Sachverhalt:
Integriertes Klimaschutzkonzept: Umsetzung prioritäre Sofortmaßnahmen
1. Ausgangssituation
Das im Juli 2025 im Stadtrat beschlossene Integrierte Klimaschutzkonzept enthält neben einer ausführlichen Potenzialanalyse und verschiedenen Klimaschutzszenarien als Kernbestandteil eine Liste mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, welche auf Basis der ermittelten Klimaschutzpotenziale im Stadtgebiet erarbeitet wurden. Durch das mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts beauftragte Hamburg Institut wurden die insgesamt 67 Maßnahmenvorschläge fachlich priorisiert.
Die folgenden 23 Maßnahmen haben vom Hamburg Institut in der fachlichen Bewertung die höchste Priorisierung erhalten:
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Klimaneutraler städtischer Gebäudebestand
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Klimaneutrale Stadtentwässerung
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Dekarbonisierung der Müllverbrennung - Klimaneutrale Prozessenergien
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Abscheidung von CO aus Klärgas-BHKWs und Verwendung in Gewächshäusern
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Durchführung einer strukturierten Flächenanalyse Freiflächen-Solar und
Energiespeicher inkl. Steuerungskonzept
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Fortführung Ausbau Stromnetzkapazitäten auf Einspeise- und Verbrauchsseite
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Intensivierung der städtischen Energie-Beratungsangebote
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Einrichtung eines Klima- und Energieberatungszentrums in der Altstadt
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Quartiersbezogene Sanierungs- und Energiekonzepte
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Austauschprogramm Öl- und Gaskessel
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Erstellung eines Transformationsplans Gasnetz
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Ausbau des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet
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Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung
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Dekarbonisierung der Müllverbrennung - CO -Abscheidung
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Bereitstellung öffentlicher Flächen für die Energieerzeugung
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Förderung des Radverkehrs durch Schaffung eines durchgängigen Radwegenetzes
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Förderung des ÖPNV durch Umsetzung des "ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2035"
(BIG 11)
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Förderung des ÖPNV durch Umsetzung des "ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030"
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Förderung des ÖPNV durch Umsetzung des "Masterplan schneller und pünktlicher
ÖPNV“
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Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
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Nachhaltige Finanzierung der Stadtverwaltung / Sustainable Financing
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Zielgruppenspezifische Klimaschutz-Kommunikation
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Prüfung Einführung eines Klimahaushalts
In einem nächsten Schritt wurden durch den Stab Klimaschutz im Referat für Umwelt und Gesundheit Maßnahmen ausgewählt, die als erste priorisierte Sofortmaßnahmen umgesetzt bzw. zügig weiterverfolgt werden sollten. Bei den ausgewählten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um organisatorische und strukturelle Maßnahmen jedoch nicht um baulich-investive Maßnahmen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die im
direkten Wirkungskreis der Stadtverwaltung Nürnberg liegen und daher kurzfristig umsetzbar sind. Parallel wird derzeit ein Plan mit konkreten Handlungsschritten zur Maßnahmenumsetzung sowie eine Zeitschiene bis 2040 erarbeitet. Damit in der Zwischenzeit die Umsetzung nicht pausiert wird, legt die Stabsstelle Klimaschutz bereits jetzt die folgende Sofortmaßnahmenliste zum Beschluss vor.
2. Vorschläge für kurzfristig einzuleitende Klimaschutzmaßnahmen
Maßnahme 1: Einrichtung eines Klima- und Energieberatungszentrums
Als eine zentrale Maßnahme strebt das Referat für Umwelt und Gesundheit an, ein städtisches Klima- und Energieberatungszentrum im Zentrum Nürnbergs einzurichten. Das Zentrum soll allen offenstehen und kostenlose Beratungen in den Bereichen Energieeffizienz, Wärmewende und Gebäudesanierung anbieten. Darüber hinaus soll das Zentrum eine zentrale und anbieterneutrale Anlaufstelle zu allen Fragen rund um das Thema Klimaschutz in Nürnberg sein.
