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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (15.10.2025)

Sitzung öffentlicher Teil

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CSU-Stadtratsfraktion Andreas Krieglstein Altenfurt Marcus König Claudia Arabackyj Hauptmarkt Kornburg SPD-Stadtratsfraktion Erlenstegen Worzeldorf Christine Kayser Schweinau Großreuth bei Schweinau Fischbach Galgenhof Wöhrd St. Leonhard Eibach Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

Sitzungszeit

Mittwoch, 15.10.2025, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Wirtschaftsplan 2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Gutachten

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

2. Widmung, Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Beschluss

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - SÖR/083/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

3. Eichhörnchenbrücke Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.06.2025 SÖR/067/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

4. Am Pferdemarkt 23 - 26, SÖR Neubau einer Betriebszentrale Bericht

hier: Zwischenbericht über die Kostenentwicklung und den SÖR/086/2025

Baufortschritt

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

5. Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR Bericht

2024 SÖR/085/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

6. Bewegungspark Altenfurt Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.12.2024 SÖR/074/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Gutachten

Öffentlicher Raum (SÖR)

Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan 2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Anlagen:

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2026 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2026 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 15.10.2025:

Der Werkausschuss des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ begutachtet den Wirtschaftsplan 2026 und den Finanzplan 2026/2029 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2026 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 54.044.795 € und in den Aufwendungen mit 180.369.493 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 69.444.000 € ab.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 61.485.000 € festgesetzt.

  2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 8.960.000 € festgesetzt.

  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 26.470.000 € festgesetzt.

Beschlussvorschlag Stadtrat vom 20.11.2025:

Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ vom 15.10.2025 wird zum Beschluss erhoben.

Im vorliegenden Wirtschaftsplan von SÖR sind Stellenschaffungsanträge und Stellenbefristungsanträge noch nicht mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus eventuellen Beschlüssen im Stadtrat ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan SÖR vorzunehmen.

Finanz- und Investitionsplanung 2025 bis 2029

für den

Servicebetrieb

Öffentlicher

Raum Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Stand: 12.09.2025

Inhalt

1 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ......................................................... 3

1.1 Einführung ................................................................................................................ 3

1.2 Erfolgsplan 2026 (siehe auch Seite 14 und 16 ff.) ................................................... 6 1.2.1 Erträge ....................................................................................................................... 6 1.2.2 Aufwendungen ........................................................................................................... 7 1.2.3 Interne Verrechnungen............................................................................................... 9 1.2.4 Kalkulatorische Kosten ............................................................................................... 9 1.2.5 Jahresergebnis ........................................................................................................ 10 1.2.6 Zusammenfassung ................................................................................................... 11

1.3 Prognose für Erfolgsplan 2027 bis 2029 (siehe auch Seite 15) ............................. 11

1.4 Vermögensplan 2026 (siehe auch Seite 20) .......................................................... 12

1.5 Finanzplanung 2025 bis 2029 (siehe auch Seite 21) ............................................. 13

1.6 Investitionsprogramm (siehe auch Seite 22 f.) ....................................................... 13

2 Erfolgsplan 2026 (inkl. Vorschau bis 2029) ........................................... 14

3 Vermögensplan 2026 ............................................................................ 20

4 Finanzplan 2025 bis 2029 ..................................................................... 21

5 Investitionsplan ..................................................................................... 22

5.1 Investitionen 2026 .................................................................................................. 22

5.2 Mehrjährige Investitionsplanung ............................................................................ 23

6 Verpflichtungsermächtigungen .............................................................. 24

7 Stellenplan ............................................................................................ 25

Stand: 12.09.2025

1 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan

1.1 Einführung

Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungskonzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab 1.1.2009 sicher zu stellen war.

Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten:

aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging: Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt sowie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst;

SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes (T) und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste.

Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftsplan 2010 beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben- und Leistungsumfang des Eigenbetriebes und war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz-Werkstatt, öfftl. WC`s) thematisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten Ämter/Betriebe unterteilt.

Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepasst. Die drei früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert.

Zu Abrechnungszwecken wird im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ für das von SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet. Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem Besitzamt verbucht, ebenso wie Erträge und Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen, auf die der Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann.

Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) sind:

Projekt Frankenschnellweg

werke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine

nahmen innerhalb des Projekts

jekts

Straßen

leuchtung

tomaten, etc.

Wegen und Plätzen

Lärmschutz

Rückbau und Abbruch von Gebäuden

Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.)

Baugrund- und Altlastenuntersuchungen

tenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs- und Sanierungsmaßnahmen für SÖR und externe Dienststellen

men oder Liegenschaftsverkehr

Reinigung

Winterdienst

Haltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben)

Bedürfnisanstalten

Grünflächen

Bäume

rungen/-sanierungen, etc.)

Spielplätze

Spielplatzkontrollen)

Brücken

Wasserwirtschaft

Fuhrparkmanagement

Straßenverkehrsbehörde

unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen

Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sondertransporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.)

Wegerecht und Planfeststellung

zeichnisses

stillgelegte Kfz)

zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen

Anliegenmanagement

Servicenummer 0911/231-7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter soer@stadt.nuernberg.de und dem Mängel-Melder

Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden.

1.2 Erfolgsplan 2026 (siehe auch Seite 14 und 16 ff.)

Die Planansätze 2026 orientieren sich grundsätzlich an den Vorjahreswerten. Anpassungen erfolgen auf Grundlage der Analyse der Vergangenheitswerte sowie der von den Fachbereichen gemeldeten Mehr- und Minderbedarfe. Teilweise beruhen die Ansätze auf bestehenden Vertragsverhältnissen.

Die Planwerte 2026 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter der Beschäftigten ergeben sich zum Großteil aus dem Stellenplan in Verbindung mit den voraussichtlichen städtischen Durchschnittskosten 2025 und den prognostizierten Besoldungs- bzw. Tariferhöhungen im Jahr 2026.

Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht in zwei Bereiche unterteilt:

nen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge, die Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbeziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und internen Verrechnungen dargestellt.

Aufgaben (siehe Auflistung, Punkt 1.1).

Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb nicht von pauschalen Kürzungen betroffen. Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die Stadt Nürnberg nicht.

Im Bereich „Leistungen für die Stadt“ besteht für 2026 nach Berücksichtigung der konkreten Leistungsverrechnungen ein allgemeiner Zuschussbedarf i. H. v. 126,55 Mio. EUR (2025: 117,55 Mio. EUR).

1.2.1 Erträge

Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:

Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil beträgt seit dem Jahr 2015 unverändert 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze wurden vom Werkausschuss am 19.10.2022 begutachtet und vom Stadtrat am 26.10.2022 beschlossen.

Im Jahr 2026 ergeben sich je Meter Straßenfront folgende Gebühren:

Reinigungsklasse 2019-2022 2023-2026
A Reinigungsklasse 1 A Reinigungsklasse 2 A Reinigungsklasse 3 A Reinigungsklasse 4 B 11,30 Euro 33,90 Euro 56,50 Euro 79,10 Euro 3,88 Euro 13,00 Euro 39,00 Euro 65,00 Euro 91,00 Euro 4,46 Euro

A Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentlich) A Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentlich) A Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentlich) A Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentlich) B (Reinigung 1 x wöchentlich)

Die geplanten Gebühreneinnahmen für 2026 liegen bei 17,10 Mio. EUR (2025: 16,68 Mio. EUR).

Weitere Einnahmen in Höhe von 2,25 Mio. EUR (2025: 2,25 Mio. EUR) sind durch Kostenerstattungen von der Stadt sowie verbundenen Unternehmen eingeplant.

Bereich „Leistungen für die Stadt“:

Die ordentlichen Erträge 2026 liegen im Bereich „Leistungen für die Stadt“ bei 32,29 Mio. EUR (2025: 33,34 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

17,94 Mio. EUR (ca. 56%) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbesondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren - im Straßenbereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.

7,28 Mio. EUR (ca. 23%) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaftung für andere Dienststellen und Eigenbetriebe.

Weitere 6,65 Mio. EUR (ca. 21%) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR:

treuungsleistungen der technischen Mitarbeitenden verrechnet werden

Die Finanzerträge 2026 liegen im Bereich „Leistungen für die Stadt“ bei 1,97 Mio. EUR (2025: 1,09 Mio. EUR). Hier sind einzig die Erträge aus Abzinsungen enthalten, die von der Stadtkämmerei ermittelt werden.

Die außerordentlichen Erträge betragen im Jahr 2026 0,44 Mio. EUR (2025: 0,44 Mio. EUR).

1.2.2 Aufwendungen

Bereich „Gebühren Straßenreinigung“

Der mit 11,70 Mio. EUR (Plan 2025: 11,43 Mio. EUR; Ist 2024: 11,00 Mio. EUR) geplante Personalaufwand für diesen Bereich entspricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023-2026 ermittelten Werten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller Stellen eingeflossen, die den Kostenstellen des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet werden.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2,91 Mio. EUR (2025: 2,84 Mio. EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Fahrzeuge (u.a. Treibstoffe, Ersatzteile, Unterhalt) und Abfallbeseitigungsgebühren.

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,55 Mio. EUR (2025: 0,54 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Miet- und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche Vermögensgegenstände) und Kfz-Versicherungsbeiträge.

Bereich „Leistungen für die Stadt“:

Der Personalaufwand von 67,34 Mio. EUR (2025: 60,64 Mio. EUR) ergibt sich im Wesentlichen aus dem Stellenplan, den voraussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten für 2025 sowie einer angenommenen Gehalts- und Lohnerhöhung von 2 % im Jahr 2026.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden 54 Planstellen abgebaut, wodurch Personalausgaben in Höhe von 3,09 Mio. EUR eingespart werden. Zusätzlich wird der Personalaufwand pauschal gekürzt, da im Jahresverlauf regelmäßig Stellen unbesetzt bleiben. Aufgrund des Stellenabbaus wird diese pauschale Kürzung im Jahr 2026 auf 3,8 % reduziert (2025: 8 %).

Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit der aktiven Beschäftigten basieren auf Prognosewerten, die von Stk ermittelt werden. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Jahr 2026 ein zusätzlicher Bedarf von 2,56 Mio. EUR.

Der Personalaufwand für 2026 berücksichtigt aktuell keine zusätzlichen Stellen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 83,69 Mio. EUR (2025: 81,84 Mio. EUR) enthalten insbesondere die Unterhaltsaufwendungen für:

2026 (in Mio. EUR) 2025 (in Mio. EUR) Abw. zum Vj. (in Mio. EUR)
Straßen, Wege, Plätze, Grün 33,37 30,98 +2,39
Kanalbenutzungsgebühren 11,32 11,32 0,00
Verwaltungskostenerstattungen 6,77 6,77 0,00
Betriebsstrom 5,40 5,40 0,00
Anlagen zur Verkehrsregelung 3,35 3,15 +0,20
Straßenbeleuchtung 3,20 3,06 +0,14
Roh- und Hilfsstoffe 2,17 2,17 0,00
Treibstoffe 1,82 1,94 -0,12
Brücken, Stege, Stützmauern 1,45 1,43 +0,02
Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen 1,34 1,34 0,00

Die Anpassungen der Planansätze ergeben sich aus den ermittelten Mehr- und Minderbedarfen sowie der Analyse der Vergangenheitswerte (siehe dazu Abbildung „Erfolgsplan 2026 – Abweichungen zu 2025“ und Erläuterungen, S.16 ff).

Die Abschreibungen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens belaufen sich auf 2,42 Mio. EUR (2025: 2,42 Mio. EUR). Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eventuelle investive Zuschüsse werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auflösung von Sonderposten" berücksichtigt.

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 9,70 Mio. EUR (2025: 9,22 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche Vermögensgegenstände), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für Leistungen Dritter sowie Kfz-Versicherungsbeiträge.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 1,10 Mio. EUR (2025: 1,10 Mio. EUR). Unter anderem sind hier die Zinsen für das Trägerdarlehen in Höhe von 0,13 Mio. EUR (2025: 0,16 Mio. EUR) enthalten sowie der prognostizierte Zinsaufwand infolge der Kreditaufnahme

(insbesondere im Rahmen des Neubaus der Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“) in Höhe von 0,93 Mio. EUR (2025: 0,93 Mio. EUR).

1.2.3 Interne Verrechnungen

Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen

dargestellt.

Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und Umlagen Aufwendungen in Höhe von 5,79 Mio. EUR (2025: 5,71 Mio. EUR) aus dem Bereich „Leistungen für die Stadt“ zugeordnet.

Im Gegenzug sind im Bereich „Leistungen für die Stadt“ nicht gebührenrelevante Reinigungsleistungen des Bereichs „Gebühren Straßenreinigung“ in Höhe von 2,81 Mio. EUR (2025: 2,81 Mio. EUR) berücksichtigt.

1.2.4 Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten (d.h. kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) werden nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 1,21 Mio. EUR (2025: 1,21 Mio. EUR) berücksichtigt.

