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← Sitzung der Sportkommission (14.11.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 14.11.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Sportkommission

14.11.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelles aus dem Sport Berichtvorlage SpS/023/2025 5 TOP Ö 2 Sportvision Nürnberg 2040 Sitzungsvorlage SpS/022/2025 8 Sachverhalt SpS/022/2025 11 TOP Ö 3 Metropolmarathon Rückblick 2025 und Ausblick 2026 Berichtvorlage SpS/024/2025 17 Sachverhalt SpS/024/2025 20 TOP Ö 4 Fit für Vielfalt - Bewegung für Alle! Berichtvorlage SpS/025/2025 22 Sachverhalt SpS/025/2025 25 TOP Ö 5 Kommunale Förderung Neubau Sportpark TSV Altenfurt Sitzungsvorlage SpS/026/2025 29 Entscheidungsvorlage SpS/026/2025 33 Eckdaten_Verein_TSV_Altenfurt SpS/026/2025 35 TOP Ö 6 Investitionszuschuss - Auszahlungen Sitzungsvorlage SpS/027/2025 36 Entscheidungsvorlage SpS/027/2025 39 Kostenaufschlüsselung_Empfehlung SpS/027/2025 40 Aufschlüsselung_Neu_zu_bewilligende_Investitionszuschüsse SpS/027/2025 41 TOP Ö 7 Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Berichtvorlage SpS/028/2025 44 Sachverhalt SpS/028/2025 48 TOP Ö 8 Anerkennung Katastrophenfall Ersatzbeschaffung Abwasserhebeanlage TV Eibach e.V. 1903 Sitzungsvorlage SpS/029/2025 51 Entscheidungsvorlage SpS/029/2025 54 TOP Ö 9 Neubau einer Trainingsfläche für den Eissport Sitzungsvorlage SpS/030/2025 56 Entscheidungsvorlage SpS/030/2025 59 TOP Ö 10 Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine; hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025 Berichtvorlage SpS/016/2025 60 Sachverhalt Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine 63

Antrag Grüne Öffnung der städtische Freisportanlagen für migrantische (Kultur-)Vereine 65

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Sportkommission

Sitzungszeit

Freitag, 14.11.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aktuelles aus dem Sport Bericht

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

2. Sportvision Nürnberg 2040 Empfehlung

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

3. Metropolmarathon Rückblick 2025 und Ausblick 2026 Bericht

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

4. Fit für Vielfalt - Bewegung für Alle! Bericht

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

5. Kommunale Förderung Neubau Sportpark TSV Altenfurt Empfehlung

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

6. Investitionszuschuss - Auszahlungen Empfehlung

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

7. Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Bericht

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

8. Anerkennung Katastrophenfall Ersatzbeschaffung Empfehlung

Abwasserhebeanlage TV Eibach e.V. 1903 SpS/029/2025

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

9. Neubau einer Trainingsfläche für den Eissport Empfehlung

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

10. Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Bericht

Vereine; hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025 SpS/016/2025

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelles aus dem Sport

Bericht:

Bericht über einige Maßnahmen, die sich seit der letzten Sitzung im Juni 2025 ereignet haben, u.a.:

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 03.12.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Sportvision Nürnberg 2040

Sachverhalt (kurz):

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen den volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Nutzen der Effekte körperlicher Aktivität.Die Bedeutung von Sport und Bewegung ist nun in Form eines umfassenden Bayerisches Sportgesetzes im Gesetzgebungsverfahren, mit dem Ziel die Staatszielbestimmung (Förderung des Sports) ressortübergreifend zu konkretisieren. Die Sportvision Nürnberg 2040 soll als ressortübergreifender Handlungsleitfaden im Bereich Sport und Bewegung an der SportAgenda Nürnberg und dem Bayerischen Sportgesetz anschließen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt die Sportvision als obersten politischer Handlungsleitfaden für den Themenbereich Sport und Bewegung mit dem ressortübergreifenden Ziel , durch Sport und Bewegung eine resiliente und gesunde Stadtbevölkerung zu schaffen. Die Sportkommission beauftragt die Verwaltung die gesetzten Ziele zu verfolgen, die dafür nötigen Beschlüsse dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen und die Sportvision weiterzuentwickeln. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt die Bedarfe für Sportangebote im öffentlichen Raum zu skizzieren und die einhergehende Sicherung der Sportflächen im Baulandbeschluss zu etablieren.

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.11.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Sportvision Nürnberg 2040

Mit Sport und Bewegung erfolgreich in die Zukunft – zukunftsweisend, innovativ, inklusiv.

Leitgedanke

„Nürnberg begreift Sport als tragende Säule einer lebenswerten Stadt. Eine starke Infrastruktur, engagierte Vereine und das Ehrenamt bilden das Fundament, auf dem Breitensport, Leistungssport und Großveranstaltungen gleichermaßen wachsen. Wir fördern Talente, stärken die Vielfalt der Sportarten und schaffen inklusive, nachhaltige Rahmenbedingungen für Bewegung, Begegnung und Begeisterung – heute und in Zukunft.“

Wert des Sports für die Stadt12345

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen den volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Nutzen der Effekte körperlicher Aktivität.

der Resilienz

verbessertes Lernen, v.a. für Kinder und Jugendliche

Großsportveranstaltungen

Handels- und Gastgewerbe)

➔ Sport und Bewegung sind unverzichtbar für Lebensqualität und Zusammenleben in den Städten und haben einen enormen volkswirtschaftlichen Nutzen (vgl.Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages vom 25.01.22 und Der volkswirtschaftliche Nutzen von Bewegung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) und Fit Sport Austria 2015).

Die Bedeutung von Sport und Bewegung ist nun in Form eines umfassenden Bayerisches

Sportgesetzes im Gesetzgebungsverfahren, mit dem Ziel die Staatszielbestimmung

(Förderung des Sports) ressortübergreifend zu konkretisieren. Dabei sollen die strategischen Eckpunkte über Zuständigkeitsbereiche hinweg zusammengefasst werden. Daran schließt die Sportvision Nürnberg 2040 an, sie soll als ressortübergreifender Handlungsleitfaden bei Entscheidungen in Verwaltung und Politik dienen.

1 Der Beitrag des Sports zur Erfüllung der WHO-Empfehlungen für körperliche Aktivität (Repenning 2020) 2 Physical Activity and Sports—Real Health Benefits: A Review with Insight into the Public Health of Sweden (Malm 2019) 3 Contribution of sport to society and the economy (Weston 2024) 4 The Social and Economic Importance of Sports (Prudky 2022) 5 Direct Economic Short-Term Impact of Public Spending in Sporting Events (Quirante 2024)

Die Vision Die Sportvision Nürnberg 2040 baut auf die 2019 beschlossene SportAgenda und das Bayerische Sportgesetz auf und soll damit eine Vision und Entwicklungsperspektive für den Nürnberger Sport geben.

Abbildung 1

Die Sportvision beinhaltet folgende Eckpunkte:

o Mit optimaler bedarfsgerechter Nutzung und Auslastung o Durch stadtweite bedarfsgerechte Versorgung o Indem bei Bau und Erhalt alle Aspekte der Sportvision mitgedacht werden

o Durch zukunftsfähige Ausrichtung von Vereinen o Mit wirkungsgerechter Sportförderung o Durch Digitalisierung und Entbürokratisierung der Arbeit der Verwaltung

o als wichtiges Standbein der Nürnberger Sportentwicklung ausbauen und sichern o soll sich kooperativ in Landes- und Bundesstrukturen einfügen o soll sich an lokalen Entwicklungen orientieren und weiterentwickeln

strategisch geplant und ausgebaut werden, um o viele Menschen zu animieren Sport zu treiben o den Nürnberger Leistungssport zu präsentieren und zu fördern o das Stadtimage als Sportstadt zu demonstrieren

o soll ausgebaut werden und für jeden in der Stadt gut zugänglich sein o soll bedarfsgerecht für verschiedene Zielgruppen moduliert werden (Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, Kinder, Frauen, Senioren usw.) o soll Stadtweit als wichtigste Präventionsstrategie gelebt werden

Was wurde in Nürnberg bereits erreicht Infrastruktur Die Infrastruktur wird insbesondere im Rahmen von Schulbauprojekten stetig ausgebaut und auch saniert. So standen in 2024 u.a. 124 städtische und 120 vereinsbetriebene Sporthallen und Sporträume zur Verfügung. Zwischen 2025 – 2030 werden hier 33 neue Halleneinheiten fertiggestellt, was einer Entstehung von 18 neuen zusätzlichen Halleneinheiten entspricht. Im gleichen Maße wurde in den vergangenen Jahren der Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche mithilfe der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ vorangetrieben und auch bisher 7 Bewegungsparks für Erwachsene etabliert. Im Zuge des „Pilotprojekts Sportentwicklungsplanung Weststadt“ wurden Werkzeuge und Potentiale zur Optimierung der Sportflächenbilanz identifiziert sowie Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen der Sportstättenentwicklung festgelegt.

