Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
25.09.2025
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Positionspapier: Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg Berichtvorlage J/025/2025 5 1.1 Bericht Positionspapier J/025/2025 9 * TOP Ö 2 Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial angespannten Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in Röthenbach West Sitzungsvorlage J/026/2025 16 2.1 Sachverhalt Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial 20 angespannten Wohnquartieren J/026/2025 TOP Ö 3 Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2026 und 2027 Sitzungsvorlage J/027/2025 33 3.1 Entscheidungsvorlage J/027/2025 37 TOP Ö 4 Tagespflege: Erhöhung der bezahlten Fehltage für Tagespflegepersonen Sitzungsvorlage J/028/2025 46 4.1 Entscheidungsvorlage J/028/2025 50 TOP Ö 5 Verbesserung der Angebote für Jugendliche im Stadtteil Kornburg Berichtvorlage J/029/2025 52 5.1 Sachverhalt J/029/2025 56 5.2 Karte J/029/2025 60 TOP Ö 6 Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Nürnberg Berichtvorlage J/030/2025 61 6.1 Bericht J/030/2025 65
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 25.09.2025, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Positionspapier: Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Bericht
Familien in Nürnberg J/025/2025
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
2. Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial Beschluss
angespannten Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in J/026/2025
Sündersbühl und Wörnitzstraße in Röthenbach West
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.08.2025
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
3. Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Beschluss
Nürnberg - Fortschreibung 2026 und 2027 J/027/2025
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
4. Tagespflege: Erhöhung der bezahlten Fehltage für Beschluss
Tagespflegepersonen J/028/2025
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
5. Verbesserung der Angebote für Jugendliche im Stadtteil Kornburg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.05.2025 J/029/2025
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
6. Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Bericht
Nürnberg J/030/2025
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen und der
SPD- Stadtratsfraktion vom 20.03.2025.
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2025,
öffentlicher Teil
8. Mitteilungen
9. Auflagen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff: Positionspapier: Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg
Anlagen: 1.1 Bericht Positionspapier
Bericht: Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Politik und Verwaltung können dafür sorgen, dass Nürnberg ein Ort ist, an dem junge Menschen sicher, gesund, gebildet und gehört aufwachsen. Dieses Papier skizziert zentrale Aufgaben und Themen, die die Kinder- und Jugendhilfe jetzt und in den kommenden Jahren in Nürnberg prägen werden. Es dient als Grundlage für fachliche Diskussionen und konkretes Handeln zugunsten junger Menschen und ihrer Familien.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Positionspapier:
Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Politik und Verwaltung können dafür sorgen, dass Nürnberg ein Ort ist, an dem junge Menschen sicher, gesund, gebildet und gehört aufwachsen. Dieses Papier skizziert zentrale Aufgaben und Themen, die die Kinder- und Jugendhilfe jetzt und in den kommenden Jahren in Nürnberg prägen werden. Es dient als Grundlage für fachliche Diskussionen und konkretes Handeln zugunsten junger Menschen und ihrer Familien.
Sicher aufwachsen – Schutz und Chancen sichern
- Kinderschutz und Krisenbewältigung: Unser Auftrag nach § 8a SGB VIII ist, jedes
Kind und jede jugendliche Person vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. Wir müssen Krisen früh erkennen, entschlossen handeln und Gefahren abwenden
- und so sicherstellen, dass es in Nürnberg weiterhin keine schwerwiegenden Fälle,
Skandale oder sozial massiv belastete Straßenzüge gibt. Dafür brauchen wir sowohl fachlich gut aufgestellte Teams als auch sichere, zweckmäßige und moderne bauliche Strukturen in unseren Einrichtungen. Diese hohe Qualität im Kinderschutz wollen wir halten und weiter ausbauen, damit junge Menschen in Nürnberg sicher und geschützt aufwachsen können.
- Jugendhilfe inklusiv: Jugendhilfe ist ein wichtiger Akteur, um Kindern und Jugendli-
chen mit und ohne Behinderung die Möglichkeiten eines gemeinsamen Aufwachsens und Lernens zu eröffnen. Auf lange Sicht streben wir einen Umbau der Angebotskonzepte, Organisationen und der Teams im Sinne einer inklusiven Jugendhilfe an.
- Erfolgreich erwachsen werden: Wir müssen alle jungen Menschen darauf vorberei-
ten, als selbstständige und mündige Personen in ihr Leben als Erwachsene zu starten. Das heißt: Sie an wichtigen Übergängen begleiten, Armuts- oder Kriminalitätskarrieren verhindern und Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit sichern. Wer heute Halt bekommt, ist morgen stark in Leben, Beruf und Gesellschaft.
- Für jede Situation eine Lösung: Auch für junge Menschen, die aus allen Systemen
fallen – sogenannte „Systemsprenger“ oder andere extreme Ausnahmefälle – wollen wir Lösungen finden und für sie einstehen. Individuelle und einfach zugängliche Angebote verhindern, dass sie für sich oder andere zur Gefahr werden, und geben ihnen die Chance auf eine positive Entwicklung. Das kostet heute, spart aber langfristig hohe Kosten und schützt die Gesellschaft.
- Starke Netzwerke ausbauen: Gute Jugendhilfe braucht starke Partner. Unser Auftrag
ist es, die Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege, der Polizei, dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, den Schulen und der Justiz weiter zu
stärken. Wichtig ist, diese Strukturen auf allen Entscheidungsebenen nachhaltig zu sichern und deren Kapazitäten auszubauen. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass junge Menschen in jeder Lebenslage die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
➡ Wenn wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen, dann müssen wir im Kinderschutz schnell und professionell handeln und Krisen früh abwenden.
➡ Wenn wir wollen, dass junge Menschen in allen Lebensbereichen uneingeschränkt teilhaben können, muss nicht nur die Jugendhilfe, sondern müssen auch Bezirk, Schule und Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten.
➡ Wenn wir wollen, dass junge Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden, dann müssen wir möglichst früh und präventiv ansetzen und ihnen an allen wichtigen Übergängen Halt und Chancen geben.
➡ Wenn wir extreme Einzelfälle nicht sich selbst überlassen wollen, dann brauchen wir passgenaue Lösungen und starke Strukturen und Netzwerke – für die Jugendlichen, ihre positive Entwicklung und Sicherheit genauso wie für die Gesellschaft.
Früh starten – Gute Bildung, Betreuung und Erziehung sichern
- Verlässliche Betreuung: Eltern brauchen Planungssicherheit, Kinder gute Entwick-
lungschancen, nicht zuletzt um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Stabile Teams, gute Ausstattung und genug Plätze in allen Stadtteilen und Betreuungsformen sind dafür entscheidend. Auskömmliche Personalschlüssel, verlässliche Vertretungen, Investitionen in Ausbildung sowie verbindliche Qualitätsstandards müssen sichergestellt sein. Besonders für das Grundschulalter ist der weitere Ausbau der Betreuungsplätze dringend, da hier der Bedarf hoch, das Angebot knapp und die begleitete Förderung der Kinder besonders wichtig ist.
- Bezahlbare Kinderbetreuung für alle: Kinderbetreuung darf kein Luxus sein, sondern
muss für alle Familien – unabhängig vom Einkommen – bezahlbar und zugänglich bleiben. Gebühren dürfen keine Hürde sein, damit jedes Kind die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe hat. Eine stabile und auskömmlich finanzierte Kitalandschaft mit einer Trägervielfalt und den städtischen Kitas als Grundversorger und Ausfallbürge sorgt für Wahlfreiheit der Familien und für Qualität. Dafür müssen nicht nur kommunale Mittel gezielt eingesetzt, sondern auch der Freistaat und der Bund in die Pflicht genommen werden, um den Ausbau und die Sicherung von Plätzen in allen Stadtteilen in Nürnberg zu unterstützen – von der Krippe bis zum Ganztag.
- Bildung von Anfang an: Frühkindliche Bildung, Sprachförderung und Partizipation
sind Schlüssel für Chancengleichheit junger Menschen. Kitas in Nürnberg stehen vor wachsenden Anforderungen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Erwartungen, Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Um darauf pädagogisch zu reagieren, bedarf es gezielter Maßnahmen: Dazu gehört die Stärkung der Themenfelder Sprache, Qualitätsentwicklung sowie Inklusion durch Konzepte, Fortund Weiterbildung, Teamentwicklung und Reflexion. Teams, die sich aus verschiedenen Berufsfeldern wie pädagogischen Fachkräften, Kinderpflegerinnen und -pflegern,
der Heilerziehung oder auch dem Pflegebereich zusammensetzen und durch Zusatzqualifikationen – etwa in Sprache, Ernährung, Bewegung oder Musik – ergänzt werden, sorgen für eine hohe Betreuungsqualität und Vielfalt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Kinderrechte und der Förderung der Partizipation der Kinder, bei allen sie betreffenden Belangen.
- Ganztag mit Qualität: Hortangebote, auch und gerade in altersübergreifenden Häu-
sern für Kinder, betreuen nicht nur, sondern stärken Kinder in ihrer Persönlichkeit und begleiten Lernwege – Grundlage hierfür ist ein pädagogisch und qualitativ hochwertiges Umfeld, das weiter ausgebaut und konzeptionell stetig weiterentwickelt wird. Die Sicherung guter Rahmenbedingungen und eine adäquate personelle Ausstattung inklusive deren Aus- und Fortbildung sind erfolgskritische Faktoren. Auch schulischer Ganztag, Angebote mit kürzeren Betreuungszeiten am frühen Nachmittag und Ferienbetreuung müssen sich einem Qualitätsanspruch an die Förderung und Begleitung der Kinder stellen, der dem jeweiligen Bedarf und Umfang entspricht. Nürnberger Kinder und Eltern profitieren bereits von einem breiten Angebot und innovativen Konzepten, für die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf Ganztagsbildung muss dieser Weg der gemeinsamen Verantwortung von Jugendhilfe und Schule weiter beschritten werden. Nürnberg muss auch die staatliche Mitverantwortung für Ganztagsbildung in Bayern auf Landesebene weiterhin mit Nachdruck einfordern und in den schulischen Strukturen vor Ort verankern.
- Innovative Konzepte: Neue pädagogische Ideen, digitale Lernmöglichkeiten und
nachhaltiges Handeln müssen weiter gefördert werden. Die Kinderbeteiligung an neuen Bauvorhaben oder kooperative Formen der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule sind innovative und erfolgsversprechende Konzepte. Gleichermaßen bedeutsam ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kitas zu inklusiven Einrichtungen sowie das Wiederbeleben der Übergangskonzepte zwischen Kita und Schule, um Kinder gut in der Schule ankommen zu lassen. Die Nürnberger Kita-Landschaft nutzt dafür ihr starkes Netzwerk.
- Sprache als Schlüssel: In einer Stadt wie Nürnberg, in der weit über die Hälfte der
Menschen eine internationale Geschichte hat, ist Sprachbildung ein zentraler Baustein für gleiche Chancen. Kindertageseinrichtungen legen dafür das Fundament – vor allem, weil Kinder hier im Kita-Alltag ganz selbstverständlich und alltagsnah die deutsche Sprache erlernen. Gerade bei Kindern aus Familien mit Migrationsgeschichte werden so oft die entscheidenden Fähigkeiten vermittelt, die für einen erfolgreichen Start in die Schule notwendig sind. Gleichzeitig gehört dazu auch die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit als Ressource unserer vielsprachigen Stadtgesellschaft und die Stärkung der Sprachkompetenzen auch in den Herkunftssprachen. Die vorhandenen Ansätze durch Elternbegleitung oder Familienzentrumsarbeit leisten dazu einen nachweisbaren Anteil und müssen auch weiterhin gefördert werden.
➡ Wenn uns gute und verlässliche Kitas wichtig sind, dann müssen wir weiterhin in Personal, Qualität und Innovation investieren.
➡ Wenn wir allen Kindern gleiche Chancen geben wollen, dann müssen wir Betreuungsplätze für alle Familien sichern – bezahlbar, wohnortnah und in hoher Qualität und Vielfalt.
➡ Wenn Schulkinder Nachmittage und Ferien in einer anregenden Lern- und Freizeit-
umgebung verbringen sollen, dann müssen Jugendhilfe und Schule gemeinsam anpa-
cken.
➡ Wenn wir die gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe aller Nürnberger Familien auch weiterhin sicherstellen wollen, dann müssen Familien aktiv beteiligt und in die Angebote der Kitas eingebunden werden.
Stark aufwachsen – Beteiligung, Räume und Unterstützung sichern
- Partizipation und Mitgestaltung: Kinder und Jugendliche müssen in allen sie betref-
fenden Themen beteiligt werden – von Freizeitangeboten bis hin zur Stadtentwicklung. Da Minderjährige nicht wählen können, brauchen sie Erwachsene, die ihre Anliegen aufgreifen und in politische Entscheidungen einbringen. Bewährte Formen wie Kinderkommission, Kinderversammlungen oder die Partizipationsstrukturen von laut! sollen gesichert, ausgebaut und digital weiterentwickelt werden. Eine verlässliche Ressourcenausstattung ermöglicht es, Anliegen der jungen Menschen sichtbar zu machen und transparent umzusetzen. Wenn junge Menschen erleben, dass ihre Meinung zählt und ihr Handeln etwas verändert, entwickeln sie das Gefühl: Ich kann etwas bewegen!
- Räume und Freiräume: Junge Menschen brauchen sichere, attraktive und konsum-
freie Orte –Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Spielplätze, Spielhöfe und Parks, Sportanlagen – sowie Freiräume im übertragenen Sinn, um sich auszuprobieren und zu entfalten. Gerade in einer Großstadt wie Nürnberg, die immer dichter bebaut wird und kaum noch Freiräume bietet, muss Stadtentwicklung konsequent die Bedürfnisse der jungen Generation berücksichtigen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, öffentliche Flächen temporär zu nutzen und bei der Gestaltung mitzuwirken.
- Entfaltung der Persönlichkeit: Kinder und Jugendliche sollen ihre Interessen entde-
cken, Fähigkeiten entwickeln und Orientierung finden. Es gibt nicht „die Jugend“ – jedes Kind und jeder junge Mensch hat eigene Bedürfnisse, Interessen und Talente, die gesehen und gefördert werden müssen. Dafür brauchen sie Unterstützung, Förderung und Vorbilder, die ihnen helfen, ihren Weg zu finden und Selbstbewusstsein aufzubauen. Die Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an den Lebenswelten junger Menschen und bietet ein breites Spektrum an Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse – von Tanzgruppen über Kreativ- und Sportangebote bis hin zu thematischen Treffs. Diese Vielfalt ist wichtig, damit alle jungen Menschen einen Platz finden, an dem sie sich zugehörig fühlen und wachsen können.
- Starke Strukturen: Kinder- und Jugendeinrichtungen, Aktivspielplätze, Streetwork, Ju-
gendverbände und Vereine sind zentrale Bausteine der starken Nürnberger Jugendarbeit und müssen erhalten und gestärkt werden. Sie brauchen stabile Finanzierung, gute Ausstattung und politische Rückendeckung, um verlässlich und langfristig arbeiten zu können. Das schließt auch die Sanierung bestehender Einrichtungen und den kontinuierlichen, stadtweiten Ausbau ein.
- Prävention stärken: Frühe Unterstützung entlastet Kinder, Familien sowie die Stadt-
gesellschaft und ihre Institutionen. Dazu gehören Angebote wie Jugendsozialarbeit an
Schulen, Medienkompetenzförderung, politische Bildung, Radikalisierungsprävention, Sucht- und Gewaltprävention. Erfolgreiche Prävention braucht ein starkes Nürnberger Netzwerk aus Jugendhilfe, Schule, Polizei, Gesundheitswesen und weiteren Partnern. Die Bedarfsplanung muss kontinuierlich fortgeschrieben und die Angebote ausgebaut werden, um eine flächendeckende und verlässliche Unterstützung sicherzustellen.
- Eltern stärken und fit machen: Eltern tragen die Hauptverantwortung für ihre Kinder
und brauchen dafür Wissen, Austausch und Unterstützung. Familienbildung, Erziehungsberatung, das Angebot der Frühen Hilfen und niedrigschwellige Hilfen unterstützen dabei, Herausforderungen früh zu meistern und auch in den schwierigen Phasen des Heranwachsens Unterstützung zu finden. Mit der neuen „Kampagne Erziehung 4.0“ könnten – ausreichende Ressourcen vorausgesetzt – zentrale Themen wie Erziehung, Familie, Aufwachsen und Spielräume stärker öffentlich vermittelt und mit den sozialpädagogischen Basisangeboten verknüpft werden.
- Parteinahme für die Rechte Jugendlicher: Junge Menschen sind eine Minderheit in
unserer alternden Gesellschaft. Individuell wie kollektiv werden hohe Erwartungen an sie gestellt – für Schule, Ausbildung und Beruf, für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und das Funktionieren unserer Gesellschaft. Zugleich ist ihre Zukunft durch große globalen Krisen belastet – Klimakrise, Gefährdung des Weltfriedens, Erschütterung der demokratischen Systeme. Diese große Herausforderung steht im schmerzhaften Widerspruch zur Unterrepräsentanz im politischen Diskurs und einer zum Teil negativen Sichtweise auf Jugendliche und ihre Lebensweisen. Wir älteren Generationen sind aufgefordert, für die Rechte junger Menschen im Hier und Jetzt aktiv einzutreten, ihnen Gehör zu verschaffen und die Interessen der jungen Generation wirksam zu vertreten.
➡ Wenn wir wollen, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen, dann müssen wir ihnen echte Beteiligung geben – sichtbar, verbindlich und auf Augenhöhe.
➡ Wenn wir wollen, dass Kinder und Jugendliche ihre Stadt als Lebensort erleben und sich zu selbstbewussten, verlässlichen Persönlichkeiten entwickeln, müssen wir ihnen Räume und Freiräume schaffen.
➡ Wenn wir Probleme gar nicht erst groß werden lassen wollen, dann müssen wir Prävention ausbauen – in Schulen, im Sozialraum und im digitalen Leben.
➡ Wenn wir wollen, dass Kinder gut aufwachsen, dann müssen wir Eltern stark machen
- mit Wissen, Beratung und Rückenwind im Alltag.
➡ Wenn wir wollen, dass junge Menschen positiv in die Zukunft blicken und die Welt von morgen gestalten, dann müssen wir ihre Interessen im Hier und Jetzt wirksam zu Gehör bringen und bei Interessenkonkurrenzen in der Stadtentwicklung und im Haushalt priorisieren.
Effektiv und nachhaltig – eine Verwaltung, die wirkt
- Bürokratie abbauen, Verwaltung schlanker machen: Bürgerinnen und Bürger er-
warten einfache, schnelle und verständliche Abläufe. Dafür müssen wir Verwaltungsprozesse verschlanken, unnötige Hürden abbauen und stärker digital arbeiten.
Weniger Papier, weniger Umwege und klare Zuständigkeiten sparen Zeit, Geld und Nerven – für die Stadtgesellschaft ebenso wie für unsere Mitarbeitenden.
- Bürgerdienstleistungen vereinfachen: Wer Unterstützung braucht, muss sie ohne
lange Wartezeiten und komplizierte Verfahren bekommen. Das gilt besonders für junge Menschen und Familien, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Deshalb wollen wir Antragswege vereinfachen, digitale Angebote wie Onlineformulare und Upload-Funktionen ausbauen und Prozesse mit digital kompetenten Mitarbeitenden so gestalten, dass Hilfe verlässlich, zügig und rechtssicher ankommt.
