T I S C H V O R L A G E (Änderung sind gelb markiert)
Beilage 2.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.10.2025 Entscheidungsvorlage
Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans
der Stadt Nürnberg für das Jahr 2026 gemäß § 71 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-
gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-
nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der
Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-
chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die
dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2026 anzumelden.
Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss
außerdem die Aufgabe, die Produkte des Haushaltsplans der Organisationseinheit Jugendamt vorzu-
beraten. Dies geschieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den
Haushaltsberatungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand
der Haushaltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungs-
stand zum Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu
diesem Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche
davon aus Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können
entscheiden, ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt wer-
den sollen. Der Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen
und über eine tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.
Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr
dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II
abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-
ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur
Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.
Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt:
Das Positionspapier „Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg“, das im
Jugendhilfeausschuss am 25. September 2025 beraten wurde, spannt den Bogen über die zentralen
Aufgaben und Themen, die die Kinder- und Jugendhilfe in den kommenden Jahren in Nürnberg prägen
werden. Gerade in Zeiten enger finanzieller Spielräume benennt es Kernanliegen der Kinder- und Ju-
gendhilfe und bietet Orientierung für politische Schwerpunktsetzungen in der Aushandlung der knappen
kommunalen Ressourcen.
„Sicher aufwachsen – Schutz und Chancen sichern“:
Die Sicherstellung des Kinderschutzes und die Unterstützung von jungen Menschen und Familien in
belasteten Lebenssituationen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, prägen maßgeblich die Aus-
weitung der Haushaltsplanansätze des Jugendamts im Jahr 2026. Im Allgemeinen Sozialdienst, in der
Koordinierenden Kinderschutzstelle, in der Amtsvormundschaft und im Kinder- und Jugendnotdienst
müssen die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um ein mögliches Organisa-
tionsversagen zu verhindern. Und mit dem Bau des neuen Kinder- und Jugendhilfezentrums in der
Reutersbrunnenstaße fällt der Startschuss, die dringend notwendigen Räume zu schaffen.
Die Zahl der Integrationshelfer (Hilfe nach § 35a SGB VIII) hat zum Schuljahr 2025/26 einen erneuten
Höchststand erreicht. Das Jugendamt ist hier, wie auch in den Fällen, in denen für besonders heraus-
fordernde junge Menschen keine (Anschluss-)Hilfen gefunden werden, häufig Ausfallbürge für Versor-
gungslücken in anderen Aufgabenfeldern wie Eingliederungshilfe, Gesundheitshilfe/Psychiatrie oder
Schule. Hinzu kommen weiterhin dynamisch steigende Entgelte für Hilfsangebote (z.B. Fachleistungs-
stunden, Tagessätze). Um die abzusehende Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung zu
dämpfen, wird das Jugendamt seine Steuerungsansätze weiter schärfen und ausbauen. Trotzdem wer-
den die Ausgaben, wie in fast allen anderen Großstadtjugendämtern in Deutschland, auch 2026 noch-
mals deutlich ansteigen.
„Früh starten – Gute Bildung, Betreuung und Erziehung sichern“
Die dringend notwendige soziale Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung wird konsequent
weiter ausgebaut, um die Teilhabe von Kindern möglichst früh zu fördern, aber auch um Eltern eine
verlässliche Betreuung und gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können. Im Jahr 2026
sollen durch Bauprojekte rund 1.400 neue Plätze zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter entstehen. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür
das Engagement der freien Träger unverzichtbar. Allerdings stehen die Kita-Träger finanziell stark unter
Druck. Die dringend erwartete Verbesserung der staatlichen Kita-Grundfinanzierung wird wohl nicht in
der geforderten Form kommen, und die Umsteuerung des ab 1. Januar 2026 abgeschafften Krippen-
geldes in die Kita-Strukturen wird erst mit einem Jahr Verzögerung ab 2027 den Einrichtungen zugute-
kommen. In der Folge steigen die Entgelte der Kita-Träger weiter deutlich an. Dies belastet die Eltern
und wirkt sich bereits auf sinkende Anmeldezahlen bzw. geringere Buchungszeiten aus. Und auch die
Stadt Nürnberg muss entsprechend höhere Beträge für die Kita-Gebührenübernahme aufbringen.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder startet zum Schuljahr 2026/2027 mit den
ersten Klassen. Die Grundversorgung in Nürnberg ist bekanntermaßen auf einem guten Ausbauweg.
