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← Sitzung des Kulturausschusses (17.10.2025)

Sitzung gesamt öffenltich

Anlage · 17.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Ümit Sormaz Marcus König Andrea Friedel SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Kulturausschuss Paul Arzten Natalie Keller Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

17.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Kunstwerk Fountain Sitzungsvorlage H/027/2025 5 Kunstwerk Michael Akstaller H/027/2025 9 Übersichtsskizze - Anlage 1 H/027/2025 12 Projektbeschreibung - Anlage 2 H/027/2025 13 Installation - Anlage 3 H/027/2025 30 TOP Ö 2 Rassismuskritische Ausstellung im Spielzeugmuseum dauerhaft sichern und ausbauen Berichtvorlage KuM/004/2025 31 01_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20250729_AN_172_2025 KuM/004/2025 34 02_Bericht KuM/004/2025 36 TOP Ö 3 Eröffnungsszenario Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 2026 Berichtvorlage KuM/005/2025 38 01_Bericht KuM/005/2025 41 TOP Ö 4 Parkplatzsituation für Elektrofahrzeuge an der Meistersingerhalle Berichtvorlage MSH/001/2025 43 01_Antrag FDP vom 20250602_AN_109_2025 MSH/001/2025 46 02_Stellungnahme MSH MSH/001/2025 47 TOP Ö 5 Nürnberger Kulturfestivals weiter voranbringen Berichtvorlage 2. BM/014/2025 48 01_SPD-Antrag vom 20240711_AN_127_2024 2. BM/014/2025 51 02_Sachverhaltsbericht 2. BM/014/2025 53

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 17.10.2025, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Kunstwerk Fountain Beschluss

Lichtinstallation im Frauentorgraben von Michael Akstaller H/027/2025

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

2. Rassismuskritische Ausstellung im Spielzeugmuseum dauerhaft Bericht

sichern und ausbauen KuM/004/2025

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

29.07.2025

Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin

3. Eröffnungsszenario Dokumentationszentrum Bericht

Reichsparteitagsgelände 2026 KuM/005/2025

Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin

4. Parkplatzsituation für Elektrofahrzeuge an der Meistersingerhalle Bericht

hier: Antrag der FDP vom 02.06.2025 MSH/001/2025

Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin

5. Nürnberger Kulturfestivals weiter voranbringen Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.07.2024 2. BM/014/2025

Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.07.2025,

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage H/027/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 17.10.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kunstwerk Fountain

Lichtinstallation im Frauentorgraben von Michael Akstaller

Anlagen: Kunstwerk Michael Akstaller Übersichtsskizze - Anlage 1 Projektbeschreibung - Anlage 2 Installation - Anlage 3

Sachverhalt (kurz):

Im Frauentorgraben wurde bereits während des Projektes „MAUERBLÜMCHEN“ vom Projektbüro bei 2. BM die Lichtinstallation „Fountain“ von Michael Akstaller gezeigt. Der Beirat für Bildende Kunst empfiehlt nun, diese im Graben dauerhaft zu präsentieren. Herr Akstaller, der 2024 auch auf der Biennale in Venedig zu sehen sein war, würde das Kunstwerk der Stadt Nürnberg schenken. Lediglich die Wiederaufbaukosten muss die Stadt tragen. Die Gesamtkosten für den Wiederaufbau werden mit 20.000 Euro brutto beziffert.

Das Kunstwerk funktioniert quasi wie eine Windmühle. Duch den Luftdruck, der durch einfahrende U-Bahnen im Bahnhof entsteht, werden die Flügel aus Edelstahl angetrieben. Da diese mit Scheinwerfern angestrahlt werden, entsteht im Graben ein interessanter Lichtreflex, der bei der Bevölkerung so gut ankam, dass das Projekt im Beirat zum dauerhaften Verbleib behandelt wurde.

Die VAG hat ihre Zustimmung zur Installation und zum Betreiben des Kunstwerks gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 20.000 € Folgekosten 200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 20.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung erfolgt durch den Etat Kunst in der Stadt. Der Unterhalt wird duch den Posten "Denkmäler der Stadt Nürnberg" getragen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich bei dem Kunstwerk um ein Projekt, dass geschlechterneutral ist.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

UB

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss folgt der Empfehlung des BBiK und stimmt der Annahme der Schenkung und der Neuinstallation des Kunstwerks Fountain im Frauentorgraben zu.

Der Ausschuss bedankt sich bei der VAG bezüglich der Bereitschaft, das Kunstwerk dauerhaft am Ort zu belassen. Der Unterhalt für das Kunstwerk ist beim Hochbauamt angesiedelt.

