BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2024 des
Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Radlkoferstr.2, 81373 München Sitz: München, Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht München, HRB 293913 Geschäftsführer: Helmut Wiedemann, Christian Baumann Telefon: (089) 74 11 85 – 456; E-Mail: info@bkwp.de
Inhaltsverzeichnis
Blatt
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 1
2.1 Lage der Gesellschaft 1 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters 1 2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung 3 2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle 3
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 6 4.1.2 Jahresabschluss 6 4.1.3 Lagebericht 7 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 8
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 8 5.1.1 Bilanzaufbau 8 5.1.2 Kapitalflussrechnung 10 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 12
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 14
7. Schlussbemerkung 19
Anlagen
1 Jahresabschluss
1.1 Bilanz zum 31.12.2024 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024 1.3 Anhang
2 Lagebericht
3 Sonstige Anlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
4 Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
5 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht geringfügig gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text Rundungsdifferenzen ergeben.
1. Prüfungsauftrag
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg (im Folgenden kurz Gesellschaft genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 17.04.2024 den Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde.
Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Geschäftsführung.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt 6 wiedergegeben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.
Für die Durchführung des Auftrags gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2024.
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Lage des Unternehmens
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters
Der Geschäftsführer hat nach § 289 HGB einen Lagebericht aufgestellt, in welchem er den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darstellt. Hierbei ist er auch auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des
Lageberichts ist er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft verantwortlich.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stellung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben.
Der Geschäftsführer macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben:
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet. Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio.€ besser resultierte (…).
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen) zur Verfügung.
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lagebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch den Geschäftsführer im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
2.1.2 Rahmenbedingungen der Unternehmensentwicklung
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden.
Solche bestandsgefährdenden oder wesentlich beeinträchtigenden Tatsachen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist aus unserer Sicht gegeben. Die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) ist weiterhin gewährleistet
2.2 Wesentliche Geschäftsvorfälle
Im Berichtsjahr ereigneten sich folgende wesentliche Geschäftsvorfälle:
Im laufenden Geschäftsjahr wurden im Vorratsvermögen Nachbuchungen in Höhe von insgesamt ca. 8 Mio. € vorgenommen. Diese Beträge resultieren aus Beständen vergangener Geschäftsjahre und wurden im Zuge einer umfassenden Aufarbeitung der Vorräte zusammengefasst und erfasst.
Die Maßnahme diente der Sicherstellung einer vollständigen und zutreffenden Abbildung des Vorratsvermögens. Aufgrund der Höhe des nachgebuchten Betrags stellt dieser Vorgang einen wesentlichen Geschäftsvorfall dar, der sowohl das Vorratsvermögen als auch das Jahresergebnis in erheblichem Umfang beeinflusst. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr erstmalig eine Rückstellung in Höhe von 6,89 Mio. € für den geplanten Abbruch von Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöfen gebildet. Die Bewertung der Rückstellung ist als wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren zu betrachten, da bislang keine derartige Verpflichtung bilanziell erfasst wurde. Sie stellt somit einen einmaligen, ergebniswirksamen Aufwand dar, der das operative Ergebnis des Berichtsjahres entsprechend beeinflusst. Ebenfalls wurden den Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Mittel in Höhe von 9,6 Mio. € zugeführt.
Die vorgenommenen Buchungen wurden nachvollziehbar dokumentiert und entsprechen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgte gemäß §§ 316 ff. HGB sowie Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2024, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung und der Lagebericht.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir dolose Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Dazu haben wir den Gesellschaftsvertrag sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn von der Vorsitzenden des Aufsichtsrates angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungswesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren Anwendung im Geschäftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt.
Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die Prüfung des internen Kontrollsystems, der Vorräte sowie der Umsatzerlöse welche besonders ihrer periodengerechten Abgrenzung untersucht wurden.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir uns durch Aufstellungen der beim Gesellschafter ausgewiesenen korrespondierenden Verbindlichkeiten und Forderungen überzeugt. Eine Bankbestätigung des kontoführenden Kreditinstituts wurde eingeholt. Art, Umfang und Ergebnis der einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Da es sich um eine Erstprüfung handelt, lag uns kein eigener, von uns erteilter Bestätigungsvermerk für den Vorjahresabschluss vor. Ausgangspunkt unserer Prüfung waren daher die uns vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Die Vollständigkeitserklärung der Werksleitung vom 19.05.2025 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen.
Die Prüfungsarbeiten wurden vom 21.02.2025 bis 18.05.2025 (mit Unterbrechungen) durch Frau Dr. Hager, Wirtschaftsprüfer Herrn Baumann sowie unterstützend durch Herrn Lochner durchgeführt.
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme des EDV-Systems SAP (Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung) ordnungsgemäß geführt. Das von der Gesellschaft eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
4.1.2 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss 2024 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden grundsätzlich beachtet.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 160.612.018,27 € und einem Jahresüberschuss von 1.324.184,49 €.
In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs.4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3). Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufgeführt und erläutert.
5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten
- insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
5.1.1 Bilanzaufbau
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31.12.2023 gegenübergestellt.
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet.
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt.
| Bilanzaufbau | 31.12.2024 T€ % | 31.12.2023 T€ % | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktivseite Langfristig Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen Kurzfristig Vorräte Forderungen Flüssige Mittel | 13 26.744 72.000 8.540 49.859 3.456 | 17 45 5 31 2 | 13 27.833 72.000 0 47.752 3.144 | 18 48 0 32 2 |
| Summe | 160.612 | 100 | 150.742 | 100 |
| Passivseite Langfristig Eigenkapital Verbindlichkeiten Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 55.904 22.639 82.069 | 35 14 51 | 54.580 25.040 71.122 | 36 17 47 |
| Summe | 160.612 | 100 | 150.742 | 100 |
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 9.870 T€ und beträgt aktuell 160.612 T€.
Die Aktivseite wird wie im Vorjahr maßgeblich durch die Finanzanlagen mit 45 % (Vj. 48 %) der Bilanzsumme bestimmt. Das Anlagevermögen, insbesondere in Form der immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen, wurde durch planmäßige Abschreibungen reduziert. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr stellt die erstmalige Aktivierung des Lagerbestands in Höhe von 8.540 T€ dar, was sich deutlich in der Entwicklung der Bilanzsumme niederschlägt.
Auf der Passivseite zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapitals um 1.324 T€. Dieser resultiert aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1.324 T€, während die Rücklagen mit 3 Mio. € unverändert geblieben sind.
In der Summe ergibt sich daraus ein Eigenkapital von 55.904 T€ (Vorjahr: 54.580 T€). Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt somit 35 %, im Vergleich zu 36 % im Vorjahr.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen.
5.1.2 Kapitalflussrechnung
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) erstellt.
| Kapitalflussrechnung | 2024 T€ |
|---|---|
| Periodenergebnis | 1.324 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Veränderungen der Rückstellungen Gewinne auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme der Forderungen aus LL sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Abnahme der Verbindlichkeiten aus LL sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuord- nen sind Zinserträge Sonstige Beteiligungen | 5.254 16.064 -49 -10.647 -5.117 -958 477 |
| Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 6.348 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlage- vermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagever- mögen Erhaltene Zinsen Erhaltene Dividenden | 52 -4.155 -13 958 -477 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | -3.635 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Krediten | -2.401 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | - 2.401 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 312 3.144 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 3.456 |
Im Jahr 2024 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit mit 6.348 T€ positiv. Dies ist insbesondere auf das positive Periodenergebnis in Höhe von 1.324 T€
(Vj.: - 4.699 T€) sowie auf die Zunahme der Pensionsrückstellungen um 669 T€ zurückzuführen. Der Posten „sonstige Beteiligungen“ umfasst dabei Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -3.635 T€. Die Gesellschaft tätigte Investitionen sowohl in das Immaterielle als auch in das Sachanlagevermögen von insgesamt 4.168 T€.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war mit -2.401 T€ deutlich negativ. Dies resultiert komplett aus Tilgungsleistungen.
In der Folge ergaben sich zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds in Höhe von 312 T€. Bei einem Finanzmittelfonds zu Beginn des Jahres von 3.144 T€, ergibt sich zum Jahresende ein positiver Finanzmittelfonds in Höhe von 3.456 T€.
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeur-
teilung)
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnung der beiden Geschäftsjahre 2024 und 2023 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
| 2024 T€ | 2023 T€ | Entwick- lung 2023 = 100 | 2024 % | 2023 % | |
|---|---|---|---|---|---|
| In Höhe der Be- triebsaufwendun- gen | |||||
| Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Nicht erfolgsabhängige Steuern Sonstige betriebliche Aufwendungen | 52.282 29.529 5.254 1.126 42 6.246 | 40.961 26.718 5.251 2.226 42 6.626 | 128 55 50 111 32 33 100 6 6 51 1 3 99 0 0 94 7 8 115 100 100 112 90 99 1.484 10 1 123 100 100 | 55 32 6 1 0 7 | 50 33 6 3 0 8 |
| Betriebliche Aufwendungen | 94.479 | 81.824 | 100 | 100 | |
| Umsatzerlöse Sonstige Erträge | 84.105 9.137 | 74.887 616 | 90 10 | 99 1 | |
| Betriebserträge | 93.242 | 75.503 | 100 | 100 | |
| Betriebsergebnis | -1.237 | -6.321 | |||
| Finanzerträge aus Wertpapieren des AV Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 477 2.084 | 520 1.102 | |||
| Jahresergebnis | 1.324 | -4.699 |
Im Geschäftsjahr 2024 steigen die betrieblichen Aufwendungen mit 94.479 T€ gegenüber dem Vorjahr (81.824 T€) um 12.655 T€. Dies ist besonders auf den Anstieg der Materialaufwendungen zurückzuführen. Hiervon entfielen 35.246 T€ auf Aufwendungen für bezogene Leistungen (Vj. 28.436 T€). Die Personalaufwendungen erhöhten sich leicht auf 29.529 T€ (Vj.: 26.718 T€), was im Wesentlichen auf allgemeine Lohnentwicklungen zurückzuführen ist.
Die Abschreibungen blieben mit 5.254 T€ nahezu konstant (Vj. 5.251 T€).
Die Betriebserträge lagen mit 93.242 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 75.503 T€). Dies ist auf einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen und resultiert aus gestiegenen Müllgebühren.
