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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (18.09.2025)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 10.09.2025)

Anlage · 18.09.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Alexander Kahl CSU-Stadtratsfraktion Andreas Krieglstein Marcus König Marc Schüller SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Altstadt Stadtplanungsausschuss Verkehrsausschuss Reichelsdorf Natalie Keller Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Rad- und Fußverkehr Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Stadtplanungsausschusses

18.09.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Runder Tisch Wohnen für Auszubildende Azubi-Werk Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/016/2025 5 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2024 Ref.VII/016/2025 8 Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 20.02.2024 Ref.VII/016/2025 10 Entscheidungsvorlage Ref.VII/016/2025 12 TOP Ö 2 Wohnraumförderung Sitzungsvorlage Ref.VII/020/2025 15 Entscheidungsvorlage Ref.VII/020/2025 18 * TOP Ö 3 Vorstellung des Nürnberger Wohnungsberichts 2024 Berichtvorlage Ref.VII/017/2025 21 Wohnungsbericht_2024 Ref.VII/017/2025 24 TOP Ö 4 Umgestaltung Königstraße, Beschluss der Entwurfsplanung (1. Stufe) Sitzungsvorlage Stpl/031/2025 68 Antrag B90/Die Grünen: "Aufenthaltsqualität weiter steigern - Farbe für die 72 Fußgängerzone" vom 16.03.2023 Stpl/031/2025 Antrag CSU: "Königstraße wird Allee - Aufwertung vom Königstor bis zur Lorenzkirche" 74 vom 18.09.2023 Stpl/031/2025 Entscheidungsvorlage Stpl/031/2025 76 Gestaltungsplan, M 1:250 Stpl/031/2025 79 Visualisierungen Stpl/031/2025 80 TOP Ö 5 Brettergartenstraße – Bau eines Seniorenzentrums, Anwendung § 31 Abs. 3 BauGB (Baulandmobilisierung) Berichtvorlage Stpl/032/2025 82 Bericht Stpl/032/2025 85 TOP Ö 6 Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - BegrS) Sitzungsvorlage BoB/007/2025 87 Entscheidungsvorlage BoB/007/2025 91 Satzungsentwurf BoB/007/2025 93 TOP Ö 7 Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung - KSpS) Sitzungsvorlage BoB/008/2025 96 Entscheidungsvorlage BoB/008/2025 100 Satzungsentwurf BoB/008/2025 102

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtplanungsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Runder Tisch Wohnen für Auszubildende Azubi-Werk Nürnberg Beschluss

hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2024 und der Ref.VII/016/2025

Stadtratsgruppe Die Linke vom 20.02.2024

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

2. Wohnraumförderung Beschluss

Förderung im Programmjahr 2025 Ref.VII/020/2025

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

3. Vorstellung des Nürnberger Wohnungsberichts 2024 Bericht

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

4. Umgestaltung Königstraße, Beschluss der Entwurfsplanung (1. Beschluss

Stufe) Stpl/031/2025

Antrag B90/Die Grünen: "Aufenthaltsqualität weiter steigern -

Farbe für die Fußgängerzone" vom 16.03.2023

Antrag CSU: "Königstraße wird Allee - Aufwertung vom Königstor

bis zur Lorenzkirche" vom 18.09.2023

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

5. Brettergartenstraße – Bau eines Seniorenzentrums Bericht

Anwendung § 31 Abs. 3 BauGB (Baulandmobilisierung) Stpl/032/2025

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

6. Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und Gutachten

das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - BoB/007/2025

BegrS)

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

7. Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze Gutachten

(Kinderspielplatzsatzung - KSpS) BoB/008/2025

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.07.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Runder Tisch Wohnen für Auszubildende Azubi-Werk Nürnberg

hier: Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2024 und der Stadtratsgruppe Die Linke

vom 20.02.2024

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2024 Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 20.02.2024 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Ref. VII/SW hat im AfS vom 27.02.2025 die o.g. Anträge mit einem Bericht zur Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden beantwortet. Der geforderte Runde Tisch zum Thema „Wohnen für Auszubildende“ wurde am 26.06.2025 durchgeführt. Über die Ergebnisse des Runden Tisches und mögliche nächste Schritte wird berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

  1. Ref VII /SW wird beauftragt, auf seiner Homepage ein zentrales Online-Angebot mit gebündelten Informationen zum Thema Wohnen für Azubis, Förderprogrammen und Unterstützungsangeboten für Auszubildende einzurichten.

  2. Im Schuljahr 2026/2027 führt der Berufsbereich der Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung an der B4 eine Umfrage unter den städtischen Berufsschulen in Nürnberg durch, um eine Einschätzung des tatsächlichen Wohnraumbedarfs der Auszubildenden an den städtischen Berufsschulen zu ermitteln.

Runder Tisch „Wohnen für Auszubildende“ am 26.06.2025

Ergebnis

Entscheidungsvorlage

1. Anlass und Zielsetzung

Ref. VII/SW hat auf Grundlage zweier Anträge (SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2024 sowie der Stadtratsgruppe Die Linke vom 20.02.2024) im AfS vom 27.02.2025 einen Bericht zur Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden vorgestellt. Der in den Anträgen gewünschte Runde Tisch zum Thema „Wohnen für Auszubildende“ wurde am 26.06.2025 durchgeführt. Ziele des Runden Tisches waren die Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure, die gemeinsame Analyse und Konkretisierung des Bedarfs, der Austausch über bestehende Angebote sowie die Entwicklung erster konkreter Lösungsvorschläge. Es wurde auch diskutiert, wie die Zielsetzungen eines Azubi-Werks wie bezahlbarer Wohnraum, finanzielle Beratung, Vernetzungsangebote und Mitbestimmung auf alternativem Weg erreicht werden können. Denn, wie am 27.02.2025 berichtet, wird der Aufbau eines Azubiswerks aufgrund der finanziellen städtischen Situation derzeit für nicht umsetzbar gehalten. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Fachleuten unterschiedlicher Organisationen zusammen, die sich mit der Lebens- und Wohnsituation von Auszubildenden befassen. Dazu zählen:

und Humanistische Vereinigung,

Verein Internationale Jugend (vij), HWK Internat,

VII/SW), Jugendberufshilfe (J/B2), Ausbildung (PA/1), Regionales Übergangsmanagement (BgA/Bildungsbüro) sowie Berufliche Schulen (Sch/B).

2. Bestehende Wohnangebote für Auszubildende in Nürnberg

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs haben sich wie folgt geäußert: In Nürnberg bestehen gut funktionierende Jugendwohnheime, die unterschiedliche Zielgruppen adressieren – darunter Blockschülerinnen und Blockschüler (die in Nürnberg für einige Wochen eine Berufsschule besuchen, aber nicht hier gemeldet sind), Auszubildende Nürnberger Betriebe sowie Teilnehmende mehrtägiger Lehrgänge der Kammern. Die bestehenden Jugendwohnheime verzeichnen bereits heute eine hohe Auslastung und stoßen zum Teil an ihre Kapazitätsgrenzen. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele der bestehenden Einrichtungen in die Jahre gekommen sind und nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen junger Menschen in Ausbildung entsprechen (Wunsch nach Einzelzimmern). Die Vernetzung der Einrichtungen erfolgt über eine bereits bestehende Arbeitsgruppe „Azubiwohnheime“ und wird von den Beteiligten als konstruktiv und hilfreich bewertet. Auszubildende in Wohnheimen profitieren von einer höheren Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als bei der eigenen Wohnung sowie unterstützenden Strukturen. Die BAB muss nicht zurückgezahlt werden und trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung bei. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Mitbestimmung, etwa bei der Gestaltung von Freizeitangeboten. Ein regelmäßiger Austausch mit Arbeitgebern, Trägern und Berufsschulen ist bereits gelebte Praxis. Bei der Suche nach einer passenden Wohnung oder Wohnmöglichkeit für Auszubildende stehen folgende Webseiten zur Verfügung: Die Plattform „auswärts zuhause“ (https://auswaerts-zuhause.de/) bietet eine bundesweite Übersicht zu Jugendwohnheimen und Wohnmöglichkeiten für Auszubildende, ist aber bisher nach Einschätzung der Anwesenden zu wenig bekannt. Die Homepage der Metropolregion Nürnberg (https://www.metropolregionnuernberg.de/leben/wohnen-suchen) bietet Informationen zu Wohnmöglichkeiten, Beratungsangeboten und weiteren Hilfen für Fachkräfte (auch auf englisch), allerdings nicht speziell für Auszubildende.

3. Herausforderungen, Handlungsbedarfe und Lösungsansätze

Im Rahmen des Runden Tisches wurden die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden in Nürnberg sowie bestehende Probleme und Herausforderungen erörtert, wobei Handlungsbedarfe identifiziert und mögliche Lösungsansätze zur zukünftigen Verbesserung diskutiert wurden.

3.1 Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende

Der Runde Tisch hat die Schaffung von zusätzlichem, bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende in Nürnberg als langfristiges und relevantes Ziel definiert. Dies wird als wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um Nachwuchskräfte erachtet. Dabei ist neben dem Wohnbedarf dauerhaft in der Stadt gemeldeter Auszubildender zugleich der absehbar steigende Bedarf durch ausländische Auszubildende umfassend zu berücksichtigen. Aufgrund des Mangels an einheimischen Fach- und Nachwuchskräften gewinnt die Zuwanderung in bestimmten Fachbereichen – insbesondere Gastronomie und Gesundheitswesen – zunehmend an Bedeutung, wodurch sich der Bedarf weiter verschärfen dürfte. Denn ein Wohnnachweis ist Voraussetzung für die Visumserteilung. Daher ist die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte ergänzt durch Beratungs- und Integrationsangebote notwendig, um ein gutes Ankommen, soziale Teilhabe und beruflichen Erfolg zu ermöglichen. Einen Beitrag könnte die Stadt leisten, indem sie städtische Flächen für den Bau neuer Azubiwohnheime zur Verfügung stellen würde. Die wbg prüft derzeit die Möglichkeit, auf einem städtischen Grundstück ein neues Azubi-Wohnheim zu errichten, um das Wohnraumangebot für Auszubildende weiter auszubauen.

3.2 Bedarfsermittlung

Eine valide Einschätzung des Wohnraumbedarfs der Auszubildenden ist schwierig. Die Kenntnis über den tatsächlichen Bedarf ist eingeschränkt, weil auch das vorhandene Wohnungsangebot die Nachfrage mitbestimmt: Wer mangels Alternativen bei den Eltern wohnt, wird in offiziellen Statistiken bislang oft nicht als wohnungssuchend erfasst. Ein wichtiger nächster Schritt besteht daher in der konkreten Bedarfsermittlung unter Einbezug des Bildungsbüros und der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Die Schulverwaltung (Sch/B) stellt für das Schuljahr 2026/2027 eine Umfrage unter den städtischen Berufsschulen in Nürnberg durch den Berufsbereich der Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung in Aussicht. Ergänzend dazu plant die DGB-Jugend eine bayernweite Befragung unter Auszubildenden, deren Ergebnisse auch für Nürnberg ausgewertet werden sollen.

3.3 Informations- und Orientierungsbedarf

Auszubildende, Betriebe und Eltern sind mit bestehenden Unterstützungsangeboten – etwa der pädagogischen Begleitung in Heimen – kaum vertraut. Zwar gibt es einzelne Informationsquellen, doch fehlt bislang eine zentrale, leicht zugängliche Plattform, die umfassend über Wohnmöglichkeiten, Förderprogramme und weitere Unterstützungsangebote für Auszubildende informiert. Besonders gewünscht wird die Einrichtung eines solchen Online-Angebots, um die Angebote gebündelt und transparent darzustellen. Der Stab Wohnen prüft die Möglichkeit, auf seiner städtischen Website eine digitale Informationsstelle in Form einer Landingpage einzurichten. Ein weiteres Ziel ist es, bestehende Wohn- und Unterstützungsangebote besser bekannt zu machen und frühzeitig an Auszubildende sowie deren Ausbildungsstätten weiterzugeben. So soll die Sichtbarkeit der Angebote erhöht und eine frühzeitige Orientierung ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Berufsorientierung an Schulen, bei Berufswahlveranstaltungen oder durch gezielte Ansprache von Ausbildungsbetrieben erfolgen. Berufsschulen, Lehrkräfte und die Jugendsozialarbeit sollen dabei verstärkt in die Informationsweitergabe eingebunden werden.

3.4 Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung

Der Übergang von der Schule in den Beruf stellt für viele junge Menschen eine zunehmende Herausforderung dar. Besonders betroffen sind Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, etwa sogenannte „Entkoppelte“ – Auszubildende ohne familiären Rückhalt oder stabile soziale Strukturen. Bei der Konzeption und dem Betrieb von Wohnheimen für Auszubildende sollte eine sozialpädagogische Begleitung vorgesehen werden, um nicht nur das Ankommen in Nürnberg zu erleichtern, sondern langfristig auch Ausbildungsabbrüchen und kostenintensiven Kriseninterventionen vorzubeugen. Langfristig können dadurch Kosten eingespart werden.

3.5 Attraktivere Ausgestaltung der Förderprogramme

Ref VII/SW stellte in der Veranstaltung die Programme „Junges Wohnen“ und das Bayerische Wohnungsbauprogramm (AzubiR 2024) als Möglichkeiten der Wohnraumförderung vor. Dabei wurde deutlich, dass diese Förderangebote bislang wenig bekannt und in ihrer aktuellen Form wenig attraktiv sind. Eine gezieltere und attraktivere Ausgestaltung – etwa durch zusätzliche Zuschüsse für Bau und Betrieb – könnte einen wichtigen Beitrag zur Entlastung junger Menschen mit geringem Einkommen leisten. Der Stab Wohnen als Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau wird den geäußerten Wunsch nach einer attraktiveren Ausgestaltung der Förderprogramme an das zuständige Ministerium weitergeben.

3.6 Wertschätzung von Auszubildenden

Im Rahmen des Runden Tisches wurde als weitere Herausforderung die im Vergleich zu Studentinnen und Studenten oft geringere gesellschaftliche Wertschätzung von Auszubildenden thematisiert. Es wurde der Wunsch geäußert, die Anerkennung von Auszubildenden sowohl gesellschaftlich als auch finanziell zu verbessern. Dabei wurde angeregt, bestehende Vergünstigungen, die bislang überwiegend für Studentinnen und Studenten gelten, auch für Auszubildende zugänglich zu machen. Dies könnte dazu beitragen, unterschiedliche Bildungswege gleichwertiger zu behandeln und die berufliche Ausbildung insgesamt zu stärken. Im Anschluss an den Runden Tisch wies die IHK auf den Azubi-Ausweis hin, der Auszubildenden bereits verschiedene Vergünstigungen bietet.

3.7 Teilhabe und Mitbestimmung

In der städtischen Jugendpolitik sollten digitale Angebote und Social-Media-Kampagnen ausgebaut werden, um Auszubildenden mehr Sichtbarkeit und Mitbestimmung zu ermöglichen. Programme wie ‚Nürnberger Young City‘ oder Jugendbeteiligungsformate wie ‚laut!‘ bieten hierfür bereits eine gute Basis. Dies fördert sowohl nach Einschätzung der Fachleute so wichtige Grundlagen des Zusammenlebens wie soziale Integration und das Demokratieverständnis junger Menschen.

4. Zusammenfassung

Die anwesenden Institutionen und Organisationen haben das Thema Azubi-Wohnen als äußerst relevant und dringend eingeschätzt. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte wurde beim Runden Tisch auch deutlich, wie wichtig es ist, nicht nur die Wohnraumversorgung, sondern auch die gesamte Lebenswelt der Auszubildenden zu stärken – etwa durch eine adäquate sozialpädagogische Begleitung junger Menschen, Mitbestimmungsmöglichkeiten und generell mehr Wertschätzung für Ausbildungsberufe. Auch wenn der Aufbau eines Azubi-Werks in Nürnberg aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist, hat die Veranstaltung eine gute Grundlage für Maßnahmen und gemeinsame Projekte geschaffen, wesentliche Zielsetzungen eines Azubi- Werks auf alternativem Wege zu verfolgen und damit die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden in Nürnberg zu verbessern.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wohnraumförderung

Förderung im Programmjahr 2025

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Einzelheiten zum Wohnungsbauprogramm 2025 mitgeteilt und die Fördermittel für das Jahr 2025 zugewiesen.

Über die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel und die aktuelle Fördersituation wird berichtet.

Für Nürnberg handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 54,12 Mio. Euro (Vorjahr 53,44 Mio. Euro) an Fördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Durchführung des Bayerischen Wohnungsbauprogramms im Jahr 2025 nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 wird mit Einsatz von städtischen Wohnungsbaudarlehen und -zuschüssen zur Komplementärfinanzierung zugestimmt.

Entscheidungsvorlage

  1. Grundlagen

Für die Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln des Bundes, des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg gelten das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023 und die einschlägigen Bekanntmachungen und Richtlinien.

Schwerpunkte der Förderung sind:

ten Förderung (EOF)

in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Hinzu kommen der Landesplan für Behinderte, die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, die Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms, die Förderung des Baus von Studentenwohnraum und der Instandsetzung von Studentenwohnheimen sowie das städtische Eigentumsprogramm „100 Häuser für 100 Familien“, städtische Wohnungsbaudarlehen und das Schallschutzfensterprogramm.

Bewilligungsstellen für die Wohnraumförderung sind in Bayern die Bezirksregierungen sowie die Städte München, Nürnberg und Augsburg. In Nürnberg nimmt der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat diese Aufgabe wahr.

  1. Neuerungen

Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) gelten unverändert fort. Ergänzend dazu gab es folgende Änderungen:

a) Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern- EOF

Die Kostenobergrenze der reinen Baukosten wurde turnusgemäß nach dem Preisindex für Wohngebäude zum 01.02.2025 auf 3.150 EUR je m² Wohnfläche (2024: 3.100 EUR/m²) angehoben.

  1. Verplanungsrahmen für das Jahr 2025

Im bayerischen Doppelhaushalt stehen 2024/ 2025 je 1,1 Mrd.EUR zur Verfügung, davon ein Anteil von rd. 490 Mio. EUR an Bundesmitteln. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat dem Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat am 02.01.2025 Mittel für das Bayerische Wohnungsbauprogramm zugewie-

sen. Ende Februar wurden die Bewilligungsstellen angewiesen, keine Bewilligung oder vorzeitigen Massnahmenbeginn mehr zu erteilen. Ende Juni hat die Bayerische Staatsregierung dann ein Sommer- und ein Herbstpaket mit 100 bzw. 300 Mio. EUR angekündigt.

Für Nürnberg steht damit folgendes Förderbudget im Jahr 2025 zur Verfügung:

Bayerisches Wohnungsbauprogramm:

Insgesamt 52.451.250.EUR

Die Stadt Nürnberg stellt folgende Fördermittel bereit:

Insgesamt 1.670.000 EUR

In Summe stehen für Nürnberg im Jahr 2025

54,12 Mio. EUR

an Fördermitteln für den Wohnungsbau bereit (Vorjahr: 53,44 Mio. EUR).

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo ist nicht enthalten, weil hierfür ausreichend Mittel vorhanden sind und es deshalb keine fixen Zuteilungen für die Bewilligungsstellen gibt. Zum Vergleich: im Jahr 2024 wurden für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm rund 16,7 Mio. EUR bereitgestellt. Die Mittel für das Bayerische Modernisierungsprogramm werden bedarfsweise zugewiesen.

  1. Entwicklungen im Programmjahr 2025

Dem Stab Wohnen lagen zu Jahresbeginn Anträge für 12 Vorhaben mit 1.008 Wohnungen und einem Förderbedarf von knapp 310 Mio. Euro vor. Bedingt durch die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die verbesserten Konditionen der Förderprogramme ist die Nachfrage nach Mitteln der Wohnraumförderung seit 2023 auf Rekordniveau.

Die Förderung aller Programmbereiche des Bayerischen Wohnungsbauprogramms von Mietwohnungsbau (EOF), Wohneigentum über das Bayerische Modernisierungsprogramm, Anpassungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung bis zu Studierenden- und Azubiwohnen wurde seit Ende Februar bayernweit für das Programmjahr 2025 gestoppt. Diese bislang noch nicht dagewesene Situation ergibt sich aus der großen Vielzahl von Verbindlichkeiten aus den Vorjahren, die in 2025 ff zur Auszahlung kommen. Sommer- und Herbstpaket wurden im Juni aufgelegt, um trotz der Mittelsituation die Förderung ausgewählter, wohnungspolitisch dringlicher Vorhaben zu ermöglichen. Die Pakete werden im Vorgriff auf das kommende Jahr und mit Restmitteln aus Vorjahren finanziert. Bei dem Sommerpaket wurde Nürnberg nicht berücksichtigt. Die Entscheidung des Bauministeriums für das Herbstpaket steht noch aus.

Mietwohnungsbauvorhaben (EOF und Bayerisches Modernisierungsprogramm) mit bereits erteilter Zustimmung zum vorzeitigen Massnahmenbeginn, die in 2025 bezugsfertig werden, können abweichend dazu weiter bewilligt werden. Neue vorzeitige Massnahmenbeginne dürfen nicht erteilt werden. Für die Eigentumsförderung steht das Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo sowie das städtische „100 Häuser für 100 Familien“- Programm zur Verfügung. Raten aus Bewilligungen der Vorjahre werden weiter ausbezahlt.

Die Förderkonditionen wurden aufgrund der Haushaltssituation abgeändert und gelten seit dem Sommerpaket. Die Auszahlung der Darlehensraten wurde gestreckt und erfolgt neu nicht mehr nur nach Baufortschritt, sondern auch in zeitlicher Abfolge zur Bewilligung: So wird die vierte und letzte Rate (20% der Darlehenssumme) künftig fünf Jahre nach Bewilligungsbescheid und nach restloser Fertigstellung und bestimmungsgemäßer Belegung ausgezahlt. Die Auszahlung der Zuschüsse wurde ebenfalls gestreckt. Für Vorhaben mit bereits erteiltem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gelten nach aktuellem Stand die bislang gültigen Auszahlungskonditionen nach Baufortschritt, d.h. spätestens mit der Bezugsfertigkeit wird bewilligt und ausgezahlt.