1.2.5 Jahresergebnis

Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:

Plan 2026 (in Mio. EUR) Plan 2025 (in Mio. EUR)
Erträge -19,35 -18,93
Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 15,16 14,82
Finanzergebnis 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00
Interne Leistungsverrechnung 1,00 0,98
Umlagen 4,79 4,73
Nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen -2,81 -2,81
Kalkulatorische Kosten 1,21 1,21
Ergebnis 0,00 0,00

Bereich „Leistungen für die Stadt“:

Plan 2026 (in Mio. EUR) Plan 2025 (in Mio. EUR)
Erträge -32,29 -33,34
Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 163,16 154,21
Finanzergebnis -0,91 0,01
Außerordentliches Ergebnis -0,43 -0,43
Interne Leistungsverrechnung -1,00 -0,97
Umlagen -4,79 -4,73
Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge 2,81 2,81
Ergebnis 126,55 117,55
Zuschuss der Stadt Nürnberg -126,55 -117,55

1.2.6 Zusammenfassung

Bereich „Leistungen für die Stadt“:

Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2025 und 2026 in Höhe von ca. 9,00 Mio. EUR sind in den Erläuterungen (S.16 ff.) dargestellt und resultieren im Wesentlichen aus:

Übersicht der Zuschussveränderungen (in Mio. EUR) Minderung ordentliche Erträge -1,05 Steigerung ordentlicher Aufwand -8,95 davon Personalaufwand -6,70 davon sonstiger ordentlicher Aufwand -2,25 Steigerung Finanzergebnis 0,92 Sonstige Ertragssteigerung/Aufwandsreduzierung 0,08

Summe Ergebnisänderung -9,00 Zuschusserhöhung 9,00

1.3 Prognose für Erfolgsplan 2027 bis 2029 (siehe auch Seite 15)

Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:

Für die Vorschau (2027 bis 2029) im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden die Planwerte aus 2026 fortgeschrieben.

Bereich „Leistungen für die Stadt“:

Für die Vorschau (2027 bis 2029) im Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden die Planwerte aus 2026 fortgeschrieben.

1.4 Vermögensplan 2026 (siehe auch Seite 20)

Der Vermögensplan weist für das Jahr 2026 einen Mittelbedarf von 69,44 Mio. EUR (2025: 37,71 Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem Erfolgsplan in den Vermögensplan übertragen wurden.

Dieser Finanzbedarf resultiert aus:

Mio. EUR (2025: 34,30 Mio. EUR)

Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:

Mio. EUR), die im Zuschuss enthalten sind

Mio. EUR (2025: 3,00 Mio. EUR)

Die Finanzierung des neuen Anlagevermögens erfolgte bisher ausschließlich über das Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg. Aufgrund der Entwicklung des Liquiditätsabflusses (insbesondere im Rahmen des Neubaus der Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“) ist im Jahr 2025 der Rückgriff auf Kassenkredite erforderlich. Nach der derzeitigen Finanzplanung wird im Jahr 2026 eine Kreditaufnahme notwendig sein.

1.5 Finanzplanung 2025 bis 2029 (siehe auch Seite 21)

Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurden die historischen Werte fortgeschrieben. Signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren ergeben sich - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem aus den Verläufen der Großinvestitionen für unbewegliches Vermögen (insb. Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“).

Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2025 bis 2029 einen Finanzbedarf von 156,93 Mio. EUR aus; darin sind 20,16 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten.

Das Investitionsvolumen 2025 bis 2029 in das Anlagevermögen beträgt 135,96 Mio. EUR.

Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf:

Investitionen (in Mio. EUR) 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 Plan 2025 – 2029 Summe
Gebühren Straßenreinigung 2,20 3,83 2,38 2,48 2,59 13,47
Leistungen für die Stadt 7,00 7,07 6,25 6,40 6,55 33,27
Betriebszentrale Am Pferdemarkt 25,10 55,16 8,96 0 0 89,22
Summe 34,30 66,06 17,59 8,88 9,14 135,96

1.6 Investitionsprogramm (siehe auch Seite 22 f.)

Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte:

Betriebs- und Bezirkszentrale „Am Pferdemarkt“: Im Herbst 2023 wurden die letzten Altgebäude auf dem Grundstück abgerissen. Anschließend fanden bis Juni 2024 umfangreiche Erdarbeiten statt. Im Juli 2024 begannen die eigentlichen Bauarbeiten mit den Stützfundamenten der Fahrzeughalle, gefolgt vom Rohbau des Multifunktionsgebäudes und der Fahrzeughalle. Die Fertigstellung ist weiterhin für Dezember 2026 vorgesehen, die Übergabe der Gebäude für März 2027. Der genehmigte Mittelansatz ist nach aktuellem Mittelabfluss und den voraussichtlichen Bedarfen ausreichend.

Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten: Die Investitionen in die übrigen Anlagearten entwickeln sich in den verschiedenen Organisationseinheiten auf absehbare Zeit weitgehend linear.

2 Erfolgsplan 2026 (inkl. Vorschau bis 2029)

Erfolgsplan SÖR 2026 Ist 2024 Plan 2025 Plan 2026
Gesamt 2024 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2025 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2026
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse -104.191 0 -165.953 -165.953 0 -130.000 -130.000
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -17.721.071 0 -18.294.209 -18.294.209 0 -17.944.375 -17.944.375
Gebühren veranlagt -15.854.536 -16.682.688 0 -16.682.688 -17.098.566 0 -17.098.566
Privatrechtliche Leistungsentgelte -6.887.983 0 -7.447.853 -7.447.853 0 -7.284.677 -7.284.677
Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -9.079.179 -2.249.761 -7.155.317 -9.405.078 -2.249.761 -6.654.280 -8.904.041
Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves -7.563 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000
Sonstige ordentliche Erträge -972.165 0 -272.000 -272.000 0 -272.000 -272.000
Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0
Bestandsveränderungen -144.167 0 0 0 0 0 0
Ordentliche Erträge -50.770.854 -18.932.449 -33.338.333 -52.270.781 -19.348.326 -32.288.333 -51.636.659
Personalaufwendungen Aktiv 51.209.070 8.824.196 46.106.086 54.930.281 9.027.152 48.446.841 57.473.994
Personalaufwendungen Passiv 20.826.547 2.604.743 14.532.280 17.137.023 2.670.399 18.896.524 21.566.924
Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 77.320.847 2.844.938 81.839.288 84.684.225 2.906.853 83.694.797 86.601.650
Abschreibungen 4.449.258 0 3.404.781 3.404.781 0 3.404.781 3.404.781
Transferaufwendungen 112.688 5.618 94.382 100.000 0 0 0
Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.468.933 542.498 9.216.824 9.759.322 551.273 9.700.697 10.251.970
Ordentliche Aufwendungen 163.387.343 14.821.993 155.193.641 170.015.633 15.155.678 164.143.641 179.299.318
Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit 112.616.489 -4.110.456 121.855.308 117.744.852 -4.192.649 131.855.308 127.662.659
Finanzerträge -1.594.094 0 -1.089.929 -1.089.929 0 -1.970.707 -1.970.707
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 207.363 0 1.102.929 1.102.929 0 1.065.707 1.065.707
Finanzergebnis -1.386.732 0 13.000 13.000 0 -905.000 -905.000
Ordentliches Jahresergebnis 111.229.758 -4.110.456 121.868.308 117.757.852 -4.192.649 130.950.308 126.757.659
Außerordentliche Erträge -2.550.811 0 -437.448 -437.448 0 -437.429 -437.429
Außerordentliche Aufwendungen 1.703.353 623 3.844 4.468 642 3.826 4.468
Außerordentliches Jahresergebnis -847.458 623 -433.604 -432.980 642 -433.604 -432.962
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. 110.382.300 -4.109.833 121.434.704 117.324.872 -4.192.007 130.516.704 126.324.698
Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 0 976.526 -976.526 0 1.001.172 -1.001.172 0
Umlagen 0 4.732.380 -4.732.380 0 4.789.908 -4.789.908 0
nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) 0 -2.810.705 2.810.705 0 -2.810.705 2.810.705 0
kalkulatorische Kosten 0 1.211.631 -986.909 224.722 1.211.631 -986.909 224.722
Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 110.382.300 0 117.549.594 117.549.594 0 126.549.420 126.549.420
Zuschuss der Stadt 0 -117.549.594 -126.549.420
Erfolgsplan SÖR 2026 - Vorschau bis 2029 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029
Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2027 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2028 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2029
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -130.000 -130.000 0 -130.000 -130.000 0 -130.000 -130.000
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -17.944.375 -17.944.375 0 -17.944.375 -17.944.375 0 -17.944.375 -17.944.375
Gebühren veranlagt -17.098.566 0 -17.098.566 -17.098.566 0 -17.098.566 -17.098.566 0 -17.098.566
Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 -7.284.677 -7.284.677 0 -7.284.677 -7.284.677 0 -7.284.677 -7.284.677
Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.249.761 -6.654.280 -8.904.041 -2.249.761 -6.654.280 -8.904.041 -2.249.761 -6.654.280 -8.904.041
Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000
Sonstige ordentliche Erträge 0 -272.000 -272.000 0 -272.000 -272.000 0 -272.000 -272.000
Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Ordentliche Erträge -19.348.326 -32.288.333 -51.636.659 -19.348.326 -32.288.333 -51.636.659 -19.348.326 -32.288.333 -51.636.659
Personalaufwendungen Aktiv 9.027.152 48.446.841 57.473.994 9.027.152 48.446.841 57.473.994 9.027.152 48.446.841 57.473.994
Personalaufwendungen Passiv 2.670.399 18.896.524 21.566.924 2.670.399 18.896.524 21.566.924 2.670.399 18.896.524 21.566.924
Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.906.853 83.694.797 86.601.650 2.906.853 83.694.797 86.601.650 2.906.853 83.694.797 86.601.650
Abschreibungen 0 3.404.781 3.404.781 0 3.404.781 3.404.781 0 3.404.781 3.404.781
Transferaufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige ordentliche Aufwendungen 551.273 9.700.697 10.251.970 551.273 9.700.697 10.251.970 551.273 9.700.697 10.251.970
Ordentliche Aufwendungen 15.155.678 164.143.641 179.299.318 15.155.678 164.143.641 179.299.318 15.155.678 164.143.641 179.299.318
Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -4.192.649 131.855.308 127.662.659 -4.192.649 131.855.308 127.662.659 -4.192.649 131.855.308 127.662.659
Finanzerträge 0 -1.970.707 -1.970.707 0 -1.970.707 -1.970.707 0 -1.970.707 -1.970.707
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 1.065.707 1.065.707 0 1.065.707 1.065.707 0 1.065.707 1.065.707
Finanzergebnis 0 -905.000 -905.000 0 -905.000 -905.000 0 -905.000 -905.000
Ordentliches Jahresergebnis -4.192.649 130.950.308 126.757.659 -4.192.649 130.950.308 126.757.659 -4.192.649 130.950.308 126.757.659
Außerordentliche Erträge 0 -437.429 -437.429 0 -437.429 -437.429 0 -437.429 -437.429
Außerordentliche Aufwendungen 642 3.826 4.468 642 3.826 4.468 642 3.826 4.468
Außerordentliches Jahresergebnis 642 -433.604 -432.962 642 -433.604 -432.962 642 -433.604 -432.962
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -4.192.007 130.516.704 126.324.698 -4.192.007 130.516.704 126.324.698 -4.192.007 130.516.704 126.324.698
Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 1.001.172 -1.001.172 0 1.001.172 -1.001.172 0 1.001.172 -1.001.172 0
Umlagen 4.789.908 -4.789.908 0 4.789.908 -4.789.908 0 4.789.908 -4.789.908 0
nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -2.810.705 2.810.705 0 -2.810.705 2.810.705 0 -2.810.705 2.810.705 0
kalkulatorische Kosten 1.211.631 -986.909 224.722 1.211.631 -986.909 224.722 1.211.631 -986.909 224.722
Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 0 126.549.420 126.549.420 0 126.549.420 126.549.420 0 126.549.420 126.549.420
Zuschuss der Stadt -126.549.420 -126.549.420 -126.549.420

E

r f o lg s p la n S Ö R 2 0 2 6 - A b w e ic h u n g z u 2 0

P la n 2 0

2 5

P la n 2 0

2 6

D iffe r e n z

Ga

ee b ü h r e n

L e is tu

n g e n

Ga

ee b ü h r e n

L e is tu

n g e n

LS e is

tu n g e n fü r d ie

G e s a

m

t 2

0 2 5

G e s a

m

t 2

0 2 6

S tr

ß

n r e in ig

u n

g

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S ta d

t

S tr

ß

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u n

g

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S ta d

t

ta d

t P la n 2 0 2 6 z u

lfd . N r.

