HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (21.10.2025)

Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen"

Anlage · 21.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Anmelden zum Merken und Verfolgen
Personal- und Organisationsausschuss Fürther Straße Kulturausschuss Gesundheitsausschuss Eberhardshof Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 1

Fortführung befristeter Stellen

Geschäftsbereich OBM

Bürgermeisteramt

Seit 01.01.2019 wird die Stelle Nr. 001.0114 durch Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als Projektstelle „Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung“ finanziert. Neben der Administration des Netzwerks und der originären Präventions- und Beratungsarbeit hat diese Arbeit große Akzeptanz bei den Dialogpartner*innen in den Nürnberger Moscheegemeinden erworben. Sie fungiert für die Stadtspitze zwischenzeitlich als Ansprechpartner für alle Fragen der Zusammenarbeit mit den muslimischen Gemeinden Nürnbergs. Zudem wird das Nürnberger Präventionsnetzwerk auch vom StMAS als eines seiner Vorzeigeprojekte gewürdigt. Das überaus erfolgreiche Projekt soll nach mündlicher Aussage des StMAS auch in 2026 fortgeführt werden. Der entsprechende Verlängerungsantrag wird von MRB, sobald dies möglich ist, gestellt. Die Fristverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle hängt von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z sichergestellt.

001.0114 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.25 F 12.26

Amt für Stadtforschung und Statistik

Bei der Deckung des Personalbedarfs für Wahlen zeigt sich bei StA ein erheblicher Mehraufwand. Gleichzeitig hat sich der Bedarf an Wahlvorständen in den letzten 15 Jahren von 438 auf 726 und damit die erforderliche Zahl an Wahlhelfenden von 3.500 auf fast 6.000 erhöht. Hierzu muss ein Pool von mittlerweile ca. 15.000 Wahlhelfenden betreut werden, auch dieser Aufwand steigt stetig. Die Fortführung der Stelle ist zur Bewältigung der Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 erforderlich, entsprechend wird eine Verlängerung der Befristung bis 06.26 vorgeschlagen.

130.5130 0,50 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.25 F 06.26

Rechtsamt

Die WBG KOMMUNAL GmbH wird auch in 2026 weiterhin Großbauprojekte für die Stadt durchführen. Den größten Aufwand wird die Maßnahme Neubau Neues Gymnasium verursachen, da sich der Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums in der Endphase befindet. Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP-Vergaben fragt die WBG KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen des Vergabemanagements Nürnberg (VMN) an. Das Vergabemanagement des Rechtsamts ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe vollständig ausgelastet. Mit dem vorhandenen Personal ist der angekündigte Mehraufwand nicht zu bewältigen. Die WBG KOMMUNAL GmbH hat für ein weiteres Jahr die vollständige Finanzierung dieser Stelle zugesichert. Eine weitere Verlängerung über 2026 hinaus ist sehr wahrscheinlich. Eine Fristverlängerung entsprechend der Beantragung bis Dezember 2026 (F 12.26) wird befürwortet. Der Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.

300.3195 0,50 Gutachter/in E 12 F 12.25 F 12.26

Ordnungsamt

Die Stelle wurde ursprünglich als Springerstelle zwischen der Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle zur Überbrückung größerer und mittelfristiger Personalengpässe eingerichtet. Im Laufe der Zeit konnte die Stelle auch mit den Tätigkeiten der anderen Sachbearbeiter - Stellen des Typs 3 (320.1270 bis 320.1280) im Sachgebiet betraut werden, wozu neben den komplexen und ineinandergreifenden Tätigkeiten in der Sachbearbeitung vor allem der schwierige Parteiverkehr gehört.(cid:9)(cid:9)(cid:9)(cid:9) Es wurde eine Entfristung der Stelle beantragt, da sich die Anzahl der Vorsprachen aufgrund gesetzlicher Änderungen, die erneute bzw. zusätzliche Antragstellungen erforderlich machen (z.B. Berufskraftfahrerqualifikationsregister, Umtauschmöglichkeiten für 5 weitere Staaten, mehr Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung) weiter erhöht. Außerdem wird eine Sonderregelung hinsichtlich ukrainischer Führerscheine erwartet. (cid:9)(cid:9)(cid:9)(cid:9) Der Einschätzung der Dienststelle kann seitens DiP grundsätzlich gefolgt werden. Da aber noch kein dauerhafter Personalbedarf nachweisbar ist, wird vorgeschlagen, die Stelle um weitere 4 Jahre zu befristen.

320.1282 1,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 3 A 8 F 12.25 F 12.29

Die Stelle im Bereich Fahreignung, Pers.-/Güterkraftverkehr wurde zum Haushalt 2023 befristet bis 12/2026 geschaffen, um die massiven Bearbeitungsrückstände abzuarbeiten. Im Aufgabenfeld "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug" bestehen allerdings weiterhin Bearbeitungszeiten von ca. 6 Monatent. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass den Fahrerlaubnisbehörden ein höheres Maß an Vorermittlungen bei der Eignungsüberprüfung von Inhabern einer Fahrerlaubnis und damit vor Anordnung von Begutachtungen abverlangt wird. Durch diese Vorermittlungen wie z.B. der Anforderung von Attesten zu Erkrankungen, Aufenthaltsermittlungen oder der Abfrage des Drogenkonsumverhaltens hat sich der Bearbeitungsaufwand pro Fall deutlich erhöht. Es ist absehbar, dass die Kapazitäten dauerhaft zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich sind. Daher wird die beantragte Entfristung der Stelle bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorgeschlagen.

320.1232 1,00 SACHBEARBEITER/IN E9b F 12.26 unbefristet

Bürgeramt Mitte

Die Gesamtbevölkerung in Nürnberg wächst kontinuierlich. Zum 01.02.2022 hatte Nürnberg ca. 540.000 Einwohner/innen, zum 01.02.2025 bereits ca. 550.000 Einwohner/innen. Diese Entwicklung führt zwangsläufig zu einer langfristig weiter steigenden Inanspruchnahme der Leistungen des Bürgeramtes. Mit der Fertigstellung des „Stadthauses Q“ soll dort eine größere Außenstelle des Bürgeramtes Mitte eingerichtet werden. Zur Steigerung des Bürgerservices wurde im Vorgriff bis zur Fertigstellung des "Stadthauses Q" das Interims-Bürgeramt Eberhardshof vorübergehend gegenüber in der Fürther Straße 232 aufgebaut und eröffnet. Die Stellen wurden im Sachgebiet "Meldewesen" ursprünglich zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsaufkommens aufgrund der Ukraine Krise befristet geschaffen. Da das Bürgeramt Eberhardshof im "Stadthaus Q" jedoch als dauerhafte Einrichtung vorgesehen ist, sind die Kapazitäten bis auf Weiteres zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Die Entfristung wird empfohlen.

330.5125 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 unbefristet 330.5135 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 unbefristet 330.5140 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 unbefristet 330.5145 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 unbefristet 330.5160 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 unbefristet

Amt für Migration und Integration

Seit dem Ausbruch des Ukraine Krieges am 24.02.2022 halten sich als Folge dessen inzwischen ca. 10.000 neu zugewanderte Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (Stand 13.04.2025) in Nürnberg auf, die als Geflüchtete nach Deutschland eingereist sind. Der Zuzug von Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, hält weiter an. Zudem erfolgt auch eine Weiterwanderung innerhalb Deutschlands.

