← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (03.12.2025)
Sitzung gesamt (öffentlich)
Alexander Kahl
Daniel Frank
Flughafen
Ümit Sormaz
Altenfurt
Marcus König
Marc Schüller
Personal- und Organisationsausschuss
Andrea Friedel
Inga Hager
Langwasser
Katzwang
Michael Ziegler
Jasmin Bieswanger
Dutzendteich
Dr. Nasser Ahmed
Erlenstegen
Michael Feder
Gerhard Groh
Wetzendorf
Dr. Otto Heimbucher
Michael Kraus
Cengiz Sahin
Worzeldorf
Christine Kayser
St. Johannis
Schweinau
Gebersdorf
Ziegelstein
Moorenbrunn
Muggenhof
Maxfeld
Thon
Gartenstadt
Reichelsdorf
St. Leonhard
Nicole Alesik
Wöhrder See
Kerstin Böhm
Catrin Seel
Sportkommission
Rechnungsprüfungsausschuss
Werner Henning
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt)
Ernesto Buholzer Sepúlveda
Eberhardshof
Schniegling
Paul Arzten
Natalie Keller
Dr.-Ing. Tatjana Körner
Roland-Alexander Hübscher
Rita Heinemann
Reka Lörincz
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad)
Energie & Versorgung
Soziales & Gesundheit
Haushalt & Finanzen
Schule & Bildung
Kultur, Sport & Freizeit
Sicherheit & Ordnung
Rad- und Fußverkehr
Digitalisierung & Verwaltung
Wohnen & Bauen
Verkehr & Mobilität
Umwelt & Klima
Wirtschaft & Arbeit
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
03.12.2025
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 4
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024
Berichtvorlage Rpr/009/2025 6
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024 Rpr/009/2025 8
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2024 Eigenbetriebe Rpr/009/2025 134
TOP Ö 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sitzungsvorlage SUN/024/2025 204
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2024 SUN/024/2025 208
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) SUN/024/2025 261
TOP Ö 3 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sitzungsvorlage SUN/025/2025 355
TOP Ö 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/017/2025 359
ASN Bericht Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk ASN/017/2025 363
TOP Ö 5 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/016/2025 462
TOP Ö 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage NüSt/018/2025 465
1_2 Kurzbericht Geschäftsbericht 2024 NüSt/018/2025 469
Geschäftsbericht 2024 NüSt/018/2025 472
TOP Ö 7 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage NüSt/019/2025 532
TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/008/2025 536
1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2024 Bericht FSN/008/2025 540
1.1 b Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk BKPV JA 2024 Anlagen FSN/008/2025 609
1.2 Jahresabschluss 2024 Erstellungsbericht Dr. Storg FSN/008/2025 642
TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/009/2025 704
TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/012/2025 708
Endgültiger Bericht JAP 2024 NüBad/012/2025 712
Endgültiges Testat JAP 2024 NüBad/012/2025 794
TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/011/2025 842
TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 SÖR
2
Sitzungsvorlage SÖR/078/2025 846
SÖR Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk SÖR/078/2025 850
TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2024 SÖR
Sitzungsvorlage SÖR/079/2025 882
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 03.12.2025, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024
Berschneider, Alois
Bericht
Rpr/008/2025
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Berschneider, Alois
Gutachten
SUN/024/2025
3. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Berschneider, Alois
Gutachten
SUN/025/2025
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Berschneider, Alois
Gutachten
ASN/017/2025
5. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Berschneider, Alois
Gutachten
ASN/016/2025
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Berschneider, Alois
Gutachten
NüSt/018/2025
7. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Gutachten
NüSt/019/2025
4
Berschneider, Alois
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb
Franken-Stadion (FSN)
Berschneider, Alois
Gutachten
FSN/008/2025
9. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb
Franken-Stadion (FSN)
Berschneider, Alois
Gutachten
FSN/009/2025
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Berschneider, Alois
Gutachten
NüBad/012/2025
11. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Berschneider, Alois
Gutachten
NüBad/011/2025
12. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Berschneider, Alois
Gutachten
SÖR/078/2025
13. Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Berschneider, Alois
Gutachten
SÖR/079/2025
14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.07.2025,
öffentlicher Teil
5
Seite 1 von 2
Berichtsvorlage
Rpr/009/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024
Anlagen:
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2024 Eigenbetriebe
Bericht:
Der heute vorliegende Bericht über die „Prüfung des Haushalts-·und Wirtschaftsjahres·2024
der Stadt Nürnberg" beinhaltet die Prüfungsgebiete und·-ergebnisse der bis zum 12.11.2025
abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das·Haushaltsjahr·2024 und
decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen
ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl
der Prüfungsgebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden
Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt.
Die Prüfungen der doppischen Abschlüsse 2024 der Stadt sind derzeit noch nicht
abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfungen durch das
Rechnungsprüfungsamt werden die Berichte über die „Prüfung des Jahresabschlusses 2024“
der Stadt Nürnberg und die „Prüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2024“
im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der heute Vorgelegte und die Berichte
zu den vorgenannten Jahresabschlüssen 2024 bilden die Grundlage zur vorgesehenen
Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und weiter für die Feststellung und
Entlastung im Stadtrat.
Die Ergebnisse der bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2024
der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg sind in einem weiteren heute beiliegenden Bericht über die
„Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe“ abschließend enthalten.
Die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden bereits in den jeweiligen Werkausschüssen
behandelt und zur gesonderten Begutachtung auf die heutige Tagesordnung des
Rechnungsprüfungsausschusses gesetzt.
11
6
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/009/2025
Seite 2 von 2
7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-11/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2024
der Stadt Nürnberg
November 2025
11
8
Seite 2 von 126 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2023, 2022 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2024 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Prüfungen im Bereich Dienststellen/Produkte 9
2.1.1 2. Bürgermeisterin (2.BM) 9
2.1.2 Personalamt (PA) 12
2.1.3 Bürgermeisteramt (BgA) 14
2.1.4 Kassen- und Steueramt (KaSt) 15
2.1.5 Ordnungsamt (OA) 17
2.1.6 Feuerwehr (FW) 19
2.1.7 Amt für Berufliche Schulen (SchB) 21
2.1.8 Sozialamt (SHA) 23
2.1.9 Jugendamt (J) 25
2.1.10 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) 29
2.1.11 Friedhofsverwaltung (Frh) 30
2.2 Querschnittsprüfungen (dienststellenübergreifend) 32
2.2.1 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten mittels des Prüftools hr-easy audit –
Follow-up Prüfung 32
2.2.2 Prüfung von Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostenerstattung (PA) 36
2.2.3 Beratung, Bewertung sowie Prüfung hinsichtlich der künftigen Handhabung von
Dienstleistungskonzessionen 39
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich Verwaltungsprüfung 40
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 40
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 41
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 42
2.4 Prüfung im Bereich Eigenbetriebe 45
2.5 Informationstechnik 45
2.5.1 Vorbemerkungen 45
2.5.2 S/4HANA-Migrationsprojekt 45
2.5.3 SAP-Daten-Archivierung 51
2.5.4 Vergabeprüfung im IT-Bereich 52
2.6 Technische Prüfung 54
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 54
2.6.2 Prüfungsvolumen 54
2.6.3 Materielles Ergebnis 55
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 55
2.6.5 Beteiligungsunternehmen 83
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 83
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 84
2.7.2 Sonstige Beteiligungen 90
2.8 Auftragsprüfungen 91
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 91
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 92
2.8.3 Haus der Heimat e.V. 93
9
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 126
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 94
2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg 95
2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 98
2.8.7 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzogenaurach (ZV StUB) 99
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2024 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 101
4 JAHRESABSCHLUSS 2024 DES KLINIKUMS 102
4.1 Vorbemerkung 102
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 102
4.2.1 Konzernbilanz 2024 108
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2024 110
5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 114
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 122
7 INTERNE HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 124
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 126
10
Seite 4 von 126 Vorbemerkungen
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das
Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt
sind,
der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO), wobei
auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,
die Betätigung der Gemeind e bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und
bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -, Betriebs-
und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst
vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung
der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit
der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg sowie die Hinweisgebermelde-
stelle angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und
des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben
im Klinikum und beim Staatstheater Nürnberg wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti schen
Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte
vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. Migration auf S/4HANA
11
Vorbemerkungen Seite 5 von 126
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirt-
schaftsjahr 2024 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienst-
stellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des dop-
pischen Jahresabschlusses der Stadt 2024 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prü-
fung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024
der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2025 geplant. Beide Berichte bilden die Grund-
lage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprü-
fungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2024 der Stadt
Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2024 bereits vollständig durchgeführten
Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann
hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
Summen- und Saldenlisten, Kontenblät ter und Buchungsbelege sowie weitere begründende
Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfun gsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings
die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung
der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2024, zum
Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 20 24 im vorliegenden Sachverständigenbericht
skizziert.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüf-
ten abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnah-
men der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbes-
serung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräum-
ter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungs amt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden
(Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbeson-
dere auch auf den interkommunalen Ideen -Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignet e
Fortbildungen zu realisieren.
12
Seite 6 von 126 Vorbemerkungen
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2023, 2022 und Entlas-
tung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 20 23 der Stadt
Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2023 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stif-
tungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirt-
schaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2024
bzw. 04.7.2025 geprüft/begutachtet und am 11.12.2024 bzw. 23.07.2025 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
13
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 126
2 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Abschlussprüfung 2024 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2026 abgeschlossen sein. Aus
Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2024 im Vergleich zum Vorjahr kurz be-
leuchtet.
Ergebnisrechnung 2024
2024 2023
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.265.591.216,76 1.232.160.254,64 33.430.962,12 2,7
2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen 625.069.785,86 566.049.864,20 59.019.921,66 10,4
3 Sonstige Transfererträge 7.567.155,51 6.658.772,34 908.383,17 13,6
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 104.744.821,17 95.657.027,38 9.087.793,79 9,5
5 Auflösung von Sonderposten 56.504.290,34 54.146.031,56 2.358.258,78 4,4
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 47.911.730,59 48.199.313,15 -287.582,56 -0,6
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 417.492.729,14 362.455.792,58 55.036.936,56 15,2
8 Sonstige ordentliche Erträge 71.080.531,85 119.407.186,47 -48.326.654,62 -40,5
9 Aktivierte Eigenleistungen 7.827.965,49 5.080.640,44 2.747.325,05 54,1
10 Bestandsveränderungen 180.812,27 99.172,40 81.639,87 82,3
Ordentliche Erträge 2.603.971.038,98 2.489.914.055,16 114.056.983,82 4,6
11 Personalaufw endungen 718.446.650,53 644.560.366,65 73.886.283,88 11,5
12 Versorgungsaufw endungen 107.451.119,88 123.111.886,87 -15.660.766,99 -12,7
13 Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen 409.922.687,76 335.655.500,87 74.267.186,89 22,1
14 Abschreibungen 126.118.050,08 148.205.603,99 -22.087.553,91 -14,9
15 Transferaufw endungen 1.067.703.217,15 979.187.407,71 88.515.809,44 9,0
16 Sonstige ordentliche Aufw endungen 158.026.519,42 143.168.983,17 14.857.536,25 10,4
Ordentliche Aufwendungen 2.587.668.244,82 2.373.889.749,26 213.778.495,56 9,0
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit 16.302.794,16 116.024.305,90 -99.721.511,74 -85,9
17 Finanzerträge 15.079.005,97 10.349.393,81 4.729.612,16 45,7
18 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen 49.561.902,95 41.168.571,49 8.393.331,46 20,4
Finanzergebnis -34.482.896,98 -30.819.177,68 -3.663.719,30 -11,9
Ordentliches Jahresergebnis -18.180.102,82 85.205.128,22 -103.385.231,04 -121,3
19 Außerordentliche Erträge 3.386.908,53 47.915.304,47 -44.528.395,94 -92,9
20 Außerordentliche Aufw endungen 7.579.268,22 10.087.696,07 -2.508.427,85 -24,9
Außerordentliches Ergebnis -4.192.359,69 37.827.608,40 -42.019.968,09 -111,1
Jahresergebnis -22.372.462,51 123.032.736,62 -145.405.199,13 -118,2
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
14
Seite 8 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Fehlbetrag von 22,37 Mio. Euro. Gegenüber dem
Vorjahr, in dem ein Überschuss von 123,03 Mio. Euro erzielt wurde, stellt dies eine Verschlechterung
um 145,41 Mio. Euro dar. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere der Wegfall von Einmalef-
fekten (Nachzahlung für Vorjahre von 45,00 Mio. Euro) und die Auflösung von Rückstellungen
(42,00 Mio. Euro).
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 16,30 Mio. Euro noch ein positives Bild.
Es verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch um 99,72 Mio. Euro. Das Finanzergebnis
verschlechterte sich, insbesondere aufgrund weiter gestiegener Zinsaufwendungen (+8,39 Mio.
Euro) um 3,66 Mio. Euro und ist mit 34,48 Mio. Euro weiterhin negativ. Das außerordentliche Ergeb-
nis weist dagegen einen Rückgang von 42,02 Mio. Euro auf und ist im Berichtsjahr mit 4,19 Mio.
Euro im negativen Bereich.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 114,06 Mio. Euro zu verzeichnen, was im
Wesentlichen auf höhere Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+59,02 Mio. Euro)
und Mehrerträgen bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+55,04 Mio. Euro) zurückzufüh-
ren war. Dabei führte insbesondere der Anstieg der Schlüsselzuweisungen zu Mehrerträgen von
41,43 Mio. Euro. Gestiegene Erstattungen vom Bund, insbesondere für die laufenden Kosten der
Unterkunft sowie bei Transferleistungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII und Mehrerträ-
gen von Seiten des Landes du rch die anfallenden Erstattungen für das Deutschlandticket, führten
zu einem Anstieg bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen.
Durch Inflation und Preissteigerungen haben sich die ordentlichen Aufwendungen um 213,78 Mio. Euro
erhöht. Diese Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf erneut gestiegenen Transferaufwendun-
gen (+88,52 Mio. Euro). So war im Sozialbereich, insbesondere bei der Jugend- und Familienhilfe ein
sprunghafter Anstieg um 23,59 Mio. Euro zu verzeichnen. Auch die Position „Verlustausgleiche Eigen-
betriebe und verbundene Unternehmen“ weist einen Anstieg der Aufwendungen um 45,80 Mio. Euro
aus. Maßgeblich hierfür waren insbesondere ein Verlustausgleich an die Städtischen Werke Nürnberg
GmbH i. H. v. 25 Mio. Euro sowie eine aufgrund des Verlustes des Klinikums zu bildende Rückstellung
von 18,10 Mio. Euro. Daneben trugen die erhöhten Personal – und Versorgungsaufwendungen
(+58,23 Mio. Euro) wesentlich zum Anstieg der ordentlichen Aufwendungen bei.
Das Finanzergebnis fällt 2024 um 3,66 Mio. Euro schlechter aus als im Vorjahr, was insbesondere
auf rund 8,39 Mio. Euro höheren Finanzaufwendungen zurückzuführen war. Wesentlicher Grund für
diese Mehraufwendungen war der Anstieg bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite
(+4,56 Mio. Euro) sowie um 4,26 Mio. Euro höhere Erstattungszinsen (Gewerbesteuer). Die Zins-
lastquote beträgt 1,59 % (Vorjahr 1,54 %).
Das Außerordentliches Ergebnis ist mit -4,19 Mio. Euro, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder im übli-
chen Schwankungsbereich. Im Vorjahr wurde hier aufgrund von Kostenerstattungen für den Betrieb
der Corona-Impfzentren ein außergewöhnlich hoher Ertrag ausgewiesen.
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,79 Mio.
Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 25,6 Mio. Euro angestiegen. Da eine Entwicklung
bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden
Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschul-
dung gerechnet w erden. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus führt deshalb bereits ein leichter
Rückgang der Gewerbesteuererträge zu enormen Konsequenzen für die Finanzlage der Stadt. Um
auch weiterhin genehmigungsfähige Haushalte aufstellen zu können, sind wie von der Reg ierung
bei der Haushaltsgenehmigung 2025 gefordert, Streichungen und Prioritätensetzungen in der Mit-
telfristigen Investitionsplanung erforderlich.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprü-
fungsausschusses im Juni 2026.
15
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 126
2.1 Prüfungen im Bereich Dienststellen/Produkte
2.1.1 2. Bürgermeisterin (2.BM)
111116 Konzernsteuerung – 2. Bürgermeisterin Kultur
Erhebung der Einnahmen im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
Prüfungsbericht vom 28.02.2025
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2024/2023 wurde die Erhebung der Einnahmen im
Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2.BM) untersucht. Ziel war es, die Einnahmepraxis in den
Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Nachvollziehbarkeit zu beurteilen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Analyse der Einnahme-
quellen, der verwendeten Kassensysteme, des Forderungsmanagements sowie der Kalkulations -
und Preisgestaltungsverfahren.
Der Teilergebnishaushalt der Stadt Nürnberg weist für das Geschäftsjahr 2023 im Geschäftsbereich
2. BM einen Fehlbetrag der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 59,5 Mio. Euro aus. Die ge-
samten ordentlichen Erträge betrugen rund 21,8 Mio. Euro. Entsprechend lagen die ordentlichen
Gesamtaufwendungen bei 81,3 Mio. Euro. Im Stellenplan sind hierbei rund 598 Vollzeitkräfte (VK)
für die Aufgabenerfüllung verortet. Gemessen an diesen Größenordnungen sowie anhand der viel-
schichtigen Leistungs- und Produktpaletten ist daher eine regelmäßige prüfungsseitige Betrachtung
der kulturellen Organisationseinheiten in vielfacher Hinsicht geboten.
Die Prüfung erfolgte gemäß Art. 103 Abs. 1 und 3 sowie Art. 106 Abs. 1 GO und umfasste die
Einrichtungen
Projektbüro (Pb),
Meistersingerhalle (MSH),
Stadtarchiv (Av),
Museen der Stadt Nürnberg (KuM),
KunstKulturQuartier (KuKuQ),
Amt für Kultur und Freizeit (KuF) und
Bildungscampus (BCN).
Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Beantwortung thematisierter
Fragengruppen sowie der Au swertung der Jahresabschlussdaten 2023. Ziel war eine einheitliche
Betrachtung der Einnahmenerhebung, der Kassentechnik, des Forderungsmanagements sowie der
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Die methodische Herangehensweise erlaubte eine struk-
turierte Bewertung der Einnahmenpraxis in allen relevanten Dienststellen. Im Fokus standen die
Vollständigkeit der Einnahmeerhebung, die sachgerechte Kalkulation der Gebühren und die ord-
nungsgemäße Buchführung nach den Vorschriften der GO, KommHV-Doppik und den Allgemeinen
Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB).
16
Seite 10 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Wesentliche Feststellungen
Ein wesentlicher Prüfungsgegenstand war die Entwicklung der Einnahmen in den letzten Jahren.
Insbesondere die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Besucherzahlen und Veranstaltungen
waren deutlich erkennbar. Während in den Jahren 2020 und 2021 massive Einbrüche bei Einnah-
men und Besuchszahlen zu verzeichnen waren, setzte ab 2022 eine schrittweise Erholung ein. Den-
noch erreichen viele Einrichtungen, darunter die Museen und der Bildungscampus, weiterhin nicht
das Niveau von 2019. Die Bemühungen, diese Entwicklung durch die Einführung neuer Gebühren-
satzungen und die Anpassung von Entgelten zu stabilisieren, zeigen erste Erfolge.
Die Ergebnisse der Prüfung verdeutlic hen, dass die Einnahmeverwaltung in den verschiedenen
Dienststellen dezentral erfolgt und keine einheitlichen Vorgaben für die Kalkulation oder Anpassung
für die vielschichtigen Einnahmearten bestehen. Dies führt u.E. zu teils erheblichen Unterschieden
in der Handhabung und Transparenz der Einnahmeprozesse. Besonders in Bereichen wie den Mu-
seen und Kulturläden zeigte sich, dass Gebührenkalkulationen häufig nicht auf einer Vollkostenbasis
erfolgen, und nur begrenzt an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbed ingungen angepasst wer-
den.
Dies erschwert eine nachhaltige und transparente Einnahmeplanung und könnte langfristig die fi-
nanzielle Stabilität der Einrichtungen beeinträchtigen. Es war festzustellen, dass die Entgeltordnung
für das Bildungszentrum vom 13.07 .2011 mit Wirkung zum 01.07.2023 ersetzt wurde. Die Anpas-
sung war notwendig, da die bisherige Fassung über 12 Jahre hinweg unverändert blieb und die
Anforderungen einer Preisgestaltung, die einen negativen Deckungsbeitrag vermeiden soll, nicht
mehr erfüllte. Es wurde zudem festgestellt, dass die Anpassung der Gebühren im Stadtarchiv zuletzt
nach einem Zeitraum von elf Jahren, nämlich zwischen 2013 und 2024, erfolgte. Ein solch erhebli-
cher zeitlicher Versatz steht im Widerspruch zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und lässt eine kontinuierliche Preisfortschreibung vermissen, wodurch die Gebühren/Entgelte die
tatsächlichen Kostenentwicklungen nicht angemessen widerspiegeln.
Ein weiterer Fokus lag auch auf der kassentechnischen Vereinnahmung der Einnahmen. Hier zeigte
sich eine heterogene Struktur, die von modernen Kassensystemen bis hin zu traditionellen Verfah-
ren reicht. Obwohl in einigen Bereichen, wie dem KunstKulturQuartier, Fortschritte bei der Digitali-
sierung und Standardisierung erzielt wurden, besteht in anderen Dienststellen weiterhin Nachholbe-
darf. Die uneinheitlichen Verfahren erschweren u.E. eine effiziente Einnahmenverwaltung.
Das Forderungsmanagement stellte ebenfalls einen Prüfungsinhalt dar. Hierbei wurde deutlich, dass
die Bearbeitung offenerer Forderungen nicht in allen Dienststellen gleichermaßen effizient erfolgt.
Während Einrichtungen wie das Planetarium ein effektives Forderungsmanagement aufweisen, be-
stehen in anderen Bereichen, etwa der Stadtbibliothek oder dem Bildungszent rum, Rückstände.
Diese Verzögerungen können teilweise auf personelle Engpässe oder suboptimale Abläufe zurück-
geführt werden und erfordern gezielte Maßnahmen zur Verbesserung.
Die Haushaltskonsolidierung wurde im Prüfzeitraum verstärkt durch Gebührenerhöhun gen und die
Einführung neuer Preisgestaltungen unterstützt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einnah-
mesituation zu stabilisieren. Allerdings wurde festgestellt, dass bei der Kalkulation der Gebührener-
höhungen häufig keine umfassende Berücksichtigung de r steigenden Gesamtausgaben, wie bei-
spielsweise Personalkosten oder Energiekosten, erfolgt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die
Mehreinnahmen nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen auszugleichen.
Zusammenfassend zeigte die Prüfung, dass die kulturell en und bildungsbezogenen Einrichtungen
des Geschäftsbereichs 2. BM durchaus Anstrengungen unternommen haben, um den Herausforde-
rungen der vergangenen Jahre zu begegnen. Dennoch bleiben die finanziellen Strukturen fragil, und
es besteht weiterhin ein erheblicher Anpassungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Standar-
17
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 126
disierung der Einnahmeverfahren und die regelmäßige Anpassung der Gebühren an die tatsächli-
chen Kosten. Um die langfristige finanzielle Stabilität der Einrichtungen zu gewährleisten, sollten
diese Aspekte prioritär behandelt werden. Rpr stellte fest, dass die Einnahmenverwaltung dezentral
erfolgt und die Kalkulationsverfahren je nach Einrichtung erheblich variieren. Eine einheitliche An-
wendung von Vollkostenkalkulationen ist nicht gegeben. Gebührenanpassungen erfolgen teilweise
in zu großen zeitlichen Abständen, wodurch Entgelte nicht die tatsächlichen Kostenentwicklungen
widerspiegeln. In mehreren Einrichtungen – u. a. Museen, Kulturläden und Bildungscampus – bleibt
die Preisgestaltung aus sozi alen und kulturpolitischen Gründen bewusst unter den tatsächlichen
Kosten. Rpr erkennt diese Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und kultureller Zugänglichkeit als
legitim an, weist jedoch auf die daraus resultierenden Defizite in der Kostendeckung hin.
Im Bereich der kassentechnischen Vereinnahmung und des Forderungsmanagements bestehen
deutliche Unterschiede zwischen den Dienststellen. Während z. B. das Planetarium ein effektives
Forderungsmanagement aufweist, zeigen sich im Bildungszentrum und in der Stadtbibliothek struk-
turelle Verzögerungen. Diese resultieren teilweise aus personalbedingten Engpässen und der bis-
lang unvollständigen Digitalisierung der Einnahmeverfahren. Rpr sieht hierin eine Schwachstelle,
die mittelfristig durch den flächendeckenden Einsatz digitaler Systeme (z. B. SAP-Anbindung, elekt-
ronische Mahnverfahren) zu beheben ist.
Stellungnahme des Geschäftsbereiches 2. BM
In der Stellungnahme vom 26.06.2025 bestätigt 2.BM die Feststellungen im Wesentlichen und be-
tont, dass kulturelle Einrichtungen neben wirtschaftlichen Anforderungen den gesellschaftlichen Auf-
trag zur Teilhabe und sozialen Verträglichkeit erfüllen müssen. Eine ausschließlich kostenorientierte
Preisgestaltung sei mit diesem Auftrag nicht vereinbar. Gleichwohl wird die Notwendigkeit regelmä-
ßiger Gebührenüberprüfungen ausdrücklich anerkannt. Zudem wird hervorgehoben, dass bereits in
mehreren Einrichtungen – etwa den Museen, der Meistersingerhalle und dem Bildungszentrum –
regelmäßige Anpassungen erfolgen.
Im Nachgang zum Abschlus sgespräch zum Prüfbericht „Einnahmen im Kulturbereich“ wurde die
bisherige Stellungnahme durch weitere Punkte ergänzt. Dabei konnte in wesentlichen Formulierun-
gen Einigkeit hergestellt und eine gemeinsame Basis erreicht werden. Der im Prüfbericht hervorge-
hobene Unterschied zwischen einer Kalkulation und der tatsächlich erhobenen Gebühr wurde nun-
mehr berücksichtigt. Bislang waren Kalkulation und Gebühr weitgehend gleichgesetzt worden.
Grundsätzlich soll jedoch für sämtliche Angebote im Kulturbereich eine Kalkulation zugrunde gelegt
werden. Für reguläre Angebote – etwa den Museumsbetrieb – ist vorgesehen, diese in einem Turnus
von zwei bis drei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. In diesem Zuge ist auch eine
Anpassung der erhobenen Gebühren zu prüfen und abzuwägen.
Darüber hinaus wurde aufgegriffen, dass bei der Ausweisung der Besucherzahlen künftig zwischen
dem regulären Betrieb und besonderen Veranstaltungen (z. B. „Blaue Nacht“) differenziert werden
soll, um Verzerrungen bei der Kennzahl „Einnahmen pro Besuch“ zu vermeiden.
Es wird eingeräumt, dass KuM im Jahr 2024 den angestrebten Erhöhungsbetrag nicht erreicht hat.
Mit Stk wurde jedoch eine mehrjährige Entwicklung der Einnahmen vereinbart, an deren Ende ein
entsprechender Durchschnittswert stehen soll. Hintergrund hierfür sind der Umbau des Dokumenta-
tionszentrums sowie die Schließung des Museums Industriekultur bis Mitte 2026.
2.BM verweist ergänzend auf mehrere laufende Digitalisierungsprojekte, die ab 2025 Wirkung ent-
falten sollen, darunter die Einführung des Veranstaltungsmanagementsystems „Venuzle“, die Vor-
bereitung digitaler Ticketsysteme und die Konzeption einer digitalen Spendenmöglichkeit. Ferner
sollen die Verfahren im Forderungsmanagement, insbesondere bei BCN und KuF, optimiert und
Rückstände abgebaut werden. Die Stellungnahme unterstreicht damit das Ziel, Einnahmeprozesse
nicht nur zu standardisieren, sondern auch konsequent digital zu modernisieren.
18
Seite 12 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Bewertung durch Rpr
Rpr würdigt die eingeleiteten Maßnahmen, sieht jedoch weiterhin Anpassungsbedarf. Die Einfüh-
rung einheitlicher Kalkulationsgrundlagen und verbindlicher Dienstanweisungen wird als erforderlich
bewertet, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtskonformität sicherzustellen. Eine laufende
Fortschreibung der Gebührenkalku lation ist erforderlich, um die angestrebten Konsolidierungsef-
fekte nachhaltig abzubilden und zu sichern. Zudem wird empfohlen, die Gebühren regelmäßig auf
Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Prüfung zeigt, dass der Geschäftsbereich Kultur wesentliche Schritte zur Modernisierung seiner
Einnahmestrukturen unternimmt. Gleichwohl bestehen strukturelle Schwächen, die aus historisch
gewachsenen, dezentralen Prozessen resultieren. Die von 2.BM angekündigten Maßnahmen – ein-
schließlich der vorgesehenen Standardisierungen, Digitalisierungsprojekte und internen Abstim-
mungsmechanismen – sind u.E. geeignet, diese Defizite mittelfristig zu beheben.
Rpr regt an, die Fortschritte künftig erneut zu evaluieren und den Um setzungsstand der Digitalisie-
rungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu überprüfen. Eine verbesserte zentrale Steuerung und
die Einführung verbindlicher Regelwerke zur Gebührenkalkulation werden als wesentliche Schritte
zur Stärkung der finanziellen Stabilität des Geschäftsbereichs Kultur bewertet.
2.1.2 Personalamt (PA)
111230 Personaldienstleistungen
Prüfung der Abgeltung von Gleitzeitguthaben
Prüfungsvermerk vom 20.08.2025
Bei der Betrachtung der derzeitigen Praxis der Barabgeltung von Gleitzeit -Guthaben fielen Unter-
schiede bei der Verwendung der Bemessungsgrundlage auf.
Grundsätzlich sieht § 11 Abs. 2 Satz 2 der Rahmendienstvereinbarung über die Regelung und Fle-
xibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Nürnberg (RahmenDV-AZ, HdV 120.65) eine Barabgeltung
von Zeitguthaben nicht vor.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnis-
ses. Vor dem Ausscheiden sind die Arbeitszeitkonten auszugleichen. Arbeitsstunden, die über die
vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus gel eistet wurden, sind bis zum Austritt – sofern dies
möglich ist – durch entsprechende Verringerung der Arbeitszeit auszugleichen. Nicht ausgleichbare
Stunden, die im Rahmen von Vereinbarungen nach § 10 Abs. 2 oder 3 geleistet wurden (Überschrei-
tung des Monatssaldos bis zum maximalen Zeitwert von 15 bzw. 30 Arbeitstagen), sind zu vergüten
(§ 17 Sätze 1 – 3 der RahmenDV-AZ).
Die Bemessungsgrundlage für evtl. Abgeltungen von Zeitguthaben ist die anteilige (individuelle) Mo-
natsvergütung, nicht jedoch die Urlaubsvergütung (Anlage zur RahmenDV-AZ Nr. 5).
Im aktuellen Lohnartenverzeichnis findet sich für diese Abgeltung der Zeitguthaben bei Austritt keine
passende Lohnart (LA) für Beamte (Beschäftigte wurden nicht geprüft). Verwendet wird meist die
LA 3707, die jedoch nur den amtlichen Mehrarbeitsvergütungssatz beinhaltet, der meistens deutlich
niedriger als die individuelle Monatsvergütung ist und somit nicht den Vorgaben der RahmenDV-AZ
entspricht.
In den Jahren 2014 und 2022 wurde von dem Grundsatz „Keine Bar -Abgeltung von Zeitguthaben“
ausnahmsweise abgewichen. Gründe hierfür waren Ergebnisse der Erhebung der Zeitguthaben zum
19
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 126
Stand 31.07.2013 mit der Feststellung vorhandener erheblicher Zeitguthaben bei gleitender Arbeits-
zeit sowie die Möglichkeit zur Auszahlung der in Folge der Corona-Krise entstandenen Zeitguthaben
im Jahr 2022.
Für diese beiden Ausnahmen wurden spezielle LAen zur Verfügung gestellt (370V, 370T, 371V,
371T, 490V, 490T), jeweils befristet bis 31.10.2014 bzw. vom 01.04.2022 bis 31.12.2022. Diese
LAen bilden die individuelle Monatsvergütung ab und entsprechen somit den Vorgaben der Rah-
menDV-AZ.
Folgende Feststellungen wurden getroffen:
Bei einer Auswertung durch Rpr fiel auf, dass bei Beamten bei Austritten bzw. Ende der Alters-
teilzeit (ATZ)-Arbeitsphase für die Abgeltung der Zeitguthaben unterschiedliche LAen verwen-
det wurden: 3707, 3703, 3711, 370V. Somit wird in einigen Fällen die anteilige, individuelle Mo-
natsvergütung und in anderen Fällen die (teils deutlich) niedrigere amtliche Mehrarbeitsvergü-
tung gezahlt.
Im Zuge der Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ist zu gewährleisten, dass einheitlich die in
der RahmenDV-AZ festgelegte anteilige (individuelle) Monatsvergütung gezahlt wird (die LA
3707 für Beamte entspricht betragsmäßig nicht den Vorgaben der RahmenDV-AZ). Andernfalls
wäre die RahmenDV-AZ an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.
IT/2-SKN/HCM teilt am 04.02.2025 auf Nachfrage mit, dass die LA 370V auch derzeit noch
eingabefähig ist. Es ist zu vermuten, dass dies auch für die anderen LAen 370T, 371V, 371T,
490V und 490T zutrif ft. Im Lohnartenverzeichnis ist bei allen genannten LAen die Bemerkung
„Eingabe befristet bis 31.10.2014“ hinterlegt.
Soll eine weitere Verwendung der LAen 370V, 370T, 371V, 371T, 490V und 490T ausgeschlos-
sen werden (da sie speziell für die Ausnahmen in den Jahren 2014 und 2022 gedacht waren) ,
ist ein Hinweis an IT/2-SKN/HCM nötig.
Die LAen für Beschäftigte wurden von Rpr nicht betrachtet und wären von PA hinsichtlich der
Anforderungen in der RahmenDV-AZ zu überprüfen.
Lt. tel. Auskunft von PA/M am 30.01.2025 werden Stunden des Monatssaldos von bis zu 15
Stunden nicht bzw. nur auf Antrag abgegolten. Sind mehr als 15 Stunden Zeitguthaben vorhan-
den, werden alle Stunden abgegolten. Aus § 17 i.V.m. § 10 Abs. 2 und 3 Rah menDV-AZ wäre
auch herauszulesen, dass nur die Stunden, die den maximalen Monatssaldo von 15 Stunden
nach § 10 Abs. 1 RahmenDV-AZ übersteigen, abgegolten werden.
Hier wäre eine Klarstellung in der RahmenDV-AZ hilfreich.
Zum Zeitpunkt der abzugeltenden Stunden ist in § 17 RahmenDV-AZ zu lesen: „Vor dem Aus-
scheiden …. sind die Arbeitszeitkonten auszugleichen.“
Lt. SAP-HCM Handbuch TMW, Nr. 4.3.13.2 erfolgt die Erfassung der abzugeltenden Stunden
auf den letzten Arbeitstag des Mitarbeitenden, das wäre z.B. im ATZ-Blockmodell der letzte Tag
der ATZ-Arbeitsphase. Gemäß RahmenDV-AZ wäre „vor dem Ausscheiden“ jedoch der letzte
Tag der ATZ-Freiphase.
Hier wäre ebenfalls eine Klarstellung in der RahmenDV -AZ wünschenswert, zumal die übliche
Erfassung der Abgeltung au f den letzten Tag der ATZ -Arbeitsphase (gem. Handbuch TMW)
durchaus die kostengünstigere Variante für den Arbeitgeber darstellen würde. Bei einer Erfas-
sung auf den letzten Tag der ATZ -Freiphase (gem. RahmenDV-AZ), der ja durchaus einige
20
Seite 14 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Jahre später liegen kann, wäre die Auszahlung durch evtl. zu berücksichtigende Besoldungser-
höhungen deutlich kostenintensiver.
Eine Stellungnahme zum Prüfungs vermerk liegt aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen
Erstellungsdatum des Vermerks und des Sachverständigenberichtes noch nicht vor.
2.1.3 Bürgermeisteramt (BgA)
111281 Menschenrechtsbüro&Gleichstellungsstelle
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben insbesondere Spenden- und
Sponsoring Abwicklung
Prüfungsbericht vom 12.02.2025
Der Stadtrat beschloss am 22.04.2015, die zwei einzelnen Einheiten Menschenrechtsbüro und
Gleichstellungsstelle zusammenzulegen und eine Stabsstelle einzurichten, die in der Organisations-
einheit Bürgermeisteramt angesiedelt ist.
Bereits seit 1997 konzipiert, koordinier t und realisiert das kommunale Menschenrechtsbüro viele
Menschenrechtsaktivitäten der Stadt Nürnberg. Meist geschieht dies in Kooperation mit Partnerin-
nen und Partnern aus Politik, Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft. Die Entwicklung und Verände-
rung der Gesellschaft, aber auch Aufträge aus der Politik, erfordern eine fortdauernde Weiterent-
wicklung der Aufgaben des Menschenrechtsbüros. So nehmen die Themen Demokratieförderung
und Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Haltungen einen immer größeren Rau m ein
ebenso wie die Entwicklung von Konfliktlösungsstrukturen in einer sich stetig verändernden Gesell-
schaft.
Die Gleichstellungsstelle bietet sowohl den Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch der Bürger-
schaft der Stadt Nürnberg Beratung zu allen Fragen rund um Gleichstellung und Selbstbestimmung
an. Beginn war das Jahr 1986, als der Stadtrat die Stelle einer Frauenbeauftragten bei der Stadt
Nürnberg geschaffen hat. Damaliges Ziel war es, sich für die Interessen von Frauen innerhalb der
Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft einzusetzen und Chancengleichheit herzustellen. Der-
weil werden zusätzlich geschlechtsspezifische Aspekte der Gleichstellungsarbeit für alle Menschen
in den Blick genommen. Daher auch die Umformulierung von der Frauenbeauftragten in die Gleich-
stellungsstelle.
Schwerpunkt der Prüfung lag in der Betrachtung der Abwicklung der Einnahmen, insbesondere der
Spenden. Des Weiteren wurde im Bereich der Ausgaben die Einhaltung des Vergabe- und Vertrags-
rechts geprüft. Bei MRB & GST waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich zu spüren.
So konnten einige Veranstaltungen/Preisverleihungen nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden o-
der mussten teilweise ganz abgesagt werden.
Die Stadt Nürnberg hat in ihren Allgemeinen Finanzbestimmungen (AFB) geregelt, dass privatrecht-
liche Entgelte so festzusetzen sind, dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt
für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubringenden Kosten voll gedeckt wer-
den (3.2.1 Abs. 1 AFB). Die wesentlichen Entgelte sind die Eintrittsgelder für das Friedensmahl, die
Tischreservierungsgebühr für einen Tisch bei der Friedenstafel sowie für entgeltpflichtige Seminare
und Führungen. Über die eigentlichen Entgelte hinaus zielt MRB & GST darauf ab, zur Entlastung
des städtischen Haushaltes Spenden zu generieren. Weitere Spenden werden gezielt für den Men-
schenrechtspreisträger gesammelt und tragen somit nicht zur Entlastung des städtischen Haushalts
bei. Auch wurden auf Wunsch des Oberbürgermeisters die Einnahmen aus der Friedenstafel 2022
dem Preisträger von Seiten der Stadt Nürnberg gespendet, da aufgrund der Corona -Pandemie die
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 126
Spendenhöhe geringer war. Die Spendenabwicklung sowie die einzelnen Spenden und mäzenati-
sche Schenkungen wurden seitens Rpr nach Vorgabe der Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring,
Spenden, Werbung und mäzenatischen Schenkungen bei der Stadt Nürnberg (SponsR) geprüft. Die
Grundsätze wurden eingehalten (Nr.: 3 SponsR). Feststellungen mussten hierzu nicht getroffen wer-
den.
Für die Pr üfung der Vergaben und Verträge wurden 16 verschiedenartige Vorgänge seitens Rpr
ausgewählt und die Vergabeunterlagen und die dazugehörigen Verträge angefordert, die von MRB
& GST auch bereitwillig zur Verfügung gestellt wurden. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das
Vergaberecht und die städt. Vergaberichtlinie größtenteils nicht umgesetzt wurden. Hier sieht Rpr
ein deutliches Verbesserungspotential. Einige Verträge wurden nicht schriftlich fixiert, wobei die
Schriftform geboten war.
In der Stellungn ahme der Dienststelle vom 02.04.2025 wurde die Nichteinhaltung des Vergabe-
rechts damit begründet, dass es sich um sensible und sicherheitsrelevante Vergaben rund um die
Verleihung des internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises handelt. Hier setzt die Dienst-
stelle auf bewährte und erfahrene Vertragspartner. Die Kritik von Rpr wird angenommen und zu-
künftig möchte man mehr auf Rahmenverträge zurückgreifen und nur noch in begründeten Ausnah-
mefällen in Absprache mit ZD/3 auf eine Ausschreibung verzichten.
2.1.4 Kassen- und Steueramt (KaSt)
111320 Kommunales Steuerwesen
Erhebung und Veranlagung der Zweitwohnungssteuer
Prüfungsbericht vom 29.09.2025
Die Stadt Nürnberg erhebt seit dem Jahr 2004 Zweitwohnungssteuer. Zusätzlich zu den erzielten
Steuereinnahmen sollten durch den Erlass der Zweitwohnungssteuersatzung (als wichtiger Len-
kungseffekt) Bürger mit mehreren Wohnsitzen veranlasst werden, ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg
zu melden. Dies war seinerzeit von Bedeutung, damit die Stadt die wichtige Marke von 500.000
Einwohnern erreichte bzw. nicht unterschritt. Es wurde davon ausgegangen, dass höhere einwoh-
nerzahlbezogene Zuweisungen/Fördermittel (z.B. Schlüsselzuweisungen, etc.) in Anspruch genom-
men werden können.
Um besonders Personen, welche auf Grund ihrer Lebenss ituation bereits beeinträchtigt sind nicht
zusätzlich zu belasten, wurden in der Zweitwohnungssteuersatzung bestimmte Wohnverhältnisse
als Sonderfälle (z.B. Wohnungen zu therapeutischen oder erzieherischen Zwecken gemeinnütziger
Träger) ausgenommen. Gleiches gilt bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren, wenn aus beruflichen
Gründen eine Zweitwohnung erforderlich ist. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz
(KAG) besteht ein Befreiungstatbestand (auf Antrag) für Personen mit geringem oder ohne Einkom-
men. Meist handelt es sich hierbei um Studierende, welche im Stadtgebiet studieren oder einen
Wohnsitz in Nürnberg bei ihren Angehörigen beibehalten.
Der Steuersatz beläuft sich auf 10 % der Netto-Kaltmiete und wird durch den Mietvertrag nachge-
wiesen. Besteht kein Mietverhältnis (z.B. Wohneigentum), so erfolgt die Berechnung anhand des
amtlichen Mietspiegels.
Das Einwohnermeldeamt übermittelt zeitnah und regelmäßig die für die Erhebung relevanten Daten
der An- und Abmeldungen von Zweitwohnungen an das KaSt, wo diese manuell in die Steuersoft-
ware (TFA-SAP) übertragen werden.
22
Seite 16 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Seit der letzten Prüfung entwickelte sich die Zweitwohnungssteuer wie folgt:
Da in neu abgeschlossenen Mietverträgen meist höhere Mieten festgesetzt werden, ist seit dem Jahr
2020 eine leichte aber stetige Erhöhung des Steueraufkommens festzustellen. Derzeit beläuft sich
das Steueraufkommen auf einen Betrag von etwas über 1,1 Mio. Euro.
Mit Stichtag 31.12.2024 wurden rd. 6.400 laufende Fälle von Zweitwohnungen im System geführt.
Hiervon wurden rd. 2.200 Fälle veranlagt, während die weiteren Fälle für ein Jahr befristet als o.g.
Sonderfall geführt oder eine Befreiung erteilt wurde. Nach Auslaufen der Frist (ohne Neuantrag)
erfolgt eine Veranlagung, welche nach Vorlage entsprechender Nachwe ise innerhalb der Rechts-
behelfsfrist aufgehoben werden kann.
Im Zuge der Prüfung kam Rpr zu folgenden Prüfungsergebnissen:
Es konnten keine augenscheinlichen Fehler im Satzungstext, im Bescheidtenor sowie in den
Rechtsbehelfsbelehrungen festgestellt werden.
Rpr sieht den im Vergleichsrahmen liegenden Steuersatz für eine Großstadt als angemessen
und vertretbar an.
Seit der letzten Prüfung im Jahr 2013 wurden Druck sowie Versand von Anschreiben zur Ab-
gabe einer Steuererklärung und der Bescheide an die DATEV e G fremdvergeben. Ansonsten
blieb das Verfahren weitgehend unverändert.
o Die Berechnungen der Netto-Kaltmieten erfolgten fehlerfrei.
o Die Sonderfälle und Befreiungstatbestände waren durch Nachweise belegt (z.B. Immatri-
kulationsbescheinigungen, Arbeitgebernachweise etc.).
o Die in den Bescheiden ausgewiesene Steuer stimmte mit den Berechnungen des Rpr über-
ein.
o Im Berichtsjahr wurden 93 Rechtsbehelfe eingelegt. Diese waren hauptsächlich auf die
nach Auslaufen der Befreiungstatbestände folgende Veranlagung zurückzuführen. Diesen
Rechtsbehelfen wurde nach Übermittlung entsprechender Nachweise i.d.R. meist abgehol-
fen. Der Prozess kann nach Auffassung des Rpr daher als weitgehend fehlerfrei und rechts-
sicher bewertet werden.
23
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 126
o Die Akten waren vollständig und sauber geführt. Sie konnten vom Prüfer nach kurzer Ein-
weisung in allen Fällen selbständig gefunden werden.
o Die Prüfung erfolgte vor Ort, der Publikumsverkehr wurde als kompetent und bürgerfreund-
lich wahrgenommen.
Feststellungen/Anregungen
Bei Veranlagungen auf Basis eines Mietvertrages erfolgt keine Anpassung der Steuer, wenn
keine selbständige Meldung über Mieterhöhungen erfolgte. Die Steuerpflichtigen wären hier in
zeitlichen Abständen zur Abgabe einer Steuererklärung über die aktuelle Miete aufzuford ern.
Laut Zusage des Sachgebietes wird eine entsprechende Aktion in den Jahren 2026/2027 ein-
geplant.
Auf Grund der Vielzahl der Fälle und begrenzten Mitarbeiterzahl ist die Implementierung eines
Vieraugenprinzips nicht umsetzbar. Die laut Sachgebietsleitun g erfolgte Stichprobenprüfung
wäre regelmäßig festzusetzen und aktenkundig zu dokumentieren.
Die Übertragung der von EP übermittelten Daten erfolgt weiterhin nicht über eine Schnittstelle,
sondern unter Systembruch, manuell in die Steuersoftware. Hier soll te absehbar im Sinne der
Digitalisierung der Verwaltung eine Schnittstelle eingerichtet werden.
Stadtweit wird eine weitgehend papierlose Aktenführung angestrebt. Langfristig sollte auch für
den Bereich der Satzungssteuern eine solche vorbereitet werden.
2.1.5 Ordnungsamt (OA)
122160 Veterinärangelegenheiten/Fleischhygiene
Prüfung der Veterinärangelegenheiten und der Fleischhygiene beim
Ordnungsamt
Prüfungsbericht vom 17.07.2025
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und ande-
rer Rechtsvorschriften“ vom 12.12.2007 hat der Freistaat Bayern den kreisfreien Städten mit über
100.000 Einwohnern die Veterinärfachaufgaben zum 01.01.2008 als Aufgabe des übertragenen Wir-
kungskreises zugewiesen.
Die Veterinäraufgaben und die Fleischhygiene sind beim Ordnungsamt (OA/3-VT) angesiedelt. Sie
überwachen die Einhaltung von Tierschutz- und Tierseuchengesetzen, die Gesundheit von Nutztie-
ren, die Herstellung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und die Qualität von Fleisch, um die
Tiergesundheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sie führen Schlachttier- und Fleisch-
untersuchungen durch, kontrollieren Betriebe, bekämpfen Tierseuchen, beraten Halter und überwa-
chen den Verkehr mit tierischen Produkten und Tierarzneimitteln.
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Seite 18 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Folgende Grafik stellt die Fallzahlen im Bereich OA/3-VT in den Jahren 2021 – 2024 dar.
Aufgrund von sukzessiver Schaffung und Besetzung neuer Stellen, insbesondere im Bereich der
Amtstierärzte*innen und in der Verwaltung (beim Rechtsvollzug), konnten vermehrt Tierschutzkon-
trollen durchgeführt und damit verbundene Anordnungen erteilt werden. Für den Bereich waren zum
Stichtag 31.12.2024 insgesamt 10 Mitarbeitende (eine Verwaltungskraft sowie 9 Amtstierärzte*in-
nen) tätig. Letztere besetzten bereinigt um Teilzeitanteile, insgesamt sieben VK-Stellen. Somit lässt
sich der Anstieg der Fallzahlen über die Jahre hinweg erklären.
Bestandteil der Prüfung waren die Zuweisungen des Freistaats Bayern , Niederschlagungen, Be-
scheide im Bereich des Vollzuges des Tierschutzes sowie Rechnungen. Des Weiteren wurde die
Korruptionsprävention im Sinne des Art. 17 des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucher-
schutz und das Veterinärwesen (GVVG) geprüft.
Die Stadt Nürnberg erhält für den Aufwand des Vollzuges der Aufgaben im Bereich des Veterinäram-
tes Zuweisungen durch den Freistaat Bayern. Grundlage hierfür sind Art. 9 Abs. 3 und 4 Bayerisches
Finanzausgleichsgesetz ( BayFAG) i.V.m. § 9 Bayerische Durchführungsverordnung Finanzaus-
gleichsgesetz (FAGDV). Mit der Übertragung der Veteri näraufgaben zum 01.01.2008 regelte der
Freistaat Bayern hinsichtlich der Bemessung der benötigten und zuweisungsfähigen Amtstierärzte
im „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst - und Verbraucherschutzgesetz und anderer
Rechtsvorschriften“ vom 12.12.2007 darüber hinaus, dass eine Kommune pro 100.000 Einwohner
jeweils einen Amtstierarzt vorzuhalten hat.
Aktuell erhält die Stadt Nürnberg für fünf Amtstierärzte (VK) eine jährliche Gesamtzuweisung von
485.840 Euro. Die Mittel sind seitens der Dienststelle pro Jahr beim Freistaat Bayern zu beantragen.
Aus Sicht von Rpr sind für die Zuweisung je Amtstierarzt lediglich das BayFAG samt FAGDV ein-
schlägig. Diese enthalten keine Regelungen über die Anzahl der förderfähigen Amtstierärzte. Der
Zuweisungsbescheid vom Freistaat Bayern, der im Rahmen der Prüfung ebenfalls von Rpr begut-
achtet wurde, enthält als alleinige Rechtsgrundlagen die beiden oben genannten Normen. Das „Ge-
setz zur Änderung des Gesundheitsdienst - und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechts-
vorschriften“ vom 12.12.2007 für die aktuelle Zuweisung und die damit einhergehende Anzahl der
Amtstierärzte ist nach Einschätzung von Rpr nicht mehr anwendbar. Aktuell werden von den sieben
VK Amtstierarztstellen, fünf VK vom Freistaat für den Bereich Veterinärwes en im Rahmen der Zu-
weisung anerkannt. Nach Ansicht von Rpr sollte n künftig mindestens entsprechend der formalen
Aufteilung (6 VK Veterinär/ 1 VK Fleischhygiene) die Ausgleichszahlungen beantragt werden. Dies
würde eine Erhöhung der Zuweisung von mindestens rund 73 TEuro pro Jahr bedeuten.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 126
Darüber hinaus hat Rpr bei der Prüfung festgestellt, dass bei der Kostenfestsetzung stets der Begriff
Rechnung erscheint, obwohl es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt. Dieser Begriff
sollte daher nicht verwendet werden und die Formulare dementsprechend angepasst werden. Bei
der Prüfung der Bescheide des Vollzuges des Tierschutzgesetzes lag der Schwerpunkt im formellen
Recht. Hier gab es keine Feststellungen. Ebenso wenig bei der Prüfung der Korruptionsprävention
nach Art. 17 GVVG und bei den Niederschlagungen.
2.1.6 Feuerwehr (FW)
126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung so-
wie des Controllings
Prüfungsbericht vom 15.10.2025
Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings
der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus auf den Bereichen Bildungszent-
rum im Bildungscampus, Jugendamt, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Tiergarten, Informati-
onstechnologie, Friedhofsverwaltung sowie Feuerwehr. In diesem weiteren Bericht zur genannten
Thematik werden die Erkenntnisse zur Feuerwehr (FW) dargestellt.
Aufgrund des weitreichenden Umfanges der Strukturen bei FW beschränkt sich diese Prüfung a uf
die jeweiligen Gegebenheiten des Produktes 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr. Durch Rpr
wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings untersucht.
Dies umfasste die organisatorischen Gegebenheiten sowie den Aufbau von internem und externem
Berichtswesen. Des Weiteren waren Kostenarten -, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung we-
sentliche Prüfbereiche. Zudem wurden die Aussagen zum Leistungs - und Finanzcontrolling analy-
siert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungsdaten des Haushaltsjahres 2024 sowie
des Zeitraums Januar bis einschließlich Juli 2025 einbezogen.
Sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung und des Controllings werden
beim Produkt 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Sachgebiete Allgemeine Verwaltung und Kostenersatz wahrgenommen. Dabei werden neben
den Kosten- und Preiskalkulationen sowie der Erfassung der erbrachten Leistungen und die darauf
basierende Rechnungsstellung im Rahmen des Kostenersatzes für die entgeltpflichtigen Tätigkeiten
der Feuerwehr noch abrechnungsspezifische Statistiken erstellt. Spezifische Auswertungen aus
dem SAP-System bilden unter anderem die Grundlage für das Controlling. So werden auch zweimal
jährlich standardisierte Controllingberichte von FW an externe Stellen (Stk) übermittelt. Diese um-
fassen Aussagen zur erbrachten Leistung sowie zur finanziellen Situation bei FW.
Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die Buchungen aus der Finanzbuchhaltung automa-
tisch abgeleitet und im SAP -Modul CO (Controlling) mitkontiert. Auswertungen hierzu werden von
FW über diverse Berichtsformate in SAP BW/4HANA vorgenommen. Diese bieten die Vorausset-
zungen für eine Betrachtung der Kostensituation auf Ebene des Produktes 126100 Brandschutz und
Gefahrenabwehr.
Bei der Kostenstellenrechnung wurden einerseits der Aufbau der Kostenstellensystematik sowie an-
dererseits die Umlage der Kosten von Vor- auf Endkostenstellen geprüft. Neben zahlreichen Ge-
bäude- und weiteren Vorkostenstellen sind als Hauptkostenstellen die Leistungen (Abwehrender
Brandschutz und technische Hilfeleistung sowie vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) des
Produktes 126100 enthalten. Die Umlage der Kostenstellen erfolgt automatisiert gemäß den ent-
sprechenden Systemeinstellungen in SAP. Die jeweiligen Kostenstellenkosten werden dabei suk-
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Seite 20 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
zessive im Rahmen des Stufenleiterverfahrens weiterverrechnet. Dabei werden die Kosten von Ge-
bäude- und Vorkostenstellen letztendlich auf die entsprechenden Endkostenstellen beziehungs-
weise Leistungskostenstellen umgelegt. Bei der Umlage der Kosten kommen anteilige Schlüsselun-
gen zur Anwendung. Diese Voreinstellungen von prozentualen Aufteilung en sind in „statistischen
Kennzahlen“ hinterlegt, anhand derer die Kosten automatisch von den jeweiligen Sender - an die
entsprechenden Empfängerkostenstellen verrechnet werden. Die im System hinterlegten statisti-
schen Kennzahlen und weiteren Daten sind akt uell und entsprechen den tatsächlichen Gegeben-
heiten.
Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung wurden mehrere Kalkulationen zu den Leistungen des
Produktes 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr geprüft , unter anderem die Berechnung der
Stundensätze des Pers onals. Hierbei werden Personalkostensätze unterschiedlicher Besoldungs-
stufen und Qualifizierungsebenen kombiniert und folglich die Personalkosten einer sogenannten Ge-
samtmannschaft für Pflicht- und auch für freiwillige Leistungen ermittelt. Die grundsätzli che Unter-
scheidung zwischen diesen beiden Bereichen liegt in der Berücksichtigung eines gemäß Rechtspre-
chung zum Feuerwehrgesetz geforderten städtischen Eigenanteils von 10 % der Kosten bei Pflicht-
leistungen. Die Personalkosten werden hierbei auch zu den u m den Eigenanteil zu vermindernden
Vorhaltekosten gezählt.
Auch bei der Ermittlung der Stundensätze für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen wird von den
Vorhaltekosten der gesetzlich geforderte städtische Eigenanteil abgezogen. Somit handelt es sich
bei den Leistungen der Feuerwehr lediglich um Teilkostenrechnungen. Bei den Fahrzeugen wird
zudem die hierfür gewährte Zuwendung vom Kaufpreis abgezogen , obwohl dies laut Kommentar
zum Feuerwehrgesetz nicht zwingend erfolgen muss. Die Zuwendungen belaufen sich in den meis-
ten Fällen auf rund einem Viertel des jeweiligen Kaufpreises. Der nach Abzug der Zuwendung ver-
bleibende Betrag ist die Ausgangsbasis für die Berechnung der jährlichen linearen Abschreibung.
Obwohl kalkulatorische Zinsen im Rahmen der Vorhaltekosten gesetzlich ebenfalls zulässig wären,
werden diese im Rahmen der Kalkulation jedoch nicht herangezogen. Durch den Abzug von Zuwen-
dungen und die Nichtberücksichtigung kalkulatorischer Zinsen werden die gesetzlich maximal zu-
lässigen beziehungsweise ansatzf ähigen Kosten systematisch zu niedrig angesetzt. Durch die
Rechtsprechung sind der Kostenermittlung im Feuerwehrbereich bereits enge Grenzen gesetzt, so
dass folglich nur den Fahrzeugen direkt zuordenbare Kosten berücksichtigungsfähig sind. Es sollten
somit alle zulässigen Bestandteile in die Kostenermittlung aufgenommen werden, um die nur teil-
weise ansatzfähigen Kosten jedoch vollständig und möglichst aussagekräftig darstellen zu können.
Die sich von der Kostensicht in begründeten Einzelfällen loslösende P reisgestaltung wäre dann
nachvollziehbar zu erläutern und zu dokumentieren.
Die bei den Einsatzfahrzeugen anfallenden Kosten für von der Feuerwehr selbst und auch von Ex-
ternen erbrachten Reparaturleistungen werden fahrzeuggenau erfasst und zugeordnet. Die Kosten
für intern vorgehaltenes und eingesetztes Material sowie für Treibstoff und Versicherung werden
hingegen lediglich in gleich hohen Anteilen auf alle Fahrzeuge verteilt. Die genannte Vorgehens-
weise für die Ermittlung und Zurechnung der jeweiligen Kosten für Material, Energie und Dienstleis-
tungen zu den betreffenden Fahrzeugen (Kostenträger) ist nachvollziehbar und plausibel. Die sich
aus den beschriebenen Kosten ergebenden Summen pro Einsatzfahrzeug werden durch die jährli-
chen Ausrückestunden geteilt, wodurch sich der Kostensatz pro Ausrückestunde errechnet. Bei der
Festlegung der jeweiligen verrechenbaren Kostensätze werden die bisherigen den sich neu errech-
nenden Werten gegenübergestellt und Durchschnitte gebildet, wobei in einzelnen zu begründenden
Fällen von diesen Durchschnittswerten abgewichen wird.
Im Rahmen der Prüfung wurden auch die Arbeitsleistungen der Feuerwehr analysiert. In diesem
Zusammenhang wurde die Kalkulation für das Reinigen und Prüfen von Atemschutzmasken geprüft.
Hier sind Kosten für das Vorhalten und Betreiben der diesbezüglichen technischen Einrichtungen
enthalten (unter anderem eine Anlage für die Atemluftkompressoren, ein Reinigungstisch, Wasch-
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 126
maschinen, spezielle Trockner, Prüftechnik und EDV -Ausstattung). Diese technischen E inrichtun-
gen werden alle über eine Dauer von 15 Jahren abgeschrieben, obwohl die jeweiligen Abschrei-
bungszeiträume der einzelnen hier einschlägigen Anlagegüter unterschiedlich lang sind. Diese Un-
schärfen im Rahmen der Ermittlung der Abschrei bungen finden sich bei allen Tätigkeitsbereichen,
die auf die Anlagen der Atemschutzwerkstatt zurückgreifen. Zudem fehlen auch die kalkulatorischen
Zinsen, wodurch die ansatzfähigen Kosten unvollständig sind. Die weiteren Kosten für Energie und
Dienstleistungen sind jedoch nachvollziehbar.
Neben den vorgenannten Themen wurden auch die Inhalte in den Controllingberichten für das Ge-
samtjahr 2024 sowie den Zeitraum Januar bis einschließlich Juli 2025 zur Leistung und finanziellen
Situation für das Produkt 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr geprüft. Diese enthalten zu den
erbrachten Leistungen drei Kennzahlen mit entsprechenden Erläuterungen. Bei diesen Kennzahlen
handelt es sich um den Anteil, der in der Hilfsfrist planerisch erreichbaren Bevölkerung, die Einhal-
tung der Hilfsfrist bei Mittelbränden sowie um die Einhaltung der 85 Personalfunktionen an jedem
Tag. Das in SAP vorhandene Kennzahlenset umfasst allerdings noch weitere Kenngrößen, wie bei-
spielsweise die Anzahl der Gesamteinsätze oder der aktiven Feuerwehrdienstleistenden der freiwil-
ligen Feuerwehr Nürnberg sowie den Anteil der verrechnungsfähigen Einsätze. Auch die Anzahl der
Sicherheitswachen, der Brandschauen und der durchgeführten Brandschutzerziehungen sind wei-
tere verfügbare Kennzahlen. Einige dieser Daten wäre n gegebenenfalls eine sinnvolle Ergänzung
zur Erhöhung der Aussagekraft und der Transparenz in Bezug auf das umfangreiche Leistungsport-
folio der Feuerwehr Nürnberg.
Die Finanzdaten der Controllingberichte wurden mittels entsprechender Auswertungen aus SAP ge-
neriert und in MS Excel -Tabellen aufbereitet. Dabei werden anhand von tabellarischen Darstellun-
gen die jeweiligen Planwerte, Haushaltsermächtigungen und Hochrechnungen sowie sich aus dem
Vergleich ergebende Abweichungen und letztlich auch entsprechende S alden für die Teilbudgets
(Sachaufwand, Personal, Transfer, Interne Leistungsbeziehungen und Sonstiges, z.B. AfA, Zinsen
sowie bewegliches Vermögen) dargestellt. Des Weiteren finden sich umfangreiche und aussage-
kräftige Erläuterungen zu den bedeutsamen Entwicklungen im Rahmen des Finanzcontrollings so-
wohl im unterjährigen Bericht, als auch in dem des Gesamtjahres. Die se umfassen Aussagen zu
ausgewählten Sachkonten auf Ertrags - und auch auf Aufwandsseite , bei denen im jew eiligen Be-
trachtungszeitraum bedeutende Abweichungen (teilweise bis in den sechsstelligen Bereich) von den
ursprünglich im Rahmen der Haushaltsplanung angesetzten Werten aufgetreten sind.
2.1.7 Amt für Berufliche Schulen (SchB)
231100 Schulaufwand für städtische berufliche Schulen und 231200 Sach-
aufwand für staatliche berufliche Schulen
Prüfung des Gastschulbeitragswesens
Prüfungsbericht vom 21.10.2025
Gemäß Art. 10 BaySchFG i.V.m. Art. 19 BaySchFG kann der Aufwandsträger unter anderem für
jede Gastschülerin und Gastschüler an Berufsschulen und sonstigen beruflichen Schulen einen Kos-
tenersatz (Gastschulbeitrag) bei den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten verlangen.
Diese Aufgabe wird bei der Stadt Nürnberg zentral für alle Schulen vom Amt für berufliche Schulen
(SchB) wahrgenommen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Gastschulbeiträge für Schüler an Be-
rufsschulen, weiterführenden beruflichen Schulen und Asylbewerber an Berufsschulen (hier ist der
Freistaat Bayern Kostenschuldner, soweit kein Ausbildungsv erhältnis bzw. Beschäftigungsverhält-
nis vorliegt) untersucht.
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Seite 22 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Einnahmen der Gastschulbeiträge haben sich wie folgt entwickelt:
Die Erträge aus den Gastschulbeiträgen werden zeitversetzt gebucht, so wurden diese für das Jahr
2023 im Jahr 2024 in SA P gebucht. Die Abrechnung der Gastschulbeiträge für das Jahr 2024 er-
folgte Mitte des Jahres 2025. Deshalb wurde seitens Rpr das Haushaltsjahr 2023 und in Teilen das
Jahr 2024 untersucht, da im Prüfungszeitraum die komplette Abrechnung für das Jahr 2024 noc h
nicht vorlag. Die Einnahmen im Bereich der Gastschulbeiträge stiegen 2024 an. Grund hierfür ist
zum einen die Steigerung der Schülerzahlen mit Asylstatus seit Beginn des Ukrainekrieges 2022.
Die Kosten werden hier mit der Regierung von Mittelfranken abge rechnet. Des Weiteren erfolgte
auch eine zeitversetzte Abrechnung von Zuschüssen für Lehrpersonal oder für integrierte Fachun-
terrichtsräume im Rahmen des Digitalpaktes Schule (Kostenanfall 2024, Zuschussauszahlung
2025). Weitere Gründe sind die Kostensteig erungen vor allem beim Lehrpersonal und im Bereich
der Gebäudekosten sowie des Sachaufwandes (Inflation).
Die Prüfung hat gezeigt dass das Aufgabengebiet bei SchB sehr umfangreich ist und im Moment
nur durch den großen Einsatz des vorhandenen Personals erledigt werden kann. Eine Feststellung,
die im Bezug auf die Rechnungstellung für die FOS getroffen wurde, wurde sofort bereinigt. F ol-
gende Empfehlungen wurden darüber hinaus gemacht:
Grund für Irritationen bei der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der Zuordnung von Voll-
zeit und Teilzeitschülern im Bereich der Schüler mit Asylbewerberstatus könnten neben Proble-
men von Datenbankfiltern auch missverständliche Bezeichnungen für die betroffenen Klassen
sein. SchB hat inzwischen die Bezeichnungen angepasst. So wird eine bessere Einordnung von
Vollzeit und Teilzeit im Bereich der Abrechnung ermöglicht.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 126
Die Schüler, untergliedert in Teilzeitschüler und Vollzeitschüler, werden über das bayernweite
Allgemeine Schülerverwaltungsprogramm (ASV) von den Schulen erfasst, und in eine
ACCESS-Datenbank eingespielt. Diese wird weiterentwickelt und Rpr regt an, folgenden statis-
tischen Vergleich: „für wie viele Schüler werden Gastschulbeiträge beantragt, wie viele Anträge
wurden genehmigt und wie viele wurden abgelehnt“ aufzunehmen.
2.1.8 Sozialamt (SHA)
313100 Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz
Verfahren der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende
Prüfungsbericht vom 18.09.2025
Geprüft wurde das Produkt 313100 „Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz“. Im Fokus der Prü-
fung standen insbesondere das Verfahren sowie die Umsetzung der Einführung einer Bezahlkarte
für Leistungsberechtigte. Dabei wurden die Abwicklung der Kontoeröffnung sowie relevante Bu-
chungsprozesse betrachtet. Darüber hinaus erfolgte eine Begutachtung des internen Kontrollsys-
tems unter gleichzeitiger Prüfung der Schnittstellenkompatibilität zwischen dem eingesetzten Fach-
verfahren ´OpenProsoz´ und der für die Bezahlkarte erforderlichen Frontend-Anwendung ´PayCen-
ter´. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Bewertung der Verwaltungsprozesse, der Automatisierung
sowie des Auszahlungsverfahrens der Bezahlkarte.
Seit 2024 wird in Bayern die Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen eingeführt/eingesetzt. Diese
ersetzt Sach- und Bargeldleistungen durch ein elektroni sches Zahlungssystem und soll den Alltag
der Leistungsberechtigten erleichtern. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Großteil der staatlichen Un-
terstützung unbar bereitzustellen, um bestimmte Verwendungszwecke – etwa Auslandsüberweisun-
gen – zu erschweren. Die durchschnittliche monatliche Leistung für einen alleinstehenden Asylbe-
werber in Bayern lag dabei im Jahr 2024 bei etwa 460 Euro.
Die Einführung der Bezahlkarte hat maßgebliche Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg, die im über-
tragenen Wirkungskreis handelt u nd deshalb verpflichtet ist, die Vorgaben des Freistaats Bayern
umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Einführung der Bezahlkarte rechtskonform, wirt-
schaftlich sinnvoll und verwaltungstechnisch effizient erfolgt.
Entsprechend der von SHA zugeleiteten Informationen waren zum Stichtag 23.04.2025 1.803 Be-
zahlkarten im Umlauf. Dazu zählen sowohl Hauptkarten als auch Nebenkarten für Ehepartner und
Kinder ab 14 Jahren. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt ausschließlich auf die Hauptkarte. Voll-
jährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (BG) verfügen über ein unbegrenztes Verfügungslimit,
während für Kinder unter 16 Jahren ein monatliches Limit von 50 Euro und für Jugendliche unter 18
Jahren ein Limit von 100 Euro gilt. Zum Stichtag erhalten 1.419 Beda rfsgemeinschaften ihre Leis-
tungen per Bezahlkarte, davon leben 708 in den sogenannten Anker -Dependancen. Daraus lässt
sich schließen, dass derzeit 1.419 Hauptkarten aktiv genutzt werden.
Die Nutzbarkeit der Bezahlkarte ist durch eine zentrale Whitelist (Positivliste) geregelt. Diese enthält
zugelassene Händlerkategorien, bei denen Zahlungen möglich sind, z. B. Supermärkte, Apotheken,
Bekleidungsgeschäfte und ÖPNV. Nicht zulässig sind u. a. Geldtransfers ins Ausland sowie Zahlun-
gen bei nicht freigegebenen On line-Händlern. Technisch wird die Einschränkung bei der Zahlung
automatisch durch PayCenter umgesetzt. Eine Umgehung der Vorgaben ist dadurch weitgehend
ausgeschlossen.
Durch die Einführung der Bezahlkarte entfallen die bargeldbezogenen Auszahlungen bei der Stadt-
kasse (KaSt). Die Leistungen werden ausschließlich unbar über das elektronische System ausge-
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Seite 24 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
zahlt. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung der Stadtkasse, da keine Bar-
geldauszahlungen verwaltet, geprüft oder abgerechnet werden müssen. Dadurch reduziert sich hier
der administrative Aufwand erheblich und die Abläufe werden insgesamt sicherer gestaltet.
Vereinfachte Darstellung der chronologischen Abhandlung:
1. Leistungsberechnung
SHA / OpenProsoz (Erfassung der leistungsberechtigten Person, Berechnung nach AsylbLG)
2. Kartenzuordnung (IBAN-Verknüpfung)
SHA / PayCenter (Zuordnung der Bezahlkarte inkl. IBAN zur Person im System – initiale Ak-
tivierung)
3. Technische Zahlungsabwicklung
Überweisung direkt auf die Bezahlkarte
4. Nutzung durch Leistungsberechtigte
Asylbewerber / Bezahlkarte (Einsatz der Karte im Zahlungsverkehr + Bargeldbezug bis max.
50 Euro)
Das technische System von PayCenter stellt aus Sicht von Rpr eine funktionale und modulare Platt-
form dar, die umfassende Verwaltungs - und Steuerungsmöglichkeiten inklusive revisionssicherer
Protokollierung bietet. Die Nachvollziehbarkeit aller Zahlungsvorgänge wird damit grundsätzlich ge-
währleistet. Das Vier -Augen-Prinzip ist in den releva nten Prozessen implementiert, insbesondere
bei Ad-hoc-Aufladungen, was aus prüferischer Sicht den Anforderungen an Kontrollmechanismen
entspricht.
Aus Sicht von Rpr besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der Integration der Bezahl-
karte mit dem Fachverfahren OpenProsoz. Das Fehlen einer technischen Schnittstelle führt zu dop-
pelter Datenpflege und erhöhtem Fehlerpotenzial. Die manuelle Übertragung der Leistungsbeträge
sowie die fehlende automatische Rückmeldung über Zahlungsstände oder Rückbuchun gen er-
schweren den Verwaltungsprozess und erhöhen den Abstimmungsaufwand deutlich. Rpr sieht hierin
eine wesentliche Schwachstelle, die das Risiko von Inkonsistenzen und Fehlbuchungen steigert.
Zudem liegen der Stadt Nürnberg als nachgeordneter Behörde kei ne vertraglichen Unterlagen zur
zentralen Vergabe durch den Freistaat Bayern vor. Aus Sicht von Rpr erschwert dies die sachge-
rechte Einbindung des Systems in die kommunalen Prozesse und schafft Unsicherheiten insbeson-
dere in Bezug auf Datenschutz und Systemweiterentwicklung.
Aus Sicht von Rpr ist die zeitnahe Einführung einer verbindlichen Dienstanweisung für die Auszah-
lungsvorgänge und die Verwaltung der Bezahlkarten dringend geboten. Eine solche Dienstanwei-
sung sollte klar Zuständigkeiten regeln, Bearbeit ungsabläufe festlegen sowie Anforderungen an
Buchführung, Dokumentation und regelmäßige Prüfungen verbindlich definieren. Rpr bewertet dies
als unverzichtbaren Schritt zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und
Rechtssicherheit der L eistungsabwicklung. Nach Rücksprache mit SHA und Stk ist eine entspre-
chende Anweisung bereits in Bearbeitung, deren zeitnahe Umsetzung Rpr ausdrücklich empfiehlt.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 126
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Erkenntnisse wurden bereits mit SHA erör-
tert und abgestimmt. Eine abschließende schriftliche Stellungnahme steht aufgrund der zeitlichen
Überschneidung mit dem Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus.
2.1.9 Jugendamt (J)
365500 Sonstige Einrichtungen
Prüfung der sonstigen Einrichtungen beim Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Prüfungsbericht vom 26.06.2025
Gegenstand der Prüfung war eine stichprobenartige Prüfung des Produktes 365500 Sonstige Ein-
richtungen. Die Prüfung umfasste dabei die wesentlichen Kostenpositionen d es Produktes. Dabei
waren freiwillige Leistungen, vertragliche Leistungen, Mietzuschüsse, das Stadtteilhaus FiSch sowie
eine Beteiligung an einer gGmbH ausschlaggebend. Die Orte für Kinder, Mietkosten für die Gugel-
straße 20, unbebaute Grundstücke von J waren hierbei nicht Gegenstand der Prüfung. Die Prüfung
umfasste Einnahmen und Ausgaben, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie die Begut-
achtung von Räumlichkeiten und den Betrieb des Stadtteilhauses FiSch.
Mietverträge
Städtische Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten werden regelmäßig für Kinder und Jugend-
liche für verschiedene Zwecke genutzt. Falls keine städtischen Liegenschaften zur Verfügung ste-
hen, erfolgen Fremdanmietungen passender Mietobjekte. Die Räume werden zum Teil an geeignete
Träger für die Nutzung als z.B. Kindertagesstätte, Kindertreff oder auch an Vereine überlassen.
Der Mietvertrag Maxfeldstraße 29 / Löbleinstraße 8 der Stadt Nürnberg mit der Kinderhaus gGmbH
(vormals Kinderhaus Nürnberg e.V.) besteht seit 01.02.1989. Im Wesentliche n wurde festgestellt,
dass der ursprüngliche Mietzweck, sowie die Ausrichtung der Mietflächen nicht mehr den aktuellen
Gegebenheiten entspricht. Aus Sicht von Rpr ist die Nutzung der Räume neu zu beurteilen und der
Mietvertrag ggf. anzupassen.
Der Kirchenweg 58 wurde zum 01.04.2009 vom Liegenschaftsamt für das Jugendamt angemietet.
Hier ist die Spiel- und Lernstube Kirchenweg 58 der Stadtmission Nürnberg untergebracht. Die Ge-
samtmietkosten 2024 inkl. Nebenkosten ohne Nachzahlungen betrugen nach einer Auswertung aus
SAP-LUM 21.664,30 Euro (Stand 29.04.2025). Die für die Mietzahlungen bestehende Haushaltser-
mächtigung ist um 1.862,87 Euro über den tatsächlichen Mietkosten und ist aus Sicht von Rpr an-
zupassen.
Stadtteilhaus FiSch
Das Stadtteilhaus FiSch ist seit dem Jahr 1982 ein fester Bestandteil in Nürnberg Schniegling und J
fachlich zugeordnet. Die Zielgruppen sind Familien im Stadtteil. Entsprechend richten sich die An-
gebote an Kinder, Jugendliche und Erwachsene und lassen damit keinen direkten Vergleich mit den
Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) in den anderen Stadtteilen zu. Das Angebot des Stadtteilhauses
umfasst unter anderem einen Jugendtreff, eine Mittagsbetreuung, Ferienprogramme, verschiedene
Kursangebote, Sportangebote, Vater-Kind-Zelten, Familiencafé, eine Töpferwerkstatt und viele wei-
tere Aktivitäten.
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Jahreszahlen Stadtteilhaus FiSch
Jahr Nutzungstage Nutzungszahlen Durchschnitt pro Tag
2019 280 18.325 65
2020 204 8.460 41
2021 263 9.037 34
2022 277 13.874 50
2023 275 18.770 68
2024 295 19.685 67
Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Angebote des Stadtteilhauses gut angenommen werden
und der Einbruch der Corona -Pandemie keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Nutzung
hat.
Die Einnahmen im Stadtteilhaus werden zum größten Teil in bar abgewickelt. Aus Sicht von Rpr sind
die Kursgebühren, Raummieten, Teilnehmerbeiträge für z.B. das Vater -Kind-Zelten entsprechend
Nr. 3.1 Abs. 1 KassDA möglichst unbar abzuwickeln. Es ist eine Einnahmekasse für die Bareinnah-
men nach § 41 KommHV-Doppik und Anlage 2 zu Nr. 2.1 Abs.4 KassDA einzurichten.
Die Mittagsbetreuung im Stadtteilhaus wird von dem Verein Elternvereinigung für die Mittagsbetreu-
ung in Schniegling e.V. in den Räumen des Stadtteilhauses angeboten. Für die Raumüberlassung
durch das Jugendamt ist kein Mietvertrag vorhanden und die Nutzung ist für den Verein mietfrei. Die
mietfreie Überlassung der Räume für die Mittagsbetreuung, die Reinigung und Energiekosten und
Nutzung der Infrastruktur im Stadtteilhaus hinsichtlich der kostenfreien Überl assung ist aus Sicht
von Rpr zu überprüfen.
Stadtmission Nürnberg e.V.
Der Verein Stadtmission Nürnberg e.V. hat zum 01.01.2008 mit der Stadt Nürnberg den Vertrag
„Chancen für junge Menschen“ geschlossen und letztmalig zum 01.10.2015 aktualisiert. Im Jahr
2022 wurden weitere Aktualisierungsgespräche geführt, die bis zum Prüfungszeitpunkt nicht abge-
schlossen sind.
Die vertraglichen Regelungen umfassen die Angebote der Wohnanlage Diana, die Spiel- und Lern-
stube Lobsinger für Schulförderkurse und die Regiestelle Chancen für junge Menschen. Die Stadt-
mission nimmt die Aufgaben nach § 2 des Vertrages in Form von sechs Modulen wahr. Vertragsbe-
standteile wie Personal, Ziele und Zielerreichung, Zahlungen und Finanzierungen sind auf Stand
von 2015 und sollten aus Sicht von Rpr aufgrund der langen Laufzeit aktualisiert werden.
Die Finanzierung (§ 3 des Vertrages) enthält die Basiskalkulation (Stand 2015) der Förderung in
Höhe von 282.700 Euro aufgeteilt in die drei Projekte
Diana 43.330 Euro,
Chancen für junge Menschen und Schulförderkurse 110.700 Euro und
Spiel- und Lernstube Lobsingerstraße 128.700 Euro.
Weiterhin ist vertraglich eine Fortschreibung des Basisbudgets (§ 3 Abs. 4 des Vertrages) und eine
Anreizoption (§ 3 Abs. 5 des Vertrages) geregelt. Die Anreizoption beinhaltet eine höhere Förderung
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 126
durch J, wenn die Stadtmission ihrerseits das Angebot ausweitet und die Eigenmittel über den ver-
traglich festgelegten Rahmen (Anlage 3 des Vertrages: 80.000 Euro) erhöht (Anreizoption 1). Die
Anreizoption 2 beinhaltet eine Ausweitung des Angebotes unter Darstellung einer erweiterten Kon-
zeption.
Die Wesentlichen Feststellungen waren unter anderem eine teilweise erhebliche Abweichung in der
Finanzierung der Projekte gegenüber den Antragdaten sowie die sehr lange Laufzeit des Vertrages,
der aus Sicht von Rpr auf aktuelle Gegebenheiten anzupassen ist.
Mediaschool Bayern gGmbH
Die gemeinnützige Mediaschool Bayern gGmbH wurde auf Initiative der Bayerischen Landeszent-
rale für neue Medien (BLM) gegründet. Sie hat die Aufgabe den Mediennachwuchs professionell
aus- und fortzubilden, zu begleiten und dadurch die Anbieter und Programmvielfalt in Bayern abzu-
sichern und auszubauen (§ 2 Abs. 2 der Satzung der Mediaschool Bayern gGmbH). Der Sitz der
Gesellschaft ist München. Entsprechend § 3 Abs. 1 der Satzung verfolgt die Gesellschaft ausschließ-
lich gemeinnützige Zwecke. Satzungsgemäß finden mindestens einmal jährlich eine Gesellschafter-
versammlung sowie ein Finanzausschuss statt. Von Seiten der Stadt Nürnberg nimmt ein Vertreter
des Jugendamtes an den jeweiligen Sitzungen teil.
Mit der Gründung der Gesellschaft zum 24.04.1995 wurde eine Satzung (zuletzt geändert zum
23.07.2018) beschlossen. Die Stadt Nürnberg ist Gesellschafterin der gGmbH mit einer Beteiligung
von 1 % (Stammeinlage 500 D M entspricht 255,65 Euro). Die weiteren Gesellschafter sind unter
anderem die Stadt München, der Bayerische Jugendring, Antenne Bayern und RTL2. Hauptanteils-
eigner mit 62 % ist die BLM.
Der Jahresabschluss 2023 der Mediaschool Bayern gGmbH wurde durch die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Rödl & Partner GmbH geprüft. Demnach ist ein Jahresfehlbetrag von 1.322.377,54 Euro
entstanden, der durch einen Nachschuss der Gesellschafter gem. § 6 der Satzung bis zu einem
Gesamtbetrag von 1.250.000 Euro auszugleichen ist. Entsprechend der Anteile der Stadt Nürnberg
waren 2023 damit 12.500 Euro nachzuschießen.
Aufgrund der Einstellung der Förderung medienpädagogischer Angebote in Nürnberg durch die
gGmbH, der geringen Einflussnahme auf die Aktivitäten der gGmbH und unter Berücksichtigung der
aktuellen Haushaltslage der Stadt Nürnberg wird von J die Beendigung der Beteiligung an der Me-
diaschool Bayern gGmbH angestrebt. Der hierfür vorgesehene Top 11.1 in der Sitzung des Stadtra-
tes am 25.06.2025 wurde abgesetzt.
Freiwillige Leistungen nach Art 5
Im Rahmen des Produktes ‚sonstige Leistungen J‚ wurden drei freiwillige Leistungen geprüft.
Die freiwilligen Zuwendungen unterliegen den Bestimmungen der besonderen Geschäftsanweisung
der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (Zuwendungsgeschäftsanweisung – Zu-
wGA – zuletzt geändert zum 01.01.2022) sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt
Nürnberg für Zuwendungen (Zuwendungsnebenbestimmungen – ZuwNB). Durch die ZuwGA soll
sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zuwendungsverfahren bei der Stadt Nürnberg einheitlich
und transparent abgerechnet werden. Festgelegt werden die Fördervoraussetzungen, zuwendungs-
fähige Aufwendungen, Förderungs - und Finanzierungsarten sowie Mitteilungs - und Informations-
pflichten. Weiterhin ist das Zuwendungsverfahren nebst entsprechenden Formblättern geregelt. So
soll prüfbar dargestellt werden können, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde,
ob weitere Zuwendungen notwendig und sinnvoll erscheinen, sowie ob diese noch in der Höhe und
Form erforderlich sind.
34
Seite 28 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Kinderhaus gGmbH – offener Bereich Maxfeld
Die Kinderhaus gGmbH erhält seit vielen Jahren eine freiwillige Zuwendung für den offenen Bereich
Maxfeld vom Jugendamt der Stadt Nürnberg. Die freizeitpädagogische Einrichtung mit i ntegrierter
offener Ganztagsschule führt die Bezeichnung Kinderhaus Maxfeld. Nachdem der Verwendungs-
nachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, wurden die Unterlagen für die Zuwen-
dung 2023 zur Prüfung herangezogen.
Die Wesentlichen Feststell ungen waren fehlende Angaben zu den Kennzahlen und Zielen sowie
Mehrausgaben gegenüber den Planangaben.
Degrin e.V. – Heros
Der Verein Degrin e.V. erhält seit vielen Jahren eine freiwillige Zuwendung für das Projekt Heroes.
Nachdem der Verwendungsnachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, wurden
die Unterlagen für die Zuwendung 2023 zur Prüfung herangezogen.
Auch hier war der Antrag nicht vollständig ausgefüllt, die Kennzahlen und Ziele wurden nicht ge-
nannt. Im Verwendungsnachweis wurde auf den Sachbericht verwiesen. Durch die fehlenden Anga-
ben im Antrag sowie Verwendungsnachweis ist die Beurteilung der Zielerreichung schwer nachvoll-
ziehbar.
Weiterhin wurden erhebliche Abweichungen zum Kosten- und Finanzierungsplan festgestellt. Diese
wurden durch den Verein nach Nr. 9.1 ZuwGA nicht gemeldet. Durch deutlich höhere Einnahmen,
die Beschränkung der Ausgaben auf den Kosten - und Finanzierungsplan (Nr. 1.2 ZuwNB) ist ein
rechnerischer Überschuss von 76.673,18 Euro entstanden. Dieser übersteigt die G esamtfinanzie-
rung des Projektes (31.493 Euro in 2023) deutlich.
Die laufende und künftige Zuwendung an den Verein für das Projekt Heroes ist aus Sicht von Rpr
kritisch zu betrachten und die Zuwendungshöhe entsprechend den Verwendungsnachweisen neu
zu berechnen.
Degrin e.V. – Integrationsarbeit
Für die Integrationsarbeit erhält der Verein Degrin e.V. ebenfalls Zuwendungen der Stadt Nürnberg
(J). Nachdem auch hier der Verwendungsnachweis 2024 zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor-
lag, wurden die Unterlagen für die Zuwendung 2023 zur Prüfung herangezogen.
Hier ist ebenfalls auffällig, dass Kennzahlen und Ziele im Antrag und Verwendungsnachweis nicht
genannt wurden.
Im Rahmen der Integrationsarbeit des Vereins erhält dieser weitere Zuwendungen vom Amt für Exis-
tenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt sowie durch die Noris Inklusion. Aus Sicht von
Rpr ist für eine künftige Zuwendungsbearbeitung eine Abstimmung der weiteren Zuwendungsgeber
erforderlich, um mögliche Überschneidungen zu vermeiden.
Fazit
Das Produkt sonstige Leistungen umfasste verschiedenste Aufgabenbereiche des Jugendamtes.
Ein direkter fachlicher Zusammenhang der einzelnen Leistungen ist hier nicht gegeben. Entspre-
chend waren unterschiedliche Feststellungen zu treffen.
In der Stellungnahme von J wurden die Prüfungsfeststellungen im Wesentlichen bestätigt. Abwei-
chende Auffassungen bei der Anrechnung von Eigenmitteln, Einnahmen, Ausgaben und die weitere
Behandlung von Überschüssen bestehen weiterhin.
35
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 126
2.1.10 Referat für Schule und Sport (Ref. IV)
421020 Sportveranstaltungen
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Sportveranstaltungen Host
Town und Sportlerehrung
Prüfungsbericht vom 07.04.2025
Bei der geprüften Großsportveranstaltung „Host Town“ war die Stadt Nürnberg Gastgeberstadt für
die Athleten im Rahmen der Special Olympic World Games, die im Juni 2023 in Berlin stattfanden.
Bei den Special Olympics World Games (SOWG) handelt es sich um die weltweit größte inklusive
Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Den A uftrag der Be-
werbung und Durchführung des Host Town Projektes übertrug der Ausschuss für Recht, Wirtschaft
und Arbeit der Verwaltung bzw. dem Sportservice auf Empfehlung der Sportkommission (beratendes
Gremium) mit Beschluss vom 07.07.2021.
Des Weiteren wurden die Sportlerehrungen geprüft. Die Aufgabe Sportlerehrungen für erfolgreiche
Sportler aus Nürnberger Vereinen durchzuführen und Ehrenamtliche für ihre Verdienste zu würdi-
gen, findet sich in Punkt 5 der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg wieder. Nur bei Erfüllung der
in den Sportförderrichtlinien aufgeführten Voraussetzungen, kann eine Sportlerehrung durch die
Stadt Nürnberg erfolgen. Ehrungskriterien sind:
Erste bis sechste Plätze bei Europameisterschaften,
Deutsche Meistertitel,
Deutsche Rekorde,
Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.
Die Prüfung hat gezeigt, dass SpS bestrebt war, für die freiwillige Aufgabe „Host Town“ Finanzie-
rungsmöglichkeiten Dritter zu prüfen und ggf. auszuschöpfen.
Vor allem Im Bereich der Sportlerehrungen wurden folgende Feststellungen und Empfehlungen ge-
troffen:
Da die Verleihung von Medaillen eingestellt wurde, sind auch die Sportförderrichtlinien dahin-
gehend zu ändern.
Künftig ist bei Sponsoring in jedem Fall ein Sponsoringvertrag zu schließen, der B etrag als
Sponsoring zu buchen und in den Sponsoringbericht aufzunehmen.
Rpr weist darauf hin, dass im Bereich Sponsoring durch die Firma Dorfner zum Schutz der Mit-
arbeitenden der Dienststelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, die jegliche Verdachts-
momente bzgl. wechselseitiger Abhängigkeiten ausschließen. Hierzu zählt in erster Linie die
Beachtung des Vergaberechts und der internen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien.
Ob die gestellten Rechnungen der Firma Dorfner steuerrechtlich als ordnungsgemäß an gese-
hen und damit seitens der Stadt Nürnberg akzeptiert, werden können, wurde von Rpr nicht ge-
prüft. SpS wurde zur eigenen Rechtssicherheit nahegelegt den Sachverhalt mit KaSt/5 zu klä-
ren.
Im Bereich der Vergaben sind die vergaberechtlichen Vorschriften un d Wertgrenzen in jedem
Fall einzuhalten.
36
Seite 30 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Für die Zukunft wird vorgeschlagen das Catering für die Sportlerehrungen einem förmlichen
Vergabeverfahren zu unterziehen. Hierbei sollten die Möglichkeiten zum Abschluss einer Rah-
menvereinbarung gemäß § 15 UVgO entsprechende Berücksichtigung finden. ZD/3 ist hier zu
involvieren
Im Bereich der Rechnungsbearbeitung bei SpS wurde folgende Empfehlung abgegeben:
Aus Sicht von Rpr sollte die Quote (35 %) der digitalen Rechnungseingänge deutlich erhöht werden.
Nicht zuletzt zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns, liegt es in
der dezentralen Ressourcenverantwortung der Dienststellen ihre Geschäftspartner über die genann-
ten zentralen Eingangskanäle zu informieren. Dies spart sowohl Personalressourcen (Kommunika-
tion ohne Formulare, Unterschriften, bestehendes mehrfach-Augen-Prinzip und Hauspost) als auch
Finanzmittel (weniger Skontoverfall, Mahngebühren, weniger Bedarf für die Dienstleistung Nach-
trägliches, ersetzendes Scannen im Papierprozess).
2.1.11 Friedhofsverwaltung (Frh)
553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich)
Prüfung der Leistung ”Unterhalt und Verwaltung der Friedhöfe“
Prüfungsbericht vom 04.08.2025
Die Stadt Nürnberg betreibt zehn stadteigene Friedhöfe im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung
als Friedhofsträgerin. Der überwiegende Anteil der Gräber und Flächen befindet sich dabei auf den
beiden Hauptfriedhöfen (Südfriedhof und Westfriedhof). Dort sind zwei Dienstleistungsbüros ange-
siedelt. Von einer gesonderten zentralen Verwaltungsstelle aus erfolgt insbesondere die Erstellung
von Bescheiden im Vollzug der Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie deren Vollstreckung unter
Androhung von Zwangsmitteln.
Gegenstand der Prüfung war insbesondere die ordnungsgemäße verwaltungsrechtliche Anwendung
des Regelungsbestandes der Bestattungs- und Friedhofssatzung nebst ihren Anlagen. Des Weite-
ren war die eigentliche Verfahrensführung sowie die Vollstreckung von hierauf erlassenen Anord-
nungen ein Betrachtungsschwerpunkt.
Die Prüfung wurde in der Weise vorgenomme n, als dass je eine eigenständige Begutachtung der
beiden Regionen Süd und West sowie der zentralen Verwaltungsstelle vorgenommen wurde. Das
Hauptaugenmerk lag hierbei auf den überwiegend durchgeführten Verfahren zu nicht gepflegten
Grabstätten bzw. der Ve rpflichtungen zur Entfernung von Grabmalen nach Erlöschen eines Grab-
nutzungsrechts. Darüber hinaus wurden die für Anordnungen und Vollstreckungen verwendeten Be-
scheidmuster einer Betrachtung unterzogen.
Da die Dienststelle angab, die gegenständlichen Verfahren unabhängig der Prüfung aktuell zu über-
arbeiten, wurde von der Formulierung konkreter Feststellungen abgesehen. Der weitere Fortgang
bleibt für Rpr abzuwarten. Dennoch wurden die aufgrund der Prüfung gewonnen Erkenntnisse und
Schlüsse im Prüfungsbericht dargestellt.
Prüfungserkenntnisse zu den Verwaltungsverfahren
Beide Dienstleistungsbüros ähneln sich in ihrer grundsätzlichen Vorgehensweise. Allerdings
sollte aus Sicht von Rpr auf eine einheitlichere Verfahrensführung unter eindeutiger definierten
und abgestimmten Abläufen hingewirkt werden. Hierbei sind die einschlägigen verwaltungs- und
verfahrensrechtlichen Vorgaben als Maßstab zu Grunde zu legen.
37
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 126
Zu einer ausgiebigeren internen Kontrolle durch die verantwortlichen, dem Sachgebiet überge-
ordneten Führungsebenen bei Frh zur Unterstützung und Versicherung der mit dem Aufgaben-
gebiet betrauten Mitarbeitenden wurde geraten.
Mit dem Vollzug von Zwangsgeldern muss aus Sicht von Rpr auch eine regelmäßige Überprü-
fung des jeweiligen Geldeingangs einhergehen, um vor allem der Wirkung und Wahrnehmung
des Verwaltungszwangs nicht entgegenzuwirken. Sofern der Stadt Nürnberg aufgrund der Ver-
fahren weitere Kosten in Vorleistung entstehen, sind diese ebenfalls entsprechend geltend zu
machen und einzufordern.
Prüfungserkenntnisse zu den Anordnungs- und Vollstreckungsbescheiden
Der Bescheidaufbau sollte nach Ansicht von Rpr strenger an die allgemeinen Anforderungen
zur Bescheidtechnik ausgerichtet und hierbei auch etwaige Vorgehensweisen der Stadt Nürn-
berg beachtet werden. Hierbei ist insbesondere auf den Aufbau der auf den Tenor folgenden
Begründungen zu achten.
Die begutachteten Verfahren sehen jeweils mehrere Anordnungsstufen gerade im Hinblick auf
die Androhung von Zwangsmitteln vor. Hierbei ist aus Sicht von Rpr stets a bzuwägen, ob die
Vorgaben zur jeweiligen Verfahrensführung umfassend eingehalten sind. Dies betrifft im Beson-
deren die Androhung der Ersatzvornahme und den möglicherweise damit einhergehenden Ein-
griff in das Eigentumsrecht. Rpr legt Frh zudem nahe, eine au sführlichere Begründung der je-
weiligen Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sowie der damit verbundenen Interessens-
abwägung in Erwägung zu ziehen, um etwaigen gerichtlichen Überprüfungen Stand halten zu
können.
Die verwendeten Bescheidmuster sind nach Ansicht von Rpr regelmäßig darauf hin zu überprü-
fen, ob die darin zitierten Rechtsgrundlagen jeweils aktuell sind.
Die bisherigen rechtlichen Begründungen zur Kostenentscheidung sowie die Anwendung der
Kostentarife sollten einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Aufgrund des Umstandes,
dass die Friedhofsverwaltung in Bezug auf das Friedhofswesen im eigenen Wirkungskreis han-
delt, erscheint die grundsätzliche Anwendung des Bayerischen Kostengesetzes mit Verweis auf
die Kostensatzung der Stadt Nürnberg sowie das damit verbundene Kommunale Kostenver-
zeichnis eröffnet.
Die geprüften Bescheide lassen im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig sowohl
den Widerspruch als auch die Klage zu. Inwieweit die Durchführung eines Widerspruchsverfah-
rens unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben
jedoch noch angezeigt ist, sollte durch Frh überprüft werden. Das Rechtsamt ist ggf. beizuzie-
hen. Es ist darüber hinaus zu unterstellen, dass insbesondere Kostenentscheidungen dem
Grunde nach stets nach den gleichen Grundsätzen angefochten werden wie die jeweilige Haupt-
sacheentscheidung bzw. der zu vollstreckende Grundverwaltungsakt. Das fakultative Wider-
spruchsverfahren kommt demzufolge regelmäßig erst dann zum Tragen, wenn sie mit eine m
eigenen (isolierten) Verwaltungsakt geltend gemacht und so nicht mit der Hauptsache verbun-
den sind.
Von der Anforderung einer gesonderten Stellungnahme wurde im Hinblick auf die laufenden Aktua-
lisierungsarbeiten der Dienststelle abgesehen. Die Prüfung ist abgeschlossen.
38
Seite 32 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
2.2 Querschnittsprüfungen (dienststellenübergreifend)
2.2.1 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten
mittels des Prüftools hr-easy audit – Follow-up Prüfung
Prüfungsbericht vom 17.09.2025
In den Jahren 2 018 und 2019 wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im
Tarifbereich in SAP-HCM in fünf Dienststellen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Aufgrund des
im Anschluss daran erstellten Gesamtberichts vom 12.07.2019 und der darin getroffenen F eststel-
lungen wurde im Juni 2022 das AddOn-Produkt „hr-easy audit“ für SAP-HCM eingeführt.
Mittels des in SAP -HCM integrierten Prüftools „hr -easy audit“ soll die Erfassung unständiger Ent-
geltbestandteile, die dezentral bei den Dienststellen erfolgt, im Rah men eines Vier-Augen-Prinzips
(4-AP) mindestens stichprobenhaft geprüft werden. „Dieses Prüftool unterstützt die Qualitätssiche-
rung und Revision im Personalbereich durch ein maschinelles Stichprobenverfahren für Änderungen
von Personalstammdaten. Der Grund gedanke ist einfach und effizient: Im Gegensatz zum klassi-
schen Vier-Augen-Prinzip werden nicht alle Datenänderungen überprüft, sondern lediglich Stichpro-
ben ausgewählt, für die anschließend eine sorgfältige fachliche Prüfung unter Einbeziehung von
Akte oder Beleg erfolgen kann. Dadurch wird eine deutlich höhere Qualität mit geringerem Perso-
naleinsatz erreicht“ (vgl. Nr. 1 im Handbuch für hr-easy audit für Stadt Nürnberg – Dezentrale Erfas-
sung (TMW), Stand 09.05.2022).
Für alle dezentral durch die TMW-User (spezielle Benutzeroberfläche für dezentrale Erfassungen in
SAP-HCM) direkt zu erfassenden Lohnarten (LA) in den Infotypen (IT)
2010 (Entgeltbelege),
0014 (Wiederkehrende Be- und Abzüge) und
0015 (Ergänzende Zahlungen)
wurden sogenannte Prüfroutinen im Rahmen von Stichproben eingerichtet. Eine ausgelöste Prüfung
wird als „Stichprobe“ bezeichnet. Die Häufigkeiten der Stichproben in einer Spanne von 0 % bis
100 % wurden im Benehmen mit PA festgelegt und sind im aktuellen „Lohnartenverzeichnis TMW -
User“ bzw. im „Handbuch für hr-easy audit für Stadt Nürnberg – Dezentrale Erfassung (TMW, Stand
09.05.2022)“ unter Nr. 2.2 zu finden.
Mit der Implementierung von hr-easy audit sollte ein dienststelleninternes Kontrollinstrument einge-
führt werden, das hilft, Fehler bei der Erfassung aufzudecken und zur Korruptionsprävention beizu-
tragen. Die in SAP-HCM dezentral erfassten unständigen Entgeltbestandteile sind nach wie vor di-
rekt zahlungswirksam, auch wenn eine gezogene Stichprobe noch nicht erledigt wurde.
Ausgenommen von der Prüfung durch hr-easy audit sind maschinell übermittelte Daten, die in SAP-
HCM eingespielt werden (z.B. durch SP-Expert erzeugte LA) oder LA, die direkt maschinell in SAP-
HCM im Rahmen der Zeitauswertung generiert werden.
Jedem TMW-Erfassenden wurde beim Start von hr-easy audit von der Dienststelle je ein Prüfer und
ein Prüfervertreter zugewiesen. In diesem Zusammenhang erhielten 86 Personen erstmals einen
SAP-Zugang mit der hr-easy audit Prüferrolle.
Eine Prüfung gilt dann als überfällig, wenn Sie ni cht innerhalb von 3 Monaten nach der Erfassung
durchgeführt wurde.
39
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 126
Im Zeitraum 01.06.2022 – 18.03.2025 wurden 76.536 Fälle über eine hr-easy audit Stichprobe aus-
gewählt. Am 18.03.2025 waren hiervon 74.158 Fälle abgeschlossen (erledigt), das sind 96,89 %
aller gezogenen Stichproben. Von diesen erledigten Stichproben wurden 91,21 % der Fälle inner-
halb von 90 Tagen und 5,26 % innerhalb von 91 – 180 Tagen abgearbeitet. Lediglich 3,53 % wurden
erst nach mehr als 180 Tagen als erledigt gekennzeichnet.
Im Wesentlichen wurden folgende Feststellungen getroffen:
Nicht abgeschlossene Stichproben
Am 18.03.2025 waren noch 2.378 Fälle ungeprüft (nicht abgeschlossen), das entspricht 3,11 %
aller gezogenen Stichproben. Hiervon waren 1.465 Fälle erst seit 0 – 90 Tagen ungeprüft, also
noch unkritisch.
Kritisch sieht Rpr dagegen 374 Fälle, die schon seit über 180 Tagen ungeprüft sind, da rückwir-
kende Korrekturen dieser Fälle nur noch sehr begre nzt möglich sind (Beachtung der Aus-
schlussfrist von sechs Monaten bei Beschäftigten). Auffällig waren hier vor allem drei Dienst-
stellen mit insgesamt 297 ungeprüften Fällen.
Um eine korrekte Personalabrechnung zu gewährleisten, ist seitens PA sicherzustell en, dass
die Dienststellen ihre zu prüfenden Stichproben innerhalb der vorgesehenen 90 Tage prüfen.
Mahnung der überfälligen Prüfungen
PA/4 fordert die Erfasser/Änderer der Dienststellen regelmäßig (derzeit alle drei Monate) zur
Abarbeitung der seit mehr als 90 Tagen ungeprüften Fälle auf.
Rpr fordert grundsätzlich eine monatliche Mahnung, da bei einer vierteljährlichen Mahnung der
über 90-Tage-fälligen Fälle die tarifliche Ausschlussfrist von sechs Monaten in einigen Fällen
kurz vor dem Ablauf steht und ggf. dringender Handlungsbedarf besteht.
Mangels Zuordnung (vgl. nächster Punkt) ist eine Mahnung an den Prüfenden nicht möglich.
Die Mahnung sollte nicht an den Erfasser/Änderer sondern an die Dienststellen -/Verwaltungs-
leitung gerichtet werden und es sollte auf mögliche Haftungsrisiken für den Prüfer bzw. den
Erfasser hingewiesen werden.
Prüfer und Prüfervertreter
Prüfer und Prüfervertreter haben die gleiche Rolle. Eine Trennung gibt es nicht. Jeder kann
jeden prüfen, sofern die entsprechende strukturelle Berechtigung vorliegt. Es ist auch nicht mög-
lich, festzustellen, welcher Prüfer bzw. Prüfervertreter einem TMW-User zugeordnet ist.
Durch die fehlende Zuordnung ist nicht sichergestellt, dass jeder TMW-User zwei Prüfer (Prüfer
und Vertreter) hat. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Eine Auswertung durch Rpr ergab, dass 17 Dienststellen jeweils nur einen hr-easy audit Prüfer
haben (Stand 03.04.2025), so dass z.B. bei Urlaub oder Krankheit (möglicherweise auch für
längere Zeit) die notwendige Pr üfung nicht zeitnah erfolgen kann. Das hat zur Folge, dass er-
fasste Daten ungeprüft in SAP-HCM zahlungswirksam werden.
Durch IT/2-SKN/HCM und PA ist sicherzustellen, dass jede Dienststelle, die dezentral zahlungs-
relevante Daten durch TMW-User erfasst, auch mindestens zwei aktive hr-easy audit Prüfer hat.
Personelle Veränderungen bei TMW-Usern, Prüfern und Prüfervertretern
40
Seite 34 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
In einigen Fällen wurden Unstimmigkeiten bei den vorhandenen Berechtigungen festgestellt.
Insbesondere bei personellen Veränderungen der TMW-User, Prüfer und Prüfervertreter (Ein-
/Austritte, Umsetzungen, Stellenwechsel o.ä.) ist darauf zu achten, dass die Zuordnungen und
Berechtigungen zeitnah geprüft bzw. angepasst werden. Die Dienststellen sind dafür verant-
wortlich, dass die nötigen Informationen über personelle Änderungen an IT/2-SKN/HCM über-
mittelt werden. Rpr regt eine jährliche Aufforderung in den Mitteilungen aus dem Personalbe-
reich an alle Dienststellen zur Überprüfung der dienststelleninternen Rechte (und ggf. Ände-
rungsmitteilungen an IT/2-SKN/HCM) an.
Bei mindestens einer Dienststelle fiel auf, dass sie zurzeit keinen aktiven TMW-User hat (Stand
27.05.2025).
Bei einem Wechsel (bzw. Neubenennung) der Prüfer ist darauf zu achten, dass es zum Wech-
selzeitpunkt möglichst wenige offene Pr üfungsfälle gibt bzw. dass die Prüfberechtigung des
neuen Prüfers weit genug in die Vergangenheit reicht, um die noch offenen Fälle prüfen zu
können.
Weiterhin fiel auf, dass der Prüfer keinen Zugriff mehr auf ungeprüfte Stichproben hat, wenn die
betroffenen Personen inzwischen an eine andere Dienststelle gewechselt haben oder nicht
mehr aktiv sind (Ruhestand/Rente/Ausgeschieden). Für diese Konstellationen muss PA und
IT/2-SKN/HCM gemeinsam mit der jeweiligen Dienststelle eine Lösung suchen.
Fehler in der Erfassung
o Stellt der Prüfer einen Fehler in der Erfassung fest, kann er den Status der Stichprobe auf
„02 Fall zur Korrektur gegeben“ anpassen und sich eine Wiedervorlage setzen, um zu prü-
fen, ob der Fall korrigiert wurde. Dies löst jedoch keine elektronisc he Information an den
Erfasser/Änderer aus. Der Prüfer muss dem Erfasser/Änderer mitteilen, dass er den Fall
korrigieren muss (mündlich, per E-Mail etc.).
Es ist sicherzustellen, dass zukünftig in diesen Fällen eine elektronische Info an den Erfas-
ser ausgelöst wird, damit die Erfassung möglichst zeitnah – am besten noch vor dem nächs-
ten Zahltagslauf – korrigiert werden kann.
Die nicht abgeschlossenen Stichproben mit Status 02 sind zu überprüfen. Evtl. zu viel ge-
zahlte Bezüge sind zurückzufordern.
o Unter den abgeschlossenen Stichproben finden sich Vier, die ein Sperrkennzeichen enthal-
ten. Diese sind zu überprüfen.
abgeschlossene Stichproben mit gleichem Datums- und Zeitstempel („Sammelprüfung“)
Die abgeschlossenen (erledigten) Stichproben der Dienststellen wurden nach Datums- und Zeit-
stempel ausgewertet. Dabei fiel auf, dass häufig viele Fälle (bis zu 477) exakt den gleichen
Datums- und Zeitstempel tragen. Betrachtet wurden Dienststellen, die an einem Tag mindes-
tens 150 Prüffälle mit demselben Datums-/Zeitstempel hatten, bzw. gehäuft weitere Prüfungen
an diesen Tagen hatten. Hierbei fielen neun Dienststellen mit insgesamt 6.605 Fällen auf.
Diese „Sammelprüfungen“ widersprechen dem Sinn und Zweck von hr-easy audit. Eine sorgfäl-
tige fachliche Prüfung unter Einbeziehung von Akten oder Belegen kann hier nicht erfolgt sein.
Das IKS funktioniert hier nicht.
41
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 126
Die Prüfer sind auf ihre Verantwortung (Haftung) hinzuweisen. Eine entsprechende Dienst-/Ge-
schäftsanweisung ist zu erlassen.
Erfassungen im eigenen Personalfall
Nach wie vor ist es möglich, dass etliche TMW-User zahlungsrelevante Daten in ihrem eigenen
Personalfall im Abrechnungsprogramm SAP -HCM erfassen können. Neun Fälle wurden hier
betrachtet und bei zwei Fällen festgestellt, dass diese bis zum heutigen Tag (03 .09.2025) un-
geprüft sind. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, da sich einige Personen unständige Entgelt-
bestandteile anweisen können, ohne dass dies einer 4-Augen-Prüfung unterliegt.
PA wird aufgefordert, technisch oder organisatorisch sicherzustellen, dass ein TMW-User weder
Daten in seinem eigenen Personalfall erfassen und prüfen kann noch selbst erfasste Daten für
fremde Personalnummern selbst prüfen kann (auch wenn er zwei SAP -Kennungen hat). Hier
fehlt stadtweit eine technische Sicherungsmaßnahme.
Stichproben-Nummer 9000
Aufgrund falsch eingestellter Parameter haben sich Stichproben bei der Stichproben -Nummer
„9000 = Auffangstichprobe für fehlende Prüferzuordnung“ angesammelt. Für diese Stichproben
war bis jetzt keine Zuständigkeit definiert; sie wurden bisher nirgends ausgewertet. Rpr hat kei-
nen Zugriff auf die Stichproben-Nummer 9000.
Während der laufenden Prüfung wurden durch IT/2-SKN/HCM alle Fälle der Stichproben-Num-
mer 9000 erledigt bzw. die Erledigung veranlasst. Am 01.09.2025 teilt IT/2 -SKN/HCM per E -
Mail mit, dass künftig einmal im Monat eine Query über den Query-Manager über alle Mandan-
ten laufen soll, um sicherzustellen, dass künftig keine unerledigten Auffangstichproben überse-
hen werden; wenn Stichproben vorhanden sind, wird IT/2 -SKN/HCM per Mail an SAP-HR-Info
informiert.
Fehlendes übergeordnetes internes Kontrollsystem (IKS)
Durch die Einführung von hr-easy audit wurde ein dienststelleninternes Kontrollinstrument ein-
geführt, womit dezentral die kassenrechtlichen Anforderungen erfüllt sind (soweit die Prüfenden
ihrer Prüfpflicht sorgfältig nachkommen).
Ein übergeordnetes und zentrales risikoorientiertes fachliches IKS der Verwaltung fehlt aber
weiterhin. Derzeit gibt es keine übergeordnete Möglichkeit, einzelne oder systematische Fehler
(vom Flüchtigkeitsfehler bis hin zu pflichtwidrigen deliktischen Vorfällen) zu vermeiden bzw. zeit-
nah aufzuzeigen.
Aus Sicht von Rpr ist von der Verwaltung ein übergeordnetes zentrales fachliches Controlling
einzurichten.
Fazit
Das eingeführte Prüftool hr-easy audit könnte durch das maschinelle Stichprobenverfahren bei der
Erfassung dezentral angeordneter unständiger Entgeltbestandteile einen erheblichen Beitrag zur
Qualitätssicherung der Zahlungen im Personalbereich leisten. Ob es seiner Rolle als IKS gerecht
wird, kann von Rpr nur sehr eingeschränkt beurteilt werden.
Die festgestellten „Sammelprüfungen“ lassen erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Prü-
fung anhand Akten und Belegen durch einige hr -easy audit Prüfer aufkommen. Systemseitig kann
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Seite 36 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
von Rpr nur geprüft werden, ob die zu prüfenden Fälle erledigt wurden, nicht ob und wie sie tatsäch-
lich geprüft wurden. Der Haken in der Spalte „Erledigt“ sagt nicht zwingend, dass der Fall auch
tatsächlich geprüft wurde. Bei den o.g. „Sammelprüfungen“ kann aus Sicht von Rpr unterstellt wer-
den, dass eine Prüfung aller Einzelfälle nicht stattfand. Die Prüfer sind darauf hinzuweisen, dass
eine Prüfung unter Einbeziehung von Akten und/oder Belegen sorgfältig durchzuführen ist und dafür
zu sensibilisieren, dass jeder zu prüfende Datensatz monetäre Folgen hat.
Die Prozesse und Überwachungsmaßnahmen im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind von
verantwortlicher Stelle schriftlich in einer Handlungs-/Dienstanweisung zu dokumentieren und regel-
mäßig zu überprüfen. Verstöße wären zu ahnden. Auf mögliche Haftungsrisiken wäre hinzuweisen.
Rpr empfiehlt der Verwaltung, eine wirksame Funktionstrennung und gezielte Kontrollen einzurich-
ten (Vier-Augen-Prinzip).
Mit Stellungnahme vom 10.10.2025 äußerte sich IT/2 -SKN/HCM zum Prüfungs bericht. Eine ab-
schließende Würdigung erfolgt erst nach Vorliegen der Stellungnahme von PA. Diese liegt aufgrund
der kurzen Zeitspanne zwischen Erstellungsdatum des Berichtes und des Sachverständigenberich-
tes noch nicht vor.
2.2.2 Prüfung von Dienst-/Fortbildungsreisen incl. Reisekostener-
stattung (PA)
Prüfungsbericht vom 27.01.2025
Im Jahr 2024 wurden die Dienst -/Fortbildungsreisen aus den Jahren 2022/2023 incl. der zugehöri-
gen Reisekostenabrechnungen in drei verschiedenen Organisationseinheiten geprüft (Prüfungsbe-
richte vom 16.07.2024, 18.09.2024 und 22.10.2024). Im Anschluss wurde ein zusammenfassender
Bericht mit Feststellungen und Hinweisen für das Personalamt (PA) erstellt.
Die Auflistung der Feststellungen für alle geprüften Einheiten sowie der individuellen Feststellungen
für die einzelnen Einheiten können im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres
2023 der Stadt Nürnberg, Nr. 2.1.14 nachgelesen werden.
Aus diesen getroffenen Feststellungen ergaben sich Feststellungen und Hinweise für PA zu folgen-
den Themen:
Merkblatt
Das Merkblatt war veraltet.
Vorlage von Belegen
Verantwortung der „Genehmiger“
Es fehlten Genehmigungsunterschriften sowie notwendige Angaben für die Abrechnung der
Reisekosten.
allgemeine Genehmigungen
Durch den wegfallenden Genehmigungsantrag fehlen Informationen für die Abrechnung (z.B.
Angaben zur Fahrkostenerstattung, Vorlage diverser Einladungen/Programme).