Ehrenamt und Vereinsentwicklung Für das Ehrenamt steht vor allem der SportService als kompetente Dienststelle für alle Vereine und deren Anliegen zur Verfügung. Dabei wurden im Jahr 2024 fast 3 Mio. € Fördermittel an die vor allem ehrenamtlich geführten Vereine ausgeschüttet und zahlreiche Lösungen für Problemlagen entwickelt. In vielfältigen Kooperationen wurden neue Ideen entwickelt, um den Sport in Nürnberg weiterzuentwickeln. So gibt es ein Vereinsprojekt zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit im Schulbereich oder zahlreiche neue inklusive Sportangebote.

Leistungssport Ergänzend zum Neubau der Eliteschule des Sports wird aktuell das Internat „Haus der Athleten“ mit erweiterten Kapazitäten gebaut. Die Beibehaltung der bestehenden Bundesstützpunkte konnte erfolgreich umgesetzt werden. Die Unterstützung von Leistungssportveranstaltungen wie die Triathlon Bundesliga, eingebettet in ein Großsportevent, oder diverse Taekwondo Meisterschaften ergänzen die Arbeit im Leistungssport. Auch zahlreiche nationale Meisterschaften in erfolgreichen Sportarten wie Synchronschwimmen, Para-Schwimmen oder Wasserball sind Teil des Nürnberger Leistungssports.

Großsportveranstaltungen Mit der Etablierung des Metropolmarathons ist es gelungen, eine ganze Region in Bewegung zu versetzen und ein besonderes Highlight in der Städtepartnerschaft Nürnberg-Fürth zu kreieren. Daneben gibt es zahlreiche weitere Veranstaltungen, wie den Breitensport DTU Triathlon am Wöhrder See.

Breitensport Als größte Sport- und Bewegungsgruppe wird dem organisierten und nichtorganisierten Breitensport eine besondere Bedeutung für eine resiliente und gesunde Bevölkerung gegeben. Hier wurden sowohl im organisierten als auch im nichtorganisierten Sportbereich Maßnahmen und Angebote etabliert. So bieten niederschwellige Angebote wie „Mach mit Bleib Fit“ gerade älteren Menschen ohne Vereinszugehörigkeit professionelle Angebote in Nürnberger Bewegungsparks. Die Weiterentwicklung zur inklusiven Sportstadt ist ein weiterer wichtiger Meilenstein der Nürnberger Sportlandschaft. Hier wurde mit einem großen Netzwerk viele zusätzliche Angebote geschaffen. Auch der integrative Bereich steht dem durch die Etablierung von Stützpunktvereinen und zahlreichen Integrationsprojekten, die nun mit einem Bundesförderprogramm aufgestockt werden konnten, in nichts hinterher.

Künftige Sportentwicklung auf Basis der Sportvision Auf Basis der Vision soll die Sportentwicklung der Stadt Nürnberg stetig fortgeschrieben und erweitert werden. Die daraus abgeleiteten Handlungsziele und Arbeitsschritte sollen sich stetig weiterentwickeln. Folgende Zielstellungen ergeben sich aus der Vision aufbauend auf die Beschlüsse der Sportkommission (06.12.2019, 17.07.2020, 25.06.2021), dem RWA (07.07.2021) und dem Stadtrat (24.07.2019)

Infrastruktur

einhergehende Sicherung der Sportflächen im Baulandbeschluss

Ehrenamt und Vereinsentwicklung

durch zielgerichtete Beratungs- und Förderangebote

und dessen Aufgaben im Sinne der städtischen Sportentwicklung

Buchungsprozessen und der digitalen Bedarfsabfrage

Leistungssport

Leistungssportkonzeptes

Etablierung guter Kommunikationsstrukturen im Leistungssportbereich mit allen Stakeholdern (Bund, Land, Verbände etc.)

Infrastruktur und Großsportveranstaltungen, um eine Weitentwicklung der Kernsportarten zu ermöglichen

Großsportveranstaltungen

attraktiven Veranstaltungsort

Breitensport:

Kernzielgruppen wie Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, Nichtschwimmer, Kinder- und Jugendliche

Sport und Bewegung

Welche Projekte wurden schon begonnen Infrastruktur Eine Sport- und Bewegungsinfrastrukturkarte wurde bereits an verschiedenen Stellen begonnen. Dies soll in Form einer interaktiven Karte für verschiedene Nutzergruppen (Stadtverwaltung, Politik, Organisierter Sport, Nürnberger Bürgerinnen und Bürger) in Zusammenarbeit mit GEO und den beteiligten Dienststellen zusammengefasst und zur Verfügung gestellt werden.

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Außerdem wurden Vorbereitungen für eine Arbeitsgruppe bestehend aus Ref. IV und Sportvereinen verschiedener Größe geschaffen, welche die Optimierung der Auslastung der Sportstätten verfolgt.

Ehrenamt und Vereinsentwicklung Um das Ehrenamt und die Infrastrukturnutzung zu optimieren wird gerade die Etablierung eines neuen digitalen Buchungstools für Sportstätten vorbereitet. Hier soll künftig eine digitale Übersicht der Belegungspläne und eine digitale Buchung der Sporthallen möglich sein. Außerdem kann somit eine automatische Erfassung der Auslastung der Sportstätten ermöglicht werden, was die Optimierung der aktuellen Kapazitäten erleichtert.

Leistungssport Im Leistungssport werden gerade extern Daten erhoben, um eine Analyse der Leistungssportentwicklung zu erstellen. Dies soll zeitgleich als Basis für ein neues Leistungssportkonzept dienen.

Großsportveranstaltungen Im Bereich Großsportveranstaltungen werden gerade strategische Optionen für Veranstaltungen ab 2028 geprüft. Außerdem wird der Ausbau und die Verbesserung der Rahmenbedingungen von bestehenden Sportveranstaltungen vorbereitet.

Breiten- und Gesundheitssport Auf Basis der Evaluierung der Infrastruktur, wird hier gerade geprüft, welche Optionen für Multicodierung und parallele Flächennutzung möglich sind und welche Angebote und Konzepte aktuell in verschiedenen Bereichen existieren.

Auf dieser Basis sollen folgende Einzelkonzepte evaluiert, verknüpft, erstellt oder fortgeschrieben werden:

Die Sportkommission empfiehlt die Sportvision als obersten politischer Handlungsleitfaden für den Themenbereich Sport und Bewegung mit dem ressortübergreifenden Ziel , durch Sport und Bewegung eine resiliente und gesunde Stadtbevölkerung zu schaffen. Die Sportkommission beauftragt die Verwaltung die gesetzten Ziele zu verfolgen, die dafür nötigen Beschlüsse dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen und die Sportvision weiterzuentwickeln. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt die Bedarfe für Sportangebote im öffentlichen Raum zu skizzieren und die einhergehende Sicherung der Sportflächen im Baulandbeschluss zu etablieren.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Metropolmarathon Rückblick 2025 und Ausblick 2026

Bericht:

Der Metropolmarathon 2025 von Nürnberg nach Fürth war trotz hoher Temperaturen ein Erfolg. In den Auswertungen und Befragungen zeigten sich die Teinehmenden und ehrenamtlichen Helfer überwiegend zufrieden. Die Berichterstattung in den Medien und das Feedback aus der Bevölkerung zeigte ebenfalls ein positives Bild. Konzeptionsbedingt fallen durch den unterschiedlichen Start- und Zielbereich Mehrkosten an. Das dadurch bedingte Defizit fällt aber im Vergleich zu 2024 deutlich geringer aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht zum Metropolmarathon 2025

Rückblick

Der Metropolmarathon 2025 fand am 21. und 22. Juni 2025 erstmals in einer neuen Form statt. Die Hauptstrecke führte von Nürnberg nach Fürth, nachdem im Jahr 2024 von Fürth nach Nürnberg gelaufen wurde. Eine bedeutende Neuerung war zudem die Einführung zusätzlicher Samstagsläufe (8,4km Nordic Walking, 4,2km Lauf, 4,2 km Jugendlauf) in Nürnberg, die das bestehende Kinderlaufangebot in Fürth ergänzten.

Es engagierten sich erneut Hunderte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in verschiedensten Bereichen, um die Veranstaltung zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Volunteer-Befragung zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit mit ihrer Tätigkeit, was die Basis für die erfolgreiche Durchführung auch in Zukunft stärkt.

Die Medienberichterstattung war grundsätzlich sehr positiv, fokussierte aber stark auf die hohen Temperaturen, die das gesamte Wochenende prägte. Trotz teils weitreichender Straßensperrungen und Umleitungen hielten sich Beschwerden aus der Bürgerschaft in engen Grenzen. Durch rechtzeitige und umfassende Informationen, z.B. auch durch Posteinwurf der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, konnte sich die Bevölkerung rechtzeitig auf die Einschränkungen einstellen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Anmeldezahlen entwickelten sich erfreulich positiv:

Die Teilnehmendenbefragung ergab, dass 70 % den Metropolmarathon 2025 mit sehr gut oder gut bewerteten.