P la n 2 0 2 53

EÖGPEESABOPPAATSOEFZFOAAAJAUnkJ

r tr ä g e a u s Z u w e is u n g e n u n d Z u s c h ü s s e

-1

6 5 .9 5

-1.2.6.4.4

6 5

.9 5 3

-1

3 0 .0 0

-1.9.0.2.9

3 0

.0 0 0

5 .9 5 3

ffe n tlic h -r e c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lt

-1 8 .2

9 4 .2 0

-1 8

9 4

.2 0 9

-1 7 .9

4 4 .3 7

-1 7

4 4

.3 7 5

3 4 9 .8 3 40

e b ü h r e n v e r a n la g t

-1 6 .6 8 2

.6 8

-1 6-7-9

8 2

.6 8 8

-1 7 .0 9 8

.5 6

-1 7-7-8

9 8

.5 6 6

r iv a tr e c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte

-7 .4

4 7 .8 5

4 7

.8 5 3

-7 .2

8 4 .6 7

8 4

.6 7 7

1 6 3 .1 7 5

r tr ä g e K o s te n e r s ta ttu n g e n , -u m la g e n

-2 .2 4 9

.7 6

-7 .1

5 5 .3 1

0 5-3

.0 7 8

-2 .2 4 9

.7 6

-6 .6

5 4 .2 8

0 4-3

.0 4 1

5 0 1 .0 3 70000

r tr . a .d . A u fl. v . S o n d e r p . f. In v e s

-3 .0 0

.0 0 0

-3 .0 0

.0 0 0

o n s tig e o r d e n tlic h e E r tr ä g e

-2

7 2 .0 0

-2

7 2

.0 0 000

-2

7 2 .0 0

-2

7 2

.0 0 000

k tiv ie r te E ig e n le is tu n g e n

e s ta n d s v e r ä n d e r u n g e n

r d e n tlic h e E r tr ä g e

-1 8 .9 3 2

.4 4

-3 3 .3

3 8 .3 3

-5 2

.2.9.1.6.41.7.0.7.0.1

7 0

.7 8 1

-1 9 .3 4 8

.3 2

-3 2 .2

8 8 .3 3

-5 1

.6.4.5.6.4

3 6

.6 5 9

1 .0 5 0 .0 0 0

e r s o n a la u fw e n d u n g e n A k tiv

8 .8 2 4

.1 9

4 6 .1

0 6 .0 8

5 4

3 0

.2 8 1

9 .0 2 7

.1 5

4 8 .4

4 6 .8 4

5 7

7 3

.9 9 4

2 .3 4 0 .7 5 6

1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 1 5

e r s o n a la u fw e n d u n g e n P a s s iv

2 .6 0 4

.7 4

1 4 .5

3 2 .2 8

1 7

3 7

.0 2 3

2 .6 7 0

.3 9

1 8 .8

9 6 .5 2

2 1

6 6

.9 2 4

4 .3 6 4 .2 4 4

u fw e n d u n g e n S a c h - u . D ie n s tle is tu n g e n

2 .8 4 4

.9 3

8 1 .8

3 9 .2 8

8 43

8 4

.2 2 5

2 .9 0 6

.8 5

8 3 .6

9 4 .7 9

8 63

0 1

.6 5 0

1 .8 5 5 .5 0 90

b s c h r e ib u n g e n

3 .4

0 4 .7 8

0 4

.7 8 1

3 .4

0 4 .7 8

0 4

.7 8 10

r a n s fe r a u fw e n d u n g e n

.6 1

9 4 .3 8

0 0

.0 0 0

-9 4 .3 8 2

o n s tig e o r d e n tlic h e A u fw e n d u n g e n

5 4 2

.4 9

9 .2

1 6 .8 2

5 9

.3 2 2

5 5 1

.2 7

9 .7

0 0 .6 9

1 0

.2.2.6.9.0-9.7-4

5 1

.9 7 0

4 8 3 .8 7 3

r d e n tlic h e A u fw e n d u n g e n

1 4 .8 2 1

.9 9

1 5 5 .1

9 3 .6 4

1 7 0

1 5

.6 3 3

1 5 .1 5 5

.6 7

1 6 4 .1

4 3 .6 4

1 7 9

9 9

.3 1 8

8 .9 5 0 .0 0 0

r g e b n is d . lfd . V e r w a ltu n g s tä tig k e it

-4 .1 1 0

.4 5

1 2 1 .8

5 5 .3 0

1 1 7-11

4 4

.8 5 2

-4 .1 9 2

.6 4

1 3 1 .8

5 5 .3 0

1 2 7-11

6 2

.6 5 9

1 0 .0 0 0 .0 0 0

in a n z e r tr ä g e

-1 .0

8 9 .9 2

8 9

.9 2 9

-1 .9

7 0 .7 0

7 0

.7 0 7

-8 8 0 .7 7 8

1 6 1 7

in s e n u n d ä h n lic h e A u fw e n d u n g e n

1 .1

0 2 .9 2

0 2

.9 2 9

1 .0-9

6 5 .7 0

6 5

.7 0 7

-3 7 .2 2 2

in a n z e r g e b n is

1 3 .0 0

1 3

.0 0 0

0 5 .0 0

0 5

.0 0 0

-9 1 8 .0 0 0

r d e n tlic h e s J a h r e s e r g e b n is

-4 .1 1 0

.4 5

1 2 1 .8-4

6 8 .3 0

1 1 7

.7-4

5 7

.8 5 2

-4 .1 9 2

.6 4

1 3 0 .9-4

5 0 .3 0

1 2 6

5 7

.6 5 9

9 .0 8 2 .0 0 0

u ß e r o r d e n tlic h e E r tr ä g e

3 7 .4 4

3 74

.4 4 8

3 7 .4 2

3 74

.4 2 9

1 9

1 8 1 9

u ß e r o r d e n tlic h e A u fw e n d u n g e n

6 2

3 .8 4

.4 6 8

6 4

3 .8 2

.4 6 8

-1 90

u ß e r o r d e n tlic h e s J a h r e s e r g e b n is

6 2

-4

3 3 .6 0

-4.3

3 2

.9 8 0

6 4

-4

3 3 .6 0

-4.3

3 2

.9 6 2

a h r e s e r g . v . V e r ä n d e r u n g S ta d t N b g . u fw e n d u n g e n (+ )/E r tr ä g e (-) f. in te r n e L e is tu n g s v e r r e c

-4 .1 0 9

.8 3

1 2 1 .4-9

3 4 .7 0

1 1 7

2 4

.8 7 2000

-4 .1 9 2

.0 0

1 3 0 .5

1 6 .7 0

1 2 6

2 4

.6 9 8000

9 .0 8 2 .0 0 0

h

n u

n

g

9 7 6

.5 2

7 6 .5 2

1 .0 0 1

.1 7

-1 .0

0 1 .1 7

-2 4 .6 4 6

2 0 2 1 2 2 2 3

m la g e n

4 .7 3 2

.3 8

-4 .7

3 2 .3 8

4 .7 8 9

.9 0

-4 .7

8 9 .9 0

-5 7 .5 2 800

ic h t g e b ü h r e n r e le v a n te A u fw e n d u n g e n (+ )/E r tr ä g e (-)

-2 .8 1 0

.7 0

2 .8-9

1 0 .7 0

-2 .8 1 0

.7 0

2 .8-9

1 0 .7 0

a lk u la to r is c h e K o s te n

1 .2 1 1

.6 3

8 6 .9 0

2.5

2 4

.7 2 2

1 .2 1 1

.6 3

8 6 .9 0

2.5

2 4

.7 2 2

a h r e s e r g e b n is n a c h U m la g e n /V e r r e c h n u n g e n /k a lk . K o

s

te

n

1 1 7 .5

4 9 .5 9

1 1 7

4 9

.5 9 4

1 2 6 .5

4 9 .4 2

1 2 6

4 9

.4 2 0

8 .9 9 9 .8 2 6

Z

u s c h u s s d e r S ta d t

-1 1 7 .5

4 9 .5 9

-1 2 6 .5

4 9 .4 2

-8 .9 9 9 .8 2 6

Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2025 und 2026 (siehe Seite 17)

Differenz 2025 und 2026 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 16 Erläuterung
1. 2.035.000 Mehr-/Minderbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar
360.000 15 Höhere Verrechnungen an IT Mehrkosten aufgrund Lizenzmodel M365
2.560.000 10,11 Altersteilzeitrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen gemäß Hochrechnung von Ref. I/II Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/ -auflösung ergibt sich in Summe ein Mehrbedarf bei den Rückstellungen
- 885.000 16,17 Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen gemäß Hochrechnung von Ref. I/II Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/-auflösung ergibt sich in Summe ein Zinsertrag aus der Abzinsung der Rückstellungen
2. 950.000 Mehr-/Minderbedarf aufgrund von Beschlüssen und Absprachen
100.000 12 Anbindung LSA per LWL über Feuerwehrnetz Lichtsignalanlagen werden zukünftig per Glasfaser der Feuerwehr an den zentra- len Verkehrsrechner angebunden. Dabei werden monatliche Mietgebühren fällig.
60.000 12 Unterhaltskosten für den Bikepark Schmausenbuck SÖR soll ab Fertigstellung für den Unterhalt des Bikeparks zuständig sein
790.000 5 LED-Umrüstung Ab 2026 werden keine Mittel mehr aus dem Sonderfond für die LED-Umrüstung bereitgestellt.
3. 132.000 Mehr-/ Minderbedarf aufgrund Submissionsergebnissen
132.000 12 Mehrkosten Neuausschreibung Zwischenlager Durmin
Differenz 2025 und 2026 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 16 Erläuterung
4. - 840.000 Mehr-/Minderbedarfe für Standorte des SÖR
- 900.000 12 Großreuther Straße 117: Sanierung Dach der Werkstatt Halle Mittelansatz für die Dachsanierung aus dem Wirtschaftsplan 2025 wird herausge- nommen.
60.000 15 Großmarkt Nürnberg: Anmietung anstelle Standort Rauhäckerstraße Der Standort Rauhäckerstraße musste im Jahr 2025 geräumt werden. Am Groß- markt Nürnberg wurde ein Alternativstandort zur Verfügung gestellt.
5. 4.909.826 Anpassung der Erträge/Aufwendungen an erwartete Preissteigerun- gen und ähnliches
500.000 12 Preissteigerungen im Bereich Unterhalt "Baum" Aufgrund von neuen Vergaben von Rahmenverträgen für die Unterhaltspflege von Bäumen und für Baumpflanzungen
500.000 12 Preissteigerungen in den restlichen Unterhaltsbereichen
4.145.000 10,11 Anpassungen Personalaufwand (Aufwandserhöhung) Anpassungen des Personalaufwands (ohne Rückstellungen) an die erwartete Ta- rifsteigerung 2026 (2%). Die Berechnung erfolgt hauptsächlich über den Stellen- plan in Kombination mit den städtischen Durchschnittskosten (Berechnung analog städtischer Berechnung zzgl. 540 T€ Pauschale für Zuschläge). Ansonsten erfolgt die Anpassung des Personalaufwands über die Ist-Zahlen der Vorjahre.
260.000 1-9 Anpassung ordentliche Erträge (Ertragsminderung) Anpassungen der ordentlichen Erträge entsprechend dem Trend der Vorjahre. U.a. bei den sonstigen Entgelten öffentlich-rechtlich, Fremdleistungszuschlägen und Erstattungen von der Stadt Nürnberg. Die Ertragsentwicklung ist u.a. abhän- gig von der Höhe der Weiterverrechnungen an Dritte.
- 380.000 12-15 Anpassung ordentlicher Aufwand ohne Personalaufwand (Aufwandsminderung) Anpassungen bei den ordentlichen Aufwendungen (ohne Personal) entsprechend dem Trend der Vorjahre. U.a. Reduzierung der Planungskosten sowie Reduzie- rung der Aufwendungen für Treibstoffe (Vorratsverbrauch).
- 33.000 17 Anpassung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
- 82.174 20,21 Anpassungen an Kalkulation Straßenreinigungsgebühren Anpassungen aufgrund der Straßenreinigungskalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026
Differenz 2025 und 2026 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 16 Erläuterung
6. 1.813.000 Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf
373.000 12 Folgekosten aus investiven Maßnahmen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus den folgenden Bereichen: - Straßenbau: 66T EUR - Begrünung: 28T EUR - Grün: 240T EUR - Brücke: 29T EUR - Spielplätze: 10T EUR
1.000.000 12 Straßenunterhalt: Mehrkosten Mehrbedarf für Straßenwiederherstellung im Gebiet Altenfurt/Fischbach
140.000 12 Straßenbeleuchtung: Mehrkosten Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtung muss die zentrale Steuerung der Straßenbeleuchtung erneuert werden
300.000 12 Bäume: Mehrkosten - Mehraufwand für zusätzliche Ersatzpflanzungen - Höherer Aufwand beim Unterhalt mobiler Bäume sowie bei Großbaumverpflan- zungen

3 Vermögensplan 2026

Vermögensplan (in TEUR) 2025 Plan 2026 Plan
I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 34.300 0 3.213 0 193 66.060 0 2.775 0 609
S u m m e 37.706 69.444
II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 3.380 0 225 31.106 2.995 0 3.500 0 225 61.485 4.234 0
S u m m e 37.706 69.444

4 Finanzplan 2025 bis 2029

Finanzplan 2025 – 2029 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 Plan Summe 2025-2029
I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 34.300 0 3.213 0 193 66.060 0 2.775 0 609 17.585 0 4.575 0 0 8.880 0 4.800 0 0 9.135 0 4.800 0 0 135.960 0 20.163 0 803
S u m m e 37.706 69.444 22.160 13.680 13.935 156.926
II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse (Erstattung Stadt Nürnberg) 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 3.380 0 225 31.106 2.995 0 3.500 0 225 61.485 4.234 0 3.500 0 225 13.774 4.662 0 7.964 0 225 422 5.069 0 7.964 0 225 1.573 4.173 0 . 26.308 0 1.124 108.360 21.134 0
S u m m e 37.706 69.444 22.160 13.680 13.935 156.926

5 Investitionsplan

5.1 Investitionen 2026

Investitionen (in TEUR) 2025 Plan 2026 Plan
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt 250 0 255 25.250 0 150 25.100 6.600 2.000 4.600 2.200 200 2.000 200 0 200 56.360 0 1.200 55.160 8.100 3.660 4.440 1.400 170 1.230
S u m m e 34.300 66.060

5.2 Mehrjährige Investitionsplanung

In v e s titio n e n 2 0 2 5 - 2 0 2 9 (in

T

E U R )

2P 0 2

5n

2P 0 2

6n

2P 0 2

7n

2P 0 2

8n

2P 0 2

9n

2 0 2S

5u

-2 0

9e

la

la

la

la

la

m m

(v . a . S o ftw a re )

a

) Im m a te r ie lle V e r m ö g e n s g e g e n s tä n d

e

1 .2

GL

e b ü h re n S tra ß e n re in ig u n g e is tu n g e n fü r d ie S ta d t

1 .2

b

) G r u n d s tü c k e u n d G e b ä u d e

2 5

.2

5 6

.3

.1

1 .1

GL

e b ü h re n S tra ß e n re in ig u n g e is tu n g e n fü r d ie S ta d t

.2

1 .9

B

e tr ie b s z e n tr a le A m P fe r d e m a r k t

2 5

.1

5 5

.1

.9

9 .2

c

) F a h r z e u g e

.6

.1

.7

.9

.1

5 .4

GL

e b ü h re n S tra ß e n re in ig u n g e is tu n g e n fü r d ie S ta d t

.0.6

.6.4

.2.5

.3.6

.4.7

2 .5 2 .8

dBG

) M a s c h in e n , te c h n is c h e A n la g e n ,

e tr ie b s v o r r ic h tu n g e n , B e tr ie b s - u n d

e s c h ä fts a u s s ta ttu n g

.2

.4

.4

.5

.5

8 .1

GL

e b ü h re n S tra ß e n re in ig u n g e is tu n g e n fü r d ie S ta d t

2.0

1.2

1.3

1.3

1.4

7 .2

S u m m e

3 4

.3

6 6

.0

1 7

.5

.8

.1

5 .9

6 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2026 (in TEUR) VE 2027 Plan 2028 Plan 2029 Plan
VE
Summe
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt 0 0 0 8.960 0 0 8.960 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0
0
0
8.960
0
0
8.960
8.960
0
0
0
0
0
0
0
S u m m e 8.960 8.960 0 0

7 Stellenplan

S

t e l l e n p l a n

P

l a n s t e l l e n S Ö

R

I s t ( V

K

)

I s t

in c l. B te lle n p 0 . 0 6 .

