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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) (30.10.2025)

2.1 Entscheidungsvorlage JHA-Etat 2026 Tischvorlage

Anlage · 30.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Personal- und Organisationsausschuss Jugendhilfeausschuss Altstadt Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

T I S C H V O R L A G E (Änderung sind gelb markiert)

Beilage 2.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.10.2025 Entscheidungsvorlage

Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans

der Stadt Nürnberg für das Jahr 2026 gemäß § 71 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-

gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-

nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der

Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-

chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die

dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2026 anzumelden.

Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss

außerdem die Aufgabe, die Produkte des Haushaltsplans der Organisationseinheit Jugendamt vorzu-

beraten. Dies geschieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den

Haushaltsberatungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand

der Haushaltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungs-

stand zum Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu

diesem Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche

davon aus Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können

entscheiden, ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt wer-

den sollen. Der Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen

und über eine tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.

Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr

dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II

abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-

ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur

Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.

Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt:

Das Positionspapier „Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg“, das im

Jugendhilfeausschuss am 25. September 2025 beraten wurde, spannt den Bogen über die zentralen

Aufgaben und Themen, die die Kinder- und Jugendhilfe in den kommenden Jahren in Nürnberg prägen

werden. Gerade in Zeiten enger finanzieller Spielräume benennt es Kernanliegen der Kinder- und Ju-

gendhilfe und bietet Orientierung für politische Schwerpunktsetzungen in der Aushandlung der knappen

kommunalen Ressourcen.

„Sicher aufwachsen – Schutz und Chancen sichern“:

Die Sicherstellung des Kinderschutzes und die Unterstützung von jungen Menschen und Familien in

belasteten Lebenssituationen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, prägen maßgeblich die Aus-

weitung der Haushaltsplanansätze des Jugendamts im Jahr 2026. Im Allgemeinen Sozialdienst, in der

Koordinierenden Kinderschutzstelle, in der Amtsvormundschaft und im Kinder- und Jugendnotdienst

müssen die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um ein mögliches Organisa-

tionsversagen zu verhindern. Und mit dem Bau des neuen Kinder- und Jugendhilfezentrums in der

Reutersbrunnenstaße fällt der Startschuss, die dringend notwendigen Räume zu schaffen.

Die Zahl der Integrationshelfer (Hilfe nach § 35a SGB VIII) hat zum Schuljahr 2025/26 einen erneuten

Höchststand erreicht. Das Jugendamt ist hier, wie auch in den Fällen, in denen für besonders heraus-

fordernde junge Menschen keine (Anschluss-)Hilfen gefunden werden, häufig Ausfallbürge für Versor-

gungslücken in anderen Aufgabenfeldern wie Eingliederungshilfe, Gesundheitshilfe/Psychiatrie oder

Schule. Hinzu kommen weiterhin dynamisch steigende Entgelte für Hilfsangebote (z.B. Fachleistungs-

stunden, Tagessätze). Um die abzusehende Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung zu

dämpfen, wird das Jugendamt seine Steuerungsansätze weiter schärfen und ausbauen. Trotzdem wer-

den die Ausgaben, wie in fast allen anderen Großstadtjugendämtern in Deutschland, auch 2026 noch-

mals deutlich ansteigen.

„Früh starten – Gute Bildung, Betreuung und Erziehung sichern“

Die dringend notwendige soziale Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung wird konsequent

weiter ausgebaut, um die Teilhabe von Kindern möglichst früh zu fördern, aber auch um Eltern eine

verlässliche Betreuung und gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können. Im Jahr 2026

sollen durch Bauprojekte rund 1.400 neue Plätze zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern

im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter entstehen. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür

das Engagement der freien Träger unverzichtbar. Allerdings stehen die Kita-Träger finanziell stark unter