Konkretisierung der Maßnahme: Die Möglichkeit der Einrichtung eines Energieberatungszentrums wurde bereits im Mai 2023 im Umweltausschuss erörtert. Die Stadtverwaltung wurde damals beauftragt, vorhandene Beratungsangebote auf der städtischen Homepage übersichtlicher darzustellen und ein virtuelles Beratungsangebot einzurichten. Jedoch ist festzustellen, dass diese Maßnahmen nicht dazu geeignet sind, die umfangreichen Angebote eines Beratungszentrums vor Ort zu ersetzen. Digitale Angebote müssen stattdessen durch lokale Angebote, wie eine zentrale Anlaufstelle in der Innenstadt, ergänzt werden. Aus diesem Grund soll ein städtisches Klima- und Energieberatungszentrum im Zentrum Nürnbergs eingerichtet werden. Dies soll ein Ort des Austauschs, der Inspiration und der Klimaschutz-Handlungsmöglichkeiten sein. Das Zentrum soll allen Interessierten offenstehen und eine kostenlose Impulsenenergie- sowie Fördermittelberatung anbieten. Im Unterschied zu kundenorientierten Beratungsangeboten von Anbietern wie etwa der N- ERGIE, sind die Angebote im Beratungszentrum der Stadt Nürnberg absolut produkt- und anbieterneutral sowie losgelöst von jeglichem Vertriebsgedanken. Sofern räumlich möglich, soll das Zentrum auch als Ort für Informations- oder Beteiligungsveranstaltungen dienen. Die bestehenden Angebote der Solarinitiative sollen zukünftig ebenfalls hier angesiedelt werden („Solarsprechstunde"). Eine Kooperation zwischen Stadtverwaltung, Verbraucherzentrale und N-ERGIE sowie weiteren Institutionen wie der Stiftung Stadtökologie soll dabei helfen, den Beratungsaufwand sinnvoll zu verteilen und eine Umsetzung von der Planung in die Praxis am Gebäude effektiv zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, ein Trägerschaftsmodell durch die Stiftung Stadtökologie zu prüfen, da hierdurch eine flexible und agile Umsetzung des Beratungszentrums ermöglicht werden kann. Um dem Kapazitätsmangel im Handwerk zu begegnen, soll zudem die Bevölkerung gezielt zur Erbringung von Eigenleistungen (bspw. Kellerdeckendämmung oder Verlegung von Dämmschichten auf dem Dachboden) befähigt werden. Angeboten werden könnten beispielsweise Leitfäden und Seminare sowie ggf. ein niedrigschwelliger Werkzeugverleih.
Um eine möglichst hohe Personal- und Kosteneffizienz zu gewährleisten, ist der Stab
Klimaschutz in sehr engem Austausch mit dem Stab Nachhaltigkeit im Umweltreferat, der
aktuell eine Machbarkeitsstudie für ein zirkuläres Kaufhaus in Nürnberg erstellen lässt. Das
Referat für Umwelt und Gesundheit strebt an, beide Projekte miteinander zu kombinieren,
so dass thematische Synergien optimal genutzt und Kosten geteilt werden können, bspw.
für die Miete der Räumlichkeiten.
Begründung: Beratung von Bürgerinnen und Bürgern ist einer der größten Hebel, über den die Stadtverwaltung verfügt, um z.B. die Sanierungsquote im Stadtgebiet zu erhöhen, die Wärmewende durch nachhaltige Heizlösungen und den PV-Ausbau auf privaten Gebäuden voranzubringen und so einen entscheidenden Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen. Im Klima- und Energieberatungszentrum wird das Thema Klimaschutz in die Mitte der Gesellschaft getragen. Klimaschutzthemen werden mit positiven Gefühlen verknüpft und ohne „erhobenen Zeigefinger“ vermittelt. Durch die Beratenden vor Ort werden Interessierte an die Hand genommen und bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen begleitet. Dadurch inspiriert und motiviert das Zentrum die Bürger*innen und trägt dazu bei, dass Nürnberg Vorreiterin für eine lebenswerte und klimafreundliche Stadt der Zukunft wird.