Rahmenbedingungen und Herausforderungen (Hitze)

Die heißen Temperaturen stellten eine große Herausforderung dar. Durch verschiedene Maßnahmen konnten die Belastungen für die Teilnehmenden weitgehend abgefedert werden:

Zielbereich

Finanzen

Die Einnahmensituation konnte durch neue Sponsoren und die gestiegenen Teilnehmerzahlen deutlich verbessert werden. Auf der Ausgabenseite führten jedoch

gestiegene Personal- und Materialkosten (Inflation), zusätzliche Absperrungen für die Nürnberger Samstagsläufe sowie erhöhte Sicherheits- und Terrorabwehrkosten zu Mehrausgaben.

Konzeptionsbedingt fallen diverse Kosten durch den unterschiedlichen Start- und Zielbereich in Nürnberg und Fürth doppelt an. Dies betrifft vor allem Infrastrukturausgaben, wie Absperrungen, Toiletten und Bühnen, aber auch Bühnenprogramm und Moderation. Diese Mehrausgaben konnten auch durch den Wegfall von einmaligen Anlaufkosten (Kosten für Corporate Design, Webseite, etc.) nicht kompensiert werden.

Nach dem vorläufigen Abschluss 2025 (einige Rechnungen liegen noch nicht vor, einige Ausgaben sind noch Schätzungen) ist dennoch mit einem geringeren Defizit als im Jahr 2024 zu rechnen. Derzeit ist etwa eine Unterstützungsleistung von ca. 40.000 € netto pro Kommune zu erwarten.

Um die Veranstaltung komplett kostendeckend zu realisieren, müssten grundsätzliche Rahmenbedingungen infrage gestellt werden (günstige Teilnahmegebühren, getrennte Startund Zielorte etc.).

Ausblick 2026

Die nächste Austragung ist für den 13. und 14. Juni 2026 terminiert.

bereits bis 2027 zugesichert.

mit Fokus auf breite Straßen, Schattenabschnitte, naturnahe Passagen und Publikumszonen mit guter Stimmung. Geplant ist eine direkte Verbindung von Fürth nach Nürnberg sowie in Nürnberg eine Rundenlösung, die Kostenvorteile bringt, die Planungen für die ehrenamtlichen Streckenposten vereinfacht und die Zuschaueratmosphäre intensiviert.

weiterhin unterschiedliche Laufangebote für alle Zielgruppen bereitgestellt.

Zum Beispiel spielen bei der Streckenplanung schattenspendende Abschnitte eine größere Rolle, Teilnehmende sollen im Vorfeld intensiver über Hitzerisiken aufgeklärt werden, zudem wird über frühere Startzeiten und weitere Maßnahmen analog des DOSB Hitzeschutzplan diskutiert.

Fazit

Der Metropolmarathon 2025 war trotz hoher Temperaturen am Wettkampftag eine erfolgreiche und teilnehmerstarke Veranstaltung, die das erfolgreiche Zusammenspiel von zwei Städten, lokalen Vereinen und einer großen Zahl Ehrenamtlicher eindrucksvoll unter Beweis stellte. Die Planungen für 2026 lassen, angesichts der steigenden Erfahrung in der Organisation, der stabilen finanziellen Grundlage und der positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden und Helfenden positiv in die Zukunft blicken.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Fit für Vielfalt - Bewegung für Alle!

Bericht:

Mit dem Online-Bewegungsprojekt "Fit für Vielfalt - Bewegung für Alle!" setzt die Stadt Nürnberg ein starkes Zeichen für gelebte Inklusion im Sport. Entwickelt für Nürnberg und die Region wird das Projekt mit 42 000 Zugriffen zur bundesweiten inklusiven Bewegungsaktion.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt ist inklusiv und wirbt für Vielfalt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Inklusion im Sport – „Fit für Vielfalt – Bewegung für Alle!“ Anlage 4.1

Sachverhalt

„Fit für Vielfalt – Bewegung für Alle!“ war eine kostenfreie bundesweite Bewegungsaktion, die im Vorfeld der Special Olympics Landesspiele 2025 in Erlangen als „Bewegungscountdown“ konzipiert wurde. Sie richtete sich an Schulen, Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit, Vereine und Unternehmen und konnte flexibel in den Alltag integriert werden.

Ziel war es, für Teilhabe im Sport zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie Inklusion den Sport bereichert. Im Mittelpunkt standen Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Beeinträchtigung, die in kurzen Videos ihre Bewegungsübungen präsentierten – verbunden mit der Botschaft, dass Sport und Bewegung für alle Menschen möglich und bereichernd sind, unabhängig von Alter, Fitness oder Beeinträchtigungen.

Begleitend wurden Übungsanleitungen und eine digitale Broschüre bereitgestellt, die Begriffe rund um Inklusion in einfacher Sprache erklärten und sich als Unterrichts- oder Informationsmaterial eigneten.

Das Projekt wurde von der Stadt Nürnberg initiiert, die seit Jahren eine inklusive Sportlandschaft fördert. Es entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Landesverband von Special Olympics Deutschland und dem Bayerischen Landes-Sportverband – Kreis Nürnberg, basierend auf einem erfolgreichen Bewegungs-Adventskalender für Grundschulen. Ziel war es, die Landesspiele 2025 als Anlass zu nutzen, um Inklusion im Sport nachhaltig in der Region und darüber hinaus sichtbar zu machen.

Konzeption und Umsetzung

Das Projekt beruht auf drei Botschaften:

  1. Vielfalt ist großartig und normal: Jeder Mensch ist einzigartig und verfügt über individuelle Fähigkeiten und Talente, unabhängig von Aussehen, Alter oder körperlicher Verfassung.

  2. Bewegung und Sport sind für alle möglich: Unabhängig von körperlicher Konstitution, biologischem Alter oder kognitiver Verfassung kann jede Person aktiv werden und vom Sport profitieren.

  3. Spaß an der Bewegung: Bewegung erfordert nicht zwingend betreute Sportangebote, spezielle Sportstätten oder Equipment. Der Alltag selbst bietet vielfältige Möglichkeiten und Materialien, um sich aktiv und mit Freude zu bewegen.

Diese Kernaussagen sollten authentisch, glaubwürdig und ohne belehrenden Ton, von den begeisterten Sportlerinnen und Sportlern selbst vermittelt werden. Um auch ohne persönliche Präsenz eine direkte Ansprache zu ermöglichen, wurde bewusst das Medium Film gewählt, denn die Videos verbinden Sportlerinnen und Sportler direkt mit den Teilnehmenden und erzielen so eine unmittelbare Wirkung.

Umsetzung:

darunter Olympiateilnehmer und -teilnehmerinnen, Paralympicsteilnehmer und teilnehmerinnen, sowie Special Olympics-Sportlerinnen und -Sportler

Bewegungsübungen gedreht und barrierefrei mit Untertiteln versehen.

wurde eine digitale Broschüre erstellt, die Inklusionsbegriffe in einfacher Sprache erklärt.

Über eine datenschutzkonforme Online-Anmeldung konnten sich Interessierte für das Projekt anmelden. Auf einer Online-Plattform wurden die Filme und Materialien zur Verfügung gestellt. Öffentlichkeitsarbeit und ein strukturierter Veröffentlichungszeitplan begleiteten den Projektstart.

Projektphase

Am Montag, 28. April 2025, startete das Projekt offiziell: Alle vorab recherchierten Kontakte – darunter Schulen, Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit und weitere Institutionen – wurden per E-Mail informiert und zur Teilnahme eingeladen. Bis Freitag, 2. Mai, gingen über 450 Anmeldungen ein, was das große Interesse zeigt.

Weitere Anmeldungen folgten kontinuierlich. Neue Nutzer wurden zunächst täglich, später wöchentlich mit den bisherigen Inhalten versorgt, um einen flexiblen Einstieg zu ermöglichen. Die Zielgruppe erweiterte sich schnell: Neben Schulen und Behinderteneinrichtungen beteiligten sich bald auch Sportvereine, kommunale Stellen, Unternehmen, Nachbarschaftszentren, Seniorengruppen, Klinikschulen, Fachseminare und Privatpersonen. Das unterstreicht die breite gesellschaftliche Relevanz.

Der geografische Radius wuchs ebenfalls: Nach ersten Rückmeldungen aus Nürnberg und der Metropolregion erhielt das Projekt bundesweite Aufmerksamkeit mit Anmeldungen aus elf Bundesländern sowie einer Teilnahme aus Österreich. Diese Verbreitung wurde durch persönliche Empfehlungen und die einfache Teilnahme erleichtert.

Evaluation

Bis zum Ende der Projektphase konnten 1.062 Anmeldungen gezählt werden – mit ca. 43.000 erreichten Personen. Besonders erfreulich war die schnelle und organische Ausweitung der Zielgruppe und die Erweiterung des geographischen Radius.

