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← Sitzung des Sozialausschusses (02.10.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 02.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

02.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Förderung bürgerschaftlichen Engagements: Schwellen überwinden - Ehrenamt ermöglichen Berichtvorlage Ref.V/010/2025 5 250901_Sachverhalt_Bürgerschaftliches Engagement Ref.V/010/2025 8 TOP Ö 2 Integrationsfonds Berichtvorlage Ref.V/011/2025 14 2025-10-02 Sachverhalt_Integrationsfonds Ref.V/011/2025 18 2025-10-02_Übersicht geförderter Projekte_Integrationsfonds 2024 - 2025 21 Ref.V/011/2025 TOP Ö 4 Zuschüsse des Seniorenamts für das Jahr 2026 Berichtvorlage SHA/013/2025 26 Sachverhalt_Zuschüsse_SenA 2026 SHA/013/2025 30 Zuschussliste_Planung_2026_SenA SHA/013/2025 32 TOP Ö 5 Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege Berichtvorlage SHA/014/2025 34 Sachverhalt_Zuschüsse_SHA_2026 SHA/014/2025 38 Zuschussliste_Planung_SHA_2026 SHA/014/2025 49

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 02.10.2025, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Förderung bürgerschaftlichen Engagements: Schwellen Bericht

überwinden - Ehrenamt ermöglichen Ref.V/010/2025

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

2. Integrationsfonds Bericht

Ref.V/011/2025 Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

3. Energiearmut - Nachreichung Bericht

Antrag Linke Liste vom 03.04.2024 SHA/012/2025

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales Nachreichung

4. Zuschüsse des Seniorenamts für das Jahr 2026 Bericht

Übersicht über Erhöhungsanträge für das Jahr 2026 SHA/013/2025

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

5. Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Bericht

Wohlfahrtspflege SHA/014/2025

- Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.07.2025,

öffentlicher Teil

Ref.V/010/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung bürgerschaftlichen Engagements: Schwellen überwinden - Ehrenamt

ermöglichen

Anlagen: 250901_Sachverhalt_Bürgerschaftliches Engagement

Bericht:

Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship im Referat für Jugend, Familie und Soziales berichtet regelmäßig in zeitlicher Nähe zur alljährlichen "Woche des Bürgerschaftlichen Engagements" - heuer von 12. bis 21. September 2025 - im Sozialausschuss über Themen und Handlungsfelder im Ehrenamt. In diesem Jahr liegt der Fokus auf der Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, die auch für Nürnberg einen hohen Stellenwert hat. Daher sind Kenntnisse über Hürden auf dem Weg ins Ehrenamt von zentraler Bedeutung. Noch wichtiger sind zielgerichtete Ansätze und Maßnahmen zur Überwindung dieser Hürden. Kommunale Handlungsoptionen zur Ermöglichung von Engagement werden aufgezeigt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Förderung bürgerschaftlichen Engagements:

Schwellen überwinden - Ehrenamt ermöglichen

Bericht im Sozial-Ausschuss am 02.10.2025

INHALT: 1. Ausgangslage 2. Stellenwert einer engagierten Bürgerschaft 3. Hürden auf dem Weg ins Engagement 3.1 persönliche Ebene 3.2. Ebene der Organisationen 4. Schwellen überwinden – Ehrenamt ermöglichen 4.1 Zugangschancen für spezifische Zielgruppen schaffen 4.2 Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt stärken 4.3 Engagement-Projekte unterstützen 5. Abschließende Einordnung

1. Ausgangslage

Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg wurde in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt, Beiträge zur Krisenbewältigung geleistet und neue innovative Ansätze umgesetzt. Seit Oktober 2023 (Wiederbesetzung der Stabstellenleitung) erfolgte die strategische Schärfung der Handlungsfelder kommunaler Engagement-Förderung, die Neubelebung der Netzwerke sowie die Entwicklung und Einführung wichtiger niedrigschwelliger Einstiegs-Formate ins Ehrenamt. Eine stetige Überprüfung und Weiterentwicklung der Ausrichtung und Aktivitäten ist – trotz oder gerade wegen rückläufiger Ressourcen – erforderlich, um die Bedarfe und Anforderungen bürgerschaftlichen Engagements frühzeitig aufzugreifen und zu adressieren. Genutzt werden hierfür auch Erkenntnisse aus bundesweiten Netzwerken und nationaler Sachverständigenberichte.

2. Stellenwert einer engagierten Bürgerschaft

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hat in der Arbeitsgruppe „Kommunen und Engagement“ eine hilfreiche Checkliste erarbeitet, um den Status-quo kommunaler Engagement-Förderung zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Entscheidend dabei ist der Stellenwert, den eine Kommune der engagierten Bürgerschaft einräumt, ob sich also die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass kommunales Handeln erfolgreicher wird, wenn es sich auf eine aktive engagierte Bürgerschaft stützt: egal, ob in Integrationsfragen, bei der Bekämpfung von Einsamkeit, bei der Müllbeseitigung im öffentlichen Raum oder den Bemühungen für mehr Klimaneutralität. Zentrale Prüffragen zum Verständnis der Rolle einer aktiven engagierten Bürgerschaft sind u.a.:

Bürgerschaft einen hohen Stellenwert einräumen?

Dort wo diese Prüfsteine positiv beantwortet werden können, ist eine wichtige Grundlage geschaffen, um erfolgreich Engagement-Förderung zu gestalten. Darauf aufbauend müssen geeignete Hebel und Ansatzpunkte für die Engagement-Förderung identifiziert und Hürden auf dem Weg ins Engagement erkannt werden, um diese im nächsten Schritt zu senken.

3. Hürden auf dem Weg ins Engagement

Der jüngste Engagementbericht des Bundes1 untersuchte die Zugänge ins freiwillige Engagement und identifizierte dabei unterschiedlichste Hürden. Die aufgezeigten verschiedenen Schwellen auf dem Weg zum Engagement lassen sich dabei grob auf zwei Ebenen finden: der persönlichen Ebene und der Ebene der Organisationen. Wichtige Adressaten des Engagement-Berichts und Akteure zur Senkung dieser Schwellen sind die Engagement-Organisationen, der Bund, die Länder und insbesondere auch die Kommunen.

3.1 Persönliche Ebene

Während viele Untersuchungen bisher darauf fokussierten, die Gruppe der bereits Engagierten eingehender zu beleuchten, ihre Motivation fürs Ehrenamt und ihre Tätigkeitsbereiche, wird im jüngsten Engagementbericht des Bundes viel stärker auf diejenigen abgestellt, die eben (noch) nicht engagiert sind.

Eine Erkenntnis daraus: „Fehlende Zeit“ ist eine der häufigsten Hinderungsgründe, die Menschen – trotz hohem Interesse – davon abhalten, sich ehrenamtlich zu betätigen. Zeitsouveränität und das persönliche Zeitbudget werden vor allem durch familiäre und berufliche Anforderungen eingeschränkt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt spielt daher eine wichtige Rolle. Gleiches gilt für junge Menschen, die noch in Ausbildung sind. Flexibilität und Kurzzeit-Engagements sind hier wichtige Stichworte. Auch der ökonomische Status ist auf der persönlichen Ebene oft entscheidend. Die Frage, wer sich Ehrenamt - das unentgeltlich oder zumindest nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist - überhaupt „leisten“ kann, ist in diesem Zusammenhang wichtig.

Und nicht zuletzt ist die Frage der persönlichen Kompetenzen ausschlaggebend dafür, bei verschiedenen Engagement-Möglichkeiten überhaupt mitzumachen. Zum Teil sind hier Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung grundlegend, zentral sind aber insbesondere auch Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit nur geringen oder keinen Sprachkenntnissen sind Menschen, die sich aktiv einbringen möchten, aktuell von vielen Ehrenämtern ausgeschlossen - nicht formal, aber auf die Praxis bezogen. Zahlreiche Anfragen beim Zentrum Aktiver Bürger (der Nürnberger Freiwilligen Agentur), den großen Ehrenamts-Trägern (um nur einige zu nennen: AWO Nürnberg, BRK KV Nürnberg, Stadtmission Nürnberg) und direkt im Stab Bürgerschaftliches Engagement bestätigen dies.

Hohes Potenzial an bürgerschaftlichem Engagement bleibt ungenutzt, wenn es nicht gelingt, die genannten Schwellen zu senken.

3.2. Ebene der Organisationen

Initiativen, Vereine oder z.B. soziale Einrichtungen gestalten ebenso die Rahmenbedingungen mit, die eine aktive Beteiligung von Ehrenamtlichen ermöglichen oder hemmen. Das hat viel mit den Strukturen und Gepflogenheiten innerhalb der Organisation zu tun. Menschen engagieren sich vor allem dort, wo sie Gleichgesinnte finden und wo sie sich willkommen fühlen. „Eine ethnisch, sozial und kulturell homogene Organisation (z.B. nur alteingesessene Deutsche mit höherer Bildung und saturiertem ökonomischen Status) ist für zugewanderte Menschen oder Menschen aus ökonomisch prekären Verhältnissen nicht nur wenig attraktiv, sondern macht es ihnen – wenn sie sich trotzdem hier engagieren wollen – meist sehr schwer, hier Fuß zu fassen“2.

1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vierter Engagementbericht. Zugangschancen zum freiwilligen Engagement. Dezember 2024. 2 Schöffmann, Dieter: Mehr Engagement in der und für die Kommune (Arbeitstitel). Arbeitspapier des BBE. Köln

Um Zugangsschwellen zu senken, müssen Organisationen daher die eigenen Methoden der Gewinnung und Bindung von Aktiven überprüfen:

Gerade der Einstieg in ein Ehrenamt – der erste Schritt sozusagen – stellt häufig eine Hürde dar, die es zu überwinden gilt. Nachvollziehbarerweise wollen Interessierte zunächst unverbindlich klären, ob die konkrete Tätigkeit überhaupt zu den eigenen Interessen passt, auf welche Menschen man ggfs. im Ehrenamt trifft und wie die konkrete ehrenamtliche Praxis vor Ort aussieht.

Dort, wo ganz neue Engagement-Projekte entstehen, gilt es ebenfalls Hilfestellung zu leisten und auch hier Schwellen zu senken: Hinweise bei Fragen zur Vereinsgründung, Unterstützung bei der Suche nach Engagierten, Orientierung bei Haftungs- und Versicherungsfragen bis zu Informationen über möglichen Kooperationspartner im Engagement-Feld. All das kann helfen, aus einer guten Idee von engagierten Bürgerinnen und Bürgern Realität werden zu lassen.

4. Schwellen überwinden – Ehrenamt ermöglichen

Kommunen können in erheblichem Maße dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement vor Ort zu fördern und Zugangsschwellen zu überwinden. Grundlage und Motivation hierfür ist auch in Nürnberg die unter Punkt 2 beschriebene Erkenntnis um den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement. Gut entwickelt und qualitativ geschärft sind darauf aufbauend die Anerkennungsinstrumente der Stadt für Engagierte: Mit verschiedenen Auszeichnungen und der Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte Nürnberg wird der Dank an Ehrenamtliche deutlich. Bei Feierlichkeiten im Rathaus werden engagierte Nürnbergerinnen und Nürnberger aller Altersklassen gewürdigt. Zudem bietet das in der Innenstadt gelegene „Klara – Zentrum für Engagement und Beratung“ – in der Klaragasse 3 kostenfreie Räumlichkeiten für Initiativen und Vereine, für Planungstreffen, kleine Veranstaltungen oder z.B. eigene Workshops.

Um die Vielfalt im Ehrenamt sichtbar zu machen und für den Einstieg ins Ehrenamt zu werben, entwickelte die Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement die social-media-Kampagne „Nürnberger Engagement-Botschafter“. In einer Porträtserie werden seit April 2025 monatlich engagierte Bürgerinnen und Bürger vorgestellt, die sich in ganz unterschiedlichen Bereichen engagieren. Wichtig dabei war, auch junge Ehrenamtliche und engagierte Menschen mit Migrationsgeschichte sichtbar zu machen.

Abbildung 1

Damit verstärkt ein möglichst niedrigschwelliger Einstieg ins Ehrenamt gelingt, entwickelte die Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam mit ausgewählten Engagement-Organisationen Ende 2024/ Anfang 2025 außerdem ein neues Format. Das sog. „Schnupper-Ehrenamt“ wurde erstmalig im Rahmen einer Aktionswoche im April 2025 durchgeführt3. Von der Telefonseelsorge bis zur Wasserwacht, von der „essbaren Stadt“ bis zum Mittagsstammtisch für Senioren: 37 „Schnupper-Angebote“ standen zur Auswahl.