Die aktuell geltende mehrfach verlängerte Regelung sieht vor, dass bei erfüllten Voraussetzungen die Aufenthaltstitel Geflüchteter aus der Ukraine nach § 24 AufenthG bis zum 04.03.2026 erteilt bzw. verlängert werden dürfen. Der Schutz nach § 24 AufenthG ist nicht dauerhaft, sondern befristet. Er wird gewährt, solange der vorübergehende Schutz aufgrund des Beschlusses der EU in Kraft ist. Nachdem der Ukraine Krieg jedoch unverändert anhält und derzeit noch kein Ende absehbar ist, besteht die Aufgabenstellung für die Ausländerbehörde zunächst fort.

Die Stellen wurden in der Abteilung "Aufenthaltsbegleitung" ursprünglich befristet zur Verfügung gestellt, um die Dauer des Ukraine Krieges und damit die Fallzahlentwicklung abzuwarten. Aufgrund des weiter andauernden Ukraine Krieges sind die Kapazitäten zur weiteren Aufgabenerfüllung erforderlich. Erst im Anschluss kann beurteilt werden, in welchem Umfang dauerhaft zusätzliche Kapazitäten notwendig sind. Der beantragten Entfristung der Stellenkapazität sollte deshalb zunächst nicht entsprochen werden.

Anfang Januar 2025 wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe (Task-Force) vor allem zum Abbau der Bearbeitungsrückstände und zur Erprobung neuer Arbeitsprozesse eingerichtet. Die am 16.09.2025 vom Personal- und Organisationsausschuss (POA) beschlossene Verstetigung der Task-Force im Stellenplan führt zur Umwidmung der Stelle Nr. 335.0210. Die zukünftige Funktion der Gruppenleitung ist eine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung.

Eine befristete Weiterführung bis Ende 2027 bzw. für die Stelle Nr. 335.0210 die Entfristung wird vorgeschlagen.

335.0210 1,00 Gruppenleiter/in, Sachbearbeiter/in E 10 F 12.25 unbefristet 335.1136 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 TGA E 9a F 12.25 F 12.27 335.1236 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 TGA E 9a F 12.25 F 12.27 335.1237 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 TGA E 9a F 12.25 F 12.27 335.1385 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 1 TGK E 9a F 12.25 F 12.27

Zum 31.12.2022 ist das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft getreten. Gesetzgeberisches Ziel ist es, mit einer niederschwelligen Prüfung und Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels die Chance auf eine schnelle wirtschaftliche und kulturelle Integration zu gewährleisten. Bei Sicherung des Lebensunterhaltes ist ein Hineinwachsen in die regulären Anschlussaufenthaltstitel möglich. Damit soll eine Abhängigkeit von steuerfinanzierten Sozialleistungen reduziert bzw. vermieden werden. Das Chancenaufenthaltsrecht tritt am 31.12.2025 außer Kraft.

Die Stellen wurden in der Abteilung "Aufenthaltsbegleitung" ursprünglich befristet zur Verfügung gestellt, um die geschätzte Fallzahlenentwicklung und eine mögliche Folgeregelung abzuwarten. Aufgrund der im neuen Koalitionsvertrag angekündigten Folgeregelung des Chancenaufenthaltsrechts ist eine Verlängerung der Stellenkapazität angezeigt. Die beantragte Entfristung der Stellenkapazität sollte aufgrund der im neuen Koalitionsvertrag angekündigten Befristung der Folgeregelung bis zum 31.12.2027 nicht entsprochen werden. Eine befristete Weiterführung bis Ende 2027 wird vorgeschlagen.

335.1197 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 F 12.27 335.1297 1,00 Schalterkraft E 7 F 12.25 F 12.27

Geschäftsbereich 2. BM

2. Bürgermeister

Das Portfoliomanagement im Kontext der weiteren Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle, der Ermöglichungsräume des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes, aber auch vor dem Hintergrund des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz entwickelte sich zu einem andauernden, strategischen Schwerpunkt bei 2. BM. 2023 wurde die Stelle "Kommunikationsmanagement ehem. Reichsparteitagsgelände" drittmittelfinanziert geschaffen, um Kommunikationsstrukturen zur Abstimmung der vielfältigen und sich im Zeitablauf verändernden Projektschwerpunkte aufzubauen, zu etablieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln und eine proaktive, abgestimmte Kommunikation zu gewährleisten. Ursprünglich war die Finanzierung der Stelle bis einschließlich August 2026 zugesagt. Angesichts der andauernden Relevanz der genannten Projekte und der Notwendigkeit eines kontinuierlichen Kommunikationsprozesses, um u.a. einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen zu vermitteln sowie die nationalen und internationalen Medien anzusprechen, wird eine Fristverlängerung entsprechend der Beantragung bis August 2029 (F 08.29) befürwortet. Die Bezuschussung der Stelle erfolgt weiterhin vollständig durch das Staatstheater Nürnberg. Der Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.

002.0119 1,00 Sachbearbeiter/in E 13 F 08.26 F 08.29

Museen der Stadt Nürnberg

Die zum Haushalt 2025 mit einem Fristvermerk F 05.26 geschaffene und durch Drittmittel finanzierte Stelle widmet sich der digitalen Sicherung und wissenschaftlichen Erschließung von Kunstwerken Albrecht Dürers, die sich in städtischem Besitz befinden. Ziel ist es, diese über die Forschungsplattform „duerer.online“ auch international für Bildungs- und Forschungszwecke zugänglich zu machen.

Durch Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und Mittel aus dem KuM Budget, ist die Finanzierung für weitere sieben Monate bis zum Ende des Projekts Ende 2026 ohne zusätzliche Belastung des Gesamthaushaltes gesichert. Die Deckung wurde von Stk anerkannt. Die Stelle erhält den neuen Fristvermerk F 12.26. Der Zuschussvermerk Z bleibt bestehen.

410.0040 0,50 Wissenschaftliche Mitarbeiter/in E 13 F 05.26 F 12.26

Amt für Kultur und Freizeit

Der Stab Kinderkultur konzipiert und organisiert vielfältige Formate kultureller Bildung sowie Kinderkulturveranstaltungen, darunter die Kindertheaterreihe und die KinderUni. Zum Haushalt 2016 wurden zusätzliche 0,13 VK für Planung, Organisation und Durchführung dieser Aktivitäten geschaffen – vollständig finanziert aus dem Paula-Maurer-Nachlass, der gezielt für Kinderkulturaktivitäten bereitgestellt wurde. Da die 100%ige Drittmittelfinanzierung der Stelle für ein weiteres Jahr gesichert ist, wird die Verlängerung der Stellenkapazität vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.26 und einen Zuschussvermerk Z.

416.0061 0,13 Päd. Mitarbeiter/-in E 9b F 12.25 F 12.26

Das Programm Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in Nürnberg (MUBIKIN) wurde im Schuljahr 2011/12 ins Leben gerufen und basiert auf einer Kooperationsvereinbarung, die zum 31.08.2026 endet. MUBIKIN wird bislang maßgeblich von der Stadt Nürnberg und der Stiftung Persönlichkeit getragen.