Teilnehmende Institutionen

0 100 200 300 400 500 600 700

Grundschulen 612 Förderschulen Verein / Verband 52 Weiterführende Schulen 42 Privatpersonen 33 Keine Angaben 27 Einrichtung der offenen Behindertenarbeit 17 öffentlicheVerwaltung 14 Sonstiges (Stifung, Lions, Museum, Jobcenter, … 13 Berufsschule 4 Kita 4 Klinikschulen für Kinder 3 Unternehmen 3

Geographische Übersicht

0 200 400 600 800 1000

Bayern 826 Baden-Württemberg 83 Berlin 14 Brandenburg 18 Hessen 1 Mecklenburg Vorpommern 1 Nordrhein-Westfalen 18 Rheinland-Pfalz 7 Sachsen 7 Schleswig-Holstein 43 Thüringen 24 keine Angabe 19 Vorarlberg Österreich 1

Teilnehmerzahlen Nürnberg

Abbildung 5

Grundschulen: 81 Förderschulen: 14 Einrichtung der offenen Behindertenarbeit: 8 Verein / Verband 15 Weiterführende Schulen: 6 Privatpersonen: 13 Keine Angaben: 5 öffentliche Verwaltung: 12 Sonstiges (Stifung, Lions, Museum, Jobcenter, Universität,…): 6 Berufsschule: 1 Kita: 3

Nachhaltige Verstetigung

Nach der Projektphase sind die Bewegungsvideos, sowie die Übungsanleitungen und die Broschüre mit den Begriffserklärungen weiterhin kostenfrei zugänglich. Dazu wurde auf der Internetseite der Stadt Nürnberg eine spezielle Landingpage nur für das Projekt „Fit für Vielfalt – Bewegung für Alle!“ eingerichtet: www.fit-fuer-vielfalt.nuernberg.de

Auf dieser Seite stehen nun alle Videos auch weiterhin zur Verfügung und können für Bewegungspausen in der Schule, im Büro, bei Konferenzen, Tagungen und im Alltag genutzt werden. Ebenso stehen die passenden Übungsanleitungen dort einzeln oder als gesammelte Broschüre zur Verfügung.

Erschließung weiterer Zielgruppen

Ziel ist es, die Übungsvideos / das Bewegungsprojekt so vielen Nutzern wie möglich zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurden die Videos überarbeitet/aus dem Kontext der Special Olympics Landesspiele gelöst. Sie werden über die Landingpage hinaus kommuniziert über:

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 03.12.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Kommunale Förderung Neubau Sportpark TSV Altenfurt

Anlagen: Entscheidungsvorlage Eckdaten_Verein_TSV_Altenfurt

Sachverhalt (kurz):

Bedingt durch die mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten auf den Grundstücken Wohlauer Straße 16-18, dem baulichen Zustand der Sportanlage sowie den bestehenden Lärmkonflikten plant der TSV Altenfurt seine vereinseigenen Sportflächen von ca. 2,25 ha zu verkaufen und einen neuen zeitgemäßen Sportpark zu errichten.

Kostenplanung: geplante Gesamtkosten: 32,4 Mio. Euro zuwendungsfähige Kosten: 26,0 Mio. Euro städtischer Zuschuss (45%): 11,7 Mio. Euro

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 11.700.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 11.700.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sportservice: Jährlicher Etat 1,1 Mio. Euro bei SpS nicht auf Großbauprojekte ausgelegt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Die Sportkommission empfiehlt dem Stadtrat für die Haushaltsberatung die Förderung der Maßnahme "Neubau Sportpark" des TSV Altenfurt und die Einplanung des städtischen Zuschussanteils in den Mittelfristigen Investitionsplan zur Auszahlung in den Jahren 2026 bis 2033.

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.11.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Neubau Sportpark TSV Altenfurt – Förderzusage des städtischen Zuschusses

Entscheidungsvorlage

  1. Förderung des Sportstättenbaus durch die Stadt Nürnberg

Bedingt durch die mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten auf den Grundstücken Wohlauer Straße 16-18, dem baulichen Zustand der Sportanlage sowie den bestehenden Lärmkonflikten, ist eine Investition in den Neubau eines Sportparks, unumgänglich, um die Erhaltung und Optimierung des Sportangebots des TSV Altenfurt zu gewährleisten. Nach den städtischen Sportförderrichtlinien können hier Anträge auf einen kommunalen Investitionskostenzuschuss i. H. v. 45% der zuwendungsfähigen Kosten gestellt werden.

  1. Geplante Maßnahmen und Finanzierung

Der Verein plant seine vereinseigenen Sportflächen von ca. 2,25 ha zu verkaufen und einen neuen zeitgemäßen Sportpark zu errichten. Auf dem Grundstück Ecke Liegnitzer- /Oelser Straße soll auf den ehemaligen Sportflächen des DJK Langwasser ein neuer Sportpark entstehen. Die durch den Verkauf erlösten Mittel werden zu 100% für den Neubau des Sportparks verwendet.

Mit der neuen Sportanlage will der TSV Altenfurt seinen durch die Satzung definierten Zweck und die bis heute praktizierten Sportarten an einem neuen Standort fortführen. Das vorhandene Breitensportangebot soll optimiert und durch neue sportliche Themenbereiche erweitert werden.

Der Schwerpunkt wird auf einem sportlichen Angebot für alle Generationen liegen sowie durch professionellere Strukturen in den Bereichen Kinder- und Reha- bzw. Gesundheitssport ergänzt werden. Die Konzeption der gesamten Sportanlage ist auf Breitensportangebote ausgelegt und sieht Sportbetrieb und Veranstaltungen nur in diesem Rahmen vor.

Die aktualisierten Gesamtkosten der beiden Bauabschnitte liegen bei knapp 32,4 Mio. Euro.

Finanzierungsmodell: förderfähige Kosten: Förderfähige Kosten nach BLSV-Kostenpauschalen gesamt: 26 Mio. Euro Förderung BLSV (20% der förderfähigen Kosten): 5,2 Mio. Euro Förderung der Stadt Nürnberg (45% der förderfähigen Kosten): 11,7 Mio. Euro

Eigenanteil TSV Altenfurt Nürnberg: Eigenanteil gesamt: 15,5 Mio. Euro

Der Verein bestätigt die Übernahme des Eigenanteils.

Das Bauprojekt soll in 2 Bauabschnitten erfolgen, wobei im ersten Bauabschnitt vor allem die bisherigen Kernbereiche aufrechterhalten werden sollen. So werden zuerst die kleine Turnhalle, das Dojo, Umkleiden, ein Sportlertreff bzw. Bistro sowie im Außenbereich die Kunstrasenplätze, Beachvolleyballanlagen, eine Kalthalle und die erforderlichen Nebengebäude wie Garagen errichtet. Im zweiten Bauabschnitt entstehen dann Fitness-, Kurs- und Rehawelt, die Sportlersauna und Bewegungslandschaft. Die Förderfähigen Kosten der Stadt Nürnberg für den Bauabschnitt 1 belaufen sich auf 7,5 Mio. € und sollen innerhalb von 5 Jahren ausgezahlt werden.

Finanzierungsplan: Bauabschnitt 1:

Jahr Kommunale Landesmittel Eigenanteil Summe
Mittel
€ € € €
2026 - 1,8 Mio. 1,8 Mio.
2027 - 4,1 Mio. 4,1 Mio.
2028 0,8 Mio. - 5,8 Mio. 6,6 Mio.
2029 5,7 Mio. - - 5,7 Mio.
2030 1,0 Mio. 1,6 Mio. - 2,6 Mio.
2031 - 1,7 Mio. - 1,7 Mio.
gesamt 7,5 Mio. 3,3 Mio. 11,7 Mio. 22,5 Mio.

Bauabschnitt 2:

Jahr Kommunale Landesmittel Eigenanteil Summe
Mittel
€ € € €
2030 - - 0,8 Mio. 0,8 Mio.
2031 1,0 Mio. - 2,3 Mio. 3,3 Mio.
2032 2,6 Mio. - 0,9 Mio. 3,5 Mio.
2033 0,6 Mio. 0,6 Mio.
2034 1,7 Mio. 1,7 Mio.
gesamt 4,2 Mio. 1,7 Mio. 4,0 Mio. 9,9 Mio.

Bauzeitenplan Bauabschnitt 1:

Jahr Baufortschritt
Jan 26 Vergabe Planungsleistungen
Jul 27 Baubeginn
Jul 29 Bau Fertigstellung
2031 Auszahlung letzte Fördermittel

Deckung des städtischen Anteils für das Vereinsprojekt

Die Finanzierung des städtischen Zuschussanteiles wäre aufgrund des überdurchschnittlichen Investitionsvolumens und der auf derzeit jährlich 1,1 Mio. € begrenzten Investitionszuschuss-Pauschale nur zu Lasten anderer Vereine zu bewerkstelligen. Ref. IV/SportService schlägt daher eine Finanzierung durch eigenständige, zusätzliche MIP-Ansätze analog der Förderung des Baus der Surfwelle sowie dem Wiederaufbau des Yachtclubs Nürnberg vor.

Die Sportkommission empfiehlt dem Stadtrat die Förderung der Maßnahme "Neubau Sportpark" des TSV Altenfurt und die Einplanung des städtischen Zuschussanteils in den Mittelfristigen Investitionsplan zur Auszahlung in den Jahren 2026 bis 2033.

Eckdaten zum Verein TSV Altenfurt

Mit mehr als 2.200 Mitgliedern gehört der TSV Altenfurt zu den größten Sportvereinen in Nürnberg.