In zahlreichen deutschen Kommunen hat es sich bereits bewährt, eine zentrale Anlaufstelle in der Stadt zum Thema Klimaschutz vor Ort einzurichten. Mit ausgewählten Kommunen stand die Stabsstelle Klimaschutz bereits dazu im Austausch und wird Erfahrungen aus anderen Kommunen als „lessons learned“ in der konkreten Konzipierung des Nürnberger Beratungszentrums berücksichtigen. Beispiele für Klimaberatungszentren anderer Kommunen sind bspw.: Regensburg: Um-welt Bremen und Bremerhaven: Klima Bau Zentrum – Start Kempten: Bau- und Energieausstellung Stuttgart: Veranstaltungen - Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. Hamburg: Energie Bau Zentrum
Personal- und Mittelbedarfe: Die Einrichtung eines zentralen Energieberatungszentrums ist ohne zusätzliche Mittel nicht möglich. Bereits für den Umweltausschuss im Mai 2023 wurde eine erste Kostenaufstellung vorgelegt. Für die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2026 wurden Sachmittel zur Initiierung und als Anschubfinanzierung des Zentrums in Höhe von 92.000 € angemeldet. Ziel ist, keine neuen Stellenschaffungsverfahren bei der Stadt Nürnberg für das Beratungszentrum einzuleiten. Stattdessen sollen die Personalbedarfe über ein Trägerschaftsmodell realisiert werden. Das Umweltreferat schlägt die Stiftung Stadtökologie für diese Rolle vor. Die Möglichkeit der Trägerschaft durch die Stiftung ist jedoch noch formal, finanziell und vergaberechtlich zu prüfen. Viele Kommunen haben bereits in der Vergangenheit eigene lokale Energieagenturen oder Trägervereine für den Betrieb ihrer Beratungszentren gegründet oder entsprechende Aufträge vergeben. Mittel hierfür müssten im städtischen Haushalt eingestellt werden.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat sich der Stab Klimaschutz zusätzlich bereits um eine Anschubförderung für das Beratungszentrum bei der vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern (im Förderantrag kombiniert mit dem Thema Kreislaufwirtschaft) über insgesamt 100.000 € beworben. Die Förderjury wird Ende Oktober eine Entscheidung treffen, ob das Beratungszentrum gefördert wird.
Maßnahme 2: Intensivierung der städtischen Energie-Beratungsangebote
Zur Intensivierung der städtischen Beratungsaktivitäten soll auch das Angebot an Vor-Ort- Beratungen in den Stadtteilen durch geeignete, aufsuchende und möglichst niedrigschwellige mobile Angebote ausgebaut werden. Ein besonderer Fokus soll auf denjenigen Stadtteilen liegen, die im Zuge der kommunalen Wärmeplanung als Potenzialgebiete für den Einsatz von Wärmepumpen identifiziert wurden oder in denen ein besonders alter Gebäudebestand mit schlechtem energetischem Zustand vorhanden ist.
Konkretisierung der Maßnahme: Für die Intensivierung der Beratungsangebote plant der Stab Klimaschutz verstärkt mit einem eigenen mobilen Infostand in den Stadtteilen aktiv zu werden. Beispielsweise können durch die Einbindung externer Energieberaterinnen und berater (Honorarkräfte) auch Pop-Up-Energieberatungen direkt am Infostand angeboten werden. Dadurch sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst niedrigschwellig angesprochen und beraten werden. Ab dem kommenden Jahr ist es zudem geplant verstärkt in bestehenden Beratungsstellen in verschiedenen Stadtteilen, wie Kulturläden und Quartiersbüros, Beratungen anzubieten. Der Stab Klimaschutz kooperiert bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit der Verbraucherzentrale Bayern und kann Immobilienbesitzerinnen und -besitzern dadurch auch Vor-Ort-Impulsberatungen anbieten. Dieses Angebot wurde bisher zeitlich befristet und in limitierter Anzahl angeboten. Der Stab Klimaschutz prüft derzeit eine Ausweitung dieses Kooperationsangebots, um zukünftig noch mehr Personen eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung durch die Verbraucherzentrale anbieten zu können. Denkbar wäre hierbei die Herausgabe von Beratungsgutscheinen, bei denen die Stadt Nürnberg den normalerweise zu zahlenden Eigenanteil von 40 Euro (für Einzeleigentümer) bzw. 80 Euro (für Wohneigentümergemeinschaften) übernimmt. Dieses Gutscheinmodell wird bereits von zahlreichen Kommunen praktiziert und ist mir nur einem geringem Verwaltungsaufwand verbunden, erfordert jedoch zusätzliche Sachmittel. In den Beteiligungsformaten im Zuge des Integrierten Klimaschutzkonzepts wurde deutlich, dass die bestehenden Beratungsangebote in der Bevölkerung kaum bekannt sind. Aus diesem Grund sollen die Angebote im Zuge der laufenden Klimaschutzkampagne verstärkt beworben werden. Ebenso sollen die Angebote auf der städtischen Klimahomepage noch sichtbarer positioniert werden. Zusätzlich sollen die Beratungsangebote an den Infoständen des Stabs Klimaschutz gezielt beworben werden.
