herr Bürgermeister Christian Vogel Zweiter Werkleiter: Herr Detlef St enger (bis 31.12.2024) Herr Paul Kaltenegger (ab 26.02.2025) Werkausschuss: Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König sowie 16 weitere Mitglieder Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mi t dem Bürgermeisteram t am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed. Feststellung des Jahresabschlusses des Vorjahres: ist am 11.12.2024 durch den Stadtrat erfolgt Entlastung Werkleitung für Vorjahr: wurde am 11.12.2024 erteilt 653 Seite 13 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Nürnberg-Zentral Steuernummer: 241/114/70681 Organschaftsverhältni sse: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH als Organgese llschaft ab dem 01.01.2020. Organträger: Stadt Nürnberg Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Eigenbetrieb unter liegt der Körperschaftsteuerpf licht gemäß § 1 Abs. 1 KStG. Der Eigenbetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Die letzte steuer liche Betri ebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes Nürnberg-Zentral vom 29.06.2021 in der Zeit von Juli 2021 bis November 2022 durchgeführt. Die Prüfung erstre ckte sich auf die Veranlagungszeiträume 2016 bis einsch ließlich 2019. Der Prü fungs be- richt wurde am 03.05.2023 ohne Feststellungen fertig gestellt. Die Steuererklärungen wurden bis einsch ließlich 2023 beim Finanzamt eingereicht, Bescheide hierfür lie gen noch nicht vor. 654 Seite 14 Wirtschaftliche Verhältnisse Wesentliche Verträge Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab dem 01.07.2005 an eine Betreibergese llschaft, die die Bewirtsc haftung und Verwaltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzei t bis 30.06.2015. Gesellschafter der Betreibergese llschaft Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Sta mmkapital 100.000,00 Euro, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, E ssen ( 74,9%) und die Stadt Nürnberg (25,1%). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Ante il v on 74,9% und ist seitdem die a lleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monat lich 187.500,00 Euro (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundes liga) bzw. 104.166,67 Euro (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundes liga). Das fixe Nutz ungsentgelt wurde jähr lich mit ei ner Indexierung von 1,5% erhöht, u nabhängig von der Ligazugehörigkei t. Weiterhin wurde unter besti mmten Vorau ssetzungen ein variables Nutzungsentgel t geleistet. Am 02.08.2017 / 17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichne t.Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundes liga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgeleg t. Der Vertr ag läuft auf unbesti mmte D auer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Besti mmungen des Betreibervertrages vom 10.05.2005 unverändert. 655 Seite 15 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur "FIFA-Fußba llweltmeisterschaft Deutschland 2006" wurde der Umbau und die Erweiterung des dama ligen Frankenstadions (aktue ller Name seit 01.07.2017: Max-Morlo ck-Stadion) erforder lich, um die aus dem FIFA-Pf lichtenheft sta mmenden Forderungen zu erfüllen. Seit Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt. Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fa ssungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze. Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätz lich auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Der Stadtrat beschlo ss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und die Machbarkeit sstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwi cklung. Die Studie wurde im Juni 2023 abgeschlo ssen. Im Ergebnis hat sich ein Vo llumbau des Stadions als zu wählende Alternative gezeigt. Ergänzend dazu sieht der Konzeptansatz die Integration von Mantelnutzungen vor. In der Stadtratsitzung vom 19.07.2023 wurde beschlossen, die Ergebni sse der Studie der Bürgerschaft zur Information zur Verfügung zu ste llen, ein Vorschlag für ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, ein Konzept für die Energieversorgung zu entwickeln sowie notwenidge Gutachten und Untersuchungen zu beauftragen. In der Stadtratsitzung vom 19.06.2024 wurde hinsicht lich des Stadion-Vollumbaus Folgendes beschlossen: · Beauftragung der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem FSN, die planerischen, gese llschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Rea lisierung der "großen Variante" zu scha ffen, · tiefergehende Untersuchung der verschiedenen mög lichen Mantelnutzungen und Vorbereitung einer Entscheidung über deren Weiterverfolgung, · Überführung der Wirtschaft lichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept, · Vorbereitung der Gründung einer Objektgese llschaft als künftige Bauherrin und · Vorlage eines wirtschaft lichen und gesellschaftsrechtlichen Konzepts für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive a ller Mantelbebauungen. 656 Seite 16 Vermögenslage Die aus der B ilanz zum 31. Dezem ber 2024 abgeleitete Darste llung der Vermögenslage des Unternehmens lässt sich im Ver gleich zum vor herigen Bilanzstichtag folgendermaßen dar stellen: Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü. 31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in TEUR % TEUR % TEUR % AKTIVA Sachanlagen 21.946,0 89,22 23.973,7 93,1 -2.027,7 -8,46 Forderungen 2.557,0 10,40 1.476,7 5,7 1.080,3 73,16 Flüssige Mittel/Wertpapiere 93,6 0,38 287,8 1,1 -194,2 -67,48 Summe Aktiva 24.596,5 100,0 25.738,2 100,0 -1.141,7 -4,4 Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü. 31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in TEUR % TEUR % TEUR % PASSIVA Eigenkapital 16.537,5 67,24 16.441,5 63,9 96,0 0,58 Rückstellungen 29,4 0,12 54,6 0,2 -25,2 -46,15 Kreditverbindlichkeiten 7.455,8 30,31 9.170,3 35,6 -1.714,5 -18,70 Lieferverbindlichkeiten 250,2 1,02 52,9 0,2 197,3 372,97 Sonstige Verbindlichkeiten 318,5 1,29 3,0 0,0 315,5 10.516,67 Summe Passiva 24.596,5 100,0 25.738,2 100,0 -1.141,7 -4,4 657 Seite 17 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorj ahr wie folgt entwickelt: 01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü. 31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 1.700,1 100,0 1.700,5 100,0 -0,4 0,0 + sonst.betriebl.Erträge 0,0 0,0 2,1 0,1 -2,1 -100,0 - Personalaufwand 285,9 16,8 312,6 18,4 -26,7 -8,5 - Abschreibungen 2.028,1 119,3 2.133,9 125,5 -105,8 -5,0 - sonst.betriebl.Aufwand 1.398,2 82,2 1.067,4 62,8 330,8 31,0 + Finanzerträge 31,8 1,9 29,4 1,7 2,4 8,2 - Finanzaufwand 285,9 16,8 335,1 19,7 -49,2 -14,7 Ergebnis nach Steuern -2.266,1 -133,3 -2.116,9 -124,5 -149,2 -7,0 Jahresverlust -2.266,1 -133,3 -2.116,9 -124,5 -149,2 -7,0 (Ergebnis nach Steuern) Rundungsbedingte Differenz 0,1 0,1 658 Seite 18 4. Angaben zum Vorjahresabschluss und Jahresabschluss Vorjahresabschluss Der Eigenbetrieb hat im Jahr 2023 einen Jahresverlus t in Höhe von EUR -2.116.949,67 erwirtschaftet. Der Jahresabschlu ss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Bayerischen Ko mmunalen Prüfungsverband geprüft und unter dem Datum vom 31.05.2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er b ildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11.12.2024 vom Stadtra t festgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26.03.2025 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Jahresabschluss Der J ahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde aus dem Vorjahresabschlu ss, den Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den B ilanzinventaren sowie den sonstigen B ilanzunterlagen ordnungsgemäß entwickelt. Der Eigenbetrieb hat im Jahr 2024 einen Jahresverlus t in Höhe von EUR -2.266.092,52 erwirtschaftet. 659 Seite 19 5. Bescheinigung Bescheinigung der Wirt schaftsprüfungsgesellschaft über die Erste llung mit Plausibilitätsbeurteilungen An den Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ge winn- und Ver lust rech nung und Anhang – des Eigenbetriebs Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 un ter Be achtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und der er gän zen den Be stim- mun gen der Sat zung erstellt. Grundlage für die Erste llung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auf tragsgemäß nicht geprüf t, w ohl aber auf Plausib ilität beurteilt haben, sowie die uns er teilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufste llung des Inventars und des Jahresabschlu sses nach den deutschen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Besti mmungen der Satzung lie gen in der Ver - antwortung der gesetzli chen Vertreter der Gese llschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Er stel lung von Jah res abschlüssen (IDW S 7 (03.2021)) durchgeführt. Dieser um fasst die Ent wicklung der B ilanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung auf Grundlage der Buch füh rung und des Inventars sowie der Vorga - ben zu den an zu wendenden Bi lanzierungs- und Bewer tungsme tho den. Zur Beurte ilung der Plausi - bilität der uns vor ge legten Belege, Bü cher und Be stands nachweise haben wir Befragun gen und ana - lytische Beur tei lun gen vor ge nommen, um mit einer ge wis sen Sicher heit auszusch ließen, dass diese nicht or dnungs ge mäß sind. Hier bei sind uns keine Um stände be kannt gewor den, die gegen die Ord - nungs mä ßig keit der uns vor ge legten Un terlagen und des au f dieser Gr undla ge von uns erstellten Jah- resab schlusses sprechen. Die Erste llung des von den gesetz lichen Vertretern aufgeste llten und dem nachstehenden Jahresab- schluss bei ge fügten La ge be richts und des sen Be urteilung waren nicht Ge genstand unseres Erstel - lungsauf trags. 660 Seite 20 Nürnberg, 31.03.2025 Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Storg Brückner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerberaterin 661 Anlagen 662 Anlage 1 Blatt 1 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 1. Grundlagen der Gesellschaft as Fr anken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV. Die Auf gabe des FSN ein schließlich etwaiger N eben- und H ilfsbetriebe war ursprüng lich der Umbau des bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pf lichtenheftes anlä sslich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußba llweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen Betriebs unter Berü cksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußba llweltmeisterschaft 2006. Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergese llschaft (Stadion-BG) verpachtet. Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN). Gesellschafter der Betreibergese llschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, E ssen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die Stadt Nürnberg seit 01.07.2015 100% der Ge schäftsanteile an der Betreibergese llschaft. Seit diesem Zeit punkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der Nachtrag svereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbesti mmte Zeit fort. Das in der Betrieb ssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherste llung des laufenden wirt schaftlichen Betriebs unter Berü cksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber. 2. Geschäftsverlauf Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2024 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt. Im J ahr 2024 fanden im Stadion 17 Ligaspiele der Männer und 6 Ligaspiele der Frauen, 1 Testspiel, 1 Regionalligaspiel und 1 DFB-Länderspiel sowie 2024 Footballspiel statt. Die Ver anstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisier t. Diese wur den auf Rechnung und Risiko der Betreibergese llschaft durchgeführ t. Für den Eigenbetrieb bestand kein wirtschaftliches Risiko. 663 Anlage 1 Blatt 2 Auch im Wirtscha ftsjahr 2024 wurden vom FSN wieder im erforder lichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt. Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.266 (Vorjahr TEUR 2.117). 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Zur besseren Darstellung werden im Lagebericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Rundungsdi fferenzen ergeben. 664 Anlage 1 Blatt 3 Ertragslage 01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü. 31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 1.700 100 1.701 100 -1 -0 Gesamtleistung 1.700 100 1.701 100 -1 -0 Sonstige betriebliche Erträge 0 0 2 0 -2 -100 Erträge gesamt 1.700 100 1.703 100 -3 -0 Personalaufwand 286 17 313 18 -27 -9 Abschreibungen 2.028 119 2.134 125 -106 -5 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398 82 1.067 63 331 31 Betriebsaufwand 3.712 218 3.514 207 198 6 Finanzerträge 32 2 29 2 3 10 Finanzaufwand 286 17 335 20 -49 -15 Finanzergebnis -254 -15 -306 -18 52 17 Ergebnis nach Steuern -2.266 -133 -2.117 -124 -149 -7 Jahresverlust -2.266 -133 -2.117 -124 -149 -7 665 Anlage 1 Blatt 4 Die Gesamtleist ung als bedeutsamer finanzie ller Leistungsindikator betrug TE UR 1.700 (Vorjahr TEUR 1.703), davon entfallen auf das Nutzungsentgel t TEUR 1.622 (Vorjahr TEUR 1.598). Da der 1. FC Nürnberg, wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2. Liga gespielt ha t, b lieb das Nutzungsentgelt, abgesehen von der vereinbarten moderaten jähr lichen Steigerung, konstan t. In der 1. Bundesliga könnte ein deut lich höheres Nutzungsentgel t erzielt werden. Der Personalaufwand reduzierte sich aufgrund der Auflösung von Urlaubsrü ckstellungen. Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TE UR 2.028 (Vorjahr TEUR 2.134). Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 1.398 (Vorjahr TE UR 1.067). Diese beinhalten im Wesent lichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr TEUR 511), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TE UR 98 (Vorj ahr TE UR 79), die Verwalt ungskosten in Höhe von TE UR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Ab schluss und Prüfung sowie Rechts- und Beratung skosten in Höhe von TEUR 341 (Vorjahr TE UR 286), wovon TE UR 309 (Vorjahr TE UR 246) auf die Erste llung der Machbarkeitsstudie bzw. die Vorarbeiten auf Grundlage der Studie gemäß der Be schlüsse des Stadtrates am 19.07.2023 und 28.05.2024 entfa llen. Das Finanzergebnis beinhalte t insbesondere die Darlehen szinsen in Höhe von TE UR 286 (Vorjahr TEUR 335). Der Jahresverlust beträgt TE UR 2.266 (Vorjahr TE UR 2.117). Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust durch die Entnahme aus der a llgemeinen Rücklage auszugleichen. Der Jahresverlust in H öhe von TE UR 2.266 fällt um TE UR 414 geringer aus, als ursprüng lich für das Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor a llen Dingen auf die geplante Erneuerung der Z KS Anl age (Zutri ttskontrollsystem) zurück. Aufgr und der fortschreitenden Planung des Vo llumbaus des Stadions wurde diese nicht wie geplant erneuert, sondern es wird versucht die bestehende Anlage noch weiter zu betreiben, bis eine abschließende Entscheidung über die Zukunf t des Stadions vorliegt. Für das Jahr 2025 ist laut Wirt schaftsplan 2025 ein höherer Jahre sverlust als 2024 eingeplant. Dieser beträgt TEUR 2.966. 666 Anlage 1 Blatt 5 Finanzlage Bilanzstruktur Bilanz zum Bilanz zum dem Vj. inÄnderung ggü. Vermögensstruktur 31.12.2024 31.12.2023 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 21.946 89 23.974 93 -2.028 -8 langfristig gebunden es Vermögen 21.946 89 23.974 93 -2.028 -8 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.557 10 1.477 6 1.079 73 Liquide Mittel 94 0 288 1 -194 -67 kurzfristig gebundenes Vermögen 2.651 11 1.765 7 885 50 Gesamtvermögen 24.597 100 25.739 100 -1.142 -4 Die Stichtagsliquidität 2024 aus Bankbeständen des FSN beträg t TEUR 94 (Vorjahr TEUR 288). Als kurzfristige Finanzierungsque lle zur Sic herstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmi ttelkonto zur Verfügung geste llt. Der Bestand des Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TE UR 1.302 (Vorjahr TE UR 1.437) auf. Das Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen. Der FSN konnte vor a llem aufgrund des Zugri ffs auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto sei ne Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfü llen. Liquiditätsengpä sse sind weder eingetreten , noch werden sie erwartet. 667 Anlage 1 Blatt 6 Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich auf TE UR 24.597 (Vorjahr TE UR 25.738). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen , TEUR 21.946 (Vorjahr TEUR 23.974). Im Jahr 2024 wurden Investitionen von TE UR 0 getätigt (Vorjahr TEUR 38). Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den An schaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes Bild: Anschaffungs- und Buchwert am in % der Herstellungskosten 31.12.2024 Anschaffungswerte TEUR TEUR % Bauten Betriebs- und anderen Rechte mit Geschäfts-, grundstücksgleiche Grundstücke und 66.910 21.602 32 Maschinen Technische Anlagen und 7.693 299 4 Geschäftsausstattung Betriebs- und 4.235 45 1 und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen 0 0 78.839 21.946 28 Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant. Für 2025 sind Investitionsmaßnahmen im Zuge des Stadionneubaus in Höhe von TE UR 2.050 geplant. Investitionsmaßnahmen in die Substanz des bestehenden Stadions sind keine geplan t. Die in 2025 durchzuführenden Maßnahmen bezüglich des Bestand sstadions werden au sschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet. 668 Anlage 1 Blatt 7 Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü. 31.12.2024 31.12.2023 dem Vorjahr in Kapitalstruktur TEUR % TEUR % TEUR % Rücklagen 18.804 76 18.558 72 246 1 Jahresverlust -2.266 -9 -2.117 -8 -149 -7 Eigenkapital 16.538 67 16.441 64 97 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 499 2 3.416 13 -2.917 -85 Langfristiges Fremdkapital 499 2 3.416 13 -2.917 -85 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.006 4 4.002 16 -2.996 -75 Mittelfristiges Fremdkapital 1.006 4 4.002 16 -2.996 -75 Rückstellungen 29 0 55 0 -26 -47 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.950 24 1.753 8 4.197 239 Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 250 1 53 0 197 372 anderen Eigenbetrieben Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und 5 0 16 0 -11 -69 Sonstige Verbindlichkeiten 319 1 3 0 316 10.533 Kurzfristiges Fremdkapital 6.553 27 1.880 7 4.673 249 Fremdkapital 8.058 33 9.298 36 -1.240 -13 Gesamtkapital 24.597 100 25.738 100 -1.141 -4 669 Anlage 1 Blatt 8 Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019, beträgt das Stammkapital 0 Euro. Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TE UR 18.804 (Vorjahr TEUR 18.558) auf. Gemäß dem Be schluss des Stadtrats vom 23.11.2023 über den Wirt schaftsplan 2024 wurde der gezahlte Verlustausgleich in Höhe von TE UR 2.362 der a llgemeinen Rü cklage zugeführt. Entsprechend dem Be schluss des Stadtrates vom 11.12.2024 wurde der festgeste llte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von TE UR 2.117 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Das Eigenkapital beläuft sich auf TE UR 16.538 (Vorjahr TE UR 16.441). Die Eigenkapitalquote beträgt 67,24% (Vorjahr 63,88%). Die sonstigen Rü ckstellungen belaufen sich auf TE UR 29 (Vorjahr TEUR 55) und beinhalten die Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Urlaubs- und Überstundenrü ckstellungen. Die Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich t ilgungsbedingt auf TEUR 7.456 (Vorjahr TEUR 9.170). Die Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TE UR 250 (Vorjahr TEUR 53). Die Verbind lichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 5 TE UR (Vorj ahr TE UR 16). Die Verbi ndlichkeiten resultieren insbesondere aus Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg. Die sonstigen Verbind lichkeiten betragen TEUR 319 (Vorjahr TE UR 3) und beinhalten die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2024 sowie eine Darlehensrate. Beide Verbindlichkeiten wurden im Januar 2025 ausgeg lichen. 670 Anlage 1 Blatt 9 4. Bericht zur vorau ssichtlichen Entwi cklung mit ihren wesent lichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht Die Auswirk ungen des Krieges in der Ukraine, wodurch seit Beginn des Jahres 2022 die Rohstoffmärkte er heblichen Prei sschwankungen und Lieferengpä ssen unterlagen, sind zwar weiterhin spürbar , flauen jedoch langsam ab und es kann eine Preisberuhigung beobachtet werden. Die Preisanstiege führten einerseits zu anhaltender Inflation und er schwerten hierdurch Kostenkalkulationen, andererseits erhöht e sich durch Lieferengpä sse das Risiko für Bauzeitverlängerungen. Nach dem Höchststand der Inflation im Jahr 2022 sinkt die Inflationsrate langsam wieder auf das Vorkriegsniveau und lag im Jahr 2024 bei 2,2 %. Im Hinblick auf die abflauende Inflation wurde der Leitzins laut Internetauftri tt der Europäi schen Zentralbank seit September 2023 um 1,5 %-Punkte gesenkt . Dies ha tte zur Fol ge, dass auch die Kosten für Fremdkapital in diesem Zeitraum gesunken sind. Zwei der noch bestehenden vier Darlehen des Eigenbetriebs sind davon nicht betro ffen, da diese in der Niedrigzinsperiode umgeschuldet wurden und 2026 auslaufen. Da die Zinsbindungen für die verblei benden Darlehen in den letzten zwölf Monaten ausgelaufen sind, konnte die Zinshöhe für die Restlaufzeit reduziert werden. Die beiden Kredite weisen zum heutigen Tag eine Rest schuld in Höhe von 5.441 TEUR auf. Weiterhin führt der zunehmende Mangel an qua lifizierten Fachkräften in der Baubranche zu Kapazitätsengpässen, wodurch das Risiko für Bauzeitverlängerungen weiter ansteigt. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkei t des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden. Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatu r- und Instandhaltungsmaßnahmen deut lich z unehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen is t veraltet. Auf Gr undlage dieser Ergebni sse wur de im März 2025 durch den Rat der Stadt Nürnberg über weitere Schri tte im Hi nblick auf ei ne Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftig t, dass langfristig ein Vo llumbau sta ttfinden so ll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen so llten. Es könnte vorau ssichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen. 671 Anlage 1 Blatt 10 Nürnberg, 31.03.2025 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Christian Vogel Paul Kaltenegger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter 672 Anlage 2 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2024 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg AKTIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Ge schäfts- Betriebs- und anderen Bauten 21.513.922,00 23.096.754,00 2. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten 88.173,00 313.164,00 3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 299.264,00 511.551,00 4. Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 44.623,00 52.210,00 21.945.982,00 23.973.679,00 Summe Anlagevermögen 21.945.982,00 23.973.679,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.441,41 31.376,16 2. Forderungen an die  Stadt Nürn- berg / andere Eigenbetriebe 2.553.548,89 1.445.327,40 3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 2.556.990,30 1.476.703,56 Übertrag 24.502.972,30 25.450.382,56 PASSIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0,00 II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24 III. Jahresverlust 2.266.092,52- 2.116.949,67- Summe Eigenkapital 16.537.481,05 16.441.533,57 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 29.415,00 54.644,43 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kre- ditinstituten 7.455.773,81 9.170.275,60 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250.189,82 52.875,84 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / anderen Eigenbe- trieben 5.144,41 15.938,28 4. sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 2.957,46 8.029.626,62 9.242.047,18 Übertrag 24.596.522,67 25.738.225,18 673 Anlage 2 Blatt 2 BILANZ zum 31. Dezember 2024 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg AKTIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR Übertrag 24.502.972,30 25.450.382,56 II. Schecks, Kassenbestand, Bundes- bank- und Postgiroguthaben, Gut- haben bei Kreditinstituten 93.550,37 287.842,62 Summe Umlaufvermögen 2.650.540,67 1.764.546,18 24.596.522,67 25.738.225,18 PASSIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR Übertrag 24.596.522,67 25.738.225,18 24.596.522,67 25.738.225,18 674 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Anlage 3 Blatt 1 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg 1 EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 217.181,95 247.798,53 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 68.683,33 64.786,75 - davon für Altersversorgung EUR 19.445,78 (EUR 17.954,38) 285.865,28 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.028.135,86 2.133.874,14 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschä ftstä- tigkeit 2.266.092,52- 2.116.949,67- 9. Jahresverlust 2.266.092,52 2.116.949,67 675 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 1 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des B ilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (B ilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern ( EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Betrieb weist zum Abschlu ssstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Auf freiw illiger Basis ist der Jahresabschlu ss nach den für große Kapitalgese llschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufgeste llt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die G liederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der G liederung des Jahresabschlusses sind die G liederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschlu ss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (Vw VEBV) ausgeführten Formblä ttern gegliedert. Wirtschaftsjahr is t das Kalenderjahr. 676 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 2 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschlu ss wur de unter Beachtung der a llgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß §§ 252 - 256 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrund sätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herste llungskosten angesetzt und, soweit abnutz - bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vorau ssichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge- genstände linear vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Selbstständig nutzbare beweg liche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in vo ller Höhe abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mi t den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung a ller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitute sind mi t ihrem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückste llungen wurden für a lle weiter en ungewi ssen Verbi ndlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfü llungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim J ahresabschluss k onnten die bisher angewandten B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We - sentlichen übernommen werden. 677 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 3 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten d es Anlagevermögens Die Entwi cklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis in Anlage 5 zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die For derungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.441,41 Euro (Vorjahr 31.376,16 Euro) haben eine Restlaufzei t bis zu einem Jahr. Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und andere Eigenbetriebe in Höhe von 2.553.548,89 Euro (Vorjahr 1.445.327,40 Euro) betreffen im Wesent lichen den Bestand des Betriebsmi ttelkontos bei der Stadt Nürnberg in Höhe von 1.301.513,11 Euro (Vorjahr 1.436.694,74 Euro) sowie die zweite noch au sstehende Zahlung des Verlustausgleichs gemäß Wirtschaftsplan 2024 in Höhe von 1.181.020,00 Euro. Weiterhin sind unter dem Posten mit 71.015,78 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) Umsatzsteuerforderungen an die Stadt Nürnberg ausgewiesen: Umsatzsteuerforderungen aus den Umsatzsteue r-Voranmeldungen für die Monate November und Dezember 2024 in Höhe von 39.714,27 Euro zuzüg lich der Umsatzsteuerforderung aus der Jahreserklärung für 2024 in Höhe von 27.883,50 Euro und für 2023 in Höhe von 3.418,01 Euro. Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und andere Eigenbetriebe haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen (Vorjahr 0,00 Euro). Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich um B ankguthaben bei der Sparka sse Nür nberg in Höhe von 93.550,37 Euro (Vorjahr 287.842,62 Euro). 678 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 4 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Eigenkapital Der Bestand des Eigenkapitals entwi ckelte sich wie folgt: Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am 01.01.2024 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR Stammkapital - - Allgemeine Rücklage 18.558.483,24 2.362.040,00 - 2.116.949,67 18.803.573,57 Verlustvortrag Jahresverlust - 2.116.949,67 - 2.266.092,52 2.116.949,67 - 2.266.092,52 16.441.533,57 95.947,48 - 16.537.481,05 Das Frankenstadion der Stadt Nürnberg wird als organisatori sch, verwalt ungsmäßig und finanzwirtschaft lich gesondertes Unternehmen außerhalb der a llgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Ei genbetrieb gemäß Ar t. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt. Gemäß § 1 Abs. 3 der Betrieb ssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019, beträgt das Stammkapital 0,00 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2024 ist eine Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 245.090,33 Euro zu verzeichnen. Der Stadtrat hat am 11.12.2024 im Rahmen der Festste llung des Jahresabschlu sses 2023 beschlo ssen, den Jahresverlust 2023 in Höhe von -2.116.949,67 Euro mit der a llgemeinen Rü cklage zu ve rrechnen. Des Weiteren ist der laut Wirtschaftsplan 2024 beschlo ssene Verlust ausgleich für 2024 in Höhe von 2.362.040,00 Euro berücksichtigt. 679 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 5 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Angaben und Erläuterungen zu Rü ckstellungen Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: Rückstellungen zum Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen 7. 444,43 7. 444,43 - - - Urlaubsrückstellungen 28.100,00 28.100,00 - 8. 100,00 8. 100,00 schluss u. Prüfung Rückstellungen für Ab- 19.100,00 19.100,00 - 21.315,00 21.315,00 Summe 54.644,43 54.644,43 - 29.415,00 29.415,00 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 250.189,82 Euro (Vorjahr 52.875,84 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 5.144,41 Euro (Vorjahr 15.938,28 Euro) und resultieren aus Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die sonstigen Verbind lichkeiten betragen 318.518,58 Euro (Vorjahr 2.957,46 Euro) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und einer Darlehensrate . 680 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 6 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbind lichkeitenspiegel: Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2024 Jahr bis zu einem einem Jahr von mehr als als fünf Jahre davon mehr EUR EUR EUR EUR gegenüber Kreditinstituten 7.455.773,81 5.950.453,81 1.505.320,00 499.140,00 Vorjahr 9.170.275,60 1.752.635,60 7.417.640,00 3.415.900,00 aus Lieferungen und Leistungen 250.189,82 250.189,82 0,00 0,00 Vorjahr 52.875,84 52.875,84 0,00 0,00 Eigenbetrieben gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen 5.144,41 5.144,41 0,00 0,00 Vorjahr 15.938,28 15.938,28 0,00 0,00 sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 318.518,58 0,00 0,00 Vorjahr 2.957,46 2.957,46 0,00 0,00 Summe 8.029.626,62 6.524.306,62 1.505.320,00 499.140,00 Vorjahr 9.242.047,18 1.824.407,18 7.417.640,00 3.415.900,00 681 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 7 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2024 2023 EUR EUR Erlöse 0,00 6.940,00 Erstattung Energiekosten 19% USt 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 19% USt 1.922,70 2.448,06 Erlöse 19% USt 8.602,14 17.721,64 Betreiber Stadionmiete (Innenumsatz) 1.622.100,66 1.598.128,74 Betreiber Grundabgaben (Innenumsatz) 43.153,40 70.093,73 Innenumsätze weitere 0,00 788,67 Periodenfremde Erträge 24.035,42 4.080,38 1.700.124,61 1.700.511,51 Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um die Abrechnung des variablen Nutzungsentgelts 2023 mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH. Sonstige betriebliche Erträge 2024 2023 EUR EUR Erträge aus abgeschriebenen Forderg. 0,00 0,00 Erträge Auflösung von Rückstellungen 0,00 0,00 Versich.entschädigung, Schadenersatz 0,00 2.144,25 Investitionszuschüsse 0,00 0,00 0,00 2.144,25 Personalaufwand 2024 2023 EUR EUR Gehälter 236.346,70 241.637,35 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 629,03 621,02 Aufwendung Veränderung Urlaubsrückst. -20.000,00 5.400,00 Vermögenswirksame Leistungen 206,22 140,16 Gesetzliche Sozialaufwendungen 46.823,95 46.457,52 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 1.128,00 0,00 Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei 1.285,60 374,85 Aufwendungen für Altersversorgung 19.445,78 17.954,38 285.865,28 312.585,28 682 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 8 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Abschreibungen Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.028.135,86 Euro (Vorjahr 2.133.874,14 Euro). Sonstige betriebliche Aufwendungen 2024 2023 EUR EUR Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 98.441,19 79.217,09 Reparaturen und Instandhaltungen 824.679,06 530.940,46 Kopierkosten 63,38 113,35 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 22.182,43 30.287,16 Aufwendungen für Kommunikation 4.574,73 848,49 Bürobedarf 48,33 196,04 Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 32.184,40 36.211,48 Rechts- und Beratungskosten 0,00 3.512,00 Aufwendungen Stadionumbau 308.568,84 246.244,12 Sonstige betriebliche Aufwendungen 90.023,70 90.435,01 Reinigung 4.164,22 1.756,90 Nebenkosten des Geldverkehrs 350,00 1,00 Periodenfremde Aufwendungen 9.060,97 43.843,67 1.398.181,25 1.067.446,77 Die Aufw endungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti ausgewiesen. Sie betre ffen im Wirtschaftsjahr vor a llem die Beseiti gung von Schäden an den Treppenaufgängen und die Sprachalarmierungsanlage. Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen beinhalten hauptsäch lich die Verwalt ungskosten in Höhe von 64.738,00 Euro (Vorjahr 64.738,00 Euro) und die Kosten für die IT-Dienstleistungen in Höhe von 13.166,43 Euro (Vorjahr 11.189,29 Euro) der Stadt Nürnberg. Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten mit 8.909,15 Euro Kosten für Leistungen aus 2015 für ein Wertgutachten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsertr äge in Höhe von 31.828,01 Euro (Vorjahr 29.410,23 Euro) ergeben sich aus der Verzinsung des Guthabens auf dem Betriebsmi ttelkonto gemäß aktue ller Vereinbarung vom 23.11.2022. 683 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 9 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähn liche Aufwendungen beinhalten Darlehenszinsen für langfristige Verbind lichkeiten in Höhe von 285.862,75 Euro (Vorjahr 335.109,47 Euro). 684 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 10 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältni sse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanzie llen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr . 3 HGB. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: Arbeitnehmergruppen Zahl Angestellte 3,00 leitende Angestellte 1,00 Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 4,00 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 3,00 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,00 Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften Wesentliche marktunübliche Geschäfte mi t nahestehenden Personen lagen nicht vor. Organe des Eigenbetriebs 1. Werkleitung Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bür germeister Herr Detlef St enger, Zweiter Werkleiter, Architekt (bis 31.12.2024) Herr Paul Kaltenegger, Zweiter Werkleiter, Wi ssenschaftlicher Mitarbeiter (sei t 26.02.2025) 685 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 11 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg 2. Werkausschuss Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektko mmunikation, Werkausschussvorsitzender Frau Kerstin Böhm , Rechtsanwältin Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin Herr Maximilian Müller, Profisportler Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R. Frau Claudia Arabackyi, Werbekauffrau Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldm ann, Journalist und Politologe Herr Joachim Mlet zko, Geschäftsführer kirch licher Bildungsträger Herr Paul Arzten, Erzieher Frau Natalie Keller, Bildungsreferentin Herr Ümit Sormaz, Dipl.-Wirt.-Inf., Sc hulleiter und Unternehmer, ab 12.12.2024 Herr Jürgen Dörfler, Dipl.-Betri ebswirt (FH), selbständiger Kaufmann Herr Roland-Alexander Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann Herr Florian Betz, DevOp (FI Anw endungsentwicklung) Von der Befreiungsvorschrif t des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Sachverhalte des § 285 Nr . 9c HGB lagen nicht vor. Honorar des Abschlussprüfers Das im Wirtsc haftsjahr 2024 als Aufwand erfa sste H onorar für den Abschlu ssprüfer setzt sich wie folgt zusammen: EUR a) für die Abschlussprüfung 6.900,00 b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00 c) für Steuerberatungsleistungen 0,00 d) für sonstige Leistungen 690,00 7.590,00 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schlu ss des Wirtschaftsjahres haben sich nich t ereignet. 686 Anlage 4 ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 12 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Die Werkleitung schläg t vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Unterschrift der Werkleitung Nürnberg, den 31.03.2025 Christian Vogel Paul Kaltenegger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter 687 ANLAGENNACHWEIS NACH EBV zum 31.12.2024 Anlage 5 Blatt 1 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg 688 Anlage 6 Blatt 1 Erläuterung der Posten der Bilanz A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 2024 2023 EUR EUR 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und anderen Bauten 21.513.922,00 23.096.754,00 2024 2023 EUR EUR Grund und Boden 59.235,00 59.235,00 Geschäfts- u Verwltgsgeb (unter NW-Trib) 21.454.687,00 23.037.519,00 21.513.922,00 23.096.754,00 2024 2023 EUR EUR 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 88.173,00 313.164,00 2024 2023 EUR EUR Außenanlagen (eigene Grst., Wohnbauten) 88.173,00 313.164,00 2024 2023 EUR EUR 3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 299.264,00 511.551,00 2024 2023 EUR EUR Technische Anlagen und Maschinen 299.264,00 511.551,00 689 Anlage 6 Blatt 2 2024 2023 EUR EUR 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.623,00 52.210,00 2024 2023 EUR EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.336,00 32.555,00 Spiel- und Sportgeräte 1,00 1,00 Andere Anlagen 17.286,00 19.654,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 44.623,00 52.210,00 2024 2023 EUR EUR Summe Sachanlagen 21.945.982,00 23.973.679,00 2024 2023 EUR EUR Summe Anlagevermögen 21.945.982,00 23.973.679,00 690 Anlage 6 Blatt 3 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen- stände 2024 2023 EUR EUR 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.441,41 31.376,16 2024 2023 EUR EUR Forderungen aus L+L 3.441,41 31.376,16 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Zeitpunkt der Erste llung des Jahresabschlu sses im Wesentlichen ausgeglichen. 2024 2023 EUR EUR 2. Forderungen an die Stadt Nürnberg / andere Eigenbetriebe 2.553.548,89 1.445.327,40 2024 2023 EUR EUR USt-Forderungen gegen Organträger 71.015,78 0,00 Forderungen NürnbergBad 0,00 6.940,00 Vorst. in Folgeperiode /-jahr abziehbar 0,00 1.692,66 Betriebsmittelkonto Stadt Nbg 1.301.513,11 1.436.694,74 Forderungen Stadt Nürnberg 1.181.020,00 0,00 2.553.548,89 1.445.327,40 Das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg ste llt dem Eigenbetrieb FSN eine Kredit linie in H öhe des in der jewe iligen Haushalt ssatzung festgesetzten Höchstbetrages zur Verfügung. Andererseits ist der Eigenbetrieb FSN berechtig t, Gel der beim Ka ssen- und Steueramt anzulegen und über diese tageweise zu verfügen. Das Betriebsmi ttelkonto wird seit dem 01.11.2022 mit dem 3-Monats-E URIBOR zzgl. 0, 15% verzinst. Bis dahin waren Verwahrentgelte auf Einlagen zu entrichten in Höhe von 0,34% auf den durchschnittlichen Saldo der letzten 12 Monate . Es werden keine Sicherheiten verlangt. Das Betriebsmittelkonto stimmt mit den Kontoauszügen der Stadt Nürnberg zum 31.12.2024 überein. Die Forderungen Stadt Nürnberg betre ffen die zweite Zahlung des Verlustausgleichs durch die Stadt Nürnberg. 691 Anlage 6 Blatt 4 Die Umsatzst euerforderungen gegen den Organträger Stadt Nürnberg umfa ssen Ansprüche aus Vorsteuerüberhängen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen November und Dezember 2024, der Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 sowie aus der Umsatzsteuerjahreserklärung des laufenden Geschäftsjahres. 2024 2023 EUR EUR II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinsti- tuten 93.550,37 287.842,62 2024 2023 EUR EUR Sparkasse Nbg. #4991154 93.550,37 287.842,62 Der Saldo das Bankkontos stimmt mit den Kontoauszügen des Geldinstituts zum 31.12.2024 überein. 2024 2023 EUR EUR Summe Umlaufvermögen 2.650.540,67 1.764.546,18 2024 2023 EUR EUR Summe Aktiva 24.596.522,67 25.738.225,18 692 Anlage 6 Blatt 5 A. Eigenkapital 2024 2023 EUR EUR I. Stammkapital 0,00 0,00 2024 2023 EUR EUR Stammkapital 0,00 0,00 II. Rücklagen 2024 2023 EUR EUR 1. Allgemeine Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24 2024 2023 EUR EUR Allgemeine Rücklagen 18.803.573,57 18.558.483,24 2024 2023 EUR EUR III. Jahresverlust -2.266.092,52 -2.116.949,67 2024 2023 EUR EUR Jahresverlust -2.266.092,52 -2.116.949,67 2024 2023 EUR EUR Summe Eigenkapital 16.537.481,05 16.441.533,57 Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am 01.01.2024 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR Stammkapital - - Allgemeine Rücklage 18.558.483,24 2.362.040,00 - 2.116.949,67 18.803.573,57 Verlustvortrag Jahresverlust - 2.116.949,67 - 2.266.092,52 2.116.949,67 - 2.266.092,52 16.441.533,57 95.947,48 - 16.537.481,05 693 Anlage 6 Blatt 6 B. Rückstellungen 2024 2023 EUR EUR 1. sonstige Rückstellungen 29.415,00 54.644,43 2024 2023 EUR EUR Urlaubsrückstellungen 8.100,00 28.100,00 Sonstige Rückstellungen 0,00 7.444,43 Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung 21.315,00 19.100,00 29.415,00 54.644,43 C. Verbindlichkeiten 2024 2023 EUR EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.455.773,81 9.170.275,60 2024 2023 EUR EUR Darlehen Helaba 800098314 759.354,58 1.265.590,97 Darlehen KfW 5765502 1.057.968,13 1.171.138,42 Darlehen KfW 9573286 4.700.951,10 5.171.046,21 Darlehen Ostsächsische Sparkasse Dresden 937.500,00 1.562.500,00 7.455.773,81 9.170.275,60 694 Anlage 6 Blatt 7 2024 2023 EUR EUR 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250.189,82 52.875,84 2024 2023 EUR EUR Vorbereitete Zahlungen Kreditoren 34.863,38 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen+Leist. 215.326,44 52.875,84 250.189,82 52.875,84 Die Verbind lichkeiten des aktue llen Wirtschaftsjahres waren zum Zeitpunkt der Erste llung des Jahresabschlusses bis auf Sicherheitseinbehalte im Wesent lichen ausgeglichen. 2024 2023 EUR EUR 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / anderen Eigenbetrieben 5.144,41 15.938,28 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.144,41 (EUR 15.938,28) 2024 2023 EUR EUR USt-Forderungen gegen Organträger 0,00 11.752,04 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 0,00 0,00 Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Nürnberg 5.144,41 4.186,24 5.144,41 15.938,28 Die Verbi ndlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg sind bis zur Aufste llung des Jahresabschlu sses ausgeglichen. 