Eine besondere Herausforderung wird die künftige Umsetzung der Ferienbetreuung für die Kinder sein,
die ein schulisches Ganztagsangebot besuchen (gebundener/offener Ganztag, Mittagsbetreuung). Da-
für müssen in ersten Halbjahr 2026 die wesentlichen Weichen gestellt werden. Ab dem Schuljahr
2026/2027 stehen dann auch die Bundesmittel zur Betriebskostenförderung von Ganztagsangeboten
zur Verfügung (Anteil für die ersten Klassen).
„Stark aufwachsen – Beteiligung, Räume und Unterstützung sichern“
Die Haushaltslage erlaubt es derzeit nicht, präventive Angebote und Strukturen der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen auszubauen. Der Fokus im Jahr 2026 liegt daher
darauf, die Strukturen und präventiven Angebote zu sichern und gut zu erhalten. Um besonders belas-
tete Sozialräume (z.B Fuggerstraße, Wörnitzstraße) gezielt zu unterstützen, werden die Ressourcen
bei freien Trägern, Verbänden und der Stadt gezielt gebündelt und moderat ergänzt (z.B. Projektmittel
für JaS oder für Angebote der Frühen Hilfen).
Bei der Partizipation von jungen Menschen soll es trotz der schwierigen Haushaltslage keine Abstriche
geben. Die Mittel des Programms Young City werden wie geplant gezielt genutzt, um auf neuen Wegen
mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen und Mitgestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Außerdem
wird mit einer Stellenschaffung die (Wieder-)Öffnung des Kinder- und Jugendhauses Altstadt im nächs-
ten Jahr vorbereitet.
„Effektiv und nachhaltig – eine Verwaltung die wirkt“
Das Jugendamt nutzt konsequent die technischen und organisatorischen Potentiale, um Arbeitsabläufe
möglichst effizient und damit auch kostensparend zu gestalten. Mit dem Umzug im ersten Halbjahr
2026 in das Stadthaus Q wird es auch einen deutlichen Schub in Richtung Bürgerservice geben. Aller-
dings können diese Effizienzgewinne nicht komplett die weiterhin steigenden Antragszahlen (sowohl
Kita-Gebührenübernahme als auch Unterhaltsvorschuss) kompensieren. Zusätzliche Stelle können in
der derzeitigen Haushaltslage nicht zur Verfügung gestellt werden, so dass längere Bearbeitungszeiten
und Bürgerbeschwerden nicht auszuschließen sind.
In den Budgetbereichen muss noch auf folgende Aspekte hingewiesen werden, die sich als Folge in
den Vorjahren getroffener Einsparbeschlüsse des Stadtrats ergeben. Darüber hinaus wird zur Re-
duzierung der Deckungslücke im Haushalt 2026 durch die Regierung von Mittelfranken ein weiteres
Konsolidierungspaket gefordert. Dieses befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung,
die Effekte auf die Aufgabenwahrnehmung des Jugendamts sind zum Redaktionsschluss der Vorlage
noch nicht darstellbar.
Bei den Sachkosten (K1-Budget) bleibt auch weiterhin, wie bereits in den Haushalten 2022 bis 2025,
die festgelegte 10 % Kürzung (rund 700.000 € bei J) auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgaben-
positionen als Belastung im Budget bestehen. Zusätzlich müssen seit 2025 nochmals 300.000 € ein-
gespart werden. Das hat zur Folge, dass bereits aus den Konsolidierungsbeschlüssen der Vorjahre
spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen Angeboten Ein-
schnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Wegfall von Ferienan-
geboten unvermeidlich werden, gleichwohl eigentlich eine Ausweitung z. B. der pädagogischen Ange-
bote erforderlich wäre.
Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt ab 2025 die Vorgabe, in der Personalbewirtschaftung
6 % der Personalausgaben pro Jahr als Dienststelle einzusparen (2021 bis 2024 galt die Vorgabe von
5 %). Im Jugendamt ist nur der Kita-Bereich von dieser Regelung ausgenommen. Für das Jugendamt
bedeutet dies, dass Einsparungen in Höhe von rd. 3,8 Mio. € durch Vakanzen bzw. verzögerte
(Nach-) Besetzungen von Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in wel-
cher Form diese Kürzungen erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Um
an fachlich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Un-
terstützung auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden, wie in den vergangenen Jahren,
deutliche Einschnitte an anderen Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein. Zusätzlich trägt
das Jugendamt mit einer Einsparung von rd. 22 Vollkraftstellen zur sog. Flexi-Konsolidierung bei.
Die für das Haushaltsjahr 2026 beantragten Stellenschaffungen umfassen ausschließlich absolut not-
wendige Bedarfe. Sie sind für die Sicherung des Kinderschutzes und der Kinderbetreuung, die Auf-
rechterhaltung des Dienstbetriebs sowie zur fachgerechten Umsetzung neuer gesetzlicher Aufgaben
notwendig. Auf die Erfordernisse einer angemessenen Stellenausstattung insbesondere bei den ho-
heitlichen Aufgaben des Kinderschutzes ist besonderes Augenmerk zu legen und die Organisation so
aufzustellen, dass sie diesen Aufgaben im gesetzlich vorgegebenen Maß nachkommen kann. Dies
haben Sozialreferentin und Jugendamtsleitung in der innerstädtischen Abstimmung und gegenüber der
Stadtspitze wiederholt deutlich gemacht und auf eine adäquate Ausstattung gedrungen.
Insbesondere betrifft dies die Personalbedarfe
zur Sicherstellung des Kinderschutzes im Aufgabenbereich des ASD, im Sachgebiet Vormund-
schaft, in der Koordinierenden Kinderschutzstelle und im KJND;
zur Umsetzung der Vorgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kinder-
und Jugendhilfezentrums (KJHZ);
Ebenfalls dringend erforderlich sind Personalbedarfe
zur Ausbildung von Ergänzungskräften als pädagogisches Fachpersonal für Kitas und Sicherstel-
lung einer guten fachlichen und persönlichen Betreuung und Anleitung
zur weiteren Umsetzung eines inklusiven Konzepts in städtischen Kindertageseinrichtungen und
zur Inbetriebnahme eines Familienzentrums im neuen Stadtteil Lichtenreuth;
zur Vorbereitung der Inbetriebnahme des neuen Kinder- und Jugendhauses Altstadt und zur Siche-
rung des Jugendpartizipationsmodells laut!;
zur Vorbereitung des Betriebs im Frontoffice als Serviceteam für Besucherinnen und Besucher im
Frontoffice des neuen Stadthaus Q im Sinne eines zukunftsfähigen und bürgernahen Dienstleis-
tungsbereiches des Jugendamts und
im Hinblick auf die Optimierung von Organisationsstrukturen, um die Sicherstellung des Dienstbe-
triebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Aufgabengebieten zukunftsfähig gewährleisten zu
können.
Für wenige Stellen, insbesondere auch für finanziell geförderte Aufgabenwahrnehmungen wird eine
Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt.
In der Vorlage ist bereits der Abstimmungsstand (10.10.2025) mit der Verwaltung und der Stadtspitze
zu den Stellenschaffungen für die Aufgabenfelder des Jugendamts (20,13 Vollkraftstellen) zum Haus-
halt 2026 dargestellt. Die Vorlage enthält ebenfalls die für den Personal- und Organisationsausschuss
am 21.10.2025 vorgeschlagenen Änderungen zur Fortführung der befristeten Stellen.
Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-
tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände (K3-Budget), die einen ent-
sprechenden Antrag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2026 wurde durch Ref I/II eine maxi-
male Erhöhung um 2 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maxi-
mal um 2 % bereits eingeplant. Erhöhungs- und Neuanträge auf Zuschüsse wurden dieses Jahr be-
sonders restriktiv von der Verwaltung des Jugendamts geprüft. Fachlich konnte der Argumentation der
Träger und Verbände in fast allen Fällen gefolgt werden. Außerdem weisen diese wiederholt darauf
hin, dass die städtischen Zuschüsse seit Jahren nicht mit der Kostenentwicklung Schritt halten, sodass
die Finanzierungslücke angewachsen sei. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage emp-
fiehlt die Verwaltung für 2026 aber dennoch nur wenige Positionen dem Jugendhilfeausschuss zum
Beschluss.