Dass seit Februar 2025 keine Bewilligung neuer Vorhaben oder VZM möglich ist, hat u.a. Konsequenzen für Vorhaben, die nach Quotenregelung/ Baulandbeschluss i.V. mit städtebaulichen Verträgen anteilig gefördert werden. Denn deren Förderung muss generell vor Baubeginn/ Auftragsvergabe bewilligt sein bzw. vorab muss ein vorzeitiger Massnahmenbeginn erteilt sein. Um für den Fall, dass keine Fördermittel zur Verfügung stehen, dennoch nicht mit der Auftragsvergabe bzw. dem Baubeginn warten zu müssen, hat Ref VII/SW den „Preisgedämpften Wohnungsbau“ entwickelt. Um frühzeitig aus der Verpflichtung nach städtebaulichem Vertrag für den anteiligen geförderten Wohnungsbau entlassen werden zu können, bevor diese fristgemäß erlischt, wird im Gegenzug anteilig preisgedämpfter Wohnungsbau für mittlere Einkommen vereinbart. Dieser ist mit einer Bindungsdauer von 25 Jahren für Mieter der Einkommensstufen 2 und 3 vorgesehen, wobei die Mieten oberhalb der EOF- Erstvermietungsmiete, aber unter den Marktmieten liegen.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Vorstellung des Nürnberger Wohnungsberichts 2024

Anlagen: Wohnungsbericht_2024

Bericht:

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat legt den Nürnberger Wohnungsbericht 2024 mit wesentlichen Informationen über die Lage auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt und zur Arbeit des Stabs Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat vor.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/017/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/017/2025

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat Stab Wohnen Wohnungsbericht 2024

24

Abbildung 1

Herausgeber:

Stadt Nürnberg Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat Stab Wohnen Marienstr. 6 90402 Nürnberg

e-mail: stab.wohnen@stadt.nuernberg.de

Der Wohnungsbericht ist auch im Internet abrufbar unter: www.nuernberg.de/internet/wohnen/publikationen.html

Redaktion und Gestaltung:

Stab Wohnen: Britta Walther Stefan Borst Bildnachweis: Lisa Bergmann Roman Rosenfeld Titelseite: Instone Real Estate Vorwort: Peter Spängler

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration: Volker Wolfrum Herstellung: Thomas Kretschmer SAFNER Druck und Verlags GmbH September 2025 Titelseite: „4Living“, geförderter Wohnungsbau der Instone Real Auflage: 150 Estate, Eslarner Straße gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat Stab Wohnen

Wohnungsbericht 2024

Abbildung 2

Sehr geehrte

Damen und Herren,

willkommen zum Wohnungsbericht 2024! Der Stab gestellten geförderten Wohnungen zu denen, die aus Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Bindung fallen, positiv und der Rückgang an gepräsentiert Ihnen hiermit einen umfassenden Überblick förderten Wohnungen wurde nicht nur ausgeglichen, über die Entwicklungen und Maßnahmen auf dem sondern der Bestand konnte sogar ausgebaut werden. Nürnberger Wohnungsmarkt. Die aktuelle Ausgabe Mit einer Summe von 125,9 Mio. Euro an Wohnraumliefert Daten für das Jahr 2024 und informiert über fördermitteln wurde erneut ein wesentlicher Beitrag zentrale Handlungsfelder der kommunalen Wohnungs- zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnpolitik, dabei insbesondere das bezahlbare Wohnen. raum geleistet und damit die Bauwirtschaft gestützt.

Der Wohnungsbericht 2024 zeigt, dass die Bedin- Mein besonderer Dank gilt dem Amt für Existenzgungen für den Wohnungsbau weiterhin schwierig sicherung und soziale Integration für die Beiträge zu bleiben. Die gestiegenen Baukosten und Zinsen sorgen den Themen Wohnungsvermittlung, Wohngeld sowie seit 2022 dafür, dass viele Vorhaben nur verzögert Unterstützung von Transferleistungsbeziehenden und oder gar nicht umgesetzt werden können. Die Zahl der benachteiligten Bevölkerungsgruppen im Rahmen der Baugenehmigungen ist in Nürnberg im Berichtsjahr sozialen Wohnraumversorgung. erneut stark zurückgegangen, sodass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter angespannt darstellt. Für die Zukunft des Nürnberger Wohnungsmarktes sehe ich die bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit Gleichzeitig gibt es auch positive Entwicklungen. zwischen der Stadt Nürnberg, dem Freistaat Bayern Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil geför- und der Wohnungswirtschaft als zentrale Grundlage derter Wohnungen an den Neubaufertigstellungen: für nachhaltigen Erfolg. Nur durch das partnerschaft- 42 Prozent der fertiggestellten Wohnungen wurden liche Zusammenwirken aller Beteiligten lässt sich eine gefördert – so viele wie seit Jahren nicht mehr. Erstmals ausgewogene und sozial verträgliche Entwicklung des seit Jahrzehnten war damit das Verhältnis von fertig- Wohnungsmarktes sicherstellen.

Ihre

Dr. Andrea Heilmaier

Berufsmäßige Stadträtin und Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg

Inhalt

KAPITEL 1 Auf einen Blick 2022 – 2024 9

KAPITEL 2 Wohnen in Nürnberg 10

Einwohnerzahl und Haushaltsentwicklung 10 Bautätigkeit (Neubau) 11 Immobilienmarkt 15

KAPITEL 3 Wohnungsbauförderung 16

Neubau und Umbau von Mietwohnungen bzw. Heimen 18 Modernisierung 19 Wohneigentum 20 Verwaltung geförderter Wohnungen 22 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 23 Zweckentfremdungsverbot 24

KAPITEL 4 Wohnungsvermittlung 26

Grundlagen 26 Entwicklung des gebundenen Wohnungsbestandes 26 Wohnungsvermittlung 28

KAPITEL 5 Wohngeld 32

Grundlagen 32 Ergebnis 34

KAPITEL 6 Wohnen bei Bezug von Transferleistungen 39 und benachteiligte Gruppen

Grundlagen 39 Kosten der Unterkunft 39 Besonders benachteiligte Gruppen auf dem Wohnungsmarkt 40

Auf einen Blick: 2022 – 2024

Daten zum 31.12. 2022 2023 2024 Trend Vorjahr
Wohnungsnachfrage
Bevölkerung am Hauptwohnsitz 541.103 544.414 546.397
Zahl der Haushalte 288.413 289.994 291.392
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und XII 52.768 54.607 55.885
Wohnungsangebot
Wohnungen (WE) 1) 296.895 299.365 296.430
davon belegungsgebundene Wohnungen 17.194 17.307 17.650
Anteil in % 5,8 5,8 6,0
davon Wohnungen 1.Förderweg 8.934 8.563 8.251
davon Wohnungen 3. Förderweg 206 206 197
davon Einkommensorientierte Förderung (EOF) 3.825 4.407 5.081
davon Vertraglich gebundene WBG-Wohnungen 3.374 3.404 3.466
davon Belegungsrechte Bay. Modernisierungsprogramm 541 416 362
davon Sonstige Belegungsrechte 314 311 293
Bautätigkeit
Baufertigstellungen (Neubau) 1) 1.594 2.023 1.497
davon geförderte Wohnungen 379 389 630
Baugenehmigungen (Neubau) 1) 3.072 2.084 1.561
Wohnungsbauförderung
Geförderte Mietwohnungen 544 366 317
Geförderte Eigentumswohnungen 18 33 35
Geförderte Familienheime 27 64 92
Geförderte Modernisierungen/Instandsetzungen (WE) 60 91 95
Wohnungsneu-, Umbau, Modernisierungsförderung (Mio. Euro) 125,7 130,5 125,9
Verwaltung geförderter Wohnungen, Mietberatung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Mietpreisüberprüfungen (gefördert + frei finanziert) 352 2 4
Rückzahlung überhöhter Mietforderungen (Euro) 0 0 0
Abgeschlossenheitsbescheinigungen (WE) 1.529 1.428 1.791
Wohnungsvermittlung
Wohnungssuchende Haushalte am Jahresende 6.855 7.436 7.265
Vermittelte Haushalte 1.416 1.182 1.185
Subjektförderung
Wohngeld (Mio. Euro) 18,8 29,3 46,6
Wohngeldanträge 14.877 24.160 22.045
Wohngeldempfängerhaushalte 4.889 4.380 6.391
Mietzuschuss im Rahmen der EOF (Mio. Euro) 5,4 6,9 8,2
Datenquelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (z.T. vorläufige Angaben) und eigene Erhebungen 1) Wohnungen inkl. Wohnheime in wohnungsmarktrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Wohnen in Nürnberg

Einwohnerzahl und Haushalts entwicklung ließen. Daraus ergibt sich ein positiver Wanderungssaldo von +2.511 Personen. Die Wanderungsbilanz Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lebten nach Angaben unterscheidet sich deutlich nach Staatsangehörigkeit: des Einwohnermelderegisters 546.397 Menschen Während der Wanderungssaldo bei Menschen mit mit Hauptwohnsitz in Nürnberg. Dies bedeutet im deutscher Staatsbürgerschaft negativ ausfiel (-1.616), Vergleich zum Jahr 2023 einen Zuwachs von 1.983 war er bei Menschen ohne deutsche Staatsbürger- Personen (plus 0,4 %). Auch die Zahl der Haushalte schaft mit +4.127 deutlich positiv. Somit ist das nahm um 1.398 im Vergleich zum Vorjahr zu. Seit Bevölkerungswachstum in Nürnberg maßgeblich auf 2011 verzeichnet die Bevölkerungsentwicklung in den Zuzug von Menschen ohne deutsche Staatsbür- Nürnberg grundsätzlich ein kontinuierliches Wachs- gerschaft zurückzuführen. tum, das lediglich durch einen pandemiebedingten Rückgang in den Jahren 2020 und 2021 kurzzeitig Im Berichtsjahr wurden in Nürnberg insgesamt 4.739 unterbrochen wurde. Lebendgeborene verzeichnet, während 5.810 Personen verstarben. Der natürliche Saldo bleibt somit deutlich Im Jahr 2024 zogen insgesamt 37.666 Personen nach negativ, d.h. die Geburten glichen die Sterbefälle nicht Nürnberg, während 35.155 Personen die Stadt ver- aus. Er fällt jedoch geringer aus als in den letzten

Abb. 2.1 Einwohnerentwicklung / Hauptwohnsitz

550.000

546.397

540.000

530.000

520.000

516.770

510.000

500.000

495.845

495.302

490.000

480.000

470.000

460.000

450.000

1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024

Datenquelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth Ab 2011 Einwohner nach Hauptwohnung lt. Melderegister

beiden Jahren, denn erstmals seit 2021 ist die Zahl Auch die Zahl der Baufertigstellungen sank im gleichen der Geburten mit einem Zuwachs von 113 Neuge- Zeitraum um 26 % und lag bei 1.497 Wohnungen. borenen im Vergleich zum Vorjahr (plus 2,4 Prozent) Im Berichtsjahr wurde das seit 2016 bestehende wieder gestiegen, während gleichzeitig ein Rückgang Neubauziel von 2.000 Wohnungen pro Jahr nicht der Zahl der Verstorbenen um 217 Fälle (minus 3,6 erreicht. Die stark gesunkenen Baugenehmigungs- Prozent) zu verzeichnen war. zahlen seit dem Jahr 2023 lassen erwarten, dass auch in den kommenden Jahren deutlich weniger Wohnungen fertiggestellt werden und das Neubauziel Bautätigkeit (Neubau) nicht erreicht werden kann. Damit droht sich die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Amts für zu verschärfen. Statistik und Stadtforschung Nürnberg und Fürth Baugenehmigungen für insgesamt 1.561 Wohnungen Bayernweit zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Zahl der erteilt. Das entspricht einem Rückgang von 25 % ge- Baugenehmigungen ging im Vergleich zum Vorjahr genüber dem Vorjahr, wodurch sich der deutliche Rück- um 12,3 % deutlich zurück, während die Baufertiggang der Baugenehmigungen aus dem Vorjahr (32 %) stellungen um 16,4 % sanken. Die Entwicklung in fortsetzte, wenn auch in etwas abgeschwächter Form. Nürnberg entspricht somit dem landesweiten Trend, Damit erreichen die Baugenehmigungen einen neuen ist jedoch weitaus ausgeprägter als im bayerischen 5-Jahres-Tiefwert und die angespannte wirtschaftliche Durchschnitt. Lage im Bausektor bleibt weiterhin bestehen.

Abb. 2.2 Baugenehmigungen und Baufertigstellungen in Nürnberg 2020 – 2024 / Wohnungen*

2.600 1.502 2.033 1.752 3.072 1.594 2.084 2.023 1.561 1.497

2020 2021 2022 2023 2024

Datenquelle: Amt für Statistik und Stadtforschung Nürnberg und Fürth Baugenehmigungen Baufertigstellungen * Neubau in Mehrfamilienhäusern, Familienheimen sowie in wohnungsmarktrelevanten Wohnheimen und Nichtwohngebäuden

Als Hauptursachen für den Einbruch der Bauge- vollständig aufgegeben werden. Zwar hat sich das nehmigungen im Jahr 2023 sowie deren weiteren Zinsniveau zuletzt etwas entspannt, bleibt jedoch Rückgang im Jahr 2024 gelten die stark gestiegenen weiterhin auf einem hohen Niveau. Dadurch konnte Baukosten, insbesondere aufgrund der hohen Zinsen die Baubranche zwar eine leichte Erholung verzeichfür Baufinanzierungen. Dieser Faktor macht Investi- nen, doch die Finanzierung neuer Projekte gestaltet tionen in Neubauprojekte zunehmend unattraktiv, sich nach wie vor schwierig. Somit ist die Lage auf sodass viele Vorhaben entweder verzögert oder dem Wohnungsmarkt weiter angespannt.

Abb. 2.3 Baufertigstellungen 2020 – 2024, Wohnungen insgesamt (freifinanziert und gefördert)*

1.352
1.048 1.215 1.634 867
454
400 379 389 630

2020 2021 2022 2023 2024

Datenquelle: Amt für Statistik und Stadtforschung Nürnberg und Fürth und Stab Wohnen, Stadt Nürnberg gefördert freifinanziert * N eubau in Mehrfamilienhäusern, Familienheimen sowie in wohnungsmarktrelevanten Wohnheimen und Nichtwohngebäuden

Die Zahl der fertiggestellten, geförderten Wohnungen nicht nur ausgeglichen, sondern sogar zusätzlicher machte im Berichtsjahr mit 630 rd. 42 % der Fertig- Bestand aufgebaut werden. Bis 2040 ist mit rund stellungen insgesamt aus und war damit anteilig 4.000 weiteren Bindungsausläufen zu rechnen. Es gilt so hoch wie in den vergangenen fünf Jahren nicht. daher, die Wohnraumförderung nach Kräften weiter Gleichzeitig sind im Jahr 2024 Mietpreis- und Bele- zu stärken und auszubauen, um in den kommenden gungsbindungen für 243 geförderte Wohnungen aus- Jahren ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Vergelaufen. Durch das positive Saldo von 387 Wohnun- fügung stellen zu können. gen konnte zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren der Rückgang des geförderten Wohnungsbestands

Abb. 2.4 Baufertigstellungen nach Gebäude- und Finanzierungsart 2020 – 2024, Wohnungen

Fertig gestellte Wohnungen (Neubau)
Gebäudeart 2020 2021 2022 2023 2024
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
Mehrfamilienhäuser 1.225 82 1.264 72 1.327 83 1.210 60 1.278 85
davon gefördert 437 36 395 31 352 27 382 29 630 49
freifinanziert 788 64 869 69 975 73 828 68 648 51
Familienheime 126 8 278 16 201 13 112 6 164 11
davon gefördert 17 13 5 2 27 13 7 6 0 0
freifinanziert 109 87 273 98 174 87 105 94 164 100
Wohnheime und Nichtwohngebäude * 151 10 210 12 66 4 701 35 52 3
davon gefördert 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
freifinanziert 151 100 210 100 66 100 701 100 52 100
Insgesamt 1.502 100 1.752 100 1.594 100 2.023 100 1.497 100
davon gefördert 454 30 400 23 379 24 389 19 630 42
freifinanziert 1048 70 1.352 77 1.215 76 1.634 81 867 58

Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und eigene Erhebungen * Neubau in wohnungsmarktrelevanten Wohnheimen und Nichtwohngebäuden

Abb. 2.5 Wohnlagen auf der Basis von Bodenwerten in Nürnberg

Abbildung 3

Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stadt Nürnberg

Immobilienmarkt lagen die Preise im Regelfall zwischen 400.000 und 1.200.000 Euro. Kleinere oder nicht so gut gelegene In den letzten Jahren waren die Immobilienpreise in Häuser konnten jedoch auch günstiger erworben wer- Nürnberg in allen Teilmärkten von deutlichen Preis- den, Villenanwesen waren hingegen vereinzelt auch schwankungen geprägt. Nach der Trendwende hin zu deutlich teurer. sinkenden Preisen im Jahr 2023 zeigt sich für das Jahr 2024 eine Erholung und Belebung des Marktes. Die Mehrfamilienhäuser wurden fast ausschließlich im aktuellen Zahlen spiegeln die veränderten Marktbe- gebrauchten Zustand veräußert. Im vergangenen dingungen wider, die weiterhin maßgeblich von den Jahr stiegen die Preise in diesem Segment wieder um gestiegenen Zinsen sowie hohen Bau- und Grund- fünf Prozent und lagen für typische Objekte zwischen stückskosten beeinflusst werden. 780.000 und 2.100.000 Euro.

Laut Grundstücksmarktbericht des Gutachteraus- Im Bereich der Wohnimmobilien machen Eigentumsschusses für Grundstückswerte wurden im Jahr 2024 wohnungen den größten Anteil aus. Während die rund 2,3 Milliarden Euro umgesetzt (2023: 1,7 Mil- Anzahl der Verkäufe neu errichteter Wohnungen im liarden Euro). Insgesamt wurden 4.610 Transaktionen Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, bleibt sie im längerfür Grundstücke, Häuser und Wohnungen registriert, fristigen Vergleich weiterhin auf einem sehr niedrigen was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr Niveau. Neubauwohnungen tragen lediglich etwa (2023: 3.575) darstellt. Trotz dieser Belebung liegt das zehn Prozent zum gesamten Transaktionsvolumen im Transaktions- und Umsatzniveau weiterhin unter dem Bereich Wohnungseigentum bei, da auf dem Markt langjährigen Durchschnitt. hauptsächlich Bestandsimmobilien eine Rolle spielen.

Für Grundstücke zur Neubebauung mit Ein- oder Die Preise für Neubauwohnungen bleiben stabil, Zweifamilienhäusern wurden Bodenrichtwerte mit ei- während Bestandsimmobilien moderate Preissteigenem Preisrückgang um elf Prozent verzeichnet, nach- rungen verzeichneten: Wohnungen ab Baujahr 1946 dem die Preise in diesem Segment im Vorjahr schon verteuerten sich um zwei Prozent, ältere Objekte um um 13 Prozent gesunken waren. Die Baulandpreise ein Prozent. Neue Eigentumswohnungen kosteten für Wohnbebauung mit mehreren Geschossen gingen zwischen 4.500 und 8.800 Euro pro Quadratmeter im Vergleich zum Vorjahr mit fünf Prozent nur noch Wohnfläche. Im Gegensatz dazu zeigen Bestandsleicht zurück. Da diese Baulandpreise im Jahr 2023 wohnungen eine größere Preisspanne von 1.400 bis noch um 30 Prozent zurückgegangen sind, kann eine 6.500 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Lage, Stabilisierung der Marktsituation festgestellt werden. Zustand und Modernisierungsgrad.

Reihenhäuser oder Doppelhaushälften im Bestand Die Entwicklung der Zinsen und Baukosten bleibt wiesen im Berichtsjahr einen leichten Preisrückgang auch für das Jahr 2024 ein zentraler Faktor für den von vier Prozent auf. Je nach Lage, Größe, Alter und Grundstücksmarkt. Trotz der Marktbelebung bleibt Ausstattung wurden zwischen 350.000 und 730.000 die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiterhin Euro bezahlt. Die Preise für freistehende Häuser waren eine der größten Herausforderungen. Die Wohnraummit einer Preissenkung von zwei Prozent nahezu stabil. förderung stellt somit nach wie vor eine wichtige Bei Bestandsimmobilien streuten die Preise wegen der Rolle insbesondere bei der Bereitstellung bezahlbaren größeren Individualität der Eigenheime sehr stark. Hier Wohnraums dar.

Wohnungsbauförderung

Mit den verschiedenen Programmen der staatlichen 52 Anpassungsmaßnahmen an die Belange von Menund städtischen Wohnungsbauförderung konnte schen mit Behinderung (2023: 38), 24 Heimplätze im Jahr 2024 der Neubau, Umbau, Erwerb und die in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung Modernisierung von insgesamt 563 Wohneinheiten (2023:171 Heimplätze in Wohnheimen für Studieren- (2023: 725) finanziell unterstützt werden. Mit insge- de) sowie 43 Sanierungen im Schallschutzfensterprosamt 125,9 Mio. Euro (2023: 130,5 Mio. Euro) sind gramm (2023: 53) gefördert worden. Damit wurden 317 Mietwohnungen (2023: 366), 35 Eigentums- für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe Bauvorhawohnungen (2022: 33), 92 Familienheime (2023: 64), ben mit rund 189,0 Mio. Euro (2023: 248,9 Mio. Euro)

Abb. 3.1 Geförderte Wohnungen und Mitteleinsatz nach Programmen

Bezeichnung Miet- wohnungen Eigentums- wohnungen Familien- heime Heim- plätze Insgesamt Mitteleinsatz in Mio. Euro
2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024
Land Bayern
Bayerisches Wohnungsbauprogramm 366 317 28 29 58 85 452 431 106,10 105,60
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm 28 33 59 92 87 125 8,80 16,70
Bayerisches Modernisierungsprogramm 0 0 0 0 0 0 0 0
Anpassung von Wohnraum a. d. Belange von Menschen mit Behinderung 38 52 0,30 0,47
Staatliche Förderung von Heimen 171 24 171 24 13,90 1,43
Stadt Nürnberg
Eigentumsprogramm der Stadt 9 0 38 65 47 65 0,64 0,64
Städtische Wohnungs- baudarlehen 47 153 47 153 0,68 0,98
Städtisches Schallschutz- fensterprogramm 53 43 0,10 0,07
Förderergebnis 366 317 331) 351) 641) 921) 171 24 725 563 130,52 125,89
geförderte Gesamtkosten in Mio. Euro 174,43 154,90 9,68 10,58 33,64 43,78 25,50 2,70 248,92 189,06

Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg 1) D ie Objekte wurden teilweise in mehreren Förderprogrammen in Kombination gefördert. Sie sind daher ggf. mehrfach jeweils bei den entsprechenden Förderprogrammen aufgeführt. Im Förderergebnis zählen sie dagegen einfach.