695 Anlage 6 Blatt 8 2024 2023 EUR EUR 4. sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 2.957,46 - davon aus Steuern EUR 3.518,58 (EUR 2.957,46) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (EUR 0,00) 2024 2023 EUR EUR Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 3.518,58 2.957,46 Sonstige Verbindlichkeiten 315.000,00 0,00 318.518,58 2.957,46 In den Sonstigen Verbind lichkeiten ist die zweite Rate für T ilgung und Zinsen für das Darlehen bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden enthalten. 2024 2023 EUR EUR Summe Passiva 24.596.522,67 25.738.225,18 696 Anlage 6 Blatt 9 2024 2023 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51 2024 2023 EUR EUR Erstattung Energiekosten 19% USt 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 19% USt 1.922,70 2.448,06 Erlöse 0,00 6.940,00 Erlöse 19% USt 8.602,14 17.721,64 Betreiber Stadionmiete (Innenumsatz) 1.622.100,66 1.598.128,74 Betreiber Grundabgaben (Innenumsatz) 43.153,40 70.093,73 Nicht steuerb.Umsätze (Innenumsätze) 0,00 788,67 Periodenfremde Erträge 24.035,42 4.080,38 1.700.124,61 1.700.511,51 Die Erlösen 19% USt betreffen die Vermietung der Funkstation. Die periodenfremden Erträge beinhalten das variable Nutzungsentgelt für die Vermietung des Stadions für das Wirtschaftsjahr 2023 (Abrechnung erfolgt stets erst nach Prüfung des Jahresabschlu sses der Betriebsgesellschaft). 2024 2023 EUR EUR 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25 2024 2023 EUR EUR Versich.entschädigung, Schadenersatz 0,00 2.144,25 697 Anlage 6 Blatt 10 3. Personalaufwand 2024 2023 EUR EUR a) Löhne und Gehälter 217.181,95 247.798,53 2024 2023 EUR EUR Aufwendungen Veränderung Urlaubsrückstellung -20.000,00 5.400,00 Gehälter 236.346,70 241.637,35 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 629,03 621,02 Vermögenswirksame Leistungen 206,22 140,16 217.181,95 247.798,53 2024 2023 EUR EUR b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 68.683,33 64.786,75 - davon für Altersversorgung EUR 19.445,78 (EUR 17.954,38) 2024 2023 EUR EUR Gesetzliche Sozialaufwendungen 46.823,95 46.457,52 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 1.128,00 0,00 Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei 1.285,60 374,85 Aufwendungen für Altersversorgung 19.445,78 17.954,38 68.683,33 64.786,75 698 Anlage 6 Blatt 11 4. Abschreibungen 2024 2023 EUR EUR a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.028.135,86 2.133.874,14 2024 2023 EUR EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 219.874,00 222.921,64 Abschreibungen auf Gebäude 1.807.823,00 1.910.465,00 Sofortabschreibung GWG 438,86 487,50 2.028.135,86 2.133.874,14 2024 2023 EUR EUR 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77 2024 2023 EUR EUR Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer 0,00 -303,83 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.874,82 2.330,81 Fremdleistungen und Fremdarbeiten 80.390,46 85.051,00 Miete, unbewegliche Wirtschaftsgüter 3.120,00 3.120,00 Miet- und Pachtnebenkosten 720,00 720,00 Reinigung 4.164,22 1.756,90 Miete Containeranlage 21.692,59 29.736,09 Versicherungen 0,00 0,00 Versicherung für Gebäude 15.620,47 13.638,68 Grundabgaben 82.820,72 65.578,41 Rep./Instandhaltung von Bauten 742.053,76 428.104,06 Reparatur/Instandh. Anlagen u. Maschinen 56.323,61 71.485,30 Wartungskosten für Hard- und Software 5.982,04 11.594,06 Miete Kopierer 489,84 551,07 Werbekosten 380,08 0,00 Repräsentationskosten 2.686,77 55,41 Aufmerksamkeiten 163,62 0,00 Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten 87,47 45,50 Kopierkosten 63,38 113,35 Porto 36,00 69,00 Telefon 4.574,73 848,49 Bürobedarf 48,33 196,04 Rechts- und Beratungskosten 0,00 3.512,00 Aufwendungen Stadionumbau 308.568,84 246.244,12 Übertrag 1.335.861,75 964.446,46 699 Anlage 6 Blatt 12 2024 2023 EUR EUR Übertrag 1.335.861,75 964.446,46 Abschluss- und Prüfungskosten 22.983,20 22.508,08 Buchführungskosten 9.201,20 13.703,40 Mieten für Einrichtungen bewegliche WG 20.319,65 20.060,87 Sonstiger Betriebsbedarf 404,48 2.883,29 Nebenkosten des Geldverkehrs 350,00 1,00 Periodenfremde Aufwendungen 9.060,97 43.843,67 1.398.181,25 1.067.446,77 Die Reparaturen und Instandhaltungen betreffen im Wesent lichen: · die Sanierung einzelner Obe rrang-Erschließungstreppen (rd. 430 TEUR), · die Umsetzung der Ergebnisse der VDI 6200 (rd. 3 TEUR), · die Inspektion der Tribühnenpla tten-Auflager (rd. 51 TEUR), · die Sanierung der Betonabplatzungen (rd. 61 TEUR), · die Sanierung des Korrosionsschutzes des Dachtragwerks (rd. 11 TEUR), · die Netzersatzanlage (rd. 51 TEUR), · die Instandsetzung der Schwingungsdämpfer (rd. 21 TEUR), · die Sanierung der Sprachalarmierungsanlage (rd. 56 TEUR), · die Panikentlastungstore (rd. 6 TEUR), · das Monitoring der Pol ycarbonatplatten-Bedachung (rd. 17 TEUR), · die Sanierung der Entwässerung des Stadiondachs (rd. 12 TEUR), · Wartungskosten für Hard- und Software (i.W . Instandhaltung CCTV-Anlage) mit rd. 6 TEUR und · restliche Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen (u.a. Erneuerung des Abdichtungen auf dem Stadiondach, nachlaufende Aufwendungen für Maßnahmen aus den Vorjahren, laufender kleiner Bauunterhalt, Baumpflege sowie die Quartiersentwi cklung). Die Fremdleistungen und Fremdarbeiten betreffen hauptsäch lich die durch die Stadt Nürnberg berechneten Verwaltungskosten (rd. 65 TEUR) und IT-Dienstleistungen (rd. 13 TEUR). Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten mit 9 TE UR Kost en für Leistungen aus 2015 für Wertgutachten. 700 Anlage 6 Blatt 13 2024 2023 EUR EUR 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23 2024 2023 EUR EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23 Die Zinserträge betreffen das Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg. 2024 2023 EUR EUR 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47 2024 2023 EUR EUR Zinsaufwendungen f.lfr.Verbindlichkeit. 285.862,75 335.109,47 2024 2023 EUR EUR 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.266.092,52 -2.116.949,67 2024 2023 EUR EUR 9. Jahresverlust 2.266.092,52 2.116.949,67 701 702 703 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/009/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 06.06.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 22.10.2025 öffentlich Beschluss Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sachverhalt (WerkA FSN): Sachverhalt (WerkA-FSN): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 99 704 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 705 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 706 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 06.06.2025): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR 10.12.2025): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025 festgestellten Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 707 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/012/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 17.10.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Anlagen: Endgültiger Bericht JAP 2024 Endgültiges Testat JAP 2024 Sachverhalt (kurz): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der CURACON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1010 708 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 709 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 710 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro Der Jahresverlust beträgt 8.831.869,16 Euro Gutachtenvorschlag (RprA): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro Der Jahresverlust beträgt 8.831.869,16 Euro Beschlussvorschlag: Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NürnbergBad zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.831.869,16 Euro ab. 3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto). 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 711 GP-Nr. 213523 BERICHT NürnbergBad Eigenbetrieb Nürnberg Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts 1010 712 713 INHALT Seite Abkürzungsverzeichnis A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12 2. Jahresabschluss 13 3. Lagebericht 14 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 14 G. Schlussbemerkung 15 Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Anhang für das Jahr 2024 1–14 Lagebericht für das Jahr 2024 1–16 Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze- gesetz – HGrG – 1 714 Anlagenverzeichnis (Fortsetzung) Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Hinweise: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Die PDF-Datei enthält drucktechnisch bedingt unbedruckte Seiten. Diese sind Teil unserer doppel- seitigen Berichtsformatierung und sollten nicht gelöscht werden. Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz BayGO Bayerische Gemeindeordnung D&O Directors and Officers DRS Deutsche(r) Rechnungslegungs Standard(s) GeschO Geschäftsordnung EBV Eigenbetriebsverordnung GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern HGB Handelsgesetzbuch HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf n.F. neue Fassung PH Prüfungshinweis PS Prüfungsstandard des IDW RS Rechnungslegungsstandards des IDW UVgO Unterschwellenvergabeordnung VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 715 1 A. Prüfungsauftrag Die Werkleitung des NürnbergBad Eigenbetrieb, Nürnberg, im Folgenden auch NürnbergBad oder Eigenbetrieb genannt, beauftragte uns gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Stadt Nürnberg vom 23. Oktober 2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 unter Ein- beziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts gemäß § 20 ff. EBV. Der Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an den geprüften Eigenbetrieb. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs sind gemäß Art. 107 Gemeindeord- nung Bayern (GO) zu prüfen. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzube- ziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet sind. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prü- fung des Lageberichts hat sich überdies darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang erweitert. Bezüglich der Erweiterung verweisen wir auf Abschnitt F. dieses Prüfungsberichts. Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns entsprechend §§ 317 ff. HGB, Art. 107 Gemeinde- ordnung Bayern (GO) durchgeführten Jahresabschlussprüfung und § 24 EBV des Lageberichts er- statten wir den vorliegenden Bericht. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwend- baren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 716 2 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 27. Januar 2025 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 und der Verwendungsvor- behalt. B. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht ist durch uns als Abschlussprüfer im Rahmen einer Stellungnahme zu beurteilen. Dabei haben wir insbe- sondere auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs einzugehen, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebe- richt ihren Ausdruck gefunden haben. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs Unseres Erachtens ist auf folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zum Geschäftsver- lauf und zur Lage des Eigenbetriebs besonders hinzuweisen:  Im Geschäftsjahr 2024 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.832 (Vorjahr: T€ 8.091) zu verzeichnen. Somit wurde das für das Wirtschaftsjahr budgetierte Jahresergebnis in Höhe von T€ -9.233 um T€ 401 überschritten. Der Fehlbetrag von T€ 9.233 wurde im Geschäftsjahr in voller Höhe von der Stadt Nürnberg ausgeglichen.  Zum 31. Dezember 2024 weist der Eigenbetrieb ein buchmäßiges Eigenkapital im Umfang von T€ 9.068 auf. Nach § 8 EBV sind Jahresverluste auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ab- lauf von fünf Jahren durch die Stadt Nürnberg auszugleichen. Der Verlust des Geschäftsjahres wurde in Höhe des geplanten Defizits bereits im Jahr 2024 vollständig ausgeglichen. 717 3  Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfül- lung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstel- lend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über 1 Millionen Besucher (1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona 2019, entwickelten sich aber gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 7.204 oberhalb der Planung (T€ 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad entwickelte sich mit 46 % besser als geplant (42 %). Künftige Entwicklung des Eigenbetriebs Unseres Erachtens sind folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zur künftigen Entwick- lung des Eigenbetriebs hervorzuheben:  Laut dem Wirtschaftsplan 2025 wird mit einem Jahresdefizit von T€ 9.837 gerechnet. Bei den Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei T€ 7.460 erwartet. Allerdings ging diese An- nahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetriebnahme des Volksbades im Jahr 2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraussichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse wird aufgrund der ausbleibenden Betriebsaufwendungen für das Volksbad der zu erwartende Jahresverlust aus heutiger Sicht dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist.  Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimm- bädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können. Die Geschäftsführung sieht eine Reihe von wesentlichen Geschäftsrisiken:  Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad mannigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten.  Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Personalman- gel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat.  Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nachträge eine Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15 % nicht auszuschlie- ßen. 718 4 Positiv bewertet die Geschäftsführung die Chancen im Bereich größerer Investitionen und damit einhergehend die Kundengewinnung:  Das wichtigste Projekt ist die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Daneben stehen für das Nordostbad zwei aufwendigere Maßnahmen an.  Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild der Hal- lenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt wieder positive Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor. Wir halten die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs durch die gesetzlichen Ver- treter, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht zum Ausdruck kommen, für plausibel. 719 5 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Unter der Bedingung, dass der Vorjahresabschluss in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsver- merk: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den NürnbergBad Eigenbetrieb, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi- lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor- schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz- lage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 720 6 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestäti- gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über- einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar- stellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver- mögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 721 7 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über- einstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan- des Bayern nach §§ 24 EBV Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen. 722 8 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß- nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je- doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe- triebs vermittelt. 723 9  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An- nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai- ger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, am 20. Juni 2025 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer'' Hinweis: An dieser Stelle erfolgt nur ein wörtliches Zitat des Bestätigungsvermerks, der im Testatsexemplar erteilt wird. Der Bestätigungsvermerk wird daher an dieser Stelle nicht unterschrieben. 724 10 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Beachtung der für die Rechnungs- legung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestim- mungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Aus- wirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang um folgenden Sachverhalt erweitert:  Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Rechnungslegung sowie die dafür eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwor- tung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und Art. 107 GO Bayern durchgeführt. Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unterneh- mens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB). Auf der Grundlage unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirt- schaftlichen Umfelds sowie der Lage des Eigenbetriebs, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisi- ken sowie auf den Auskünften der gesetzlichen Vertreter. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität des Eigenbetriebs und der Wirksamkeit seiner rechnungslegungsrelevanten inter- nen Kontrollen beeinflusst. 725 11 Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analy- tischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise und der rechnungslegungsrelevanten Aussagen im Jahresabschluss berücksichtigt. Wir haben uns zusätzlich auf Gutachten von Versicherungsmathematikern gestützt. Da der Jahresabschluss des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurde, er- folgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichtes für das Vorjahr. Soweit sich wesentliche Vor- jahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres auswirken, wurden sie in unsere Prü- fung einbezogen. Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie folgende Prüfungsschwerpunkte des Berichtsjah- res festgelegt:  Umsatzrealisierung  Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens  Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten die Überprüfung rechnungslegungsrelevanter interner Kontrollen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfall- prüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Ar- beitspapieren dokumentiert. Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unserem Prüfungsplan entsprechend grundsätzlich nicht kontrollorientiert. Daher haben wir unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung unsere analytischen Prüfungshandlungen und stichprobenweise Einzelfallprüfungen von Geschäftsvorfäl- len und Beständen in nicht reduziertem Umfang durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl gezogen. Im Rahmen der Prüfung der Guthaben bei Kreditinstituten und der Rückstellungen haben wir von allen uns benannten Kreditinstituten und Rechtsanwälten des Eigenbetriebs Bestätigungen über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen des Eigenbetriebs eingeholt. 726 12 Zu weiteren Ausführungen bezüglich Art und Umfang der Prüfung verweisen wir auf den Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts" unseres Bestätigungsvermerks. Wir haben die Prüfung in den Monaten Mai bis Juni 2025 – mit Unterbrechungen – in unserem Haus durchgeführt. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern des Eigen- betriebs und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG wurde die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sowie die vorhandene Dokumentation we- sentlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgänge im Berichtsjahr in Stichproben geprüft. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul "Eigenbetriebe/eigenbetriebs- ähnliche Einrichtungen zur Vollständigkeitserklärung" erteilt. Im Rahmen dieser Erklärung haben die gesetzlichen Vertreter u.a. bestätigt, dass nach ihrer Auf- fassung die Auswirkungen der nicht korrigierten falschen Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Organisation der Buchführung, die rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollen und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu- chung der Geschäftsvorfälle. Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Eigenbetriebs angemessen. 727 13 Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entspre- chen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Einwendungen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die vom Unternehmen getroffenen Maß- nahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten. Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden. 2. Jahresabschluss Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Eigenbetrieb aus Art. 107 GO Bay- ern. Der Eigenbetrieb erstellt seinen Jahresabschluss gemäß §§ 20 ff. EBV Bayern. Im Jahresabschluss wurden in allen wesentlichen Belangen die für die Rechnungslegung gelten- den gesetzlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet. Der Jahresabschluss schließt an den von der Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen sowie die in der EBV Bayern geregelten Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen beachtet. Der von dem Eigenbetrieb aufgestellte Anhang entspricht den Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB und enthält die Angaben, die für eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB erforderlich sind. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Ge- brauch gemacht und Angaben zu den Bezügen der Werkleitung unterlassen. 728 14 3. Lagebericht Der von den gesetzlichen Vertretern erstellte Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belan- gen den gesetzlichen Vorschriften. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss den gesetzli- chen Vorschriften entspricht und insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs in dem vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 erfolgte gemäß den Vorschriften des HGB. Die Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben. F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Feststellungen gemäß § 53 HGrG Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG sowie den Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsge- mäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzli- chen Vorschriften, geführt worden sind. Unsere Prüfungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags haben zu keinen Einwendungen ge- führt. 