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in c l. B - S te lle n p la S ta n d : 3 0 .0 6 .2 0 2

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B e s c .

h ä f tig te

(

V o llk r a f t - V K )

2 5

0 6 . 2 5

0 2 5 2 0

2 6 *

E

n t g e l t g r u p p e

L t d . A n g e s t e llt e ( A T ) E 1 5 E 1 4 E 1 3 E 1 2 E 1 1 E 1 0 E 9 C E 9 B E 9 A E 8 E 7 E 6 E 5 E 4 E 3

1 , 0 0 1 , 0 0 8 , 0 0 1 9 , 0 0 6 0 , 0 0 7 4 , 0 0 1 7 , 0 7 7 , 6 6 5 9 , 1 1 7 9 , 0 8 4 9 , 7 0 7 2 , 7 7 1 7 9 , 1 9 8 9 , 5 0 1 3 3 , 6 5 1 4 4 , 2 1

1 , 0 0 1 , 0 0 8 , 0 0 1 8 , 0 0 5 7 , 0 0 6 8 , 0 0 1 6 , 0 7 7 , 6 6 5 5 , 3 3 7 5 , 0 8 4 5 , 7 0 6 9 , 2 7 1 6 5 , 9 7 8 8 , 5 0 1 2 7 , 6 5 1 4 3 , 2 1

0 , 1 , 5 , 4 , 5 , 6 , 2 , 6 , 4 , 7 , 6 , 8 , 1 , 3 , 7 , 6 , 7 ,

1 , 0 1 , 0 6 , 0 1 5 , 0 5 1 , 0 6 3 , 0 1 7 , 0 7 , 0 4 7 , 0 7 0 , 0 5 1 , 0 7 2 , 0 1 5 9 , 0 7 4 , 0 1 1 8 , 0 1 3 8 , 0

1 5

1 1 1 3

S

u m m e B e s c h ä f t i g t e

9 9 4 , 9 4

9 4 7 , 4 4

8 4

8 9 0 , 0

B

e s o l d u n g s g r u p p e

B 2 A 1 6 A 1 5 A 1 4 A 1 3 / A 1 4 A 1 3 Z A 1 3 A 1 2 A 1 1 A 1 0 A 9 / A 1 0 A 9 A 8 A 7 A 6 / A 7

2 , 0 0 1 , 0 0 6 , 0 0 2 , 0 0 4 , 0 0 1 , 0 0 5 , 0 0 1 8 , 2 0 1 3 , 0 0 9 , 0 0 1 3 , 5 0 1 , 9 8 4 , 0 0 4 , 5 0 2 , 0 0

2 , 0 0 1 , 0 0 6 , 0 0 1 , 0 0 4 , 0 0 1 , 0 0 5 , 0 0 1 8 , 2 0 9 , 5 0 9 , 0 0 1 2 , 5 0 0 , 9 8 4 , 0 0 4 , 5 0 2 , 0 0

1 , 1 , 5 , 3 , 4 , 1 , 5 , 4 , 0 , 0 , 1 , 1 , 4 , 3 , 2 , 1 ,

2 , 0 1 , 0 6 , 0 3 , 0 5 , 0 1 , 0 6 , 0 1 7 , 0 1 3 , 0 1 1 , 0 1 1 , 0 2 , 0 4 , 0 4 , 0 2 , 0

S

u m m e B e a m t e

8 7 , 1 8

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1 , 0 0

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. 0 8 3 , 1 2 1 .

0 2 9 , 1 2

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*

D ie f ü r 2 0 2 6 n e u b e a n tr a g te n S te lle n w u r

d e

n n ic h t b e r ü c k s ic

h tig t. S

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Widmung, Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen-

und Wegegesetzes (BayStrWG) -

Anlagen: Liste 1a Liste Übersichtskarte

Sachverhalt (kurz):

Für die gebauten Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

Die vom Vorhaben "Erneuerung der Hafenbrücken" betroffene Verkehrsinfrastruktur mit Straßen und Brücken wurde im Zuge der Neuanlage des Main-Donau-Kanals über städtisches Gebiet und die zeitgleich einvernehmliche hergestellte Südwesttangente in den Jahren 1968 - 1971 erforderlich. Die Straßenverkehrsinfrastruktur wurde seinerzeit auch ohne Widmungsregelungen der Stadt Nürnberg übertragen. Dabei stellen die übertragenen Großbrücken wegen bauartbedingter Spannungsrisskorrosionsgefährdung des verbauten Spannstahls für die Stadt Nürnberg eine besondere finanzielle Härte dar. Die Bauwerke erreichen nicht annähernd die eigentlich zu erwartende Standzeit. Eine fehlende Widmung des Straßenbereichs hat zur Folge, dass wesentliche Teile des notwendigen baulichen Umgriffs nicht förderfähig wären.

Um die notwendigen Zuwendungen trotzdem zu erhalten, wurde ein entsprechendes Widmungskonzept erarbeitet. Dieses Widmungskonzept sieht vor, die Kreisstraße N4 Frankenschnellweg an die Bundesautobahn anzuschließen. Dies beinhaltet die Widmung der Verbindungsrampen von der Kreisstraße N4 Frankenschnellweg auf die Südwesttangente bzw. von der Südwesttangente auf die Kreisstraße N4 Frankenschnellweg als Bestandteile der Kreisstraße. Die Verbindungsrampe zwischen den Ortsstraßen Hafenstraße bzw. Finkenbrunn an die Kreisstraße N4 Frankenschnellweg als auch an die Südwesttangente werden als Ortsstraße gewidmet. Ebenso wird die Verbindungsrampe zwischen der Südwesttangente in Richtung Hafenstraße bzw. der Ortsstraße Finkenbrunn als Ortsstraße gewidmet. Um die Widmungslücke auf der Südwesttangente zwischen der Bundesautobahn BAB A73 und der Kreisstraße N4 Frankenschnellweg zu schließen, wird der Abschnitt der derzeit nichtgewidmeten Südwesttangente zwischen der Trenninselspitzen und der Bundesautobahn ebenfalls als Kreisstraße N4 gewidmet.

Bei bestehenden Straßen und Wege mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG), bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.

Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.

  2. Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.

  3. Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.

Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.

Liste 1a

Folgende Abschnitte werden zur Kreisstraße N4 gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG gewidmet:

km 0,000 – km 1,344 Östlicher Verbindungsarm zur Kreisstraße N 4. Vom Endpunkt der Autobahn A73 bis zur Einmündung in die Kreisstraße N 4.
km 0,000 – km 0,901 Westlicher Verbindungsarm zur Südwesttangente. Von der Kreisstraße N 4 bis zur Einmündung in die Süd- westtangente.
km 0,000 – km 0,291 Nördliche Abbiegespur zur Südwesttangente. Vom westlichen Verbindungsarm der Kreisstraße N 4 bis zur Einmündung in die Südwesttangente.
km 0,000 – km 0,400 Nördliche Verbindungsstraße zur Südwesttangente. Von der Ortsstraße Finkenbrunn-Verbindungsstraße bis zur Einmündung in die Südwesttangente.
km 0,000 – km 0,818 Südliche Verbindungsstraße zur Ortsstraße Hafenstraße- Verbindungsstraße. Von der Südwesttangente bis zur Einmündung in die Orts- straße Hafenstraße-Verbindungsstraße.
km 0,000 – km 0,393 Südliche Abbiegespur zur Kreisstraße N 4. Von der Südwesttangente bis zur Einmündung in die Kreisstraße N 4.
km 0,000 - km 0,663 Verbindungsschleifen Von der südlichen Verbindungsstraße Kreisstraße N 4 bis zur Einmündung in die nördliche Verbindungsstraße

Für die Auf- und Abfahrtsrampen der neuen Kreisstraße N 4 werden keine straßenrechtlichen Ortsdurchfahrten festgesetzt.

Zu Ortsstraßen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

1901 Finkenbrunn Von der Ortsstraße Finkenbrunn bis zur Ortsstraße

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 692/70, T.v. 692/69 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1901 Finkenbrunn Von der Ortsstraße Finkenbrunn bis zur

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 692/70, T.v. 692/69 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1901 Finkenbrunn Von der Ortsstraße Finkenbrunn - Verbindungs-

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 692/69 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 2821 Hafenstraße Von der Ortsstraße Hafenstraße bis zur Ortsstraße

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 692/70, T.v. 692/69 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 2821 Hafenstraße Von der Ortsstraße Hafenstraße bis zur

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 516/7, T.v. 516/9, T.v. 692/70, T.v. 692/69 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3069 Heckenrosenweg Am Ende der Kehre bei Anwesen Hs.Nr. 24a bis

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 48/36 Gmkg. Worzeldorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zum beschränkt-öffentlichen Wegen wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

3069-01 Heckenrosenweg Von der Südgrenze des Wegegrundstückes

Heckenrosenweg - Stichstraße.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 48/36 Gmkg. Worzeldorf

Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Für den nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Weg wird die Widmung

erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):

3207-02 Herbststraße Von der Ortsstraße Herbststraße bis zur nördlichen

Radfahr- und Fußgängerverkehr zusätzlich der Fahrverkehr von der Appenzeller Straße her zum Block-Heizkraftwerk der N-ERGIE gestattet.

Widmungsbeschränkung: Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird zusätzlich der Fahrverkehr von der Appenzeller Straße her zum Block- Heizungskraftwerk der N-ERGIE gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

8439 Uffenheimer Straße Von der Ortsstraße Uffenheimer Straße bis zur

Gmkg. Großreuth b. Schweinau wird die Stichstraße auf ihrer gesamten Länge eingezogen. Durch Überbauung hat die Stichstraße jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege werden eingezogen

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

6876-02 Rothenburger Straße Von der Rothenburger Straße bis zum öffentlichen

Nr. 6876/03 (sog. Gebersdorfer Weg) wird der öffentliche Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Bedingt durch Überbauung hat der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

6876-03 Rothenburger Straße Von der Südwesttangente bis zur Südgrenze des

Schweinau wird die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges eingezogen. Bedingt durch Überbauung hat diese Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die Beteiligten

6876-04 Rothenburger Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Rothenburger

192 m in Richtung Westen wird der öffentliche Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-01 Uffenheimer Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Rothenburger

zum öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer Straße Nr. 8439/07 wird der Weg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-02 Uffenheimer Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer

bis zur südlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 296/7 Gmkg. Großreuth bei Schweinau wird der öffentliche Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-03 Uffenheimer Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer

bis 260 m in Richtung Norden wird der öffentliche Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-04 Uffenheimer Straße Am öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer

bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer Straße Nr. 8439/05 wird der Weg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-05 Uffenheimer Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer

Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 254 Gmkg. Großreuth b. Schweinau wird der Weg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

8439-06 Uffenheimer Straße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Uffenheimer

bis zur nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 290 Gmkg. Großreuth b. Schweinau wird der Weg auf seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Der nachstehend aufgeführte beschränkt-öffentliche Weg wird eingezogen

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

5651-01 Netzstaller Weg Von der Stadtgrenze zwischen den Grundstücken

des Grundstückes Fl.Nr. 248/1 Gmkg. Brunn wird der Weg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

4955-02 Löwenberger Straße - Von der östlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 232/1 Verbindungsweg Gmkg. Fischbach b. Nürnberg bis zur westlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 246 Gmkg. Fischbach b. Nürnberg. Die einzuziehende Teilstrecke hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung - Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Eichhörnchenbrücke

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.06.2025

Anlagen: Antrag_Eichhörnchenbrücke_CSU

Bericht:

SÖR sieht die Eichhörnchenbrücke als sinnvolle Maßnahme für den Schutz der Eichenhörnchenbestände und den Erhalt des Lebensraumes der in der Öffentlichkeit beliebten Nagetiere. Insofern wird das Ansinnen von Bund Naturschutz (BN) und dem Bürgerverin Nürnberg Jobst-Erlenstegen e.V. grundsätzlich unterstützt.

Der Bürgerverein hat bereits eine Spendenaktion initiiert und will die eingegangenen Gelder dem BN für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stellen.