In einer Presseerklärung vom 30.07.2024 sprach sich die Stadtspitze für die Überführung des Programms in alleinige städtische Trägerschaft aus; ein entsprechendes Konzept wurde am 09.05.2025 vom Amt für Kultur und Freizeit (KuF), bei dem die Geschäftsführung für das Programm liegt, im Kulturausschuss vorgestellt und von diesem befürwortet.

Mit dem Ende der Kooperationsvereinbarung übernimmt die Stadt Nürnberg ein Musikförderprogramm unter städtischer Trägerschaft auf der Basis des bisherigen städtischen Anteils. Mehrkosten entstehen der Stadt durch die Fortführung demzufolge nicht.

Damit das Förderprogramm für musikalische Bildung in Nürnberg weiterhin fortgeführt werden kann, werden die unten aufgeführten Stellen (6,0 VK Musikschullehrkraft sowie 1,0 VK Koordination MUBIKIN) zur Entfristung vorgeschlagen. Die Frist- und Zuschussvermerke werden entfernt.

Die Stelle Nr. 416.4265 (Sprengelkoordination MUBIKIN) wird ebenfalls zur Entfristung vorgeschlagen. Diese Stelle entstand 2018 aus der Teilung einer bereits vorhandenen unbefristeten und nicht drittmittelfinanzierten Stelle (416.4260). Die neue Stelle Nr. 416.4265 sollte nur für die Laufzeit des Projekts Aufgaben für MUBIKIN übernehmen und erhielt deshalb einen Fristvermerk analog zu den anderen MUBIKIN Stellen. Der Fristvermerk wird entfernt.

416.0062 1,00 Koordinator/in MUBIKIN E 10 F 08.26 unbefristet 416.4265 0,67 Sprengelkoordinaton MUBIKIN E 9b F 08.26 unbefristet 416.4410 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet 416.4411 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet 416.4412 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet 416.4413 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet 416.4414 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet 416.4415 1,00 Musikschullehrkraft E 9b F 08.26 unbefristet

BildungsCampusNürnberg

Beantragt wird die Fristverlängerung von zwei Stellen zur Durchführung von Berufsintegrationsklassen (BIK). Die Prüfung, ob das Bildungszentrum des Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ) im Schuljahr 2025/2026 erneut Berufsintegrationsklassen anbieten kann, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird vorgeschlagen, die drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die derzeit bis 31.12.2025 befristet und mit einem Sperrvermerk X und Zuschussvermerk Z versehen sind, für eine etwaige Fortführung des Projekts BIK bzw. Folgeprojekte unter Beibehaltung der Stellenplanvermerke X und Z bis 31.12.2026 zu verlängern. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.

420.3121 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.25 F 12.26 420.3128 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.25 F 12.26

Die Stelle Nr. 420.3504 wurde 2023 mit einem Fristvermerk F 12.23 und einem Zuschussvermerk Z für die Fortführung der Online-Kurse neben den Präsenzangeboten in der Abteilung Grundbildung und der nachzuholenden Schulabschlüsse geschaffen. Zu den Haushalten 2024 und 2025 wurde die Befristung der Stelle jeweils um ein weiteres Jahr bis Ende 2025 verlängert. Für eine weitere Verlängerung der Stelle stehen derzeit nur Fördermittel für den Umfang von 0,5 VK der insgesamt 0,77 VK der Stelle zur Verfügung. Die Verlängerung der Befristung bis Ende 2026 (Fristvermerk F 12.26) wird daher unter Anbringung eines Sperrvermerks X im Umfang von 0,27 VK befürwortet. Für die Entfernung des Sperrvermerks wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung über Drittmittel nachweisen. Der vorhandene Stellenvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.

420.3504 0,77 Kursplaner/in E 9b F 12.25 F 12.26

Auf der Grundlage des zum 01.04.2012 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurden BCN Personalkapazitäten für Beratungen und Verwaltungstätigkeiten im Projekt Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) befristet bis 31.12.2025 zur Verfügung gestellt. BCN intendiert die Fortsetzung des Projekts ab 2026 bis vorerst Ende 2028. Derzeit läuft das Beantragungsverfahren für das Projekt. Die Erteilung des Bewilligungsbescheids ist noch in 2025 zu erwarten. Damit BCN sich weiterhin im Rahmen des Projekts engagieren kann, wird die Verlängerung der bisher vollständig drittmittelfinanzierten Stellen bis zum 31.12.2028 empfohlen. Die Zuschussvermerke Z bleiben unverändert bestehen und die Stellen werden alle mit einem Sperrvermerk X versehen. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.

420.0610 1,00 Leiter/in Projekt ZAQ E 10 F 12.25 F 12.28 420.0611 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0612 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0613 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0614 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0615 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0616 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0617 0,88 Verwaltungsfachkraft A 6/A 7 F 12.25 F 12.28 420.0618 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0619 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0620 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28 420.0621 0,40 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28

Integration ist eine bleibende Aufgabe für Kommunen und es ist weiterhin Ziel, zugewanderten Menschen schnellstmöglich v.a. drittmittelgeförderten Deutschunterricht zu ermöglichen und sie so in die Lage zu versetzen, sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Der BCN ist als Träger für vom BAMF geförderte Integrations- und Berufssprachkurse anerkannt und erhält in diesem Zusammenhang Drittmittel für das Kursangebot vom BAMF. Für die Planung, Koordination und Organisation der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren sowie die verwaltungsmäßige Begleitung und Betreuung der Angebote, ist die Fortführung der beiden Stellen nötig. Sie wurden im Rahmen des "Flüchtlingskontingents" befristet geschaffen und zuletzt von 2021-2025 verlängert, um die Fallzahlen-Entwicklung in diesem Kursbereich beobachten zu können. Die im Rahmen des Antrags von BCN übermittelten Zahlen zeigen einen anhaltenden Bedarf an Berufs- und Integrationssprachkursen. BCN hat die Entfristung der Stellen beantragt. Die weitere Entwicklung des Kursbedarfs soll beobachtet werden, daher wird eine Verlängerung der Stellen bis Ende 2030 (F 12.30) empfohlen.

420.3508 1,00 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.25 F 12.30 420.3870 1,00 Kursplaner/in Sonderaufgaben E 10 F 12.25 F 12.30

Geschäftsbereich 3. BM

Feuerwehr

Zum Haushalt 2020 wurde eine Stelle für die Abteilung Aus- und Fortbildung im Bereich „Sachbearbeiter/in Brandschutzunterweisung“ geschaffen. Der Stelleninhaber plant und organisiert die Ausbildungen und führt sie durch. Die Stelle war zunächst bis 12/2022 und dann bis 12/2025 befristet. Im Laufe des Jahres 2023 konnten alle coronabedingten Einschränkungen für die Durchführungen von Brandschutzunterweisungen abgebaut werden. 2024 fanden wieder vollumfänglich Brandschutzhelferausbildungen und Feuerlöscher-Unterweisungen statt: 47 durchgeführte Schulungen, 632 Teilnehmende an den Schulungen, Einnahmen durch die Schulungen von 101.980 Euro. Die ersten Ergebnisse und die Abschätzungen zu Akquise und Planungen von Ausbildungen und Unterweisungen für 2025 und folgende Jahre zeigt, dass der Bedarf an Veranstaltungen bei den Dienststellen der Stadt Nürnberg, bei den Eigenbetrieben und bei Dritten weiterhin besteht und nach aktueller Einschätzung steigen wird. Demzufolge werden die Einnahmen, die durch die Schulungsveranstaltungen erbracht werden, die Personalkosten für die Planstelle auch in Zukunft decken. Es wird zunächst eine Fristverlängerung bis 12.28 vorgeschlagen, um eine Evaluation des dauerhaften Bedarfes und der korrekten Bedarfsberechnung zu ermöglichen.