Fahrkostenerstattung bei Einsatz privater Kraftfahrzeuge
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 126
Reisekosten – Erfassung in SAP-HCM
o Erfassung der Versteuerungs-Lohnarten
o Andruck Lohnsteuerbescheinigung „M“
Beginn und Ende einer Dienst-/Fortbildungsreise
o für die Berechnung des Tagegeldes bei Beamten und Beschäftigten
o für die Erstattung der Fahrkosten
o für die Berechnung der Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
Eintägige Dienstreise anstelle von mehrtägigen Dienstreisen
Nutzung des Großkunden-Abos für DB-Tickets
In vielen Fällen wurde das DB-Ticket nicht über das städtische Großkunden-Abo gebucht. Eine
entsprechende Fahrpreisermäßigung konnte somit nicht genutzt werden.
BahnCard und Deutschlandticket
City-Tax bzw. Kurtaxe
Excel-Berechnungsvorlage
Zur Abrechnung der Reisekosten stellt PA/1-2 jeweils eine Excel-Vorlage für das Inland und für
das Ausland zur Verfügung. In folgenden Bereichen wurden Feh ler und Mängel in der Excel -
Vorlage festgestellt:
o Berechnung des Tagegeldes
o Günstiger-Prüfung beim Tagegeld bei 2-tägiger Dienst-/Fortbildungsreise ohne Übernach-
tung
o Steuer-Freibetrag bei 2-tägiger Dienstreise ohne Übernachtung
o Mitnahmeentschädigung bei der Mitversteuerung
o Steuer-Freibetrag bei Auslandsreisen
o Übernachtungsgeldpauschale
o Sachbezugsbewertung
Die meisten hier aufgeführten Fehler wurden bereits im laufenden Prüfungsprozess durch IT
berichtigt. Die Berechnungsvorlagen für das Jahr 2025 (In-/Ausland) enthalten alle Berichtigun-
gen.
Klarstellung der ADON
Korruptionspräventive Maßnahmen
Antragstellung und Genehmigung im Document Management System (DMS)
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Dienstreisen des Gesamtpersonalrats bzw. des örtlichen Personalrats
Anrechnung von Arbeits- und Reisezeit
Nur in fünf von 53 geprüften Fällen erfolgte eine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeits - und
Reisezeit.
Zusammenfassend war festzustellen, dass bei allen geprüften Dienststellen die Bearbeitungen so-
wohl im Genehmigungs- wie auch im Abrechnungsbereich großteils deutliche Mängel aufwiesen und
die fachliche Qualität der Sachbearbeitung nicht den Anforderungen an eine korrekte Sachbearbei-
tung entsprach.
Die dezentrale Bearbeitung in den einzelnen Organisationseinheiten wird der Komplexität des Rei-
sekostenrechts nicht gerecht. Sie erfordert von den Sachbearbeitenden (i.d.R. Vorzimmer- und Ver-
waltungskräfte) ein umfangreiches Wissen im Bereich des Reisekostenrechts sowie der zugehöri-
gen steuerrechtlichen Vorschriften, das von diesen jedoch ohne regelmäßig e Schulungen nicht er-
wartet werden kann. Es erfordert einen erheblichen Beratungs- und Schulungsaufwand, um ca. 60
Sekretariats- und Personalverwaltungskräften samt ihren Stellvertretenden die erforderlichen aktu-
ellen Fachkenntnisse zu vermitteln, zumal de m in manchen Dienststellen nur eine geringe Zahl zu
erstellender Abrechnungen gegenübersteht.
Auch die Qualität der Genehmigungen, die die Grundlage für eine korrekte Abrechnung legen, ist
verbesserungswürdig. Nur was genehmigt wurde, kann auch abgerechnet/erstattet werden.
Rpr regt Schulungen für „Genehmiger“ sowie verpflichtende Schulungen für alle Reisekostenabrech-
ner an.
Viele der o.g. Feststellungen waren auch in früheren Jahren bereits Thema von Prüfungen durch
Rpr.
Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der festgestellten (teils langjährigen) Fehler und Mängel ist aus
Sicht von Rpr die Anschaffung einer Software für die Bearbeitung der Genehmigungen wie auch der
Abrechnungen dringend erforderlich. Bei der Auswahl der Software wäre auf einen medienbruch-
freien Verwaltungsprozess vom Antrag bis zum Bescheid zu achten.
Da das bayerische Reisekostenrecht einige „Spezialitäten“ aufweist, gibt es hierfür nur wenige Soft-
ware-Anbieter am Markt. PA hat während der laufenden Prüfung bereits bei zwei Anbietern (beim
Freistaat Bayern: Bayerisches Reisekostenmanagementsystem (BayRMS) und Reisekostenabrech-
nungssystem (RKS) sowie bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
OK.PWS Reisekosten) unverbindliche Informationen eingeholt.
Eine Anfrage durch Herrn Ref. I/II am 17.01.2025 nach Nutzung der Software BayRMS und RKS bei
der Geschäftsstelle Zukunftskommission, #Digitales Bayern 5.0 beim Bayerischen Staatsministe-
rium der Finanzen und für Heimat ergab lediglich die Möglichkeit einer Überlassung des Quellcodes,
die aber aus Sicht von IT wirtschaftlich, technisch und strategisch nicht zielführend ist.
Neben der Anschaffung einer Software hält Rpr eine Zentralisierung der Reisekosten-Sachbearbei-
tung und -Abrechnung – zum Beispiel auf Geschäftsbereichs -/Referatsebene – für unabdingbar
(Stichwort Shared-Service-Einheit). Dies würde neben dem Vorteil eines deutlich verringerten Fort-
bildungsaufwands für die Mitarbeitenden auch eine einheitliche Sachbearbeitung sicherstellen, Feh-
lerquellen minimieren, die Bearbeitungszeit reduzieren und somit monetäre Einsparungen ergeben.
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PA nimmt mit Vermerk vom 15.07.2025 Stellung zum Prüfungsbericht, erkennt einen dringenden
Handlungsbedarf an und stellt Maßnahmen vor, die zur Behebung der aufgezeigten Mängel ergriffen
werden bzw. in Planung sind:
Kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung bis Jahresende)
o Ausbau und Intensivierung von Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte (Genehmi-
gende) und Reisekostensachbearbeitende
o Erweiterung der Intranet-Seite „Reisekosten“ mit FAQs für Reisende, Genehmigende und
Sachbearbeitende (bereits umgesetzt)
o Einführung eines Newsletters
o Mitteilung aus dem Personalbereich und Erweiterung der FAQs zum Thema Erfassung von
Reisezeiten
Mittel- bis langfristige Maßnahmen (Umsetzung innerhalb von 2 – 3 Jahren)
o Digitalisierung des Reisekostenabrechnung
o Vorrangig wird die Nutzung der vom Freistaat Bayern entwickelten Lösung BayRKS ange-
strebt.
o Professionalisierung der Reisekostenbearbeitung
o Eine zentrale Bearbeitung der Reisekosten - und Fortbildungsabrechnungen sollt e noch-
mals eingehend geprüft werden. Eine zentrale Abwicklung z.B. durch eine Servicestelle im
Geschäftsbereich würde zwar den Beratungs- und Schulungsaufwand reduzieren und die
Qualität sichern, aber auch Stellenplankapazität in nicht unerheblichem Maße e rforderlich
machen. Die Professionalisierung ist nur im Rahmen eines stadtweiten Projekts umsetzbar,
für das PA aktuell nicht über ausreichend Mittel verfügt.
o Verbesserung der IT-technischen Berechnung der Reisezeiten
PA weist im Fazit der Stellungnahme darauf hin, dass die Verantwortung für die korrekte Genehmi-
gung und Abrechnung von Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen aktuell bei den städtischen
Dienststellen und Eigenbetrieben liegt und setzt auf eine konsequente Umsetzung der kurz-, mittel-
und langfristig geplanten Maßnahmen, um zukünftig Fehler auf ein Minimum zu reduzieren.
2.2.3 Beratung, Bewertung sowie Prüfung hinsichtlich der künftigen
Handhabung von Dienstleistungskonzessionen
Mit der Umsetzung der EU -Vorgaben in das deutsche Vergaberecht (GWB -Novelle 2016, Einfüh-
rung der KonzVgV) wurde die rechtliche Grundlage für Dienstleistungskonzessionen geschaffen.
Diese Form der Vertragsgestaltung unterscheidet sich im Wesentlichen von klassischen Dienstleis-
tungsaufträgen, da das Betriebsrisiko beim Konzessionsnehmer (§ 105 Abs. 2 GWB) liegt. Für die
Stadt Nürnberg eröffnet dies zwar die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung, erfordert aber gleich-
zeitig eine besonders sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung, um Haushaltsrisiken zu ver-
meiden und die gebotene Transparenz sicherzustellen.
In den Jahren 2023/2024 wurden erste Pilotvergaben für die Stadt Nürnberg durchgeführt (u. a.
Aqua-Fitness-Kurse im NüBad, Essensverpflegung an der Adam -Kraft-Realschule sowie KIA -
Metropol Arena). Diese Pilotversuche erfolgten noch ohne Einbindung der Stadtkämmerei und des
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Referats I/II. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zeigten sich hierbei deutliche Defizite: feh-
lende oder unzureichende Ge bührenkalkulationen, nicht dokumentierte Einnahmeverzichte sowie
Unsicherheiten bei der Gewichtung von Vergütung und Leistung. Auch steuerrechtliche Fragen blie-
ben ungeklärt. Diese Feststellungen machten den Handlungsbedarf zur Einführung eines systema-
tisierten Vorgehens deutlich.
In der Folge wurden ab 2024/2025 weitere Dienststellen in die Ausgestaltung eingebunden. Neben
den Zentralen Diensten und dem Rechtsamt beteiligten sich nun auch die Stadtkämmerei, das Re-
ferat I/II sowie das Kassen - und Steueramt. In mehreren gemeinsamen Besprechungen (u. a. am
27.02.2024, 17.04.2024, 17.10.2024, 03.02.2025 und 18.02.2025) sowie zahlreichen bilateralen Ab-
stimmungen wurde ein einheitliches Verfahren entwickelt. Das Rechnungsprüfungsamt hat dabei
mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, klare Prüfkriterien und verbindliche Vorgaben festzu-
legen, um sowohl haushaltsrechtliche als auch steuerliche und vergaberechtliche Anforderungen
abzusichern.
Im Ergebnis wurde eine verbindliche Vorgehensweise etabliert, wonach die Bedarfsträger künftig u.
a. nachvollziehbare Gebührenkalkulationen vorzulegen, Einnahmeverzichte plausibel zu begründen
und sämtliche Unterlagen vorab mit Stadtkämmerei und Rechnungsprüfung abzustimmen haben,
bevor ein Verfahren durch die Vergabestelle (ZD/3) eröffnet werden kann. Hierzu wurde die Check-
liste Dienstleistungskonzession (Stand 04/2025) erstellt. Diese stellt nunmehr einen verbindlichen
´Handlungsleitfaden´, im Rahmen der Vorverfahrensebene, für die Bedarfsträger dar. Somit wird die
Basis für eine transparente und revisionssichere Vorgehensweise geschaffen.
Überdies haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Handhabung von Dienstleistungskon-
zessionen eine kontinuierliche Beobachtung und Überprüfung erfordern. Aus Sicht des Rechnungs-
prüfungsamtes ist festzuhalten, dass nur durch eine kritische Begleitung, eine enge Abstimmung der
beteiligten Stellen und regelmäßige Anpassungen der Verfahren gewährleistet werden kann, dass
künftige Konzessionen sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaft lichen und haushaltsrechtli-
chen Anforderungen entsprechen.
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich Verwaltungsprüfung
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung
Die Verwaltungsprüfung als Teilbereich der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben der Prüfung
nach Art. 106 GO auch die Begutachtung der Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen und
Dienstleistungskonzessionen. Die Einhaltung der städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien
(VBRL) der Stadt Nürnberg gewährleistet die Beachtung der Vorgaben aus § 30 KommHV -Doppik
bezüglich Ausschreibungsverfahren und der Vergabegrundsätze). Für das Rechnungsprüfungsamt
ist festgelegt, dass Vergabevorschläge sowie etwaige Verfahrensaufhebungen zu begutachten sind,
deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.
Die Vorlagepflicht bei Rpr besteht je nach Vergabevorschlag bei einer Wertgrenze ab 200.000 Euro
Hauptauftragssumme (bis 2022 bei 100.000 Euro) oder bei mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen
richtet sich die Rpr-Genehmigung auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20 v.H. der
Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2024 über insgesamt sechs Aufhebungen gemäß Nr. 4
VBRL bei einer Vergabesumme über 50.000 Euro unterrichtet.
Die letzte Änderung der VBRL trat am 01.11.2024 in Kraft. Die Änderungen bzg l. Rpr betrafen im
Wesentlichen die Aufnahme der Dienstleistungskonzessionen sowie die Einschränkung der Prüfung
durch Rpr bei Begutachtungen durch RA/3 -VMN – anlassbezogene und stichprobenartige Prüfun-
gen bleiben davon unberührt.
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Ab 01.01.2024 sind sowohl die EU -Schwellenwerte für Liefer - und Dienstleistungen auf
221.000 Euro (vorher bei 215.000 Euro) als auch für Dienstleistungskonzessionen auf
5.538.000 Euro (vorher bei 5.382.000 Euro) gestiegen. Die Wertgrenzen für Soziale und andere be-
sondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber liegen unverändert bei 750.000 Euro.
Für kommunale Auftraggeber wurde die erhöhte Wertgrenze von 25.000 Euro für Direktvergaben
von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (nicht: freiberufliche Leistungen) erneut befristet bis zum
31.12.2024 verlängert. Dies gilt im Übrigen für weitere aufgrund Corona-Pandemie und Ukrainekrieg
eingeführten vergaberechtlichen Bestimmungen.
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen
Im Jahr 2024 wurden Rpr insgesamt 2 7 vergaberechtliche Genehmigungsanfragen mit einem Ge-
samtvergabevolumen von rd. 26 Mio. Euro vorgelegt. Im Vergleich dazu gingen im Vorjahr 2023
noch 33 Vorgänge mit einem Gesamtvolumen von etwa 74,5 Mio ein, wobei allein drei Vergaben
mehr als die Hälfte des gesamten Ausgabevolumens ausmachten. Das Ausgabevolumen 2024 ist
weniger durch große Einzelvergaben geprägt und ist somit ausgeglichener. Die größte Vergabe-
summe lag bei etwas über 4 Millionen Euro (Ausstattung von Kindertageseinrichtungen). Allerdings
umfassten nur 7 % des Gesamt ausgabevolumens mit rd. 1,8 Mio. Euro Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO. Der Rest des Ausgabevolumens 2024 wurde in den
ober- bzw. unterschwelligen Regelverfahren beauftragt/durchgeführt. 2023 wurden mehr Vergabe-
arten genutzt. Im Prüfungszeitraum 2024 wurden 14 zu genehmigende Vergabezuschläge mit einem
Volumen von rd. 20,5 Mio. Euro im Offenen VgV Regelverfahren und sieben Öffentliche Ausschrei-
bungen im unterschwelligen Regelverfahren nach UVgO mit insgesamt rd. 3 Mio. Euro ausgeschrie-
ben. Zudem wurden drei Auftragserweiterungen mit einer Gesamtvergabesumme von 0,5 Mio. Euro
an Rpr zugeleitet.
Rpr wurden 2024 insgesamt vier Reinigungsleistungen im Wert von rd. 1,2 Mio. Euro zur Genehmi-
gung vorgelegt (2023 waren es sieben Vergaben im Gesamtwert von 4,1 Mio Euro).
20,5 Mio EUR;
143,0 Mio EUR; 7
1,8 Mio EUR; 3
0,5 Mio EUR; 3
Vergabesumme und Vergabeanzahl
Offenes Verfahren (VgV)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Verhandlungsverfahren ohne TW (UVgO)
Auftragserweiterungen
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2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
Die Prüfungserkenntnisse nachfolgender Vergaben sind besonders hervorzuheben. Die Vergabe-
entscheidungen wurden seitens Rpr zur Kenntnis genommen:
Bei der zweiten Auftragserweiterung zur Büro raumplanung und Beratung für das Stadthaus Q
(Vergabesumme 385 TEuro) in der Phase 2 mit einem Gesamtauftragswert von 1,5 Mio. Euro
wurde die Vergabe erneut an den bisherigen Auftragnehmer vergeben. Die Erweiterung blieb
mit 49,26 % des ursprünglichen Haup tauftragswertes knapp unter der maßgeblichen 50 %
Schwelle, sodass sie als unwesentliche Änderung eingestuft wurde. Rpr konnte nicht abschlie-
ßend beurteilen, ob die Voraussetzungen für ein neues Vergabeverfahren tatsächlich nicht vor-
lagen.
Im Bereich des M asterstudiengangs Public Management (Gesamtvergabesumme 148 TEuro)
fiel auf, dass die erste Auftragserweiterung von 2022 Rpr nachträglich vorgelegt wurde und die
Finanzierungsbestätigung nur für den Hauptauftrag, nicht jedoch für die Nachtragssumme vor-
lag. Zusammen mit der zweiten Auftragserweiterung blieb die Nachtragssumme mit 19,8 % zwar
unter der 20 %-Grenze des Hauptauftragswertes ohne notwendige Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens, dennoch wurde versäumt, eine vertragliche Regelung für mögliche Preis-
anpassungen bei Änderung der Hochschulsatzung zu treffen. Zudem überschritt man mit der
zweiten Auftragserweiterung geringfügig den maßgeblichen Schwellenwert i.H.v. 750.000 Euro
netto, was aus vergaberechtlicher Sicht kritisch beurteilt wurde, zumal notwendige Abwägungen
im Hinblick auf die Haushaltsmittel für das Folgejahr nicht dokumentiert wurden.
Bei der Vergabe von Sondermöbeln für Stadthaus Q (Vergabesumme 1,5 Mio Euro) wurde die
Transparenz der Kostenschätzung bemängelt, da auch Preise von Her stellern einflossen, die
selbst als Bieter auftraten. Zudem wurde der Wettbewerbsgrundsatz durch produktgenaue Leis-
tungsbeschreibungen nicht vollständig gewahrt, obwohl für funktionale Arbeitsplatzmöblierung
bereits ein stadtweiter Rahmenvertrag besteht. D ie Vergabe erfolgte ausschließlich nach dem
Kriterium des Preises, obwohl man aus Sicht von Rpr auch qualitative Kriterien bei wettbewerbs-
öffnender Vergabe definieren hätte können. Eine Zustimmung von Ref. I/II-Zentrale Steuerung
Flächenmanagement und Proj ektkoordination bzgl. produktspezifischer Ausschreibung, ver-
bindlichem Mengenabruf und Eignungsprüfung liegt vor.
Schließlich zeigte die Konzessionsvergabe des Caterings für die Kia Metropol Arena (Vertrags-
wertschätzung 3,5 Mio Euro) Schwächen bei der Nach vollziehbarkeit der Bewertungsgrundla-
gen für Rpr: die Kostenberechnungsgrundlagen - Festsumme von 36 TEuro, Unkostenbeteili-
gung 19 TEuro, gestaffelte Umsatzbeteiligung von mind. 5,25 % und max. 15,25 % - waren der
Vergabeakte nicht zu entnehmen, die entscheidenden Bewertungsmaßstäbe 30 % Vergütungs-
komponente - 70 % Leistung wurden nicht ausreichend dokumentiert, eine verbale Begründung
für die ausschlaggebende Punktevergabe fehlte. Auch wurden steuerrechtliche Fragestellungen
sowie die Beteiligung des Konzessionsnehmers an Kostensteigerungen nicht abschließend ge-
klärt.
Trotz einzelner vergaberechtlicher Auffälligkeiten erhob Rpr gegen die nachstehenden Verga-
ben letztlich keine Einwände:
U.a. bei den ersten zwei Pilot-Dienstleistungkonzessionen – Schwimm- und Aquafitkurse in Hal-
lenbädern (Vertragswert über 2,9 Mio. Euro):
Die Vergabeart und Abgrenzung als Dienstleistungsauftrag wurden mit der Rechtsabteilung ab-
gestimmt. Wichtige Informationen zum bisherigen Verfahren (Art des Auftrags, Umsatzbeteili-
gung, bisheriger Dienstleister) fehlten jedoch in den Unterlagen. Der Zuschlag ging nicht an das
wirtschaftlichste, sondern an das qualitativ besser bewertete Angebot (je 50 % Preis/Qualität).
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Eine nachvollziehbare Berechnung der Umsatzbeteiligung (36 %) sowie der Kostendeckung lag
nicht vor, ebenso wenig bieterbezogene Umsatzerwartungen. Die 50 %ige Gewichtung des
Preises (als Umsatzbeteiligung) erscheint fraglich, wenn die Qualität tatsächlich ausschlagge-
bend ist.
Das Verfahren bezüglich der s chulische Mittagsverp flegung an der Adam-Kraft-Realschule
wurde mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt (70 % Preis, 30 % Qualität).
Es gab Hinweise auf Unstimmigkeiten bei der Vertragswertschätzung, der Bereitstellung rele-
vanter Informationen und der Dokumen tation in der Vergabeakte. Das wirtschaftliche Risiko
wurde durch die verpflichtende Teilnahme an der Mittagsverpflegung begrenzt, eine belastbare
Risikobewertung fehlte jedoch. Auf eine Umsatzbeteiligung und einen separaten Pachtzins
wurde verzichtet, eine Kostenaufstellung lag nicht vor. Die Preiskalkulation wurde nicht hinter-
fragt, ein anderweitiges Einvernehmen zum Entgeltverzicht bestand nicht. Zudem war die Ver-
sicherungsbescheinigung nicht aktuell.
Bei der Überführung von Bebauungsplänen in den XPlan-Standard führte die festgelegte Losli-
mitierung dazu (jeder Bieter max. ein Los), dass ein teureres Angebot den Zuschlag erhielt. Der
Zuschlag für das wertmäßig größte Los ging an den günstigsten Anbieter, während beim zwei-
ten Los ein um rd. 134 TEuro teurerer Bieter zum Zug kam. Trotz erheblicher Unterschreitungen
der Kostenschätzung (23 % bzw. 59 %) und zum nächstgünstigsten Gebot wurde die Auskömm-
lichkeit bestätigt. Rpr konnte die Wirtschaftlichkeit jedoch nicht eindeutig beurteilen, da beide
Anbieter zuvor an der Markterkundung beteiligt waren und so niedrige re Preise nicht erwartet
wurden. Die Notwendigkeit der Limitierung wurde wegen der daraus resultierenden Mehrkosten
kritisch gesehen; eine Begründung wurde erst nachträglich in die Vergabeakte aufgenommen.
Bei den Grafikleistungen für ein Projektbüro (Vergabesumme 233 TEuro) wurde das erste Ver-
fahren aufgehoben, da Transparenz und Wirtschaftlichkeit nicht gegeben waren. Bei der Neu-
ausschreibung ohne Preisobergrenze lagen drei von ursprünglich fünf identischen Pauschalan-
geboten in exakt der Höhe des Auftragswertes nun leicht darunter. Der Empfehlung von Rpr,
auf eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme zu verzichten, wurde gefolgt. Der wirtschaft-
lichste Bieter hatte zuvor ein günstigeres Ursprungsangebot abgegeben (um ca. 14 TEuro bzw.
7 % niedriger). Aus Sicht von Rpr hätte eine Preisverhandlung zur weiteren Optimierung genutzt
werden können.
In der Vergabeakte für die Beschaffung Technischer Straßenleuchten für SÖR (1,3 Mio. Euro
Vergabesumme) fehlte der Bezug zu früheren Preisen und Beschaffungsverfahren, wodurch die
Kostenschätzung nicht vollständig nachvollziehbar war. Vergleichbare Materiallieferungen wur-
den bislang nicht als Genehmigungsanfrage gestellt und lagen Rpr nicht vor.
Rahmenvertrag für Kita-Ausstattung (max. 4 Mio. Euro netto): Ein Bieter erhielt trotz laufendem
vorübergehendem Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung den Zuschlag für zwei von sechs
Losen (rd. 2 Mio Euro, basierend auf der Bedarfsschätzung). Nach Ablauf eines Jahres ist eine
Preisanpassung in beide Richtungen vorgesehen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Der Be-
darfsträger wurde seitens der zentralen Beschaffungsstelle auf die Notwendigkeit einer objekti-
ven Begründung produktspezifischer Anforderungen hingewiesen.
Die Vergabe Neukonzeption und Optimierung der Labor - und Büroflächen Umweltanalytik
(Vergabesumme 214 TEuro) baut auf einer früheren Organisationsuntersuchung auf. Das Ver-
tragsverhältnis wurde jedoch später einseitig von der Dienststelle gekündigt, ohne die Vergabe-
stelle vorab zu informieren. Aufgrund von Differenzen zwischen den Vertragspartnern empfiehlt
Rpr künftig eine engere Abstimmung mit der zentralen Beschaffungsstelle, um rechtliche und
wirtschaftliche Aspekte besser zu berücksichtigen.
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Im Rahmen der Vergabe Sicherstellung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum (Vergabe-
summe 1,5 Mio Euro) verwies Rpr darauf, dass bei geänderten Kostenschätzungen künftig Er-
läuterungen in der Vergabeakte zu dokumentieren sind. Die Schätzung sollte auf Basis der Ein-
zellose erfolgen, um daraus die voraussichtlichen Gesamtkosten abzuleiten und einen ange-
messenen Vergleich mit den Angebotssummen zu ermöglichen.
Aufgrund gesicherter Erkenntnisse zur Auskömmlichkeit wurde bei der Zuschlagsentscheidung
für Öffnungs- und Schließdienst für Schulspielhöfe (Vergabesumme 623 TEuro) auf eine förm-
liche Aufklärung verzichtet. Die Kostenschätzung lag bei 724 TEuro brutto. Die erheblichen Ab-
weichungen zum Zweitplatzierten (ca. 25 % und 31 %) hätten aus Sicht von Rpr jedoch eine
intensive Prüfung der Kalkulationsgrundlagen gerechtfertigt.
Teils wiederkehrende und sonstige Auffälligkeiten:
Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass das Beifügen eines Vertragsentwurfs zu den
Vergabeunterlagen oder die Aufnahme separater Verträge ins Vergabeverfahren das Risiko wi-
dersprüchlicher Regelungen birgt. Grundsätzlich gilt: Die Vergabeunterlagen werden integraler
Bestandteil des Vertrags. Rpr stellte bei einer Vergabe fest, dass der Vertragsentwurf nicht alle
Inhalte der Leistungsbeschreibung wider spiegelte und teils widersprüchliche Formulierungen
enthielt. Der Vertragstext wurde daher in Abstimmung mit RA überarbeitet.
Unvollständige Vergabedokumentationen führten zu vermeidbaren nachträglichen Fragen
Alle sechs Auskömmlichkeitsprüfungen 2024 erfolgten zu Zuschlägen
Bei zwei Dienstleistungsvergaben im Bereich sozialpädagogische Betreuung gebundener
Ganztagsklassen und kooperative Berufsvorbereitung/ -integration wurde jeweils die vollstän-
dige Förderung der Auftragssumme erreicht. Der maximal mögliche Förderbetrag diente dabei
als verbindliche Kostenobergrenze, die im Rahmen der Angebotsabgabe nicht überschritten
werden durfte. In einem Fall wurde die Kostenobergrenze ausgeschöpft, im anderen blieb das
Angebot darunter – jeweils ist nur die tatsächlic h gezahlte Fördersumme relevant. Die Zu-
schlagskriterien wurden unterschiedlich gewichtet: Bei der sozialpädagogischen Betreuung lag
der Fokus stärker auf dem Preis (70 % Preisanteil), während bei der kooperativen Berufsvorbe-
reitung/-integration die Leistung im Vordergrund stand (nur 30 % Preisanteil).
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 126
2.4 Prüfung im Bereich Eigenbetriebe
E20010 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements
Prüfungsbericht vom 09.10.2025
Untersucht wurde die Ordnungsmäßigkeit des Fuhrparkmanagements. Dabei wurde insbesondere
die vollständige Erfassung und Bilanzierung des Fuhrparks, die ordnungsgemäße Beschaffung von
Fahrzeugen sowie die sparsame und wirtschaftliche Bewirtschaftung des Furhparks geprüft.
Das Prüfungsergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die Dienstfahrzeuge von SÖR sind vollständig bilanziert. Die im Kalenderjahr 2024 abgeschlos-
senen Fahrzeugbeschaffungen erfolgten ordnungsgemäß.
Die Fahrtenbücher waren nicht vollständig vorhanden und konnten auch bis zum Abschluss der
Prüfung nicht nachgereicht werden. Es wurde deshalb angeregt, die Fahrtenblätter bis zum Ab-
schluss des jeweiligen Kalenderjahres im jeweiligen Einsatzbereich zu sammeln und erst an-
schließend und komplett an das zentrale Archiv zu übergeben.
Beim Treibstoffverbrauch ergaben sich einige Feststellungen. SÖR wurde gebeten, insbeson-
dere einen Einzelfall aufzuklären.
Die Stellungnahme der Dienststelle steht noch aus.
2.5 Informationstechnik
2.5.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teilaufga-
ben:
Prüfung bereits eingesetzter IT -Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ordnungs-
mäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
Prüfung von Vergaben im IT-Bereich.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen
der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations - und Kom-
munikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Be-
schaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
2.5.2 S/4HANA-Migrationsprojekt
Wie bereits berichtet, wird n ach der Umstellung auf BW/4HANA (Business Warehouse) nun auch
die im Rechnungswesen eingesetzte Software SAP ERP (Enterprise-Ressource-Planning) durch
das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA (S/4) abgelöst.
Einzig das Personalwirtschaftssystem SAP ERP HCM (Human Capital Management) wird im Rah-
men dieses Projekts nicht mit umgestellt, soll aber im kommenden Jahr auf SAP HCM for S/4HANA
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(H4S4) migriert werden, die On-Premises-Nachfolgelösung für SAP ERP HCM; verfügbar bis 2040
und gedacht für Unternehmen, die (noch) nicht in die Cloud wechseln möchten.
Die Stadt Nürnberg nutzt(e) seit 2005 die ERP -Software der Firma SAP für das Haushalts- und
Rechnungswesen. Diese Produktlinie ERP R/3 wurde von SAP zum Jahresende 2027 abgekündigt,
weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeprodukt S/4 notwendig wurde. Mit der neuen HANA -
Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte von SAP bildet, und der neuen Software S/4
soll die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich der Verarbeitungszeit erhöht werden. Neue Funkti-
onalitäten ermöglichen es zudem, einige der Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an
den SAP-Standard zu führen und die Prozesse zu verschlanken. Damit soll(te) der Aufwand der
Mitarbeitenden in den einzelnen Prozessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellen
Stand der Technik gehoben werden.
Die Migrationsphase startete im Juni 2024 und dauerte bei Re daktionsschluss noch an. Nach um-
fangreichen Funktions-, Integrations- und Anwendertests soll das neue ECC-System am 01.12.2025
in den Produktivbetrieb überführt werden (Go-live).
Das angestrebte Ziel der Systemkonsolidierung wird mit der Migration erreicht. Statt der beiden Pro-
duktivsysteme der Kernstadt (RNP) und der Eigenbetriebe (EBP) gibt es jetzt in SAP S/4 HANA ein
SAP ECC-System.
Im Rahmen des Migrationsprojets sollten auch einige Optimierungen und Innovationen umgesetzt
werden.
Allerdings konnten mangels finanzieller Möglichkeiten sowie fehlender personeller Kapazitäten nicht
alle angestrebten Verbesserungen schon im ersten Schritt umgesetzt, sondern mussten auf mögli-
che Folgeprojekte verschoben werden. So wurde beispielsweise bei den Schnittstellen die Ablösung
der Batch-Input-Mappen zunächst auf eine Pilotschnittstelle beschränkt oder die geplante Pflege der
Mitarbeiter-Geschäftspartner aus dem HCM-System heraus über sog. Ministämme, die laufend syn-
chronisiert werden, zum Go-live noch nicht umgesetzt.
Beteiligung von Rpr
Im Rahmen der begleitenden Prüfung hat sich Rpr an einigen Projektschritten, in der Steuerungs-
gruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in Teilprojekten und Workshops
aktiv beteiligt. Eine aktive dauernde Beteiligung erfolgte, soweit möglich, im Arbeitspaket 10 – Be-
rechtigungskonzept. Punktuelle Unterstützung erfolgte auf Anfrage seitens der Projektleitung oder
aus einzelnen Arbeitspaketen heraus, im Einzelfall auch durch einen Fachprüfer von Rpr.
Im Folgenden Ausführungen zu einzelnen Arbeitspaketen:
2.5.2.1 Zu Arbeitspaket 10 – Berechtigungskonzept – und Systemtests
Wie bereits im Sachverständigenbericht 2023 erstmals berichtet, war ein erhöhter Aufwand für die
Migration auf S/4HANA im Bereich Berechtigungen notwendig, denn in der Vorstudie wurde im Be-
reich der Rollen & Berechtigungen eine spezielle – vom SAP-Standard abweichende - Aufgliederung
zwischen "Dst/Produkt" (Berechtigungsobjekt) und "Prozessschritt" (Transaktion) identifiziert.
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Ziele waren unter anderem:
Die Aufgliederung zwischen Berechtigungsobjekt und Transaktion wieder in den Standard zu-
rückzuführen,
die Einführung eines Tools, welches die Mitarbeitenden auch nach der Migration beim Aufbau,
der Zuweisung und Überprüfung der Rollen und Berechtigungen unterstützt und mit seinem
„Rucksackprinzip“ den Umstieg erleichtert hat,
die grundsätzliche Zuweisung von Sammelrollen (SAP-Arbeitsplätze) an die Benutzer,
das Einhalten des Need -to-know- bzw. Need-to-do-/Minimalprinzips2, d.h. eine Überberechti-
gung einzelner Benutzer zu vermeiden,
korrekt aufgebaute Support- und Basis-Berechtigungen, um auf SAP_ALL 3 verzichten zu kön-
nen,
Berechtigungen und Transaktionen, die nicht regelmäßig benötigt werden, künftig über einen
„Firefighter“4 durchzuführen.
Mit dem immensen Aufwand, der geleistet wurde, sollte eine deutliche Zeitersparnis im Tagesge-
schäft der Pflege der Rollen und Berechtigungen sowie für spätere Releasewechsel erreicht werden.
Zur effizienteren, schnelleren und sichereren Durchführung des AP10 im Sinne von Best Practice
der SAP wurde ein Tool eingekauft, die Xiting Authorizations Management Suite (XAMS) der Fa.
Xiting. In der Hoffnung, mit dem Einsatz dieser Lösung den zeitlichen Aufwand schon während der
kritischen und aufwändigen Projektphasen zu verkürzen und nachfolgend auch bei der täglichen
Administration zu profitieren. Die Technologie orientiert sich am Regelwerk des DSAG 5-Prüfleitfa-
dens und auch an den Risikoregelwerken der IBS Schreiber GmbH („ ECS6 meets XAMS“). Auch
aufgrund von Beraterwechseln konnten die Zielrollen nicht in der geplanten Ausprägung und zum
geplanten Zeitpunkt (Start Anwendertest) zur Verfügung gestellt werden. Ein sehr kritischer Punkt
im Projekt.
Das neue Berechtigungskonzept ist noch im Entwurfsstadium und muss noch zeitnah fertiggestellt
werden.
Es haben mehrere Datenmigrationsläufe auf das neue System stattgefunden und in drei Phasen
wurden bzw. werden Tests von Projektmitarbeitenden durchgeführt. Der Funktionstest diente dazu,
grundlegende Systemabläufe und technische Anforderungen zu validieren. Im Integrationstest
wurde das Zusammenspiel des Gesamtsystems inklusive Add -Ons überprüft und i m abschließen-
den Anwendertest sollen auch die Enduser (Nutzer aus verschiedenen Dienststellen) das System in
realitätsnahen Szenarien „erproben“.
2 Das Prinzip der minimalen Rechte beschränkt den Zugriff von Benutzern auf das absolut notwendige Maß.
3 Sammelprofil, welches alle SAP-Berechtigungen enthält, so dass ein Benutzer mit diesem Profil im SAP-System alle
Aufgaben durchführen kann
4 berechtigte BenutzerInnen erhalten für einen begrenzten Zeitraum erweiterte Rechte, um spezielle Aufgaben zu erle-
digen
5 Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V.
6 Easy Content Solution (ECS) der IBS Schrei ber GmbH – Risikoregelwerke für SAP verwalten und kundeneigenen
Bedürfnissen anpassen
54
Seite 48 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Für den Anwendertest war der toolunterstützte Einsatz eines sog. Rucksacks, der die alten Rechte
aus dem R/3-System enthalten sollte, vorgesehen. Aufgrund der vielen Eigenprogrammierungen (Z-
Transaktionen) konnte dieser Rucksack aber nicht wie vorgesehen eingesetzt werden, sondern
musste stattdessen mit einer reduzierten SAP_ALL -Rolle ausgestattet werden. Der Ruck sack
kommt zum Tragen, wenn die bisher vergebenen Berechtigungen zum Testen der eigenen To-Dos
nicht ausreichen. Die Zugriffe werden protokolliert, um die neuen Berechtigungen entsprechend an-
passen zu können. Nach Aussage der Projektleitung sind im reduzierten SAP_ALL-Profil keine kri-
tischen Berechtigungen mehr enthalten und die Berechtigungen auf den eigenen Mandanten, den
jeweiligen Buchungskreis und die Dienststelle beschränkt.
DSB, GPR und Rpr haben dem Einsatz dieser reduzierten SAP_ALL -Rolle im Rucksa ck für den
Anwendertest mangels Alternativen zugestimmt. Für den Produktivbetrieb sollte dies u. E. aber keine
Lösung sein, da ein Abweichen vom Minimalprinzip (Need-to-know- und Need-to-do-Prinzip) den
haushaltsrechtlichen Erfordernissen des § 33 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik widerspricht.
Dies hat Rpr der PL gegenüber nochmals ausdrücklich festgestellt, als Überlegungen aufkamen,
den Status Quo aus dem Anwendertest auch für den Produktivbetrieb beizubehalten.
Parallel dazu wurde ISB am 02.09.2025 von Rpr mündlich über die mögliche Rucksack-Problematik
im Produktivsystem und das noch unvollendete Berechtigungskonzept informiert. ISB ist in diesem
Punkt zusätzlich zu DSB und Rpr nun ebenfalls involviert.
Die Erfahrung in der Vergangenheit zeigt, dass es sich selten um temporäre Lösungen handelt, da
die manuelle Fehlersuche zeitaufwendig sowie technisch komplex und eine ordnungsgemäße Be-
hebung durchaus nicht immer einfach ist. Mit der Folge, dass einzelne User auch nach der Behe-
bung des Problems zu viele (kritische) Berechtigungen besitzen und diese Überberechtigungen die
Sicherheit des Berechtigungskonzepts schon zu Beginn des Go-lives gefährden.
Beteiligung von Rpr
Rpr beteiligte sich im Arbeitspaket unter anderem an der Erstellung des neuen Berechtigungskon-
zepts.
2.5.2.2 Zum Arbeitspaket 21/24 – CpD/Schnittstellen/Batch-Input-Mappen
Auf die Ausführungen in den Vorjahren wird verwiesen.
Rpr mahnt seit vielen Jahren die Notwendigkeit bidirektionaler Schnittstellen an. Die Überprüfung
aller CPD-Konten7 und Ablösung möglichst vieler nicht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ent-
sprechender Schnittstellen wird von Rpr nach wie vor als zwingend notwendig angesehen.
Hinzu kommt, dass die Batch-Input-Technologie durch SAP nicht mehr unterstützt wird (Ausnahmen:
Massendateneinspielungen & Datenmigration), da die Technologie nicht kompatibel ist mit der zu-
künftigen SAP-Strategie (Wechsel der SAP-Oberfläche vom traditionellen SAP GUI hin zu SAP Fi-
ori). Bei weiterer Nutzung besteht die Gefahr, dass erheblicher Anpassungsaufwand und Folgeauf-
wände bei jedem neuen Release entstehen bzw. ein Weiterbetrieb nicht mehr sicher ist. Änderungen
7 CpD-Konten sind Sammelkonten. „Conto pro Diverse“-Konten (oder Zwischenkonten, Interimskonten) sind in der Buch-
führung und im Rechnungswesen Hilfskonten, die lediglich der kurzfristigen Verrechnung dienen (Quelle: Wikipedia -
Reinhold Sellien/Helmut Sellien (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1988, Sp. 2589)
55
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 126
bei bzw. der Wegfall von bisher genutzten Transaktionen (Bspw. ersetzt durch neue BP8-Transakti-
onen) bedeutet ebenfalls erheblichen Anpassungsaufwand und Folgeaufwände bei jedem neuen
Release.
Haushaltsrechtliche Vorgaben
Diese gesetzlichen Anforderungen ergeben sich insb. aus § 33 KommHV-Doppik und sind u.a.:
Sicherstellung der Integrität (Vollständigkeit, Richtigkeit, Unveränderbarkeit) und die Nachvoll-
ziehbarkeit der Daten und des Datenflusses.
Internes Kontrollsystem (IKS) zur Verifizierung der SAP- bzw. S/4 -Daten mit dem Fachverfah-
ren.
Plausibilitätskontrollen und Monitoring - viele Batch-Input-Mappen stehen seit Jahren unb ear-
beitet im RNP-Verzeichnis.
Notwendigkeit eines Berechtigungskonzepts - Rechtevergabe nach Minimalprinzip; ein Konzept
ist nicht nur für SAP, sondern auch für Netzwerkverzeichnisse erforderlich.
Sachstand
Im Migrationsprojekt konnte aufgrund von Ressourceneng pässen zunächst nur eine Pilotschnitt-
stelle umgesetzt werden. Der Pilot sollte eine standardisierte Blaupause liefern, wie die Schnittstel-
len in Zukunft ohne Batch-Input aufgebaut sein können und eine hohe Standardisierung und Nach-
vollziehbarkeit gewährleisten helfen.
Die von Rpr zur näheren Betrachtung vorgeschlagene Schnittstelle der Stk/3-Stiftungsverwaltung“
(mit dem Ziel diese von CpD auf PSCD9 umzustellen) wurde vom Arbeitspaket zugunsten der NüSt-
Schnittstelle „Sinfonie“ aufgegeben. Diese wurde in dem technischen Arbeitspaket als Pilotschnitt-
stelle umgesetzt.
Die neue Schnittstellenarchitektur der Pilotschnittstelle von NüSt wurde im Arbeitspaket zunächst
mit zwei Alternativen geplant, wobei die Alternative 1 weiterhin keine Rückmeldung (asynchron) zu
UC410 bzw. zum Fach-/Vorverfahren geboten hätte.
Ohne Einbindung der Vorsysteme sind u. E. die haushaltsrechtlichen Vorgaben an die Vollständig-
keit und Nachvollziehbarkeit der Datenübertragung nicht zu erreichen.
Auf Nachfrage von Rpr bei der Projektleitung mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Umsetzung der
haushaltrechtlichen Anforderungen der KommHV -Doppik wurde nun die neue Schnittstellenarchi-
tektur der NüSt-Pilotschnittstelle um eine dritte Alternative erweitert. Hier würde i m Standard eine
synchrone Datenverarbeitung und Rückmeldung an die Quelle erfolgen, aufgrund dedizierter Webs-
ervices für die einzelnen Schnittstellen ist im Einzelfall aber auch eine asynchrone Verarbeitung
8 Geschäfts-/Businesspartner
9 SAP Public Sector Collection and Disbursement ; eine branchenspezifische Software für den öffentlichen Sektor, die
als Ausprägung des Vertragskontokorrents eine automatisierte Abwicklung von ein - und ausgehenden Zahlungen so-
wie ein effektives Forderungsmanagement und Mahnwesen ermöglicht.
10 Automic Automation (früher/kurz UC4) ist eine Jobsteuersoftware, die es ermöglicht Workflows anwendungs - und un-
ternehmensübergreifend in einem einzigen, automatisierten Prozess zu integrieren und zu steuern.
56
Seite 50 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
möglich. Der direkte Aufruf des Webservices würde nach Aussage der Berater die haushaltsrechtli-
chen Anforderungen umsetzen.
Leider wird die Schnittstelle Sinfonie von NüSt nicht nach dem „Best Case“-Szenario der Alternative
3, sondern „nur“ nach Alternative 1 umgesetzt.
Für diese Alternative 1 wurde nach Hinweisen von Rpr noch der Webservice zwischengeschaltet
und so eine Rückmeldemöglichkeit zu UC4 (abhängig vom Fachverfahren - Verarbeitung erfolg-
reich/nicht erfolgreich) geschaffen, was deren Konformität mit den haushaltsrechtlichen Anforderun-
gen zumindest verbessert. Eine Rückmeldung zum Sender erfolgt weiterhin nicht. Zum Vergleich
Schaubild 2 aus dem AP 21:
Weiterhin erfolgt nach Aussage der Berater künftig eine dedizierte Berechtigungsvergabe für die
einzelnen Aufgaben/Schnittstellen im Rahmen des Berechtigungskonzepts und nach dem Minimal-
prinzip.
Ausblick
Zeitnahes Handeln erscheint aus Sicht von Rpr dringend geboten, um
die Systemsicherheit zu gewährleisten,
Mehraufwände zu vermeiden und nicht zuletzt
die haushaltsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Nach der Migration muss eine schrittweise Umstellung jeder einzelnen Schnittstelle erfolgen. Ziel
muss die Umstellung aller Fachvorverfahren auf direkte/bidirektionale Schnittstellen sein.
Die Ablösung bzw. Minimierung von C pD-Konten musste mangels verfügb arer Ressourcen eben-
falls auf ein Folgeprojekt verschoben werden.
57
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 126
2.5.2.3 Projekt- und Steuerungsgruppe
Im Jahr 2025 fanden mehrere Projekt- und Steuerungsgruppentermine statt, in denen über den Fort-
gang des Migrationsprojekts berichtet wurde. Projektrisiken waren die fehlenden Kapazitäten der
Mitarbeitenden für die Projektaufgaben aufgrund paralleler IT-Maßnahmen und anderer Aufgaben,
Beraterwechsel und Erkrankungen, mangelnde Unterstützung der Lieferanten bezüglich der Add-
ons und Schnittstellen sowie die geringe Testabdeckung im Funktionstest.
Auf Nachfrage von Rpr wurde im Mai 2025 seitens der Projektleitung bestätigt, dass die vollständige
und erfolgreiche Durchführung aller geplanten Anwendertests Bedingung für die Entscheidung zum
Go-live ist.
Gefasste Beschlüsse:
In der Projekt- und in der Steuerungsgruppe im Juni 2025 wurde entschieden,
den Integrationstest um vier Wochen zu verlängern. Ziel ist die Vervollständigung der Testab-
deckung, die Bereitstellung der Zielrollen und der Abschluss der Entwicklungsar beiten im Ar-
beitspaket 06 (Geschäftspartner), um die Risiken für den Anwendertest zu minimieren und
den Go-live für S/4HANA auf den 28.11.2025 - 01.12.2025 zu verschieben.
Im Integrationstest wurden weitere Tester von KaSt und Stk hinzugezogen, sodass ein e 100 %-
Testabdeckung erreicht werden konnte. Auch der Anwendertest starte te im August zögerlich und
noch nicht mit den geplanten Zielrollen.
In der Projekt- und in der Steuerungsgruppe im September 2025 wurde entschieden, der Go-live-
Termin 01.12.2025 alternativlos ist, auch um andere pausierende Projekte von stadtweiter Bedeu-
tung (wie der E-Signatur) nicht noch länger zu blockieren.
In einem gesonderten Termin wurde ISB, DSB und Rpr von der PL und den externen Beratern das
Konzept für die Nutzung des Rucksacks im Go-Live S/4HANA vorgestellt. Den Bedenken von DSB,
ISB und Rpr wurde von Projektseite versucht , Rechnung zu tragen. D er Rucksack enthält für den
Go-Live nun doch kein auf die Dienststelle eingeschränktes und reduziertes SAP_ALL (wie im An-
wendertest), sondern ist spezifischer ausgeprägt (SAP-Rolle SAP_APP, beschränkt auf drei Mo-
nate).
2.5.3 SAP-Daten-Archivierung
Seit der Einführung von SAP fielen im bisherigen SAP -R3-System sehr viele Daten an. Nicht alle
dieser Daten werden noch benötigt bzw. müssen jederzeit schnell verfügbar sein. Aus Wirtschaft-
lichkeitskriterien und um die Performance des Systems gleichbleibend gut zu halten, mussten nun
vor dem Systemwechsel, die hochverfügbar gehaltenen Datenmengen reduziert und Altdaten im
SAP R3-System archiviert werden.
Dies erforderte vor der technischen Umsetzung hohen Abstimmungsaufwand innerhalb der Stadt-
verwaltung, bspw. hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen und der individuellen Zugriffe der verschie-
denen Stellen.
58
Seite 52 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Beteiligung von Rpr
Rpr wurde, neben KaSt, von SKN mehrfach um Unterstützung und Stellungnahme gebeten. Auf-
grund der komplexen Zusammenhänge im SAP-System konnte zwar mit rechtlichen Vorgaben un-
terstützt werden, die letztendliche Entscheidung, was aufbewahrt werden muss, um die Nachvoll-
ziehbarkeit zu gewährleisten, obliegt aber der Verwaltung.
2.5.4 Vergabeprüfung im IT-Bereich
In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden in Einzelfällen
Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens
sowie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.
Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden be-
rücksichtigt.
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 31 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 33,5 Mio.
Euro geprüft. Im Vergleich dazu wurden im Berichtsjahr 2023 nur 24 Vergaben mit einer Gesamt-
summe von 39,2 Mio. Euro und im Berichtsjahr 2022 noch 41 Vergaben mit einer Gesamtsumme
von ca. 21,6 Mio. Euro geprüft. Die Anzahl der Fälle hatte sich 2023 spürbar reduziert, steigt aber
nun wieder an. Dies trotz gestiegener Wertgrenzen und auch trotz den Rahmenvereinbarungen (RV)
mit den beiden Einkaufsgenossenschaften ProVitako Marketing - und Dienstleistungsgesellschaft
der Kommunalen IT -Dienstleister eG (ProVitako ) und der Bayerischen Kommunalen IT-
Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG). Durch die beiden Einkaufsgenossenschaften erfolgen
(städte-)übergreifende Beschaffungen, an deren Vergabeverfahren Rpr nicht beteiligt ist.
Auch steigt die Intensität/der Aufwand der einzelnen Vergabeprüfung weiter an, sodass die Verga-
beprüfung weiterhin einen großen Teil der begrenzten personellen Kapazitäten der IT -Prüfung bei
Rpr bindet. Daneben waren zwei Aufhebungen von Vergabeverfahren abzuarbeiten.
Erwähnenswert sind folgende Vergaben:
Auftragsänderung VIII Microsoft Enterprise Agreement Office-Umstellung M365 / True Up
Auch wenn sich keine vergaberechtlichen Beanstandungen ergaben, ist diese Vergabe dennoch
bemerkenswert. Mit diesem Einstieg in den Umstieg – hin zu Microsoft 365 (M365) - verbunden sind
erhebliche, auch finanzielle, Konsequenzen für die Zukunft.
Dem grundlegenden Konzept „Moderner IT-Arbeitsplatz“ auf Basis Microsoft M365 hat der POA in
seiner Sitzung am 17.09.2024 zugestimmt. Die Umstellung auf Microsoft 365 erfordert aufgrund der
Datenspeicherung in der Cloud -Computing-Plattform von Microsoft eine zielgerichtete und daten-
schutzkonforme Nutzung und wurde von IT mit ISB und DSB abgestimmt. In der Phase II wird die
bestmögliche Ausschöpfung der Funktionalitäten de r Microsoft M365 -Produkte in Bezug auf ihre
Verwendbarkeit, den Datenschutz und die Informationssicherheit noch zu untersuchen sein.
Gesamtkostenbetrachtung / Wirtschaftlichkeit
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die die Wirtschaftlichkeit der Einführung von Microsoft 365 be-
urteilt, enthielten die im Rahmen der Vergabeprüfung vorgelegten Konzepte („Moderner IT -
Arbeitsplatz auf Basis M365“ und „Moderner IT-Arbeitsplatz – Kostenplanung“) nicht.
59
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 126
Der Umstieg auf Microsoft 365 wird die bisherigen Office -Kosten deutlich erhöhen, d.h. mehr als
versiebenfachen (!), scheint aber de facto alternativlos (siehe Nr. 2.3 Moderner IT -Arbeitsplatz –
Kostenplanungsbeschreibung).
2023 895.000 Euro
2024 2.600.000 Euro
2025 6.500.000 Euro
Soweit die im Konzept „Moderner IT-Arbeitsplatz auf Basis MS M365“ genannten möglichen Einspa-
rungen und Rationalisierungspotentiale/Synergieeffekte in der Phasen II und III erzielt werden kön-
nen, sind diese aus Rpr-Sicht festzustellen und zu realisieren.
Erstellung und Betrieb eines Proo f of Concept zur Auswahl einer zentralen Datenmanage-
mentplattform mittels Datenvirtualisierung und Option zur Einführung der Lösung nach Ende
des PoC
Erprobt werden sollte ein zentrales Datenmanagement, in dem eine Softwareplattform den Daten-
austausch zwischen verschiedenen Systemen und Datenquellen effizient und sicher ermöglicht und
Daten zur Nutzung und Weiterverarbeitung an berechtigte Personen und Organisationen innerhalb
und außerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stellt.
Es gibt nach Aussage von IT verschiedenste Lösungen auf dem Markt. Zum einen spielen techni-
sche Funktionalitäten eine Rolle, aber auch organisatorische Abläufe, Nutzungs - und Berechti-
gungskonzepte und die Einstellung von IT -Sicherheits- oder datenschutzrechtlichen Richtlinien.
Diese Aspekte wirken sich auf die Aufwände für den Betrieb einer solchen Lösung, aber auch auf
die Geschäftsprozesse aus.
Daher soll zunächst in einem „Proof of Concent“ (PoC; Machbarkeitsstudie) eine Erprobung stattfin-
den. Der PoC ist entscheidend für das spätere Vorgehen und beinhaltet eine konzeptionelle Lösung
für die Zukunft, er belegt auch die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens. Der Vertragsgegen-
stand kann folglich erst nach dem PoC abschließend beschrieben werden.
Damit die Möglichkeit besteht, die gefundene Lösung bei einem positiven PoC -Ergebnis auch zu
behalten und weiterzubetreiben, wurde vorab eine Kalkulationsgrundlage für eine „Übernahmeop-
tion“ definiert und in der Preiswertung berücksichtigt.
Bewertet wurde ein möglicher Gesamtauftrag (PoC sowie Übernahmeoption für vier Jahre), auf den
auch der Zuschlag erteilt wurde . Beauftragt wurde aber zunächst nur der PoC. Über die Übernah-
meoption – und welches Nutzungsszenario benötigt werden wird – kann erst nach Abschluss des
PoC entschieden werden. Haushaltmittel für die Übernahmeoption müssen im Falle des Ziehens der
Übernahmeoption noch zur Verfügung gestellt werden. Rpr hat keinen Kenntnisstand zum weiteren
Vorgehen.
60
Seite 54 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
2.6 Technische Prüfung
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen
Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch
Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, UVgO, HOA I) gegenüber privatrechtlich beauf-
tragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprü-
fung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwer-
ten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg
(BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung
von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Ein-
zelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen
der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Da-
neben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex -post-Prüfungen, insbesondere in Form
der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststel-
len wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wah-
rung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Archi-
tekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen.
Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben not-
wendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post- sowie
BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
2.6.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2024 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 191 Vorgänge zu städtischen
Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von
rund 379 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchge-
führt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben
in Höhe von insgesamt rund 22,34 Mio. Euro vorgelegt.
Für den Zweckverband Stadt -Umland-Bahn Nürnberg Erlangen Herzogenaurach wurde eine
Vergabe besondere Leistungen betreffend in Höhe von rund 0,41 Mio. Euro geprüft.
61
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 126
2.6.3 Materielles Ergebnis
Für 2024 waren bei der Vergabeprüfung keine materiellen Feststellungen zu treffen.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von
rund 3,99 Mio. Euro.
Bei der ex -post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen
wurden materielle Feststellungen in Höhe von rund 44.000 Euro getroffen.
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.6.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzt er Stelle
vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abge-
schlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung ange-
bracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abge-
stimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Im Prüfungszeitraum 2024 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zustän-
digkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtet sich nach Nr. 2.9.2 VBRL
Bis 31.10.2024 bestand demnach für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr,
ebenso alle Vorgänge ab 200.000 Euro, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschrei-
bung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten
sollte.
Freihändige Vergaben waren grundsätzlich ab 200.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzulei-
ten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst
sind) bestand Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt, wenn die ursprüngliche Auftragssumme
mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro betrug und die Summe aller Nachträge zu-
gleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder eine Höhe von mehr als
500.000 Euro aufwies.
Ab 01.11.2024 wurden die VBRL dahingehend geändert, dass vorgenannte Bestimmungen nicht für
Vergaben gelten, die bereits von RA3-VMN begutachtet wurden.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2024 jeweils
62
Seite 56 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2024 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG -kommunal und ohne StUB) 153
Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 357,93 Mio. Euro zur Prüfung vor-
gelegt.
63
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 126
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 43 Nachtragsangebote in Höhe von 9,19 Mio. Euro.
Materielle Feststellugen wurden nicht getroffen.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf -Dokumente wurden nicht mit der
Vergabeakte verknüpft,
erforderliche Formblätter fehlten,
Verpflichtungserklärungen fehlten,
keine aktuelle Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung,
Widersprüche in den Vergabeunterlagen,
die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister fehlte,
entgegen der Vorgaben im „Leitfaden Vergabe“ des VHB der Stadt Nürnberg wurden Eventual-
und Bedarfspositionen ausgeschrieben,
es wurden nicht die aktuellsten ZVB verwendet,
es wurden nicht alle empfohlenen Veröffentlichungsmedien berücksichtigt,
gewerkeübergreifende Ausschreibung ohne besondere Begründung,
es wurde eine falsche Vergabesumme ausgewiesen,
Zulagepositionen wiesen im Leistungsverzeichnis andere Mengeneinheiten auf als die dazuge-
hörige Grundposition,
der Zeitraum zwischen dem Ende der Zuschlagsfrist und dem Baubeginn war zu kurz,
die Leistung wurde nicht eindeutig und erschöpfend gem. § 7 Abs. 1 VOB/A beschrieben,
Leistungen wurden nicht produktneutral ausgeschrieben,
externe Erfüllungsgehilfen waren in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich,
zu lange Bindefrist.
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Im Prüfungszeitraum 2024 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zustän-
digkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtet sich nach Nr. 2.9.2 VBRL
Demzufolge waren bis 31.10.2024 alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab
200.000 Euro vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen bei Rpr vor-
zulegen.
64
Seite 58 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Für Auftragserweiterungen und Nachträge bestand Vorlagepflicht bei Rpr, wenn die Gesamtauf-
tragssumme mehr als 200.000 Euro betrug und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt
20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder eine Höhe von mehr als 100.000 Euro aufwies.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ist im Oberschwellenbereich
gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.9 die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabever-
fahren war, wurde es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung
zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entschied hierbei im pflichtgemäßen
Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.
Entscheidungskriterien waren hierbei u. a.:
ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet wurde,
ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zuließen,
ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden war.
Prinzipiell war die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ord-
nungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon ge währleistet sein
musste.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr,
dass:
generell alle Schritte des Vergabeverfahrens gewissenhaft dokumentiert werden,
alle Bieter gleichbehandelt werden,
die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert werden,
dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen Dritten ob-
jektiv nachvollziehbar sind,
die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zumin-
dest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechnerisch, sondern
auch inhaltlich nachvollziehbar sind,
jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird.
Insgesamt wurden 38 Vorgänge in Höhe von 21,46 Mio. Euro vorgelegt.
65
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 126
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2024 jeweils:
Anzahl der Vergaben nach
Prüfungsgebieten
Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben,
zu lange Bindefrist,
Wertung bei VgV-Verfahren nicht transparent,
von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf -Dokumente wurden nicht mit der
Vergabeakte verknüpft,
bereits vorher ersichtliche besonderen Leistungen waren nicht im Hauptauftrag beinhaltet und
somit dem Wettbewerb unterstellt sondern wurden per Nachtrag beauftragt.
2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der Stadt
Nürnberg eingeführt.
Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref I. und
Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess
weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC -Prozess ist, dass der Projekt -Freeze erst
nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht - wie früher - nach der Entwurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Be-
ratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der
Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine
Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert
(beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann
mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 geprüften
Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.
66
Seite 60 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden
soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung erstellt. Weicht die
Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorge-
legt. Dabei wird auch untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von den Prozessbeteiligten zur Kos-
tensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung
durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2024 wurden 22 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 424,45 Mio. Euro von Rpr
geprüft. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund 3,99 Mio. Euro veranlasst.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Zeppelinstraße 10, Lernort Zeppelinfeld
Die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld / Zeppelintribüne“ befand sich in Phase 3
des BIC-Verfahrens und basierte auf dem baufachlichen Gutachten vom 29.09.2023. Dieses enthielt
eine Kostenschätzung (Leistungsphase 2) von 84,9 Mio. Euro zzgl. 3,398 Mio. Euro interne Bauver-
waltungskosten.
Bund und Freistaat Bayern fördern das Projekt mit 63,825 Mio. Euro. Die Fördersumme ist gedeckelt
und an einen Baubeginn 2024 geknüpft.
Um die rechtzeitige Umsetzung sicherzustellen, wurde die Maßnahme trotz unvollständiger Planung
(Leistungsphase 3 nicht abgeschlossen) bereits in den städtischen Haushalt 2024–2027 aufgenom-
men. Damit wurde vom standardisierten BIC-Prozess abgewichen. Diese Abweichung birgt Risiken,
da Zeitdruck und unfertige Planung erfahrungsgemäß zu Kostensteigerungen führen können. Die
Entscheidung war jedoch alternativlos, da bei Verzögerung ein Verlust der Fördermittel gedroht
hätte:
Da Vergleichswerte aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Maßna hme fehlten, konzentrierte
sich die Plausibilitätsprüfung durch Rpr auf folgende formale Aspekte:
Qualität und Umfang vorgelegter Unterlagen,
Qualität und Umfang der Erfüllung der Bauherrenaufgaben / des Projektmanagements,
Umsetzung des Risikomanagements,
Umgang mit Baupreissteigerungen.
Insgesamt war nach stichprobenhafter Überprüfung des baufachlichen Gutachtens positiv hervorzu-
heben, dass
die vorgelegten Planungsunterlagen in Qualität und Vollständigkeit den Erfordernissen der Vor-
entwurfsplanung (LPH 2) entsprachen,
die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Kostenschätzung durch die externe Projektsteue-
rung (PS) bestätigt wird,
bei der Maßnahme das durch die PS geführte Pflichtenheft eine solide Grundlage für eine er-
folgreiche Projektarbeit schafft.
67
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 126
Gleichzeitig wurden folgende Defizite festgestellt:
Fehlende Dokumentation wichtiger Punkte (z. B. Empfehlungen, Vollständigkeitsbestätigung),
Risikomanagement war bislang unzureichend dokumentiert; erst nachträglich wurde auf Anfor-
derung eine Risikoliste erstellt,
Baupreissteigerungen waren bis Baubeginn in Höhe von 4 % berücksichtigt, weitere Sicherhei-
ten fehlen.
Die Prüfung schloss mit folgenden Empfehlungen:
Kostenkontrolle: Aufgrund der gedeckelten Fördersumme trägt die Stadt Nürnberg alle Mehr-
kosten selbst, weshalb höchste Anstrengungen zur Kostensteuerung erforderlich sind.
Projektsteuerung: Vertraglich vereinbarte Leistungen der externen PS müssen vollständig ein-
gefordert und fehlende Unterlagen ergänzt werden.
Risikomanagement: Risiken sind regelmäßig zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentie-
ren, um Transparenz und Steuerbarkeit sicherzustellen.
Die Maßnahme wurde unter hohem Zeitdruck vorzeitig in den Investitionsplan aufgenommen. Um
Kosten- und Planungssicherheit zu gewährleisten, sind stri kte Steuerungs- und Kontrollmechanis-
men unverzichtbar.
Willstätter Gymnasium, Dach- und Fassadensanierung
Die Sanierung des denkmalgeschützten Schulhauses umfasst mehrere Kernmaßnahmen:
die Sanierung der Sandsteinfassade,
den Austausch einzelner Fenster,
die komplette Erneuerung des Flachdachs sowie
die Installation einer Photovoltaikanlage mit extensiver Dachbegrünung.
Grundlage der Kostenprüfung war das baufachliche Gutachten vom 19.07.2024 mit einer Kostenbe-
rechnung in Höhe von 5.050.000 Euro brutto, die im Laufe des Prüfprozesses mehrfach angepasst
wurde.
Die Prüfung der Kostenberechnung ergab, dass die Kostenermittlung insgesamt nachvollziehbar
und vollständig war. Bei stichprobenartigen Überprüfungen wurden zunächst Fragen zu Mengen,
Einheitspreisen und einer Kostenzuordnung gestellt, die durchweg plausibel beantwortet wurden. Im
Ergebnis kam es zu kleineren Korrekturen, wie z. B.:
Reduzierung der Kostengruppe (KG) 300 z. B. durch Wegfall doppelter Kostenansätze,
Ergänzungen durch Nutzeranforderungen: zusätzliche Kosten für Baureinigungsarbeiten in KG
300 und Ergänzung Umzugskosten für Konzertflügel in KG 200,
Anpassungen der Fassadenkosten, da ein Sicherheitszuschlag zunächst verdeckt enthalten
war,
68
Seite 62 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Erhöhung der Baunebenkosten (KG 700); Anpassungen wurden sowohl beim Honorar als auch
bei den Bauverwaltungskosten notwendig, da diese prozentual an den aktuellen Kostenstand
gekoppelt sind.
Insgesamt ergab sich im Prüfungsverlauf eine Kostenreduzierung von ca. 20.000 Euro brutto (0,4 %)
gegenüber der ursprünglichen Berechnung.
Die Bauherrenaufgaben wurden durch H in plausibler Weise wahrgenommen. Die Kostenrisiken
wurden von H als niedrig eingeschätzt, da vergleichbare Maßnahmen bereits durchgeführt und
Schadstoffuntersuchungen umfassend erfolgt sind. Sicherheitszuschläge wurden nicht eingeplant.
Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die vorgelegte Kostenberechnung sachlich und fachlich
tragfähig ist. Daher wurde empfohlen, die am 10.10.2024 vorgelegten korrigierten Gesamtbaukosten
in Höhe von 5.030.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
Reutersbrunnenstraße 34, Gesamtplanung des Areals
Die Gesamtplanung des Areals umfasst verschiedene Teilmaßnahmen. Es werden zwei Neubauten
erstellt, das Bestandsgebäude saniert und eine Containeranlage als Interim aufgestellt.
Rpr wurde bereits in Leistungsphase 2 durch die BIC-Geschäftsstelle im Verfahren miteingebunden.
Dazu erhielt Rpr am 20.08.2024 das erste baufachliche Gutachten. Die darin enthaltene Kosten-
schätzung schloss mit 54.200.000 Euro brutto ab. Aufgrund der Kostensteigerungen von rund 53 %
im Vergleich zum Kostenrahmen identifizierte Stk in Zusammenarbeit mit Rpr verschiedene Kosten-
treiber.
Diese möglichen Kostentreiber übermittelte Stk am 17.09.2024 an H, mit dem Ziel im weiteren Pla-
nungsprozess Optimierungen zur Kostenreduktion vorzunehmen.
Dabei wurde festgestellt, dass
es zu Flächenmehrungen im Raumprogramm (nach der Genehmigung) kam,
Flächen mit Aufenthaltsqualität im Bestandsgebäude des 1. Untergeschosses nicht voll ausge-
schöpft wurden,
zwei Dachterrass en auf dem Bestandsgebäude entstehen, obwohl eine Außenfläche von
15.900 m² vorhanden ist,
sich die notwendige Außenspielfläche von 2.440 m² auf 3.265 m² erhöht hat, obwohl Nutzungs-
einheiten (NOA-Gärtnerei und mobile Jugendarbeit) entfallen,
eine Tiefgarage im Neubau West mit 30 Stellplätzen entstehen soll.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Stk, H und Rpr wurden die Kostentreiber am 20.09.2024 noch-
mals erörtert.
Am 24.09.2024 erhielt Stk von H Anmerkungen des Architekten zu den einzelnen Kritikpunk ten.
Daraufhin antwortete Stk, dass „die Planungen auf Basis der Ergebnisse fortgeführt werden können“.
Weiterhin ergänzte Stk, dass die Kostenprüfung nach dem Vorliegen der Kostenberechnung erfolge
und die Küchengröße in der Planung anzupassen wäre.
Es wurde beschlossen, dass eine vertiefte Kostenprüfung durch Rpr erst im weiteren Projektverlauf
nach Vorlage der Kostenberechnung vorgenommen wird.
69
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 126
Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Umfassende Sanierung und Erweiterung von 5 auf 6 Sport-
hallen (Bauteil D)
Die Sporthallen des Berufsbildungszentrums, bestehend aus einer 4 -fach und einer 1 -fach Turn-
halle, sind stark sanierungsbedürftig. Die Statik des Bauteils ist nur noch bedingt tragfähig. Die
Räumlichkeiten müssen den heutigen Anforderungen gerecht und der Bran dschutz den aktuellen
baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Zudem wird das Gebäude um eine sechste Sport-
halle erweitert.
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch
Rpr war das baufachliche Gutachte n von H vom 15.07.2024. Die Kosten wurden in Höhe von
38.410.910,85 Euro vorgelegt.
Da es sich bei der Maßnahme um die Sanierung eines Bestandsgebäudes handelt, war eine Plau-
sibilitätsprüfung der Kostenberechnung mittels statistischen Kostenkennwerten nach Auffassung
Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurde daher geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich
nachvollziehbar und vollständig war. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der
Kostenberechnung stichprobenartig geprüft, ob
bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengenermittlung
untereinander schlüssig,
die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und
die angesetzten Mengen plausibel waren.
Die stichprobenartige Prüfung ergab seitens Rpr einige Fragen und Anmerkungen, woraufhin Im
Verlauf der Prüfung die Kostenberechnung (KB) mehrfach angepasst wurde. Unter anderem erga-
ben sich folgende Änderungen:
Mengenminderungen in einigen Kostengruppen,
Entnahme von Sicherheiten aus der KB,
Entnahme des Kostenansatzes für Kunst am Bau aus der KB,
Vergrößerung der PV Anlage,
Verteuerung der Sprinkleranlage.
Die Gesamtkosten der am 15.10.2024 zuletzt vorgelegten KB beliefen sich auf 38.919.480,20 Euro,
jedoch waren noch nicht alle von Rpr gemachten Feststellun gen aufgenommen worden. Von Prü-
fungsseite wurde daher empfohlen, die Gesamtbaukosten in Höhe von 38.919.480,20 Euro noch
um diese anzupassen.
Van-Gogh-Straße 5, Neubau / Erweiterungsbau am Haus für Kinder (KiHo (3)
Das Haus für Kinder in der Van -Gogh-Straße 5 wurde 2017 in Betrieb genommen. Im September
2021 wurde der Planungsauftrag für den Erweiterungsbau des Hauses für Kinder mit einem drei-
gruppigen Hort erteilt. Der in Holzbauweise geplante Erweiterungsbau soll organisatorsich an die
bestehenden Hortgruppen angebunden, jedoch nicht unmittelbar mit dem Bestand verbunden wer-
den.
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Seite 64 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch
Rpr war das baufachliche Gutachten des H vom 24.07.2024. Der hierin enthaltene erweit erte Kos-
tenrahmen (KR) schloss mit Kosten in Höhe von 6.631.232 Euro brutto.
Durch Rpr wurde der seitens der Planer vorgelegte KR auf Plausibilität überprüft. Hierzu wurden aus
den Bauwerkskosten (KG 300 + 400) und der Bruttogrundfläche (BGF) städtischer K inderbetreu-
ungseinrichtungen in Holzbauweise durchschnittliche Kostenkennwerte gebildet. Diese wurden mit-
tels Baupreisindex des Bayerischen Landesamtes für Statistik auf den Stand Q2 2024 fortgeschrie-
ben.
Hierbei wurde festgestellt, dass der Kostenkennwert des geplanten KiHo Neubaus um rund 5 % über
dem durchschnittlichen Kostenkennwert für Holzbauten liegt.
Von Rpr wurde empfohlen, die Bauwerkskosten auf den durchschnittlichen städtischen Kostenkenn-
wert für Holzbauten zu verringern. Hiernach würden sich die Gesamtbaukosten auf 6.337.285 Euro
reduzieren.
Schnieglinger Straße 147, Ofensanierung Krematorium
Das bestehende Krematorium, welches im Jahr 1975 erbaut wurde, muss saniert und erweitert wer-
den. Die bestehenden Einäscherungsöfen sind veraltet und weis en erhebliche Schäden auf, wes-
halb eine vollständige Modernisierung erforderlich ist, um den aktuellen Umwelt- und Arbeitsschutz-
anforderungen gerecht zu werden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen schrittweise im laufenden
Betrieb durchgeführt werden, da es keine Alternativen für die Kremierung gibt.
Das baufachliche Gutachten wurde Rpr nach Abschluss der Leistungsphase 2 am 15.01.2024 zur
Prüfung übersandt. Dieses schließt mit einer Höhe von 13.604.347,59 Euro. Nach Prüfung der Un-
terlagen empfahl Rpr mit Vermerk vom 26.06.2024, das aktualisierte baufachliche Gutachten nach
Abschluss der Leistungsphase 3 am 30.07.2024 erneut zur Prüfung vorzulegen. Dieses schloss mit
Kosten in Höhe von 16.169.143,76 Euro.
Im Zuge der Kostenprüfung wurden folgende Feststellungen durch Rpr getroffen:
zusätzliche Leistungen im Bereich der KG 700,
unzureichende Ermittlung der Mengen und des Leistungsumfangs in der Kostenschätzung im
Vergleich zur Kostenberechnung in den KG 430 und 470,
zusätzliche Positionen im Bereich Sanitär und der KG 360.
Diese Feststellungen führten zu Mehrkosten, die nach Ansicht von Rpr überwiegend aus der Un-
schärfe der vorangegangenen Planungsstufen im Vergleich zur Kostenberechnung resultierten.
Aufgrund einiger Rückfragen durch Rpr wurde die Kostenberechnu ng erneut überarbeitet und mit
Datum 24.10.2024 in Höhe von nunmehr 16.566.459,27 Euro an Rpr übermittelt.
Die Baunebenkosten lagen bei dieser Maßnahme mit einem Anteil von 37,5 % der Kostengruppen
200-600 über dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil
in Höhe von 30 -35 %. H begründete dies mit dem Umbau im laufenden Betrieb und der Hinzuzie-
hung von verschiedenen Sonderfachingenieuren, was für Rpr für diese Maßnahme nachvollziehbar
war.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die aktuell ermittelten Gesamtbaukosten in Höhe von
16.566.459,27 Euro netto als Kostenobergrenze festzulegen.
71
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 126
Die geprüfte Maßnahme ist ein Betrieb gewerblicher Art (BgA). Dieser ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Deshalb sind alle hier angegebenen Werte Nettoangaben.
Bamberger Straße 8a, Neubau Integrierte Leitstelle und Kabelnetze Nürnberg
Die Maßnahme umfasst den Neubau der Integrierten Leitstelle (ILS) Nürnberg mit der zusätzlichen
Einheit Kabelnetz (KN). Diese Einheit dient zum Unterhalt und Ausbau des Fernmeldekabel - und
des Brandmeldernetzes der Stadt Nürnberg.
Die ILS gehört zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland. Dazu gehören Organisationen
und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder
Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen
Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch
Rpr war das baufachliche Gutachten des H vom 05.12.2023. Die hierin enthaltene Kostenschätzung
(KS) schloss mit Kosten in Höhe von 115.449.862,38 Euro brutto.
Aufgrund des Alleinstellung smerkmals der Maßnahme und fehlender Referenzobjekte war eine
Plausibilitätsprüfung der KS mittels statistischer Kostenkennwerte nach Auffassung von Rpr nicht
zielführend. Von Rpr wurden deshalb folgende Punkte vertieft geprüft:
Bauherrenaufgaben,
Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung,
Aufbau der Kostenschätzung,
Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Unterlagen.
Für Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten in den genannten Handlungsbereichen wurde ein Pro-
jektsteuerer (PS) beauftragt. Rpr konzentrierte sich in der Prüfung vor allem darauf, ob dieser seine
Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat.
Nach Prüfung kam Rpr zu dem Ergebnis, dass dieser den vertraglichen Verpflichtungen nachge-
kommen ist und das baufachliche Gutachten ordnungsgemäß aufgestellt wurde . Die Planungsun-
terlagen zum Vorentwurf der Objekt- sowie Fachplanung inkl. Beratungsleistungen waren von guter
Qualität und entsprechen den Erwartungen an eine Vorentwurfsplanung.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die Planungen in der nächsten Leistungsphase fortzuführen.
WBG-K: Parlerstraße, Neubau 3-fach Turnhalle
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer Dreifachturnhalle im Stadtteil Wetzendorf
in der Nähe der neuen Grundschule Forchheimer Straße. Das Gebäude wird zweigeschossig ohne
Unterkellerung in Massivbauweise durch die WBG-K errichtet.
Grundlage der Kostenprüfung war die Kostenberechnung (Leistungsphase 3) vom 21.07.2023 mit
Gesamtbaukosten in Höhe von 20.579.000 Euro, die korrigierte Version vom 06.09.2024 in Höhe
von 20.615.000 Euro sowie die Erläuterungsberichte und Planunterlagen der externen Planer.
Die Plausibilitätsprüfung des Kostenkennwerts der Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in Höhe von
3.424 Euro ergab, dass dieser um 103 Euro (3 %) höher war als der Kennwert für Sporthallen nach
BKI. Diese Abweichung wurde mit erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem schlechten
Baugrund erklärt. Hieraus resultierten Mehrkosten für Gründung, Erdarbeiten, Verbaumaßnahmen,
72
Seite 66 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Wasserhaltung und Entsorgung. Durch diese Begründung waren die für de n Neubau angesetzten
Bauwerkskosten aus Prüfungssicht plausibel und nachvollziehbar.
Weiterhin waren folgende Feststellungen zu treffen:
Die PV-Anlage wurde größer ausgelegt als für den reinen Eigenverbrauch und für die Erfüllung
eines rein nach GEG nachge wiesenen Gebäudes nötig ist, um die städtischen Vorgaben zu
erfüllen.
Die „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren
bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stand vom
26.01.2022 wurden nicht eingehalten und es wurde ein KfW 40 Gebäude geplant.
Anhand beispielhafter Auflistung von Maßnahmen wurde seitens der WBG-K plausibel nachge-
wiesen, dass Einsparpotentiale ausgeschöpft wurden.
Das Baufeld befindet sich im Verdachtsgebiet eines Bodendenkmals. Hieraus ergeben sich un-
kalkulierbare Risiken hinsichtlich Bauzeit und Baukosten.
Das Raumprogramm, die Kostengruppen 200, 500 und 600 waren grundsätzlich nicht Gegenstand
der Prüfung durch Rpr. Ebenso erfolgte aufgrund der vorgenommen Plausibilitätsprüfung des Kos-
tenkennwerts keine vertiefte Prüfung der Kostenermittlung (Mengen und Einheitspreise von einzel-
nen Kostenpositionen).
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
20.615.000 Euro für die Maßnahme als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Lortzingstraße, Neubau Kita und Wohnanlage
Die Maßnahme umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen - und 2 Kindergarten-
gruppen sowie einer Wohnanlage im Stadtteil Eberhardshof in Westen von Nürnberg. Beide Ge-
bäude werden in Massivbauweise errichtet.
Die Maßnahme wird von der WBG -K für die Stadt Nürnberg nach dem Rahmenvertrag vom
12.12.2013 wirtschaftlich und technisch betreut.
Von Rpr wurde die seitens der Planer vorgelegte Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Hierzu
wurde der aus den Bauwerkskosten (KG 300+400) und der Bruttogrundfläche (BGF) gebildete Kos-
tenkennwert mit Referenzkennwerten verglichen.
Dabei wurde festgestellt, dass
die Bauwerkskosten für die Kita unter dem Mittelwert der städt ischen Referenzwerte liegen.
Grund hierfür ist, dass die WBG -K sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten lediglich an den
städtischen Leitlinien orientiert und diese nicht 1:1 umsetzt,
die Bauwerkskosten der Wohnanlage unter dem Kostenkennwert des Baukoste ninformations-
zentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) liegen und
die Baunebenkosten für die Kita dem üblichen Rahmen der städtischen Maßnahmen entspra-
chen und für die Wohnanlage etwas zu niedrig angesetzt wurden.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
10.027.000 Euro für die Maßnahme als Kostenobergrenze festzulegen.
73
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 126
WBG-K: Neue Hegelstraße, Neubau Kinderhort (6) und Erweiterung Grundschule 2. BA
Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau eines 6 -gruppigen Hortes mit Grundschulerweite-
rungsflächen auf dem Grundstück der Friedrich Hegel Grundschule. Das Gebäude soll dreigeschos-
sig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung errichtet werden und ersetzt eine bestehende zweige-
schossige Containeranlage.
Die wirtschaftliche und technische Betreuung erfolgte durch die WBG -K. Die von den Planern vor-
gelegte Kostenberechnung in Höhe von 16.927.000 Euro wurde von Rpr auf Plausibilität geprüft.
Grundlage dafür war ein Vergleich des aus den Bauwerkskosten und der Bruttogrundfläc he gebil-
deten Kennwerts mit den BKI -Kennwerten. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein „Mischpro-
jekt“, da sowohl Flächen für den Hort als auch für die Schule erstellt werden.
Folgende Feststellungen waren zu treffen:
Die Unterlagen des baufachlichen Gutac htens waren zunächst unvollständig. Auf Nachfrage
durch Rpr wurden diese nachgereicht.
Die ermittelten Bauwerkskosten lagen im Streubereich von städtischen Vergleichsprojekten und
waren somit plausibel.
In der Kostenberechnung war eine Photovoltaikanlage berücksichtigt. Hierzu bestanden wider-
sprüchliche Angaben zu Leistung, Kosten und Planer, die bis zur Berichtserstellung nicht geklärt
werden konnten.
Die PV-Anlage könnte durch den Energieversorger N-Ergie errichtet werden. Damit würde der
Kostenansatz in der Kalkulation entfallen und sich zusätzlich die Honorare der Planer mindern.
Die vom Stadtrat beschlossenen Ziele hinsichtlich der energetischen Leitlinien werden nicht er-
reicht. Ziel der WBG -K ist es, den energetischen KFW/KFN -40-Standard zu erfüllen. D ie Pla-
nungen werden unter wirtschaftlichen Abwägungen lediglich an die städtischen Leitlinien ange-
lehnt.
Es wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten anzupassen, falls die PV-Anlage durch den
Energieversorger N-Ergie übernommen wird und die Thematik „Energetische Leitlinien“ übergeord-
net zu klären.
Südliche und nördliche Steubenbrücken, Sanierung BA 1
Die Maßnahme Steubenbrücken besteht aus drei Brückenbauwerken: der südlichen und der nördli-
chen Steubenbrücke und der Franz -Josef-Strauß-Brücke. Die dr ei Brücken sind altersbedingt zu
sanieren. Die Bauwerksabdichtung ist inzwischen so mangelhaft, dass die Bauwerke nach DIN 1076
mit nicht ausreichendem Bauwerkszustand bewertet wurden.
Durch die Sanierungsmaßnahmen wird das Wasser dauerhaft aus dem Brückenkörper entfernt. An-
fallendes Oberflächenwasser wird in die Bauwerksauffüllung abgeleitet. Die Auffüllung über dem
Bogen des BA 1 wird entfernt und eine Abdichtung sowie eine Drainage auf den Brücken installiert.
Die Auffüllung und die Straßenoberfläche werden wie im Bestand wiederhergestellt.
Die zur Prüfung in Höhe von 1.580.000 Euro vorgelegten Kosten wurden auf Plausibilität geprüft.
Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren
untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
74
Seite 68 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Für die Straßenbauarbeiten wurde ein Teuerungszuschlag für 2023 auf 2024 angesetzt. Laut Mittei-
lung des Finanzreferates erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der
Stand der Kostenberechnung soll dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt der Kostenberechnung
entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich wer-
den, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP -Fortschreibungen. Die Kosten waren desha lb ent-
sprechend zu korrigieren.
Seitens Rpr wurde empfohlen, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von 1.560.000 Euro zu über-
nehmen.
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain, Bauabschnitt I
Die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain wurde in 3 Bereiche aufgeteilt: Im
ersten Bauabschnitt sollen Bereich A „Entsiegelung des Parkplatzes und Aufwertung mit Sport- und
Aktionsflächen, Treffpunkt und Parkmöglichkeiten“ und Bereich B „Bau einer Hubbelbahn mit Auf-
enthaltsmöglichkeiten“ verwirklicht werden.
Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain waren nicht mehr zeitgemäß, Alter und
Zustand verursachten hohe Kosten im Unterhalt, eine barrierefreie Nutzung war nicht möglich. Au-
ßerdem soll der Parkplatz an der Bayernstraße (Bereich A) großflächig entsiegelt und zu einer mul-
tifunktionalen Sport- und Aktionsfläche umgestaltet werden. Die bisher vorhandenen 220 Stellflä-
chen für Pkw werden auf 30 Stück reduziert und um Stellflächen für Fahrräder und Scooter ergänzt.
Außerdem ist ein Pavillo n mit Sitzgelegenheiten und Trinkbrunnen geplant. Für die zu fällenden
Bäume sind Ersatz - und Neupflanzungen vorgesehen. Das Regenwasser soll über Flächen - und
Muldenversickerung vollständig in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.
Die ehemalige Minigolfanlage (Bereich B) wird zu einer Rollbahn umgebaut. Geplant ist ein Bewe-
gungsparcours mit Aufenthaltsflächen für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter zur Nutzung
mit Tretrollern, Laufrädern, Rollerskates und Skateboards.
Grundlage der Prüfung waren das baufachliche Gutachten von SÖR, der Erläuterungsbericht des
beauftragten Landschaftsarchitekten vom 24.01.2024 mit Kostenberechnung und zugehörigen Mas-
senblättern, eine Kostenzusammenstellung sowie eine Übersicht der Nebenkosten von SÖR/1-G/2
vom 26.04.2024, eine Kostenaufstellung von SÖR/1 -E/1 für die Beleuchtung, ein Übersichtsplan
über das Gesamtareal sowie ein Übersichtsplan für Bauabschnitt 1.
Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet 2.600.000,00 Euro brutto vorgelegt.
Bei der Prüfung auf Plausibilität durch Rpr ergaben sich einige Unklarheiten, woraufhin von der Bau-
dienststelle überarbeitete Kostenberechnungen und eine neue Honorarberechnung übersandt wur-
den. Die Prüfung der neu vorgelegten Kosten ergab, dass die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenberechnung untereinander plausibel waren und die Höhe
der stichpunktartig geprüften Einheitspreise angemessen erschien.
Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle neu vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von
2.650.000,00 Euro zu übernehmen.
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain, Bauabschnitt II
Die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain wurde in 3 Bereiche aufgeteilt: Im
zweiten Bauabschnitt soll Bereich C „Bau eines integrativen Spielplatzes für Kinder und Jugendliche“
verwirklicht werden.
75
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 126
Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain waren nicht mehr zeitgemäß, Alter und
Zustand verursachten hohe Kosten im Unterhalt, eine barrierefreie Nutzung war nicht möglich. Ge-
plant ist ein Spielplatz mit einem vielseitigen und inklusiven Spielangebot für Kinder bis 14 Jahren
mit Spielbereichen für unterschiedliche Altersgruppen. Vorgesehen ist ein Wasser- und Matschspiel-
platz sowie ein Bereich mit Sandspielflächen und S chaukeln und Wippen für kleinere Kinder. Für
größere Kinder soll ein Waldspielbereich mit Kletter-, Balancier- und Hängeelementen entstehen.
Grundlage der Prüfung waren das baufachliche Gutachten von SÖR, der Erläuterungsbericht des
beauftragten Landschaftsarchitekten vom 25.01.2024 mit Kostenberechnung und zugehörigen Mas-
senblättern, eine Kostenzusammenstellung sowie eine Übersicht der Nebenkosten von SÖR/1-G/2
vom 13.05.2024 sowie ein Übersichtsplan über das Gesamtareal.
Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet 3.050.000,00 Euro brutto vorgelegt.
Bei der Prüfung auf Plausibilität durch Rpr ergaben sich einige Unklarheiten, woraufhin von der Bau-
dienststelle eine überarbeitete Kostenberechnungen und eine neue Honorarberechnung sowie eine
neue Gesamtkostenzusammenstellung übersandt wurden. Die Prüfung der neu vorgelegten Kosten
ergab, dass die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenbe-
rechnung untereinander plausibel waren und die Höhe der stichpunktartig geprüften Einheitspreise
angemessen erschien.
Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle neu am 21.06.2024 vorgelegten Gesamtkos-
ten in Höhe von 3.100.000,00 Euro zu übernehmen.
Neubau Hesperidengarten, Johannisstraße 41
Mit der neu entstehenden 2.250 m² umfassenden Grünanlage soll direkt im angrenzenden Grund-
stück zu den im Barockstil angelegten Hesperidengärten (drei zusammengelegte Gärten an der
Rückseite der Häuser Johannisstraße 43 bis 47) ein Ort entstehen, der die Idee eines historischen
Hesperidengartens, als bürgerlicher Garten, als Rückzugsraum und Ruhezone abbildet.
Die auf dem Grundstück befindliche ehemalige Pinselfabrik wurde bereits abgerissen, die Baugru-
benverfüllung der Abbruchmaßnahme kann erst nach Abschluss der archäologischen Untersuchun-
gen stattfinden.
Der Garten wird in vier Bereiche unterteilt: das halbschattige Gartenparterre im Norden unter vor-
handenen Bäumen, der sonnige Kabinettgarten innerhalb der Mauern der ehemaligen Pinselfabrik,
die zentrale Mitte als Verteiler mit Brunnen und P arkzugängen und ein schattiges Wäldchen mit
Stegen unter den Bestandsbäumen und einer bodengebundenen Sprühnebelanlage.
Grundlage der Prüfung waren die baufachliche Stellungnahme von SÖR vom 18.07.2024, der Er-
läuterungsbericht vom 18.07.2024 und die Koste nberechnung vom 17.07.2024 des beteiligten
Landschaftsarchitekten, die Zusammenstellung der Gesamtbaukosten von SÖR/1 -G/2 vom
18.07.2024 sowie ein Entwurfsplan des Landschaftsarchitekten und ein Lageplan.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-G/2 in Höhe von insgesamt brutto 2.534.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die stichpunktartig geprüften Mengenansätze
und Einheitspreise erschienen angemessen. Es wurde empfohlen, die von SÖR/1-G/2 vorgelegten
Kosten in Höhe von brutto 2.534.000,00 Euro zu übernehmen.
76
Seite 70 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Sanierung Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg Bauabschnitt II
Die Grünanlage Ferdinand-Drexel-Weg wurde 1956 im Stadtteil Langwasser erstellt und weist eine
Gesamtfläche von ca. 30 ha auf. Der zweite Bauabschnitt ist ca. 5,5 ha groß und wurde in 4 Teilbe-
reiche aufgeteilt:
Der südliche Rodelberg wird mit einem neu angelegten Wiesenweg erschlossen. Dort befindet sich
eine Sandsportfläche, die mit einem Beachvolleyballnetz ausgestattet wird und eine Calisthenics -
Anlage. Angrenzend an die Sportfläche befindet sich ein Holzdeck mit Überdachung als Jugendun-
terstand. Dort ist eine Ladesäule mit USB -Anschlüssen geplant. Ergänzend werden unter den vor-
handenen Bäumen Liegebänke angeordnet sowi e eine Slackline vorgesehen. Außerdem ist eine
neue Parkour-Anlage in Abstimmung mit dem örtlichen Parkour -Verein geplant. Der Wiesenweg
führt weiter zur Tampenschaukel und zur Drehscheibe. Der bestehende Bolzplatz auf der darunter-
liegenden freien Wiesenfläche wird mit neuen Toren versehen. Auch der östliche Bolzplatz oberhalb
der Schule wird hergerichtet und neu angesät. Auf der westlichen Wiesenfläche werden zwei Disk-
golf-Bahnen angeordnet.
Der bestehende Allwetterplatz der Georg-Ledebour-Schule wird saniert und es wird eine neue Be-
schichtung und Linierung aufgetragen. Außerdem werden neue Fußballtore und Basketballkörbe
angebracht und ein öffentlicher Zugang von Seiten der Parkanlage erstellt. Die Einfriedung wird
durch 4 bzw. 6 m hohe Ballfangzäune e rgänzt. Die Bereiche der Weit - und Hochsprunganlage er-
halten eine Tor-/Schiebetoranlage, um die außerschulische Nutzung zu unterbinden.
Im kleinen Forst West werden die Fußwege in der Breite reduziert und die südlich im Wald liegenden
Bolzplätze saniert un d neu angesät. Auf der östlich gelegenen Fläche lagert sich ein neuer
Pumptrack an. Angrenzend sind Sitz- und Aufenthaltsbereiche mit Sitzblöcken oder Bänken geplant.
Ein befestigter Weg soll direkt zur Bushaltestelle an der Liegnitzer Straße führen.
Im kleinen Forst Ost wird der Fuß- und Radweg entlang der Liegnitzer Straße durch eine neue Blüh-
wiesenansaat ergänzt, die Bestandssträucher werden ausgelichtet und durch Strauchneupflanzun-
gen ergänzt. Desweiteren wird ein kleiner Sitzbereich mit Bank vorgesehen . Der Trampelpfad am
nördlichen Ende des Wegs zur Georg -Ledebour-Straße wird umgebaut und befestigt. Die beiden
am Weg angeordneten Plätze werden neu gepflastert und erhalten neue Tischtennisplatten und
Sitzbänke. Östlich davon führt ein neuer Hackschnitze lweg zu dem bestehenden Bolzplatz der sa-
niert und neu angesät wird, begleitet von einem ca. 30 cm hohen Balancierpfad durch den beste-
henden Baumbestand.
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war die baufachliche Stellungnahme von SÖR, die Ent-
wurfsbeschreibung des beteiligten Landschaftsarchitekten vom 30.07.2023, die Kostenzusammen-
stellung vom 14.09.2023 von SÖR/1-G sowie diverse Pläne vom August 2023.
Die Baukosten für den zweiten Bauabschnitt wurden in Höhe von insgesamt brutto
2.601.211,61 Euro vorgelegt.
Die Kosten wurden von Rpr auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammen-
gehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Ein-
heitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, d ie von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in
Höhe von gerundet 2.600.000,00 Euro zu übernehmen.
77
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 126
Umbau Spohrstraße
Die Spohrstraße soll als Einbahnstraße beibehalten werden, jedoch ist geplant, den gesamten Quer-
schnitt neu aufzuteilen. Die Fahrb ahnbreite wird von ca. 5,00 m auf 3,50 m reduziert und für Fuß-
gänger ein ca. 2,50 m breiter Gehweg angeordnet. Für den ruhenden Verkehr wird eine Längspark-
bucht ausgebaut. Für Radfahrer wird ein 2,00 m breiter Radstreifen in Gegenrichtung markiert.
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1 -S/3 vom
26.06.2024, ein bepreistes LV für den Bereich Straßenbau vom 27.06.2024, eine Kostenschätzung
für die Bodenverwertung vom 27.06.2024 von SÖR/1 -S/5, eine Kostenaufstellung für die Straßen-
beleuchtung von SÖR/1-E/1 vom 14.06.2024, eine Kostenaufstellung für die LSA vom 20.06.2024
von SÖR/1-E/2, eine undatierte Kostenzusammenstellung von SÖR/1-S/3 sowie ein Lageplan und
ein Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 998.000 Euro vorgelegt.
Die Gesamtkosten Straßenbauarbeiten beinhalteten auch Kosten für Vermessungsleistungen, Prü-
fungen und Kampfmittelerkundung. Gem. Planungskosten RL Anlage 3 sind die BVK jedoch nicht
auf Honorare von Arch itekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anzusetzen. Sie wurden daher
entsprechend gekürzt.
Rpr empfahl, die geringfügig korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 997.000 Euro
zu übernehmen.
Fahrradstraße Senefelderstraße zwischen Killianstraße und Nordring
Die Fahrradstraße zwischen Killianstraße und Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahr-
radstraßenpakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marien-
bergpark und Nordring dar. Erforderlich dafür sind u.a. Anpassungen der Beschilderung, die Rotein-
färbung der Kreuzungsbereiche und bauliche Anpassungen zur Hervorhebung der Vorfahrtsrege-
lung.
Außerdem ist eine Optimierung der Rad- und Gehwegführung von der Otto-Geßler-Straße kommend
bis zur LSA-Querung am Nordring Bestandteil der Planung. Dadurch wird auch eine Anpassung an
der Bushaltestelle „Hintermayrstraße“ erforderlich, welche um ca. 40 m in westliche Richtung ver-
schoben und barrierefrei ausgebaut wird. In der Senefelderstraße entfällt der straßenbegleitende
Radweg, dadurch werden der bestehende Gehweg und die angrenzenden Grünflächen vergrößert.
In der Gerngrosstraße zwischen Senefelderstraße und Meisenbachstraße (inkl. Einmündungsbe-
reich) soll die stark verschlissene Straßendeckschicht erneuert werden, um di e Verkehrssicherheit
auf der Fahrradstraße zu erhöhen.
Es werden fünf neue Bäume gepflanzt und insgesamt 47 m² Fläche entsiegelt. Außerdem entfallen
18 Kfz-Stellplätze. Dafür werden vier Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Die Fußgän-
gerfurt über die Killianstraße in Höhe der Georg-Buchner-Straße wird verbreitert. Die Lichtsignalan-
lage wird entsprechend angepasst und mit einem Blindenleitsystem versehen.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 1.468.000 Euro vorgelegt.
Die Gesamtkosten Straßenbauarbeiten beinhalteten auch Kosten für Vermessungsleistungen, Prü-
fungen und Kampfmittelerkundung. Gem. Planungskosten RL Anlage 3 sind die BVK jedoch nicht
auf Honorare von Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anzusetzen. Sie wurde n daher
entsprechend gekürzt. Außerdem wiesen die Kosten für die Lichtsignalanlagen 5 % für Unvorherge-
sehenes auf. Dies widerspricht dem Schreiben von Ref, I/II vom 24.10.2018, wonach pauschale
78
Seite 72 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Sicherheiten und Zuschläge für Unvorhergesehenes und Unwägbark eiten grundsätzlich nicht ak-
zeptiert werden.
Rpr empfahl daher, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.457.000 Euro zu
übernehmen.
Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße mit Teilrückbau BW 1.141 – 1.144
Die VAG und die Stadt Nürnberg planen die Verlängerung der Straßenbahnlinie von der bestehen-
den Haltestelle Tristanstraße in der südlichen Allersberger Straße durch den neuen Stadtteil Lich-
tenreuth bis zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße, sowie den Rückbau der Unterpflasterstrecke und
Betriebsanlagen der Straßenbahn bis zur sogenannten Bayernwanne.
Die Länge der neuen Strecke beträgt ca. 2,5 km. Die Trasse wird überwiegend als Rasengleis aus-
gebildet und in Teilabschnitten durch parallel geführte Rad - und Gehwege, sowie Baumreihen er-
gänzt. Die derzeit noch in Betrieb befindliche Unterpflasterstrecke bis zur Bayernwanne (Franken-
straße Ecke Münchener Straße) wird bis ca. 2 m unter der künftigen Gleisanlage bzw. künftigen
Geländeoberkante abgebrochen und anschließend bis auf die Höhe der künftigen Straßenbahn la-
genweise verfüllt. Die Reste der Unterpflasterwände und die perforierte Bodenplatte verbleiben aus
wirtschaftlichen Gründen im Boden. Auch die bisherigen Rampen werden aufgelassen bzw. teilrück-
gebaut und durch den neuen Straßenquerschnitt ergänzt.
Die Baukosten für den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Anteil wurden von SÖR in Höhe von
insgesamt brutto 28.655.000 Euro vorgelegt.
Für die Maßnahme wurde ein Zuschlag für Baukostensteigerungen bis zum Beginn der Maßnahme
in 2024 in Höhe v on 1.891.000 Euro angesetzt. Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine
Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kos-
tenstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum
tatsächlichen Baubeginn erforderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP -
Fortschreibungen.
Für die BVK waren laut Kostenzusammenstellung ca. 6,5 % der gesamten brutto Bauwerkskosten,
inkl. des von der VAG zu tragenden Anteils, angesetzt worden. Da dies für Rpr nicht nachvollziehbar
war, wurde um Erläuterung gebeten. Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem zuständigen
Sachbearbeiter von SÖR wurden die BVK einvernehmlich um 2.796.000 Euro gekürzt.
Rpr empfahl, die korrigierten Kosten in Höhe von gerundet 23.968.000 Euro zu übernehmen.
Tiroler Straße, Umbau der Einmündung Frankenstraße
Die Einmündungen der Tiroler und der Ingostraße an der Frankenstraße liegen versetzt zueinander.
Diese ungünstige Knotengeometrie senkt die Leist ungsfähigkeit des Knotenpunktes. Gemäß Ver-
kehrsgutachten zur Entwicklung des Stadtteils Lichtenreuth muss künftig deutlich mehr Verkehr über
den Knoten abgewickelt werden. Durch die Umgestaltung werden Leistungsfähigkeit und Verkehrs-
qualität für den Kraftfahrzeugverkehr mit Vorteilen für den Fuß- und Radverkehr sowie einer effekti-
veren Busbeschleunigung kombiniert. Zukünftig liegen die beiden Nebenrichtungen gegenüber, da-
bei wird die Verkehrsführung des Rad - und Fußgängerverkehrs verbessert. Die beiden Bush alte-
stellen werden barrierefrei angelegt. Auf der Südseite der Frankenstraße zwischen Dutzendteich
und Tiroler Straße kann der Radweg künftig in beiden Richtungen befahren werden. Dies verbessert
auch die Anbindung des entlang der neuen Straßenbahnlinie geplanten Rad-/Gehwegs.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 3.046.000 Euro vorgelegt.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 126
Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören-
der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise
erschien angemessen.
Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 3.046.000 Euro zu über-
nehmen.
Strauchstraße / Harsdörfferplatz – Fahrradstraßen 2. Stufe
Die Strauchstraße und der Harsdörfferplatz befinden sich derzeit in einem sehr stark sanierungsbe-
dürftigen Zustand. Der durchgängig beschädigte Pflasterbelag wurde stellenweise mit Asphalt aus-
gebessert. Die Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit, auch des fußläufigen Verkehrs, sind stark be-
einträchtigt. Die ungeordnete Parksituation behindert bei Einsätzen die Feuerwehr. Beide Straßen
werden im Zuge der Sanierung an den Fahrradstraßenstandard angepasst. Dazu gehören auch die
Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche.
Die Sanierung der Strauchstraße und des Harsdörfferplatzes wird die Sicherheit für Radfahrende
verbessern. Die Flächen für den Fußgängerverkehr werden partiell vergrößert. Es werden zehn
Bäume gepflanzt und die vorhandenen Grünflächen vergrößert. Die Grünanlage am Harsdörfferplatz
und der Spielplatz am Ritterplatz werden durch die Maßnahme aufgewertet. Das Parken wird klar
geregelt, damit werden die bisherigen Unsicherheiten hinsichtlich der Parksituation beseitigt. Die
Sichtverhältnisse für den fließenden Verkehr und der Einsatzbereich für die Feuerwehr werden ver-
bessert.
Die geplante Neugestaltung der Straßen sorgt für Verkehrsberuhigung und steigert die Lebensqua-
lität im Wohnquartier erheblich. Die Verbindungsfunktion für Radfahrende wird deutlich optimiert.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 1.934.000 Euro vorgelegt.
Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören-
der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise
erschien angemessen.
Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.934.000 Euro zu über-
nehmen.
Radweg Oelser Straße zwischen Liegnitzer Straße und Bregenzer Straße
Eine Radwegverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegni-
tzer Straße wird seit langem gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend durch
die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn, oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Durch den
Bau des Radweges wird eine wichtige Lücke auf der Radvorrangroute 12 von Feucht mit dem Ziel
Stadtzentrum geschlossen. Künftig soll ein 3,0 m breiter, asphaltierter gemeinsamer Geh- und Rad-
weg entstehen. Entlang des Radwegs werden 54 neue Bäume gepflanzt.
Grundlage d er Prüfung waren Straßenpläne vom Verkehrsplanungsamt, der Erläuterungsbericht
und Kostenschätzungen von SÖR.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 1.840.000 Euro vorgelegt.
Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören-
der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise
erschien angemessen.
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Seite 74 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 1.840.000 Euro zu über-
nehmen.
Beschleunigung Ringbus BA 3-1
Im Zuge des Ausbaus der Straßenbahn von Thon nach Am Wegfeld wurde auch eine Neuorganisa-
tion der Ringbuslinien zur Verbesserung des Angebotes und Verkürzung der Fahrzeiten geplant.
Dieses wurde im AfV am 27.02.2014 vorgestellt. Für di e Realisierung sind umfangreiche bauliche
und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. In der dritten Reali-
sierungsstufe - Ringbus Stufe III Abschnitt Nord ist vorgesehen, die Lichtsignalanlagen am Nordring
vom Kleinreuther Weg bis zur Merianstraße für beide Richtungen mit einer Busbeschleunigung aus-
zustatten, um eine stabile Abwicklung des Ringbusses zu ermöglichen. Die LSA werden mit einer
Verkehrsabhängigkeit ausgestattet, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Ringbuslini e am
Nordring zu minimieren. Da die angrenzenden Ampelanlagen Bucher Straße / Nordring und Äußere
Bayreuther Straße / Kieslingstraße bereits mit einer Busbeschleunigung ausgestattet sind, können
damit die Beschleunigungseffekte vollständig genutzt werden. Dies soll ohne große Straßenbauar-
beiten, aber mit Herstellung der Barrierefreiheit um die Bereiche der Fußgängerfurten und der Aus-
stattung mit einem Blindenleitsystem erfolgen.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt gerundet brutto 2.400.000 Euro vorgelegt.
Die Kosten wurden auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehören-
der Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise
erschien angemessen.
Die Bauverwaltungskosten waren zwar nicht korrekt ermittelt worden, jedoch änderte die geringfü-
gige Korrektur durch Rpr nichts an der Gesamtsumme.
Rpr empfahl, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 2.400.000 Euro zu über-
nehmen.
2.6.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der
Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder verein-
fachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte
oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht
vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden kön-
nen erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Ab-
rechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung
rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die
Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der
Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die
Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden
diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich doku-
mentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsp rüfungen kann auf dieses
Material zurückgegriffen werden.
81
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 126
2024 wurden im Hochbau 3, bei SUN 3, bei SÖR grau (Straßenbau) 6 und bei SÖR grün (Gartenbau)
3 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern ver-
lief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den aus-
führenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen
Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte
geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemä-
ßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwick-
lung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprüng-
lich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Ab-
rechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.
In der Bauabrechnung sind die genehmigte n Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen
Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 7 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der
Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüf ungsplanung
Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch
keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge ste-
hen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch
jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 6 Prüfungen abgeschlossen werden. Dabei wurden materielle Fest-
stellungen in Höhe von rund 44.000 Euro getroffen.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Kartäuser Tor 1, Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus – Prüfung der Gesamt-
maßnahme
Die Maßnahme umfasste die Generalsanierung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles der
Gaststätte Tucherbräu bestehend aus dem Hauptgebäude, Anbauten an die Stadtmauer, Stadtmau-
erturm (Frauentormauer 19), Kasemattenturm (Frauentormauer 17) und Biergarten.
Ursprünglich wurden 2018 für die Maßnahme im MIP 5.402.000 Euro eingeplant. Im genehmigten
Nachtragsobjektplan vom 12.08.2021 betrugen die Gesamtkosten 6.269.000 Euro. Nach Abschluss
der Maßnahme wurden die Kosten auf 6.502.000 Euro prognostiziert. Eine abschließende Kosten-
feststellung lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor.
Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung (ex -post) geprüft. P rüfungs-
schwerpunkt war die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des
Bauvorhabens.
Die Prüfung erfolgte anhand der Verdingungsunterlagen, vorgelegter Verträge und Rechnungen ein-
schließlich dazu gehöriger rechnungsbegründen der Unterlagen der ausgewählten Hauptgewerke
Abbruch- und Rohbauarbeiten, Natursteinarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Tischlerarbeiten, Elektro-
technik, sanitäre Installation und Kältetechnik.
82
Seite 76 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Zudem wurden von den freiberuflichen Leistungen die Objektplanung Ge bäude, die Tragwerkspla-
nung, die Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1-3 sowie der Anlagengruppe 4-
5 geprüft.
Folgende materielle und formale Feststellungen waren bei den geprüften freiberuflichen Leis-tungen
zu treffen:
Fehlerhafte Honorarabrechnung und dadurch Überzahlung in Höhe von 723,05 Euro bei der
Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3,
unvollständige Prüfungsunterlagen bei der Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengrup-
pen 4 und 5 und infolgedessen für Rpr nicht prüfbare Honorarabrechnung,
nicht abgeschlossene Nachtragsbearbeitung / -beauftragung bei der Objektplanungsleistung
Gebäude und bei der Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5,
fehlende Dokumentation des Bauablaufes durch Führen eines Bautagebuches bei der Fachpla-
nung technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 und bei der Fachplanung technische Aus-
rüstung Anlagengruppen 4 und 5,
offene Kostenfeststellung aufgrund ausstehender Nachtragsbeauftragungen und Abrechnun-
gen,
fehlende Dokumentation ausstehender Restarbeiten bei der Abnahme der Objektplanungsleis-
tung Gebäude.
Folgende materielle und formale Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:
Fehlerhafte Abrechnung und dadurch Überzahlung in Höhe von insgesamt 27.669,23 Euro bei
den Gewerken Abbruch - und Rohbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten - Flachdach und Elektro-
technik,
nicht prüfbare Abrechnung des Gewerks Kältetechnik aufgrund fehlender rechnungsbegründen-
der Unterlagen,
fehlende Prüfung der Weiterverrechnung von Kosten, die durch Dritte verursacht und beim Ge-
werk sanitäre Installation abgerechnet wurden,
formale Fehler bei der Veröffentlichung der Ausschreibung des Gewerks Dachdeckerarbeiten -
Flachdach,
verspätete Nachtragsvereinbarungen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme bei allen über-
prüften Gewerken,
fehlende bzw. unvollständige Bautagesberichte bei 7 der 9 überprüften Gewerke.
In einem Abschlussgespräch am 20.06.2024 wurden die Feststellungen und Empfehlungen mit H
erörtert. Die unterschriftliche Kenntnisnahme und Äußerung dazu stehen bis dato aus.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 126
Löbleinstraße 10, Hans -Sachs-Gymnasium, Umbau und Sanierung der Chemie -Fachunter-
richtsräume, sanitäre Anlagen, IT-Verkabelung, Elektroinstallation und Gebäudeautomation
Beim Hans-Sachs-Gymnasium mussten Fachunterrichtsräume umgebaut und saniert werden. Hier-
bei wurden in einer gemeinsamen Prüfung die Gewerke sanitäre Anlagen, IT-Verkabelung, Elektro-
installation und die Gebäudeautomation durch Rpr geprüft.
Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der
Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. Der Schwerpunkt wurde dabei
auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung der genannten
Gewerke gelegt.
Es waren folgende formale Feststellungen zu treffen:
Nicht bei allen Gewerken wurde ein gemeinsames Aufmaß geführt,
die Bestandsunterlagen entsprachen beim Gewerk sanitäre Anlagen nicht dem endgültigen
Stand der Maßnahme,
die Regieberichte wurden nicht nach den Vorgaben der ZVB und der VOB geführt,
die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht nach den in Nr. 8 geltenden zusätzli-
chen Vertragsbedingungen geführt bzw. wurden gar nicht geführt,
nicht für alle Nachträge wurden Nachtragsvereinbarungen getroffen.
Folgende materielle Feststellung wurde getroffen:
Nach Prüfung durch Rpr wurden in den Gewerken Elektrotechnik, Gebäudeautomation und IT
Verkabelung zu viele Mengen abgerechnet. Dies führte zu einer Überzahlung von insgesamt
9.838 Euro brutto.
Seitens Rpr wurde empfohlen, die formalen Feststellungen bei zukünftigen Maßnahmen zu beach-
ten. Der überzahlte Betrag sollte von den verursachenden Firmen zurückgefordert werden, um ein
Verwirken der Rückforderungsansprüche zu verhindern.
Löbleinstraße 10, Hans -Sachs-Gymnasium, Umbau und Sanierung der Chemie -Fachunter-
richtsräume, Schreinerarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre-
chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen
übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech-
nungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen zwei Angebote zur
Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von
255.851,63 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer sechs Nachtragsan-
gebote ein, welche RA/3-VMN zur Begutachtung vorgelegt wurden. Nach erfolgter Prüfung der An-
gebote wurden drei Nachtragsvereinbarungen mit dem Auftragnehmer abgeschlossen, deren
Summe insgesamt 19.111,92 Euro betrug.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
84
Seite 78 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, das s zwar eine Abnahmeniederschrift mit dokumen-
tierten Mängeln vorhanden war, jedoch keine Bestätigung über die Mängelbeseitigung. Außerdem
entsprachen die vorgelegten Abrechnungsunterlagen nicht den Vorgaben der ZVB und der VOB.
Eine eindeutige Zuordnung der Massen zu den entsprechenden Positionen war nicht möglich, es
fehlten das Datum der Erstellung sowie die Unterschriften. Auch die Bautagesberichte waren weder
vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber unterzeichnet, was die Nachvollziehbarkeit der Doku-
mentation beeinträchtigt.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichung. Die Abrechnungssumme von
247.666,40 Euro überschritt die Kostenberechnung um 4 % und die Auftragssumme inkl. Nachträge
um 11 %.
Abwicklung von Bauunterhaltsarbeiten übe r Rahmenvereinbarungen durch H im Zeitraum
2022/2023
Für die Instandhaltung und -setzung des städtischen Gebäudeb estands ist regelmäßig die Beauf-
tragung einer Vielzahl von Bauleistungen erforderlich. Dazu werden Rahmenvereinbarungen mit
verschiedenen Firmen mit einer Laufzeit von 2 Jahren geschlossen.
Geprüft wurde die Abwicklung von Bauunterhaltsarbeiten über Rahmenvereinbarungen durch die
Baudienststelle H im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Betrachtet
wurde der Zeitraum von 2022 bis 2023.
Die Prüfung umfasste das Budget, die Ausschreibung, dienststellenübergreifende Abläufe und IT-
Prozesse sowie die Durchführung von Bauunterhaltsmaßnahmen.
Feststellungen wurden im Prüfbericht vom 31.03.2025 in nachfolgend aufgelisteten Bereichen ge-
troffen:
Vergabebudget und Mittelabruf Bauunterhalt:
Im Vergleich zur Vorperiode ist die Gesamtvergabesumme von ca. 16 Mio. Euro um 36 % auf
ca. 22 Mio. Euro gestiegen.
Eine belastbare Gegenüberstellung von Vergabe- und Auszahlungssummen ist derzeit nur be-
dingt möglich, da in SAP keine gesamtstädtische, auftragsbezogene Auswertungsfunktion im-
plementiert ist.
Laut Auswertung des Sachkontos „Bauunterhaltsmaßnahmen“ wurden im Prüfungszeitraum
2022/2023 rund 57 % (ca. 12.730.315 Euro) der Gesamtvergabesumme durch H und HVEs ab-
gerufen.
Fazit: Die fehlende Auswertungsmöglichkeit in SAP schränkt die Transparenz und Steuerbarkeit
des Bauunterhaltbudgets ein.
Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen:
Auftrags- bzw. Höchstwertschätzungen, etwa auf Basis der Abrechnungssummen aus der Vor-
periode, können aufgrund des fehlenden zentralen Controllings nicht bedarfsgerecht erfolgen.
Es wurden jeweils keine Höchstmengen angegeben. Dies stellt einen Vergaberechtsverstoß
dar.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 126
Es wurden keine verbindlichen Kriterien d efiniert, nach denen Leistungen auf Grundlage der
Rahmenvereinbarungen abzurufen sind. Die Beauftragung erfolgte bislang formlos, orientiert an
Kriterien wie Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Ortskenntnis der ausführenden Firmen.
Fazit: Durch das fehlende zentrale Controlling und die fehlenden Höchstwerte lassen sich Auftrags-
volumina nicht steuern. Die bislang formlos erfolgten Beauftragungen ohne verbindliche Kriterien
bergen zudem vergaberechtliche Risiken.