Aufgabe Erledigt
Allgemeine Angaben: Änderungsnummer: 2025_UB_001 Bezeichnung: U1 - U-Bf. Hauptbahnhof - Installation eines Kunstwerks im Lüftungsschacht am nördlichen Bauwerksende des U-Bf. Hauptbahnhof in Richtung U-Bf. Lorenzkirche. Maßnahmenverantwortlicher: Bernhard Wächter Firma/Organisationseinheit: UB/3 Telefon: Datum: 22.05.2025 Unterschrift:
Grund der Änderung: Im U-Bf. Hauptbahnhof soll ein Kunstwerk des Künstlers Akstaller installiert werden. Standort: U1 - U-Bf. Hauptbahnhof Lüftungsschacht am nördlichen Bahnhofsende in Richtung U-Bf. Lorenzkirche  Gemäß den vorliegenden Unterlagen beträgt das Gesamtgewicht des Kunstwerks lediglich ca. 30 kg. Die Befestigung erfolgt an den vorhandenen I-Träger mittels Trägerklemmen. Auf einen statischen Nachweis kann aufgrund der geringen Last verzichtet werden. Die fachmännische und ordnungsgemäße Installation wird durch den Künstler zugesichert. Es wird sichergestellt, dass sich keine beweglichen Teile in den Betriebsbereich der U-Bahn gelangen.  Alle Komponenten inklusive der Leitungen sind halogenfrei.  Sämtliche elektrischen Leitungen weisen mindestens die Qualität B2Ca auf.  Alle elektrischen Komponenten werden mindestens in Schutzklasse II ausgeführt  Die Zugänglichkeit zu sämtlichen Betriebseinrichtungen wird sichergestellt (z.B. Türen im Lüftungsschacht)  Das Kunstwerk wird so betrieben, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung angrenzender Bereiche entsteht. Sämtliche einschlägige Grenzwerte werden nicht überschritten.
Aufgabe Erledigt
Betroffene Subsysteme/Komponenten/Module/Schnittstellen: keine
Auswirkungen auf externe Systeme und Komponenten: keine
Auswirkungen auf den Betrieb: keine
Geplanter zeitlicher Ablauf: schnellstmöglich
Bei IT-Hardware- und Softwareänderungen, IT-Neubeschaffungen und IT-Nachrüstungen: Die Änderung, Neubeschaffung oder Nachrüstung unterliegt der VA FA-011, IT Hard-und Softwaremanagement bei der VAG. ja nein (vom Maßnahmenverantwortlichen anzukreuzen) Falls ja: FA-IT wurde gemäß VA FA-011 eingebunden und hat zugestimmt. Datum: Unterschrift FA-IT:
Vorschlag Klassifizierung der Änderung durch den Fachbereich: Kategorie 1: Sicherheitsrelevante Änderung Kategorie 2: Änderung von sicherheitstechnisch untergeordneter Bedeutung Kategorie 3: Nicht sicherheitsrelevante Änderung

Laufweg:

I. SB-BL

II. Maßnahmenverantwortlicher zurück

Anlagen:

Anlage 1 Lageskizze

Anlage 2 Projektbeschreibung

Anlage 3 Installationsdokument

U1 U-Bf. Hauptbahnhof Kunstwerk Akstaller im Lüftungsschacht am nördlichen Bauwerksende in Richtung U-Bf. Lorenzkirche

Lageskizze

Abbildung 1

Abbildung 1: Übersicht – Lageskizze Quelle: Stadt Nürnberg Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

Abbildung 2

Abbildung 2: Planausschnitt aus Plan.-Nr. 202.012.31

Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt Seite 1 von 1

Fountain

CV

Michael Akstaller

Geb. 1992 in Regensburg

2011 – 2017 Studium an der AdBK Nürnberg

2017 – 2021 Beschäftigung an der AdBK Nürnberg Projektklasse „Dynamische

Akustische Forschung“

Ausstellungen (Auswahl)

2021 „Sound of Distance“ Haus der Kulturen der Welt (HKW), Berlin

2021 6th Ural Industrial Biennale of Fine Arts 2021, Jekaterinburg

2021 „In Situ?“ Kunsthalle Nürnberg

2022 „Spatial Jitter“ Kunstbau München

2022 „Nature and State“ Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

2023 „Robodynamische Diffusion“ Kunstverein Ingolstadt

2023 „Interactions“ Bundeskunsthalle Bonn

2024 „Thresholds“ Deutscher Pavillon, Venedig Biennale

2024 „Vibraception“ MSU Zagreb

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Druckuntschiede der

einfahrenden und

ausfahrenden

Ubahnen werden

über das Luftschloss

ausgeglichen.

Durch das Gitter

strömt die Luft

entweder aus den

Ubahn Tunnel ein,

oder kommt aus ihr

heraus.

Die Strömung ist

Ausgangspunkt der

Installation.

Abbildung 6

Abbildung 7

Mauerblümchen 2023

„Fountain“ als Festivalbeitrag

Licht und Klanginstallation im Luftauslass

Schacht der Ubahnlinie U2 und U3

Ein und ausströmende Luft aktiviert die

Installation.

Sound und Licht wird aus verschiedenen

Winkeln von unten durch die

Metallkonstruktion transportiert.

Es entsteht ein Brunnen aus Luft, Schall

und Licht

Abbildung 8

Abbildung 10

Abbildung 9

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

- Material komplett aus poliertem Edelstahl (rostfrei)

- zusätzlich nach unten Abgestützt um Schwingungen

zu unterbinden

- Scheinwerfer LED Spot IP68 Architekturbeleuchtung

- Lautsprecher Eigenanfertigung

- Technik in Schaltschrank für Außenbereich mit

Kondenswasserschutz

- Stromführung aus Ubahn-Tunnel (eignener Zähler)

Abbildung 14

Abbildung 15

Nürnberg, den 4. April 2025

Michael Akstaller Herrn Andreas Wissen Straßackerweg 3 Stadt Nürnberg 93073 Neutraubling michael.akstaller@gmx.de

Betreff: Beantwortung der offenen Punkte zur geplanten Installation

Sehr geehrter Herr Wissen,

wie angefragt, sende ich Ihnen hiermit eine formelle Zusammenfassung der noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der geplanten Installation. Ich habe die einzelnen Themen entsprechend aufgeführt:

  1. Information und Zustimmung des U-Bahnbauamts Mir ist bewusst, dass das U-Bahnbauamt über das Vorhaben zu informieren ist und seine Zustimmung erforderlich ist. Ich unterstütze diesen Prozess vollumfänglich und bin bei Bedarf gerne bereit, zusätzliche Informationen bereitzustellen.

  2. Verwendung PVC-freier Materialien Ich werde sicherstellen, dass sämtliche im Projekt eingesetzten Materialien, insbesondere die Installationen, Lautsprecher und Kabel, vollständig PVC-frei sind.

  3. Angaben zu Abmessungen und Gewichten Das gesamte installierte Objekt wird ein Gewicht von ca. 30 kg aufweisen, bei Dimensionen von 4x2 m. Weitere Angaben zu den Abmessungen liefere ich Ihnen gerne auf Anfrage. Die Befestigung erfolgt mittig an einem der vorhandenen I-Trägern mit einer Trägerklemme.