Zur Konkretisierung der Umsetzung hat SÖR im Rahmen einer Fachinstruktion zwei geeignete Eichenbäume auf beiden Seiten der Eichendorffstraße in Höhe Haus-Nr. 47 ermittelt. Diese Baumstandorte wurden dem BN zur weiteren Planung auch bekanntgegeben.

Im weiteren beschafft der BN ein für die zu überbrückende Spannweite von rd. 27 m geeignetes Seil und lässt dieses über einen Baumkletterer vor Ort oberhalb der für den Verkehr nötigen Lichtraumprofilhöhe anbringen. Der BN übernimmt auch die Anfütterung der Eichhörnchen in der Anfangszeit und die laufende Kontrolle der Seilanlage. Unterstützend übernimmt SÖR erforderliche Verkehrsabsicherungen bei der Anbringung des Seils und weiterhin die notwendigen Baumzustandskontrollen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zur Verkehrssicherung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss beschließt, dass die Verwaltung den dargestellten Vorschlag zur Eichhörnchenbrücke weiter verfolgt.

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

30.06.2025 Antragsteller: Dr. Heimbucher

Eichhörnchenbrücke in der Eichendorffstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Eichendorffstraße wurden in letzter Zeit mehrfach Eichhörnchen überfahren und es entstand daher bei Anwohnern der Wunsch, dass für diese Tiere eine Lösung geschaffen wird, damit sie die Straße möglichst ungefährdet überqueren können.

Zusammen mit dem Bund Naturschutz wurde der Vorschlag an die Stadtverwaltung herangetragen, dass dort eine sog. Eichhörnchenbrücke installiert werden sollte. Mit großer Verwunderung haben wir der Tageszeitung vom 17.09.2025 entnommen, dass die Stadtverwaltung eine derartige Lösung aber ablehnt, obwohl in mehreren Städten bereits gute Erfahrungen mit derartigen Lösungen vorliegen.

Eine Eichhörnchenbrücke besteht aus einem Kunsthanfseil, das zwischen Bäumen in großer Höhe über eine Straße gespannt wird und von den Tieren offensichtlich gerne als Querungshilfe angenommen wird.

Sowohl der Bund Naturschutz als auch mehrere Anwohner haben die Finanzierung und Betreuung einer derartigen Lösung zugesagt, der Stadt bliebe in diesem Fall lediglich die behördliche Abklärung des Vorhabens du die Installation des Seils.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Es wird nochmals geprüft, ob kurzfristig die Einrichtung einer sog. Eichhörnchenbrücke in der Eichendorffstraße doch möglich ist, zumal die Finanzierung über Bund Naturschutz und private Spender zugesagt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A250602700 Eichhörnchenbrücke.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Am Pferdemarkt 23 - 26, SÖR Neubau einer Betriebszentrale

hier: Zwischenbericht über die Kostenentwicklung und den Baufortschritt

Anlagen: Zwischenbericht

Sachverhalt (kurz):

Auf dem ca. 35.000 Quadratmeter großen Pferdemarkt-Areal in St. Leonhard entsteht derzeit die neue Betriebszentrale. In diesem Zwischenbericht wird sowohl die Kostenentwicklung als auch der Baufortschritt dargestellt. Aus dem Gründungsbeschluss des SÖR sind als Finanzierungsbaustein 8,06 Stellen (12.000.000 €) zu konsolidieren (vgl. Entscheidungsvorlage zum Neubau der Betriebszentrale im WerkA vom 09.11.2022).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 16

Betriebszentrale SÖR

15.10.2025

Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Bauherr

Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Sulzbacher Str. 2-6 90489 Nürnberg

Mitwirkung bei der Erstellung

Ingérop Deutschland GmbH Barthstraße 4 80339 München

Aktueller Überblick

Auf dem ca. 35.000 Quadratmeter großen Pferdemarkt-Areal in St. Leonhard entsteht derzeit die neue Betriebszentrale. In diesem Zwischenbericht wird sowohl die Kostenentwicklung als auch der Baufortschritt dargestellt.

Kostenentwicklung

Die ursprünglichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 121,5 Mio.€ aus dem Jahr 2022 mit einem Anteil für den unterzubringenden ADN in Höhe von 5,5 Mio.€ und für den SÖR von 116 Mio.€ wurden im Jahr 2023 fortgeschrieben.

Der Ansatz wurde aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen im Bauwesen in den Jahren 2022 und 2023, die im Wesentlichen auf externe Faktoren zurückzuführen waren (Ukraine-Krieg, der u.a. zu gestiegenen Energiepreisen und einer Verteuerung der Herstellung zentraler Baustoffe wie Stahl, Zement und Glas führte, sowie anhaltende Störungen in den internationalen Lieferketten, die Materialengpässe und Verzögerungen verursachten) um 16% erhöht. Ferner wurde der Baupreisindex mit 5% berücksichtigt, sodass sich die aktualisierten Gesamtkosten seit 2023 auf rund 148 Mio.€ belaufen.

Derzeit sind bereits rund 81,6% aller Leistungen bezogen auf das Volumen (€) vergeben. In der Summe konnten Vergabegewinne in Höhe von rund 15 Mio.€ realisiert werden, die teilweise für die Begleichung bereits angekündigter bzw. prognostizierter Nachträge herangezogen werden (derzeitige Prognose rund 9,5 Mio.€ brutto).

Der aktuell prognostizierte Puffer von rund 5,5 Mio.€ (inklusiv der Indexierung) entspricht rechnerisch einem Anteil von rund 3,7% am Gesamtbudget.

Jedoch sind im Bereich der Freianlagen (KGR 500) der Großteil der Arbeiten noch zu vergeben. Hier herrscht noch eine gewisse Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunktur bzw. dem Markt. Finanzielle Risiken ergeben sich ferner durch die geplanten Spartenverlegungen der N-Ergie mit Auswirkungen auf die Baustellenanlieferungen sowie die Herstellung der Außenanlagen. Eine weitere Herausforderung stellen die zukünftigen KRITIS-Anforderungen auf Seiten des ASN dar, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planungen noch nicht bekannt waren und ebenfalls berücksichtigt werden müssen (weitere Ausführungen siehe unten). Aktuell finden hierzu intensive Abstimmungen statt.

Baufortschritt

Die Rohbauarbeiten werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich im November 2025 abgeschlossen. Im Rahmen der Ausführung auftretende Mängel sind noch zu beseitigen. Die Rohbauarbeiten liegen in einigen Teilbereichen rund 6 bis 8 Wochen hinter dem geplanten Termin, ohne dass sich aber Auswirkungen auf die Folgegewerke ergeben. Im Anschluss an die Rohbauarbeiten beginnen die Ausbauarbeiten sowie parallel dazu die Installation der Haustechnik:

Bezeichnung Ende
Bauliche Fertigstellung bis 02.10.2026
Inbetriebnahme bis 05.03.2027
Übergabe am 08.03.2027
Umzug Nutzer ab 08.03.2027

Für die Zeit ab November 2026 war ursprünglich die Herstellung der Außenanlagen sowie die Herstellung des Parks an der Schwabacher Straße geplant. Allerdings hat die N-Ergie inzwischen diverse Spartenverlegungen (Fernwärmetrasse, Wasser, Strom) angekündigt, die aufgrund der Lage und der Historie des Grundstücks teilweise direkt auf dem Grundstück der Betriebszentrale bzw. im direkten Umfeld stattfinden müssen und somit direkte Auswirkungen auf den Bauablauf der Betriebszentrale haben. Diese Arbeiten der N-Ergie werden nach jetzigem Stand bis Dezember 2026 andauern. Diese

Spartenverlegungen müssen sowohl vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Betriebszentrale sowie vor Beginn des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs abgeschlossen sein. Derzeit finden intensive Abstimmungen mit der N-Ergie statt, um die Auswirkungen auf den Neubau der Betriebszentrale möglichst gering zu halten.

Eine weitere Herausforderung stellen die zukünftigen KRITIS-Anforderungen auf Seiten des direkten Anliegers ASN dar, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planungen noch nicht bekannt waren und nun - auch im Hinblick auf die Maßnahmen der N-Ergie – zu berücksichtigen sind (Baustellenzufahrt, Zufahrt ASN usw.). Auch hierzu finden aktuell noch intensive Abstimmungen statt.

Die oben dargestellten Faktoren stellen Risiken dar, deren Auswirkungen -sowohl finanzieller als auch terminlicher Artderzeit noch nicht abgeschätzt werden können.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2024

Anlagen: Personalbericht 2024

Sachverhalt (kurz):

Der "Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2024" enthält neben Daten und Fakten Informationen über die Maßnahmen des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personalbericht und

Betriebliches Gesundheitsmanagement

SÖR 2024

Inhaltsverzeichnis:

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

2. Stellenplan

3.1 Altersstruktur, Personalfluktuation, Teilzeitquote

3.2 Fehlzeiten

4. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

6. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

7. Betriebliches Gesundheitsmanagement

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

Der grundsätzliche Aufbau der Organisationsstruktur des SÖR erfolgte bei der Gründung im Jahr 2009 auf Basis des vom Stadtrat beschlossenen Gutachtens der Fa. Steria-Mummert AG.

Im Jahr 2024 ergab sich folgende wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur:

Umorganisation der Abteilung „Frankenschnellweg“ (SÖR/FSW):

Ziel

Die bisherigen Sachgebiete FSW-1 (Straßen- und Landschaftsbau) und FSW-3 (Baugrund, Sparten und Rückbau) werden zusammengeführt zu einem neuen Sachgebiet FSW-1 - Straßenund Landschaftsbau, Umwelt- und Geotechnik. Innerhalb des neuen Sachgebiets FSW-1 wird die Gruppe „Aufgabenbereich Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung“ in die Gruppe „Straßenbau“ integriert.

Begründung

Die Organisationsstruktur der Abteilung SÖR/FSW stammte aus dem Jahr 2011. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Struktur den Erfordernissen einer immer komplexer werdenden Planung nur noch bedingt gerecht werden konnte. Die steigenden Anforderungen insbesondere aus dem Umweltrecht an die Straßenplanung erfordern inzwischen eine engere Verknüpfung der Aufgabenbereiche Straßenbau und Umwelttechnik / Geologie. Durch die Zusammenführung der Sachgebiete FSW-1 mit FSW-3 wurde die Zusammenarbeit des Straßenplaners mit dem Umweltingenieur einfacher und effizienter, da der hohe Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand durch eine gemeinsame Sachgebietsleitung wesentlich reduziert werden konnte. Weiterhin wuchs dadurch auch das Verständnis untereinander für die Sachzwänge des anderen, so dass die Ziele und damit der Arbeitserfolg schneller erreicht werden konnte. Weiterhin wurde die Struktur des Sachgebiets FSW-1 dahingehend neuorganisiert, dass die Gruppe „Elektrotechnik“ ebenfalls in die Gruppe „Straßenbau" eingegliedert wurde. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Ausgestaltung der Aufgabenzuschnitte der Planstellen im Detail vorzunehmen, diese in mit DiP geprüfte und abgestimmte Arbeitsplatzbeschreibungen überzuführen, die bei prägenden Aufgabenänderungen einer Stellenbewertung durch Ref. I/II-CC unterzogen wurden.

Das aktuelle Gesamt-Organigramm von SÖR ist auf der nachfolgenden Seite abgebildet.

Stand: Juli 2025

Werkleitung SÖR

  1. Werkleiter, kaufm. Werkleiter, techn. Werkleiter

SÖR/ WB

Werkleitungsangelegenheiten

SÖR/ 1 SÖR/ 2 SÖR/ 3 SÖR/ FSW SÖR/ V

Planung und Bau Betrieb und Unterhalt Straßen- und Verkehrsrecht Frankenschnellweg Verwaltung

SÖR/ 1-G SÖR/ 2-B SÖR/ 3-SW SÖR/ FSW-1 Planung und Bau Grün Bezirke Straßenaufsicht, Straßen- und SÖR/ V-1 Wegerecht Landschaftsbau, Umwelt- Personal und Geotechnik

SÖR/ 1-S SÖR/ 2-W Planung und Bau Straße SÖR/ V-2 Werkstätten SÖR/ 3-VA SÖR/ FSW-2 Kaufmännische Aufgaben Veranstaltungen, Aus- Konstruktiver nahmegenehmigungen SÖR/ 1-E Ingenieurbau Elektrotechnik SÖR/ 2-R SÖR/ V-4 Straßenreinigung Beiträge

SÖR/ 1-B Brückenbau/ Wasserwirtschaft SÖR/ 2-FK SÖR/ V-5 Fach- Koordinierungs- SÖR/ 1-A Koordinationen Stelle, IuK Grün, Straße, Baum Straßenreinigung

2. Stellenplan

Personalstand

Die Beschäftigten werden entsprechend dem Stellenplan A (dauerhafte und befristete) oder B (ohne konkrete Planstelle) zugeordnet.

Stellenplanentwicklung Vollkraftstellen (VK) 2024

Abbildung 17

16,79 15,39 B-Stellenplan 15,29 82,81 1000 14,79 72,94 befristete Planstellen 63,94 14,29 53,63 950 dauerhafte 46,82 Planstellen

961,42 965,63 948,25 937,56 909,35

31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024

Wesentliche Stellenschaffungen 2024:

Im Rahmen des „Mobilitätsbeschlusses für Nürnberg“ zur Umsetzung des verstärkten Mobilitätsbedürfnisses für umweltgerechte Verkehrsarten insbesondere für den Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) wurden im Bereich Planung und Bau 2,0 VK Bauingenieur/in und im Werkstättenbereich für die Reinigung und Wintersicherung 2,0 VK Fahrer/in/Straßenreiniger/in sowie im Bereich Betrieb und Unterhalt 4,0 VK technische Sachbearbeiter/in für die Wiederherstellung von Aufgrabungen sowie 1,0 VK Projektkoordinator/in Baustellen in der Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht befristet geschaffen.