Mit dem im Herbst 2025 gestarteten Prozess der Sozialkonferenz soll ein gemeinsames Verfahren zwi-
schen Stadtpolitik, Trägern und Stadtverwaltung etabliert werden, um ab 2027 für die zuschussfinan-
zierten Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit und der Jugendhilfe in Nürnberg eine trag- und zukunftsfä-
hige Finanzierungsbasis unter Berücksichtigung der fachlichen Notwendigkeit und der haushalteri-
schen Möglichkeiten zu entwickeln.
Die Planansätze für das bewegliche Vermögen wurden bereits für das kommende Haushaltsjahr fest-
gelegt und liegen leicht unter dem genehmigten Betrag des Vorjahres – es konnten 44 % der Beantra-
gungen berücksichtigt werden. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP) enthält alle laufenden Maß-
nahmen für den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem mel-
dete Ref. V den Neubau des Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Reutersbrunnenstraße zum MIP
2026 – 2029 an.
Neben den oben beschrieben Konsolidierungsbeiträgen bei den laufenden Ausgaben (K1-Budget) und
Personalausgaben (K2-Budget) muss der Regierung von Mittelfranken noch ein weiteres umfangrei-
ches Konsolidierungspaket zum Haushalt 2026 vorgelegt werden (siehe dazu Seite 12).
Aufbau der JHA-Vorlage
Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 468 Leistungen, 90 Zuschuss- und 8 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.
Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:
3 Inhaltsverzeichnis
4 Rückblick Rechnungsergebnis 2024
5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2022 bis 2024
6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung
7 Begründungen zu Stellenschaffungen
8 Begründungen zu Zuschussanträgen
9 Übersicht 2026 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen
10 Produkthaushalt 2026 Übersicht
11 Budgetbericht 2026
12 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen
13 - 15 Mittelfristiger Investitionsplan 2026-2029
16 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-
plätze für 2025 und 2026
17 Produktdatenblätter 2026
- Stellenschaffungen
Die AdO zum Stellenplan 2026 vom 19.03.2025 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen engen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor. Der weiterhin deutlich eingeschränkte Handlungsspielraum ermöglicht den Dienststellen daher erneut nur Stellenschaffungsanträge für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen insbesondere für den Ausbau der Kinderbetreuung und für Stellen, für die eine finanziellen Deckung vorliegt. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen nur in äußerst begrenztem Umfang für unabweisbare dringliche Bedarfe möglich. Darüberhinausgehende Bedarfe sind dann durch Umorganisation und Umschichtung von Personalkapazitäten zu decken.
Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-
lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,
Digitales und Recht (BDR).
Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2026 werden nach der Zuordnung zu
den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:
1.1 Dringende Stellenbedarfe
Es folgen nachrichtlich:
1.2 Hebungsanträge
1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung
Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Abstimmungsstand (10.10.2025) mit der Verwaltung und der Stadtspitze zu den Stellenschaffungen zum Haushalt 2026. Die Vorlage enthält ebenfalls die für den Personal- und Organisationsausschuss am 21.10.2025 vorgeschlagenen Änderungen zur Fortführung der befristeten Stellen.