Begleitet wurde diese als Pilotphase angelegte Woche durch eine wissenschaftliche Arbeit einer Master-Studierenden an der Technische Hochschule Nürnberg. Die Ergebnisse sind deutlich: Die unverbindlichen und auf zwei Stunden begrenzten Schnupper-Termine in verschiedensten Einrichtungen wurden absolut positiv bewertet:

Abbildung 2

Aufbauend auf diese erfolgreiche Pilotwoche wird im April 2026 die nächste Aktionswoche „Schnupper-Ehrenamt“ stattfinden, dann mit einer deutlich größeren Bandbreite an Einsatzstellen. Offen steht die Aktionswoche 2026 allen Organisationen und Einrichtungen, die ehrenamtliche Arbeit anbieten. Eine komfortablere Terminbuchung über eine neue Datenbanklösung wird ebenfalls umgesetzt, damit noch mehr Interessierte ein Ehrenamt möglichst niedrigschwellig „erschnuppern“ können. Auch 2026 werden dabei zeitlich klar begrenzte zweistündige Termine angeboten.

Trotz dieser Fortschritte sind weitere kommunale Aktivitäten der Engagement-Förderung vonnöten, um die oben beschriebenen Zugangshürden und Schwellen zu senken und mehr Menschen zu aktivieren. Drei konkrete Ansätze zur Überwindung von Zugangshürden und der Hebung von Engagement-Potenzial sollen daher verstärkt verfolgt werden:

4.1 Zugangschancen für spezifische Zielgruppen erhöhen

Für Menschen mit geringen Deutsch-Kenntnissen braucht es andere Zugänge ins Engagement und besondere Formate der Ansprache. Um Sprachbarrieren beim Einstieg ins Ehrenamt abzubauen, wird der Stab Bürgerschaftliches Engagement den hohen Bedarf an Engagement-Möglichkeiten mit wenig Deutsch-Kenntnissen fokussieren. Fest steht, dass hierbei auf der Ebene der Organisationen (vgl. oben) angesetzt werden muss.

3 Beteiligt waren das BRK KV Nürnberg, AWO Nürnberg, Stadtmission Nürnberg, Diakoneo, Zentrum Aktiver Bürger, Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement (Federführung)

In der Zusammenarbeit mit Engagement-Trägern sollen daher neue Konzepte und Hilfestellungen erarbeitet werden. Im Netzwerk Engagement-Förderung haben bereits mehrere Akteure hohes Interesse an dieser Zusammenarbeit und damit Entwicklung von nutzbaren Ergebnissen bekundet. Einrichtungen sollen dazu ermuntert werden, Mitwirkungsmöglichkeiten zu identifizieren, die ohne einen B2-Sprachnachweis auskommen. Gleichzeitig soll mit der Entwicklung innovativer transferierbarer Ansätze eine ehrenamtliche Mitarbeit von Menschen mit wenig Deutschkenntnissen für Einrichtungen und Vereine handhabbar bleiben und Nutzen bringen.

Gleichfalls im Fokus stehen weiterhin junge Menschen: Bürgerschaftliches Engagement der 14 – 29 Jährigen wird schon jetzt z.B. durch die Auslobung des Preises für junges Engagement „Youngagement“ zusammen mit dem Sponsor Schmitt+Sohn gewürdigt und sichtbar gemacht. Ferner ist eine Ansprache der jüngeren Bürgerinnen und Bürger über die socialmedia-Plattform TikTok geplant, um die junge Zielgruppe mit Engagement-Themen zu erreichen. Eine Kooperation mit dem Bayerischen Jugendring im Rahmen des landesweiten Beteiligungsprojektes „Jung & Engagiert“ auf der Nürnberger Freiwilligenmesse geht außerdem auf Engagement-Formen ein, die junge Engagierte ansprechen und die Zugänge zum Ehrenamt erleichtern.

4.2 Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt stärken

Immer mehr Unternehmen nutzen „Corporate Volunteering“-Angebote und entsenden Mitarbeiter/innen -Teams während der Arbeitszeit in soziale Einrichtungen. Beispiel: Allein bei der Tafel Nürnberg e.V. sind mehrere Teams aus verschiedenen Unternehmen regelmäßig engagiert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt ist in solchen Beispielen besonders gelungen.

In der eingangs genannten Checkliste für kommunale Engagement-Förderung wird explizit die Prüffrage aufgeworfen, ob die Kommune selbst eine Personal- und Arbeitszeitpolitik verfolgt, die die Vereinbarkeit von Beruf und Engagement ermöglicht. In Zusammenarbeit mit der städtischen Personalvertretung und dem Personalamt soll auch für die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg ausgelotet werden, welche Möglichkeiten bestehen, den Weg ins Ehrenamt zu ebnen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist bereits gegeben und ermöglicht im Rahmen von Gleitzeitregelungen eine gewisse Zeitautonomie und damit Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt. Angesichts der angespannten Haushaltslage und hoher Personalkosten sind die Spielräume für weitere Maßnahmen eng. Schlanke und ressourcenschonende Möglichkeiten sind gefragt und sollen Zug um Zug entwickelt werden. Dabei können auch bereits umgesetzte Aktivitäten anderer öffentlicher oder privatwirtschaftlicher Arbeitgeber zum Vorbild dienen. In jedem Fall soll auch bei den städtischen Mitarbeitenden aktiv um die Teilnahme an den Aktionen im Rahmen der nächsten Aktionswoche Schnupper-Ehrenamt geworben werden.

4.3 Engagement-Projekte unterstützen

Hohes Potenzial zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements wird ferner in der Unterstützung von neuen Engagement-Projekten gesehen. Um Ideen von aktiven Bürger*innen oder Kooperationen städtischer Dienststellen mit Ehrenamtlichen zum Laufen zu bringen, soll die Beratung ausgebaut werden.

Die Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement arbeitet daher daran, vorhandenes Wissen zu bündeln und als Unterstützung an Initiativen und städtische Dienststellen weiterzugeben: sei es u.a. durch Muster-Vorlagen für Ehrenamts-Verträge, Informationen zu Fördermöglichkeiten, durch Informationen über vorhandene Schulungen oder der Organisation von fehlenden Fortbildungsangeboten im Engagement-Kontext.

Daneben werden bestehende Angebote, z.B. des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement, an Interessierte weiter kommuniziert - die Schaffung von Doppelstrukturen ist zu

vermeiden. Das „Vereinswiki“ des LBE wurde jüngst aktualisiert und enthält eine Vielzahl von wichtigen Informationen für Engagierte – von der Vereinsgründung über Fragen zum Datenschutz in der Vereinsarbeit (https://vereinswiki.info/).

Es gilt, hier die Lücken zu erkennen und potenziell noch nicht gedeckte Bedarfe durch zusätzlichen Service für Engagierte auszubauen. Insbesondere sind auch die spezifischen Anforderungen von städtischen Kooperationsprojekten mit Ehrenamtlichen aufzugreifen. Klar ist hingegen, dass der Stab Bürgerschaftliches Engagement keine Rechtsberatung für Vereine leisten kann.

5. Abschließende Einordnung

Die geplanten weiteren Anstrengungen zur Engagement-Förderung dienen keinem Selbstzweck einer Steigerung der Engagement-Quote. Auch geht es nicht darum, öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge durch eine „Indienstnahme“ der Bürgerinnen und Bürger zu ersetzen. Vielmehr geht es um eine Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen an der gelebten Demokratie. Die Überwindung von Zugangshürden zum freiwilligen Engagement zielt letztlich auf selbstwirksame Teilhabe und Mitgestaltung einer möglichst breiten Bürgerschaft, die auch weitere Bürgerbeteiligungsformate nutzt – und trägt zum Zusammenhalt in der solidarischen Stadtgesellschaft bei.

Ref.V/011/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Integrationsfonds

Anlagen: 2025-10-02 Sachverhalt_Integrationsfonds 2025-10-02_Übersicht geförderter Projekte_Integrationsfonds 2024 - 2025

Bericht:

Mit dem Integrationsfonds unterstützt die Stadt Nürnberg seit 2017 gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Projekte und Maßnahmen, die zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – insbesondere von Neuzugewanderten – beitragen. Die geförderten Maßnahmen und Projekte sollen sich dabei in die grundsätzliche Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg einfügen und bestehende Regelangebote ergänzen.

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales ist federführend für die Abwicklung des Antragsund Bewilligungsverfahrens zuständig. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich, die Bewilligung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über das Antragsverfahren sowie eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen und Projekte in den Jahren 2024 - 2025, anhand ausgewählter Beispiele. Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

Da Integration ein Querschnittsthema ist, besteht ein Bezug zu allen zehn Leitlinien des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik. Die Förderung der Projekträger in Nürnberg richtet sich schwerpunktmäßig nach den in der Leitlinie 6 formulierten Zielen des Orientierungsrahmens.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage

am 02.10.2025

Integrationsfonds

hier: Sachstandsbericht

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Seit 2017 gewährt die Stadt Nürnberg im Rahmen des Integrationsfonds freiwillige Zuschüsse für gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Projekte und Maßnahmen. Förderfähig sind Vorhaben, die zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – insbesondere von Neuzugewanderten – beitragen, sich in die strategische Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg einfügen und bestehende Regelangebote ergänzen. Für die Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens ist das Referat für Jugend, Familie und Soziales federführend zuständig.

In der vorliegenden Ausschussvorlage wird ein Überblick über das Antragsverfahren sowie eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen und Projekte in den Jahren 2024 und 2025, anhand ausgewählter Beispiele, gegeben1.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

2. Förderung von Integrationsprojekten durch den Integrationsfonds

Antragsverfahren Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen mit Hauptsitz in Nürnberg bzw. mit in Nürnberg wirksamen Aktivitäten. Die Beantragung des Zuschusses ist unterjährig möglich. Anträge auf eine Förderung von mehr als 10.000 € müssen jedoch spätestens bis zum 15.05. bzw. zum 15.11. eingereicht werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördervoraussetzungen und den Förderrichtlinien sowie die erforderlichen Formulare stehen den Antragsstellenden öffentlich auf der Seite des Referats für Jugend, Familie und Soziales zur Verfügung2.

Die eingereichten Anträge werden zunächst einer Vorprüfung unterzogen und anschließend dem Steuerungskreis „Zuwanderung gestalten“ im Geschäftsbereich Ref. V, unter Beteiligung des Bürgermeisteramts und der Geschäftsstelle des Integrationsrats, zur Abstimmung vorgelegt. Im Anschluss werden die Antragstellenden über das Abstimmungsergebnis informiert.

Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel Die Gesamtsumme des Integrationsfonds wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen durch den Stadtrat beschlossen. Eine Förderung ist nur im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel möglich. Bis 2020 wurden im städtischen Haushalt 250.000 Euro für den Integrationsfonds bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 wurde diese Summe auf 200.000 Euro reduziert und im Zuge der Haushaltsberatungen 2023 erfolgte eine

1 Eine Auswahl der durch den Integrationsfonds geförderten Maßnahmen und Projekte von 2017 bis 2023 ist in der Anlage „Übersicht geförderter Projekte Integrationsfonds“ zu der Sozialausschussvorlage vom 10.10.2024 zu entnehmen. 2 Weitere Informationen zu dem Antragsverfahren und –fristen unter: https://www.nuernberg.de/internet/sozialreferat/integrationsfonds.html

weitere Kürzung um 40.000 Euro. Eine weitere Kürzung um 40.000 Euro erfolgte in den Haushaltsberatungen 2024, sodass seither nur noch 120.000 Euro für den Integrationsfonds zur Verfügung stehen.

Themenfelder und Zielgruppen der Projekte Seit Einführung des Integrationsfonds konnten bis zum 31.08.2025 über 140 zusätzliche Integrationsprojekte und –maßnahmen in Nürnberg gefördert und umgesetzt werden. Die Vielfalt der bislang geförderten Projekte ist groß und reicht von Maßnahmen zur kulturellen und sozialen Teilhabe über Maßnahmen zur Wertebildung und –vermittlung bis hin zu Maßnahmen der Sprachförderung und der beruflichen Integration.

Die in den Jahren 2024 – 2025 geförderten Projekte trugen unter anderem dazu bei, zielgruppenspezifische Unterstützung im Zusammenhang mit der verstärkten Fluchtzuwanderung aus der Ukraine sowie weiteren neuangekommenen Geflüchteten zu leisten. Auch für vulnerable Personengruppen, wie beispielsweise Geflüchtete mit psychischer Beeinträchtigung, konnten über den Integrationsfonds Hilfsangebote bereitgestellt werden. Dies wird exemplarisch anhand ausgewählter Projekte aus dem genannten Zeitraum in der Anlage dargestellt (vgl. Anlage „Übersicht der geförderten Projekte 2024 – 2025).

Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass Integrationsprojekte und -maßnahmen nicht nur für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durchgeführt, sondern auch von ihnen selbst aktiv mitgestaltet werden. Nürnberg ist mit einem Anteil an Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Geschichte von über 51 Prozent an der Gesamtbevölkerung eine der vielfältigsten Städte in Deutschland. In Nürnberg gibt es zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Migrantenorganisationen, die sich für unsere Stadtgesellschaft, ein gutes Miteinander sowie Integration und Zusammenhalt einsetzen. Sehr häufig engagieren sich in diesen Organisationen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Nur beispielhaft werden im Folgenden Akteure genannt, die die (Regel-)Angebote der Stadt ergänzen, ihre Expertise zur Verfügung stellen oder Brücken und Zugangswege zu neuen Zielgruppen ebenen und sich mit ihrem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Engagement für Integration und Teilhabe einsetzen und in den letzten zwei Jahren eine Förderung über den Integrationsfonds erhalten haben:

Damit trägt die vielfältige und engagierte Stadtgesellschaft wesentlich zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei, unterstützt die Leitlinien der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg und ergänzt die bestehenden Regelangebote.

3. Resümee und Ausblick

In einer vielfältigen Stadt wie Nürnberg ist die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ein zentrales kommunalpolitisches Thema. Integration ist ein wechselseitiger mehrjähriger Prozess, der überwiegend in Regelangeboten erfolgt. Dennoch sind häufig flankierende Maßnahmen und Projekte notwendig, entweder aufgrund besonderer Unterstützungsbedarfe oder um den Zugang zu Regelangeboten zu erleichtern. Der Integrationsfonds ermöglicht es, Integrationsprojekte in Nürnberg schnell und flexibel umzusetzen und bestehende Angebotslücken zu schließen. Die vielfältige und engagierte Stadtgesellschaft – mit und ohne Zuwanderungsgeschichte – leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, fügt sich in die grundsätzliche Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg ein und ergänzt bestehende Regelangebote.

Zugleich trägt der Integrationsfonds dazu bei, die Unterfinanzierung bestehender Angebote abzumildern sowie Projekte im Rahmen einer Kofinanzierung umzusetzen: Wie auch in den Vorjahren zeichnete sich ein steigender Förderbedarf für umfassendere und flächendeckendere Maßnahmen und Projekte ab. Um die Vorhaben auch erfolgreich umsetzten zu können, werden häufig entsprechende Koordinierungs- und Verwaltungsstellen im Rahmen der Projekte benötigt. Hierfür werden in vielen Fällen Bundes- oder EU-Mittel akquiriert. Gleichzeitig stehen europäische, bundes- oder länderfinanzierte integrationsbezogene Projekte vor wachsenden Herausforderungen, was die Sicherung ihrer Finanzierung betrifft.

Zum aktuellen Stand liegen bereits Anfragen für 2026 in Höhe von rund 38.000 Euro vor. Um den Bedarfen angesichts begrenzter finanzieller Mittel und Fördermöglichkeiten bestmöglich gerecht zu werden, ist vorgesehen, im Bedarfsfall Themenschwerpunkte und Handlungsbedarfe im Steuerungskreis „Zuwanderung gestalten“ im Geschäftsbereich Ref. V zu definieren. Auf diese Weise können die Mittel zielgerichtet eingesetzt und bestehende strukturelle Lücken geschlossen werden.

Anlage: Integrationsfonds – Auswahl geförderter Projekte 2024 - 2025

2024
Träger Titel Projektbeschreibung (gemäß Antrag)
nehemia team e.V. Hilfe beim Ankommen in Deutschland Zielgruppe sind allgemein Menschen mit Fluchterfahrung, insbesondere in der Erstaufnahme- einrichtung. Im Rahmen des Projektes werden beim Ankommen in Deutschland geringfügige Hilfen durch Hilfestellungen beim Spracherwerb und Vermittlung von sozialen Kontakten durch das Kontaktcafé (außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung) angeboten. Durch die deutsch-arabisch sprechende Mitarbeiterin des nehemia teams, die sowohl in der Erstaufnahmeeinrichtung als auch im Kontaktcafé niedrigschwellige Hilfen anbietet, erhalten sie eine Erstorientierung.
ArtiSchocken Nürn- berg e.V. Netzwerken - Unterstüt- zen - Empowern Förderung der Integration von Schutzsuchenden aus der Ukraine durch qualifizierte Beratung und Informationsvermittlung. Geplant ist ein gemeinsamer Brunch, kreative Angebote, psychologische Beratung, Yoga/ Anti- stress. Das Angebot wird durch das Sprachcafé erweitert, um die deutsche Sprache in einem sicheren Raum zu praktizieren. Empowerment von Schutzsuchenden durch Einsatz in die Gestaltung von Angeboten.
Gewaltberatung Nürnberg e.V. Kultursensibles Erarbei- ten gewaltfreien Han- delns in Konfliktsituatio- nen Um auch Menschen - aufgrund des ermittelten Bedarfs zunächst Männer -, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, in Konfliktsituationen zu einem gewaltfreien Handeln zu befähigen, werden mehrsprachige Männer mit dem Beratungskonzept vertraut gemacht und so dazu befähigt, im anspruchsvollen Setting einer Gewaltberatung als Sprachmittler zu arbei- ten. Da die Anfragen bzgl. fremdsprachiger Beratung bisher ausschließlich von bzw. für männliche Klienten kamen, soll der Fokus des Projekts zunächst auch auf männlichen Sprachmittlern lie- gen.
Stiftung Sozialidee gGmbH Hilfebüro Leicht zugängliche Hilfe in Form einer mehrsprachigen Anlaufstelle, bei der die Anliegen konkret vor Ort gelöst werden. Dabei ist der Schwerpunkt auf Bildung und Selbstermächtigung ausgerichtet, es soll die „Hilfe zur Selbsthilfe“ gefördert werden. Die Beratenden werden niedrigschwellig unterstützt, wenn sie Hilfe beim Lesen und Schreiben brauchen ebenso wie bei digitalen und digitalisierten Anliegen.
Themen sind beispielsweise Briefe lesen und schreiben, Formulare ausfüllen, Mailadressen ein- richten und damit eine Mail schreiben und senden, Formulare in Portale hochladen.
Malteser Hilfsdienst e.V. Projekt Sockeltraining Das Projekt richtet sich an Sprachintegrationsklassen/ Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule 5 mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Den Teilnehmenden sollen Informationen über Gesundheit in Deutschland sowie über Berufe in Medizin und Pflege vermittelt werden.
Ukrainischer Bil- dungs- und Kultur- verein e.V. Ukrainische Samstags- schule und Samstags- abende für Erwachsene Die Tätigkeiten der ukrainischen Samstagsschulen auf der ganzen Welt sind ein wesentlicher Bestandteil der Bildungsentwicklung der Diaspora außerhalb der Ukraine. Ziel der Samstags- schule ist die Bewahrung der ukrainischen Identität durch das (Kennen-)Lernen der ukrainischen Geschichte, Kultur und Literatur sowie die Pflege der ukrainischen Sprache. Im Rahmen der Samstagsschule finden u.a. folgende Angebote statt: Krabbel- und Vorschul- gruppe, Nachhilfe für die Unterrichtsfächer in den deutschen Schulen, kreative Workshops, Deutsch- und Konversationskurse. Die ukrainischen Treffen „Samstagabende für Erwachsene“ sind regelmäßige Veranstaltungen. Sie zielen darauf ab, die Anpassung von Ukrainer*innen an die neue Umgebung zu erleichtern, Lernmöglichkeiten zu schaffen, Begegnungen zu fördern sowie soziale Interaktion und kulturel- len Austausch zu unterstützen. Diese Treffen sollen starke soziale Bindungen aufbauen, den psychischen Zustand stärken, bei der Integration in die deutsche Gesellschaft helfen und die ukrainische Identität bewahren.
Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH Inklusives Kreativprojekt ARTogether Menschen mit und ohne Fluchthintergrund werden bei ARTogether gemeinsam unter Anleitung einer Fachkraft kreativ, wobei die Geflüchteten eine psychische Beeinträchtigung oder Behinde- rung haben, und oftmals stehen keine tagesstrukturierenden Angebote zur Verfügung. Beim gemeinsamen Malen, Modellieren mit z.B. Ton oder Basteln tauschen sich die Teilneh- menden aus und es kann gegenseitiges Verständnis gefördert werden, Freude im Tun erlebt werden und nebenbei können die Geflüchteten ihre deutsche Sprache verbessern. Insgesamt wird so die Integration der Geflüchteten in die Nürnberger Stadtgesellschaft gefördert.
Internationales Frauen- und Mäd- chenzentrum e.V. Lasst uns starten - Wege in den Beruf Das Projekt richtet sich an Frauen mit Migrationshintergrund, die dem Arbeitsmarkt zur Verfü- gung stehen und bereits Basiskenntnisse im Deutschen haben (mindestens A2 Niveau). Die Frauen sind motiviert und haben bereits erste Ideen, welches Berufsfeld sie sich vorstellen kön- nen. Das Projekt spricht bewusst auch Teilnehmerinnen an, die in ihrem Herkunftsland nur wenig schulische und berufliche Erfahrungen gesammelt haben. Die Ursachen für einen bei Frauen mit Migrationshintergrund verzögerten Berufseinstieg heraus- zufinden und Lösungsstrategien für einen schnelleren Einstieg zu entwickeln, ist ebenso das Ziel
des hier beschriebenen Pilotprojektes, wie die Arbeit an der beruflichen Biografie jeder einzelnen Teilnehmerin.
we integrate e.V. we change together - An- tidiskriminierungs- /Anti- rassismus-Workshops Durch die Maßnahme sollen Stellen zur Koordinierung und Verwaltung für das Projekt der Anti- diskriminierungs-/Antirassismus-Workshops finanziert werden, um dem gestiegenen Nachfrage- bedarf an Workshops, dem Zeitaufwand der Koordination des Projektes gerecht werden zu kön- nen sowie eine fachliche Begleitung der Teamer*innen zu ermöglichen. Dadurch wird das Projekt erweitert - neue Teamerinnen und Teamer werden geschult und qua- lifiziert. Zukünftig werden auch WS für erwachsene Personen angeboten und die Zielgruppe er- weitert. Im Rahmen der Maßnahme wird zudem die steigende Nachfrage von Antirassismus-/Antidiskri- minierungsworkshops für Schülerinnen und Schüler aller Schularten (Grund- bis Berufsschul- klassen) durch die Gewinnung neuer ehrenamtlich tätige Teamerinnen und Teamer bedient. Gleichzeitig wird das Projekt um die Zielgruppe von Personen, die im sozialen Bereich und an Schulen tätig sind, erweitert. Das WS-Team wird auf die Durchführung von Workshops mit dieser Zielgruppe durch eine Anti-Bias-Schulung qualifiziert und vorbereitet.
we integrate e.V. Projektkoordination we integrate e.V. we integrate e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich durch innovative Ansätze für die gesell- schaftliche und soziale Teilhabe für Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationsbiografie ein- setzt. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet der Verein Engagierten die Möglichkeit, eigene Projekte im Raum Nürnberg zu realisieren und unterstützt in der Umsetzung durch Expertise und Netz- werke. Um dies weiterhin zu ermöglichen, wird eine Projektkoordination und -verwaltung benö- tigt, welche die Engagierten unterstützt in Umsetzung und Administration.
2025
Träger Titel Projektbeschreibung (gemäß Antrag)
nehemia team e.V. nehemia team e.V. Hilfe beim Ankommen in Deutschland - Folgean- trag Hilfe beim Ankommen in Angebote für neuangekommene Geflüchtete: Geringfügige Hilfen beim Ankommen in Deutsch-
Deutschland - Folgean- land durch Hilfestellungen zum Sprache lernen (im Sprachlernraum) und Vermittlung von sozia-
trag len Kontakten.
Durch den Besuch des Kontaktcafés, das öffentlich gut zu erreichen ist, können erste Kontakte
mit Deutschen entstehen. Themen über den Alltag in Deutschland und gemeinsame Kocha-
bende sind ebenfalls ein Teil des Programmes.
Nürnberg Falcons e.V. BewegDich! Bei BewegDich! dreht sich alles um die sportliche und soziale Förderung der Nürnberger Kinder.
Mit dem Vorhaben werden explizit die Grundschulen und Kitas eines Schulsprengels in Stadt-
teilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Eingebettet in dem pädagogi-
schen Alltag in vertrauter Umgebung und Gruppierung (Schulklasse bzw. Kita-Gruppe), unter-
stützen die VereinstrainerInnen die Lehrkräfte/ ErzieherInnen bei der wöchentlichen Durchfüh-
rung des Sportunterrichts/ eines Kita-Bewegungsangebotes.
Ziel ist es, die Kinder Mitte Kita bis Ende Grundschule sportlich und sozial zu fördern und sie
ergänzend für eine regelmäßige Sportausübung in einem wohnortnahen Sportvereinsangebot
zu motivieren. Vor allem in Deutschklassen soll durch „Bewegtes Lernen“ die Verknüpfung von
Entwicklungs-, Lern- und Gesundheitsprozessen gestärkt werden
Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Nürnberg-Stadt Sprachmittler*innen in psychosozialen Bera- tungsgesprächen mit vul- nerablen Gruppen Für Beratungsgespräche mit vulnerablen Gruppen (Gewalterfahrung, Diskriminierungserfah-
rung, psychische Erkrankung u.a.) werden speziell geschulte Sprachmittler*innen benötigt. Des-
halb soll ein Pool von Sprachmittlerinnen und -mittler (Arabisch, Kurdisch, Persisch, Oromo, Am-
harisch, Türkisch, Spanisch, Englisch, Französisch, Russisch) aufgebaut werden und diese sol-
len eine spezielle Schulung erhalten, um in solchen Gesprächen professionell der Beraterin oder
dem Berater zur Seite zu stehen. Dafür soll ein spezielles Schulungskonzept für diese besonde-
ren Gespräche erstellt werden und dann mit jedem / jeder Sprachmittler*in durchgeführt werden.
Türkisch-Deutscher Verein zur Integra- tion behinderter Menschen (TIM) e.V. Fahrradkurse für Frauen Vermittlung der Technik des Fahrradfahrens. Die Frauen sollten sich am Ende sicher auf Fahr-
radwegen bewegen können. Sie werden informiert über Verhalten im Straßenverkehr, Verkehrs-
zeichen und -regeln.
Der Kurs trägt zur Integration in die deutsche Gesellschaft bei, da die Rolle des Radfahrens hier
eine andere ist als in den Herkunftsländern der Frauen. Gleichzeitig dient der Kurs der Förderung

Nürnberg Falcons

e.V.