Die sonstigen Erträge erhöhten sich deutlich auf 9.137 T€ (Vj. 616 T€). Diese resultieren insbesondere aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie zum wesentlichen Teil durch die erstmalige Aktivierung des Lagerbestandes.
Das Jahresergebnis beläuft sich zum Jahresende auf 1.324 T€, was sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Umsatzerlösen sowie den deutlich gestiegenen betrieblichen Erträgen, im Zuge der Aktivierung des Lagerbestandes, bedingt.
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 22.05.2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE-
BERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
̶ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und
̶ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
̶ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
̶ erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
̶ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
̶ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
̶ beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
̶ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
̶ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
München, 22.05.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Baumann Wirtschaftsprüfer
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 22.05.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer
Anlage 1 und 2
| 3202.21.13 ORUET | 0 000.3 085.15 972.65 996.4- | 085.45 949.65 312.93 618.5 457.52 491.8 525 066.61 040.52 473.3 163.01 834 | 247.051 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4202.21.13 ORUE | 00,0 00,000.000.3 34,164.409.25 | 34,164.409.55 51,215.210.37 96,440.596.13 | 72,810.216.061 | |||
| ORUE | 49,672.085.15 94,481.423.1 00,209.484.6 00,489.064.52 43,491.377.71 00,926.902 18,208.380.32 | 60,447.836.22 41,823.235.3 73,316.810.5 21,953.505 | ||||
| AVISSAP | negnuknawhcsnerhübeG neinopeD nemhenretnU negnutsieL negnuthcilfprevtiezlietsretlA egroshcaN netutitsnitiderK enednubrev dnu )ORUET tiehrehciS serhajroV negnurefeiL / nov gnureivitlukeR nenoisneP hcielgsuA rebünegeg rebünegeg 624 nelaizos )ORUET )-( netiekhcildnibreV negnulletskcüR rhajroV( sed tsulrev- negnulletskcüR sua red 0 egalkcüR )-( tsulreV / rüf negnulletskcüR rüf muz rüf negnulletskcüR netiekhcildnibreV netiekhcildnibreV netiekhcildnibreV nreuetS ORUE nemhaR rhajroV( )+( tsulreV/nniweG gnulletskcüR gnulletskcüR latipakmmatS eniemegllA / )+( nniwegserhaJ negnulletskcüR.B egitsnoS eretiew netiekhcildnibreV egitsnoS sua 57,469.664 mi ORUE latipaknegiE nniweG novad novad 00,0 .1 .2 .1 .2 .3 .4 .I .II .III .A .C | AVISSAP EMMUS | ||||
| 3202.21.13 ORUET | 31 338.72 000.27 681.41 914.5 772.1 66 685.3 492 500.3 000.27 | 648.99 0 057.74 441.3 2 474.8 640.93 032 | 247.051 | |||
| 4202.21.13 ORUE | 61,433.31 02,082.347.62 00,000.000.27 | 63,416.657.89 39,967.935.8 73,194.758.94 12,840.654.3 04,490.2 | 72,810.216.061 | |||
| ORUE | 68,647.905.21 68,676.138.3 77,684.832.3 77,278.95 80,770.399.2 68,454.303 00,569.608.3 | 00,000.000.27 | 32,849.117.2 07,373.578.64 44,961.072 | |||
| AVITKA | AVITKA EMMUS |
-
NSA
-
grebnrüN
tdatS
beirtebstfahcstriwllafbA
rebmezeD
.13
rep
znaliB
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024
| 2024 EURO | 2023 TEURO | |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse 2. andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 17.035.977,91 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 35.245.889,71 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 21.494.188,19 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.034.808,26 - davon für Altersversorgung 3.482.035,32 EURO (VJ.2.925 TEURO) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-Vermögens 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 84.104.486,06 0,00 9.137.254,57 52.281.867,62 29.528.996,45 5.253.633,09 6.246.415,27 477.000,00 2.084.256,68 1.125.833,41 | 74.887 0 616 40.961 26.718 5.251 6.626 520 1.102 2.226 |
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern | 1.366.251,47 | -4.657 |
| 12. Sonstige Steuern | 42.066,98 | 42 |
| 13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) | 1.324.184,49 | -4.699 |
Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresgewinn in Höhe von 1.324.184,49 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 51.580.276,94 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2024 auf 93.696.586,06 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um die Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen in Höhe von 9.592.100 EURO zu mindern.
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Anhang für das Jahr 2024
Zum 31. Dezember 2024
Anhang
I. Rechtsform und Einbindung in die
Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt Nürnberg).
Organe für Angelegenheiten des ASN
Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung.
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen.
Der Stadtrat
Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO und der Betriebssatzung-ASN vorbehaltenen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung.
Der Werkausschuss
Der Werkausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder die Werkleitung, noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorbehalten sind.
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 waren
Oberbürgermeister
Markus König
Mitglieder des Werkausschusses:
Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister
stellvertretender
Vorsitzender Maik Pflaum
Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda Stadtrat Daniel Frank Stadträtin Andrea Friedel Stadtrat Jan Gehrke Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Dr. Klemens Gsell Stadtrat Gerhard Groh Stadträtin Inga Hager Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadtrat Aynur Klir Stadtrat Cengiz Sahin Stadtrat Willibald Schlesinger Stadtrat Marc Schüller Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Markus Tischner Stadtrat Michael Ziegler
Die Werkleitung
Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin, die gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist, und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung-ASN und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamtverantwortlich. Der Ersten Werkleiterin ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss, anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen. Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet. Der Aufgabenbereich des Zweiten Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer Art, insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-, Rechnungs-, Berichts- und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller Einrichtungen.
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit)
Zweiter Werkleiter: Hans-Peter Kauppert
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.
Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel entnehmen.
Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt.
Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust im Anhang anders dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang aufgeführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, wie Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlich Kursschwankungen unterlegen sind.
Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert.
Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus.
Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 2023 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,96 %, Vorjahr 1,74 %) beträgt -84.053,00 EURO (Vorjahr 102.855,00 EURO) und wurde mit einer Ausschüttungssperre belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt.
Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) versichert. Bei dieser Zusatzversorgung handelt es sich um eine mittelbare, nicht bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.
Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rückstellungen nach einem versicherungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde liegen.
Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,96 % (VJ 1,74 %) sowie der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt.
Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
3.1. Aktivseite 31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.1.1. Anlagevermögen
| 13.334,16 | 13.313,21 |
|---|
3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
| 26.743.280,10 | 27.832.532,82 |
|---|
3.1.1.2. Sachanlagen
| 72.000.000,00 | 72.000.000,00 |
|---|
3.1.1.3. Finanzanlagen
Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden im Zeitraum 2016 bis 2021, Finanzanlagen in Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet. Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gesichert.
Weitere Informationen zum Anlagevermögen werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 1) ersichtlich.
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.1.2. Umlaufvermögen
3.1.2.1. Vorräte
Vorräte 8.539.769,93 0,00
| 8.539.769,93 | 0,00 |
|---|
3.1.2.2. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
3.1.2.2.1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 2.787.419,12 8.681.945,96
kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81 Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -91.666,79 -209.458,54
| 2.711.948,23 | 8.474.226,23 |
|---|
3.1.2.2.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus Lieferungen und Leistungen 1.711.709,86 3.527.656,00 debitorische Kreditoren 4.388,32 1.176,43 Betriebsmittelkonto 45.159.275,52 35.485.286,79 kreditorische Debitoren 0,00 31.928,20
| 46.875.373,70 | 39.046.047,42 |
|---|
3.1.2.2.3. sonstige Vermögensgegenstände
Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 167.926,02 167.926,02 debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41 sonstige Forderungen 0,00 0,00 Forderungen an Mitarbeiter 48.796,70 44.600,93
| 270.169,44 | 230.000,36 |
|---|
| 49.857.491,37 | 47.750.274,01 |
|---|
Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde.
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
3.1.2.3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 3.453.615,03 3.141.418,07 Geldbestand der Handkassen 2.433,18 2.205,21
| 3.456.048,21 | 3.143.623,28 |
|---|
| 2.094,40 | 2.094,40 |
|---|
3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2. Passivseite
3.2.1. Eigenkapital
| 0,00 | 0,00 |
|---|
3.2.1.1. Stammkapital
Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital.
3.2.1.2. Rücklagen
| 3.000.000,00 | 3.000.000,00 |
|---|
Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung der TAN.
3.2.1.3. Gewinn/Verlust
3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres
Jahresergebnis bis 2000 -21.365.442,42 Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34 Jahresgewinn 2001 5.915.838,00 Jahresverlust 2002 -5.058.977,00 Jahresverlust 2003 -3.637.058,00 Jahresverlust 2004 -2.534.654,00 Jahresgewinn 2005 3.821.423,00 Jahresgewinn 2006 10.880.024,00 Jahresgewinn 2007 7.386.200,14 Jahresgewinn 2008 3.311.139,87 Jahresgewinn 2009 8.021.873,15 Jahresgewinn 2010 7.546.150,49 Jahresverlust 2011 -16.335.993,90 Jahresgewinn 2012 5.510.347,69 Jahresverlust 2013 -1.798.944,69 Jahresverlust 2014 -163.135,30 Jahresgewinn 2015 12.046.888,57 Jahresgewinn 2016 32.029.132,14 Jahresgewinn 2017 17.132.664,14 Jahresgewinn 2018 15.732.983,12 Jahresgewinn 2019 5.659.260,63 Jahresverlust 2020 -8.666.106,56 Jahresverlust 2021 -18.191.995,62 Jahresverlust 2022 -6.716.419,77 Jahresverlust 2023 -4.698.796,08
Saldo zum 01.01.2024 51.580.276,94
Jahresgewinn 2024 1.324.184,49
Summe Gewinn/Verlust 52.904.461,43
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2.2. Rückstellungen
| 6.484.902,00 | 5.815.988,00 |
|---|
3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen
Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrückstellung beläuft sich auf 22,3 Mio. EURO, passivierungspflichtig für Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 6.484.902,00 EURO
3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.022.549,12 87.065,10
Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.579.000,00 1.541.700,00
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 209.629,00 524.999,00
Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.570.492,00 2.487.698,00
Rückstellung für Jahresabschlusskosten 92.200,00 77.300,00
Rückstellung für Prozesskosten 0,00 35.000,00
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 25.460.984,00 25.754.131,00
Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62
Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 10.252.999,00 11.136.837,00
Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen 6.888.196,29 0,00
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17.773.194,34 8.193.346,34
Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 9.400,00 8.700,00
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 312.678,78 929.171,39
| 66.527.610,15 | 51.132.235,45 |
|---|
| 73.012.512,15 | 56.948.223,45 |
|---|
Summe Rückstellungen
Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet.
Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2024 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet.
Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden.
Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung enthalten.
Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Minderung der Rückstellung um ca. 0,3 Mio. EURO auf ca. 25,46 Mio. EURO. Die Minderung begründet sich mit der Verlängerung der Nutzungsdauer bis Ende 2025 sowie der Verzinsung.
Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten trotz begonnener Baurabeiten am Betriebshof des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Spartenumlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, minderte sich gegenüber dem Vorjahr.
Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen anfallen, gebildet.
Die Position "Rückstellung Abbruch sonstige Anlagen" umfasst den Rückbau von Wertstoffhöfen bzw. Gartenabfallsammelstellen die nach der Mietzeit frei zurückgegeben werden müssen.
Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,31 Mio. EURO zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die im Folgejahr anfallenden BEHG Abgaben in Höhe von 303 TEUR sowie Rückstellung für den Bunkerbestand in Höhe von 0,72 Mio. EUR.
3.2.3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
| gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) (Vorjahr) gegenüber verbundene Unternehmen (Vorjahr) sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) | Gesamt T-EURO 22.639 (25.040) 3.532 (3.374) 5.019 (10.361) 505 (438) | bis 1 Jahr T-EURO 2.501 (2.401) 3.532 (3.374) 5.019 (10.361) 505 (438) | über 1 Jahr T-EURO 20.138 (22.639) 0 (0) 0 (0) 0 (0) | über 5 Jahre T-EURO 9.054 (11.996) 0 (0) 0 (0) 0 (0) |
|---|---|---|---|---|
| Gesamt (Vorjahr) | 31.695 (39.213) | 11.557 (16.574) | 20.138 (22.639) | 9.054 (11.996) |
beinhaltet bis 1 Jahr und über 1 Jahr Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichtszeitraum nicht.
31.12.2024 31.12.2023
EURO EURO
3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| 22.638.744,06 | 25.040.190,65 |
|---|
Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von der TAN übernommen.
3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.478.881,42 3.356.547,93 debitorische Kreditoren 53.446,72 17.473,41
| 3.532.328,14 | 3.374.021,34 |
|---|
3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen
(u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg)
davon: aus Lieferungen und Leistungen 5.014.175,05 10.327.784,79 kreditorische Debitoren 4.388,32 1.176,43 debitorische Kreditoren 0,00 31.928,20 Sonstiges 50,00 261,04
| 5.018.613,37 | 10.361.150,46 |
|---|
3.2.3.4. sonstige Verbindlichkeiten
kreditorische Debitoren 16.195,90 1.738,81 Umsatzsteuerzahllast 247.064,73 223.849,49 Lohnsteuer 219.900,02 201.980,25 Verwahrgeldkonto 8.722,54 0,00 gegenüber Mitarbeitern 3.120,91 338,65 Pfandgelder für Transponder 3.550,00 3.550,00 Depotgebühr 4. Quartal 6.805,02 6.517,68
| 505.359,12 | 437.974,88 |
|---|
| 31.695.044,69 | 39.213.337,33 |
|---|
Summe Verbindlichkeiten
IV. Erläuterungen zu Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung
2024 2023
EURO EURO
4.1. Umsatzerlöse
4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren:
4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 60.621.676,72 45.282.234,24
| 60.621.676,72 | 45.282.234,24 |
|---|
4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg
- Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung
und Abfälle zur energetischen Verwertung 13.421.839,88 13.098.147,36
-
Erlöse aus Dampfverkauf 11.515.156,62 12.348.806,14
-
Deponiegebühren 129.819,58 189.003,46
-
Duale Systeme für Leistungen des ASN 3.341.611,39 7.682.152,62
-
Verwertung PPK 3.528.021,93 2.369.087,44
-
Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich
von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebührenkalkulationszeitraum *) -9.749.883,00 -7.279.904,00
- Sonstiges 1.296.242,94 1.197.862,08
| 23.482.809,34 | 29.605.155,10 |
|---|
Die Veränderung der Umsätze "Duale Systeme für Leistungen des ASN" beinhaltete im Vorjahr einmalige Sondereffekte in Höhe von 4,3 Mio EUR.
Die sonstigen Erlöse in Höhe von 1,3 Mio EURO beinhalten verschiedene kleinere Positionen.
*) Über die Position Umsatzerlöse wurden im Berichtsjahr Rückstellungen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen gebildet. Hier ist der hoheitliche Überschuss des vergangenen Jahres gebucht, der im nächsten Gebührenbemessungszeitraum zu berücksichtigen wird. Die Zuführung beinhaltet Zinsen aus der Rückstellung in Höhe von 524 TEUR.
| 84.104.486,06 | 74.887.389,34 |
|---|
Summe Umsatzerlöse
| 0,00 | 0,00 |
|---|
4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen
| 9.137.254,57 | 615.826,93 |
|---|
4.3. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus der erstmaligen Erfassung der Vorräte in Höhe von 8,54 Mio. EUR.
2024 2023
EURO EURO
4.4. Materialaufwand
4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
-
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.974.724,84 2.053.605,50
-
Treibstoffkosten 1.074.899,61 1.112.590,56
-
Energiekosten 12.737.848,06 7.906.901,23
-
Reparaturmaterial 1.248.505,40 1.451.722,19
| 17.035.977,91 | 12.524.819,48 |
|---|
Nach den Jahren von hohen Rohstoffpreisen und schwierer Beschaffung der Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe hat sich die Lage am Markt wieder normalisiert. Dies führte zu einer Minderung der Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Treibstoffen.
Die Energiekosten stiegen um 4,8 Mio EURO. Die Erhöhung ist durch die Einführung der BEHG Abgabe auf die CO2 zurückzuführen. Die Abgabe belief sich auf ca. 5,4 Mio. EUR. Bei den anderen Positionen der Energiekosten konnten Einsparungen erzielt werden.
Die Kosten für Reparaturmaterial sanken gegenüber dem Vorjahr leicht. Die alternde Müllverbrennungsanlage muss trotz Instandhaltung und Upgrade stetig mehr gewartet werden.
4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
-
Entsorgungskosten 20.388.146,93 19.785.161,18
-
Fremdleistungen für Instandhaltungen 8.817.252,49 7.708.215,09
-
Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller
Nebenanlagen und Abbruch sonstige Anlagen. 6.040.490,29 942.437,00
| 35.245.889,71 | 28.435.813,27 |
|---|
Trotz umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen in den Vorjahren und im Zuge einer vorbeugenden Instandhaltung bzw. Upgrade konnten die Aufwendungen für Instandhaltung gegenüber auf gleichem Neveau gehalten werden.
Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie sontige Anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung.
| 52.281.867,62 | 40.960.632,75 |
|---|
Summe Materialaufwand
2024 2023
EURO EURO
4.5. Personalaufwand
Löhne und Gehälter 20.769.110,42 19.138.870,15 Besoldung 725.077,77 686.736,99
| 21.494.188,19 | 19.825.607,14 |
|---|
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
| 8.034.808,26 | 6.892.326,55 |
|---|
| 29.528.996,45 | 26.717.933,69 |
|---|
Summe Personalaufwand
davon für Altersversorgung: 3.482.035,32 2.925.439,36
Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2024:
| Tarifbeschäftigte | Vorjahr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeiter | Angestellte | Beamte | gesamt | gesamt | |
| Mitarbeiter | 356,25 | 52,33 | 11,42 | 420,00 | 416,00 |
davon:
| männlich | 248,67 | 34,33 | 6,42 | 289,42 | 390,00 25,99 |
|---|---|---|---|---|---|
| weiblich | 7,58 | 18,00 | 5,00 | 30,58 |
4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
| 5.253.633,09 | 5.251.037,95 |
|---|
und Sachanlagen
4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-
Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00
-
Versicherungsbeiträge 922.251,04 883.093,49
-
Rechte/Dienste/Beratungen 485.562,13 754.520,93
-
Aufwendungen für Kommunikation und Büro 581.697,34 495.350,58
-
Miete Grundstücke und Erbbauzins 2.307.256,64 2.155.599,30
-
sonstige betriebliche Aufwendungen 222.539,38 435.572,60
-
sonstige periodenfremde Aufwendungen 42.516,74 216.939,94
| 6.246.415,27 | 6.625.668,84 |
|---|
2024 2023
EURO EURO
4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 477.000,00 520.178,09
| 477.000,00 | 520.178,09 |
|---|
4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto) sonstige Zinserträge 2.084.256,68 1.101.668,89
| 2.084.256,68 | 1.101.668,89 |
|---|
davon Stadt Nürnberg: 1.565.897,06 990.728,56
4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 1.002.723,41 1.098.247,16 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 440,00 946.189,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 111.900,00 121.748,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 0,00 49.614,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 0,00 0,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 9.135,00 10.298,00 zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
-
Abfallgebühr 235,00 0,00
-
Verbrennungsgebühr 0,00 0,00
sonstiger Zinsaufwand 1.400,00 60,00
| 1.125.833,41 | 2.226.156,16 |
|---|
davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00
| 1.366.251,47 | -4.656.366,14 |
|---|
4.11. Ergebnis nach Steuern
2024 2023
EURO EURO
4.12. Sonstige Steuern
Kfz-Steuer 41.710,46 42.073,42 Grundsteuer 356,52 356,52
| 42.066,98 | 42.429,94 |
|---|
| 1.324.184,49 | -4.698.796,08 |
|---|
4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn
5. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen insgesamt 19,34 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2025 - 2029. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage.
Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt ca. 24 TEURO netto.