Gesamtbaukosten generiert. Infolge der gestiegenen die Zahl der geförderten Mietwohnungen zurück. In Zinsen auf dem Kapitalmarkt und der verbesserten der Eigentumsförderung war das attraktive, bis Ende Förderkonditionen hat die Nachfrage nach Programmen August aufgelegte „Bayerndarlehen“ verantwortlich der Wohnraumförderung im Berichtsjahr deutlich zu- für die deutlich gestiegene Anzahl der geförderten genommen. Aufgrund des begrenzten Mittelbudgets Familienheime. und des erhöhten Förderansatzes pro Wohnung ging

Abb. 3.2 Geförderte Wohneinheiten und Heimplätze 2020 – 2024 nach Neu- / Umbau und Modernisierung

58
91
128
119
95
428 574 537
348 341

2020 2021 2022 2023 2024

Neu- / Umbau Modernisierung Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg

Abb. 3.3 Geförderte Mietwohnungen (Neu-/ Umbau) nach Zahl der Zimmer sowie Heimplätze

Wohnungstyp Zahl in Prozent
1 Zimmer-Wohnungen 6 1,9%
2 Zimmer-Wohnungen 145 45,7%
3 Zimmer-Wohnungen 50 15,8%
4 Zimmer-Wohnungen 92 29,0%
5 und mehr Zimmer-Wohnungen 24 7,6%
geförderte Wohnungen insgesamt 317 100%
Heimplätze 24 100%
Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg

Die Entwicklung in den einzelnen Förderbereichen im Das belegungsabhängige Darlehen wird so bemessen, Berichtsjahr wird in den folgenden Abschnitten im dass sich (bei einem rechnerischen Ansatz von 4,75 %) Detail vorgestellt. aus den Zinserträgen der Zuschuss für die Mieter erwirtschaftet. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Bindungsdauer 2,75 %. Die Differenz zwischen der Neubau und Umbau von errechneten (Zinssatz: 4,75 %) und der tatsächlich zu Mietwohnungen bzw. Heimen leistenden Zinslast (Zinssatz: 2,75 %) ergibt eine Deckungslücke, die der Freistaat ausgleicht. Die Tilgung wird neu in den ersten 15 Jahren (bislang 10 Jahre) Mietwohnungen ausgesetzt und beträgt 1,0 % ab dem 16. Jahr.

Der Bau von Mietwohnungen wird im Bayerischen Woh- Zu den Förderdarlehen wird ein „allgemeiner Zuschuss“ nungsbauprogramm in der Einkommensorientierten bis zu 600 Euro je m² Wohnfläche gewährt. Das Bauen Förderung (EOF) nach dem zu erwartenden Einkommen in städtebaulich integrierten Lagen wird mit einem der Mieter gefördert. Der Bauherr erhält einen allgemei- „Ortskernzuschuss“ von bis zu 100 Euro je m² Wohnnen Zuschuss und zwei Baudarlehen: ein Darlehen für fläche gefördert. Besonders nachhaltige Vorhaben den Bau selbst, dessen Höhe sich nach der Wohnfläche erhalten einen „Nachhaltigkeitszuschuss“ von bis zu in Verbindung mit der Kostenobergrenze der Bauwerks- 200 je m² Wohnfläche. Mit dem Förderbaustein „drauf kosten richtet sowie ein weiteres Darlehen, aus dem und dran- nachhaltig erneuern und erweitern“ von bis ein Mietzuschuss für die künftigen Bewohnerinnen zu 150 Euro/m² Wohnfläche wird die Erweiterung von und Bewohner erwirtschaftet wird. Dafür erhält der bestehenden Mietwohngebäuden gefördert, wenn sie Bauherr der geförderten Wohnungen die durchschnitt- mit einer Modernisierung verbunden ist, die insbesonliche, ortsübliche Erstvermietungsmiete und verpflichtet dere der nachhaltigen energetischen Verbesserung sich zu einer Belegung mit Mietern unterschiedlicher (Effizienzhausstandard nach BEG) dient. Einkommen. Bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung der För- Im Berichtsjahr blieben die Förderkonditionen unver- derdarlehen beträgt die Nachwirkungsfrist zehn Jahre. ändert. Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB In einem solchen Fall ist auch die anteilige Rückforde- 2023), Stand 13.04.2023, gelten fort. rung des Zuschusses zu prüfen.

Die Kostenobergrenze der reinen Baukosten wurde tur- Insgesamt wurden im Berichtsjahr 317 Wohnungen nusgemäß nach dem Preisindex für Wohngebäude auf (2023: 366) mit einer Belegungsbindung von 25, 40 3.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (2023: 3.000 bzw. 55 Jahren gefördert. Der Fördermitteleinsatz belief Euro/m²) angehoben. sich auf rund 92,6 Mio. Euro (2023: 92,8 Mio. Euro) an staatlichen und städtischen Geldern. Die Förderung pro Das objektabhängige Baudarlehen ist entsprechend der Wohnung betrug durchschnittlich 292.199 Euro (2023: Laufzeit der Förderung gestaffelt. Bei einer Laufzeit von 253.617 Euro). Die Gesamtbaukosten der geförderten 55 Jahren beträgt das objektabhängige Darlehen bis zu Maßnahmen betrugen im Jahr 2024 rd. 154,9 Mio. Euro 60 % (1.860 Euro je m² Wohnfläche) der reinen Bau- (2023: 174,4 Mio. Euro). Dass weniger Mietwohnungen kosten (Kostengruppen 300 Bauwerk - Baukonstruktion als im Vorjahr gefördert wurden, liegt an der reduzierund 400 Bauwerk - Technische Anlagen nach DIN 276). ten Mittelzuweisung und dem höheren Förderbetrag Bei 25 Jahren Laufzeit beträgt das Darlehen bis zu 40 % pro Wohnung, der neben der aktualisierten Kosten- (1.240 Euro je m² Wohnfläche), bei 40 Jahren bis zu obergrenze aus den möglichen längeren Bindungsdau- 50 % (51.550 Euro je m²). ern resultiert. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden zahlreiche vorgemerkte Vorhaben im Mietwohnungs- Konditionen des Darlehens: bau zur Förderung in die Folgejahre verschoben.

› 0,5 % Zins p.a. während der Belegungsbindung, Alle geförderten Wohnungen sind barrierefrei erreichdanach Anpassung an den Kapitalmarktzins bar. Eine Wohnung ist rollstuhlgerecht nach DIN 18040 › Der Tilgungssatz des objektabhängigen Darlehens Teil 2R geplant, bei allen anderen Wohnungen entbeträgt bis zu 4,0 % sprechen die Grundrisse der DIN 18040 Teil 2 "Barrie- › einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 3,0 % refreies Bauen".

Es handelt sich um folgende Vorhaben: Modernisierung

Auf dem rund 90 Hektar großen neuen Stadtquartier Lichtenreuth errichtet das Evangelische Siedlungswerk Bayerisches Modernisierungsprogramm auf dem Baufeld WA 18 eines von insgesamt drei Gebäuden der „Lichtenreuther Zeile“ mit insgesamt 101 Mietwohnungen Wohneinheiten. Im Berichtsjahr erfolgte die zweite Teil- Die Fördermittel aus dem Bayerischen Modernisiebewilligung für 76 Wohneinheiten. Im Objekt befinden rungsprogramm für die Modernisierung von Mietsich zusätzlich zu den Wohnungen im Erdgeschoss und Genossenschaftswohnungen tragen dazu bei, Flächen für soziale Einrichtungen sowie ein Büro für die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern das städtische Quartiersmanagment. und die Mieten nach der Modernisierung in sozialverträglichen Grenzen zu halten. In der Wandererstraße hinter dem Quelle-Gebäude realisiert das Evangelische Siedlungswerk den ersten Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von von drei Bauabschnitten mit 54 geförderten Wohnein- Mietwohngebäuden können die Förderung beantraheiten. gen. Es wird mit zinsverbilligten Darlehen gefördert. Ergänzend dazu wird ein Basis-Zuschuss von bis zu Die Sontowski S&P CD Objekt GmbH & Co.KG er- 300 Euro je m² Wohnfläche und ein Nachhaltigrichtet in der Gebersdorfer Straße ein Gebäude mit keitszuschuss von bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche 24 Wohneinheiten und einem Nahversorger im Erd- ausgereicht. geschoss. Es kann zwischen einer 10-, 15- und 20-jährigen Zins- In der Rauhäcker Straße erstellt die Firma Eckpfeiler festschreibung gewählt werden. ein Areal mit fünf Wohngebäuden. Drei der Häuser mit 65 Wohneinheiten sind gefördert und werden Zum 31.12.2024 galten folgende Konditionen: von der Bayernheim im Ersterwerb übernommen. › Modernisieren Wohnen 10-jährige Zinsbindung 1,75 % p.a. Fünf Wohngebäude mit insgesamt 167 Wohneinhei- › Modernisieren Wohnen ten werden von der Instone Real Estate Development 15-jährige Zinsbindung 1,90 % p.a. GmbH in der Eslarner Straße errichtet. 95 Wohnein- › Modernisieren Wohnen heiten davon sind dem geförderten Wohnungsbau 20-jährige Zinsbindung 2,05 % p.a. vorbehalten. Dabei sind die Darlehen nach zwei tilgungsfreien Jahren Der Rummelsberger Diakonie e.V. realisiert in der mit 1,5 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Tiroler Straße ein Gebäude mit drei Wohngruppen für insgesamt 14 Personen mit Autismus sowie einer Im Jahr 2024 wurden keine Mittel aus diesem Pro- Werkstatt. Das Projekt wird in der sogenannten Auf- gramm ausgegeben. wendungsorientierten Förderung- AOF gefördert. Anpassung von Wohnraum für Menschen Heime, Förderstätten mit Behinderung

Förderprogramme stehen zur Verfügung für: Menschen mit Behinderung können für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum ein staatliches, › den Neubau von stationären Wohnplätzen und leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro Förderstätten für Menschen mit Behinderung erhalten. Dazu zählen z.B. der Umbau einer Wohnung, › die Schaffung von Wohnraum für Studierende der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher › sowie den Ersatzneubau von stationären Alten- baulichen Anlagen, welche die Folgen einer Behinpflegeeinrichtungen derung mildern, wie etwa ein Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe. Die Förderung kommt für Miet- und Im Berichtjahr wurde der Neubau einer T-ENE mit 24 Eigentumsmaßnahmen in Betracht. Die Einkommens- Plätzen für erwachsene Menschen mit Behinderung grenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nach dem Erwerbsleben sowie zwei Wohnungen mit ist einzuhalten. 1,43 Mio. Euro gefördert.

Im Berichtsjahr wurden 469.880 Euro (2023: 297.980 richtungen in bestehenden Wohn- und Schlafräumen an Euro) für 52 Maßnahmen (2023: 38) bewilligt, davon besonders verkehrsreichen Straßen, in denen Lärmwerte 15 in Mietwohnungen (2023: 9), sechs in Eigentums- von mindestens 67 dB (A) tagsüber oder mindestens 57 wohnungen (2023: 4) sowie 31 in Familienheimen dB (A) nachts gemessen werden. Die Förderung erfolgt (2023: 23). in Form eines Zuschusses in Höhe von 25 % bei gleichzeitiger Begrenzung durch Höchstsätze. Ist die Antragstellung in den Räumen des Stabs Wohnen krankheitsbedingt nicht möglich, werden auch Im Berichtsjahr konnten 43 (2023: 53) Wohneinheiten, Hausbesuche durchgeführt. davon 40 Mietwohnungen und drei Eigentumswohnungen mit einem Gesamtbetrag von 73.565 Euro (2023: Schallschutzfensterprogramm 96.100 Euro) gefördert werden.

Mit dem Schallschutzfensterprogramm, das eine Maß- Die Gesamtkosten der Maßnahmen betrugen rund nahme aus dem städtischen Lärmaktionsplan darstellt, 0,47 Mio. Euro. fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen so- Die nachstehende Abbildung zeigt den gesamten Mitwie elektrisch betriebene, schallgedämmte Lüftungsein- teleinsatz der Modernisierungsmaßnahmen.

Abb. 3.4 Förderung von Modernisierungsmaßnahmen

2020 2021 2022 2023 2024
Wohnungen / Heimplätze 119 128 60 91 95
Förderung in Mio. Euro 0,5 1,4 0,31 0,39 0,54
Baukosten in Mio. Euro 0,6 1,8 0,64 1,2 1,3

Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg

Wohneigentum gesprächen in der beim Stab Wohnen angesiedelten Bewilligungsstelle. Zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen (selbstgenutzte Familienheime und Eigentumswohnungen) Mit 127 geförderten Objekten (2023: 97) wurde das stehen Familien und Alleinerziehenden mit mittlerem Vorjahresergebnis deutlich übertroffen. Einkommen drei Programme zur Verfügung: das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Freistaats Die Fördermittel wurden an 131 Ehepaare und vier Bayern, das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm des alleinerziehende Frauen sowie zwei alleinerziehenden- Freistaats in Kooperation mit der Bayerischen Landes- de Männer (2023: 91 Ehepaare, fünf alleinerziehende bodenkreditanstalt, das im Berichtsjahr bis zum 31.08. Frauen und ein alleinerziehender Mann) ausgereicht. zusätzlich zinsvergünstigt als „Bayern-Darlehen“ angeboten wurde und das „100 Häuser für 100 Familien“- Bayerisches Wohnungsbauprogramm Programm der Stadt Nürnberg. Die staatliche Förderung erfolgt mit einem Baudarle- Das Interesse an Fördermitteln hat durch die verbesser- hen. Die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnten Fördervoraussetzungen deutlich zugenommen. Seit raumförderungsgesetzes sind einzuhalten. Für ein der Erhöhung der Einkommensgrenzen im September Ehepaar mit einem Kind beispielsweise liegt diese bei 2023 haben wesentlich mehr Haushalte Anspruch auf einem Bruttojahreseinkommen von nun rund 82.800 Förderung. Dies zeigt die nochmals gestiegene Zahl Euro. Die Darlehensbeträge bemessen sich nach den von 6.144 (2023: 5.652) durchgeführten Informations- Gesamtkosten und der sozialen Dringlichkeit und

betragen für Neubaumaßnahmen bis zu 30 %, bei üblichen Zins um bis zu drei Prozentpunkte. Auf diese Gebrauchtimmobilien bis zu 40 % der förderfähigen Weise unterstützte der Freistaat Antragsteller bis Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. zum 31.08.2024 mit einem zinsgünstigen Darlehen Zusätzlich wird ein Kinderzuschuss von 7.500 Euro zu einem deutlich attraktiveren Zinssatz von 1,00 % je Kind ausgereicht. für eine Festschreibung für 10 oder 15 Jahre und im „Volltilgerdarlehen“ zu einem Zinssatz von 1,2 % und Für den Zweiterwerb bereits bestehender Familienhei- einer Tilgung von 2,89 %. Ab dem 01.09.2024 galt me und Eigentumswohnungen wird ein ergänzender für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm wieder Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, die übliche Zinsvergünstigung. höchstens jedoch 50.000 Euro gewährt. Damit wird auch ein Beitrag zum Flächensparen geleistet. Es wurden insgesamt 125 Förderzusagen (2023: 87) erteilt, davon 92 für Familienheime (2023: 59) und Die Konditionen des Baudarlehens sind: 33 für Eigentumswohnungen (2023: 28).

› 0,5 % Zins p.a. während der Belegungsbindung, Städtisches Eigentumsprogramm danach max. 7 % › 1 % Tilgung ab dem 3. Jahr bei Neubau, Um das Kostengefälle zum günstigeren Umland auszu- 2 % Tilgung bei gebrauchten Immobilien gleichen, erhalten junge Familien und Alleinerziehende › einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 2 % im Rahmen des „100 Häuser für 100 Familien- Programms“ einen Zuschuss für den Bau oder Erwerb Mit rund 13 Mio. Euro (2023: 14,1 Mio. Euro) staat- eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgelicher Mittel wurden 114 Eigentumsmaßnahmen nutzten Eigentumswohnung. (2023: 86) gefördert, davon 85 Familienheime (2023: 58) und 29 Eigentumswohnungen (2023: 28). Der Zuschuss beträgt 10.000 Euro für Familienheime, ergänzt wird er durch eine "Kinderzulage" für das Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 3.000 Euro sowie eine Öko-Zulage für energetische Maßnahmen. Das Förderprogramm bietet gleiche Konditionen für Erst- und Zweiterwerb und macht damit keinen Der städtische Zuschuss kann als Eigenkapital bei der Unterschied zwischen Neubau und Bestandserwerb. für die staatliche Förderung erforderlichen Eigenkapi- Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm hat die talquote angerechnet werden. Angesichts der steigen- BayernLabo mit Unterstützung des Freistaats Bayern den Immobilienpreise ermöglicht daher oft erst der im Berichtsjahr ein zinsverbilligtes Darlehen zu einem städtische Zuschuss eine Förderung zahlreicher junger Zinssatz von 3,05 % bis 3,4 % (2023: 0,4 % bis 0,9 %) Familien und Alleinerziehender. abhängig vom jeweils geltenden Kapitalmarktzins angeboten. Die Festschreibung gilt für 10 oder wahl- Im Jahr 2024 konnten insgesamt 0,64 Mio. Euro weise 15 Jahre, danach erfolgt die Anpassung an den (2023: 0,64 Mio. Euro) für 65 Familienheime und Kapitalmarktzins. Alternativ wurde ein „Volltilgerdarle- -wohnungen (2023: 47) bewilligt werden. hen“ mit 30-jähriger Zinsbindung bei einem Zinssatz von 3,7 % p.a. und einer Tilgung von 1,93 % Das städtische Förderprogramm hatte im Berichtsjahr angeboten. 25- jähriges Jubiläum und weist eine beeindruckende Bilanz auf: seit dem Programmstart im Jahr 1999 Die Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem wurde der Bau oder Erwerb von 1.657 Objekten mit Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) insgesamt 17,7 Mio. Euro gefördert. Haushalte mit ist Voraussetzung für eine Förderung. 3.182 Kindern konnten mit Unterstützung des 100 Häuser für 100 Familien- Programms ihren Wunsch Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal ein Drit- nach Wohneigentum im Nürnberger Stadtgebiet vertel der Gesamtkosten. wirklichen.

Im Berichtsjahr konnten, zeitlich befristet und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Anträge für das „Bayern-Darlehen“ gestellt werden. Das „Bayern-Darlehen“ senkte den markt-

Abb. 3.5 Städtisches Eigentumsprogramm 2000-2024

Jahr Bewilligte Mittel in Tsd. Euro Anzahl geförderten Objekte Anzahl Kinder i.d. geförderten Objekten Ökozulagen in Tsd. Euro
2000 – 2019 14.647 1.409 2.676 191
2020 744 58 116 3
2021 557 43 85 1
2022 476 35 77 0
2023 644 47 105 0
2024 636 65 123 0
Summe 17.704 1.657 3.182 195

Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg

Verwaltung geförderter Wohnungen Im Jahr 2024 wurde für die Bauvorhaben Rothenburger Straße 183 (BayMod, 18 WE), Dr.-Linnert-Ring 17-23, 25-31, 33-39 (Dritter Förderungsweg, 72 WE) Modernisierung und Marie-Beeg-Straße 2-16 (EOF, 74 WE) die Bindung für 164 WE bis 2034 bzw. 2043 verlängert. Werden bei geförderten Wohneinheiten bauliche Änderungen oder Modernisierungen durchgeführt, Bindungsende deren Kosten auf die Miete umgelegt werden sollen, ist eine Zustimmung des Stabs Wohnen erforderlich. Sobald das Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung einer geförderten Wohnung nach Ablösung, vorzeitiger Es wurden 14 Zustimmungen für 14 Wohnungen Rückzahlung oder planmäßiger Tilgung der Förderdarerteilt (2023: 1 Zustimmung für 71 Wohnungen). lehen festgestellt werden kann, erhalten die Verfügungsberechtigten hierüber eine Bestätigung. Bindungsverlängerung Solche Bestätigungen wurden in 111 Fällen (2023: 90) Bei EOF-Wohnungen, deren Belegungsbindung in den für 243 Wohnungen (2023: 353) ausgestellt. nächsten fünf Jahren ausläuft, ist eine Verlängerung bestehender Bindungen zu den aktuellen Förderkonditionen der EOF möglich. Bei einer Verlängerung Umwandlung der Belegungsbindung um weitere 15 Jahre wird die bestehende Restvaluta des belegungsabhängigen Bei der Umwandlung öffentlich geförderter Wohnun- Darlehens mit 1,75 % verzinst. gen in Eigentumswohnungen wird die vermietende Person über ihre besonderen Pflichten informiert und Dritter Förderungsweg: Bei Auslauf der Zinssenkung dahingehend überprüft, dass sie sie einhält. kann der Zinssatz um weitere 10 Jahre auf 0 % gesenkt und die Bindungsdauer entsprechend verlängert Die Begründung von Wohnungseigentum und die werden Veräußerung solcher Wohnungen muss der Vermieter dem Stab Wohnen mitteilen. Für jede einzelne umge- Bayerisches Modernisierungsprogramm: nach Ablauf wandelte und nicht selbstgenutzte Wohnung ist eine der ersten Zinsfestschreibung ist eine Bindungsverlän- neue Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen, die gerung um den gleichen Zeitraum (in der Regel 10 Mieten müssen genehmigt werden. Jahre) zu den aktuellen Förderkonditionen möglich. Im Jahr 2023 wurde keine Sozialwohnung in Einzeleigentum umgewandelt.