Bayerisches Rotes

Kreuz Kreisverband

Nürnberg-Stadt

Sprachmittler*innen in

psychosozialen Bera-

tungsgesprächen mit vul-

nerablen Gruppen

Türkisch-Deutscher

Verein zur Integra-

tion behinderter

Menschen (TIM) e.V.

Fahrradkurse für Frauen

von internationalen Kontakten und dem Austausch untereinander. Nicht zuletzt werden Fitness
und Gesundheit gefördert.
Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. Integrationszentrum First Steps Seit 2016 bietet „First Steps“ Menschen mit Flucht-/ Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungs-
geschichte ein breites Portfolio an integrativen Angeboten (u.a. Erstorientierungskurse, Leben
in Bayern, Wohnführerschein, Prüfungsvorbereitungen).
Seither wird das Angebot regelmäßig den veränderten Voraussetzungen und den vielseitigen
Bedarfen angepasst, die der Bereich Flüchtlingshilfe und Integration mit sich bringt.
Die Qualifizierung Zugewanderter hat sich als ein Schwerpunkt etabliert, so dass die Zielgruppe
im Bereich des sprachlichen und beruflichen Integrationsprozesses gefördert wird und ihre Per-
spektive erweitert wird.
Urban Lab gUG Bauworkshops mit mig- rantischen Frauen Am Platz vor der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche soll eine „Klimaoase“ entstehen. Zusammen
mit migrantischen Frauen wurden bereits in Utopie Workshops Ideen und Träume für eine grü-
nere, solidarischere und inklusivere Stadt gesammelt und visualisiert.
In Workshops sollen konkrete Ideen baulich umgesetzt werden, um den Platz umzugestalten
und den Umgang mit Werkzeug näher zu bringen. Dies soll niederschwellig, mehrsprachig und
mit Kinderbetreuung angeboten werden.

Johanniter-Unfall-

Hilfe e.V.

Integrationszentrum First

Steps

Bauworkshops mit mig-

rantischen Frauen

2025 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 120.000,00 €
bewilligte Fördersumme (Stand: 27.08.2025) 71.352,00 €

Hinweis zu 2025: Es liegt eine Förderanfrage in Höhe von voraussichtlich 40.000 € vor. Gemäß den Förderrichtlinien kann diese erst nach Ablauf der Antragsfrist am 15.11.2025 behandelt werden.

SHA/013/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Zuschüsse des Seniorenamts für das Jahr 2026

Übersicht über Erhöhungsanträge für das Jahr 2026

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse_SenA 2026 Zuschussliste_Planung_2026_SenA

Sachverhalt (kurz):

Die Zuschussliste enthält eine Übersicht der Zuschüsse, die vom Seniorenamt bearbeitet werden.

Im Sachverhalt werden die Zuschüsse kurz dargestellt, für die im Jahr 2026 auf jeweiligen Antrag der Träger eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 2,00 % erfolgt.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat

Die Förderung im sozialen Bereich in Nürnberg richtet sich auch in 2026, ebenso wie im im aktuellen Haushaltsjahr, nach den in der Leitlinie 8 des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik festgelegten Zielen: "Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern".

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

am 02.10.2025

Sachverhalt:

Zuschüsse des Seniorenamtes 2026

- Übersicht zu den Erhöhungsanträgen für das Jahr 2026

Z315900001 – Seniorennetzwerke (SNW) und Quartiersstrukturen

In der Sitzung des SozA vom 26.04.2018 wurde der sukzessive Ausbau weiterer Seniorennetzwerke beschlossen. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden zum jeweiligen Haushalt durch die Verwaltung beantragt. Für 2026 sind insgesamt 20 SNW und 3 Kristallisationszentren (kleinräumige soziale Treffpunkte) einschl. Dynamisierung der Personalkosten in Höhe von 2% sowie 2 Projekte „Wohnzimmer im Stadtteil“ eingeplant. Waren beide Projekte bisher in der Südstadt angesiedelt, so soll in 2026 ein „Wohnzimmer im Stadtteil“ weiterhin in der Südstadt und eines in der Weststadt gefördert werden. Die wirtschaftliche Situation der Träger der Seniorennetzwerke lässt auch in der Zukunft wenig Spielraum zu. Die bisherige Förderung deckt keineswegs die für den Betrieb eines Netzwerks inzwischen anfallenden Personalkosten, für die in jedem Netzwerk vorgegebene 50%- Stelle der jeweiligen Koordinatorin/Koordinators. Die zusätzlich anfallenden Sach- und Gemeinkosten sind über den Zuschuss gar nicht zu decken. Bis einschließlich 2022 konnte die Förderung nicht dynamisiert werden. Der tatsächliche Aufwand für die Verbände bzw. Träger der Seniorennetzwerke und die Förderung weisen eine Diskrepanz auf, die den Trägern maßgebliche Eigenmittel abverlangen. Die kritische Situation, erfahrene und anerkannte Träger aus diesem Grund in einzelnen Seniorennetzwerken zu verlieren, ist in 2025 tatsächlich eingetreten. Die Akquise neuer Träger gestaltet sich schwierig. Sollten auch in 2026 Träger aus finanziellen Gründen die Vereinbarungen aufkündigen und kein Ersatz gefunden werden, würde das in der Konsequenz für die Lebensqualität älterer Menschen in den Quartieren einen massiven Verlust darstellen. Dies gilt es umso mehr zu berücksichtigen, als die Anforderungen aus der älteren Bevölkerung an alle Seniorennetzwerke, im Rahmen des demografischen Wandels und der Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg, in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden.

Darüber hinaus sind in der eingeplanten Summe die Trägerbudgets (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 2 %) entsprechend Beschluss des Sozialausschusses vom 13.10.2011 enthalten.

Antrag (Trägerbudget/Seniorennetzwerke/Kristallisationsorte/Wohnzimmer im Stadtteil): 1.052.908 € bisheriger Zuschuss 2025: 1.033.628 € fachliche Empfehlung: 1.052.908 € Haushaltsplanentwurf (aktueller Stand): 1.052.908 €

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am 02.10.2025

Z315900002 – Angehörigenberatung e.V.

Die Angehörigenberatung e.V. setzt sich seit der Gründung 1986 für die Belange pflegender Angehöriger von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Nürnberg ein. Mit dem Pflegestützpunkt der Stadt Nürnberg arbeitet die Angehörigenberatung seit dessen Gründung 2011 eng zusammen. Von der Angehörigenberatung wurden 184.600 Euro, zuzüglich der Dynamisierung von 2 % auf die sämtlichen Personalkosten des Vereins, beantragt. Die fachliche Empfehlung kann dem so nicht folgen. Im beantragten bisherigen Zuschuss ist ein Personalkostenkostenanteil in Höhe von rund 78,5% enthalten (dies entspricht rund 144.905 €). Aus diesem Betrag errechnet sich die Dynamisierung von 2%, was einem Erhöhungsbetrag von 2.898 € (gerundet 2.900 €) entspricht.

Antrag: 191.500 € bisheriger Zuschuss 2025: 184.600 € fachliche Empfehlung: 187.500 € Haushaltsplanentwurf (aktueller Stand): 187.500 €

Z315900008 – Helfende Hand International – HeHanI e.V

Der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund ist bedeutend. Um den Bedarf an muttersprachlicher Unterstützung und Begleitung für die Zielgruppe sowie auch für pflegenden Angehörigen Beratung, Unterstützung und Begleitung durch geschulte internationale Angehörigentutor*innen sicherzustellen, empfiehlt sich eine kommunale Förderung in dieser Höhe. HeHanI verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal mit einem großen und hervorragend qualifizierten ehrenamtlichen Helfer*innenkreis für die Zielgruppe. Die Dynamisierung des geförderten Personalkostenanteils von 2% für 2026 beträgt 144 €.

Antrag: 10.144 € bisheriger Zuschuss 2025: 10.000 € fachliche Empfehlung: 10.144 € Haushaltsplanentwurf (aktueller Stand): 10.100 € (gerundet)

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Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2026