Der Verein bietet Sport- und Gesundheitsangebote für alle Altersklassen und in vielen Leistungskategorien: Vom Mutter-Kind-Turnen bis hin zum Seniorentreff und vom Freizeitsport bis zum Leistungssport auf deutschem und internationalem Top-Niveau. Darüber hinaus hat der TSV Altenfurt ein umfangreiches Programm im Bereich des Gesundheits- und Rehabilitationssports - teilweise auch für Nicht-Mitglieder - und bietet inklusive Sportmöglichkeiten an. Mit aktuell 42% ist der Jugendanteil (0-26 Jahre) des Vereins außerordentlich hoch.

Der TSV Altenfurt verfügt über Angebote in 50 Sportarten, die sich in die folgenden Abteilungen gliedern (https://www.tsvaltenfurt.de/):

Um am neuen Standort zeitgemäße und auf die notwendigen Anforderungen und Bedarfe angepasste Sport- und Vereinsanlagen bereitstellen zu können, plant der TSV Altenfurt, sein Gelände an der Wohlauer Straße aufzugeben und alle seine Sportanlagen künftig am neuen Standort zu konzentrieren. Die Architektur des neuen Sportparks legt dabei Wert auf eine hohe Benutzerfreundlichkeit, die die sportlichen und sozialen Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigt.

Der Bau des Sportparks ist zur Bereitstellung von wichtiger Sportinfrastruktur im Nürnberger Süd Osten sowie zur Sicherung des Vereinsangebots, das grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, dringend notwendig.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 03.12.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenaufschlüsselung_Empfehlung Aufschlüsselung_Neu_zu_bewilligende_Investitionszuschüsse

Sachverhalt (kurz):

Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 1.297.900 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 7.2 wird vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 417.850 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 316.700 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 101.150 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Investitionszuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offen steht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Die Zuschüsse werden wie in der Anlage 7.2 vorgeschlagenen Höhe und Verteilung empfohlen.

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.11.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2025 stehen im Haushalt 1.297.900 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz liegt bei 1.100.000 EUR und erhöhte sich um 197.900 EUR aufgrund von Restmitteln aus dem Jahr 2024. Im Rahmen der Sitzungen der Sportkommission vom 14.03.2025 und 27.06.2025 wurden Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen in Höhe von 465.700 EUR bewilligt und ausgezahlt. In dieser Sitzung werden 417.850 EUR zur Auszahlung vorgeschlagen. Außerdem wurde in der Sitzung vom 27.06.2025 beschlossen, dass 50.000 EUR zur Finanzierung des Bikeparks Schmausenbuck aus den Investitionsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ergeben sich Restmittel in Höhe von 364.350 EUR. In der Anlage 5.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2025 vorgesehen war, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres 2026 vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in den Sitzung der Sportkommission 2026 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Die überschüssigen Mittel von 364.350 EUR sollen daher in das nächste Jahr übertragen werden. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für Maßnahmen, die vor 2019 beantragt wurden, gilt eine maximale Auszahlung von 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme, bzw. bei Maßnahmen mit einem Gesamtzuschuss über 300.000 Euro erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Empfehlung

der Sportkommission vom 14.11.2025

I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:

Vorhaben- Verein

Nr. Maßnahme Zuschuss

038_22 BVSV Nürnberg e.V. 14.200 € Sanierung Dach und Sportbodenbelag 061_31 Club am Marienberg e.V. 9.000 € Baumaßnahme Unwetterschutz Tennishalle 083_23 DJK Eintracht-Süd Nürnberg e.V. 10.000 € Beregnungsanlage Rasenspielfelder 084_11 Eintracht Falkenheim Nürnberg e. V. 17.000 € Einbau einer Zisterne 123_293 ESV Flügelrad Nürnberg e.V. 20.000 € Erweiterung Regenrückhaltebecken Sporthalle 137SC_23 1. FCN Schwimmen e.V. 4.200 € Dachsanierung Clubbad 202_44 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. 12.200 € Ersatzanschaffung Rasentraktor 356_21 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. 7.250 € Sanierung Reitplatz 398_23 SC Germania Nürnberg e.V. 17.850 € Umwandlung Hartplatz zu Rasenplatz 408_25 SC Worzeldorf 1949 e.V. 21.350 € Sanierung Kegelbahn 409_15 SF Großgründlach e.V. 200.000 € Errichtung Kunstrasenplatz 426_22 SV Wacker Nürnberg e.V. 7.000 € Errichtung Ballfangzaun 561_29 TSV Altenfurt e.V. 20.000 € Errichtung PV-Anlage 563_27 TSV 1846 Nürnberg e.V. 6.500 € Reparatur Duschen 570_26 TSV Katzwang 1905 e.V. 22.800 € Umrüstung Flutlichtanlage 570_27 TSV Katzwang 1905 e.V. 10.050 € Gehweg vom Sportplatz zu den Kabinen 578_47 TV Eibach e.V. 1903 17.850 € Anschaffung Rasentraktor 578_48 TV Eibach e.V. 1903 600 € Anschaffung Laubbläser

Gesamtsumme 417.850 €

038_22 BVSV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 21.08.2024 Kosten: 46.052 €

Sanierung Dach und Sportbodenbelag Antrag BLSV: 18.09.2024 zuwendungsfähig: 42.671 € Das Dach des Vereinsheims, das für den Sportbetrieb sowie Gen. BLSV: 24.09.2024 Fördersatz: 45% Sanitäranlagen genutzt wird, muss ersetzt werden, bevor sich größere Risse bilden und Asbest austritt. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 19.200 € Verw.Nachweis: 24.10.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 14.200 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 5.000 €

061_31 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 19.10.2024 Kosten: 25.064 €

Baumaßnahme Unwetterschutz Tennishalle Gen. BLSV: zuwendungsfähig: 19.992 €

Um die Flutung der Sporthalle bei Unwettern zukünftig zu vermeiden, Fördersatz: 45% muss ein Teil des Parkplatzes/ Eingangsbereiches zur Halle erhöht werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 9.000 € Verw.Nachweis: 22.05.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

083_23 DJK Eintracht-Süd Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.06.2021 Kosten: 27.601 €

Beregnungsanlage Rasenspielfelder Antrag BLSV: 24.06.2021 zuwendungsfähig: 25.397 € Einbau von Beregnungsanlagen für die beiden Großfeld-Spielfelder, Gen. BLSV: Fördersatz: 55% die in Kooperation und angestrebter Fusion mit dem TSV Falkenheim gemeinsam genutzt werden. Betroffen sind der A- und B-Platz. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 13.950 € Verw.Nachweis: 26.09.2023 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.950 €

084_11 Eintracht Falkenheim Nürnberg e. V. Antrag SpS: 04.04.2024 Kosten: 45.123 €

Einbau einer Zisterne Antrag BLSV: 22.04.2024 zuwendungsfähig: 41.183 €

Zur Bewässerung von zwei Rasenplätzen für Fußball sowie Tennis soll Gen. BLSV: 25.04.2024 Fördersatz: 55% eine Zisterne eingebaut werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 22.650 € Verw.Nachweis: 17.05.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 17.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 5.650 €

123_293 ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.06.2023 Kosten: 64.361 €

Erweiterung Regenrückhaltebecken Sporthalle Antrag BLSV: 13.04.2023 zuwendungsfähig: 60.173 € Die Erweiterung des Rückhaltebeckens für die Heinz-Wieland Sporthalle Gen. BLSV: 12.05.2023 Fördersatz: 45% ist laut Auflagen des Umweltamtes der Stadt Nürnberg notwendig. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 27.100 € Verw.Nachweis: 29.01.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 20.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 7.100 €

137SC_23 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 09.12.2022 Kosten: 111.149 €

Dachsanierung Clubbad Antrag BLSV: 15.01.2023 zuwendungsfähig: 98.176 €

Das 30-jährige Flachdach für den Mitgliederbereich ist an verschiedenen Gen. BLSV: 15.02.2023 Fördersatz: 45% Stellen undicht geworden und muss dringend saniert werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 44.200 € Verw.Nachweis: 13.07.2023 bisher bewilligt: 30.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 4.200 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 10.000 €

202_44 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.01.2025 Kosten: 24.359 €

Ersatzanschaffung Rasentraktor Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 24.359 €

Rasentraktor ist defekt und eine Reparatur unwirtschaftlich, daher muss Gen. BLSV: Fördersatz: 50% dieser ersetzt werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 12.200 € Verw.Nachweis: 30.06.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 12.200 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

356_21 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.09.2023 Kosten: 25.401 €

Sanierung Reitplatz Antrag BLSV: 18.09.2023 zuwendungsfähig: 22.731 €

Zur Bestandssicherung und -erweiterung der Vereinssportanlagen muss Gen. BLSV: 20.09.2023 Fördersatz: 45% der Reitplatz in der Stadenstraße 59 saniert werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 10.250 € Verw.Nachweis: 17.12.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.250 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.000 €