- Persönlicher Kontakt im Stadthaus Q: Viele Anliegen lassen sich am besten im per-
sönlichen Gespräch klären. Im neuen hochmodernen Stadthaus Q schaffen wir einfache Zugangswege, wollen uns Zeit für direkte Gespräche nehmen und auch ohne Termin erreichbar sein. So bauen wir Hemmschwellen ab, überwinden Sprach- und Bildungsbarrieren und stellen sicher, dass keine Familie und kein Kind oder Jugendlicher mit einem Anliegen verloren geht. Die Nähe zu anderen städtischen Ämtern nutzen wir für schnelle Abstimmungen und kurze Wege.
- Nachhaltig handeln – Vorbild sein: Bürgerinnen und Bürger wünschen sich von ihrer
Verwaltung, dass sie verantwortungsvoll mit Ressourcen umgeht. Das heißt: umweltfreundliche Beschaffung, energieeffiziente Gebäude, klimafreundliche Arbeitsweisen und digitale Lösungen, die Wege und Material sparen. Nachhaltigkeit ist dabei auch ein Bildungsauftrag in den Einrichtungen, bei der pädagogischen Arbeit – wir wollen zeigen, wie verantwortliches Handeln im Alltag aussieht und welchen Beitrag jede und jeder leisten kann.
➡ Wenn wir wollen, dass Verwaltung Vertrauen schafft und Hilfe schnell ankommt, dann müssen wir Bürokratie abbauen und Abläufe und Anträge verständlich, einfach und digital möglich machen.
➡ Wenn wir wollen, dass Menschen sich vertrauensvoll an uns wenden, dann müssen wir persönlichen Kontakt ermöglichen – auch in einer digitalen Welt.
➡ Wenn wir wollen, dass Nürnberg nachhaltig handelt, dann muss die Verwaltung selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Fazit
Die Jugendhilfe Nürnberg hat sich immer als aktive Gestalterin verstanden, die sich bewusst einmischt, Position bezieht und Verantwortung übernimmt – und damit oft Erfolg gehabt. Auch künftig braucht es in Verwaltung, Politik und Gesellschaft entschlossenes Engagement für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Dieses Papier zeigt, welche Gestaltungsmöglichkeiten es im bestehenden rechtlichen Rahmen gibt, wie politische Schwerpunkte gesetzt und von uns als Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit dem Jugendamt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können. Die
Fokussierung auf Kernanliegen und konkrete Maßnahmen bietet klare Orientierung – und macht zugleich die Leistungsbreite der Jugendhilfe in Nürnberg sichtbar.
Mit der Anbindung an die Leitplanken der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)1 und den Orientierungsrahmen2 leistet es einen Beitrag zur Umsetzung der gesamtstädtischen Zielen. Die Perspektiven sollen Orientierung geben, vor allem aber den fachlichen Austausch anregen und die gemeinsame Weiterentwicklung durch Politik, Verwaltung, freie Träger und Verbände fördern.
1 https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/nachhaltiges_nbg.html 2 https://www.nuernberg.de/internet/sozialreferat/orientierungsrahmen.html
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial angespannten
Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in
Röthenbach West
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.08.2025
Anlagen: Antrag_soziale Untersstuetzung-Stadtteile_SPD 2.1 Sachverhalt Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial angespannten Wohnquartieren
Sachverhalt (kurz): Die Entscheidungsvorlage befasst sich mit den sozial angespannten Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in Röthenbach West und nimmt dabei Stellung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.08.2025.
Neben einer Bestandsaufnahme zur aktuellen Lage und den Herausforderungen in beiden Wohnquartieren werden Handlungsbedarfe und Ansatzpunkte für eine sozial nachhaltigere Quartiersentwicklung skizziert und dabei im Besonderen auf den Beitrag der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. Die Verwaltung benennt erforderliche Zusatzressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um kurz-, mittel- und langfristig auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien vor Ort besser reagieren und bestehende Überlastungen in den Regeldiensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abbauen zu können. Zur Bereitstellung der dringend erforderlichen Zusatzressourcen liegt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Beschlussvorlage vor.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen Leitlinie 9: Stadtentwicklung, Wohnen und Nachbarschaft sozial gestalten
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, um auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien in den Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in Röthenbach West zu reagieren und den Folgen sozialer Segregationsprozesse wirksamer entgegentreten zu können.
Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt, die erforderlichen Mittel zum Haushalt anzumelden. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.
Herausforderungen und soziale Infrastrukturbedarfe in den sozial angespannten
Wohnquartieren Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße in Sündersbühl und Wörnitzstraße in
Röthenbach West
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.08.2025
1. Einleitung
Die Entscheidungsvorlage befasst sich mit den Herausforderungen und sozialen Infrastrukturbedarfen in den sozial angespannten Wohnquartieren „Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße“ in Sündersbühl und „Wörnitzstraße“ in Röthenbach West und nimmt dabei Stellung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.08.2025.
Diese beiden Wohnquartiere reihen sich ein in eine Anzahl weiterer Neubauprojekte (u.a. Lichtenreuther Zeile, Regensburger Viertel, Monopol 491, Schocken-Carré, Wandererstraße), die jüngst in Nürnberg realisiert wurden bzw. im Entstehen sind und allesamt einen außergewöhnlich hohen Anteil an einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EOF) aufweisen. Dies ist zunächst eine sehr positive Entwicklung für Nürnberg, da der Nachfragedruck nach günstigem Wohnraum für Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen hoch ist und Familien mit (mehreren) Kindern in besonderer Weise davon profitieren. Begünstigt und auch nochmals beschleunigt wurde diese Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit durch die Krise in der Bauwirtschaft. Seitdem ist die Nachfrage nach staatlicher Wohnraumförderung sprunghaft angestiegen und eine Vielzahl von Wohnbauvorhaben wurden im Sinne einer höheren Quote an geförderten Wohnungen kurzfristig nochmals umgeplant. Für Quartiere mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an gefördertem Wohnbestand ergeben sich aber auch soziale Herausforderungen, insbesondere dann, wenn diese Wohnanlagen in bereits hoch verdichteten und sozial angespannten Stadtteilen entstehen und große Areale in sehr kurzer Zeit belegt werden. Solche Wohnanlagen sind gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die von Armut bedroht bzw. konkret betroffen sind, darunter auch viele (kinderreiche) Familien mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf durch soziale Dienste und Einrichtungen. Viele von ihnen haben Zuwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund, oft ist die bezogene Wohnung die erste nach der Gemeinschaftsunterbringung. Die bestehenden sozialen Infrastrukturen in den umliegenden Stadtteilen können die damit verbundenen Anforderungen an Beratungs-, Unterstützungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote nicht auffangen, sondern müssen bedarfsgerecht mitwachsen und weiterentwickelt werden.
Besondere Herausforderungen bestehen mit Blick auf die beiden Wohnquartiere in der „Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße“ und „Wörnitzstraße“. Bereits kurz nach dem Erstbezug kam es hier zu Problemanzeigen seitens der unmittelbaren Nachbarschaft, den Bürgervereinen, Stadtteilarbeitskreisen und Fachkräften aus den sozialen Regeldiensten und Einrichtungen. Der Stadtteil rund um die Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße steht mit den dort beobachtbaren Begleiterscheinungen der sozialen Segregation zudem aktuell im Fokus der medialen Berichterstattung. Als unmittelbare Reaktion auf die Problemanzeigen wurden durch den Geschäftsbereich Ref. V so genannte Seismografentreffen zu den oben genannten Quartieren durchgeführt. Konkret wurden die Herausforderungen mittels Daten und Rückmeldungen der vor Ort tätigen Fachkräfte aus den sozialen Regeldiensten sowie Bildungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen die Problemlagen näher analysiert und mögliche Lösungen erarbeitet. Auch fand bereits eine vertiefte Behandlung in Stadtteilarbeitskreisen sowie in verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Workshops statt, um die Situation vor Ort zu verbessern.
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den o.g. Prozessen werden im Folgenden dargestellt:
-
Kapitel 2 gibt eine Übersicht zur aktuellen Lage und Herausforderungen in den Quartieren.
-
Kapitel 3 skizziert Handlungsbedarfe und Ansatzpunkte für eine sozial nachhaltigere
Quartiersentwicklung und geht dabei im Besonderen auf den Beitrag der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ein.
- Kapitel 4 benennt erforderliche Zusatzressourcen für die Regeldienste und Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe, um kurz-, mittel- und langfristig auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien in den beiden Wohnquartieren besser reagieren und bestehende Überlastungen in den Regeldiensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abbauen zu können.
- Kapitel 5 erläutert die Beschlussvorlage zur Bereitstellung der dringend erforderlichen Zu-
satzressourcen für die Kinder- und Jugendhilfe.
2. Aktuelle Lage und Herausforderungen in den Quartieren
Beide Wohnanlagen befinden sich im Südwesten Nürnbergs. Dort gibt es nahezu ausschließlich geförderte Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dementsprechend sind die Wohnanlagen gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die von Armut bedroht bzw. konkret betroffen sind. Nur jeweils etwa ein Drittel der dortigen Bewohnerschaft bestreitet seinen Lebensunterhalt aktuell allein aus Arbeitseinkommen oder Rente. Auch der Anteil von Einwohnenden mit Zuwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund ist hoch, die Bevölkerungsstruktur folglich kulturell sehr divers.
Die Wohnanlage Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße umschließt einen begrünten Innenhof mit Spiel- und Erholungsflächen. Im Erdgeschoss befinden sich drei (zum aktuellen Zeitpunkt) leerstehende Gewerbeeinheiten. Integriert in den Wohnungsbau befindet sich ein städtisches Haus für Kinder mit zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen. Von den insg. 215 Wohneinheiten sind nur 30 frei finanziert. Von den 185 EOF-Wohneinheiten haben 92 einen Belegungsvorbehalt „kinderreiche Familien“ (mind. drei Kinder bzw. junge Erwachsene im Kindergeldbezug). Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen 46 qm und 134 qm, haben aufgrund des Belegungsvorbehalts aber vorwiegend größere Grundrisse und einen Schwerpunkt auf 4-5-Zimmer-Wohnungen. Dementsprechend sind von den rund 800 Einwohner/-innen über die Hälfte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (= Personen mit Kindergeldbezug).
In der Wörnitzstraße wurden drei Mehrfamilienhäuser mit insg. 116 EOF-Wohnungen errichtet. Frei finanzierte Wohnungen, Gewerbeflächen oder soziale Infrastruktur im Objekt gibt es hier nicht. Es gibt 80 3-Zimmer-Wohnungen und 36 4-Zimmer-Wohnungen; letztere sind ebenfalls für kinderreiche Familien nach oben geltender Definition gefördert. Von den knapp 450 Bewohner/-innen sind ebenfalls über 50% Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kindergeldbezug.
Seit dem Erstbezug sind bzgl. beider Wohnanlagen Problemanzeigen mit zunehmender Intensität von den Bewohnenden selbst, der unmittelbaren Nachbarschaft, den Bürgervereinen, Stadtteilarbeitskreisen und Fachkräften aus Kitas und Schulen sowie den sozialen Diensten und Einrichtungen vorgebracht worden. Gegenstand der Problemanzeigen sind soziale Konflikte in der Wohnanlage (u.a. Zunahme von Polizeieinsätzen aufgrund von Familienkonflikten, Nachbarschaftsstreits und Sachbeschädigungen), Vermeidung der Nutzung von Gemeinschaftsanlagen aufgrund eines zunehmend eingeschränkten Sicherheitsgefühls bei der Bewohnerschaft (insbesondere in der Wohnanlage der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße), Müllablagerungen und Verschmutzung, Mietschulden, fristlose Kündigungen sowie Spannungen mit der restlichen Stadtteilbevölkerung. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch ungünstige Faktoren im direkten Umfeld. Beide Wohnanlagen befinden sich in bereits stark verdichteten Stadtgebieten mit viel Veränderungsdynamik durch Wohnraumentwicklung und Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren. Soziale Infrastrukturen konnten mit dieser Entwicklungsdynamik, insbesondere bedingt durch den umfassenden geförderten Wohnungsbau und die damit verbundenen Herausforderungen, nicht schnell genug adäquat mitwachsen. Die Wohnanlage in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße ist zudem in einem insgesamt sozial angespannten Stadtteil verortet. Weiterhin befinden sich im direkten Wohnumfeld der Fuggerstraße eine Obdachlosenwohnanlage sowie bald zwei staatliche AnkER-Zentren für Geflüchtete und mehrere kleinere Obdachlosenpensionen bzw. Unterkünfte für Geflüchtete. Und auch der umgebende Stadtteil (Röthenbach West) der Wohnanlage in der Wörnitzstraße ist in Teilen ein sozial angespanntes Gebiet.
Überdurchschnittlich viele der dort lebenden Kinder zeigen Auffälligkeiten bei der kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Familien benötigt Unterstützung und Begleitung durch soziale Dienste und Einrichtungen, sowohl zur Bewältigung ihres Lebensalltags als auch ihrer Erziehungsaufgaben. Erhöhter Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht insbesondere bei den neu nach Nürnberg zugewanderten bzw. geflüchteten Familien aufgrund von Sprachbarrieren, unzureichender Kenntnis hiesiger Unterstützungssysteme, kultureller Unterschiede bezüglich der Vorstellungen zur Erziehung von
Kindern, Bewältigung fluchtbedingter Traumata sowie unklarer Bleibeperspektiven, welche die individuellen Integrationsbemühungen beeinflussen.
Dies fordert und überfordert die sozialen Dienste und Bildungseinrichtungen zunehmend. In und rund um beide Wohnanlagen können daraus soziale Segregationsprozesse erwachsen, wenn soziale Konflikte innerhalb der Wohnanlage zunehmen. Dies kann dazu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner zunehmend vom Rest der Stadtteilbevölkerung ausgegrenzt und stigmatisiert werden. Dies erschwert soziale Durchmischungsbemühungen. und hat ein negatives Image des Stadtteils sowie seiner Einrichtungen zur Folge. Dem muss zügig und wirksam entgegengesteuert werden. Entwicklungen in anderen Großstädten in und außerhalb von Deutschland zeigen, dass ohne zusätzliche Bemühungen und Ressourcen für solche Quartiere hohe Folgekosten für ordnungs- und sozialpolitische Interventionen sowie die Zunahme sozialer Spaltung entstehen.
3. Handlungsbedarf und Ansatzpunkte für eine sozial nachhaltigere Quartiersent-
wicklung
Um gegenzusteuern, sind umfassende und ineinandergreifende Maßnahmen erforderlich, die sowohl die strukturellen Ursachen als auch die individuellen Bedarfe der Bewohnerschaft berücksichtigen. In Seismografentreffen, Stadtteilarbeitskreisen sowie weiteren Workshops und Abstimmungsrunden wurden von den beteiligten Stadtteilinstitutionen (Kitas, Schulen, soziale Dienste und Einrichtungen) sowie Ämtern (Jugendamt, Sozialamt, KuF, SchA, OA BgA/KoMit und BgA/SE) drei Ansatzpunkte zur Unterstützung einer nachhaltigeren Quartiersentwicklung herausgearbeitet.
Demnach bedarf es 1. einer verbesserten Ressourcenausstattung der sozialen Regelangebote und Dienste, 2. der Etablierung einer flankierenden Gemeinwesenarbeit und 3. der Weiterentwicklung der Prozesse zur Sozialraumentwicklung auf Verwaltungsebene.
Zu 1) Soziale Regelangebote und Dienste
In einem Wohnquartier arbeiten eine Vielzahl sozialer Regelangebote und Dienste Hand in Hand, um eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung der Bewohnerschaft sicherzustellen. Mit Blick auf Kinder, Jugendliche und deren Familien sind hier vorrangig Kitas und Schulen, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Frühe Hilfen, der Allgemeine Sozialdienst sowie weitere wichtige Beratungsangebote wie z.B. der Migrations- und Integrationsberatung zu nennen. Zudem stellt der Sozialpädagogische Fachdienst des Sozialamts eine wichtige Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung der Bewohnerschaft in Haushalten ohne Kinder dar.
In Wohnquartieren, in denen überproportional viele Kinder auf dichtem Raum leben und die soziale Durchmischung nicht mehr ausgewogen ist, kommen die Regelangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe mit der üblichen Ressourcenausstattung schnell an ihre Grenzen. In Bezug auf die beiden Wohnanlagen in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie Wörnitzstraße verweisen diese auf eine bereits bestehende akute Überlastungslage:
- In Bereich der Kindertagesbetreuung besteht zum einen noch dringender Ausbaubedarf
an Betreuungsplätzen, allen voran in Röthenbach, wo schon vor dem Neubaubezug der geförderten Wohnungen in der Wörnitzstraße die Versorgungslage angespannt war1. Zum anderen haben die spezifischen Anforderungen und Unterstützungsbedarfe von Kindern und deren Familien aus beiden Wohnanlagen die davon betroffenen Kitas an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Mit den bestehenden Rahmenbedingungen kann man den Herausforderungen im Kita-Alltag nur unzureichend begegnen. Diese Belastung führt auch
1 Entsprechende Ausbauplanungen zur Verbesserung der Versorgungslage sind bereits in Umsetzung (siehe Bericht „Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zum Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025)
zu erhöhten Krankenständen und hoher Fluktuation in den Kitas, was deren Handlungsmöglichkeiten zusätzlich begrenzt. Zusätzliche Angebote und Ressourcen zur individuellen Unterstützung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und dem Ausbau der Familienarbeit (insbesondere mit den Familien mit Zuwanderungsgeschichte bzw. Fluchthintergrund) sind dringend notwendig, ebenso eine intensive Begleitung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule durch beide pädagogische Systeme.
- Ähnliche Herausforderungen zeigen sich im Schulalltag. Schulleitungen und Lehrkräfte
verweisen auf zum Teil fehlende Sprachkenntnisse und mangelnde Schulreife bei den Kindern, sprachbedingte Barrieren zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern und in Teilen fehlende Ressourcen und Kompetenzen für Lernunterstützung durch die Familien. Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen bestätigen die Herausforderungen mit dem Verweis auf den hohen Bedarf an einzelfallbezogener Hilfe an den betroffenen Schulstandorten (Carl-von-Ossietzky Grundschule und Mittelschule in Sündersbühl sowie Birkenwald-Grundschule und Robert-Bosch-Mittelschule in Röthenbach). Zur Verminderung von Konflikten sowie der Verbesserung des Klimas an den Schulstandorten bedarf es zusätzlicher sozialpädagogischer Gruppenangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche aus den beiden Wohnanlagen.
- Die bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit haben ebenfalls ihre Ka-
pazitätsgrenzen erreicht. Die Kinder- und Jugendhäuser Bertha in Sündersbühl und Mikado in Röthenbach sind stark ausgelastet und fangen zum Teil auch Versorgungslücken aus anderen Aufgabenfeldern (z.B. durch Angebote zur Mittagsbetreuung für Grundschulkinder) mit auf. Die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten reichen nicht aus, um den gestiegenen Bedarfen aus den beiden Wohnquartieren adäquat begegnen zu können. Insbesondere mangelt es an Angeboten der aufsuchenden und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in den Wohnanlagen bzw. rund um sie herum.
- Aus der Bewohnerschaft beider Wohnanlagen resultieren auch steigende Zahlen an Rat-
suchenden für Angebote der Erziehungs- und Familienberatung. Mit den bestehenden Ressourcen können diese Bedarfe nur mit längeren Wartezeiten bedient werden. Zudem befinden sich die zuständigen Standorte der Erziehungsberatung (Phillipp-Koerber-Weg 2 für die Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße und Fürreuthweg 95 Familien aus der Wörnitzstraße) nicht in unmittelbarer Nähe beider Wohnanlagen, was ein Zugangshemmnis darstellt. Für die Zielgruppe dieser Wohnanlagen bedarf es zugehender Angebote i.S. einer aufsuchenden Erziehungs- und Familienberatung, damit angespannte Familiensysteme entlastet, das innerfamiliäre und das außerfamiliäre Miteinander verbessert und im Bedarfsfall zwischen Familien und anderen Unterstützern im sozialen Nahraum zeitnah und zielgerichtet vermittelt werden kann. Für einen entsprechenden Ausbau solcher Angebote vor Ort stehen aber bislang keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung.