Struktur des Gebäudemanagements der Stadt Nürnberg:
Am 12.12.2012 wurde die Neustrukturierung des Gebäudemanagements beschlossen, um das
Immobilien-, Büroflächen- und Facility-Management zu optimieren.
Das Gebäudemanagement der Stadt Nürnberg stellt sich nach der Beschlussfassung durch den
POA (Personal- und Organisationsausschuss) am 08.05.2018 wie in nachfolgender Grafik ab-
gebildet dar:
Darstellung Rpr nach Ausführungen POA-Beschluss vom 08.05.2018
Es gibt keine zentrale Steuerung des Gebäudemanagements der Stadt Nürnberg wie nach Be-
schlussfassung durch den Personal - und Organisationsausschuss (POA) am 08.05.2018 vor-
gesehen. Das Gebäudemanagement ist heterogen und dezentral aufgebaut und verschiedenen
Organisationseinheiten zugeordnet.
Betriebliche Prozesse im kaufmännischen, infra strukturellen und technischen Gebäu dema-
nagement wurden bisher nicht übergeordnet standardisiert (vgl. Abschnitt „offene Themen /
Aussicht“, Anlage Sachverhalt zum POA vom 08.05.2018). Die Implementierung eines Compu-
ter Aided Facility Managements (CAFM) steht aus.
Fazit: Die dezentrale und heterogene Organisation des Gebäudemanagements sowie das Fehlen
standardisierter Prozesse und eines CAFM -Systems erschweren eine einheitliche Steuerung und
beeinträchtigen Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Effizienz.
IT-Prozesse im Kontext der „Digitalen Stadtverwaltung“:
Es besteht keine übergeordnete, verbindliche Vorgabe für die Nutzung von IT -Anwendungen
zur Bewirtschaftung und Verwaltung städtischer Immobilien.
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Seite 80 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Ein durchgängiger Workflow für die digitale Rechnungsbearbeitung von Baurechnungen ist nicht
implementiert. Dies führt zu Medienbrüchen bei notwendigen Korrekturen und verhindert eine
einheitliche Ablage aller digitalen Unterlagen an einem zentralen Speicherort (u. a. aufgrund von
Dateigröße und Dateiformat).
Fazit: Das Fehlen verbindlicher übergeordneter Vorgaben zu IT-Anwendungen und eines durchgän-
gigen Workflows beeinträchtigt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Prozessen.
Ergebnisse Stichprobenprüfung Bauunterhaltsmaßnahmen:
Bei den Abrechnungen wurden geringfügige materielle Feststellungen getroffen.
Bei zwei Objekten wurde die zulässige Gesamtinvestitionssumme für Bauunterhaltsarbeiten von
maximal 50.000 Euro überschritten.
Es sind Fördermittel in Höhe von ca. 13.600 Euro durch die Nichtinanspruchnahme der BEG-
Förderung entgangen.
Rechnungen wurden nicht fristgerecht gestellt.
Rechnungsbegründende Unterlagen waren nicht immer vollständig.
Regiezettel wurden nur vereinzelt gegengezeichnet.
Förmliche Abnahmen wurden nicht durchgeführt.
Fazit: Die überprüften Bauunterhaltsmaßnahmen wurden im Wesentlichen ordnungsgemäß durch
die Baudienststelle durchgeführt. Defizite bestehen bei Fristen, Vollständigkeit der Unterlagen, Ge-
genzeichnung von Regiezetteln und förmlichen Abnahmen.
Stellungnahme H vom 07.05.2025 zum Prüfungsbericht:
Zu den Feststellungen äußerte sich H mit Schreiben vom 07.05.2025 überwiegend zustimmend.
H spricht sich für den Aufbau eines stadtweiten, zentral gesteuerten Controllings der Bauunterhalts-
maßnahmen aus, um Auftragssummen bedarfsgerecht zu ermitteln und gewerkeweise zu überwa-
chen. Ebenso befürwortet H die Einführung eines einheitlichen CAFM-Systems.
Infolge der Dezentralisierung des Bauunterhalts verfügt H nach eigener Darstellung über keine Ge-
bäudeverantwortung mehr und agiert als Dienstleister; die Dienststelle sieht sich daher nicht als
Adressat der entsprechenden Feststellungen.
RA wurde von H zur Klärung vergaberechtlicher Fragen (Auftrags- bzw. Höchstwerte der Rahmen-
vereinbarungen) eingebunden; eine Rückmeldung steht noch aus.
Im Bereich der digitalen Rechnungsbearbeitung bestehen weiterhin offene Punkte, insbesondere
aufgrund technischer Einschränkungen (z. B. Limitierung der elektronischen Zustellung auf 15 MB).
Eine entsprechende Anfrage von H an KaSt ist bislang unbeantwortet.
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Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 126
Die im Rahmen der Stichprobenprüfung von Maßnahmen festgestellten Abweichungen wurden im
Wesentlichen anerkannt. Nach Einschätzung von H sind jedoch folgende Empfehlungen des Rpr
aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar:
Durchführung schriftlicher Abnahmen
Unmittelbare Gegenzeichnung von Regiezetteln
Resümee Gesamtprüfung aus Sicht Rpr:
Die Prüfung zeigt, dass die dezentrale Organisation des Gebäudemanagements zu uneinheitlichen
Abläufen, fehlenden Standards und teilweise parallelen Strukturen in der technischen, infrastruktu-
rellen und kaufmännischen Bewirtschaftung führt. Diese Zersplitterung beeinträchtigt die Wirtschaft-
lichkeit, Transparenz und Steuerungsfähigkeit erheblich.
Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und regelkonformen Aufgabenerfüllung ist daher u. E. die
Einführung zentraler Steuerungsstrukturen, verbindlicher Prozesse sowie eines einheitlichen CAFM-
Systems geboten.
Die festgestellten strukturellen Defizite liegen jedoch nicht im Verantwortungsbereich der geprüften
Dienststelle H, sondern erfordern Entscheidungen und Vorgaben durch übergeordnete Stellen.
Euckenweg – Carossaweg, Sanierung Lebensbrunnen
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre-
chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen
übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech-
nungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen fünf Angebote zur
Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von
295.225,91 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer zwei Nachtragsan-
gebote ein. Nach erfolgter Prüfung der Angebote wurde eine Nachtragsvereinbarung in Höhe von
13.570,76 Euro mit dem Auftragnehmer abgeschlossen.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass keine Abnahmeniederschrift vorlag. Außerdem
waren die Bautagesberichte nicht vom Auftraggeber unterzeichnet, was die Nachvollziehbarkeit der
Dokumentation beeinträchtigt. Die stichpunktartige Prüfung der Aufmaße ergab einige Abweichun-
gen.
Bei der materiellen Prüfung der Schlussrechnung führten die Korrekturen im Aufmaß zu einer Re-
duzierung der Abrechnungssumme von 303.78 8,84 Euro auf 298.618,79 Euro und somit zu einer
Überzahlung in Höhe von 5.170,05 Euro. Diese Summe ist vom Auftragnehmer zurückzufordern.
Die Abrechnungssumme unterschritt die Kostenberechnung und die Auftragssumme inkl. Nachträge
nur geringfügig.
88
Seite 82 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Prof.-Ernst-Nathan-Straße, Generalsanierung und Neubau der Grünanlage mit Spiel - und
Bolzplatz
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre-
chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die A brechnungsunterlagen
übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrech-
nungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote zur
Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von
834.582,07 Euro. Während der Auftragsausführung reichte der Auftragnehmer zwei Nachtragsan-
gebote ein. Die Summe der Nachtragsvereinbarungen betrug insgesamt 17.612,85 Euro.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass die Bautagesberichte nicht vom Auftraggeber
unterzeichnet waren, was die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation beeinträchtigt. Die stichpunk-
tartige Prüfung der Aufmaße ergab geringfügige Abweichungen, die jedoch nach Rücksprache mit
der Baudienststelle aufgeklärt werden konnten.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen. Die Abrechnungssumme
von 881.117,25 Euro überschritt die Kostenberechnung und die Auftragssumme inkl. Nachträge nur
geringfügig.
Imbuschstraße / Max-Wönner-Straße, Kanalsanierung
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entspre-
chend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen
übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Bei Angebotseröffnung lag en vier Angebote zur
Wertung vor. Der preisgünstigste Bieter musste auf Grund von Abweichungen im Angebot zwingend
ausgeschlossen werden, deshalb erhielt den Zuschlag der zweitgünstigste Bieter mit einer Auftrags-
summe von 1.652.254,56 Euro. Während der Auf tragsausführung wurde eine Nachtragsvereinba-
rung in Höhe von 22.663,55 Euro mit dem Auftragnehmer abgeschlossen.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
Die Maßnahme wurde am 22.04.2022 fertiggestellt, das Abnahmeprotokoll liegt vor.
Bei der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass die Aufmaße nicht alle vom Auftraggeber und
vom Auftragnehmer unterzeichnet waren. Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine
Überzahlung in Höhe von 570,43 Euro. Diese Summe ist vom Auftragnehmer zurückzufordern. Die
Abrechnungssumme in Höhe von 1.526.463,55 Euro unterschritt den Kostenanschlag um 3,6 % und
die Auftragssumme inkl. Nachtrag um 8,9 %.
89
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 126
2.6.5 Beteiligungsunternehmen
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung
für zahlreiche Projekte zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen
der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt.
Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuerwehr-
gerätehäusern beauftragt.
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG-K jeweils entsprechende Bau-
betreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergütung für die von ihr
übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der
anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sons-
tige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 18 VOB -Vergaben in Höhe von rund
22,34 Mio. Euro, Nachträge waren nicht enthalten. Es gab keine materiellen Feststellungen.
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten
Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechts-
formen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteili-
gungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil
der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll ins besondere Angaben über
die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Or-
gane der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmens-
organs gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO
grundsätzlich Rechnung getragen.
Da auch 2025 noch technische Schwierigkeiten bei der Software zur Erstellung der Beteiligungsbe-
richte bestanden, kommt es nach wie vor zu Verzögerungen bei der Aufstellung und Veröffentli-
chung. Zuletzt veröffentlicht wurde der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirt-
schaftsjahr 2021 wiedergibt.
Der Beteiligungsbericht 202 3, der die Entwicklung des Wirtschaftsjahres 202 2 darstellt, wird aus-
kunftsgemäß in Kürze veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die Erstellung und Veröffentlichung des
Beteiligungsberichts 2024 für das Wirtschaftsjahr 2023.
Im Prüfungszeitraum 2024 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
90
Seite 84 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung
Stadt Nürnberg
in %
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000
204.200.000
100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.44211
2.759.442
100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000
430.000
100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000
100.000
100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti-
gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg
25.600
25.600
100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000
25.000
100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000
25.000
100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000
25.000
100,0
9 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt
Nürnberg mbH12
25.56513
25.565
100,0
10 wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
12.600.000
10.193.400
80,9
11 Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH 25.000
15.000
60,0
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000
21.562.000
50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900
50.071.750
49,9
11 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.0 00 DM, da noch keine Umstellung
auf Euro erfolgt ist.
12 Es handelt sich um die frühere Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg.
13 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro
erfolgt ist.
91
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 126
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2024
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsge-sellschaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro14
1 Städtische Werke Nürnberg
GmbH (StWN) mit Organge-
sellschaften
Städtische Werke Nürnberg
GmbH (StWN)
Deloitte GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft
07.05.2025 +12.242
(+10.189)
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg (N-ERGIE AG)
Deloitte GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft
02.04.2025 +174.457
15(+298.258)
VAG Verkehrs-Aktiengesell-
schaft Nürnberg (VAG)
Deloitte GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft
17.04.2025 -109.724
(-97.713)
Fränk. Energie-Gesellschaft
mbH, Nürnberg (FEG)
Keine Prüfung des Jahres-
abschlusses16
+83 (+36)
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N -ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Er-
gebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses
bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N -
ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin
Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und FEG
bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maß-
geblich von den erwir tschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG und VAG
beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2024 2023
TEuro TEuro
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +86.436 (+121.999)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -109.724 (-97.713)
Aufgrund EAV übernommene Ergebnisse der FEG +83 (+36)
Beteiligungsergebnis -23.205 (+24.322)
Eigenes Ergebnis StWN +35.447 (-14.133)
Jahresergebnis der StWN +12.242 (+10.189)
14 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2023 in Klammern
15 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an die Thüga AG
16 Aufgrund der derzeit ruhend en Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit
betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
92
Seite 86 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 12,2 Mio. Euro. Da-
mit fällt das Jahresergebnis etwas höher aus als in den Vorjahren.
Da die StWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitgehend von den
Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt. Der Jahres-
überschuss 2024 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Toch-
tergesellschaften in Höhe von -23,2 Mio. Euro (i.Vj.: +24,3 Mio. Euro) sowie dem eigenen Ergebnis
der StWN in Höhe von +35,4 Mio. Euro (i.Vj.: -14,1 Mio. Euro). Das eigene Ergebnis der StWN ist
maßgeblich durch einen Zuschuss in Höhe von 25,0 Mio. Euro beeinflusst, der von der Stadt Nürn-
berg als Gesellschafterin gewährt wurde, um die Verluste im Verkehrsbereich der Organgesellschaft
VAG auszugleichen. Des Weiteren hatte die StWN Erträge aus Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe
von 4,6 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis der N -ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung
174,5 Mio. Euro (i.Vj.: 298,3 Mio. Euro). Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 86,4 Mio.
Euro (i.Vj.: 122,0 Mio. Euro) an die StWN abgeführt. Weitere 25,0 Mio. Euro flossen als Ausgleichs-
zahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der ver bleibende Jahresüberschuss der
N-ERGIE AG in Höhe von 63,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen
eingestellt. Auch wenn das Ergebnis über den Prognosen des mittelfristigen Wirtschaftsplans liegt,
ist dennoch ein Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Gründe für den Ergebnis-
rückgang sind vor allem gesunkene Energiemarktpreise, die zu rückläufigen Umsatzerlösen führten
bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen, insbesondere in den Bereichen Personal und Abschrei-
bung.
Mit dem notwendigen Ausbau der Netzinfrastruktur steigt künftig der Finanzierungsbedarf, da wei-
terhin hohe Investitionen erforderlich sind. Aufgrund der damit verbundenen höheren Abschreibun-
gen und Zinsaufwendungen sind in der Folge sinkende Beteiligungsergebnisse zu erwarten.
Das negative Jahresergebnis der VAG und somit der Zuschussbedarf erhöhten sich im Vergleich
zum Vorjahr um 12,0 Mio. Euro. Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse, vor allem bedingt durch die
Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit dem D -Ticket. Im Gegenzug reduzierten sich jedoch
die sonstigen Erträge, u.a. durch den Wegfall von Corona-Zuschüssen. Des Weiteren erhöhten sich
die Aufwendungen für Energie, Abschreibungen aufgrund getätigter Investitionen und für Personal.
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft
Zeitpunkt
der Be-
richtserstel-
lung
Jahres-
ergebnis
in TEuro17
2 noris inklusion gemeinnüt-
zige GmbH
UNION AG Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft
02.07.2025 -865
(-1.437)
3 Klee-Center GmbH, Exis-
tenzgründerzentrum
18 (+15)
4 Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
04.04.2025 +563 (+124)
17 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2023 in Klammern.
18 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor.
93
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 126
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft
Zeitpunkt
der Be-
richtserstel-
lung
Jahres-
ergebnis
in TEuro17
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsge-
sellschaft mbH der Stadt
Nürnberg
Munkert & Partner Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
10.07.2025 +377 (-271)
6 NürnbergStift Service GmbH
Nürnberg
CURACON GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft
09.07.2025 +109 (+66)
7 NOA.kommunal GmbH
Munkert & Partner Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
20.06.2025 +151 (+229)
8 wbg Immohold Verwaltungs-
GmbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses19 +1 (+1)
9 Projektentwicklungsgesell-
schaft der Stadt Nürnberg
mbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses20 -10 (+28)
10 wbg Nürnberg GmbH Immo-
bilienunternehmen
Bavaria Revisions- und Treu-
hand AG Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Steuerberatungs-
gesellschaft
07.05.2025 +17.399
(+8.716)
11 Landesgartenschau Nürn-
berg 2030 GmbH
A+W GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft
06.05.2025 -268 (-170)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Steuerbe-
ratungsgesellschaft
21.03.2025 -5.573
(-2.891)
13 NürnbergMesse GmbH Munkert & Partner Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
22.04.2025 +26.035
(-4.111)
Das Jahresergebnis der noris inklusion gemeinnützige GmbH belief sich 2024 auf -865 TEuro. Ge-
genüber dem Vorjahr reduzierte sich der Jahresfehlbetrag um 572 TEuro. Ursächlich für diese Er-
gebnisverbesserung ist, dass sich die Umsatzerlöse stärker als die Aufwendungen erhöhten. Die
Erhöhung der Umsatzerlöse ist dabei vor allem auf gestiegene Erstattungen durch Kostenträger
zurückzuführen.
Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahres-über-
schuss in Höhe von 563 TEuro aus. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung von 4 39 TEuro
gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere die Umsatzerlöse haben sich stark erhöht (+2.044 TEuro).
19 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich verein-
barten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet.
20 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
94
Seite 88 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Ursächlich hierfür sind Einnahmen aus dem weiterhin guten Veranstaltungsbereich, dem DFB Län-
derspiel Deutschland – Ukraine sowie aus den Namensrechten der DATEV e.G.
2024 erhöhte sich das Jahresergebnis der NOA gegenüber dem Vorjahr um 648 TEuro auf 377
TEuro. Damit konnte der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag aus den Vorjahren ausgegli-
chen werden, so dass die Gesellschaft nicht mehr bilanziell überschuldet ist. Die Ergebnisverbesse-
rung ist dabei vor allem auf die deutliche Steigerung der Zuschüsse (+834 TEuro) zurückzuführen.
Die NüSt Service GmbH erwirtschaftet nahezu ihre gesamten Umsatzerlöse mit dem Eigenbetrieb
NürnbergStift. In 2024 betrug der Anteil dieser Umsatzerlöse 94,7 % und blieb damit stabil. 2024
konnte ein Jahresergebnis in Höhe von 109 TEuro erzielt werden. Aufgrund des Jahresüberschus-
ses sowie Zuweisungen der Stadt Nürnberg in Höhe von 300 TEuro hat die Gesellschaft wieder ein
positives Eigenkapital (49 TEuro). Im Vorjahr wies die Gesellschaft noch einen nicht durch Eigenka-
pital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 360 TEuro aus.
Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt
sie sog. Jedermannstätigkeiten. 2024 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüber-
schuss von 151 TEuro (i. Vj.: 229 TEuro). Beeinflusst ist der Rückgang des Jahresüberschusses um
78 TEuro durch die verminderte Förderung der Personalkosten, da diese degressiv ausgestaltet ist.
In den Umsatzerlösen von 5,4 Mio. Euro sind Personalkostenzuschüsse in Höhe von 2,4 Mio. Euro
enthalten.
2024 erwirtschaftete die Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (PEG) einen Jah-
resfehlbetrag in Höhe von 10 TEuro. Der Jahresfehlbetrag resultiert, wie in Vorjahren, aus laufenden
Aufwendungen, denen aufgrund der Inaktivität keine Erträge gegenüberstehen. Im Vorjahr war aus-
nahmsweise ein Jahresüberschuss in Höhe von 28 TEuro ausgewiesen worden. Dieser war Folge
der Neubewertung einer Rückstellung.
Die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erwirtschaftete 2024 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 17,4 Mio. Euro. Damit hat sich das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr
verdoppelt. Erhöht haben sich insbesondere die Umsatzerlöse aus Bewirtschaftungstätigkeit und
Betreuungstätigkeit sowie die sonstigen betrieblichen Erträge. Zudem musste im Vorjahr eine au-
ßerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 4,9 Mio. Euro vorgenommen werden,
wodurch das Vorjahresergebnis belastet worden war.
Die Landesgartenschau Nürnberg 203 0 GmbH weist für 2024 einen Jahresverlust von 268 TEuro
(i.Vj.: -170 TEuro) aus. Bis zum Stattfinden der Landesgartenschau 2030 erzielt die Gesellschaft
keine nennenswerten Einnahmen, so dass zwangsläufig mit Verlusten zu rechnen ist. Der nicht
durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 413 TEuro, so dass die Gesellschaft bilan-
ziell überschuldet ist. Die Stadt Nürnberg hat daher für von ihr ausgereichte Darlehen eine qualifi-
zierte Rangrücktrittserklärung abgegeben.
Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) wies 2024 einen Jahresverlust in Höhe von 5,6 Mio. Euro
aus. Damit erhöhte sich der Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,7 Mio. Euro.
Den nur geringfügig gestiegenen Umsatzerlösen stehen weiter gestiegene Personal - und sonstige
betriebliche Aufwendungen gegenüber. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Gesell-
schafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um weitere 14,0 Mio. Euro verstärkt.
2024 erreichten die Veranstaltungen wieder das Niveau von vor der Pandemie. Zudem war 2024
messezyklusbedingt ein veranstaltungsstarkes Messejahr. Daher wies die Nürnberg Messe GmbH
einen Jahresüberschuss in Höhe von 26,0 Mio. Euro aus. Dies bedeutet gegenüber 2022, das tur-
nusmäßig vergleichbar ist, eine Erhöhung um 22,9 Mio. Euro. Insbesondere die Umsatzerlöse ha-
ben sich gegenüber 2022 nochmals erhöht (+80,4 Mio. Euro). Diese beliefen sich damit 2024 auf
285,7 Mio. Euro und liegen damit sogar leicht (+5,7 %) über dem Vor -Corona-Niveau (2018). Zur
95
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 126
Verstärkung des Eigenkapitals wurden durch die Gesellschafter 2024 erneut Einlagen in Höhe von
20 Mio. Euro erbracht.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beach-
tung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfun-
gen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung
Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rech-
nungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften da s Unterrichtungs- und
Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostende-
ckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der
Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die
sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben21. Dabei kon-
zentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen und Verlustübernah-
men22. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht
aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestel lt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt
Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt
Nürnberg und den Unternehmen wider.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
Nr. 2024 in TEuro 2023 in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbedingte Ausgleichszahlun-
gen
27.233 1.053
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 1.421 835
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsge-
sellschaft mbH der Stadt Nürnberg
512 218
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 25.000 0
Nürnberg Stift Service GmbH 300 0
2. Kapitaleinlagen 20.000 17.000
Nürnberg Messe GmbH 10.000 10.000
Nürnberg Flughafen GmbH 10.000 7.000
Summe 47.233 18.053
21 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die Eigenbe-
triebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
22 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelpro-
jekten umfasst.
96
Seite 90 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Verlustausgleichszahlungen betreffen die Verluste der noris inklusion gemeinnützige GmbH so-
wie der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH aus dem Wirtschafts-
jahr 2022. Darüber hinaus wurde 2024 ein Zuschuss in Höhe von 25 Mio. Euro an die StWN ausge-
reicht, um die Verluste der VAG auszugleichen. Weitere 300 TEuro wurden in die Kapitalrücklage
der Nürnberg Stift Service GmbH eingelegt, um den bestehenden Verlustvortrag zu reduzieren.
Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Da-
rin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, je-
weils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die
Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Investitionen.
Des Weiteren wurde das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH verstärkt. Grundlage ist der
Konsortialvertrag aus 2024. Darin haben sich die Gesellschafter auf eine paritätische Kapitalzufüh-
rung von insgesamt 20 Mio. Euro in den Jahren 2024 u nd 2025 geeinigt, um die Gesellschaft zu
unterstützen. 2024 flossen 10,0 Mio. Euro von der Stadt Nürnberg an die Flughafen Nürnberg
GmbH. Seitens des Freistaats Bayern wurden in 2024 4,0 Mio. Euro eingelegt, weitere 6,0 Mio. Euro
erfolgen 2025.
2.7.2 Sonstige Beteiligungen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000
12.250
49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume
mbH
25.000
8.750
35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000
291.650
19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000
8.000
8,0
5 LGA Landesgewerbeanstalt Bayern Nürn-
berg
5.246.938
59.075
1,1
6 MEDIASCHOOL Bayern gGmbH23 2425.565
256
1,0
7 WiSo-Führungskräfte-Akademie Nürnberg
(WFA) gemeinnützige Gesellschaft mbH25
26102.258
767
0,8
23 Es handelt sich um die frühere afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elektronische Medien.
24 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro
erfolgt ist.
25 Es handelt sich um die frühere WiSo -Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Trägergesellschaft
mbH.
26 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 200.000 DM, da noch keine Umstellung auf
Euro erfolgt ist.
97
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 126
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
8 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 2.004.000
5.000
0,2
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum
der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR
27k.A. 50,0
10 Bayerische Kommunale IT Einkaufs-genos-
senschaft eG (BayKIT eG)
28k.A. k.A.
Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen
Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rahmen der Ge-
schäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übernommen, die die ver-
bleibenden 51 % der Anteile hält. In 2024 erzielte die wbg-B ein Jahresergebnis von 537 TEuro (i.Vj.
1.099 TEuro). Zwar ist das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr gesunken, liegt aber dennoch
um rd. 820 TEuro über Plan. Diese Planabweichung resultiert insbesondere aus höheren Erträgen
aus der Auflösung von Rückstellungen, höheren Zinserträgen sowie geringeren Zinsaufwendungen.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Best-
immungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-recht-
liche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
In 2024 wurde die Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) gegründet,
um ihren Mitgliedern Zugang zu hochwertiger und kostengengünstiger IT -Infrastruktur zu ermögli-
chen. Die Stadt Nürnberg hat sich an dieser Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil v on 1.000
Euro beteiligt.
2.8 Auftragsprüfungen
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V.
Prüfungsbericht vom 08.10.2025
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 12.08.2025 das
Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2024 zu prüfen. Da die Jahresrechnung
2024 erst im August des Jahres 2025 vorgelegt wurde, erfolgte die Prüfung demnach erst im Sep-
tember und Oktober 2025.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus entwickel-
ten Jahresrechnung.
27 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
28 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden. Die Stadt Nürnberg hat an der 2024 gegründeten
Genossenschaft einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 Euro erworben.
98
Seite 92 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
2024 Euro
Einnahmen 189.558,88
Ausgaben 361.812,85
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) (-)172.253,97
Die Jahresrechnung 2024 des Deutsch -Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresfehlbe-
trag in Höhe von 172.253,97 Euro. Darüber hinaus sind laut Auskunft des DAI 34.827,79 Euro Grant-
gelder der US-Botschaft in den Einnahmen enthalten; diese sind für laufende Projekte im Jahr 2025
zweckgebunden.
Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern und der
Stadt Nürnberg (Kulturförderung) um institutionelle Förderungen handelt. Die Gelder der Kulturab-
teilung der US -Botschaft dagegen sind Projektfördermittel. Die Kulturabteilung der Botschaft gibt
vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt werden können. Ansonsten sind
Personalkosten nicht förderfähig. Im Jahr 2024 sind, wie auch schon im Vorjahr, keine Zuschüsse
(Projektfördermittel) des Auswärtigen Amtes b eantragt worden. Im Jahr 2022 belief sich der Zu-
schuss des Auswärtigen Amtes auf rund 57.000 Euro. Die Fördergelder, auch die des Auswärtigen
Amtes, sollten ausgeschöpft werden, um so das Jahresergebnis zu verbessern.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das Defizit um 151.321,71 Euro gestiegen. Grund hierfür ist die Rück-
forderung des Zuschusses vom Land Bayern aus dem Jahr 2023 in Höhe von 157.500 Euro.
Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirt-
schaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfungsbericht vom 08.10.2025 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahres-
rechnung 2024 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den
Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.
Prüfungsbericht vom 24.06.2025
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis).
Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Met-
ropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN
e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2024 – 31.12.2024 wurde von
einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlus-
ses für das Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitglie-
derversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsäm-
tern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 16 TEuro
ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 ordnungsgemäß erstellt wor-
den ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
99
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 126
2.8.3 Haus der Heimat e.V.
Prüfungsbericht vom 20.10.2025
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom
Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg
– Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschussgebern
vereinbart, dass die Pr üfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeis-
ters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den
Vorgaben d es staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem
Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2024 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
Zuwendungs-/Zuschussgeber
Art der
Zuwendung/des
Zuschusses
Zuwendungs-/
Zuschuss
bescheid vom
Betrag
Euro
Freistaat Bayern – Haus des deut-
schen Ostens
institutionell 04.11.2024 210.000,00
Freistaat Bayern – Haus des Deut-
schen Ostens (Projektförderung Uk-
raineberatung)
Projektförderung 21.03.2024
und 05.05.2023
104.461,92
Bezirk Mittelfranken institutionell 07.05.2024 25.600,00
Stadt Nürnberg institutionell 15.01.2024 89.496,00
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der
Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2024 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in
Höhe von rund 53.719,50 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einnahmestruktur dahingehend verändert, als die Projektför-
derung für die Finanzierung der Kosten der Anlaufstelle für soziale und kulturelle Anliegen der aus
der Ukraine Geflüchteten (Ukraineberatung) um rd. 10.500 Euro gesunken ist, da sich die Eigenmit-
tel erhöht haben und die Zuwendungen hinsichtlich der Fehlbedarfsfinanzierung zurückgezahlt wer-
den mussten. Die institutionellen Zuschüsse des Freistaates Bayern haben sich dagegen nicht ver-
ändert. Darüber hinaus hat die Stadt Nürnberg die institutionellen Zuschüsse um 484 Euro verrin-
gert. Die sonstigen Einnahmen (Eigenmittel) haben sich um 17.282,75 Euro erhöht.
Die Gesamtausgaben des HdH beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 480.000 Euro.
100
Seite 94 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusam-
menfassend zu folgendem Ergebnis:
Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht zweckent-
sprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2024 schließen ließen.
Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem ange-
messenen Rahmen bewegt haben.
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Prüfungsbericht vom 23.06.2025
Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e.V. (LPV) vom 16.01.2025 hat Herr Oberbür-
germeister König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg mit der Prüfung der Jahresrech-
nung 2024 des LPV beauftragt.
Buchführung
Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal zeitlich
(chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung der Jahresrech-
nung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Ergebnisse der zeitlichen
und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen.
Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der Spar-
kasse Nürnberg. Seit April 2022 erfolgen die einzelnen Auszahlungen über Onlinebanking.
Zukünftig wird die Buchführung elektronisch über eine Fachsoftware erfolgen, die auch die Bearbei-
tung von E-Rechnungen sicherstellt. Allerdings sind seitens des LPV noch die Möglichkeiten abzu-
klären, um das Vier -Augen-Prinzip im Hinblick auf Feststellungs - und Anordnungsbefugnisse im
Rahmen dieser elektronischen Rechnungssachbearbeitung adäquat abzubilden.
Genehmigung des Haushaltsplanes 2024
Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2024 (Vorstandsbeschluss vom 06.02.2024) wurde am
09.07.2024 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und ohne Gegen-
stimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2024 weist Gesamteinnahmen
in Höhe von 139.623,00 Euro und Gesamtausgaben von 135.085,00 Euro aus. Insgesamt wurde mit
einem positiven Gesamtsaldo in Höhe von 4.538,00 Euro gerechnet.
Vorlage der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Lfd. Einnahmen 144.457,72 Euro
Lfd. Ausgaben 95.455,94 Euro
Saldo 49.001,78 Euro
Vortrag aus 2023 38.008,44 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2024 87.010,22 Euro
101
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 126
Vermögensbestand
Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2024 ist in der Jahresrechnung dargestellt und setzt
sich wie folgt zusammen:
Girokonto Sparkasse Nürnberg 87.010,22 Euro
Vermögensbestand zum 31.12.2024 87.010,22 Euro
Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2024.
Prüfungsfeststellungen
In der Niederschrift zur Mitgliederversammlung vom 09.07.2024 wurde in TOP 4 der Beschluss zur
Jahresplanung und zum Haushaltsplan 2024 dokumentiert. Hier sind die geplanten Gesamtausga-
ben mit einem Betrag i. H. v. 134.810,00 Euro dargestellt. Den an das Rechnungsprüfungsamt über-
mittelten Unterlagen war hingegen ein Gesamtausgabesoll von 135.085,00 Euro zu entnehmen.
Derlei Abweichungen zu getroffenen Beschlüssen der Mitgliederversammlung sind zukünftig zu ver-
meiden.
Ansonsten waren weitere schriftliche Feststellungen nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht we-
sentlicher Bedeutung wurden mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des
LPV bereitwillig erteilt worden.
Prüfungsbestätigung
Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt,
dass die Jahresrechnung 2024 des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Bü-
chern ausgewiesenen Beträgen übereinstimmt.
Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung wiederum keine Anhaltspunkte dafür, dass die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hoch-
schule für Musik Nürnberg-Augsburg
Prüfungsbericht vom 08.07.2025
Mit Wirkung vom 01.08.1999 wurde durch den Zusammen schluss des Meistersinger-Konservatori-
ums in Nürnberg und des Leopold -Mozart-Konservatoriums in Augsburg die Hochschule für Musik
Nürnberg-Augsburg errichtet. Aufgabe des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes war die
Trägerschaft der Hochschule für M usik Nürnberg-Augsburg. Die Trägerschaft umfasste die Finan-
zierung des laufenden Betriebes.
Zwischen dem Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg-Augs-
burg und dem Freistaat Bayern ist zum 01.01.2008 eine Übernahmevereinbarung abgeschlossen
worden. Danach wurde die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg zum 01.01.2008 verstaatlicht.
Der Freistaat Bayern übernahm das zum 31.12.2007 beschäftigte Personal des Zweckverbandes.
Damit erfolgten seit dem 01.01.2008 keine staatlichen Zu wendungen mehr an den Zweckverband.
Dessen Aufwendungen sind seit dem Zeitpunkt der Verstaatlichung daher stark gesunken.
102
Seite 96 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Verstaatlichung in der Abwicklung der
Pensionsumlagezahlungen und der Beihilfezahlungen der bisher beim Zweckverband beschäftigten
Beamten sowie in der Abwicklung der Aufwendungen für die Geschäftsstelle und der Verbandsräte.
Zur Vermeidung von Versorgungslücken erhält der Zweckverband eine Abwicklungsmitgliedschaft
bei der Versorgungskammer Bayern für seine Beamten aufrecht. Bis zu seiner Auflösung führt der
Zweckverband den Namen „Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für
Musik Nürnberg-Augsburg“.
Entsprechend § 16 Abs. 1 Hochschulzweckverbandssatzung (HZS) wird der Zweckverband seit 1.
August 1999 teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe geführt.
In § 16 Abs. 1 Satz 2 HZS wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürn-
berg (Rpr) und der Rechtsaufsicht der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen festge-
schrieben.
Gemäß § 18 der Hochschulzweckverbandssatzung (i. d. F. der 7. Änderung vom 14.02.2003) wird
die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch zwei von der Verbandsversamm-
lung zu bestimmenden Verbandsräte vorbereitet, die nicht Mitglieder des Verbandsausschusses
sind. Die Verbandsräte bedienen sich der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Nürnberg und der
Stadt Augsburg im zweijährigen Wechsel als Sachverständige zur Prüfung des Jahresabschlusses,
beginnend ab dem 1. August 1999 mit Rpr. Eine Abschlussprüfung nach Art. 107 GO entfällt.
Aufgrund der Änderung der Hochschulzweckverbandssatzung vom 20.03.2019 erfolgte eine neue
Festlegung bezüglich des Wirtschaftsjahres, da die bisherige Handhabung (Studienjahr anstatt Ka-
lenderjahr) nicht mehr beibehalten werden muss. Das Wirtschaftsjahr entspricht seit 2020 somit dem
Kalenderjahr.
Die Jahresabschlussprüfungen der Wirtschaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und vom
01.01.2024 bis 31.12.2024 wurden von Rpr vorgenommen.
Die beiden Jahresabschlüsse wurden erst im Mai 2025 vorgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene
Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt-
schaftsjahres wurde nur für den Ja hresabschluss zum 31.12.2024 eingehalten. Die Prüfung er-
streckte sich insbesondere auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse
unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte. Einen zusätzlichen Schwerpunkt der
Prüfung bildete die Einhaltung der Haushaltssatzungen für die beiden Wirtschaftsjahre sowie die
Umsetzung der Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren. Die Prüfung wurde mit Bericht vom
08.07.2025 abgeschlossen.
103
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 126
Nachfolgend werden die Bilanzwerte der beiden geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und
zum 31.12.2024 sowie die Bilanzwerte des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 dargestellt.
Strukturbilanz
31.12.2024 31.12.2023 30.09.2022
TEuro % TEuro % TEuro %
AKTIVA
Langfristig
Anlagevermögen 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Kurzfristig
Forderungen an
Verbandsmitglieder 7 3,4 7 3,9 7 4,5
Sonstige Forderungen 0 0,0 24 13,5 0 0,0
Flüssige Mittel 201 96,6 147 82,6 150 95,5
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Summe Aktiva 208 100,0 178 100,0 157 100,0
PASSIVA
Langfristig
Rücklagen 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Gewinn-/Verlustvortrag 33 15,9 20 11,2 28 17,8
Jahresgewinn/-verlust 43 20,7 13 7,3 -8 -5,1
Eigenkapital 76 36,6 33 18,5 20 12,7
Kurzfristig
Rückstellungen 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti-
tuten
0 0,0 0 0,0 0 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
15 7,2 8 4,5 3 1,9
Verbindlichkeiten gegenüber Verbands-
mitglieder
117 56,2 136 76,4 104 66,3
sonstige Verbindlichkeiten 0 0,0 1 0,6 30 19,1
Summe Passiva 208 100,0 178 100,0 157 100,0
Gegenüber dem Vorjahr (31.12.2022) nahm die Bilanzsumme zum 31.12.2023 um 21 TEuro auf
178 TEuro zu. Zum 31.12.2024 erhöhte sich die Bilanzsumme um weitere 30 TEuro auf 208 TEuro.
Die Veränderungen in den beiden Wirtschaftsjahren betreffen auf der Aktivseite hauptsächlich die
liquiden Mittel und auf der Passivseite vor allem das Eigenkapital aufgrund der Jahresüberschüsse.
Der jährlich benötigte Finanzbedarf war im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund der Üb ernahme
der Hochschule durch den Freistaat gemäß § 17 der HZS nicht mehr durch die vom Freistaat Bayern
bislang zugesagten Zuschüsse, sondern nur noch durch die von den Verbandsmitgliedern aufzu-
bringenden jährlichen Beiträge und Umlagen sichergestellt.
104
Seite 98 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Die Wirtschaftspläne enthalten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie Stellenplan. Der Erfolgs-
plan für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die
tatsächlichen Jahresergebnisse sind mit Jahresüberschüssen von 13 TEuro (01.01.2023 bis
31.12.2023) sowie von 43 TEuro (01.01.2024 bis 31.12.2024) in Summe um 56 Euro besser ausge-
fallen als geplant. Ausschlaggebend dafür waren in beiden Wirtschaftsjahren unterhalb der jeweili-
gen Planwerte resultierende Personalaufwendung en. Dies zeigte sich speziell bei den Beiträgen
zum Versorgungsverband.
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Wirtschaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
und vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 kam Rpr zu folgendem Prüfungsergebnis:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse der geprüften Jahre entsprechen den Rechtsvorschrif-
ten. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Zweckverbandes. Die Lageberichte der geprüften Jahre stehen im Einklang mit den Jah-
resabschlüssen, spiegeln insgesamt zutreffend die Lage des Zweckverbandes wider und stellen die
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar.
Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse der Wirt-
schaftsjahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit den in den
Büchern und Sachkonten ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmen.
Der Verbandsversammlung konnte empfohlen werden, die Jahresabschlüsse des Mittelfränkisch -
schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg -Augsburg für die ge-
prüften Wirtschaftsjahre gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. Art. 34 Abs.
2 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit festzustellen und Entlastung zu erteilen.
2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg
Prüfungsbericht vom 07.05.2025
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich.
Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu be-
schließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der
Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stell ungnahmen zu Verfahren abzugeben, an
denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei
Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das
Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet.
Auf Bitte des Planungsverbandes vom 27.02.2025 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass
das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2024 des Verban-
des durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung
mit den entsprechenden Anlagen. Der Haushaltsplan 2024 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht
aufgestellt. Er ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme
von 84.100 Euro. Geplant ist eine Verminderung der Rücklage um 12.500 Euro.
105
Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg Seite 99 von 126
Der Jahresabschluss 2024 führte zu einem Ergebnis von 61.767,00 Euro. Ursache hierfür waren vor
allem Mindereinnahmen durch verminderte Zuweisungen vom Freistaat Bayern. So wurden statt den
geplanten 71.600 Euro nur 61.767 Euro überwiesen. Aber auch die Ausgaben konnten gegenüber
dem Haushaltsplan deutlich reduziert werden. Daher gelang es, entgegen der ursprünglich geplan-
ten Verminderung der Rücklagen um 12.500,00 Euro, eine Zuführung an die allg. Rücklage in Höhe
von 320,61 Euro zu leisten.
Mit Bericht vom 07.05.2025 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts - und Wirtschaftsführung
des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden
Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckent-
sprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
2.8.7 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzo-
genaurach (ZV StUB)
Prüfungsbericht vom 19.09.2025
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg –Erlangen–Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach
der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, entstanden. Die Sat-
zung des Zweckverbandes wurde so geändert, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ein Regiebetrieb
„Planung, Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg–Erlangen–Herzogenaurach“ innerhalb
des Zweckverbandes errichtet wurde und sich die Wirtschaftsführung des ZV StUB seither gem. Art.
40 Abs. 2 KommZG nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) richtet. Der Jahresabschluss 2024
wurde von einer Steuerberatungsgesellschaft aufgestellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstel-
lung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg.
Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personen-
nahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die
Linie der Stadt -Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Landkreis Erlan-
gen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine
Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg –Erlangen–Herzogenaurach zu planen, zu
bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern zu beantragen und
zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner
Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Ver-
bandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse nach der Eigenbetriebsverordnung
(EBV) gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), einem Wirt-
schaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen.
Der vorgelegte Abschluss wurde vom BKPV geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk versehen.
106
Seite 100 von 126 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg
Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im
zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet.
Die örtliche Prüfung ist vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg vorgenommen worden.
Hierbei wurde gemäß Art 10 6 Abs. 3 GO das Ergebnis der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO
berücksichtigt.
Die ergänzende Prüfung in der Wirtschaftsführung ergab keine Hinweise, die gegen die Feststellung
und Entlastung sprechen.
Die Ergebnisrechnung des ZV StUB für das Jahr 2024 schließt mit einem Gewinn in Höhe von rund
626 TEuro ab und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 258 TEuro erhöht.
107
Jahresabschlüsse 2024 der rechtsfähigen Seite 101 von 126
3 Jahresabschlüsse 2024 der rechtsfähigen Stiftungen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt
kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital-Stiftung) der
örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).
Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B -Stiftungen), welche kommunal
verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufgabenerfüllung
zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Länderaufgabe).
Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C-Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungszweckes
zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden kö nnen und deren Be-
treuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal
verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrich-
tungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, son dern durch jeweilig unterschiedlich zusam-
mengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.
Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rech-
nungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zu prü-
fen.
108
Seite 102 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
4 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechts-
form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunter-
nehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunter-
nehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäu-
ser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Be-
schluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom
BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die
Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung
nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.
Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisver-
wendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2024 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jah-
resabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2024 einen Konzernab-
schluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresab-
schluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg
Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürn-
berger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klini-
kum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH“. Darüber hinaus
enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Reha-
bilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung
Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg
GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2024 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen
als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochter-
unternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen
konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunterneh-
men die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg
Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Seit dem 01.01.2024 beschränkt
109
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 103 von 126
sich die Geschäftstätigkeit der KNSG auf die Energievers orgung mit Strom im Konzern Klinikum
Nürnberg. Die zuvor gemeinschaftlich mit dem Klinikum Nürnberg betriebenen sogenannten „Ser-
vicebereiche“ wurden zum Jahresbeginn 2024 vom Klinikum Nürnberg übernommen. Bei den Ser-
vicebereichen handelt es sich um den Patientenservice mit Empfang, Servicekräften auf den Stati-
onen und Hausmeisterdienste, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Ma-
terialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte, der Transportdienst, der Reinigungs-
service und die Gastronomie des Bistro94/Kiosk94. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistun-
gen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am
Wirtschaftsverkehr.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100 %ige Tochtergesell-
schaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegen-
stand der ABC GmbH ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur
für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt elf medizinische Versorgungszentren
(MVZ) sowie fünf Filialpraxen an 15 Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnber-
ger Land und erbringt in diesen ärztliche sowie nicht-ärztliche Leistungen gemäß § 95 SGB V.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochterge-
sellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Ge-
schäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land
durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates
Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegen-
stand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäus er Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Er-
gänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von am-
bulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung ein-
schließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %i-
ges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleis-
tungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betr iebsstätten der KNL in Altdorf und
Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter
des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag
vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der
Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuni-
versität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbe-
sondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Akti-
vitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleite-
ten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinisc her Erkenntnisse in die Patienten-
versorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standor-
tes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erfor-
derlich sind.
Die Schaukel Kin derbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des
Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbe-
treuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem Gelände des
Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Betriebsstätten, in denen so-
wohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.
110
Seite 104 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 geg rün-
det. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH
umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesell-
schaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammka-
pital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg
Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Reha-
bilitation, intensivierte Reha -Nachsorge (IRENA), medizinisch -beruflich orientierte Rehabilitation
(MBOR) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den
Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt
25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom
Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisier-
ter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V
insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konze rns Klinikum Nürnberg, des Klinikum Nürnberg Kommunalunter-
nehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahres-
ergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungs-
beziehungen):
111
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 105 von 126
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2024 erzielte Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 21,10 Mio.
Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesent-
lichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH
und der ABC GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2024 des Klinik um Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich zum
Vorjahr um 1,84 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 18,05 Mio.
Euro ausgewiesen wird. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung sind insbesondere gestiegene Er-
löse aus Krankenhausleistungen (+56,59 Mio. Euro) und sonstige Erlöse (+8,37 Mio. Euro), ein ge-
ringerer Materialaufwand ( -14,00 Mio. Euro) sowie geringere Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens (-6,25 Mio. Euro) und gesunkene sonstige betriebliche Auf-
wendungen (-16,19 Mio. Euro). Dem gegenüber stehen u.a. gesunkene sonstige betriebliche Er-
träge (-28,51 Mio. Euro) und ein höherer Personalaufwand (+79,06 Mio. Euro).
Für das Jahr 2025 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der nur zögerlich
sinkenden Inflation, der hohen Krankheitsausfälle sowie aufgrund steigender Personalkosten von
einem Jahresfehlbetrag von ca. 15,8 Mio. Euro aus.
Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 2,68 Mio. Euro und weist zum 31.12.2024
einen Jahresfehlbetrag von 3,35 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,03 Mio. Euro)
aus. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf eine gestiegene Gesamtleistung (+5,78 Mio.
Euro) zurückzuführen. Dabei erhöhten sich insbesondere die Er löse aus Krankenhausleistungen
31.12.2024 31.12.2023 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -18.052.362,41 -19.895.353,65 1.842.991,24 9,3
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -84.514,82 27.849,24 -112.364,06 -403,5
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d.
Pegnitz -3.346.572,54 -6.031.564,15 2.684.991,61 44,5
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh,
Lauf a. d. Pegnitz 578,56 463,74 114,82 24,8
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -3.630.985,30 -4.143.359,65 512.374,35 12,4
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH 900.152,95 504.830,60 395.322,35 78,3
SAPV Team Nürnberg GmbH -27.077,30 150.986,76 -178.064,06 -117,9
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 646.790,76 426.050,05 220.740,71 51,8
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 -
Gesellschaft
VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in Euro
112
Seite 106 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
gegenüber dem Vorjahr (+11,1 %). Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2025 ein negatives Jah-
resergebnis in Höhe von 4,90 Mio. Euro. Durch das konzernweite Cashpooling und eine ab dem
31.12.2023 geltende harte Patronatserklärung des Mutterunternehmens war die Liquidität der Ge-
sellschaft jederzeit sichergestellt.
Die KNSG weist zum 31.12.2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 85 TEuro aus (Vorjahr: Jah-
resüberschuss in Höhe von 28 TEuro). Das Ergebnis entspricht nicht der geplanten Entwicklung. Im
Vergleich zum Wirtschaftsplan liegt der Jahresfehlbetrag um 85 TEuro unter dem Planansatz. Für
das Jahr 2025 wird ein leicht positives Jahresergebnis erwartet. Die Fortführung des Unternehmens
ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität gesichert.
Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum
31.12.2024 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 578,56 Euro ( Vorjahr: Jahresüberschuss in
Höhe von 463,74 Euro) ausgewiesen. Für 2025 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 3,63 Mio. Euro ab
(Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,14 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapitals gab das
Klinikum Nürnberg zu den in den Vorja hren ausgereichten Forderungsverzichten eine weitere For-
derungsverzichtserklärung gegen Besserungsschein in Höhe von insgesamt 3,65 Mio. Euro. ab. Das
Klinikum Nürnberg stellte diesen Betrag in die Kapitalrücklage der ABC GmbH ein, wodurch sich das
Eigenkapital auf 351 TEuro erhöhte. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpoten-
tiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich und auf inflationsbedingte
Kostensteigerungen insbesondere im Sach- und Mietkostenbereich zurückzuführen. Darüber hinaus
wirken sich die mit dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehenden Abschrei-
bungen und einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für
2025 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,88 Mio. Euro erwartet. Laut der Geschäftsführung ist
eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das
Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.
Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Erg ebnis erzielen. Zum Jahresende wird ein
Jahresüberschuss in Höhe von 900 TEuro (Vorjahr: 505 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich für die
Ergebnissteigerung ist im Wesentlichen die Erhöhung der Umsatzerlöse (+533 TEuro). Die Ge-
schäftsführung geht von einer verlässlichen Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierli-
chen Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis
in Höhe von 793 TEuro.
Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresfehlbetrag zum 31.12.2024 in Höhe von
27 TEuro aus (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 151 TEuro). Ursächlich sind insbesondere
gestiegene Personalaufwendungen (+288 TEuro), bei einem geringeren Zuwachs der Umsatzerlöse
(+75 TEuro). Die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich
in Summe um 98 TEuro. Die Geschäftsführung geht von einer leichten Steigerung der Patienten-
zahlen bzw. der Umsatzerlöse von 6 % sowie von einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr
2025 aus.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahres-
überschuss von 647 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 426 TEuro) ab. Der Anstieg ist
im Wesentlichen auf die gestiege ne Gesamtleistung (+556 TEuro) zurückzuführen. Der Personal-
aufwand erhöhte sich dabei um 303 TEuro und der Materialaufwand um 125 TEuro). Für das Jahr
2025 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben
den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die
Geschäftsführung geht für das Jahr 2025 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 159 TEuro aus.
113
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 107 von 126
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Verlust in Höhe
von 49 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 110 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kom-
munalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung ist im
Wesentlichen eine gestiegene Gesamtleistung (+185 TEuro). Die Geschäftsführung geht von einer
wirtschaftlich konstanten Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im Jahr 2025 aus. Die
Liquidität wird jederzeit durch das Cash-Pooling mit dem Klinikum Nürnberg sichergestellt.
114
Seite 108 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
4.2.1 Konzernbilanz 2024
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 523.285.826,11 507.027.552,30 16.258.273,81 3,2
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.050.364,01 5.462.360,01 3.588.004,00 65,7
Grundstücke und Gebäude 351.214.594,70 365.470.395,94 -14.255.801,24 -3,9
Technische Anlagen 27.824.158,00 28.829.879,00 -1.005.721,00 -3,5
Einrichtungen und Ausstattungen 67.515.944,58 63.709.461,58 3.806.483,00 6,0
Anlagen im Bau 67.365.259,84 43.292.315,83 24.072.944,01 55,6
Finanzanlagen 315.504,98 263.139,94 52.365,04 19,9
Umlaufvermögen (gesamt) 301.346.883,75 343.469.517,77 -42.122.634,02 -12,3
Vorräte 24.417.509,49 25.085.569,61 -668.060,12 -2,7
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 263.115.212,09 300.908.867,03 -37.793.654,94 -12,6
Wertpapiere des Umlaufvermögens 169.144,37 165.373,79 3.770,58 2,3
Kassenbestand u. Bankguthaben 13.645.017,80 17.309.707,34 -3.664.689,54 -21,2
Rechnungsabgrenzungsposten 2.764.972,41 2.591.014,64 173.957,77 6,7
Bilanzsumme 827.397.682,27 853.088.084,71 -25.690.402,44 -3,0
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 48.705.496,97 69.809.491,53 -21.103.994,56 -30,2
gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
Kapitalrücklagen 113.434.464,75 113.434.464,75 0,00 0,0
Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -61.995.612,34 -58.610.109,46 -3.385.502,88 -5,8
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 255.188,01 305.188,01 -50.000,00 -16,4
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 350.184.715,39 335.728.811,85 14.455.903,54 4,3
Rückstellungen 182.797.006,74 191.384.530,00 -8.587.523,26 -4,5
Verbindlichkeiten 241.215.098,67 251.231.743,76 -10.016.645,09 -4,0
Rechnungsabgrenzungsposten 4.240.176,49 4.628.319,56 -388.143,07 -8,4
Bilanzsumme 827.397.682,27 853.088.084,71 -25.690.402,44 -3,0
Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
Veränderung
115
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 109 von 126
Die Konzernbilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,69 Mio. Euro auf
827,40 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen erhöhte sich um 16,26 Mio. Euro auf 523,29 Mio. Euro. Hierbei
stehen den Zugängen in Höhe von 54,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen
(36,67 Mio. Euro) und Wertminderungen aus Anlagenabgängen (1,79 Mio. Euro) gegenüber. Die
wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegen-
stände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurück-
zuführen. Dies betrifft insbesondere den Neubau des Kinderklinikums und des Notfallzentrums am
Standort Süd.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 263,12 Mio. Euro
(Vorjahr: 300,91 Mio. Euro) entfallen mit 137,20 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 123,05 Mio. Euro auf Forderungen nach
dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und
sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2024 um 21,10 Mio. Euro auf 48,71 Mio. Euro und ist
allein auf den Jahresfehlbetrag zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahresfehl-
betrag ( -21,10 Mio. Euro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage
(113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (-62,00 Mio. Euro)
zusammen.
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 255 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgswirksame
Auflösung über zehn Jahre.
Die nach § 5 KHB V zu bildenden Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um 14,46 Mio. Euro
auf 350,18 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung
auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten
entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagever-
mögens.
Der Bestand an Rückstellungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,59 Mio. Euro auf
182,80 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum
31.12.2024 auf 39,00 Mio. Euro (Vorjahr: 40,15 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungs-
mathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018 G) nach dem An wartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zu-
künftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen
berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
beläuft sich auf 1,90 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unter-
schiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechen-
den durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den ver-
gangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2024 rund 0,4 Mio. Euro.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 66,49 Mio. Euro auf Per-
sonalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 28,72 Mio. Euro auf abge-
bildete Erlösrisiken. Darüber hinaus verringerten sich sowohl die Rückstellungen für mögliche Min-
dererlöse aus dem Pflegebudget von 6,17 Mio. Euro auf 3,15 Mio. Euro als auch die Rückstellungen
für Instandhaltungen von 4,56 Mio. Euro auf 1,40 Mio. Euro.
116
Seite 110 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
Die Verbindlichkeiten haben sich im Verglei ch zum Vorjahr um 10,02 Mio. Euro bzw. 4,0 % auf
241,22 Mio. Euro verringert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Rück-
gang der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentspre-
chend verwendete Fördergelder) von 165,07 Mio. Euro auf 140,71 Mio. Euro zurückzuführen. Dar-
über hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 16,83 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, mit 18,92 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit
36,24 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Konzern -Ge-
winn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2024 2023
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 921.872.735,67 855.712.538,23 66.160.197,44 7,7
Erlöse aus Krankenhausleistungen 645.494.435,36 583.754.991,72 61.739.443,64 10,6
Erlöse aus Wahlleistungen 26.209.862,27 25.777.561,51 432.300,76 1,7
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 62.535.246,06 54.305.495,78 8.229.750,28 15,2
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.389.867,63 2.448.302,62 -58.434,99 -2,4
Sonstige Umsatzerlöse 82.080.388,04 73.626.396,72 8.453.991,32 11,5
Bestandsveränderungen -585.105,36 1.084.963,75 -1.670.069,11 -153,9
andere aktivierte Eigenleistungen 823.838,13 775.067,42 48.770,71 6,3
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 8.934.411,61 2.126.834,60 6.807.577,01 320,1
sonstige betriebliche Erträge 37.364.171,15 66.354.743,48 -28.990.572,33 -43,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 27.374.994,18 17.337.481,21 10.037.512,97 57,9
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 28.146.614,14 26.854.634,43 1.291.979,71 4,8
Zinsen und ähnliche Erträge 1.054.012,46 1.216.064,99 -162.052,53 -13,3
Erträge aus der Auflösung des passivischen
Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 942.976.730,19 859.098.041,07 83.878.689,12 9,8
Personalaufwand 595.193.930,52 539.467.504,33 55.726.426,19 10,3
Materialaufwand 217.393.455,53 201.916.999,20 15.476.456,33 7,7
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 28.565.263,04 17.068.132,64 11.497.130,40 67,4
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.685.466,48 1.796.197,23 -110.730,75 -6,2
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 36.672.444,71 36.138.513,31 533.931,40 1,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 -
sonstige betriebliche Aufwendungen 60.632.228,88 61.108.675,16 -476.446,28 -0,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.312.152,27 1.349.816,96 -37.664,69 -2,8
Steuern 1.521.788,76 252.202,24 1.269.586,52 503,4
ERGEBNIS -21.103.994,52 -3.385.502,84 -17.718.491,68 -523,4
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Veränderung
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von 21,10 Mio. Euro ab und liegt damit um 17,72 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis.
117
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 111 von 126
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 78,80 Mio. Euro bzw. 10,6 % auf 818,71 Mio.
Euro. Hierbei erhöhten sich sämtliche Umsatzpositionen mit Ausnahme der Nutzungsentgelte der
Ärzte (-58 TEuro). Die Erlöse aus Krankenhausleistungen erhöhten sich um 61,74 Mio. Euro, die
Erlöse aus Wahlleistungen erhöhten sich um 432 TEuro, die Erlöse aus ambulanten Leistungen
konnten um 8,23 Mio. Euro gesteigert werden und die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im
Vergleich zum Vorjahr um 8,45 Mio. Euro.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:
Somatik (Stationär) 2024 2023 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 93.597 90.290 +3.307
Casemix 90.482 85.957 +4.525
Im somatischen Bereich erhöhten sich im Jahr 2024 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzah-
len um 3,7 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten
Behandlungsfälle) um 5,3 %. Das Geschäftsjahr 2024 war teilweise noch von den Nachwirkungen
der Corona-Pandemie geprägt. Die Leistungsmenge konnte im Jahr 2024 gegenüber 2023 gestei-
gert werden und bleibt jedoch, bezogen auf die Fallzahlen, um 12 % noch deutlich hinter dem „Vor-
Pandemie-Leistungsniveau“ von 2019 zurück.
Psychiatrie (Vollstationär) 2024 2023 +/-
Fallzahlen 5.121 4.943 + 178
DMI 1,059 1,058 + 0,001
Day Mix (DM) 107.304 105.803 + 1.501
Vollstat. Verweildauer (Tage) 19,78 20,23 - 0,45
In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 34.134 Tagen um 0,7 % auf
34.375 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie konnte das
Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 Tagen auch wegen struktureller Veränderung in Bezug auf die
Gerontopsychiatrische Tagesklinik nicht erreicht werden. Dort wurden 12 Plätze an die Geriatrische
Tagesklinik verlagert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 28,99 Mio. Euro auf 37,36 Mio. Euro. Der
Rückgang ist insbesondere auf gesunkene Erträge zum Ausgleich der Energiekosten nach § 26f
KHG in Höhe von 4,3 Mio. Euro zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten dar-
über hinaus im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (21,2 Mio. Euro), Er-
träge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (4,6 Mio. Euro) und Erträge aus Förderpro-
jekten (2,8 Mio. Euro).
Der Personalaufwand stellt mit 595,19 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen
dar. Im Geschäftsjahr 2024 war in diesem Bereich ein Anstieg um 55,73 Mio. Euro bzw. 10,3 %
(Vorjahr: 3,8 %) zu verzeichnen . Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen Konzernunterneh-
men 7.744 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich
zum Vorjahr um 275 VK bedeutet.
Im Bereich des TVöD-K wurde in den Monaten Januar – Februar 2024 der Rest des in 2023 verein-
barten Inflationsausgleichs i.H.v. 440 Euro gezahlt. Ab dem 01.03.2024 erhöhten sich die Entgelte
um 200 Euro und anschließend um 5,5 %. Soweit die Erhöhung geringer als 340 Euro war, wurde
der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt (Mindestbetrag). Bezogen auf die Entgeltstru ktur des
Klinikums entsprach dies einer durchschnittlichen Steigerung der Tariflöhne um 11,3 % ab
118
Seite 112 von 126 Jahresabschluss 2024 des Klinikums
01.03.2024. Dies entspricht einer Tarifsteigerung von 9,4 % gegenüber 2023. Im Bereich des TV -
Ärzte/VKA gab es eine lineare Entgeltsteigerung von 4,0 % ab dem 01.04.2024 sowie eine weitere
von 4,0 % ab dem 01.07.2024 (vereinbart im Rahmen der Tarifrunde 2024). Die tarifliche Gesamt-
steigerung im Bereich TV-Ärzte betrug somit gegenüber 2023 etwa 7,5 %. Zusätzlich wurde Anfang
2024 der Rest des in 2023 vereinbarten Inflationsausgleichs in Höhe von 1.250 Euro je VK gezahlt.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 15,48 Mio. Euro bzw. 7,7 % auf
217,39 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um
9,0 % auf 192,25 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 1,3 % auf
25,14 Mio. Euro gesunken.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 534 TEuro bzw. 1,5 % auf 36,67 Mio.
Euro erhöht. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlagevermögen reduzier-
ten sich um 0,5 Mio. Euro auf 10,3 Mio. Euro (-4,6 %). Die Abschreibungen auf gefördertes Anlage-
vermögen erhöhte sich um 1,1 Mio. Euro auf 26,4 Mio. Euro. Die mit den Abschreibungen korres-
pondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich
um 1,29 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 28,15 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 476 TEuro bzw.
0,8 % auf 60,63 Mio. Euro verringert. Der Rückgang resultiert größtenteils aus einer Verringerung
der Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Die größte Einzelposition innerhalb
der sonstigen betrieblichen Aufwendun gen sind die Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von
25,4 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. Euro bzw. 1,2 % verringerten.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbe-
trag in Höhe von 21,10 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,39 Mio. Euro). Insgesamt
verringerte sich das Betriebsergebnis EBITDA von +7,76 Mio. Euro um 15,73 Mio. Euro auf -
7.97 Mio. Euro. Die Gesamtleistung konnte insbesondere durch verbesserte Erlöse aus Krank en-
hausleistungen und aus ambulanten Leistungen sowie aufgrund der gestiegenen sonstigen Umsatz-
erlösen um 6,8 % erhöht werden. Demgegenüber stehen höhere Personalaufwendungen als im Vor-
jahr, welche den Erlöszuwachs übertrafen. Das EBITDA der Muttergesellsch aft ging im Vergleich
zum Vorjahr um 2,46 Mio. Euro zurück.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht erfolgte der Start in das Geschäftsjahr 2025 unter nach
wie vor anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen. Hohe Krankheitsausfälle sowie Streikmaßnah-
men der Belegschaft, Probleme bei der Abverlegung von Patienten, gestörte Lieferketten sowie die
nur zögerlich sinkende Inflation belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Monaten. Die
4,3-prozentige Steigerung des Landesbasisfallwerts kann die Mehrkosten sowie die steigenden Per-
sonalkosten nicht vollumfänglich kompensieren.
Darüber hinaus wird im Lagebericht darauf hingewiesen, dass seit März 2024 das Sozialunterneh-
men DIAKONEO und das Klinikum Nürnberg über eine mögliche Übernahme der Klinik Hallerwiese-
Cnopfsche Kinderklinik durch das Klinikum Nürnberg verhandeln. Wichtige Eckpunkte für einen
möglichen Übergang konnten bereits geeint werden. In den kommenden Wochen wird gemeinsam
nach Lösungen für noch offene rechtlich und finanziell komplexe Sachverhalte gesucht.
Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im Allgemeinen hat sich in den vergangenen Mona-
ten dramatisch verschlechtert. Die bisher schon unzureichende Refinanzierung von Personal - und
Sachkosten hat sich durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre verstärkt und die Tarifeinigung
mit dem Marburger Bund sowie die im Raum stehende Tarifforderung von ver.di stellen eine große
finanzielle Belastung dar. Teile der Personalkostensteigerungen können über das Pflegebudget und
die neu eingeführte Tarifanpassungsrate über den Landesbasisfallwert refinanziert werden, jedoch
gilt dies nur für den stationären Bereich. Eine vonseiten der Krankenhausverbände vehement gefor-
derte flächendeckende und ausreichende Zwischenfinanzierung bis zum vollständigen Inkrafttreten
119
Jahresabschluss 2024 des Klinikums Seite 113 von 126
der Krankenhausreform wird es aller Voraussicht nicht geben. Das Klinikum hat deshalb ein Konso-
lidierungsprogramm aufgelegt, um noch nicht gehobene Einsparpotenziale zu identifizieren und zu
realisieren, ohne hierbei die Versorgungsqualität zu schmälern.
Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Herausforde-
rung, qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fachkräftemangel
in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und eine Verschärfung des
Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren regulatorischen Anforderungen und Mindest-
vorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Die PpUGV, mit der
Festlegung von Pflegeperson aluntergrenzen in nahezu allen Bereichen, sollte dazu führen, dass
mehr Pflegepersonal eingesetzt werden kann. Was als Stärkung des Pflegedienstes angedacht war,
stellte jedoch die Krankenhäuser aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels insbesondere
auch in der Pandemiezeit vor erhebliche Herausforderungen. Krankenhäuser sind teilweise gezwun-
gen, Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Personalvorgaben nicht
durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko durch verstärkte Anstren-
gungen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen, der Anwerbung ausländischer Fachkräfte und
einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.
Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehme n von Umsätzen
in Höhe von rund 782 Mio. Euro, einem EBITDA von rund -7,6 Mio. Euro sowie einem Jahresfehl-
betrag von 15,8 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung der Inflation, re-
gulatorischer Eingriffe sowie gesetzgeberischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erhebli-
chen Schwankungen unterliegen können.
Die nur zögerlich sinkende Teuerungsrate im Sachkostenbereich sowie die bereits eingetretenen
und auch zukünftig zu erwartenden hohen Tarifabschlüsse spiegeln sich erst zeitverzögert im Lan-
desbasisfallwert und weiteren Entgelten wider, so dass die Schere zwischen Erlösen und Kosten
nicht geschlossen werden kann und teilweise weiter aufgehen wird.
Die Krankenhausreform wird vom Klinikum Nürnberg eher als Chance gesehen und kann die wirt-
schaftliche Situation des Klinikums Nürnberg im Verbund mit seinen Töchtern verbessern. Sicher ist
jedoch, dass die kommenden Jahre finanziell sehr herausfordernd sein werden.
Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus.
120
Seite 114 von 126 Staatstheater Nürnberg
5 Staatstheater Nürnberg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festge-
legt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als
Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater
Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom
27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz
beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stif-
tung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter
dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürn-
berg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat
überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei
vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungs-
vorstand besteht aus dem Staatsintendan ten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach
Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssat-
zung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der
Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die
Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes
zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnber g. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stif-
tungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch
das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater
Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und
Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung
der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung
vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hin-
weis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären.
Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen
vermerkt.
121
Staatstheater Nürnberg Seite 115 von 126
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und Wirt-
schaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürn-
berg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den
Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getrof-
fen.
Wirtschaftsplan 2023/2024
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Fest-
stellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaf-
tungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan.
Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Fi-
nanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.
Der Erfolgsplan 2023/2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.007 TEuro ab. Das
tatsächliche Jahresergebnis von -659 TEuro ist um 1.348 TEuro besser ausgefallen als geplant.
Hierbei liegen die Ist-Erträge um 1.332 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 2.680 TEuro unter den
Planwerten.
Die um die Entlastung der Aufwandskonten wegen Aktivierung a ls Inszenierungsvermögen berei-
nigten Plan-Erträge und -Aufwendungen betragen 54.182 TEuro bzw. 56.189 TEuro. Die Ist-Erträge
und -Aufwendungen liegen um 532 TEuro über bzw. um 816 TEuro unter den bereinigten Planwer-
ten.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf höhere periodenfremde Erträge,
höheren Einnahmen aus Gastspielen und den damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die
Garderobengebühr zurückzuführen. Auf der Aufwandsseite ist die Planunterschreitung im Wesent-
lichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurückzuführen.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater
alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitio-
nen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2023/2024 mit einem ausgeglichenen Ja hresergebnis
ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 570 TEuro besseres Finanzergebnis
aus. Die Einnahmen29 erhöhten sich dabei gegenüber dem Plan um 472 TEuro. Gleichzeitig wurden
die Planansätze bei den Ausgaben um 98 TEuro unterschritten.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß Nr. 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatsthe-
ater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebe-
richt. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr
stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres - und
Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen
der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.
29 abzgl. der Vortragsfinanzierung
122
Seite 116 von 126 Staatstheater Nürnberg
Bilanz zum 31.08.2024
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2024 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich
zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um
620 TEuro bzw. 4,0 %.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 971 TEuro bzw. 13,0 %. Im Gegenzug
reduzierte sich das Umlaufvermögen um 1.534 TEuro bzw. 19,9 %. Die Verminderung des Umlauf-
vermögens ist vor allem auf die Abnahme der liquiden Mittel (-1.090 TEuro bzw. - 67,7 %) bzw. der
123
Staatstheater Nürnberg Seite 117 von 126
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-476 TEuro bzw. - 9,3 %) zurückzuführen. Ur-
sächlich hierfür ist im Wesentlichen die Verringerung der Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg (-
1.092 TEuro). Die Barkasse hingegen erhöhte sich leicht (+2 TEuro).
Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag in Höhe von
659 TEuro. Der Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.359 TEuro wurde auf neue Rech-
nung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital verringerten sich die Rückstellungen (- 137 TEuro),
während sich die Verbindlichkeiten (+ 159 TEuro) und der passive Rechnungsabgrenzungsposten
(+ 16 TEuro) erhöhten.
Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermö-
gen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 3.161 TEuro Wertminde-
rungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.190 TEuro gegenüber. Die Zugänge inkl.
Umbuchungen aus den Anlagen im Bau betrafen im Geschäftsjahr 2023/2024 vorwiegend techni-
sche Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (1.007 TEuro) und das Inszenierungsvermö-
gen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (1.007 TEuro) sowie Schau-
spiel (568 TEuro). Die Zugänge inkl. Umbuchungen der technischen Anlagen, Maschinen und Be-
triebsvorrichtungen betreffen u.a. ein Mischpultsystem für 206 TEuro, Lautsprecher, Verstärker und
Zubehör für 174 TEuro sowie Bedienrechner und Bildschirme für 124 TEuro. Noch nicht fertigge-
stellte Anlagen bzw. Neuinszenierungen werden unter den geleisteten Anzahlungen ausgewiesen.
Hier sind Zugänge in Höhe von 333 TEuro zu verzeichnen.
Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs - und Geschäftsausstattung
wesentliche Zugänge (208 TEuro), welche sich aus Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und
DV-Anlagen zusammensetzen. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe
von 79 TEuro aus. Diese betreffen Lizenzen und EDV-Software. Die Lizenzen werden linear auf drei
bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV-Software wird über drei bzw. zehn Jahre abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die 100 %-ige Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg
Service GmbH. Im Vorjahr w ar unter dieser Position noch die Einzahlung eines Genossenschafts-
anteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) ausgewiesen. Da die Mitgliedschaft zum 31.12.2023
beendet wurde, wurde der Anteil ausgebucht.
Die Position Vorräte beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (334 TEuro), den Fundus (148 TEuro),
fertige Erzeugnisse und Waren (4 TEuro) sowie sonstige Vorräte (549 TEuro).
Die Menge der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde im Rahmen der vorgelagerten Inventur aufge-
nommen. Zwischen dem Zeitpunkt der Inventuraufnahme und dem Bilanzstichtag kam es vereinzelt
zu Materialzu- und –abgängen. Diese wurden bei der Ermittlung der Ist -Bestände durch Zu - und
Abrechnungen berücksichtigt.
Im Anschluss wurden die Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe bewertet. Nach den handelsrechtlichen
Vorschriften sind diese zu Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei gilt das strenge Niederstwertprin-
zip, d.h., soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer Preis vorliegt, ist dieser für die Bewertung heran-
zuziehen. Zum 31. August 2024 wurden auskunftsgemäß alle Bestände – auch solche, die zu einem
früheren Zeitpunkt zu anderen Preisen angeschafft worden waren – mit den Preisen aus den letzten
Rechnungen bewertet. Des Weiteren wurde kein Abgleich mit dem Marktpreis am Bilanzstichtag
vorgenommen.
Bereits im Rahmen der Vorjahresprüfung war deshalb von Rpr festgestellt worden, dass dieses Vor-
gehen nicht dem HGB entspricht. Da aber bis 31. August 2024 eine Umstellung nicht möglich war,
wurde diese Bewertungsmethode nach Absprache mit Rpr aus Praktikabilitätsgründen beibehalten.
Zugleich wurde aber die Stiftung Staatstheater darauf hingewiesen, dass im neuen Geschäftsjahr
(2024/2025) für die neu angeschafften Vorräte die jeweiligen Anschaffungskosten festzuhalten sind.
124
Seite 118 von 126 Staatstheater Nürnberg
Wie im Vorjahr wird bei der Ermittlung der Soll-Bestände lt. SAP auf eine gesonderte Erfassung der
Mengen und Preise verzichtet. Durch Abgleich der Soll -Bestände mit den Ist -Beständen können
somit zwar Inventurdifferenzen festgestellt werden, nicht aber, ob diese auf Mengen- und/oder Preis-
abweichungen zurückzuführen sind. Rpr empfiehlt daher, auch die unterjährigen Mengenänderun-
gen festzuhalten.
Im Jahresabschluss 2023/2024 sind in Summe Erträge aus Inventurdifferenzen in Höhe von 35
TEuro ausgewiesen. Diese sind um 13 TEuro zu hoch, wodurch auch das Jahresergebnis von -659
TEuro um 13 TEuro zu hoch dargestellt wird (richtig wäre: - 672 TEuro) . Dies wird im Folgej ahr
korrigiert.
Der Fundus wird mit einem Festwert angesetzt. Dieser beträgt seit 31. August 2010 unverändert 148
TEuro. In der Regel ist der Festwert alle drei Jahre zu überprüfen. Dies ist bislang nicht erfolgt.
Auskunftsgemäß soll im Rahmen des Umzugs in die neue Spielstätte eine Neuaufnahme durchge-
führt werden.
Bei den fertigen Erzeugnissen handelt es sich um T-Shirts für die Produktion „Orbit“.
Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere
Inszenierungen.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei
der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlage-
form ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg ver-
bucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2024 auf 2.398 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat
sich dieses um 1.008 TEuro verringert. Weitere 642 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber
verbundenen Unternehmen. Sie betref fen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg
Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 80 TEuro und entfallen im We-
sentlichen auf Abonnementverkäufe sowie auf privatrechtliche Forderungen, insbesondere gegen-
über Bildungs- und Kultureinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2025 waren diese über-
wiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeldkonten
bei der Sparkasse Nürnberg (502 TEuro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungs-
kosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere ha-
ben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versicherungen und War-
tungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.359 TEuro wurde auf neue Rech-
nung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jah-
resfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von -659 TEuro und einer Kapitalrücklage von
10.875 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 10.485 TEuro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31. August 2023 auf 1.193 TEuro. Gegenüber dem
Vorjahr reduzierten sich diese um 137 TEuro bzw. 10,3 %. Die Rückstellungen entfallen auf unge-
wisse Verbindlichkeiten (337 TEuro), Urlaubsansprüche (389 TEuro), Mehrarbeit (314 TEuro), Al-
tersteilzeit (140 TEuro) und Steuern (13 TEuro). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müs-
sen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der
Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hie rfür an die Stadt
Nürnberg einen Versorgungszuschlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.
125
Staatstheater Nürnberg Seite 119 von 126
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten betreffen vor allem zu erwartende Nachzahlun-
gen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt Nürnberg sowie der Tochterge-
sellschaften der Stiftung Staatstheater Nürnberg.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.399 TEuro), Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (662 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger
(111 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (487 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten
(519 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gut-
scheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag. Die aus
den Ticketverkäufen resultierenden Einnahmen werden erst nach Durchführung der jeweiligen Ver-
anstaltung erfolgswirksam aufgelöst. Zum 31. August 2024 erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus
erhaltenen Anzahlungen um 383 TEuro bzw. 38 % gegenüber dem Vorjahr. Grund für diese Erhö-
hung ist, dass im August 2024 erstmals Karten für alle bis dahin disponierten Vorstellungen der
kompletten Spielzeit 2024/25 erworben werden konnten. In den Vorjahren war zu diesem Zeitpunkt
der Vorverkauf nur für zwei Monate (Schauspiel) bzw. drei Monate (Musiktheater) möglich.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instand-
haltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Neben kosten für Gebäude sowie Versicherungskos-
ten. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2025 waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig begli-
chen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die
Stadt Nürnberg au s internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung
und –gestellung, Feuerwehr und Arbeitssicherheit. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unter-
nehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehme n,
insbesondere der StNS. Des Weiteren enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochterge-
sellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N-ERGIE AG, VAG und Klinikum.
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren überwiegend aus der Abrechnung von Gästehonoraren
(87 TEuro) sowie aus der abzuführenden Lohnsteuer (382 TEuro).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 39 TEuro beinhaltet insbesondere Einnah-
men aus Spenden für zukünftige Projekte.
Erfolgsrechnung 2023/2024
Die folgende Darstellu ng gibt einen Überblick über die Gewinn - und Verlustrechnung des Wirt-
schaftsjahres 2023/2024 (01.09.2023 – 31.08.2024) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
126
Seite 120 von 126 Staatstheater Nürnberg
01.09.2023-
31.08.2024
01.09.2022-
31.08.2023
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 54.713.816,85 50.237.035,61 4.476.781,24 8,9
Umsatzerlöse 8.502.588,07 7.157.164,60 1.345.423,47 18,8
Sonstige betriebliche Erträge 46.036.488,40 42.971.795,63 3.064.692,77 7,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 174.740,38 107.576,26 67.164,12 62,4
Erträge aus Steuern 0,00 499,12 -499,12 k.A.
AUFWENDUNGEN 55.372.553,50 51.595.745,23 3.776.808,27 7,3
Materialaufw and 3.994.325,07 4.209.997,28 -215.672,21 -5,1
Personalaufw and 39.415.320,59 36.329.794,40 3.085.526,19 8,5
Abschreibungen 2.107.701,84 2.185.821,33 -78.119,49 -3,6
Sonstige betriebliche Aufw endungen 9.767.877,85 8.792.567,96 975.309,89 11,1
Zinsaufw endungen 73.764,79 77.564,26 -3.799,47 -4,9
Aufw endungen aus Steuern 13.563,36 0,00 13.563,36 k.A.
ERGEBNIS -658.736,65 -1.358.709,62 699.972,97 51,5
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
Die Umsatzerlöse erhöhten sich in der Spielzeit 2023/2024 im Vergleich zur Vorsaison um
1.345 TEuro auf 8.503 TEuro bzw. um 18,8 %. Dabei erhöhten sich insbesondere die Einnahmen
aus Eintrittsgeldern (+1.154 TEuro) sowie aus der Garderobengebühr (+50 TEuro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorja hr um 3.065 TEuro auf
46.036 TEuro, was einer Erhöhung um 7,1 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Be-
triebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.993 TEuro
auf 45.249 TEuro gestiegen (Vorjahr: 42.256 TEuro). Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Frei-
staat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen
Erträgen u.a. Einnahmen aus Spenden (345 TEuro), periodenfremde Erträge (201 TEuro), Zu-
schüsse Dritter (66 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (120 TEuro) enthalten.
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 3.994 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sie
sich um 216 TEuro (-5,1 %). Dabei verringerten sich sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe (-142 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (74 TEuro).
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf
39.415 TEuro und setzen sich zusammen aus 31.723 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter
sowie 7.692 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Gegenüber dem Vor-
jahr haben sich diese um 3.085 TEuro bzw. 8,5 % deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist maßgeblich
auf die spürbaren Tarifsteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Zudem
wirkt sich der Arbeitskräftemangel aus, so dass neues Personal oft nur zu deutlich höheren Löhnen
rekrutiert werden kann.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.108 TEuro betreffen mit 84 TEuro Abschreibungen auf immate-
rielle Vermögensgegenstände und mit 2.014 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen. Forderungen
wurden im Berichtsjahr in Höhe von 10 TEuro wertberichtigt.
127
Staatstheater Nürnberg Seite 121 von 126
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 9.768 TEuro und fallen damit um 975
TEuro höher aus als im Vorjahr. Erhöht haben sich insbesondere die Mietkosten für Gebäude inklu-
sive Betriebskosten (+ 220 TEuro), die Kosten für die Instandhaltung und Wartung (+ 136 TEuro)
sowie die Rechts- und Beratungskosten (+ 136 TEuro). Des Weiteren gestiegen ist die Vergütung
der Staatstheater Nürnberg Service GmbH bzw. der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH
(+ 180 TEuro). Diese Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass die zu erstattenden Personalkosten
an die StNS bzw. StNG ab 2023/24 ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus-
gewiesen werden. In Vorjahren waren diese zum großen Teil noch im Materialaufwand – unter Ver-
gütungen für Leistungen Dritter – enthalten.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber
dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben. Die Zinserträge
resultieren aus der Verzinsung von Guthabensalden auf dem bei der Stadt Nürnberg geführten Kon-
tokorrentkonto.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2024 durch das Rechnungsprü-
fungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung
zum 31. August 2024 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 6. Mai 2025 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2024 den Rechtsvorschriften,
vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die Lage der
Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür, dass die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 12.05.2025 die Jahresrechnung zum 31.08.2024
gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlast ung des
Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
128
Seite 122 von 126 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürn-
berg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen. Es darf nicht
der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorte ile die Entscheidungen der Be-
schäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Ver waltung hat das Ver-
trauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.
Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Bekämpfung
von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient der Gefahrenab-
wehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz zahlreicher und
effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau ens-
stellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder
immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsan-
nahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert.
Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleit-
delikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Un-
treue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Korruption wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren der Fall
war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.
Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufga-
ben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich verspre-
chen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbei-
ters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von
Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeits-
rechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention.
Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen,
die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unter-
stützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanis-
men. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup tionsprävention ist jede
städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich
verantwortlich.
Bei der Zentralen Anlaufstelle gehen pro Jahr ca. zehn Hinweise ein, denen unverzüglich nachge-
gangen wird.
Zwei Hinweise bezogen sich auf Beschwerden wegen städtischer Stellenbesetzungen – ohne Stel-
lenausschreibung / Auswahlverfahren.
Die Prüfung der gemeldeten Sachverhalte ergab, dass Stellen mit Mitarbeitenden besetzt wurden,
die nach unserer Einschätzung die notwendige fachliche/persönliche Qualifikation besaßen, die aber
u. E. einen Verzicht auf eine interne bzw. externe Stellenausschreibung nicht rechtfertigten.
129
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 123 von 126
Wann immer Stellenbesetzungen ohne Auswahlverfahren stattfinden, steht der Verdacht im Raum,
dass nicht der Beste die Stelle erhält. Sprich: Qualifikation und Kompetenz stehen nicht im Vorder-
grund, sondern persönliche und parteipolitische Loyalitäten sind ausschlaggebend.
Das Rechnungsprüfungsamt schlug deshalb der Verwaltung vor zu prüfen, ob zukünftig verbindliche
Grundsätze oder Festlegungen zweckmäßig wären, die die Ausnahmen bei den Stellenbesetzungs-
verfahren, vielleicht auch in Form eines Verhaltenskodex, regeln.
Das Rechnungsprüfungsamt versandte die vertraulichen Prüfungsberichte an die betroffenen Orga-
nisationseinheiten.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und
Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Be-
stechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit er-
reichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städ-
teachse ein Seminar zur Korruptionsprävention sowie dienststelleninterne Informationsveranstaltun-
gen an.
Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Mitarbeitenden einen Überblick über das Thema Korruption
zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeitenden zu sensibilisie-
ren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korrupti-
onsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit Dritten
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Ar-
beitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und
Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es
finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
130
Seite 124 von 126 Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
7 Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-
fungsamt
1. Ausgangssituation und wesentliche Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richt-
linie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz-
gesetz – HinSchG) trat am 02.07.2023 in Kraft.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruf-
lichen (dienstlichen) Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen
Meldestellen weitergeben.
Beschäftigte nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Daher können sie den ersten Schritt tun
und den Fall melden. Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung
und Ahndung von Missständen.
2. Auswirkungen für die Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg richtete beim Rechnungsprüfungsamt eine unabhängige, unparteiische und ver-
trauliche Meldestelle ein, an die sich die Mitarbeitenden wenden können, um Verstöße zu melden.
Am 27.07.2023 wurde die Anordnung des Oberbürgermeisters zur Umsetzung des Hinweisgeber-
schutzgesetzes bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht.
Die interne Meldestelle hat u. a. die Aufgabe,
der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu
bestätigen,
zu prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeber-
schutzgesetzes fällt,
die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung zu prüfen,
angemessene Folgemaßnahmen wie z. B. interne Untersuchungen zu ergreifen,
mit der hinweisgebenden Person Kontakt zu halten und Rückmeldung zu geben.
Die Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsamtes ist befugt, stadtintern weitere Informa-
tionen bei den zuständigen Organisationseinheiten (Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbe-
triebe) und Mitarbeitenden einzuholen.
Die Sachverhaltsaufklärung ist in erster Linie durch die sachlich zuständige(n) Organisationsein-
heit(en) zu betreiben. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung und der -aufbereitung gibt die
betroffene Organisationseinheit eine Einschätzung/Beurteilung zum Bestehen eines Rechtsversto-
ßes und dessen Nachweisbarkeit gegenüber der Hinweisgebermeldestelle ab.
Des Weiteren ist die Hinweisgebermeldestelle berechtigt, eigenständig Prüfungen oder interne Un-
tersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, so dass Folgemaßnahmen durch die zuständigen
Organisationseinheiten eingeleitet und umgesetzt werden.
131
Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 125 von 126
Hinweise und Ver dachtsmomente auf korruptive Handlungen, die durch Mitarbeitende gemeldet
werden und bisher vom städtischen Korruptionsbeauftragten entgegengenommen wurden, unterlie-
gen ebenfalls dem Hinweisgeberschutzgesetz und sind nunmehr an die Hinweisgebermeldestelle
zu richten.
3. Meldung von Verstößen
Meldungen / Hinweise können schriftlich, telefonisch und durch persönliche bei der Hinweisgeber-
meldestelle des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben werden. Anonyme Meldungen sind telefo-
nisch oder über ein Online -Kontaktformular möglich. Die sichere Übertragung von Meldungen und
der vertrauliche Zugang von Post für die Hinweisgebermeldestelle sind gewährleistet.
Die Vertraulichkeit der Identitäten des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen
muss gewahrt werden.
Das HinSchG enthält zum Schutz der Hinweisgeber ein grundsätzliches Verbot von Repressalien
gegen hinweisgebende Personen. Sofern die hinweisgebenden Personen die Anforderungen des
HinSchG an eine Meldung einhalten, genießen sie umfassenden Schutz vor Kündigung oder sons-
tigen Benachteiligungen.
Bisher nutzten die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg die Hinweisgebermeldestelle nur selten für
Meldungen.
132
Seite 126 von 126 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Un-
ternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prüfungsge-
biete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2024
eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12. 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl.
ÖPP/ÖÖP auf 1,7 9 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil -)finanzierten Ei-
genbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,8 8 Mrd. Euro. Dies bedeutet eine
weitere Zunahme der Verschuldung um 25,6 Mio. Euro im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP im Vergleich
zum 31.12.2023. Die permanente Erhöhung der Verschuldung zieht zwangsläufig einen immer wei-
tergehenden Verlust der noch verbliebenen finanziellen Handlungsfähigkeit und städtischen Gestal-
tungsspielräume nach sich. In 2024 betrug der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit nur
noch 107,6 Mio. Euro (Vorja hr 210 Mio. Euro). Damit konnten die ordentlichen Tilgungen 2024
(98 Mio. Euro) gerade noch gedeckt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Nürnberg in der Haushalts-
genehmigung für das Jahr 2025 auferlegt, bis zum 31.10 .2025 ein vertieftes Haushaltskonsolidie-
rungskonzept zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Dieser Termin wurde in Abstimmung mit der
Regierung auf die Haushaltsberatungen für 2026 verlegt.
Insgesamt sind aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts weiterhin sehr große Einsparbemü-
hungen im konsumtiven Bereich zur Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
sowie eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investitionen (auch Streichungen sollten in die
Überlegungen einbezogen werden – siehe diesbezüglich Haushaltsgenehmigung 2025) im mittel-
fristigen Investitionsplan erforderlich.
Im Juni 2026 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlossenen
Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stiftungen vorle-
gen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rech-
nungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich der Jahresabschlüsse 2024 der
Stadt Nürnberg sowie der Stiftungen im Stadtrat.
Nürnberg, 12.11.2025
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
133
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-11/2/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2024
der Eigenbetriebe
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
NürnbergStift (NüSt)
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
NürnbergBad (NüBad)
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
November 2025
11
134
Seite 2 von 70 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2024 DER EIGENBETRIEBE 5
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung 5
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 5
2 EIGENBETRIEB STADTENTWÄSSERUNG UND UMWELTANALYTIK NÜRNBERG (SUN) 6
2.1 Allgemeines 6
2.1.1 Aufgaben und Organisation 6
2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung 6
2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 6
2.2.1 Haushaltssatzung 6
2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 7
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 7
2.4 Jahresabschluss 2024 7
2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 7
2.4.2 Bilanzentwicklung 2024 8
2.4.3 Erfolgsrechnung 2024 9
2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 10
2.5 Beschaffungen 11
2.6 Technische Prüfung 11
2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentw ässerung und
Umweltanalytik Nürnberg 12
2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 12
2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 14
2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 15
3 EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB STADT NÜRNBERG (ASN) 16
3.1 Allgemeines 16
3.1.1 Aufgaben und Organisation 16
3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung 16
3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 16
3.2.1 Haushaltssatzung 16
3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 17
3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 17
3.4 Jahresabschluss 2024 17
3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 17
3.4.2 Bilanzentwicklung 2024 18
3.4.3 Erfolgsrechnung 2024 19
3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 20
3.5 Beschaffungen 21
3.6 Technische Prüfung 21
3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg 22
3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 22
3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 24
3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 25
135
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 70
4 EIGENBETRIEB NÜRNBERGSTIFT (NÜST) 26
4.1 Allgemeines 26
4.1.1 Aufgaben und Organisation 26
4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift 26
4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 27
4.2.1 Haushaltssatzung 27
4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 27
4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 28
4.4 Jahresabschluss 2024 28
4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 28
4.4.2 Bilanzentwicklung 2024 29
4.4.3 Erfolgsrechnung 2024 32
4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 34
4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss 35
4.6 Technische Prüfung 36
4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift 37
4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 37
4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 39
4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 40
5 EIGENBETRIEB FRANKEN-STADION NÜRNBERG (FSN) 41
5.1 Allgemeines 41
5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 41
5.2.1 Haushaltssatzung 41
5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 42
5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 42
5.4 Jahresabschluss 2024 42
5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 42
5.4.2 Bilanzentwicklung 2024 43
5.4.3 Erfolgsrechnung 2024 44
5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 44
5.5 Beschaffungen 45
5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 46
5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 46
5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 48
5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 49
6 EIGENBETRIEB NÜRNBERGBAD (NÜBAD) 50
6.1 Allgemeines 50
6.1.1 Aufgaben und Organisation 50
6.1.2 NürnbergBadbetriebssatzung 50
6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 50
6.2.1 Haushaltssatzung 50
6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 50
6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 51
136
Seite 4 von 70 Inhaltsverzeichnis
6.4 Jahresabschluss 2024 51
6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 51
6.4.2 Bilanzentwicklung 2024 52
6.4.3 Erfolgsrechnung 2024 53
6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 54
6.5 Beschaffungen 55
6.6 Technische Prüfung 55
6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad 56
6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 56
6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 58
6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 59
7 EIGENBETRIEB SERVICEBETRIEB ÖFFENTLICHER RAUM NÜRNBERG (SÖR) 60
7.1 Allgemeines 60
7.1.1 Aufgaben und Organisation 60
7.1.2 Servicebetriebssatzung 60
7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 61
7.2.1 Haushaltssatzung 61
7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 61
7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung 61
7.4 Jahresabschluss 2024 61
7.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 61
7.4.2 Bilanzentwicklung 2024 62
7.4.3 Erfolgsrechnung 2024 63
7.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024 64
7.5 Beschaffungen 65
7.6 Technische Prüfung 65
7.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg 66
7.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024 66
7.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 68
7.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 69
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 70
137
Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Seite 5 von 70
1 Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung
sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung
ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als
umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben unterstützt dieses Verfahren zu-
sätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Fes tstellung und Entlastung obliegen dem
Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Sta-
dion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) der Rechnungsprü-
fung. Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus Art. 106 Abs. 1 GO.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse bei Eigenbetrie ben gemäß Art. 107
GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Nach Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GO stellt die Rechnungs-
prüfung auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit ab.
Aufgrund der Rechtsvorschriften bei kommunalen Pflegeeinrichtungen findet Art. 107 GO beim
NürnbergStift keine Anwendung, so dass das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss selbst
prüft.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse 2024 der Eigen-
betriebe zwecks abschließender Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfeh-
lung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung
Die Haushaltssatzungen, Wirtschaftspläne und Finanzplanung sind den jeweiligen Eigenbetrieben
beigefügt.
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024
Die vorgelegten Abschlüsse wurden uneingeschränkt testiert, vom betreffenden Werkausschuss be-
reits begutachtet und die ergänzenden Prüfungen in der Wirtschaftsführung (Kassenprüfungen, Per-
sonal- und technische Prüfungen) ergaben gleichfalls keine Hinweise, die gegen die Feststellung
und Entlastung sprechen.
Auch wenn für die Eigenbetriebe Franken-Stadion Nürnberg und NürnbergBad die Betriebssatzun-
gen keine Berichtspflicht vorsehen, besteht gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung zumindest eine
halbjährige Berichtspflicht. Dieser formell geforderte Zwischenbericht wird vom Eigenbetrieb Fran-
ken-Stadion Nürnberg weiterhin nicht erstellt.
138
Seite 6 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (SUN)
2.1 Allgemeines
2.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg “ besteht in dieser Form seit
01.01.2006. Er wurde durch das Zusammenführen des früheren Eige nbetriebs „Stadtentwässe-
rungsbetrieb Nürnberg“ und dem Chemischen Untersuchungsamt gebildet.
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanal-
netz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Zur ordnungsgemäßen
Abwasserbeseitigung gehört außerdem die Entsorgung der anfallenden Reststoffe (Klärschlamm,
Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut).
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Um-
weltanalytik und erbringt seine Leistungen auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats bzw. seiner
Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt sowie für Dritte. Das Labor für Umweltanalytik
ist in erster Linie zuständig für die abwasseranalytischen Untersuchungen in den Klärwerken und im
Kanalbetrieb sowie für die Industrieabwasserkontrolle.
Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sind daneben auch hoheitliche
Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Ent-
wässerungssatzung, die Fäkalschlammentsorgungssatzung, die Entwässerungsgebührensatzung
sowie die Umweltanalytiklaborsatzung und die Umweltanalytikgebührensatzung.
2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung
Die Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUNBS) enthält u. a.
Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werk-
ausschusses, des Stadtrats s owie des Oberbürgermeisters. Die SUNBS wird ergänzt durch eine
Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb
des Betriebs sind mit Werkleiterverfügung detailliert festgelegt.
2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
2.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für den Ei-
genbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Kreditermächtigung für Investitio-
nen und Investitionsförderungsmaßnah men auf 69 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungser-
mächtigungen im Vermögensplan waren mit 71,37 Mio. Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Kas-
senkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 19 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
139
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 7 von 70
2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions-
programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis-
ses 2022 und der Kostenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 113,74 Mio. Euro und Auf-
wendungen von 105,53 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresüberschuss in Höhe von
8,21 Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich für 2024 ein Jahresüberschuss von 12,17 Mio. Euro. Dabei lagen die Erträge
mit 4,21 Mio. Euro über dem Planansatz, während die tatsächlichen Aufwendungen mit
105,77 Mio. Euro in etwa im Plan lagen. Die Erträge waren insbesondere aufgrund einer Gebühren-
erhöhung höher als der Planwert. Bei den Aufwendungen betrug die Differenz zum Planwert lediglich
550 TEuro.
Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 126,68 Mio. Euro. Hiervon waren
70,58 Mio. Euro für Investitionen eingeplant. Die Deckung sollte weitgehend aus Kreditaufnahmen
in Höhe von 69 Mio. Euro erfolgen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich im Jahr
2024 auf 49,52 Mio. Euro.
Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasste ein Volumen von 593,40 Mio. Euro,
davon für Investitionen 330,18 Mio. Euro und für Darlehenstilgungen 245,20 Mio. Euro.
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat
der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und unter
anderem entschieden, den Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
2.4 Jahresabschluss 2024
2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 05.06.2025 erstellt.
140
Seite 8 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen 650.717.971,55 626.522.801,45 24.195.170,10 3,9
Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.016,83 -36.702,62 -3,7
Sachanlagen 649.770.655,34 625.538.782,62 24.231.872,72 3,9
Finanzanlagen 2,00 2,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen 8.124.195,36 7.455.980,67 668.214,69 9,0
Vorräte 4.518.573,99 4.463.987,58 54.586,41 1,2
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 3.362.318,35 2.563.002,62 799.315,73 31,2
Kassenbestand und Bankguthaben 243.303,02 428.990,47 -185.687,45 -43,3
Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.027,71 0,00 0,0
658.858.194,62 633.994.809,83 24.863.384,79 3,9
PASSIVA
Eigenkapital 133.930.436,29 121.753.777,43 12.176.658,86 10,0
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09 9.463.687,34 8,4
Jahresgewinn/-verlust 12.176.658,86 9.463.687,34 2.712.971,52 28,7
Sonderposten für Investionszuschüsse zum
Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00 5.117.585,00 13,1
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse 88.080.406,00 87.970.183,00 110.223,00 0,1
Rückstellungen 79.785.812,00 80.426.357,55 -640.545,55 -0,8
Verbindlichkeiten 312.752.906,85 304.640.327,29 8.112.579,56 2,7
Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.631,56 -13.116,08 -15,7
658.858.194,62 633.994.809,83 24.863.384,79 3,9
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Veränderung
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 24,86 Mio. Euro auf 658,86 Mio. Euro er-
höht. Auf der Vermögensseite ist insbesondere ein Anstieg des Anlagevermögens um
24,20 Mio. Euro zu verzeichnen. Das Umlaufvermögen hat sich nur geringfügig erhöht. So haben
sich die Forderungen um rund 799 TEuro und die Vorräte um 55 TEuro erhöht, während sich das
Bankguthaben (-185 TEuro) verringert hat.
141
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 9 von 70
Das infolge des Jahresergebnisses 2024 gestiegene Eigenkapital sowie höhere Verbindlichkeiten
(+8,11 Mio. Euro) sind die Hauptgründe für die Veränderung der Kapitalseite. So wurden neue Dar-
lehen über 46 Mio. Euro aufgenommen, während die planmäßige Darlehenstilgung 32,30 Mio. Euro
betrug. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 20,3 % (Vorjahr: 19,2 %).
2.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 entsprechend der Ge-
winn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2024 2023
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 117.948.954,80 108.527.128,72 9.421.826,08 8,7
Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71 10.733.644,54 11,0
Aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35 -226.911,61 -5,9
Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24 -1.142.931,70 -16,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42 58.024,85 193,8
AUFWENDUNGEN 105.772.295,94 99.063.441,38 6.708.854,56 6,8
Materialaufwand 27.951.660,00 26.833.137,41 1.118.522,59 4,2
Personalaufwand 32.204.909,09 29.707.464,87 2.497.444,22 8,4
Abschreibungen 25.507.366,85 24.603.502,59 903.864,26 3,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.538.841,56 12.908.312,15 630.529,41 4,9
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.847.053,29 4.722.180,48 1.124.872,81 23,8
Steuern 722.465,15 288.843,88 433.621,27 150,1
ERGEBNIS 12.176.658,86 9.463.687,34 2.712.971,52 28,7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Veränderung
2024 hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 2,71 Mio. Euro verbessert. Grund hierfür
sind insbesondere höhere Umsatzerlöse (+10,73 Mio. Euro), was insbesondere auf eine Gebühren-
erhöhung zurückzuführen war. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen war dagegen ein Rückgang
von 1,14 Mio. Euro zu verzeichnen.
Der Materialaufwand ist um 1,12 Mio. Euro angestiegen. Hauptursache dafür sind u.a. ein Anstieg
bei den bezogenen Leistungen für Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (+1,12 Mio. Euro).
Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und Einmalzahlungen um 2,50 Mio. Euro angestie-
gen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 631 TEuro ange-
stiegen. Ursache hierfür waren insbesondere Kosten für externe Gutachten (+756 TEuro).
Die Zinsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,13 Mio. Euro auf nunmehr
5,85 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich h ierfür waren der weitere Anstieg der Darlehenszinsen auf
dem Kreditmarkt sowie ein aufgrund der anhaltend hohen Investitionstätigkeit gestiegener Darle-
hensbedarf.
142
Seite 10 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
2.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Aufgrund Stadtratsbeschlusses wurde die ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 06.06.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt.
2.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:
Der Jahresabschluss 2024 entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermög ens- und Fi-
nanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirt-
schaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In
allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichts geführt.
2.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der ETL Aucon GmbH
vom 06.06.2025 dem Werkausschuss am 17.07.2025 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Fest-
stellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichtes 2024 begutachtet und dem
Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 12.176.658,86 Euro ab.
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
143
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 11 von 70
2.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden
Verwaltungsprüfung für 2024 insgesamt 6 Beschaffu ngsvorgänge vom Eigenbetrieb Stadtentwäs-
serung und Umweltanalytik Nürnberg zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien
der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,33 Mio. Euro vorgelegt und durch
das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
2.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SUN insgesamt 29 Vergaben mit rund 31,17 Mio. Euro, ein-
schließlich 8 Nachtragsangeboten in Höhe von 0,92 Mio. Euro sowie 3 Vergaben besonderer Leis-
tungen in Höhe von insgesamt 1,86 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
144
Seite 12 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
Aktiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.016,83
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
947.314,21 984.016,83
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten
41.522.337,11 42.670.654,96
2. Unbebaute Grundstücke 895.032,96 892.331,42
3. Bauten auf fremden Grundstücken 19.453,00 20.490,00
4. Abwasserreinigungsanlagen 44.591.116,00 34.116.421,61
5. Abwassersammlungsanlagen 460.476.000,00 468.515.844,20
6. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.476.708,00 1.616.341,07
7. Fahrzeuge 3.144.571,47 2.349.162,90
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136.223,64 4.486.161,30
9. Anlagen im Bau 93.509.213,16 70.871.375,16
649.770.655,34 625.538.782,62
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.518.573,99 4.463.987,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.662.797,27 1.821.999,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 30.000,00 55.000,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 435.723,85 266.408,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 263.797,23 474.594,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 106,98
3.362.318,35 2.563.002,62
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 243.303,02 428.990,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.027,71
Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83
145
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 13 von 70
Passiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09
II. Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 88.080.406,00 87.970.183,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 33.919.925,00 34.709.875,00
2. Sonstige Rückstellungen 45.865.887,00 45.716.482,55
79.785.812,00 80.426.357,55
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 291.212.041,00 277.653.665,77
2. aus Lieferungen und Leistungen 13.583.416,16 7.447.708,94
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.462.179,71 18.645.584,04
4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 893.368,54
davon aus Steuern 424.464,63 300.862,91
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
312.752.906,85 304.640.327,29
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.631,56
Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83
146
Seite 14 von 70 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
Gewinn- und Verlustrechnung 2024 EUR 2023 EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse:
4.954.816,27 4.867.941,46
Summe Erlöse 117.860.988,53 108.497.187,30
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -10.641.231,40 -11.095.543,82
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.310.428,60 -15.737.593,59
Summe Materialaufwand -27.951.660,00 -26.833.137,41
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -24.405.839,16 -22.860.522,48
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -7.799.069,93 -6.846.942,39
davon für die Altersversorgung* -2.562.652,51 -2.166.572,52
Summe Personalaufwand -32.204.909,09 -29.707.464,87
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-25.507.366,85 -24.603.502,59
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.538.841,56 -12.908.312,15
Summe Aufwendungen -99.202.777,50 -94.052.417,02
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42
davon aus Abzinsung Rückstellungen 68.878,00 6.557,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.847.053,29 -4.722.180,48
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -218.969,00 -372.141,00
Ergebnis nach Steuern 12.899.124,01 9.752.531,22
F. Steuern
1. Sonstige Steuern -722.465,15 -288.843,88
Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34
*) Ab 2022 w erden die Aufw endungen f. Pauschalsteuer ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt.
147
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 15 von 70
2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im
Wirtschafts-jahr
Abschreibungen auf
die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibung
en auf die
Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuch-
wert
3)
01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte,
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
8.223.297,59 183.808,58 0,00 +66.107,68 8.473.213,85 7.239.280,76 286.618,88 0,00 0,00 7.525.899,64 947.314,21 984.016,83 3,38 11,18
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 121.368.512,72 352,22 73.436,00 +937.700,20 122.233.129,14 78.677.367,76 2.087.407,27 73.436,00 0,00 80.691.339,03 41.541.790,11 42.691.144,96 1,71 33,99
2. unbebaute Grundstücke 892.331,42 0,00 0,00 2.701,54 895.032,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 895.032,96 892.331,42 0,00 100,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 337.618.942,53 385.320,59 2.149.013,26 +13.899.411,20 349.754.661,06 303.502.520,92 3.810.037,40 2.149.013,26 0,00 305.163.545,06 44.591.116,00 34.116.421,61 1,09 12,75
4. Abwassersammlungsanlagen 924.097.358,37 1.376.149,63 62.643,66 +7.704.405,07 933.115.269,41 455.581.514,17 17.120.398,90 62.643,66 0,00 472.639.269,41 460.476.000,00 468.515.844,20 1,83 49,35
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.429.989,52 73.138,52 280.659,90 +1.390,00 9.223.858,14 7.813.648,45 214.161,59 280.659,90 0,00 7.747.150,14 1.476.708,00 1.616.341,07 2,32 16,01
6. Fahrzeuge 8.873.718,92 1.423.092,39 383.086,71 0,00 9.913.724,60 6.524.556,02 627.683,82 383.086,71 0,00 6.769.153,13 3.144.571,47 2.349.162,90 6,33 31,72
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 21.075.204,13 944.812,90 458.632,84 +66.308,43 21.627.692,62 16.589.042,83 1.361.058,99 458.632,84 0,00 17.491.468,98 4.136.223,64 4.486.161,30 6,29 19,12
8. Anlagen im Bau 70.871.375,16 45.315.862,12 0,00 -22.678.024,12 93.509.213,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 93.509.213,16 70.871.375,16 0,00 100,00
Summe Sachanlagen 1.494.227.432,77 49.518.728,37 3.407.472,37 -66.107,68 1.540.272.581,09 868.688.650,15 25.220.747,97 3.407.472,37 0,00 890.501.925,75 649.770.655,34 625.538.782,62 1,64 42,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 2.149.999,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
G e s a m t s u m m e 1.504.625.730,36 49.702.536,95 3.407.472,37 0,00 1.550.920.794,94 878.102.928,91 25.507.366,85 3.407.472,37 0,00 900.202.823,39 650.717.971,55 626.522.801,45 1,64 41,96
In folgenden Positionen sind in der Spalte" Zugang" Bauleitzinsen enthalten:
698.358,00
281.099,00
979.457,00
Restbuchwerte
Anlagen im Bau Ableitung:
Anlagen im Bau Reinigung:
Gesamt:
Posten des Anlagevermögens
148
Seite 16 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
(ASN)
3.1 Allgemeines
3.1.1 Aufgaben und Organisation
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zählen insbe-
sondere
die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung,
der Betrieb der Müllverbrennungsanlage
und der Betrieb der Reststoffdeponie.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen.
Hierzu gehören insbesondere die Abfallwirtschaf tssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung
(AbfGebS).
3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung
Die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung (ASNS) vom 03.08.1998 i.d.F. vom 16.12.2024 enthält u. a.
Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürn-
berg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. der Zuständigkeiten der Werkleitung, des
Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die ASNS wird ergänzt durch eine
Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb
des Betriebs sind mit Werkleiterverfügungen in der Fassung vom 01.07.2010 und 01.06.2009 mit
Ergänzung vom 25.08.2014 detailliert festgelegt.
3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
3.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 waren Kreditauf-
nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für ASN nicht vorgesehen. Die Ver-
pflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 12,14 Mio. Euro, der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf
15,29 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
149
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 17 von 70
3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions-
programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis-
ses 2022 und der Ausgabenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 91,72 Mio. Euro und Auf-
wendungen von 91,39 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresgewinn in Höhe von 0,33 Mio. Euro
errechnete.
Tatsächlich ergab sich 2024 ein Jahresgewinn von 1,32 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen
sind Mehrerträge von 4,08 Mio. Euro sowie Mehraufwendungen von 3,08 Mio. Euro zu verzeichnen.
Verantwortlich für die Mehrerträge war insbesondere eine Erhöhung der Müllgebühren, während die
höheren Aufwendungen insbesondere auf die Einführung der BEHG-Umlage auf CO2-Emissionen
zurückzuführen war.
Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 9,00 Mio. Euro, hiervon 4,64 Mio. Euro
für Investitionen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich auf 4,15 Mio. Euro und
lagen damit nur geringfügig unter dem Planansatz. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023
bis 2027 umfasste ein Volumen von 83,16 Mio. Euro, davon 12,53 Mio. Euro für die Minderung der
Verbindlichkeiten und 37,42 Mio. Euro für Investitionen. Der Rest entfällt auf die Minderung von
Rückstellungen und den Ausgleich der Periodenverluste 2023 – 2027.
3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ge-
prüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom
11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und die uneingeschränkte Ent-
lastung erteilt. Der Jahresverlust 2023 von 4,70 Mio. Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
3.4 Jahresabschluss 2024
3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 19.05.2025 erstellt.
150
Seite 18 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
31.12.2024 31.12.2023
€ € absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 98.756.614,36 99.845.846,03 -1.089.231,67 -1,1
Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13.313,21 20,95 0,2
Sachanlagen 26.743.280,20 27.832.532,82 -1.089.252,62 -3,9
Finanzanlagen 72.000.000,00 72.000.000,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 61.853.309,51 50.893.897,29 10.959.412,22 21,5
Vorräte 8.539.769,93 0,00 8.539.769,93 ---
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 49.857.491,37 47.750.274,01 2.107.217,36 4,4
Kassenbestand, Bankguthaben 3.456.048,21 3.143.623,28 312.424,93 9,9
Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2.094,40 0,00 0,0
160.612.018,27 150.741.837,72 9.870.180,55 6,5
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 55.904.461,43 54.580.276,94 1.324.184,49 2,4
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 0,0
Ergebnisvortrag 51.580.276,94 56.279.073,02 -4.698.796,08 -8,3
Jahresergebnis 1.324.184,49 -4.698.796,08 6.022.980,57 128,2
Rückstellungen 73.012.512,15 56.948.223,45 16.064.288,70 28,2
Verbindlichkeiten 31.695.044,69 39.213.337,33 -7.518.292,64 -19,2
160.612.018,27 150.741.837,72 9.870.180,55 6,5
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Veränderung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9,87 Mio. Euro erhöht. Auf der Aktivseite ver-
ringerte sich das Anlagevermögen aufgrund planmäßiger Abschreibungen um 1,09 Mio. Euro. Der
Anstieg beim Umlaufvermögen von 10,96 Mio. Euro auf 61,85 Mio. Euro war insbesondere auf die
erstmalige Aktivierung des Lagerbestandes von 8,54 Mio. Euro zurückzuführen. Die um
2,11 Mio. Euro höheren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind insbesondere auf
den Anstieg des Verrechnungskontos mit der Stadt Nürnberg um 9,67 Mio. Euro auf nunmehr
45,16 Mio. Euro zurückzuführen.
151
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 19 von 70
Auf der Passivseite zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapital um 1,32 Mio. Euro. Dieser resultiert aus
dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1,32 Mio. Euro. Der Anstieg der Rückstellungen um
16,06 Mio. Euro war im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Gebührenschwankun-
gen (+9,58 Mio. Euro) sowie der erstmals gebildeten Rückstellung für den geplanten Abbruch von
Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöfen in Höhe von 6,89 Mio. Euro zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten verringerten sich insgesamt um 7,52 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten reduzierten sich dabei aufgrund planmäßiger Tilgungen um 2,40 Mio. Euro. Da-
neben verringerten sich außerdem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um
5,34 Mio. Euro.
Aufgrund der höheren Bilanzsumme verringerte sich, trotz gestiegenen Eigenkapitals, die Eigenka-
pitalquote auf 34,8 % (Vj. 36,2 %).
3.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und
Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2024 2023
€ € absolut in %
ERTRÄGE 95.802.997,31 77.125.063,25 18.677.934,06 24,2
Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887.389,34 9.217.096,72 12,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 615.826,93 8.521.427,64 >100
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens 477.000,00 520.178,09 -43.178,09 -8,3
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.101.668,89 982.587,79 89,2
AUFWENDUNGEN 94.478.812,82 81.823.859,33 12.654.953,49 15,5
Materialaufw and 52.281.867,62 40.960.632,75 11.321.234,87 27,6
Personalaufw and 29.528.996,45 26.717.933,69 2.811.062,76 10,5
Abschreibungen 5.253.633,09 5.251.037,95 2.595,14 0,0
Sonstige betriebliche Aufw endungen 6.246.415,27 6.625.668,84 -379.253,57 -5,7
Zinsen und ähnliche Aufw endungen 1.125.833,41 2.226.156,16 -1.100.322,75 -49,4
Sonstige Steuern 42.066,98 42.429,94 -362,96 -0,9
ERGEBNIS 1.324.184,49 -4.698.796,08 6.022.980,57 128,2
Abfallw irtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Veränderung
152
Seite 20 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,68 Mio. Euro angestiegen. Dies ist insbe-
sondere auf den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse (+9,22 Mio. Euro) zurückzuführen und resul-
tiert aus gestiegenen Müllgebühren. Daneben ergaben sich noch immense Mehrerträge bei den
sonstigen betrieblichen Erträgen von 8,52 Mio. Euro, welche im Wesentlichen auf der erstmaligen
Aktivierung des Lagerbestandes von 8,54 Mio. Euro beruhen.
Die Aufwendungen sind ebenfalls deutlich um 12,66 Mio. Euro auf nunmehr 94,48 Mio. Euro ange-
stiegen. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Materialaufwendungen (+11,32 Mio. Euro) zu-
rückzuführen. Ursächlich hierfür waren insbesondere gestiegene Energiekosten (+4,83 Mio. Euro),
was auf die Einführung der BEHG-Umlage auf die CO2-Emissionen zurückzuführen war. Der Per-
sonalaufwand erhöhte sich bei leicht verminderten Personalstand um 2,81 Mio. Euro auf
29,53 Mio. Euro, was auf Lohn- und Gehaltssteigerungen basiert.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um 6,02 Mio. Euro verbessert. Per Saldo ergab sich
ein Jahresgewinn i. H. v. 1,32 Mio. Euro.
3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
3.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Entsprechend eines Stadtratsbeschlusses wurde die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft mit Schreiben vom 17.04.2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses
2024 beauftragt.
Die Gesellschaft hat am 22.05.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahres-
abschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt.
3.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellt die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ASN entspricht in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi-
nanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In
allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem J ahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichtes geführt.
153
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 21 von 70
3.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der BKWP Wiedemann
& Baumann GmbH Wirtscha ftsprüfungsgesellschaft vom 22.05.2025 dem Werkausschuss am
30.07.2025 vorgelegt.
Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lagebe-
richtes 2024 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit einer Bilanzsumme
zum 31.12.2024 von 160.612.018,27 Euro und einem Jahresgewinn von 1.324.184,49 Euro wird
festgestellt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
3.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden
Verwaltungsprüfung für 2024 ein Beschaffungsvorgang mit einem Gesamtvolumen von
0,25 Mio. Euro zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg
(VBRL) vorgelegt und durch Rpr begutachtet.