Druck. Die dringend erwartete Verbesserung der staatlichen Kita-Grundfinanzierung wird wohl nicht in

der geforderten Form kommen, und die Umsteuerung des ab 1. Januar 2026 abgeschafften Krippen-

geldes in die Kita-Strukturen wird erst mit einem Jahr Verzögerung ab 2027 den Einrichtungen zugute-

kommen. In der Folge steigen die Entgelte der Kita-Träger weiter deutlich an. Dies belastet die Eltern

und wirkt sich bereits auf sinkende Anmeldezahlen bzw. geringere Buchungszeiten aus. Und auch die

Stadt Nürnberg muss entsprechend höhere Beträge für die Kita-Gebührenübernahme aufbringen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder startet zum Schuljahr 2026/2027 mit den

ersten Klassen. Die Grundversorgung in Nürnberg ist bekanntermaßen auf einem guten Ausbauweg.

Eine besondere Herausforderung wird die künftige Umsetzung der Ferienbetreuung für die Kinder sein,

die ein schulisches Ganztagsangebot besuchen (gebundener/offener Ganztag, Mittagsbetreuung). Da-

für müssen in ersten Halbjahr 2026 die wesentlichen Weichen gestellt werden. Ab dem Schuljahr

2026/2027 stehen dann auch die Bundesmittel zur Betriebskostenförderung von Ganztagsangeboten

zur Verfügung (Anteil für die ersten Klassen).

„Stark aufwachsen – Beteiligung, Räume und Unterstützung sichern“

Die Haushaltslage erlaubt es derzeit nicht, präventive Angebote und Strukturen der Kinder- und Ju-

gendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen auszubauen. Der Fokus im Jahr 2026 liegt daher

darauf, die Strukturen und präventiven Angebote zu sichern und gut zu erhalten. Um besonders belas-

tete Sozialräume (z.B Fuggerstraße, Wörnitzstraße) gezielt zu unterstützen, werden die Ressourcen

bei freien Trägern, Verbänden und der Stadt gezielt gebündelt und moderat ergänzt (z.B. Projektmittel

für JaS oder für Angebote der Frühen Hilfen).

Bei der Partizipation von jungen Menschen soll es trotz der schwierigen Haushaltslage keine Abstriche

geben. Die Mittel des Programms Young City werden wie geplant gezielt genutzt, um auf neuen Wegen

mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen und Mitgestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Außerdem

wird mit einer Stellenschaffung die (Wieder-)Öffnung des Kinder- und Jugendhauses Altstadt im nächs-

ten Jahr vorbereitet.

„Effektiv und nachhaltig – eine Verwaltung die wirkt“

Das Jugendamt nutzt konsequent die technischen und organisatorischen Potentiale, um Arbeitsabläufe

möglichst effizient und damit auch kostensparend zu gestalten. Mit dem Umzug im ersten Halbjahr

2026 in das Stadthaus Q wird es auch einen deutlichen Schub in Richtung Bürgerservice geben. Aller-

dings können diese Effizienzgewinne nicht komplett die weiterhin steigenden Antragszahlen (sowohl

Kita-Gebührenübernahme als auch Unterhaltsvorschuss) kompensieren. Zusätzliche Stelle können in

der derzeitigen Haushaltslage nicht zur Verfügung gestellt werden, so dass längere Bearbeitungszeiten

und Bürgerbeschwerden nicht auszuschließen sind.

In den Budgetbereichen muss noch auf folgende Aspekte hingewiesen werden, die sich als Folge in

den Vorjahren getroffener Einsparbeschlüsse des Stadtrats ergeben. Darüber hinaus wird zur Re-

duzierung der Deckungslücke im Haushalt 2026 durch die Regierung von Mittelfranken ein weiteres

Konsolidierungspaket gefordert. Dieses befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung,

die Effekte auf die Aufgabenwahrnehmung des Jugendamts sind zum Redaktionsschluss der Vorlage

noch nicht darstellbar.