Mietpreisberatung und Mietpreisprüfung im Mietenspiegel geförderten Wohnungsbau Die Stadt Nürnberg gibt unter Federführung des Stabs Zur Sicherung der Zweckbestimmung von geförderten Wohnen gemeinsam mit den Interessenverbänden in Wohnungen wird die Einhaltung der zulässigen Miete zweijährigem Abstand einen qualifizierten Mietenüberwacht. spiegel heraus, in dem die ortsüblichen Vergleichsmieten ermittelt werden. Der im Berichtsjahr gültige Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterin- Mietenspiegel wurde am 01.08.2024 neu erstellt. Die nen und Vermieter erhalten auf Anfrage Informatio- Durchschnittsmiete im freifinanzierten Wohnungsbau nen zur Berechnung der Miete und zur Umlage der liegt bei 9,65 Euro (2022: 9,18 Euro) je qm Wohnfläche. Betriebskosten. Mietpreisüberwachung Im Jahr 2024 wurden keine Beratungen durchgeführt. Die Überwachung der Mietpreise erfolgt auf der Mietpreisprüfungen erfolgen, wenn sich ein Verdacht Grundlage des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf eine überhöhte Miete ergibt. Schuldhafte Miet- und des § 291 Strafgesetzbuch (StGB). Bei einer preisüberschreitungen können Geldleistungs- bzw. Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete von Bußgeldverfahren nach sich ziehen. mehr als 20 % handelt es sich um eine „Mietpreisüberhöhung“ nach dem WiStrG, die als Ordnungs- Die betroffenen vermietenden Personen sehen sich widrigkeit verfolgt wird. Es können Geldbußen von durch die Einleitung dieser Verfahren vielfach ver- bis zu 50.000 Euro verhängt werden. anlasst, zu viel erhobene Beträge an die Mieterinnen und Mieter freiwillig zurückzuerstatten. Ihnen wird Überschreitet die verlangte Miete den ortsüblichen dadurch erspart, ihre Rückforderungsansprüche auf Vergleichswert um mehr als 50 %, so besteht Versich alleine gestellt, schlimmstenfalls in langwierigen dacht auf Mietwucher. Diese Fälle werden an die Zivilprozessen, durchzusetzen. Staatsanwaltschaft zur Verfolgung weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob auch die übrigen Voraussetzun- Im Jahr 2024 wurde die Miete von 4 Wohnungen gen des § 291 StGB vorliegen. (2023: 2) überprüft. 2024 wurden keine Bußgeld- oder Strafverfahren Mietpreisberatung und Mietpreisprüfung eingeleitet. im freifinanzierten Wohnungsbau

Nachfolgende Instrumente dienen dazu, das Verhältnis von Mieterinnen und Mietern zu Vermieterinnen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen Vermietern zu regeln, für geordnete Wohnverhältnisse zu sorgen und überhöhte Mieten bzw. Mietwucher zu Eine Bescheinigung nach § 7 Wohnungseigentumsverhindern. gesetz (WoEigG) ist die formale Voraussetzung für die Aufteilung eines Wohngebäudes und die an- Mietberatung schließende Umwandlung von Miet- in Einzeleigentumswohnungen. Die Bauordnungsbehörde muss die Im Jahr 2024 konnte infolge der aktuellen Haushalts- Genehmigung erteilen, wenn die Wohnung in sich konsolidierung und dem damit einhergehenden Per- abgeschlossen ist. sonalmangel keine Beratung zu Fragen des Mietrechts stattfinden. Im Jahr 2024 wurden 261 (2023: 158) Abgeschlossenheitsbescheinigungen für insgesamt 1.791 Wohneinheiten (2023: 1.428) beantragt.

Für geförderte Objekte wurden keine Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt.

Zweckentfremdungsverbot ein erhebliches Defizit an bezahlbarem Wohnraum auf. Damit ist ein konsequenter Erhalt bestehenden Wohn- Die Sicherung von bestehendem Wohnraum ist neben raums unverzichtbar. Im Jahr 2023 hatte der Stadtrat dem Neubau bezahlbaren Wohnraums ein weiterer deshalb den Neuerlass der Zweckentfremdungsverbots- Bestandteil der Nürnberger Wohnungspolitik. Seit dem satzung ab dem 30.05.2024 beschlossen. Er hat damit Jahr 2019 vollzieht der Stab Wohnen dieses Instrument der Verlängerung des Vollzugs für weitere fünf Jahre der Wohnungsbestandssicherung. Grundlage für die bis 2029 zugestimmt. städtische Satzung ist das bayerische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Zum Stichtag 31.12.2024 waren seit Inkrafttreten der Satzung 2.334 Fälle erfasst, bei denen eine Zweckent- Der Nürnberger Wohnungsmarkt weist trotz der ge- fremdung vermutet wurde. zielten Förderung des Wohnungsneubaus weiterhin

Abb. 3.6 Entwicklung der Anträge und Meldungen

2.400

2.200 2.334

2.000

1.979

1.800

1.600

1.400

1.398

1.200

1.000

1.048

31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024

Anzahl Wohneinheiten Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg

Abb. 3.7 Thematische Zuordnung der Anträge und Meldungen

Fremdenbeherbergung

885
573
444
239
18 2

Leerstand

Gewerbliche/berufliche Zwecke

(Büro, Praxis, Prostitution, etc.

Gewerblicher Zweck:

Arbeiterunterkunft

Abbruch

Nicht zuordenbar

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

Datenquelle: Stab Wohnen, Stadt Nürnberg Anzahl Wohneinheiten

Seit 2019 wurde für 382 (2023: 273) Wohneinheiten Wohnungen keine Anwendung. In 78 Fällen wurden die zweckfremde Nutzung unterbunden, verhindert Nutzungsänderungen zum Teil befristet, in 104 Fällen bzw. die Wohnungen wurden wieder regulären Wohn- Abbruch gegen Schaffung von Ersatzwohnraum gezwecken zugeführt. Dies entspricht einer durchschnitt- nehmigt. Seit Einführung der Satzung wurden 965 lichen Fläche von rund 54 m² pro Wohnung. Verdachtsfälle bearbeitet und abgeschlossen.

Für 79 Wohneinheiten, die keiner Genehmigung Der Schwerpunkt der Tätigkeit konzentrierte sich bedürfen, weil kein Wohnraum im Sinn der Satzung auch im Jahr 2024 vor allem auf die Bearbeitung von gegeben ist, keine Zweckentfremdung vorliegt oder Anträgen auf Genehmigung von Zweckentfremdung Genehmigungsfreiheit besteht, wurde auf Antrag und auf die Ermittlung gemeldeter Fälle möglicher ein Negativattest ausgestellt, d.h. zweckentfrem- Zweckentfremdung, sogenannter Verdachtsfälle. dungsrechtliche Bestimmungen fanden für diese

Wohnungsvermittlung

Grundlagen Entwicklung des gebundenen Wohnungsbestandes Die Bayerische Staatsregierung hat die Stadt Nürnberg nach Art. 5 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz Die Zahl der belegungsgebundenen Wohnungen hat (BayWoBindG) als Gebiet mit erhöhtem Wohnungs- sich 2024 gegenüber 2023 von 17.307 Wohneinheiten bedarf eingestuft. Nach der Verordnung zur Durchfüh- (WE) auf 17.650 WE (+ 1,98 %) erhöht. rung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) vom 8.Mai 2007 werden für jede Die 17.650 WE setzen sich zusammen aus: freiwerdende Wohnung des 1. Förderwegs und für Wohnungen der Stufe 1 der Einkommensorientierten › 8.251 Wohnungen des 1. Förderwegs Förderung (EOF) mindestens fünf wohnungssuchende › 197 Wohnungen des 3. Förderwegs Haushalte nach ihrer Dringlichkeit vorgeschlagen. Für › 5.081 Wohnungen der einkommensorientierten alle anderen gebundenen Wohnungen wählen die ver- Förderung mietenden Personen bzw. Wohnungsgesellschaften die › 3.466 vertraglich gebundene Wohnungen der Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Stadt im WBG Nürnberg Gruppe Rahmen der gesetzlichen Einkommensgrenzen aus. › 362 Belegungsrechte nach dem Bayerischen Modernisierungsprogramm › 293 sonstige Belegungsrechte.

Abb. 4.1 Entwicklung des gebundenen Mietwohnungsbestandes und der Wohnungssuchenden 1980 – 2024

Belegungs- gebundene Mietwohnung Wohnungs - suchende Haushalte Zugänge Vermittlungen Anderweitige Erledigungen Unversorgte Wohnungssuchende am 31.12.
% seit 1980 % seit 1980 in % von Sp.4 in % von Sp.4 in % von Sp.4
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1980 65.568 100 14.404 100 9.147 3.559 24,7 4.200 29,2 6.645 46,1
1985 64.491 98,4 14.541 101,0 9.855 5.174 35,6 4.937 34,0 4.430 30,5
1990 57.626 87,9 24.661 171,2 12.309 3.424 13,9 4.000 16,2 17.237 69,9
1995 41.415 63,2 17.563 121,9 8.556 3.236 18,4 5.442 31,0 8.885 50,6
2000 35.178 53,7 15.634 108,5 8.832 2.936 18,8 5.450 34,9 7.248 46,4
2005 22.195 33,9 17.673 122,7 7.309 2.229 12,6 6.161 34,9 9.283 52,5
2010 18.933 28,9 14.089 97,8 6.010 1.419 10,1 5.208 37,0 7.462 53,0
2015 17.898 27,3 13.899 96,5 5.692 1.198 8,6 4.666 33,6 8.035 57,8
2020 17.921 27,3 12.008 83,4 4.281 1.091 9,1 5.147 41,0 6.543 49,9
2023 17.307 26,4 12.473 86,6 5.618 1.182 9,5 3.855 30,9 7.436 59,6
2024 17.650 26,9 12.468 86,6 5.032 1.185 9,5 4.018 32,2 7.265 58,3

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

2024 kamen weitere 674 im Rahmen der EOF fertig- Der Aufwand für die Subjektförderung betrug im gestellte Mietwohnungen zur Vermittlung hinzu. Die Berichtsjahr 8.180.134,00 Euro (2023: 6.882.415,00 Förderung besteht aus einer Objektförderung (Grund- Euro). förderung mit einem Darlehen und einem ergänzenden Zuschuss) für die Bauträger, sowie einer Subjekt- Außerdem standen 2024 noch 362 Wohnungen förderung (Zusatzförderung mit einem laufenden (Vorjahr: 416), die im Bayerischen Modernisierungs- Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten programm gefördert wurden, zur Verfügung. Für diese Haushalte). Diese Zusatzförderung richtet sich nach Wohnungen hat die Stadt Nürnberg kein Vorschlagsdem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und recht. Der Vermieter darf diese Wohnungen nach seiner Zuordnung in die Einkommensstufen. seinem Ermessen Personen überlassen, die über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügen. Seit Einführung der EOF im Jahr 2001 wurden 5.081 Wohnungen bezogen. Davon sind vorbehalten:

› 3.954 WE für Mieter der Einkommensstufe I › 988 WE für Mieter der Einkommensstufe II › 139 WE für Mieter der Einkommensstufe III

Abb. 4.2 Belegungsgebundene Mietwohnungen in Nürnberg

70.000

49.568 48.491
41.626
25.415 18.648
13.389
10.040 9.222 8.876 8.520 8.684
16.000 16.000 16.000 16.000 16.530 8.806 8.893 8.676 9.045 8.787 8.966

60.000

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2023 2024

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg davon WBG Sonstige

Wohnungsvermittlung Aus dem Jahr 2023 sind 7.436 Anträge wohnungssuchender Haushalte ins Berichtsjahr übernommen worden, die zusammen mit 5.032 Neuanträgen – also Vormerkungen und Vermittlungen insgesamt 12.468 Anträgen – zu bearbeiten waren.

Wohnungssuchende werden nach einem mit der Die Vermittlung von 1.185 Haushalten (9,5 % der Regierung von Mittelfranken abgestimmten Verfahren Anträge) bedeutet eine Wiederholung des Vorjahnach ihrer Dringlichkeit eingestuft. Obdachlosigkeit, resergebnisses (2023: 1.182 Haushalte – 9,5 % der unzureichende Wohnverhältnisse oder gesundheitliche Anträge). Probleme sind maßgebliche Gründe bei der Einstufung. Bei Wohnungsvorschlägen ist neben der Dringlichkeit Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte hat sich auch die Strukturkomponente zu berücksichtigen, stichtagsbezogen auf 7.265 Haushalte gegenüber nach der möglichst nur Wohnungssuchende benannt dem Vorjahr (2023: 7.436) verringert, ist aber auf werden sollen, deren Zuzug einseitige Bewohnerstruk- nahezu unverändert hohem Niveau und zeigt die turen weder schafft noch verfestigt. Von der Rangfolge nach wie vor angespannte Lage auf dem Nürnberger der Dringlichkeit kann zur Linderung sozialer Hilfebe- Wohnungsmarkt. dürftigkeit in dringenden Fällen abgewichen werden.

Abb. 4.3 Wohnungssuchende und ihre Vermittlung 1980 – 2024

17.500

15.000

12.500

10.000

7.500

5.000

2.500

1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2023 2024

Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik Vermittlungen Zugänge Abgänge Überhang am 31.12.

Da der Wohnberechtigungsschein in der Regel eine die der Aufforderung, ihr Einkommen darzulegen, Gültigkeit von einem Jahr hat, werden die vorge- nicht nachkommen. merkten Haushalte laufend daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen zum Bezug einer öffentlich Von den vorgemerkten Haushalten sind 51,4 % als geförderten Wohnung noch vorliegen. Wohnungs- "sehr dringlich“, 22,2 % "dringlich“ und 26,4 % als suchende mit zu hohem Einkommen werden dabei "normal“ eingestuft. ebenso aus der Vermittlung genommen wie Personen,

Personenkreise und ihre Vermittlungschancen › anerkannte Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Abs. 1 AsylG) Von den insgesamt im Jahr 2024 vorgemerkten 6.137 alleinstehenden Wohnungssuchenden entfällt ein An- › Personen denen nach § 4 Abs. 1 AsylG der subsidiäre teil von 48,9 % auf Frauen, 51,1 % sind Männer. Die Schutz gewährt wurde oder für die ein Abschiebungs- Personengruppe der wohnungssuchenden Alleinerzie- verbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG festgestellt henden setzt sich aus 2.064 Müttern (92,8 %) und wurde 159 Vätern (7,2 %) zusammen. › Personen, die im Rahmen von sonstigen humanitären Seit September 2015 wird der Personenkreis „an- Programmen aufgenommen wurden. erkannte Geflüchtete“ statistisch erfasst. Im Berichtsjahr waren 2.266 Haushalte aus diesem Personenkreis › Personen denen nach § 24 AufenthG die Aufentwohnungssuchend vorgemerkt. haltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde (wie z. B. aktuell Ukrainerinnen und Ukrainer). Geflüchtete können bis auf wenige Ausnahmen nur dann wohnungssuchend vorgemerkt werden, wenn Die Zahl der ausländischen Wohnungssuchenden hat sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich im Vergleich zum Vorjahr (2023: 6.120 Haushalte) (BAMF) anerkannt wurden und über einen gesicher- auf 6.010 Haushalte im Berichtsjahr leicht verringert. ten Aufenthalt von mindestens einem Jahr verfügen. Weiterhin stellen Wohnungssuchende aus der Ukraine mit 27,8 % den größten Anteil dieser Personengruppe, Dies sind in der Regel: gefolgt von Wohnungssuchenden aus dem Vorderen Orient (21,0 %) und von EU-Ausländern (19,9 %). › anerkannte Asylberechtigte nach Art. 16 a Abs. 1 GG

Abb. 4.4 Vormerkungen und Vermittlungen wohnungssuchender Haushalte nach Personenkreisen*

Personenkreise Vormerkungen Vermittlungen Vermittlungserfolg in %
2023 2024 +/- 2023 2024 + / - 2023 2024 + / -
Obdachlose 918 979 +61 95 77 -18 10,3 7,9 -2,4
Schwerbehinderte 2.417 2.421 +4 171 215 +44 7,1 8,9 +1,8
Kinderreiche 1.449 1.489 +40 175 112 -63 12,1 7,5 -4,6
Junge Familien 659 640 -19 83 78 -5 12,6 12,2 -0,4
Ältere Menschen 2.590 2.540 -40 197 247 +50 7,6 9,7 +2,1
Alleinerziehende 2.371 2.223 -148 277 227 -50 11,7 10,2 -1,5
Ausländer 6.120 6.010 -110 603 538 -65 9,9 9,0 -0,9
Geflüchtete 2.578 2.266 -312 299 233 -66 11,6 10,3 -1,3
Rollstuhlfahrer 164 180 +16 21 32 +11 12,8 10,8 -2,0

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * Mehrfachnennung möglich/nicht alle Personenkreise aufgeführt. durchschnittl. Vermittlungserfolg: 9,5 % (2022: 12,3 %)

Abb. 4.5 Nationalitäten der wohnungssuchenden Ausländer

2020 2021 2022 2023 2024
abs. % abs. % abs. % abs. % 19,8 32,4 5,8 5,1 19,9 7,0 8,8 1,2 100 abs. 1.196 1.671 368 316 1.264 485 626 84 6.010 % 19,9 27,8 6,1 5,3 21,0 8,1 10,4 1,4 100
Europäische Union 1.611 33,3 1.365 31,6 1.227 22,8 1.211
Ukraine 1.071 19,9 1.982
Sonst. Osteuropa 766 15,8 678 15,7 844 15,7 357
Türkei 330 6,8 295 6,8 290 5,4 313
Vorderer Orient 1.346 27,8 1.122 26,0 1.057 19,6 1.218
Sonst. Asien 312 6,4 299 6,9 326 6,1 427
Afrika 375 7,7 452 10,5 487 9,0 540
Sonstige 104 2,2 106 2,5 82 1,5 72
Ausland insgesamt 4.844 100 4.317 100 5.384 100 6.120

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Abb. 4.6 Belegungsgebundene Mietwohnungen nach ihrer Größe*

2020 2021 2022 2023 2024
abs. % abs. % abs. % abs. 833 5.779 7.596 2.879 220 17.307 % 4,8 33,4 43,9 16,6 1,3 100 abs. 900 5.897 7.551 3.059 243 17.650 %
1 Raum 811 4,5 854 4,9 838 4,9 5,1
2 Räume 6.189 34,5 5.936 34,3 5.863 34,1 33,4
3 Räume 8.155 45,5 7.774 44,9 7.617 44,3 42,8
4 Räume 2.592 14,5 2.572 14,9 2.705 15,7 17,3
5 und mehr Räume 174 1,0 170 1,0 171 1,0 1,4
Insgesamt 17.921 100 17.306 100 17.194 100 100
Datenquelle: Amt für Existenzsicherun * inkl. Räume < 10 m² g und sozial e Integratio n – Sozialam t, Stadt Nür nberg

Nach wie vor haben große Haushalte Schwierigkeiten Zurzeit stehen 3.242 barrierefreie Wohnungen nach bei der Wohnungsvermittlung. 2.489 wohnungs- DIN 18040-2 (davon 164 Wohnungen mit einem Belesuchenden Haushalten mit vier und mehr Personen gungsvorbehalt für Personen, die auf einen Rollstuhl standen nur 3.302 belegungsgebundene Wohnungen angewiesen sind) zur Verfügung, die besonders für mit vier und mehr Räumen gegenüber, bei denen die ältere Menschen und Behinderte geeignet sind, die Fluktuation allerdings äußerst gering ist. So wurden zu den im BayWoBindG ausdrücklich hervorgehobe- 2024 lediglich 147 entsprechende Wohnungen zur nen Wohnungssuchenden gehören. Darüber hinaus Vermietung gemeldet. werden diese Personenkreise auch bei Freiwerden einer der 1.002 ebenerdig erreichbaren Wohnungen 62,8 % der wohnungssuchenden Haushalte sind mit vorgeschlagen. Empfänger von Transferleistungen, beziehen Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (2023: 63,4 %).