3.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf ASN insgesamt 4 Vergaben mit rund 2,11 Mio. Euro. Materielle
Feststellungen waren nicht zu treffen.
154
Seite 22 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Ab-
fallwirtschaftsbetrieb Nürnberg
3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
31.12.2024
EURO EURO
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 12.509.746,86 14.186
2. Betriebsanlagen 3.831.676,86 5.419
3. Tiefbauten 3.238.486,77 1.277
4. Maschinen 59.872,77 66
5. Fahrzeuge 2.993.077,08 3.586
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 303.454,86 294
7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 3.806.965,00 26.743.280,20 3.005 27.833
III. Finanzanlagen
1 Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 72.000.000,00 72.000.000,00 72.000 72.000
98.756.614,36 99.846
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.539.769,93 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.711.948,23 8.474
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 46.875.373,70 39.046
3. Sonstige Vermögensgegenstände 270.169,44 230
49.857.491,37 47.750
III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 3.456.048,21 3.144
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2
160.612.018,27 150.742
AKTIVA
SUMME AKTIVA
31.12.2023
TEURO
155
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 23 von 70
31.12.2024
EURO EURO
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0
II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000
III. Gewinn/Verlust
Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 51.580.276,94 56.279
Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324.184,49 52.904.461,43 -4.699 51.580
55.904.461,43 54.580
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.816
2. Sonstige Rückstellungen
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.194
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 525
weitere Rückstellungen 23.083.802,81 16.660
C. 73.012.512,15 56.949
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.638.744,06 25.040
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.532.328,14 3.374
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.018.613,37 10.361
4. Sonstige Verbindlichkeiten 505.359,12 438
davon aus Steuern
466.964,75 EURO (Vorjahr 426 TEURO)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO)
31.695.044,69 39.213
SUMME PASSIVA 160.612.018,27 150.742
31.12.2023
TEUROPASSIVA
156
Seite 24 von 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
2024 2023
EURO EURO TEURO
1. Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 616
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 17.035.977,91
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.245.889,71
52.281.867,62 40.961
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.494.188,19
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26
29.528.996,45 26.718
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 5.253.633,09 5.251
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246.415,27 6.626
8.
Finanzanlagevermögens 477.000,00 520
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.102
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.125.833,41 2.226
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.366.251,47 -4.657
12. Sonstige Steuern 42.066,98 42
13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) 1.324.184,49 -4.699
Nachrichtlich:
Die Werkleitung schlägt vor:
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern
mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt
51.580.276,94 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2024 auf 93.696.586,06 EURO.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um die Rückstellung
zum Ausgleich für Gebührenschwankungen in Höhe von 9.592.100 EURO zu mindern.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
(VJ. 2.925 TEURO)
- davon für Altersversorgung 3.482.035,32 EURO
157
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 25 von 70
3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt-
Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW
Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 906.420,84 12.619,89 20.764,72 0,00 898.276,01 893.107,63 12.598,94 20.764,72 0,00 884.941,85 13.334,16 13.313,21 1,4 1,5
2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - -
SUMME I. Immaterielle Gegenstände 906.420,84 12.619,89 20.764,72 0,00 898.276,01 893.107,63 12.598,94 20.764,72 0,00 884.941,85 13.334,16 13.313,21 1,4 1,5
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.309.090,64 730,28 0,00 156.358,76 53.466.179,68 39.122.938,74 1.833.494,08 0,00 40.956.432,82 12.509.746,86 14.186.151,90 3,4 23,4
.
2. Betriebsanlagen 249.632.364,64 106.967,73 667.709,70 8.901,64 249.080.524,31 244.213.271,27 1.702.964,97 667.368,79 0,00 245.248.867,45 3.831.656,86 5.419.093,37 0,7 1,5
3. Tiefbauten 10.465.290,27 278.504,63 477,48 2.079.088,77 12.822.406,19 9.188.633,80 395.763,10 477,48 0,00 9.583.919,42 3.238.486,77 1.276.656,47 3,1 25,3
4. Maschinen 113.268,81 1.405,38 0,00 0,00 114.674,19 47.353,96 7.447,46 0,00 0,00 54.801,42 59.872,77 65.914,85 6,5 52,2
5. Fahrzeuge 18.358.700,33 583.164,03 1.068.621,73 0,00 17.873.242,63 14.772.716,04 1.176.071,24 1.068.621,73 0,00 14.880.165,55 2.993.077,08 3.585.984,29 6,6 16,7
,
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.578.072,23 136.244,09 274.109,09 0,00 4.440.207,23 4.283.716,80 125.293,30 272.257,73 0,00 4.136.752,37 303.454,86 294.355,43 2,8 6,8
7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.004.376,51 3.047.897,98 960,32 -2.244.349,17 3.806.965,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.806.965,00 3.004.376,51 - -
SUMME II. SACHANLAGEN 339.461.163,43 4.154.914,12 2.011.878,32 0,00 341.604.199,23 311.628.630,61 5.241.034,15 2.008.725,73 0,00 314.860.939,03 26.743.260,20 27.832.532,82 1,5 7,8
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 72.000.000,00 0,0 100,0
SUMME III. FINANZANLAGEN 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.000.000,00 72.000.000,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 412.367.584,27 4.167.534,01 2.032.643,04 0,00 414.502.475,24 312.521.738,24 5.253.633,09 2.029.490,45 0,00 315.745.880,88 98.756.594,36 99.845.846,03 1,3 23,8
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
158
Seite 26 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.1 Allgemeines
4.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Regiebetrieb „Seniorenamt der Stadt Nürnberg“ (Seniorenamt alt) wurde zum 01.01.1999 in den
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) und das Seniorenamt (Seniorenamt „neu“) aufgespalten. Dem
Eigenbetrieb NürnbergStift wurden die ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen ein-
schließlich der Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei und Werkstätten) sowie der Hilfsmittelser-
vice und die Praxis Ergotherapie zugeordne t. Beim Seniorenamt „neu“ sind im Wesentlichen die
hoheitlichen Aufgaben verblieben.
Um den stetig steigenden Anforderungen vor allem in finanzieller Hinsicht gerecht zu werden, wird
NüSt als ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GO geführt. Er unterliegt den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung (EBV). Darüber hinaus sind die Pflege -Buchführungsverordnung (PBV) und die
Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) einschlägig.
Hauptaufgabe des NüSt ist es, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der älteren
Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und vollstationäre
Angebote und Einrichtungen nach dem Heimgesetz, Sozialgesetzbuch V und XI zu betreiben.
Zum 01.10.2003 n ahm die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) ihren Betrieb aktiv auf. Die
NüStSG ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistungen
gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im
Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Reini-
gungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Haus-
wirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service -GmbH not-
wendige Verwaltungsbedarf.
Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüber-
schuss in Höhe von 109.173,76 Euro ab und wurde von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 09.07.2025 einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 des NüSt wurde, wie in den Vorjahren, durch das Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft.
4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift
Die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07.10.1998 i.d.F. vom
17.12.1998 enthält u.a. Bestimmungen über die Organe des NüSt und Regelungen hinsichtlich der
Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des
Oberbürgermeisters. Die NüStS wird durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NüSt
ergänzt.
159
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 27 von 70
4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
4.2.1 Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 sind für NüSt keine
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen. Der Gesamtbe-
trag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 67,57 Mio. Euro festgesetzt. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite für die rechtzeitige Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschafts-
plan wurde auf 7,93 Mio. Euro festgelegt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich
ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom
Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2024 und der Finanzplan 2024 bis 2027 wurden ent-
sprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2024 und der Finanzplan 2024
bis 2027 wurden am 23. November 2023 vom Stadtrat beschlossen. Aufgrund der finanziellen Ent-
wicklung des Jahres 2024 wurde vom Stadtrat ein Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 be-
schlossen.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplans schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.999 TEuro
ab. Der Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplans schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
3.115 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis ( - 734 TEuro) ist somit um 2.381 TEuro besser
ausgefallen als nachträglich geplant. Grund dafür war im Wesentlichen die nicht geplante Auflösung
von Rückstellungen, insbesondere die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss i.H.v.
2.600 TEuro.
Die Ist-Erträge liegen um 4.470 TEuro und die Ist-Aufwendungen liegen um 2.089 TEuro über den
Planwerten.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf höhere sonstige betriebliche
Erträge (+ 3.154 TEuro), auf höhere Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen (+ 729 TEuro), auf
höhere Umsatzerlöse nach § 277 Abs.1 HGB (+ 235 TEuro) und auf höhere Zuweisungen und Zu-
schüsse zu Betriebskosten (+ 469 TEuro) zurückzuführen.
Auf der Aufwandsseite liegen im Wesentlichen die Sachaufwendungen über dem Planwert. Dies
resultiert größtenteils aus einem höheren Materialaufwand (+ 530 TEuro) als geplant. Insbesondere
die Überschreitung der Planwerte des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-the-
rapeutischen Bedarfs um 687 TEuro fällt hier ins Gewicht. Darüber hinaus ist der Personalaufwand
um 276 TEuro höher ausgefallen als geplant.
Der Vermögensplan des Wirtschaftsplans weist einen Finanzbedarf in Höhe von 5,34 Mio. Euro aus.
Dieser setzt sich aus Investitionsausgaben (2,09 Mio. Euro), Tilgungsleistungen (1,25 Mio. Euro)
und Ausgaben für Verluste (2,00 Mio. Euro) zusammen.
Der Vermögensplan des Nachtragswirtschaftsplans weist einen Finanzbedarf in Höhe von
5,59 Mio. Euro aus. Dieser setzt sich aus Investitionsausgaben (1,20 Mio. Euro), Tilgungsleistungen
(1,27 Mio. Euro) und Ausgaben für Verluste (3,12 Mio. Euro) zusammen.
160
Seite 28 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2024 liegen um 589 TEuro unter dem Planan-
satz. Die Tilgungsleistungen für Darlehen sind um 4,74 Mio. Euro höher als der entsprechende Plan-
wert. Das Jahresergebnis liegt um 2,38 Mio. Euro über dem Planansatz.
4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO von Rpr geprüft.
In die Prüfung wur den auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb Nürn-
bergStift schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.168 TEuro ab.
Dies ist u.a. auf die nicht kostendeckende Auslastung, hohe anhaltende Krankheitsquo ten, Sach-
kostensteigerungen sowie hohe Instandhaltungskosten zurückzuführen. Das Ergebnis verschlech-
terte sich darüber hinaus aufgrund gestiegener Personalaufwendungen und hohen Zeitarbeitskos-
ten.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festge-
stellt und uneingeschränkte Entlastung erteilt.
4.4 Jahresabschluss 2024
4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für 2024, der gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang einschließlich Anlagen- und Fördernachweis besteht, wurde zusammen mit dem Ge-
schäftsbericht am 01.09.2025 erstellt.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzusammen-
hang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden.
Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch Softwareprodukte der Firma SAP
verarbeitet.
161
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 29 von 70
4.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 66.878.908,72 69.684.399,77 -2.805.491,05 -4,0
Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 86.906,00 1.883,00 2,2
Sachanlagen 66.789.119,72 69.596.493,77 -2.807.374,05 -4,0
Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 5.086.790,43 12.344.297,94 -7.257.507,51 -58,8
Vorräte 166.921,61 167.930,73 -1.009,12 -0,6
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 4.211.824,52 9.913.134,01 -5.701.309,49 -57,5
Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 708.044,30 2.263.233,20 -1.555.188,90 -68,7
Rechnungsabgrenzungsposten 100.935,74 93.563,11 7.372,63 7,9
Bilanzsumme - Aktiva - 72.066.634,89 82.122.260,82 -10.055.625,93 -12,2
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 13.965.440,69 14.699.800,91 -734.360,22 -5,0
Stammkapital 620.000,00 620.000,00 0,00 0,0
Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 0,00 0,0
Gewinn-/Verlustvortrag (-) -11.310.102,10 -5.141.896,76 -6.168.205,34 -120,0
Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) -734.360,22 -6.168.205,34 5.433.845,12 88,1
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 17.737.112,00 18.434.846,00 -697.734,00 -3,8
Rückstellungen 7.661.259,77 10.549.658,58 -2.888.398,81 -27,4
Verbindlichkeiten 32.702.822,43 38.434.510,74 -5.731.688,31 -14,9
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.444,59 -3.444,59 -100,0
Bilanzsumme - Passiva - 72.066.634,89 82.122.260,82 -10.055.625,93 -12,2
NürnbergStift
Veränderung
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um
10.056 TEuro bzw. 12,2 % verringert. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die Verminde-
rung des Umlaufvermögens ( - 7,26 Mio. Euro), insbesondere aufgrund gesunkener Forderungen
und sonstige r Vermögensgegenstände ( - 5,70 Mio. Euro) sowie gesunkener liquider Mittel
(- 1,56 Mio. Euro), zurückzuführen. Das Anlagevermögen verringerte sich ebenfalls (2,81 Mio. Euro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hingegen ist leicht gestiegen (+ 7 TEuro).
Auf der Passivseite wirkte sich hauptsächlich der Rückgang der Verbindlichkeiten (- 5,73 Mio. Euro),
insbesondere der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bilanzsummenverrin-
gernd aus. Die Rückstellungen verringerten sich um 2,89 Mio. Euro und auch das Eigenkapital sank
162
Seite 30 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
um den Jahresfehlbetrag. Entsprechend zum gesunkenen Anlagevermögen verringert e sich auch
der Sonderposten (- 698 TEuro).
Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 2,81 Mio. Euro auf
66,79 Mio. Euro. Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 571 TEuro
zu verzeichnen. Diese entfallen mit 220 TEuro auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für
die Pflege- und Wohnheime, mit 129 TEuro auf technische Anlagen, und mit 221 TEuro auf Anlagen
im Bau. Zudem wurden aus den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau 135 TEuro in die
Anlagenklasse Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände umgebucht. Den Zugängen stehen Ab-
schreibungen in Summe von 3,36 Mio. Euro (Vj.: 3,17 Mio. Euro) sowie Buchwertabgänge in Höhe
von 15 TEuro gegenüber.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich um insgesamt
5,70 Mio. Euro auf 4,21 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen aus
öffentlicher Förderung um 6,50 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus verringerten sich die For-
derungen an Träger der Einrichtung (- 359 TEuro) und die sonstigen Vermögensgegenstände inklu-
sive Umsatzsteuerforderungen (- 462 TEuro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen er-
höhten sich hingegen um 1,62 Mio. Euro. Diese enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber
öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern.
Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekonten
(2 TEuro) und Guthaben auf Girokonten (672 TEuro) zusammen. Des Weiteren wurden zum Stich-
tag Kassenbestände in Höhe von 33 TEuro ausgewiesen.
Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um 734 TEuro auf 13,97 Mio. Euro ab. Die Veränderung re-
sultiert allein aus dem Jahresfehlbetrag. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. wie schon in den Vorjahre n
auch auf die nicht kostendeckende Auslastung zurückzuführen. Weitere Einflussfaktoren auf das
negative Ergebnis sind die anhaltend hohen Krankheitsquoten bei Pflege- und Betreuungspersonal,
hohe Zeitarbeitskosten in der Pflege und der Verwaltung, der hohe Instandhaltungsaufwand in den
Bestandsgebäuden sowie die Umlage der Stadt Nürnberg und der Aufwand für Pensionsrückstel-
lungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich aufgrund der Verminderung der Bilanzsumme im Ver-
gleich zum Vorjahr von 17,9 % auf 19,4 %.
Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von
17,74 Mio. Euro (Vorjahr: 18,43 Mio. Euro) entsprechen den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln
finanzierten Vermögensgegenständen. Im Berichtsjahr waren Zugänge in Höhe von 64 TEuro und
Auflösungen in Höhe von 762 TEuro zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen mit 41 TEuro auf öffent-
liche Fördermittel und mit 23 TEuro auf nicht-öffentliche Fördermittel, darunter u.a. für das Pflege-
praxiszentrum oder die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen.
Der Bestand an Rückstellungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,89 Mio. Euro bzw.
27,4 % auf 7,66 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Auflösung der Rückstellung
für städtebauliche Folgekosten im Rahmen des Grundstücksverkaufs des Altenheims St. Johannis
zurückzuführen. Darüber hinaus verringerten sich u.a. die Pensionsrückstellungen sowie die Rück-
stellungen für ausstehende Rechnungen.
Ein wesentlicher Anteil des Bestands an Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen (Urlaub,
Überstunden, Altersteilzeitregelungen, Leistungsentgelte, Pensionen und Beihilfen, Dienstjubiläen)
in Höhe von 6,59 Mio. Euro (Vj.: 6,72 Mio. Euro). Zudem sind u.a. Rückstellungen für Großrepara-
turen (765 TEuro) und ausstehende Rechnungen (119 Teuro) enthalten.
Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,75 Mio. Euro ausgewiesen (Vor-
jahr: 3,98 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
163
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 31 von 70
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnitts-
bildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt.
Der Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,90 %.
Weitere wesentliche Posten der Personalrückstellungen entfallen mit 1,02 Mio. Euro bzw. 431 TEuro
auf noch nicht abgegoltene Urlaubs- bzw. Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Po-
sitionen im Vergleich zum Vorjahr um 90 TEuro erhöht.
Analog zu den Vorjahren werden Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEuro aus-
gewiesen. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Maßnahmen sind in den Folgeabschlüssen
weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umset-
zung zu überprüfen.
Die Verbindlichkeiten reduzierten sich um 5,73 Mio. Euro auf 32,70 Mio. Euro. Dies resultiert haupt-
sächlich aus einer außerplanmäßigen Tilgung eines Darlehens in Höhe von 4,74 Mio. Euro aus ei-
nem Tilgungszuschuss. Die wesentlichen Posten entfallen mit 22,67 Mio. Euro (Vorjahr:
23,97 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen.
Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen
(1,53 Mio. Euro), kurzfristige Verbindl ichkeiten gegenüber Kreditinstituten (1,37 Mio. Euro) sowie
Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung in Höhe von 2,58 Mio. Euro ausgewiesen.
Diese beinhalten neben dem Kontokorrentkonto (2,48 Mio. Euro) auch Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg (94 TEuro). Die weiteren Posten umfassen
Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht -öffentlicher Förderung (2,32 Mio. Euro), sonstige Ver-
bindlichkeiten (1,63 Mio. Euro) und Verwahrgelder von insgesamt 602 TEuro.
164
Seite 32 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen entsprechend der Gewinn -
und Verlustrechnung 2024 und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2024 2023
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 52.794.396,44 58.528.152,99 -5.733.756,55 -9,8
Erträge aus allg. Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und
sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 31.689.837,53 27.570.049,72 4.119.787,81 14,9
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82 978.452,22 17,6
Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 97.418,04 58.767,22 38.650,82 65,8
Erträge aus der gesonderten Berechnung von
Investitionskosten 3.575.128,54 3.138.573,01 436.555,53 13,9
Sonstige Umsatzerlöse 3.218.445,40 2.856.835,12 361.610,28 12,7
Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38 -118.784,48 -3,4
Andere aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75 -13.338,25 -42,2
Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24 3.062.428,84 > 100,0
Erträge aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung
von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00 -14.720.000,00 -98,3
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86 126.070,85 18,3
Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 -5.190,17 -11,3
AUFWENDUNGEN 53.528.756,66 64.696.358,33 -11.167.601,67 -17,3
Personalaufwand 31.861.189,23 29.805.619,67 2.055.569,56 6,9
Materialaufwand 12.355.523,35 11.853.073,34 502.450,01 4,2
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 494.950,80 486.382,07 8.568,73 1,8
Steuern, Abgaben, Versicherung 1.098.766,83 995.802,22 102.964,61 10,3
Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04 60.398,76 11,8
Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30 -14.725.995,11 -97,7
Abschreibungen 3.398.667,59 3.209.757,37 188.910,22 5,9
Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 2.149.587,87 1.704.545,64 445.042,23 26,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33 364.726,13 76,7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35 -170.236,81 -29,4
ERGEBNIS -734.360,22 -6.168.205,34 5.433.845,12 88,1
NürnbergStift
Veränderung
Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschä ftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
734 TEuro ab und liegt damit um 5,43 Mio. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag
in Höhe von 6,17 Mio. Euro). Während sich die Erträge um 5,73 Mio. Euro verringerten, reduzierten
sich die Aufwendungen um 11,17 Mio. Euro.
165
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 33 von 70
Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 5,57 Mio. Euro bzw. 15,3 % auf
41,91 Mio. Euro gestiegen. Hierbei erhöhten sich die Erträge aus Pflegeleistungen um
4,12 Mio. Euro, die Erträge aus Unterkunft und Verpflegung um 978 TEuro, die Erträge aus der ge-
sonderten Berechnung von Investitionskosten um 436 TEuro und die Erträge aus Zusatzleistungen
nach dem PflegeVG um 39 TEuro.
Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschrif-
ten des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und
Verpachtung (986 TEuro), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostenerstattung für Versorgungs-
lasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 991 TEuro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG
für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 373 TEuro. Ursächlich für die Erhöhung der
sonstigen Umsatzerlöse um 362 TEuro im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen die im Be-
richtsjahr höher ausfallenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (+ 298 TEuro) sowie ge-
stiegene Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Jahre (+ 222 TEuro). Der Kostenaus-
gleich gegenüber der Stadt Nürnberg hingegen ist um 114 TEuro gesunken.
Die Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten verringerten sich um 119 TEuro auf
3,37 Mio. Euro. Hauptverantwortlich hierfür waren die Erstattungen für Personalkosten, die sich um
501 TEuro auf 973 TEuro verringerten. Zudem sind die Erstattungen von Corona-bedingten Aufwen-
dungen um 68 TEuro auf 3 TEuro gesunken. Die Erstattungen vom Pflegeausbildungsfonds hinge-
gen erhöhten sich um 392 TEuro auf 1,58 Mio. Euro. Des Weiteren beinhalten die Zuweisungen und
Zuschüsse zu Betriebskosten den Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das Heilig -Geist-Spital
(515 TEuro) und die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (297 TEuro).
Die aktivierten Eigenleistungen betragen im Berichtsjahr 18 TEuro (Vj.: 32 TEuro) und betreffen ak-
tivierte Personalkosten der bei NüSt angestellten Architekten für Neubauten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich in Summe um 3,06 Mio. Euro auf 3,17 Mio. Euro
erhöht. Dabei sind im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um
3,10 Mio. Euro gestiegen. Die Auflösungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für den Bau-
landbeschluss der Stadt Nürnberg (2,60 Mio. Euro) sowie einen Teil der Pensionsrückstellungen
(407 TEuro). Spenden und Erträge aus der Auflösung und Herabsetzung von Wertberichtigungen
sind hingegen um 22 TEuro bzw. 15 TEuro gesunken.
Die Erträge aus Fördermitteln sind um 14,72 Mio. Euro auf 250 TEuro gestiegen und entfallen aus-
schließlich auf nicht -öffentliche Fördermittel. Die Fördermittel betreffen den anstehenden Neubau
und die Sanierung der Senioren-Anlage Platnersberg.
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Verbindlichkeiten erhöhten sich um
126 TEuro auf 813 TEuro.
Die Zinserträge sind um 5 TEuro auf 41 TEuro gesunken. Sie beinhalten im Wesentlichen Zinser-
träge aus der Abzinsung von Rückstellungen (24 TEuro) sowie Zinsen auf das Sparkassenkonto von
NüSt (16 TEuro).
Die Personalaufwendungen, die im Berichtsjahr 59,5 % (Vorjahr: 46,1 %) der Aufwendungen umfas-
sen, sind um 2,06 Mio. Euro bzw. 6,9 % auf insgesamt 31,86 Mio. Euro gestiegen. Die Aufwendun-
gen der Zeitarbeit für Verwaltung und Pflege in Höhe von 1,20 Mio. Euro (Vj. 1,20 Mio. Euro) werden
seit 2023 im Materialaufwand, sprich als Sachaufwendungen ausgewiesen.
Die um die Rückstellungsbuchungen und Versorgungslasten bereinigten Personalkosten erh öhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Mio. Euro bzw. 7,3 % auf 30,59 Mio. Euro. Die Aufwendun-
gen für Rückstellungen im Personalbereich verzeichnen einen Rückgang in Höhe von 56 TEuro,
166
Seite 34 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
was insbesondere auf gesunkene Überstunden- und Beihilferückstellungen (-245 TEuro) zurückzu-
führen ist. Der Aufwand für Pensionsrückstellungen erhöhte sich hingegen um 170 TEuro.
Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) verringerte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 9,26 VK
auf 427,78 VK. Umgerechnet auf die Vollkräfte ergeben sich durchschnittliche „bereinigte“ Personal-
kosten von 71.500,41 Euro (Vorjahr: 65.219,04 Euro) pro Vollkraft.
Der Materialaufwand erhöhte sich um 502 TEuro bzw. 4,2 % auf 12,36 Mio. Euro. Die Veränderung
des Materialaufwands ergibt sich aus einer Erhöhung der Aufwendungen für Lebensmittel
(+ 6 TEuro) und für Wasser, Energie und Brennstoffe (+ 65 TEuro) sowie aus einem Anstieg des
Wirtschaftsbedarfs (+ 243 TEuro), des Verwaltungsbedarfs (+ 50 TEuro) und des Betreuungs -/
med.-therapeutischen Bedarfs (+ 138 TEuro).
Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten bzw. Verbindlichkeiten verringerte sich um
14,73 Mio. Euro auf 347 TEuro und entsprechen der Höhe der Erträge aus Fördermitteln
(250 TEuro) zuzüglich der erhaltenen Spenden (60 TEuro) und Zuwendungen für das Pflegepraxis-
zentrum (37 TEuro).
Die Abschreibungen erhöhten sich um 158 TEuro auf 3,40 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren belasten mit 2,15 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhaltung
und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betr iebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen
die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungs-
und Baumaßnahmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 397 TEuro auf 840 TEuro gestiegen. Ursächlich
hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg der sonstigen periodenfremden Aufwendungen um
338 TEuro auf 488 TEuro. Diese beinhalten u.a. Rückzahlungen an den Pflegeausbildungsfonds in
Höhe von 304 TEuro und an den Energie Rettungsschirm in Höhe von 94 TEuro. Darüber hinaus
beinhaltet der sonstige betriebliche Aufwand u.a. Sachaufwendungen der Fort - und Weiterbildung
(219 TEuro) sowie Aufwendungen aus der Einzel- und Pauschalwertberichtigung (76 TEuro).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 409 TEuro beinhalten weitestgehend Zinsauf-
wendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 326 TEuro, Kontokorrentzinsen (39 TEuro)
sowie die Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 22 TEuro.
4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
4.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg
(Rpr) den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt).
Das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2024 sowie des
Geschäfts- und Lageberichts 2024 fest.
167
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 35 von 70
4.4.4.2 Prüfungsergebnis
Wie in den Vorjahren wurde der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes NüSt von Rpr gemäß
Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prü-
fung des Jahr esabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes NürnbergStift “ vom 06.10.2025
dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis von Rpr
entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 sowie der dazugehörige Ge-
schäfts- und Lagebericht den Rechtsvorschriften,
vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz-
und Ertragslage des Eigenbetriebs NürnbergStift,
ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses keine Anhaltspunkte dafür, dass
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste,
ist die wirtschaftliche Lage von NüSt nicht zufriedenstellend.
4.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Geschäftsbericht 2024, bestehend aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, wurde dem
Werkausschuss am 02.10.2025 zur Begutachtung vorgelegt.
Der Werkausschuss (NüSt) begutachtete den Geschäftsbericht 2024 für den Eigenbetrieb Nürnberg-
Stift und empfahl dem Stadtrat
die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Erteilung der uneingeschränkten Ent-
lastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO und
den Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 734.360,22 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss
Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV -
Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es,
ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit
ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisati-
onseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sin d alle wechselseitigen Leistungsbeziehun-
gen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernab-
schluss 2024 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor
Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 un-
terzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes.
168
Seite 36 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
Die Reporting Packages enthalten neben den Summen - und Saldenlisten der einzelnen Gesell-
schaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundelie-
genden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden akti-
vierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung ab-
gefragt.
Die von Rpr durchgeführte Prüfung der Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesentlichen
auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den
Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Ford erungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Träger der Einrichtung). Die prüferische Durchsicht der Reporting Packages ergab vereinzelte Fest-
stellungen, welche noch im Rahmen der Prüfung korrigiert wurden.
4.6 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf NüSt eine Vergabe (VOB/VOL) mit rund 201 TEuro. Materielle
Feststellungen waren nicht zu treffen.
169
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 37 von 70
4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergStift
4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
A K T I V S E I T E
31.12.2023
€ € €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 86.906,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 57.123.537,45 59.540.186,45
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 0,00 0,00
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00
4. Technische Anlagen 5.537.355,00 5.881.078,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 2.724.794,29 2.849.179,29
6. Fahrzeuge 0,00 1.853,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.403.432,98 1.324.197,03
66.789.119,72 69.596.493,77
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
66.878.908,72 69.684.399,77
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 166.921,61 167.930,73
166.921,61 167.930,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.677.608,16 2.059.469,05
2. Forderungen an den Träger der Einrichtung 39.158,46 397.900,72
3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 237.127,73 6.736.000,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 148.676,31 613.545,66
5. Umsatzsteuer 109.253,86 106.218,58
4.211.824,52 9.913.134,01
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 708.044,30 2.263.233,20
5.086.790,43 12.344.297,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 100.935,74 93.563,11
72.066.634,89 82.122.260,82
31.12.2024
170
Seite 38 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
P A S S I V S E I T E
31.12.2023
€ € €
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01
III. Gewinnvortrag 11.310.102,10– 5.141.896,76–
IV. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 734.360,22– 6.168.205,34–
13.965.440,69 14.699.800,91
B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlicher Förderung für Investitionen 14.538.250,00 15.064.086,00
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 3.198.862,00 3.370.760,00
17.737.112,00 18.434.846,00
C. Rückstellungen 7.661.259,77 10.549.658,58
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.534.375,47 3.443.309,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (1.513.207,86) (3.422.141,86)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.038.259,02 29.989.119,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (1.370.105,00) (6.014.455,24)
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 1.028.549,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (2.577.799,45) (1.028.549,29)
4. Verbindlichkeiten aus
öffentlicher Förderung für Investitionen 0,00 5.176,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (0,00) (5.176,50)
nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 2.320.279,42 2.083.731,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (2.320.279,42) (2.083.731,41)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.630.432,28 1.319.497,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (1.230.097,84) (1.126.704,49)
6. Verwahrgeldkonto 601.676,79 565.127,15
7. Umsatzsteuer 0,00 0,00
32.702.822,43 38.434.510,74
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.444,59
72.066.634,89 82.122.260,82
31.12.2024
171
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 39 von 70
4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
2023
€ € €
1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG
und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 31.689.837,53 27.570.049,72
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82
3. Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 97.418,04 58.767,22
4. Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten 3.575.128,54 3.138.573,01
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB 3.218.445,40 2.856.835,12
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38
7. Aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24
51.690.593,03 42.825.230,26
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und
sonstige Aufwendungen 7.451.739,67 6.753.457,43
31.861.189,23 29.805.619,67
10. Materialaufwand
a) Lebensmittel 149.655,61 143.486,50
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 2.039.250,30 1.974.357,27
c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Med--therap. Bedarf 10.166.617,44 9.735.229,57
11. 494.950,80 486.382,07
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.098.766,83 995.802,22
14. Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04
14.522.647,78 13.848.265,67
Zwischenergebnis 5.306.756,02 828.655,08–
15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30
20. Abschreibungen 3.398.667,59 3.209.757,37
21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 2.149.587,87 1.704.545,64
22. Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33
5.672.493,40– 4.805.880,78–
Zwischenergebnis 365.737,38– 5.634.535,86–
25. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35
368.622,84– 533.669,48–
29. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 734.360,22– 6.168.205,34–
2024
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
172
Seite 40 von 70 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
Restbuchwerte
Anfangs- Zugang Umbuchungen Abgang Endstand Anfangs- Zugang Umbuchungen Entnahme Endstand Stand am
stand stand für 31.12.2024
Abgänge
€ € € € € € € €
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 781.715,14 657.205,22 35.720,92 0,00 0,00 692.926,14 88.789,00
II. Sachanlagen
1.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 97.254.713,34 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 40.131.175,89 57.123.537,45
1.2 darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen (88.382.312,96) (248,60) (0,00) (0,00) (88.382.561,56) (37.714.278,29) (2.416.897,60) (0,00) (0,00) (40.131.175,89) (48.251.385,67)
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 50.356,74 0,00 0,00 0,00 50.356,74 50.356,74 0,00 0,00 0,00 50.356,74 0,00
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1 Technische Anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00
4.2 darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen (8.650.245,87) (128.666,31) (0,00) (0,00) (8.778.912,18) (2.769.167,87) (472.389,31) (0,00) (0,00) (3.241.557,18) (5.537.355,00)
5.1 Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29
5.2 darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen, GWG´s und
Festwerte in Betriebsbauten (8.665.067,42) (220.454,96) (134.518,80) (27.127,55) (8.992.913,63) (5.815.888,13) (471.806,76) (0,00) (19.575,55) (6.268.119,34) (2.724.794,29)
6. Fahrzeuge 82.849,63 0,00 0,00 0,00 82.849,63 80.996,63 1.853,00 0,00 0,00 82.849,63 0,00
7.1 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.324.197,03 221.167,28 – 134.518,80 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98
7.2 darunter: für Betriebsbauten (1.324.197,03) (221.167,28) (– 134.518,80) (7.412,53) (1.403.432,98) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (1.403.432,98)
116.027.181,43 570.537,15 0,00 34.540,08 116.563.178,50 46.430.687,66 3.362.946,67 0,00 19.575,55 49.774.058,78 66.789.119,72
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
116.772.292,65 608.141,07 0,00 34.540,08 117.345.893,64 47.087.892,88 3.398.667,59 0,00 19.575,55 50.466.984,92 66.878.908,72
darunter: Summe der Positionen 1.2, 4.2, 5.2, 6. und 7.2: (107.104.672,91) (570.537,15) (0,00) (34.540,08) (107.640.669,98) (46.380.330,92) (3.362.946,67) (0,00) (19.575,55) (49.723.702,04) (57.916.967,94)
Anlagevermögen insgesamt
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten
1
173
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 41 von 70
5 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.1 Allgemeines
Nach dem Umbau des bestehenden Stadions anlässlich der Teilnahme der Stadt Nürnberg als Aus-
tragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat der Eigenbetrieb gemäß Betriebssatzung die
Aufgabe der Sicherstellung des laufenden Betriebs des Stadions unter Berücksichtigung des Wert-
erhalts. Das operative Geschäft der Betriebsführung des Stadions ist seit 01.07.2005 vollständig
durch die Franken -Stadion Nürnberg Betriebs GmbH übernommen worden. Durch Anteilsabtr e-
tungs- und Anteilskaufvertrag vom 12.06.2015 hält die Stadt Nürnberg mit Wirkung ab 01.07.2015
100 % der Geschäftsanteile an der Franken-Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Der Betreibervertrag
zwischen dem FSN und der Stadion Betriebs -GmbH läuft weiter, die Befristung zum 30.06.2015
wurde aufgehoben.
Die Franken-Stadionbetriebssatzung (FSBS) vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom
25.11.2019 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes und Regelungen hin-
sichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats
sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 FSBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeord-
net. Die FSBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufga-
ben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt.
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg
angewiesen. Da gemäß Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Zu-
schüsse, Verlustausgleichszahlungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln unzulässige Bei-
hilfen darstellen können, ist die Werkleitung diesbezüglich im ständigen Austausch mit dem Referat
für Finanzen, Personal, IT und Organisation.
5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 war für FSN eine
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Im
Vermögensplan wurden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf
1,5 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
174
Seite 42 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenüber-
sicht. Die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 23.11.2023.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 sahen Erträge von 1,70 Mio. Euro und Aufwendungen von
4,38 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 2,68 Mio. Euro errechnete. Tatsäch-
lich ergab sich 2024 ein Jahresverlust von 2,27 Mio. Euro.
Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 4,38 Mio. Euro. Die Finanzplanung der
Jahre 2023 bis 2027 umfasste ein Volumen von 16,03 Mio. Euro, davon 9,22 Mio. Euro zum Aus-
gleich der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse und 6,81 Mio. Euro für Darlehenstilgungen.
5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der
Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entla stung erteilt und entschie-
den, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 2,12 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu ver-
rechnen.
5.4 Jahresabschluss 2024
5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 28.04.2025 erstellt.
175
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 43 von 70
5.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2024 31.12.2023
€ € absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 21.945.982,00 23.973.679,00 -2.027.697,00 -8,5
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 --
Sachanlagen 21.945.982,00 23.973.679,00 -2.027.697,00 -8,5
Umlaufvermögen (gesamt) 2.650.540,67 1.764.546,18 885.994,49 50,2
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.556.990,30 1.476.703,56 1.080.286,74 73,2
Kassenbestand, Bankguthaben 93.550,37 287.842,62 -194.292,25 -67,5
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 ---
24.596.522,67 25.738.225,18 -1.141.702,51 -4,4
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 16.537.481,05 16.441.533,57 95.947,48 0,6
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 --
Allgemeine und zweckgebundene Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24 245.090,33 1,5
Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 --
Jahresergebnis -2.266.092,52 -2.116.949,67 -149.142,85 7,0
Rückstellungen 29.415,00 54.644,43 -25.229,43 -46,2
Verbindlichkeiten 8.029.626,62 9.242.047,18 -1.212.420,56 -13,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 --
24.596.522,67 25.738.225,18 -1.141.702,51 -4,4
Franken-Stadion Nürnberg
Veränderung
Die Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 1,14 Mio. Euro auf nunmehr 24,60 Mio. Euro ab.
Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen von 2,03 Mio. Euro auf 21,95 Mio. Euro zurück. Im Be-
richtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Das anteilige Anlagevermögen verminderte sich bei
einer niedrigeren bereinigten Bilanzsumme von 93 % auf 89 % der bereinigten Bilanzsumme.
Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2024 und der Zuführung
der beschlossenen Verlustausgleichszahlungen um insgesamt 96 TEuro auf 16,54 Mio. Euro ab. Die
Verbindlichkeiten verringerten sich tilgungsbedingt um 1,21 Mio. Euro auf 8,03 Mio. Euro. Die Eigen-
kapitalquote verzeichnete infolge der verminderten Bilanzsumme eine Zunahme um 3 %-Punkte auf
67 %.
176
Seite 44 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und
Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2024 2023
€ € absolut in %
ERTRÄGE 1.731.952,62 1.732.065,99 -113,37 0,0
Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51 -386,90 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25 -2.144,25 -100,0
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23 2.417,78 8,2
AUFWENDUNGEN 3.998.045,14 3.849.015,66 149.029,48 3,9
Personalaufwand 285.865,28 312.585,28 -26.720,00 -8,5
Abschreibungen 2.028.135,86 2.133.874,14 -105.738,28 -5,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77 330.734,48 31,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47 -49.246,72 -14,7
sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 ---
ERGEBNIS -2.266.092,52 -2.116.949,67 -149.142,85 -7,0
Franken-Stadion Nürnberg
Veränderung
Die Erträge bewegen sich weiterhin auf Vorjahresniveau.
Der Personalaufwand war im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Urlaubs- und Überstun-
denregelung um 27 TEuro auf 286 TEuro rückläufig. Die sonstigen betrieblichen Aufw endungen
nahmen um 331 TEuro auf 1,40 Mio. Euro zu. Sie beinhalten im Wesentlichen gestiegene Repara-
tur- und Instandhaltungsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind.
Im Berichtsjahr fielen zudem Beratungsleistungen für den ge planten Stadionumbau in Höhe von
309 TEuro an.
Der Zinsaufwand ging vor allem tilgungsbedingt um 49 TEuro auf 286 TEuro zurück. Das Jahreser-
gebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 149 TEuro auf -2,27 Mio. Euro.
5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
5.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 23.01.2024 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungs-
verband (BKPV) mit Schreiben der Werkleitung vom 03.02.2025 mit der Prüfung des Jahresab-
schlusses 2024 beauftragt.
Der BKPV hat am 15.05.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresab-
schluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt.
177
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 45 von 70
5.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis stellte der BKPV u. a. fest:
Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2024 entsprechen den Rechtsvorschrif-
ten und der Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und
Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vor-
schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist weiterhin als unbefriedi-
gend zu beurteilen.
5.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht am 17.10.2025 dem Werkausschuss
vorgelegt.
Der Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie den Lagebericht 2024 begut-
achtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024
o mit einer Bilanzsumme von 24.596.522,67 Euro und
o mit einem Jahresverlust von 2.266.092,52 Euro wird festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 2.266.092,52 Euro wird mit der Allgemeinen Rücklage verrech-
net.
Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
5.5 Beschaffungen
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Im Kalenderjahr 2024 wurde eine Vergabe über besondere Leistungen mit 340 TEuro für FSN zur
Begutachtung vorgelegt. Materielle Feststellungen waren dabei nicht zu treffen.
178
Seite 46 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg
5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
179
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 47 von 70
180
Seite 48 von 70 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
181
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 49 von 70
5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
182
Seite 50 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6.1 Allgemeines
6.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Eigenbetrieb NürnbergBad wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2003 gegründet. Die
Betriebssatzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Die Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Sicherstellung
des laufenden wirtschaftlichen Betriebs der öffentlichen Hallen- und Freibäder der Stadt Nürnberg,
um die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Freizeitschwimmangeboten und der Vereine mit
Schwimmsportmöglichkeiten zu gewährleisten.
6.1.2 NürnbergBadbetriebssatzung
Die NürnbergBadbetriebsS (NBBS) vom 08.07.2003, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.04.2020,
enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs und Regelungen hinsichtlich der
Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werka usschusses, des Stadtrats sowie des
Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 NBBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeordnet. Die
NBBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufgaben sowie
die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt.
6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
6.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Jahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für den Eigenbetrieb
NürnbergBad die Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsför derungsmaßnahmen auf
20,05 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit
10,58 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan war auf 9,90 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitions-
programm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis-
ses 2022 und der Ausgabenentwicklung 2023 ermittelt. Er sah Erträge von 6,74 Mio. Euro und Auf-
wendungen von 15,96 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust von 9,23 Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich 2024 ein um nur rd. 0,40 Mio. Euro geringerer Jahresverlust von 8,83 Mio.
Euro.
183
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 51 von 70
Im Vermögensplan 2024 waren insgesamt 38,61 Mio. Euro eingeplant. Hiervon entfielen 29,17 Mio.
Euro auf Investitionen und 2,15 Mio. Euro auf Darlehenstilgungen.
Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2027 umfasst aufgrund der Wiederinbetriebnahme
des Volksbades ein Volumen von 122,63 Mio. Euro, dabei u.a. Kreditaufnahmen von 37,98 Mio.
Euro, Zuschüsse für das Volksbad von 22,44 Mio. Euro sowie Verlustausgleiche durch die Stadt von
insgesamt 50,31 Mio. Euro.
6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom
11.12.2024 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und die uneingeschränkte Ent-
lastung erteilt. Der Jahresverlust wird mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen
verrechnet bzw. ausgeglichen. Hierzu erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in
das Eigenkapital des Eigenbetriebes.
6.4 Jahresabschluss 2024
6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht entsprechend der Verpflichtung des § 25
Abs. 1 Satz 1 EBV und des Art. 107 Abs. 1 GO fristgerecht erstellt. Die im Jahr 2024 unterjährig
geleisteten Verlustausgleichszahlungen der Stadt decken den entstandenen Jahresverlust 2024 in
voller Höhe. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus Vorjahren ergibt sich ein Bilanzgewinn
von 1,07 Mio. Euro.
184
Seite 52 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 77.212.408,43 65.354.287,20 11.858.121,23 18,1
Immaterielle Vermögensgegenstände 16.624,00 27.379,00 -10.755,00 -39,3
Sachanlagen 77.195.784,43 65.326.908,20 11.868.876,23 18,2
Umlaufvermögen (gesamt) 8.947.723,70 4.346.323,32 4.601.400,38 105,9
Vorräte 40.983,95 28.313,19 12.670,76 44,8
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 8.106.379,13 3.338.291,44 4.768.087,69 142,8
Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 800.360,62 979.718,69 -179.358,07 -18,3
Rechnungsabgrenzungsposten 7.482,89 8.266,25 -783,36 -9,5
Bilanzsumme 86.167.615,02 69.708.876,77 16.458.738,25 23,6
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 9.068.477,96 8.666.894,12 401.583,84 0,0
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 7.998.102,24 0,00 0,0
Bilanzgew inn 1.070.375,72 668.791,88 401.583,84 60,0
Sonderposten für Investitionszuschüsse 20.318.928,48 14.083.600,48 6.235.328,00 44,3
Rückstellungen 834.773,11 609.230,26 225.542,85 37,0
Verbindlichkeiten 55.802.203,90 46.194.498,82 9.607.705,08 20,8
Rechnungsabgrenzungsposten 143.231,57 154.653,09 -11.421,52 -7,4
Bilanzsumme 86.167.615,02 69.708.876,77 16.458.738,25 23,6
NürnbergBad
Veränderung
Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um 16,46 Mio. Euro auf 86,17 Mio. Euro angestiegen. Auf der
Aktivseite stieg das Anlagevermögen im Wesentlichen aufgrund von Bau und Sanierung der Hallen-
und Freibäder auf 11,87 Mio. Euro an. Im Berichtsjahr schreitet dabei insbesondere die Sanierung
des Volksbades voran. Die Erhöhung des Umlaufvermögens betrifft hauptsächlich Forderungen ge-
genüber der Stadt Nürnberg und deren Eig enbetriebe in Höhe von 7,00 Mio. Euro (VJ.
2,32 Mio. Euro).
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 0,40 Mio. Euro auf 9,07 Mio. Euro an. Dem Verlust-
ausgleich durch die Stadt in Höhe von 9,23 Mio. Euro steht dabei der tatsächliche Jahresverlust von
8,83 Mio. Euro gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse erhöhten sich um
185
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 53 von 70
6,24 Mio. Euro auf nunmehr 20,32 Mio. Euro. Den planmäßigen Auflösungen stehen die eingegan-
genen Zuschüsse für die Sanierung des Volksbades entgegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten stiegen planmäßig um 9,61 Mio. Euro an. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht pas-
sivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2,73 Mio. Euro.
6.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Auf wendungen 2024 aus der Gewinn - und
Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2024 2023
EUR EUR absolut in %
ERTRÄGE 7.750.682,89 6.749.316,53 1.001.366,36 14,8
Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28 998.573,33 16,1
andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00 -58.916,00 -15,0
Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63 14.227,67 9,7
Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62 47.481,36 >1.000,0
AUFWENDUNGEN 16.582.552,05 14.839.948,13 1.742.603,92 11,7
Materialaufw and 5.381.126,26 4.702.299,10 678.827,16 14,4
Personalaufw and 5.486.389,56 5.508.082,80 -21.693,24 -0,4
Abschreibungen 2.035.018,88 2.029.496,05 5.522,83 0,3
Sonstige betriebliche Aufw endungen 2.351.819,75 1.678.671,83 673.147,92 40,1
Zinsen und ähnliche Aufw endungen 1.319.392,08 911.214,59 408.177,49 44,8
Sonstige Steuern 8.805,52 10.183,76 -1.378,24 -13,5
ERGEBNIS -8.831.869,16 -8.090.631,60 -741.237,56 -9,2
NürnbergBad
Veränderung
Die Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,00 Mio. Euro erhöht. Die Umsatzerlöse stie-
gen um 999 TEuro auf 7,20 Mio. Euro an. Die Besucherzahlen erreichten dabei mit über 1 Million
Besuchern das Vor-Corona-Niveau. Der Gesamt-Kostendeckungsgrad erreichte dadurch 46 %.
Der Materialaufwand stieg um 679 TEuro auf 5,38 Mio. Euro an. Ausschlaggebend waren dabei im
Wesentlichen die um 860 TEuro angestiegenen Brennstoffkosten. Der Personalaufwand sowie die
Abschreibungen bewegen sich auf Vorjahresniveau.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 673 TEuro auf 2,35 Mio. Euro beruht im
Wesentlichen auf einmalig angefallene Abbruchkosten für das Volksbad (146 TEuro) und perioden-
fremde Aufwendungen von 141 TEuro für das Katzwangbad. Das Finanzergebnis verschlechterte
sich aufgrund höherer Zinsaufwendungen auf -1,27 Mio. Euro.
186
Seite 54 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
6.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Stadtratsbeschluss vom 23.10.2024 wurde die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 20. Juni 2025 den uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt.
6.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft u.a. fest:
Der Jahresabschluss 2024 entspricht in allen wesentlichen B elangen den Vorschriften der Ei-
genbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deut-
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024
sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In
allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 22 ff.
EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichtes geführt.
6.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem B ericht der Curacon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20.06.2025 dem Werkausschuss am 17.10.2025 vorgelegt.
187
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 55 von 70
Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lagebe-
richtes 2024 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.831.869,16 Euro.
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustaus-
gleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes
eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto).
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, di e uneingeschränkte Entlastung gem. Art. 102
Abs. 3 GO zu beschließen.
6.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurde im Rahmen der begleitenden
Verwaltungsprüfung für 2024 vom Eigenbetrieb NüBad ein Beschaffungsvorgang mit ein em Volu-
men von 2,93 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
6.6 Technische Prüfung
Vergaben VgV, UVgO, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen 2024 auf NüBad insgesamt 7 Vergaben mit rund 4,78 Mio. Euro.
Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
188
Seite 56 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
189
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 57 von 70
190
Seite 58 von 70 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
191
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 59 von 70
6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
192
Seite 60 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
7 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR)
7.1 Allgemeines
7.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2008
gegründet. Der Betrieb hat am 01.01.2009 sein operatives Geschäft aufgenommen, wobei zunächst
die ehemaligen Bereiche des ASN Straßenreinigung, Werkstätten, Bedürfnisanstalten als Eigenbe-
trieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe von BANOS als optimierter Regie-
betrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2009 ging am
01.01.2010 der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten Eigenbetrieb „Servicebetrieb öffentlicher
Raum Nürnberg“ (SÖR) auf.
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs SÖR zählen insbesondere:
die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
und dem Bundesfernstraßengesetz,
die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenan-
lagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Ver-
kehrseinrichtungen,
die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregeln-
der und verkehrslenkender Maßnahmen,
der Betrieb des städtischen Fuhrparks und
die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen.
Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenausbaubeitrags-
satzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toilettenbenutzungsge-
bührensatzung (TBenGebS).
7.1.2 Servicebetriebssatzung
Die Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum 01.01.2009
in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe von SÖR und Regelungen hinsichtlich der
Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des
Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung.
193
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 61 von 70
7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
7.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 wurde für SÖR eine
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
30,70 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit
40,20 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan auf 22,73 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.
7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2024 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenüber-
sicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 23.11.2023.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2024 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnis-
ses 2022 und der Kostenentwicklung 2023 ermittelt. Sie sahen, inkl. des städtischen Zuschusses,
Erträge von 154,85 Mio. Euro und Aufwendungen von 162,13 Mio. Euro vor. Demnach wurde von
einem Jahresverlust von 7,28 Mio. Euro ausgegangen. Tatsächlich ergab sich für 2024 ein Jahres-
fehlbetrag von 4,04 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von 6,40 Mio. Euro
zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 165,29 Mio. Euro und lagen um
3,16 Mio. Euro über den Planansätzen.
Der Vermögensplan 2024 umfasste einen Finanzbedarf von 61,21 Mio. Euro. Die Finanzplanung der
Jahre 2023 bis 2027 umf asste ein Volumen von 191,57 Mio. Euro, davon 166,53 Mio. Euro für In-
vestitionen und 17,47 Mio. Euro für Darlehenstilgungen.
7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung
Der Jahresabschluss 2023 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 11.12.2024 hat der
Stadtrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschie-
den, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 15,55 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
7.4 Jahresabschluss 2024
7.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 26.06.2025 erstellt.
194
Seite 62 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
7.4.2 Bilanzentwicklung 2024
Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 67.317.416,73 52.872.436,99 14.444.979,74 27,3
Immaterielle Vermögensgegenstände 25.325,00 84.011,00 -58.686,00 -69,9
Sachanlagen 67.292.091,73 52.788.425,99 14.503.665,74 27,5
Umlaufvermögen (gesamt) 37.421.600,89 54.696.167,04 -17.274.566,15 -31,6
Vorräte 4.788.418,42 4.575.997,29 212.421,13 4,6
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 28.532.550,45 48.484.981,37 -19.952.430,92 -41,2
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.100.632,02 1.635.188,38 2.465.443,64 >100
Rechnungsabgrenzungsposten 403.051,26 317.722,07 85.329,19 26,9
Bilanzsumme 105.142.068,88 107.886.326,10 -2.744.257,22 -2,5
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 21.795.384,84 25.838.278,15 -4.042.893,31 -15,6
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 ---
Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 0,00 0,0
Gew inn-/Verlustvortrag 15.552.464,25 12.667.556,74 2.884.907,51 22,8
Jahresüberschuss -4.042.893,31 2.884.907,51 -6.927.800,82 -240,1
Sonderposten für Investitionszuschüsse 50.213,48 57.776,48 -7.563,00 -13,1
Rückstellungen 61.247.995,69 55.720.781,34 5.527.214,35 9,9
Verbindlichkeiten 21.874.534,79 26.076.083,95 -4.201.549,16 -16,1
Rechnungsabgrenzungsposten 173.940,08 193.406,18 -19.466,10 -10,1
Bilanzsumme 105.142.068,88 107.886.326,10 -2.744.257,22 -2,5
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Veränderung
Die Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 2,74 Mio. Euro auf 105,14 Mio. Euro ab. Verantwortlich für
das um rund 14,44 Mio. Euro gestiegene Anlagevermögen war insbesondere ein Zuwachs von
14,50 Mio. Euro bei den Sachanlagen. Dieser Zuwachs resultiert insbesondere aus dem voran-
schreitenden Neubau der „Betriebszentrale am Pferdemarkt“. Der Rückgang beim Umlaufvermögen
von 17,27 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf geringeren Forderungen gegenüber der Stadt Nürn-
berg (-20,36 Mio. Euro), Grund hierfür war die Finanzierung des Baus der neuen Betriebszentrale.
195
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 63 von 70
Auf der Passivseite wurde aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrages ein Eigenkapital von
21,80 Mio. Euro ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote beträgt 21 % nach 24 % im Vorjahr. Die Rück-
stellungen stiegen um 5,53 Mio. Euro auf 61,25 Mio. Euro, was insbesondere auf um 4,51 Mio. Euro
gestiegene Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen war.
7.4.3 Erfolgsrechnung 2024
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2024 aus der Gewinn - und
Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2024 2023
EUR EUR absolut in %
ERTRÄGE 161.255.146,88 155.538.134,60 5.717.012,28 3,7
Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32 4.474.052,40 2,9
Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85 194.536,82 386,2
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50 -18.273,50 -100,0
Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16 1.335.321,72 138,1
Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47 -268.625,16 -14,4
AUFWENDUNGEN 165.298.040,19 152.653.227,09 12.644.813,10 8,3
Materialaufw and 72.041.363,52 68.542.449,12 3.498.914,40 5,1
Personalaufw and 71.869.955,01 65.236.345,40 6.633.609,61 10,2
Abschreibungen 4.449.243,99 3.217.484,66 1.231.759,33 38,3
Sonstige betriebliche Aufw endungen 16.619.684,61 15.098.281,82 1.521.402,79 10,1
Zinsen und ähnliche Aufw endungen 207.362,69 452.277,07 -244.914,38 -54,2
Steuern vom Einkommen und Vom Ertrag 4.114,55 0,00 4.114,55 ---
Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02 -73,20 -0,1
ERGEBNIS -4.042.893,31 2.884.907,51 -6.927.800,82 -240,1
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Veränderung
Die Erträge konnten um 5,72 Mio. Euro auf 161,26 Mio. Euro gesteigert werden. Dieser Anstieg be-
ruht insbesondere auf 4,47 Mio. Euro höheren Umsatzerlösen und um 1,34 Mio. Euro höheren sons-
tigen betrieblichen Erträgen. Maßgeblichen Anteil an den höheren Umsatzerlösen hatte der Anstieg
der Gebühren für öffentliche Nutzungen (+1,18 Mio. Euro) und der höhere städtische Zuschuss
(+1,03 Mio. Euro).
Die Aufwendungen betrugen 165,30 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um
12,64 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere höhere Ma-
terial- (+3,50 Mio. Euro) sowie gestiegene Personalaufwendungen (+6,63 Mio. Euro). Die Zunahme
der Materialaufwendungen war dabei vor allem auf die gestiegenen Aufwendungen für den Straßen-
entwässerungsanteil und den Strombezug zurückzuführen. Der Anstieg des Personalaufwands be-
ruht insbesondere auf Tariferhöhungen und die Zuführung zur Pensionsrückstellung.
196
Seite 64 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
7.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2024
7.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2024 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt.
Die Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat am 26.06.2025 den uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk für den Jahresabschluss 2024 sowie für den Lagebericht 2024 erteilt.
7.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband
am 26.06.2025 u.a. fest:
Die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 entsprechen den Rechtsvorschriften und der
Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und
Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entsprich t den gesetzlichen Vor-
schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
7.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht des Bayerischen Kom-
munalen Prüfungsverbands dem Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss begutachtete am 17.09.2025 die Fe ststellung des Jahresabschlusses sowie
des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen:
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 Euro.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 4.042.893,31 Euro
ab.
Der Jahresfehlbetrag 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu be-
schließen.
197
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 65 von 70
7.5 Beschaffungen
Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden
Verwaltungsprüfung 2024 insgesamt 4 Beschaffungsvorgänge von SÖR zur Prüfung nach den
Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,39 Mio. Euro
vorgelegt und durch Rpr begutachtet.
7.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SÖR insgesamt 36 Vergaben mit rund 122,41 Mio. Euro, ein-
schließlich 10 Nachtragsangeboten von 4,47 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu
treffen.
Zusätzlich waren weitere 8 Vergaben über beson dere Leistungen in Höhe von 6,84 Mio. Euro zu
prüfen. Feststellungen waren hier nicht zu treffen.
198
Seite 66 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
7.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
7.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2024
31.12.2024 31.12.2023
€ € € €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen 4.432,00 14.917,00
2. EDV Software 20.893,00 25.325,00 69.094,00 84.011,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 214.042,68 214.042,68
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 21.048.341,15 21.447.106,15
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 462.522,00 201.582,00
4. Fahrzeuge 12.334.703,00 11.370.911,00
5. Maschinen und techn. Anlagen 761.876,00 1.138.956,00
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.932.297,00 2.093.068,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.538.309,90 67.292.091,73 16.322.760,16 52.788.425,99
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.886.647,56 3.818.388,40
2. Unfertige Leistungen 901.770,86 4.788.418,42 757.608,89 4.575.997,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.988.651,85 4.112.525,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 634.196,01 146.729,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 23.679.982,24 44.040.231,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 229.720,35 28.532.550,45 185.494,09 48.484.981,37
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.100.632,02 1.635.188,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 403.051,26 317.722,07
S U M M E D E R A K T I V A 105.142.068,88 107.886.326,10
A K T I V A
199
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 67 von 70
31.12.2024 31.12.2023
€ € € €
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90
III. Gewinnvortrag 15.552.464,25 12.667.556,74
IV Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -4.042.893,31 11.509.570,94 2.884.907,51 15.552.464,25
21.795.384,84 25.838.278,15
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 50.213,48 57.776,48
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 41.740.078,00 37.226.365,00
2. Sonstige Rückstellungen 19.507.917,69 61.247.995,69 18.494.416,34 55.720.781,34
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 126.650,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0 € ( Vj. 126.650 €)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.400.706,86 8.031.191,74
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.400.707 € ( Vj. 8.031.192 €)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.402.861,48 3.167.036,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.402.861 € (Vj. 3.167.036 €)
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 6.757.084,72 7.913.718,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.757.085 € (Vj. 3.013.718 €)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.313.881,73 6.837.487,63
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.313.882 € (Vj.8.837.488 €)
davon aus Steuern 478.774 € (Vj. 443.961 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 119.156 € (Vj. 98.285 €)
21.874.534,79 26.076.083,95
E. Rechnungsabgrenzungsposten 173.940,08 193.406,18
S U M M E D E R P A S S I V A 105.142.068,88 107.886.326,10
P A S S I V A
200
Seite 68 von 70 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
7.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024
2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32
2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 14.511.867,02 13.623.496,65
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 57.529.496,50 54.918.952,47
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 51.210.635,77 48.427.352,49
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 20.659.319,24 16.808.992,91
davon für Altersversorgung 6.923.314,80 € (Vj. 7.916.876,39 €)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.449.243,99 3.217.484,66
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.619.684,61 15.098.281,82
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47
davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 577.552,08 € (Vj. 78.184,00 €)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 207.362,69 452.277,07
davon an verbundene Unternehmen 215.617,50 € (VJ. 245.587,50 €)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 236.540,00 € (Vj. 1.384.316,00 €)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.114,55 0,00
11. Ergebnis nach Steuern -3.936.577,49 2.991.296,53
12. Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02
13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4.042.893,31 2.884.907,51
Nachrichtlich:
Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 4.042.893,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gewinn- und Verlustrechnung
201
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 69 von 70
7.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2024
Anlagennachweis 2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr
Durchschnitt-
licher
Abschreibungs-
satz
Durchschnitt-
licher
Restbuchwert
01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 Geschäftsjahr
€ € € € € € € € € € € € € € in % in %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.671.603,22 0,00 0,00 0,00 0,00 1.671.603,22 1.587.592,22 58.686,00 0,00 0,00 0,00 1.646.278,22 25.325,00 84.011,00 3,51 1,52
1. Lizenzen 163.448,58 0,00 0,00 0,00 0,00 163.448,58 148.531,58 10.485,00 0,00 0,00 0,00 159.016,58 4.432,00 14.917,00 6,41 2,71
2. EDV Software 1.508.154,64 0,00 0,00 0,00 0,00 1.508.154,64 1.439.060,64 48.201,00 0,00 0,00 0,00 1.487.261,64 20.893,00 69.094,00 3,20 1,39
II. Sachanlagen 109.184.709,16 21.610.876,95 6.134.865,22 0,00 0,00 124.660.720,89 56.396.283,17 4.390.557,99 3.418.212,00 0,00 0,00 57.368.629,16 67.292.091,73 52.788.425,99 3,52 53,98
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 214.042,68 0,00 0,00 0,00 0,00 214.042,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214.042,68 214.042,68 0,00 100,00
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.937.397,72 20.540,35 1.516.615,27 1.499.653,23 0,00 43.940.976,03 22.490.291,57 1.343.371,50 1.345.033,27 404.005,08 0,00 22.892.634,88 21.048.341,15 21.447.106,15 3,06 47,90
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 60.095,08 3.410,83 250.732,88 0,00 638.501,26 129.502,13 49.886,96 3.409,83 0,00 0,00 175.979,26 462.522,00 201.582,00 7,81 72,44
4. Fahrzeuge 33.400.523,56 2.991.955,29 1.322.393,89 284.226,96 0,00 35.354.311,92 22.029.612,56 2.288.421,47 1.315.158,89 16.733,78 0,00 23.019.608,92 12.334.703,00 11.370.911,00 6,47 34,89
5. Maschinen 4.589.432,66 35.076,69 388.549,59 -405.504,47 0,00 3.830.455,29 3.450.476,66 187.108,30 165.000,59 -404.005,08 0,00 3.068.579,29 761.876,00 1.138.956,00 4,88 19,89
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.389.468,25 379.578,76 606.873,42 -18.049,78 0,00 10.144.123,81 8.296.400,25 521.769,76 589.609,42 -16.733,78 0,00 8.211.826,81 1.932.297,00 2.093.068,00 5,14 19,05
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16.322.760,16 18.123.630,78 2.297.022,22 -1.611.058,82 0,00 30.538.309,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.538.309,90 16.322.760,16 0,00 100,00
0,00
Summe 110.856.312,38 21.610.876,95 6.134.865,22 0,00 0,00 126.332.324,11 57.983.875,39 4.449.243,99 3.418.212,00 0,00 0,00 59.014.907,38 67.317.416,73 52.872.436,99
202
Seite 70 von 70 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad
und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden gemäß der Art. 103, 106 und 107 GO vom
Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behandlung
im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu ertei-
len.
Nürnberg, 29.10.2025
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
203
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/024/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
17.07.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Anlagen:
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2024
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA SUN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn - und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH
gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl.
Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) auf die Abschlussprüfung
nach Art. 107 Abs. 1 GO durch einen externen Abschlussprüfer auf. Der uneingeschrä nkt
testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig
(Art. 103 Abs. 1 GO), das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 Abs. 3 GO).
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
22
204
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
205
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
206
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/024/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 17.07.2025):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro.
Der Jahresgewinn zum 31.12.2024 beträgt 12.176.658,86 Euro.
Gutachtervorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024
des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsaus -
schuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresab -
schlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro.
Der Jahresgewinn zum 31.12.2024 beträgt 12.176.658,86 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2024 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 658.858.194,62 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt zum 31.12.2024 mit einem Jahresgewinn von
12.176.658,86 EUR ab.
3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SUN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
207
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2024
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
22
208
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
Seite 2 von 28
Stand: 05.06.2025
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bilanz zum 31. Dezember 2024 3
Aktiva 3
Passiva 4
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2024 5
3. Erläuterungen 6
3.1. Allgemeine Erläuterungen 6
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 18
4. Sonstige Angaben 21
4.1. Werkleitung 21
4.2. Werkausschuss 21
4.3. Prüfungshonorar 21
4.4. Angaben zum Personal 22
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 22
4.6. Nachtragsbericht 22
4.7. Gewinnverwendung 22
5. Anlagen
Anlage 1 Anlagenspiegel 24
Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 26
Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024 28
209
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
Seite 3 von 28
Stand: 05.06.2025
1. Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 947.314,21 984.0 16,83
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
947.314,21 984.016,83
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 41.522.337,11 42.670.654,96
2. Unbebaute Grundstücke 895.032,96 892.331,42
3. Bauten auf fremden Grundstücken 19.453,00 20.490,00
4. Abwasserreinigungsanlagen 44.591.116,00 34.116.421,61
5. Abwassersammlungsanlagen 460.476.000,00 468.515.844,20
6. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.476.708,00 1.616.341,07
7. Fahrzeuge 3.144.571,47 2.349.162,90
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136.223,64 4.486.161,30
9. Anlagen im Bau 93.509.213,16 70.871.375,16
649.770.655,34 625.538.782,62
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.518.573,99 4.463.987,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.662.797,27 1.821.999,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 30.000,00 55.000,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 435.723,85 266.408,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 263.797,23 474.594,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 106,98
3.362.318,35 2.563.002,62
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 24 3.303,02 428.990,47
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 16.027,71 16.02 7,71
Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83
210
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
Seite 4 von 28
Stand: 05.06.2025
Passiva 31.12.2024EUR 31.12.2023EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 121.753.777,43 112.290.090,09
II. Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 44.238.118,00 39.120.533,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 88.08 0.406,00 87.970.183,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 33.919.925,00 34.709.875,00
2. Sonstige Rückstellungen 45.865.887,00 45.716.482,5 5
79.785.812,00 80.426.357,55
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 291.212.041,00 277.653. 665,77
2. aus Lieferungen und Leistungen 13.583.416,16 7.447 .708,94
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.462.179,71 18.645.5 84,04
4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 893.368,54
davon aus Steuern 424.464,63 300.862,91
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
312.752.906,85 304.640.327,29
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 70.515,48 83.6 31,56
Bilanzsumme 658.858.194,62 633.994.809,83
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2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2024EUR 2023EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 108.294.343,25 97.560.698,71
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.590.243,74 3.817.155,35
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.976.401,54 7.119.333,24
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse
4.954.816,27 4.867.941,46
Summe Erlöse 117.860.988,53 108.497.187,30
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -10.641.231,40 -11.095.543,82
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.310.428, 60 -15.737.593,59
Summe Materialaufwand -27.951.660,00 -26.833.137,41
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -24.405.839,16 -22.860.522,48
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -7.799.069,93 -6.846.942,39
davon für die Altersversorgung *) -2.562.652,51 - 2.166.572,52
Summe Personalaufwand -32.204.909,09 -29.707.464,87
3. Abschreibungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-25.507.366,85 -24.603.502,59
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.538.841,56 -12.908.312,15
Summe Aufwendungen -99.202.777,50 -94.052.417,02
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.966,27 29.941,42
davon aus Abzinsung Rückstellungen 68.878,00 6.55 7,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.847.053,29 -4.722.180,48
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -218.969,00 - 372.141,00
Ergebnis nach Steuern 12.899.124,01 9.752.531,22
E. Steuern
1. Sonstige Steuern -722.465,15 -288.843,88
Jahresgewinn 12.176.658,86 9.463.687,34
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3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn-
berg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 05. Februar 2025).
Der Jahresabschluss 2024 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver-
ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2024 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form-
blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan-
lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi-
tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“
erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor-
schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver-
merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs-
dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol-
ler Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han-
delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen
für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs-
umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (979.457,00 EUR) werden während der
Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
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Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach
den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungs-
dauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom-
men, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter wer-
den bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus-
gewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre-
ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun-
gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei-
nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser-
gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu-
grunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2024 für
Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter
dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf-
lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens-
gegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu-
schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh-
renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr
2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von
Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti-
onszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei-
nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech-
nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %; Quelle:
Deutsche Bundesbank).
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Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 %
(Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten-
dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde
aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor-
schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die
sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor-
gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei
der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen
hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die
erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo-
rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging.
Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die
Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den
Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga-
ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri-
gen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen-
spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We-
sentlichen Software. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 sind auch Ausgleichsflächen für landschafts-
pflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen enthalten, die im Gegenzug für Eingriffe in die
Landschaft durch Kanalbaumaßnahmen anzuschaffen sind.
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Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung
Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An
dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten
beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH
durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen-
betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen
Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von
Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom
27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und
mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts
der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem
wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb
auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020
und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v.
jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber
der GmbH zum 31.12.2023 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Auslei-
hungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der
GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rück-
zahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint,
wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 2.663 TEUR
(Vj.: 1.822 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen
gegen verbundenen Unternehmen i. H. v. 605 TEUR (Vj.: 389 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um
rund 64 % gestiegen und liegen damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2022. Die höchste For-
derung besteht dabei gegenüber dem städtischen Hochbauamt und hier vor allem aus Untersu-
chungen der Umweltanalytik. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt ge-
führte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2024 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im ak-
tuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus-
gewiesen.
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 435.723,8 5
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Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be-
triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 05.02.2025 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 wurde das Jahresergebnis 2023 in Höhe von
9.463.687,34 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu-
schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge
für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt. Im Jahr 2024 wurde den Anträgen der SUN für weitere Verrech-
nungen der Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ mit der Abwasserabgabe KW 1 2015
(796 TEUR) und der Abwasserabgabe KW 2 2016 (494 TEUR) zugestimmt. Damit wurde allen
Verrechnungsanträgen für diese Maßnahme stattgegeben und es konnte insgesamt ein Betrag
i. H. v. 7.461 TEUR als Investitionszuschuss passiviert werden. Zudem wurde den Verrech-
nungsanträgen für die Maßnahme „Überleitung Kleingründlach“ i. H. v. insgesamt 3.314 TEUR
zugestimmt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der anteiligen Abwasserabgabe KW 1 2015
(542 TEUR) sowie den Abwasserabgaben KW1 2016 (1.416 TEUR) und 2017 (1.356 TEUR).
Weiterhin wurden die Verrechnungsanträge für die Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher
Straße“ positiv beschieden. Hierbei erfolgte eine anteilige Verrechnung mit der Abwasserabgabe
KW 1 2018 (562 TEUR) wobei der Rest dieser Abgabe i. H. v. 824 TEUR nicht verrechnet wer-
den konnte und zur Zahlung fällig wurde. Anteilig verrechnet wurde hier auch die Niederschlags-
wasserabgabe 2019 (1.191 TEUR). Auch hier war der Rest Abgabe i. H. v. 156 TEUR zur Zah-
lung fällig. Vollständig in den Zuschuss für die letztgenannte Maßnahme floss auch die Abwas-
serabgabe KW2 2018 mit 374 TEUR. Nachträglich konnte auch noch die Teilerstattung aus der
Niederschlagswasserabgabe 2018 i. H. v. 30 TEUR dem Zuschuss hinzugerechnet werden. Zu-
sammen mit dem bereits passivierten Zuschuss aus der Niederschlagswasserabgabe 2019
(56 TEUR) beträgt der Investitionszuschuss für die Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher
Straße“ insgesamt 2.213 TEUR. Folgt das Wasserwirtschaftsamt weiteren Anträgen der SUN,
steht bei dieser Maßnahme noch ein Betrag i. H. v. 973 TEUR zur Verrechnung aus. Zum
31.12.2024 stehen noch (anteilige) Verrechnungen für die Maßnahmen „Überleitung Herolds-
berg“ (4.983 TEUR), „Regenüberlaufbecken Heroldsberg“ (990 TEUR) und den „Stauraumkanal
Volgelsgarten“ (2.293 TEUR) aus. Damit beträgt die Summe der ausstehenden Investitionszu-
schüsse 9.239 TEUR.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbes-
serungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.319 TEUR aufwiesen. Im
Rahmen einer Vereinbarung und zwei Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden
von externen Bauträgern Mischwasserwasserkanäle im Wert von 1.104 TEUR fertiggestellt und
2024 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bau-
träger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Er-
tragszuschüsse.
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (33.919.925 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (33.641.082 EUR) ein Unter-
schiedsbetrag in Höhe von -278.843 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen ge-
sperrt.
Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2024 nicht gebildet werden. Eine entsprechende Be-
stätigung wurde vom Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg, Kompetenzzentrum Steuern,
mit Schreiben vom 12.02.2025 an den Wirtschaftsprüfer übersandt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Ver-
pflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Darüber hinaus wurden von
der Abteilung „Gebühren und Beiträge“ Erstattungsansprüche für Abwassergäste über insgesamt
297 TEUR gemeldet. Wesentliche Erstattungen ergaben sich für die Gemeinde Schwaig
(162 TEUR) sowie den Markt Heroldsberg (103 TEUR). Die Rückstellung zum Ausgleich von Ge-
bührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im abgelaufenen Gebühren-
zeitraum (2020 bis 2023) vollständig verbraucht. Beim übergeleiteten Ergebnis nach dem Kom-
munalabgabengesetz (KAG) blieb noch ein Fehlbetrag i. H. v. 2.017 TEUR stehen, der im neuen
Gebührenzeitraum durch die Gebührenzahler auszugleichen ist. Für das abgelaufene Wirt-
schaftsjahr 2024 ergab sich dagegen wiederum ein Gebührenüberschuss nach KAG i. H. v.
2.357 TEUR (abgezinst 2.289 TEUR).
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 3.395.764,00
Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 19.2 11.943,20
Maßnahmen Dritter 13.061.452,00
Instandhaltung 483.000,00
ausstehende Rechnungen 4.606.749,00
Beihilfe für Beamte 2.032.763,00
Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 2.113.249,00
Altersteilzeit 601.274,00
andere sonstige Rückstellungen 359.692,80
Summe: 45.865.887,00
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zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An-
reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die
diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest-
steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird
eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
Im Jahr 2024 kam das Wasserwirtschaftsamt deutlich mit der Bearbeitung der Verrechnungsan-
träge voran. Im Zuge dessen wurden die Verrechnungserklärungen für die Abwasserabgabe
KW 1 der Jahre 2015 – 2019 per Bescheid entschieden, ebenso für die Abwasserabgaben KW 2
2016 und 2018. Hierbei konnten folgende Zuschüsse passiviert werden: Für die Maßnahme
„Südostsammler, Bauabschnitt 6“ 1.289 TEUR, für die „Überleitung Kleingründlach“ 3.314 TEUR
sowie für den „Stauraumkanal Volkacher Straße“ 2.157 TEUR und damit insgesamt ein Betrag
i. H. v. 6.760 TEUR. Teilweise waren die Rückstellungen für diesen Zeitraum aufgrund vorläufiger
Schmutzwassermengen zu hoch ausgefallen. Die überschüssigen Beträge i. H. v. 310 TEUR
wurden daher erfolgswirksam aufgelöst. Andererseits konnten nicht die gesamten Beträge mit
entsprechenden Investitionen verrechnet werden. Diese wurden i. H. v. insgesamt 988 TEUR zur
Zahlung fällig.
Im Falle der Niederschlagswasserabgabe erfolgte in 2024 eine Erstattung i. H. v. 30 TEUR für
das Jahr 2018, welche nachträglich als Zuschuss zur Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher
Straße“ passiviert wurde. Der noch offene Restbetrag aus der Niederschlagswasserabgabe 2019
i. H. v. 200 TEUR wurde dagegen endgültig zur Zahlung fällig.
Aufgrund der Entwicklung in der Verrechnungstabelle wurde die Rückstellung in 2024 für die
Abwasserabgabe KW 2 2023 um 18 TEUR und die Niederschlagswasserabgabe 2021 um
257 TEUR aufgestockt. Neu eingestellt wurde lediglich die Niederschlagswasserabgabe 2024
i. H. v. 2.528 TEUR. Eine Rückstellung der Abwasserabgabe KW 1 und KW 2 für 2024 wurde
nicht gebildet, sondern die vorliegenden Bescheide gleich unter den Verbindlichkeiten erfasst.
Hier war bereits zum Bilanzstichtag klar, dass für diese Abgaben keine Verrechnungsmöglichkeit
besteht und die Beträge im Februar 2025 zur Zahlung fällig werden.
Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum
31.12.2024 einen Betrag i. H. v. 19.212 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit
Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 9.239 TEUR und einem voraussichtlich nicht
verrechenbaren Anteil i. H. v. 9.973 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur
Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern
durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver-
einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung
der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß
fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge-
stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un-
entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver-
traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch
der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
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Bilanz – GuV - Anhang
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zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in
den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für
Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres
zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche
vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Aus dem Vorjahr war noch eine Rückstellung i. H.
v. 623 TEUR für drei Maßnahmen vorhanden, die weiterhin als notwendig beurteilt wurden und in
zwei Fällen nach Auskunft der Fachabteilung ab dem Jahr 2026 begonnen werden sollen. Die
Rückstellung für die Maßnahme „Leskowstraße“ beruht auf einem langjährigen Rechtsstreit, bei
dem ein Auftragnehmer wegen einer vermeintlichen Restforderung klagte und mehrmals in Beru-
fung ging. Vom zuletzt zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth wurde dem Kläger eine Frist zur
Vorlage eines zweiten Teilgutachtens bis 03.02.2024 gesetzt. Der Kläger ist jedoch in der Zwi-
schenzeit verstorben. Die Erben als Rechtsnachfolger haben aufgrund rechtlicher Beratung die
Berufung zurückgenommen. Somit ist die zuletzt durch das Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgte
Klageabweisung zugunsten der Stadt Nürnberg rechtskräftig geworden und die für diesen Fall
gebildete Rückstellung i. H. v. 140 TEUR konnte zum 31.12.2024 erfolgswirksam aufgelöst wer-
den.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2024 er-
bracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi-
onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund-
lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 2.047.721,00
Zuführung 20.128,00
Zinsanteil -35.086,00
Stand zum 31.12. 2.032.763,00
220
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines
durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech-
nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit-
blockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme liegt mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 46,0 Mio. EUR auf dem Niveau
des Vorjahres. Dies wird durch die anhaltend hohe Investitionstätigkeit bedingt. Zudem wurde ein
Darlehen bei der Siemensbank durch Umschuldung i. H. v. 2,5 Mio. EUR vollständig abgelöst.
Im Jahr 2024 vollständig abbezahlt waren die Darlehen mit der Sachkontonr. 41034 (Sparkasse
Jena) und Nr. 41063 (KfW).
EUR
Stand zum 01.01. 710.152,00
Verbrauch -118.181,00
Zinsanteil 9.303,00
Stand zum 31.12. 601.274,00
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 6.49 2.526,25
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 969 .581,46
Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 72,00
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen
des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um-
fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump-
werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag)
und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte
über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu
99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt-
schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran-
chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech-
ten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität
aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In-
vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die
Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die
Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus
einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei-
nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän-
dig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an
den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen
abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden
die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als
Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß
§ 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank
sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der
Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch
Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam-
menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie
die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder-
gegeben.
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2024 1 EUR = 1,0956 USD
Saldovortrag 01.01.2024 EUR Zinsen EUR per 02.01.2024 Zahlbetrag EUR per 02.01.2024 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2024 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2024
29.053.501,61 1.895.889,49 0,00 30.949.391,10 32.901.39 1,66
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2024: 1.952.000,56
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2024 1 EUR = 1,0389 USD
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio-
management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der
Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender
oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der
Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und
weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2024 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle wird der zum Bilanzstichtag vorhandene Payerswap mit seinem Markt-
wert dargestellt.
ausstehender
Nominalbetrag des
Payerswaps in
TEUR
Laufzeit Marktwert per 31.12.2024 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr.
Buchwert
Grundgeschäft
per 31.12.2024
TEUR
1.750 15.02.09 - 15.02.28 64.037,93 4,400 41066 4.653
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver-
rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 309 TEUR, welche um 191 TEUR unter
dem Vorjahreswert liegen. Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Bau-
aufsichten liegen mit 164 TEUR dagegen um 108 TEUR über dem Vorjahreswert. Der für die
Weiterverrechnung von Winterdienstarbeiten erzielte Erlös bewegt sich, wegen anhaltend milde-
rer Winter, mit 158 TEUR auf Vorjahresniveau. Die von der Abteilung Grundstückentwässerung
erzielten Erlöse für Planprüfungsgebühren liegen mit 126 TEUR um 17 TEUR unter dem Wert
des Jahres 2023. Für den Personalkostenersatz fielen in 2024 Erlöse i. H. v. 226 TEUR an, wo-
bei alleine ein Betrag von 200 TEUR für zusätzliche Trinkwasseruntersuchungen in städtischen
Schulen durch die Umweltanalytik erzielt wurde. Die restlichen Erlöse auf diesem Konto ergeben
sich durch Erstattung von Mutterschaftsgeldern und Zuschüsse für Bundesfreiwilligendienstleis-
tende. Mit 113 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von
den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Damit hat sich
der Vorjahreswert fast verdoppelt, was vor allem an einem hohen Instandhaltungsaufwand für die
Umbindung eines Stromanschlusses an einer Messstation zustande kam. Die Geschäftsführung
dieser ARGE unterliegt der SUN. Weiterhin wurden Erlöse für die Vermietung bzw. Verpachtung
von Grundstücken und Parkflächen, sowie für die Nutzung von Kanälen durch Datenleitungen
fremder Dritter i. H. v. rund 50 TEUR erzielt.
2024
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 69.706.113,34
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 17.233.364,78
Zuführung Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen -2.357.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.957.367,67
Erlöse Umweltanalytik 3.636.348,25
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 6.921. 991,33
weitere Umsatzerlöse 1.196.157,88
Summe: 108.294.343,25
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zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse
(4.955 TEUR). Auf ein normales Niveau gesunken sind die sonstigen Erlöse i. H. v. 111 TEUR
(Vj. 701 TEUR). Die Zuschüsse aus der Strompreisbremse tragen hierbei nur noch zu etwa
20 TEUR bei. Wesentlichen Anteil an den sonstigen Erlösen haben noch die Leistungen der SUN
für Dritte i. H. v. 54 TEUR sowie die Weiterverrechnung der überbetrieblichen Ausbildung für
betriebsfremde Personen i. H. v. 21 TEUR. Der Ertrag aus Zwangsgeldern steigt weiter an und
erreicht in 2024 einen Jahreswert i. H. v. 104 TEUR. In den sonstigen Erträgen aus Vorjahren
i. H. v. insgesamt 80 TEUR schlägt sich vor allem der Erlös aus der Stromeinspeisung von
überschüssigem Strom aus den Blockheizkraftwerken i. H. v. 74 TEUR nieder. Der nennenswerte
Erlös aus Anlagenverkäufen wurde hauptsächlich durch die Aussonderung von Fahrzeugen bzw.
Sonderfahrzeugen generiert. Erfreulich ist die rückläufige Entwicklung der Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, und damit von nicht verbrauchten Rückstellungen, welche um
591 TEUR auf einen Gesamtwert i. H. v. 628 TEUR gesunken sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Ab-
wasserabgabe (4.435 TEUR) dar, welche um 473 TEUR über dem Vorjahreswert liegt. Die Erhö-
hung ergibt sich vor allem bei der Niederschlagswasserabgabe, da die Anzahl der angeschlosse-
nen Einwohner, nicht zuletzt durch Abwassergäste, stetig wächst. Die Position mit dem zweit-
höchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 3.182 TEUR,
die gegenüber dem Vorjahr zwar um 31 TEUR höher ausfielen, aber den Wert aus 2022 nicht
erreicht haben. Die Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von
2.068 TEUR nochmals konstant.
Die Aufwendungen für Gutachten erreichten in 2024 mit 1.584 TEUR einen Höchststand und la-
gen um 756 TEUR über dem Vorjahr. Ausschlaggebend ist hier vor allem ein Betrag i. H. v.
460 TEUR, welcher für Planung der thermischen Klärschlammverwertung anfiel und aufgrund der
Zurückstellung dieses Investitionsprojekts in den Unterhalt übernommen wurde. Mit einem Betrag
i. H. v. 180 TEUR floss der Aufwand für die Organisationsuntersuchung der Umweltanalytik in
diesen Betrag ein sowie ein weiterer Aufwand i. H. v. 51 TEUR für die hydrodynamische
Schmutzfrachtberechnung des städtischen Kanalsystems. Die Aufwendungen für Fremduntersu-
chungen der Umweltanalytik stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls um 137 TEUR.
Die Betriebskostenumlage für den Zweckverband Schwarzachtal erhöhte sich zwar um 73 TEUR
auf 225 TEUR in 2024. Allerdings entspricht dies erfahrungsgemäß der Schwankungsbreite der
vergangenen Jahre. Weitere erwähnenswerte Positionen stellen die Abbruchkosten (843 TEUR),
der Softwareunterhalt durch Dritte (605 TEUR) bzw. die Stadt Nürnberg (432 TEUR) dar, die auf
dem Niveau des Vorjahres oder etwas darunterliegen.
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Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene
Darlehen (12 TEUR), aus Zinserträgen für den restlichen Betriebsmittelkredit an die KSVN GmbH
(6 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen (69 TEUR). Hinzu kommen noch Zinser-
träge aus gestundeten Forderungen (1 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (6.002 TEUR) und Derivate
(12 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen erhöhten den Zinsaufwand gegenüber dem Vor-
jahr um 1.772 TEUR. Die Erhöhung zum Vorjahr ist damit nochmals in etwa so hoch, wie die Er-
höhung des Zinsaufwands zwischen 2022 und 2023. Die Begründung liegt dabei weiterhin in hö-
heren Marktzinssätzen und einen höheren Darlehensbedarf aufgrund anhaltend hoher Investiti-
onstätigkeit. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich weiter um 185 TEUR
auf insgesamt 239 TEUR, andererseits verringerte sich der ersparte Zinsaufwand für andere
Rückstellungen von 53 TEUR auf 20 TEUR.
Das vom Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto wies zum Monatsultimo über das
gesamte Jahr 2024 überwiegend einen negativen Saldo auf. Erst im Juni und Juli des Jahres
wurden neue Darlehen i. H. v. jeweils 20 Mio. EUR aufgenommen. In den Monaten August und
November, in welchen dem Konto die vierteljährlichen Abschläge für Abwassergebühren gutge-
schrieben werden, lag der Saldo vorübergehend sogar im positiven Bereich. Während die Belas-
tung mit Kontokorrentzinsen im ersten Halbjahr 2024 durchgehend hoch war, verringerte sich
diese im zweiten Halbjahr durch die wesentlich geringere Ausschöpfung des Kontokorrentlimits
deutlich. Für das Gesamtjahr betrug der Aufwand für Kontokorrentzinsen dennoch 594 TEUR
und lag damit nur um 34 TEUR unter dem Vorjahreswert.
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4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg.
Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH)
Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2024 betrugen 201.946,62 EUR, die laufenden Versorgungs-
aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen
aus der Pensionsrückstellung, 17.642,15 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster
Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH)
Stadtrat Michael Feder Bankkaufmann
(ab 11/2024)
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadtrat Alexander Kahl Bauingenieur
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Michael Kraus Fraktionsgeschäftsführer
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R.
(bis 07/2024)
Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R.
Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Stadtrat Markus Tischner Metzgermeister
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver-
gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt
Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2024 be-
rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe-
rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
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4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2024
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 112 TEUR. Diese fallen für die Räume in
der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B.
Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens
zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent-
spricht insgesamt 1.116 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je-
weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in
Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung
zum Bilanzstichtag auf ca. 41,6 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca.
14,3 Mio. EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich keine Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder
Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
4.7. Gewinnverwendung
Der Jahresgewinn 2024 beträgt 12.176.658,86 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn
2024 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung
133.930.436,29 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Ge-
bührenausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins
(Zinsausgleich) zur Verfügung.
Personenbezogen
Beamte 19
Angestellte 233
Arbeiter 174
Zwischensumme Stammpersonal: 426
Auszubildende 19
Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 3
Summe: 448
229
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Anlage 1: Anlagenspiegel
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten:
Anlagen im Bau Ableitung: 698.358,00
Anlagen im Bau Reinigung: 281.099,00
Gesamt: 979.457,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
8.223.297,59 183.808,58 0,00 +66.107,68 8.473.213,85 7.2 39.280,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 121.368.512,72 352,22 73.436,00 +937.700,20 122.233.129 ,14 78.677.367,76
2. unbebaute Grundstücke 892.331,42 0,00 0,00 +2.701,54 895.032,96 0,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 337.618.942,53 385.320,59 2.149.013,26 +13.899.411,20 349.754.661,06 303.502.520 ,92
4. Abwassersammlungsanlagen 924.097.358,37 1.376.149,6 3 62.643,66 +7.704.405,07 933.115.269,41 455.581.514,17
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.429.989,52 73.138,52 280.659,90 +1.390,00 9.223.858,1 4 7.813.648,45
6. Fahrzeuge 8.873.718,92 1.423.092,39 383.086,71 0,00 9 .913.724,60 6.524.556,02
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 21.075.204,13 944.812,90 458.632,84 +66.308,43 21.627.6 92,62 16.589.042,83
8. Anlagen im Bau 70.871.375,16 45.315.862,12 0,00 -22.6 78.024,12 93.509.213,16 0,00
Summe Sachanlagen 1.494.227.432,77 49.518.728,37 3.407 .472,37 -66.107,68 1.540.272.581,09 868.688.650,15
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.504.625.730,36 49.702.536,95 3.407.472,37 0,00 1.550. 920.794,94 878.102.928,91
Posten des Anlagevermögens
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Bilanz – GuV - Anhang
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Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibungen
auf die Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuchwert
3)
+ - + / - 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
286.618,88 0,00 0,00 7.525.899,64 947.314,21 984.016,83 3 ,38 11,18
2.087.407,27 73.436,00 0,00 80.691.339,03 41.541.790,11 42.691.144,96 1,71 33,99
0,00 0,00 0,00 0,00 895.032,96 892.331,42 0,00 100,00
3.810.037,40 2.149.013,26 0,00 305.163.545,06 44.591.11 6,00 34.116.421,61 1,09 12,75
17.120.398,90 62.643,66 0,00 472.639.269,41 460.476.000 ,00 468.515.844,20 1,83 49,35
214.161,59 280.659,90 0,00 7.747.150,14 1.476.708,00 1.6 16.341,07 2,32 16,01
627.683,82 383.086,71 0,00 6.769.153,13 3.144.571,47 2.3 49.162,90 6,33 31,72
1.361.058,99 458.632,84 0,00 17.491.468,98 4.136.223,64 4.486.161,30 6,29 19,12
0,00 0,00 0,00 0,00 93.509.213,16 70.871.375,16 0,00 100,0 0
25.220.747,97 3.407.472,37 0,00 890.501.925,75 649.770. 655,34 625.538.782,62 1,64 42,19
0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
25.507.366,85 3.407.472,37 0,00 900.202.823,39 650.717. 971,55 626.522.801,45 1,64 41,96
Restbuchwerte
232
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
Seite 26 von 28
Stand: 05.06.2025
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2024 + - + / - 31.12.2024 01.01.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögens-gegenstände
1.
b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-,
Betriebs- und anderen Bauten
a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12
b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81
4. Abwasserreinigungsanlagen
a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65
b. Zuwendungen 55.687.739,57 0,00 0,00 0,00 55 .687.739,57 55.102.161,57
5. Abwassersammlungsanlagen
a. Beiträge 169.549.875,09 2.319.322,59 0,00 0,00 171.869.197,68 102.691.128,09
b. Zuwendungen 65.134.850,84 6.759.714,68 0, 00 0,00 71.894.565,52 26.600.109,84
c Anteile Dritter 27.383.835,10 1.103.587, 00 0,00 0,00 28.487.422,10 6.272.399,10
6. Maschinen und maschinelle
Anlagen
a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 798,05
c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00
Summe Beiträge 233.066.469,86 2.319.322,59 0,00 0,00 235 .385.792,45 166.207.722,86
Summe Zuwendungen 121.489.334,66 6.759.714,68 0,00 0,00 128.249.049,34 82.368.801,66
Summe Anteile Dritter 27.463.835,10 1.103.587,00 0,00 0 ,00 28.567.422,10 6.352.399,10
G e s a m t s u m m e 382.019.639,62 10.182.624,27 0,00 0,00 392.202.263,89 25 4.928.923,62
1) Spalte 6 ./. Spalte 11
2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6
3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
233
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf Abgänge
(Spalte 4)
Abschreibungen
auf
Umbuchungen
(Spalte 5 )
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegangenen
Wirtschaftsjahres
Durchschnitt-
licher Abschrei-
bungssatz
2)
Durchschnitt-
licher Rest-
buchwert
3)
- 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00
281.649,00 0,00 0,00 55.383.810,57 303.929,00 585.578,00 0,51 0,55
2.786.513,59 0,00 0,00 105.477.641,68 66.391.556,00 66.8 58.747,00 1,62 38,63
1.360.402,68 0,00 0,00 27.960.512,52 43.934.053,00 38.53 4.741,00 1,89 61,11
526.173,00 0,00 0,00 6.798.572,10 21.688.850,00 21.111.4 36,00 1,85 76,13
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
78,00 0,00 0,00 876,05 136,00 214,00 7,71 13,44
0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.786.513,59 0,00 0,00 168.994.236,45 66.391.556,00 66.8 58.747,00 1,18 28,21
1.642.129,68 0,00 0,00 84.010.931,34 44.238.118,00 39.12 0.533,00 1,28 34,49
526.173,00 0,00 0,00 6.878.572,10 21.688.850,00 21.111.4 36,00 1,84 75,92
4.954.816,27 0,00 0,00 259.883.739,89 132.318.524,00 127 .090.716,00 1,26 33,74
Beiträge 55300 3.312.686,59
Zuwendungen 55400 1.642.129,68
Gesamtsumme 4.954.816,27
Restbuchwerte
234
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2024
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Stand: 05.06.2025
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
2024
Gesamtbetrag
2023
EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre EUR in EUR in %
1. Verbindlichkeiten gegenüber 291.212.041,00 31.518.7 18,26 108.374.993,14 151.318.329,60 277.653.665,77 13.5 58.375,23 +4,9%
Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus 13.583.416,16 13.582.909,78 5 06,38 0,00 7.447.708,94 6.135.707,22 +82,4%
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber 7.462.179,71 7.462.179 ,71 0,00 0,00 18.645.584,04 -11.183.404,33 -60,0%
der Stadt Nürnberg
4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.269,98 495.269,98 0,0 0 0,00 893.368,54 -398.098,56 -44,6%
Summe: 312.752.906,85 53.059.077,73 108.375.499,52 151. 318.329,60 304.640.327,29 8.112.579,56 +2,7%
davon mit Restlaufzeit
Veränderung zum
Vorjahr
235
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2024
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
236
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2024
Seite 2 von 4
Inhaltsverzeichnis
Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2024 3
Anlage 2 Technische Daten 2024 4
237
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2024
Seite 3 von 4
Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2024
Stadtent-
wässerung
Kauf-
männischer
Bereich
Umwelt-
analytik
Betriebs-
wirtschaftliches
Ergebnis
Ru-
brik Beschreibung IST 01-12/24 IST 01-12/24 IST 01-12/24 IST 01-12/24
1. Materialaufwand 26.942.514,83 304.271,47 704.873,70 27. 951.660,00
2. Löhne und Gehälter 17.758.401,13 3.144.708,24 3.502. 729,79 24.405.839,16
3. Soziale Abgaben 3.466.698,43 1.047.927,61 721.791,38 5.236.417,42
4. Aufwendungen für Altersversorgung 2.030.060,97 118. 993,21 413.598,33 2.562.652,51
5. Summe Personalaufwand 23.255.160,53 4.311.629,06 4.6 38.119,50 32.204.909,09
6. Abschreibungen 24.656.122,42 442.961,81 408.282,62 25 .507.366,85
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 174.480,04 5.637.9 57,01 34.616,24 5.847.053,29
8. Steuern 722.337,00 0,00 128,15 722.465,15
9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Andere betriebliche Aufwendungen 9.912.348,26 2.80 1.659,65 824.833,65 13.538.841,56
11. Summe 1. - 10. 85.662.963,08 13.498.479,00 6.610.85 3,86 105.772.295,94
12. Gesamtbelastung 63.698.671,00 3.122.421,82 10.753.6 29,29 77.574.722,11
13. Gesamtentlastung -48.482.855,01 -16.394.406,79 -12. 697.460,31 -77.574.722,11
14. Aufwendungen nach Entlastung 100.878.779,07 226.49 4,03 4.667.022,84 105.772.295,94
15. Betriebserträge insgesamt -113.702.513,27 -138.527 ,76 -4.019.947,50 -117.860.988,53
16. Betriebsergebnis -12.823.734,20 87.966,27 647.075,3 4 -12.088.692,59
17. Finanzerträge 0,00 -87.966,27 0,00 -87.966,27
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -12.823.734,20 0,00 647.075,34 -12.176.658,86
238
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2024
Seite 4 von 4
Anlage 2: Technische Daten
31.12.2023 31.12.2024
Einwohnerzahl der Stadt 544.414 546.397
davon am Kanalnetz angeschlossen 544.072 546.126
Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung
in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.677 -3.694
Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das
Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 59.808 60.134
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 600.203 6 02.566
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2
Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 383.118 390.555
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000
Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik
Biologie
P-Elimination
N-Elimination
Filtration
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 5
Leistung kW 1.550 2.375
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 16.014.209 18.869.063
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 44 44
Stauraumkanäle Anzahl 34 34
Abwasserpumpwerke Anzahl 35 35
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
Pumpwerken m3 562.210 562.210
Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.910 72.005
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
239
Lagebericht 2024
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
240
Lagebericht
zum 31.12.2024
Seite 2 von 21
Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3
B. Organisation und Steuerung 4
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6
2. Entwicklung der Aufwendungen 8
3. Jahresergebnis 9
4. Entwicklung des Eigenkapitals 10
5. Entwicklung der Rückstellungen 11
6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
1. Marktrisiken 13
2. Betriebsrisiken 13
3. Risikomanagement 14
4. Umweltbelange 14
5. Risiken aus dem Finanzbereich
6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs und der Lage im Nahen Osten
14
14
7. Risiken der Preisentwicklung 15
8. Chancen 15
V. Prognosebericht 16
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 6
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wichtigs-
ten Anlagen
17
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17
4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20
Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen
auftauchen.
241
Lagebericht
zum 31.12.2024
Seite 3 von 21
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz)
und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu-
nale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser-
und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei-
ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r
Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka-
nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e
Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d
führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 546.126 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum
31.12.2024 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent-
wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe-
rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist
ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.694 Einwoh-
nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen
Kalchreuth
Oberasbach
Schwaig
Stein
Wolkersdorf (Stadt Schwabach)
Heroldsberg
sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 60.134
Einwohnern 11,01 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer Zweckvereinbarung übernimmt SUN dar über hinaus die Abwässer des Zweckverbandes
Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein.
Das städtische Entwässerungssystem hat eine Länge von 1.485 km, davon entfallen 1.473 km auf Kanäle
einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Bei den übrigen 12 km handelt es
sich um oberflächennahe Ableitungen und Drainagen bzw. Sickeranlagen.
Zum städtischen Kanalnetz gehören auch 35 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrück-
haltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von
ca. 562.210 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)
Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 73,5 Mio. m³ (Vorjahr 71,6 Mio. m³)
behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
242
Lagebericht
zum 31.12.2024
Seite 4 von 21
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännisch e
Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau-
werke
Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur
Klärschlamm-Behandlung
Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und in-
dustrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projekt-
steuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.
Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschn ittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie-
ten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation
Finanzen und Rechnungswesen
Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge
Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
243
Lagebericht
zum 31.12.2024
Seite 5 von 21
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For-
schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss-
bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018
wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren-
nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge-
reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020
in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleis-
tet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergeb-
nisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere
Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Eine wirtschaftliche Erholung ist in Deutschland nicht in Sicht. Auch 2024 war mit einem Rückgang des
preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent keine Rückkehr von der Rezession auf einen Wachs-
tumspfad zu verzeichnen. Die Investitionen sind in Deutschland das 3. Jahr in Folge gesunken. Aufgrund
der hohen Energiekosten, hoher Arbeitskosten und einer hohen Bürokratielast ist das Jahr 2024 von Be-
triebsverlagerungen ins Ausland und steigenden Insolvenzen gekennzeichnet. Die Inflation ist mit 2,2% Stei-
gerung der Verbraucherpreise wieder zurückgegangen (Daten von Destatis). Durch die im April 2025 erfolgte
Zinssenkung der EZB und die hohe geplante Schuldenaufnahme der neuen Bundesregierung ist zumindest
nicht mit einem weiteren Rückgang der Inflation zu rechnen. Im März 2025 senkte die OECD die Wachs-
tumsprognose für Deutschland 2025 auf 0,4%. Es bleibt abzuwarten, ob es der neuen Bundesregierung
gelingt, durch geeignete wirtschafts- und energiepolitische Maßnahmen eine messbare Belebung der wirt-
schaftlichen Entwicklung zu erreichen.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 24.863 TEUR erhöht. Auf der Vermö-
gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+24.231 TEUR) zu verzeichnen. Die For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr (+841 TEUR) angestiegen, die
Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg verzeichnen ebenfalls einen leichten Zuwachs (+169 TEUR).
Demgegenüber sind die sonstigen Forderungen (-211 TEUR) leicht gesunken.
Das infolge des Jahresergebnisses 2024 gestiegene Eigenkapital und den insgesamt leicht gestiegenen
sonstigen Rückstellungen (+149 TEUR), denen rückläufige Rückstellungen für Pensionen (-790 TEUR) ge-
genüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Im Gegensatz zu den ge-
stiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.558 TEUR) sind die Verbindlich-
keiten gegenüber der Stadt (-11.183 TEUR) gesunken.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 20,3 % (Vj.: 19,2 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge-
bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die
Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab-
gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
244
Lagebericht
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Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2023 (97.5 61 TEUR) um 10.733 TEUR auf 108.294 TEUR. Die
veranlagte Frischwassermenge ist erneut leicht angestiegen +206 Tm³ (Vorjahr +320 Tm³). Die deutlich ver-
besserten Einnahmen (+26.870 TEUR) sind auf die Geb ührenerhöhung von 1,67 €/m³ auf 2,42 €/m³ ab
01.01.2024 zurückzuführen.
Der Straßenentwässerungsanteil liegt aufgrund einer Nachverrechnung für 2023 etwas über dem Planni-
veau. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühren muss davon ausgegangen werden, dass dieser dau-
erhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat.
Die Steigerung bei den Gebühren von umliegenden Gem einden ist zum größeren Teil auf einen neue Ab-
wassergast zurückzuführen, so dass die Steigerung a ls dauerhaft angesehen werden kann. Die diesjährige
Zuführung zur Rückstellung für Gebührenerstattung ( 2.357 TEUR) dient gebührenrechtlich dem Ausgleich
des negativen Vortrags aus dem vorangegangenen Gebührenzeitraum. Dieser betrug 2.017 TEUR.
Die Umsatzerlöse insgesamt (108.294 TEUR) sind um 2 .680 TEUR höher ausgefallen als geplant
(105.614 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Einleitungsgebühren für Schmutzwasser sich etwas
besser entwickelt haben als das im Zeitpunkt der Pl anung absehbar war (+2.529 TEUR). Die Entwicklung
bei den Gebühren der umliegenden Gemeinden ist ebenfalls erfreulich (+742 TEUR). Die übrigen Positionen
liegen etwa auf Höhe der geplanten Ansätze.
Umsatzerlöse (TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024
Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174
Rückstellung für Gebührenerstattungen 9.749 14.964 14.477 17.436 -2.357
Straßenentwässerungsanteil 9.800 10.481 11.042 10.351 11.957
Starkverschmutzergebühren 887 1.004 472 452 536
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.045 3.198 3.409 3.083 4.492
Gebühren für Analytik 2.960 3.062 3.415 3.234 3.636
sonstige Entgelte 298 352 545 668 660
weitere Umsatzerlöse 1.007 1.105 995 1.033 1.196
Gesamt 92.388 96.813 94.794 97.561 108.294
Umsatzerlöse (TEUR) IST 2024 Plan 2024
Diff. Plan zu
IST IST 2023
Diff. IST
2024 zu
2023
Einleitungsgebühren 88.174 85.645 2.529 61.304 26.870
Rückstellung für Gebührenerstattungen -2.357 0 -2.357 17.436 -19.793
Straßenentwässerungsanteil 11.957 11.200 757 10.351 1.606
Starkverschmutzergebühren 536 500 36 452 84
Gebühren von umlieg. Gemeinden 4.492 3.750 742 3.083 1.409
Gebühren für Analytik 3.636 3.264 372 3.234 402
sonstige Entgelte 660 350 310 668 -8
weitere Umsatzerlöse 1.196 905 291 1.033 163
Gesamt 108.294 105.614 2.680 97.561 10.733
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Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech-
nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie
folgt dar:
Die Erträge liegen mit 117.861 TEUR rund 4.117 TEUR über dem Planansatz (113.744 TEUR) für das Jahr
2024. Hauptursache dafür ist die veranlagte Frischwassermenge, die sich besser entwickelt hat als erwartet.
Bei den aktivierten Eigenleistungen ist die Verbess erung auf eine gestiegene Investitionstätigkeit zur ückzu-
führen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen sind gestiegene Erträge aus Zwangsgeldern (+ 79 TEUR) ,
eine höhere Auflösung von Sonderposten (+227 TEUR) sowie die Auflösung von Rückstellungen
(+478 TEUR) die wesentliche Ursache.
2020 2021 2022 2023 2024
Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174
Straßenentwässerungsanteil 9.800 10.481 11.042 10.351 11.957
Starkverschmutzergebühren 887 1.004 472 452 536
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.045 3.198 3.409 3.083 4.492
weitere Umsatzerlöse 1.007 1.105 995 1.033 1.196
sonstige Entgelte 298 352 545 668 660
Gebühren für Analytik 2.960 3.062 3.415 3.234 3.636
Rückstellung für Gebührenerstattungen 9.749 14.964 14.477 17.436 -2.357
Gesamt 92.388 96.813 94.794 97.561 108.294
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
Einleitungsgebühren (TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024
Veranlagte Frischwassermenge 30.189 29.628 28.211 28.73 4 28.804
Schmutzwassergebühr 1,67 1,67 1,67 1,67 2,42
Summe Schmutzw assergebühr 50.415 49.478 47.113 47.985 69.706
Veranlagte Grundflächen 29.053 28.577 28.633 28.735 28.7 22
Niederschlagswassergebühr 0,43 0,43 0,43 0,43 0,60
Summe Niederschlagsw assergebühr 12.493 12.288 12.312 12.356 17.233
sonstige Einleitungsgebühren 1.734 881 1.014 963 1.235
Summe Einleitungsgebühren 64.642 62.647 60.439 61.304 88.174
Erträge gesamt (TEUR) IST 2024 Plan 2024
Diff. Plan zu
IST IST 2023
Diff. IST 2024 zu
2023
Umsatzerlöse 108.294 105.614 2.680 97.561 10.733
andere aktivierte Eigenleistungen 3.590 3.150 440 3.817 -227
sonstige betriebliche Erträge 5.976 4.980 996 7.119 -1.143
Gesamt 117.861 113.744 4.117 108.497 9.364
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2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Der Materialaufwand (27.952 TEUR) ist insgesamt um 1.119 TEUR angestiegen. Die Kosten für Chemika-
lien (-24 TEUR) und Materialverbrauch (-56 TEUR) bewegen sich stabil auf Vorjahresniveau. Im Bereich
der bezogenen Leistungen ist erneut ein Kostenanstieg von 1.573 TEUR zu verzeichnen, für den die ge-
stiegenen Kosten bei der Kanalinstandhaltung und Kanalauswechslung (+1.123 TEUR) und Instandhaltung
der Maschinen (+944 TEUR) im Klärwerk verantwortlich sind. Die Instandhaltungskosten Gebäude und
Bau (-135 TEUR) und die Instandhaltung der Haustechnik (-185 TEUR) sind demgegenüber leicht gesun-
ken. Ursächlich dafür ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt beendet und die Aufgaben zu-
rückgeholt wurden. Außerdem ist ein erneuter Rückgang der Kosten bei der Beseitigung von Betriebs- und
Sondermüll zu verzeichnen (-826 TEUR). Die Stromkosten sanken gegenüber dem Vorjahr um 372 TEUR.
Aufwendungen 2020 2021 2022 2023 2024
IST IST IST IST IST
Materialaufw and incl. Instandhaltung 21.737 26.158 23. 601 26.833 27.952
Personalaufw and und Sozialabgaben 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205
Abschreibungen 24.183 23.365 23.524 24.604 25.507
sonstige betriebliche Aufw endungen 12.176 11.455 12.29 1 12.908 13.539
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8 -23 -28 -30 -88
Zinsen und ähnliche Aufw endungen 6.416 5.570 3.254 4.72 2 5.847
sonstige Steuern 566 254 341 289 722
Summe 93.131 94.996 91.125 99.033 105.684
2020 2021 2022 2023 2024
Personalaufwand 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205
Zinsergebnis 6.408 5.547 3.226 4.692 5.759
Abschreibungen 24.183 23.365 23.524 24.604 25.507
sonstiger betr. Aufwand und
Steuer 12.742 11.709 12.632 13.197 14.261
Sachaufwand 21.737 26.158 23.601 26.833 27.952
Gesamtaufwand 93.131 94.996 91.125 99.033 105.684
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Aufwendungen
(in TEUR)
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Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 630 TEUR a ngestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg ist der A n-
stieg für externe Gutachten (+756 TEUR), denen rück läufige Kosten bei den Mieten für bewegliche Gegen-
stände (-336 TEUR) gegenüberstehen. Bei den externe n Gutachten ist insbesondere die Organisationsun-
tersuchung bei der Umweltanalytik, die Verbesserungen der Kanaldatenbank, der Leittechnik und der IT als
ursächlich zu nennen.
Die Abschreibungen sind um +904 TEUR auf insgesamt 25.507 TEUR angestiegen. Dies ist auf die anstei-
gende Investitionstätigkeit zurückzuführen und positiv zu bewerten.
Der Personalaufwand ist durch Tarifsteigerung und E inmalzahlungen auf insgesamt 32.205 TEUR (Vorjahr
29.707 TEUR) angestiegen.
Das Zinsergebnis spiegelt die gestiegenen Zinsen am Kreditmarkt wider (+1.125 TEUR). Dem Anstieg bei
den Darlehenszinsen für den Kreditmarkt (+1.792 TEU R) stehen Rückgänge bei den Zinsen für kurzfristige
Geldmittel (-35 TEUR), dem Aufwand aus Derivaten (- 20 TEUR) und dem Zinsaufwand aus Pensionsrück-
stellungen (-185 TEUR) sowie gestiegene Bauzeitzinsen (-458 TEUR) gegenüber.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 32.205 TEUR liegt um 2.498 TEUR (8,4 %) über dem Wert des Vorjahres
(29.707 TEUR).
Der Anstieg der Beschäftigtenentgelte (+1.621 TEUR) ist prägend für das Ergebnis.
Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 211 TEUR
(-17,3 %) war erneut etwas geringer als im Vorjahr.
Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Alte rsversorgung errechnet sich ein Anstieg der Persona l-
kosten um +7,4 %.
Der Weiterbildungsaufwand ist etwas zurückgegangen. Der Anstieg 2023 ist wohl auf Nachholeffekte der
Corona-Pandemie zurückzuführen.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 12.177 TEUR (Vj.: 9.464 TEUR) und
damit um 2.713 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr. Vom geplanten Gewinn (8.214 TEUR) weicht das
Ergebnis um +3.963 TEUR ab.
Diese Abweichung kommt durch 4.117 TEUR höhere Ertr äge und 168 TEUR niedrigere Aufwendungen zu-
stande. Bei den Erträgen ist dafür vor allem die hö here veranlagte Frischwassermenge (+860 Tm³ ggü. de r
Planung) mit +2.066 TEUR, die Nachverrechnung des S traßenentwässerungsanteils aus dem Vorjahr
(+757 TEUR), die Mehreinnahmen der Abwassergebühren umliegender Gemeinden (+742 TEUR) sowie
Mehreinnahmen der Umweltanalytik (+372 TEUR) ursächlich.
Personalaufwand 2020 2021 2022 2023 2024 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 19.702 20.407 20.186 21.452 23.073 1.621 7,6%
Beamtenbezüge 1.091 1.168 1.327 1.335 1.328 -7 -0,5%
Veränderung Rückstellungen 390 152 144 74 5 -69 -92,7%
Soziale Abgaben 4.296 4.472 4.439 4.680 5.236 556 11,9%
Altersversorgung 3.538 3.530 3.381 3.386 3.572 186 5,5%
Rückstellungen f. Altersversorgung -956 -1.512 -1.335 -1.220 -1.009 211 -17,3%
Summe Personalaufwand 28.061 28.217 28.142 29.707 32.205 2.498 8,4%
Weiterbildungsaufwand 190 241 307 433 386 -47 -11,0%
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4. Entwicklung des Eigenkapitals
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2024 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbe-
triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2023 (9.464 TEU R) der Gewinnrücklage (nun 121.754 TEUR) zuge-
wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2024 auf 133.931 TEUR an. Die
Eigenkapitalquote beträgt nun 20,33% (Vorjahr 19,20%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber
vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszw angs und den kostendeckenden Gebühren gemäß
Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (44.238 TEUR)
und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (88.080 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich-
wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 40,41%.
Entwicklung des
Eigenkapitals 01.01.2024 Zuführung
Ergebnis-
verwendung 31.12.2024
Netto-
veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 112.290 9.464 121.754 9.464
- Sonderrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis 9.464 12.177 -9.464 12.177 2.713
Gesamt Eigenkapital 121.754 21.641 -9.464 133.931 12.177
Gesamtkapital 633.996 658.858
Eigenkapitalquote 19,20% 20,33%
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5. Entwicklung der Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 11 ff erläutert.
Entwicklung der Rückstellungen
(Angaben in TEUR) 01.01.2024 Verbrauch Auflösung 31.12.2024
originär Zinsanteil
Pensionen 34.710 1.029 0 0 239 33.920
Abwasserabgabe 24.637 7.918 310 2.803 0 19.212
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 11.101 529 169 2.6 59 0 13.062
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.567 622 540 2. 681 0 4.086
Beamtenbeihilfen 2.048 0 0 21 -34 2.035
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.099 1.099 0 1.113 0 1.1 13
Urlaubsguthaben 894 894 0 1.000 0 1.000
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 846 692 118 485 0 521
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 297 0 1.107
Altersteilzeit 710 118 0 0 9 601
Instandhaltung 623 0 140 0 0 483
Dienstjubiläen 155 14 16 11 5 141
Rechtsstreitigkeiten 116 0 34 16 0 98
Jahresabschlusskosten 59 58 0 63 0 64
Aufbewahrungskosten Bilanz 47 0 0 0 -1 46
Leistungsentgelt 4 4 0 8 0 8
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 0 0 0 2.357 -68 2.289
Gesamt Rückstellungen 80.426 12.977 1.327 13.514 150 79.786
Zuführung
250
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6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-M anagement der Stadt Nürnberg integriert ist, ist di e
Liquidität gewährleistet.
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle E ntwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapit alfluss-
rechnung Aufschluss:
2024 2023
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 12.177 9.464
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 25.507 24.604
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -73 -27
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.955 -4.868
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -640 -19.4 31
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -854 -778
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.061 624
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.223 9.588
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 73 27
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
und in das Sachanlagevermögen -49.702 -45.392
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 10.182 4.484
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -39.447 -40.881
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 46.00 0 48.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -32.30 1 -28.719
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13.699 19.281
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 10.475 -12.0 12
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -16.725 -4.71 3
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 243 429
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -6.493 -17.154
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725
251
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IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der
Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut-
zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt-
gebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be-
nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem
Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel-
baren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär-
werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be-
reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die
Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese
werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben.
Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf-
lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab-
wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein
Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus-
gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung,
Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.
Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
- Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
- Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil-
bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im
Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die
Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem
Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring-
versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen,
Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit-
gehend ausgeschlossen.
252
Lagebericht
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3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein um fassendes Risikomanagement einzuführen und
dieses 2023 neu strukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Nunmehr erfolgt die
Risikobewertung aufgeteilt in strategische Risiken von Gesamt-SUN und Prozessrisiken. Die strategische n
Risiken sind globaler Art und betreffen unter ander em Unternehmensorganisation, Finanzen, Personal, Po -
litik, Medien, Technologie, Beschaffung, Recht und Umfeld beziehungsweise Umwelt. Die Bewertung der
strategischen Risiken erfolgt durch die operative Werkleitung.
Bei den Prozessrisiken erfolgt eine kleinteiligere Bewertung auf Ebene der elf Prozesse des Integriert en
Managementsystems der SUN. Diese Bewertung wird durch die jeweiligen Prozesseigner durchgeführt.
Für die Bewertung der Risiken (Eintrittswahrscheinl ichkeit und potentielle Schadensauswirkung) wurde d ie
Matrix der Risikobewertung aus GD-COM-702 ISMS-Hand buch (entnommen aus dem B3S) übernommen.
Damit ist eine einheitliche Bewertung sichergestellt. Die Risikobewertung wird jährlich überprüft. Im Manage-
mentreview werden darauf basierend die Wirksamkeit und Angemessenheit des Umgangs mit Risiken und
Chancen bewertet.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange
gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge d er Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits re-
gelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht, integriert in den Jahre sbericht, wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und a uch im
Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-
foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente im Einzelfall sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte
z.B. Doppelswap),
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym-
metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e-
stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis
einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin-
dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. Der Einsat z von Derivaten ist derzeit von untergeordneter Be-
deutung.
6. Risiken aufgrund des Ukrainekriegs, der Lage im Nahen Osten, neuer Regulierungen der
EU und der US-Zollpolitik
Aufgrund der instabilen Lage im Nahen Osten (Krieg in Israel, Angriffe auf Schiffe im Suez-Kanal usw.), des
Kriegs in der Ukraine, Regulierungsanforderungen de r EU und der US-Zollpolitik ist mit Risiken für die Ge-
schäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsver lauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen
sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführu ng von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Bau-
maßnahmen, verbunden mit dem Risiko von Kostensteig erungen. Der Ukrainekrieg und der EU-Emissions-
handel für den Verkehr und Gebäudewärme (ab 2027) w erden vor allem auf dem Energiesektor bei der
253
Lagebericht
zum 31.12.2024
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Versorgung von Treibstoffen und Strom möglicherweis e zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber
hinaus könnte es bei einer Eskalation im Nahen Oste n auch noch zu Lieferengpässen kommen. Die nicht
kalkulierbare US-Zollpolitik führt bereits zu Veränderungen in den weltweiten Lieferketten. Inwieweit der Be-
trieb SUN davon beeinflusst wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Von einer Verschlechterung der Finanz ie-
rungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der
Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebühre nerhebung hat sich erfreulicherweise stabilisiert. Die
Zinsentwicklung ist schwer abschätzbar, da die Zinssenkung der EZB im April und die hohe geplante Schul-
denaufnahme der neuen Bundesregierung gegenläufige Wirkungen haben.
Die CSRD-Richtlinie („Corporate Sustainability Repo rting Directive“) der Europäischen Union schafft ei nen
einheitlichen Rahmen für das Berichtswesen von europäischen Unternehmen. Sie baut auf der Richtlinie zur
nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) auf, wel che bisher große, kapitalmarktorientierte Unternehm en,
Banken und Versicherungen und große Unternehmen mit öffentlichem Interesse zur Berichterstattung ver-
pflichtete. Die Analyse beginnt mit der Definition der Wertschöpfungskette. Diese folgt bei SUN dem We g
des Abwassers, beginnend bei der Grundstücksentwäss erung über das Kanalnetz hin zu den beiden Groß-
klärwerken.
Für die im Jahresbericht 2024 enthaltene Betrachtung der Auswirkungen wurde die Wertschöpfungskette bis
auf Ebene der Fachbereiche und Sachgebiete analysie rt. Für den Anfang wurde sich hier auf den Bereich
„ESRS E1“ der CSRD beschränkt (Themen mit Bezug zum Klimawandel).
SUN ist derzeit nicht von der CSRD-Richtlinie betro ffen. Zur Vorbereitung auf eine eventuelle künftige Be-
richtspflicht aufgrund der Taxonomie-Regelungen für Kreditinstitute wurde jedoch eine vereinfachte, do p-
pelte Wesentlichkeitsanalyse auf Grundlage der CSRD -Richtlinie erstellt. Diese Analyse betrachtet zwei Di-
mensionen von Einflüssen:
• Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und die Gesellschaft.
• Auswirkungen von Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen.
Die Wesentlichkeitsanalyse zu ESRS E1 ist im Jahresbericht 2024 veröffentlicht.
Damit ist SUN darauf vorbereitet, dass die Nachhalt igkeitsberichterstattung doch noch erforderlich wer den
könnte und kann die nunmehr erlernte Methode jederzeit auf weitere ESRS anwenden.
Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken
und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit
angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifiz ierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maß-
nahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglich-
keiten.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Die Preisentwicklung hat sich für Chemikalien und Strom beruhigt. Weiterhin steigende Preise sind für Bau-
leistungen und Handwerkerleistungen zu erwarten. Se lbst eine schwache Konjunktur führte aufgrund des
Fachkräftemangels nicht zu einer durchgreifenden Beruhigung der Preisentwicklung.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kom munalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße
möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter ver-
schärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch wei-
tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell ist die Überleitung des Abwassers der Ge-
meinde Heroldsberg abgeschlossen. Die Allianz der W asserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interes-
sensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Um-
setzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, E in-
träge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu v ermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen,
vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdis chen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen
Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch
der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme ver-
zichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren
zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. d er Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen
der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
254
Lagebericht
zum 31.12.2024
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V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n
ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen
im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber
offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale
Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme
von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis März 2025 vor. Daraus lassen sich be -
reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Ins gesamt konnten die Umsatzerlöse durch die höheren
Abwassergebühren um 4.556 TEUR zulegen. Die Erlöse aus den Abwassergebühren liegen dabei um
2.540 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Erstattungen der Stadt für die
Umweltanalytik (1.764 TEUR) und die aktivierten Eigenleistungen (1.002 TEUR) lagen per 31.03.2024 noch
nicht vor, so dass kein Vorjahresvergleich möglich ist.
Beim Materialaufwand (-433 TEUR) liegen die Aufwend ungen für Chemikalien ebenso wie die Aufwendun-
gen für bezogene Leistungen aktuell etwa auf Vorjah resniveau, die Stromkosten bleiben aktuell hinter d em
Vorjahr zurück (-505 TEUR). Der Personalaufwand ist gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres erneut
angestiegen (+501 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau (+43 TEUR). Die Zinsaufwen-
dungen sind erwartungsgemäß nochmals leicht angestiegen (+85 TEUR).
Zusammenfassend ergibt sich per 31.03.2025 ein um 5.072 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeit-
raum 2024. Statt eines Verlustes i. H. v. 778 TEUR zum 31.03.2024 ergibt sich in 2025 zum gleichen Stichtag
ein Gewinn i. H. v. 4.294 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2025 – 2028 wird für 2025 mit ei nem Gewinn von 7.430 TEUR (2024: 8.214 TEUR) ge-
plant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Erhöhung der Abwassergebühr, da di e
Gebührenüberschussrückstellung in 2023 zur Gänze au fgelöst wurde. Die geplanten Umsatzerlöse liegen
mit 106.054 TEUR geringfügig über (+440 TEUR) dem P lanansatz des Vorjahres mit 105.614 TEUR. Auf-
grund der bestehenden Bautätigkeit wird von steigenden Eigenleistungen (+500 TEUR) ausgegangen.
Diesen stehen erwartete Aufwandsminderungen bei den Personalkosten (-475 TEUR) sowie steigende Auf-
wendungen für Zinszahlungen (+900 TEUR) gegenüber. Bei den Materialaufwendungen und den Sonstigen
betrieblichen Aufwendungen wird von einer in Summe leicht (+418 TEUR) ansteigenden Belastung ausge-
gangen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2024 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 2,42 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswasser in Höhe von 0,60 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange-
schlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen.
Die Auflösung der Rückstellung für Gebührenerstattu ng wurde im Gebührenzeitraum (2020 – 2023) abge-
schlossen. Die 56.626 TEUR wurden vollständig an den Gebührenzahler erstattet. Trotzdem ergab sich noch
eine gebührenrechtliche Unterdeckung in Höhe von 2. 017 TEUR, die in der Überleitungsrechnung ausge-
wiesen wurde. Für das Jahr 2024 errechnet sich eine Einstellung in die Gebührenrückstellung in Höhe vo n
2.289 TEUR, so dass der negative Übertrag bereits im ersten Jahr des neuen Gebührenzeitraums vollständig
ausgeglichen werden konnte.
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VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe:
Im Berichtsjahr wurden keine neuen Grundstücke als Ausgleichsflächen für die Baumaßnahme am Eich-
waldgraben gekauft und keines verkauft. Es fielen noch Anschaffungsnebenkosten aus dem Vorjahr in Höhe
von 2.702 Euro an.
Grunddienstbarkeiten:
Es wurde eine neue Dienstbarkeit eingetragen.
Es wurde keine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 22.638 TEUR auf 93.509 TEUR (Vj. 70.871 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2024 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahm en 2025 bis 2028 der Bereiche Abwasserableitung
und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 71 bis 82 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 202 5 – 2028 im Bereich der Abwasserableitung
(250 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Sied-
lungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen,
Gebietssanierung Neuenhof und weitere Maßnahmen. De r Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die ent-
wässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäude-
umstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (118 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutige r Investitionsschwerpunkt
der Kläranlagenausbau sowie die Klärschlammbehandlung im Klärwerk 1. Weitere Investitionsfelder sind der
allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken, einschließ-
lich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie d ie Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II ,
die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, d ie Modernisierung der Prozessleittechnik und die Er -
weiterung der mechanischen Anlagen sowie der Modernisierung des Wasserweges.
256
Lagebericht
zum 31.12.2024
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4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2024 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 445 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal).
Darüber hinaus befanden sich 19 Mitarbeitende in de r Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Voll -
zeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsja hres mit 399,61 Beschäftigten (Vorjahr 397,02) unte r
dem Stellenplan (441,93).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Geneh migung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not-
wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wied erbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im
technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020
Stellenplan
Vollkraftstellen (Soll) 441,93 439,93 436,43 435,42 423,7
Istbesetzung
Vollzeitäquivalente 399,61 397,02 400,51 405,67 403,9
Beschäftigte (gesamt) 445 439 440 443 442
befristete Beschäftigte 3 3 7 6 8
Auszubildende 19 20 20 21 19
257
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Anlage 1 (ungeprüft)
Die Überleitungsrechnung zeigt, dass am Ende des Gebührenzeitraums (2020 – 2023) die vollständige Auf-
lösung der Rückstellung für Gebührenerstattung aus vorangegangenen Zeiträumen (56.626 TEUR) nicht
ausgereicht hat, um die Mindereinnahmen wegen des gesenkten Gebührenmaßstabs auszugleichen.
Die fehlenden 2.017 TEUR sind im kommenden Gebühren zeitraum auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 Satz 2
KAG).
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2020 2021 2022 2023 2024
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 8.077 10.654 13.630 9. 463 12.177
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.966 4.880 4.863 4.868 4.955
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.183 -23.365 -23.524 -24.604 -25.507
Nettoabschreibung -19.217 -18.485 -18.661 -19.736 -20.552
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -6.408 -5.547 -3.226 -4.691 -5.759
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.841 -3.556 -2.725 -2.909 -2.200
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.217 -18.485 -18.661 -19.736 -20.552
Zinskosten auf Anlagevermögen -23.447 -23.328 -23.500 -24.324 -25.039
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.919 5.798 5.724 5.728 5.837
Nettozinskosten -17.528 -17.530 -17.776 -18.596 -19.202
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.798 2.227 1.805 484 934
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 -2.017 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 -2.017 0
kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
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Anlage 2: Anlagen im Bau 2024
Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2024 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 351.738,40
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 203.028,24
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 7.551.814,77
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 19.469.046,88
95400 Kanalerschließung 802.691,11
95600 Kanalbau 949.794,75
95700 Kanalauswechslung 13.863.859,42
I002 Maßnahme Dritter 805.229,07
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 207.996,23
I006 Gebietssanierung Neunhof 2.400.633,43
I105 Zerzabelshofsammler 542.309,08
I148 Frankenschnellweg 2.273.967,17
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 9.413.005,61
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 107.779,67
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 3.724.909,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 13.061.452,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsa nlagen 75.729.254,83
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2024 EUR
96700 Kläranlagenausbau 1.536.028,69
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 55.319,23
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 7.956.456,80
I157 Elektrische Energieversorgung SUN 1.020,00
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 15.452,25
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 99.815,95
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 1.254.870,01
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2.169.483,14
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.132.328,90
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 1.012.523,57
I188 KW 1-2 Modernisierung Prozessleittechnik 46.446,89
I193 KW 1 Optimierung Kälteverbund 3.910,00
I194 KW 2 Energiekonzept TGA 90,00
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 36.000,39
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 484.142,51
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.976.070,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungs anlagen 17.779.958,33
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 93. 509.213,16
Im Bau befindliche Maßnahmen
260
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lange Straße 59 · 70174 Stuttgart · Telefon: +49(0711)93 30 91 0 · Faxdurchwahl: -80 · info@etl-aucon.de · www.etl-aucon.de
Geschäftsführung: WP/StB Alfred Lein, WP Fritz Baldus
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG Berlin · IBAN DE77 1203 0000 0011 7919 10 · BIC BYLADEM1001
Sitz der Gesellschaft: 70174 Stuttgart · Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 · USt-ID: DE213450019
Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und
Lagebericht zum
31. Dezember 2024
22
261
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag .............................................. ..................................................................................1
B. Grundsätzliche Feststellungen .............................................. ...........................................................2
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs ............................................ .............................2
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs........................................... ...........................2
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter .....................................3
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ........................................... ...............................................4
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung............................................. ..........................................9
I. Gegenstand der Prüfung.............................................. .............................................................9
II. Art und Umfang der Prüfung............................................ .........................................................9
E. Feststellungen zur Rechnungslegung............................................. .............................................. 12
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................. .............................. 12
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung .......................................... ............ 12
2. Jahresabschluss............................................... ................................................................... 12
3. Lagebericht......................................... ................................................................................. 13
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................ .................................. 13
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................... .. 13
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen....................................... ...... 13
F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG ......................................... ................... 13
G. Schlussbemerkung............................................. ........................................................................... 14
262
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2024
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
3 Anhang für das Geschäftsjahr 2024
4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024
5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft)
6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG
7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
8 Wirtschaftliche Verhältnisse
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung
DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GWh Gigawattstunde
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
n. F. neue Fassung
PS Prüfungsstandard
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
TEUR Tausend Euro
Vj. Vorjahr
. Zahlenwert < TEUR 1
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen
in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, % usw.) auftreten.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personen-
bezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht
sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
263
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
(nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und des Lagebe-
richts beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige
Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Ab-
schlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag in Anlage 8 nach-
gekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsbe-
richten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg .
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfe-
rinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024" zugrunde, de-
ren Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der
Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemei-
nen Auftragsbedingungen maßgebend.
264
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
2
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen
hervorzuheben:
Das Jahresergebnis beträgt TEUR 12.177 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 2.713 verbessert. Gegenüber dem Plan (TEUR 8.214) konnte ein um TEUR 3.963
besseres Jahresergebnis erzielt werden.
Die Umsatzerlöse sind um TEUR 10.733 auf TEUR 108.294 (Vj.: TEUR 97.561) gestie-
gen. Hauptursache ist die Gebührenerhöhung von 1,67 EUR/m³ auf 2,42 EUR/m³ bei der
Schmutzwassergebühr bzw. von 0,43 EUR/m³ auf 0,60 EUR/m³ bei der Niederschlags-
wassergebühr.
Der Materialaufwand ist insgesamt um TEUR 1.119 auf TEUR 27.952 angestiegen.
Hauptursache dafür sind u.a. die gestiegenen bezogenen Leistungen für Kanalinstandhal-
tung und Kanalauswechslung (TEUR +1.123) sowie für Instandhaltung der Maschinen
(TEUR +944).
Der Personalaufwand ist um TEUR 2.498 auf TEUR 32.205 gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 631
angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg sind die Kosten für externe Gutachten
(TEUR +756)
Die Bilanzsumme ist um TEUR 24.863 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 20,3 %
(Vj.: 19,2 %). Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse beträgt die
Eigenkapitalquote 40,4%.
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen
Beurteilungsspielräume vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende
Aspekte hinzuweisen:
Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich
der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit
des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im
engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay).
Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffent-
lich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem
Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von sat-
zungsmäßigen Aufgaben geschlossen.
Im Wirtschaftsplan 2025 – 2028 wird für 2025 mit einem Gewinn von TEUR 7.430 geplant.
Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Erhöhung der Abwasserge-
bühr. Die geplanten Umsatzerlöse betragen TEUR 106.054.
265
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
3
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gese tzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lage-
bericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu-
treffend dar.
266
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
4
C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürn-
berg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragsla-
ge für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht zu dienen.
267
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des We rkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäfts-
tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzie-
ren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge-
setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
6
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be-
einflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist
höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan-
ten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh-
rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umstän-
den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen
abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsver-
merk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachwei-
se. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der
Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientier-
ten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen An-
nahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten An-
gaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori-
entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent-
lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ-
lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v.
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 befasst.
Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätig-
keit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine
Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbe-
triebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet
haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durch-
geführt.
270
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des
Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstan-
dungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßig-
keit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Stuttgart, den 6. Juni 2025
ETL Aucon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“
271
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
9
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahres-
abschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschluss-
prüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss und den Lagebe-
richt ergeben.
Insbesondere war Gegenstand unseres Auftrags weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtli-
cher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufde-
ckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von
bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prü-
fungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmä-
ßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt wer-
den.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichte-
ten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüf-
ten Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November 2024 bis Juni 2025 durchge -
führt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit
von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten
lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen
beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modi-
fizieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst
weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen
den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von
den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachtete n Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir an-
gemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirk-
samkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-
tierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung
der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier-
ten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erheb-
liches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientier-
ten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Pro-
zessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher fal-
scher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende
und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir zu-
nächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung
der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen haben wir analyti-
sche Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie in durch bewusste Auswahl Stichpro-
ben Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der
Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt kein Gesamturteil
zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft als Ganzes dar.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie
Umsatzerlösrealisierung.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir teilgenommen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für
Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten
der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung
der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Bankbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des
Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanaly-
tik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-
teile zu dienen.
274
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung. Die neben der Buchführung aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen
sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass di e von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatori-
schen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungsle-
gungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS)
sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation
und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichts-
zeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
2. Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 11. Dezember 2024 vom Stadtrat festgestellt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmun-
gen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Die uns vorgelegte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchfüh-
rung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungs-
gemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind in allen wesentlichen Belangen
beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle
gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben
zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zu-
treffend dargestellt.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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3. Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lage-
bericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach
§ 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderu ngen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dar-
gestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und
die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrech-
nungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderli-
chen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden
sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 dargestellt. Über
diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer
Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
276
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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G. SCHLUSSBEMERKUNG
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschrif-
ten. Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“
(IDW PS 450 n. F.) zu Grunde.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungs-
berichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahres-
abschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnah-
me, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf
§ 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 6. Juni 2025
ETL Aucon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
10.06.2025 17:27:48 [UTC+2]
Gerd Möller
10.06.2025 18:59:51 [UTC+2]
Alfred Lein
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Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsle itung sowie individuali-
sierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? G ibt es darüber hinaus schriftliche Wei-
sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die
Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen di ese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werklei-
tung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere
in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüs se haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fanden sieben Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden
Angelegenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die ge-
fassten Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individua-
lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunfts-
gemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
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Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens e ntsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zustän digkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt.
In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 30. April 2024 werden die Regelungen zur Aufbauorgani-
sation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der
einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr.
A 02 in der Fassung vom 19. April 2024 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 30. April 2024 enthalten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das
Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korrupt ionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 23. Januar 2023 zur
Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte
Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwick-
lungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesent liche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabw icklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse
der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsricht-
linien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht eingehalten
wurden.
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Ver trägen (z. B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zus ammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und
Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein
Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investi-
tionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung un-
tersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforde-
rungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, we lches u. a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine
laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer
Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf auf-
bauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen
Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden R egelungen nicht eingehalten worden
sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto).
Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse
Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. November 2022) festgelegt.
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Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die
Regelungen nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs
von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertigge-
stellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Um-
weltanalytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig etwa alle sechs Wochen Mahnungen versendet.
Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender
überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser
Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt
Nürnberg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür
liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt
werden.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des U nternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Üb erwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen ei ne wesentliche Beteiligung be-
steht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterun-
ternehmens KSVN.
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Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarn signale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt wer-
den können?
Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben
eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts-
wahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen themati-
siert, die letzte Risikoinventur erfolgte in den Jahren 2023 und 2024, welche am 17. April 2024
durch die Werkleitung genehmigt wurde. Für die Durchführung der Risikobewertung besteht die
Arbeitsanweisung AA-IMS-004 in der Fassung vom 17. September 2024. Zur einheitlichen Risiko-
bewertung wurden die B3S (branchenspezifische Sicherheitsstandards) des Bundesamts für Si-
cherheit und Informationstechnik (BSI) in die GD-COM-702 (ISMS Handbuch SUN) vom 29. Januar
2025 übernommen.
Die bestehenden Maßnahmen erscheinen geeignet um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu
erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet , ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen
ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maß-
nahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinui erlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsproz essen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
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Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Eins atz von Finanzinstru-
menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt?
Dazu gehört:
x Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
x Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen ein-
gesetzt werden?
x Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und do kumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
x Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. an-
tizipatives Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer
Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats genehmigt.
Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung
Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt. Die Abteilungsanwei-
sung wurde zuletzt am 14. November 2022 geändert.
Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses
des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Pro-
dukte, z.B. Doppelswaps)
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Pro-
dukte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder
neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind
einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt
durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und
Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben.
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c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
x Erfassung der Geschäfte
x Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
x Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
x Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risik oabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht
notwendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts- /Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständi ge Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konze rnrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunab-
hängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
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c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wes entlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug ) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2024 erfolgte die jährliche Überprüfung der Bank- und Kassenbestände. Darüber hinaus erfolgte
die Prüfung des Fuhrparkmanagements, welche mit dem Prüfungsbericht vom 8. August 2024 en-
dete.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkt e mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerken swerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Re-
vision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rech-
nungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen
wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsor-
gans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorher ige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor-
den ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschus-
ses nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der G eschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle z ustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor-
den sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechts-
geschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und
Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschä fte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und b indenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses überein-
stimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligung en, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach
unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erforder-
nisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterl agen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Ang emessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausrei-
chend waren
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung en von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von In-
vestitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der an-
gefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
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d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wese ntliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- od er vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße g egen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelu ngen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht ers tattet?
Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einbli ck in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorg änge angemessen und zeitnah un-
terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risi koreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un-
terlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie er-
kennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor.
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d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitu ng dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung
herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berich terstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener S elbstbehalt vereinbart? Wur-
den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die
kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Ges chäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Übe rwachungsorgan offengelegt wor-
den?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermög enslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedriger e Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
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Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsver-
pflichtungen finanziert werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem
Prüfungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darle-
hen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der
öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkt e ergeben, dass die damit verbunde-
nen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 6.760 von der öffent-
lichen Hand sowie weitere erfolgswirksam vereinnahmte Zuschüsse von TEUR 22 erhalten. Es
haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Aufla-
gen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evt l. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden
wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend
beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungs politik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
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Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehm ens/Konzerns nach Segmenten/Kon-
zernunternehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmalige n Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentlich e Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt
Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zu-
grunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1
der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrecht lich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Ve rmögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifi-
ziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verlus te zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 a).
343
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
14
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zu r Verbesserung der Er-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind bea bsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, um die Ertragslage des Eigenbetriebs zu verbessern.
344
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1
A. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
I. Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember
1995, zuletzt geändert am 5. Februar 2025.
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind die schadlose Ableitung und
Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammver-
wertung und -beseitigung; Entsorgungsaufgaben, die zur Aufga-
be der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund
vertraglicher Vereinbarungen obliegen; der Betrieb des Labors
für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maß-
nahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Verbandes Werkleitung
Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei
Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der
erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein.
Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kauf-
männischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung
und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichbe-
rechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in die-
sem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt
nach außen.
Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
345
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
2
Werksauschuss
Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssat-
zung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle
Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig
ist. Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Be-
triebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Die
Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben.
Stadtrat
Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssat-
zung geregelt.
II. Wichtige Verträge
US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere
das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwer-
ken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zu-
rückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen
Zweck gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jah-
re, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu
einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption
endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im F ebruar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B-
Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin
bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensver-
bindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 34,2 Mio.
wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN aus-
gewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem.
§ 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben.
Zins-und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank
Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lage-
bericht.
346
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
3
B. STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich
der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
347
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
INHALTSVERZEICHNIS
A. Wirtschaftliche Grundlagen ............................................. .................................................................1
B. Mehrjahresvergleich ............................................. ............................................................................1
C. Ertragslage ............................................... ........................................................................................2
D. Vermögenslage ............................................... .................................................................................3
E. Finanzlage (Kapitalflussrechnung)............................................. ......................................................4
348
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
1
A. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und
wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründ et. Zum 1. Januar 2006
wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigen-
betrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der
Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klär-
schlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung
gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für
Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördern den Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehö-
ren ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere
Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssa tzung, der Umweltanalytiklabor-
satzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
B. MEHRJAHRESVERGLEICH
2024 2023 2022 2021
Kennzahlen zur Ertragslage
Umsatzerlöse TEUR 108.294 97.561 94.794 96.813
Materialaufwand TEUR 27.952 26.833 23.601 26.158
von Umsatzerlöse % 25,8 27,5 24,9 27,0
Personalaufwand TEUR 32.205 29.707 28.142 28.218
von Umsatzerlöse % 29,7 30,4 29,7 29,1
Abschreibungen TEUR 25.507 24.604 23.524 23.365
Jahresergebnis TEUR 12.177 9.464 13.630 10.654
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 650.718 626.523 605.735 590.789
Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüs-
sen zum 31.12. TEUR 132.318 127.091 127.475 126.931
Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonder-
posten zum 31.12. % 20,3 20,3 21,0 21,5
Investitionen in Anlagevermögen TEUR 49.702 45.392 38.471 38.523
Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 658.858 633.996 612.536 597.558
Eigenkapital zum 31.12. TEUR 133.931 121.754 112.290 98.660
Eigenkapitalquote zum 31.12. % 20,3 19,2 18,3 16,5
Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -6.250 -16.725 -4.713 -7.129
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 36.223 9.588 21.734 25.696
Personalbezogene Kennzahlen
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Stammpersonal) VK 426 417 414 417
Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 76 71 68 68
349
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
2
C. ERTRAGSLAGE
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrech-
nungen der beiden Geschäftsjahre 2024 und 2023 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Ver-
änderungen:
2024 2023 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 108.294 91,9 97.561 89,9 10.733 11,0
Aktivierte Eigenleistungen 3.590 3,0 3.817 3,5 -227 -5,9
Sonstige betriebliche Erträge 5.977 5,1 7.119 6,6 -1.142 -16,0
Betriebliche Erträge 117.861 100,0 108.497 100,0 9.364 8,6
Materialaufwand 27.952 23,7 26.833 24,7 1.119 4,2
Personalaufwand 32.205 27,3 29.707 27,4 2.498 8,4
Abschreibungen 25.507 21,6 24.604 22,7 903 3,7
Sonstige betriebliche Aufwen-
dungen 13.539 11,5 12.908 11,9 631 4,9
Sonstige Steuern 722 0,6 289 0,3 433 >100,0
Betrieblicher Aufwand 99.925 84,7 94.341 87,0 5.584 5,9
Betriebsergebnis 17.936 15,3 14.156 13,0 3.780 26,7
Finanzergebnis -5.759 -4.692 -1.067
Jahresergebnis 12.177 9.464 2.713
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.713 erhöht. Grund hierfür sind ins-
besondere gestiegene Umsatzerlöse, die den Anstieg der Material- und Personalaufwendungen aus-
gleichen konnten.
Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus höheren Erlösen aus Einleitungsgebühren
aufgrund der Erhöhung der Gebühren, aus höheren Erlösen aus der Straßenentwässerung sowie
höheren Gebühren der umliegenden Gemeinden aufgrund eines neuen Abwassergasts. Gegenläufig
wirkte sich die die Zuführung zur Rückstellung für Gebührenüberdeckung aus.
Der Anstieg des Materialaufwands resultiert insbesondere aus höheren Aufwendungen für Instandhal-
tung.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im
Lagebericht.
350
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
3
D. VERMÖGENSLAGE
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2024 nach wirtschaftlichen und
finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum
31. Dezember 2023 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem
langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2024 31.12.2023 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 947 0,1 984 0,2 -37 -3,8
Sachanlagen 649.771 98,7 625.539 98,6 24.232 3,9
Langfristig gebundenes Vermögen 650.718 98,8 626.523 98,8 24.195 3,9
Vorräte 4.519 0,7 4.464 0,7 55 1,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.663 0,4 1.822 0,3 841 46,2
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 436 0,1 266 0,0 170 63,9
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 279 0,0 491 0,1 -212 -43,2
Flüssige Mittel 243 0,0 429 0,1 -186 -43,4
Kurzfristig gebundenes Vermögen 8.140 1,2 7.472 1,2 668 8,9
658.858 100,0 633.995 100,0 24.863 3,9
Kapital
Eigenkapital 133.931 20,3 121.754 19,2 12.177 10,0
Sonderposten für Investitionszuschüsse 44.238 6,7 39.121 6,2 5.117 13,1
Sonderposten für Empfangene Ertragszu-
schüsse 88.080 13,4 87.970 13,9 110 0,1
Langfristige Rückstellungen 38.986 5,9 37.624 5,9 1.362 3,6
Darlehen 289.861 44,0 276.162 43,5 13.699 5,0
Langfristig verfügbares Kapital 595.096 90,3 562.631 88,7 32.465 5,8
Kurzfristige Rückstellungen 40.800 6,2 42.802 6,8 -2.002 -4,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 13.583 2,1 7.448 1,2 6.135 82,4
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 7.462 1,1 18.646 2,9 -11.184 -60,0
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.917 0,3 2.468 0,4 -551 -22,3
Kurzfristig verfügbares Kapital 63.762 9,7 71.364 11,3 -7.602 -10,7
658.858 100,0 633.995 100,0 24.863 3,9
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt
TEUR 49.702 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibun-
gen betrugen TEUR 25.507.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu.
Gegenläufig wirkte sich der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 12.177.
Im Berichtsjahr wurden drei neue Darlehen über insgesamt TEUR 46.000 neu aufgenommen. Die
Tilgungen betrugen TEUR 32.301.
Der Anstieg der langfristigen Rückstellungen resultiert aus der Bildung der Rückstellung für Gebüh-
renüberdeckung.
Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 20,3 % (Vorjahr 19,2 %).
351
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
4
E. FINANZLAGE (KAPITALFLUSSRECHNUNG)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grund-
lage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapi-
talflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2024 2023
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 12.177 9.464
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 25.507 24.604
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -73 -27
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.955 -4.868
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -640 -19.431
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -854 -778
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.061 624
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.223 9.588
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 73 27
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
und in das Sachanlagevermögen -49.702 -45.392
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 10.182 4.484
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -39.447 -40.881
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 46.000 48.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -32.301 -28.719
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13.699 19.281
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 10.475 -12.012
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -16.725 -4.713
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 243 429
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -6.493 -17.154
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -6.250 -16.725
352
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
HQGHQEHUXÀLFKHQbXHUXQJVRLVWGHU:LUWVFKDIWVSUIHUQLFKWYHUSÀLFK -
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
0LWZLUNXQJVSÀLFKWHQGHV$XIWUDJJHEHUV
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
GLHGLH8QDEKlQJLJNHLWVYRUVFKULIWHQLQJOHLFKHU:HLVH$QZHQGXQJ¿QGHQ
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
:HLWHUJDEHHLQHUEHUXÀLFKHQbXHUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
'LH :HLWHUJDEH EHUXÀLFKHU bXHUXQJHQ GHV :LUWVFKDIWVSUIHUV
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
]HVRGHUHLQHUEHK|UGOLFKHQ$QRUGQXQJYHUSÀLFKWHW
'LH9HUZHQGXQJEHUXÀLFKHUbXHUXQJHQGHV:LUWVFKDIWVSUIHUVXQG
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
2ႇHQEDUH8QULFKWLJNHLWHQZLH]%6FKUHLEIHKOHU5HFKHQIHKOHUXQG
IRUPHOOH 0lQJHO GLH LQ HLQHU EHUXÀLFKHQ bXHUXQJ %HULFKW *XWDFKWHQ
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
WHQGLHJHHLJQHWVLQGLQGHUEHUXÀLFKHQbXHUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
6FKZHLJHSÀLFKWJHJHQEHU'ULWWHQ'DWHQVFKXW]
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
+*%:326W*%YHUSÀLFKWHWEHU7 DWVDFKHQXQG8PVWlQ -
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
GLHVHU6FKZHLJHSÀLFKWHQWELQGHW
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿QGHWQRFKHLQHHLQ]HOYHUWUDJOLFKH+DIWXQJVEHVFKUlQNXQJEHVWHKWLVWGHU
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
/HEHQ.|USHUXQG*HVXQGKHLWVRZLHYRQ6FKlGHQGLHHLQH(UVDW]SÀLFKW
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
:LUWVFKDIWVSUIHULQQHQ:LUWVFKDIWVSUIHUXQG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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50341
01/2024 ETL Prüfung & Beratung | 4342461 | 550
353
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
VWHKHQGHQ 9HUWUDJVYHUKlOWQLV$QVSUFKH DXV HLQHU IDKUOlVVLJHQ 3ÀLFKWYHU -
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
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(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
3ÀLFKWYHUOHW]XQJHQVWDPPHQGHQHLQKHLWOLFKHQ6FKDGHQVJHJHEHQ'HUHLQ -
]HOQH 6FKDGHQVIDOO XPIDVVW VlPWOLFKH )ROJHQ HLQHU 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ RKQH
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
3ÀLFKWYHUOHW]XQJ ZHQQ GLH EHWUHႇHQGHQ $QJHOHJHQKHLWHQ PLWHLQDQGHU LQ
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
SHU RGHU *HVXQGKHLW VRZLH EHL 6FKlGHQ GLH HLQH (UVDW]SÀLFKW GHV +HUVWHOOHUV
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU3UIXQJVDXIWUlJH
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
/DJHEHULFKWRGHUDQDQGHUHUIUGLHgႇHQWOLFKNHLWEHVWLPPWHU6WHOOHQXUPLW
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU+LOIHOHLVWXQJLQ6WHXHUVDFKHQ
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
ZHVHQWOLFKHYHU|ႇHQWOLFKWH5HFKWVSUHFKXQJXQG9HUZDOWXQJVDXႇDVVXQJ
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
SÀLFKWHQ
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
$Q]XZHQGHQGHV5HFKW
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
ETL Prüfung & Beratung | 4342461 | 550
354
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/025/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
17.07.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sachverhalt (WerkA SUN):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO)
sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die
Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat
für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus -
schuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung zu
erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
33
355
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen
356
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
357
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 17.07.2025):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des
Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs.
3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten Jahresab -
schluss 2024 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
358
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/017/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
30.07.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Anlagen:
ASN Bericht Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk
Sachverhalt Werkausschuss ASN:
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde - siehe Prüfungsbericht –
von der Firma BKWP Wiedmann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25
Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem
Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt Rechnungsprüfungsausschuss):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
44
359
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
360
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
361
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/017/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN 30.07.2025:
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 22.05.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro.
Der Jahresüberschuss beträgt 1.324.184,49 Euro.
Gutachtenvorschlag Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025:
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024
des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro.
Der Jahresüberschuss beträgt 1.324.184,49 Euro.
Beschlussvorschlag Stadtrat 10.12.2025:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2024 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 160.612.018,27 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.324.184,49
Euro ab.
3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs ASN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
362
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts 2024 des
Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg
44
363
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Radlkoferstr.2, 81373 München
Sitz: München, Rechtsform: GmbH
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 293913
Geschäftsführer: Helmut Wiedemann, Christian Baumann
Telefon: (089) 74 11 85 – 456; E-Mail: info@bkwp.de
364
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
Inhaltsverzeichnis
Blatt
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 1
2.1 Lage der Gesellschaft 1
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteil ung des gesetzlichen Vertreters 1
2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung 3
2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4
4. Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung 6
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6
4.1.1 Buchführung und weit ere geprüfte Unterlagen 6
4.1.2 Jahresabschluss 6
4.1.3 Lagebericht 7
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 8
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 8
5.1.1 Bilanzaufbau 8
5.1.2 Kapitalflussrechnung 10
5.2 Darstellung der Ertragslage (E rfolgsvergleich, Aufwands- und
Ertragsbeurteilung) 12
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 14
7. Schlussbemerkung 19
365
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
Anlagen
1 Jahresabschluss
1.1 Bilanz zum 31.12.2024
1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024
1.3 Anhang
2 Lagebericht
3 Sonstige Anlagen
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Wichtige Verträge
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
4 Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
5 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirt schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaften
Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht geringfügig gerundete Zahlen an-
gegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text Run-
dungsdifferenzen ergeben.
366
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
1
1. Prüfungsauftrag
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg (im Folgenden kurz Gesellschaft genannt) beauftragte uns mit
Schreiben vom 17.04.2024 den Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs
Stadt Nürnberg unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge-
schäftsjahr 2024 der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung
schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nach-
folgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be-
richterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde.
Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurtei-
lung der Geschäftsführung.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5
im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk wird in Abschnitt 6 wiedergegeben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz
(Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage
1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.
Für die Durchführung des Auftrags gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als An-
lage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2024.
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Lage des Unternehmens
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters
Der Geschäftsführer hat nach § 289 HGB einen Lagebericht aufgestellt, in welchem er
den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darstellt. Hierbei ist er auch auf
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des
367
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
2
Lageberichts ist er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft verantwortlich.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stel-
lung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurtei-
lung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Be-
rücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unse-
rer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehö-
ren Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen so-
wie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene
Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterla-
gen eine Beurteilung erlauben.
Der Geschäftsführer macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens wesentliche Angaben:
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet.
Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio.€ besser resultierte (…).
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Ab-
fälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes (KrWG).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung
und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage
und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und
Gartenabfallsammelstellen) zur Verfügung.
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind
die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur
Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die
Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Ri-
siken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurtei-
lung der Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unterneh-
mens gefährdet wäre.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts
durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ergänzt.
368
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
3
Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lage-
bericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung
der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich
der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch den Geschäftsführer im
Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung
der Prüfung festgestellte Tats achen zu berichten, die di e Entwicklung des Unterneh-
mens wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden.
Solche bestandsgefährdenden oder wesentlich beeinträchtigenden Tatsachen haben wir
im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist aus
unserer Sicht gegeben. Die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) ist
weiterhin gewährleistet
2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle
Im Berichtsjahr ereigneten sich folgende wesentliche Geschäftsvorfälle:
Im laufenden Geschäftsjahr wurden im Vorratsvermögen Nachbuchungen in Höhe von
insgesamt ca. 8 Mio. € vorgenommen. Diese Beträge resultieren aus Beständen vergan-
gener Geschäftsjahre und wurden im Zuge einer umfassenden Aufarbeitung der Vorräte
zusammengefasst und erfasst.
Die Maßnahme diente der Sicherstellung einer vollständigen und zutreffenden Abbildung
des Vorratsvermögens. Aufgrund der Höhe des nachgebuchten Betrags stellt dieser Vor-
gang einen wesentlichen Geschäftsvorfall dar, der sowohl das Vorratsvermögen als
auch das Jahresergebnis in erheblichem Um fang beeinflusst. Des Weiteren wurde im
Geschäftsjahr erstmalig eine Rückstellung in Höhe von 6,89 Mio. € für den geplanten
Abbruch von Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöfen gebildet. Die Bewertung der
Rückstellung ist als wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren zu betrachten, da
bislang keine derartige Verpflichtung bilanziell erfasst wurde. Sie stellt somit einen ein-
maligen, ergebniswirksamen Aufwand dar, der das operative Ergebnis des Berichtsjah-
res entsprechend beeinflusst. Ebenfalls wurden den Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen Mittel in Höhe von 9,6 Mio. € zugeführt.
369
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
4
Die vorgenommenen Buchungen wurden nach vollziehbar dokumentiert und entspre-
chen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgte gemäß §§ 316 ff. HGB sowie Art. 107 der Bayerischen Gemeinde-
ordnung (GO).
Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-
schriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Ge-
winn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie die Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Einbezogen in die Prüfung wurden
auch die Buchführung und der Lagebericht.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen lie-
gen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die uns gemachten
Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu un-
terziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergän-
zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch ge-
prüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt
sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur
Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbeson-
dere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Ge-
genstand unseres Prüfungsauftrages.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der
§§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere
Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschla-
gungsprüfung - so angelegt, dass wir dolose Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer, die sich auf die Dar-
stellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müs-
sen.
370
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
5
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand
des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ge-
schäftsführung zugesichert werden kann.
Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstä-
tigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um
die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungsle-
gung führen können. Dazu haben wir den Gesellschaftsvertrag sowie wichtige Verträge
und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei
Prüfungsbeginn von der Vorsitzenden des Aufsichtsrates angefordert. Soweit erforder-
lich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungs-
wesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht
und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An-
wendung im Geschäftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussage-
bezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir
das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt.
Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die Prüfung des in-
ternen Kontrollsystems, der Vorräte sowie der Umsatzerlöse welche besonders ihrer
periodengerechten Abgrenzung untersucht wurden.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir
uns durch Aufstellungen der beim Gesellschafter ausgewiesenen korrespondierenden
Verbindlichkeiten und Forderungen überzeugt. Eine Bankbestätigung des kontoführen-
den Kreditinstituts wurde eingeholt.
Art, Umfang und Ergebnis der einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in
unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Da es sich um eine Erstprüfung handelt, lag uns kein eigener, von uns erteilter Bestäti-
gungsvermerk für den Vorjahresabschluss vor. Ausgangspunkt unserer Prüfung waren
daher die uns vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informatio-
nen.
Die Vollständigkeitserklärung der Werksleitung vom 19.05.2025 haben wir zu unseren
Prüfungsunterlagen genommen.
Die Prüfungsarbeiten wurden vom 21.02.2025 bis 18.05.2025 (mit Unterbrechungen)
durch Frau Dr. Hager, Wirtschaftsprüfer Herrn Baumann sowie unterstützend durch
Herrn Lochner durchgeführt.
371
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
6
4. Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags.
Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung un-
ter Zuhilfenahme des EDV-Systems SAP (Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung,
Lohn- und Gehaltsabrechnung) ordnungsgemäß geführt. Das von der Gesellschaft ein-
gerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Ge-
schäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle
der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichts-
zeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und des rechnungslegungsbezogenen internen Kon-
trollsystems ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfas-
sung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert,
das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit
den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Ge-
schäftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden,
führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Un-
terlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Be-
anstandung.
4.1.2 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und An-
hang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB.
372
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
7
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus den Bü-
chern entwickelt. Die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschrif-
ten wurden grundsätzlich beachtet.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 160.612.018,27 € und ei-
nem Jahresüberschuss von 1.324.184,49 €.
In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die
wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs.4 HGB
wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen des Gesellschafts-
vertrags. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonne-
nen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belan-
gen den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamt-
aussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 264 Abs. 2
HGB).
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die ent-
sprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3). Die im Vorjahresabschluss angewand-
ten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausge-
übte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns
nicht bekannt.
373
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
8
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5
dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage
nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufge-
führt und erläutert.
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsana-
lyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftli-
chen Lage der Gesellschaft ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten
- insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
5.1.1 Bilanzaufbau
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen
und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanz-
posten zum 31.12.2023 gegenübergestellt.
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem
langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen
Vermögen zugeordnet.
374
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
9
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Ei-
gen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuord-
nung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Ver-
fügbarkeit erfolgt.
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 9.870 T€ und beträgt aktu-
ell 160.612 T€.
Die Aktivseite wird wie im Vorjahr maßgeblich durch die Finanzanlagen mit 45 % (Vj.
48 %) der Bilanzsumme bestimmt. Das Anlagevermögen, insbesondere in Form der
immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen, wurde durch planmäßige
Abschreibungen reduziert. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr stellt
die erstmalige Aktivierung des Lagerbestands in Höhe von 8.540 T€ dar, was sich
deutlich in der Entwicklung der Bilanzsumme niederschlägt.
Bilanzaufbau 31.12.2024 31.12.2023
T€ % T€ %
Aktivseite
Langfristig
Immaterielle Vermögensgegenstände
13
13
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
26.744
72.000
17
45
27.833
72.000
18
48
Kurzfristig
Vorräte
8.540
5
0
0
Forderungen 49.859 31 47.752 32
Flüssige Mittel 3.456 2 3.144 2
Summe 160.612 100 150.742 100
Passivseite
Langfristig
Eigenkapital 55.904 35 54.580 36
Verbindlichkeiten 22.639 14 25.040 17
Kurzfristig
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 82 .069 51 71.122 47
Summe 160.612 100 150.742 100
375
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
10
Auf der Passivseite zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapitals um 1.324 T€. Dieser resul-
tiert aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1.324 T€, während die Rücklagen
mit 3 Mio. € unverändert geblieben sind.
In der Summe ergibt sich daraus ein Eigenkapital von 55.904 T€ (Vorjahr: 54.580 T€).
Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt somit 35 %, im Vergleich zu
36 % im Vorjahr.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus Verpflichtungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonsti-
gen kurzfristigen Rückstellungen.
5.1.2 Kapitalflussrechnung
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung
auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) er-
stellt.
376
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
11
Kapitalflussrechnung 2024
T€
Periodenergebnis 1.324
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.254
Veränderungen der Rückstellungen
Gewinne auf Gegenstände des Anlagevermögens
16.064
-49
Zunahme der Forderungen aus LL sowie anderer Aktiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind
-10.647
Abnahme der Verbindlichkeiten aus LL sowie anderer Passiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuord-
nen sind
-5.117
Zinserträge
Sonstige Beteiligungen
-958
477
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.348
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlage-
vermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagever-
mögen
Erhaltene Zinsen
Erhaltene Dividenden
52
-4.155
-13
958
-477
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -3.635
Auszahlung aus der Tilgung von Krediten -2.401
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.401
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 312
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.144
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.456
Im Jahr 2024 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit mit 6.348 T€ po-
sitiv. Dies ist insbesondere auf das positive Periodenergebnis in Höhe von 1.324 T€
377
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
12
(Vj.: - 4.699 T€) sowie auf die Zunahme der Pensionsrückstellungen um 669 T€ zu-
rückzuführen. Der Posten „sonstige Beteiligungen“ umfasst dabei Zinserträge aus
Wertpapieren des Anlagevermögens
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -3.635 T€. Die Gesellschaft
tätigte Investitionen sowohl in das Immaterielle als auch in das Sachanlagevermögen
von insgesamt 4.168 T€.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war mit -2.401 T€ deutlich negativ. Dies
resultiert komplett aus Tilgungsleistungen.
In der Folge ergaben sich zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds in
Höhe von 312 T€. Bei einem Finanzmittelfonds zu Beginn des Jahres von 3.144 T€,
ergibt sich zum Jahresende ein positiver Finanzmittelfonds in Höhe von 3.456 T€.
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgs vergleich, Aufwands- und Ertragsbeur-
teilung)
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) abgeleitete Gegenüberstellung
der Erfolgsrechnung der beiden Geschäftsjahre 2024 und 2023 zeigt folgendes Bild der
Ertragslage und ihrer Veränderungen:
378
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
13
2024
T€
2023
T€
Entwick-
lung
2023 = 100
2024
%
2023
%
In Höhe der Be-
triebsaufwendun-
gen
Materialaufwand 52.282 40.961 128 55 50
Personalaufwand 29.529 26.718 111 32 33
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Nicht erfolgsabhängige Steuern
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.254
1.126
42
6.246
5.251
2.226
42
6.626
100
51
99
94
6
1
0
7
6
3
0
8
Betriebliche Aufwendungen 94.479 81.824 115 100 100
Umsatzerlöse 84.105 74.887 112 90 99
Sonstige Erträge 9.137 616 1.484 10 1
Betriebserträge 93.242 75.503 123 100 100
Betriebsergebnis - 1.237 -6.321
Finanzerträge aus Wertpapieren des AV
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
477
2.084
520
1.102
Jahresergebnis 1.324 -4.699
Im Geschäftsjahr 2024 steigen die betrieblichen Aufwendungen mit 94.479 T€ gegen-
über dem Vorjahr (81.824 T€) um 12.655 T€. Dies ist besonders auf den Anstieg der
Materialaufwendungen zurückzuführen. Hiervon entfielen 35.246 T€ auf Aufwendun-
gen für bezogene Leistungen (Vj. 28.436 T€). Die Personalaufwendungen erhöhten
sich leicht auf 29.529 T€ (Vj.: 26.718 T€), was im Wesentlichen auf allgemeine Lohn-
entwicklungen zurückzuführen ist.
Die Abschreibungen blieben mit 5.254 T€ nahezu konstant (Vj. 5.251 T€).
Die Betriebserträge lagen mit 93.242 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 75.503
T€). Dies ist auf einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen und resul-
tiert aus gestiegenen Müllgebühren.
379
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
14
Die sonstigen Erträge erhöhten sich deutlich auf 9.137 T€ (Vj. 616 T€). Diese resultie-
ren insbesondere aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie
zum wesentlichen Teil durch die erstmalige Aktivierung des Lagerbestandes.
Das Jahresergebnis beläuft sich zum Jahresende auf 1.324 T€, was sich im Wesentli-
chen aus den gestiegenen Umsatzerlösen sowie den deutlich gestiegenen betriebli-
chen Erträgen, im Zuge der Aktivierung des Lagerbestandes, bedingt.
380
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
15
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt
Nürnberg in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am
22.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE-
BERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg, - beste-
hend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
̶ entspricht der beigefügte Jahresabsch luss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und
̶ vermittelt der beigefügte Lagebericht insg esamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts
geführt hat.
381
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
16
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein-
stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab-
schnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han-
delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern
dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage-
berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
382
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
17
antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig er-
achtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausrei-
chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein-
klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe-
richt beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultie-
ren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus-
ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be-
einflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
̶ identifizieren und beurteilen wir die Risike n wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
383
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
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̶ erlangen wir ein Verständnis von den fü r die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen
und Maßnahmen abzugeben.
̶ beurteilen wir die Angemessenheit der vo n den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
̶ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfol-
gerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je-
doch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
̶ beurteilen wir die Darstellung, den Aufb au und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be-
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Gesellschaft vermittelt.
̶ beurteilen wir den Einklang des Lagebe richts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unterneh-
mens.
384
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
19
̶ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
M ü n c h e n , 2 2 . 0 5 . 2 0 2 5
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Baumann
Wirtschaftsprüfer
385
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10254
20
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss-
prüfungen (IDW PS 450) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetz-
lichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen
Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 22.05.2025
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer
386
Anlage 1 und 2
387
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
31.12.2024 31.12.2024
EURO EURO EURO EURO
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13
I. Stammkapital 0,00 0
II. Sachanlagen
II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- III. Gewinn/Verlust
und anderen Bauten 12.509.746,86 14.186
2. Betriebsanlagen 3.831.676,86 5.419 Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 51.580.276,94 56.279
3. Tiefbauten 3.238.486,77 1.277
4. Maschinen 59.872,77 66 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 1.324.184,49 52.904.461,43 -4.699 51.580
5. Fahrzeuge 2.993.077,08 3.586 55.904.461,43 54.580
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 303.454,86 294
7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 3.806.965,00 26.743.280,20 3.005 27.833 B. Rückstellungen
III. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.816
2. Sonstige Rückstellungen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 72.000.000,00 72.000.000,00 72.000 72.000 Rückstellung für Rekult ivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754
98.756.614,36 99.846 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.194
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 525
B. Umlaufvermögen weitere Rückstellungen 23.083.802,81 16.660
C. 73.012.512,15 56.949
I. Vorräte 8.539.769,93 0 Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.638.744,06 25.040
II. Forderungen und sonst ige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.711.948,23 8.474
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.532.328,14 3.374
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 46.875.373,70 39.046
3. Sonstige Vermögensgegenstände 270.169,44 230 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 5.018.613,37 10.361
49.857.491,37 47.750
III. Kassenbestand, 4. Sonstige Verbindlichkeiten 505.359,12 438
Guthaben bei Kreditinstituten 3.456.048,21 3.144
davon aus Steuern
466.964,75 EURO (Vorjahr 426 TEURO)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO)
31.695.044,69 39.213
160.612.018,27 150.742 SUMME PASSIVA 160.612.018,27 150.742
31.12.2023
TEURO
Bilanz per 31. Dezember 2024
AKTIVA PASSIVA
SUMME AKTIVA
31.12.2023
TEURO
388
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024
2024 2023
EURO EURO TEURO
1. Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 616
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 17.035.977,91
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.245.889,71
52.281.867,62 40.961
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.494.188,19
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26
- davon für Altersversorgung 3.482.035,32 EURO 29.528.996,45 26.718
(VJ.2.925 TEURO)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 5.253.633,09 5.251
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.246.415,27 6.626
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlage-Vermögens 477.000,00 520
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.084.256,68 1.102
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.125.833,41 2.226
11.
1.366.251,47 -4.657
12. Sonstige Steuern 42.066,98 42
13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) 1.324.184,49 -4.699
Nachrichtlich:
Die Werkleitung schlägt vor:
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern
mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt
51.580.276,94 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2024 auf 93.696.586,06 EURO.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um die Rückstellung
zum Ausgleich für Gebührenschwankungen in Höhe von 9.592.100 EURO zu mindern.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach
Steuern
389
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Anhang für das Jahr 2024
Zum 31. Dezember 2024
390
Anhang 2024
Seite 2
Anhang
I. Rechtsform und Einbindung in die
Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, wird seit
01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und
finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt
Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt
Nürnberg).
Organe für Angelegenheiten des ASN
Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der
Oberbürgermeister und die Werkleitung.
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der
Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates
und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen.
Der Stadtrat
Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO und der Betriebssatzung-ASN vorbehaltenen
Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der
Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der
Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die
Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung.
Der Werkausschuss
Der Werkausschuss ist ein beschließender Aussc huss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der
Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder
die Werkleitung, noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören
z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere
Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines
vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, di e dem Stadtrat zur Ent scheidung vorbehalten
sind.
391
Anhang 2024
Seite 3
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 waren
Oberbürgermeister
Markus König
Mitglieder des Werkausschusses:
Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister
stellvertretender
Vorsitzender Maik Pflaum
Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda
Stadtrat Daniel Frank
Stadträtin Andrea Friedel
Stadtrat Jan Gehrke
Stadtrat Dieter Goldmann
Stadtrat Dr. Klemens Gsell
Stadtrat Gerhard Groh
Stadträtin Inga Hager
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher
Stadtrat Aynur Klir
Stadtrat Cengiz Sahin
Stadtrat Willibald Schlesinger
Stadtrat Marc Schüller
Stadtrat Konrad Schuh
Stadtrat Markus Tischner
Stadtrat Michael Ziegler
Die Werkleitung
Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin , die gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist,
und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt
insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung-ASN und der
Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamt-
verantwortlich. Der Ersten Werkleiterin ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss,
anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen.
Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet. Der Aufgabenbereich des Zweiten
Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer Art,
insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-,
Rechnungs-, Berichts- und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller
Einrichtungen.
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit)
Zweiter Werkleiter: Hans-Peter Kauppert
392
Anhang 2024
Seite 4
393
Anhang 2024
Seite 5
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den
Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Han-
delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den
speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.
Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten
Anlagespiegel entnehmen.
Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren
Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt.
Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust
im Anhang anders dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den
entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang aufgeführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der
im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den
Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, wie
Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und
mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt
werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlich
Kursschwankungen unterlegen sind.
Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert.
Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus.
394
Anhang 2024
Seite 6
Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens
passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur
Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der
letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 2023 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Der ebenfalls zu
ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10
Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,96 %, Vorjahr 1,74 %)
beträgt -84.053,00 EURO (Vorjahr 102.855,00 EURO) und wurde mit ei ner Ausschüttungssperre
belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des
handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung
erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden
Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als
Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt.
Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK)
versichert. Bei dieser Zusatzversorgung h andelt es sich um eine mittelbare, nicht
bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.
Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rückstellungen nach einem versiche-
rungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie die Beitragssätze zur
Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der
Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde
liegen.
Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberech-
tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung
wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie
der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt.
Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich
aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien, mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB, angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
395
Anhang 2024
Seite 7
III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
3.1. Aktivseite 31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.1.1. Anlagevermögen
3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.334,16 13.313,21
3.1.1.2. Sachanlagen 26.743.280,10 27.832.532,82
3.1.1.3. Finanzanlagen 72.000.000,00 72.000.000,00
Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler
im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden
müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden
im Zeitraum 2016 bis 2021, Finanzanlagen in Form von Anleihen
der Sparkassenorganisation gezeichnet. Diese Wertpapiere
sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
gesichert.
Weitere Informationen zum Anlagevermögen
werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 1) ersichtlich.
396
Anhang 2024
Seite 8
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.1.2. Umlaufvermögen
3.1.2.1. Vorräte
Vorräte 8.539.769,93 0,00
8.539.769,93 0,00
3.1.2.2. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
3.1.2.2.1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 2.787.419,12 8.681.945,96
kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -91.666,79 -209.458,54
2.711.948,23 8.474.226,23
3.1.2.2.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus Lieferungen und Leistungen 1.711.709,86 3.527.656,00
debitorische Kreditoren 4.388,32 1.176,43
Betriebsmittelkonto 45.159.275,52 35.485.286,79
kreditorische Debitoren 0,00 31.928,20
46.875.373,70 39.046.047,42
3.1.2.2.3. sonstige Vermögensgegenstände
Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 167.926,02 167.926,02
debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41
sonstige Forderungen 0,00 0,00
Forderungen an Mitarbeiter 48.796,70 44.600,93
270.169,44 230.000,36
Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 49.857.491,37 47.750.274,01
Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an
die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde.
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
3.1.2.3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 3.453.615,03 3.141.418,07
Geldbestand der Handkassen 2.433,18 2.205,21
3.456.048,21 3.143.623,28
3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40 2.094,40
397
Anhang 2024
Seite 9
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2. Passivseite
3.2.1. Eigenkapital
3.2.1.1. Stammkapital 0,00 0,00
Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital.
3.2.1.2. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00
Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung
stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung
der TAN.
3.2.1.3. Gewinn/Verlust
3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres
Jahresergebnis bis 2000 -21.365.442,42
Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34
Jahresgewinn 2001 5.915.838,00
Jahresverlust 2002 -5.058.977,00
Jahresverlust 2003 -3.637.058,00
Jahresverlust 2004 -2.534.654,00
Jahresgewinn 2005 3.821.423,00
Jahresgewinn 2006 10.880.024,00
Jahresgewinn 2007 7.386.200,14
Jahresgewinn 2008 3.311.139,87
Jahresgewinn 2009 8.021.873,15
Jahresgewinn 2010 7.546.150,49
Jahresverlust 2011 -16.335.993,90
Jahresgewinn 2012 5.510.347,69
Jahresverlust 2013 -1.798.944,69
Jahresverlust 2014 -163.135,30
Jahresgewinn 2015 12.046.888,57
Jahresgewinn 2016 32.029.132,14
Jahresgewinn 2017 17.132.664,14
Jahresgewinn 2018 15.732.983,12
Jahresgewinn 2019 5.659.260,63
Jahresverlust 2020 -8.666.106,56
Jahresverlust 2021 -18.191.995,62
Jahresverlust 2022 -6.716.419,77
Jahresverlust 2023 -4.698.796,08
Saldo zum 01.01.2024 51.580.276,94
Jahresgewinn 2024 1.324.184,49
Summe Gewinn/Verlust 52.904.461,43
398
Anhang 2024
Seite 10
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2.2. Rückstellungen
3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen 6.484.902,00 5.815.988,00
Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrückstellung beläuft
sich auf 22,3 Mio. EURO, passivierungspflichtig für
Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 6.484.902,00 EURO
3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.022.549,12 87.065,10
Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.579.000,00 1.541.700,00
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 524.999,00
Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.570.492,00 2.487.698,00
Rückstellung für Jahresabschlusskosten 92.200,00 77.300,00
Rückstellung für Prozesskosten 0,00 35.000,00
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754.131,00
Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62
Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 10.252.999,00 11.136.837,00
Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen 6.888.196,29 0,00
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.193.346,34
Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 9.400,00 8.700,00
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 312.678,78 929.171,39
66.527.610,15 51.132.235,45
Summe Rückstellungen 73.012.512,15 56.948.223,45
Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei
veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet.
Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2024 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet.
Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren,
eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden.
399
Anhang 2024
Seite 11
Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für
Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und
ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung
enthalten.
Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der
Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Minderung der Rückstellung
um ca. 0,3 Mio. EURO auf ca. 25,46 Mio. EURO. Die Minderung begründet sich mit der
Verlängerung der Nutzungsdauer bis Ende 2025 sowie der Verzinsung.
Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten
trotz begonnener Baurabeiten am Betriebshof des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Sparten-
umlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen
in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, minderte sich
gegenüber dem Vorjahr.
Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss
des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum
berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der
Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Ge schäftsunterlagen anfallen, gebildet.
Die Position "Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen" umfasst den Rückbau von Wertstoffhöfen bzw.
Gartenabfallsammelstellen die nach der Mietzeit frei zurückgegeben werden müssen.
Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,31 Mio. EURO zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die im Folgejahr anfallenden BEHG Abgaben in Höhe von
303 TEUR sowie Rückstellung für den Bunkerbestand in Höhe von 0,72 Mio. EUR.
400
Anhang 2024
Seite 12
3.2.3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
T-EURO T-EURO T-EURO T-EURO
gegenüber Kreditinstituten 22.639 2.501 20.138 9.054
(Vorjahr) (25.040) (2.401) (22.639) (11.996)
aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) 3.532 3.532 0 0
(Vorjahr) (3.374) (3.374) (0) (0)
gegenüber verbundene Unternehmen 5.019 5.019 0 0
(Vorjahr) (10.361) (10.361) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 505 505 0 0
(Vorjahr) (438) (438) (0) (0)
Gesamt 31.695 11.557 20.138 9.054
(Vorjahr) (39.213) (16.574) (22.639) (11.996)
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichts-
zeitraum nicht.
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22.638.744,06 25.040.190,65
Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von
der TAN übernommen.
3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.478.881,42 3.356.547,93
debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41
3.532.328,14 3.374.021,34
3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen
(u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg)
davon: aus Lieferungen und Leistungen 5.014.175,05 10.327.784,79
kreditorische Debitoren 4.388,32 1.176,43
debitorische Kreditoren 0,00 31.928,20
Sonstiges 50,00 261,04
5.018.613,37 10.361.150,46
3.2.3.4. sonstige Verbindlichkeiten
kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81
Umsatzsteuerzahllast 247.064,73 223.849,49
Lohnsteuer 219.900,02 201.980,25
Verwahrgeldkonto 8.722,54 0,00
gegenüber Mitarbeitern 3.120,91 338,65
Pfandgelder für Transponder 3.550,00 3.550,00
Depotgebühr 4. Quartal 6.805,02 6.517,68
505.359,12 437.974,88
Summe Verbindlichkeiten 31.695.044,69 39.213.337,33
beinhaltet bis 1 Jahr und über 1
Jahr
401
Anhang 2024
Seite 13
IV. Erläuterungen zu Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung
2024 2023
EURO EURO
4.1. Umsatzerlöse
4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren:
4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 60.621.676,72 45.282.234,24
60.621.676,72 45.282.234,24
4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg
- Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung
und Abfälle zur energetischen Verwertung 13.421.839,88 13.098.147,36
- Erlöse aus Dampfverkauf 11.515.156,62 12.348.806,14
- Deponiegebühren 129.819,58 189.003,46
- Duale Systeme für Leistungen des ASN 3.341.611,39 7.682.152,62
- Verwertung PPK 3.528.021,93 2.369.087,44
- Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich
von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebühren-
kalkulationszeitraum *) -9.749.883,00 -7.279.904,00
- Sonstiges 1.296.242,94 1.197.862,08
23.482.809,34 29.605.155,10
Die Veränderung der Umsätze "Duale Systeme für Leistungen des ASN"
beinhaltete im Vorjahr einmalige Sondereffekte in Höhe von 4,3 Mio EUR.
Die sonstigen Erlöse in Höhe von 1,3 Mio EURO beinhalten verschiedene
kleinere Positionen.
*) Über die Position Umsatzerlöse wurden im
Berichtsjahr Rückstellungen für den Ausgleich
von Gebührenschwankungen gebildet. Hier ist der
hoheitliche Überschuss des vergangenen Jahres
gebucht, der im nächsten Gebührenbemessungszeit-
raum zu berücksichtigen wird. Die Zuführung beinhaltet
Zinsen aus der Rückstellung in Höhe von 524 TEUR.
Summe Umsatzerlöse 84.104.486,06 74.887.389,34
4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00
4.3. Sonstige betriebliche Erträge 9.137.254,57 615.826,93
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge
aus der erstmaligen Erfassung der Vorräte in Höhe von 8,54 Mio. EUR.
402
Anhang 2024
Seite 14
2024 2023
EURO EURO
4.4. Materialaufwand
4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
- Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.974.724,84 2.053.605,50
- Treibstoffkosten 1.074.899,61 1.112.590,56
- Energiekosten 12.737.848,06 7.906.901,23
- Reparaturmaterial 1.248.505,40 1.451.722,19
17.035.977,91 12.524.819,48
Nach den Jahren von hohen Rohstoffpreisen und schwierer Beschaffung der Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe hat sich die Lage am Markt wieder normalisiert. Dies führte zu einer
Minderung der Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Treibstoffen.
Die Energiekosten stiegen um 4,8 Mio EURO. Die Erhöhung ist durch die Einführung
der BEHG Abgabe auf die CO2 zurückzuführen. Die Abgabe belief sich auf ca. 5,4 Mio.
EUR. Bei den anderen Positionen der Energiekosten konnten Einsparungen erzielt
werden.
Die Kosten für Reparaturmaterial sanken gegenüber dem Vorjahr leicht. Die alternde
Müllverbrennungsanlage muss trotz Instandhaltung und Upgrade stetig mehr gewartet
werden.
4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
- Entsorgungskosten 20.388.146,93 19.785.161,18
- Fremdleistungen für Instandhaltungen 8.817.252,49 7.708.215,09
6.040.490,29 942.437,00
35.245.889,71 28.435.813,27
Trotz umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen in den Vorjahren
und im Zuge einer vorbeugenden Instandhaltung bzw. Upgrade konnten
die Aufwendungen für Instandhaltung gegenüber auf gleichem Neveau
gehalten werden.
Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller
Nebenanlagen sowie sontige Anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche
Zuführung.
Summe Materialaufwand 52.281.867,62 40.960.632,75
- Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller
Nebenanlagen und Abbruch sonstige Anlagen.
403
Anhang 2024
Seite 15
2024 2023
EURO EURO
4.5. Personalaufwand
Löhne und Gehälter 20.769.110,42 19.138.870,15
Besoldung 725.077,77 686.736,99
21.494.188,19 19.825.607,14
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26 6.892.326,55
Summe Personalaufwand 29.528.996,45 26.717.933,69
davon für Altersversorgung: 3.482.035,32 2.925.439,36
Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2024:
Tarifbeschäftigte Vorjahr
Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt
Mitarbeiter 356,25 52,33 11,42 420,00 416,00
davon:
männlich 248,67 34,33 6,42 289,42 390,00
weiblich 7,58 18,00 5,00 30,58 25,99
4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 5.253.633,09 5.251.037,95
4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00
- Versicherungsbeiträge 922.251,04 883.093,49
- Rechte/Dienste/Beratungen 485.562,13 754.520,93
- Aufwendungen für Kommunikation und Büro 581.697,34 495.350,58
- Miete Grundstücke und Erbbauzins 2.307.256,64 2.155.599,30
- sonstige betriebliche Aufwendungen 222.539,38 435.572,60
- sonstige periodenfremde Aufwendungen 42.516,74 216.939,94
6.246.415,27 6.625.668,84
404
Anhang 2024
Seite 16
2024 2023
EURO EURO
4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 477.000,00 520.178,09
477.000,00 520.178,09
4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto)
sonstige Zinserträge 2.084.256,68 1.101.668,89
2.084.256,68 1.101.668,89
davon Stadt Nürnberg: 1.565.897,06 990.728,56
4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 1.002.723,41 1.098.247,16
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 440,00 946.189,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch
MVA einschließlich aller Nebenanlagen 111.900,00 121.748,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 0,00 49.614,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 0,00 0,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 9.135,00 10.298,00
zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
235,00 0,00
0,00 0,00
sonstiger Zinsaufwand 1.400,00 60,00
1.125.833,41 2.226.156,16
davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00
4.11. 1.366.251,47 -4.656.366,14
2024 2023
EURO EURO
4.12. Sonstige Steuern
Kfz-Steuer 41.710,46 42.073,42
Grundsteuer 356,52 356,52
42.066,98 42.429,94
4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn 1.324.184,49 -4.698.796,08
- Abfallgebühr
- Verbrennungsgebühr
Ergebnis nach Steuern
405
Anhang 2024
Seite 17
5. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen
insgesamt 19,34 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge
sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2025 - 2029. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko
unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage.
Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt ca. 24 TEURO netto.
Weitere nicht erwähnte Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung
oder Bedeutung lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
406
407
Lagebericht 2024
Anlage 1.1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Lagebericht für das Jahr 2024
Zum 31. Dezember 2024
408
Lagebericht 2024
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3
2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5
2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5
2.2 Entsorgungsanlagen .............................................................................................. 7
2.3 Wesentliche Leistungsdaten ................................................................................ 10
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: En twicklung des Eigenkapitals und des
Jahresergebnisses .............................................................................................. 13
2.6 Rückstellungen .................................................................................................... 14
2.7 Personalbestand ................................................................................................. 14
2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ................................................................... 15
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 25
3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 25
3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 25
3.3 Deponien ............................................................................................................. 25
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 27
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 28
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt
Nürnberg ............................................................................................................. 29
409
Lagebericht 2024
Seite 3
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als
Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Förderung der Abfallvermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und
- Beseitigung von Abfällen
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen
auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns,
Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Abla-
gerns.
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Mög-
lichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und
stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die
Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verte ilten Wertstoffhöfe und Gartenab-
fallsammelstellen) zur Verfügung.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtscha ftssatzung (AbfS) und di e Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) der Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- dem Landkreis Fürth,
- der Stadt Schwabach und
- dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land
(für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht)
zur Behandlung in der MVA-Nü rnberg bzw. Deponierung auf der Reststoffdeponie Nürn-
berg Süd.
410
Lagebericht 2024
Seite 4
Struktur und Geschäftsbereiche des ASN im Wirtschaftsjahr 2024
Werkleitungsstab Technik ASN/WLS-T
Technische Projekte, Technische Betreuung abfallwirt-
schaftlicher Einrichtungen, Fuhrparkverwaltung,
Digitalisierung, Veranstaltungen
Kaufmännischer Bereich und
Werkleitungsangelegenheiten
Stv. WL2 ASN/K
Entsorgungsanlagen
Bereichsleitung / Betriebsleitung MVA
Stv. WL2 ASN/E
Personalwesen/
Allgemeine
Verwaltung
ASN/K-P
Finanzen und
Rechnungswesen
ASN/K-R
Verwertung,
Sonderaufgaben
ASN/A-E/V
Kundenbüro,
Fachbetriebliche
Angelegenheiten
ASN/A-E/B
Instandhaltung
MVA / Deponien
ASN/E-I
Abfallannahme
ASN/E-K
Material-
wirtschaft/
Beschaffungen
ASN/K-M
Betrieb und
Logistik
ASN/A-L/T
Einsatzleitung
Transport (Fahrer &
Fahrzeuge, Container-
dienst)
Betrieb MVA
ASN/E-A/MVA
Deponiebetrieb
ASN/E-A/D
Abfallwirtschaftliche
Logistik
ASN/A-L
Abfallrecht / Verwertung /
Entsorgung
ASN/A-E
Abfallsammlung
ASN/A-E/S
Einsatzleitung
Müllabfuhr (Lade-
personal)
Betrieb
Entsorgungsanlagen
ASN/E-A
Instandhaltung
Entsorgungsanlagen
ASN/E-I
Personalvertretung
ASN-PR
Vertretung der
Schwerbehinderten
ASN-SBV
Sekretariat ASN/WL2-S
Beauftragte Personen ASN/E
Immissionsschutzbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter
Abfallbeauftragter MVA
Abfallbeauftragter Deponien
Verantwortl. Elektrofachkraft
Beauftragte Ladungssicherung
WHG-Beauftragter MVA
Eisenbahnbetriebsleiter
Beauftragte Personen ASN/A
Gefahrgutbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte
Abfallbeauftragte
411
Lagebericht 2024
Seite 5
2. Wirtschaftsbericht
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die
zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung
der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürn-
berg zählte zum Jahresende 546.397 (VJ 544.414) Einwohner.
ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich
wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befug-
nisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen.
Es bestehen Zweckvereinbarungen mit
dem Landkreis Nürnberger Land,
der Stadt Fürth,
der Stadt Schwabach,
dem Landkreis Fürth und
dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das
Gebiet des Gewerbeparks Feucht).
2.1 Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft werden für das Gebiet der Stadt Nürnberg alle Tätigkeiten und
Aufgaben durchgeführt bz w. bearbeitet, die mit dem Verme iden, Verringern, stofflichen
Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfall-
beratung zusammenhängen.
Zu den Aufgaben gehören:
x Müllabfuhr zum Einsammeln und Beförder n von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange-
schlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr (26 Touren) wa-
ren 2024 im Durchschnitt 87.053 graue Abfallbehälter und für die Biomüllabfuhr (14 Tou-
ren) 48.459 Biotonnen aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Wo-
che geleert. Die Leistung wird in aller Regel im Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbe-
hälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sam-
melfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
x Bereitstellung, Umtausch , Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe-
hälter mit der Erledigung von ca. 8.420 Aufträgen pro Jahr durch 2 Behälterausfuhrtou-
ren
x Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“
x Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von 11.337 (2023: 10.683) Sperrmüllabholauf-
trägen pro Jahr (einschließlic h separater Erfassung von ve rwertbaren Materialien und
Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmü llabholung) auf 3 Sperrmülltouren, 3 Sperr-
mülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge
412
Lagebericht 2024
Seite 6
x Containerdienst mit Absetz- und Abrollcont ainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe-
trieben
x Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebs führer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge-
schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte
x Betrieb einer mobilen Schadstoffsammels telle für die Annahme von Problemabfällen
aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürgerinnen und
Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht (durch
den beauftragten Betriebsführer der Wertstoffhöfe)
x Betrieb von 4 offenen und 3 mit Personal au sgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 20.000 t Gart enabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen
x Sammlung, Transport und Verwertung v on Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im
Stadtgebiet durch beauftragte Dritte; hierfü r sind ca. 90.100 Blaue Tonnen aufgestellt.
Die Leerung erfolgt mindestens monatlich, überwiegend im Vollservice.
x Abstimmung der Sammelsysteme für gebrau chte Verkaufsverpackungen auf die Sam-
melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe Tonne, Altglascontainer); ope-
rative Durchführung erfolgt rein privatwirt schaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von
den Systembetreibern beauftragt sind
x Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der Müllverbrennun gsanlage (MVA) und auf der Reststoffde-
ponie Nürnberg-Süd
x Abfallberatung durch haupt- und ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater direkt
im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“
x Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters
x Anpassung und Aktualisierung der Abfal lwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung
x Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Er füllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (ein-
schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis-
tungen)
x Führung des Bereichs Einsammlung und Be förderung als Entsorgungsfachbetrieb (Zer-
tifikat Entsorgungsfachgebiet aktuell gültig bis 22.04.2026)
413
Lagebericht 2024
Seite 7
2.2 Entsorgungsanlagen
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich En tsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung
von brennbaren Abfällen aus H aushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische
Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin
werden nicht brennbare Abfälle auf der Re ststoffdeponie Nürnberg-Süd durch Deponie-
rung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg-
Nord in der Nachsorgephase zu betreuen.
2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungs linien mit einer Durchsatzleistung von je-
weils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost-
feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen R auchgase werden durch einen Dampfer-
zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufi-
gen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwerme tallverbindungen, saure Schadgase (wie
z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden wer-
den. Der bei der thermischen Abfallbehandl ung erzeugte Prozessd ampf wird an die N-
ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung ge-
nutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Hei zkraftwerk Sandreuth
können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen
jährlich, bei gleicher Ener gieausbeute, bis zu 120.000 t CO 2 weniger in die Atmosphäre.
Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel- und Flugaschen und
Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Ab Oktober 2013 wurde die
anfallende MVA-Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbe-
auftragten, einer Aufbereitung (Verwert ungsschritt) unterzogen (Zwischenlagerung und
Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbestandteile werden abge-
schieden und der MVA zurückgeführt. Die so auf bereitete Schlacke wurde bis einschließ-
lich März 2022 auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs- und Stra-
ßenbaumaßnahmen sowie als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwer-
tung“ im Sinne des Abfallrechts). Seit 01.04.2022 ist die Aufbereitung und Entsorgung der
Rohschlacke im Rahmen eines Vollverwertungsvertrages an einen externen Entsorger ver-
geben.
Im Bereich des technischen Brandschutzes wu rde 2024 die seit mehr als 20 Jahren im
Einsatz befindliche Brandfr üherkennung durch Infrarotkameras durch zwei Kamerasys-
teme aktueller Generation ersetzt. Darüber hinaus wurden zwei Monitore durch schnell
wirkende Systeme ersetzt. Dadurch ist jetzt ei n automatisierter Löschangriff bei Infrarot-
Detektion einer Erhöhung der Oberflächentemperatur möglich.
414
Lagebericht 2024
Seite 8
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „A bfällen zur energetischen Verwertung“ ent-
richten ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellier ten Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getre-
ten ist, wird seit 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet.
Im Betrachtungszeitraum 2024 galt gemäß § 10 BEHG ein Festpreis i.H.v. 45 € je Tonne
CO2, welcher 2025 auf 55 € angestiegen ist, bevor in 2026 ein Preiskorridor greift. Im An-
schluss sollen die zu erwerbenden Zertifikate im Freien Handel erworben werden.
Für die Fraktionen des überlassungspflichtigen Abfalls im hoheitlichen Bereich ist die CO2-
Abgabe in die Verbrennungsgebühr einkalkuliert, im Bereich der energetischen Verwertung
wird sie gesondert zum vereinbarten Vertragspreis erhoben.
Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den – vom Gesetz intendierten – öko-
logischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
227.330
230.904
228.840
250.657253.173247.561244.859249.486243.270 245.591
237.541
237.064
237.254
69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120 72.777 71.339 74.651
24.769 25.664 24.245
44.806 43.603 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338 19.400 25.461 25.761
Behandelte Abfälle in der MVA aus dem Stadtgebiet Nürnberg
und aus der Region von 2012 bis 2024
Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung
415
Lagebericht 2024
Seite 9
2.2.2 Deponien
Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewähr-
leisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983
die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von 1,5 Mio.
m³, wovon Ende 2024 noch ca. 45.063 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar waren.
Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anfor-
derungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV).
Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensat-
zung, über Gebührenbescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabga-
bengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten
eingerechnet.
Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaft licher Sachzwänge wurde vom Werkaus-
schuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Ve rfüllung des Restvolumens der Rest-
stoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üb lichen Anlieferungen bis März 2022 die ent-
schrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Ab-
deckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschlie-
ßend stillzulegen.
Die endgültige Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd wird akt uell zum Ende des Jahres
2025 erwartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger Land abgeschlossenen
Zweckvereinbarung steht der Landkreis Nür nberger Land, in enger Zusammenarbeit mit
der Stadt Nürnberg, in der Verpflichtung, für eine Nachfolgelösung zur Beseitigung depo-
nierbarer Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür laufen auf Hochtouren.
Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schlie-
ßung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen
derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Ein-
richtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rah-
men der weiteren Nachsorge wurde eine Rückst ellung in Höhe von 1,7 Mio. € gebildet,
wovon aktuell noch 1,43 Mio. € verbleiben.
416
Lagebericht 2024
Seite 10
2.3 Wesentliche Leistungsdaten
a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen
Müllabfuhr/Systemabfuhr 2024 2023
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) 87.053 86.727
Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 98.645 t 97.786 t
Sperrmüll auf Abruf
Erfasste Gesamtmenge 4.461 t 3.955 t
Biomüllsammlung
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) 48.459 47.745
Erfasste Gesamtmenge 19.341 t 18.996 t
Gartenabfälle
Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13)
Erfasste Gesamtmenge
(einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH) 20.538 t 18.961 t
Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 38 t 48 t
Müllverbrennungsanlage
Behandelte Gesamtmenge 237.254 t 237.064 t
davon Abfälle zur Beseitigung
aus dem Stadtgebiet Nürnberg 136.842 t 140.264 t
aus dem Landkreis Nürnberger Land 26.960 t 26.157 t
aus der Stadt Fürth 23.517 t 22.400 t
aus dem Landkreis Fürth 16.640 t 16.310 t
aus der Stadt Schwabach 6.080 t 6.054 t
aus dem Ausfallverbund 1.455 t 418 t
Abfälle zur energetischen Verwertung 25.761 t 25.461 t
417
Lagebericht 2024
Seite 11
Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2024 2023
Ablagerungsmenge insgesamt 6.071 t 8.568 t
davon Schlacke 4.944 t 6.905 t
b) Von Dritten erbrachte Leistungen
Wertstoffhöfe
Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf
der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur
Erfassung verwertbarer Abfälle und von S perrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Ab-
fälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien wer-
den vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben.
2024 2023
Anzahl der Einrichtungen 6 6
Erfasste Gesamtmenge 61.898 t 70.913 t
davon verwertbare Abfälle 39.676 t 41.328 t
davon Sperrmüll 22.222 t 29.585 t
Papier / Pappe / Kartonagen (PPK)
Einsammlung und Transport der PPK erfolgt im Auftrag des ASN durch die Fa. Hof-
mann und Subunternehmer. Die Verwertung wird von der Fa. Rowe vorgenommen.
2024 2023
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 240l / 1.100l) 90.123 90.663
Erfasste Gesamtmenge 26.327 t 26.890 t
davon erfasste Menge über Wertstoffhöfe 3.526 t 3.769 t
Leichtverpackungen
2024 2023
Gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 14.229 t 13.720 t
Glas
2024 2023
Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 635 635
Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 11.635 t 11.549 t
418
Lagebericht 2024
Seite 12
2.4 Finanzielle Leistungsind ikatoren: Umsatzentwicklung
Unter a) sind die für die Nutzung der ö ffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steu-
eramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten.
Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a.
- Leistungsverrechnungen mit anderen Gebiet skörperschaften für die Behandlung
von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage,
- privatrechtliche Entgelte für die ener getische Verwertung von Abfällen in der
Müllverbrennungsanlage,
- Gebühren für Deponierungen auf der Re ststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie
- Erlöse aus der Lieferung von Proze ssdampf aus der Müllverbrennungsanlage an
die N-ERGIE AG.
2024 EURO 2023 EURO
a) über das Steueramt veranlagte Gebühren:
Abfall: Einsammlung und Transport 60.621.676, 72 45.282.234,24
b) andere Erlöse
und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren
33.232.926,34 36.885.059,10
93.854.369,06 82.167.293,34
Rückstellung zum Ausgleich von Gebühren-
schwankungen
Inanspruchnahme 12.883,00 0,00
Zuführung 9.762. 766,00 7.279.904,00
Umsatzerlöse gesamt 84.104.486,06 74.887.389,34
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um 9,22 Mio. € gestiegen.
Der Anstieg der Erlöse aus veranlagten G ebühren entspricht dem Planwert im Wirt-
schaftsplan 2024 und ist auf die ab2024 wirksame Erhöhung der Abfallgebühr um 32 %
zurückzuführen.
419
Lagebericht 2024
Seite 13
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entw icklung des Eigenkapitals und des Jah-
resergebnisses
2.5.1 Stammkapital
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssat-
zung vom 03.08.1998 kein Stammkapital.
2.5.2 Allgemeine Rücklage
Stand
01.01.2024
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2024
TEURO
3.000 3.000
2.5.3 Gewinn und Verlust
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet.
Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. € bessere Ergebnis resultiert einerseits aus 3,08
Mio. € höheren Aufwendungen, welc hen jedoch 2,06 Mio. € höhere Betriebserträge und
2,01 Mio. € höhere Finanzerträge gegenüberstehen.
Auf der Aufwandsseite sind hier insbesondere 6,89 Mio. € Mehraufwand aufgrund der erst-
maligen Bildung von Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den
Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. € höhere Stromausgaben (Pla-
nung mit geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO 2-Abgabe nach BEHG im
Umfang von 2,23 Mio. € (Planung im Frühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 €/t CO2) zu nennen.
Demgegenüber stehen unter anderem geringere Aufwendungen für Rohstoffe, Waren und
Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. €), Minderaufwendungen im Bereich Entsorgung
(1,37 Mio. €), Fremdleistungen (2 ,41 Mio. €) und Personal (0,66 Mio. €) sowie geringere
Abschreibungen (1,95 Mio. € aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen).
Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen buchhalte-
rischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8, 54 Mio. €) zu nennen. Daneben konnten
vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. €) und der energetischen Ver-
wertung (1,09 Mio. €) erzielt werden. Im Gegensatz dazu wirkt sich eine ungeplante Rück-
stellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der MVA i.H.v. 9,76 Mio.
€ deutlich ertragsmindernd aus.
Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. höher ausgefallen, da höhere
Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Vergleich zum Plan bessere
Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto erzielt wurden.
Stand
01.01.2024
TEURO
Jahres-
gewinn
TEURO
Jahres-
verlust
TEURO
Stand
31.12.2024
TEURO
51.580 1.324 52.904
420
Lagebericht 2024
Seite 14
2.6 Rückstellungen
Stand
01.01.2024
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2024
TEURO
Rückstellungen für Pensionen 5.816 669 6.485
Sonstige Rückstellungen:
Zinsen Betriebsprüfung 87 935 1.022
Resturlaub / Überstunden 1.542 37 1.579
Altersteilzeit / Vorruhestand 525 315 210
Beihilfezusagen 2.488 83 2.571
Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge-
schäftsunterlagen 86 16 102
Prozesskosten 35 35 0
Rekultivierung und Nachsorge Depo-
nie Süd und Nord 25.754 293 25.461
Abbruch MVA einschl. aller Nebenan-
lagen 11.137 884 10.253
Abbruch der alten MVA 356 356
Abbruch sonstiger Anlagen 0 6.888 6.888
Ausgleich Gebührenschwankungen
x Abfallwirtschaft 50 13 37
x MVA 8.143 9.605 12 17.736
Sonstige ausstehende Rechnungen 929 616 313
Summe 56.948 18.232 2.168 73.013
2.7 Personalbestand
Stand
31.12.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2024
ehemalige
Arbeiter/innen 374 37 42 369
ehemalige
Angestellte 56 6 9 53
Zwischensumme
Tarifbeschäftigte 430 43 51 422
Beamtinnen und
Beamte 11 2 0 13
Auszubildende 0 0 0 0
Gesamt 441 45 51 435
421
Lagebericht 2024
Seite 15
2.8 Personalaufwand
Art 2024 EURO 2023 EURO
Löhne und Gehälter 20.769. 110,42 19.138.870,15
Besoldung 725.077, 77 686.736,99
Summe: 21.494.188,19 19.825.607,14
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung 8.034.808.26 6.892.326,55
Summe Personalaufwand 29.528.996,45 26.717.933,69
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern
auch in der Nachhaltigkeit seines Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und
satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef-
fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft.
Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in
gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar-
beitsunfällen investiert.
2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation
Auf Ebene des Freistaates wurde das Baye rische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom
23.11.2022 normiert und für kommunale Unternehmen spezifiziert. So wird in Art. 3 BayKli-
maG die Vorbildfunktion des Staates mit einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr
2028 festgelegt und nach Art. 4 Abs. 1 BayKlimaG sollen Behörden und ihre Einrichtungen
spätestens ab dem Jahr 2028 ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten
Maßnahmen zum Schutze des Klimaschutzes ausgleichen (Reduktionsmaßnahmen). Zur
Umsetzung dieser Maßnahmen sind örtliche Klimaschutzprogramme und Anpassungsstra-
tegien aufzustellen (Art. 5 Abs. 2 BayKli maG) und die darin vorgesehenen Maßnahmen
umzusetzen. Im Näheverhältnis ist hierbei eine Objektivierung über Marktmechanismen
notwendig. Klimaschutz ist nach dem BayKlimaG eine im Allgemeininteresse liegende Auf-
gabe, die nach Art. 1 BayKlimaG der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staat-
lichen Gemeinschaft anvertraut ist.
Treibhausgasemissionen haben negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt und die Re-
duktion ist spätestens mit dem KSG und dem BayKlimaG gesetzlich verbindlich determi-
niert. Die öffentliche Hand hat hierbei eine Vorbildfunktion einzunehmen und insbesondere
bei Investitionen erste Maßnahmen mit geringen Kosten zur Treibhausgasemission zu ver-
wirklichen.
Dies hat Auswirkungen auf die Kommunen und ihre wirtschaftliche Betätigung. In den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben Kommunen öffentliche Einrichtungen zu schaffen,
die für das wirtschaftliche, soziale und kultur elle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhält-
nissen des Gebiets erforderlich sind; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschut-
zes zu berücksichtigen (Art. 57 GO).
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist seit Jahren aktiv bestrebt seine negati-
ven Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu reduzieren und versteht Nachhaltigkeit
als eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs
zu stärken, wird seine ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert.
422
Lagebericht 2024
Seite 16
Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Ent wicklung nachhaltiger En twicklungsziele im
Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwickl ung“. Ziele für nachhaltige Entwicklung
(englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Ver-
einten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer,
sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.
Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein
der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs.
Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be-
reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit
Der ASN setzt sich konsequent nachhaltig fü r seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
für die Nürnberger Bürgerschaft ein. Hierdurch wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die
Bildung und das Verständnis für Ressourcen schonung und abfallwirtschaftliche Belange,
insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein insge-
samt gestärkt. Dies ist für den ASN selbstverständlich und schafft einen Mehrwert für den
Betrieb und für die Gesellschaft.
Seit Jahren zählen daher zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirk-
samen Aktivitäten des ASN, welche in unserem jährlich veröffentlichten Abfallbericht de-
tailliert dargestellt und umfangreich dokumentiert werden.
2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung
Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsatz von LED-
Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht
werden.
Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/ 7“) betriebenen Müllverbren-
nungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit einge-
schränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen
und rechtlichen Anforderungen entsprechende Be leuchtung der Arbeitsbereiche stets si-
chergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen
Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsan-
lage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht.
Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchs-
dauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel ein-
gesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letz-
ter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmba-
ren Preisen erhältlich.
Unbenommen von noch anste henden, längeren Laufzeiten her kömmlicher Leuchtmittel
sollen alle Lampen forciert mit modernen LED- Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses
Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für
Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere An-
schaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird dur ch den geringeren Stromverbrauch und die
längere Lebensdauer kompensiert.
423
Lagebericht 2024
Seite 17
In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen
Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaik-
anlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung.
Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovol taikanlage, welche auf dem Dach eines
Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der
Entsorgungsanlage mit erneuerbar en Energieträgern (Umwandlu ng von Lichtenergie in
elektrische Energie) um ca. 30% höheren (Eigengewinnungs-)Anteil emissionsfrei realisiert
werden. Eine Einspeisung in da s öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür
technisch gesperrt. Durch die 2022/23 vorgeno mmene Verlegung des für die Ermittlung
des ad hoc Leistungsbedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten Flussrichtungsbegren-
zers entlang der vorhandenen Einspeiseleitung näher in die MVA können die vorhandenen
Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden.
Der Anlageneigenverbrauch konnte damit auf ca. 95% der J ahresleistung der PV-Anlage
ausgeweitet werden.
Im Berichtsjahr 2024 konnten von der Anlage auf der Schlackehalle 46.945 kWh
eingespeist werden und durch die Anlage auf der Schnellwerkstatt / Waschhalle insgesamt
34.281 kWh für den Eigenverbrauch erzeugt werden.
Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019)
© Stadt Nürnberg 2020
Darüber hinaus laufen derzeit Planungen zur Installation einer dritten Photovoltaikanlage
auf dem Betriebsgelände zum Eigenverbrauch auf den weiteren Dach- und Seitenflächen
der MVA.
Eine kleine Anlage mit vier Panelen wurde außerdem im Zuge des Umbaus der
Gartenabfallseammelstelle in der Andernacher Straße auf dem dortigen Sozialcontainer
installiert, welche demnächst (vorrangig zur Eigenbedarfsdeckung) in Betrieb gehen soll.
2.9.4 Reduktion der Emissionen zu r Steigerung der Luftqualität
Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung
pro Kopf zu senken, unter anderem mit bes onderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität
und der kommunalen und sonstigen Abfall behandlung. Mit den folgenden Maßnahmen
wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht.
424
Lagebericht 2024
Seite 18
Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen
Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre
Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Lo-
gistiklösungen bieten. Dafür implementie ren wir saubere Lösungen für die notwendigen
Transportleistungen, wie die Nutzung emissi onsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elekt-
romobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 69 LKW der mit-
telschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).
Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV Mind. EURO 61 gesamt
Anzahl 1 1 2 20 45 69
Anteil 2024
am
LKW-
Gesamtfuhrpark
1,5% 1,5% 3% 29% 65% 100%
Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung
von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen
der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich
mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.
80% dieser Fahrzeuge, also 56 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstan-
dard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte
Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nu tzfahrzeugen auf EURO 6 und besser um-
gestellt sein.
Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge)
fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse
– mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit
der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO 2-
frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen
Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraus-
setzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.
Der ASN verfügt derzeit über fünf Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit
Hybridantrieb, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN mit
der nötigen Energie versorgt werden. Diese Kleinwagen werden fast ausschließlich inner-
halb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50
Kilometern. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 60 % rein elektrisch betrieben.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich di e vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen
deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2023 deutschlandweit vereinzelt voll-
elektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u .a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin),
das Gros der jeweiligen Sammelflotten stell en allerdings immer noch Fahrzeuge mit Ver-
brennungsmotoren.
Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundungen te stete ASN bereits im Jahr 2021 für
mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammelfahrzeug auf unterschiedlichen Touren
im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass eine flächendeckende Elektrifizierung
des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetz-
bar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntni ssen anderer kommunaler Entsorgungsbetriebe.
ASN wird den Markt für alternative Antriebstechnologien weiterhin intensiv beobachten und
1 inkl. alternativer Antriebsarten
425
Lagebericht 2024
Seite 19
ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. So wurde im Jahr 2023 zum Beispiel ein voll-
elektrisches Fahrzeug für den Muldentransport getestet. Aufgrund der sehr positiven prak-
tischen Erfahrungen und eines sehr wirtschaftlichen Angebotes des Herstellers hat sich
ASN entschlossen, das erste Abfallsammelfahrzeug mit alternativen Antrieben im Dezem-
ber 2023 in die Flotte aufzunehmen. Seit B eginn des Jahres 2024 wird dieses Fahrzeug
ganz regulär im Containerdienst zum Transpor t von Absetzmulden eingesetzt. In 2024
legte das Fahrzeug hierbei im Stadtgebiet Nürnberg knapp 14. 000 km emissionsfrei zu-
rück. Hierdurch wurden ca. 4.100 l Diesel eingespart.
Bei sämtlichen Überlegungen zur Transformation der LKW-Flotte darf allerdings nicht au-
ßer Acht gelassen werden, dass alternative Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammel-
fahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Verdrei- bis Vervierfachung des Beschaffungsprei-
ses führen können.
Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende
der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“
Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kasset-
ten F – P sind noch in der Ablagerungsphas e, eine gasdichte O berflächenversiegelung
kann noch nicht gebaut werden. Das Deponi egas (Methangas) aus allen Kassetten wird
erfasst und gesammelt. Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der
Deponie (CH4 < 5 %; ca. 2050) bei sinkender K onzentration soll die Freisetzung von CH4
(Methan) in die Atmosphäre vermieden werden.
Der Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilis ierung“ ist aufwändige r und teurer als eine
„konventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgei nvestition mit der zuerst
installierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung
der erfassbaren Methangasmenge von insges amt 990.000 m³. Die In stallation und Inbe-
triebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 be-
stimmungsgemäß betrieben.
Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nati-
onalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag
und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 € (50% der Projektkosten).
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
180000
2025 2030 2035 2040
Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung
durch "In-Situ-Stabilisierung"
Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung
Erfassung mit konventioneller Technik
426
Lagebericht 2024
Seite 20
2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verw ertungsquoten spezifischer Abfall-
fraktionen
Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wieder-
verwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen
Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht.
Die Weiterentwicklung einer ber eits gut funktionierenden Ab fall- und Kreislaufwirtschaft
leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Ge-
sundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ ( SDG 8) und „Klimaschutz“ ( SDG
13).
Biogene Abfälle
Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwe-
sen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 47.800 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll
(2024: 19.341 t) wird mit ASN-eigenen Fahr zeugen eingesammelt und zu einer Kompos-
tierfirma in Nürnberg gebracht.
Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen ein-
gerichtet. Mit Wiedereröffnung der Gartenabfallsammelstelle in der Andernacher Straße
nach dem Umbau, verfügt der ASN nun über drei personalbetriebene Sammelstellen, da-
von zwei, welche auf zwei versetzten Ebenen e rrichtet wurden. So entfällt das, für mobili-
tätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des Grünguts in
die Sammelcontainer.
Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadt-
gebiet angeliefert werden. Ergänzend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische
haushaltnahe und zeitsparende Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und
die Biotonne extra Z. In diese Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern
auch die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle eingeben werden.
Am Ende des Verwertungsprozesses der bi ogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtge-
biet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur wei-
teren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradle-
to-Cradle).
Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in
Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt ak tiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie
den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren.
ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öf-
fentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter
zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mo-
bilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern.
Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug
die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem
Hintergrund der kontinuierlich wachs enden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden In-
teresse von bisher eigenkom postierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist
angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im
Stadtgebiet aufzustellen.
427
Lagebericht 2024
Seite 21
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Bio-
tonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sens ibilisierung der
Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mi t Lebensmitteln ist eine Prognose der zu
erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witte-
rungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie
beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten.
Weiterhin ist durch zunehmende Nachverd ichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten
Wohnraumes mit einer höheren Ve rsiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem
Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grün-
gut kaum möglich.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung
Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elekt-
ronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Da-
runter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen
wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chro m und FCKW. Um eine fachgerechte Entsor-
gung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Anderer-
seits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle,
z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden
können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und
Bürgern ist offenbar nicht bekannt, dass eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll
verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in
einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist.
Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgan-
gen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfa ch nicht bewusst, dass sowohl gefährliche
Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro-Kleingeräten enthalten sind.
Durch eine gezieltere Öffentlic hkeitsarbeit werden die Verb raucher seit September 2013
auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang
ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“
ins Leben gerufen worden.
Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung
geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems,
indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro- und Elek tronik-Kleingeräte in der E-Tüte
sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Hol-
system über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind
um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden:
Mit Hilfe der „ E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehäl ter und besonders gekennzeichnet
durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese
roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kultur-
läden und Elektronikfachgeschäften zur Verf ügung. Das Aufstellen und Entleeren der E-
Tonnen im Austauschverfahren erfo lgt auf Abruf durch ASN-Mitarbeiter. Im Berichtsjahr
standen 75 E-Tonnen an 72 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des
Jahres insgesamt 205-mal geleert wurden und ca. 11 t Elektrokleingeräte enthielten.
Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“:
ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband.
Der E-Sack dient – anders als die E-Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger
Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabf uhr kann bereits bei der Anmeldung ein E-
Sack mitbestellt werden. Er wird am Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten
428
Lagebericht 2024
Seite 22
Sperrmüll bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben stadtweit die Möglichkeit, für
die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgerät e den E-Sack zu füllen. Ist der E-Sack voll,
genügt ein Anruf beim ASN und der E-Sack wird zu einem vereinbarten Termin abgeholt.
Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung
ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im
Rahmen des nachfolgenden Aufber eitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B
Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie
die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsor-
gung zugeführt.
Neben einer verstärkten Sammlung durch den Ha ndel strebt ASN den weiteren Ausbau
der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bür-
ger zu fördern.
Die Auswirkungen der neu beschlossenen EU-Ric htlinie, welche ein Recht auf Reparatur
auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht vorsieht, sind hierbei noch nicht absehbar.
Hartkunststoff PP/PE-HD:
Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wä-
schekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben we rden. Ferner werden auch im Rah-
men der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartk unststoffe direkt bei den Haushalten abge-
holt. Im Jahr 2024 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 317 t
(Vorjahr 306 t) verzeichnet.
Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma
zu hochwertigem (Kunststoff-) Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte
wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten,
Keile etc.) hergestellt werden.
Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensi-
vieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölker ung noch stärker für die Wichtigkeit der Ge-
trenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren.
2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freifl ächen auf dem Betriebsgelände der MVA
Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nut-
zung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechte-
rung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebs-
eigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt.
Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grün-
fläche angelegt:
x 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gar-
tenanlage und
x 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar).
x Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über
der vorhandenen Dachbegrünung errichtet.
x Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt.
x Die Wiesen- und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallweise erfolgt ein
sachgerechter Baumschnitt.
429
Lagebericht 2024
Seite 23
Einrichtung eines Totholzgartens
An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee befanden sich insgesamt 16 Pap-
peln, die nach gutachterlicher Feststell ung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und
daher – aus Sicherheitsgründen – zu fäll en waren. Die notw endigen Nachpflanzungen
(Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig
entwickelt.
Der errichtete Totholzgarten auf dem Gel ände der MVA hat einen Gr oßteil der gefällten
Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „T othölzern“ einer Vielfalt von Kerbtie-
ren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusam-
menhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ fü r die gefällten Bäume dargestellt und
bewertet.
2.9.7 Zusammensetzung und Weiter entwicklung der Belegschaft
Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mi tarbeiter und tut viel dafür, dass dies
so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte
Förderung von Führungsnachwuchs.
Darüber hinaus werden seit März 2017 lauf end Gesundheitskurse für die Beschäftigten
kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste auch in 2024 zwei Kurse mit dem Schwer-
punkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu
festen Terminen angebotene „Progressive Muskelentspannung“.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um 6 verringert. Der ASN beschäftigte zum 31.
Dezember 2024 insgesamt 435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine K ennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern mit Migrationshinter grund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet
nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Be schäftigten. Angaben sind nur punktuell
verfügbar, soweit sich Mitar beiterinnen und Mitarbeiter hi erzu geäußert haben und damit
nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkennt-
nissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russi-
schen Sprachraum bei ASN tätig.
Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbei-
terinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizie-
rende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
operativ tätigen Bereiche als auch für Besc häftigte der administr ativen Bereiche abge-
schlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen An-
forderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl k unden- als auch betriebsorientiert), „Füh-
rungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte
auch in 2020 jedem (LKW-) Fahrer die nach dem Berufskraftfahre rqualifikationsgesetz
(BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden.
2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben
Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisa tion und zum Schutz der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitli-
chen Beeinträchtigungen, aber auch zur kont inuierlichen Verbesserung des Arbeitsschut-
zes und der Anlagensicherheit hat der Eigen betrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutz-
managementsystem nach OHRIS ( Occupational Health- and Risk-Managementsystem)
eingeführt und dieses in die vorhandenen M anagementsysteme für Q ualität und Umwelt
nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die
430
Lagebericht 2024
Seite 24
Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN im-
plementierten Arbeitsschutzm anagementsystems mit dem akt ualisierten Regelwerk
OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 15.03.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 20.07.2026)
der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt.
Zur Entwicklung der aktuellen Betriebsunfallzahlen finden sich umfassende Angaben und
Erläuterungen im Personal- und Sozialbericht des ASN, welcher jährlich erscheint.
431
Lagebericht 2024
Seite 25
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Allgemeines
Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die
in der Gemeindeordnung für den Freistaat Ba yern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be-
grenzt.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigen-
tümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebi et begründet die
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang
des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung.
In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss- und Benutzung szwang uneingeschränkt für die
Entsorgung von Privathaushalten ; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über
Gebühren nach dem Komm unalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Ri-
siko.
3.2 Entwicklung der Gebühren
Die aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter tech-
nischer Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapita lmarktsituation in der
Schlussphase des letzten Kalkulationsze itraums (2015-2018) erwir tschafteten Über-
schüsse wurden im Kalkulationszeitraum ab 2019 noch nicht ganz aufgezehrt.
Die Verbrennungsgebühr musste infolgedess en ab 2023 nur moderat um 3,17% erhöht
werden. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum läuft bis 2026.
Aufgrund der Kostensteigerungen für Materi al, Dienstleistungen und Personal sowie der
Erhöhung der Verbrennungsgebühr (wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt
Müllabfuhr ist die Beseitigung der gesamme lten Restabfälle in der Müllverbrennungsan-
lage) musste die Abfallgebühr ab 2024 auf 0,05945 € je Liter Restmüllbehältervolumen
erhöht werden.
Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirt schaftsplan für das Geschäftsjahr 2025
(erstellt im ersten Halbjahr 2024) eine Umsatzsteigerung auf 91,5 Mio. € und ein handels-
rechtliches Jahresergebnis in Höhe von 8,10 Mio. € Verlust antizipiert.
3.3 Deponien
Die mit der Deponieverordnung aus dem J ahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus
dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Ab-
fällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit
diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehand elte Abfälle abzulagern. Nach dem im
Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsver bot für brennbare Abfälle auf Deponien hat
sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponi e Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca.
6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich si nd, nach einem durch die Brandereignisse
in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de-
ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken.
Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd (ohne Bauschuttdeponie) bis-
her (Stand: 31.12.2024) fast 1,51 Mio. m³ Ab fälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie
432
Lagebericht 2024
Seite 26
laut Vermessung noch über ein Netto-Restvol umen von ca. 45.063 m³ (Abfälle einschl.
Einbaumaterial). Eine realistische Abschätzung für die Restlaufzeit liegt bei maximal 2 Jah-
ren, weshalb die Schließung der Deponie zum 31.12.2025 geplant ist.
Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der De-
ponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet,
nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem In vestitionsaufwand ersetzt
werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durch schnittlichen Anliefermenge
können kaum noch die Betriebskosten sowie den Reinvestitions- bzw. Instandsetzungs-
aufwand decken. Die nach gesetzlicher An forderung gebildete Rückstellung für die ge-
plante Stilllegung und die mehr als 30-jährige Nachsorge des Deponiekörpers bis ins Jahr
2057 belastet das handelsrechtliche Ergebnis des ASN zusätzlich.
Von Oktober 2013 bis März 2022 wurde, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“
eingeleitet, die mit ersten Verwertungsschri tten aufbereitete MVA- Schlacke als Deponie-
Ersatzbaustoff, sowohl zum Einbau und zur Abdeckung der angelieferten Abfälle, insbe-
sondere für KMF2-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den Straßen- und
Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Au sgleichsschicht für die Kassettenabde-
ckungen (Osterweiterung) eingesetzt.
Seit April 2022 ist die Verwertung der Schlacke wieder an einen Dritten vergeben. Da aber
weiterhin Abdeckmaterial und Deponieersatzbaustoff für einen stabilen Deponiekörper be-
nötigt wird und zugekauft werden müsste, wird weiterhin Schlacke (in deutlich geringeren
Mengen) vom externen Entsorger angeliefert und die Annahme von dies em mit 0,10 € je
Tonne an ASN vergütet.
Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug
in 2024 insgesamt 6.071 t (Vorjahr 8.658 t).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Ab fälle der Klasse II bis zum 31.12.2025
(Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg- Süd und anschließender Beginn der Stillle-
gungs- und Nachsorgephase) und über den Schließu ngstermin hinaus ist gewährleistet.
Auch eine satzungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der
2 Künstliche Mineralfasern
0 t
10.000 t
20.000 t
30.000 t
40.000 t
50.000 t
60.000 t
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
7.547 t
10.679 t
42.848 t
57.453 t
53.282 t
44.908 t
51.487 t
59.499 t
43.641 t39.693 t
15.352 t
8.568 t
6.071 t
Entwicklung abgelagerter Abfälle von
2012 bis 2024
433
Lagebericht 2024
Seite 27
Deponie, wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Men-
genbegrenzung für faserhaltige Abfälle ist nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und
Beschlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft getreten.
Durch vertragliche Bindung regional ansässiger Unternehmen ist es gelungen, faserhaltige
Abfälle (KMF und asbesthaltige Abfälle) einer anderweitigen, ordnungsgemäßen Beseiti-
gung zuzuführen und damit die Entsorgungssicherheit für der artige, gefährliche Abfälle
noch vor Schließung der Deponie Nürnberg-S üd und darüber hinaus, zu gewährleisten.
Die Übernahme der Beseitigung faserhaltiger Abfälle durch Dritte umfasst auch die Entsor-
gungsbedarfe unserer Zweckvere inbarungspartner (S tadt und Landkreis Fürth, Stadt
Schwabach und Landkreis Nürnberger Land).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle über den Schließungstermin hinaus ist
aufgrund diesbezüglicher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürn-
berger Land, der nach Schlie ßung der Deponie Nürnberg-S üd für eine Deponie-Nachfol-
gelösung zu sorgen hat, gewährleistet; entsp rechende Aktivitäten für eine regionale Lö-
sung laufen dort auf Hochtouren.
Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlos-
senen Mietverträge (Deponiefläch en der Deponie Nürnber g-Süd) einschließlich der mitt-
lerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusam-
mengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu auf-
gelegt.
Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewigen“) Miet-
zahlungen („Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nachsorgephase
überführt werden, vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang geplante Rückgabe von
Teilflächen nach deren Rekultivierung wird derzeit von Seiten der Bayerischen Staatsfors-
ten allerdings abgelehnt.
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA
Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regel-
widrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser
Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verw ertungsanlagen geforder t. Aufgrund dieser
Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisge-
füge für Verwertungsleistungen in Deutsc hland seit 2015 verändert. Insbesondere aus
England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten
und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt,
so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbe-
sondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschie-
bung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) e rreicht, so dass seit 2015 der Anteil der
energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich angestiegen ist.
Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von
Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefähr det werden, so dass die Gesamtannah-
memenge für Abfälle zur energetischen Verwert ung (aus dem gewerblic hen Bereich) zur
Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war.
Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer An stieg der Gesamtan-
nahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese
kontinuierlich deutlich um ins gesamt 42,5 % seit 2015 auf nun 25.761 t in 2024 reduziert
werden.
434
Lagebericht 2024
Seite 28
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen
Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesam t 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral
gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayeri-
schen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden.
Schaubild Wertstoffhofstandorte:
Im Zuge der mit dem Umbau des Frankens chnellwegs (Umverlegung von Fernwärmelei-
tungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Betriebs-
teile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlic her Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pfer-
demarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wert-
stoffhofs wurde die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in
Nürnberg-Schweinau/St. Leonhard (bisher Am Pferdemarkt 23, derzeit übergangsweise in
der Egenhauser Straße) notwendig.
Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer
Straße wird über einen Grundstückstausch realis iert, welchem der Stadtrat in seiner Sit-
zung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wert-
stoffhof sind bereits weit fortgeschritten. Durch besondere Anlagen und Einrichtungen und
die besondere bauliche Gestaltung soll die Q ualität des neuen Wertstof fhofs, sowohl im
Hinblick auf die demografisc he Entwicklung (Versatzebenen zu r Einwurfserleichterung,
z.B. für mobilitätseingeschränkte Pe rsonen, konsequente Trennung zwischen Besuchs-
und Betriebsverkehr), als auch unter besonder er Berücksichtigung der Förderung der
Abfallvermeidung durch Wiederverwendung ( ggf. Einrichtung eines "Repair-Cafes")
zukunftsfähig gemacht werden.
Dabei wurde auch berücksichtigt, den Wert stoffhof klimaneutral und bilanziell
energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser,
Betriebsstrom, Ladestation für Elektro-Kfz, etc.) wird durch ausreic hend dimensionierte
Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert. Die
435
Lagebericht 2024
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baurechtliche Genehmigung und entwässerungsrechtlichen Erlaubnisse liegen inzwischen
vor, die voraussichtlichen Baukosten (Ges amtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen
sich nach aktueller Planung auf 21,2 Mio. €.
Darüber hinaus betreibt der ASN insgesam t 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil
Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer
Straße gegenüber der Einmündung zum Franz-Reic hel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto-
Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Reh linger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer
Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstr aße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil
Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stad tteil Gebersdorf: Willstätter Straße). Die
Gartenabfallsammelstellen in Schafhof, Gebersdorf und Ziegelstein sind personell betreut.
Der Umbau der Gartenabfall-Sammelstelle in der Andernacher Straße (Stadtteil
Ziegelstein) konnte inzwischen abgeschloss en werden. Die Sammelstelle wurde im
Februar 2024 offiziell wieder eröffnet.
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtscha ftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der
Stadt Nürnberg
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgeset zes (KrWG) vom Oktober 2020 wurden eine
ganze Reihe von Änderungen am geltenden KrWG vorgenommen, die auch für die öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit für die kommunale Entsorgungswirtschaft
von Bedeutung sind.
Gemäß § 20 Abs. 2 KrWG (neu) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nunmehr
verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlas-
senen Abfälle getrennt zu sammeln:
1. Bioabfälle;
2. Kunststoffabfälle;
3. Metallabfälle;
4. Papierabfälle;
5. Glas;
6. Textilabfälle;
7. Sperrmüll und
8. gefährliche Abfälle.
Gegenüber den bislang schon getrennt zu samme lnden Verwertungsfraktionen kommt –
in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Art. 11 Abs. 1, 3. UA) – nunmehr die Fraktion
der Textilabfälle hinzu, wobei die Getrennt sammlungspflicht hierfür seit dem 1. Januar
2025 gilt.
Die EU hat zudem Zielvorgaben entwickelt, die bis 2030 umgesetzt sein müssen:
x Alle Textilerzeugnisse auf dem EU-Markt si nd langlebig, reparier- und recycelbar,
bestehen maßgeblich aus Recyclingfasern, sind frei von gefährlichen Stoffen und
werden unter Achtung der Menschenrechte und der Umwelt hergestellt.
x Wegwerfmode ist aus der Mode, d. h. den Markt bestimmen hochwertige, langlebige
Textilien bei gleichzeitig moderaten Preisen.
x Profitable Wiederverwendungs- und Repar aturdienste sind weithin verfügbar.
436
437
Anlage 3
438
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.1
3.1 Rechtliche Grundlagen
Unternehmen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitz Nürnberg
Rechtsform Kommunaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit
Rechtsgrundlage Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Nürnberg,
in der jeweils gültigen Fassung
Gesellschafter / Träger Stadt Nürnberg; Anteil 100 % (als Trägerkommune)
Stammkapital Kein Stammkapital gemäß § 1 der Betriebssatzung (Ei-
genbetrieb der Stadt Nürnberg)
Handelsregister
Nicht eingetragen (kein eigener Rechtsträger)
Unternehmensgegen-
stand
Aufgabe des Betriebs ist die Erfüllung der kommunalen
Abfallentsorgung einschließlich Sammlung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen sowie der Betrieb entspre-
chender Anlagen (z. B. Müllverbrennungsanlage, Rest-
stoffdeponie) innerhalb der Stadt Nürnberg und ggf. an-
grenzender Kommunen auf Basis vertraglicher Vereinba-
rungen.
Organe Stadtrat der Stadt Nürnberg (oberstes Organ des Eigenbe-
triebs)
Werkausschuss / Betriebsausschuss (kontrollierendes
Gremium gemäß Kommunalrecht)
Werkleitung (operative Führung des Eigenbetriebs)
Werkleitung Die Werkleitung besteht aus leitenden Personen der
Stadtverwaltung Nürnberg. Konkrete Vertretungsregelun-
gen richten sich nach der Betriebssatzung.