370.0322 1,00 Sachbearbeiter/in A 9 F 12.25 F 12.28

Zum Haushalt 2023 wurde die Stelle Nr. 370.0525 im Sachgebiet Kostenersatz geschaffen. Beantragt waren 1,0 VK, was angesichts der angespannten Haushaltssituation der Stadt Nürnberg nicht realisiert wurde, 0,5 VK wurden geschaffen. Ziel der Schaffung war zum einen die Aufgabenmehrung bei den zu verrechneten Einsätzen auffangen zu können. Zum anderen sollte eine zentrale und effizientere Bearbeitung des Kostenersatzes durch die Verwaltung ermöglicht und so das Einsatzpersonal entlastet werden. Aufgrund der Datenlage kann davon ausgegagen werden, dass auch weiterhin die Stelleninhaber bzw. die Gruppe voll ausgelastet sein werden, seit 2014 stieg die Anzahl der zu erstellenden Bescheide um 34%. Daher wird die Entfristung der Stelle vorgeschlagen.

370.0525 0,50 Verwaltungsfachkraft E 8 F 12.25 unbefristet

Geschäftsbereich Referat I/II

Personalamt

Die beiden Stellen wurden zum Haushalt 2022 zunächst befristet bis 12/2022 geschaffen und mehrmals bis zuletzt 12/2025 verlängert. Im Bereich des Personalrecruitings haben sich die Rahmenbedingungen seit der Stellenschaffung 2022 weiter verändert, u. a. kamen folgende neue bzw. intensiver zu bearbeitenden Aufgaben hinzu:

Die unbefristete Ausweisung der beiden Stellen wird daher empfohlen.

120.2157 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.25 unbefristet 120.2357 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.25 unbefristet

Kassen- und Steueramt

Die Stelle wurde im Jahr 2023 geschaffen, um die Stadt Nürnberg bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zu unterstützen. Aufgrund technischer Verzögerungen konnte die Stelleninhaberin jedoch erst zum 01.09.2024 ihre Arbeit aufnehmen. Die eingesetzte Software weist weiterhin erhebliche Mängel auf, insbesondere im Hinblick auf das neue Recht und die Nürnberger Besonderheit des „zusammengefassten Bescheids“. Die Stadt ist daher auf intensive fachliche Zuarbeit angewiesen. Zudem sind die von den Finanzbehörden gelieferten Daten häufig fehlerhaft. Fehlerhafte Bescheide führen zu Beschwerden und müssen in aufwändiger Einzelprüfung korrigiert werden, um finanzielle Nachteile für die Stadt zu vermeiden. Die parallele Bearbeitung nach altem und neuem Recht sowie das regelmäßige Monitoring im Ältestenrat erfordern weiterhin erhebliche personelle Ressourcen. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend notwendig.

210.6025 1,00 Projektkoordinator/in Grundsteuerreform E 9b 12.26 12.29

Die Stelle Nr. 210.4190 wurde zum Haushalt 2023 geschaffen und im Oktober 2023 besetzt. Trotz der Übernahme der Aufgaben einer langzeiterkrankten Sachbearbeiterin und einer längeren Stellenvakanz konnte das Finanzierungsziel, Mehreinnahmen von 0,3 bis 1 Mio. EUR jährlich gegenüber dem langjährigen Durchschnitt der Vorjahre bis 2015 zu generieren, erreicht werden. Das Ergebnis 2024 lag mit 8.011.874,95 EUR deutlich über dem jährlichen Durchschnitt von 6.297.914,91 EUR, was einer Steigerung von über 1,7 Mio. EUR entspricht. Die Stelle ist vollständig gegenfinanziert. Der Entfristung wird zugestimmt.

210.4190 1,00 Sachbearbeiter/in (w/m/d) Vollstreckung E 9b 12.25 unbefristet

Geschäftsbereich Referat III

Umweltamt

Die Stelle wurde zum Haushalt 2021 für Koordination der Aktivitäten in Bezug auf die Baureifmachung der Technischen Universität Nürnberg und die Ermöglichung einer vorrangigen Bearbeitung des Planungsgebiets befristet bis Ende 2026 geschaffen. Der zwischenzeitliche Projektfortschritt und -ablauf zeigt erhebliche Erfolge (z. B. Genehmigung des sog. Modulbaus und Beginn dessen Errichtung, Entwicklung und Verabschiedung der Rahmenplanung, Fortentwicklung des Natur- und Artenschutzkonzeptes, Sanierungsplanung und beginnende Umsetzung vorhandener Altlasten etc.). Es ist aber bereits absehbar, dass die Arbeiten bis 12.26 nicht abgeschlossen sein werden, das Projekt wird mindestens bis 2030 andauern . Eine Fristverlängerung der Stelle bis 12.30 wird daher vorgeschlagen.

325.1145 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 F 12.26 F 12.30

Gesundheitsamt

Die bis 06.26 befristeten Stellen Nr. 530.1526 und 530.1585 wurden für die Aufgaben im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen geschaffen. Der dauerhafte Bedarf wurde im Rahmen einer im Jahr 2024 durchgeführten Organisationsuntersuchung bestätigt. Eine Entfristung der Stellen wird vorgeschlagen.

530.1526 0,50 JUGENDÄRZTIN/-ARZT E 15 F 06.26 unbefristet 530.1585 0,50 MED. FACHANGESTELLTE/R E 6 F 06.26 unbefristet

Die Einrichtung einer kommunalen Gesundheitskonferenz in Nürnberg (Gesundheitsregion PLUS) wurde im Gesundheitsausschuss (Sitzung vom 10.07.2014 TOP 1) beschlossen und bislang durch Mittel des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finanziert. Ein Beschluss zur Verlängerung der bewilligten Mittel ab dem 01.01.2027 liegt vor. Die Finanzierung wurde von Stk bestätigt. Bis dahin wird der Eigenanteil durch Gh über einen Sperrvermerk in Höhe von 0,23 VK an der Stelle 530.0610 und 1,0 VK an der Stelle 530.0760 gewährleistet. Für diese Stelle wird, basierend auf einer vollständigen Deckung, eine Entfristung vorgeschlagen. Es wird der Stellenvermerk Z (Zuschussabhängig) angebracht.

530.0540 1,00 WISS. SACHBEARBEITER E 13 F 12.26 unbefristet

Zum Vollzug der seit 2018 neuen gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsberatung für die in der Prostitution Tätigen wurden bei Gh zusätzliche Stellenplankapazitäten geschaffen. Nachdem es sich dabei um eine neue Aufgabe handelte und der tatsächliche Personalbedarf je nach Fallzahlen und Inanspruchnahme erst nach einer gewissen Anlaufzeit bemessen werden konnte, erhielten die Stellen zunächst einen Fristvermerk F 12.22. Dieser wurde zum Haushalt 2022 bis 12.25 verlängert, da ein Auftrag des Bundestags zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes bestand. Das Ergebnis der Evaluation wurde im Juni 2025 veröffentlich. Die Empfehlungen der Evaluation zielen auf eine qualitativ hochwertige, unabhängige, niedrigschwellige und unterstützende Beratung ab, die das Vertrauen der Prostituierten stärkt (§10 ProstSchG). Darüber hinaus soll das Beratungsgespräch gem. §7 ProstSchG individueller und schützender gestaltet werden. Eine Entfristung der Stellen wird daher vorgeschlagen.