| 1.1 Dringende Stellenbedarfe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung | Eingrup- pierung Antrag | Umfang/ VK | Aktueller Stand | Abstimmungsstand 10.10.2025 VK |
| 1 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Frei- stellung der Leitung im Fa- milienzentrum Lichtenreuth- Erzieher/in | S8a | 1,00 | S8a: 0,25 | |
| 2 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Aus- bilder/in modulare Qualifizie- rung KiPrax | S11b | 0,77 | Anrechnung vor- handener Stellen im Stellenplan J/B1 | S11b: 0,77 |
| 3 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung-Inklu- sionsfachkraft in Einrichtun- gen mit inklusivem Betreu- ungsangebot | S12 | 2,80 | S12: 2,80 Stellenvermerke: Z DV, X | |
| 4 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertageseinrichtun- gen, Kinderbetreuung- Abteilungsleiter/in | S18 | 1,00 | S18: 0,75 | |
| 5 | 366100 | J/B2-Fachstelle Internatio- nale Jugendarbeit- Sozialpädagoge/in | S12 | 0,26 | S12: 0,26 Stellenvermerke: Z, ZV, F 12/27 | |
| 6 | 366100 | J/B2-Kinder- und Jugendar- beit, Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung laut! Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | S12: 1,00 Stellenvermerk: X | |
| 7 | 363300 | J/B3-Umsetzung SGB XIV- Sachbearbeiter/in | E10 | 1,00 | 0,00 | |
| 8 | 363900 | J/B3-Koordinierende Kinder- schutzstelle, Frühe Hilfen- Sozialpädagoge/in | S12 | 0,50 | S12: 0,50 Stellenvermerk: Z ZT 19% | |
| 9 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), administrative Unterstützung Abteilungsleitungen- Sachbearbeiter/in | E8 | 1,00 | E8: 0,50 |
| 10 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Infrastruktur neue Stadtviertel, Personalbemessung- Sozialpädagoge/in | S14 | 2,00 | S14: 1,00 |
|---|---|---|---|---|---|
| 11 | 363900 | J/B3 Allgemeiner Sozial- dienst (ASD), Teilkompensa- tion von Fallarbeit der Regionalleitungen- Sozialpädagoge/in | S14 | 3,00 | S14: 3,00 |
| 12 | 367601 | J/B3-KJND, Kooperations- stelle Kinderschutzaufga- ben- Sozialpädagoge/in | S12 | 1,00 | S12: 1,00 Stellenvermerk: Z DV |
| 13 | 363500 | J/B3-Amtsvormundschaft/ Amtspflegschaft, Personalbemessung- Vormund | E9c A10 S12 | 2,00 | E9c: 2,00 |
| 14 | 363300 | J/B3-Wirtschaftliche Jugendhilfe, Organisationsentwicklung- Sachbearbeiter/in | E9b | 2,00 | E9b: 2,00 |
| 15 | 367600 | J/B3-Kinder- und Jugendhil- fezentrum, heilpäd. Grup- pen, Anpassung des Personalbedarfs- Erzieher/in | S8b | 0,95 | S8b: 0,80 |
| 16 | 364000 | J/B4-Personalabteilung, Per- sonalbemessung- Sachbearbeiter/in | E8 | 0,50 | E8: 0,50 |
| 17 | 364000 | J/B5-Bürgerdienstleistun- gen, Frontoffice StadthausQ, Service Team- Verwaltungskraft | E6 | 3,00 | E6: 1,00 |
| 18 | 364000 | J/D-Regionale Kommission Franken | E5 E10 | 0,50 1,50 | E5: 0,50 E10: 1,50 Stellenvermerk alle: X, Z DV |
| 1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe | 25,78 | 20,13 |
Legende Stellenvermerk: X = gesperrte Stelle Z = Stelle mit Fremdmittelfinanzierung DV = Stelle mit finanzieller Deckung ZT = Stelle mit Teilfinanzierung F = Stelle mit Fristvermerk ZV = Stelle mit Deckung durch Fremdmittel