Weitere nicht erwähnte Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Lagebericht für das Jahr 2024
Zum 31. Dezember 2024
Anlage 1.1
Inhaltsverzeichnis:
- Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3 2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5 2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5 2.2 Entsorgungsanlagen .............................................................................................. 7 2.3 Wesentliche Leistungsdaten ................................................................................ 10 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses .............................................................................................. 13 2.6 Rückstellungen .................................................................................................... 14 2.7 Personalbestand ................................................................................................. 14 2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ................................................................... 15 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 25 3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 25 3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 25 3.3 Deponien ............................................................................................................. 25 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 27 3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 28 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg ............................................................................................................. 29
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
-
Förderung der Abfallvermeidung
-
Vorbereitung zur Wiederverwendung
-
Recycling
-
Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und
-
Beseitigung von Abfällen
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen) zur Verfügung.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) der Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus
-
dem Landkreis Nürnberger Land,
-
der Stadt Fürth,
-
dem Landkreis Fürth,
-
der Stadt Schwabach und
-
dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land
(für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht)
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. Deponierung auf der Reststoffdeponie Nürnberg Süd.
emhannallafbA K-E/NSA
E/NSA retgartfuaebztuhcssnoissimmI neinopeD tfarkhcafortkelE gnurehcissgnudaLetgartfuaeB retgartfuaebtugrhafeG AVM AVM retielsbeirtebnhabnesiE nenosreP retgartfuaebllafbA retgartfuaeB-GHW retgartfuaebllafbA etgartfuaeB .ltrowtnareV
netrednihebrewhcS red gnutertreV VBS-NSA
gnutertrevlanosreP RP-NSA
negalnasgnugrostnE
neinopeD
gnutlahdnatsnI
gnutlahdnatsnI
I-E/NSA
I-E/NSA
AVM
/ AVM
gnutielsbeirteB
negalnasgnugrostnE
E/NSA
AVM AVM/A-E/NSA beirteB
beirtebeinopeD D/A-E/NSA
2LW
/
gnutielshciereB
.vtS
-triwllafba
negalnasgnugrostnE
T-SLW/NSA
,gnutlawrevkraprhuF
A-E/NSA
beirteB
gnuuerteB
kinhceTbatssgnutielkreW
ehcsinhceT
negnutlatsnareV
,negnuthcirniE
,etkejorP
,gnureisilatigiD
rehciltfahcs
ehcsinhceT
ehcilbeirtebhcaF netiehnegelegnA ,orübnednuK B/E-A/NSA
nebagfuarednoS ,gnutrewreV V/E-A/NSA
gnulmmasllafbA S/E-A/NSA -edaL( gnutielztasniE rhufballüM )lanosrep
/gnutrewreV gnugrostnE E-A/NSA / thcerllafbA
A/NSA
retgartfuaebtugrhafeG etgartfuaebstiehrehciS
nenosreP
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etgartfuaeB
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ehciltfahcstriwllafbA
L-A/NSA
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&
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T/L-A/NSA
kitsigoL
gnutielztasniE
beirteB
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,eguezrhaF
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NSA
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negnuffahcseB -lairetaM /tfahcstriw M-K/NSA
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S-2LW/NSA
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|---|
K/NSA
tairaterkeS
2LW
dnu
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2. Wirtschaftsbericht
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürnberg zählte zum Jahresende 546.397 (VJ 544.414) Einwohner.
ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befugnisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen.
Es bestehen Zweckvereinbarungen mit
dem Landkreis Nürnberger Land, der Stadt Fürth, der Stadt Schwabach, dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht).
2.1 Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft werden für das Gebiet der Stadt Nürnberg alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, stofflichen Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Zu den Aufgaben gehören:
(cid:120) Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr (26 Touren) waren 2024 im Durchschnitt 87.053 graue Abfallbehälter und für die Biomüllabfuhr (14 Touren) 48.459 Biotonnen aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird in aller Regel im Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
(cid:120) Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von ca. 8.420 Aufträgen pro Jahr durch 2 Behälterausfuhrtouren
(cid:120) Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“
(cid:120) Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von 11.337 (2023: 10.683) Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung) auf 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge
(cid:120) Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben
(cid:120) Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte
(cid:120) Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürgerinnen und Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht (durch den beauftragten Betriebsführer der Wertstoffhöfe)
(cid:120) Betrieb von 4 offenen und 3 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 20.000 t Gartenabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen
(cid:120) Sammlung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet durch beauftragte Dritte; hierfür sind ca. 90.100 Blaue Tonnen aufgestellt. Die Leerung erfolgt mindestens monatlich, überwiegend im Vollservice.
(cid:120) Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe Tonne, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind
(cid:120) Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage (MVA) und auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd
(cid:120) Abfallberatung durch haupt- und ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“
(cid:120) Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters
(cid:120) Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung
(cid:120) Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen)
(cid:120) Führung des Bereichs Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb (Zertifikat Entsorgungsfachgebiet aktuell gültig bis 22.04.2026)
2.2 Entsorgungsanlagen
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Entsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung von brennbaren Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin werden nicht brennbare Abfälle auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd durch Deponierung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg- Nord in der Nachsorgephase zu betreuen.
2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N- ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 t CO weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel- und Flugaschen und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Ab Oktober 2013 wurde die anfallende MVA-Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbeauftragten, einer Aufbereitung (Verwertungsschritt) unterzogen (Zwischenlagerung und Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbestandteile werden abgeschieden und der MVA zurückgeführt. Die so aufbereitete Schlacke wurde bis einschließlich März 2022 auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs- und Straßenbaumaßnahmen sowie als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwertung“ im Sinne des Abfallrechts). Seit 01.04.2022 ist die Aufbereitung und Entsorgung der Rohschlacke im Rahmen eines Vollverwertungsvertrages an einen externen Entsorger vergeben.
Im Bereich des technischen Brandschutzes wurde 2024 die seit mehr als 20 Jahren im Einsatz befindliche Brandfrüherkennung durch Infrarotkameras durch zwei Kamerasysteme aktueller Generation ersetzt. Darüber hinaus wurden zwei Monitore durch schnell wirkende Systeme ersetzt. Dadurch ist jetzt ein automatisierter Löschangriff bei Infrarot- Detektion einer Erhöhung der Oberflächentemperatur möglich.
Behandelte Abfälle in der MVA aus dem Stadtgebiet Nürnberg
und aus der Region von 2012 bis 2024
300.000 230.904 250.657 253.173 247.561 244.859 249.486 243.270245.591 237.064 250.000 227.330 228.840 237.541 237.254
200.000
150.000
100.000 69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120 72.777 71.339 74.651 44.806 43.603 50.000 24.769 25.664 24.245 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338 19.400 25.461 25.761
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung (AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO -Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird seit 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet. Im Betrachtungszeitraum 2024 galt gemäß § 10 BEHG ein Festpreis i.H.v. 45 € je Tonne CO , welcher 2025 auf 55 € angestiegen ist, bevor in 2026 ein Preiskorridor greift. Im Anschluss sollen die zu erwerbenden Zertifikate im Freien Handel erworben werden. Für die Fraktionen des überlassungspflichtigen Abfalls im hoheitlichen Bereich ist die CO - Abgabe in die Verbrennungsgebühr einkalkuliert, im Bereich der energetischen Verwertung wird sie gesondert zum vereinbarten Vertragspreis erhoben. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den –vom Gesetz intendierten–ökologischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.
2.2.2 Deponien
Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983 die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, wovon Ende 2024 noch ca. 45.063 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar waren.
Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anforderungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV).
Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensatzung, über Gebührenbescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabgabengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten eingerechnet.
Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaftlicher Sachzwänge wurde vom Werkausschuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Verfüllung des Restvolumens der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üblichen Anlieferungen bis März 2022 die entschrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschließend stillzulegen. Die endgültige Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd wird aktuell zum Ende des Jahres 2025 erwartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger Land abgeschlossenen Zweckvereinbarung steht der Landkreis Nürnberger Land, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, in der Verpflichtung, für eine Nachfolgelösung zur Beseitigung deponierbarer Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür laufen auf Hochtouren.
Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schließung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Einrichtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der weiteren Nachsorge wurde eine Rückstellung in Höhe von 1,7 Mio. € gebildet, wovon aktuell noch 1,43 Mio. € verbleiben.
2.3 Wesentliche Leistungsdaten
a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen
Müllabfuhr/Systemabfuhr 2024 2023
Aufgestellte Behälter 87.053 86.727 (Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 98.645 t 97.786 t
Sperrmüll auf Abruf
Erfasste Gesamtmenge 4.461 t 3.955 t
Biomüllsammlung
Aufgestellte Behälter 48.459 47.745 (Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) Erfasste Gesamtmenge 19.341 t 18.996 t
Gartenabfälle
Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13) Erfasste Gesamtmenge 20.538 t 18.961 t (einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH)
Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 38 t 48 t
Müllverbrennungsanlage
Behandelte Gesamtmenge 237.254 t 237.064 t
davon Abfälle zur Beseitigung
aus dem Stadtgebiet Nürnberg 136.842 t 140.264 t
aus dem Landkreis Nürnberger Land 26.960 t 26.157 t
aus der Stadt Fürth 23.517 t 22.400 t
aus dem Landkreis Fürth 16.640 t 16.310 t
aus der Stadt Schwabach 6.080 t 6.054 t
aus dem Ausfallverbund 1.455 t 418 t
Abfälle zur energetischen Verwertung 25.761 t 25.461 t
Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2024 2023
Ablagerungsmenge insgesamt 6.071 t 8.568 t
davon Schlacke 4.944 t 6.905 t
b) Von Dritten erbrachte Leistungen
Wertstoffhöfe
Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur Erfassung verwertbarer Abfälle und von Sperrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Abfälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien werden vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben.
2024 2023
Anzahl der Einrichtungen 6 6
Erfasste Gesamtmenge 61.898 t 70.913 t
davon verwertbare Abfälle 39.676 t 41.328 t
davon Sperrmüll 22.222 t 29.585 t
Papier / Pappe / Kartonagen (PPK)
Einsammlung und Transport der PPK erfolgt im Auftrag des ASN durch die Fa. Hofmann und Subunternehmer. Die Verwertung wird von der Fa. Rowe vorgenommen.
2024 2023
Aufgestellte Behälter 90.123 90.663 (Jahresdurchschnitt, 240l / 1.100l) Erfasste Gesamtmenge 26.327 t 26.890 t
davon erfasste Menge über Wertstoffhöfe 3.526 t 3.769 t
Leichtverpackungen
2024 2023
Gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 14.229 t 13.720 t
Glas
2024 2023
Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 635 635
Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 11.635 t 11.549 t
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung
Unter a) sind die für die Nutzung der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steueramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten.
Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a.
- Leistungsverrechnungen mit anderen Gebietskörperschaften für die Behandlung
von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage,
- privatrechtliche Entgelte für die energetische Verwertung von Abfällen in der
Müllverbrennungsanlage,
-
Gebühren für Deponierungen auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie
-
Erlöse aus der Lieferung von Prozessdampf aus der Müllverbrennungsanlage an
die N-ERGIE AG.