- Gleiches gilt für Angebote der Frühen Hilfen, welche analog der Erziehungs- und Famili-
enberatung vorrangig präventiv ansetzen und auf eine frühzeitige Unterstützung und Begleitung setzen (z.B. Vermittlung von Sicherheit im Umgang mit dem Säugling, Stärkung von Bindung und Erziehung, Anbindung an das Netzwerk Frühe Hilfen, Vernetzung vor Ort mit anderen Familien), bevor umfangreicherer Hilfe- oder Interventionsbedarf durch die Kinder- und Jugendhilfe entsteht. Auch hier bedarf es zusätzlicher Ressourcen für eine bedarfsgerechte Vermittlung von Gesundheitsfachkräften vor Ort sowie wohnortnaher Angebote für Eltern.
- Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) hat den Auftrag, frühzeitig und präventiv auf die Be-
dürfnisse und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu reagieren. Der ASD ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, um das Wohl des Kindes zu sichern. Dabei arbeitet er präventiv, indem er Familien berät, unterstützt und bei Bedarf auch präventive Maßnahmen einleitet, um eine Gefährdung abzuwenden. Der präventive Auftrag umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung von Familien, die Förderung der Erziehungskompetenz sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Institutionen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Entwicklung und das Wohl der Kinder zu sichern und Gefährdungen zu vermeiden. Dieser präventive Auftrag des ASD gemäß § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) kann aufgrund des stark gestiegenen
Fallaufkommens durch den Neubezug beider Wohnquartiere bisher nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden. Für die Sozialregion 8, in deren Zuständigkeitsbereich auch die Wohnanlage Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße fällt, wurde bereits im Zuge der Personalbemessung aufgrund des gestiegenen Fallaufkommens eine Stellenschaffung für 2026 angemeldet. Da der Bezug der Wohnanlage in der Wörnitzstraße erst später stattfand, steht hier eine Anpassung der Personalressourcen für die zuständige Sozialregion 9 noch aus.
- Aufgrund des hohen Anteils von Einwohnenden mit Zuwanderungsgeschichte und Flucht-
hintergrund sowie der kulturell vielfältigen Bevölkerungsstruktur sind in diesem Zusammenhang auch migrationsspezifische Beratungsangebote wichtig, die bei der Integrationsarbeit unterstützen. Die vielfältigen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden überwiegend von Trägern der freien Wohlfahrtspflege bereitgestellt und unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien sowie rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Zielgruppen. Exemplarisch zu nennen sind die durch den Bund finanzierten Beratungsangebote für zugewanderte Menschen – der Jugendmigrationsdienst (JMD) und die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) – sowie die durch den Freistaat Bayern geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB), die sich überwiegend in der Innenstadt befinden. Für die beiden Wohnquartiere wird jedoch der Bedarf an „aufsuchender Migrationsarbeit“ bzw. einer Dezentralisierung der Migrationsberatung immer wieder als dringend genannt. Am Beispiel des Stadtteils Röthenbachs sucht Ref. V aktuell im Rahmen der Steuerungsgruppe „Beratungsstruktur für Zugewanderte“ nach Partnern für ein entsprechendes dezentrales Pilotprojekt. Zudem soll geprüft werden, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine solche Maßnahme auf weitere Quartiere – wie beispielsweise rund um die Fuggerstraße – erweitert bzw. übertragen werden kann. Eine Herausforderung besteht darin, eine Beratungsform zu identifizieren, die sowohl den Anforderungen der unterschiedlichen Förderrichtlinien als auch der jeweiligen Zielgruppendefinition entspricht und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Unterstützung der Ratsuchenden ermöglicht. Um sicherzustellen, dass aufgrund von Fördereinschränkungen keine Personen unversorgt bleiben, ist eine stärkere Einbindung der allgemeinen Sozialberatung zwingend erforderlich. Allerdings stoßen auch diese Unterstützungsangebote mit ihrer üblichen Ressourcenausstattung an ihre Grenzen. Zwischenzeitlich sollen für die beiden Quartiere verstärkt Träger, Vereine und Initiativen angesprochen werden, die in der Lage sind, bedarfsgerechte kleinere Projekte für die Zielgruppen anzubieten. Dies kann sowohl Beratungsleistungen als auch Formate der Begegnung und des nachbarschaftlichen Miteinanders als auch soziokulturelle Projekte umfassen. Die Finanzierung dieser Projekte kann – soweit die Mittel hierfür ausreichen – gezielt aus den bei Ref. V verorteten Zuschusstöpfen Integrationsfonds, Projekt- und Initiativenfonds sowie Fonds für Stadtteilkooperationen erfolgen.
- Nachrichtlich sei an dieser Stelle noch auf die Notwendigkeit der dauerhaften Absicherung
von Ressourcen beim Sozialpädagogischen Fachdienst des Sozialamts verwiesen, damit in beiden Quartieren auch weiterhin durch niedrigschwellige Beratung vor Ort ein Beitrag zur Vermeidung von Mietschulden und Wohnungsverlust geleistet werden sowie im Bedarfsfall auch eine gezielte Weitervermittlung betroffener Familien an die Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Beratungsstellen frühzeitig erfolgen kann. Hierzu bedarf es der Entfristung der befristeten Stelle beim SFD (VZ, S12) ab Ende 2027.
- Der im Antrag festgestellte erhöhte Bedarf an Sozialraumentwicklung und -unterstützung
lässt sich überdies durch die Analysen und Begehungen des Allparteilichen Konfliktmanagements KoMit bestätigen. Aus diesem Grund ist KoMit ein unverzichtbarer Bestandteil der Steuerungsgruppe für St. Leonhard/Sündersbühl. Um zeitgemäß und effektiv im Sinne des Antrags auf komplexe soziale und konfliktbehaftete Situationen reagieren und ihnen vorbeugen zu können, ist die Tätigkeit von KoMit in Kooperation mit BgA, OA, SHA und J unabdingbar. Für eine entsprechende Ausweitung ist eine Aufstockung vor allem der personellen, aber auch der finanziellen Ressourcen bei KoMit dringend angeraten, da aktuell mit lediglich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Dergestalt können zurzeit höchstens drei Fälle, also einzelne Grünanlagen, Straßenzüge oder Plätze, gleichzeitig bearbeitet werden.
Zu 2) Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit ist in sozial angespannten Wohnquartieren eine wichtige zusätzliche Ressource und Unterstützung, nicht nur für die Bewohnerschaft, sondern auch für die sozialen Regeldienste und Einrichtungen vor Ort. Sie fördert die Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen und unterstützt die Chancengleichheit. Insgesamt trägt sie dazu bei, die Stabilität und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu erhöhen, so dass die sozialen Regeldienste und -einrichtungen sich wieder vermehrt ihrem „Kerngeschäft“ widmen können. In Nürnberg gibt es nicht die eine Dienststelle, bei der Gemeinwesenarbeit verortet ist, sondern mehrere Einrichtungen und Dienste, die sozialraumorientiert arbeiten, z.B. Stadtteilkoordination bei Ref. V, aber auch die Verankerung von Sozialraumorientierung in den Fachdienststellen J, SHA und SenA, externe Quartiersmanagements in Stadterneuerungsgebieten (Stpl), das Allparteiliche Konfliktmanagement bei BgA, die Runden Tische des Ordnungsamtes und die Kulturläden (KuF).
Die Lücke im Nürnberger Ansatz der Gemeinwesenarbeit, die mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen in Gebieten wie der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie der Wörnitzstraße nicht abgedeckt werden kann, besteht zum einen in der direkten Einbindung der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner in die Entwicklung ihres Umfelds. Die Verwaltung verfügt aktuell nicht über passende Instrumente und Beteiligungsformate, um die Bedürfnisse und Wünsche der gesamten Bewohnerschaft in die Überlegungen zur Verbesserung der Situation vor Ort mit einfließen zu lassen. Zum anderen sind die sozialen Regeldienste und Einrichtungen aufgrund der bestehenden Überlastungssituation mit der Konzeption und Durchführung von zusätzlichen Unterstützungsformaten und Beratungsangeboten überfordert. Auch Initiativen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie des gedeihlichen und konfliktarmen Zusammenlebens haben aktuell in den Quartieren keinen „Kümmerer“.
Erste Anpassungen haben dahingehend stattgefunden, dass
- eine Kollegin aus der Stadtteilkoordination bei Ref. V stundenweise die Arbeit rund um
die Wörnitzstraße in Röthenbach unterstützt. Dies erfolgt kostenneutral, indem ein Teil ihres Stundenkontingents nicht mehr für ihren Bestandsstadtteil, sondern für Aufgaben in Röthenbach aufgewendet wird. Sündersbühl hat eine eigene Stadtteilkoordinatorin, die sich ohne zusätzliches Stundenkontingent den dortigen Herausforderungen widmet;
- das Allparteiliche Konfliktmanagement bei BgA eine tragende Rolle im gesamten Steu-
erungsprozess rund um die Herausforderungen in St. Leonhard und Sündersbühl einnimmt. Zusätzlich wird externe Unterstützung durch die Konfliktberater/-innen von Pro Peace eingeholt (kostenfrei);
- Ref. V aktuell in Gesprächen mit mehreren Wohlfahrtsverbänden ist, um drittmittelgeför-
dert für einen begrenzten Zeitraum soziale Quartiersarbeit rund um die Wohnanlagen Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße - und Wörnitzstraße zu installieren (analog zum bereits bewilligten Förderprojekt der Stadtmission in Lichtenreuth). Dabei sollen auch Schnittstellen zu migrationsspezifischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten berücksichtigt. Hierbei besteht die besondere Herausforderung weniger im Auffinden eines engagierten und versierten Trägers, sondern eher in der Suche nach einem passenden und noch nicht zu oft in Anspruch genommenen Förderansatz sowie in den zeitlichen Vorläufen.
Zu 3) Sozialräumliche, stadtplanerische und förderrechtliche Maßnahmen und Pro-
zesse
Beschwerden und Problemanzeigen aus den Nürnberger Quartieren kommen an den unterschiedlichsten Stellen der Stadtverwaltung an. Nicht immer gelingt es, ein umfassendes Lagebild und einen Überblick, wer mit welchen Themen bereits befasst ist, zu erstellen. Dies ist sicherlich der Größe und Komplexität einer Großstadt-Verwaltung geschuldet und wird sich niemals ganz auflösen lassen. Gleichwohl werden aktuell Anstrengungen unternommen, Informationsflüsse zu verbessern und integrierter als bislang zusammenzuarbeiten, um Fragen der Quartiersentwicklung gemeinsam besser zu steuern. Gemeinsam haben all diese Maßnahmen, dass sie neben einer Intervention auch immer einen präventiven Charakter haben, in dem bspw. für künftige Quartiersentwicklungen Steuerungsfragen optimiert oder „lessons learned“ erarbeitet werden.
So wurden innerhalb von Ref. V die bereits erwähnten „Seismografentreffen“ eingeführt, um ein umfassendes Bild der sozialen Lage vor Ort zu erstellen, Bedarfe zu eruieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Hierbei waren neben den Beschäftigten und Kollegen von Ref. V stets auch die Schul- und Kulturladenleitungen als Vertretung zentraler Stadtteileinrichtungen beteiligt. Grundlage all dieser Prozesse ist ein jährlich durch Ref. V aktualisiertes Sozialraummonitoring aller laut Sozialraumtypisierung des StA als „sozial angespannte Quartiere“ klassifizierten Bereiche im Stadtgebiet sowie weiterführende Sozialraumanalysen zu infrastruktureller Ausstattung, prognostizierter Neubautätigkeit und weiteren Parametern.
Für die Problematiken in St. Leonhard und Sündersbühl wurde eine interdisziplinär besetzte Steuerungsgruppe, bestehend aus den Dienststellen BgA/SE, BgA/MRB (KoMit), OA und Ref. V/SRE, gegründet, die bei Bedarf weitere Dienststellen in die Bearbeitung der Herausforderungen einbeziehen und darüber hinaus „lessons learned“ für ähnliche Quartiersentwicklungen in anderen Stadtteilen und verwaltungsinterne Prozesse ableiten wird.
Zudem sind zwischenzeitlich drei Fraktionsanträge bzgl. Steuerungsfragen des geförderten Wohnungsbaus eingegangen:
-
CSU-Antrag vom 17.02.2025: Wohnbelegung im geförderten Wohnungsbau
-
SPD-Antrag vom 26.03.2025: Bestehende Regelungen für gefördertes Wohnen in
Nürnberg für mehr bezahlbaren Wohnraum weiterentwickeln
- SPD-Antrag vom 26.03.2025: Nürnberger Mietenpreisentwicklung dämpfen – Förder-
maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum kommunal und innovativ voranbringen Diese werden gemeinsam von Ref. VII/SW, SHA, Stpl und Ref. V/SRE bearbeitet werden und ebenfalls Anlass zu internen Prozessoptimierungen geben. Weitere Ausführungen zur Belegungspraxis im geförderten Wohnungsbau werden in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18. Dezember behandelt.
Der geförderte Wohnungsbau ist das wichtigste Instrument, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stabilisiert er den hiesigen Wohnungsmarkt durch Mietpreisbindungen und Belegungsrechte.
Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen findet die Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau seit 1994 Anwendung. Damit wird sichergestellt, dass 40 Prozent der Wohnfläche eines Bauvorhabens im geförderten Wohnungsbau hergestellt werden, 60% sind freifinanziert. Von den 40 Prozent können bis zu einem Drittel durch genossenschaftliche Wohnungen erfüllt werden, wenn mit dem geförderten Wohnungsbau vergleichbare Mietbedingungen garantiert werden.
Um eine hohe örtliche Konzentration von Bewohnergruppen mit besonderen sozialen Problemlagen zu verhindern, hat Ref VII/SW nachgesteuert und fördert mittlerweile nach der Vorgabe, dass bei größeren Bauvorhaben maximal 50% der vorgesehenen geförderten Wohnungen mit der Einkommensgruppe 1 belegt wird, die übrigen 50% mit den Einkommensgruppen 2 und 3. Mit der neuen Belegungsstruktur sind bereits mehrere Vorhaben in Bau, die diese soziale Mischung vorweisen. Anzustreben bleibt weiterhin eine ausgewogene Mischung zwischen freifinanzierten Wohnungen einerseits und gefördertem Wohnungsbau der unterschiedlichen Einkommensgruppen andererseits innerhalb der Quartiere
Für öffentlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“) und Wohnungen der Einkommensstufe I in der EOF besteht ein Benennungsrecht zugunsten der Stadt Nürnberg. Bei Freiwerden einer solchen Wohnung werden dem Vermieter nach Art. 5 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) in Verbindung mit § 3 der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) mindestens fünf wohnungssuchende Haushalte zur Auswahl vorgeschlagen. Bei Wohnungen der Einkommensstufe I entscheidet der Vermieter ausschließlich
aufgrund der von SHA erstellten Vorschlagsliste, welcher der vorgeschlagenen Haushalte einen Mietvertrag erhält.
Bei größeren Bauvorhaben mit vielen EOF-Wohnungen der Einkommensstufe I werden die sozialen Herausforderungen, denen einige der Haushalte neben einer schlechten Einkommenssituation zusätzlich begegnen, aufgrund der Ballung sichtbarer. Eine Sicherstellung des sozialen Gleichgewichts und die damit einhergehende Heterogenität der Bewohnergruppen in den jeweiligen Gebäuden gestaltet sich daher gerade bei Neubauvorhaben mit einer großen Anzahl geförderter Wohnungen schwierig. Die Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Belegung sind aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Restriktionen stark begrenzt.2 Dies spricht aus Sicht der Verwaltung dafür, geförderte Wohneinheiten der Stufe I innerhalb eines Bauvorhabens grundsätzlich entsprechend mit freifinanzierten Wohneinheiten zu mischen. Die Herstellung einer sozialen Durchmischung innerhalb eines Quartiers mit freifinanzierten Wohneinheiten stellt hierbei einen langfristig zielführenden Ansatz dar, um einerseits eine sozialverträgliche Bewohnerstruktur zu schaffen und zugleich einen Einsatz der zur Verfügung stehenden Fördermittel sicherzustellen.