530.4140 0,13 ÄRZTIN/ARZT E 15 F 12.25 unbefristet 530.4160 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b F 12.25 unbefristet 530.4165 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 F 12.25 unbefristet 530.5130 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 F 12.25 unbefristet 530.5135 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b F 12.25 unbefristet

Die Stellen in der Traumfachstelle wurden zum Haushalt 2015 bzw. 2016 mit einer anteiligen Drittmitteldeckung für die Erstuntersuchung der in Nürnberg ankommenden Schutzsuchenden geschaffen. Die Erstuntersuchung von ankommenden Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes gemäß §62 AsylG und wird seitens des Bezirks mit 75 EUR pro Untersuchung erstattet. Auf diesen Stellen werden jedoch nicht ausschließlich Pflichtaufgaben (gem. Aussage von Gh maximal 75%), sondern auch freiwillige Aufgaben im Rahmen der Traumaarbeit ausgeübt, für die Gh bislang keine Drittmittel erhält.

Um eine saubere Trennung der freiwilligen Aufgaben und der drittmittelfinanzierten Pflichtaufgaben gewährleisten zu können, werden die Stellen künftig im Stellenplan entsprechend aufgeteilt.

Es wird empfohlen die Stellen, auf denen die Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, unbefristet im Stellenplan fortzuführen. Die Stellen erhalten einen Sperrvermerk Y in der Höhe der einkalkulierten Drittmittel, so dass für diese Stellenanteile keine städtischen Mittel eingeplant werden. Der Eigenanteil, mit dem die Stellen damals geschaffen wurden, wird weiterhin über den städtischen Haushalt erbracht (Stellen Nr. 530.1150, 530.1155, 530.1187).

Eine Verlängerung der Stellen, auf denen die freiwilligen Aufgaben wahrgenommen werden, wird unter der Voraussetzung einer vollständigen Deckung bis 12.26 vorgeschlagen. Dies erfolgt durch das Anbringen von Sperrvermerken im Stellenplan A des Gesundheitsamtes und/oder über den Nachweis von entsprechenden Drittmitteln. Bis zur Klärung der Finanzierung erhalten diese Stellen einen Sperrvermerk. Dies betrifft die vorhandenen Stellen Nr. 530.1110, 530.1135 und 530.1189 sowie die durch die o. g. Stellenteilung neu im Stellenplan auszuweisenden Stellen Nr. 530.1151 , 530.1156 und 530.1190.

530.1110 1,00 Ärztin/Arzt E 14 F 12.25 F 12.26 530.1135 0,50 Ärztin/Arzt E 14 F 12.25 F 12.26 530.1150 0,75 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.25 unbefristet 530.1151 0,25 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.25 F 12.26 530.1155 0,75 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.25 unbefristet 530.1156 0,25 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.25 F 12.26 530.1187 0,75 Verwaltungsfachkraft E7 F 12.25 unbefristet 530.1189 0,50 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.25 F 12.26 530.1190 0,25 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.25 F 12.26

Friedhofsverwaltung

Die Stelle Nr. 740.2310 wurde zum Haushalt 2022 befristet bis Ende 2025 geschaffen, um die Einführung der neuen Softwarelösung für den Städtischen Bestattungsdienst zu begleiten sowie einen verbesserten Kundenservice zu realisieren. Da die neue Softwarelösung noch nicht beschafft werden konnte, besteht der Bedarf an der Stelle für weitere zwei Jahre. Bis dahin soll die neue Software beschafft und implementiert werden. Eine Verlängerung der Stelle Nr. 740.2310 bis Ende 2027 wird deshalb vorgeschlagen..

740.2310 1,00 Bestattungsberater/in E 7 F 12.25 F 12.27

Die Stelle Nr. 740.3065 wurde zum Haushalt 2022 zur Aufarbeitung des Rückstandes an notwendigen Baumaßnahmen im Umfang von 0,5 VK bis Ende 2025 befristet geschaffen. Viele der dringlichsten Maßnahmen konnten zwischenzeitlich angegangen werden. Zur dauerhaften Gewährleistung eines verkehrssicheren Betriebs sowohl auf den beiden Großfriedhöfen als auch auf den Außenfriedhöfen muss in den nächsten Jahren jedoch das Wegenetz auf den Friedhöfen saniert werden. Eine Verlängerung der Stelle Nr. 740.3065 um 3 Jahre bis Ende 2028 wird deshalb vorgeschlagen.

740.3065 0,50 Technische Sachbearbeiter/in E 10 F 12.25 F 12.28

Geschäftsbereich Referat IV

Referat für Schule und Sport

Zum Haushalt 2019 wurde die Kapazität in der Sportstättenvergabe bedingt durch eine gestiegene Zahl von Sporthallen befristet um 1,0 VK erhöht. Die Kapazitätsausweitung ermöglichte zunächst Qualitätsverbesserungen und die Entlastung der Mitarbeitenden. Ab 01.04.2026 werden 0,75 VK der Stelle zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung eingespart, bis dahin soll dieser Stellenanteil noch befristet verlängert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, u.a. Optimierungspotentiale beim Vergabevorgang zu prüfen. Erst im Anschluss kann beurteilt werden, in welchem Umfang dauerhaft zusätzliche Kapazität erforderlich ist. Es wird daher empfohlen, die Befristung der verbleibenden Teilstelle (0,25 VK) unter der neuen Stellenplannummer 040.0831 bis Ende 2028 zu verlängern. Eine entsprechende Stellenteilung wird nach Beschlussfassung veranlasst.

040.0830 0,75 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.25 F 03.26 040.0831 0,25 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.25 F 12.28

Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 geschaffen, um die Kapazität der schulpsychologischen Kräfte vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen befristet zu verstärken. Durch die zwischenzeitliche Einrichtung von Brückenklassen mit ukrainischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind noch weitere, bei der damaligen Stellenschaffung unvorhergesehene Krisenfolgen in den Schulen angekommen. Beratungskontakte, Gruppenangebote und Maßnahmen zur Krisenprävention/-intervention konnten seitdem deutlich ausgeweitet werden. Es wird empfohlen, die Stelle unbefristet zur Verfügung zu stellen, um insbesondere den Fortbestand der präventiven Angebote zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der bereits jetzt laufenden Einsatzplanungen für das Schuljahr 2026/2027 wird empfohlen, die Enfristung bereits zum Haushalt 2026 vorzunehmen.

040.0590 1,00 Schulpsychologe/in E 13 F 12.26 unbefristet

Die Stelle wurde zum Haushalt 2021 befristet um insgesamt 0,75 VK aufgestockt; davon wurden 0,12 VK über eine interne Teildeckung realisiert. Aufgrund von Fallzahlsteigerungen wurde der Bereich bauliche und strategische Maßnahmenplanung beim (Schul-) Sportflächenmanagement zum Haushalt 2025 bereits durch eine zusätzliche Halbstelle unbefristet kapazitativ ausgebaut. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der damaligen Kapazitätsprüfung wird empfohlen, auch diese Teilstelle künftig unbefristet auszuweisen. Aufgrund der derzeitigen Vakanz und der ausstehenden Wiederbesetzung der Stelle wird empfohlen, die Enfristung bereits zum Haushalt 2026 vorzunehmen, um die Nachbesetzung personalwirtschaftlich zu erleichtern.