  4. Instandhaltung durch den Künstler Ich bin bereit, die turnusmäßige Überprüfung der Funktionalität zu unterstützen. Die Installation wird so ausgelegt, dass eine ganzjährige Funktionalität bei freier Bewitterung gewährleistet ist. Die Mechanik sollte jährlich gewartet werden (Maschinenfett) und die Elektronik von Staub befreit werden (geschätzter Zeitaufwand 1,5h). Darüber hinaus sollte regelmäßig eine Reinigung des Schachtes und des Gitters von Hinterlassenschaften erfolgen. Ich schlage vor, eine jährliche Pauschale einzuplanen, um gegebenenfalls Ersatzteile bereitstellen und kleinere Reparaturen durchführen zu können.

  5. Zugänglichkeit der Türen im Luftschacht Die Zugänglichkeit der Türen im Luftschacht wird durch die Installation nicht beeinträchtigt und bleibt selbstverständlich vollständig gewährleistet.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Akstaller

KuM/004/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 17.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Rassismuskritische Ausstellung im Spielzeugmuseum dauerhaft sichern und ausbauen

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.07.2025

Anlagen: 01_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20250729_AN_172_2025 02_Bericht

Bericht: Die erfolgreiche Sonderausstellung "Neue Wege - ein rassismuskritischer Pfad durch das Spielzeugmuseum" aus dem Jahr 2021 soll in die Dauerausstellung integriert und weiterentwickelt werden. Ziel ist die dauerhafte Aufarbeitung konlonialzeitlicher und rassistisch konnotierter Objekte, Sensibilisierung sowie Förderung von Perspektivwechseln. Die Maßnahme soll unter der neubesetzten Leitungsposition ab 2026 fortgeführt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Konzepterstellung und fortwährende Umsetzung soll nach Nachbesetzung der Leitungsstelle sowie der aktuell vakanten Museologenstelle erfolgen. Mit der Ertüchtigung verbundene Aufwendungen können daher erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden sowie in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Sonderausstellung soll inklusiv und partizipativ sowie mit einem hohen Maß an Sensibilität und Ernsthaftigkeit gefestigt und erweitert werden.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 29. Juli 2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die rassismuskritische Sonderausstellung im Spielzeugmuseum Nürnberg ist ein bundesweit beachtetes Vorzeigeprojekt.1 Sie hat eindrücklich gezeigt, wie Museen in einer diversen Stadtgesellschaft verantwortungsvoll mit rassistischen Exponaten umgehen können – nicht durch Verdrängung oder Entfernung, sondern durch kritische Kontextualisierung, künstlerische Interventionen und pädagogische Vermittlung.

Zentral für den Erfolg dieser Ausstellung war die intensive Zusammenarbeit mit Vertreter:innen der Schwarzen Community, rassismuskritischen Fachleuten sowie Menschen mit Rassismuserfahrungen. So sieht glaubwürdige und zukunftsweisende Aufarbeitung von Kolonialgeschichte und rassistischer Darstellungen in Museen aus.

Gerade in einer Stadt wie Nürnberg, die sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte versteht, muss eine solche Ausstellung erhalten bleiben. Sie macht deutlich, dass Rassismus auch in Alltagskultur und Kindheitstraditionen wirksam ist – und bietet gleichzeitig Räume für Empowerment, Bildung und Perspektivwechsel.

Mit dieser Ausstellung ist es gelungen, sich kolonialen und diskriminierenden Konnotationen musealer Sammlungen offensiv zu stellen. Daher sollte sie als Leuchtturmprojekt dauerhaft verankert und weiterentwickelt werden.2

1 https://museen.nuernberg.de/spielzeugmuseum/kalender-details/spielzeug-und-rassismus-2087 2 Siehe hierzu auch unseren Antrag vom 30.04.2025: Umgang mit potenzieller Raubkunst in Nürnberger Museen

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

 Die im Spielzeugmuseum Nürnberg gezeigte rassismuskritische Sonderausstellung soll nicht eingelagert oder abgebaut, sondern dauerhaft als Bestandteil der Dauerausstellung gesichert werden.

 Die Ausstellung soll kontinuierlich erweitert und weiterentwickelt werden, insbesondere in Zusammenarbeit mit rassismuskritischen Expert:innen, Vertreter:innen der Community, Kulturschaffenden sowie Menschen mit eigenen Rassismuserfahrung.

 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung und Weiterentwicklung der Ausstellung zu erarbeiten. Darin soll insbesondere dargestellt werden:

 Wie ein niederschwelliger und möglichst kostenfreier Zugang zur Ausstellung ermöglicht werden kann,

 Welche Begleitangebote für Erwachsene und Schulklassen (z. B. Workshops, Führungen, pädagogisches Material) angeboten werden können,

 Wie die Partizipation der betroffenen Communities strukturell gesichert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Keller Paul Arzten Réka Lörincz Andrea Friedel Stadrätin Stadtrat Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

Bericht zum Antrag der Stadtratsfraktion Die Grünen „Rassismuskritische

Ausstellung im Spielzeugmuseum dauerhaft sichern und ausbauen“

1. Einbindung und Weiterentwicklung der erfolgreichen Sonderausstellung

von 2021 in den Rahmen der Dauerausstellung des Museums: „Neue

Wege – ein rassismuskritischer Pfad durch das Spielzeugmuseum“

Am 15. Juli 2021 startete die bundesweit vielbeachtete und außerordentlich erfolgreiche Sonderausstellung „Neue Wege – ein rassismuskritischer Pfad durch das Spielzeugmuseum“.

Die Sonderausstellung war eindrucksvoller Beleg, wie Museen in einer diversen Stadtgesellschaft verantwortungsbewusst mit rassistischen Sammlungsobjekten umgehen und sich somit der Aufarbeitung vielschichtiger Kolonialgeschichte und der Diskriminierung von Menschen stellen.