2024 2023
EURO EURO
a) über das Steueramt veranlagte Gebühren:
Abfall: Einsammlung und Transport 60.621.676,72 45.282.234,24
b) andere Erlöse
und nicht über das Steueramt veranlagte 33.232.926,34 36.885.059,10 Gebühren
93.854.369,06 82.167.293,34
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Inanspruchnahme 12.883,00 0,00
Zuführung 9.762.766,00 7.279.904,00
Umsatzerlöse gesamt 84.104.486,06 74.887.389,34
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um 9,22 Mio. € gestiegen.
Der Anstieg der Erlöse aus veranlagten Gebühren entspricht dem Planwert im Wirtschaftsplan 2024 und ist auf die ab2024 wirksame Erhöhung der Abfallgebühr um 32 % zurückzuführen.
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und des Jah-
resergebnisses
2.5.1 Stammkapital
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 03.08.1998 kein Stammkapital.
2.5.2 Allgemeine Rücklage
Stand Stand
01.01.2024 Zuführungen Entnahmen 31.12.2024
TEURO TEURO TEURO TEURO
3.000 3.000
2.5.3 Gewinn und Verlust
Stand Jahres- Jahres- Stand
01.01.2024 gewinn verlust 31.12.2024
TEURO TEURO TEURO TEURO
51.580 1.324 52.904
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. € gerechnet.
Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. € bessere Ergebnis resultiert einerseits aus 3,08 Mio. € höheren Aufwendungen, welchen jedoch 2,06 Mio. € höhere Betriebserträge und 2,01 Mio. € höhere Finanzerträge gegenüberstehen. Auf der Aufwandsseite sind hier insbesondere 6,89 Mio. € Mehraufwand aufgrund der erstmaligen Bildung von Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. € höhere Stromausgaben (Planung mit geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO -Abgabe nach BEHG im Umfang von 2,23 Mio. € (Planung im Frühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 €/t CO ) zu nennen. Demgegenüber stehen unter anderem geringere Aufwendungen für Rohstoffe, Waren und Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. €), Minderaufwendungen im Bereich Entsorgung (1,37 Mio. €), Fremdleistungen (2,41 Mio. €) und Personal (0,66 Mio. €) sowie geringere Abschreibungen (1,95 Mio. € aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen).
Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen buchhalterischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8,54 Mio. €) zu nennen. Daneben konnten vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. €) und der energetischen Verwertung (1,09 Mio. €) erzielt werden. Im Gegensatz dazu wirkt sich eine ungeplante Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der MVA i.H.v. 9,76 Mio. € deutlich ertragsmindernd aus. Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. höher ausgefallen, da höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Vergleich zum Plan bessere Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto erzielt wurden.
2.6 Rückstellungen
Stand Stand
01.01.2024 Zuführungen Entnahmen 31.12.2024
TEURO TEURO TEURO TEURO
Rückstellungen für Pensionen 5.816 669 6.485 Sonstige Rückstellungen: Zinsen Betriebsprüfung 87 935 1.022 Resturlaub / Überstunden 1.542 37 1.579 Altersteilzeit / Vorruhestand 525 315 210 Beihilfezusagen 2.488 83 2.571 Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge- 86 16 102 schäftsunterlagen Prozesskosten 35 35 0 Rekultivierung und Nachsorge Depo- 25.754 293 25.461 nie Süd und Nord Abbruch MVA einschl. aller Nebenan- 11.137 884 10.253 lagen Abbruch der alten MVA 356 356 Abbruch sonstiger Anlagen 0 6.888 6.888 Ausgleich Gebührenschwankungen (cid:120) Abfallwirtschaft 50 13 37 (cid:120) MVA 8.143 9.605 12 17.736 Sonstige ausstehende Rechnungen 929 616 313
Summe 56.948 18.232 2.168 73.013
2.7 Personalbestand
| Stand 31.12.2023 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|
| ehemalige Arbeiter/innen | 374 | 37 | 42 | 369 |
| ehemalige Angestellte | 56 | 6 | 9 | 53 |
| Zwischensumme Tarifbeschäftigte | 430 | 43 | 51 | 422 |
| Beamtinnen und Beamte | 11 | 2 | 0 | 13 |
| Auszubildende | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 441 | 45 | 51 | 435 |
2.8 Personalaufwand
2024 2023
Art
EURO EURO
Löhne und Gehälter 20.769.110,42 19.138.870,15
Besoldung 725.077,77 686.736,99
Summe: 21.494.188,19 19.825.607,14
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- 8.034.808.26 6.892.326,55 versorgung und für Unterstützung
Summe Personalaufwand 29.528.996,45 26.717.933,69
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern
auch in der Nachhaltigkeit seines Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und
satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef-
fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft.
Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in
gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar-
beitsunfällen investiert.
2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation
Auf Ebene des Freistaates wurde das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom
23.11.2022 normiert und für kommunale Unternehmen spezifiziert. So wird in Art. 3 BayKli-
maG die Vorbildfunktion des Staates mit einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr
2028 festgelegt und nach Art. 4 Abs. 1 BayKlimaG sollen Behörden und ihre Einrichtungen
spätestens ab dem Jahr 2028 ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten
Maßnahmen zum Schutze des Klimaschutzes ausgleichen (Reduktionsmaßnahmen). Zur
Umsetzung dieser Maßnahmen sind örtliche Klimaschutzprogramme und Anpassungsstra-
tegien aufzustellen (Art. 5 Abs. 2 BayKlimaG) und die darin vorgesehenen Maßnahmen
umzusetzen. Im Näheverhältnis ist hierbei eine Objektivierung über Marktmechanismen
notwendig. Klimaschutz ist nach dem BayKlimaG eine im Allgemeininteresse liegende Auf-
gabe, die nach Art. 1 BayKlimaG der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staat-
lichen Gemeinschaft anvertraut ist.
Treibhausgasemissionen haben negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt und die Re-
duktion ist spätestens mit dem KSG und dem BayKlimaG gesetzlich verbindlich determi-
niert. Die öffentliche Hand hat hierbei eine Vorbildfunktion einzunehmen und insbesondere
bei Investitionen erste Maßnahmen mit geringen Kosten zur Treibhausgasemission zu ver-
wirklichen.
Dies hat Auswirkungen auf die Kommunen und ihre wirtschaftliche Betätigung. In den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben Kommunen öffentliche Einrichtungen zu schaffen,
die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhält-
nissen des Gebiets erforderlich sind; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschut-
zes zu berücksichtigen (Art. 57 GO).
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist seit Jahren aktiv bestrebt seine negati-
ven Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu reduzieren und versteht Nachhaltigkeit
als eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs
zu stärken, wird seine ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert.
Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Entwicklungsziele im Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.
Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein
der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs.
Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be-
reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit
Der ASN setzt sich konsequent nachhaltig für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Nürnberger Bürgerschaft ein. Hierdurch wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die Bildung und das Verständnis für Ressourcenschonung und abfallwirtschaftliche Belange, insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein insgesamt gestärkt. Dies ist für den ASN selbstverständlich und schafft einen Mehrwert für den Betrieb und für die Gesellschaft.
Seit Jahren zählen daher zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des ASN, welche in unserem jährlich veröffentlichten Abfallbericht detailliert dargestellt und umfangreich dokumentiert werden.
2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung
Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsatz von LED- Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden.
Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/7“) betriebenen Müllverbrennungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit eingeschränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Beleuchtung der Arbeitsbereiche stets sichergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht. Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchsdauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel eingesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letzter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmbaren Preisen erhältlich.
Unbenommen von noch anstehenden, längeren Laufzeiten herkömmlicher Leuchtmittel sollen alle Lampen forciert mit modernen LED-Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere Anschaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird durch den geringeren Stromverbrauch und die längere Lebensdauer kompensiert.
In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaikanlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung.
Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovoltaikanlage, welche auf dem Dach eines Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der Entsorgungsanlage mit erneuerbaren Energieträgern (Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie) um ca. 30% höheren (Eigengewinnungs-)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür technisch gesperrt. Durch die 2022/23 vorgenommene Verlegung des für die Ermittlung des ad hoc Leistungsbedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten Flussrichtungsbegrenzers entlang der vorhandenen Einspeiseleitung näher in die MVA können die vorhandenen Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden. Der Anlageneigenverbrauch konnte damit auf ca. 95% der Jahresleistung der PV-Anlage ausgeweitet werden.
Im Berichtsjahr 2024 konnten von der Anlage auf der Schlackehalle 46.945 kWh eingespeist werden und durch die Anlage auf der Schnellwerkstatt / Waschhalle insgesamt 34.281 kWh für den Eigenverbrauch erzeugt werden.
Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019) © Stadt Nürnberg 2020
Darüber hinaus laufen derzeit Planungen zur Installation einer dritten Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände zum Eigenverbrauch auf den weiteren Dach- und Seitenflächen der MVA.
Eine kleine Anlage mit vier Panelen wurde außerdem im Zuge des Umbaus der Gartenabfallseammelstelle in der Andernacher Straße auf dem dortigen Sozialcontainer installiert, welche demnächst (vorrangig zur Eigenbedarfsdeckung) in Betrieb gehen soll.
2.9.4 Reduktion der Emissionen zur Steigerung der Luftqualität
Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf zu senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung. Mit den folgenden Maßnahmen wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht.
Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen
Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Logistiklösungen bieten. Dafür implementieren wir saubere Lösungen für die notwendigen Transportleistungen, wie die Nutzung emissionsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elektromobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 69 LKW der mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).
| Abgasnorm | EURO 3 | EURO 4 | EURO 5 | EEV | Mind. | gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EURO 61 | |||||||
| Anzahl | 1 | 1 | 2 | 20 | 45 | 69 | |
| Anteil 2024 am LKW- Gesamtfuhrpark | 1,5% | 1,5% | 3% | 29% | 65% | 100% |
Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.
80% dieser Fahrzeuge, also 56 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstandard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser umgestellt sein.
Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge) fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse
- mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit
der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraussetzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.