Personal- und Mittelbedarfe: Für die dauerhafte Intensivierung der Beratungsangebote ist ab 2027 von geschätzten jährlichen Mehrkosten (Sachmittel) von ca. 20.000 Euro auszugehen. Die neuen bzw. intensivierten Angebote können durch das bestehende Team der Stabsstelle Klimaschutz personell getragen werden. Durch die Kooperation mit externen Partnern entstehen explizit keine zusätzlichen Personalbedarfe innerhalb der Verwaltung.
Maßnahme 3: Quartiersbezogene Energie- und Sanierungskonzepte
Im Rahmen sowohl des integrierten Klimaschutzkonzepts als auch der kommunalen Wärmeplanung wurde die Erstellung von quartiersbezogenen Sanierungs- und Energiekonzepten als notwendiger Schritt für Gebiete ohne künftige Fernwärmeversorgung als zielführend genannt. Fokus sollte zunächst auf Quartieren mit hohem Sanierungsbedarf und möglichst homogener Eigentümerstruktur gelegt werden. Anhand eines Pilotquartiers mit diesen Eigenschaften lässt sich das Vorgehen für weitere Quartierskonzepte exemplarisch durchlaufen. Anschließend können, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse, weitere Quartierskonzepte erarbeitet werden.
Konkretisierung der Maßnahme: Für Gebiete, in denen die kommunale Wärmeplanung keine Fernwärmeversorgung vorsieht und gleichzeitig aufgrund einer hohen Bebauungsdichte die dezentrale Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen schwierig ist, sollen quartiersbezogene Energieund Sanierungskonzepte bzw. Machbarkeitsstudien erstellt werden. Mögliche erste Gebiete könnten die Fokusgebiete, welche in der kommunalen Wärmeplanung bereits identifiziert wurden, sein: Altenfurt Süd Schniegling Gartenstadt Knoblauchsland Süd Die Konzepte sollen aufzeigen, welche Energieversorgung auf Quartiersebene (z.B. Nahwärmenetze, ggf. auch Kältenetze) funktionieren kann und welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Insbesondere kommen Gebiete infrage, in denen viele Gebäude einen schlechten energetischen Zustand aufweisen, mit Fokus auf die sogenannten "worst performing buildings". Gewerbe- und Industriegebiete sind ebenso als weitere Fokusgebiete denkbar. Auch hier können Synergieeffekte auf der räumlichen Ebene von Gewerbe- und Industriegebieten systematisch im Zuge von Energiekonzepten identifiziert und genutzt werden. Dies sollte im Dialog mit der Wirtschaftsförderung geschehen.
Als Folgemaßnahme können Quartiersmanagerinnen und -manager vor Ort eingesetzt werden, die den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern durch Informationsangebote und Beratung bei der anstehenden Energie- und Wärmewende zur Seite stehen. Die Kooperation mit bereits bestehenden Quartiersmanagements sollte aufgenommen werden. Im Quartier sollte dadurch eine Vernetzung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu Themen wie Sanierung, Wärmepumpen, E-Mobilität und Photovoltaik stattfinden, um Erfahrungen austauschen zu können, da innerhalb vieler Quartiere die Gebäude ähnliche Baustrukturen, Baualtersklassen und Sanierungspotenziale aufweisen. Sinnvoll können z. B. Formate wie EE-Partys/-Rundgänge angelehnt an Solarpartys bspw. vom Solarenergie- Fördererverein Deutschland e.V. sein.