2 Details dazu in den Berichten zu den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.02.2025 sowie der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.03.2025; voraussichtlich AfS im Dezember 2025
- Erforderliche Zusatzressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Um auf die gestiegenen Bedarfe und spezifischen Herausforderungen von jungen Menschen und ihren Familien in den beiden Wohnquartieren besser reagieren zu können und bestehende Überlastungen in den Regeldiensten und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen, damit diese wiederum effektiv und effizient den Zielen ihrer Arbeit nachgehen können, empfiehlt das Jugendamt die Umschichtung bzw. Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen in folgenden Arbeitsbereichen:
| Angebot | Zusätzlicher | Quartiersbezug | |
|---|---|---|---|
| Ressourcenbedarf | |||
| Stärkung der Familienarbeit sowie Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kitas: 1. Angebot einer Kita-Einstiegsgruppe für Familien aus der Wohnanlage in der Wörnitzstraße als niedrigschwelliges Brückenangebot, um den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorzubereiten und unterstützend zu begleiten (Ende 2025/2026). 2. Gezielte Bewerbung der Angebote Kita-plus, Elternbegleiter, Mama+Papa starten durch, Schultüte und Frühstart in Kitas, die im Umfeld der beiden Wohnanlagen verortet sind und bis- her noch keine Förderung für diese Angebote in Anspruch nehmen. 3. Förderung von zwei weiteren Elternbegleiterinnen in den städtischen Kitas in der Fuggerstr. und Ossietzkystr. (Start der Qualifizierungen in 2026). 4. Wiederaufnahme der Förderung der städtischen Kita in der Ossietzkystr. als Ort für Familien (ab 2027). Die Einrichtung war bereits ein Ort für Familien, die Fördermittel wurden jedoch wegen der dringlichen Bedarfe in der städtischen Kita in der Fuggerstraße dorthin umge- schichtet. 5. Enge Verzahnung zu Angeboten des Fachdienstes Inklusion und der Verfahrenslotsen. | Zu 1 bis 4 werden die erforderli- chen Mittel durch das Budget des kommunalen Förderprogramms "Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürn- berg" bereitgestellt3. Zu 5 Punkt sind keine zusätzli- chen Mittel erforderlich. | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße | |
| Zugehende Angebote durch die beiden städtischen Erziehungs- und Familienberatungs- stellen am Phillipp-Koerber-Weg 2 und Fürreuthweg 95: 1. Innerhalb von Kinderbetreuungseinrichtungen: Elternsprechstunden, Offene Angebote innerhalb der Einrichtung/ Impulsvorträg / Workshops 2. Im häuslichen Umfeld 3. Im öffentlichen Raum 4. In Gremien und Netzwerken, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit für 40 Familien pro Teilzeitkraft pro Jahr (Einzelberatung) + 100 Teilnehmende an Sprechstunden/ Vorträgen/ Workshops pro Jahr | Personal: 0,5 VK Soz. Päd. (S 15) (Kosten: 44.320 Euro/Jahr) (Stellenschaffung frühestmöglich; regulär für 2027 für Standort Phil- lipp-Koerber-Weg) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Personal: 0,5 VK Soz. Päd. (S 15) (Kosten: 44.320 Euro/Jahr) (Stellenschaffung frühestmöglich; regulär für 2027 für Standort Für- reuthweg) | Wörnitzstraße |
3 siehe TOP „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung 2026/2027“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.09.2025
| Mobile Sprechstunden Frühe Hilfen + Gruppen- bzw. Kursangebote für Eltern durch externe Kooperationspartner Beratung, Unterstützung und Vermittlung vor Ort rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Le- benszeit für belastete Familien für alleinerziehende Schwangere, Eltern ohne soziales Unterstüt- zungsnetz (z.B. zur Säuglingspflege, Stärkung von Bindung und Beziehung, Vernetzung vor Ort mit anderen Familien, Anbindung an das Netzwerk Frühe Hilfen, Vermeidung von Eskalationen, Krisen und Kindeswohlgefährdung sowie Inobhutnahmen). Mittelfristig müssen die Ressourcen für die KoKi-Fachkräfte erhöht werden, um das Angebot der mobilen Sprechstunden dauerhaft in beiden Wohnquartieren anbieten zu können. Bis entspre- chende Ressourcen über das Stellenschaffungsverfahren zur Verfügung stehen, sollen über- gangsweise die Leistungen über sozialpädagogische Fachkräfte freier Träger angeboten werden. Ergänzende Gruppen- und Kursangebote durch externe Kooperationspartner (Vorbereitung auf die Geburt und das Leben mit dem Säugling für unsichere Eltern oder Eltern in besonders belaste- ten Lebenslagen, die nicht in die Regelangebote vermittelt werden können) sollen zudem dauer- haft für die Bewohner/-innen in der Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße sowie Wörnitzstraße angebo- ten werden. | Zuschüsse für Übergangsangebote für die Jahre 2026 und 2027 (Kosten: 25.774,80 Euro/Jahr) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße |
|---|---|---|
| Aufstockung um 5 WAS KoKi (S12) für Mobile Sprechstunden (Kosten: 10.840 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Aufstockung um 5 WAS KoKi (S12) für Mobile Sprechstunden (Kosten: 10.840 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Wörnitzstraße | |
| Zuschüsse für Gruppen-/ Kursan- gebote (Kosten: 20.400 Euro/Jahr ab 2026) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße Wörnitzstraße | |
| Gruppenpädagogische Angebote zur Unterstützung der Jugendsozialarbeit an Schulen durch externe Kooperationspartner: Durchführung von bedarfsorientierten sozialpädagogischen Gruppenangeboten (wie z.B. soziale Kompetenztrainings, Gruppenarbeit zur Verbesserung der Konfliktfähigkeit und Gewaltpräventi- onsprojekte) in den Klassen an der Carl-von-Ossietzky-Grundschule und -Mittelschule sowie an der Birkenwald-Grundschule und der Robert-Bosch-Mittelschule | Sachmittel für Gruppenangebote (Kosten: 5.000 Euro/Jahr ab 2026) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße |
| Sachmittel für Gruppenangebote (Kosten: 5.000 Euro/Jahr ab 2026) | Wörnitzstraße |
| Aufsuchende / mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit: Aufsuchende / mobile Kontakt-, Beratungs- und Begleitungsangebote rund um die beiden Wohn- quartiere bzw. Angebote direkt in beiden Wohnquartieren, z.B. für eine neue Spiel- und Lernstube insb. für sozial mehrfach benachteiligte Kinder und die Familien/ Mütter. Ziel muss es sein, die sozialräumlich zuständigen Kinder- und Jugendhäuser Bertha und Mikado durch zusätzliche Personalressourcen so zu ertüchtigen, dass diese dauerhaft den Bedarf an auf- suchender/ mobiler Kinder- und Jugendarbeit in beiden Wohnquartieren decken können. Die dazu erforderlichen Stellenschaffungen sollen für 2027 erfolgen. Um bis dahin vor Ort schnell Angebote auf den Weg zu bringen, sollen übergangsweise Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit aus an- deren Einrichtungen und externe Träger/ Honorarkräfte zum Einsatz kommen. | Übergangsangebote/ Projekte vor Ort durch externe Träger/ Hono- rarkräfte für 2026 und 2027 (Finan- zierung erfolgt über Integrations- fonds, Projekt- und Initiativenfonds und Fonds für Stadtteilkooperatio- nen von Ref. V sowie Stiftungsmit- tel) | Fugger-/ Zweig-/ Koll- witzstraße Wörnitzstraße |
|---|---|---|
| Personal: 0,5 VK Soz.Päd. (S12) (Kosten: 42.276 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027 für Kinder- u. Jugendhaus Bertha) | Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße | |
| Personal: 1,0 VK Soz.Päd. (S12) (Kosten: 84.552 Euro/ Jahr) (Stellenschaffung für 2027 für Kinder- u. Jugendhaus Mikado) | Wörnitzstraße | |
| Sicherstellung des präventiven Auftrags im ASD: Stärkung der Präventionsarbeit des ASD, verbunden mit dem Ziel Gefährdungen des Kindeswohls frühzeitig zu erkennen und durch Beratung, Unterstützung und Begleitung Familien zu stabilisieren bevor umfassenderer Bedarf an Hilfen zur Erziehung entsteht. Dies betrifft insbesondere die Wahr- nehmung von Aufgaben gemäß § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) sowie die Vernetzung mit und Weitervermittlung an spezielle Beratungsstellen außerhalb der Kin- der- und Jugendhilfe (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Erziehungsberatung etc.), welche aufgrund des stark gestiegenen Fallaufkommens durch Familien aus der Wörnitzstraße in der davon betroffenen ASD-Region 9 mit den bestehenden Personalressourcen aktuell nicht mehr wahrge- nommen werden kann. Für die ASD-Region 8 wurde im Zuge der Personalbemessung zum Stel- lenschaffungsverfahren 2026 bereits eine 1,0 VK Soz.Päd. S14 beantragt, welche insb. für die Prä- ventionsarbeit im Wohnquartier Fugger-/ Zweig-/ Kollwitzstraße zum Einsatz kommen soll. | Übergangsweise (bis zur Schaffung einer weiteren Stelle für die ASD- Region 9) soll mit Besetzung der beantragten Stelle für die ASD- Region 8 diese in gleichen Anteilen für die Präventionsarbeit in beiden Wohnquartieren eingesetzt werden. Somit kann zeitnah eine Auswei- tung der Präventionsarbeit durch den ASD in beiden Wohnquartieren erfolgen. | Fugger-/ Zweig-/ Koll- witzstraße Wörnitzstraße |
| Personal: 1,0 VK Soz.Päd. (S14) (Kosten: 85.603 Euro/Jahr) (Stellenschaffung für 2027) | Wörnitzstraße |
5. Erläuterung zum Beschluss
Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Ressourcen für die Regeldienste und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können die sozialen Probleme in den Quartieren nicht vollumfänglich gelöst werden. Die hier genannten Zusatzangebote sind aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe lediglich als zwingend erforderliche „Mindestanforderungen“ zu verstehen, um in einem ersten Schritt auf Problemlagen der dort lebenden Familien besser reagieren und akute Überlastungssituationen in den sozialen Diensten und Einrichtungen ein Stück weit abbauen zu können. Angebote der Gemeinwesenarbeit, welche die Kommunikation und Vernetzung sozialer Dienste und Angebote im Stadtteil sowie Ansprache und Beteiligung der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in und rund um die beiden Wohnanlagen unterstützen und moderieren sowie flankierende und aufeinander abgestimmte Prozesse der Sozialraumentwicklung unter Beteiligung aller relevanten Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind ebenfalls unabkömmlich.
Zusammengenommen umfassen die beschriebenen Ansatzpunkte dringende und kurzfristig erforderliche Interventionsmaßnahmen zur Abmilderung sozialer Problemlagen, damit diese sich nicht weiter verschärfen. Deren Wirkungen müssen einem Monitoring unterzogen und Bedarfe für weitere Entwicklungen unter Beteiligung der im Stadtteil tätigen Akteure sowie der Bewohnerschaft fortlaufend bewertet und im Bedarfsfall ergänzend eingeleitet werden.
Das Jugendamt wird mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu vorliegender Entscheidungsvorlage beauftragt, die in Kapitel 4 genannten Zusatzressourcen zur Ertüchtigung und Entlastung der Regeldienste- und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah in die Beratungen zum Haushalt 2026 einzubringen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff: Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2026
und 2027
Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Zuletzt wurde im Jugendhilfehilfeausschuss am 5. Oktober 2023 die Fortschreibung des Programms der Qualitativen Weiterentwicklung für die Jahre 2024 und 2025 diskutiert und beschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss wird nun um Zustimmung zur Planung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 gebeten
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzepts der qualitativen Weiterentwicklung 2026 und 2027 und beauftragt die Verwaltung, die entsprechend notwendigen Mittel für 2026 anzumelden.
Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.
Entscheidungsvorlage
Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –
Fortschreibung 2026/2027
Erstmals hat die Stadt Nürnberg 2007 ein fachlich fundiertes und umfassendes Maßnahmenpaket zur Qualitativen Weiterentwicklung (QW) für Kindertageseinrichtungen in Nürnberg beschlossen und ab 2008 umgesetzt. Seither wurden zahlreiche Kindertageseinrichtungen zu Orten für Familien und Familienzentren entwickelt und als solche betrieben. Und es gibt weitere Förderbereiche, die je nach Entwicklung und Bedarf in den Stadtteilen angepasst wurden und auch weiterhin angepasst bzw. die Mittel bedarfsgerecht umgeschichtet werden. Die qualitative Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die verschiedenen Förderbereiche der QW insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen finanziell bzw. personell, konzeptionell und pädagogisch sehr unterstützt. Dadurch können die pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen ergänzende pädagogische Angebote anbieten, die ansonsten nicht möglich wären.
Im Haushaltsplan wird in der QW einerseits zwischen der Förderung von freigemeinnützigen und sonstigen Trägern (Zuschusskostenstellen im K3-Budget) und andererseits dem Sachaufwand des städtischen Trägers (K1-Budget) unterschieden.
Die Fortführung und Anpassung der Inhalte wird unverändert in guter Kooperation mit den Kita-Trägern in einer Unter-AG der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Kita (AG 78) eng abgestimmt. Der Förderzeitraum der Qualitativen Weiterentwicklung wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 05. Oktober 2023 auf zwei Jahre festgelegt (2024 - 2025), und auch bei der diesjährigen Fortschreibung wird die Planung wieder für zwei Jahre (2026 – 2027) festgelegt. Zudem finden seit Mai 2025 weitere Termine mit der Unter-AG der AG 78 statt, um die Förderbereiche kontinuierlich fachlich zu prüfen und diese ggf. den neuen Entwicklungen, Bedarfen und Schwerpunktthemen anzupassen. Dies auch besonders vor dem Hintergrund, dass der finanzielle Spielraum der Stadt Nürnberg sehr eng ist und die Mittel wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden müssen.
Kurzfristig geprüft und priorisiert wurden noch Förderangebote, um in der angespannten sozialen Situation in den Quartieren Fuggerstraße und Wörnitzstraße aus den dort verorteten Kindertageseinrichtungen heraus Familien und Kinder gezielt zu unterstützen. Zu den Bedarfen und Hintergründen wird auf die Vorlage 2.1 unter TOP 2 im JHA am 25.09.2025 verwiesen. Bei den Fördermaßnahmen wird darauf jeweils Bezug genommen.
Wie bereits im Planungszeitraum 2024 – 2025 werden die Personalkostenzuschüsse auch für das Jahr 2026 wieder anhand der durchschnittlichen Personalkostensteigerungen (dPK) 2025, die von Ref I/II ermittelt wurde, angepasst. Für das Jahr 2026 wird aufgrund der aktuellen Tarifentwicklungen und für das Jahr 2027 planerisch von einer Steigerungsrate der Personalkosten um jeweils 2,0 % ausgegangen. Die für die freien Träger sehr wichtige Anpassung der Personalkostenförderung erfordert im Jahr 2026 Mehrausgaben in Höhe von rd. 155.600 Euro. Durch Umschichtungen und den Wegfall von Förderpositionen können davon rd. 47.200 Euro
gegenfinanziert werden. Insgesamt stehen damit im Jahr 2026 2,55 Mio. Euro an Zuschussmittel für freie Kita-Träger zur Umsetzung von QW-Maßnahmen zur Verfügung.
Im Sachkostenbudget K1 des Jugendamts werden insgesamt zusätzliche Mittel i. H. v. 27.950 Euro benötigt (Gesamt: 378.240 Euro).
Die Personalkostensteigerungen werden auch in 2027 der maßgebliche Treiber für die notwendige Erhöhung der Ansätze sein. Insgesamt wird im Jahr 2027 eine Erhöhung um rd. 98.600 Euro in 2027 erwartet.
- Im Folgenden werden im Überblick die einzelnen Förderbereiche und die geplanten Anpassungen vorgestellt:
A) Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der
Familien (übergreifende Ziele und Maßnahmen)
A) 1. Kitaförderung plus
Mit der Kitaförderung plus sollen unverändert pädagogisch wertvolle und oft innovative Projekte von Kitas gefördert werden. Hierzu stellen wir ein ausgewähltes Beispiel vor: Urban gardening: Das Haus für Kinder Philipp-Kittler-Str. 17 wird gemeinsam mit Eltern und Kindern in alten Autoreifen Pflanzen sowie Obst und Gemüse anpflanzen. Dadurch soll der Außenbereich für die Kinder naturnaher gestaltet werden, die Kinder können die Pflanzen- und Tierwelt besser beobachten, lernen den Umgang mit Pflanzen, ihre Pflege und ihr Gedeihen besser kennen und setzen sich mit dem Thema Wiederverwertbarkeit auseinander.
Im Falle, dass nicht alle Anträge über den vorhandenen Ansatz bewilligt werden können, werden Einrichtungen, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen besonders belastet sind, bevorzugt gefördert. Den freien Trägern stehen für 2026 und 2027 weiterhin jeweils 149.403 Euro und dem städtischen Träger 47.000 Euro für die Kitaförderung plus zur Verfügung (Gesamtbudget: 196.403 Euro). Es wird keine Erhöhung vorgeschlagen. Aus dem Gesamtbudget der Förderung soll in Zukunft auch die Bezuschussung der Umsetzung des innovativen Konzepts der Entdeckergruppen ermöglicht werden (siehe B) 5.)
A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter
Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter geben Rat in Erziehungsfragen, zeigen Bildungswege
auf und stärken Familien im Alltag. Insofern passt dieser Förderbereich ausgesprochen gut zu
den anderen Bereichen in der QW, indem hier niedrigschwellige integrierte Beratungs- und
Begleitungsangebote von den bereits bekannten Fachkräften in der Kita für Familien in beson-
deren Lebenslagen geleistet werden (Freistellung im Umfang von bisher zwei Arbeitsstun-
den/Woche pro geförderte Einrichtung).
Erziehungskompetenz und Elternschaft sowie auf der Erhöhung von Bildungskompetenz, besonders in Bezug auf die Unterstützung beim Lernen, aber auch bei Fragen zu Bildungsübergängen und der Kinderbetreuung. Weitere wichtige Themen sind die Vermittlung an weiterführende Angebote, zu Ämtern sowie Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten sowie Beratung und Begleitung im schulischen Bildungssystem. Zur besseren Vernetzung der Elternbegleitung gibt
es zudem seit 2022 das Programm ElternChanceN1. Eine quantitative Befragung der Netzwerkkoordination zeigt, dass die Angebote Familien in besonderen Lebenslagen sehr gut erreichen. Am meisten gilt das für Familien mit Migrationsgeschichte, Familien, in denen die Eltern keine oder nur niedrige Schulabschlüsse haben, und für armutsbedrohte Familien2. Die Weiterbildungen zur Elternbegleitung finden leider außerhalb Bayerns statt und es ist bisher nicht gelungen, das ursprüngliche Ausbauziel von 50 Elternbegleitungen in Einrichtungen der freien Träger zu erreichen. Daher musste die Anzahl der möglichen geförderten Einrichtungen bereits im Förderzeitraum 2024 – 2025 auf realistische 27 und wegen weiter zurückgehender Antragszahlen nun auf 22 reduziert werden. Trotzdem soll das fachlich sehr gute Angebot ausgeweitet werden. Deshalb wird vorgeschlagen, die Freistellung von zwei auf drei Wochenarbeitsstunden pro geförderter Einrichtung zu erhöhen. Dies erfordert eine Erhöhung der Förderpauschale um 22.887 Euro. Inklusive der Personalkostensteigerung i. H. v. 4.840 Euro erhöht sich der Ansatz um 27.727 Euro für 22 Einrichtungen in freier Trägerschaft auf insgesamt: 119.878 Euro. Die Freistellungsstunden in den städtischen Einrichtungen werden für das Jahr 2026 nicht erhöht. Aber in den beiden städtischen Kitas in der Fugger- und Ossietzkystraße, die Teil der Initiative sind, verstärkt mit den sozial benachteiligten Familien in der Fugger- und Wörnitzstraße zu arbeiten (siehe JHA, Top 2 vom 25.09.2025), sollen zwei Elternbegleiterinnen ab 2027 (Ausbildung in 2026) zum Einsatz kommen. Dafür sind dann Stellenschaffungsanträge im Umfang von 4 Wochenarbeitsstunden (2 x 2 WAS) zum Haushalt 2027 zu stellen. Überdies wird die Kita-Fachberatung im Jugendamt die vier Kitas freigemeinnütziger und sonstiger Träger in den beiden Wohngebieten darin unterstützen, dieses und weitere im Bericht beschriebene und relevante Angebote der QW umzusetzen.
A) 3. frühstart
Das Teamcoaching „frühstart“ unterstützt, gibt hilfreiche Impulse und lädt pädagogische Mitarbeitende von Kindertageseinrichtungen zum Reflektieren ein. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit „Vielfalt“ und „Partizipation“ unter der Berücksichtigung der individuellen Situation der jeweiligen Kita. Gelebte Vielfalt stellt an Teams hohe Ansprüche und fordert von jeder pädagogischen Kraft hohe personelle, methodische und fachliche Kompetenzen. Der Umgang mit unterschiedlichen Sprachen, kulturellen Hintergründen, die Beteiligung der Eltern und die Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsprozesse, aber auch die Einbindung in den Stadtteil und die Überprüfung und Anpassung der eigenen Strukturen gehören zu den wichtigen Inhalten. Die WERTSTATT – Institut für Neues Lernen leistet dafür die fachliche Begleitung und Schulung der Trainerinnen bzw. Trainer. Wegen der hohen Nachfrage soll die Anzahl von ursprünglich 15 auf 18 Teams für 2026 und auf 20 Teams für 2027 angepasst werden (Aufwand je Team 1.350 Euro). Insgesamt entstehen im Jahr 2026 26.300 Euro (+ 4.050 Euro) und im Jahr 2027 29.000 Euro (+2.700 Euro) Ausgaben. Die Mittel werden über die Fachstelle Personalentwicklung für Soziale Berufe (Ref. V/PEF:SB) ausgereicht (daher K1-Budget).