Bei den Sachkosten (K1-Budget) bleibt auch weiterhin, wie bereits in den Haushalten 2022 bis 2025,

die festgelegte 10 % Kürzung (rund 700.000 € bei J) auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgaben-

positionen als Belastung im Budget bestehen. Zusätzlich müssen seit 2025 nochmals 300.000 € ein-

gespart werden. Das hat zur Folge, dass bereits aus den Konsolidierungsbeschlüssen der Vorjahre

spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen Angeboten Ein-

schnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Wegfall von Ferienan-

geboten unvermeidlich werden, gleichwohl eigentlich eine Ausweitung z. B. der pädagogischen Ange-

bote erforderlich wäre.

Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt ab 2025 die Vorgabe, in der Personalbewirtschaftung

6 % der Personalausgaben pro Jahr als Dienststelle einzusparen (2021 bis 2024 galt die Vorgabe von

5 %). Im Jugendamt ist nur der Kita-Bereich von dieser Regelung ausgenommen. Für das Jugendamt

bedeutet dies, dass Einsparungen in Höhe von rd. 3,8 Mio. € durch Vakanzen bzw. verzögerte

(Nach-) Besetzungen von Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in wel-

cher Form diese Kürzungen erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Um

an fachlich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Un-

terstützung auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden, wie in den vergangenen Jahren,

deutliche Einschnitte an anderen Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein. Zusätzlich trägt

das Jugendamt mit einer Einsparung von rd. 22 Vollkraftstellen zur sog. Flexi-Konsolidierung bei.

Die für das Haushaltsjahr 2026 beantragten Stellenschaffungen umfassen ausschließlich absolut not-

wendige Bedarfe. Sie sind für die Sicherung des Kinderschutzes und der Kinderbetreuung, die Auf-

rechterhaltung des Dienstbetriebs sowie zur fachgerechten Umsetzung neuer gesetzlicher Aufgaben

notwendig. Auf die Erfordernisse einer angemessenen Stellenausstattung insbesondere bei den ho-

heitlichen Aufgaben des Kinderschutzes ist besonderes Augenmerk zu legen und die Organisation so

aufzustellen, dass sie diesen Aufgaben im gesetzlich vorgegebenen Maß nachkommen kann. Dies

haben Sozialreferentin und Jugendamtsleitung in der innerstädtischen Abstimmung und gegenüber der

Stadtspitze wiederholt deutlich gemacht und auf eine adäquate Ausstattung gedrungen.

Insbesondere betrifft dies die Personalbedarfe

 zur Sicherstellung des Kinderschutzes im Aufgabenbereich des ASD, im Sachgebiet Vormund-

schaft, in der Koordinierenden Kinderschutzstelle und im KJND;

 zur Umsetzung der Vorgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kinder-

und Jugendhilfezentrums (KJHZ);

Ebenfalls dringend erforderlich sind Personalbedarfe

 zur Ausbildung von Ergänzungskräften als pädagogisches Fachpersonal für Kitas und Sicherstel-

lung einer guten fachlichen und persönlichen Betreuung und Anleitung

 zur weiteren Umsetzung eines inklusiven Konzepts in städtischen Kindertageseinrichtungen und

zur Inbetriebnahme eines Familienzentrums im neuen Stadtteil Lichtenreuth;

 zur Vorbereitung der Inbetriebnahme des neuen Kinder- und Jugendhauses Altstadt und zur Siche-

rung des Jugendpartizipationsmodells laut!;

 zur Vorbereitung des Betriebs im Frontoffice als Serviceteam für Besucherinnen und Besucher im

Frontoffice des neuen Stadthaus Q im Sinne eines zukunftsfähigen und bürgernahen Dienstleis-

tungsbereiches des Jugendamts und

 im Hinblick auf die Optimierung von Organisationsstrukturen, um die Sicherstellung des Dienstbe-

triebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Aufgabengebieten zukunftsfähig gewährleisten zu

können.