Personal- und Mittelbedarfe: Konkretes kurzfristiges Ziel der Stabsstelle Klimaschutz für 2026 ist die Erstellung eines Handlungsplans für die sukzessive Bearbeitung relevanter Fokusgebiete sowie die Bearbeitung eines ersten Pilotquartiers aus dem kommunalen Wärmeplan. Für die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2026 wurden bereits Mittel in Höhe von 100.000 € für ein erstes Pilotquartier angemeldet.
Für das weitere Vorgehen sind grundsätzlich zwei Varianten denkbar: Variante A) Externe Beauftragung eines Dienstleisters für die Durchführung der Machbarkeitsstudien bzw. Erstellung der Konzepte unterstützt durch eine Projektsteuerung bei der Stadtverwaltung. Hierfür liegt der geschätzte Personalbedarf bei einem VZÄ sowie Sachmitteln von ca. 300.000 € pro Jahr. Variante B) Interne Bearbeitung weiterer Quartiere. Hierfür schätzt das Referat für Umwelt und Gesundheit einen Personalbedarf von 3 VZÄ sowie Sachmittel, z.B. für Information und für Veranstaltungen vor Ort von ca. 30.000 € pro Jahr.
Darüber hinaus wird das Förderumfeld stetig geprüft, z.B. ob es zu einer Wiedereinführung des aktuell ausgesetzten KfW-Förderprogramms 432 für Quartiere kommt. Derzeit sind keine Fördermittel für derartige Machbarkeitsstudien oder -Konzepte nutzbar.
Maßnahme 4: Aufbau von Governance-Strukturen für Klimaschutz &
Wärmewende
Die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts und des kommunalen Wärmeplans stellen komplexe Vorhaben für die Stadtverwaltung dar, für die es bisher keine etablierten Strukturen der Zusammenarbeit, Abstimmung und Entscheidungsfindung gibt. Klar ist jedoch, dass es sich hierbei um sehr diverse und interdisziplinäre Aufgabenbereiche handelt, die ausschließlich im engen Zusammenwirken der verschiedenen Verwaltungsstellen erfolgreich umgesetzt werden können. Es bedarf einer gut organisierten verwaltungsinternen und politischen Steuerung, die Stadtspitze muss in diese Prozesse eng eingebunden werden, notwendige Entscheidungen treffen (Priorisierung) und die Ressourcenverfügbarkeit sicherstellen.
Die Einführung zielgerichteter Governance-Strukturen ermöglicht es Synergien erfolgreich zu nutzen, Schnittstellen koordiniert zu bearbeiten, Doppelarbeit zu vermeiden und Ressourcen effizient einzusetzen. Gleichzeitig helfen sie, Konflikte zu verhindern, indem frühzeitig Abstimmungen erfolgen und potenzielle Hindernisse gemeinsam identifiziert und überwunden werden. Klare Verantwortlichkeiten beschleunigen zudem die Umsetzung der Maßnahmen und erleichtern ein effizientes Monitoring der Konzept- bzw. Planumsetzung.
Konkretisierung der Maßnahme: Das Referat für Umwelt und Gesundheit möchte eine pragmatische und ressourceneffiziente Governance-Struktur etablieren. Wichtigstes Ziel ist es, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zeitliche Ressourcen bei den beteiligten Personen zu binden. Ein Vorschlag diesbezüglich wäre deshalb die ohnehin bereits bestehende, referatsübergreifende Arbeitsgruppe für das städtische Nachhaltigkeitsmonitoring zu nutzen und lediglich durch die zentralen Akteure der städtischen Werke (N-Ergie und VAG) zu ergänzen. In quartalsweisen Sitzungen könnten in dieser Runde die notwendigen operativen Abstimmungen getroffen und Entscheidungsvorlagen vorbereitet werden. Diese werden in ein Entscheidungsgremium (unter Federführung des Referats für Umwelt und Gesundheit in Kooperation mit dem Planungs- und Baureferat) eingebracht. Als
Sitzungsturnus für das Entscheidungsgremium wird ein halbjährliches Treffen vorgeschlagen.
