Beilage 2.1 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.09.2025
Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial angespannten
Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in
Röthenbach West
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.08.2025
1. Einleitung
Die Entscheidungsvorlage befasst sich mit den Herausforderungen und sozialen Infrastrukturbedarfen in den sozial angespannten Wohnquartieren „Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße“ in Sündersbühl und „Wörnitzstraße“ in Röthenbach West und nimmt dabei Stellung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.08.2025.
Diese beiden Wohnquartiere reihen sich ein in eine Anzahl weiterer Neubauprojekte (u.a. Lichtenreuther Zeile, Regensburger Viertel, Monopol 491, Schocken-Carré, Wandererstraße), die jüngst in Nürnberg realisiert wurden bzw. im Entstehen sind und allesamt einen außergewöhnlich hohen Anteil an einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EOF) aufweisen. Dies ist zunächst eine sehr positive Entwicklung für Nürnberg, da der Nachfragedruck nach günstigem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen hoch ist und Familien mit (mehreren) Kindern in besonderer Weise davon profitieren. Begünstigt und auch nochmals beschleunigt wurde diese Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit durch die Krise in der Bauwirtschaft. Seitdem ist die Nachfrage nach staatlicher Wohnraumförderung sprunghaft angestiegen und eine Vielzahl von Wohnbauvorhaben wurden im Sinne einer höheren Quote an geförderten Wohnungen kurzfristig nochmals umgeplant. Für Quartiere mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an gefördertem Wohnbestand ergeben sich aber auch soziale Herausforderungen, insbesondere dann, wenn diese Wohnanlagen in bereits hoch verdichteten und sozial angespannten Stadtteilen entstehen und große Areale in sehr kurzer Zeit belegt werden. Solche Wohnanlagen sind gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die von Armut bedroht bzw. konkret betroffen sind, darunter auch viele (kinderreiche) Familien mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf durch soziale Dienste und Einrichtungen. Viele von ihnen haben Zuwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund, oft ist die bezogene Wohnung die erste nach der Gemeinschaftsunterbringung. Die bestehenden sozialen Infrastrukturen in den umliegenden Stadtteilen können die damit verbundenen Anforderungen an Beratungs-, Unterstützungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote nicht auffangen, sondern müssen bedarfsgerecht mitwachsen und weiterentwickelt werden.
Besondere Herausforderungen bestehen mit Blick auf die beiden Wohnquartiere in der „Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße“ und „Wörnitzstraße“. Bereits kurz nach dem Erstbezug kam es hier zu Problemanzeigen seitens der unmittelbaren Nachbarschaft, den Bürgervereinen, Stadtteilarbeitskreisen und Fachkräften aus den sozialen Regeldiensten und Einrichtungen. Der Stadtteil rund um die Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße steht mit den dort beobachtbaren Begleiterscheinungen der sozialen Segregation zudem aktuell im Fokus der medialen Berichterstattung. Als unmittelbare Reaktion auf die Problemanzeigen wurden durch den Geschäftsbereich Ref. V so genannte Seismografentreffen zu den oben genannten Quartieren durchgeführt. Konkret wurden die Herausforderungen mittels Daten und Rückmeldungen der vor Ort tätigen Fachkräfte aus den sozialen Regeldiensten sowie Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen die Problemlagen näher analysiert und mögliche Lösungen erarbeitet. Auch fand bereits eine vertiefte Behandlung in Stadtteilarbeitskreisen sowie in verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Workshops statt, um die Situation vor Ort zu verbessern.
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den o.g. Prozessen werden im Folgenden dargestellt: Kapitel 2 gibt eine Übersicht zur aktuellen Lage und Herausforderungen in den Quartieren. Kapitel 3 skizziert Handlungsbedarfe und Ansatzpunkte für eine sozial nachhaltigere Quartiersentwicklung und geht dabei im Besonderen auf den Beitrag der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ein. Kapitel 4 benennt erforderliche Zusatzressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um kurz-, mittel- und langfristig auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien in den beiden Wohnquartieren besser reagieren und bestehende Überlastungen in den Regeldiensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abbauen zu können. Kapitel 5 erläutert die Beschlussvorlage zur Bereitstellung der dringend erforderlichen Zusatzressourcen für die Kinder- und Jugendhilfe.
2. Aktuelle Lage und Herausforderungen in den Quartieren
Beide Wohnanlagen befinden sich im Südwesten Nürnbergs. Dort gibt es nahezu ausschließlich geförderte Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dementsprechend sind die Wohnanlagen gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die von Armut bedroht bzw. konkret betroffen sind. Nur jeweils etwa ein Drittel der dortigen Bewohnerschaft bestreitet seinen Lebensunterhalt aktuell allein aus Arbeitseinkommen oder Rente. Auch der Anteil von Einwohnenden mit Zuwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund ist hoch, die Bevölkerungsstruktur folglich kulturell sehr divers.
Die Wohnanlage Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße umschließt einen begrünten Innenhof mit Spiel- und Erholungsflächen. Im Erdgeschoss befinden sich drei (zum aktuellen Zeitpunkt) leerstehende Gewerbeeinheiten. Integriert in den Wohnungsbau befindet sich ein städtisches Haus für Kinder mit zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen. Von den insg. 215 Wohneinheiten sind nur 30 frei finanziert. Von den 185 EOF-Wohneinheiten haben 92 einen Belegungsvorbehalt „kinderreiche Familien“ (mind. drei Kinder bzw. junge Erwachsene im Kindergeldbezug). Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen 46 qm und 134 qm, haben aufgrund des Belegungsvorbehalts aber vorwiegend größere Grundrisse und einen Schwerpunkt auf 4-5-Zimmer-Wohnungen. Dementsprechend sind von den rund 800 Einwohner/-innen über die Hälfte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (= Personen mit Kindergeldbezug).