04001195 0,63 SB Schulsportstättenbau A 11 F 12.26 unbefristet

Amt für Allgemeinbildende Schulen

Der Projektbewirtschaftunsgzeitraum für das EU-Forschungsprojekt "SchoolFood4change"wurde um ein halbes Jahr bis Ende 30.06.2026 verlängert. Der gewonnene Zeitraum kann sinnvoll genutzt werden, um die Erkenntnisse aus dem Projekt zu sichern und in etwaige Ressourcen- und Machbarkeitsüberlegungen einfließen zu lassen. Der Bescheid über die Verlängerung des Projektzeitraums und die vollständige Finanzierung gegebenenfalls auch durch übertragbare Restmittel (EU-Fördermittel) steht allerdings noch aus. Der Verlängerung der Stelle bis 30.06.2026 wird daher unter dem Vorbehalt der Finanzierungsbestätigung zugestimmt, vorsorglich erhält die Stelle einen Sperrvermerk X ab 01.01.2026.

401.0060 0,50 Projektleitung A 13/A 14 F 12.25 F 06.26

Geschäftsbereich Referat V

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Krisen hat das Bürgerschaftliche Engagement bei Ref. V sehr große Wirkung entfaltet. Die Stellen unterstützen und fördern eine engagierte und aktive Bürgerschaft vor Ort als essentielle Daseinsvorsorgeleistung der Kommune. Die erfolgreichen Projekte und Instrumente der Anerkennung und Würdigung von Ehrenamt sollen erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Finanzierung soll zudem weiterhin ausschließlich aus Drittmitteln erfolgen. Die Verlängerung der Stellen Nr. 050.0017 und 050.0018 bis 12.26 wird empfohlen. Sie erhalten den Sperrvermerk X bis zum Nachweis der Finanzierung, die bereits angebrachten Stellenvermerke Z (Zuschuss) haben weiterhin Bestand.

050.0017 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.25 F 12.26 050.0018 1,00 Sachbearbeiter/in S11b F 12.25 F 12.26

Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration

Die beantragte Fristverlängerung für die befristeten Stellen im Bereich SHA/3 ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen in der Abteilung Wohngeld und der kommunalen Asylunterbringung gerecht zu werden. Die Wohngeldstelle sieht sich aufgrund der Wohngeld-Plus- Reform weiterhin mit einer erheblichen Aufgabenmehrung konfrontiert. Die Antragszahlen haben sich verdoppelt und der Bearbeitungsrückstand beläuft sich auf mehrere Monate. Die Beschaffung eines KI-Tools soll hier künftig Entlastung schaffen, weshalb die Stellenkapazitäten der Wohngeldstelle wie beantragt nur verlängert, aber nicht entfristet werden können. Gleichzeitig erfordern die Verwaltung der Asylunterkünfte und die damit verbundenen Finanzströme weiterhin eine kontinuierliche Betreuung. Ein Wegfall der Stellenkapazitäten würde nicht nur die Einbringung offener Forderungen gefährden, sondern auch zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Stadt Nürnberg führen, da die Refinanzierung der Ausgaben und die Verwaltungskosten für die Wohnungen steigen würden. Daher wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.28 zu verlängern.

500.3618 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.28 500.3635 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.28 500.3655 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.28 500.3695 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.28 500.3707 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 F 12.25 F 12.28 500.3709 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 F 12.25 F 12.28 500.3711 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB E 8 F 12.25 F 12.28 500.3713 1,00 VERWALTER/IN (HANDWERKL.) E 5 F 12.25 F 12.28 500.3725 1,00 SACHBEARBEITER/IN S 11b F 12.25 F 12.28

Die beantragte Fristverlängerung für die befristeten Stellen im Bereich SHA/1 bis zum 31.12.2028 ist notwendig, um den weiterhin steigenden Anforderungen in der Grundsicherung gerecht zu werden. Trotz eines aktuellen Rückgangs bei den Asylleistungsfällen wird aufgrund einer Prognose für die Jahre 2025 bis 2028 ein Anstieg der Fallzahlen in allen relevanten Rechtskreisen erwartet. Die rechnerisch durchgängig bestehende Unterdeckung an Sachbearbeiterstellen zeigt, dass die derzeitige Personaldecke nicht ausreicht, um die anfallenden Aufgaben effizient zu bewältigen. Um eine angemessene Sachbearbeitung sicherzustellen und auf zukünftige Herausforderungen angemessen reagieren zu können, wird die Verlängerung der Fristvermerke auf F 12.28 empfohlen.

500.1104 1,00 GRUPPENLEITER/IN A 11 F 12.25 F 12.28 500.1106 1,00 GRUPPENLEITER/IN A 11 F 12.25 F 12.28 500.1109 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 10 F 12.25 F 12.28 500.1110 0,50 GRUPPENLEITER/IN E 10 F 12.25 F 12.28 500.1204 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1205 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1206 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 F 12.25 F 12.28 500.1212 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 F 12.25 F 12.28 500.1213 0,73 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 F 12.25 F 12.28

500.1214 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1215 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1216 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1217 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.25 F 12.28 500.1218 0,49 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 F 12.25 F 12.28

Im Zuge der Wohngeldnovelle 2023 wurde im Haushalt 2024 eine Vollzeitstelle zur Digitalisierung und Prozessoptimierung der Wohngeldstelle geschaffen. Erste Maßnahmen wie die Einführung der E-Akte, die Digitalisierung der Postein- und -ausgänge sowie der Einsatz von RPA- Technologien wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Künftig sollen weitere Prozesse mithilfe Künstlicher Intelligenz automatisiert werden. Ein entsprechendes KI-Tool wurde erfolgreich erprobt und soll nun dauerhaft eingesetzt werden. Die dafür vorgesehene Stelle übernimmt die technische Umsetzung in Abstimmung mit der städtischen IT und externen Dienstleistern. Zudem steht die technische Anbindung der Leistungen „Nürnberg-Pass“ sowie „Bildung und Teilhabe“ noch aus. Parallel dazu richtet sich die IT-Abteilung des Sozialamts (SHA) strategisch neu aus. Notwendig sind dabei der Aufbau eines internen Wissensmanagements, eine SHA-interne Hotline für spezifische Anliegen sowie eine engere Verzahnung zwischen Digitalkoordination und IT. Verbunden mit dem Ziel, die digitale Leistungsfähigkeit der SHA-IT nachhaltig zu stärken, wird empfohlen, den Fristvermerk auf F 12.28 zu verlängern..