3.1 Altersstruktur, Personalfluktuation, Teilzeitquote

Altersstruktur der Beschäftigten im SÖR nach der Skalierung des Deutschen Städtetags, die auch vom Referat für Finanzen, Personal und IT verwendet wird:

Altersaufbau SÖR-Beschäftigte

(Stand 31.12.2024)

2 1 17 2 1 4 2 3 1 4 9 6 36 38 155 378
93 157
48

65 Jahre

64 Jahre

63 Jahre

62 Jahre 61 Jahre männlich weiblich 60 Jahre

55-59 Jahre

35-54 Jahre

15-34 Jahre

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Rechnerisch liegt das Durchschnittsalter bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SÖR bei 46,33 Jahren und verminderte sich somit zum Vorjahr mit 46,37 Jahren um 0,04 Jahre. Das Durchschnittsalter der SÖR-Beschäftigten ist mit 46,33 Jahren höher als der gesamtstädtische Altersdurchschnitt in 2024 mit 44,86 Jahren.

47,5

46,83 46,89 46,88 46,62 46,74

46 46,45 46,37

45,92

45,38

46,5

,33

Durchschnittsalter der

Mitarbeiterinnen und

45,5 Mitarbeiter im SÖR

44,5 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Detailliertere Altersstruktur der SÖR-Beschäftigten

(Stand 31.12.2024)

65 Jahre 1 2 2 17 63 Jahre 4 19 3 26 61 Jahre 1 36 4 38 59 Jahre 2 31 5 23 57 Jahre 3 36 9 39 55 Jahre 4 26 5 19 53 Jahre 6 28 6 29 51 Jahre 4 21 5 16 49 Jahre 4 19 4 19 47 Jahre 5 16 3 24 45 Jahre 43 Jahre 41 Jahre 39 Jahre 37 Jahre 35 Jahre 33 Jahre 31 Jahre 29 Jahre 27 Jahre 25 Jahre 23 Jahre 21 Jahre 19 Jahre 17 Jahre 15 Jahre 0 10 20 30 40 50

5 5 4 6 6 3 6 3 6 3 4 1 6 6 7 5 8 1 2 4 7 4 8 0 5 22 3 7 2 4 0 1 5 0 00 0 2 00 00 17 16 16 14 17 16 12 16 11 14 11 10 9 9 20 24 19 21 2 8 männlich weiblich

Die detaillierte Altersstruktur von SÖR zeigt sehr deutlich auf, dass sich der Bauch in der Altersstruktur im Bereich des letzten Jahres weiter nach oben schiebt. Aufgrund von frühzeitigeren Rentenbeginnen der Mitarbeitenden (z.B. durch Sabbatjahrregelungen) ist hier aber mit einer weiteren Abtragung des Bauches in der Altersstruktur zu rechnen.

Es ist auch deutlich erkennbar, dass sich im Bereich zwischen den 30- und 50-jährigen eine ausgewogenere Altersverteilung entwickelt hat.

3.2 Fehlzeiten

Die Ausfallzeiten werden in Kalendertagen angegeben, einschließlich der Fehlzeiten, die sich über arbeitsfreie Tage hinweg ergeben.

Mitarbeitende 700 572 566 568 600 560 500 400 314 309 318 332 Beamte/innen 300 sonstige Beschäftigte gew. Beschäftigte 200 88 89 88 86 100 0 Durchschnitt der 2022 2023 2024 Jahre 2019 bis 2021

Fehlzeiten 35000 29169 28273 28998 30000 24290 25000 20000 15000 Beamte/innen sonstige Beschäftigte 10000 8160 6041 gew. Beschäftigte 6737 6323 5000 2224 1824 2039 1748 0 Durchschnitt der 2022 2023 2024 Jahre 2019 bis 2021

572 566 568
560
314 309 318 332
86 88 89 88
29169 28273 28998
24290
s
6041 8160 6737 6323
2224 1824 2039 1748

Die Ausfallzeiten im SÖR umfassten im Jahr 2024 insgesamt 37.069 Tage. Dies entspricht einer Krankheitsquote von 10,36 % bei insgesamt 980 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im SÖR ohne Auszubildende. Die Krankheitsquote verminderte sich somit zum Vorjahr um 0,05 %. Damit liegt SÖR deutlich über der durchschnittlichen Krankheitsquote der Kernverwaltung der Stadt Nürnberg, die im Jahr 2024 für alle Beschäftigten 6,86 % betrug. Ein Vergleich mit den Fehlzeiten der städtischen Eigenbetriebe - durchschnittlichen Krankheitsquote von 9,89 % - zeigt, dass auch hier SÖR ebenfalls eine höhere Krankheitsquote hat.

Die durchschnittlichen Ausfallzeiten im Jahr 2024 betrugen im SÖR pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 37,83 Kalendertage. Die weiteren durchschnittlichen Ausfallzeiten, aufgegliedert nach Beschäftigtengruppen, sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Durchschnittliche Ausfallzeiten pro Mitarbeiter/in

55,00

51,54 51,78
49,77
42,74
27,23
26,84 26,00
25,02
26,41 22,91
21,75
19,86
21,19
19,68 20,73 19,05

50,00

45,00

40,00 Beamte/innen 35,00 sonstige 30,00 Beschäftigte gew. Beschäftigte 25,00

Stadt Nürnberg 20,00 (Kernverwaltung)

15,00

10,00 Durchschnitt der 2022 2023 2024 Jahre 2019 bis

  1. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

§ 154 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist nach § 160 Abs. 2 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die gestaffelt ist nach Erfüllung der Beschäftigtenquote (140 € bis 360 € je unbesetzter Arbeitsplatz).

Laut SBV/SÖR und dem bei PA geführten Verzeichnis der nach § 158 Abs. 1 SGB IX beschäftigten Schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen, waren bei SÖR zum 31.12.2024 insgesamt 117 „anrechenbare Schwerbehinderte“ (2023: 122) beschäftigt.

Prozentual gesehen sind von den 980 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Auszubildende) des SÖR 11,94 % als Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellt eingestuft. Somit übertrifft SÖR die gemäß § 154 SGB IX, „Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, geforderte Mindestanzahl von 5 % weiterhin sehr deutlich.

Die anrechenbaren 117 Schwerbehinderten teilen sich auf in 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert sind, da bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Weiterhin sind 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Sicherung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt, da eine Anerkennung der Agentur für Arbeit für einen Grad der Behinderung von 30 und mehr erfolgte.

Im nichtgewerblichen Beschäftigten- und Beamtenbereich sind 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dies bedeutet 8,75 %, schwerbehindert oder gleichgestellt. Im gewerblichen Bereich sind 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das entspricht 15,00 %, schwerbehindert oder gleichgestellt.

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

Personalgewinnung

Die eingegangenen Bewerbungen bei den gewerblichen Ausbildungsberufen im Jahr 2025, stabilisierten sich und stiegen im KFZ-Bereich und bei den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern.

Weiterhin sind aber erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die freien Ausbildungsplätze bei SÖR adäquat besetzen zu können.

Für das Ausbildungsjahr 2024 konnten nicht alle von SÖR angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden.

Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber um einen Ausbildungsplatz bei SÖR

Ausbildungsberufe 2021 2022 2023 2024 2025
Bauzeichner/in --- 89 --- 101 ---
Gärtner/in GaLa-Bau 24 32 27 37 36
Wasserbauer/in 8 11 --- --- 21
Kfz-Mechatroniker/in 72 60 --- 48 73
Straßenwärter/in 22 17 30 18 26
Gesamtsumme 126 209 57 204 156

Ausbildung

SÖR hat auch in 2024 seine gesellschaftliche Verpflichtung zur Ausbildung wahrgenommen und drei jungen Menschen eine Berufsausbildung zum Gärtner/in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Wasserbauer/in und Straßenwärter/in ermöglicht. Zum Stichtag 31.12.2024 wurde von SÖR in folgenden Bereichen ausgebildet:

Ausbildungsberuf ♀ ♂ gesamt Ausb.-Ende in 2024
Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 2 2 4 1
Bauzeichner/innen 2 2
Straßenwärter/innen 7 7 1
Wasserbauer/innen 2 2 1
Kfz-Mechatroniker/innen 2 2
Gesamt: 2 15 17 3

Übernahme von Auszubildenden

SÖR setzt auch weiterhin auf eine breit gefächerte Ausbildung und hat größtes Interesse, geeignete Nachwuchskräfte in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen.

Für Auszubildende mit Ausbildungsjahrbeginn 2023 wird soweit die Prüfung bestanden wurde und die persönliche Eignung vorliegt, eine unbefristete Übernahme garantiert (Beschluss im Personalund Organisationsausschuss vom 11.05.2021).

Im Personal- und Organisationsausschuss vom 31.01.2023 wurde der o.g. Beschluss von 2021 jedoch modifiziert. Der Beschluss sieht für die Auszubildenden im gewerblich-technischen Bereich, ab dem Einstellungsjahrgang 2024, die nicht unbefristet übernommen werden können, nach erfolgreicher Ausbildung und persönlicher Eignung eine befristete Beschäftigung für ein Jahr vor.

Ausbildung in Zukunft

Es wird auch weiterhin erhöhte Anstrengungen bedürfen, die Ausbildungsberufe bei der Stadt Nürnberg bzw. SÖR bekannter zu machen. Werbung bei Ausbildungsmessen wie die Vocatium in der Nürnberger Meistersingerhalle und den Schulen müssen mit entsprechenden Berufevideos auf der Homepage der Stadt Nürnberg bzw. auf YouTube flankiert werden, um gezielt Interessenten/innen für eine Ausbildung zu gewinnen.

Praktika

SÖR stellt sich seiner sozialen und bürgerorientierten Verantwortung und ermöglicht, soweit es aus betrieblichen und sicherheitsrelevanten Gründen möglich ist, Schüler/innen das Arbeitsleben aktiv kennen zu lernen. Im Jahr 2024 haben 37 Schüler/innen das Arbeitsleben bei SÖR in den Bereichen Straßen-/Verkehrsrecht, Planung und Bau Straße sowie Grün, Werkstätten und der Verwaltung kennengelernt.

Meister/innen

Die Möglichkeiten der geförderten Aufstiegsqualifizierung in Mangelberufen durch SÖR, für geeignete Facharbeiter/innen, wurden auch im Jahr 2024 konsequent fortgesetzt. Für den Schulbeginn im Jahr 2025 sind aufgrund eines internen Auswahlverfahrens vom Herbst 2023 bereits zwei weitere Mitarbeitende für die Weiterqualifizierung ausgewählt worden. Leider konnte uns nur ein Platz bei der ausbildenden Schule bisher angeboten werden. Der zweite Mitarbeitende steht aktuell auf der Wartliste.

Zudem fördert SÖR, wie auch die Stadt Nürnberg, interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Meisterqualifikationen in anderen Berufen wie Schreiner/in, Gärtner/in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder im KFZ-Bereich erwerben wollen. Nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsqualifizierung erhalten die Mitarbeitenden eine Erfolgsprämie von 2.000,- € und innerhalb eines Kalenderjahres eine bezahlte Freistellung von 5 Tagen. Diesbezüglich wird auch eine Fördervereinbarung mit einer Rückzahlungsklausel für einen begrenzten Zeitraum und einer gestaffelten Rückzahlung abgeschlossen.

Ingenieure/innen

SÖR beteiligt sich an der Bauingenieurmesse in der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg. Diese Messe ermöglicht es, direkt mit den Studierenden ins Gespräch zu kommen und den Eigenbetrieb SÖR vorzustellen. Es können hierbei wichtige Informationen über den Berufseinstieg, die Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die Gehaltsstruktur oder die Karrierechancen weitergegeben werden. Zudem bietet SÖR in verschiedenen Fachbereichen „praktische Studiensemester“ für Studenten/innen an. SÖR vergütet dieses 20-wöchige Studiensemester aktuell mit 500,- € monatlich. Ferner werden in diesem Zusammenhang auch interessante Themen für Master- und Bachelorarbeiten im SÖR angeboten. Darüber hinaus beteiligt sich SÖR an dem vom

Personalamt und Baureferat koordinierten Praxistag für Studierende der Studiengänge Bauingenieurwesen und Elektrotechnik. Weiterhin bietet SÖR auch für Werksstudierende und Studierwillige - im Rahmen eines dualen Studiums – in dem Bereich Bauingenieurwesen entsprechende Möglichkeiten an. Aktuell, seit 01.09.2025, betreut SÖR vier duale Studienjahrgänge mit 12 Studierenden.

Akquise-Maßnahmen im SÖR

Auch die eigenen Akquise-Maßnahmen werden als sehr wichtige und notwendige Aufgabe angesehen und weiter ausgebaut. Der Eigenbetrieb SÖR muss als attraktiver Arbeitgeber mit den entsprechenden Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen erdenklichen Informationskanälen positiv dargestellt werden, um Bewerbende zu akquirieren. In der digitalen Welt werden hier v.a. Multiposting von Stellenanzeigen auf den verschiedensten Onlineplattformen wie Google Ads, Xing, LinkedIn und andere genutzt. Daneben wird die Weiterverbreitung von Stellenangeboten durch eigene Mitarbeitende zum Beispiel durch entsprechende Mitteilungen (Teaser) auf der Intranet Seite des SÖR aktiv gefördert. Zusätzlich kann man sich auf unserer Internet-Job-Seite, die man direkt über die Start-Seite des SÖR-Internet-Auftritts erreicht, unter „Arbeiten bei SÖR“ informieren. Daneben gibt es Landingpages für Technikerinnen/Techniker und Ingenieurinnen/Ingenieure auf der städtischen Internetseite der Stadt Nürnberg „Jobs und Karriere“.