A) 4. Gewinnung und Qualifizierung von pädagogischen Kräften
Die Qualifizierungsförderung von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpflegern zu Fachkräften durch die Stadt Nürnberg ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und wird erfreulicherweise komplett ausgeschöpft. Seit 2024 ist auch die Förderung
1 https://elternchancen.de/ 2 https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/233802/e82b5dac0f8f836109ef1187db7187af/elternchancen-elternbefragung-data.pdf
von Assistenzkräften zu Ergänzungskräften möglich. Wegen des hohen Bedarfs an Kräften im Bereich der Inklusion soll auch die Ausbildung von Fachkräften zu Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen gefördert werden können. Das Budget wurde im vergangenen Planungszeitraum bereits von 40.000 Euro auf 80.000 Euro und soll nun auf bedarfsgerechte 90.000 Euro aufgestockt werden. Außerdem soll bei diesem Förderbereich auch die Qualifizierung von A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern mit aufgenommen werden, um den wirklich sehr wichtigen und wirkungsvollen Aufgabenbereich auszubauen, bzw. den Abwärtstrend bei den sehr hilfreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dieser früher kostenlosen Weiterbildung entgegenzuwirken (aktuell 440 Euro pro Onlinekurs)
A) 5. Mama & Papa starten durch
Bei diesem Integrationsangebot für Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund handelt es sich um einen Einführungskurs in einen Nürnberger Familienalltag, in lebenspraktische Kompetenzen (Finanzen und finanzielle Absicherung, Bürger- und Wohngeld, BuT, Nürnberg- Pass, Sicherheitsthemen, (Sozial-)versicherung, Altersvorsorge, Energieverbrauch und Heizen, Arbeitssuche, beruflicher Wiedereinstieg, Internetsicherheit insbesondere bei Käufen, Konto- und Kontozugang), in die deutsche Kultur und Sprache, insbesondere über Sprachspiele, in hiesige Gepflogenheiten und Werte, in den Umgang mit Ämtern und nicht zuletzt auch in Erziehungs- und Betreuungsfragen. Für das Projekt werden weiterhin jährlich rund 12.000 Euro im K1 aufgewendet. Das niedrigschwellige Angebot wird von sozial und lebenspraktisch sehr erfahrenen, kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen angeboten, die organisatorisch an die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nürnberg angebunden sind. Die Angebote finden in Nürnberger Kitas statt und die Anregungen werden von den teilnehmenden Müttern (leider kaum Väter) als sehr hilfreich und wichtig bewertet. Der Ansatz wird für 2026 und 2027 unverändert fortgeführt.
A) 6. Schultüte
Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund und deren Vorschulkinder. Das Projekt geht weit über das Basteln einer Schultüte hinaus. Der Fokus liegt auf vielen Themen, die mit der Einschulung und mit der Vorbereitung auf die Schule verbunden ist. Dieses Angebot ist sehr hilfreich für Familien, die mit dem deutschen Kulturkreis und dem deutschen Bildungssystem nicht vertraut sind. Dafür werden jährlich ebenfalls weiterhin bis zu 12.000 Euro im K1 benötigt.
A) 7. Elternbefragung
Die trägerübergreifende Elternbefragung wird in Nürnberg in Abständen von zwei bis drei Jahren durchgeführt. Der Fragenkatalog wurde in Kooperation mit der Unter-AG der AG 78 und dem beauftragten Institut für Kinder- und Jugendhilfe Mainz unter Berücksichtigung des PQB- Kompasses überarbeitet (eine fachliche Grundlage für die Beratung der Pädagogische Qualitätsbegleitung3). Für die Überarbeitung und die Durchführung der Befragung 2024 wurden rund 20.000 Euro investiert. 2026 ist eine weitere Befragung geplant. Hierfür werden 15.000 Euro im K1 veranschlagt. Da die nächste Befragung voraussichtlich erst wieder für das Haushaltsjahr 2028 geplant ist, werden hierfür im Haushalt 2027 keine Mittel benötigt.
A) 8. Kita-Einstieg
Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2017 – 2022 niedrigschwellige Brückenangebote, die den
3 https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/begleitung.php
Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm wurde 2023 verstetigt und bietet sowohl Eltern-Kind-Gruppen als auch Beratung für geflüchtete Familien mit Kindern ohne Kita-Platz an. Die beteiligten Projektpartner können hierfür einen Zuschuss in Form einer Angebotspauschale für insgesamt 58,5 Wochenarbeitsstunden bzw. projektbezogene Sachkosten abrufen (derzeit 12 Angebotseinheiten). Bei den einzelnen Angeboten müssen mindestens vier Wochenarbeitsstunden durch qualifiziertes Personal eingebracht werden.
Die Beantragung von mehreren Angeboten je Träger ist möglich. Antragsberechtigt sind vorrangig die bisher am Projekt beteiligten Träger. Weitere Interessierte können grundsätzlich auf Antrag mit aufgenommen werden, die Mittel werden jedoch aktuell vollständig ausgeschöpft. Im Jahr 2026 soll der Zuschuss für die Personalkosten anhand der Personalkostensteigerung angepasst werden (+ 7.728 Euro).
Da beim städtischen Träger für das Konzept keine eigenen Stellenanteile geschaffen oder Honorarkräfte angestellt werden können, kommen Betreuungskräfte der AWO Kreisverband Nürnberg e. V. zum Einsatz. Städtische Kindertageseinrichtungen stellen Räumlichkeiten sowie die Ausstattung für die Spielgruppen zur Verfügung und kooperieren bei der Organisation des Angebotes und der Gewinnung der Kinder. Hierfür sind im K1-Budget des Jugendamts weiterhin insgesamt 4.000 Euro für die zusätzlich benötige Ausstattung der Spielgruppen vorgesehen. Im Rahmen der Initiative für die Inanspruchnahme von Angeboten der QW für kinderreiche und z.T. sozial benachteiligte Familien in der Fugger- und Wörnitzstraße wird wegen der unterdurchschnittlichen Versorgung mit Kindergartenplätzen für das Wohngebiet an der Wörnitzstraße vorgeschlagen, eine weitere Kita-Einstiegsgruppe durch die AWO Kreisverband Nürnberg e.V. in einer Einrichtung anzubieten. (siehe JHA, Top 2 vom 25.09.2025). Dafür sollen ab 2026 + 7.403 Euro im K3 aufgewendet werden. Der Ansatz steigt damit gesamt auf 121.239 Euro.
B) Qualität für die verschiedenen Formen von Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern (spezifische Ziele und Maßnahmen)
B) 1. Förderung „Kita als Ort für Familien“ und „Kita als Familienzentrum“
Wichtigstes Merkmal von Orten für Familien und Familienzentren ist die Verknüpfung von klassischen Kita-Angeboten mit eltern- und familienorientierten Angeboten in der Kita und teilweise auch im sozialen Nahraum. Kitas genießen eine hohe Akzeptanz und ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang ohne Stigmatisierung. Angebote für Eltern und Kinder zusammen verstärken die positiven Effekte von klassischen Angeboten. Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt, die kindliche Entwicklung wird gefördert und es wird auch eine bessere soziale und sprachliche Integration erreicht, auch indem die Familien Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerks erhalten. In Deutschland gibt es eine Reihe von ähnlichen Konzepten, wie das Familienzentren-Programm in NRW, wo ein flächendeckender Ausbau mit Landesfinanzierung stattgefunden hat. Darüber hinaus gibt es Hamburger Eltern-Kind-Zentren oder auch die kommunal geförderten Early Excellence Zentren in Hannover. Für die Nürnberger Orte für Familien und Familienzentren wurden Qualitätsstandards und Empfehlungen erarbeitet, die als Grundlage für die Weiterentwicklung der Kitas und als Grundlage für Zielvereinbarungen dienen werden. In den letzten sechs Jahren seit 2019 sind insgesamt elf neue Orte in freier Trägerschaft hinzugekommen. Zudem wurde im Jahr 2025 das städtische Familienzentrum Regensburger Straße eröffnet. Die Umsetzung der Konzepte wird weiterhin als sehr wirkungsvoll bewertet. Sie sollen deshalb weiter moderat ausgebaut werden.
In Nürnberg gibt es Stand 2025 21 Orte für Familien in freier und 16 in städtischer Trägerschaft. Orte für Familien werden mit einer Verbesserung beim Anstellungsschlüssel und mit 5 Stunden Freistellung für die Leitung gefördert. Die Erhöhung der Personalkostenförderung anhand der dPK führt zu Mehrausgaben i. H. v. insgesamt 73.670 Euro.
Ab September 2026 ist die Förderung zweier neuer Orte für Familien vorgesehen. Die vorgeschlagene Erhöhung für den Ausbau der zwei neuen Orte für Familien beträgt im Jahr 2026 32.477 Euro (anteilig von September bis Dezember 2026). Ab dem Jahr 2027 sind die beiden neuen Orte für Familien ganzjährig zu berücksichtigen, was inkl. der pauschalen Steigerung der Personalkostenzuschüsse eine weitere Erhöhung um ca. 88.600 Euro erforderlich macht.
Im K1 Budget ist zudem im Jahr 2026 eine Erhöhung der Projektmittel für den städtischen Ort für Familien Grünewaldstr. 18 a notwendig, da sich die Platzzahl nach dem Einzug in das neue (zuvor abgebrannte) Gebäude in die Grünewaldstr. 18 b um 110 auf insgesamt 250 Plätze erhöhen wird. Darüber hinaus wird im Rahmen der Initiative für die Inanspruchnahme von Angeboten der QW für kinderreiche und z.T. sozial benachteiligte Familien in der Fugger- und Wörnitzstraße vorgeschlagen, ab 2027 das städtische Haus für Kinder Ossietzkystr. 2 wieder als Ort für Familien zu fördern (siehe JHA, TOP 2 vom 25.09.2025). Die Einrichtung war bereits ein Ort für Familien. Die Mittel wurden jedoch wegen des Umbaus der Einrichtung und der noch höheren Dringlichkeit in das Haus für Kinder Fuggerstraße 31b umgeschichtet. Ab 2027 sollen die K1-Mittel deshalb um ca. 2.800 Euro erhöht werden. Die für die anteilige Freistellung notwendigen Stellenanteile müssen im Rahmen des Schaffungsverfahrens 2027 beantragt werden.
Derzeit gibt es 7 Familienzentren freier Träger und 6 Familienzentren in städtischer Trägerschaft. In Familienzentren wird die Leitung vom Gruppendienst freigestellt, der Anstellungsschlüssel leicht verbessert und es stehen Projektmittel zur Verfügung. Folgende Anpassungen sollen im Rahmen der Förderung von Familienzentren im Jahr 2026 erfolgen: Insgesamt ist eine Anpassung der Personalkostenförderung auf Basis der dPK i. H. v. 69.314 Euro im K3 vorzunehmen. Für das 2026 neu in Betrieb gehende städtische Familienzentrum Lichtenreuth ist eine Erhöhung i. H. v. 12.000 Euro für Projektmittel notwendig. Außerdem wurde zum Stellenschaffungsverfahren die Freistellung der Leitung beantragt. Voraussichtlich wird zumindest ein Stellenanteil davon zur Schaffung vorgeschlagen. Die weiteren Stellenanteile wären dann 2027 zu beantragen. Im Jahr 2027 sind keine weiteren neuen Familienzentren geplant.
B) 2. Zusätzliche Fachkraft in Horten
Über diese Maßnahme wurden bisher in Horten Fachkräfte (an Stelle von Kinderpflegerinnen oder Kinderpflegern) finanziert, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Dies war zurückzuführen auf die höheren Bildungsanforderungen in Horten und war fachlich gut begründet. Auch der städtische Träger hatte einen hohen Fachkräfteanteil in den Horten, der jedoch aufgrund der Haushaltskonsolidierung auf das gesetzliche Maß zurückgeführt werden musste. Die fachliche Situation dieser Förderung wurde aufgrund von personellen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen von der Unter-Arbeitsgruppe der AG 78 zusammen mit dem Jugendamt neu bewertet. Es wird vorgeschlagen, die Mittel, die bisher für die Förderung von zusätzlichen Fachkräften in Horten zur Verfügung standen, in andere Förderbereiche (Qualifizierungsförderung, Elternbegleitung, weitere Orte für Familien) umzuschichten und diese Förderung in den kommenden Förderjahren nicht mehr fortzusetzen.
B) 3. Hortklassen
Das beim städtischen Träger erfolgreich umgesetzte Konzept wird aufgrund von notwendigen Stelleneinsparungen ab dem Kitajahr 2025/2026 nicht weiter fortgeführt. Da auch seitens der Schulen keine zusätzlichen Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden können, wird es auch bei freien Trägern nicht weiterverfolgt.
B) 4. Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen
Im Januar 2023 starteten die AWO Nürnberg gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Nürn-
berg das dreijährige Projekt „Diversität gemeinsam gestalten“ für Fachkräfte in Kindertages-
einrichtungen. Kita-Teams wurden bei der kontinuierlichen Umsetzung des Themas „Vielfalt in
Kindertagestätten“ begleitet und unterstützt. Das Förderprogramm hat einen Umfang von
10.000 Euro.
Seit September 2024 nehmen 15 Einrichtungen aus Nürnberg an der zweiten Projektphase
teil. Ausführliche Dokumentation der Projektergebnisse: siehe Links in der Fußnote4
Die AWO hat für die veränderte Weiterführung des Projekts ESF-Mittel beantragt. Das Konzept wird in der bisherigen Form voraussichtlich im Förderzeitraum 2026/2027 beendet bzw. über die neu beantragten ESF-Fördermittel einschließlich Ergebnissicherung unabhängig von QW- Mitteln fortgeführt. Damit werden Mittel frei, um in den nächsten zwei Jahren einen Schwerpunkt in der diversitätsbewussten Arbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplans Queer in Nürnberg zu setzen. Dafür sollen 2.500 Euro für Fortbildungen und Workshops für Kita-Beschäftigte zur Verfügung stehen. Die restlichen freiwerdenden Mittel werden umgeschichtet.
B) 5. Entdeckergruppen
| "Die Entdeckergruppen" sind eine Projektinitiative des SOKE e.V. in Zusammenarbeit mit dem | |
|---|---|
| Jugendamt der Stadt Nürnberg. Das Konzept der Entdeckergruppen wurde im Jugendhilfeaus- | |
| schuss am 30. September 2021 beschlossen, wird seit 2022 umgesetzt und richtet sich an | |
| Nürnberger Kitas mit Kindergartengruppen. | Die Entdeckergruppen machen sich in kleinen |
| Gruppen von 7 bis 10 Kindern mehrfach die Woche mit ihren pädagogischen Kräften auf den | |
| Weg, um partizipativ die Umgebung zu erkunden und nutzen den städtischen Raum für ihren | |
| Bildungsweg, für ihre Entdeckungen und Fragen. Außerhalb des gewohnten sozialen Gefüges |
4 https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/vielfalt.html https://padlet.com/ProjektDGG/kita-projekt-diversit-t-gemeinsam-gestalten-entwicklung-eine-a34zpsajme9grxvc
wird das kindliche Interesse und durch z.T. unerwartete Begegnungen werden neue Lerner-
fahrungen angeregt. Die bisher teilnehmenden Teams haben die Erfahrung gemacht, dass
dieses Projekt in der Lage ist, neue Motivation und „frischen Wind“ in den Kita-Alltag zu bringen
und die partizipative Arbeit mit Kindern deutlich weiterzuentwickeln. Eine anfänglich ange-
strebte Aufstockung von Plätzen durch täglich stattfindende Entdeckergruppen musste wegen
personeller Herausforderungen, insbesondere der hohen Krankheitsausfälle im Kita-Bereich
aufgegeben werden.
2026/2027 fortgeschrieben und ohne Platzaufstockung in den beteiligten Kitas umgesetzt werden. Die weitere fachliche Begleitung durch den SOKE e.V. mit Aufwendungen i. H. v. bis zu 7.500 Euro im K3 ist daher erforderlich. Es wird vorgeschlagen, den Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, hier anfallende Kosten ggf. über Kita Plus als Projektzuschuss zu beantragen.
2. Gesamtfinanzierung 2026 und Vorschau 2027
Übersicht geplante Veränderungen im K3 im Detail:
| Ziel | Ansatz 2025 in EUR | Ansatz 2026 in EUR | davon Perso- nalkostenstei- gerung in EUR | davon sons- tige Erhöhung in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A)1. Kita Plus | 149.403 | 149.403 | 0 | 0 | ||
| A)2. Elternbe- gleiterInnen | 92.151 | 119.878 | 4.840 | 22.887 | ||
| A)4. Qualifizie- rungskurse | 80.000 | 90.000 | 0 | 10.000 | ||
| A)8. Kita Ein- stieg | 106.800 | 121.239 | 7.728 | 7.403 | ||
| B)1. Orte für Fa- milien | 988.055 | 1.082.301 | 73.670 | 32.477 | ||
| B)1. Familien- zentren | 909.378 | 978.692 | 69.314 | 0 | ||
| B)2. Fachkräfte in Horten | 120.000 | 0 | 0 | -120.000 | ||
| B) 5. Entdecker- gruppen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | ||
| Summe | 155.552 | -47.233 | ||||
| Erhöhung im K3 gesamt | 108.319 |
Übersicht der geplanten Veränderungen im K1:
| Ziel | Ansatz 2025 in EUR | Ansatz 2026 in EUR | Erhöhung in EUR |
|---|---|---|---|
| A)3. Frühstart | 22.250 | 26.300 | 4.050 |
| A)5. Mama und Papa starten durch | 12.000 | 12.000 | 0 |
| A)6. Schultüte | 12.000 | 12.000 | 0 |
| A)7. Elternbe- fragung | 0 | 15.000 | 15.000 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| A. 8) Kita Ein- stieg | 4.000 | 4.000 | 0 | ||
| B)1. Orte für Familien (Pro- jektmittel) | 62.880 | 67.280 | 4.400 | ||
| B)1. Familien- zentren (Pro- jektmittel) | 67.160 | 79.160 | 12.000 | ||
| B)4. Interkultu- relle Arbeit | 10.000 | 2.500 | -7.500 | ||
| Erhöhung im K1 gesamt | 27.950 |
Gesamtübersicht und Entwicklung
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtkosten K1 und K3 | 2.678.484 | 2.790.984 | 2.927.253 | 3.025.829 | ||||
| Veränderung zum Vorjahr | 100.034 | 112.500 | 136.269 | 98.576 |
| 2025 | 2026 | 2027 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| K3 Zuschüsse für freie Träger | 2.440.694 | 2.549.013 | 2.657.089 | ||
| K1 Sachkosten städtischer | 350.290 | 378.240 | 368.740 | ||
| Träger | |||||
| Summe | 2.790.984 | 2.927.253 | 3.025.829 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Tagespflege: Erhöhung der bezahlten Fehltage für Tagespflegepersonen
Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Es sollen ab Herbst 2026 zehn zusätzliche bezahlte Fehltage in der Nürnberger Tagespflege berücksichtigt werden.
Bei den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Nürnberg muss bei einer Ausweitung von 20 auf 30 bezahlte Fehltage Folgendes berücksichtigt werden: 1. ein zusätzliches Entgelt für tatsächlich geleistete Ersatzbetreuung durch Vertretungskräfte, 2. zusätzliche Kosten für den Träger für die Bereitstellung zusätzlicher Ersatzbetreuungsmöglichkeiten, z. B. weitere Springerkräfte, die für ihre Kontaktpflege eine monatliche Pauschale erhalten, 3. wenn Tagespflegepersonen die 20 Fehltage überschritten haben, wurde bisher das zu viel gewährte TP-Entgelt anteilig abgezogen. Diese Ersparnis würde zukünftig entfallen.
Auf der Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre würden demnach für die Stadt Nürnberg Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 190.000 € jährlich entstehen.
Mit der Neuerung würde eine Annäherung an die Arbeitsbedingungen von Assistenzkräften sichergestellt. Diese haben bei deutlich geringeren Qualifizierungsstunden einen im Durchschnitt geringeren Verantwortungsbereich, arbeiten aber unter guten tariflichen Bedingungen und erzielen höhere Einkünfte, obwohl sie die Verantwortung für die Betreuung der Kinder i. d. R. nicht alleine übernehmen. Daneben werden ggf. zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen durch die Steigerung der Attraktivität im Bereich der Nürnberger Tagespflege.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt deshalb vor, der Erhöhung der jährlich bezahlten Fehltage zunächst anteilig von September bis Dezember 2026 und ab 2027 ganzjährig zuzustimmen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen bzw. für 2027 zu beantragen.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, der Erhöhung von jährlich 20 auf 30 bezahlte Fehltage ab September 2026 zuzustimmen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zu beantragen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die jeweils erforderlichen Mittel entsprechend zu beantragen bzw. zum Haushalt anzumelden. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.