398_23 SC Germania Nürnberg e.V. Antrag SpS: 26.03.2024 Kosten: 70.074 €

Umwandlung Hartplatz zu Rasenplatz Antrag BLSV: 27.03.2024 zuwendungsfähig: 61.928 € Das ursprünglich geplante Kunstrasenprojekt ist aufgrund der Kosten Gen. BLSV: 08.04.2024 Fördersatz: 45% nicht realisierbar. Daher wurde sich für den Naturrasen auf der gleichen Fläche entschieden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 27.850 € Verw.Nachweis: 16.09.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 17.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 10.000 €

408_25 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 22.04.2024 Kosten: 65.135 €

Sanierung Kegelbahn Antrag BLSV: 21.04.2024 zuwendungsfähig: 63.051 €

Für den Wettkampfbetrieb in höheren Spielklassen muss die Kegelbahn Gen. BLSV: 25.04.2024 Fördersatz: 45% (letzte Teilsanierung 1995) saniert und umgebaut werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 28.350 € Verw.Nachweis: 16.07.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 21.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 7.000 €

409_15 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 31.08.2023 Kosten: 1.305.806 €

Errichtung Kunstrasenplatz Antrag BLSV: 15.11.2023 zuwendungsfähig: 1.303.252 €

Der Verein plant im Rahmen des Zukunftskonzeptes "Vision 2023" die Gen. BLSV: 05.04.2024 Fördersatz: 45% Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 586.450 € Verw.Nachweis: 08.04.2025 bisher bewilligt: 200.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 200.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 186.450 €

426_22 SV Wacker Nürnberg e.V. Antrag SpS: 07.02.2025 Kosten: 24.073 €

Errichtung Ballfangzaun Antrag BLSV: 06.02.2025 zuwendungsfähig: 24.073 €

Der seit ca. 2002 bestehende Maschendrahtzaun wird durch einen Gen. BLSV: 02.04.2025 Fördersatz: 45% Doppelstabmattenzaun ersetzt. Das Ballfangnetz wird ebenfalls erneuert. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 10.850 € Verw.Nachweis: 05.06.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 7.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.850 €

561_29 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 24.07.2024 Kosten: 155.360 €

Errichtung PV-Anlage Antrag BLSV: 24.07.2024 zuwendungsfähig: 130.554 €

Installation einer netzgekoppelten PV-Anlage mit Überschusseinspeisung Gen. BLSV: 30.07.2024 Fördersatz: 45% sowie Batteriespeicher. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 58.750 € Verw.Nachweis: 04.09.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 20.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 38.750 €

563_27 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.11.2023 Kosten: 19.441 €

Reparatur Duschen Antrag BLSV: 28.11.2023 zuwendungsfähig: 18.902 €

Im Zuge einer turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfung der Duschen der Gen. BLSV: 11.01.2024 Fördersatz: 45% Sporthalle in der Fuggerstrasse 11 wurden diese als nicht mehr funktionsfähig befunden. Eine Reparatur ist unabdingbar und muss so Bewillig. BLSV: Zuschuss: 8.500 € schnell als möglich durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Verw.Nachweis: 05.02.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 6.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.000 €

570_26 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 31.08.2022 Kosten: 67.528 €

Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 67.528 €

Umrüstung Flutlichtanlage auf LED (C-Platz). Gen. BLSV: 24.08.2022 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 30.400 € Verw.Nachweis: 27.03.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 22.800 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 7.600 €

570_27 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 17.07.2024 Kosten: 32.181 €

Gehweg vom Sportplatz zu den Kabinen Antrag BLSV: 04.06.2024 zuwendungsfähig: 31.215 € Pflastern des Weges vom Sportplatz zu den Kabinen. Gen. BLSV: 16.07.2024 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 14.050 € Verw.Nachweis: 28.11.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 10.050 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 4.000 €

578_47 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 05.02.2025 Kosten: 35.700 €

Anschaffung Rasentraktor Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 35.700 €

Ersatzanschaffung eines Rasentraktors für defektes Altgerät. Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 17.850 € Verw.Nachweis: 30.07.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 17.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

578_48 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 05.02.2025 Kosten: 1.173 €

Anschaffung Laubbläser Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 1.173 €

Anschaffung eines Laubbläsers zur Reinigung der Sportflächen der Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bogenabteilung. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 600 € Verw.Nachweis: 10.09.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 600 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

Summe: 417.850 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Bericht:

In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung.

Seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 18.09.2025) sind insgesamt 19 Maßnahmen von 16 Vereinen neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss hinzugekommen. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft und den Vereinen zeitnah zur Antragstellung schriftlich bestätigt wurde.

Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge und auf Basis vorzulegender Verwendungsnachweise einem Bewilligungsprozess unterworfen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 1.100.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Investitionszuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offen steht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach den staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 27.06.2025 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 18.09.2025) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

010_23 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 15.05.2025 Anschaffung eines Fußball-Courts Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 15.000 € Vsstl. Zuschuss: 6.750 € 011_48 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 05.09.2025 Anschaffung Kompaktlader Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 5.800 € Vsstl. Zuschuss: 2.900 € 013_392 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.07.2025 Reparatur Beregnungsanlage Fördersatz: 45% Fußballplätze Kostenschätzung: 6.395 € Vsstl. Zuschuss: 2.900 € 137SC_25 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 16.05.2025 Einbau automatische Becken- Antrag Reg. Mfr. 07.02.2025 abdeckung Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 470.000 € Vsstl. Zuschuss: 180.900 € 304_27 Nürnberger HTC e.V. Antrag SpS: 04.07.2025 Sanierung Tennishallendach und Antrag BLSV: 02.12.2024 -boden Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 108.224 € Vsstl. Zuschuss: 48.700 € 322_299l Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.08.2025 Dachsanierung "Sportstätte Antrag BLSV: folgt Sportzentrum-Süd" Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 25.162 € Vsstl. Zuschuss: 11.300 € 322_299m Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.08.2025 Errichtung Kunstrasen-Kleinfeld Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 601.104 € Vsstl. Zuschuss: 270.500 €

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

385_24 SpVgg. Zabo-Eintracht e.V. Antrag SpS: 21.07.2025

Nürnberg Antrag BLSV: folgt

Sanierung Heizungsanlage Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 22.086 € Vsstl. Zuschuss: 9.950 € 385_46 SpVgg. Zabo-Eintracht e.V. Antrag SpS: 01.06.2025

Nürnberg Fördersatz: 50%

Anschaffung Mähroboter Kostenschätzung: 57.238 € Vsstl. Zuschuss: 28.600 € 398_46 SC Germania Nürnberg e.V. Antrag SpS: 20.05.2025 Anschaffung Rasenmäherroboter Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 37.659 € Vsstl. Zuschuss: 18.850 € 422_26 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. Antrag SpS: 30.05.2025 Sanierung Tennenspielfeld Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 45.000 € Vsstl. Zuschuss: 20.250 € 439_42 Sportvereinigung St. Johannis 07 Antrag SpS: 05.08.2025

e.V. Antrag BLSV: folgt

Anschaffung Fördersatz: 45% Hallenreinigungsmaschine Kostenschätzung: 5.355 € Vsstl. Zuschuss: 2.700 € 555_37 TB St. Johannis 1888 e.V. Nürnberg Antrag SpS: 25.07.2025 Erweiterung Beregnungsanlage Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 6.317 € Vsstl. Zuschuss: 2.850 € 563_292 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 05.02.2025 Neugestaltung Tennisanlage Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 1.071.714 € Vsstl. Zuschuss: 482.250 € 568_21 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 15.04.2025 Sanierung Fassade Vereinsheim und Antrag BLSV: folgt Kabinen Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 94.475 € Vsstl. Zuschuss: 42.500 € 569_48 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.08.2025 Anschaffung Zauberbesen und Fördersatz: 50% Aufsandgerät Kostenschätzung: 3.500 € Vsstl. Zuschuss: 1.750 € 578_26 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 12.06.2025 Ersatzbeschaffung Hebepumpe Antrag BLSV: 17.06.2025 Abwasser Fördersatz: 45% +ggf. Katastrophenfall Kostenschätzung: 47.000 € Vsstl. Zuschuss: 21.150 € 578_27 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 11.02.2025 Bestandserhaltung Sportanlage Antrag BLSV: 06.06.2025 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 60.000 € Vsstl. Zuschuss: 27.000 € 580_21 TV Glaishammer 1862 e.V. Antrag SpS: 15.08.2025 Sanierung Regenablauf Sporthalle Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 10.579 € Vsstl. Zuschuss: 4.750 €

Erläuterungen zur Übersicht:

bei 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten).

zuwendungsfähigen Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) gefördert.

anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden. In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.

werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.

den Freistaat Bayern (BLSV Sportstättenbauförderung) gefördert, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 10 000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.