Für wenige Stellen, insbesondere auch für finanziell geförderte Aufgabenwahrnehmungen wird eine

Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt.

In der Vorlage ist bereits der Abstimmungsstand (10.10.2025) mit der Verwaltung und der Stadtspitze

zu den Stellenschaffungen für die Aufgabenfelder des Jugendamts (20,13 Vollkraftstellen) zum Haus-

halt 2026 dargestellt. Die Vorlage enthält ebenfalls die für den Personal- und Organisationsausschuss

am 21.10.2025 vorgeschlagenen Änderungen zur Fortführung der befristeten Stellen.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-

tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände (K3-Budget), die einen ent-

sprechenden Antrag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2026 wurde durch Ref I/II eine maxi-

male Erhöhung um 2 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maxi-

mal um 2 % bereits eingeplant. Erhöhungs- und Neuanträge auf Zuschüsse wurden dieses Jahr be-

sonders restriktiv von der Verwaltung des Jugendamts geprüft. Fachlich konnte der Argumentation der

Träger und Verbände in fast allen Fällen gefolgt werden. Außerdem weisen diese wiederholt darauf

hin, dass die städtischen Zuschüsse seit Jahren nicht mit der Kostenentwicklung Schritt halten, sodass

die Finanzierungslücke angewachsen sei. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage emp-

fiehlt die Verwaltung für 2026 aber dennoch nur wenige Positionen dem Jugendhilfeausschuss zum

Beschluss.

Mit dem im Herbst 2025 gestarteten Prozess der Sozialkonferenz soll ein gemeinsames Verfahren zwi-

schen Stadtpolitik, Trägern und Stadtverwaltung etabliert werden, um ab 2027 für die zuschussfinan-

zierten Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit und der Jugendhilfe in Nürnberg eine trag- und zukunftsfä-

hige Finanzierungsbasis unter Berücksichtigung der fachlichen Notwendigkeit und der haushalteri-

schen Möglichkeiten zu entwickeln.

Die Planansätze für das bewegliche Vermögen wurden bereits für das kommende Haushaltsjahr fest-

gelegt und liegen leicht unter dem genehmigten Betrag des Vorjahres – es konnten 44 % der Beantra-

gungen berücksichtigt werden. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP) enthält alle laufenden Maß-

nahmen für den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem mel-

dete Ref. V den Neubau des Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Reutersbrunnenstraße zum MIP

2026 – 2029 an.

Neben den oben beschrieben Konsolidierungsbeiträgen bei den laufenden Ausgaben (K1-Budget) und

Personalausgaben (K2-Budget) muss der Regierung von Mittelfranken noch ein weiteres umfangrei-

ches Konsolidierungspaket zum Haushalt 2026 vorgelegt werden (siehe dazu Seite 12).

Aufbau der JHA-Vorlage

Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 468 Leistungen, 90 Zuschuss- und 8 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.

Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:

3 Inhaltsverzeichnis

4 Rückblick Rechnungsergebnis 2024

5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2022 bis 2024

6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung

7 Begründungen zu Stellenschaffungen

8 Begründungen zu Zuschussanträgen

9 Übersicht 2026 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen

10 Produkthaushalt 2026 Übersicht

11 Budgetbericht 2026

12 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen

13 - 15 Mittelfristiger Investitionsplan 2026-2029

16 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-

plätze für 2025 und 2026

17 Produktdatenblätter 2026

  1. Stellenschaffungen

Die AdO zum Stellenplan 2026 vom 19.03.2025 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen engen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor. Der weiterhin deutlich eingeschränkte Handlungsspielraum ermöglicht den Dienststellen daher erneut nur Stellenschaffungsanträge für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen insbesondere für den Ausbau der Kinderbetreuung und für Stellen, für die eine finanziellen Deckung vorliegt. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen nur in äußerst begrenztem Umfang für unabweisbare dringliche Bedarfe möglich. Darüberhinausgehende Bedarfe sind dann durch Umorganisation und Umschichtung von Personalkapazitäten zu decken.

Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-

lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,

Digitales und Recht (BDR).

Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2026 werden nach der Zuordnung zu

den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:

1.1 Dringende Stellenbedarfe

Es folgen nachrichtlich:

1.2 Hebungsanträge

1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung

Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Abstimmungsstand (10.10.2025) mit der Verwaltung und der Stadtspitze zu den Stellenschaffungen zum Haushalt 2026. Die Vorlage enthält ebenfalls die für den Personal- und Organisationsausschuss am 21.10.2025 vorgeschlagenen Änderungen zur Fortführung der befristeten Stellen.

1.1 Dringende Stellenbedarfe
Nr. Produkt Bezeichnung Eingrup- pierung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Abstimmungsstand 10.10.2025 VK
1 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Frei- stellung der Leitung im Fa- milienzentrum Lichtenreuth- Erzieher/in S8a 1,00 S8a: 0,25
2 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Aus- bilder/in modulare Qualifizie- rung KiPrax S11b 0,77 Anrechnung vor- handener Stellen im Stellenplan J/B1 S11b: 0,77
3 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Inklu- sionsfachkraft in Einrichtun- gen mit inklusivem Betreu- ungsangebot S12 2,80 S12: 2,80 Stellenvermerke: Z DV, X
4 365100 365101 365200 J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung- Abteilungsleiter/in S18 1,00 S18: 0,75
5 366100 J/B2-Fachstelle Internatio- nale Jugendarbeit- Sozialpädagoge/in S12 0,26 S12: 0,26 Stellenvermerke: Z, ZV, F 12/27
6 366100 J/B2-Kinder- und Jugendar- beit, Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung laut! Sozialpädagoge/in S15 1,00 S12: 1,00 Stellenvermerk: X
7 363300 J/B3-Umsetzung SGB XIV- Sachbearbeiter/in E10 1,00 0,00
8 363900 J/B3-Koordinierende Kinder- schutzstelle, Frühe Hilfen- Sozialpädagoge/in S12 0,50 S12: 0,50 Stellenvermerk: Z ZT 19%
9 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), administrative Unterstützung Abteilungsleitungen- Sachbearbeiter/in E8 1,00 E8: 0,50
10 363900 J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Infrastruktur neue Stadtviertel, Personalbemessung- Sozialpädagoge/in S14 2,00 S14: 1,00
11 363900 J/B3 Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Teilkompensa- tion von Fallarbeit der Regionalleitungen- Sozialpädagoge/in S14 3,00 S14: 3,00
12 367601 J/B3-KJND, Kooperations- stelle Kinderschutzaufga- ben- Sozialpädagoge/in S12 1,00 S12: 1,00 Stellenvermerk: Z DV
13 363500 J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Personalbemessung- Vormund E9c A10 S12 2,00 E9c: 2,00
14 363300 J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Organisationsentwicklung- Sachbearbeiter/in E9b 2,00 E9b: 2,00
15 367600 J/B3-Kinder- und Jugendhil- fezentrum, heilpäd. Grup- pen, Anpassung des Personalbedarfs- Erzieher/in S8b 0,95 S8b: 0,80
16 364000 J/B4-Personalabteilung, Per- sonalbemessung- Sachbearbeiter/in E8 0,50 E8: 0,50
17 364000 J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Frontoffice StadthausQ, Service Team- Verwaltungskraft E6 3,00 E6: 1,00
18 364000 J/D-Regionale Kommission Franken E5 E10 0,50 1,50 E5: 0,50 E10: 1,50 Stellenvermerk alle: X, Z DV
1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe 25,78 20,13

Legende Stellenvermerk: X = gesperrte Stelle Z = Stelle mit Fremdmittelfinanzierung DV = Stelle mit finanzieller Deckung ZT = Stelle mit Teilfinanzierung F = Stelle mit Fristvermerk ZV = Stelle mit Deckung durch Fremdmittel