Im vergangenen Jahr 2024 fanden außerdem einige Vor-Ort-Veranstaltungen statt, die unter anderem der Akquirierung von neuem Personal dienten. Hier sind v.a. die Teilnahme an diversen Berufsmessen zu nennen (z.B. Vocatium) und die öffentlichkeitswirksame Darstellung unseres Ausbildungsstandorts Braillestraße beim Tag der offenen Tür im Oktober 2024. Hier hatten Interessierte die Möglichkeit unsere Ausbildungsberufe des gewerblichen Bereichs sowie allgemein das breitgefächerte Tätigkeitsfeld von SÖR kennenzulernen. Zeitgleich befand sich auch auf dem Hauptmarkt ein SÖR-Pavillon, der über verschiedene wichtige Themen des Servicebetriebs informierte und Karrieremöglichkeiten bei SÖR aufzeigte.

Um besonders für das Großprojekt Frankenschnellweg neues Personal zu gewinnen und auch für andere Infrastrukturprojekte gezielt Technikerinnen und Techniker sowie Ingenieurinnen und Ingenieure anzusprechen, fand außerdem eine Personalwerbekampagne statt. Diese lief ab Mitte September bis Anfang November 2024. Bedient wurden neben Schaltungen im Fahrgast-TV der öffentlichen Verkehrsmittel in Nürnberg auch 30 Großflächen, 50 City-Light-Poster und 100 Litfaßsäulen. Ergänzend waren auch im Radio passende Werbespots für eine Tätigkeit bei SÖR zu hören.

Um Kampagnen dieser Art zukünftig authentischer zu gestalten, läuft aktuell die Fotoaktion „Gib´ SÖR ein Gesicht“. Dabei stehen die eigenen Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt und repräsentieren ihre Arbeitsbereiche nach außen. Über den städtischen Instagram-Account werden zudem in kurzen Reels (Videosequenzen) verschiedenen Berufsgruppen des SÖR vorgestellt etwas die Straßenreinigung, der Straßenbau oder die Baumkontrolleurinnen und Baukontrolleure. So wird die Vielfalt der Tätigkeiten sichtbar und die Arbeit der Mitarbeitenden bekommt ein persönliches Gesicht.

Weiterbildung / Fortbildung

SÖR investiert intensiv in die Bereiche Aus- und Fortbildung.

An externen und internen Fortbildungsveranstaltungen nahmen 1.304 SÖR – Beschäftigte teil. Insgesamt wurde hierfür 287.620 € aufgewendet. Dieser Betrag enthält die Ausbildungsgebühren sowie die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten. Somit entfielen im Jahr 2024 durchschnittlich auf jede/n Mitarbeiter/in einschließlich Auszubildende 220,57 €. Die externen Fortbildungen sind teilweise sehr teuer, müssen dennoch in Anspruch genommen werden, da das gemeinsame Fortbildungsangebot der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach die speziellen beruflichen Erfordernisse für SÖR nicht abdecken kann.

Weiterhin sind jährliche Schulungen nach den Bestimmungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes (BKrFQG) von Kraftfahrern/innen im SÖR zu absolvieren. Diese Verpflichtung trifft die Fahrer/innen, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, Personen oder Güter zu gewerblichen Zwecken zu befördern. Die Fahrerlaubnisinhaber/innen der Klassen CE oder C1E sind nicht nur alle 5 Jahre auf ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen, auch die Erlaubnis gem. BKrFQG ist ebenfalls nur für 5 Jahre gültig. Für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnis müssen wieder 5 Schulungsmodule innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nachgewiesen werden. Zudem müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Führerscheinerwerb nach dem Stichtag 10.09.2009 vorher eine sogenannte Grundqualifikation erwerben. Dies war für die Führerscheininhaber/innen mit Besitzstand, Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009, nicht erforderlich. Der Erwerb dieser Grundqualifikation nach dem BKrFQG ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes mit größeren Fahrzeugen, Kraftfahrzeuge über 7,5 t mit Anhänger und Kraftfahrzeuge bis 7,5 t mit Anhänger, war es auch im Jahre 2023 erforderlich Mitarbeitern/innen den Erwerb der Führerscheinklassen C1 / C1E und C / CE zu finanzieren. Hierzu kamen noch Kosten für die Erlangung des Führerscheins der Klasse B, für die in Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in befindlichen Auszubildenden hinzu. Dies war erforderlich, da der Führerschein der Klasse B, Voraussetzung für die Erlangung des Führerscheins der Klasse C / CE ist. Der Führerschein der Klasse C / CE ist für die angehenden Straßenwärter/innen Ausbildungsinhalt und der Umgang mit Fahrzeugen dieser Klasse über 7,5 t mit Anhängern Teil der Abschlussprüfung. Die Gesamtkosten für die Führerscheinqualifizierungen beliefen sich insgesamt für alle Führerscheinklassen im Jahr 2024 auf rund 48.415,- €. Diese Kosten sind in den Gesamtfortbildungskosten bereits enthalten.

Zwischen SÖR und den betreffenden Mitarbeitern/innen, außer den Auszubildenden, wurden Rückzahlungsvereinbarungen geschlossen. Diese besagten, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst bzw. der Dauer eines selbstverschuldeten Führerscheinverlustes innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ein Anteil von 1/24 des Gesamtbetrages pro Monat für die noch verbliebene Restlaufzeit zurückzuzahlen ist.

Weiterbildungskatalog – Technik

SÖR erstellte im Jahre 2020 zum ersten Mal einen technisch - fachlichen Weiterbildungskatalog für alle städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe. Dieser Anfang 2021 veröffentlichte „Weiterbildungskatalog – Technik“ deckt zum einen Pflichtschulungen für Tätigkeiten im gewerblichtechnischen Bereichen wie auch Angebotsschulungen zur Wissenserweiterung für gewerbliche und technische Mitarbeitende ab. Der Katalog wurde auch im Jahr 2024 erweitert und an künftige Schulungsbedarfe angepasst.

Es hatte sich gezeigt, dass für fachspezifische Fortbildungen interne Seminarleiter/innen für den Wissenstransfer im SÖR die bessere Alternative sind. Diese Vorgehensweise, eigene Mitarbeitende mit ihrem Wissen für Schulungstätigkeiten zu gewinnen und als Multiplikatoren weiter zu qualifizieren, wird weiter umgesetzt.

6. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfälle und Arbeitsmedizin

Im Jahr 2024 erlitten die SÖR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 87 Unfälle mit 1406 Ausfalltagen. Tödliche Arbeitsunfälle oder Arbeitsunfälle mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen hat es im SÖR auch im Jahr 2024 nicht gegeben. Im Vergleich zu der Vorjahreszahl mit 68 im Jahr 2023 ist die Anzahl der Unfälle im Jahr 2024 mit 87 wieder gestiegen.

Unfallstatistik 2019 bis 2024

Unfälle / Ausfalltage 2019 - 2024

1600 1517

1140
964
790
670
436 333
341 245 302 137
52

400 7

Durchschnitt der 2022 2023 2024 Jahre 2019 bis 2021 Ausfalltage insgesamt bei Arbeitsunfällen bei Wegeunfällen außerhalb des Dienstes

Eine Arbeits- und Wegeunfallstatistik wird seitens Ref.I/ASi auch informativ für den Bereich SÖR erstellt. Diese beiden Statistiken weichen in der Anzahl der Unfälle und Ausfalltage erheblich ab, da SÖR auch Unfälle mitzählt und auswertet, die nicht meldepflichtig – weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit – sind. Für diese Unfälle, die u.a. auch dem privaten Bereich zuzuordnen sind, gehen keine Meldungen an Ref.I/ASi. Für 2024 hat Ref.I/II ASi insgesamt 51 melde- und nichtmeldepflichtige Arbeitsunfälle im SÖR registriert und ausgewertet. Als Ergebnis der offiziellen ASi-Zahlen ist festzustellen, dass SÖR mit 44 meldepflichtigen Arbeitsunfällen auf 1000 Beschäftigte (Zahlen werden zum Vergleich auf 1000 Beschäftigte hochgerechnet) den Durchschnitt der UV der öffentlichen Hand mit 7,54 deutlich übersteigt, aber im Vergleich mit tätigkeitsverwandten Betrieben wie Transport und Verkehr mit 37,7 (Vergleichswert aus 2023) oder der Bauwirtschaft mit 44,5 (Vergleichswert aus 2023) noch besser dasteht.

Die Erfassung aller Unfälle für SÖR ist im Interesse der Beschäftigten für zukünftige Folgeschäden und für die Ansprüche gegenüber der jeweiligen Berufsunfallversicherung erforderlich sowie auch zur Geltendmachung gegenüber unfallverursachenden Dritten. Die nicht meldepflichtigen Unfälle sind auch für die Auswertung für Präventivmaßnahmen sehr hilfreich, um zukünftig Ausfallzeiten vorzubeugen.

Ausfalltage je nach Unfallort 2019 bis 2024

Unfallstatistik SÖR 2019 - 2024

58
51 51
39
11 11 11 8 10 7

Durchschnitt der 2022 2023 2024 Jahre 2019 bis 2021 Unfälle insgesamt davon Arbeitsunfälle davon Wegeunfälle davon außerhalb des Dienstes

Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements:

Überarbeiten/Fortschreiben von Betriebsanweisungen: Gesamtanzahl: 64 Betriebsanweisungen 2024 wurden zwei neue Betriebsanweisungen freigegeben/erstellt.

Überarbeiten/Fortschreiben von Vorlagen „Beurteilung von Arbeitsbedingungen“: Die ca. 40 BdA-Vorlagen werden laufend überarbeitet und bei Anwendung an den aktuellen Sachstand angepasst.

Durchführen von Erst-Gefährdungsbeurteilungen 6 Erstellungen von Gefährdungsbeurteilungen 2024

Schriftliche Beauftragung für mobile selbstfahrende Arbeitsmittel 2024:

Gesamtbeauftragungen: 56

Beauftragte Personen im Rahmen des SÖR-Arbeitsschutzmanagement Sicherheitsbeauftragte: 28 Personen Brandschutzhelfende: 32 Personen

7. Betriebliches Gesundheitsmanagement

An dieser Stelle werden fortlaufend die Entwicklungen und Verfahrensschritte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dargestellt, da hierauf seitens des Betriebs ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Neben den statistischen Werten, die in vorherigen Berichtspunkten aufgeführt sind, wird im Folgenden verstärkt auf Ursachen, Analyse, Prophylaxe und Gesundheitsangebote eingegangen.

Ausführungen zu den Fehlzeiten

Wie unter Punkt 3.2 bereits dargelegt ist die Krankheitsquote zum Vorjahr um 0,05 % auf 10,36 % gesunken, somit setzt sich der positive Trend des letzten Jahres marginal fort. Nach den stetigen Anstiegen von 2019 bis 2022 ist dies weiter ein erfreuliches Signal. Die Bemühungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowohl durch die Arbeitssicherheit als auch das betriebliche Eingliederungsmanagement wirken stets auf eine Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten hin.

Entwicklung der SÖR-Krankheitsquote 2009 bis 2024

Krankheitsquote

Die durchschnittlichen Ausfallzeiten pro Mitarbeiter/in sanken in allen Beschäftigtengruppen außer bei den gewerblichen Beschäftigten, hier war leider ein Anstieg von 2,01 Prozentpunkten zu verzeichnen (vgl. 3.3 Fehlzeiten). Gerade bei den gewerblichen Beschäftigten konnte leider die erfreuliche Entwicklung von 2022 zu 2023 um 1,77 Prozentpunkten nicht fortgesetzt werden, sondern pendelte wieder auf das hohe Niveau von 2022 zurück. Die Ausfallzeiten der Beamtinnen/Beamten die 2023 die einzige Zunahme erfahren hatten (um 2,18 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr), reduzierten sich 2024 deutlich (3,05 Prozent). Durch die geringe Zahl der Beamtinnen/Beamten im Betrieb wirken sich einzelne Langzeiterkrankungen sehr stark aus. Auch in der städtischen Kernverwaltung sind die durchschnittlichen Ausfallzeiten gesunken, um 0,98 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieses positive Ergebnis konnte SÖR durch die negative Entwicklung im großen gewerblichen Bereich leider in dem Umfang nicht erzielen. Dies zeigt, dass im SÖR weiter intensive Bemühungen erforderlich sind, gerade die Kollegen/Kolleginnen in den körperlich sehr beanspruchenden Tätigkeiten zu stärken. Es soll daher in einem nächsten Schritt die Belastung durch den Winterdienst beleuchtet werden, um daraus ggf. neue Handlungsfelder abzuleiten.

Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement Die Organisation des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erfolgt seit 2022 von einer zertifizierten Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Einzelaktionen: „Grippeimpfung vor Ort“ für Beschäftigte der Sulzbacher Str. 2- 6, 14.11.2024 Teilnehmer: 46 Personen, Impfarzt: Kh/BÄD

Gesundheitswochen der Stadt Nürnberg: 14. – 24.10.2024 – 56 Angebote und Aktivitäten

SÖR: für 37 verschiedene Aktivitäten (Gesamtangebot: 56 Aktivitäten) sind 147 Anmeldungen von SÖR eingegangen.