Abb. 4.7 Wohnungssuchende Haushalte nach ihrer Größe

2020 2021 2022 2023 2024
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
1 Person 5.856 48,8 5.296 48,7 5.475 47,5 6.020 48,3 6.137 49,2
2 Personen 2.442 20,3 2.122 19,5 2.356 20,5 2.503 20,1 2.339 18,8
3 Personen 1.480 12,3 1.296 11,9 1.465 12,7 1.529 12,3 1.503 12,0
4 Personen 1.161 9,7 1.140 10,5 1.165 10,1 1.229 9,8 1.233 9,9
5 u. m. Personen 1.069 8,9 1.024 9,4 1.064 9,2 1.192 9,5 1.256 10,1
Insgesamt 12.008 100 10.878 100 11.525 100 12.473 100 12.468 100

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Abb. 4.8 Vormerkdauer der wohnungssuchenden Haushalte

2020 2021 2022 2023 2024
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
0 bis 6 Monate 1.778 27,2 1.754 27,8 2.312 33,7 1.989 26,7 1.670 23,0
7 bis 12 Monate 1.434 21,9 1.728 27,3 1.968 28,7 2.302 31,0 2.354 32,4
13 bis 18 Monate 709 10,8 586 9,3 603 8,8 972 13,1 810 11,1
19 u. m. Monate 2.622 40,1 2.248 35,6 1.972 28,8 2.173 29,2 2.431 33,5
Insgesamt 6.543 100 6.316 100 6.855 100 7.436 100 7.265 100

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Betrachtet man die Vormerkdauer, so stellt man fest, besonderen Akzeptanz- bzw. Versorgungsproblemen dass der Anteil derjenigen Wohnungssuchenden, die (z.B. Haushalte mit Schufa-Eintrag, Haushalte mit eine Vormerkdauer von mehr als 18 Monaten hinneh- besonderen Wohnungswünschen, größere Familien), men müssen wiederum angestiegen ist. Mittlerweile die nach wie vor große Probleme bei der Vermittlung muss wieder ein Drittel aller vorgemerkten Haus- bereiten. halte eine Wartezeit von mehr als 1 ½ Jahren in Kauf nehmen. Dabei handelt es sich oft um Haushalte mit

Wohngeld

Grundlagen Ebenso bleibt die Klimakomponente bestehen, die ebenfalls als Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu be- Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache rücksichtigende Miete oder Belastung wirkt. Durch die Haushalte bei der Bewältigung der Wohnkostenbelas- Anpassung der Parameter in der Wohngeldformel wird tung. Durch diese finanzielle Unterstützung können die Wohnkostenbelastung der Haushalte im oberen sich die anspruchsberechtigten Haushalte besser mit Einkommensbereich weiterhin überproportional geangemessenem und familiengerechtem Wohnraum senkt. Von dieser Leistungsverbesserung profitieren alle versorgen und sind nicht auf ein besonders preisgüns- Wohngeldempfänger, auch die in Heimen lebenden, tiges und damit begrenztes Segment des Wohnungs- in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen. Für das marktes beschränkt. Das Wohngeld wirkt sozialpoli- Jahr 2024 war keine Erhöhung des Wohngeldes vorgetisch sehr zielgenau, da es die Leistungshöhe nach den sehen, allerdings wurde das Wohngeld zum 1. Januar individuellen Lebensumständen der Haushalte und den 2025 erneut deutlich um rund 15 Prozent angehoben, regional unterschiedlichen Mietniveaus differenziert. um die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform aufrechtzuerhalten. Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird das Wohngeld nach den jeweiligen Miet- und Ein- Auch hier erfolgt analog dem Wohngeld-Plus Gesetz kommensverhältnissen berechnet. Wohngeld wird als wieder eine Neuberechnung des Wohngeldes von Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Amts wegen ab dem 01.01.2025, wenn der bisherige selbst genutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen Wohngeldbescheid bis in das Jahr 2025 reicht. Ab dem gewährt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und vom Land 01.01.2025 erhalten Personen, die bereits Wohngeld getragen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, bezogen haben, automatisch die höhere Leistung, es wird jedoch nur auf Antrag gewährt. Das Wohngeld ohne Notwendigkeit einer Antragstellung. wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung im Wohn- Wie bereits im Wohnungsbericht 2023 dargestellt trat geld hängen von der Anzahl der zu berücksichtigenden im Jahr 2023 die laut der damaligen Bundesregie- Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe ab. Diese rung „größte Wohngeldreform in der Geschichte der Höchstbeträge sind gesetzlich festgelegt und dürfen Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft (Wohngeld-Plus nicht überschritten werden. Sie stellen eine Art Kap- Gesetz). Darüber hinaus wurde in 2023 als kurzfristig pungsgrenze dar, bis zu der die Miete oder Belastung wirkende Maßnahme ein neuerlicher einmaliger Heiz- bei der Wohngeldberechnung maximal berücksichtigt kostenzuschuss für Wohngeldhaushalte vorgesehen. wird. Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) wurden zum 1. Januar 2023 Ähnlich umfassende Rechtsänderungen waren im Jahr auch die Mietenstufen für die Kreise und Gemeinden 2024 nicht zu verzeichnen. Das Wohngeld-Plus-Ge- angepasst. Für die Stadt Nürnberg haben sich keine setz ist aber selbstverständlich weiterhin maßgeblich. Änderungen ergeben. Den seit 2021/2022 gestiegenen Heizkosten, wird im Wohngeld nunmehr durch die im Rahmen des Wohn- Personen, die Transferleistungen wie Bürgergeld, Hilfe geld-Plus Gesetzes eingeführte dauerhafte Heizkos- zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter tenkomponente Rechnung getragen. Diese wird als und bei Erwerbsminderung beziehen, sind vom Wohn- Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder geld ausgeschlossen. Dies gilt in der Regel auch für die Belastung in die Wohngeldberechnung einbezogen. Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Die angemessenen Unterkunftskosten werden hier im Rahmen der gewährten Sozialleistung berücksichtigt.

Abb. 5.1 Miet-/Belastungshöchstbeträge 2024 in Nürnberg inklusive aller Komponenten

Anzahl der zu berück- sichtigenden Haushalts- mitglieder Miethöchstbetrag § 12 Abs. 1 WoGG Miethöchstbetrag inkl. Klimakomponente Miethöchstbetrag inkl. CO2 Komponente Miethöchstbetrag inkl. Heizkostenentlastung
1 540,00 € 559,20 € 573,60 € 669,60 €
2 654,00 € 678,80 € 697,40 € 821,40 €
3 778,00 € 807,60 € 829,80 € 977,80 €
4 909,00 € 943,40 € 969,20 € 1.141,20 €
5 1.038,00 € 1.077,20 € 1.106,60 € 1.302,60 €
Betrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 124,00 € 4,80 € 3,60 € 24,00 €

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Abb. 5.2 Einkommensgrenzen ab 01.01.2024 in Nürnberg

Haushaltsgröße Monatliches Brutto-Einkommen n. § 14 WoGG in Euro (ggf. sind Werbungskosten (mtl. 102,50 Euro) bzw. höhere je Arbeitnehmer hinzuzurechnen) vor pauschalem Abzug von *
ohne Abzug 10 % 20 % 30 %
1 Person 1.492 1.658 1.865 2.131
2 Personen 2.009 2.233 2.512 2.871
3 Personen 2.508 2.787 3.135 3.583
4 Personen 3.385 3.762 4.232 4.837
5 Personen 3.874 4.304 4.842 5.534

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * jeweils 10 % Abzug für die Leistung von 1. Steuern vom Einkommen 2. Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- u. Pflegeversicherung 3. Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Insbesondere für Familien lohnt es sich zu prüfen, ob Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger sie die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld haben zudem die Möglichkeit, den Nürnberg-Pass zu erfüllen. Ist dies der Fall, haben sie unter anderem erhalten. Mit diesem können zahlreiche Angebote in Anspruch auf das gesamte Paket der Leistungen für den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu er- Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen ermöglichen mäßigten Preisen genutzt werden. Der Nürnberg-Pass Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus berechtigt Menschen mit geringem Einkommen seit einkommensschwachen Familien eine gleichberech- August 2023 bspw. das Deutschlandticket Nürnbergtigte Teilhabe an Angeboten in Schule, Kindertages- Pass für den ermäßigten Preis von aktuell 25,00 Euro einrichtungen und Freizeit. Auch wenn Familien nur monatlich zu erwerben und damit deutschlandweit einen geringen Wohngeldanspruch haben, kann es mobil zu sein. sich also lohnen, einen Antrag zu stellen und so von den ergänzenden Leistungen zu profitieren.

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld ha- sich dieser Trend verstetigt und die Antragszahl verben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf harrt auf sehr hohem Niveau. Übernahme oder Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Aufgrund des erheblichen Aufgabenzuwachses durch Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde die Abteilung umdurch das Jugendamt der Stadt Nürnberg. Auch für strukturiert und erweitert. Insgesamt wurden 20,5 Kinder unter einem Jahr können die Kosten unter zusätzliche Stellen geschaffen, davon 6,5 für die bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Wohngeldsachbearbeitung, 10 für Fachassistenten und 4 für Verwaltungskräfte. Mit diesen Stellen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen sollten die Kapazitäten der Behörde erweitert werden, nach dem Wohngeldgesetz, denen im Zeitraum um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 für mindestens werden. einen Monat bzw. im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 für mindestens einen Monat Wohngeld Trotz aller Bemühungen sind die insgesamt 45 Vollzustand, erhielten von Amts wegen einen ersten bzw. zeitstellen nach wie vor nicht vollständig besetzt, was zweiten einmaligen Heizkostenzuschuss. Im Kalender- die Leistungsfähigkeit der Behörde beeinträchtigt. Die jahr 2024 erfolgten nur noch Restzahlungen des kontinuierliche Suche nach qualifiziertem Personal ersten Heizkostenzuschusses an 61 Haushalte in Höhe bleibt eine zentrale Aufgabe, um den gestiegenen von insgesamt rund 17.220,00 Euro und des zweiten Anforderungen im Bereich der Wohngeldbehörde Heizkostenzuschusses an 1.064 Haushalte in Höhe gerecht zu werden. Die Schwierigkeit, qualifiziertes von insgesamt rund 587.460,00 Euro. Personal zu finden, auszubilden und zu halten, führt zu einer sehr angespannten Personalsituation. Auch die demographische Entwicklung und der damit Ergebnis verbundene Generationswechsel führt nicht nur zu einem Verlust an Fachwissen und Erfahrung, sondern Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ist zum 01.01.2023 verstärken die Problematik. wie unter Ziffer 5.1 dargestellt die größte und umfangreichste Wohngeldreform seit der Einführung Wie bereits im Wohnungsbericht 2023 dargestellt dieser Sozialleistung in Kraft getreten. Durch die wurden in der Wohngeldstelle seit 2023 zentrale Reform wurde der Kreis der wohngeldberechtigten Prozesse optimiert und konsequent digitalisiert. Haushalte massiv ausgeweitet und das Wohngeld deutlich erhöht. Zum 1. Januar 2023 wurden die elektronische Akte (eAkte) und ein auf RPA-Software (Robotic Process Die (Aus-)Wirkungen der Reform waren in Nürnberg Automation) basierender Wohngeldroboter eingeauch im Jahr 2024 noch spürbar und stellten das So- führt1. Der Wohngeldroboter arbeitet auf der Ebene zialamt als zuständige Wohngeldstelle weiterhin vor der grafischen Benutzeroberfläche und führt bei Ongroße Herausforderungen. lineanträgen einige Arbeitsschritte aus, die ansonsten durch eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter Bereits in den Monaten September 2022 bis Dezem- durchgeführt werden müssten (bspw. Auslesen von ber 2022 wurden mit insgesamt 5.197 Anträgen Daten und Übertragung in die Fachsoftware, Anlegen durchschnittlich rund 19 % mehr Anträge gestellt als der eAkte usw.). Im Durchschnitt ist durch den Einsatz im Vorjahreszeitraum. Damit wurde ein seit längerem der RPA-Software von einer Zeitersparnis von rund 10 % bestehender Trend noch einmal deutlich verstärkt pro Wohngeldantrag auszugehen. (schon in 2020 stieg die Anzahl der Wohngeldanträge um mehr als 30 % an und blieb in den Folgejahren Diese Bemühungen wurden auch im aktuellen Beauf ähnlichem Niveau). Im Jahr 2023 hat sich die richtszeitraum fortgesetzt und intensiviert, mit dem Antragszahl dann mit 24.160 Anträgen im Vergleich Ziel die eingesetzten Systeme weiter zu optimieren. zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Im Berichtsjahr hat

1 Die Abteilung Wohngeld vom Sozialamt und die Projektbeteiligen vom Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologie erhielten dafür auf der größten deutschen Verwaltungsfachmesse KOMMUNALE in Nürnberg den DIGITAL-Award 2023 in der Kategorie „Städte und Gemeinden über 20.000 Einwohner“.

Die vorhandenen System - Komponenten wurden zuständigen Sachbearbeitern anhand der zuvor defizwischenzeitlich durch eine auf sog. Künstlicher nierten Parameter zugeordnet werden. Diese Auto- Intelligenz („KI“) basierten Software - Komponente matisierung beschleunigt den Bearbeitungsprozess ergänzt2. Ziel ist es, die Vollständigkeitsprüfung durch erheblich. die Kombination von RPA und KI weitgehend zu automatisieren. Die Sachbearbeiterinnen und Sach- Bereits seit Oktober 2020 ist es in Nürnberg möglich, bearbeiter werden so von Routineaufgaben entlastet Wohngeldanträge digital einzureichen. Inzwischen und greifen erst dann in den Prozess ein, wenn dieser können auch Nachreichungen auf diesem digitavollständig und bearbeitungsreif ist. Die Antragsbe- len Weg übermittelt werden. Der vom Bayerischen arbeitung und Verbescheidung mit Rechtswirkung Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt aber Verfügung gestellte Online-Antrag wurde entspreselbstverständlich weiterhin in der Verantwortung der chend beworben, so dass aktuell rund 40 Prozent Sachbearbeitung. der Antragstellenden diesen digitalen Weg nutzen, um Wohngeld zu beantragen. Diese digitale Option Die entwickelte und erprobte KI-Software hat im Kern hat sich als praktikable und effiziente Möglichkeit zur die Funktion einer Assistenz für die Sachbearbeitung. Erleichterung und Beschleunigung des Antragsverfah- Die KI erkennt und liest eingereichte Nachweise wie rens etabliert. den Antrag, Einkommensbescheinigungen, Mietverträge oder Rentenbescheide automatisiert aus. Durch die beschriebenen Maßnahmen ist es gelungen Sie prüft, ob die Angaben vollständig und wider- die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte in spruchsfrei sind, und ermittelt, welche Unterlagen Nürnberg im Jahr 2024 deutlich auf 6.391 zu steigern eventuell noch fehlen. Alle analysierten Daten und (Vorjahr: 4.380) und auch das ausgezahlte Wohngeld Dokumente werden in einem Bearbeitungscockpit um rd. 59 % auf rd. 46,6 Mio. EUR zu erhöhen (Vorstrukturiert und übersichtlich dargestellt. Weiterhin jahr: rd. 29,3 Mio. EUR). Einschließlich den ebenso in werden Bearbeitungshinweise und Empfehlungen für 2024 ausgezahlten Heizkostenzuschüssen I und II sind die Sachbearbeitung erstellt und auf Anforderung die Nürnberger Haushalten in 2024 rund 47,2 Mio. EUR entsprechenden Schreiben zur Korrespondenz mit den zugeflossen und haben dazu beigetragen die gestie- Antragstellenden erzeugt. In Kombination mit dem genen Lebenshaltungs- und Energiekosten zumindest bereits seit 2023 eingesetzten auf RPA – Technologie teilweise zu kompensieren. basierten „Wohngeldroboter“ entstehen so teilautomatisierte Verwaltungsprozesse. Dennoch besteht auch in 2024 der seit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus Gesetztes in 2023 bestehende Aktuell befindet sich die KI-Software noch in einer Bearbeitungsrückstand weiter fort, wenn auch nicht fortgeschrittenen Testphase. Die ersten Erfahrungen in gleichem Maße wie im Berichtsjahr 2023. mit der KI-Software sind sehr vielversprechend, vor allem hinsichtlich Bearbeitungszeit und -qualität. Der Bearbeitungsrückstand führt zwar zu keiner Leis- Der Einsatz im Echtbetrieb ist nach Abschluss der tungsverkürzung – das Wohngeld wird ab Antragstel- Testphase für das Jahr 2025 vorgesehen. lung rückwirkend gezahlt – stellt aber viele betroffene Haushalte dennoch vor große Probleme die Zeit bis Im 4. Quartal 2023 wurde die Digitalisierung der zum tatsächlichen Zufluss der Leistung zu überbrü- Briefpost im Rahmen eines Pilotprojekts an einen cken. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit hat zum externen Dienstleister vergeben. Diese Maßnahme 31.12.2024 je nach Fallkomplexität und Dringlichwurde in den Regelbetrieb überführt. Die Prozesse keit zwischen 6 und bis zu 12 Monate betragen. Um wurden dahingehend optimiert, dass die Mitarbeite- sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung rinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde die für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehende Post vorsortieren und mit relevanten auch in Zukunft gewährleistet ist, macht die Wohn- Parametern versehen. Anschließend wird die Post geldbehörde von der gesetzlichen Möglichkeit, den durch den externen Dienstleister digitalisiert. Im Bewilligungszeitraum von 12 auf bis zu 24 Monate zu Rücklauf kann die digitalisierte Post automatisch den verlängern, regen Gebrauch.

2 In einem zeitlich kurzfristig umgesetzten und fachlich anspruchsvollen Projekt haben die zuständige Dienststellen (Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Amt für Informationstechnologie) mit dem Start-Up Unternehmen Forml GmbH („Forml“) seit Anfang 2024 die Grundlage für den Einsatz von sog. Künstlicher Intelligenz („KI“) geschaffen. Das erprobte KI – Tool befindet sich aktuell in einem erweiterten Testbetrieb.

Abb. 5.3 Anträge auf Wohngeld

2020 2021 2022 2023 2024
Anträge Mietzuschuss 14.434 13.159 14.485 18.263 16195*
Anträge Lastenzuschuss 452 404 392 497 400
Hochgerechnete Anträge 5.400 5.450
Anträge gesamt 14.886 13.563 14.877 24.160 22.045

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * Die Antragszahlen können nicht als Indikator für die reale Arbeitslast dienen, da sie durch die langen Bearbeitungszeiten und Bewilligungszeiträume verzerrt sind und eine Untererfassung vorliegt.

Abb. 5.4 Entscheidungen über Wohngeld

2020 2021 2022 2023 2024
Entscheidungen gesamt 21.838 * 22.786** 22.227*** 28.222**** 22.802

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * inklusive rund 3.400 Neuberechnungen gemäß § 42 b WoGG aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes 2020. ** inklusive rund 4.000 Neuberechnungen gemäß § 42 c WoGG aufgrund des WoGCO2BeprEntlG 2021 *** inklusive rund 5.000 Neuberechnungen gemäß § 43 WoGG aufgrund der Dynamisierung 2022 **** inklusive rund 4.600 Neuberechnungen gemäß § 42 d WoGG aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetz 2023

Abb. 5.5 Ausbezahltes Wohngeld (in Tsd. Euro)*

2020 2021 2022 2023 2024
Mietzuschuss 15.260 17.373 18.228 28.492 45.419
Lastenzuschuss 601 630 579 838 1.155
Gesamt 15.861 18.003 18.807 29.330 46.574
zum Vorjahr in % +48,5 +13,5 +4,5 +55,98 +58,79

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * unter Berücksichtigung von Einnahmen aus Rückforderungen

Abb. 5.6 Empfangsberechtigte von Wohngeld (Haushalte)

Daten zum 31.12. 2020 2021 2022 2023 2024
Mietzuschuss 5.524 5.693 4.732 4223 6229
Lastenzuschuss 192 187 157 157 162
DGaetseanmqutelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Inte g5r.a7t1io6n – Sozialamt, Stad5t. 8N8ü0rn berg 4.889 4.380 6.391
*zu umnt eVro Brjearhücr kinsi c%htigung von Einnahm en aus Rückforde+ru3n2g,e1n +2,9 -16,8 -10,4 +45,91

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte ist im Rentnerinnen und Rentner stellen mit 84 % den größ- Jahr 2024 deutlich angestiegen. Die durchschnittliche ten Anteil der alleinstehenden Wohngeldempfänger Personenzahl liegt bei 2,3 pro Haushalt. dar. Bei den Drei- und Mehrpersonenhaushalten überwiegen die Erwerbstätigen. Insgesamt stellen die Er- Im Jahr 2024 erhielten 162 von 400 Antragstellenden werbstätigen mit einem Anteil von 60,4 % die größte einen monatlichen Lastenzuschuss, was einem Anteil Empfängergruppe dar. Es folgen die Rentnerinnen und von rund 2,5 % aller Beziehenden von Wohngeld ent- Rentner mit 26,8 % aller Wohngeldhaushalte. spricht.

Abb. 5.7 Erwerbstätigkeit und Größe der Wohngeldempfängerhaushalte

Spalten in % Haushaltsgröße
1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. ≥5 Pers. Gesamt
Selbständige 0,6 0,5 0,6 0,6 1 0,7
Abhängig Beschäftigte 10,4 49,7 79,9 81 80,9 60,4
Rentnerin / Rentner 84 42,4 5,7 1,3 1 26,8
Studierende 0,9 1,1 0,2 0 0,1 0,5
Sonstige Nichterwerbstätige 1,1 2,7 8,7 13,1 14,2 7,9
Arbeitslose 3 3,6 5 4 2,8 3,7
Insgesamt 100 100 100 100 100 100

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Seit 01.01.2015 ist die Regierung von Unterfranken Im Rahmen des sogenannten fakultativen Widerzentrale Widerspruchsbehörde und Fachaufsichtsbe- spruchsverfahrens steht es den Bürgerinnen und hörde in Wohngeldangelegenheiten für ganz Bayern. Bürgern in Bayern frei, wahlweise Widerspruch bei der Sie entscheidet damit über die Widersprüche, denen Stadt Nürnberg einzulegen oder unmittelbar Klage die Stadt Nürnberg nicht abhelfen kann. beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Abb. 5.8 Widersprüche Wohngeld

2020 2021 2022 2023 2024
Eingang 199 195 181 154 227

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Die Klageerhebung ist aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.04.2019 in Wohngeldangelegenheiten kostenfrei.

Abb. 5.9 Klagen Wohngeld

2020 2021 2022 2023 2024
Eingang 4 2 6 23** 41**
Zurückgezogen* 1 1 1 11 9
Abgewiesen* 1 3 4 9 26
Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

* zum Teil aus den Vorjahren ** hiervon 35 bezüglich Untätigkeit oder sofortige Entscheidung

Wohnen bei Bezug von Transferleistungen

und benachteiligte Gruppen

Grundlagen Kosten der Unterkunft

Neben Wohngeld und der Wohnungsvermittlung (siehe Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach Kapitel 4 und 5), bei denen es sich um klassische Instru- dem SGB II – „Bürgergeld“ handelt es sich um eine mente handelt, um das Wohnen für finanziell schlechter sogenannte „kommunale Leistung“, für die Kostengestellte Gruppen der Bevölkerung zu erleichtern, ist trägerschaft und damit auch die Regelungszuständigdas Sozialamt auch für die kommunale Leistung der keit bei der Stadt Nürnberg liegt. An diesen Kosten Übernahme der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beteiligt sich der Bund gemäß § 46 SGB II. Dazu und dem SGB XII sowie für die Unterbringung von kommen die Personen, die Leistungen nach dem 3. obdachlosen Haushalten in Nürnberg zuständig. Das und 4. Kapitel SGB XII beziehen, wobei die Kosten für Sozialamt ist Unterbringungsbehörde. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im 4. Kapitel des SGB XII vollständig vom Bund Alle kommunal organisierten sozialen Leistungen im übernommen werden. Zusammenhang mit Wohnen und Unterbringung für diejenigen Nürnbergerinnen und Nürnberger, die die Die sogenannten Richtwerte für die angemessenen Kosten nicht (vollständig) aus eigenen Mitteln bestrei- Kosten der Unterkunft und Heizung, die bei Transferten können, werden in der Zuständigkeit des Referats leistungsbezug den Maßstab für die Anerkennung der für Jugend, Familie und Soziales durch das Sozialamt Mietkosten bilden, werden in Nürnberg vom Sozialerbracht. Diese haben wesentlichen Anteil an einer amt im Rahmen eines Schlüssigen Konzeptes ermittelt sozial verträglich gestalteten Wohnungspolitik im Sinne und festgelegt. Die aktuellen Richtwerte für die Stadt der öffentlichen Daseinsvorsorge und ihre Beobach- Nürnberg gelten ab dem 01.01.2025 für zwei Jahre. tung im Zeitverlauf ist von erheblicher Relevanz für die Quartiers- und Stadtentwicklung insgesamt. Daher werden im Wohnungsbericht nachrichtlich auch die Daten über Leistungen für die Kosten der Unterkunft und über die Obdachlosenhilfe sowie sonstige besonders benachteiligte Gruppen auf dem Wohnungsmarkt dargestellt.