1.2 Hebungsanträge
Nr. Produkt Bezeichnung/ Stellenplan- nummer Eingrup- pierung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Stand Vorlage zum POA am 21.10.2025
19 363500 520.5601 Abteilungsleiter/in A14 1,00 Kein Begutachtungsvor- schlag
20 363500 520.5611 Prozessvertre- ter/in, herausgeh. Sachbearbeiter/in A11 1,00 Kein Begutachtungsvor- schlag; Ausweisung der Stelle zum HH 2026: A11
21 363500 520.5612-520.5632 Vormund A11 3,35 Kein Begutachtungsvor- schlag
22 364000 520.6202 Sachbearbeiter/in A11 1,00 Kein Begutachtungsvor- schlag; Ausweisung der Stelle zum HH 2026: A10
1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge 6,35
1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll
Nr. Stellen- plan- nummer Bezeichnung Eingrup- pierung Umfang/ VK Antrag Stand Vorlage zum POA am 21.10.2025
23 520.1401- 520.1405 J/B1-Personalbonus- Verwaltungskraft E5 5,00 Fristverlängerung bis 31.12.2026 Fristverlängerung bis 31.12.2026
24 520.1010- 520.1021 J/B1-Personalbonus-päd. Fachkräfte, Kinderpfleger/innen S3 11,38 Fristverlängerung bis 31.12.2026 Fristverlängerung bis 31.12.2026
25 520.4243 J/B2-Koordinierungsstelle Jugendhilfe und Sport- Sozialpädagoge/in S15 1,00 Entfristung Entfristung
26 520.4927 520.4928 J/B3-KJSG Modellkommu- nenprojekt- Sozialpädagoge/in Verwaltungsfachkraft S15 E 7 0,50 0,42 Fristverlängerung bis 31.12.2027 Fristverlängerung bis 31.12.2027
27 520.5270 J/B3-Careleaver- Sozialpädagoge/in S12 0,70 Entfristung keine Begutachtung zum Haushalt 2026
28 520.6211 J/B4-Koordination WLAN- Anbindung Einrichtungen J E10 0,50 Fristverlängerung bis 31.12.2027 Fristverlängerung bis 31.12.2027
1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung /
18,58
Entfristung

2. Zuschüsse und Sachkosten

Nach Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden teilweise Anpassungen, hier insb. im Zuschussbereich K3, bereits im Haushaltsplanentwurf für 2026 eingesetzt bzw. sind für die Aufnahme ins Kämmereipaket vorgesehen. Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich“ ausgewiesen. In der Entscheidungsvorlage werden nur die Positionen aufgeführt, die seitens des Jugendhilfeausschusses in der Etat-Sitzung zum Haushalt 2026 beantragt werden sollen zu den Haushaltsberatungen.

2.1 Zuschüsse

Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen gemäß durchschnittlicher tariflicher Steigerung sind in den Haushaltsplanentwurf 2026 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte für 2026 eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 2%. Erhöhungs- und Neuanträge auf Zuschüsse wurden dieses Jahr besonders restriktiv von der Verwaltung des Jugendamts geprüft. Fachlich konnte der Argumentation der Träger und Verbände in fast allen Fällen gefolgt werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung für 2026 aber nur wenige Positionen dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist in der Beilage 9 aufgeführt. Die Anträge zur Beschlussfassung für den JHA-Etat sind noch nicht im Haushaltsplan 2026 enthalten.