| 1.2 Hebungsanträge | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung/ Stellenplan- nummer | Eingrup- pierung Antrag | Umfang/ VK | Aktueller Stand | Stand Vorlage zum POA am 21.10.2025 |
| 19 | 363500 | 520.5601 Abteilungsleiter/in | A14 | 1,00 | Kein Begutachtungsvor- schlag | |
| 20 | 363500 | 520.5611 Prozessvertre- ter/in, herausgeh. Sachbearbeiter/in | A11 | 1,00 | Kein Begutachtungsvor- schlag; Ausweisung der Stelle zum HH 2026: A11 | |
| 21 | 363500 | 520.5612-520.5632 Vormund | A11 | 3,35 | Kein Begutachtungsvor- schlag | |
| 22 | 364000 | 520.6202 Sachbearbeiter/in | A11 | 1,00 | Kein Begutachtungsvor- schlag; Ausweisung der Stelle zum HH 2026: A10 | |
| 1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge | 6,35 |
| 1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Stellen- plan- nummer | Bezeichnung | Eingrup- pierung | Umfang/ VK | Antrag | Stand Vorlage zum POA am 21.10.2025 |
| 23 | 520.1401- 520.1405 | J/B1-Personalbonus- Verwaltungskraft | E5 | 5,00 | Fristverlängerung bis 31.12.2026 | Fristverlängerung bis 31.12.2026 |
| 24 | 520.1010- 520.1021 | J/B1-Personalbonus-päd. Fachkräfte, Kinderpfleger/innen | S3 | 11,38 | Fristverlängerung bis 31.12.2026 | Fristverlängerung bis 31.12.2026 |
| 25 | 520.4243 | J/B2-Koordinierungsstelle Jugendhilfe und Sport- Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | Entfristung | Entfristung |
| 26 | 520.4927 520.4928 | J/B3-KJSG Modellkommu- nenprojekt- Sozialpädagoge/in Verwaltungsfachkraft | S15 E 7 | 0,50 0,42 | Fristverlängerung bis 31.12.2027 | Fristverlängerung bis 31.12.2027 |
| 27 | 520.5270 | J/B3-Careleaver- Sozialpädagoge/in | S12 | 0,70 | Entfristung | keine Begutachtung zum Haushalt 2026 |
| 28 | 520.6211 | J/B4-Koordination WLAN- Anbindung Einrichtungen J | E10 | 0,50 | Fristverlängerung bis 31.12.2027 | Fristverlängerung bis 31.12.2027 |
| 1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung / | ||||||
| 18,58 | ||||||
| Entfristung |
2. Zuschüsse und Sachkosten
Nach Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden teilweise Anpassungen, hier insb. im Zuschussbereich K3, bereits im Haushaltsplanentwurf für 2026 eingesetzt bzw. sind für die Aufnahme ins Kämmereipaket vorgesehen. Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich“ ausgewiesen. In der Entscheidungsvorlage werden nur die Positionen aufgeführt, die seitens des Jugendhilfeausschusses in der Etat-Sitzung zum Haushalt 2026 beantragt werden sollen zu den Haushaltsberatungen.
2.1 Zuschüsse
Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen gemäß durchschnittlicher tariflicher Steigerung sind in den Haushaltsplanentwurf 2026 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte für 2026 eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 2%. Erhöhungs- und Neuanträge auf Zuschüsse wurden dieses Jahr besonders restriktiv von der Verwaltung des Jugendamts geprüft. Fachlich konnte der Argumentation der Träger und Verbände in fast allen Fällen gefolgt werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung für 2026 aber nur wenige Positionen dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist in der Beilage 9 aufgeführt. Die Anträge zur Beschlussfassung für den JHA-Etat sind noch nicht im Haushaltsplan 2026 enthalten.