Die damaligen und heute weiterhin gültigen Fragestellungen lauteten: Kann Spielzeug rassistisch sein? Woran erkennt man Rassismus bei Spielsachen? Und wie begegnet man dieser Problematik im Alltag und im Museum – mit wissenschaftlichem Fokus veranschaulichte ausgewähltes Spielzeug, wie sich Rassismus gegen Schwarze Menschen niederschlägt. Beispiele von antirassistischem Spielzeug zeigten wiederum, dass Spielzeug wegweisend sein kann, um Rassismus entgegenzuwirken.

Rassismuskritisches Denken, Handeln und Kuratieren ist Arbeitsaufgabe und Prozess gleichermaßen. In der Sammlung des Museums befinden sich diverse Spielsachen mit kolonialzeitlichem Kontext. Neben stereotypen Abbildungen schwarzer Menschen sind darüber hinaus Darstellungen asiatischer Menschen und indigener Völker vorhanden, ausgestellt und noch nicht kontextualisiert. Das virtuelle Depot ist im Hinblick auf potentiell rassistisch konnotierte Objekte vollständig gesichtet und aktualisiert worden.

2. Antirassistisches Kuratieren als Querschnittsaufgabe

Im Verbund der Museen wird der vom Spielzeugmuseum gegebene Impuls zu antirassistischem Kuratieren im Querschnitt aufgegriffen und weiterentwickelt. KuM ist aktiv an der Entwicklung der Leitfragen beteiligt, die derzeit Rahmen der Gesamtstrategie für demokratischen Zusammenhalt und Bekämpfung von Diskriminierung für die Stadt Nürnberg erarbeitet werden. Die Dienststelle implementiert bereichsübergreifend sowohl für die kulturhistorischen als auch die erinnerungskulturellen Häuser neue Zugänge zum Umgang mit rassistisch konnotiertem Sammlungsgut und neue Ansätze des postmigrantischen Kuratierens. KuM kooperiert hierbei mit innerstädtischen Einrichtungen wie dem Menschenrechtsbüro und mit externen Partnern im Bildungs- und Hochschulbereich.

3. Ethischer Handlungsauftrag und Wunsch zugleich

Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Kontextualisierung der fraglichen Objekte im Spielzeugmuseum soll sowohl im Inventar als auch in der Dauerausstellung umgesetzt und sichtbar gemacht werden. Die rassistische Aussage der Objekte soll nicht wiederholt werden. Eine verletzende und herabwürdigende Wirkung der Objekte soll reduziert werden. Die inhaltlichen Ziele belaufen sich klar auf die historische Einordnung, Sensibilisierung, Perspektivwechsel und eine erweiterte Sicht auf Spielzeug.

4. Weiteres Vorgehen

Aufgrund der vakanten Leitungsposition sowie der vakanten Museologen-Stelle soll die Maßnahme der dauerhaften Verstetigung und der Weiterentwicklung nach erfolgreicher Nachbesetzung ab 2026 im laufenden Prozess fortwährend konzipiert und umgesetzt werden. KuM spricht sich unter Berücksichtigung dieser zeitlichen Komponente vollumfänglich für den vorliegenden Antrag aus.

Die Überarbeitung der Dauerausstellung im Bestand erfordert vorwiegend eine Neugestaltung der vorhandenen Vitrinen. Nötig ist ein grafisch-szenografisches Konzept. Ein erfahrenes Gestaltungsbüro sollte unter Einbeziehung der konservatorischen Belange Konzept und Kostenschätzung erarbeiten.

Der Austausch veralteter und fehlerhafter Beleuchtungssysteme ist darüber hinaus unabdingbar. Hier könnte H/E-I beratend und fachkompetent Unterstützung leisten. Eine Kostenübernahme durch H im Rahmen von Energieeinsparprogrammen wäre zu prüfen.

Drittmittelprogramme könnten ebenso geprüft und hinzugezogen werden. Synergieeffekte könnten sich in der Zusammenarbeit und dem Leihverkehr mit anderen bundesdeutschen Museen ergeben. Hier bestehen bereits wissenschaftliche Anfragen im Kontext kulturhistorischer Ausstellungen zum Thema Kolonialismus (z.B. Deutsches Historisches Museum Berlin).

KuM/005/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 17.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Eröffnungsszenario Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 2026

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: Der Ausbau und die Neukonzeption des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände schreiten 2025 in großen Schritten voran. Das Eröffnungsszenario soll zweistufig erfolgen: Ende Mai/Anfang Juni 2026 soll ein soft opening durchgeführt werden, um insbesondere neue und innovative Vermittlungsprogramme vor Ort zu testen und nach entsprechendem Feedback weiterzuentwickeln. Nach der Sommerpause soll die offizielle Eröffnung der neuen Dauerausstellung mit einer großen Veranstaltung folgen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Erprobungsphase sollen Vermittlungsformate entstehen (analog u. digital), die einen wichtigen Beitrag leisten, auf die Vielfalt der Museumsbesuchenden mit differenzierten Angeboten zu antworten

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht zur Eröffnung Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände

Soft Opening Ende Mai/Juni 2026, offizielle Eröffnung im Oktober 2026 (Planungsstand)

[1.] Der Fortschritt der Gesamtmaßname „Ausbau und Neukonzeption des Dokuzentrums“ wurde seit Anfang 2025 mit milestone events Schritt für Schritt dokumentiert: Zunächst sind die neuen Räumlichkeiten im Sockelgeschoss in Betrieb genommen (Februar 2025) und das inklusive Café Arthur im Dokuzentrum eingeweiht (Mai 2025) worden, im September 2025 erfolgt die offizielle Wiedereröffnung des neugestalteten Studienforums. Der letzte Schritt stellt dann die Eröffnung der neuen Dauerausstellung dar. Sie ist in zwei Etappen geplant: Einer sanften Eröffnung nach Abschluss der Ausstellungseinbauten (Erprobungsphase ab Ende Mai 2026) und einer abschließenden, offiziellen Eröffnungsveranstaltung im Herbst 2026. Diese wird noch von BgA terminiert.