Aktuelle Antragslage und Ausblick

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 130 Anträge auf Investitionszuschuss von 48 Vereinen vor. Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamtkosten für Investitionen auf ca. 26,8 Millionen Euro. Ausgehend von den veranschlagten förderfähigen Kosten vorliegender Anträge beläuft sich der städtische Zuschuss auf insgesamt rund 11,3 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden aber schon erste Zuschussraten nach Baufortschritt ausgezahlt. Somit stehen nach Bewilligung der Auszahlungen in der heutigen Sitzung (vgl. separater TOP 6) insgesamt noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 8,5 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind. Der Verwaltung liegen von mehreren Vereinen Voranfragen für die Förderung von Großbauprojekten vor, die sich bereits in fortgeschrittenen Planungsphasen befinden, aktuell jedoch noch nicht zur Förderung beantragt wurden. Die von den Vereinen geschätzten Gesamtkosten dieser Großprojekte, beispielsweise des NHTC (Bau eines Trainigszentrums), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Sportpark Mögeldorf) und ASN Pfeil-Phoenix (Radrennbahn), liegen jeweils im Millionenbereich. Der Topf für Investitionszuschüsse ist auf Projekte dieser Größenordnung nicht ausgelegt. Eine Förderung aus dem Gesamthaushalt bzw. eine Anmeldung dieser Projekte zum MIP, wie dies beispielsweise für die Surfwelle und den Yachtclub per Stadtratsbeschluss gelungen ist, ist in diesen Fällen anzustreben. Je nach finanzieller Situation der Vereine lassen sich Großbauprojekte im Millionenbereich häufig nicht mit den regulär zu erwartenden Sportfördermitteln von Stadt (45%) und Land (20%) realisieren, da der verbleibende Eigenanteil beim Verein zu groß ist. Die Verwaltung unterstützt daher die Vereine bei der Beantragung von in Frage kommenden anderweitigen Fördermitteln (z. B. des Bundes), um eine Realisierung dieser Projekte durch zusätzliche Fördermittel wahrscheinlicher werden zu lassen (z. B. Sanierung des Freibades Bayern 07). Im Falle konkret werdender Großbauprojekte wird der Sportkommission Bericht erstattet.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 03.12.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff: Anerkennung Katastrophenfall Ersatzbeschaffung Abwasserhebeanlage TV Eibach e.V.

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Es wird empfohlen, die Ersatzbeschaffung der Abwasserhebeanlage des TV Eibach e.V. 1903, die trotz jährlicher Wartungen ausgefallen und nicht mehr zu reparieren war (Anschaffungskosten: 47.000 EUR), als Katastrophenfall anzuerkennen und mit einem katastrophenfallbedingt erhöhten Fördersatz in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. In Katastrophenfällen kann der reguläre Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 30.550 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich um Sportstätten, die vom Grundsatz her allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Aufgrund der dargelegten Argumente wird empfohlen, die Ersatzbeschaffung der Abwasserhebeanlage des TV Eibach e.V. 1903 nach städtischen Sportförderrichtlinien als Katastrophenfall anzuerkennen und mit einem katastrophenfallbedingt erhöhten Fördersatz in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Grundlage für die Förderung bilden die vom BLSV berechneten förderfähigen Kosten. Nach aktueller Kostenkalkulation berechnet sich ein Zuschuss in Höhe von etwa 30.550 EUR.

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.11.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Anerkennung Katastrophenfall

Ersatzbeschaffung Abwasserhebeanlage TV Eibach e.V. 1903

Entscheidungsvorlage

  1. Ausgangslage

Die Fäkalienpumpenanlage des Vereins, die Abwässer mittels Hebepumpen in den nächsten städtischen Kanal pumpt, ist trotz nachgewiesener regelmäßiger Wartung plötzlich ausgefallen und nicht mehr zu reparieren. Da der gesamte Sportbetrieb sowie die Vereinsgaststätte davon betroffen sind, musste schnellstmöglich eine neue Anlage bestellt werden, die voraussichtlich im Oktober geliefert wird.

Seit Ende Mai musste der Verein sämtliche Gebäudeduschen und Toiletten sperren und eine mobile Toilettenanlage aufstellen. Aufgrund der fehlenden Duschen mussten sämtliche Heimspiele der Abteilungen getauscht und der normale Sportbetrieb aller Abteilungen eingeschränkt werden. Dieser Zustand wird bis zur Installation der neuen Pumpen im Oktober andauern.

  1. Finanzierung

Nach aktuellen Kostenschätzung durch vorliegende Angebote, geht der TV Eibach von Gesamtkosten in Höhe von etwa 47.000 Euro brutto aus. Eine Förderung des Projektes nach staatlichen Sportförderrichtlinien durch den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) ist gegeben mit dem Regelfördersatz des BLSV, der bei 20% der förderfähigen Kosten liegt. Ein erhöhter Fördersatz im Katastrophenfall aus staatlichen Mitteln wurde nicht gewährt. Nach Teil 1 Abschnitt C Nr. 5.2.3 der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern, kann „Bei Katastrophenfällen, das heißt unvorhersehbaren Schadensereignissen (z.B. Zerstörung einer Sportstätte durch Brand oder Hochwasser), [kann] der höchstmögliche Fördersatz im begründeten Einzelfall angemessen erhöht werden, […]“.

Auch die Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg sehen eine erhöhte Förderung im anerkannten Katastrophenfall vor (vgl. 3.3.3 Sportförderrichtlinien):

3.3.3 Höhe der Zuschüsse Die Zuschüsse sollen bei baulichen Maßnahmen der Bestandssicherung oder Bestandsentwicklung 45 % […] der zuwendungsfähigen Kosten betragen. […]

In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht wer-

den.

Im Antrag des Vereins vom 12.06.2025 beantragt der TV Eibach e.V. 1903 Unterstützung im Katastrophenfall, um die anfallenden, unerwarteten Kosten finanzieren zu können und schnellstmöglich wieder den Vereinsbetrieb zu gewährleisten.

Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die einer Bewilligung durch den Rechts- und Wirtschaftsausschuss oder Stadtrat auf Empfehlung der Sportkommission bedarf.

Nach Prüfung des Antrages wird Folgendes empfohlen:

Die Stadt Nürnberg erkennt den Katastrophenfall bzgl. der Ersatzbeschaffung der Abwasserhebeanlage des TV Eibach e.V. 1903 an. Für die Maßnahme wird der Fördersatz von regulär 45% auf katastrophenfallbedingt 65% der förderfähigen Kosten angehoben. Grundlage für die Förderung bilden die vom BLSV berechneten förderfähigen Kosten.

Vorbehaltlich der Bewilligung des erhöhten kommunalen Fördersatzes ergeben sich nachfolgende Finanzierungspläne:

Variante 1: Katastrophenfallförderung mit 65% (empfohlen) Gesamtkosten 47.000 € förderfähige Kosten 47.000 € unter Vorbehalt!

BLSV-Zuschuss (20%) 9.400 € Zuschuss Stadt Nürnberg (65% der förderfähigen Kosten) 30.550 € Eigenanteil Verein (förderrechtlich mind. 10% der Gesamtkosten) 7.050 € Summe 47.000 €

Variante 2: Standardförderung mit 45% Gesamtkosten 47.000 € förderfähige Kosten 47.000 € unter Vorbehalt!

BLSV-Zuschuss (20%) 9.400 € Zuschuss Stadt Nürnberg (65% der förderfähigen Kosten) 21.150 € Eigenanteil Verein (förderrechtlich mind. 10% der Gesamtkosten) 16.450 € Summe 47.000 €

Anderweitige Förderungen sind nicht zu erwarten.

  1. Beschlussvorschlag

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit und der unerwartet hohen Kosten von etwa einem Drittel der jährlichen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen des Vereins, empfiehlt die Verwaltung dennoch von der Entscheidung des BLSV für den städtischen Zuschuss abzuweichen und einen erhöhten Fördersatz für Investitionszuschüsse im Katastrophenfall von 65% der zuwendungsfähigen Kosten zu gewähren. Bei Zustimmung und nach aktueller Kostenkalkulation berechnet sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von etwa 30.550 Euro, die aus den Mitteln für Investitionskostenzuschüsse zu fördern ist.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 03.12.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Arbeit

Betreff:

Neubau einer Trainingsfläche für den Eissport

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die Trainingskapazitäten für den Eissport sind aufgrund des großen Bedarfs in Nürnberg nicht ausreichend. Im Auftrag der Sportkommission wurde in zusammenarbeit mit der PSD Bank Arena Nürnberg daher eine Erweiterung der Eisfläche mittels einer Trainingshalle als Anbau untersucht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt, dass die Verwaltung ein Finanzierungskonzept für die Erweiterung der Eisflächen an der PSD Bank Arena Nürnberg erstellt und darüber in der Sportkommission berichtet.

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.11.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Bau einer Trainingsfläche für den Eissport an der PSD Bank Arena Nürnberg

Entscheidungsvorlage

  1. Fehlende Kapazitäten für den Eissport in Nürnberg

Die bereits seit Jahren bestehende Unterversorgung der Nürnberger Eislauf- und Eishockeyvereine mit Eisflächen für Trainings- und Wettkampfzwecke hat sich zunehmend verschärft. Insbesondere seit der Einführung des 5-Sterne-Programms des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) im Jahr 2015 wird deutlich, dass die ARENA mit ihren 2,5 Eisflächen - die zudem aufgrund vielfältiger weiterer Nutzungen nicht immer zur Verfügung stehen - den Bedarf nicht ausreichend abdecken kann.