Geobasisdaten © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
In der Wörnitzstraße wurden drei Mehrfamilienhäuser mit insg. 116 EOF-Wohnungen errichtet. Frei finanzierte Wohnungen, Gewerbeflächen oder soziale Infrastruktur im Objekt gibt es hier nicht. Es gibt 80 3-Zimmer-Wohnungen und 36 4-Zimmer-Wohnungen; letztere sind ebenfalls für kinderreiche Familien nach oben geltender Definition gefördert. Von den knapp 450 Bewohner/-innen sind ebenfalls über 50% Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kindergeldbezug.
Geobasisdaten © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Seit dem Erstbezug sind bzgl. beider Wohnanlagen Problemanzeigen mit zunehmender Intensität von den Bewohnenden selbst, der unmittelbaren Nachbarschaft, den Bürgervereinen, Stadtteilarbeitskreisen und Fachkräften aus Kitas und Schulen sowie den sozialen Diensten und Einrichtungen vorgebracht worden. Gegenstand der Problemanzeigen sind soziale Konflikte in der Wohnanlage (u.a. Zunahme von Polizeieinsätzen aufgrund von Familienkonflikten, Nachbarschaftsstreits und Sachbeschädigungen), Vermeidung der Nutzung von Gemeinschaftsanlagen aufgrund eines zunehmend eingeschränkten Sicherheitsgefühls bei der Bewohnerschaft (insbesondere in der Wohnanlage der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße), Müllablagerungen und Verschmutzung, Mietschulden, fristlose Kündigungen sowie Spannungen mit der restlichen Stadtteilbevölkerung. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch ungünstige Faktoren im direkten Umfeld. Beide Wohnanlagen befinden sich in bereits stark verdichteten Stadtgebieten mit viel Veränderungsdynamik durch Wohnraumentwicklung und Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren. Soziale Infrastrukturen konnten mit dieser Entwicklungsdynamik, insbesondere bedingt durch den umfassenden geförderten Wohnungsbau und die damit verbundenen Herausforderungen, nicht schnell genug adäquat mitwachsen. Die Wohnanlage in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße ist zudem in einem insgesamt sozial angespannten Stadtteil verortet. Weiterhin befinden sich im direkten Wohnumfeld der Fuggerstraße eine Obdachlosenwohnanlage sowie bald zwei staatliche AnkER-Zentren für Geflüchtete und mehrere kleinere Obdachlosenpensionen bzw. Unterkünfte für Geflüchtete. Und auch der umgebende Stadtteil (Röthenbach West) der Wohnanlage in der Wörnitzstraße ist in Teilen ein sozial angespanntes Gebiet.
Überdurchschnittlich viele der dort lebenden Kinder zeigen Auffälligkeiten bei der kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Familien benötigt Unterstützung und Begleitung durch soziale Dienste und Einrichtungen, sowohl zur Bewältigung ihres Lebensalltags als auch ihrer Erziehungsaufgaben. Erhöhter Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht insbesondere bei den neu nach Nürnberg zugewanderten bzw.
geflüchteten Familien aufgrund von Sprachbarrieren, unzureichender Kenntnis hiesiger Unterstützungssysteme, kultureller Unterschiede bezüglich der Vorstellungen zur Erziehung von Kindern, Bewältigung fluchtbedingter Traumata sowie unklarer Bleibeperspektiven, welche die individuellen Integrationsbemühungen beeinflussen.
Dies fordert und überfordert die sozialen Dienste und Bildungseinrichtungen zunehmend. In und rund um beide Wohnanlagen können daraus soziale Segregationsprozesse erwachsen, wenn soziale Konflikte innerhalb der Wohnanlage zunehmen. Dies kann dazu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner zunehmend vom Rest der Stadtteilbevölkerung ausgegrenzt und stigmatisiert werden. Dies erschwert soziale Durchmischungsbemühungen. und hat ein negatives Image des Stadtteils sowie seiner Einrichtungen zur Folge. Dem muss zügig und wirksam entgegengesteuert werden. Entwicklungen in anderen Großstädten in und außerhalb von Deutschland zeigen, dass ohne zusätzliche Bemühungen und Ressourcen für solche Quartiere hohe Folgekosten für ordnungs- und sozialpolitische Interventionen sowie die Zunahme sozialer Spaltung entstehen.
3. Handlungsbedarf und Ansatzpunkte für eine sozial nachhaltigere Quartiersent-
wicklung
Um gegenzusteuern, sind umfassende und ineinandergreifende Maßnahmen erforderlich, die sowohl die strukturellen Ursachen als auch die individuellen Bedarfe der Bewohnerschaft berücksichtigen. In Seismografentreffen, Stadtteilarbeitskreisen sowie weiteren Workshops und Abstimmungsrunden wurden von den beteiligten Stadtteilinstitutionen (Kitas, Schulen, soziale Dienste und Einrichtungen) sowie Ämtern (Jugendamt, Sozialamt, KuF, SchA, OA BgA/KoMit und BgA/SE) drei Ansatzpunkte zur Unterstützung einer nachhaltigeren Quartiersentwicklung herausgearbeitet.