[2.] Die Arbeiten an der Museumsneukonzeption des neuen Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände sind komplex und beziehen sich sowohl auf eine Neuorganisation des musealen Raumprogramms samt baulicher Realisierung (Baumaßnahme), wie auf die Neukonzeption und Einrichtung einer neuen Dauerausstellung. Nach der (Erst-)Eröffnung des Dokuzentrums am 4. November 2001 haben sich nicht nur Forschung und Wissen über die Reichsparteitage, deren Kontexte sowie über die Geschichte des Geländes erweitert und vermehrt, sondern es haben sich vor allem auch die Verarbeitungsmodi und Rezeptionsweisen gesamtgesellschaftlich fundamental gewandelt – die künftige Dauerausstellung wird mit zahlreichen Medienstationen sowie der Möglichkeit, über einen medialen Guide mit der Ausstellung zu interagieren, die heutigen Erwartungen an ein zeitgemäßes Museum erfüllen. Parallel zur Eigenerschließung der neuen Ausstellung sollen deren Inhalte auch künftig intensiv personal vermittelt werden. Bei der Inbetriebnahme eines solch komplexen Gesamtkonzepts ist eine Erprobungsphase geboten.

[3.] Nach gegenwärtigem Planungstand werden Ende Mai, Anfang Juni 2026 die Einbauarbeiten der Ausstellungsmöbel abgeschlossen und die Objekte aus der Interimsausstellung in die Vitrinen der neuen Dauerausstellung umgesetzt worden sein. Ebenso sollen zu diesem Zeitpunkt flagship multimedia stations in der Ausstellungsarchitektur zur Verfügung stehen. An dieser Stelle soll ein soft opening

erfolgen; neue, innovative Vermittlungsprogramme (digitale Führungsspuren mit inklusiven Angeboten, Formate der historisch-politischen Bildungsarbeit etc.) werden in der Ausstellung vor Ort getestet und nach Feedback aus den Gruppen weiterentwickelt. Nach der Sommerpause soll dann mit einer großen Veranstaltung die neue Dauerausstellung offiziell eröffnet werden. Sie stünde dann in zeitlichem Zusammenhang mit der Eröffnung des Dokuzentrums vor 25 Jahren.

MSH/001/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 17.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Parkplatzsituation für Elektrofahrzeuge an der Meistersingerhalle

hier: Antrag der FDP vom 02.06.2025

Anlagen: 01_Antrag FDP vom 20250602_AN_109_2025 02_Stellungnahme MSH

Bericht: Die Parkflächen an der Meistersingerhalle (Kleiner Saal - Münchener Str. und Großer Saal - Schultheißallee) sind nicht öffentlich gewidmete Parkflächen. Die seit dem 01.04.2025 geltende Regelung des Bayerischen Staatsministeriums zur Befreiung von Parkgebühren für E-Autos auf öffentlichen Flächen findet daher keine Anwendung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MSH/001/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

LA/3-2

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MSH/001/2025

Ümit Sormaz ∙ Rathausplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Antrag: Parkplatzsituation für Elektrofahrzeuge an

der Meistersingerhalle

Nürnberg, den 02. Juni 2025 Zeichen: ÜS-AN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ümit Sormaz lieber Marcus, Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg seit dem 01. April 2025 gilt in Bayern die neue Regelung, wonach fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei abgestellt werden dürfen. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Anreiz zur Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 Förderung der Elektromobilität dar und wurde bayernweit begrüßt. 90403 Nürnberg T: 0911-1325250 Leider trifft diese Regelung derzeit nicht auf den Parkplatz der M: 0177-2502513 Meistersingerhalle zu, obwohl dieser öffentlich zugänglich ist. Nach aktuellem Stand ist der Parkplatz nicht öffentlich gewidmet, weshalb die neue gesetzliche Regelung dort keine Anwendung findet. Eine separate Regelung für diesen Sonderfall ist seitens der zuständigen Stellen zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadt Nürnberg wird gebeten, zeitnah zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Parkplatz der Meistersingerhalle in die Anwendung der bayerischen Regelung zur kostenfreien Parkdauer für Elektrofahrzeuge einbezogen werden kann.

Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, ob eine Widmung des Parkplatzes erfolgen kann oder ob durch eine städtische Sonderregelung eine analoge Anwendung möglich ist.

Ziel ist es, eine einheitliche und nachvollziehbare Lösung im Sinne der Förderung nachhaltiger Mobilität zu schaffen – insbesondere auch an Orten mit großer öffentlicher Bedeutung wie der Meistersingerhalle.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme MSH zum FDP-Antrag vom 02.06.2025 | KulturA am 17.10.2025

Die Parkplätze der Meistersingerhalle sind nicht öffentlich gewidmet. Daher gelten hier nicht dieselben Vorgaben zur Parkraumbewirtschaftung wie für kostenpflichtige Stellplätze im öffentlichen Straßenraum oder auf allgemein zugänglichen Privatflächen. Sowohl die beiden Parkplätze an der Meistersingerhalle als auch der Parkplatz am Volksfestplatz sind als Privatparkplätze deklariert. Die neue Regelung des Bayerischen Innenministeriums zur Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge findet daher in diesem Fall keine Anwendung. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie das städtische Liegenschaftsamt haben diese Auslegung der „Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge (IMS C14-3610-3-17)“ nochmal bestätigt.