| Nr. | Produkt | Kostenstelle | Bezeichnung | Beschlussvorschlag | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| JHA zum Haushalt | zum Planentwurf | |||||||
| 2026 | 2026 | |||||||
| 1 | 365300 | Z365300013 | Qualitative Weiterentwick- lung | 2.549.013 € | 108.313 € | |||
| 2 | 367601 | Z367601001 | Schlupfwinkel e.V. – Sleep In | 501.800 € | 78.100 € | |||
| 3 | 363900 | Z363900008 | Treffpunkt e. V. – KogA, TOA | 400.951 € | 31.651 € | |||
| 4a | 363900 | Z363900012 | Frühe Hilfen – Babylotsin- nen (Klinik Hallerwiese) | 683.818 € | 65.118 € | |||
| 4b | 363900 | Z363900012 | Frühe Hilfen – Mobile | 25.800 € | ||||
| Sprechstunde (sozial ange- | ||||||||
| spannte Quartiere) | ||||||||
| 4c | 363900 | Z363900012 | Frühe Hilfen – Gruppenan- | 20.400 € | ||||
| gebote (sozial angespannte | ||||||||
| Quartiere) | ||||||||
| Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse | + 329.382 € |
1
2
3
4a
4b
4c
- 329.382 €
2.2 Sachkosten K1 Budget
Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2024 bis 9/2025 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte bisher noch keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2026 erfolgen bzw. wird derzeit die Aufnahme ins Kämmereipaket zum Haushalt 2026 noch geprüft:
| Nr. | Produkt | Leistung/ Kostenstelle | Bezeichnung | Beschlussvorschlag | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| JHA zum Haushalt | zum Haushalts- | ||||||
| 2025 | planentwurf 2026 | ||||||
| 1 | versch. | versch. | Qualitative Weiterentwick- lung (kommunaler Träger)1 | 378.240 € | + 27.950 € | ||
| 2 | 365400 | L365400001 | Tagespflege – Erhöhung Fehltage für TP Personen2 | 8.876.200 € | + 63.000 € | ||
| 3 | 363100 | versch. | Gruppenpäd. Angebote der Jugendsozialarbeit in sozial angespannten Quartieren | 112.304 € | + 10.000 € | ||
| Zur Cannabis Prävention wurde bereits im gem. JHA/SchulA am 20.06.2024 sowie im JHA-ETAT am | |||||||
| 24.10.2024 aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ein fachlicher Beschluss gefasst und zum Haushalt | |||||||
| 2025 die dafür notwendige Stelle geschaffen, jedoch nicht die dazugehörigen Sachmittel bereitgestellt. | |||||||
| Diese Position wurde erneut von J zum Haushalt 2026 angemeldet, sie konnte bisher aber weder im Haus- | |||||||
| haltsplan noch über das Kämmereipaket zum Haushalt 2026 berücksichtigt werden. | |||||||
| 4 | 363101 | Aufwand | Cannabis Prävention | 28.000 € | +28.000 € | ||
| Gesamt Beschlussvorschlag Sachkosten | +128.950 € |
Leistung/
Kostenstelle
4
+128.950 €
2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan 2026-2029
| Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2026 – 2029 (MIP 2026 – 2029) weist für Maßnahmen | ||
|---|---|---|
| des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind, | ||
| insgesamt ein Volumen von 48,9 Mio. EUR aus3 (entspricht rd. 8 % am Gesamtvolumen des MIP 2026 | ||
| – 2029). Die Einbringung neuer Maßnahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des | ||
| Haushalts zu den Stadtratsberatungen erfolgen. | ||
| Angemeldet zum MIP 2026 - 2029 wurden seitens des Geschäftsbereichs Ref. V folgende Maßnahmen | ||
| des Jugendamtes: | ||
| Reutersbrunnenstraße 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder- | ||
| und Jugendhilfezentrum (KJHZ) mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Teil- | ||
| abriss (Projekt-Freeze im Juli 2025 erhalten) | ||
| Saarbrückener Str. 26, Generalsanierung und Erweiterung der Kita (Projekt-Freeze für | ||
| Oktober 2025 geplant) | ||
| Grünewaldstraße 18 a, Sanierung (Projekt-Freeze für Oktober 2025 geplant). | ||
| Ein Konsolidierungspaket zum Haushalt 2026 wird derzeit zusammengestellt. Ziel | ||
| der Stadtspitze ist es, dieses den Mitgliedern des Stadtrats zum Beschluss vor- | ||
| zulegen. Über den aktuellen Stand wird mündlich in der Sitzung berichtet. |
1 s. JHA Vorlage TOP 3 vom 25.09.2025 sowie Beilage 6 der Vorlage – Liste der Beschlüsse finanzielle Auswirkungen 2 s. JHA Vorlage TOP 4 vom 25.09.2025 sowie Beilage 6 der Vorlage – Liste der Beschlüsse finanzielle Auswirkungen, bereits im Haushaltsplanentwurf 2026 enthalten. 3 daneben sind noch weitere Baumaßnahmen Grundschule mit Betreuung (Kombi oder Hort in versch. Schnittstellenprojekten) im Mittelansatz des Schulbereiches (rund 214,5 Mio. bei Ref. IV) enthalten.