729 15 G. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, er- statten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Auf § 328 HGB wird verwiesen. Nürnberg, am 20. Juni 2025 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert) 730 731 Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Anhang für das Jahr 2024 1–14 Lagebericht für das Jahr 2024 1–16 Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze- gesetz – HGrG – 1 Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 732 733 NürnbergBad Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024 A K T I V S E I T E P A S S I V S E I T E 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 16.624,00 27.379,00 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.958.514,76 39.214.340,76 2. Technische Anlagen und Maschinen 1.708.511,00 796.230,00 3. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 899.032,00 1.004.804,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 36.629.726,67 24.311.533,44 77.212.408,43 65.354.287,20 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 32.688,16 20.017,40 2. Fertige Erzeugnisse und Waren 8.295,79 8.295,79 40.983,95 28.313,19 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe 3. Sonstige Vermögensgegenstände 561.041,97 442.290,75 7.003.617,85 2.322.239,92 541.719,31 573.760,77 8.106.379,13 3.338.291,44 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 800.360,62 979.718,69 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.482,89 8.266,25 86.167.615,02 69.708.876,77 86.167.615,02 69.708.876,77 __________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ A. EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 7.998.102,24 II. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.070.375,72 668.791,88 9.068.477,96 8.666.894,12 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 20.318.928,48 14.083.600,48 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 219.049,00 182.058,00 2. Sonstige Rückstellungen 615.724,11 427.172,26 834.773,11 609.230,26 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.642.750,47 44.960.575,58 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 408.558,23 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / Eigenbetriebe 177.797,64 324.093,73 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 117.226,38 78.115,87 5. Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 423.155,41 davon aus Steuern EUR 222.866,68 (Vj: EUR 126.898,87) 55.802.203,90 46.194.498,82 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 143.231,57 154.653,09 734 735 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 2024 EUR 2023 EUR 1. Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00 3. Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe (3.314.539,44) (2.328.777,33) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.066.586,82) (2.373.521,77) (5.381.126,26) 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (4.247.466,69) (4.257.634,50) b) Soziale Abgaben und Aufwendun- gen für Altersversorgung und Unter- stützung (1.238.922,87) (1.250.448,30) (5.486.389,56) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen (2.035.018,88) (2.029.496,05) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.351.819,75) (1.678.671,83) 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (1.319.392,08) (911.214,59) davon an verbundene Unternehmen: Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 (Vorjahr 0,00) 10. Ergebnis vor Steuern (8.823.063,64) (8.080.447,84) 11. Sonstige Steuern (8.805,52) (10.183,76) 12. Jahresverlust (8.831.869,16) (8.090.631,60) 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 668.791,88 635.440,48 14. Verlustausgleich 9.233.453,00 8.123.983,00 15. Bilanzgewinn 1.070.375,72 668.791,88 736 737 Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 738 Seite 2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur- den linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 739 Seite 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände sowie einer Kapitaleinlage im Rahmen der Übertragung des Grundstücks Volksbad. 740 Seite 4 Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge- nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent- sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi- fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit- telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan- genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelndem Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt TEUR -19 (Vorjahr TEUR 27) und wurde mit einer Ausschüttungs- sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,90 % (Vorjahr 1,82%), ein Ge- haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deut- schen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben wer- den. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbind- lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 741 Seite 5 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 1. Jan. 2024 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 87.407.438,57 167.835,69 0,00 107.578,17 87.467.696,09 48.193.097,81 1.423.497,69 107.414,17 49.509.181,33 37.958.514,76 39.214.340,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.674.863,19 1.123.888,85 135.288,03 0,00 9.934.040,07 7.878.633,19 346.895,88 0,00 8.225.529,07 1.708.511,00 796.230,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.463.646,92 146.753,38 0,00 0,00 4.610.400,30 3.458.842,92 252.525,38 0,00 3.711.368,30 899.032,00 1.004.804,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 24.311.533,44 12.453.481,26 -135.288,03 0,00 36.629.726,67 0,00 0,00 0,00 0,00 36.629.726,67 24.311.533,44 124.857.482,12 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.641.863,13 59.530.573,92 2.022.918,95 107.414,17 61.446.078,70 77.195.784,43 65.326.908,20 124.956.993,46 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.741.374,47 59.602.706,26 2.033.673,95 107.414,17 61.528.966,04 77.212.408,43 65.354.287,2 742 Seite 6 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 561.041,97 (Vorjahr EUR 442.290,75), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 7.003.617,85 (Vorjahr EUR 2.322.239,92) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 541.719,31 (Vorjahr EUR 573.760,77) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.482,89 (Vorjahr EUR 8.266,25) beinhaltet Posten di- verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 143.231,57 (Vorjahr EUR 154.653,09) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er und 10er sowie Dauerkarten Karten (EUR 104.431,57) und die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00) für das Volksbad. 743 Seite 7 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2024 EUR Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 Bilanzgewinn 1.070.375,72 9.068.477,96 Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 668.791,88. Der Jahresverlust beträgt EUR 8.831.869,16. Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2024 einen Verlustaus- gleich in Höhe von EUR 9.233.453,00 für das Jahr 2024 gezahlt. Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Sonderposten für Investitionszuschüsse Zur Finanzierung der Investition (Neubad Volksbad) hat das NürnbergBad von diversen Zuschussge- bern einen Zuschuss in Höhe von 6.338 T€ erhalten, der ab Fertigstellung der Baumaßnahme linear aufgelöst wird. III. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 2.728.045,00 (Vorjahr EUR 2.896.091,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 219 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 615.724,11 (Vorjahr EUR 427.172,26) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 272.329,69 (Vorjahr EUR 212.263,21), Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 72.758,00 (Vorjahr EUR 69.521,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 111.201,00 (Vorjahr EUR 88.299,00). 744 Seite 8 IV. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2024 EUR Stand zum 31.12.2023 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.050.222,23 13.417.718,48 37.174.809,76 54.642.750,47 Vorjahr 2.545.852,72 10.365.347,48 32.049.375,38 44.960.575,58 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 0,00 0,00 388.870,77 Vorjahr 408.558,23 0,00 0,00 408.558,23 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 177.797,64 0,00 0,00 177.797,64 Vorjahr 324.093,73 0,00 0,00 324.093,73 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 117.226,38 0,00 0,00 117.226,38 Vorjahr 78.115,87 0,00 0,00 78.115,87 Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 0,00 0,00 475.558,64 Vorjahr 423.155,41 0,00 0,00 423.155,41 Gesamt 5.209.675,66 13.417.718,48 37.174.809,76 55.802.203,90 Vorjahr Gesamt 3.779.775,96 10.365.347,48 32.049.375,38 46.194.498,82 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 177.797,64 (Vorjahr EUR 324.093,73). Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 177.797,64 sind den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 745 Seite 9 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 475.558,64 (Vorjahr EUR 423.155,41) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 190.074,86, Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 93.405,62 sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T€ 95 aus Kapitalertragsteuer aufgrund einer Feststellung im Rahmen der Betriebsprüfung. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 2.401.423,52 Erlösabgrenzung Bad 12.221,52 Erlöse Sauna 1.463.915,85 Erlöse Vereine 698.875,49 Erlöse Schulreferat 2.059.667,56 Erlöse sonst. Nutzer 26.290,06 Erlöse Schwimmkurse 160.940,57 Erlöse Aquafitness 78.476,99 Erlöse eigene Veranstaltungen 2.445,20 Erlöse Badenebenartikel 34.987,90 Erlöse Veranstaltungen 175,00 Erlöse sonstige 84.529,64 Erträge Pachten/Vermietung 100.088,36 Erträge Nebenkosten 26.444,39 Erträge Solarien -982,78 Erträge Automaten 45.647,83 Erträge Wohnungen Miete 9.108,32 Erträge Wohnungen Miete NK -58,15 Erträge Sachkostenersatz 101,34 7.204.298,61 2. Aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge Werbung 660,60 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 119.478,72 Erträge Personalkostenerstattung 1.200,00 Erträge periodenfremd 27.042,12 Erträge Schadenersatz 171,38 Erträge KUG/Sozial 11.442,48 Erträge Weiterbildung 0% 568,00 sonstige Erträge 616,00 161.179,30 746 Seite 10 4. Materialaufwand EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 1.242.477,36 b) Aufwendungen für Strom 1.159.826,93 c) Aufwendungen für Wasser 398.713,44 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 311.849,66 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 201.672,05 3.314.539,44 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 1.282.376,25 b) Fremdreinigung 784.210,57 2.066.586,82 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 4.247.466,69 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.238.922,87 für Altersversorgung und für Unterstützung 5.486.389,56 Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 258.274,36 (Vorjahr EUR 264.709,78) für die Altersver- sorgung der Mitarbeiter enthalten. 747 Seite 11 6. Abschreibungen EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 10.755,00 Abschreibungen auf Gebäude 858.950,00 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.101.617,44 Sofortabschreibung GWG 63.696,44 2.035.018,88 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 56.780,71 Versicherungen 52.686,52 Miete, Maschinen 66.673,99 Reisekosten 13.839,30 Kraftfahrzeugkosten 7.392,89 Werbe- und Vertreterkosten 79.617,11 Bücher, Zeitschriften 5.093,10 Bürobedarf 9.923,84 Portokosten 680,74 Telefonkosten 5.549,05 Veranstaltungen Bewirtung Geschäftsfreunde 17.816,64 714,03 Straßenreinigungsgebühr 21.710,54 Abfallgebühr 34.469,02 Mitgliedsbeiträge 1.998,66 Gebühren 88.467,18 Verwertung, Entsorgung Schadensersatz 22.222,47 262,02 Fremdleistungen allgemein 64.499,17 Gutachten/Untersuchungen Rechts- und Beratungskosten Abschluss- und Prüfungskosten Aufwendungen periodenfremd Sonstige Aufwand 9.909,99 25.176,76 26.931,72 140.558,77 112.630,12 Kassendienst 387.876,48 Geldtransportkosten 137,42 Nebenkosten des Geldverkehrs 35.395,04 Bewachung/Sicherheit 64.138,21 Wäschereinigung 422,54 Gärtnereileistungen 139.568,81 Winterdienst 23.294,89 Schädlingsbekämpfung 6.857,20 Wartung 46.599,76 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 523.857,42 Sonstige Steuern 107.642,97 Werkzeuge und Kleingeräte 1.993,05 Abbruchkosten 145.848,62 Diverser Aufwand 2.583,00 2.351.819,75 748 Seite 12 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 1.840,00 Zinsertrag Cash-Konto 710,65 Zinsertrag Betriebsmittelkonto 48.895,33 51.445,98 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Darlehens-/Kontokorrentzinsen 1.266.316,93 Zinsaufwand Betriebsmittelkonto 48.518,65 Zinsaufw. § 233a AO 4.560,50 1.319.392,08 10. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 8.681,52 Kfz-Steuer 124,00 8.805,52 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 749 Seite 13 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2024 2023 Zweiter Werkleiter 1,75 1,00 Verwaltung 11,50 13,00 davon Beamte 1,00 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,75 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 52,75 53,75 Auszubildende 11,50 11,00 Mitarbeiter 72,75 74,75 davon weiblich 18,25 23,75 davon männlich 54,50 51,00 davon Teilzeitbeschäftigte 20,75 20,75 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurde die Cura- con GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2024 ver- einbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 12,5 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2024 Herr Matthias Bach, Kfm. Werkleiter seit 01.04.2024 Herr Helmut Blaß, Techn. Werkleiter seit 01.04.2024 750 751 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2024 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs- stätten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder  Stadionbad  Westbad  Naturgartenbad Hallenbäder  Langwasserbad  Südstadtbad  Katzwangbad  Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um  das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,  die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und  das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 752 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon- zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund- lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis Mitte 2023 verlängert wurde. In seiner Sitzung am 14.07.2024 beschloss der Werkausschuss NürnbergBad die bestehende Kooperation nochmals befristet bis zum 31.07.2024 zu verlängern, da das Marktumfeld im Jahr 2023 erst sehr langsam eine Stabilisierung der überörtlichen Schwimmschulen zeigte. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, dass eine Neuausschreibung der Dienstleistungskonzession für eine Vertragslaufzeit ab Sommer 2024 erfolgen soll. Die entsprechende Vergabe erfolgte per Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 17.07.2024 für eine Festvertragszeit bis Ende August 2026. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter war zunächst der Zweite Werkleiter des Eigenbetriebs in Personalunion. Von der Funktion des Zweiten Werkleiters wurde der Projektleiter mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 20.03.2024 jedoch ent- bunden. Nach unvorhergesehenen Bauverzögerungen, ist die Wiedereröffnung des Volksbades mittlerweile für das Jahr 2026 geplant. Über den Fortgang des Projektes wird dem Werkausschuss NürnbergBad seit dem Start des Projektes in jeder Sitzung berichtet. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind  der Stadtrat,  der Oberbürgermeister,  der Werkausschuss  und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung bestand bis zum 31.03.2024 aus zwei Mitgliedern. Auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 20.03.2024 wurde nach einer Begutachtung durch den Werkausschuss NürnbergBad zum 01.04.2024 eine neue Werkleitungsstruktur eingeführt. Seitdem besteht die Werkleitung aus dem Ersten Werkleiter, einem techni- schen Werkleiter und einem kaufmännischen Werkleiter. Näheres zur Zusammenset- zung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der neuen Geschäftsanweisung für die Werkleitung mit Gültigkeitsbeginn ab dem 13.07.2024 festgelegt, die vom Werk- ausschuss NürnbergBad in seiner Sitzung am 28.06.2024 beschlossen wurde. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. 753 3 Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich:  Allgemeine Verwaltung und Organisation  Personalwesen  Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb:  Zentralwerkstatt  Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen  Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes  Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung)  Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs- pflichten Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt 754 4 II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt mittlerweile bei rund 540.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist für Vereinsmitglie- der und nachrangig für öffentliche Gäste zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Sau- nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg, aber im Einzugsgebiet vieler Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner. Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue- rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende- ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be- richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2024 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad. Aufgabe dieses Stabes war es, auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Die Arbeiten hierzu begannen ab dem 1. Mai 2019 unter Leitung des Projektleiters Herr Lächele. 755 5 Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen könnte. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden demnach saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Ver- einsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vor- gesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt- lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah- men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver- geben. Im Jahr 2023 wurden Dacharbeiten fertiggestellt, der Neubau des Gebäudeteils für die Umkleiden und das künftige Lehrschwimmbecken begonnen sowie entschei- dende Teile der neuen Elektro-, Lüftungs- und Sanitärtechnik eingebaut und der Auf- bau der neuen Wasseraufbereitungsanlagen gestartet. Im Jahr 2024 wurde der Neu- bau (Gebäudeteil VIII) fertiggestellt, ebenso weitgehend das dortige Edelstahlbecken. Zugänge zwischen den Gebäudeteilen VI und II wurden hergestellt, mit den Betonar- beiten für den Turm begonnen, weitere denkmalfachliche Befundungen durchgeführt, Trockenbauwände vor allem in den Gebäudeteilen I, II, II und VIII erstellt, die Decke der Halle III geöffnet und der dortige Kuppelring statisch und denkmalfachlich unter- sucht und der solitäre Einbau im Innenhof des Gebäudeteils V fertig betoniert. Für die Wasserlandschaft im Gebäudeteil I im ersten Obergeschoss wurde die Kundenab- nahme durchgeführt, um die baulichen Vorarbeiten (Estrich und Badewassertechnik) final festlegen zu können. Die Kanäle für die Raumlufttechnik sowie die Installationen für die Sanitäreinrichtungen wurden im Gebäudeteil VIII weitestgehend montiert, zu- dem wurde die Innenraumgestaltung weiter verfeinert Zur Finanzierung eines, in der eigentlichen Planung nicht vorgesehenen, Wiederauf- baus des historischen Volksbadwasserturms, wurde nach Beginn des eigentlichen Projektes noch eine Spenden- und Sponsoringaktion gestartet. Diese konnte in 2023 erfolgreich abgeschlossen werden, so dass aus den vereinnahmten Mitteln, den städ- tebaulichen Zuschüssen und einem geringen Eigenanteil der Stadt Nürnberg, eine Wiedererrichtung angestrebt wird. 756 6 Personalien Personelle Änderungen gab es beim Eigenbetrieb NürnbergBad im Jahr 2024 auf der Ebene der Werkleitung. Der bisherige Zweite Werkleiter wurde zum 31.03.2024 von seiner Funktion entbunden. Seit dem 01.04.2024 sind Helmut Blaß als technischer Werkleiter und Matthias Bach als kaufmännischer Werkleiter bestellt. Damit wurde der Grundsatzbeschluss für eine neue Werkleitungsstruktur mit Personalentscheidungen verbunden. Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä- derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent- wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022 deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs NürnbergBad. Im Jahr 2024 setzte sich der Erholungskurs in Bezug auf die Besucherzahlen, Kundennachfrage, Angebotsauslastung und im Kursgeschehen fort. Energie-Krise Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 2022/2023 nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge- rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss hier ein entschiedenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen- bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll- ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der vier Hallenbäder in Betrieb zu lassen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019. Nachdem sich die Situation der Energieversorgung im Jahr 2023 bundesweit merklich entspannte, konnten die Einsparmaßnahmen im Jahr 2023 auf das rein wirtschaftlich notwendige Maß an Kosteneinsparungen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden dann auch letzte Einschränkungen weiter gemildert, um den Kundenzuspruch und die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Für die Freibäder wurde eine Temperatur- untergrenze von 20 Grad Celsius in den Becken eingeführt. Sollte die Beckentempe- ratur darunterfallen, wird auch hier wieder über die Fernwärme- bzw. BHKW-Heizung geheizt. Die Außenbecken der Hallenbäder wurden auch in der kalten Jahreszeit of- fengehalten – allerdings mit einer Wassertemperatur von 28 Grad Celsius, was zwei Grad unter den früher üblichen Niveau liegt. 