Aufsichtsrat Die Kontrolle erfolgt durch den Werkausschuss des Stadt-
rats Nürnberg.
439
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.2 Blatt 1
3.2 Wichtige Verträge
Vertrag über die Benut-
zung von Staatsfortgrund
mit Nachträgen
Überlassung von 30 ha für Anlage und Betrieb einer Deponie
Mietzins jährlich 0,35 DM/m²
Festsetzung einer einmaligen Entschädigung von 5.000 DM
Verträge mit Wertstoffhö-
fen, Containerstandplätze
Sieben Verträge mit BRK über Streugutkisten sowie an-
derer Wertstoffhöfen und Containerplätze
Verträge über duales Sys-
tem Nürnberg
Verträge über Abstimmungs- und Nebenentgeltvereinba-
rung
Verträge über Verwertung
von Abfällen
Verträge über energetische Verwertung von Abfällen,
Grüngut, Asphaltabbruch, Altholz, Altfettentsorgung und
anderen Entsorgungsgegenständen
Miet- und Pachtverträge
für Grundstücke
Vereinbarungen zur Ersatzaufforstung, Flächennutzung
und Wasserversorgung sowie unterschiedliche Mietver-
träge
Darlehnsverträge
Darlehnsvertrag 5633/1049668
x Darlehnshöhe 44 Mio. Euro
x Festzins 4,188%
Darlehnsvertrag 6293928019
x Darlehnshöhe 5,5 Mio. Euro
x Festzins 3,39%
Festzinsanleihe BLB71U
x Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,41%,
x einseitiges Kündigungsrecht BayernLB je zum 19.09.
der Folgejahre
Festzinsanleihe BLB8BD
x Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,235%, einseitiges
Kündigungsrecht BayernLB je zum 06.02. der Folge-
jahre
Carrara Zuwachsanleihe (1+10 Jahre)
x Anlagevolumen 12,0 Mio. €, Verzinsung 1. Jahr 0,40
%,
x 2. -11. Jahr 1,15 %
440
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.2 Blatt 2
Schuldverschreibung (NLB2V6)
x Anlagevolumen 10,0 Mio. €, Verzinsung 0,8%, kein
Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit
über Börse mögl.
Schuldverschreibung (NLB0RB)
x Anlagevolumen 20,0 Mio. €, Verzinsung 1,05%, kein
Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit
über Börse mögl.
Leistungsverhältnisse mit
der Stadt
Vereinbarungen und Verträge über Winterdienstvereinba-
rungen, Betriebsführungsverträge, Abfallablagerungen
441
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.3 Blatt 1
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Wirtschaftliche
Grundlagen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ist ein kom-
munaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird
als Sondervermögen der Stadt geführt. Sein Stammkapital be-
trägt 0 Euro . ASN ist für die Sammlung, Verwertung und Beseiti-
gung von Abfällen zuständig, einschließlich der Bereitstellung
und Wartung von Abfallbehältern, dem Betrieb von Wertstoffhö-
fen, einer Müllverbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie .
Durch Zweckvereinbarungen mit benachbarten Kommunen wie
Fürth, Schwabach und den Landkreisen Nürnberger Land und
Fürth übernimmt ASN auch deren Abfallentsorgung . Finanziert
wird der Betrieb über Abfallgebühren, die im Rahmen der Grund-
abgabenbescheide erhoben werden . ASN ist nach ISO 9001
und 14001 zertifiziert und betreibt ein integriertes Management-
system für Arbeits- und Gesundheitsschutz nach OHRIS
Technische
Daten
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) betreibt zent-
rale technische Einrichtungen, die auf eine sichere, umweltge-
rechte und wirtschaftlich tragfähige Entsorgung kommunaler Ab-
fälle ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt steht die Müllverbren-
nungsanlage, in der brennbare Abfälle thermisch verwertet und
die entstehende Energie in Form von Strom und Fernwärme
weitergenutzt wird. Das zugrunde liegende Verfahren der Kraft-
Wärme-Kopplung sorgt für eine effiziente Nutzung der einge-
setzten Ressourcen und trägt zur Reduktion fossiler Energieträ-
ger bei. Anfallende Rückstände wie Metalle oder mineralische
Schlacke werden soweit möglich verwertet, nicht verwertbare
Reststoffe einer geordneten Deponierung zugeführt.
Ergänzend dazu betreibt der ASN eine Deponie zur Ablagerung
solcher Abfälle, die weder stofflich noch thermisch genutzt wer-
den können. Die technische Ausgestaltung dieser Anlage ent-
spricht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und ge-
währleistet eine langfristig sichere Entsorgung. Beide Einrich-
tungen bilden gemeinsam das Rückgrat der städtischen Abfall-
wirtschaft und sind eingebettet in ein integriertes Konzept, das
ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Effizienz mitei-
nander verbindet.
442
Anlage 4
443
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 1
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53
HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwach ungsorganen und Geschäftsleitung so-
wie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan
für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung,
die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des
ASN. Für die Werkleitung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine
Geschäftsanweisung erlassen, die am 07.10.2020 mit Beschluss des
Werkausschusses durch eine Neufassung ersetzt wurde (Veränderung der
Personalbefugnisse innerhalb der Werkleitung, aufgrund Beschlusses des Stadtrats
vom 11.05.2020). Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des
Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und
wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2024 haben 5 Werkausschusssitzungen stattgefunden; es wurden
jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile
erstellt, die wir eingesehen haben.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Ko ntrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
entfällt
d) Wird die Vergütung der Organmitgliede r (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch;
444
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 2
die Inanspruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und abla uforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisati-
onsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen
Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich werden.
Eine Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Ent-
scheidungs- und Zeichnungsbefugnisse der Werkleitung sind in der Werkleitungs-
verfügung Nr. 1 vom 21. September 1999, angepasst zum 1. Juli 2010, die Ent-
scheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der Bereichs-
leiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni
2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014, geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom
11.05.2020 im Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Perso-
nalbefugnisse an die jeweils Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen
Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpassung wurde in der Sitzung des Werkaus-
schusses vom 07.10.2020 durch Beschlussfassung in die Geschäftsanweisung für
die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (GA-ASN) übernom-
men.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss nicht nach dem Organisationsplan ver-
fahren wird?
Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden
Regelungen nicht eingehalten worden sind.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und
dokumentiert?
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention si nd in der Allgemeinen Dienstordnung der
Stadt Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale
Anlaufstelle für Korruptionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Nürnberg eingerichtet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE-
Richtlinien in das bestehende Managementsystem implementiert, die sich
eingehend mit der Thematik befassen.
445
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 3
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Ar beitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Perso-
nalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass diese nicht eingehalten werden?
Wesentliche Entscheidungsprozesse ob liegen den beiden Geschäftsführern ge-
meinsam Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Be-
triebssatzung, der Werkleiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN gere-
gelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe- und Be-
schaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Basis des nationalen und
supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Handbuchs des Ma-
nagementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der ein-
gebundenen Compliance-Richtlinien von ASN. Soweit für uns erkennbar, werden
die Richtlinien eingehalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokument ation von Verträgen (z.B. Grundstücks-
verwaltung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem
Tresor im Kaufmännischen Bereich aufbewahrt.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rech nungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswe sen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro-
jekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit
vierjährigem Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen
des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung der Zwischenberichte
untersucht, ansonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind
geplant.
c) Entspricht das Rechnungswesen ein schließlich der Kostenrechnung der Größe
und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
446
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 4
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des
Eigenbetriebs. ASN verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung,
deren Ergebnisse mit zusätzlichen Kost enträgerdaten zur Betriebsabrechnung
führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulationszeitraums stellen die Basis für
die Gebührenberechnung dar.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmana gement, welches u.a. eine laufende Li-
quiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei
der Stadtkasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg
durch die Finanzbuchhaltung disponiert.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht ein-
gehalten worden sind?
Siehe Antwort zu Frage d)
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollst ändig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende For-
derungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das
Steueramt der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen
werden grundsätzlich sofort, monatlich od er quartalsmäßig zeitnah in Rechnung
gestellt.
g) Entspricht das Controlling den Anfo rderungen des Unternehmens/Konzerns und
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Ein eigenständiger Controlling-Bereich be steht größenbedingt nicht. Das Controlling
wird durch das Rechnungswesen un d durch die Bereichsleiter als
Kostenstellenverantwortliche für den jeweiligen Aufgabenbereich wahrgenommen.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berich tswesen eine Steuerung und/oder Über-
wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentli-
che Beteiligung besteht?
447
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 5
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzei-
tig erkannt werden können?
Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss- und Benutzungszwang
sind im wirtschaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erken-
nen. Dem Kostendeckungsprinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer
Höhe auf Grund von Soll-/Ist-Vergleichen und der Planvorschau angepasst. Es
werden ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Tätigkeit bewertet und durch die
Berichte des Bereichs "Entsorgungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Si-
cherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wer-
den?
Die vorhandenen Instrumente (Berichtsw esen - mit Bewertung der Auswirkungen
und Handlungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche
und wirtschaftliche Risiken systematisch darzustellen, zu bewerten und
fortzuschreiben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu den Fragen a) und b).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktio-
nen abgestimmt und angepasst?
Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b).
448
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 6
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, ande re Termingeschäfte, Optionen und De-
rivate
Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigenfinanzierung grundsätzlich
nur die Finanzierung über Lieferantenverbindlichkeiten in Frage. Ein Einsatz von
Finanzinstrumenten bzw. Termingeschäften, Optionen und Derivatgeschäften
wurde und wird nicht vorgenommen oder festgelegt.
Es gibt bei deutschen Kreditinstituten An leihen in Höhe von 72 Mio. EUR. Diese
werden mit dem Nennbetrag zum Vertragsende zurückgezahlt. Es werden keine
anderen Derivate, Optionen oder Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulative
Finanzanlagen sind ausgeschlossen
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende In-
terne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder
wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürn-
berg, das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rech-
nungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss sind gegenüber der
Werkleitung nicht weisungsgebunden. Weitere Revisionsaufgaben für Bauleis-
tungen und Beratungsleistungen (u.a. Architektenverträge) nimmt die Abteilung
„Vergabemanagement" beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor. Auch dieser
Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort zu Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revi-
sion/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich mit-
einander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug)
organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal
über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsbe-
richte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nü rnberg führte im Berichtsjahr drei
Kassenprüfungen durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern
449
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 7
wurden zwei Kassenkontrollen vorgenommen, diese Berichte lagen uns eben-
falls vor.
Das Rechnungsprüfungsamt führte 6 Prüfungen der ordnungsgemäßen und
wirtschaftlichen Vergabe (Ersatzbeschaffung Radlader, Umbau Feuerlöschan-
lage, Steuerungsupdate Stützbrenner, Upgrade Filterspannungsregler, Revision
und Instandhaltung Verbrennungsrostanlagen und Revision und Instandhaltung
Feuerfestauskleidung) durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der
Stadt Nürnberg war mit 26 Prüfungen (für ASN gesamt) der vergaberechtskon-
formen Vergabe befasst. Es handelte sich hierbei um Vergaben von Revisions-
und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen der Müllverbren-
nungsanlage. Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag
angebracht bzw. dem jeweiligen Vergabevorschlag beigeheftet.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüf ungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer
abgestimmt?
Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abge-
stimmt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt
und um welche handelt es sich?
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der
Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Re-
vision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umset-
zung wird durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes so-
wie des beim Rechtsamt angesiedelten Vergabemanagements der Stadt Nürn-
berg kontrolliert.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
450
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 8
nicht eingeholt worden ist?
Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils einge-
holt. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber
sehen die Erteilung von
Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zu-
stände) in der Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne
vorherige Begutachtung und Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Not-
stand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein, "die öffentliche Sicherheit und Ord-
nung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfä-
higkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder ein, die
Umwelt direkt gefährde der Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder be-
vorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zu-
stands unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung,
Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 2024 wurden
diesbezüglich 4 Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 0,25 Mio. EUR ver-
geben. Über Vergabeinhalte und Vergabesummen wird einmal jährlich im Werk-
ausschuss berichtet.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitgli eder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Kredite wurden nicht gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss anstelle zustimmungsbedürftiger Maß-
nahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Geschäfte und Maßnahmen nicht
mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be-
schlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem
Gesetz, der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüs-
sen des Werkausschusses übereinstimmen.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Be teiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
451
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 9
Investitionen werden im Rahmen des Wi rtschaftsplans angemessen geplant und auf
Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden
den Regelungen der VBRL (Vergabe- un d Beschaffungsrichtlinien der Stadt
Nürnberg) entsprechend durchgeführt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser-
mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei-
ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken
oder Beteiligungen)?
Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungs-
prüfungsamt und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg
eingeschaltet
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen lau-
fend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Invest itionen wesentliche Überschreitungen er-
geben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Nein
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeu tige Verstöße gegen Vergaberegelungen
(z.B. interne und gesetzliche Vergaberegelungen, VOB, VOL, UVgO, EU-
Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Ve rgaberegeln bekannt geworden.
452
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 10
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenz-
angebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja, soweit sinnvoll auch dann, wenn fö rmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich
sind.
Fragenkreis 10: Berichterstatt ung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des
Wirtschaftsplans und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend
informiert.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffend en Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht)
und sonstige Berichte vermitteln einen zu treffenden Einblick in die wirtschaftliche
Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und
zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht
ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositio-
nen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte
Geschäftsvorfälle liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Es fanden Sitzungen des Werkaussch usses am 19.02.2024, 10.04.2024,
24.07.2024, 02.10.2024, 04.12.2024 statt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Berichterstattung (z.B. nach § 90
AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend
war?
453
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 11
Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wu rde ein angemessener Selbstbehalt verein-
bart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwa-
chungsorgan erörtert?
Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter
Aufgabenwahrnehmung schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten
Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat ASN den Strafrechts-
Versicherungsschutz seit April 2011 auf al le Mitarbeiter/innen ausgedehnt. Dieser
Versicherungsschutz soll eine wirtschaft liche Unterstützung bei der Wahrung der
mitarbeiterseitigen Interessen gewährleiste n. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw.
vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist damit aber nicht verbunden." Für
Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine
Kommunale Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme
abgeschlossen; in diese Police sind au ch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
eingebunden. Die Haftung im Innenverhältnis für Vermögenseigenschäden ist durch
eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene
"Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang
bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan
offengelegt worden?
Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungor-
gans sind nicht bekannt.
454
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 12
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bila nzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offe nkundig nicht betriebsnotwendiges Vermö-
gen?
Es besteht kein nicht be triebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffall end hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffa llend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, da ss die Vermögenslage durch im Vergleich
zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und
ist regelmäßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebun-
den; stille Reserven zumindest in nennenswertem Umfang - sind u.E. darin nicht
enthalten.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen In-
vestitionsverpflichtungen finanziert werden?
Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung
stehendes Kapital zu finanziere n, ist auf Grund der geringen
Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen
lagen am Abschlussstichtag nicht vor.
455
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 13
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es liegt kein Konzern vor.
c) In welchem Umfang hat das Unternehme n Finanz-/Fördermittel einschließlich Ga-
rantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht be-
achtet wurden?
Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand er-
halten.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalau sstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital-
ausstattung?
ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betrie bssatzung über kein Stammkapital. Die
kameralen Verlustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den
Jahresgewinnen bis einschließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden
Jahresergebnissen wird insgesamt ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 52.904
ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 EBV. Zusammen mit
den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (A usschüttungspolitik, Rücklagenbildung)
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Jahre 2024 wurde ein Jahresgewinn erzielt. Der Überschuss wird mit dem Ge-
winnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
456
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 14
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen-
ten/Konzernunternehmen zusammen?
2024
TEUR
Müllabfuhr
Müllverbrennung
Deponie
- 20
2.113
- 769
1.324
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2024 sind:
x Erhöhung der Rückstellung zum Ausg leich von Gebührenschwankungen in
Höhe von 9,6 Mio. EUR
x erstmalige Rückstellung für den Abbr uch der Gartenabfallsammelstellen und
Wertstoffhöhe in Höhe von 6,89 Mio. EUR
x Erzielung deutlich höherer Dampferlös e aufgrund deutlich erhöhter Vertrags-
preise
x Erstmalige Bilanzierung des Lagers der Müllverbrennungsanlage in Höhe von
8,54 Mio. EUR
x Aufgrund der neuen Abfallgebühren ist eine Umsatzsteigerung von 15,34
Mio. EUR erwirtschaftet worden
x Einführung der BEHG Abgabe auf den CO 2 Ausstoß
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leis-
tungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern
eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar.
457
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 15
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer - und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt
Fragenkreis 15: Verlus tbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, di e für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. EUR
gerechnet.
Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. EU R bessere Ergebnis resultiert einerseits
aus 3,08 Mio. EUR höheren Aufwendungen, welchen jedoch 2,06 Mio. EUR höhere
Betriebserträge und 2,01 Mio. EUR höhere Finanzerträge gegenüberstehen.
Auf der Aufwandsseite sind hier insb esondere 6,89 Mio. EUR Mehraufwand
aufgrund der erstmaligen Bildung von Rückstellungen für die
Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den Wertstoffhöfen und
Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. EUR höhere Stromausgaben (Planung mit
geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO2-Abgabe nach BEHG im
Umfang von 2,23 Mio. EUR (Planung im Fr ühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 EUR/t
CO2) zu nennen. Demgegenüber stehen un ter anderem geringere Aufwendungen
für Rohstoffe, Waren und Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. EUR),
Minderaufwendungen im Bereich Entsorgu ng (1,37 Mio. EUR), Fremdleistungen
(2,41 Mio. EUR) und Personal (0,66 Mio. EUR) sowie geringere Abschreibungen
(1,95 Mio. EUR aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen).
Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen
buchhalterischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8,54 Mio. EUR) zu nennen.
Daneben konnten vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. EUR)
und der energetischen Verwertung (1,09 Mio. EUR) erzielt werden. Im Gegensatz
dazu wirkt sich eine ungeplante Rückstellung zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen im Bereich der M VA i. H. v. 9,76 Mio. EUR deutlich
ertragsmindernd aus.
Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. EUR höher ausgefal-
len, da höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Ver-
gleich zum Plan bessere Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto
erzielt wurden.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um wel-
che Maßnahmen handelt es sich?
458
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 4 Blatt 16
Die Gebühren sind in der Planung des Ei genbetriebs kalkuliert. Sie ergeben sich
aus dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der
Stadt Nürnberg. Eine Neukalkulation erfolgt erst mit Ablauf des aktuellen Gebüh-
renkalkulationszeitraumes (Abfallgebühr 2024 bis 2027, Verbrennungsgebühr
2023 bis 2026).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes-
serung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Entfällt
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bz w. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Ents orgungsträger gebührenfinanziert und so-
mit verpflichtet kostendeckend i. S. d. Vorgaben des Bayerischen Kommunalabga-
bengesetzes zu wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei
nachfolgenden Kalkulationen gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut wer-
den. Eine Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Ertragslage im Sinne einer
Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen und
wäre rechtlich unzulässig.
459
460
461
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
ASN/016/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
30.07.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
55
462
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/016/2025
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
463
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/016/2025
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des
Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag Rechnungsprüfungsausschuss:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag Stadtrat:
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
464
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüSt/018/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 02.10.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
1_2 Kurzbericht Geschäftsbericht 2024
Geschäftsbericht 2024
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 02.10.2025):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein
Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft. Die Prüfung wurde
vom Rechnungsprüfungsamt abgeschlossen, der Prüfungsbericht wird derzeit vom
Rechnungsprüfungsamt erstellt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö 03.12.2025):
Der Jahresabschluss 202 4 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen
Sonderregelung üb ernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die
Abschlussprüfung. Der aktuell e Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie
erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig,
das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (Stadtrat Ö 10.12.2025):
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss
ist der Stadtrat für die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des NürnbergStifts zuständig.
66
465
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
466
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
467
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/018/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 02.10.2025):
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 734.360,22 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
2023 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 734.360,22 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des
Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des
Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 72.066.634,89 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 734.360,22
Euro ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 202 4 des Eigenbetriebs
NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
468
Seite 1 von 3
TOP: 1.2
zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt)
vom 02.10.2025
Geschäftsbericht 2024 - Kurzbericht
1. Jahresergebnis 2024
Ein positives Wirtschaftsergebnis konnte für den Eigenbetrieb NüSt in den letzten Jahren aus
verschiedenen Gründen nicht erreicht werden. Im vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan
für 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.999.258,62 Euro veranschlagt. Aufgrund der finanzi-
ellen Entwicklung in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 wurde im Stadtrat ein Nachtrags-
wirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 3.115.709,77 Euro verabschie-
det. Das Geschäftsjahr 2024 schließt tatsächlich mi t einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
734.360,22 Euro ab und ist damit um 2.381.349,55 Euro besser als der verabschiedete Nach-
tragswirtschaftsplan. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 5.433,845,12
Euro.
Diese positive Ergebnisveränderung liegt begründet im neutralen Ergebnis, da zum 31.12.2024
Rückstellungen in Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst wurden. Darin betreffen:
➢ 2.600 TEUR die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss in Johannis,
➢ 410 TEUR die Auflösung von Pensionsrückstellungen,
➢ 89 TEUR die Auflösung einer Corona Rückstellung.
Das negative Betriebsergebnis in Höhe von 3.762 TEUR ist auf nicht refinanzierte Personalkosten
und Sachkosten zurückzuführen.
66
469
Seite 2 von 3
Das im Berichtsjahr 2024 ausgewiesene Defizit von 734 TEUR teilt sich wie nachfolgend darge-
stellt auf die Einrichtungen auf:
2. Erträge
Die Erträge liegen mit 46.193 TEUR rund 521 TEUR über den geplanten Erträgen. Grund hierfür
ist die positive Entwicklung der Belegungssituation im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 und die
positiv abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen zum 01.Okober 2024 i n der geriatrischen
Reha. Für NüSt gesamt ist eine Steigerung in der gesamten Auslastung von 84,3 % im Jahr 2023
auf 88,6 % im Jahr 2024 erkennbar.
3. Personalkosten
Die nicht refinanzierten Personalkosten resultieren daraus, dass die starre, belegungsunabhän-
gige Personalsteuerung zu einem hohen Einsatz von Zeitarbeit führte – trotz eines Personalüber-
hangs von 16,18 Stellen im Pflege - und Betreuungspersonal im Jahr 202 4. Angefallen sind im
Berichtsjahr 2024 Zeitarbeitskosten in der Pflege in Höhe 946 TEUR und in der Verwaltung in
Höhe von 253 TEUR.
Die Überdeckung in der Pflege und Betreuungspersonal im Jahr 2024 betrug insgesamt 16,18
Stellen:
Einrichtung Ø-VK
AHS 1,92
AMH 4,84
AHJ 6,08
AHP 3,34
Summe 16,18
470
Seite 3 von 3
Im Jahr 2024 betrug die hohe Krankheitsquote bei Pflege- und Betreuungspersonal durchschnitt-
lich 42,66 VK.
4. Sachkosten
Nachfolgend sind die Abweichungen beim Sachaufwand dargestellt.
0
10
20
30
40
50
15,05 12,63
6,7 5,34 1,69 1,25
42,66
Durchschnittliche VK
-
Krankheit
Pflege
-
und Betreuung
AHS AMH AHJ AHP AMBD Reha Summe
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500
Lebensmittelaufwand
Energie und Wasser
Wirtschaftsbedarf
Pflegebedarf und soziale Betreuung
Verwaltungsbedarf
Zentrale Dienste
Pachten, Miete, Leasing
Beiträge, Versicherungen, Steuern
Instandhaltung, Wartung, Renov.
Abschreibungen
Zinsaufwendungen
Sachaufwand 2024
N-Plan Ist
471
Geschäftsbericht 2024 1
Geschäftsbericht
NürnbergStift
2024
Geschäftsbericht
66
472
Geschäftsbericht 2024 2
Impressum
Herausgeber:
NürnbergStift,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Auflage:
7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem
Gestaltung:
NürnbergStift
nuest@stadt.nuernberg.de
www.nuernbergstift.de
473
Geschäftsbericht 2024 3
Vorwort der 1. und 2. Werkleiterin des NürnbergStift ................................ ....................... 4
Lagebericht ................................ ................................ ................................ .......................... 6
1. Gesamtwirtschaftliche Lage am Pflegemarkt ................................ ......................... 6
2. Betriebliche Grundlagen ................................ ................................ .......................... 8
3. Voraussichtliche Entwicklung 2025 ................................ ................................ ........ 9
4. Chancen und Risiken ................................ ................................ ............................... 9
5. Ertragslage ................................ ................................ ................................ ...............11
5.1. Plan-Ist Vergleich 2024 ................................ ................................ .....................11
5.2. Belegungszahlen und Auslastung ................................ ................................ ...15
6. Vermögens- und Finanzlage ................................ ................................ ...................17
6.1. Vermögenslage ................................ ................................ ................................ .17
6.2. Kapitalstruktur ................................ ................................ ................................ ..17
6.3. Investitionen ................................ ................................ ................................ .....18
6.4. Liquidität ................................ ................................ ................................ ...........19
7. Unterzeichnung des Lageberichtes ................................ ................................ ........19
Jahresabschluss ................................ ................................ ................................ ................20
1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift ................................ .............................20
2. Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ................................ ................22
3. Anhang ................................ ................................ ................................ .....................24
3.1. Bewertungsgrundlagen ................................ ................................ ....................24
3.2. Aktivseite ................................ ................................ ................................ ...........25
3.3. Passivseite ................................ ................................ ................................ ........27
3.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ..............31
4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................ ............................... 38
Unternehmensdaten Corporate Governance ................................ ................................ ....39
Anlage 1: Plan-Ist Vergleich der Einrichtungen ................................ ............................... 41
Anlage 2: Belegung der Einrichtungen ................................ ................................ .............45
Anlage 3: Anlagevermögen und Fördernachweise ................................ ..........................51
Anlage 4: Erläuterungen zu den Rückstellungen ................................ .............................57
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ................................ ................................ .................59
474
Geschäftsbericht 2024 4
Vorwort der 1. und 2. Werkleiterin des NürnbergStift
Liebe Leserinnen und Leser,
das vergangene Jahr war für unsere Pflegeein-
richtungen geprägt von tiefgreifenden Heraus-
forderungen, personellen Veränderungen und
finanziellen Risiken.
Der anhaltende Fachkräftemangel stellte uns
wieder vor große Aufgaben – sowohl in der täg-
lichen Versorgung unserer Bewohnerinnen und
Bewohner als auch in der strategischen Perso-
nalplanung. Trotz dieser schwierigen Rahmen-
bedingungen ist es uns gelungen, mit großem
Engagement und innovativen Ansätzen die
Qualität unserer Pflegeleistungen zu sichern
und weiterzuentwickeln. Dafür gilt unser ganz
besonderer Dank allen Mitarbeitenden und Füh-
rungskräften, die Tag für Tag Enormes leisten.
Ein besonderer Fokus lag auf unseren Baupro-
jekten, die nicht nur zur Modernisierung unserer
Infrastruktur beitragen, sondern auch neue Ka-
pazitäten schaffen, um dem steigenden Bedarf
an pflegerischer Versorgung in unserer Kom-
mune gerecht zu werden. Für Generalsanie-
rung und Teilneubau unserer Seniorenwohnan-
lage Platnersberg haben wir mit der Festlegung
des Footprints durch den Werkausschuss einen
wichtigen Meilenstein gesetzt, mit dem wir die
Anforderungen an hohe Pflegequalität in einem
zukunftsfähigen Betrieb mit den naturräumli-
chen Gegebenheiten in der schützenswerten
Parkanlage gut in Einklang bringen können.
Ebenso intensi vierte sich die Zusammenarbeit
mit der wbg beim Bau der neuen Pflegeeinrich-
tung in der Großweidenmühlstraße. Hier kann
die Zeitplanung für den Umzug 2027 trotz des
archäologisch bedeutsamen Fundes des größ-
ten europäischen Pestfriedhofs eingehalten
werden. Andere Standorte wie die Altbauten
des August -Meier-Heims und das Elisabeth -
Bach-Haus stellten uns 2024 vor große perso-
nelle und kostenintensive Herausforderungen,
was Bauunterhalt und Energieeffizienz betrifft.
Die Belegung unserer Häuser zeigt, dass un-
sere Angebote weiterhin stark nachgefragt wer-
den. Die Nachfrage ist 2024 höher als das An-
gebot, welches das NürnbergStift leisten kann.
Die Balance zwischen hoher Auslastung und in-
dividueller Betreuung ist eine tägliche Heraus-
forderung, der unsere Kolleginnen und Kollegen
mit viel Herzblut und Professionalität begegnen,
die jedoch durch fehlende Pflegekräfte am
Markt und hohe Krankenstände erschwert wird.
Im Jahresverlauf und verstärkt zum Jahresende
mussten zahlreiche Zeitarbeitskräfte eingestellt
werden, wa s kostenseitig erheblich zu Buche
schlug und nicht refinanziert werden konnte.
Als kommunaler Eigenbetrieb der Altenhilfe ga-
rantieren wir eine Sorgestruktur mit Verlass und
Sicherheit für unsere pflegebedürften Bewoh-
nerinnen und Bewohner. Gemeinsam mit de n
Stakeholdern in der Stadtverwaltung schaffen
wir qualitativ hochwertige Angebote, welche
475
Geschäftsbericht 2024 5
auch ihren Preis haben. Zudem übernimmt
NürnbergStift als Teil der Stadt Nürnberg auch
Aufgaben, die nicht zum Kernauftrag der Lang-
zeitpflege zählen und daher durch die Pflege-
versicherung nicht refinanzier bar sind – bei-
spielsweise die Beheimatung Rüstiger oder der
Erhalt des denkmalgeschützten Altbestandes
der August-Meier-Häuser.
Dabei werden die finanziellen Spielräume zu-
nehmend enger. Nach dem pflegerischen und
wie finanziellen „Ausnahmezustand“ der
Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022
zeigen sich nun auch langfristig deutliche Ver-
schiebungen auf der Kosten - und Ertragsseite,
die zuletzt nicht mehr in Ausgleich gebracht
werden konnten und unser entschiedenes Ge-
gensteuern erfordern. Deshalb haben wir seit
2024 Organisationsstruktur und Leistungsange-
bot auf den Prüfstand gestellt, soweit es nicht
kostendeckend erbracht werden kann. Bei-
spielsweise wurde 2024 das Bewegungsbad im
Sebastianspital geschlossen.
Daraus entstand Ende 2024 die Weichenstel-
lung zu einer Organisationsuntersuchung, die
Anfang 2025 begann und weitergeführt werden
wird. Dauerhafter Auftrag des NürnbergStift ist
die Sicherstellung der pflegerischen Versor-
gung als Daseinsvorsorge in der Stadt N ürn-
berg, im engen Sinn für die heutigen Bewohne-
rinnen und Bewohner, in einem weiteren Sinn
auch durch fachliche und infrastrukturelle Im-
pulse über die eigenen Einrichtungen hinaus für
die gesamte Stadtgesellschaft. Dieser Auftrag
kann nur auf einer soliden wirtschaftlichen
Grundlage erfüllt werden. Unser Hauptaugen-
merk gilt daher im laufenden und in den kom-
menden Jahren der wirtschaftlichen Stabilisie-
rung des Eigenbetriebs.
Dafür wurden 2024 erste Grundlagen gelegt.
Die umfassendste Maßnahme der Arbeitsorga-
nisationsentwicklung PeBem (Personalbemes-
sungsverfahren in der Pflege) wurde operativ
vorbereitet, so dass zukünftig mit weniger aus-
gebildeten Fachkräften der demografischen
Entwicklung in unseren Häusern begegnet und
eine gute Pflege sichergestellt werden kann. An
dieser und weiteren Stellschrauben wird konti-
nuierlich und mit interner wie externer Unter-
stützung weitergearbeitet. Zugleich gilt es die
Immobilienentwicklung weiterzutreiben, Perso-
nal auszubilden, zu gewinnen und zu halten und
dabei stets allen unseren Bewohnerinnen und
Bewohnern ein gutes, menschenwürdiges Le-
ben zu ermöglichen.
Die Herausforderungen sind gewaltig und nur
mit großer Anstrengung zu meistern – gut, dass
wir nicht alleine sind! Wir danken allen Mitarbei-
tenden, Partnern und Unterst ützern für ihren
unermüdlichen Einsatz und ihre Loyalität.
Gemeinsam blicken wir zuversichtlich in die Zu-
kunft – mit dem Ziel, auch weiterhin ein verläss-
licher und menschlicher Ort für Pflege und Be-
treuung zu sein.
Mit herzlichen Grüßen
Elisabeth Ries Melanie Miermeister
Berufsmäßige Stadträtin
1. Werkleiterin 2. Werkleiterin
Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht für das Gesc häftsjahr 2024
vor. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. §9 WkPV bzw. §11 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch
den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzun g die Fest-
stellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art. 102 Abs. 3 GO). Der
Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie -Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die
Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneingeschränkt gegeben ist
476
Geschäftsbericht 2024 6
Lagebericht
1. Gesamtwirtschaftliche Lage am Pflege-
markt
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
war im Jahr 2024 herausfordernd und bleibt es
auch 2025. Während sich einige Unsicherheiten
aus dem Vorjahr abschwächen, bestehen struk-
turelle Probleme weiterhin.
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP)
verzeichnete 2024 einen Rückgang um 0,2 %
im Vergleich zum Vorjahr. Für 2025 wird ein
Nullwachstum oder maximal ein moderater An-
stieg von 0,3 % erwartet . Die wirtschaftliche
Entwicklung wird durch globale Unsicherheiten,
hohe Energiepreise und eine zurückhaltende
Investitionstätigkeit belastet.
Die Inflationsrate, die 2023 noch bei 5,9 % lag,
setzte ihren Rückgang fort und fiel 2024 auf
durchschnittlich 2,2 %. Besonders die Energie-
preise gaben weiter nach, während die Teue-
rung bei Nahrungsmitteln hoch blieb. Die Le-
bensmittelpreise stiegen 2024 um 1,9 % im Ver-
gleich zu 2023. Seit 2020 haben sich die Preise
für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
um rund 30 % erhöht.
Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten
wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen in
Deutschland. Besonders betroffen sind das Ge-
sundheitswesen, die Gastronomie, das Hand-
werk und die Logistikbranche. Trotz zahlreicher
Initiativen zur Fachkräftegewinnung bleibt die
Suche nach qualifiziertem Personal schwierig.
Die Arbeitslosenquote stieg 2024 leicht auf 6,0
%, während die Zahl der Erwerbstätigen stabil
blieb.
Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands
wird in den kommenden Jahren stark von politi-
schen Maßnahmen, globalen Handelsbezie-
hungen und Investitionsanreizen abhängen. Die
Bundesregierung hat verschiedene Programme
zur Förderung von Innovationen und zur Stär-
kung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt.
Branchenentwicklung
Der Gesund heits- und Sozialsektor erlebt seit
Jahren einen Umbruch. Die Rahmenbedingun-
gen und Merkmale der Refinanzierung haben
sich in den letzten Jahren zum Teil in rasanter
Weise geändert. Kostendruck und Fachkräfte-
mangel sind wesentliche Einflussfaktoren , für
die in diesem Sektor tätigen Unternehmen. Än-
derungen im Sozialrecht, im Tarif - und Arbeits-
recht, ständige Anpassungen, in der Vergütung
und (Re-) Finanzierung erschweren Prognosen
und sorgen für Instabilität im Planungsgesche-
hen. Dies bleibt nicht ohne Folge n für die am-
bulanten, stationären und teilstationären Ein-
richtungen der Pflege und somit auch für das
NürnbergStift, welches sich den beständigen
Anpassungen und Weiterentwicklungen in der
Auf- und Ablauforganisation unterwerfen muss.
Die Nachfrage nach v ollstationären Altenheim-
plätzen bleibt bundesweit sehr hoch. Progno-
sen und Branchenverbände gehen davon aus,
dass bis Ende 2025 rund 60.000 Pflegeheim-
plätze fehlen werden.
Die Zahl der 20 geschlossenen Pflegeheime in
Bayern übersteigt im Jahr 2024 deutlich die der
Neueröffnungen (8). Im Zeitraum 2022 – 2024
wurden 101 Pflegeheime geschlossen, im glei-
chen Zeitraum wurden 44 neu zugelassen,
(Quelle: Antwort der bayer ischen Staatsregie-
rung aufgrund einer schriftlichen Anfrage von
Abgeordneten des bayerischen Landtages vom
27.01.2025).
Die wirtschaftliche Lage in der Sozial - und Ge-
sundheitswirtschaft bleibt angespannt, auf dem
pflegerischen Transaktionsmarkt gibt es Ende
2024 erste positive Signale. Es drängen ver-
mehrt ausländische Privatinvestoren auf d en
Markt (2024: Trendbarometer, Sozialbank)
Der sozioökonomische Gesamteindruck der
Pflegelandschaft 2024 wird mit steigenden Kos-
ten, Refinanzierungslücken und einem anhal-
tenden, sich verschärfenden Mangel an Fach-
kräften zusammenfassend beschrieben.
Einwicklung bei NüSt
Die Nachfrage nach Angeboten der pflegeri-
schen Versorgung in Nürnberg ist auch 2024
weiter angewachsen. Der Bedarf an teil - und
vollstationären Pflegeangeboten wird in Nürn-
berg in den kommenden Jahren nicht mehr ab-
gedeckt werden können (2024: Pflegebedarfs-
bericht, Stadt Nürnberg).
In Nürnberg werden bis 2035 voraussichtlich
zusätzlich 800 Pflege plätze in stationären Ein-
richtungen benötigt. Im Bereich der Nürnberger
Tagespflege war 2024 ein leichtes Überangebot
vorhanden.
Auslastung und Pflegeplätze
Eine hohe Nachfrage nach Pflegeplätzen ergab
eine Steigerung in der gesamten Auslastung
von 84,3 % im Jahr 2023 auf 88,6 % im Jahr
2024.
477
Geschäftsbericht 2024 7
Fachkraftmangel
Der sich verschärfende Fachkraftmangel zeigt
sich in der kostenintensiven Zeitarbeit, durch
welche die Auslastung erreicht werden konnte.
Trotz des allgemeinen Fachkräftemangels
konnte die bestehende Personalüberdeckung
die anhaltend hohe Krankheitsquote nicht abde-
cken, auch hier wurde n zur Einhaltung von
Qualitätsstandards teure Zeitarbeits-Fachkräfte
eingekauft.
Bauunterhalt - Instandhaltungsstau- kosten-
intensive Gebäude
Trotz neuem August -Meier-Haus müssen Ge-
bäude weiterhin instandgehalten und bewirt-
schaftet werden, die nicht primär der Versor-
gung pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger
zugeordnet werden können. So leistet Nürn-
bergStift anhaltend Bedarfsangebote für die
Stadt Nürnberg, we lche nicht über Pflege refi-
nanziert werden: z.B. Mietangebote für Geflüch-
tete und Pflegemitarbeiter.
Bereits Ende 2024 wurde die Novellierungen
des AVPfleWoqG vorbereitet. NüSt konnte des-
halb in Bauprojekten der Großweidenmühle und
am Platnersberg noch rec htzeitig wichtige zu-
kunftsweisende Änderungen in der Planung
vornehmen.
Ausbildung
NürnbergStift ist neben dem Klinikum der
größte Ausbilder für Pflegekräfte in Nürnberg.
Derzeit absolvieren insgesamt 67 Auszubil-
dende ihre Qualifizierung in den Einrichtung en,
darunter 38 in der generalistischen Pflegeaus-
bildung. Trotz nicht ko stendeckender Ausbil-
dungsfinanzierung, hat NüSt hier weiterhin in
die Ausbildung investiert. Viele ausgebildete
Generalisten wechseln zu anderen Trägern
(Krankenhäuser) innerhalb der Stadt Nürnberg,
damit leistet NüSt einen wichtigen Beitrag zur
pflegerischen-medizinischen Versorgung inner-
halb der Daseinsvorsorge in der Region.
Organisationsentwicklung
Weiterhin haben wir uns 2024 mit PeBem be-
schäftigt. Die bereits für NüSt verhandelte Ver-
gütungsstruktur nach 113c SGB XI zeigte das
Spannungsfeld zwischen ve rhandelten Pflege-
stellen und dem dazugehörigen Qualifikations-
mix.
Im Februar nahm die 2. Organisatorisch -Tech-
nische Werkleitung ihre Arbeit auf. Dadurch
wurde die Arbeit an den zahlreichen Bauprojek-
ten intensiviert und beschleunigt. Die Planun-
gen am Platnersberg wurden in engem und ver-
trauensvollen Kontakt mit dem Stifterehepaar
vorangebracht. Der Kontakt zum Klinikum
wurde intensiviert. Hier wurden neue Synergie-
möglichkeiten angestoßen.
Durch die sich abzeichnende Verschlechterung
des Betriebsergebnisses wurde zum Jahres-
ende der Quick-Check durch die Werkleitungen
vorbereitet. Dieser sollte Klarheit über die wich-
tigsten Defizitursachen geben und Schnell
(Quick-) Maßnahmen einleiten.
IT-Infrastruktur
Die hybride IT -Struktur in Abhängigkeit zur
Stadt Nürnberg zeigt sich unter anderem in zeit-
intensiven Abstimmungen zum Ausbau des
WLAN in den Einrichtungen. Auch die hohen IT-
Sicherheitsstandards lassen schnelle, agile Lö-
sungen zur Erleic hterung des Pflegealltags
nicht zu . Zur Einführung der KI-basierten
Sprachassistenz waren aufwändige Vorabspra-
chen erforderlich . Andere Anwendunge n zur
verbesserten Mitarbeiterbindung wie z.B. das
Intranet für Mitarbeiter (Nori) wurden bei der
Stadt bisher nicht einge führt. Die Umstellung
auf Kostenstellenlogik, für transparente Kosten-
und Ertragszuordnungen wurde für Anfang
2025 vorbereitet.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Ausbildung von 12 Move-Coaches zur Prä-
vention und Reduzierung von körperlichen Be-
lastungen der Pflegemitarbeitenden konnte ab-
geschlossen werden. Dieses Beschäftigen mul-
tiplizieren ihre Erfahrungen in die NüSt -Einrich-
tungen. Im Projekt MehrWert Pflege wurde für
BGF-Maßnahmen sensibilisiert. Dieses Proj ekt
konnte verstetigt und auf andere Häuser über-
tragen werden.
Vergütungsverhandlungs-Strategie
Im Oktober 2024 führten wir mit Unterstützung
des Klinikums Nürnberg erstmalig Vergütungs-
verhandlungen für die Reha selbstständig
durch. Wir verhandelten eine Erhöhung der
Pflegesätze um 16,98 %, in den Jahren zuvor
akzeptierte NüSt die pauschalen angebotenen
Erhöhungen der Verhandlungspartner. Im am-
bulanten Dienst verhandelten wir erstmalig für
den Zeitraum ab 1. Januar 2025 gemeinsam mit
München und Augsburg Stift erfolgreich die
Verhandlungen der Pflegesätze. Im Schnitt sind
die Pflegesätze um rund 25 % höher.
Auflösung von Rückstellungen
Zum 31.12.2024 konnten Rückstellungen in
Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst werden.
Davon betrug 2.600 TEUR die Auflösung der
Rückstellung für den Baulandbeschluss in Jo-
hannis.
478
Geschäftsbericht 2024 8
2. Betriebliche Grundlagen
Im NüSt sind die städtischen Senioren -Pflege-
und Versorgungsangebote für ambulante, teil -
und vollstationäre Dienstleistungen, Betreutes
Wohnen sowie der Geriatrischen Rehabilitation
zusammengefasst. An den Standorten Pflege-
zentrum Sebastianspital, August -Meier-Haus,
Platnersberg, St. Johannis , Heilig-Geist-Spital,
Geriatrische Reha und Ambulante Dienste wer-
den täglich ca. 996 pflege- und hilfsbedürftige
Menschen versorgt.
Ergänzt und unterstützt wird das Angebot des
NüSt durch die Facility -Leistungen, Essensan-
gebote durch die anliegende Großküche sowie
Reinigung der g esamten Liegenschaften des
NürnbergStift durch die NürnbergStift Service
gGmbH.
Nachfolgend sind die Leistungsangebote auf-
grund der abgeschlossenen Versorgungsver-
träge zum 1. Juli 2025 dargestellt. Zusätzlich zu
dieser stationären und teilstationären Pflege
werden im ambulanten Dienst im Durchschnitt
aktuell 110 Klienten betreut.
Einrichtung Tagespflege Nachtpflege Altenheim AMD
AHS 254 18 0 0 0 272
AMH 158 16 8 0 0 0 182
AHJ 122 0 64 0 186
AHP 89 0 0 0 89
HSP 0 106 0 106
AMD 110 110
Reha 0 0 44 44
Gesamt 623 34 8 0 170 44 110 989
Plätze
Pflegeheim Wohnheim Reha Gesamt
479
Geschäftsbericht 2024 9
3. Voraussichtliche Entwicklung 2025
Das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit einem Jah-
resverlust in Höhe von 1.606 TEUR geplant. Die
erste Hochrechnung geht zum Zeitpunkt der
Berichterstattung von einem Verlust in Höhe
von 4.430 TEUR aus. Aufgrund dieser Entwick-
lung muss, wie schon im Vorjahr , für das Wirt-
schaftsjahr 2025 ein Nachtragswirtschaftsplan
durch den Stadtrat verabschiedet werden. Die
massive Planabweichung ist begründet durch:
4. Chancen und Risiken
Eine umfassende bundesweite Pflegereform ist
vorerst ausgeblieben und die finanziellen Risi-
ken für die Pflegeheimträger bleiben weiterhin
unkalkulierbar.
Allgemeine Risiken am Pflegemarkt:
Pflegepersonalmangel und gesetzliche Re-
gularien
Dazu zählen unter anderem die Vorgaben zur
Personalstruktur, zur Qualifizierung der Pflege-
kräfte und zur Gewinnung von Pflegekräften
aus dem Ausland.
Preisregulierung
Der Gesetzgeber bestimmt die Refinanzie-
rungsregularien und Grundsätze und stellt da-
mit die größte finanzielle Unsicherheit bei den
Pflegeheimbetreibern dar.
Qualitätsanforderungen
Risiko der Unterversorgung führt zu einem Leis-
tungsdruck auf die verbliebenen Pflegekräfte.
Die Prüfungsdichte durch die Behörden, der Bü-
rokratieaufbau und die Veröffentlichung von
Qualitätsergebnissen verstärkt diesen Leis-
tungsdruck im Pflegepersonal.
Risiken NürnbergStift
Historische Gebäude und Instandhal-
tungsstau erfordern vermehrt Kosten
für Gebäudesicherung, Bauunterhalt
und Energie
Hoher Personalauswand für viele Aus-
zubildende in den einzelnen Einrichtun-
gen
Stadtinterne Abhängigkeiten und Vor-
gaben erhöhen den Abstimmungsbe-
darf und schränken branchenspezifi-
sche Handlungsmöglichkeiten ein.
Dateninsuffizienz dur ch zu wenig Per-
sonalressourcen im Bereich SAP
Schnittstellen-Programmierung,
dadurch fehlende/ fehlerhafte Daten
Vakanzen auf Führungsebene bei Be-
reich AMBD/ Reha/ Sachgebietsleitung
Personal.
Umstellung von Doppelspitzen -Füh-
rung auf Einzelspitze der 2. W erklei-
tung erfordert umfassende Organisati-
onsentwicklung
Praktische Umsetzung des neuen Per-
sonalbemessungsverfahrens wurde
lange hinausgezögert, flankierende
Maßnahmen werden ad hoc erprobt
und projektiert
Chancen
Vor dem Hintergrund der erneuten Verschlech-
terung der zweiten Hochrechnung für 2024 hat
die 1. Werkleitung des NüSt in Abstimmung mit
dem Kämmerer und der 2. Werkleitung eine ex-
terne Beratungsfirma mit der Durchführung ei-
nes „ Quick-Check Stationäre Pflege“ beauf-
tragt, der im Januar und Februar 2025 durchge-
führt wurde. Der Quick-Check ist folgenden
Fragen nachgegangen:
Wie ist die wirtschaftliche Gesamtsituation
im NüSt zu bewerten?
Was sind die (Haupt -)Defizitursachen der
Pflegeheime?
Welche Defizitursachen sind strukturell be-
dingt?
Wie kann die operative Steuerung verbes-
sert werden?
Welche Schritte sind notwendig, um eine
erfolgreiche Sanierung einzuleiten?
Der Quick-Check war bewusst nicht als umfas-
sende Organisationsuntersuchung angelegt. In
relativ kurzer Zeit sollten Anhaltspunkte und
Empfehlungen vorliegen, um die ohnehin lau-
fenden Arbeiten zur Gegensteuerung fundiert
zu ergänzen.
Personal
•Nicht refinanzierte
Personalkosten und
Personalüberhang.
•Einsatz von teurer Zeitarbeit in
der Pflege und Verwaltung
Belegung
•Rückgang der Belegung insb.
Tages- und Nachtpflege und die
Anzahl der Klienten im
ambulanten Dienst
Sonder-
effekte
•Umlage
•Pensionsrückstellungen
•Ausbildung
Gebäude
•Hoher Instandhaltungsaufwand
aufgrund des Instandhaltungs-
staus.
480
Geschäftsbericht 2024 10
Dazu wurden vom externen Beratungsunter-
nehmen Interviews mit Leitungskräften geführt
und umfassend Daten analysiert. Aufgrund der
daraus gewonnenen oper ativen und strukturel-
len Erkenntnisse wurde ein Maßnahmenplan
erarbeitet. Das Ziel des gesamten Maßnahmen-
kataloges ist eine wirtschaftliche stabile Situa-
tion des NüSt.
Nachfolgende Maßnahmen aus den Erkennt-
nissen des Quick-Checks wurden bereits umge-
setzt.
Die nachfolgenden Maßnahmen sind bereits in
der Planung:
Standardisierung des Aufnahmeprozesses zur
verbesserten Belegungssteuerung. Ziel ist , bei
Auslastungseinbrüchen eine zügige Nachbele-
gung zu organisieren und damit den dezentra-
len Aufnahmeprozess zu unterstützen.
Pflegegradmanagement: Der MD -Bayern wird
das Verfahren der Graduierung digital abbil-
den, um die Begutachtungszeiten zu minimie-
ren und damit die zusätzliche Belastung der
Pflegekräfte in den Einrichtungen zu vermei-
den.
Planung Einführung der E-Akte: Bewohner/ Mit-
arbeiter soll sichergestellt werden, dass der MD
direkten Zugriff auf die nötigen Informationen
aus der Pflegedokumentation erlangt.
Bewertung und z ur Verfügung Stellung des
Fritz-Hintermayr-Hauses am Standort AHS.
Die Bearbeitung der dringlichen Probleme bzgl.
der Personalgewinnung und Bindung können
jetzt mit der Besetzung der neuen Sachgebiets-
leitung Personal zum 1. August 2025 angegan-
gen werden. Auch die Überarbeitung der Perso-
nalprozesse und das Personalcontrolling kann
nun strukturiert beginnen.
Folgendes ist in der längerfristigen Planung vor-
gesehen:
Zentralisierung und Überarbeitung des Ab-
rechnungsprozesses.
Reorganisation der zentralen Verwaltung
zur Verbesserung der Prozess- und Aufga-
beneffizienz und damit – perspektivisch –
Reduktion der Personalkapazitäten.
Stärkung Personalcontrolling.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht beziffert
werden, wann welche Maßnahmen mit wel-
chem wirtschaftlichen Effekt greifen werden.
NüSt geht davon aus, dass langfristig die wirt-
schaftliche Situation deutlich besser sein wird.
Digitalisierungsprojekte wie die Weiterentwick-
lung des digitalen Dienstplanprogramms, der
Ausbau und die Optimierung der IT-Infrastruktur
zur Umsetzung von Telemedizin und Telematik,
die flächendeckende Erweiterung der WLAN-
Netze in den Einrichtungen, der Systemwechsel
von SAP R/3 zu SAP S/4HANA sowie der Auf-
bau eines eigenen Finanzberichtswesens in
SAP Business Intelligence stehen an.
Die neue PeBeM bietet die Chance auf eine sig-
nifikante Verbesserung der Arbeitsbedingu n-
gen in der stationären Altenpflege, erfordert je-
doch im ersten Schritt strategische und konzep-
tionelle Maßnahmen hin zur kompetenzorien-
tierten Personaleinsatzplanung. Das ist die um-
fassendste Unternehmensentwicklung, welche
es für stationäre Pflegeeinrich tungen seit 2018
mit Einführung des PpSG gegeben hat.
Die übergeordnete Zielsetzung lautet: effizien-
tere Prozesse, die Nutzung von Synergien und
das Aufbrechen überholter Muster, scha ffen
eine Arbeitsumgebung, die sowohl die Versor-
gungsqualität als auch die Zufriedenheit der
Mitarbeitenden steigert und Kosten reduziert.
•Nettobasiert
•Tagesaktuell
•Soll-Ist-Abgleich
Personal-
steuerung
•Mehrfach
ausgearbeitet und
auf das best-
mögliche Ergebnis
ausgelegt
Pflegesatz-
strategie
•Abbau und
Transparenz des
Stellenüberhangs
•Refinanzierbarkeit
sichtbar machen
Stellenplan-
bereinigung
angefangen
•Prozessüberarbeitun
g
•Genehmigung-
verfahren
Zeitarbeit
•Aufgrund
mangelnder
Nachfrage wird
diese zum
31.12.2025
geschlossen
Schließung
Nachtpflege
•Projektiert
PeBem
•Seit 01/2025
Kostenstellen-
rechnung
481
Geschäftsbericht 2024 11
5. Ertragslage
5.1. Plan-Ist Vergleich 2024
Im vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan für 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.999.258,62
Euro veranschlagt. Aufgrund der finanziellen Entwicklung in den ersten vier Monaten des Jahres 2024
wurde im Stadtrat ein Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von
3.115.709,77 Euro verabschiedet. Das Geschäftsjahr 2024 schließt tatsächlich mit einem Jahresfehlbe-
trag in Höhe von 734.360,22 Euro ab und ist damit um 2.381.349,55 Euro besser als der verabschiedete
Nachtragswirtschaftsplan. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 5.433,845,12 Euro.
Diese positive Ergebnisveränderung liegt begründet im neutralen Ergebnis, da zum 31.12.2024 Rück-
stellungen in Höhe von 3.099 TEUR aufgelöst wurden. Darin betreffen:
2.600 TEUR die Auflösung der Rückstellung für den Baulandbeschluss in Johannis,
410 TEUR die Auflösung von Pensionsrückstellungen,
89 TEUR die Auflösung einer Corona Rückstellung.
Die nachfolgenden Darstellungen bauen auf den Ergebnisberichten aus dem Controlling auf, durch eine
andere Darstellung weichen einzelne Ertrags- und Aufwandsposition zur HGB GuV ab.
Die Erträge liegen mit 46.193 TEUR rund 521 TEUR über den geplanten Erträgen. Grund hierfür ist die
positive Entwicklung der Belegungssituation im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 und die positiv abge-
schlossenen Pflegesatzverhandlungen zum 01.Okober 2024 in der geriatrischen Reha.
Ursache für die ggü. der Nachtragsplanung erhöhten Personalkosten (31.281 TEUR) in Höhe von 654
TEUR ist die Überdeckung an Pflege - und Betreuungspersonal aufgrund der hohen Krankheitsquoten
und Zeitarbeitskosten, insgesamt fielen Zeitarbeitskosten in Höhe von 1.199 TEUR an.
In der nachfolgenden Grafik ist die Abweichung bei den Sachkosten dargestellt.
Erträge Personal-kosten Sach-kosten Betriebs-ergebnis NeutralesErgebnis Ergebnis
NTWPL 45.672 30.627 18.409 -3.364 248 -3.116
Ist 46.193 31.281 18.673 -3.762 3.027 -734
Abw -521 -654 -265 398 2.779 2.381
-1.000
-500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
-5.000
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
ABW TEUR
PLAN-/IST TEUR
NüST Nachtrags WPL/Ist 2024
482
Geschäftsbericht 2024 12
Zusammenfassend lässt sich als Ursache für das nach wie vor negative Betriebsergebnis in Höh e von
3.762 TEUR auf nicht refinanzierte Personalkosten und Sachkosten zurückführen.
Dies ist bei den Personalkosten:
Die starre belegungsunabhängige Personalsteuerung führte zu hohem (nicht in der Planung hinter-
legten) Einsatz von Zeitarbeit trotz eines deutlichen Personalüberhangs in der Pflege. So betrug die
Überdeckung in der Pflege und Betreuungspersonal im Jahr 2024 insgesamt 16,18 Stellen:
Angefallen sind im Berichtsjahr 2024 Zeitarbeitskosten in der Pflege in Höhe 946 TEUR und in der
Verwaltung in Höhe von 253 TEUR.
die sehr hohen Krankheitsquoten bei Pflege- und Betreuungspersonal im Jahr 2024 mit durch-
schnittlich 42,66 VK (Vorjahr 21,24).
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500
Lebensmittelaufwand
Energie und Wasser
Wirtschaftsbedarf
Pflegebedarf und soziale Betreuung
Verwaltungsbedarf
Zentrale Dienste
Pachten, Miete, Leasing
Beiträge, Versicherungen, Steuern
Instandhaltung, Wartung, Renov.
Abschreibungen
Zinsaufwendungen
Sachaufwand 2024
N-Plan Ist
Einrichtung Ø-VK
AHS 1,92
AMH 4,84
AHJ 6,08
AHP 3,34
Summe 16,18
0
10
20
30
40
50
15,05 12,63
6,7 5,34 1,69 1,25
42,66
Durchschnittliche VK
-
Krankheit
Pflege
-
und Betreuung
AHS AMH AHJ AHP AMBD Reha Summe
483
Geschäftsbericht 2024 13
Bei den Sachkosten ist aufzuführen:
Aufgrund der Diskrepanz zwischen den geplanten und den tatsächlichen Auslastungsgraden/ein-
richtungsindividuellem Pflegegrad -Mix bleiben unveränderte unterfinanzierte Fixkosten im Unter-
nehmen als Defizit stehen. Problematisch ist hier die Kurzzeitpflege und das teilstationäre Angebot
in AHS und AMH.
die zusätzlichen nicht refinanzierten jährlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 450 TEUR, die sich
in der Folge des Immobilenverkaufs von St. Johannis ergaben,
die nicht refinanzierte pauschale Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Nürnberg in Höhe von
398 TEUR,
der sehr hohe Instand- und Wartungsaufwand in Höhe von 2.150 TEUR in unseren Bestandsge-
bäuden, der in dieser Höhe nicht über die gesondert gerechneten Investitionskosten refinanziert
wird,
die nicht in vollem Umfang refinanzierten Kosten für Instandhaltung und Gebäudemanagement aus
dem ÖPP-Vertrag für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 649 TEUR. Davon wurden auf der
Grundlage des ÖPP-Vertrages im Jahr 2024 Rücklagen für künftige Instandhaltungen in Höhe von
208 TEUR gebildet.
Das im Berichtsjahr 2024 ausgewiesene Defizit von 734 TEUR teilt sich wie nachfolgend dargestellt auf
die Einrichtungen auf:
Pflegeeinrichtungen Gesamt
-231
-1.272
1.617
-535
-149
-326
162
-734
-1.500
-1.000
-500
0
500
1.000
1.500
2.000
AHS AMH AHJ AHP HGS AMD Reha Summe
NüSt Gesamtergebnis 2024
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 32.834 37.698 4.864 14,8% 37.705 7 0,0%
Personalkosten 21.765 22.957 1.193 5,5% 22.273 -684 -3,0%
Sachkosten 13.744 14.449 705 5,1% 14.392 -58 -0,4%
Betriebsergebnis vor Umlage -2.675 291 2.967 -110,9% 1.040 749 257,2%
Umlagen 3.058 3.572 514 16,8% 3.289 -283 -7,9%
Betriebsergebnis nach Umlage -5.733 -3.281 2.452 -42,8% -2.248 1.032 -31,5%
Neutrales Ergebnis 98 2.859 2.761 2814,9% 190 -2.670 -93,4%
Gesamtergebnis -5.635 -422 5.214 -92,5% -2.059 -1.637 388,3%
Ist vs. N-Plan
Pflegeeinrichtungen Gesamt
Ist vs. Vorjahr
484
Geschäftsbericht 2024 14
Die stationäre Pflege schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 422 TEUR ab und damit
1.637 TEUR über dem N-Plan, das Betriebsergebnis vor der Umlage der Zentrale ist 749 TEUR schlech-
ter als das geplante. Ursache für die selbst ggü dem N-Plan höheren Personalkosten in Höhe von 684
TEUR ist die Überdeckung von 16,18 VK Stellen in der Pflege und Zeitarbeit in Höhe von 1.075 TEUR.
Davon entfallen 130 TEUR auf die die Verwaltung aufgrund nicht besetzter Verwaltungsstellen.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge um 4.864 TEUR höher, das Betriebsergebnis vor der Umlage
ist mit 291 TEUR positiv, im Vorjahr war es noch negativ mit 2.675 TEUR.
Im neutralen Ergebnis ist die Auflösung der im Jahr 2018 gebildeten Rückstell ung in Höhe von 2.600
TEUR beim Verkauf des Gebäudes in Johannis für die Verpflichtung aus dem Baulandbeschluss der
Stadt Nürnberg abgebildet.
In der Anlage 1 sind alle Abweichungen einrichtungsbezogen dargestellt.
1,92
4,84
6,08
3,34
Überdeckung in der Pflege
AHS AMH AHJ AHP
0
100
200
300
400
500
600
AHS AMH AHJ AHP
Zeitarbeit in TEUR
Pflege Verwaltung
485
Geschäftsbericht 2024 15
5.2. Belegungszahlen und Auslastung
Einfluss auf die Leistungserträge haben im stationären Bereich die Belegun gszahlen, die Bewoh-
nerstruktur inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsverteilung im am-
bulanten Bereich sowie die Vergütungssätze.
In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift dargestellt. Die
Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt.
Für NüSt gesamt ist eine Steigerung in der gesamten Auslastung von 84,3 % im Jahr 2023 auf 88,6 %
im Jahr 2024 erkennbar.
Betrachtet man nur die vier Pflegeheime, ergibt sich folgendes Bild:
Belegungsdaten NüSt Bereich 2024 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Tagespflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 34 22
Nachtpflege:
- maximal belegbare Plätze 8 0
Pflege:
- maximal belegbare Plätze 597 567
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 72 110
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 170 170
Rehabilitation:
- maximal belegbare Plätze 44 44
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 925 913
Belegungstage (BT) Tagespflege: 4.484 2.851
Nachtpflege: 0
Pflege: 212.634 194.185
Rüstig: 5.379 9.207
Wohnen: 60.581 60.665
Rehabilitation: 14.948 12.425
insgesamt 298.026 279.333
NürnbergStift gesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 88,6 84,3
Auslastungsgrad (in % )
486
Geschäftsbericht 2024 16
Die einrichtungsbezogene Belegung ist in der Anlage 2 dargestellt.
Belegungsdaten Pflegeheime Bereich 2024 Vorjahr
teilstationäre Pflege Tagespflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 34 18
Belegungstage (BT) 4.484 2.851
Auslastungsgrad (in %) 0,43 0,32
Nachtpflege:
- maximal belegbare Plätze 8 0
Belegungstage (BT) 0 0
Pflege: 597 572
Rüstig: 72 100
- maximal belegbare Plätze 669 672
Belegungstage (BT) Pflege 212.634 194.185
Rüstige 5.379 9.207
- maximal belegbare Plätze 218.013 203.392
Auslastungsgrad (in % ) 88,8 82,2
487
Geschäftsbericht 2024 17
6. Vermögens- und Finanzlage
6.1. Vermögenslage
In der nachfolgenden Übersicht wird die Vermögensstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2024 zusam-
mengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Die Bilanzsumme ist mit 72.067 TEUR um 10.056 TEUR niedriger als zum Vorjahr (82.122 TEUR). Das
Anlagevermögen mit 66.879 TEUR ist 2.805 TEUR geringer als zum Vorjahr (69.684 TEUR), der Anteil
an der Bilanzsumme beträgt 92,8 % (Vorjahr 84,9 %). Der Anteil des Umlaufvermögens (5.188 TEUR)
liegt bei 7,2 % (Vorjahr 15,2 %). Die Abnahme bei den Forderungen und sonst igen Vermögensgegen-
ständen beträgt 5.702 TEUR, der Grund für die Abnahme ist der im Jahr 2024 erhaltene Tilgungszu-
schuss für das KFW Darlehen für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 4.740 TEUR. Die Abnahme
bei den liquiden Mitteln beträgt 1.555 TEUR und damit 68,7 %.
6.2. Kapitalstruktur
In der nachfolgenden Übersicht wird die Kapitalstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2024 zusammen-
gefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Vermögensstruktur
TEUR % TEUR % TEUR %
Langfristige Aktiva
Anlagevermögen 66.879 92,8 69.684 84,9 -2.805 -4,0
Kurzfristig Aktiva
Vorräte 167 0,2 168 0,2 0 0,0
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
3.678 5,1 2.059 2,5 1.618 78,6
Forderungen ggü. Träger der
Einrichtung
39 0,1 398 0,5 -359 -90,2
Forderungen aus öffentlicher
Forderung
237 0,3 6.736 8,2 -6.499 -96,5
Sonstige
Vermögensgegenstände
258 0,4 720 0,9 -462 -64,2
Liquide Mittel 708 1,0 2.263 2,8 -1.555 -68,7
Rechnungsabgrenzungsposten 101 0,1 94 0,1 6 6,8
Summe Aktiva 72.067 100,0 82.122 100,0 -10.056 -12,2
Bilanzwert zum Veränderung
31.12.2024 Vorjahr ggü. Vorjahr
Kapitalstruktur
TEUR % TEUR % TEUR %
Langfristig
Eigenkapital 13.965 19,4 14.700 17,9 -734 -5,0
Zuwendungen aus öffentlicher
Förderung
- verwendet 14.538 20,2 15.064 18,3 -526 -3,5
- noch nicht verwendet 0 0,0 5 0,0 -5
Zuwendungen aus
nicht öffentlicher Förderung:
- verwendet 3.199 4,4 3.371 4,1 -172 -5,1
- noch nicht verwendet 2.320 3,2 2.084 2,5 237 11,4
Verbindlichkeiten 20.769 28,8 22.087 26,9 -1.318 -6,0
Rückstellungen 5.166 7,2 7.974 9,7 -2.808 -35,2
Kurzfristig
Verbindlichkeiten 9.613 13,3 14.263 17,4 -4.650 -32,6
Rückstellungen 2.495 3,5 2.575 3,1 -80 -3,1
Summe Passiva 72.067 100,0 82.122 100,0 -10.054 -12,2
Bilanzwert zum Veränderung
31.12.2024 Vorjahr gegenüber
488
Geschäftsbericht 2024 18
Auf der Passivseite beträgt der Werteverzehr im Eigenkapital 734 TEUR durch den Jahresfehlbetrag
2024.
Die Sonderposten haben sich durch planmäßige Abschreibungen um 698 TEUR verringert.
Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von 5.166 TEUR umfassen die Pensionsrückstellungen, die
Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen und Archivierung. Im Vergleich zum
Vorjahr verringerten sich diese um 2.808 TEUR. In dieser Summe ist die Auflösung der im Zusammen-
hang mit dem Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundenen Rückstellung aus dem Baulandbe-
schluss der Stadt Nürnberg (2.600 TEUR) und die Veränderung der Pensionsrückstellung in Höhe von
228 TEUR enthalten.
Die Abnahme bei den kurzfristigen Rückstellungen beträgt 80 TEUR.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich durch den erhaltenen KFW Tilgungszuschuss um
4.650 TEUR im Berichtsjahr, die Begründung liegt in dem erhaltenen Tilgungszuschuss für das KFW
Darlehen für das neue August-Meier-Haus in Höhe von 4.740 TEUR.
Die Verbindlichkeiten der noch ni cht verwendeten nicht öffe ntlichen Förderung erhöhte sich um 237
TEUR.
6.3. Investitionen
Die Anlagen im Bau verteilen sich auf Platnersberg (196,8 TEUR, Sicherheitsbeleuchtung im Sebastian-
spital (21,1 TEUR) und Zentralküche (3,3 TEUR).
37.603,92
128.666,31
220.703,56
221.167,28
Investitionen 2024 in Euro
Immaterielles Vermögen Technische Anlagen
Einrichtungen und Ausstattungen Anlagen im Bau
489
Geschäftsbericht 2024 19
6.4. Liquidität
Die Zahlungsfähigkeit von NürnbergStift war im Betrachtungszeitraum jederzeit gesichert. Der durch-
schnittliche Bestand an liquiden Mitteln lag im Jahr 2024 bei 1.394 TEUR.
Der aktuelle Liquiditätsstatus zum 31. Juli 2025 liegt bei 1.102 TEUR.
7. Unterzeichnung des Lageberichtes
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV
erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen.
Nürnberg, 01.09.2025
Elisabeth Ries Melanie Miermeister
Erste Werkleiterin Zweite Werkleiterin
7.987
11.126
1.350 1.394 946
500
2.500
4.500
6.500
8.500
10.500
Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024 Jahr 2025
Liquidität Mehrjahresvergleich
Jahresdurchschnitt
Jahresdurchschnitt in TEUR
490
Geschäftsbericht 2024 20
Jahresabschluss
1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 88.789,00 88.789,00 86.906,00
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche 57.123.537,45 59.540.186,45
Rechte mit Betriebsbauten
2. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00
Rechte mit Wohnbauten
3. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00
Rechte ohne Bauten
4. Technische Anlagen 5.537.355,00 5.881.078,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne 2.724.794,29 2.849.179,29
Fahrzeuge
6. Fahrzeuge 0,00 1.853,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 1.403.432,98 66.789.119,72 1.324.197,03 69.596.493,77
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 166.921,61 167.930,73
2. Unfertige Leistungen 0,00 166.921,61 0,00 167.930,73
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, 3.677.608,16 2.059.469,05
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
2. Forderungen an Träger
der Einrichtung 39.158,46 397.900,72
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 237.127,73 6.736.000,00
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände, 148.676,31 613.545,66
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
5. Umsatzsteuer 109.253,86 4.211.824,52 106.218,58 9.913.134,01
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten. 708.044,30 2.263.233,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten: 100.935,74 93.563,11
72.066.634,89 82.122.260,82
A k t i v s e i t e
Summe A k t i v s e i t e
Vorjahr31.12.2024
491
Geschäftsbericht 2024 21
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital:
I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01
III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag -11.310.102,10 -5.141.896,76
IV. Jahresüberschuss, -fehlbetrag -734.360,22 13.965.440,69 -6.168.205,34 14.699.800,91
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
Zuweisungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 14.538.250,00 15.064.086,00
für Investitionen
2. Sonderposten aus nicht-öffentlichen
Fördermitteln für Investitionen 3.198.862,00 17.737.112,00 3.370.760,00 18.434.846,00
C. Rückstellungen: 7.661.259,77 7.661.259,77 10.549.658,58 10.549.658,58
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, 1.534.375,47 3.443.309,47
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (1.513.207,86) (3.422.141,86)
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 24.038.259,02 29.989.119,46
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (1.370.105,00) (6.031.239,20)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 1.028.549,29
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (2.577.799,45) (1.028.549,29)
4. Verbindlichkeiten aus
öffentlicher Förderung 0,00 5.176,50
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (0,00) (5.176,50)
nicht - öffentlicher Förderung 2.320.279,42 2.083.731,41
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (2.320.279,42) (2.083.731,41)
5. sonstige Verbindlichkeiten 1.630.432,28 1.319.497,46
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (1.230.097,84) (1.126.704,49)
6. Verwahrgeldkonto 601.676,79 565.127,15
7. Umsatzsteuer 0,00 32.702.822,43 0,00 38.434.510,74
F. Rechnungsabgrenzungsposten: 0,00 3.444,59
72.066.634,89 82.122.260,82
P a s s i v s e i t e
Summe P a s s i v s e i t e
31.12.2024 Vorjahr
492
Geschäftsbericht 2024 22
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR
1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege
sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen 31.689.837,53 27.570.049,72
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 6.550.327,04 5.571.874,82
3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen 97.418,04 58.767,22
4. Erträge aus gesonderter Berechnung von
Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen 3.575.128,54 3.138.573,01
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 3.218.445,40 2.856.835,12
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 3.366.855,90 3.485.640,38
6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 0,00
7. Andere aktivierte Eigenleistungen 18.237,50 31.575,75
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.174.343,08 111.914,24
Zwischensumme 51.690.593,03 42.825.230,26
9. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24
b) Sozialabgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufwendungen 7.451.739,67 31.861.189,23 6.753.457,43 29.805.619,67
10. Materialaufwand:
a) Lebensmittel 149.655,61 143.486,50
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 2.039.250,30 1.974.357,27
c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf 10.166.617,44 12.355.523,35 9.735.229,57 11.853.073,34
11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 494.950,80 486.382,07
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.098.766,83 995.802,22
14. Mieten, Pacht, Leasing 573.406,80 513.008,04
Zwischensumme 14.522.647,78 13.848.265,67
Zwischenergebnis 5.306.756,02 -828.655,08
Vorjahr
493
Geschäftsbericht 2024 23
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR
15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 250.000,00 14.970.000,00
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 813.182,71 687.111,86
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten 346.983,19 15.072.978,30
20. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 3.398.667,59 3.209.757,37
gegenstände und Sachanlagen
21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instand-
setzung 2.149.587,87 1.704.545,64
22. Sonstige betriebliche Aufwendungen 840.437,46 475.711,33
Zwischensumme -5.672.493,40 -4.805.880,78
Zwischenergebnis -365.737,38 -5.634.535,86
25. Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 -368.622,84 579.480,35 -533.669,48
29. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -734.360,22 -6.168.205,34
nachrichtlich Vorschlag zur
Verwendung des Jahresergebnisses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -734.360,22 -6.168.205,34
Verlustausgleich
Behandlung des Jahresüberschusses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -734.360,22 -6.168.205,34
gegen Gewinnvortrag
gegen Kapitalrücklage
Vorjahr
494
Geschäftsbericht 2024 24
3. Anhang
3.1. Bewertungsgrundlagen
Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2024 die Vorschriften der
Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die
Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeei nrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132,
BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise
entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des
Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07.
2015 angewandt worden.
Grundsätzlich berücksichtigt der Jahresabschluss die bisherigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften,
einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG.
Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entspricht den
Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17. Juli 2015.
Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige
Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Abschreibungen auf Forderungen werden nicht mehr unter den Abschreibungen ausgewiesen, sondern
als betrieblicher Aufwand.
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwal tet (§ 1 WkPV).
Liquide Mittel valutieren zum Nennwert.
Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Dieses
wurde für den Abschluss 2024 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR
(Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung
erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der
Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditricht linie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016).
Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der Stellungnahme IDW HFA
a/1984 i.d.F. v. 1990 gebildet und nach Maßgabe der Nutzungsdauer der finanzierten Vermögens -
gegenstände aufgelöst.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Bayerischen
Versorgungskammer (BVK), München. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflic htungen
wurde in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung
durch die BVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts erhoben. Die Altzusagen werden über Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt
3,75 % der entsprechenden Löhne und Gehälter. Darüber hinaus wird jährlich ein vom Arbeitgeber zu
tragender Zusatzbeitrag in Höhe von 4,0 % erhoben.
Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach der
voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeiträgen angesetzt.
Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen, somit ist die Vergleichbarkeit
mit den Vorjahresbeträgen gegeben.
495
Geschäftsbericht 2024 25
3.2. Aktivseite
A. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließ lich
von NüSt bis zum 31.12.2024 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Der Ansatz des Sachan lagevermögens erfolgt zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten. Anschaf-
fungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsme-
thode zur Anwendung, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige J ahres-
abschreibung berücksichtigt wurde. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnli-
chen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Wohnbauten und den Betriebs-
bauten liegt zwischen 40 und 58 Jahren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Außenanlagen
sowie der Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen Afa-Tabellen und der Afa-
Tabelle für das Gesundheitswesen. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das
Anlagevermögen veränderte sich durch Investitionen in Höhe von 608 TEUR und planmäßige Abschrei-
bungen in Höhe von 3.399 TEUR. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Brutto-
anlagespiegel in der Anlage 3.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische
und pflegerische Bedarf nach der FIFO -Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach
Anschaffungskosten einzeln bewertet. Die in der Bilanz zu sammengefassten Vorräte gliedern sich wie
folgt:
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.
Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die
Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in
den Folgejahren fortgeschrieben. Im Jahresabschluss 2024 wurden Einzelwertberichtigungen teilweise
bis zu 100 % und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mi t 2,5 %
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2024 Vorjahr
EUR EUR
a Medizinischer / Pflegerischer Bedarf
- Inkontinenzartikel 11.976,58 7.788,35
- Sonstiges 46.673,32 51.439,94
b Wirtschaftsbedarf 103.696,54 107.066,83
c Verwaltungsbedarf 4.575,17 1.635,61
insgesamt 166.921,61 167.930,73
496
Geschäftsbericht 2024 26
Unter den Forderungen an Träger der Einrichtung in Höhe von 39,2 TEUR werden Forderungen an
die Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die zum 31.12.2024 ausgewiesene Forderung aus öffentlicher För-
derung in Höhe von 237,1 TEUR beinhaltet die Forderung aus dem Pflegepraxiszentrum.
3.678
39
237
149
2.059
398
6.736
614
0 2.000 4.000 6.000 8.000
aus Lieferungen und Leistungen
an den Träger der Einrichtung
aus öffentlicher Förderung
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2023 TEUR 2024 TEUR
1.940
1.594
144
3.678
1.257
667
136
2.059
0 1.000 2.000 3.000 4.000
Pflege- / Krankenkassen und
Sozialhilfeträger
Selbstzahler
Sonstige
insgesamt
Forderungen aus Lieferung und Leistung
2023 TEUR 2024 TEUR
497
Geschäftsbericht 2024 27
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen:
Unter den sonstigen Forderungen in Höhe von 83,6 TEUR werden 35,3 TEUR Mutterschaftsgeld,
19,6 TEUR Ergänzungshilfen aus dem Energie Rettungsschirm Pflege, 18,4 TEUR Inklu sionsamt,
7,2 TEUR Springerkonzept, 3,1 TEUR Gutschriften für Jahresrechnungen der Energie ausgewiesen.
III. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.555,2 TEUR verringert.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag in
Höhe von 100,9 TEUR ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag darstellen.
3.3. Passivseite
A. Eigenkapital
Der Werteverzehr im Eigenkapital beträgt 734.360.22 Euro durch den im Geschäftsjahr 2024 ausgewie-
senen Verlust. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 wurde der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe
von 6.168.205,34 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
B. Sonderposten
Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen För-
dermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Aktiv-
seite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweck-
entsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen,
vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreib ungen auf die
mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“.
Sonstige Vermögensgegenstände 2024 Vorjahr
EUR EUR
Forderungen an Mitarbeiter 15.767,88 7.920,33
Debitorische Kreditoren 49.264,00 1.906,15
Sonstige Forderungen 83.644,43 603.719,18
insgesamt 148.676,31 613.545,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
2024 Vorjahr
EUR EUR
Kassenbestand 32.730,57 33.828,76
Guthaben bei Kreditinstituten 675.313,73 2.229.404,44
insgesamt 708.044,30 2.263.233,20
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
Anfangsstand Zugänge Abgänge Umbuchung Endstand
01.01.2024 31.12.2024
Stammkapital 620.000,00 620.000,00 €
Kapitalrücklagen 25.389.903,01 25.389.903,01 €
Gewinn-/Verlustvortrag -5.141.896,76 6.168.205,34 €- 11.310.102,10 €-
Jahresergebnis -6.168.205,34 734.360,22 €- 6.168.205,34 € 734.360,22 €-
Eigenkapital 14.699.800,91 734.360,22 €- - € - € 13.965.440,69 €
498
Geschäftsbericht 2024 28
Die Entwicklung des Sonderpostens aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen wird in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermit-
tel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bezüglich der Beschreibung der Finanzierungsschlüs-
sel wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Die Zugänge des Sonderpostens aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen im Jahr 2024 in Höhe
von 41,2 TEUR beinhalten Zugänge für das Pflegepraxiszentrum.
Die Entwicklung des Sonderpostens aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen wird in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht
öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermö-
gens.
Die Zugänge des Sonderposte ns aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen im Jahr 2024 in
Höhe von 23,0 TEUR beinhalten über Spenden beschaffte Einrichtungsgegenstände in allen Einrich-
tungen. Die Entwicklung der Fördernachweise sind in der Anlage 3 dargestellt.
Entwicklung des Sonderpostens aus 2024 Vorjahr
öffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 15.064.086,00 814.591,00
(a) Zuführung 41.192,75 14.737.061,69
(b) Auflösung 567.028,75 487.566,69
- Abschreibungen (567.028,75) (141.298,00)
- Anlagenabgänge zu RBW (0,00) (29.846,33)
Stand zum 31.12. 14.538.250,00 15.064.086,00
Entwicklung des Sonderpostens aus 2024 Vorjahr
nichtöffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 3.370.760,00 2.416.553,00
(a) Zuführung 22.984,32 1.137.727,65
- Anlagenzugänge (inkl. Umfinanzierung) 22.984,32 (1.137.727,65)
- sonstiges (0,00) (0,00)
(b) Auflösung (194.882,32) 183.520,65
- Abschreibungen (190.842,36) (183.095,65)
- sonstiges (4.039,96) (425,00)
Stand zum 31.12. 3.198.862,00 3.370.760,00
499
Geschäftsbericht 2024 29
C. Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr 2024 wie folgt entwickelt:
Die Erläuterungen zu den Rückstellungen befinden sich in der Anlage 4.
Stand zum Verbrauch Auflösung Zuführung Zinseffekt Stand zum
01.01.2024 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Langfristige Rückstellungen
Pensionsverpflichtungen 3.982.579,00 30.207,24 407.049,86 202.506,05 6.882,05 3.754.710,00
Pensionsähnliche
Beihilfeverpflichtungen 858.981,00 40.271,00 81.995,00 -16.827,00 883.878,00
Altersteilzeit 426.718,83 93.456,00 86.402,41 7.163,00 426.828,24
Summe Personalrückstellungen 5.268.278,83 163.934,24 407.049,86 370.903,46 -2.781,95 5.065.416,24
Dienstjubiläen 76.160,00 5.451,09 70.708,91
Archivierung 29.984,14 5.383,48 5.495,82 83,41 30.179,89
Abgang Grundstück AHJ
Baulandbeschluss 2.600.000,00 2.600.000,00 0,00
Summe sonstige
Rückstellungen 2.706.144,14 10.834,57 2.600.000,00 5.495,82 83,41 100.888,80
Summe langfristige
Rückstellungen 7.974.422,97 174.768,81 3.007.049,86 376.399,28 -2.698,54 5.166.305,04
Kurzfristige Rückstellungen
Urlaub 910.316,55 910.316,55 1.020.205,70 1.020.205,70
Überstunden 450.357,08 450.357,08 430.911,81 430.911,81
Leistungsentgelte 9.916,64 9.916,64 3.985,15 3.985,15
Summe
Personalrückstellungen 1.370.590,27 1.370.590,27 0,00 1.455.102,66 0,0 1.455.102,66
Erstellung des
Jahresabschlusses 50.704,00 50.704,00 57.396,00 57.396,00
örtliche Prüfung 10.817,00 10.817,00 26.666,00 26.666,00
überörtliche Prüfung 5.700,00 3.250,00 8.950,00
Ausstehende Rechnungen 260.253,22 256.657,51 3.572,75 119.357,58 119.380,54
Großreparaturen 765.311,92 765.311,92
Instandhaltung 0 62.147,61 62.147,61
Corona Prämie 2022 23.188,00 23.187,96 0,04 0,00
Corona 88.671,20 88.671,20 0,00
Summe sonst.
Rückstellungen 1.204.645,34 341.366,47 92.243,99 268.817,19 0,00 1.039.852,07
Summe kurzfristige
Rückstellungen 2.575.235,61 1.711.956,74 92.243,99 1.723.919,85 0,00 2.494.954,73
insgesamt 10.549.658,58 1.886.725,55 3.099.293,85 2.100.319,13 -2.698,54 7.661.259,77
500
Geschäftsbericht 2024 30
D. Verbindlichkeiten
Der Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2024 stellt sich wie folgt dar:
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung wird der Saldo des Kontokorrent-
kontos zur Stadt Nürnberg in Höhe von 2.484,4 TEUR und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen in Höhe von 93,4 TEUR ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Anzahlungen (659,9 TEUR), zu bildende Rückla-
gen aus dem Gebäudemanagementvertrag für das neue August -Meier-Haus (400,3 TEUR), kreditori-
sche Debitoren (326,5 TEUR), die abzuführende Lohnsteuer aus Dezember 2024 (231,3 TEUR), sons-
tige Verbindlichkeiten (9,0 TEUR) und Verbindlichkeiten ggü. Mitarbeitern (3,3 TEUR). Verwahrgelder
von Heimbewohnern werden in Höhe von 601,7 TEUR ausgewiesen.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige Verpflichtungen ergeben sic h aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit
einer Laufzeit bis 2025 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2025 (jährliche Leasingraten für
13 Pkw 24 TEUR brutto).
Weiterhin sind die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service gGmbH geschlossenen
Verträge (Raum-und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und mit einer Kündigungszeit von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten
kündbar.
Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbe-
fristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten von beiden
Seiten gekündigt werden.
Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
EUR EUR EUR EUR
aus Lieferung und Leistungen 1.513.207,86 21.167,61 1.534.375,47
gegenüber dem Träger der Einrichtung 2.577.799,45 2.577.799,45
gegenüber Kreditinsituten 1.370.105,00 5.123.326,22 17.544.827,80 24.038.259,02
aus öffentlicher Förderung 0,00 0,00
aus nicht öffentlicher Förderung 2.320.279,42 2.320.279,42
Sonstige 1.230.097,84 400.334,44 1.630.432,28
Verwahrgelder 601.676,79 601.676,79
Umsatzsteuer 0,00 0,00
insgesamt 9.613.166,36 5.123.326,22 17.966.329,85 32.702.822,43
bis zu 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren von mehr als 5 JahrenBilanzposten insgesamt
501
Geschäftsbericht 2024 31
3.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Erträge
Die Leistungserträge beinhalten alle Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen und
berechnen sich aus Pflegeleistungen, Erträge aus Unterkunft und Verpflegung und den gesondert be-
rechneten Investitionskosten. Im Jahr 2024 stellen Sie sich wie folgt dar:
Unter den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB in Höhe von 3.218 TEUR sind als größte Positionen
zu nennen der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für Versorgungsansprüche (991 TEUR), Erträge
aus Vermietung und Verpachtung (986 TEUR), periodenfremde Umsatzerlöse (496 TEUR), Erstattun-
gen der NüSTSG für Gestellungskräfte (346 TEUR), Erstattung der Mitarbeiter/innen für Unterkunft und
Pflege (125 TEUR) und Erträge der Ergotherapie (59 TEUR) zu nennen.
In den Zuweisungen und Zuschüssen für Betriebskosten in Höhe von 3.367 TEUR sind die Erstat-
tung PAF (1.579 TEUR), Eingliederungszuschüsse (598 TEUR), Mietzuschuss Heilig -Geist-Spital (388
TEUR), Fördermittel für das Pflegepraxiszentrum (296 TEUR), Erstattungen Pflegepersonal-Stärkungs-
Gesetz (208 TEUR), Energie Rettungsfond Pflege (94 TEUR) und Mutterschaftsg eld (72 TEUR) als
größte Positionen enthalten.
Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen werden im Jahr 2024 Erträge in Höhe von 18 TEUR
aus aktivierten Personalkosten der bei Nürnberg Stift angestellten Architekten für die Neubauten aus-
gewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 3.174 TEUR sind Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (3.099 TEUR), Spenden (60 TEUR), Erträge aus der Änderung von Wertberichtigungen
(11 TEUR) und sonstige Erträge (4 TEUR) enthalten. In den 3.099 TE UR Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen betreffen:
2.600 TEUR die Rückstellung für den Baulandbeschluss aufgrund der verkauften Liegenschaft
in Johannis an die WBG im Jahr 2018,
407 TEUR für die Auflösung von Pensionsrückstellungen,
89 TEUR für die Auflösung der Corona Rückstellung für Verpflegung.
495
32.578
2.374
1.146
653
806
3.861
291
28.392
1.731
1.140
688
798
3.299
0 10.000 20.000 30.000
Erträge aus teilstationärer Pflegeleistung
Erträge aus stationärer Pflegeleistung
Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege
Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
Erträge aus Rüstigenbereich
Erträge aus Wohnen
Erträge aus der geriatrischen Rehabilitation
Leistungserträge
2023 TEUR 2024 TEUR
502
Geschäftsbericht 2024 32
Die im Berichtsjahr 2024 ausgewiesenen Erträge aus nicht öffentlicher Förderung von Investitio-
nen in Höhe von 250 TEUR beinhalten eine Spende für den anstehenden Neubau und die Sanierung
der Senioren- Anlage am Platnersberg.
Da diese Spende im Berichtsjahr 2024 noch nicht verbraucht wurde, wurde Sie den Verbindlichkeiten
aus nicht öffentlicher Förderung zugeführt.
II. Personalaufwand
Der Personalaufwand besteht aus:
Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2024 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:
Personalaufwand 2024 Vorjahr
EUR EUR
a Löhne und Gehälter 24.409.449,56 23.052.162,24
- Gesetzliche Sozialausgaben 4.909.196,46 4.409.972,55
- Altersversorgung 2.454.433,89 2.135.279,24
- Beihilfen und Unterstützungen 88.109,32 208.205,64
b Sozialabgaben und Altersversorgung 7.451.739,67 6.753.457,43
insgesamt 31.861.189,23 29.805.619,67
31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024 2024
insgesamt 581 582 558 581 574
581 582
558
581
574
545
550
555
560
565
570
575
580
585
Insgesamt
insgesamt
503
Geschäftsbericht 2024 33
Der Zuwachs der Personalkosten ist durch die Tariferhöhung begründet. Die durchschnittliche Anzahl
der beschäftigten Mitarbeiter ist mit 574 Köpfen im Berichtsjahr 2024 um 10 Köpfe niedriger als zum
Vorjahr (584 Köpfe).
Entsprechend der Tarifeinigung vom April 2023 erhielten alle Besch äftige zum 1. März 2024 eine So-
ckelerhöhung um 200 Euro und eine zusätzliche Erhöhung um 5,5 %.
Der Personalaufwand in 2024 teilt sich nach Beschäftigungsgruppen auf:
Die Verteilung der nicht zurechenbaren Personalkosten ist nachfolgend dargestellt:
DA Personalgruppe 31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024 2024
00 Leitung 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
01 Pflegedienst
Pflegefachkräfte 184,00 181,00 184,00 180,00 183,00
Pflegehilfskräfte 155,00 156,00 138,00 150,00 149,67
Pfegefachhelfer 43,00 47,00 49,00 56,00 46,33
Betreuungskräfte nach §43 SGB XI 43,00 44,00 41,00 41,00 42,67
Pflegeassistenz 67,00 68,00 64,00 67,00 66,33
02 Küchenkräfte 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
03 Verwaltungsdienst 52,00 49,00 47,00 51,00 49,33
04 Technischer Dienst 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
05 Sonstige Dienste 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
06 Sozialdienst, Ergotherapie 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
07 Med.-technischer Dienst 14,00 14,00 12,00 13,00 13,33
insgesamt 581,00 582,00 558,00 581,00 573,66
0 657
24.360
1.062
3.159
209
229 450 3561.380
Personalaufwand in TEUR 2024
Personalgruppe/Aufwandsart Leitungen der Einrichtungen
Pflegedienst Hauswirtschaftlicher Dienst
Verwaltungsdienst Technischer Dienst
Sonstige Dienste Sozialdienst, Ergotherapie
Med.-technischer Dienst nicht zurechenbare Personalkosten
504
Geschäftsbericht 2024 34
Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfän-
ger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen:
Die Erhöhung der (bereinigten) Personalaufwendungen in Höhe von 2.083 TEUR begründet sich aus
der tariflichen Erhöhung zum 1. März 2024.
983
172
110
-7 -19 42 -6
Aufteilung nicht zurechenbaren
Personalkosten 2024 TEUR
Aufwand für Versorgungsempfänger Pensionsrückstellungen
Urlaubsrückstellungen Altersteilzeitrückstellungen
Überstundenrückstellungen Aufwand für Beihilfen
Rückstellungen für Leistungsentgelt
2024 Vorjahr
EUR EUR absolut in %
Personalaufwand bereinigt (EUR) 30.586.446,30 28.503.330,17 2.083.116,13 7,3
Vollkräfte (VK) 427,78 437,04 -9,26 -2,1
durchschnittliche Personalauf-
wendungen je Vollkraft (EUR / VK) 71.500,41 65.219,04 6.281,37 9,6
Entwicklung der Personaldaten
Veränderung
(ohne Rückstellungen, Versorgungsempfänger, Zeitarbeit)
505
Geschäftsbericht 2024 35
Die Entwicklung der Vollkräfte (VK) stellt sich wie folgt dar:
III. Sachaufwand
Der Sachaufwand in 2024 teilt sich auf in folgende Positionen:
2024 Vorjahr Veränderung
DA Personalgruppe/Aufwandsart VK VK absolut in %
00 Leitungen der Einrichtungen 6,72 5,72 1,00 17,5
01 Pflegedienst 340,68 347,68 -7,00 -2,0
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 22,61 27,61 -5,00 -18,1
03 Verwaltungsdienst 40,57 37,60 2,97 7,9
04 Technischer Dienst 3,72 3,45 0,27 7,8
05 Sonstige Dienste 3,19 3,05 0,14 4,6
06 Sozialdienst, Ergotherapie 5,38 6,71 -1,33 -19,8
07 Med.-technischer Dienst 4,91 5,22 -0,31 -5,9
insgesamt 427,78 437,04 -9,26 -2,1
Entwicklung der Vollkräfte (VK)
12.356
495
1.099
573
347
3.399
2.150
840
21.258
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Materialaufwand
Aufwand für zentrale Dienstleistungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pacht, Leasing
Aufwand aus der Zuführung zu Sopo
Abschreibungen
Instandhaltung und Instandsetzung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Gesamt
Sachaufwand 2024 TEUR
506
Geschäftsbericht 2024 36
Die Entwicklung des Materialaufwandes wird in der nachfolgenden Grafik dargestellt .
Höhere Kosten sind im Wirtschaftsbedarf angefallen bei den Fremdleistungen Küche (257,3 TEUR),
Fremdleistungen Wäscherei (133,1 TEUR), Fremdleistungen Gebäudemanagement A MH aus dem
ÖPP-Vertrag (58,3 TEUR) und den Fremdleistungen Haus - und Gebäudereinigung (48,2 TEUR). Ein
Rückgang der Kosten war zu verzeichnen bei den Fremdleistungen Betriebsdienst (57,7 TEUR), Ge-
brauchsgüter (59,9 TEUR) und den sonstigen Aufwendungen (46, 2 TEUR). Im Verwaltungsbedarf be-
trägt die Steigerung zum Vorjahr 50,4 TEUR und liegt begründet an höheren Rechtsberatungskosten
(54,0 TEUR), Personalbeschaffungskosten (46,1 TEUR) und Beratungskosten (39,7 TEUR). Die Kosten
für die Betreuungs- und den Med.- therapeutischen Bedarf sind im Vergleich zum Vorjahr um 138 TEUR
gestiegen und ist begründet in der gestiegenen Auslastungsquote in den Pflegeeinrichtungen.
Unter den im Berichtsjahr ausgewiesenen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen in Höhe von
495,0 TEUR werden unverändert die Verwaltungskostenerstattung (VKE) und Aufwendungen für er-
brachte Leistungen des IT -Bereiches der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die VKE beinhaltet städtische
Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistun-
gen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruch-
nahme ermittelt. Die Verwaltungskostenerstattungen an den Träger werden von den Kostenträgern als
spezifischer Aufwand nicht anerkannt und sind daher nicht über die Pflegesätze refinanziert.
150
2.039
7.964
976
1.226
12.356
143
1.974
7.722
925
1.088
11.853
0 5.000 10.000 15.000
Lebensmittel
Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf
Verwaltungsbedarf
Betreuungs-, Med. - therap. Bedarf
insgesamt
Materialaufwendungen
2023 TEUR 2024 TEUR
Sachaufwand 20.763 TEUR;
97,7 %
Verwaltungskostenerstattung an Träger
398 TEUR; 1,9 %
sonstige Erstattungen an Träger
97 TEUR; 0,5 %
Sachaufwand 2024
Aufwendungen Verwaltungskostenerstattung an Träger sonstige Erstattungen an Träger
507
Geschäftsbericht 2024 37
Die Veränderungen bei den Steuern, Abgaben und Versicherungen sind begründet auf gestiegenen
Entwässerungs- und Kanalgebühren (72,6 TEUR) und höheren Entsorgungskosten (39,3 TEUR).
Unter der Position Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 573,4 TEUR ist die Miete für die Senioren-
Wohnanlage Heilig-Geist-Spital in Höhe von 387,9 TEUR enthalten. Für Letztere erfolgt unter der GuV-
Position „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich.
Die im Berichtsjahr 2024 angefallenen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung mit
2.149,6 TEUR sind rund 445 TEUR höher als zum Vorjahr (1.704,5 TEUR).
Aufgrund des ÖPP-Vertrages für das neue August-Meier-Haus sind im Jahr 2024 337,2 TEUR Aufwen-
dungen durch den Betreiber „August -Meier-Haus Gebäude GmbH “ angefallen. Davon wurden 207,5
TEUR Rücklagen gebildet für zukünftige Instandhaltungen (124,1 TEUR für das Gebäude und 83,4
TEUR für Schönheitsreparaturen).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr 2024 mit 840,4 TEUR um 364,7
TEUR höher als im Vorjahr (475,7 TEUR). In dieser Position sind periodenfremde Aufwendungen für
Rückzahlungen an den Pflegeausbildungsfonds in Höhe von 303,7 TEUR und Rückzahlungen für den
Energie Rettungsschirm in Höhe von 94,2 TEUR enthalten. Erstmalig wird in dieser Position der Auf-
wand aus Forderungsausbuchungen ausgewiesen.
2024 Vorjahr Veränderung
EUR EUR EUR
Steuern 31.141,95 34.757,70 -3.615,75
Abgaben 997.514,60 902.198,09 95.316,51
Versicherungen 70.110,28 58.846,43 11.263,85
Summe 1.098.766,83 995.802,22 102.964,61
Aufwendungen für 2024 Vorjahr Veränderung
Instandhaltung und Instandsetzung EUR EUR EUR
a Instandhaltung und Instandsetzung
- Betriebsbauten 1.195.801,57 872.293,34 323.508,23
Instandhaltung AMH 208.637,28 192.792,97 15.844,31
- Wohnbauten 2.083,76 2.921,58 -837,82
- Außenanlagen 8.372,07 19.054,68 -10.682,61
- Technische Anlagen 133.800,61 65.472,06 68.328,55
- Einrichtungen und Ausstattungen 170.720,76 137.256,91 33.463,85
- Fahrzeuge 13.134,46 7.078,28 6.056,18
- Sonstiges 24.641,21 7.034,35 17.606,86
Summe Instandhaltung 1.757.191,72 1.303.904,17 453.287,55
b Wartung 263.828,00 273.961,27 -10.133,27
Wartung Gebäudemanagement AMH 128.568,15 126.680,20 1.887,95
Sunme Wartung 392.396,15 400.641,47 -8.245,32
insgesamt 2.149.587,87 1.704.545,64 445.042,23
508
Geschäftsbericht 2024 38
.IV. Finanzergebnis
Die Zinserträge in Höhe von 40,6 TEUR (Vorjahr: 45,8 TEUR) enthalten 24,4 TEUR Erträge aus der
Abzinsung von Rückstellungen. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 409,2 TEUR (Vorjahr: 579,5 TEUR
enthalten 348,3 TEUR Zinsen für Darlehen, 39,2 TEUR Zinsen aus dem Betriebsmittelkredit der Stadt
Nürnberg und 21,7 TEUR aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Der Betriebsmittelkredit war im Jahr
2024 notwendig für die Finanzierung laufender Ausgaben.
V. Jahresergebnis
Für den im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Fehlbetr ag in Höhe von 734.360,22 Euro wird vorge-
schlagen, dass er auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der
WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB.
4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nürnberg, 01.09.2025
Elisabeth Ries Melanie Miermeister
Erste Werkleiterin Zweite Werkleiterin
2024 Vorjahr Veränderung
EUR EUR EUR
Zinsen und ähnliche Erträge 40.620,70 45.810,87 -5.190,17
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409.243,54 579.480,35 -170.236,81
Finanzergebnis -368.622,84 -533.669,48 165.046,64
509
Geschäftsbericht 2024 39
Unternehmensdaten Corporate Governance
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung,
welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesen s und der öffentlichen
Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt
sind.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin
für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter in und den 2. Werkleiterinnen mit der gleichzeitigen
Funktion als Dienststellenleiter. Durch eine Satzungsänderung im Stadtrat am 23.02.2022 wurde neben
einer Einzel- auch eine Doppelspitze an der zweiten Werkleitung ermöglicht. Durch Beschluss der Gre-
mien bestandt seit dem 01.06.2022 die zweite Werkleitung aus zwei Personen.
Die Werkleitung war im Geschäftsjahr 2024 sowie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt
besetzt:
Seit dem 1. August 2025 ist die zweite Werkleitung erneut als Einzelspitze ausgeprägt und mit Frau
Melanie Miermeister besetzt. Der Werkausschuss war im Geschäftsjahr 2024 wie folgt besetzt:
1. Werkleitung Elisabeth Ries
technisch-organisatorische
zweite Werkleitung Melanie Miermeister ab 01.02.2024
fachlich-kaufmännische
zweite Werkleitung Indira Schmude-Basic
Werkausschuss Name Partei Beruf
Vorsitzender Vogel, Christian SPD Bürgermeister
Stadträtin Alesik, Nicole CSU Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Stadrat Kraus, Michael CSU Geschäftsführer
Stadträtin Heinemann, Rita CSU Altenpflegerin
Stadträtin Seel, Catrin CSU Steuerberaterin
Stadtrat Tischner, Markus CSU Handw erksmeister
Stadträtin Biesw anger, Jasmin SPD Intensivkrankenschw ester
Stadträtin Härtel, Elke SPD Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Stadträtin Liberova, Diana SPD Pädagogin
Stadträtin Penzkofer-Röhrl, Gabriele SPD Geschäftsführerin i.R.
Stadträtin Friedel, Andrea Bündnis 90 / Die Grünen Hebamme
Stadträtin Lörincz, Reka (ab 15.03.2023) Bündnis 90 / Die Grünen Geschäftsführerin
Stadträtin Yiyit, Lemia Bündnis 90 / Die Grünen Patientenvertreterin
Stadtrat Gehrke, Jahn ÖDP Reha Ausbilder
Stadtrat Feder, Michael AfD Bankkaufmann
Stadträtin Demir, Özlem Die Linke Altenpflegerin
Stadtrat Damm, Alexander Freie Wähler Apotheker
510
Geschäftsbericht 2024 40
Aufgabe des NürnbergStift ist die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke-
rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn - und Betreu-
ungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mi t den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pfle-
gebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen
Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ -
Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für
die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pfleg eleistungen und
der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der zwischen den
Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen
Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird.
511
Geschäftsbericht 2024 41
Anlage 1: Plan-Ist Vergleich der Einrichtungen
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
Das Sebastianspital schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 231 TEUR ab und damit
48 TEUR unter dem N -Plan, das Betriebsergebnis vor der Umlage der Zentrale ist 154 TEUR besser
als das geplante. In der Pflege betrug die Überdeckung im Personalbereich im Jahr 2024 1,92 VK Stel-
len, für Zeitarbeit sind in der Pflege und der Verwaltung 266 TEUR angefallen. Die Erhöhung der Pfle-
gesätze betrug 13,35 % zum 01.07.2024.
August-Meier-Haus
Das August-Meier-Haus schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 1.272 TEUR ab und
damit 572 TEUR unter dem N -Plan. Die Erträge liegen 357 TEUR unter den geplanten aufgrund der
schlechten Auslastung in der Tagespflege. Im Jahresdurchschnitt waren von den angebotenen 16 Plät-
zen nur drei belegt. Die Nachtpflege konnte mangels Nachfrage überhaupt nicht belegt werden. Die
Erhöhung der Pflegesätze betrug zum 01.07.2025 in der allgemeinen Pflege 14,57 %, in der Geronto
15,71 % und in der Pflegeoase 16,8 %. Die Ursache für die ggü. den N -Plan höheren Personalkosten
von 424 TEUR ist eine Überdeckung von 4,84 VK in der Pflege. Für Zeitarbeit in der Pflege und in der
Verwaltung sind Kosten in Höhe von 607 TEUR angefallen. Die Sachkosten in Höhe von 4.917 TEUR
liegen 27 TEUR über den geplanten Aufwendungen.
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 14.293 16.218 1.925 13,5% 15.927 -291 -1,8%
Personalkosten 9.362 9.890 528 5,6% 9.812 -78 -0,8%
Sachkosten 4.903 5.089 186 3,8% 5.030 -59 -1,2%
Betriebsergebnis vor Umlage 28 1.239 1.212 4380,4% 1.085 -154 -12,4%
Umlagen 1.268 1.457 189 14,9% 1.362 -95 -6,5%
Betriebsergebnis nach Umlage -1.240 -218 1.022 -82,4% -277 -59 27,2%
Neutrales Ergebnis 0 -13 -13 2893,5% 93 107 -793,9%
Gesamtergebnis -1.241 -231 1.009 -81,3% -184 48 -20,6%
Sebastianspital
Ist vs. N-PlanIst vs. Vorjahr
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 8.732 10.546 1.814 20,8% 10.903 357 3,4%
Personalkosten 5.555 6.221 666 12,0% 5.797 -424 -6,8%
Sachkosten 4.568 4.917 349 7,6% 4.944 27 0,5%
Betriebsergebnis vor Umlage -1.392 -593 799 -57,4% 161 754 -127,2%
Umlagen 845 975 130 15,4% 911 -64 -6,5%
Betriebsergebnis nach Umlage -2.237 -1.568 669 -29,9% -750 817 -52,1%
Neutrales Ergebnis 82 295 214 261,2% 50 -246 -83,2%
Gesamtergebnis -2.155 -1.272 883 -41,0% -701 572 -44,9%
August-Meier-Haus
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
512
Geschäftsbericht 2024 42
Senioren-Wohnanlage St. Johannis
Die Senioren-Wohnanlage in St. Johannis schließt im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis von 1.617
TEUR ab und damit 2.357 TEUR über dem N-Plan. Im neutralen Ergebnis ist die Auflösung der im Jahr
2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 2.600 TEUR beim Verkauf des Gebäudes in Johannis für die
Verpflichtung aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg abgebildet.
Aufgrund der besseren Belegung im zweiten Halbjahr liegen die Erträge 176 TEUR über den geplanten
Erträgen. Die Erhöhung der Pflegesätze betrug 13,14 % zum 01.07.2025. Die Ursache für die ggü. dem
N-Plan höheren Personalkosten von 257 TEUR ist eine Überdeckung in der Pflege von 6,08 VK, für den
Einsatz von Zeitarbeit sind 44 TEUR in der Pflege angefallen.
Senioren-Wohnanlage Platnersberg
Die Senioren-Wohnanlage am Platnersberg schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von
535 TEUR ab und liegt damit 101 TEUR unter dem N-Plan. Die Erträge in Höhe von 4.382 TEUR liegen
117 TEUR unter den geplanten. Die Personalkosten liegen 75 TEUR unter den geplanten, die Überde-
ckung betrug in der Pflege im Berichtsjahr 3,34 VK, Zeitarbeitskosten sind in der Pflege in Höhe von
158 TEUR angefallen. Die Sachkosten liegen 59 TEUR über den geplanten.
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 5.671 6.552 881 15,5% 6.377 -176 -2,7%
Personalkosten 3.753 4.049 296 7,9% 3.792 -257 -6,4%
Sachkosten 2.777 2.720 -57 -2,0% 2.754 33 1,2%
Betriebsergebnis vor Umlage -859 -217 642 -74,7% -169 48 -22,1%
Umlagen 536 663 127 23,6% 574 -89 -13,4%
Betriebsergebnis nach Umlage -1.396 -880 515 -36,9% -744 137 -15,5%
Neutrales Ergebnis 18 2.497 2.480 14107,5% 4 -2.494 -99,9%
Gesamtergebnis -1.378 1.617 2.995 -217,3% -740 -2.357 -145,8%
Seniorenwohnanlage Johannis
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 4.138 4.382 244 5,9% 4.499 117 2,7%
Personalkosten 3.094 2.797 -297 -9,6% 2.872 75 2,7%
Sachkosten 1.496 1.723 227 15,2% 1.664 -59 -3,4%
Betriebsergebnis vor Umlage -452 -138 314 -69,4% -37 101 -73,4%
Umlagen 409 477 68 16,7% 441 -36 -7,6%
Betriebsergebnis nach Umlage -861 -615 246 -28,5% -477 138 -22,4%
Neutrales Ergebnis -1 80 81 -9841,6% 43 -37 -46,1%
Gesamtergebnis -861 -535 326 -37,9% -434 101 -18,8%
Seniorenwohnanlage Platnersberg
Ist vs. N-PlanIst vs. Vorjahr
513
Geschäftsbericht 2024 43
Senioren-Wohnanlage-Heilig-Geist-Spital
Das Heilig-Geist-Spital schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 149 TEUR ab und liegt
damit 12 TEUR unter dem N-Plan. Die Sachkosten liegen 57 TEUR aufgrund des höheren Instandhal-
tungsaufwands über dem geplanten Instandhaltungsaufwand.
Ambulanter Dienst
Der Ambulante Dienst schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 326 TEUR ab und ist
damit um 203 TEUR besser als der N-Plan.
Geriatrische Reha
Die geriatrische Reha schließt im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis von 162 TEUR ab und damit
um 529 TEUR besser als der N-Plan.
Im Oktober 2024 führten wir mit Unterstützung des Klinikums Nürnberg erstmalig Vergütungsverhand-
lungen durch. Wir verhandelten eine Erhöhung der Pflegesätze um 16,98 %, im letzten Ja hr wurde der
Pflegesatz um 4,2 % erhöht. Durch diese Erhöhung und der besseren Auslastung liegen die Erträge in
Höhe von 3.884 TEUR mit 453 TEUR über dem Plan.
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 1.068 1.061 -7 -0,7% 1.041 -20 -1,9%
Personalkosten 140 142 2 1,2% 157 15 10,5%
Sachkosten 921 1.061 140 15,2% 1.003 -57 -5,4%
Betriebsergebnis vor Umlage 8 -141 -149 -1897,5% -119 22 -15,9%
Umlagen 45 86 41 91,3% 42 -44 -51,3%
Betriebsergebnis nach Umlage -37 -227 -190 513,6% -161 67 -29,3%
Neutrales Ergebnis 4 78 74 1912,8% 0 -78 -100,0%
Gesamtergebnis -33 -149 -116 350,0% -161 -12 7,7%
Heilig-Geist-Spital
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 1.165 1.184 19 1,6% 1.113 -70 -5,9%
Personalkosten 1.251 1.261 11 0,9% 1.360 98 7,8%
Sachkosten 152 156 4 2,6% 179 22 14,4%
Betriebsergebnis vor Umlage -238 -234 4 -1,7% -425 -191 81,8%
Umlagen 94 96 2 1,6% 104 8 8,7%
Betriebsergebnis nach Umlage -332 -330 3 -0,8% -529 -199 60,5%
Neutrales Ergebnis 17 4 -13 -77,4% 0 -4 -100,0%
Gesamtergebnis -315 -326 -11 3,3% -529 -203 62,4%
Ambulanter Dienst
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 3.326 3.884 558 16,8% 3.432 -453 -11,7%
Personalkosten 2.508 2.600 92 3,7% 2.735 135 5,2%
Sachkosten 822 892 70 8,5% 871 -21 -2,4%
Betriebsergebnis vor Umlage -4 392 396 -10674,9% -174 -566 -144,4%
Umlagen 195 225 30 15,4% 210 -15 -6,5%
Betriebsergebnis nach Umlage -199 167 366 -184,2% -384 -552 -329,9%
Neutrales Ergebnis 14 -5 -19 -134,5% 18 23 -464,2%
Gesamtergebnis -185 162 347 -188,0% -367 -529 -325,9%
Reha
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
514
Geschäftsbericht 2024 44
Zentrale
Die Zentrale schließt im Jahr 2024 mit einem negativen Ergebnis von 3.979 TEUR ab und liegt damit
um 334 TEUR unter dem N-Plan. Das Ergebnis der Zentrale wird über einen definierten Umlageschlüs-
sel an alle Einrichtungen verteilt. Die Sachkosten in Höhe von 2.117 TEUR liegen um 152 TEUR über
dem Planansatz. Dies liegt am gegenüber der Planung höheren Instandhaltungsaufwand in Höhe von
256 TEUR.
Ist TEUR Ist TEUR N-Plan TEUR
2023 2024 in TEUR in % 2024 in TEUR in %
Erträge 2.136 2.365 229 10,7% 2.380 15 0,6%
Personalkosten 3.762 4.321 559 14,9% 4.102 -219 -5,1%
Sachkosten 1.774 2.117 343 19,4% 1.965 -152 -7,2%
Betriebsergebnis vor Umlage -3.400 -4.073 -673 19,8% -3.687 386 -9,5%
Umlagen -3.392 -3.979 -587 17,3% -3.645 334 -8,4%
Betriebsergebnis nach Umlage -8 -94 -86 1135,5% -42 52 -55,3%
Neutrales Ergebnis 8 94 86 1135,5% 42 -52 -55,3%
Gesamtergebnis 0 0 0 0,0% 0 0 0,0%
Zentrale
Ist vs. Vorjahr Ist vs. N-Plan
515
Geschäftsbericht 2024 45
Anlage 2: Belegung der Einrichtungen
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der vollstationären Pflege und der Tages-
pflege der letzten fünf Jahre dargestellt.
In der anschließenden Tabelle wird die Bewohnerstruktur nach der Pflegegradverteilung dargestellt.
Belegungsdaten AHS Bereich 2024 Vorjahr
Plätze Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Tagespflege 18 18
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Dauerpflege 254 254
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 272 272
Auslastung Tagespflege
Belegungstage (BT) 3.417 2.737
Auslastungsgrad (in %) 75,9 61,3
Auslastung stationäre Pflege
Belegungstage (BT) 87.656 81.995
Auslastungsgrad (in %) 94,3 88,4
Gesamt AHS
Belegungstage insgesamt 91.073 84.732
Auslastungsgrad (in %) insgesamt 93,4 87,2
92,9% 83,6% 86,1% 88,4% 94,3%
28,7%
39,1%
54,2%
61,3%
75,9%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2020 2021 2022 2023 2024
AHS Auslastungsquote
Pflege
Tagespflege
Bewohnerstruktur
AHS BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Tagespflege 3.417 14 3,8 2.737 11 3,2
(b) Pflege 87.656 240 96,2 81.995 225 96,8
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0 0,0 0 0 0,0
Kurzzeitpflege 10.939 30 12,0 8.419 23 9,9
PG 1 0 0 0,0 0 0 0,0
PG 2 8.971 25 9,9 10.321 28 12,2
PG 3 31.758 87 34,9 28.929 79 34,1
PG 4 23.971 65 26,3 22.203 61 26,2
PG 5 12.017 33 13,2 12.123 33 14,3
insgesamt 91.073,0 253 100,0 84.732 236 100,0
2024 Vorjahr
516
Geschäftsbericht 2024 46
August-Meier-Haus
Zum 1. April 2023 wurde das neue August-Meier-Haus bezogen. In unserem neuen Pflegehaus haben
wir mit der allgemeinen Pflege, der Geronto und der Pflegeoase drei Versorgungsbereiche. Hier liegt
die Auslastungsquote im Jahr 2024 bei 99,2 %. Die Tagespflege wurde erst im September 2023 bezo-
gen mit einer zögerlichen Auslastung von 18,2 %. Für die Nachtpflege bestand kein Bedarf.
In der anschließenden Tabelle wird die Bewohnerstruktur nach der Pflegegradverteilung dargestellt.