Demnach bedarf es 1. einer verbesserten Ressourcenausstattung der sozialen Regelangebote und Dienste, 2. der Etablierung einer flankierenden Gemeinwesenarbeit und 3. der Weiterentwicklung der Prozesse zur Sozialraumentwicklung auf Verwaltungsebene.
Zu 1) Soziale Regelangebote und Dienste
In einem Wohnquartier arbeiten eine Vielzahl sozialer Regelangebote und Dienste Hand in Hand, um eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung der Bewohnerschaft sicherzustellen. Mit Blick auf Kinder, Jugendliche und deren Familien sind hier vorrangig Kitas und Schulen, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Frühe Hilfen, der Allgemeine Sozialdienst sowie weitere wichtige Beratungsangebote wie z.B. der Migrations- und Integrationsberatung zu nennen. Zudem stellt der Sozialpädagogische Fachdienst des Sozialamts eine wichtige Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung der Bewohnerschaft in Haushalten ohne Kinder dar.
In Wohnquartieren, in denen überproportional viele Kinder auf dichtem Raum leben und die soziale Durchmischung nicht mehr ausgewogen ist, kommen die Regelangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe mit der üblichen Ressourcenausstattung schnell an ihre Grenzen. In Bezug auf die beiden Wohnanlagen in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie Wörnitzstraße verweisen diese auf eine bereits bestehende akute Überlastungslage: In Bereich der Kindertagesbetreuung besteht zum einen noch dringender Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen, allen voran in Röthenbach, wo schon vor dem Neubaubezug der geförderten Wohnungen in der Wörnitzstraße die Versorgungslage angespannt war1. Zum anderen haben die spezifischen Anforderungen und Unterstützungsbedarfe von Kindern und deren Familien aus beiden Wohnanlagen die davon betroffenen Kitas an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Mit den bestehenden Rahmenbedingungen kann man den
1 Entsprechende Ausbauplanungen zur Verbesserung der Versorgungslage sind bereits in Umsetzung (siehe Bericht „Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zum Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025)
Herausforderungen im Kita-Alltag nur unzureichend begegnen. Diese Belastung führt auch zu erhöhten Krankenständen und hoher Fluktuation in den Kitas, was deren Handlungsmöglichkeiten zusätzlich begrenzt. Zusätzliche Angebote und Ressourcen zur individuellen Unterstützung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und dem Ausbau der Familienarbeit (insbesondere mit den Familien mit Zuwanderungsgeschichte bzw. Fluchthintergrund) sind dringend notwendig, ebenso eine intensive Begleitung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule durch beide pädagogische Systeme. Ähnliche Herausforderungen zeigen sich im Schulalltag. Schulleitungen und Lehrkräfte verweisen auf zum Teil fehlende Sprachkenntnisse und mangelnde Schulreife bei den Kindern, sprachbedingte Barrieren zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern und in Teilen fehlende Ressourcen und Kompetenzen für Lernunterstützung durch die Familien. Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen bestätigen die Herausforderungen mit dem Verweis auf den hohen Bedarf an einzelfallbezogener Hilfe an den betroffenen Schulstandorten (Carl-von-Ossietzky Grundschule und Mittelschule in Sündersbühl sowie Birkenwald-Grundschule und Robert-Bosch-Mittelschule in Röthenbach). Zur Verminderung von Konflikten sowie der Verbesserung des Klimas an den Schulstandorten bedarf es zusätzlicher sozialpädagogischer Gruppenangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche aus den beiden Wohnanlagen. Die bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit haben ebenfalls ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Kinder- und Jugendhäuser Bertha in Sündersbühl und Mikado in Röthenbach sind stark ausgelastet und fangen zum Teil auch Versorgungslücken aus anderen Aufgabenfeldern (z.B. durch Angebote zur Mittagsbetreuung für Grundschulkinder) mit auf. Die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten reichen nicht aus, um den gestiegenen Bedarfen aus den beiden Wohnquartieren adäquat begegnen zu können. Insbesondere mangelt es an Angeboten der aufsuchenden und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in den Wohnanlagen bzw. rund um sie herum. Aus der Bewohnerschaft beider Wohnanlagen resultieren auch steigende Zahlen an Ratsuchenden für Angebote der Erziehungs- und Familienberatung. Mit den bestehenden Ressourcen können diese Bedarfe nur mit längeren Wartezeiten bedient werden. Zudem befinden sich die zuständigen Standorte der Erziehungsberatung (Phillipp-Koerber-Weg 2 für die Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße und Fürreuthweg 95 Familien aus der Wörnitzstraße) nicht in unmittelbarer Nähe beider Wohnanlagen, was ein Zugangshemmnis darstellt. Für die Zielgruppe dieser Wohnanlagen bedarf es zugehender Angebote i.S. einer aufsuchenden Erziehungs- und Familienberatung, damit angespannte Familiensysteme entlastet, das innerfamiliäre und das außerfamiliäre Miteinander verbessert und im Bedarfsfall zwischen Familien und anderen Unterstützern im sozialen Nahraum zeitnah und zielgerichtet vermittelt werden kann. Für einen entsprechenden Ausbau solcher Angebote vor Ort stehen aber bislang keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung. Gleiches gilt für Angebote der Frühen Hilfen, welche analog der Erziehungs- und Familienberatung vorrangig präventiv ansetzen und auf eine frühzeitige Unterstützung und Begleitung setzen (z.B. Vermittlung von Sicherheit im Umgang mit dem Säugling, Stärkung von Bindung und Erziehung, Anbindung an das Netzwerk Frühe Hilfen, Vernetzung vor Ort mit anderen Familien), bevor umfangreicherer Hilfe- oder Interventionsbedarf durch die Kinder- und Jugendhilfe entsteht. Auch hier bedarf es zusätzlicher Ressourcen für eine bedarfsgerechte Vermittlung von Gesundheitsfachkräften vor Ort sowie wohnortnaher Angebote für Eltern. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) hat den Auftrag, frühzeitig und präventiv auf die Bedürfnisse und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu reagieren. Der ASD ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, um das Wohl des Kindes zu sichern. Dabei arbeitet er präventiv, indem er Familien berät, unterstützt und bei Bedarf auch präventive Maßnahmen einleitet, um eine Gefährdung abzuwenden. Der präventive Auftrag umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung von Familien, die Förderung der Erziehungskompetenz sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Institutionen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Entwicklung und das Wohl der Kinder zu sichern und Gefährdungen zu vermeiden. Dieser präventive Auftrag des ASD gemäß § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) kann aufgrund des stark gestiegenen
Fallaufkommens durch den Neubezug beider Wohnquartiere bisher nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden. Für die Sozialregion 8, in deren Zuständigkeitsbereich auch die Wohnanlage Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße fällt, wurde bereits im Zuge der Personalbemessung aufgrund des gestiegenen Fallaufkommens eine Stellenschaffung für 2026 angemeldet. Da der Bezug der Wohnanlage in der Wörnitzstraße erst später stattfand, steht hier eine Anpassung der Personalressourcen für die zuständige Sozialregion 9 noch aus. Aufgrund des hohen Anteils von Einwohnenden mit Zuwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund sowie der kulturell vielfältigen Bevölkerungsstruktur sind in diesem Zusammenhang auch migrationsspezifische Beratungsangebote wichtig, die bei der Integrationsarbeit unterstützen. Die vielfältigen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden überwiegend von Trägern der freien Wohlfahrtspflege bereitgestellt und unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien sowie rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Zielgruppen. Exemplarisch zu nennen sind die durch den Bund finanzierten Beratungsangebote für zugewanderte Menschen – der Jugendmigrationsdienst (JMD) und die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) – sowie die durch den Freistaat Bayern geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB), die sich überwiegend in der Innenstadt befinden. Für die beiden Wohnquartiere wird jedoch der Bedarf an „aufsuchender Migrationsarbeit“ bzw. einer Dezentralisierung der Migrationsberatung immer wieder als dringend genannt. Am Beispiel des Stadtteils Röthenbachs sucht Ref. V aktuell im Rahmen der Steuerungsgruppe „Beratungsstruktur für Zugewanderte“ nach Partnern für ein entsprechendes dezentrales Pilotprojekt. Zudem soll geprüft werden, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine solche Maßnahme auf weitere Quartiere – wie beispielsweise rund um die Fuggerstraße – erweitert bzw. übertragen werden kann. Eine Herausforderung besteht darin, eine Beratungsform zu identifizieren, die sowohl den Anforderungen der unterschiedlichen Förderrichtlinien als auch der jeweiligen Zielgruppendefinition entspricht und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Unterstützung der Ratsuchenden ermöglicht. Um sicherzustellen, dass aufgrund von Fördereinschränkungen keine Personen unversorgt bleiben, ist eine stärkere Einbindung der allgemeinen Sozialberatung zwingend erforderlich. Allerdings stoßen auch diese Unterstützungsangebote mit ihrer üblichen Ressourcenausstattung an ihre Grenzen. Zwischenzeitlich sollen für die beiden Quartiere verstärkt Träger, Vereine und Initiativen angesprochen werden, die in der Lage sind, bedarfsgerechte kleinere Projekte für die Zielgruppen anzubieten. Dies kann sowohl Beratungsleistungen als auch Formate der Begegnung und des nachbarschaftlichen Miteinanders als auch soziokulturelle Projekte umfassen. Die Finanzierung dieser Projekte kann – soweit die Mittel hierfür ausreichen – gezielt aus den bei Ref. V verorteten Zuschusstöpfen Integrationsfonds, Projekt- und Initiativenfonds sowie Fonds für Stadtteilkooperationen erfolgen. Nachrichtlich sei an dieser Stelle noch auf die Notwendigkeit der dauerhaften Absicherung von Ressourcen beim Sozialpädagogischen Fachdienst des Sozialamts verwiesen, damit in beiden Quartieren auch weiterhin durch niedrigschwellige Beratung vor Ort ein Beitrag zur Vermeidung von Mietschulden und Wohnungsverlust geleistet werden sowie im Bedarfsfall auch eine gezielte Weitervermittlung betroffener Familien an die Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Beratungsstellen frühzeitig erfolgen kann. Hierzu bedarf es der Entfristung der befristeten Stelle beim SFD (VZ, S12) ab Ende 2027. Der im Antrag festgestellte erhöhte Bedarf an Sozialraumentwicklung und -unterstützung lässt sich überdies durch die Analysen und Begehungen des Allparteilichen Konfliktmanagements KoMit bestätigen. Aus diesem Grund ist KoMit ein unverzichtbarer Bestandteil der Steuerungsgruppe für St. Leonhard/Sündersbühl. Um zeitgemäß und effektiv im Sinne des Antrags auf komplexe soziale und konfliktbehaftete Situationen reagieren und ihnen vorbeugen zu können, ist die Tätigkeit von KoMit in Kooperation mit BgA, OA, SHA und J unabdingbar. Für eine entsprechende Ausweitung ist eine Aufstockung vor allem der personellen, aber auch der finanziellen Ressourcen bei KoMit dringend angeraten, da aktuell mit lediglich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Dergestalt können zurzeit höchstens drei Fälle, also einzelne Grünanlagen, Straßenzüge oder Plätze, gleichzeitig bearbeitet werden.