Aufgaben der bereits bestehenden Arbeitsgruppe wären dabei in erster Linie: Sicherstellung der inhaltlichen Einbindung und Abstimmung aller relevanten Geschäftsbereiche in obengenannte Prozesse Diskussion und Abstimmung von zentralen Meilensteinen und Ausarbeitung eines jährlichen Umsetzungsplans Definition von Zwischenzielen sowie Vorschläge zur Priorisierung von Maßnahmen und Mitteleinsätzen Monitoring und Controlling der Maßnahmenumsetzung durch die Geschäftsbereiche Weitergabe von Arbeitsaufträgen an die untergeordneten Dienststellen und Eigenbetriebe Erstellung von Entscheidungsvorlagen für das Entscheidungsgremium.
Personal- und Mittelbedarfe: Durch die Einführung einer sinnvollen Governance-Struktur zur Steuerung der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie der Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine direkten zusätzlichen Personal- und Mittelbedarfe. Jedoch erfordert die Etablierung einer funktionierenden Steuerungsstruktur die aktive Mitwirkung der beteiligten Akteure. Im Idealfall führt eine gute Steuerungsstruktur jedoch auch zu Effizienzgewinnen in der Maßnahmenumsetzung, da Schnittstellen, Synergien und mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt werden können.
Maßnahme 5: Klimaschutzrelevanzprüfung für Großprojekte
Die Klimaschutzrelevanzprüfung könnte – ähnlich wie bestehende Wirtschaftlichkeits- oder Gleichstellungsprüfungen – ein verbindlicher Bestandteil von Beschlussvorlagen für große Investitionsprojekte werden. Sie dient dazu, den Stadtrat und die Verwaltung frühzeitig über positive wie negative Auswirkungen eines Projekts auf den Klimaschutz zu informieren und klimafreundliche Varianten zu fördern.
Konkretisierung der Maßnahme: Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Der Beschluss legt fest, dass die jeweiligen Prüfungen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen sollen. Für städtische Hochbaumaßnahmen in Nürnberg existiert inzwischen bereits ein Nachhaltigkeits-Check, der klimaschutzrelevante Kriterien bewertet. Dieser Check wird durch das Hochbaumt, andere Projektbaudienststellen (z.B. Opernhaus) und die WBG KOMMUNAL angewandt. Auch die wbg Nürnberg GmbH nimmt ihre Bewertung von Investitionsentscheidungen u.a. anhand von ESG-Kennzahlen, incl. beispielsweise dem Thema Erneuerbare Energien, vor. Das Referat für Umwelt und Gesundheit schlägt vor, die Einführung eines an bestehenden Checks orientierten Prüfverfahrens für städtische Vorhaben auch abseits des Hochbaus, zu prüfen und ein Konzept für die Abwicklung der Prüfung zu erarbeiten. Dabei gilt es, Aspekte wie bspw. sinnvolle Schwellenwerte, das konkrete Prüfvorgehen und den
möglichen Ausschluss von Maßnahmen (z.B. Strategiepapiere, wie bspw. Masterpläne) auszudifferenzieren.
Auch die Einbindung von Prüfkriterien hinsichtlich der Wirkung auf Aspekte der Klimaanpassung (z.B. Versiegelung) wird in diesem Zuge geprüft. Bewertungskategorien könnten bspw. sein: (a) keine negativen Klimafolgen (b) geringe negative Klimafolgen (c) starke negative Klimafolgen Im Falle einer Bewertung "starke negative Klimafolgen" könnten dann vom zuständigen Geschäftsbereich, in Abstimmung mit der Stabsstelle Klimaschutz, Gegen- bzw. Ausgleichsmaßnahmen für das Projekt entwickelt werden, um der Negativwirkung entgegen zu wirken.
Personal- und Mittelbedarfe: Durch die Klimaschutzrelevanzprüfung entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Personal- und Mittelbedarfe. Allerdings entstehen beim Stab Klimaschutz und bei den für die Projekte zuständigen Stellen gewisse Mehraufwände durch die Klimaschutzrelevanzprüfung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, nach Ausarbeitung eines effizienten Prüfverfahrens zunächst einen einjährigen Testlauf mit einzelnen Geschäftsbereichen durchzuführen und das Verfahren und dessen Mehrwert danach erneut zu evaluieren und zu optimieren.