Belegungsdaten AMH Bereich 2024 04-12/2023
Plätze/Wohneinheiten (WE) Allgemeine Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 114 114
Geronto
- maximal belegbare Plätze 34 34
Pflegeoase
- maximal belegbare Plätze 10 10
Tagespflege
- maximal belegbare Plätze 16 16
Nachtpflege
- maximal belegbare Plätze 8 0
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 174 174
Bereich 2024 Vorjahr
Tagespflege
Belegungstage (BT) 1067,0 114,0
Auslastungsgrad (in %) 18,2 5,8
Nachtpflege
Belegungstage (BT) 0,0
Auslastungsgrad (in %) 0,0
Bereich 2024 Vorjahr
Stationäre Pflege
Belegungstage (BT) 57.390 40.799
Auslastungsgrad (in %) 99,2 93,9
insgesamt 58.457 40.913
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 88,1 90,1
Bewohnerstruktur
AMH BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
a) Tagespflege 1067 3 1,8 114 0,9 0,3
(b) Pflege 57.390 157 98,2 40.799 148 99,7
ohne PG / noch nicht gestuft 1 0 0,0 0 0 0,0
Kurzzeitpflege 753 2 1,3 745 3 1,8
PG 1 2.794 8 4,8 3.103 11 7,6
PG 2 17.076 47 29,2 12.710 46 31,1
PG 3 18.515 51 31,7 12.424 45 30,4
PG 4 11.221 31 19,2 7.894 29 19,3
PG 5 7.030 19 12,0 3.923 14 9,6
insgesamt 58.457 160 100,0 40.913 149 100,0
2024 04-12/2023
517
Geschäftsbericht 2024 47
Senioren-Wohnanlage St. Johannis
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt .
Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung
Belegungsdaten AHJ Bereich 2024 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 96 96
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 72 72
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 64 64
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 232 232
Belegungstage (BT) Pflege: 37.447 32.505
Rüstig: 5.379 6.764
Wohnen: 21.785 21.975
insgesamt 64.611 61.244
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 76,1 72,3
80,9%
73,7% 71,5% 72,3% 76,1%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2020 2021 2022 2023 2024
AHJ Auslastungsquote
Bewohnerstruktur
AHJ BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 37.447 102,3 58,0 32.505 89 53,1
ohne PG / noch nicht gestuft 0,0 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 788 2,2 1,2 857 2 1,4
PG 1 2.200 6,0 3,4 1.816 5 3,0
PG 2 11.596 31,7 17,9 10.142 28 16,6
PG 3 13.969 38,2 21,6 11.092 30 18,1
PG 4 6.768 18,5 10,5 5.577 15 9,1
PG 5 2.126 5,8 3,3 3.021 8 4,9
(b) Rüstig 5.379 14,7 8,3 6.764 19 11,0
(c) Wohnen 21.785 59,5 33,7 21.975 60 35,9
insgesamt 64.611 176,6 100,0 61.244 168 100,0
2024 Vorjahr
518
Geschäftsbericht 2024 48
Senioren-Wohnanlage Platnersberg
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt.
Belegungsdaten AHP Bereich 2024 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 89 64
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 0 28
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 89 92
Belegungstage (BT) Pflege: 30.141 26.982
Rüstig: 0 2.405
insgesamt 30.141 29.387
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 92,5 87,5
91,5% 89,9% 90,4% 87,5% 92,5%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
2020 2021 2022 2023 2024
AHP Auslastungsquote
Bewohnerstruktur
AHP BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 30.141 82,4 100,0 26.982 74 91,8
ohne PG / noch nicht gestuft 2.831 7,7 9,4 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 626 1,7 2,1 329 1 1,1
PG 1 2.623 7,2 8,7 2.427 7 8,3
PG 2 8.103 22,1 26,9 8.007 22 27,2
PG 3 7.582 20,7 25,2 7.040 19 24,0
PG 4 6.151 16,8 20 6.753 19 23
PG 5 2.225 6,1 7 2.426 7 8
(b) Rüstig 0 0 0,0 2.405 7 8,2
insgesamt 30.141 82 100,0 29.387 81 100,0
2024 Vorjahr
519
Geschäftsbericht 2024 49
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
Ambulanter Dienst
In der nachfolgenden Grafik wird die im Jahresverlauf durchschnittliche Anzahl der Klienten darge-
stellt.
Belegungsdaten HSP Bereich 2024 Vorjahr
Wohneinheiten Wohnheim:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 106 106
Belegungstage (BT) Wohnheim 38.796 38.690
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 100,0 100,0
117 115 110
97 99
0
20
40
60
80
100
120
140
2020 2021 2022 2023 2024
durchschnittliche Klientenzahl
520
Geschäftsbericht 2024 50
Geriatrische Reha
Im Geschäftsjahr 2024 ist die Auslastungsquote auf 92,8 % gestiegen, damit liegt sie höher als die
Auslastungsquote vor Corona (90,7%).
Belegungsdaten Reha Bereich 2024 Vorjahr
Plätze Rehabilitation
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 44 44
Belegungstage (BT) Rehabilitation 14.948 12.425
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 92,8 77,4
90,5% 89,9%
53,6%
49,2%
69,3%
77,4%
92,8%
40,0%
45,0%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Reha Auslastungsquote
521
Geschäftsbericht 2024 51
Anlage 3: Anlagevermögen und Fördernachweise
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. 80000 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 0,00 781.715,14 657.205,22 35.720,92 0,00 0,00 0,00 692.926,14 88.789,00
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 0,00 97.254.713,34 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 40.131.175,89 57.123.537,45
10000 bebaute Grundstücke BB 8.872.151,78 0,00 0,00 0,00 0,00 8.872.151,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.872.151,78
11000 Betriebsbauten (BB) 84.487.411,29 0,00 0,00 0,00 84.487.411,29 35.685.305,29 2.252.645,00 0,00 0,00 0,00 37.937.950,29 46.549.461,00
12000 Außenanlagen BB 3.894.901,67 248,60 0,00 0,00 0,00 3.895.150,27 2.028.973,00 164.252,60 0,00 0,00 0,00 2.193.225,60 1.701.924,67
darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 88.382.312,96 248,60 0,00 0,00 0,00 88.382.561,56 37.714.278,29 2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 40.131.175,89 48.251.385,67
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 0,00
03:00 20000 bebaute Grundstücke mit WB 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. 50000 Technische Anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00
darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 2.769.167,87 472.389,31 0,00 0,00 0,00 3.241.557,18 5.537.355,00
5. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29
60000 E.u.A. in Betriebsgebäuden 8.630.814,00 210.328,45 134.518,80 0,00 27.127,55 8.948.533,70 5.809.944,71 465.096,25 0,00 0,00 19.575,55 6.255.465,41 2.693.068,29
62000 E.u.A. in Außenanlagen 34.253,42 10.126,51 0,00 0,00 0,00 44.379,93 5.943,42 6.710,51 0,00 0,00 0,00 12.653,93 31.726,00
darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festwerte
in Betriebsbauten 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 27.127,55 8.992.913,63 5.815.888,13 471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 6.268.119,34 2.724.794,29
6. 63000 Fahrzeuge 82.849,63 0,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 80.996,63 1.853,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 0,00
7. 70000 Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98
darunter: für Betriebs-
bauten 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.403.432,98
Zwischensumme II. 116.027.181,43 570.537,15 0,00 0,00 34.540,08 116.563.178,50 46.430.687,66 3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 49.774.058,78 66.789.119,72
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 191.509.234,57 570.537,15 0,00 0,00 34.540,08 192.045.231,64 46.380.330,92 3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 49.723.702,04 142.321.529,60
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
insgesamt 116.772.292,65 608.141,07 0,00 0,00 34.540,08 117.345.893,64 47.087.892,88 3.398.667,59 0,00 0,00 19.575,55 50.466.984,92 66.878.908,72
Anlagennachweis für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024
Bilanzposten
522
Geschäftsbericht 2024 52
Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch die Finanzierungsschlüssel:
FLS Einrichtungsart Finanzierungschlüssel
1 reine Pflege (Bereich SGB XI) Eigenkapital
2 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Kommune
8 reine Pflege (Bereich SGB XI) Darlehen
11 reine Pflege (Bereich SGB XI) nicht öffentliche Förderung
15 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Land
30 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Land
31 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Kommune
46 gemischte Einrichtung - Pflege nicht öffentliche Förderung
50 gemischte Einrichtung - Pflege Darlehen
54 gemischte Einrichtung - Pflege Eigenkapital
58 gemischte Einrichtung - nicht Pflege öffentliche Förderung Land
74 gemischte Einrichtung - nicht Pflege nicht öffentliche Förderung
75 gemischte Einrichtung - nicht Pflege öffentliche Förderung Kommune
78 gemischte Einrichtung - nicht Pflege Darlehen
81 gemischte Einrichtung - nicht Pflege Eigenkapital
90 andere Einrichtungen - nicht Pflege Eigenkapital
92 andere Einrichtungen - nicht Pflege öffentliche Förderung Land
94 andere Einrichtungen - nicht Pflege nicht öffentliche Fördeurng
95 andere Einrichtungen - nicht Pflege öffentliche Förderung Kommune
98 andere Einrichtungen - nicht Pflege Darlehen
523
Geschäftsbericht 2024 53
Anbei der Anlagen-und Fördernachweis nach § 4 PVB.
Finanzierungsschlüssel AHK Anfangsbestand Zugang Umbuchung Zuschreibung Abgang AHK Endbestand AfA Anfangsbestand AfA des Jahres AfA Umbuchung AfA Nachaktiv AfA Abgang Afa Endbestand Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
01 Pflegeeinrichtung mit EK 194.070,80 18.733,47 2.477,90 0,00 0,00 215.282,17 -176.317,80 -7.358,47 -2.477,90 0,00 0,00 -186.154,17 17.753,00 29.128,00
11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 51.769,81 1.263,42 0,00 0,00 0,00 53.033,23 -22.344,81 -6.774,42 0,00 0,00 0,00 -29.119,23 29.425,00 23.914,00
15 Pflegeeinrichtung durch Regier 0,00 17.607,03 0,00 0,00 0,00 17.607,03 0,00 -1.633,03 0,00 0,00 0,00 -1.633,03 0,00 15.974,00
30 Mischeinrichtung durch Regier. 31.605,33 0,00 0,00 0,00 0,00 31.605,33 -26.370,33 -4.455,00 0,00 0,00 0,00 -30.825,33 5.235,00 780,00
46 Mischeienrichtung mit Spenden 16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 16.047,38 -16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 -16.047,38 0,00 0,00
54 Mischeinrichtung mit EK 121.751,68 0,00 0,00 0,00 0,00 121.751,68 -121.751,68 0,00 0,00 0,00 0,00 -121.751,68 0,00 0,00
58 Misch-, nicht Pflege d. Regier 20.206,67 0,00 0,00 0,00 0,00 20.206,67 -16.860,67 -2.847,00 0,00 0,00 0,00 -19.707,67 3.346,00 499,00
74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 15.541,77 -15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.541,77 0,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 60.560,56 0,00 0,00 0,00 0,00 60.560,56 -60.560,56 0,00 0,00 0,00 0,00 -60.560,56 0,00 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 169.735,42 0,00 -2.477,90 0,00 0,00 167.257,52 -141.429,42 -11.171,00 2.477,90 0,00 0,00 -150.122,52 28.306,00 17.135,00
92 andere Heimeinr. d. Regierung 35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 35.281,19 -35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 -35.281,19 0,00 0,00
94 andere Heimeinr. mit Spenden 27.540,61 0,00 0,00 0,00 0,00 27.540,61 -24.699,61 -1.482,00 0,00 0,00 0,00 -26.181,61 2.841,00 1.359,00
Summe 744.111,22 37.603,92 0,00 0,00 0,00 781.715,14 -657.205,22 -35.720,92 0,00 0,00 0,00 -692.926,14 86.906,00 88.789,00
II. Sachanlagen
1.1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
01 Pflegeeinrichtung mit EK 25.106.314,04 248,60 0,00 0,00 0,00 25.106.562,64 -9.803.699,65 -376.748,60 0,00 0,00 0,00 -10.180.448,25 15.302.614,39 14.926.114,39
02 Pflegeeinrichtung vom Träger 488.876,82 0,00 0,00 0,00 0,00 488.876,82 -373.405,82 -23.095,00 0,00 0,00 0,00 -396.500,82 115.471,00 92.376,00
08 Pflegeeinrichtung mit Darlehen 23.520.746,53 0,00 0,00 0,00 0,00 23.520.746,53 -4.376.327,53 -563.454,00 0,00 0,00 0,00 -4.939.781,53 19.144.419,00 18.580.965,00
11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 4.096.805,53 0,00 0,00 0,00 0,00 4.096.805,53 -2.021.295,53 -90.405,00 0,00 0,00 0,00 -2.111.700,53 2.075.510,00 1.985.105,00
15 Pflegeeinrichtung durch Regier 13.918.453,17 0,00 0,00 0,00 0,00 13.918.453,17 -659.521,17 -343.200,00 0,00 0,00 0,00 -1.002.721,17 13.258.932,00 12.915.732,00
30 Mischeinrichtung durch Regier. 419.879,23 0,00 0,00 0,00 0,00 419.879,23 -377.735,23 -25.062,00 0,00 0,00 0,00 -402.797,23 42.144,00 17.082,00
46 Mischeienrichtung mit Spenden 66.252,88 0,00 0,00 0,00 0,00 66.252,88 -40.433,88 -1.148,00 0,00 0,00 0,00 -41.581,88 25.819,00 24.671,00
50 Mischeinrichtung mit Darlehen 2.011.262,60 0,00 1.232.931,67 0,00 0,00 3.244.194,27 -1.753.509,60 -120.764,00 -764.843,67 0,00 0,00 -2.639.117,27 257.753,00 605.077,00
54 Mischeinrichtung mit EK 5.089.551,87 0,00 3.647.700,50 0,00 0,00 8.737.252,37 -4.396.591,86 -292.698,00 -2.287.776,53 0,00 0,00 -6.977.066,39 692.960,01 1.760.185,98
58 Misch-, nicht Pflege d. Regier 435.677,23 0,00 0,00 0,00 0,00 435.677,23 -360.513,23 -21.403,00 0,00 0,00 0,00 -381.916,23 75.164,00 53.761,00
74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 259.884,66 0,00 0,00 0,00 0,00 259.884,66 -175.272,66 -6.943,00 0,00 0,00 0,00 -182.215,66 84.612,00 77.669,00
78 Misch-, nicht Pflege mit Darl. 2.869.376,31 0,00 -1.232.931,67 0,00 0,00 1.636.444,64 -2.282.654,31 -118.634,00 764.843,67 0,00 0,00 -1.636.444,64 586.722,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 5.736.935,24 0,00 -3.647.700,50 0,00 0,00 2.089.234,74 -4.217.341,27 -159.670,00 2.287.776,53 0,00 0,00 -2.089.234,74 1.519.593,97 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 6.320.209,40 0,00 0,00 0,00 0,00 6.320.209,40 -3.053.745,32 -118.250,00 0,00 0,00 0,00 -3.171.995,32 3.266.464,08 3.148.214,08
92 andere Heimeinr. d. Regierung 107.904,20 0,00 0,00 0,00 0,00 107.904,20 -69.954,20 -1.844,00 0,00 0,00 0,00 -71.798,20 37.950,00 36.106,00
94 andere Heimeinr. mit Spenden 2.379.908,70 0,00 0,00 0,00 0,00 2.379.908,70 -1.497.154,70 -42.077,00 0,00 0,00 0,00 -1.539.231,70 882.754,00 840.677,00
95 andere Heimeinr. vom Träger 280.978,13 0,00 0,00 0,00 0,00 280.978,13 -210.672,13 -26.049,00 0,00 0,00 0,00 -236.721,13 70.306,00 44.257,00
98 andere Heimeinr. mit Darlehen 4.145.448,20 0,00 0,00 0,00 0,00 4.145.448,20 -2.044.450,20 -85.453,00 0,00 0,00 0,00 -2.129.903,20 2.100.998,00 2.015.545,00
Summe 97.254.464,74 248,60 0,00 0,00 0,00 97.254.713,34 -37.714.278,29 -2.416.897,60 0,00 0,00 0,00 -40.131.175,89 59.540.186,45 57.123.537,45
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
90 andere Heimeinr. mit EK 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 -50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.356,74 0,00 0,00
Summe 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 -50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.356,74 0,00 0,00
4.1 Technische Anlagen
01 Pflegeeinrichtung mit EK 1.007.742,54 54.449,53 84.231,11 0,00 0,00 1.146.423,18 -625.215,54 -64.423,49 -37.565,15 0,00 0,00 -727.204,18 382.527,00 419.219,00
02 Pflegeeinrichtung vom Träger 82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 82.385,99 -82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 -82.385,99 0,00 0,00
08 Pflegeeinrichtung mit Darlehen 4.039.855,44 0,00 0,00 0,00 0,00 4.039.855,44 -203.188,44 -270.919,00 0,00 0,00 0,00 -474.107,44 3.836.667,00 3.565.748,00
11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 106.104,56 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 97.192,18 -5.330,56 -6.699,04 371,42 0,00 0,00 -11.658,18 100.774,00 85.534,00
15 Pflegeeinrichtung durch Regier 1.536.947,85 0,00 0,00 0,00 0,00 1.536.947,85 -146.608,85 -90.771,00 0,00 0,00 0,00 -237.379,85 1.390.339,00 1.299.568,00
46 Mischeienrichtung mit Spenden 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 -3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.772,30 0,00 0,00
54 Mischeinrichtung mit EK 72.674,78 0,00 22.178,96 0,00 0,00 94.853,74 -72.674,78 0,00 -22.178,96 0,00 0,00 -94.853,74 0,00 0,00
74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 5.343,96 -5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.343,96 0,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 97.681,09 0,00 -22.178,96 0,00 0,00 75.502,13 -97.681,09 0,00 22.178,96 0,00 0,00 -75.502,13 0,00 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 1.344.347,87 74.216,78 -75.318,73 0,00 0,00 1.343.245,92 -1.223.326,87 -19.676,78 37.193,73 0,00 0,00 -1.205.809,92 121.021,00 137.436,00
94 andere Heimeinr. mit Spenden 120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 -120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -120.000,00 0,00 0,00
95 andere Heimeinr. vom Träger 199.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 199.000,00 -149.250,00 -19.900,00 0,00 0,00 0,00 -169.150,00 49.750,00 29.850,00
98 andere Heimeinr. mit Darlehen 34.389,49 0,00 0,00 0,00 0,00 34.389,49 -34.389,49 0,00 0,00 0,00 0,00 -34.389,49 0,00 0,00
Summe 8.650.245,87 128.666,31 0,00 0,00 0,00 8.778.912,18 -2.769.167,87 -472.389,31 0,00 0,00 0,00 -3.241.557,18 5.881.078,00 5.537.355,00
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024
524
Geschäftsbericht 2024 54
Finanzierungsschlüssel AHK Anfangsbestand Zugang Umbuchung Zuschreibung Abgang AHK Endbestand AfA Anfangsbestand AfA des Jahres AfA Umbuchung AfA Nachaktiv AfA Abgang Afa Endbestand Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
5.1 Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
01 Pflegeeinrichtung mit EK 4.304.347,13 144.681,54 151.038,42 0,00 -1.498,28 4.598.568,81 -2.020.390,13 -354.317,34 -12.109,62 0,00 1.137,28 -2.385.679,81 2.283.957,00 2.212.889,00
02 Pflegeeinrichtung vom Träger 26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 26.856,25 -26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 -26.856,25 0,00 0,00
11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 366.128,71 21.720,90 0,00 0,00 -5.895,88 381.953,73 -198.485,71 -33.552,90 0,00 0,00 2.018,88 -230.019,73 167.643,00 151.934,00
15 Pflegeeinrichtung durch Regier 65.812,51 19.505,72 0,00 0,00 0,00 85.318,23 -46.283,51 -6.769,72 0,00 0,00 0,00 -53.053,23 19.529,00 32.265,00
46 Mischeienrichtung mit Spenden 59.551,44 0,00 0,00 0,00 0,00 59.551,44 -59.551,44 0,00 0,00 0,00 0,00 -59.551,44 0,00 0,00
54 Mischeinrichtung mit EK 266.885,05 0,00 9.869,73 0,00 -1.660,68 275.094,10 -266.318,05 -226,00 -9.869,73 0,00 1.660,68 -274.753,10 567,00 341,00
74 Misch-, nicht Pflege mit Spend 67.132,66 0,00 0,00 0,00 0,00 67.132,66 -67.132,66 0,00 0,00 0,00 0,00 -67.132,66 0,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 177.924,33 0,00 -9.869,73 0,00 0,00 168.054,60 -177.924,33 0,00 9.869,73 0,00 0,00 -168.054,60 0,00 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 3.002.539,47 34.546,80 -16.519,62 0,00 -18.072,71 3.002.493,94 -2.634.816,18 -75.179,80 12.109,62 0,00 14.758,71 -2.683.127,65 367.723,29 319.366,29
92 andere Heimeinr. d. Regierung 285.856,24 0,00 0,00 0,00 0,00 285.856,24 -285.856,24 0,00 0,00 0,00 0,00 -285.856,24 0,00 0,00
94 andere Heimeinr. mit Spenden 42.033,63 0,00 0,00 0,00 0,00 42.033,63 -32.273,63 -1.761,00 0,00 0,00 0,00 -34.034,63 9.760,00 7.999,00
Summe 8.665.067,42 220.454,96 134.518,80 0,00 -27.127,55 8.992.913,63 -5.815.888,13 -471.806,76 0,00 0,00 19.575,55 -6.268.119,34 2.849.179,29 2.724.794,29
6. Fahrzeuge
01 Pflegeeinrichtung mit EK 48.540,62 0,00 0,00 0,00 0,00 48.540,62 -46.687,62 -1.853,00 0,00 0,00 0,00 -48.540,62 1.853,00 0,00
11 Pflegeeinrichtung mit Spenden 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 -12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -12.600,00 0,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 14.309,01 0,00 0,00 0,00 0,00 14.309,01 -14.309,01 0,00 0,00 0,00 0,00 -14.309,01 0,00 0,00
94 andere Heimeinr. mit Spenden 7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 -7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.400,00 0,00 0,00
Summe 82.849,63 0,00 0,00 0,00 0,00 82.849,63 -80.996,63 -1.853,00 0,00 0,00 0,00 -82.849,63 1.853,00 0,00
7.1 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
01 Pflegeeinrichtung mit EK 1.217.930,73 217.904,28 -134.518,80 0,00 -7.412,53 1.293.903,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.217.930,73 1.293.903,68
54 Mischeinrichtung mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
81 Misch-, nicht Pflege mit EK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
90 andere Heimeinr. mit EK 106.266,30 3.263,00 0,00 0,00 0,00 109.529,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.266,30 109.529,30
Summe 1.324.197,03 221.167,28 -134.518,80 0,00 -7.412,53 1.403.432,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.324.197,03 1.403.432,98
Summe II. 115.893.975,06 570.537,15 0,00 0,00 -34.540,08 116.563.178,50 -46.430.687,66 -3.362.946,67 0,00 0,00 19.575,55 -49.774.058,78 69.594.640,77 66.789.119,72
III. Finanzanlagen
90 andere Heimeinr. mit EK 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00
Summe 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00
Summe Gesamt 116.772.292,65 608.141,07 0,00 0,00 -34.540,08 117.345.893,64 -47.087.892,88 -3.398.667,59 0,00 0,00 19.575,55 -50.466.984,92 69.684.399,77 66.878.908,72
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024
525
Geschäftsbericht 2024 55
Anbei der Fördernachweis öffentliche Förderung
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 87.093,19 17.607,03 0,00 0,00 0,00 104.700,22 78.512,19 8.935,03 0,00 0,00 0,00 87.447,22 17.253,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 15.651.768,78 0,00 0,00 0,00 0,00 15.651.768,78 2.051.801,78 440.653,00 0,00 0,00 0,00 2.492.454,78 13.159.314,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 15.651.768,78 0,00 0,00 0,00 0,00 15.651.768,78 2.051.801,78 440.653,00 0,00 0,00 0,00 2.492.454,78 13.159.314,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 1.818.333,84 0,00 0,00 0,00 0,00 1.818.333,84 378.244,84 110.671,00 0,00 0,00 0,00 488.915,84 1.329.418,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 1.818.333,84 68.078,00 0,00 0,00 0,00 1.886.411,84 378.244,84 110.671,00 0,00 0,00 0,00 488.915,84 1.329.418,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 378.525,00 19.505,72 0,00 € 0,00 0,00 398.030,72 358.996,00 6.769,72 0,00 0,00 0,00 365.765,72 32.265,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festwerte
in Betriebsbauten 378.525,00 19.505,72 0,00 0,00 0,00 398.030,72 358.996,00 6.769,72 0,00 0,00 0,00 365.765,72 32.265,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 17.848.627,62 19.505,72 0,00 0,00 0,00 17.868.133,34 2.789.042,62 558.093,72 0,00 0,00 0,00 3.347.136,34 14.520.997,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 17.848.627,62 87.583,72 0,00 0,00 0,00 17.936.211,34 2.789.042,62 558.093,72 0,00 0,00 0,00 3.347.136,34 14.589.075,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 17.935.720,81 37.112,75 0,00 0,00 0,00 17.972.833,56 2.867.554,81 567.028,75 0,00 0,00 0,00 3.434.583,56 14.538.250,00
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024
Bilanzposten
526
Geschäftsbericht 2024 56
Anbei Fördernachweis nicht öffentliche Förderung
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2024)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 110.899,57 1.263,42 0,00 0,00 0,00 112.162,99 78.633,57 8.256,42 0,00 0,00 0,00 86.889,99 25.273,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 6.802.851,77 0,00 0,00 0,00 0,00 6.802.851,77 3.734.156,77 140.573,00 0,00 0,00 0,00 3.874.729,77 2.928.122,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 6.802.851,77 0,00 0,00 0,00 0,00 6.802.851,77 3.734.156,77 140.573,00 0,00 0,00 0,00 3.874.729,77 2.928.122,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 235.220,82 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 226.308,44 134.446,82 6.699,04 -371,42 0,00 0,00 140.774,44 85.534,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 235.220,82 0,00 -8.912,38 0,00 0,00 226.308,44 134.446,82 6.699,04 -371,42 0,00 0,00 140.774,44 85.534,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 534.846,44 21.720,90 0,00 0,00 5.895,88 550.671,46 357.443,44 35.313,90 0,00 0,00 2.018,88 390.738,46 159.933,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festwerte
in Betriebsbauten 534.846,44 21.720,90 0,00 0,00 5.895,88 550.671,46 357.443,44 35.313,90 0,00 0,00 2.018,88 390.738,46 159.933,00
6. Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 7.592.919,03 21.720,90 -8.912,38 0,00 5.895,88 7.599.831,67 4.246.047,03 182.585,94 -371,42 0,00 2.018,88 4.426.242,67 3.173.589,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 7.592.919,03 21.720,90 -8.912,38 € 0,00 € 5.895,88 7.599.831,67 4.246.047,03 182.585,94 -371,42 0,00 2.018,88 4.426.242,67 3.173.589,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 7.703.818,60 22.984,32 -8.912,38 0,00 5.895,88 7.711.994,66 4.324.680,60 190.842,36 -371,42 0,00 2.018,88 4.513.132,66 3.198.862,00
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2024
Bilanzposten
527
Geschäftsbericht 2024 57
Anlage 4: Erläuterungen zu den Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Die-
ses wurde für den Abschluss 2024 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR
(Version 6.0.8.2-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung
erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Ar-
tikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handels-
rechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden
Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden:
Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren.
Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5%.
Rentendynamik 1,75%.
Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum .
Fluktuation 0%.
Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G.
Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung , der für die Diskontierung der Altersverso r-
gungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen, welche sich
für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, ermit telt aus 7 Geschäftsjahren, ergeben
(Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12. 2024 1,96 %. Im
Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,74 % kalkuliert.
Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Die in beiden Gutachten
ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 13.609.212 EUR ( alte Methodik – durchschnittlicher
Zinssatz der letzten 7 Jahre) bzw. 13.708.325 EUR (neue Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der
letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 99.113 EUR.
In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“
(Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Bei Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen
oder Anwartschaften auf Vers orgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechts-
anspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in
Anspruch genommen. Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.20 24
beträgt nach neuer Bewertungsmethodik 3.754.710 EUR.
Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem 10 -Jahresdurchschnittsatz und dem 7 -Jahres-
durchschnittsatz beträgt bei den passivierungspflichtigen Pensionsrückstellungen 48.127 Euro zum
31.12.2024. Zum Jahresabschluss 31.12.2024 wurde die Pensionsrückstellung mit einem Zinssatz von
1,90 % berechnet. Im Vorjahr wurde mit einem Zinssatz von 1,82 % gerec hnet, der positive Effekt aus
der Zinsänderung beträgt 65.326 Euro.
Die Beihilferückstellung wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten durch die Stadt
Nürnberg belegt. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfah-
ren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank ver-
öffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2024: 1,96 %, Vorjahr: 1,74 %) vorgenommen, wel-
che sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung
sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln
Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung
der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3 % pro Jahr angesetzt.
Das versicherungsmathematische Gutachten für die Altersteilzeitrückstellung ist durch die Stadt
Nürnberg erstellt worden. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Zum
31.12.2024 wird eine Rückstellungswert in Höhe von 379,4 TEUR ausgewiesen. Für zwei bestehende
Sabbatregelungen beträgt der Rückstellungswert zum 31.12.2024 47,5 TEUR.
Die Diskontierung der Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzinssätzen (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2024 1,96 %, Vorjahr 1,74 %) vor-
genommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als Ge-
haltstrend wurde eine Steigerung von 1,75 % pro Jahr angenommen. Auch die sem Gutachten liegen
die Richttafeln Heubeck 20 18 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den ak-
528
Geschäftsbericht 2024 58
tuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA
3 n.F.) angewendet.
Die bestehenden Rückstellungen für Archivierungskosten und Dienstjubiläen wurden zum
31.12.2024 fortgeschrieben.
Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 3,0 %
berücksichtigt.
Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche wurden für die ein-
zelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft angesetzt. Die für die
Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der durchschnittlichen Ist -Arbeitstage sind für 2024
unverändert mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2024 bestanden Urlaubsansprüche in Höhe von 3.110
Tagen, im Vergleich zum Vorjahr mit 2.926 Tagen sind es 185 Tage me hr.
Zum 31.12.2024 wurde für 9.831,86 Überstunden eine Rückstellung gebildet. Dies ist ein Abbau im
Vergleich zum Vorjahr (10.758,33 Stunden) um 926,47 Stunden.
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durchg e-
führt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt im Jahr 2025. Die Rückstellung ergibt sich aus
der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2016 bis 2021 und wurde mit der letz-
ten Rechnungsstellung im Jahr 2023 verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine
Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Dis-
kontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 3 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundes-
bank vorgegebenen Zinssatz in Höhe von 1,54%.
Die in Vorjahren gebildete Aufwandsrückstellung für Großreparaturen wurde beibehalten und zum
Stichtag 31.12.2024 unverändert mit 765 TEUR ausgewiesen. Diese beinhaltet für AHS 420 TEUR für
die Fassaden- und Dacherneuerung, für AHJ 240,5 TEUR für die Dacherneuerung und für AHP 104,8
TEUR für die Dacherneuerung.
Die im Jahr 2018 gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem
Verkauf des Grundstücks St. Johannis, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem Baulandbe-
schluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdeckt hatte, wurde erfolgswirksam aufgelöst. Be-
gründet wurde die Auflösung durch die vorgelegten Planungen, da kein neues Baurecht geschaffen wird
und somit nach aktueller Rechts- und Beschlusslage der BLB nicht anzuwenden ist.
529
Geschäftsbericht 2024 59
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AfA Absetzung für Abnutzung
AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMH August – Meier- Haus
AMH TP Tagespflege im August-Meier-Haus
AK Anschaffungskosten
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz
BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz
BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
BT Berechnungstag(e)
BKT Beköstigungstag (e)
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
ERGO Praxis für Ergotherapie
EUR EURO
Fl.-Nr. Flur-Nummer
FSL Finanzierungsschlüssel
GO Gemeindeordnung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
HGB Handelsgesetzbuch
HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital
HWD Hauswirtschaftlicher Dienst
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KGr. Kontengruppe
MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung
N-Plan Nachtragswirtschaftsplan
NüSt NürnbergStift
NüStSgG NürnbergStift Service gGmbH
o.A. ohne Angabe
PBV Pflege-Buchführungsverordnung
PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
PeBem Personalbemessungs
PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz
REHA Geriatrische Rehabilitation
RBW Restbuchwert(e)
rd. rund
SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung
SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung
SoPo Sonderposten
TEUR Tausend EURO
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
ü.T. über Tausend
U/V Unterkunft und Verpflegung
VK Vollkraft
VKE Verwaltungskostenerstattung
530
Geschäftsbericht 2024 60
WE Wohneinheiten
wbg wbg Nürnberg GmbH
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
Z NürnbergStift Zentrale
531
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüSt/019/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 02.10.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 02.10.2025):
Der Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt w urde nach Art. 107
Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom Rpr
geprüft. Die Begutachtung der Entlastung wird vorbehaltlich der Testierung durch Rpr
empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö 03.12.2025):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfung -
sausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (StR Ö 10.12.2025):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
77
532
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
533
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
534
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/019/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 02.10.2025):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die
Entlastung für den Jahresabschluss 20 24 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss
dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
535
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/008/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
06.06.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 22.10.2025 öffentlich Beschluss
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2024 Bericht
1.1 b Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk BKPV JA 2024 Anlagen
1.2 Jahresabschluss 2024 Erstellungsbericht Dr. Storg
Sachverhalt (WerkA-FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
88
536
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
537
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RPR
Ref. I/II
538
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/008/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 06.06.2025):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom xx.06.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt → 24.596.522,67 Euro.
Der Jahresverlust beträgt → → → → → 2.266.092,52 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024
des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt → 24.596.522,67 Euro.
Der Jahresverlust beträgt → → → 2.266.092,52 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2024 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 24.596.522,67 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.266.092,52 Euro
ab.
3. Der Jahresverlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs FSN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekannt gegeben.
539
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts 2024 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
88
540
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Renatastraße 73, 80639 München
Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883
E-Mail: poststelle@bkpv.de
541
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
Inhaltsverzeichnis
Blatt
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2
2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen 3
2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 7
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 7
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 7
4.1.2 Jahresabschluss 7
4.1.3 Lagebericht 8
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 9
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 9
5.1.1 Bilanzaufbau 9
5.1.2 Kapitalflussrechnung 11
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und
Ertragsbeurteilung) 13
5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 14
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15
7. Schlussbemerkung 20
542
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
Anlagen
1 Jahresabschluss
1.1 Bilanz zum 31.12.2024
1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024
1.3 Anhang
2 Lagebericht
3 Sonstige Anlagen
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Wichtige Verträge
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog
zur Prüfung nach § 53 HGrG
Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben.
Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Run-
dungsdifferenzen ergeben.
543
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
1
1. Prüfungsauftrag
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Die Werkleitung des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (im
Folgenden FSN genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 03.02.2025, den Jahres-
abschluss 2024 des FSN unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für
das Wirtschaftsjahr 2024 zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich
zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss
des Stadtrats vom 23.10.2024 zugrunde.
Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO).
Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunal-
rechtlichen Vorschriften.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nach-
folgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be-
richtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Des Weite-
ren waren die landesrechtlichen Vorschriften (§ 7 KommPrV) zu beachten.
Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurtei-
lung der Werkleitung.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5
im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk, der mit einem Zusatz versehen wird, wird in Abschnitt 6 wiedergege-
ben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz
(Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anla-
ge 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.
Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge ha-
ben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt.
544
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
2
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Die Werkleitung hat entsprechend § 24 EBV einen Lagebericht aufgestellt, in welchem
sie den Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs darstellt. Hierbei ist die Wer-
kleitung auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für
den Inhalt des Lageberichts ist die Werkleitung als gesetzlicher Vertreter des Eigenbe-
triebs verantwortlich.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stel-
lung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurtei-
lung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Be-
rücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unse-
rer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehö-
ren Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen so-
wie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Pro-
gnoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen
eine Beurteilung erlauben.
Die Werkleitung macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unter-
nehmens wesentliche Angaben:
„Auch im Wirtschaftsjahr 2024 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang not-
wendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Be-
triebs-GmbH waren, durchgeführt. (…)
Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.266 fällt um TEUR 414 geringer aus, als ur-
sprünglich für das Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maß-
geblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung
von Bauten. Dies geht vor allen Dingen auf die geplante Erneuerung der ZKS Anlage
(Zutrittskontrollsystem) zurück. Aufgrund der fortschreitenden Planung des Vollumbaus
des Stadions wurde diese nicht wie geplant erneuert, sondern es wird versucht die be-
stehende Anlage noch weiter zu betreiben, bis eine abschließende Entscheidung über
die Zukunft des Stadions vorliegt.
Für das Jahr 2025 ist laut Wirtschaftsplan 2025 ein höherer Jahresverlust als 2024 ein-
geplant. Dieser beträgt TEUR 3.006. (…)
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermö-
gen geplant. Für 2025 sind Investitionsmaßnahmen im Zuge des Stadionneubaus in
Höhe von TEUR 2.500 geplant.
545
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
3
Investitionsmaßnahmen in die Substanz des bestehenden Stadions sind keine geplant.
Die in 2025 durchzuführenden Maßnahmen bezüglich des Bestandsstadions werden
ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet. (…)
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des
1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.
Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und In-
standhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanz-
erhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.
Im Auftrag des Stadtrats lies der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeits-
studie durchführen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sport-
areals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg wurden im Juli 2023 dem Stadtrat vor-
gelegt. In Folge dessen wurde der FSN beauftragt weitere Weichenstellungen in Rich-
tung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions vorzunehmen. Dies be-
inhaltete u.a. die Durchführung von Öffentlichkeitsverfahren, die Erstellung eines Fi-
nanzierungskonzepts, die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieversorgung, Beauf-
tragung weiterer zur Entscheidungsfindung benötigter Gutachten und Untersuchungen,
die Fortführung der zur Begleitung der Machbarkeitsstudie ins Leben gerufenen Pro-
jektgruppe sowie der Einrichtung eines Lenkungskreises.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im März 2025 durch den Rat der Stadt Nürn-
berg über weitere Schritte im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau
des Stadions entschieden. Dabei wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau statt-
finden soll und Planung und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen
sollten. Es könnte voraussichtlich im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein
externes Büro erfolgen.“
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die
Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebe-
urteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unterneh-
mens gefährdet wäre.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts
durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ergänzt.
Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lage-
bericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung
der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich
546
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
4
der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch die Werkleitung im Jah-
resabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt
Nürnberg angewiesen. Zuschüsse, Verlustausgleichsleistungen oder Kapitaleinlagen
aus öffentlichen Mitteln an ein Unternehmen können gemäß Art. 107 AEUV unzulässige
Beihilfen darstellen. Die Werkleitung und die Stadt sollten die Beihilfeproblematik prüfen
und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einleiten.
Wir verweisen hierzu auf die bereits in den Vorberichten gegebenen Hinweise.
2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2024 wurde der festgestellte Jahresver-
lust 2023 (2,117 Mio €) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Am 23.11.2023 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschafts-
plans 2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 ein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich
(2,262 Mio €) beschlossen, der in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzu-
stellen ist. Der Verlustausgleich wurde im September 2024 und im Januar 2025 in
Höhe von jeweils 1,181 Mio € abgerufen und im Berichtsjahr insgesamt der Allgemei-
nen Rücklage zugeführt. In Höhe von 1,181 Mio € wurde eine Forderung gegenüber
der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgte entsprechend Art. 107 GO.
Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen sowie
den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum
31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem An-
hang sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs-
legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Einbezogen in
die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie die Ordnungsmäßig-
keit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen
547
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
5
liegen in der Verantwortung der Werkleitung; dies gilt auch für die uns gemachten An-
gaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unter-
ziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzen-
den Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind.
Den Lagebericht haben wir darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir
auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
gestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschrif-
ten zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbeson-
dere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Ge-
genstand unseres Prüfungsauftrags.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der
§§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungs-
standards für weniger komplexe Einheiten beachtet. Danach haben wir unsere Prü-
fung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungs-
prüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzli-
chen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs we-
sentlich auswirken, hätten erkennen müssen.
Entsprechend § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fort-
bestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäfts-
tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft,
um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungs-
legung führen können. Dazu haben wir die Betriebssatzung sowie wichtige Verträge
und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei
Prüfungsbeginn vom Werkausschussvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich,
haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungs-
wesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht
und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An-
548
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
6
wendung im Wirtschaftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussa-
gebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir
das Verfahren der bewussten Auswahl zugrunde gelegt.
Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die sonstigen be-
trieblichen Aufwendungen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen über-
zeugt. Von der Stadt Nürnberg haben wir eine Saldenbestätigung für das Betriebsmit-
telkonto eingeholt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Bezie-
hungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Pos-
ten des Jahresabschlusses u.a. Darlehensverträge eingesehen.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahressabschluss, der mit folgendem
Zusatz versehen war: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertrags-
lage ist nicht zufrieden stellend.“ (Prüfungsbericht vom 31.05.2024). Der Vorjahresab-
schluss wurde am 11.12.2024 durch den Stadtrat festgestellt.
Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und
standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Auf-
klärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benann-
ten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Werklei-
tung vom 15.05.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen.
Die Prüfungsarbeiten wurden in der Zeit vom 03.04. bis 15.05.2025 durch Frau Dipl.-
Kfm. Gunselmann durchgeführt.
549
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
7
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung.
Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung
unter Zuhilfenahme der EDV-Anlage (über DATEV) ordnungsgemäß geführt.
Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys-
tem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Or-
ganisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchfüh-
rung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderun-
gen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kon-
trollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfas-
sung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert,
das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit
den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des
gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, füh-
ren zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lage-
bericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und
Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften ein-
schließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung
ergab keine Beanstandung.
4.1.2 Jahresabschluss
Der FSN der Stadt Nürnberg ist ein Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO. Der Jahresab-
schluss ist entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
aufzustellen.
550
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
8
Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und An-
hang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den
Vorschriften der EBV.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewer-
tungsvorschriften wurden beachtet.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte
bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 24.596.522,67 € und
einem Jahresverlust von 2.266.092,52 €.
In dem vom Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und
die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahl-
weise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver-
lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde
zulässigerweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen der Betriebssat-
zung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonne-
nen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen
Belangen den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamt-
aussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264
Abs. 2 HGB).
551
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
9
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die ent-
sprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3) sowie auf unsere Erläuterungen unter
Abschnitt 2.3. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewer-
tungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume
und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5
dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage
nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufge-
führt und erläutert.
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Über das Ergebnis der Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den
Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt.
Entsprechend Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung
der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, die verlustbrin-
genden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ur-
sachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, auf die Ursachen
eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlustes sowie auf
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungs-
analyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirt-
schaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bi-
lanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
5.1.1 Bilanzaufbau
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen
und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanz-
posten zum 31.12.2023 gegenübergestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind gegen-
einander aufgerechnet, soweit sie kein echtes Vermögen bzw. keine echten Schulden
darstellen.
552
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
10
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem
langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen
Vermögen zugeordnet.
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem
Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuord-
nung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Ver-
fügbarkeit erfolgt. Abweichend von der tatsächlichen Fälligkeit der Tilgungsleistung im
Folgejahr werden langfristige Darlehen komplett den langfristigen Passivposten zuge-
ordnet.
Bilanzaufbau 31.12.2023
T€ %
31.12.2024
T€ %
Aktivseite
Langfristig
Sachanlagen 23.974 93 21.946 89
Kurzfristig
Forderungen 31 0 1.250 5
Flüssige Mittel 1.725 7 1.395 6
1.756 7 2.645 11
Summe 25.730 100 24.591 100
Passivseite
Langfristig
Eigenkapital 16.442 64 16.537 67
Verbindlichkeiten 9.121 35 7.418 30
25.563 99 23.955 97
Kurzfristig
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 167 1 636 3
Summe 25.730 100 24.591 100
Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Jahr 2024 um 1,139 Mio € oder 4 % auf
24,591 Mio € ab.
Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen um 2,028 Mio € auf 21,946 Mio € zurück.
Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Das anteilige Anlagevermögen ver-
553
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
11
minderte sich bei einer niedrigeren bereinigten Bilanzsumme von 93 % auf 89 % der
bereinigten Bilanzsumme.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten nahmen die Forderungen vor allem aufgrund
des noch ausstehenden Verlustausgleichs der Stadt Nürnberg in Höhe von 1,181 Mio €
auf 1,250 Mio € zu. Die flüssigen Mittel nahmen um 330 T€ auf 1,395 Mio € ab. Dem
Posten flüssige Mittel wurde der Bestand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt Nürn-
berg zugeordnet. Anteilig betragen die kurzfristigen Vermögenswerte 11 % (i.Vj. 7 %)
der bereinigten Bilanzsumme.
Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2024 und
der Zuführung der beschlossenen Verlustausgleichszahlung um insgesamt 95 T€ auf
16,537 Mio € zu. Die Eigenkapitalquote verzeichnete infolge der verminderten Bilanz-
summe eine Zunahme um 3 %-Punkte auf 67 %.
Die langfristigen Verbindlichkeiten ermäßigten sich tilgungsbedingt. Insgesamt umfas-
sen die langfristigen Kapitalposten 97 % (i.Vj. 99 %) der bereinigten Bilanzsumme.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen um insgesamt 469 T€
auf 636 T€ zu, anteilig betragen sie 3 % (i.Vj. 1 %) der bereinigten Bilanzsumme.
Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine unternehmensspezifische,
hohe Anlagenintensität. Der Kapitalaufbau ist weiterhin durch eine langfristige Eigen-
und Fremdfinanzierung geprägt. Der Eigenkapitalanteil nahm von 64 % auf 67 % der
bereinigten Bilanzsumme zu. Er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.
5.1.2 Kapitalflussrechnung
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung
auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristiges verfügbare flüssige Mittel) mit
entsprechendem Vorjahresausweis erstellt.
554
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
12
Kapitalflussrechnung 2023
T€
2024
T€
Periodenergebnis - 2.117 - 2.266
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (AV) 2.134 2.028
Abnahme (i.Vj. Zunahme) der sonstigen Rückstellungen 14 - 25
Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
17
- 1.216
Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
- 308
491
Zinsaufwendungen, saldiert mit Zinserträgen 306 254
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 46 - 734
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 38 0
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit - 38 0
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.924 2.362
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten - 1.704 - 1.704
Gezahlte Zinsen, per Saldo - 306 - 254
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 86 404
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 78 - 330
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.803 1.725
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.725 1.395
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war aufgrund des zum Bilanz-
stichtag noch nicht abgerufenen hälftigen Verlustausgleichs negativ (- 734 T€).
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war insbesondere aufgrund der planmä-
ßigen Darlehenstilgungen und des insgesamt höheren beschlossenen Verlustaus-
gleichs positiv (404 T€).
Der Finanzmittelfonds wurde um 330 T€ abgebaut.
Der Mittelbedarf betraf insbesondere die planmäßigen Darlehenstilgungen. Die voll-
ständige Verlustübernahme durch die Stadt Nürnberg ist auch künftig dringend erfor-
derlich. Die Finanzlage ist weiterhin als angespannt zu beurteilen.
555
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
13
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeur-
teilung)
Grundlage für die Aufwands- und Ertragsbeurteilung bilden die Gewinn- und Verlust-
rechnungen 2023 und 2024.
Erfolgsvergleich
2023
T€
2024
T€
Entwicklung
2023 = 100
2023
%
2024
%
Personalaufwand 313 286 91 8 7
Abschreibungen 2.134 2.028 95 55 51
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 335 286 85 9 7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.067 1.398 131 28 35
Betriebliche Aufwendungen 3.849 3.998 104 100 100
Umsatzerlöse 1.701 1.700 100 100 100
Sonstige betriebliche Erträge 2 0 0 0 0
Betriebserträge 1.703 1.700 100 100 100
Betriebsergebnis - 2.146 - 2.298 107
Finanzerträge 29 32 110
Jahresergebnis - 2.117 - 2.266 107
Der Personalaufwand war im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Urlaubs-
und Überstundenrückstellungen um 27 T€ auf 284 T€ rückläufig.
Die Abschreibungen nahmen um 106 T€ auf 2,028 Mio € ab, dabei wurden im Berichts-
jahr keine langfristigen Investitionen getätigt.
Der Zinsaufwand ging vor allem tilgungsbedingt um 49 T€ auf 286 T€ zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 331 T€ auf 1,398 Mio € zu. Sie
beinhalten im Wesentlichen gestiegene Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen,
die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Im Berichtsjahr fielen Bera-
tungsleistungen für den geplanten Stadionumbau in Höhe von 309 T€ an.
Die betrieblichen Aufwendungen betragen 3,998 Mio € (i.Vj. 3,849 Mio €).
Die Umsatzerlöse blieben insgesamt mit 1,700 Mio € nahezu unverändert. Das Nut-
zungsentgelt erhöhte sich aufgrund des fortdauernden ganzjährigen Verbleibs des
556
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
14
1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga nur unwesentlich in Höhe der vereinbarten
Indexierung.
Im Jahr 2024 errechnet sich ein Jahresverlust von 2,266 Mio €.
Die Ertragslage des FSN ist weiterhin als unbefriedigend zu beurteilen.
5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des Art. 107 GO beach-
tet und berichten entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG unter
Verwendung der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der
Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten
IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h.
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handels-
rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäfts-
anweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 darge-
stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten er-
geben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet.
557
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
15
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2024 in der aus den Anlagen 1 und 2
ersichtlichen Fassung haben wir am 15.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der
Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024
bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be-
stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit-
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli-
chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entspre-
chend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV
und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards
für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor-
schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
558
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
16
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über-
einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern
dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage-
berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts.
559
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
17
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chan-
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Be-
achtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine we-
sentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli-
chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche fal-
sche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter
den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrun-
gen und Maßnahmen abzugeben.
560
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
18
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfol-
gerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je-
doch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde-
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun-
gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.
561
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
19
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53
Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufriedenstel-
lend.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür
als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Bericht-
erstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG
(IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der
Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse
zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab-
schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen
Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
München, 15.05.2025
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Christian Baumann
Wirtschaftsprüfer
562
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 03725
20
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss-
prüfungen entsprechend (IDW PS 450 n.F.) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzli-
chen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen
Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 15.05.2025
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Christian Baumann
Wirtschaftsprüfer
563
Anlage 1.1 Blatt 1
564
Anlage 1.1 Blatt 2
565
Anlage 1.2
566
Anlage 1.3 Blatt 1
567
Anlage 1.3 Blatt 2
568
Anlage 1.3 Blatt 3
569
Anlage 1.3 Blatt 4
570
Anlage 1.3 Blatt 5
571
Anlage 1.3 Blatt 6
572
Anlage 1.3 Blatt 7
573
Anlage 1.3 Blatt 8
574
Anlage 1.3 Blatt 9
575
Anlage 1.3 Blatt 10
576
Anlage 1.3 Blatt 11
577
Anlage 1.3 Blatt 12
578
AHK Abschreibungen Restwerte Kennzahlen
Posten des Anlagevermögens Anfangs-
bestand
Zugang
Abgang-
Umbuchungen Endstand Anfangs-
bestand
im
Wirtschafts-
jahr
Angesammel-
te Abschrei-
bungen auf
die in Spalte 4
ausgwiesenen
Abgänge
Endstand am Ende
des
Wirtschafts-
jahres
am Ende
des voran-
gegangenen
Wirtschafts-
jahres
Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungs-
satz
Durch-
schnitt-
licher
Rest-
buch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und
anderen Bauten
55.863.067,23 55.863.067,23 32.766.313,23 1.582.832,00 34.349.145,23 21.513.922,00 23.096.754,00 2,83 38,51
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
11.047.231,07 11.047.231,07 10.734.067,07 224.991,00 10.959.058,07 88.173,00 313.164,00 2,04 0,80
3. Sonstige Maschinen und maschinelle
Anlagen
7.693.262,94 7.693.262,94 7.181.711,94 212.287,00 7.393.998,94 299.264,00 511.551,00 2,76 3,89
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.235.200,19 438,86
438,86-
4.235.200,19 4.182.990,19 8.025,86 438,86 4.190.577,19 44.623,00 52.210,00 0,19 1,05
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 78.838.761,43 438,86
438,86-
78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84
78.838.761,43 438,86
438,86-
78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84
Anlagennachweis vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb FSN Sicherstellung des laufenden Stadionbetriebes, Nürnberg
Anlage 1.3 Blatt 13
579
Anlage 2 Blatt 1
580
Anlage 2 Blatt 2
581
Anlage 2 Blatt 3
582
Anlage 2 Blatt 4
583
Anlage 2 Blatt 5
584
Anlage 2 Blatt 6
585
Anlage 2 Blatt 7
586
Anlage 2 Blatt 8
587
Anlage 2 Blatt 9
588
Anlage 2 Blatt 10
589
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 1
3.1 Rechtliche Grundlagen
Name Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
Rechtsform Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeinde-
ordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Betriebssatzung vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom
25.11.2019 (Anpassung § 2 Unternehmensgegenstand, § 4
Werkleitung und § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses)
Stammkapital 0 €
§ 1 Abs. 3 Betriebssatzung
Handelsregister mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag
Unternehmensgegen-
stand
Nach § 2 der Betriebssatzung ist die Aufgabe des FSN die
Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter
Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions. Zur Erfül-
lung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion auch
an Dritte vermieten oder verpachten.
Organe Werkleitung (§ 4 Betriebssatzung)
Werkausschuss (§ 5 Betriebssatzung)
Stadtrat (§ 6 Betriebssatzung)
Oberbürgermeister (§ 7 Betriebssatzung)
Werkleitung Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel
Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger (bis 31.12.2024)
Zweiter Werkleiter Herr Paul Kaltenegger (ab 26.02.2025)
Geschäftsanweisung
für die Werkleitung
Regelt insbesondere die Aufgaben sowie die Arbeits- und
Verfahrensweise der Werkleitung; außerdem sind die Zeich-
nungsbefugnisse der Werkleiter geregelt.
Der Erste Werkleiter trägt als berufsmäßiger Stadtrat im
Stadtrat und in den Ausschüssen vor und stellt Anträge.
Das Aufgabengebiet des Zweiten Werkleiters umfasst die
Aufgaben des kaufmännischen und des technischen Ge-
schäftsbereichs.
Der Erste Werkleiter vertritt den FSN gegenüber den Me-
dien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
590
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 2
Werkausschuss Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König
sowie 15 weitere Mitglieder
Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürger-
meisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat
Dr. Nasser Ahmed.
591
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 3.2
3.2 Wichtige Verträge
Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadionge-
lände ab 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Ver-
waltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit
bis 30.06.2015.
Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stamm-
kapital 100 T€, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt
Nürnberg (25,1 %). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH
den Anteil von 74,9 % und ist seitdem alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH.
Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 188 T€ (bei Zu-
gehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104 T€ (bei Zugehörigkeit des
1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer
Indexierung von 1,5 % erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde
unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.
Am 02.08./17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unter-
zeichnet. Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der
1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Ver-
trag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten
kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrags vom
10.05.2005 unverändert.
592
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3 Blatt 1
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur „FIFA-Fußball-
weltmeisterschaft Deutschland 2006“ wurde der Umbau und die Erweiterung des da-
maligen Franken-Stadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion)
erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen.
Nach der Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den
1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.
Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt
49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.
Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Sub-
stanzerhaltung ausgerichtet.
Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und
Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die
Studie wurde im Juni 2023 abgeschlossen. Im Ergebnis hat sich ein Vollumbau des
Stadions als zu wählende Alternative gezeigt. Ergänzend dazu sieht der Konzeptan-
satz die Integration von Mantelnutzungen vor. In der Stadtratssitzung am 19.07.2023
wurde beschlossen, die Ergebnisse der Studie der Bürgerschaft zur Information zur
Verfügung zu stellen, ein Vorschlag für ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, ein
Konzept für die Energieversorgung zu entwickeln sowie notwendige Gutachten und
Untersuchungen zu beauftragen.
In der Stadtratssitzung am 19.06.2024 wurde hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus
Folgendes beschlossen:
− Beauftragung der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem FSN, die planerischen,
gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung
der „großen Variante" zu schaffen
− tiefergehende Untersuchung der verschiedenen möglichen Mantelnutzungen und
Vorbereitung einer Entscheidung über deren Weiterverfolgung
− Überführung der Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept
− Vorbereitung der Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin
− Vorlage eines wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Konzeptes für den
Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive aller Mantelbebauungen
593
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3 Blatt 2
Im März 2025 wurde durch den Rat der Stadt Nürnberg über weitere Schritte im Hin-
blick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden. Dabei
wurde bekräftigt, dass langfristig ein Vollumbau stattfinden soll und Planung und Bau
des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen sollten. Es könnte voraussichtlich
im Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen.
594
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 1
Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung
sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan
für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Aufgabenverteilung und die in der Betriebssatzung festgelegte Einbindung
des Werkausschusses in die Entscheidungsprozesse der Werkleitung sind sach-
gerecht und entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und
wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Wirtschaftsjahr 2024 hat eine Werkausschuss-Sitzung stattgefunden; es wurde
eine Niederschrift erstellt, die wir eingesehen haben.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter ist in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürn-
berg in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien von Gesellschaften
der Stadt Nürnberg tätig.
Der Zweite Werkleiter war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen
Kontrollgremien tätig.
595
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 2
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhielt im Berichtsjahr eine Vergütung von Seiten
des Eigenbetriebs. Die Vergütung beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezo-
gene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisa-
tionsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für die Werkleitung besteht eine Geschäftsanweisung. Regelungen für den Werk-
ausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für
den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung. Diese Regelungen werden aus-
kunftsgemäß regelmäßig überprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan ver-
fahren wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den aufgeführten
Regelungen verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und
dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr
über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von An-
weisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Die Bediensteten der Stadt Nürnberg unterschreiben eine Verpflichtungserklärung
analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, „Verbot der Annahme von Be-
lohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern“. Die-
ser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde
letztmals eine Anordnung des Oberbürgermeisters mit Datum 03.12.2021 an die
Mitarbeiter ausgehändigt.
596
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 3
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Perso-
nalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass diese nicht eingehalten werden?
Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssat-
zung geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe-
richtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung
der Stadt Nürnberg auf der Basis von VOL und VOB.
Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücks-
verwaltung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge des FSN sind ordnungsgemäß dokumentiert und aufbe-
wahrt.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro-
jekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Pla-
nung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan
erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Be-
schlussfassung vorgelegt.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des folgenden
Wirtschaftsplans untersucht.
597
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 4
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe
und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des
Eigenbetriebs. Die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses er-
folgte durch die Kanzlei Dr. Storg GmbH, Nürnberg. In Anbetracht der Aufgabe
des Eigenbetriebs wurde von einer Kostenstellenrechnung abgesehen.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die erforderlichen Finanzmittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der
Kämmerei der Stadt Nürnberg bereitgestellt. Die Konditionen sind in der „Verein-
barung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg“ vom
17.11./23.11.2022 festgelegt. Unterjährig erfolgen bei Bedarf Abschlagszahlungen
auf den gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Verlustausgleich der Stadt Nürn-
berg, um die Liquidität zu sichern. Die laufende Liquiditätskontrolle und die Kredit-
überwachung erfolgt durch FSN.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht ein-
gehalten worden sind?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die geltenden Regelungen für
das Cash-Management nicht eingehalten wurden.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende For-
derungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und ausste-
hende Forderungen werden zeitnah und effektiv eingezogen.
598
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 5
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die grundlegenden Controllingaufgaben werden durch das Rechnungswesen und
die Stadtkasse wahrgenommen.
Die Bauherrnfunktion wird durch den Eigenbetrieb selbst wahrgenommen. Bei grö-
ßeren Bauprojekten sind im Bedarfsfall Fachplaner und FSN als Bauherr gemein-
sam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über-
wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentli-
che Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzei-
tig erkannt werden können?
Der Eigenbetrieb verwaltet die Anlagen und überwacht die Durchführung des Be-
treibervertrags.
Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwick-
lung bieten der Werkleitung grundsätzlich die Möglichkeit, bestandsgefährdende
Risiken frühzeitig zu erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wer-
den?
Die Maßnahmen sind entsprechend der Tätigkeit des Eigenbetriebs ausgerichtet
und ausreichend.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Dokumentation erfolgt im Wesentlichen in der Anpassung von Planansätzen
im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres.
599
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 6
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktio-
nen abgestimmt und angepasst?
Siehe Antwort c).
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grund-
sätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Wiedergabe dieses
Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Inter-
ne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird
diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg
wahrgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt ist auch gegenüber der Werkleitung
nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/
Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisato-
risch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korrup-
tionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt führte im Berichtsjahr auskunftsgemäß keine Prüfun-
gen durch.
600
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 7
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer ab-
gestimmt?
Siehe Antwort c).
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und
um welche handelt es sich?
Siehe Antwort c).
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der In-
ternen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Soweit Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wird die Umset-
zung durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes und die Be-
handlung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nürnberg kontrolliert.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
nicht eingeholt worden ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen
festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung des Werkausschusses nicht
vorlag.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
601
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 8
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maß-
nahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht
mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Überein-
stimmung mit Gesetz, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Werkausschusses geführt worden sind.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden grundsätzlich im Wirtschaftsplan sowie unterjährig bei aku-
tem Handlungsbedarf geplant und umfassend geprüft. Die Regelungen der Verga-
berichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg werden dabei be-
achtet.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preis-
ermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des
Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken
oder Beteiligungen)?
Bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der in der Betriebssatzung festgelegten
Wertgrenzen durch den FSN selbst verantwortet, bei Bedarf werden das Vergabe-
management und das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen. Das Hochbauamt
wird bei Bedarf bei Gewerken der technischen Gebäudeausstattung hinzugezo-
gen. Anhaltspunkte, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend
waren, haben sich nicht ergeben.
602
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 9
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen
laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden
während der Bauphasen grundsätzlich durch den Zweiten Werkleiter und seinem
Mitarbeiter überwacht und Abweichungen untersucht. Bei technischen Gewerken
erfolgt im Bedarfsfall Unterstützung durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen
ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen
(z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenz-
angebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Nach den Vorschriften der Stadt Nürnberg müssen mindestens drei Vergleichs-
angebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt werden. Dies gilt auch für den
Eigenbetrieb.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wurde im Rahmen der Sitzung am 11.10.2024 Bericht erstat-
tet.
603
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 10
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Vergleiche Antwort a).
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und
zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht
ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositio-
nen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Über die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb des Stadions und die laufende
Tätigkeit des Eigenbetriebs wurde der Werkausschuss im Rahmen der Vorlage des
Wirtschaftsplans 2025 unterrichtet.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurde keine gesonderte Berichterstattung angefordert.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90
AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend
war?
Wir verweisen auf die Antworten zu b), c) und d).
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt verein-
bart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwa-
chungsorgan erörtert?
Der Eigenbetrieb hat keine D&O-Versicherung abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan
offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden lt. Auskunft nicht gemeldet.
604
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 11
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermö-
gen?
Der Eigenbetrieb hat kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich
zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Stille Reserven bestehen bei den Grundstücken.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen In-
vestitionsverpflichtungen finanziert werden?
Vergleiche Prüfungsbericht Abschnitt 5. „Feststellungen zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen“.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es besteht kein Konzern.
605
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 12
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich
Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht
beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb erhielt im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel einschließlich
Garantien der öffentlichen Hand.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital-
ausstattung?
Der Eigenkapitalanteil hat sich im Berichtsjahr bei einem im Vergleich zum Vorjahr
höheren Jahresverlust und eines höheren Verlustausgleichs aufgrund des Wirt-
schaftsplans 2024 64 % auf 67 % der Bilanzsumme erhöht; er ist als zufrieden-
stellend zu bezeichnen.
Der FSN verfügt nach § 1 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die Ver-
luste des Eigenbetriebs werden von der Stadt Nürnberg ausgeglichen bzw. mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Abruf des beschlossenen Verlustausgleichs
erfolgt grundsätzlich unterjährig auf Basis des Wirtschaftsplans über halbjährliche
Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittel-
konto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden Verlustsituation,
keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es wurde ein Jahresverlust ausgewiesen.
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen-
ten/Konzernunternehmen zusammen?
Das Unternehmen ist nicht in Segmente aufgeteilt.
606
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 13
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Jahresverlust ist deutlich durch gestiegene Instandhaltungsaufwendungen ge-
kennzeichnet. Aufgrund des Alters des Stadions sind die Reparatur- und Instand-
haltungsmaßnahmen grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Im Be-
richtsjahr fielen zudem Beratungskosten für die Machbarkeitsstudie über die künf-
tige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung an.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leis-
tungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern
eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Leistungsbeziehungen mit den
Dienststellen der Stadt Nürnberg zu unangemessenen Konditionen vorgenommen
wurden.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Jahresverlust ist wesentlich beeinflusst durch die verminderten Nutzungsent-
gelte aufgrund der ganzjährigen Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bun-
desliga und den höheren Unterhaltsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt
des Stadions ausgerichtet sind. Grundsätzlich hängt die Ertragssituation wesent-
lich vom sportlichen Erfolg bzw. der Ligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg ab.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um wel-
che Maßnahmen handelt es sich?
Siehe Fragenkreis 15 a).
607
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Anlage 4 Blatt 14
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes-
serung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und
Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung,
die im Juni 2023 abgeschlossen wurde. In der Stadtratssitzung am 19.06.2024
wurde FSN hinsichtlich des Stadion-Vollumbaus beauftragt die Entscheidungs-
grundlagen weiter fortzuentwickeln.
608
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
Jahresabschluss und Lagebericht 2024 des Eigenbe-
triebs mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
88
609
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Renatastraße 73, 80639 München
Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883
E-Mail: poststelle@bkpv.de
610
Anlage 1.1 Blatt 1
611
Anlage 1.1 Blatt 2
612
Anlage 1.2
613
Anlage 1.3 Blatt 1
614
Anlage 1.3 Blatt 2
615
Anlage 1.3 Blatt 3
616
Anlage 1.3 Blatt 4
617
Anlage 1.3 Blatt 5
618
Anlage 1.3 Blatt 6
619
Anlage 1.3 Blatt 7
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Anlage 1.3 Blatt 8
621
Anlage 1.3 Blatt 9
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Anlage 1.3 Blatt 10
623
Anlage 1.3 Blatt 11
624
Anlage 1.3 Blatt 12
625
AHK Abschreibungen Restwerte Kennzahlen
Posten des Anlagevermögens Anfangs-
bestand
Zugang
Abgang-
Umbuchungen Endstand Anfangs-
bestand
im
Wirtschafts-
jahr
Angesammel-
te Abschrei-
bungen auf
die in Spalte 4
ausgwiesenen
Abgänge
Endstand am Ende
des
Wirtschafts-
jahres
am Ende
des voran-
gegangenen
Wirtschafts-
jahres
Durch-
schnitt-
licher
Abschrei-
bungs-
satz
Durch-
schnitt-
licher
Rest-
buch-
wert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts- Betriebs- und
anderen Bauten
55.863.067,23 55.863.067,23 32.766.313,23 1.582.832,00 34.349.145,23 21.513.922,00 23.096.754,00 2,83 38,51
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
11.047.231,07 11.047.231,07 10.734.067,07 224.991,00 10.959.058,07 88.173,00 313.164,00 2,04 0,80
3. Sonstige Maschinen und maschinelle
Anlagen
7.693.262,94 7.693.262,94 7.181.711,94 212.287,00 7.393.998,94 299.264,00 511.551,00 2,76 3,89
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.235.200,19 438,86
438,86-
4.235.200,19 4.182.990,19 8.025,86 438,86 4.190.577,19 44.623,00 52.210,00 0,19 1,05
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 78.838.761,43 438,86
438,86-
78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84
78.838.761,43 438,86
438,86-
78.838.761,43 54.865.082,43 2.028.135,86 438,86 56.892.779,43 21.945.982,00 23.973.679,00 2,57 27,84
Anlagennachweis vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb FSN Sicherstellung des laufenden Stadionbetriebes, Nürnberg
Anlage 1.3 Blatt 13
626
Anlage 2 Blatt 1
627
Anlage 2 Blatt 2
628
Anlage 2 Blatt 3
629
Anlage 2 Blatt 4
630
Anlage 2 Blatt 5
631
Anlage 2 Blatt 6
632
Anlage 2 Blatt 7
633
Anlage 2 Blatt 8
634
Anlage 2 Blatt 9
635
Anlage 2 Blatt 10
636
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der
Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024
bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be-
stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit-
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli-
chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entspre-
chend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV
und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards
für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor-
schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über-
einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
637
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzuge-
ben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern
den nicht tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage-
berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
638
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
sen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter
Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell-
ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der
IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus do-
losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufge-
deckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesent-
liche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter
den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrun-
gen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden An-
gaben.
639
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege-
benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem
Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-
folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde-
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-
orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil
zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künfti-
ge Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun-
gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.
640
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2
KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53
Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden-
stellend.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür
als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstat-
tung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG
(IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der
Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse
zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab-
schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen
Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
München, 15.05.2025
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Christian Baumann
Wirtschaftsprüfer
641
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Nürnberg
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024
88
642
Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgese llschaft
Steuerberatungsgese llschaft
Maxfeldstraße 9
90409 Nürnberg
T. +49 911 217 959 50
www.kanzlei-storg.de
643
Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag und Auftragsdurchführung 5
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 5
1.2 Auftragsdurchführung 7
2. Grundlagen d es Jahresabschlusses 8
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 8
2.2 Ausübung von Wahlrechten 8
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlu sses 9
3. Art und Umfang der Erste llungsarbeiten 10
4. Angaben zum Vorjahr esabschluss und Jahresabschluss 18
5. Bescheinigung 19
644
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024
Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2024
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zei t vom 1. J anuar bis 31. Dezember 2024
Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Anlage 5: Anlagennachweis nach EBV
Anlage 6: Erläuterungsbericht
Anlage 7: Allgemeine Auftragsbedingungen
645
Seite 5
1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Der gesetzliche Vertreter des
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg ,
Nürnberg
- nachfolgend auch kurz " FSN" oder "Eigenbetrieb" genann t -
beauftragte uns, den Jahresabschlu ss zum 31. Dezember 2024 aus den uns zur Verfügung gestell ten Un ter-
la gen sowie erte ilten Auskünften nach ge setzli chen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rah mens lie-
genden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahl rechte zu entwickeln und da bei die
uns vor gelegten Bele ge, Bü cher und Be standsnachweise durch Befragungen und analytische Be ur tei lungen
auf ihre Plausib ili tät hin zu be ur teilen, um mit einer gewis sen Sicherheit auszusch ließen, da ss die se nicht
ord nungs gemäß sind. Die sen Auftrag zur Erste llung mit Plausib ilitätsbeurteilungen haben wir im März 2025
in unseren Kanzleiräumen in Nürnberg durchge führt.
Gemäß § 20 EBV finden die a llgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die B ilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem Dri tten Buch des HGB
(Erster und Zweiter Abschni tt) für den Jahresabschluss gelten, sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der
EBV nichts anderes ergibt.
Der Eigenbetrieb erste llt auf freiw illiger Basis einen Lageberich t, der den Bestimmungen des § 289 HGB
entspricht. Unser Auftrag umfasste die beratende Mitwirkung bei der Aufste llung des Lageberichts.
Unser Auftrag zur Erste llung des Jahresabschlus ses umfa sste kei ne über die Auf trags art hin aus ge hen den
Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwort lichkeiten als Wirtschaftsprüfungsgese llschaft.
Die Pflicht zur Aufstell ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts oblag der uns mit dessen Erstellung
beauftragen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufste llung
verbundener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kenntnis ge setzt
und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materie llen und formellen Gestal tungsmög lich kei ten
(Ansatz-, Bewer tungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Ermessensent scheidun gen ein ge holt.
646
Seite 6
Der uns erteilte Auftr ag zur Erste llung des Jahresabschlu sses umfasste a lle Tätigkeit en, die erforder lich wa-
ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu An satz-,
Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden B ilanzierungs- und Be wer-
tungsme thoden unter Vornahme der Abschlu ssbuchungen den handelsrechtlich vor geschriebenen Jah res ab-
schluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erste llungsberichts verei nbart, j edoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang
unserer Berichtersta ttung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrück lich getroffen wurden, berichten wir
in be rufs üb li cher Form im Sinne des IDW Standards: Grund sät ze für die Er stel lung von Jah resabschlüs sen
(IDW S7 (03.2021)) über Um fang und Er geb nis unserer Tä tig keit.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, da ss uns die für die Auf trags-
durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig gegeben wer den.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwort lichkeit si nd, auch im Verhältnis zu Dri tten, die
verein barten und die sem Be richt als Anlage beigefügten "A llgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt -
schaftsprüfer und Wirt schafts prüfungsgesellschaften" maßgebend.
Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, da ss eine Bez ugnahme auf die Erste llung durch uns nur in Ver -
bindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfol gen darf.
647
Seite 7
1.2 Auftragsdurchführung
Unseren Auftrag zur Er stellung ohne Beur tei lungen haben wir im März 2025 in unseren Kanzleiräumen in
Nürnberg durch ge führt.
Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit ge währ lei sten, dass
bei der Auf trags ab wick lung zur Erste llung ei nes Jahresabschlu sses einschließlich der Be richt ers tattung die
ge setzli chen Vor schriften und fach lichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erste llung des Jahresabschlu sses haben wir die Grundsätze der Wirtschaft lichkeit und We -
sentlichkeit beach tet.
Im Rahmen des erte ilten Auftrags haben wir die gesetz lichen Vorschriften für die Aufste llung von Jahres ab-
schlüs sen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachte t. Die B eachtung anderer gesetzli -
cher Vor schriften sowie die Aufde ckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rech nungs legung
be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nich t Gegenstand unseres Auftrags.
Vollständigkeitserklärung
Der gesetzliche Vertreter hat uns die angeforderte berufsüb liche Vo llstän dig keitserklärung bezüg lich der
Buch füh rung, Be le ge und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Aus künfte schrift lich erteil t, die wir zu
den Ak ten ge nom men haben.
648
Seite 8
2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Der Ei genbetrieb mu ss nach § 18 EBV sei ne Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung führen.
Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens er stellt. Die dabei eingesetzte Software
(Kanzlei-)Rechnungswesen der DAT EV eG erfüllt nach ei ner Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
28.03.2024 die Vor ausset zun gen für ei ne ord nungs mä ßige Fi nanzbuch füh rung und Ent wick lung des Jahres -
abschlusses.
Die Anl agenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erste llt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung der DAT EV eG erfü llt im Zu sammen hang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.03.2024 zur Prüfung der Ord nungs mä ßig keit des Progra mms Kanzlei-Rechnungswesen die
Vor aus set zun gen für ei ne ord nungsmäßi ge Anla gen buch füh rung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Stad t Nürnberg erstellt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen er fah-
ren.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von dem gesetz lichen Vertreter und von den
zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitw illig erbracht.
2.2 Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materie ller und forme ller Gestalt ungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Be wer tungs- und Ausweiswahlrechte sowie Erme ssensentscheidungen) gehören nicht zur Erstel -
lung des Jah resab schlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materie ller und for-
meller Gestalt ungs möglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis wahlrechte sowie Er messensentschei-
dungen) in Kenntnis gesetz t, Entsc heidungsvorgaben unseres Auftraggebers hier zu einge holt und diese im
Rah men der Er stel lung exakt nach den Vor gaben des Kaufmanns bzw. der ge setz li chen Ver treter aus ge übt.
649
Seite 9
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Der J ahresabschluss wur de auf unseren EDV-Systemen erste llt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen der DAT EV eG in Nürn berg erfü llt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.03.2024 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung
des Jah res abschlusses.
Soweit sich im R ahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Ge-
schäfts führung unseres Auftraggebers abgesti mmt. Die Abschlu ssbuchungen wur den bis zum Ab schluss
unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die geltenden handelsrecht lichen Bewert ungsvorschriften wurden unter Berüc ksichtigung der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit beachte t. Die auf den vorhergehenden Jahresabschlu ss ange wandten Bewer -
tungs methoden wurden beibehalten.
Die einzelnen Posten der B ilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungste il aus führ-
lich dar ge stellt.
650
Seite 10
3. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgeno mme nen Er -
stellungs- und Plausib ilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Er stel lungsbe richt
do ku men tiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Der Auftrag zur Erste llung des Jahresabschlusses mit Beurte ilungen der Plausibilität der vorgelegten Unter -
la gen erforderte neben den eigent lichen Erstellungstätigkeiten die Durchführung von Befragungen und ana -
lyti schen Beurteilungen, die mit einer gewi ssen Sicher heit die Festste llung ermöglichen, dass keine Um stän-
de bekannt wurden, die gegen die Ord nungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Be stands nach-
weise in al len für den Jahresabschlu ss wesentlichen Belangen sprachen.
Weitergehende Beurte ilungen von erhaltenen Auskünften und sonstigen Unterlagen wären nur dann erfor -
der lich gewesen, wenn Grund zur Annahme bestanden hä tte, dass diese Informati onen wesentliche Fehler
ent hal ten oder Hin wei se auf fal sche Auskünfte vor liegen.
Die Befragungen waren im Wesent lichen darauf ausgerichte t, die für die Auftr agsdurchführung erforderli -
chen rechnungslegungsbezogenen internen Proze sse zu verst ehen. Eigenständige Auf bau- und Funktions -
beur teilungen wurden dabei jedoch nich t vor ge nommen.
651
Seite 11
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Rechtsform: Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Ar t. 88
Gemeindeverordnung ( GO) und der
Eigenbetriebsverordnung ( EBV)
Gründung am: 21.06.2002
Sitz: Nürnberg
Anschrift: Max-Morlock-Platz 1
90471 Nürnberg
Registereintrag: mangels Gewinnerzielungsabsich t kein Eintrag
Betriebssatzung: vom 21.06.2002, gültig in der Fa ssung vom 25.11.2019
Stammkapital: 0,00 Euro gemäß § 1 Abs . 3 der Betriebssatzung
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Dauer des Eigenbetriebs: unbefristet
Gegenstand des Unternehmens: Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen Betriebs unter
Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions; zur Erfü llung
dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion an Dri tte
vermiet en oder verpachten
Organe: Werkleitung
Werkausschuss
Stadtrat
Oberbürgermeister
652
Seite 12
Werkleit ung: Erster Werkleiter:
Herr Bürgermeister Christian Vogel
Zweiter Werkleiter:
Herr Detlef St enger (bis 31.12.2024)
Herr Paul Kaltenegger (ab 26.02.2025)
Werkausschuss: Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König
sowie 16 weitere Mitglieder
Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mi t dem
Bürgermeisteram t am 24.06.2020 grundsätzlich Herr
Stadtrat Dr. Nasser Ahmed.
Feststellung des Jahresabschlusses des
Vorjahres: ist am 11.12.2024 durch den Stadtrat erfolgt
Entlastung Werkleitung für Vorjahr: wurde am 11.12.2024 erteilt
653
Seite 13
Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Nürnberg-Zentral
Steuernummer: 241/114/70681
Organschaftsverhältni sse: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Stadion Nürnberg Betriebs GmbH als Organgese llschaft ab
dem 01.01.2020.
Organträger: Stadt Nürnberg
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Eigenbetrieb unter liegt der Körperschaftsteuerpf licht gemäß § 1 Abs. 1 KStG.
Der Eigenbetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.
Die letzte steuer liche Betri ebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes Nürnberg-Zentral vom
29.06.2021 in der Zeit von Juli 2021 bis November 2022 durchgeführt.
Die Prüfung erstre ckte sich auf die Veranlagungszeiträume 2016 bis einsch ließlich 2019. Der Prü fungs be-
richt wurde am 03.05.2023 ohne Feststellungen fertig gestellt.
Die Steuererklärungen wurden bis einsch ließlich 2023 beim Finanzamt eingereicht, Bescheide hierfür lie gen
noch nicht vor.
654
Seite 14
Wirtschaftliche Verhältnisse
Wesentliche Verträge
Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab dem
01.07.2005 an eine Betreibergese llschaft, die die Bewirtsc haftung und Verwaltung des Frankenstadions
übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzei t bis 30.06.2015.
Gesellschafter der Betreibergese llschaft Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Sta mmkapital 100.000,00 Euro,
waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, E ssen ( 74,9%) und die Stadt Nürnberg (25,1%). Zum 30.06.2015
erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Ante il v on 74,9% und ist seitdem die a lleinige
Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.
Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monat lich 187.500,00 Euro (bei Zugehörigkeit
des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundes liga) bzw. 104.166,67 Euro (bei Zugehörigkeit des
1. FC Nürnberg zur 2. Bundes liga). Das fixe Nutz ungsentgelt wurde jähr lich mit ei ner Indexierung von 1,5%
erhöht, u nabhängig von der Ligazugehörigkei t. Weiterhin wurde unter besti mmten Vorau ssetzungen ein
variables Nutzungsentgel t geleistet.
Am 02.08.2017 / 17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichne t.Im
Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundes liga rückwirkend
ab der Saison 2015/2016 neu festgeleg t. Der Vertr ag läuft auf unbesti mmte D auer weiter und ist mit einer
Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Besti mmungen des Betreibervertrages vom
10.05.2005 unverändert.
655
Seite 15
Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur "FIFA-Fußba llweltmeisterschaft
Deutschland 2006" wurde der Umbau und die Erweiterung des dama ligen Frankenstadions (aktue ller Name
seit 01.07.2017: Max-Morlo ck-Stadion) erforder lich, um die aus dem FIFA-Pf lichtenheft sta mmenden
Forderungen zu erfüllen.
Seit Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die
Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.
Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fa ssungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816
Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.
Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätz lich auf Substanzerhaltung
ausgerichtet.
Der Stadtrat beschlo ss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und die Machbarkeit sstudie
über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwi cklung. Die Studie wurde im Juni 2023 abgeschlo ssen.
Im Ergebnis hat sich ein Vo llumbau des Stadions als zu wählende Alternative gezeigt. Ergänzend dazu sieht
der Konzeptansatz die Integration von Mantelnutzungen vor. In der Stadtratsitzung vom 19.07.2023 wurde
beschlossen, die Ergebni sse der Studie der Bürgerschaft zur Information zur Verfügung zu ste llen, ein
Vorschlag für ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, ein Konzept für die Energieversorgung zu entwickeln
sowie notwenidge Gutachten und Untersuchungen zu beauftragen.
In der Stadtratsitzung vom 19.06.2024 wurde hinsicht lich des Stadion-Vollumbaus Folgendes beschlossen:
· Beauftragung der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem FSN, die planerischen, gese llschaftsrechtlichen
und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Rea lisierung der "großen Variante" zu scha ffen,
· tiefergehende Untersuchung der verschiedenen mög lichen Mantelnutzungen und Vorbereitung einer
Entscheidung über deren Weiterverfolgung,
· Überführung der Wirtschaft lichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept,
· Vorbereitung der Gründung einer Objektgese llschaft als künftige Bauherrin und
· Vorlage eines wirtschaft lichen und gesellschaftsrechtlichen Konzepts für den Bau, Betrieb und Unterhalt
des Stadions inklusive a ller Mantelbebauungen.
656
Seite 16
Vermögenslage
Die aus der B ilanz zum 31. Dezem ber 2024 abgeleitete Darste llung der Vermögenslage des Unternehmens
lässt sich im Ver gleich zum vor herigen Bilanzstichtag folgendermaßen dar stellen:
Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.
31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Sachanlagen 21.946,0 89,22 23.973,7 93,1 -2.027,7 -8,46
Forderungen 2.557,0 10,40 1.476,7 5,7 1.080,3 73,16
Flüssige Mittel/Wertpapiere 93,6 0,38 287,8 1,1 -194,2 -67,48
Summe Aktiva 24.596,5 100,0 25.738,2 100,0 -1.141,7 -4,4
Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.
31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
PASSIVA
Eigenkapital 16.537,5 67,24 16.441,5 63,9 96,0 0,58
Rückstellungen 29,4 0,12 54,6 0,2 -25,2 -46,15
Kreditverbindlichkeiten 7.455,8 30,31 9.170,3 35,6 -1.714,5 -18,70
Lieferverbindlichkeiten 250,2 1,02 52,9 0,2 197,3 372,97
Sonstige Verbindlichkeiten 318,5 1,29 3,0 0,0 315,5 10.516,67
Summe Passiva 24.596,5 100,0 25.738,2 100,0 -1.141,7 -4,4
657
Seite 17
Ertragslage
Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorj ahr wie folgt entwickelt:
01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü.
31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 1.700,1 100,0 1.700,5 100,0 -0,4 0,0
+ sonst.betriebl.Erträge 0,0 0,0 2,1 0,1 -2,1 -100,0
- Personalaufwand 285,9 16,8 312,6 18,4 -26,7 -8,5
- Abschreibungen 2.028,1 119,3 2.133,9 125,5 -105,8 -5,0
- sonst.betriebl.Aufwand 1.398,2 82,2 1.067,4 62,8 330,8 31,0
+ Finanzerträge 31,8 1,9 29,4 1,7 2,4 8,2
- Finanzaufwand 285,9 16,8 335,1 19,7 -49,2 -14,7
Ergebnis nach Steuern -2.266,1 -133,3 -2.116,9 -124,5 -149,2 -7,0
Jahresverlust -2.266,1 -133,3 -2.116,9 -124,5 -149,2 -7,0
(Ergebnis nach Steuern)
Rundungsbedingte Differenz 0,1 0,1
658
Seite 18
4. Angaben zum Vorjahresabschluss und Jahresabschluss
Vorjahresabschluss
Der Eigenbetrieb hat im Jahr 2023 einen Jahresverlus t in Höhe von EUR -2.116.949,67 erwirtschaftet.
Der Jahresabschlu ss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Bayerischen Ko mmunalen
Prüfungsverband geprüft und unter dem Datum vom 31.05.2024 mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Er b ildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den
Jahresabschluss des Geschäftsjahres.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11.12.2024 vom Stadtra t festgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26.03.2025 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
veröffentlicht.
Jahresabschluss
Der J ahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde aus dem Vorjahresabschlu ss, den
Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den B ilanzinventaren sowie den sonstigen B ilanzunterlagen
ordnungsgemäß entwickelt.
Der Eigenbetrieb hat im Jahr 2024 einen Jahresverlus t in Höhe von EUR -2.266.092,52 erwirtschaftet.
659
Seite 19
5. Bescheinigung
Bescheinigung der Wirt schaftsprüfungsgesellschaft über die Erste llung mit
Plausibilitätsbeurteilungen
An den Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ge winn-
und Ver lust rech nung und Anhang – des Eigenbetriebs Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 un ter Be achtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und der er gän zen den Be stim-
mun gen der Sat zung erstellt.
Grundlage für die Erste llung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die
wir auf tragsgemäß nicht geprüf t, w ohl aber auf Plausib ilität beurteilt haben, sowie die uns er teilten
Aus künfte.
Die Buchführung sowie die Aufste llung des Inventars und des Jahresabschlu sses nach den deutschen
han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Besti mmungen der Satzung lie gen in der Ver -
antwortung der gesetzli chen Vertreter der Gese llschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Er stel lung von
Jah res abschlüssen (IDW S 7 (03.2021)) durchgeführt. Dieser um fasst die Ent wicklung der B ilanz und
der Ge winn- und Ver lust rechnung auf Grundlage der Buch füh rung und des Inventars sowie der Vorga -
ben zu den an zu wendenden Bi lanzierungs- und Bewer tungsme tho den. Zur Beurte ilung der Plausi -
bilität der uns vor ge legten Belege, Bü cher und Be stands nachweise haben wir Befragun gen und ana -
lytische Beur tei lun gen vor ge nommen, um mit einer ge wis sen Sicher heit auszusch ließen, dass diese
nicht or dnungs ge mäß sind. Hier bei sind uns keine Um stände be kannt gewor den, die gegen die Ord -
nungs mä ßig keit der uns vor ge legten Un terlagen und des au f dieser Gr undla ge von uns erstellten Jah-
resab schlusses sprechen.
Die Erste llung des von den gesetz lichen Vertretern aufgeste llten und dem nachstehenden Jahresab-
schluss bei ge fügten La ge be richts und des sen Be urteilung waren nicht Ge genstand unseres Erstel -
lungsauf trags.
660
Seite 20
Nürnberg, 31.03.2025
Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Storg Brückner
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterin
661
Anlagen
662
Anlage 1
Blatt 1
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
1. Grundlagen der Gesellschaft
as Fr anken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene
Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV.
Die Auf gabe des FSN ein schließlich etwaiger N eben- und H ilfsbetriebe war ursprüng lich der
Umbau des bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pf lichtenheftes anlä sslich der
Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußba llweltmeisterschaft 2006, die
Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen Betriebs unter Berü cksichtigung des Werterhalts
des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußba llweltmeisterschaft 2006.
Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergese llschaft (Stadion-BG)
verpachtet. Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig
von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN).
Gesellschafter der Betreibergese llschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, waren bis 30.06.2015
die SPIE GmbH, E ssen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der
Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die
Stadt Nürnberg seit 01.07.2015 100% der Ge schäftsanteile an der Betreibergese llschaft. Seit
diesem Zeit punkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der
Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der Nachtrag svereinbarung vom
02.08.2017/17.08.2017 auf unbesti mmte Zeit fort.
Das in der Betrieb ssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002,
zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherste llung
des laufenden wirt schaftlichen Betriebs unter Berü cksichtigung des Werterhalts des Stadions und
die Verpachtung an einen privaten Betreiber.
2. Geschäftsverlauf
Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2024 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.
Im J ahr 2024 fanden im Stadion 17 Ligaspiele der Männer und 6 Ligaspiele der Frauen,
1 Testspiel, 1 Regionalligaspiel und 1 DFB-Länderspiel sowie 2024 Footballspiel statt.
Die Ver anstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisier t. Diese wur den auf
Rechnung und Risiko der Betreibergese llschaft durchgeführ t. Für den Eigenbetrieb bestand kein
wirtschaftliches Risiko.
663
Anlage 1
Blatt 2
Auch im Wirtscha ftsjahr 2024 wurden vom FSN wieder im erforder lichen Umfang notwendige
Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren,
durchgeführt.
Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.266 (Vorjahr TEUR 2.117).
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Zur besseren Darstellung werden im Lagebericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können
sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Rundungsdi fferenzen ergeben.
664
Anlage 1
Blatt 3
Ertragslage
01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü.
31.12.2024 31.12.2023 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 1.700 100 1.701 100 -1 -0
Gesamtleistung 1.700 100 1.701 100 -1 -0
Sonstige betriebliche Erträge 0 0 2 0 -2 -100
Erträge gesamt 1.700 100 1.703 100 -3 -0
Personalaufwand 286 17 313 18 -27 -9
Abschreibungen 2.028 119 2.134 125 -106 -5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398 82 1.067 63 331 31
Betriebsaufwand 3.712 218 3.514 207 198 6
Finanzerträge 32 2 29 2 3 10
Finanzaufwand 286 17 335 20 -49 -15
Finanzergebnis -254 -15 -306 -18 52 17
Ergebnis nach Steuern -2.266 -133 -2.117 -124 -149 -7
Jahresverlust -2.266 -133 -2.117 -124 -149 -7
665
Anlage 1
Blatt 4
Die Gesamtleist ung als bedeutsamer finanzie ller Leistungsindikator betrug TE UR 1.700 (Vorjahr
TEUR 1.703), davon entfallen auf das Nutzungsentgel t TEUR 1.622 (Vorjahr TEUR 1.598). Da der
1. FC Nürnberg, wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2. Liga gespielt ha t, b lieb das
Nutzungsentgelt, abgesehen von der vereinbarten moderaten jähr lichen Steigerung, konstan t. In
der 1. Bundesliga könnte ein deut lich höheres Nutzungsentgel t erzielt werden.
Der Personalaufwand reduzierte sich aufgrund der Auflösung von Urlaubsrü ckstellungen.
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TE UR 2.028 (Vorjahr TEUR 2.134).
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 1.398 (Vorjahr TE UR 1.067).
Diese beinhalten im Wesent lichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in
Höhe von TEUR 804 (Vorjahr TEUR 511), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe
von TE UR 98 (Vorj ahr TE UR 79), die Verwalt ungskosten in Höhe von TE UR 65 (Vorjahr TEUR
65) und die Kosten für Ab schluss und Prüfung sowie Rechts- und Beratung skosten in Höhe von
TEUR 341 (Vorjahr TE UR 286), wovon TE UR 309 (Vorjahr TE UR 246) auf die Erste llung der
Machbarkeitsstudie bzw. die Vorarbeiten auf Grundlage der Studie gemäß der Be schlüsse des
Stadtrates am 19.07.2023 und 28.05.2024 entfa llen.
Das Finanzergebnis beinhalte t insbesondere die Darlehen szinsen in Höhe von TE UR 286 (Vorjahr
TEUR 335).
Der Jahresverlust beträgt TE UR 2.266 (Vorjahr TE UR 2.117). Die Werkleitung schlägt vor, den
Jahresverlust durch die Entnahme aus der a llgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der Jahresverlust in H öhe von TE UR 2.266 fällt um TE UR 414 geringer aus, als ursprüng lich für
das Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung
der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor a llen Dingen
auf die geplante Erneuerung der Z KS Anl age (Zutri ttskontrollsystem) zurück. Aufgr und der
fortschreitenden Planung des Vo llumbaus des Stadions wurde diese nicht wie geplant erneuert,
sondern es wird versucht die bestehende Anlage noch weiter zu betreiben, bis eine
abschließende Entscheidung über die Zukunf t des Stadions vorliegt.
Für das Jahr 2025 ist laut Wirt schaftsplan 2025 ein höherer Jahre sverlust als 2024 eingeplant.
Dieser beträgt TEUR 2.966.
666
Anlage 1
Blatt 5
Finanzlage
Bilanzstruktur Bilanz zum Bilanz zum dem Vj. inÄnderung ggü.
Vermögensstruktur 31.12.2024 31.12.2023
TEUR % TEUR % TEUR %
Sachanlagen 21.946 89 23.974 93 -2.028 -8
langfristig gebunden es Vermögen 21.946 89 23.974 93 -2.028 -8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.557 10 1.477 6 1.079 73
Liquide Mittel 94 0 288 1 -194 -67
kurzfristig gebundenes Vermögen 2.651 11 1.765 7 885 50
Gesamtvermögen 24.597 100 25.739 100 -1.142 -4
Die Stichtagsliquidität 2024 aus Bankbeständen des FSN beträg t TEUR 94 (Vorjahr TEUR 288).
Als kurzfristige Finanzierungsque lle zur Sic herstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde
dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmi ttelkonto zur Verfügung geste llt. Der Bestand des
Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TE UR 1.302 (Vorjahr TE UR 1.437) auf. Das
Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen.
Der FSN konnte vor a llem aufgrund des Zugri ffs auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung
gestellte Betriebsmittelkonto sei ne Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfü llen. Liquiditätsengpä sse
sind weder eingetreten , noch werden sie erwartet.
667
Anlage 1
Blatt 6
Vermögenslage
Die Bilanzsumme belief sich auf TE UR 24.597 (Vorjahr TE UR 25.738). Hiervon entfielen auf das
Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen , TEUR 21.946 (Vorjahr TEUR 23.974).
Im Jahr 2024 wurden Investitionen von TE UR 0 getätigt (Vorjahr TEUR 38).
Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den An schaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes
Bild:
Anschaffungs- und Buchwert am in % der
Herstellungskosten 31.12.2024 Anschaffungswerte
TEUR TEUR %
Bauten
Betriebs- und anderen
Rechte mit Geschäfts-,
grundstücksgleiche
Grundstücke und
66.910 21.602 32
Maschinen
Technische Anlagen und 7.693 299 4
Geschäftsausstattung
Betriebs- und 4.235 45 1
und Anlagen im Bau
Geleistete Anzahlungen 0 0
78.839 21.946 28
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant.
Für 2025 sind Investitionsmaßnahmen im Zuge des Stadionneubaus in Höhe von TE UR 2.050
geplant.
Investitionsmaßnahmen in die Substanz des bestehenden Stadions sind keine geplan t. Die in
2025 durchzuführenden Maßnahmen bezüglich des Bestand sstadions werden au sschließlich der
Instandhaltung des Stadions zugeordnet.
668
Anlage 1
Blatt 7
Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.
31.12.2024 31.12.2023 dem Vorjahr in
Kapitalstruktur TEUR % TEUR % TEUR %
Rücklagen 18.804 76 18.558 72 246 1
Jahresverlust -2.266 -9 -2.117 -8 -149 -7
Eigenkapital 16.538 67 16.441 64 97 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 499 2 3.416 13 -2.917 -85
Langfristiges Fremdkapital 499 2 3.416 13 -2.917 -85
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.006 4 4.002 16 -2.996 -75
Mittelfristiges Fremdkapital 1.006 4 4.002 16 -2.996 -75
Rückstellungen 29 0 55 0 -26 -47
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.950 24 1.753 8 4.197 239
Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 250 1 53 0 197 372
anderen Eigenbetrieben
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und 5 0 16 0 -11 -69
Sonstige Verbindlichkeiten 319 1 3 0 316 10.533
Kurzfristiges Fremdkapital 6.553 27 1.880 7 4.673 249
Fremdkapital 8.058 33 9.298 36 -1.240 -13
Gesamtkapital 24.597 100 25.738 100 -1.141 -4
669
Anlage 1
Blatt 8
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom
25. November 2019, beträgt das Stammkapital 0 Euro.
Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TE UR 18.804 (Vorjahr TEUR 18.558) auf.
Gemäß dem Be schluss des Stadtrats vom 23.11.2023 über den Wirt schaftsplan 2024 wurde der
gezahlte Verlustausgleich in Höhe von TE UR 2.362 der a llgemeinen Rü cklage zugeführt.
Entsprechend dem Be schluss des Stadtrates vom 11.12.2024 wurde der festgeste llte
Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von TE UR 2.117 mit der allgemeinen Rücklage
verrechnet.
Das Eigenkapital beläuft sich auf TE UR 16.538 (Vorjahr TE UR 16.441). Die Eigenkapitalquote
beträgt 67,24% (Vorjahr 63,88%).
Die sonstigen Rü ckstellungen belaufen sich auf TE UR 29 (Vorjahr TEUR 55) und beinhalten die
Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Urlaubs- und Überstundenrü ckstellungen.
Die Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich t ilgungsbedingt auf TEUR
7.456 (Vorjahr TEUR 9.170).
Die Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TE UR 250 (Vorjahr
TEUR 53).
Die Verbind lichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich
auf 5 TE UR (Vorj ahr TE UR 16). Die Verbi ndlichkeiten resultieren insbesondere aus
Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg.
Die sonstigen Verbind lichkeiten betragen TEUR 319 (Vorjahr TE UR 3) und beinhalten die
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2024 sowie eine Darlehensrate.
Beide Verbindlichkeiten wurden im Januar 2025 ausgeg lichen.
670
Anlage 1
Blatt 9
4. Bericht zur vorau ssichtlichen Entwi cklung mit ihren wesent lichen Chancen und
Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht
Die Auswirk ungen des Krieges in der Ukraine, wodurch seit Beginn des Jahres 2022 die
Rohstoffmärkte er heblichen Prei sschwankungen und Lieferengpä ssen unterlagen, sind zwar
weiterhin spürbar , flauen jedoch langsam ab und es kann eine Preisberuhigung beobachtet
werden.
Die Preisanstiege führten einerseits zu anhaltender Inflation und er schwerten hierdurch
Kostenkalkulationen, andererseits erhöht e sich durch Lieferengpä sse das Risiko für
Bauzeitverlängerungen. Nach dem Höchststand der Inflation im Jahr 2022 sinkt die Inflationsrate
langsam wieder auf das Vorkriegsniveau und lag im Jahr 2024 bei 2,2 %.
Im Hinblick auf die abflauende Inflation wurde der Leitzins laut Internetauftri tt der Europäi schen
Zentralbank seit September 2023 um 1,5 %-Punkte gesenkt . Dies ha tte zur Fol ge, dass auch die
Kosten für Fremdkapital in diesem Zeitraum gesunken sind. Zwei der noch bestehenden vier
Darlehen des Eigenbetriebs sind davon nicht betro ffen, da diese in der Niedrigzinsperiode
umgeschuldet wurden und 2026 auslaufen. Da die Zinsbindungen für die verblei benden Darlehen
in den letzten zwölf Monaten ausgelaufen sind, konnte die Zinshöhe für die Restlaufzeit reduziert
werden. Die beiden Kredite weisen zum heutigen Tag eine Rest schuld in Höhe von 5.441 TEUR
auf.
Weiterhin führt der zunehmende Mangel an qua lifizierten Fachkräften in der Baubranche zu
Kapazitätsengpässen, wodurch das Risiko für Bauzeitverlängerungen weiter ansteigt.
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkei t des 1. FC Nürnberg zur 1.
oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.
Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatu r- und
Instandhaltungsmaßnahmen deut lich z unehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung
ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen is t veraltet.
Auf Gr undlage dieser Ergebni sse wur de im März 2025 durch den Rat der Stadt Nürnberg über
weitere Schri tte im Hi nblick auf ei ne Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions
entschieden. Dabei wurde bekräftig t, dass langfristig ein Vo llumbau sta ttfinden so ll und Planung
und Bau des Stadions durch einen Totalübernehmer erfolgen so llten. Es könnte vorau ssichtlich im
Herbst 2025 die Vergabe der Vorplanung an ein externes Büro erfolgen.
671
Anlage 1
Blatt 10
Nürnberg, 31.03.2025
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Christian Vogel Paul Kaltenegger
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter
672
Anlage 2
Blatt 1
BILANZ zum 31. Dezember 2024
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
AKTIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit Ge schäfts-
Betriebs- und anderen Bauten 21.513.922,00 23.096.754,00
2. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit Wohnbauten 88.173,00 313.164,00
3. Sonstige Maschinen und
maschinelle Anlagen 299.264,00 511.551,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung 44.623,00 52.210,00
21.945.982,00 23.973.679,00
Summe Anlagevermögen 21.945.982,00 23.973.679,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 3.441,41 31.376,16
2. Forderungen an die Stadt Nürn-
berg / andere Eigenbetriebe 2.553.548,89 1.445.327,40
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
2.556.990,30 1.476.703,56
Übertrag 24.502.972,30 25.450.382,56
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24
III. Jahresverlust 2.266.092,52- 2.116.949,67-
Summe Eigenkapital 16.537.481,05 16.441.533,57
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 29.415,00 54.644,43
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten 7.455.773,81 9.170.275,60
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 250.189,82 52.875,84
3. Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg / anderen Eigenbe-
trieben 5.144,41 15.938,28
4. sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 2.957,46
8.029.626,62 9.242.047,18
Übertrag 24.596.522,67 25.738.225,18
673
Anlage 2
Blatt 2
BILANZ zum 31. Dezember 2024
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
AKTIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 24.502.972,30 25.450.382,56
II. Schecks, Kassenbestand, Bundes-
bank- und Postgiroguthaben, Gut-
haben bei Kreditinstituten 93.550,37 287.842,62
Summe Umlaufvermögen 2.650.540,67 1.764.546,18
24.596.522,67 25.738.225,18
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 24.596.522,67 25.738.225,18
24.596.522,67 25.738.225,18
674
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Anlage 3
Blatt 1
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
1
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 217.181,95 247.798,53
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 68.683,33 64.786,75
- davon für Altersversorgung
EUR 19.445,78 (EUR 17.954,38) 285.865,28
4. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 2.028.135,86 2.133.874,14
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschä ftstä-
tigkeit 2.266.092,52- 2.116.949,67-
9. Jahresverlust 2.266.092,52 2.116.949,67
675
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 1
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des B ilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (B ilRUG) über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern ( EBV) sowie den
Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Betrieb weist zum Abschlu ssstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB auf. Auf freiw illiger Basis ist der Jahresabschlu ss nach den für große Kapitalgese llschaften i.S.d.
§ 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufgeste llt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die G liederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Bei der G liederung des Jahresabschlusses sind die G liederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu
beachten. Daher ist der Jahresabschlu ss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen
1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (Vw VEBV) ausgeführten Formblä ttern
gegliedert.
Wirtschaftsjahr is t das Kalenderjahr.
676
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 2
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschlu ss wur de unter Beachtung der a llgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß
§§ 252 - 256 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrund sätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herste llungskosten angesetzt und, soweit abnutz -
bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vorau ssichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge-
genstände linear vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Selbstständig nutzbare beweg liche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in vo ller Höhe abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mi t den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung a ller erkennbaren Risiken
zu Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitute sind mi t ihrem Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückste llungen wurden für a lle weiter en ungewi ssen Verbi ndlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfü llungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim J ahresabschluss k onnten die bisher angewandten B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We -
sentlichen übernommen werden.
677
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 3
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten d es Anlagevermögens
Die Entwi cklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis in Anlage 5 zu
entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die For derungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.441,41 Euro (Vorjahr 31.376,16 Euro)
haben eine Restlaufzei t bis zu einem Jahr.
Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und andere Eigenbetriebe in Höhe von 2.553.548,89 Euro (Vorjahr
1.445.327,40 Euro) betreffen im Wesent lichen den Bestand des Betriebsmi ttelkontos bei der Stadt Nürnberg
in Höhe von 1.301.513,11 Euro (Vorjahr 1.436.694,74 Euro) sowie die zweite noch au sstehende Zahlung des
Verlustausgleichs gemäß Wirtschaftsplan 2024 in Höhe von 1.181.020,00 Euro.
Weiterhin sind unter dem Posten mit 71.015,78 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) Umsatzsteuerforderungen an die
Stadt Nürnberg ausgewiesen: Umsatzsteuerforderungen aus den Umsatzsteue r-Voranmeldungen für die
Monate November und Dezember 2024 in Höhe von 39.714,27 Euro zuzüg lich der Umsatzsteuerforderung
aus der Jahreserklärung für 2024 in Höhe von 27.883,50 Euro und für 2023 in Höhe von 3.418,01 Euro.
Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und andere Eigenbetriebe haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen
(Vorjahr 0,00 Euro).
Guthaben bei Kreditinstituten
Es handelt sich um B ankguthaben bei der Sparka sse Nür nberg in Höhe von 93.550,37 Euro (Vorjahr
287.842,62 Euro).
678
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Eigenkapital
Der Bestand des Eigenkapitals entwi ckelte sich wie folgt:
Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am
01.01.2024 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital - -
Allgemeine Rücklage 18.558.483,24 2.362.040,00 - 2.116.949,67 18.803.573,57
Verlustvortrag
Jahresverlust - 2.116.949,67 - 2.266.092,52 2.116.949,67 - 2.266.092,52
16.441.533,57 95.947,48 - 16.537.481,05
Das Frankenstadion der Stadt Nürnberg wird als organisatori sch, verwalt ungsmäßig und finanzwirtschaft lich
gesondertes Unternehmen außerhalb der a llgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (Ei genbetrieb gemäß Ar t. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)
geführt.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betrieb ssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21.06.2002,
zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019, beträgt das Stammkapital 0,00 Euro.
Im Wirtschaftsjahr 2024 ist eine Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 245.090,33 Euro zu verzeichnen. Der
Stadtrat hat am 11.12.2024 im Rahmen der Festste llung des Jahresabschlu sses 2023 beschlo ssen, den
Jahresverlust 2023 in Höhe von -2.116.949,67 Euro mit der a llgemeinen Rü cklage zu ve rrechnen. Des
Weiteren ist der laut Wirtschaftsplan 2024 beschlo ssene Verlust ausgleich für 2024 in Höhe von
2.362.040,00 Euro berücksichtigt.
679
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 5
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Angaben und Erläuterungen zu Rü ckstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Rückstellungen zum Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Sonstige Rückstellungen 7. 444,43 7. 444,43 - - -
Urlaubsrückstellungen 28.100,00 28.100,00 - 8. 100,00 8. 100,00
schluss u. Prüfung
Rückstellungen für Ab-
19.100,00 19.100,00 - 21.315,00 21.315,00
Summe 54.644,43 54.644,43 - 29.415,00 29.415,00
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 250.189,82 Euro (Vorjahr 52.875,84
Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 5.144,41
Euro (Vorjahr 15.938,28 Euro) und resultieren aus Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber der Stadt Nürnberg.
Die sonstigen Verbind lichkeiten betragen 318.518,58 Euro (Vorjahr 2.957,46 Euro) und beinhalten
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und einer Darlehensrate .
680
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 6
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbind lichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2024 Jahr
bis zu einem
einem Jahr
von mehr als
als fünf Jahre
davon mehr
EUR EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 7.455.773,81 5.950.453,81 1.505.320,00 499.140,00
Vorjahr 9.170.275,60 1.752.635,60 7.417.640,00 3.415.900,00
aus Lieferungen und Leistungen 250.189,82 250.189,82 0,00 0,00
Vorjahr 52.875,84 52.875,84 0,00 0,00
Eigenbetrieben
gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen
5.144,41 5.144,41 0,00 0,00
Vorjahr 15.938,28 15.938,28 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 318.518,58 0,00 0,00
Vorjahr 2.957,46 2.957,46 0,00 0,00
Summe 8.029.626,62 6.524.306,62 1.505.320,00 499.140,00
Vorjahr 9.242.047,18 1.824.407,18 7.417.640,00 3.415.900,00
681
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 7
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2024 2023
EUR EUR
Erlöse 0,00 6.940,00
Erstattung Energiekosten 19% USt 310,29 310,29
Erlöse Dachmiete 19% USt 1.922,70 2.448,06
Erlöse 19% USt 8.602,14 17.721,64
Betreiber Stadionmiete (Innenumsatz) 1.622.100,66 1.598.128,74
Betreiber Grundabgaben (Innenumsatz) 43.153,40 70.093,73
Innenumsätze weitere 0,00 788,67
Periodenfremde Erträge 24.035,42 4.080,38
1.700.124,61 1.700.511,51
Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um die Abrechnung des variablen Nutzungsentgelts 2023
mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH.
Sonstige betriebliche Erträge
2024 2023
EUR EUR
Erträge aus abgeschriebenen Forderg. 0,00 0,00
Erträge Auflösung von Rückstellungen 0,00 0,00
Versich.entschädigung, Schadenersatz 0,00 2.144,25
Investitionszuschüsse 0,00 0,00
0,00 2.144,25
Personalaufwand
2024 2023
EUR EUR
Gehälter 236.346,70 241.637,35
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 629,03 621,02
Aufwendung Veränderung Urlaubsrückst. -20.000,00 5.400,00
Vermögenswirksame Leistungen 206,22 140,16
Gesetzliche Sozialaufwendungen 46.823,95 46.457,52
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 1.128,00 0,00
Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei 1.285,60 374,85
Aufwendungen für Altersversorgung 19.445,78 17.954,38
285.865,28 312.585,28
682
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 8
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Abschreibungen
Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.028.135,86 Euro (Vorjahr
2.133.874,14 Euro).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2024 2023
EUR EUR
Raumkosten 3.840,00 3.840,00
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 98.441,19 79.217,09
Reparaturen und Instandhaltungen 824.679,06 530.940,46
Kopierkosten 63,38 113,35
Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 22.182,43 30.287,16
Aufwendungen für Kommunikation 4.574,73 848,49
Bürobedarf 48,33 196,04
Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 32.184,40 36.211,48
Rechts- und Beratungskosten 0,00 3.512,00
Aufwendungen Stadionumbau 308.568,84 246.244,12
Sonstige betriebliche Aufwendungen 90.023,70 90.435,01
Reinigung 4.164,22 1.756,90
Nebenkosten des Geldverkehrs 350,00 1,00
Periodenfremde Aufwendungen 9.060,97 43.843,67
1.398.181,25 1.067.446,77
Die Aufw endungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti
ausgewiesen. Sie betre ffen im Wirtschaftsjahr vor a llem die Beseiti gung von Schäden an den
Treppenaufgängen und die Sprachalarmierungsanlage.
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen beinhalten hauptsäch lich die Verwalt ungskosten in Höhe von
64.738,00 Euro (Vorjahr 64.738,00 Euro) und die Kosten für die IT-Dienstleistungen in Höhe von 13.166,43
Euro (Vorjahr 11.189,29 Euro) der Stadt Nürnberg.
Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten mit 8.909,15 Euro Kosten für Leistungen aus 2015 für ein
Wertgutachten.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsertr äge in Höhe von 31.828,01 Euro (Vorjahr 29.410,23 Euro) ergeben sich aus der Verzinsung des
Guthabens auf dem Betriebsmi ttelkonto gemäß aktue ller Vereinbarung vom 23.11.2022.
683
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 9
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen und ähn liche Aufwendungen beinhalten Darlehenszinsen für langfristige Verbind lichkeiten in Höhe
von 285.862,75 Euro (Vorjahr 335.109,47 Euro).
684
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 10
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältni sse im Sinne des § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanzie llen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr . 3 HGB.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 3,00
leitende Angestellte 1,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 4,00
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 3,00
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,00
Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mi t nahestehenden Personen lagen nicht vor.
Organe des Eigenbetriebs
1. Werkleitung
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bür germeister
Herr Detlef St enger, Zweiter Werkleiter, Architekt (bis 31.12.2024)
Herr Paul Kaltenegger, Zweiter Werkleiter, Wi ssenschaftlicher Mitarbeiter (sei t 26.02.2025)
685
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 11
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
2. Werkausschuss
Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektko mmunikation, Werkausschussvorsitzender
Frau Kerstin Böhm , Rechtsanwältin
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin
Herr Maximilian Müller, Profisportler
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.
Frau Claudia Arabackyi, Werbekauffrau
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester
Herr Dieter Goldm ann, Journalist und Politologe
Herr Joachim Mlet zko, Geschäftsführer kirch licher Bildungsträger
Herr Paul Arzten, Erzieher
Frau Natalie Keller, Bildungsreferentin
Herr Ümit Sormaz, Dipl.-Wirt.-Inf., Sc hulleiter und Unternehmer, ab 12.12.2024
Herr Jürgen Dörfler, Dipl.-Betri ebswirt (FH), selbständiger Kaufmann
Herr Roland-Alexander Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann
Herr Florian Betz, DevOp (FI Anw endungsentwicklung)
Von der Befreiungsvorschrif t des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Sachverhalte des § 285 Nr . 9c HGB lagen nicht vor.
Honorar des Abschlussprüfers
Das im Wirtsc haftsjahr 2024 als Aufwand erfa sste H onorar für den Abschlu ssprüfer setzt sich wie folgt
zusammen:
EUR
a) für die Abschlussprüfung 6.900,00
b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00
c) für Steuerberatungsleistungen 0,00
d) für sonstige Leistungen 690,00
7.590,00
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schlu ss des Wirtschaftsjahres haben sich nich t ereignet.
686
Anlage 4
ANHANG zum 31.12.2024 Blatt 12
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Werkleitung schläg t vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Unterschrift der Werkleitung
Nürnberg, den 31.03.2025
Christian Vogel Paul Kaltenegger
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter
687
ANLAGENNACHWEIS NACH EBV zum 31.12.2024 Anlage 5
Blatt 1
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
688
Anlage 6
Blatt 1
Erläuterung der Posten der Bilanz
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
2024 2023
EUR EUR
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts- Betriebs- und anderen Bauten 21.513.922,00 23.096.754,00
2024 2023
EUR EUR
Grund und Boden 59.235,00 59.235,00
Geschäfts- u Verwltgsgeb (unter NW-Trib) 21.454.687,00 23.037.519,00
21.513.922,00 23.096.754,00
2024 2023
EUR EUR
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 88.173,00 313.164,00
2024 2023
EUR EUR
Außenanlagen (eigene Grst., Wohnbauten) 88.173,00 313.164,00
2024 2023
EUR EUR
3. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 299.264,00 511.551,00
2024 2023
EUR EUR
Technische Anlagen und Maschinen 299.264,00 511.551,00
689
Anlage 6
Blatt 2
2024 2023
EUR EUR
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.623,00 52.210,00
2024 2023
EUR EUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.336,00 32.555,00
Spiel- und Sportgeräte 1,00 1,00
Andere Anlagen 17.286,00 19.654,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
44.623,00 52.210,00
2024 2023
EUR EUR
Summe Sachanlagen 21.945.982,00 23.973.679,00
2024 2023
EUR EUR
Summe Anlagevermögen 21.945.982,00 23.973.679,00
690
Anlage 6
Blatt 3
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände
2024 2023
EUR EUR
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.441,41 31.376,16
2024 2023
EUR EUR
Forderungen aus L+L 3.441,41 31.376,16
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Zeitpunkt der Erste llung des Jahresabschlu sses
im Wesentlichen ausgeglichen.