500.0526 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN A10 F 12.25 F 12.28

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Die Umsetzung des KJSG führt zu weitgreifenden Änderungen für die Jugendämter in Deutschland. Insbesondere bei der sog. „Inklusiven Lösung“ (Zusammenführung der Hilfen für behinderte junge Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe) wird es in einem mehrstufigen Zeitplan darum gehen, die Infrastruktur sowie die methodischen, konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung herzustellen. Dies hat sowohl auf Seiten der Jugendämter wie auch auf Seiten der freien Träger und der Bezirke Auswirkungen, die grundsätzlich in die Organisationsstruktur eingreifen. Im Rahmen des Bundesprojektes „Modellkommune“ wurde eine erste pilotmäßige Erprobung des Methodenansatzes mit dem Bezirk Mittelfranken und dem Jugendamt der Stadt Nürnberg geplant. Dabei sollen Prozessbeschreibungen und Prozessanalysen helfen, die Verfahren in der Leistungsgewährung und Leistungssteuerung der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bei der Stadt Nürnberg sowie nach dem SGB IX beim Bezirk Mittelfranken transparent darzustellen, um auf dieser Basis Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten in der Gewährung herauszuarbeiten und die Steuerung von Leistungen diskutieren und bewerten zu können.

Die beiden Stellen wurden zum Haushalt 2024 im Rahmen des Projektes „Modellkommunen“ zunächst bis 2025 befristet geschaffen. Die Personalkosten werden jährlich anteilig mit rd. 90% bezuschusst. Im Rahmen der Verlängerung der Projektlaufzeit des Bundesprojekts ist seitens des Jugendamtes anvisiert, den Fokus verstärkt auf die operativen Themen zu legen. Insbesondere sollen die Bereiche der inklusiven Inobhutnahme sowie der inklusiven Jugendhilfeplanung intensiver bearbeitet werden. Aus diesem Grund ist für die Weiterführung der insg. 0,92 VK eine Verlagerung der Stundenkapazitäten mit einer Schwerpunktsetzung auf das Kontingent der Sozialpädagogischen Stundenanteile in Prüfung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Verlängerung der Förderung der Projektkoordination der Modellkommune Nürnberg im Kontext des Projektes „Umsetzung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe“ bereits stattgegeben. Unter dem Vorbehalt der Bescheidserteilung wird eine Verlängerung im Umfang der geförderten Stellenkapazität und entsprechend des neuen Förderzeitraums bis Ende 2027 vorgeschlagen. Die Zuschussvermerke Z bleiben an den Stellen bestehen.

520.4927 0,50 Sozialpädagoge/in S 15 F 12.25 F 12.27 520.4928 0,42 Veraltungsfachkraft E 7 F 12.25 F 12.27

Der Freistaat Bayern gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). Der Personalbonus wird auf der Grundlage des mit dem Bund geschlossenen Vertrags zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Es wurde seitens des Jugendamts in Abstimmung mit Stk und DiP eine Fortführung unter den geänderten Förderbedingungen für 5,0 VK Verwaltungskräfte und 11,38 VK Kinderpfleger/innen entwickelt und im POA beschlossen. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Es ist davon auszugehen, dass der Personalbonus entsprechend den gleichbleibenden Förderbedingungen auch für 2026 ausgereicht wird.

Die Deckung ist durch Stk unter der Bedingung, die Fördergrenzwerte einzuhalten, bestätigt.

Es wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.26 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt an den Stellen bestehen.

520.1010 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1011 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1012 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1013 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1014 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1015 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1016 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1017 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1018 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1019 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1020 1,00 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1021 0,38 Kinderpfleger/in S 3 F 12.25 F 12.26 520.1401 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.26 520.1402 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.26 520.1403 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.26 520.1404 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.26 520.1405 1,00 Verwaltungskraft E 5 F 12.25 F 12.26

Die Stelle wurde 2022 als Ansprechpartner/in und Koordnator/in beim Jugendamt zur Umsetzung der umfangreichen und teils komplexen Projekte im Zusammenhang mit der WLAN-Anbindung der Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Der Aufgabenbereich Koordination WLAN in Einrichtungen des Jugendamtes befindet sich noch mitten im Ausbau. Neben den notwendigen Ausbau der Bestandseinrichtungen (rd. 200 Standorte) finden parallel Vorbereitungen und Beratung der Bauherrenvertretung für geplante Neubau- und Sanierungensmaßnahmen (rund 20) im BIC/MIP statt. Die BRL-Verfahren 1 und 2 konnten zwischenzeitlich für rund 95 Maßnahmen abgeschlossen werden, insb. Prio 1 für besonders dringende und überwiegend kleinere und schnell umsetzbare Maßnahmen. Die aktuell laufenden größeren BRL-Verfahren 3a und b werden derzeit begleitet und umgesetzt (ca. 55 Objekte). Weitere BRL-Verfahren 4a, 4b und 5 sind ab 2025 vorgesehen.

Bedingt durch den weiteren Ausbau und die Anzahl der zu sanierenden Objekte bleibt der Aufwand für die Planung und Umsetzung auf einem hohen Niveau. Diese Umstände begründen eine Fortführung der Kapazität im Umfang von 0,5 VK. Eine befristete Weiterführung bis 2027 wird vorgeschlagen.

520.6211 0,50 Koordinator/in WLAN-Ausbau E 10 F 12.25 F 12.27

Die Stelle wurde zum Haushalt 2018 antragsgemäß als 3-jährige Projektstelle begutachtet, konnte jedoch erst 1 Jahr nach Schaffung besetzt werden. Als Aufgabengebiet wurde die Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Umsetzung des Konzepts "Jugendhilfe und Sport", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von Informationssystemen benannt. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. Die Stelle wurde mit dem Ziel geschaffen, das „Konzept Jugendhilfe und Sport“ (2007) nachhaltig und dauerhaft in Nürnberg umzusetzen. Mit diesem Ziel konnte die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe in ihrer bisherigen Tätigkeit als anerkannte und etablierte Fachstelle erfolgreich die Lücke zwischen sportorientierten Angeboten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Sportangeboten der Sportvereine schließen. Die bisherige erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung soll daher dauerhaft in den Aufgabenbereich des Jugendamts eingebunden werden und damit die weitere Aufgabenerfüllung sowie die Umsetzung der etablierten Strukturen und Angebote nachhaltig sichern und Planungssicherheit für die Beteiligten gewährleisten. Insbesondere hat sich gezeigt, dass eine Übernahme der Aufgabenumsetzung durch die Strukturen der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht möglich ist. Auch eine Übertragung der Aufgaben der Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe an andere Organisationen oder an Vereine (oft ehrenamtlich geführt) stellt keine Alternative dar, da bei diesen keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Es wird daher beantragt, die Stellenkapazität zu verstetigen und die Stelle zu entfristen.

520.4243 1,00 Sozialpädagoge/in S 15 F12.25 unbefristet

Geschäftsbereich Referat VI

Baureferat

Die Schaffung der Stelle "Technische Geschäftsführung" zum Haushalt 2023 als projektübergreifende Koordinierungsstelle mit entsprechenden Fachkenntnissen und Befugnissen im Stab Projektbau ist geknüpft an die Umsetzung der Kulturbauvorhaben in und um die Kongresshalle. Die zum damaligen Zeitpunkt vorliegende Zeitplanung zur Vorhabensrealisierung musste mittlerweile aus verschiedenen Gründen einer Aktualisierung unterzogen werden. Derzeit wird eine bauliche Fertigstellung des Ergänzungsbaus im Innenhof der Kongresshalle im 4. Quartal 2027 und eine bauliche Fertigstellung der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle im 1. Quartal 2028 anvisiert. Eine Verlängerung des Fristvermerks mit Fristende F 12.28 zur Ausübung der Tätigkeiten auf der Planstelle über 2025 wird empfohlen. Über eine dauerhafte Fortführung ist zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch rechtzeitig vor Abschluss des Kulturbauvorhabens Kongresshalle, zu entscheiden.