zur Sitzung des Sozialauschusses am 02.10.2025

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? Referat / Dienststelle2
Produkt Bezeichnung Produkt Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU-Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO- Beihilfen) Förder- umfang Planansatz 2024 in € Planansatz 2025 in € Antrag 2026 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2026 des Zuschussempfängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2025 in € (wird berechnet) geförderte Personalkoste n im Antrag 2025 in € davon Tarifsteigerungen zur davon Tarifsteigerungen zur Planung 2026 explizit beantragt? (Begründung) beantragte Tarifsteigerung (wird berechnet) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2026 durch Referat / Dienststelle in €
Planung 2026 explizit beantragt? (Betrag)
315900 Leistungen f. Ältere Z315900001 Netzwerke/Quartier 63115000 Zuschuss an soz/äh nInl. EFionrrimch tvuonng eenin-A Jrat h5resverträgen erfolgt die Förderung an: BRK Kreisververband Nürnberg-Stadt; Evang. Dienst Nürnberg- Langwasser e.V.; Evang. Diakonieverein St. Jobst e.V.;NOA; Paritätischer Wohlfahrtsverband; Stadtmission Nürnberg e.V.; AWO Kreisverband e.V. ; Sozialverband VdK Bayern e.V.; Caritasverband Nürnberg e.V.; Malteser Hilfsdienst e.V.; Diakoneo, ev. Diakonievereine. Seniorennetzwerke, Trägerbudget, -> incl. 10.000 € für MGH der AWOthek Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) keine EU-Beihilfe Städtische Zuwendung gilt den Vertragspartnern zum Betreiben von räumlich abgegrenzten Seniorennetzwerken innnerhalb des Stadtgebiets und für direkte Angebote für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg, daher auch gebietsbegrenzter Wirkungskreis ohne Ausrichtung auf Gewinnerwirtschaftung. BKZ 926.921,00 1 .033.600,00 1.052.908,36 19.308,36 Dieser Planansatz umfasst die Trägerbudgets (im Trägerbudget der AWO ist ein Zuschuss für das MGH enthalten) sowie die Seniorennetzwerke (SNW): Die Trägerbudgets umfassen (einschließlich der Dynamisierung des Personalkostenanteils in Höhe von 2%) eine Summe in Höhe von rund 259.711 Euro. Mit Grundsatzbeschluss des SozA vom 26.04.2018 wurde der dynamische Ausbauplan für die quartiersorientierte Seniorenarbeit (insbes. der SNW) festgelegt. Die aktuell 20 Netzwerke bieten vielfältigste Unterstützung und Angebote für die älteren Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Berücksichtigt sind daher in der Planung in Summe 755.580,40 € einschl. der Dynamisierung sowie einer Förderung für zwei Projekte "Wohnzimmer im Stadtteil" mit je 7.500 Euro (Näheres s. Sachverhalt). Die Förderung eines kleinräumigen soz. Treffpunkts wird fortgeführt und soll in 2026 um zwei Treffpunkte erweitert werden (in Summe 37617,05 € einschl. der Dynamisierung in Höhe von jeweils 236,59 €). in Beträgen: 259.710,91 € (einschließlich rund 2.630 € Pk- Dynamisierung) Trägerbudgets 740.580,40 € (36.302,96 € x 20 + 14.521,20 € Dynamisierung) Seniorennetzwerke 15.000 € (2x7.500 € Projekt Wohnzimmer im Stadtteil) 37.617,05 € (3x 11.829,26 + 3x 236,59 € Dynamisierung) kleinr. soz. Treffpunkte. 1.053.000,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900002 Angehörigenberatun g63115000 Zuschuss an soz/äh nAln.Eginerhicöhrtiugnegnebne-Arartt u5ng e.V. Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz keine EU-Beihilfe Verein mit Beratungstätigkeit innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg BKZ 180.000,00 184.600,00 191.449,50 Ja 6.849,50 Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz. Den größten Anteil der Fördersumme bilden die Personalkosten mit 78,5%, die mit 2% dynamisiert werden. Die Aufrechterhaltung und Förderung der Angebote der Angehörigenberatung wird als Zugewinn für städtische Strukturen zur Unterstützung häuslich gepflegter Menschen und deren Angehöriger und zur Begleitung des demographischen Wandels gesehen. Die Unterstützung pflegender Angehöriger trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige gut zuhause versorgt werden können, was diese in der großen Mehrheit wünschen. Angesichts des steigenden Drucks auf die Pflegeeinrichtungen und des wachsenden Fachkräftemangels ist die Unterstützung An- und Zugehöriger, die in der Häuslichkeit pflegen immer wichtiger. 187.500,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900003 Amb. Hospizarbeit 63115000 Zuschuss an soz/äh nHl.oEsinprizic-hTteuanmge nN-üArrnt b5erg e.V.; Evang. Gemeindeverein Nürnberg Mögeldorf e.V. Förderung des Nürnberger Hospiz -u nd Palliativnetzwerkes; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Ziel des Hospiz- und Palliativversorgungsnetz (HPVN) in Nürnberg ist es, gemeinsam abgestimmt, die seelsorgerische, pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen an Ihrem Lebensende zu verbessern, Menschen in der Trauerarbeit zu begleiten, Ängste zu nehmen und das Recht auf Selbstbestimmung zu erhalten. -k eine EU-Beihilfe Verein ist innerhalb der Gemeinde Mögeldorf und das Hospizteam innerhalb des Stadtgebiets Nürnbergs tätig. BKZ 15.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 Das Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerk (HPVN) trägt wesentlich dazu bei, die Hospiz - und Palliativversorgung der Nürnberger Bevölkerung zu sichern. Die ehrenamtlich geleisteten Einsatzstunden werden mit je 1€ gefördert; diese Förderung wird weiterhin in der maximale Höhe von je 6.000 € für die Diakonie Mögeldorf und Hospizteam Nürnberg e.V. gewährt, seit 2025 sind 3.000€ aus der gesamten Höchstfördersumme von 15.000 € für die Koordination des Nürnberger Hospiz-Palliativnetzwerks vorgesehen. Diese städtische Förderung in Höhe von 3.000 € wird als Kofinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie des GKV- Spitzenverbandes gemäß § 39d Abs. 3 SGB V für die Netzwerkkoordination des HPVN eingeräumt. Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, palliative Beratungs - und Versorgungsangebote in Nürnberg zu sichern. 15.000,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900004 Seniorengruppen 63115000 Zuschuss an soz/äh nDli.vEeinrrsiceh Stuenngioenre-Anrgt r5uppen im Nürnberger Stadtgebiet Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten keine EU-Beihilfe Kleine Seniorengruppen, nur lokal ausgerichtet, keine Gewinnerwirtschaftung BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 keine Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen der Trägerbudgets über die Verbände ein Zuwendung erhalten 10.000,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900005 Teilhabe Ku/Wi 63115000 Zuschuss an soz/äh nCl.oEminrpicuhtteurn gCelunb-A Nrtü 5rnberg 50 plus e.V. Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der Zielausrichtung, Teilhabe zu erhalten und zu ermöglichen keine EU-Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich neue Medien, regional ausgerichtet BKZ 5.100,00 5.100,00 5.100,00 0,00 Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der Zielausrrichtung Teilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 5.100,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900006 Verein Generationen 63115000 Zuschuss an soz/äh nVl.eErineriinch ztuunr gFeönr-dAertr u5ng des Dialogs der Generationen e.V. Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe, Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern, und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Seniorinnen und Senioren in Nürnberg keine EU-Beihilfe Verein mit regionaler gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich Wissensvermittlung durch Printmedien. BKZ 7.500,00 7.500,00 7.500,00 ja 0,00 zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 7.500,00 ÖÖ 44
315900 Leistungen f. Ältere Z315900007 Mehrgenerationenha u6s3115000 Zuschuss an soz/äh nSl..OEi.nSr.i cKhintudnegredno-Arfrt 5 Städtische Zuwendung ist eine Koofinanzierung zum Bundesprogramm zur Förderung Mehrgenerationenhäuser keine EU-Beihilfe Es handelt sich um eine nach Bundesgesetz festgesetzte Förderung. Miteinander - Füreinander BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 Koofinanzierung des MGH Schweinau zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander vom 27.05.2020 10.000,00
315900 Leistungen f. Ältere Z315900008 Helfende Hand I.e.V. 63115000 Zuschuss an soz/äh nHl.eElifnernicdhetu Hngaennd- AInrtt e5rnational e.V. Städtische Zuwendung zur Unterstützung älterer Menschen mit Migrationshintergrund keine EU-Beihilfe Förderung des Sorgenetzwerks nach § 45c SGB XI für internationale Angehörigentutor*innen BKZ 10.000,00 10.000,00 10.150,00 150,00 Der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund ist bedeutend. Um den Bedarf an muttersprachlicher Unterstützung und Begleitung für die Zielgruppe sowie auch für pflegenden Angehörigen Beratung, Unterstützung und Begleitung durch geschulte internationale Angehörigentutor*innen sicherzustellen, empfiehlt sich eine kommunale Förderung in dieser Höhe. HeHanI verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal mit einem großen und hervorragend qualifizierten ehrenamtlichen Helfer*innenkreis für die Zielgruppe. Die Dynamisierung des geförderten Personalkostenanteils von 2% für 2026 beträgt 144 €. 10.150,00
1.164.521,00 1.275.800,00 1.302.107,86 26.307,86 1.298.250,00

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc. 3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für de-minimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

keine EU-Beihilfe PKZ De-minimis BKZ Agrar-De-minimis PBKZ Fisch-De-minimis DAWIDe-minimis Betrauungsakt AGVO Andere EU-Beihilfe

SHA/014/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.10.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2026

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse_SHA_2026 Zuschussliste_Planung_SHA_2026

Bericht:

Die Beilage enthält eine Gesamtübersicht der Zuschüsse, die vom Sozialamt bearbeitet werden.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

Die Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege in Nürnberg richtet sich auch in 2026, ebenso wie im im aktuellen Haushaltsjahr, schwerpunktmäßig nach den in der Leitlinie 7 des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik festgelegten Zielen: "Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen".

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

am 02.10.2025

Sachverhalt:

Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2026

Die Freien Träger erbringen in Nürnberg seit Jahren spezialisierte Dienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, die die Kommune allein nicht abdecken könnte. Verschiedene Angebote können nur durch kommunale Zuschüsse aufrechterhalten werden. Durch die Entwicklungen der letzten Jahre (Steigerung der Personalkosten, starke Erhöhung von Energie-, Miet- und weiteren Sachkosten) und jahrelange Nullrunden bei den Zuschüssen für Sachkosten sind inzwischen verschiedene Angebote aus fachlicher Sicht an der Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen. Ein Wegfall von Angeboten würde vielfach keine Kostenersparnis bedeuten, da die Stadt Nürnberg dann die Erbringung unverzichtbarer Leistungen selbst übernehmen müsste. Um die für die Stadtgesellschaft unverzichtbare Funktion der Daseinsvorsorge nicht zu gefährden, sondern weiter zu ermöglichen, werden daher an verschiedenen Stellen Erhöhungen der Zuschüsse empfohlen.

In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt bearbeiteten Zuwendungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2026 gegeben. Hierbei handelt es sich sowohl um freiwillige Zuschüsse als auch um Pflichtzuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Neuanträge und ausgewählte Erhöhungsanträge berichtet.

Für 2026 wird für die jeweilige Zuschussposition – entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben – bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis – grundsätzlich eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 2,00% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

I. Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

Übersicht über die Erhöhungsanträge

Z315400003 Wärmestube Caritas (Art 1)

Für die Küchenhilfe erhielt die Wärmestube eine Personalkostenerstattung nach § 16 i SGB II (22.000 EUR). Diese Person ist jedoch dauerhaft ausgefallen und es war nicht möglich, eine andere Person nach § 16 i SGB II einzustellen. Daher wird die Tätigkeit über Minijobs aufgefüllt und die Personalkosten steigen für die Tätigkeit der Küchenhilfe um ca. 22.000 €.

Antrag 2026: 456.235 € Zuschuss 2025: 418.878 € Fachliche Empfehlung 2026: 456.235 € Haushaltsplanentwurf 2026: 427.300 €

Z315400004 Wärmestube Dianastraße

Seit dem 01.06.2021 wird die Wärmestube Dianastraße von den Trägern der Ökumenischen Wärmestube betrieben. Die Wärmestube befindet sich im EG der Notschlafstelle für Männer, Dianastr. 29.

Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird der Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Dianastraße im Rahmen von Zuschüssen gesichert.

Die Belegung der Notschlafstelle Dianastraße wird über SHA/3-5 gesteuert. Die Aufnahme der Klienten erfolgt über einen Security-Dienst vor Ort. Die Betriebsbereitschaft des Hauses wird von einem angestellten Hausmeister des Vermieters sichergestellt.

Vielschichtige Problemlagen (z.B. Sucht- und/oder psychische Erkrankungen, hohes Aggressionspotential, Sprachbarrieren, verfeindete Herkunftsländer usw.) der häufig ausländischen Nutzer der Notschlafstelle führten dauerhaft zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten der vor Ort beteiligten Akteure, insbesondere bei einer sozialverträglichen Belegung im Haus oder Durchsetzung des Hausrechts.

Im Rahmen der Kuratoriumssitzung vom 21.04.23 wurden die massiven Probleme benannt und eine Aufstockung mit adäquatem Fachpersonal beantragt. Diese Fachkräfte übernehmen ab dem 4. Quartal 2023 (Winterhalbjahr 23/24) Aufgaben einer sog. „Herbergsleitung“ zur Koordination von Wärmestube, Security und Hausmeister. Zum 01.10.23 wurden über die Caritas zwei sozialpädagogische Fachkräfte (Leitung und Stellvertretung) auf der tariflichen Grundlage des AVR Caritas eingestellt. In der Zeit vom 01.10.23 – 31.12.24 erfolgte die Finanzierung gegen monatlicher Einzelverrechnung. Seit Anfang 2025 werden diese Kosten über den betreffenden freiwilligen Zuschuss übernommen.

Für das Jahr 2026 wird seitens der Verwaltung ein Zuschuss in Höhe des beantragten Wertes (263.445 €) empfohlen.

Antrag 2026: 263.445 € Zuschuss 2025: 241.700 € Fachliche Empfehlung 2026: 263.445 € Haushaltsplanentwurf 2026: 246.600 €

Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM

Die Wohnungslosenbetreuung bietet eine offene Beratung ohne Terminvereinbarung für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen mit sozialen Schwierigkeiten an. Die Zielgruppe umfasst Personen, die z. B. durch Mietschulden, eine Kündigung oder Räumungsklage von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Auch Wohnungslose, die z. T. bei Familie oder Bekannten unterkommen, in einer Notschlafstelle übernachten, in einer Pension untergebracht wurden oder in einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe leben, gehören zur Zielgruppe. Obwohl es sich beim Großteil der Hilfesuchenden um alleinstehende Personen handelt, suchten immer wieder auch Familien und Alleinerziehende oder Personen nach einer Trennung, die Schwierigkeiten haben eine geeignete Wohnung zu finden, die Beratungsstelle auf. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 339 Personen beraten.

Insgesamt sei festzustellen, dass der angespannte Wohnungsmarkt in Nürnberg es vielen Menschen erschwere, geeigneten Wohnraum zu finden. Gerade einkommensschwache Haushalte könnten schwer bezahlbaren Wohnraum finden, da auf wenige im Preisrahmen liegende Wohnungen eine große Bewerberzahl komme.

Im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ erhielt die Stadtmission Nürnberg e. V. in den vergangenen Jahren Fördermittel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Unterstützung der Fachberatungsstelle für Wohnungslose. Diese Förderung in Höhe von zuletzt 21.120 € pro Jahr wird ab 2026 eingestellt. Der Träger hat sich bzgl. dieser zukünftig fehlenden Einnahme an die Stadt gewandt.

Neben der regulären Personalkostenerhöhung wird daher eine zusätzliche Erhöhung um 21.120 € empfohlen, um das sehr wichtige Angebot im bisherigen Umfang aufrechterhalten zu können.

Antrag 2026: 200.992 € Zuschuss 2025: 42.700 € Fachliche Empfehlung 2026: 64.520 € Haushaltsplanentwurf 2026: 43.400 €

Z315600014 – we integrate

We integrate setzt sich mit innovativen Ansätze für die gesellschaftliche und soziale Teilhabe für Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationsbiografie ein. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet der Verein anderen Engagierten die Möglichkeit, eigene Projekte im Raum Nürnberg zu realisieren und unterstützt in der Umsetzung durch Expertise und Netzwerke. Für die Fortsetzung wurde eine Projektkoordination und -verwaltung benötigt, welche die Engagierten bei der Umsetzung und Administration unterstützt.