Zu 2) Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit ist in sozial angespannten Wohnquartieren eine wichtige zusätzliche Ressource und Unterstützung, nicht nur für die Bewohnerschaft, sondern auch für die sozialen Regeldienste und Einrichtungen vor Ort. Sie fördert die Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen und unterstützt die Chancengleichheit. Insgesamt trägt sie dazu bei, die Stabilität und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu erhöhen, so dass die sozialen Regeldienste und -einrichtungen sich wieder vermehrt ihrem „Kerngeschäft“ widmen können. In Nürnberg gibt es nicht die eine Dienststelle, bei der Gemeinwesenarbeit verortet ist, sondern mehrere Einrichtungen und Dienste, die sozialraumorientiert arbeiten, z.B. Stadtteilkoordination bei Ref. V, aber auch die Verankerung von Sozialraumorientierung in den Fachdienststellen J, SHA und SenA, externe Quartiersmanagements in Stadterneuerungsgebieten (Stpl), das Allparteiliche Konfliktmanagement bei BgA, die Runden Tische des Ordnungsamtes und die Kulturläden (KuF).
Die Lücke im Nürnberger Ansatz der Gemeinwesenarbeit, die mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen in Gebieten wie der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie der Wörnitzstraße nicht abgedeckt werden kann, besteht zum einen in der direkten Einbindung der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner in die Entwicklung ihres Umfelds. Die Verwaltung verfügt aktuell nicht über passende Instrumente und Beteiligungsformate, um die Bedürfnisse und Wünsche der gesamten Bewohnerschaft in die Überlegungen zur Verbesserung der Situation vor Ort mit einfließen zu lassen. Zum anderen sind die sozialen Regeldienste und Einrichtungen aufgrund der bestehenden Überlastungssituation mit der Konzeption und Durchführung von zusätzlichen Unterstützungsformaten und Beratungsangeboten überfordert. Auch Initiativen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie des gedeihlichen und konfliktarmen Zusammenlebens haben aktuell in den Quartieren keinen „Kümmerer“.
Erste Anpassungen haben dahingehend stattgefunden, dass eine Kollegin aus der Stadtteilkoordination bei Ref. V stundenweise die Arbeit rund um die Wörnitzstraße in Röthenbach unterstützt. Dies erfolgt kostenneutral, indem ein Teil ihres Stundenkontingents nicht mehr für ihren Bestandsstadtteil, sondern für Aufgaben in Röthenbach aufgewendet wird. Sündersbühl hat eine eigene Stadtteilkoordinatorin, die sich ohne zusätzliches Stundenkontingent den dortigen Herausforderungen widmet; das Allparteiliche Konfliktmanagement bei BgA eine tragende Rolle im gesamten Steuerungsprozess rund um die Herausforderungen in St. Leonhard und Sündersbühl einnimmt. Zusätzlich wird externe Unterstützung durch die Konfliktberater/-innen von Pro Peace eingeholt (kostenfrei); Ref. V aktuell in Gesprächen mit mehreren Wohlfahrtsverbänden ist, um drittmittelgefördert für einen begrenzten Zeitraum soziale Quartiersarbeit rund um die Wohnanlagen Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße - und Wörnitzstraße zu installieren (analog zum bereits bewilligten Förderprojekt der Stadtmission in Lichtenreuth). Dabei sollen auch Schnittstellen zu migrationsspezifischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten berücksichtigt. Hierbei besteht die besondere Herausforderung weniger im Auffinden eines engagierten und versierten Trägers, sondern eher in der Suche nach einem passenden und noch nicht zu oft in Anspruch genommenen Förderansatz sowie in den zeitlichen Vorläufen.
Zu 3) Sozialräumliche, stadtplanerische und förderrechtliche Maßnahmen und Pro-
zesse
Beschwerden und Problemanzeigen aus den Nürnberger Quartieren kommen an den unterschiedlichsten Stellen der Stadtverwaltung an. Nicht immer gelingt es, ein umfassendes Lagebild und einen Überblick, wer mit welchen Themen bereits befasst ist, zu erstellen. Dies ist sicherlich der Größe und Komplexität einer Großstadt-Verwaltung geschuldet und wird sich niemals ganz auflösen lassen. Gleichwohl werden aktuell Anstrengungen unternommen, Informationsflüsse zu verbessern und integrierter als bislang zusammenzuarbeiten, um Fragen der Quartiersentwicklung gemeinsam besser zu steuern. Gemeinsam haben all diese Maßnahmen, dass sie neben einer Intervention auch immer einen präventiven Charakter haben, in dem bspw. für künftige Quartiersentwicklungen Steuerungsfragen optimiert oder „lessons learned“ erarbeitet werden.