Entscheidungsvorlage
Tagespflege: Erhöhung der jährlich bezahlten Fehltage für Tagespflegepersonen
Die Tagespflege stellt in Nürnberg eine wichtige Säule in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dar. Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Betreuung, Bildung und Erziehung genauso wie eine Kindertageseinrichtung. Die stetige Weiterentwicklung der fachlichen Qualität seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes haben dafür gesorgt, dass Eltern diese Betreuungsform mit ihren Alleinstellungsmerkmalen einer familienähnlichen Struktur, den flexiblen Betreuungszeiten und einer konstanten Bezugsperson schätzen. Gegenwärtig werden gut 800 Kinder von 207 aktiven Tagespflegepersonen (TPP) betreut. Zu den größten Herausforderungen gehört aktuell die zurückgehende Nachfrage nach Betreuungsplätzen von Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Die Hintergründe dazu sind nicht allein mit den gestiegenen Gebühren zu erklären. Es handelt sich um ein Phänomen, das auch Krippen betrifft und nicht nur stadtweit, sondern auch landes- und bundesweit beobachtet werden kann. Infolgedessen überlegen einige Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit zu beenden bzw. haben dies bereits umgesetzt. Daher wird es immer wichtiger, die Arbeitsbedingungen aktuell und perspektivisch zu verbessern und somit auch die Attraktivität für dieses Berufsfeld zu erhöhen.
Erhöhung der jährlich bezahlten Fehltage von 20 auf 30 pro Tagespflegeperson
Als selbstständig Tätige haben Tagespflegepersonen bei Fehlzeiten keinen rechtlichen Anspruch auf eine Fortzahlung der Vergütung - weder im Krankheitsfall noch bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit. Es ist allerdings gängige Praxis, dass Kommunen für eine festgelegte Anzahl von Fehltagen das Tagespflege-Entgelt weiter gewähren. In Nürnberg liegt die Grenze für eine Entgeltfortzahlung seit vielen Jahren bei maximal 20 Tagen pro Jahr, das wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 17.09.2009 beschlossen. Sehr viele Tagespflegepersonen sind mittlerweile jedoch sehr unzufrieden mit einer 20tägigen Entgeltfortzahlung und halten sie für nicht mehr ausreichend. Diese geringere Entgeltfortzahlung ist insbesondere bei einem Vergleich der Tätigkeit, des Verantwortungsbereich im Verhältnis zur Tätigkeit als Assistenzkraft mit den dort bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen und geringerer Verantwortung unverhältnismäßig. Beschäftigte in der institutionellen Kinderbetreuung erhalten in der Regel allein für Urlaub eine Fortzahlung des Entgelts über 30 Tage plus ggf. Ausfälle durch Krankheit und Fortbildung. Hier könnte die schwierige Situation für die Tagespflegepersonen durch eine Annäherung etwas entschärft werden.
Mittlerweile berücksichtigen oder planen daher mehr als die Hälfe der nordbayerischen Kommunen 30 bezahlte Fehltage pro Jahr.
Eine Erhöhung der bezahlten Fehltage hat Auswirkungen auf die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege: Bei Ausfall einer regulären Tagespflegeperson schreibt der Gesetzgeber die Sicherstellung einer Ersatzbetreuung vor. In Nürnberg ist hierfür der beauftragte Träger, die fmf-Familienbüro gGmbH verantwortlich. Idealerweise gibt es für die Ersatzbetreuung sogenannte „Stützpunkte“, die wie eine Einrichtung betrieben werden. Diese Form der Ersatzbetreuung ist mit hohen Kosten verbunden und war in Nürnberg nie in Betracht gezogen worden. Stattdessen werden Springerkräfte eingesetzt, die bei Ausfall einer TPP die Betreuung übernehmen. Für jede Springerkraft werden die zu vertretenden Personen
namentlich festgelegt; eine regelmäßige, durchgehende Kontaktpflege mit der regulären Tagespflegeperson und deren Kindern gehört zu den Aufgaben des Springerpersonals. Dadurch kann allen Eltern in Nürnberg eine Ersatzbetreuungsmöglichkeit angeboten werden und im Betreuungsvertrag mit ihrer Tagespflegeperson wird eine Vertretungsperson namentlich genannt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Refinanzierung erfüllt.
In der Praxis nimmt ein Teil der Eltern die Ersatzbetreuung jedoch nicht in Anspruch, sondern sucht andere Lösungen, weil sie ihrem (Klein-)Kind keine weitere (neue) Betreuungsperson und neue Umgebung zumuten wollen. Außerdem sprechen viele Tagespflegepersonen mit den Eltern den Sommerurlaub ab, so dass hier keine Ersatzbetreuung geleistet werden muss.
Das Familienbüro sieht sich in der Lage bei einer Erhöhung der Fehltage weitere Springerkräfte zu akquirieren, um ggf. den erhöhten Bedarf an Ersatzbetreuung sicherstellen zu können. Dazu kommen Überlegungen von Freihalteplätzen bei einzelnen TPP (verbunden mit einer Freihaltepauschale), nachdem zunehmend eigentlich zur Verfügung stehende Plätze nicht sicher belegt werden können. Des Weiteren gibt es Tagespflegepersonen, die sich vertreten, weil sie sich kennen, regelmäßig treffen und mit reduzierter Kinderzahl betreuen. Hier entstehen für die Stadt Nürnberg keine Zusatzkosten.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Nürnberg bei einer Ausweitung von 20 auf 30 bezahlte
Fehltage
Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden: 1. ein zusätzliches Entgelt für tatsächlich geleistete Ersatzbetreuung durch Vertretungskräfte, 2. zusätzliche Kosten für den Träger für die Bereitstellung zusätzlicher Ersatzbetreuung z. B. weitere Springerkräfte, die für ihre Kontaktpflege eine monatliche Pauschale erhalten, 3. wenn Tagespflegepersonen die 20 Fehltage überschritten haben, wurde bisher das zu viel gewährte TP-Entgelt anteilig abgezogen. Diese Ersparnis würde zukünftig entfallen.
Auf der Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre würden demnach für die Stadt Nürnberg Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 190.000 € jährlich entstehen.
Mit der Gewährung von zehn zusätzlichen bezahlten Fehltagen würde die Stadt Nürnberg ein Zeichen setzen für die Wertschätzung ihrer Tagespflegepersonen, die einen wichtigen Beitrag leisten für die Kinderbetreuung und Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechts zwischen den verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung von Unterdreijährigen.
Es würde damit auch eine gewisse Annäherung an die Arbeitsbedingungen von Assistenzkräften sichergestellt. Diese haben bei deutlich geringeren Qualifizierungsstunden einen im Durchschnitt geringeren Verantwortungsbereich, arbeiten aber unter guten tariflichen Bedingungen und erhalten mehr Vergütung, obwohl sie die Kinder i.d.R. nicht allein betreuen und dazu auch keine zusätzlichen Betreuungsplätze schaffen.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt deshalb vor, der Erhöhung von jährlich 20 auf 30 bezahlte Fehltage ab September 2026 zuzustimmen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Verbesserung der Angebote für Jugendliche im Stadtteil Kornburg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.05.2025
Anlagen: 5.1 Sachverhalt 5.2 Karte Antrag_Jugendliche Kornburg_CSU
Bericht: Die CSU-Stadtratsfraktion greift in ihrem Antrag vom 14.05.2025 Wünsche von Jugendlichen und Eltern nach "einem eigenen Treffpunkt" im Stadtteil Kornburg auf.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand an Spiel- und Aktionsflächen für Jugendliche und über Poteniale vor Ort für weitere öffentliche Treff- und Bewegungsangebote.
Zusätzlich werden bestehende und mögliche Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt, um dem gesetzlichen Auftrag nach Förderung, Unterstützung und Begleitung junger Menschen in ihrem Aufwachsen und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gerecht zu werden.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Verbesserung der Angebote für Jugendliche im Stadtteil Kornburg
(Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 14.05.2025)
Die CSU-Stadtratsfraktion sieht in ihrem Antrag „Verbesserung der Angebote für Jugendliche im Stadtteil Kornburg“ vom 14.05.2025 in diesem Stadtteil einen deutlichen Mangel an passenden Treffpunkten für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahre, der zu Frustration bei Betroffenen und einer Verlagerung der Aufenthaltsorte an ungeeignete Stellen im Gebiet führe.
Deshalb stellt die Fraktion den Antrag zur Information über den derzeitigen Stand von Angeboten der Kommune und freier Träger für Jugendliche im Stadtteil. Zudem sollen konkrete Entwicklungsmöglichkeiten für einen öffentlichen Jugendbereich bzw. Jugendaktionsfläche in Kornburg dargestellt werden.
Situationsanalyse Stadtteil Kornburg
Kornburg gehört zu den südöstlichen Vororten Nürnbergs und bildet in Nachbarschaft zu Katzwang, Gaulnhofen, Worzeldorf, Weiherhaus, Herpersdorf und Pillenreuth den Planungsbereich 34 der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kleinräumige Bestands- und Bedarfsanalyse (2017). Die Spielflächenplanung und Versorgung in Kornburg ist im Rahmen der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt (2008) im Planungsbereich 33 abgebildet.
Mit der Neuerschließung von Baugrund und der Neubebauung vor allem in Worzeldorf (Distrikt 493) und Kornburg (Distrikt 494) werden zahlreiche Familien mit Kindern in das Gebiet ziehen. In Kornburg leben 301 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 18 Jahre (Stand 12/2024).
Seit dem Schuljahr 2005/ 2006 fahren Kinder und Jugendliche aus Katzwang, Gaulnhofen, Weiherhaus, Herpersdorf und Pillenreuth ab der fünften Jahrgangsstufe in andere Stadtteile, weil nur in Kornburg und Worzeldorf Grundschulen und im Gebiet insgesamt keine weiterführenden Schulen bestehen. Dies fordert von den jungen Menschen nicht nur große Flexibilität. Die Situation bedingt zudem ein beachtliches Maß an Fahrzeiten und Stunden außerhalb ihres Wohnorts. Überdies füllen Lernen und Hausaufgaben, die Mitgliedschaft in Sport-/ Vereinen, Feuerwehren, Teilnahme und Ehrenämter in örtlichen Kirchengemeinden die Kalender von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
In Kornburg gibt es viele Freizeitmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die vor Ort organisiert sind:
- Sportvereine, die Angebote für junge Menschen vorhalten, bieten Sportarten wie Schießsport, Fuß-
ball, Basketball, Tennis, Gymnastik oder Leichtathletik an. Sie ermöglichen sportliche Betätigung im Wohnnahraum, fördern Teamgeist und körperliche Fitness.
-
Jugendfeuerwehren bilden aus, ermöglichen dauerhaft Training, bieten Zeltlager an, etc.
-
Brauchtum und Tradition wird in lokalen Gemeinschaften gestärkt und Geschichte bewahrt. Der
Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft steht im Mittelpunkt, etwa bei jährlich stattfindenden Kirchweihen.
- Öffentliche Spielflächen in Kornburg finden sich schwerpunktmäßig in den nördlichen und nord-
östlichen Bereichen. Zu den vorhandenen Angeboten zählen: − 33.1 - Spielfläche am Mauserweg mit Seilbahn, Rodelhügel, Streetball-Feld und Bolzplatz, − 33.2 - Spielfläche mit Bolzplatz „Am Bruckweg“, − 33.3 - Spielplatz Schenkendorffstraße, − 33.4 - Spielhof an der Martin-Luther-King-Grundschule (geöffnet an Werktagen, Sonn- und Feiertags geschlossen), − 33.5 - Spielplatz an der Florentiner Straße, − sowie der aktuell im Bau befindliche Spielplatz im Bereich „Rieterbogen“ in Kornburg-Nord.
Insgesamt weist der Spielflächen-Planungsbereich 33 (Kornburg) nach jetzigem Stand ein Spielflächendefizit von 3085m² auf. Somit ist grundsätzlich ein räumliches Versorgungsdefizit festzustellen. Die aufgeführten Spielflächen – ausgenommen der Mauserweg – sind aufgrund des Lärmschutzimmissionsrechts nur von Kindern bis 14 Jahre zu nutzen, teilweise sind die Flächen aber aufgrund ihrer Ausstattungsmerkmale für jüngere Kinder konzipiert. Dies verstärkt in Kornburg auch den Mangel an jugendgerechten Treffpunkten im öffentlichen Raum sowie an Aktionsflächen mit Aufenthaltsqualität für ältere Kinder und Jugendliche.
Offene Jugendarbeit
Kornburg selbst verfügt, wie andere Gebiete im Planungsbereich, über keine eigene pädagogisch betreute Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dennoch hat dieser Bereich mit dem Kinderund Jugendhaus „Red Box“ den Vorteil eines „Vollsortimenters“, der in relativ geringer Entfernung zwischen den benachbarten Stadtteilen Worzeldorf/ Herpersdorf liegt. Dessen Konzept sieht ausdrücklich die Öffnung für die angrenzenden Stadtteile vor. Gerade für die Zielgruppe der 12-17-Jährigen, die schulbedingt viel mit dem ÖPNV unterwegs ist, bedeuten die wenigen Minuten von Kornburg nach Worzeldorf mit der Haltestelle vor der Tür der „Red Box“ kein Hindernis.
Engere Kooperationen der Red Box mit dem BV Nürnberg-Kornburg, Kirchengemeinden und örtlichen Vereinen sind wünschenswert und umsetzbar.
Weitere Offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in der Umgebung bieten
-
der Offene Jugendtreff WH 13 der ev. Kirchengemeinde in Katzwang,
-
der Jugendtreff DOWNSTAIRS - Kinder- und Jugendbüro des Marktes Wendelstein und
-
die Mobile Jugendarbeit des Jugendamtes Nürnberg in Katzwang 1x wöchentlich mittwochs.
Vorgespräche und Überlegungen zur Kinder- und Jugendarbeit
Auf Anfragen des BV Kornburgs zu den letzten beiden Bürgerversammlungen wurde auf Kapazitäten des Kinder- und Jugendhauses Red Box verwiesen. Diesen Vorschlag lehnte der BV jedoch als unzureichend ab. Die BV-Vorsitzende, Frau Staufer, gibt per E-Mail vom 08.05.2025 gegenüber J an, die jungen Menschen würden definitiv vor Ort bleiben wollen und sich lieber im öffentlichen Raum wie z.B. „unter der Autobahnbrücke“ treffen, als in das KiJH Red Box zu fahren.
Die Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Band 1, Fachliche Planung und Weiterentwicklung (2017) formuliert als Handlungsempfehlungen für den Planungsbereich die Entwicklung
dezentraler Konzepte der Bedarfsabdeckung, bestehende Kooperationen und Vernetzungen zu verfestigen, bzw. auszubauen und ggf. gemeinsam bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Berücksichtigung finden dabei die Bewertungsindikatoren der Jugendhilfeplanung (Jugendrelevanz, Kulturelle Situation und Segregation, Prekäre Lebenslagen junger Menschen, Jugendspezifische Konfliktlagen und Wohnumfeld / Qualität sowie die mit dem Kinder- und Jugendhaus Red Box bereits bestehenden Ressourcen).
Neue und sich seit Beginn des Jahres vertiefende Kontakte zwischen dem stellvertretenden BV-Vorsitzenden Ingo Kreil (im Auftrag von Frau Staufer), Frau Friedrich, Leiterin der Red Box, Frau Werhof, Leitung der Mobilen Jugendarbeit, und der sozialräumlich zuständigen Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit greifen diese Gedanken auf. Die Idee ist, gemeinsam zu eruieren, welche Möglichkeiten gesehen werden, Jugendarbeit in Kornburg zu fördern. Ein Ortstermin fand im Februar in Kornburg dazu statt.
Dabei entstanden folgende erste Ideen:
-
Die Teams der Red Box und der Mobilen Jugendarbeit ermitteln den konkreten Bedarf vor Ort.
-
Dazu gehören u.a. Treffen mit jungen Menschen aus den Zielgruppen, um bestehende Angebote
bekannt zu machen und gemeinsam zusätzliche realistische Angebote zu entwickeln.
- Eine wesentliche Rolle wird bei all dem das Jugendpartizipationsmodell laut! übernehmen, die Spe-
zialist*innen für genau diese Vorhaben.
- Zur Bedarfserfassung gehören auch die Präsenz von Red Box-Mitarbeiter*innen und von laut! auf
der Kerwa und bei weiteren Veranstaltungen in Kornburg.
- Vorgesehen ist bereits für 2026 der Aufbau eines Standorts der Mobilen Jugendarbeit, sobald der
neue Bus beschafft und einsatzbereit ist, ggf. im Wechsel mit Katzwang.
Zusätzliche Ressourcen für den Stadtteil
Eine weitere Option wäre grundsätzlich, eine Personalstelle/ Streetworkstelle zu schaffen, die, wie in anderen Stadtteilen, an eine bestehende Einrichtung angegliedert wird, in diesem Fall an das Kinderund Jugendhaus Red Box. Aufsuchende mobile Angebote vor Ort und/ oder extra Angebote für Gruppen junger Menschen aus Kornburg in der Red Box könnten dabei Arbeitsschwerpunkte darstellen. Diese Maßnahme lässt sich allerdings nach aktuellem Stand der städtischen Finanzen nicht über die Verwaltung realisieren.
Eine gänzlich neue Einrichtung für Kornburg wäre auf Grundlage der relevanten Indikatoren der Jugendhilfeplanung zur Weiterentwicklung von Angeboten nicht zu rechtfertigen.
Aufenthalts- und Aktionsflächen im Stadtteil
Um mittelfristig geeignete und realisierbare Aufenthalts- und Aktionsflächen für Jugendliche zu finden, bat das Jugendamt das Stadtplanungsamt sowie das Bürgeramt Süd um eine Flächensuche und Standortprüfung.
Unter Abwägung zu beachtender Interessen wurden mögliche Standorte empfohlen:
- Das Bürgeramt-Süd schlägt die Integration in das geplante Bauvorhaben Kita/Seniorenheim Am
Bruckweg/Kellermannstraße (Fl.Nrn. 572, 574/3, 575–577) oder die Fläche neben P+R-Parkplatz (Fl.Nr. 161, Gemarkung Kornburg) vor.
- Stpl nennt ergänzend dazu die Flächen Fl.Nr 160 sowie 684/12.
Die genannten Flächen sind in der beiliegenden Karte mit roten Kreisen angezeigt. Im Rahmen der Instruktion wurden durch das Bürgeramt Süd darüber hinaus viele weitere Potentiale betrachtet. Diese sind zur Information in der Karte mit grünen (Landwirtschaft) oder blauen (ökologische Flächen) markiert. Landwirtschaftliche Flächen, ökologische und geschützte Flächen wurden als Aufenthalts- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche ausgeschlossen.
J wird die genannten Flächen als potenzielle Maßnahmenflächen in die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ aufnehmen und weiterverfolgen. Bei positiver Detailprüfung durch die zuständigen Dienststellen könnten die Flächen – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung und unter Berücksichtigung vorrangiger Bedarfe im gesamtstädtischen Kontext – konkretisiert werden. Umsetzbar wäre dabei sicherlich auch, wie an anderen Stellen im Stadtgebiet, Treffpunkte mit wetterfesten Jugendunterständen zu möblieren.