Für 2024 hat we integrate für diesen Zweck 10.000 € von der Stadt erhalten. Für 2025 wurde eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 30.000 € im Rahmen einer institutionellen Förderung gewährt.

Mit dem ersten, fristgemäß am 15.04.2025 eingegangenen Antrag für 2026 wurde keine Erhöhung versus Vorjahr beantragt.

Mit dem zweiten, nachträglich eingereichten Antrag für 2026 beantragt der Träger eine Erhöhung der freiwilligen Zuwendung auf 37.422,36 €. Begründet wird dies mit der steigenden Anzahl und zunehmenden inhaltlichen Vielfalt der Projekte und den kontinuierlich neuen Anfragen und Kooperationsangeboten. Um diese Nachfrage verantwortungsvoll zu koordinieren und qualitativ weiterzuentwickeln zu können und um das Engagement im Bereich Community-Outreach und Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen zu können, sei eine strukturelle Aufstockung der personellen Kapazitäten erforderlich.

Ein weiterer Schwerpunkt, der zur Erweiterung des Aufgabenprofils des Trägers beitrage, sei die gezielte Gewinnung neuer ehrenamtlich Engagierter und der Aufbau eines stabilen und diversen Ehrenamtsnetzwerks, um die steigende Anzahl der Projekte nachhaltig umsetzen zu können. Der damit verbundene Koordinationsaufwand – von der inhaltlichen Vorbereitung und Schulung bis hin zur individuellen Begleitung während des jeweiligen Einsatzes – trage maßgeblich zur beantragten Erhöhung der Stundenkapazität der Projektkoordination von 20 auf 25 Wochenstunden bei.

Die Gewährung der regulären Personalkostenerhöhung wird empfohlen.

Antrag 2026: 37.422 € Zuschuss 2025: 30.000 € Fachliche Empfehlung 2026: 30.300 € Haushaltsplanentwurf 2026: 30.000 €

Z315600012 – Verein Hilfe für Frauen in Not e. V.

Die Stadt Nürnberg fördert den Verein „Hilfe für Frauen in Not e. V.“ im Rahmen einer institutionellen Förderung. Neben dem Betrieb des Frauenhauses, der Interventionsstelle und den Präventionsprojekten betreibt der Verein auch das Projekt „second stage“, das seit dem 01.01.2023 im Rahmen einer Regelfinanzierung zu 90 % vom Freistaat finanziert wird.

Um ein deutschlandweit einheitliches Schutzniveau für alle von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu etablieren, wurde das Gewalthilfegesetz (GewHG) am 27. Februar 2025 verkündet und ist – bis auf einzelne Vorschriften – am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Das GewHG umfasst diverse Gewaltformen (z. B. auch Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung etc., eventuell sind auch präventive Maßnahmen davon umfasst, dies wird vom Freistaat derzeit noch geprüft). Das Gesetz regelt u. a. folgende Kernpunkte:

zifischer Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung.

nanzierungsverantwortung für das Gewalthilfesystem. Dadurch wird aus der bislang freiwilligen Leistung der Kommunen und Länder eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Länder. Die Träger der Einrichtungen haben einen Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung.

gen durch eine nach Landesrecht zu bestimmende Behörde; Anerkennungsfiktion für drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes für Träger, die bereits vor Inkrafttreten des GewHG Einrichtungen betrieben haben (unabhängig von einer Anerkennung durch die Länder); automatische, dauerhafte Trägeranerkennung ohne Verfahren von Gebietskörperschaften.

und Entwicklungsplanung zur Ermittlung des Bestands von Schutz- und Beratungskapazitäten und Planung eines bedarfsgerechten Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten bis Ende 2026.

Umverteilung der Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder für die Jahre 2027 bis 2036. Der Bund wird insgesamt 2,6 Mrd. Euro zur Finanzierung des Hilfesystems beitragen. (Diese Mittel werden maßgeblich zur Deckung der Kosten des Hilfesystems genutzt, dürfen aber auch zur Investition in Immobilien ausgegeben werden.) Zur Umsetzung der Neuregelungen muss Bayern bis Ende 2026 ein Landesausführungsgesetz erlassen. Die Rechtsstelle des Sozialamtes der Stadt Nürnberg ist in der Arbeitsgruppe des Bayerischen Sozialministeriums zur Umsetzung des GewHG vertreten. Hier

sollen die Modalitäten für die Umsetzung des Gesetzes in Bayern erarbeitet und festgelegt werden.

Obwohl die Länder ab 2027 die Finanzierungsverantwortung tragen, ist nicht zwingend von einer kostendeckenden Förderung auszugehen, da vom Freistaat nur Durchschnittskosten bzw. Pauschalen anerkannt werden und auch nicht auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort abgestellt werden wird. Es bleibt derzeit damit offen, in welcher Höhe eine weitere Förderung durch die Stadt Nürnberg ab 2027 erforderlich sein wird. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Stadt Nürnberg völlig von der Finanzierungsverantwortung für das Frauenhaus freigestellt wird, die notwendige Fördersumme wird sich aber in jedem Fall erheblich verringern.

Der Verein beantragt für 2026 eine Förderung i. H. v. 668.300 €. Gegenüber der Förderung im Jahr 2025 (652.300 €) entspricht dies einer Erhöhung um 16.000 € bzw. ca. 2,45 %.

Der Verein macht eine Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächsten Stufen und eine Erhöhung der Sachkosten geltend. Zudem wurde für die Stelle der Geschäftsführung eine Stellenneubewertung durchgeführt (von S15 zu E13). Als Begründung werden die Verdoppelung der Mitarbeiterinnenanzahl und des Finanzvolumens seit 2020, die Ausweitung der fachlich-wissenschaftlichen Arbeit (Analysen, Stellungnahmen, Empfehlungen) und das Hinzukommen neuer Projekte, u. a. mit Modellcharakter (inkl. Konzeption, Planung, Durchführung und Evaluation) genannt. Die Personalkosteneinsparung durch den Weggang von 3 langjährig beschäftigten Mitarbeiterinnen und die Einstellung von 3 jungen Mitarbeiterinnen sind höher als die Zusatzkosten durch die Stellenneubewertung der Geschäftsführung.

Darüber hinaus benötigt der Träger nach eigenen Angaben eine Hausmeisterin für die ständig notwendigen Reparaturarbeiten in diesem großen, alten Haus, die oft keinen Aufschub erlauben. Durch Wartezeiten bei externen Handwerkern vergrößere sich der Schaden z. T. (wie zuletzt bei einem Wasserrohrbruch, der umfangreiche Putz- und Trocknungsarbeiten notwendig machte). Zudem sind die Kosten des kleinen Bauunterhalts in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auch weil sich ein Renovierungsstau aufgebaut hatte. Bisher sei eine Schreinerin teils ehrenamtlich tätig gewesen, dies sei jedoch leider nicht mehr möglich. Zugunsten einer Hausmeisterin würde der Träger auf eine Berufspraktikantin verzichten, sodass voraussichtlich nur geringe Zusatzkosten in Höhe von insgesamt 277 € entstehen.

Die Verwaltung empfiehlt, eine reguläre Personalkostensteigerung von 2 %, insgesamt somit eine Erhöhung auf 663.400 €.

Antrag 2026: 668.300 € Zuschuss 2025: 652.300 € Fachliche Empfehlung 2026: 663.400 € Haushaltsplanentwurf 2026: 663.400 €

Z331101001 - ISKA und ZIB

Insolvenzberatung:

Bis 31.12.2018 lag die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Insolvenzberatung beim Freistaat Bayern. Seit 01.01.2019 ist diese Aufgabe vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen worden. Hierzu halten sie geeignete eigene oder beauftragte Insolvenzberatungsstellen vor. Die kreisfreien Städte und Landkreise agieren hier im übertragenen Wirkungskreis. Die Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung und in der Unterstützung und Begleitung der Schuldner bei der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Welche Insolvenzberatungsstellen hierfür geeignet sind, entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

Im Stadtgebiet Nürnberg übernehmen zwei von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und das Zentrum für Insolvenzberatung (ZIB), die Aufgabe der Insolvenzberatung.

Die Insolvenzberatung ist nur sichergestellt, wenn im jeweiligen Versorgungsgebiet bezogen auf jeweils 130 000 Einwohner, Beratungspersonal in der Summe einer Vollzeitstelle vorgehalten wird. Gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ist für 2025 Beratungspersonal für die Verbraucher-Insolvenzberatung von 4,02 VZÄ (basierend auf einer Einwohnerzahl von 523.026 am 31.12.2022) notwendig. Diese Stellen werden von dem ISKA und der ZIB für Nürnberg vorgehalten.

Im Haushaltsjahr 2025 erstattete der Freistaat Bayern der Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung einen Kostenausgleich i. H. v. 463.293 €. Es wird für 2026 prognostisch von der gleichen Erstattungssumme ausgegangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich aus einem Grundsockelbetrag und einem Betrag gemessen an der Einwohnerzahl zusammen.

Die Erstattungssumme wird von der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG ausgereicht. Ein Betrag bis zu 5% der Erstattungssumme kann für die mit den Zuwendungen verbundenen Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadt Nürnberg einbehalten werden, rechnerisch sind dies bis zu 23.165 €.

Schuldnerberatung:

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde einstimmig die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch einen städtischen Zuschuss beschlossen.

Nachdem die Schuldner- und die Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe, wenn auch in unterschiedlichen Wirkungskreisen wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie eine flächendeckende Beratungsstruktur erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 war nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Form einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorgehalten werden. Dies setzt voraus, dass beide VZÄ i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG qualifiziert sind. Die Stadt Nürnberg sollte deshalb in den beiden Beratungsstellen insgesamt gesehen genauso viele VZÄ für die Schuldnerberatung finanzieren wie

für die Insolvenzberatung. Die Aufgaben innerhalb der Beratungsstelle müssen aber nicht 1:1 abgebildet sein. Vielmehr können die Beratungsstellen weiterhin ihre Schwerpunkte unterschiedlich setzen. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB.

Geplante gesetzliche Neuregelung

Gemäß dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes über den Zugang

zu Schuldnerbratungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG), plant der Bund die

Richtlinie (RL) (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 2008/48/EG vom 18.10.2023 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber ist bis zum 20.11.2025 zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet (vgl. Art. 48 Abs. 1 RL 2023/2225). Ab dem 20.11.2026 müssen die Vorschriften in Kraft treten.

In Artikel 36 Absatz 1 der Verbraucherkreditrichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. In ihrem Absatz 4 Satz 2 werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, gegenüber der Europäischen Kommission bis zum 20. November 2026 und danach jährlich über die verfügbaren Schuldnerberatungsdienste zu berichten. Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Vorschriften vorzusehen. Der Entwurf setzt diese Verpflichtungen um.

Gemäß § 1 des aktuellen Entwurfs des Schuldnerberatungsdienstegesetzes stellen die Länder sicher, dass Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. Gemäß § 3 des Entwurfs sollen die Schuldnerberatungsdienste Verbrauchern grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden.

Im Entwurf sind aktuell noch keine klaren, verbindlichen Vorgaben zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages, der an die Länder adressiert ist, sowie zur Finanzierung enthalten. Ob bzw. inwieweit diese Gewährleistungspflicht Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte der Länder und Kommunen begründet, ist noch nicht klar ersichtlich. Grundsätzlich besteht für Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, bereits jetzt die Möglichkeit eine Schuldnerberatung bei ISKA und ZIB in Anspruch zu nehmen. Inwieweit die Nachfrage dennoch steigt, hängt von aktuell nicht absehbaren Faktoren ab, z. B. der Anzahl möglicher Verweise von Banken auf Schuldnerberatungsstellen. Die Schuldnerberatung bei ISKA und ZIB erfolgt bisher kostenlos für die Verbraucher. Eine Abkehr von dieser Vorgehensweise erscheint unter Berücksichtigung der Zielgruppe nicht angebracht und ist nicht in Planung.

ISKA – Institut für soziale und kulturelle Arbeit

Das ISKA macht sowohl Personal- als auch Sachkostenerhöhungen geltend.

Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2025 in Höhe von 814.838 € würde sich unter Berücksichtigung der Personalkostenerhöhung von 2 % ein Zuschussbedarf i. H. v. 842.550 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 868.100 € beantragt. Die Differenz ist u. a. auf darüber hinaus gehende Personalkostensteigerungen aufgrund von Stufenvorrückungen und Sachkostensteigerungen zurückzuführen.

