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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (11.12.2025)

6.1 Entscheidungsvorlage

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Jugendhilfeausschuss Soziales & Gesundheit Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 6.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2025

Entscheidungsvorlage

Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg

(Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS)

1. Ausgangslage

1.1 Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Im Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Erstklässler, bis zum Schuljahr 2029/2030 dann für alle Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe. Die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs notwendigen Versorgungsziele für Nürnberg sind definiert, die dafür notwendigen Maßnahmen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes werden in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule mit großem Nachdruck weiterverfolgt.

Der Zugang zu den vielfältigen Betreuungsangeboten ist seit dem Jahr 2019 über das elektronische Anmeldeverfahren Kitaportal Nürnberg möglich. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren auch für die Anmeldung für einen schulischen Mittagsbetreuungsplatz geöffnet. Das Portal hat sich als gängiges Anmeldeverfahren etabliert und genießt bei den Trägern der Einrichtungen wie auch den Eltern eine hohe Akzeptanz, aufgrund der damit verbundenen Vereinfachung und Optimierung des Verfahrens. Die letztjährigen Erfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Personensorgeberechtigten Zugang zum Kitaportal Nürnberg hat. Bei Bedarf kann aber auch weiterhin die Beratung und Unterstützung der Servicestelle Kitaplatz im Jugendamt in Anspruch genommen werden.

Den Zugang zu einem Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung steuert die Stadt über sachgerechte Aufnahmekriterien, geregelt über die sogenannte Kita-Satzung. Diese Kriterien müssen über das Kitaportal abgefragt werden können und bei Bedarf auch überprüfbar sein. Deswegen wurden im Jahr 2018 die damals gültigen Aufnahmekriterien mit Blick auf die Eignung für ein digitales Anmeldeverfahren überprüft, entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Dabei wurde der Grundsatz verfolgt, die Plätze vorrangig an Nürnberger Kinder und insbesondere nach pädagogischen Kriterien und mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vergeben. Zudem wurde das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern durch die Möglichkeit, vier Wunscheinrichtungen zu priorisieren, mit aufgenommen. Als pädagogische Kriterien wurden neu die Berücksichtigung der gleichzeitigen Betreuung von Geschwisterkindern innerhalb einer Einrichtung, das Hochwachsen von Kindern in einem Haus für Kinder und die Berücksichtigung einer ausgewogenen Altersmischung in der Krippe festgelegt. Nachdem es für die Ganztagesbetreuung von Schulkindern damals noch keinen Rechtsanspruch gab, wurden für die sachgerechte Platzvergabe in einen städtischen Hort noch zusätzlich die berufliche Situation der Personensorgeberechtigten sowie der Umfang des Betreuungsbedarfs als Kriterien mit aufgenommen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab 1. August 20261 wurde nun zum Anlass genommen, die bestehenden Kriterien für die Aufnahme von Grundschulkindern in einen städtischen Kinderhort durch das Rechtsamt auf Änderungsbedarf hin prüfen zu lassen.

1.2 Überprüfung der bisherigen Kriterien für die Hortplatzvergabe

Nach wie vor gilt, dass die Stadt Nürnberg eine sachgerechte und nachvollziehbare Auswahl anhand von Kriterien treffen muss, wenn sich mehr Kinder für einen städtischen Betreuungsplatz bewerben als freie Plätze vorhanden sind. Für die Kriterien gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, aber

1 verkündet (BGBl. I, Nr. 71 am 11. Oktober 2021,) S. 4602

es müssen objektive Kriterien sein, die im Zweifelsfall einer juristischen Überprüfung standhalten. Seit der letzten „großen“ Anpassung der Kriterien im Jahr 2018 wurde nur noch für die Hortplatzvergabe das Kriterium „Erwerbstätigkeit“2 angewandt, jedoch nicht mehr für die Krippen- und Kindergartenplatzvergabe. Nachdem es für die Betreuung von Grundschulkindern bislang keinen Rechtsanspruch gab, war das Kriterium mit der gesetzlichen Vorgabe für Grundschulkinder ein „bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten“ vereinbar. Nachdem die Stadt Nürnberg aber ab dem kommenden Jahr den Rechtsanspruch für die Schulkindbetreuung sukzessive erfüllen muss, sollte auch der Zugang zur Förderung in einer städtischen Tageseinrichtung für alle Kinder gleichwertig möglich sein. Das Kriterium „Erwerbstätigkeit“ war für die Krippen- und Kindergartenplatzvergabe bereits seit 2019 gestrichen worden und soll nun auch für Hortplätze entfallen.

Es wird vorgeschlagen, das Kriterium Erwerbstätigkeit auch für die Schuljahrgänge zu streichen, für die erst in den nächsten drei Jahren der Rechtsanspruch gültig wird. Da das Kriterium fast bei allen Anmeldungen von Eltern angegeben wird, spielt es bei der Vergabe der Plätze eine sehr untergeordnete Rolle. Außerdem löst das Kriterium in der Vergangenheit immer wieder Nachfragen und Beschwerden aus.

Das Kriterium „Erwerbstätigkeit“ soll künftig für alle Klassenstufen entfallen.