Abb. 6.1 Richtwerte für angemessene Mietpreise inkl. Betriebskosten von 2023 bis 2026

Haushaltsgröße qm Mietpreis 2023/24 (ohne Heizung) in Euro Mietpreis 2025/26 (ohne Heizung) in Euro
1 Person 50 515 522
2 Personen 65 639 649
3 Personen 75 706 747
4 Personen 90 863 917
5 Personen 105 1.065 1.065
weitere Personen 10 102 102

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Die Entwicklung der Leistungsempfängerzahlen verlief wie folgt:

Abb. 6.2 Transferleistungsbeziehende (außerhalb von Einrichtungen)

Daten zum 31.12. 2020 2021 2022 2023
Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II 38.667 36.784 39.859 41.582
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) * 727 657 783 786
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung (4. Kap. SGB XII) * 8.363 8.510 9.404 9.814
Asylbewerberleistungsgesetz 2.972 2.986 3.146 2.731
Transferleistungsbeziehende – gesamt 50.729 48.937 53.192 54.913

43.352

10.011

2.860

57.028

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg * nur Leistungsberechtigte in der Zuständigkeit der Stadt Nürnberg

Besonders benachteiligte Gruppen beschreibt, die im öffentlichen Raum leben oder in auf dem Wohnungsmarkt Notschlafstellen übernachten, gilt wohnungslos häufig als Oberbegriff, der auch Personen einschließt, die zwar keine eigene Wohnung, aber eine anderweitige Obdachlose bzw. Wohnungslose Unterkunft haben. Für die Stadtverwaltung ist entscheidend, dass in beiden Fällen eine private Wohnung Das Sozialamt übernimmt als zuständige Unterbrin- fehlt – unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort – gungsbehörde nicht nur die Aufgabe, Obdachlosigkeit und somit ein Anspruch auf Unterbringung besteht. zu verhindern, sondern ist auch für die Unterbringung Die Begriffe werden somit oft synonym verwendet. von Menschen verantwortlich, die ihre Wohnung verloren haben und aus eigener Kraft keine neue Unterkunft Die Unterbringung obdachloser bzw. wohnungsloser auf dem regulären Wohnungsmarkt finden können. Haushalte erfolgt in stadteigenen oder angemieteten Wohnungen, in privaten Pensionen, in Einrichtungen In diesem Zusammenhang wird neben dem Begriff der Obdachlosenhilfe oder über weitere ambulante Obdachlosigkeit, der ordnungsrechtlich geprägt ist, Angebote. auch der weiter gefasste Begriff Wohnungslosigkeit verwendet. Während obdachlos in der Regel Personen Dabei ergaben sich in 2024 folgende Fallzahlen:

Abb. 6.3 Obdachlose bzw. wohnungslose Personen

Daten zum 31.12.2024
Personen in Obdachlosenwohnungen 420
Personen in Obdachlosenpensionen 1.189
Personen in Einrichtungen für Obdachlose bzw. Wohnungslose 633
Personen ohne Obdach 200
Obdachlose bzw. wohnungslose Personen – gesamt 2.532

Datenquelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stadt Nürnberg

Obwohl die Unterbringung in diesen Einrichtungen als erhalten reguläre Mietverträge. Um Eigentümer für Übergangslösung gedacht ist, bleiben viele Betroffene diese Kooperation zu gewinnen, stellt das Sozialamt langfristig dort, da die angespannte Lage auf dem Sicherheiten bereit – etwa die Übernahme möglicher Wohnungsmarkt eine Rückkehr in reguläre Mietver- Mietausfälle oder Renovierungskosten – und bietet hältnisse erschwert. sozialpädagogische Betreuung an.

Erweiterung der Unterstützungsangebote: Zusätzlich wird das Konzept Housing First unterstützt, das von mehreren Trägern (Straßenkreuzer e.V., Lilith e.V., Um die Lebenssituation in den Unterkünften zu ver- Mudra e.V., Hängematte e.V.) getragen wird. Hierbessern, wird das bestehende Hilfsangebot ausgebaut. bei werden obdachlose Menschen direkt in privaten Gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. startet Wohnraum vermittelt und beim Einleben begleitet. das Sozialamt ein innovatives Projekt: Ein mobiles Bera- Bislang konnten auf diese Weise 25 Mietverhältnisse tungsteam besucht künftig bislang unbetreute Pensio- abgeschlossen werden. Vier Haushalte mussten ihre nen mit einem speziell ausgestatteten Beratungs- und Wohnung wieder aufgeben, zwei davon konnten Bürofahrzeug. Diese mobile Sozialarbeit ermöglicht jedoch erneut erfolgreich untergebracht werden. eine gezielte Betreuung vor Ort und erreicht insbesondere Menschen in prekären oder dezentral gelegenen Notschlafangebote und aufsuchende Sozialarbeit: Unterkünften, die bisher keinen Zugang zu Hilfsangeboten hatten. Für Personen ohne jede Unterkunft steht ein breites Spektrum an Notschlafstellen zur Verfügung, darunter Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt: das Domus Misericordiae der Caritas, die Notschlafstelle G53 der Heilsarmee, die städtische Einrichtung Die angespannte Wohnraumsituation erschwert die in der Großweidenmühle sowie die Diana-Herberge. Vermittlung obdachloser bzw. wohnungsloser Haus- Ergänzend bietet das Refugium seit zwei Jahren einen halte in dauerhafte Mietverhältnisse erheblich. Zwar geschützten Raum speziell für Frauen. werden sie bei öffentlich geförderten Wohnungen mit höchster Dringlichkeit berücksichtigt, doch reicht das Um obdachlose Menschen gezielter an bestehende verfügbare Angebot bei weitem nicht aus. Hilfsangebote heranzuführen, hat das Sozialamt gemeinsam mit der Stadtmission Nürnberg das Projekt Lösungsansätze des Sozialamts: „Bahnhofsläufer:innen“ ins Leben gerufen. Diese leisten aufsuchende Sozialarbeit im öffentlichen Raum, Um dieser Situation entgegenzuwirken, initiiert das vor allem rund um den Nürnberger Hauptbahnhof. Sozialamt verschiedene Projekte, um die Wohnungs- Mit einem niederschwelligen Beratungsansatz sollen losigkeit zu beenden. Eine zentrale Rolle spielen dabei obdachlose Menschen in ihrer aktuellen Lebenslage die sogenannten Sozialimmobilien, bei denen das unterstützt und an geeignete Einrichtungen wie Not- Amt ein Vorschlagsrecht für wohnungs- oder ob- schlafstellen oder Tagesaufenthalte weitervermittelt dachlose Personen hat. Die Mieterinnen und Mieter werden.

keit. Da viele Geflüchtete aus den Unterkünften oft Geflüchtete vor Hindernissen stehen, um eine eigene Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden und der Im Rahmen der Unterbringung ist die Stadt Nürnberg Bedarf an Wohnraum aus dem Bestand an öffentliauch für geflüchtete Menschen zuständig. Hierzu chen geförderten Wohnungen für die Nachfragenzählen Personen mit Aufenthaltserlaubnis, aber auch den nicht gedeckt werden kann helfen verschiedene asylsuchende Personen sowie geflüchtete Menschen Projekte diese auszugsberechtigten Personen bei der aus der Ukraine, die seit 2022 in größerer Zahl in Wohnungssuche zu unterstützen. Nürnberg angekommen sind. Trotz vieler privater Wohnmöglichkeiten für diesen Personenkreis wurden Neben den bestehenden verschiedenen Projekten ukrainische Bürgerinnen und Bürger auch in 2024 in freier Träger zur Wohnraumsuche unterstützt die städtischen Unterkünften aufgenommen. Stadt auszugsberechtigte Bewohner in Unterkünften auch im Projekt „Übergangswohnen für Geflüchtete“. Im Jahr 2024 war der Zustrom von Menschen aus der Das Projekt besteht seit 2017 für ca. 100 Wohnungen. Ukraine wieder leicht rückläufig. Die Zahl der Asyl- Diese Wohnungen werden von der Stadt für einen suchenden ist im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls befristeten Zeitraum angemietet und an auszugsbeetwas gesunken. Zum Jahresende 2024 gab es in rechtigte Geflüchtete weitervermietet. Dabei gelten Nürnberg 22 staatliche Unterkünfte für Geflüchtete die Mietrichtwerte, die auch für sozialen Wohnraum mit 1.671 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 25 herangezogen werden. Im Rahmen des Projekts städtische Unterkünfte mit 1.433 Bewohnerinnen und werden die Mieter und Mieterinnen zudem bei allen Bewohnern. Fragen zur eigenen Wohnung beispielsweise Mietvertrag, Mieterrechte und Mieterpflichten, Mülltrennung Für Geflüchtete mit Bleibeperspektive ist die eigene usw. unterstützt. Die gleichberechtigte Teilhabe von Wohnung ein wichtiger Schritt für die Integration in Menschen mit einem Flucht- und Migrationshinterdie Gesellschaft und dem Weg in die Eigenständig- grund auf dem Wohnungsmarkt soll dadurch gefördert werden.

Abbildung 4

WOHNRAUM SCHAFFEN, ZUKUNFT GESTALTEN.

Der Mangel an Wohnraum ist eines der dringendsten Themen unserer Zeit. Nicht erst seit gestern, sondern seit über 30 Jahren entwickelt Instone attraktive Wohn- und Lebensräume in ganz Deutschland – mit dem Ziel, nachhaltige, sozial durchdachte und zukunftsfähige Lösungen zu schaffen.

Dabei stellen wir uns immer wieder dieselbe Frage: Wie wollen Menschen leben – heute und in Zukunft? Die Antworten darauf haben sich im Laufe der Zeit grundlegend geändert. Heute geht es um mehr als nur ein Dach über dem Kopf: Gefragt sind Wohnräume, die Gemeinschaft fördern und sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Denn wir alle sehnen uns immer mehr nach einem nachhaltig guten Zusammenleben.

Instone Real Estate setzt den Grundstein für ein gutes Leben.

Diesem Wandel kommen wir mit einer ressourcenschonenden Bauweise, erneuerbarer Energieversorgung und vorausschauendem Klima- und Umweltschutz nach. Begegnungsplätze, intelligente Mobilitätslösungen sowie Kinderbetreuungs-, Bildungs- und Nahversorgungsinfrastrukturen komplettieren unsere Quartiere und lassen sie zu Orten einer lebendigen Nachbarschaft aufblühen. So sorgen wir für attraktiven und nachhaltigen Wohnraum, in dem bereits mehr als 35.000 Menschen ihr Zuhause gefunden haben.

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Stpl/031/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umgestaltung Königstraße, Beschluss der Entwurfsplanung (1. Stufe)

Antrag B90/Die Grünen: "Aufenthaltsqualität weiter steigern - Farbe für die Fußgängerzone"

vom 16.03.2023

Antrag CSU: "Königstraße wird Allee - Aufwertung vom Königstor bis zur Lorenzkirche"

vom 18.09.2023

Anlagen: Antrag B90/Die Grünen: "Aufenthaltsqualität weiter steigern - Farbe für die Fußgängerzone" vom 16.03.2023 Antrag CSU: "Königstraße wird Allee - Aufwertung vom Königstor bis zur Lorenzkirche" vom 18.09.2023 Entscheidungsvorlage Gestaltungsplan, M 1:250 Visualisierungen

Sachverhalt (kurz):

2021 wurde in der südlichen Königstraße eine Fußgängerzone eingerichtet, zunächst probeweise, nd seit 2023 durch Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses dauerhaft. Daraufhin erfolgte im September 2023 der AfS-Beschluss, dass eine Umgestaltung des Straßenabschnitts in zwei Stufen vollzogen werden soll. Der Entwurf für die erste Stufe der Umgestaltung wird nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Königstraße soll den nächsten Schritt in Richtung einer attraktiven Fußgängerzone gehen. Dafür sollen 15 neue Bäume gepflanzt, Beetflächen erweitert und mehrere bepflanzte Sitzmodule aufgestellt werden. Die Umgestaltung soll einen Ort zum Verweilen und Flanieren schaffen. Dabei soll weiterhin eine vielfältige Nutzung ermöglicht werden. Begrünung und Entsiegelung sollen dazu beitragen, der Überhitzung der Altstadt entgegenzuwirken.

Das Planungsgebiet der südlichen Königstraße liegt im Sanierungsgebiet Altstadt-Süd. Die Umgestaltungsmaßnahmen entsprechen den Zielen des Sanierungsgebietes (Aufwertung öffentlicher Raum, Schaffung Klimaresilienz, Stärkung der Wirtschaft durch gestalterische Maßnahmen).

Die Entwurfsplanung wurde mit einer Informationsveranstaltung am 29.07.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Umsetzung einer 1. Stufe des Gestaltungsplanes "Königstraße" (mit geringen baulichen Eingriffe) als Teil einer stufenweisen Umgestaltung.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus

ISTER Tel: (0911) 231-5091

90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 16. März 2023

Aufenthaltsqualität weiter steigern - Farbe für die Fußgängerzone

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor etwa einem Jahr wurde die Nürnberger Fußgängerzone mit der Ausweitung auf die Königstraße, die Brunnengasse und einen Teil der Färberstraße deutlich erweitert und somit die Aufenthaltsqualität um ein Vielfaches erhöht.

Die Ausweitung zeigt jedoch auch, dass das reine Aufstellen von Schildern und wenigen Straßenmöbeln allein

Königstraße von den meisten Fußgängeninnen auch nach vielen Monaten noch nicht als „ihr“ Bereich wahrgenommen, vielmehr drängen sich die Menschen weiterhin auf die Gehsteige. Gleichzeitig lädt die somit recht leere Fahrbahn immer noch zu viele Autofahrende zum Durchfahren mit teils hohen Geschwindigkeiten ein - trotz Verbots und zunehmender Kontrollen. Fußgängeninnen werden immer wieder abgedrängt oder angehupt. Die unzähligen Schilder verwirren zudem einige Autofahrende, die sich regelrecht in den Fußgängerzonen verirren. Die Maßnahmen haben somit ihr Ziel leider noch nicht umfänglich erreicht.

Ein kompletter Straßenumbau in eine „richtige“ Fußgängerzone ist aktuell wohl nicht finanzierbar. Jedoch kann auch mit günstigeren Mitteln eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Eine Möglichkeit stellt hierbei der Einsatz von Farbe dar, wie sie auch auf Radwegen zum Einsatz kommt. Städte wie Wien haben damit gute Erfahrungen gemacht: Bunte Bemalung kann den Verkehr beruhigen und Menschen auf die Fahrbahn einladen sowie Orientierung in Kreuzungsbereichen bieten.1 Auch d\e Asphalt Art Safety Study von Bloomberg Philanthropies kommt zu dem Ergebnis, dass bemalte Straßen zu mehr Rücksichtnahme auf Passant:innen führt.

In Nürnberg könnte ein breites buntes Band von der Königstorpassage auf die Fahrbahn übergehend - aber auch an den anderen Eingangs- und Kreuzungsbereichen der neuen Fußgängerzone zum Gehen auf der

1 https//www.basicthinking.de/blog/2022/05/01/strassen-bemalung-sicherheit/

Fahrbahn motivieren und zugleich ein interessantes Fotomotiv für Touristlinnen darsteUen. Auch eine andere Anordnung der FahrradbügeL könnte zu einer besseren Zugänglichkeit der Fahrbahn und für mehr Ouerungsmöglichkeiten sorgen.

Eine Möglichkeit der Umsetzung wäre beispielsweise die Zusammenarbeit von örtlichen Unternehmerlinnen und hiesigen Künstlerlinnen. So kann die Stadtgesellschaft ihren öffentlichen Raum gemeinsam gestalten und verschönern.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft und plant

Brunnengasse zur Reduktion von Auto- und schnellem Radverkehr und zur Verdeutlichung der Zugehörigkeit der Flächen zur Fußgängerzone. Dazu werden alle zuständigen Referate, wie Kultur, Wirtschafts-, Planungs- und Baureferat sowie Vertreterlinnen von örtlichen Unternehmen und Künstlerlinnen einbezogen.

weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität.

mehr Orientierung und Klarheit schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kahl Mike Bock Natalie Keller Marc Schüller Stadtrat Stadtrat Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051 /........Mr. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de •'rLVn

18.09.2023 Antragsteller: Krieglstein, Dr. Heimbucher

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Königstraße wird Allee - Aufwertung vom Königstor bis zur Lorenzkirche

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großem Erfolg wurden im letzten Jahr die Fußgängerzonen in der Altstadt ausgeweitet. In der Königstraße, in der Brunnengasse, in der Burgstraße sowie in der Bergstraße und am Sebalder Platz wurde die Aufenthalts­ qualität damit deutlich gesteigert. Mit dem Lückenschluss vom Bahnhof bis zur Burg wurde die größte Fußgän­ gerzone Europas noch attraktiver.

Während der Gestaltungsspielraum der neuen Bereiche zwischen Rathaus und Burg durch bauliche Gegeben­ heiten bzw. vielfältige Nutzungen weitgehend eingeschränkt ist, bietet die Königstraße noch deutlich Potential für eine weitere Aufwertung zum „grünen Eingangsportal" für die Nürnberger Altstadt.

Insbesondere im Hinblick auf die Ausrichtung der Urbanen Gartenschau im Jahr 2030 bietet sich die Chance, durch eine Weiterentwicklung der Königstraße zu einer grünen Allee eine optisch wie ökologisch attraktive Ein­ gangssituation zur Altstadt zu erschaffen.

Dazu sollte der Straßenquerschnitt weitegehend entsiegelt und mit Baumpflanzungen wie auch mit mobilen Bäumen (wo es z.B. die Spartensituation erfordert) ein Alleecharakter hergestellt werden. Dabei sollen eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungskräfte, die Erreichbarkeit der Hotelzufahrt sowie der Parkmöglichkeiten der Anwohnerinnen und Anwohner wie auch von Behindertenparkplätzen erhalten bleiben. Dies könnte z.B. über eine Verkehrsführung unter Einbeziehung von Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse sichergestellt wer­ den, ohne die Königstraße an sich zu nutzen.

Mit Beteiligungsprojekten, wie beim „Boulevard Babel" erfolgreich praktiziert, könnte eine breite Öffentlichkeit an der Gestaltung des künftigen Erscheinungsbildes der Königstraße teilhaben und analog des Konzepts des „Stif­ terhains der Bäume" könnte eine Möglichkeit zum Engagement für Firmen, Institutionen aber auch Privatperso­ nen geschaffen werden.

Die Aufwertung soll dabei nicht an Hallplatz / Theatergasse enden, sondern den Bereich bis zur Lorenzkirche abdecken. So könnten mit einfachen Mitteln auf ver- wie auch entsiegelten Flächen Spielmöglichkeiten für Kin­ der geschaffen werden. So z.B. mit aufgemalten Labyrinthen, Hüpfspielen oder einfachen Sandflächen. Mit mo­ bilen Bäumen, Hochbeeten mit Blühbepflanzung oder auch vertikalen Grünelementen könnte auch dort eine

A23091800 Königstraße.docx

deutliche Aufwertung erfolgen, wo Spartensituation und temporäre Veranstaltungsnutzung bauliche Maßnah­ men oder feste Bepflanzungen einschränken. Um in den heißer werdenden Sommern für die Menschen eine Möglichkeit zur Erfrischung zu bieten, regen wir zudem an, im Verlauf der Königstraße zwei bis drei öffentliche Trinkbrunnen zu installieren.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung am 21.09.2023 zu TOP Ö9 folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt Möglichkeiten dar, wie die neue Fußgängerzone in der Königstraße durch Entsiegelung und Baumpflanzungen im Charakter einer Allee weiterentwickelt werden kann. Dazu wird ein Gesamtkonzept zur stufenweisen Umsetzung entwickelt.