2024 2023
EUR EUR
2. Forderungen an die Stadt Nürnberg / andere
Eigenbetriebe 2.553.548,89 1.445.327,40
2024 2023
EUR EUR
USt-Forderungen gegen Organträger 71.015,78 0,00
Forderungen NürnbergBad 0,00 6.940,00
Vorst. in Folgeperiode /-jahr abziehbar 0,00 1.692,66
Betriebsmittelkonto Stadt Nbg 1.301.513,11 1.436.694,74
Forderungen Stadt Nürnberg 1.181.020,00 0,00
2.553.548,89 1.445.327,40
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg ste llt dem Eigenbetrieb FSN eine Kredit linie in H öhe des in
der jewe iligen Haushalt ssatzung festgesetzten Höchstbetrages zur Verfügung. Andererseits ist der
Eigenbetrieb FSN berechtig t, Gel der beim Ka ssen- und Steueramt anzulegen und über diese tageweise zu
verfügen. Das Betriebsmi ttelkonto wird seit dem 01.11.2022 mit dem 3-Monats-E URIBOR zzgl. 0, 15%
verzinst. Bis dahin waren Verwahrentgelte auf Einlagen zu entrichten in Höhe von 0,34% auf den
durchschnittlichen Saldo der letzten 12 Monate . Es werden keine Sicherheiten verlangt.
Das Betriebsmittelkonto stimmt mit den Kontoauszügen der Stadt Nürnberg zum 31.12.2024 überein.
Die Forderungen Stadt Nürnberg betre ffen die zweite Zahlung des Verlustausgleichs durch die Stadt
Nürnberg.
691
Anlage 6
Blatt 4
Die Umsatzst euerforderungen gegen den Organträger Stadt Nürnberg umfa ssen Ansprüche aus
Vorsteuerüberhängen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen November und Dezember 2024, der
Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 sowie aus der Umsatzsteuerjahreserklärung des laufenden
Geschäftsjahres.
2024 2023
EUR EUR
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinsti-
tuten 93.550,37 287.842,62
2024 2023
EUR EUR
Sparkasse Nbg. #4991154 93.550,37 287.842,62
Der Saldo das Bankkontos stimmt mit den Kontoauszügen des Geldinstituts zum 31.12.2024 überein.
2024 2023
EUR EUR
Summe Umlaufvermögen 2.650.540,67 1.764.546,18
2024 2023
EUR EUR
Summe Aktiva 24.596.522,67 25.738.225,18
692
Anlage 6
Blatt 5
A. Eigenkapital
2024 2023
EUR EUR
I. Stammkapital 0,00 0,00
2024 2023
EUR EUR
Stammkapital 0,00 0,00
II. Rücklagen
2024 2023
EUR EUR
1. Allgemeine Rücklage 18.803.573,57 18.558.483,24
2024 2023
EUR EUR
Allgemeine Rücklagen 18.803.573,57 18.558.483,24
2024 2023
EUR EUR
III. Jahresverlust -2.266.092,52 -2.116.949,67
2024 2023
EUR EUR
Jahresverlust -2.266.092,52 -2.116.949,67
2024 2023
EUR EUR
Summe Eigenkapital 16.537.481,05 16.441.533,57
Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am
01.01.2024 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital - -
Allgemeine Rücklage 18.558.483,24 2.362.040,00 - 2.116.949,67 18.803.573,57
Verlustvortrag
Jahresverlust - 2.116.949,67 - 2.266.092,52 2.116.949,67 - 2.266.092,52
16.441.533,57 95.947,48 - 16.537.481,05
693
Anlage 6
Blatt 6
B. Rückstellungen
2024 2023
EUR EUR
1. sonstige Rückstellungen 29.415,00 54.644,43
2024 2023
EUR EUR
Urlaubsrückstellungen 8.100,00 28.100,00
Sonstige Rückstellungen 0,00 7.444,43
Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung 21.315,00 19.100,00
29.415,00 54.644,43
C. Verbindlichkeiten
2024 2023
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.455.773,81 9.170.275,60
2024 2023
EUR EUR
Darlehen Helaba 800098314 759.354,58 1.265.590,97
Darlehen KfW 5765502 1.057.968,13 1.171.138,42
Darlehen KfW 9573286 4.700.951,10 5.171.046,21
Darlehen Ostsächsische Sparkasse Dresden 937.500,00 1.562.500,00
7.455.773,81 9.170.275,60
694
Anlage 6
Blatt 7
2024 2023
EUR EUR
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 250.189,82 52.875,84
2024 2023
EUR EUR
Vorbereitete Zahlungen Kreditoren 34.863,38 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen+Leist. 215.326,44 52.875,84
250.189,82 52.875,84
Die Verbind lichkeiten des aktue llen Wirtschaftsjahres waren zum Zeitpunkt der Erste llung des
Jahresabschlusses bis auf Sicherheitseinbehalte im Wesent lichen ausgeglichen.
2024 2023
EUR EUR
3. Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Nürnberg / anderen Eigenbetrieben 5.144,41 15.938,28
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 5.144,41 (EUR 15.938,28)
2024 2023
EUR EUR
USt-Forderungen gegen Organträger 0,00 11.752,04
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 0,00 0,00
Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Nürnberg 5.144,41 4.186,24
5.144,41 15.938,28
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg sind bis zur Aufste llung des Jahresabschlu sses
ausgeglichen.
695
Anlage 6
Blatt 8
2024 2023
EUR EUR
4. sonstige Verbindlichkeiten 318.518,58 2.957,46
- davon aus Steuern EUR 3.518,58
(EUR 2.957,46)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 0,00 (EUR 0,00)
2024 2023
EUR EUR
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 3.518,58 2.957,46
Sonstige Verbindlichkeiten 315.000,00 0,00
318.518,58 2.957,46
In den Sonstigen Verbind lichkeiten ist die zweite Rate für T ilgung und Zinsen für das Darlehen bei der
Ostsächsischen Sparkasse Dresden enthalten.
2024 2023
EUR EUR
Summe Passiva 24.596.522,67 25.738.225,18
696
Anlage 6
Blatt 9
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.700.124,61 1.700.511,51
2024 2023
EUR EUR
Erstattung Energiekosten 19% USt 310,29 310,29
Erlöse Dachmiete 19% USt 1.922,70 2.448,06
Erlöse 0,00 6.940,00
Erlöse 19% USt 8.602,14 17.721,64
Betreiber Stadionmiete (Innenumsatz) 1.622.100,66 1.598.128,74
Betreiber Grundabgaben (Innenumsatz) 43.153,40 70.093,73
Nicht steuerb.Umsätze (Innenumsätze) 0,00 788,67
Periodenfremde Erträge 24.035,42 4.080,38
1.700.124,61 1.700.511,51
Die Erlösen 19% USt betreffen die Vermietung der Funkstation.
Die periodenfremden Erträge beinhalten das variable Nutzungsentgelt für die Vermietung des Stadions für
das Wirtschaftsjahr 2023 (Abrechnung erfolgt stets erst nach Prüfung des Jahresabschlu sses der
Betriebsgesellschaft).
2024 2023
EUR EUR
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.144,25
2024 2023
EUR EUR
Versich.entschädigung, Schadenersatz 0,00 2.144,25
697
Anlage 6
Blatt 10
3. Personalaufwand
2024 2023
EUR EUR
a) Löhne und Gehälter 217.181,95 247.798,53
2024 2023
EUR EUR
Aufwendungen Veränderung Urlaubsrückstellung -20.000,00 5.400,00
Gehälter 236.346,70 241.637,35
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 629,03 621,02
Vermögenswirksame Leistungen 206,22 140,16
217.181,95 247.798,53
2024 2023
EUR EUR
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 68.683,33 64.786,75
- davon für Altersversorgung EUR 19.445,78
(EUR 17.954,38)
2024 2023
EUR EUR
Gesetzliche Sozialaufwendungen 46.823,95 46.457,52
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 1.128,00 0,00
Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei 1.285,60 374,85
Aufwendungen für Altersversorgung 19.445,78 17.954,38
68.683,33 64.786,75
698
Anlage 6
Blatt 11
4. Abschreibungen
2024 2023
EUR EUR
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 2.028.135,86 2.133.874,14
2024 2023
EUR EUR
Abschreibungen auf Sachanlagen 219.874,00 222.921,64
Abschreibungen auf Gebäude 1.807.823,00 1.910.465,00
Sofortabschreibung GWG 438,86 487,50
2.028.135,86 2.133.874,14
2024 2023
EUR EUR
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.398.181,25 1.067.446,77
2024 2023
EUR EUR
Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer 0,00 -303,83
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.874,82 2.330,81
Fremdleistungen und Fremdarbeiten 80.390,46 85.051,00
Miete, unbewegliche Wirtschaftsgüter 3.120,00 3.120,00
Miet- und Pachtnebenkosten 720,00 720,00
Reinigung 4.164,22 1.756,90
Miete Containeranlage 21.692,59 29.736,09
Versicherungen 0,00 0,00
Versicherung für Gebäude 15.620,47 13.638,68
Grundabgaben 82.820,72 65.578,41
Rep./Instandhaltung von Bauten 742.053,76 428.104,06
Reparatur/Instandh. Anlagen u. Maschinen 56.323,61 71.485,30
Wartungskosten für Hard- und Software 5.982,04 11.594,06
Miete Kopierer 489,84 551,07
Werbekosten 380,08 0,00
Repräsentationskosten 2.686,77 55,41
Aufmerksamkeiten 163,62 0,00
Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten 87,47 45,50
Kopierkosten 63,38 113,35
Porto 36,00 69,00
Telefon 4.574,73 848,49
Bürobedarf 48,33 196,04
Rechts- und Beratungskosten 0,00 3.512,00
Aufwendungen Stadionumbau 308.568,84 246.244,12
Übertrag 1.335.861,75 964.446,46
699
Anlage 6
Blatt 12
2024 2023
EUR EUR
Übertrag 1.335.861,75 964.446,46
Abschluss- und Prüfungskosten 22.983,20 22.508,08
Buchführungskosten 9.201,20 13.703,40
Mieten für Einrichtungen bewegliche WG 20.319,65 20.060,87
Sonstiger Betriebsbedarf 404,48 2.883,29
Nebenkosten des Geldverkehrs 350,00 1,00
Periodenfremde Aufwendungen 9.060,97 43.843,67
1.398.181,25 1.067.446,77
Die Reparaturen und Instandhaltungen betreffen im Wesent lichen:
· die Sanierung einzelner Obe rrang-Erschließungstreppen (rd. 430 TEUR),
· die Umsetzung der Ergebnisse der VDI 6200 (rd. 3 TEUR),
· die Inspektion der Tribühnenpla tten-Auflager (rd. 51 TEUR),
· die Sanierung der Betonabplatzungen (rd. 61 TEUR),
· die Sanierung des Korrosionsschutzes des Dachtragwerks (rd. 11 TEUR),
· die Netzersatzanlage (rd. 51 TEUR),
· die Instandsetzung der Schwingungsdämpfer (rd. 21 TEUR),
· die Sanierung der Sprachalarmierungsanlage (rd. 56 TEUR),
· die Panikentlastungstore (rd. 6 TEUR),
· das Monitoring der Pol ycarbonatplatten-Bedachung (rd. 17 TEUR),
· die Sanierung der Entwässerung des Stadiondachs (rd. 12 TEUR),
· Wartungskosten für Hard- und Software (i.W . Instandhaltung CCTV-Anlage) mit rd. 6 TEUR und
· restliche Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen (u.a. Erneuerung des Abdichtungen auf
dem Stadiondach, nachlaufende Aufwendungen für Maßnahmen aus den Vorjahren, laufender kleiner
Bauunterhalt, Baumpflege sowie die Quartiersentwi cklung).
Die Fremdleistungen und Fremdarbeiten betreffen hauptsäch lich die durch die Stadt Nürnberg berechneten
Verwaltungskosten (rd. 65 TEUR) und IT-Dienstleistungen (rd. 13 TEUR).
Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten mit 9 TE UR Kost en für Leistungen aus 2015 für
Wertgutachten.
700
Anlage 6
Blatt 13
2024 2023
EUR EUR
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23
2024 2023
EUR EUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.828,01 29.410,23
Die Zinserträge betreffen das Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg.
2024 2023
EUR EUR
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 285.862,75 335.109,47
2024 2023
EUR EUR
Zinsaufwendungen f.lfr.Verbindlichkeit. 285.862,75 335.109,47
2024 2023
EUR EUR
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.266.092,52 -2.116.949,67
2024 2023
EUR EUR
9. Jahresverlust 2.266.092,52 2.116.949,67
701
702
703
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/009/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
06.06.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 22.10.2025 öffentlich Beschluss
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Sachverhalt (WerkA FSN):
Sachverhalt (WerkA-FSN): Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art.
107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und
uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
99
704
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
705
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
706
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/009/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 06.06.2025):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des
Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FN gem. Art. 102 Abs.
3 GO.
Beschlussvorschlag (StR 10.12.2025):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025 festgestellten
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
707
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/012/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 17.10.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen:
Endgültiger Bericht JAP 2024
Endgültiges Testat JAP 2024
Sachverhalt (kurz):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der CURACON
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt
testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den
Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der testierte Jahresabschluss wurde
vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1010
708
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
709
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
710
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/012/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetrieb NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro
Der Jahresverlust beträgt 8.831.869,16 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024
des Eigenbetriebs NürnbergBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro
Der Jahresverlust beträgt 8.831.869,16 Euro
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NürnbergBad zum
31.12.2024 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 86.167.615,02 Euro
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.831.869,16
Euro ab.
3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten
Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des
Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs
(Einlagenkonto).
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
711
GP-Nr. 213523
BERICHT
NürnbergBad
Eigenbetrieb
Nürnberg
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024 und
des Lageberichts
1010
712
713
INHALT
Seite
Abkürzungsverzeichnis
A. Prüfungsauftrag 1
B. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12
2. Jahresabschluss 13
3. Lagebericht 14
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 14
G. Schlussbemerkung 15
Anlagenverzeichnis
Blatt
Jahresabschluss und Lagebericht
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Jahr 2024 1–14
Lagebericht für das Jahr 2024 1–16
Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-
gesetz – HGrG – 1
714
Anlagenverzeichnis (Fortsetzung)
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
Hinweise:
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen
zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.)
auftreten.
Die PDF-Datei enthält drucktechnisch bedingt unbedruckte Seiten. Diese sind Teil unserer doppel-
seitigen Berichtsformatierung und sollten nicht gelöscht werden.
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz
BayGO Bayerische Gemeindeordnung
D&O Directors and Officers
DRS Deutsche(r) Rechnungslegungs Standard(s)
GeschO Geschäftsordnung
EBV Eigenbetriebsverordnung
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(Haushaltsgrundsätzegesetz)
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
n.F. neue Fassung
PH Prüfungshinweis
PS Prüfungsstandard des IDW
RS Rechnungslegungsstandards des IDW
UVgO Unterschwellenvergabeordnung
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
715
1
A. Prüfungsauftrag
Die Werkleitung des
NürnbergBad Eigenbetrieb,
Nürnberg,
im Folgenden auch NürnbergBad oder Eigenbetrieb genannt,
beauftragte uns gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Stadt Nürnberg vom
23. Oktober 2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 unter Ein-
beziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts gemäß § 20 ff. EBV.
Der Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an den geprüften Eigenbetrieb.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs sind gemäß Art. 107 Gemeindeord-
nung Bayern (GO) zu prüfen. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzube-
ziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet sind. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei ist auch zu
prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prü-
fung des Lageberichts hat sich überdies darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu
seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang erweitert. Bezüglich der Erweiterung verweisen wir auf
Abschnitt F. dieses Prüfungsberichts.
Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns entsprechend §§ 317 ff. HGB, Art. 107 Gemeinde-
ordnung Bayern (GO) durchgeführten Jahresabschlussprüfung und § 24 EBV des Lageberichts er-
statten wir den vorliegenden Bericht.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.,
Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten
(IDW PS 450 n.F.).
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwend-
baren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
716
2
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
gelten die unter dem 27. Januar 2025 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage
beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 und der Verwendungsvor-
behalt.
B. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht ist durch
uns als Abschlussprüfer im Rahmen einer Stellungnahme zu beurteilen. Dabei haben wir insbe-
sondere auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der
künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs einzugehen, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt ihren Ausdruck gefunden haben. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen
Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts gewonnen haben.
Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Unseres Erachtens ist auf folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zum Geschäftsver-
lauf und zur Lage des Eigenbetriebs besonders hinzuweisen:
Im Geschäftsjahr 2024 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.832 (Vorjahr: T€ 8.091) zu
verzeichnen. Somit wurde das für das Wirtschaftsjahr budgetierte Jahresergebnis in Höhe von
T€ -9.233 um T€ 401 überschritten. Der Fehlbetrag von T€ 9.233 wurde im Geschäftsjahr in
voller Höhe von der Stadt Nürnberg ausgeglichen.
Zum 31. Dezember 2024 weist der Eigenbetrieb ein buchmäßiges Eigenkapital im Umfang von
T€ 9.068 auf. Nach § 8 EBV sind Jahresverluste auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ab-
lauf von fünf Jahren durch die Stadt Nürnberg auszugleichen. Der Verlust des Geschäftsjahres
wurde in Höhe des geplanten Defizits bereits im Jahr 2024 vollständig ausgeglichen.
717
3
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfül-
lung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstel-
lend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über 1 Millionen Besucher
(1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona 2019, entwickelten sich aber
gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in
Höhe von T€ 7.204 oberhalb der Planung (T€ 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad
entwickelte sich mit 46 % besser als geplant (42 %).
Künftige Entwicklung des Eigenbetriebs
Unseres Erachtens sind folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zur künftigen Entwick-
lung des Eigenbetriebs hervorzuheben:
Laut dem Wirtschaftsplan 2025 wird mit einem Jahresdefizit von T€ 9.837 gerechnet. Bei den
Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen geplant. Die
Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei T€ 7.460 erwartet. Allerdings ging diese An-
nahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetriebnahme des Volksbades im Jahr
2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraussichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse
wird aufgrund der ausbleibenden Betriebsaufwendungen für das Volksbad der zu erwartende
Jahresverlust aus heutiger Sicht dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung
einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimm-
bädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können.
Die Geschäftsführung sieht eine Reihe von wesentlichen Geschäftsrisiken:
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad mannigfach
steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe Energiepreise die
Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten.
Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Personalman-
gel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat.
Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nachträge eine
Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15 % nicht auszuschlie-
ßen.
718
4
Positiv bewertet die Geschäftsführung die Chancen im Bereich größerer Investitionen und damit
einhergehend die Kundengewinnung:
Das wichtigste Projekt ist die Wiederbelebung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte
dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Daneben stehen für das Nordostbad zwei
aufwendigere Maßnahmen an.
Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild der Hal-
lenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt wieder positive
Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor.
Wir halten die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs durch die gesetzlichen Ver-
treter, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht zum Ausdruck kommen, für
plausibel.
719
5
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Unter der Bedingung, dass der Vorjahresabschluss in der Fassung festgestellt wird, die diesem
Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsver-
merk:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den NürnbergBad Eigenbetrieb, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des
NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz-
lage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern
nach §§ 20 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
720
6
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über-
einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern
i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver-
mögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
721
7
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über-
einstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Bayern nach §§ 24 EBV Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.
722
8
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh-
ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des
Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe-
triebs vermittelt.
723
9
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach-
gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-
ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An-
nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 20. Juni 2025
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Nürnberg
Mohr Rösl
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer''
Hinweis: An dieser Stelle erfolgt nur ein wörtliches Zitat des Bestätigungsvermerks, der im Testatsexemplar erteilt wird.
Der Bestätigungsvermerk wird daher an dieser Stelle nicht unterschrieben.
724
10
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern die
Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Beachtung der für die Rechnungs-
legung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestim-
mungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit
Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Aus-
wirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang um folgenden Sachverhalt erweitert:
Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Rechnungslegung sowie die dafür eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwor-
tung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, diese
Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer
pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Art und Umfang der Prüfung
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und
Art. 107 GO Bayern durchgeführt.
Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unterneh-
mens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann
(§ 317 Abs. 4a HGB).
Auf der Grundlage unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst
eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirt-
schaftlichen Umfelds sowie der Lage des Eigenbetriebs, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisi-
ken sowie auf den Auskünften der gesetzlichen Vertreter. Sie wird darüber hinaus von der Größe
und Komplexität des Eigenbetriebs und der Wirksamkeit seiner rechnungslegungsrelevanten inter-
nen Kontrollen beeinflusst.
725
11
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analy-
tischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise und der
rechnungslegungsrelevanten Aussagen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Wir haben uns zusätzlich auf Gutachten von Versicherungsmathematikern gestützt.
Da der Jahresabschluss des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurde, er-
folgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichtes für das Vorjahr. Soweit sich wesentliche Vor-
jahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres auswirken, wurden sie in unsere Prü-
fung einbezogen.
Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden
Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie folgende Prüfungsschwerpunkte des Berichtsjah-
res festgelegt:
Umsatzrealisierung
Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht.
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten die Überprüfung
rechnungslegungsrelevanter interner Kontrollen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfall-
prüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Ar-
beitspapieren dokumentiert.
Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unserem Prüfungsplan entsprechend grundsätzlich
nicht kontrollorientiert. Daher haben wir unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung unsere
analytischen Prüfungshandlungen und stichprobenweise Einzelfallprüfungen von Geschäftsvorfäl-
len und Beständen in nicht reduziertem Umfang durchgeführt.
Hinsichtlich der Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl gezogen.
Im Rahmen der Prüfung der Guthaben bei Kreditinstituten und der Rückstellungen haben wir von
allen uns benannten Kreditinstituten und Rechtsanwälten des Eigenbetriebs Bestätigungen über
Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen des Eigenbetriebs eingeholt.
726
12
Zu weiteren Ausführungen bezüglich Art und Umfang der Prüfung verweisen wir auf den Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts" unseres Bestätigungsvermerks.
Wir haben die Prüfung in den Monaten Mai bis Juni 2025 – mit Unterbrechungen – in unserem
Haus durchgeführt.
Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern des Eigen-
betriebs und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden.
Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG
wurde die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sowie die vorhandene Dokumentation we-
sentlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgänge im Berichtsjahr in Stichproben geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul "Eigenbetriebe/eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtungen zur Vollständigkeitserklärung" erteilt.
Im Rahmen dieser Erklärung haben die gesetzlichen Vertreter u.a. bestätigt, dass nach ihrer Auf-
fassung die Auswirkungen der nicht korrigierten falschen Darstellungen im Jahresabschluss und
im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind.
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die Organisation der Buchführung, die rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollen und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu-
chung der Geschäftsvorfälle. Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des
Eigenbetriebs angemessen.
727
13
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entspre-
chen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Einwendungen.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die vom Unternehmen getroffenen Maß-
nahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.
Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
2. Jahresabschluss
Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Eigenbetrieb aus Art. 107 GO Bay-
ern.
Der Eigenbetrieb erstellt seinen Jahresabschluss gemäß §§ 20 ff. EBV Bayern.
Im Jahresabschluss wurden in allen wesentlichen Belangen die für die Rechnungslegung gelten-
den gesetzlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet.
Der Jahresabschluss schließt an den von der Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüften und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und
den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen sowie die in
der EBV Bayern geregelten Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen
Belangen beachtet.
Der von dem Eigenbetrieb aufgestellte Anhang entspricht den Vorschriften der §§ 284 bis 288
HGB und enthält die Angaben, die für eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB
erforderlich sind.
Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Ge-
brauch gemacht und Angaben zu den Bezügen der Werkleitung unterlassen.
728
14
3. Lagebericht
Der von den gesetzlichen Vertretern erstellte Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belan-
gen den gesetzlichen Vorschriften.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs in dem vorliegenden
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 erfolgte gemäß den Vorschriften des HGB. Die Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben.
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG sowie den
Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG"
(IDW PS 720) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsge-
mäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzli-
chen Vorschriften, geführt worden sind.
Unsere Prüfungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags haben zu keinen Einwendungen ge-
führt.
729
15
G. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, er-
statten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Auf
§ 328 HGB wird verwiesen.
Nürnberg, am 20. Juni 2025
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Nürnberg
Mohr Rösl
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
730
731
Anlagenverzeichnis
Blatt
Jahresabschluss und Lagebericht
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Jahr 2024 1–14
Lagebericht für das Jahr 2024 1–16
Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-
gesetz – HGrG – 1
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
732
733
NürnbergBad
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
A K T I V S E I T E P A S S I V S E I T E
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
16.624,00 27.379,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.958.514,76 39.214.340,76
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.708.511,00 796.230,00
3. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 899.032,00 1.004.804,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 36.629.726,67 24.311.533,44
77.212.408,43 65.354.287,20
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 32.688,16 20.017,40
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 8.295,79 8.295,79
40.983,95 28.313,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe
3. Sonstige Vermögensgegenstände
561.041,97 442.290,75
7.003.617,85 2.322.239,92
541.719,31 573.760,77
8.106.379,13 3.338.291,44
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 800.360,62 979.718,69
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.482,89 8.266,25
86.167.615,02 69.708.876,77 86.167.615,02 69.708.876,77
__________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 7.998.102,24
II. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.070.375,72 668.791,88
9.068.477,96 8.666.894,12
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 20.318.928,48 14.083.600,48
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 219.049,00 182.058,00
2. Sonstige Rückstellungen 615.724,11 427.172,26
834.773,11 609.230,26
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.642.750,47 44.960.575,58
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 408.558,23
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / Eigenbetriebe 177.797,64 324.093,73
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 117.226,38 78.115,87
5. Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 423.155,41
davon aus Steuern
EUR 222.866,68 (Vj: EUR 126.898,87)
55.802.203,90 46.194.498,82
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 143.231,57 154.653,09
734
735
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
2024
EUR
2023
EUR
1. Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
u. Betriebsstoffe (3.314.539,44) (2.328.777,33)
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen (2.066.586,82) (2.373.521,77)
(5.381.126,26)
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (4.247.466,69) (4.257.634,50)
b) Soziale Abgaben und Aufwendun-
gen für Altersversorgung und Unter-
stützung (1.238.922,87) (1.250.448,30)
(5.486.389,56)
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen (2.035.018,88) (2.029.496,05)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.351.819,75) (1.678.671,83)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (1.319.392,08) (911.214,59)
davon an verbundene Unternehmen:
Aufzinsung von Rückstellungen 0,00
(Vorjahr 0,00)
10. Ergebnis vor Steuern (8.823.063,64) (8.080.447,84)
11. Sonstige Steuern (8.805,52) (10.183,76)
12. Jahresverlust (8.831.869,16) (8.090.631,60)
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 668.791,88 635.440,48
14. Verlustausgleich 9.233.453,00 8.123.983,00
15. Bilanzgewinn 1.070.375,72 668.791,88
736
737
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
738
Seite 2
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre.
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 800,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
739
Seite 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände sowie einer Kapitaleinlage im Rahmen der
Übertragung des Grundstücks Volksbad.
740
Seite 4
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelndem Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt TEUR -19 (Vorjahr TEUR 27) und wurde mit einer Ausschüttungs-
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,90 % (Vorjahr 1,82%), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deut-
schen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben wer-
den.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbind-
lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
741
Seite 5
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 1. Jan. 2024 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00
99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 87.407.438,57 167.835,69 0,00 107.578,17 87.467.696,09 48.193.097,81 1.423.497,69 107.414,17 49.509.181,33 37.958.514,76 39.214.340,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.674.863,19 1.123.888,85 135.288,03 0,00 9.934.040,07 7.878.633,19 346.895,88 0,00 8.225.529,07 1.708.511,00 796.230,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.463.646,92 146.753,38 0,00 0,00 4.610.400,30 3.458.842,92 252.525,38 0,00 3.711.368,30 899.032,00 1.004.804,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 24.311.533,44 12.453.481,26 -135.288,03 0,00 36.629.726,67 0,00 0,00 0,00 0,00 36.629.726,67 24.311.533,44
124.857.482,12 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.641.863,13 59.530.573,92 2.022.918,95 107.414,17 61.446.078,70 77.195.784,43 65.326.908,20
124.956.993,46 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.741.374,47 59.602.706,26 2.033.673,95 107.414,17 61.528.966,04 77.212.408,43 65.354.287,2
742
Seite 6
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 561.041,97
(Vorjahr EUR 442.290,75), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 7.003.617,85 (Vorjahr EUR 2.322.239,92) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von
EUR 541.719,31 (Vorjahr EUR 573.760,77) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.482,89 (Vorjahr EUR 8.266,25) beinhaltet Posten di-
verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 143.231,57 (Vorjahr EUR 154.653,09) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er und 10er sowie Dauerkarten Karten (EUR 104.431,57) und die
abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00)
für das Volksbad.
743
Seite 7
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2024
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Bilanzgewinn 1.070.375,72
9.068.477,96
Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 668.791,88.
Der Jahresverlust beträgt EUR 8.831.869,16. Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2024 einen Verlustaus-
gleich in Höhe von EUR 9.233.453,00 für das Jahr 2024 gezahlt.
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Sonderposten für Investitionszuschüsse
Zur Finanzierung der Investition (Neubad Volksbad) hat das NürnbergBad von diversen Zuschussge-
bern einen Zuschuss in Höhe von 6.338 T€ erhalten, der ab Fertigstellung der Baumaßnahme linear
aufgelöst wird.
III. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 2.728.045,00 (Vorjahr EUR 2.896.091,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 219
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 615.724,11 (Vorjahr EUR 427.172,26) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 272.329,69
(Vorjahr EUR 212.263,21), Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 72.758,00
(Vorjahr EUR 69.521,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 111.201,00 (Vorjahr EUR
88.299,00).
744
Seite 8
IV. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2024
EUR
Stand zum
31.12.2023
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 4.050.222,23 13.417.718,48 37.174.809,76 54.642.750,47
Vorjahr 2.545.852,72 10.365.347,48 32.049.375,38 44.960.575,58
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 388.870,77 0,00 0,00 388.870,77
Vorjahr 408.558,23 0,00 0,00 408.558,23
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
177.797,64 0,00 0,00 177.797,64
Vorjahr 324.093,73 0,00 0,00 324.093,73
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen 117.226,38 0,00 0,00 117.226,38
Vorjahr 78.115,87 0,00 0,00 78.115,87
Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 0,00 0,00 475.558,64
Vorjahr 423.155,41 0,00 0,00 423.155,41
Gesamt 5.209.675,66 13.417.718,48 37.174.809,76 55.802.203,90
Vorjahr Gesamt 3.779.775,96 10.365.347,48 32.049.375,38 46.194.498,82
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 177.797,64 (Vorjahr EUR 324.093,73). Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 177.797,64 sind
den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
745
Seite 9
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 475.558,64 (Vorjahr EUR 423.155,41) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 190.074,86, Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 93.405,62 sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe
von T€ 95 aus Kapitalertragsteuer aufgrund einer Feststellung im Rahmen der Betriebsprüfung.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 2.401.423,52
Erlösabgrenzung Bad 12.221,52
Erlöse Sauna 1.463.915,85
Erlöse Vereine 698.875,49
Erlöse Schulreferat 2.059.667,56
Erlöse sonst. Nutzer 26.290,06
Erlöse Schwimmkurse 160.940,57
Erlöse Aquafitness 78.476,99
Erlöse eigene Veranstaltungen 2.445,20
Erlöse Badenebenartikel 34.987,90
Erlöse Veranstaltungen 175,00
Erlöse sonstige 84.529,64
Erträge Pachten/Vermietung 100.088,36
Erträge Nebenkosten 26.444,39
Erträge Solarien -982,78
Erträge Automaten 45.647,83
Erträge Wohnungen Miete 9.108,32
Erträge Wohnungen Miete NK -58,15
Erträge Sachkostenersatz 101,34
7.204.298,61
2. Aktivierte Eigenleistungen 333.759,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge Werbung 660,60
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 119.478,72
Erträge Personalkostenerstattung 1.200,00
Erträge periodenfremd 27.042,12
Erträge Schadenersatz 171,38
Erträge KUG/Sozial 11.442,48
Erträge Weiterbildung 0% 568,00
sonstige Erträge 616,00
161.179,30
746
Seite 10
4. Materialaufwand
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe 1.242.477,36
b) Aufwendungen für Strom 1.159.826,93
c) Aufwendungen für Wasser 398.713,44
d) Schmutz- und Niederschlagswasser 311.849,66
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 201.672,05
3.314.539,44
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten 1.282.376,25
b) Fremdreinigung 784.210,57
2.066.586,82
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 4.247.466,69
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.238.922,87
für Altersversorgung und für Unterstützung
5.486.389,56
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 258.274,36 (Vorjahr EUR 264.709,78) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
747
Seite 11
6. Abschreibungen
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände 10.755,00
Abschreibungen auf Gebäude 858.950,00
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.101.617,44
Sofortabschreibung GWG 63.696,44
2.035.018,88
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 56.780,71
Versicherungen 52.686,52
Miete, Maschinen 66.673,99
Reisekosten 13.839,30
Kraftfahrzeugkosten 7.392,89
Werbe- und Vertreterkosten 79.617,11
Bücher, Zeitschriften 5.093,10
Bürobedarf 9.923,84
Portokosten 680,74
Telefonkosten 5.549,05
Veranstaltungen
Bewirtung Geschäftsfreunde
17.816,64
714,03
Straßenreinigungsgebühr 21.710,54
Abfallgebühr 34.469,02
Mitgliedsbeiträge 1.998,66
Gebühren 88.467,18
Verwertung, Entsorgung
Schadensersatz
22.222,47
262,02
Fremdleistungen allgemein 64.499,17
Gutachten/Untersuchungen
Rechts- und Beratungskosten
Abschluss- und Prüfungskosten
Aufwendungen periodenfremd
Sonstige Aufwand
9.909,99
25.176,76
26.931,72
140.558,77
112.630,12
Kassendienst 387.876,48
Geldtransportkosten 137,42
Nebenkosten des Geldverkehrs 35.395,04
Bewachung/Sicherheit 64.138,21
Wäschereinigung 422,54
Gärtnereileistungen 139.568,81
Winterdienst 23.294,89
Schädlingsbekämpfung 6.857,20
Wartung 46.599,76
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 523.857,42
Sonstige Steuern 107.642,97
Werkzeuge und Kleingeräte 1.993,05
Abbruchkosten 145.848,62
Diverser Aufwand 2.583,00
2.351.819,75
748
Seite 12
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 1.840,00
Zinsertrag Cash-Konto 710,65
Zinsertrag Betriebsmittelkonto 48.895,33
51.445,98
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 1.266.316,93
Zinsaufwand Betriebsmittelkonto 48.518,65
Zinsaufw. § 233a AO 4.560,50
1.319.392,08
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.681,52
Kfz-Steuer 124,00
8.805,52
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
749
Seite 13
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2024 2023
Zweiter Werkleiter 1,75 1,00
Verwaltung 11,50 13,00
davon Beamte 1,00 1,00
Technische Leitung/Werkstatt 5,75 6,00
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 52,75 53,75
Auszubildende 11,50 11,00
Mitarbeiter 72,75 74,75
davon weiblich 18,25 23,75
davon männlich 54,50 51,00
davon Teilzeitbeschäftigte 20,75 20,75
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurde die Cura-
con GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2024 ver-
einbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 12,5
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen
sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2024
Herr Matthias Bach, Kfm. Werkleiter seit 01.04.2024
Herr Helmut Blaß, Techn. Werkleiter seit 01.04.2024
750
751
1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2024
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb
NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung,
einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs-
stätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
Stadionbad
Westbad
Naturgartenbad
Hallenbäder
Langwasserbad
Südstadtbad
Katzwangbad
Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
752
2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis Mitte 2023 verlängert wurde. In seiner
Sitzung am 14.07.2024 beschloss der Werkausschuss NürnbergBad die bestehende
Kooperation nochmals befristet bis zum 31.07.2024 zu verlängern, da das Marktumfeld
im Jahr 2023 erst sehr langsam eine Stabilisierung der überörtlichen Schwimmschulen
zeigte. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, dass eine Neuausschreibung der
Dienstleistungskonzession für eine Vertragslaufzeit ab Sommer 2024 erfolgen soll. Die
entsprechende Vergabe erfolgte per Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom
17.07.2024 für eine Festvertragszeit bis Ende August 2026.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter war zunächst der Zweite Werkleiter
des Eigenbetriebs in Personalunion. Von der Funktion des Zweiten Werkleiters wurde
der Projektleiter mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 20.03.2024 jedoch ent-
bunden. Nach unvorhergesehenen Bauverzögerungen, ist die Wiedereröffnung des
Volksbades mittlerweile für das Jahr 2026 geplant. Über den Fortgang des Projektes
wird dem Werkausschuss NürnbergBad seit dem Start des Projektes in jeder Sitzung
berichtet.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
der Stadtrat,
der Oberbürgermeister,
der Werkausschuss
und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung bestand bis zum 31.03.2024 aus zwei Mitgliedern. Auf der Grundlage
eines Stadtratsbeschlusses vom 20.03.2024 wurde nach einer Begutachtung durch
den Werkausschuss NürnbergBad zum 01.04.2024 eine neue Werkleitungsstruktur
eingeführt. Seitdem besteht die Werkleitung aus dem Ersten Werkleiter, einem techni-
schen Werkleiter und einem kaufmännischen Werkleiter. Näheres zur Zusammenset-
zung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der neuen Geschäftsanweisung
für die Werkleitung mit Gültigkeitsbeginn ab dem 13.07.2024 festgelegt, die vom Werk-
ausschuss NürnbergBad in seiner Sitzung am 28.06.2024 beschlossen wurde.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
753
3
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
Allgemeine Verwaltung und Organisation
Personalwesen
Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
Zentralwerkstatt
Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs-
pflichten
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt
754
4
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt mittlerweile bei rund 540.000. Neben den von
der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die
von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist für Vereinsmitglie-
der und nachrangig für öffentliche Gäste zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Sau-
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg, aber im Einzugsgebiet
vieler Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue-
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende-
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be-
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2024 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg am 12.12.2018 den Aufbau
einer Stabsabteilung bei NürnbergBad. Aufgabe dieses Stabes war es, auf Basis der
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der Zuschusszusage konkrete Planungen
und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Die Arbeiten
hierzu begannen ab dem 1. Mai 2019 unter Leitung des Projektleiters Herr Lächele.
755
5
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen könnte.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden demnach saniert wieder
genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für
öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Ver-
einsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vor-
gesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt-
lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah-
men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen
und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver-
geben. Im Jahr 2023 wurden Dacharbeiten fertiggestellt, der Neubau des Gebäudeteils
für die Umkleiden und das künftige Lehrschwimmbecken begonnen sowie entschei-
dende Teile der neuen Elektro-, Lüftungs- und Sanitärtechnik eingebaut und der Auf-
bau der neuen Wasseraufbereitungsanlagen gestartet. Im Jahr 2024 wurde der Neu-
bau (Gebäudeteil VIII) fertiggestellt, ebenso weitgehend das dortige Edelstahlbecken.
Zugänge zwischen den Gebäudeteilen VI und II wurden hergestellt, mit den Betonar-
beiten für den Turm begonnen, weitere denkmalfachliche Befundungen durchgeführt,
Trockenbauwände vor allem in den Gebäudeteilen I, II, II und VIII erstellt, die Decke
der Halle III geöffnet und der dortige Kuppelring statisch und denkmalfachlich unter-
sucht und der solitäre Einbau im Innenhof des Gebäudeteils V fertig betoniert. Für die
Wasserlandschaft im Gebäudeteil I im ersten Obergeschoss wurde die Kundenab-
nahme durchgeführt, um die baulichen Vorarbeiten (Estrich und Badewassertechnik)
final festlegen zu können. Die Kanäle für die Raumlufttechnik sowie die Installationen
für die Sanitäreinrichtungen wurden im Gebäudeteil VIII weitestgehend montiert, zu-
dem wurde die Innenraumgestaltung weiter verfeinert
Zur Finanzierung eines, in der eigentlichen Planung nicht vorgesehenen, Wiederauf-
baus des historischen Volksbadwasserturms, wurde nach Beginn des eigentlichen
Projektes noch eine Spenden- und Sponsoringaktion gestartet. Diese konnte in 2023
erfolgreich abgeschlossen werden, so dass aus den vereinnahmten Mitteln, den städ-
tebaulichen Zuschüssen und einem geringen Eigenanteil der Stadt Nürnberg, eine
Wiedererrichtung angestrebt wird.
756
6
Personalien
Personelle Änderungen gab es beim Eigenbetrieb NürnbergBad im Jahr 2024 auf der
Ebene der Werkleitung. Der bisherige Zweite Werkleiter wurde zum 31.03.2024 von
seiner Funktion entbunden. Seit dem 01.04.2024 sind Helmut Blaß als technischer
Werkleiter und Matthias Bach als kaufmännischer Werkleiter bestellt. Damit wurde der
Grundsatzbeschluss für eine neue Werkleitungsstruktur mit Personalentscheidungen
verbunden.
Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein
Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä-
derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent-
wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022
deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs
NürnbergBad. Im Jahr 2024 setzte sich der Erholungskurs in Bezug auf die
Besucherzahlen, Kundennachfrage, Angebotsauslastung und im Kursgeschehen fort.
Energie-Krise
Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und
zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die
Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 2022/2023
nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge-
rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss
hier ein entschiedenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des
Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen-
bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die
Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll-
ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer
Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in
den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der
vier Hallenbäder in Betrieb zu lassen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit
fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen
Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019.
Nachdem sich die Situation der Energieversorgung im Jahr 2023 bundesweit merklich
entspannte, konnten die Einsparmaßnahmen im Jahr 2023 auf das rein wirtschaftlich
notwendige Maß an Kosteneinsparungen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden
dann auch letzte Einschränkungen weiter gemildert, um den Kundenzuspruch und die
Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Für die Freibäder wurde eine Temperatur-
untergrenze von 20 Grad Celsius in den Becken eingeführt. Sollte die Beckentempe-
ratur darunterfallen, wird auch hier wieder über die Fernwärme- bzw. BHKW-Heizung
geheizt. Die Außenbecken der Hallenbäder wurden auch in der kalten Jahreszeit of-
fengehalten – allerdings mit einer Wassertemperatur von 28 Grad Celsius, was zwei
Grad unter den früher üblichen Niveau liegt.
757
7
Insgesamt trugen der Werkauschuss, die Öffentlichkeit und die Kundschaft von
NürnbergBad dieses angepasste Konzept als angemessen und maßvoll mit.
Sanierung Wasseraufbereitung Katzwang
Im Sommer 2023 konnten die Leistungen für die vollständige Erneuerung der
Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang ausgeschrieben und mit einer
Vergabesumme von 5% unterhalb der Kostenberechnung vergeben werden. Die
Vergabe wurde mittels einer Dringlichen Anordnung genehmigt und anschließend dem
Werkausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2023 per Auflage zur Kenntnis gereicht.
Die Vorarbeiten des Auftragnehmers begannen zum Ende des Jahres 2023. Die
Fertigstellung des Projektes erfolgte planmäßig und ohne nennenswerte
Komplikationen im September 2024.
Besucherentwicklung
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Besucher insgesamt 1.181.749 445.720 420.901 869.812 978.006 1.031.307
Hallenbäder* 502.239 164.419 137.476 351.556 377.426 392.847
Sauna* 91.043 32.988 21.376 57.340 84.745 98.876
Freibäder* 259.907 164.602 146.272 278.780 229.381 233.376
Schulen 133.538 32.325 43.768 66.118 111.211 119.115
Vereine 142.598 37.158 54.694 78.236 123.586 136.131
Kurse 51.945 14.028 17.315 37.782 51.657 50.962
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Mit insgesamt 1.031.307 Gästen konnte ein sehr zufriedenstellendes und ein über den
Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden.
758
8
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2021 2022 2023 2024
Gesamt 2.643.096,17 5.414.666,70 6.205.725,28 7.204.298,61
Erlöse Schwimmbad 806.270,65 1.930.368,90 2.133.326,26 2.401.423,52
Erlösabgrenzung Bad 0,00 0,00 -94.715,73 12.221,52
Erlöse Sauna 231.397,16 695.466,67 1.071.582,26 1.463.915,85
Erlöse Vereine 282.631,10 511.744,31 578.391,09 698.875,49
Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 1.817.715,34 1.950.320,02 2.059.667,56
Erlöse sonst. Nutzer 32.826,34 78.834,54 60.842,39 26.290,06
Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 108.122,15 133.194,61 160.940,57
Erlöse Aquafitness 14.765,81 52.956,32 70.149,98 78.476,99
Erlöse Veranstaltung 3.338,00 26.870,16 2.171,76 2.620,20
Erlöse Badenebenart. 49,16 16.345,94 29.698,08 34.987,90
Erlöse aus Vermietung und Ver-
pachtung inkl. Nebenkosten
70.864,54 103.937,42 121.265,39 135.582,92
Erlöse aus Solarien, Eisverkauf,
Automaten
190,29 2.345,45 13.433,25 44.665,05
Erlöse aus Sachkostenerstat-
tungen*
60.255,21 66.769,04 10.334,83 101,34
Sonstige 9.402,21 3.190,46 125.731,09 84.529,64
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 7.204 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 999 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2024 46 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
2022 45
2023 45
2024 46
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2024 im Durch-
schnitt mit 8,56 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge entwickelten sich in 2024 positiv. Der Badebetrieb trug 7.204.299
EUR zum Ergebnis bei, während die aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 333.759 EUR,
in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, nahezu unverändert geblieben sind.
Gesamt-Aufwand je Badegast 16,08 EUR Gesamt-Aufwand 2024: 16.582.552 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 7,52 EUR Gesamt-Erträge 2024: 7.750.683 EUR
Zuschuss je Badegast 8,56 EUR Jahresverlust 2024: 8.831.869 EUR
759
9
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2023 + / - Stand: 31.12.2024
Zweiter Werkleiter 1 +0,75 1,75
Verwaltung 13 -1,5 11,50
Technische Leitung und Werkstatt 6 -0,25 5,75
Bäderbetrieb 53,75 -1 52,75
Summe 73,75 -2 71,75
davon weiblich 23,75 -5,50 18,25
davon männlich 51 +3,50 54,50
davon teilzeitbeschäftigt 20,75 0 20,75
Auszubildende 11 +0,50 11,50
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über
1 Millionen Besucher (1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona
2019, entwickelten sich aber gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus re-
sultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.204 oberhalb der Planung
(TEUR 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad entwickelte sich mit 46% bes-
ser als geplant (42%).
1. Ertragslage
2024
TEUR
2023
TEUR
2022
TEUR
Gesamtleistung 7.699 6.745 5.971
Materialaufwand -5.381 -4.702 -3.587
Rohergebnis 2.318 2.043 2.384
Personalaufwand -5.486 -5.508 -5.057
Abschreibungen -2.035 -2.029 -2.111
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.352 -1.679 -2.120
Zinsergebnis -1.268 -907 -389
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -8.823 -8.080 -7.294
Sonstige Steuern -9 -10 -11
Jahresergebnis -8.832 -8.090 -7.304
Der Materialaufwand betrug 5.381 TEUR (2023: 4.702 TEUR). Gegenüber dem Vor-
jahr waren für den Anstieg im Wesentlichen ein deutlich höherer Aufwand für Wärme
ausschlaggebend.
760
10
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.352 TEUR (2023: 1.679
TEUR). Im Berichtsjahr sind einmalig Abbruchkosten für das Volksbad in Höhe von
146 TEUR und periodenfremde Aufwendungen für das Katzwangbad in Höhe von
141 TEUR angefallen.
Das Zinsergebnis betrug -1.268 TEUR (2023: -907 TEUR). Die Aufnahme von einem
Darlehen für die Volksbadsanierung (13.000 TEUR) führte zu steigenden Zinsaufwen-
dungen.
Die Personalkosten betrugen 5.486 TEUR (2023: 5.508 TEUR) und liegen damit auf
Vorjahresniveau. Diese setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von
4.247 TEUR (2023: 4.258 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung in Höhe von 1.239 TEUR (2023: 1.250 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens entwickelten sich erwartungsgemäß auf 2.035 TEUR (2023:
2.029 TEUR).
2. Finanzlage
2024
TEUR
2023
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.496 -11.695
Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.615 -15.555
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 42.028 27.643
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -180 393
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 980 587
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 800 980
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 611 TEUR (2023:
847 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 189 TEUR (2023: 133 TEUR) zu-
sammen.
Für das Geschäftsjahr 2024 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von
9.233 TEUR geplant. Dieser wurde in 2024 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
761
11
Vermögenslage
2024
TEUR
2023
TEUR
Abweichung
TEUR
Anlagevermögen 77.214 65.355 11.859
Umlaufvermögen 8.948 4.346 4.602
Rechnungsabgrenzungsposten 7 8 -1
Aktiva 86.169 69.709 16.460
Eigenkapital 9.068 8.667 344
Sonderposten 20.319 14.084 6.235
Rückstellungen 835 609 226
Verbindlichkeiten 55.802 46.194 9.646
Rechnungsabgrenzungsposten 143 155 9
Passiva 86.169 69.709 16.460
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die
Sanierung Volksbad voran.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegen der Stadt Nürn-
berg.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 8.832 TEUR (2023: 8.091 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 9.068 TEUR.
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 55.802 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse und Spenden, die zum Bilanzstichtag
in Höhe von 20.319 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
Stand am
31.12.2023
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust 2024
EUR
Stand am
31.12.2024
EUR
8.666.894,12 9.233.453,00 -8.831.869,16 9.068.477,96
762
12
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Mit Beschluss
des Stadtrates vom 13.12.2023 und vorheriger Begutachtung des Werkausschusses
NürnbergBad am 08.12.2023 wurde ab dem 1.1.2024 eine weitere Gebührenerhöhung
um durchschnittlich 10 Prozent beschlossen.
Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Bei-
spiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, bereits umge-
setzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 9.836.741 EUR ge-
plant.
Bei den Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen
geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei 7.460 TEUR erwartet. Al-
lerdings ging diese Annahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetrieb-
nahme des Volksbades im Jahr 2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraus-
sichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse, wird aufgrund der ausbleibenden Betriebs-
aufwendungen für das Volksbad der zu erwartende Jahresverlust aus heutiger Sicht
dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für die Jahre der Corona-Pandemie ein-
geplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf die Kalenderjahre 2022 fort-
folgende verschoben. Mittlerweile wurden zusätzlich zum Volksbad zwei weitere grö-
ßere Projekte (Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung
im Katzwangbad) fertiggestellt. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote so-
wie sichtbare Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Kunden an-
gestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs langfristig zu erhalten.
763
13
Das wichtigste Projekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über
dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Dane-
ben stehen für das Nordostbad zwei aufwendigere Maßnahmen an. So konnte die
Vergabe für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Nordostbades mitt-
lerweile erfolgreich abgeschlossen werden, so dass eine Ausführung und Beendigung
der Arbeiten im laufenden Kalenderjahr erwartet wird. Ebenfalls für das Nordostbad
wird die dortige Wasseraufbereitungsanlage neu geplant, da eine Analyse des Bestan-
des einen dringenden Bedarf aufzeigte und einen wirtschaftlichen Vorteil bei einer
Neuplanung anstelle einer Aufarbeitung der bestehenden Anlage feststellte.
Zur Kundengewinnung werden seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder intensiv
große und kleine Veranstaltungen, wie die Aqua-Fitness-Nacht oder besondere Sau-
naabende durchgeführt sowie neue Veranstaltungsformate getestet. Dies trug und
trägt zu einer Belebung des Badebetriebs und zur Kunden(wieder)gewinnung bei.
Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisierung aller Kassenanlagen in den Bä-
dern von NürnbergBad. Damit wurde die Grundlage geschaffen, auf der im Jahr 2023
ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte. Dieser wurde im Jahr 2024 ausge-
weitet und wird zunehmend als Vertriebsweg an Bedeutung gewinnen.
Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild
der Hallenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt
wieder positive Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor.
Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen
Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg-
Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be-
kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und im Jahr 2023 zur Ausführung kam.
Für die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fenstern, Türen und der Fassade
des Nordostbades liegt ebenfalls eine Förderzusage der Stadt Nürnberg in Höhe von
800.000 € vor. Im Wert dieser finanziellen Unterstützung werden noch im Jahr 2025
bauliche Maßnahmen (z.B. Austausch von Fenstern) im Nordostbad begonnen wer-
den.
Risiken
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe
Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschrei-
ten.
764
14
Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Per-
sonalmangel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat. NürnbergBad ist es zwar ge-
lungen, für die Freibadsaison des Jahres 2024 und die Saison des Jahres 2025 noch
ausreichend Personal zu finden. Dennoch bleibt die Personalausstattung weiterhin an-
gespannt, da ohne eine Mindestzahl an Fachpersonal und Rettungsschwimmern (Sai-
son- und Rufkräfte) der Betrieb von Bädern nicht ohne erhebliche bzw. nur mit unver-
antwortbaren Risiken für die Sicherheit und Aufsicht möglich ist. Sollte für die Freibad-
Saison des Jahres 2026 und die geplante Inbetriebnahme des Volksbades nicht aus-
reichend viele Mitarbeitende gefunden werden, kann dies dazu führen, dass der öf-
fentliche Badebetrieb nicht mehr im gewohnten Umfang kontinuierlich angeboten wer-
den kann. In der Folge wäre mit Angebotseinschränkungen zu rechnen. Dies gilt auch,
falls in Folge der angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg Einsparungsvorga-
ben bei der Anzahl der Planstellen umgesetzt werden müssen und etwa ausschei-
dende Mitarbeitende nicht mehr nachbesetzt werden dürften.
Nach wie vor treten bei einzelnen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen Lieferschwie-
rigkeiten bei Herstellern, Lieferanten und Handwerksbetrieben auf. Dies führt zu Ver-
zögerungen und vereinzelt zu längeren Ausfällen bestimmter Angebote oder Attrakti-
onen. Mitunter leiden auch Fachbetriebe für Lüftungsanlagen, Aufzüge, Badewasser-
technik und weitere diverse Handwerksbranchen unter einer Personalknappheit, die
eine zeitnahe Bearbeitung von Störungen verhindern. Größere Schäden oder längere,
völlige Betriebsausfälle konnten bisher durch die technische Abteilung bei Nürnberg-
Bad abgewendet werden. Um diese Fähigkeit zu erhalten, muss allerdings die Lager-
haltung und Vorratsbeschaffung weiterhin höher bleiben als etwa noch vor der Corona-
Pandemie. Gleichwohl steigen auch die Aufwendungen und die zeitliche Inanspruch-
nahme seitens NürnbergBad, um zeit- und fachgerecht sowohl Wartungs- und Ver-
tragsleistungen zu sichern und abzurufen, als auch spontane Reparaturen durch Fach-
firmen organisieren zu können. So sorgte zu Beginn des Jahres 2025 ein technischer
Defekt in der Gebäudeleittechnik zu einem mehrtägigen Totalausfall des Nordostba-
des. Mit steigendem Alter der Anlagen steigen oft auch deren Fehleranfälligkeiten.
Vorsorglich alle Anlagen- und Komponenten zu tauschen, die am Ende ihrer Lebens-
zeit angelangt sind, oder von den Firmen nicht mehr unterstützt werden, ist aus wirt-
schaftlicher Sicht nur begrenzt vertretbar. Denn für eine völlige Risikominimierung
müssten die Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. die Investitionen in Ersatzbe-
schaffungen immens gesteigert werden.
Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nach-
träge eine Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15
Prozent nicht auszuschließen. Die Werk- und Projektleitung sind allerdings kontinuier-
lich bemüht, den genehmigten Kostenrahmen nur so begrenzt wie möglich zu über-
steigen und das finanzielle Projektziel so gut wie möglich einzuhalten.
765
15
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Volksbad beruht jedoch auf der Ausgaben-
seite auf Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen, die sich zum Beispiel bei den
Lohn- und Gehaltsanteilen sowie den Energiepreisen dynamischer entwickelt haben,
als angenommen werden konnte. Insofern ist damit zu rechnen, dass die laufenden
Kosten des Volksbades über den erwarteten Werten liegen werden und infolgedessen
die Aufwendungen mehr als bisher angenommen ansteigen werden. Ein kostende-
ckendes Betriebsergebnis für das Volksbad kann daher aus heutiger Sicht nicht mehr
angenommen werden.
Für die hohen pro Kopf Erlöse aus dem Saunageschäft des gesamten Eigenbetriebs
NürnbergBad ist zu beachten, dass derzeit im Stadtgebiet nur wenig Konkurrenz vor-
handen ist. Thermen und kommerzielle Wellnessbetriebe mit attraktiven Erholungsan-
geboten sind überwiegend außerhalb des Stadtgebietes angesiedelt. Sollten sich hier
jedoch Änderungen oder Erneuerungen ergeben, wäre die Marktposition von Nürn-
bergBad mitunter schnell in Gefahr.
Durch Unfälle, Randale, Auseinandersetzungen oder Übergriffe, die im Alltag eines
großstädtischen Bäderbetriebs nicht generell auszuschließen sind, kann es für Nür-
nergBad zu Reputationsrisiken kommen. Insofern besteht für den Betrieb eine dauer-
haft latente Gefahr, in Folge von besonderen Vorkommnissen ein negatives Image
bzw. einen Vertrauensverlust der Kundschaft zu erleiden.
Die grundsätzliche Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von Wetter- und Klimabedin-
gungen, wird sich infolge des Klimawandels in mehrerlei Hinsicht bemerkbar machen.
Zum einen müssen auch in Deutschland erhöhte Gefahren bedacht werden, die durch
Stürme, Starkregen oder andere Wetterextreme für die Bäderinfrastruktur ausgehen.
Zum anderen sind die Besucherzahlen insbesondere in den Freibädern sehr stark und
in den Saunen stark von der Witterung abhängig. Hitzewellen in den Sommern können
zwar den Besucherstrom in die Freibäder massiv erhöhen. Allerdings können sie auch
zu einer Überlastung des Betriebes und des Personals führen. Die Nachfrage nach
den Saunalandschaften ist während der Wintermonate stark von einem Zusammen-
spiel zwischen Temperatur und Sonnenscheindauer abhängig.
Die Entwicklung der Personalkosten hängt von den aktuell laufenden Tarifverhandlun-
gen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ab. Hier besteht die Möglichkeit,
dass die bislang angenommenen Sätze für die Steigerung der Personalkosten nicht
ausreichend sind, sondern etwas stärker steigen könnten, als in der momentanen Wirt-
schaftsplanung angenommen wird.
766
767
Anlage Blatt 1
Nachweis der Feststellungen zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-
gesetz – HGrG –
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der
Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen
des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung
(Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens
bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkausschuss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung,
der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In
der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werkleitung allge-
mein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabentei-
lung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2024 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 1. März 2024,
28. Juni 2024 und am 11. Oktober 2024). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine ver-
tonte Dokumentation angefertigt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürger-
meister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien bei Gesell-
schaften der Stadt tätig.
768
Anlage Blatt 2
Der Zweite Werkleiter Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder an-
deren Kontrollgremien tätig. Dies gilt auch für die Werkleiter Bach und Blaß, die seit April 2024
im Amt sind.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individuali-
siert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbe-
zogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls
nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter (bzw. die seit April 2024 im Amt befindlichen kaufmännischen
und technischen Werkleiter) erhalten eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus die-
sem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB.
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersicht-
lich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung findet an-
lassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und Abgängen sowie bei Stellenwechsel in-
nerhalb des Eigenbetriebs der Fall.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organi-
sationsplan verfahren wird.
769
Anlage Blatt 3
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das ei-
gene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug
durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungserklärung
analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom
Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein entsprechendes Schreiben zur
Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse
(insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und
-gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getroffen. Die
Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in
Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB er-
folgen.
Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss
vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Die "Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallen-
bäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und besitzen seither
Gültigkeit.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bei der Hauptkasse in der Verwal-
tung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung
und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten
in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels konsequenter Funktionstrennung ist
u.E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der
Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizumessen.
770
Anlage Blatt 4
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und auf-
bewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns
unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Ver-
träge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für
die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt
und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorge-
legt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan so-
wie einen Stellenplan.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend unter-
sucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und
Rechnungswesen statt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den beson-
deren Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Ei-
genbetriebs.
771
Anlage Blatt 5
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt
Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in privatwirtschaftlicher
Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten-/Postenebene in SAP.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erforderlichen
Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmäßig quartalsweise,
Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplan-
ten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Liquiditäts-
stands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch
das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich An-
haltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe unter d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch
das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effek-
tiv eingezogen werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde bar vereinnahmt (z.B. Badegebühren).
Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z.B. Mieten, Pachten) oder jährlich (z.B. Schul-
schwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrechnung erfolgt die Rech-
nungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch unterjährig. Insbesondere die
Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forde-
rungen.
772
Anlage Blatt 6
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflächen an
Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV-
Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück
(SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen
Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausste-
hende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinterlegt. Das Forderungs-
management besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Pos-
ten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungseingänge. Kapazitätsbedingt ist die
Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand.
Zur Anpassung an die Corona-Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäftsjahr 2021
zum Großteil auf eine Online-Anwendung und einen Online-Ticketshop umgestellt. Nach dem
Ende der Corona-Schutzauflagen im Jahr 2022 kehrte NürnbergBad zu seinem regulären Ver-
kauf über die Kassen in den Bädern vor Ort zurück. Seit dem 31. Juli 2023 können Badegäste
Eintrittskarten über einen Online-Ticketshop erwerben, der Teil des eingesetzten Kassensys-
tems ist und mit den stationären Kassen verbunden ist.
Die Miet- und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszah-
lungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach
Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem
Pächter.
Um die Gastronomie im Langwasserbad nach einer Vakanz und einer anschließenden Zwi-
schenlösung wieder zu beleben, wurden von der Werkleitung Sonderkonditionen mit dem
Pächter vereinbart, um keine Kundschaft an andere Anbieter zu verlieren.
773
Anlage Blatt 7
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbetriebs
wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzel-
ner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
Kostendeckungsgrad
Zuschussbedarf pro Besucher und
Personalkosten, bezogen auf Funktionen.
Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und Nürn-
bergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maß-
nahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Ge-
schäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zudem ein
technisches Controlling (z.B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die lau-
fende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die technische Leitung steht
hierbei in enger Abstimmung mit der Werkleitung und dem Rechnungswesen. Hinsichtlich der
Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürnberg.
774
Anlage Blatt 8
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell bedingt sind,
werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich
resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausrei-
chend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen
der Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controllings, die auch der Risikofrüherken-
nung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend doku-
mentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuel-
len Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und an-
gepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funkti-
onen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Risikomanage-
ment durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen
intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im
Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifikation etwaiger (Kosten-)Risiken.
775
Anlage Blatt 9
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten
sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu ge-
hört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zuläs-
sig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives
Hedging)?
Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f).
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium
zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
Siehe f)
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Siehe f)
776
Anlage Blatt 10
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe f)
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirt-
schafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der
Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Stadtrat nach Begutachtung
durch den Werkausschuss beschließt.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne Revision/
Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine
andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Eigenbetrieb. Es ist ge-
genüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Be-
steht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Frage a).
777
Anlage Blatt 11
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision/Konzernrevi-
sion im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktio-
nen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die
interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftli-
che Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die gesonderte
Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestätigungen des Rech-
nungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen.
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgesprochen.
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche
handelt es sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Bean-
standungen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um kleinere (unter € 10) Kassenfehlbeträge
und um unwesentliche Bestandsabweichungen bei Badenebenartikeln. Weitere nicht wesentli-
chen Beanstandungen konnten bereits im Prüfungszeitraum beachtet und abgestellt werden.
Im Berichtsjahr 2023 führte das Rechnungsprüfungsamt zudem eine eigene Prüfung durch, ob
die Beauftragung der Modernisierung des Kassensystems (Hard- und Software) ordnungsge-
mäß durchgeführt wurde und ob von NürnbergBad die in einem früheren Prüfbericht getroffe-
nen Feststellungen und Anregungen umgesetzt werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
die Vergabe weitgehend ordnungsgemäß erfolgte. Die einzelnen Prüfungsergebnisse wurden
von NürnbergBad entweder beantwortet oder bereits im Zuge der laufenden Prüfung umge-
setzt.
778
Anlage Blatt 12
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzernrevision die
Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequenzen durch
den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten
und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen ein-
gezogen werden.
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung,
Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans
zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den be-
sonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehandelt. Das Rech-
nungsprüfungsamt bemängelt allerdings, dass für die technische Erneuerung des Kassensys-
tems ein Beschluss des Werkausschusses erforderlich gewesen wäre, da mit der Netto-
auftragssumme von rund T€ 220 die Wertgrenze gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 7 NBBS knapp über-
schritten wurde. Der gewünschte Beschluss wurde in der Sitzung des Werkausschusses am
8. Dezember 2023 nachträglich gefasst.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Geschäfte statt.
779
Anlage Blatt 13
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass an Stelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnli-
che, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind
(z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder
Maßnahmen.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei gro-
ßen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbetriebs mit dem
Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustellen, dass die Regelun-
gen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden.
780
Anlage Blatt 14
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht
ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B.
bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber
hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der
Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer T€ 250 (netto) eines Beschlus-
ses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Volumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die
Einholung von Angeboten dem technischen Werkleiter bzw. technischem Leiter des Eigenbe-
triebs.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht
und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den kaufmännischen Werkleiter und die
technischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Projek-
tes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie externe Pro-
jektcontroller hinzugezogen.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben
sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass derartige
Geschäfte abgeschlossen wurden.
781
Anlage Blatt 15
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL,
VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienstleistun-
gen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbin-
dung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der
EU-weiten Regelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den
technischen Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volumen, Til-
gungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Eigenbetriebs. Im
Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Ange-
botseinholung bzw. Vergabe.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals im Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unterneh-
mens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick
in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
782
Anlage Blatt 16
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewi-
ckelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen
vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhnliche, be-
sonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhalts-
punkte vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 11. Oktober turnusmäßig über
die Freibadsaison des Jahres 2024 berichtet. In der Sitzung am 1. März 2024 wurde auf
Wunsch der CSU-Fraktion über das Angebot an Schwimmkursen berichtet.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans
gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
783
Anlage Blatt 17
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festge-
stellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilan-
ziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände
wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reserven auf.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtun-
gen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Fi-
nanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt
Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlungen der Stadt abge-
deckt wird.
784
Anlage Blatt 18
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnah-
men wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf. Der Abschluss des Ei-
genbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Es be-
steht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als Gesellschafterin.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der
öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen
Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für die Wiederbelebung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zuschuss-
anträge gestellt.
Von Seiten des Bundes sind insgesamt Mio. € 4 an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale
Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020) und Mio. € 4 für die Nationalen Projekte des Städte-
baus 2021 (NPS 2021) bewilligt. Bewilligt wurden zudem Mittel aus der Bundesförderung für
effiziente Gebäude in Höhe von Mio. € 5,87.
Des Weiteren erhält das Volksbad-Projekt Fördermittel des Freistaats Bayern in Höhe von ins-
gesamt Mio. € 18. Diese wurden aufgeteilt auf die Förderungen aus dem Entschädigungsfonds
(Mio. € 5,53) der Städtebauförderung des Landes (Mio. € 8,6) und dem Finanzausgleichsge-
setz (FAG) (Mio. € 4,05).
In 2023 wurden Mio. € 6,85 an Fördergeldern vereinnahmt.
Für die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang wurde eine Förde-
rung des Freistaates Bayern aus einem "Sonderprogramm Schwimmbadförderung" in An-
spruch genommen. Mit dem Bewilligungsbescheid wurde ein Zuschuss aus Landesmitteln in
Höhe von € 521.400 festgesetzt.
785
Anlage Blatt 19
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe
auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürn-
berg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden,
erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlust-
ausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Basis des Wirtschaftsplans über
quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmit-
telkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlust-
situation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirt-
schaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Segmenten
aufgeteilte Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist noch immer durch einen Besucherrückgang gegenüber der Vorcorona-
zeit negativ beeinflusst. Die Besucherzahlen entwickelten sich nach dem Ende der Schutzauf-
lagen allerdings kontinuierlich wieder nach oben und erreichen in Teilen bereits Rekordwerte.
Die Besucherzahl in den Freibädern ist stark Witterungsabhängig.
786
Anlage Blatt 20
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehun-
gen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemesse-
nen Konditionen vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entspre-
chende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskos-
tenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, ha-
ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschaftspoliti-
schen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistun-
gen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht kostendeckenden
Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlustreduzierung gleichwohl an-
gestrebt.
787
Anlage Blatt 21
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnah-
men handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der At-
traktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen Was-
serrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den
strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab
dem 2. Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten. Im Jahr
2023 wurde vom Werkausschuss NürnbergBad eine erneute Gebührenerhöhung mit Wirkung
ab dem 1. Januar 2024 begutachtet und vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossen.
Auf die Corona-Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal-, Betriebs- und Energiekos-
ten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert. Auf die Energiekrise und die gestiegenen
Energiepreise wurde durch eine erhebliche Reduzierung des Energieverbrauchs bis hin zur teil-
weisen Schließung einzelner Becken und ganzer Bäder reagiert. Diese Maßnahmen wurden in
den Jahren 2023 und 2024 an die Energiesituation angepasst.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
788
Anlage Blatt 22
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unter-
nehmens zu verbessern?
Nach dem Ende der Schutzauflagen in Bezug auf die Corona-Pandemie wurde eine Rückkehr
zum Normalbetrieb und eine schrittweise Erhöhung der Besucherzahlen angepeilt. Durch die
Energiemangellage und das Erfordernis in großem Umfang den Energieverbrauch zu reduzie-
ren, mussten allerdings die Besucherangebote (zeitweise Schließung der Hallenbäder, Schlie-
ßung der Außenbecken, Reduzierung der Wassertemperaturen, Einschränkung des Saunaan-
gebotes usw.) massiv angepasst werden. Das strategische Ziel konnte somit nicht weiter-
verfolgt werden. Eine Reaktion auf die akute Situation einer bundesweiten Energiemangellage
war vorherrschend. Diese Position konnte in den Jahren 2023 und 2024 verlassen werden. Die
Angebote können vermehrt den Wünschen der Kundschaft angepasst werden. In Kombination
mit der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Erhöhung der Eintrittsgebühren, wird dadurch zwar
eine Verbesserung der Ertragslage erwartet, obschon ein Ausgleich des weiterhin vorhandenen
bzw. sich durch das Volksbad sogar noch verschlechternden strukturellen Defizites nicht an-
nährend möglich sein wird.
789
Verwendungsvorbehalt
Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene
Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat
dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwa-
chung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher
– unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter
zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unter-
nehmensinternen Verwendung.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf,
herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde.
Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Or-
gane des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu ver-
wenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten
übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Dies gilt sowohl für die ausgedruckten Exemplare des Berichts als auch für die elektronische Fas-
sung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder
Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eingetretener
Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer
auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu
entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke als nützlich und taug-
lich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
790
791
792
793
GP-Nr. 213523
TESTATSEXEMPLAR
NürnbergBad
Eigenbetrieb
Nürnberg
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2024
und Lagebericht
1010
794
795
INHALT
Blatt
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Jahr 2024 1–14
Lagebericht für das Jahr 2024 1–16
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
796
797
NürnbergBad
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
A K T I V S E I T E P A S S I V S E I T E
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
16.624,00 27.379,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.958.514,76 39.214.340,76
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.708.511,00 796.230,00
3. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 899.032,00 1.004.804,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 36.629.726,67 24.311.533,44
77.212.408,43 65.354.287,20
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 32.688,16 20.017,40
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 8.295,79 8.295,79
40.983,95 28.313,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe
3. Sonstige Vermögensgegenstände
561.041,97 442.290,75
7.003.617,85 2.322.239,92
541.719,31 573.760,77
8.106.379,13 3.338.291,44
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 800.360,62 979.718,69
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.482,89 8.266,25
86.167.615,02 69.708.876,77 86.167.615,02 69.708.876,77
__________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24 7.998.102,24
II. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.070.375,72 668.791,88
9.068.477,96 8.666.894,12
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 20.318.928,48 14.083.600,48
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 219.049,00 182.058,00
2. Sonstige Rückstellungen 615.724,11 427.172,26
834.773,11 609.230,26
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.642.750,47 44.960.575,58
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 388.870,77 408.558,23
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg / Eigenbetriebe 177.797,64 324.093,73
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 117.226,38 78.115,87
5. Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 423.155,41
davon aus Steuern
EUR 222.866,68 (Vj: EUR 126.898,87)
55.802.203,90 46.194.498,82
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 143.231,57 154.653,09
798
799
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
2024
EUR
2023
EUR
1. Umsatzerlöse 7.204.298,61 6.205.725,28
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 333.759,00 392.675,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 161.179,30 146.951,63
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
u. Betriebsstoffe (3.314.539,44) (2.328.777,33)
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen (2.066.586,82) (2.373.521,77)
(5.381.126,26)
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (4.247.466,69) (4.257.634,50)
b) Soziale Abgaben und Aufwendun-
gen für Altersversorgung und Unter-
stützung (1.238.922,87) (1.250.448,30)
(5.486.389,56)
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen (2.035.018,88) (2.029.496,05)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.351.819,75) (1.678.671,83)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.445,98 3.964,62
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (1.319.392,08) (911.214,59)
davon an verbundene Unternehmen:
Aufzinsung von Rückstellungen 0,00
(Vorjahr 0,00)
10. Ergebnis vor Steuern (8.823.063,64) (8.080.447,84)
11. Sonstige Steuern (8.805,52) (10.183,76)
12. Jahresverlust (8.831.869,16) (8.090.631,60)
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 668.791,88 635.440,48
14. Verlustausgleich 9.233.453,00 8.123.983,00
15. Bilanzgewinn 1.070.375,72 668.791,88
800
801
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
802
Seite 2
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre.
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 800,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
803
Seite 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände sowie einer Kapitaleinlage im Rahmen der
Übertragung des Grundstücks Volksbad.
804
Seite 4
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelndem Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt TEUR -19 (Vorjahr TEUR 27) und wurde mit einer Ausschüttungs-
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,90 % (Vorjahr 1,82%), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deut-
schen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben wer-
den.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbind-
lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
805
Seite 5
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 1. Jan. 2024 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00
99.511,34 0,00 0,00 0,00 99.511,34 72.132,34 10.755,00 0,00 82.887,34 16.624,00 27.379,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 87.407.438,57 167.835,69 0,00 107.578,17 87.467.696,09 48.193.097,81 1.423.497,69 107.414,17 49.509.181,33 37.958.514,76 39.214.340,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.674.863,19 1.123.888,85 135.288,03 0,00 9.934.040,07 7.878.633,19 346.895,88 0,00 8.225.529,07 1.708.511,00 796.230,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.463.646,92 146.753,38 0,00 0,00 4.610.400,30 3.458.842,92 252.525,38 0,00 3.711.368,30 899.032,00 1.004.804,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 24.311.533,44 12.453.481,26 -135.288,03 0,00 36.629.726,67 0,00 0,00 0,00 0,00 36.629.726,67 24.311.533,44
124.857.482,12 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.641.863,13 59.530.573,92 2.022.918,95 107.414,17 61.446.078,70 77.195.784,43 65.326.908,20
124.956.993,46 13.891.959,18 0,00 107.578,17 138.741.374,47 59.602.706,26 2.033.673,95 107.414,17 61.528.966,04 77.212.408,43 65.354.287,2
806
Seite 6
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 561.041,97
(Vorjahr EUR 442.290,75), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 7.003.617,85 (Vorjahr EUR 2.322.239,92) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von
EUR 541.719,31 (Vorjahr EUR 573.760,77) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 7.482,89 (Vorjahr EUR 8.266,25) beinhaltet Posten di-
verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 143.231,57 (Vorjahr EUR 154.653,09) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er und 10er sowie Dauerkarten Karten (EUR 104.431,57) und die
abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 19.200,00)
für das Volksbad.
807
Seite 7
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2024
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Bilanzgewinn 1.070.375,72
9.068.477,96
Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 668.791,88.
Der Jahresverlust beträgt EUR 8.831.869,16. Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2024 einen Verlustaus-
gleich in Höhe von EUR 9.233.453,00 für das Jahr 2024 gezahlt.
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Sonderposten für Investitionszuschüsse
Zur Finanzierung der Investition (Neubad Volksbad) hat das NürnbergBad von diversen Zuschussge-
bern einen Zuschuss in Höhe von 6.338 T€ erhalten, der ab Fertigstellung der Baumaßnahme linear
aufgelöst wird.
III. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 2.728.045,00 (Vorjahr EUR 2.896.091,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 219
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 615.724,11 (Vorjahr EUR 427.172,26) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 272.329,69
(Vorjahr EUR 212.263,21), Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 72.758,00
(Vorjahr EUR 69.521,00) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit mit EUR 111.201,00 (Vorjahr EUR
88.299,00).
808
Seite 8
IV. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2024
EUR
Stand zum
31.12.2023
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 4.050.222,23 13.417.718,48 37.174.809,76 54.642.750,47
Vorjahr 2.545.852,72 10.365.347,48 32.049.375,38 44.960.575,58
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 388.870,77 0,00 0,00 388.870,77
Vorjahr 408.558,23 0,00 0,00 408.558,23
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
177.797,64 0,00 0,00 177.797,64
Vorjahr 324.093,73 0,00 0,00 324.093,73
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen 117.226,38 0,00 0,00 117.226,38
Vorjahr 78.115,87 0,00 0,00 78.115,87
Sonstige Verbindlichkeiten 475.558,64 0,00 0,00 475.558,64
Vorjahr 423.155,41 0,00 0,00 423.155,41
Gesamt 5.209.675,66 13.417.718,48 37.174.809,76 55.802.203,90
Vorjahr Gesamt 3.779.775,96 10.365.347,48 32.049.375,38 46.194.498,82
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 177.797,64 (Vorjahr EUR 324.093,73). Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 177.797,64 sind
den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
809
Seite 9
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 475.558,64 (Vorjahr EUR 423.155,41) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 190.074,86, Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 93.405,62 sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe
von T€ 95 aus Kapitalertragsteuer aufgrund einer Feststellung im Rahmen der Betriebsprüfung.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 2.401.423,52
Erlösabgrenzung Bad 12.221,52
Erlöse Sauna 1.463.915,85
Erlöse Vereine 698.875,49
Erlöse Schulreferat 2.059.667,56
Erlöse sonst. Nutzer 26.290,06
Erlöse Schwimmkurse 160.940,57
Erlöse Aquafitness 78.476,99
Erlöse eigene Veranstaltungen 2.445,20
Erlöse Badenebenartikel 34.987,90
Erlöse Veranstaltungen 175,00
Erlöse sonstige 84.529,64
Erträge Pachten/Vermietung 100.088,36
Erträge Nebenkosten 26.444,39
Erträge Solarien -982,78
Erträge Automaten 45.647,83
Erträge Wohnungen Miete 9.108,32
Erträge Wohnungen Miete NK -58,15
Erträge Sachkostenersatz 101,34
7.204.298,61
2. Aktivierte Eigenleistungen 333.759,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge Werbung 660,60
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 119.478,72
Erträge Personalkostenerstattung 1.200,00
Erträge periodenfremd 27.042,12
Erträge Schadenersatz 171,38
Erträge KUG/Sozial 11.442,48
Erträge Weiterbildung 0% 568,00
sonstige Erträge 616,00
161.179,30
810
Seite 10
4. Materialaufwand
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe 1.242.477,36
b) Aufwendungen für Strom 1.159.826,93
c) Aufwendungen für Wasser 398.713,44
d) Schmutz- und Niederschlagswasser 311.849,66
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 201.672,05
3.314.539,44
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten 1.282.376,25
b) Fremdreinigung 784.210,57
2.066.586,82
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 4.247.466,69
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.238.922,87
für Altersversorgung und für Unterstützung
5.486.389,56
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 258.274,36 (Vorjahr EUR 264.709,78) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
811
Seite 11
6. Abschreibungen
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände 10.755,00
Abschreibungen auf Gebäude 858.950,00
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.101.617,44
Sofortabschreibung GWG 63.696,44
2.035.018,88
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 56.780,71
Versicherungen 52.686,52
Miete, Maschinen 66.673,99
Reisekosten 13.839,30
Kraftfahrzeugkosten 7.392,89
Werbe- und Vertreterkosten 79.617,11
Bücher, Zeitschriften 5.093,10
Bürobedarf 9.923,84
Portokosten 680,74
Telefonkosten 5.549,05
Veranstaltungen
Bewirtung Geschäftsfreunde
17.816,64
714,03
Straßenreinigungsgebühr 21.710,54
Abfallgebühr 34.469,02
Mitgliedsbeiträge 1.998,66
Gebühren 88.467,18
Verwertung, Entsorgung
Schadensersatz
22.222,47
262,02
Fremdleistungen allgemein 64.499,17
Gutachten/Untersuchungen
Rechts- und Beratungskosten
Abschluss- und Prüfungskosten
Aufwendungen periodenfremd
Sonstige Aufwand
9.909,99
25.176,76
26.931,72
140.558,77
112.630,12
Kassendienst 387.876,48
Geldtransportkosten 137,42
Nebenkosten des Geldverkehrs 35.395,04
Bewachung/Sicherheit 64.138,21
Wäschereinigung 422,54
Gärtnereileistungen 139.568,81
Winterdienst 23.294,89
Schädlingsbekämpfung 6.857,20
Wartung 46.599,76
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 523.857,42
Sonstige Steuern 107.642,97
Werkzeuge und Kleingeräte 1.993,05
Abbruchkosten 145.848,62
Diverser Aufwand 2.583,00
2.351.819,75
812
Seite 12
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 1.840,00
Zinsertrag Cash-Konto 710,65
Zinsertrag Betriebsmittelkonto 48.895,33
51.445,98
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 1.266.316,93
Zinsaufwand Betriebsmittelkonto 48.518,65
Zinsaufw. § 233a AO 4.560,50
1.319.392,08
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.681,52
Kfz-Steuer 124,00
8.805,52
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
813
Seite 13
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2024 2023
Zweiter Werkleiter 1,75 1,00
Verwaltung 11,50 13,00
davon Beamte 1,00 1,00
Technische Leitung/Werkstatt 5,75 6,00
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 52,75 53,75
Auszubildende 11,50 11,00
Mitarbeiter 72,75 74,75
davon weiblich 18,25 23,75
davon männlich 54,50 51,00
davon Teilzeitbeschäftigte 20,75 20,75
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurde die Cura-
con GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2024 ver-
einbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 12,5
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen und der Rückstellung für Beihilfen für
Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen
sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2024
Herr Matthias Bach, Kfm. Werkleiter seit 01.04.2024
Herr Helmut Blaß, Techn. Werkleiter seit 01.04.2024
814
815
1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2024
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb
NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung,
einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebs-
stätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
Stadionbad
Westbad
Naturgartenbad
Hallenbäder
Langwasserbad
Südstadtbad
Katzwangbad
Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
816
2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis Mitte 2023 verlängert wurde. In seiner
Sitzung am 14.07.2024 beschloss der Werkausschuss NürnbergBad die bestehende
Kooperation nochmals befristet bis zum 31.07.2024 zu verlängern, da das Marktumfeld
im Jahr 2023 erst sehr langsam eine Stabilisierung der überörtlichen Schwimmschulen
zeigte. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig, dass eine Neuausschreibung der
Dienstleistungskonzession für eine Vertragslaufzeit ab Sommer 2024 erfolgen soll. Die
entsprechende Vergabe erfolgte per Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom
17.07.2024 für eine Festvertragszeit bis Ende August 2026.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter war zunächst der Zweite Werkleiter
des Eigenbetriebs in Personalunion. Von der Funktion des Zweiten Werkleiters wurde
der Projektleiter mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 20.03.2024 jedoch ent-
bunden. Nach unvorhergesehenen Bauverzögerungen, ist die Wiedereröffnung des
Volksbades mittlerweile für das Jahr 2026 geplant. Über den Fortgang des Projektes
wird dem Werkausschuss NürnbergBad seit dem Start des Projektes in jeder Sitzung
berichtet.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
der Stadtrat,
der Oberbürgermeister,
der Werkausschuss
und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung bestand bis zum 31.03.2024 aus zwei Mitgliedern. Auf der Grundlage
eines Stadtratsbeschlusses vom 20.03.2024 wurde nach einer Begutachtung durch
den Werkausschuss NürnbergBad zum 01.04.2024 eine neue Werkleitungsstruktur
eingeführt. Seitdem besteht die Werkleitung aus dem Ersten Werkleiter, einem techni-
schen Werkleiter und einem kaufmännischen Werkleiter. Näheres zur Zusammenset-
zung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der neuen Geschäftsanweisung
für die Werkleitung mit Gültigkeitsbeginn ab dem 13.07.2024 festgelegt, die vom Werk-
ausschuss NürnbergBad in seiner Sitzung am 28.06.2024 beschlossen wurde.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
817
3
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
Allgemeine Verwaltung und Organisation
Personalwesen
Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
Zentralwerkstatt
Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs-
pflichten
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt
818
4
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt mittlerweile bei rund 540.000. Neben den von
der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die
von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist für Vereinsmitglie-
der und nachrangig für öffentliche Gäste zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Sau-
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg, aber im Einzugsgebiet
vieler Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue-
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende-
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be-
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2024 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg am 12.12.2018 den Aufbau
einer Stabsabteilung bei NürnbergBad. Aufgabe dieses Stabes war es, auf Basis der
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der Zuschusszusage konkrete Planungen
und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Die Arbeiten
hierzu begannen ab dem 1. Mai 2019 unter Leitung des Projektleiters Herr Lächele.
819
5
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen könnte.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden demnach saniert wieder
genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für
öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Ver-
einsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vor-
gesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. Die Baugenehmigung ist mitt-
lerweile erteilt. Im Jahr 2022 wurden Abbrucharbeiten durchgeführt, Schutzmaßnah-
men umgesetzt, Entscheidungen zu den Arten der Wandanschlüsse abgeschlossen
und bis zum Jahresende waren mehr als 70% der zu beauftragenden Bausumme ver-
geben. Im Jahr 2023 wurden Dacharbeiten fertiggestellt, der Neubau des Gebäudeteils
für die Umkleiden und das künftige Lehrschwimmbecken begonnen sowie entschei-
dende Teile der neuen Elektro-, Lüftungs- und Sanitärtechnik eingebaut und der Auf-
bau der neuen Wasseraufbereitungsanlagen gestartet. Im Jahr 2024 wurde der Neu-
bau (Gebäudeteil VIII) fertiggestellt, ebenso weitgehend das dortige Edelstahlbecken.
Zugänge zwischen den Gebäudeteilen VI und II wurden hergestellt, mit den Betonar-
beiten für den Turm begonnen, weitere denkmalfachliche Befundungen durchgeführt,
Trockenbauwände vor allem in den Gebäudeteilen I, II, II und VIII erstellt, die Decke
der Halle III geöffnet und der dortige Kuppelring statisch und denkmalfachlich unter-
sucht und der solitäre Einbau im Innenhof des Gebäudeteils V fertig betoniert. Für die
Wasserlandschaft im Gebäudeteil I im ersten Obergeschoss wurde die Kundenab-
nahme durchgeführt, um die baulichen Vorarbeiten (Estrich und Badewassertechnik)
final festlegen zu können. Die Kanäle für die Raumlufttechnik sowie die Installationen
für die Sanitäreinrichtungen wurden im Gebäudeteil VIII weitestgehend montiert, zu-
dem wurde die Innenraumgestaltung weiter verfeinert
Zur Finanzierung eines, in der eigentlichen Planung nicht vorgesehenen, Wiederauf-
baus des historischen Volksbadwasserturms, wurde nach Beginn des eigentlichen
Projektes noch eine Spenden- und Sponsoringaktion gestartet. Diese konnte in 2023
erfolgreich abgeschlossen werden, so dass aus den vereinnahmten Mitteln, den städ-
tebaulichen Zuschüssen und einem geringen Eigenanteil der Stadt Nürnberg, eine
Wiedererrichtung angestrebt wird.
820
6
Personalien
Personelle Änderungen gab es beim Eigenbetrieb NürnbergBad im Jahr 2024 auf der
Ebene der Werkleitung. Der bisherige Zweite Werkleiter wurde zum 31.03.2024 von
seiner Funktion entbunden. Seit dem 01.04.2024 sind Helmut Blaß als technischer
Werkleiter und Matthias Bach als kaufmännischer Werkleiter bestellt. Damit wurde der
Grundsatzbeschluss für eine neue Werkleitungsstruktur mit Personalentscheidungen
verbunden.
Der Werkausschuss NürnbergBad genehmigte in seiner Sitzung im Oktober 2022 ein
Konzept zur Förderung für Personen, die die Qualifikation zum/zur Meister/in für Bä-
derbetriebe erwerben wollen. Die Werkleitung hofft, hierdurch die interne Personalent-
wicklung stärken zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hinterlies noch bis einschließlich April des Jahres 2022
deutliche Spuren in den Ergebnissen und Kennzahlen des Eigenbetriebs
NürnbergBad. Im Jahr 2024 setzte sich der Erholungskurs in Bezug auf die
Besucherzahlen, Kundennachfrage, Angebotsauslastung und im Kursgeschehen fort.
Energie-Krise
Im Zuge des Ukraine-Krieges kam es zu einer bundesweiten Energiemangellage und
zu einer immensen Verteuerung der Energiepreise. Da zu befürchten stand, dass die
Gasvorräte für die Bundesrepublik Deutschland für den Winter der Jahres 2022/2023
nicht reichen würden, wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher dringend aufge-
rufen, Energie zu sparen. Die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beschloss
hier ein entschiedenes Vorgehen und erhielt hierfür die vollständige Zustimmung des
Werkausschusses NürnbergBad. Konkret wurden im Jahr 2022 drei von vier Hallen-
bädern zeitweise geschlossen, die Beckenheizung in den Freibädern eingestellt, die
Außenbecken der Hallenbäder nicht mehr beheizt bzw. in den kalten Monaten voll-
ständig geschlossen, die Rutsche im Nordostbad geschlossen, Sauna-Kabinen außer
Betrieb gesetzt und nach der Wiedereröffnung der Hallenbäder die Temperaturen in
den Becken reduziert. Insbesondere über die Entscheidung zeitweise nur eines der
vier Hallenbäder in Betrieb zu lassen und die Becken der Freibäder nicht mehr mit
fossilier Energie zu beheizen, führten schließlich zu einem beachtlichen
Energieeinsparerfolg von über 834.000 kWh Energie im Vergleich zum Jahr 2019.
Nachdem sich die Situation der Energieversorgung im Jahr 2023 bundesweit merklich
entspannte, konnten die Einsparmaßnahmen im Jahr 2023 auf das rein wirtschaftlich
notwendige Maß an Kosteneinsparungen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden
dann auch letzte Einschränkungen weiter gemildert, um den Kundenzuspruch und die
Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Für die Freibäder wurde eine Temperatur-
untergrenze von 20 Grad Celsius in den Becken eingeführt. Sollte die Beckentempe-
ratur darunterfallen, wird auch hier wieder über die Fernwärme- bzw. BHKW-Heizung
geheizt. Die Außenbecken der Hallenbäder wurden auch in der kalten Jahreszeit of-
fengehalten – allerdings mit einer Wassertemperatur von 28 Grad Celsius, was zwei
Grad unter den früher üblichen Niveau liegt.
821
7
Insgesamt trugen der Werkauschuss, die Öffentlichkeit und die Kundschaft von
NürnbergBad dieses angepasste Konzept als angemessen und maßvoll mit.
Sanierung Wasseraufbereitung Katzwang
Im Sommer 2023 konnten die Leistungen für die vollständige Erneuerung der
Wasseraufbereitungsanlage im Hallenbad Katzwang ausgeschrieben und mit einer
Vergabesumme von 5% unterhalb der Kostenberechnung vergeben werden. Die
Vergabe wurde mittels einer Dringlichen Anordnung genehmigt und anschließend dem
Werkausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2023 per Auflage zur Kenntnis gereicht.
Die Vorarbeiten des Auftragnehmers begannen zum Ende des Jahres 2023. Die
Fertigstellung des Projektes erfolgte planmäßig und ohne nennenswerte
Komplikationen im September 2024.
Besucherentwicklung
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Besucher insgesamt 1.181.749 445.720 420.901 869.812 978.006 1.031.307
Hallenbäder* 502.239 164.419 137.476 351.556 377.426 392.847
Sauna* 91.043 32.988 21.376 57.340 84.745 98.876
Freibäder* 259.907 164.602 146.272 278.780 229.381 233.376
Schulen 133.538 32.325 43.768 66.118 111.211 119.115
Vereine 142.598 37.158 54.694 78.236 123.586 136.131
Kurse 51.945 14.028 17.315 37.782 51.657 50.962
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Mit insgesamt 1.031.307 Gästen konnte ein sehr zufriedenstellendes und ein über den
Planwerten liegendes Ergebnis erreicht werden.
822
8
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2021 2022 2023 2024
Gesamt 2.643.096,17 5.414.666,70 6.205.725,28 7.204.298,61
Erlöse Schwimmbad 806.270,65 1.930.368,90 2.133.326,26 2.401.423,52
Erlösabgrenzung Bad 0,00 0,00 -94.715,73 12.221,52
Erlöse Sauna 231.397,16 695.466,67 1.071.582,26 1.463.915,85
Erlöse Vereine 282.631,10 511.744,31 578.391,09 698.875,49
Erlöse Schulreferat 1.092.788,22 1.817.715,34 1.950.320,02 2.059.667,56
Erlöse sonst. Nutzer 32.826,34 78.834,54 60.842,39 26.290,06
Erlöse Schwimmkurse 38.317,48 108.122,15 133.194,61 160.940,57
Erlöse Aquafitness 14.765,81 52.956,32 70.149,98 78.476,99
Erlöse Veranstaltung 3.338,00 26.870,16 2.171,76 2.620,20
Erlöse Badenebenart. 49,16 16.345,94 29.698,08 34.987,90
Erlöse aus Vermietung und Ver-
pachtung inkl. Nebenkosten
70.864,54 103.937,42 121.265,39 135.582,92
Erlöse aus Solarien, Eisverkauf,
Automaten
190,29 2.345,45 13.433,25 44.665,05
Erlöse aus Sachkostenerstat-
tungen*
60.255,21 66.769,04 10.334,83 101,34
Sonstige 9.402,21 3.190,46 125.731,09 84.529,64
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 7.204 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 999 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2024 46 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
2022 45
2023 45
2024 46
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2024 im Durch-
schnitt mit 8,56 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge entwickelten sich in 2024 positiv. Der Badebetrieb trug 7.204.299
EUR zum Ergebnis bei, während die aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 333.759 EUR,
in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, nahezu unverändert geblieben sind.
Gesamt-Aufwand je Badegast 16,08 EUR Gesamt-Aufwand 2024: 16.582.552 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 7,52 EUR Gesamt-Erträge 2024: 7.750.683 EUR
Zuschuss je Badegast 8,56 EUR Jahresverlust 2024: 8.831.869 EUR
823
9
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2023 + / - Stand: 31.12.2024
Zweiter Werkleiter 1 +0,75 1,75
Verwaltung 13 -1,5 11,50
Technische Leitung und Werkstatt 6 -0,25 5,75
Bäderbetrieb 53,75 -1 52,75
Summe 73,75 -2 71,75
davon weiblich 23,75 -5,50 18,25
davon männlich 51 +3,50 54,50
davon teilzeitbeschäftigt 20,75 0 20,75
Auszubildende 11 +0,50 11,50
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Besucherzahlen erreichten mit über
1 Millionen Besucher (1.031.307) noch nicht ganz das Niveau aus der Zeit vor Corona
2019, entwickelten sich aber gegenüber dem Vorjahr 2023 sehr erfreulich. Daraus re-
sultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.204 oberhalb der Planung
(TEUR 6.240). Auch der Gesamt-Kostendeckungsgrad entwickelte sich mit 46% bes-
ser als geplant (42%).
1. Ertragslage
2024
TEUR
2023
TEUR
2022
TEUR
Gesamtleistung 7.699 6.745 5.971
Materialaufwand -5.381 -4.702 -3.587
Rohergebnis 2.318 2.043 2.384
Personalaufwand -5.486 -5.508 -5.057
Abschreibungen -2.035 -2.029 -2.111
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.352 -1.679 -2.120
Zinsergebnis -1.268 -907 -389
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -8.823 -8.080 -7.294
Sonstige Steuern -9 -10 -11
Jahresergebnis -8.832 -8.090 -7.304
Der Materialaufwand betrug 5.381 TEUR (2023: 4.702 TEUR). Gegenüber dem Vor-
jahr waren für den Anstieg im Wesentlichen ein deutlich höherer Aufwand für Wärme
ausschlaggebend.
824
10
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.352 TEUR (2023: 1.679
TEUR). Im Berichtsjahr sind einmalig Abbruchkosten für das Volksbad in Höhe von
146 TEUR und periodenfremde Aufwendungen für das Katzwangbad in Höhe von
141 TEUR angefallen.
Das Zinsergebnis betrug -1.268 TEUR (2023: -907 TEUR). Die Aufnahme von einem
Darlehen für die Volksbadsanierung (13.000 TEUR) führte zu steigenden Zinsaufwen-
dungen.
Die Personalkosten betrugen 5.486 TEUR (2023: 5.508 TEUR) und liegen damit auf
Vorjahresniveau. Diese setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von
4.247 TEUR (2023: 4.258 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung in Höhe von 1.239 TEUR (2023: 1.250 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens entwickelten sich erwartungsgemäß auf 2.035 TEUR (2023:
2.029 TEUR).
2. Finanzlage
2024
TEUR
2023
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -12.496 -11.695
Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.615 -15.555
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 42.028 27.643
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -180 393
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 980 587
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 800 980
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 611 TEUR (2023:
847 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 189 TEUR (2023: 133 TEUR) zu-
sammen.
Für das Geschäftsjahr 2024 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von
9.233 TEUR geplant. Dieser wurde in 2024 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
825
11
Vermögenslage
2024
TEUR
2023
TEUR
Abweichung
TEUR
Anlagevermögen 77.214 65.355 11.859
Umlaufvermögen 8.948 4.346 4.602
Rechnungsabgrenzungsposten 7 8 -1
Aktiva 86.169 69.709 16.460
Eigenkapital 9.068 8.667 344
Sonderposten 20.319 14.084 6.235
Rückstellungen 835 609 226
Verbindlichkeiten 55.802 46.194 9.646
Rechnungsabgrenzungsposten 143 155 9
Passiva 86.169 69.709 16.460
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr schreitet die
Sanierung Volksbad voran.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegen der Stadt Nürn-
berg.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 8.832 TEUR (2023: 8.091 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 9.068 TEUR.
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 55.802 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse und Spenden, die zum Bilanzstichtag
in Höhe von 20.319 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
Stand am
31.12.2023
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust 2024
EUR
Stand am
31.12.2024
EUR
8.666.894,12 9.233.453,00 -8.831.869,16 9.068.477,96
826
12
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Mit Beschluss
des Stadtrates vom 13.12.2023 und vorheriger Begutachtung des Werkausschusses
NürnbergBad am 08.12.2023 wurde ab dem 1.1.2024 eine weitere Gebührenerhöhung
um durchschnittlich 10 Prozent beschlossen.
Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie zum Bei-
spiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, bereits umge-
setzt. Weitere Einsparpotenziale werden dauerhaft analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 9.836.741 EUR ge-
plant.
Bei den Besucherzahlen wurde für 2025 mit einer Besucherzahl von 1.120.000 Gästen
geplant. Die Umsatzerlöse werden für 2025 demzufolge bei 7.460 TEUR erwartet. Al-
lerdings ging diese Annahme, wie die gesamte Wirtschaftsplanung von einer Inbetrieb-
nahme des Volksbades im Jahr 2025 aus. Die Erlöserwartung wird deshalb voraus-
sichtlich verfehlt. Trotz geringerer Erlöse, wird aufgrund der ausbleibenden Betriebs-
aufwendungen für das Volksbad der zu erwartende Jahresverlust aus heutiger Sicht
dennoch geringer ausfallen, als es geplant ist.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für die Jahre der Corona-Pandemie ein-
geplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf die Kalenderjahre 2022 fort-
folgende verschoben. Mittlerweile wurden zusätzlich zum Volksbad zwei weitere grö-
ßere Projekte (Dämmung Rutsche Nordostbad, Erneuerung der Wasseraufbereitung
im Katzwangbad) fertiggestellt. Allerdings werden auch weiterhin neue Angebote so-
wie sichtbare Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Kunden an-
gestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs langfristig zu erhalten.
827
13
Das wichtigste Projekt ist hierbei zunächst die Wiederbelebung des Volksbades, über
dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in jeder Sitzung berichtet wird. Dane-
ben stehen für das Nordostbad zwei aufwendigere Maßnahmen an. So konnte die
Vergabe für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Nordostbades mitt-
lerweile erfolgreich abgeschlossen werden, so dass eine Ausführung und Beendigung
der Arbeiten im laufenden Kalenderjahr erwartet wird. Ebenfalls für das Nordostbad
wird die dortige Wasseraufbereitungsanlage neu geplant, da eine Analyse des Bestan-
des einen dringenden Bedarf aufzeigte und einen wirtschaftlichen Vorteil bei einer
Neuplanung anstelle einer Aufarbeitung der bestehenden Anlage feststellte.
Zur Kundengewinnung werden seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder intensiv
große und kleine Veranstaltungen, wie die Aqua-Fitness-Nacht oder besondere Sau-
naabende durchgeführt sowie neue Veranstaltungsformate getestet. Dies trug und
trägt zu einer Belebung des Badebetriebs und zur Kunden(wieder)gewinnung bei.
Zum Jahresende 2022 begann eine Modernisierung aller Kassenanlagen in den Bä-
dern von NürnbergBad. Damit wurde die Grundlage geschaffen, auf der im Jahr 2023
ein Online-Ticket-Shop gestartet werden konnte. Dieser wurde im Jahr 2024 ausge-
weitet und wird zunehmend als Vertriebsweg an Bedeutung gewinnen.
Instandsetzungsarbeiten insbesondere in die Infrastruktur und in das Erscheinungsbild
der Hallenbäder, Freibäder und insbesondere der Saunaanlagen, z.B. riefen zuletzt
wieder positive Reaktionen und eine steigende Nachfrage der Kundschaft hervor.
Ausgelöst durch die Energiekrise ermöglichte der Stadtrat der Stadt Nürnberg einen
Sondertopf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen. Hier gelang es Nürnberg-
Bad eine Förderzusage für eine Dämmung der Röhrenrutsche im Nordostbad zu be-
kommen, die dann im Jahr 2022 geplant wurde und im Jahr 2023 zur Ausführung kam.
Für die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fenstern, Türen und der Fassade
des Nordostbades liegt ebenfalls eine Förderzusage der Stadt Nürnberg in Höhe von
800.000 € vor. Im Wert dieser finanziellen Unterstützung werden noch im Jahr 2025
bauliche Maßnahmen (z.B. Austausch von Fenstern) im Nordostbad begonnen wer-
den.
Risiken
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise für Waren und Leistungen und immer noch hohe
Energiepreise die Gefahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschrei-
ten.
828
14
Risiken für den Geschäftsbetrieb ergeben sich aus dem starken Fachkräfte- und Per-
sonalmangel, der die gesamte Bäderbranche erfasst hat. NürnbergBad ist es zwar ge-
lungen, für die Freibadsaison des Jahres 2024 und die Saison des Jahres 2025 noch
ausreichend Personal zu finden. Dennoch bleibt die Personalausstattung weiterhin an-
gespannt, da ohne eine Mindestzahl an Fachpersonal und Rettungsschwimmern (Sai-
son- und Rufkräfte) der Betrieb von Bädern nicht ohne erhebliche bzw. nur mit unver-
antwortbaren Risiken für die Sicherheit und Aufsicht möglich ist. Sollte für die Freibad-
Saison des Jahres 2026 und die geplante Inbetriebnahme des Volksbades nicht aus-
reichend viele Mitarbeitende gefunden werden, kann dies dazu führen, dass der öf-
fentliche Badebetrieb nicht mehr im gewohnten Umfang kontinuierlich angeboten wer-
den kann. In der Folge wäre mit Angebotseinschränkungen zu rechnen. Dies gilt auch,
falls in Folge der angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg Einsparungsvorga-
ben bei der Anzahl der Planstellen umgesetzt werden müssen und etwa ausschei-
dende Mitarbeitende nicht mehr nachbesetzt werden dürften.
Nach wie vor treten bei einzelnen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen Lieferschwie-
rigkeiten bei Herstellern, Lieferanten und Handwerksbetrieben auf. Dies führt zu Ver-
zögerungen und vereinzelt zu längeren Ausfällen bestimmter Angebote oder Attrakti-
onen. Mitunter leiden auch Fachbetriebe für Lüftungsanlagen, Aufzüge, Badewasser-
technik und weitere diverse Handwerksbranchen unter einer Personalknappheit, die
eine zeitnahe Bearbeitung von Störungen verhindern. Größere Schäden oder längere,
völlige Betriebsausfälle konnten bisher durch die technische Abteilung bei Nürnberg-
Bad abgewendet werden. Um diese Fähigkeit zu erhalten, muss allerdings die Lager-
haltung und Vorratsbeschaffung weiterhin höher bleiben als etwa noch vor der Corona-
Pandemie. Gleichwohl steigen auch die Aufwendungen und die zeitliche Inanspruch-
nahme seitens NürnbergBad, um zeit- und fachgerecht sowohl Wartungs- und Ver-
tragsleistungen zu sichern und abzurufen, als auch spontane Reparaturen durch Fach-
firmen organisieren zu können. So sorgte zu Beginn des Jahres 2025 ein technischer
Defekt in der Gebäudeleittechnik zu einem mehrtägigen Totalausfall des Nordostba-
des. Mit steigendem Alter der Anlagen steigen oft auch deren Fehleranfälligkeiten.
Vorsorglich alle Anlagen- und Komponenten zu tauschen, die am Ende ihrer Lebens-
zeit angelangt sind, oder von den Firmen nicht mehr unterstützt werden, ist aus wirt-
schaftlicher Sicht nur begrenzt vertretbar. Denn für eine völlige Risikominimierung
müssten die Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. die Investitionen in Ersatzbe-
schaffungen immens gesteigert werden.
Beim Bauprojekt Volksbad ist durch gestiegene Baupreise sowie entstehende Nach-
träge eine Überschreitung des städtischen Budgets aus heutiger Sicht um bis zu 15
Prozent nicht auszuschließen. Die Werk- und Projektleitung sind allerdings kontinuier-
lich bemüht, den genehmigten Kostenrahmen nur so begrenzt wie möglich zu über-
steigen und das finanzielle Projektziel so gut wie möglich einzuhalten.
829
15
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Volksbad beruht jedoch auf der Ausgaben-
seite auf Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen, die sich zum Beispiel bei den
Lohn- und Gehaltsanteilen sowie den Energiepreisen dynamischer entwickelt haben,
als angenommen werden konnte. Insofern ist damit zu rechnen, dass die laufenden
Kosten des Volksbades über den erwarteten Werten liegen werden und infolgedessen
die Aufwendungen mehr als bisher angenommen ansteigen werden. Ein kostende-
ckendes Betriebsergebnis für das Volksbad kann daher aus heutiger Sicht nicht mehr
angenommen werden.
Für die hohen pro Kopf Erlöse aus dem Saunageschäft des gesamten Eigenbetriebs
NürnbergBad ist zu beachten, dass derzeit im Stadtgebiet nur wenig Konkurrenz vor-
handen ist. Thermen und kommerzielle Wellnessbetriebe mit attraktiven Erholungsan-
geboten sind überwiegend außerhalb des Stadtgebietes angesiedelt. Sollten sich hier
jedoch Änderungen oder Erneuerungen ergeben, wäre die Marktposition von Nürn-
bergBad mitunter schnell in Gefahr.
Durch Unfälle, Randale, Auseinandersetzungen oder Übergriffe, die im Alltag eines
großstädtischen Bäderbetriebs nicht generell auszuschließen sind, kann es für Nür-
nergBad zu Reputationsrisiken kommen. Insofern besteht für den Betrieb eine dauer-
haft latente Gefahr, in Folge von besonderen Vorkommnissen ein negatives Image
bzw. einen Vertrauensverlust der Kundschaft zu erleiden.
Die grundsätzliche Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von Wetter- und Klimabedin-
gungen, wird sich infolge des Klimawandels in mehrerlei Hinsicht bemerkbar machen.
Zum einen müssen auch in Deutschland erhöhte Gefahren bedacht werden, die durch
Stürme, Starkregen oder andere Wetterextreme für die Bäderinfrastruktur ausgehen.
Zum anderen sind die Besucherzahlen insbesondere in den Freibädern sehr stark und
in den Saunen stark von der Witterung abhängig. Hitzewellen in den Sommern können
zwar den Besucherstrom in die Freibäder massiv erhöhen. Allerdings können sie auch
zu einer Überlastung des Betriebes und des Personals führen. Die Nachfrage nach
den Saunalandschaften ist während der Wintermonate stark von einem Zusammen-
spiel zwischen Temperatur und Sonnenscheindauer abhängig.
Die Entwicklung der Personalkosten hängt von den aktuell laufenden Tarifverhandlun-
gen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ab. Hier besteht die Möglichkeit,
dass die bislang angenommenen Sätze für die Steigerung der Personalkosten nicht
ausreichend sind, sondern etwas stärker steigen könnten, als in der momentanen Wirt-
schaftsplanung angenommen wird.
830
831
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den NürnbergBad Eigenbetrieb, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des
NürnbergBad Eigenbetriebs, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern i.V.m. den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz-
lage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern
nach §§ 20 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
832
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über-
einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 20 ff. EBV Bayern
i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver-
mögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
833
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über-
einstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Bayern nach §§ 24 EBV Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern nach §§ 24 ff. EBV Bayern sowie den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bayern unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.
834
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh-
ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des
Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe-
triebs vermittelt.
835
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach-
gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-
ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An-
nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 20. Juni 2025
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Nürnberg
Mohr Rösl
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
836
837
Verwendungsvorbehalt
Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden
Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion
der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Be-
stätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung
erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen
ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere
als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf,
herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder
anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende
schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam
wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hin-
sichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu
keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer
Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er
dieses Ergebnis für seine Zwecke als nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersu-
chungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
838
839
840
841
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/011/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 17.10.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad wurde nach Art. 107
Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und
uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
NürnbergBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgreicher Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
1111
842
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
843
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
844
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/011/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des
Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem.
Art 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2025 festgestellten
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs NürnbergBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
845
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SÖR/078/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
17.09.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen:
SÖR Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde vom BKPV (Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband) gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss
wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1212
846
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
847
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II Stk
848
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/078/2025
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 17.09.2025):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 €
Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 4.042.893,31 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2024
des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 €
Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 4.042.893,31 €
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2024
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 105.142.068,88 €.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 4.042.893,31
€ ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs SÖR
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
849
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
Jahresabschluss und Lagebericht 2024 des
Eigenbetriebs mit Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers
1212
850
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband BKPV
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Renatastraße 73, 80639 München
Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883
E-Mail: poststelle@bkpv.de
851
AKTIVA
€
31.12.2024
e€
31.12.2023
€
PASSIVA
e
31.12.2024
€€
31.12.2023
€
A. AnlagevermögenA. Eigenkapital
i. Immaterielle VermOgensgegenstande
1. Lizenzen
2. EDV Software
4.432,00
20.893.0025.325,00
14.917,00
69.094,0084.011,00
I. Stammkapital
II. Allgemeine RQcklaga
0,00
10.285.813,90
0,00
10.285.813,90
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke u. grurrdstücksgleiche Rechte
2. Betraute Grundstücke u. gnjndstücksgl. Rechte
3. Bauten auf fremden Gnmd imd Boden
4. Fattfzeuge
214.042,68
21.048.341,15
462.522,00
12.334.703,00
214.042,68
21.447.106,15
201.582,00
11.370.911,00
III. Gewinnvortrag
tV. JatiresQberschuss (♦)f<'4hresfehlbetrag (•)
15.552.464,25
-4.042.893,3111.509.570,94
12.667.556,74
2.884.907.5115.552.464.25
5. Mascftinen und tectm. Anlagen
6. Betriebs-und Gescliaftsausstattung
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
761.876,00
1.932.297,00
30.538.309,9067.292.091,73
1.138.956,00
2.093.068,00
16.322.760,1652.788.425,99
21.795.384,8425.838.278,15
B. Umlaufvermögen
1. Vorrate
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen
3.886.647,56
901.770,864.788.418,42
3.818.388,40
757.608,894.575.997,29
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ahnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen
41.740.078,00
19.507.917,69
50.213,43
61.247.985,69
37.226.365,00
10.494.416,34
57.776,48
55.720.781,34
11. Forderungen und sonstige VermOgensgegenstande
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon mll einer ResUaufzeH von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon mt einer ResUaufzeN von mehr als einem Jahr 0,00 € (V). 0,00 €)
3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe
davon mit einer Resdaulzed von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstande
3.988.651,85
634.196,01
23.679.982,24
229.720,3528.532.550,45
4.112.525,72
146.729,89
44.040.231,67
185.494,0948.484.981,37
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon mtl etnar ResUautzatt b«t zu etnem Jahr 0 < (Vj 124 SSO <)
2. Vert)indlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Readaulzait bit zu oinom Jahr 0.400 707 4 |V| S 031.192 €)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen
davon mit einer Rettlautiad bit zu einem Jahr 2 402 MI < |V| 3 107 036 C)
4. Vertiindlicftketten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriei>en
0,00
6.400.706,86
2.402.661,48
6.757.084,72
126.650,00
8.031.191,74
3.167.036,47
7.913.718,11
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten4.100.632,021.635.188,38
davonmtle<narRettlauttadbt(ZuatnamJahr2 7S7 0054|Vj 3013718C)
5. Sonstige Verbindlicfiketten
davon md emer Readaubed bis zu einem Jahr 6 313 602 0 (V| 0 037 480 €)
davon aus Steuern 470 774 8 (V) 443 001 8)
davon im Rahmen der sozialen Sichethea 119 ISO 8 (VJ 90 28S 8)
6.313.881,73
21.874.634,79
6.837.487,63
26.076.083,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten403.051,26317.722,07E. Rechnungsabgrenzungsposten173.940,08193.406,18
SUMME OER AKTIVA105.142.068.88107.886.326.10SUMME DER PASSIVA105.142.068.88107.866.326.10
Anlage 1.1
852
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Anlage 1.2
2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 157.214.558,72 152.740.506,32
2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 144.161,97 -50.374,85
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 18.273,50
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.302.331,88 967.010,16
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 14.511.867,02 13.623.496,65
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 57.529.496,50 54.918.952,47
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 51.210.635,77 48.427.352,49
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 20.659.319,24 16.808.992,91
davon für Altersversorgung 9.593.150,53 € (Vj. 6.924.407,43 €)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.449.243,99 3.217.484,66
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.619.684,61 15.098.281,82
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.594.094,31 1.862.719,47
davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 547.680,67 € (Vj. 577.552,08 €)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 207.362,69 452.277,07
davon an verbundene Unternehmen 185.647,50 € (Vj. 215.617,50 €)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 21.578,00 € (Vj. 236.540,00 €)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.114,55 0,00
12. Ergebnis nach Steuern -3.936.577,49 2.991.296,53
13. Sonstige Steuern 106.315,82 106.389,02
14. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -4.042.893,31 2.884.907,51
Nachrichtlich:
Der Jahresfehlbetrag i. H. v. -4.042.893,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
Gewinn- und Verlustrechnung
GuV.xlsx
853
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg - Jahresabschluss 2024 - Anhang Blatt 1
A Allgemeine Angaben
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg,
Suizbacher Straße 2-6.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem
zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den
ergänzenden Vorschriften der EBV.
B Angaben zu Bllanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstel
lungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs
dauer planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 € (Brutto)
werden im Zugangsjahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem
Anschaffungswert über 952 € (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab
geschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskos
ten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen ver
bundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe)
und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung er
forderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilan
ziert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf
den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich
tag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen
Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlage
güter.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfever
pflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt
Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heu
beck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rech
nungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,9 % und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe
Anlage 1.3
854
Anlage 1.3
855
Anlage 1.3
856
Anlage 1.3
857
Anlage 1.3
858
Anlage 1.3
859
Anlage 1.3
860
Anlage 1.3
861
Anlage 1.3
862
Anlage 1.3 Blatt 10
863
Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg - Lagebericht 2024 Anlage 2 Blatt 1
Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
(SÖR)
2024
Lagebericht
864
865
866
867
868
869
870
871
872
873
874
875
876
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg der Stadt Nürnberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg der Stadt Nürnberg, - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2024 und der Ge-
winn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 so-
wie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be-
stätigen wir entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit-
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli-
chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Grundlage der Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend
§ 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für
weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor-
schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Über-
einstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
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Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Sonstige Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigun-
gen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern
dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage-
berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig er-
achtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts.
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Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Be-
achtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine we-
sentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli-
chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist
höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
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Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen
und Maßnahmen abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlang-
ten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann.
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde-
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
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Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun-
gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53
Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wur-
den geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür
als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstat-
tung über die Erweiterung der Abschlussprüfung entsprechend § 53 HGrG
(IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der
Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu
wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab-
schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen
Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
München, 26.06.2025
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Christian Baumann
Wirtschaftsprüfer
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Beschlussvorlage
SÖR/079/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
17.09.2025 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 10.12.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs
SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1313
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II Stk
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/079/2025
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Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 17.09.2025):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des
Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2025)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 10.12.2025)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 11.12.2024 festgestellten
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
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