So wurden innerhalb von Ref. V die bereits erwähnten „Seismografentreffen“ eingeführt, um ein umfassendes Bild der sozialen Lage vor Ort zu erstellen, Bedarfe zu eruieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Hierbei waren neben den Beschäftigten und Kollegen von Ref. V stets auch die Schul- und Kulturladenleitungen als Vertretung zentraler Stadtteileinrichtungen beteiligt. Grundlage all dieser Prozesse ist ein jährlich durch Ref. V aktualisiertes Sozialraummonitoring aller laut Sozialraumtypisierung des StA als „sozial angespannte Quartiere“ klassifizierten Bereiche im Stadtgebiet sowie weiterführende Sozialraumanalysen zu infrastruktureller Ausstattung, prognostizierter Neubautätigkeit und weiteren Parametern.
Für die Problematiken in St. Leonhard und Sündersbühl wurde eine interdisziplinär besetzte Steuerungsgruppe, bestehend aus den Dienststellen BgA/SE, BgA/MRB (KoMit), OA und Ref. V/SRE, gegründet, die bei Bedarf weitere Dienststellen in die Bearbeitung der Herausforderungen einbeziehen und darüber hinaus „lessons learned“ für ähnliche Quartiersentwicklungen in anderen Stadtteilen und verwaltungsinterne Prozesse ableiten wird.
Zudem sind zwischenzeitlich drei Fraktionsanträge bzgl. Steuerungsfragen des geförderten Wohnungsbaus eingegangen:
-
CSU-Antrag vom 17.02.2025: Wohnbelegung im geförderten Wohnungsbau
-
SPD-Antrag vom 26.03.2025: Bestehende Regelungen für gefördertes Wohnen in
Nürnberg für mehr bezahlbaren Wohnraum weiterentwickeln
- SPD-Antrag vom 26.03.2025: Nürnberger Mietenpreisentwicklung dämpfen – Förder-
maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum kommunal und innovativ voranbringen Diese werden gemeinsam von Ref. VII/SW, SHA, Stpl und Ref. V/SRE bearbeitet werden und ebenfalls Anlass zu internen Prozessoptimierungen geben. Weitere Ausführungen zur Belegungspraxis im geförderten Wohnungsbau werden in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18. Dezember behandelt.
Der geförderte Wohnungsbau ist das wichtigste Instrument, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stabilisiert er den hiesigen Wohnungsmarkt durch Mietpreisbindungen und Belegungsrechte.
Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen findet die Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau seit 1994 Anwendung. Damit wird sichergestellt, dass 40 Prozent der Wohnfläche eines Bauvorhabens im geförderten Wohnungsbau hergestellt werden, 60% sind freifinanziert. Von den 40 Prozent können bis zu einem Drittel durch genossenschaftliche Wohnungen erfüllt werden, wenn mit dem geförderten Wohnungsbau vergleichbare Mietbedingungen garantiert werden.
Um eine hohe örtliche Konzentration von Bewohnergruppen mit besonderen sozialen Problemlagen zu verhindern, hat Ref VII/SW nachgesteuert und fördert mittlerweile nach der Vorgabe, dass bei größeren Bauvorhaben maximal 50% der vorgesehenen geförderten Wohnungen mit der Einkommensgruppe 1 belegt wird, die übrigen 50% mit den Einkommensgruppen 2 und 3. Mit der neuen Belegungsstruktur sind bereits mehrere Vorhaben in Bau, die diese soziale Mischung vorweisen. Anzustreben bleibt weiterhin eine ausgewogene Mischung zwischen freifinanzierten Wohnungen einerseits und gefördertem Wohnungsbau der unterschiedlicher Einkommensgruppen andererseits innerhalb der Quartiere
Für öffentlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“) und Wohnungen der Einkommensstufe I in der EOF besteht ein Benennungsrecht zugunsten der Stadt Nürnberg. Bei Freiwerden einer solchen Wohnung werden dem Vermieter nach Art. 5 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) in Verbindung mit § 3 der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) mindestens fünf wohnungssuchende Haushalte zur Auswahl vorgeschlagen. Bei Wohnungen der Einkommensstufe I entscheidet der Vermieter ausschließlich
aufgrund der von SHA erstellten Vorschlagsliste, welcher der vorgeschlagenen Haushalte einen Mietvertrag erhält.
Bei größeren Bauvorhaben mit vielen EOF-Wohnungen der Einkommensstufe I werden die sozialen Herausforderungen, denen einige der Haushalte neben einer schlechten Einkommenssituation zusätzlich begegnen, aufgrund der Ballung sichtbarer. Eine Sicherstellung des sozialen Gleichgewichts und die damit einhergehende Heterogenität der Bewohnergruppen in den jeweiligen Gebäuden gestaltet sich daher gerade bei Neubauvorhaben mit einer großen Anzahl geförderter Wohnungen schwierig. Die Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Belegung sind aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Restriktionen stark begrenzt.2 Dies spricht aus Sicht der Verwaltung dafür, geförderte Wohneinheiten der Stufe I innerhalb eines Bauvorhabens grundsätzlich entsprechend mit freifinanzierten Wohneinheiten zu mischen. Die Herstellung einer sozialen Durchmischung innerhalb eines Quartiers mit freifinanzierten Wohneinheiten stellt hierbei einen langfristig zielführenden Ansatz dar, um einerseits eine sozialverträgliche Bewohnerstruktur zu schaffen und zugleich einen Einsatz der zur Verfügung stehenden Fördermittel sicherzustellen.