Für den weiteren Verlauf der Königstraße bis zur Lorenzkirche werden Möglichkeiten zur Begrünung (auch mo­ bil), Entsiegelung und Aufwertung der Aufenthaltsqualität aufgezeigt. Ebenso wird eine Modernisierung der Möblierung in diesem Bereich geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

f\ n / / o /

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Ö' ’ £ Andreas Krieglstein <> Fraktionsvorsitzender

A23091800 Königstraße.docx

Betreff:

Umgestaltung Königstraße, Beschluss der Entwurfsplanung (1. Stufe)

Entscheidungsvorlage

1. Ausgangssituation

Im Jahr 2021 wurden in der südlichen Königstraße und deren Umfeld neue Fußgängerzonen sowie veränderte Verkehrsregelungen eingeführt. Nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren wurden die Fußgängerzonen in der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 20.07.2023 evaluiert und dauerhaft bestätigt. Die neue Fußgängerzone Königstraße wurde für die Probephase mit Sofortmaßnahmen in Form von Sitzgelegenheiten und temporären Baumstandorten gestaltet. Am 21.09.2023 wurde im AfS ein mehrstufiges Vorgehen für die südliche Königstraße beschlossen, das in der ersten Stufe eine Umgestaltung mit geringen baulichen Eingriffen und in der zweiten Stufe einen vollständigen Umbau mit Oberflächenerneuerung und einheitlichem Höhenniveau vorsieht. Mittlerweile steht die Innenstadt Nürnbergs, wie alle klassischen Einkaufsinnenstädte, als Folge der Corona-Pandemie und der Konkurrenz des Onlinehandels unter Druck. Neben der klassischen Ausrichtung auf den Einzelhandel, werden zukünftig weitere Nutzungsformen wie Gastronomie, Tourismus, Kunst, Kultur und Veranstaltungen eine zunehmende Rolle für die Innenstadt spielen. Zusätzlich wird die dicht bebaute Innenstadt durch die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden, Tropennächte oder Starkregenereignisse belastet. Umso wichtiger wird es daher, den Strukturwandel der Innenstadt mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und gleichzeitig einer Erhöhung der Klimaresilienz durch Entsiegelung, zusätzlichen Baumstandorten und weiteren Begrünungsmaßnahmen, zu begleiten. Die gesamte Umgestaltung umfasst den Bereich zwischen Königstor bis zum Hallplatz, der stufenweise aufgewertet werden soll. Im Rahmen der ersten Stufe soll eine Umgestaltung mit einer Orientierung am Bestand erfolgen, die sowohl Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität als auch zur Klimaanpassung in Form von Neupflanzungen, Entsiegelung und Versickerung beinhaltet. Der südliche Bereich der Königstraße lädt zurzeit nur bedingt dazu ein, sich den Straßenraum als Fußgängerraum anzueignen, da immer noch ein Höhenunterschied zwischen Straßenraum und Gehweg besteht. Mit der neuen Planung soll durch punktuelle Eingriffe und Interventionen eine optische und funktionale Verbindung beider Teilbereiche geschaffen werden. Der jetzige Stand der Planung wurde mit den Spartenträgern und zuständigen Fachdienststellen vorabgestimmt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird der Behindertenrat der Stadt Nürnberg miteinbezogen. Es wird geprüft, inwieweit eine Verbesserung des status quo für Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen der Umgestaltung am Bestand umsetzbar ist. Eine umfassende, barrierefreie Gestaltung wird erst im Rahmen eines Komplettumbaus (Stufe zwei) der Königstraße inkl. Oberflächensanierung möglich sein. Der Gestaltungsplan wurde am 29.07.2025 im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.

2. Entwurfsplanung / Beschreibung

Mit der Umgestaltung soll die Königstraße als eines der wichtigsten Eingangstore in die Nürnberger Altstadt einen nächsten Schritt in Richtung attraktive Fußgängerzone gehen. Durch die Schaffung neuer Beetflächen und dauerhafter Baumstandorte sowie temporärer Sitzmodule soll ein Ort zum Verweilen und Flanieren entstehen, der weiterhin eine vielfältige Nutzung ermöglicht. Begrünung und Entsiegelung werden dazu beitragen der Überhitzung der Altstadt entgegenzuwirken. Durch gestalterische Interventionen soll der ehemalige Straßenraum vielmehr als Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger wahrgenommen werden. Herzstück der Umgestaltung ist eine durchgängige, dauerhafte Baumreihe von der Königstormauer bis zur Theatergasse auf der Nordseite der Straße. Ergänzt werden diese grünen Baumquartiere durch vereinzelte Baumstandorte auf der Südseite der Straße. Großzügige Sitzgelegenheiten mit Bepflanzung auf der Südseite schaffen neue Bereiche für Aufenthalt und Erholung.

Bäume Für eine Stärkung der Klimaresilienz und eine Verbesserung des Stadtklimas innerhalb der dicht bebauten Altstadt, sollen insgesamt 15 neue Baumstandorte (davon fünf Ersatzpflanzungen) sorgen. Davon sind zwölf Baumpflanzungen in offenen Baumscheiben mit Blühstauden vorgesehen, die als Baumreihe die Nordseite der Straße flankieren. Die offenen Baumscheiben werden analog der bereits bestehenden Baumscheiben ausgeführt, in ihrer Dimensionierung erweitert und verbessern dadurch die Standortbedingungen der Bestandsbäume. Auf der stark frequentierten Südseite kommen begehbare Baumscheiben zum Einsatz, die durch ihre großzügigen unterirdischen Baumquartiere, ausreichend Schutz für den Wurzelraum bieten. Alle 15 Baumstandorte sind als dauerhaft anzusehen und können im Zuge eines niveaugleichen Komplettumbaus (Stufe zwei) erhalten bleiben. Die sechs mobilen Pflanzgefäße am Eingang der Königstraße bleiben in ihrer Anzahl und Lage bestehen.

Sitzmodule Neben dem Einkaufserlebnis und einem vielfältigen Gastronomieangebot sollen in der südlichen Königstraße auch konsumfreie Orte zum Verweilen, Treffen und Entspannen entstehen. Auf der Südseite der Königstraße sind hierzu Sitzmodule geplant, die sich durch eine abwechslungsreiche und vielseitige Gestaltung auszeichnen. Ihre unterschiedlichen Ebenen und Einbauten ermöglichen verschiedene Arten der Nutzung und bieten zugleich als Aktivpunkt einen spielerischen Anreiz für Kinder. Die Module bestehen aus langlebigem Eichenholz und sind auf der oberen Ebene mit Bepflanzung versehen. Diese übernimmt nicht nur eine gestalterische Funktion, sondern fungiert zugleich als Schattenspender und trägt zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Zusätzlich sind als beschattende Elemente auch Sonnensegel oder ähnliches denkbar. Die Anregung einer Bepflanzung der Sitzpodeste entstammt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 29.07.2025. Die in den beiden Visualisierungen dargestellten Sitzpodeste sind als erster Entwurf zu verstehen. Die Sitzpodeste sind in einem nächsten Schritt im Detail zu entwerfen und zu beauftragen. Die Module sind in ihrer Lage so positioniert, dass sie sowohl Flächen des Gehwegs als auch der ehemaligen Fahrbahn bespielen und so einen fließenden Übergang beider Höhenniveaus herstellen. Hierdurch entsteht nicht nur eine optische, sondern auch eine funktionale Verbindung beider Räume, die die Fußgängerzone auch ohne bauliche Angleichung besser ablesbar machen soll. Auf der Nordseite, entlang der Baumreihe, sind in Ergänzung Einzelbänke vorgesehen.

Trinkwasserbrunnen Im Bereich der Sitzpodeste ist an zentraler Stelle die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens geplant. Insbesondere an heißen Tagen trägt der Brunnen in Kombination mit den durch Bäume verschatteten Sitzgelegenheiten zur Erhöhung der Klimaresilienz in der Altstadt bei.

Punktuelle Interventionen Zur Lenkung des zugelassenen Kfz-Verkehrs werden an markanten Stellen gezielt gestalterische Elemente eingesetzt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die jetzige Funktion des Raumes als Fußgängerzone klar zu definieren und diese sichtbar als Aufenthalts- und Bewegungsraum für Zufußgehende auszuweisen. Am Eingang zur Königstraße ist eine niveaugleiche Aufpflasterung der Fahrbahn geplant, die bereits im Kreuzungsbereich Königstor/ Königstorgraben deutlich macht, dass es sich nicht mehr um eine herkömmliche Erschließungsstraße handelt. So soll die Einfahrt der Kraftfahrzeuge auf wenige, klar definierte Ausnahmen beschränkt bleiben; beispielsweise für Lieferdienste, Taxis oder das kurzzeitige Abholen von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Durch die ergänzende Verengung der ehemaligen Fahrbahn mittels mobiler Pflanzgefäße soll die Geschwindigkeit des berechtigten Fahrzeugverkehrs gezielt reduziert werden. Ergänzend ist im Bereich der Querung von Klaraund Peuntgasse eine weitere Interventionsfläche in Form von farblicher Gestaltung auf dem Boden vorgesehen. Diese soll die Aufmerksamkeit für alle Nutzergruppen erhöhen und auf die besondere Verkehrssituation hinweisen. Bzgl. der beschriebenen Interventionen ist Stpl im Austausch mit den betroffenen Dienststellen.

Fahrrad-Infrastruktur Die bestehenden Fahrradständer werden in ihrer Anzahl größtenteils erhalten und nur in ihrer Lage und Aufteilung verändert. Aus Sicht von Stpl ist es notwendig, die bestehende Farbmarkierung des ehemaligen Fahrradstreifens zu entfernen.

Sondernutzungsflächen Im Rahmen der Umgestaltung müssen bereits bestehende Sondernutzungsflächen eventuell angepasst oder verschoben werden. Eine Reduzierung der genehmigten jeweiligen Sondernutzung ist zu vermeiden. Änderungen sind in Absprache mit den Betroffenen festzulegen.

3. Finanzierung und Zeitplan

Die genauen Kosten werden derzeit noch ermittelt. Eine entsprechende Finanzierung der Maßnahme ist mit Stk zu erarbeiten. Die Maßnahme liegt im Stadterneuerungsgebiet Altstadt-Süd. Eine anteilige Bezuschussung durch Städtebauförderungsmittel für Bereiche mit dauerhafter Umgestaltung wird derzeit in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken geprüft. Nach dem Stadtratsbeschluss soll 2026 die Detailplanung der Holzpodeste und punktuellen Interventionen erfolgen. Anschließend wird die Entwurfsplanung an SÖR übergeben. Die bauliche Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt, es wird von einem Umsetzungszeitraum von 2027/2028 und mit einem Abschluss der Maßnahme vor Beginn der Landesgartenschau 2030 ausgegangen.

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K 4 455 3322 IV e s s IV a IV g r 5 e t a e 4 4 h 99 T IV 2 2 III 2 2 4 4 9 IV 2 2 0 0 9 5 5 IV 1155 11 III 3355 5555 K 7755 9955 ö Johannesgasse 111666 IIIIII n 5 IIIIII i g 355 33 IIIIII s IIVV IIIIII t r a ß Litfaßsäule e f 5 555 o 55 IIIIII h Uhrsäule u a 99 IIVV 7 7 B IIIIII VI Hallplatz 55 Sitzbank II 5 55 5 55777 II III Weihnachtsstände IIVV Sitzpodest IIIIII 3 33 IIVV 33 VI ÖÖ 44 Zeichenerklärung Baum Bestand Baum Planung (Arten gemäß Bestand) Baum Ersatzpflanzung (bereits erfolgt, ggf. Versetzung notwendig) offene Baumscheibe, mit Stauden begrünt geschlossene Baumscheibe (Humberg Unterflursystem, 3 x 3m, Überpflasterung mit Bestandspflaster in ungebundener Bauweise) Sitzpodest mit Begrünung Sitzbank (Modell Binga der Fa. Runge) Trinkwasserbrunnen (modell TBg eckig der Fa. Kalkmann-Kontakt-Kunst) Intervention Farbmarkierung im Bereich Klaragasse - Peuntgasse Intervention Aufpflasterung an Einmündung Königstor/Königstorgraben Außengastronomie Sonstige Sondernutzungen Fahrrad-Anlehnbügel Straßenlaterne Entwurf Königstraße ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 STADTPLANUNGSAMT NÜRNBERG PLANUNG ÖFFENTLICHER RAUM ABTEILUNG NÜRNBERG, 22.07.2025 SACHGEBIET BEARBEITUNG vw, stf AFS BESCHLUSS DENGLER M = 1:250 PLAN-NR.Stpl/4-1/07/2023 AMTSLEITER 052_1_M_NALP-SFA-wv_fts_E_rtsgineoK_13705202 ÄNDERUNGEN DATUM BEARB. OBJEKT DATUM BEARB. OBJEKT :EMANNALP Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung QUELLE Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. ----
4 455 3322 IV e s s IV a IV g r 5 e t a e 4 4 h 99 T IV 2 2 III 2 2 4 4 9 IV 2 2 0 0 9 5 5 IV 1155 11 III 3355 5555 K 7755 9955 ö Johannesgasse 111666 IIIIII n 5 IIIIII i g 355 33 IIIIII s IIVV IIIIII t r a ß Litfaßsäule e f 5 555 o 55 IIIIII h Uhrsäule u a 99 IIVV 7 7 B IIIIII VI Hallplatz 55 Sitzbank II 5 55 5 55777 II III Weihnachtsstände IIVV Sitzpodest IIIIII 3 33 IIVV 33 VI ÖÖ 44 Zeichenerklärung Baum Bestand Baum Planung (Arten gemäß Bestand) Baum Ersatzpflanzung (bereits erfolgt, ggf. Versetzung notwendig) offene Baumscheibe, mit Stauden begrünt geschlossene Baumscheibe (Humberg Unterflursystem, 3 x 3m, Überpflasterung mit Bestandspflaster in ungebundener Bauweise) Sitzpodest mit Begrünung Sitzbank (Modell Binga der Fa. Runge) Trinkwasserbrunnen (modell TBg eckig der Fa. Kalkmann-Kontakt-Kunst) Intervention Farbmarkierung im Bereich Klaragasse - Peuntgasse Intervention Aufpflasterung an Einmündung Königstor/Königstorgraben Außengastronomie Sonstige Sondernutzungen Fahrrad-Anlehnbügel Straßenlaterne Entwurf Königstraße ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 STADTPLANUNGSAMT NÜRNBERG PLANUNG ÖFFENTLICHER RAUM ABTEILUNG NÜRNBERG, 22.07.2025 SACHGEBIET BEARBEITUNG vw, stf AFS BESCHLUSS DENGLER M = 1:250 PLAN-NR.Stpl/4-1/07/2023 AMTSLEITER ÄNDERUNGEN DATUM BEARB. OBJEKT DATUM BEARB. OBJEKT Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung QUELLE Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. ----
5 5 55999 6 66 555 000111 III Trinkbrunnen VVII 2211 888 6 66111 666 Plakatwand 444 VI VVII 22 IIVV 8 5 88 55 Sitzpodest Sitzbank s e s a g nt Litfaßsäule u II e P 4 4 II 6 66333 Klaragasse VV 6 66555 III III 11 III 0 3 0 66 6 Sitzbank 677 Sitzpodest IV 6 699 Sitzbank V II 1 55 1 6 6 St. Klara 66 7 711 St. Martha II IV Weihnachtsstände Obststand 4 6 7 75 5 7 733 V Sitzpodest V 00 77 7 79 9 IV 8 87 8 7 1 V Sitzbank 6 6 VI 8 e 8 V ß a st r 8 83 r d 3 e ol V 1 1 0 0 V p V u 12
uit a L 2 72 7 m Infostand r o t 8 85 s 5 g i n 33 ö K 9 93 3 Sitzbank IV IIV 55 77 VI 4 74 99 7 1111 V 31 IV Maronistand 6 767 V 8 787 1a 1a IV V r e u 0 80 Frauentorturm 8 a II m 11 r o t 4488 n e V u a r F 2 2 4 4 33 55 II Klarissenplatz a aa33 4 4 a 79 uit a L 2 72 7 m Infostand r o t 8 85 s 5 g i n 33 ö K 9 93 3 Sitzbank IV IIV 55 77 VI 4 74 99 7 1111 V 31 IV Maronistand 6 767 V 8 787 1a 1a IV V r e u 0 80 Frauentorturm 8 a II m 11 r o t 4488 n e V u a r F 2 2 4 4 33 55 II Klarissenplatz a aa33 4 4 a 79
052_1_M_NALP-SFA-wv_fts_E_rtsgineoK_13705202 :EMANNALP

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IV 4

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5 555 55

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6 66333

VV 6 66555

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V
II u 0 80 8 a r e Fraue
STADTPLANUNGSAMT NÜRNBERG
PLANUNG ÖFFENTLICHER RAUM ABTEILUNG NÜRNBERG, 22.07.2025
SACHGEBIET BEARBEITUNG vw, stf AFS BESCHLUSS DENGLER M = 1:250 PLAN-NR.Stpl/4-1/07/2023 AMTSLEITER ÄNDERUNGEN
DATUM BEARB. OBJEKT DATUM BEARB. OBJEKT

Abbildung 115

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80 Bild: © Alexander Tschopoff

81 Bild: © Alexander Tschopoff

Berichtsvorlage Stpl/032/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Brettergartenstraße – Bau eines Seniorenzentrums

Anwendung § 31 Abs. 3 BauGB (Baulandmobilisierung)

Anlagen: Bericht

Bericht:

In der Brettergartenstraße 10 soll eine Seniorenwohnanlage errichtet werden. Ein vorliegender Bauantrag sieht darin auch die Bereitstellung von 24 betreuten Wohneinheiten vor. In dem planungsrechtlich festgesetzten Gewerbegebiet soll von Art und Maß der Nutzung durch Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB befreit werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und sinnvoll.

Bei Anwendung dieser Befreiungsgrundlage hat sich die Verwaltung verpflichtet, dem Rat der Stadt zu berichten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/032/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/032/2025

Betreff:

Brettergartenstraße – Bau eines Seniorenzentrums

Anwendung § 31 Abs. 3 BauGB (Baulandmobilisierung)

Bericht

Ausgangssituation

Im Rahmen der 2021 eingeführten Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) wurde mit § 31 Abs. 3 die Möglichkeit geschaffen, unter konkreten Voraussetzungen (Wahrung nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange) im Einzelfall von den Festsetzungen von Bebauungsplänen zugunsten von Wohnungsbau zu befreien. Mit der Gesetzesänderung sollte eine „Wohnbaulandmobilisierung“ für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Die notwendige Ermächtigungsgrundlage nach § 201 a BauGB trat in Bayern am 16.09.2022 in Kraft, der angespannte Wohnungsmarkt in Nürnberg wurde somit attestiert.

Praxis in Nürnberg ist es, bei der Anwendung dieser Befreiungsgrundlage den Stadtrat (hier: Stadtplanungsausschuss) durch einen Bericht zu informieren.

Bauvorhaben

Das Grundstück Brettergartenstraße 10 liegt im Umgriff des qualifizierten rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3812. Dieser setzt an dieser Stelle ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GFZ) von 1,6 fest. Die unmittelbare Umgebung des Vorhabens ist im Westen, Norden und Nordosten von Gewerbenutzungen geprägt. Neben der Wohnnutzung auf den direkt östlich benachbarten Grundstücken bestehen entlang der Dorfäckerstraße weitere Gewerbenutzungen. Südlich der Brettergartenstraße sind Wohnnutzungen – u.a. in siebengeschossiger Bauweise – vorzufinden.

Vorliegend ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit 147 Pflegeplätze, 25 Tagespflegeplätzen, 42 betreuten Wohnungen mit Service-Einheit sowie eines teilweise öffentlichen Cafés. Der Bauherr ist auch Betreiber einer Pflegeimmobilie in Nürnberg-Reichelsdorf.

Lage des Planbereiches im städtischen Kontext Geodatenbasis@Bayerische Vermessungsverwaltung Auszug B1-2025-83; Planung SH Invest GmbH&Co. KG, Objekt Nürnberg West
Während sich die Nutzungen für Pflegeplätze, die Tagespflege und das integrierte Café mit den
Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbaren lassen bzw. davon unter Anwendung des
§ 31 Abs. 2 BauGB befreit werden kann, besteht diese Befreiungsgrundlage nicht für die Nut-
zung „betreute Wohnungen“ sowie auch nicht für die . Auf Grund der 5-bis 6-ge-
schossigen Bauweise ergibt sich für das beantragte Vorhaben

Abbildung 133

Abbildung 132

Bezogen auf das beantragte betreute Wohnen handelt es sich planungsrechtlich um eine herkömmliche Wohnform, welche im vorliegenden Gewerbegebiet planungsrechtlich nicht zulässig ist. Hinsichtlich der Dichte der Bebauung sind durch die erhöhte Grundflächenzahl ebenso die Grundzüge der Planung betroffen.

Geplantes Vorgehen

Unter Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB könnte jedoch von den betreffenden Festsetzungen befreit werden. Um die Voraussetzung zur Anwendung dieser Genehmigungsgrundlage zu schaffen, wurde das städtische Rechtsamt um Stellungnahme gebeten. Eine einzelfallbezogene Zustimmung unter der Maßgabe des Gebietserhaltungsanspruches für die umgebende rechtlich zulässige gewerbliche Nutzung wurde übermittelt. In der Stellungnahme der Wirtschaftsförderung (WiF) wurde geäußert, dass bei dem geplanten Vorhaben u.a. durch die Lage und Ausrichtung des Wohnbauprojekts Auswirkungen auf das gewerbliche Umfeld und die Ausübung der dort regelmäßig zulässigen Nutzungen befürchtet werden. Durch die Ausrichtung Nord/Süd wird erkannt, dass das Vorhaben ins Gewerbegebiet hineinragt und von mehreren Seiten von gewerblicher Bebauung umschlossen ist. Das Vorhaben wird nach Ansicht WiF aufgrund seines Standorts Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebiets haben. Die Folge wird ein deutlich steigender Umnutzungsdruck vor allem auf den westlich der Dorfäckerstraße liegenden Teilbereich des Gewerbegebiets „Dorfäckerstraße“ sein. Vor diesem Hintergrund lehnt WiF das Vorhaben an diesem Standort ab.

Um auf diese rechtlichen und fachlichen Anmerkungen zu reagieren, wird vom Bauherrn im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Lärmschutzgutachten gefordert. In diesem soll dargelegt werden, wie bei dem beantragten Vorhaben mit den maximal in den Gewerbegebieten zulässigen Tag- und Nachtwerten umgegangen werden muss. Mit der dadurch erfolgten Analyse und daraus ableitbaren, notwendigen Maßnahmen in der Realisierung des Bauvorhabens kann sowohl der Gebietserhaltungsanspruch der bestehenden und zukünftig möglichen Gewerbenutzungen erhalten bleiben als auch auf die Ansprüche des Seniorenzentrums (insbesondere der 42 betreuten Wohnungen) reagiert werden.

Kosten

Der Stadt Nürnberg entstehen mit der Realisierung des Bauvorhabens keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Der Bauherr wünscht eine zügige Erteilung einer Baugenehmigung und beabsichtigt eine zügige Umsetzung der Planung.

