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Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis - Aktuelle Tischvorlage

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg

(UmweltpreisS – UmwprS) vom 10. August 2009 (Amtsblatt S. 285)

Vom …....................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „UmweltpreisS“ durch die Kurzbezeichnung „Umweltpreissatzung“ ersetzt.

  2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 2 werden die Wörter „für Unternehmen“ angefügt. b In der Angabe zu § 3 werden die Wörter „und Bewerbung“ angefügt. c) Die Angabe zu § 4 wird gestrichen. d) Die Angabe zu dem bisherigen § 5 wird die Angabe zu § 4. e) Die Angabe zu dem bisherigen § 6 wird gestrichen. f) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 und 8 werden die Angaben zu den §§ 5 und 6.

  3. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „der Dritten Welt“ durch die Wörter „Ländern des Globalen Südens“ ersetzt. b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Umweltpreis ist mit 15.000 Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt im zweijährigen Turnus. Der Preis soll in der Kategorie Privatpersonen und Personenvereinigungen vergeben werden. Es können mehrere Preise mit entsprechend aufgeteiltem Preisgeld verliehen werden.“ c) Folgender Abs. 4 wird angefügt: „(4) Die wiederholte Verleihung des Umweltpreises ist nach sechs Jahren zulässig.“

  4. In § 2 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 2 Anerkennungsurkunde für Unternehmen“.

  5. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3

Öffentliche Ausschreibung und Bewerbung

Die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde wird öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen und Vorschläge sind an das für den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg zu richten; sie können von jedermann eingereicht werden.“

  1. § 4 wird aufgehoben.

  2. Der bisherige § 5 wird § 4 und wie folgt geändert:

a) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. der Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. die Oberbürgermeisterin als Vorsitzende oder eine Vertretung;“ bb) In Nr. 2 werden nach dem Wort „der" die Wörter „bzw. die" und nach dem Wort „Wahlbeamte" die Wörter „bzw. Wahlbeamtin“ eingefügt. cc) In Nr. 3 werden die Wörter „ein Vertreter“ durch die Wörter „eine Vertretung“ ersetzt. dd) Nr. 4 wird aufgehoben. ee) Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 4 und wie folgt gefasst: „4. drei bis fünf fachkundige Persönlichkeiten aus Stadtgesellschaft, Umweltverbänden, -projekten und -organisationen, aus schulischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Einrichtungen; die Berufung erfolgt durch das für den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg jeweils für eine sechsjährige Amtszeit; Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig;" ff) Die bisherigen Nrn. 6 bis 8 werden Nrn. 5 bis 7 und jeweils die Wörter „ein Vertreter“ durch die Wörter „eine Vertretung“ ersetzt. gg) Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 8 und wie folgt gefasst: „8. eine Vertretung der Gewerkschaften in der Region Mittelfranken.“ b) In Abs. 3 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt: „Über Inhalt und Ergebnis der Beratungen ist Vertraulichkeit zu wahren. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich."

  1. Der bisherige § 6 wird § 5 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§5 Preisverleihung“.

b) Folgender Abs. 3 wird angefügt: „(3) Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder eine Vertretung übergibt die Urkunde über die Verleihung des Umweltpreises sowie die Anerkennungsurkunde an die Preisträgerinnen und Preisträger.“

  1. Der bisherige § 7 wird aufgehoben.

  2. Der bisherige § 8 wird § 6.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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