Der ASN verfügt derzeit über fünf Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Diese Kleinwagen werden fast ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 60 % rein elektrisch betrieben.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2023 deutschlandweit vereinzelt vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin), das Gros der jeweiligen Sammelflotten stellen allerdings immer noch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundungen testete ASN bereits im Jahr 2021 für mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammelfahrzeug auf unterschiedlichen Touren im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass eine flächendeckende Elektrifizierung des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen anderer kommunaler Entsorgungsbetriebe. ASN wird den Markt für alternative Antriebstechnologien weiterhin intensiv beobachten und
1 inkl. alternativer Antriebsarten
ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. So wurde im Jahr 2023 zum Beispiel ein vollelektrisches Fahrzeug für den Muldentransport getestet. Aufgrund der sehr positiven praktischen Erfahrungen und eines sehr wirtschaftlichen Angebotes des Herstellers hat sich ASN entschlossen, das erste Abfallsammelfahrzeug mit alternativen Antrieben im Dezember 2023 in die Flotte aufzunehmen. Seit Beginn des Jahres 2024 wird dieses Fahrzeug ganz regulär im Containerdienst zum Transport von Absetzmulden eingesetzt. In 2024 legte das Fahrzeug hierbei im Stadtgebiet Nürnberg knapp 14.000 km emissionsfrei zurück. Hierdurch wurden ca. 4.100 l Diesel eingespart.
Bei sämtlichen Überlegungen zur Transformation der LKW-Flotte darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass alternative Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Verdrei- bis Vervierfachung des Beschaffungspreises führen können.
Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende
der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“
Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kassetten F – P sind noch in der Ablagerungsphase, eine gasdichte Oberflächenversiegelung kann noch nicht gebaut werden. Das Deponiegas (Methangas) aus allen Kassetten wird erfasst und gesammelt. Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH < 5 %; ca. 2050) bei sinkender Konzentration soll die Freisetzung von CH 4 4 (Methan) in die Atmosphäre vermieden werden.
Der Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilisierung“ ist aufwändiger und teurer als eine „konventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgeinvestition mit der zuerst installierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der erfassbaren Methangasmenge von insgesamt 990.000 m³. Die Installation und Inbetriebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 bestimmungsgemäß betrieben. Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 € (50% der Projektkosten).
Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung
durch "In-Situ-Stabilisierung"
2025 2030 2035 2040
Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung Erfassung mit konventioneller Technik
2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verwertungsquoten spezifischer Abfall-
fraktionen
Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht.
Die Weiterentwicklung einer bereits gut funktionierenden Abfall- und Kreislaufwirtschaft leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Gesundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ (SDG 8) und „Klimaschutz“ (SDG 13).
Biogene Abfälle
Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwesen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 47.800 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll (2024: 19.341 t) wird mit ASN-eigenen Fahrzeugen eingesammelt und zu einer Kompostierfirma in Nürnberg gebracht.
Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen eingerichtet. Mit Wiedereröffnung der Gartenabfallsammelstelle in der Andernacher Straße nach dem Umbau, verfügt der ASN nun über drei personalbetriebene Sammelstellen, davon zwei, welche auf zwei versetzten Ebenen errichtet wurden. So entfällt das, für mobilitätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des Grünguts in die Sammelcontainer. Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet angeliefert werden. Ergänzend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe und zeitsparende Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle eingeben werden.
Am Ende des Verwertungsprozesses der biogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtgebiet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur weiteren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradleto-Cradle). Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt aktiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren.
ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern.
Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden Interesse von bisher eigenkompostierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im Stadtgebiet aufzustellen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Biotonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln ist eine Prognose der zu erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witterungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten.
Weiterhin ist durch zunehmende Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten Wohnraumes mit einer höheren Versiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grüngut kaum möglich.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung
Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Darunter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom und FCKW. Um eine fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Andererseits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle, z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist offenbar nicht bekannt, dass eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist. Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgangen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfach nicht bewusst, dass sowohl gefährliche Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro-Kleingeräten enthalten sind. Durch eine gezieltere Öffentlichkeitsarbeit werden die Verbraucher seit September 2013 auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“ ins Leben gerufen worden. Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems, indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro- und Elektronik-Kleingeräte in der E-Tüte sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Holsystem über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden:
Mit Hilfe der „E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehälter und besonders gekennzeichnet durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kulturläden und Elektronikfachgeschäften zur Verfügung. Das Aufstellen und Entleeren der E- Tonnen im Austauschverfahren erfolgt auf Abruf durch ASN-Mitarbeiter. Im Berichtsjahr standen 75 E-Tonnen an 72 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des Jahres insgesamt 205-mal geleert wurden und ca. 11 t Elektrokleingeräte enthielten.
Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“: ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband. Der E-Sack dient – anders als die E-Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr kann bereits bei der Anmeldung ein E- Sack mitbestellt werden. Er wird am Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten
Sperrmüll bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgeräte den E-Sack zu füllen. Ist der E-Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E-Sack wird zu einem vereinbarten Termin abgeholt.
Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im Rahmen des nachfolgenden Aufbereitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel strebt ASN den weiteren Ausbau der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Die Auswirkungen der neu beschlossenen EU-Richtlinie, welche ein Recht auf Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht vorsieht, sind hierbei noch nicht absehbar.
Hartkunststoff PP/PE-HD:
Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wäschekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben werden. Ferner werden auch im Rahmen der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartkunststoffe direkt bei den Haushalten abgeholt. Im Jahr 2024 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 317 t (Vorjahr 306 t) verzeichnet.
Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma zu hochwertigem (Kunststoff-) Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten, Keile etc.) hergestellt werden.
Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensivieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölkerung noch stärker für die Wichtigkeit der Getrenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren.
2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freiflächen auf dem Betriebsgelände der MVA
Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechterung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebseigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt.
Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grünfläche angelegt: (cid:120) 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gartenanlage und (cid:120) 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar). (cid:120) Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über der vorhandenen Dachbegrünung errichtet. (cid:120) Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt. (cid:120) Die Wiesen- und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallweise erfolgt ein sachgerechter Baumschnitt.
Einrichtung eines Totholzgartens
An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee befanden sich insgesamt 16 Pappeln, die nach gutachterlicher Feststellung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und daher – aus Sicherheitsgründen – zu fällen waren. Die notwendigen Nachpflanzungen (Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig entwickelt. Der errichtete Totholzgarten auf dem Gelände der MVA hat einen Großteil der gefällten Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „Tothölzern“ einer Vielfalt von Kerbtieren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusammenhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ für die gefällten Bäume dargestellt und bewertet.
2.9.7 Zusammensetzung und Weiterentwicklung der Belegschaft
Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tut viel dafür, dass dies so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte Förderung von Führungsnachwuchs. Darüber hinaus werden seit März 2017 laufend Gesundheitskurse für die Beschäftigten kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste auch in 2024 zwei Kurse mit dem Schwerpunkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu festen Terminen angebotene „Progressive Muskelentspannung“.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um 6 verringert. Der ASN beschäftigte zum 31.
Dezember 2024 insgesamt 435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine Kennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Beschäftigten. Angaben sind nur punktuell verfügbar, soweit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu geäußert haben und damit nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkenntnissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russischen Sprachraum bei ASN tätig.
Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizierende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativ tätigen Bereiche als auch für Beschäftigte der administrativen Bereiche abgeschlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen Anforderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl kunden- als auch betriebsorientiert), „Führungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte auch in 2020 jedem (LKW-) Fahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden.
2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben
Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisation und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit hat der Eigenbetrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) eingeführt und dieses in die vorhandenen Managementsysteme für Qualität und Umwelt nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die
Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN implementierten Arbeitsschutzmanagementsystems mit dem aktualisierten Regelwerk OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 15.03.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 20.07.2026) der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt.
Zur Entwicklung der aktuellen Betriebsunfallzahlen finden sich umfassende Angaben und Erläuterungen im Personal- und Sozialbericht des ASN, welcher jährlich erscheint.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Allgemeines
Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten begrenzt.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet begründet die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss- und Benutzungszwang uneingeschränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Risiko.
3.2 Entwicklung der Gebühren
Die aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter technischer Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapitalmarktsituation in der Schlussphase des letzten Kalkulationszeitraums (2015-2018) erwirtschafteten Überschüsse wurden im Kalkulationszeitraum ab 2019 noch nicht ganz aufgezehrt. Die Verbrennungsgebühr musste infolgedessen ab 2023 nur moderat um 3,17% erhöht werden. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum läuft bis 2026.
Aufgrund der Kostensteigerungen für Material, Dienstleistungen und Personal sowie der Erhöhung der Verbrennungsgebühr (wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung der gesammelten Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage) musste die Abfallgebühr ab 2024 auf 0,05945 € je Liter Restmüllbehältervolumen erhöht werden.
Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 (erstellt im ersten Halbjahr 2024) eine Umsatzsteigerung auf 91,5 Mio. € und ein handelsrechtliches Jahresergebnis in Höhe von 8,10 Mio. € Verlust antizipiert.
3.3 Deponien
Die mit der Deponieverordnung aus dem Jahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehandelte Abfälle abzulagern. Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca. 6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich sind, nach einem durch die Brandereignisse in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an deponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken.
Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd (ohne Bauschuttdeponie) bisher (Stand: 31.12.2024) fast 1,51 Mio. m³ Abfälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie
laut Vermessung noch über ein Netto-Restvolumen von ca. 45.063 m³ (Abfälle einschl. Einbaumaterial).Eine realistische Abschätzung für die Restlaufzeit liegtbeimaximal2 Jahren, weshalb die Schließung der Deponie zum 31.12.2025 geplant ist.
Die deponiebautechnischen und bautechnischbetriebsnotwendigen Einrichtungen der Deponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet, nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durchschnittlichen Anliefermenge können kaum noch die Betriebskosten sowie den Reinvestitions- bzw. Instandsetzungsaufwand decken. Die nach gesetzlicher Anforderung gebildete Rückstellung für die geplante Stilllegung und die mehr als 30-jährige Nachsorge des Deponiekörpers bis ins Jahr 2057 belastet das handelsrechtliche Ergebnis des ASN zusätzlich.
Von Oktober 2013 bis März 2022 wurde, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Verwertungsschritten aufbereitete MVA-Schlacke als Deponie- Ersatzbaustoff, sowohl zum Einbau und zur Abdeckung der angelieferten Abfälle, insbesondere für KMF2-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den Straßen- und Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Ausgleichsschicht für die Kassettenabdeckungen (Osterweiterung) eingesetzt. Seit April 2022 ist die Verwertung der Schlacke wieder an einen Dritten vergeben. Da aber weiterhin Abdeckmaterial und Deponieersatzbaustoff für einen stabilen Deponiekörper benötigt wird und zugekauft werden müsste, wird weiterhin Schlacke (in deutlich geringeren Mengen) vom externen Entsorger angeliefert und die Annahme von diesem mit 0,10 € je Tonne an ASN vergütet.
Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlackebetrug in 2024 insgesamt 6.071 t (Vorjahr 8.658 t).
Entwicklung abgelagerter Abfälle von
2012 bis 2024
57.453 t 59.499 t 60.000 t 53.282 t 51.487 t 50.000 t 42.848 t 44.908 t 43.641 t 39.693 t 40.000 t
30.000 t 20.000 t 10.679 t 15.352 t 7.547 t 8.568 t 10.000 t 6.071 t
0 t
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle der Klasse II bis zum 31.12.2025 (Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd und anschließender Beginn der Stilllegungs- und Nachsorgephase) und über den Schließungstermin hinaus ist gewährleistet. Auch eine satzungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der
2 Künstliche Mineralfasern
Deponie, wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Mengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle ist nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und Beschlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft getreten. Durch vertragliche Bindung regional ansässiger Unternehmen ist es gelungen, faserhaltige Abfälle (KMF und asbesthaltige Abfälle) einer anderweitigen, ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen und damit die Entsorgungssicherheit für derartige, gefährliche Abfälle noch vor Schließung der Deponie Nürnberg-Süd und darüber hinaus, zu gewährleisten. Die Übernahme der Beseitigung faserhaltiger Abfälle durch Dritte umfasst auch die Entsorgungsbedarfe unserer Zweckvereinbarungspartner (Stadt und Landkreis Fürth, Stadt Schwabach und Landkreis Nürnberger Land).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle über den Schließungstermin hinaus ist aufgrund diesbezüglicher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land, der nach Schließung der Deponie Nürnberg-Süd für eine Deponie-Nachfolgelösung zu sorgen hat, gewährleistet; entsprechende Aktivitäten für eine regionale Lösung laufen dort auf Hochtouren.
Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlossenen Mietverträge (Deponieflächen der Deponie Nürnberg-Süd) einschließlich der mittlerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusammengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu aufgelegt. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewigen“) Mietzahlungen („Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nachsorgephase überführt werden, vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang geplante Rückgabe von Teilflächen nach deren Rekultivierung wird derzeit von Seiten der Bayerischen Staatsforsten allerdings abgelehnt.
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA
Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regelwidrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verwertungsanlagen gefordert. Aufgrund dieser Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisgefüge für Verwertungsleistungen in Deutschland seit 2015 verändert. Insbesondere aus England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt, so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschiebung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) erreicht, so dass seit 2015 der Anteil der energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich angestiegen ist.
Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefährdet werden, so dass die Gesamtannahmemenge für Abfälle zur energetischen Verwertung (aus dem gewerblichen Bereich) zur Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer Anstieg der Gesamtannahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese kontinuierlich deutlich um insgesamt 42,5 % seit 2015 auf nun 25.761 t in 2024 reduziert werden.
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen
Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesamt 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden.
Schaubild Wertstoffhofstandorte:
Im Zuge der mit dem Umbau des Frankenschnellwegs (Umverlegung von Fernwärmeleitungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Betriebsteile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pferdemarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wertstoffhofs wurde die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürnberg-Schweinau/St. Leonhard (bisher Am Pferdemarkt 23, derzeit übergangsweise in der Egenhauser Straße) notwendig. Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer Straße wird über einen Grundstückstausch realisiert, welchem der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wertstoffhof sind bereits weit fortgeschritten. Durch besondere Anlagen und Einrichtungen und die besondere bauliche Gestaltung soll die Qualität des neuen Wertstoffhofs, sowohl im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Versatzebenen zur Einwurfserleichterung, z.B. für mobilitätseingeschränkte Personen, konsequente Trennung zwischen Besuchsund Betriebsverkehr), als auch unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (ggf. Einrichtung eines "Repair-Cafes") zukunftsfähig gemacht werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, den Wertstoffhof klimaneutral und bilanziell energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser, Betriebsstrom, Ladestation für Elektro-Kfz, etc.) wird durch ausreichend dimensionierte Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert. Die
baurechtliche Genehmigung und entwässerungsrechtlichen Erlaubnisse liegen inzwischen vor, die voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich nach aktueller Planung auf 21,2 Mio. €.
Darüber hinaus betreibt der ASN insgesamt 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer Straße gegenüber der Einmündung zum Franz-Reichel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto- Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Rehlinger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstraße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stadtteil Gebersdorf: Willstätter Straße). Die Gartenabfallsammelstellen in Schafhof, Gebersdorf und Ziegelstein sind personell betreut.
Der Umbau der Gartenabfall-Sammelstelle in der Andernacher Straße (Stadtteil Ziegelstein) konnte inzwischen abgeschlossen werden. Die Sammelstelle wurde im Februar 2024 offiziell wieder eröffnet.
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der
Stadt Nürnberg
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom Oktober 2020 wurden eine
ganze Reihe von Änderungen am geltenden KrWG vorgenommen, die auch für die öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit für die kommunale Entsorgungswirtschaft
von Bedeutung sind.
Gemäß § 20 Abs. 2 KrWG (neu) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nunmehr
verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlas-
senen Abfälle getrennt zu sammeln:
-
Bioabfälle;
-
Kunststoffabfälle;
-
Metallabfälle;
-
Papierabfälle;
-
Glas;
-
Textilabfälle;
-
Sperrmüll und
-
gefährliche Abfälle.
Gegenüber den bislang schon getrennt zu sammelnden Verwertungsfraktionen kommt –
in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Art. 11 Abs. 1, 3. UA) – nunmehr die Fraktion
der Textilabfälle hinzu, wobei die Getrenntsammlungspflicht hierfür seit dem 1. Januar
2025 gilt.
Die EU hat zudem Zielvorgaben entwickelt, die bis 2030 umgesetzt sein müssen: (cid:120) Alle Textilerzeugnisse auf dem EU-Markt sind langlebig, reparier- und recycelbar, bestehen maßgeblich aus Recyclingfasern, sind frei von gefährlichen Stoffen und werden unter Achtung der Menschenrechte und der Umwelt hergestellt. (cid:120) Wegwerfmode ist aus der Mode, d. h. den Markt bestimmen hochwertige, langlebige Textilien bei gleichzeitig moderaten Preisen. (cid:120) Profitable Wiederverwendungs- und Reparaturdienste sind weithin verfügbar.
Anlage 3
BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 3.1
3.1 Rechtliche Grundlagen
Unternehmen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitz Nürnberg
Rechtsform Kommunaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit
Rechtsgrundlage Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Nürnberg, in der jeweils gültigen Fassung
Gesellschafter / Träger Stadt Nürnberg; Anteil 100 % (als Trägerkommune)
Stammkapital Kein Stammkapital gemäß § 1 der Betriebssatzung (Ei-
genbetrieb der Stadt Nürnberg)
Handelsregister Nicht eingetragen (kein eigener Rechtsträger)
Unternehmensgegen- Aufgabe des Betriebs ist die Erfüllung der kommunalen
stand Abfallentsorgung einschließlich Sammlung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen sowie der Betrieb entsprechender Anlagen (z. B. Müllverbrennungsanlage, Reststoffdeponie) innerhalb der Stadt Nürnberg und ggf. angrenzender Kommunen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen.
Organe Stadtrat der Stadt Nürnberg (oberstes Organ des Eigenbe-
triebs) Werkausschuss / Betriebsausschuss (kontrollierendes Gremium gemäß Kommunalrecht) Werkleitung (operative Führung des Eigenbetriebs)
Werkleitung Die Werkleitung besteht aus leitenden Personen der
Stadtverwaltung Nürnberg. Konkrete Vertretungsregelungen richten sich nach der Betriebssatzung.
Aufsichtsrat Die Kontrolle erfolgt durch den Werkausschuss des Stadt-
rats Nürnberg.
3.2 Wichtige Verträge
Vertrag über die Benut- Überlassung von 30 ha für Anlage und Betrieb einer Deponie Mietzins jährlich 0,35 DM/m²
zung von Staatsfortgrund
Festsetzung einer einmaligen Entschädigung von 5.000 DM
mit Nachträgen
Verträge mit Wertstoffhö- Sieben Verträge mit BRK über Streugutkisten sowie an-
fen, Containerstandplätze derer Wertstoffhöfen und Containerplätze
Verträge über duales Sys- Verträge über Abstimmungs- und Nebenentgeltvereinba-
tem Nürnberg rung
Verträge über Verwertung Verträge über energetische Verwertung von Abfällen,
von Abfällen Grüngut, Asphaltabbruch, Altholz, Altfettentsorgung und
anderen Entsorgungsgegenständen
Miet- und Pachtverträge Vereinbarungen zur Ersatzaufforstung, Flächennutzung
für Grundstücke und Wasserversorgung sowie unterschiedliche Mietver-
träge
Darlehnsverträge Darlehnsvertrag 5633/1049668
(cid:120) Darlehnshöhe 44 Mio. Euro (cid:120) Festzins 4,188% Darlehnsvertrag 6293928019 (cid:120) Darlehnshöhe 5,5 Mio. Euro (cid:120) Festzins 3,39% Festzinsanleihe BLB71U (cid:120) Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,41%, (cid:120) einseitiges Kündigungsrecht BayernLB je zum 19.09. der Folgejahre Festzinsanleihe BLB8BD (cid:120) Anlagevolumen 20,0 Mio. € zu 0,235%, einseitiges Kündigungsrecht BayernLB je zum 06.02. der Folgejahre Carrara Zuwachsanleihe (1+10 Jahre) (cid:120) Anlagevolumen 12,0 Mio. €, Verzinsung 1. Jahr 0,40 %, (cid:120) 2. -11. Jahr 1,15 %
Schuldverschreibung (NLB2V6) (cid:120) Anlagevolumen 10,0 Mio. €, Verzinsung 0,8%, kein Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit über Börse mögl. Schuldverschreibung (NLB0RB) (cid:120) Anlagevolumen 20,0 Mio. €, Verzinsung 1,05%, kein Kündigungsrecht, aber Verkauf WP innerhalb Laufzeit über Börse mögl.