Fazit

Durch ein externes Bedarfsgutachten ist für Nürnberg ein beachtlicher Bedarf an stationären Pflegeplätzen sowie Plätzen für Kurzzeitpflege festgestellt worden. Für die älteren Bewohner Nürnbergs stehen mittelfristig nicht ausreichend Pflege- und Betreuungsplätze zur Verfügung. Auch wenn Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen kaum in Betracht kommt, dürfte generell ein Bedarf bestehen. Die Entwicklung des Plangebietes mit einem Seniorenzentrum mit räumlich untergeordneter Wohnnutzung entspricht den Zielen der Stadt Nürnberg. Die Bereitstellung von Pflege- und Wohnangeboten für Senioren sowie ein integrierter Treffpunkt in Form eines Cafés trägt damit zur erforderlichen Bedarfsdeckung bei.

Die Würdigung nachbarlicher Interessen sowie die der zukünftigen Nutzer und die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen wird über ein detailliertes Lärmgutachten im Genehmigungsprozess erfolgen. Erst mit entsprechendem Nachweis würden Befreiungen erteilt werden.

BoB/007/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Gutachten

Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von

Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - BegrS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungsentwurf

Sachverhalt (kurz):

Zum 1. Oktober 2025 werden die Änderungen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft treten.

Die Begrünungssatzung muss aufgehoben werden, da die Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wesentlich geändert wird. Festsetzungen zur Gestaltung und Bepflanzung unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht mehr getroffen werden. Geregelt werden kann nur noch ein Verbot von Bodenversiegelungen.

Die neue Begrünungssatzung sieht ein solches Verbot von Bodenversiegelungen vor. Basierend auf den Erfahrungswerten der Verwaltung mit der noch geltenden Begrünungssatzung werden darüber hinaus auch Anforderungen an die Dachbegrünung von Gebäuden gestellt.

Die Satzung wurde weitgehend inhaltsgleich bereits am 23.07.2025 im Stadtrat beschlossen und in dieser Form ausgefertigt und bekanntgemacht. Nach der bisherigen Regelung sollte die Satzung am 01.10.2025 in Kraft treten. Über den bayerischen Städtetag wurde die Verwaltung am 31.07.2025 informiert, dass es nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nicht möglich sei, die Satzung vor dem Inkrafttreten ihrer Ermächtigungsgrundlage auszufertigen und bekanntzumachen. In der Konsequenz muss die Satzung am 01.10.2025 erneut zuerst ausgefertigt und anschließend bekanntgemacht werden.

Aufgrund der Regelung in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz GO kann die Satzung frühestens einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung, da im am 23.07.2025 beschlossenen Satzungstext als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 01.10.2025 geregelt war. Die Begrünungssatzung kann dann (frühestens) zum 02.10.2025 in Kraft treten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 18.09.2025):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (StR 24.09.2025):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 18.09.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS) beschlossen.

Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot

von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS)

Entscheidungsvorlage

Mit Beschluss des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes hat der Bayerische Landtag zum 1. Januar 2025 das gemeindliche Satzungsrecht grundlegend geändert. Das Spielplatzund Stellplatzrecht werden mit Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert, Begrünungssatzungen können nur noch mit eingeschränktem Regelungsinhalt erlassen werden.

Die geltende Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) vom 5. Mai 2022 (Amtsblatt S. 194) tritt, auf Grund der ab 1.Oktober 2025 geltenden Übergangsvorschriften des Art. 83 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.

Positiv gestaltende Vorgaben zur Begrünung und Bepflanzung unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht mehr durch örtliche Bauvorschriften festgesetzt werden. Der Erlass eines Verbots von Bodenversiegelung, nicht begrünten Steingärten und ähnlich eintönigen Flächennutzungen ist jedoch noch möglich.

Im Zuge der Anpassung des Satzungsentwurfes wurden, beruhend auf den Erfahrungswerten der Verwaltung im Vollzug der bisherigen Begrünungssatzung sowie dem übergeordneten Ziel der Deregulierung folgend, bezüglich der Begrünung von Gebäuden zudem verzichtbare materielle Standards und Regelungen gestrichen.

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich: Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet, außer im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), gelten. Sie gilt damit auch für Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, es sei denn, diese setzen abweichende Regelungen zu den §§ 3 und 4 BegrS fest.

Klargestellt wird, dass die Satzung nur auf Vorhaben anzuwenden ist, die nach Art. 58 bis 60 BayBO genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungspflichtig sind. Lediglich die Verbote von Bodenversiegelungen und nicht begrünten Steingärten sowie ähnlichen Flächennutzungen sollen auch für die verfahrensfreien Änderungen der Freiflächen gelten. Damit wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, bauaufsichtlich gegen nachträgliche Veränderungen der Grundstücksfreiflächen bereits bebauter Grundstücke einschreiten zu können.

§ 2 Ziel der Satzung: Ziel der Satzung ist, aus stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels, die Sicherstellung und Förderung entsiegelter Grundstücksflächen und einer verbesserten Gestaltung der baulichen Anlagen.

§ 3 Verbot von Bodenversiegelungen: Kommunen dürfen durch die Änderungen der BayBO keine grüngestalterischen Festsetzungen für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke mehr treffen. Es verbleibt ein Verbot von Bodenversiegelungen. Hiervon ausgenommen sind Flächen, die auf Grund ihres Zweckes zulässigerweise versiegelt werden (z. B. Stellplatzanlagen, Zuwegungen).

Trotz des Entfalls von Gestaltungsvorgaben, wie Baumpflanzungen, kann durch das Verbot

von Bodenversiegelungen und nicht begrünten Steingärten den Grundzügen einer durchgrünten und qualitätsvollen Stadtgestaltung sowie der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Rechnung getragen werden. Dabei bleibt es den Grundstückseigentümern und -nutzern überlassen, in welcher Art die Grüngestaltung der Grundstücke erfolgt.

§ 4 Begrünung von Flachdächern: Extensive oder intensive Dachbegrünung ist bei allen Dächern mit einer Neigung bis zu 20° und ab einer Gesamtfläche von 50 m² vorzusehen. Sie findet damit keine Anwendung auf verfahrensfreie Bauvorhaben. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen (z. B. Dachterrassen) sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern. Es ist folglich immer eine Kombilösung vorzusehen.

Dachbegrünung ist ein wesentlicher Aspekt bei der Verbesserung der Gestaltung des Ortsbildes. Ausgehend vom Luftbild trägt sie insbesondere in den hoch verdichteten Stadtgebieten, aber auch auf Gebäuden von Grundstücken, die nur geringfügig bepflanzt sind bzw. keinen Baumbestand aufweisen, zur Durchgrünung und Ortsgestaltung bei. Das Nürnberger Luftbild weist in allen Stadtteilen stark versiegelte und wenig begrünte Grundstücke auf, ohne dass hierbei eine geordnete Differenzierung hergeleitet werden kann. Die Festsetzung ist daher auf das gesamte Stadtgebiet anzuwenden.

Nicht geregelt wird der konstruktive Dachaufbau, damit verbunden die Aufbaudicke der Vegetationstragschicht. Es bleibt, dem Ansinnen der Deregulierung folgend, künftig dem Antragsteller überlassen, auf welche Weise und in welcher Intensität er dem Begrünungserfordernis nachkommt. Grundsätzlich sind extensive Dachbegrünungen bereits ab Vegetationstragschichten von 6 bis 8 cm möglich.

§ 5 Abweichungen: Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO sind möglich, wenn die Ziele der Satzung auf andere Weise erreicht werden können. Sie sind insbesondere zu erteilen, wenn dies aus Gründen des Brandschutzes oder Denkmalschutzes erforderlich ist.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten: Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Regelungen der Begrünungssatzung verstößt.

§ 7 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften: Die Satzung soll zum 02.10.2025 in Kraft treten. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die bestehende Begrünungssatzung außer Kraft. Für bestehende und bereits genehmigte Gebäude ist die Begrünungssatzung nicht anzuwenden.

Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und

das Verbot von Bodenversiegelungen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Vom ………………………………..

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605), durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) und durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungs- und Anwendungsbereich § 2 Ziel der Satzung § 3 Verbot von Bodenversiegelungen § 4 Begrünung von Flachdächern § 5 Abweichungen § 6 Ordnungswidrigkeiten § 7 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift

§ 1

Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, außer im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). (2) Sie gilt für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, die nach Art. 58 bis 60 BayBO genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungspflichtig sind. § 3 dieser Satzung gilt auch für die nach Art. 57 BayBO verfahrensfreien Vorhaben. (3) Festsetzungen in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen sowie in Vorhaben- und Erschließungsplänen und städtebaulichen Satzungen nach dem BauGB, die abweichende Regelungen zu den §§ 3 und 4 treffen, gehen dieser Satzung vor. (4) Ein dieser Satzung entsprechender Zustand ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.

§ 2

Ziel der Satzung

Die Satzung bezweckt aus stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels die Sicherstellung und Förderung entsiegelter Grundstücksflächen und eine verbesserte Gestaltung der baulichen Anlagen. Dabei steht eine qualitätsvolle Begrünung im Sinne der

Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes sowie eines klimaangepassten, gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes im Vordergrund.

§ 3

Verbot von Bodenversiegelungen

(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht versiegelt werden, soweit nicht deren zulässige Zweckbestimmung eine Versiegelung erfordert. (2) Einer Versiegelung stehen nicht oder nur geringfügig bepflanzte Grundstücksflächen, wie nicht begrünte Steingärten oder ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert, gleich.

§ 4

Begrünung von Flachdächern

(1) Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Dies gilt auch für Dächer von Tiefgaragenzufahrten, Carports, Garagen und sonstigen Nebengebäuden. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern. (2) Die Begrünung ist innerhalb von neun Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes herzustellen.

§ 5

Abweichungen

(1) Von den Vorschriften dieser Satzung sollen Abweichungen insbesondere von den Regelungen der §§ 3 und 4 ermöglicht werden, wenn das konkrete Vorhaben die Ziele aus § 2 auf andere geeignete Weise erreicht. (2) Aus Gründen des Brandschutzes sowie für Baudenkmäler und in Ensembles ist auf Antrag eine Abweichung zu erteilen, wenn gewichtige Gründe einer Begrünung entgegenstehen.

§ 6

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 4 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 2. entgegen § 3 Grundstücke gestaltet, 3. entgegen § 4 Dachflächen nicht oder nicht rechtzeitig begrünt.

§ 7

Inkrafttreten, Übergangsvorschrift

(1) Diese Satzung tritt am 02.10.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) vom 5. Mai 2022 (Amtsblatt S. 194) außer Kraft. (2) Die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (§ 4) gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bestehende oder genehmigte Gebäude.

BoB/008/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Gutachten

Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung - KSpS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungsentwurf

Sachverhalt (kurz):

Zum 1. Oktober 2025 werden die Änderungen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft treten.

Die Kinderspielplatzsatzung muss an diese Änderungen angepasst werden.

Künftig dürfen Kinderspielplätze erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen gefordert werden. Zudem müssen, entsprechend der sich ändernden Ermächtigungsgrundlage, Anforderungen an die Begrünung von Kinderspielplätzen entfallen.

Im Zuge der Anpassung werden, dem Ansinnen der Modernisierungsgesetze zur Deregulierung folgend, verzichtbare materielle Standards abgebaut und der Regelungsinhalt auf die wesentlichen Anforderungen qualitätsvoller Kinderspielplätze beschränkt.

Die Satzung wurde weitgehend inhaltsgleich bereits am 23.07.2025 im Stadtrat beschlossen und in dieser Form ausgefertigt und bekanntgemacht. Nach der bisherigen Regelung sollte die Satzung am 01.10.2025 in Kraft treten. Über den bayerischen Städtetag wurde die Verwaltung am 31.07.2025 informiert, dass es nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nicht möglich sei, die Satzung vor dem Inkrafttreten ihrer Ermächtigungsgrundlage auszufertigen und bekanntzumachen.

In der Konsequenz muss die Satzung am 01.10.2025 erneut zuerst ausgefertigt und anschließend bekanntgemacht werden. Aufgrund der Regelung in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz GO kann die Satzung dann frühestens einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung, da im am 23.07.2025 beschlossenen Satzungstext als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 01.10.2025 geregelt war. Die Kinderspielplatzsatzung kann dann (frühestens) zum 02.10.2025 in Kraft treten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 18.09.2025):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (StR 24.09.2025):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 18.09.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) beschlossen.

Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS)

Entscheidungsvorlage

Mit Beschluss des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes hat der Bayerische Landtag zum 1. Januar 2025 das gemeindliche Satzungsrecht grundlegend geändert. Das Spielplatzund Stellplatzrecht werden mit Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert, Begrünungssatzungen können nur noch mit eingeschränktem Regelungsinhalt erlassen werden.

Durch die Abschaffung der staatlichen Grundverpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen, bisher geregelt in Art. 7 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), sind die Kommunen aufgefordert, anhand der gemeindlichen Interessen abzuwägen, ob es einer entsprechenden Satzung bedarf sowie bestehende Satzungen an die neue Rechtslage anzupassen.

Dem übergeordneten Ziel der Deregulierung folgend, wurden im Satzungsentwurf verzichtbare materielle Standards gestrichen und auf das aus Sicht der Stadt Nürnberg notwendige Mindestmaß beschränkt. Dadurch entfällt insbesondere die Aufgliederung von Spielplatzbereichen nach Altersgruppen. Eine solche ist regelmäßig entbehrlich, da sich eine Gliederung der Spielplatzflächen bereits aus den in der Satzung festgeschriebenen Mindestausstattungsmerkmalen, wie Sandspielflächen und Spielgeräten, ergibt. Darüber hinaus entspricht es dem natürlichen Verhalten von Kindern, dass sie Spielflächen weniger nach definierten Altersgruppen, als vielmehr nach Können, Willen und Zugehörigkeit bespielen. Verzichtet wird auch auf die bisher vorgeschriebene Anwendung der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“. Diese Norm, welche eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen bietet, ist in Bayern nicht als rechtsverbindliche Technische Baubestimmung eingeführt. Als allgemein anerkannte Regel der Technik und Baukunst kann sie zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen jedoch herangezogen werden.

Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

§ 1 Abs. 1: Kinderspielplätze sind, so setzt es die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tretende Ermächtigungsgrundlage fest, künftig erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nachzuweisen.

§ 2: Kinderspielplätze sollen für Kinder der Altersgruppe bis vierzehn Jahre geeignet und ausgestattet sein. Die Anhebung der Altersgrenze entspricht der Definition des Jugendschutzgesetzes, wonach Kinder Personen sind, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind.

Die Begrünungsanforderungen, die in der bisherigen Kinderspielplatzsatzung im § 2 Abs. 2 bis 5 geregelt waren, müssen entfallen. Inhalte zur Beschaffenheit der Spielplatzflächen dürfen nach der aktualisierten Ermächtigungsgrundlage nicht mehr festgesetzt werden.

§ 5: An die Ausstattung werden, in Abhängigkeit der Anzahl der Wohnungen, nur noch reduzierte Mindestanforderungen gestellt. Dies ermöglicht individuelle und an die Bewohner angepasste Gestaltungsspielräume.

§ 7: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird, soweit die Verpflichtung zur Herstellung eines Kinderspielplatzes für Gebäude entsteht, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, dem Antragsteller ein Recht auf Ablöse dieser Pflicht eingeräumt. Der Ablösebetrag beträgt nach den Vorgaben der BayBO maximal 5.000 Euro.

§ 8 Abs. 2: Eine Abweichung von der Kinderspielplatzsatzung soll zugelassen werden, soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein öffentlicher Spielplatz hergestellt und aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrags durch einen anderen als die Stadt Nürnberg errichtet oder finanziert wird. Die Abweichung beschränkt sich somit auf Flächen, welche im Rahmen der Baurechtschaffung nach den Vorgaben des Baulandbeschlusses durch Investoren entwickelt werden. Die Möglichkeit der Erteilung einer Abweichung von der Kinderspielplatzsatzung ist geboten, da ein „doppelter Nachweis“ (d. h. ein öffentlich herzustellender Spielplatz nach Baulandbeschluss im Rahmen der Baulandentwicklung und zusätzlich private Spielplatzflächen im Baugenehmigungsverfahren für dieselbe Nutzergruppe) dem Grundsatz der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit widerspricht.

Durch den Wortlaut „soweit“ wird klargestellt, dass die Abweichung von dem Maß abhängig gemacht wird, bis zu dem sich der Investor zur Herstellung öffentlicher Spielplatzflächen nach den vertraglichen Regelungen mit der Stadt Nürnberg verpflichtet hat. Im Einzelnen bedeutet dies: stellt der Investor die vollen Spielplatzflächen nach den Vorgaben des Baulandbeschlusses her, bedürfte es keiner privaten Spielplatzflächen nach KSpS mehr. Können jedoch nicht alle Spielplatzflächen nach Baulandbeschluss als öffentliche Spielflächen hergestellt werden, ist mindestens der verbleibende prozentuale oder festgelegte Anteil durch private Spielplatzflächen auf den jeweiligen Baugrundstücken (oder durch Ablöse) auszugleichen. Die Diskrepanzen zwischen Baulandbeschluss und Kinderspielplatzsatzung (wie Berechnungsregeln der Spielflächen etc.) müssen zur Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren hingenommen werden. Eine vollständige Angleichung ist allein auf Grund des unterschiedlichen Detaillierungsgrades in den jeweiligen Planungen (Bebauungsplanverfahren auf Basis von Annahmen der Einwohnerzahlen; Baugenehmigungsverfahren nach geplanter Wohnfläche) nicht möglich.

Satzung über Kinderspielplätze

(Kinderspielplatzsatzung – KSpS)

Vom ………………………..

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605), durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) und durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Allgemeine Anforderungen § 3 Lage des Kinderspielplatzes § 4 Größe des Kinderspielplatzes § 5 Ausstattung des Kinderspielplatzes § 6 Betrieb und Unterhalt § 7 Ablösung § 8 Abweichungen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für private Kinderspielplätze. Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nachzuweisen. (2) Notwendige Kinderspielplätze sind vorrangig vor ebenerdigen Kfz-Stellplätzen nach Art. 47 BayBO und der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) herzustellen. (3) Regelungen in Satzungen nach dem Baugesetzbuch gehen den Bestimmungen nach dieser Satzung vor.

§ 2

Allgemeine Anforderungen

(1) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen wie Stellplätze, Lüftungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter ausreichend abgeschirmt angelegt werden. Sie müssen gefahrlos und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. (2) Kinderspielplätze müssen für Kinder bis vierzehn Jahren geeignet und ausgestattet sein.

§ 3

Lage des Kinderspielplatzes

(1) Der Kinderspielplatz soll vorrangig auf dem Baugrundstück errichtet werden. (2) Auf einem anderen Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks darf der Kinderspielplatz nur angelegt werden, wenn dieses geeignet und gefahrlos erreichbar ist. Die fußläufige Entfernung vom Baugrundstück soll 300 m nicht überschreiten. (3) Können Kinderspielplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden, so sind Bestand und Nutzung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr Eigentümerin bzw. Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist.

§ 4

Größe des Kinderspielplatzes

(1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss mindestens 7 m² je 100 m² Gesamtwohnfläche, jedoch mindestens 60 m² betragen. (2) Bei der Ermittlung der Gesamtwohnfläche werden Wohnungen nicht angesetzt, für die ein Kinderspielplatz wegen der Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Einzimmerwohnungen unter 30 m² Wohnfläche, Boardinghäuser, Lehrlings- oder Altenwohnheime oder geförderte Altenwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Wohnungen nicht anzusetzen, denen Gartenflächen mit mindestens 30 m² unmittelbar und ausschließlich zugeordnet sind.

§ 5

Ausstattung des Kinderspielplatzes

(1) Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche in einer Mindestgröße von 10 m² auszustatten. (2) Kinderspielplätze sind außerdem mit einem Gerätespielplatz mit mindestens einer Spielfunktion, ab 10 Wohnungen mit mindestens drei Spielfunktionen und ab 15 Wohnungen mit mindestens sechs Spielfunktionen auszustatten. Als Spielfunktionen kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. (3) Kinderspielplätze sind mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten auszustatten.

§ 6

Betrieb und Unterhalt

Kinderspielplätze sind auf Dauer und in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Schadhafte Ausstattungen sind unverzüglich instand zu setzen oder zu erneuern.

§ 7

Ablösung

(1) Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung oder Unterhaltung von örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Nürnberg übernommen werden. Soweit die Verpflichtung für Gebäude entsteht, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, wird dem Antragsteller ein Recht auf Ablöse dieser Pflicht eingeräumt. (2) Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag. (3) Der Ablösebetrag beträgt je m² Fläche des Kinderspielplatzes in der Zone 1: 1.800 Euro, in der Zone 2: 1.000 Euro, jedoch maximal 5.000 Euro, soweit die Verpflichtung für Gebäude, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, entsteht. (4) Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, somit begrenzt durch: Nordring, Hintermayrstraße, Welserstraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Cheruskerstraße, Passauer Straße, Marienbader Straße, Ben-Gurion-Ring, Jitzhak-Rabin-Straße, Bayernstraße, Frankenstraße, Ulmenstraße, Dianaplatz, Nopitschstraße, Gustav-Adolf-Straße, Von-der-Tann-Straße, Jansenbrücke, Maximilianstraße und Nordwestring. Die Zone 2 beinhaltet die Flächen außerhalb der Zone 1. (5) Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Bauordnungsbehörde) abzuschließen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Nürnberg vor der Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen.

§ 8

Abweichungen

(1) Die Stadt kann unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen dieser Satzung zulassen. (2) Eine Abweichung soll auf Antrag zugelassen werden, soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein öffentlicher Spielplatz hergestellt und auf Grund öffentlich-rechtlichen Vertrags durch einen anderen als die Stadt Nürnberg errichtet oder finanziert wird. Dies gilt auch für einen noch nicht hergestellten öffentlichen Spielplatz, wenn dessen Herstellung vertraglich gesichert ist.

§ 9

Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 2 schadhafte Ausstattungen nicht umgehend instand setzt oder erneuert.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 02.10.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 29. Juni 2021 (Amtsblatt S. 362) außer Kraft.

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