2 Details dazu in den Berichten zu den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.02.2025 sowie der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.03.2025; voraussichtlich AfS im Dezember 2025
- Erforderliche Zusatzressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Um auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien in den beiden Wohnquartieren besser reagieren zu können und bestehende Überlastungen in den Regeldiensten und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen, damit diese wiederum effektiv und effizient den Zielen ihrer Arbeit nachgehen können, empfiehlt das Jugendamt die Umschichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen in folgenden Arbeitsbereichen:
| Angebot | Zusätzlicher | Quartiersbezug | |
|---|---|---|---|
| Ressourcenbedarf | |||
| Stärkung der Familienarbeit sowie Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kitas: 1. Angebot einer Kita-Einstiegsgruppe für Familien aus der Wohnanlage in der Wörnitzstraße als niedrigschwelliges Brückenangebot, um den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorzubereiten und unterstützend zu begleiten (Ende 2025/2026). 2. Gezielte Bewerbung der Angebote Kita-plus, Elternbegleiter, Mama+Papa starten durch, Schultüte und Frühstart in Kitas, die im Umfeld der beiden Wohnanlagen verortet sind und bis- her noch keine Förderung für diese Angebote in Anspruch nehmen. 3. Förderung von zwei weiteren Elternbegleiterinnen in den städtischen Kitas in der Fuggerstr. und Ossietzkystr. (Start der Qualifizierungen in 2026). 4. Wiederaufnahme der Förderung der städtischen Kita in der Ossietzkystr. als Ort für Familien (ab 2027). Die Einrichtung war bereits ein Ort für Familien, die Fördermittel wurden jedoch wegen der dringlichen Bedarfe in der städtischen Kita in der Fuggerstraße dorthin umge- schichtet. 5. Enge Verzahnung zu Angeboten des Fachdienstes Inklusion und der Verfahrenslotsen. | Zu 1 bis 4 werden die erforderli- chen Mittel durch das Budget des kommunalen Förderprogramms "Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürn- berg" bereitgestellt3. Zu 5 Punkt sind keine zusätzli- chen Mittel erforderlich. | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße | |
| Zugehende Angebote durch die beiden städtischen Erziehungs- und Familienberatungs- stellen am Phillipp-Koerber-Weg 2 und Fürreuthweg 95: 1. Innerhalb von Kinderbetreuungseinrichtungen: Elternsprechstunden, Offene Angebote innerhalb der Einrichtung/ Impulsvorträg / Workshops 2. Im häuslichen Umfeld 3. Im öffentlichen Raum 4. In Gremien und Netzwerken, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit für 40 Familien pro Teilzeitkraft pro Jahr (Einzelberatung) + 100 Teilnehmende an Sprechstunden/ Vorträgen/ Workshops pro Jahr | Personal: 0,5 VK Soz. Päd. (S 15) (Kosten: 44.320 Euro/Jahr) (Stellenschaffung frühestmöglich; regulär für 2027 für Standort Phil- lipp-Koerber-Weg) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Personal: 0,5 VK Soz. Päd. (S 15) (Kosten: 44.320 Euro/Jahr) (Stellenschaffung frühestmöglich; regulär für 2027 für Standort Für- reuthweg) | Wörnitzstraße |
3 siehe TOP „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung 2026/2027“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.09.2025
| Mobile Sprechstunden Frühe Hilfen + Gruppen- bzw. Kursangebote für Eltern durch externe Kooperationspartner Beratung, Unterstützung und Vermittlung vor Ort rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Le- benszeit für belastete Familien für alleinerziehende Schwangere, Eltern ohne soziales Unterstüt- zungsnetz (z.B. zur Säuglingspflege, Stärkung von Bindung und Beziehung, Vernetzung vor Ort mit anderen Familien, Anbindung an das Netzwerk Frühe Hilfen, Vermeidung von Eskalationen, Krisen und Kindeswohlgefährdung sowie Inobhutnahmen). Mittelfristig müssen die Ressourcen für die KoKi-Fachkräfte erhöht werden, um das Angebot der mobilen Sprechstunden dauerhaft in beiden Wohnquartieren anbieten zu können. Bis entspre- chende Ressourcen über das Stellenschaffungsverfahren zur Verfügung stehen, sollen über- gangsweise die Leistungen über sozialpädagogische Fachkräfte freier Träger angeboten werden. Ergänzende Gruppen- und Kursangebote durch externe Kooperationspartner (Vorbereitung auf die Geburt und das Leben mit dem Säugling für unsichere Eltern oder Eltern in besonders belaste- ten Lebenslagen, die nicht in die Regelangebote vermittelt werden können) sollen zudem dauer- haft für die Bewohner/-innen in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie Wörnitzstraße angebo- ten werden. | Zuschüsse für Übergangsangebote für die Jahre 2026 und 2027 (Kosten: 25.774,80 Euro/Jahr) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße |
|---|---|---|
| Aufstockung um 5 WAS KoKi (S12) für Mobile Sprechstunden (Kosten: 10.840 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Aufstockung um 5 WAS KoKi (S12) für Mobile Sprechstunden (Kosten: 10.840 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Wörnitzstraße | |
| Zuschüsse für Gruppen-/ Kursan- gebote (Kosten: 20.400 Euro/Jahr ab 2026) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße | |
| Gruppenpädagogische Angebote zur Unterstützung der Jugendsozialarbeit an Schulen durch externe Kooperationspartner: Durchführung von bedarfsorientierten sozialpädagogischen Gruppenangeboten (wie z.B. soziale Kompetenztrainings, Gruppenarbeit zur Verbesserung der Konfliktfähigkeit und Gewaltpräventi- onsprojekte) in den Klassen an der Carl-von-Ossietzky-Grundschule und -Mittelschule sowie an der Birkenwald-Grundschule und der Robert-Bosch-Mittelschule | Sachmittel für Gruppenangebote (Kosten: 5.000 Euro/Jahr ab 2026) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße |
| Sachmittel für Gruppenangebote (Kosten: 5.000 Euro/Jahr ab 2026) | Wörnitzstraße |
| Aufsuchende / mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit: Aufsuchende / mobile Kontakt-, Beratungs- und Begleitungsangebote rund um die beiden Wohn- quartiere bzw. Angebote direkt in beiden Wohnquartieren, z.B. für eine neue Spiel- und Lernstube insb. für sozial mehrfach benachteiligte Kinder und die Familien/ Mütter. Ziel muss es sein, die sozialräumlich zuständigen Kinder- und Jugendhäuser Bertha und Mikado durch zusätzliche Personalressourcen so zu ertüchtigen, dass diese dauerhaft den Bedarf an auf- suchender/ mobiler Kinder- und Jugendarbeit in beiden Wohnquartieren decken können. Die dazu erforderlichen Stellenschaffungen sollen für 2027 erfolgen. Um bis dahin vor Ort schnell Angebote auf den Weg zu bringen, sollen übergangsweise Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit aus an- deren Einrichtungen und externe Träger/ Honorarkräfte zum Einsatz kommen. | Übergangsangebote/ Projekte vor Ort durch externe Träger/ Hono- rarkräfte für 2026 und 2027 (Finan- zierung erfolgt über Integrations- fonds, Projekt- und Initiativenfonds und Fonds für Stadtteilkooperatio- nen von Ref. V sowie Stiftungsmit- tel) | Fugger-/ Zweig-/ Koll- witzstraße Wörnitzstraße |
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| Personal: 0,5 VK Soz.Päd. (S12) (Kosten: 42.276 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027 für Kinder- u. Jugendhaus Bertha) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Personal: 1,0 VK Soz.Päd. (S12) (Kosten: 84.552 Euro/ Jahr) (Stellenschaffung für 2027 für Kinder- u. Jugendhaus Mikado) | Wörnitzstraße | |
| Sicherstellung des präventiven Auftrags im ASD: Stärkung der Präventionsarbeit des ASD, verbunden mit dem Ziel Gefährdungen des Kindeswohls frühzeitig zu erkennen und durch Beratung, Unterstützung und Begleitung Familien zu stabilisieren bevor umfassenderer Bedarf an Hilfen zur Erziehung entsteht. Dies betrifft insbesondere die Wahr- nehmung von Aufgaben gemäß § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) sowie die Vernetzung mit und Weitervermittlung an spezielle Beratungsstellen außerhalb der Kin- der- und Jugendhilfe (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Erziehungsberatung etc.), welche aufgrund des stark gestiegenen Fallaufkommens durch Familien aus der Wörnitzstraße in der davon betroffenen ASD-Region 9 mit den bestehenden Personalressourcen aktuell nicht mehr wahrge- nommen werden kann. Für die ASD-Region 8 wurde im Zuge der Personalbemessung zum Stel- lenschaffungsverfahren 2026 bereits eine 1,0 VK Soz.Päd. S14 beantragt, welche insb. für die Prä- ventionsarbeit im Wohnquartier Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße zum Einsatz kommen soll. | Übergangsweise (bis zur Schaffung einer weiteren Stelle für die ASD- Region 9) soll mit Besetzung der beantragten Stelle für die ASD- Region 8 diese in gleichen Anteilen für die Präventionsarbeit in beiden Wohnquartieren eingesetzt werden. Somit kann zeitnah eine Auswei- tung der Präventionsarbeit durch den ASD in beiden Wohnquartieren erfolgen. | Fugger-/ Zweig-/ Koll- witzstraße Wörnitzstraße |
| Personal: 1,0 VK Soz.Päd. (S14) (Kosten: 85.603 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Wörnitzstraße |
5. Erläuterung zum Beschluss
Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Ressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können nicht alle sozialen Probleme in den Quartieren gelöst werden. Die hier genannten Zusatzangebote sind aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe lediglich als zwingend erforderliche „Mindestanforderungen“ zu verstehen, um in einem ersten Schritt auf Problemlagen der dort lebenden Familien besser reagieren und akute Überlastungssituationen in den sozialen Diensten und Einrichtungen ein Stück weit abbauen zu können. Angebote der Gemeinwesenarbeit, welche die Kommunikation und Vernetzung sozialer Dienste und Angebote im Stadtteil sowie Ansprache und Beteiligung der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in und rund um die beiden Wohnanlagen unterstützen und moderieren sowie flankierende und aufeinander abgestimmte Prozesse der Sozialraumentwicklung unter Beteiligung aller relevanten Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind ebenfalls unabkömmlich.
Zusammengenommen umfassen die beschriebenen Ansatzpunkte dringende und kurzfristig erforderliche Interventionsmaßnahmen („Reparaturbetrieb“) zur Abmilderung sozialer Problemlagen, damit diese sich nicht weiter verschärfen. Deren Wirkung müssen einem Monitoring unterzogen und Bedarfe für weitere Entwicklungen unter Beteiligung der im Stadtteil tätigen Akteure sowie der Bewohnerschaft fortlaufend bewertet und im Bedarfsfall ergänzend eingeleitet werden.
Das Jugendamt wird mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur vorliegender Entscheidungsvorlage beauftragt, die in Kapitel 4 genannten Zusatzressourcen zur Ertüchtigung und Entlastung der Regeldienste- und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah in die Beratungen zum Haushalt 2026 einzubringen.