Darüber hinaus weist das Liegenschaftsamt darauf hin, dass ein mehrjähriger Betriebsführungsvertrag mit der Firma PeterPark GmbH über die Bewirtschaftung und Organisation der Parkflächen besteht. Die Parkplätze werden somit privatwirtschaftlich betrieben. Eine Entscheidung über die Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge obliegt daher nach aktueller Rechtslage ausschließlich der Betreiberfirma.

Grundsätzlich wäre eine automatische Kennzeichenerkennung zur gebührenfreien Einfahrt von Elektrofahrzeugen technisch möglich. Voraussetzung ist jedoch ein mit dem Zusatz „E“ gekennzeichnetes Kennzeichen. Da diese Kennzeichnung freiwillig ist, müssten Fahrzeuge ohne „E“-Zusatz vor Ort manuell befreit werden. Dies würde einen erheblichen Mehraufwand sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für das Personal der Meistersingerhalle verursachen.

Zudem hätte eine generelle Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge eine vertragliche Anpassung mit der Betreiberfirma zur Folge, die sich negativ auf die Erträge aus den Parkgebühren der Meistersingerhalle auswirken würde.

Der große Parkplatz der Meistersingerhalle ist seit jeher rund um die Uhr (24 Stunden) gebührenpflichtig. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gilt die Gebührenpflicht also nicht nur während Veranstaltungen. Bis Sommer 2024 stand hierfür ein Parkautomat unmittelbar an der Einfahrt zum großen Parkplatz zur Verfügung. Zusätzlich wurde zu Veranstaltungen im Großen Saal die Einfahrt etwa 30 Minuten vor Einlassbeginn durch 2–4 Personen besetzt und das Parkentgelt direkt bei der Einfahrt kassiert, um Staus am Automaten zu vermeiden.

Auf dem kleinen Parkplatz bestand hingegen kein Pachtverhältnis und keine personelle Bewirtschaftung. Dort stehen – wie bisher – mehrere Automaten zur Verfügung, über die das Parkentgelt entrichtet werden kann. Auch die Parkfläche an der Münchener Straße ist, analog zum großen Parkplatz an der Schultheißallee, an allen Tagen und zu jeder Tageszeit gebührenpflichtig.

  1. BM/014/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 17.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Nürnberger Kulturfestivals weiter voranbringen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.07.2024

Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 20240711_AN_127_2024 02_Sachverhaltsbericht

Bericht: Als traditionsreiche Festivalstadt hat sich Nürnberg in den vergangenen Jahren nicht nur kulturell, sondern auch in Bezug auf die städtischen Zuschüsse und Publikumszahlen weiterentwickelt. Im beigelegten Bericht wird ein Überblick über Finanzkennzahlen, die Publikumsentwicklung, die Fördersystematik, die finanziellen Herausforderungen sowie die Marketingaktivitäten gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/014/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zugang zu den versch. Festivals sowie die zugehörigen Programme sollen inklusiv und partizipativ sein. Es sollen Personen aller gesellschaftlichen Gruppen angesprochen und einbezogen werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/014/2025

„Nürnberger Kulturfestivals“ weiter voranbringen

  1. Überblick über die finanzielle Entwicklung der städtischen Zuschüsse und Publi-

kumszahlen

Als traditionsreiche Festivalstadt hat sich Nürnberg in den vergangenen Jahren nicht nur kulturell, sondern auch in Bezug auf die städtischen Zuschüsse und Publikumszahlen weiterentwickelt.

Der folgenden Tabelle ist sowohl die absolute als auch die prozentuale Entwicklung (Basiswert jeweils 2018) der ausgegebenen Zuschüsse der Stadt Nürnberg an die aufgeführten Festivals der Jahre 2018-2025 zu entnehmen. Die signifikanten Erhöhungen von 2023-2024 bei Nürnberg Pop, NUEJazz und ION waren maßgeblich von politischen Entscheidungen geprägt.

Abbildung 16

Unter der Annahme, dass alle städtischen Festivals des Projektbüros (Bardentreffen, Klassik Open Air, Blaue Nacht, Stadtverführungen) jährlich und nicht wie bspw. die Blaue Nacht im 2- Jahres Turnus, stattfinden stehen für dessen Durchführung jährlich rund 650.000 € (Stand 2025) zur Verfügung.

Bei den im Folgenden dargestellten Besucherzahlen ist zu beachten, dass diese bei Open Air-Veranstaltungen sehr stark mit der jeweiligen Wetterlage an den Veranstaltungstagen korrelieren.

Abbildung 17

2. Fördersystematik

Hinsichtlich einer einheitlichen Fördersystematik anhand eines Kriterienkatalogs muss auf die bereits vom Stadtrat beschlossene Zuwendungsgeschäftsanweisung (ZuwGA) der Stadt Nürnberg verwiesen werden. Es handelt sich dabei bereits um einen städtischen „Kriterienkatalog“, nach dem jede Förderung ausgelegt werden muss.

Das Ansinnen, darüber hinaus, ein einheitliches Punktesystem für die Vergabe von Fördermitteln in der freien Kulturszene einzuführen, erscheint auf den ersten Blick nach Transparenz

und Fairness zu streben. Aus Sicht des Geschäftsbereichs der zweiten Bürgermeisterin – insbesondere im Sinne einer vielfältigen, offenen und lebendigen Kulturlandschaft – gibt es jedoch gewichtige Gründe, die gegen ein solch weitergehendes System sprechen.

Die freie Kulturlandschaft ist durch extreme Vielfalt gekennzeichnet: Sparten (Theater, Musik, Bildende Kunst, Tanz, Literatur, Soziokultur, interdisziplinäre Formate etc.), Zielgruppen, Arbeitsweisen und gesellschaftliche Zielsetzungen unterscheiden sich erheblich. Ein starres Punktesystem kann dieser Vielfalt nicht gerecht werden, weil es zwangsläufig mit standardisierten Kriterien arbeiten muss. Dies würde bestimmte Ausdrucksformen, Arbeitsweisen oder innovative Ansätze benachteiligen oder sogar ausschließen, was sich auch auf den Zuschauerzuspruch auswirkt.