Bei diesen Planungen ist die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen essenziell. Ein Schwerpunkt kann sein, junge Menschen zu bitten, die vorgeschlagen Flächen aus ihrer Perspektive auf Eignung als Jugendtreffpunkt zu beurteilen und zu priorisieren, bzw. auch eigene Flächenvorschläge einzubringen. Die Mitarbeiter*innen von laut! sind hierfür die richtigen Fachleute und werden entsprechende geeignete Formate initiieren.
| d e r eiti n g H W WORZELDORF ÖÖ 55 30 A n B r a u o r z pe t ld s to r arfe ß r e e ß a r t s g e w z t pi S KORNBURG 33 g e e g W e ß w a n ß - rf s t r ü lß ei R ö de rw e g ei G - 3 3 3 . 4 3 . 3 4 3.2 o N b e 3 3.2 ße d li mannstra n tt 33 . 4 e o k G 3 33 3 .4.3 eller e c S ch e nk e n dorf s t raß 3 3 . 3 K 33.313.1 S e 33.1 g str a ß e a z uer- S t r a ß e e ß a r ts U nt e r K e i r r c h e n st ei K Flo H c o k h e e n n s f t e r l a s ß s e traße M a u s er we g z to e r o m Ri n g el n S c h w e d a e n t k re d e n u z A A e n u n f W d e il r ly H - S p illi D u - f t o t s h irh C S c h ra n k e n w e R g ö m V e n e z ia n e r 3 3 3. 3 5 B u b e . 5 b u r g n e r H r a u p t s t r a V e K n a a l t k o g r r i u u b a s e n n s w n e t g s r t a r a ß ß e e A m W a s s e rt u r n g -W e g S tra r w e ß e s e r m ß g W a s e Ander Autobahn Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet | |
|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 33 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. KATZWANG | Datenauszug Erstellt für Maßstab1:10 000 0 420 m Erstellungsdatum 07.08.2025 Ersteller Hillebrand, Michaela |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD- Stadtratsfraktion vom 20.03.2025.
Anlagen: 6.1 Bericht Antrag_Mitternachtssport_Grünen,SPD
Bericht: Der Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD vom 20.03.2025 „Von der Straße in die Sporthalle: Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Nürnberg ausbauen und weiterentwickeln“ beinhaltet vielfältige Fragestellungen und Vorschläge zu den Angeboten des Mitternachtsports. In der Vorlage werden Grundlagen und die historische Entwicklung des Angebots Mitternachtssports dargestellt sowie die aktuelle Angebotstruktur beschrieben, sowie die Fragen, die im Antrag formuliert sind, detailliert beantwortet.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg:
Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Nürnberg
Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD
vom 20.03.2025
1. Ausgangslage
Die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD haben in ihrem gemeinsamen Antrag „Von der Straße in die Sporthalle: Mitternachtssport als präventives Angebot für Jugendliche in Nürnberg ausbauen und weiterentwickeln“ vom 20.03.2025 die Verwaltung beauftragt zum Thema Mitternachtssport folgende Punkte zu bearbeiten:
-
Bericht über die Teilnehmendenzahlen und Zielgruppen
-
Entwicklung eines Marketing-Konzepts gemeinsam mit laut! um mehr Jugendliche zu
erreichen
- Bericht über Möglichkeiten einer Neugestaltung und Weiterentwicklung des Angebots mit
besonderem Fokus auf sozial und strukturell benachteiligte Stadtteile
-
Einbeziehung von Sportvereinen, Bürgervereinen und ehrenamtlichen Unterstützenden
-
Sowie potenzielle Sponsoren und Kooperationspartner zur Förderung des Angebots ein-
zubeziehen
- Bericht über ein mögliches inklusives Mitternachtssportangebot für Jugendliche mit Be-
einträchtigungen.
Der Mitternachtssport stellt einen zentralen Baustein im Portfolio der Jugendhilfe in Nürnberg dar. Als niedrigschwelliges, präventives Angebot erreicht er insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in den Abendstunden und schafft verlässliche Räume für Begegnung, Bewegung und soziale Teilhabe. Vor dem Hintergrund aktueller jugendhilfepolitischer Herausforderungen und der Bedeutung informeller Bildungsorte leistet der Mitternachtssport einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Lebenslagen und zur Förderung des sozialen Miteinanders. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen vertieften Einblick in historische Entwicklung, konzeptionelle Grundlagen Wirkung und Weiterentwicklung dieses Angebots. Ebenso werden die im Antrag aufgeworfenen Fragestellungen bearbeitet bzw. beantwortet.
Bereits an dieser Stelle muss auf die zentrale Rolle Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe (KOS) hingewiesen werden, die seit Ende 2018 für die Planung, Organisation und Weiterentwicklung der Veranstaltungsreihe Mitternachtssport verantwortlich ist. Die ursprünglich mit einem Fristvermerk bis Ende 2020 versehene Stelle ist im Moment bis Ende 2025 befristet. Eine aus Gründen der nachhaltigen und perspektivischen Aufgabenwahrnehmung dringend notwendige Entfristung der Stelle ist für den Haushalt 2026 beantragt, aber noch nicht beschlossen.
2: Entwicklung des Angebots Mitternachtssport
Der Mitternachtssport ist ein für junge Menschen kostenloses Angebot der Offenen Kinderund Jugendarbeit (OKiJA) des Jugendamts der Stadt Nürnberg. Unterstützung bekommen die Kinder- und Jugendhäuser und Jugendtreffs der Stadt Nürnberg von der Bayerischen Sportjugend, dem Fanprojekt Nürnberg e.V. und diversen Trendsportvereinen. Der Mitternachtssport in Nürnberg schafft mit seinen Veranstaltungen ein niederschwelliges, kostenloses und ansprechendes Sportangebot für junge Menschen. Bewegung und Sport sind wichtige und attraktive Freizeitaktivitäten für junge Menschen und bieten mannigfaltige Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten. Der Mitternachtssport ist für junge Menschen die optimale Gelegenheit, sportlich fair und wettkampfarm ihrem Bewegungs- und Aktionsdrang nachzugehen. Er ist als Ansatz der präventiven sportorientierten Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine gelungene Möglichkeit zur sportlichen Betätigung zu außergewöhnlichen Zeiten, die eine eigene reizvolle Atmosphäre schaffen. Die grundlegende Idee ist, durch Nutzung der nachts ungenutzten und leerstehenden Sporthallen jungen Leuten neue Aktionsräume zu erschließen und damit ihren gerade im großstädtischen Bereich sehr eingeschränkten Lebens- und Erfahrungsraum zu erweitern. Konzeptioneller Leitgedanke war von Anfang an, die Jugendlichen nachts „von der Straße zu holen“ und ihnen die Möglichkeit zu geben, „überschüssige Kräfte" abzubauen, keine Langeweile aufkommen zu lassen und einen positiven sowie präventiven sozialen Rahmen zu schaffen.
Erstmals fand 1998 in einer Sporthalle im Stadtteil St. Leonhard (TSV 1846 Nürnberg) Basketball um Mitternacht in Nürnberg statt. Es waren Mitarbeitende aus dem Jugendtreff Oase, die nachts einmal im Monat die erste Halle für Angebote im Rahmen des Mitternachtssports (MNS) öffnen konnten. Beim Mitternachtssport sind seitdem pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit ein zentraler Bestandteil des Konzepts. Sie sorgen nicht nur für einen sicheren und wertschätzenden Rahmen, sondern begleiten die Jugendlichen auch in ihrer persönlichen Entwicklung. Gerade in den Abendstunden, wenn klassische Angebote nicht mehr greifen, sind sie wichtige Ansprechpartner/-innen, die Konflikte deeskalieren, Vertrauen aufbauen und Beratung und Orientierung bieten. Durch ihre Präsenz entsteht ein Raum, in dem junge Menschen sich ausprobieren, soziale Kompetenzen stärken und sich mit ihren Lebensrealitäten ernst genommen fühlen. Basketball gehört seit 1998 zu den festen Größen im Mitternachtssport und hat sich als echter Dauerbrenner etabliert. Bei Basketball ist die Altersspanne (16 – 27 Jahre) relativ groß und der soziale Hintergrund ist – wie grundsätzlich beim Mitternachtssport - sehr heterogen. Wie bei den Fußballangeboten nehmen vor allem männliche Teilnehmer die Angebote wahr. Die meisten Spielerinnen und Spieler kennen sich bereits von den größeren Freiplätzen im Stadtgebiet. Entsprechend agieren sie bei den Terminen sehr eigenständig und organisieren sich weitgehend selbst. Zusätzliche Schiedsrichter sind hier nicht nötig. Aktuell kommen vermehrt junge Spielerinnen und Spieler zu den Angeboten, wahrscheinlich ausgelöst durch den Basketballboom (Weltmeister der Herren 2023 und Olympiasieg der Frauen 2024 beim 3x3).
Kurz nach dem Start des Angebots mit Basketball kam 2001 auch Fußball um Mitternacht hinzu. Fußball erfreut sich seit Beginn des Mitternachtssportangebots durchgehend hoher Nachfrage. Um möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen, wurde das
Angebot rasch auf mehrere Hallen pro Monat ausgeweitet. Beim Fußball ist die Zielgruppe meist männlich und die Altersspanne etwas kleiner als bei Basketball. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 16 und 21 Jahren. Fußball hat als weltweit bekannte und beliebte Sportart einen sehr integrativen Charakter. Zum Beispiel nutzte ab 2016 eine damals neue Zielgruppe, die überwiegend aus Jugendlichen mit Fluchtbiographie bestand, die Fußball-Veranstaltungen regelmäßig. Über das gemeinsame Spiel kommen die Besuchenden miteinander in Kontakt und lernen sich ungezwungen und spielerisch kennen. Dabei werden Vorurteile abgebaut und Gemeinsamkeiten entdeckt. Generell identifizieren sich die jungen Menschen stark mit der Sportart und spielen dementsprechend leidenschaftlich. Um dies zu regulieren, ist bei Fußball der Bedarf an pädagogischem Personal höher als bei den anderen Angeboten. Für die Hallen werden darüber hinaus Schiedsrichter eingesetzt, die zum Teil aus ehemaligen Teilnehmenden bestehen. Eine besondere Rolle beim Fußball spielt seit jeher der FairPlay-Gedanke.
Von Beginn an waren und sind Fußball und Basketball die beiden beliebtesten und die am stärksten nachgefragten Sportarten beim Mitternachtssport.
Jedes Jahr finden im Rahmen von Mitternachtssport daher auch drei bis vier besondere Veranstaltungen, meist Fußball- oder Basketballturniere, statt. Diese sind besondere Highlights für die Besucherinnen und Besucher. Turniere ermöglichen es ihnen, ihr sportliches Können in einem fairen Rahmen mit anderen zu messen. Außerdem tragen kleine Preise und ein ansprechendes Rahmenprogramm zur Attraktivität der Veranstaltungen bei.
Seit 2008 ist die Alkoholprävention ein fester Bestandteil im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz des Jugendamts Nürnberg. Seither wird auch der Mitternachtssport gezielt durch präventive Maßnahmen im Bereich Alkohol unterstützt. Damit wurde das Konzept deutlich erweitert: Neben der Förderung von Bewegung und sozialer Teilhabe rückt nun auch die Sensibilisierung für riskanten Konsum und die Stärkung von Lebenskompetenzen in den Mittelpunkt. Durch pädagogische Begleitung, klare Regeln und thematische Impulse entsteht ein geschützter Raum, in dem Jugendliche nicht nur sportlich aktiv sein können, sondern auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Der Mitternachtssport wirkt damit als ganzheitliches Präventionsangebot – körperlich, sozial und gesundheitlich.
Im Winter 2011 fand erstmals Mitternachtssport on Ice in der ARENA Nürnberger Versicherungen statt und ist seitdem einmal jährlich Teil des Programmangebots. Diese Möglichkeit zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit Schlittschuh zu laufen wird überwiegend von Jugendlichen aus den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt. Mädchen und junge Frauen machen hier die Hälfte der Besuchenden aus. Möglich wird dieses Angebot durch die Unterstützung der ARENA Nürnberger Versicherungen, die dem Mitternachtssport die Eislauffläche sowie die Leihschlittschuhe kostenlos überlässt. Seit 2017 darf die Licht- und Soundanalage der ARENA Nürnberger Versicherungen genutzt werden, die von einem professionellen DJ bedient wird, der aus den Mitteln des Mitternachtssport finanziert wird. Seither nennt sich die Veranstaltung Disco on Ice.
Im Jahr 2012 wurde der Mitternachtssport Nürnberg mit dem 2. Preis des Mittelfränkischen Integrationspreis ausgezeichnet. Die Ehrung würdigte das Angebot als beispielhaft für gelungene interkulturelle Verständigung, insbesondere durch seinen niedrigschwelligen Zugang, die Vielfalt der Teilnehmenden und die sozialpädagogische Begleitung. Die Auszeich-
nung unterstreicht die nachhaltige Bedeutung des Mitternachtssports als wirksames Instrument zur Förderung von Teilhabe, Begegnung und sozialem Zusammenhalt in der kommunalen Jugendhilfe.
Mitternachtssport Bouldern wird seit 2019 ein- bis zweimal im Jahr in den Boulderhallen Café Kraft oder E4 angeboten. Das Angebot ist für die Besuchenden ebenfalls kostenlos. Zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit stehen die Boulderhallen ausschließlich den Besuchenden des Mitternachtssports zur Verfügung. Die Veranstaltung wird überwiegend von den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt und spricht besonders auch Mädchen und junge Frauen an. Die Besuchenden erhalten eine Kurzeinweisung vom Boulder-Team und nach gemeinsamen Aufwärmübungen geht es an die Boulderwände. Dort werden die Besuchenden von boulder- bzw. klettergeschulten Pädagoginnen und Pädagogen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie von Wandbetreuerinnen und Wandbetreuern der Boulderhallen angeleitet und unterstützt. Mitternachtssport Bouldern ist sowohl für Anfängerinnen und Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet.
Im Laufe der Zeit kamen nach dem Wunsch der Teilnehmenden noch andere Sportarten wie Juggern, Badminton, Tischtennis oder Volleyball dazu. Je nachdem wie sie von den jungen Menschen nachgefragt werden, bleiben sie eine Weile im Programm oder werden wieder durch andere ersetzt.
Aktuell werden daher neben den genannten meist eher klassischen Sportangeboten die Trend- und Funsportarten Parkour, Flag Football und Ultimate Frisbee angeboten. Diese Trendsportarten sprechen nochmals andere Besucherinnen und Besucher an als die Hauptsportarten. Durch diese Angebote werden auch Mädchen und junge Frauen sehr gut erreicht.
Der Mitternachtssport als innovativer, attraktiver und bedarfsgerechter Ansatz für junge Menschen hat und wird auch künftig seine Angebote an den Bedürfnissen der jungen Menschen anpassen, weiterentwickeln und laufend erweitern.
Seit 2019 liegt die Gesamtverantwortung für die Vielzahl der Angebote beim Mitternachtssport, die derzeit (Stand August 2025) von insgesamt 20 Einrichtungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit des Jugendamts mit durchschnittlich 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Mitternachtssport durchgeführt werden, bei der die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe (KOS). Diese ist für die Planung, Organisation und Weiterentwicklung der Veranstaltungsreihe Mitternachtssport verantwortlich. Dies beinhaltet die Terminabsprachen, die Budgetverantwortung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation der zweimal jährlich stattfindenden Gesamttreffen aller beteiligten Mitarbeitenden. Die Koordinierungsstelle bündelt die Ergebnisse der jährlich stattfindenden Evaluation mit den teilnehmenden Mitarbeitenden und steuert die Umsetzung notwendiger Anpassungen im Angebotsportfolio. Die Koordinierungsstelle ist ebenfalls für die Einsatzplanung inklusive Vertragswesen der bei den Terminen ergänzend eingesetzten Honorarkräfte (in der Regel als Schiedsrichter) zuständig.
Strukturell bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 20 Einrichtungen regionale Hallenteams, die gemeinsam an den jeweiligen Standorten die Veranstaltungen vor Ort durchführen und die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Besuchenden sicherstellen.
3. Konzeptionelle Grundlagen und Beschreibung des aktuellen Angebots
Gesetzliche und konzeptionelle Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und somit auch des Mitternachtssports sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) verankert. Im Zentrum steht das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des §11 SGB VII trägt dazu bei, indem sie Räume schafft, in denen junge Menschen soziale Erfahrungen sammeln, sich ausprobieren und ihre Fähigkeiten entfalten können. Gemäß dieser normativen Vorgabe soll die Kinderund Jugendarbeit an den Interessen junger Menschen ansetzen, von ihnen mitgestaltet werden und sie zur Selbstbestimmung sowie zu sozialem Engagement befähigen. Dies umfasst vielfältige Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Beratung und Sport. Am Beispiel des Nürnberger Mitternachtssport wird deutlich, wie vielfältig die Settings herbei sein können. § 9 Nr. 3 SGB VIII verpflichtet dazu, die unterschiedlichen Lebenslagen junger Menschen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen. Die Anerkennung unterschiedlicher Lebensrealitäten sind zentrale Elemente, um Inklusion und Integration junger Menschen zu fördern. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit setzt dies durch inklusive, niedrigschwellige Angebote wie den Mitternachtssport um, die Vielfalt anerkennen und Teilhabe ermöglichen. Eine wichtige konzeptionelle Grundlage ist auch der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII), der präventiv wirkt – etwa durch Maßnahmen zur Alkoholprävention. Angebote wie der Mitternachtssport leisten hier einen Beitrag, indem sie risikobehaftetem Verhalten vorbeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen stärken.
Den planerischen Rahmen bildete der Rahmenplan Jugendhilfe, Teil Plan Offene Jugendarbeit von 1990 (aktuell 3. Auflage von 2001). Dieser wurde durch die Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit 2017 ersetzt. Aufbauend aus den gesetzlichen und planerischen Grundlagen wurde das „Leitbild der Offenen Kinder und Jugendarbeit der Stadt Nürnberg“ entwickelt. Dieses Leitbild bildet die konzeptionelle Grundlage für alle weiteren Angebote.
Das Angebot des Mitternachtssport verfügt auch über eine eigene Konzeption (Stand Mai 2025), in der alle relevanten Inhalte und Informationen zusammengefasst sind. Diese gehen von Rahmenbedingungen, Ressourcen, Ziele und Arbeitsprinzipien bis hin zur Beschreibung der einzelnen Angebotsformen.
Die wichtigsten Inhalte sind im Folgenden dargestellt.
Zielgruppe und Teilnehmende Zielgruppe des Mitternachtssports sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 – 27 Jahren. An einzelnen Angeboten können sich auch Jugendliche ab 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten beteiligen. Die Zielgruppe setzt sich zum einen aus Besucherinnen und Besuchern der Einrichtungen der OKiJA zusammen, die das Angebot in ihrem Stadtteil nutzen, und zum anderen aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus ganz Nürnberg kommen.