Leistungsverhältnisse mit Vereinbarungen und Verträge über Winterdienstvereinba-
der Stadt rungen, Betriebsführungsverträge, Abfallablagerungen
3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Wirtschaftliche Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ist ein kom-
munaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird
Grundlagen
als Sondervermögen der Stadt geführt. Sein Stammkapital beträgt 0 Euro . ASN ist für die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zuständig, einschließlich der Bereitstellung und Wartung von Abfallbehältern, dem Betrieb von Wertstoffhöfen, einer Müllverbrennungsanlage und einer Reststoffdeponie . Durch Zweckvereinbarungen mit benachbarten Kommunen wie Fürth, Schwabach und den Landkreisen Nürnberger Land und Fürth übernimmt ASN auch deren Abfallentsorgung . Finanziert wird der Betrieb über Abfallgebühren, die im Rahmen der Grundabgabenbescheide erhoben werden . ASN ist nach ISO 9001 und 14001 zertifiziert und betreibt ein integriertes Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz nach OHRIS
Technische Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) betreibt zent-
Daten rale technische Einrichtungen, die auf eine sichere, umweltge-
rechte und wirtschaftlich tragfähige Entsorgung kommunaler Abfälle ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt steht die Müllverbrennungsanlage, in der brennbare Abfälle thermisch verwertet und die entstehende Energie in Form von Strom und Fernwärme weitergenutzt wird. Das zugrunde liegende Verfahren der Kraft- Wärme-Kopplung sorgt für eine effiziente Nutzung der eingesetzten Ressourcen und trägt zur Reduktion fossiler Energieträger bei. Anfallende Rückstände wie Metalle oder mineralische Schlacke werden soweit möglich verwertet, nicht verwertbare Reststoffe einer geordneten Deponierung zugeführt. Ergänzend dazu betreibt der ASN eine Deponie zur Ablagerung solcher Abfälle, die weder stofflich noch thermisch genutzt werden können. Die technische Ausgestaltung dieser Anlage entspricht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und gewährleistet eine langfristig sichere Entsorgung. Beide Einrichtungen bilden gemeinsam das Rückgrat der städtischen Abfallwirtschaft und sind eingebettet in ein integriertes Konzept, das ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Effizienz miteinander verbindet.
Anlage 4
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53
HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung so-
wie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werkleitung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen, die am 07.10.2020 mit Beschluss des Werkausschusses durch eine Neufassung ersetzt wurde (Veränderung der Personalbefugnisse innerhalb der Werkleitung, aufgrund Beschlusses des Stadtrats vom 11.05.2020). Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2024 haben 5 Werkausschusssitzungen stattgefunden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile erstellt, die wir eingesehen haben.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
entfällt
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch;
die Inanspruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich werden. Eine Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse der Werkleitung sind in der Werkleitungsverfügung Nr. 1 vom 21. September 1999, angepasst zum 1. Juli 2010, die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der Bereichsleiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014, geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 im Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Personalbefugnisse an die jeweils Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses vom 07.10.2020 durch Beschlussfassung in die Geschäftsanweisung für die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (GA-ASN) übernommen.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen nicht eingehalten worden sind.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention sind in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korruptionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE- Richtlinien in das bestehende Managementsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Wesentliche Entscheidungsprozesse obliegen den beiden Geschäftsführern gemeinsam Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung, der Werkleiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Handbuchs des Managementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der eingebundenen Compliance-Richtlinien von ASN. Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem Tresor im Kaufmännischen Bereich aufbewahrt.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vierjährigem Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung der Zwischenberichte untersucht, ansonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen Kostenträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulationszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadtkasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuchhaltung disponiert.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe Antwort zu Frage d)
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich sofort, monatlich oder quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Ein eigenständiger Controlling-Bereich besteht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch das Rechnungswesen und durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den jeweiligen Aufgabenbereich wahrgenommen.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss- und Benutzungszwang sind im wirtschaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Dem Kostendeckungsprinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll-/Ist-Vergleichen und der Planvorschau angepasst. Es werden ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Tätigkeit bewertet und durch die Berichte des Bereichs "Entsorgungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Sicherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen Instrumente (Berichtswesen - mit Bewertung der Auswirkungen und Handlungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risiken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu den Fragen a) und b).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b).
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und De-
rivate
Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigenfinanzierung grundsätzlich nur die Finanzierung über Lieferantenverbindlichkeiten in Frage. Ein Einsatz von Finanzinstrumenten bzw. Termingeschäften, Optionen und Derivatgeschäften wurde und wird nicht vorgenommen oder festgelegt.
Es gibt bei deutschen Kreditinstituten Anleihen in Höhe von 72 Mio. EUR. Diese werden mit dem Nennbetrag zum Vertragsende zurückgezahlt. Es werden keine anderen Derivate, Optionen oder Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulative Finanzanlagen sind ausgeschlossen
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg, das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden. Weitere Revisionsaufgaben für Bauleistungen und Beratungsleistungen (u.a. Architektenverträge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement" beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor. Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort zu Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern
wurden zwei Kassenkontrollen vorgenommen, diese Berichte lagen uns ebenfalls vor. Das Rechnungsprüfungsamt führte 6 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Vergabe (Ersatzbeschaffung Radlader, Umbau Feuerlöschanlage, Steuerungsupdate Stützbrenner, Upgrade Filterspannungsregler, Revision und Instandhaltung Verbrennungsrostanlagen und Revision und Instandhaltung Feuerfestauskleidung) durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 26 Prüfungen (für ASN gesamt) der vergaberechtskonformen Vergabe befasst. Es handelte sich hierbei um Vergaben von Revisionsund Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen der Müllverbrennungsanlage. Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jeweiligen Vergabevorschlag beigeheftet.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abgestimmt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umsetzung wird durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes sowie des beim Rechtsamt angesiedelten Vergabemanagements der Stadt Nürnberg kontrolliert.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
nicht eingeholt worden ist?
Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils eingeholt. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zustände) in der Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Notstand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein, "die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder ein, die Umwelt direkt gefährde der Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 2024 wurden diesbezüglich 4 Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 0,25 Mio. EUR vergeben. Über Vergabeinhalte und Vergabesummen wird einmal jährlich im Werkausschuss berichtet.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Kredite wurden nicht gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem Gesetz, der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüssen des Werkausschusses übereinstimmen.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden den Regelungen der VBRL (Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungsprüfungsamt und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Nein
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. interne und gesetzliche Vergaberegelungen, VOB, VOL, UVgO, EU- Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegeln bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja, soweit sinnvoll auch dann, wenn förmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Es fanden Sitzungen des Werkausschusses am 19.02.2024, 10.04.2024, 24.07.2024, 02.10.2024, 04.12.2024 statt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat ASN den Strafrechts- Versicherungsschutz seit April 2011 auf alle Mitarbeiter/innen ausgedehnt. Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaftliche Unterstützung bei der Wahrung der mitarbeiterseitigen Interessen gewährleisten. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist damit aber nicht verbunden." Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind auch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverhältnis für Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene "Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungorgans sind nicht bekannt.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmäßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebunden; stille Reserven zumindest in nennenswertem Umfang - sind u.E. darin nicht enthalten.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu finanzieren, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es liegt kein Konzern vor.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Verlustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis einschließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 52.904 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Jahre 2024 wurde ein Jahresgewinn erzielt. Der Überschuss wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
TEUR Müllabfuhr - 20 Müllverbrennung 2.113 Deponie - 769 1.324
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2024 sind: (cid:120) Erhöhung der Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen in Höhe von 9,6 Mio. EUR (cid:120) erstmalige Rückstellung für den Abbruch der Gartenabfallsammelstellen und Wertstoffhöhe in Höhe von 6,89 Mio. EUR (cid:120) Erzielung deutlich höherer Dampferlöse aufgrund deutlich erhöhter Vertragspreise (cid:120) Erstmalige Bilanzierung des Lagers der Müllverbrennungsanlage in Höhe von 8,54 Mio. EUR (cid:120) Aufgrund der neuen Abfallgebühren ist eine Umsatzsteigerung von 15,34 Mio. EUR erwirtschaftet worden (cid:120) Einführung der BEHG Abgabe auf den CO Ausstoß
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 0,33 Mio. EUR gerechnet.
Das im Vergleich zum Plan um 0,99 Mio. EUR bessere Ergebnis resultiert einerseits aus 3,08 Mio. EUR höheren Aufwendungen, welchen jedoch 2,06 Mio. EUR höhere Betriebserträge und 2,01 Mio. EUR höhere Finanzerträge gegenüberstehen. Auf der Aufwandsseite sind hier insbesondere 6,89 Mio. EUR Mehraufwand aufgrund der erstmaligen Bildung von Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen für die Bauten auf den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen, 2,27 Mio. EUR höhere Stromausgaben (Planung mit geringerem Preisniveau) sowie Mehrkosten für die CO -Abgabe nach BEHG im Umfang von 2,23 Mio. EUR (Planung im Frühjahr 2023 noch mit 35 statt 45 EUR/t CO ) zu nennen. Demgegenüber stehen unter anderem geringere Aufwendungen für Rohstoffe, Waren und Gaslieferungen (in Summe 1,55 Mio. EUR), Minderaufwendungen im Bereich Entsorgung (1,37 Mio. EUR), Fremdleistungen (2,41 Mio. EUR) und Personal (0,66 Mio. EUR) sowie geringere Abschreibungen (1,95 Mio. EUR aufgrund verzögerter Fahrzeugauslieferungen).
Auf der Ertragsseite ist insbesondere ein Mehrertrag aufgrund der erstmaligen buchhalterischen Erfassung des MVA-Lagerbestandes (8,54 Mio. EUR) zu nennen. Daneben konnten vor allem höhere Erlöse aus dem Dampfverkauf (2,52 Mio. EUR) und der energetischen Verwertung (1,09 Mio. EUR) erzielt werden. Im Gegensatz dazu wirkt sich eine ungeplante Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der MVA i. H. v. 9,76 Mio. EUR deutlich ertragsmindernd aus.
Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Plan um 2,01 Mio. EUR höher ausgefallen, da höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und eine im Vergleich zum Plan bessere Verzinsung der Finanzmittel auf dem Betriebsmittelkonto erzielt wurden.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Gebühren sind in der Planung des Eigenbetriebs kalkuliert. Sie ergeben sich aus dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Eine Neukalkulation erfolgt erst mit Ablauf des aktuellen Gebührenkalkulationszeitraumes (Abfallgebühr 2024 bis 2027, Verbrennungsgebühr 2023 bis 2026).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbes-
serung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Entfällt
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gebührenfinanziert und somit verpflichtet kostendeckend i. S. d. Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zu wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei nachfolgenden Kalkulationen gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut werden. Eine Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Ertragslage im Sinne einer Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen und wäre rechtlich unzulässig.