Ein Punktesystem suggeriert Objektivität und Vergleichbarkeit, wo es faktisch keine gibt. Künstlerische Qualität, Relevanz oder Innovationskraft sind nicht wie beim Sport oder in der Wirtschaft messbar. Ein formalisiertes Bewertungsraster erweckt den Anschein von Genauigkeit und schränkt sinnvolle Handlungsspielräume ein, anstatt wirklich nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen. Ein hohes Risiko besteht insbesondere darin, dass ein zu stark formalisiertes Kriterienraster „Ungerechtigkeiten“ fördert und damit ineffiziente Prozesse evoziert. Somit würde es dem als unerlässlich erkannten Streben nach Bürokratieabbau entgegenstehen.

minierung von Randbereichen

Ziel des Geschäftsbereichs Kultur ist es durch niederschwellige Fördervoraussetzungen eine möglichst große Teilhabe zu erreichen. Diese Bemühungen würden durch ein Punktesystem konterkariert. Wenn Förderkriterien zu stark formalisiert werden, entsteht gleichzeitig ein Anreiz zur Anpassung an das System. Künstlerinnen und Künstler könnten beginnen, Projekte so zu konzipieren, dass sie "punkteträchtig" sind, statt radikale, experimentelle oder ungewöhnliche Ideen zu verfolgen. Gerade die offene Kultur lebt aber von Experiment und Grenzüberschreitung.

Förderentscheidungen basieren oft auf einer komplexen Mischung aus Fachwissen, Erfahrung, Kenntnis der Szene, kulturellem Kontext und gesellschaftlicher Relevanz. Diese Einschätzungen können nicht vollständig durch Zahlen ersetzt werden, sondern erfordern eine offene, qualitative Diskussion – etwa in interdisziplinär besetzten Jurys oder Fachgremien. Der Geschäftsbereich Kultur sollte sich kein Urteil über die künstlerische Qualität der geplanten Maßnahmen erlauben, müsste diesem Credo durch die Einführung eines Punktesystems aber zuwiderhandeln.

Kulturpolitik soll möglichst unterschiedliche Perspektiven, Milieus und Ausdrucksformen fördern. Ein einheitliches Punktesystem setzt eine „One-size-fits-all“-Logik voraus, die marginalisierte, queere, migrantische, intersektionale oder community-basierte Kunstformen strukturell benachteiligen kann. Auch kleinere Unternehmungen und Initiativen wären aufgrund der Qualitätsanforderungen des Punktesystems von vorneherein benachteiligt.

Der Wunsch nach Nachvollziehbarkeit und Fairness ist berechtigt – aber das Ziel lässt sich auch durch transparente Verfahren, offene Jurys, Urteilsvermögen mit nachvollziehbaren Begründungen und einem fairen Auswahlprozesse erreichen. Qualitative Auswahlverfahren mit protokollierten Begründungen sind oft gerechter und sensibler als vermeintlich neutrale Punkteraster. An dieser Stelle sei auch noch mal auf die zu Beginn angeführte Zuwendungsgeschäftsanweisung hinzuweisen, die bereits zu einem transparenten und fairen Prozess beiträgt.

Zusammenfassend wird die Entwicklung einer einheitlichen Fördersystematik anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs seitens des Geschäftsbereichs Kultur weder für nicht-städtische noch für städtische Formate als zweckmäßig erachtet.

Der Wunsch nach Transparenz und Fairness ist nachvollziehbar aus Sicht der Kulturverwaltung grundsätzlich aber auch schon gängige Praxis. Folgende Kriterien werden aktuell bereits auf Grundlage der bestehenden Zuwendungsgeschäftsanweisung der Stadt Nürnberg (ZuwGA), gepaart mit den bereits geltenden zusätzlichen Förderkriterien des Geschäftsbereichs Kultur berücksichtigt:

werden können, abendfüllend oder als Teil eines vorliegenden Aufführungskonzeptes

matischen Ansatz

zen

Dies ist bislang der Rahmen für Förderentscheidungen, transparent, rechtskonform und bewährt. Im Zuge eines nicht zuletzt von 2.BM initiierten Projekts zur Digitalisierung des Zuschusswesens werden aktuell die unterschiedlichen Prozesse zur Beantragung, z.B. bei verschiedenen Zuschusstöpfen, auch mit dem Ziel der Vereinheitlichung, beleuchtet. An dieser Stelle kann angesetzt werden und auch die o.g. Kriterien ergänzt sowie weiterentwickelt werden (z.B. im Bereich Nachhaltigkeit).

  1. Finanzielle Herausforderungen und neue Möglichkeiten z.B. im Bereich der Bundes-

und Landesmittel

Festival-Organisatorinnen und -organisatoren sehen sich derzeit – spartenübergreifend – mit einer Vielzahl gravierender Herausforderungen konfrontiert, die nicht nur ihre tägliche Arbeit erschweren, sondern mitunter die gesamte Durchführung gefährden.

Förderprogramme sind oft bürokratisch aufwendig, mit hohen Anforderungen an Nachweispflichten, Verwendungsnachweisen und administrativen Kapazitäten. Viele freie Festivalmacherinnen und -veranstalter haben keine professionelle

Verwaltungsstruktur, um die Anträge korrekt und fristgerecht zu bearbeiten. Auch für die Kulturverwaltung ergeben sich aufgrund des im Zuge der Haushaltskonsolidierung vorgesehenen Personalabbaus Ressourcenengpässe, die im Zielkonflikt mit bürokratischen Antrags-, Nachweis-, Dokumentations- und Rechnungsprüfungspflichten bei Förderprogrammen stehen.