Allgemein verbindet die Besucherinnen und Besucher ein grundlegendes Interesse am Sport und aktiver Freizeitgestaltung. Sie haben Spaß daran gemeinsam Fußball, Basketball oder eine der anderen angebotenen Sportarten zu spielen und sich sportlich zu betätigen. Für viele stellt körperliche Anstrengung einen wichtigen Ausgleich dar und ist ein bedeutender Beitrag zu einer positiven und suchtmittelfreien Freizeitgestaltung. Austausch und Kontakt, sowohl untereinander als auch zum pädagogischen Personal, spielen für viele der jungen Menschen eine große Rolle. Andere wissen die Anonymität und Unverbindlichkeit zu schätzen und wollen möglichst ungestört ihrer Sportart nachgehen. Der soziale und kulturelle Hintergrund der Zielgruppe ist sehr heterogen und unterscheidet sich nochmals je nach angebotener Sportart und Standort. Insgesamt haben etwa 80 % der Teilnehmenden einen Migrationshintergrund. Gerade hier hat Sport eine wichtige unterstützende und integrative Funktion, die durch die qualitativ hochwertige pädagogische Begleitung noch verstärkt wird. Ein Teil der jungen Menschen hat auf Grund der sozioökonomischen Herkunft ein besonderes Interesse an kostenloser Freizeitgestaltung, weil die finanziellen Mittel für soziale Teilhabe bei kommerziellen Angeboten nicht vorhanden sind. Grundsätzlich ist das gesamte Angebot des Mitternachtssports für alle Geschlechter offen. Jedoch zeigt sich, dass es sehr sportartenabhängig ist, ob männliche oder weibliche junge Menschen erreicht werden. Fußball und Basketball erweisen sich als Angebote, die beinahe ausschließlich von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt werden. Sie sind für männliche Jugendliche, großenteils mit Migrationshintergrund, sehr attraktiv, da diese ihre Freizeit aktionsorientiert gestalten wollen, häufig Verbindlichkeiten vermeiden und sich im sportlichen Wettkampf körperlich messen möchten. Fußball und Basketball sind meist fester Bestandteil ihrer Lebenswelt. Weibliche Jugendliche beteiligen sich eher bei Angeboten wie Disco on Ice, Bouldern, Parkour, Badminton, und Ultimate Frisbee. Das durchschnittliche Alter aller Teilnehmenden variiert ebenfalls sportartenabhängig und je nach Standort. Durch den Mitternachtssport werden viele junge Menschen erreicht, die aus verschiedensten Gründen nicht in Vereine eingebunden sind, beziehungsweise sich noch über die Aktivitäten im Verein hinaus sportlich betätigen wollen. Sie nehmen dementsprechend das kostenlose und attraktive niedrigschwellige Angebot des Mitternachtssports gerne an. Das liegt sicher auch an dem Selbstverständnis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Grundprinzipien zugrunde liegen, die für diesen Arbeitsansatz signifikant sind und die das spezifische Angebotsraster untermauern. Durch die Arbeitsprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird jungen Menschen mit dem Mitternachtssport ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot gemacht. Zu den wichtigsten Arbeitsprinzipien zählen Offenheit, Niederschwelligkeit, Freiwilligkeit, Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung, akzeptierendes und wertschätzendes Arbeiten, Partizipation, Gender Mainstream und Inklusion. Die verschiedenen Angebote des Mitternachtssport sollen auch zukünftig fortlaufend dem Bedarf der Zielgruppe angepasst werden. Die Häufigkeit der Termine orientiert sich an der Anzahl von Besucherinnen und Besucher und den personellen Ressourcen in den durchführenden Einrichtungen. Neue Trends und neuen Sportarten werden dabei laufend aufgegriffen und integriert.
Nutzungszahlen Der Mitternachtssport wird saisonal geplant und beworben. Die MNS-Saison beginnt im Oktober und endet im März des nächsten Jahres. Die unten aufgeführten Zahlen bilden aber nicht die saisonalen Zahlen ab, sondern aus Gründen des einheitlichen und synchronisierten Controllings mit den anderen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Nutzungszahlen eines Kalenderjahres. Wie bereits beschrieben ist das Angebot Mitternachtssport stetig angewachsen und weiterentwickelt worden. So wurden die 37 Mitternachtssportangebote im Jahr 2019 insgesamt über 1.000-mal genutzt (davon 80% männliche und 20% weibliche Nutzungen). 2020 konnte dann trotz der allgemeinen Einschränkungen und Angebotsausfälle durch die Coronapandemie an 17 Angeboten immerhin noch 250 Nutzungen bei vergleichbarer Geschlechterverteilung verzeichnet werden. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen konnten 2021 ebenfalls lediglich 260 Nutzungen bei 12 Angebotstagen gezählt werden. Aufgrund der sich ab 2022 langsam wieder stabilisierenden Corona-Situation wurden in diesem Jahr bereits wieder 17 Termine angeboten mit knapp über 900 Nutzungen (davon 87% männlich und 13% weiblich). 2023 wurde mit über 1.500 Nutzungen bei 33 Angeboten der Wert von 2019 deutlich übertroffen, die jungen Menschen sehnten sich nach der nun wieder uneingeschränkten Teilnahme an den Mitternachtssportangeboten. In diesem Jahr wurde die Zählweise männlich / weiblich / divers eingeführt. Die Geschlechteraufteilung ergab 79% männlich, 19% weiblich und 1% divers. Auch das Jahr 2024 war mit fast 1.200 Nutzungen (davon 91% männlich, 8% weiblich und 1% divers) an ebenfalls 33 Nutzungstagen sehr gut genutzt. Die relativ geringe Anzahl an Teilnehmenden, die sich selbst als divers bezeichnen, hängt laut Einschätzung der Fachkräfte vor allem damit zusammen, dass sich junge Menschen in dem unbekannten Setting mit vielen unbekannten Nutzungsgruppen ungern das Label als diverse Personen geben möchten, um etwaige Stigmatisierungen zu vermeiden. Für 2025 liegen erst die Nutzungszahlen für den Zeitraum Januar bis März vor. Bisher konnten an 18 Angeboten mit fast 700 Nutzungen (davon 86% männlich, 14% weiblich) bereits ein guter Wert erreicht werden, der sich vermutlich von Oktober bis Dezember fortsetzen wird.
| Jahr | TN insge- samt | Davon männlich | Davon weiblich | Davon di- vers | Termine insgesamt | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 1.047 | 844 (80%) | 203 (20%) | _______ | 37 | |
| 2020 | 250 | 200 (80%) | 50 (20%) | _______ | 17 | viele geplante Ange- bote fielen wegen der Coronapandemie 2020/2021 aus |
| 2021 | 260 | 234 (90%) | 26 (10%) | _______ | 12 | |
| 2022 | 901 | 779 (87%) | 122 (13%) | _______ | 17 | |
| 2023 | 1.542 | 1.214 (79%) | 301 (19%) | 27 (1%) | 33 | Erfassung von diver- sen TN ab 2023 |
| 2024 | 1.178 | 1.075 (91%) | 98 (8%) | 5 (1%) d | 33 | |
| 2025 | 671 | 578 (86%) | 93 (14%) | 18 | Termine von Januar bis April 2025 |
Aktuelle Spiel- und Veranstaltungsorte Die Spielorte für die regelmäßigen Angebote von Oktober bis März sind folgende:
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Turnhalle der Geschwister-Scholl-Realschule in Muggenhof
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Turnhalle der Georg-Ledebour-Schule in Langwasser
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Turnhalle der Ludwig-Uhland-Mittelschule in der Nordstadt
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Turnhalle der Helene-von-Forster-Schule in Röthenbach-Ost
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Turnhalle des 1. FC Nürnberg am Sportpark Valznerweiher in Zerzabelshof
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Turnhalle des Johannes-Scharrer-Gymnasiums in der Sebalder Altstadt
Dazu kommen noch folgende Spielorte für besondere Veranstaltungen:
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Arena Nürnberger Versicherungen
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KICKFABRIK
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Boulderhallen E4 oder Café Kraft
In der kommenden Saison (Oktober 2025 bis März 2026) werden dabei folgende Sportarten angeboten:
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16 Fußballangebote
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12 Basketballangebote
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10 Funsportangebote
Beteiligte Einrichtungen der OKiJA und Kooperationspartnern Die Gesamtleitung für die Mitternachtssportangebote hat die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe. An der Durchführung der Angebote sind 12 Kinder- und Jugendhäuser, 7 Jugendtreffs und eine Streetworkeinrichtung mit ihren personellen Ressourcen beteiligt. Dazu kommen noch folgende die Kooperationspartner: Fanprojekt Nürnberg e.V., 1. FC Nürnberg und 1. FC Nürnberg Inklusion, Bayerische Sportjugend – Kreis Nürnberg, Parkour.org Nürnberg e.V., American Footballclub Hawks e.V., Next Generation e.V., Arena Nürnberger Versicherungen, Boulderhallen E4 oder Café Kraft.
Finanzielle Ressourcen Im Haushaltsjahr 2025 stehen im Produkt 363101 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz stehen im Rahmen der Alkoholprävention aktuell 7.500 Euro zur Verfügung. Die grundlegenden Budgetkürzungen der letzten Jahre um 10% im Allgemeinen sowie bei Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit haben auch den Mitternachtssport betroffen. Diese Kürzungen haben zur Folge, dass die beteiligen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sich finanziell bei Sachausgaben beteiligen müssen. Möglichkeiten der Drittmittelaquise werden bereits genutzt: Die Mieten für die städtischen Schulturnhallen werden intern verrechnet. Die Halle des 1. FC Nürnberg wird vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Arena Nürnberger Versicherungen stellt die Halle, den Schlittschuhverleih und Security für die Veranstaltung Disco on Ice kostenlos zur Verfügung.
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Als Instrumente der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen die Website des Jugendamtes und Plakate, die an alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, an die Jugendsozialarbeit an Schulen, an Sportvereine und an weitere relevante (soziale) Organisationen verschickt werden. Auf der Webseite sind der Veranstaltungskalender und Informationen zu den einzelnen Standorten zu finden sowie Ausführungen zu Angebot Mitternachtssport selbst
und zu den Regeln für die Teilnahme an den Angeboten. (https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/mitternachtssport.html) Als weiteres Mittel der Öffentlichkeitsarbeit dienen darüber hinaus Pressemitteilungen für besondere Veranstaltungen, die durch die Koordinierungsstelle Sport (KOS) erstellt und über KOM veröffentlicht werden. Und zuletzt betreut die Koordinierungsstelle einen Instagram- Account und bewirbt dort die MNS-Angebote in Kooperation mit den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
4. Fazit
Die vorangestellten Informationen dienen der inhaltlichen und systematischen Einordnung des Angebots Mitternachtssport.
Die im Antrag der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD aufgeworfenen Fragestellungen, werden im Folgenden beantwortet.
Zu den Teilnehmendenzahlen und Zielgruppen ist unter Punkt 3. bereits ausgeführt worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die offenen und niederschwelligen Angebote des Mitternachtssport in ihrer breiten Aufstellung an unterschiedlichen Sportarten vor allem auch die jungen Menschen erreicht, die nicht oder nicht nur im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten in Sportvereinen ihre Freizeit verbringen möchten. Über die Bewerbung in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dabei auch die jungen Menschen erreicht, die nicht immer in die vorhandene Struktur der Vereine passen und die nicht immer die gewünschte regelmäßige und verlässliche Anwesenheit wahrnehmen können. Außerdem sprechen die regulären Angebote des Mitternachtssport aufgrund der wettkampfarmen Ausrichtung auch junge Menschen an, die Sportarten erst einmal unverbindlich ausprobieren möchten. Und natürlich ist und bleibt die besondere Zeit am Freitagabend das Alleinstellungsmerkmal für das kostenfreie Angebot für junge Menschen. Männliche Teilnehmer nutzen das Angebot sehr gut, der Anteil der weiblichen Teilnehmerinnen ist schwankend und könnte größer sein. Mit dem Einführen von Sportarten (Boulder, Disco on Ice und die Trendsportarten), die auch und besonders junge Mädchen und Frauen ansprechen, wurde und wird versucht ihre Anzahl zu erhöhen. Die Teilnahme an Fußball und Basketball wird aber vor allem von männlichen Personen bestimmt.
Marketingkonzept Die Auslastung der Hallen ist in der Regel sehr gut. Die Fußball- und Basketballtermine sind gut ausgelastet, teilweise kommen sogar mehr Personen bzw. Teams als die Halle eigentlich verträgt. Damit aber dennoch alle teilhaben können, wird mit angepassten Spielplänen und verkürzten Spielzeiten versucht diesem Umstand Rechnung zu tragen. Die Auslastung bei den Trendsportangeboten ist unterschiedlich. Hier werden auch immer wieder neue Trends ins Angebot aufgenommen, bei denen dann nach einer Saison ausgewertet wird, ob das Angebot fortgesetzt werden soll oder nicht. Der Anteil weiblicher Teilnehmerinnen ist entwicklungsfähig. Die Bewerbung des Mitternachtssport ist bereits breit aufgestellt. Dennoch könnte besonders die Anzahl an Teilnehmerinnnen und die Bekanntheit der Trendsportangebote mit einem gemeinsamen Marketingkonzept mit laut! verbessert werden.
Die Integration des Marketingkonzepts für den Mitternachtssport in die Planungen im Zusammenhang mit dem Antrag zu „Nürnberg Young City“ (TOP 1 im JHA vom 24.10.2024 und TOP 3 im JHA vom 05.06.2025), bei denen eine Zielsetzung der geplanten Social-Media- Kampagne sein wird, bestehende Angebote für Jugendliche bekannter zu machen, wäre sinnvoll.
Weiterentwicklung des Konzepts mit Fokus auf sozial und strukturell benachteiligte Stadtteile Bei der Auswahl der Hallen für die regelmäßigen Angebote sind verschiedene Kriterien relevant. In der Auswahl der Standorte wurde darauf geachtet, dass die Hallen möglichst über das Stadtgebiet verteilt sind und sich aufgrund der Sozialraumorientierung immer in der Nähe von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit befinden. darüber hinaus brauchen die Standorte eine gute Erreichbarkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln. Und letztlich ist ebenfalls entscheidend, ob die Hallen geeignet und verfügbar sind. Drei der sechs Hallen befinden sich in integrierten Stadtentwicklungsgebieten (Langwasser, Muggenhof, Innenstadt), zudem gibt es die Hallen in Röthenbach-Ost und in der Uhlandstraße und eine Halle wird kostenlos vom 1. FC Nürnberg auf dem Vereinsgelände in Zerzabelshof zur Verfügung gestellt. Damit sind die Spielorte gut über das Stadtgebiet verteilt und für die jungen Menschen aus Nürnberg oft wohnortnah zu erreichen. Ein weiterer Ausbau der Angebote an mehr Standorten wäre wünschenswert und sicher attraktiv für junge Menschen, ist aber aus personellen Gründen nicht zu leisten. Bereits jetzt sind über der Hälfte der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in die Durchführung der Angebote vor Ort personell eingebunden. In Anbetracht der angespannten Personalsituation in den Einrichtungen musste bereits ab der Saison 2024/2025 der Standort des TSV 1846 Nürnberg in der Fuggerstraße aufgegeben werden, allerdings kam zeitgleich der Standort in der Innenstadt hinzu.
Einbeziehung von Sportvereinen, Bürgervereinen sowie ehrenamtlicher Unterstützer/innen Alle Sportvereine werden in die Bewerbung der Angebote mit einbezogen. Die Durchführung der Angebote übernehmen vor allem im Bereich Trendsport bereits Vereine oder Einzelpersonen dieser Trendsportarten. Als Expertinnen und Experten in diesem Sport können sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten am besten vermitteln und gleichzeitig für die zum Teil noch randständigen Sportarten werben. Der 1. FC Nürnberg und die Bayerische Sportjugend sind als jahrelange Kooperationspartner fester Bestandteil des Mitternachtssports. Ehrenamtliche Kräfte kommen oft aus den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, waren früher meist selbst Teilnehmende am Mitternachtssport und kommen vor allem als Schiedsrichter/-innen zum Einsatz, aber auch als Unterstützung bei den größeren Veranstaltungen. Die Anregung auf Bürgervereine zuzugehen und sie bei Interesse mit einzubinden, wird gerne aufgenommen.
Potenzielle Sponsoren und Kooperationspartner Die bereits unter Punkt 3. aufgeführten Kooperationspartner Fanprojekt Nürnberg e.V., 1. FC Nürnberg und 1. FC Nürnberg Inklusion, Bayerische Sportjugend – Kreis Nürnberg, Parkour.org Nürnberg e.V., American Footballclub Hawks e.V., Next Generation e.V., Boulderhallen E4 oder Café Kraft und Arena Nürnberger Versicherungen tragen wesentlich zum Gelingen der Angebote bei. Die Arena Nürnberger Versicherung legt sogar die Kosten, die bei Disco on Ice entstehen, nicht auf den Mitternachtssport um. Auch der 1. FC Nürnberg stellt
seine Vereinsturnhalle kostenfrei zur Verfügung. Um weitere Sponsoren bzw. Unterstützende wird sich weiterhin bemüht.
Inklusives Angebot Es wird bereits seit einigen Jahren gemeinsam mit dem Projekt Freizeit Netzwerk Sport und der Lebenshilfe Nürnberg daran gearbeitet, die Mitternachtssportangebote inklusiver zu gestalten. So finden gemeinsam mit dem 1. FC Nürnberg seit 2023 jährlich bereits mehrere inklusive Fußballangebote in dessen Vereinshalle statt. Es ist geplant dieses Angebot auch in Röthenbach-Ost zu übertragen. Die Ausweitung inklusiver Angebote ist auch in anderen Sportarten in Planung.
Durch die vielfältigen, spannenden und zum Teil innovativen Angebote sowie durch ein hohes Maß an Flexibilität gelingt es dem Mitternachtssport nun bereits seit 27 Jahren ausgesprochen attraktiv für Jugendliche und junge Erwachsene aus dem ganzen Stadtgebiet zu sein. Die jungen Menschen finden in den Hallen nicht nur attraktive Möglichkeiten Sport zu treiben vor, sondern haben in den anwesenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern niederschwellig erreichbare und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei ihren alltäglichen Fragen und Herausforderungen. Darüber hinaus trägt das Angebot wirksam zur Alkoholprävention bei, indem es sinnvolle Freizeitalternativen schafft und riskantem Konsumverhalten vorbeugt. Zugleich wirkt der Mitternachtssport integrativ, da er junge Menschen unterschiedlicher Herkunft und Lebenslagen zusammenbringt und das soziale Miteinander stärkt.
Durch die Koordination der Mitternachtssportangebote durch die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe konnte dieses Angebot erheblich qualitativ weiterentwickelt und quantitativ ausgeweitet werden. Trend- und Funsportarten kamen Anfang 2020 hinzu, die gezielt junge Teilnehmerinnen ansprechen. Die Koordinierungsstelle übernahm dabei die konzeptionelle Weiterentwicklung, die Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen sowie die Organisation standortübergreifender Aufgaben. Durch kontinuierliche Evaluation, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung neuer Kooperationspartner gelang es, das Angebot bedarfsgerecht auszubauen und neue Zielgruppen zu erreichen. Das Mitternachtssportangebot in Nürnberg ist mit der Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe eines der Vorzeigeprojekte in ganz Deutschland. Mit fast 40 Angeboten aus 7 verschiedenen Sportarten (Fußball, Basketball, Eislaufen, Parkour, Bouldern, Ultimate Frisbee und Flag Football) werden zwischen 1.100 bis 1.500 junge Menschen pro Jahr erreicht. Nur durch die Entfristung der Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe wird es auch zukünftig gewährleistet sein, dass der Mitternachtssport in seiner breit aufgestellten und für junge Menschen attraktiven Quantität und Qualität bestehen bleiben wird. Um auch künftig attraktiv und wirksam zu bleiben, muss sich das Angebot des Mitternachtssports kontinuierlich weiterentwickeln. Dazu gehören die Erprobung neuer Sportarten, die Anpassung an aktuelle Trends sowie die gezielte Ansprache neuer Zielgruppen. Ebenso wichtig ist die Gewinnung zusätzlicher Kooperationspartner, um das Angebot fachlich zu bereichern und strukturell zu stärken. Eine Verstetigung der Koordinierungsstelle ist daher entscheidend, um das Angebot strategisch weiterzuentwickeln und seine präventive sowie integrative Wirkung langfristig zu sichern.