Zudem ist der Personalschlüssel für die Insolvenzberatung für 2026, der in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ermittelt wird, noch nicht abschließend bekannt. Für 2025 waren in Summe 4,02 VZÄ erforderlich, mit der wachsenden Einwohneranzahl in der Stadt Nürnberg sind die in der Vergangenheit für die Insolvenzberatung vorgehaltenen VZÄ in Zukunft voraussichtlich nicht ausreichend und eine Erhöhung wird empfohlen, sodass die Planung von ISKA für 2026 für die Insolvenzberatung 2,1 VZÄ enthält (bisher 2,0 VZÄ) inkl. dem entsprechenden Sachkostenanteil. Die Gesamtkosten für die Insolvenzberatung werden voraussichtlich durch den vom Freistaat Bayern gewährten Kostenausgleich gedeckt.

Antrag: 868.100 € fachliche Empfehlung: 868.100 € (842.550 € bei 2 % PK Erhöhung zzgl. 25.550 € für 0,1 VZÄ-Erhöhung für Insolvenzberatung und Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)

ZIB – Zentrum Insolvenzberatung

ZIB macht Personalkostensteigerungen geltend.

Antrag: 322.200 €; fachliche Empfehlung: 322.200 € (321.881 € bei 2 % PK-Erhöhung zzgl. 319 € Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)

ISKA und ZIB gesamt

Bei einem Ansatz von 842.550 € ISKA und ZIB 321.881 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.164.431 €.

Im Gesamtantrag beider Träger von 1.190.300 € sind zusätzlich zu den regulären PK- Erhöhungen aufgrund der Tarifabschlüsse auch das Vorrücken in die nächste Stufe einkalkuliert. Dies wird jedoch bei der Empfehlung der Verwaltung grundsätzlich nur im Bereich der Insolvenzberatung eingerechnet, da diese zusätzlich entstehenden Kosten durch die Kostenerstattung des Freistaates voraussichtlich gedeckt sein werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zu dem auf Basis einer Steigerung von 2 % errechneten Wert (=1.164.431 €) einen Haushaltsplanansatz i. H. der beantragten Kosten (1.190.300 €), um eine durch die Stufenvorrückungen bedingte finanzielle Schieflage bei den Personalkosten zu vermeiden und den im Rahmen der Kostenerstattung erforderlichen Umfang der Insolvenzberatung vorhalten zu können. Insgesamt wären für die Schuldner- und Insolvenzberatung somit 1.190.300 € vorzuhalten. Hiervon wird der Freistaat Bayern im Jahr 2025 voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 463.293 € an die Stadt Nürnberg erstatten.

fachliche Empfehlung gesamt: 1.190.300 € (868.100 € ISKA/ 322.200 € ZIB inkl. Spielraum für PK-Unwägbarkeiten und Anforderungen für die Insolvenzberatung) Haushaltsplanentwurf für Schuldner- und Insolvenzberatung (ISKA/ZIB) gesamt: 1.200.300 €

Lilith e. V. – U18 (Mädchen-Drogen-Prävention)

Der Neuantrag für 2024 umfasste 1 Vollzeitstelle (71.300 €) und eine Sachkostenpauschale i. H. v. 7.000 €, in Summe wurden 78.300 € beantragt. Gewährt wurden 10.000 € für 2024.

Lilith e. V. beantragte für 2025 eine Ausweitung des Projekts. Dies umfasst insgesamt zwei Sozialpädagoginnen in Vollzeit (160.960 €) und Sachkosten (70.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, in Summe wurden 220.960 € beantragt, da 10.000 € über Eigenmittel finanziert werden sollten. Gewährt wurden 10.300 € für 2025.

Der Antrag für 2026 umfasst erneut zwei Sozialpädagoginnen in Vollzeit (162.294 €) sowie eine Verwaltungskraft und eine Reinigungskraft mit jeweils 8 Wochenstunden (26.271 €). Zudem wurden Sachkosten (34.150 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention beantragt. Die Antragssumme beläuft sich auf 186.443 €, da die Kosten für die Verwaltungs- und Reinigungskräfte und Sachkosten in Höhe von 10.000 € über Eigenmittel (insgesamt 36.271 €) finanziert werden sollen.

Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt/gab eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf konnte von Lilith e. V. in der Vergangenheit nicht aufgefangen werden, wenn die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhielt Lilith e. V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Mit der Cannabis-Legalisierung erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zukünftig als noch wichtiger. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die Bedarfslage weiter in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden.

Durch die Zuwendung der Stadt für 2024 sowie eine weitere Anschlussfinanzierung durch die bayerische Staatsregierung und Spenden konnte das Konzept für die mädchenspezifische Drogenprävention weitgehend erstellt werden. Die Umsetzung konnte begonnen werden und das Angebot erfuhr nach Angaben von Lilith gleich zu Beginn große Nachfrage. Für dieses Projekt wurden 2 Sozialpädagoginnen in Vollzeit eingestellt. Das Angebot Mädchenberatung benötige langfristig eigene Räumlichkeiten, da aus Gründen des Jugendschutzes eine Implementierung in die bestehenden Räumlichkeiten von Lilith (mit der Zielgruppe erwachsene Konsumentinnen) nicht zu befürworten bzw. zu verantworten sei.

Für das Haushaltsjahr 2025 wurden Fördermittel des Freistaates Bayern vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung in Aussicht gestellt.

Das geplante Projekt wird aus fachlicher Sicht sowohl von SHA als auch von J befürwortet, es wird jedoch auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Antrag 2026: 186.443 € Zuschuss 2025: 10.300 € Fachliche Empfehlung 2026: 10.400 € Haushaltsplanentwurf 2026: 10.400 €

343100001 – Arbeit nach dem Betreuungsgesetz

Es werden weiterhin sechs Betreuungsvereine gefördert. Nachdem die Stadtmission die Tätigkeit des Betreuungsvereins zum 31.12.2024 eingestellt hat, wurde die Caritas-Kreisstelle Süd neu in die städtische Förderung aufgenommen. Leider sind die Kapazitäten dort begrenzt und können nicht zeitnah im erforderlichen Maß aufgestockt werden, um die entstandene Lücke zu decken. Von den anderen Betreuungsvereinen hat nur „Leben in Verantwortung e.V.“ die Bereitschaft signalisiert, Kapazitäten aufzubauen. Es konnte jedoch noch keine Fachkraft eingestellt werden. Es steht zu hoffen, dass dies demnächst gelingt. SHA arbeitet perspektivisch auf Gründung eines weiteren Betreuungsvereins in 2026 hin. Hierzu sollte es möglich sein, ggf. auch Anschubfinanzierungen für neu geschaffene Stellen zu gewähren, weshalb die fachliche Empfehlung über dem Antrag der bestehenden Vereine liegt. Dies verfolgt das Ziel, dann notwendig werdende Betreuungen durch die Behörde abzuwenden.

Die fachliche Empfehlung für 2026 liegt unter dem Planansatz für 2025.

Antrag 2026: 138.000 € Ermächtigung 2025: 175.000 € Fachliche Empfehlung 2026: 160.000 € Haushaltsplanentwurf 2026: 160.000 €

Z353010002 – Bürgerstiftung

Die administrativen Tätigkeiten sind nach Angaben der Bürgerstiftung Nürnberg nicht mehr im bisherigen Maße ehrenamtlich zu bewältigen, da Kontinuität und ein regelmäßiger Arbeitseinsatz erforderlich sind. Daher ist eine Erhöhung der Personalkapazität im Minijob- Umfang erforderlich. Auch die Nutzung eines neuen Verwaltungsprogrammes mit einem erweiterten Funktionsumfang bringt einen zusätzlichen Aufwand mit sich.

Bereits im Haushaltsjahr 2024 wurden aus den genannten Gründen insgesamt 9.000 € benötigt, daher wurden 1.500 € aus dem Spendenpool (SHA) für diesen Zuschuss zur Verfügung gestellt. Für 2026 empfiehlt die Verwaltung eine Erhöhung des Zuschusses um 1.500 € auf 9.000 €.

Antrag 2026: 9.000 € Zuschuss 2025: 7.500 € fachliche Empfehlung 2026: 9.000 € Haushaltsplanentwurf 2026: 7.500 €

II.) Neuanträge

1. Neuantrag: mudra FriDA (Frühintervention bei jugendlichem Drogenmissbrauch

und drohender Entstehung von Suchtmittelabhängigkeit)

Der Neuantrag von Mudra umfasst 2 Stellen für Sozialpädagogen in Vollzeit (152.400 €) und eine Sachkostenpauschale i. H. v. 14.600 €. Nach Berücksichtigung eines Eigenanteils in Höhe von 17.000 € werden in Summe 150.000 € beantragt.

Das FriDA-Beratungsmanual sei ein systemisch-familienorientiertes Konzept zur Frühintervention bei jugendlichem Drogenmissbrauch, das 2019 in Berlin (Therapieladen Berlin) entwickelt und erprobt wurde. FriDa sei ein evaluiertes, wirksames Manual, welches von der BzGA und dem BMG empfohlen wird und beispielsweise in Baden-Württemberg im Kontext der Gesetzgebung des Cannabisgesetzes in die „Empfehlungen zur Cannabisprävention in Baden-Württemberg“ (vom 18.10.2023 von der AG Suchtprävention verabschiedet) aufgenommen wurde. FriDA biete ein innovatives, evaluiertes, praxisorientiertes Manual, um Jugendlichen und ihren Familien bei der Bewältigung von Drogenmissbrauch gezielt zu helfen, Suchtentstehungsdynamiken wirksam vorzubeugen und langfristige positive Entwicklungen zu fördern. Der Verein beabsichtigt, dass im Herbst 2025 zwei erfahrene Fachkräfte aus der mudra Beratungsstelle und dem mudra-Enterprise (Beratung für junge Konsumenten) die Ausbildung in Berlin qualifiziert abschließen um das Manual als Angebot vorzuhalten und bei mudra und für Nürnberg implementieren können. Die Zielgruppe umfasst Jugendliche im Alter von 12–18 Jahren mit riskantem und/oder auffälligem Substanzkonsum sowie deren Familien. Optional auch junge Erwachsene (18– 21 Jahre), die noch bei ihren Eltern leben.

Das geplante Projekt wird aus fachlicher Sicht befürwortet, es wird jedoch auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, zunächst alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Antrag 2026: 150.000 € Zuschuss 2025: 0 € Fachliche Empfehlung 2026: 0 € Haushaltsplanentwurf 2026: 0 €

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2026

Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Kosten- stelle Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Planansatz 2025 in € Antrag 2026 Zuschuss-Empfänger in € Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung 2026 durch Referat / DSt in € bei 2 % PK- Erhöhung für 2026 Haushaltsplan- entwurf
Wohnungslosenhilfe
Z315400001 Frauentagtr.Heilsarm Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Frauentagestreff- Heilsarmee (500) 50.600,00 52.600,00 Differenz ergibt sich aus der Umwandlung der PK Einsparung der Leitungsstelle in Zuschüsse. 52.600,00 52.600,00
Z315400002 Betr.Nichtsesshafter Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Betreuung von Nichtsesshaften- Heilsarmee (500) 21.100,00 21.100,00 Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt. 21.100,00 21.100,00
Z315400003 Wärmestube Caritas Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube- Stadtmission/ Caritasverb. (500) 418.878,00 456.235,00 PK + SK Steigerung. Wegfall der PK Erstattung § 16 i SGB II (22.000 EUR) 456.235,00 427.300,00
Z315400003 Wärmestube Caritas Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 4 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube- Stadtmission/ Caritasverb. (500) 23.922,00 23.922,00 Mietzahlungen an LA analog Vorjahre 23.922,00 23.900,00
Z315400004 Wärmestube Dianastr. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube- Stadtmission/ Caritasverb. Standort Dianastr. 29 241.700,00 263.445,00 PK-Steigerung. Betriebsführungsvertrag. Vollständige Kostenerstattung durch Stadt 263.445,00 246.600,00
Z315400005 Wohnungsl.betr. BRK Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Wohnungslosen- betreuung BRK 22.600,00 26.500,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 23.000,00 23.000,00
Z315400006 Wohnungsl.betr. CV Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Wohnungslosen- betreuung CV 35.500,00 39.000,00 Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. 36.000,00 36.000,00
Z315400007 Wohnungsl.betr. STM Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosen- betreuung STM 42.700,00 200.992,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen und zusätzlich eine Erhöhung um 21.120 € (Wegfall der Förderung durch StMAS). 64.520,00 43.400,00
Z331101003 Soziald.kath.Frauen Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Sozialadienst katholischer Frauen Frauentagestreff - Heilsarmee (500) 7.000,00 8.000,00 Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. 7.100,00 7.100,00
Z331101014 Hängematte e.V. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Hängematte e.V. Hängematte e.V. (500) 164.100,00 123.000,00 Zum 01.01.2025 erfolgte eine Umstellung von einer institutionellen Förderung von Hängematte e. V. zu einer Projektförderung der Notschlafstelle der Hängematte, da andere Bereiche der Hängematte über Fachleistungsstunden vergütet werden und für den Charity-Shop keine Zuwendung der Stadt erforderlich ist. Für 2025 werden über den freiwilligen Zuschuss 113.600 € ausgezahlt. Eine reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 115.400,00 115.400,00
Migrationsberatung
Z315600006 Internat. Frauencafe Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Imedana e.V. Rosa Asyl 40.000,00 40.000,00 Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt. 40.000,00 40.000,00
Z315600007 Migrationsberat. BdV Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Bund der Vertriebenen Migrationsberatung - BdV 2.100,00 2.850,00 Keine Personalkostenförderung (im Antrag für 2026 sind nur Sachkosten), daher wird keine Erhöhung empfohlen. 2.100,00 2.100,00
Z315600008 Migrationsberat. PW Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., Bezirksverband Mittelfranken Migrationsberatung PW 6.500,00 6.500,00 Keine Erhöhung vs. Vorjahr beantragt, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 6.500,00 6.500,00
Z315600010 KOFIZA Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 IN VIA Nürnberg e.V. - Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit KOFIZA Verein kath. Mädchenarb. (500) 16.100,00 18.700,00 Reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 16.300,00 16.300,00
Z315600011 AWO Rückkehrerberat. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. AWO Rückkehrberatung 64.600,00 64.600,00 Keine Erhöhung vs. Vorjahr beantragt, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 64.600,00 64.600,00