Nr. Produkt Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvorschlag Veränderung
JHA zum Haushalt zum Planentwurf
2026 2026
1 365300 Z365300013 Qualitative Weiterentwick- lung 2.549.013 € 108.313 €
2 367601 Z367601001 Schlupfwinkel e.V. – Sleep In 501.800 € 78.100 €
3 363900 Z363900008 Treffpunkt e. V. – KogA, TOA 400.951 € 31.651 €
4a 363900 Z363900012 Frühe Hilfen – Babylotsin- nen (Klinik Hallerwiese) 683.818 € 65.118 €
4b 363900 Z363900012 Frühe Hilfen – Mobile 25.800 €
Sprechstunde (sozial ange-
spannte Quartiere)
4c 363900 Z363900012 Frühe Hilfen – Gruppenan- 20.400 €
gebote (sozial angespannte
Quartiere)
Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse + 329.382 €

1

2

3

4a

4b

4c

2.2 Sachkosten K1 Budget

Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2024 bis 9/2025 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte bisher noch keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2026 erfolgen bzw. wird derzeit die Aufnahme ins Kämmereipaket zum Haushalt 2026 noch geprüft:

Nr. Produkt Leistung/ Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvorschlag Veränderung
JHA zum Haushalt zum Haushalts-
2025 planentwurf 2026
1 versch. versch. Qualitative Weiterentwick- lung (kommunaler Träger)1 378.240 € + 27.950 €
2 365400 L365400001 Tagespflege – Erhöhung Fehltage für TP Personen2 8.876.200 € + 63.000 €
3 363100 versch. Gruppenpäd. Angebote der Jugendsozialarbeit in sozial angespannten Quartieren 112.304 € + 10.000 €
Zur Cannabis Prävention wurde bereits im gem. JHA/SchulA am 20.06.2024 sowie im JHA-ETAT am
24.10.2024 aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ein fachlicher Beschluss gefasst und zum Haushalt
2025 die dafür notwendige Stelle geschaffen, jedoch nicht die dazugehörigen Sachmittel bereitgestellt.
Diese Position wurde erneut von J zum Haushalt 2026 angemeldet, sie konnte bisher aber weder im Haus-
haltsplan noch über das Kämmereipaket zum Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
4 363101 Aufwand Cannabis Prävention 28.000 € +28.000 €
Gesamt Beschlussvorschlag Sachkosten +128.950 €

Leistung/

Kostenstelle

4

+128.950 €

2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan 2026-2029

Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2026 – 2029 (MIP 2026 – 2029) weist für Maßnahmen
des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,
insgesamt ein Volumen von 48,9 Mio. EUR aus3 (entspricht rd. 8 % am Gesamtvolumen des MIP 2026
– 2029). Die Einbringung neuer Maßnahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des
Haushalts zu den Stadtratsberatungen erfolgen.
Angemeldet zum MIP 2026 - 2029 wurden seitens des Geschäftsbereichs Ref. V folgende Maßnahmen
des Jugendamtes:
 Reutersbrunnenstraße 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder-
und Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teil-
abriss (Projekt-Freeze im Juli 2025 erhalten)
 Saarbrückener Str. 26, Generalsanierung und Erweiterung der Kita (Projekt-Freeze für
Oktober 2025 geplant)
 Grünewaldstraße 18 a, Sanierung (Projekt-Freeze für Oktober 2025 geplant).
Ein Konsolidierungspaket zum Haushalt 2026 wird derzeit zusammengestellt. Ziel
der Stadtspitze ist es, dieses den Mitgliedern des Stadtrats zum Beschluss vor-
zulegen. Über den aktuellen Stand wird mündlich in der Sitzung berichtet.

1 s. JHA Vorlage TOP 3 vom 25.09.2025 sowie Beilage 6 der Vorlage – Liste der Beschlüsse finanzielle Auswirkungen 2 s. JHA Vorlage TOP 4 vom 25.09.2025 sowie Beilage 6 der Vorlage – Liste der Beschlüsse finanzielle Auswirkungen, bereits im Haushaltsplanentwurf 2026 enthalten. 3 daneben sind noch weitere Baumaßnahmen Grundschule mit Betreuung (Kombi oder Hort in versch. Schnittstellenprojekten) im Mittelansatz des Schulbereiches (rund 214,5 Mio. bei Ref. IV) enthalten.

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