060.1010 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSFÜHRER/IN E 12 F 12.25 F 12.28

Verkehrsplanungsamt

Die Schaffung der Stelle Nr. 615.2415 erfolgte 2021 mittels Finanzierung durch den städtischen Gesamthaushalt und mit Fristvermerk F 12.26. Die Notwendigkeit zusätzlicher Personalkapazitäten lag in der verkehrsplanerischen Anbindung der technischen Universität mit der Straßenbahn inklusive der Erweiterung des Streckennetzes in Richtung Messe-Ost und Klinikum-Süd. Die Sanierung und der Ausbau des Straßenbahnnetzes, darunter auch die Straßenbahnverlängerung Lichtenreuth, ist wesentlicher Bestandteil des Nahverkehrsplan Nürnberg (Fortschreibung 2025). Notwendige Planungskapazitäten für den Bereich ÖPNV wurden für die Umsetzung verschiedenen Maßnahmen in der Straßenplanung in den letzten Jahren geschaffen. Mit Ausnahme der Stelle Nr. 615.2415 sind die damit verbundenen Planstellen bis Ende 2030, entsprechend dem Zeithorizont des Mobilitätsbeschlusses, befristet. Zum Haushalt 2030 muss eine Gesamtbewertung zur Fortführung der planerischen Personalkapazitäten durchgeführt werden. Für Stelle Nr. 615.2415 wird daher eine Weiterbefristung bis 12/2030 vorgeschlagen.

615.2415 1,00 INGENIEUR/IN E 12 F 12.26 F 12.30

Hochbauamt

Für das Sonderprojekt „Ehemaliges Reichsparteitagsgelände“, zu dem das Zeppelinfeld, die Haupttribüne, die Kongresshalle mit dem Dokumentationszentrum und die Räume der Nürnberger Symphoniker gehören, liegt ein genehmigter Objektplan mit Fertigstellung bis 2030 vor, insbesondere für die rund 200.000 qm großen Außenanlagen. Im Hochbauamt wurde die temporäre Projektabteilung H/R mit drei Bauingenieurstellen eingerichtet. Da diese Kapazitäten nicht ausreichten, wurden 2021 befristet zusätzlich eine Stelle für eine/n Bauingenieur/in sowie eine Stelle für eine/n Ingenieur/in für Landespflege geschaffen. Diese beiden Stellen wurden speziell für das Projekt „Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld“ eingerichtet. Die Bauingenieurstelle übernimmt die Projekt- und Fachprojektleitung einschließlich Bauherrenfunktion, Koordination, Sicherung und Inbetriebnahme. Die Ingenieurin für Landespflege trägt ebenfalls die Projekt- und Fachprojektleitung einschließlich Bauherrenfunktion für Freianlagen der Honorarzone III–IV und koordiniert die Landschaftsplanung. Gemeinsam sichern beide Stellen die termingerechte Umsetzung des Projekts bis 2030.

640.5265 1,00 Bauingenieur/in E 11 F 12.25 F 12.30 640.5275 1,00 Ingenieur/in Landespflege E 11 F 12.25 F 12.30

Geschäftsbereich Referat VII

Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt unterstützt SHA/3-4 (Kommunale Asylunterbringung) und den Bereich SHA/3-3 (Fachstelle Wohnungslosenhilfe). Die Sachbearbeitung für Anmietungsverträge im Bereich Obdachlosenwohnen sowie Unterbringung von Geflüchteten mit Bleibeperspektive ist durchgängig notwendig. Die neu abgeschlossenen Mietverträge beinhalten in der Regel einen Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit für den Mieter (die Stadt) für die ersten 5-10 Vertragsjahre. Dies dient der Planungssicherheit des Vermieters und soll als „vertrauensbildende Maßnahme“ die Bereitschaft erhöhen, Vermieter/innen auf dem Mietmarkt zu finden.

Um auf eine Entwicklung der Fallzahlen ggf. kapazitativ reagiern zu können, wird eine Fristverlängerung der Stelle Nr. 230.2630 bis 12.2028 befürwortet.

230.3630 1,00 Sachbearbeiter/in E 9c F 12.25 F 12.28

Marktamt und Landwirtschaftsbehörde

Die Stelle Nr. 720.1025 wurde zur Sanierung des Volksfestplatzes befristet bis Ende 2025 geschaffen. Trotz der erfolgreich durchgeführten Teilsanierung besteht nach wie vor ein erheblicher Sanierungsbedarf auf dem Volksfestplatz. Besonders dringlich sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Elektrikt im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit zur Durchführung der Volksfeste und anderer Veranstaltungen. Zudem unterliegt das Umfeld des Volksfestplatzes derzeit einem umfassenden Wandel, der durch das neue Operninterim, das notwendige Parkraummanagement und den Umbau der Kongresshalle bedingt ist. Dies führt zu einem weiterhin bestehenden Handlungsbedarf für die Sanierung des Platzes. Eine Verlängerung der Stelle bis Ende 2026 wird deshalb vorgeschlagen.

720.1025 0,50 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.25 F 12.26

Geschäftsbereich Eigenbetriebe

Frankenstadion Nürnberg

Die Stelle Nr. 830.0030 beim Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg wird zur Sicherung des Bauunterhalts des bestehenden Stadions auch in den nächsten Jahren benötigt. Zusätzlich soll auf der Stelle der reibungslose Ablauf der Planungen bzgl. des Stadionneubaus gewährleistet werden. Die Entfristung der Stelle Nr. 830.0030 wird deshalb vorgeschlagen.

830.0030 1,00 ARCHITEKTIN (DIPL. ING. FH) E 11 F 12.25 unbefristet

Service Öffentlicher Raum

Die Entscheidung des Werkausschusses zur Eigenabwicklung des Projektes „Neubau Hafenbrücken“ erfolgte auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.07.2015. Die voraussichtliche Projektdauer wurde in der damaligen Beschlussfassung mit ca. 5 Jahren (2019- 2023) angenommen. Durch die Erhöhung des Ausbauumfangs und Schwierigkeitsgrats des Teilprojekts Hafenstraße hat sich auch die Baurechtschaffung verzögert. Die Genehmigungsbescheide lagen erst im Jahr 2022 (Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücken) bzw. 2023 (Hauptmaßnahmen Hafenstraße) vor. Die Behelfsbrücken am Nürnberger Hafen sind bereits errichtet und warten auf Ihren Anschluss an die Behelfsumfahrung. Mit dem Teilabriss der Frankenschnellwegbrücke wurde begonnen. Die Fertigstellung der Achse Frankenschnellweg ist für Ende 2029 geplant, die neuen Brücken an der Achse Hafenstraße sollen 2030 in Betrieb gehen. Die Befristung der aufgeführten Projektstellen ist einheitlich im Gesamtprojekt auf 12/2030 zu verlängern.

850.2488 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b F 12.26 F 12.30 850.2525 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b F 12.26 F 12.30 PROJEKTABWICKLUNG 850.2545 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 F 12.26 F 12.30 850.2564 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b F 12.26 F 12.30

Download ↓