Die postpandemische Situation für Festivalorganisation ist von einem stark gestiegenen finanziellen Druck gekennzeichnet. Die Kosten in der Veranstaltungsbranche sind im Vergleich zu vor der Pandemie um teilweise mehr als 30 % gestiegen (z. B. im Bühnenbau, bei Beschallung und Beleuchtung). Dies ist insbesondere wohl auf den Personalmangel in der Branche zurückzuführen, viele Fachkräfte haben sich in der Pandemie umorientiert und sind nicht wieder zurückgekehrt. Daher – und auch infolge der Inflation – ist die Zahl der Bewerbungen bei Förderprogrammen stark gestiegen, während die Mittel oft stagnieren oder temporär (z. B. über Neustart Kultur) aufgelegt wurden. Viele Festivals konkurrieren um dieselben Mittel – es entsteht ein Ungleichgewicht, das nicht selten zu Neiddebatten führt.

Viele Förderprogramme sind jährlich neu zu beantragen, was keine nachhaltige Strukturförderung und Planungssicherheit erlaubt. Festivals benötigen mehrjährige Förderzusagen, um personelle und künstlerische Entwicklung langfristig zu sichern.

Festivals im ländlichen Raum haben oft schlechtere Zugänge zu Beratung, Netzwerken und Sichtbarkeit – und damit auch geringere Chancen auf Fördermittel. Förderkriterien sind nicht immer raum- oder kontextsensibel, sondern setzen urbane Standards voraus. Es wurden z. B. von der Initiative Musik Förderprogramme aufgesetzt, die gezielt den ländlichen Raum fördern, um dieser Situation entgegenzuwirken.

Diese politischen Querschnittsthemen sind heutzutage essenzieller Bestandteil von Veranstaltungen, bringen aber für kleinere Initiativen zusätzliche Anforderungen. Es fehlt häufig an konkreten Unterstützungsstrukturen, um diese Anforderungen praktisch umsetzen zu können.

Nachfolgend finden sich Quellen, die Impulse bei der Suche nach Fördermitteln geben.

Bundesmittel
1. BKM: Festivalförderfonds (Initiative Musik)
2. APPLAUS-Award (in vielen Fällen mehr Förderung als Preis)
3. Kulturelle Filmförderung/Festivals (eher theoretischer Natur)

sche Relevanz

valanteile)

Landesmittel*
1. StmWK: Förderung von Festivals im Bereich d. klassischen Musik
2. Verband für Popkultur in Bayern e. V. (Pop, Rock)
3. Referat Jazz beim Bayerischen Musikrat

* Kulturfonds Bayern scheidet in Nürnberg üblicherweise aus ** Zwar keines von beiden, aber: Bezirk Mittelfranken oft ebenfalls als Fördergeber involviert

tivals der freien Szene

gen wie Kulturstiftung der Länder oder private Akteure

Zusätzlich empfiehlt es sich nach Stiftungen im Deutschen Musikinformationszentrum zu suchen www.miz.org/de/musikleben/institutionen/stiftungen

4. Kostenentwicklung

Die Veranstaltungsbranche durchlief in den vergangenen Jahren viele Veränderungen (Inflation, Mindestlohn, Energiekosten, Pandemie, fehlendes Personal), sodass die Kosten, nicht nur in Nürnberg, enorm gestiegen sind. Hauptkostentreiber sind dabei die Bereiche Bühne, Licht & Ton, Technik und das Thema Sicherheit.

Veranstaltungstechniker, Anbieter im Bühnenbau und bei Licht und Ton sind stark nachgefragt, die Konkurrenz von Festivals im Sommer ist hoch. Eine hohe Nachfrage trifft auf ein knappes Angebot von Dienstleistern. Dieser Ressourcen-Engpass wirkt sich nach wie vor auf die Branche aus.

Konkret für die städtischen Festivals des Projektbüros haben sich die Kosten im Bereich dieser sogenannten Kostentreiber in den Jahren 2019-2024 trotz höchster Anstrengungen der Kostenkontrolle und bereits umgesetzten Einsparmaßnahmen nahezu verdoppelt. Die Entwicklungen gehen dabei mit der Veranstaltungsbranche, auch über die städtischen Veranstaltungen hinaus, einher. Auch in den Jahren 2025 und 2026 wird auf Basis der bereits erfolgten Verhandlungsgespräche und Vergaben jeweils eine durchschnittliche Erhöhung von 3,4% erwartet. Dies stellt den Geschäftsbereich Kultur sowie auch die freien Veranstalterinnen und Veranstalter, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage, nach wie vor und trotz kostenbewusstem und wirtschaftlichem Handeln, vor große Herausforderungen.

5. Entwicklung einer gemeinsamen überregionalen Kampagne für die Vermarktung der

Nürnberger Festivals

Die Verwaltung begrüßt eine Kampagne zur überregionalen Vermarktung von Nürnberger Festivals wie die im Jahr 2024 (Umsetzung 2025) von der Congress- und Tourismuszentrale neu initiierte Festivalstadt-Nürnberg-Kampagne unter dem Motto „Klingt nach Nürnberg!“. Neben den Festivals NUEJAZZ, Nürnberg Pop, Musikfest ION sind die Festivals Bardentreffen, Klassik Open Air und St. Katharina Open Air Teil dieser ersten Kampagne, die auch auf Wunsch der Congress- und Tourismuszentrale künftig weitergeführt und weiterentwickelt werden soll.

Eine hybride Pressekonferenz dazu fand im Mai 2025 im Deutschen Museum in Nürnberg statt, anwesend waren neben der CTZ die Festivalorganisatorinnen und -organisatoren, Medienvertreterinnen und -vertreter sowie der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Die Kampagne spricht gezielt sowohl Endkunden als auch Medienvertreterinnen bzw. -vertreter und Influencer auf den Social-Media-Kanälen an. Weitere Infos finden sich unter: https://tourismus.nuernberg.de/erleben/musik-theater-film/musik/musikfestivals/

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