  1. Planung der Hallenlösung (vgl. Sportkommission 15.11.24)

In der Sportkommission vom 15.11.2024 wurde als Lösungsvorschlag die Planung einer Kaltlufthalle vorgestellt. Die Planungen gemeinsam mit der PSD Bank Arena Nürnberg wurden fortgeführt und seitens der Arena Nürnberg wurde der Vorschlag eines Erweiterungsbaus im Anschluss an die Arena unterbreitet und geplant.

Nachdem die geplante Errichtung einer Trainingshalle in das Denkmal des Reichsparteitagsgeländes eingreift, wurde das Bauprojekt mit der Arbeitsgruppe rund um das Denkmal vorbesprochen. Der Errichtung eines untergeordneten Baukörpers steht aus Sicht von der Arbeitsgruppe rund um das Denkmal nichts entgegen.

  1. Weiteres Vorgehen durch Ref. IV/SPS

Um das Projekt zeitnah zu realisieren, wird Ref. IV/SPS beauftragt gemeinsam mit der PSD Bank Arena Nürnberg einen Planentwurf mit Kostenkalkulation zu entwerfen. Dabei sollen insbesondere Vorschläge zur Aufteilung der Bau und Betriebskosten zwischen der Stadt Nürnberg und der Arena erarbeitet werden und in das Gesamtkonzept integriert werden. Diese sollen schließlich in die Verhandlungen rund um den Weiterbetrieb der Eisarena fließen.

Die Sportkommission empfiehlt, dass die Verwaltung ein Finanzierungskonzept für die Erweiterung der Eisflächen an der PSD Bank Arena Nürnberg erstellt und darüber in der Sportkommission berichtet.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 27.06.2025 öffentlich Bericht

Sportkommission 14.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine; hier: Antrag

Bündnis90/Die Grünen vom 18.03.2025

Sachverhalt (kurz): Bereits jetzt tragen viele migrantisch gelesene Gruppen und Vereine ihre regelmäßigen Trainingseinheiten und Heimspiele auf städtischen Freisportanlagen aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Engagement von migrantischen Vereinen fördert die gesellschaftlichsportliche Teilhabe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Öffnung der städtischen Freisportanlagen für migrantische Vereine

(Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2025)

Sachverhalt

Anzahl und Auslastung der städtischen Plätze Die Stadt Nürnberg betreibt insgesamt neun Freisportanlagen mit Fußballplätzen (Bertolt- Brecht-Schule, Deutschherrnwiese, Gibitzenhof, Luitpoldhain, Muggenhof, Stadion- Nebenplatz 1, Stadion-Nebenplatz 2, Steinplatte, Zeppelinfeld). Diese Anlagen sind nicht nur für den sportlichen Betrieb der traditionellen Sportvereine, sondern auch für den Schulsport vorgesehen. Die generelle Nachfrage nach Nutzungszeiten überschreitet das potentielle Angebot seit Jahren, was zu einer vollen Auslastung der Sportanlagen führt.

Nutzung durch migrantische Vereine/Gruppen Auf den städtischen Freisportanlagen tragen derzeit bereits jetzt viele migrantisch gelesene Gruppen und Vereine ihre regelmäßigen Trainingseinheiten und Heimspiele im Ligabetrieb des Bayerischen Fußballverbandes aus:

Insgesamt sind die genannten Vereine mit 26 Mannschaften (15x Erwachsene, 11x Junioren) auf den städtischen Anlagen. Zusätzlich zu den Nutzungen der Vereine gibt es noch mehrere Stunden pro Woche für kostenlose Sportangebote für Geflüchtete.

Neben den genannten Nutzungen gibt es als regelmäßige Nutzer auf den städtischen Sportanlagen auch noch:

Sports auf der Anlage der Bertolt-Brecht-Schule trainieren

Zuschlag für Sonntagsnutzung Der Zuschlag von 30% für Nutzungen am Wochenende liegt in dem zusätzlichen Aufwand für die Stadt Nürnberg begründet. So ist zusätzliche Pflege und Reinigung in den Sanitärbereichen (inkl. Warmwasserversorgung für Duschen) notwendig. Außerdem ist am Wochenende in der Regel kein fester Platzwart vor Ort, wodurch Mehraufwand und zusätzliche Kosten durch externes Reinigungspersonal/Schließdienste entstehen. Auch der erhöhte Vor- und Nachbereitungssaufwand für die Spielfelder ist im Regelfall nur anlässlich der Spieltage an den Wochenenden notwendig.

Bedingungen für Nutzergruppe 2 Gemäß den Festlegungen in der Sportanlagengebührensatzung umfasst die Nutzergruppe 2 alle gemeinnützigen Organisationen, die nicht in Nutzergruppe 1 fallen. Eine Untervermietung der Plätze ist bislang gemäß den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Diese Regelung ist vom SportService empfohlen, da eine Untervermietung ohne Zustimmung der Stadt Nürnberg die Steuerungsmöglichkeit der Belegung erheblich einschränken würde.

Bereits jetzt fallen alle gemeinnützigen Organisationen mindestens in Nutzergruppe 2. Sobald es sich um einen gemeinnützigeren Verein handelt, fallen migrantisch gelesene Gruppen nicht in die Nutzergruppe 3. Außer einem kommerziellen Anbieter von Leichtathletik auf der Sportanlage Deutschherrnwiese, der aber den Fußballplatz nicht beeinträchtigt, gibt es derzeit keine Nutzer der Nutzergruppe 3 auf den städtischen Freisportanlagen

Anträge auf Fremdsprachen: Derzeit sind keine Fälle bekannt, bei denen aufgrund von Sprachbarrieren keine Nutzungsvereinbarung zustande kam. Dennoch werden wir prüfen, ob ein Beiblatt mit Erläuterungen in anderen Sprachen den Anträgen beigefügt werden kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss jedoch die Nutzungsvereinbarung letztendlich auf jeden Fall in Deutsch verfasst sein.

Öffentlich einsehbare Belegungspläne Der SportService plant, das derzeitige Datenbankprogramm zur Belegung der Sportstätten zeitnah durch eine neue Software zu ersetzen. Diese wird es unter anderem ermöglichen, einen öffentlich einsehbaren Belegungsplan anzubieten, der den Zugang zu den Sportanlagen transparenter macht und eine effizientere Nutzung ermöglicht.

Hinsichtlich der Nutzungszeit der Naturrasenplätze ist jedoch auch zu beachten, dass Regenerationspausen und Sperrzeiten für Pflegearbeiten zu berücksichtigen sind. Der Deutsche Fußballbund empfiehlt, die Nutzungsstunden pro Woche pro Platz auf etwa 24 bis 26 Stunden zu begrenzen, um die Qualität des Rasens zu erhalten. Es wird also immer vermeintliche Lücken in dem Belegungsplan geben, die aber faktisch nicht nutzbar sind.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 18. März 2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

öffentliche Fußballplätze in Nürnberg, die unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft genutzt werden können, sind rar. Dieser Mangel betrifft viele Gruppen und Vereine, die nicht primär im organisierten Sport tätig sind. Insbesondere migrantische Kulturvereine und internationale Gruppen stehen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen vor Hürden.

Denn die Stadt bietet zwar eine „terminliche Sportstättennutzung“ und damit die Möglichkeit, einen Sportplatz zu mieten, allerdings ist das entsprechende Formular ausschließlich auf Deutsch. Hinzu kommen hohe Kosten. Während förderungsfähige Sportvereine- und verbände für die Anmietung eines Fußballplatzes pro Stunde 12,90 Euro zahlen (Nutzergruppe 1), beläuft sich für sonstige begünstigte Nutzer:innen (Nutzergruppe 2) der Stundensatz auf 42,50 Euro. Die dritte Gruppe der sonstigen Nutzer:innen, unter die unter bestimmten Umständen auch migrantische Kulturvereine fallen, stehen einem Stundensatz von 122,40 Euro gegenüber.

Diese Kosten erschweren es daher vor allem migrantischen Kulturvereinen, die nicht in Vereinen organisiert sind, eine gesellschaftlich-sportliche Teilhabe. Denn ein Fußballplatz ist weit mehr als nur ein Ort der Bewegung: er ist ein sozialer Treffpunkt, ein Raum der sportlichen Rivalität und Integrationsstätte.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

 berichtet über die Anzahl der vorhandenen städtischen Fußballplätze und deren Auslastung,  berichtet über die aktuellen Anmeldezahlen sowie Nutzung von städtischen Fußballplätzen seitens migrantisch gelesener Gruppen und Kulturvereine,

 erklärt, warum sich die Grundgebühr an Sonn- und Feiertagen um 30 Prozent erhöht,  berichtet über die Bedingungen für Nutzergruppen 2 und beschließt eine Untermietenregelung für die Nutzergruppen 2,  bietet die Option, einen städtischen Sportplatz insbesondere für migrantisch gelesene Vereine, die in die Nutzergruppe 3 fallen, zu finanziell attraktiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen,  prüft die Möglichkeit, Anträge zur Sportstättennutzung in verschiedenen Sprachen anzubieten,  stellt einen öffentlich einsehbaren, anonymisierten Belegungsplan zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Arzten Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorsitzender

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