Obstkorb: 8x Lieferungen, Juni – Oktober 2024, 16 Lieferorte, 31 Kommissionen,

je Lieferung 360 kg, gesamt 2880 kg Obst verschiedener Sorten

Regelmäßig Bewegungs- und Entspannungskurse

Kursbeschreibung Anzahl der Termine
1x wöchentlich I. Halbjahr II. Halbjahr 2024 Sept. – Dez. GESAMT GESAMT
1x wöchentlich 2024
Jan. – Aug.
Pilates & Yoga“ 27 11 38
„Rücken Fit! - 25 13 38
Wirbelsäulengymnastik“
„Body and Mind“ 26 12 38

II. Halbjahr 2024

Sept. – Dez.

Bewegte Pause:

Die bewegte Pause wird von geschulten Bewegungsbotschafterinnen als Präsenstermin angeboten: Donnerstag, 11:00 – 11:15 Uhr, SÖR-Bürozentrale Dienstag, 11:30 – 11:45 Uhr, SÖR-Standort Donaustr.

Anzahl SÖR-Bewegungsbotschafter/innen: 9 Schulung / Erfahrungsaustausch (SÖR-intern): 16.05.2024

Die SÖR-Bewegungsbotschafter/innen nehmen regelmäßig an PA-Schulungen für aktive Bewegungsbotschafter/innen teil.

Zusammenarbeit mit der AOK

SÖR lädt seit 2015 einmal jährlich die AOK zur Analyse der Krankheitstage ein, da ein Großteil insbesondere der gewerblich Beschäftigten (2024: 90,16 % der AOK-Versicherten) dort versichert ist (insgesamt 2024 427 Personen). Bei den AOK-Versicherten ist der Krankenstand gegenüber den Vorjahren wiederum leicht angestiegen, von 12,7 % auf 12,9 %. Dies ist auf den hohen gewerblichen Anteil bei den Versicherten zurückzuführen, dessen Anstieg sich auch in den SÖR-Gesamtzahlen zeigt. Bei den AOK-Versicherten fällt auf, dass die Arbeitsunfähigkeitstage bei den Langzeiterkrankten (> 42 Tage) mit 42,7 % leicht zurückgegangen sind. Anscheinend konnten Langzeiterkrankungen etwas rascher überwunden werden. Die Arbeitsunfähigkeitstage bei den Langzeiterkrankten (> 42 Tage) betrugen im Jahr 2021 noch 46,6 %, sanken im Jahr 2022 auf 34,5 % und stiegen im Jahr 2023 auf 43,9 %. Hingegen stieg der Wert der Erkrankungstage von 29 - 42 AU-Tagen von 7,8 % auf 12,1 % und näherte sich dem Ergebnis von 2022 mit 14,1 % an. Die Fallzahlen bei den Erkrankungen von 15 - 21 Tagen, 8 - 14 Tagen und 4 - 7 Tagen haben sich jedoch jeweils zu den Vorjahren reduziert. Die Fallzahlen bei den Kurzzeiterkrankungen 1 - 3 AU-Tage haben sich gegenüber dem Vorjahr bei den AOK-Versicherten um 0,2 Prozentpunkte auf 3,7 % erhöht. Am deutlichsten stieg der Krankenstand 2024 bei den 20 - 29-jährigen auf 9,7 % an. Bei den über 60-jährigen war ein Rückgang um 2,5 % auf 19,1 % zu verzeichnen.

Im Folgenden ist die Entwicklung der AU-Tage je Fall in den Jahren 2013 – 2024 hinsichtlich zweier Vergleichsgruppen dargestellt: 81 – Gebäudebetreuung, 421 – Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken. Hier ist SÖR mit der Vergleichsgruppe „421 – Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“ auf einem ähnlichen Niveau angekommen. Diese Vergleichsgruppe kommt den gesundheitlichen Anforderungen bei SÖR (körperliche Belastung, witterungsbedingte Einflüsse) am nächsten.

Abbildung 18

Quelle: AOK, Vergleich SÖR mit den Wirtschaftszweigen 81 – 421, 2013 - 2024

Ein Großteil der Erkrankungen war auch im Jahr 2024 bei den AOK-Versicherten wieder auf Krankheiten des Atmungssystems und de Muskel-Skelett-Systems zurückzuführen. Auch wenn die AU-Tage aufgrund von psychischen Erkrankungen zurückgegangen sind, ist leider davon auszugehen, dass psychische Einflüsse auch bei vielen körperlichen Diagnosen im Hintergrund

stehen, so dass weiter ein besonderes Augenmerk auch auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiterschaft zu richten ist.

Abbildung 19

Quelle: AOK, Vergleich SÖR mit den Wirtschaftszweigen 81 – 421, 2013 - 2024

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 339 BEM-Erstgespräche angeboten. Hiervon wurden 120 durchgeführt und 181 aktiv oder passiv abgelehnt. Im Bereich Konfliktmanagement wurden insgesamt 242 Gespräche geführt, wovon 26 % aus dem BEM heraus erwuchsen und 74 % unabhängig vom BEM von den Beschäftigten initiiert wurden. Hierbei ist herauszustellen, dass das Angebot sowohl von Mitarbeitenden als auch Vorgesetzten gleichermaßen in Anspruch genommen wurde.

Das Thema „Beschaffung und Implementierung einer BEM-Software“ beschäftigte die BEM- Verantwortlichen auch 2024 weiter. So wurde nun eine gesamtstädtische Projektgruppe zur Implementierung eingesetzt. Hier unterstützt das BEM-Team bei der Definition der Leistungsanforderung bzw. der exakten Abbildung des BEM-Prozesses. Damit einher geht auch die Überprüfung der Rechts- und Datenschutzkonformität aller Verfahrensschritte. Durch den Fokus darauf, nicht nur dem SÖR, sondern allen Organisationseinheiten der Stadt Nürnberg eine gleichermaßen rechtssichere wie bedienungsfreundliche Software zur Verfügung zu stellen, die die unterschiedlichen Ausrichtungen und Abläufe der Stadtverwaltung berücksichtigt, gestaltet sich dieser Prozess sehr komplex und kapazitätsbindend.

Der „Runde Tisch BEM“ der Stadt Nürnberg ist fester Bestandteil des kollegialen Austausches, ebenso wie zweimal im Jahr auch der „Runde Tisch BEM der Metropolregion Nürnberg“, an dem sich zahlreiche BEM-Beauftragte aus verschiedenen Branchen beteiligen, um ihr Angebot durch Fachvorträge und Best-Practice-Beispiele weiterzuentwickeln. Die gewonnenen Ideen und Erfahrungen fließen wiederum in die BEM-Prozesse bei SÖR ein, stets in dem Bemühen, das Beratungsangebot aktuell und so zielgenau wie möglich zu gestalten.

Zusätzlich ging es im Jahr 2024 weiter mit dem Projekt zur „Förderung der Kommunikation und des sozialen Miteinanders“. In einem ersten Umsetzungsschritt aus dem zuvor erarbeiteten Maßnahmenkonzept wurde die Kampagne „SÖR –Gutes Miteinander!“ im November 2024 gestartet. Ein Jahr lang gibt es monatlich einen Beitrag zu Themen, die das kollegiale und konstruktive Miteinander am Arbeitsplatz betreffen. Dieser wird jeweils im Intranet veröffentlicht und per Mail verteilt, die Außenstandorte hängen das Schreiben für die Kollegen/innen ohne eigenen PC-Zugang

aus. In kurzen Impulsen wird auf Feinheiten im zwischenmenschlichen Umgang hingewiesen, praktische Anregungen zur eigenen Umsetzung komplettieren den Input.

2024 wurde das Angebot eines „Brotzeit-Meetings“ für die Mitarbeitenden zu einem bereichsübergreifenden, informellen Austausch am Standort Sulzbacher Straße vorbereitet und zwischenzeitlich mit positiver Resonanz etabliert.

Im Rahmen des Gesamtprojektes „SÖR-Kultur“ wurde weiterhin eng mit dem Werkleitungsbüro zusammengearbeitet. Das „Leitbild Gute Führung SÖR“ wurde gemeinsam mit den Führungskräften in Workshops erarbeitet und beschlossen. Die Implementierung und Aktivierung des Leitbildes im Betrieb ist ein langfristiger Prozess, der kontinuierlich zu begleiten ist.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 15.10.2025 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Bewegungspark Altenfurt

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.12.2024

Anlagen: Antrag_Bewegungspark Altenfurt_SPD Schriftverkehr Seniorennetzwerk Stellungnahme

Sachverhalt (kurz):

SÖR berichtet über die Möglichkeit, einen Bewegungspark für alle Generationen in Nürnberg Altenfurt, in unmittelbarer Nähe und im Rahmen des Umbaus des vorhandenen Spielplatzes (Initiative Aus 1 Mach 3) in der Wohlauer Straße zu errichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 6. Dezember 2024 Antragsteller: Arabackyj

Errichtung eines Bewegungsparks für alle Generationen in Nürnberg Altenfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das veraltete Konzept der „Trimm-Dich-Pfade“ wurde seit einigen Jahren modernisiert und es sind in Nürnberg bereits zahlreiche solcher Bewegungsparks errichtet worden. Für diese neuen Bewegungsparks mit neuartigen Geräten und sinnvollen Aufteilungen in Module (wie z.B. Motorik, Aktion, Fitness) hat die Stadt Nürnberg national bisher schon große Anerkennung erfahren. Diese Parks werden von vielfältigen Nutzer:innen angenommen - insbesondere Senioren:innen können hier Gleichgewicht und Beweglichkeit schulen, Freizeitsportler ergänzen sinnvoll ihr Training und Kinder können sich austoben. Auf vorhandenen und geeigneten Flächen sind Kosten ab ca. 75.000€ pro Park anzusetzen, die teilweise gezielt über örtliche Spender als Anschubfinanzierung abgedeckt werden konnten.

Der Spielplatz in der Wohlauer Straße befindet sich in einem äußerst traurigen Zustand. Seit gut zwei Jahren wird daher über eine Spendeninitiative (aus 1 mach 3) Geld gesammelt, um diesen bald attraktiver zu machen. Im Rahmen dessen könnte parallel dann auch ein Bewegungspark für den Stadtteil umgesetzt werden. Ein Bewegungspark wäre eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Fläche neben dem Spielplatz und würde ein attraktives, zusätzliches Betätigungsfeld für eine breite Bevölkerungsgruppe vor Ort darstellen. Freizeitsportler und insbesondere Sporttreibende des in unmittelbarer Nähe befindlichen TSV Altenfurt könnten die Geräte ebenfalls in ihre Übungseinheiten einbauen. Hier wäre eine Betreuung der Anlage durch den örtlichen Sportverein TSV Altenfurt zu überlegen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Möglichkeit, einen Bewegungspark für alle Generationen in Nürnberg Altenfurt, in unmittelbarer Nähe und im Rahmen des Umbaus des Spielplatzes (Initiative aus 1 mach 3) in der Wohlauer Straße einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Claudia Arabackyj Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende

Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg

Errichtung eines Bewegungsparks für alle Generationen in Altenfurt

Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2024 sowie Antrag des Stadtseniorenrats vom 03.02.2025 hier: Stellungnahme SÖR

Grundsätzlich befürwortet SÖR das Anliegen der Antragsteller, den Bewegungsraum für die breite Bevölkerung mit entsprechenden Angeboten im öffentlichen Raum im Stadtgebiet zu verbessern. Dabei kann die Bewegungsmotivation nicht allein durch spezielle und recht wartungsintensive Geräte initiiert werden. Eine einladende Freiraumgestaltung mit einer sicheren, barrierefreien Wegeführung und attraktiven Aufenthaltsbereichen, die mit multifunktionalen Elementen ausgestattet sein können, tragen zur Mobilisierung und zu vielfältiger Bewegung im Allgemeinen bei. Wichtig ist, Orte im Freien zu schaffen, die gerne und immer wieder zu jeder Jahreszeit aufgesucht werden. Dazu zählen vor allem gut gepflegte und vielseitig gestaltete Grünanlagen mit Bäumen und Pflanzflächen, die im Wandel der Jahreszeiten gern von den Senioren und Seniorinnen aufgesucht werden.

Die Pflege und Unterhalt der öffentlichen Grünanlagen ist im Vollzug der aktuellen Haushaltskonsolidierung beim SÖR nur im nötigsten aufrecht zu erhalten und wird nur an speziellen Grünanlagen intensiviert durchgeführt. Deshalb ist in der bestehenden öffentlichen Grünanlage mit Spielplatz „Wohlauer Straße“ aus finanziellen und personellen Gründen mittelfristig keine Generalsanierung durch den SÖR vorgesehen. Lediglich der bestehende Spielplatz soll über das Programm „Aus 1 mach 3“ für Kinder bis ca. 6 Jahre aufgewertet werden. Dieses vom Jugendamt verwaltete Programm ist ausschließlich für Spielfächen für Kinder vorgesehen. Eine Ergänzung des bestehenden Spielplatzes im Sinne eines generationsübergreifenden Bewegungsparks scheidet daher aus den genannten Gründen aus.

SÖR regt als Standort für einen Bewegungspark anstelle der Grünanlage „Wohlauer Straße“ an, diesen auf dem ehemaligen Gelände des TSV Altenfurt im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung und öffentlichem Grün zu integrieren. In Reminiszenz an die ursprüngliche Sportnutzung der Fläche kann der Bewegungspark innerhalb des zukünftigen Wohnquartiers identitätsstiftend wirken und zum Charakter des neuen Wohnquartiers beitragen.

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