ÖÖ

Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Kosten- stelle Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Planansatz 2025 in € Antrag 2026 Zuschuss-Empfänger in € Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung 2026 durch Referat / DSt in € bei 2 % PK- Erhöhung für 2026 Haushaltsplan- entwurf
Z315600014 we integrate e.V. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 we integrate e.V. Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund Wohnung 30.000,00 slosenhilfe 37.422,36 Mit dem ersten Zuschussantrag wurde keine Erhöhung vs. Vorjahr beantragt. Der zweite Zuschussantrag mit einer höheren Antragssumme (37.422,36 €) wurde später eingereicht. Eine reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 30.300,00 30.000,00
Gewaltprävention/ Gewaltfolgen
Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 1 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. 652.300,00 668.300,00 Betrieb. Es wird eine reguläre PK-Erhöhung empfohlen, für die sich eine Zuwendung in Höhe von 663.400 € errechnet. 663.400,00 663.400,00
Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 4 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. 500 93.677,00 Miete. Die Miete an LA wird basierend auf der Entwicklung des Verbraucherpreis- Indexes im Dezember 2010 im Vergleich zu März 2025 erhöht. Miete: 73.097,34 € Betriebskosten: 40.000,00 € Summe: 113.097,34 € 113.097,34 113.100,00
Z315600013 Jadwiga Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 STOP dem Frauenhandel (Fachberatungsstelle JADWIGA) Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel 82.000,00 90.000,00 Eine reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 83.300,00 83.300,00
Z331101009 Gewaltberatung Nbg Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Gewaltberatung Nürnberg e.V. Gewaltberatung Nürnberg e.V. 25.700,00 40.000,00 Reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 26.200,00 26.200,00
Besondere Beratungsangebote
Z331101001 Schuldner-/InsOber. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 1 ISKA und ZIB Schuldner- und Insolvenzberatung 1.135.400,00 ISKA: 868.100 € ZIB: 322.200 € Summe: 1.190.300 € Antrag ZIB: 322.200€. Bei ZIB würde sich unter Berücksichtigung der PK Steigerung ein Zuschussbedarf i. H. v. 321.881 € errechnen. Tatsächlich beantragt werden jedoch 322.200 €. Antrag ISKA: 868.100 € Bei ISKA würde sich unter Berücksichtigung der PK Steigerung ein Zuschussbedarf i. H. v. 842.550 € errechnen. Tatsächlich beantragt werden jedoch 868.100 €. Um eine evtl. Kostenschieflagen zu vermeiden, wird empfohlen, vorsichtshalber beim Haushaltsansatz vom Betrag des Zuschussantrages auszugehen (1.190.300 €). 1.190.300,00 1.200.300,00
Z331101007 Ökum. Arbeitslosenz. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V.; Kath. Stadtkirche Nürnberg Arbeitslosen- beratung 29.000,00 Stadtmission: 99.149,00 Kath. Stadtkirche: 32.364,00 € Das bisherige Ökumenische Arbeitslosenzentrum hat sich nun auf die beiden Träger Stadtmission e. V. und (Erzbistum Bamberg) Katholische Stadtkirche Nürnberg aufgeteilt. Es werden nur Sachkosten gefördert, daher wird keine Erhöhung der Zuwendung empfohlen. Eine hälftige Aufteilung auf die beiden Träger wird empfohlen. 29.000,00 29.000,00
Z331101008 Stadtm.Telefonseels. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Telefonseelsorge - Stadtmission (500) 47.700,00 309.398,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 48.400,00 48.400,00
Z315400008 (Zusammen- legung mit 'Z315600009) Wohngsl.betr.STM/BHM Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosen- betreuung STM/BHM 12.700,00 103.662,00 Die Zuwendungen 315400008 und 315600009 sind beide für die Bahnhofsmission der Stadtmission und für den Träger nicht trennbar, daher wird stets nur ein Antrag für beide Zuschusspositionen zusammen gestellt und auch nur ein Verwendungsnachweis eingereicht. Ab 2026 wird eine Zusammenlegung der beiden Zuwendungspositionen (Z315400008) erfolgen. Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 22.200,00 22.200,00
Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Kosten- stelle Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Planansatz 2025 in € Antrag 2026 Zuschuss-Empfänger in € Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung 2026 durch Referat / DSt in € bei 2 % PK- Erhöhung für 2026 Haushaltsplan- entwurf
Hilfe fürW Moehnnsucnhgesnl omsiet nBheihlfienderung
Z331101018 BUNI-Lebensh.Nbg.e.V Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Lebenshilfe Nürnberg e.V. BUNI 55.000,00 68.420,00 Zuschuss ist auf den Höchstbetrag von 55 TEUR begrenzt, es ist keine Dynamisierung vereinbart. 55.000,00 55.000,00
Strafentlassenenhilfe
Z331101005 Strafentlassenenhi. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V., 'Caritasverband Nürnberg e.V., Stadtmission Nürnberg e.V. Strafentlassenenhilfe - AWO, CV, STM (500) 31.300,00 AWO: 16.100 € Caritas: 14.000 € STM: 26.252 € Summe: 56.352 € Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 31.800,00 31.800,00
Z331101006 Berat.Angeh.v.Inhaft Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Treffpunkt e.V. Berat. für Angehörige von Inhaftierten (500) 46.500,00 55.472,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 47.300,00 47.300,00
Suchthilfe
Z331101010 Caritasv. Drogenarb. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Caritasverband Drogenarbeit (500) 11.200,00 14.000,00 Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. 11.400,00 11.400,00
Z331101011 Lilith eV Drogenarb. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Lilith e.V. Lilith e.V. Drogenarbeit (500) 325.500,00 340.211,00 Die reguläre Personalkostenerhöhung wird empfohlen. 331.100,00 331.100,00
Z331101029 Lilith eV U 18 Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Lilith e.V. Mädchen-Drogen- Prävention "Yolo-Girls" 10.300,00 186.443,00 Das geplante Projekt wird aus fachlicher Sicht befürwortet, es wird jedoch auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, zunächst alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 10.400,00 10.400,00
Z331101012 mudra eV/ Beschäft. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beschäftigung (500) 40.200,00 42.000,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 40.800,00 40.800,00
Z331101013 mudra eV/Beratungs. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beratungs. (500) 442.400,00 467.500,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 450.000,00 450.000,00
Z331101023 Mudra - Streetwork Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa 57.000,00 60.500,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 58.000,00 58.000,00
Z331101026 mudra – U 21 Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Mudra - U21 123.700,00 130.500,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 126.000,00 126.000,00
Z331101027 mudra Automaten Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra SaferUse- Spritzenautomaten- Betrieb 36.900,00 39.500,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 37.500,00 37.500,00
Z331101016 Stadtm. Drogenberat. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission Drogenberatung (500) 63.500,00 171.626,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 64.600,00 64.600,00
Z331101017 Stadtm. Projekt HaLT Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. HALT-Projekt 13.500,00 17.679,00 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 13.700,00 13.700,00
Z331101015 Selbsthgr.Drogenarb. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Verschiedene Selbsthilfegruppen Drogen (500) 2.400,00 2.400,00 Anträge des Blauen Kreuzes Nürnberg und des Vereins für Suchtkrankenhilfe liegen nicht vor, lediglich Guttempler hat einen Antrag eingereicht. Guttempler beantragt nur Sachkosten und keine Erhöhung vs. Vorjahr. 2.400,00 2.400,00
Z331101028 Nürnberger Modell Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 2 75.000,00 75.000,00 Für SUBPORT 75.000,00 75.000,00
Umsetzung Betreuungsgesetz/ Betreuungsvereine
Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Kosten- stelle Bezeichnung Kostenstelle Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Planansatz 2025 in € Antrag 2026 Zuschuss-Empfänger in € Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung 2026 durch Referat / DSt in € bei 2 % PK- Erhöhung für 2026 Haushaltsplan- entwurf
Z343100001 Arb.n.Betreuungsges. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u.a. Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) Wohnung 175.000,00 slosenhilfe 138.000,00 Aufgrund der Schließung des Betreuungsvereins der Stadtmission e. V. zum 31.12.24, wurde die Caritas Kreisstelle Nürnberg-Süd neu in die städtische Förderung aufgenommen. Leider sind die Kapazitäten dort begrenzt und können nicht zeitnah im erforderlichen Maß aufgestockt werden.Es sollte es möglich sein, ggf. auch Anschubfinanzierungen für neu geschaffene Stellen gewähren zu können, um Behördenbetreuungen abzuwenden. Daher liegt die fachliche Empfehlung über dem Antragswert, jedoch weiterhin unter dem Planansatz für 2025. 160.000,00 160.000,00
Weitere wichtige Themengebiete
Z331101021 ANLAUF - Straßenkr. Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Anlauf und Sozialpäd Straßenkreuzer Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer 22.700,00 ANLAUF: 15.279 € Straßenkreuzer: 11.000 € ANLAUF: Ermächtigung 2025 lag bei 12.200 €. Eine reguläre Personalkostensteigerung wird empfohlen (12.400 €). Straßenkreuzer: Ermächtigung 2025: 10.500 €. Eine reguläre Personalkostensteigerung wird empfohlen (10.700 €). 23.100,00 23.100,00
Z331101024 Tafel Nürnberg - BRK Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stein Die Tafel 60.000,00 60.000,00 Keine Erhöhung vs. Vorjahr beantragt, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 60.000,00 60.000,00
Z331101002 Frauenwerk Stein eV Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Frauenwerk Stein e.V. Frauenwerk Stein e.V. (500) 62.400,00 63.000,00 Empfohlen wird die reguläre Personalkostensteigerung, begrenzt durch die Antragssumme. 63.000,00 63.000,00
Z331101020 Verh.mi. pro familia Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 pro familia e.V. Verhütungsmittel 34.000,00 34.000,00 Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt. 34.000,00 34.000,00
Z331101019 Straßenkreuzer-Uni Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Straßenkreuzer e.V. Straßenkreuzer Uni 10.000,00 13.000,00 Empfohlen wird die reguläre Personalkostensteigerung. 10.100,00 10.100,00
Z353010002 Bürgerstiftung Nbg. Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Bürgerstiftung Nürnberg Kulturticket 7.500,00 9.000,00 Eine Erhöhung der Personalkapazität im Minijob ist erforderlich. Für 2026 empfiehlt die Verwaltung eine Erhöhung des Zuschusses um 1.500 € auf 9.000 €. 9.000,00 € 7.500,00 €
Z315800001 Initiat. NHGostenhof Zuschuss an soz/ähnl. Einrichtungen-Art 5 Nachbarschaftshaus Gostenhof Iniat. Nachbarschafts- haus Gostenhof 27.000,00 27.000,00 Ansatz für 2026 liegt unverändert bei 27.000 € 27.000,00 € 27.000,00 €
Z351100001 MittagessenszSGBVIII Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Mittagessenszuschuss SGB VIII 550.000,00 In 2024 wurde die Kostenstelle mit 387.842,57€ belastet. Für 2026 kommt es durch eine Modifikation in der Sachbearbeitung zu einer Teilverschiebung i.H.v. ca. 100.000 € p.a. hin zu anderen Transferleistungsarten. 450.000,00 450.000,00 €
Z353010001 Spendenpool (SHA) Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Spendenpool 37.000,00 37.000,00 37.000,00
NEUANTRAG 150.000,00 mudra FriDA Frühinterventon bei jugendlichem Drogenmissbrauch und drohender Entstehung von Suchtmitelabhängigkeit mudras Neuantrag umfasst 2 Vollzeitstellen in Anlehnung an TVöD SuE S12 (152.400 €) und eine Sachkostenpauschale i. H. v. 14.600 €. Nach Berücksichtigung eines Eigenanteils in Höhe von 17.000 € werden in Summe 150.000 € beantragt. Das geplante Projekt wird aus fachlicher Sicht befürwortet, es wird jedoch auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, zunächst alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

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