757 7 Insgesamt trugen der Werkauschuss, die Öffentlichkeit und die Kundschaft von NürnbergBad dieses angepasste Konzept als angemessen und maßvoll mit. Sanierung Wasseraufbereitung Katzwang Im Sommer 2023 konnten die Leistungen für die vollständige Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang ausgeschrieben und mit einer Vergabesumme von 5% unterhalb der Kostenberechnung vergeben werden. Die Vergabe wurde mittels einer Dringlichen Anordnung genehmigt und anschließend dem Werkausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2023 per Auflage zur Kenntnis gereicht. Die Vorarbeiten des Auftragnehmers begannen zum Ende des Jahres 2023. Die Fertigstellung des Projektes erfolgte planmäßig und ohne nennenswerte Komplikationen im September 2024. Besucherentwicklung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Besucher insgesamt 1.181.749 445.720 420.901 869.812 978.006 1.031.307 Hallenbäder* 502.239 164.419 137.476 351.556 377.426 392.847 Sauna* 91.043 32.988 21.376 57.340 84.745 98.876 Freibäder* 259.907 164.602 146.272 278.780 229.381 233.376 Schulen 133.538 32.325 43.768 66.118 111.211 119.115 Vereine 142.598 37.158 54.694 78.236 123.586 136.131 Kurse 51.945 14.028 17.315 37.782 51.657 50.962 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Mit insgesamt 1.031.307 Gästen konnte ein sehr zufriedenstellendes und ein über den Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden. 758 8 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2021 2022 2023 2024 Gesamt 2.643.096,17 5.414.666,70 6.205.725,28 7.204.298,61 Erlöse Schwimmbad 806.270,65 1.930.368,90 2.133.326,26 2.401.423,52 Erlösabgrenzung Bad 0,00 0,00 -94.715,73 12.221,52 Erlöse Sauna 231.397,16 695.466,67 1.071.582,26 1.463.915,85 Erlöse Vereine 282.631,10 511.744,31 578.391,09 698.875,49 Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 1.817.715,34 1.950.320,02 2.059.667,56 Erlöse sonst. Nutzer 32.826,34 78.834,54 60.842,39 26.290,06 Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 108.122,15 133.194,61 160.940,57 Erlöse Aquafitness 14.765,81 52.956,32 70.149,98 78.476,99 Erlöse Veranstaltung 3.338,00 26.870,16 2.171,76 2.620,20 Erlöse Badenebenart. 49,16 16.345,94 29.698,08 34.987,90 Erlöse aus Vermietung und Ver- pachtung inkl. Nebenkosten 70.864,54 103.937,42 121.265,39 135.582,92 Erlöse aus Solarien, Eisverkauf, Automaten 190,29 2.345,45 13.433,25 44.665,05 Erlöse aus Sachkostenerstat- tungen* 60.255,21 66.769,04 10.334,83 101,34 Sonstige 9.402,21 3.190,46 125.731,09 84.529,64 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 7.204 TEUR und erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 999 TEUR. Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2024 46 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 2021 40 2022 45 2023 45 2024 46 Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2024 im Durch- schnitt mit 8,56 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt-Erträge entwickelten sich in 2024 positiv. Der Badebetrieb trug 7.204.299 EUR zum Ergebnis bei, während die aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 333.759 EUR, in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, nahezu unverändert geblieben sind. Gesamt-Aufwand je Badegast 16,08 EUR Gesamt-Aufwand 2024: 16.582.552 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 7,52 EUR Gesamt-Erträge 2024: 7.750.683 EUR Zuschuss je Badegast 8,56 EUR Jahresverlust 2024: 8.831.869 EUR 759 9 Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2023 + / - Stand: 31.12.2024 Zweiter Werkleiter 1 +0,75 1,75 Verwaltung 13 -1,5 11,50 Technische Leitung und Werkstatt 6 -0,25 5,75 Bäderbetrieb 53,75 -1 52,75 Summe 73,75 -2 71,75 davon weiblich 23,75 -5,50 18,25 davon männlich 51 +3,50 54,50 davon teilzeitbeschäftigt 20,75 0 20,75 Auszubildende 11 +0,50 11,50 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über 1 Millionen Besucher (1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona 2019, entwickelten sich aber gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus re- sultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.204 oberhalb der Planung (TEUR 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad entwickelte sich mit 46% bes- ser als geplant (42%). 1. Ertragslage 2024 TEUR 2023 TEUR 2022 TEUR Gesamtleistung 7.699 6.745 5.971 Materialaufwand -5.381 -4.702 -3.587 Rohergebnis 2.318 2.043 2.384 Personalaufwand -5.486 -5.508 -5.057 Abschreibungen -2.035 -2.029 -2.111 Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.352 -1.679 -2.120 Zinsergebnis -1.268 -907 -389 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit -8.823 -8.080 -7.294 Sonstige Steuern -9 -10 -11 Jahresergebnis -8.832 -8.090 -7.304 Der Materialaufwand betrug 5.381 TEUR (2023: 4.702 TEUR). Gegenüber dem Vor- jahr waren für den Anstieg im Wesentlichen ein deutlich höherer Aufwand für Wärme ausschlaggebend. 760 10 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.352 TEUR (2023: 1.679 TEUR). Im Berichtsjahr sind einmalig Abbruchkosten für das Volksbad in Höhe von 146 TEUR und periodenfremde Aufwendungen für das Katzwangbad in Höhe von 141 TEUR angefallen. Das Zinsergebnis betrug -1.268 TEUR (2023: -907 TEUR). Die Aufnahme von einem Darlehen für die Volksbadsanierung (13.000 TEUR) führte zu steigenden Zinsaufwen- dungen. Die Personalkosten betrugen 5.486 TEUR (2023: 5.508 TEUR) und liegen damit auf Vorjahresniveau. Diese setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 4.247 TEUR (2023: 4.258 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.239 TEUR (2023: 1.250 TEUR) zusammen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens entwickelten sich erwartungsgemäß auf 2.035 TEUR (2023: 2.029 TEUR). 2. Finanzlage 2024 TEUR 2023 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.496 -11.695 Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.615 -15.555 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 42.028 27.643 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -180 393 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 980 587 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 800 980 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 611 TEUR (2023: 847 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 189 TEUR (2023: 133 TEUR) zu- sammen. Für das Geschäftsjahr 2024 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 9.233 TEUR geplant. Dieser wurde in 2024 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 761 11 Vermögenslage 2024 TEUR 2023 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 77.214 65.355 11.859 Umlaufvermögen 8.948 4.346 4.602 Rechnungsabgrenzungsposten 7 8 -1 Aktiva 86.169 69.709 16.460 Eigenkapital 9.068 8.667 344 Sonderposten 20.319 14.084 6.235 Rückstellungen 835 609 226 Verbindlichkeiten 55.802 46.194 9.646 Rechnungsabgrenzungsposten 143 155 9 Passiva 86.169 69.709 16.460 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die Sanierung Volksbad voran. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegen der Stadt Nürn- berg. Der Jahresverlust beläuft sich auf 8.832 TEUR (2023: 8.091 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 9.068 TEUR. Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 55.802 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse und Spenden, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 20.319 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind. Stand am 31.12.2023 EUR Ausgleich Stadt Nürnberg EUR Jahresverlust 2024 EUR Stand am 31.12.2024 EUR 8.666.894,12 9.233.453,00 -8.831.869,16 9.068.477,96 762 12 III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir- kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2023 und vorheriger Begutachtung des Werkausschusses NürnbergBad am 08.12.2023 wurde ab dem 1.1.2024 eine weitere Gebührenerhöhung um durchschnittlich 10 Prozent beschlossen. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Bei- spiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, bereits umge- setzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz- planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts- plan für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 9.836.741 EUR ge- plant. Bei den Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei 7.460 TEUR erwartet. Al- lerdings ging diese Annahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetrieb- nahme des Volksbades im Jahr 2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraus- sichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse, wird aufgrund der ausbleibenden Betriebs- aufwendungen für das Volksbad der zu erwartende Jahresverlust aus heutiger Sicht dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist. Chancen Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für die Jahre der Corona-Pandemie ein- geplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf die Kalenderjahre 2022 fort- folgende verschoben. Mittlerweile wurden zusätzlich zum Volksbad zwei weitere grö- ßere Projekte (Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung im Katzwangbad) fertiggestellt. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote so- wie sichtbare Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Kunden an- gestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs langfristig zu erhalten. 763 13 Das wichtigste Projekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Dane- ben stehen für das Nordostbad zwei aufwendigere Maßnahmen an. So konnte die Vergabe für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Nordostbades mitt- lerweile erfolgreich abgeschlossen werden, so dass eine Ausführung und Beendigung der Arbeiten im laufenden Kalenderjahr erwartet wird. Ebenfalls für das Nordostbad wird die dortige Wasseraufbereitungsanlage neu geplant, da eine Analyse des Bestan- des einen dringenden Bedarf aufzeigte und einen wirtschaftlichen Vorteil bei einer Neuplanung anstelle einer Aufarbeitung der bestehenden Anlage feststellte. Zur Kundengewinnung werden seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder intensiv große und kleine Veranstaltungen, wie die Aqua-Fitness-Nacht oder besondere Sau- naabende durchgeführt sowie neue Veranstaltungsformate getestet. Dies trug und trägt zu einer Belebung des Badebetriebs und zur Kunden(wieder)gewinnung bei. Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisierung aller Kassenanlagen in den Bä- dern von NürnbergBad. Damit wurde die Grundlage geschaffen, auf der im Jahr 2023 ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte. Dieser wurde im Jahr 2024 ausge- weitet und wird zunehmend als Vertriebsweg an Bedeutung gewinnen. Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild der Hallenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt wieder positive Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor. Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg- Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be- kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und im Jahr 2023 zur Ausführung kam. Für die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fenstern, Türen und der Fassade des Nordostbades liegt ebenfalls eine Förderzusage der Stadt Nürnberg in Höhe von 800.000 € vor. Im Wert dieser finanziellen Unterstützung werden noch im Jahr 2025 bauliche Maßnahmen (z.B. Austausch von Fenstern) im Nordostbad begonnen wer- den. Risiken Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man- nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschrei- ten. 764 14 Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Per- sonalmangel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat. NürnbergBad ist es zwar ge- lungen, für die Freibadsaison des Jahres 2024 und die Saison des Jahres 2025 noch ausreichend Personal zu finden. Dennoch bleibt die Personalausstattung weiterhin an- gespannt, da ohne eine Mindestzahl an Fachpersonal und Rettungsschwimmern (Sai- son- und Rufkräfte) der Betrieb von Bädern nicht ohne erhebliche bzw. nur mit unver- antwortbaren Risiken für die Sicherheit und Aufsicht möglich ist. Sollte für die Freibad- Saison des Jahres 2026 und die geplante Inbetriebnahme des Volksbades nicht aus- reichend viele Mitarbeitende gefunden werden, kann dies dazu führen, dass der öf- fentliche Badebetrieb nicht mehr im gewohnten Umfang kontinuierlich angeboten wer- den kann. In der Folge wäre mit Angebotseinschränkungen zu rechnen. Dies gilt auch, falls in Folge der angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg Einsparungsvorga- ben bei der Anzahl der Planstellen umgesetzt werden müssen und etwa ausschei- dende Mitarbeitende nicht mehr nachbesetzt werden dürften. Nach wie vor treten bei einzelnen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen Lieferschwie- rigkeiten bei Herstellern, Lieferanten und Handwerksbetrieben auf. Dies führt zu Ver- zögerungen und vereinzelt zu längeren Ausfällen bestimmter Angebote oder Attrakti- onen. Mitunter leiden auch Fachbetriebe für Lüftungsanlagen, Aufzüge, Badewasser- technik und weitere diverse Handwerksbranchen unter einer Personalknappheit, die eine zeitnahe Bearbeitung von Störungen verhindern. Größere Schäden oder längere, völlige Betriebsausfälle konnten bisher durch die technische Abteilung bei Nürnberg- Bad abgewendet werden. Um diese Fähigkeit zu erhalten, muss allerdings die Lager- haltung und Vorratsbeschaffung weiterhin höher bleiben als etwa noch vor der Corona- Pandemie. Gleichwohl steigen auch die Aufwendungen und die zeitliche Inanspruch- nahme seitens NürnbergBad, um zeit- und fachgerecht sowohl Wartungs- und Ver- tragsleistungen zu sichern und abzurufen, als auch spontane Reparaturen durch Fach- firmen organisieren zu können. So sorgte zu Beginn des Jahres 2025 ein technischer Defekt in der Gebäudeleittechnik zu einem mehrtägigen Totalausfall des Nordostba- des. Mit steigendem Alter der Anlagen steigen oft auch deren Fehleranfälligkeiten. Vorsorglich alle Anlagen- und Komponenten zu tauschen, die am Ende ihrer Lebens- zeit angelangt sind, oder von den Firmen nicht mehr unterstützt werden, ist aus wirt- schaftlicher Sicht nur begrenzt vertretbar. Denn für eine völlige Risikominimierung müssten die Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. die Investitionen in Ersatzbe- schaffungen immens gesteigert werden. Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nach- träge eine Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15 Prozent nicht auszuschließen. Die Werk- und Projektleitung sind allerdings kontinuier- lich bemüht, den genehmigten Kostenrahmen nur so begrenzt wie möglich zu über- steigen und das finanzielle Projektziel so gut wie möglich einzuhalten. 765 15 Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Volksbad beruht jedoch auf der Ausgaben- seite auf Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen, die sich zum Beispiel bei den Lohn- und Gehaltsanteilen sowie den Energiepreisen dynamischer entwickelt haben, als angenommen werden konnte. Insofern ist damit zu rechnen, dass die laufenden Kosten des Volksbades über den erwarteten Werten liegen werden und infolgedessen die Aufwendungen mehr als bisher angenommen ansteigen werden. Ein kostende- ckendes Betriebsergebnis für das Volksbad kann daher aus heutiger Sicht nicht mehr angenommen werden. Für die hohen pro Kopf Erlöse aus dem Saunageschäft des gesamten Eigenbetriebs NürnbergBad ist zu beachten, dass derzeit im Stadtgebiet nur wenig Konkurrenz vor- handen ist. Thermen und kommerzielle Wellnessbetriebe mit attraktiven Erholungsan- geboten sind überwiegend außerhalb des Stadtgebietes angesiedelt. Sollten sich hier jedoch Änderungen oder Erneuerungen ergeben, wäre die Marktposition von Nürn- bergBad mitunter schnell in Gefahr. Durch Unfälle, Randale, Auseinandersetzungen oder Übergriffe, die im Alltag eines großstädtischen Bäderbetriebs nicht generell auszuschließen sind, kann es für Nür- nergBad zu Reputationsrisiken kommen. Insofern besteht für den Betrieb eine dauer- haft latente Gefahr, in Folge von besonderen Vorkommnissen ein negatives Image bzw. einen Vertrauensverlust der Kundschaft zu erleiden. Die grundsätzliche Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von Wetter- und Klimabedin- gungen, wird sich infolge des Klimawandels in mehrerlei Hinsicht bemerkbar machen. Zum einen müssen auch in Deutschland erhöhte Gefahren bedacht werden, die durch Stürme, Starkregen oder andere Wetterextreme für die Bäderinfrastruktur ausgehen. Zum anderen sind die Besucherzahlen insbesondere in den Freibädern sehr stark und in den Saunen stark von der Witterung abhängig. Hitzewellen in den Sommern können zwar den Besucherstrom in die Freibäder massiv erhöhen. Allerdings können sie auch zu einer Überlastung des Betriebes und des Personals führen. Die Nachfrage nach den Saunalandschaften ist während der Wintermonate stark von einem Zusammen- spiel zwischen Temperatur und Sonnenscheindauer abhängig. Die Entwicklung der Personalkosten hängt von den aktuell laufenden Tarifverhandlun- gen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ab. Hier besteht die Möglichkeit, dass die bislang angenommenen Sätze für die Steigerung der Personalkosten nicht ausreichend sind, sondern etwas stärker steigen könnten, als in der momentanen Wirt- schaftsplanung angenommen wird. 766 767 Anlage Blatt 1 Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze- gesetz – HGrG – Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge- schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Richtlinien für den Werkausschuss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werkleitung allge- mein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabentei- lung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie- derschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr 2024 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 1. März 2024, 28. Juni 2024 und am 11. Oktober 2024). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine ver- tonte Dokumentation angefertigt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Erste Werkleiter, Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürger- meister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien bei Gesell- schaften der Stadt tätig. 768 Anlage Blatt 2 Der Zweite Werkleiter Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder an- deren Kontrollgremien tätig. Dies gilt auch für die Werkleiter Bach und Blaß, die seit April 2024 im Amt sind. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individuali- siert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbe- zogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Lediglich der Zweite Werkleiter (bzw. die seit April 2024 im Amt befindlichen kaufmännischen und technischen Werkleiter) erhalten eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus die- sem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersicht- lich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung findet an- lassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und Abgängen sowie bei Stellenwechsel in- nerhalb des Eigenbetriebs der Fall. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organi- sationsplan verfahren wird. 769 Anlage Blatt 3 c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das ei- gene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet. Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein entsprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getroffen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB er- folgen. Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die "Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallen- bäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und besitzen seither Gültigkeit. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bei der Hauptkasse in der Verwal- tung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels konsequenter Funktionstrennung ist u.E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizumessen. 770 Anlage Blatt 4 e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und auf- bewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Ver- träge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnis- sen des Unternehmens? Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorge- legt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan so- wie einen Stellenplan. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend unter- sucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und Rechnungswesen statt. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den beson- deren Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Ei- genbetriebs. 771 Anlage Blatt 5 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten-/Postenebene in SAP. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon- trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erforderlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmäßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplan- ten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern. Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Liquiditäts- stands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich An- haltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Siehe unter d). f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effek- tiv eingezogen werden? Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde bar vereinnahmt (z.B. Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z.B. Mieten, Pachten) oder jährlich (z.B. Schul- schwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrechnung erfolgt die Rech- nungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch unterjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forde- rungen. 772 Anlage Blatt 6 Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflächen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV- Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück (SKUBIS). Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausste- hende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinterlegt. Das Forderungs- management besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Pos- ten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungseingänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand. Zur Anpassung an die Corona-Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäftsjahr 2021 zum Großteil auf eine Online-Anwendung und einen Online-Ticketshop umgestellt. Nach dem Ende der Corona-Schutzauflagen im Jahr 2022 kehrte NürnbergBad zu seinem regulären Ver- kauf über die Kassen in den Bädern vor Ort zurück. Seit dem 31. Juli 2023 können Badegäste Eintrittskarten über einen Online-Ticketshop erwerben, der Teil des eingesetzten Kassensys- tems ist und mit den stationären Kassen verbunden ist. Die Miet- und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszah- lungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter. Um die Gastronomie im Langwasserbad nach einer Vakanz und einer anschließenden Zwi- schenlösung wieder zu beleben, wurden von der Werkleitung Sonderkonditionen mit dem Pächter vereinbart, um keine Kundschaft an andere Anbieter zu verlieren. 773 Anlage Blatt 7 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbetriebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzel- ner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:  Kostendeckungsgrad  Zuschussbedarf pro Besucher und  Personalkosten, bezogen auf Funktionen. Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und Nürn- bergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß- nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Ge- schäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zudem ein technisches Controlling (z.B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die lau- fende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die technische Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit der Werkleitung und dem Rechnungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürnberg. 774 Anlage Blatt 8 b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell bedingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausrei- chend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controllings, die auch der Risikofrüherken- nung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend doku- mentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuel- len Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und an- gepasst? Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funkti- onen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Risikomanage- ment durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifikation etwaiger (Kosten-)Risiken. 775 Anlage Blatt 9 Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu ge- hört:  Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?  Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?  Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?  Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zuläs- sig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f). c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? Siehe f) d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge- schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Siehe f) 776 Anlage Blatt 10 e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Siehe f) f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Zum gesamten Fragenkreis 5.: Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirt- schafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Stadtrat nach Begutachtung durch den Werkausschuss beschließt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne Revision/ Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Eigenbetrieb. Es ist ge- genüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebunden. b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Be- steht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Frage a). 777 Anlage Blatt 11 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision/Konzernrevi- sion im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktio- nen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftli- che Revisionsberichte vor? Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die gesonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestätigungen des Rech- nungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen. d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgesprochen. e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Bean- standungen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um kleinere (unter € 10) Kassenfehlbeträge und um unwesentliche Bestandsabweichungen bei Badenebenartikeln. Weitere nicht wesentli- chen Beanstandungen konnten bereits im Prüfungszeitraum beachtet und abgestellt werden. Im Berichtsjahr 2023 führte das Rechnungsprüfungsamt zudem eine eigene Prüfung durch, ob die Beauftragung der Modernisierung des Kassensystems (Hard- und Software) ordnungsge- mäß durchgeführt wurde und ob von NürnbergBad die in einem früheren Prüfbericht getroffe- nen Feststellungen und Anregungen umgesetzt werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Vergabe weitgehend ordnungsgemäß erfolgte. Die einzelnen Prüfungsergebnisse wurden von NürnbergBad entweder beantwortet oder bereits im Zuge der laufenden Prüfung umge- setzt. 778 Anlage Blatt 12 f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revi- sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequenzen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen ein- gezogen werden. Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den be- sonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehandelt. Das Rech- nungsprüfungsamt bemängelt allerdings, dass für die technische Erneuerung des Kassensys- tems ein Beschluss des Werkausschusses erforderlich gewesen wäre, da mit der Netto- auftragssumme von rund T€ 220 die Wertgrenze gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 7 NBBS knapp über- schritten wurde. Der gewünschte Beschluss wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 8. Dezember 2023 nachträglich gefasst. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor- gans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Geschäfte statt. 779 Anlage Blatt 13 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass an Stelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnli- che, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa- chungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt- schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei gro- ßen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbetriebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustellen, dass die Regelun- gen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden. 780 Anlage Blatt 14 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer T€ 250 (netto) eines Beschlus- ses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Volumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Werkleiter bzw. technischem Leiter des Eigenbe- triebs. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den kaufmännischen Werkleiter und die technischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Projek- tes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie externe Pro- jektcontroller hinzugezogen. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus- schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass derartige Geschäfte abgeschlossen wurden. 781 Anlage Blatt 15 Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienstleistun- gen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbin- dung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen Leiter eingeholt. Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volumen, Til- gungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Eigenbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Ange- botseinholung bzw. Vergabe. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals im Jahr. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unterneh- mens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. 782 Anlage Blatt 16 c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter- richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewi- ckelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhnliche, be- sonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhalts- punkte vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 11. Oktober turnusmäßig über die Freibadsaison des Jahres 2024 berichtet. In der Sitzung am 1. März 2024 wurde auf Wunsch der CSU-Fraktion über das Angebot an Schwimmkursen berichtet. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un- ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet. 783 Anlage Blatt 17 Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festge- stellt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilan- ziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reserven auf. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam- men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtun- gen finanziert werden? Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Fi- nanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlungen der Stadt abge- deckt wird. 784 Anlage Blatt 18 b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnah- men wesentlicher Konzerngesellschaften? Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf. Der Abschluss des Ei- genbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Es be- steht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als Gesellschafterin. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Für die Wiederbelebung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zuschuss- anträge gestellt. Von Seiten des Bundes sind insgesamt Mio. € 4 an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020) und Mio. € 4 für die Nationalen Projekte des Städte- baus 2021 (NPS 2021) bewilligt. Bewilligt wurden zudem Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von Mio. € 5,87. Des Weiteren erhält das Volksbad-Projekt Fördermittel des Freistaats Bayern in Höhe von ins- gesamt Mio. € 18. Diese wurden aufgeteilt auf die Förderungen aus dem Entschädigungsfonds (Mio. € 5,53) der Städtebauförderung des Landes (Mio. € 8,6) und dem Finanzausgleichsge- setz (FAG) (Mio. € 4,05). In 2023 wurden Mio. € 6,85 an Fördergeldern vereinnahmt. Für die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang wurde eine Förde- rung des Freistaates Bayern aus einem "Sonderprogramm Schwimmbadförderung" in An- spruch genommen. Mit dem Bewilligungsbescheid wurde ein Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von € 521.400 festgesetzt. 785 Anlage Blatt 19 Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürn- berg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlust- ausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Basis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmit- telkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlust- situation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirt- schaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a). Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern- unternehmen zusammen? Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Segmenten aufgeteilte Ergebnisrechnung. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist noch immer durch einen Besucherrückgang gegenüber der Vorcorona- zeit negativ beeinflusst. Die Besucherzahlen entwickelten sich nach dem Ende der Schutzauf- lagen allerdings kontinuierlich wieder nach oben und erreichen in Teilen bereits Rekordwerte. Die Besucherzahl in den Freibädern ist stark Witterungsabhängig. 786 Anlage Blatt 20 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehun- gen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemesse- nen Konditionen vorgenommen werden? Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entspre- chende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskos- tenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, ha- ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschaftspoliti- schen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistun- gen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlustreduzierung gleichwohl an- gestrebt. 787 Anlage Blatt 21 b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnah- men handelt es sich? Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der At- traktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen Was- serrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab dem 2. Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten. Im Jahr 2023 wurde vom Werkausschuss NürnbergBad eine erneute Gebührenerhöhung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 begutachtet und vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossen. Auf die Corona-Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal-, Betriebs- und Energiekos- ten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert. Auf die Energiekrise und die gestiegenen Energiepreise wurde durch eine erhebliche Reduzierung des Energieverbrauchs bis hin zur teil- weisen Schließung einzelner Becken und ganzer Bäder reagiert. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Energiesituation angepasst. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? Siehe unter Fragenkreis 15 a). 788 Anlage Blatt 22 b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unter- nehmens zu verbessern? Nach dem Ende der Schutzauflagen in Bezug auf die Corona-Pandemie wurde eine Rückkehr zum Normalbetrieb und eine schrittweise Erhöhung der Besucherzahlen angepeilt. Durch die Energiemangellage und das Erfordernis in großem Umfang den Energieverbrauch zu reduzie- ren, mussten allerdings die Besucherangebote (zeitweise Schließung der Hallenbäder, Schlie- ßung der Außenbecken, Reduzierung der Wassertemperaturen, Einschränkung des Saunaan- gebotes usw.) massiv angepasst werden. Das strategische Ziel konnte somit nicht weiter- verfolgt werden. Eine Reaktion auf die akute Situation einer bundesweiten Energiemangellage war vorherrschend. Diese Position konnte in den Jahren 2023 und 2024 verlassen werden. Die Angebote können vermehrt den Wünschen der Kundschaft angepasst werden. In Kombination mit der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Erhöhung der Eintrittsgebühren, wird dadurch zwar eine Verbesserung der Ertragslage erwartet, obschon ein Ausgleich des weiterhin vorhandenen bzw. sich durch das Volksbad sogar noch verschlechternden strukturellen Defizites nicht an- nährend möglich sein wird. 789 Verwendungsvorbehalt Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwa- chung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher – unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unter- nehmensinternen Verwendung. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Or- gane des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu ver- wenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Dies gilt sowohl für die ausgedruckten Exemplare des Berichts als auch für die elektronische Fas- sung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke als nützlich und taug- lich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. 790 791 792 793 GP-Nr. 213523 TESTATSEXEMPLAR NürnbergBad Eigenbetrieb Nürnberg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und Lagebericht 1010 794 795 INHALT Blatt Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Anhang für das Jahr 2024 1–14 Lagebericht für das Jahr 2024 1–16 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 796 797 NürnbergBad Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024 A K T I V S E I T E P A S S I V S E I T E 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 16.624,00 27.379,00 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.958.514,76 39.214.340,76 2. Technische Anlagen und Maschinen 1.708.511,00 796.230,00 3. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 899.032,00 1.004.804,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 36.629.726,67 24.311.533,44 77.212.408,43 65.354.287,20 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 32.688,16 20.017,40 2. Fertige Erzeugnisse und Waren 8.295,79 8.295,79 40.983,95 28.313,19 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe 3. Sonstige Vermögensgegenstände 561.041,97 442.290,75 7.003.617,85 2.322.239,92 541.719,31 573.760,77 8.106.379,13 3.338.291,44 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 800.360,62 979.718,69 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.482,89 8.266,25 86.167.615,02 69.708.876,77 86.167.615,02 69.708.876,77 __________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ A. EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 7.998.102,24 II. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.070.375,72 668.791,88 9.068.477,96 8.666.894,12 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 20.318.928,48 14.083.600,48 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 219.049,00 182.058,00 2. Sonstige Rückstellungen 615.724,11 427.172,26 834.773,11 609.230,26 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.642.750,47 44.960.575,58 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 408.558,23 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / Eigenbetriebe 177.797,64 324.093,73 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 117.226,38 78.115,87 5. Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 423.155,41 davon aus Steuern EUR 222.866,68 (Vj: EUR 126.898,87) 55.802.203,90 46.194.498,82 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 143.231,57 154.653,09 798 799 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 2024 EUR 2023 EUR 1. Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00 3. Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe (3.314.539,44) (2.328.777,33) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.066.586,82) (2.373.521,77) (5.381.126,26) 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (4.247.466,69) (4.257.634,50) b) Soziale Abgaben und Aufwendun- gen für Altersversorgung und Unter- stützung (1.238.922,87) (1.250.448,30) (5.486.389,56) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen (2.035.018,88) (2.029.496,05) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.351.819,75) (1.678.671,83) 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (1.319.392,08) (911.214,59) davon an verbundene Unternehmen: Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 (Vorjahr 0,00) 10. Ergebnis vor Steuern (8.823.063,64) (8.080.447,84) 11. Sonstige Steuern (8.805,52) (10.183,76) 12. Jahresverlust (8.831.869,16) (8.090.631,60) 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 668.791,88 635.440,48 14. Verlustausgleich 9.233.453,00 8.123.983,00 15. Bilanzgewinn 1.070.375,72 668.791,88 800 801 Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 802 Seite 2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur- den linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs- preisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 803 Seite 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände sowie einer Kapitaleinlage im Rahmen der Übertragung des Grundstücks Volksbad. 804 Seite 4 Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge- nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent- sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi- fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit- telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan- genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelndem Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt TEUR -19 (Vorjahr TEUR 27) und wurde mit einer Ausschüttungs- sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,90 % (Vorjahr 1,82%), ein Ge- haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deut- schen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben wer- den. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbind- lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 805 Seite 5 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 1. Jan. 2024 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 87.407.438,57 167.835,69 0,00 107.578,17 87.467.696,09 48.193.097,81 1.423.497,69 107.414,17 49.509.181,33 37.958.514,76 39.214.340,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.674.863,19 1.123.888,85 135.288,03 0,00 9.934.040,07 7.878.633,19 346.895,88 0,00 8.225.529,07 1.708.511,00 796.230,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.463.646,92 146.753,38 0,00 0,00 4.610.400,30 3.458.842,92 252.525,38 0,00 3.711.368,30 899.032,00 1.004.804,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 24.311.533,44 12.453.481,26 -135.288,03 0,00 36.629.726,67 0,00 0,00 0,00 0,00 36.629.726,67 24.311.533,44 124.857.482,12 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.641.863,13 59.530.573,92 2.022.918,95 107.414,17 61.446.078,70 77.195.784,43 65.326.908,20 124.956.993,46 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.741.374,47 59.602.706,26 2.033.673,95 107.414,17 61.528.966,04 77.212.408,43 65.354.287,2 806 Seite 6 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 561.041,97 (Vorjahr EUR 442.290,75), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 7.003.617,85 (Vorjahr EUR 2.322.239,92) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 541.719,31 (Vorjahr EUR 573.760,77) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.482,89 (Vorjahr EUR 8.266,25) beinhaltet Posten di- verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 143.231,57 (Vorjahr EUR 154.653,09) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er und 10er sowie Dauerkarten Karten (EUR 104.431,57) und die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00) für das Volksbad. 807 Seite 7 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2024 EUR Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 Bilanzgewinn 1.070.375,72 9.068.477,96 Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 668.791,88. Der Jahresverlust beträgt EUR 8.831.869,16. Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2024 einen Verlustaus- gleich in Höhe von EUR 9.233.453,00 für das Jahr 2024 gezahlt. Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Sonderposten für Investitionszuschüsse Zur Finanzierung der Investition (Neubad Volksbad) hat das NürnbergBad von diversen Zuschussge- bern einen Zuschuss in Höhe von 6.338 T€ erhalten, der ab Fertigstellung der Baumaßnahme linear aufgelöst wird. III. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 2.728.045,00 (Vorjahr EUR 2.896.091,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 219 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 615.724,11 (Vorjahr EUR 427.172,26) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 272.329,69 (Vorjahr EUR 212.263,21), Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 72.758,00 (Vorjahr EUR 69.521,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 111.201,00 (Vorjahr EUR 88.299,00). 808 Seite 8 IV. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2024 EUR Stand zum 31.12.2023 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.050.222,23 13.417.718,48 37.174.809,76 54.642.750,47 Vorjahr 2.545.852,72 10.365.347,48 32.049.375,38 44.960.575,58 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 0,00 0,00 388.870,77 Vorjahr 408.558,23 0,00 0,00 408.558,23 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 177.797,64 0,00 0,00 177.797,64 Vorjahr 324.093,73 0,00 0,00 324.093,73 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 117.226,38 0,00 0,00 117.226,38 Vorjahr 78.115,87 0,00 0,00 78.115,87 Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 0,00 0,00 475.558,64 Vorjahr 423.155,41 0,00 0,00 423.155,41 Gesamt 5.209.675,66 13.417.718,48 37.174.809,76 55.802.203,90 Vorjahr Gesamt 3.779.775,96 10.365.347,48 32.049.375,38 46.194.498,82 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 177.797,64 (Vorjahr EUR 324.093,73). Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 177.797,64 sind den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 809 Seite 9 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 475.558,64 (Vorjahr EUR 423.155,41) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 190.074,86, Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 93.405,62 sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T€ 95 aus Kapitalertragsteuer aufgrund einer Feststellung im Rahmen der Betriebsprüfung. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 2.401.423,52 Erlösabgrenzung Bad 12.221,52 Erlöse Sauna 1.463.915,85 Erlöse Vereine 698.875,49 Erlöse Schulreferat 2.059.667,56 Erlöse sonst. Nutzer 26.290,06 Erlöse Schwimmkurse 160.940,57 Erlöse Aquafitness 78.476,99 Erlöse eigene Veranstaltungen 2.445,20 Erlöse Badenebenartikel 34.987,90 Erlöse Veranstaltungen 175,00 Erlöse sonstige 84.529,64 Erträge Pachten/Vermietung 100.088,36 Erträge Nebenkosten 26.444,39 Erträge Solarien -982,78 Erträge Automaten 45.647,83 Erträge Wohnungen Miete 9.108,32 Erträge Wohnungen Miete NK -58,15 Erträge Sachkostenersatz 101,34 7.204.298,61 2. Aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge Werbung 660,60 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 119.478,72 Erträge Personalkostenerstattung 1.200,00 Erträge periodenfremd 27.042,12 Erträge Schadenersatz 171,38 Erträge KUG/Sozial 11.442,48 Erträge Weiterbildung 0% 568,00 sonstige Erträge 616,00 161.179,30 810 Seite 10 4. Materialaufwand EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 1.242.477,36 b) Aufwendungen für Strom 1.159.826,93 c) Aufwendungen für Wasser 398.713,44 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 311.849,66 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 201.672,05 3.314.539,44 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 1.282.376,25 b) Fremdreinigung 784.210,57 2.066.586,82 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 4.247.466,69 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.238.922,87 für Altersversorgung und für Unterstützung 5.486.389,56 Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 258.274,36 (Vorjahr EUR 264.709,78) für die Altersver- sorgung der Mitarbeiter enthalten. 811 Seite 11 6. Abschreibungen EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 10.755,00 Abschreibungen auf Gebäude 858.950,00 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.101.617,44 Sofortabschreibung GWG 63.696,44 2.035.018,88 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 56.780,71 Versicherungen 52.686,52 Miete, Maschinen 66.673,99 Reisekosten 13.839,30 Kraftfahrzeugkosten 7.392,89 Werbe- und Vertreterkosten 79.617,11 Bücher, Zeitschriften 5.093,10 Bürobedarf 9.923,84 Portokosten 680,74 Telefonkosten 5.549,05 Veranstaltungen Bewirtung Geschäftsfreunde 17.816,64 714,03 Straßenreinigungsgebühr 21.710,54 Abfallgebühr 34.469,02 Mitgliedsbeiträge 1.998,66 Gebühren 88.467,18 Verwertung, Entsorgung Schadensersatz 22.222,47 262,02 Fremdleistungen allgemein 64.499,17 Gutachten/Untersuchungen Rechts- und Beratungskosten Abschluss- und Prüfungskosten Aufwendungen periodenfremd Sonstige Aufwand 9.909,99 25.176,76 26.931,72 140.558,77 112.630,12 Kassendienst 387.876,48 Geldtransportkosten 137,42 Nebenkosten des Geldverkehrs 35.395,04 Bewachung/Sicherheit 64.138,21 Wäschereinigung 422,54 Gärtnereileistungen 139.568,81 Winterdienst 23.294,89 Schädlingsbekämpfung 6.857,20 Wartung 46.599,76 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 523.857,42 Sonstige Steuern 107.642,97 Werkzeuge und Kleingeräte 1.993,05 Abbruchkosten 145.848,62 Diverser Aufwand 2.583,00 2.351.819,75 812 Seite 12 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 1.840,00 Zinsertrag Cash-Konto 710,65 Zinsertrag Betriebsmittelkonto 48.895,33 51.445,98 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Darlehens-/Kontokorrentzinsen 1.266.316,93 Zinsaufwand Betriebsmittelkonto 48.518,65 Zinsaufw. § 233a AO 4.560,50 1.319.392,08 10. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 8.681,52 Kfz-Steuer 124,00 8.805,52 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 813 Seite 13 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2024 2023 Zweiter Werkleiter 1,75 1,00 Verwaltung 11,50 13,00 davon Beamte 1,00 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,75 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 52,75 53,75 Auszubildende 11,50 11,00 Mitarbeiter 72,75 74,75 davon weiblich 18,25 23,75 davon männlich 54,50 51,00 davon Teilzeitbeschäftigte 20,75 20,75 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurde die Cura- con GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2024 ver- einbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 12,5 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2024 Herr Matthias Bach, Kfm. Werkleiter seit 01.04.2024 Herr Helmut Blaß, Techn. Werkleiter seit 01.04.2024 814 815 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2024 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs- stätten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder  Stadionbad  Westbad  Naturgartenbad Hallenbäder  Langwasserbad  Südstadtbad  Katzwangbad  Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um  das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,  die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und  das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 816 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon- zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund- lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis Mitte 2023 verlängert wurde. In seiner Sitzung am 14.07.2024 beschloss der Werkausschuss NürnbergBad die bestehende Kooperation nochmals befristet bis zum 31.07.2024 zu verlängern, da das Marktumfeld im Jahr 2023 erst sehr langsam eine Stabilisierung der überörtlichen Schwimmschulen zeigte. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, dass eine Neuausschreibung der Dienstleistungskonzession für eine Vertragslaufzeit ab Sommer 2024 erfolgen soll. Die entsprechende Vergabe erfolgte per Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 17.07.2024 für eine Festvertragszeit bis Ende August 2026. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter war zunächst der Zweite Werkleiter des Eigenbetriebs in Personalunion. Von der Funktion des Zweiten Werkleiters wurde der Projektleiter mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 20.03.2024 jedoch ent- bunden. Nach unvorhergesehenen Bauverzögerungen, ist die Wiedereröffnung des Volksbades mittlerweile für das Jahr 2026 geplant. Über den Fortgang des Projektes wird dem Werkausschuss NürnbergBad seit dem Start des Projektes in jeder Sitzung berichtet. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind  der Stadtrat,  der Oberbürgermeister,  der Werkausschuss  und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung bestand bis zum 31.03.2024 aus zwei Mitgliedern. Auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 20.03.2024 wurde nach einer Begutachtung durch den Werkausschuss NürnbergBad zum 01.04.2024 eine neue Werkleitungsstruktur eingeführt. Seitdem besteht die Werkleitung aus dem Ersten Werkleiter, einem techni- schen Werkleiter und einem kaufmännischen Werkleiter. Näheres zur Zusammenset- zung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der neuen Geschäftsanweisung für die Werkleitung mit Gültigkeitsbeginn ab dem 13.07.2024 festgelegt, die vom Werk- ausschuss NürnbergBad in seiner Sitzung am 28.06.2024 beschlossen wurde. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. 817 3 Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich:  Allgemeine Verwaltung und Organisation  Personalwesen  Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb:  Zentralwerkstatt  Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen  Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes  Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung)  Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs- pflichten Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt 818 4 II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt mittlerweile bei rund 540.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist für Vereinsmitglie- der und nachrangig für öffentliche Gäste zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Sau- nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg, aber im Einzugsgebiet vieler Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner. Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue- rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende- ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be- richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2024 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad. Aufgabe dieses Stabes war es, auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Die Arbeiten hierzu begannen ab dem 1. Mai 2019 unter Leitung des Projektleiters Herr Lächele. 819 5 Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen könnte. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden demnach saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Ver- einsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vor- gesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt- lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah- men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver- geben. Im Jahr 2023 wurden Dacharbeiten fertiggestellt, der Neubau des Gebäudeteils für die Umkleiden und das künftige Lehrschwimmbecken begonnen sowie entschei- dende Teile der neuen Elektro-, Lüftungs- und Sanitärtechnik eingebaut und der Auf- bau der neuen Wasseraufbereitungsanlagen gestartet. Im Jahr 2024 wurde der Neu- bau (Gebäudeteil VIII) fertiggestellt, ebenso weitgehend das dortige Edelstahlbecken. Zugänge zwischen den Gebäudeteilen VI und II wurden hergestellt, mit den Betonar- beiten für den Turm begonnen, weitere denkmalfachliche Befundungen durchgeführt, Trockenbauwände vor allem in den Gebäudeteilen I, II, II und VIII erstellt, die Decke der Halle III geöffnet und der dortige Kuppelring statisch und denkmalfachlich unter- sucht und der solitäre Einbau im Innenhof des Gebäudeteils V fertig betoniert. Für die Wasserlandschaft im Gebäudeteil I im ersten Obergeschoss wurde die Kundenab- nahme durchgeführt, um die baulichen Vorarbeiten (Estrich und Badewassertechnik) final festlegen zu können. Die Kanäle für die Raumlufttechnik sowie die Installationen für die Sanitäreinrichtungen wurden im Gebäudeteil VIII weitestgehend montiert, zu- dem wurde die Innenraumgestaltung weiter verfeinert Zur Finanzierung eines, in der eigentlichen Planung nicht vorgesehenen, Wiederauf- baus des historischen Volksbadwasserturms, wurde nach Beginn des eigentlichen Projektes noch eine Spenden- und Sponsoringaktion gestartet. Diese konnte in 2023 erfolgreich abgeschlossen werden, so dass aus den vereinnahmten Mitteln, den städ- tebaulichen Zuschüssen und einem geringen Eigenanteil der Stadt Nürnberg, eine Wiedererrichtung angestrebt wird. 820 6 Personalien Personelle Änderungen gab es beim Eigenbetrieb NürnbergBad im Jahr 2024 auf der Ebene der Werkleitung. Der bisherige Zweite Werkleiter wurde zum 31.03.2024 von seiner Funktion entbunden. Seit dem 01.04.2024 sind Helmut Blaß als technischer Werkleiter und Matthias Bach als kaufmännischer Werkleiter bestellt. Damit wurde der Grundsatzbeschluss für eine neue Werkleitungsstruktur mit Personalentscheidungen verbunden. Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä- derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent- wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022 deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs NürnbergBad. Im Jahr 2024 setzte sich der Erholungskurs in Bezug auf die Besucherzahlen, Kundennachfrage, Angebotsauslastung und im Kursgeschehen fort. Energie-Krise Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 2022/2023 nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge- rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss hier ein entschiedenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen- bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll- ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der vier Hallenbäder in Betrieb zu lassen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019. Nachdem sich die Situation der Energieversorgung im Jahr 2023 bundesweit merklich entspannte, konnten die Einsparmaßnahmen im Jahr 2023 auf das rein wirtschaftlich notwendige Maß an Kosteneinsparungen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden dann auch letzte Einschränkungen weiter gemildert, um den Kundenzuspruch und die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Für die Freibäder wurde eine Temperatur- untergrenze von 20 Grad Celsius in den Becken eingeführt. Sollte die Beckentempe- ratur darunterfallen, wird auch hier wieder über die Fernwärme- bzw. BHKW-Heizung geheizt. Die Außenbecken der Hallenbäder wurden auch in der kalten Jahreszeit of- fengehalten – allerdings mit einer Wassertemperatur von 28 Grad Celsius, was zwei Grad unter den früher üblichen Niveau liegt. 821 7 Insgesamt trugen der Werkauschuss, die Öffentlichkeit und die Kundschaft von NürnbergBad dieses angepasste Konzept als angemessen und maßvoll mit. Sanierung Wasseraufbereitung Katzwang Im Sommer 2023 konnten die Leistungen für die vollständige Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang ausgeschrieben und mit einer Vergabesumme von 5% unterhalb der Kostenberechnung vergeben werden. Die Vergabe wurde mittels einer Dringlichen Anordnung genehmigt und anschließend dem Werkausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2023 per Auflage zur Kenntnis gereicht. Die Vorarbeiten des Auftragnehmers begannen zum Ende des Jahres 2023. Die Fertigstellung des Projektes erfolgte planmäßig und ohne nennenswerte Komplikationen im September 2024. Besucherentwicklung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Besucher insgesamt 1.181.749 445.720 420.901 869.812 978.006 1.031.307 Hallenbäder* 502.239 164.419 137.476 351.556 377.426 392.847 Sauna* 91.043 32.988 21.376 57.340 84.745 98.876 Freibäder* 259.907 164.602 146.272 278.780 229.381 233.376 Schulen 133.538 32.325 43.768 66.118 111.211 119.115 Vereine 142.598 37.158 54.694 78.236 123.586 136.131 Kurse 51.945 14.028 17.315 37.782 51.657 50.962 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Mit insgesamt 1.031.307 Gästen konnte ein sehr zufriedenstellendes und ein über den Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden. 822 8 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2021 2022 2023 2024 Gesamt 2.643.096,17 5.414.666,70 6.205.725,28 7.204.298,61 Erlöse Schwimmbad 806.270,65 1.930.368,90 2.133.326,26 2.401.423,52 Erlösabgrenzung Bad 0,00 0,00 -94.715,73 12.221,52 Erlöse Sauna 231.397,16 695.466,67 1.071.582,26 1.463.915,85 Erlöse Vereine 282.631,10 511.744,31 578.391,09 698.875,49 Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 1.817.715,34 1.950.320,02 2.059.667,56 Erlöse sonst. Nutzer 32.826,34 78.834,54 60.842,39 26.290,06 Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 108.122,15 133.194,61 160.940,57 Erlöse Aquafitness 14.765,81 52.956,32 70.149,98 78.476,99 Erlöse Veranstaltung 3.338,00 26.870,16 2.171,76 2.620,20 Erlöse Badenebenart. 49,16 16.345,94 29.698,08 34.987,90 Erlöse aus Vermietung und Ver- pachtung inkl. Nebenkosten 70.864,54 103.937,42 121.265,39 135.582,92 Erlöse aus Solarien, Eisverkauf, Automaten 190,29 2.345,45 13.433,25 44.665,05 Erlöse aus Sachkostenerstat- tungen* 60.255,21 66.769,04 10.334,83 101,34 Sonstige 9.402,21 3.190,46 125.731,09 84.529,64 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 7.204 TEUR und erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 999 TEUR. Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2024 46 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 2021 40 2022 45 2023 45 2024 46 Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2024 im Durch- schnitt mit 8,56 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt-Erträge entwickelten sich in 2024 positiv. Der Badebetrieb trug 7.204.299 EUR zum Ergebnis bei, während die aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 333.759 EUR, in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, nahezu unverändert geblieben sind. Gesamt-Aufwand je Badegast 16,08 EUR Gesamt-Aufwand 2024: 16.582.552 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 7,52 EUR Gesamt-Erträge 2024: 7.750.683 EUR Zuschuss je Badegast 8,56 EUR Jahresverlust 2024: 8.831.869 EUR 823 9 Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2023 + / - Stand: 31.12.2024 Zweiter Werkleiter 1 +0,75 1,75 Verwaltung 13 -1,5 11,50 Technische Leitung und Werkstatt 6 -0,25 5,75 Bäderbetrieb 53,75 -1 52,75 Summe 73,75 -2 71,75 davon weiblich 23,75 -5,50 18,25 davon männlich 51 +3,50 54,50 davon teilzeitbeschäftigt 20,75 0 20,75 Auszubildende 11 +0,50 11,50 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über 1 Millionen Besucher (1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona 2019, entwickelten sich aber gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus re- sultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.204 oberhalb der Planung (TEUR 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad entwickelte sich mit 46% bes- ser als geplant (42%). 1. Ertragslage 2024 TEUR 2023 TEUR 2022 TEUR Gesamtleistung 7.699 6.745 5.971 Materialaufwand -5.381 -4.702 -3.587 Rohergebnis 2.318 2.043 2.384 Personalaufwand -5.486 -5.508 -5.057 Abschreibungen -2.035 -2.029 -2.111 Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.352 -1.679 -2.120 Zinsergebnis -1.268 -907 -389 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit -8.823 -8.080 -7.294 Sonstige Steuern -9 -10 -11 Jahresergebnis -8.832 -8.090 -7.304 Der Materialaufwand betrug 5.381 TEUR (2023: 4.702 TEUR). Gegenüber dem Vor- jahr waren für den Anstieg im Wesentlichen ein deutlich höherer Aufwand für Wärme ausschlaggebend. 824 10 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.352 TEUR (2023: 1.679 TEUR). Im Berichtsjahr sind einmalig Abbruchkosten für das Volksbad in Höhe von 146 TEUR und periodenfremde Aufwendungen für das Katzwangbad in Höhe von 141 TEUR angefallen. Das Zinsergebnis betrug -1.268 TEUR (2023: -907 TEUR). Die Aufnahme von einem Darlehen für die Volksbadsanierung (13.000 TEUR) führte zu steigenden Zinsaufwen- dungen. Die Personalkosten betrugen 5.486 TEUR (2023: 5.508 TEUR) und liegen damit auf Vorjahresniveau. Diese setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 4.247 TEUR (2023: 4.258 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.239 TEUR (2023: 1.250 TEUR) zusammen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens entwickelten sich erwartungsgemäß auf 2.035 TEUR (2023: 2.029 TEUR). 2. Finanzlage 2024 TEUR 2023 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.496 -11.695 Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.615 -15.555 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 42.028 27.643 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -180 393 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 980 587 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 800 980 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 611 TEUR (2023: 847 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 189 TEUR (2023: 133 TEUR) zu- sammen. Für das Geschäftsjahr 2024 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 9.233 TEUR geplant. Dieser wurde in 2024 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 825 11 Vermögenslage 2024 TEUR 2023 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 77.214 65.355 11.859 Umlaufvermögen 8.948 4.346 4.602 Rechnungsabgrenzungsposten 7 8 -1 Aktiva 86.169 69.709 16.460 Eigenkapital 9.068 8.667 344 Sonderposten 20.319 14.084 6.235 Rückstellungen 835 609 226 Verbindlichkeiten 55.802 46.194 9.646 Rechnungsabgrenzungsposten 143 155 9 Passiva 86.169 69.709 16.460 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die Sanierung Volksbad voran. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegen der Stadt Nürn- berg. Der Jahresverlust beläuft sich auf 8.832 TEUR (2023: 8.091 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 9.068 TEUR. Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 55.802 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse und Spenden, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 20.319 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind. Stand am 31.12.2023 EUR Ausgleich Stadt Nürnberg EUR Jahresverlust 2024 EUR Stand am 31.12.2024 EUR 8.666.894,12 9.233.453,00 -8.831.869,16 9.068.477,96 826 12 III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir- kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2023 und vorheriger Begutachtung des Werkausschusses NürnbergBad am 08.12.2023 wurde ab dem 1.1.2024 eine weitere Gebührenerhöhung um durchschnittlich 10 Prozent beschlossen. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Bei- spiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, bereits umge- setzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz- planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts- plan für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 9.836.741 EUR ge- plant. Bei den Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei 7.460 TEUR erwartet. Al- lerdings ging diese Annahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetrieb- nahme des Volksbades im Jahr 2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraus- sichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse, wird aufgrund der ausbleibenden Betriebs- aufwendungen für das Volksbad der zu erwartende Jahresverlust aus heutiger Sicht dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist. Chancen Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für die Jahre der Corona-Pandemie ein- geplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf die Kalenderjahre 2022 fort- folgende verschoben. Mittlerweile wurden zusätzlich zum Volksbad zwei weitere grö- ßere Projekte (Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung im Katzwangbad) fertiggestellt. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote so- wie sichtbare Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Kunden an- gestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs langfristig zu erhalten. 827 13 Das wichtigste Projekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Dane- ben stehen für das Nordostbad zwei aufwendigere Maßnahmen an. So konnte die Vergabe für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Nordostbades mitt- lerweile erfolgreich abgeschlossen werden, so dass eine Ausführung und Beendigung der Arbeiten im laufenden Kalenderjahr erwartet wird. Ebenfalls für das Nordostbad wird die dortige Wasseraufbereitungsanlage neu geplant, da eine Analyse des Bestan- des einen dringenden Bedarf aufzeigte und einen wirtschaftlichen Vorteil bei einer Neuplanung anstelle einer Aufarbeitung der bestehenden Anlage feststellte. Zur Kundengewinnung werden seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder intensiv große und kleine Veranstaltungen, wie die Aqua-Fitness-Nacht oder besondere Sau- naabende durchgeführt sowie neue Veranstaltungsformate getestet. Dies trug und trägt zu einer Belebung des Badebetriebs und zur Kunden(wieder)gewinnung bei. Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisierung aller Kassenanlagen in den Bä- dern von NürnbergBad. Damit wurde die Grundlage geschaffen, auf der im Jahr 2023 ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte. Dieser wurde im Jahr 2024 ausge- weitet und wird zunehmend als Vertriebsweg an Bedeutung gewinnen. Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild der Hallenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt wieder positive Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor. Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg- Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be- kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und im Jahr 2023 zur Ausführung kam. Für die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fenstern, Türen und der Fassade des Nordostbades liegt ebenfalls eine Förderzusage der Stadt Nürnberg in Höhe von 800.000 € vor. Im Wert dieser finanziellen Unterstützung werden noch im Jahr 2025 bauliche Maßnahmen (z.B. Austausch von Fenstern) im Nordostbad begonnen wer- den. Risiken Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man- nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschrei- ten. 828 14 Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Per- sonalmangel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat. NürnbergBad ist es zwar ge- lungen, für die Freibadsaison des Jahres 2024 und die Saison des Jahres 2025 noch ausreichend Personal zu finden. Dennoch bleibt die Personalausstattung weiterhin an- gespannt, da ohne eine Mindestzahl an Fachpersonal und Rettungsschwimmern (Sai- son- und Rufkräfte) der Betrieb von Bädern nicht ohne erhebliche bzw. nur mit unver- antwortbaren Risiken für die Sicherheit und Aufsicht möglich ist. Sollte für die Freibad- Saison des Jahres 2026 und die geplante Inbetriebnahme des Volksbades nicht aus- reichend viele Mitarbeitende gefunden werden, kann dies dazu führen, dass der öf- fentliche Badebetrieb nicht mehr im gewohnten Umfang kontinuierlich angeboten wer- den kann. In der Folge wäre mit Angebotseinschränkungen zu rechnen. Dies gilt auch, falls in Folge der angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg Einsparungsvorga- ben bei der Anzahl der Planstellen umgesetzt werden müssen und etwa ausschei- dende Mitarbeitende nicht mehr nachbesetzt werden dürften. Nach wie vor treten bei einzelnen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen Lieferschwie- rigkeiten bei Herstellern, Lieferanten und Handwerksbetrieben auf. Dies führt zu Ver- zögerungen und vereinzelt zu längeren Ausfällen bestimmter Angebote oder Attrakti- onen. Mitunter leiden auch Fachbetriebe für Lüftungsanlagen, Aufzüge, Badewasser- technik und weitere diverse Handwerksbranchen unter einer Personalknappheit, die eine zeitnahe Bearbeitung von Störungen verhindern. Größere Schäden oder längere, völlige Betriebsausfälle konnten bisher durch die technische Abteilung bei Nürnberg- Bad abgewendet werden. Um diese Fähigkeit zu erhalten, muss allerdings die Lager- haltung und Vorratsbeschaffung weiterhin höher bleiben als etwa noch vor der Corona- Pandemie. Gleichwohl steigen auch die Aufwendungen und die zeitliche Inanspruch- nahme seitens NürnbergBad, um zeit- und fachgerecht sowohl Wartungs- und Ver- tragsleistungen zu sichern und abzurufen, als auch spontane Reparaturen durch Fach- firmen organisieren zu können. So sorgte zu Beginn des Jahres 2025 ein technischer Defekt in der Gebäudeleittechnik zu einem mehrtägigen Totalausfall des Nordostba- des. Mit steigendem Alter der Anlagen steigen oft auch deren Fehleranfälligkeiten. Vorsorglich alle Anlagen- und Komponenten zu tauschen, die am Ende ihrer Lebens- zeit angelangt sind, oder von den Firmen nicht mehr unterstützt werden, ist aus wirt- schaftlicher Sicht nur begrenzt vertretbar. Denn für eine völlige Risikominimierung müssten die Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. die Investitionen in Ersatzbe- schaffungen immens gesteigert werden. Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nach- träge eine Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15 Prozent nicht auszuschließen. Die Werk- und Projektleitung sind allerdings kontinuier- lich bemüht, den genehmigten Kostenrahmen nur so begrenzt wie möglich zu über- steigen und das finanzielle Projektziel so gut wie möglich einzuhalten. 829 15 Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Volksbad beruht jedoch auf der Ausgaben- seite auf Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen, die sich zum Beispiel bei den Lohn- und Gehaltsanteilen sowie den Energiepreisen dynamischer entwickelt haben, als angenommen werden konnte. Insofern ist damit zu rechnen, dass die laufenden Kosten des Volksbades über den erwarteten Werten liegen werden und infolgedessen die Aufwendungen mehr als bisher angenommen ansteigen werden. Ein kostende- ckendes Betriebsergebnis für das Volksbad kann daher aus heutiger Sicht nicht mehr angenommen werden. Für die hohen pro Kopf Erlöse aus dem Saunageschäft des gesamten Eigenbetriebs NürnbergBad ist zu beachten, dass derzeit im Stadtgebiet nur wenig Konkurrenz vor- handen ist. Thermen und kommerzielle Wellnessbetriebe mit attraktiven Erholungsan- geboten sind überwiegend außerhalb des Stadtgebietes angesiedelt. Sollten sich hier jedoch Änderungen oder Erneuerungen ergeben, wäre die Marktposition von Nürn- bergBad mitunter schnell in Gefahr. Durch Unfälle, Randale, Auseinandersetzungen oder Übergriffe, die im Alltag eines großstädtischen Bäderbetriebs nicht generell auszuschließen sind, kann es für Nür- nergBad zu Reputationsrisiken kommen. Insofern besteht für den Betrieb eine dauer- haft latente Gefahr, in Folge von besonderen Vorkommnissen ein negatives Image bzw. einen Vertrauensverlust der Kundschaft zu erleiden. Die grundsätzliche Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von Wetter- und Klimabedin- gungen, wird sich infolge des Klimawandels in mehrerlei Hinsicht bemerkbar machen. Zum einen müssen auch in Deutschland erhöhte Gefahren bedacht werden, die durch Stürme, Starkregen oder andere Wetterextreme für die Bäderinfrastruktur ausgehen. Zum anderen sind die Besucherzahlen insbesondere in den Freibädern sehr stark und in den Saunen stark von der Witterung abhängig. Hitzewellen in den Sommern können zwar den Besucherstrom in die Freibäder massiv erhöhen. Allerdings können sie auch zu einer Überlastung des Betriebes und des Personals führen. Die Nachfrage nach den Saunalandschaften ist während der Wintermonate stark von einem Zusammen- spiel zwischen Temperatur und Sonnenscheindauer abhängig. Die Entwicklung der Personalkosten hängt von den aktuell laufenden Tarifverhandlun- gen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ab. Hier besteht die Möglichkeit, dass die bislang angenommenen Sätze für die Steigerung der Personalkosten nicht ausreichend sind, sondern etwas stärker steigen könnten, als in der momentanen Wirt- schaftsplanung angenommen wird. 830 831 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den NürnbergBad Eigenbetrieb, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi- lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor- schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz- lage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 832 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestäti- gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über- einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar- stellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver- mögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 833 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über- einstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan- des Bayern nach §§ 24 EBV Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen. 834 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß- nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je- doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe- triebs vermittelt. 835  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An- nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai- ger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, am 20. Juni 2025 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert) 836 837 Verwendungsvorbehalt Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Be- stätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hin- sichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke als nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersu- chungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. 838 839 840 841 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/011/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 17.10.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sachverhalt (WerkA NüBad): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 1111 842 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 843 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 844 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 845 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/078/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 17.09.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Anlagen: SÖR Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk Sachverhalt (WerkA SÖR): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde vom BKPV (Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband) gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1212 846 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 847 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II Stk 848 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 17.09.2025): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 € Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 4.042.893,31 € Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 € Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 4.042.893,31 € Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 4.042.893,31 € ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 849 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Jahresabschluss und Lagebericht 2024 des Eigenbetriebs mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1212 850 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Renatastraße 73, 80639 München Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883 E-Mail: poststelle@bkpv.de 851 AKTIVA € 31.12.2024 e€ 31.12.2023 € PASSIVA e 31.12.2024 €€ 31.12.2023 € A. AnlagevermögenA. Eigenkapital i. Immaterielle VermOgensgegenstande 1. Lizenzen 2. EDV Software 4.432,00 20.893.0025.325,00 14.917,00 69.094,0084.011,00 I. Stammkapital II. Allgemeine RQcklaga 0,00 10.285.813,90 0,00 10.285.813,90 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke u. grurrdstücksgleiche Rechte 2. Betraute Grundstücke u. gnjndstücksgl. Rechte 3. Bauten auf fremden Gnmd imd Boden 4. Fattfzeuge 214.042,68 21.048.341,15 462.522,00 12.334.703,00 214.042,68 21.447.106,15 201.582,00 11.370.911,00 III. Gewinnvortrag tV. JatiresQberschuss (♦)f<'4hresfehlbetrag (•) 15.552.464,25 -4.042.893,3111.509.570,94 12.667.556,74 2.884.907.5115.552.464.25 5. Mascftinen und tectm. Anlagen 6. Betriebs-und Gescliaftsausstattung 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 761.876,00 1.932.297,00 30.538.309,9067.292.091,73 1.138.956,00 2.093.068,00 16.322.760,1652.788.425,99 21.795.384,8425.838.278,15 B. Umlaufvermögen 1. Vorrate 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 3.886.647,56 901.770,864.788.418,42 3.818.388,40 757.608,894.575.997,29 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ahnliche Verpflichtungen 2. Sonstige Rückstellungen 41.740.078,00 19.507.917,69 50.213,43 61.247.985,69 37.226.365,00 10.494.416,34 57.776,48 55.720.781,34 11. Forderungen und sonstige VermOgensgegenstande 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon mll einer ResUaufzeH von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen davon mt einer ResUaufzeN von mehr als einem Jahr 0,00 € (V). 0,00 €) 3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe davon mit einer Resdaulzed von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) 4. Sonstige Vermögensgegenstande 3.988.651,85 634.196,01 23.679.982,24 229.720,3528.532.550,45 4.112.525,72 146.729,89 44.040.231,67 185.494,0948.484.981,37 D. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mtl etnar ResUautzatt b«t zu etnem Jahr 0 < (Vj 124 SSO <) 2. Vert)indlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Readaulzait bit zu oinom Jahr 0.400 707 4 |V| S 031.192 €) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen davon mit einer Rettlautiad bit zu einem Jahr 2 402 MI < |V| 3 107 036 C) 4. Vertiindlicftketten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriei>en 0,00 6.400.706,86 2.402.661,48 6.757.084,72 126.650,00 8.031.191,74 3.167.036,47 7.913.718,11 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten4.100.632,021.635.188,38 davonmtle<narRettlauttadbt(ZuatnamJahr2 7S7 0054|Vj 3013718C) 5. Sonstige Verbindlicfiketten davon md emer Readaubed bis zu einem Jahr 6 313 602 0 (V| 0 037 480 €) davon aus Steuern 470 774 8 (V) 443 001 8) davon im Rahmen der sozialen Sichethea 119 ISO 8 (VJ 90 28S 8) 6.313.881,73 21.874.634,79 6.837.487,63 26.076.083,95 C. Rechnungsabgrenzungsposten403.051,26317.722,07E. Rechnungsabgrenzungsposten173.940,08193.406,18 SUMME OER AKTIVA105.142.068.88107.886.326.10SUMME DER PASSIVA105.142.068.88107.866.326.10 Anlage 1.1 852 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung 2024 Anlage 1.2 2024 € 2023 € 1. Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32 2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 14.511.867,02 13.623.496,65 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 57.529.496,50 54.918.952,47 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 51.210.635,77 48.427.352,49 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 20.659.319,24 16.808.992,91 davon für Altersversorgung 9.593.150,53 € (Vj. 6.924.407,43 €) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.449.243,99 3.217.484,66 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.619.684,61 15.098.281,82 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47 davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 547.680,67 € (Vj. 577.552,08 €) 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 207.362,69 452.277,07 davon an verbundene Unternehmen 185.647,50 € (Vj. 215.617,50 €) davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 21.578,00 € (Vj. 236.540,00 €) 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.114,55 0,00 12. Ergebnis nach Steuern -3.936.577,49 2.991.296,53 13. Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02 14. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -4.042.893,31 2.884.907,51 Nachrichtlich: Der Jahresfehlbetrag i. H. v. -4.042.893,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen Gewinn- und Verlustrechnung GuV.xlsx 853 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg - Jahresabschluss 2024 - Anhang Blatt 1 A Allgemeine Angaben Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Suizbacher Straße 2-6. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den ergänzenden Vorschriften der EBV. B Angaben zu Bllanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstel lungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs dauer planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 € (Brutto) werden im Zugangsjahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über 952 € (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab geschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskos ten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen ver bundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung er forderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilan ziert. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich tag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlage güter. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfever pflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heu beck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rech nungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,9 % und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe Anlage 1.3 854 Anlage 1.3 855 Anlage 1.3 856 Anlage 1.3 857 Anlage 1.3 858 Anlage 1.3 859 Anlage 1.3 860 Anlage 1.3 861 Anlage 1.3 862 Anlage 1.3 Blatt 10 863 Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg - Lagebericht 2024 Anlage 2 Blatt 1 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2024 Lagebericht 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg der Stadt Nürnberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg der Stadt Nürnberg, - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2024 und der Ge- winn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 so- wie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be- stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit- telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli- chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage der Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über- einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 877 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Sonstige Informationen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigun- gen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig er- achtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts. 878 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Be- achtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine we- sentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo- sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli- chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur 879 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlang- ten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann. – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. – beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa- men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 880 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wur- den geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstat- tung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab- schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. München, 26.06.2025 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer 881 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/079/2025 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 17.09.2025 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Sachverhalt (kurz): Sachverhalt (WerkA SÖR): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1313 882 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 883 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II Stk 884 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 17.09.2025): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 festgestellten Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 885

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