2. Anpassung der Kriterien für die Hortplatzvergabe

Die Verwaltung folgt dem Ergebnis der Prüfung des Rechtsamts und schlägt die Streichung des Kriteriums „Erwerbstätigkeit“ vor. Anstelle der Berufstätigkeit soll neben den bereits vorhandenen Kriterien „Betreuung von Geschwisterkindern“ und „Hochwachsen innerhalb einer altersgemischten Einrichtung“ das Kriterium „Rechtsanspruch“ neu aufgenommen werden. Damit werden Kinder der Jahrgangstufen mit Rechtsanspruch künftig vorrangig vor Kindern in Jahrgangsstufen ohne Rechtsanspruch in städtischen Einrichtungen aufgenommen.

Im Gegensatz zur Krippen- und Kindergartenbetreuung, gibt es für Grundschulkinder, neben dem Angebot von Kinderhorten, auch noch schulische Betreuungsangebote. Die Hortangebote unterscheiden sich bisher von den schulischen Angeboten, durch eine zusätzliche Früh- und Spätbetreuung3 sowie eine standardmäßige Betreuung in den Schulferien. Auch für Kinder, die schulische Angebote nutzen, wird es künftig Angebote der Ferienbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs geben. Die genaue Ausgestaltung, Anmeldung etc. wird noch vom städtischen Schulamt erarbeitet.

Die längeren Betreuungsmöglichkeiten in Horten richten sich gezielt an Familien, die auch entsprechende Bedarfe haben. In der bisherigen Satzung wurden bereits längere Bedarfe am Morgen und späten Nachmittag bei der Vergabe der Plätze nachrangig berücksichtigt. In der nun geplanten Weiterentwicklung der Vergabekriterien soll neben dem Bedarf an Randzeitenbetreuung auch der Bedarf an Ferienbetreuung Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung von mehr als zwei Wochen (10 Betriebstage) als nachrangiges Kriterium neu mit aufzunehmen. Wobei die Ferienbetreuung höher als Früh- und Spätbetreuung gewichtet werden soll, nachdem die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung von mehr als 10 Betriebstagen verbindlich für ein Jahr gebucht werden muss, während Früh- und Spätbetreuung unterjährig angepasst werden kann.

Zusammengefasst sollen drei Kriterien ab dem Kita-Jahr 2026/2027 für die Vergabe der Plätze herangezogen werden: 1. Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, 2. gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern und 3. Hochwachsen in einer altersgemischten Einrichtung bzw. einem Haus für Kinder.

2 § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 3 Frühbetreuung ab 6.30 Uhr möglich, Spätbetreuung bei Bedarf bis 17.30 Uhr

Nachrangige Kriterien sind der Bedarf an Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen, Frühund Spätbetreuungsbedarf und Priorisierung von maximal vier Wunscheinrichtungen. Sollte damit keine eindeutige Platzvergabe möglich sein, wird das Losverfahren angewandt.

Auf Basis dieser Kriterien findet die Vergabe der Plätze wie folgt statt:  Vorrangig werden die Kinder aufgenommen, die alle drei Kriterien erfüllen.  Dann werden nachrangig die Kinder aufgenommen, die das Kriterium „Rechtsanspruch“ erfüllen und gleichzeitig das Kriterium „Geschwisterkind“ oder „Hochwachsen“.  Dann nachrangig die Kinder, die nur das Kriterium „Rechtsanspruch“ erfüllen.  Im weiteren Nachrang werden dann die Kinder berücksichtigt, die das Kriterium 2 „Geschwisterkind“4 erfüllen.  Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe zunächst gestaffelt nach benötigter Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen in den Schulferien.  Dann anschließend nach der Anzahl des regelmäßigen wöchentlichen Bedarfs an Früh- bzw. Spätbetreuung.  Daran anschließend nach den von den Antragstellenden priorisierten Einrichtungen.  Sollte dann immer noch ein Gleichrang bestehen, wird ein Losverfahren durchgeführt.

3. Umsetzung der Kriterien

Um die neuen Kriterien auch anwenden und überprüfen zu können, wurden das Kitaportal neu programmiert und die Punktwerte für die Kriterien entsprechend angepasst. Bei der Anmeldung für einen städtischen Kinderhort muss zukünftig der Ferienbetreuungsbedarf verbindlich angegeben werden, um den Bedarf nach auch bei Gleichrang berücksichtigen zu können. Der Rechtsanspruch ergibt sich automatisch aus der Angabe der Klassenstufe. Eltern, die sich bereits vor der Neuprogrammierung angemeldet haben, wurden über die Änderung bei den Kriterien informiert und zur Neuanmeldung aufgefordert. Die neuen Kriterien sollen für die Vergabe der Hortplätze ab dem Schuljahr 2026/2027 angewandt werden.

Die städtischen Einrichtungen erhalten nach der Platzvergabe (30.01.) eine automatisch erstellte Rangliste mit Punktwerten. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus den Einzelpunktwerten der jeweiligen Kriterien. Die Vergabe erfolgt dann entsprecht der Höhe der Punktwerte, bei Gleichrang von Punktwerten und zu wenige freien Plätzen, wird das Losverfahren bedient.

4 Das Kriterium „Hochwachsen“ kann auf dieser Stufe des Verfahrens nicht mehr erfüllt werden, da der direkte Übergang zwischen Kindergarten und Hortbetreuung nicht mehr gegeben ist. Es kann sich hier nur noch um Kinder handeln, die keinen Rechtsanspruch haben. Denn die Erstklässer wurden schon vorher berücksichtigt.

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